SCHWANGERSCHAFTSINFOS
Transcription
SCHWANGERSCHAFTSINFOS
W i a s s D u ge b o ren bi s .. t. e n, d ö h sc SchwangerschaftsInfos aus dem Elternbegleitbuch Impressum Herausgeber: Postfach 10 17 40 40837 Ratingen www.ratingen.de Inhalte: Stadt Ratingen Der Bürgermeister Jugendamt Minoritenstr. 3 40878 Ratingen E-Mail: barbara.sorgnitt@ratingen.de Tel.: 0 21 02 / 550 51 45 Auflage: 1.000 Exemplare Stand: Juni 2015 Illustrationen & Gestaltung: Verena Hinze, Essen www.Papierwandler.de Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Wirtschaftliche Hilfen ... Die Elternzeit Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein Anspruch auf Elternzeit. Er gilt bis zur Vollendung des dritten Le bensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruhen die Arbeits pflichten, dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. # Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit ◊ Beide Eltern können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen. # Übertragung der Elternzeit ◊ Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate der dreijährigen Elternzeit angespart und auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden. Dies gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. # Flexibilisierung der Elternzeit ab dem 01. Juli 2015 ◊ Mit der Erweiterung des Elterngeldes um ein ElterngeldPlus haben Eltern ab dem 01.07.2015 die Möglichkeit, die Elternzeit flexibler aufzuteilen. Mütter und Väter können dann 24 statt bisher 12 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr übertragen. # Schriftliche Anmeldung ◊ Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Eltern müssen sich bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lage ab Beginn der Elternzeit festlegen. # Teilzeittätigkeit in der Elternzeit ◊ Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können beide Eltern also insgesamt 60 Wochenstunden erwerbstätig sein. Wirtschaftliche Hilfen ... # Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes ◊ Arbeitnehmerinnen können die angemeldete Elternzeit vorzeitig – ohne Zustimmung des Arbeitgebers – beenden, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 Mutterschutzgesetz in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall soll dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine rückwirkende Beendigung der Elternzeit ist nicht vorgesehen. # Kündigungsschutz in der Elternzeit ◊ Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Wirtschaftliche Hilfen ... Das Elterngeld und ElterngeldPlus Das BasisElterngeld wird an die Eltern gezahlt, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung ihres Kindes kümmern wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht zudem die Möglichkeit, zwischen dem Bezug des Basis Elterngeldes und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. # Anspruch auf Elterngeld ◊ BasisElterngeld und ElterngeldPlus gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. # Bezugsdauer ◊ Das BasisElterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. ◊ Mit dem ElterngeldPlus haben Mütter und Väter ab Juli 2015 die Möglichkeit, das Elterngeld länger als bisher in Anspruch zu nehmen. Eltern, die schon während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten wollen, können mit dem ElterngeldPlus fast doppelt so lange Elterngeld bekommen – allerdings maximal in halber Höhe. ◊ Eltern dürfen wählen, ob Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus miteinander kombinieren möchten, oder ausschließlich eine Variante wählen. Wenn Eltern zum Beispiel ausschließlich ElterngeldPlus beantragen, umfasst der Elterngeldbezug maximal 24 Monatsbeträge. Wirtschaftliche Hilfen ... # Höhe des Elterngeldes ◊ Das BasisElterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Es ersetzt 65 % bis 67 % des bisherigen Nettoeinkommens. ◊ Alle berechtigten Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf bis vierzehn Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende und Kleinstverdiener. ◊ ElterngeldPlus gibt es max. in halber Höhe, das heißt es beträgt zwischen 150 und 900 Euro. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht somit zwei ElterngeldPlus-Monaten. ◊ Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig angerechnet. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Eltern, die diese Sozialleistungen beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. ◊ Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird der Einkommensersatz schrittweise von 67 % auf bis zu 100 Prozent angehoben. Wirtschaftliche Hilfen ... # Elterngeld für Alleinerziehende ◊ Alleinerziehende, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten. # Elterngeld bei Mehrlingsgeburten ◊ Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Zuständige Stelle: Kreis Mettmann · Sozialamt, Abt. Elterngeld Düsseldorfer Str. 47 · 40822 Mettmann Tel.: 0 21 04 / 99 34 35 Sprechzeiten: dienstags und mittwochs von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr · donnerstags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr E-Mail: elterngeld@kreis-mettmann.de www.kreis-mettmann.de Wirtschaftliche Hilfen ... Das Kindergeld Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Auch ein volljähriges Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld haben. # Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. # Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten beiden Kinder monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. # Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von der es auch ausgezahlt wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei ihrer Personalstelle. # Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse (sofern Sie nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind). Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können den Antrag persönlich bei Ihrer Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax ist auch möglich. Die Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse oder als Internet-Vordruck unter www.arbeitsagentur.de Zuständige Stelle für die Stadt Ratingen: Familienkasse Düsseldorf Grafenberger Allee 300 · 40237 Düsseldorf Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag Tel.: 0800 / 45 555 30 Service-Rufnummer für Zahlungstermine Tel.: 0800 / 45 555 33 Wirtschaftliche Hilfen ... Der Kinderzuschlag Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Kinderzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt. Der Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro pro Monat und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die Höhe des Kinderzuschlages ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Zuständige Stelle für die Stadt Ratingen: Familienkasse Düsseldorf Grafenberger Allee 300 · 40237 Düsseldorf Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag Tel.: 0800 / 45 555 30 Service-Rufnummer für Zahlungstermine Tel.: 0800 / 45 555 33 Wirtschaftliche Hilfen ... Das Betreuungsgeld Der Anspruch auf Betreuungsgeld ist zeitgleich mit dem Rechts anspruch auf Kinderbetreuung am 1. August 2013 in Kraft getreten. Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.2012 geboren wurden, können ab diesem Zeitpunkt Betreuungsgeld beantragen, wenn sie keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Kindertageseinrichtungen nutzen. Das Betreuungsgeld wird auf Antrag der Eltern im Anschluss an das Elterngeld (meist ab dem 15. Lebensmonat) bis max. zum 36. Lebensmonat gezahlt, solange das Kind keine Kita besucht. Seit dem 01.08.2014 beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 150 Euro. Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Zuständige Stelle: Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 47 · 40822 Mettmann Tel.: 0 21 04 / 99 21 91 E-Mail: Betreuungsgeld@kreis-mettmann.de Wirtschaftliche Hilfen ... Die Sozialwohnung Wer eine Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnbe rechtigungsschein (WBS) nachweisen, dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist. Einen einkommensabhängigen WBS kann jeder volljährige Bürger für sich und seine Familie beantragen. Der WBS gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann neu beantragt werden. Ist ein WBS-Antrag geprüft und gehören Sie zum Kreis der Berechtigten, wird Ihnen der ein Jahr lang gültige Wohnberechtigungsschein zugeschickt. Darauf ist u. a. die im Gesetz festgelegte angemessene Wohnungsgröße vermerkt. Es gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Also: Ein Alleinstehender hätte Anspruch auf eine Einzimmerwohnung, einem Ehepaar mit drei Kindern stünden maximal fünf Wohnräume zu. Können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse geltend gemacht werden, wird auch zusätzlicher Wohnraum anerkannt. Im Internet finden Sie unter www.stadt-ratingen.de/buergerservic/ weitere Informationen. Zuständige Stelle: Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen Raum 2.52 im 2. Obergeschoss Frau Zeletzki · Tel.: 0 21 02 / 550 50 37 Wirtschaftliche Hilfen ... Das Wohngeld Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum auf Antrag geleistet. Damit sollen die finanziellen Belastungen für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Leistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, gesenkt werden. Zuständige Stelle: Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen Raum 2.53 im 2. Obergeschoss Frau Ahlbrecht · Tel.: 0 21 02 / 550 50 34 Frau Plachner · Tel.: 0 21 02 / 550 50 35 Wirtschaftliche Hilfen ... Der Unterhaltsvorschuss Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschuss gesetz haben Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt (Mindestunterhalt) vom anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird für ein Kind gezahlt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der # # # # # ledig verwitwet geschieden von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, bzw. dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist, # nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält Diese Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gewährt. Bei der Berechnung der Höchstleistungsdauer werden alle Zeiten berücksichtigt, für die eine Unterhaltsvorschussstelle für ein Kind bereits eine Unterhaltszahlung geleistet hat. Zuständige Stelle: Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen Raum 2.48 und Raum 2.43 im 2. Obergeschoss Frau Roedel · Tel.: 0 21 02 / 550 50 81 Frau Bergmann · Tel.: 0 21 02 / 550 50 72 Wirtschaftliche Hilfen ... Das Arbeitslosengeld II (ALG II) Wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen für Ihren Lebens unterhalt verfügen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig ist und keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich sprechen. Dass eine Erwerbstätigkeit zum Beispiel wegen der Betreuung kleiner Kinder zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, spielt dabei keine Rolle. Die Leistungen nach dem SGB II sind einkommens- und vermögensabhängig. Arbeitslosengeld II wird durch das Jobcenter Mettmann, Ge schäftsstelle Ratingen gezahlt. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, sprechen Sie bitte im Eingangsbereich des Jobcenters vor. Dort erhalten Sie dann Antragsformulare und einen Termin für ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter. Unter der unten genannten Telefonnummer erreichen Sie das ServiceCenter. Zuständige Stelle: Jobcenter-Mettmann-aktiv · Geschäftsstelle Ratingen Stadionring 16 · 40878 Ratingen Tel.: 0 21 04 / 14 16 30 E-Mail: Jobcenter-Mettmann.Ratingen@jobcenter-ge.de www.Jobcenter-Mettmann.de Wirtschaftliche Hilfen ... Die Sozialhilfe nach dem SGB XII Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und über kein ausreichendes Einkommen für Ihren Lebensunterhalt verfügen, haben Sie mög licherweise einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können Sie unter Umständen Hilfen nach dem SGB XII erhalten. Sozialhil feleistungen sind einkommens und vermögensabhängig. Während erwerbsfähige Hilfebedürftige beim Jobcenter Mettmann, Geschäftsstelle Ratingen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) stellen können, ist für mittellose Nichterwerbsfähige und bedürftige Personen über 65 Jahre weiterhin das Sozialamt zuständig Zuständige Stelle: Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen Raum 2.62 bis Raum 2.64a im 2. Obergeschoss Herr Görlich · Tel.: 0 21 02 / 550 50 13 Frau Lorek · Tel.: 0 21 02 / 550 50 52 Frau Wolnicki · Tel.: 0 21 02 / 550 50 44 Frau Steiner · Tel.: 0 21 02 / 550 50 41 Herr Möller · Tel.: 0 21 02 / 550 50 48 Wirtschaftliche Hilfen ... Das Bildungs- und Teilhabepaket Seit dem 01.04.2011 gibt es das Bildungs und Teilhabepaket, das Kindern und Jugendlichen aus Geringverdienerfamilien mehr Zu kunftschancen eröffnen soll. Mit ihm soll ihnen die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden, beispielsweise an: ◊ eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten von Schulen und Kindertagesstätten, ◊ einer ergänzenden und angemessenen Lernförderung, ◊ einem gemeinschaftlichen Mittagessen, ◊ der Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben. Jeder, der ALG II (Hartz IV), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, kann diese Leistungen für seine Kinder beantragen. Grundsätzlich gefördert werden Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Nur im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben gibt es eine Ausnahme. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren. Zuständige Stelle: Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen Raum 2.50 im 2. Obergeschoss Frau Blesch · Tel.: 0 21 02 / 550 50 36 Bezieher von ALG II ( Hartz IV) wenden sich direkt an ihren Sachbearbeiter beim Jobcenter Mettmann · Geschäftsstelle Ratingen Stadionring 16 · 40878 Ratingen Wirtschaftliche Hilfen ... Der Sozialpass Alle Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten und Menschen, deren Einkommen nicht mehr als 10 % darüber liegt, können den Ratinger Sozialpass beantragen. Mit dem Sozialpass erhält man Vergünstigungen beim Besuch der Eissporthalle, des Medienzentrums, der Musikschule, des Schwimmbades, des Stadtmuseums, der Volkshochschule und beim Besuch von Kultur- und Jugendveranstaltungen. Außerdem berechtigt der Sozialpass zum Einkauf bei der Ratinger Tafel. Zuständige Stelle: Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen Raum 2.62 bis Raum 2.64a im 2. Obergeschoss Herr Görlich · Tel.: 0 21 02 / 550 50 13 Frau Lorek · Tel.: 0 21 02 / 550 50 52 Frau Wolnicki · Tel.: 0 21 02 / 550 50 44 Frau Steiner · Tel.: 0 21 02 / 550 50 41 Herr Möller · Tel.: 0 21 02 / 550 50 48 Wirtschaftliche Hilfen ... Die Kleider- und Möbelkammern # Rock und Rolli SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH Graf-Adolf-Str. 7-9 Öffnungszeiten: 40878 Ratingen Mo., Di., Mi., Fr. 10.00 – 16.00 Uhr Tel.: 0 21 02 / 71 16 901 Do. 10.00 – 18.00 Uhr Sa. 9.00 – 14.00 Uhr ◊ Unser Second-Hand-Laden bietet qualitativ hochwertige Bekleidung und Schuhe, Textilien für den Haushalt sowie Kinderwagen und Spielzeug zu besonders günstigen Preisen. ◊ Wir sind auch Annahmestelle für gut erhaltene Textilien jeder Art. # HandinHandLaden NeanderDiakonie Hans-Böckler-Str. 20 40878 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 109 10 Öffnungszeiten Di. 14.00 – 18.00 Uhr ◊ Im Hand-in-Hand-Laden wird Gebrauchtkleidung entgegengenommen, sortiert und zum Wiederverkauf angeboten. # „Die Möbelkammer“ SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH Stadionring 19 a 40878 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 71 16 401 Öffnungszeiten Mo. u. Mi. 9.00 – 16.00 Uhr Di. u. Do. 9.00 – 18.00 Uhr Fr. 9.00 – 12.30 Uhr Sa. 9.00 – 13.00 Uhr ◊ Verkauf von Gebrauchtmöbeln zu günstigen Preisen, Durchführung von Umzügen und Entrümpelungen, Annahmestelle für gut erhaltene Möbel (Abholung ist selbstverständlich). Wirtschaftliche Hilfen ... # Der ELaden NeanderDiakonie Bahnstr. 19 / Eingang über die Graf-Adolf-Str. 40878 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 100 59 89 Öffnungszeiten: Di. – Fr. 10.00 – 17.00 Uhr Sa. 10.00 – 15.00 Uhr ◊ Elektrogeräte # SecondHandKaufhaus der Diakonie im Kirchenkreis Mettmann Bahnstr. 20 40822 Mettmann Tel.: 0 21 04 / 17 30 90 Öffnungszeiten: Mo. u. Di. 9.30 – 18.00 Uhr Mi. 9.30 – 15.00 Uhr Do. u. Fr. 9.30 – 18.00 Uhr ◊ Hier finden Sie Bekleidung für Damen, Herren und Kinder, Wohnzimmer-, Schlafzimmer-, Kinderzimmer- und Küchenmöbel, Tische, Lampen, E-Geräte, Unterhaltungselektronik, Bücher, Kinderwagen, Kinderspielzeug, Fahrräder und vieles andere mehr. In der Regel handelt es sich um gebrauchte Artikel. Wirtschaftliche Hilfen ... # Die Ratinger Tafel Grütstr. 14 40878 Ratingen Öffnungszeiten: Jeden Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr Jeden Samstag 13.30 – 14.30 Uhr ◊ Gegen eine kleine Gebühr können Bürger mit einem geringen Einkommen hier einmal wöchentlich eine Tüte mit Lebensmitteln einkaufen. Sie müssen allerdings nachweisen, dass ihr Einkommen den Satz für Hartz-IV-Empfänger nicht übersteigt. # Radstation am Ostbahnhof SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH Am Ostbahnhof 1 b 40878 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 71 16 601 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr Di. zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr geschlossen. Sa. 8.00 – 12.00 Uhr (nur vom 01. März bis 31. Oktober) ◊ Die Radstation repariert, bewacht, wartet, reinigt, vermietet und kodiert Fahrräder. Es werden Gebrauchträder verkauft. Wirtschaftliche Hilfen ... Die Schuldnerberatung Hier erhalten Menschen mit Schulden vertrauliche, kostenfreie und kompetente Unterstützung in Form von Information, Beratung, Begleitung, Vertretung gegenüber Behörden und Gläubigern. Schuldnerberatung wendet sich an: # # # # # Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten Menschen mit Schulden Menschen mit Miet- und Energierückständen Menschen mit unerledigten Geldstrafen Menschen ohne Girokonto Zuständige Stelle: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Ratingen Sozial- und Insolvenzberatung für Schuldner Düsseldorfer Str. 40 · 40878 Ratingen Sandra Pröschl · Tel.: 0 21 02 / 7 11 68 05 Nora Pütz · Tel.: 0 21 02 / 7 11 68 03 Andrea Rühe · Tel.: 0 21 02 / 7 11 68 04 Sprechzeiten: donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung info@skf-ratingen.de Hebammen Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, und zwar vor und nach der Geburt. Die Hebammenleistung umfasst die Betreuung während der Schwangerschaft, Geburtsbegleitung und Rückbildungsgymnastik. Auch die Kosten für Hausbesuche bis zur achten Woche nach der Geburt werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter ambulant oder stationär in der Klinik entbunden oder sich für eine Hausgeburt entschieden hat. Wenn Sie sich für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik interessieren, sollten Sie sich schon in der Schwangerschaft bei Ihrer Hebamme melden, um sich zu informieren und Termine vorzumerken. Für weitere Informationen können Sie die Internetseiten folgender Hebammenverbände besuchen: Bund Deutscher Hebammen e. V. www.bdh.de und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. www.bfhd.de ◊ Barbara Albrecht ◊ Gerti Liesenfeld ◊ Petra Gnauck ◊ Susanne Quindeau ◊ Monika Heckermann-Jörgenshaus ◊ Kunigunde Seven ◊ Andrea Homberg ◊ Sara Steingen Hermann-Löns-Str. 20 · 47877 Willich Tel.: 0 21 54 / 954 57 77 Seidenweberstr. 5 · 40764 Langenfeld Tel.: 0 21 73 / 2 32 69 Hauser Ring 14 · 40878 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 7 40 36 70 Schumannsdieken 17 40885 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 3 41 17 ◊ Linda Kryeziu Dernbuschweg 2 · 40625 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 2 10 32 13 Fasanenring 3 · 40883 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 6 76 88 Talburgerstr. 75 · 42579 Heiligenhaus Tel.: 0 20 56 / 2 49 68 Champagne 7 a · 40822 Mettmann Tel.: 0 21 04 / 7 49 52 Tannenstr. 1 · 40882 Ratingen Tel.: 01 77 / 413 59 05 ◊ Anette Sträßer Ilbeckweg 3 · 40629 Düsseldorf Tel.: 0172 / 209 27 09 Gesund Gesundgroß groß werden werden ... Kinderärzte ◊ Bernd Appolt Düsseldorfer Str. 75 40878 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 2 50 61 ◊ Dr. Ulrike Düx-Waniek Mülheimer Str. 41 40878 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 84 48 01 ◊ Dr. Ulrike Fröhlich Am Löken 7 · 40885 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 10 26 858 nur privatärztlich ◊ Dr. Stefan Richter Speestr. 47a · 40885 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 3 63 97 ◊ Dr. Axel Schink Erfurter Str. 39 40880 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 47 44 53 ◊ Dr. Ali Tarhan Eisenhüttenstr. 2 40882 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 84 10 10 Dieser Dienst ist in einem Notfall dann zuständig, wenn die Kinderarztpraxen geschlossen haben ◊ Ärztliche Notfallpraxis für Kinder und Erwachsene am Marienkrankenhaus · Mühlheimer Str. 37 Tel.: 0 21 02 / 700 64 99 Sprechzeiten: montags, dienstags, donnerstags von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr mittwochs und freitags von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr und samstags, sonntags, feiertags von 08.00 Uhr bis 23.00 Uhr Zusätzliche kinder- und jugendärztliche Notfallsprechstunden sind mittwochs und freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags, sonntags, feiertags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Es ist möglich, dass diese Notfallpraxis im Rahmen einer Notdienst-Reform der Kassenärztlichen Vereinigung 2016 geschlossen wird. Vaterschaftsfeststellung / Beistandschaft Wenn die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, gilt der leibliche Vater rein rechtlich gesehen erst dann als Vater, wenn er seine Vaterschaft durch eine Urkunde anerkannt hat oder wenn sie durch ein Gericht festgestellt wurde. Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann ein Mann kostenlos beim Jugendamt bezeugen. Dazu benötigt er die Zustimmung der Mutter des gemeinsamen Kindes. Wenn die Mutter noch minderjährig ist, muss der Vormund des Kindes zustimmen. Ein nichtehelicher Vater kann seine Vaterschaft auch schon vor der Geburt seines Kindes beim Jugendamt kostenlos anerkennen. Auch bei Fragen zum Kindesunterhalt bietet das Jugendamt eine umfassende Beratung und Unterstützung an. Auch zur Hilfe bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann der Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen. Dazu ist nur ein formloser Antrag nötig. Die Beistandschaft kann jederzeit auf Wunsch des allein erziehenden Elternteils wieder beendet werden. beistandschaft@ratingen.de Stadt Ratingen · Jugendamt Minoritenstr. 3 · 40878 Ratingen * Für eine individuelle und persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Wer für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes. Bei ungeborenen Kindern ist der Familienname der Mutter maßgebend. Beratung und Hilfen für Eltern ... Schwangerschaftsberatungsstellen # esperanza bietet während und nach einer Schwangerschaft ein Beratungs- und Hilfenetz an: Wir beraten Frauen und Männer bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und beim Übergang zur Elternschaft. Wir informieren über staatliche Hilfen (Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Mutterschaftgeld) und beantragen im Bedarfsfall mit Ihnen auch Hilfen aus Stiftungen und Fonds. Im „Haus Talstr. 2“ des Sozialdienstes katholischer Frauen in Ratingen stehen wir Ihnen wöchentlich im Rahmen einer Sprechstunde zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin unter der unten genannten Telefonnummer. Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfession oder Nationalität. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Bicko · Tel.: 0 21 04 / 1 41 92 45 E-Mail: esperanza@skfm-mettmann.de esperanza SKFM Mettmann e. V. Neanderstr. 68 · 40822 Mettmann · www.skfm-mettmann.de # donum vitae e.V. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine Pflichtberatung, die vor einem Schwangerschaftsabbruch in einer anerkannten Beratungsstelle gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Beratungsstellen von donum vitae erfüllen die notwendigen Voraussetzungen und sind daher gesetzlich anerkannt. Nach der Beratung erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung. Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach einer Tod- oder Fehlgeburt und bei allen Fragen rund um die vorgeburtlichen Untersuchungen erhalten Frauen und Paare hier Hilfe und Unterstützung. Beratung und Hilfen für Eltern ... Auch eine allgemeine Sozialberatung, die sich häufig rund um das Thema „Schwangerschaft“ ergibt, wird von den Beraterinnen geleistet. Dazu gehören Informationen über finanzielle staatliche Hilfen und die Vermittlung zu anderen sozialen Fachdiensten. Außensprechstunde in Ratingen Außenstelle der Beratungsstelle Hilden Lintorfer Str. 16 · 40878 Ratingen · www.donum-vitae-hilden.de Tel.: 0 21 03 / 41 77 45 Beratungszeiten: 1x wöchentlich mittwochs # pro familia wir informieren und beraten zu den Themen: ◊ Partnerschaft, Liebe, Sexualität, Verhütung ◊ Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt ◊ Familie, Elternschaft, unerfüllter Kinderwunsch ◊ Trennung, Scheidung, Lebenskrise, sexuelle Gewalt. Wir beraten Sie einfühlsam, professionell, vertraulich in und mit einem qualifizierten Team auch online. Frauen und Männer jeden Alters, in jeder Beziehung und Lebenslage finden bei uns ein passendes Beratungsangebot. Beratungsstelle Düsseldorf Himmelgeister Str. 107a · 40225 Düsseldorf · www.profamilia.de Tel.: 02 11 / 31 50 51 · E-Mail: duesseldorf@profamilia.de Beratungsstelle Mettmann Elberfelder Str. 6 · 40822 Mettmann · www.profamilia.de Tel.: 0 21 04 / 2 44 28 · E-Mail: mettmann@profamilia.de Gesund groß werden ... Notruf-Telefonnummern Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 Giftnotruf 02 28 / 1 92 40 www.gizbonn.de Elterntelefon 0 800 / 111 05 50 Montag und Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr. Telefonseelsorge beide gebührenfrei 0 800 / 1 110 111 0 800 / 1 110 222 www.telefonseelsorge.de Vertrauliche Geburt 0800/ 40 40 020 www.geburt-vertraulich.de Frauen- und Kinderschutzhaus Mettmann 0 21 04 / 92 22 20 Internationales Frauenhaus der AWO Düsseldorf 02 11 / 6 58 84 8 www.awo-duesseldorf.de/notlagen/internationales-frauenhaus/ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen gebührenfrei 08000 116 016 www.hilfetelefon.de deutsch, englisch, französisch, spanisch, russisch, türkisch