Stadt Braunschweig Mitteilung
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Stadt Braunschweig Mitteilung
TOP Stadt Braunschweig Der Oberbürgermeister FB Zentrale Dienste 10.23 Drucksache 12918/13 Datum 06.03.2013 Beteiligte FB /Referate /Abteilungen Mitteilung Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Tag 07.03.2013 Sitzung Ö X N Überschrift, Sachverhalt Konzept zur schrittweisen Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung auf den Stand von 2001 Die Verwaltung wurde gebeten darzustellen, wie eine schrittweise Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung auf den Stand von 2001 ermöglicht werden kann. Diese Bitte beruht auf dem Antrag Nr. 30 der SPD zum Haushalt 2013 „Eigen- und Fremdreinigung“, der wie folgt lautet: Der Rat möge beschließen: 1. 2. 3. Der Ratsbeschluss im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2002, die Gebäudereinigung vollständig von Eigen- auf Fremdreinigung umzustellen, wird aufgehoben. Die Eigenreinigung bleibt zunächst im derzeitigen Umfang (87 Beschäftigte) erhalten. Beim Auslaufen von Reinigungsverträgen für städtische Objekte wird im Einzelfall vom VA entschieden, ob dort künftig wieder durch eigenes Personal gereinigt werden soll In der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 21. Januar 2013 wurde dieser Antrag dahingehend angepasst, dass Nr. 3 des Beschlussvorschlags lautet: 3. Die Verwaltung wird gebeten in der nächsten Sitzung des Finanz- und Personalausschusses darzustellen, wie eine schrittweise Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung auf den Stand von 2001 ermöglicht werden kann. In dieser geänderten Fassung wurde der Antrag vom Rat am 19. Februar 2013 beschlossen. Im Folgenden wird daher dargestellt, wie aus Sicht der Verwaltung eine Rückkehr zum Stand 2001 erfolgen kann. Verhältnis Eigen- und Fremdreinigung 2001 und aktuell Grundlage des Konzepts soll das Jahr 2001 sein. Das Verhältnis der Flächen, die sich in Eigenreinigung befanden zu den Flächen in Fremdreinigung betrug 2001 rd. 61 % zu rd. 39 %. Im Jahr 2002 wurde dann allerdings im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts vom Rat zur Kostensenkung die vollständige Umstellung der städtischen Gebäudereinigung von der Reinigung durch eigenes Personal auf Fremdreinigung beschlossen. Aktuell beträgt das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdreinigung rd. 34 % zu 66 %. Seinerzeit war geplant, die Eigenreinigung im Reinigungskreis „Schulen“ und die Fremdreinigung in den Reinigungskreisen „Hauptamt“ und „Jugendamt“ zu konzentrieren und dazu die 2 anteiligen Flächen auszutauschen (siehe Anlage 1: Mitteilung Personalausschuss 24. Okt. 2001, Drucksache 4612/01). Aus heutiger Sicht ist eine Bildung von starren Reinigungskreisen unwirtschaftlich. Von daher legt die Verwaltung ein Konzept vor, mit dem das Verhältnis von Fremd- und Eigenreinigung des Jahres 2001 wiederhergestellt wird, dass aber nicht an Objekttypen ausgerichtet ist, sondern am prozentualen Verhältnis der Flächen. Schrittweise Umstellung auf den Stand von 2001 Um eine Eigenreinigungsquote von 61% zu erzielen, müssen rd. 20.000.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr aus der Fremdreinigung in Eigenreinigung überführt und die entsprechenden Verträge mit Reinigungsfirmen gekündigt werden. Grundsätzlich sollen die eigenen Reinigungskräfte in großen sowie in zusammenhängenden oder räumlich nahen Objekten eingesetzt werden. Dies erleichtert den Reinigungskräften die Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall. Dabei kann es sich sowohl um Schulen wie auch um Verwaltungsgebäude handeln. Die ausgewählten Objekte sollen zudem möglichst gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein. Auch aus diesem Grund sollen außerhalb liegende, kleinere Objekte wie z. B Grundschulen in der Regel nicht von eigenen Kräften gereinigt werden, sondern weiterhin durch eine Reinigungsfirma. Dies trifft ebenfalls auf die städtischen Kindertagesstätten zu. Diese sollen in dem Konzept zur teilweisen Rückkehr zur Eigenreinigung i. d. R. nicht berücksichtigt werden. Die städtischen Kindertagesstätten sollen weiterhin von der Klinikum Braunschweig Klinikdienste GmbH gereinigt werden, einer 100 %igen Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig. Beigefügt ist eine Liste von möglichen Objekten (Anlage 2), die aus heutiger Sicht für eine Eigenreinigung geeignet wären. Arbeitsbedingungen Bei der Prüfung, welches Beschäftigungsmodell für eine Rückkehr zur Eigenreinigung auf den Stand 2001 sinnvoll ist, ist zunächst zu berücksichtigen, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hausreinigung sozialversicherungs- und zusatzversorgungspflichtig beschäftigt werden. Gleichzeitig ist die Verwaltung an eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung gebunden. Unter diesen Rahmenbedingungen fanden bereits Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Örtlichen Personalrat Bauverwaltung statt. Daraufhin wurde ein Konzept entwickelt, das die Einstellung von rd. 138 neuen Raumpflegerinne und Raumpflegern vorsieht, die mit 17 Std. /Woche beschäftigt werden sollen. Damit würde die tägliche Arbeitszeit 3,4 Stunden betragen. Mit diesem Umfang ließe sich die Gebäudereinigung, die in Verwaltungsobjekten als auch in Schulen in der Regel nicht vor 16.00 Uhr beginnt, gut organisieren. Zudem kann durch eine Aufstockung der Arbeitszeit eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung sichergestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen aber auch in einem Vertretungsfall grundsätzlich nicht länger als 21.00 Uhr arbeiten müssen. Kündigung der Verträge Die Verwaltung hat in der Stellungnahme vom 18. Dez. 2012 mitgeteilt, dass eine Kündigung von Verträgen mit Fremdfirmen nur bei Schlechtleistung möglich sei. Hierzu wird ergänzend erklärt, dass die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Beendigung von Fremdreinigungsverträgen im Rahmen des Betriebsübergangs im PPP-Verfahren umfänglich erläutert worden sind. Hierneben hat es ebenfalls ordentliche Kündigungen im Zusammenhang mit dem Reinigungsübergang für die städtischen Kindertagesstätten an die Klinikum Braunschweig Klinikdienste GmbH gegeben. Insofern ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten der ordentlichen Kündigung von Reinigungsverträgen bekannt gewesen seien. Tatsächlich sind die Reinigungsverträge nach den besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Gebäudereinigungsarbeiten mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten bzw. bei einigen alten Verträgen 3 von 3 Monaten zum Monatsschluss kündbar. Vergaberechtliche Vorschriften stehen den Vertragskündigungen nicht entgegen. Von den erforderlichen Vertragskündigungen im Rahmen der hier vorgestellten Umstellung würden mehrere Reinigungsfirmen betroffen sein. Es handelt sich insgesamt um ein Auftragsvolumen von rd. 1,66 Mio. € / brutto pro Jahr. Stellenplan Der Rat hat am 19. Feb. 2013 entsprechend der Nr. 1 des o. g. Antrags beschlossen, den Ratsbeschluss im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2002, die Gebäudereinigung vollständig von Eigen- auf Fremdreinigung umzustellen, aufzuheben. In Folge dieses Beschlusses wurden die kw 8-Vermerke, die 2002 an sämtlichen Stellen der Hausreinigung angebracht worden waren, zum Stellenplan 2013 wieder entfernt. Dies ermöglicht es, dass eine Raumpflegerin, die aus dem Arbeitsverhältnis zur Stadt Braunschweig ausscheidet oder dauerhaft anderweitig eingesetzt wird, entsprechend der Nr. 2 des o. g. Antrags durch eine neueingestellte Kraft ersetzt werden kann. Weitere stellenplanmäßige Veränderungen wurden noch nicht beschlossen, da zunächst ein Konzept entwickelt werden sollte. Für die Beschäftigung der zusätzlichen Raumpflegerinnen und Raumpfleger könnten somit erst die stellenplanmäßigen Voraussetzungen zum Stellenplan 2014 geschaffen werden. Im FB 65 gibt es eine sogenannte Poolstelle für die Hausreinigung, die bereits 2001 im damaligen Amt 40 Schulverwaltungsamt existierte. Um 138 neue Reinigungskräfte mit insgesamt 2.346 Stunden zusätzlich zu beschäftigen, müsste diese Planstelle zum Stellenplan 2014 entsprechend aufgestockt werden. Für eine schrittweise Rückkehr zur Eigenreinigung auf den Stand von 2001 wird aber darüber hinaus zwingend zusätzliches Personal im FB 10 und im FB 65 benötigt, wie auch bereits in der Stellungnahme der Verwaltung vom 18. Dez. 2012 dargestellt wurde. Auch hierfür wären zum Haushalt 2014 die stellenplanmäßigen Voraussetzungen zu schaffen. Insgesamt wären dies für den FB 65 5,8 Stellen (3 Stellen Objektleiter/in, 1 Stelle Reinigungsmeister/in und 1,8 Stellen für Verwaltungskräfte für die Personalbetreuung innerhalb des FB 65). Rd. 1,1 Stellen würden im FB 10 zusätzlich in den Bereichen Personalwirtschaft, -betreuung und -kostenabrechnung benötigt. Zeitschiene Aufgrund des zuvor Genannten wird deutlich, dass eine Umstellung der Reinigung mit dem Inkrafttreten des Stellenplans 2014 beginnen kann. In Abhängigkeit von diesem Zeitpunkt dauert der Umstellungsprozess voraussichtlich rund 24 Monate, da er sukzessive erfolgen muss. Kosten Die Verwaltung hat in der Stellungnahme vom 18. Dez. 2012 bereits für drei Varianten der städtischen Gebäudereinigung die finanziellen Auswirkungen dargestellt. Die Fortführung des 2002 beschlossenen kompletten Ausstiegs aus der Eigenreinigung hätte noch zu jährlichen Einsparungen in Höhe von rd. 230.000 € geführt. Eine Umstellung auf komplette Eigenreinigung wäre aus heutiger Sicht mit zusätzlichen Kosten von rd. 670.000 € pro Jahr verbunden, somit würden sich insg. Mehrkosten von rd. 900.000 € pro Jahr ergeben. Nunmehr gibt es eine vierte Variante, die Rückkehr zum Stand 2001. Ausgehend von den rd. 900.000 € zusätzlichen Kosten bei einer kompletten Umstellung auf die Eigenreinigung (100 %) würde eine Rückführung auf einen rd. 61 %igen Anteil auf die Eigenreinigung (Stand 2001) mit zusätzlichen Kosten von rd. 550.000 € verbunden sein. 4 Einschätzung der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung ist das o. g. Konzept unter den mit Ratsbeschluss vom 19. Feb. 2013 vorgegebenen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichste Weg, um zu einer überwiegenden Eigenreinigung zurückzukehren. Dies ändert aber nichts an der grundsätzlichen Einschätzung der Verwaltung, die von einer Abkehr vom Konsolidierungsbeschluss aus dem Jahr 2002 immer abgeraten hat. Auch eine teilweise Rückkehr zur Eigenreinigung bleibt unwirtschaftlich, da das geplante Konzept zu einer erheblichen Mehrbelastung des städtischen Haushalts führen wird. Neben diesem Kostenaspekt sprechen auch weitere Gründe dagegen. Die Fremdreinigung hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Nach hiesiger Einschätzung wird eine Veränderung bei der Reinigung von den Nutzern kritisch hinterfragt werden und zwar unabhängig davon, wo umgestellt werden soll. Sofern es in der Vergangenheit Probleme mit einzelnen Firmen gegeben hat, sind Verträge aufgrund von mehrfacher Schlechtleistung gekündigt worden. Dies erfolgte bisher in zwei Fällen. Die Verwaltung macht erneut darauf aufmerksam, dass bei der Vergabe von Aufträgen zur Fremdreinigung strenge Maßstäbe gelten. Im Rahmen des Vergaberechts werden nur Reinigungsfirmen ausgewählt, bei denen neben der Wirtschaftlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die von der Stadt für die Gebäudereinigung definierten Qualitätsanforderungen erbracht werden und die Gewähr für eine tarifgerechte Entlohnung sowie die Einhaltung der weiteren Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes gegeben ist. Das Stundenentgelt für neu einzustellende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Eigenreinigung der Entgeltgruppe 1 TVöD ist nahezu identisch mit dem Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für die Gebäudereinigung. Eine mögliche Alternative wäre dagegen, dass das in Rede stehende Auftragsvolumen von rund 1,66 Mio. €/brutto pro Jahr der Klinikdienste GmbH, einer Tochter des Städt. Klinikums, übertragen wird. Dies könnte in einem Inhouse-Geschäft geschehen, wie dieses bereits für städtische Kindertagesstätten im Jahr 2010 erfolgte. Die seinerzeit ausgehandelten Konditionen bewegen sich im Rahmen der sonstigen Auftragsvergaben an das private Reinigungsgewerbe, so dass im Gegensatz zur Übertragung der Reinigung auf die Stadtverwaltung ein finanzieller Nachteil für den städtischen Haushalt nicht eintreten würde. Weiterhin ist bei einer entsprechenden Bündelung und Konzentration der Reinigungsleistungen bei der Klinikdienste GmbH positiv zu sehen, dass dem Konzerngedanken Rechnung getragen wird. Letztlich legt die Verwaltung jedoch keine eigene Beschlussvorlage vor, da sie im Ergebnis nach wie vor von den Wirkungen des Konsolidierungsbeschlusses aus dem Jahr 2002 überzeugt ist. Sollten gleichwohl anderweitige Beschlüsse beabsichtigt sein, wären entsprechende Anträge der Ratsfraktionen notwendig. I. A. gez. Blume Anlagen