Was tun bei einem Sterbefall?

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Was tun bei einem Sterbefall?
Eine würdevolle Urnenbeisetzung
Bei der Urnenbeisetzung, welche meist im
kleineren Kreis stattfindet, besteht für die
Angehörigen die Möglichkeit, sich in der
Leichenhalle vor dem Beisetzungstermin
zu versammeln. Es kann somit bei der
Urne nochmals im stillen Gebet Abschied
genommen werden.
In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung kann auf Wunsch auch Trauermusik
von CD abgespielt werden. Der Totengräber wird dann zum vereinbarten Termin
die Urne zum Grabplatz tragen und im
vorbereiteten Grab beisetzen.
Wünschen die Hinterbliebenen diese kleine Abschiedszeremonie in der Leichenhalle und die hierfür entstehenden Kosten
nicht, bleibt die Leichenhalle bei der Urnenbeisetzung verschlossen. Man trifft
sich vor der Leichenhalle oder direkt am
vorbereiteten Grabplatz, wo die Urne vom
Totengräber beigesetzt wird.
In jedem Fall sollte der gewünschte Ablauf mit der Friedhofsverwaltung bzw. der
jeweiligen Ortsverwaltung abgestimmt
werden.
Haben Sie noch weitere Fragen, oder
wünschen Sie eine allgemeine Beratung,
steht Ihnen das Friedhofsamt der
Gemeinde Forbach, Frau Schillinger,
Tel. 39-14 gerne zur Verfügung.
Was Sie beachten müssen
- Ausstellung
der Todesbescheinigung durch
einen Arzt
- Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen
Standesamt
- Absprache der Bestattung mit dem zuständigen
Pfarramt
- Auswahl von Grab– und Bestattungsart
- Organisation der Grabpflege, Grabanlage,
Grabstein
- Mitteilung an Vereine, Verbände, Personen und
Versicherungen
- Todesanzeigen, Trauerkarten bzw. Danksagung nach der Beerdigung
- Änderung oder Aufhebung von Abbuchungsermächtigungen und Daueraufträgen
- Zusammenstellen von wichtigen Unterlagen,
Verträge, Hypotheken, Sparbücher etc.
- Übergabe eines evtl. vorhandenen Testaments
an das Nachlassgericht
- Aufstellung der Beisetzungskosten zur Vorlage
beim Finanzamt als „außergewöhnliche Belastungen“.
Gemeindeverwaltung Forbach
Was tun bei
einem Sterbefall?
Bei vielen dieser Aufgaben kann Ihnen ein Bestattungsunternehmer behilflich sein oder Sie beraten.
Sterben gehört zum Leben. Planen Sie schon zu
Lebzeiten. Dadurch können Sie ihren Angehörigen in der Trauer viele Belastungen ersparen.
Gemeinde Forbach
Standesamt/Friedhofsverwaltung
Frau Bärbel Schillinger
Landstraße 27
76596 Forbach
Telefon: 07228 - 39 14
Fax:
07228 - 39 80
E-Mail: bschillinger@forbach.de
Stand Februar 2012
Standesamt/Friedhofsverwaltung
Tel.: 07228 - 39 14
-Was tun bei
einem Sterbefall?
Jeder kann in die Situation kommen, in der
er einen Sterbefall in
der Familie hat und
Entsprechendes veranlassen muss. Nachfolgend haben wir die
notwendige Formalitäten und Zuständigkeiten für Sie zusammengefasst:
Bei Eintritt des Todes im Krankenhaus
oder einer ähnlichen Einrichtung wird
die Ausstellung der Todesbescheinigung vom dortigen diensthabenden
Arzt veranlasst.
Falls der Tod in der Wohnung eintritt,
ist zunächst der Hausarzt oder am
Wochenende der Bereitschaftsarzt zu
verständigen.
Dieser stellt die Todesbescheinigung
aus, die zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt, bzw. für die
Bestattung bei der Friedhofsverwaltung benötigt werden.
Anschließend ist ein Bestattungsunternehmer mit der Einsargung und Überführung des/der Verstorbenen in die
Leichenhalle zu beauftragen. Dieser
kann Ihnen auch bei allen Formalitäten behilflich sein.
Die Auswahl des Unternehmers obliegt den Angehörigen. Bitte schlagen
Sie in den örtlichen Branchenverzeichnissen nach.
Ortsansässige Unternehmen sind:
• Striebich
Dieter, Schulstr. 19,
07228/2675
• Weiler Roland, Rudolf-Fettweis-Str. 7,
07228/2328
Bestattung
Der Zeitpunkt der Bestattung wird von den
jeweiligen Pfarrämtern in Abstimmung mit
der Gemeinde festgelegt.
Katholische Pfarrämter
• St. Johannes, Forbach-Gausbach,
Hauptstr. 70, Tel. 07228/2230
• St. Antonius, Bermersbach,
Kirchstr. 16, Tel. 07228/881
• St. Valentin, Langenbrand,
Alte Str. 32, Tel. 07228/2228
• St. Michael, Hundsbach-Herrenwies,
Schulstr. 1a, 77830 Bühlertal
Tel. 07223/800613
Evangelisches Pfarramt
• Schifferstr. 13, Tel. 07228/2344
Auf Wunsch und in Absprache mit dem Pfarrer kann in den Leichenhallen Bermersbach,
Forbach, Gausbach und Langenbrand auch
Trauermusik abgespielt werden. Sollten Sie
die Trauerfeier mitgestalten wollen, besprechen Sie dies mit den Geistlichen.
Standesamt
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden
Werktag ist der Sterbefall beim zuständigen
Standesamt ggf. auch durch den Bestattungsunternehmer anzuzeigen.
Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
(Standesamt Forbach, Zimmer 6, Frau Schillinger, Tel.
3914).
Zur Beurkundung werden
benötigt:
Todesbescheinigung u. ggf.
Die ärztl. Todesbe- standesamtliche Urkunden
scheinigung ist zur (D.h. Geburtsurkunde, HeiratsBeurkundung erfor- urkunde u.ä. Dokumente, soderlich
weit diese beim zuständigen
Standesamt nicht vorliegen).
Grab
Die Auswahl des Grabplatzes für die
Friedhöfe Forbach, Gausbach,
Hundsbach und Herrenwies erfolgt
beim Friedhofsamt, Tel. 07228/39-14.
Die Ortsverwaltungen
Bermersbach und Langenbrand
(Tel. 07228/ 2236 bzw. 2240,
Herta Wunsch privat 07228/2653),
vergeben die Grabplätze auf den
jeweiligen Ortsteil-Friedhöfen und
stehen für Fragen ebenfalls zur Verfügung.
Die Aushebung und Schließung des
Grabes wird vom Bauhof der Gemeinde Forbach vorgenommen.
Die Stellung der Leichenträger bei der
Beerdigung ist Sache der Angehörigen.
Grabarten
Auf allen Friedhöfen werden Reihen-,
Wahl-, Urnen- und Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Hinsichtlich
der Bestattungsart hat der Verstorbene möglicherweise schon zu Lebzeiten
Wünsche geäußert.
Auf den Friedhöfen Forbach, Gausbach, Bermersbach und Langenbrand
werden zusätzlich Rasengrabflächen
angeboten. Auf den Rasengräbern
wird eine durchgehende Rasenfläche
angelegt, die von der Gemeinde gepflegt wird, allerdings sind Grabbepflanzungen oder sonstiger Grabschmuck nicht gestattet. Für die Angehörigen entstehen außer der Grabplatte und einer einmaligen Pflegeablösung während der gesamten Ruhezeit
keine weiteren Grabpflegekosten.