Amtsblatt 12-2010 - Blankenfelde

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Amtsblatt 12-2010 - Blankenfelde
5. Jahrgang, Nr. 12/2010
Blankenfelde, 15. Dezember 2010
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Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Amtsblatt
Nr. 12/2010
Nr. 12/2010
der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
•
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Planfeststellungsbehörde, gemäß § 74 Abs.5 VwVfG –
Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße L 76n – Ortsumgehung Mahlow ....................................................................... Seite 3
•
6. Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde über die Öffnung von Verkaufsstellen
aus Anlass von besonderen Ereignissen für 2011 .......................................................................................................................... Seite 4
•
Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow .................................... Seite 5
•
Beschlüsse der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow aus der 30. Sitzung am 25.11.2010 ..................................................... Seite 5
•
Beschlüsse des Hauptausschusses Blankenfelde-Mahlow aus der 20. Sitzung vom 18.11.2011 ....................................................... Seite 6
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände
•
Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming als Untere Naturschutzbehörde über das öffentliche Auslegungsverfahren
zu der geplanten Baumschutzverordnung Teltow-Fläming .............................................................................................................. Seite 6
•
Bekanntmachung des WAZ Blankenfelde-Mahlow über die Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 16.11.2010 ....................... Seite 7
Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Informationen aus dem Kommunalservice
–
Hinweise zum Winterdienst ........................................................................................................................................................... Seite 7
–
Einschulung Schuljahr 2011/12 – Einladung zum Tag der offenen Tür in den Grundschulen ............................................................ Seite 8
Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt
–
Verkaufsangebot Grundstück im OT Mahlow ................................................................................................................................. Seite 8
–
Baubeginn Renaturierung Teich „Schinderfichten“ in Groß Kienitz ................................................................................................. Seite 9
–
Mitteilung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) ......................................................................................... Seite 10
Nr. 12/2010
Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Der Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow macht auf Veranlassung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg folgendes bekannt:
Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft,
Planfeststellungsbehörde, gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG
Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 76n – Ortsumgehung Mahlow –
von Bau-km 2+810 bis Bau-km 5+145, einschließlich landschaftspflegerischer
Maßnahmen in den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Am Mellensee
und der Stadt Zossen im Landkreis Teltow-Fläming
Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (Planfeststellungsbehörde) vom
15.10.2010, Az.: 40.9 7173/76.4, ist der Plan für das o.g. Bauvorhaben
gemäß § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 BGBl. S. 102, zuletzt geändert durch
Artikel 2 Abs. 1 des Gesetztes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827),
festgestellt worden.
Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.d.F. vom 19. März 1991
(BGBl. I S. 686) – VwGO –, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes
vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), kann beim Verwaltungsgericht
Potsdam gestellt werden.
Der o.g. Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsmittelbelehrung),
liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.
vom .......10.01.2011...... bis …....24.01.2011....... einschließlich
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen
Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Die Rechtsmittelbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet:
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach
Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Allee nach Sanssouci
6, 14471 Potsdam, erhoben werden.
in der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4,
15827 Blankenfelde während der Öffnungszeiten des Bürgerservice:
Montag, Mittwoch, Freitag
Dienstag, Donnerstag
von 7:00 bis 14:00 Uhr
von 7:00 bis 19:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Die Klage ist dem Verwaltungsgericht Potsdam schriftlich oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des
Signaturgesetztes auf dem unter www.erv.brandenburg.de veröffentlichten Kommunikationsweg einzureichen.
Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die
Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die
angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).
Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist kann der Planfeststellungsbeschluss
von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ref. 40, Postfach 60 11 61, 14411 Potsdam, schriftlich
angefordert werden.
Blankenfelde, den 30.11.2010
gez. Baier
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss
hat nach § 39 Abs. 9 BbgStrG keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 80
Ortwin Baier
Bürgermeister
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Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Nr. 12/2010
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
6. Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow
über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen
für den Zeitraum 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
Gemäß § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I S. 158) in Verbindung mit § 26 Abs. 3 des Gesetzes
über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBl. I S. 266), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202, 206) und Pkt. 8.1.2 der Anlage zu § 1 Abs.1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ASZV) vom 24.06.2005 (GVBl. II S. 382), zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 05.02.2009 (GVBl. II S. 86), hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der Sitzung vom 25.11.2010 folgende ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen:
§1
Verkaufsstellen dürfen in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow an folgenden Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet
sein:
in der Zeit von - bis
besonderer Anlass/Veranstaltung
Für das Gewerbegebiet in Dahlewitz
Sonntag, den 16.01.2011
Sonntag, den 13.02.2011
Sonntag, den 06.03.2011
Sonntag, den 10.04.2011
Sonntag, den 18.09.2011
Sonntag, den 23.10.2011
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Küchenspezialmarkt
Küchenspezialmarkt
Küchenspezialmarkt
Küchenspezialmarkt
Küchenspezialmarkt
Küchenspezialmarkt
Für das Gewerbegebiet -Mahlow/Am Lückefeld
Sonntag, den 03.04.2011
Sonntag, den 08.05.2011
Sonntag, den 29.05.2011
Sonntag, den 02.10.2011
Sonntag, den 18.12.2011
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Frühlingsfest
Muttertag
Geranienfest
Erntedankfest
Advent
Mahlow / Kaufland Vertriebs KDSE GmbH & Co.KG
Sonntag, den 04.12.2011
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Nikolaus
Mahlow / Bauhaus GmbH Nord-Ost & Co.KG
Sonntag, den 05.06.2011
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sommerfest
11.00 Uhr bis 20.00 Uhr
11.00 Uhr bis 20.00 Uhr
11.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Straßenfest zum Nationalfeiertag
Schlachtefest
3. Advent
Mahlow / Zentrum
Montag, den 03.10.2011
Sonntag, den 06.11.2011
Sonntag, den 11.12.2011
§2
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist, ungeachtet weiterer Schutzvorschriften, § 10 BbgLöG zu
beachten.
§3
Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2011.
Blankenfelde, den 30.11.2010
gez. Baier
Ortwin Baier
Bürgermeister
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Nr. 12/2010
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Bekanntmachung
über die Berufung von Ersatzpersonen
in die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow
Gemäß § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i. V. m. § 80 Abs. 1 Satz 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
(BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:
Herr Christian Zielke (CDU) hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2010 erklärt, sein Mandat in der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow mit Wirkung
zum 31.12.2010 niederzulegen.
Auf der Grundlage des § 60 Abs. 6 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz nach § 60 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG mit Wirkung vom 01.01.2011 auf
Herrn Kurt Wienesen-Anand übergeht. Gemäß § 60 Abs. 7 i.V.m. § 51 Abs. 1 S. 2 BbgKWahlG gilt die Wahl als angenommen, da Herr Wienesen-Anand bis
zum Ablauf der von mir gem. § 51 Abs. 1 BbgKWahlG gesetzten Frist keine Erklärung abgegeben hat.
Katharina Schiller
Wahlleiterin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
hat in ihrer 30. Sitzung am 25.11.2010 folgende Beschlüsse gefasst:
Antrag des Ortsbeirates Dahlewitz
ö.T. nicht bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beauftragt
die Verwaltung, mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises
Teltow-Fläming Verhandlungen aufzunehmen, um die zweiseitige Bebauung der Straße 12 Dahlewitz (im Bereich Bahnhofsvorschlag) und die
Bahnhofstraße nicht mit einem B-Planverfahren, sondern in einem städtebaulichen Konzept (s.a. § 63 (5) Brandenburgische Bauordnung) zu sichern.
Abstimmungsergebnis: 3/10/8 ➜ mehrheitlich abgelehnt
Antrag des Ortsbeirates Groß Kienitz
ö.T. verwiesen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow veweist den
Antrag des Ortsbeirates Groß Kienitz auf Eigenfinanzieurng des Baues des
Radweges zwischen Dahlewitz und Groß Kienitz entlang der L 402 in den
Bau-, Umwelt- und Territorialausschuss.
Abstimmungsergebnis: 14/7/0 ➜ mehrheitlich verwiesen
Beschlussnummer: GV 77/30/2010
ö.T. bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt
das Abwägungsprotokoll (Anlage) zur Auslegung des Entwurfes des
Bebauungsplanes 2. Änderung „M 11 – Musikerviertel/ Teilgebiet Mozartstraße“ (Stand März 2010).
Abstimmungsergebnis: 19/1/0 ➜ mehrheitlich beschlossen
Beschlussnummer: GV 78/30/2010
ö.T. bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan 2. Änderung „M
11 – Musikerviertel/ Teilgebiet Mozartstraße“ bestehend aus Planzeichnung
und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Oktober 2010 als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan 2. Änderung „M 11 – Musikerviertel/ Teilgebiet Mozartstraße“ wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: 20/0/1 ➜ einstimmig beschlossen
Beschlussnummer: GV 84/30/2010
ö.T. bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt
gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009
mit einer Bilanzsumme von 171.704.176,13 EUR.
Abstimmungsergebnis: 15/0/7 ➜ einstimmig beschlossen
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat auf der Grundlage des §
82 BbgKVerf den durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen
PriceWaterHouseCoopers und das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Teltow-Fläming geprüften und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2009 in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.11.2010 beschlossen.
Der Jahresabschluss 2009 einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht sowie mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 20.12.
bis 30.12 2010 zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung,
Kämmerei, Zi. 112 zur Einsichtnahme aus.
Beschlussnummer: GV 85/30/2010
ö.T. bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres 2009.
Abstimmungsergebnis: 15/0/7 ➜ einstimmig beschlossen
Beschlussnummer: GV 87/30/2010
ö.T. bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt
für die Fertigstellung der Baumaßnahme „Regenentwässerung ArnoldBöcklin-Straße“ von der Steinstraße bis zur Anselm-Feuerbach-Straße im
Ortsteil Mahlow das Bauprogramm für den 2. Bauabschnitt von der Virchowstraße bis zur Anselm-Feuerbach-Straße entsprechend Anlage 1 und 2 der
Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis: 20/0/0 ➜ einstimmig beschlossen
Beschlussnummer: GV 88/30/2010
ö.T. bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt
das Bauprogramm für den Straßenausbau mit Grundstückszufahrten in der
Arnold-Böcklin-Straße (vom nördlichen Ende des Regenwasserbeckens bis
Anschluss an die Anselm-Feuerbach-Straße) im Ortsteil Mahlow entsprechend Anlage 1 und 2 der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis: 20/0/0 ➜ einstimmig beschlossen
Beschlussnummer: GV 89/30/2010
ö.T. bestätigt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt
die 6.Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen für den Zeitraum vom 01.Januar 2011 bis 31.Dezember 2011.
Abstimmungsergebnis: 15/5/2 ➜ mehrheitlich geändert beschlossen
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Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Nr. 12/2010
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Der Hauptausschuss hat in seiner 20. Sitzung
vom 18.11.2010 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: HA 12/20/2010
ö.T. bestätigt
Der Hauptausschuss beschließt die Umschuldung von allen 3 Krediten mit
unterschiedlichen Zinsbindungen als Forwarddarlehen auf ein Gesamtdarlehen bei der DKB mit 3,08% Zinsen.
Abstimmungsergebnis: 4/0/3 – einstimmig beschlossen.
Beschlussnummer: HA 9/20/2010
nö.T. bestätigt
Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das
Grundstück Groß Kienitz, Flur 1, Flurstück 75, Teilfläche von ca. 832 qm zu
verkaufen.
Abstimmungsergebnis: 3/1/3 – mehrheitlich beschlossen.
Beschlussnummer: HA 14/20/2010
ö.T. bestätigt
Der Hauptausschuss beschließt entsprechend dem Antrag des BSC Preußen 07 vom 30.07.2010 zur abschließenden Realisierung der Baumaßnahme
– Multifunktionsgebäude Triftstraße – die bereits bewilligten Mittel für den
Anbau einer Kegelbahn aus 2009 in Höhe von 94.500 € umzuwidmen. Die
restlichen nicht verbrauchten Mittel aus 2009 in Höhe von ca. 25.500 €
werden nicht ausgezahlt und fließen in den Haushalt der Gemeinde zurück.
Abstimmungsergebnis: 6/1/0 mehrheitlich beschlossen.
Beschlussnummer: HA 11/20/2010
nö.T. bestätigt
Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das
Grundstück OT Mahlow, Flur 25, Flurstück 67, Teilfläche A-B-C-D-A gem.
Anlage, ca. 265 qm zum Verkauf auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: 7/0/0 – einstimmig beschlossen.
Beschlussnummer: HA 13/20/2010
nö.T. bestätigt
Der Hauptausschuss beschließt, das gemeindeeigene Objekt - Am Stechberg
22 - zu sanieren. Die Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft Blankenfelde mbH erhält von der Gemeinde die dafür erforderlichen Mittel.
Abstimmungsergebnis: 7/0/0 – einstimmig beschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände
Öffentliches Auslegungsverfahren
zu der geplanten Baumschutzverordnung Teltow-Fläming
Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming als Untere Naturschutzbehörde
Der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming beabsichtigt in einem förmlichen Verfahren gemäß § 28 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes
(BbgNatSchG) i. V. m. §§ 19, 24 BbgNatSchG und §§ 22, 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch den Erlass einer Verordnung Bäume
mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (in einer Höhe von 1,30 m
über dem Erdboden gemessen) als geschützte Landschaftsbestandteile festzusetzen. Von der geplanten Unterschutzstellung ist das Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming betroffen. Ausgenommen sind Bäume im Geltungsbereich von nach § 24 Abs. 3 BbgNatSchG erlassenen Baumschutzsatzungen
der Städte, Gemeinden und Ämter.
Der Entwurf der Baumschutzverordnung (BaumSchVO-TF) wird in der Zeit vom
10. Januar 2011 bis einschließlich 10. Februar 2011 in der
Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2, Raum B2-3-01
14943 Luckenwalde
und bei den folgenden Gemeinden, Städten und dem Amt während der
Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Städte
Baruth / Mark
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Jüterbog
Markt 21
14913 Jüterbog
Luckenwalde
Markt 10
14943 Luckenwalde
Ludwigsfelde
Rathausstr. 3
14974 Ludwigsfelde
Trebbin
Markt 1-3
14959 Trebbin
Zossen
Marktplatz 20/21
15806 Zossen
Gemeinden
Am Mellensee
Karl-Fiedler-Str. 8
15838 Am Mellensee
Während der Auslegungsfrist können nach § 28 Abs. 2 BbgNatSchG von
jedermann Bedenken und Anregungen zu der Verordnung schriftlich oder
zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen,
den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung sind gemäß § 28 Abs. 2
BbgNatSchG i. V. m. § 22 Abs. 3 BNatSchG bis zum In-Kraft-Treten der
Verordnung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind den Schutzgegenstand nachhaltig zu verändern.
Niedergörsdorf
Dorfstr. 14f
14913 Niedergörsdorf
Blankenfelde-Mahlow
Karl-Marx-Str. 4
15827 Blankenfelde-Mahlow
Nuthe-Urstromtal
Ruhlsdorf
Frankenfelder Str. 10
14947 Nuthe-Urstromtal
Großbeeren
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Rangsdorf
Ladestraße 6
15834 Rangsdorf
Niederer Fläming
OT Lichterfelde
Dorfstr. 1a
14913 Niederer Fläming
Amt
Dahme / Mark
Hauptstr. 48/49
15936 Dahme/Mark
Luckenwalde, den 15.11. 2010
Giesecke
Landrat
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Nr. 12/2010
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Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände
Bekanntmachungen des WAZ Blankenfelde-Mahlow
1. Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am 16.11.2010 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 13/11/10:
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009
und Ergebnisverwendung 2009 des WAZ
Beschluss-Nr.: 14/11/10:
Entlastung des Verbandsvorstehers
für das Jahr 2009
Die Zweckverbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2009 mit Beschluss-Nr.: 13/11/10 beschlossen.
Die Zweckverbandsversammlung hat die Entlastung des Verbandsvorstehers
für das Jahr 2009 mit Beschluss-Nr.: 14/11/10 beschlossen.
Der Jahresabschluss 2009 einschließlich Anhang und Lagebericht liegt ab
dem 17.01.2011 bis 21.01.2011 eine Woche lang im Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow, Sitz: Haus des Wassers, Glasower
Damm 14, 15827 Blankenfelde-Mahlow / OT Blankenfelde, Montag bis
Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag von
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
2. Bekanntmachung
Jahresabschluss 2009 des WAZ Blankenfelde-Mahlow
Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2009
Auf Grundlage des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) in der z.Zt. gültigen Fassung und § 33 der Verordnung über die
Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung-EigV) in der z.Zt.
gültigen Fassung wurde durch die Zweckverbandsversammlung des WAZ
Blankenfelde-Mahlow in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.11.2010 der durch
die Goldstein Consulting GmbH, Berlin geprüfte und mit Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2009
bis 31. Dezember 2009 und der Lagebericht 2009 festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 512.461,13 ist auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Bekanntmachung
Vom 23.12.2010 bis einschließlich 31.12.2010 bleibt das Büro des WAZ
Blankenfelde-Mahlow geschlossen.
Ab 03.01.2011 ist der WAZ in seinen Geschäftsräumen erreichbar;
1. Bürgersprechstunde im neuen Jahr, am 04.01.2011, ab 13.00 Uhr.
Bei Störungen und Havarien sind Ansprechpartner die
Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH
(Tel.: 03375 / 25 68 - 0)
bzw. der Havarie- und Bereitschaftsdienst (Tel.: 0800 - 88 070 88).
Wir wünschen unseren Kunden frohe Weihnachten und ein gesundes neues
Jahr.
gez. Hein
Hein
Verbandsvorsteher
Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Informationen aus dem Kommunalservice
Informationen zum Winterdienst
Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,
der Winter hat auch dieses Jahr die Gemeinde nicht verschont. Leider kam
es beim ersten Wintereinbruch wiederum zu den gleichen Problemen wie in
der Vergangenheit. Aus diesem Grund möchten wir Sie nochmals eindringlich bitten, auf das Parken in engen Straßen zu verzichten.
Der Fahrbahnwinterdienst wird mittels größerer Räum- und Streutechnik
durchgeführt, so dass insbesondere in den kleineren und engeren Straßen,
auf beparkten Fahrbahnflächen naturgemäß kein Winterdienst erfolgen kann.
So sich das Parken nicht verhindern lässt, sollten die Anwohner und Benutzer der entsprechenden Straßen, für die Winterdienstfahrzeuge ausreichend
Platz lassen. Unabhängig davon weisen wir aber auch darauf hin, dass in
den Straßenbereichen, in denen durch wechselseitig parkende Autos die
erforderliche Durchfahrtsbreite nicht gewährleistet ist, die Fahrbahn nicht
beräumt und bestreut werden kann. Insofern bitten wir Sie darum, eine
Durchfahrtsbreite von mindestens 4 Metern einzuhalten. Sie unterstützen
dadurch unsere Winterdienstfahrzeugführer.
Vielen Dank!
Ihr Kommunalservice
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
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Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Nr. 12/2010
Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Einschulung Schuljahr 2011/12
Tag der offenen Tür in den Grundschulen
Die am 26.01.2007 beschlossene Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (veröffentlicht im
Amtsblatt Nr. 2/2007 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow) wird voraussichtlich weiterhin gültig sein.
Das bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, für Ihr Kind eine von zwei möglichen Grundschulen zu wählen.
Aus diesem Grund laden wir Sie herzlich ein, sich
am Samstag, d. 15.01.2010 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
in den folgenden Grundschulen und den jeweiligen Schulhorten über ihre Profile zu informieren:
W.- Busch Grundschule in der K.- Liebknecht-Straße 72 in Blankenfelde und Hort Waldgeister im Berliner Damm 4 in Blankenfelde
I.- Feustel - Grundschule im M.- Liebermann-Ring 8 in Blankenfelde und Hort Wirbelwind in der K.- Kollwitz - Straße 14-16
Grundschule H.-Tschäpe in der H.-Tschäpe-Straße 23 in Mahlow und Hort Schatzinsel im Fliederweg 10 in Mahlow
A.- Lindgren Grundschule in der Schulstraße 1 in Mahlow und Hort Fuchsbau in der Schulstraße 1 in Mahlow
Bitte beachten Sie auch die Aushänge, sowie die ausgelegten Flyer in unseren Kindertagesstätten.
Team Kommunalservice
Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt
Verkaufsangebot Grundstück im OT Mahlow
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow veröffentlicht an dieser Stelle Verkaufsangebote für ihre Grundstücke. Ansprechpartner ist das Bau- und Ordnungsamt, Karl-Marx-Str.4, 15827 Blankenfelde-Mahlow (Tel. 03379-333 541, Herr Müller). Das höchste Gebot genießt in der Regel den Vorzug. Ansprüche
gegen die Gemeinde aus der Abgabe eines Angebotes sind ausgeschlossen. Bauplanungsrechtliche Angaben sind unverbindlich. Sollte es zu einem
Vertragsschluss mit der Gemeinde kommen, gelten hierfür die Richtlinien für Grundstücksgeschäfte vom 18.3.2004.
Ortsteil Mahlow, Stichweg vom Lindenring, unvermessene Teilfläche aus dem Flurstück 67 der Flur 25, ca. 265 qm (s. Karte, Fläche A-B-C-D-A),
Mindestgebot 7.950 € (30,00 €/qm), Ausgleich für evt. Flächendifferenz nach Vermessung.
Die Gebote müssen bis zum 29.12.2010 in Schriftform bei der Gemeinde eingehen.
Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Nr. 12/2010
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Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Baubeginn Renaturierung
Teich „Schinderfichten“ in Groß Kienitz
Die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg hat mit Zuwendungsbescheid
vom 16.08.2010 der Renaturierung des Feldsolls „Schinderfichten“ im OT
Groß Kienitz zugestimmt. Die Bewilligungssumme beträgt 121.617,88 €.
Projektträger ist die BADC (Berlin Brandenburg Area Development Company)
in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow.
Damit werden zum ersten Mal Gelder aus den Kompensationszahlungen
des Flughafen BBI, die von der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg verwaltet werden, für eine Naturschutzmaßnahme in Blankenfelde-Mahlow
eingesetzt.
Der Beginn der Renaturierungsmaßnahme ist für den Winter 2010 geplant.
Die Arbeiten des ersten Bauabschnitts sollen voraussichtlich am 13.12.2010
beginnen und am 23.12.2010 abgeschlossen werden. Das temporäre Kleingewässer wird entschlammt und neu zoniert. Der umliegende Gehölzgürtel
wird dabei stark zurück gedrängt.
Schwerpunkt der Gehölzentfernung liegt auf der Südseite, um eine bessere
Besonnung zu erzielen. Weiterhin werden Großgehölze im nördlichen Bereich entfernt.
Zur Aufwertung der strukturellen Gegebenheiten wird ein Großteil des anfallenden Schnittmaterials vor Ort verbleiben. Dies geschieht in Form von
aufgeschichteten Reisighaufen, liegendem Totholz und Wurzelstubben.
Grundsätzlich ist bei der Gehölzentfernung darauf zu achten, dass die Wurzeln des Jungaufwuchses komplett gerodet und entfernt werden.
Dadurch soll verhindert werden, dass mittelfristig der Gehölzaufwuchs wieder
die Uferzonen dominiert.
Zur weiteren Aufwertung des Teiches „Schinderfichten“ als Lebensraum für
Amphibien und Insekten ist die Entschlammung des Wasserkörpers vorgesehen. Im September 2010 führte das Gewässer kaum noch Wasser. Die
ursprüngliche Wasserfläche wurde fast vollständig von Wasserpflanzen bedeckt, den größten Anteil nahm dabei der Rohrkolben ein.
Bild: Feldsoll „Schinderfichten“ in 09/2010
Die Fläche war im September komplett begehbar, eine mächtige Schlammschicht (bis maximal 80 cm) trug die Vegetation.
Ziel der Maßnahme ist es den gesamten Schlamm vorsichtig zu entnehmen
und fachgerecht zu entsorgen. Im Anschluss daran soll die Profilierung gleitend erfolgen. Dadurch entstehen Wassertiefen von 10-80 cm Tiefe.
In einem zweiten Bauabschnitt ist in 2011 zur weiteren Entwicklung der
bestehenden Restpopulation an Lurchen die Einrichtung einer Amphibienleiteinrichtung an der dortigen Landesstraße geplant.
Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Biotopvernetzung zwischen
dem Soll „Schinderfichten“ und der östlich gelegenen Flora-Fauna-Habitatsfläche „Brunnluch“.
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Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Nr. 12/2010
Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) informiert:
Änderungen bei den Entsorgungsterminen 2011 für Hausmüll und Papier
Bei der Tourenplanung 2011 mussten einige Entsorgungstouren für Restabfall und Papier angepasst werden, so dass sich hier Abholtermine ändern. Um
Entsorgungsengpässe beim Jahresübergang 2010/2011 durch die geänderten Touren zu vermeiden, werden zusätzliche Entsorgungstermine angeboten.
Bitte beachten Sie diese und stellen Ihre Behälter rechtzeitig zur Entleerung bereit!
Am 30.12.2010 erfolgt eine zusätzliche Entleerung der Papiertonnen in Blankenfelde in den Straßen: Am Bahnhof, Potsdamer Damm, WilhelmGrunwald-Str. sowie in Dahlewitz in den Straßen: Bahnhofsplatz, Bertolt-Brecht-Str., Birkenstr., Goethestr., Gorkistr., Lindenstr., Parkstr., Stubenrauchstr.,
Waldstr., Wiesenstr.
Alle Entsorgungstermine finden Sie auch im Abfallkalender 2011.
Ende der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Impressum
AMTSBLATT der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Verlag:
Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 0 30 / 28 09 93 45, Fax: 0 30 / 28 09 94 06, www.heimatblatt.de
Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner
Vertrieb: DVB
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen:
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, der Bürgermeister, Ortwin Baier, Karl-Marx-Str. 4, 15827 Blankenfelde, Tel.: 03379/333-0, Fax: 03379/333-200, E-Mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de
Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint in der Regel einmal monatlich.
Das Amtsblatt kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Es wird an die Haushalte im Gemeindegebiet kostenfrei verteilt.
Für die Bestellung außerhalb des Verteilungsgebietes ist es unter der Telefonnummer 030-57795767 möglich, das Amtsblatt zum Abonnementpreis nach Hause geschickt zu bekommen.
Foto Titelseite: Weihnachtsbaum auf dem Bahnhofsvorplatz in Mahlow