Amtsblatt 12-2010 - Blankenfelde
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Amtsblatt 12-2010 - Blankenfelde
5. Jahrgang, Nr. 12/2010 Blankenfelde, 15. Dezember 2010 2 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtsblatt Nr. 12/2010 Nr. 12/2010 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow • Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Planfeststellungsbehörde, gemäß § 74 Abs.5 VwVfG – Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße L 76n – Ortsumgehung Mahlow ....................................................................... Seite 3 • 6. Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen für 2011 .......................................................................................................................... Seite 4 • Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow .................................... Seite 5 • Beschlüsse der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow aus der 30. Sitzung am 25.11.2010 ..................................................... Seite 5 • Beschlüsse des Hauptausschusses Blankenfelde-Mahlow aus der 20. Sitzung vom 18.11.2011 ....................................................... Seite 6 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände • Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming als Untere Naturschutzbehörde über das öffentliche Auslegungsverfahren zu der geplanten Baumschutzverordnung Teltow-Fläming .............................................................................................................. Seite 6 • Bekanntmachung des WAZ Blankenfelde-Mahlow über die Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 16.11.2010 ....................... Seite 7 Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Informationen aus dem Kommunalservice – Hinweise zum Winterdienst ........................................................................................................................................................... Seite 7 – Einschulung Schuljahr 2011/12 – Einladung zum Tag der offenen Tür in den Grundschulen ............................................................ Seite 8 Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt – Verkaufsangebot Grundstück im OT Mahlow ................................................................................................................................. Seite 8 – Baubeginn Renaturierung Teich „Schinderfichten“ in Groß Kienitz ................................................................................................. Seite 9 – Mitteilung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) ......................................................................................... Seite 10 Nr. 12/2010 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 3 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow macht auf Veranlassung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg folgendes bekannt: Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Planfeststellungsbehörde, gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße 76n – Ortsumgehung Mahlow – von Bau-km 2+810 bis Bau-km 5+145, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen in den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Am Mellensee und der Stadt Zossen im Landkreis Teltow-Fläming Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (Planfeststellungsbehörde) vom 15.10.2010, Az.: 40.9 7173/76.4, ist der Plan für das o.g. Bauvorhaben gemäß § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 BGBl. S. 102, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetztes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827), festgestellt worden. Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.d.F. vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) – VwGO –, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), kann beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt werden. Der o.g. Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsmittelbelehrung), liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt. vom .......10.01.2011...... bis …....24.01.2011....... einschließlich In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Die Rechtsmittelbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Allee nach Sanssouci 6, 14471 Potsdam, erhoben werden. in der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow, Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde während der Öffnungszeiten des Bürgerservice: Montag, Mittwoch, Freitag Dienstag, Donnerstag von 7:00 bis 14:00 Uhr von 7:00 bis 19:00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Die Klage ist dem Verwaltungsgericht Potsdam schriftlich oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetztes auf dem unter www.erv.brandenburg.de veröffentlichten Kommunikationsweg einzureichen. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ref. 40, Postfach 60 11 61, 14411 Potsdam, schriftlich angefordert werden. Blankenfelde, den 30.11.2010 gez. Baier Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat nach § 39 Abs. 9 BbgStrG keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 80 Ortwin Baier Bürgermeister 4 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 12/2010 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 6. Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen für den Zeitraum 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 Gemäß § 5 Abs.1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I S. 158) in Verbindung mit § 26 Abs. 3 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202, 206) und Pkt. 8.1.2 der Anlage zu § 1 Abs.1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ASZV) vom 24.06.2005 (GVBl. II S. 382), zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 05.02.2009 (GVBl. II S. 86), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der Sitzung vom 25.11.2010 folgende ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen: §1 Verkaufsstellen dürfen in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow an folgenden Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein: in der Zeit von - bis besonderer Anlass/Veranstaltung Für das Gewerbegebiet in Dahlewitz Sonntag, den 16.01.2011 Sonntag, den 13.02.2011 Sonntag, den 06.03.2011 Sonntag, den 10.04.2011 Sonntag, den 18.09.2011 Sonntag, den 23.10.2011 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr Küchenspezialmarkt Küchenspezialmarkt Küchenspezialmarkt Küchenspezialmarkt Küchenspezialmarkt Küchenspezialmarkt Für das Gewerbegebiet -Mahlow/Am Lückefeld Sonntag, den 03.04.2011 Sonntag, den 08.05.2011 Sonntag, den 29.05.2011 Sonntag, den 02.10.2011 Sonntag, den 18.12.2011 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Frühlingsfest Muttertag Geranienfest Erntedankfest Advent Mahlow / Kaufland Vertriebs KDSE GmbH & Co.KG Sonntag, den 04.12.2011 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Nikolaus Mahlow / Bauhaus GmbH Nord-Ost & Co.KG Sonntag, den 05.06.2011 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sommerfest 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr Straßenfest zum Nationalfeiertag Schlachtefest 3. Advent Mahlow / Zentrum Montag, den 03.10.2011 Sonntag, den 06.11.2011 Sonntag, den 11.12.2011 §2 Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist, ungeachtet weiterer Schutzvorschriften, § 10 BbgLöG zu beachten. §3 Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2011. Blankenfelde, den 30.11.2010 gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 12/2010 5 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow Gemäß § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i. V. m. § 80 Abs. 1 Satz 2 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: Herr Christian Zielke (CDU) hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2010 erklärt, sein Mandat in der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow mit Wirkung zum 31.12.2010 niederzulegen. Auf der Grundlage des § 60 Abs. 6 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz nach § 60 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG mit Wirkung vom 01.01.2011 auf Herrn Kurt Wienesen-Anand übergeht. Gemäß § 60 Abs. 7 i.V.m. § 51 Abs. 1 S. 2 BbgKWahlG gilt die Wahl als angenommen, da Herr Wienesen-Anand bis zum Ablauf der von mir gem. § 51 Abs. 1 BbgKWahlG gesetzten Frist keine Erklärung abgegeben hat. Katharina Schiller Wahlleiterin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer 30. Sitzung am 25.11.2010 folgende Beschlüsse gefasst: Antrag des Ortsbeirates Dahlewitz ö.T. nicht bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beauftragt die Verwaltung, mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming Verhandlungen aufzunehmen, um die zweiseitige Bebauung der Straße 12 Dahlewitz (im Bereich Bahnhofsvorschlag) und die Bahnhofstraße nicht mit einem B-Planverfahren, sondern in einem städtebaulichen Konzept (s.a. § 63 (5) Brandenburgische Bauordnung) zu sichern. Abstimmungsergebnis: 3/10/8 ➜ mehrheitlich abgelehnt Antrag des Ortsbeirates Groß Kienitz ö.T. verwiesen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow veweist den Antrag des Ortsbeirates Groß Kienitz auf Eigenfinanzieurng des Baues des Radweges zwischen Dahlewitz und Groß Kienitz entlang der L 402 in den Bau-, Umwelt- und Territorialausschuss. Abstimmungsergebnis: 14/7/0 ➜ mehrheitlich verwiesen Beschlussnummer: GV 77/30/2010 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Abwägungsprotokoll (Anlage) zur Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 2. Änderung „M 11 – Musikerviertel/ Teilgebiet Mozartstraße“ (Stand März 2010). Abstimmungsergebnis: 19/1/0 ➜ mehrheitlich beschlossen Beschlussnummer: GV 78/30/2010 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan 2. Änderung „M 11 – Musikerviertel/ Teilgebiet Mozartstraße“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom Oktober 2010 als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan 2. Änderung „M 11 – Musikerviertel/ Teilgebiet Mozartstraße“ wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: 20/0/1 ➜ einstimmig beschlossen Beschlussnummer: GV 84/30/2010 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 171.704.176,13 EUR. Abstimmungsergebnis: 15/0/7 ➜ einstimmig beschlossen Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat auf der Grundlage des § 82 BbgKVerf den durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PriceWaterHouseCoopers und das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Teltow-Fläming geprüften und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2009 in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.11.2010 beschlossen. Der Jahresabschluss 2009 einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht sowie mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 20.12. bis 30.12 2010 zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Kämmerei, Zi. 112 zur Einsichtnahme aus. Beschlussnummer: GV 85/30/2010 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erteilt dem Bürgermeister Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres 2009. Abstimmungsergebnis: 15/0/7 ➜ einstimmig beschlossen Beschlussnummer: GV 87/30/2010 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt für die Fertigstellung der Baumaßnahme „Regenentwässerung ArnoldBöcklin-Straße“ von der Steinstraße bis zur Anselm-Feuerbach-Straße im Ortsteil Mahlow das Bauprogramm für den 2. Bauabschnitt von der Virchowstraße bis zur Anselm-Feuerbach-Straße entsprechend Anlage 1 und 2 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: 20/0/0 ➜ einstimmig beschlossen Beschlussnummer: GV 88/30/2010 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt das Bauprogramm für den Straßenausbau mit Grundstückszufahrten in der Arnold-Böcklin-Straße (vom nördlichen Ende des Regenwasserbeckens bis Anschluss an die Anselm-Feuerbach-Straße) im Ortsteil Mahlow entsprechend Anlage 1 und 2 der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: 20/0/0 ➜ einstimmig beschlossen Beschlussnummer: GV 89/30/2010 ö.T. bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt die 6.Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen für den Zeitraum vom 01.Januar 2011 bis 31.Dezember 2011. Abstimmungsergebnis: 15/5/2 ➜ mehrheitlich geändert beschlossen 6 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 12/2010 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Hauptausschuss hat in seiner 20. Sitzung vom 18.11.2010 folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussnummer: HA 12/20/2010 ö.T. bestätigt Der Hauptausschuss beschließt die Umschuldung von allen 3 Krediten mit unterschiedlichen Zinsbindungen als Forwarddarlehen auf ein Gesamtdarlehen bei der DKB mit 3,08% Zinsen. Abstimmungsergebnis: 4/0/3 – einstimmig beschlossen. Beschlussnummer: HA 9/20/2010 nö.T. bestätigt Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Groß Kienitz, Flur 1, Flurstück 75, Teilfläche von ca. 832 qm zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: 3/1/3 – mehrheitlich beschlossen. Beschlussnummer: HA 14/20/2010 ö.T. bestätigt Der Hauptausschuss beschließt entsprechend dem Antrag des BSC Preußen 07 vom 30.07.2010 zur abschließenden Realisierung der Baumaßnahme – Multifunktionsgebäude Triftstraße – die bereits bewilligten Mittel für den Anbau einer Kegelbahn aus 2009 in Höhe von 94.500 € umzuwidmen. Die restlichen nicht verbrauchten Mittel aus 2009 in Höhe von ca. 25.500 € werden nicht ausgezahlt und fließen in den Haushalt der Gemeinde zurück. Abstimmungsergebnis: 6/1/0 mehrheitlich beschlossen. Beschlussnummer: HA 11/20/2010 nö.T. bestätigt Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück OT Mahlow, Flur 25, Flurstück 67, Teilfläche A-B-C-D-A gem. Anlage, ca. 265 qm zum Verkauf auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: 7/0/0 – einstimmig beschlossen. Beschlussnummer: HA 13/20/2010 nö.T. bestätigt Der Hauptausschuss beschließt, das gemeindeeigene Objekt - Am Stechberg 22 - zu sanieren. Die Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft Blankenfelde mbH erhält von der Gemeinde die dafür erforderlichen Mittel. Abstimmungsergebnis: 7/0/0 – einstimmig beschlossen. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Öffentliches Auslegungsverfahren zu der geplanten Baumschutzverordnung Teltow-Fläming Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming als Untere Naturschutzbehörde Der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming beabsichtigt in einem förmlichen Verfahren gemäß § 28 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) i. V. m. §§ 19, 24 BbgNatSchG und §§ 22, 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch den Erlass einer Verordnung Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden gemessen) als geschützte Landschaftsbestandteile festzusetzen. Von der geplanten Unterschutzstellung ist das Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming betroffen. Ausgenommen sind Bäume im Geltungsbereich von nach § 24 Abs. 3 BbgNatSchG erlassenen Baumschutzsatzungen der Städte, Gemeinden und Ämter. Der Entwurf der Baumschutzverordnung (BaumSchVO-TF) wird in der Zeit vom 10. Januar 2011 bis einschließlich 10. Februar 2011 in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2, Raum B2-3-01 14943 Luckenwalde und bei den folgenden Gemeinden, Städten und dem Amt während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Städte Baruth / Mark Ernst-Thälmann-Platz 4 15837 Baruth/Mark Jüterbog Markt 21 14913 Jüterbog Luckenwalde Markt 10 14943 Luckenwalde Ludwigsfelde Rathausstr. 3 14974 Ludwigsfelde Trebbin Markt 1-3 14959 Trebbin Zossen Marktplatz 20/21 15806 Zossen Gemeinden Am Mellensee Karl-Fiedler-Str. 8 15838 Am Mellensee Während der Auslegungsfrist können nach § 28 Abs. 2 BbgNatSchG von jedermann Bedenken und Anregungen zu der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung sind gemäß § 28 Abs. 2 BbgNatSchG i. V. m. § 22 Abs. 3 BNatSchG bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind den Schutzgegenstand nachhaltig zu verändern. Niedergörsdorf Dorfstr. 14f 14913 Niedergörsdorf Blankenfelde-Mahlow Karl-Marx-Str. 4 15827 Blankenfelde-Mahlow Nuthe-Urstromtal Ruhlsdorf Frankenfelder Str. 10 14947 Nuthe-Urstromtal Großbeeren Am Rathaus 1 14979 Großbeeren Rangsdorf Ladestraße 6 15834 Rangsdorf Niederer Fläming OT Lichterfelde Dorfstr. 1a 14913 Niederer Fläming Amt Dahme / Mark Hauptstr. 48/49 15936 Dahme/Mark Luckenwalde, den 15.11. 2010 Giesecke Landrat Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 12/2010 7 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Bekanntmachungen des WAZ Blankenfelde-Mahlow 1. Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am 16.11.2010 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 13/11/10: Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 und Ergebnisverwendung 2009 des WAZ Beschluss-Nr.: 14/11/10: Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2009 Die Zweckverbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2009 mit Beschluss-Nr.: 13/11/10 beschlossen. Die Zweckverbandsversammlung hat die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2009 mit Beschluss-Nr.: 14/11/10 beschlossen. Der Jahresabschluss 2009 einschließlich Anhang und Lagebericht liegt ab dem 17.01.2011 bis 21.01.2011 eine Woche lang im Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-Mahlow, Sitz: Haus des Wassers, Glasower Damm 14, 15827 Blankenfelde-Mahlow / OT Blankenfelde, Montag bis Mittwoch von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. 2. Bekanntmachung Jahresabschluss 2009 des WAZ Blankenfelde-Mahlow Entlastung des Verbandsvorstehers für das Jahr 2009 Auf Grundlage des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der z.Zt. gültigen Fassung und § 33 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung-EigV) in der z.Zt. gültigen Fassung wurde durch die Zweckverbandsversammlung des WAZ Blankenfelde-Mahlow in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.11.2010 der durch die Goldstein Consulting GmbH, Berlin geprüfte und mit Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 und der Lagebericht 2009 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 512.461,13 ist auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Bekanntmachung Vom 23.12.2010 bis einschließlich 31.12.2010 bleibt das Büro des WAZ Blankenfelde-Mahlow geschlossen. Ab 03.01.2011 ist der WAZ in seinen Geschäftsräumen erreichbar; 1. Bürgersprechstunde im neuen Jahr, am 04.01.2011, ab 13.00 Uhr. Bei Störungen und Havarien sind Ansprechpartner die Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (Tel.: 03375 / 25 68 - 0) bzw. der Havarie- und Bereitschaftsdienst (Tel.: 0800 - 88 070 88). Wir wünschen unseren Kunden frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr. gez. Hein Hein Verbandsvorsteher Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Informationen aus dem Kommunalservice Informationen zum Winterdienst Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, der Winter hat auch dieses Jahr die Gemeinde nicht verschont. Leider kam es beim ersten Wintereinbruch wiederum zu den gleichen Problemen wie in der Vergangenheit. Aus diesem Grund möchten wir Sie nochmals eindringlich bitten, auf das Parken in engen Straßen zu verzichten. Der Fahrbahnwinterdienst wird mittels größerer Räum- und Streutechnik durchgeführt, so dass insbesondere in den kleineren und engeren Straßen, auf beparkten Fahrbahnflächen naturgemäß kein Winterdienst erfolgen kann. So sich das Parken nicht verhindern lässt, sollten die Anwohner und Benutzer der entsprechenden Straßen, für die Winterdienstfahrzeuge ausreichend Platz lassen. Unabhängig davon weisen wir aber auch darauf hin, dass in den Straßenbereichen, in denen durch wechselseitig parkende Autos die erforderliche Durchfahrtsbreite nicht gewährleistet ist, die Fahrbahn nicht beräumt und bestreut werden kann. Insofern bitten wir Sie darum, eine Durchfahrtsbreite von mindestens 4 Metern einzuhalten. Sie unterstützen dadurch unsere Winterdienstfahrzeugführer. Vielen Dank! Ihr Kommunalservice Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 8 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 12/2010 Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Einschulung Schuljahr 2011/12 Tag der offenen Tür in den Grundschulen Die am 26.01.2007 beschlossene Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2/2007 der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow) wird voraussichtlich weiterhin gültig sein. Das bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, für Ihr Kind eine von zwei möglichen Grundschulen zu wählen. Aus diesem Grund laden wir Sie herzlich ein, sich am Samstag, d. 15.01.2010 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr in den folgenden Grundschulen und den jeweiligen Schulhorten über ihre Profile zu informieren: W.- Busch Grundschule in der K.- Liebknecht-Straße 72 in Blankenfelde und Hort Waldgeister im Berliner Damm 4 in Blankenfelde I.- Feustel - Grundschule im M.- Liebermann-Ring 8 in Blankenfelde und Hort Wirbelwind in der K.- Kollwitz - Straße 14-16 Grundschule H.-Tschäpe in der H.-Tschäpe-Straße 23 in Mahlow und Hort Schatzinsel im Fliederweg 10 in Mahlow A.- Lindgren Grundschule in der Schulstraße 1 in Mahlow und Hort Fuchsbau in der Schulstraße 1 in Mahlow Bitte beachten Sie auch die Aushänge, sowie die ausgelegten Flyer in unseren Kindertagesstätten. Team Kommunalservice Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Verkaufsangebot Grundstück im OT Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow veröffentlicht an dieser Stelle Verkaufsangebote für ihre Grundstücke. Ansprechpartner ist das Bau- und Ordnungsamt, Karl-Marx-Str.4, 15827 Blankenfelde-Mahlow (Tel. 03379-333 541, Herr Müller). Das höchste Gebot genießt in der Regel den Vorzug. Ansprüche gegen die Gemeinde aus der Abgabe eines Angebotes sind ausgeschlossen. Bauplanungsrechtliche Angaben sind unverbindlich. Sollte es zu einem Vertragsschluss mit der Gemeinde kommen, gelten hierfür die Richtlinien für Grundstücksgeschäfte vom 18.3.2004. Ortsteil Mahlow, Stichweg vom Lindenring, unvermessene Teilfläche aus dem Flurstück 67 der Flur 25, ca. 265 qm (s. Karte, Fläche A-B-C-D-A), Mindestgebot 7.950 € (30,00 €/qm), Ausgleich für evt. Flächendifferenz nach Vermessung. Die Gebote müssen bis zum 29.12.2010 in Schriftform bei der Gemeinde eingehen. Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 12/2010 9 Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Baubeginn Renaturierung Teich „Schinderfichten“ in Groß Kienitz Die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg hat mit Zuwendungsbescheid vom 16.08.2010 der Renaturierung des Feldsolls „Schinderfichten“ im OT Groß Kienitz zugestimmt. Die Bewilligungssumme beträgt 121.617,88 €. Projektträger ist die BADC (Berlin Brandenburg Area Development Company) in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Damit werden zum ersten Mal Gelder aus den Kompensationszahlungen des Flughafen BBI, die von der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg verwaltet werden, für eine Naturschutzmaßnahme in Blankenfelde-Mahlow eingesetzt. Der Beginn der Renaturierungsmaßnahme ist für den Winter 2010 geplant. Die Arbeiten des ersten Bauabschnitts sollen voraussichtlich am 13.12.2010 beginnen und am 23.12.2010 abgeschlossen werden. Das temporäre Kleingewässer wird entschlammt und neu zoniert. Der umliegende Gehölzgürtel wird dabei stark zurück gedrängt. Schwerpunkt der Gehölzentfernung liegt auf der Südseite, um eine bessere Besonnung zu erzielen. Weiterhin werden Großgehölze im nördlichen Bereich entfernt. Zur Aufwertung der strukturellen Gegebenheiten wird ein Großteil des anfallenden Schnittmaterials vor Ort verbleiben. Dies geschieht in Form von aufgeschichteten Reisighaufen, liegendem Totholz und Wurzelstubben. Grundsätzlich ist bei der Gehölzentfernung darauf zu achten, dass die Wurzeln des Jungaufwuchses komplett gerodet und entfernt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass mittelfristig der Gehölzaufwuchs wieder die Uferzonen dominiert. Zur weiteren Aufwertung des Teiches „Schinderfichten“ als Lebensraum für Amphibien und Insekten ist die Entschlammung des Wasserkörpers vorgesehen. Im September 2010 führte das Gewässer kaum noch Wasser. Die ursprüngliche Wasserfläche wurde fast vollständig von Wasserpflanzen bedeckt, den größten Anteil nahm dabei der Rohrkolben ein. Bild: Feldsoll „Schinderfichten“ in 09/2010 Die Fläche war im September komplett begehbar, eine mächtige Schlammschicht (bis maximal 80 cm) trug die Vegetation. Ziel der Maßnahme ist es den gesamten Schlamm vorsichtig zu entnehmen und fachgerecht zu entsorgen. Im Anschluss daran soll die Profilierung gleitend erfolgen. Dadurch entstehen Wassertiefen von 10-80 cm Tiefe. In einem zweiten Bauabschnitt ist in 2011 zur weiteren Entwicklung der bestehenden Restpopulation an Lurchen die Einrichtung einer Amphibienleiteinrichtung an der dortigen Landesstraße geplant. Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Biotopvernetzung zwischen dem Soll „Schinderfichten“ und der östlich gelegenen Flora-Fauna-Habitatsfläche „Brunnluch“. 10 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Nr. 12/2010 Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) informiert: Änderungen bei den Entsorgungsterminen 2011 für Hausmüll und Papier Bei der Tourenplanung 2011 mussten einige Entsorgungstouren für Restabfall und Papier angepasst werden, so dass sich hier Abholtermine ändern. Um Entsorgungsengpässe beim Jahresübergang 2010/2011 durch die geänderten Touren zu vermeiden, werden zusätzliche Entsorgungstermine angeboten. Bitte beachten Sie diese und stellen Ihre Behälter rechtzeitig zur Entleerung bereit! Am 30.12.2010 erfolgt eine zusätzliche Entleerung der Papiertonnen in Blankenfelde in den Straßen: Am Bahnhof, Potsdamer Damm, WilhelmGrunwald-Str. sowie in Dahlewitz in den Straßen: Bahnhofsplatz, Bertolt-Brecht-Str., Birkenstr., Goethestr., Gorkistr., Lindenstr., Parkstr., Stubenrauchstr., Waldstr., Wiesenstr. Alle Entsorgungstermine finden Sie auch im Abfallkalender 2011. Ende der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Impressum AMTSBLATT der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 0 30 / 28 09 93 45, Fax: 0 30 / 28 09 94 06, www.heimatblatt.de Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner Vertrieb: DVB Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, der Bürgermeister, Ortwin Baier, Karl-Marx-Str. 4, 15827 Blankenfelde, Tel.: 03379/333-0, Fax: 03379/333-200, E-Mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint in der Regel einmal monatlich. Das Amtsblatt kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Es wird an die Haushalte im Gemeindegebiet kostenfrei verteilt. Für die Bestellung außerhalb des Verteilungsgebietes ist es unter der Telefonnummer 030-57795767 möglich, das Amtsblatt zum Abonnementpreis nach Hause geschickt zu bekommen. Foto Titelseite: Weihnachtsbaum auf dem Bahnhofsvorplatz in Mahlow