Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Transcription
Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“
Rentenreform 2007 „RVAltersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24.1.2007) Folie 1 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Zeitplan „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ : • Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt • Große Koalition verabredete Eckpunkte am 23.10.2006 • Gesetzentwurf BT-Drucks.16/3794 vom 12.12.2006 • 1. Lesung im BT am 14.12.2006 • Anhörung am 26.2.2007, Abschluss im Ausschuss 7.3.2007 • 2./3. Lesung BT 9.3.2007, Bundesrat 30.3.2007 Folie 2 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 1 Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Wesentliche Inhalte*: • „Rente mit 67“ und Folgewirkungen: Änderung der Regelaltersgrenze und als Folge davon bei den Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden können; Einführung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte • Maßnahmen zur weiteren Dämpfung des Rentenniveaus * siehe ausführlich dazu Sozialpolitische Informationen 1/07 und Beitrag AiB Februar 2007 Folie 3 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Renten wegen Alters: Regelaltersrente 65 ⇒ 67 (2012(2012-2029) Altersrente fü für schwerbehinderte Menschen 63 ⇒ 65 vorzeitig ab 62 Neu! Altersrente fü für besonders langjä langjährig Versicherte abschl.frei ab 65 nicht vorzeitig Folie 4 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (nur noch für vor dem 1.1.1952 Geborene) keine Änderung Altersrente für Frauen (nur noch für vor dem 1.1.1952 Geborene) keine Änderung Altersrente fü für langjä langjährig Versicherte 65 ⇒ 67 vorzeitig ab 63! Altersrente fü für langjä langjährig unter Tage beschä beschäftigte Bergleute Sozialpolitik / Gesundheitspolitik 60 ⇒ 62 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 2 Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 67 Jahre (ab Jahrgang 1964) und Wartezeit von 5 Jahren Regelaltersrente 65 ⇒ 67 Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, ist Regelaltersgrenze die Vollendung des 65. Lebensjahr (2012(2012-2029) Übergangsregelungen für Geborene 1947 - 1963 (von 65 ⇒ 67): Geburtsjahr Geburtsjahr Anhebung um Monate 1947 Anhebung um Monate 1 1953 Geburtsjahr Anhebung um Monate 7 1959 14 1948 2 1954 8 1960 16 1949 3 1955 9 1961 18 1950 4 1956 10 1962 20 1951 5 1957 11 1963 22 1952 6 1958 12 ab 1964 24 Folie 5 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersrente fü für schwerbehinderte Menschen 63 ⇒ 65 vorzeitig ab 62 Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) und Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Künftig abschlagsfrei mit voll. 65. Lebensjahr (nicht mehr 63!) Vorzeitig frühestens mit voll. 62. Lebensjahr (nicht mehr 60!) und max. 10,8 % Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge 1952 - 1963) siehe Tabelle Folie 6 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 3 Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersrente fü für langjä langjährig Versicherte 65 ⇒ 67 vorzeitig ab 63! Vorauss.: Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtl. Zeiten) Künftig abschlagsfrei mit voll. 67. Lebensjahr Vorzeitig frühestens mit voll. 63. Lebensjahr (nicht mehr 62!) und max. 14,4% Abschlag Übergangsregelungen (Jahrgänge 1948 - 1963) siehe Tabelle Folie 7 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vorauss.: 45 Jahre Neu! Wartezeit (Beitragszeiten, Altersrente fü für Pflege-, Kindererziehungsbesonders langjä langjährig Versicherte und abschl.frei ab 65 Berücksichtigungszeiten bis nicht vorzeitig zum 10. Lj. eines Kindes; nicht: Zeiten des Bezugs von Alg I und Alg II!) Diese Rente kann mit voll. 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch genommen werden; Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich! Rentenzugang 2004: Inanspruchnahme nicht möglich: Frauen rd. 90 %, Männer rd. 70 % Folie 8 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 4 Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Stichtagsregelung und Vertrauensschutz Stichtag: eine ATZ-Vereinbarung musste vor dem 1.1.2007 abgeschlossen sein Folge: Vertrauensschutz, d.h. es gilt das vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz geltende Recht Folie 9 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Erwerbsminderungsrenten: Abschlagsfreier Rentenbeginn von heute 63 auf künftig 65 Jahre Beginn EM-Rente mit oder vor Voll. des 62. Lj.: 10,8 % Abschlag Beginn EM-Rente nach 62. und vor 65. Lj.: 10,5-0,3 % Abschlag Aus der Gesetzesbegrü Gesetzesbegründung zu § 77 SGB VI: VI: „Die Abschlä Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten in Hö Höhe von 10,8 % sind entsprechend der ursprü ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzes und entgegen einer Entscheidung Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R) in allen Fä Fällen vorzunehmen, in denen die Rente mit oder vor Vollendung des 62. Lebensjahr beginnt, also auch dann, wenn die Rente in jungen Jahren in Anspruch genommen wird.“ wird.“ Für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bleibt es bis 2023, ab 2024 mit 40 Pflichtbeitragszeiten beim vor der Reform geltenden Recht Folie 10 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 5 Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Witwen- und Witwerrenten: Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen- bzw. Witwerrente von 45 auf 47 Jahre Folie 11 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Rentenanpassungen: Mögliche Rentenanpassungen werden ab 2011 nur noch zur Hälfte an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben 2007 und 2008: Nullrunden 2009 (Wahljahr) und 2010: ? ab 2011: halbe Rentenanpassung aber höhere Aufwendungen für Gesundheit und Pflege! Folie 12 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 6 Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Einspareffekte: Mehrausgaben wegen der „45er“ 45er“-Regelung (Einspar(Einspar-)Beitrags)Beitragssatzwirkung durch das RVRV-AltgrenzanpG 0,5 % 1,0 % wobei die volle Wirkung erst 2030 (nach erfolgter Altersgrenzenanhebung) Folie 13 Tatsä Tatsächliche Beitragssatzwirkung 0,5 % Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Ausblick: gemeinsames Konzept zur Fortentwicklung der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung Verbesserung der Erwerbschancen von Älteren Beendigung der Unterschiede von Rentenrecht West und Ost Weiterentwicklung der Flexibilisierung des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in die Rente Folie 14 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 7 Rentenreform 2007 - „RVRV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Altersgrenzenanpassungsgesetz“ Vielen Dank für deine/Ihre Aufmerksamkeit! Folie 15 Sozialpolitik / Gesundheitspolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 8