Abschlussbericht - DGUV Publikationen

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Abschlussbericht - DGUV Publikationen
Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“
Abschlussbericht
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Stand: 01.03.2009)
Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“
Abschlussbericht
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen
der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Stand: 01.03.2009)
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Telefon: 0351 457-1918
Telefax: 0351 457-1915
Internet: www.dguv.de/bgag
Autor: Dr. Thomas Kohstall
BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Bildnachweis:
Titel: fotolia.de
Gestaltung:
BGAG, Grafik/layout, Dresden
Druck: Medienhaus Lißner, Dresden
ISBN:
978-3-88383-750-5
Projektpartner
Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ – QdP wurde durch
die folgenden Institutionen bearbeitet:
BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V., Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden
TEILPROJEKT 1:
Liste der Präventionsdienstleistungen
Teilprojektleitung: Dirk Lauterbach (BGAG)
Pate:
Albrecht Glöckle (BG Druck und Papier-
verarbeitung)
TEILPROJEKT 2:
Wechselwirkungen
Teilprojektleitung:
Pate:
Dr. Hanna Zieschang (BGAG)
Peter Löpmeier (BG Handel und Waren-
distribution)
TEILPROJEKT 3:
Indikatoren
Teilprojektleitung:
Pate:
Dr. Annekatrin Wetzstein (BGAG); Dirk Lauterbach (BGAG)
Christoph-J. Kirchner, BG Nahrungsmittel und Gaststätten
TEILPROJEKT 4:
Beispiele erfolgreicher Prävention
Teilprojektleitung: Katrin Mehnert/Christina Reschner (BGAG)
Pate:
Henning Krüger (Fleischerei-BG)
TEILPROJEKT 9:
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
(zur Zeit noch nicht abgeschlossen)
Teilprojektleitung: Dr. Giso Schmeißer (BGAG)
Projektnehmer:
Prof. Dr. Klaus Scheuch (Technische Universität Dresden, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden)
Pate:
Dr. Manfred Fischer (Verwaltungs-Berufs
genossenschaft)
TEILPROJEKT 10:
Qualifizierung
Teilprojektleitung:
Projektnehmer:
Mitarbeit:
Pate:
Dr. Wolfgang Gallenberger (BGAG)
Transferstudie; Prof. Dr. Hans Gruber (Universität Regensburg, Institut für Pädagogik, 93040 Regensburg)
Dagmar Festner (Uni Regensburg)
Dr. Jürgen Kutscher (BG-Chemie)
TEILPROJEKT 13:
Information und Kommunikation
Teilprojektleitung:
Dr. Hiltraut Paridon (BGAG)
Pate:
Harald Claus Kiene (Lederindustrie-BG)
TEILPROJEKT 14:
Anreizsysteme
Teilprojektleitung:
Projektnehmer Teil 1:
Mitarbeit:
Projektnehmer Teil 2:
Pate:
Dr. Andreas Lüdeke (BGAG)
Dr. Kornelia Möser (Dresden International University (DIU), Chemnitzer Str. 46b, 01187 Dresden
Ronny Martin (DIU)
Dr. Oliver Riedel (Universität Giessen, Professur für Risikomanagement und Versicherungswirtschaft, Bismarckstr. 16, 35390 Gießen)
Heino Saier (BG für Fahrzeughaltungen)
BGIA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V., Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin
TEILPROJEKT 8:
Ermittlung
Teilprojektleitung:
Mitarbeit:
Pate:
Dr. Roger Stamm (BGIA)
Dr. Markus Kohn (BGIA)
Albrecht Liese (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
TEILPROJEKT 12:
Forschung und Entwicklung
Teilprojektleitung: Prof. Dr. Dietmar Reinert (BGIA)
Mitarbeit:
Eva Flaspöler (BGIA)
Pate:
Dr. Uwe von Diecken (Berufsgenosseschaft
Handel und Warendistribution)
SiGe – Abteilung Sicherheit und Gesundheit der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung e. V., Alte Heerstraße 111,
53757 Sankt Augustin
TEILPROJEKT 6:
Unfallverhütungsvorschriften
Teilprojektleitung: Dr. Frank Bell (SiGe)
Pate:
Dr. Karl-Heinz Guldner
(BG Glas und Keramik)
TEILPROJEKT 7:
Beratung/Überwachung
Teilprojektleitung: Gerhard Strothotte (SiGe)
Pate:
Josef Diekmann (BG Metall Nord Süd)
TEILPROJEKT 11:
Zertifikate
Teilprojektleitung:
Rüdiger Reitz (SiGe)
Pate:
Karl-Heinz Noetel (BG-BAU)
Universität Gießen, Professur für Management personaler
Versorgungsbetriebe
TEILPROJEKT 5:
Präventionsbilanz
Teilprojektleiter:
Mitarbeit:
Pate:
Prof. Dr. Dietmar Bräunig (Universität Gießen, Professur für Management personaler Versorgungsbetriebe, Bismarckstraße 37, 35390 Gießen)
Katrin Mehnert (Uni Gießen)
Olaf Petermann (Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik)
GESAMTPROJEKTLEITUNG
BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden
Dr. Thomas Kohstall
Danksagung
Dieses Forschungsprojekt wäre nicht möglich gewesen ohne den
zum Teil sehr zeitintensiven Einsatz vieler Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherungen. Die Projektnehmer bedanken sich
für diese Unterstützung.
Ein besonderer Dank gilt dem Projektbeirat und seinen Paten zu
den einzelnen Teilprojekten. Alle Paten waren für „ihre“ Teilprojekte immer ansprechbar und haben durch ihre Kontakte erst
viele Untersuchungen möglich gemacht.
Mein Dank gilt besonders Frau Dr. Annekatrin Wetzstein für ihre
Mitarbeit in der Projektleitung und für die Organisation der Kommunikation zwischen allen Projektmitarbeitern.
Dr. Thomas Kohstall
Anmerkung
Der vorliegende Abschlussbericht ist eine Zusammenfassung von
12 der 14 Teilprojekte des Forschungsprojektes „Qualität in der
Prävention“ – QdP der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
e. V.. Er enthält ergänzende Kommentierungen und Hinweise zum
Forschungsprojekt. Die Abschlussberichte der einzelnen Teilprojekte sind im Internet verfügbar (http://www.dguv.de/bgag/de/
forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.html).
Die noch nicht abgeschlossenen Teilprojekte „Präventionsbilanz“
und „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“
werden nach Projektende veröffentlicht.
Vorspann
Die gesetzliche Unfallversicherung ist der einzige Zweig im
deutschen Sozialversicherungssystem, bei dem die Prävention
(und damit die Vermeidung von Sozialausgaben für Rehabilitation und Entschädigung) im Vordergrund steht. Ein Beleg für
den Präventionserfolg der Unfallversicherungsträger ist sicherlich
auch der Rückgang der Unfallzahlen und die Beitragskonstanz für
die Unternehmen. So halbierte sich die Anzahl der Arbeitsunfälle
zwischen 1986 und 2006 von 52,3 auf 26,9 je 1.000 Vollarbeiter.
Durch die branchenbezogene Präventionsarbeit ist es den gesetzlichen Unfallversicherungen möglich mit hohem Fachwissen die
Unternehmen anzusprechen und die betriebliche Präventionsar-
beit zu stärken.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat alle Präventionsdienstleistungen ihrer Mitglieder (wie z. B. Beratung, Qualifizierung oder Information und Kommunikation) für die Unternehmen
und Organisationen mit Hilfe des Forschungsprojektes „Qualität
in der Prävention“ untersucht. Zur Erreichung der Projektziele
wurden Indikatoren und Messinstrumente entwickelt. So wird es
zukünftig möglich sein, eine nachhaltige Verfolgung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen
sicherzustellen und die Qualität im Sinne eines kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses weiter zu steigern.
Im Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ war es noch
nicht möglich, umfassende Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung der einzelnen Präventionsdienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern durchzuführen.
Dieses hatte u. a. seine Ursache in der erst kurz vor Beginn des
Projektes „Qualität in der Prävention“ in den Berufsgenossenschaften eingeführten Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), mit
der Folge noch nicht einheitlicher Zuordnung von Kosten zu den
einzelnen Präventionsdienstleistungen. Das Forschungsprojekt
„Qualität in der Prävention“ hat sich daher auf die Effektivität und
Effizienz der Leistungserbringung konzentriert. Eine den einzelnen Präventionsdienstleistungen übergreifende Betrachtung der
Wirtschaftlichkeit erfolgt im Rahmen des Teilprojektes 5 „Präventionsbilanz“.
Inhaltsverzeichnis
Projektpartner
Danksagung
Anmerkung
Vorspann
1 Einleitung
2
Betriebliche Prävention und ihre Komplexität
2.1 Was ist Prävention?
2.2 „Anlässe“ der Prävention
2.3 „Arten“ der Prävention
2.4 Präventionsdienstleistungen der Unfallversicherungsträger als Beitrag zur betrieblichen Präventionsarbeit
3
5
6
6
9
10
10
10
12
12
3 Präventionsdienstleistungen – Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe
13
4 Liste der Präventionsdienstleistungen
18
5
Wechselwirkungen
5.1 Wechselwirkungen zwischen Präventionsdienstleistungen
5.2 Auswertung der Forschungsdatenbank der gewerblichen Berufsgenossenschaften
5.3 Typische Folgen oder Ketten von Präventionsdienstleistungen
5.4 Analyse der Beispiele aus TP 4 „Prävention lohnt sich“
5.5 Wechselwirkungsanalyse
5.6 Impulskraft der einzelnen Präventionsdienstleistungen
5.7 Organisation von Präventionsdienstleistungen
5.8 Kunden-Lieferantenbeziehungen und kontinuierliche Verbesserungsprozesse
5.9 Fazit
20
21
22
22
23
24
24
25
25
26
6
Indikatoren
6.1 Strukturierung des Qualitätsbegriffs
6.2 Systematische Darstellung vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der Prävention
6.3 Indikatoren
6.4 Bewertungssystem mit Messinstrumenten für die Präventionsdienstleistungen
27
27
28
29
30
7 Beispiele erfolgreicher Prävention
32
8 Präventionsbilanz
40
9 Präventionsdienstleistungen
9.1 Unfallverhütungsvorschriften
8.1.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Unfallverhütungsvorschriften“
9.2 Beratung und Überwachung
9.2.1 Infrastruktur – Unterstützende Institutionen zur Beratung
9.2.2 Qualitätskriterien der Beratung
9.2.3 Wirkung der Beratung und Überwachung
9.2.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Beratung/Überwachung“
9.3 Ermittlung
8.3.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Ermittlung“
9.4 Betriebliche Nutzung der Präventionsdienstleistungen Unfallverhütungsvorschriften, Beratung, Überwachung und Ermittlung
9.5 Qualifizierung
9.5.1 Evaluationskonzept
9.5.2 Vorgehensweise im Projekt
9.5.3 Gesamtkatalog berufsgenossenschaftlicher Bildungsangebote
42
42
45
46
47
48
49
52
54
56
58
59
60
60
61
9.5.3.1 Sind die Themen geeignet?
9.5.3.2 Wirksamkeit der untersuchten Seminare
9.5.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“
9.6 Zertifikate
9.6.1 Wirkungskette Präventionsdienstleistung „Zertifikate“
9.6.2 Zusammenspiel von Prüfung, Zertifizierung und Normung
9.6.3 Bedeutung von Zertifikaten für den Einkauf
9.6.4 Prüfung und Zertifizierung als Mittel der Entwicklung
9.6.5 Fazit
9.6.6 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Zertifikate“
9.7 Forschung und Entwicklung
9.7.1 Ziele
9.7.2 Methodik
9.7.3 Ergebnisse
9.7.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Forschung und Entwicklung“
9.8 Information und Kommunikation
9.8.1 Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete
9.8.2 Zukünftige Ausrichtung der Präventionsdienstleistung IuK
9.8.3 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Information und Kommunikation“
9.9 Anreizsysteme
9.9.1 Nicht finanzielle Anreizsysteme
9.9.2 Finanzielle Anreizsysteme
9.9.3 Fazit
9.9.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Anreizsysteme“
62
62
65
67
68
69
69
70
70
71
73
74
74
74
77
78
79
81
82
84
84
85
85
86
10 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung von Präventionsdienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern
88
11 Zusammenfassung
11.1 Überblick Ergebnisse der Teilprojekte
11.2 Die Sicht der Sozialpartner zum Forschungsprojekt QdP
89
89
92
12 Ausblick
12.1 Dresdner Forum Prävention 2008
12.2 Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Ergebnissen aus dem Forschungsprojekt QdP
93
93
95
13 Literaturverzeichnis
96
14 Glossar
97
15 Anlage: Auftrag Gesamtvorhabensbeschreibung Projekt „Qualität in der Prävention“
15.1 Einführung
15.2 Zielsetzung des Gesamtvorhabens
15.3 Arbeitsprogramm, Forschungsdesign und Forschungsmodule
15.4 Organisation des Gesamtvorhabens
15.4.1 Übersicht über Teilprojekte der Projektgruppe und den Paten aus dem Projektbeirat
15.4.2 Zeitplan des Gesamtvorhabens und seiner einzelnen Teilprojekte 15.5 Finanzplan
15.6 Beteiligte Institutionen und Personen
101
101
101
102
104
104
106
107
107
16 Abbildungsverzeichnis 108
17 Tabellenverzeichnis 110
18 Abkürzungsverzeichnis 111
1 Einleitung
Auf Initiative der Präventionsleiter-Konferenz der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und mit Zustimmung des Grundsatzausschusses Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. wurde das BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit
mit der Koordination und Durchführung des Forschungsprojektes
„Qualität in der Prävention – Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ beauftragt.
Die Vorsorge für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist ein
gesellschaftspolitischer Auftrag, der sowohl in der Gesetzgebung
in Deutschland als auch in den Gemeinschaftsverträgen und
Richtlinien der Europäischen Union verankert ist.
Der Präventionsauftrag umfasst nach § 14 (1) SGB VII die Aufgabe,
mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei
sollen die Berufsgenossenschaften auch den Ursachen von
arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
Für die Umsetzung des Präventionsauftrages bieten die Berufsgenossenschaften eine Reihe von Präventionsdienstleistungen
an. Diese sind bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften
definiert als: „Beratung und Überwachung“, „Ermittlung“,
„betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“, „Ausund Weiterbildung“, „Information und Kommunikation“ sowie
„Informationsmaterial“, „Unfallverhütungsvorschriften“, „Zertifizierung“, „Forschung und Entwicklung“ sowie neue innovative
Präventionsprodukte wie „Anreizsysteme“. Diese sind aus den
Gesetzestexten Sozialgesetzbuch I und VII sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz abgeleitet.
Ziel und erwarteter Nutzen dieser Dienstleistungen ist es, Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der
Beschäftigten zu erhalten, zu schützen, zu fördern und ggf. wiederherzustellen. Wichtig ist die Tatsache, dass die Präventionsarbeit durch die Unternehmen erfolgt. Die Berufsgenossenschaften
unterstützen die Präventionsarbeit von Unternehmern und Versicherten in den Betrieben und setzen Rahmenbedingungen.
Dadurch sollen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gewährleistet werden und perspektivisch ein Teil der derzeitigen finanziellen Aufwendungen (insbesondere für Behandlung/Rehabilitation bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie Folgekosten
für Rentenleistungen) vermindert werden.
Die Anforderungen an Prävention verlangen von allen Beteiligten, also auch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, Präventionsarbeit nach dem besten verfügbaren Stand des
Wissens und in möglichst guter Qualität zu betreiben, d. h. in
möglichst hoher Übereinstimmung zwischen Zielen und erbrachter Leistung. Qualität wird in der ISO-Norm 9000:2005 definiert
als „Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen
erfüllt.“ Nach der IEC 2371 ist Qualität die „Übereinstimmung
zwischen den festgestellten Eigenschaften und den vorher festgelegten Forderungen einer Betrachtungseinheit“.
Um die berufsgenossenschaftlichen Positionen zu unterlegen,
belastbar zu machen und zukunftssicher zu gestalten, bedarf es
der regelmäßigen Analyse, Bewertung und ggf. Verbesserung
von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für eine hohe Qualität
der Präventionsdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund haben
die gewerblichen Berufsgenossenschaften ein Forschungsprojekt
zur Evaluierung von Präventionsdienstleistungen begonnen – das
Projekt „Qualität in der Prävention“.
Mitwirkende
Beirat
PL, HGF, BUK
Sozialpartner
je 1 Pate für
jeden TPL
„Kümmerer”
des BUK je TP
Auftraggeber
Vorstand des HVBG
vertreten durch GAP
vertreten durch BGZ
Projektleitung
fachliche/organisatorische
Koordinierung
14 Teilprojekte
(interne und externe Projektnehmer)
Abbildung 1: Projektorganisation
Das durch das BGAG gesteuerte Projekt wurde durch einen
Beirat, bestehend aus Mitgliedern der Sozialpartner, Hauptgeschäftsführern und Präventionsleitern, begleitet. Aufgabe des
Beirats war es, die Ziele des Forschungsprojektes „Qualität in der
Prävention“ zu definieren sowie die Zwischen- und Abschlussberichte entgegen zu nehmen. Die Geschäftsstelle dieses Beirats
wurde durch die Abteilung „Sicherheit und Gesundheit“ der
DGUV gestellt.
Auf Wunsch der beteiligten Forscher wurde zu jedem Teilprojekt
ein Mitglied des Beirats als „Pate“ benannt.
Die Aufgaben der Paten in diesem Projekt bestanden darin,
⋅ erste Ansprechpartner der Teilprojektleiter bei der Suche nach
Kontakten zu Berufsgenossenschaften sowie für die Abstimmung von grundsätzlichen Arbeitsschritten zu sein,
⋅ den Forschungsbericht im Entwurfsstadium zu prüfen und ggf.
frühzeitig auf Veränderungen zum Projektziel, aus der Sicht des
Beirats, aufmerksam zu machen sowie
⋅ im Beirat dieses Teilprojekt gemeinsam mit dem Teilprojektleiter zu vertreten.
Von Anbeginn des Projektes wurden die Unfallkassen durch den
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) beteiligt. Um aktiven Kontakt zu den einzelnen Teilprojekten zu pflegen und das jeweilige
Teilprojekt zu unterstützen, wurden so genannte „Kümmerer“ bei
einzelnen Unfallkassen benannt.
2 Betriebliche Prävention und ihre Komplexität
2.1 Was ist Prävention?
Der Begriff Prävention stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „Vorbeugung“ bzw. „Zuvorkommen“. Prävention ist
Vorsorge und Schutz vor Ereignissen, die das Individuum oder
eine Gemeinschaft von Menschen existenziell bedrohen und
gefährden können, z. B. Krankheiten, Unfälle, Katastrophen,
Verbrechen, Qualitätsdefizit von Produkten oder Dienstleistungen,
Haftungsansprüche etc. (In Anlehnung an: Lexikon „Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit“, Wiesbaden 2006)
Jedes Unternehmen betreibt Prävention; zum einen intrinsisch
(z. B. „Wir wollen die Besten sein! Wir wollen mehr Geld verdienen!“) zum anderen extrinsisch (z. B. Kundenvorgaben oder
staatliche Vorgaben) motiviert. Motivation hat somit auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen und die damit verbundenen
Präventionserfolge in den Unternehmen einen entscheidenden
Einfluss.
Für die im weiteren Verlauf diskutierten Präventionsdienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist es wichtig, an
dieser Stelle die Komplexität der betrieblichen Präventionsarbeit
in den Unternehmen im Zusammenhang darzustellen. Die Motivation für Prävention in den Unternehmen setzt sich multikausal
zusammen. Abbildung 2 stellt die betrieblichen Präventionsaufgaben als Kugel dar – komplementär, eng miteinander verbunden.
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V
Qualitätsmanagement
Sicherheit und
Gesundheitsschutz
Re
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tss
ich
erh
eit
Die Präventionsarbeit der Unternehmen resultiert aus unterschiedlichsten Motivationen. Bevor die Unternehmensprävention
im Folgenden näher betrachtet werden soll, wird zuvor auf die
präventionsbedingten Einflüsse auf das Unternehmen näher
eingegangen.
2.2 „Anlässe“ der Prävention
Gesundheitsförderung
Umweltschutz
Abbildung 2: Betriebliche Präventionsarbeit
Am Beispiel der Präventionsarbeit „Arbeitsschutz“ (hier verstanden als Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) in
Abbildung 3 soll die vielfältige externe Einflussnahme auf die
Arbeitsschutzprävention dargestellt werden.
Kunde
Technik
weltweiter Markt
Staat
Unternehmen
UV-Träger
Gesellschaft
Abbildung 3: Externe Einflüsse auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen
In Abbildung 4 werden die vielfältigen Einflüsse auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen als Ganzes beispielhaft aufgezeigt.
10
Gerichtsfeste
Organisation
Personal
Personalqualifizierung
Führungskompetenz
Doumentation
Instandhaltung
FMEA
Lieferzuverlässigkeit
Beratung
Unterweisung
Konstruktion
Produktion
Beratung
störungsarmer Betrieb
...
Aufbau- und Ablauforganisation
...
FMEA
...
...
Unternehmen
Beratung
Beratung
...
...
...
Präventionsoutcome
Beratung
Überwachung
Kommunikationsmittel
Arbeitsschutzqualifizierung
Beratung
Überwachung
Kommunikationsmittel
Umweltschutzqualifizierung
Beratung
Überwachung
· Kundenzufriedenheit
· Produktivität
· Mitarbeitermotivation
· Unternehmenskultur
· Fluktuation
Kommunikationsmittel
Qualitätsqualifizierung
Qualifizierung
Qualifizierung
Arbeitsschutz
Umweltschutz
Qualität
Abbildung 4: Präventionsarbeit in Unternehmen
11
2.3 „Arten“ der Prävention
Wie zuvor aufgezeigt beeinflussen viele Faktoren die Präventionsarbeit in den Unternehmen. Beispielhaft soll auf die Aspekte
„Prävention für Qualität von Produkten und Dienstleistungen“,
„Umweltprävention“ sowie „Arbeitsschutzprävention“ näher
eingegangen werden.
Der Ausgangspunkt der Forderung nach Prävention ist unterschiedlich:
⋅ der Kunde erwartet Prävention in der Regel bezogen auf die
Qualität und Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen,
⋅ der Staat verlangt durch Gesetze und Verordnungen Umweltsowie Arbeitsschutzprävention,
⋅ das Unternehmen ist bestrebt, Produkte und Leistungen
durch die Vermeidung von Störungen effektiv und effizient
zu erbringen.
Basis einer Vielzahl von Präventionsaktivitäten in den Unternehmen stellen somit die Verträge zwischen dem Unternehmen und
seinen Kunden sowie das staatliche Recht bzw. das Satzungsrecht
der gesetzlichen Unfallversicherungen dar.
Im folgenden Beispiel werden Präventionsforderungen aus der
Sicht von Qualität, Arbeitsschutz und Umweltschutz aufgezeigt:
QUALITÄT: ISO 9001:2000
6.4 Die Organisation muss die Arbeitsumgebung ermitteln,
bereitstellen und aufrechterhalten, die zum Erreichen der Konformität mit den Produktanforderungen erforderlich ist.
(ANMERKUNG: z. B. durch eine FMEA; FMEA (Failure Mode and
Effects Analysis oder auch deutsch: Fehlermöglichkeits- und
Einflussanalyse) ist eine analytische Methode, um potenzielle
Schwachstellen zu finden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements
wird die FMEA zur Fehlervermeidung vorbeugend eingesetzt.
Die FMEA folgt dem Grundgedanken einer vorsorgenden Fehlerverhütung anstelle einer nachsorgenden Fehlererkennung und
-korrektur (Fehlerbewältigung) durch frühzeitige Identifikation
potenzieller Fehlerursachen bereits in der Entwurfsphase. Damit
werden ansonsten anfallende Kontroll- und Fehlerfolgekosten in
der Produktionsphase oder gar im Feld (beim Kunden) vermieden
und die Kosten insgesamt gesenkt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/FMEA; Stand: 28.12.2006)
Tabelle 1: Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Qualität
ARBEITSSCHUTZ: § 5 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln,
welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Tabelle 2: Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsschutz
12
UMWELTSCHUTZ: ISO 14001:2004
3.18 Vermeidung von Umweltbelastungen
Nutzung von Prozessen, Praktiken, Techniken, Materialien,
Produkten, Dienstleistungen oder Energie mit der Zielsetzung
(getrennt oder in Kombination), die Entstehung, Emission oder
Freisetzung jeglicher Art von Verunreinigungen oder Abfall zu
vermeiden, zu reduzieren oder zu beherrschen, um nachteilige
Umweltauswirkungen (3.7) zu reduzieren.
ANMERKUNG: Vermeidung von Umweltbelastungen kann die
Reduzierung oder Beseitigung an der Quelle, Prozess-, Produkt- oder Dienstleistungsänderungen, effiziente Nutzung von
Ressourcen, Material- und Energiesubstitution, Wiederverwendung, Rückgewinnung, Recycling, Sanierung und Aufbereitung
umfassen.
Tabelle 3: Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Umweltschutz
Wie diesem Beispiel zu entnehmen ist, sind die Ansätze zur
Umsetzung dieser Forderungen gleich. In allen Fällen geht es,
mit unterschiedlichen Schwerpunkten, um die Beurteilung der
Arbeitsplätze, der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsprozesse und
ihrer entsprechenden Schnittstellen. Die Ausführung der aus dem
Arbeitsschutz kommenden Präventionsaufgabe „Gefährdungsbeurteilung“ wird somit direkt auch Auswirkungen auf alle zuvor
genannten Präventionsansätze des Qualitätsmanagements bzw.
des Umweltschutzmanagements und damit auch auf den Erfolg
des Unternehmens haben.
2.4 Präventionsdienstleistungen der Unfall-
versicherungsträger als Beitrag zur betrieblichen Präventionsarbeit
Wie Abbildung 4 entnommen werden kann, besteht betriebliche Präventionsarbeit nicht nur aus Arbeitsschutzprävention.
Komplizierend kommt hinzu, dass die direkt wirkenden Elemente
zur Arbeitsschutzprävention, wie Beratung, Kommunikation oder
Qualifizierung auch Elemente der Prävention zu Qualität, Umwelt
oder auch Rechtssicherheit sind.
Für das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ bedeutet
dies, dass die Prozesse der Präventionsdienstleistungserbringung
in den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemessen und
bewertet werden können, jedoch dass der Erfolg dieser Prozesse
in den Unternehmen nicht oder nur sehr begrenzt und nur in
Einzelfällen direkt erfasst und bewertet werden kann. Die Summe
aller betrieblichen Präventionsanstrengungen bewirkt positive
Veränderungen im Unternehmen, auch in Sachen Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
3 Präventionsdienstleistungen –
Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe
Um die Zusammenhänge von Wirkungsbreite und Wirkungstiefe
der Präventionsdienstleistungen besser zu verstehen und ggf.
Hinweise für die Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger
zu erhalten, hat das BGAG die Handelshochschule Leipzig (HHL);
Lehrstuhl Marketingmanagement mit einer Literaturstudie unter
Leitung von Prof. Dr. Manfred Kirchgeorg (Mitarbeit: Dr. Christiane Springer) beauftragt. Die Ergebnisse aus der Literaturstudie
„Steuerung der Effektivität von Präventionsdienstleistungen der
gesetzlichen Unfallversicherung – Eine Analyse der Wirkungstiefe
in Relation zur Wirkungsbreite von einzelnen Dienstleistungen“
(Leipzig 2007) sind im Folgenden zusammengefasst.
Präventionsdienstleistungen der UV-Träger sind auf Kommunikation mit den Unternehmen angewiesen. Diese Präventionsdienstleistungen bestehen aus verschiedenen Produktgruppen und
Produktarten, zum Beispiel:
In einer Vielzahl von empirischen Forschungen bzw. Evaluationen
wurde u. a. nachgewiesen, dass es von mehreren Parametern,
wie der Art der Botschaft, dem Medium, der Art der Präsentation, den Voreinstellungen der Empfänger und den zeitlichen
Umständen, abhängt, ob eine Kommunikationswirkung eintritt
oder nicht. Sofern beim Individuum eine Wirkung entsteht, so ist
diese durch Wissens-, Einstellungs- bis hin zu Verhaltensveränderungen nachweisbar. Wird mit Hilfe der Kommunikationsmaßnahmen und deren systematischer Verarbeitung eine Tiefenwirkung erzielt, so resultiert daraus gewöhnlich ein stärkeres und
dauerhafteres Ergebnis. Dies gilt auch für die Prävention.
Das Ziel der Studie „Steuerung der Effektivität von Präventionsdienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung – Eine
Analyse der Wirkungstiefe in Relation zur Wirkungsbreite von
einzelnen Dienstleistungen“ soll es daher sein, die Präventionsdienstleistungen in ihrer Wirkungstiefe in Relation zur Wirkungsbreite abzubilden und gegenüberzustellen.
Präventionsdienstleistung
Produktgruppen
Beispiele von Produkten
Persönliche Präventionsdienstleistungen
Präventionsdienstleistung: Informationsmaterial
Produktgruppe: Audiovisuelle und elektronische Medien
Produktart:
Internetdatenbank
Produkt:
Gefahrstoffdatenbank
Beratung
Face-to-Face
Beratung zum Thema Organisation des Arbeitsschutzes; Beratung von Unternehmen bei der Anschaffung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren
Schulung
Face-to-Face
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ermittlung
Face-to-Face
Print
Ursachenermittlung für allergische Hauterkrankungen bei Arbeiten mit Estrichen
ohne Wasser
Betriebsärztliche und
sicherheitstechnische
Betreuung
Face-to-Face
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben
Überwachung
Face-to-Face
Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften bei Arbeitsplätzen
mit Absturzgefahr
Information und Kommunikation
Face-to-Face
Print
Berufsgenossenschaftliche Präventions-kampagne: „Aktion: Sicherer Auftritt“
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Print
Forschungsprojekt: „CCall – Erfolgreich und gesund arbeiten im Call Center“
Unfallverhütungsvorschriften
Print
BG-Vorschrift BGV A1
Zertifikate
Face-to-Face
Print
Zertifikat für staubbeseitigende Maschinen
Anreizsysteme/Prämienmodelle
Print
Gütesiegel „Sicher mit System“
Informationsmaterial
Print, TV
Online
BG-Informationsschriften (Print)
GESTIS-Stoffdatenbank (Online)
Sächliche Präventionsdienstleistungen
⋅
⋅
⋅
⋅
In Tabelle 4 wurden die Präventionsdienstleistungen entsprechend dem Kommunikationsweg unterteilt in Face-to-Face bzw.
in Print/TV/Online.
Tabelle 4: Einteilung der Präventionsdienstleistungen (Quelle: in Anlehnung an Lauterbach, D. (2005), S. 9ff.)
13
Die Wirkungsbreite zielt dabei auf die Verbreitungs- und die Wirkungstiefe auf die Erinnerungsleistung ab. In der Zukunft sollten
weitere Untersuchungen in diesem Zusammenhang auch den
Transfer der Erinnerungsleistungen in Handlungsschritte in den
Unternehmen bzw. am Arbeitsplatz betrachten.
Es kann also nicht pauschalisierend von „der Wirkung“ gesprochen werden, da ein ganzes System unterschiedlicher Wirkungskategorien und einzelner Wirkungskriterien zu berücksichtigen
ist. (Vgl. Steffenhagen, H. (1983), S. 34.)
Die Verhaltenswissenschaft offeriert verschiedene Ansätze, auf
deren Basis Messinstrumentarien für die Evaluation von Kommunikationswirkung entwickelt werden können. Neben den stochastischen Ansätzen existieren Strukturansätze, die außer den beobachtbaren Variablen zusätzlich die im Organismus (Organism O)
ablaufenden, nicht beobachtbaren, psychographischen Vorgänge
als intervenierende Variablen bzw. hypothetische Konstrukte berücksichtigen (vgl. Abbildung 5). Diese dienen der Erklärung des
Zusammenhangs zwischen dem ausgehenden Stimulus und der
nachfolgenden, beeinflussten Reaktion, woraus sich zugleich der
hierfür verwendete Terminus Stimulus-Organism-Response- bzw.
S-O-R-Modell herleitet.
Kommunikationsformel von Lasswell:
Wenn es um die Wirkung der Kommunikationsarbeit geht, stellt
sich die Frage:
⋅ wer (Kommunikator),
⋅ bei wem (Adressat),
⋅ mit welchen Kommunikationsanstrengungen und -techniken,
⋅ welche Art von Wirkung auslöst.
Die hier aufgezeigte Lasswell-Formel „Who says what in which
channel to whom with what effect“ wurde in den 1980er Jahren
wie folgt erweitert: “Wer (Unternehmen, Kommunikationstreibender) sagt was (Kommunikationsbotschaft) unter welchen
Bedingungen (situationale Gegebenheiten) über welche Kanäle
(Medien, Kommunikationsträger) zu wem (Zielperson, Kommunikationsempfänger) in welchem Gebiet (Einzugsgebiet) mit
welchen Kosten (Kommunikationsaufwand) mit welchen Konsequenzen (Kommunikationserfolg)?“ (Vgl. McQuail, D. (2005), S.
69; Meffert, H. (1986), S. 446; Lasswell, H. D. (1966), S. 178 und
Lasswell, H. D. (1970), S. 117ff.)
1 Stochastische bzw. häufig auch als behavioristisch bezeichnete Modelle konzentrieren sich auf die zentralen Zusammenhänge zwischen dem Input und dem
Output des Kaufentscheidungsprozesses. Persönliche Erfahrungen und intrapersonelle psychische Prozesse werden als nicht analysierbar erachtet, sodass die Analysen folglich nur auf mess- und beobachtbaren Variablen des Käuferverhaltens
beruhen. Vgl. dazu Meffert, H. et al. (2008), S. 101.
S-O-R-Modell
Stimulus (S)
Organismus (O)
Stimuli
Affektive Prozesse
• Gestaltungselemente
• begleitendeKommu
Kommunikationselemente
(kontrolliert)
• Aktivierung
Kognitive Prozesse
• Informationsaufnahme
• Motivation
• Informationsverarbeitung
• Einstellung
• Informationsspeicherung
Umfeld - Stimuli
Umfeld-Stimuli
(unkontrolliert)
Reaktion
Reaktion(R)
(R)
Kognitive Prozesse
• kurzfristig
• langfristig
• Alter
• Geschlecht
• Werte
• Bildung
• Involvement
• Kundenbeziehung
Verhalten
• Anwendungsverhalten
• Vorbildverhalten
• Verwendungsverhalten
• Kommunikationsverhalten
Prädisponierende Variablen
direkt
beobachtbar
Abbildung 5: S-O-R-Modell (Quelle: in Anlehnung an Steffenhagen, H. (1983), S. 46.)
14
nicht direkt
beobachtbar
direkt
beobachtbar
Modelle der Wirkungshierarchien:
Aufbauend auf den S-O-R-Modellen sind in der Literatur unterschiedliche Stufen- bzw. Wirkungshierarchiemodelle entwickelt
worden.
Aus beiden Wirkungsvariabeln bildet sich, sofern die Ausprägung
der Variablen der Qualität und Art der Erwartung des Empfängers
entspricht, eine positive Einstellung zur Präventionsdienstleistung
oder zum UV-Träger. Einstellung und Handlungsabsicht können
durch vier grundlegende Wirkungsmuster bzw. -pfade erreicht
werden. Emotionale und informative Stimuli können entweder
auf wenig oder auf stark involvierte Mitgliedsbetriebe bzw. Versicherte treffen. Somit wirken sich diese Pfade direkt oder indirekt
auf das Verhalten aus.
Modell der Wirkungspfade
Wirkung
x
Wmax
W0
I0
0%
Kontakt zum Unternehmen
Schwache
Aufmerksamkeit
die Informationsaufnahme geöffnet sind, desto genauer, dauerhafter und störungsfreier werden die empfangenen Informationen aufgenommen. Von Weizsäcker schränkt diese Einschätzung
jedoch weiter ein, da seiner Meinung nach eine Information nur
dann zu einer handlungsstiftenden Wirkung führen kann, wenn
sie weder zuviel Neues noch zuviel Bekanntes enthält. Die Erstmaligkeit und Bestätigung einer Information bedingen somit die
Pole eines Kontinuums, so dass eine Botschaft die maximale Wirkung Wmax bei einer optimalen Mischung aus bereits bekannten
und neuen Botschaftsinhalten, dargestellt als Punkt Iopt, erreicht
(vgl. Abbildung 7).
Starke
Aufmerksamkeit
Iopt
Erstmaligkeit
100%
100%
Bestätigung
neue
Information
0%
Abbildung 7: Heuristisches Modell nach von Weizsäcker
(Quelle: Lasslop, I. (2003), S. 99.)
Kognitive
Vorgänge
Emotionale
Vorgänge
Einstellung
Veränderungsbereitschaft
Verhalten
Abbildung 6: Modell der Wirkungspfade
(Quelle: nach Kroeber-Riel, W./Weinberg, P. (2003), S. 614.)
Informationsverhalten und Einflussgrößen der Informationsaufnahme:
Die Informationsaufnahme wird durch eine Vielzahl komplexer
Faktoren beeinflusst, so dass im Folgenden vorwiegend relevante
Einflussvariablen des Informationsangebotes unter Berücksichtigung persönlicher Faktoren vorgestellt werden. So unterscheiden
sich die Individuen z. B. hinsichtlich ihres Bedürfnisses nach
Stimulation, d. h. wie stark ihre Neigung ist, sich den Reizen
eines Informationsangebotes auszusetzen. Personen mit geringer
Einbindung in den Arbeitsschutz (Involvement) sind vor allem
der visuellen Kommunikation zugänglich, da hierfür geringere
gedankliche Anstrengungen notwendig sind. In der Regel gilt
jedoch für die Informationsdarbietung, je mehr Sinneskanäle für
Darüber hinaus beeinflussen persönliche Faktoren, wie die
individuellen Erwartungen, der persönliche Aktivierungsgrad zur
Informationssuche, -aufnahme, -verteilung und -speicherung
sowie der Wissensstand, die Informationssuche und -aufnahme.
Informationen werden besser aufgenommen und verarbeitet,
wenn sie eine emotionale Bedeutung haben. Je tiefer diese Verarbeitung stattfindet, desto mehr Assoziationen werden zwischen
den vorhandenen und neu aufgenommenen Informationen
hergestellt und desto leichter ist der Informationsabruf aus der
Ex-post-Perspektive.
Analyse bestehender empirischer Ergebnisse:
Aufgrund verschiedener Störgrößen bei der Wirkungsmessung,
wie z. B. das Problem der Wechselwirkungen oder der Bestimmung der genauen Messzeitpunkte, konnten unter Real-Bedingungen bislang keine eindeutig erklärbaren allumfassenden
Abläufe und Nachweise für die Medienwirkung aufgezeigt
werden. Die nachgewiesenen Effekte werden in den Wirkungsstudien oftmals als künstlich bezeichnet. Dennoch liefern die
vorhandenen Studien wertvolle Anhaltspunkte, wie verschiedene
Kommunikationsmaßnahmen wahrgenommen werden und ob
sie eine entsprechende Einstellungs-, Verhaltens- und Wissensveränderung bewirken.
15
Zusammenfassend zeigen die Studien folgende Erkenntnisse:
Komplementäre Wirkungen einzelner Kommunikationsmaßnahmen:
Die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen bieten unterschiedliche und sich je nach Aufgabenstellung ergänzende oder
ausschließende, werbliche Zielsetzungen an. So sollten für die
Vermittlung von praktischen Fähigkeiten vor allem didaktische
Methoden zum Einsatz kommen, die dem Lernenden tatsächlich
die Möglichkeit bieten, die entsprechenden Tätigkeiten auszuüben (siehe hierzu auch Teilprojekt 10 „Qualifizierung“).
Relevanz von Lerntypen:
Im Rahmen der Informationsaufnahme sind spezielle sensuale
Präferenzen bei der Wissensaneignung zu berücksichtigen. Jedes
Individuum bevorzugt durch positiv erlebte Erfahrungen spezielle
Lehr- und Lernmethoden. Umgekehrt gilt, dass bestimmte Methoden aufgrund negativer Erfahrungen abgelehnt werden. Eine
verbesserte Gedächtnisleistung bewirkt demnach bei visuellen
Typen vorrangig das Sehen und Lesen, bei auditiven Typen das
Hören und Sagen und bei haptischen Typen das Tasten und Ausprobieren.
Kongruenz der Informationen-Medien-Kombinationen:
Die Medien TV, Radio und Kino werden eher mit einer gewissen
Unterhaltungsfunktion assoziiert, während Print oder Online
vielmehr mit Informationsfunktionen in Verbindung gebracht
werden. Es existiert folglich ein offensichtlicher Einfluss von Werbeträgern auf die Wahrnehmung, Verarbeitung und Beurteilung
der jeweiligen Kampagnenbotschaft.
Einbeziehung charakteristischer Faktoren der Zielgruppen:
Versucht man der hohen Anspruchshaltung gut gebildeter Personen gerecht zu werden, so ist ein umfangreiches Informationsangebot und eine zweiseitige Argumentationsführung erforderlich. Ebenso hat die Einbindung der Empfänger einer Information
in den Arbeitsschutz (Involvement) einen signifikanten Einfluss
darauf, welche Informationen verarbeitet und welche Medien
bevorzugt werden.
Zusammenfassung und Implikationen für das Projekt QdP
Die Studien zur Wirkungsmessung veranschaulichen, dass jeder
Medieneinsatz ganz spezifische Wirkungen auf die Empfänger
und deren soziale Systeme auslösen kann. „Medien übertragen
nicht nur Botschaften, sondern entfalten Wirkkräfte, durch die die
Modalitäten des Denkens, Wahrnehmens, Erfahrens, Handelns
und Kommunizierens geprägt und verändert werden.“ (Engel, F.
(2004), S. 504.) Die richtige Medienauswahl erweist sich gerade
unter Effektivitäts- und Effizienz-Gesichtspunkten als komplexe
Problemstellung. Es kann daher im ersten Schritt hilfreich sein,
eine Gegenüberstellung der gattungsspezifischen Eigenschaften
vorzunehmen, um die entsprechenden Stärken-/SchwächenProfile der Kommunikationsmittel identifizieren zu können (vgl.
Tabelle 5).
16
Die traditionellen Mediengattungen Print, einschließlich Radio
und TV, die den Transport und die Verbreitung von Informationen
über die zeit- und raumabhängige Belegung von Werbeträgern
mit entsprechenden Werbemitteln im Umfeld öffentlicher Kommunikation zur Zielerreichung einsetzen, zeichnen sich vor allem
durch die Erzielung hoher Reichweiten aus. Die Reichweite wird
hierbei definiert als Anteil der Zielpersonen, die durch einen
Werbeträger oder durch eine Werbeträgerkombination erreicht
werden. In den letzten Jahren stagnieren jedoch diese Reichweiten-Ergebnisse im Radio- und TV-Bereich, während sie bei
den Printmedien sogar kontinuierlich sinken. Auch wenn die
Nutzungsraten der traditionellen Mediengattungen immer noch
weitaus höher als im Onlinebereich liegen, so werden diesem im
Zuge der voranschreitenden Medienentwicklung in den nächsten
Jahren die höchsten Wachstumsraten zugesprochen. Das Internet,
als zeit- und raumunabhängige Plattform, stellt die computergestützte, interaktive und multimodale Begegnung eines von
individuellen Bedürfnissen der Zielgruppe gesteuerten Kommunikationsprozesses in den Vordergrund. Die Multioptionalität des
Internets schafft eine bislang nicht bekannte Formbarkeit, weshalb diese Mediengattung auch als undeterminiert gilt. Ungeachtet dessen gehört die Face-to-Face-Kommunikation, also die
persönliche und direkte Begegnung und das aktive Erlebnis der
Zielgruppe mit dem UV-Träger und seinen Präventionsdienstleistungen, zu den Informationsquellen mit dem stärksten Einfluss,
da diese einen zentralen Beitrag zur Erzeugung einzigartiger und
nachhaltiger Erinnerungen leisten kann. Hier zeigen sich somit
auch die Vorteile eines blended-learning-Ansatzes, der auch bei
den UV-Trägern zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Kriterien
Print/
(Radio/TV)
Face-to-Face
Online
Reichweite
+++
+
++
Ortsgebundenheit
o
+++
+
Zeitgebundenheit
o
+++
o
Kontaktintensität
+
+++
+
Persönlicher Kontakt
o
+++
+
Vernetzung der
Empfänger
Kontrolle des Empfängerumfeldes
o
++
++
o
++
o
Kontaktkosten
++
+++
+
Interaktion
o
+++
+++
Erfahrbarkeit
+
++
+
Emotionalität
++
+++
+
Multisensualität
o
+++
+
o nicht ausgeprägt;
+ schwach ausgeprägt; ++ stark ausgeprägt; +++ sehr stark ausgeprägt
Tabelle 5: Charakterisierung verschiedener Mediengattungen
(Quelle: in Anlehnung an Grosser, C. (1987), S. 31 und Behrens, P. F. (1981), S. 32.)
Nach Auffassung des Projektleiters ist es zukünftigen
Forschungsarbeiten vorbehalten die Hypothesen
1. „Die Kosten der Präventionsdienstleistungen sind proportional
dem Nutzen (Effekten) der Präventionsdienstleistungen.“
Stimulus (S)
Wirkungstiefe WT
Effekt bzw. Nutzen N
Die Wahl der jeweiligen Präventionsdienstleistungen hängt
jedoch nicht nur allein von der Verbreitungsleistung (Wirkungsbreite), sondern auch von den zu erreichenden Zielgruppen und
vom angestrebten Ziel ab (vgl. Abbildung 8). Die Erinnerungsleistung (Wirkungstiefe) bei den entsprechenden Zielgruppen wird
wiederum durch prädisponierende Variablen, wie die inhaltliche
Ausgestaltung der Botschaft (nach sorgfältiger Problemanalyse), die Mediennutzung der Empfänger einer Botschaft, deren
Soziodemographie und weiteren persönlichen Faktoren (z. B. der
persönliche Aktivierungsgrad zur Informationssuche, -aufnahme, -verarbeitung und -speicherung), beeinflusst. Somit ist die
Reichweite eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung
für die Wirksamkeit der Präventionsdienstleistungen. Vor allem
ist zu prüfen, ob die in der Planungsphase festgelegten Zielgruppen die entsprechende Präventionsdienstleistung auch tatsächlich
erhalten und aktiv nutzen. Die Aktivierung der Zielgruppen kann
vor allem durch eine emotionale und motivierende Ansprache
bewirkt werden. Es ist daher bei der Zielerreichung zu berücksichtigen, dass die durch den Einsatz einer Präventionsdienstleistung beeinflusste Einstellung aus einer kognitiven und affektiven Dimension besteht. Ohne aktivierende Vorgänge in Form
von Emotionen, Motivationen und Einstellungen sind kognitive
Prozesse, durch die Wissensstrukturen gebildet und damit auch
Verhaltensänderungen bewirkt werden, nicht möglich.
Wirkungsbreite WB
N = f WB, WT
Abbildung 9: Funktion von Wirkungsbreite und Wirkungstiefe
2. „Eine Funktion der variablen Wirkungsbreite und Wirkungstiefe
ergibt den Nutzen (Effekt) der Präventionsdienstleistungen.“
zu untersuchen.
(Umfangreiche Literaturhinweise zum Thema „Präventionsdienstleistungen – Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe“
liegen dem BGAG vor.)
Organismus (O)
Reaktion (R)
Wirkungstiefe
Kommunikation (TV)
Kommunikation (Radio)
Wirkungsbreite
Informationsmaterial (Online)
Informationsmaterial (Print)
Qualifizierung
Beratung
Ermittlung
Inhalt der
Botschaft
Mediennutzung
Soziodemografie
Persönliche
Faktoren
Abbildung 8: Wirkungsbreite und Wirkungstiefe der Mediengattungen (Quelle: Kohstall; in Anlehnung an Kirchgeorg/Springer, HHL)
17
4 Liste der Präventionsdienstleistungen
Die „Liste der Präventionsdienstleistungen“ wurde auf Basis des
„Standards für die Kosten- und Leistungsrechung der gewerblichen Berufsgenossenschaften (KLR – Leitfaden)“ erstellt und
gibt einen ersten Überblick über die im Rahmen des Gesamtprojektvorhabens „Qualität in der Prävention“ zu untersuchenden
Dienstleistungen der Prävention.
Die „Liste der Präventionsdienstleistungen“ dient zur Orientierung im Rahmen des Gesamtprojekts. Es ist ein verständlich
geschriebener „Dienstleistungskatalog“, der Transparenz hinsichtlich der durch die Berufgenossenschaften im Bereich der
Prävention erbrachten Leistungen schafft. Als Kunden der gewerblichen Berufsgenossenschaften werden in erster Linie die Unternehmen und die Versicherten betrachtet, wohl wissend, dass
insbesondere in einzelnen Teilprojekten die Kunden dieser Dienstleistung in besonderem Maße auch andere Zielgruppen sind.
Die vorliegende „Liste der Präventionsdienstleistungen“ aus dem
Teilprojekt 1 bildet die Grundlage für die detaillierte Untersuchung der einzelnen Dienstleistungen der Prävention in den
späteren Modulen. In der frühen Phase des Gesamtprojekts
ist die Liste der Präventionsdienstleistungen die Basis für die
Beschreibung der Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen (Teilprojekt 2) sowie die Definition von Indikatoren zur
Bewertung der Leistungen (Teilprojekt 3).
Berufsgenossenschaftliche Dienstleistungen werden nach Dienstleistungen der Prävention, Dienstleistungen der Rehabilitation
und Entschädigung, weiteren externen Dienstleistungen sowie
Servicedienstleistungen unterschieden.
Die „Liste der Präventionsdienstleistungen“ beschreibt die Dienstleistungen der Prävention aus „Kundensicht“, d. h. in erster Linie
aus Sicht der Versicherten und der Unternehmen. Die Branchengliederung sowie betriebsspezifische Besonderheiten führen bei
den Berufsgenossenschaften zu einer Vielzahl an unterschiedlichen Dienstleistungen. Um diese transparent beschreiben zu
können, werden neben den rechtlichen Grundlagen exemplarisch
typische Erscheinungsformen der Dienstleistungen aufgezeigt.
Hierbei wird versucht, soweit dies im Einzelfall möglich ist, die
Dienstleistungen unabhängig voneinander zu betrachten.
Dienstleistungen der Prävention
Die übergreifende strategische Zielsetzung der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen, mit allen geeigneten
Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
(BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen, wird
aus den §§1 Nr.1 und 14 Abs.1 S.1 SGB VII abgeleitet.
Die grundlegende Unterscheidung erfolgt nach persönlichen und
Als Berufskrankheiten werden Erkrankungen bezeichnet, die durch Einwirkungen
verursacht werden, denen Berufstätige durch ihre Arbeit in erheblich höherem
Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Die staatliche BK-Liste (Anlage
zu § 1 der Berufskrankheiten-Verordnung) legt fest, welche Erkrankungen als
Berufskrankheiten gelten.
18
sächlichen Präventionsdienstleistungen. Daraus ergibt sich die
folgende Zuordnung der (Einzel-) Dienstleistungen:
Persönliche Präventionsdienstleistungen
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Beratung
Ermittlung
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Überwachung
Qualifizierung
Sächliche Präventionsdienstleistungen
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Informationsmaterial
Unfallverhütungsvorschriften
Zertifikate
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Information und Kommunikation
Anreizsysteme/Prämienmodelle
Tabelle 6: Präventionsdienstleistungen
Präventionsprodukte stellen eine Teilmenge der zugehörigen
Präventionsdienstleistungen dar. Je nach Art und Umfang können
Präventionsdienstleistungen aus verschiedenen Produktgruppen
bzw. Produktarten bestehen.
Präventionsdienstleistung n 1 - n n
Präventionsdienstleistung n 1
Produktgruppe
Produktart
Produkt
Produktgruppe
Produktart
Präventionsdienstleistung n2
Präventionsdienstleistung nn
Produktgruppe
Produktart
Produkt
Abbildung 10: Präventionsdienstleistungen und -produkte
Beispiel:
⋅ Präventionsdienstleistung: Informationsmaterial verbreiten
⋅ Produktgruppe: Audiovisuelle und elektronische Medien
⋅ Produktart: Internetdatenbank
⋅ Produkt: Gefahrstoffdatenbank
Die Präventionsdienstleistungen sind in Kapitel 8 „Präventionsdienstleistungen“ näher beschrieben.
Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 1, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
19
5 Wechselwirkungen
Betrachtet man die Aufgaben, die die berufsgenossenschaftliche
Präventionsarbeit umfasst wie Regelsetzung, Beratung, Qualifizierung und Forschung, so wird schnell deutlich, dass diese
Teile nicht isoliert im Betrieb wirken, sondern Veränderungen bei
einer Präventionsdienstleistung häufig Einfluss auf die anderen
und die von ihnen ausgehenden Effekte haben. Die Dienstleistungen stehen also zum einen in Wechselwirkungen zueinander,
wirken zum anderen aber auch gemeinschaftlich auf den Betrieb.
(Siehe auch Kapitel 3 „Präventionsdienstleistungen – Wirkungsbreite versus Wirkungstiefe“.)
Im Teilprojekt „Wechselwirkungen der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen“ wurde untersucht, wie diese
Wechselwirkungen im Einzelnen aussehen und welche Dienstleistungen am stärksten beeinflussen bzw. beeinflusst werden. Eine
Ausgangsfrage war, ob sich aus einer solchen Analyse möglicherweise strategische Maßnahmen ableiten lassen, die zu einer noch
effektiveren berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit in den
Betrieben führen können.
betriebsärztl. &
sicherheitstechnische
Betreuung
Überwachung
Ermittlung
Schulung
Information
& Kommunikation
Beratung
Unfallverhütungsvorschriften
externe
Faktoren
Anreizsysteme
strukturelle Beeinflussung
inhaltliche Beeinflussung
indirekt
Zertifikate
Forschungs- und
Entwicklungsergebnisse
Beeinflussung,
die etwas initiiert
nur sicherheitstechnische B.,
nicht betr. ärztl.
Abbildung 11: Graphische Aufbereitung der qualitativen Einschätzung (Beziehungen von Präventionsdienstleistungen, vorgenommen von berufsgenossenschaftlichen Präventionsexperten; dünner Pfeil – Einfluss I (indirekt), mitteldicker Pfeil – Einfluss II (Inhalte), dicker Pfeil – Einfluss III (Struktur), roter Pfeil – zusätzlich initiale Wirkung.)
20
5.1 Wechselwirkungen zwischen Präven-
tionsdienstleistungen
Vorgehensweise
In einem ersten Teil wurden für die Wechselwirkungen zwischen
den Präventionsdienstleistungen Beispiele gesucht und analysiert. Das Thema Lärm hat eine lange Tradition im Arbeitsschutz;
hier wurden über Jahre hinweg seitens der Berufsgenossenschaften viele Maßnahmen, die zu den Präventionsdienstleistungen gehören, initiiert und durchgeführt. Die durch Latex
verursachten Allergien sind ein weiteres Thema, anhand dessen
sich zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Dienstleistungen
aufzeigen lassen. Während die Lärmproblematik alle Berufsgenossenschaften gleichermaßen anbelangt, betrifft das Latexthema
schwerpunktmäßig einzelne Berufsgenossenschaften. Schließlich
wurden die Entwicklungen im Bereich der Unfallversicherung von
privaten Pflegekräften genauer untersucht – ein Beispiel, das in
den Bereich der Unfallkassen der öffentlichen Hand fällt. Nicht
in jedem Beispiel kommen alle Präventionsdienstleistungen vor.
Allen Beispielen gemeinsam ist hingegen, dass starke Verflechtungen der Präventionsdienstleistungen untereinander aufgezeigt
werden können.
Die Einflüsse der Dienstleistungen untereinander wurden anschließend detaillierter untersucht. Im „KLR – Leitfaden“ werden
zehn berufsgenossenschaftliche Dienstleistungen genannt. Das
bedeutet, dass es 45 Paare an Dienstleistungen gibt, die in
Wechselbeziehung stehen können. In jeder Wechselbeziehung
zwischen Dienstleistung A und B können die Beziehungen „A
beeinflusst B“ und „B beeinflusst A“ jeweils ganz unterschiedlich
aussehen. Beispielsweise haben Änderungen an UVVen Einfluss
auf Schulungsinhalte. Umgekehrt haben Schulungen nur sehr
indirekt Einfluss auf die Erstellung von UVVen. Somit sind also 90
Beziehungen zu betrachten.
Ergebnisse
In Workshops wurden zusammen mit allen Teilprojektleitern
zu jeder Dienstleistung Einschätzungen der Wechselwirkungen
vorgenommen. Im Laufe dieser Einschätzungen wurde herausgearbeitet, dass man die Wechselbeziehungen sowohl qualitativ als
auch quantitativ systematisieren kann. Das Ergebnis der qualitativen Einschätzungen ist in Abbildung 13 dargestellt.
Anhand von Korrelationsanalysen konnte gezeigt werden, dass
diejenigen Dienstleistungen signifikant miteinander korrelieren,
bei denen Menschen aktiv sind (d. h. die persönlichen Dienstleistungen). Nimmt man zu diesen Analysen die Ergebnisse aus
Experteninterviews hinzu, sind diese Korrelationen nicht überraschend: Die persönlichen Dienstleistungen werden in der Regel
in Personalunion geleistet, und zwar von der Personengruppe,
die in den Präventionsabteilungen der Berufsgenossenschaften
am meisten Mitarbeiter umfasst, dem Präventionsdienst. Zwischen diesen Dienstleistungen bestehen also engere Beziehungen
als zwischen ihnen und den sächlichen, es gibt quasi ein enger
geknüpftes Teilnetz innerhalb des Gesamtnetzwerks.
Ergebnisse aus Befragungen und Interviews von Präventionsexperten lassen noch ein zweites Teilnetz innerhalb des Gesamtnetzwerks vermuten. Offensichtlich werden häufig auch
die Dienstleistungen Zertifikate, Unfallverhütungsvorschriften
sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in Personalunion
geleistet. Die Akteure sind hier die Mitglieder der Fachausschüsse
bzw. der Prüf- und Zertifizierungsstellen. Somit werden auch die
Inhalte dieser Dienstleistungen jeweils innerhalb eines Kopfes
bestimmt und sind dadurch enger miteinander verbunden.
Einflussanalysen können für Überlegungen herangezogen
werden, welche Faktoren von vielen, die ein Gesamtsystem
beeinflussen, die treibenden Faktoren sind. Bei den berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen stellen offensichtlich
nicht diejenigen Dienstleistungen einen Innovationsschub dar,
die durch den Präventionsdienst in die Betriebe getragen werden,
sondern eher diejenigen die bei den Fachausschussmitarbeitern
angesiedelt sind bzw. bei externen Stellen. Beispielsweise gehen
von Forschungsaktivitäten der Berufsgenossenschaften starke
Impulse auf die anderen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen aus. Forschungsergebnisse finden jedoch meist
nicht unmittelbar Eingang in den betrieblichen Arbeitsschutz,
denn Projektberichte werden selten direkt von betrieblichen
Arbeitsschutzakteuren gelesen. Hier braucht es „Transferstellen“.
Diese Funktion übernehmen vor allem Beratung, Information und
Kommunikation sowie Qualifizierung: Bei diesen Dienstleistungen werden Inhalte aus anderen Dienstleistungen aufgenommen
und nutzerfreundlich aufbereitet, so dass sie in den Betrieben
unmittelbar umgesetzt werden können. Sie werden in der Regel
vom Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft geleistet. Oft
übernimmt dabei eine Person mehrere Aufgaben in „Personalunion“, berät die Betriebe, ist aber auch als Dozent in Seminaren
tätig oder stellt Inhalte für Informationsmaterial zusammen.
Ausblick
Es wäre sinnvoll, an diese Studie der Wechselwirkungen Untersuchungen anzuknüpfen, wie die Ergebnisse der impulsstarken
Dienstleistungen, z. B. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse,
gezielt in die „Transferstellen“ eingebracht werden können. Es
wäre eine Systematik zu entwickeln, anhand der die Ergebnisse
daraufhin abgeklopft werden, welche Teile in welcher anderen
Dienstleistung umgesetzt werden können. Als Arbeitshilfen
wären Prüflisten sinnvoll, die die optimalen Beziehungen der
Präventionsdienstleistungen zueinander aufzeigen. Eine solche
Systematik würde sicherstellen, dass die wertvollen impulsgebenden Ergebnisse tatsächlich umfassend, zeitnah und effektiv in
die berufsgenossenschaftliche Präventionsarbeit einfließen.
21
5.2 Auswertung der Forschungsdatenbank
der gewerblichen Berufsgenossenschaften
5.3 Typische Folgen oder Ketten von Präventionsdienstleistungen
Für die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
wurde die Forschungsdatenbank der gewerblichen Berufsgenossenschaften ausgewertet. Zu jedem dort aufgelisteten Projekt
enthält diese eine kurze Zusammenfassung sowie Informationen über den Anlass und die Ergebnisse des Projekts. Anhand
dieser Angaben lässt sich eine Zuordnung vornehmen, welche
Dienstleistungen vermutlich an der Initiierung des betreffenden
Forschungsprojekts beteiligt waren und auf welche Dienstleistungen die Projektergebnisse Einfluss hatten. Es zeigt sich, dass bei
den in der Datenbank registrierten Projekten die Dienstleistung
Ermittlung häufig zu Forschungstätigkeit geführt hat, ebenso aber
auch externe Faktoren und Forschung selbst, d. h. es wurde ein
Folgeprojekt initiiert. Beeinflusst wurden vor allem die Dienstleistungen Beratung, betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung sowie Ermittlung.
Die Beispiele guter Prävention haben darüber hinaus gezeigt,
dass es nicht nur Wechselwirkungen zwischen Zweierpaaren von
Dienstleistungen gibt, sondern auch typische Folgen oder Ketten
von drei oder mehr Dienstleistungen, die sich in ihrer Folge
bedingen.
Die Analyse der Forschungsdatenbank hat darüber hinaus
gezeigt, dass die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in der Regel nicht direkt im Betrieb wirkt. Die
Ergebnisse gehen erst in andere Dienstleitungen ein und nutzen
diese als Transmitter in den Betrieb. Auch umgekehrt dienen die
anderen Dienstleistungen als „Aufnahmestation“ für Anregungen
zu neuen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Damit steht
die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
häufig zwischen zwei anderen Dienstleistungen.
Mitgliedsbetrieb
Ermittlung
Beratung
Forschung
Prüfung und Zertifizierung
Hersteller
Mitgliedsbetrieb
Abbildung 12: Beispiel für eine typische Wirkungskette
22
Anreizsysteme
Forschungs- und
Entwicklungsergebnisse
Zertifikate
UVVen
Information und
Kommunikation
Qualifizierung
Ermittlung
Korrelationen
Beratung /
Überwachung
Im Teilprojekt 4 „Prävention lohnt sich“ des Gesamtprojekts
„Qualität in der Prävention“ wurden aus der Präventionsarbeit
der Berufsgenossenschaften Beispiele zusammen getragen, die
zeigen, dass sich Präventionsarbeit lohnt und oft auch rechnet.
Diese Beispiele wurden in der Reihe „Beispiele guter Prävention“
veröffentlicht. Die Autoren der Beispiele wurden nach Wechselwirkungen der in den Beispielen vorkommenden Dienstleistungen gefragt. Es zeigte sich, dass den Mitarbeitern der Präventionsdienste häufig nicht bewusst ist, dass sich ihr Tätigkeitsfeld
auf viele Dienstleistungen gleichzeitig erstreckt. Die Verquickungen der Aufgaben untereinander lassen nicht immer eine
eindeutige Abgrenzung einer Dienstleistung zu. Ein Grund dafür
liegt sicherlich darin, dass mehrere Dienstleistungen von einer
Person durchgeführt werden und somit die Wechselwirkungen
unmittelbar gegeben sind.
Bestätigt wird diese enge Verquickung durch Korrelationsberechnungen. In jedem der analysierten Beispiele guter Prävention
wurde untersucht, welche Dienstleistungen dort gemeinsam
vorkommen. Je häufiger ein gemeinsames Vorkommen verzeichnet werden kann, umso enger ist die Korrelation. Es zeigt sich,
dass die persönlichen Dienstleistungen (d. h. alle von Menschen
ausgeführten Dienstleistungen) in ihrem Vorkommen in den
Beispielen signifikant miteinander korrelieren.
betriebsärztliche und
sicherheitst. Betreuung
5.4 Analyse der Beispiele aus TP 4
„Prävention lohnt sich“
Beratung/Überwachung
Ermittlung
0,706
betriebsärztl. und sicherheitstechnische Betreuung 0,665
0,535
Qualifizierung
0,598
0,404
0,405
Information und Kommunikation
0,626
0,552
0,429
0,750
UVVen
0,396
0,300* 0,190
0,401
Zertifikate
0,090
0,136
0,139
0,348* 0,251
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
0,164
0,323*
0,296* 0,151
0,255
-0,031
0,341*
Anreizsysteme
0,237
0,290
0,058
0,437
0,114
0,208
0,473
0,449
0,340*
0,107
Tabelle 7: Korrelationen zwischen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen für gemeinsames Vorkommen in den Beispielen erfolgreicher Prävention.
23
5.5 Wechselwirkungsanalyse
Anhand einer Wechselwirkungsanalyse wurden die Beziehungen
zwischen je zwei berufsgenossenschaftlichen Dienstleistungen
vertieft untersucht. Ziel war die Identifizierung der Dienstleistungen, die das Gesamtsystem der berufsgenossenschaftlichen
Präventionsarbeit hauptsächlich antreiben bzw. welche eher
reagieren.
In der Analyse wurde zum einen zwischen qualitativer und
quantitativer Einflussnahme einer Dienstleistung A auf B, zum
anderen zwischen der Richtung der Einflussnahme von A auf B
oder von B auf A unterschieden. Jede dieser Einflussmöglichkeiten wurde durch die Projektleiter der anderen Teilprojekte und
weitere Präventionsexperten in ihrer Stärke eingeschätzt. Aus den
Werten wurde eine Einflussmatrix aufgestellt. Daraus lässt sich
ableiten, dass in qualitativer Hinsicht Forschungs- und Entwicklungsergebnisse großen Einfluss auf andere Dienstleistungen
ausüben gefolgt von externen Faktoren. Am meisten beeinflusst
werden Beratung, betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung, Überwachung, Qualifizierung sowie Information und
Kommunikation. In quantitativer Hinsicht haben Beratung und
die externen Faktoren ein stärkeres Gewicht in der Einflussnehmen auf andere Dienstleistungen, während betriebsärztliche und
sicherheitstechnische Betreuung, Qualifizierung sowie Information und Kommunikation wiederum dem Einfluss der anderen
Präventionsdienstleistungen unterliegen. Beeinflusst werden also
folglich vorwiegend solche Dienstleistungen, die in der Analyse
der „Beispiele guter Prävention“ stark miteinander korrelieren.
5.6 Impulskraft der einzelnen Präventions-
dienstleistungen
Führt man die Analyse weiter fort, erhält man Werte für die
Impulskraft jeder Dienstleistung auf das Gesamtsystem. Hier steht
die Dienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse an
der Spitze, unmittelbar gefolgt von den externen Faktoren, und
den Unfallverhütungsvorschriften (UVVen). Niedrige Impulskraft
innerhalb des Gesamtsystems der berufsgenossenschaftlichen
Präventionsarbeit – nicht zu verwechseln mit der Wirkung im
Betrieb! – haben Beratung und Qualifizierung, d. h. eher die
persönlichen Dienstleistungen, die vom Präventionsdienst der
Berufsgenossenschaften geleistet werden.
Abbildung 13: Einflussanalyse für die qualitative (oben) und die quantitative
(unten) Einschätzung der Wechselwirkungen
1 – Beratung, 2 – Ermittlung, 3 – betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, 4 – Überwachung, 5 – Qualifizierung,
6 – Information und Kommunikation, 7 – UVVen, 8 – Zertifikate,
9 – Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, 10 – Anreizsysteme,
11 – externe Faktoren
24
Insgesamt hat sich das hier verwendete Vorgehen als Analyseverfahren für das Thema der berufsgenossenschaftlichen Dienstleistungen bewährt. Die exakten Werte der dargestellten Ergebnisse
können jedoch je nach Einschätzung durch weitere Präventionsexperten leicht variieren, d. h. die Menge der bisher erfassten
Daten ist nicht ausreichend, um zielgerichtete Aussagen treffen
zu können. Die Tendenz der Ergebnisse bleibt jedoch vermutlich
auch bei einer umfangreicheren Datenbasis erhalten.
qualitativ
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Impulsquantitativ
stärke
groß
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
externe Faktoren
Unfallverhütungsvorschriften
Zertifikate
externe Faktoren
Ermittlung
Beratung/Ermittlung
Unfallverhütungsvorschriften
Überwachung
Zertifikate
Anreizsysteme
Überwachung
Information und
Kommunikation
Anreizsysteme
Beratung
Information und
Kommunikation
betriebsärztliche und
sicherheitstechnische
Betreuung
Qualifizierung
Qualifizierung
klein
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Tabelle 8: Impulskraft der Präventionsdienstleistungen
5.7 Organisation von Präventionsdienst-
leistungen
Im Laufe der Arbeiten zeigte sich, dass Art und Ausprägung der
Wechselwirkungen davon abhängig sind, wie die Dienstleistungen in der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgestellt sind.
Die Präventionsabteilungen gliedern sich in mehrere Gruppen
mit unterschiedlichen Aufgaben, wobei der Präventionsdienst
die größte Einheit ausmacht. Daneben sind Mitarbeiter u. a. im
Innendienst tätig, in Fachausschüssen und bei Messdiensten. In
Interviews und Befragungen von in den Präventionsabteilungen
der Berufsgenossenschaften tätigen Mitarbeitern wurde ermittelt,
bei welcher dieser Gruppen welche Präventionsdienstleistungen
angesiedelt und wie die Kommunikationswege gestaltet sind.
Dabei wird Beratung als die „wichtigste“ Dienstleistung gesehen
mit der „größten Wirkung“ im Betrieb. Das zweite Teilnetz bilden
vor allem die Dienstleistungen Zertifikate, Forschungs- und
Entwicklungsergebnisse sowie UVVen. Dieses Teilnetz wird in
der Regel von Mitarbeitern der Fachausschüsse bzw. Prüf- und
Zertifizierungsstellen geleistet. Letztere sind häufig auch noch
an Aufgaben aus dem ersten Teilnetz beteiligt, so dass eine enge
Verbindung zwischen beiden Netzen gewährleistet ist. Darüber
hinaus gibt es weitere Personenkreise mit einzelnen Arbeits- oder
Themenschwerpunkten.
5.8 Kunden-Lieferantenbeziehungen und kontinuierliche Verbesserungsprozesse
Die Erbringung von Präventionsdienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern erfolgt in stark vernetzten Strukturen.
Waren bisher in vielen UV-Trägern die gleichen Mitarbeiter für
verschiedene Präventionsdienstleistungen zuständig, wird mit der
zunehmenden Größe der UV-Träger eine verstärkte Arbeitsteilung
einhergehen.
Anforderungen
an Lieferanten
Lieferung
Qualitätskontrolle
KVP
Präventionsdienstleistung Beratung
geleistet durch unsere Aufsichtspersonen
Abbildung 14: KVP bei allen Präventionsdienstleistung
Dies bedeutet jedoch für die Aufrechterhaltung der Qualität der
Leistungserbringung eine klare Kommunikation der Aufgaben,
Ziele und Prozesse. Die UV-Träger werden zunehmend auch die
internen Kunden-Lieferantenbeziehungen betrachten und in
einem Benchmarking innerhalb aber auch zwischen einzelnen
UV-Trägern die Prozesse der Leistungserbringung prüfen und
verbessern müssen.
Innerhalb der Präventionsabteilungen gliedern sich die Aufgaben
zwischen zwei „Teilnetzen“ auf: Der Präventionsdienst übernimmt
in Personalunion die persönlichen Dienstleistungen wie Beratung, Überwachung, Ermittlung und Qualifizierung. 25
5.9 Fazit
Zertifikate
Forschung
Ermittlung
Informationsschriften
Beratung
Störungsfreier
MitgliedsMitgliedsbertrieb
betrieb
Anforderungen
an Lieferanten
Kunde des
Mitgliedsbetriebes
KVP
Lieferung
Qualitätskontrolle
Abbildung 15: Kunden-Lieferantenbeziehungen bei Präventionsdienstleistungen
Wie Abbildung 15 zeigt, sind alle Präventionsdienstleistungen
als eigene Teilprozesse zu sehen, die miteinander in Beziehung
stehen. Nur wenn wir unsere Kunden, einschließlich der internen
Kunden, mit ihren Anforderungen kennen, können diese Prozesse
auch zu einer höheren Kundenzufriedenheit bei den jeweiligen
Leistungsempfängern, bis hin zu den Kunden unserer Mitgliedsbetriebe, beitragen.
Die Präventionsdienstleistungen der UV-Träger bauen aufeinander auf. Immer existieren auf der einen Seite Kundenanforderungen an die Lieferanten und auf der anderen Seite der Dienstleistungserbringung die Frage nach der Kundenzufriedenheit, die
aufbaut auf einer Qualitätskontrolle der erbrachten Leistungen.
Es liegt nahe, dass noch stärker als bisher zum einen die
Schnittstellen verbessert und zum anderen innerhalb einer jeden
Präventionsdienstleistung mit einem Prozess der kontinuierlichen
Verbesserung Optimierungen angestrebt werden. Der zuvor
beschriebene Prozess des Benchmarking kann hierbei einen
wesentlichen Beitrag leisten.
26
Bringt man nun die Ergebnisse der aufgelisteten Untersuchungsschritte im Teilprojekt „Wechselwirkungen der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen“ zusammen, so zeigt
sich als Fazit:
1. Wechselwirkungen zwischen den berufsgenossenschaftlichen
Dienstleistungen sind dann besonders stark, wenn sie in Personalunion ausgeführt werden. Diese Personalunion kommt
insbesondere in zwei Teilnetzen zum Tragen: dem Präventionsdienst und den Mitgliedern der Fachausschüsse bzw. Prüf- und
Zertifizierungsstellen.
2. Impulse für das Gesamtnetzwerk der Präventionsdienstleistungen gehen vor allem von den Dienstleistungen im Teilnetz
der Fachausschüsse sowie Prüf- und Zertifizierungsstellen aus.
„Impuls-Empfänger“ sind die Dienstleistungen des Teilnetzes,
das vom Präventionsdienst abgedeckt wird.
3. Die das Gesamtsystem der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit am stärksten treibende Kraft ist die Dienstleistung
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse.
4. Jedes Produkt muss daraufhin geprüft/optimiert/modifiziert
werden für welche nächste Präventionsdienstleistung in der
Dienstleistungskette es verwendet wird.
Beispiel:
Ermittlung führt zu Forschung (Frage: Wie muss ein Ermittlungsergebnis aufbereitet werden, damit die Forschung diese Informationen als Input optimal nutzen kann?)
Forschung zu Beratung/Qualifizierung/Kommunikation (Frage:
Wie muss das Forschungsergebnis aufbereitet werden, damit die
folgenden Präventionsdienstleistungen wie z. B. Beratung, Qualifizierung oder Kommunikation dieses Informationen optimal für
ihre Leistungserbringung nutzen können? Sind ggf. unterschiedliche Aufbereitungen für die jeweiligen Präventionsdienstleistungen erforderlich?)
Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 2, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
6 Indikatoren
Zentrales Ziel des Teilprojekts „Indikatoren“ war es, für alle
Dienstleistungen der Prävention geeignete Indikatoren zur
Messung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen zu
identifizieren.
⋅ Bewertung der Indikatoren und Bildung eines Qualitätsscores
⋅ Finden von Messinstrumenten für die Indikatoren jeder Präven-
tionsdienstleistung der gesetzlichen Unfallversicherungen
6.1 Strukturierung des Qualitätsbegriffs
Zur Strukturierung des Qualitätsbegriffs hat sich das von Donabedian (1966) entwickelte Konzept etabliert. Er unterteilt den
Qualitätsbegriff in die drei Qualitätsdimensionen: Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität.
Indikator
“Anzeiger”
Beschreibung
für die Qualität
von Parametern
des Handelns
Charakterisierung Beurteilungskriterien
der Indikatoren
Inhaltliche
Maßstäbe
der Parameter
Kennzahlen
Messgrößen
Abbildung 16: Vom Indikator zur Messgröße
(Quelle: Hamacher/Wienhold/Wittmann; „Entwicklung von Indikatoren für die
Wirksamkeitsbeurteilung“; 2005)
Um das Ziel des Teilprojekts zu erreichen, wurden folgende
Arbeitsschritte durchgeführt.
⋅ Klärung der Begriffe Qualität und Indikatoren im Rahmen
berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit
⋅ Entwicklung eines methodischen Konzepts für eine systema-
tische Darstellung vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der
Prävention
⋅ Zusammenstellung von Indikatoren zum Nachweis von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Prävention (Literaturanalyse)
Strukturqualität
Prozessqualität
Ergebnisqualität
Abbildung 17: Strukturierung des Qualitätsbegriffs
Die Strukturqualität beschreibt das Angebot, die Prozessqualität
die Qualität der Erbringung der jeweiligen Präventionsdienstleistung, die bei einem UV-Träger gemessen werden. Die Ergebnisqualität ist hingegen nicht bei den UV-Trägern sondern in den
Unternehmen zu ermitteln.
Im Teilprojekt „Indikatoren“ wird die einzelne Präventionsdienstleistung als die Einheit betrachtet, bei der die Qualitätsmessung ermöglicht werden soll. Die Einteilung in die drei
Qualitätsdimensionen erfolgt für jede Präventionsdienstleistung.
Damit werden auch Indikatoren für diese Qualitätsdimensionen
erforderlich. Ein Indikator dient als Ersatzmaß für die Erhebung
von Informationen über bzw. die Messung von Phänomenen, die
selbst nicht direkt gemessen werden können.
27
UV-Träger erbringen
Präventionsdienstleistungen
UV-Träger setzen Randbedingungen
für die betriebliche Prävention
Mitgliedsunternehmen sorgen
für betriebliche Prävention
Beratung
Überwachung
Unternehmer
Ermittlung
Unfallverhütungsvorschriften
u.a. BGVA1, BGVA2
Betriebsarzt
Anreizsysteme
Information und
Kommunikation;
Info-Material
Sicherheitsfachkraft
z.B. BG-Grundsätze
Zertifikate
Sicherheitsbeauftragte
Betriebsrat
Q ualifizierung
Betriebsärztliche und
sicherheitstechnische
Betreuung
Führungskräfte
Mitarbeiter
Betriebsärztliche und
sicherheitstechnische Betreuung
durch Dienste der BG
Hersteller
Maschinen, Produktionsund Arbeitsmittel
Forschung und
Entwicklung
Strukturqualität
bei den UV-Trägern
Prozessqualität Leistungserbringung
durch UV-Träger
Ergebnisqualität:
Wirksamkeit im Betrieb
Abbildung 18: Zusammenwirken von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zwischen UV-Träger und Unternehmen
6.2 Systematische Darstellung vergleichba-
rer Qualitätsmerkmale in der Prävention
Im zweiten Arbeitsschritt des Projekts ging es um die Entwicklung
eines methodischen Konzepts für eine systematische Darstellung
vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der Prävention. Auf der
Basis der Balanced Score Card wurde ein methodisches Hilfsmittel zur Analyse und Bewertung von Präventionsdienstleistungen
entwickelt – das Präventionsdienstleistungs-Bewertungssystem.
28
Mit Hilfe dieses Systems wird es möglich, alle Präventionsdienstleistungen hinsichtlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
zu bewerten. Es ist ein System, welches Ziele, Wechselwirkungen,
Qualitätsmerkmale sowie Indikatoren festlegt und die empirische
Überprüfung unterstützt, um daraus Ableitungen für die Verbesserung der Qualität treffen zu können. Grundsätzliches Ziel des
Präventionsdienstleistungs-Bewertungssystems ist es, die Messung und Bewertung der Zielerreichung über ein aussagekräftiges und weitgehend formales Indikatorensystem vorzunehmen.
6.3 Indikatoren
Eine Literaturanalyse sollte zum Nachweis von Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit in der Prävention solche Evaluationsstudien
auffinden, in denen Maßnahmen bewertet werden, die denen
der Präventionsdienstleistungen der Berufsgenossenschaften
entsprechen. Das erforderte zunächst ein exploratives Studium,
da wenige Indikatoren zur Messung von Qualität der einzelnen
Präventionsdienstleistungen vorhanden sind. Für jede Präventionsdienstleistung konnten Evaluationsstudien gefunden werden.
Die gefundenen Indikatoren ermöglichen eine empirische Datenerhebung und die Messung von Qualität. Weil es sich um zehn
verschiedene Präventionsdienstleistungen mit ganz unterschiedlichen Inhalten handelt, erforderte jede Präventionsdienstleistung
für sich eine Einzelfallanalyse bzgl. ihrer Qualität und deren
Indikatoren zur Messbarkeit. In einem ersten Schritt wurde eine
Literaturanalyse nach Evaluationsstudien durchgeführt. Die in den
Studien verwendeten Indikatoren wurden tabellarisch zusammengefasst und den drei Qualitätsdimensionen zugeordnet. Es
folgten Experteninterviews mit den Teilprojektleitern zur Bewertung der in den Evaluationsstudien gefundenen Indikatoren. Als
Instrument diente eine Indikatoren-Checkliste. Danach müssen
Indikatoren theoretischen, methodischen, praktischen und
politischen Anforderungen genügen. Von den gefundenen 234
Indikatoren wurden 90 Indikatoren (je Präventionsdienstleistung
zehn) für die Bewertung ausgewählt.
Die Ergebnisse der Bewertung anhand der Indikatoren-Checkliste
waren Grundlage für die Bildung der Qualitätsscores. Mit der
Indikatoren-Checkliste konnte jeder Indikator auf sein Qualitätspotenzial hin interpretiert werden. Der Umfang der Erfüllung der
vier Kriterien bei den Indikatoren wurde ersichtlich.
Aus der Übersichtsdarstellung aller Indikatoren mit der geforderten Qualität werden Indikatoren sichtbar, die dienstleistungsübergreifend genutzt werden, um die Qualität der Präventionsdienstleistung zu messen. Es sind die Indikatoren:
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Beachtung der Zielgruppe
Bewertung der Präventionsdienstleistung
Kundenzufriedenheit
Akzeptanz der geforderten Maßnahmen
Publikationen
Wissenszuwachs
Verhaltensänderung
Diese Indikatoren wurden in mehreren Präventionsdienstleistungen (PDL) als geeignet eingeschätzt. Deren Messinstrumente
sind zum Teil unterschiedlich.
GESAMTQUALITÄT
Abbildung 19: Präventions-Bewertungssysteme
29
6.4 Bewertungssystem mit Messinstrumen-
ten für die Präventionsdienstleistungen
Ein weiteres Ziel des Teilprojekts „Indikatoren“ war die Entwicklung eines Bewertungssystems mit Messinstrumenten für die Präventionsdienstleistungen. Dafür wurde das Präventionsdienstleistungs-Bewertungssystem optimiert. Auf diese Weise ist für jede
Präventionsdienstleistung ein Präventions-Bewertungssystem mit
dem Aufbau Ziele, Indikatoren und Messinstrumenten entstanden. Die einzelnen Präventions-Bewertungssysteme stehen zur
Verfügung und können für eine spezifische Produktgruppe einer
Präventionsdienstleistung angepasst werden.
Die Präventions-Bewertungssysteme müssen von jedem Anwender auch auf die jeweilige Situation angepasst werden. Es ist im
Rahmen dieses Projektes nicht möglich, ein einheitliches System
für alle UV-Träger anzubieten, welches gleiche Indikatoren und
gleiche Zielwerte enthält. Vielmehr sind die Präventions-Bewertungssysteme als Angebot zu verstehen, aus dem sich jeder
UV-Träger die relevanten Indikatoren aussuchen kann und entsprechend der Situation eigene Zielwerte und Messinstrumente
entwickeln muss.
Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 3, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
Prozessqualität
Strukturqualität
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung
30
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators Wert
Personelle Ressourcen:
1. Gut ausgebildete MA
2. Ausreichend MA zur Bewältigung der Aufgaben
3. Bestimmte Alterstruktur
1. Aus- und Fortbildung (Anzahl pro Jahr, fachliche Fortbildungen, Weiterbildun-
gen zu Softskills etc.)
Statistik der Personal2. Kapazitätsbemessung TAD/Präventions- abteilung abfragen
abteilung
3. Durchschnittsalter der MA
Materielle Ressourcen:
Gute technische Ausstattung
Kriterien für eine gute Ausstattung
Verfügbarkeit/Zugang:
1. Gewährleistung aller angefragten Beratungen
2. Möglichst viele Betriebe gemäß Besichtigungsplan besichtigen
3. Hohe Durchführungsfrequenz gemäß Festlegung
1. Anzahl der registrierten Anfragen, geleistete Beratungen im Verhältnis zu angefragten Beratungen
Statistik der Abteilung
2. Quotenerfüllung ( < = x ) der Betriebs-
besichtigungen und Beratungen
3. Durchführungsfrequenz (Überwachung), Besichtigungsfrequenz und -dauer
Zeitnähe:
Zeitnähe der Beratung/ Überwachung
Beratungen innerhalb von x Wochen
Anteil der Beratungen, die innerhalb des definierten Zeitraums erfolgt sind
Statistik der Abteilung
Kommunikation(sstil):
Klarheit
Beratungskompetenz zu Anfragen
Fragebogen
Zielgruppenorientierung:
1. Sicherstellen der fristgerechten Über-
wachung aus besonderem Anlass
2. Wissensstand der Zielgruppe wird berücksichtigt
1. Fristgerechte Überwachung aus besonderem Anlass (schwere Unfälle,
§3 BKV-Fälle, ...) bzw. Schwerpunktak-
tivitäten erfolgen, wenn nötig
2. Berücksichtigung von Inhalten aus
vergangenen Beratungen
1. Statistik der Abteilung
2. Zurateziehen der Protokolle vergangener Beratungen
Checkliste
für die Abteilung
Transparenz/Standardisierung:
Lösungsorientierung der Vorgehensweise Fragebogen
Sichtbarmachen von Lösungsorientierung
Dokumentation/Evaluierung: Ständige
Dokumentation mit späterer Evaluierung
Vorhandene Protokolle und Evaluierungen Statistik der Abteilung
Zielwert
Ergebnisqualität
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators Wert
Kundenzufriedenheit/-akzeptanz:
Kundenzufriedenheit
Zufriedenheit mit Beratung
Fragebogen
Einstellungsveränderung: Beratung und
Überprüfung, ob die Unternehmer und
Feststellung getroffener Regelungen und
die Versicherten ihre Pflichten im Arbeits- Maßnahmen im Betrieb
und Gesundheitsschutz wahrnehmen
Besichtigung und Beurteilung durch Aufsichtspersonen
Bewältigungskompetenz und -performanz:
1. Betriebe sollen Qualitätskriterien des Prüfkataloges entsprechen
2. Gezielte Motivation zur Eigeninitiative und Sicherstellung der Wahrnehmung
der Verantwortung im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
1. Überwachte Betriebe, die innerhalb eines Jahres den Qualitätskriterien des Prüfkatalogs entsprechen (Betriebe in Erfüllungsgradgruppen einteilen, Test mit Qualitätskriterien heranziehen)
2. Problembewältigungskompetenz verbessert oder nicht
1. Momentan noch nicht realisierbar, Forschun-
gen hierzu laufen in St. Augustin
2. Fragebogen
Beschwerdemanagement:
1. Möglichkeit zur Beschwerde geben
2. Wenig Beschwerden erhalten
1. Beschwerdemanagement mit z. B.
telefonischem oder schriftlichen Ansprechpartner/Verantwortlichen
2. Anzahl der Beschwerden
1. Checkliste mit Anforde
rungen an ein Be-
schwerdemanagement
2. Statistik der Abteilung
Zielwert
Tabelle 9: Präventions-Bewertungssystem am Beispiel „Beratung / Überwachung“
Details zu allen Präventionsdienstleistungen finden Sie im Kapitel 8 „Präventionsdienstleistungen“.
31
7 Beispiele erfolgreicher Prävention
Anmerkung: Das Teilprojekt „Beispiele erfolgreicher Prävention“
wurde bereits frühzeitig im Jahr 2004 gestartet, um Grundlagen
und erste Hinweise für das Forschungsprojekt „Qualität in der
Prävention“ mit seinen insgesamt 14 Teilprojekten zu erhalten.
Vertiefende Auswertungen der Beispiele „Prävention lohnt sich“,
soweit machbar, sind daher in den weitergehenden Teilprojekten
zu finden.
Die Vorstellung von erfolgreichen Präventionsmaßnahmen aus
den Berufsgenossenschaften im Teilprojekt 4 dient zum einen der
Veranschaulichung und Illustration der angebotenen Präventionsdienstleistungen, zum anderen auch der Durchführung einer IstAnalyse bezüglich vorhandener Qualitätsmerkmale. Darüber hinaus sollen sie einen Überblick über eine Anzahl von Indikatoren
geben, welche die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen
messen und die beabsichtigten bzw. unbeabsichtigten Wechselwirkungen zu anderen Dienstleistungen aufzeigen. Es ist jedoch
bei der Durchsicht der vorgestellten Beispiele zu berücksichtigen,
dass sie keine repräsentative Stichprobe aller durchgeführten
Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften, sondern
nur einzelne, besonders gelungene bzw. überwiegend monokausal begründbare Präventionsaktivitäten, darstellen.
Der überwiegende Teil der vorgestellten, nicht repräsentativen
Präventionsbeispiele kommt mit 17 % aus dem Bereich Beratung.
Informationsmaterial, Information und Kommunikation (hauptsächlich Kampagnen) sind mit 16 % vertreten. Die Schulung stellt
immerhin 15 % aller Beispiele dar. Die Dienstleistung Ermittlung
ist mit 14 % vertreten. 12 % gehören zur Dienstleistung „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“. Forschung und
Entwicklung sowie Unfallverhütungsvorschriften haben einen
Anteil von 11 % und 8 %. Die Zertifizierung sowie die Anreizsysteme und Prämienmodelle sind mit 4 % und 3 % vertreten.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass bei dem überwiegenden Teil der vorgestellten Beispiele mehr als eine Präventionsdienstleistung eingesetzt wurde, so dass die Zuordnung nach
einer subjektiven Gewichtung erfolgt ist.
Anhand der Grafik ist zu erkennen, dass bei den persönlichen
Präventionsdienstleistungen die Beratung mit 17 % den größten
Stellenwert einnimmt. Damit wird diese Präventionsdienstleistung unter den persönlichen Angeboten am häufigsten nachgefragt. Erwartet wurde auch, dass unter den erfolgreichen Präventionsbeispielen die Schulung mit einem sehr hohen Prozentsatz
(15 %) vertreten ist. Das ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass
insgesamt die Qualifizierung einen Großteil der berufsgenossenschaftlichen Präventionsarbeit ausmacht und bei den hier
vorgestellten Präventionsmaßnahmen am Schluss eines Bündels
von Maßnahmen erscheint.
32
Prozentuale Verteilung der Beispiele
Schulung
15 %
Informationsmaterial,
Information und
Kommunikation
ngs
16 %
ütu 8 %
h
r
n
ve
fall ifte
Un rschr
4%
vo
fikate
Zerti
Betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung
12 %
Ermittlung 14 %
Forschung
und Entwicklung
11 %
Prä Anr
mi eizs
en yst
mo em
de e u
lle nd
3%
Beratung 17 %
Abbildung 20: Prozentuale Verteilung der vorliegenden, nicht repräsentativen,
Präventionsbeispiele auf die Präventionsdienstleistugen
Unter den sachlichen Dienstleistungen stehen die Forschung und
Entwicklung mit 11 % und tragen mit ihren Ergebnissen zu einem
erheblichen Anteil dazu bei, dass in den Unternehmen sichere
Arbeitsbedingungen herrschen. Darüber hinaus sind Unfallverhütungsvorschriften mit 8 % bei den materiellen Präventionsaktivitäten vertreten.
Bei der Verteilung der vorgestellten Beispiele auf dem KLR-Leitfaden wurde deutlich, dass eine klare Abgrenzung zwischen den
verschiedenen Dienstleistungen nicht immer möglich ist. Vielfach
wurden mehrere Präventionsmaßnahmen gleichzeitig durchgeführt, so dass eine Schwerpunktsetzung vorgenommen werden
musste. Interessant zu beobachten war auch, dass über die Zeit
ein gewisser Lerneffekt zwischen den BGen und auch innerhalb
der BGen zu beobachten war. So gewannen die Berichte zu den
Präventionsbeispielen durch zunehmende Aktualität, eine detaillierte Erfassung der Kosten sowie die Nutzung unterschiedlichster
Synergieeffekte zunehmend an Qualität.
Bei der Präventionsmaßnahme der Tiefbau-BG zur Sicherung der
Gleisbereiche konnte die Aktion nur erfolgreich sein, da neben
den technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen
auch die Mitarbeiter in den Mitgliedsunternehmen geschult wurden. Ebenso wurde von der Fleischerei-BG eine umfangreiche
Kampagne zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen durchgeführt,
die in Wechselwirkung mit der Dienstleistung „Informationsmaterial, Information und Kommunikation“ steht.
Erst auf den zweiten Blick ist zu erkennen, dass dieser Kampagne
eine eingehende Untersuchung des Unfallgeschehens vorausging,
die in Handwerks- und Industriebetrieben durchgeführt wurde.
Das heißt, der Impuls zu dieser Kampagne ging von der Dienstleistung “Ermittlung” aus.
Meistens geht der Dienstleistung „Unfallverhütungsvorschrift“
eine Untersuchung des Unfallgeschehens voraus bzw. ist das
Ergebnis einer „Forschungs- und Entwicklungstätigkeit“. Bei
den vorgestellten Beispielen war die Präventionsdienstleistung
„Ermittlung“ mit 14 % stark vertreten. Gerade die Ergebnisse
einer gründlichen Untersuchung des Unfallgeschehens sind die
Voraussetzung für die erfolgreiche Einleitung von Präventionsmaßnahmen und vielfach Ausgangspunkt für weitere Präventionsdienstleistungen, wie z. B. „Forschung und Entwicklung“
oder „Beratung“.
AUFFÄLLIGKEIT
Auffälligkeit einer angezeigten Berufskrankheit

ERMITTLUNG
Ursachenanalyse einer Berufskrankheit.
Ursache:  gepuderte Latexhandschuhe

MAßNAHMEN
„Information und Kommunikation“
- Präventionskampagne
- Informationsmaterial
- Produktlisten
- Handschuhplane
„Forschung und Entwicklung“
Beratung

ERGEBNIS
TRGS 540
„Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch
puderfreie und allergiearme Latexhandschuhe
oder andere geeignete Handschuhe“ zu ersetzen
Nach einer ausführlichen Erhebung mittels Fragebogenauswertung konnte bei den 48 Rückmeldungen, der in dieser Studie
betrachteten Beispiele von Präventionsdienstleistungen, festgestellt werden, dass in allen Fällen mehrere Präventionsdienstleistungen gleichzeitig eingesetzt wurden, um den Präventionserfolg
herbeizuführen.
Wirksamkeit von Präventionsdienstleistungen an Beispielen
Die uns zur Verfügung gestellten Präventionsbeispiele zeigen,
dass Präventionsarbeit wirksam ist und damit einen Nutzen
sowohl für die Berufsgenossenschaften als auch für die Unternehmen bringt. Wichtig dabei ist, dass Präventionsmaßnahmen
systematisch und gezielt eingesetzt werden müssen, um den
gewünschten Erfolg zu bringen. Bei vielen Beispielen wurde
deutlich, dass eine Maßnahme alleine nicht ausreicht, sondern
dass diverse Maßnahmen flankierend ergriffen werden müssen.
Bei der Durchführung zukünftiger Präventionsaktivitäten ist
darauf zu achten, dass die dazugehörigen Kosten erfasst werden,
um eine Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsevaluation durchführen zu können. Auch werden Präventionsmaßnahmen nur
dann Erfolg haben, wenn möglichst viele Betriebe teilnehmen.
Insofern ist die Akzeptanz sehr wichtig. Wenn der Effekt der vorgenommenen Maßnahmen schnell verpufft, wird die Prävention
ebenfalls vergleichsweise wenig Erfolg haben. Daher kann auch
die Nachhaltigkeit und deren Messung entscheidend sein.
Die Auswahl der Indikatoren war nicht sehr breit gefächert;
hauptsächlich wurden Unfallzahlen und Berufskrankheiten als
Messgrößen herangezogen. Wechselwirkungen zwischen den
verschiedenen Präventionsdienstleistungen sind sehr häufig
zu finden, jedoch sind diese so vielfältig, dass die vorhandene
Beispielsammlung für signifikante Aussagen nicht umfangreich
genug ist.
Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 4, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
Abbildung 21: Ablaufdiagramm am Beispiel „Latexallergie“
33
Prävention lohnt sich!
Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften
Kampagne gegen Latexallergien
Ausgangslage
Mitte der neunziger Jahre stieg die Zahl der Latexallergien
insbesondere im Gesundheitswesen kontinuierlich an. Einen
Höchststand verzeichnete die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Jahr 1998 mit
1.262 gemeldeten Erkrankungen. Ursache für die Zunahme der
Latexallergien bei medizinischem Personal war der erhöhte
Verbrauch von gepuderten Latexhandschuhen zum Schutz gegen
blutübertragene Virusinfektionen wie HIV und Hepatitis. Ausgelöst wird die Latexallergie zwar durch den in den Handschuhen
verarbeiteten Naturlatex. Vermittelt wird sie jedoch durch den
Handschuhpuder, der verwendet wurde, um ein Zusammenkleben zu vermeiden. Die im Handschuh verarbeiteten Latexproteine
verbinden sich mit dem Puder. Beim An- und Ausziehen der
Handschuhe wird der Latexpuderstaub in die Luft gewirbelt und
in der Umgebung verbreitet. Durch Einatmen der Latexallergene
kommt es zu einer schnellen Sensibilisierung gegen Latex und
allergischen Erkrankungen der Haut (Berufskrankheit-Nr. 5101)
oder der Atemwege (Berufskrankheit-Nr. 4301); in schweren
Fällen droht den Betroffenen die Berufsunfähigkeit.
Gepuderte Latexhandschuhe für medizinisches Personal (Quelle: BGW)
Präventionsaktivitäten
Die BGW führte 1997 und 1998 eine bundesweite Präventionskampagne durch. Ziel dieser Kampagne war es, über die Risiken
einer Latexallergie durch gepuderte Handschuhe aufzuklären
und zu bewirken, dass gepuderte durch ungepuderte Latexhandschuhe ersetzt werden. Die Präventionskampagne umfasste neben bundesweiten Informationsveranstaltungen in Krankenhäusern zahlreiche weitere Aufklärungsmaßnahmen. Dazu gehörten
eine Latex-Informationsmappe, Produktlisten von latexfreien und
ungepuderten Handschuhen sowie Handschuhpläne mit Empfehlungen, welche Handschuhe bei welchen Tätigkeiten verwendet
werden sollten. Begleitet wurde die Latexkampagne von nationalen und internationalen Forschungsaktivitäten, an denen auch
das Berufsgenossenschaftliche Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA) beteiligt war. Die zahlreichen Präventionsaktivitäten in Sachen Latexallergie führten auch dazu, dass Naturlatex
mittlerweile zu einer der am meisten untersuchten beruflichen
Allergenquellen geworden ist. So zeigte eine Interventionsstudie
34
der BGW, dass mit dem Austausch gepuderter Latexhandschuhe
gegen ungepuderte ein Verbleib von Latexallergikern im Beruf
erreicht werden kann. Seit 1998 gilt die rechtsverbindliche
Austauschpflicht für gepuderte Latexhandschuhe. Die TRGS
540 schreibt vor: „Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch
puderfreie und allergenarme Latexhandschuhe oder andere geeignete Handschuhe zu ersetzen.“ Latexallergiker können in den
meisten Fällen beschwerdefrei in ihrem Beruf arbeiten, wenn sie
den Kontakt mit Latex konsequent vermeiden. Dafür müssen sie
selbst latexfreie Handschuhe verwenden – und der Arbeitgeber
muss dafür sorgen, dass das Verbot der gepuderten Latexhandschuhe am Arbeitsplatz beachtet wird.
Ergebnisse und Nutzen
Die Ergebnisse der Latexkampagne überzeugen: Mit einem
Bewusstseinswandel bei der Verwendung von Latexhandschuhen
konnte ein deutlicher Rückgang der gemeldeten Latexallergien
erzielt werden. Erste Erfolge zeigten sich bereits ein Jahr nach
Durchführung der Latexkampagne. Die Zahl der gemeldeten
Latexallergien ging um 30 % von 1.262 Fällen im Jahr 1998 auf
845 Meldungen im Jahr 1999 zurück. Innerhalb von sechs Jahren
konnte die Zahl der Latexallergien sogar um mehr als 80 %
reduziert werden. Im Jahr 2003 wurden der BGW nur noch 228
Latexallergien gemeldet. Die Weichen für diese Entwicklung hat
die BGW mit ihrer Präventionskampagne gestellt.
Mit der Latexkampagne konnte die BGW im medizinischen
Bereich ein Umdenken beim Gebrauch von Latexhandschuhen
bewirken. So wurden 1998 erstmals mehr ungepuderte als gepuderte Handschuhe nachgefragt. 2002 waren nach Herstellerangaben knapp 90 % der verkauften Untersuchungshandschuhe
puderfrei. Die Industrie hat zügig auf die deutlich gestiegene
Nachfrage nach puderfreien Handschuhen reagiert und ihre
Produktlinien umgestellt – mit dem Ergebnis, dass inzwischen
der Gebrauch ungepuderter Handschuhe mit keinen höheren
Investitionen in den Arbeitsschutz verbunden ist.
Die Erfolge der Latexkampagne zeigen sich auch im Zusammenhang mit den BK-Anerkennungszahlen. Wurden im Jahr 1998
noch insgesamt 120 Latexerkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt, so war es 2002 nur noch in 32 Fällen zwingend geboten,
die gefährdende Tätigkeit aufgrund der Latexallergie aufzugeben.
Die Investitionen der BGW in die Latexkampagne haben sich
mehr als gelohnt: Die Durchführung der Kampagne kostete die
BGW rund 250.000 Euro. Ein geringer Betrag im Vergleich zu
den Kosten, die die Beitragszahler für die Rehabilitation eines
einzigen Latexallergikers aufbringen müssen – sie können bis zu
120.000 Euro betragen.
Weitere Informationen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Hauptverwaltung, Präventionsdienste
Pappelallee 35 – 37, 22089 Hamburg
Fragebogen (Auszug)
1.
Welche in Ihrem Beispiel nicht genannten Indikatoren/Messgrößen könnten den Präventionserfolg ebenfalls darlegen?
Beispiele dafür könnten u. a. sein: AU-Tage gemäß Gesundheitsbericht, Reha-Kosten, Anzahl der BK-Verdachtsanzeigen, Vor-Ort-Verifizierung der Verhältnisprävention, Teilnahmegrad an Schwerpunktaktionen.
Nachfrage nach den erwähnten Schulungs- und Informationsmaterialien ist konstant hoch. Anzahl der Auflagen zum
Austauschen von Handschuhen ist rückläufig.
2.
Sehen Sie über gewollte positive Wirkungen hinaus auch unerwartete
positive Wechselwirkungen?
Andere Handschuhmaterialien werden aufgrund der hohen Nachfrage heute bereits zu vergleichbaren Preisen wie
gepuderte Latexhandschuhe angeboten. Die BGW ist heute anerkannt für ihre Beratungskompetenz zum Thema „Haut“.
3.
Sehen Sie über positive Wirkungen hinaus auch negative Wechselwirkungen?
Es gibt Vermutungen über Sensibilisierungen gegenüber Inhaltsstoffen anderer Handschuhmaterialien,
z. B. Weichmacher (Phthalate)
4.
Welche außer-bglichen Faktoren beeinflussen die in dem Beispiel beschriebene Präventionsmaßnahme? Haben
sich zum Beispiel Gesetze geändert, sind Normen überarbeitet worden, die im Betrieb zu bestimmten Maßnahmen
geführt bzw. die eine solche Änderung ausgelöst haben?
TRGS 540 wurde erlassen. TRGS 531 wurde erlassen. Feuchtarbeit ist heute Anlass für spezielle arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen gem. BioStoffV.
5.
Welche Ziele (Soll-Zustand) hatten Sie sich für eine angenommene Wirksamkeit Ihrer Präventionsmaßnahmen
in Ihrem konkreten Fallbeispiel gesetzt? Wurden diese vollständig erfüllt?
Verringerung der Zahl der BK-Verdachtsanzeigen. Rückgang der Reha-Kosten für diesen BK-Bereich (beide erfüllt).
35
Auswertungsblatt für das Beispiel
Titel: „Kampagne gegen Latexallergien“
BG: BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Präventionsdienstleistungen
Präventionsmaßnahmen
Beratung und
Überwachung
Gefahrenquelle
beseitigen
Wechselwirkungen mit ...
X
Beratung und Überwachung
Reduzierung gefährlicher Arbeitsstoffe
Ermittlung
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Sonstige technische Maßnahmen
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Schulung
Organisation/Führung
Ermittlung
Informationsmaterial, Information
und Kommunikation
X
X
X
Persönliche Schutzausrüstung
X
Schulung
Informationsmaterial, Information
und Kommunikation
X
Unfallverhütungsvorschriften
Arbeitsmedizinische Maßnahmen
X
Unfallverhütungsvorschriften
X
Zertifikate
Sonstige personelle Maßnahmen
X
Zertifikate
X
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
X
Anreizsysteme/Prämienmodelle
Anreizsysteme/Prämienmodelle
Bemerkungen:
Die Ergebnisse der Forschungstätigkeiten, an denen auch das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsmedizin (BGFA) beteiligt
war, haben zu der breit angelegten Kampagne und der Einführung der TRGS 540 „Gepuderte Naturlatexhandschuhe sind durch puderfreie und allergenarme Latexhandschuhe oder andere geeignete Handschuhe zu ersetzen“ geführt.
36
Prävention lohnt sich!
Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften
Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen im Friseurhandwerk
Ausgangslage
Im Zeitraum von 1986 bis 1991 haben sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
die Verdachtsmeldungen auf beruflich erworbene obstruktive
Atemwegserkrankungen im Friseurhandwerk von 98 auf 503
Meldungen pro Jahr verfünffacht. Als Ursachen der Atemwegserkrankungen wurden die zahlreichen Stoffe vermutet, denen
Friseurinnen und Friseure am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ein
ähnlich dramatischer Anstieg war bei den Hauterkrankungen zu
verzeichnen. Ihre Zahl verdoppelte sich von 1980 bis Anfang der
90er Jahre und erreichte mit 4.516 Berufskrankheitenanzeigen
im Jahr 1991 ihren absoluten Höchststand. Dies hatte zur Folge,
dass die BGW im Jahre 1994 allein für die Entschädigung von
Hauterkrankungen im Friseurhandwerk 32,4 Mio Euro aufbringen
musste. Die Kosten für eine Berufsaufgabe im Fall einer Allergisierung können bis zu 100.000 Euro betragen.
ein Hautschutzplan, die unter der Federführung der BGW für das
Friseurhandwerk erarbeitet wurden, sollen zudem einen besseren Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Für bereits hauterkrankte Friseure bietet die BGW spezielle Seminare an, in denen
Strategien zum Schutz der Haut und Umgang mit der Erkrankung
vermittelt werden. Ziel ist es, den Betroffenen einen Verbleib im
Beruf zu ermöglichen.
Ergebnisse und Nutzen
Inzwischen sind die Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit (BK) bei Friseuren deutlich zurückgegangen. Die Zahl der
gemeldeten Hauterkrankungen ist seit ihrem Höchststand 1991 sogar um fast drei Viertel auf 1.182 (2003) gesunken - ein Ergebnis
der erfolgreichen Präventionsaktivitäten.
BK-Anzeigen 1991
Haut
Atemwege
4516
503
BK-Anzeigen 2003
Haut
Atemwege
1182
307
Der Rückgang der Berufskrankheitenanzeigen schlug sich auch
bei den Entschädigungsleistungen nieder. So musste die BGW
2003 für Hauterkrankungen bei Friseuren nur noch 11 Mio Euro
aufbringen. Im Vergleich zum Spitzenwert von 32,4 Mio Euro im
Jahr 1994 eine Kostenersparnis von 21,4 Mio Euro. In der Folge
konnte die BGW die Beiträge für Friseure seit Mitte der 90er Jahre
mehrfach senken, zuletzt um 25 %, was bei derzeit rund 247.000
Beschäftigten im Friseurhandwerk eine erhebliche Beitragsersparnis ausmacht.
Abbildung eines Modellarbeitsplatzes (Quelle: BGW)
Präventionsaktivitäten
Die BGW hat mit verschiedenen Aktivitäten auf die besonderen
Probleme im Friseurhandwerk reagiert. Im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzeptes hat sie die Friseurbetriebe zur
Anwendung wirksamer Hautschutzmaßnahmen motiviert. Zusätzlich hat das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz
(BGIA) in einem Forschungsprojekt unter Nachstellung realer
Arbeitsplatzsituationen Empfehlungen gegeben, welche Verfahren und Einsatzprodukte zu einer wesentlichen Reduzierung der
Gefährdung führen. Zusammen mit der Kosmetischen Industrie
und Handwerksinnungen hat die BGW darauf hingewirkt, dass
verbesserte Produkte mit geringerem Gefährdungspotenzial am
Markt eingeführt wurden und so das Risiko von Haut- und Atemwegserkrankungen reduziert wurde. Eine Betriebsanweisung und
Die starke Zunahme der Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit hat seitens der Behörden vielfach zu Forderungen nach der
Installation spezieller Absauganlagen geführt. Für die typischen
Kleinbetriebe im Friseurhandwerk wäre dies ein hohes Investitionsvolumen von mindestens 4.000 Euro. Das Forschungsvorhaben des BGIA hat gezeigt, dass bei Anwendung geeigneter
Arbeitsverfahren eine solche Absaugung in der Regel nicht
notwendig ist. Die Gesamtkosten des durchgeführten Forschungsprojektes belaufen sich auf 500.000 Euro, die sich in Relation zu
Verletztengeld, Übergangsgeld, Reha-Lehrgängen und Umschulungsmaßnahmen sehr schnell „bezahlt“ gemacht haben.
Weitere Informationen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Hauptverwaltung, Präventionsdienste
Pappelallee 35 – 37, 22089 Hamburg
37
Fragebogen (Auszug)
1.
Welche in Ihrem Beispiel nicht genannten Indikatoren/Messgrößen könnten den Präventionserfolg ebenfalls darlegen? Beispiele dafür könnten u. a. sein: AU-Tage gemäß Gesundheitsbericht, Reha-Kosten, Anzahl der BK-Verdachtsanzeigen, Vor-Ort-Verifizierung der Verhältnisprävention, Teilnahmegrad an Schwerpunktaktionen.
Anzahl der Auflagen in Friseurbetrieben zum Thema „Haut und Atemwege“, Verbreitungsgrad der Hautschutzpläne und Betriebsanweisungen, Inhaltsstoffe bzw. deren Zusammensetzung in Friseurprodukten.
2.
Sehen Sie über gewollte positive Wirkungen hinaus auch unerwartete positive Wechselwirkungen?
Zusammenarbeit mit Industrieverband für Körperpflegeprodukte und Waschmittel ist verbessert worden und
erleichtert laufende BK-Ermittlungen.
3.
Sehen Sie über positive Wirkungen hinaus auch negative Wechselwirkungen?
nein
4.
Welche außer-bglichen Faktoren beeinflussen die in dem Beispiel beschriebene Präventionsmaßnahme? Haben
sich zum Beispiel Gesetze geändert, sind Normen überarbeitet worden, die im Betrieb zu bestimmten Maßnahmen geführt
bzw. die eine solche Änderung ausgelöst haben?
TRG 531 wurde erlassen. Feuchtarbeit ist heute Anlass für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
gem. Bio StoffV.
5.
Welche Ziele (Soll-Zustand) hatten Sie sich für eine angenommene Wirksamkeit Ihrer Präventionsmaßnahmen in
Ihrem konkreten Fallbeispiel gesetzt? Wurden diese vollständig erfüllt?
Senkung der BK-Verdachtsanzeigen: erfüllt
Senkung der Beiträge: erfüllt
Niedrigere Reha-Kosten: erfüllt
38
Auswertungsblatt für das Beispiel
Titel: „Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen im Friseurhandwerk“
BG: BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Präventionsdienstleistungen
Präventionsmaßnahmen
Beratung und
Überwachung
X
Gefahrenquelle beseitigen
Ermittlung
X
Reduzierung gefährlicher Arbeitsstoffe
Wechselwirkungen mit ...
Beratung und Überwachung
X
Ermittlung
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Sonstige technische Maßnahmen
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Schulung
Organisation/Führung
Schulung
Informationsmaterial, Information
und Kommunikation
Persönliche Schutzausrüstung
Unfallverhütungsvorschriften
Arbeitsmedizinische Maßnahmen
Unfallverhütungsvorschriften
Zertifikate
Sonstige personelle Maßnahmen
Zertifikate
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Anreizsysteme/Prämienmodelle
X
X
X
Informationsmaterial, Information
und Kommunikation
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Anreizsysteme/Prämienmodelle
39
8 Präventionsbilanz
Die Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und
zum Gesundheitsschutz stellt eine gesetzliche Aufgabe dar.
Von Interesse ist jedoch auch die Frage, ob bzw. inwieweit sich
Investitionen in betriebliche Präventionsarbeit für Unternehmen
„lohnen“. Hierbei interessieren nicht einzelne Präventionsdienstleistungen, sondern die Präventionsarbeit „als Ganzes“. Einen
solchen einzelwirtschaftlichen Präventionserfolg weisen weder
herkömmliche betriebliche Rechnungen noch gesellschaftsbezogene oder ökologische Unternehmensrechnungen aus. Es
bedarf deshalb der Entwicklung einer neuen Rechnung, die den
Präventionserfolg abbildet. Das Teilprojekt „Präventionsbilanz“
unterbreitet konzeptionelle Vorschläge zur Präventionsbilanzierung. Außerdem wird eine Präventionsbilanz auf der Grundlage
empirisch gewonnenen Datenmaterials aufgestellt.
Der unmittelbare Erfolg betrieblicher Präventionsarbeit besteht
in der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Der mittelbare Erfolg
drückt sich in den von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum
Bei der Präventionsbilanz handelt es sich nicht um eine Bilanz im
finanzwirtschaftlichen Sinne, sondern um eine präventionsökonomische Erfolgsrechnung. Betrieblicher Präventionsnutzen und betriebliche Präventionskosten werden in bilanzieller Form gegenübergestellt. Der Präventionserfolg errechnet sich als Saldogröße.
Zu den betrieblichen Präventionskosten gehören die Kosten für
persönliche Schutzausrüstungen, sicherheitstechnische und
arbeitsmedizinische Betreuung, den Einsatz der/s Sicherheitsbeauftragten, präventionsbedingte Qualifizierungsmaßnahmen und
Vorsorgeuntersuchungen sowie Organisations-, Investitions- und
Anlaufkosten. Die Komponenten der betrieblichen Präventionskosten sind beispielhaft in Tabelle 1 aufgeführt.
Der betriebliche (monetäre) Präventionsnutzen bezieht sich
auf Kosteneinsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen,
vermiedenen Ausschuss und geringere Nacharbeit sowie auf
Wertzuwachs durch gestiegene Motivation und Zufriedenheit der
Beschäftigten, nachhaltige Qualitätsorientierung und verbesserte
Produktqualitäten, Produktinnovationen und höheres Image.
Betriebliche Präventionskosten
Kosten in €
Kosten für persönliche Schutzausrüstungen
(z. B. Gehörschutz, Schuhe, Berufskleidung)
Kosten für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
(z. B. interne/externe Sicherheitsfachkraft, interner/externer Betriebsarzt für die freigestellte Zeit,
Dokumentation)
Personalkosten für Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte ohne sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Kosten für bestimmte präventionsbedingte Qualifizierungsmaßnahmen;
(z. B. Ausbildung und Fortbildung von Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten, oder z. B.
Seminare Ladungssicherung, Gabelstapler, Freistellung für Ersthelferausbildung)
Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. Gehörvorsorge oder Sehtest)
Organisationskosten
(z. B. Mehrkosten für die arbeitsschutzgerechte Gestaltung der Produktion, anteilige Kosten für Arbeitsschutzmanagementsysteme)
Investitionskosten
(z. B. anteilige Abschreibungen für präventionsbedingte Sicherheitstechnik und Betriebsorganisation)
Anlaufkosten
(arbeitsschutzbedingte Mehrkosten bei Anlauf einer Produktion bzw. in der Phase der Einführung von
Präventionsmaßnahmen)
Tabelle 10: Betriebliche Kosten
Gesundheitsschutz ausgehenden Sekundärwirkungen aus. Präventionserfolg kann qualitativ in Nichtgeldgrößen und quantitativ
in Geldgrößen vorliegen. Die Kennzahl „Return on Prevention“
beschreibt das Verhältnis der Rückflüsse aus der Präventionsarbeit (monetärer Präventionsnutzen) und der Präventionsausgaben
(Präventionskosten).
40
Die Komponenten des betrieblichen Präventionsnutzens sind
beispielhaft in Tabelle 2 aufgeführt.
Eine Voruntersuchung widmete sich der Identifikation der
unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen betrieblicher Präventionsarbeit. Unternehmen einer Branche wurden schriftlich nach
ihrer qualitativ nichtmonetären Einschätzung der Wirkungen
betrieblicher Präventionsarbeit befragt. Es zeigt sich, dass zu
den wichtigsten Wirkungen unmittelbar eine Reduzierung von
Gefährdungen und Unfällen sowie mittelbar ein Anstieg des Gefährdungsbewusstseins und eine positive Änderung der Betriebskultur gehören. Ein hoher Anteil der befragten Unternehmen geht
außerdem davon aus, dass die betrieblichen Kosten bei zusätzlichen Investitionen in betriebliche Präventionsarbeit langfristig
sinken.
Zur Erhöhung der praktisch-normativen Aussagekraft der Präventionsbilanz empfiehlt sich die Berechnung des Präventionsnutzen-Präventionskosten-Verhältnisses, das zugleich den Return on
Prevention betrieblicher Präventionsarbeit zum Ausdruck bringt.
In der vorliegenden Untersuchung liegt der Return on Prevention
bei 1,6. Er bezeichnet ein abstraktes ökonomisches Erfolgspotenzial. Die Untersuchung beschränkt sich auf eine Positivauswahl,
was wiederum den relativ geringen Befragungsumfang recht-
Betrieblicher Präventionsnutzen
Nutzen in €
Kosteneinsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen
(z. B. Betriebsstillstand nach Arbeitsunfall)
Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Ersatzeinstellungen von Personal nach Arbeitsunfällen
(z. B. Personalersatzbeschaffung siehe auch IGA-Report 6)
Kosteneinsparungen durch vermiedenen Ausschuss
(z. B. Anlaufkosten nach Maschinenstillstand nach einem Arbeitsunfall)
Kosteneinsparungen durch geringere Nacharbeit
(z. B. Ersatzpersonal muss eingearbeitet werden; Lernkurve)
Wertzuwachs durch gestiegene Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten
(z. B. nach Unfällen Probleme mit der Motivation und Arbeitszufriedenheit; ohne Unfälle Steigerung der
Zufriedenheit)
Wertzuwachs durch nachhaltige Qualitätsorientierung und verbesserte Produktqualitäten
(z. B. Betriebsstörungen führen u. a. zu Qualitätsverlusten)
Wertzuwachs durch Produktinnovationen
(siehe praktische Beispiele für betriebswirtschaftliche Erfolge bei Arbeitsschutzmaßnahmen)
Wertzuwachs durch höheres Image
(z. B. nach Unfällen Image-Probleme bei Kunden)
Tabelle 11: Betrieblicher Präventionsnutzen
Die Hauptuntersuchung verfolgte das Ziel der Monetarisierung
des Präventionserfolgs auf empirischer Datenbasis. Die Befragung in Form von Interviews erstreckte sich auf Unternehmen
mehrerer Branchen. Die Präventionskosten(arten) ließen sich
relativ leicht ermitteln. Die Schätzung der Werte der Präventionsnutzenarten bereitete den befragten Personen aufgrund der
hohen Abstraktion erwartungsgemäß Schwierigkeiten. Für die
Befragung der meisten Unternehmen empfahl sich daher eine
indirekte Vorgehensweise. Zunächst sollte für das eigene Unternehmen der Gesamtpräventionsnutzen (z. B. in Relation zu den
Gesamtpräventionskosten) geschätzt werden. Nachfolgend wurde
entscheidungstheoretisch analysiert, wie sich der Gesamtpräventionsnutzen auf die einzelnen Präventionsnutzenarten aufteilt.
Durch Gegenüberstellung der betrieblichen Präventionskosten
und monetären betrieblichen Präventionsnutzen pro Mitarbeiter/
in und Jahr ergibt sich die eigentliche (monetäre) Präventionsbilanz auf Basis des Median- oder Mittelwerts. Der Saldo beziffert
den (monetären Netto )Präventionserfolg pro Mitarbeiter/in und
Jahr.
fertigt. Angesichts der Positivauswahl dürfte der Präventionserfolg bei Unternehmen, die sich bei Investitionen in betriebliche
Präventionsarbeit bislang zurückgehalten haben, tendenziell eher
noch besser ausfallen.
Return on Prevention (ROP) = 1,6
41
9 Präventionsdienstleistungen
In den folgenden Unterkapiteln wurden Beiträge aus einzelnen
Teilprojekten des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ zusammengefasst sowie zum Teil ergänzt.
9.1 Unfallverhütungsvorschriften
Dienstleistungsgruppe:
(Einzel-)Dienstleistung:
Beschreibung:
Zielsetzung:
Rechtliche
Grundlagen:
Unfallverhütungsvorschriften
Typisches
Beispiel:
BGV A1
Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.):
Anzahl/Qualität der Rückmeldungen durch
die Adressaten zu Vorschriften und Regeln
Bewertung der Vorschriften und Regeln
(Anwenderfreundlichkeit)
Abgrenzung:
Unfallverhütungsvorschriften in Abgrenzung zum Informationsmaterial und zur
Öffentlichkeitsarbeit
Projektbeschreibung
Vorentwurf
Aufstellen des Vorentwurfs
Stellungnahme zum Vorentwurf
Fachausschussentwurf
Aufstellen des Fachausschussentwurfs
Stellungnahme zum Fachausschussentwurf
Abgestimmter Fachausschussentwurf
Beschlussreifer Entwurf
PROZESSÜBERWACHUNG DURCH DGUV
Erstellung autonomer Rechtsnormen zur
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Vorschriften und Regeln müssen aktuell,
verständlich, transparent, praxisorientiert
und schnell verfügbar sein
§ 13 SGB I
§ 14 SGB VII
§ 15 SGB VII
BG-Vorschriften (BGV)
BG-Regeln (BGR)
BG-Informationen (BGI)
Unfallverhütungsvorschriften werden nach BG-übergreifend
abgestimmten Qualitätsstandards entwickelt. Die Erarbeitung von
Unfallverhütungsvorschriften erfolgt qualitätsgesichert gemäß
den Vorgaben des BG-Grundsatzes „Präventionsausschüsse
des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften
– HVBG“ (BGG 900) und der „Vereinbarung zwischen dem BMA
und den obersten Landesbehörden zum Verfahren zur Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften“ (Januar 1998) unter
Beachtung der „Grundsätze für die Gestaltung Berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Berufsgenossenschaftlicher Regeln
für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (März 2001) sowie
dem „Leitlinienpapier“ zur Neuordnung des Arbeitsschutzrechts,
welches die Aufgabenabgrenzung zwischen der staatlichen Seite
und den Unfallversicherungsträgern verbindlich vereinbart. Weitere Einzelheiten zur Qualitätssicherung sind auch im BGZ-Handbuch „Präventionsausschüsse“ geregelt.
BGG 900
Produkte:
Sächliche Präventionsdienstleistungen
Für diesen Personenkreis gelten die Unfallverhütungsvorschriften
ebenso (§ 16 Abs. 2 SGB VII).
Genehmigungsverfahren
Genehmigte UVV
Tabelle 12: Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften
Die Unfallversicherungsträger haben nach § 14 SGB VII den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.
Diesem Auftrag kommen die Berufsgenossenschaften auch
dadurch nach, indem sie nach § 15 SGB VII als autonomes Recht
Unfallverhütungsvorschriften erlassen.
Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Satzungsrecht
der Berufsgenossenschaften und als Rechtsvorschriften aus sich
heraus verbindlich. Sie entfalten für Unternehmer und Versicherte eine Rechtsverbindlichkeit, verpflichten allerdings nicht
Dritte. Eine Ausnahme besteht für Unternehmer und Beschäftigte
von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland
ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören.
42
Abbildung 22: Erstellungsprozess Unfallverhütungsvorschriften
Die fachliche Kompetenz der pluralistisch besetzten BG-Fachausschüsse, welche die Entwürfe von Unfallverhütungsvorschriften
erarbeiten, lässt per se eine hohe Qualität dieser Produkte
erwarten. Darüber hinaus werden im vorliegenden Bericht des
Teilprojektes „Unfallverhütungsvorschriften“ Indikatoren zur Messung der Struktur- und Prozess-Qualität von Unfallverhütungsvorschriften vorgeschlagen.
Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk umfasst Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit (BG-Regeln), Berufsgenossenschaftliche Informationen
(BG-Informationen) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
(BG-Grundsätze).
staatlichen Arbeitsschutzverordnungen befinden sowie der BGRegeln, die sich in Konkurrenz mit dem staatlichen Technischen
Regelwerk befinden, macht es Sinn, Konzepte für neue Präventionsschriften unterhalb der Vorschriftenebene zu entwickeln.
Ziele der
Vorschriften
Aufwand
(Input)
Effektivität
Wirkungen
Effizienz
Erreichte
Qualität
Erbrachte
Leistungen
(Output)
Abbildung 23: Effektivität – Effizienz – Qualität von Unfallverhütungsvorschriften
(Quelle: Hamacher/Wienhold/Wittmann; „Entwicklung von Indikatoren für die
Wirksamkeitsbeurteilung“; 2005)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit (BG-Regeln, kurz: BGR) sind Zusammenstellungen
bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder technischen Spezifikationen und/oder den Erfahrungen
berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. Soweit BG-Regeln
staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren, geben sie den Stand der Technik wieder.
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen,
kurz: BGI) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die
praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten
Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen und die z. B. für
bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen erarbeitet
werden.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze, kurz:
BGG) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk richtet sich in erster
Linie an den Unternehmer und soll ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in dem Berufsgenossenschaftlichen
Regelwerk enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass
er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele
erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und
Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind
zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den
dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt
worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Im Bereich der Unfallversicherungsträger wird deshalb zurzeit
eine neue Schriftenreihe unter der Marke „Praxiswissen“ konzipiert. Nach dem im Rahmen der Entstehung der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erarbeiteten „Rahmenkonzept für ein systematisches und transparentes Vorschriftenund Regelwerk“ sollen vor allem Informationsschriften für die
Praxis präventions- und arbeitsschutzbezogene Themenstellungen
aufarbeiten, Vorschriften und Regeln erläutern sowie konkrete
praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorstellen. Ferner
verlangt das Rahmenkonzept, dass die Träger der jeweiligen
Informationsschriften jeweils einheitliche verfahrensleitende
Standards entwickeln, in denen auch die gegenseitige Beteiligung geregelt wird. Eine weitere wesentliche Anforderung betrifft
dabei die Qualitätssicherung.
Als Arbeitstitel wurde einvernehmlich die Bezeichnung „Praxiswissen“ gewählt, um den Bezug zur Praxis ebenso wie die
Expertise der an der Erstellung der neuen Medienreihe beteiligten Kreise in einer griffigen und den Wiedererkennungswert
fördernden Bezeichnung zum Ausdruck zu bringen. Unterhalb
dieses Titels soll dann auf dem jeweiligen Deckblatt das in der
Schrift behandelte Thema erscheinen.
Ein wesentliches Kernelement der an Arbeitsabläufen und
betrieblichen Prozessen (Workflow-orientiert) ausgerichteten
Medien unter der Marke „Praxiswissen“ ist der modulare Aufbau.
Die Module sollen nach diesem Konzept von einer möglichst
kleinen Expertengruppe des zuständigen Fachausschusses/der
zuständigen Fachgruppe erarbeitet werden.
Folgende Zielorientierungen stehen im Vordergrund:
⋅ die Erarbeitung von „Praxiswissen“ ist jeweils als zeitbefristetes
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um die Zukunft der
Unfallverhütungsvorschriften, die sich in Konkurrenz mit den
⋅
Projekt anzulegen und hat insbesondere unter umfassender
und möglichst frühzeitiger Mitwirkung der Sozialpartner sowie
Vertretern der Länder und des BMAS zu erfolgen.
Qualitätsgesicherte Erarbeitung der Schriften.
Prinzip „Zu einem Thema eine Schrift“ bedeutet, künftig zu ausgewählten Fragestellungen auf spezifische Diversifizierungen
zu verzichten und stattdessen die jeweilige Schrift unter einer
Marke einheitlich zu „vermarkten“.
Praxiswissen soll den „Stand der Technik“ widerspiegeln.
die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht rechtsverbindlich
und nicht mit „Vermutungswirkung“ ausgestattet.
Verwendung einer anwenderorientierten Sprache und eines
ansprechenden Layouts.
Modularer Aufbau.
43
⋅ Die Zuständigkeit für die einzelnen, nach dem neuen Konzept
entwickelten Schriften soll bei dem für das mit der jeweiligen
Schrift aufgegriffene Thema federführenden Fachausschuss/
Fachgruppe liegen unter fallweiser Einbeziehung des Sachverstands weiterer, von der jeweiligen Thematik ebenfalls betroffener Fachausschüsse/Fachgruppen.
44
⋅ Unabhängig von der Entwicklung dieser Marke soll es weiterhin
möglich sein, zusätzliche betriebsbezogene Praxishilfen unterhalb der einheitlichen Marke durch die jeweiligen gewerblichen
und öffentlichen Unfallversicherungsträger zu erarbeiten.
Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 6, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
9.1.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Unfallverhütungsvorschriften“
Prozessqualität
Strukturqualität
Ziel
Ermittlung des Indikators
Anzahl der Weiterbildungstage
Materielle Ressourcen:
Gute finanzielle Ausstattung
Finanzieller Anteil des Projektes am
Gesamtbudget
Verfügbarkeit/Zugang:
Veröffentlichungen in Zeitschriften
Zeitnähe:
Minimierung der Dauer von der Projektbeschreibung bis zur Veröffentlichung
Dauer von der Projektbeschreibung bis
zur Veröffentlichung
Kommunikation(sstil):
1. Klarheit der Botschaft
2. Ansprechende Gestaltung
3. Glaubwürdigkeit
1. Verständlichkeit
2. Lesbarkeit im Sinne von Layout
3. Kunde empfindet Informationsmaterial als glaubwürdig
Zielgruppenorientierung:
Anzahl der Beratungen und SchwerpunkStatistik der Abteilung
taktionen, die stattfinden
Transparenz/Standardisierung:
Einhaltung von Verfahrensstandards nach
BGG 900
Dokumentation/Evaluierung:
1. Dokumentation aller Prozesse
2. Auswertung der Dokumentationsergebnisse
Kundenzufriedenheit/-akzeptanz:
Kundenzufriedenheit
1. Kunde soll (neue) UVVen akzeptieren
2. Kundenzufriedenheit
Bewältigungskompetenz und
-performanz:
Gute Umsetzung der UVVen
Beschwerdemanagement:
1. Möglichkeit zur Beschwerde geben
2. Wenig Beschwerden erhalten
ZielWert wert
⋅ Personalabteilung der
Personelle Ressourcen:
Gut ausgebildete Obmänner und Obfrauen in denFachausschüssen
Einstellungsveränderung:
Deutlichmachen des Mehrwertes der
UVVen für den Kunden
Ergebnisqualität
Indikator
federführenden BG
⋅ Jahresbericht der Fachaus-
schüsse
Projektanteil bei FA-Leitung
erfragbar
Bei DGUV erfragen
⋅ Kunden befragen über
Interview, Fragebogen
⋅ Experteneinschätzung
1. Dokumentation vorhanden oder nicht
2. Evaluierung vorhanden oder nicht
Checkliste
1. Akzeptanzindex
2. Zufriedenheitsindex
Fragebogen
Kundenwahrnehmung
Fragebogen
Umsetzung der Bestimmungen einer UVV
im Betrieb nach dem Umsetzungsindex
Checkliste, Fragebogen
(Gefährdungsbeurteilung, Befragung,
Beratung)
1. Checkliste mit Anforde1. Beschwerdemanagement vorhanden
rungen an ein Beschweroder nicht
demanagement
2. Anzahl der Beschwerden
2. Statistik der Abteilung
Tabelle 13: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften
45
9.2 Beratung und Überwachung
Dienstleistungsgruppe:
Persönliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Beratung
Beschreibung:
Beratung des Unternehmers und der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Zielsetzung:
Reduzierung von Arbeitsunfällen und BKen
Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Anerkennung als kompetenter Berater in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Gezielte Motivation und Information zur Eigeninitiative im Arbeitsschutz
Rechtliche Grundlagen:
§ 17 (1) SGB VII
Produkte:
Beratung auf Anforderung
Beratung im Zuge der Umsetzung gezielter Präventionsstrategien der BG
Beratung im Zusammenhang mit Betriebsbesichtigungen, Unfalluntersuchungen und BK-Ermittlungen
Kollektivberatung bspw. im Rahmen nationaler und internationaler Normungsvorhaben
Typisches Beispiel:
Beratung zum Thema Organisation des Arbeitsschutzes
Beratung von Unternehmen bei der Anschaffung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren
Qualitätsmerkmale und
Messgrößen (z. B.):
Anzahl der Beratungen/Beratungsstunden
Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Anschluss an Beratung/Qualität der Umsetzung
Kundenzufriedenheit/Qualität der Beratung
Zeitnähe der Beratung
Wiederholungsanfragen
Rückgang von Versicherungsfällen
Abgrenzung:
Beratungsleistungen im Verbund mit Ermittlungs- und Überwachungsleistungen
Tabelle 14: Präventionsdienstleistung Beratung
Dienstleistungsgruppe:
Persönliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Überwachung
Beschreibung:
Überwachung der betrieblichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung der Ersten Hilfe
Anordnung zur Beseitigung von Mängeln
Kontrolle der Mängelbeseitigung, ggf. Einleitung entsprechender Verwaltungsverfahren
Zielsetzung:
Reduzierung von Arbeitsunfällen und BKen
Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Sicherstellung der Wahrnehmung der Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz durch den
Unternehmer
Rechtliche Grundlagen:
§ 17 SGB VII
§ 19 SGB VII
Produkte:
Überwachung (inkl. Beratung)
Kontrolle der Mängelbeseitigung
Typisches Beispiel:
Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften bei Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr
Qualitätsmerkmale und
Messgrößen (z. B.):
Anzahl der Betriebsbesichtigungen pro 1.000 Unternehmen
Qualität der Erfüllung von Anordnungen
Abgrenzung:
„…Beratung und Überwachung der Unternehmen sind zentrale Aufgaben der Aufsichtspersonen. Die
Überwachung mündet in der Regel in eine zielgerichtete Beratung.“1
Tabelle 15: Präventionsdienstleistung Überwachung
46
Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Beratung und
Überwachung findet sich für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in § 17 (1) SGB VII.
Dort heißt es:
„Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten,
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame
Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Sie können im Einzelfall
anordnen, welche Maßnahmen Unternehmer oder Versicherte zu
treffen haben
1. zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften nach § 15,
2. zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren.“
Darüber hinaus sind Aufsichtspersonen gemäß § 19 (2) SGB VII
berechtigt, bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbare Anordnungen
zur Abwendung arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit der Versicherten zu treffen.
„Beratung“ und „Überwachung“ sind gemäß KLR-Leitfaden
separat ausgewiesene Dienstleitungen, die in der Regel im
persönlichen Kontakt der Aufsichtpersonen mit den Unternehmen
erbracht werden (siehe auch Abbildung 24 und Abbildung 25).
720000
700000
680000
660000
640000
620000
600000
580000
560000
540000
2001
2002
2003
2004
2005
(Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“)
380000
370000
360000
350000
340000
330000
320000
2002
2003
2004
2005
2006
Zahl der besichtigten Unternehmen durch BGen
Abbildung 25: Besichtigte Unternehmen durch BGen
(Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“)
⋅ geplante Beschaffungen von PSA oder technischen
Betriebsmitteln
geplante Baumaßnahmen
Gefährdungsbeurteilung
Umgang mit psychischen Belastungen
Hilfestellung bei Wartung und Überwachung technischer Betriebsmittel
⋅ messtechnische Aufgaben durch Lärm, Gefahrstoffe, Staub,
Schwingungen
⋅
⋅
⋅
⋅
Im beruflichen Alltag der Aufsichtspersonen ergänzen sich die
Dienstleistungen Beratung und Überwachung im Zuge der Betriebsbesichtigungen komplementär. In Abhängigkeit von Branchenspezifika sowie den betrieblichen Gegebenheiten entscheidet
die Aufsichtsperson vor Ort über den erforderlichen Umfang sowie die Gewichtung von Beratungs- bzw. Überwachungshandeln.
Je nach Branche und betrieblicher Situation kann die Gewichtung
der einzelnen Dienstleistungen variieren. Während bei stationären Betriebsstätten oft die Beratung im Vordergrund steht, wird
bei instationären Betriebstätten, wie z. B. Baustellen, wegen der
sich schnell ändernden Arbeitssituationen der Überwachungsaspekt häufig stärker praktiziert werden müssen.
9.2.1 Infrastruktur – Unterstützende Institu-
tionen zur Beratung
Abbildung 24: Besichtigungen durch BGen
2001
Häufige Gründe für Beratungsanfragen an die Berufsgenossenschaften sind:
2006
Zahl der Betriebsbesichtigungen durch BGen
310000
Beratungskompetenz und -qualität der Aufsichtspersonen basieren wesentlich auf der Unterstützung durch Fachausschüsse und
eigene Institute der Berufsgenossenschaften sowie der DGUV.
Beratungen von Betrieben, Herstellern oder Normungsgremien
durch Fachausschüsse oder Forschungsinstitute der Berufsgenossenschaften oder der DGUV sind jedoch nicht Gegenstand
der Betrachtung im Rahmen des Teilprojektes „Beratung und
Überwachung“.
Die besondere Qualität der sächlichen und persönlichen Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften
erklärt sich insbesondere durch die vertiefte Kenntnis der
jeweiligen Branchensituation und das Aufzeigen der Infrastruktur, die zur Unterstützung der Präventionsdienstleistungen in
der Vergangenheit entwickelt wurde. Zur Infrastruktur gehören
insbesondere Fachausschüsse, das Prüf- und Zertifizierungswesen, die Mitwirkung bei der Normungsarbeit und nicht zuletzt die
Aktivitäten der DGUV-Institute. Kernstück dieser Infrastruktur ist
ein hochkompetentes Netzwerk von Experten für die unterschiedlichsten Fragestellungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz. Dieses Expertennetzwerk der Berufsgenossenschaften wird für alle sächlichen und persönlichen Präventionsdienstleistungen rege genutzt; es ist in seiner qualitativen und
quantitativen Kompetenz und Ausstattung in Europa einmalig.
47
Die Nutzung des Expertennetzwerkes erfolgt beispielsweise
9.2.2 Qualitätskriterien der Beratung
1. durch unmittelbare Einschaltung bei der Beratung und Überwachung der Betriebe, bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze
oder der Einführung neuer Arbeitsmittel, der Abnahme von
Maschinen und Anlagen oder des Einsatzes neuer Arbeitsstoffe;
2. bei der Entwicklung von Unfallverhütungsvorschriften, der
Prüfung von Arbeitsmitteln oder der Erarbeitung von Informationsschriften und Handlungsanleitungen;
3. durch mittelbare Einschaltung von Fachausschüssen oder
DGUV-Instituten bei Themenfeldern, für die sich die Fachberufsgenossenschaft nicht umfassend kompetent einschätzt oder
DGUV-Institutionen bei spezifischen Themenfeldern, für die
Berufsgenossenschaften detaillierte Fachkenntnisse einfordern;
4. durch Erfahrungsaustausch in der Aus- und Fortbildung oder
durch aktive Mitwirkung in den Fachausschüssen, in BG-PRÜFZERT, der Normung oder den Fachgesprächen der Institute.
In Abstimmung mit Vertretern nahezu aller Berufsgenossenschaften wurde festgelegt, im Teilprojekt „Beratung/Überwachung“ zu folgenden drei Produkten Qualitätskriterien zu
beschreiben:
Die Dimension des Expertennetzwerkes drückt sich insbesondere in der Qualifizierung und der Anzahl der eingebundenen
Fachleute aus. 582 Angestellte der Berufsgenossenschaften (dies
entspricht ca. 187 Personenjahre) arbeiten in den Fachausschüssen, wobei 300 Personen in der Normung tätig sind und damit
zusätzliche Erkenntnisse und Erfahrungen in die Präventionsdienstleistungen einbringen können. 400 Beschäftigte arbeiten
in den Bereichen Forschung, Beratung und Qualifizierung in den
drei DGUV-Instituten. Hinzu kommen eine Vielzahl von Mitarbeitern der bglichen Forschungseinrichtungen wie zum Beispiel das
BGN-Zentrallabor (ZL) als eine Abteilung des Geschäftsbereiches
Prävention der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) oder die Hauptstelle für das Grubenrettungswesen
in Hohenpeißenberg der Bergbau-Berufsgenossenschaft (BBG).
Zur Präventionsinfrastruktur gehören auch umfangreiche Informationssysteme, die insbesondere den Aufsichtspersonen zur
Nutzung bei Beratung und Überwachung zur Verfügung stehen.
Die Informationssysteme, Datenbanken und Softwareangebote
werden mit erheblichem Aufwand dauerhaft von Fachexperten
gepflegt.
100000
90000
80000
70000
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
Zugriffe auf die GESTIS-Stoffdatenbank
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Zahl der Zugriffe pro Monat, jeweils im Jahresdurchschnitt.
Abbildung 26: Entwicklung von Datenbankzugriffen am Beispiel GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA
48
⋅ Beratung auf Anforderung,
⋅ Gezielte Beratung und
⋅ Überwachung inklusive aktiver Beratung.
Die Produkte im Überblick
Beratung auf Anforderung
Kurzbeschreibung:
Schriftliche und persönliche Beratung und Motivation zur Umsetzung und Integration des Arbeitsund Gesundheitsschutzes auf Anforderung im
Einzelfall.
Leistungsumfang:
abschließende telefonische Beratung
abschließende schriftliche Beratung
abschließende Beratung vor Ort
Ziele
und
(Kennzahlen):
Deckung des Beratungsbedarfs zu 100 %
(Anteil des abgedeckten Beratungsbedarfs)
Beratung innerhalb definierter Zeit (Erfüllungsgrad)
Kundenzufriedenheit, Ergebnis der Kundenbefragung (Abweichung von vorgegebenem Wert)
Gezielte Beratung
Kurzbeschreibung:
Schriftliche und persönliche Beratung und Motivation zur Umsetzung und Integration des Arbeitsschutzes nach Vorgabe durch den UV-Träger für
spezielle Gruppen oder für alle Unternehmen
Leistungsumfang:
telefonische Beratung
schriftliche Beratung
Beratung vor Ort
Ziele
und
Zugriffe
(Kennzahlen):
Deckung der Beratungsleistung für die Zielgruppe
(Anteil der abgedeckten Beratung)
Umsetzungsgrad in den Unternehmen (erreichter
Umsetzungsgrad
Überwachung inklusive aktiver Beratung
Kurzbeschreibung:
Systematische schriftliche oder persönliche Überprüfung und aktive Beratung der Unternehmen
mit dem Ziel, die normengerechte Umsetzung
von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes sicherzustel­len.
Leistungsumfang:
übliche Überwachung des UV-Träger, ggf. punktuell
bzw. stichprobenmäßig
Überwachung aus besonderem Anlass
Ziele
und
(Kennzahlen):
Sicherstellung der Überwachung aus besonderem
Anlass (Grad der Zielerreichung)
Betriebe entsprechen vorgegebenen Qualitätskriterien (Erfüllungsgrad 100 % bzw. Erfüllungsgrad x %)
Tabelle 16: Überblick der Beratungsprodukte
BG-übergreifend abgestimmte Merkmale zur Bemessung der
Qualität dieser Präventionsdienstleistungen sind bisher nicht entwickelt und angewendet worden. Im Bericht dieses Teilprojektes
werden Möglichkeiten zur Definition entsprechender Qualitätsindikatoren aufgezeigt, die sowohl eine Betrachtung der Qualität
der Präventionsmaßnahmen als auch eine Bemessung der erforderlichen personellen Ressourcen ermöglichen. Erfahrungen bzw.
Studien von BUK und Fleischerei-BG wurden hierbei genutzt. Die
Anwendung der Indikatoren müsste, um eine Aussage zur Übertragbarkeit auf den gesamten BG-Raum zuzulassen, in der Praxis
in geeigneter Weise in einem Folgeprojekt erprobt werden.
9.2.3 Wirkung der Beratung und Überwachung
Die Wirksamkeit der Präventionsdienstleistungen Beratung und
Überwachung werden von Präventionsfachleuten relativ hoch
eingeschätzt. Aufgrund bestehender Wechselwirkungen mit
weiteren Präventionsdienstleitungen ist es jedoch kaum möglich, eine Aussage über den generellen Anteil von Beratung und
Überwachung an der Wirksamkeit aller Präventionsmaßnahmen
der Berufsgenossenschaften zu tätigen. Die Wirksamkeit von
Beratung und Überwachung lässt sich jedoch anhand konkreter
Präventionsaktivitäten der Berufsgenossenschaften nachweisen (im Folgenden die Beispiele „Hautschutz in Betrieben der
Floristikbranche“ und „Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in
Gleisbereichen“). Diese Aussage kann auch auf gemeinsame bgübergreifend durchgeführte Schwerpunktaktivitäten übertragen
werden.
Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 7, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
49
Prävention lohnt sich!
Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften
Hautschutz in Betrieben der Floristikbranche
Ausgangslage
In der Vergangenheit führten die Hauterkrankungen in der Floristikbranche zu einer erheblichen Ausgabensteigerung bei der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE). Häufig mussten
die Betroffenen trotz hoher Arbeitszufriedenheit und Motivation
aus medizinischen Gründen ihren Beruf aufgeben. Für die Berufsgenossenschaft bedeutete das erhebliche Kosten für Verletztengeld, Umschulungsmaßnahmen und Übergangsleistungen.
Versicherte und Unternehmer wurden zudem vor Ort im richtigen
Gebrauch der Produkte geschult. Bereits hauterkrankten Versicherten stellte die BGE diese Hautschutzprodukte als „Hautschutzpaket“ in Abstimmung mit den in das Verfahren eingebundenen BK-Beratungsärzten zur Verfügung. Die Erkrankten haben
auch jetzt noch die Möglichkeit, weitere Hautschutzpakte auf
kurzem Weg (per E-Mail/Fax/Telefon) bei der BGE anzufordern.
Sie erhalten diese kostenlos per Post nach Hause.
Hautschutzpaket
Floristin im Blumeneinzelhandel
Präventionsaktivitäten
Im Rahmen einer breit angelegten Kampagne hat die BGE ihr
Maßnahmenangebot zur Primär- aber auch Sekundärprävention
von Hauterkrankungen weiterentwickelt und in Zusammenarbeit
mit Erkrankten und Unternehmern optimiert. Zusätzlich fanden
zahlreiche Demonstrationsveranstaltungen und Vortragsreihen in
Berufsschulen und Floristikverbänden statt. Ziel war es, innerhalb
der Branche nachhaltig zu effektivem Hautschutz zu motivieren.
Mit diesem Anliegen wurden zum Beispiel von den Mitarbeitern
des Präventionsdienstes rund 12.000 Floristikbetriebe aufgesucht
und gezielt beraten. Beratungsschwerpunkt waren Aufklärung
über gesundheitsrelevante Einwirkungen und hautschädigende
Arbeits- und Verhaltensweisen sowie Informationen zu konsequentem und frühzeitigem Hautschutz. Vorgestellt und ausgegeben wurden Hautschutz- und Hautpflegepräparate sowie
Schutzhandschuhe, die zuvor in einem Modellprojekt hinsichtlich Akzeptanz und Praxistauglichkeit erprobt worden waren.
50
Ergebnisse und Nutzen
Die vielfältigen Präventionsaktivitäten der BGE tragen – wie der
Anfang 2002 neu aufgestellte Gefahrtarif zeigt – Früchte. Die
Zahl der schweren Hauterkrankungen bei Floristen ist spürbar
zurückgegangen; rückläufig entwickelt haben sich auch die Fälle,
in denen eine Berufsaufgabe notwendig war. Dies führte zu einer
Absenkung der Gefahrklasse und in Folge zu einem um fast 15 %
verringerten BG-Beitrag für die rund 16.000 Unternehmen der
Branche mit ihren 31.000 Beschäftigten. Der gesenkte BG-Beitrag
ist eine direkte Folge der geringeren Ausgaben der Berufsgenossenschaft im Bereich der Berufskrankheiten.
Hinzu kommen die Einsparungen auf Unternehmerseite durch
verminderte Personalausfallkosten.
Weitere Informationen
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel
Ansprechpartnerin: Marita Klinkert
E-Mail: M.Klinkert@bge.de
Ansprechpartner: Dr. Uwe von Diecken
E-Mail: tad@bge.de
Prävention lohnt sich!
Erfolgreiche Arbeit der Berufsgenossenschaften
Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in Gleisbereichen
Ausgangslage
Unter den Versicherten der Tiefbau-Berufsgenossenschaft wurden
in den Jahren von 1992 bis 1996 durchschnittlich 5,57 Personen je
10.000 Vollarbeiter pro Jahr bei Arbeiten in Gleisbereichen, insbesondere bei Arbeiten für die Deutsche Bahn, von Schienenfahrzeugen erfasst und tödlich verletzt. Betroffen waren Arbeitskräfte,
Aufsichtführende und Bauleiter, aber auch Sicherungsposten,
Sicherungsaufsichten und Arbeitszugführer. Die wesentlichen
Ursachen dieser immer sehr tragischen Unfälle waren organisatorische Fehler wie z. B. der Verzicht auf feste Absperrungen
zwischen Arbeitsbereich und Betriebsgleis, der Verzicht auf
Gleissperrungen, die umgebungslärmbedingt fehlende Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen und auch falsches Verhalten von
Sicherungsposten oder Arbeitskräften.
Präventionsaktivitäten
Die Tiefbau-Berufsgenossenschaft nahm gemeinsam mit den
anderen für Arbeiten im Gleisbereich zuständigen Unfallversicherungsträgern im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzeptes verstärkt Einfluss auf die Bahnbetreiber, insbesondere
auf die Deutsche Bahn. Auf Forderung der für den Bahnbetrieb
zuständigen Stellen werden nunmehr hochwertige technische
und organisatorische Sicherungsmaßnahmen wie Sperrung des
Arbeitsgleises, feste Absperrungen zwischen Arbeitsbereich und
Betriebsgleis sowie automatische Warnsysteme vorrangig vor der
fehleranfälligen Postensicherung eingesetzt. Begleitet wurde die
Einführung der neuen Sicherungsmaßnahmen durch intensive
Beratung und Schulung der Mitarbeiter der betroffenen Mitgliedsunternehmen sowie durch eine verstärkte Besichtigung von
Gleisbaustellen.
Ergebnisse und Nutzen
Die Wirksamkeit der geforderten Sicherungsmaßnahmen zeigt
sich am Rückgang der Unfallzahlen um 62 Prozent. Von 1997 bis
2001 erlitten durchschnittlich nur noch 2,09 Personen je 10.000
Vollarbeiter einen tödlichen Arbeitsunfall in Gleisbereichen.
Die zusätzlichen Kosten, die der Tiefbau-Berufsgenossenschaft im
Rahmen der durchgeführten Aktion entstanden sind, lassen sich
nicht von den Kosten trennen, die üblicherweise für Besichtigung, Beratung und Schulung der Mitgliedsunternehmen und für
die Beratung der Bahnbetreiber aufgewendet werden. Bei den
Unternehmen, die Arbeiten im Gleisbereich ausführen, dürften
durch den Einsatz hochwertiger Sicherungsmaßnahmen praktisch
keine Kosten entstehen. Denn bei den Sicherungsunternehmen,
die verstärkt feste Absperrungen und automatische Warnsysteme
statt Postensicherung einsetzen, ist mittelfristig mit einer Reduktion der Kosten für die Sicherung zu rechnen.
Feste Absperrung zwischen Arbeitsbereich und Betriebsgleis
Weitere Informationen
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Tiefbau
E-Mail: prav-m-t@bgbau.de
51
Prozessqualität
Strukturqualität
9.2.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Beratung/Überwachung“
52
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Personelle Ressourcen:
1. Gut ausgebildete MA
2. Ausreichend MA zur Bewältigung
der Aufgaben
3. Bestimmte Alterstruktur
1. Aus- und Fortbildung (Anzahl pro Jahr,
fachliche Fortbildungen, Weiterbildungen zu Softskills etc.)
2. Kapazitätsbemessung TAD/Präventionsabteilung
3. Durchschnittsalter der MA
Statistik der Personalabteilung
abfragen
Materielle Ressourcen:
Gute technische Ausstattung
Kriterien für eine gute Ausstattung
Checkliste für die Abteilung
Verfügbarkeit/Zugang:
1. Gewährleistung aller angefragten
Beratungen
2. Möglichst viele Betriebe gemäß
Besichtigungsplan besichtigen
3. Hohe Durchführungsfrequenz gemäß Festlegung
1. Anzahl der registrierten Anfragen, gelei- Statistik der Abteilung
stete Beratungen im Verhältnis zu angefragten Beratungen
2. Quotenerfüllung (<=x) der Betriebsbesichtigungen und Beratungen
3. Durchführungsfrequenz (Überwachung),
Besichtigungsfrequenz und -dauer
Zeitnähe:
Zeitnähe der Beratung/Überwachung
Beratungen innerhalb von x Wochen
Anteil der Beratungen, die innerhalb des
definierten Zeitraums erfolgt sind
Statistik der Abteilung
Kommunikation(sstil):
Klarheit
Beratungskompetenz zu Anfragen
Fragebogen
Zielgruppenorientierung:
1. Sicherstellen der fristgerechten
Überwachung aus besonderem
Anlass
2. Wissensstand der Zielgruppe wird
berücksichtigt
1. Fristgerechte Überwachung aus beson- 1. Statistik der Abteilung
derem Anlass (schwere Unfälle, §3 BKV- 2. Zurateziehen der Protokolle Fälle, ...) bzw. Schwerpunktaktivitäten
vergangener Beratungen
erfolgen, wenn nötig
2. Berücksichtigung von Inhalten aus vergangenen Beratungen
Transparenz/Standardisierung:
Lösungsorientierung der Vorgehensweise
Sichtbarmachen von Lösungsorientierung
Dokumentation/Evaluierung:
Ständige Dokumentation mit späterer
Evaluierung
Fragebogen
Vorhandene Protokolle und Evaluierungen Statistik der Abteilung
Wert Zielwert
Ergebnisqualität
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Kundenzufriedenheit/-akzeptanz:
Kundenzufriedenheit
Zufriedenheit mit Beratung
Fragebogen
Einstellungsveränderung:
Beratung und Überprüfung, ob die
Unternehmer und die Versicherten
ihre Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz wahrnehmen
Bewältigungskompetenz und
-performanz:
1. Betriebe sollen Qualitätskriterien des
Prüfkataloges entsprechen
2. Gezielte Motivation zur Eigeninitiative und Sicherstellung der Wahrnehmung der Verantwortung im Arbeitsund Gesundheitsschutz
Beschwerdemanagement:
1. Möglichkeit zur Beschwerde geben
2. Wenig Beschwerden erhalten
Feststellung getroffener Regelungen und
Maßnahmen im Betrieb
Besichtigung und Beurteilung
durch Aufsichtspersonen
Wert Zielwert
1. Überwachte Betriebe, die innerhalb
1. Momentan noch nicht realieines Jahres den Qualitätskriterien des
sierbar, Forschungen hierzu
Prüfkatalogs entsprechen (Betriebe in
laufen in St. Augustin
Erfüllungsgradgruppen einteilen, Test
2. Fragebogen
mit Qualitätskriterien heranziehen)
2. Problembewältigungskompetenz verbessert oder nicht
1. Beschwerdemanagement mit z. B. tele- 1. Checkliste mit Anfordefonischem oder schriftlichen Ansprechrungen an ein Beschwerdepartner/Verantwortlichen
management
2. Anzahl der Beschwerden
2. Statistik der Abteilung
Tabelle 17: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung
53
9.3 Ermittlung
Dienstleistungsgruppe:
Persönliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Ermittlung
Beschreibung:
Verdachts- oder vorfallbezogene Ermittlung der möglichen Ursachen und Begleitumstände für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Durchführung von Ermittlungen durch Befragung, Dokumenteneinsicht und Messung
Berichterstattung über Ermittlungsergebnisse
Aufbereitung der Ermittlungsergebnisse für zukünftige Präventionsansätze
Zielsetzung:
Zeitnahe Durchführung der Ermittlungen
Verfügbarkeit der Ergebnisse für die Prävention
Bereitstellung der Ermittlungsergebnisse für die Leistungserbringung in den Bereichen Rehabilitation
und Entschädigung
Rechtliche Grundlagen:
§ 19 Abs. 1 SGB VII
Produkte:
BK-Ermittlung
Unfalluntersuchung
Präventionsinformationen
Typisches Beispiel:
Ursachenermittlung für allergische Hauterkrankungen bei Arbeiten mit Estrichen ohne Wasser
Qualitätsmerkmale und
Messgrößen (z. B.):
Anzahl der Ermittlungsstunden
Qualität der Ermittlung
Anzahl der Ermittlungen/Anzahl der Unfälle
Verwertung der Ermittlungsergebnisse für die Prävention
Abgrenzung:
Ermittlungsleistungen im Verbund mit Beratungs- und Überwachungsleistungen
Praktisch sind Ermittlungen nach § 19 Abs. 1 SGB VII kaum von denen zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Prüfung von Rückgriffsansprüchen bzw. der Verhängung von Bußgeldern abgrenzbar.
Tabelle 18: Präventionsdienstleistung Ermittlung
Die Präventionsdienste der Berufsgenossenschaften ermitteln
bei Unfällen, bei Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
und im Rahmen von i. d. R. betriebsübergreifenden Untersuchungen und Beurteilungen von Gefährdungen für Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten. Untersuchungen von Unfällen und
Berufskrankheiten müssen hierbei gerichtsfest erfolgen und sind
Bestandteil des Verfahrens für die Festlegung eines Rentenbescheids.
54
Anfrage Betrieb:
Wie können ähnliche
Unfälle künftig verhindert werden?
Auftrag der
Leistungsabteilung:
Präventionsabteilung:
Besondere Unfallproblematik?
START
70000
60000
50000
40000
30000

20000
Weiterleitung
der Unterlagen
an Aufsichtspersonen
Weiterleitung
der Unterlagen
an AP
10000

0
2000
Bewertung der vorliegenden Informationen
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Zahl der Unfalluntersuchungen

Informationsbeschaffung: Vor-Ort-Besichtigung
Befragung Versicherter Fachstelle einschalten
Abbildung 28: Unfalluntersuchungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Unfälle.) Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2006 – Unfallverhü-
Dokumentation der Befunde

Bericht an Leistungsabteilung, ggf. Fachausschuss

Schlussfolgerungen für die Präventation gff. Beratung im Betrieb

Dokumentation für die Präventation

Ermittlung abschließen

ENDE
Abbildung 27: Beispiel Prozess „Ermittlung bei Unfällen“
Ermittelt wird sowohl für interne als auch externe Kunden: Bei
Unfällen (ca. 45.000 Unfalluntersuchungen der BGen; siehe
Abbildung 28) und Verdachtsanzeigen einer Berufskrankheit (BKAnzeige; ca. 100.000 Ermittlungen pro Jahr bei den BGen) sind
die Leistungsabteilungen der Berufsgenossenschaften, die über
eine Anerkennung und Entschädigung zu entscheiden haben, als
interne Kunden die unmittelbaren Auftraggeber. Die mittelbaren
externen Kunden sind einerseits der durch den Unfall betroffene
Versicherte und anderseits der Arbeitgeber des Versicherten, der
ggf. Konsequenzen aus einem Unfall oder einer Berufskrankheit
eines seiner Beschäftigten ziehen muss. Bei Ermittlungen zur
Untersuchung und Beurteilung von Gefährdungen handelt es
sich um die Untersuchung von betriebsübergreifenden Fragestellungen der Prävention, die sich u. a. aus dem Unfall- und
BK-Geschehen ergeben können. Diese Untersuchungen dienen
mittelbar und unmittelbar der Unterstützung der Prävention in
den versicherten Unternehmen. Sie sind in diesem Fall die
(externen) Kunden dieser Dienstleistung.
(Rückgang der Unfalluntersuchung geht einher mit einem Rückgang schwerer
tungsbericht Arbeit)
Die Untersuchungen zur Präventionsdienstleistung „Ermittlung“
im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Forschungsprojektes
„Qualität in der Prävention“ haben gezeigt, dass die Leistungserbringung in den Berufsgenossenschaften derzeit bereits auf
einem angemessenen Qualitätsniveau erfolgt: Die Prozesse genügen den Anforderungen einer gerichtsfesten Dokumentation; sie
sind i. d. R. strukturiert, gut dokumentiert und in der Ausführung
etabliert. Für einige Prozesse sind bereits Kennzahlen definiert,
deren Zielwerte in der Praxis zu einem hohen Prozentsatz erreicht
werden.
Aufwandskennzahlen:
⋅ Dauer einer Ermittlung (in Stunden),
⋅ Anzahl der durchgeführten Ermittlungen in Zeitraum x,
⋅ Anzahl der Ermittlungsstunden im Zeitraum x,
⋅ durchschnittliche Dauer einer Ermittlung
⋅ Anteil an den Gesamtressourcen der Prävention
Ergebniskennzahlen:
⋅ Anzahl der Ermittlungen, die die vorgesehene Zieldauer überschreiten
⋅ Anteil der Ermittlungen, die die Zieldauer überschreiten
⋅ Anzahl und Anteil verwerteter (Beratung, interner Bericht, Veröffentlichung, Vortrag, Schulung) Ermittlungsergebnisse
Da die Berufsgenossenschaften auch die Dienstleistung „Ermittlung“ nicht für sich selbst sondern für die Versicherten und für
die Unternehmen als ihre Kunden erbringen, sollte diese Qualität
auch für den Kunden wahrnehmbar sein. Hier scheint, wie die
Befragung ausgewählter Unternehmen ergeben hat, für die
Präventionsdienstleistung „Ermittlung“ durchaus noch Optimierungspotential, vor allem indem konkrete Ergebnisse noch stärker
über die Beratung in die Betriebe zurückfließen.
Literaturhinweise siehe Abschlussbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 8, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
55
9.3.1 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Ermittlung“
Ziel
Indikator
Personelle Ressourcen:
1. Mitarbeiterzufriedenheit und
-zuverlässigkeit
2. Gut ausgebildete MA
3. Ausreichend MA zur Bewältigung der Aufgaben
Materielle Ressourcen:
Gute technische Ausstattung
1. Ausbildung und Weiterbildung
2. Zahl der MA pro Abteilung oder Projekt
Erfüllungsgrad der Kriterien für eine gute technische Ausstattung
1. Dauer einer Ermittlung (in Stunden) im Vergleich Statistik der Abteilung
zur durchschnittlichen Dauer, Anzahl der Ermittlungsstunden/Ermittlungen im Zeitraum x
Zeitnähe:
Zeitnähe der Ermittlung
⋅ Anzahl/Anteil der Ermittlungen, die die
⋅
Strukturqualität
⋅
⋅
Kommunikation(sstil):
Kompetente und höfliche
Kommunikation
Zielgruppenorientierung:
Prozessqualität
Checkliste für die
Abteilung
Verfügbarkeit/Zugang:
1. Zeiteffiziente Ermittlungen
⋅
56
Ermittlung des Indikators Wert Zielwert
1. Fragebogen
2. Statistik der Abteilung
3. Statistik der Abteilung
Transparenz/Standardisierung:
1. Durchführen der Ermittlungen
nach Leitlinien
2. Lösungsorientierung
⋅
⋅
vorgesehene Zieldauer überschreiten
100% der Ermittlungen sollen in maximal
x Wochen bearbeitet werden
Anteil der Ermittlungen, die innerhalb von
x Wochen bearbeitet werden
Aufnahme der Ermittlung innerhalb eines Tages
nach Kenntnisnahme bei Arbeitsunfällen, bei
denen staatliche Institutionen eingeschaltet sind
Anteil der Arbeitsunfälle, bei denen mit den
Ermittlungen vor Ort innerhalb eines Werktages
begonnen wurde
Kompetenz
Höflichkeit
Statistik der Abteilung
Fragebogen
wurde ausgeschlossen
1. Anteil nicht ordnungsgemäß durchgeführter
Ermittlungen
2. Lösungsorientierung der Ermittlung
Dokumentation/Evaluierung:
1. Anzahl und Anteil verwerteter (Beratung, inter1. Protokollierung jeder Ermittlung ner Bericht, Veröffentlichung, Vortrag, Schulung)
2. Auswertung der Ermittlungen
Ermittlungsergebnisse
und Verwenden der Ergebnisse/
Erkenntnisse
1. Auswerten von Protokollen
2. Fragebogen
Statistik der Abteilung
Ziel
Indikator
Kundenzufriedenheit/-akzeptanz: Akzeptanz der Ermittlung
Kundenzufriedenheit
Ergebnisqualität
Bewältigungskompetenz und
-performanz:
1. Wissenszuwachs bzgl. der
Bewältigung von Problemen
2. Fähigkeiten, Probleme zu
bewältigen
1. Wissenszuwachs
2. Verhaltensveränderung
Ermittlung des Indikators Wert Zielwert
Fragebogen
Fragebogen
Beschwerdemanagement:
Tabelle 19: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Ermittlung
57
9.4
Betriebliche Nutzung der Präventionsdienstleistungen Unfallverhütungs-
vorschriften, Beratung, Überwachung und Ermittlung
Es handelt sich bei diesen Aufgaben eher um operative Aufgaben als
um die strategische grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens.
Es werden jeweils spezifische Produkte der Präventionsdienstleistungen Beratung/ Überwachung/ Ermittlung/ Unfallverhütungsvorschriften für die verschiedenen Aufgaben genutzt:
Die Qualität der Präventionsdienstleistungen der Unfallversicherungsträger lässt sich letztlich daran erkennen, ob und wie die
Kunden, also die Unternehmen, die angebotenen Dienstleistungen nutzen. Um dies systematisch in Erfahrung zu bringen, sind
im Zusammenwirken der Teilprojekte „Unfallverhütungsvorschriften“, „Beratung und Überwachung“ und „Ermittlungen“
in acht Unternehmen stichprobenartige, nichtrepräsentative
Interviews mit betrieblichen Praktikern und Präventionsexperten
geführt worden. Ziel war es, eine Methodik zu entwickeln und zu
erproben, um die Wahrnehmung und Nutzung der Präventionsdienstleistungen in den Unternehmen in Erfahrung zu bringen.
Wenn möglich, sollten bereits erste Erkenntnisse gewonnen
werden.
⋅ Beratung bei Fragen der Planung, der Beschaffung, bei der
Mit Hilfe eines strukturierten Interviews wurden Fragen zur
betrieblichen Arbeitsschutzorganisation in acht Unternehmen
unterschiedlicher Branchen und Beschäftigtenzahlen geführt.
Interviewpartner waren:
Die Akzeptanz der UV-Träger in der Beratung (siehe auch Abbildung 29) ist sowohl von einer offensiven Darstellung des Knowhows als auch von der strikten Orientierung an den Bedürfnissen
und Problemen der Unternehmen abhängig. Ist dies gegeben,
besteht die Bereitschaft der Unternehmen, den UV-Träger auch in
strategischen Fragen der betrieblichen Prävention einzubeziehen.
⋅
⋅
⋅
⋅
Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte
Betriebsratsmitglieder
Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Die nichtrepräsentativen Ergebnisse hinsichtlich der ermittelten
Kundenwahrnehmung und -zufriedenheit ergaben erste interessante Erkenntnisse und lassen tendenziell Aussagen zur Nutzung
der Präventionsdienstleistungen der Unfallversicherungsträger zu.
Festlegung von Schutzmaßnahmen
⋅ Ermittlung bei Unfällen und Ereignissen. Lärm- und Gefahrstoff-
messungen werden konkret genannt.
⋅ Unfallverhütungsvorschriften und sonstiges Informationsma-
terial (Vorschriften, Informationsschriften, Formulare) bei allen
anderen Aufgaben.
Es wird mehrfach betont, dass Vorschriften vorliegen müssen,
damit eine klare Orientierung für die Unternehmen gegeben ist
sowie im Wettbewerb die gleichen Pflichten gegeben sind.
Was glauben Sie, wie erfolgreich bewertet
die Sifa die Zusammenarbeit mit der
Berufsgenossenschaft auf einer Skala
von 1 (gar nicht) - 5 (sehr erfolgreich)?
3,0
Staatliche Arbeitsschutzbehörden
2,0
Krankenkassen
Berufsgenossenschaften
Die Präventionsdienstleistungen der UV-Träger werden über alle
interviewten Betriebe hin bevorzugt bei folgenden Aufgaben der
betrieblichen Arbeitsschutzorganisation genutzt:
⋅ Festlegung von Verhaltengrundsätzen
⋅ Übertragung von Aufgaben und Befugnissen
⋅ Beauftragte im Arbeitsschutz (Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte) bestimmen
⋅ Gefährdungsbeurteilung durchführen und Schutzmaßnahmen
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
festlegen
Motivieren und informieren
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Unterweisung, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter
Planung, Einkauf
Auswertung von Ereignissen, Unfällen, Erkrankungen
58
1
2
3,9
3
4
5
Abbildung 29: Zufriedenheit Zusammenarbeit von Sicherheitsfachkräften
mit Dritten
9.5 Qualifizierung
Dienstleistungsgruppe:
Persönliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Schulung
Beschreibung:
Durchführung von beruflicher Weiterbildung zur Qualifizierung der in den Betrieben mit Aufgaben
der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie mit sicherheitsrelevanten Arbeiten
befassten Personen
Systematische Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten zum Erkennen von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, zu deren Bewertung und zur Motivation für eine zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen
Zielsetzung:
Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen, die zu einer nachhaltigen Umsetzung
in der Praxis führen (Transfersicherung)
Systematische Qualifizierung von Multiplikatoren
Vertiefungsmöglichkeiten für besondere Gefährdungen
Systematische Kontaktpflege zu den Mitgliedsunternehmen
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 SGB VII
§ 17 SGB VII
§ 23 SGB VII
Produkte:
Aus- und Fortbildungsseminare
Vorträge von BG-Experten
Vorträge BG-externer Experten
Bereitstellung von Schulungsmedien
Entwicklung von Schulungskonzepten
Fachtagungen
Typisches Beispiel:
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Qualitätsmermale und
Messgrößen (z. B.):
Abgrenzung:
Anzahl der erreichten Teilnehmer und Betriebe pro Seminar
Nachfrage im Vergleich zu anderen Anbietern
Inhaltliche Eignung des Angebots
Durchführungs- und Prozessqualität
Lernerfolgs-, Ergebnis- und Transferqualität
Schulung als Maßnahme im Rahmen der Erfüllung des Beratungsauftrags
Abgrenzung der Nachbetreuung der Teilnehmer von Überwachung/Beratung
Tabelle 20: Präventionsdienstleistung Schulung
Nach § 14 (1) des deutschen Sozialgesetzbuchs VII (SGB VII)
haben die Unfallversicherungen mit allen geeigneten Mitteln
für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Diese allgemeine Präventionszielsetzung gilt auch für die Durchführung von
Bildungsmaßnahmen. Sie stehen neben anderen präventiven
Maßnahmen, wie beispielsweise Informationsmaterial, Rechtund Regelsetzung, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische
Betreuung.
Berufliche Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit ist eine der Schwerpunktaufgaben der Präventionsarbeit von Unfallversicherungsträgern. Eine solide Qualifikation der
betrieblichen Arbeitsschutzakteure wird zunehmend wichtiger,
um Unfälle und Krankheiten zu vermeiden, aber auch um die
Rechtssicherheit für den Betrieb zu erhalten. Ziel des Teilprojekts
„Qualifizierung“ ist es, zu prüfen, ob die Aus- und Fortbildung
der betrieblichen Fachleute und Multiplikatoren des Arbeitsschutzes und der Versicherten entsprechend dem gesetzlichen
Auftrag zielgerichtet und wirksam erfolgt.
59
9.5.1 Evaluationskonzept
Eine notwendige Voraussetzung für den Weiterbildungserfolg
ist die Qualität der Bildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften. Für das Projekt „Qualität in der Prävention“ reicht nicht
die Zufriedenheit der beteiligten Akteure. Die Versicherungsbeiträge der Unternehmen werden in präventive Bildungsarbeit
investiert, um Wirkungen zu erzielen. Im Vordergrund steht
deshalb die Beurteilung der Wirksamkeit präventiver Bildungsmaßnahmen, genauer: die Frage, ob die Schulung die beabsichtigten Effekte zeigt und damit die ursprünglichen Anforderungen
erfüllt. Die Teilnahme an einer Schulung gilt dabei erst dann als
erfolgreich, wenn die geschulten Akteure einen höheren Informationsstand haben, im Problembewusstsein geschärft sind und
in der Lage sind Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu
verbessern oder auf hohem Niveau zu erhalten.
Der Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen kann sich erst dann
zeigen, wenn diese in der Praxis Früchte tragen. Die Rahmenbedingungen außerhalb des Arbeitsumfelds haben einen großen
Einfluss darauf, ob die Qualifikationen überhaupt und gegebenenfalls in welchem Maße sie zur Veränderung der Arbeitsbedingungen beitragen können. Aus dem Bildungscontrolling ist
zudem bekannt, dass für eine Bildungsdienstleistung typischerweise mehrere Kunden postuliert werden können: Als Kunden
der Präventionsdienstleistung „Bildung“ sind mindestens zu
nennen: die Teilnehmer von Qualifizierungsmaßnahmen, also
diejenigen, die selbst qualifiziert werden und die Organisationen,
denen die Teilnehmer angehören und in denen das vermittelte
Wissen und Können wirken soll. Zudem muss der Evaluationsansatz zeigen, ob die postulierten Interaktionseffekte der präventiven Bildungsmaßnahmen mit anderen präventiven Maßnahmen
tatsächlich bestehen. Es muss daher untersucht werden, welche
Synergieeffekte sich durch die Strategie „Prävention aus einer
Hand“ ergeben.
Die Ergebnisse der Evaluation im Rahmen des Teilprojekts „Qualifizierung“ sollen eine Grundlage zur Optimierung präventiver
Bildungsmaßnahmen bilden.
Prävention wirkt sich in der Regel nicht direkt auf das Ergebnis
aus, sondern sie ist Bestandteil einer Kette komplexer UrsacheWirkungsbeziehungen. Die verschiedenen erwarteten Wirkungen
der präventiven Bildungsmaßnahme müssen in einen systematischen Zusammenhang mit den Betrachtungsebenen gebracht
werden, auf denen sich ein Nutzen für die unterschiedenen
Kundenebenen ergeben kann. Im nachfolgend dargestellten Wirkungskettenmodell (Abbildung 30) wurde auch die Ausrichtung
am gesetzlichen Präventionsziel „Vermeidung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren“ zu Grunde gelegt.
60
Qualität messbar als ...
Präventionszielerreichung
Qualität messbar bei ...
Phase 3
Betrieb
Transfer
Zufriedenheit und
Zufriedenheit
Lernerfolg
und Lernerfolg
Teilnehmer
Phase 2
Prozessqualit
ät
Prozessqualität
Strukturqualität
Phase 1
Angebot Schulung Umsetzung Auswirkung
Anbieter
Zeit
Abbildung 30: Wirkungskette mit Kundenebenen und Projektphasen
Der Graph stellt die Stufen der vermuteten Wirkung der Präventionsdienstleistung „Schulung“ dar. Dem zeitlichen Verlauf werden
sowohl Wirkungsebenen als auch Qualitätsindikatoren zugeordnet. Auf der X-Achse ist die Zeit abgebildet, auf der Y-Achse
werden sowohl die Ebenen der qualitativen Bewertung (rechte
Seite) als auch die entsprechenden Adressaten (Kunden) genannt.
Vor der Durchführung der Schulung lässt sich das Angebot prüfen: Die Strukturqualität von Anbieter und Angebot kann ermittelt
werden (Phase 1). Während der Qualifizierung kann die Prozess- bzw. Durchführungsqualität erhoben werden. Nach ihrem
Abschluss lassen sich der Lernerfolg und damit der erste Hinweis
auf Ergebnisqualität bei den Teilnehmern erfassen. Anschließend
beginnt im Erfolgsfall der Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag und die Qualität dieses Transfers ist feststellbar (Phase 2).
Schließlich ist ermittelbar, ob das Präventionsziel erreicht wurde
(Phase 3). Für die Qualität der einzelnen Kettenglieder lassen sich
konkrete (messbare) Indikatoren benennen.
9.5.2 Vorgehensweise im Projekt
Das Teilprojekt „Qualifizierung“ orientierte sich an der zuvor
dargestellten Wirkungskette, durchwanderte sie sozusagen
systematisch von unten nach oben. Dabei lassen sich die in der
Abbildung 30 gekennzeichneten Phasen unterscheiden. Berichtet
werden kann nur bis zum Abschluss von Phase 2. Eine weiterführende Studie von Phase 3 könnte in einem Folgeprojekt untersucht werden.
In der ersten Phase wurde das Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen untersucht. Hier stellen sich die Fragen nach dem
Umfang, der Zielrichtung und der Themenauswahl der angebotenen Maßnahmen. Die Frage, an wen sich das Bildungsangebot
wendet, wurde mit Hilfe einer umfassenden Darstellung der
berufsgenossenschaftlichen Bildungsaktivitäten beantwortet.
In der zweiten Phase des Projekts wurde der Wirksamkeit einer
möglichst repräsentativen Auswahl der im ersten Projektteil katalogisierten Seminartypen exemplarisch auf den Grund gegangen.
Die in Kooperation mit der Universität Regensburg durchgeführte
Studie „Transfererfolg“ misst das Erreichen der beabsichtigten
Kompetenzen und Einstellungen vor und nach den Seminaren
sowie drei Monate nach Seminarbesuch im Arbeitsumfeld der
Seminarteilnehmer.
Erfassung der Prozessqualität: Selbsteinschätzung der Referenten
SEMINAR
1. Befragung
Teilnehmer
2. Befragung 3 Monate
Teilnehmer
1. Befragung
Vorgesetzte/
Kollegen
3-4 Monate
1. Befragung
Kontrollgruppe
Befragungszeitpunkte
t1
3. Befragung
Teilnehmer
2. Befragung
Vorgesetzte/
Kollegen
SEMINAR
1. Befragung
Kontrollgruppe
t2
t3
Abbildung 31: Qualifizierung – Modell Transferstudie
In einem heute noch nicht begonnenen aber möglichen Folgeprojekt wird vorgeschlagen, die dritte Phase der Transferstudie
durch eine weitere Messung nach 2 Jahre nach dem Seminarbesuch fortzuführen. In dieser Studie könnte ergänzend ermittelt
werden, wie die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“ auf
betrieblicher Ebene mit anderen Maßnahmen und Angeboten
zusammenwirkt und welchen qualitativen Beitrag sie damit zum
Erreichen der Präventionsziele leistet.
9.5.3 Gesamtkatalog berufsgenossenschaft-
licher Bildungsangebote
Ziele und Zielgruppen präventiver Bildungsmaßnahmen im
Arbeitsschutz
Im § 23 SGB VII ist geregelt, dass sich die Unfallversicherungsträger aktiv um die Qualifizierung der betrieblichen Akteure
bemühen sollen und welche Kosten die gesetzliche Unfallversicherung hierfür übernimmt. In den Seminaren werden Fachinformationen, rechtliche Hintergründe sowie branchenspezifische
Vorgehensweisen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit
vermittelt. Die Teilnehmer werden branchen- und praxisorientiert für die Belange des Arbeitsschutzes sensibilisiert, motiviert
und qualifiziert. Teilnehmer sind Unternehmer, Führungskräfte,
Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte sowie weitere besondere
betriebliche Zielgruppen.
Teilnehmer-Lehreinheiten
Gesamt
Unternehmen/
Führungskräfte
Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
Sachkundige/
Beauftragte/Befähigte
Sicherheitsbeauftragte
3.926.255
2.013.105
1.909.651
1.337.151
1.335.805
sonstige besondere
betrieblicheZielgruppen
1.224.261
Betriebs-/Personalräte
1.196.362
Betriebsärzte 39.693
Ersthelfer 22.756
Abbildung 32: Qualifizierung – Teilnehmerübersicht (Mehfachnennung)
Neben den klassischen betrieblichen Trägern des Arbeitschutzes,
die in den Gesetzen und Regelungen zum Arbeitsschutz explizit genannt sind, wenden sich die Berufsgenossenschaften auf
der Grundlage des § 23 SGB VII gezielt weiteren Personen zu.
Diese sind Resultat der branchentypischen Vorgehensweise der
Berufsgenossenschaften, die sich aufgrund der Entwicklung von
Unfallzahlen oder der systematischen Ermittlung der Ursachen
und Epidemiologien von Berufskrankheiten ergeben. Betriebliche Spezialisten, wie etwa Elektrofachkräfte sind aufgrund ihrer
Tätigkeit so direkt für die Arbeitssicherheit zuständig, dass ihnen
ebenfalls eine besonders hohe betriebliche Wirkung zukommt.
Zu einem geringen Teil entwickeln BGen auch Angebote, die sich
maßgeschneidert direkt an bestimmte Versicherte wenden. Dies
geschieht dann, wenn für Versicherte aufgrund ihrer beruflichen
Tätigkeit eine besonders hohe Gefährdung besteht (z. B. beim
Einrichten von Pressen in der Metallbranche oder im Werttransportgewerbe).
Ziel und erwarteter Nutzen von Qualifizierungsmaßnahmen ist
es, Gesundheit, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten, zu schützen und zu fördern. Dadurch soll
ein Teil der derzeitigen finanziellen Aufwendungen, insbesondere
für Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und nachfolgende Kosten
für Rehabilitation und Rentenleistungen vermindert werden.
Die Strategie ist, die Arbeitssysteme in den Unternehmen im
Hinblick auf sichere und ergonomische Arbeitsmittel, sichere Arbeitsabläufe, sichere und gesunde Arbeitsumgebung, informierte
Unternehmer und qualifizierte Versicherte zu beeinflussen.
Bildungsmaßnahmen, die sich diesen Themen widmen, dienen
damit letztlich der Verhältnisprävention.
61
Angebot und Nachfrage nach berufsgenossenschaftlichen
Bildungsmaßnahmen
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften führen pro Jahr über
18.000 Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung im Arbeitsschutz durch. Damit sind sie der bedeutendste Bildungsanbieter
im Themenfeld „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“. Im
Jahr 2005 bildeten sich 339.253 Teilnehmer bei den gewerblichen
Berufsgenossenschaften weiter. Die Bandbreite reicht von eintägigen Angeboten als thematisch eng umrissene Informationsund Motivationsveranstaltungen in Betrieben über mehrtägige
Seminarveranstaltungen bis zur berufsbegleitenden Ausbildung
von betrieblichen Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Ist der Umfang der berufsgenossenschaftlichen Ausbildungsmöglichkeiten angemessen?
Das berufgenossenschaftliche Angebot wird mit insgesamt über
339.000 Teilnehmern pro Jahr wahrgenommen. Die Art und der
Umfang des zu realisierenden Angebots wird jährlich in den
Berufsgenossenschaften mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beraten. Diese regelmäßige Überarbeitung führt zu einem
Angebot, welches den branchentypischen Bedürfnissen in hohem
Maße gerecht wird und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar ist.
Um zeigen zu können, von wem das berufsgenossenschaftliche
Bildungsangebot in welchem Umfang nachgefragt wird, wurde
für das Jahr 2005 das (branchenspezifisch erbrachte) Bildungsvolumen von etwa 3.926.000 Lehreinheiten ermittelt. Abbildung 33
zeigt den Anteil des Bildungsvolumens für die unterschiedlichen
Zielgruppen. (Das Bildungsvolumen eines Seminars ist die Zahl
der tatsächlichen Teilnehmer mal die Lehreinheiten.)
Die Berufsgenossenschaften orientieren sich bei der Gestaltung
ihres Angebots an Unfallzahlen, betrieblichem Bedarf, Schwerpunkten der Prävention, dem Wandel der Arbeitswelt und
rechtlichen Entwicklungen. Die Themen der Qualifizierungsangebote lassen sich folgenden vier Feldern unterordnen: „Reduzierung von Gefährdungen und Belastungen“, „Organisation
des Arbeitsschutzes“, „Gesundheitsförderung“, „Methoden- und
Sozialkompetenz“. In den meisten Seminaren werden mindestens
zwei von ihnen, oft sogar drei oder alle vier Themenbereiche
angesprochen.
9.5.3.1 Sind die Themen geeignet?
Unternehmer/
Führungskräfte
Betriebs-/ Beauftragte/
Personalräte
sonstige besondere
Sachkundige/
betriebliche
Zielgruppen Befähigte
Sicherheitsbeauftragte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsärzte
1000 Teilnehmer-Lehreinheiten
Gesamt
Unternehmer/
Führungskräfte
Arbeitssicherheit
Sachkundige/
Beauftragte/Befähigte
Sicherheitsbeauftragte
sonstige besondere
betriebliche Zielgruppen
Betriebs-/
Personalräte
Je nach der Zielrichtung eines Seminars gibt es bezüglich des
Umfangs, in dem an den Themenfeldern gearbeitet wird, unterschiedliche Schwerpunkte.
Betriebsärzte
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
Abbildung 33: Volumen des berufgenossenschaftlichen Bildungsangebots 2005
(Mehrfachnennung)
Anmerkung: Volumen des branchenspezifisch erbrachten berufgenossenschaftlichen Bildungsangebots 2005 (in 1000 Teilnehmer-Lehreinheiten, gerundet, Mehrfachnennungen)
Vertiefende Fortbildungen sowie betriebsbezogene Seminare
finden oft zielgruppenübergreifend statt. Das hat zur Folge, dass
die relevanten betrieblichen Akteure im Seminar nicht nur eine
gemeinsame „Sprache“ erlernen, sondern die Lerninhalte auch
aus unterschiedlichen Praxisperspektiven hinterfragen und diskutieren. Die entsprechenden Seminare wurden daher mehrfach
zugeordnet.
9.5.3.2 Wirksamkeit der untersuchten Seminare
Um die Wirkung der Seminare entlang der angenommenen Wirkungskette einerseits auf die Kenntnisse und Einstellungen sowie
andererseits in Bezug auf das Handeln der Teilnehmenden im Arbeitschutz zu untersuchen, wurde eine Studie „Transfererfolg“ in
Zusammenarbeit mit der Universität Regensburg (Prof. Dr. Hans
Gruber, Dagmar Festner) durchgeführt. Auf der Basis gemeinsam
entwickelter Instrumente wurde an fünf Seminartypen exemplarisch die Qualität der während der Seminare ablaufenden
pädagogischen Prozesse (Lehr-Lern-Qualität), der erreichte Lernerfolg und schließlich der Transfererfolg der Lerninhalte in den
betrieblichen Arbeitsalltag untersucht.
Wichtig für das Projekt war dabei der Gewinn von Indikatoren
und die Messbarkeit, derjenigen Aspekte der Qualität bglicher
Qualifizierung, die „erfolgskritisch“ sind im Sinne einer Transferwirkung.
In die Untersuchung einbezogen wurden:
⋅ ein Sicherheitsbeauftragtenseminar mit hohen Teilnehmer-
zahlen, das bei fast jeder BG angeboten wird,
⋅ ein Führungskräfteseminar, als ein Produkt, das sich an eine
62
Zielgruppe mit besonders hohen betrieblichen Wirkungsmöglichkeiten wendet,
⋅ ein Fachkundeseminar zur Vermeidung klassischer Gefährdungen, das sich direkt an die sonstige besondere betriebliche
Zielgruppe „gefährdete Versicherte“ wendet,
⋅ ein Sachkundeseminar (Angebote für „Sachkundige/ Beauftragte/ Befähigte“) im Bereich moderner, schlecht vorhersehbarer
Gefährdungen,
⋅ ein Seminar zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, das
sich an alle betrieblichen Zielgruppen wendet.
Die Seminare zielen auf die Vermittlung unterschiedlicher Inhalte
aus dem Bereich Arbeitsschutz ab und sind auf unterschiedliche
Zielgruppen ausgerichtet. Die Teilnehmer wurden zu Seminarbeginn (= t1), zu Seminarende (= t2) und drei Monate nach dem
Seminar befragt (= t3). Die Vorgesetzten der Seminarteilnehmer
wurden im Abstand von drei Monaten zweimal befragt (= t1 und
t3). Als Kontrollgruppe wurden Personen befragt, die sich zum
Befragungszeitpunkt bereits für den Seminartyp (aber für einen
späteren Zeitpunkt) angemeldet hatten und eine entsprechende
betriebliche Tätigkeit bereits ausführten. Die wichtigsten Rücklaufquoten zeigt Tabelle 19.
Seminarteilnehmer
TN
t1
TN
t2
TN
t3
TN
t1+t2+t3
Anzahl: 496
455
446
129
126
Prozent: 100
91,7 %
89,9 %
26,0 %
25,4 %
Vorgesetzte
VG t1
VG t3
VG t1+t3
Anzahl: 496
78
71
47
Prozent: 100
15,7 %
14,3 %
9,5 %
Tabelle 21: Rücklauf zur Studie Transfererfolg (Gesamtauswertung)
Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Seminare ihren
primären Zweck, nämlich Kenntnisse und Wissen zu vermitteln,
erfüllen. Ein Mittelwertvergleich zeigt, dass sich sowohl die Einstellungsänderung während des Seminars als auch die Einstellungsänderung bis drei Monate nach dem Seminar als signifikant
erweisen. Die Seminare konnten somit zu einer nachhaltigen
Steigerung der erwünschten Einstellungen gegenüber dem
Arbeitsschutz beitragen.
Es wurde ein dreistufiges Modell entwickelt, mit dem sich
Transfererfolg im Arbeitschutz qualitativ bewerten lässt. Die erste
Stufe umfasst die subjektiv berichtete vermutete Wirkung. Die
zweite beinhaltet konkrete eigene Aktivitäten der Teilnehmer in
ihrem Arbeitsbereich und das aktive Zugehen auf Kollegen. Die
dritte Stufe beschreibt Aspekte der Wirkung auf den betrieblichen
Arbeitschutz (Abbildung 34).
Die Teilnehmer der Seminare berichteten einen subjektiven
Transfererfolg des Seminars im Hinblick auf eine positive
Veränderung der eigenen Handlungen, Aktivitäten und des
Wissens (Stufe 1b). Für die Arbeitschutzaktivitäten zeigte sich
ein signifikanter Trainingseffekt, der besagt, dass die Aktivitäten
in der Untersuchungsgruppe drei Monate nach dem Seminar in
höherem Ausmaß angestiegen sind als in der Kontrollgruppe
(Stufe 2a, 2c). Die Seminarteilnehmer wurden auch befragt, wie
sie zur Verbreitung der Seminarinhalte beigetragen haben. 94
Prozent gaben an, über die Seminarinhalte Gespräche innerhalb
des Betriebs geführt zu haben. Darüber hinaus wurden von 73
Prozent Arbeitsschutzmaßnahmen angestoßen. Über zwei Drittel
versuchten, andere Personen im Arbeitsbereich von der Umsetzung der Seminarinhalte zu überzeugen und 60 Prozent schätzten
sich hierin als erfolgreich ein (Stufe 2b). Diese Ergebnisse zeigen
deutlich den weit reichenden Wirkungskreis der Seminare auf.
Basierend auf dem Transfermodell von Baldwin und Ford (1988)
wurde in der Studie „Transfererfolg“ angenommen, dass der
Transfererfolg von Faktoren auf drei unterschiedlichen Ebenen
beeinflusst wird:
3c. Nachweis von Aktivitäten in betriebl. Dokumentation
3b. Erfolg von durchgeführten Arbeitsschutzaktivitäten im Betrieb
3a. Ausmaß arbeitsschutzrelevanter Aktivitäten
2c. Wirkung auf den Arbeitsprozess/die Elemente des Arbeitssystems
2b. aktiv auf andere zugehen (im Rahmen der eigenen Rolle)
2a. arbeitsschutzgerechtes eigenes Verhalten
2b. Berichteter Transfererfolg am eigenen Arbeitsplatz
2c. Berichtete Transferversuche (mit und ohne Erfolg)
}
}
}
Wirk-/Messtiefe
Wirkung auf
den Betrieb
Wirkung am
Arbeitsplatz
vermutete
Wirkung
Abbildung 34: Stufenmodell Transfererfolg im Arbeitsschutz (vgl. Gallenberger, 2007)
63
1. Ebene der Teilnehmer
2. Ebene des Seminars
3. Ebene des Betriebes
Die hierzu erhobenen Aspekte gehen aus Abbildung 35 hervor.
Zu jedem Aspekt wurde eine Partialkorrelation zu den beiden Aspekten des Transfererfolgs berechnet. Dabei wurde das Vorwissen
der Teilnehmer, der Stand des Arbeitschutzes im Betrieb und die
jeweiligen Einstellungen vor dem Seminar kontrolliert.
TEILNEHMER:
PROZESSQUALITÄT:
ARBEITSUMFELD:
Zufriedenheit
Transferbezug
Unterstützung
Transfermotivation
berichteter
Transfer
Einstellungen
Transferklima
ASAktivität
Transfererfolg
Abbildung 35: Gefundene Einflüsse auf den Transfererfolg (Relation der Pfeilstärke
entspricht der aufgeklärten Varianz)
Die in den früheren HVBG - Instituten (jetzt DGUV – Institute) verwendeten Fragen zur Zufriedenheit korrelieren signifikant aber
gering mit dem berichteten Transfer (.25*). Stärker korreliert die
die ebenfalls zum Ende des Seminars abgefragte Transfermotivation (.32**). Von den zahlreichen Aspekten der Prozessqualität
weist nur der von den Dozenten berichtete Transferbezug einen
Zusammenhang zum berichteten Transfer auf (.22*). Die erlebte
Unterstützung der Teilnehmer durch ihr Arbeitsumfeld weist
nicht nur zur ersten (.31**) sondern auch zur zweiten Transferstufe eine bedeutende Korrelation (.39**) auf. Als Indikator
für die zweite, strenger messende Stufe „Arbeitschutzaktivität“
wurde die Differenz des Umfangs bestimmter vor und nach
dem Seminar abgefragter allgemeiner Arbeitschutzaktivitäten
verwendet. Neben der Unterstützung im Betrieb weisen auch das
wahrgenommene Transferklima (.23*) und die Einstellungen der
Teilnehmer nach dem Seminar (.23*) einen, wenn auch geringen,
aber statistisch signifikanten Zusammenhang mit der zweiten
Transferstufe auf.
Aus den Korrelationen lässt sich schlussfolgern:
⋅ Den korrelativ bedeutendsten Einfluss auf die Arbeitsschutzakti-
vitäten hat das Arbeitsumfeld.
⋅ Nimmt man den „berichteten Transfer“ als einen Indikator für
64
„Transferqualität“ lässt sie sich ansatzweise schon am Ende des
Seminars bestimmen, indem Zufriedenheit und Transfermotivation nach dem Seminar gemessen wird.
⋅ Eine Verbesserung der Arbeitschutzeinstellungen während des
Seminars leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem Anwachsen von Arbeitschutzaktivitäten.
Darüber hinaus zeigte sich, dass die Nutzung weiterer Präventionsdienstleistungen als unterstützend bei der Umsetzung der
Seminarinhalte empfunden werden. Die Hälfte der Befragten
gab an, dass Ihnen das Nachschlagen in Vorschriften und das
Lesen weiterer Informationsmaterialien der BGen die Umsetzung
erleichterte. 29 Prozent unterstützte die betriebsärztliche und
sicherheitstechnische Betreuung.
Einschätzung des Seminarnutzens für den AS in der betrieblichen Praxis
(Gesamtwerte in Prozent)
Teilnehmer
60
52,4
Vorgesetzter
50
46,3
36,6
40
30
23,8
10
0
19,0
17,1
20
0,8 0,0
sehr gering
4,0
0,0
gering mittelmäßig
hoch
sehr hoch
Abbildung 36: Nutzen der Qualifikation in der betrieblichen Praxis
Einschätzung des Seminarnutzens für den Arbeitsschutz (Studie
Transfererfolg Gesamt­stich­probe). Anmerkung: Teilstichprobe
Teilnehmer: N = 126; gültige Fälle: N = 126, Teilstichprobe Vorgesetzte: N = 47; gültige Fälle: N = 41, Erhebungszeitpunkt t3
(= drei Monate nach dem Seminar)
In der Studie Transfererfolg wurden die Teilnehmer und Vorgesetzten gebeten, den Seminarnutzen für den Arbeitsschutz in
ihrer betrieblichen Praxis einzuschätzen. 71.4 Prozent der Seminarteilnehmer schätzten den Seminarnutzen hoch bzw. sehr hoch
ein. Die Gruppe der Vorgesetzten übertraf diese Einschätzungen
der Teilnehmer mit 82.9 Prozent, wobei fünf Personen sich hier
ihrer Stimme enthielten, da sie den Nutzen ihrer Meinung nach
nicht einschätzen konnten.
Der Nutzen der Teilnahme an den Seminaren, die in der Transferstudie einbezogen waren, wurde also hoch bewertet.
Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 10, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
Strukturqualität
9.5.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Personelle Ressourcen:
1.Kompetenz der Dozenten
2.Kompetenz der MA in der
Seminaranmeldung und
-durchführung
1a. Fachliche Qualifikation
1b. Erfahrungen mit der Zielgruppe
1c. Pädagogische Qualifikation
2a. Organisation der Anmeldung
2b. Fähigkeit zur (Vermittlung von)
Beratung/ Vorinformation
2c. Schnittstelle zu den Dozenten
1a-c. Checkliste für den Trainer
2a-c. Checkliste, Endbefragungs bogen
Materielle Ressourcen:
Räumliche Rahmenbedingungen
a.Lernförderliche Seminarräume
und Praxisfelder
b.Angenehmes Umfeld
c.Gelebter Arbeitsschutz im Umfeld
a. Checkliste
b. Fragebogen
c. Checkliste
Verfügbarkeit/Zugang:
1. Definierte TNzahl (min-max)
2. Definierte Zielgruppe
1. Tatsächliche TN passend zur Festlegung 1. Verwaltungssoftware des
und den Ressourcen?
BGAG
2. Def. Eingangsvoraussetzungen der TN
2.Checkliste: Überwachung der Ein gangsvoraussetzungen der TN
Zeitnähe:
Sind die Kunden mit der Zeitspanne
zwischen Anmeldung und Teilnahme
zufrieden?
a. Stil der Gesprächsführung
b. Verwendete Kommunikationstechniken
c. Verwendete Medien
Betriebsbefragung
a. Feinabstimmung
b. Einbindung von Vorerfahrung
c. Orientierung an betriebl. Gegebenheiten
1. Transparenz der Regelungen und Kosten
2. Darstellung der Seminarziele
Selbsteinschätzung der Dozenten
Beobachtung des Seminarverlaufs
Befragung der TN
1. Checkliste
2. Beobachtung, Befragung TN
a. Prozessqualität
b. Zufriedenheit
c. Lernerfolgsmessung/Prüfung
d. Transferuntersuchung
a.Reflexive Gruppenbefragungen
b.Fragebogen
c. Tests, FB zur subjektiven Erfolgsbeurteilung
d.Ex-post-Fragebogen
Kommunikation(Stil):
Stil der Seminardurchführung
Zielgruppenorientierung:
TN-Orientierung
Prozessqualität
Transparenz/ Standardisierung:
1. Vertragsgestaltung
2. Nachvollziehbare Lehr-Lernziele
Dokumentation/Evaluierung:
Evaluationskonzept
Wert Zielwert
Selbsteinschätzung Dozenten
Beobachtung Seminarverlauf
Befragung der TN
65
Ziel
Indikator
Ergebnisqualität
Kundenzufriedenheit /-akzeptanz: TN-Zufriedenheit nach dem Seminar
Kundenzufriedenheit
Befragung TN
Einstellungsveränderung:
1. Engagement im Arbeitsschutz
2. Motivation, andere zu schützen
1. Motiviert zum eigenen arbeitsschutz1. Befragung der TN
gerechten Verhalten
2. Befragung der TN
2. Verantwortungsübernahme im Arbeitsschutz
Bewältigungskompetenz und
-performanz:
1. Transferversuch
2. Erweiterung und Flexibilisierung des Handlungsrepertoires
3. Transfererfolg (Ebene TN)
3b. Anregung und Unterstützung
anderer
4. Transfererfolge (Ebene Betrieb)
1.Ausmaß der Transferversuche
2.Ausmaß des Wissens- und Fähigkeitenzuwachses
3a. Arbeitsschutzgerechtes eigenes Verhalten
3b. Aktiv auf andere zugehen
3c. Wirkung auf Arbeitsprozess/Elemente
des Arbeitssystems
4a. Ausmaß der arbeitsschutzrelevanten Aktivitäten im Betrieb
4b.Erfolg von Arbeitsschutzaktivitäten im Betrieb
4c. Dokumentation von arbeitsschutz-
relevanten Aktivitäten
1.
2.
3.
4.
Beschwerdemanagement:
1. Beschwerdestimulierung
2. Beschwerdeannahme
3. Beschwerdebearbeitung und -reaktion
4. Beschwerdeauswertung
1.-3. Checkliste
Tabelle 22: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Qualifizierung
66
Ermittlung des Indikators
Ex-post-Fragebogen
Lernerfolgskontrollen/Tests
Fragebogen
Fragebogen/ Betriebsbefragung/ Einschätzung durch
Experten
Wert Zielwert
9.6 Zertifikate
Dienstleistungsgruppe:
Sächliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Zertifikate
Beschreibung:
Bestätigung, dass Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Arbeitsmittel, eingehalten werden
Durchführung von Produktprüfungen und -zertifizierungen für Mitgliedsbetriebe und andere Kunden
Durchführung von Auditierungen und Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen
Zielsetzung:
Prüf- und Zertifizierungstätigkeit als wesentlicher Bestandteil zur Gewinnung von Erkenntnissen, die
insbesondere über die berufsgenossenschaftlichen Fachausschüsse in die Erstellung von Vorschriften
und Normen einfließen
Einflussnahme auf die sicherheitsgerechte Beschaffenheit von Produkten
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 SGB VII
§ 7 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GS-Zeichen)
Produkte:
Konformitätsbewertung
Prüfgrundsätze
Prüfverfahren
Prüfung
Beratung von Herstellern, Marktüberwachungsbehörden und Regelsetzern
Zertifikate
Positivliste geprüfter Produkte
Typisches Beispiel:
Staubbeseitigende Maschinen – Vermeidung gesundheitsschädlicher Stäube an der Quelle
Qualitätsmerkmale und
Messgrößen (z. B.):
Anzahl der Zertifikate
Anzahl unterstützter Normungsvorhaben
„Marktanteil“ berufsgenossenschaftlicher Zertifikate in bestimmten Produktgruppen
Anteil von Prüfverfahren bei neuartigen Produkten
Zufriedenheit der Auftraggeber mit der Arbeit der Prüf- und Zertifizierungsstellen
Abgrenzung:
Forschung und Entwicklung im Rahmen von Prüf- und Zertifizierungstätigkeit
Tabelle 23: Präventionsdienstleistung Zertifikate
Die berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen nehmen über ihre Tätigkeit sowie über die Weitergabe von
Erkenntnissen aus der Prüfung und Zertifizierung Einfluss auf die
Gestaltung von Arbeitsmitteln. Im Rahmen des Teilprojekts Zertifikate wurden die Wirkungsketten und die Qualität der Dienstleistung untersucht.
Die neunzehn berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen prüfen und zertifizieren Produkte und Qualitätsmanagementsysteme. Hierbei gewonnene Erkenntnisse werden
insbesondere in die Normung eingebracht. Insgesamt wurden
bisher über 95.000 Zertifikate ausgestellt. Allerdings sind nicht
alle Zertifikate eine Unterstützung der Mitgliedsbetriebe beim
Einkauf: Für bestimmte Produkte fordern europäische Richtlinien
Pflichtprüfungen, somit müssen alle auf den Markt gebrachten
Produkte über ein Zertifikat verfügen. Derartige Zertifikate
bringen keine Marketingvorteile für den Hersteller und keine
Auswahlhilfe für Käufer mit sich. Anders sieht es im freiwilligen
Bereich aus, der im BG-PRÜFZERT 70 Prozent der Zertifizierungen
ausmacht. Ein Teil der freiwilligen Zertifizierungen wird allerdings nicht aufgrund des Marketingvorteils durchgeführt, sondern
zur Bestätigung der Produktsicherheit für den Hersteller.
67
5000
Zertifikate im BG-PRÜFZERT 1965-2005
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
0
1965
1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
500
196519661967196819691970197119721973197419751976197719781979198019811982198319841985198619871988198919901991199219931994199519961997199819992000200120022003
2004
2005
19 Prüfstellen
(ab 1999)
26 Prüfstellen
Abbildung 37: Zertifikate im BG-PRÜFZERT
Aufträge von Herstellern zur Prüfung und Zertifizierung ihrer
Produkte sind die Grundlage für die Präventionsdienstleistung
Zertifikate. Damit ist ein bedeutender Unterschied zu den anderen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen
gegeben: Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT
stehen im Wettbewerb mit anderen Prüf- und Zertifizierungsstellen und sind daher darauf angewiesen, Hersteller zu finden, die
bereit sind für diese Dienstleistung zu zahlen.
Bisher gibt es außerhalb des berufsgenossenschaftlichen Bereichs keine Untersuchungen zur Effektivität und Effizienz von
Produktsicherheitszertifizierungen, wie umfassende Literaturrecherchen ergaben. Im Rahmen des Teilprojekts „Zertifikate“ galt
es somit, methodisch und inhaltlich Neuland zu betreten.
9.6.1 Wirkungskette Präventionsdienst-
leistung „Zertifikate“
Zunächst wurde die Wirkungskette der Präventionsdienstleistung
intensiv untersucht. Die anschließenden Experteninterviews mit
Fachleuten aus den Mitgliedsbetrieben (Sicherheitsfachkräfte
und für den Einkauf verantwortliche Personen) erbrachten ein
vertieftes Verständnis für die betrieblichen Abläufe und Notwendigkeiten bezüglich der Beschaffung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte. Interviews mit den Leitern der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen ergaben Daten
zur Organisation sowie zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der Präventionsdienstleistung. Eine umfassende schriftliche
Befragung der Zertifikatsinhaber des BG-PRÜFZERT wurde im
68
Jahr 2002 durchgeführt; diese Daten konnten im Rahmen des
Teilprojekts verwendet werden.
Um die Wirkungsweise der Präventionsdienstleistung Zertifikate
zu erfassen, müssen direkte und indirekte Wirkungen unterschie-
· Normen/
andere Prüfgrundlagen/
Koordinierungskreise
Prüf- und Zertifizierungsstellen
· Beratung Hersteller
· Messekommissionen
Prüfung
und Zertifizierung
Kunden des
BG-Prüfzert Hersteller
Betreiber
(Mitgliedsbetriebe)
· Beratung Betreiber
und Aufsichtspersonen
· Auswahlhilfen
(Positivlisten, Informationsmaterial, ...)
· Schulungen, ...
Abbildung 38: Wirkungskette Präventionsdienstleistung Zertifikate
den werden (siehe auch Abbildung 38). Die Dienstleistung wirkt
zu einem großen Teil indirekt auf die Mitgliedsbetriebe ein. Die
wichtigsten zwei Gruppen der indirekten Wirkung sind
1. Einflussnahme auf die Produktgestaltung durch Einbringen der
gewonnenen Erkenntnisse in die Normung, in Anwendungs-
empfehlungen der notifizierten Prüf- und Zertifizierungsstellen, die Herstellerberatung etc.
2. die Einwirkung auf die Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln, z. B. durch Beratung der Mitgliedsbetriebe und der Aufsichtspersonen oder durch Erstellen von Informationsmaterial.
9.6.2 Zusammenspiel von Prüfung, Zertifizierung und Normung
Dem Zusammenspiel mit anderen berufsgenossenschaftlichen
Präventionsdienstleistungen kommt hierbei eine bedeutende
Rolle zu. Insbesondere die Mitarbeit in der Normung ermöglicht einen breit gefassten Einfluss auf die Entwicklungen bei
der Produktsicherheit. Bei der Gewinnung von Input für andere berufsgenossenschaftliche Dienstleistungen wie auch bei
Pflichtprüfungen ist die Präventionsdienstleistung Zertifikate für
Mitgliedsbetriebe nicht direkt wahrnehmbar. Diese Wechselwirkungen beinhalten auch eine Rückkopplung von Erfahrungen
aus der betrieblichen Praxis bezüglich der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes bei Produkten. Dadurch wird im Ergebnis
ein Regelkreis (Abbildung 39) zugunsten sicherer und gesundheitsgerechter Produkte erreicht.
Die Interviews mit betrieblichen Experten für die Beschaffung von
Arbeitsmitteln erbrachte interessante Erkenntnisse und Ansatzpunkte, um die Qualität der Dienstleistung zu verbessern.
9.6.3 Bedeutung von Zertifikaten für den Einkauf
Der Stellenwert sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsmittel
im Betrieb wird von den befragten betrieblichen Experten als
sehr hoch eingeschätzt. Unfälle bringen eine Vielzahl von Konsequenzen wie menschliches Leid und negative Folgen für die
F
UVTAufsichtsdienste
Prüfung/
Zertifizierung
Mitgliedsbetriebe
Normung
Sicherheitsfachkräfte werden insbesondere bei der Beschaffung
von Arbeitsmitteln und Investitionsgütern sowie bei Persönlichen
Schutzausrüstungen eingebunden. Externe Partner wie die
Berufsgenossenschaften werden bei Bedarf hinzugezogen; in einigen Branchen ist ihre Einbindung bei Abnahmen von größeren
Maschinen üblich.
Der Stellenwert der Sicherheit bei der Beschaffung ist recht
unterschiedlich. Einige Befragte gaben an, dass als Konsequenz
aus Unfällen verstärkt auf die Sicherheit geachtet wird. Von entscheidender Bedeutung für die Beschaffung ist, wie genau vorher
die Spezifikationen der zu beschaffenden Arbeitsmittel festgelegt
wurden.
Den Berufsgenossenschaften wird ein hohes Vertrauen bezüglich ihrer Fachkompetenz entgegengebracht. Die Unternehmen
verlassen sich darauf, dass die Berufsgenossenschaften ihren
Einfluss geltend machen, damit das erreichte Niveau zumindest
gehalten wird. Erwartet wird, dass die Erfahrungen aus den
Betrieben, z. B. zu Unfällen oder zur Nutzung, bei den Berufsgenossenschaften gebündelt und analysiert sowie an Hersteller
und Betriebe rückgekoppelt werden. Den Berufsgenossenschaften
wird eine hohe Kompetenz zugesprochen, die auf die betriebliche
Praxis ausgerichtet ist.
Hohe Erwartungen werden auch an die Informationsmöglichkeiten bei den Berufsgenossenschaften zur Beschaffung sicherer
und gesundheitsgerechter Arbeitsmittel geäußert. Möglichst
genau passende, kurze und aktuelle Auswahlhilfen werden als
besonders nutzbringend bezeichnet. Mehrfach wurde darauf
hingewiesen, dass die Berufsgenossenschaften besser über ihr
umfangreiches Präventionsangebot informieren sollen.
Prüfzeichen werden als Auswahlhilfe geschätzt; stehen aber beim
Kauf von Investitionsgütern nicht an vorderster Stelle. Prüfzeichen
als Auswahlhilfe für spezielle Aspekte werden für sinnvoll gehalten, wenn die Anforderungen transparent gemacht werden.
ng
hu
c
ors
Produktion und das Image mit sich. Die Meinung, dass Arbeitsmittel so sicher seien, dass hier nichts mehr getan werden müsse, wurde als Trugschluss bezeichnet. Neben der Vermeidung von
Unfällen wurde der Gesundheitsschutz als wichtiger Aspekt
bei der Gestaltung von Arbeitsmitteln genannt.
Die Besonderheiten der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und
Zertifizierungsstelle liegen insbesondere in der branchenspezifischen und praxisnahen Ausrichtung. Hinzu kommt die enge
Verknüpfung zu anderen berufsgenossenschaftlichen Aktivitäten
wie die Mitarbeit in der Normung, Forschung und Entwicklung
sowie die Beratungstätigkeit.
Hersteller
Abbildung 39: Regelkreis sichere und gesundheitsgerechte Produkte
69
Wichtige Informationsquellen der Zertifikatsinhaber zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte
Normen*
Berufsgenossenschaftliche Prüf-und Zertifizierungsstellen
Lieferanten/Kunden
95 %
5%
91 %
9%
Andere Prüf- und Zertifizierungsstellen (TÜV, ...)
68 %
32 %
Fachzeitschriften/Broschüren/Internet
63 %
37 %
IHK und Fachverbände
40 %
44 %
Gewerbeaufsicht
Unternehmensberatung, beratende Ingenieure
84 %
16 %
17 %
60 %
56 %
38 %
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
*Nennungen unter Sonstiges:
wichtig/eher wichtig eher unwichtig/unwichtig
Überwiegend Hinweise auf Normen oder Normungsmitarbeit
Abbildung 40: Informationsquellen der Zertifikatsinhaber zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte
9.6.4 Prüfung und Zertifizierung als Mittel der Entwicklung
Die geprüften Produkte können in der Regel im Sinne des Arbeitsschutzes verbessert werden, wie die befragten Zertifikatsinhaber bestätigen (Abbildung 41). Eine Untersuchung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) kommt zu
dem Ergebnis, dass das sicherheitstechnische Risiko bei baumustergeprüften Produkten um den Faktor 13 niedriger liegt als bei
nicht geprüften Maschinen und Geräten. Die Aufwendungen für
Entschädigungen bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel
und Gaststätten (BGN) konnten durch die Baumusterprüfungen
um jährlich über 5 Mio. € und die Arbeitsausfalltage in den
Mitgliedsbetrieben um fast 25.000 reduziert werden (Wickert und
Blümcke (2005)).
trifft eher
nicht zu
14%
trifft eher zu
30%
trifft
nicht zu
10%
10%
trifft zu
46 %
Abbildung 41: Produktverbesserungen im Sinne des Arbeitsschutzes durch Zusammenarbeit mit der Prüf- und Zertifizierungsstelle (Angaben der Zertifikatsinhaber,
n = 473)
70
Bei neuartigen Produkten, die von Standards abweichen, bestehen für Hersteller, aber auch für Käufer häufig Schwierigkeiten
in der Einschätzung der Produktsicherheit. Die berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen sind als Informationsquelle sehr geschätzt und können hier weiterhelfen (siehe
Abbildung 40). Ein Großteil der berufsgenossenschaftlichen
Prüf- und Zertifizierungsstellen ist stark in diesen innovativen
Bereichen tätig und in Forschung und Entwicklung eingebunden.
9.6.5 Fazit
Die Analysen machen deutlich, dass die Präventionsdienstleistung
Zertifikate wirksam und wirtschaftlich ist. Ein wesentlicher Grund
hierfür ist in der engen Verknüpfung der Präventionsdienstleistung mit anderen berufsgenossenschaftlichen Dienstleistungen
zu sehen. Entsprechend sind auch die Qualitätsindikatoren auf
die verschiedenen Einflusswege auszurichten. Eine Vielzahl von
Indikatoren sind bereits vorhanden und werden vorgestellt.
Die Analysen des Teilprojekts erbrachten viele Erkenntnisse und
Ansatzpunkte, um die Qualität der Präventionsdienstleistung
Zertifikate weiter zu verbessern, zum Beispiel im Bereich einer
verbesserten Informationslieferung für die Auswahl von Arbeitsmitteln.
Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 11, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
9.6.6 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Zertifikate“
Prozessqualität
Strukturqualität
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Personelle Ressourcen:
Allgemeine fachliche Kompetenz
Die Mitarbeiter der PuZ verfügen über der PuZ
eine hohe fachliche Kompetenz.
Kundenfragebogen: fachliche
Kompetenz allgemein
Materielle Ressourcen:
Die PuZ sind materiell angemessen
ausgestattet.
Einschätzung
⋅ des Sachmittelbudgets
⋅ der Prüfmittelausstattung
⋅ des Zugriffs auf aktuelle Medien
Befragung der PuZ-Leiter
Verfügbarkeit/Zugang:
Angebote der PuZ für Hersteller und
Mitgliedsbetriebe sind verfügbar und
bekannt.
Informationsangebote der PuZ
⋅ für die Kunden
⋅ für die Mitgliedsbetriebe
⋅ Materialien, vor allem Positiv-
Zeitnähe:
Kundenanfragungen werden zeitnah
bearbeitet
Kommunikation(Stil):
Die Mitarbeiter der Prüf- und Zertifizierungsstellen verhalten sich freundlich und engagiert
Wert Zielwert
listen/Einkaufsführer sind vorhanden (Abfrage bei Prüf- und
Zertifizierungsstellen)
⋅ Kundenfragebogen: Erreichbarkeit
Kundenzufriedenheit mit
Kundenfragebogen:
⋅ Bearbeitungsdauer
⋅ Bearbeitungsdauer
⋅ Reaktionszeit auf Anfragen
⋅ Reaktionszeit
Zufriedenheit der Kunden mit Freund- Kundenfragebogen: Engagement
lichkeit und Engagement
und Freundlichkeit
Prozessqualität:
Allgemeine Qualität der Dienstleistung Befragung der Kunden
(Zertifikatsinhaber)
Transparenz/Standardisierung:
1. Einheitlichkeit und aktuelle Prüfgrundsätze
2. Transparenz gegenüber den Kunden
1. Einheitliche Prüfgrundsätze und
deren ständige Aktualisierung
2. Transparenz bezüglich Verfahren,
Terminen und Anforderungen
Kundenfragebogen Transparenz
Dokumentation/Evaluierung:
wurde ausgeschlossen
Tabelle 24: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Zertifikate
Dienstleistungsgruppe:
Sächliche Präventionsdienstleistungen
71
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Kundenzufriedenheit /-akzeptanz:
Kundenzufriedenheit
⋅ Zufriedenheit der Kunden
Kundenfragebogen
⋅ Bereitschaft zur Weiterempfehlung
⋅ allgemeine Zufriedenheit
⋅ Bereitschaft, erneut prüfen zu lassen ⋅ Kosten-Nutzen-Verhältnis
⋅ im Vgl. mit anderen Prüf- und
Ergebnisqualität
Zertifizierungsstellen
Einwirkung auf die Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln (Ergebnisqualität)
Veröffentlichung von Informationen
über zertifizierte Produkte
Indirekte Einflussnahme auf die Produktgestaltung (Ergebnisqualität)
⋅ Entwicklung von Prüfverfahren und
Produktverbesserung durch Prüfung
und Zertifizierung (Ergebnisqualität)
⋅ Prüf- und Zertifizierungsstellen als
Befragung der Prüf- und
Zertifizierungsstellen
Prüfgrundsätzen
⋅ Informationen an Hersteller über Änderungen in Normen und rechtlichen
Grundlagen
⋅ Beeinflussung der Normung und
anderer Prüfgrundlagen
Befragung der Kunden
Informationslieferanten für Hersteller (Zertifikatsinhaber)
⋅ Produktverbesserungen im Sinne des
Arbeitsschutzes durch die Zusammenarbeit mit der Prüf- und
Zertifizierungsstelle
Tabelle 24: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Zertifikate
72
Auswertung von Zugriffsstatistiken
Wert Zielwert
9.7 Forschung und Entwicklung
(Einzel-)Dienstleistung:
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Beschreibung:
(branchenspezifische) Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
Zielsetzung:
Klärung von ursächlichen Zusammenhängen zwischen Einwirkungen bei der Arbeit und Auswirkungen für
Sicherheit und Gesundheit sowie Mitwirkung bei der Entwicklung, Erprobung und Validierung von wirksamen Präventionskonzepten und -maßnahmen
Praxisbezug der Problemstellung und die Möglichkeit der Nutzung der Forschungsergebnisse in der Praxis
Übergreifende Planung, Durchführung und Austausch von Arbeitsergebnissen
Untersuchung der Wirksamkeit von Maßnahmen der Prävention (Entwicklung und Erprobung von Strategien und Instrumenten zur Realisierung eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes)
Rechtliche Grundlagen:
§ 1, § 9 und § 14 SGB VII
Produkte:
angewandte Forschung (als Grundlage für Präventionshandeln)
Forschung zur Wirksamkeit von Prävention
Analysen
Modellprojekte
Entwicklungen
Forschungsförderung
Umsetzung der Forschungsergebnisse (z. B.):
Beratungen der BGen und von Mitgliedsbetrieben der BGen
berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationsschriften
nationale und internationale Normung
staatliche Regelsetzung und Vorschriften der EU
Fachveröffentlichungen und praktische Hilfen
Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Entwicklung von Prüf- und Messverfahren
Kooperationen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Typisches Beispiel:
Forschungsprojekt: „CCall Erfolgreich und gesund arbeiten im Call Center“
Qualitätsmerkmale und
Messgrößen (z. B.):
Anteil FuE-Aufwand am Gesamtaufwand
Anzahl jährlich abgeschlossener und neu begonnener Projekte
Anzahl der Unternehmen, die sich an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligen
Verwertung der Ergebnisse (Abruf von Schriften, Internet-Statistik etc.)
Anteil international geförderter FV
Anteil von FV mit nationaler/internationaler Kooperation
Abgrenzung
Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Informationsmaterial, Information und Kommunikation)
Tabelle 25: Präventionsdienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
73
74
Das Modul „Wechselwirkungen“ des Projekts „Qualität in der
Prävention“ zeigte außerdem, dass die Präventionsdienstleistung
„Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ einen sehr starken
Einfluss auf andere Präventionsdienstleistungen hat, während
sie selbst lediglich in einem mittleren Ausmaß von anderen
Dienstleistungen beeinflusst wird (Zieschang, 2007). Aufgrund
dieser beiden Ergebnisse gilt die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ als starker Impulsgeber
für alle anderen Präventionsdienstleistungen.
Prozentwerte
Anreizsysteme/
Prämienmodelle
Schulung
N=161
Zertifikate/
Normung
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Unfallverhütungsvorschriften/
Regelsetzung
Aufbauend auf den Erfahrungen dieser Pilotbefragung wurde die
eigentliche Befragung aller zwischen 1999 und 2002 abgeschlossenen Projekte im berufsgenossenschaftlichen Bereich durch zwei
Fragebögen durchgeführt. Zunächst wurden die Erwartungen
der Präventionsleiter jeweils getrennt an interne und extern
durchgeführte Forschungsvorhaben ermittelt (Soll-Wert). Die
Präventionsleiter wurden befragt, weil diese in den Berufsgenossenschaften den besten Überblick über die Prävention in ihrer
Branche haben und von diesen oft Initiativen für F&E-Aktivitäten
ausgehen. Da die berufsgenossenschaftliche Forschung keine
zweckfreie Forschung sondern eingebettet in einen gesetzlichen
Auftrag ist und sich daran messen lassen muss, müssen auch
Faktoren in die Qualitätsbeurteilung einfließen, die im Bereich
Die abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte im
untersuchten Zeitraum stehen insbesondere mit den Präventionsdienstleistungen „Beratung“, „Information, Kommunikation und
Informationsmaterial“, „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ und „Ermittlung“ in starker Wechselwirkung
(siehe Abbildung 42).
Überwachung
Kernpunkt des Moduls „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ des Projekts „Qualität in der Prävention“ waren drei Befragungen. In einem strukturierten Interview wurden zunächst 30
Projektleiter zur Qualität ihrer Projekte befragt. Dabei mussten sie
ihre Bewertung begründen und Möglichkeiten besser zu werden
aufzeigen.
Wechselwirkungen
Ermittlung
9.7.2 Methodik
9.7.3 Ergebnisse
Information, Kommunikation und Informationsmaterial
Betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung
Das Modul „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ des
Projekts „Qualität in der Prävention“ verfolgte mehrere Ziele:
Zum einen ging es darum, Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ mit
anderen Präventionsdienstleistungen zu untersuchen; damit
sollte das eigenständig Teilprojekt „Wechselwirkungen“ unterstützt und speziell aus dem Blickwickel der Forschung betrachtet
werden. Zum anderen sollte – und dies war der Schwerpunkt
der Untersuchungen – die Qualität von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen bewertet werden. Qualität zu messen
und daraus Folgerungen zur Verbesserung abzuleiten bedeutet
immer, sich über die zu erreichenden Zielgrößen klar zu werden
und diese mit dem erreichten status quo zu vergleichen. Deshalb
ermittelte das Projektteam die Erwartungen an Forschungs- und
Entwicklungsergebnisse (Soll-Werte) und verglich sie mit den
tatsächlichen Resultaten abgeschlossener Projekte (Ist-Werte)
und identifizierte so möglichen Handlungsbedarf (Abweichung)
zur Qualitätsverbesserung. Da die Berufsgenossenschaften sowohl Forschungen in eigenen Institutionen durchführen wie auch
durch Dritte, Externe, durchführen lassen, wurden die Untersuchungen in dieser Hinsicht getrennt durchgeführt und daraus
interessante Schlussfolgerungen abgeleitet. Schließlich wurden
Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungsund Entwicklungsergebnisse“ auf Grund der gewonnenen
Erfahrungen modifiziert und auf den spezifischen Bedarf der
Unfallversicherungen optimal angepasst.
der klassischen Grundlagenforschung keine oder nur eine sehr
untergeordnete Rolle spielen. In einer weiteren Befragung
wurden die Projektinitiatoren zu den Wechselwirkungen ihrer
Projekte mit den anderen Präventionsdienstleistungen und zur
Qualität der F&E-Ergebnisse in Bezug auf die Kriterien: Fachwissen, Zeitmanagement, Kooperation, Praxisrelevanz, Publikation
und Gesamtzufriedenheit befragt. In einem letzten Schritt wurden
die erzielten Ergebnisse für interne und externe Forschungsergebnisse miteinander verglichen.
Beratung
9.7.1 Ziele
Abbildung 42: Wechselwirkung der 161 Forschungsprojekte mit anderen Präventionsdienstleistungen
Erwartungen der Präventionsleiter an die F&E-Ergebnisse
Die Erwartungen der Präventionsleiter an die Forschungs- und
Entwicklungsergebnisse sind insbesondere im Hinblick auf die
Faktoren „Zeitmanagement“, „Praxisrelevanz“ und „Kooperation“
hoch. Die Erwartungen im Hinblick auf den Faktor „Publikation“
fallen deutlich niedriger aus als bei allen anderen Faktoren.
Vergleicht man die Erwartungen an interne Projektnehmer mit
denen an externe Forschungseinrichtungen so fällt auf, dass die
Erwartungen zur Praxisrelevanz, Fachwissen und Gesamtzufriedenheit für die internen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
signifikant höher sind als gegenüber externen Projekten. Besonders auffällig ist dieser Unterschied bei folgenden Einzelkriterien:
Zugriff auf gewonnenes Know-how auch nach Projektabschluss
⋅ Flexible Organisation und Abwicklung
⋅ Einschlägige Erfahrungen oder Referenzen im Arbeitsschutz
⋅ Kenntnisse der betrieblichen Randbedingungen / branchenspezifischer Erfahrungshintergrund
⋅ Praxisnahe Ergebnisdarstellung
⋅ Sozialpolitische Akzeptanz
⋅ Nachhaltiger / langfristiger Kompetenzaufbau beim Auftraggeber / Initiator
Bewertung abgeschlossener F&E-Projekte durch die
Projektinitiatoren
Die Bewertung der F&E-Ergebnisse durch die Projektinitiatoren
zeigt durchweg ein positives Gesamtbild: Alle Bewertungskriterien liegen deutlich im positiven Bereich. Vier von fünf die
Qualität beschreibenden Kriterien erreichten von insgesamt fünf
möglichen mehr als vier Punkte. An der Spitze liegen Fachwissen
(mit einem Mittelwert von 5,0 Punkten) und Kooperation (mit 4,3
Punkten). Zwischen intern und extern erzielten Ergebnissen liegen keine signifikanten Unterschiede; diese werden erst sichtbar,
wenn man die zum Teil sehr unterschiedlichen Erwartungshaltungen einbezieht.
Handlungsbedarf
Vergleicht man die Erwartungshaltungen an die F&E-Ergebnisse
mit den ermittelten Bewertungen abgeschlossener Vorhaben, so
zeigt sich:
⋅ Bei den Kriterien „Fachwissen“, „Kooperationen“, „Publika-
tionen“ und „Gesamtzufriedenheit“ ergibt sich kein oder nur
geringer Handlungsbedarf zur Steigerung der erzielten Qualität
bezogen auf die erwartete Qualität. Dies gilt für intern und
extern ermittelte F&E-Ergebnisse.
⋅ Beim „Zeitmanagement“ ergeben sich Defizite bei der internen
und externen Forschung.
⋅ Bei der „Praxisrelevanz“ ergeben sich zusätzlich Defizite bei der
internen Forschung.
Trotzdem bedeutet dies nicht, dass die extern durchgeführte
Forschung und Entwicklung besser ist als Forschung und Entwicklung, die von internen Einrichtungen durchgeführt wird.
Der Grund für den erhöhten Handlungsbedarf bei den internen
Forschungseinrichtungen liegt ausschließlich in den höheren
Erwartungshaltungen der Präventionsleiter begründet. Obwohl
die Mittelwerte bei der Qualitätsbewertung der internen F&EErgebnisse durchweg leicht höher sind als der externen ergibt
sich durch die teilweise deutlich höhere Erwartungshaltung
beim Fachwissen, Kooperation und Praxisrelevanz beim Faktor
Praxisrelevanz ein erhöhter Handlungsbedarf für interne Projekte.
Dies ist durchaus verständlich, da die Berufsgenossenschaften
natürlich zu Recht von ihren eigenen Forschungseinrichtungen
eine deutlich höhere Praxisrelevanz der F&E-Ergebnisse abfordern können. Zusammenfassend kann man sagen, dass Projekte
mit einer hohen Erwartungshaltung an Kooperation, Praxisrelevanz und Gesamtzufriedenheit bei internen F&E-Nehmern im
Mittel besser aufgehoben sind, wenn die Einrichtungen in der
Lage sind, die Fragestellung von ihrem Aufgabenspektrum her zu
bearbeiten. Die insgesamt gute Bewertung der externen Projektergebnisse zeigt aber auch, dass die Aufgabenteilung zwischen
internen und externen Forschungsnehmern, die seit vielen Jahren
in der berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzforschung praktiziert wird, ihre Berechtigung hat und sich bewährt hat.
Qualitätskriterien für zukünftige F&E-Projekte
Eine Analyse der Freitextantworten zur Bewertung der Einzelkriterien und möglichen Verbesserungsvorschlägen ergibt zehn
Grundsatzfragen, an denen die Qualität von Forschungs- und
Entwicklungsergebnissen gemessen und mit denen sie systematisch verbessert werden kann: Während die allgemeinen Qualitätskriterien zur Bewertung sämtlicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte herangezogen werden können, gelten die speziellen Qualitätskriterien zwar für viele aber nicht alle Projekte.
Allgemeine Qualitätskriterien
Inwieweit sind die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
das Resultat guter wissenschaftlicher Praxis (Recherchen im
Vorfeld, Objektivität, Reliabilität, Validität und Transparenz)?
Faktor „Fachwissen“
Inwieweit werden Verfahren und Ergebnisse beispielsweise
durch Diskussionen, Vorträge und Veröffentlichungen publiziert
und damit einer kritischen fachlichen Überprüfung unterzogen?
Faktor „Publikation“
Inwieweit gibt es ein Konzept für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt, inklusive einer Beschreibung der Teilschritte und
Meilensteine, eines Zeitplans, Ideen zur Ergebnisumsetzung
und einer Evaluierung der Ergebnisse und inwieweit ist das
Projekt sowohl vom zeitlichen als auch vom fachlichen Umfang
her überschaubar? Faktor „Zeitmanagement“
75
Inwieweit wird der Projektinitiator beispielsweise durch
regelmäßige Besprechungen eines Projekt begleitenden
Arbeitskreises in die Projektsteuerung eingebunden? Faktor
„Kooperation“
Spezielle Qualitätskriterien
Inwieweit wird die Zielgruppe beispielsweise durch das
Erscheinen der Projektleiter vor Ort, durch Befragungen o.ä.
in die Forschungs- und Entwicklungsprojekte einbezogen und
inwieweit werden die Anregungen dieser Zielgruppe aufgegriffen? Faktor „Praxisrelevanz“
Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt ganzheitlich, interdisziplinär und international angegangen? Faktor
„Fachwissen“
Inwieweit finden die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Eingang in andere Präventionsdienstleistungen, bzw. praxisnahe Angebote und / oder Produkte, und inwieweit geschieht
diese Verwertung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
zeitnah? Faktoren „Zeitmanagement“ und „Praxisrelevanz“
Tabelle 26: Allgemeine Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung
Inwieweit greift das Forschungs- und Entwicklungsprojekt
neue und aktuelle wissenschaftliche Ansätze auf? Faktor
„Fachwissen“
Inwieweit dienen die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
der Methodenentwicklung und damit anderen Projekten als
Grundlage? Faktor „Publikation“
Inwieweit werden die Forschungs- und Entwicklungsprojekte
durch Drittmittel finanziert? Faktor „Kooperation“
Tabelle 27: Spezielle Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung
„Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“
„Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“
Eine Priorisierung der Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“ kann
mithilfe des im Rahmen dieser Studie ermittelten Handlungsbedarfs erfolgen.
Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 12, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
76
Strukturqualität
9.7.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Forschung und Entwicklung“
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
1. Inwieweit gibt es ein Konzept für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt, inklusive einer Beschreibung der Teilschritte und Meilensteine und
eines Zeitplans.
Zeitmanagement
Befragung
Projektleiter
2. Inwieweit wurden Ideen zur Ergebnisumsetzung und einer Evaluierung der Ergebnisse entwickelt?
Praxisrelevanz
Befragung
Abteilungsleiter
3. Inwieweit greift das Forschungs- und Entwicklungsprojekt neue und aktuelle wissenschaftliche Ansätze auf?
Fachwissen
Befragung
Abteilungsleiter
4. Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt international angegangen?
Kooperation
Befragung
Projektleiter
5. Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt durch Dritt-
mittel finanziert?
Kooperation
Befragung
Projektleiter
6. Inwieweit wird für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt gute wissenschaftliche Praxis eingesetzt (Recherchen im Vorfeld, Objektivität, Reliabilität, Validität und Transparenz)?
Fachwissen
Befragung
Abteilungsleiter
7. Inwieweit wird der Projektinitiator beispielsweise durch regelmäßige Besprechungen eines Projekt begleitenden Arbeitskreises in die Projekt-
steuerung eingebunden?:
Kooperation
Befragung
Projektinitiator
Ergebnisqualität
Prozessqualität
8.
Inwieweit wird die Zielgruppe (BG, FA oder auch Betrieb) beispielsweise durch das Erscheinen der Projektleiter vor Ort, durch Befragungen o.ä. in Praxisrelevanz
die Forschungs- und Entwicklungsprojekte einbezogen und inwieweit werden die Anregungen dieser Zielgruppe aufgegriffen?
9. Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt ganzheitlich, angegangen?
Praxisrelevanz
Wert Zielwert
Befragung
Projektinitiator
Befragung
Abteilungsleiter
10.Inwieweit wird das Forschungs- und Entwicklungsprojekt interdisziplinär Fachwissen
angegangen?
Befragung
Abteilungsleiter
11. Inwieweit sollen Verfahren und Ergebnisse beispielsweise durch Diskussionen, Vorträge und Veröffentlichungen publiziert und damit einer kritischen fachlichen Überprüfung unterzogen werden?
Publikation
Befragung Projektleiter
12.Inwieweit finden die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse Eingang in andere Präventionsdienstleistungen, bzw. praxisnahe Angebote und / oder Produkte.
Praxisrelevanz
Befragung Projektinitiator
13. Inwieweit geschieht die Verwertung der Forschungs- und Entwicklungs-
ergebnisse zeitnah?
Zeitmanagement
14.Inwieweit dienen die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Methodenentwicklung und damit anderen Projekten als Grundlage?
Publikation
Befragung Projektinitiator
Befragung
Abteilungsleiter
Tabelle 28: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Forschung und Entwicklung
77
9.8 Information und Kommunikation
Dienstleistungsgruppe:
Sächliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Information und Kommunikation
Beschreibung:
Präsentation der Präventionskonzepte auf Veranstaltungen (z. B. Foren, Kongressen, Messen)
Zielsetzung:
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit um die Notwendigkeit der Prävention zu vermitteln
Systematisches Erreichen der Zielgruppen zur Vermittlung der Prävention
Förderung des Aufbaus von Kooperationen mit anderen Partnern, um unterschiedliche Fachkompetenzen und Handlungsfelder zusammenzuführen und nutzen zu können
Rechtliche Grundlagen:
§ 13 SGB I
§ 14 SGB VII
Produkte:
Gremienarbeit (branchenbezogene Fachausschüsse, Koordinierungsausschüsse)
Medien und Veranstaltungen zu Themen der Prävention/zur Öffentlichkeitsarbeit
Durchführung von Kampagnen
Typisches Beispiel:
Berufsgenossenschaftliche Präventionskampagne: „Aktion: Sicherer Auftritt“
Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.):
Anzahl durchgeführter Veranstaltungen/Aktionen
Zielgruppenkontakte pro durchgeführte Maßnahme
Bewertung der Veranstaltungen/Aktionen
Vereinbarungen aus Veranstaltungen
Abgrenzung:
Im Rahmen von Information und Kommunikation werden Informationsmaterialien eingesetzt.
Tabelle 29: Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation
Dienstleistungsgruppe:
Sächliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Beschreibung:
Informationsmaterial
Systematische bedarfsorientierte Erarbeitung, Aktualisierung und Verteilung von schwerpunkt-,
tätigkeits-, branchen- oder betriebsbezogenen Informationsmaterialien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz als Handlungshilfen für die Praxis
Zeitnahe Bereitstellung aktueller, verständlicher und zielgruppenorientierter
Informationsmaterialien
Systematisches Erreichen der Zielgruppen zur Vermittlung der Prävention
§ 13 SGB I
§ 14 SGB VII
Zielsetzung:
Rechtliche Grundlagen:
Produkte:
Informationsschriften
Audiovisuelle und elektronische Medien
Plakate
Aufkleber
Typisches Beispiel:
Qualitätsmerkmale und Messgrößen (z. B.):
GESTIS-Stoffdatenbank
Anzahl der hergestellten Informationsmaterialien/Zielgruppenerreichung
Anzahl der Zugriffe auf bereitgestellte
Medien (z. B. Internetdatenbanken)
Anzahl/Qualität der Rückmeldungen zu verteilten Informationsmaterialien
Qualität der Informationsmaterialien
Abgrenzung:
Verwendung von Informationsmaterialien im Rahmen von Beratungen und Schulungen
Abgrenzung von Informationsmaterialien zu Unfallverhütungsvorschriften und zur Öffentlichkeitsarbeit (Information und Kommunikation)
Tabelle 30: Präventionsdienstleistung Informationsmaterial
78
Im Teilprojekt 13 des Projekts „Qualität in der Prävention“ sollten
die Präventionsdienstleistungen „Information und Kommunikation“ und „Informationsmaterial“ evaluiert werden. Letztendlich
findet bei allen Präventionsdienstleistungen Information und
Kommunikation statt, so bei Beratungen, in Schulungen, bei der
Berichterstattung über Forschungsergebnisse usw.. Die genaue
Abgrenzung von Information und Kommunikation gegenüber
anderen Präventionsdienstleistungen ist nicht möglich und
vermutlich auch nicht unbedingt erforderlich. Um trotzdem den
Forschungsgegenstand in diesem Teilprojekt näher beschreiben
bzw. eingrenzen zu können, wurden berufsgenossenschaftliche
Experten nach der Zugehörigkeit einzelner Produkte zu dieser
Dienstleistung befragt. Nur die Produkte, die von der Mehrheit zur Präventionsdienstleistung gezählt werden, wurden im
Teilprojekt betrachtet und die beiden Präventionsdienstleistungen
„Information und Kommunikation“ und „Informationsmaterial“
wurden unter dem gemeinsamen Begriff „Information und Kommunikation“ (IuK) geführt.
9.8.1 Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete
Im vorliegenden Teilprojekt wurden folgende Arbeitspakete
durchgeführt:
1. Literaturrecherche und -analyse zur Wirksamkeit von IuK-Produkten im Arbeitsschutz: Auf der Grundlage von Ergebnissen
bisheriger Studien können Gestaltungsempfehlungen abgeleitet werden.
⋅ Wichtig ist es, das gewünschte Verhalten (konkrete Handlungs-
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
anweisung, spezifische Informationen über das Verhalten)
sowie die Vorteile des Schutzverhaltens aufzuzeigen. Das
gewünschte Verhalten muss von einem für die Zielgruppe relevanten Modell erfolgen.
Bei fehlendem Wissen sind Informationen günstiger als rein
emotionale Darstellungen. Am günstigsten ist es, Medien (z. B.
Filme) instruktiv mit emotionalem Anteil zu gestalten, um auf
diese Weise sowohl Wissensvermittlung als auch Stimmungsänderung zu bewirken. Mit zunehmendem Wissen sollte die
Information spezifischer werden.
Filme und Kampagnen können am ehesten Einstellungs- und
Verhaltensänderungen bewirken.
Filme zeigen bessere Wirkungen, wenn sie in Schulungssituationen gezeigt werden.
Plakate müssen Aufmerksamkeit erzeugen, schnell zu erfassen
und zu verstehen sein. Text und Bild müssen sich ergänzen.
Konfrontative Plakate im öffentlichen Raum werden besser erinnert; sie können aber nur wirken, wenn sie Handlungsoptionen
aufzeigen.
Die Wirkung konfrontativer Stilmittel (negative, bedrohliche,
angsterzeugende Inhalte) ist stark von der Zielgruppe (Alter,
Geschlecht, Wissensstand) und von den konkreten Inhalten
abhängig.
⋅ Isoliert eingesetzt - d. h. eine einzelne Broschüre oder ein
einzelnes Plakat - haben fast alle Medien nur geringe Effekte
auf Einstellungen und Verhalten im Arbeitsschutz. Erst im
Zusammenspiel unterschiedlicher Medien bzw. mit anderen
Präventionsdienstleistungen können Arbeitsschutzmedien ihre
Wirkung entfalten.
2. Untersuchung der Zufriedenheit mit den Produkten in den
Unternehmen: Hierzu gehören auch Fragen, über welchen
Weg der Unternehmer IuK-Produkte erhält, welche Produkte
besonders wichtig sind, was er wie häufig nutzt, was er sich
für die Zukunft wünscht etc..
Insgesamt zeigt sich, dass alle an der Untersuchung beteiligten
Personen berufsgenossenschaftliche IuK-Produkte kennen
und nutzen. Hier stehen vor allem Zeitschriften im Vordergrund, aber auch das Internet wird von den meisten genutzt
– allerdings ist nicht immer ein Internetanschluss vorhanden.
IuK-Produkte werden sowohl regelmäßig von den BGen in die
Betriebe geschickt, aber auch aktiv von den Befragten bestellt.
Hinsichtlich der zukünftigen Form von IuK-Produkten werden
sowohl weiterhin Papier- als auch elektronische Versionen
(CD, Internet) gewünscht.
Psychologische Themen werden (noch) nicht stark nachgefragt,
allerdings gibt es bisher nur sehr wenige Produkte. Für die
Mitarbeiter in den Betrieben werden besonders interaktive
IuK-Produkte gewünscht, also Produkte, die zum Handeln
bzw. Nachahmen animieren. Für KMU werden keine anderen
Formen gewünscht, aber die Inhalte müssen besonders gut
abgestimmt und vor allem kurz sein.
Hinsichtlich der Ziele von IuK-Produkten steht im Vordergrund,
dass sie für das Thema Arbeitsschutz sensibilisieren sollen.
Es wurde in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der
jeweiligen Unternehmenskultur hingewiesen.
3. Erhebung von quantitativen Kriterien bei den BGen: Durch
die Erhebung von z. B. der Anzahl bestellter Broschüren, CDs,
Filme und der Anzahl an Nachfragen nach Informationen bei
der BG lassen sich Entwicklungen hinsichtlich der Nutzung von
IuK-Produkten erkennen.
Insgesamt lässt sich Folgendes festhalten:
⋅ Wie erwartet, ist die Anzahl der ausgegebenen und bestellten
IuK-Produkte sehr groß. Die Menge ist natürlich abhängig von
der Anzahl der Mitgliedsunternehmen der jeweiligen BG. Vergleiche zwischen den BGen sollten deshalb auf Grundlage der
vorliegenden Daten nicht gezogen werden.
⋅ Einige Produkte werden unaufgefordert an die Betriebe gesandt, andere wiederum werden aktiv angefordert. Dass das
79
⋅
⋅
⋅
⋅
Interesse von Seiten der Versicherten sehr hoch ist, zeigt sich
an der hohen Anzahl von Besuchen auf den Internetseiten und
herunter geladenen IuK-Produkten. Nach Lehrgängen steigen
häufig die Nachfragen nach dort empfohlenen Produkten.
Die Anzahl einiger versendeter IuK-Produkte unterliegt Schwankungen. Die BGen führen – z. B. bei Neuauflagen – Versandaktionen durch, so dass zu dieser Zeit die Anzahl der IuK-Produkte
entsprechend hoch ist. In den ersten beiden Quartalen eines
Jahres werden erfahrungsgemäß eher mehr IuK-Produkte
angefordert. Im dritten Quartal liegen die Sommerferien, so
dass hier die Nachfrage zurückgeht und im 4. Quartal sind die
Betriebe mit „dem Weihnachtsgeschäft“, Jahresabschlüssen
u. ä. beschäftigt. Dies ist natürlich abhängig von der Branche.
Da die BGen ihre Daten unterschiedlich zusammentragen, ist
es schwierig, einen Gesamtüberblick zu erhalten. Es sollte
überlegt werden, ob eine Vereinheitlichung der Zählweise angestrebt werden kann. So ließe sich besser aufzeigen, wie groß
der Bedarf an IuK-Produkten ist, der wiederum entsprechende
Ressourcenaufwendungen rechtfertigt.
Die Anzahl der Telefonanrufe und E-Mails mit Fragen zur
Prävention werden kaum erfasst. Die wenigen Daten, die hierzu
vorliegen zeigen aber die Bedeutung dieser Informationskanäle. Auch hier sollte überlegt werden, ob solche Daten zukünftig
zusammen getragen werden sollten. Gerade Anfragen per
Telefon oder E-Mail können zeigen, wie intensiv Informationen
von den Versicherten benötigt werden. Datenschutzerfordernisse sind hierbei natürlich zu berücksichtigen.
Die Daten zeigen, dass das Interesse an IuK-Produkten im
Bereich der Prävention von Seiten der Versicherten sehr groß
ist. Es ist also gerechtfertigt, dass die BGen hierfür viele Ressourcen aufwenden. Trotzdem sollte natürlich geprüft werden,
ob bestimmte Produkte aus dem Portfolio herausgenommen
werden sollten, da sie nicht mehr nachgefragt werden. Evaluationsuntersuchungen können helfen, die besonders guten und
wirksamen Produkte zu identifizieren.
4.Evaluation einzelner Produkte von Berufsgenossenschaften, um
die Wirksamkeit als Ausmaß der Zielerreichung zu untersuchen: Auf der Grundlage der Ergebnisse lassen sich Schlussfolgerungen über die Qualität und die Wirksamkeit sowie
Empfehlungen zur Verbesserung ableiten.
Insgesamt zeigen die Untersuchungen, dass die betrachteten
IuK-Produkte von hoher Qualität sind. Die befragten Personen
halten sie beispielsweise für verständlich, ansprechend und interessant. Betrachtet man die unterschiedlichen Ziele, die von
den Präventionsleitern und den Mitarbeitern der Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Bedeutung gewichtet wurden, so lässt sich
festhalten, dass wichtige Ziele wie Verständlichkeit, ansprechende Gestaltung oder Aktualität der IuK-Produkte erreicht
werden. Auch der angestrebte praktische Nutzen und Wissenszuwachs sind gegeben. Geht man nun davon aus, dass ein
Produkt wirksam ist, wenn es die gewünschten Ziele erreicht,
so sind die untersuchten Produkte in diesem Sinn wirksam.
80
Die Ergebnisse bestätigen auch, dass es wichtig ist, für unterschiedliche Zielgruppen unterschiedliche Produkte bereit zu
stellen. So benötigen die Unternehmer von Kleinstunternehmen zunächst kurze Informationen, die sie schnell verarbeiten
können, um sich dann gegebenenfalls tiefer gehend zu informieren. Sicherheitsfachkräfte und andere Arbeitsschutzexperten benötigen weiterführende Informationen.
Generell sollten die BGen weiterhin Informationen sowohl als
Printversionen als auch in Form neuerer Medien (CD, Internet)
zur Verfügung stellen. Wichtig ist den Befragten auch, alle
für ihre Arbeit relevanten Informationen „auf einen Blick“
zu erhalten, so dass sie z. B. Regelwerke, die für ihre Arbeit
wichtig sind, nicht bei verschiedenen Institutionen suchen
müssen, auch wenn verschiedene Institutionen dafür zuständig sind. Hier ist es wünschenswert, dass sich die BGen mit
den jeweiligen anderen Institutionen abstimmen, so dass
einer Veröffentlichung in einem Medium beispielsweise keine
Publikationsrechte entgegenstehen. Eine solche Abstimmung
wird vermutlich nicht immer möglich sein; erstrebenswert ist
sie dennoch.
Die Untersuchungsergebnisse weisen auch darauf hin, wie
wichtig es ist, Informationsmaterialien mit anderen Präventionsdienstleistungen, wie z. B. Beratung zu kombinieren,
damit die Informationen zunächst überhaupt zur Kenntnis
genommen werden. So zeigte sich bei der Grundschrift der
BGW (Erstinformation für Unternehmen der BGW, die hinführt
auf vertiefende Informationen.), dass Personen, die vor dem
Lesen der Broschüre weniger Kenntnisse im Arbeitsschutz
besaßen, eine Einstellungs- und Verhaltensänderung für wahrscheinlicher halten als diejenigen, die bereits mehr wussten.
Allerdings greifen die Personen mit weniger Wissen weniger
wahrscheinlich zu einer solchen Broschüre. Informationsmaterialien sollten also mit anderen Präventionsdienstleistungen,
wie z. B. Beratung, kombiniert werden, damit die Informationen zunächst überhaupt zur Kenntnis genommen werden.
Dies legen auch Ergebnisse zur Handlungshilfe der VBG nahe.
In der Tendenz – jedoch nicht signifikant – halten auch hier
die Personen, die vor dem Lesen der Handlungshilfe weniger
Kenntnisse im Arbeitsschutz besaßen, eine Einstellungs- und
Verhaltensänderung für wahrscheinlicher. Diese Personen finden auch eher, dass entsprechende Produkte in ihrem Betrieb
fehlen. Möglicherweise kennen sie das Angebot der BG nicht
bzw. haben es bisher nicht bewusst zur Kenntnis genommen.
Informationsmaterial sollte also mit einer direkten Ansprache
überreicht werden. So kann die Wahrscheinlichkeit erhöht
werden, dass die Information auch tatsächlich zur Kenntnis
genommen wird und sie nicht in der viel zitierten Informationsflut „untergeht“.
5.Abfrage bei den BGen nach bisher durchgeführten Evaluationsuntersuchungen zu IuK-Produkten: Es lässt sich feststellen, in
welchem Ausmaß die BGen bereits die Qualität ihrer Produkte
hinterfragen. Außerdem können die Ergebnisse der Literaturanalyse um unveröffentlichte Ergebnisse ergänzt werden.
Insgesamt zeigt sich, dass bisher eher vereinzelt Produkte und
Kampagnen evaluiert wurden. Es standen Fragen zur Zufriedenheit, Güte und zum praktischen Nutzen im Vordergrund.
Wirkmechanismen von IuK-Produkten wurden nicht betrachtet.
Die Untersuchungen fanden i. d. R. in Zusammenarbeit mit
einem externen Forschungs- / Beratungsinstitut oder dem
HVBG (BGAG) statt. Seit BG-übergreifende Kampagnen durchgeführt werden (Aktion „Sicherer Auftritt“, Präventionskampagne Haut), ist die Evaluationstätigkeit im Bereich IuK angestiegen, da die Kampagnen von den BGen evaluiert werden.
Die Evaluationsstudien unterstützen die im Rahmen der QdPUntersuchungen gefundenen Ergebnisse: Die Produkte sind
von hoher Qualität und finden breite Zustimmung, wenn auch
i. d. R. Verbesserungen möglich sind.
Einschränkend sollte jedoch auch hier angemerkt werden,
dass vermutlich nur die Produkte evaluiert wurden, von denen
eine gute Qualität und Wirksamkeit vermutet wurde. Es ist also
durchaus möglich, dass andere berufsgenossenschaftliche IuKProdukte weniger günstig beurteilt werden. Weitere Evaluationsstudien könnten helfen, gute und weniger gute Produkte zu
identifizieren. Die guten Produkte können dann als Vorlage für
weitere Entwicklungen dienen.
9.8.2 Zukünftige Ausrichtung der Präven-
tionsdienstleistung IuK
Hinsichtlich der weiteren Ausrichtung der Präventionsdienstleistung IuK sollte die Kommunikation und Diskussion über Ziele
möglicherweise verstärkt werden: Wirksamkeit scheint implizit
häufig mit „Verhaltensänderung“ oder „Unfallreduzierung“
gleichgesetzt zu werden. Hinter der Frage „Sind die berufsgenossenschaftlichen IuK-Produkte denn eigentlich wirksam?“ verbirgt
sich also oft die Frage „Wie viel sicherer verhalten sich Personen
nach der Aufnahme der Information bzw. wie viele Unfälle
verhüten die IuK-Produkte denn?“ Die „mitgelieferte“ implizite
Antwort und Anschlussfrage lautet dann oft „Das verhindert
doch keine Unfälle – wozu wird das denn alles geschrieben?“
IuK-Produkte werden – wenn überhaut – nur in seltenen Fällen
einen Unfall verhindern oder Verhalten langfristig ändern. Aber
– und das ist entscheidend – das Ziel von IuK-Produkten besteht
auch nicht in langfristigen Verhaltensänderungen, sondern viel
mehr darin, verständlich zu sein und Wissen über Arbeitsschutz
zu verbreiten. Die Ziele, die mit IuK-Produkten verfolgt werden,
sollten möglicherweise in Zukunft stärker verdeutlicht werden,
um zu verhindern, dass ihre Wirksamkeit wie oben dargestellt
in Frage gestellt wird. Die Diskussion über Ziele kann auch bei
der zukünftigen Ausrichtung der Präventionsdienstleistung IuK
helfen, d. h. ob bestimmte Ziele in Zukunft stärker oder weniger
stark Beachtung finden sollten.
Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der Prävention“, Teilprojekt 13, http://www.dguv.de/bgag/de/forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
81
Prozessqualität
Strukturqualität
9.8.3 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Information und Kommunikation“
82
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Personelle Ressourcen:
1. Gut ausgebildete MA
2. Ausreichend MA für Aufgabe
3. Richtiger MA am richtigen Platz
1. Ausbildung und Weiterbildung
2. Zahl der MA pro Projekt/Abteilung
3. Wie wird die Personalauswahl betrieben?
Personalabteilung abfragen
Materielle Ressourcen:
1. Einsatz von Medien
2. Verhältnismäßige Kosten
3. Fachlich richtig
1. Anzahl der Internetzugriffe/Downloads 1. Statistik der Abteilung
2. Anzahl der Medien
2. Finanzrechnung, Controlling
3. Kosten pro Medium/Stückzahl
3. Expertenurteil
4. Fachlicher Inhalt des Mediums
Verfügbarkeit/Zugang
Leichte Zugänglichkeit
1. Anzahl der Ausgabepunkte
2. Nutzung der Infohotline
3. Art und Mühe des Zugangs
Statistik der Abteilung und Checkliste
Zeitnähe:
1. Schnelle Umsetzung neuer
Kampagnen
2. Zeitnahe Bereitstellung von Info
3. Aktualität
4. Vorinformation zu europäischen
Richtlinien u.ä.
Kommunikation(Stil):
1. Klarheit der Botschaft
2. Ansprechende Gestaltung
3. Glaubwürdigkeit
4. Höflichkeit
1. Dauer von der Idee bis zu Kampagne
2. Dauer vom Entwurf bis zur Verfügbarkeit an den Ausgabestellen
3. Empfinden des Kunden (MA im U.)
4. U. werden im Voraus über europäische Richtlinien u.ä. informiert
1. Statistik der Abteilung
2. Statistik der Abteilung
3. Fragebogen, Experteninterviews
4. Statistik der Abteilung
1.
2.
3.
4.
Fragebogen, Expertenmeinung,
Checkliste
Verständlichkeit
Lesbarkeit im Sinne von Layout
Glaubwürdigkeit beim Kunden
Höflichkeit bei Kunden
Zielgruppenorientierung: Unterteilung Einhalten der Kriterien für Zielgruppe
in Zielgruppen nach Kriterien
Checkliste
Transparenz/Standardisierung:
Standardisierte Vorgehensweise
Einhalten von Verfahrensbeschreibungen
(Meilenstein-)Planung für Zeit
und Kosten aufgestellt?
Dokumentation/Evaluierung:
1. Evaluierungen vornehmen
2. Probleme dokumentieren
3. Lösung vorschlagen
1. Evaluierungen werden
vorgenommen oder nicht
2. Anzahl und Art der aufgetretenen
Problemen
3. Anzahl von Empfehlungen/
Lösungsvorschlägen
Checklisten
Wert Zielwert
Ergebnisqualität
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Kundenzufriedenheit/-akzeptanz:
Kundenzufriedenheit
Bewertung von konkreten
IuK-Produkten
Fragebogen zur Zufriedenheit
und Akzeptanz
Einstellungsveränderung:
1. Positive Einflussnahme auf die Einstellung zu arbeitsschutzrelevanten
Themen
2. Positives Präventionsimage
Bewältigungskompetenz und
-performanz:
1. Wissenszuwachs und Fähigkeiten
bzgl. Problembewältigung
2. Verhaltensänderung
Beschwerdemanagement:
1. Möglichkeit zur Beschwerde geben
2. Wenig Beschwerden erhalten
1. Einstellungsänderung zu arbeitsschutzrelevanten Themen
2. Veränderte Einstellung zu PDLen
und BG
Fragebogen
Wert Zielwert
1. Wissenszuwachs und Anwendung
Fragebogen, Test, Verhaltensforschung
von Fähigkeiten
2. Verhaltensänderung durch Infomaterial (u. Aufmerksamkeitslenkung)
1. Beschwerdemanagement vorhanden 1. Checkliste mit Anforderungen
oder nicht
an ein Beschwerdemanagement
2. Anzahl der Beschwerden
2. Statistik der Abteilung
Tabelle 31: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation
83
9.9 Anreizsysteme
Dienstleistungsgruppe:
Sächliche Präventionsdienstleistungen
(Einzel-)Dienstleistung:
Anreizsysteme
Beschreibung:
Gewährung von Prämien als Sonderzahlungen oder Beitragsnachlass in Abhängigkeit von der Durchführung bestimmter Präventionsmaßnahmen und/oder der Realisierung eines bestimmten Sicherheitsniveaus
Aktive Motivation und Beratung der Unternehmen zu Möglichkeiten der Teilnahme an Prämienverfahren
Zielsetzung:
Realisierung eines möglichst gerechten Beitrags zur Unfallversicherung durch primäre Beitragsdifferenzierung
Schaffung von Anreizen zur Förderung präventiven Verhaltens (sekundäre Beitragsdifferenzierung
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 SGB VII
§ 162 SGB VII
Produkte:
Beitragsdifferenzierung
Beitragsunabhängige Anreizverfahren/Prämienmodelle
Typisches Beispiel:
Gütesiegel „Sicher mit System“ (Steinbruchs-BG)
Qualitätsmerkmale und
Messgrößen (z. B.):
Anzahl der an Prämienverfahren teilnehmenden Unternehmen im Verhältnis zu allen Unternehmen
einer Branche
Anzahl der gewährten Prämien im Verhältnis zu möglichen Prämien
Anzahl der aus Anreizverfahren hervorgehenden innovativen Maßnahmen
Kundenzufriedenheit
Abgrenzung:
Abgrenzung von Anreiz-/Prämienverfahren zur Beitragsbemessung
Tabelle 32: Präventionsdienstleistung Anreizsysteme
Anreizsysteme sollen in Ergänzung zu den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln sowie Forderungen des
staatlichen Arbeitsschutzes die Betriebe zu besonderen Präventionsanstrengungen motivieren.
Die wichtigsten berufsgenossenschaftlichen Anreizsysteme sind
die folgenden:
⋅ Beitragszuschläge oder -nachlässe (Bonus-Malus-Systeme),
⋅ Prämien für Präventionsmaßnahmen,
⋅ Anerkennungen, Auszeichnungen für besondere Präventions-
aktivitäten (Urkunden, öffentlichkeitswirksame Belobigungen),
⋅ Gütesiegel und andere Anerkennungen u. a. für die Einfüh-
nen: Geldprämien, die öffentlichkeitswirksame Anerkennung und
Auszeichnung durch die Berufsgenossenschaft sowie die Genugtuung und Freunde an der eigenverantwortlichen Entwicklung
von Vorschlägen und Ideen. Ziel dieser Wettbewerbe ist vor allem
das Schaffen von Bewusstsein und das Wecken von Interesse in
den Betrieben für den Arbeitsschutz.
Drei Wettbewerbe der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), der Steinbruchsberufsgenossenschaft (StBG) und
der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wurden beispielhaft für alle anderen intensiver mit
Hilfe von teilstandardisierten Interviews bei der jeweiligen BG
und dem Mitgliedsunternehmen untersucht.
rung eines Arbeitsschutzmanagementsystems.
Die Bearbeitung des Teilprojektes wurde in zwei Teilbereiche
aufgeteilt.
Anhand der Interviewergebnisse wurden dann Vorschläge und
Hinweise für eine stärkere Herausarbeitung des Nutzwertes des
Förderpreises und des Gesundheitspreises abgeleitet. Die wichtigsten Schlussfolgerungen sind die folgenden:
9.9.1 Nicht finanzielle Anreizsysteme
⋅ Für die befragten Mitgliedsbetriebe ist die öffentliche Aner-
Im ersten Teil wurden die nicht finanziellen Anreizsysteme
untersucht. Hier standen die Sicherheitswettbewerbe, Gesundheitspreise, Ideenwettbewerbe usw. im Mittelpunkt. Bei diesen
Wettbewerben sind es vor allem drei Typen von Motiven, die
zur Teilnahme an einem solchem Wettbewerb motivieren kön84
kennung und Auszeichnung bisher kein besonderer Vorteil
im Sinne z. B. einer kostenlosen Werbung oder eines Imageeffektes. Die Aufbereitung und Darstellung der Wettbewerbe
könnte vermutlich noch intensiviert werden.
⋅ Es sollte geprüft werden, ob ein spezieller Sicherheitswettbewerb für Betriebe mit geringem Organisationsgrad angeboten
wird, die über kein betriebliches Vorschlagswesen verfügen.
⋅ Eine bessere Anpassung des Wettbewerbs an saisonale
Schwankungen in der Auftragslage und der Auslastung der
Betriebe wäre sinnvoll.
⋅ Es sollte geprüft werden, ob in Ergänzung zum jährlichen
Sicherheitspreis fortlaufend, z. B. monatlich, Preise für eingereichte Vorschläge vergeben werden. Die Teilnehmer würden so
schneller eine Rückmeldung auf ihren Vorschlag erhalten.
9.9.2 Finanzielle Anreizsysteme
Im zweiten Teil wurde das Beitragsausgleichsverfahren und Prämienmodelle der Berufsgenossenschaften untersucht. Bei diesen
Systemen stehen die finanziellen Anreize im Vordergrund.
Die Berufsgenossenschaften versuchen auf zwei Arten mittels
finanzieller Anreize die Unternehmer zu erreichen und diese zu
einem präventiven Verhalten anzuhalten. Während alle Berufsgenossenschaften ein Beitragsausgleichsverfahren anbieten
müssen, besteht für das Angebot zusätzlicher Anreize durch
Prämienverfahren ein Wahlrecht. Hier sind es bisher nur drei
Berufsgenossenschaften, die ein Prämienverfahren anbieten.
Längere Erfahrungen mit einem solchen Modell liegen bisher
nur bei der Fleischerei-Berufsgenossenschaft vor, die seit 2002
ein solches Modell betreibt. Die vorliegenden Daten zeigen, dass
das Modell auch von kleinen und mittleren Unternehmensgrößen
sehr gut angenommen wird. Auch scheint es so zu sein, dass
sich die Tausend-Mann-Quote bei den teilnehmenden Betrieben
günstiger als bei den nicht teilnehmenden Betrieben entwickelt
(siehe Abbildung 43).
TMQ
100
Entwicklung der Tausend-Mann-Quote (TMQ)
90
80
Diese Funktionen waren dann die Grundlage für Simulationen
des Unfallgeschehens in den Betrieben.
Für die Simulationsläufe wurden kleine, mittlere und große
Unternehmen in Bezug zur Lohnsumme definiert. Es zeigte sich,
dass bei den kleinen Unternehmen auch über einen Zeitraum von
neun Jahren die Beitragsentwicklung bei einem Unternehmen
mit doppelt so hohem Unfallrisiko relativ zu einem Unternehmen
mit einem durchschnittlichen Unfallrisiko sich praktisch nicht unterscheidet. Bei einer mittleren und erst recht bei einem großen
Unternehmen beobachtet man dagegen in der Beitragsentwicklung eine Differenzierung zwischen Unternehmen mit geringen
und hohen Unfallrisiken. Vor allem bei den großen Unternehmen stellen sich bereits nach relativ wenigen Jahren nur relativ
geringe Schwankungen in der Beitragsbelastung ein, was sich
günstig auf die Planungssicherheit der Unternehmen auswirkt.
Das hier betrachtete Bonus-Malus-Verfahren z. B. der BGDP
begrenzt den Zuschlag und Nachlass auf 10% des Grundbeitrags,
so dass die ökonomischen Anreize auch bei großen Unternehmen
relativ klein sind. Eine stärkere Spreizung des Bonus-Malus-Systems würde die ökonomischen Anreize bei den großen Unternehmen vermutlich deutlich erhöhen. Bei den mittleren und vor
allem bei den kleinen Unternehmen könnte dagegen auch durch
eine stärkere Spreizung das Ziel der Trennung zwischen niedrigen und hohen Unfallrisiken nicht erreicht werden. Ursache für
die kaum vorhandene Trennung ist das relativ kleine Risiko für
zumindest einen Unfall in kleinen Unternehmen.
Vergleicht man das Beitragsausgleichsverfahren mit den entsprechenden Systemen der Kfz-Versicherung und der privaten Krankenversicherung (PKV), so fällt auf, dass die Spreizung im Bonus
und Malus hier viel breiter ist und die Datenbasis zur Berechnung
der Rabattstufe mehrere Jahre umfasst. So kann ein schlechter
Fahrer in der Kfz-Versicherung ceteris paribus (und abhängig von
der Gesellschaft) die 10-fache Prämie eines guten Fahrers zahlen,
während die Spreizung in der PKV bei einzelnen Gesellschaften
immerhin noch 100% beträgt und damit deutlich über die Spannen der Berufsgenossenschaften hinausgeht.
70
60
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Jahr
9.9.3 Fazit
Abbildung 43: Fünf-Jahresbilanz – Tausend-Mann-Quote der Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Anreizsysteme sind ein sinnvolles Mittel zur Unterstützung der
Präventionsarbeit für die Unfallversicherungsträger. Nicht-finanzielle Anreizsysteme sind noch nicht durchgängig bei den
UV-Trägern im Einsatz. Hier bieten sich die Wettbewerbe als ein
erfolgreiches Mittel für die Prävention an.
Beispielhaft wurden dann die Beitragsausgleichsverfahren der
Berufsgenossenschaft für Druck und Papierverarbeitung (BGDP)
und der Fleischerei-Berufsgenossenschaft untersucht (FBG). Mit
Hilfe von Daten der Berufsgenossenschaften wurden Verteilungsfunktionen zur Unfallwahrscheinlichkeit und zur Verteilung der
Häufigkeit von Unfällen in einzelnen Unternehmen generiert.
Die finanziellen Anreizsysteme sind in der Form von BonusMalus bei den UV-Trägern weit verbreitet. Es zeigte sich jedoch
eine Schwäche dieses Systems bei kleinen Unternehmen. Hier
sollte über eine Nachsteuerung bei den UV-Trägern nachgedacht
werden. Als noch wenig genutztes Instrument hat sich die Zahlung von Prämien gezeigt. Die Chancen und Möglichkeiten durch
fünffache Teilnehmer
Nicht-Teilnehmer 2006
85
Prämien das präventive Handeln in den Unternehmen auf
bestimmte Schwerpunkte auszurichten, sollte verstärkt genutzt
werden.
Literaturhinweise siehe Abschlußbericht „Qualität in der
Prävention“, Teilprojekt 14, http://www.dguv.de/bgag/de/
forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.jsp
9.9.4 Indikatoren für die Präventionsdienstleistung „Anreizsysteme“
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Personelle Ressourcen:
Ausreichendes und qualifiziertes Personal für das Betreiben des Anreizsystems
MA/Unternehmen
durchschnittliche Berufserfahrung
(Mindestanzahl von Jahren festlegen)
Statistik
Prozessqualität
Strukturqualität
Materielle Ressourcen:
1. Auszahlungsmodus mit variablem Anteil 1. Vorhanden oder nicht?
1. Ausreichend finanzielle Ressourcen 2. Dauer der Anreizwirkung
2. Vorgegebener Zeitrahmen
für Anreize
3. Schnelle Reaktion des Anreizsystems,
3. Jährliche Veränderung der
2. Stabilität der Verfahren gegenüber
Generierung wiederholter u. nicht einTeilnehmerzahl
Änderungen der Wirtschaftsstruktur
maliger Ansätze
3. Hohe Anpassungsfähigkeit der
Verfahren an Unfallgeschehen und
Kosten des Schadens
86
Verfügbarkeit/Zugang:
Rechtssicherheit
Chancengleichheit der Teilnahme
Rechtskonformität mit SGB VII und der
Rechtssprechung der Sozialgerichtsbarkeit
Checkliste, Fragebogen
Überprüfung
Zeitnähe:
Zeitnahe Prämienausschüttung
Wochen zwischen Bewilligung und Prämienausschüttung
Statistik
Kommunikation(Stil):
1. Klarheit der Botschaft
2. Ansprechende Gestaltung
1. Verständlichkeit
2. Lesbarkeit
Fragebogen, Experteneinschätzung
Zielgruppenorientierung:
Zielgruppenorientierung
Anteil der TN aus Zielgruppe
Statistik
Transparenz/Standardisierung:
1. Eindeutige u. widerspruchsfreie Kalkula- 1. Kalkulation zugänglich ge1. Geringer Verwaltungs-, Kontroll-,
tion der Beiträge, Zuschläge, Nachlässe,
macht? Oder Stundenanteil
Informations- u. Beratungsaufwand
Prämien sowie geringer Aufwand für die
für die Kontrolle der Anga2. Standardisierte Vorgehensweise
Kontrolle der Angaben über Präventionsben über Präventionsmaßmaßnahmen für die Prämiengewährung
nahmen für die Gewährung
2. Einhalten von Verfahrensbeschreibungen von Prämien
2. Checkliste
Dokumentation/Evaluierung:
Gute Organisation der Beobachtung
u. Dokumentation des Anreizsystems/
Prämienmodells
Existenz eines Handbuches
vorhanden oder nicht?
Wert Zielwert
Ergebnisqualität
Ziel
Indikator
Ermittlung des Indikators
Kundenzufriedenheit/-akzeptanz:
1. Gute Akzeptanz
2. Prävention, die das gesetzliche
Mindestniveau übersteigt
Einstellungsveränderung:
Motivation zur Beibehaltung der
geforderten Maßnahmen
1. Zufriedenheitsindex
1. Fragebogen
2. Anzahl zusätzlicher Maßnahmen, Stei- 2. Fragebogen
gerung von Aktivitäten/ Verhaltensänderungen
Imageerhöhung der geforderten Aktivität
Fragebogen
Bewältigungskompetenz und
-performanz:
Verinnerlichung der geforderten
Maßnahmen
Mitnahmeeffekte auf das Verhalten im pri- Fragebogen
vaten Bereich
Beschwerdemanagement:
1. Anzahl der Beschwerden u. Einsprüche/ Statistik
Anzahl versandte Bescheide
2. Anzahl korrigierter Bescheide /
Anzahl versandter Bescheide
Wert Zielwert
Tabelle 33: Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Anreizsysteme
87
10 Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung von Präventions-
dienstleistungen in den Unfallversicherungsträgern
Das Vorhaben „Qualität in der Prävention – Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ verfolgt eine Reihe von
Zielen. Unter anderem wurde die Feststellung des Stands der
Qualität, der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeit in
der Prävention mit Fokus auf die berufsgenossenschaftlichen
Präventionsdienstleistungen unter Beachtung interner (aus Sicht
der einzelnen BG) und externer (aus Sicht der Unternehmen)
Merkmale gefordert.
konzentriert. Eine den einzelnen Präventionsdienstleistungen
übergreifende Betrachtung der Wirtschaftlichkeit betrieblicher
Präventionsarbeit erfolgt im Rahmen des Teilprojektes 5 „Präventionsbilanz“.
Der Fokus auf die Leistungsumsetzung der Präventionsarbeit in
den Unternehmen wurde im Teilprojekt „Präventionsbilanz“ erarbeitet (s. Kapitel 8). In den Teilprojekten 6 bis 14 (siehe Kapitel
9 „Präventionsdienstleistungen“) wurde die Leistungserbringung
durch die Unfallversicherungsträger in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt.
Der Prozess der Erbringung der Präventionsdienstleistungen
durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften erfolgt in der
Regel nicht in gleicher Weise in allen Berufsgenossenschaften.
Im Sinne von „Best Practice“ wurden in den Teilprojekten des
Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ Prozesse beschrieben, die, nach Auffassung der beteiligten Wissenschaftler
und Praktiker, eine optimale Wirkung dieser Präventionsdienstleistung entfalten können und gleichzeitig auch eine wirtschaftliche
Leistungserbringung durch die Berufsgenossenschaften darstellen (siehe u. a. die Kapitel 9.3 „Ermittlung“, 9.5 „Qualifizierung“,
9.7 „Forschung und Entwicklung“ oder 9.9 „Anreizsysteme“). Die
Übertragbarkeit dieser Prozessbeschreibungen und ihre Implementierung in den UV-Trägern müsste in nachfolgenden Projekten von Fall zu Fall geprüft werden.
Die in der Gesamtvorhabensbeschreibung vom 27.8.2004 vom
Forschungsnehmer geforderte Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Präventionsdienstleistungen im betriebswirtschaftlich engen Sinne war nicht möglich. Dieses hatte u. a.
seine Ursache in der erst kurz vor Beginn des Projektes „Qualität
in der Prävention“ in den Berufsgenossenschaften eingeführten
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), mit der Folge noch nicht
einheitlicher Zuordnung von Kosten zu den einzelnen Präventionsdienstleistungen.
Ein weiteres Problem ist die saubere Trennung des Nutzens der
einzelnen Präventionsdienstleistungen, da, wie bereits in Kapitel
5 „Wechselwirkungen“ beschrieben, zum einen die Erbringung
der Präventionsdienstleistungen in den UV-Trägern aufgrund der
hohen Wechselwirkungen nicht gegeben ist und zum anderen in
den Unternehmen die Wirkung von Präventionsarbeit nur zum
Teil einzelnen Aktivitäten zugeordnet werden kann (siehe Kapitel
2 „Betriebliche Prävention und ihre Komplexität“).
Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat sich
daher auf die Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung
88
Die Untersuchung der Leistungserbringung der einzelnen Präventionsdienstleistungen im betriebswirtschaftlich weiteren Sinne
konnte durch „Beispiele erfolgreicher Prävention“ (siehe Kapitel 7
„Beispiele erfolgreicher Prävention“) erbracht werden.
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften sinnvolle Angebote für die Unternehmen sind (siehe z. B. Abbildung
36). Die Präventionsdienstleistungen entfalten ihre maximale
Präventionswirkung durch eine optimale Kombination (siehe Kapitel 5 „Wechselwirkungen“). So bewirkt eine Qualifizierung ohne
vorhergehende Beratung der möglichen Teilnehmer bezüglich
Inhalt und Vorwissen unter Umständen keinen Wissenszuwachs
(siehe Kapitel 9.4 “Betriebliche Nutzung der Präventionsdienstleistungen Unfallverhütungsvorschriften, Beratung, Überwachung
und Ermittlung“). Eine Qualifizierung mit Kommunikationsmitteln wie Informationsschriften oder Checklisten verbessert
bzw. erleichtert den Transfer des im Seminar gelernten in das
Unternehmen.
11 Zusammenfassung
Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ beschäftigt
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nun seit 2004 in
unterschiedlichem Maße. Nach der Beschlussfassung durch
die Gremien des damaligen Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften konnten nach umfassender Projektarbeit
in den einzelnen Teilprojekten Ergebnisse in den Fachgesprächen
am 17. und 18. August 2006, am 29. und 30. März 2007 sowie am
21. und 22. Mai 2007 ausführlich präsentiert werden.
In den im Internet zur Verfügung gestellten Abschlussberichten
wird auf über 1.800 Seiten und ohne die noch offenen Teilprojekte „Präventionsbilanz“ und „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ ausführlich dargestellt, wie in den
jeweiligen Teilprojekten die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der Präventionsarbeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
gesehen wird. In den bisher erschienen 15 QdP-Info-Blättern wird
kurz und verständlich auf die Teilprojekte eingegangen.
Die Informationsseite im Internet zum Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ verzeichnet für das Jahr 2007 über 4.100
pdf-Downloads der Abschlussberichte und QdP-Infos sowie über
6.200 pdf-Downloads der Veranstaltungsdokumentationen.
Zusätzlich wurden in vielen Vorträgen auf Kongressen und
Tagungen sowie in Aufsätzen in Fachzeitschriften die Ergebnisse
aus dem Projekt „Qualität in der Prävention“ vorgestellt.
11.1 Überblick Ergebnisse der Teilprojekte
Ein kurzer Überblick auf ausgewählte Ergebnisse der Teilprojekte:
Teilprojekt 1: Liste der Präventionsdienstleistungen
Auf der Basis des KLR-Leitfadens wurde die Liste der Präventionsdienstleistungen konkretisiert, mit Beispielen hinterlegt und
ergänzt. Hierbei war die Unterteilung in Präventionsdienstleistung, zum Beispiel Information und Kommunikation, in Produktgruppe, zum Beispiel Printmedien, in Produktart, zum Beispiel
Flyer und in das einzelne Produkt, zum Beispiel Flyer zum Projekt
QdP wichtig. Für die Abgrenzung der Teilprojekte im Forschungsprojekt QdP war diese Liste eine Grundvoraussetzung.
Diese Liste der Präventionsdienstleistungen kann als Basis für
eine Überarbeitung des KLR-Leitfadens herangezogen werden.
Teilprojekt 2: Wechselwirkungen
Präventionsdienstleistungen stehen nicht singulär im Raum.
Viele, wenn nicht gar alle Präventionsdienstleistungen unterliegen Wechselwirkungen untereinander. Teilprojekt 2 „Wechselwirkungen“ analysierte die einzelnen Dienstleistungen darauf hin,
wie sie andere beeinflussen bzw. wie sie von diesen beeinflusst
werden.
Es lohnt sich die eingehende Betrachtung dieser Wechselwirkungen, um so optimale Ketten von Präventionsdienstleistungen
zu bilden und damit den Präventionserfolg zu steigern. Gerade
die Dienstleistungen, die in der Mehrheit der Fälle über andere
Dienstleistungen nur indirekt im Betrieb zur Wirkung kommen,
stehen oft im Mittelpunkt von Dreierketten. Ermittlung ist überwiegend der Auslöser für Forschungs- und Entwicklungsergebnissen. So kommt es also zum Beispiel zu folgenden Ketten:
⋅ Ermittlung ‣ F&E-Ergebnisse ‣ Beratung, Überwachung
⋅ Ermittlung ‣ F&E-Ergebnisse ‣ Information & Kommunikation
‣ Beratung & Überwachung
⋅ Ermittlung ‣ F&E-Ergebnisse ‣ Normung
Teilprojekt 3: Indikatoren
Ziel dieses Teilprojektes war es die Grundvoraussetzungen für
eine Messung von Qualitätsparametern zu finden. Was sind Indikatoren? Welche Indikatoren könnten möglich sein? Wie können
diese Indikatoren gemessen werden? All diese Fragen wurden
auf der Basis von Angebotsqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität strukturiert bearbeitet, und ein Kanon von möglichen
Indikatoren für jede Präventionsdienstleistung gefunden. Zukünftigen Forschungsprojekten muss es überlassen bleiben, hier eine
mit allen Unfallversicherungsträgern abgestimmte Verdichtung
vorzunehmen.
89
Teilprojekt 4: Beispiele erfolgreicher Praxis
Teilprojekt 8: Ermittlung
Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat seine Arbeit mit diesem Teilprojekt begonnen. Die Beispiele erfolgreicher
Präventionsarbeiten bei den Berufsgenossenschaften haben erste
Hinweise für die Bearbeitung der Teilprojekte gegeben. Insbesondere hat das Teilprojekt „Wechselwirkungen“ hiervon profitieren
können.
Ziel dieses Teilprojektes war die Beschreibung von standardisierten Prozessen für die Ermittlung bei Unfällen, der Ermittlung bei
BK-Fällen, bei Gefährdungsermittlung bzw. bei der Ermittlung
aus besonderem Anlass sowie für eine Systematisierung von
Ermittlungsergebnissen.
Teilprojekt 5: Präventionsbilanz
Mit dem Teilprojekt „Präventionsbilanz“ soll ein Versuch unternommen werden, den Erfolg der Präventionsarbeit in den Betrieben anhand von Kosten und Nutzen darzustellen. Die theoretischen Grundlagen einer Präventionsbilanz konnten beschrieben
werden. Zur Zeit erfolgt mit Hilfe von Interviews in Unternehmen
eine Datenerfassung, auf deren Basis dann allgemeine Aussagen
zu Kosten und Nutzen getroffen werden sollen. Dieses Projekt
wird voraussichtlich planmäßig zum Ende des Jahres 2008 abgeschlossen werden.
Teilprojekt 6: Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften werden nach BG-übergreifend
abgestimmten Qualitätsstandards entwickelt. Die fachliche Kompetenz der pluralistisch besetzten BG-Fachausschüsse, welche die
Entwürfe von Unfallverhütungsvorschriften erarbeiten, lässt eine
hohe Qualität dieser Produkte erwarten. Darüber hinaus wurden
Vorschläge für Indikatoren zur Messung der Struktur- und Prozess-Qualität von Unfallverhütungsvorschriften gemacht.
Die vorgeschlagenen Indikatoren sollten Eingang finden in die
Verfahrensstandards für die Erstellung, Genehmigung und
Veröffentlichung von Unfallverhütungsvorschriften und bei der
nächsten Erarbeitung einer Unfallverhütungsvorschrift oder der
nächsten Erstellung eines Nachtrags zu einer Unfallverhütungsvorschrift gemessen und die Verfahrensstandards angepasst und
kontinuierlich verbessert werden.
Teilprojekt 7: Beratung und Überwachung
„Beratung“ und „Überwachung“ sind gemäß KLR- Katalog
separat ausgewiesene Dienstleitungen, die in der Regel im
persönlichen Kontakt der Aufsichtpersonen mit den Unternehmen
erbracht werden. Im beruflichen Alltag der Aufsichtspersonen
ergänzen sich die Dienstleistungen Beratung und Überwachung
im Zuge der Betriebsbesichtigungen komplementär. Beratungskompetenz und Beratungsqualität der Aufsichtspersonen basieren wesentlich durch die Unterstützung der Fachausschüsse und
Forschungsinstitute von Berufsgenossenschaften und DGUV.
90
Teilprojekte 9: Betriebsärztlicher und sicherheits-
technischer Dienst
Mit dem Teilprojekt betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer
Dienst soll der gegenwärtige Stand der Qualitätssicherung und
der Wirtschaftlichkeit betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Handelns bei unterschiedlichen Betriebsgrößen und
Betriebsstrukturen sowie in unterschiedlichen Branchen festgestellt werden.
Teilprojekt 10: Qualifizierung
Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben jährlich etwa
400.000 Seminarteilnehmer. Diese große Zahl an Seminarteilnehmern fordert die Prüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Das Teilprojekt „Qualifizierung“ hat in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften den Transfer der
Qualifizierungsmaßnahmen in die Unternehmen untersucht.
Über drei Messzeitpunkte wurden Seminarteilnehmer, die
dazugehörigen Unternehmer bzw. Vorgesetzten sowie eine Kontrollgruppe untersucht. Als Ergebnis konnte festgestellt werden,
dass die untersuchten Qualifizierungsmaßnahmen nachhaltig
zu einem Kenntniszuwachs geführt haben. Ebenfalls konnte
festgestellt werden, dass ein Transfer des erlernten Wissens in die
Betriebe erfolgt. Als Schlüssel für diesen Transfererfolg wurden
insbesondere die Qualifikation der Dozenten, der Praxisbezug in
der Lehre sowie die Unterstützung zur Umsetzung im persönlichen Arbeitsumfeld gesehen.
Teilprojekt 11: Zertifikate
Im Teilprojekt Zertifikate wird der Zusammenhang von Beratung;
prüfungsbegleitende Beratung, Prüfung, Zertifizierung und Normung als Element der Prävention verdeutlicht. Das Teilprojekt zeigt die Bedeutung und den Nutzen von Prüfung und
Normung als vielleicht letztes Steuerungselement des technischen Arbeitsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherungen auf.
Teilprojekt 12: Forschung und Entwicklung
Teilprojekt 14: Anreizsysteme
Zusammengefasst kann das Ergebnis dieses Teilprojektes als die
10 Gebote für eine erfolgreiche Forschung und Entwicklung im
Arbeitsschutz bezeichnet werden.
Dieses Teilprojekt wurde unterteilt in „finanzielle Anreizsysteme“
und in „nicht-finanzielle Anreizsysteme“.
Bezüglich der Untersuchungen zu finanziellen Anreizsystemen
stand das Bonus/ Malus-System im Vordergrund. Es zeigte sich,
dass über einen längeren Zeitraum die Beitragsentwicklung bei
einem kleinen Unternehmen mit doppelt so hohem Unfallrisiko
relativ zu einem Unternehmen mit einem durchschnittlichen Unfallrisiko sich praktisch nicht unterscheidet. Die Wirksamkeit des
Bonus/Malus-Systems hier also nicht präventiv wirkt.
Zuerst das Allgemeine:
1. Anwendung guter wissenschaftlicher Praxis, also das Fachwissen
2. Kritische fachliche Überprüfung durch Publikation
3. Zeitliche und fachliche Überschaubarkeit der Projekte, somit
Einhaltung eines klaren Zeitmanagements.
4. Einbindung des Projektinitiators in die Projektsteuerung, also
Kooperation im Projekt.
5. Einbindung der Zielgruppe, Aufgreifen der Anregungen der
Zielgruppe, somit Sicherstellung der Praxisrelevanz.
6. Zeitnahe Verwertung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, hier kommt wieder das Zeitmanagement, aber auch die
Praxisrelevanz zur Geltung.
Als weitere spezielle Punkte sind zu nennen:
7. Aufgreifen neuer und aktueller wissenschaftlicher Ansätze und
Themen, also Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens.
8. Ganzheitliche, interdisziplinäre und internationale Bearbeitung
von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Sicherstellung
des Fachwissens.
9. Nutzen der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse als
Grundlage für andere Projekte, z. B. durch Methodenentwicklung, hier ist somit eine angemessene und sinnvolle Publikation der Ergebnisse erforderlich.
10.Und zum Schluss die Finanzierung der Forschungs- und
Entwicklungsergebnisse auch durch Drittmittel, da dieses
die Kooperation mit externen Institutionen fördert.
Bei einem mittleren und erst recht bei einem großen Unternehmen beobachtet man in der Beitragsentwicklung eine Differenzierung zwischen guten Unternehmen mit geringem Unfallgeschehen und solchen mit hohem Unfallgeschehen. Hier kann also
eine Wirkung der Beitragsentwicklung in Relation zum Unfallgeschehen festgestellt werden.
Neben dem Bonus/Malus-System waren Prämiensysteme, wie
sie zum Beispiel die Fleischerei-Berufsgenossenschaft hat, im
Blickpunkt. Die Nutzung von Prämiensystemen ist bei den Unfallversicherungsträgern noch sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Grundsätzlich wurde den betrachteten Prämiensystemen eine
gute Wirkung bescheinigt.
Neben den finanziellen Anreizsystemen wurden auch nicht-finanzielle Anreizsysteme untersucht. Im Mittelpunkt standen hier die
Förderpreise und Ideenwettbewerbe. Grundsätzlich werden die
nicht-finanziellen Anreizsysteme als gute Mittel zur Steigerung
der intrinsischen Motivation der Versicherten sowie der Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung gesehen.
Teilprojekt 13: Information und Kommunikation
Information und Kommunikation bzw. Informationsmittel der
gesetzlichen Unfallversicherung sind in den Unternehmen gut
bekannt. Untersuchungen im Rahmen dieses Projektes haben
anhand konkreter Produkte der Berufsgenossenschaften gezeigt, dass die untersuchten Produkte gut die an diese Produkte
gestellten Anforderungen erfüllen. Information und Kommunikation sowie Informationsmittel sind jedoch nie Präventionsdienstleistungen die singulär wirken. Grade bei dieser Präventionsdienstleistung zeigt sich die Notwendigkeit der Kombination mit
weiteren Präventionsdienstleistungen wie insbesondere Beratung
und Qualifizierung.
91
11.2 Die Sicht der Sozialpartner zum Forschungsprojekt QdP
Aus der Sicht der Sozialpartner hat Herr Dr. Wolff (Vorstandsvorsitzender der DGUV) beim 7. Dresdner Forum Prävention am
07.02.2008 ein Resümee des Forschungsprojektes „Qualität in
der Prävention – QdP“ gezogen. Im Folgenden wird diese Rede
auszugsweise wiedergegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
… Mit dieser Veranstaltung (7. Dresdner Forum Prävention)
schließen wir das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention
– Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ ab.
Dank der parallelen Aktivitäten der Unfallkassen und der guten
Zusammenarbeit aller Unfallversicherungsträger in diesem Projekt sind … Projektergebnisse erzielt worden, die für alle Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung und ihren Spitzenverband
von hohem Nutzen sind. …
Das Projekt „Qualität in der Prävention“ hat Grundlagen für die
Bewertung unserer Arbeit zusammengestellt, aber auch für
die Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie erarbeitet. … Sowohl für die
Evaluation der übergeordneten Ziele der GDA als auch für die
introspektive Bewertung unserer neun Präventionsdienstleistungen liefert das QdP-Teilprojekt „Indikatoren“ wichtige Anstöße. …
Die wesentliche Arbeitshypothese des Forschungsprojektes „Qualität in der Prävention“ schon in der Konzeptionsphase war: Je
besser die Präventionsarbeit der UV-Träger (im Sinne von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität), desto wirksamer werden die
Präventionsmaßnahmen in den Unternehmen. Diese Hypothese
wurde im Rahmen des Projektes immer wieder punktuell geprüft
92
und bestätigt, wie z.B. im Teilprojekt Qualifizierung. …
QdP hat ein System vergleichbarer Qualitätsmerkmale entwickelt,
einschließlich geeigneter Indikatoren zur Messung der Qualität.
Im Ergebnis können nun die angebotenen Präventionsdienstleistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit differenziert bewertet und
kontinuierliche Verbesserungsprozesse dort aufgebaut werden,
wo sie noch nicht installiert sind. …
„Alles aus einer Hand...“ bekommt damit eine Qualitätsdimension, die wir hätten erfinden müssen, wenn das Dienstleistungsspektrum so nicht gewachsen wäre. Dass aber innerhalb dieses
Spektrums die einzelnen Präventionsprodukte in sehr differenzierter und durchaus verschiedener Weise aufeinander wirken,
ist uns in der Analyse der Wechselwirkungen aufgezeigt worden.
Vielleicht – und das nehme ich als eine der Fragestellungen mit
– liegt in der wohldosierten Applikation der einzelnen „Präventionsmedizinen“, also beim richtigen Präventions-Cocktail,
ein bislang eher unbewusst genutztes Potential für den Erfolg
unserer Arbeit. …
Qualität, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann eine
Momentaufnahme oder ein Zufallsprodukt sein, die beiden
Tage gestern und heute haben uns aber davon überzeugt, dass
Qualitätsmanagement einen notwendigen Prozess meint; deshalb
können wir das betrachtete Kapitel QdP nicht einfach abschließen, sondern nur immer besser fortführen. …“
Das Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“ hat Grundlagen für einen ständigen Prozess der Evaluation der Präventionsdienstleistungen erarbeitet. Es hat Indikatoren und Messinstrumente erstellt und bietet damit den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung die Möglichkeit der Eigenevaluation. Es fehlen
⋅ eine Verdichtung der möglichen Indikatoren,
⋅ die Bereitstellung der dazugehörigen Messinstrumente,
⋅ Implementierungshilfen für die Präventionsdienste der Unfall-
12 Ausblick
versicherungsträger und
⋅ Grundlagen für ein Benchmarking der Unfallversicherungsträger.
12.1 Dresdner Forum Prävention 2008
Frage 6: Sollen systematische Umsetzungsvorschläge als Teil eines
Forschungsprojektes ausgearbeitet werden?
Sozialpartner –
Arbeitnehmer
Sozialpartner –
Arbeitgeber
TED-Befragung
Im Rahmen des 7. Dresdner Forum Prävention am 6. und
7.02.2008 wurden die Teilnehmer bezüglich des Projektes elektronisch und anonym befragt. Die Ergebnisse mit Bezug auf das
weiter Vorgehen im Projekt „Qualität in der Prävention“ sind im
Folgenden dargestellt.
Geschäftsführung
Präventionsleitung
Andere Funktion
Frage 2: Vergleichbarkeit zwischen den gesetzlichen
Unfallversicherungsträgern
0
20
40
60
80
100
Ja, wir benötigen Umsetzungshilfen auf der Grundlage
der Forschungsergebnisse.
Nein, Umsetzungshilfen werden nicht benötigt, machen wir selbst.
Sozialpartner –
Arbeitnehmer
Kann ich zur Zeit noch nicht sagen.
Sozialpartner –
Arbeitgeber
Abbildung 45: Systematische Umsetzungsvorschläge als Teil des Forschungsprojektes?
Geschäftsführung
Alle Anwesenden des Dresdner Forum Prävention 2008 sprachen
sich für die Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen auf der
Grundlage der Forschungsergebnisse aus.
Präventionsleitung
Andere Funktion
0
20
40
60
80
100
Ja, Vergleichbarkeit und Benchmarks sind dringend erforderlich,
z.T. schon vorhanden.
Ja, Vergleichbarkeit und Benchmarks sind notwendig,
aber Ergebnisse bleiben intern!
Kann ich noch nicht sagen.
Abbildung 44: Vergleichbarkeit zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen
Die Teilnehmer aus den Reihen der Sozialpartner und Geschäftsführung sprechen sich für eine Vergleichbarkeit der Präventionsdienstleistungen aus.
Frage 7: Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger
in der Präventionsdienstleistung Beratung stärker herausgestellt werden?
Sozialpartner –
Arbeitnehmer
Sozialpartner –
Arbeitgeber
Geschäftsführung
Präventionsleitung
Andere Funktion
0
20
40
60
80
100
Ja, Beratung ist unser Hauptgeschäft. Hier sollten die vielfachen
Kompetenzen und Wissenssysteme der Unfallversicherungsträger
stärker verdeutlicht werden.
Nein, die Kompetenzen der Unfallversicherungsträger auf dem
Gebiet der Beratung ist allgemein bekannt.
Kann ich zur Zeit noch nicht sagen.
Abbildung 46: Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger
in der Präventionsdienstleistung „Beratung“ stärker herausgestellt werden?
93
Auf die Frage „Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger in der Präventionsdienstleistung „Beratung“
stärker herausgestellt werden?“ wurde mit großer Mehrheit der
Bedarf für eine Herausstellung der Ressourcen und Zusammenhänge der Präventionsdienstleistung „Beratung“ bekundet.
Frage 8: Sollen Quantität und Qualität unserer Qualifizierungstätigkeit
im öffentlichen Diskurs stärker betont werden?
Sozialpartner –
Arbeitnehmer
Sozialpartner –
Arbeitgeber
Schriftliche Meinungsäußerung
Zusätzlich erfolgte eine spontane schriftliche und ebenfalls
anonyme Befragung „Wie geht es weiter?“ im Forschungsprojekt
„Qualität in der Prävention“. Es wurden 97 Anmerkungen abgegeben. Nach einer Strukturierung ergaben sich die Schwerpunkte
zuversichtlich:
⋅ Wir packen das!
⋅ So müssen wir weitermachen!
⋅ Qualitätsprojekt weiterführen
⋅ ...
Geschäftsführung
Präventionsleitung
Andere Funktion
0
20
40
60
80
100
Ja, Quantität und Qualitätsmerkmale unserer Qualifizierungstätigkeit
sollten stärker betont werden.
Nein, sehe ich anders: Kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Kann ich zur Zeit noch nicht sagen.
Abbildung 47 Sollen Quantität und Qualität unserer Qualifizierungstätigkeit im
öffentlichen Diskurs stärker betont werden?
Wie zuvor bei der Präventionsdienstleistung „Beratung“ wird
auch für die Präventionsdienstleistung „Qualifizierung“ eine
stärkere öffentliche Darstellung der Leistungen gefordert.
Frage 9: Sehen Sie einen weiteren Forschungsbedarf zum optimalen
Methodenmix der Präventionsdienstleistungen?
Sozialpartner –
Arbeitnehmer
Sozialpartner –
Arbeitgeber
Geschäftsführung
Präventionsleitung
Andere Funktion
0
20
40
60
80
100
Ja, die optimale Kombination der Präventionsdienstleistungen muss weiter
erforscht werden.
Nein, die günstigste Kombination der Präventionsdienstleistungen kennen
wir schon seit vielen Jahren. Hier besteht kein Forschungsbedarf.
Kann ich zur Zeit noch nicht sagen.
Abbildung 48 Sehen Sie weiteren Forschungsbedarf zum optimalen Methodenmix
der Präventionsdienstleistungen?
94
Auf die Fragen nach dem Methodenmix sprechen sich tendenziell
die anwesenden Sozialpartner und Geschäftsführung für weiteren
Forschungsbedarf aus. Die anwesenden Präventionsleiter sehen
hingegen zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf.
Praxis:
⋅ Von der Theorie zur Praxis - eine echte Aufgabe
⋅ Die Basis ist nun da, nun muss die Konkretisierung folgen.
⋅ ...
Vorschläge/Kritik:
⋅ War das schon alles?
⋅ Wie geht es nun weiter?
⋅ Gibt es überhaupt Veränderungswillen?
⋅ ...
Perspektiven:
⋅ Start in die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie.
⋅ Umsetzungshilfen für die UVT erstellen!
⋅ Ich bin gespannt, wie uns die "neue Prävention" im Betrieb hilft.
⋅ Die Ergebnisse müssen zu den Mitarbeitern in den UVT transportiert werden.
⋅ Transparenz und Vergleichbarkeit
⋅ Die Ergebnisse sollten möglichst bald in die Präventionsarbeit
der UVT integriert werden.
⋅ Es müssen konkrete Handlungsideen abgeleitet werden.
⋅ ...
12.2 Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Ergebnissen aus dem Forschungsprojekt QdP
Nr.
1.
QdP-Teilprojekt
Liste der Präventionsdienstleistungen
2.
Wechselwirkungen der ⋅ Forschung zur optimalen Kombination der PDL (Abfolge, Intensität, Projekt ruht z. Zt.
Präventionsdienstzeitliche Planung)
leistungen
3.
Indikatoren zur
Qualitätsmessung
4.
Was ist zu tun?
⋅ Weiterentwicklung des KLR-Leitfadens
⋅ Zusammenführen der KLR- Strukturen Unfallkassen/ BGen
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Beispiele erfolgreicher ⋅
Prävention
⋅
⋅
Verdichtung der Indikatoren/ Auswahl
Erprobung
Validierung
BSC
Einbringen in die GDA
Zusammenarbeit mit Benchmarkingclub
Checkliste zur Beispielauswahl entwickeln/ Qualitätsstandards
Sammlung weiterführen
Serie in „die BG“
Status
Federführung SB Präv in
Arbeit
Federführung SIGE
Federführung BGAG
in Arbeit
5.
Präventionsbilanz
⋅ Projekt läuft noch
6.
Unfallverhütungvorschriften
⋅ Weiterer flankierter Abbau von UVVen
⋅ GDA-Ziel konsistentes und praxistaugliches Vorschriftenwerk?
Federführung SIGE
7.
a) Beratung
b) Überwachung
⋅ Darstellung des stützenden Informationsnetzwerkes im Abschluss-
Federführung SIGE
8.
Ermittlung
⋅ Anwendung von BIS?
⋅ Beispiel für systematische Auswertung der Ermittlungsergeb-
Federführung SIGE
bericht
⋅ Leitlinie für B&Ü
nisse aufbereiten (BG/UK?)
⋅ Empfehlungen der DGUV zu einem Dokumentationssystem
für Unfälle
⋅ Erprobung vorgeschlagener Kennzahlen für Ermittlungsauf-
wendungen und -ergebnissen
⋅ Empfehlungen im BK-Infosystem zur Dokumentation von
BK-Ermittlungsergebnissen
⋅ Projekt läuft noch
9.
Betriebsärztliche und
sicherheitstechnische
Betreuung
10.
Qualifizierung
11.
Zertifikate
12.
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
13.
a) Information und
⋅ Leitlinie für die Erarbeitung von I&K-Materialien entwickeln
Kommunikation
⋅ Systematische Festlegung von Zielen und Zielgruppen zu allen
b) Informationsmaterial Informationsschriften durchsetzen
Federführung KOM
14.
Anreizsysteme
Federführung SIGE
in Arbeit
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Umsetzung des PLK-Projektes Qualität und Wahrnehmung
Weitere Forschung zur Transferoptimierung
Bildungsbericht
Broschüre Bildungsstätten der UV-Träger
Online-Befragung / Einkaufsberatung
Vertiefung der Kosten/Nutzen-Untersuchung
Kundenbefragung
⋅ „10 Gebote“ konsequent umsetzen
⋅ Dazu Checklisten entwickeln
⋅ Modul Umsetzungsforschung an alle Projekte andocken
⋅ Anreizsysteme für kleine Unternehmen verbessern
⋅ Weiterentwicklung bestehender Anreizsysteme
Qualitäts­verbund Qualifizierung QVQ
in Arbeit
Federführung SIGE
Alle F&E Einrichtungen
in Arbeit
95
13 Literaturverzeichnis
Zur Reduzierung des Umfangs dieser Broschüre wird an dieser
Stelle auf ein umfassendes Literaturverzeichnis verzichtet. Die
Literaturquellen sind in den jeweiligen Abschlussberichten der
Teilprojekten aufgeführt (siehe http://www.dguv.de/bgag/de/
forschung/forschungsprojekte/qdp/qdp_abschluss/index.html).
Sofern andere Quellen benutzt wurden, wurde der Literaturhinweis im Text an entsprechender Stelle integriert.
96
14 Glossar
Dienstleistungen der Prävention
Prävention
 Präventionsdienstleistungen
Nach der Definition senkt Prävention die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere, also das Risiko von Krankheit bzw. Unfall.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad ergibt sich
aus der Bilanz von Belastungen und Ressourcen. Nach § 14 (1) des
deutschen Sozialgesetzbuchs VII „Gesetzliche Unfallversicherung“
(SGB VII) beinhaltet der Präventionsauftrag für die Berufsgenossenschaften mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten
Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
Evaluation
Evaluation im strengsten Sinne ist die „explizite und systematische Verwendung wissenschaftlicher Forschungsmethoden
zur Beschreibung und Bewertung bestimmter Gegenstände, z.
B. Schulungen und zwar hinsichtlich Zielsetzung und Planung,
Einrichtung und Durchführung sowie Wirksamkeit und Effizienz.“
(Westermann, 2002, S. 5).
Indikatoren
Indikatoren werden zur Beschreibung und Beurteilung der Güte
von Präventionsdienstleistungen ( Qualität, Qualität in der Prävention) herangezogen und sollen Aussagen über deren Zustand
und Entwicklung ermöglichen. Indikatoren sind Messgrößen, die
Qualitätsmerkmale operationalisieren.
Bei der Definition geeigneter Indikatoren ist die Problematik der
multikausalen Wirkungszusammenhänge von entscheidender
Bedeutung. Sie sind so auszuwählen, dass beobachtete und
dokumentierte Effekte möglichst eindeutig bestimmten Dienstleistungen/Produkten/Maßnahmen bzw. strategisch beabsichtigten
Wechselwirkungen ( Wechselwirkungen) zugeordnet werden
können und damit die Wirksamkeit überprüft werden kann.
Prävention umfasst Maßnahmen, Mittel und Methoden, die eine
solche vorbeugende (vorgreifende) Gestaltung der Arbeitsbedingungen beinhalten, dass vorausschauend arbeitsbedingte
Gesundheitsschäden verhütet werden - eingeschlossen die Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.
Prävention beinhaltet die planende und konzeptionelle Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen entsprechend
neuer Erkenntnissen und Möglichkeiten sowie eine ständige Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend
den sich permanent ändernden Gegebenheiten zur Vorbeugung
von Gesundheitsschäden.
 Indikatoren, Messgrößen
Die Leistungen der Unfallversicherungsträger im Bereich Prävention ( Präventionsdienstleistungen, Präventionsprodukte)
dienen der Initiierung und Unterstützung von Prävention in den
Unternehmen. Die Präventionsdienstleistungen ( Präventionsdienstleistungen) lassen sich hinsichtlich ihrer Wirkung in direkte
und indirekte Präventionsdienstleistungen unterscheiden. Entscheidend hierfür ist, ob eine bestimmte Präventionsdienstleistung direkt im Mitgliedsunternehmen wirkt oder ob sie primär
vermittelt über andere Präventionsdienstleistungen oder über
Dritte wirkt. Die Realisierung der Prävention ( Präventionsarbeit in den Unternehmen, Präventionsmaßnahmen) erfolgt in den
Unternehmen durch die Unternehmer und die Versicherten.
Kunden/Konsumenten von Präventionsdienstleistungen
Präventionsarbeit in den Unternehmen
Unternehmer und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung
werden als Kunden der Präventionsdienstleistungen
( Präventionsdienstleistungen) verstanden.
Präventionsarbeit ist die konkrete Anwendung und Umsetzung
von Maßnahmen ( Präventionsmaßnahmen), Mitteln und Methoden zur Implementierung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz. Präventionsarbeit in den Unternehmen erfolgt durch
die Unternehmer und Versicherten.
Insbesondere aufgrund statistischer Probleme ist die Quantifizierbarkeit von Indikatoren nicht immer gegeben. In diesen
Fällen kann zunächst auch eine verbale Beschreibung der Güte
( Qualität) erfolgen, wobei dann die Vergleichbarkeit im Sinne
eines Benchmarkings kaum gegeben ist.
Kennzahlen
In einigen Präventionsdienstleistungen (z. B. Forschung oder Zertifikate) können direkt andere Kunden relevant sein (z. B. Ausbildungsstätten oder Hersteller). Diese Präventionsdienstleistungen
wirken dann indirekt auf Unternehmen und Versicherte.
Messgrößen
 Indikatoren
Präventionsdienstleistungen
Dienstleistungen der Unfallversicherungsträger werden nach
Dienstleistungen der Prävention, Dienstleistungen der Rehabilitation und Entschädigung, weitern externen Dienstleistungen sowie
Servicedienstleistungen unterschieden.
97
Im Sinne der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags „mit allen
geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
zu sorgen“ (SGB VII) dienen die Präventionsdienstleistungen der
Unfallversicherungsträger der Initiierung und Unterstützung von
Prävention ( Prävention) in den Unternehmen.
Die grundlegende Unterscheidung erfolgt nach:
Persönlichen Präventionsdienstleistungen:
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Beratung,
Ermittlung,
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung,
Überwachung,
Schulung sowie
Im Rahmen des Projektes soll zur Ermittlung der Qualität der Präventionsdienstleistungen (PDL) der Unfallversicherungsträger ein
einheitliches Analyse- und Bewertungssystem eingesetzt werden,
welches kurz als „PDL-Bewertungsinstrument“ bezeichnet werden
kann. Das PDL-Bewertungsinstrument ist ein Hilfsmittel zur Analyse und Bewertung der Präventionsdienstleistungen. Entsprechend
den Arbeitsschritten im Projekt lassen sich mit dem Instrument
nicht nur der Soll-Zustand (Schritt 1), sondern auch der Ist-Zustand (Schritt 2) und Möglichkeiten der Verbesserung (Schritt 3)
darstellen.
Präventionserfolg
1. Erfolg der Präventionsdienstleistung der UV-Träger zur Unterstützung der Präventionsarbeit in den Unternehmen ...
2. Erfolg der Präventionsarbeit der Unternehmer und Versicherten und der Präventionsmaßnahmen in den Unternehmen ...
Sächlichen Präventionsdienstleistungen:
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
⋅
Informationsmaterial,
Unfallverhütungsvorschriften,
Zertifikate,
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse,
Information und Kommunikation,
Anreizsysteme/Prämienmodelle.
Präventionsdienstleistungs(PDL)-Bewertungsinstrument
Präventionsdienstleistung:
Allg. Zielsetzung: (Welche Ziele verfolgt die Präventionsdienstleistung? Was muss nach dem Gesetz angeboten werden?)
-
Beabsichtigte Wechselwirkungen: (Welche Wechselwirkungen mit anderen Präventionsdienstleistungen sollten existieren?)
-
Merkmale des ErEbenen:
Merkmale der Struk- Merkmale des
Merkmale des Ergebnisses
gebnisses hinsichttur, des Angebots,
Prozesses
beim Kunden
lich der Finanzen
des Potenzials
(Wirksamkeit)
(Wirtschaftlichkeit)
Qualitätsmerkmale: Welche
Merkmale sind entscheidend zur
Erreichung der Zielsetzung?
-
-
Indikatoren/Messgrößen:
-
Welche Indikatoren (Messgrößen)
eignen sich zur Erfassung der Merk- -
-
male der Präventionsdienstleistung? Welche Sollgrößen (sollten)
existieren?
Bemerkungen zur Verfügbarkeit/Erhebung der Messgrößen
98
-
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-
-
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-
Präventionsmaßnahmen
Präventionsmaßnahmen kommen im Rahmen der Präventionsarbeit in den Unternehmen ( Präventionsarbeit) zur Anwendung.
Entsprechend der Maßnahmenhierarchie wird unterschieden
nach:
1. Gefahrenquelle erkennen, vermeiden und/oder beseitigen
2. Technische Maßnahmen
3. Organisatorische Maßnahmen
4. Nutzung persönlicher Schutzausrüstung
5. Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen.
Präventionsprodukte
Präventionsprodukte sind eine Teilmenge der zugehörigen
Präventionsdienstleistungen ( Präventionsdienstleistungen).
Je nach Art und Umfang, können Präventionsdienstleistungen aus
verschiedenen Produktgruppen bzw. ein Präventionsprodukt aus
weiteren Produktarten/Produkten bestehen.
Beispiel: Präventionsdienstleistung: Informationsmaterial verbreiten, Produktgruppe: Audiovisuelle und elektronische Medien,
Produktart: Internetdatenbank, Produkt: Gefahrstoffdatenbank
Produkte der Präventionsdienstleistungen
 Präventionsprodukte
1. Die Angebots- oder Strukturqualität (Appraisal of structure)
bezieht sich auf die Qualität der eingesetzten Faktoren und der
Qualität von Aufbau- und Ablauforganisation. Als Beispiele der
eingesetzten Mittel seien genannt: Personal, Einrichtung, technische Ausstattung, Mittel, Sachbedarf und Arbeitsablauforganisation. Die zugrundeliegende Arbeitshypothese besagt, dass
eine positive Korrelation zwischen Qualität der eingesetzten
Mittel einerseits und Qualität der Dienstleistung andererseits
anzunehmen ist. Anders ausgedrückt: Qualifiziertes Personal
und hochwertige technische Ausstattung und gute Organisation bewirken eine gute Präventionsdienstleistung.
2. Die Prozessqualität (Assessment of process) ist gegeben durch
die Qualität des Dienstleistungsprozesses selbst. Die Arbeitshypothese lautet: Ein qualitativ hochwertiger Prozess bewirkt ein
gutes Ergebnis.
3. Die Ergebnisqualität (Assessment of outcomes) bezieht sich auf
die Qualität der Zielerreichung, des Ergebnisses. Die Beurteilung des Ergebnisses erfolgt im Hinblick auf den erreichten
Zustand bei Person und Situation. Die Ergebnisqualität ist der
primäre Beurteilungsmaßstab für eine Leistung.
Qualität in der Prävention
Das mehrjährige Forschungsprojekt „Qualität in der Prävention“
hat das Ziel, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen ( Präventionsdienstleistungen) zu
evaluieren und Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung
der Präventionsdienstleistungen zu schaffen.
Qualität
Qualitätsmerkmale
Qualität ist der Grad der Übereinstimmung zwischen den Zielen
bzw. Anforderungen und der wirklichen Leistung (Donabedian
1968).
Nach Rosenbrock gilt auch für die Prävention die Definition von
Qualität des US-amerikanischen Institute of Medicine (Lohr, 1990):
Danach bezeichnet „Qualität das Ausmaß, in dem Gesundheitsleistungen für Individuen und Populationen die Wahrscheinlichkeit erwünschter gesundheitlicher Interventionsergebnisse erhöhen und mit dem gegenwärtigen Wissensstand übereinstimmen“.
Letzter Maßstab der Qualität ist also die Wirksamkeit.
Qualität im Sinne der Produktqualität beschreibt die Güte eines
Produkts (Sach- oder Dienstleistung) im Hinblick auf seine Eignung für den Verwender.
Arten von Qualität
Eine Unterscheidung von Qualität in Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität (Donabedian, 1966) hat sich etabliert.
Qualitätsmerkmale sind konkret und dienen zur Beschreibung der
Qualität im Hinblick auf die Zielsetzung ( Ziele) der verschiedenen Präventionsdienstleistungen und -produkte ( Präventionsdienstleistungen, Präventionsprodukte). Sie lassen sich in
die drei Ebenen Struktur, Prozess und Ergebnis unterteilen. Den
Qualitätsmerkmalen lassen sich Indikatoren ( Indikatoren,
Messgrößen) zuordnen.
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung ist der Vorgang des Beschreibens von Zielen
in Form von Qualitätsmerkmalen und Indikatoren, das Messen
des tatsächlichen Niveaus und, falls erforderlich, das Festlegen und Evaluieren von Dienstleistungen zur Modifizierung
der Praxis. Maßgeblicher Punkt einer Qualitätssicherung ist die
Ergebnisqualität, also der Nachweis des Präventionserfolges.
Qualitätssicherung ist die kontinuierliche Bewertung der Qualität
der Präventionsdienstleistung.
99
Qualitätsförderung
Wechselwirkungen
Unter Qualitätsförderung wird ein gezielter, kontinuierlicher und
dynamischer Prozess der Verbesserung der Abläufe und ihrer
strukturellen Voraussetzungen verstanden.
Als Wechselwirkungen werden Beziehungen bzw. deren Ergebnis
zwischen den verschiedenen Dienstleistungen der Prävention (
Präventionsdienstleistungen) verstanden. Unterschieden werden
muss dabei hinsichtlich „strategisch beabsichtigten Effekten“ und
so genannten „Nebeneffekten“ (deren Auswirkungen sowohl
positiv, also verstärkend als auch negativ sein können).
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“
(BGV A1) ist die Basisvorschrift für die berufsgenossenschaftliche
Prävention und löst seit dem 1. Januar 2004 die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1) ab. Sie
gilt für alle Unternehmer und deren Beschäftigte (Versicherte) im
Bereich der gewerblichen Wirtschaft und regelt deren Rechte und
Pflichten im Bereich von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
100
Wirksamkeit
Die Bewertung der Wirksamkeit einer Maßnahme bezieht sich
auf die Frage, ob die Maßnahme auch die beabsichtigten Effekte
zeigt. Beispiel: Als Effektivität einer Schulung wird der Grad der
Lernzielerreichung bezeichnet. Die Effektivität einer Maßnahme
wird häufig durch den Vergleich behandelter und unbehandelter
Gruppen gezeigt.
15 Anlage: Auftrag
Projekt „Qualität in der Prävention“ –
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen
der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Gesamtvorhabensbeschreibung
Stand: 27.08.2004
Die vorliegende Gesamtvorhabensbeschreibung konkretisiert die
Projektbeschreibung mit dem Titel: „Qualität in der Prävention“
– Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (27.08.04;
Anhang 1).
15.1 Einführung
Die Vorsorge für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist ein
gesellschaftspolitischer Auftrag, der sowohl in der Gesetzgebung
in Deutschland als auch in den Gemeinschaftsverträgen und
Richtlinien der Europäischen Union verankert ist. Prävention wird
von verschiedenen Seiten (Politik, Arbeitgeber, Gewerkschaften)
als unzureichend ausgeschöpfte Ressource angesehen, den Gesundheitszustand zu verbessern, zu erhalten, zu fördern und ggf.
wiederherzustellen. Ziel ist es, die Effektivität des Gesundheitswesens zu steigern und Kosten zu verringern.
Nach der Definition senkt Prävention die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere, also das Risiko von Krankheit bzw. Unfall.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schweregrad, also die
Größe des Risikos, ergibt sich aus der Bilanz von Belastungen
und Ressourcen. Nach § 14 (1) des deutschen Sozialgesetzbuchs
VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ (SGB VII) beinhaltet der
Präventionsauftrag für die Berufsgenossenschaften mit allen
geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für
eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den
Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
Die Berufsgenossenschaften bieten für die Prävention in den
Betrieben eine Reihe von Präventionsdienstleistungen. Diese sind
aus den Gesetzestexten Sozialgesetzbuch I und VII sowie dem
Arbeitssicherheitsgesetz abgeleitet. Sie sind im KLR-Leitfaden der
Berufsgenossenschaften beschrieben. Ziel und erwarteter Nutzen
dieser Dienstleistungen ist es, Gesundheit, Lebensqualität,
Mobilität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten,
zu schützen, zu fördern und ggf. wiederherzustellen. Dabei
muss zwischen der direkten Präventionsarbeit im Arbeitsschutz,
die hauptsächlich die Betriebe vornehmen und der indirekten
Präventionsarbeit, die vorrangig die Berufsgenossenschaften
vornehmen, unterschieden werden. Indirekt heißt nach unserer
Auffassung, dass die Berufsgenossenschaften die Präventionsarbeit der Betriebe vor allem unterstützen und beeinflussen. Die
Berufsgenossenschaften setzen Rahmenbedingungen. Dadurch
soll Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit gewährleistet werden und perspektivisch ein Teil der derzeitigen finanziellen Aufwendungen, insbesondere für Behandlung bei Berufskrankheiten
und Arbeitsunfällen sowie nachfolgende Kosten für Rehabilitation
und Rentenleistungen, vermindert werden.
Die Anforderungen an Prävention fordern von allen Beteiligten,
also auch von den Trägern der Unfallversicherung, Präventionsarbeit nach dem besten verfügbaren Stand des Wissens und in
möglichst guter Qualität zu betreiben, d. h. in möglichst hoher
Übereinstimmung zwischen den Zielen und der erbrachten
Leistung.
In Deutschland wird eine intensive Diskussion über die Effizienz
von Sozialleistungen geführt. Dazu stellen die Sozialpartner
fest (Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB zur „Zukunft
einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik“, Berlin,
21.04.2004), dass „ein aktiv betriebener Arbeitsschutz Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren reduziert und durch den Abbau von Fehlzeiten und die
Vermeidung von Betriebsstörungen die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen verbessert….. Verbesserungsbedarf bestehe hinsichtlich der effizienten Anwendung gesicherter Erkenntnisse…“
des Arbeitsschutzes.
Trotz des anerkannt hohen Wertes des gesellschaftlichen
Auftrages und der gesetzlichen Verpflichtungen betrifft die auf
politischer Ebene geführte Diskussion auch die von den Berufsgenossenschaften erbrachten Präventionsdienstleistungen. Daher
müssen belegbare, evidenzbasierte Antworten bereitgestellt
werden. Die gesellschaftspolitische Verantwortung der Berufsgenossenschaften und der gesetzlich verankerte Präventionsauftrag
bleiben ein übergeordneter Rahmen für die Überlegungen zur
Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen.
Um die berufsgenossenschaftlichen Positionen zu unterlegen und
belastbar zu machen sowie um die berufsgenossenschaftlichen
Präventionsdienstleistungen zu erhalten und zukunftssicher zu
gestalten, bedarf es der Analyse, Bewertung und ggf. Verbesserung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit für eine hohe Qualität der Präventionsdienstleistungen der Berufsgenossenschaften.
15.2 Zielsetzung des Gesamtvorhabens
Das Vorhaben „Qualität in der Prävention“ – Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften verfolgt eine Reihe von Zielen.
Diese sind:
⋅ Entwicklung eines methodischen Konzepts für eine systema-
tische Darstellung vergleichbarer Qualitätsmerkmale in der
Prävention, welches flexibel ist und an BG-spezifische Aufgabenstellungen (Branchen- und Tätigkeitsbezug) adaptiert
werden kann.
101
⋅ Ermittlung und Überprüfung von Indikatoren (Messgrößen) zur
⋅
⋅
⋅
⋅
Qualitätsmessung.
Feststellen des Stands der Qualität, der Qualitätssicherung
und der Wirtschaftlichkeit in der Prävention mit Fokus auf die
berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen unter
Beachtung interner (aus Sicht der einzelnen BG) und externer
(aus Sicht der Unternehmen) Merkmale.
Bewertung der Präventionsdienstleistungen auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Unterstützung/Steuerung der Präventionsarbeit der Betriebe.
Ableitung von Empfehlungen für Verbesserungen der Qualität
in der Prävention.
Darstellung des Erfolgs präventiver Maßnahmen, Darstellung
des Kundennutzens (Unternehmer und Versicherte).
Es besteht die Annahme, dass je wirksamer die Steuerung der
Präventionsarbeit durch die Berufsgenossenschaften mit Hilfe
der Präventionsdienstleistungen ist, desto besser ist die Präventionsarbeit der Betriebe zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme und desto größer ist die Wirkung der
Prävention bei den Versicherten (Verhütung von Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren).
Die Präventionsdienstleistungen der Berufsgenossenschaften
sollen im Projekt „Qualität in der Prävention“ vor allem hinsichtlich ihrer Wirksamkeit betrachtet werden. Wenn sich herausstellt,
dass eine Präventionsdienstleistung nicht in dem Maße wirksam
ist, wie es von ihr erwartet wird bzw. wie es notwendig ist, und
damit nicht die entsprechende Qualität aufweist, dann sollten
Maßnahmen ergriffen werden, wie die Qualität dieser Präventionsdienstleistung zu verbessern ist, damit sich ihre Wirksamkeit
erhöht (Weiterentwicklung oder Anwendung in Kombination mit
anderen Präventionsdienstleistungen). Lässt sich eine hohe Wirksamkeit für eine Präventionsdienstleistung ermitteln, so stärkt
dieses Ergebnis den Arbeitsschutz.
Die Bearbeitung des Vorhabens gemäß den dargestellten Zielen
berücksichtigt die Wirksamkeit berufsgenossenschaftlicher Präventionsdienstleistungen sowohl aus Sicht der Kunden (Unternehmer, Versicherte) als auch aus der Selbstwahrnehmung der
Berufsgenossenschaften.
15.3 Arbeitsprogramm, Forschungsdesign und Forschungsmodule
Zur Erreichung der Ziele ist eine Bestandsaufnahme berufsgenossenschaftlicher Präventionsdienstleistungen (Beratung, Ermittlung, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung,
Überwachung, Schulung, Informationsmaterial, Unfallverhütungsvorschriften, Zertifikate, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Information und Kommunikation sowie neue innovative
Präventionsprodukte) notwendig.
102
Das Arbeitsprogramm für das Projekt und für jede Präventionsdienstleistung sieht folgende Fragestellungen und Schritte vor:
1.
Anforderungen (Soll-Zustand) an die Präventionsdienst-
leistungen bestimmen (gesetzliche Vorgaben, Entschei-
dungen der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung, individuelle Anforderungen aus Sicht der Betriebe und kollektive Anforderungen, fokussiert auf die nach Bran-
chen eingeteilte Gemeinschaft der Unternehmer und Versicherten)
1.1
Wie lässt sich die Präventionsdienstleistung beschreiben?
Was muss nach dem Gesetz angeboten werden?
1.2
Was sollte die Präventionsdienstleistung bewirken?
1.3
Wie müsste sie theoretisch beschaffen sein, um eine hohe
Wirkung zu erreichen?
2.
Ermitteln der Praxis (Ist-Zustands) der Umsetzung der
Präventionsdienstleistungen (Wirksamkeitsermittlung)
Vorklärung:
2.1
Mit welchen anderen Präventionsdienstleistungen steht
die jeweils betrachtete Präventionsdienstleistung wie und
in welchem Maße in Zusammenhang? (Wechselwirkungen)
2.2
Welche Indikatoren (Messgrößen) eignen sich zur Ermittlung der Wirksamkeit und Qualität der jeweils betrachteten Präventionsdienstleistung?
2.3
Welche Methoden/welche Messkonzepte sind geeignet,
um diese Wirksamkeit zu ermitteln?
Wirksamkeitsermittlung:
2.4
Welche Produkte werden zu den Dienstleistungen angeboten (mit Beschreibung)? Wie sind die strukturellen Voraussetzungen? (Angebotsqualität/Strukturqualität/ Kosten)
2.5
Wie wird die Dienstleistung mit ihren Produkten eingesetzt/durchgeführt/ angewandt? Wie ist die Qualität des
Einsatzes/der Durchführung? (Durchführungsqualität)
2.6
Wie sieht das Ergebnis des Einsatzes von Präventionsdienstleistungen aus? Wie sehen die Ausprägungen bezogen auf Indikatoren aus? Wie ist die Zufriedenheit der
Unternehmer und Versicherten mit den erzielten Wirkungen bzw. dem Ergebnis der berufsgenossenschaftlichen
Präventionsarbeit? (Ergebnisqualität)
2.7
Welche Hinweise zur Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen lassen sich finden? Bestehen Einsparpotenziale bei gleicher oder verbesserter Wirksamkeit? Können die Erfolge der Präventionsdienstleistungen bilanziert
werden?
In diesem Rahmen soll der Erfolg der Präventionsarbeit für Berufsgenossenschaften, Unternehmen und Gesellschaft dargestellt
werden. Mit von Bedeutung ist beispielhaft die gesellschaftliche
und technische Innovationsfunktion des Arbeitsschutzes. Für all
diese Schritte ist eine Gesamtbilanz zu erstellen.
3.
Vergleich zwischen Ist- und Soll-Zustand mit dem Ziel der
Erhöhung der Wirksamkeit der Präventionsdienstleistungen
3.1
Wie sollten die Präventionsdienstleistungen zukünftig
gestaltet sein, damit sie in Orientierung an Qualitätsstandards optimal wirksam sind? Was soll beibehalten werden? Was soll verbessert werden? Wie kann es verbessert
werden?
3.3
Wie geeignet waren die zur Messung der Wirksamkeit
eingesetzten Indikatoren (Messgrößen)? Gibt es andere,
bessere Indikatoren, die genutzt werden sollten? (projektlaufzeitbegeitend, vgl. 2.6)
Bezüglich der spezifischen Teilprojekte erfolgen auf die jeweilige
Präventionsdienstleistungen ausgerichtete Untersuchungen (Teilprojekte 6 – 14) zur Wirksamkeit dieser und damit zur Qualität.
Die Qualität des Angebots, des Einsatzes, des Ergebnisses und
des Transfers für die einzelnen Präventionsdienstleistungen müssen ermittelt werden (laut Arbeitsprogramm: Wirksamkeitsermittlung). Dabei sollen ihre wechselseitigen Abhängigkeiten und
Wirkungen mitberücksichtigt werden. Methodisch soll der jeweils
beste Zugang gewählt werden (Dokumentenanalyse, Analyse von
Statistiken, Analyse vorhandener Projekte in den BGen, Befragung verschiedener Zielgruppen, Experimente, Beobachtungen
etc.). Am Ende dieser Teilprojekte sollen jeweils Empfehlungen
für die Verbesserung der Qualität der Präventionsdienstleistungen
abgeleitet werden.
Für das Gesamtvorhaben „Qualität in der Prävention“ wurde entsprechend dem Arbeitsprogramm ein Forschungsdesign gewählt,
welches sich in einzelne Teilprojekte aufteilen lässt. Die Teilprojekte sollen im Vorhaben parallel und in enger Zusammenarbeit
der Teilprojektleiter erarbeitet werden. Die Teilprojekte können
in thematisch übergeordnete Teilprojekte und in auf einzelne
Präventionsdienstleistungen ausgerichtete spezifische Teilprojekte
unterschieden werden.
Zu den thematisch übergeordneten Teilprojekten zählen die
Teilprojekte 1 bis 5. In Teilprojekt 1 werden die vorhandenen
persönlichen und sächlichen Präventionsdienstleistungen und
zusätzliche mögliche Präventionsansätze wie Anreizsysteme
und Kampagnen zusammengestellt, aufbereitet und umfassend
hinsichtlich ihrer Anforderungen dargestellt. Die Beschreibung
und Analyse des Zusammenwirkens und der Wechselwirkungen
zwischen den Präventionsdienstleistungen sowie eine Modellierung und Prognostizierung dieser erfolgt in Teilprojekt 2.
Übergreifende Indikatoren und Kennzahlen zum Nachweis der
Wirksamkeit und ggf. Wirtschaftlichkeit der Präventionsdienstleistungen sollen in Teilprojekt 3 abgeleitet, entwickelt und geprüft
werden.
In Teilprojekt 4 werden vorhandene Beispiele erfolgreicher
Präventionsarbeit gesammelt und ausgewertet, wobei auch
mögliche Wechselwirkungen und sichtbare Indikatoren abgeleitet
werden.
In Teilprojekt 5 soll erstmals eine Präventionsbilanzierung für
die betriebliche und die berufsgenossenschaftliche Ebene aus
theoretischer und empirischer Sicht entwickelt werden.
Die einzelnen Teilprojekte enthalten Meilensteine (Sollbruchstellen), an denen geprüft werden kann, ob ein Teilprojekt abgebrochen, in der Zielsetzung angepasst oder geändert oder in der
geplanten Form weitergeführt werden soll.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Projekts sind folgende Weiterführungsmöglichkeiten bzw. Auswirkungen erreichbar:
Beitrag zur BG-internen Optimierung der Präventionsdienstleistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
⋅ Aufstellen von Qualitätszielen für die Präventionsdienstleistun-
gen und Ableitung von Qualitätsstandards.
⋅ Empfehlungen zur systematischen und kontinuierlichen Quali-
tätsmessung mit einem Katalog von Indikatoren (Messgrößen).
⋅ Aufbereitung und Entwicklung von Modellen, Strategien und
Verfahren der Qualitätssicherung für die Prävention und die
Präventionsdienstleistungen.
⋅ Grundlage für eine politische Argumentation zur Bedeutung
der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Falls Befragungen zu den einzelnen Präventionsdienstleistungen entstehen,
dann sind diese zusammenzufügen und als Gesamtbefragung zu verschicken (Projektleitung), damit nicht die gleichen Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten
befragt werden. Bei der Gestaltung der Fragen werden methodische Probleme von
Befragungen berücksichtigt und unter Einbeziehung des sozialwissenschaftlichen
Sachverstands im BGAG minimiert. Falls es Module gibt, die sich mit spezifischen
Fragen an eine spezielle Zielgruppe richten, z. B. Zertifikate, dann liegt diese Befragung innerhalb des jeweiligen Moduls. Auch in diesem Fall wird die sozialwissenschaftliche Fachberatung durch die Projektleitung sicher gestellt.
103
15.4 Organisation des Gesamtvorhabens
Für die Realisierung des Forschungsvorhabens wird überwiegend
der Einsatz berufsgenossenschaftlicher Forschungsinstitute vorgeschlagen, da aus deren Arbeitsaufgaben und der durchgeführten
Forschungsvorstudie erhebliche Erfahrungen vorliegen. Zudem
können diese wesentlich kostengünstiger arbeiten als externe
Forschungsunternehmen, da das Wissen um die Grundlagen
der gesetzlichen Unfallversicherung dort bereits vorhanden ist.
Den Forschungsnehmern soll ein steuernder und bewertender
Projektbeirat sowie ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite gestellt
werden. Jedem Leiter eines Teilprojektes von Seiten des Forschungsnehmers wird ein Pate aus dem Projektbeirat zur Seite
gestellt. Aufgabe der Paten ist es, als Ansprechpartner zu einem
bestimmten Teilprojekt zu fungieren und für das Teilprojekt
unterstützend tätig zu sein (z. B. Hilfe bei der Informationsgewinnung in bzw. durch Berufsgenossenschaften). Hierdurch wird ein
verbesserter Bezug zur vorhandenen berufsgenossenschaftlichen
Erfahrung aus der betrieblichen Praxis erwartet. Darüber hinaus
werden weitere Kooperationen angestrebt.
15.4.1 Übersicht über Teilprojektleiter der Projektgruppe und Paten aus dem Projektbeirat
Zur Koordinierung der einzelnen Teilprojekte des Forschungsvorhabens wird im BGAG eine Projektgruppe eingerichtet. Die
Gesamtprojektleitung soll Herr Dr. Thomas Kohstall übernehmen.
Zur organisatorischen Steuerung und Koordination der Teilprojekte soll ein Referent aus dem BGAG eingesetzt werden (Frau Dr.
Wetzstein). Mitglieder der Projektgruppe sind die internen und
externen Teilprojektleiter. Die Aufgaben der Projektgruppe sind
im Wesentlichen die Bearbeitung der Teilprojekte, die inhaltliche
Koordination der Arbeiten zur Vermeidung von Doppelarbeit, die
Weitergabe von Zwischenergebnissen und die kritische Analyse
der Zwischenergebnisse.
Projektbeirat
Das Forschungsvorhaben hat für die Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung eine hohe Bedeutung.
Gesamtprojektleitung: Herr Dr. Thomas Kohstall
TP
Bezeichnung
Teilprojektnehmer Teilprojektleiter
Paten aus dem Projektbeirat
1
Liste der Präventionsdienstleistungen
BGAG
Herr Lauterbach
Herr Glöckle
2
Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen
BGAG
Frau Dr. Zieschang
Herr Löpmeier
3
Indikatoren zur Qualitätsmessung
BGAG
Herr Lauterbach
Herr Kirchner
4
Beispiele erfolgreicher Prävention
BGAG
Frau Bogs
Herr Krüger
5
Präventionsbilanz
Uni Gießen
Herr Prof. Dr. Bräunig
Herr Petermann
6
Unfallverhütungsvorschriften
Beratung
Überwachung
Herr Dr. Bell
Herr Strothotte
Herr Dr. Guldner
7
BGZ
BGZ
BGIA
Herr Dr. Stamm
Herr Liese
Extern
Herr Dr. Schmeißer
Herr Dr. Fischer
10
Ermittlung
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Schulung
BGAG
Herr Dr. Gallenberger
Herr Dr. Kutscher
11
Zertifikate
BGZ
Herr Reitz
Herr Noetel
12
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
BGIA
Herr Prof. Dr. Reinert
Herr Dr. von Diecken
13
Information und Kommunikation
Informationsmaterial
BGAG
Frau Dr. Paridon
Herr Kiene
14
Anreizsysteme
Extern
Herr Dr. Lüdeke
Herr Saier
8
9
104
Herr Diekmann
Um die politische Zielführung des Projektes sicherzustellen, soll
ein Projektbeirat eingesetzt werden. Aufgabe des Projektbeirats
ist
⋅ die fachliche Erörterung und Bewertung von Teilprojektzielen
und -ergebnissen,
⋅ Gewährleistung der aktiven Projekteinbindung der Berufsge-
nossenschaften (z. B. Unterstützung bei Umfragen u. ä.),
⋅ die Gewährleistung der Anpassung der Projektziele an aktuelle
Entwicklungen (Teilevaluationen),
⋅ die Formulierung von Empfehlungen an die berufsgenossen-
schaftlichen Entscheidungsgremien hinsichtlich der Projektdurchführung und Mittelbereitstellung (Selbstverwaltung,
HGFK, PLK),
⋅ die Abstimmung mit der Projektleitung.
Der Projektbeirat setzt sich aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Qualität in der Prävention“ der Präventionsleiterkonferenz,
verschiedenen Hauptgeschäftsführern und Vertretern der Sozialpartner der HVBG-Selbstverwaltung zusammen. (Eine Übersicht
über die bereits benannten Mitglieder des Projektbeirats befinden sich in Anhang 2). Leitung und Moderation des Projektbeirates hat die BGZ-Leitung, Herr Manfred Rentrop, übernommen.
105
15.4.2 Zeitplan des Gesamtvorhabens und seiner einzelnen Teilprojekte
In der Tabelle sind die Laufzeiten der einzelnen Teilprojekte mit ihren jeweiligen Meilensteinen dargestellt.
Vorgangsname
Person
Projektzeitraum
Dauer
Qualität in der Prävention
Kohstall, Thomas
04/2004 - 04/2009
60 Monate
Liste der Präventionsdienstleistungen
Lauterbach, Dirk
04/2004 - 10/2004
6 Monate
Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen
Zieschang, Hanna
06/2004 - 05/2008
48 Monate
Indikatoren zur Qualitätsmessung
Lauterbach, Dirk
04/2004 - 04/2009
60 Monate
Beispiele erfolgreicher Prävention
Bogs, Christina
04/2004 - 02/2005
10 Monate
Präventionsbilanz
Bräunig, Dietmar
09/2004 - 08/2008
48 Monate
Unfallverhütungsvorschriften
Bell, Frank
10/2004 - 09/2006
24 Monate
Beratung/Überwachung
Strothotte, Gerhard
10/2004 - 09/2006
24 Monate
Ermittlung
Stamm, Roger
10/2004 - 06/2006
20 Monate
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Schmeißer, Giso
10/2004 - 09/2008
48 Monate
Schulung
Gallenberger, Wolfgang
08/2004 - 04/2009
56 Monate
Zertifikate
Reitz, Rüdiger
10/2004 - 05/2006
20 Monate
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Reinert, Dietmar
10/2004 - 09/2008
48 Monate
Information und Kommunikation/Informationsmaterial
Paridon, Hiltraut
11/2004 - 08/2008
46 Monate
Anreizsysteme
Lüdeke, Andreas
10/2004 - 09/2006
24 Monate
Die einzelnen Teilprojekte enthalten Meilensteine (Sollbruchstellen). Die Meilensteine beziehen sich auf inhaltliche Arbeitsergebnisse.
Der Beirat wird regelmäßig über den Arbeitsfortschritt informiert.
106
15.5Finanzplan
15.6Beteiligte Institutionen und Personen
Die Kosten für das Gesamtvorhaben setzen sich aus internen und
externen Kosten zusammen. Unter internen Kosten sind personale und sächliche Kosten zu verstehen, die aus den Mitteln der
Haushalte des BGAG, der BGZ und dem BGIA finanziert werden können. Des Weiteren bestehen externe Kosten, die einen
Finanzierungsbedarf außerhalb der Haushalte darstellen und die
nach Bestätigung des Forschungsdesigns durch den Auftraggeber
mit Angeboten hinterlegt und durch den Projektbeirat genehmigt
werden müssen.
An der Erstellung dieser Gesamtvorhabensbeschreibung waren
folgende unten aufgeführte Institutionen und Personen beteiligt:
Das vorliegende Forschungsdesign basiert auf der Unterstützung
durch die Berufsgenossenschaften, z. B. bei der Durchführung
von Befragungen, so dass auch bei den einzelnen Berufsgenossenschaften Aufwendungen entstehen werden.
BGAG
Herr Dr. Kohstall
Frau Dr. Wetzstein
1. Liste der Präventionsdienstleistungen
BGAG
Herr Lauterbach
2. Wechselwirkungen der Präventionsdienstleistungen
BGAG
Frau Dr. Zieschang
3. Indikatoren zur Qualitätsmessung
BGAG
Herr Lauterbach
4. Beispiele erfolgreicher Prävention
BGAG
Frau Bogs
Übergreifende Teile der Gesamtvorhabensbeschreibung
Teilprojekte der Gesamtvorhabensbeschreibung
5. Präventionsbilanz
Uni Gießen
Herr Prof. Dr. Bräunig
6. Unfallverhütungsvorschriften
BGZ/BGAG
Herr Dr. Bell
7a. Beratung
BGZ/BGAG
Herr Dr. Schmid
7b. Überwachung
BGZ/BGAG
Herr Dr. Schürmann
8. Ermittlung
BGIA
Herr Dr. Stamm
9. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
BGAG
Herr Dr. Schmeißer
10. Schulung
BGAG
Herr Dr. Gallenberger
11. Zertifikate
BGZ
Herr Reitz
12. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
BGIA
Herr Prof. Dr. Reinert
13a. Information und Kommunikation
BGAG
Frau Dr. Paridon
13b. Informationsmaterial
BGAG
Frau Dr. Paridon
BGAG
Herr Dr. Lüdeke
14. Anreizsysteme
107
16 Abbildungsverzeichnis
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
Abbildung
1
2
3
4
5
6
7
8
Abbildung 9
Abbildung 10
Abbildung 11
Abbildung 12
Abbildung 13
Abbildung 14
Abbildung 15
Abbildung 16
Abbildung 17
Abbildung 18
Abbildung 19
Abbildung 20
Abbildung 21
Abbildung 22
Abbildung 23
Abbildung 24
Abbildung 25
Abbildung 26
Abbildung 27
Abbildung 28
Abbildung 29
Abbildung 30
Abbildung 31
Abbildung 32
Abbildung 33
Abbildung 34
Abbildung 35
Abbildung 36
Abbildung 37
Abbildung 38
Abbildung 39
Abbildung 40
108
Titel Seite
Projektorganisation
9
Betriebliche Präventionsarbeit
10
Externe Einflüsse auf die Präventionsarbeit in den Unternehmen
10
Präventionsarbeit in Unternehmen
11
S-O-R-Modell (Quelle: in Anlehnung an Steffenhagen, H. (1983), S. 46.)
14
Modell der Wirkungspfade (Quelle: Kroeber-Riel, W./Weinberg, P. (2003), S. 614.)
15
Heuristisches Modell nach von Weizsäcker (Quelle: Lasslop, I. (2003), S. 99.)
15
Wirkungsbreite und Wirkungstiefe der Mediengattungen (Quelle: Kohstall; in Anlehnung an Kirchgeorg / Springer, HHL)
16
Funktion von Wirkungsbreite und Wirkungstiefe
16
Präventionsdienstleistungen und -produkte
19
Graphische Aufbereitung der qualitativen Einschätzung
20
Beispiel für eine typische Wirkungskette
22
Einflussanalyse für die qualitative und die quantitative Einschätzung der Wechselwirkungen
24
KVP bei allen Präventionsdienstleistung
25
Kunden-Lieferantenbeziehungen bei Präventionsdienstleistungen
26
Vom Indikator zur Messgröße
27
Strukturierung des Qualitätsbegriffs
27
Zusammenwirken von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zwischen UV-Träger und Unternehmen
28
Präventions-Bewertungssysteme
29
Prozentuale Verteilung der vorliegenden, nicht repräsentativen, Präventionsbeispiele auf die Präventionsdienstleistungen
32
Ablaufdiagramm am Beispiel „Latexallergie“
33
Erstellungsprozess Unfallverhütungsvorschriften
42
Effektivität – Effizienz – Qualität von Unfallverhütungsvorschriften
43
Besichtigungen durch BGen (Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“)
47
Besichtigte Unternehmen durch BGen (Quelle: BAuA „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“)
47
Entwicklung von Datenbankzugriffen am Beispiel GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA
48
Beispiel Prozess „Ermittlung bei Unfällen“
55
Unfalluntersuchungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2006 – Unfallverhütungsbericht Arbeit) 55
Zufriedenheit Zusammenarbeit von Sicherheitsfachkräften mit Dritten
58
Wirkungskette mit Kundenebenen und Projektphasen
60
Qualifizierung – Modell Transferstudie
61
Qualifizierung – Teilnehmerübersicht
61
Volumen des berufgenossenschaftlichen Bildungsangebots 2005
62
Stufenmodell Transfererfolg im Arbeitsschutz (vgl. Gallenberger, 2007)
63
Gefundene Einflüsse auf den Transfererfolg 64
Nutzen der Qualifikation in der betrieblichen Praxis
64
Zertifikate im BG-PRÜFZERT
68
Wirkungskette Präventionsdienstleistung Zertifikate
68
Regelkreis sichere und gesundheitsgerechte Produkte
69
Informationsquellen der Zertifikatsinhaber zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte
70
Abbildung
Abbildung 41
Abbildung 42
Abbildung 43
Abbildung 44
Abbildung 45
Abbildung 46
Abbildung 47
Abbildung 48
Titel Seite
Produktverbesserungen im Sinne des Arbeitsschutzes durch Zusammenarbeit mit der Prüf- und Zertifizierungsstelle (Angaben der Zertifikatsinhaber, n = 473)
70
Wechselwirkung der 161 Forschungsprojekte mit anderen Präventionsdienstleistungen
74
Fünf-Jahresbilanz – Tausend-Mann-Quote der Fleischerei-Berufsgenossenschaft
85
Vergleichbarkeit zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungen
93
Systematische Umsetzungsvorschläge als Teil des Forschungsprojektes?
93
Sollen die komplexen Ressourcen der Unfallversicherungsträger in der Präventionsdienstleistung „Beratung“ stärker herausgestellt werden?
93
Sollen Quantität und Qualität unserer Qualifizierungstätigkeit im öffentlichen Diskurs stärker betont werden? 94
Sehen Sie weiteren Forschungsbedarf zum optimalen Methodenmix der Präventionsdienstleistungen?
94
109
17 Tabellenverzeichnis
Tabelle
Titel Tabelle 1
Tabelle 2
Tabelle 3
Tabelle 4
Tabelle 5
Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Qualität Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsschutz
Beispiel Gefährdungsbeurteilung – Umweltschutz
Einteilung der Präventionsdienstleistungen (Quelle: in Anlehnung an Lauterbach, D. (2005), S. 9ff.)
Charakterisierung verschiedener Mediengattungen (Quelle: in Anlehnung an Grosser, C. (1987), S. 31 und Behrens, P. F. (1981), S. 32.)
Seite
16
Tabelle 6
Tabelle 7
Tabelle 8
Tabelle 9
Tabelle 10
Tabelle 11
Tabelle 12
Tabelle 13
Tabelle 14
Tabelle 15
Tabelle 16
Tabelle 17
Tabelle 18
Tabelle 19
Tabelle 20
Tabelle 21
Tabelle 22
Tabelle 23
Tabelle 24
Tabelle 25
Tabelle 26
Präventionsdienstleistungen
Korrelationen zwischen berufsgenossenschaftlichen Präventionsdienstleistungen
Impulskraft der Präventionsdienstleistungen
Präventions-Bewertungssystem am Beispiel „Beratung / Überwachung“
18
23
25
31
Betriebliche Kosten
Betrieblicher Präventionsnutzen
40
41
Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Unfallverhütungsvorschriften
Präventionsdienstleistung Beratung
Präventionsdienstleistung Überwachung
Überblick der Beratungsprodukte
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Beratung/Überwachung
Präventionsdienstleistung Ermittlung
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Ermittlung
Präventionsdienstleistung Schulung
Rücklauf zur Studie Transfererfolg (Gesamtauswertung)
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Qualifizierung
Präventionsdienstleistung Zertifikate
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Zertifikate
Präventionsdienstleistung Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Allgemeine Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung
„Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“
42
45
46
46
49
52
54
56
59
63
65
67
71
73
12
12
12
13
75
Tabelle 27
Spezielle Qualitätskriterien für die Präventionsdienstleistung „Forschungs- und Entwicklungsergebnisse“
76
Tabelle 28
Tabelle 29
Tabelle 30
Tabelle 31
Tabelle 32
Tabelle 33
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Forschung und Entwicklung
Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation
Präventionsdienstleistung Informationsmaterial
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Information und Kommunikation
Präventionsdienstleistung Anreizsysteme
Indikatoren für die Präventionsdienstleistung Anreizsysteme
77
78
78
82
84
86
110
18Abkürzungsverzeichnis
Abk.
Abb.
AP
Aufl.
BG
BGAG
BGF
BGHW
BGIA
bspw.
BUK
bzgl.
bzw.
d. h.
def.
DGUV
e.V.
erw.
et al.
f.
ff.
ggf.
HHL
Hrsg.
HVBG
HVBG
i. A.
i. d. R.
IEC
IuK
Jg.
lat.
LIBG
ms
No.
Nr.
Prof.
PuZ
QdP
S.
sek
StBG
Tab.
TP
TV
u. a.
überarb.
UK
v. a.
VBG
vgl.
Vol.
vs.
z. B.
Bezeichnung
Abbildung
Aufsichtsperson
Auflage
Gewerbliche Berufsgenossenschaft
BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit der DGUV
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
BGIA – Institut für Arbeitsschutz der DGUV
beispielsweise
Bundesverband der Unfallkassen; seit 01.07.2007 DGUV
bezüglich
beziehungsweise
das heißt
definiert
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
eingetragener Verein
erweitert
et alii
folgende
fortfolgende
gegebenenfalls
Handelshochschule Leipzig
Herausgeber
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften; seit 01.07.2007 DGUV
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
in Anlehnung
in der Regel
Internationale elektrotechnische Kommission (engl. International Electrotechnical Commission)
Information und Kommunikation
Jahrgang
lateinisch
Lederindustrie-Berufsgenossenschaft
Millisekunde
Number
Nummer
Professor
Prüf- und Zertifizierungsstelle
Qualität in der Prävention
Seite
Sekunden
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Tabelle
Teilprojekt
Television
unter anderem
überarbeitet
Unfallkasse
vor allem
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
vergleiche
Volume
versus
zum Beispiel
111
BGAG – Institut Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden
Telefon 0351 457-0
Fax 0351 457-1015