Internationale Handelskammer

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Revision der ERA
Die ICC-Bankenkommission hat bei ihrer Sitzung am 10./11. Mai 2004 den ersten Entwurf
(Version 2.0) eines überarbeiteten Teils der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für
Dokumentenakkreditive (ERA) erörtert. Das Schwergewicht lag dabei auf allgemeinen
Grundsätzen. Beispielsweise sprechen sich eine Reihe von Experten dafür aus, die Regelungen
über die Negoziierung aus den ERA auszuklammern. Vorab hatte eine Abstimmung des
Entwurfs mit der ICC-Transportkommission und der ICC-Versicherungskommission
stattgefunden, um den Bedürfnissen der Praxis aus allen relevanten Gesichtspunkten gerecht
zu werden. Die Ausarbeitung des genauen Wortlauts der neuen Fassung der ERA soll jetzt
zügig vorangetrieben werden. Ein besonderes Thema stellt dabei die Frage dar, welche
Regelungen aus den International Standard Banking Practice (ISBP) der ICC in die ERA
übernommen werden sollen. Es ist noch nicht absehbar, wann die ERA in ihrer neuer Fassung
in Kraft treten werden. Auch wenn es nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde, ergibt sich
daraus noch einmal, dass die ERA die Grundlage der Akkreditivabwicklung darstellen.
ERA/International Standard Banking Practice
Die ICC-Bankenkommission hat aufgrund von Anfragen aus der Praxis eine Klarstellung zu
dem Verhältnis zwischen den ERA und den ISBP abgegeben. Danach stellen die ISBP eine
Erläuterung zu den Worten „international standard banking practice“ in Art. 13 (a) ERA 500
dar. Die Dokumente unter einem den ERA unterliegenden Dokumentenakkreditiv sollen in
Übereinstimmung mit der internationalen Bankpraxis unter Berücksichtigung der Opinions der
ICC-Bankenkommission und den ISBP geprüft werden. Eine Rückgabe von Dokumenten
solle nach den Regelungen in Art. 14 ERA 500 und in dem ICC-Papier „Examination of
Documents, Waiver of Discrepancies and Notice under UCP 500“ erfolgen. In den ISBP
werde ausgeführt, wie die ERA in der Praxis ausgelegt werden sollten. Wenn eine Partei die
mangelnde Akkreditivkonformität von Dokumenten nicht nachvollziehen könne, sei es
angemessen, sie auf die ERA zu verweisen, und - soweit dann noch erforderlich - auf die
betreffende Regelung in den ISBP.
Neue ICC-Musterverträge
a) Die ICC hat eine neue Serie von Musterverträgen für internationale Verträge über Mergers
& Acquisitions gestartet. Den Musterverträgen ist jeweils eine CD-ROM beigefügt. Der erste
Mustertext betrifft einen Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) in einfacher Form.
Bezugsquelle für ICC-Publikationen ist die ICC Deutschland (www.icc-deutschland.de).
b) Die ICC-Kommission Commercial Law and Practice hat eine Task Force zur Entwicklung
eines Mustervertrags zum „Technology Transfer“ eingesetzt, deren Aktivitäten eng mit der
ICC-Kommission für Gewerblichen Rechtsschutz koordiniert werden.
Sonstiges
Das ICC International Maritime Bureau (IMB), eine Untereinheit von ICC Commercial Crime
Services (CCS), hat im Mai 2004 seinen aktuellen Quartalsbericht über die Piraterie auf den
Weltmeeren herausgegeben. Die Gewässer von Indonesien, Nigeria und Bangladesch werden
darin weiterhin als die am stärksten betroffenen Regionen bezeichnet. Mehta erläutert in der
aktuellen Ausgabe von DCI die Auslegung von Paragraph 28 der ISBP über Schreib- und
Tippfehler. Einzelne der wichtigsten ICC-Publikationen stehen jetzt auch in elektronischer
Form mit einer Lieferfrist von maximal 48 Stunden zur Verfügung. Die ICC führt derzeit
weltweit eine Untersuchung zur internationalen Übertragung persönlicher Daten durch. Die
Ergebnisse sollen im August 2004 auf der ICC-Website veröffentlicht werden.
(Rechtsanwalt Klaus Vorpeil, Gau-Bickelheim)