Internationale Handelskammer
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Internationale Handelskammer Revision der ERA Die ICC-Bankenkommission hat bei ihrer Sitzung am 10./11. Mai 2004 den ersten Entwurf (Version 2.0) eines überarbeiteten Teils der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA) erörtert. Das Schwergewicht lag dabei auf allgemeinen Grundsätzen. Beispielsweise sprechen sich eine Reihe von Experten dafür aus, die Regelungen über die Negoziierung aus den ERA auszuklammern. Vorab hatte eine Abstimmung des Entwurfs mit der ICC-Transportkommission und der ICC-Versicherungskommission stattgefunden, um den Bedürfnissen der Praxis aus allen relevanten Gesichtspunkten gerecht zu werden. Die Ausarbeitung des genauen Wortlauts der neuen Fassung der ERA soll jetzt zügig vorangetrieben werden. Ein besonderes Thema stellt dabei die Frage dar, welche Regelungen aus den International Standard Banking Practice (ISBP) der ICC in die ERA übernommen werden sollen. Es ist noch nicht absehbar, wann die ERA in ihrer neuer Fassung in Kraft treten werden. Auch wenn es nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde, ergibt sich daraus noch einmal, dass die ERA die Grundlage der Akkreditivabwicklung darstellen. ERA/International Standard Banking Practice Die ICC-Bankenkommission hat aufgrund von Anfragen aus der Praxis eine Klarstellung zu dem Verhältnis zwischen den ERA und den ISBP abgegeben. Danach stellen die ISBP eine Erläuterung zu den Worten „international standard banking practice“ in Art. 13 (a) ERA 500 dar. Die Dokumente unter einem den ERA unterliegenden Dokumentenakkreditiv sollen in Übereinstimmung mit der internationalen Bankpraxis unter Berücksichtigung der Opinions der ICC-Bankenkommission und den ISBP geprüft werden. Eine Rückgabe von Dokumenten solle nach den Regelungen in Art. 14 ERA 500 und in dem ICC-Papier „Examination of Documents, Waiver of Discrepancies and Notice under UCP 500“ erfolgen. In den ISBP werde ausgeführt, wie die ERA in der Praxis ausgelegt werden sollten. Wenn eine Partei die mangelnde Akkreditivkonformität von Dokumenten nicht nachvollziehen könne, sei es angemessen, sie auf die ERA zu verweisen, und - soweit dann noch erforderlich - auf die betreffende Regelung in den ISBP. Neue ICC-Musterverträge a) Die ICC hat eine neue Serie von Musterverträgen für internationale Verträge über Mergers & Acquisitions gestartet. Den Musterverträgen ist jeweils eine CD-ROM beigefügt. Der erste Mustertext betrifft einen Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) in einfacher Form. Bezugsquelle für ICC-Publikationen ist die ICC Deutschland (www.icc-deutschland.de). b) Die ICC-Kommission Commercial Law and Practice hat eine Task Force zur Entwicklung eines Mustervertrags zum „Technology Transfer“ eingesetzt, deren Aktivitäten eng mit der ICC-Kommission für Gewerblichen Rechtsschutz koordiniert werden. Sonstiges Das ICC International Maritime Bureau (IMB), eine Untereinheit von ICC Commercial Crime Services (CCS), hat im Mai 2004 seinen aktuellen Quartalsbericht über die Piraterie auf den Weltmeeren herausgegeben. Die Gewässer von Indonesien, Nigeria und Bangladesch werden darin weiterhin als die am stärksten betroffenen Regionen bezeichnet. Mehta erläutert in der aktuellen Ausgabe von DCI die Auslegung von Paragraph 28 der ISBP über Schreib- und Tippfehler. Einzelne der wichtigsten ICC-Publikationen stehen jetzt auch in elektronischer Form mit einer Lieferfrist von maximal 48 Stunden zur Verfügung. Die ICC führt derzeit weltweit eine Untersuchung zur internationalen Übertragung persönlicher Daten durch. Die Ergebnisse sollen im August 2004 auf der ICC-Website veröffentlicht werden. (Rechtsanwalt Klaus Vorpeil, Gau-Bickelheim)