Tattoofarben - Tattooentfernung Ohne Laser

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Tattoofarben - Tattooentfernung Ohne Laser
Bayerische Julius-Maximilians-Universität
Würzburg
Lehrstuhl für Lebensmittelchemie
Prof. Dr. Peter Schreier
Tattoofarben
Kunst und Chemie
Seminararbeit von
Nora Rempfer
Wintersemester 2005/06
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung: Allgemeines rund um die Tätowierung
1.1. Definition ........................................................................................................................ .3
1.2. Etymologie ...................................................................................................................... .3
1.3. Ursprung und Entwicklung ............................................................................................. .3
1.4. Technik............................................................................................................................ .6
1.5. Besonderheiten: Bio-Tattoos, Paint-On-Tattoos ............................................................. .9
2. Farben
2.1. Allgemeine Zusammensetzung ....................................................................................... 11
2.2. Probleme und Risiken ..................................................................................................... 12
2.2.1. Virale, bakterielle und Pilzinfektionen.................................................................. 13
2.2.2. Nicht-infektiöse Risiken und andere Hautkrankheiten ......................................... 13
2.2.3. Transport von Tattoopigmenten in den Körper..................................................... 14
2.3. Einzelne Inhaltsstoffe verschiedener Farben und ihre toxikologischen Risiken............. 16
2.3.1. Azo-Farbstoffe ...................................................................................................... 16
2.3.2. Schwermetalle ....................................................................................................... 18
2.3.3. Eisenoxide ............................................................................................................. 18
2.3.4. Halogenorganische Verbindungen ........................................................................ 19
2.3.5. p-Phenylendiamin in schwarzem Henna ............................................................... 19
2.4. Rechtliche Einordnung.................................................................................................... 22
2.5. Entfernungsmöglichkeiten und deren Risiken ................................................................ 24
2.5.1. Chemische Methoden......................................................................................... 24
2.5.2. Physikalische Methoden..................................................................................... 25
2.5.3. Chirurgische Methoden ...................................................................................... 25
2.5.4. Neuheiten: Diathermie, Waterjet-Cutting, Laser................................................ 26
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
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1. Einführung: Allgemeines rund um die Tätowierung
Tätowierungen haben in der letzten Zeit stark an Popularität gewonnen. In gleichem Maß ist
auch die Anzahl an Beschwerden über Nebenwirkungen gestiegen, sowohl in Verbindung mit
der Applikation der Tätowierung als auch mit ihrer Entfernung.
Zur Beurteilung potentieller Gesundheitsrisiken wird nachfolgend die chemische
Zusammensetzung diverser Tattoofarben genauer betrachtet.
1.1. Definition
Die Tätowierung ist eine in der Regel bewusst vorgenommene, permanente Einlagerung von
Farbkörpern in der Haut, wofür die Hautoberfläche verletzt werden muss. Sie gehört, wie
auch die Narbenzeichnung („scarification“) und das Brandmarken („branding“), zur Gruppe
der künstlich herbeigeführten, bleibenden Veränderungen der menschlichen Haut. (Friederich,
1993).
1.2. Etymologie
Auch wenn die Etymologie eher unklar ist, so kann davon ausgegangen werden, dass das
deutsche Wort „Tätowieren“ bzw. das eingedeutschte „Tattoo“ und seine Vorläufer ihren
Ursprung vom Tahiti-Wort „tatau“ haben, was soviel wie „Wunden schlagen“ bedeutet.
Damit haben die Männer Tahitis Schmerzresistenz und Status demonstriert.
Das Wort „Tatau“ hat sich vermutlich lautmalerisch aus dem Geräusch entwickelt, das
beim Schlagen auf den in Polynesien traditionell benutzten Tätowierkamm entsteht. Ein nachvollziehbarer Grund dafür, warum sich dieser Begriff, zumindest im englischen Sprachraum,
relativ schnell durchsetzen konnte, ist möglicherweise der Umstand, dass es ein exakt gleich
lautendes Wort schon seit der Mitte des 17. Jahrhunderts in der englischen Militärsprache
gab. Mit ihm bezeichnet man bis heute den militärischen Zapfenstreich. Diese Vermutung
wird dadurch bestärkt, dass in England, neben dem zunächst gebräuchlichen „tattaw“, der
Begriff „tattow“ verwendet wurde, der sich dann zu „tattoo“ umbildete und heute ausschließlich benutzt wird. Berücksichtigt man außerdem, dass es in England zunächst überwiegend
Soldaten waren, die sich tätowieren ließen, erscheint die oben gegebene Erklärung durchaus
schlüssig. Im deutschen Sprachraum existierten lange Zeit die Begriffe „Tatauieren“ und
„Tätowieren“ nebeneinander, bis sich schließlich zu Beginn des 20. Jahrhunderts die
Bezeichnung „Tätowieren“ endgültig durchsetzte (www.lifeandscience.de).
1.3. Ursprung und Entwicklung
Seit Beginn der Zivilisation sind Tätowierungen Teil der Menschheitsgeschichte. Es kann
davon ausgegangen werden, dass wahrscheinlich jede Kulturgemeinschaft der Erde zu
irgendeinem Zeitpunkt ihrer Entwicklung die Sitte des Tätowierens kannte und ausübte.
Strittig ist hingegen, wo sich die Tätowierung schwerpunktmäßig entwickelt hat. Immer
wieder wurde versucht, sie vom Ursprung her einem bestimmten geographischen Gebiet zuzuordnen. Die ältesten Belege für das Vorkommen von Tätowierungen stammen aus dem
europäischen Raum. Die 1991 entdeckte Mumie vom Hauslabjoch in der Nähe des Ötztales in
Italien („Ötzi“) beweist, dass bereits in der Bronzezeit, also vor mehr als 5000 Jahren, in
Europa Ornamente in die Haut gestochen wurden. Dieser älteste erhaltene menschliche
Körper der Welt besitzt 15 Hautbilder (Abb.1).
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Abb. 1: Ötzi, der älteste erhaltene menschliche Körper der Welt, besitzt 15 Hautbilder. Exemplarisch
sind hier drei gezeigt. (www.8ung.at links und Mitte, www.taetowierungsgeschichte.de, rechts)
Dieser Umstand scheint die häufig anzutreffende These zu widerlegen, dass die Sitte des
Tätowierens ursprünglich aus dem südwestasiatischen Raum stammt, sich von dort über
Ägypten nach Polynesien und Australien ausgebreitet hat und schließlich nach Nord- und
Südamerika weiter getragen wurde. Entgegen einer Vielzahl von Theorien, die allesamt
versuchen, den Ursprung der Tätowierung in einen bestimmten geographischen Raum einzuordnen, kann anhand der vielfältigen und über den ganzen Erdball verstreuten Hinweise
davon ausgegangen werden, dass sich die Sitte des Tätowierens bei den verschiedenen
Völkern der Erde selbständig und unabhängig von anderen Gebräuchen entwickelt hat. Zu
den ältesten bekannten Tätowierungen zählen ein etwa 2400 Jahre alter weiblicher Körper,
der im Gebiet des russischen Ukok-Plateaus gefunden wurde, sowie zwei ägyptische Mumien
aus dem zweiten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung.
Alle Kulturen stellten die Hautbilder in einen symbolischen Zusammenhang mit
Zeugung, Geburt und Tod, mit Kraft und Mut (Fellowes, 1971; Sperry, 1991; Feige, 2000;
Pozgain et al., 2004). So hatte man anfänglich bei „Ötzi“ gedacht, dass es sich um reine
Schmucktätowierungen handele, die ihn als zu einem Stamm zugehörig markieren sollten.
Mittlerweile scheint jedoch klar zu sein, dass es sich wohl um therapeutischen Charakter in
Form von Akupunktur handelt. Es wurde festgestellt, dass sich die Tätowierungen, insbesondere an Rücken und Beinen, an klassischen Akupunktur-Stellen finden (www.taetowierungsgeschichte.de).
In seiner rituellen Bedeutung war und ist das Tätowieren zumeist in Mikronesien,
Polynesien, bei indogenen Bevölkerungen und z.B. auch den Ainu und den Yakuza (Japan)
verbreitet. Unter den ältesten schriftlichen Zeugnissen zum Umgang mit Tätowierungen sind
biblische Texte zu finden; darin werden sie mit dem Totenkult assoziiert. Klassische
griechische und römische Schriftsteller beschrieben das Tätowieren als barbarischen Brauch.
Auch die ersten Christen gehörten zu den Anhängern farbigen Körperschmucks. In frühen
christlichen Gemeinden galt die Tätowierung als stummes Erkennungszeichen, Das späte
Christentum verbot unterdessen das Bilderstechen, um den Menschen vor der Verunstaltung
göttlicher Schöpfung abzuhalten. Im alten Rom war Konstantin I. (287-337 n. Chr.) der erste
Kaiser, der die Hautzierden untersagte. Eine konsequente Fortsetzung fand das Verbot im Jahr
787 n. Chr. unter Papst Hadrian I., der das Tätowieren mit Aberglaube und Heidentum
assoziierte.
Während der nächsten tausend Jahre wurden von seinen Nachfolgern stets ähnliche
Verfügungen erlassen. Im Zeitalter geographischer Entdeckungen kamen Europäer mit vielen
Kulturen in Kontakt, in denen tätowiert wurde. Im Laufe der Geschichte dienten Tätowierungen häufig als Form der Ächtung von Kriminellen und Prostituierten (Fellowes 1971;
Sperry 1991, Feige 2000; Pozgain et al., 2004).
Ein stigmatisierendes Beispiel aus jüngerer Zeit ist die Kennzeichnung von Häftlingen
in Konzentrationslagern während des Nationalsozialismus.
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Eine Studie vom Meinungsforschungsinstitut USUMA im Auftrag der Universität Leipzig
untersuchte die heutige Verbreitung von Tattoos in Deutschland. Im Dezember 2002 und
Januar 2003 wurden über 2000 Deutsche im Alter von 14 bis 92 Jahren zu sozial- und medizinpsychologischen Fragestellungen befragt; diese Stichprobe ist repräsentativ. Im Rahmen
dieser Untersuchung wurde nach dem Tragen von Tätowierungen gefragt.
Abbildung 2 zeigt die Verbreitung des Tragens von Tätowierungen getrennt nach
Geschlecht und Altersgruppen. Es zeigt sich eine deutliche Geschlechts- und Altersabhängigkeit. Männer tragen demzufolge mehr Tattoos als Frauen, Jüngere häufiger als Ältere
(www.uni-leipzig.de).
Auch in der Schweiz sind über zehn Prozent der Bevölkerung tätowiert (www.2sfdrs.ch).
Abbildung 2: Tragen von Tätowierungen nach Geschlecht und Altersgruppen (in %) (www.unileipzig.de)
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Tattoos bei jüngeren Leuten inzwischen zu einem
Massenphänomen geworden sind. Tattoos werden nicht mehr von einer extremen Minderheit
als Körperschmuck verwendet, sondern sind auf dem Weg, sich bei jungen Menschen zum
Normalfall zu entwickeln (www.uni-leipzig.de). Tattoos werden wie modische Accessoires
behandelt und finden gesellschaftliche Anerkennung. Allerdings sind die Worte „Tattoo“ und
„Mode“ widersprüchlich: Tattoos halten ein Leben lang - Moden ändern sich ständig.
Deutliche Zusammenhänge zeigen sich zwischen dem Tragen von Tattoos und der
Arbeitslosigkeit. Arbeitslose tragen fast doppelt so häufig Tätowierungen wie junge Leute,
die eine Beschäftigung haben oder noch zur Schule gehen.
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1.4. Technik
Der Vorgang des Tätowierens besteht grundsätzlich in einer Punktierung der Haut. Gleichzeitig mit dem Durchstechen wird ein Farbstoff in die Haut eingebracht. Die Einlagerung der
Farbpartikel in die Haut erfolgt entweder durch das Eintauchen der Nadel in die Farblösung
vor dem Einstich in die gespannte Haut oder durch Einreiben der Einstichstellen mit Farbe.
Die äußere Haut gliedert sich prinzipiell in drei Hautschichten: die etwa 0,04 bis 1,5
Millimeter dicke Oberhaut (Epidermis), die Lederhaut (Dermis oder Corium) und die Unterhaut (Subkutis).
Abbildung 3: Aufbau der Haut (schematisch)
Beim Tätowiervorgang wird die Oberhaut (Epidermis) geöffnet; anschließend werden Farbkörper in die darunterliegende Lederhaut (Cutis) und Unterhaut (Subcutis) eingebracht. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Stich weder zu oberflächlich noch zu tief angebracht wird.
Im ersten Fall wird der eingelagerte Farbstoff lediglich in die Zelllagen der Epidermis
eingebracht. Dies hat zur Folge, dass bei der fortwährenden Erneuerung dieser Hautschicht
durch Zellteilung ein Herauswachsen und eine Abstoßung der Farbteilchen gleichzeitig mit
den abgestorbenen Epidermiszelllagen erfolgt. Im zweiten Fall, wenn also der Stich zu tief in
die Haut vorgenommen wird, wird das Tatoo aufgrund der auftretenden Blutungen nicht
deutlich genug sichtbar und die Farben werden ausgewaschen. Dauerhaft haltbar sind
diejenigen Farbpigmente, die in der mittleren Hautschicht (Dermis) im Zelltyp der Fibroblasten eingelagert sind. Hier werden die Farbpigmente in den Papillarkörpern dauerhaft
eingekapselt.
Man unterscheidet zwei Tätowierarten: Beim „Stechen“ werden die Nadeln in derselben Winkelstellung, wie sie eingestochen wurden, wieder zurückgezogen. Beim „Springen“ wird der Winkel nach dem Einstich geändert und die Nadeln aus der Haut gerissen. Bei
letzterem bleiben mehr Pigmente in der Haut zurück, jedoch sind Gewebeverletzungen unvermeidlich (Friederich, 1993).
Sogenannte Tätowier- und Stempelpressen waren noch in den 20er Jahren bekannt.
Hierbei handelte es sich um Nadelbündel, welche in Bildform geordnet an einem Griff
montiert waren. Die gewünschte Tätowierung wurde durch einen einmaligen Druck dieser
Presse in die Haut erzeugt (Friederich, 1993).
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Die heute im Westen gebräuchlichste Methode ist das Arbeiten mit einer elektrischen
Tätowiermaschine, die oft „Gun“ genannt wird und deren Prinzip auf der Erfindung von
Samuel O’Reilly beruht. Unter der Bezeichnung ‚Tattaugraph’ wurde sie in New York
erstmals erprobt und 1891 patentiert (Abb. 4). In Deutschland setzte sie sich erst nach 1922
durch.
Abbildung 4: Schematische Darstellung der ersten patentierten Tätowiermaschine. Das Faksimile
stammt aus der Patentschrift von 1891 (US 464801)
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Abbildung 5: Tätowiermaschine. (people.howstuffworks.com) Die Ähnlichkeit zu der ursprünglichen
Erfindung O’Reillys ist deutlich erkennbar.
Die Arbeitsweise einer Tätowiermaschine gleicht der einer einfachen elektrischen Türklingel:
Abbildung 6: Schematischer Aufbau einer elektrischen Türklingel
Bei Stromzufuhr wird mit Hilfe zweier Spulen aus Kupferdraht ein elektromagnetisches Feld
erzeugt. Dieser Elektromagnet zieht eine Metallfeder an, die rückwärtig am Maschinenrahmen befestigt ist. Auf der anderen Seite der Feder hängt die Nadelstange, die so genannte
Flatt, mit einer Anzahl feiner, angelöteter Nadeln. Die Feder, die nun die Nadelstange nach
unten zieht, deaktiviert den Stromkreis, sobald sie unten angelangt ist, so dass die Feder mitsamt der Nadelstange in die ursprüngliche Position zurückspringt. Dieser Prozess wiederholt
sich immer wieder, was ein schnelles Auf und Ab der Nadeln bedeutet. Die Geschwindigkeit
ist abhängig von der einzelnen Tätowiermaschine, der Technik und dem gewünschtem Effekt,
wie z.B. Linien oder Schattierungen; sie liegt zwischen etwa 800 bis 5000 Bewegungen pro
Minute. Die Schnelligkeit ermöglicht das Zeichnen geradliniger und scharfer Konturen. Die
variable Nadelanzahl an der Stange hingegen erlaubt saubere Farbfüllungen, Verläufe und
Schattierungen. Je nach Konstruktion fließt die Farbe aus einem an der Maschine befestigten
Behälter in Hohlnadeln, an den Nadeln entlang, oder das Nadelbündel wird in die Farbe
getaucht. Die Tinte hält sich aufgrund von Kapillarkräften zwischen den Nadeln und wird
durch die Schnelligkeit der Bewegung ähnlich leicht in die Haut gebracht wie beim Zeichnen
mit einem Stift auf Papier. Im Gegensatz zum Papier wird die Haut aber mit der einen Hand
unter Spannung gehalten, die andere Hand bringt das Bild an (Friederich 1993; Feige, 2000).
Die Tinte wird bei einer Tätowierung in die zweite Hautschicht, die Dermis, eingebracht, deren Zellen dauerhafter sind als die der Epidermis, so dass die Tattoofarbe dort ein
Leben lang verbleibt. Die Tätowierungsfarbe wird dann durch die äußere Hautschicht, die
Epidermis, hindurch gesehen.
Neben dieser Technik des Tätowierens existieren noch viele weitere Möglichkeiten,
dauerhafte Hautzeichnungen herzustellen. Zu nennen sind beispielsweise das Einschneiden
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der Haut und ein Einreiben der Wunde mit Tinte, Asche oder sonstigen farbgebenden Stoffen
sowie das Tätowieren mit Nadel und Faden, bei dem eine mit Faden umwickelte Nähnadel in
Tinte getaucht und dann in die Haut gestochen wird. Zurück bleiben hierbei die typischen
„Knasttattoos“; unter der Haut verlaufende Tintenkleckse formen die berühmten drei Punkte,
Tränen, Namenszüge oder primitive Bildchen.
Es gab und gibt in der langen Geschichte der Tätowierung aber noch andere manuelle
Tätowiertechniken. Bei den Völkern Polynesiens war eine Art Tätowierkamm gebräuchlich,
der aus verschiedenen Pflanzenteilen oder Knochen hergestellt wurde und an einem langen
Stab befestigt war. Die Spitzen des Kammes wurden durch rhythmisches Schlagen auf den
Griff in die Haut getrieben, wo sie eine Tinte gemischt aus Wasser und Asche oder verbrannten Nüssen, einbrachten. Diese Kämme gab es in unterschiedlichen Breiten, immer hinterließen sie aber Linien, niemals Punkte.
Die traditionellen japanischen Tätowierungen (Irezumi) werden auch heute noch
häufig manuell gefertigt, obwohl sich westliche Tätowiermaschinen auch in Japan großer
Beliebtheit erfreuen. Hierzu dienen hölzerne Stecknadelstifte, genannt Hari, die, wie bei
einem Pinsel, an langen Bambusgriffen befestigt sind und mit denen die Farbe in die Haut
gezupft wird. Diese Technik erfordert viel Übung, erlaubt aber dem Meister, der sie
beherrscht, durch Variation in der Tiefe des Stiches Tätowierungen mit großer Präzision und
Kontrolle herzustellen.
Die Maoris in Neuseeland schnitten mit meißelähnlichen Holzinstrumenten Farbe in
die Gesichtshaut ein. Samoaner hämmerten eine kammähnliche Hacke, die manchmal aus
bearbeiteten Menschenknochen bestand. Die Eingeborenen auf Tahiti tätowierten mit spitzen
Knochen oder Haifischzähnen. Die Mayas und Azteken in Mexiko benutzten frische Dornen
und Kakteenstacheln. Die nordamerikanischen Indianer gravierten mit in Holzstäben
gefassten Feuersteinspitzen.
Die Eskimos zogen rußige oder mit Farbe getränkte Fäden oder Sehnen unter der Haut
hindurch, die narbenähnliche Markierungen hinterließen.
Die wohl bekannteste Form einer allerdings unfreiwilligen Tätowierung, die auf dem
gleichen Prinzip beruht, ist die so genannte „Schmutztätowierung“. Sie kann bei Explosionen
oder Stürzen auf Asphalt entstehen, wobei Pigmente zufällig – als Folge des Unfalls – in die
Haut eingelagert werden. Ganze Generationen von Fußballer(innen) tragen zeitlebens Aschepartikel unter der Haut ihrer Knie, die bei einem Sturz durch die Schürfwunde in die Haut
gelangten (Friederich, 1993; Feige, 2000).
1.5. Besonderheiten: Bio-Tattoos, Paint-On Tattoos
Bekannt unter den Namen Bio-Tattoos, Temporary Tattoos, Temptoos, Light Tattoos oder
Time-Tattoos werden seit einiger Zeit, meistens in Kosmetikstudios, Tätowierungen angeboten, die angeblich nach einer gewissen Zeit- meist werden hier etwa ein bis fünf Jahre
angegeben - von selbst verschwinden sollen. Im unteren Bereich der Oberhaut bilden sich
ständig neue Zellen, die nach außen gedrängt werden. Im Verlaufe dieses Prozesses verhornen
diese und bilden die äußerste Hornschicht, bevor sie von nachfolgenden Zellen verdrängt
werden und abschuppen. Der Erneuerungszyklus der Oberhaut dauert nicht länger als 30
Tage; deswegen sollten solche Bio-Tattoos auch nach maximal dieser Zeit verschwinden. Ist
der Erneuerungsprozess der oberen Hornschicht einige Male abgeschlossen, bleibt alles, was
dann noch sichtbar ist, für immer erhalten.
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Abbildung 7: Schematischer Aufbau der Haut. Die Farbe der Bio-Tattoos soll in die untere Schicht der
Epidermis eingebracht werden. Der Erneuerungsprozess der oberen Epidermis transportiert der
Theorie nach die Pigmente an die Oberfläche und damit aus dem Körper heraus (www.tattoostore.de)
Wenn sich der „Tätowierer“ (meist sind es Kosmetiker mit einer Zwei-Tage-Schulung) aber
nur um Bruchteile von Millimetern vertut und tiefer sticht, sind es eben richtige Tätowierungen, die nie mehr verschwinden. Auch ist die Qualität eines Bio-Tattoos nicht mit der
eines gut gemachten professionellen Tattoo zu vergleichen. Die Farben sind blass, die Ränder
unscharf und das Werk sieht alt aus. Es ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem sich ein solches Tattoo tatsächlich von selbst und ohne Rückstände wieder aufgelöst hätte. Mindestes ein
Kläger bekam mittlerweile vor Gericht Recht, weil sein Bio-Tattoo eben nicht, wie versprochen, nach ein bis zwei Jahren verschwand, sondern sich mit der Zeit in ein bläuliches
Etwas verwandelt hatte (www.tattoostore.de) Die ausführende Kosmetikerin wurde vom
Amtsgericht Trier zu 5000 DM Schmerzensgeld verurteilt (Aktenzeichen 7 C 223/99), da die
Behandlung der Klägerin durch die Beklagte nach Einschätzung der Dermatologen eine
Gesundheitsschädigung darstelle. Im beurteilten Fall „befinden sich die Pigmente, die für das
derzeitige Motivresultat bei der Klägerin verantwortlich sind, in der tieferen mittleren
Hautschicht“, so die Hautexperten. Dementsprechend erklärten die Dermatologen: „Ein langsames Ausschleusen der Pigmente aus der Haut kann (…) definitiv ausgeschlossen werden“
und weiter: „Unserer Auffassung nach muss (…) davon ausgegangen werden, dass die Tätowierung auf Dauer bestehen bleibt und nicht, wie im Prospekt angekündigt, in den nächsten
Jahren verschwinden wird.“ Weiterhin war von den Medizinern die deutliche Narbenbildung
im behandelten Areal zu beurteilen. Die Hautärzte klärten mittels eines Allergietests ab, ob
sich die Narbenbildung auf eine eventuelle Kontaktallergie auf die benutzten Farben
zurückführen ließ, was sich jedoch nicht bestätigte. Somit blieb als Ursache für die „erhabene,
tastbare Narbenbildung“ lediglich die mechanische Verletzung der Haut durch die Tätowiermaschine - auch dies ein Indiz auf eine größere Stichtiefe, denn derartige Narben entstehen selbst beim normalen Tätowiervorgang nur bei unprofessionellem Vorgehen.
Im Unterschied zu Bio-Tattos dringen bei einer temporären „Tätowierung“ (engl.:
paint-on tattoo) die Farblösungen nicht tief in die Haut ein. Es handelt sich lediglich um eine
kosmetisch-dekorative Veränderung der Hautoberfläche. Beispiele dafür sind Temptus/Fun
Tattoos und Henna-Tattoos (Hausen et al., 2001). Beim Temptu (Temporary Tattoo)/Fun
Tattoo handelt es sich um eine vom New Yorker Zuckerman entwickelte Spezialfarbe. Es war
die erste Farbe dieser Art, nachdem sich bei Dreharbeiten zu dem Film „Tattoo“ herausgestellt hatte, dass herkömmliche Schminke den Anforderungen der Maskenbildner nicht
gewachsen war. Das „Tattoo“ sollte echt aussehen und zudem möglichst griff- und wischfest
sein und nicht jeden Tag erneuert werden müssen. Ein Temptu lässt sich leicht auftragen, ist
griff- und wischfest, airbrushbar, wasserfest und hält mehrere Tage bis zu einer Woche.
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Die Temptufarben sind zwar wasser- und seifenfest, lösen sich aber durch die Talgproduktion
der Haut, daher hängt es auch vom einzelnen Hauttyp ab, wie lange das Temptu hält. Temptus
lassen sich mit Alkohol oder Öl sofort wieder entfernen, sind dermatologisch getestet und
ungiftig, sollten jedoch nicht in Augennähe oder auf entzündeter Haut verwendet werden.
Es gibt verschieden Arten von Fun Tattoos. Eine Variante wird mittels eines Transfergels und Wasser auf die Haut übertragen. Diese Tattoos werden mit Hochleistungs- Industriedruckern und spezieller Bodypainting-(Kosmetik)-Tattoofarbe hergestellt. Bei anderen (Bodypainting Kits) wird die Vorlage mittels Alkohol übertragen und mit wasserfester Bodypainting-Tattoofarbe nachgemalt (www.tattoodream.de).
Analog dazu finden sich auch sogenannte Henna-Tattoos, die ebenfalls nicht in die
Haut gestochen, sondern aufgemalt werden. Dieser Stoff wird vom Körper nach einigen
Wochen abgebaut und die Tätowierung verschwindet so in der Regel spurlos.
Henna wird aus den getrockneten, zerriebenen oder zermahlenen Blättern des Hennastrauches (Lawsonia inermis oder Lawsonia alba, Cyperstrauch, auch Hennastrauch oder
Mundholz genannt) aus der Familie Lythraceae gewonnen. Dieser wächst in den Wüstenoasen
der Sahara sowie im Nahen und Mittleren Osten. Bei der farbgebenden Komponente von
Henna handelt es sich um Lawson (2-Hydroxy-1,4-naphthochinon; färbt orangegelb):
O
8
1
HO
4
5
O
Grundstruktur der Hydroxy-1,4-naphthochinone
Der Farbstoff wird hauptsächlich zu kosmetischen Zwecken verwendet. Man trägt das Motiv
auf die Haut auf, lässt trocknen und wäscht später ab. Je länger die Kontaktzeit mit der Haut
ist, desto dunkler ist der resultierende Farbton (Hausen 2001; Baron, 2003).
2. Farben
2.1. Allgemeine Zusammensetzung
Ende des 19. Jahrhunderts waren Rot, Blau, Schwarz und Gelb häufig verwendete Farben für
die Tätowierung. Grundstoffe für die Farben waren Rötel, Kohle, Kreide, Gips, Safran, Waid,
Purpur und Kermes (gewonnen aus den getrockneten Weibchen der Kermesschildlaus),
außerdem schwarzer Ton, Ochsengalle, Kienruß des Sesamöls, Ruß der Lichtnuss, des Holzes
der Kaurifichte und von anderen Sträuchern, besonders von Nusshölzern. Blau gewann man
aus chinesischer Tusche, pulverisierter Kohle, Schießpulver, Tier- und Pflanzenasche, Graphit
und Tabaksud. Rot erzeugte man durch Zinnober (HgS) oder Ziegelmehl, Eisenoxid (Fe2O3),
aus Karmin und roter Tusche. Violett stellte man mit Zinnober und Ruß her, Gelb mit
Curcuma; eine Mischung von Curcuma und Indigo lieferte Grün (Feige, 2000).
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Neben den sichtbaren Tätowierungen existierte das japanische Oshibori oder Irozumi. Hierbei
wurde als Tätowierfarbe (giftiges) Bleiweiß (2PbCO3·Pb(OH)2) oder „Titanium“ (TiO2) verwendet. Das eingestochene Motiv blieb so lange unsichtbar, bis die Haut stärker durchblutet
wurde, beispielsweise aufgrund von Alkoholgenuss oder sexueller Erregung (Friederich,
1993).
Während man vor einigen Jahrzehnten vorwiegend anorganische Pigmente verwendet
hatte, sind diese heutzutage weitgehend durch synthetische organische Färbereagenzien
ersetzt worden (Esparza, 1998) Bei den heutigen Tätowierfarben handelt es sich um synthetische Färbemittel, die ein Gemisch aus organischen Farbstoffen und anorganischen Füllmitteln darstellen (Friederich, 1993); zur Klassifizierung der Pigmente s. Vasold et al. (2004).
Bis Ende des 20. Jahrhunderts hat man vorwiegend Farben verwendet, die aus Wasser,
Alkohol, Glycerin, teilweise Rosenwasser und aus Farbpigmenten bestanden. Moderne Farben sind in der Regel frei von Alkoholen. Sie basieren auf einer wässerigen Suspension der
Pigmente.
Bei modernen Farben werden zusätzlich Bindemittel eingesetzt. Häufig wird Schellack
in Kombination mit weiteren Substanzen verwendet. Bei schwarzer Tätowierfarbe wird meist
eine Mischung aus Schellack und Borax zugegeben. Dies ist eine preiswerte Variante, die für
einfache Farben ausreicht. Hochwertige Tätowierfarben und bunte Farben basieren auf einer
Kombination aus Schellack und Ammoniak. Darüber hinaus sind als Bindemittel auch sog.
Povidone (Kurzname für Polyvinylpyrrolidone) bekannt, die zur Viskositätsregulierung als
Verbundmittel dienen. Diese Bindemittel sorgen für eine sehr gute Verteilung der Farbpigmente im Wasser.
*
CH
N
CH2
*
O
n
Grundstruktur der Polyvinylpyrrolidone (Poly[1-vinyl-2-pyrrolidinone])
Crospovidone (unlösliche, vernetzte Polyvinylpyrrolidone, früher Polyvinylpolypyrrolidon,
PVPP) sind Substanzen, die eine Verklumpung und Ablagerung der Pigmente verhindern.
Typischerweise sieht die Zusammensetzung einer modernen Tätowierfarbe (Deep Colours)
folgendermaßen aus: Die Farbe ist zusammengesetzt aus 35 bis 65 Gewichtsprozent demineralisiertem oder destilliertem Wasser, 1 bis 40 Gewichtsprozent Pigmenten, 5 bis 20
Gewichtsprozent Povidon, 0,1 bis 2,5 Gewichtsprozent Crospovidon, 0,1 bis 10 Gewichtsprozent Siliciumdioxid (als sog. bioaktives Glas, das entzündungshemmend und antimikrobiell wirkt). Als weitere Bestandteile können Oxide der Alkalimetalle und der Erdalkalimetalle vorliegen.
2.2. Probleme und Risiken
Tätowierung beinhaltet das Risiko medizinischer Komplikationen. Das SCCNFP (Scientific
Committee on Cosmetic Products and Non-Food Products) teilt die verschiedenen Risiken
von Tätowierungen folgendermaßen ein (Papameletiou et al., 2003):
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2.2.1. Virale, bakterielle und Pilzinfektionen:
Hepatitis B, Hepatitis C, Hepatitis D, HIV, Papillomavirus, Pocken
Bei unsteriler Arbeitsweise können durch die Tätowiernadel Infekte wie Impetigo (Hautausschlag) oder ein Erysipel (Wundrose) übertragen werden (Amann et al., 1997). Mangelhafte
Hygiene beim Tätowiervorgang, besonders unter Extrembedingungen wie beispielsweise in
Strafanstalten, der Gebrauch von Speichel als Lösungsmittel der Farben, zur „Säuberung“ der
Nadeln und der frischen Tätowierung sowie das Tätowieren verschiedener Personen ohne
zwischenzeitliche Sterilisierung der Nadeln führt zur Übertragung von Infektionskrankheiten
verschiedenster Art. Die Literatur nennt hier mannigfaltige Beispiele wie Infektionen mit
humanen Papillomaviren, Hepatitis B oder C, Tuberkulose, Syphilis, Lepra, Warzen etc
(Ruhnke 1974; Amann et al., 1997; BfR 2004). Hierzu passt auch die Meldung aus einem
Newsblog (www.tattoostore.de) vom 29.09.04:
„Verunreinigte Tätowierfarben
Die Tschechische Republik hat über das EU-Warnsystem RAPEX eine Notifikation in Umlauf
gesetzt betreffend zwei durch Mikroorganismen verunreinigte Tätowierfarben. Wir bitten
deshalb darum, diesen beiden Produkten ab sofort ganz besondere Beachtung zu schenken,
damit gesundheitsschädigende Folgen möglichst vermieden werden können. Die verdächtigen
Produkte tragen den Markennamen Starbrite Colors; Farbe Schwarz (Ref. Black Magic);
Hersteller Tommys Supplies USA; abgefüllt in Plastikfläschchen mit Drehdeckel; LosNummer 7996988 und 7996989. Der in diesen beiden Warenlosen verwendete Farbstoff ist
pflanzlicher Herkunft und ist durch Schimmelpilze (vor allem der Gattung Acremonium)
sowie durch eine Bakterienart (der Gattung Pseudomonas) kontaminiert. Das Injizieren
dieser Farben unter die Haut kann Hautreizungen und Infektionssymptome hervorrufen, im
Besonderen mit Entzündungen der Knochen.“
Seit den 80er Jahren hat der Bereich der Infektionen durch nachgewiesene Übertragungen von
Aids durch Tätowieren eine neue Dimension erhalten (Lauterbach 1989; Friederich 1993).
2.2.2. Nicht-infektiöse Risiken und andere Hautkrankheiten:
Allergische Reaktionen, allergische Kontaktdermatitis, granulomatöse/lichenoide Reaktionen, Pseudo-Lymphome, Sarcoidois, Hautbeschwerden; Psoriasis/Köbner-Phänomen
(Entstehung neuer Krankheitsherde an Stellen, die mechanisch gereizt wurden),
Photodermatosen
Eine weitere Gruppe möglicher Komplikationen ist das Auftreten allergischer und toxischer
Reaktionen der Haut aufgrund der in ihr eingelagerten Pigmente (Ruhnke 1974, Becker
1988). Am Ort einer Tätowierung kann es zur Bildung gut- oder bösartiger Geschwulste,
beispielsweise von Melanomen oder Papillomen kommen, deren operative Entfernung gegebenenfalls zwingend ist (Ruhnke 1974). Unter Granulomen versteht man Knötchen, die sich
um Material herum bilden, das der Körper als fremd erkennt, wie beispielsweise TattooPigmentpartikel. (FDA, 2004).
Zudem können durch die Tätowierung verschiedene Dermatosen, unter anderem
Herpes simplex, Herpes zoster, Psoriasis, Lichen ruber planus oder Lupus ausgelöst werden.
Daneben führen Tätowierungen manchmal zu einer Keloidbildung (Wulstnarbe) oder zu einer
Lymphadenopathie (Lymphknotenkrankheit) (Amann et al., 1997). Menschen, die zur
Keloidbildung (Narben, die über normale Grenzen hinaus wachsen) neigen, laufen Gefahr,
dass sich auch durch eine Tätowierung Keloide bilden. Diese können immer dann auftreten,
wenn die Haut verletzt wird. Nach der Einschätzung der Dermatologin Ella Toombs vom
Office of Cosmetics and Colors (OCAC) ist Tätowieren oder Mikropigmentation eine Form
von Trauma (FDA, 2004)
13
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Weiterhin ist es möglich, dass die tätowierte Haut durch den ständigen Fremdkörperreiz der eingelagerten Farbteilchen und die durch das Eindringen der Nadeln verursachten
Verletzungen in Mitleidenschaft gezogen wird. Diese Hautpartie kann daher einen Bereich
verminderter Widerstandsfähigkeit (locus minoris resistentiae) darstellen, der gegen chemische und physikalische Einflüsse besonders empfindlich reagiert (Ruhnke, 1974).
Die „Salzburger Nachrichten“ berichteten am 7. August 2000 von Schmerzen, Fehlempfindung und chronischen Schrumpfungen der Schulter- und Armmuskulatur in der Umgebung frischer Tätowierungen bei empfindlichen Menschen durch eine chronische neuromuskuläre Störung, die vermutlich eine Reaktion auf lokale Entzündungen oder einen toxischen Effekt der Farbe im Tattoo darstellt. Von solchen neuromuskulären Dysfunktionen
berichteten Steiner et al. (2000).
Tattoofarben sind im Übrigen lichtempfindlich: Helle Farben bleichen über die Jahre
an der Sonne aus, wenn sie nicht mit hohem Lichtschutzfaktor vor Sonneneinstrahlung oder
Solarium geschützt werden, um eine photoinduzierte Isomerisierung (z.B. von der trans-(E)in die cis-(Z)-Form) zu vermeiden. Weil die Lichtbrechung je nach geometrischer Struktur
variiert, kann sich damit auch die Farbe ändern. Um dies zu verhindern, muss entweder Sonne
gemieden oder zumindest Sonnenschutz benutzt werden.
2.2.3. Transport von Tattoopigmenten in den Körper
Die beim Tätowieren in die Haut eingebrachten Farbpigmente können von dort in tiefere
Schichten abwandern und über die Blutbahn im Körper verteilt werden, mit der Folge von
gegebenenfalls Entzündungen und allergischen Reaktionen. Möglicherweise treten derartige
Reaktionen erst nach Jahren auf und machen unter Umständen die operative Entfernung der
Tätowierung erforderlich (Ruhnke 1974; Becker 1988).
Zur Prüfung der Toxizität von Pigmenten in Tätowierfarben befasste sich eine Forschergruppe mit den immunologischen Auswirkungen des Tätowierens und der Abheilzeit des
daraus resultierenden Traumas (Gopee et al., 2005). SKH-1 haarlose Mäuse wurden tätowiert,
wobei kommerzielle Tattoofarbe oder Suspensionen von Titandioxid, Cadmiumsulfid oder
Eisenoxid verwendet wurden; nach 0,5; 1; 3; 4; 7 bzw. 14 Tagen erfolgten die Bewertungen.
Die histologische Auswertung ergab dermale Blutungen nach einem halben und einem ganzen
Tag. Akute Entzündungen und epidermale Nekrose wurden nach einem halben Tag initiiert;
ein Rückgang wurde erst am vierzehnten Tag beobachtet. Dermale Nekrose und epidermale
Hyperplasie wurden am dritten Tag auffällig und büßten nach vierzehn Tagen an Härte ein.
Chronische aktive Entzündungen bestanden bei allen tätowierten Mäusen vom dritten Tag bis
zum vierzehnten Tag nach dem Tätowieren. Leisten- und Achsel-Lymphknoten waren
gefärbt. Ein Anstieg des NF-kappa B-Faktors war im Zeitraum von einem halben Tag bis vier
Tagen feststellbar. Die inflammatorischen und proliferativen Biomarker, Cyclooxygenase-1,
Cyclooxygenase-2 und Ornithin-Decarboxylase waren zwischen einem halben Tag und vier
Tagen in der Haut erhöht und gingen nach vierzehn Tagen auf Kontrollniveau zurück.
Interleukin-1 beta und Interleukin-10 waren in den Lymphknoten erhöht, in der tätowierten
Haut hingegen unterdrückt, wobei eine maximale Unterdrückung zwischen einem halben Tag
und vier Tagen auftrat. Diese Daten zeigen, dass Mäuse sich innerhalb von vierzehn Tagen im
Wesentlichen vom Tätowieren erholen, wobei Pigment in der Dermis und in den regionalen
Lymphknoten zurückbleibt.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass Tattoopigmente, die in die
regionalen Lymphknoten migrieren, selbst nach einer Entfernung der Tätowierung nicht verschwinden. Im Falle einer operativen Entfernung eines malignen Melanoms kann es geschehen, dass die durch die Tattoofarbe schwarz gefärbten Lymphknoten für Metastasen gehalten
und unnötigerweise entfernt werden. Durch eine vorherige histologische Untersuchung kann
dies vermieden werden (Chikkamuniyappa et al., 2005).
14
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Verschiedene Ärzteteams halten rückenmarksnahe Tätowierungen bei einer Anästhesie für problematisch, da hierbei mit der Nadel Farbpigmente in das Rückenmark gelangen
können. Es wird von langfristigen neurologischen Problemen ausgegangen. Bisher sind diesbezüglich allerdings noch keinerlei Komplikationen bekannt (Douglas und Swenerton, 2002).
Allgemein ist zu beobachten, dass früher die infektiösen Komplikationen mit teilweise
ernsthaftem (z.B. Amputation) oder gar mit tödlichem Ausgang im Vordergrund standen,
diese heute jedoch bei professionell angefertigten Tätowierungen unter Beachtung der entsprechenden Sterilitätsvorkehrungen selten sind und in den letzten Jahren zunehmend von den
nichtinfektiösen Komplikationen abgelöst wurden.
Eine initiale Entzündungsreaktion innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Tätowierung ist im Übrigen sehr häufig, bedarf keiner Therapie und ist von den persistierenden
Unverträglichkeitsreaktionen abzugrenzen. Deren klinische Beurteilung wird für den Dermatologen durch die Eigenfarbe des Tätowierungsfarbstoffs beeinträchtigt. Ein Verdacht auf eine
Unverträglichkeitsreaktion besteht bei anhaltender Schwellung, Schuppung oder Juckreiz,
wenn sich diese Symptome auf eine Farbfläche beschränken, wie dies an nachfolgendem
Beispiel gezeigt ist (Amann et al., 1997).
Wenige Wochen nach der Durchführung einer professionellen Tätowierung traten bei
einem 35jährigen Mann eine bleibende Verdickung und Juckreiz in den rot tätowierten
Arealen auf. In der Schmucktätowierung fanden sich auf die rot tätowierten Areale
beschränkte, teigige Schwellungen (Abb. 8).
Abbildung 8: Pseudolymphomatöse Tätowierungsreaktion (Amann et al., 1997)
Ein Hauttest auf allergische Kontaktsensibilisierung (Epikutantest) ergab eine Sensibilisierung gegen Nickel(II)-sulfat·6H2O mit einer Nickelschwelle bei 0,1%igem Nickelsulfat.
Die anderen getesteten Metalle und Farbstoffe waren negativ. Unter der Diagnose einer
pseudolymphomatösen Tätowierungsreaktion mit flechtenartigem Aspekt wurde die gesamte
Tätowierung entfernt.
Bei den persistenten Unverträglichkeitsreaktionen nach einer Tätowierung werden
zwei Formen unterschieden: eine granulomatöse und eine nichtgranulomatöse Dermatitis. Bei
der erstgenannten handelt es sich um eine klassische Fremdkörperreaktion. Die nichtgranulomatöse Form kann mit einem flechtenartigen und/oder pseudolymphomatösen Entzündungsmuster einhergehen. Interessanterweise sind beide Formen vor allem bei roten Farbstoffen beschrieben worden. Das histologische Bild bestätigte auch in diesem Fall die
flechtenartige Reaktionsform. Als wahrscheinlicher Pathomechanismus der pseudolymphomatösen Unverträglichkeitsreaktion wird ein bleibendes allergisch-immunologisches Geschehen auf den Tätowierungsfarbstoff angenommen. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen
Antigen-spezifischen Verlauf, da eine solche Reaktion nur bei wenigen Patienten auftritt und
außerdem bei demselben Patienten andersfarbig tätowierte Areale klinisch und histologisch
keine Zeichen der Entzündung aufweisen. Eine röntgenographische Untersuchung des
excisierten Materials erbrachte bei dem Patienten keinen Aufschluss über die Art des
verwendeten Farbstoffes, möglicherweise wurde einer der in letzter Zeit zunehmend ver15
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
wendeten organischen Farbstoffe in die Haut eingebracht. Bei den umfangreichen Epikutantestungen konnte kein auslösendes Allergen gefunden werden. Dies entspricht den Ergebnissen anderer Autoren, die größere Patientenkollektive untersuchten. Vermutet wird daher ein
dermal-immunologisches Geschehen.
Die pseudolymphomatöse Reaktion muss histologisch, immunhistochemisch und
molekularbiologisch von einem echten Lymphom (Lymphknotenvergrößerung) abgegrenzt
werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Überganges einer ursprünglich pseudolymphomatösen Unverträglichkeitsreaktion in ein malignes Lymphom. Abgesehen vom
Risiko der Entstehung eines Lymphoms führen konservative Maßnahmen wie Kortikoidinjektionen nur zu einer vorübergehenden Linderung und werden daher heute nicht mehr empfohlen. Therapie der Wahl ist die vollständige chirurgische Entfernung des auslösenden Farbstoffs aus der Haut. Dies ist durch Totalexzision oder tangentiale Abtragung des tätowierten
Gebietes möglich. Die sonst häufig zur Tätowierungsentfernung verwendeten Laser sind hierzu nicht geeignet, da sie keine vollständige Materialentfernung gewährleisten (Amann et al.,
1997).
Patienten unter Thrombosebehandlung, Bluter, Diabetiker oder Personen mit Infektionskrankheiten sollten sich nicht tätowieren lassen. Bei diesen Personengruppen ist die
Wundheilung mit verschiedenen Komplikationen verbunden.
2.3. Einzelne Inhaltsstoffe verschiedener Farben und ihre toxikologischen Risiken
Für Tattoo-Studios ist es praktisch unmöglich, Aussagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Farben zu machen (www.robinson-dixon.de). Häufig sind Zusammensetzung und
chemische Struktur der farbgebenden Komponente nicht bekannt. (Vasold et al., 2004) Zum
Teil verwenden Visagisten und KosmetikerInnen für Tattoos und Permanent Make-ups auch
die gleichen Farben wie echte Tätowierer. Oft stammen die Inhaltsstoffe nicht aus Deutschland, sondern aus dem Ausland. Öko-Test hat deshalb mehrere Rot- und Gelbtöne über das
Internet bestellt, da diese nach Ansicht der Ökotest-Redaktion besonders problematisch sein
können. Außerdem wurden Farben für Permanent Make-up von zwei Anbietern in Deutschland gekauft, um die Qualität der Farben zu testen. Zu diesem Zweck wurden sie von
Experten des Chemisch-Technologischen Laboratoriums (CTL) in Bielefeld sowie von
„Indikator“ in Wuppertal auf gesundheitsschädliche Substanzen hin untersucht. Dazu zählten
aromatische Amine, Schwermetalle sowie halogenorganische Verbindungen. Von den ausgewählten Farben erhielten zwei ein „eingeschränkt empfehlenswert“, nur eine ein „empfehlenswert“ und der Rest ein „nicht empfehlenswert“. (Ökotest 1998; Feige, 2000).
Kritiker werfen der Studie insofern eine fragwürdige Vergleichsführung vor als die
toxikologischen Bewertungen der Inhaltsstoffe auf Tierversuche bezogen wurden, bei denen
man die Substanzen intravenös verabreicht hatte. Unterschiedliche Aufnahmewege können zu
Änderungen im Wirkprofil führen (Dekant und Vamvakas, 1994; Feige, 2000).
2.3.1. Azo-Farbstoffe
Die aus Anilinderivaten (aus Teerpigmenten) hergestellten Azo-Farben sind UV-beständig
und kostengünstig. Von den rund 2000 verschiedenen Azo-Farben werden jedoch etwa 450
als gefährlich eingestuft, weil sie Krebs erregende aromatische Amine abspalten können. Das
Heimtückische an diesen Azo-Farben ist, dass die giftigen Substanzen erst im Körper aus den
Farben gebildet werden. „Es gibt solche, die aromatische Amine abspalten. Diese Amine
wandeln sich im Organismus um, und man weiß, dass diese Abbauprodukte krebserzeugend
sind“, sagt Stefan Lautenschlager, Chefarzt der Dermatologie am Triemlispital Zürich.
Bei Untersuchungen in zwölf Studios der Schweiz hat man 24 Proben von den als
besonders problematisch geltenden Farbtönen Rot und Gelb gezogen und ließ sie vom CTL in
Bielefeld untersuchen. Die Analysen des Labors wurden mit „alarmierend“ zusammengefasst:
In fast Dreiviertel der Proben fand man die aromatischen Amine Trichlorbenzidin, ortho16
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Anisidin, 2,4-Toluylendiamin und ortho-Toluidin. Die Analysen wurden gemäß den Untersuchungsmethoden nach §35 LMBG durchgeführt. (Ökotest, 1998).
2.3.1.1 Metabolismus von Pigment Yellow 74
Pigment Yellow 74 (PY74) ist ein Mono-Azo-Pigment, das in gelben Tattoofarben verwendet
wird.
O
N
O
N
HN
O2N
O
O
Pigment Yellow 74
Den Stoffwechsel von PY74 hat man mit Lebermikrosomen untersucht. Zwei Phase I-Metabolite wurden isoliert und mittels MS- und NMR-Techniken charakterisiert. Ein Metabolit
(PY74-M1) war durch Hydroxylierung von PY74 entstanden, 2-(2-Methoxy-4-nitrophenylazo)-N-(2-methoxy-4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid.
O
N
O
N
HN
O2N
O
O
OH
2-(2-Methoxy-4-Nitrophenylazo)-N-(2-methoxy-4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid
Der zweite Metabolit (PY74-M2) wurde als 2-(2-Hydroxy-4-nitrophenyl-azo)-N-(2-methoxy4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid, d.h. als ortho-Demethylierungsprodukt von PY74-M1
identifiziert:
17
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
O
N
O
N
HN
O 2N
OH
O
OH
2-(2-Hydroxy-4-nitrophenyl-azo)-N-(2-methoxy-4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid
Diese Metabolite wurden durch in vitro-Inkubation von PY74 mit 3-Methylcholanthreninduzierten Rattenlebermikrosomen und - in weitaus geringerem Ausmaß - durch
unbehandelte bzw. Phenobarbital-induzierte Lebermikrosomen gebildet. Die Rolle von
Cytochrom P450 (CYP) 1A im Metabolismus von PY74 wurde bestätigt, indem bestimmte
menschliche CYP’s verwendet wurden. Die katalytische Fähigkeit der CYP’s zur Metabolisierung von PY74 war: CYP 1A2 > CYP 1A1 > CYP 3A4 ungefähr CYP 1B1 (keine
Aktivität mit CYP 2B6, 2C9, 2D6 oder 2E1). Der Metabolismus von PY74-M1 zu PY74-M2
wurde ausschließlich durch CYP 1A2 und CYP 1A1 katalysiert (keine Aktivität von den
CYP’s 1B1, 2B6, 2C9, 2D6, 2E1 oder 3A4). Diese Ergebnisse zeigen, dass das Tattoopigment PY74 in vitro von CYP zu Metaboliten umgewandelt wird, die für den Phase IIMetabolismus und die Ausscheidung verfügbar sein sollten. (Cui et al., 2005)
2.3.2. Schwermetalle
Unverträglichkeitsreaktionen gegen sämtliche klassischen Tätowierungsfarbstoffe sind
beschrieben worden, das heißt gegen Chrom- (grün), Cobalt- (blau), Cadmium- (gelb) und
Quecksilber- (rot) Salze. Beispiele hierfür sind grünes Chrom(III)-oxid (Cr2O3) (grün),
Cobaltaluminiumoxid (CoAl2O3, Thénards Blau) (blau), Cadmiumsulfid (CdS) (gelb),
Quecksilbersulfid (Zinnober, HgS) (rot). Auch Nickel und Blei sind problematisch. (Bagnato
et al., 1999).
Im Gegensatz zu den normalen primären Reaktionen verschwinden solche Sekundärreaktionen nicht wieder, sondern sind auch nach drei Wochen noch erkennbar, unter Umständen sogar längerfristig oder dauerhaft. Man unterscheidet drei Arten von Reaktionen auf
unverträgliche Substanzen: Resistenzminderungen, Antikörperreaktionen sowie die Entwicklung von Überempfindlichkeit gegenüber dem entsprechenden Farbpigment. (Bagnato et al.,
1999). Als Testmethode auf Schwermetalle dient üblicherweise ein Totalaufschluss mit Salpetersäure mit anschließender Schwermetallbestimmung mittels ICP-MS.
2.3.3. Eisenoxide
Eisenoxide sind in vielen Farben enthalten; sie sind in den USA von der FDA genehmigt
worden. Träger von Tätowierungen oder Permanent Make-up berichten von Schwellungen
oder Brennen der tätowierten Bereiche während magnetresonanztomographischen Untersuchungen. Dies scheint nur selten und offenbar ohne bleibende Auswirkungen aufzutreten. Es
gab außerdem Berichte über Tattoopigmente, die die Bildqualität beeinträchtigten. Dies
scheint vor allem dann vorzukommen, wenn eine Person mit permanentem Eyeliner sich einer
Magnetresonanztomographie der Augen unterzieht. (Mascara hat einen ähnlichen Effekt, ist
allerdings auch leicht entfernbar.)
18
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Der Grund für diese Komplikationen ist ungewiss. Es gibt die Theorie, dass sie aus einer
Interaktion mit den metallischen Komponenten einiger Pigmente resultieren (FDA, 2004).
2.3.4. Halogenorganische Verbindungen
Die halogenorganischen Verbindungen sind eine Gruppe von Stoffen, die vor allem Brom,
Iod und meistens Chlor enthalten. Viele dieser Verbindungen gelten als Krebs erzeugend oder
zumindest Allergie auslösend (Feige, 2000). Möglicherweise handelt es sich um Reste aus der
Farbstoffherstellung (aus aromatischen Aminen). Zur Analyse kann die Bestimmung des
AOX-Gehaltes gemäß DIN 38 409 H14 nach Verdünnung mit Reinstwasser beziehungsweise
nach Verdünnung mit saurem Reinstwasser und Membranfiltration herangezogen werden.
2.3.5. Para-Phenylendiamin in schwarzem Henna
Je nach Qualität des Hennapulvers sowie Art und Weise der Anwendung variiert der Farbton,
der auf Haut und Haar erzielt werden kann, zwischen hellem Orange und dunklem Mahagonirotbraun. Zusätze von Wein- oder Teeextrakten variieren den Henna-Farbton.
Von Natur aus schwarz färbendes Henna gibt es nicht. Zur Erzeugung eines schwarzen Farbtons benötigt man einen zusätzlichen Pigmentfarbstoff. In den Ländern Nordafrikas und des
Nahen Ostens, in denen Henna traditionell Anwendung findet, mischt man dem Henna Indigo
bei, um eine schwarze Färbung zu erzielen.
Auf synthetischer Basis kann Henna para-Phenylendiamin (PPD) beigefügt sein.
Dieses aromatische Amin wird in Henna-Tattoos zum Abdunkeln benutzt und ist gesundheitsschädlich.
H 2N
NH2
para-Phenylendiamin (PPD)
Dabei muss PPD nicht einmal eingestochen werden, um im Körper schwere Hautreaktionen
auszulösen. Schon das intensive Einreiben beim Aufbringen gemalter Tattoos, die z.B. an den
Stränden südlicher Urlaubziele von fliegenden Händlern angeboten werden, kann zu schweren
allergischen Reaktionen führen. Nach Studien mehrerer deutscher Hautkliniken, die das
„Deutsche Ärzteblatt“ veröffentlichte, sind daher vor allem Urlauber gefährdet, die sich die
Zeichnungen mit Henna-Tusche auf den Körper malen lassen. Hautärzte warnen davor, dass
die Hautbilder etwa zwei Wochen nach dem Auftragen allergische Reaktionen mit Juckreiz,
Rötungen oder Bläschenbildung und starker Infiltration, gelegentlich auch konfluierende
Blasen auslösen können. „Einige Personen verspüren ein starkes Brennen schon kurz nach
dem Auftragen“, berichtet der Hautarzt Björn Hausen. Trotz des Abwaschens platze die Haut
darunter auf. Nach Aussagen von Betroffenen sei „ihr Arm wie mit einem Brandeisen
markiert gewesen“. Experten zufolge entwickelt sich schließlich ein Millimeter hohes, stark
entzündetes Relief, das exakt der Form des abgebildeten Motivs entspricht (Hausen et al.,
2001).
19
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Abbildung 9: Allergische Kontaktdermatitis in Form der ehemaligen
Henna-Tuschzeichnung (Hausenet al., 2001)
Versäumt der(die) Betroffene, sich behandeln zu lassen, schließt sich nicht selten eine
Superinfektion an. Lymphknotenschwellungen und Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens
werden ebenfalls beobachtet. Zwei Autoren beschreiben sogar eine Übertragung der Tusche
von der Applikationsstelle auf dem Arm beziehungsweise Oberschenkel (trotz Abwaschens
mit Wasser und Seife) auf einen anderen Körperteil mit nachfolgender Entzündung an der
Kontaktstelle. Die Behandlung erfolgt meist mit feuchtkalten Kompressen, lokal und/oder
systemisch mit hoch dosierten Corticosteroiden, Mometasonfuroat und Fusidinsäure. Trotz
Therapie zieht sich die Abheilung in der Regel über drei bis vier Wochen hin. Noch Monate
später zeigte sich die Tuschzeichnung als postinflammatorische Hypopigmentierung auf der
nun blass gewordenen Haut.
Abb. 10: Hypopigmentierung nach Abklingen der akuten Entzündung (Hausen et al.,
2001)
Der Epikutantest, einige Wochen nach Abschluss der akuten Behandlung vorgenommen, zeigt
in solchen Fällen eine hochgradige Überempfindlichkeit gegenüber para-Phenylendiamin
(PPD) (Abb. 12). Nicht selten reagieren die Patienten in der 72-Stundenablesung mit einer
Blase.
Abb. 12: Testreaktion auf PPD (links unten, 72 h-Ablesung (Hausen et al., 2001).
Nah verwandte Verbindungen von PPD wie para-Toluylendiamin, Isopropyl-para-phenylendiamin, para-Aminoazobenzol, 3-Aminophenol, 4-Aminophenol sowie Dispersionsorange 3
und andere Dispersions-Azofarbstoffe rufen gleichfalls starke bis sehr starke Reaktionen
hervor.
20
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
NH2
H 2N
N
NH2
N
NH2
H 2N
para-Toluylendiamin
Isopropyl-para-phenylendiamin
HO
para-Aminoazobenzol
O 2N
NH2
N
N
H 2N
NH2
OH
3-Aminophenol
4-Aminophenol
Dispersionsorange 3
Para-Phenylendiamin ist ein starker Sensibilisator. Die ermittelte Sensibilisierungskapazität
wird als „stark“ bis „extrem“ eingestuft. Auch zukünftiger Kontakt mit PPD-haltigen Produkten muss vermieden werden. Denn ist man erst einmal gegenüber PPD sensibilisiert, sind
allergische Reaktionen auch gegen andere, chemisch ähnlich zusammengesetzte Farben
möglich. Para-Phenylendiamin ist Ausgangsstoff für viele Dispersionsfarbstoffe vom Azotyp.
Azofarbstoffe wie Dispersionorange 3, aber auch DP Rot 1 und 17, DP Blau 106 und 124
spalten bei Kontakt mit der Haut an der Stickstoff-Doppelbindung. Eines der Spaltprodukte
ist para-Phenylendiamin. Dispersionsfarbstoffe sind vor allem in Textilien und Kunststoffen
weit verbreitet.
Auch in islamische Länder hat die Intensivierung des Henna-Farbtons durch synthetische Zusätze Eingang gefunden. Benötigt die Färbung der gesamten Körperhaut eines männlichen Säuglings zur Feier seiner Geburt mit Henna gewöhnlich eine Woche, so vollzieht man
diese heute dank PPD in wenigen Stunden. Die Folgen sind in einigen Fällen dramatisch:
PPD verursacht eine Hämolyse (Abbau des roten Blutfarbstoffs) bei den Neugeborenen. Im
Sudan und in Kuweit starben zwischen 1985 und 1996 mindestens 35 Säuglinge innerhalb
von 24 Stunden eines qualvollen Todes (Hausen et al, 2001; Baron et al., 2003).
In einer Studie an drei Hautkliniken (UHK = Universitäts-Hautklinik Köln; CWRU =
Case Western Reserve University, Cleveland Ohio, U.S.A.; CCF = The Cleveland Clinic
Foundation, Cleveland Ohio, U.S.A.) wurde die Allergenhäufigkeit bei Kontaktallergien
untersucht. Die Größenverteilung der kontaktsensibilisierten Probanden ist in Tabelle 1 dargestellt.
Tab. 1 Allergenhäufigkeit bei Kontaktallergien
Positiv Reagierende (%)
Frauen
Männer
UHK
57,7
40,4
CWRU
49,7
44,7
CCF
41,8
45,1
Von diesem Anteil der Probanden mit Kontaktallergie war die Allergenrangfolge in der
Gruppe der Lacke, Farben, Plastik, Harze, Kleber die folgende (Tab. 2)
21
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Tab. 2 Häufigkeit bei Chemikalien beobachteter Allergien
Lacke, Farben, Plastik,
Harze, Kleber
4,4’-Diaminophenylmethan
Epoxidharz
Ethylendiamindihydrochlorid
Kolophonium
para-Phenylendiamin
UHK
CWRU
CCF
2,9 %
0,7 %
0,2 %
2,8 %
3,4 %
2,4 %
3,2 %
2,4 %
2,4 %
3,1 %
1,3 %
2,0 %
1,3 %
5,2 %
Damit war para-Phenylendiamin in dieser Gruppe der häufigste Sensibilisator (Dickel, 1996).
2.4. Rechtliche Einordnung
Während kosmetische Mittel, die auf die Haut aufgetragen werden, durch das deutsche
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die europäische Kosmetik-Richtlinie und die
deutsche Kosmetik-Verordnung gesetzlich geregelt sind und auf gesundheitliche Risiken hin
geprüft werden, unterlagen Tätowierfarben bis zum 31. August 2005 noch keiner vergleichbaren Regelung. Es gab keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich Reinheit, Qualität und Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Tätowierfarben. Tattoos und
Permanent-Make-up dienen zwar ähnlich wie das Schminken dem Schmuck des Körpers und
damit kosmetischen Zwecken. Weil die Farben aber beim Tätowieren in die Haut gespritzt
und nicht aufgetragen werden, waren sie keine kosmetischen Mittel im Sinne der bis dahin
gültigen gesetzlichen Definition aus dem Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (LMBG §4). Ebenso
wenig erfolgte eine Einordnung als medizinisches Produkt, so dass das Arzneimittelgesetz
ebenfalls keine Anwendung fand. Daher verschwanden Tattoofarben im gesetzlich nicht geregelten Freiraum. Das gesundheitliche Risiko trug der Verbraucher (Feige, 2000; BfR 2004).
Schon 1997 hatten die Aufsichtsbehörden das Bundesgesundheitsministerium darauf
aufmerksam gemacht, dass sie gegen derartige Produkte nichts in der Hand hätten. In Bonn
wurde das Problem nach Brüssel an die EU-Kommission und deren wissenschaftlichen Kosmetikausschuss überwiesen, weil ein nationaler Alleingang keinen Sinn habe (Ökotest, 1998).
Auf europäischer Ebene hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Kosmetische Mittel und für
Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse (Scientific Committee for Cosmetic Products
and Non-Food Products intended for Consumers, SCCNFP) festgestellt, dass Tattoos die
menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Die Generaldirektion SANCO der
Europäischen Kommission hat daraufhin das Joint Research Center beauftragt, vorhandene
Daten zur Sicherheit von Tattoos und Piercings zusammenzustellen. In Zusammenarbeit mit
dem Committee of Experts on Cosmetic Products des Europarates wurde der Bericht Risks
and health effects from tattoos, body piercing and of related practices veröffentlicht. Unter
anderem wurden folgende Empfehlungen gegeben (Papameletiou, 2003):
Identifizierung, Deklaration und Risikobewertung aller Inhaltsstoffe und Materialien
ƒ Positiv- und Negativlisten für Farbmittel und Materialien
ƒ Formulierung und Kontrolle von Hygienestandards
ƒ Ausbildung und gesundheitliche Überwachung des Personals, das Tätowierungen und
Permanent-Make-up vornimmt
ƒ Epidemiologische Studien zu schädlichen Effekten und Infektionen im Zusammenhang mit Tätowierungen und Piercings.
Der Europarat hat im Rahmen der internationalen Aktivitäten im Juni 2003 eine Resolution zu
Tattoos verabschiedet. Dort wurden weitgehend Anforderungen an die zu verwendenden
Farbmittel, entsprechenden Negativlisten, Anforderungen an Sterilität und Deklaration sowie
22
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
der Forderung, die Öffentlichkeit über mögliche Risiken formuliert. Das BfR hat in einer
Stellungnahme auf diese Resolution hingewiesen und die Forderungen begrüßt:
„Tattoos und Permanent make-up können unter bestimmten Bedingungen ein
gesundheitliches Risiko für Verbraucher darstellen. Das BfR begrüßt daher eine gesetzliche
Regelung für Tätowierungen und Permanent make-up. Im Rahmen dieser Regelung sollten
problematische Farbmittel, die krebserregende (karzinogene), erbgutschädigende (mutagene), die Fortpflanzung beeinträchtigende (reproduktionstoxische) oder Allergie auslösende
(sensibilisierende) Eigenschaften aufweisen oder die in krebserzeugende aromatische Amine
gespalten werden können, für diese Zwecke verboten werden. Hier könnte zunächst die
Negativliste herangezogen werden, die vom Europarat in seiner Resolution zu Tattoos und
Permanent make-up veröffentlicht wurde. Eine Negativliste hätte den Vorteil einer schnellen
Umsetzung, da über eine Vielzahl problematischer Stoffe Daten vorliegen. Langfristig sollte
ergänzend eine Positivliste angestrebt werden, in die Farbmittel nach einer entsprechenden
Bewertung aufgenommen werden. Für eine umfassende gesundheitliche Bewertung von
Tätowierungsfarben und Permanent make-up hält das BfR hierzu neben der Prüfung der
Farbmittel auf sensibilisierende Eigenschaften auch Prüfungen zum resorptiven Verhalten
der Substanzen [Aufnahme und Stoffwechsel nach Einbringung in die Haut (intradermale
Applikation)] sowie zur Toxizität für erforderlich. Letztere sollten Untersuchungen zur
Genotoxizität und Reproduktionstoxizität einschließen.
Ferner sollten Anforderungen an die Reinheit der Farbmittel gestellt werden, wie sie
auch für kosmetische Mittel gelten. Sowohl im Hinblick auf die Hygiene als auch auf die
Ausbildung der Anwender müssen konkrete Anforderungen formuliert werden. Die Betreiber
von Studios für Tattoos und Permanent make-up sollten verpflichtet werden, den Verbraucher
über mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Einbringen der Farben in die Haut
aufzuklären“ (BfR, 2004).
In dem seit dem 1. September 2005 gültigen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetz (LFGB) hat sich zunächst an der Begriffsbestimmung für kosmetische
Mittel nicht viel geändert (§2, Absatz 5): „Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen
aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper
des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines
guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet
zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder
Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.“
Neu hinzugekommen ist allerdings der folgende Abschnitt (§ 4 Vorschriften zum
Geltungsbereich): „Die Vorschriften dieses Gesetzes […] für kosmetische Mittel gelten auch
für Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen,
die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung des Aussehens in oder unter die menschliche Haut
eingebracht zu werden und dort, auch vorübergehend, zu verbleiben“.
Tätowierfarben sind also seit dem 1. September 2005 in Deutschland als kosmetische
Mittel gesetzlich geregelt.
In den USA war die Situation ähnlich wie bisher in Deutschland: Obwohl die verwendeten Pigmente unter Umständen eine Zulassung der U.S. Food and Drug Administration
(FDA) für andere Zwecke haben, reguliert die FDA keine Tattootinten. Sie führt momentan
Tattoopigmente als Farbzusätze, die nur zur Applikation auf die oberste Hautschicht gedacht
sind und nicht zur Injektion unter die Haut. Viele der in Tattoofarben verwendeten Pigmente
sind überhaupt nicht für den Hautkontakt zugelassen. Häufig handelt es sich um Farben von
technischer Qualität, die als Druckertinte oder Autolack geeignet sind. (FDA 2004).
Obwohl die Tätowiertinten als Farbzusätze in die Zuständigkeit der FDA fallen, hat
die Agentur sie noch nicht reglementiert. Statt dessen überlässt sie den Fall den untergeord23
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
neten Gerichtsinstanzen, wie aus einer Stellungnahme des „Office of Cosmetics and Colors“
der FDA hervorgeht. Dieser Umstand gibt Tätowierern effektiv die Lizenz, was immer er
oder sie als zweckmäßig erachten, unter die Haut zu injizieren. (FDA, 2004; ACS, 2005).
Im Gegensatz zur echten Tätowierung dringen die Farblösungen bei einer temporären
„Tätowierung“ (englisch: paint-on tattoo) nicht tief in die Haut ein. Diese kosmetischdekorative Veränderung der Hautoberfläche unterliegt streng genommen dem Lebensmittelrecht und der Kosmetikverordnung.
In der Europäischen Union darf PDP zur Anwendung auf Wimpern, Augenbrauen und
der Haut nicht eingesetzt werden. Somit ist in Deutschland PPD zur Verwendung in
Kosmetikprodukten verboten. Für bestimmte industrielle Zwecke ist die Substanz aber bis zu
einem Anteil von sechs Prozent als freie Base zugelassen. Beim früher üblichen Epikutantest
in der Europäischen Standardreihe mit einer Konzentration von zwei Prozent kam es
gelegentlich zu einer aktiven Sensibilisierung (heutiger Gehalt: ein Prozent). Um die
Tuschzeichnung schwarz zu gestalten, verwendet man außerhalb der EU gewöhnlich die
höchstzulässige Konzentration von sechs Prozent. Der Import von Henna-Tusche werde nur
oberflächlich kontrolliert, beklagen Experten (Hausen et al., 2001).
2.5. Entfernungsmöglichkeiten und deren Risiken
Tätowierungen sind in der Regel extrem dauerhaft. Wenngleich sie im Laufe der Jahre bisweilen verschwimmen oder ausbleichen können, bestehen sie doch „lebenslänglich“ für den
Träger (Friederich, 1993). Von den über 80 Millionen Menschen westlicher Herkunft, deren
Haut mit zumindest einer Tätowierung dekoriert ist, wollen sich bis zu zehn Prozent ihrer
Tätowierung wieder entledigen (Vasold et al., 2004).
Zur Verdeckung einer Tätowierung eignet sich die Methode der Maskierung mit
speziellen wasserfesten Deckpasten mit verschiedenen Farbabstufungen zur Anpassung an
den individuellen Hautteint. Die Tätowierung verschwindet also unter einem Make-Up
(Friederich, 1993).
Auch die Möglichkeit eines Cover-Ups besteht, was soviel heißt wie Überdeckung
oder Überarbeitung des vorhandenen Motivs mit einem in der Regel etwas größeren Tattoo
als dem vorhandenen, indem das alte, unschöne Bild in ein neues, ansehnlicheres Bild eingebunden und übertätowiert wird (www.taetowierungsgeschichte.de).
Eine Tätowierung lässt sich nicht ohne bleibenden Narben oder Pigmentveränderungen vollständig entfernen. Der Grad an verbleibender Farbe hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe, Alter, Art und Ort der Tätowierung ab (FDA, 2004). Zur Entfernung gibt es
verschiedene Möglichkeiten (Friederich, 1993).
2.5.1. Chemische Methoden
Bei der Entfernung von Tätowierungen mittels chemischer Substanzen wird eine künstliche
Entzündung der Haut hervorgerufen. Hierzu werden unverträgliche Substanzen auf die
Hautoberfläche aufgetragen oder in die Haut eingebracht. Die nachfolgende Entzündung
schwemmt die Farbkörper aus oder bewirkt eine Abstoßung der Hautregion. Derartige
Entfernungsmethoden waren bereits in der Antike bekannt und werden gegenwärtig auch
ohne ärztliche Aufsicht praktiziert. (Friederich, 1993;, Feige, 2000).
Die erste überlieferte Tattoo-Entfernung fand um 54 n. Chr. statt. Ein griechischer
Arzt, so berichtete das „Tätowiermagazin“ 1996, beschrieb die Zusammensetzung einer Paste
aus Knoblauchzwiebeln und Cantharidin (Drüsensekret der Spanischen Fliege), die, auf die
betreffende Hautstelle aufgetragen, zum Absterben des Hautgewebes führte.
24
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
O
O
O
O
Cantharidin
In heutiger Zeit kann zur Entfernung der Tätowierung mittels chemischem Peeling Glykolsäure oder Alpha-Hydroxysäure (AHA) zur kurzfristigen Einwirkung auf die Haut aufgebracht werden. Die Säure löst die oberste Hautschicht auf. Mit einem Neutralisator (Natriumhydrogencarbonat, NaHCO3) wird dann die Säure entfernt. Danach ist die Haut sehr lichtempfindlich und muss vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Je nach Dauer der Einwirkung und Verträglichkeit der Haut muss die Prozedur wiederholt werden (www.aerztezeitung.de)
Es gibt auch Experimente mit einer Kombination aus Tätowiermaschine, Tanninsäure
(Gemische von Stoffen vom Typ der Pentadigalloylglucose) und Silbernitrat (AgNO3). Der
Erfolg hängt dabei sehr stark davon ab, wie tief sich die Pigmente unter der Haut befinden
(Van der Velden et al., 1993)
RO
RO
HO
O
O
OR
RO
OR
R = HO
O
C O
C
O
HO
Pentadigalloylglucose
HO
OH
2.5.2. Physikalische Methoden
Bei der klassischen Dermabrasion wird die obere Hautschicht mechanisch durch Hobeln,
Schleifen oder Fräsen mit einem hochtourigen rotierenden Schleifgerät abgetragen
(Friederich, 1993). Im einfachsten Fall kann auch eine Drahtbürste verwendet werden (FDA,
2004). Zum Einsatz kommen mit Diamantstaub besetzte Schleifköpfe oder sterile Mikrokristalle. In Händen eines geübten Chirurgen ist die Methode zuverlässig. Die Prozedur kann
frühestens nach vier bis sechs Monaten wiederholt werden. Die Gefahr einer Narbenbildung
ist nicht zu verschweigen.
Eine weitere Methode der Hautabschleifung ist die Salabrasion; die Haut wird dabei
nur bis zu einer gewissen Tiefe abgeschliffen und die behandelte Stelle anschließend mit Salz
bestreut oder mit Salzlösung benetzt. Diese(s) verbleibt kurze Zeit auf der Wunde und
bewirkt, dass die nun offen liegenden Zellen während des (Ab-)Heilungsprozesses nach außen
geschoben und bei der nächsten Behandlung abgetragen werden können oder direkt als Schorf
abfallen. In einer Studie ergab sich, dass bei längeren Einwirkzeiten häufig Narben und
Hypopigmentation auftraten (Koerber und Price, 1978) Eine Sonderform der Dermabrasion
ist die Kryochirurgie, bei der das Gebiet vor der Entfernung vereist wird.
2.5.3. Chirurgische Methoden
Die tätowierte Haut wird ganz oder in Teilen mit verschiedenartigen Verfahren herausgeschnitten; die Wundränder werden anschließend vernäht (Exzision) (Friederich, 1993).
Eine weitere Möglichkeit zur Entfernung größerer Tätowierungen ist die Expandermethode.
Dabei wird vor der Entfernung der Tätowierung mit einer Hohlnadel ein Ballon unter die
25
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Haut gesetzt. Dieser wird mit einer sterilen Flüssigkeit aufgebläht. Er wird, je nach Bauart,
mit Luft oder Salzwasser gefüllt. Der Hautbereich neben der Tätowierung wird also durch den
eingepflanzten Expander bei jedem Füllvorgang schrittweise gedehnt. Wenn sich genügend
Haut gebildet hat, wird die Tätowierung herausgeschnitten. Anschließend wird der Expander
entfernt und die Wunde mit der überschüssigen Haut überdeckt. Die gedehnte Haut wird mit
den Schnitträndern vernäht. Bei kleinen Tätowierungen ist diese Prozedur auch ohne Ballon
durchführbar. Bei Anwendung dieses Verfahrens ist die Narbenbildung geringer (FDA 2004).
Auch die Benutzung einer hochtourigen Fräse oder die Durchführung von Hauttransplantationen sind bei der chirurgischen Methode möglich; so können tief eingelagerte Farbteilchen entfernt werden (Friederich, 1993). Je nach Größe der Tätowierung kann eine Hauttransplantation nötig sein. Bei der „tangentialen Exzision und Deckung mit SpalthautTransplantat“ wird die betreffende Hautschicht unter Vollnarkose herausgeschnitten, wobei
versucht wird, möglichst viel der darunter liegenden Hautschicht zu erhalten. Die offene
Stelle wird mit Spalthaut (Hauttransplantat zur Deckung von Hautdefekten) abgedeckt und
über viele Monate hinweg durch Kompression (Verbände oder Wickel) vor Narbenbildung
bewahrt und an die Umgebung angepasst.
In Japan wird bei einer Tätowierung die Farbe nicht in die äußerste Hautschicht
(Epidermis), sondern in die Schichten darunter (Dermis) injiziert. Zur Entfernung der
Tätowierung wird bei der japanischen Methode die Haut quasi abgezogen; die beiden
Hautschichten werden voneinander getrennt, und die farbfreie Epidermis wird wieder auf die
Stelle verpflanzt. Die Trennung der beiden Gewebeschichten erfolgt im Labor sehr aufwendig
mit der Hilfe von Enzymen, und ist deshalb erst selten durchgeführt worden. Aber diese
moderne Technik macht es mittlerweile möglich, die Entfernung einer Tätowierung für den
Träger möglichst hautschonend und schmerz- und risikofrei durchzuführen.
Nicht zu empfehlen ist das simple Ausschneiden der Tätowierung. Hierbei wird die
betreffende Stelle einfach ausgestanzt und vernäht. Dies ist von Hause aus nur mit kleineren
Tattoos möglich, führt aber auch bei diesen kleinen Eingriffen in aller Regel zu unschönen
Narben.
2.5.4. Neuheiten
2.5.4.1 Diathermie
Eine der neuesten Behandlungsmethoden ist die sog. Diathermie. Als kostengünstigere
Alternative zur Lasertechnik (s. Abschn. 2.5.4.3) wird sie seit 1998 angeboten. Vom
deutschen Tätowierer „Tattoo Jimmy“ und dem Arzt Burkhard Masurath entwickelt, setzt das
Verfahren auf thermische Behandlung der Haut. Die verwendeten Mikrowellen dringen in die
Lederhaut ein; die Zellen werden zerstört, und durch die Regeneration der Haut werden die
abgestorbenen Zellen mit den darin enthaltenen Pigmenten abgebaut (www.classictattoo.de).
Die Technik ist also ähnlich wie beim Stechen. Hierbei werden durch das Einstechen
der Nadeln die obersten Hautzellen zerstört und die Farbpigmente in die darunter liegenden
intakten Zellen eingelagert. Bei der Behandlung mit dem Diathermie-Gerät werden nun die
gefärbten Zellen nicht mechanisch, sondern durch Hitze zerstört. Die Farbe gelangt dann
folgendermaßen aus der Haut: Durch das Abtöten und das Verletzen der Haut in Folge der
Hitzeeinwirkung wird die Zellteilung angeregt; die Haut regeneriert sich. Die abgestorbenen
farbigen Zellen werden nach außen geschoben, um darunter gesunde Haut nachwachsen zu
lassen. Nach einiger Zeit bildet sich auf der Haut die typische Verletzungskruste, in der sich
nun jedoch auch die Farbpigmente befinden. Ähnlich wie nach einer frischen Tätowierung
juckt diese Stelle. Wie beim Tätowieren darf sie aber nicht abgekratzt werden, sondern muss
von selbst abfallen, um Narbenbildung zu vermeiden.
26
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Der Vorteil dieser Methode gegenüber der Lasertechnik soll darin liegen, dass bei der
Diathermie alle Farbbereiche gleichermaßen erfasst werden und nicht durch Wellenlängenmodulation die einzelnen Farbbereiche separat angegriffen werden müssen (siehe Abschn.
2.5.4.3). Die Farbpigmente werden nicht zerstört und gehen in das Immunsystem des Körpers
über, sondern werden komplett abgestoßen. Der Schmerzfaktor soll hierbei in dem Bereich
des Tätowierens liegen. Nach ca. 28 Tagen ist die Regeneration der Haut abgeschlossen, und
die Prozedur kann wiederholt werden. Je nach Größe und Aufwand eines Tattoos geht die
Diathermie-Behandlung über zwei bis sechs Sitzungen. Es ist aber auch von fünf bis acht
notwendigen Sitzungen die Rede, um ein altes Tattoo verschwinden zu lassen. In der Praxis
ist diese Methode noch wenig verbreitet.
2.5.4.2 Waterjet-Cutting
Beim Jet-Cutting, d.h. Schneiden mit Wasserstrahlen, macht man sich die erosive Wirkung
des strömenden Wassers gezielt zu Nutzen (www.iw.uni-hannover.de). Das Waterjet-Cutting
ist eine Methode, die normalerweise für das Schneiden von Materialien aller Art (bis hin zu
Stahl) verwendet wird. Zur Entfernung von Tätowierungen befindet es sich noch im experimentellen Stadium.
Abbildung 1211: Das Waterjet-Cutting hat seinen Ursprung im Maschinenbau und befindet sich zur
Entfernung von Tätowierungen noch in der Probephase. Die hier beispielhaft gezeigten Schneidköpfe
entstammen technischen Anwendungen (www.advancedcuttingsystems.com und www.abb.com)
Die Entwicklung wird an der Universität Greifswald von Prof. Dr. Dr. H. Metelmann, vorangetrieben. Durch einen feinen Wasserstrahl, der in Durchmesser, Druck und Pulsfrequenz
geändert sowie mit verschiedenen Zusätzen versehen werden kann, werden die Farbpigmente
unter der Haut weggespült (www.neue-szene.de).
Die Wasserstrahldissektion ist eines der jüngsten gewebeselektiven Trennverfahren.
Mit dieser Technik kann „weiches“ (beispielsweise Drüsenparenchym) von „hartem“ (zum
Beispiel Gefäße und Nerven) Gewebe getrennt werden. Chirurgische Trennverfahren mit
gewebeselektiver Wirkung gewinnen in vielen chirurgischen Bereichen zunehmend an
Bedeutung (Siegert). Es handelt sich um Operation, die nicht ambulant, sondern stationär
durchgeführt werden soll. Bei dieser Entfernungsart wird ein Hautschnitt neben der zu
entfernenden Tätowierung gesetzt. Die Haut wird an der entsprechenden Stelle angeschnitten
und von dort aus wird die Hautdecke angehoben, um überhaupt an die Farbpigmente heranzukommen. Mit einem konzentrierten Wasserstrahl werden die Farbpigmente dann herausgespült. Es bleiben Narben zurück. Auch hier spielt es, wie in der Diathermie, keine Rolle,
um welche Farbpigmentierung es sich handelt. Auch großflächige Tätowierungen sollen kein
Problem sein. Diese Methode befindet sich hinsichtlich von Tätowierungen noch in der
Probephase. Zunächst wurden ausschließlich Erfahrungen im Bereich der Entfernung von
Schmutztätowierungen gesammelt, doch mittlerweile gibt es erste Ergebnisse bei Schmucktätowierungen.
27
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
2.5.4.3 Laser (Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation)-Technik
Die Entfernung einer Tätowierung mittels Laser hat sich mittlerweile als gängigste Methode
durchgesetzt. Diese saubere und in der Durchführung relativ einfache Behandlung ist aber
auch nicht perfekt (Feige, 2000; BfR 2004). Die Tätowierung wird dabei mit Laserblitzen
„beschossen“. Die Anzahl der notwendigen Sitzungen hängt von der Menge der Farbpigmente, der Stichtiefe und der Art und Anzahl der Farben ab. Zwischen den Sitzungen liegen Abstände von circa vier bis sechs Wochen. Tätowierungen benötigen durchschnittlich fünf bis
fünfzehn Behandlungen, so Dr. Raulin von der Laserklinik Karlsruhe. An eventuell nach der
Behandlung entstandenen Krusten oder Blasen darf auf keinen Fall gekratzt werden. Während
der gesamten Behandlungszeit und bis zu sechs Wochen nach Therapieende ist Sonne strikt
zu meiden. Nach der Behandlung ist die entsprechende Stelle etwas heller als die Umgebung,
aber durch die natürliche Pigmentation der Haut wird dies schnell wieder reguliert.
Man macht sich bei der Tätowierung das Prinzip der selektiven Lichtreflexion von
Farbteilen zunutze, bei der Laserentfernung hingegen das Prinzip der Lichtabsorption. Bei
Tätowierungen handelt es sich um Farbpigmente, die in der Haut an Stellen eingelagert sind,
an denen sie vom Immunsystem nicht ab- und ausgesondert werden können. Die sichtbare
Tätowierung stellt nun die Lichtreflexion der Pigmentteilchen in der ihnen eigenen
Wellenlänge des Lichtes dar. Werden diese Teilchen nun mit einem energiereichen
Laserstrahl der Wellenlänge ihrer Farbe bestrahlt, reagieren nur diese bestimmten Teilchen
auf die Laserstrahlen. „Die Energie der Laserstrahlen wird von der Tätowierungsfarbe
wesentlich stärker absorbiert als von der normalen Haut“, erklärt Prof. Dr. Raulin von der
Laserklinik Karlsruhe. „Dadurch werden die tätowierten Farbpigmente selektiv zersprengt“
(Feige, 2000). Nach der Absorption durch das Pigmentmolekül wird die Energie des
Laserlichtes in Hitze umgewandelt und bricht chemische Bindungen innerhalb des Moleküls
(Vasold et al., 2004); die Pigmente bleichen aus.
Eine Vielzahl von Abbaumechanismen kann gleichzeitig auftreten. Teilchen werden
durch die Lasereinwirkung pulverisiert und formen eine Suspension aus Pigmentmolekülen.
Chemische Bindungen innerhalb der Moleküle können brechen; in der Folge entstehen Zersetzungsprodukte oder es finden Veränderungen der Molekülstruktur statt (Vasold, 2004)
Das ultrakurze Erhitzen (im Nanosekundenbereich) kann zum Zerbersten des Pigmentes
führen. Zur selben Zeit führt die extrem heiße Oberfläche des Pigmentes zu einer rapiden
Expansion des umgebenden Wassers, was negativen Druck und eine Schockwelle nahe der
Pigmentoberfläche erzeugt. Wie an einer Suspension kleiner Partikel in Wasser demonstriert,
können diese Schockwellen helfen, die Tattoobestandteile zu zerstören. Die exakten
Mechanismen bezüglich der Zerstörung der Tattoopigmente sind allerdings noch immer
unklar (Chen und Diebold, 1995). Die Reste werden vom Immunsystem als Fremdkörper abtransportiert. „Während der Impulse werden im Zielgewebe sehr hohe Temperaturen erzeugt.
Da die Energiestöße aber extrem kurz sind, wird das umliegende Gewebe nicht in Mitleidenschaft gezogen.“ (Prof. Dr. Raulin, in Feige, 2000). Es reagiert auf diese Wellenlänge des
Lasers nicht und bleibt „unverletzt“.
Aufgrund der Fragmentierung der Tattoopartikel transportiert die Haut die kleinen
Pigmentpartikel, unbekannte Zersetzungsprodukte und neu gebildete chemische Verbindungen durch das lymphatische System. All diese Mechanismen bewirken eine Abnahme der
Pigmentanzahl, welche für eine merkliche Aufhellung der Tätowierung verantwortlich ist
(Vasold et al., 2004). „An den geschädigten Hautstellen bildet sich eine Entzündung, die
körpereigene Fresszellen (Makrophagen) anzieht. Diese nehmen die Farbpartikel auf und
transportieren sie ab. Weitere Farbteilchen werden bei der Abheilung der Krusten, die sich an
den behandelten Stellen bilden, entfernt.“ (Prof. Dr. Raulin, in Feige, 2000). Zurück bleiben
helle Umrisse der Tätowierung.
Nebenwirkungen der Laserbehandlungen sind relativ selten, können aber Hyperpigmentation beinhalten oder auch einen Farbverlust in der Haut auf dem behandelten Gebiet
28
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
(Hypopigmentation). Andere mögliche Nebenwirkungen sind eine Infektion des Gebietes,
keine vollständige Pigmententfernung und eine etwa fünfprozentige Wahrscheinlichkeit einer
dauerhaften Vernarbung.
Da schwarze Pigmente alle Wellenlängen absorbieren, sind sie am leichtesten zu
entfernen. Andere Farben wie beispielsweise Grün absorbieren Laserlicht selektiv und können
nur durch selektive Laser behandelt werden, die auf die Pigmentfarbe abgestimmt sind. Es
werden verschiedene Lasermethoden angewendet, die sich nur durch die Art des Lasers und
damit durch die Farbe des Laserlichtes unterscheiden. Es gibt beispielsweise Argon-, Rubinund Kohlendioxid-Laser. Verschiedene Lasersysteme unterschiedlicher Anwendungs- bzw.
Wellenlängenbereiche werden zur Entfernung von Tätowierungen eingesetzt. Für grüne,
schwarze und schwarzblaue Pigmente kommt der Rubinlaser zum Einsatz. Er arbeitet bei
einer Wellenlänge von 694 nm und einer Impulsdauer von 25 oder 40 Nanosekunden (ns).
Seine Wirkung beruht auf der selektiven Photothermolyse. Alternativ wird der Rubinlaser bei
755 nm und bei längerer Impulsdauer von 100 ns verwendet.
Bei schwarzen Pigmenten ist der frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser (NeodymYttrium-Aluminium-Granat-Laser) erfolgreich. Er kann Licht von 1064 nm beziehungsweise
532 nm Wellenlänge erzeugen und damit nicht nur schwarze, sondern auch rote Pigmente
effektiv zerstören.
Im Falle einer suboptimalen Wellenlänge findet nur ein sehr geringes oder gar kein
Verschwinden der Tattoofarbe statt. (Vasold et al., 2004) Die ideale Entfernungsmethode ist
also konsequenterweise eine Kombination, um möglichst alle Farbbereiche abzudecken. Bei
mehrfarbigen Tätowierungen ist daher in der Regel der Einsatz mehrerer Lasersysteme
erforderlich (www.taetowierungsgeschichte.de). Leider ist es schwierig zu erfahren, welche
Pigmente bei der Tätowierung verwendet wurden. Die Farben werden oft nur über den
Markennamen verkauft, nicht anhand chemischer Zusammensetzung. Da die Farben an
Tattoostudios verkauft werden, nicht auf Einzelhandelsbasis an den Verbraucher, sind die
Hersteller gesetzlich nicht verpflichtet, die Inhaltsstoffe auf den Etiketten aufzulisten. Da die
Hersteller außerdem die Identität und den Gütegrad ihrer Farben als „Besitz“ ansehen können,
ist weder der Tätowierer noch der Kunde in der Lage, diese Informationen zu erhalten (FDA
2004).
Als Folge der Laserbehandlung können sich die Farben gegebenenfalls verdunkeln, was an
der Reduktion von Eisen(III)-oxid (Fe2O3) zu Eisen(II)-oxid (FeO) liegt. Dies kann durch
wiederholte Laserbehandlung und die Verwendung eines Oberflächenbehandlungslasers ausgeglichen werden. Weniger verbreitete Komplikationen beinhalten die Entwicklung einer
allergischen Dermatitis oder sogar eines Allergie bedingten Schocks nach der Laserbehandlung. Derartige Reaktionen treten vermutlich dann auf, wenn als Folge der Auflösung
allergene Pigmente in den extrazellulären Raum gelangen (Chan und Kono, 2004). Der größte
Anteil an Tattoo-Pigmenten wird in den Zellen und nicht frei im Bereich der Dermis gefunden
(Vasold et al., 2004).
Allgemeine Folgen einer Tattoo-Entfernung können dauerhafte Hautverfärbungen, Narben,
Pigmentstörungen und Entzündungen sein. Unter Umständen können sogar carcinogene
Stoffe zurückbleiben. Durch Lasertechnik werden die Pigmente verändert. Welche chemischen Verbindungen hierbei entstehen, welche gesundheitlichen Risiken von ihnen ausgehen,
ob und wie sie im Körper verteilt werden, ist wissenschaftlich nur teilweise erfasst. Es ist aber
denkbar, dass Azofarbstoffe in krebserzeugende Amine gespalten werden. Die Amine
könnten dann über die Blutbahn im gesamten Körper verteilt werden. Wissenschaftler der
Universität Regensburg haben mit von Laser behandelten Farbstoffresten unter der Haut
experimentiert und identifizierten bei Tattoo-Pigmenten toxische und erbgutschädigende
Substanzen wie Dichlorbenzol und Methylnitroanilin. Der Abbau dieser gesundheitsschädlichen Substanzen nach einer Lasertherapie belastet natürlich den Organismus. (Feige 2000;
BfR 2004).
29
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Die oben genannte Forschergruppe aus Regensburg bestrahlte exemplarisch zwei häufig
verwendete Monoazo-Tätowierungsfarbstoffe, Cardinal Red und I8, um deren Zersetzungsrodukte zu ermitteln.
Für die beiden Farbstoffe ergeben sich jeweils zwei theoretische Zersetzungswege:
O
R1
HO
N2
+
O
HO
NH
R6
R4
R5
NH
R6
R4
R5
+
R2
NH
R6
R3
R1
O
N
R1
R2
HO
N
R4
NH2
R5
+ H2N
R3
R2
R3
Abb. 13 Chemische Strukturen von P.R. 22 und P.R. 9, die in Cardinal Red und I8 als farbgebende
Pigmente verwendet werden. Für beide Pigmente sind die möglichen Zersetzungswege dargestellt
(Vasold et al., 2004).
Als Zersetzungsprodukte von Cardinal Red kommen demnach 2-Methyl-5-nitroanilin (2MNA), 4-Nitrotoluol (4-NT) und Naphthol-AS in Frage.
O
HO
NH
NH2
NO2
2-MNA (2-Methyl-5-Nitroanilin)
NO2
4-NT (4-Nitrotoluol)
NAS (Naphthol AS)
Die Zersetzungsprodukte von I8 sind 2,5-Dichloranilin (2,5-DCA), 1,4-Dichlorbenzol (1,4DCB) und Methoxy-naphthol-AS.
30
Seminararbeit „Tattoofarben“
Cl
Nora Rempfer
O
Cl
HO
NH
O
NH2
H2N
Cl
2,5-DCA (2,5-Dichloranilin)
Cl
1,4-DCB (1,4-Dichlorbenzol)
Methoxy-Naphthol-AS
Zur Quantifizierung wurden die Pigment-Suspensionen sowohl vor als auch nach Laserbestrahlung mittels HPLC-MS (high-pressure liquid chromatography, HPLC, gekoppelt mit
Massenspektrometrie, MS) analysiert. Es wurde der bei roten Pigmenten erfolgreiche
frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser verwendet, der Licht von 532 nm Wellenlänge erzeugt,
das von Cardinal Red und I8 absorbiert wird und rote sowie schwarze Pigmente effektiv
zerstört.
Nach der Bestrahlung wurden die Konzentrationen von 2-Methylnitroanilin (2-MNA),
4-Nitrotoluol (4-NT), 2,5-Dichloranilin (2,5-DCA) und 1,4-Dichlorbenzol (1,4-DCB) in den
Lösungen unter Anwendung eines internen Standards bestimmt.
Abbildung 1412: Chromatogramm von ungelasertem Cardinal Red in Acetonitril. (Vasold et al., 2004)
31
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Abbildung 1513: Chromatogramm von gelasertem Cardinal Red in Acetonitril (Vasold et al., 2004)
Abbildung 16: Chromatogramm von ungelasertem I8 in Acetonitril (Vasold et al., 2004)
Abbildung 1714: Chromatogramm von gelasertem I8 in Acetonitril (Vasold et al., 2004)
32
Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Aus den Abbildungen 14-17 wird erkennbar, dass die Anteile der Zersetzungsprodukte durch
die Laserbestrahlung signifikant zunahmen. Bei Cardinal Red stieg die Konzentration von 2Methyl-5-nitroanilin um das 33fache, die von 4-Nitrotoluol um das 45fache. Bei I8 stieg die
Konzentration von 2,5-Dichloranilin um das 7fache, die von 1,4-Dichlorbenzol um das
33fache. Dahingegen handelt es sich bei Naphthol-AS und Methoxy-naphthol-AS jeweils um
bereits vor der Bestrahlung in beachtlichen Mengen in der Farbe vorhandene Substanzen. Die
Tattoofarbstoffe sind bereits vor der Laserbestrahlung mit einer Vielzahl anderer
Komponenten verunreinigt, darunter dieselben, die auch bei der Laserbestrahlung entstehen.
Diese Verunreinigungen sind möglicherweise durch die chemische Synthese der Farben
bedingt.
In den Chromatogrammen sind noch zahlreiche weitere Peaks vorhanden, deren
dazugehörige Zersetzungsprodukte jedoch unidentifiziert blieben. Dass die genannten Zersetzungsprodukte tatsächlich durch die Laserbestrahlung und nicht lediglich aufgrund der
dabei freiwerdenden Hitze entstehen, wies die Forschergruppe nach, indem sie in einer
getrennten Versuchsreihe die Suspensionen auf verschiedene Temperaturen erhitzte. Dabei
blieben die Chromatogramme nahezu unverändert.
4-Nitrotoluol ist giftig, wie an menschlichen Lymphozyten gezeigt wurde (Huang et
al., 1996). 5-Nitro-ortho-toluidin, d.h. 2-Methyl-5-nitroanilin kann Leberfunktionsstörungen
verursachen (Shimizu et al., 2002). Weiterhin ist es, wie auch andere Dinitrotoluole, eine
carcinogene Substanz (Sayama et al., 1998).
Von 1,4-Dichlorbenzol wurde berichtet, dass es Tumore in den Nieren männlicher
Ratten sowie in der Leber von männlichen und weiblichen Mäusen verursacht (National
Toxicology Program 1987), während 2,5-Dichloranilin Nephrotoxizität (Giftwirkung auf die
Niere) in der Ratte induziert (Lo et al., 1990). Naphthol-AS oder 1-Amino-naphthol-AS führt
zu Hautirritation (Vasold et al., 2004).
3. Fazit
Biotattoos sind – wie dargelegt – technisch unmöglich herzustellen. Weder kann die
Einlagerung der Farbpigmente in sich regenerierende Hautschichten garantiert werden, noch
sind Farben bekannt, die nach einer definierten Zeit farblos werden.
Paint-On-Tattoos können gesundheitlich nicht unbedenklich sein; Vorsicht ist vor allem bei
schwarzem Henna geboten.
Tätowierfarbstoffe sind in Deutschland seit dem 1. September 2005 als kosmetische Mittel
gesetzlich geregelt, dennoch sind unerwünschte Hautreaktionen nicht ausgeschlossen. Denn
auch bei Verwendung von Farbmitteln, die den Anforderungen der europäischen KosmetikRichtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen und die für die Verwendung
in kosmetischen Mitteln geprüft und zugelassen sind, ist nicht gewährleistet, dass keine
unerwünschten Reaktionen auftreten können.
Über die Langzeitwirkung vieler Tattoofarbenbestandteile im Körper ist bisher nichts
bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben. (BfR 2004)
Den Untersuchungen von Vasold et al (2004) zur Folge können Tattoofarben gesundheitlich
bedenkliche Bestandteile enthalten.
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Seminararbeit „Tattoofarben“
Nora Rempfer
Man sollte sich vergewissern, dass bei der Tätowierung Farben verwendet werden, die in der
Colour-Index-Nomenklatur (C.I. Generic name) als „inert“, als stabil und grundsätzlich nicht
Reaktionen auslösend gekennzeichnet sind. (Feige 2000). Auch ein Allergietest im Voraus
wird empfohlen. Prinzipiell sollte man möglichst auf Rot- und Gelbtöne verzichten, da diese
Farbtöne als besonders problematisch gelten.
In Anbetracht der hohen Anzahl von Personen, die sich einer Laserbehandlung unterziehen,
ist es an der Zeit, potentielle Risiken einer Laserentfernung von Tattoos zu bewerten (Vasold
et al., 2004)
Grundsätzlich ist die Entfernung einer Tätowierung nicht vollständig und ohne Hautirritationen oder Narben möglich. Tätowierungen sind also dauerhaft, weshalb man sich nur
nach reiflicher Überlegung und in einem sorgfältig ausgewählten Studio tätowieren lassen
sollte.
4. Literaturverzeichnis
4.1. Allgemeine Nachschlagewerke
•
•
•
•
•
Hollemann-Wiberg, Lehrbuch der Anorganischen Chemie, 101. Auflage, deGruyter,
Berlin 1995
Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 259. Auflage, de Gruyter, Berlin 2002
Römpp On-line, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2005
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren §35 des LMBG,
Gliederungsnummer B-82.02., Stand September 1996
W. Herbst, K. Hunger Industrielle Organische Pigmente, 2. Auflage, VCH, Weinheim
1995
4.2. Internet
• http://www.tattoostore.de/risiken_beim_taetowieren.htm (01.07.2005)
(Risiken beim Tätowieren) und http://www.tattoostore.de/biotattoo.htm (01.07.2005)
(Das Märchen vom Biotattoo)
• http://www.bfr.bund.de/cd/4084 (05.07.2005)
(10.04.2004 Tattoos und Permanent Make-up sind nicht ohne Risiko
und
Presseinformation des BfR: Gesundheitsgefahren durch Tätowierungen und
Permanent make up, Stellungnahme des BfR vom 22. März 2004)
• http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/lmg_1974/index.html (25.08.2005)
(Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln
und sonstigen Bedarfsgegenständen, 15. August 1974,
Fundstelle: BGBl I 1974, 1945, 1946 BGBl I 1975, 2652)
und
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/lfgb/gesamt.pdf (27.10.2005)
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