Tattoofarben - Tattooentfernung Ohne Laser
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Tattoofarben - Tattooentfernung Ohne Laser
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg Lehrstuhl für Lebensmittelchemie Prof. Dr. Peter Schreier Tattoofarben Kunst und Chemie Seminararbeit von Nora Rempfer Wintersemester 2005/06 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Inhaltsverzeichnis 1. Einführung: Allgemeines rund um die Tätowierung 1.1. Definition ........................................................................................................................ .3 1.2. Etymologie ...................................................................................................................... .3 1.3. Ursprung und Entwicklung ............................................................................................. .3 1.4. Technik............................................................................................................................ .6 1.5. Besonderheiten: Bio-Tattoos, Paint-On-Tattoos ............................................................. .9 2. Farben 2.1. Allgemeine Zusammensetzung ....................................................................................... 11 2.2. Probleme und Risiken ..................................................................................................... 12 2.2.1. Virale, bakterielle und Pilzinfektionen.................................................................. 13 2.2.2. Nicht-infektiöse Risiken und andere Hautkrankheiten ......................................... 13 2.2.3. Transport von Tattoopigmenten in den Körper..................................................... 14 2.3. Einzelne Inhaltsstoffe verschiedener Farben und ihre toxikologischen Risiken............. 16 2.3.1. Azo-Farbstoffe ...................................................................................................... 16 2.3.2. Schwermetalle ....................................................................................................... 18 2.3.3. Eisenoxide ............................................................................................................. 18 2.3.4. Halogenorganische Verbindungen ........................................................................ 19 2.3.5. p-Phenylendiamin in schwarzem Henna ............................................................... 19 2.4. Rechtliche Einordnung.................................................................................................... 22 2.5. Entfernungsmöglichkeiten und deren Risiken ................................................................ 24 2.5.1. Chemische Methoden......................................................................................... 24 2.5.2. Physikalische Methoden..................................................................................... 25 2.5.3. Chirurgische Methoden ...................................................................................... 25 2.5.4. Neuheiten: Diathermie, Waterjet-Cutting, Laser................................................ 26 3. Fazit 4. Literaturverzeichnis 2 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer 1. Einführung: Allgemeines rund um die Tätowierung Tätowierungen haben in der letzten Zeit stark an Popularität gewonnen. In gleichem Maß ist auch die Anzahl an Beschwerden über Nebenwirkungen gestiegen, sowohl in Verbindung mit der Applikation der Tätowierung als auch mit ihrer Entfernung. Zur Beurteilung potentieller Gesundheitsrisiken wird nachfolgend die chemische Zusammensetzung diverser Tattoofarben genauer betrachtet. 1.1. Definition Die Tätowierung ist eine in der Regel bewusst vorgenommene, permanente Einlagerung von Farbkörpern in der Haut, wofür die Hautoberfläche verletzt werden muss. Sie gehört, wie auch die Narbenzeichnung („scarification“) und das Brandmarken („branding“), zur Gruppe der künstlich herbeigeführten, bleibenden Veränderungen der menschlichen Haut. (Friederich, 1993). 1.2. Etymologie Auch wenn die Etymologie eher unklar ist, so kann davon ausgegangen werden, dass das deutsche Wort „Tätowieren“ bzw. das eingedeutschte „Tattoo“ und seine Vorläufer ihren Ursprung vom Tahiti-Wort „tatau“ haben, was soviel wie „Wunden schlagen“ bedeutet. Damit haben die Männer Tahitis Schmerzresistenz und Status demonstriert. Das Wort „Tatau“ hat sich vermutlich lautmalerisch aus dem Geräusch entwickelt, das beim Schlagen auf den in Polynesien traditionell benutzten Tätowierkamm entsteht. Ein nachvollziehbarer Grund dafür, warum sich dieser Begriff, zumindest im englischen Sprachraum, relativ schnell durchsetzen konnte, ist möglicherweise der Umstand, dass es ein exakt gleich lautendes Wort schon seit der Mitte des 17. Jahrhunderts in der englischen Militärsprache gab. Mit ihm bezeichnet man bis heute den militärischen Zapfenstreich. Diese Vermutung wird dadurch bestärkt, dass in England, neben dem zunächst gebräuchlichen „tattaw“, der Begriff „tattow“ verwendet wurde, der sich dann zu „tattoo“ umbildete und heute ausschließlich benutzt wird. Berücksichtigt man außerdem, dass es in England zunächst überwiegend Soldaten waren, die sich tätowieren ließen, erscheint die oben gegebene Erklärung durchaus schlüssig. Im deutschen Sprachraum existierten lange Zeit die Begriffe „Tatauieren“ und „Tätowieren“ nebeneinander, bis sich schließlich zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Bezeichnung „Tätowieren“ endgültig durchsetzte (www.lifeandscience.de). 1.3. Ursprung und Entwicklung Seit Beginn der Zivilisation sind Tätowierungen Teil der Menschheitsgeschichte. Es kann davon ausgegangen werden, dass wahrscheinlich jede Kulturgemeinschaft der Erde zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Entwicklung die Sitte des Tätowierens kannte und ausübte. Strittig ist hingegen, wo sich die Tätowierung schwerpunktmäßig entwickelt hat. Immer wieder wurde versucht, sie vom Ursprung her einem bestimmten geographischen Gebiet zuzuordnen. Die ältesten Belege für das Vorkommen von Tätowierungen stammen aus dem europäischen Raum. Die 1991 entdeckte Mumie vom Hauslabjoch in der Nähe des Ötztales in Italien („Ötzi“) beweist, dass bereits in der Bronzezeit, also vor mehr als 5000 Jahren, in Europa Ornamente in die Haut gestochen wurden. Dieser älteste erhaltene menschliche Körper der Welt besitzt 15 Hautbilder (Abb.1). 3 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Abb. 1: Ötzi, der älteste erhaltene menschliche Körper der Welt, besitzt 15 Hautbilder. Exemplarisch sind hier drei gezeigt. (www.8ung.at links und Mitte, www.taetowierungsgeschichte.de, rechts) Dieser Umstand scheint die häufig anzutreffende These zu widerlegen, dass die Sitte des Tätowierens ursprünglich aus dem südwestasiatischen Raum stammt, sich von dort über Ägypten nach Polynesien und Australien ausgebreitet hat und schließlich nach Nord- und Südamerika weiter getragen wurde. Entgegen einer Vielzahl von Theorien, die allesamt versuchen, den Ursprung der Tätowierung in einen bestimmten geographischen Raum einzuordnen, kann anhand der vielfältigen und über den ganzen Erdball verstreuten Hinweise davon ausgegangen werden, dass sich die Sitte des Tätowierens bei den verschiedenen Völkern der Erde selbständig und unabhängig von anderen Gebräuchen entwickelt hat. Zu den ältesten bekannten Tätowierungen zählen ein etwa 2400 Jahre alter weiblicher Körper, der im Gebiet des russischen Ukok-Plateaus gefunden wurde, sowie zwei ägyptische Mumien aus dem zweiten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung. Alle Kulturen stellten die Hautbilder in einen symbolischen Zusammenhang mit Zeugung, Geburt und Tod, mit Kraft und Mut (Fellowes, 1971; Sperry, 1991; Feige, 2000; Pozgain et al., 2004). So hatte man anfänglich bei „Ötzi“ gedacht, dass es sich um reine Schmucktätowierungen handele, die ihn als zu einem Stamm zugehörig markieren sollten. Mittlerweile scheint jedoch klar zu sein, dass es sich wohl um therapeutischen Charakter in Form von Akupunktur handelt. Es wurde festgestellt, dass sich die Tätowierungen, insbesondere an Rücken und Beinen, an klassischen Akupunktur-Stellen finden (www.taetowierungsgeschichte.de). In seiner rituellen Bedeutung war und ist das Tätowieren zumeist in Mikronesien, Polynesien, bei indogenen Bevölkerungen und z.B. auch den Ainu und den Yakuza (Japan) verbreitet. Unter den ältesten schriftlichen Zeugnissen zum Umgang mit Tätowierungen sind biblische Texte zu finden; darin werden sie mit dem Totenkult assoziiert. Klassische griechische und römische Schriftsteller beschrieben das Tätowieren als barbarischen Brauch. Auch die ersten Christen gehörten zu den Anhängern farbigen Körperschmucks. In frühen christlichen Gemeinden galt die Tätowierung als stummes Erkennungszeichen, Das späte Christentum verbot unterdessen das Bilderstechen, um den Menschen vor der Verunstaltung göttlicher Schöpfung abzuhalten. Im alten Rom war Konstantin I. (287-337 n. Chr.) der erste Kaiser, der die Hautzierden untersagte. Eine konsequente Fortsetzung fand das Verbot im Jahr 787 n. Chr. unter Papst Hadrian I., der das Tätowieren mit Aberglaube und Heidentum assoziierte. Während der nächsten tausend Jahre wurden von seinen Nachfolgern stets ähnliche Verfügungen erlassen. Im Zeitalter geographischer Entdeckungen kamen Europäer mit vielen Kulturen in Kontakt, in denen tätowiert wurde. Im Laufe der Geschichte dienten Tätowierungen häufig als Form der Ächtung von Kriminellen und Prostituierten (Fellowes 1971; Sperry 1991, Feige 2000; Pozgain et al., 2004). Ein stigmatisierendes Beispiel aus jüngerer Zeit ist die Kennzeichnung von Häftlingen in Konzentrationslagern während des Nationalsozialismus. 4 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Eine Studie vom Meinungsforschungsinstitut USUMA im Auftrag der Universität Leipzig untersuchte die heutige Verbreitung von Tattoos in Deutschland. Im Dezember 2002 und Januar 2003 wurden über 2000 Deutsche im Alter von 14 bis 92 Jahren zu sozial- und medizinpsychologischen Fragestellungen befragt; diese Stichprobe ist repräsentativ. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde nach dem Tragen von Tätowierungen gefragt. Abbildung 2 zeigt die Verbreitung des Tragens von Tätowierungen getrennt nach Geschlecht und Altersgruppen. Es zeigt sich eine deutliche Geschlechts- und Altersabhängigkeit. Männer tragen demzufolge mehr Tattoos als Frauen, Jüngere häufiger als Ältere (www.uni-leipzig.de). Auch in der Schweiz sind über zehn Prozent der Bevölkerung tätowiert (www.2sfdrs.ch). Abbildung 2: Tragen von Tätowierungen nach Geschlecht und Altersgruppen (in %) (www.unileipzig.de) Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Tattoos bei jüngeren Leuten inzwischen zu einem Massenphänomen geworden sind. Tattoos werden nicht mehr von einer extremen Minderheit als Körperschmuck verwendet, sondern sind auf dem Weg, sich bei jungen Menschen zum Normalfall zu entwickeln (www.uni-leipzig.de). Tattoos werden wie modische Accessoires behandelt und finden gesellschaftliche Anerkennung. Allerdings sind die Worte „Tattoo“ und „Mode“ widersprüchlich: Tattoos halten ein Leben lang - Moden ändern sich ständig. Deutliche Zusammenhänge zeigen sich zwischen dem Tragen von Tattoos und der Arbeitslosigkeit. Arbeitslose tragen fast doppelt so häufig Tätowierungen wie junge Leute, die eine Beschäftigung haben oder noch zur Schule gehen. 5 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer 1.4. Technik Der Vorgang des Tätowierens besteht grundsätzlich in einer Punktierung der Haut. Gleichzeitig mit dem Durchstechen wird ein Farbstoff in die Haut eingebracht. Die Einlagerung der Farbpartikel in die Haut erfolgt entweder durch das Eintauchen der Nadel in die Farblösung vor dem Einstich in die gespannte Haut oder durch Einreiben der Einstichstellen mit Farbe. Die äußere Haut gliedert sich prinzipiell in drei Hautschichten: die etwa 0,04 bis 1,5 Millimeter dicke Oberhaut (Epidermis), die Lederhaut (Dermis oder Corium) und die Unterhaut (Subkutis). Abbildung 3: Aufbau der Haut (schematisch) Beim Tätowiervorgang wird die Oberhaut (Epidermis) geöffnet; anschließend werden Farbkörper in die darunterliegende Lederhaut (Cutis) und Unterhaut (Subcutis) eingebracht. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Stich weder zu oberflächlich noch zu tief angebracht wird. Im ersten Fall wird der eingelagerte Farbstoff lediglich in die Zelllagen der Epidermis eingebracht. Dies hat zur Folge, dass bei der fortwährenden Erneuerung dieser Hautschicht durch Zellteilung ein Herauswachsen und eine Abstoßung der Farbteilchen gleichzeitig mit den abgestorbenen Epidermiszelllagen erfolgt. Im zweiten Fall, wenn also der Stich zu tief in die Haut vorgenommen wird, wird das Tatoo aufgrund der auftretenden Blutungen nicht deutlich genug sichtbar und die Farben werden ausgewaschen. Dauerhaft haltbar sind diejenigen Farbpigmente, die in der mittleren Hautschicht (Dermis) im Zelltyp der Fibroblasten eingelagert sind. Hier werden die Farbpigmente in den Papillarkörpern dauerhaft eingekapselt. Man unterscheidet zwei Tätowierarten: Beim „Stechen“ werden die Nadeln in derselben Winkelstellung, wie sie eingestochen wurden, wieder zurückgezogen. Beim „Springen“ wird der Winkel nach dem Einstich geändert und die Nadeln aus der Haut gerissen. Bei letzterem bleiben mehr Pigmente in der Haut zurück, jedoch sind Gewebeverletzungen unvermeidlich (Friederich, 1993). Sogenannte Tätowier- und Stempelpressen waren noch in den 20er Jahren bekannt. Hierbei handelte es sich um Nadelbündel, welche in Bildform geordnet an einem Griff montiert waren. Die gewünschte Tätowierung wurde durch einen einmaligen Druck dieser Presse in die Haut erzeugt (Friederich, 1993). 6 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Die heute im Westen gebräuchlichste Methode ist das Arbeiten mit einer elektrischen Tätowiermaschine, die oft „Gun“ genannt wird und deren Prinzip auf der Erfindung von Samuel O’Reilly beruht. Unter der Bezeichnung ‚Tattaugraph’ wurde sie in New York erstmals erprobt und 1891 patentiert (Abb. 4). In Deutschland setzte sie sich erst nach 1922 durch. Abbildung 4: Schematische Darstellung der ersten patentierten Tätowiermaschine. Das Faksimile stammt aus der Patentschrift von 1891 (US 464801) 7 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Abbildung 5: Tätowiermaschine. (people.howstuffworks.com) Die Ähnlichkeit zu der ursprünglichen Erfindung O’Reillys ist deutlich erkennbar. Die Arbeitsweise einer Tätowiermaschine gleicht der einer einfachen elektrischen Türklingel: Abbildung 6: Schematischer Aufbau einer elektrischen Türklingel Bei Stromzufuhr wird mit Hilfe zweier Spulen aus Kupferdraht ein elektromagnetisches Feld erzeugt. Dieser Elektromagnet zieht eine Metallfeder an, die rückwärtig am Maschinenrahmen befestigt ist. Auf der anderen Seite der Feder hängt die Nadelstange, die so genannte Flatt, mit einer Anzahl feiner, angelöteter Nadeln. Die Feder, die nun die Nadelstange nach unten zieht, deaktiviert den Stromkreis, sobald sie unten angelangt ist, so dass die Feder mitsamt der Nadelstange in die ursprüngliche Position zurückspringt. Dieser Prozess wiederholt sich immer wieder, was ein schnelles Auf und Ab der Nadeln bedeutet. Die Geschwindigkeit ist abhängig von der einzelnen Tätowiermaschine, der Technik und dem gewünschtem Effekt, wie z.B. Linien oder Schattierungen; sie liegt zwischen etwa 800 bis 5000 Bewegungen pro Minute. Die Schnelligkeit ermöglicht das Zeichnen geradliniger und scharfer Konturen. Die variable Nadelanzahl an der Stange hingegen erlaubt saubere Farbfüllungen, Verläufe und Schattierungen. Je nach Konstruktion fließt die Farbe aus einem an der Maschine befestigten Behälter in Hohlnadeln, an den Nadeln entlang, oder das Nadelbündel wird in die Farbe getaucht. Die Tinte hält sich aufgrund von Kapillarkräften zwischen den Nadeln und wird durch die Schnelligkeit der Bewegung ähnlich leicht in die Haut gebracht wie beim Zeichnen mit einem Stift auf Papier. Im Gegensatz zum Papier wird die Haut aber mit der einen Hand unter Spannung gehalten, die andere Hand bringt das Bild an (Friederich 1993; Feige, 2000). Die Tinte wird bei einer Tätowierung in die zweite Hautschicht, die Dermis, eingebracht, deren Zellen dauerhafter sind als die der Epidermis, so dass die Tattoofarbe dort ein Leben lang verbleibt. Die Tätowierungsfarbe wird dann durch die äußere Hautschicht, die Epidermis, hindurch gesehen. Neben dieser Technik des Tätowierens existieren noch viele weitere Möglichkeiten, dauerhafte Hautzeichnungen herzustellen. Zu nennen sind beispielsweise das Einschneiden 8 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer der Haut und ein Einreiben der Wunde mit Tinte, Asche oder sonstigen farbgebenden Stoffen sowie das Tätowieren mit Nadel und Faden, bei dem eine mit Faden umwickelte Nähnadel in Tinte getaucht und dann in die Haut gestochen wird. Zurück bleiben hierbei die typischen „Knasttattoos“; unter der Haut verlaufende Tintenkleckse formen die berühmten drei Punkte, Tränen, Namenszüge oder primitive Bildchen. Es gab und gibt in der langen Geschichte der Tätowierung aber noch andere manuelle Tätowiertechniken. Bei den Völkern Polynesiens war eine Art Tätowierkamm gebräuchlich, der aus verschiedenen Pflanzenteilen oder Knochen hergestellt wurde und an einem langen Stab befestigt war. Die Spitzen des Kammes wurden durch rhythmisches Schlagen auf den Griff in die Haut getrieben, wo sie eine Tinte gemischt aus Wasser und Asche oder verbrannten Nüssen, einbrachten. Diese Kämme gab es in unterschiedlichen Breiten, immer hinterließen sie aber Linien, niemals Punkte. Die traditionellen japanischen Tätowierungen (Irezumi) werden auch heute noch häufig manuell gefertigt, obwohl sich westliche Tätowiermaschinen auch in Japan großer Beliebtheit erfreuen. Hierzu dienen hölzerne Stecknadelstifte, genannt Hari, die, wie bei einem Pinsel, an langen Bambusgriffen befestigt sind und mit denen die Farbe in die Haut gezupft wird. Diese Technik erfordert viel Übung, erlaubt aber dem Meister, der sie beherrscht, durch Variation in der Tiefe des Stiches Tätowierungen mit großer Präzision und Kontrolle herzustellen. Die Maoris in Neuseeland schnitten mit meißelähnlichen Holzinstrumenten Farbe in die Gesichtshaut ein. Samoaner hämmerten eine kammähnliche Hacke, die manchmal aus bearbeiteten Menschenknochen bestand. Die Eingeborenen auf Tahiti tätowierten mit spitzen Knochen oder Haifischzähnen. Die Mayas und Azteken in Mexiko benutzten frische Dornen und Kakteenstacheln. Die nordamerikanischen Indianer gravierten mit in Holzstäben gefassten Feuersteinspitzen. Die Eskimos zogen rußige oder mit Farbe getränkte Fäden oder Sehnen unter der Haut hindurch, die narbenähnliche Markierungen hinterließen. Die wohl bekannteste Form einer allerdings unfreiwilligen Tätowierung, die auf dem gleichen Prinzip beruht, ist die so genannte „Schmutztätowierung“. Sie kann bei Explosionen oder Stürzen auf Asphalt entstehen, wobei Pigmente zufällig – als Folge des Unfalls – in die Haut eingelagert werden. Ganze Generationen von Fußballer(innen) tragen zeitlebens Aschepartikel unter der Haut ihrer Knie, die bei einem Sturz durch die Schürfwunde in die Haut gelangten (Friederich, 1993; Feige, 2000). 1.5. Besonderheiten: Bio-Tattoos, Paint-On Tattoos Bekannt unter den Namen Bio-Tattoos, Temporary Tattoos, Temptoos, Light Tattoos oder Time-Tattoos werden seit einiger Zeit, meistens in Kosmetikstudios, Tätowierungen angeboten, die angeblich nach einer gewissen Zeit- meist werden hier etwa ein bis fünf Jahre angegeben - von selbst verschwinden sollen. Im unteren Bereich der Oberhaut bilden sich ständig neue Zellen, die nach außen gedrängt werden. Im Verlaufe dieses Prozesses verhornen diese und bilden die äußerste Hornschicht, bevor sie von nachfolgenden Zellen verdrängt werden und abschuppen. Der Erneuerungszyklus der Oberhaut dauert nicht länger als 30 Tage; deswegen sollten solche Bio-Tattoos auch nach maximal dieser Zeit verschwinden. Ist der Erneuerungsprozess der oberen Hornschicht einige Male abgeschlossen, bleibt alles, was dann noch sichtbar ist, für immer erhalten. 9 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Abbildung 7: Schematischer Aufbau der Haut. Die Farbe der Bio-Tattoos soll in die untere Schicht der Epidermis eingebracht werden. Der Erneuerungsprozess der oberen Epidermis transportiert der Theorie nach die Pigmente an die Oberfläche und damit aus dem Körper heraus (www.tattoostore.de) Wenn sich der „Tätowierer“ (meist sind es Kosmetiker mit einer Zwei-Tage-Schulung) aber nur um Bruchteile von Millimetern vertut und tiefer sticht, sind es eben richtige Tätowierungen, die nie mehr verschwinden. Auch ist die Qualität eines Bio-Tattoos nicht mit der eines gut gemachten professionellen Tattoo zu vergleichen. Die Farben sind blass, die Ränder unscharf und das Werk sieht alt aus. Es ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem sich ein solches Tattoo tatsächlich von selbst und ohne Rückstände wieder aufgelöst hätte. Mindestes ein Kläger bekam mittlerweile vor Gericht Recht, weil sein Bio-Tattoo eben nicht, wie versprochen, nach ein bis zwei Jahren verschwand, sondern sich mit der Zeit in ein bläuliches Etwas verwandelt hatte (www.tattoostore.de) Die ausführende Kosmetikerin wurde vom Amtsgericht Trier zu 5000 DM Schmerzensgeld verurteilt (Aktenzeichen 7 C 223/99), da die Behandlung der Klägerin durch die Beklagte nach Einschätzung der Dermatologen eine Gesundheitsschädigung darstelle. Im beurteilten Fall „befinden sich die Pigmente, die für das derzeitige Motivresultat bei der Klägerin verantwortlich sind, in der tieferen mittleren Hautschicht“, so die Hautexperten. Dementsprechend erklärten die Dermatologen: „Ein langsames Ausschleusen der Pigmente aus der Haut kann (…) definitiv ausgeschlossen werden“ und weiter: „Unserer Auffassung nach muss (…) davon ausgegangen werden, dass die Tätowierung auf Dauer bestehen bleibt und nicht, wie im Prospekt angekündigt, in den nächsten Jahren verschwinden wird.“ Weiterhin war von den Medizinern die deutliche Narbenbildung im behandelten Areal zu beurteilen. Die Hautärzte klärten mittels eines Allergietests ab, ob sich die Narbenbildung auf eine eventuelle Kontaktallergie auf die benutzten Farben zurückführen ließ, was sich jedoch nicht bestätigte. Somit blieb als Ursache für die „erhabene, tastbare Narbenbildung“ lediglich die mechanische Verletzung der Haut durch die Tätowiermaschine - auch dies ein Indiz auf eine größere Stichtiefe, denn derartige Narben entstehen selbst beim normalen Tätowiervorgang nur bei unprofessionellem Vorgehen. Im Unterschied zu Bio-Tattos dringen bei einer temporären „Tätowierung“ (engl.: paint-on tattoo) die Farblösungen nicht tief in die Haut ein. Es handelt sich lediglich um eine kosmetisch-dekorative Veränderung der Hautoberfläche. Beispiele dafür sind Temptus/Fun Tattoos und Henna-Tattoos (Hausen et al., 2001). Beim Temptu (Temporary Tattoo)/Fun Tattoo handelt es sich um eine vom New Yorker Zuckerman entwickelte Spezialfarbe. Es war die erste Farbe dieser Art, nachdem sich bei Dreharbeiten zu dem Film „Tattoo“ herausgestellt hatte, dass herkömmliche Schminke den Anforderungen der Maskenbildner nicht gewachsen war. Das „Tattoo“ sollte echt aussehen und zudem möglichst griff- und wischfest sein und nicht jeden Tag erneuert werden müssen. Ein Temptu lässt sich leicht auftragen, ist griff- und wischfest, airbrushbar, wasserfest und hält mehrere Tage bis zu einer Woche. 10 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Die Temptufarben sind zwar wasser- und seifenfest, lösen sich aber durch die Talgproduktion der Haut, daher hängt es auch vom einzelnen Hauttyp ab, wie lange das Temptu hält. Temptus lassen sich mit Alkohol oder Öl sofort wieder entfernen, sind dermatologisch getestet und ungiftig, sollten jedoch nicht in Augennähe oder auf entzündeter Haut verwendet werden. Es gibt verschieden Arten von Fun Tattoos. Eine Variante wird mittels eines Transfergels und Wasser auf die Haut übertragen. Diese Tattoos werden mit Hochleistungs- Industriedruckern und spezieller Bodypainting-(Kosmetik)-Tattoofarbe hergestellt. Bei anderen (Bodypainting Kits) wird die Vorlage mittels Alkohol übertragen und mit wasserfester Bodypainting-Tattoofarbe nachgemalt (www.tattoodream.de). Analog dazu finden sich auch sogenannte Henna-Tattoos, die ebenfalls nicht in die Haut gestochen, sondern aufgemalt werden. Dieser Stoff wird vom Körper nach einigen Wochen abgebaut und die Tätowierung verschwindet so in der Regel spurlos. Henna wird aus den getrockneten, zerriebenen oder zermahlenen Blättern des Hennastrauches (Lawsonia inermis oder Lawsonia alba, Cyperstrauch, auch Hennastrauch oder Mundholz genannt) aus der Familie Lythraceae gewonnen. Dieser wächst in den Wüstenoasen der Sahara sowie im Nahen und Mittleren Osten. Bei der farbgebenden Komponente von Henna handelt es sich um Lawson (2-Hydroxy-1,4-naphthochinon; färbt orangegelb): O 8 1 HO 4 5 O Grundstruktur der Hydroxy-1,4-naphthochinone Der Farbstoff wird hauptsächlich zu kosmetischen Zwecken verwendet. Man trägt das Motiv auf die Haut auf, lässt trocknen und wäscht später ab. Je länger die Kontaktzeit mit der Haut ist, desto dunkler ist der resultierende Farbton (Hausen 2001; Baron, 2003). 2. Farben 2.1. Allgemeine Zusammensetzung Ende des 19. Jahrhunderts waren Rot, Blau, Schwarz und Gelb häufig verwendete Farben für die Tätowierung. Grundstoffe für die Farben waren Rötel, Kohle, Kreide, Gips, Safran, Waid, Purpur und Kermes (gewonnen aus den getrockneten Weibchen der Kermesschildlaus), außerdem schwarzer Ton, Ochsengalle, Kienruß des Sesamöls, Ruß der Lichtnuss, des Holzes der Kaurifichte und von anderen Sträuchern, besonders von Nusshölzern. Blau gewann man aus chinesischer Tusche, pulverisierter Kohle, Schießpulver, Tier- und Pflanzenasche, Graphit und Tabaksud. Rot erzeugte man durch Zinnober (HgS) oder Ziegelmehl, Eisenoxid (Fe2O3), aus Karmin und roter Tusche. Violett stellte man mit Zinnober und Ruß her, Gelb mit Curcuma; eine Mischung von Curcuma und Indigo lieferte Grün (Feige, 2000). 11 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Neben den sichtbaren Tätowierungen existierte das japanische Oshibori oder Irozumi. Hierbei wurde als Tätowierfarbe (giftiges) Bleiweiß (2PbCO3·Pb(OH)2) oder „Titanium“ (TiO2) verwendet. Das eingestochene Motiv blieb so lange unsichtbar, bis die Haut stärker durchblutet wurde, beispielsweise aufgrund von Alkoholgenuss oder sexueller Erregung (Friederich, 1993). Während man vor einigen Jahrzehnten vorwiegend anorganische Pigmente verwendet hatte, sind diese heutzutage weitgehend durch synthetische organische Färbereagenzien ersetzt worden (Esparza, 1998) Bei den heutigen Tätowierfarben handelt es sich um synthetische Färbemittel, die ein Gemisch aus organischen Farbstoffen und anorganischen Füllmitteln darstellen (Friederich, 1993); zur Klassifizierung der Pigmente s. Vasold et al. (2004). Bis Ende des 20. Jahrhunderts hat man vorwiegend Farben verwendet, die aus Wasser, Alkohol, Glycerin, teilweise Rosenwasser und aus Farbpigmenten bestanden. Moderne Farben sind in der Regel frei von Alkoholen. Sie basieren auf einer wässerigen Suspension der Pigmente. Bei modernen Farben werden zusätzlich Bindemittel eingesetzt. Häufig wird Schellack in Kombination mit weiteren Substanzen verwendet. Bei schwarzer Tätowierfarbe wird meist eine Mischung aus Schellack und Borax zugegeben. Dies ist eine preiswerte Variante, die für einfache Farben ausreicht. Hochwertige Tätowierfarben und bunte Farben basieren auf einer Kombination aus Schellack und Ammoniak. Darüber hinaus sind als Bindemittel auch sog. Povidone (Kurzname für Polyvinylpyrrolidone) bekannt, die zur Viskositätsregulierung als Verbundmittel dienen. Diese Bindemittel sorgen für eine sehr gute Verteilung der Farbpigmente im Wasser. * CH N CH2 * O n Grundstruktur der Polyvinylpyrrolidone (Poly[1-vinyl-2-pyrrolidinone]) Crospovidone (unlösliche, vernetzte Polyvinylpyrrolidone, früher Polyvinylpolypyrrolidon, PVPP) sind Substanzen, die eine Verklumpung und Ablagerung der Pigmente verhindern. Typischerweise sieht die Zusammensetzung einer modernen Tätowierfarbe (Deep Colours) folgendermaßen aus: Die Farbe ist zusammengesetzt aus 35 bis 65 Gewichtsprozent demineralisiertem oder destilliertem Wasser, 1 bis 40 Gewichtsprozent Pigmenten, 5 bis 20 Gewichtsprozent Povidon, 0,1 bis 2,5 Gewichtsprozent Crospovidon, 0,1 bis 10 Gewichtsprozent Siliciumdioxid (als sog. bioaktives Glas, das entzündungshemmend und antimikrobiell wirkt). Als weitere Bestandteile können Oxide der Alkalimetalle und der Erdalkalimetalle vorliegen. 2.2. Probleme und Risiken Tätowierung beinhaltet das Risiko medizinischer Komplikationen. Das SCCNFP (Scientific Committee on Cosmetic Products and Non-Food Products) teilt die verschiedenen Risiken von Tätowierungen folgendermaßen ein (Papameletiou et al., 2003): 12 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer 2.2.1. Virale, bakterielle und Pilzinfektionen: Hepatitis B, Hepatitis C, Hepatitis D, HIV, Papillomavirus, Pocken Bei unsteriler Arbeitsweise können durch die Tätowiernadel Infekte wie Impetigo (Hautausschlag) oder ein Erysipel (Wundrose) übertragen werden (Amann et al., 1997). Mangelhafte Hygiene beim Tätowiervorgang, besonders unter Extrembedingungen wie beispielsweise in Strafanstalten, der Gebrauch von Speichel als Lösungsmittel der Farben, zur „Säuberung“ der Nadeln und der frischen Tätowierung sowie das Tätowieren verschiedener Personen ohne zwischenzeitliche Sterilisierung der Nadeln führt zur Übertragung von Infektionskrankheiten verschiedenster Art. Die Literatur nennt hier mannigfaltige Beispiele wie Infektionen mit humanen Papillomaviren, Hepatitis B oder C, Tuberkulose, Syphilis, Lepra, Warzen etc (Ruhnke 1974; Amann et al., 1997; BfR 2004). Hierzu passt auch die Meldung aus einem Newsblog (www.tattoostore.de) vom 29.09.04: „Verunreinigte Tätowierfarben Die Tschechische Republik hat über das EU-Warnsystem RAPEX eine Notifikation in Umlauf gesetzt betreffend zwei durch Mikroorganismen verunreinigte Tätowierfarben. Wir bitten deshalb darum, diesen beiden Produkten ab sofort ganz besondere Beachtung zu schenken, damit gesundheitsschädigende Folgen möglichst vermieden werden können. Die verdächtigen Produkte tragen den Markennamen Starbrite Colors; Farbe Schwarz (Ref. Black Magic); Hersteller Tommys Supplies USA; abgefüllt in Plastikfläschchen mit Drehdeckel; LosNummer 7996988 und 7996989. Der in diesen beiden Warenlosen verwendete Farbstoff ist pflanzlicher Herkunft und ist durch Schimmelpilze (vor allem der Gattung Acremonium) sowie durch eine Bakterienart (der Gattung Pseudomonas) kontaminiert. Das Injizieren dieser Farben unter die Haut kann Hautreizungen und Infektionssymptome hervorrufen, im Besonderen mit Entzündungen der Knochen.“ Seit den 80er Jahren hat der Bereich der Infektionen durch nachgewiesene Übertragungen von Aids durch Tätowieren eine neue Dimension erhalten (Lauterbach 1989; Friederich 1993). 2.2.2. Nicht-infektiöse Risiken und andere Hautkrankheiten: Allergische Reaktionen, allergische Kontaktdermatitis, granulomatöse/lichenoide Reaktionen, Pseudo-Lymphome, Sarcoidois, Hautbeschwerden; Psoriasis/Köbner-Phänomen (Entstehung neuer Krankheitsherde an Stellen, die mechanisch gereizt wurden), Photodermatosen Eine weitere Gruppe möglicher Komplikationen ist das Auftreten allergischer und toxischer Reaktionen der Haut aufgrund der in ihr eingelagerten Pigmente (Ruhnke 1974, Becker 1988). Am Ort einer Tätowierung kann es zur Bildung gut- oder bösartiger Geschwulste, beispielsweise von Melanomen oder Papillomen kommen, deren operative Entfernung gegebenenfalls zwingend ist (Ruhnke 1974). Unter Granulomen versteht man Knötchen, die sich um Material herum bilden, das der Körper als fremd erkennt, wie beispielsweise TattooPigmentpartikel. (FDA, 2004). Zudem können durch die Tätowierung verschiedene Dermatosen, unter anderem Herpes simplex, Herpes zoster, Psoriasis, Lichen ruber planus oder Lupus ausgelöst werden. Daneben führen Tätowierungen manchmal zu einer Keloidbildung (Wulstnarbe) oder zu einer Lymphadenopathie (Lymphknotenkrankheit) (Amann et al., 1997). Menschen, die zur Keloidbildung (Narben, die über normale Grenzen hinaus wachsen) neigen, laufen Gefahr, dass sich auch durch eine Tätowierung Keloide bilden. Diese können immer dann auftreten, wenn die Haut verletzt wird. Nach der Einschätzung der Dermatologin Ella Toombs vom Office of Cosmetics and Colors (OCAC) ist Tätowieren oder Mikropigmentation eine Form von Trauma (FDA, 2004) 13 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Weiterhin ist es möglich, dass die tätowierte Haut durch den ständigen Fremdkörperreiz der eingelagerten Farbteilchen und die durch das Eindringen der Nadeln verursachten Verletzungen in Mitleidenschaft gezogen wird. Diese Hautpartie kann daher einen Bereich verminderter Widerstandsfähigkeit (locus minoris resistentiae) darstellen, der gegen chemische und physikalische Einflüsse besonders empfindlich reagiert (Ruhnke, 1974). Die „Salzburger Nachrichten“ berichteten am 7. August 2000 von Schmerzen, Fehlempfindung und chronischen Schrumpfungen der Schulter- und Armmuskulatur in der Umgebung frischer Tätowierungen bei empfindlichen Menschen durch eine chronische neuromuskuläre Störung, die vermutlich eine Reaktion auf lokale Entzündungen oder einen toxischen Effekt der Farbe im Tattoo darstellt. Von solchen neuromuskulären Dysfunktionen berichteten Steiner et al. (2000). Tattoofarben sind im Übrigen lichtempfindlich: Helle Farben bleichen über die Jahre an der Sonne aus, wenn sie nicht mit hohem Lichtschutzfaktor vor Sonneneinstrahlung oder Solarium geschützt werden, um eine photoinduzierte Isomerisierung (z.B. von der trans-(E)in die cis-(Z)-Form) zu vermeiden. Weil die Lichtbrechung je nach geometrischer Struktur variiert, kann sich damit auch die Farbe ändern. Um dies zu verhindern, muss entweder Sonne gemieden oder zumindest Sonnenschutz benutzt werden. 2.2.3. Transport von Tattoopigmenten in den Körper Die beim Tätowieren in die Haut eingebrachten Farbpigmente können von dort in tiefere Schichten abwandern und über die Blutbahn im Körper verteilt werden, mit der Folge von gegebenenfalls Entzündungen und allergischen Reaktionen. Möglicherweise treten derartige Reaktionen erst nach Jahren auf und machen unter Umständen die operative Entfernung der Tätowierung erforderlich (Ruhnke 1974; Becker 1988). Zur Prüfung der Toxizität von Pigmenten in Tätowierfarben befasste sich eine Forschergruppe mit den immunologischen Auswirkungen des Tätowierens und der Abheilzeit des daraus resultierenden Traumas (Gopee et al., 2005). SKH-1 haarlose Mäuse wurden tätowiert, wobei kommerzielle Tattoofarbe oder Suspensionen von Titandioxid, Cadmiumsulfid oder Eisenoxid verwendet wurden; nach 0,5; 1; 3; 4; 7 bzw. 14 Tagen erfolgten die Bewertungen. Die histologische Auswertung ergab dermale Blutungen nach einem halben und einem ganzen Tag. Akute Entzündungen und epidermale Nekrose wurden nach einem halben Tag initiiert; ein Rückgang wurde erst am vierzehnten Tag beobachtet. Dermale Nekrose und epidermale Hyperplasie wurden am dritten Tag auffällig und büßten nach vierzehn Tagen an Härte ein. Chronische aktive Entzündungen bestanden bei allen tätowierten Mäusen vom dritten Tag bis zum vierzehnten Tag nach dem Tätowieren. Leisten- und Achsel-Lymphknoten waren gefärbt. Ein Anstieg des NF-kappa B-Faktors war im Zeitraum von einem halben Tag bis vier Tagen feststellbar. Die inflammatorischen und proliferativen Biomarker, Cyclooxygenase-1, Cyclooxygenase-2 und Ornithin-Decarboxylase waren zwischen einem halben Tag und vier Tagen in der Haut erhöht und gingen nach vierzehn Tagen auf Kontrollniveau zurück. Interleukin-1 beta und Interleukin-10 waren in den Lymphknoten erhöht, in der tätowierten Haut hingegen unterdrückt, wobei eine maximale Unterdrückung zwischen einem halben Tag und vier Tagen auftrat. Diese Daten zeigen, dass Mäuse sich innerhalb von vierzehn Tagen im Wesentlichen vom Tätowieren erholen, wobei Pigment in der Dermis und in den regionalen Lymphknoten zurückbleibt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass Tattoopigmente, die in die regionalen Lymphknoten migrieren, selbst nach einer Entfernung der Tätowierung nicht verschwinden. Im Falle einer operativen Entfernung eines malignen Melanoms kann es geschehen, dass die durch die Tattoofarbe schwarz gefärbten Lymphknoten für Metastasen gehalten und unnötigerweise entfernt werden. Durch eine vorherige histologische Untersuchung kann dies vermieden werden (Chikkamuniyappa et al., 2005). 14 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Verschiedene Ärzteteams halten rückenmarksnahe Tätowierungen bei einer Anästhesie für problematisch, da hierbei mit der Nadel Farbpigmente in das Rückenmark gelangen können. Es wird von langfristigen neurologischen Problemen ausgegangen. Bisher sind diesbezüglich allerdings noch keinerlei Komplikationen bekannt (Douglas und Swenerton, 2002). Allgemein ist zu beobachten, dass früher die infektiösen Komplikationen mit teilweise ernsthaftem (z.B. Amputation) oder gar mit tödlichem Ausgang im Vordergrund standen, diese heute jedoch bei professionell angefertigten Tätowierungen unter Beachtung der entsprechenden Sterilitätsvorkehrungen selten sind und in den letzten Jahren zunehmend von den nichtinfektiösen Komplikationen abgelöst wurden. Eine initiale Entzündungsreaktion innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Tätowierung ist im Übrigen sehr häufig, bedarf keiner Therapie und ist von den persistierenden Unverträglichkeitsreaktionen abzugrenzen. Deren klinische Beurteilung wird für den Dermatologen durch die Eigenfarbe des Tätowierungsfarbstoffs beeinträchtigt. Ein Verdacht auf eine Unverträglichkeitsreaktion besteht bei anhaltender Schwellung, Schuppung oder Juckreiz, wenn sich diese Symptome auf eine Farbfläche beschränken, wie dies an nachfolgendem Beispiel gezeigt ist (Amann et al., 1997). Wenige Wochen nach der Durchführung einer professionellen Tätowierung traten bei einem 35jährigen Mann eine bleibende Verdickung und Juckreiz in den rot tätowierten Arealen auf. In der Schmucktätowierung fanden sich auf die rot tätowierten Areale beschränkte, teigige Schwellungen (Abb. 8). Abbildung 8: Pseudolymphomatöse Tätowierungsreaktion (Amann et al., 1997) Ein Hauttest auf allergische Kontaktsensibilisierung (Epikutantest) ergab eine Sensibilisierung gegen Nickel(II)-sulfat·6H2O mit einer Nickelschwelle bei 0,1%igem Nickelsulfat. Die anderen getesteten Metalle und Farbstoffe waren negativ. Unter der Diagnose einer pseudolymphomatösen Tätowierungsreaktion mit flechtenartigem Aspekt wurde die gesamte Tätowierung entfernt. Bei den persistenten Unverträglichkeitsreaktionen nach einer Tätowierung werden zwei Formen unterschieden: eine granulomatöse und eine nichtgranulomatöse Dermatitis. Bei der erstgenannten handelt es sich um eine klassische Fremdkörperreaktion. Die nichtgranulomatöse Form kann mit einem flechtenartigen und/oder pseudolymphomatösen Entzündungsmuster einhergehen. Interessanterweise sind beide Formen vor allem bei roten Farbstoffen beschrieben worden. Das histologische Bild bestätigte auch in diesem Fall die flechtenartige Reaktionsform. Als wahrscheinlicher Pathomechanismus der pseudolymphomatösen Unverträglichkeitsreaktion wird ein bleibendes allergisch-immunologisches Geschehen auf den Tätowierungsfarbstoff angenommen. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen Antigen-spezifischen Verlauf, da eine solche Reaktion nur bei wenigen Patienten auftritt und außerdem bei demselben Patienten andersfarbig tätowierte Areale klinisch und histologisch keine Zeichen der Entzündung aufweisen. Eine röntgenographische Untersuchung des excisierten Materials erbrachte bei dem Patienten keinen Aufschluss über die Art des verwendeten Farbstoffes, möglicherweise wurde einer der in letzter Zeit zunehmend ver15 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer wendeten organischen Farbstoffe in die Haut eingebracht. Bei den umfangreichen Epikutantestungen konnte kein auslösendes Allergen gefunden werden. Dies entspricht den Ergebnissen anderer Autoren, die größere Patientenkollektive untersuchten. Vermutet wird daher ein dermal-immunologisches Geschehen. Die pseudolymphomatöse Reaktion muss histologisch, immunhistochemisch und molekularbiologisch von einem echten Lymphom (Lymphknotenvergrößerung) abgegrenzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Überganges einer ursprünglich pseudolymphomatösen Unverträglichkeitsreaktion in ein malignes Lymphom. Abgesehen vom Risiko der Entstehung eines Lymphoms führen konservative Maßnahmen wie Kortikoidinjektionen nur zu einer vorübergehenden Linderung und werden daher heute nicht mehr empfohlen. Therapie der Wahl ist die vollständige chirurgische Entfernung des auslösenden Farbstoffs aus der Haut. Dies ist durch Totalexzision oder tangentiale Abtragung des tätowierten Gebietes möglich. Die sonst häufig zur Tätowierungsentfernung verwendeten Laser sind hierzu nicht geeignet, da sie keine vollständige Materialentfernung gewährleisten (Amann et al., 1997). Patienten unter Thrombosebehandlung, Bluter, Diabetiker oder Personen mit Infektionskrankheiten sollten sich nicht tätowieren lassen. Bei diesen Personengruppen ist die Wundheilung mit verschiedenen Komplikationen verbunden. 2.3. Einzelne Inhaltsstoffe verschiedener Farben und ihre toxikologischen Risiken Für Tattoo-Studios ist es praktisch unmöglich, Aussagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Farben zu machen (www.robinson-dixon.de). Häufig sind Zusammensetzung und chemische Struktur der farbgebenden Komponente nicht bekannt. (Vasold et al., 2004) Zum Teil verwenden Visagisten und KosmetikerInnen für Tattoos und Permanent Make-ups auch die gleichen Farben wie echte Tätowierer. Oft stammen die Inhaltsstoffe nicht aus Deutschland, sondern aus dem Ausland. Öko-Test hat deshalb mehrere Rot- und Gelbtöne über das Internet bestellt, da diese nach Ansicht der Ökotest-Redaktion besonders problematisch sein können. Außerdem wurden Farben für Permanent Make-up von zwei Anbietern in Deutschland gekauft, um die Qualität der Farben zu testen. Zu diesem Zweck wurden sie von Experten des Chemisch-Technologischen Laboratoriums (CTL) in Bielefeld sowie von „Indikator“ in Wuppertal auf gesundheitsschädliche Substanzen hin untersucht. Dazu zählten aromatische Amine, Schwermetalle sowie halogenorganische Verbindungen. Von den ausgewählten Farben erhielten zwei ein „eingeschränkt empfehlenswert“, nur eine ein „empfehlenswert“ und der Rest ein „nicht empfehlenswert“. (Ökotest 1998; Feige, 2000). Kritiker werfen der Studie insofern eine fragwürdige Vergleichsführung vor als die toxikologischen Bewertungen der Inhaltsstoffe auf Tierversuche bezogen wurden, bei denen man die Substanzen intravenös verabreicht hatte. Unterschiedliche Aufnahmewege können zu Änderungen im Wirkprofil führen (Dekant und Vamvakas, 1994; Feige, 2000). 2.3.1. Azo-Farbstoffe Die aus Anilinderivaten (aus Teerpigmenten) hergestellten Azo-Farben sind UV-beständig und kostengünstig. Von den rund 2000 verschiedenen Azo-Farben werden jedoch etwa 450 als gefährlich eingestuft, weil sie Krebs erregende aromatische Amine abspalten können. Das Heimtückische an diesen Azo-Farben ist, dass die giftigen Substanzen erst im Körper aus den Farben gebildet werden. „Es gibt solche, die aromatische Amine abspalten. Diese Amine wandeln sich im Organismus um, und man weiß, dass diese Abbauprodukte krebserzeugend sind“, sagt Stefan Lautenschlager, Chefarzt der Dermatologie am Triemlispital Zürich. Bei Untersuchungen in zwölf Studios der Schweiz hat man 24 Proben von den als besonders problematisch geltenden Farbtönen Rot und Gelb gezogen und ließ sie vom CTL in Bielefeld untersuchen. Die Analysen des Labors wurden mit „alarmierend“ zusammengefasst: In fast Dreiviertel der Proben fand man die aromatischen Amine Trichlorbenzidin, ortho16 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Anisidin, 2,4-Toluylendiamin und ortho-Toluidin. Die Analysen wurden gemäß den Untersuchungsmethoden nach §35 LMBG durchgeführt. (Ökotest, 1998). 2.3.1.1 Metabolismus von Pigment Yellow 74 Pigment Yellow 74 (PY74) ist ein Mono-Azo-Pigment, das in gelben Tattoofarben verwendet wird. O N O N HN O2N O O Pigment Yellow 74 Den Stoffwechsel von PY74 hat man mit Lebermikrosomen untersucht. Zwei Phase I-Metabolite wurden isoliert und mittels MS- und NMR-Techniken charakterisiert. Ein Metabolit (PY74-M1) war durch Hydroxylierung von PY74 entstanden, 2-(2-Methoxy-4-nitrophenylazo)-N-(2-methoxy-4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid. O N O N HN O2N O O OH 2-(2-Methoxy-4-Nitrophenylazo)-N-(2-methoxy-4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid Der zweite Metabolit (PY74-M2) wurde als 2-(2-Hydroxy-4-nitrophenyl-azo)-N-(2-methoxy4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid, d.h. als ortho-Demethylierungsprodukt von PY74-M1 identifiziert: 17 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer O N O N HN O 2N OH O OH 2-(2-Hydroxy-4-nitrophenyl-azo)-N-(2-methoxy-4-hydroxyphenyl)-3-oxobutanamid Diese Metabolite wurden durch in vitro-Inkubation von PY74 mit 3-Methylcholanthreninduzierten Rattenlebermikrosomen und - in weitaus geringerem Ausmaß - durch unbehandelte bzw. Phenobarbital-induzierte Lebermikrosomen gebildet. Die Rolle von Cytochrom P450 (CYP) 1A im Metabolismus von PY74 wurde bestätigt, indem bestimmte menschliche CYP’s verwendet wurden. Die katalytische Fähigkeit der CYP’s zur Metabolisierung von PY74 war: CYP 1A2 > CYP 1A1 > CYP 3A4 ungefähr CYP 1B1 (keine Aktivität mit CYP 2B6, 2C9, 2D6 oder 2E1). Der Metabolismus von PY74-M1 zu PY74-M2 wurde ausschließlich durch CYP 1A2 und CYP 1A1 katalysiert (keine Aktivität von den CYP’s 1B1, 2B6, 2C9, 2D6, 2E1 oder 3A4). Diese Ergebnisse zeigen, dass das Tattoopigment PY74 in vitro von CYP zu Metaboliten umgewandelt wird, die für den Phase IIMetabolismus und die Ausscheidung verfügbar sein sollten. (Cui et al., 2005) 2.3.2. Schwermetalle Unverträglichkeitsreaktionen gegen sämtliche klassischen Tätowierungsfarbstoffe sind beschrieben worden, das heißt gegen Chrom- (grün), Cobalt- (blau), Cadmium- (gelb) und Quecksilber- (rot) Salze. Beispiele hierfür sind grünes Chrom(III)-oxid (Cr2O3) (grün), Cobaltaluminiumoxid (CoAl2O3, Thénards Blau) (blau), Cadmiumsulfid (CdS) (gelb), Quecksilbersulfid (Zinnober, HgS) (rot). Auch Nickel und Blei sind problematisch. (Bagnato et al., 1999). Im Gegensatz zu den normalen primären Reaktionen verschwinden solche Sekundärreaktionen nicht wieder, sondern sind auch nach drei Wochen noch erkennbar, unter Umständen sogar längerfristig oder dauerhaft. Man unterscheidet drei Arten von Reaktionen auf unverträgliche Substanzen: Resistenzminderungen, Antikörperreaktionen sowie die Entwicklung von Überempfindlichkeit gegenüber dem entsprechenden Farbpigment. (Bagnato et al., 1999). Als Testmethode auf Schwermetalle dient üblicherweise ein Totalaufschluss mit Salpetersäure mit anschließender Schwermetallbestimmung mittels ICP-MS. 2.3.3. Eisenoxide Eisenoxide sind in vielen Farben enthalten; sie sind in den USA von der FDA genehmigt worden. Träger von Tätowierungen oder Permanent Make-up berichten von Schwellungen oder Brennen der tätowierten Bereiche während magnetresonanztomographischen Untersuchungen. Dies scheint nur selten und offenbar ohne bleibende Auswirkungen aufzutreten. Es gab außerdem Berichte über Tattoopigmente, die die Bildqualität beeinträchtigten. Dies scheint vor allem dann vorzukommen, wenn eine Person mit permanentem Eyeliner sich einer Magnetresonanztomographie der Augen unterzieht. (Mascara hat einen ähnlichen Effekt, ist allerdings auch leicht entfernbar.) 18 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Der Grund für diese Komplikationen ist ungewiss. Es gibt die Theorie, dass sie aus einer Interaktion mit den metallischen Komponenten einiger Pigmente resultieren (FDA, 2004). 2.3.4. Halogenorganische Verbindungen Die halogenorganischen Verbindungen sind eine Gruppe von Stoffen, die vor allem Brom, Iod und meistens Chlor enthalten. Viele dieser Verbindungen gelten als Krebs erzeugend oder zumindest Allergie auslösend (Feige, 2000). Möglicherweise handelt es sich um Reste aus der Farbstoffherstellung (aus aromatischen Aminen). Zur Analyse kann die Bestimmung des AOX-Gehaltes gemäß DIN 38 409 H14 nach Verdünnung mit Reinstwasser beziehungsweise nach Verdünnung mit saurem Reinstwasser und Membranfiltration herangezogen werden. 2.3.5. Para-Phenylendiamin in schwarzem Henna Je nach Qualität des Hennapulvers sowie Art und Weise der Anwendung variiert der Farbton, der auf Haut und Haar erzielt werden kann, zwischen hellem Orange und dunklem Mahagonirotbraun. Zusätze von Wein- oder Teeextrakten variieren den Henna-Farbton. Von Natur aus schwarz färbendes Henna gibt es nicht. Zur Erzeugung eines schwarzen Farbtons benötigt man einen zusätzlichen Pigmentfarbstoff. In den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, in denen Henna traditionell Anwendung findet, mischt man dem Henna Indigo bei, um eine schwarze Färbung zu erzielen. Auf synthetischer Basis kann Henna para-Phenylendiamin (PPD) beigefügt sein. Dieses aromatische Amin wird in Henna-Tattoos zum Abdunkeln benutzt und ist gesundheitsschädlich. H 2N NH2 para-Phenylendiamin (PPD) Dabei muss PPD nicht einmal eingestochen werden, um im Körper schwere Hautreaktionen auszulösen. Schon das intensive Einreiben beim Aufbringen gemalter Tattoos, die z.B. an den Stränden südlicher Urlaubziele von fliegenden Händlern angeboten werden, kann zu schweren allergischen Reaktionen führen. Nach Studien mehrerer deutscher Hautkliniken, die das „Deutsche Ärzteblatt“ veröffentlichte, sind daher vor allem Urlauber gefährdet, die sich die Zeichnungen mit Henna-Tusche auf den Körper malen lassen. Hautärzte warnen davor, dass die Hautbilder etwa zwei Wochen nach dem Auftragen allergische Reaktionen mit Juckreiz, Rötungen oder Bläschenbildung und starker Infiltration, gelegentlich auch konfluierende Blasen auslösen können. „Einige Personen verspüren ein starkes Brennen schon kurz nach dem Auftragen“, berichtet der Hautarzt Björn Hausen. Trotz des Abwaschens platze die Haut darunter auf. Nach Aussagen von Betroffenen sei „ihr Arm wie mit einem Brandeisen markiert gewesen“. Experten zufolge entwickelt sich schließlich ein Millimeter hohes, stark entzündetes Relief, das exakt der Form des abgebildeten Motivs entspricht (Hausen et al., 2001). 19 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Abbildung 9: Allergische Kontaktdermatitis in Form der ehemaligen Henna-Tuschzeichnung (Hausenet al., 2001) Versäumt der(die) Betroffene, sich behandeln zu lassen, schließt sich nicht selten eine Superinfektion an. Lymphknotenschwellungen und Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens werden ebenfalls beobachtet. Zwei Autoren beschreiben sogar eine Übertragung der Tusche von der Applikationsstelle auf dem Arm beziehungsweise Oberschenkel (trotz Abwaschens mit Wasser und Seife) auf einen anderen Körperteil mit nachfolgender Entzündung an der Kontaktstelle. Die Behandlung erfolgt meist mit feuchtkalten Kompressen, lokal und/oder systemisch mit hoch dosierten Corticosteroiden, Mometasonfuroat und Fusidinsäure. Trotz Therapie zieht sich die Abheilung in der Regel über drei bis vier Wochen hin. Noch Monate später zeigte sich die Tuschzeichnung als postinflammatorische Hypopigmentierung auf der nun blass gewordenen Haut. Abb. 10: Hypopigmentierung nach Abklingen der akuten Entzündung (Hausen et al., 2001) Der Epikutantest, einige Wochen nach Abschluss der akuten Behandlung vorgenommen, zeigt in solchen Fällen eine hochgradige Überempfindlichkeit gegenüber para-Phenylendiamin (PPD) (Abb. 12). Nicht selten reagieren die Patienten in der 72-Stundenablesung mit einer Blase. Abb. 12: Testreaktion auf PPD (links unten, 72 h-Ablesung (Hausen et al., 2001). Nah verwandte Verbindungen von PPD wie para-Toluylendiamin, Isopropyl-para-phenylendiamin, para-Aminoazobenzol, 3-Aminophenol, 4-Aminophenol sowie Dispersionsorange 3 und andere Dispersions-Azofarbstoffe rufen gleichfalls starke bis sehr starke Reaktionen hervor. 20 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer NH2 H 2N N NH2 N NH2 H 2N para-Toluylendiamin Isopropyl-para-phenylendiamin HO para-Aminoazobenzol O 2N NH2 N N H 2N NH2 OH 3-Aminophenol 4-Aminophenol Dispersionsorange 3 Para-Phenylendiamin ist ein starker Sensibilisator. Die ermittelte Sensibilisierungskapazität wird als „stark“ bis „extrem“ eingestuft. Auch zukünftiger Kontakt mit PPD-haltigen Produkten muss vermieden werden. Denn ist man erst einmal gegenüber PPD sensibilisiert, sind allergische Reaktionen auch gegen andere, chemisch ähnlich zusammengesetzte Farben möglich. Para-Phenylendiamin ist Ausgangsstoff für viele Dispersionsfarbstoffe vom Azotyp. Azofarbstoffe wie Dispersionorange 3, aber auch DP Rot 1 und 17, DP Blau 106 und 124 spalten bei Kontakt mit der Haut an der Stickstoff-Doppelbindung. Eines der Spaltprodukte ist para-Phenylendiamin. Dispersionsfarbstoffe sind vor allem in Textilien und Kunststoffen weit verbreitet. Auch in islamische Länder hat die Intensivierung des Henna-Farbtons durch synthetische Zusätze Eingang gefunden. Benötigt die Färbung der gesamten Körperhaut eines männlichen Säuglings zur Feier seiner Geburt mit Henna gewöhnlich eine Woche, so vollzieht man diese heute dank PPD in wenigen Stunden. Die Folgen sind in einigen Fällen dramatisch: PPD verursacht eine Hämolyse (Abbau des roten Blutfarbstoffs) bei den Neugeborenen. Im Sudan und in Kuweit starben zwischen 1985 und 1996 mindestens 35 Säuglinge innerhalb von 24 Stunden eines qualvollen Todes (Hausen et al, 2001; Baron et al., 2003). In einer Studie an drei Hautkliniken (UHK = Universitäts-Hautklinik Köln; CWRU = Case Western Reserve University, Cleveland Ohio, U.S.A.; CCF = The Cleveland Clinic Foundation, Cleveland Ohio, U.S.A.) wurde die Allergenhäufigkeit bei Kontaktallergien untersucht. Die Größenverteilung der kontaktsensibilisierten Probanden ist in Tabelle 1 dargestellt. Tab. 1 Allergenhäufigkeit bei Kontaktallergien Positiv Reagierende (%) Frauen Männer UHK 57,7 40,4 CWRU 49,7 44,7 CCF 41,8 45,1 Von diesem Anteil der Probanden mit Kontaktallergie war die Allergenrangfolge in der Gruppe der Lacke, Farben, Plastik, Harze, Kleber die folgende (Tab. 2) 21 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Tab. 2 Häufigkeit bei Chemikalien beobachteter Allergien Lacke, Farben, Plastik, Harze, Kleber 4,4’-Diaminophenylmethan Epoxidharz Ethylendiamindihydrochlorid Kolophonium para-Phenylendiamin UHK CWRU CCF 2,9 % 0,7 % 0,2 % 2,8 % 3,4 % 2,4 % 3,2 % 2,4 % 2,4 % 3,1 % 1,3 % 2,0 % 1,3 % 5,2 % Damit war para-Phenylendiamin in dieser Gruppe der häufigste Sensibilisator (Dickel, 1996). 2.4. Rechtliche Einordnung Während kosmetische Mittel, die auf die Haut aufgetragen werden, durch das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die europäische Kosmetik-Richtlinie und die deutsche Kosmetik-Verordnung gesetzlich geregelt sind und auf gesundheitliche Risiken hin geprüft werden, unterlagen Tätowierfarben bis zum 31. August 2005 noch keiner vergleichbaren Regelung. Es gab keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich Reinheit, Qualität und Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Tätowierfarben. Tattoos und Permanent-Make-up dienen zwar ähnlich wie das Schminken dem Schmuck des Körpers und damit kosmetischen Zwecken. Weil die Farben aber beim Tätowieren in die Haut gespritzt und nicht aufgetragen werden, waren sie keine kosmetischen Mittel im Sinne der bis dahin gültigen gesetzlichen Definition aus dem Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (LMBG §4). Ebenso wenig erfolgte eine Einordnung als medizinisches Produkt, so dass das Arzneimittelgesetz ebenfalls keine Anwendung fand. Daher verschwanden Tattoofarben im gesetzlich nicht geregelten Freiraum. Das gesundheitliche Risiko trug der Verbraucher (Feige, 2000; BfR 2004). Schon 1997 hatten die Aufsichtsbehörden das Bundesgesundheitsministerium darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegen derartige Produkte nichts in der Hand hätten. In Bonn wurde das Problem nach Brüssel an die EU-Kommission und deren wissenschaftlichen Kosmetikausschuss überwiesen, weil ein nationaler Alleingang keinen Sinn habe (Ökotest, 1998). Auf europäischer Ebene hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Kosmetische Mittel und für Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse (Scientific Committee for Cosmetic Products and Non-Food Products intended for Consumers, SCCNFP) festgestellt, dass Tattoos die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Die Generaldirektion SANCO der Europäischen Kommission hat daraufhin das Joint Research Center beauftragt, vorhandene Daten zur Sicherheit von Tattoos und Piercings zusammenzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Committee of Experts on Cosmetic Products des Europarates wurde der Bericht Risks and health effects from tattoos, body piercing and of related practices veröffentlicht. Unter anderem wurden folgende Empfehlungen gegeben (Papameletiou, 2003): Identifizierung, Deklaration und Risikobewertung aller Inhaltsstoffe und Materialien Positiv- und Negativlisten für Farbmittel und Materialien Formulierung und Kontrolle von Hygienestandards Ausbildung und gesundheitliche Überwachung des Personals, das Tätowierungen und Permanent-Make-up vornimmt Epidemiologische Studien zu schädlichen Effekten und Infektionen im Zusammenhang mit Tätowierungen und Piercings. Der Europarat hat im Rahmen der internationalen Aktivitäten im Juni 2003 eine Resolution zu Tattoos verabschiedet. Dort wurden weitgehend Anforderungen an die zu verwendenden Farbmittel, entsprechenden Negativlisten, Anforderungen an Sterilität und Deklaration sowie 22 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer der Forderung, die Öffentlichkeit über mögliche Risiken formuliert. Das BfR hat in einer Stellungnahme auf diese Resolution hingewiesen und die Forderungen begrüßt: „Tattoos und Permanent make-up können unter bestimmten Bedingungen ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher darstellen. Das BfR begrüßt daher eine gesetzliche Regelung für Tätowierungen und Permanent make-up. Im Rahmen dieser Regelung sollten problematische Farbmittel, die krebserregende (karzinogene), erbgutschädigende (mutagene), die Fortpflanzung beeinträchtigende (reproduktionstoxische) oder Allergie auslösende (sensibilisierende) Eigenschaften aufweisen oder die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können, für diese Zwecke verboten werden. Hier könnte zunächst die Negativliste herangezogen werden, die vom Europarat in seiner Resolution zu Tattoos und Permanent make-up veröffentlicht wurde. Eine Negativliste hätte den Vorteil einer schnellen Umsetzung, da über eine Vielzahl problematischer Stoffe Daten vorliegen. Langfristig sollte ergänzend eine Positivliste angestrebt werden, in die Farbmittel nach einer entsprechenden Bewertung aufgenommen werden. Für eine umfassende gesundheitliche Bewertung von Tätowierungsfarben und Permanent make-up hält das BfR hierzu neben der Prüfung der Farbmittel auf sensibilisierende Eigenschaften auch Prüfungen zum resorptiven Verhalten der Substanzen [Aufnahme und Stoffwechsel nach Einbringung in die Haut (intradermale Applikation)] sowie zur Toxizität für erforderlich. Letztere sollten Untersuchungen zur Genotoxizität und Reproduktionstoxizität einschließen. Ferner sollten Anforderungen an die Reinheit der Farbmittel gestellt werden, wie sie auch für kosmetische Mittel gelten. Sowohl im Hinblick auf die Hygiene als auch auf die Ausbildung der Anwender müssen konkrete Anforderungen formuliert werden. Die Betreiber von Studios für Tattoos und Permanent make-up sollten verpflichtet werden, den Verbraucher über mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Einbringen der Farben in die Haut aufzuklären“ (BfR, 2004). In dem seit dem 1. September 2005 gültigen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) hat sich zunächst an der Begriffsbestimmung für kosmetische Mittel nicht viel geändert (§2, Absatz 5): „Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.“ Neu hinzugekommen ist allerdings der folgende Abschnitt (§ 4 Vorschriften zum Geltungsbereich): „Die Vorschriften dieses Gesetzes […] für kosmetische Mittel gelten auch für Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung des Aussehens in oder unter die menschliche Haut eingebracht zu werden und dort, auch vorübergehend, zu verbleiben“. Tätowierfarben sind also seit dem 1. September 2005 in Deutschland als kosmetische Mittel gesetzlich geregelt. In den USA war die Situation ähnlich wie bisher in Deutschland: Obwohl die verwendeten Pigmente unter Umständen eine Zulassung der U.S. Food and Drug Administration (FDA) für andere Zwecke haben, reguliert die FDA keine Tattootinten. Sie führt momentan Tattoopigmente als Farbzusätze, die nur zur Applikation auf die oberste Hautschicht gedacht sind und nicht zur Injektion unter die Haut. Viele der in Tattoofarben verwendeten Pigmente sind überhaupt nicht für den Hautkontakt zugelassen. Häufig handelt es sich um Farben von technischer Qualität, die als Druckertinte oder Autolack geeignet sind. (FDA 2004). Obwohl die Tätowiertinten als Farbzusätze in die Zuständigkeit der FDA fallen, hat die Agentur sie noch nicht reglementiert. Statt dessen überlässt sie den Fall den untergeord23 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer neten Gerichtsinstanzen, wie aus einer Stellungnahme des „Office of Cosmetics and Colors“ der FDA hervorgeht. Dieser Umstand gibt Tätowierern effektiv die Lizenz, was immer er oder sie als zweckmäßig erachten, unter die Haut zu injizieren. (FDA, 2004; ACS, 2005). Im Gegensatz zur echten Tätowierung dringen die Farblösungen bei einer temporären „Tätowierung“ (englisch: paint-on tattoo) nicht tief in die Haut ein. Diese kosmetischdekorative Veränderung der Hautoberfläche unterliegt streng genommen dem Lebensmittelrecht und der Kosmetikverordnung. In der Europäischen Union darf PDP zur Anwendung auf Wimpern, Augenbrauen und der Haut nicht eingesetzt werden. Somit ist in Deutschland PPD zur Verwendung in Kosmetikprodukten verboten. Für bestimmte industrielle Zwecke ist die Substanz aber bis zu einem Anteil von sechs Prozent als freie Base zugelassen. Beim früher üblichen Epikutantest in der Europäischen Standardreihe mit einer Konzentration von zwei Prozent kam es gelegentlich zu einer aktiven Sensibilisierung (heutiger Gehalt: ein Prozent). Um die Tuschzeichnung schwarz zu gestalten, verwendet man außerhalb der EU gewöhnlich die höchstzulässige Konzentration von sechs Prozent. Der Import von Henna-Tusche werde nur oberflächlich kontrolliert, beklagen Experten (Hausen et al., 2001). 2.5. Entfernungsmöglichkeiten und deren Risiken Tätowierungen sind in der Regel extrem dauerhaft. Wenngleich sie im Laufe der Jahre bisweilen verschwimmen oder ausbleichen können, bestehen sie doch „lebenslänglich“ für den Träger (Friederich, 1993). Von den über 80 Millionen Menschen westlicher Herkunft, deren Haut mit zumindest einer Tätowierung dekoriert ist, wollen sich bis zu zehn Prozent ihrer Tätowierung wieder entledigen (Vasold et al., 2004). Zur Verdeckung einer Tätowierung eignet sich die Methode der Maskierung mit speziellen wasserfesten Deckpasten mit verschiedenen Farbabstufungen zur Anpassung an den individuellen Hautteint. Die Tätowierung verschwindet also unter einem Make-Up (Friederich, 1993). Auch die Möglichkeit eines Cover-Ups besteht, was soviel heißt wie Überdeckung oder Überarbeitung des vorhandenen Motivs mit einem in der Regel etwas größeren Tattoo als dem vorhandenen, indem das alte, unschöne Bild in ein neues, ansehnlicheres Bild eingebunden und übertätowiert wird (www.taetowierungsgeschichte.de). Eine Tätowierung lässt sich nicht ohne bleibenden Narben oder Pigmentveränderungen vollständig entfernen. Der Grad an verbleibender Farbe hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe, Alter, Art und Ort der Tätowierung ab (FDA, 2004). Zur Entfernung gibt es verschiedene Möglichkeiten (Friederich, 1993). 2.5.1. Chemische Methoden Bei der Entfernung von Tätowierungen mittels chemischer Substanzen wird eine künstliche Entzündung der Haut hervorgerufen. Hierzu werden unverträgliche Substanzen auf die Hautoberfläche aufgetragen oder in die Haut eingebracht. Die nachfolgende Entzündung schwemmt die Farbkörper aus oder bewirkt eine Abstoßung der Hautregion. Derartige Entfernungsmethoden waren bereits in der Antike bekannt und werden gegenwärtig auch ohne ärztliche Aufsicht praktiziert. (Friederich, 1993;, Feige, 2000). Die erste überlieferte Tattoo-Entfernung fand um 54 n. Chr. statt. Ein griechischer Arzt, so berichtete das „Tätowiermagazin“ 1996, beschrieb die Zusammensetzung einer Paste aus Knoblauchzwiebeln und Cantharidin (Drüsensekret der Spanischen Fliege), die, auf die betreffende Hautstelle aufgetragen, zum Absterben des Hautgewebes führte. 24 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer O O O O Cantharidin In heutiger Zeit kann zur Entfernung der Tätowierung mittels chemischem Peeling Glykolsäure oder Alpha-Hydroxysäure (AHA) zur kurzfristigen Einwirkung auf die Haut aufgebracht werden. Die Säure löst die oberste Hautschicht auf. Mit einem Neutralisator (Natriumhydrogencarbonat, NaHCO3) wird dann die Säure entfernt. Danach ist die Haut sehr lichtempfindlich und muss vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Je nach Dauer der Einwirkung und Verträglichkeit der Haut muss die Prozedur wiederholt werden (www.aerztezeitung.de) Es gibt auch Experimente mit einer Kombination aus Tätowiermaschine, Tanninsäure (Gemische von Stoffen vom Typ der Pentadigalloylglucose) und Silbernitrat (AgNO3). Der Erfolg hängt dabei sehr stark davon ab, wie tief sich die Pigmente unter der Haut befinden (Van der Velden et al., 1993) RO RO HO O O OR RO OR R = HO O C O C O HO Pentadigalloylglucose HO OH 2.5.2. Physikalische Methoden Bei der klassischen Dermabrasion wird die obere Hautschicht mechanisch durch Hobeln, Schleifen oder Fräsen mit einem hochtourigen rotierenden Schleifgerät abgetragen (Friederich, 1993). Im einfachsten Fall kann auch eine Drahtbürste verwendet werden (FDA, 2004). Zum Einsatz kommen mit Diamantstaub besetzte Schleifköpfe oder sterile Mikrokristalle. In Händen eines geübten Chirurgen ist die Methode zuverlässig. Die Prozedur kann frühestens nach vier bis sechs Monaten wiederholt werden. Die Gefahr einer Narbenbildung ist nicht zu verschweigen. Eine weitere Methode der Hautabschleifung ist die Salabrasion; die Haut wird dabei nur bis zu einer gewissen Tiefe abgeschliffen und die behandelte Stelle anschließend mit Salz bestreut oder mit Salzlösung benetzt. Diese(s) verbleibt kurze Zeit auf der Wunde und bewirkt, dass die nun offen liegenden Zellen während des (Ab-)Heilungsprozesses nach außen geschoben und bei der nächsten Behandlung abgetragen werden können oder direkt als Schorf abfallen. In einer Studie ergab sich, dass bei längeren Einwirkzeiten häufig Narben und Hypopigmentation auftraten (Koerber und Price, 1978) Eine Sonderform der Dermabrasion ist die Kryochirurgie, bei der das Gebiet vor der Entfernung vereist wird. 2.5.3. Chirurgische Methoden Die tätowierte Haut wird ganz oder in Teilen mit verschiedenartigen Verfahren herausgeschnitten; die Wundränder werden anschließend vernäht (Exzision) (Friederich, 1993). Eine weitere Möglichkeit zur Entfernung größerer Tätowierungen ist die Expandermethode. Dabei wird vor der Entfernung der Tätowierung mit einer Hohlnadel ein Ballon unter die 25 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Haut gesetzt. Dieser wird mit einer sterilen Flüssigkeit aufgebläht. Er wird, je nach Bauart, mit Luft oder Salzwasser gefüllt. Der Hautbereich neben der Tätowierung wird also durch den eingepflanzten Expander bei jedem Füllvorgang schrittweise gedehnt. Wenn sich genügend Haut gebildet hat, wird die Tätowierung herausgeschnitten. Anschließend wird der Expander entfernt und die Wunde mit der überschüssigen Haut überdeckt. Die gedehnte Haut wird mit den Schnitträndern vernäht. Bei kleinen Tätowierungen ist diese Prozedur auch ohne Ballon durchführbar. Bei Anwendung dieses Verfahrens ist die Narbenbildung geringer (FDA 2004). Auch die Benutzung einer hochtourigen Fräse oder die Durchführung von Hauttransplantationen sind bei der chirurgischen Methode möglich; so können tief eingelagerte Farbteilchen entfernt werden (Friederich, 1993). Je nach Größe der Tätowierung kann eine Hauttransplantation nötig sein. Bei der „tangentialen Exzision und Deckung mit SpalthautTransplantat“ wird die betreffende Hautschicht unter Vollnarkose herausgeschnitten, wobei versucht wird, möglichst viel der darunter liegenden Hautschicht zu erhalten. Die offene Stelle wird mit Spalthaut (Hauttransplantat zur Deckung von Hautdefekten) abgedeckt und über viele Monate hinweg durch Kompression (Verbände oder Wickel) vor Narbenbildung bewahrt und an die Umgebung angepasst. In Japan wird bei einer Tätowierung die Farbe nicht in die äußerste Hautschicht (Epidermis), sondern in die Schichten darunter (Dermis) injiziert. Zur Entfernung der Tätowierung wird bei der japanischen Methode die Haut quasi abgezogen; die beiden Hautschichten werden voneinander getrennt, und die farbfreie Epidermis wird wieder auf die Stelle verpflanzt. Die Trennung der beiden Gewebeschichten erfolgt im Labor sehr aufwendig mit der Hilfe von Enzymen, und ist deshalb erst selten durchgeführt worden. Aber diese moderne Technik macht es mittlerweile möglich, die Entfernung einer Tätowierung für den Träger möglichst hautschonend und schmerz- und risikofrei durchzuführen. Nicht zu empfehlen ist das simple Ausschneiden der Tätowierung. Hierbei wird die betreffende Stelle einfach ausgestanzt und vernäht. Dies ist von Hause aus nur mit kleineren Tattoos möglich, führt aber auch bei diesen kleinen Eingriffen in aller Regel zu unschönen Narben. 2.5.4. Neuheiten 2.5.4.1 Diathermie Eine der neuesten Behandlungsmethoden ist die sog. Diathermie. Als kostengünstigere Alternative zur Lasertechnik (s. Abschn. 2.5.4.3) wird sie seit 1998 angeboten. Vom deutschen Tätowierer „Tattoo Jimmy“ und dem Arzt Burkhard Masurath entwickelt, setzt das Verfahren auf thermische Behandlung der Haut. Die verwendeten Mikrowellen dringen in die Lederhaut ein; die Zellen werden zerstört, und durch die Regeneration der Haut werden die abgestorbenen Zellen mit den darin enthaltenen Pigmenten abgebaut (www.classictattoo.de). Die Technik ist also ähnlich wie beim Stechen. Hierbei werden durch das Einstechen der Nadeln die obersten Hautzellen zerstört und die Farbpigmente in die darunter liegenden intakten Zellen eingelagert. Bei der Behandlung mit dem Diathermie-Gerät werden nun die gefärbten Zellen nicht mechanisch, sondern durch Hitze zerstört. Die Farbe gelangt dann folgendermaßen aus der Haut: Durch das Abtöten und das Verletzen der Haut in Folge der Hitzeeinwirkung wird die Zellteilung angeregt; die Haut regeneriert sich. Die abgestorbenen farbigen Zellen werden nach außen geschoben, um darunter gesunde Haut nachwachsen zu lassen. Nach einiger Zeit bildet sich auf der Haut die typische Verletzungskruste, in der sich nun jedoch auch die Farbpigmente befinden. Ähnlich wie nach einer frischen Tätowierung juckt diese Stelle. Wie beim Tätowieren darf sie aber nicht abgekratzt werden, sondern muss von selbst abfallen, um Narbenbildung zu vermeiden. 26 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Der Vorteil dieser Methode gegenüber der Lasertechnik soll darin liegen, dass bei der Diathermie alle Farbbereiche gleichermaßen erfasst werden und nicht durch Wellenlängenmodulation die einzelnen Farbbereiche separat angegriffen werden müssen (siehe Abschn. 2.5.4.3). Die Farbpigmente werden nicht zerstört und gehen in das Immunsystem des Körpers über, sondern werden komplett abgestoßen. Der Schmerzfaktor soll hierbei in dem Bereich des Tätowierens liegen. Nach ca. 28 Tagen ist die Regeneration der Haut abgeschlossen, und die Prozedur kann wiederholt werden. Je nach Größe und Aufwand eines Tattoos geht die Diathermie-Behandlung über zwei bis sechs Sitzungen. Es ist aber auch von fünf bis acht notwendigen Sitzungen die Rede, um ein altes Tattoo verschwinden zu lassen. In der Praxis ist diese Methode noch wenig verbreitet. 2.5.4.2 Waterjet-Cutting Beim Jet-Cutting, d.h. Schneiden mit Wasserstrahlen, macht man sich die erosive Wirkung des strömenden Wassers gezielt zu Nutzen (www.iw.uni-hannover.de). Das Waterjet-Cutting ist eine Methode, die normalerweise für das Schneiden von Materialien aller Art (bis hin zu Stahl) verwendet wird. Zur Entfernung von Tätowierungen befindet es sich noch im experimentellen Stadium. Abbildung 1211: Das Waterjet-Cutting hat seinen Ursprung im Maschinenbau und befindet sich zur Entfernung von Tätowierungen noch in der Probephase. Die hier beispielhaft gezeigten Schneidköpfe entstammen technischen Anwendungen (www.advancedcuttingsystems.com und www.abb.com) Die Entwicklung wird an der Universität Greifswald von Prof. Dr. Dr. H. Metelmann, vorangetrieben. Durch einen feinen Wasserstrahl, der in Durchmesser, Druck und Pulsfrequenz geändert sowie mit verschiedenen Zusätzen versehen werden kann, werden die Farbpigmente unter der Haut weggespült (www.neue-szene.de). Die Wasserstrahldissektion ist eines der jüngsten gewebeselektiven Trennverfahren. Mit dieser Technik kann „weiches“ (beispielsweise Drüsenparenchym) von „hartem“ (zum Beispiel Gefäße und Nerven) Gewebe getrennt werden. Chirurgische Trennverfahren mit gewebeselektiver Wirkung gewinnen in vielen chirurgischen Bereichen zunehmend an Bedeutung (Siegert). Es handelt sich um Operation, die nicht ambulant, sondern stationär durchgeführt werden soll. Bei dieser Entfernungsart wird ein Hautschnitt neben der zu entfernenden Tätowierung gesetzt. Die Haut wird an der entsprechenden Stelle angeschnitten und von dort aus wird die Hautdecke angehoben, um überhaupt an die Farbpigmente heranzukommen. Mit einem konzentrierten Wasserstrahl werden die Farbpigmente dann herausgespült. Es bleiben Narben zurück. Auch hier spielt es, wie in der Diathermie, keine Rolle, um welche Farbpigmentierung es sich handelt. Auch großflächige Tätowierungen sollen kein Problem sein. Diese Methode befindet sich hinsichtlich von Tätowierungen noch in der Probephase. Zunächst wurden ausschließlich Erfahrungen im Bereich der Entfernung von Schmutztätowierungen gesammelt, doch mittlerweile gibt es erste Ergebnisse bei Schmucktätowierungen. 27 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer 2.5.4.3 Laser (Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation)-Technik Die Entfernung einer Tätowierung mittels Laser hat sich mittlerweile als gängigste Methode durchgesetzt. Diese saubere und in der Durchführung relativ einfache Behandlung ist aber auch nicht perfekt (Feige, 2000; BfR 2004). Die Tätowierung wird dabei mit Laserblitzen „beschossen“. Die Anzahl der notwendigen Sitzungen hängt von der Menge der Farbpigmente, der Stichtiefe und der Art und Anzahl der Farben ab. Zwischen den Sitzungen liegen Abstände von circa vier bis sechs Wochen. Tätowierungen benötigen durchschnittlich fünf bis fünfzehn Behandlungen, so Dr. Raulin von der Laserklinik Karlsruhe. An eventuell nach der Behandlung entstandenen Krusten oder Blasen darf auf keinen Fall gekratzt werden. Während der gesamten Behandlungszeit und bis zu sechs Wochen nach Therapieende ist Sonne strikt zu meiden. Nach der Behandlung ist die entsprechende Stelle etwas heller als die Umgebung, aber durch die natürliche Pigmentation der Haut wird dies schnell wieder reguliert. Man macht sich bei der Tätowierung das Prinzip der selektiven Lichtreflexion von Farbteilen zunutze, bei der Laserentfernung hingegen das Prinzip der Lichtabsorption. Bei Tätowierungen handelt es sich um Farbpigmente, die in der Haut an Stellen eingelagert sind, an denen sie vom Immunsystem nicht ab- und ausgesondert werden können. Die sichtbare Tätowierung stellt nun die Lichtreflexion der Pigmentteilchen in der ihnen eigenen Wellenlänge des Lichtes dar. Werden diese Teilchen nun mit einem energiereichen Laserstrahl der Wellenlänge ihrer Farbe bestrahlt, reagieren nur diese bestimmten Teilchen auf die Laserstrahlen. „Die Energie der Laserstrahlen wird von der Tätowierungsfarbe wesentlich stärker absorbiert als von der normalen Haut“, erklärt Prof. Dr. Raulin von der Laserklinik Karlsruhe. „Dadurch werden die tätowierten Farbpigmente selektiv zersprengt“ (Feige, 2000). Nach der Absorption durch das Pigmentmolekül wird die Energie des Laserlichtes in Hitze umgewandelt und bricht chemische Bindungen innerhalb des Moleküls (Vasold et al., 2004); die Pigmente bleichen aus. Eine Vielzahl von Abbaumechanismen kann gleichzeitig auftreten. Teilchen werden durch die Lasereinwirkung pulverisiert und formen eine Suspension aus Pigmentmolekülen. Chemische Bindungen innerhalb der Moleküle können brechen; in der Folge entstehen Zersetzungsprodukte oder es finden Veränderungen der Molekülstruktur statt (Vasold, 2004) Das ultrakurze Erhitzen (im Nanosekundenbereich) kann zum Zerbersten des Pigmentes führen. Zur selben Zeit führt die extrem heiße Oberfläche des Pigmentes zu einer rapiden Expansion des umgebenden Wassers, was negativen Druck und eine Schockwelle nahe der Pigmentoberfläche erzeugt. Wie an einer Suspension kleiner Partikel in Wasser demonstriert, können diese Schockwellen helfen, die Tattoobestandteile zu zerstören. Die exakten Mechanismen bezüglich der Zerstörung der Tattoopigmente sind allerdings noch immer unklar (Chen und Diebold, 1995). Die Reste werden vom Immunsystem als Fremdkörper abtransportiert. „Während der Impulse werden im Zielgewebe sehr hohe Temperaturen erzeugt. Da die Energiestöße aber extrem kurz sind, wird das umliegende Gewebe nicht in Mitleidenschaft gezogen.“ (Prof. Dr. Raulin, in Feige, 2000). Es reagiert auf diese Wellenlänge des Lasers nicht und bleibt „unverletzt“. Aufgrund der Fragmentierung der Tattoopartikel transportiert die Haut die kleinen Pigmentpartikel, unbekannte Zersetzungsprodukte und neu gebildete chemische Verbindungen durch das lymphatische System. All diese Mechanismen bewirken eine Abnahme der Pigmentanzahl, welche für eine merkliche Aufhellung der Tätowierung verantwortlich ist (Vasold et al., 2004). „An den geschädigten Hautstellen bildet sich eine Entzündung, die körpereigene Fresszellen (Makrophagen) anzieht. Diese nehmen die Farbpartikel auf und transportieren sie ab. Weitere Farbteilchen werden bei der Abheilung der Krusten, die sich an den behandelten Stellen bilden, entfernt.“ (Prof. Dr. Raulin, in Feige, 2000). Zurück bleiben helle Umrisse der Tätowierung. Nebenwirkungen der Laserbehandlungen sind relativ selten, können aber Hyperpigmentation beinhalten oder auch einen Farbverlust in der Haut auf dem behandelten Gebiet 28 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer (Hypopigmentation). Andere mögliche Nebenwirkungen sind eine Infektion des Gebietes, keine vollständige Pigmententfernung und eine etwa fünfprozentige Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften Vernarbung. Da schwarze Pigmente alle Wellenlängen absorbieren, sind sie am leichtesten zu entfernen. Andere Farben wie beispielsweise Grün absorbieren Laserlicht selektiv und können nur durch selektive Laser behandelt werden, die auf die Pigmentfarbe abgestimmt sind. Es werden verschiedene Lasermethoden angewendet, die sich nur durch die Art des Lasers und damit durch die Farbe des Laserlichtes unterscheiden. Es gibt beispielsweise Argon-, Rubinund Kohlendioxid-Laser. Verschiedene Lasersysteme unterschiedlicher Anwendungs- bzw. Wellenlängenbereiche werden zur Entfernung von Tätowierungen eingesetzt. Für grüne, schwarze und schwarzblaue Pigmente kommt der Rubinlaser zum Einsatz. Er arbeitet bei einer Wellenlänge von 694 nm und einer Impulsdauer von 25 oder 40 Nanosekunden (ns). Seine Wirkung beruht auf der selektiven Photothermolyse. Alternativ wird der Rubinlaser bei 755 nm und bei längerer Impulsdauer von 100 ns verwendet. Bei schwarzen Pigmenten ist der frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser (NeodymYttrium-Aluminium-Granat-Laser) erfolgreich. Er kann Licht von 1064 nm beziehungsweise 532 nm Wellenlänge erzeugen und damit nicht nur schwarze, sondern auch rote Pigmente effektiv zerstören. Im Falle einer suboptimalen Wellenlänge findet nur ein sehr geringes oder gar kein Verschwinden der Tattoofarbe statt. (Vasold et al., 2004) Die ideale Entfernungsmethode ist also konsequenterweise eine Kombination, um möglichst alle Farbbereiche abzudecken. Bei mehrfarbigen Tätowierungen ist daher in der Regel der Einsatz mehrerer Lasersysteme erforderlich (www.taetowierungsgeschichte.de). Leider ist es schwierig zu erfahren, welche Pigmente bei der Tätowierung verwendet wurden. Die Farben werden oft nur über den Markennamen verkauft, nicht anhand chemischer Zusammensetzung. Da die Farben an Tattoostudios verkauft werden, nicht auf Einzelhandelsbasis an den Verbraucher, sind die Hersteller gesetzlich nicht verpflichtet, die Inhaltsstoffe auf den Etiketten aufzulisten. Da die Hersteller außerdem die Identität und den Gütegrad ihrer Farben als „Besitz“ ansehen können, ist weder der Tätowierer noch der Kunde in der Lage, diese Informationen zu erhalten (FDA 2004). Als Folge der Laserbehandlung können sich die Farben gegebenenfalls verdunkeln, was an der Reduktion von Eisen(III)-oxid (Fe2O3) zu Eisen(II)-oxid (FeO) liegt. Dies kann durch wiederholte Laserbehandlung und die Verwendung eines Oberflächenbehandlungslasers ausgeglichen werden. Weniger verbreitete Komplikationen beinhalten die Entwicklung einer allergischen Dermatitis oder sogar eines Allergie bedingten Schocks nach der Laserbehandlung. Derartige Reaktionen treten vermutlich dann auf, wenn als Folge der Auflösung allergene Pigmente in den extrazellulären Raum gelangen (Chan und Kono, 2004). Der größte Anteil an Tattoo-Pigmenten wird in den Zellen und nicht frei im Bereich der Dermis gefunden (Vasold et al., 2004). Allgemeine Folgen einer Tattoo-Entfernung können dauerhafte Hautverfärbungen, Narben, Pigmentstörungen und Entzündungen sein. Unter Umständen können sogar carcinogene Stoffe zurückbleiben. Durch Lasertechnik werden die Pigmente verändert. Welche chemischen Verbindungen hierbei entstehen, welche gesundheitlichen Risiken von ihnen ausgehen, ob und wie sie im Körper verteilt werden, ist wissenschaftlich nur teilweise erfasst. Es ist aber denkbar, dass Azofarbstoffe in krebserzeugende Amine gespalten werden. Die Amine könnten dann über die Blutbahn im gesamten Körper verteilt werden. Wissenschaftler der Universität Regensburg haben mit von Laser behandelten Farbstoffresten unter der Haut experimentiert und identifizierten bei Tattoo-Pigmenten toxische und erbgutschädigende Substanzen wie Dichlorbenzol und Methylnitroanilin. Der Abbau dieser gesundheitsschädlichen Substanzen nach einer Lasertherapie belastet natürlich den Organismus. (Feige 2000; BfR 2004). 29 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Die oben genannte Forschergruppe aus Regensburg bestrahlte exemplarisch zwei häufig verwendete Monoazo-Tätowierungsfarbstoffe, Cardinal Red und I8, um deren Zersetzungsrodukte zu ermitteln. Für die beiden Farbstoffe ergeben sich jeweils zwei theoretische Zersetzungswege: O R1 HO N2 + O HO NH R6 R4 R5 NH R6 R4 R5 + R2 NH R6 R3 R1 O N R1 R2 HO N R4 NH2 R5 + H2N R3 R2 R3 Abb. 13 Chemische Strukturen von P.R. 22 und P.R. 9, die in Cardinal Red und I8 als farbgebende Pigmente verwendet werden. Für beide Pigmente sind die möglichen Zersetzungswege dargestellt (Vasold et al., 2004). Als Zersetzungsprodukte von Cardinal Red kommen demnach 2-Methyl-5-nitroanilin (2MNA), 4-Nitrotoluol (4-NT) und Naphthol-AS in Frage. O HO NH NH2 NO2 2-MNA (2-Methyl-5-Nitroanilin) NO2 4-NT (4-Nitrotoluol) NAS (Naphthol AS) Die Zersetzungsprodukte von I8 sind 2,5-Dichloranilin (2,5-DCA), 1,4-Dichlorbenzol (1,4DCB) und Methoxy-naphthol-AS. 30 Seminararbeit „Tattoofarben“ Cl Nora Rempfer O Cl HO NH O NH2 H2N Cl 2,5-DCA (2,5-Dichloranilin) Cl 1,4-DCB (1,4-Dichlorbenzol) Methoxy-Naphthol-AS Zur Quantifizierung wurden die Pigment-Suspensionen sowohl vor als auch nach Laserbestrahlung mittels HPLC-MS (high-pressure liquid chromatography, HPLC, gekoppelt mit Massenspektrometrie, MS) analysiert. Es wurde der bei roten Pigmenten erfolgreiche frequenzverdoppelte Nd:YAG-Laser verwendet, der Licht von 532 nm Wellenlänge erzeugt, das von Cardinal Red und I8 absorbiert wird und rote sowie schwarze Pigmente effektiv zerstört. Nach der Bestrahlung wurden die Konzentrationen von 2-Methylnitroanilin (2-MNA), 4-Nitrotoluol (4-NT), 2,5-Dichloranilin (2,5-DCA) und 1,4-Dichlorbenzol (1,4-DCB) in den Lösungen unter Anwendung eines internen Standards bestimmt. Abbildung 1412: Chromatogramm von ungelasertem Cardinal Red in Acetonitril. (Vasold et al., 2004) 31 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Abbildung 1513: Chromatogramm von gelasertem Cardinal Red in Acetonitril (Vasold et al., 2004) Abbildung 16: Chromatogramm von ungelasertem I8 in Acetonitril (Vasold et al., 2004) Abbildung 1714: Chromatogramm von gelasertem I8 in Acetonitril (Vasold et al., 2004) 32 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Aus den Abbildungen 14-17 wird erkennbar, dass die Anteile der Zersetzungsprodukte durch die Laserbestrahlung signifikant zunahmen. Bei Cardinal Red stieg die Konzentration von 2Methyl-5-nitroanilin um das 33fache, die von 4-Nitrotoluol um das 45fache. Bei I8 stieg die Konzentration von 2,5-Dichloranilin um das 7fache, die von 1,4-Dichlorbenzol um das 33fache. Dahingegen handelt es sich bei Naphthol-AS und Methoxy-naphthol-AS jeweils um bereits vor der Bestrahlung in beachtlichen Mengen in der Farbe vorhandene Substanzen. Die Tattoofarbstoffe sind bereits vor der Laserbestrahlung mit einer Vielzahl anderer Komponenten verunreinigt, darunter dieselben, die auch bei der Laserbestrahlung entstehen. Diese Verunreinigungen sind möglicherweise durch die chemische Synthese der Farben bedingt. In den Chromatogrammen sind noch zahlreiche weitere Peaks vorhanden, deren dazugehörige Zersetzungsprodukte jedoch unidentifiziert blieben. Dass die genannten Zersetzungsprodukte tatsächlich durch die Laserbestrahlung und nicht lediglich aufgrund der dabei freiwerdenden Hitze entstehen, wies die Forschergruppe nach, indem sie in einer getrennten Versuchsreihe die Suspensionen auf verschiedene Temperaturen erhitzte. Dabei blieben die Chromatogramme nahezu unverändert. 4-Nitrotoluol ist giftig, wie an menschlichen Lymphozyten gezeigt wurde (Huang et al., 1996). 5-Nitro-ortho-toluidin, d.h. 2-Methyl-5-nitroanilin kann Leberfunktionsstörungen verursachen (Shimizu et al., 2002). Weiterhin ist es, wie auch andere Dinitrotoluole, eine carcinogene Substanz (Sayama et al., 1998). Von 1,4-Dichlorbenzol wurde berichtet, dass es Tumore in den Nieren männlicher Ratten sowie in der Leber von männlichen und weiblichen Mäusen verursacht (National Toxicology Program 1987), während 2,5-Dichloranilin Nephrotoxizität (Giftwirkung auf die Niere) in der Ratte induziert (Lo et al., 1990). Naphthol-AS oder 1-Amino-naphthol-AS führt zu Hautirritation (Vasold et al., 2004). 3. Fazit Biotattoos sind – wie dargelegt – technisch unmöglich herzustellen. Weder kann die Einlagerung der Farbpigmente in sich regenerierende Hautschichten garantiert werden, noch sind Farben bekannt, die nach einer definierten Zeit farblos werden. Paint-On-Tattoos können gesundheitlich nicht unbedenklich sein; Vorsicht ist vor allem bei schwarzem Henna geboten. Tätowierfarbstoffe sind in Deutschland seit dem 1. September 2005 als kosmetische Mittel gesetzlich geregelt, dennoch sind unerwünschte Hautreaktionen nicht ausgeschlossen. Denn auch bei Verwendung von Farbmitteln, die den Anforderungen der europäischen KosmetikRichtlinie und der deutschen Kosmetik-Verordnung entsprechen und die für die Verwendung in kosmetischen Mitteln geprüft und zugelassen sind, ist nicht gewährleistet, dass keine unerwünschten Reaktionen auftreten können. Über die Langzeitwirkung vieler Tattoofarbenbestandteile im Körper ist bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben. (BfR 2004) Den Untersuchungen von Vasold et al (2004) zur Folge können Tattoofarben gesundheitlich bedenkliche Bestandteile enthalten. 33 Seminararbeit „Tattoofarben“ Nora Rempfer Man sollte sich vergewissern, dass bei der Tätowierung Farben verwendet werden, die in der Colour-Index-Nomenklatur (C.I. Generic name) als „inert“, als stabil und grundsätzlich nicht Reaktionen auslösend gekennzeichnet sind. (Feige 2000). Auch ein Allergietest im Voraus wird empfohlen. Prinzipiell sollte man möglichst auf Rot- und Gelbtöne verzichten, da diese Farbtöne als besonders problematisch gelten. In Anbetracht der hohen Anzahl von Personen, die sich einer Laserbehandlung unterziehen, ist es an der Zeit, potentielle Risiken einer Laserentfernung von Tattoos zu bewerten (Vasold et al., 2004) Grundsätzlich ist die Entfernung einer Tätowierung nicht vollständig und ohne Hautirritationen oder Narben möglich. Tätowierungen sind also dauerhaft, weshalb man sich nur nach reiflicher Überlegung und in einem sorgfältig ausgewählten Studio tätowieren lassen sollte. 4. Literaturverzeichnis 4.1. Allgemeine Nachschlagewerke • • • • • Hollemann-Wiberg, Lehrbuch der Anorganischen Chemie, 101. Auflage, deGruyter, Berlin 1995 Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 259. Auflage, de Gruyter, Berlin 2002 Römpp On-line, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2005 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren §35 des LMBG, Gliederungsnummer B-82.02., Stand September 1996 W. Herbst, K. Hunger Industrielle Organische Pigmente, 2. Auflage, VCH, Weinheim 1995 4.2. 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Friedrich-Wilhelm Bach: WHL, Einführung in die Wasserstrahltechnologie) http://www.taetowierungsgeschichte.de/index.php?id=1&thema=1 und http://www.taetowierungsgeschichte.de/index.php?id=4&thema=2 und http://www.taetowierungsgeschichte.de/index.php?id=4&thema=4 und http://www.taetowierungsgeschichte.de/index.php?id=4&thema=5 (07.10.2005) http://www.iw.uni-hannover.de/wlh/einfuehrung.html (26.08.2005) (Universität Hannover, Institut für Werkstoffkunde Einführung in die Wasserstrahltechnologie) http://www.advancedcuttingsystems.com/about/ (14.10.2005) (Abbildung Waterjet-Cutting) http://www.abb.com/global/abbzh/abbzh251.nsf!OpenDatabase&db=/global/seapr/sea pr035.nsf&v=6313A&e=us&m=9F2&c=50D64061797293D0C1256AF0003FE8C0 (14.10.2005) (Abbildung Waterjet-Cutting) http://www.tattoo-jimmy.de/Tattoo-Remove/treatment.html (Bilder Diathermie) und http://www.tattoo-jimmy.de/Tattoo-Remove/methods.html und http://www.tattoo-jimmy.de/Tattoo-Remove/skin.html (15.10.2005) http://www.cfsan.fda.gov/~dms/cos-204.html (23.10.2005) (FDA/CFSAN Tattoos and Permanent Makeup) http://acswebapplications.acs.org/applications/ccs/application/index.cfm?pressreleasei d=2459&categoryid=30 (15.10.2005) (Pressemitteilung des American Chemical Society News Service vom 13.03.2005) H. 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