Lernunterlage Sprechfunkausbildung im RTK

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Lernunterlage Sprechfunkausbildung im RTK
Rheingau-Taunus-Kreis
Lehrgangsunterlage
BOS - Sprechfunkausbildung
Version: 2.4
Stand: 04.01.2016
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Hallo liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden,
wir, die Kreisausbilder - Sprechfunk -, heißen Euch herzlich willkommen zum
Sprechfunklehrgang auf dem Stützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Eltville/Rhg.
Mit dieser Lehrunterlage möchten wir Euch eine Unterlage an die Hand geben,
um bei Bedarf, nochmals nachlesen zu können und somit Euer Fachwissen zu vertiefen.
Selbstverständlich stehen wir Euch auch weiterhin gerne für Fragen und Anregungen zur
Verfügung.
Wir wünschen viel Erfolg und einen guten Verlauf für den Sprechfunklehrgang!
Die Kreisausbilder - Sprechfunk - im Rheingau-Taunus-Kreis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort - Inhaltsverzeichnis
Seite 2
1
Rechtliche Grundlagen
Seite 3
2
Gemeinsames Funknetz
Seite 6
3
Funkgerätekunde
Seite 14
4
Kartenkunde
Seite 23
5
Funkbetriebskunde
Seite 28
Anlagen
A 1 Funkplan
Seite 39
A 2 Absetzen von Meldungen
Seite 40
A 3 Funkrufnamenkatalog
Seite 41
A 4 Genehmigungsurkunde
Seite 46
A 5 Konformitätserklärung
Seite 47
A 6 FMS Statusübersicht
Seite 48
Autor:
KAB Norbert Feix (FF Hünstetten-Görsroth/Kesselbach)
Quelle:
Grundgesetz (GG), Strafgesetzbuch (StGB), Telekommunikationsgesetz (TKG),
BOS-Funkrichtlinie, PDV/DV 810 „Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst“,
Schulungsunterlagen HLFS, Feuerwehrdienstvorschrift 2 (3.1 Lehrgang „Sprechfunker“)
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Rechtliche Grundlagen
Voraussetzung zur Teilnahme am BOS-Sprechfunk

Feuerwehrdienstvorschrift 2 (3.1 Lehrgang „Sprechfunker“)
- Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene TruppmannAusbildung Teil 1.
- Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten
im Feuerwehrdienst.
- Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
- Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an
Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.



Verwendung von zugelassenen Endgeräten
Verwendung von zugelassenen Frequenzen
PDV/DV 810 - Verpflichtungserklärung





Grundgesetz (GG)
Strafgesetzbuch (StGB)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
BOS-Funkrichtlinie
PDV/DV 810 „Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst“
Im Folgenden werden einige Gesetzte und deren Inhalt wiedergegeben
Grundgesetz
Im Grundgesetz (GG) werden die Grundrechte zur Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
beschrieben. Artikel 10 benennt hier die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
Dieses GG spiegelt sich beispielsweise in den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und des
Strafgesetzbuches wieder.
§ 11 Strafgesetzbuch Personen- und Sachbegriffe
Im Sinne dieses Gesetzes ist
2. Amtsträger:
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten
Organisationsform wahrzunehmen;
4. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, wer, ohne Amtsträger zu sein,
a) bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
wahrnimmt, oder
b) bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluss, Betrieb oder Unternehmen, die für eine
Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen, beschäftigt
oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes
förmlich verpflichtet ist;
Strafgesetzbuch § 201 StGB Abs. 3 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den
öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt.
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen
Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das
ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, anvertraut worden oder sonst
bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 331 Vorteilsannahme
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung
einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
§ 332 Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder
einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine
Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder
verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren
Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche
Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Zweck des TKG ist die Regulierung der Telekommunikation, um den Wettbewerb zu fördern, eine
flächendeckende angemessene und ausreichende Dienstleistung zu gewähren, sowie eine Frequenzordnung
festzulegen.
Träger der Fernmeldehoheit in der BRD ist die Bundesnetzagentur, sie überwacht die Einhaltung
der Gesetze und Vorschriften zum Betreiben von Funkanlagen.
Sie ist zuständig für die Sicherstellung der Telekommunikationsverbindungen für die öffentliche Sicherheit.
Sie vergibt Frequenzen für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Das Telekommunikationsgesetz gliedert sich in 11 Teile. Für die Sprechfunkausbildung sind folgende Teile von
Bedeutung:

Teil 5 – Frequenzordnung

Teil 7 – Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit

Teil 10 – Strafvorschriften
Teil 5 – Frequenzordnung
Der fünfte Teil des TKG regelt die Zuteilung von Frequenzen (Frequenzordnung). Für jede Frequenznutzung
bedarf es einer vorherigen Zuteilung von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur. Die Zuteilung von
Frequenzen erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist auf dem Dienstweg bei dem Hessischen Ministerium des Inneren
und für Sport (HMdIS) einzureichen. Wird dem Antrag Seitens des HMdIS zugestimmt, erfolgt die Weiterleitung
an die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur.
Der Antragsteller erhält von dieser eine Frequenzzuteilungsurkunde. Die Frequenzzuteilungsurkunde ist durch
den Betreiber als Inhaber (i.d.R. Gemeinde/ Stadt) vorzuhalten und in Kopie auf den Fahrzeugen mitzuführen,
bei Hilfsorganisationen, Werk- oder Betriebsfeuerwehren ist als Inhaber/Betreiber der Geschäftsführer
verantwortlich.
Teil 7 – Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit
Im siebten Teil des TKG werden in den § 88 - 90 das Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentliche Sicherheit
behandelt. Von besonderer Bedeutung sind die § 88 und 89. Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses wird in
§ 88 behandelt. Das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen sind im
§ 89 geregelt.
AUSZUG § 89
"Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.
Der Inhalt solcher Nachrichten, sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang
unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 89
besteht, anderen nicht mitgeteilt werden."
Teil 10 – Strafvorschriften
Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht regelt der
Teil 10 des Gesetzes. Hier ist im § 148 festgelegt, dass mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe derjenige bestraft wird, wer gegen §89 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht
oder die Tatsache ihres Empfangs anderen mitteilt. Außerdem finden die entsprechenden Paragraphen des
Strafgesetzbuches Anwendung.
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
BOS-Funkrichtlinie
Auf Grundlage des § 57 (Abs. 4) Telekommunikationsgesetz hat das Bundesinnenministerium des Inneren die
„Bestimmungen für die Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitaufgaben (BOS) - BOS-Funkrichtlinie“ erlassen.
Durch die BOS- Funkrichtlinie sollen den Berechtigten des BOS-Funks im Rahmen ihrer Aufgabenstellung
 Ausreichende Funkverbindungen gesichert werden
 Gegenseitige Störungen verhindert werden
Die Bestimmungen der BOS-Funkrichtlinie





enthalten die vereinbarten Zuständigkeiten der beteiligten Behörden
legen fest, welchen Berechtigten Frequenzen des BOS-Funks zugeteilt werden
regeln die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Zuteilungsanträgen und bei der
Zuteilung von Frequenzen
benennen die im Frequenznutzungsplan für den BOS-Funk festgelegten Frequenzen des
nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL) und des nichtöffentlichen Festfunks (nöF) und enthalten
Grundsätze zur Frequenzplanung und die Verfahren zur Frequenzkoordinierung
enthalten Regelungen zum Betrieb und zur Zusammenarbeit der Berechtigten im BOS-Funk
Zu den Berechtigten des BOS-Funks gehören








Polizei des Bundes und der Länder
Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW)
Bundeszollverwaltung
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
kommunale Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren, sonstige Feuerwehren, wenn sie
außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden
Katastrophenschutzbehörden
Notfallrettung
Die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen
Voraussetzungen zum Betreiben einer Funkanlage
Eine Funkanlage muss mindestens über die im Kapitel „Funkgerätekunde - Allgem. zum Betreiben einer
Funkanlage-„ beschriebene Kennzeichnung verfügen. Auf diese wird in der Funkgerätekunde näher
eingegangen.
Es muss für die Nutzung der Funkanlage eine Frequenzzuteilungsurkunde durch die Bundesnetzagentur
ausgestellt worden sein. Diese bezieht sich nicht auf eine bestimmte Funkanlage, sondern wird dem Betreiber
der Funkanlage allgemeingültig ausgestellt.
PDV/DV 810 „Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst“
In Hessen wurden für das Fernmeldewesen die PDV/DV 800 und PDV/DV 810 mit Erlass vom April 2001 in
Kraft gesetzt.
• Die PDV/DV 800 regelt den Fernmeldeeinsatz
• Die PDV/DV 810 regelt den Sprechfunkdienst
Verpflichtungserklärung / Strafgesetzbuch
Die Teilnehmer (SB) am Sprechfunkdienst unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im
§ 11 (1) Nr. 2 und Nr. 4 Strafgesetzbuch definierten rechtlichen Stellung ergibt.
Teilnehmer am Sprechfunk der BOS, die keine Amtsträger (z.B. Wehrführer) sind, müssen nach dem
Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet werden. Am Sprechfunkverkehr darf nur derjenige teilnehmen,
der förmlich verpflichtet ist und die Sprechfunkberechtigung erworben hat.
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Das Gemeinsame Funknetz der nichtpolizeilichen BOS im Land Hessen
...ist eine landeseigene Einrichtung für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Es dient dem Brandschutz, Katastrophenschutz und
Rettungsdienst in Hessen zur Alarmierung und Lenkung von Einsatzkräften.
Betriebsorganisation
(Die Betriebsorganisation gilt nur für Hessen und ist länderspezifisch geregelt)
Dienststellen auf Landesebene
 Koordinierende Stelle (LKD)
 Autorisierte Stelle (LBD)
 Vorhaltende Stelle (Servicepoint)
Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk (LKD)
Die LKD ist die koordinierende Stelle auf Landesebene für alle BOS. Sie ist Seitens des Landes zuständig für
die Koordination und Abstimmung der Belange des Digitalfunks. Sie übernimmt dabei insbesondere
strategische und administrative Aufgaben wahr.
Landesbetriebsstelle Digitalfunk (LBD)
Die Landesbetriebsstelle Digitalfunk koordiniert die von der BOS gestellten Anforderungen zur Bereitstellung
von Diensten und zum Einsatz der Funkmittel der BOS in Hessen, die sich aus dem operativ-taktischen Bedarf
ergeben.
Servicepoint
Ein Servicepint ist insbesondere für das Endgeräte-Management und die Anwenderbetreuung in seinem
Zuständigkeitsbereich sowie für den prozessorientierten Service und die Kommunikation von und zur Landesbetriebsstelle zuständig. Bei den nichtpolizeilichen Bedarfsträgern werden zentrale Aufgaben bei den
Dienststellen für den Brand- und Katastrophenschutz angesiedelt. Hierzu zählen Administrationsaufgaben bei
Austausch/Neubeschaffung von BOS-Sicherheitskarten, sowie Software-Updates.
BOS-Sicherheitskarten
Bei Verlust der BOS-Sicherheitskarte ist dies unverzüglich zu melden. Hierbei ist der Dienstweg einzuhalten,
das heißt, es ist der Wehrführer, StBI/GBI zu verständigen, die weiteres veranlassen.
Generell verbleiben die BOS-Sicherheitskarten im Endgerät, bei Werkstattfahrten sind die Sicherheitskarten
aus dem Fahrzeugfunkgerät zu entnehmen und an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Das Endgeräte- und Reparaturmanagement ist bei den Kommunen vor Ort angesiedelt, es umfasst das
Vorhalten, die Ausgabe, den Austausch von Funkgeräten (FuG) oder Akkus bei Defekt.
Die Funktionsprüfung der sonstigen äußerlich zugänglichen Bedienelemente sowie das Aufspielen von
Firmware zur Aktualisierung. Die Betreuung der in den Fahrzeugen verbauten Endgeräte und Meldung von
defekten FuG.
Dienststellen auf Bundesebene
 Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS)
 Technischer Betrieb (TB)
Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS)
Aufgabe der BDBOS ist der Aufbau, der Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen
Sprech- und Datenfunksystems für die Polizei von Bund und Ländern, Feuerwehren und Rettungsdienste,
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Zollbehörden und Nachrichtendiensten.
Technischer Betrieb (TB)
Der Technische Betrieb (derzeit Alcatel-Lucent) nimmt im Auftrag der BDBOS als externer Dienstleister die
Aufgaben für den Netzbetrieb wahr.
Bestandteile des gemeinsamen Funknetzes
Der Aufbau des gemeinsamen Funknetzes gliedert sich in:

25 Zentrale Leitstellen (davon 7 Leitfunkstellen) mit den dazugehörigen Funkverkehrskreisen.

7 Funkverkehrsbereiche mit mehreren Funkverkehrskreisen und jeweils einer Leitfunkstelle als
organisatorischen und funkbetrieblichen Mittelpunkt
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Aufgaben der Zentralen Leitstellen (ZLST) sind:
 Entgegennahme und unverzügliche Behandlung aller Notrufe, Notfallmeldungen, sonstiger
Hilfeersuchen und Informationen, Erteilung von Auskünften
 Alarmierung der Einsatzkräfte und Einheiten, die Lenkung und Dokumentation aller Einsätze
 Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen, Nachforderung von Einsatzkräften/-mitteln,

Vornahme von Benachrichtigungen und die fernmeldemäßige Führung von Einsatzkräften und mitteln,
 Zusammenarbeit mit benachbarten ZLST, Polizei, Versorgungsbetrieben, ärztlichem
Notfallvertretungsdienst, Forstverwaltungen, Krankenhäusern und anderen Stellen
 Führen des Bettennachweises nach § 8 des Hessischen Krankenhausgesetzes
 Abgabe von Meldungen über besondere Vorkommnisse und Schadensfälle
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die Leitstelle mit den notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und
Dokumentationseinrichtungen ausgestattet.
Zusätzlich zu den Aufgaben der Zentralen Leitstellen, obliegen den Leitfunkstellen folgende Aufgaben:
 Zuweisung zusätzlicher Funkkanäle
 Unterstützung der übrigen Zentralen Leitstellen in allen Fragen der Einsatzabwicklung
 Zuteilung von Rufkombinationen (100er-Gruppen der 5-Ton-Rufschleifen)
 Unterstützung der übrigen Zentralen Leitstellen in allen Fragen der Einsatzabwicklung
 Ausfallersatz für die übrigen Zentralen Leitstellen
 Sammeln von Meldungen besonderer Vorkommnisse/Schadensfälle der Zentralen Leitstellen
 Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen
 Alarmierung der landesbediensteten Techniker.
Systembestandteile
Sprechfunkanlagen der BOS werden nach dem Verwendungszweck bezeichnet als:
• ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen
• mobile Sprechfunkbetriebsstellen
• Relaisstellen
Ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen sind in den Zentralen Leitstellen, in Gebäuden der Feuerwehren
mit überörtlichen Aufgaben und den Rettungswachen installiert.
Mobile Sprechfunkbetriebsstellen sind in Fahrzeuge eingebaute Mobilfunkgeräte sowie tragbare
Handfunkgeräte.
Relaisfunkstellen sind Zwischenfunkstellen zur Vergrößerung der Reichweite.
Die erzielten Reichweiten verstehen sich jeweils als die größtmögliche Entfernung zwischen sendenden und
empfangenden Sprechfunkbetriebsstellen.
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Relaissteuerung
RS 1
RS 2
Steuersignal
Trägerwelle
Tonruf 2
RS 3
Tonruf 1
Anmerkung
Regelanwendung bei den Betriebskanälen
teilweise als Anrufsignalisierung in den Leitfunkstellen verwendet
häufig bei den Reservekanälen verwendet
Prinzip der Gleichwellenfunktechnik
Für den Funkbetrieb der Zentralen Leitstelle (ZLST) gilt:
Das von der ZLST abgegebene Signal wird von der Gleichwellenfunkzentralstation (GFZ) über die
Funkzubringerstrecken zu allen Gleichwellenfunkumsetzer (GFU) gesendet. Mehrere Sender (GFU) strahlen
die Nachricht zentral gesteuert mit gleicher Phasenlage und gleicher Frequenz innerhalb des
Funkverkehrskreises aus. Dabei entsteht ein sogenanntes Gleichwellenfunkfeld.
In einem Gleichwellenfunkfeld können die Nachrichten mehrerer GFU´s an die Empfänger gelangen
(Überlappung). Somit erhöht sich die Feldstärke und es ist eine optimale Funkversorgung im gesamten
Funkverkehrskreis gewährleistet.
Für den Sendebetrieb des beweglichen Teilnehmers zur Zentralen Leitstelle gilt:
Das Sendesignal einer beweglichen Sprechfunkbetriebsstelle wird fast immer von den Empfängern mehrerer
GFU´s aufgenommen. Alle empfangenen Signale werden automatisch bewertet und gelangen per
Richtfunkzubringerstrecke zur Gleichwellenfunk-Zentralstation. Von hier wird das Signal mit der höchsten
Empfangsfeldstärke zur ZLS durchgeschaltet.
Grundlagen Digitalfunknetz der BOS
Für den Betrieb eines digitalen Funknetzes wird eine Vielzahl von Komponenten benötigt.
Die Bezeichnungen unterliegen hier englischen Begriffen. Diese, sowie deren Zusammenhang untereinander
werden im Folgenden kurz dargestellt.
TETRA ist eine ETSI-Norm (European Telecommunucation Standards Institute), die unabhängig von
verschiedenen Netzanbietern einen Einheitlichen Standard festschreibt. Dieser Standard beschreibt im Grunde
die Beschaffenheit der Funkschnittstelle und somit den Teil des Funknetzes, der von der Basisstation
ausgesendet wird.
Alle Systembestandteile bis zu den Basisstationen (siehe Skizze) sind anbieterspezifisch und können daher
unterschiedlich ausgeführt sein. Der generelle Aufbau ist aber grundsätzlich einheitlich und kann durch die
Skizze so dargestellt werden.
Network Management Center (NMC) / Network Operation Center (NOC)
Das NMC kontrolliert das gesamte Netz. Von hier aus wird die Behebung von Netzstörungen gesteuert.
Im NMC/NOC werden auch die zentralen Systemdaten zur Spiegelungen im Netz vorgehalten.
Base Transceiver Station (BTS)
Die Base Transceiver Station ist für die Abwicklung der eigentlichen Funkverbindung zum Mobilteilnehmer
verantwortlich. Die BTS beinhaltet die Sende- und Empfangsanlagen sowie Antennen.
Mehrere BTS werden von einem so genannten Main Switching Center gesteuert.
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Main Switching Center (MSC)
Die Bezeichnung Main Switching Center ist der allgemein üblich verwendete Begriff, einige Hersteller
bezeichnen diese Komponente auch als Vermittlungsstelle. Die Vermittlungsstellen stellen in ihrem
zugehörigen Bereich die Steuerfunktionen sowie die physikalische Verbindung zwischen den Base Transeiver
Stations her.
Home Data Base (HDB)
Die Home Data Base ist die wichtigste Datenbank, die ständig aktuelle Daten der Nutzer enthält.
Diese Daten beinhalten neben Informationen über den derzeitigen Aufenthaltsort auch den Aktivitätsstatus
(Eingeschaltet, Aktiv in einem Gespräch sendet) des Gerätes. Jedes neue Gerät muss bevor es seinen Betrieb
im Netz aufnehmen kann, an der Home Data Base gespeichert werden.
Visitor Data Base (VDB)
Die Visitor Data Base ist eine Datenbank die die temporären Informationen über die Mobilfunkgeräte enthält,
welche für die Arbeit der Vermittlungsstellen (MSC) erforderlich sind. Die VDB ist immer in Verbindung mit dem
Main Switching Center zu sehen, beide hängen unmittelbar zusammen. Wenn ein Mobilteilnehmer in ein neues
MSC eingebucht wird und dabei sein eigenes verlässt, so werden die entsprechenden Daten der vorherigen
VDB abgefragt, somit kann das VDB die entsprechenden Schaltungen vornehmen, ohne das zugehörige NMC
zu belasten.
Endgeräte
Als Endgeräte werden bei TETRA die Typen HRT, MRT und FRT unterschieden, dabei steht die Abkürzung RT
für Radio Terminal, was soviel wie Funkgerät bedeutet,
Die Buchstaben davor ergänzen das Einsatzgebiet des Funkgerätes:

HRT
Handheld Radio Terminal (Handfunkgerät)

MRT
Mobile Radio Terminal (Fahrzeugfunkgerät)

FRT
Fixed Radio Terminal (stationäres Funkgerät)
Betriebsarten
In der TETRA Spezifikation wurden drei wichtige TETRA-Dienste festgelegt.



Voice plus Data (V+D), Sprach- und Datenkommunikation
Direct Mode (DMO) für Simplex Sprachübertragung zwischen zwei Endgeräten ohne Unterstützung
durch ein Netz.
Packet Data Optimized (PDO), Datenkommunikation, basierend auf Paketdatenvermittlung
Der Standard - Funkbetrieb im Trunked Mode
Die Verbindung zwischen Endgerät (FuG) und Basisstation ist auf zwei getrennte Bänder aufgeteilt
(Frequenzduplex). Für die BOS sind dies die Bereiche von 380 bis 385 MHz für den Uplink und
390 bis 395 MHz für den Downlink.
380MHz 385 MHz
390 MHz 395 MHz
UPLINK
DOWNLINK
10 MHz Duplexabstand
Der Uplink bezeichnet die Richtung vom Endgerät zur Basisstation und der Downlink die Strecke von der
Basisstation zum Endgerät, somit sendet ein Endgerät auf der tieferen Frequenz und empfängt auf der höheren
Frequenz eines Kanalpaares.
Betriebsart TMO (Trunked Mode Operation)
Der TMO dient dem Aufbau einer Funkverbindung zwischen zwei oder mehreren Funkgeräten unter Nutzung
einer Netzinfrastruktur. Diese Betriebsart stellt die Standardbetriebsart eines Bündelfunknetzes dar.
In der Betriebsart TMO werden drei Betriebsarten angewendet:
 Zielruf
 Einzelruf
 Gruppenruf
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Zielruf
Der Zielruf ist vergleichbar mit dem Telefonieren. Es wird ein gezielter Gesprächsaufbau zu einem bestimmten
Teilnehmer hergestellt. Vor dem Betätigen der Wahltaste (z.B. grünes Hörersymbol) wird eine Zielnummer
eingegeben. Das Gespräch wird zwischen zwei Endgeräten in Voll-Duplex abgewickelt, vergleichbar der
Verkehrsart Gegenverkehr. Der Zielruf ist/sollte die Ausnahme darstellen.
Hinweis: Im Zielruf erfolgt die Nutzung wie bei einem Mobiltelefon, d.h. die Nutzung erfolgt über das untere
Mikrofon und die Hörkapsel.
Einzelruf
Bei der Nutzung des Einzelrufes wird ein gezielter Gesprächsaufbau zu einem Endgerät hergestellt.
Vor dem Betätigen der Sprechtaste wird eine Zielnummer eingegeben. Das Gespräch wird zwischen zwei
Teilnehmern im Halb-Duplex-Verfahren abgewickelt, vergleichbar der Verkehrsart Wechselverkehr.
Hinweis: Im Gruppen- und Einzelruf erfolgt die Nutzung des MRT 850 wie bei einem analogen 2-m-Gerät,
d.h. es wird über das obere Mikrofon gesprochen.
Gruppenruf
Der Gruppenruf bleibt auch im Digitalfunk die Standardbetriebsart. Ein Teilnehmer spricht und alle Teilnehmer
der zugehörigen Gruppe hören diesen. Der Gruppenruf wird im klassischen Wechselverkehr geführt.
Eine reibungslose Kommunikation ist auch hier nur durch das Einhalten der Funkdisziplin möglich.
Weiterhin wurden *GAN-Kategorien (Gruppe „Anforderungen an das Netz) festgelegt, welche die Netzgüte
definieren, diese ist abhängig von der Dichte der Basisstationen. Die Übersicht zeigt alle verfügbaren
Kategorien.
Kategorie 0 = Fahrzeugfunkversorgung gewährleistet
Kategorie 1 = Handsprechfunkversorgung in der Freifläche in Kopftrageweise
Kategorie 2 = Handsprechfunkversorgung in der Freifläche in Gürteltrageweise
Kategorie 3 = Handsprechfunkversorgung in Gebäuden in Kopftrageweise
Kategorie 4 = Handsprechfunkversorgung in Gebäuden in Gürteltrageweise
Betriebsart DMO (Direct Mode Operation)
Modus, bei dem zwei oder mehr Teilnehmer miteinander kommunizieren können, ohne eine Verbindung zur
TETRA-Netzinfrastruktur aufbauen zu müssen. Um die Frequenzzuteilung und Synchronisation ohne
Basisstation im DMO zu gewährleisten, übernimmt eines der an der Kommunikation beteiligten Funkgeräte
diese Aufgabe. Dieses Gerät nennt sich im DMO MASTER (Meister), alle anderen an der Kommunikation
beteiligten Geräte sind SLAVES (Sklaven/Diener). Die Funktion des MASTERs übernimmt das Funkgerät, bei
dem die Sendetaste gedrückt wird. Voraussetzung ist, dass alle im DMO zu betreibenden Funkgeräte manuell
in den „Direct Mode“ und denselben Kanal umgeschaltet wurden. In dieser Betriebsart ist kein Zielruf möglich
Gruppenruf
Der Gruppenruf ist im DMO-Betrieb die Standard-Betriebsart, ein Teilnehmer spricht und alle Teilnehmer der
zugehörigen DMO-Gruppe im Empfangsbereich können das Gespräch empfangen.
Funkverkehrskreise und Funkverkehrsbereiche
Hinsichtlich der Organisation des gemeinsamen Funknetzes in Hessen muss man zwischen
 Funkverkehrskreisen
 Funkverkehrsbereichen
 Aufgaben der Zentralen Leitstellen
 Aufgaben der Leitfunkstellen unterscheiden.
Ein Funkverkehrskreis ist die Gesamtheit der in einem bestimmten Gebiet auf einem Funkkanal
zugelassenen Funkbetriebsstellen. Es gehört mindestens eine Relaisfunkstelle bzw. ein
Gleichwellenfunksystem dazu. Die Betriebsleitung im Funkverkehrskreis obliegt der Zentralen Leitstelle.
Funkverkehrsbereich ist die organisatorische und funkbetriebliche Zusammenfassung mehrerer
Funkverkehrskreise. Die Betriebsleitung im Funkverkehrsbereich bildet die Leitfunkstelle.
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Funkkanäle im Analogfunk und die Bedeutung von Gruppen im Digitalfunknetz der BOS
Unter Funk versteht man die drahtlose Übertragung von Informationen (Sprache, Daten usw.) unter
Verwendung von elektromagnetischen Wellen. Die in einem Funkgerät erzeugten und über die Antenne
abgestrahlten elektromagnetischen Wellen breiten sich nach allen Richtungen frei im Raum aus. Ihre
Ausbreitungsgeschwindigkeit, eine feste, nicht veränderbare Größe, beträgt dabei ca. 300.000 km/sec.
(Lichtgeschwindigkeit).
Frequenz ist die Anzahl der Schwingungen von elektromagnetischen Wellen im Zeitraum von einer Sekunde.
Die Maßeinheit hierfür ist „Hz“ (Hertz = deutscher Physiker).
Die Frequenzen werden grob in zwei Bereiche unterteilt:
Niederfrequenz (NF)
Hierunter versteht man den Bereich elektromagnetischer Wellen mit einer Frequenz von 0 bis ca. 30.000 Hz.
Diese Frequenzen sind zwar zur Sprachübermittlung hervorragend, zur drahtlosen Übertragung mittels
elektromagnetischer Welle jedoch nicht geeignet.
Hochfrequenz (HF)
Hierunter ist der Bereich oberhalb einer Frequenz von 30.000 Hz zu verstehen.
Diese Frequenzen sind zur drahtlosen Informationsübermittlung geeignet.
Für den Sprechfunkbereich der BOS finden überwiegend Frequenzen von ca. 75 MHz (MHz = Megahertz,
Mega = Million) bis 460 MHz Verwendung. Diese Frequenzen sind zur Funkübertragung hervorragend
geeignet.
Wellenlänge und Wellenbereich
Eine weitere Kenngröße von elektromagnetischen Wellen ist die Wellenlänge, zwischen Wellenlänge und
Frequenz besteht eine physikalische Abhängigkeit.
Diese besagt:
„Je länger eine Welle ist, desto niedriger ist ihre Frequenz und umgekehrt, je kürzer eine Welle ist, desto höher
ist ihre Frequenz.“
Die Wellenlänge ist die räumliche Ausdehnung einer elektromagnetischen Welle zwischen ihrem Anfangs- und
Endpunkt. Die Maßeinheit für die Wellenlänge ist Meter (m).
Frequenz = Anzahl der Schwingungen pro Sekunde
Prinzip der drahtlosen Nachrichtenübermittlung
Ein Funkgerät strahlt beim Senden elektromagnetische Wellen in der Frequenz aus, die durch die
Kanaleinstellung vorgegeben ist. Diese wird als die Trägerwelle bezeichnet, welche sich im HF-Bereich
befindet. Wird nun Sprache übertragen, so muss die niederfrequente Sprache zum Senden mit der
hochfrequenten Trägerwelle zusammengebracht werden (Modulation) und zum Empfangen
von der Trägerwelle getrennt werden (Demodulation).
Modulation
Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die nichthörbare hochfrequente Trägerwelle dem
Wellenbild der hörbaren Sprachwellen anpasst. Das heißt, die Sprachinformation wird den Trägerwellen
aufgeprägt = aufmoduliert
Demodulation
Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die niederfrequente Sprachwelle von der hochfrequenten
Trägerwelle trennt.
Kanäle im 2-m- und 4-m-Wellenbereich
Die BOS arbeiten im 2-m-Wellenbereich (150 MHz) und im 4-m-Wellenbereich (75 MHz). Diese, für die BOS
reservierten Frequenzbänder, sind für einen sogenannten „Duplexbetrieb“ (gleichzeitiges Senden und
Empfangen) vorgesehen. Die Frequenzbänder wurden dazu in je ein „Unterband“ und ein „Oberband“
eingeteilt.
Im 2-m-Wellenbereich stehen folgende Bandbereiche zur Verfügung:
Unterband: 167,56 MHz – 169,38 MHz und 165,210 MHz – 165,690 MHz
Oberband: 172,16 MHz – 173,98 MHz und 169,810 MHz – 170,290 MHz
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Im 4-m-Wellenbereich stehen folgende Bandbereiche zur Verfügung:
Unterband: 74,215 MHz – 74,775 MHz u. 75,215 MHz – 77,475 MHz
Oberband: 84,015 MHz – 87,255 MHz
Kanal
Innerhalb der Frequenzbereiche werden den einzelnen Frequenzen zur Unterscheidung und zur Vereinfachung
Nummern, Kanal genannt, zugeordnet. Je Kanal sind zwei zusammengehörige Frequenzen (= Frequenzpaar)
zugeordnet. Dieses Frequenzpaar besteht aus einer Frequenz im Oberband (OB) und einer Frequenz im
Unterband (UB). Durch einen festgelegten Abstand (Bandabstand) zwischen beiden Frequenzen wird eine
gegenseitige Störung von Sender und Empfänger vermieden. Im 4-m-Wellenbereich beträgt der Bandabstand
9,8 MHz und im 2-m-Wellenbereich 4,6 MHz.
Beispiel: Kanal 400 - OB 85,075 MHz - UB 75,275 MHz
Im 4-m-Wellenberich stehen folgende Kanäle die mit dreistelligen Zahlen gekennzeichnet werden zur
Verfügung: Unterband: 347-375 und 397-510 Oberband: 347-509
Sofern die Verwendung von Wechselsprechkanälen taktisch sinnvoll und topographisch möglich ist, stehen
folgende Kanäle in der Betriebsart Wechselverkehr zur Verfügung:
K 382 W/O Führungskanal (örtl. Führungskanal 4 m (TEL-Abschnitte)
K 377 W/O Sonderverwendung für die Führungsebene, ggf. als Ausweichkanal wenn K 382 örtlich nicht
nutzbar oder GABC-Messaufträge
K 409 W/O Verwendung je nach Einsatzlage
K 411 W/O Verwendung je nach Einsatzlage
K 466 W/O Verwendung je nach Einsatzlage
K 505 W/O Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendung räumlich eingeschränkt)
K 507 W/O Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendung räumlich eingeschränkt)
K 510 W/U Marschkanal und ggf. Bereitstellungsraum
Im 2-m-Wellenbereich stehen folgende Kanäle zur Verfügung:
Unterband: 01 – 92 und 101 – 125 Oberband: 01 – 92 und 101 – 125
Für die nichtpolizeilichen BOS in Hessen sind im 2-m-Wellenbereich jedoch nur folgende Kanäle für den
Funkverkehr zwischen mobilen Teilnehmern verfügbar und freigegeben:
K 31 W/U Obere Führungsebene (örtl. Führungskanal 2 m TEL-Abschnitte, Kontaktaufnahme mit polizeilichen
Kräften auf der Führungsebene)
K 34 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunk (1.Portal) /
K 39 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunk (2.Portal)
K 50 W/U Abschnittskanal /
K 51 W/U Abschnittskanal - Vorzug: RD / Sanität / Betreuung
K 53 W/U Abschnittskanal /
K 55 W/U Abschnittskanal /
K 56 W/U Abschnittskanal
Gruppenbildung im Digitalfunk
… ist ein wesentliches Merkmal des TETRA-Funksystems. Es werden mehrere Gesprächsteilnehmer
organisatorisch zusammengeschaltet. Alle Teilnehmer können in derselben Gruppe unabhängig
von anderen Gruppen miteinander sprechen. Die Berechtigung für eine Gruppe kann in das FuG
einprogrammiert sein oder über die Luftschnittstelle zugewiesen und entzogen werden.
Hierbei werden statische, halb-dynamische und dynamische Gruppen unterschieden.
Statische Gruppen sind fest im Endgerät programmiert, der Gruppenwechsel muss manuell durch den
Endanwender nach Weisung durchgeführt werden.
Halb-dynamische Gruppen sind ebenfalls fest im Endgerät programmiert, der Gruppenwechsel erfolgt über
ein anderes berechtigtes Endgerät (z.B. Zentrale Leitstelle oder ELW 2).
Diese Funktion ist herstellerspezifisch und kein Bestandteil des TETRA-Standards.
Dynamische Gruppen werden bedarfsabhängig im Netz generiert, den Endgeräten über die Luftschnittstelle
zugewiesen und können ohne Hilfe des Endanwenders geschaltet werden.
Der Einsatzbearbeiter in der Leitstelle eröffnet einen Einsatz, diesem ordnet er nach Vorschlag des
Einsatzleitrechners Einsatzmittel zu und alarmiert diese. Automatisch kann mit Eröffnen des Einsatzes eine
funktechnische Gruppe für diesen Einsatz angelegt werden.
12
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
DMO-Zuteilungsraster
13
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Funkgerätekunde
Eine Sprechfunkerin / ein Sprechfunker der BOS muss im Umgang mit BOS-Funkanlagen ihre sichere
Handhabung beherrschen. Dies ist dann erreicht, wenn folgendes erkannt und ggf. berichtigt werden kann:
• Ist die zu bedienende Funkanlage vollständig?
• Ist die zu bedienende Funkanlage richtig eingestellt?
• Ist die Stromversorgung der zu bedienenden Funkanlage in Ordnung?
Es ist eine mechanische und elektrische Überprüfung vorzunehmen.
Vollständigkeit von Antenne, Gerätehalterung, S/E-Gerät, Besprechungseinrichtung und der notwendigen
Kabelverbindungen. Steck- und Schraubverbindungen sind auf einwandfreien Sitz zu kontrollieren.
Auf äußerlich erkennbare Beschädigungen, die erforderliche Einstellung und der einwandfreien
Stromversorgung ist zu achten.
Pflege / Wartung
Der Betreiber / Bedienungspersonal sind verpflichtet, die Funkanlagen in einwandfreiem Zustand zu halten.
Diese Verpflichtung ist keine Aufforderung, ein defektes Funkgerät selbst zu reparieren.
Das Bedienungspersonal soll in der Lage sein, einen Bedienungsfehler von einem Defekt zu unterscheiden.
Für die Beseitigung eines Bedienungsfehlers ist die Sprechfunkerin / der Sprechfunker verantwortlich.
Die Beseitigung von tatsächlichen Defekten ist Aufgabe von entsprechendem Fachpersonal.
Darüber hinaus kann der Inhaber einer Genehmigungsurkunde die Auflage, Funkanlagen in einem
einwandfreien Zustand zu halten, nur dadurch erfüllen, indem er eine regelmäßige Wartung der Anlage
durchführen lässt. Diese Wartung sollte einmal jährlich durch Fachpersonal ausgeführt werden.
Allgemeines zum Betreiben einer Funkanlage
Alle Funkanlagen, die in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, müssen zugelassen sein.
Der Hersteller gibt hierfür eine *Konformitätserklärung (CE-Zeichen) ab.
* Erklärung, dass ein Produkt mit allen relevanten Anforderungen aller CE-Richtlinien übereinstimmt
Anforderungen an Funkgeräte
Alle Geräte, die die grundlegenden Anforderungen erfüllen müssen folgende Kennzeichnung tragen
 CE-Kennzeichnung
 Typenbezeichnung
 Seriennummer
 den Namen des Herstellers oder der für das in Verkehr bringen verantwortlichen Person
CE-Kennzeichnung
Mit „CE“ gekennzeichnete Geräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EG.
Dieses Warnsymbol bedeutet, das die Ablage in einem nicht harmonisierten Frequenzbereich betrieben wird
und / oder eine Zulassung durch die jeweilige Telekommunikationsbehörde des Verwendungslandes
erforderlich ist.
0168
!
Kennnummer der Notifizierten Stelle
Funkanlagen, die in Frequenzbändern arbeiten, deren Nutzung nicht als gemeinschaftsweit
harmonisiert gilt, fallen in Klasse 2 und müssen mit dem Klassen-Kennzeichen (Alertzeichen)
versehen werden.
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen der
Richtlinie, für die Anbringung der CE-Kennzeichnung evtl. der Geräteklassen-Kennzeichnung und für die
Ausstellung einer schriftlichen „Konformitätserklärung“ (Anlage 5). Der Hersteller erstellt technische
Unterlagen, die eine Bewertung der Übereinstimmung des Produkts mit den relevanten grundlegenden
Anforderungen ermöglichen. Diese Unterlagen halten er oder sein Bevollmächtigter mindestens zehn Jahre
lang nach Herstellung des letzten Produkts zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden aller
Mitgliedstaaten bereit. Sind weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Gemeinschaft ansässig,
so fällt diese Verpflichtung der Person zu, die das Produkt auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt.
Funkgeräte, die in Frequenzbereichen arbeiten, deren Nutzung nicht gemeinschaftlich harmonisiert ist oder die
anderen Einschränkungen unterliegen (z.B. BOS-Funkgeräte), müssen zusätzlich das
Geräteklassenkennzeichen tragen. Außerdem müssen die BOS-Funkanlagen der Technischen Richtlinie der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) entsprechen.
14
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Die Einhaltung der TR-BOS wird durch die BOS-Prüfnummer bescheinigt.
Seriennummer
Hersteller und Typenbezeichnung
CE-Kennzeichnung / Geräteklassenkennzeichnung
BOS-Prüfnummer (BOS Prüfnr. FuG 11b 06/99)
Im täglichen Dienst ist für den Sprechfunker im 4-m-Wellenbereich das FuG7b, FuG8b und FuG8b-1 von
Bedeutung, diese dienen zur Kommunikation mit der ZLST. Der FME I dient zur Alarmierung.
Im 2-m-Wellenbereich ist für den Sprechfunker das Handfunkgerät FuG 10 oder FuG 11b von Bedeutung,
diese Geräte werden als Einsatzstellenfunk genutzt.
Alle Funkgeräte haben folgende Bedienelemente:
►Ein- / Ausschalter
►Schalter zur Lautstärkeregulierung des Gerätelautsprechers
►Schalter für die Rauschsperre
Die Rauschsperre hat die Aufgabe, bei schwachem oder fehlendem Empfang den NF-Verstärker, für Lautsprecher und
Hörkapsel im Handapparat, abzuschalten. Die Rauschsperre ist im Regelfall eingeschaltet. Beim Empfang eines
schwachen Sendersignales kann u. U. durch Ausschalten der Rauschsperre doch noch eine Verbindung zustande
kommen. Zusätzlich können bei ausgeschalteter Rauschsperre und eingeschaltetem Gerät die
NF- Ausgänge (Gerätelautsprecher, Hörkapsel im Handapparat) überprüft werden. Diese müssen dann deutlich hörbar
rauschen.
►Taste zum Aussenden von Tonruf I (1750 Hz) ► Taste zum Aussenden von Tonruf II (2135 Hz)
►Sendetaste (Sprechtaste) / Kanalwahlschalter ► Verkehrsartenschalter (außer FuG 10)
Vollständigkeit einer Sprechfunkbetriebsstelle
Vollständige Sprechfunkbetriebsstellen bestehen mindestens aus:
Antennen einem Sende- / Empfangsgerät (dem Funkgerät)
einrichtung
 einer Antennenanlage (Antenne und Antennenleitung)
Antennenweiche/ Stromversorgung (Akkumulator oder Netzteil)
umschalter
 Besprechungseinrichtung
( Handapparat, Handmikrofon)
Zusatzeinrichtungen
Funkgerät
Sender / Empfänger
Stromversorgung
Bediengerät
Besprechungseinrichtung
Hierbei ist zu beachten, dass Sprechfunkanlagen erst im kompletten Zustand eingeschaltet werden dürfen.
Vor dem An-/Einbau, Abbau, Zusammenbau etc. von abgesetzten Mikrofonen, Bedienelementen, der Stromversorgung usw., ist die Funkanlage auszuschalten.
Hinweise zu Fahrzeugfunkgeräten
Bei der Beschaffung handelsüblicher elektrischer/elektronischer Betriebsmittel gibt es für die BOS keinen
spezifischen Reglungsbedarf. Betriebsmittel, die von der EMV-Richtlinie erfasst und im europäischen
Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, müssen in der Regel vom Hersteller (oder Importeur) einer EGKonformitätsbewertung nach EMV-Richtlinie und ggf. weiteren EG-Richtlinien unterzogen sein.
15
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Der Hersteller dokumentiert die Einhaltung der Richtlinien mit seiner EG-Konformitätserklärung und versieht
seine Geräte mit einem CE-Kennzeichen (siehe Anlage). Im Wesentlichen ist darauf zu achten, dass für alle
zu beschaffenden Produkte schriftliche EG-Konformitätserklärungen der Hersteller vorliegen und die Geräte ein
CE-Kennzeichen tragen.
4-m-Wellenbereich
Ein gemeinsames Leistungsmerkmal aller Vielkanalgeräte ist, dass sie in mindestens zwei Verkehrsarten
betrieben werden können. Diese Betriebsarten sind Wechselverkehr (W) und Gegenverkehr (G).
FuG 7b - Frequenzbereich
Einzelfrequenzen
Frequenzpaare
Kanäle
Bandlage
Anzahl
Kanäle
Bandlage
Anzahl
510
U
1
400-519
U/O
120
Von den genannten Frequenzen sind aufgrund von Regelungen zur Frequenznutzung nur die Kanäle
400 – 510 U und 400 – 509 O nutzbar. Dies entspricht 221 Einzelfrequenzen, davon 111 im Unterband und 110
im Oberband. Daraus ergeben sich 110 nutzbare Frequenzpaare. Der Kanal 510 U stellt eine nutzbare
Einzelfrequenz im Unterband dar.
Bedien- und Anzeigeelemente FuG 7 b
5
3
6
4
2
9
8
7
1
S1
S2
S3
S4
S6
S5
S 1 Sendeleistung/Verstärker S 2 Rauschsperre S 3 Bandlage S 4 Bedienungsart
S 5 EIN/AUS, Betriebsart S 6 Lautstärke
1 Handapparat 2 Spannungsanzeige 3 Antennenstecker 4 Kanalwahl 5 Anzeigefenster
6 Tonruf I 7 Tonruf II 8 Gerätelautsprecher 9 Zusatzgeräte
Das FuG 7b wird seit vielen Jahren nicht mehr hergestellt, dadurch bedingt ist eine Ersatzteilversorgung durch
den Hersteller problematisch. Defekte Geräte können auch durch Fachbetriebe nicht mehr repariert werden.
FuG 8b
Das FuG 8b, wird nur noch in der Version FuG 8b-1 angeboten, es zeigt gegenüber dem FuG 7b folgende
Verbesserungen auf:
• Betriebszustandsanzeige für Einschaltkontrolle, Sendebetrieb und Empfangsbetrieb.
• Die Regulierung der Lautstärke des Anruflautsprechers hat keinen Einfluss auf den Handapparat
• Sendezeitbegrenzung auf 2 min., die verhindert, dass über einen längeren Zeitraum unkontrolliert
Trägerwellen abstrahlt und damit der gesamten Funkverkehr auf dem Betriebskanal behindert wird.
• Es ist keine RS 1-Schaltung und damit keine unbeabsichtigte Störung des Funkverkehrs möglich.
• Im Gegensatz zum FuG 7b ist es beim FuG 8b/8b-1 nicht möglich, die Sendeleistung, die fest auf
10 Watt eingestellt ist, zu verändern
FuG 8b-Frequenzbereich
Einzelfrequenzen
Frequenzpaare
Kanäle
Bandlage
Anzahl
Kanäle
Bandlage
Anzahl
510
U
1
400-509
U/O
110
Dies entspricht 221 Einzelfrequenzen, davon 111 im Unterband und 110 im Oberband. Daraus ergeben sich
110 nutzbare Frequenzpaare. Der Kanal 510 U stellt eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar.
16
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
FuG 8b1-Frequenzbereich
Einzelfrequenzen
Frequenzpaare
Kanäle
Bandlage
Anzahl
Kanäle
Bandlage
Anzahl
376-396
O
21
347-375
U/O
29
510
U
1
397-509
U/O
113
Dies entspricht 306 Einzelfrequenzen, davon 143 im Unterband und 163 im Oberband. Daraus ergeben sich
142 nutzbare Frequenzpaare. Die Kanäle 376 - 396 O stellen nutzbare Einzelfrequenzen im Oberband und
der Kanal 510 U eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar.
Bedien- und Anzeigeelemente FuG
11 12
10
6 7 8 9
FuG 9c
2
1
3
4
5
1. Lautsprecher 2. Tonruf I 3. Tonruf II 4. Lautstärke 5. Ein/Aus 6. Sendeanzeige 7. Empfangsanzeige
8. Betriebsanzeige 9. Rauschsperre 10. Kanalwahl 11. Verkehrsart 12. Bandlage
6 7 8
9
10
11 12
FuG 8b-1
2
1
3
4
5
1. Lautsprecher 2. Tonruf I 3. Tonruf II 4. Lautstärke 5. Ein/Aus 6. Sendeanzeige 7. Empfangsanzeige
8. Betriebsanzeige 9. Rauschsperre 10. Kanalwahl 11. Verkehrsart 12. Bandlage
Achtung: Wird bei einem Fug 8b-1 ein nicht zulässiger BOS-Kanal geschaltet, wird ein akustischer Warnton
ausgesendet, welcher nicht zu überhören ist.
1
2
11 12 13
4
10
5
498 GU
4 F
6
3
15
7
T3
4
FuG 8b-1 Teledux 9
mit FMS-Tastatur
16
14
8
9
1 Ein/Aus 2 Lautstärke + 3 Lautstärke - 4 Kanalwahl 5 Verkehrsart 6 Bandlage 7 Rauschsperre
8 Tonruf I 9 Tonruf II 10 FMS-Status, Kanalwahl 11 Sendeanzeige 12 Einschaltanzeige
13 Empfangsanzeige 14 Display 15 Kodierstecker 16 Handapparat
FuG 8b-2
Die zur Verfügung stehenden Frequenzen sind mit dem FuG 8b-1 übereinstimmend.
Hinweis:
Die gegenverkehrsfähigen Kanäle können im Wechselverkehr auch als Einzelfrequenzen genutzt werden.
Dies entspricht 306 Einzelfrequenzen und 142 Frequenzpaaren. Die Kanäle 376 O bis 396 O stellen
Einzelfrequenzen im Oberband und der Kanal 510 U eine Einzelfrequenz im Unterband dar.
Das FuG 8b-2 ist vorrangig zur Verwendung in ortsfesten Funkstellen oder in Sonder- und
Fernmeldefahrzeugen vorgesehen. Es kann aber auch beweglich eingesetzt werden.
17
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
TELEDUX 9 – Handapparat mit FMS-Tastatur (alter Bedienhandapparat)
Kanalnummer
Verkehrsart
Bandlage
Ton = Ein
Lautstärke
498 GU
2F 1
T5
VFR
Rauschsperre = Aus
Kommandolautsprecher
Sprachverschlüsselung
Zusatzinfo
Anweisung
Status
1 Anzeigefeld
2 Rufton I
3 Ein/Aus-Taste
4 Ruf II
5 Lautstärke +
6 Funktionstaste in Verbindung mit:
7 Lautstärke
8 Verkehrsart
9 Sendeanzeige grün
10 Einschaltanzeige gelb
11 Empfangsanzeige rot
12 Helligkeitssensor
13 Anruflautsprecher
14 Lautstärke (Hörkapsel)
15 Meldetasten FMS / Kanaleingabe
16 Bandlage
17 Sprechtaste
K Kanalschalter
V Verschlüsseln / Klar
R
Rauschsperre
Z
Zusatzinformation FMS
TON Ton Ein / Aus
BEL Beleuchtung
RS1 Relaisstellenbetrieb
KLS Kommandolautsprecher
COD FMS-Kennung (Eingabe)
MTM 800 (MRT - Fahrzeugfunkgerät)
7
1
5
2
6
3
4
13
8
14
5
9
10 11 12
1 Drehschalter 2 Notruftaste 3 Anschluss Handapparat 4 Display 5 Softkey 6 Menütaste
7 Ein/Aus-Taste 8 Navigationstaste 9 Sendetaste 10 Externer Alarm 11 Lautsprechersteuertaste
12 Displaybeleuchtung 13 Alphanumerisches Tastenfeld 14 LED-Statusanzeige (rot - orange - grün)
18
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Bedienhandapparat N-32 für MTM 800 (neuer Bedienhandapparat)
Funkmeldeempfänger
Der ME I findet Anwendung bei der Alarmierung von Einsatzkräften über Funkverbindung.
Dieses Verfahren ermöglicht die Alarmierung als sogenannter „stiller Alarm“.
Für die Alarmierung stehen 163 Einzelfrequenzen (Kanäle 347-509) im Oberband zur Verfügung.
Meldeempfänger bestehen aus einem Empfänger, der dem eines Funkgerätes ähnlich ist und einem Auswerter
für eine bestimmte Tonfolge (Fünftonfolge). Die Fünftonfolge, bestehend aus fünf verschiedenen Tönen,
die individuell festgelegt werden können in den Meldeempfänger einprogrammiert sind. Bei einer Alarmierung
erzeugt der Meldeempfänger für die Dauer von 5 sec. einen lauten Weckton. Danach können Nachrichten als
Durchsage empfangen werden. Voraussetzung für die Funktion einer Alarmierung mittels FME ist jedoch, dass
sowohl die alarmierende Stelle als auch der Meldeempfänger auf demselben Funkkanal arbeiten. Nachteil für
den FME I ist der Empfang in Gebäuden (Abschirmung), die innenliegende Antenne und die Trageweise innen.
Eine weitere Variante von Meldeempfängern stellt der ME III dar, der als ortsfestes Gerät zur Steuerung von
Sirenen verwendet wird. Während der ME I mit einem wieder aufladbaren Akku betrieben wird, findet bei einem
ME III als Spannungsversorgung ein fest installiertes Netzteil Verwendung.
2-m-Wellenbereich
Für den 2-m-Wellenbereich gibt es Fahrzeugfunkgeräte und Handfunkgeräte. Fahrzeugfunkgeräte werden in
der Regel nur in Führungsfahrzeugen wie ELW 2 verbaut. Handfunkgeräte sind weit verbreitet und dienen dem
Einsatzstellenfunk.
FuG 10 / FuG 10 R
Das FuG 10 kann mit bis zu 10 Kanälen für die Verkehrsart Wechselverkehr ausgestattet sein.
In der Bezeichnung FuG 10 R, steht das R für Retrofitting. Mit dem R soll zum Ausdruck gebracht werden, dass
es sich hier um ein Gerät moderner Technik im Design des alten FuG 10 handelt.
FuG 10
FuG 10 R
3 4
1 2
8
5
6
7
9
10
11
12
1
Anschluss für Zubehör
2
Rauschsperre
3
Ein/Aus, Lautstärke
4
Antenne
5
Tonruf I
6
Tonruf II
7
Sendetaste
8
Mikrofon
9
Akku-Anzeige
10
Lautsprecher
11
Kanalwahlschalter
12
Akku
2 3
1
5+6
7
8
9
10
11
12
19
4
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
FuG 11 b
Das FuG 11b stellt die neuste Generation von 2-m Handfunkgeräten dar. Die Geräte werden von einem
Mikroprozessor gesteuert. Betriebseinstellungen können mittels Programmierung geändert werden, ohne in
das Gerät einzugreifen.
Die Handfunkgeräte FuG 11b können im Wenigkanal- oder im Vielkanalmodus betrieben werden.
Die Umschaltung von dem Wenigkanalmodus in den Vielkanalmodus ist von der Bedienoberfläche aus
möglich. Die Möglichkeit der Umschaltung kann bei allen Geräten mittels Softwareänderung gesperrt werden.
Im Wenigkanalmodus müssen mindestens 10 Kanäle einstellbar sein. Eine Änderung der Verkehrsart und der
Bandlage ist in diesem Modus nicht möglich.
Bedien- und Anzeigeelemente FuG 11 b
Die Bedienelemente des FuG 11b müssen nach der Technischen Richtlinie der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS Handfunkgerät FuG 11b) mit einheitlichen Symbolen gekennzeichnet sein.
Ein- Ausschalten
Lautstärkereglung
Kanalwahl
Rauschsperre
Tonruf
Verkehrsart
Bandlage
Der Sende- und Empfangsbetrieb wird optisch signalisiert. Wird eine Leuchtdiode verwendet, muss diese beim
Senden grün und bei dem Empfang rot leuchten. Bei einem LCD-Anzeigefeld signalisiert das Symbol ▲ mit der
Spitze nach oben den Sendebetrieb. Weist die Spitze des Dreieckes nach unten, wird empfangen ▼.
Die Betriebsdaten (Bandlage, Kanal und Verkehrsart) werden auf der Vorderseite oder der Oberseite des
Handfunkgerätes in einem Anzeigefeld dargestellt. Die dargestellte Bandlage kennzeichnet die Senderichtung.
Der Kanal wird ziffernmäßig angegeben. Der Ladezustand der Akkus wird bei allen Geräten optisch signalisiert.
Als Betriebszeit mit vollgeladenem NC-Akku sind 4 Stunden vorgeschrieben. Die Zeitangabe gilt unter
folgenden Bedingungen:
50 % Empfangsbereitschaft, 40 % Empfang (Einfall einer Trägerwelle), 10 % Senden.
AEG
EADS
Motorola
20
Bosch
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Kenwood
AEG
Bosch
SEL
Motorola
MTP 850 (HRT - Handfunkgerät)
2
1
4
3
5
17
6
9
8
10
12
8
11
7
6
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Drehschalter
Antenne
Hörkapsel
Oberes Mikrofon
Display
Seitentasten (programmierbar)
Sprechtaste
Softkey
Menütaste
Sendetaste
Ein-Aus / Beenden-Taste
Navigationstaste
Lautsprecher
Sensor Tastaturbeleuchtung
Unteres Mikrofon
16
Lautsprechertaste (Umschaltung im Einzelruf zwischen
Audioausgabe über den Lautsprecher oder Hörkapsel)
16
15 14 13
17
Seitlicher Anschluss
MTP 830
(HRT - Handfunkgerät)
MTP 850 Ex
(HRT-Handfunkgerät) Handfunkgerät)
21
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Zubehör
Besprechungseinrichtungen
Fahrzeugfunkgeräte des 4-m- und 2-m-Wellenbereich sind mit einem Handapparat mit Auflage und zusätzlich
mit einer Sendetaste ausgestattet. Beim Betätigen der Sendetaste wird der Gerätelautsprecher der Funkanlage
abgeschaltet. Handapparate gibt es in verschiedenen Ausführungen.
Für Handfunkgeräte werden Besprechungseinrichtungen als Handmikrofon und Helmsprechgarnitur
angeboten. Das abgesetzte Bedienteil verfügt über Sendetaste, Mikrofon und Lautsprecher.
Helmsprechgarnituren können an den Feuerwehrhelm angebaut werden, sie verfügen über ein Mikrofon und
einen Lautsprecher. Die Sendetaste ist zusätzlich abgesetzt und kann mittels Clip an der Schutzkleidung
befestigt werden.
Antennen
Antennen haben die Aufgabe Funkwellen zu empfangen und auszusenden. Je nach Frequenzbereich kommen
verschiedene Antennentypen zur Anwendung. Antennen sollten senkrecht zur Erdoberfläche stehen, damit sie
als Rundstrahler frei abstrahlen können. Hindernisse wie Brücken, Häuser, Bäume usw. beeinträchtigen wie zu
kurze, zu lange oder verbogene Antennen ihre Funktion erheblich.
Akkumulatoren
Akkumulatoren (Akkus) dienen zur Stromversorgung von tragbaren Funkgeräten, sie sind wieder aufladbar.
Die Hinweise der Hersteller für den Umgang mit Akkus und den dafür bestimmten Ladegeräten sind unbedingt
zu beachten.
Nicht vollständige Entladung: Beim Laden kann nicht mehr die volle Kapazität erreicht werden - MEMORYEFFEKT
Entladen
Laden
Entladen
Laden
Vollständige Entladung: Der Akku erhält beim Laden die vollständige Kapazität zurück
Entladen
Laden
Entladen
22
Laden
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Kartenkunde
Warum Kartenkunde bei der Feuerwehr ?




Orientierung in unbekanntem Gelände (Waldbrand, Bahnunfälle)
Überregionale Einsätze (z.B. Hochwasser Oderbruch)
Sucheinsätze nach vermissten Personen
Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen
- Erkundung von Wasserentnahmestellen
- Planung von Löschwasserförderstrecken (Höhenunterschiede)
- Fernmeldeplanung (geeignete Standorte für ELW oder Relaisstelle)
- Abschätzen einer Schadstoff- oder Rauchausbreitung
Was ist eine Karte?
Eine verkleinerte ebene Abbildung eines Teiles der Erdoberfläche. Die Darstellung erfolgt durch Signaturen
und Kennzeichen (Legende). Sie ist in einem bestimmten Maßstab gezeichnet, enthält das Kartenbild und in
der Regel Gittereinteilungen
Maßstab
Der Maßstab ist das Verhältnis zwischen Natur und der verkleinerten Wiedergabe auf der Karte.
Unterteilung:
 Großmaßstäbe
bis 1 : 50.000
 Mittlere Maßstäbe bis 1 : 500.000
 Kleinmaßstäbe
ab 1 : 500.000
Großmaßstab:
 1 : 50.000 1 cm auf der Karte = 500 m in der Natur = 0,5 km 2 cm auf der Karte = 1 km in der Natur
Kleinmaßstab:
 1 : 250.000
1 cm auf der Karte = 2500 m in der Natur = 2,5 km
2 cm auf der Karte = 5 km in der Natur
Kartenbild
Das Kartenbild ist eine Zusammenfassung von allem was uns die Karte zeigt.
Grundriss, Höhendarstellung, Kartenschrift, Signaturen, Kartenfarben, Kartenrand
Grundriss:
 Verkehrswege  Siedlungen  Sonstige Bodenbedeckungen  Gewässer
Kartenbild:
Höhendarstellungen
Darstellung der Höhenlinien auf der Karte
1:50.000
23
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Kartenschrift:
Sie dient der Wiedergabe von Orts-, Gelände-, Gewässernamen ... auf der
Karte. Ortsnamen verlaufen immer genau von West nach Ost.
Signaturen:
Sinnbildliche, nicht maßstabsgerechte Darstellungen.
 Grundrissignaturen:
Brücken, Gebäude,...
 Seitenrissignaturen:
Bäume, Mühlen,...
 Symbolische Signaturen: Försterei, Ruinen,...
Kartenfarben:
- Bessere Übersicht bei Mehrfarbausdruck
blau
Gewässer
grün
Wald
-Schnelles Erfassen des Kartenbildes
rot / orange
schwarz
Autobahnen und Bebauung, Verkehrswege,
Fernstraßen
Beschriftung, usw.
braun
Höhenlinien
Legende einer Karte
Kartenrand:
 Maßstab: Deutschland 1 : 50.000  Kartentitel: Wiesbaden  Ausgabe: 9-DMG  Serie: M 745
 Blattnummer: L 5914  Vermerk über Ausgabestelle-, jahr  Blattübersicht  Erklärung der Signaturen
Gittereinteilung
24
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
UTM-System
Was bedeutet UTM ? - Universale Transversale Merkator-Projektion
Diese UTM-Projektion finden wir auf den topographischen Karten der Nato, die Maßeinheit ist Meter
0
Zonen (je 6 = 60 Stück)
Zonenfeld
Bänder (20 Stück)
Zonen werden mit Zahlen und Bänder mit Buchstaben bezeichnet
Da die Darstellung der Zonenfelder noch zu ungenau ist,
werden diese in Großquadrate von 100 km Seitenlänge
eingeteilt.
Die 100-km-Quardrate werden in östlicher und nördlicher
Richtung mit Buchstaben bezeichnet. Der RheingauTaunus-Kreis liegt im Quadrat MA.
Genauer: 32 U MA
Diese Angaben sind links unterhalb der eigentlichen
Karte zu finden
25
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Und weiter:
Beim Ostwert hier 30 (weiter rechts finden wir bei
36 + 37 Eltville) und beim Nordwert hier 40, 41 und 42
(Eltville liegt bei 41 und 42)
Auffinden einer Koordinate am Beispiel: FEUERWEHR ELTVILLE
1. Zonenfeld und 100-km-Quardrat festlegen
32 U MA (kann entfallen, wenn Karten-Nr. hier L 5914 angegeben wird)
2. Mit Hilfe des Gitternetzes auf dem Kartenbild das gesuchte Objekt „einkreisen“
32 U MA 36___ 41___
3. Mit dem Kartenwinkelmesser oder Planzeiger das Objekt auf genau 100 mtr. bestimmen;
erst der Ostwert, dann der Nordwert. 32 U MA 364__ 418__
4. Die Lage des Objektes auf 10 mtr. genau abschätzen
32 U MA 3644 4181
Ergebnis: 32 U MA 3644 4181
32 U
Zonenfeld
MA
100 km Quadrat
3644
Ostwert
4181
Nordwert
DHDN 83 oder ED 50
Früher übliches Koordinatensystem in Deutschland nach Europa-Datum 50 oder Potsdam-Datum genannt.
0
Die BRD liegt in Streifen 2 - 5, ein Streifen ist 3 breit.
WGS 84
Inzwischen übliches Koordinatensystem für amtliche, zivile und militärische Kartenwerke.
0
Die BRD liegt in Zone 32 - 33, eine Zone ist 6 breit.
Wird häufig von GPS-Empfängern oder in der Luft- und Schifffahrt verwendet.
Umstellung auf WGS 84
Die Erklärungen und Einteilungen können sich auf die ED 50 beziehen. Die Landesvermessungsämter haben
in den letzten Jahren die Einteilungen auf das Weltweite Geodätische System 1984 (WGS 84) umgestellt,
dieses weicht einige Meter vom Europäischen Datum ab.
Erkennbar sind die Daten an ihrer Farbe:
ED 50 Koordinaten
Schwarz
WGS 84 Koordinaten
blau
Umrechnung auf WGS 84
Die Vorgehensweise zur Koordinatenermittlung bleibt von dieser Umstellung unberührt, subtrahieren Sie 80
mtr. vom Ostwert und 203 mtr. vom Nordwert.
ED 50
32 U
MA
WGS 84
32 U
MA
26
1335
-8
=
1327
4575
- 20
=
4555
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Funkbetriebskunde
Im Rahmen der Funkbetriebskunde werden dem Sprechfunker die elementaren und wichtigen Regelungen des
Betriebsablaufes vermittelt. Nur wenn das Bedienpersonal mit diesen Regeln in ausreichendem Maße vertraut
ist, können Betriebsstörungen weitgehend vermieden werden.
Sprechfunknachrichten
Man unterscheidet drei Arten der Sprechfunknachrichten:
 Gespräch (G)
 Durchsage (D)
 Spruch (S)
Das Gespräch ist ein Informationsaustausch zwischen zwei Teilnehmern, das nicht an eine bestimmte Form
gebunden ist. Das Gespräch stellt im täglichen Sprechfunkverkehr die am häufigsten angewendete
Nachrichtenart da.
Das Gespräch wird folgendermaßen abgewickelt:
 Die Gegenstelle wird als erstes genannt,
 dann folgt das Wort „von“,
 als nächstes wird der eigene Funkrufname genannt,
 nun folgt das Wort „kommen“.
Nachdem sich die Gegenseite mit dem Worten „Hier ...... kommen“ gemeldet hat, kann das Gespräch
begonnen werden.
Ist der Informationsaustausch beendet, schließt die Sprechfunkbetriebsstelle, die das Gespräch begonnen hat,
es mit dem Wort „Ende“.
Wichtig: Erst wenn das Gespräch mit dem Wort Ende beendet wurde, soll von einer anderen Sprechfunkbetriebsstelle ein neues Gespräch eröffnet werden.
Beispiel für ein Gespräch:
Anruf:
Antwort:
Nachrichtenaustausch:
„Leitstelle Rheingau-Taunus von Florian Eltville 1-22 kommen“
„Hier Leitstelle Rheingau-Taunus kommen“
„Sie haben alarmiert, Frage, was liegt an, kommen“
Durchsage
Die Durchsage (Sammelruf) ist ebenfalls eine formlose Nachricht. Sie ist in der Regel für mehrere Teilnehmer
gleichzeitig bestimmt. Die Merkmale einer Durchsage sind:
 der Inhalt wird, wenn möglich stichwortartig verfasst.
 der Inhalt wird, wenn erforderlich, von den Teilnehmern niedergeschrieben und aufgezeichnet
Durchsagen sind neben dem Gespräch im täglichen Sprechfunkverkehr häufig im Zusammenhang mit
Alarmierungen zu hören.
Man unterscheidet bei den Durchsagen zwei Arten:
 Durchsage ohne Bestätigung
 Durchsage mit Bestätigung
Eine Durchsage ohne Bestätigung sieht folgendermaßen aus:
Zuerst wird der eigene Rufname mit den Worten „Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an alle
Übungsteilnehmer“ genannt.
 Dann folgt die Mitteilung.
 Die Mitteilung wird wiederholt.
 Dann folgt das Betriebswort „Ende“.
Merke: Die angesprochene Gegenstelle braucht sich nicht zu melden, dass die Durchsage verstanden wurde.
Beispiel für eine Durchsage ohne Bestätigung
Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an alle Lehrgangsteilnehmer – Übungsende , Ich wiederhole;
Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an alle Lehrgangsteilnehmer – Übungsende, Ende.
27
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Eine Durchsage mit Bestätigung sieht folgendermaßen aus:
ZLST:
„Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an Florian Ausbildung 1/11,
Florian Ausbildung 1/22, Florian Ausbildung 1/30 - schalten Sie Kanal 506 GU.
Ich wiederhole, ….., bestätigen Sie nach Aufforderung. Florian Ausbildung 1-11,
kommen.
Fl. Ausbildung 1/11:
ZLST:
Fl. Ausbildung 1/22
ZLST:
Fl. Ausbildung 1/30
ZLST:
„Hier Florian Ausbildung 1 / 11 – verstanden, kommen“
„Florian Ausbildung 1 / 22 – kommen“
„Hier Florian Ausbildung 1 / 22 – verstanden, kommen“
„Florian Ausbildung 1 / 30 – kommen“
„Hier Florian Ausbildung 1 / 30 – verstanden, kommen“
„Hier Leitstelle Ausbildung, Ende.“
Erst nach Ende der Durchsage schalten die Sprechfunkbetriebsstellen auf den genannten Kanal um.
Spruch
Der Spruch ist eine formgebundene, schriftlich festgelegte Nachricht, die der aufnehmende Teilnehmer auch
schriftlich festhalten muss. Der Inhalt der Urschrift ist unverändert zu übernehmen. Der Spruch wird mit dem
Wort „Spruchanfang“ eingeleitet zwischen den Teilen des Spruches wird das Trennungszeichen als „Trennung“
mitgesprochen. Der Spruch endet mit den Worten “Spruchende - kommen“.
Die Aufnehmende Sprechfunkbetriebsstelle bestätigt den Empfang des Spruches mit dem Wort
„Empfangsbestätigung“ der Aufnahmeuhrzeit und dem eigenen Rufnamen.
Während das Gespräch und der Spruch nur bei Einsatz von Sprechfunkgeräten möglich sind, kann die
Durchsage eine Nachrichtenart sein, die auch beim Einsatz von Meldeempfängern zur Anwendung kommt.
Sprechfunkübungen im Rahmen des Sprechfunklehrganges sollten nur Gespräche und Durchsagen enthalten
Sonstige Nachrichten
Folgende Nachrichten werden bei Bedarf aus anderen Vorschriften angewendet.
Notfallmeldung nach FwDV 7
Eine Notfallmeldung ist ein über Funk (2-m-Wellenbereich) abgesetzter Hilferuf von in Not geratenen
Einsatzkräften. Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort „mayday“ eindeutig und unverwechselbar
gekennzeichnet. Dieses Kennwort muss bei allen Notfallsituationen verwendet werden.
Bei Übungen, wird das Kennwort „mayday“ nicht verwendet.
Notfallmeldungen werden wie folgt abgesetzt:
Kennwort:
Hilfe ersuchende Einsatzkraft:
Angabe des eigenen Standortes:
Lagebeschreibung:
Gesprächsabschluss:
Beispiel:
Kennwort:
Hilfe ersuchende Einsatzkraft:
Angabe des eigenen Standortes:
Lagebeschreibung:
Gesprächsabschluss:
mayday; mayday; mayday
hier <Funkrufname>
<Standort>
<Lage>
mayday – kommen!
mayday; mayday; mayday
Hier Florian Niederhausen 3/44/Angriffstrupp
Standort, 3.OG, 1. Raum rechts
Kollabierter Truppmann
mayday – kommen!
Übung
Finden während des Funkverkehrs auf dem Betriebskanal Übungen statt, sind die Übung betreffenden
Meldungen in regelmäßigen Abständen durch den Vermerk „Übung“ zu kennzeichnen.
Ist ein Übungskanal zugewiesen, kann auf den Vermerk verzichtet werden, es sollte jedoch auch hier auf den
Übungsverkehr hingewiesen werden.
Tritt während einer Übung ein tatsächlicher Notfall ein, muss die erforderliche Meldung hierzu mit dem Begriff
„Tatsache“ angekündigt werden.
Beispiel: Während einer Übung verletzt sich ein Feuerwehrangehöriger. Zur Versorgung des Verletzten
wird ein Rettungswagen (RTW) benötigt. …, Tatsache - Lagemeldung: ein verletzter Feuerwehrmann mit Armverletzung, ein RTW zum Bereitstellungsraum Süd.
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BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Alarmnachrichten
Vor Alarmnachrichten sind auf dem Betriebskanal Mehrtonfolgen (Fünftonfolgen) zur Auslösung von
Funkmeldeempfängern und / oder Sirenen wahrzunehmen.
Die Alarmnachricht wird durch die Worte “Achtung, Achtung“ und dem ungekürzten Rufnamen der Zentralen
Leitstelle (ZLST) eingeleitet. Sofern die ZLST Probealarme und Funktionskontrollen der Funkmeldeempfänger
durchführt, wird Sie die Nachricht nicht mit den Worten “Achtung, Achtung“ sondern nur mit dem
ungekürzten Rufnamen einleiten.
Beispiele:
Fünftonfolge….
Fünftonfolge….
Achtung, Achtung, hier Leitstelle Rheingau-Taunus,
Einsatz Feuerwehr Eltville, Brandeinsatz, ich wiederhole
Einsatz Feuerwehr Eltville, Brandeinsatz,
hier Leitstelle Rheingau-Taunus, Ende
Hier Leitstelle Frankfurt, mit Funktionskontrolle Funkmeldeempfänger
Florian Frankfurt 2-83-1
ich wiederhole
Funktionskontrolle Funkmeldeempfänger Florian Frankfurt 2-83-1
hier Leitstelle Frankfurt, Ende.
Vorrangstufen
Sprechfunknachrichten werden auf Grund der Dringlichkeit ihrer Beförderung in Vorrangstufen unterteilt.
Man unterscheidet in




Einfach-Nachricht
Sofort-Nachricht
Blitz-Nachricht
Staatsnot-Nachricht
Einfach-Nachrichten erhalten zur Kennzeichnung keinen besonderen Vermerk
Sofort-Nachrichten erhalten den gesprochenen Vermerk „sofort“. Eine Sofort-Nachricht kennzeichnet eine
Nachricht, die gegenüber der Einfachnachricht mit Vorrang übermittelt werden muss.
Mit dem Vermerk „Blitz“ werden höherwertige Nachrichten gekennzeichnet, nach deren Ankündigung der
Funkverkehr niederer Vorrangstufen sofort zu Unterbrechen ist. Die Anwendung der Vorrangstufe „Blitz“
darf deshalb nur erfolgen
- zum Schutz menschlichen Lebens
- zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen
- im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Bei Übungen, hier wird das Kennwort „Blitz“ nicht verwendet.
Nachrichten, die den Vermerk „Staatsnot“ tragen, dürfen nur von der Bundesregierung oder der
Landesregierung aufgegeben werden. Deshalb darf auch bei Sprechfunkübungen keinesfalls eine Nachricht
dieser Art einbezogen werden.
Sprechfunkverkehr im Gemeinsamen Funknetz
Im gemeinsamen Funknetz werden alle Sprechfunknachrichten im 4-m-Wellenbereich über Relaisstellen oder
das Gleichwellenfunknetz geführt. Hierbei ergeben sich technische und/oder organisatorisch verschiedene
Verkehrsarten und Verkehrsformen. Die Relaisfunkstellen unterscheiden sich in Ihrer Ansteuerung.
Verkehrsarten
Verkehrsarten sind von technischen Möglichkeiten der Geräte abhängige Verfahren des Nachrichtenaustausches. Sie sind ein Hinweis auf die Nutzung der Übertragungsarten.
Sie werden unterschieden in:
 Richtungsverkehr
 Wechselverkehr
 Gegenverkehr
29
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Richtungsverkehr
Beim Richtungsverkehr wird nur in eine Richtung gesendet bzw. empfangen, Anwendung z.B.
Funkmeldeempfänger und Sirenenalarmierung.
S
ALARM F2
E
FuG 8 b mit Alarmgeber
in der Leitstelle
Meldeempfänger
Wechselverkehr
Beim Wechselverkehr wird auf einer Frequenz abwechselnd gesendet und empfangen.
Sender / Empfänger haben die gleiche Bandlage, da nur ein Übertragungsweg (eine Frequenz)
genutzt wird. Nur ein Funkteilnehmer kann senden, während alle anderen empfangen, es kann nur in
Sendepausen unterbrochen werden.
Die Verkehrsart „Wechselverkehr“ wird bei Funkbetriebsübungen im 4 m-Wellenbereich und der
Verkehrsabwicklung im 2 m-Wellenbereich verwendet.
S
S
E
E
W/O oder W/U
poder
W/O oder W/U
poder
Gegenverkehr
Beim Gegenverkehr kann gleichzeitig gesendet und empfangen werden. Sender und Empfänger haben nicht
die gleiche Bandlage, es werden zwei Übertragungswege (zwei Frequenzen), also ein Frequenzpaar genutzt.
Sender und Empfänger können jederzeit unterbrochen werden. Gegenverkehr kann allerdings nur mit
gegenverkehrsfähigen Sprechfunkgeräten durchgeführt werden, z.B. FuG 7b oder FuG 8b. Bei diesen Geräten
ist die Antenne über eine Antennenweiche ständig mit dem Empfänger und dem Sender verbunden, so dass
die Antenne gleichzeitig als Sende- und Empfangsantenne wirken kann.
S
E
E
S
G/O
G/U
Verkehrsformen bestimmen das Zusammenwirken von Sprechfunkbetriebsstellen und werden nach den
Verkehrserfordernissen festgelegt. Sie sind nach der Festlegung ein Hinweis auf bestehende Verbindungsmöglichkeiten.
Sie werden unterschieden:
 Linienverkehr
 Sternverkehr
 Kreisverkehr
 Querverkehr
Linienverkehr
Im Linienverkehr sind am Nachrichtenaustausch nur zwei Sprechfunkbetriebsstellen beteiligt und wird hauptsächlich mittels Handfunkgeräten im 2 m-Wellenbereich (FuG 10, FuG 11b) durchgeführt.
30
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Sternverkehr
Beim Sternverkehr können mehrere Sprechfunkbetriebsstellen mit einer bestimmten Sprechfunkbetriebsstelle
(Sternkopf) innerhalb eines Funkverkehrskreises Nachrichten austauschen. Ein Nachrichtenaustausch kann
grundsätzlich nur mit dem Sternkopf erfolgen, aber nicht untereinander. Die Verkehrsform „Sternverkehr“ findet
im Gleichwellenfunknetz Anwendung, der Sternkopf ist hierbei die Zentrale Leitstelle. Durch die Technik ist die
Vorrangstellung des Sternkopfes gesichert.
C
B
A
D
E
A = Sternkopf (Leitstelle)
B - E = Sprechfunkbetriebsstelle
Kreisverkehr
Beim Kreisverkehr können mehrere Sprechfunkbetriebsstellen gleichberechtigt innerhalb eines Funkverkehrskreises Nachrichten miteinander austauschen. Das besondere Merkmal des Kreisverkehrs ist:
„Jeder hört jeden; jeder kann mit jedem sprechen - alle sind gleichberechtigt“
C
B
A
D
E
A = Sternkopf (Leitstelle)
B - E = Sprechfunkbetriebsstelle
Querverkehr
Beim Querverkehr findet ein Nachrichtenaustausch zwischen Sprechfunkbetriebsstellen verschiedener
Funkverkehrsbereiche/-kreise statt. Die Abwicklung erfolgt mittels „Funkvermittlung“ durch die Leitfunkstellen.
Leitstelle
LM
Leitstelle
RTK
31
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Arbeitsweise und Arten von Relaisfunkstellen
Eine mit einer wirksamen Relais-Schaltung eingerichteten Funkanlage schließt beim Empfang eines
bestimmten Signals (Steuersignal) einen Schalter (Relais), der den Ausgang des Empfängers mit dem Eingang
des Senders verbindet. Relaisfunkstellen senden im Oberband und empfangen im Unterband. Im Gegensatz
dazu senden alle anderen Sprechfunkbetriebsstellen im Unterband und empfangen im Oberband. Eine von der
Sprechfunkbetriebsstelle im Unterband gesendete Nachricht wird von der Relaisstelle im Unterband
empfangen und sofort wieder im Oberband ausgesendet.
Da bei allen Sprechfunkbetriebsstellen der Empfänger im Oberband arbeitet, können diese und der Sendende,
der seine eigene Sprache hört, die Nachricht mithören. Obwohl beim Relaisbetrieb zwei Übertragungswege
genutzt werden, muss die Verkehrsabwicklung wie beim Wechselverkehr erfolgen. Im gemeinsamen Funknetz
des Land Hessen kommen Relais-Schaltungen (RS) mit folgenden Ansteuervarianten zur Anwendung:
Steuersignal Trägerwelle (RS 1)
Relaisfunkstellen sind mit einem Auswerter für die Trägerwelle ausgestattet, dies bedeutet, dass die
Relaisfunkstelle für die Dauer des Einfalls einer Trägerwelle durchgeschaltet ist.
Relaisstelle
Oberband
E
S
E
Unterband
S
E
S
G/O
G/U
Steuersignal
Tonruf I (RS 3) und Tonruf II (RS 2)
Relaisfunkstellen, sind mit einem Auswerter für Tonruf I oder II ausgestattet, wird der Tonruf von der
Relaisfunkstelle empfangen, wird diese zeitgesteuert durchgeschaltet. Nach ca. 45 sec. endet die Empfangsbereitschaft und die Relaisfunkstelle schaltet ab. Durch erneutes Drücken des Tonruf´s kann die Relaisfunkstelle wieder aktiviert werden.
S
ca. 45 sec.
RUF I
TRA
ZS
Zeitschaltuhr
Tonrufauswerter
E
G/O
Alarmierungsverfahren
Die Zentralen Leitstellen verfügen über Einrichtungen zur Alarmierung von Einsatzkräften. Das Verfahren
ermöglicht die Alarmierung über Meldeempfänger als stiller Alarm sowie die Steuerung von Sirenen als lauter
Alarm. Jede Alarmierung wird durch die Belegung des Betriebskanals und der Durchsage „Achtung, Achtung,
hier Leitstelle <Stadtname> mit Alarmierung!“ bzw. „Achtung, Achtung, hier Leitstelle <Kreisname> mit
Alarmierung!“ angekündigt. Danach erfolgt das Aussenden der Fünftonfolge. Die Ankündigung der Alarmierung
soll alle empfangenden Sprechfunkbetriebsstellen zur Funkstille anhalten, denn eine Alarmierung hat stets
Vorrang vor anderen Nachrichten.
Die bei der Alarmierung notwendigen Sprechfunknachrichten werden wie folgt unterschieden:
 Sprechfunknachrichten bei Alarm
 Sprechfunknachrichten bei Probealarm/Funktionskontrolle
Eine Sprechfunknachricht bei Alarm wird mit den Worten „Achtung, Achtung“ vor dem Rufnamen der ZLST und
dem Sammelruf eingeleitet. Die Nachricht wir einmal wiederholt.
Beispiel:
Ankündigung der Alarmmeldung: Achtung, Achtung, hier Leitstelle Frankfurt mit Alarmierung!“
Aussenden der Fünftonfolge mit folgender Durchsage:
„Achtung, Achtung, hier Leitstelle Frankfurt, Einsatz Christoph 2, Verkehrsunfall eingeklemmte Person,
ich wiederhole, Einsatz Christoph 2, Verkehrsunfall eingeklemmte Person, hier Leitstelle Frankfurt, Ende.
Die Sprechfunknachricht bei einem Probealarm beginnt mit dem Rufnamen der Leistelle.
32
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Danach erfolgt der Hinweis auf den Probealarm und der Sammelruf, der Nachrichteninhalt wird einmal
wiederholt. Die Worte „Achtung, Achtung“ dürfen im Nachrichtentext nicht verwendet werden.
Beispiel
Ankündigung der Alarmmeldung:
„Hier Leitstelle Rheingau-Taunus mit Alarmierung!“
Aussenden der Fünftonfolge mit folgender Durchsage:
„Hier Leitstelle Rheingau-Taunus, Probealarm für die Feuerwehr Wallrabenstein, ich wiederhole
Probealarm für die Feuerwehr Wallrabenstein, hier Leitstelle Rheingau-Taunus, Ende“
Für die Betriebssicherheit der Alarmierungseinrichtungen sind regelmäßige Funktionskontrollen notwendig.
Die Abwicklung erfolgt im gleichen Ablauf wie beim Probealarm, jedoch ist stattdessen der Hinweis auf die
Funktionskontrolle erforderlich.
Durchführung des Sprechfunkverkehrs
Der Fernmeldeverkehr ist diszipliniert und so kurz wie möglich abzuwickeln.
Die Faustregel „ So kurz wie möglich, so umfassend wie nötig“ sollte stets eingehalten werden.
Jede Sprechfunkbetriebstelle hat sich beim Eintreten in den eigenen Funkverkehrskreis bei der zuständigen
ZLST anzumelden und beim Verlassen unter Angabe des Grundes abzumelden.
Beim Eintreten und beim Verlassen eines anderen Funkverkehrskreis ist ebenso zu verfahren.
Die Erlaubnis zum Eintreten in einen anderen Funkverkehrskreis muss in jedem Fall bei der Betriebsleitung
eingeholt werden. Dies gilt besonders für das Eintreten in einen Funkverkehrskreis der polizeilichen BOS.
Beispiel
„Leitstelle Limburg von Florian Niedernhausen 3-19, kommen.“
„Hier Leitstelle Limburg, kommen.“
„In Ihrem Funkverkehrskreis auf der A 3, mit einer Materialfahrt zur Fa. Bosch, kommen.“
„Verstanden, kommen.“ „ Ende“
Rufnamensystematik
Eine wichtige taktische Information für das Bedienpersonal von Sprechfunkanlagen ist der Funkrufname der
jeweiligen Sprechfunkbetriebsstelle.
Der Funkrufnamenkatalog gibt die Rufnamenstruktur der „nichtpolizeilischen BOS“ im Lande Hessen vor, er gilt
für Einheiten und Einrichtungen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes in Hessen.
Der Funkrufnamen besteht aus:
- Kennwort für Behörde und Organisation - Ortsbezeichnung - Standortkennzahl
- Kennzahl für das Einsatzfahrzeug - und ggf. einer Untergliederung
Das Kennwort kennzeichnet zu welcher Organisation die Sprechfunkbetriebsstelle im Rahmen der
nichtpolizeilichen BOS gehört.
Die Ortsbezeichnung weist auf den Standort der Sprechfunkbetriebsstelle hin.
Die Standortkennzahl weist auf das entsprechende Feuerwehrhaus einer Stadt/Gemeinde hin.
Die Kennzahl bezeichnet die Art des Fahrzeuges bzw. der Sprechfunkbetriebsstelle.
Beispiel: Florian Hünstetten 10-64-(1)
Untergliederung
Sollten an einem Standort mehrere gleichartige Fahrzeuge vorhanden sein, so werden diese mit einer
Unterscheidungskennziffer durchnummeriert.
Bsp.: Florian Eltville 1-19-1 / Florian Eltville 1-19-2 / Florian Eltville 1-19-3
Bei nur einem Fahrzeug lautet diese formal „1“, muss jedoch für das Fahrzeug selbst nicht gesprochen werden.
Handfunkgeräte werden mit einer nachgestellten Ziffer unterschieden. Das erste Handfunkgerät erhält eine „1“
die im Sprechfunkverkehr nicht weggelassen wird.
Bsp.: Florian Eltville 1-19-11 (erstes Handfunkgerät, des ersten MTW der Feuerwehr Eltville)
(gesprochen eins-neunzehn-elf)
Florian Eltville 1-19-21 (erstes Handfunkgerät, des zweiten MTW der Feuerwehr Eltville)
(gesprochen eins-neunzehn-einundzwanzig)
Florian Eltville 1-19-32 (zweites Handfunkgerät, des dritten MTW der Feuerwehr Eltville)
(gesprochen eins-neunzehn-zweiunddreißig)
33
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
In der Regel ist von folgender Zuordnung auszugehen (Beispiel LF 10/6)
-
Florian Hünstetten 3-43-11
Florian Hünstetten 3-43-12
Florian Hünstetten 3-43-13
Florian Hünstetten 3-43-14
Florian Hünstetten 3-43-15
Florian Hünstetten 3-43-16
Fahrzeugführer
Maschinist
Melder (ggf.)
erster Trupp / Angriffstrupp
zweiter Trupp / Wassertrupp
dritter Trupp / Schlauchtrupp
Auf die vereinfachte Sprechweise wir ausdrücklich hingewiesen!
Anstelle von Florian Hünstetten 3-43-11 ist auch möglich Florian Hünstetten 3-43 Fahrzeugführer.
Werkfeuerwehren führen den Firmennamen an Stelle der Ortsbezeichnung - Bsp.: Florian InfraServ 10
Die Landesausbildungsstätten für den Brandschutz, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst führen an
Stelle der Ortsbezeichnung den Namen: SCHULE HESSEN.
Das Hessische Ministerium des Innern sowie Landesverbände verwenden den Namen: HESSEN
Merke: Funkrufnamen werden grundsätzlich zugeteilt.
Kennwörter der Organisationen
Akkon
Bergwacht
Christoph
Florian
Heros
Johannes
KatS
Tetra
Pelikan
Rettung
Rotkreuz
Sama
Johanniter Unfallhilfe - JUH
Bergwacht des DRK
Rettungshubschrauber
Feuerwehr
Technische Hilfswerk – THW
Malteser Hilfsdienst - MHD
Katastrophenschutz
Landesbetriebsstelle Digitalfunk
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft - DLRG
Private Rettungsdienstunternehmen
Deutsche Rotes Kreuz - DRK
Arbeiter-Samariter-Bund - ASB
Funkmeldesystem
Das Funkmeldesystem (FMS) beschreibt eine technische Möglichkeit, bei dem Standartmeldungen durch ein
Datentelegramm an die Leistelle gesendet werden, der Funkverkehr im Klartext kann hierbei entfallen.
FMS-Statusmeldungen werden durch ein FMS-Zusatzgerät gesendet, welches auch in den Handapparat
integriert sein kann.
FMSStatus
0
Bedeutung
Notruf
Nach Betätigen des Status 0 wir automatisch für mindestens 30 Sekunden das Senden des Funkgerätes
aktiviert. Alle empfangenden Srechfunkbetriebsstellen auf dem Betriebskanal hören den Notrufsendenden
Im Digitalfunk wird die 0 als Sprechwunsch (Kontaktaufnahme zur ZLST) verwendet
1
2
3
4
5
6
7
8
9
einsatzbereit über Funk erreichbar
einsatzbereit auf der Wache
Einsatzauftrag übernommen (auf dem Fahrt zur Einsatzstelle)
Ankunft an der Einsatzstelle
Sprechwunsch (analog Funk / Kontaktaufnahme zur ZLST)
nicht einsatzbereit
Patient aufgenommen und Abfahrt zum Transportziel, überwiegend im
Rettungsdienst und Krankentransport angewendet
Ankunft am Zielort, überwiegend im Rettungsdienst und Krankentransport
angewendet
Handquittung, teilweise unterschiedliche Nutzung (z.B. Notarzt am NEF)
34
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Betriebsworte und Verkehrsabwicklung
Merke: Der Fernmeldeverkehr ist so diszipliniert und so kurz wie möglich abzuwickeln, um dies
zu verwirklichen werden im Sprechfunkverkehr sogenannte Betriebsworte verwendet.
Sie
von
hier
Kommen
ich berichtige
ich wiederhole
Wiederholen Sie
Wiederholen Sie
 ab ... /
 bis ...
 von ...
 alles nach ...
 von ... bis ...
Buchstabieren Sie
ich buchstabiere
Nicht zu hören-Ende
Frage
verstanden
Ende
Warten Sie
ich rufe wieder
Achtung, Achtung
Mayday
Tatsache
Übung
Alle Teilnehmer sind mit „SIE“ anzusprechen
Ankündigung des eigenen Rufnamens bei Gesprächseröffnung
Ankündigung des eigenen Rufnamens bei der Anrufantwort
Gegenstelle wird zur Antwort aufgefordert
Sprechfunkbetriebsstelle kündigt die Berichtigung eines Sprechfehlers an
Ankündigung, das die Meldung wiederholt wird
Aufforderung der Gegenstelle, die gesamte Meldung zu wiederholen
Aufforderung der Gegenstelle, einen bestimmten Nachrichtenteil zu wiederholen
Gegenstelle wird aufgefordert, ein schwer verständliches Wort zu buchstabieren
Ankündigung einer Sprechfunkbetriebsstelle, dass ein schwer verständliches
Wort buchstabiert wird
Beendigung eines Sprechfunkverkehrs, nachdem sich die angesprochene
Gegenstelle – nach mehrmaligem (3x) Anruf – nicht gemeldet hat
Ankündigung einer Frage
Bestätigung das der Anruf verstanden wurde
Beendigung eines Sprechfunkverkehrs, der Betriebskanal ist für andere frei
Gegenstelle wird zum Warten aufgefordert
Ankündigung einer nicht aufnahmebereiten, angerufenen Sprechfunkbetriebsstelle, bei Wiederherstellung der Aufnahmebereitschaft erneut anzurufen
Ankündigung einer Alarmierung durch die Leitstelle
Notfallmeldung im Atemschutzeinsatz (FwDV 7, Ziffer 7.6)
Ankündigung einer Tatsachenmeldung während einer Übung
Besonderer Vermerk zur Kennzeichnung von Übungsnachrichten auf dem
Betriebskanal
Einsatzabwicklung
Im Laufe des Einsatzes werden mit der Leitstelle Informationen ausgetauscht, die zur Lenkung und
Dokumentation des Einsatzes dienen.
Auftrag erfragen / Abmeldung
Den Einsatzauftrag erst erfragen, wenn das ausrückende Fahrzeug mit genügend Einsatzkräften besetzt ist.
Der Einsatzauftrag ist über den vollständigen Wortlaut zu wiederholen, dies gilt auch für Koordinatenangaben,
um Missverständnisse auszuschließen, anschließend ist die Besatzungsstärke mitzuteilen.
Bei Versendung eines Alarmfaxes ist nur die Besatzungsstärke mitzuteilen. Hierdurch wird eine weitere
Belastung (Mehrfachgespräche) des Funkkanals vermieden.
Eintreffmeldung
Mitteilung an die ZLST, das sich das Einsatzfahrzeug am Einsatzort befindet.
Lagemeldung
Meldung über Art, Umfang und Maßnahmen am Einsatzort und den weiteren Bedarf an der Einsatzstelle
(Nachforderung, z.B. weitere Einsatzkräfte, Geräte, usw.).
- Wo bin ich? - Was ist hier los? - Was habe ich unternommen? - Was benötige ich noch?
Beispiel:
„ … Lagemeldung, Erbacher Straße 8, Feuer in einer Küche, 1 PA-Trupp mit C-Rohr zur Brandbekämpfung,
1 Lüfter im Einsatz, 1 weibl. Person mit Rauchgasintoxikation gerettet, 2 RTW, 1 NEF zur Einsatzstelle,
kommen…“
35
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Schlussmeldung
Nach Beendigung des Einsatzes erfolgt in der Regel eine Lagemeldung, die das Einsatzende kennzeichnet
und in der abschließende Maßnahmen übermittelt werden.
Für die Rückfahrt zur Unterkunft sollte der Leitstelle der tatsächliche Zustand des Einsatzmittels übermittelt
werden (einsatzbereit, bedingt einsatzbereit oder nicht einsatzbereit).
Zurückmeldung
Die Ankunft an der Unterkunft wird ebenfalls der Leitstelle mitgeteilt.
Bereitmeldung
Erst wenn das Fahrzeug wieder voll einsatzbereit ist, erfolgt die Bereitmeldung. Diese kann auch telefonisch
übermittelt werden. Gegebenenfalls können die Bereitmeldung und die Zurückmeldung auch in einer Meldung
erfolgen.
Buchstabieralphabet
A
E
K
P
U
Z
Anton
Emil
Konrad
Paula
Ulrich
Zacharias
Ä
F
L
Q
Ü
Ärger
Friedrich
Ludwig
Quelle
Übermut
B
G
M
R
V
Berta
Gustav
Martha
Richard
Viktor
C
H
N
S
W
Cäsar
Heinrich
Nordpol
Samuel
Wilhelm
Ch
I
O
Sch
X
Charlotte
Ida
Otto
Schule
Xantippe
D
J
Ö
T
Y
Dora
Julius
Ökonom
Theodor
Ypsilon
Betriebsleitung
Die Betriebsleitung für den Brandschutz, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst im Land Hessen ist das
Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS). Es delegiert weiter an die nachgeordneten
Betriebsleitungen in der Reihenfolge Leitfunkstelle, Zentrale Leitstelle und den Führer der taktischen Einheit.
Die Aufgaben der Betriebsleitungen werden im Rahmen der gültigen Dienstvorschriften geregelt. Eine Aufgabe
der Funküberwachung ist die Überwachung der Funkdisziplin sowie die technische Überwachung des
Sprechfunkbetriebes.
Im gemeinsamen Funknetz wird die Funküberwachung wie folgt wahrgenommen.
 In den Funkverkehrskreisen durch die Zentralen Leitstellen
 In den Funkverkehrsbereichen durch die Leitfunkstellen
 Für die Funkverkehrsbereiche durch die Funküberwachung beim Präsidium für Technik, Logistik und
Verwaltung – PTLV (Polizei Hessen)
Über die Ergebnisse der Überwachung wird dem zuständigen Ministerium des Landes regelmäßig berichtet.
Funkbetriebliche Weisung
Eine wichtige Funktion der Betriebsleitung ist die Weisungsbefugnis in allen betrieblichen Angelegenheiten.
Dabei müssen eine Reihe von Grundsätzen beachtet werden:
 Weisungen sind nur an bestimmte, klar bezeichnete Empfänger und nicht in unbestimmter Form an
eine Gruppe von Empfängern zu erteilen.
 Weisungen sind inhaltlich klar zu formulieren.
 Der Weisungsbefugte hat sich zu vergewissern, dass seine Weisungen verstanden wurden.
Werden diese Grundsätze nicht beachtet, so trägt der Weisungsbefugte die Verantwortung für die Folgen.
Beispiele:
Die Leitstelle weist eine Sprechfunkbetriebsstelle an, mit ihrem Anruf zu warten.
„Hier, Leitstelle Rheingau-Taunus, warten, ich spreche Sie wieder an, Ende“
Die Leitstelle weist eine Sprechfunkbetriebsstelle an, Funkdisziplin zu bewahren.
„Hier, Leitstelle Rheingau-Taunus, bewahren Sie Funkdisziplin, Ende“
Die Leitstelle weist mehrere Sprechfunkbetriebsstellen an, den Funkkanal zu wechseln:
„Hier, Leitstelle Rheingau-Taunus, schalten Sie Kanal 408 Gegenverkehr, Unterband, ich wiederhole, schalten
Sie Kanal 408 Gegenverkehr, Unterband,…“
Dasselbe kann im Bereich Digitalfunk vorkommen, wobei zwei Möglichkeiten in Betracht kommen.


Ein Gruppenwechsel durch manuelle Umschaltung am Endgeräte durch den Anwender
Ein Gruppenwechsel im Netzbetrieb automatisch durch die Leitstelle
36
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Verhalten bei Störungen
Eine Betriebsstörung, z. B. der Ausfall einer ortsfesten oder mobilen Sprechfunkbetriebsstelle, ist der
zuständigen Betriebsleitung sofort zu melden. Dies gilt auch für Störungen, die den Sprechfunkverkehr
erheblich beeinträchtigen.
Liegt eine Störung des Funkgerätes vor, muss der Sprechfunker erkennen können, ob die Ursache in einem
technischen Defekt oder in einer fehlerhaften Geräteeinstellung liegt. Während ein technischer Defekt in der
Regel nur von Fachpersonal in einer Werkstatt behoben werden kann, müssen Korrekturen an den
Geräteeinstellungen durch den Sprechfunker vorgenommen werden.
Bedingt durch die Ausbreitungseigenschaften der Funkwellen, die im Folgenden näher erläutert werden,
kann es ebenfalls zu Problemen im Sprechfunkverkehr kommen. Auch diese Zusammenhänge müssen einem
Sprechfunker unbedingt bekannt sein.
Das heißt: Ruhe bewahren, Funkgerät überprüfen, Standortwechsel vornehmen, Meldung der Störung an die
Betriebsleitung
Diese Störungen können auch in der Betriebsart TMO im Digitalfunk vorkommen, ist kein Gruppenruf möglich,
kann es erforderlich sein die Feldstärke (Anzeige) im Display zu beobachten und ggf. einen Standortwechsel
durchzuführen. Desweiteren kann es sein, das ein bestehender Gruppenruf erst beendet werden muss, bevor
man in die Gruppe sprechen kann.
Ausbreitungseigenschaften der Meterwellen
Die in einem Funkgeräte erzeugten und über die Antenne abgestrahlten elektromagnetischen Wellen (Funkwellen) breiten sich nach allen Richtungen frei im Raum aus. Ihre Ausbreitungsgeschwindigkeit beträgt dabei
300.000 km/sec. (Lichtgeschwindigkeit). Die bei den BOS verwendeten Frequenzen oberhalb von 30 MHz
( Ultrakurzwellen) haben ihre Ausbreitung quasi lichtähnliche Eigenschaften, d.h.:

sie breiten sich geradlinig aus,

sie sind beugungsfähig,

sie sind abschattungsfähig und absorbierbar,

sie sind reflektierbar
Funkwellen breiten sich geradlinig aus, ähnlich wie ein Lichtstrahl. Man kann diese Art der Ausbreitung gut mit
einem stark gebündeltem Lichtstrahl (Laser) vergleichen, bzw. „sichtbar“ machen.
Diese Ausbreitungseigenschaft macht eine Nutzung vornehmlich für den Nahverkehr möglich.
Treffen Funkwellen auf eine Kante (z.B. eine Dachkante) können sie, ebenfalls gut vergleichbar mit einem
Laserstrahl, an der Kante leicht abgelenkt, gebeugt werden.
Wenn Funkwellen „aufgefangen“ bzw. von Hindernissen „geschluckt“ werden, spricht man davon dass sie
abgeschattet bzw. absorbiert werden (Personengruppen, Stahlbeton, Gebäude, Tunnel). Der sich einstellende
Effekt ist jeweils der, dass sich hinter dem Hindernis keine Funkwellen mehr ausbreiten.
Berge und Häuserschluchten absorbieren zwar direkte Strahlen, jedoch werden ebenfalls an ihnen Funkwellen
häufig auch reflektiert. Diese Reflektion ermöglicht somit häufig erst eine ausreichende Funkversorgung.
Reflektierte Funkwellen können sich im günstigsten Fall derart überlagern, dass sie sich verstärken.
Im ungünstigen Fall heben sie sich auf, diesen Vorgang nennt man Interferenz.
Reichweite
Hierunter versteht man die größtmögliche Entfernung zwischen einer sendenden und einer empfangenden
Sprechfunkbetriebsstelle, bei der gerade noch eine Verständigung möglich ist.
Bei mobilen Sprechfunkbetriebsstellen können nicht ausreichende Reichweiten, bedingt durch unzureichende
Ausbreitungsverhältnisse, meist schon durch einen geringen Standortwechsel deutlich verbessert werden.
Ausbreitungseigenschaften der Meterwellen
Geradlinige
Ausbreitung
Abschattung
Absorption
Reflektierbar
37
Beugungsfähig
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Anlage 1
Fehlersuche / mündlich
Durchsage mit Bestätigung
Durchsage ohne Bestätigung
Gespräch
Lagemeldung
Umschaltung
Florian Ausbildung 09= Leitstelle
Einsatzstelle erreicht
G
U
Ausfahrt / Besatzung
W
O
Auf Funk
Verkehrsart
Bandlage
Auftrag vergeben
Kanal
Unterkunft erreicht
4m-Band
Einsatzende/Einsatzbereit
FUNKPLAN SPRECHFUNKAUSBILDUNG
Digital DMO
PlatzNr.
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
1 / 11
1 / 22
1 / 44
1 / 30
1 / 51
1 / 54
1 / 48
1 / 19
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 8
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 2
1
2
3
4
5
6
7
8
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
2 / 11
2 / 22
2 / 44
2 / 30
2 / 51
2 / 54
2 / 48
2 / 19
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 8
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 2
9
10
11
12
13
14
15
16
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
3 / 11
3 / 22
3 / 44
3 / 30
3 / 51
3 / 54
3 / 48
3 / 19
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 8
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 2
17
18
19
20
21
22
23
24
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
Florian Ausbildung
4 / 11
4 / 22
4 / 44
4 / 30
4 / 51
4 / 54
4 / 48
4 / 19
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 8
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 2
Besatzung: 1 / 5
Besatzung: 1 / 2
25
26
27
28
29
30
31
32
Absetzen einer Lagemeldung:
1. Wo bin ich?
Ort / Straße / Hausnummer
2. Was ist hier los?
Vorgefundene Lage
3. Was habe ich unternommen?
Tätigkeiten die ausgeführt wurden, Eingesetzte Geräte
4. Was brauche ich noch?
Feuerwehrfahrzeuge, Rettungsdienst, Behörden, usw.
38
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Anlage 2
Absetzen von Meldungen
„Unklare Lage“ oder „Lage wird erkundet"
Eine Meldung, die vor allem in den ersten Minuten an der Einsatzstelle zutreffend sein kann. Die Erkundungen
laufen noch, die Lage ist (noch) unübersichtlich. Ggf. sollte eine Begründung mitgeliefert werden, warum die
Lage unklar ist. Wenn notwendig, eine Nachforderung von Kräften zur Verstärkung nicht vergessen.
„Feuer (Lage) unter Kontrolle!" oder „Feuer im Griff!"
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine weitere Ausbreitung der Gefahr nicht erfolgen kann und eine
Gefahrenausbreitung jeglicher Art sicher auszuschließen ist!
„Feuer (Gefahr) eingegrenzt / eingedämmt!"
Vor allem bei länger dauernden Einsätzen (z.B. Waldbrände) wird damit eine Aussage über die Kontrolle des
Schadensereignisses getroffen, da sich das -z.B. ein Waldbrand - durch auffrischende Winde schlagartig
ändern kann.
"Nachlöscharbeiten"
Das Feuer ist nicht aus, in jedem Fall aber "unter Kontrolle" oder "in Gewalt“.
Eine Brandausbreitung ist nicht mehr zu erwarten und dient lediglich dazu, um zum Ausdruck zu bringen, dass
das Feuer weitgehend gelöscht ist und nunmehr ohne Hektik bei Nachlöscharbeiten einzelne Glutnester und
Flammen noch abgelöscht werden müssen, bis dann "Feuer aus“ gemeldet werden kann.
„Feuer aus!" bzw. "Gefahr beseitigt!"
mit dieser Rückmeldung ist quasi der Primäreinsatz der Feuerwehr erledigt.
,,Aufräumungsarbeiten"
Eigentlich ein sich selbst erklärender Begriff. Er ist aber so umfassend, dass vom Schläuche einsammeln bis
hin zum Abtragen von Heu etc. damit alles gemeint sein kann. Er kann und sollte deshalb für das
Einsatzprotokoll gerade bei der Bekämpfung von Sekundärgefahren (Ausbreitung verunreinigten Löschwassers
durch Abpumpen verhindern) genauer präzisiert werden. Wobei die Tätigkeit „Löschwasser durch Saugwagen
abpumpen etc.“, im Regelfall in der originären Zuständigkeit anderer Ämter und Behörden liegt.
„Brandwache verbleibt noch an EST“
Nach einem Feuer sollte unbedingt noch eine Brandwache gestellt werden - es sei denn, der Einsatzleiter ist
sich absolut sicher, dass das Feuer auch wirklich aus ist.
Es zeugt von schlechtester Arbeit einer Feuerwehr, wenn nach der Meldung „Feuer aus - Brandstelle an
Polizei oder Eigner übergeben“ anschließend noch sogenannte „Garantiearbeiten“ durchgeführt werden
müssen. Die rechtlichen Konsequenzen hierfür können für einen Einsatzleiter erheblich sein.

Nach wie vor ist es für die Einsatzabwicklung von großer Bedeutung, dass an der Einsatzstelle von der
Feuerwehr mindestens ein Feuerwehrmitglied für die Leitstelle am 4m - Funkgerät als Ansprechpartner zur Verfügung steht.


Bei Großveranstaltungen, wie Wettbewerbe, Weihnachtsbaumsammlungen etc. genügt „Ausfahrt“
bzw. wieder „Feuerwehrhaus ein, Geräteabschaltung“ an die Leitstelle abzusetzen.

Um eine weitere Überlastung des Kanals zu vermeiden, ist der Funkverkehr für eine
Einsatzkoordinierung an der Einsatzstelle vorrangig im 2 m-Band durchzuführen.
Städte und Gemeinden haben entsprechende Geräte in ausreichender Anzahl für die Ortsteilwehren
bereit zu stellen.

Den Einsatzort erst erfragen, wenn das ausrückende Fahrzeug mit genügend Einsatzkräften besetzt ist.
Nach Wiederholung des Einsatzortes ist die Besatzungsstärke mitzuteilen. Hierdurch wird eine weitere
Belastung (Mehrfachgespräche) des Funkkanals vermieden.
Bei Unwettern etc. schwere Gewitter (z.B. Kyril, Emma mit vielen FF im Einsatz!) ist von der
eingesetzten Feuerwehr selbsttätig eine eigene Einsatzdokumentation in schriftlicher Form zu führen,
da die Leitstelle funkmäßig nicht in der Lage ist, jeden kleinen Baum etc. einzeln für die Ortsteilwehren
zu notieren. Bei Bedarf wird eine gesonderte Verteilung der Funkkanäle durch die Leitstelle angeordnet.
Die Einsatzdokumentation ist in geeigneter Weise an die ZLS zu übermitteln.
Fax: 06124 / 13 13 oder Email: Info@zlsrtk.de
39
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Anlage 3
Funkrufnamenkatalog
Rufnamenstruktur der „nichtpolizeilichen BOS“ im Land Hessen
1. Allgemeines:
Der Funkrufnamenkatalog gilt für Einheiten und Einrichtungen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und
Rettungsdienst in Hessen.
Die Funkrufnamen setzen sich aus einem
Kennwort für die Behörde oder Organisation,
der Ortsbezeichnung,
der Standortkennzahl,
einer Kennzahl für die Einsatzfahrzeuge und
ggf. einer weiteren Untergliederung zusammen.
2. Kennwort:
Kennwort
AKKON
BERGWACHT
CHRISTOP
FLORIAN
HEROS
JOHANNES
KATS
TETRA
PELIKAN
RETTUNG
ROTKREUZ
SAMA
Textlicher Begriff
Johanniter Unfallhilfe
Bergwacht im DRK
Rettungshubschrauber
Feuerwehr
Technisches Hilfswerk
Malteser-Hilfsdienst
Katastrophenschutz
Landesbetriebsstelle Digitalfunk
Deutsche Lebens-Rettung-Gesellschaft
Private Rettungsdienstunternehmen
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter-Samariter-Bund
Bemerkung
1)
2)
1) Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat einen eigenen bundesweit einheitlichen Funkrufnamenkatalog.
2) organisationsübergreifende Betriebsstelle mit fernmeldetechnischer Aufsichtsfunktion
3. Ortsbezeichnung
Die Ortsbezeichnung wird durch den Namen der Region, des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der
Gemeinde (ohne Ortsteilnamen) angegeben
Einheiten der kommunalen Feuerwehr führen die Ortsbezeichnung der Gemeinde des Stationierungsortes.
Beispiel: Florian Hünstetten - .......
Werkfeuerwehren führen im Funkrufnamen den Firmennamen oder eine sinnfällige Abkürzung an Stelle der
Ortsbezeichnung
Beispiel: Florian Flughafen - .......
In Fällen der Namensgleichheit von Landkreis und einer Stadt wird, falls eine Verwechselungsgefahr besteht,
dem Landkreis das Wort „KREIS“ vorangestellt.
Beispiel: Florian Groß-Gerau ............ Einheit der Gemeinde Groß-Gerau
Florian Kreis Groß-Gerau.... Einheit des Landkreises Groß-Gerau
Die Landesausbildungsstätten für den Brandschutz, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst führen an
Stelle der Ortsbezeichnungen den Namen: SCHULE HESSEN
Das Hessische Ministerium des Inneren sowie Landesverbände der Hilfsorganisationen führen an Stelle der
Ortsbezeichnungen den Namen: HESSEN
Für die Regierungspräsidien gilt:
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium Kassel
HESSEN SÜD
HESSEN MITTE
HESSEN NORD
40
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
4. Standortkennzahl
Die grundsätzlich dreistellige – jedoch nur teilweise gesprochene – Standortkennziffer setzt sich nach folgender
Systematik zusammen.
Im Bereich der kreisfreie Städte
Ziffer 1 und 2: 1 ... 99 Standorte der Feuer- und Rettungswachen, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen
Ziffer 3:
leer
Beispiel: Florian Frankfurt 2 / ... Einheit der Feuerwache 2
Im Bereich der Landkreise
Ziffer 1 und 2: 1 ... 99 Standorte der Brandschutz- und Katastrophen-Dienststellen der Landkreise,
Rettungswachen, Notarztstandorte, Unterkunft Hilfsorganisation
Ziffer 3:
leer
Beispiel: Florian Eltville 1 - ... Einheit des Standortes 1 im Rheingau-Taunus-Kreis
Fahrzeug-Kennzahlenplan
Die Art eines Einsatzfahrzeuges wird durch eine der folgenden Fahrzeugkennzahlen angegeben:
Kennz.
00
Textlicher Begriff
Ortsfeste Funkstelle
Feuerwache / Feuerwehrhaus / Rettungswache Funkstelle
Abkürzung
Die Kennziffer „00“ wird hierbei nicht gesprochen
Kennz.
01
02
03
04
Textlicher Begriff
Abkürzung
Funktionsbezogene Rufnamen
Leiterin / Leiter gem. HBKG / HRDG
1. stellv. Leiterin / Leiter gem. HBKG / HRDG
2. stellv. Leiterin / Leiter gem. HBKG / HRDG
sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion
(Führungsstufe C nach FwDV 100)
(mehrere gleichrangige Funktionsträger(KBM´s) sind ggf. durchzunummerieren: 04-1,04-2 usw.
05
sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion
06
07
08
09
sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion
Leitender Notarzt gem. HRDG
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst gem. HRDG
Tragbare Geräte ohne Fahrzeug-/Funktionszuordnung
(Führungsstufe B nach FwDV 100)
LNA
OLRD
HFuG / HRT
Die führende Null wird als „Null“ gesprochen!
Kennz.
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Textlicher Begriff
Abkürzung
Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge
Kommandowagen
Einsatzleitwagen 1
Einsatzleitwagen 2 / Einsatzleitwagen 3 (alt)
Abgesetzte semistationäre Fm-Stelle / Führungsstelle (z.B. GW-IUK)
Gerätewagen Information und Kommunikation
Motorrad (o.ä. Fahrzeuge)
Personenkraftwagen
- frei Betreuungskombi KatS
Mannschaftstransportwagen
41
KdoW
ELW 1
ELW 2 / ELW 3
FmSt
GW-IuK
Krad
Pkw
Bt-Kombi
MTF
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Kennz.
20
21
22
23
Textlicher Begriff
Abkürzung
Tanklösch- und Sonderlöschfahrzeuge
Kleinlöschfahrzeug / Vorauslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Truppbesatzung
Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Staffelbesatzung
Hilfeleistungstanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Staffelbesatzung
24
Tanklöschfahrzeug > 3000 l Wasser mit Sonderlöschkomponente und
Truppbesatzung
25
Tanklöschfahrzeug > 3000 l Wasser mit Truppbesatzung
26
27
28
29
Großtanklöschfahrzeug > 6000 l Wasser
Flugfeldlöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Sonderlöschkomponente
Sonderlöschmittelfahrzeug
Trockenlöschfahrzeug
Schaummittelfahrzeug
sonstige Tank- oder Sonderlöschfahrzeuge
KLF / VLF
TLF
TLF 16/25-St
HTLF
TLF 24/50
TLF 20/4-S
TLF ....-S
TLF 20/40
TLF
GTLF
FLF
TroTLF
SoLmF
TroLF
SMF
sonst. TLF
Für eine Eingruppierung in die Gruppe 20...29 umfasst die verlastete feuerwehrtechnische Beladung weniger
als die eines TSF ( d.h. Beladung maximal für eine Löschstaffel )
Kennz.
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
Kennz.
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
Textlicher Begriff
Abkürzung
Hubrettungsfahrzeuge
Drehleiter (Korb) 23-12
Drehleiter (Korb) 18-12
Drehleiter (Korb) 12-9
Drehleiter 23-12
Drehleiter 18-12
Drehleiter 16-4
Hubarbeitsbühne
Gelenkmast (als Hubrettungsgerät)
Teleskopmast (als Hubrettungsgerät)
sonstige Drehleiter
DLA (K) 23/12 - DLK 23-12
DLA 18/12 - DL 18-12
DLA (K) 12/9 - DLK 12-9
DL 23-12
DL 18-12
DL 16-4
HAB
GM
TM
sonst. DL
Textlicher Begriff
Abkürzung
Löschgruppen- und Tragkraftspritzenfahrzeuge
Staffellöschfahrzeug (z.B. StLF 10/6 oder StLF 20/25)
Löschgruppenfahrzeug ohne Löschwassertank
Löschgruppenfahrzeug (8/6)
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 8/6)
Löschgruppenfahrzeug (10/6)
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10/6)
Löschgruppenfahrzeug (z.B. LF 16, LF 16/12)
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (z.B. HLF 16, HLF 16/12)
Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS
Löschgruppenfahrzeug KatS (LF KatS – Bund)
Löschgruppenfahrzeug (LF 20/16)
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20/16)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser
sonstige Löschfahrzeug
StLF
LF 8
LF 8/6
HLF 8/6
LF 10/6
HLF 10/6
LF 16
HLF 16
LF 16-TS
LF – KatS
LF 20/16
HLF 20/16
TSF
TSF-W
sonst. LF
Für eine Eingruppierung in die Gruppe 40...49 muss die verlastete feuerwehrtechnische Beladung mindestens der eines TSF
entsprechen ( Beladung für eine Löschgruppe )
42
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Kennz.
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
Kennz.
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
Kennz.
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
Kennz.
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
Textlicher Begriff
Abkürzung
Rüst- und Gerätewagen –Bereich: Feuerwehr
Vorausrüstwagen
Rüstwagen 1
Gerätewagen Logistik / Technische Hilfeleistung
Rüstwagen 2 / Rüstwagen 3 (alt)
Rüstwagen (neu)
Feuerwehrkran
Rüstwagen
Gerätewagen-Gefahrgut
Gerätewagen-Atemschutz
Gerätewagen – Taucher
Gerätewagen-Wasserrettung
sonstige Gerätewagen ( auch Gerätewagen Rettungshunde )
VRW
RW 1
GW-L / TH
RW 2 / RW 3 (alt)
RW
FwK
RW
GW-G
GW-A
GW-Taucher
GW-WR
GW
Textlicher Begriff
Abkürzung
Versorgungs- und Logistikfahrzeuge
Gerätewagen Licht
Schlauchwagen 1000
Schlauchwagen 2000
Schlauchwagen 2000-Trupp
Kleinlastkraftwagen > 3,5 t zGM
Gerätewagen Nachschub
Gerätewagen Logistik 1
Lastkraftwagen < 12t zGM mit Ladebordwand
Wechselladerfahrzeug 5500
Wechselladerfahrzeug 6500
Wechselladerfahrzeug-Kran
Gerätewagen Logistik 2
Lastkraftwagen > 12t zGM mit Ladebordwand
sonstige Versorgungs- und Logistikfahrzeuge
GW-Licht
SW 1000
SW 2000
SW 2000 Tr
KLkw
GW-N
GW-L 1
Lkw-Lbw
WLF 5500
WLF 6500
WLF-K
GW-L 2
Lkw-Lbw
Lkw
Textlicher Begriff
Abkürzung
sonstige Fahrzeuge
Gerätewagen-Messtechnik / Messleitfahrzeug
Gerätewagen Strahlenspürtrupp
ABC-Erkundungswagen
Gerätewagen Dekontamination Verletzter
Gerätewagen Dekontamination Personen
Gerätewagen Betreuung
Gerätewagen Technik
Löschboot / Hilfeleistungslöschboot
Rettungsboot / Mehrzweckboot
sonstige Fahrzeuge
GW-Mess / MLF
GW-StrSpTr
ABC-ErkKW
GW-Dekon V
GW-Dekon P
GW-Bt
GW-T
LB / HLB
RTB / MZB
Sonst. Fzg.
Textlicher Begriff
Abkürzung
Notfallrettung, Notarztsysteme
Sonstige Arztbesetzte Einsatzmittel
Arzt (-PKW)
Luftfahrzeuge ZSH, RTH und ITH (nur für FMS )
Christoph
Notarztwagen
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen ) - RD
Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen ) - RD temporär besetzt
Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen ) - Zug
( z.B. Löschzug, Sanitätszug)
Baby-Notarztwagen
Intensivtransportwagen
Großrettungswagen
sonstige Rettungsmittel ( auch Schwerlast-RTW )
NAW
NEF
RTW
RTW
43
Z-RTW
Baby-NAW
ITW
GRTW
sonst. RM
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Kennz.
Textlicher Begriff
Abkürzung
90
Krankentransport, Behandlungsplatz
Behandlungsplatz, Erste Hilfe Raum, Sanitätsraum
91
92
93
94
95
96
97
98
99
Krankentransportwagen Typ A 1
Krankentransportwagen Typ A 2
Notfallkrankenwagen Typ B
Krankentransportwagen 4 Tragen
Gerätewagen Behandlungsplatz
Gerätewagen Sanität
Infektions-Krankentransportwagen
Großraumkrankentransportwagen
sonstige Krankentransportmittel
( temporäre Funkstelle )
BHP
KTW A
KTW B
KTW B
KTW 4
GW-BHP
GW-San
I-KTW
GKTW
sonst. KTW
44
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Anlage 4
45
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Anlage 5
EG-Konformitätserklärung
Die Firma:
FunkTronic GmbH
Breitwiesenstr. 4
36381 Schlüchtern
erklärt, dass das Produkt Major BOS 2 ( Art.-Nr. 631000) mit den folgenden Normen und Richtlinien
übereinstimmt.
89/336/EWG und
2004/108/EG
EN 60950-1 : 2001
EN 50081-1 : 1992
EN 50081-2 : 1993
EN 50082-1 : 1992
EN 50082-2 : 1995
EN 55022
: 1994
EN 55022
: 1998
EN 55022
EN 55024
: 2003
: 1998
EMV-Richtlinie
Sicherheit, Allgemeine Anforderungen
Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störaussendung Teil
1: Wohnbereich, Geschäfts-, und Gewerbebereiche sowie Kleinindustrie
Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störaussendung Teil
2: Industrie
Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störfestigkeit Teil 1:
Wohnbereich, Geschäfts-, und Gewerbebereiche sowie Kleinindustrie
Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störfestigkeit Teil 2:
Industriebereich
Grenzwerte und Messverf. für Funkstörungen von Einrichtungen der
Informationstechnik
Änderung A 1: 1995 zu EN 55022: 1994
Änderung A 2: 1997 zu EN 55022: 1994
Einrichtungen der Informationstechnik
Funkstörungen Grenzwerte und Messverfahren
Funkentstöreigenschaften
Einrichtungen der Informationstechnik
Störfestigkeitseigenschaften Grenzwerte und Prüfverfahren
Durch nicht mit uns abgestimmten Änderungen verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Das Gerät wurde in einer typischen Umgebung und Situation getestet. Die Bedienungsanleitung und
besonders die darin enthaltenen Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten.
Diese Erklärung wird verantwortlich für den Hersteller FunkTronic abgegeben durch:
FunkTronic
Kompetent für Elektronicsysteme
Wartenberg, den 22.08.2012
Jürgen Müller, Geschäftsführer
46
BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis
Anlage 6
Rheingau Taunus Kreis
Rheingau Taunus Kreis
FMS - Statusübersicht
Anweisung per FMS
(ZLST an Fahrzeug)
(Fahrzeug an ZLST)
Einsatzreihenfolge: 5, 3, 4, 1, 2
A = Sammelruf an Alle
C = Melden für Einsatzübernahme
1 = Einsatzbereit auf Funk
E = Einrücken (Einsatz abbrechen, negativ )
2 = Einsatzbereit (in der Wache, Funk aus)
F = Kommen Sie über Draht zur ZLST
3 = Einsatzauftrag übernommen
H = Fahren Sie die Wache an
4 = Einsatzstelle erreicht
J = Leitstelle ansprechen
5 = Sprechwunsch
L = Lagemeldung an die Leitstelle geben
6 = Außer Dienst
7 = Rettungsdienst
Lagemeldung
8 = Rettungsdienst
WO bin ich ?
9 = Handquittung
WAS ist hier los ?
0 = Notruf
WAS habe ich unternommen ?
WAS benötige ich noch ?
KAB N.Feix 11/2015
KAB N.Feix 11/2015
47