Lernunterlage Sprechfunkausbildung im RTK
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Lernunterlage Sprechfunkausbildung im RTK
Rheingau-Taunus-Kreis Lehrgangsunterlage BOS - Sprechfunkausbildung Version: 2.4 Stand: 04.01.2016 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Hallo liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, wir, die Kreisausbilder - Sprechfunk -, heißen Euch herzlich willkommen zum Sprechfunklehrgang auf dem Stützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Eltville/Rhg. Mit dieser Lehrunterlage möchten wir Euch eine Unterlage an die Hand geben, um bei Bedarf, nochmals nachlesen zu können und somit Euer Fachwissen zu vertiefen. Selbstverständlich stehen wir Euch auch weiterhin gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Wir wünschen viel Erfolg und einen guten Verlauf für den Sprechfunklehrgang! Die Kreisausbilder - Sprechfunk - im Rheingau-Taunus-Kreis Inhaltsverzeichnis Vorwort - Inhaltsverzeichnis Seite 2 1 Rechtliche Grundlagen Seite 3 2 Gemeinsames Funknetz Seite 6 3 Funkgerätekunde Seite 14 4 Kartenkunde Seite 23 5 Funkbetriebskunde Seite 28 Anlagen A 1 Funkplan Seite 39 A 2 Absetzen von Meldungen Seite 40 A 3 Funkrufnamenkatalog Seite 41 A 4 Genehmigungsurkunde Seite 46 A 5 Konformitätserklärung Seite 47 A 6 FMS Statusübersicht Seite 48 Autor: KAB Norbert Feix (FF Hünstetten-Görsroth/Kesselbach) Quelle: Grundgesetz (GG), Strafgesetzbuch (StGB), Telekommunikationsgesetz (TKG), BOS-Funkrichtlinie, PDV/DV 810 „Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst“, Schulungsunterlagen HLFS, Feuerwehrdienstvorschrift 2 (3.1 Lehrgang „Sprechfunker“) 2 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Rechtliche Grundlagen Voraussetzung zur Teilnahme am BOS-Sprechfunk Feuerwehrdienstvorschrift 2 (3.1 Lehrgang „Sprechfunker“) - Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene TruppmannAusbildung Teil 1. - Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. - Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden. - Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt. Verwendung von zugelassenen Endgeräten Verwendung von zugelassenen Frequenzen PDV/DV 810 - Verpflichtungserklärung Grundgesetz (GG) Strafgesetzbuch (StGB) Telekommunikationsgesetz (TKG) BOS-Funkrichtlinie PDV/DV 810 „Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst“ Im Folgenden werden einige Gesetzte und deren Inhalt wiedergegeben Grundgesetz Im Grundgesetz (GG) werden die Grundrechte zur Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben. Artikel 10 benennt hier die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Dieses GG spiegelt sich beispielsweise in den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und des Strafgesetzbuches wieder. § 11 Strafgesetzbuch Personen- und Sachbegriffe Im Sinne dieses Gesetzes ist 2. Amtsträger: b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen; 4. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, wer, ohne Amtsträger zu sein, a) bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, oder b) bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluss, Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder für eine sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen, beschäftigt oder für sie tätig und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet ist; Strafgesetzbuch § 201 StGB Abs. 3 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt. § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 331 Vorteilsannahme (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 3 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis § 332 Bestechlichkeit (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar. § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (1) Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Telekommunikationsgesetz (TKG) Zweck des TKG ist die Regulierung der Telekommunikation, um den Wettbewerb zu fördern, eine flächendeckende angemessene und ausreichende Dienstleistung zu gewähren, sowie eine Frequenzordnung festzulegen. Träger der Fernmeldehoheit in der BRD ist die Bundesnetzagentur, sie überwacht die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zum Betreiben von Funkanlagen. Sie ist zuständig für die Sicherstellung der Telekommunikationsverbindungen für die öffentliche Sicherheit. Sie vergibt Frequenzen für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Das Telekommunikationsgesetz gliedert sich in 11 Teile. Für die Sprechfunkausbildung sind folgende Teile von Bedeutung: Teil 5 – Frequenzordnung Teil 7 – Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit Teil 10 – Strafvorschriften Teil 5 – Frequenzordnung Der fünfte Teil des TKG regelt die Zuteilung von Frequenzen (Frequenzordnung). Für jede Frequenznutzung bedarf es einer vorherigen Zuteilung von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur. Die Zuteilung von Frequenzen erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist auf dem Dienstweg bei dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS) einzureichen. Wird dem Antrag Seitens des HMdIS zugestimmt, erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. Der Antragsteller erhält von dieser eine Frequenzzuteilungsurkunde. Die Frequenzzuteilungsurkunde ist durch den Betreiber als Inhaber (i.d.R. Gemeinde/ Stadt) vorzuhalten und in Kopie auf den Fahrzeugen mitzuführen, bei Hilfsorganisationen, Werk- oder Betriebsfeuerwehren ist als Inhaber/Betreiber der Geschäftsführer verantwortlich. Teil 7 – Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit Im siebten Teil des TKG werden in den § 88 - 90 das Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentliche Sicherheit behandelt. Von besonderer Bedeutung sind die § 88 und 89. Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses wird in § 88 behandelt. Das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen sind im § 89 geregelt. AUSZUG § 89 "Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten, sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 89 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden." Teil 10 – Strafvorschriften Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht regelt der Teil 10 des Gesetzes. Hier ist im § 148 festgelegt, dass mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe derjenige bestraft wird, wer gegen §89 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs anderen mitteilt. Außerdem finden die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches Anwendung. 4 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis BOS-Funkrichtlinie Auf Grundlage des § 57 (Abs. 4) Telekommunikationsgesetz hat das Bundesinnenministerium des Inneren die „Bestimmungen für die Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitaufgaben (BOS) - BOS-Funkrichtlinie“ erlassen. Durch die BOS- Funkrichtlinie sollen den Berechtigten des BOS-Funks im Rahmen ihrer Aufgabenstellung Ausreichende Funkverbindungen gesichert werden Gegenseitige Störungen verhindert werden Die Bestimmungen der BOS-Funkrichtlinie enthalten die vereinbarten Zuständigkeiten der beteiligten Behörden legen fest, welchen Berechtigten Frequenzen des BOS-Funks zugeteilt werden regeln die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Zuteilungsanträgen und bei der Zuteilung von Frequenzen benennen die im Frequenznutzungsplan für den BOS-Funk festgelegten Frequenzen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL) und des nichtöffentlichen Festfunks (nöF) und enthalten Grundsätze zur Frequenzplanung und die Verfahren zur Frequenzkoordinierung enthalten Regelungen zum Betrieb und zur Zusammenarbeit der Berechtigten im BOS-Funk Zu den Berechtigten des BOS-Funks gehören Polizei des Bundes und der Länder Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW) Bundeszollverwaltung Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kommunale Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren, sonstige Feuerwehren, wenn sie außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden Katastrophenschutzbehörden Notfallrettung Die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen Voraussetzungen zum Betreiben einer Funkanlage Eine Funkanlage muss mindestens über die im Kapitel „Funkgerätekunde - Allgem. zum Betreiben einer Funkanlage-„ beschriebene Kennzeichnung verfügen. Auf diese wird in der Funkgerätekunde näher eingegangen. Es muss für die Nutzung der Funkanlage eine Frequenzzuteilungsurkunde durch die Bundesnetzagentur ausgestellt worden sein. Diese bezieht sich nicht auf eine bestimmte Funkanlage, sondern wird dem Betreiber der Funkanlage allgemeingültig ausgestellt. PDV/DV 810 „Dienstvorschrift für den Fernmeldebetriebsdienst“ In Hessen wurden für das Fernmeldewesen die PDV/DV 800 und PDV/DV 810 mit Erlass vom April 2001 in Kraft gesetzt. • Die PDV/DV 800 regelt den Fernmeldeeinsatz • Die PDV/DV 810 regelt den Sprechfunkdienst Verpflichtungserklärung / Strafgesetzbuch Die Teilnehmer (SB) am Sprechfunkdienst unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im § 11 (1) Nr. 2 und Nr. 4 Strafgesetzbuch definierten rechtlichen Stellung ergibt. Teilnehmer am Sprechfunk der BOS, die keine Amtsträger (z.B. Wehrführer) sind, müssen nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet werden. Am Sprechfunkverkehr darf nur derjenige teilnehmen, der förmlich verpflichtet ist und die Sprechfunkberechtigung erworben hat. 5 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Das Gemeinsame Funknetz der nichtpolizeilichen BOS im Land Hessen ...ist eine landeseigene Einrichtung für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Es dient dem Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst in Hessen zur Alarmierung und Lenkung von Einsatzkräften. Betriebsorganisation (Die Betriebsorganisation gilt nur für Hessen und ist länderspezifisch geregelt) Dienststellen auf Landesebene Koordinierende Stelle (LKD) Autorisierte Stelle (LBD) Vorhaltende Stelle (Servicepoint) Landeskoordinierungsstelle Digitalfunk (LKD) Die LKD ist die koordinierende Stelle auf Landesebene für alle BOS. Sie ist Seitens des Landes zuständig für die Koordination und Abstimmung der Belange des Digitalfunks. Sie übernimmt dabei insbesondere strategische und administrative Aufgaben wahr. Landesbetriebsstelle Digitalfunk (LBD) Die Landesbetriebsstelle Digitalfunk koordiniert die von der BOS gestellten Anforderungen zur Bereitstellung von Diensten und zum Einsatz der Funkmittel der BOS in Hessen, die sich aus dem operativ-taktischen Bedarf ergeben. Servicepoint Ein Servicepint ist insbesondere für das Endgeräte-Management und die Anwenderbetreuung in seinem Zuständigkeitsbereich sowie für den prozessorientierten Service und die Kommunikation von und zur Landesbetriebsstelle zuständig. Bei den nichtpolizeilichen Bedarfsträgern werden zentrale Aufgaben bei den Dienststellen für den Brand- und Katastrophenschutz angesiedelt. Hierzu zählen Administrationsaufgaben bei Austausch/Neubeschaffung von BOS-Sicherheitskarten, sowie Software-Updates. BOS-Sicherheitskarten Bei Verlust der BOS-Sicherheitskarte ist dies unverzüglich zu melden. Hierbei ist der Dienstweg einzuhalten, das heißt, es ist der Wehrführer, StBI/GBI zu verständigen, die weiteres veranlassen. Generell verbleiben die BOS-Sicherheitskarten im Endgerät, bei Werkstattfahrten sind die Sicherheitskarten aus dem Fahrzeugfunkgerät zu entnehmen und an einem sicheren Ort aufzubewahren. Das Endgeräte- und Reparaturmanagement ist bei den Kommunen vor Ort angesiedelt, es umfasst das Vorhalten, die Ausgabe, den Austausch von Funkgeräten (FuG) oder Akkus bei Defekt. Die Funktionsprüfung der sonstigen äußerlich zugänglichen Bedienelemente sowie das Aufspielen von Firmware zur Aktualisierung. Die Betreuung der in den Fahrzeugen verbauten Endgeräte und Meldung von defekten FuG. Dienststellen auf Bundesebene Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) Technischer Betrieb (TB) Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) Aufgabe der BDBOS ist der Aufbau, der Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Polizei von Bund und Ländern, Feuerwehren und Rettungsdienste, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Zollbehörden und Nachrichtendiensten. Technischer Betrieb (TB) Der Technische Betrieb (derzeit Alcatel-Lucent) nimmt im Auftrag der BDBOS als externer Dienstleister die Aufgaben für den Netzbetrieb wahr. Bestandteile des gemeinsamen Funknetzes Der Aufbau des gemeinsamen Funknetzes gliedert sich in: 25 Zentrale Leitstellen (davon 7 Leitfunkstellen) mit den dazugehörigen Funkverkehrskreisen. 7 Funkverkehrsbereiche mit mehreren Funkverkehrskreisen und jeweils einer Leitfunkstelle als organisatorischen und funkbetrieblichen Mittelpunkt 6 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Aufgaben der Zentralen Leitstellen (ZLST) sind: Entgegennahme und unverzügliche Behandlung aller Notrufe, Notfallmeldungen, sonstiger Hilfeersuchen und Informationen, Erteilung von Auskünften Alarmierung der Einsatzkräfte und Einheiten, die Lenkung und Dokumentation aller Einsätze Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen, Nachforderung von Einsatzkräften/-mitteln, Vornahme von Benachrichtigungen und die fernmeldemäßige Führung von Einsatzkräften und mitteln, Zusammenarbeit mit benachbarten ZLST, Polizei, Versorgungsbetrieben, ärztlichem Notfallvertretungsdienst, Forstverwaltungen, Krankenhäusern und anderen Stellen Führen des Bettennachweises nach § 8 des Hessischen Krankenhausgesetzes Abgabe von Meldungen über besondere Vorkommnisse und Schadensfälle Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die Leitstelle mit den notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und Dokumentationseinrichtungen ausgestattet. Zusätzlich zu den Aufgaben der Zentralen Leitstellen, obliegen den Leitfunkstellen folgende Aufgaben: Zuweisung zusätzlicher Funkkanäle Unterstützung der übrigen Zentralen Leitstellen in allen Fragen der Einsatzabwicklung Zuteilung von Rufkombinationen (100er-Gruppen der 5-Ton-Rufschleifen) Unterstützung der übrigen Zentralen Leitstellen in allen Fragen der Einsatzabwicklung Ausfallersatz für die übrigen Zentralen Leitstellen Sammeln von Meldungen besonderer Vorkommnisse/Schadensfälle der Zentralen Leitstellen Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen Alarmierung der landesbediensteten Techniker. Systembestandteile Sprechfunkanlagen der BOS werden nach dem Verwendungszweck bezeichnet als: • ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen • mobile Sprechfunkbetriebsstellen • Relaisstellen Ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen sind in den Zentralen Leitstellen, in Gebäuden der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben und den Rettungswachen installiert. Mobile Sprechfunkbetriebsstellen sind in Fahrzeuge eingebaute Mobilfunkgeräte sowie tragbare Handfunkgeräte. Relaisfunkstellen sind Zwischenfunkstellen zur Vergrößerung der Reichweite. Die erzielten Reichweiten verstehen sich jeweils als die größtmögliche Entfernung zwischen sendenden und empfangenden Sprechfunkbetriebsstellen. 7 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Relaissteuerung RS 1 RS 2 Steuersignal Trägerwelle Tonruf 2 RS 3 Tonruf 1 Anmerkung Regelanwendung bei den Betriebskanälen teilweise als Anrufsignalisierung in den Leitfunkstellen verwendet häufig bei den Reservekanälen verwendet Prinzip der Gleichwellenfunktechnik Für den Funkbetrieb der Zentralen Leitstelle (ZLST) gilt: Das von der ZLST abgegebene Signal wird von der Gleichwellenfunkzentralstation (GFZ) über die Funkzubringerstrecken zu allen Gleichwellenfunkumsetzer (GFU) gesendet. Mehrere Sender (GFU) strahlen die Nachricht zentral gesteuert mit gleicher Phasenlage und gleicher Frequenz innerhalb des Funkverkehrskreises aus. Dabei entsteht ein sogenanntes Gleichwellenfunkfeld. In einem Gleichwellenfunkfeld können die Nachrichten mehrerer GFU´s an die Empfänger gelangen (Überlappung). Somit erhöht sich die Feldstärke und es ist eine optimale Funkversorgung im gesamten Funkverkehrskreis gewährleistet. Für den Sendebetrieb des beweglichen Teilnehmers zur Zentralen Leitstelle gilt: Das Sendesignal einer beweglichen Sprechfunkbetriebsstelle wird fast immer von den Empfängern mehrerer GFU´s aufgenommen. Alle empfangenen Signale werden automatisch bewertet und gelangen per Richtfunkzubringerstrecke zur Gleichwellenfunk-Zentralstation. Von hier wird das Signal mit der höchsten Empfangsfeldstärke zur ZLS durchgeschaltet. Grundlagen Digitalfunknetz der BOS Für den Betrieb eines digitalen Funknetzes wird eine Vielzahl von Komponenten benötigt. Die Bezeichnungen unterliegen hier englischen Begriffen. Diese, sowie deren Zusammenhang untereinander werden im Folgenden kurz dargestellt. TETRA ist eine ETSI-Norm (European Telecommunucation Standards Institute), die unabhängig von verschiedenen Netzanbietern einen Einheitlichen Standard festschreibt. Dieser Standard beschreibt im Grunde die Beschaffenheit der Funkschnittstelle und somit den Teil des Funknetzes, der von der Basisstation ausgesendet wird. Alle Systembestandteile bis zu den Basisstationen (siehe Skizze) sind anbieterspezifisch und können daher unterschiedlich ausgeführt sein. Der generelle Aufbau ist aber grundsätzlich einheitlich und kann durch die Skizze so dargestellt werden. Network Management Center (NMC) / Network Operation Center (NOC) Das NMC kontrolliert das gesamte Netz. Von hier aus wird die Behebung von Netzstörungen gesteuert. Im NMC/NOC werden auch die zentralen Systemdaten zur Spiegelungen im Netz vorgehalten. Base Transceiver Station (BTS) Die Base Transceiver Station ist für die Abwicklung der eigentlichen Funkverbindung zum Mobilteilnehmer verantwortlich. Die BTS beinhaltet die Sende- und Empfangsanlagen sowie Antennen. Mehrere BTS werden von einem so genannten Main Switching Center gesteuert. 8 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Main Switching Center (MSC) Die Bezeichnung Main Switching Center ist der allgemein üblich verwendete Begriff, einige Hersteller bezeichnen diese Komponente auch als Vermittlungsstelle. Die Vermittlungsstellen stellen in ihrem zugehörigen Bereich die Steuerfunktionen sowie die physikalische Verbindung zwischen den Base Transeiver Stations her. Home Data Base (HDB) Die Home Data Base ist die wichtigste Datenbank, die ständig aktuelle Daten der Nutzer enthält. Diese Daten beinhalten neben Informationen über den derzeitigen Aufenthaltsort auch den Aktivitätsstatus (Eingeschaltet, Aktiv in einem Gespräch sendet) des Gerätes. Jedes neue Gerät muss bevor es seinen Betrieb im Netz aufnehmen kann, an der Home Data Base gespeichert werden. Visitor Data Base (VDB) Die Visitor Data Base ist eine Datenbank die die temporären Informationen über die Mobilfunkgeräte enthält, welche für die Arbeit der Vermittlungsstellen (MSC) erforderlich sind. Die VDB ist immer in Verbindung mit dem Main Switching Center zu sehen, beide hängen unmittelbar zusammen. Wenn ein Mobilteilnehmer in ein neues MSC eingebucht wird und dabei sein eigenes verlässt, so werden die entsprechenden Daten der vorherigen VDB abgefragt, somit kann das VDB die entsprechenden Schaltungen vornehmen, ohne das zugehörige NMC zu belasten. Endgeräte Als Endgeräte werden bei TETRA die Typen HRT, MRT und FRT unterschieden, dabei steht die Abkürzung RT für Radio Terminal, was soviel wie Funkgerät bedeutet, Die Buchstaben davor ergänzen das Einsatzgebiet des Funkgerätes: HRT Handheld Radio Terminal (Handfunkgerät) MRT Mobile Radio Terminal (Fahrzeugfunkgerät) FRT Fixed Radio Terminal (stationäres Funkgerät) Betriebsarten In der TETRA Spezifikation wurden drei wichtige TETRA-Dienste festgelegt. Voice plus Data (V+D), Sprach- und Datenkommunikation Direct Mode (DMO) für Simplex Sprachübertragung zwischen zwei Endgeräten ohne Unterstützung durch ein Netz. Packet Data Optimized (PDO), Datenkommunikation, basierend auf Paketdatenvermittlung Der Standard - Funkbetrieb im Trunked Mode Die Verbindung zwischen Endgerät (FuG) und Basisstation ist auf zwei getrennte Bänder aufgeteilt (Frequenzduplex). Für die BOS sind dies die Bereiche von 380 bis 385 MHz für den Uplink und 390 bis 395 MHz für den Downlink. 380MHz 385 MHz 390 MHz 395 MHz UPLINK DOWNLINK 10 MHz Duplexabstand Der Uplink bezeichnet die Richtung vom Endgerät zur Basisstation und der Downlink die Strecke von der Basisstation zum Endgerät, somit sendet ein Endgerät auf der tieferen Frequenz und empfängt auf der höheren Frequenz eines Kanalpaares. Betriebsart TMO (Trunked Mode Operation) Der TMO dient dem Aufbau einer Funkverbindung zwischen zwei oder mehreren Funkgeräten unter Nutzung einer Netzinfrastruktur. Diese Betriebsart stellt die Standardbetriebsart eines Bündelfunknetzes dar. In der Betriebsart TMO werden drei Betriebsarten angewendet: Zielruf Einzelruf Gruppenruf 9 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Zielruf Der Zielruf ist vergleichbar mit dem Telefonieren. Es wird ein gezielter Gesprächsaufbau zu einem bestimmten Teilnehmer hergestellt. Vor dem Betätigen der Wahltaste (z.B. grünes Hörersymbol) wird eine Zielnummer eingegeben. Das Gespräch wird zwischen zwei Endgeräten in Voll-Duplex abgewickelt, vergleichbar der Verkehrsart Gegenverkehr. Der Zielruf ist/sollte die Ausnahme darstellen. Hinweis: Im Zielruf erfolgt die Nutzung wie bei einem Mobiltelefon, d.h. die Nutzung erfolgt über das untere Mikrofon und die Hörkapsel. Einzelruf Bei der Nutzung des Einzelrufes wird ein gezielter Gesprächsaufbau zu einem Endgerät hergestellt. Vor dem Betätigen der Sprechtaste wird eine Zielnummer eingegeben. Das Gespräch wird zwischen zwei Teilnehmern im Halb-Duplex-Verfahren abgewickelt, vergleichbar der Verkehrsart Wechselverkehr. Hinweis: Im Gruppen- und Einzelruf erfolgt die Nutzung des MRT 850 wie bei einem analogen 2-m-Gerät, d.h. es wird über das obere Mikrofon gesprochen. Gruppenruf Der Gruppenruf bleibt auch im Digitalfunk die Standardbetriebsart. Ein Teilnehmer spricht und alle Teilnehmer der zugehörigen Gruppe hören diesen. Der Gruppenruf wird im klassischen Wechselverkehr geführt. Eine reibungslose Kommunikation ist auch hier nur durch das Einhalten der Funkdisziplin möglich. Weiterhin wurden *GAN-Kategorien (Gruppe „Anforderungen an das Netz) festgelegt, welche die Netzgüte definieren, diese ist abhängig von der Dichte der Basisstationen. Die Übersicht zeigt alle verfügbaren Kategorien. Kategorie 0 = Fahrzeugfunkversorgung gewährleistet Kategorie 1 = Handsprechfunkversorgung in der Freifläche in Kopftrageweise Kategorie 2 = Handsprechfunkversorgung in der Freifläche in Gürteltrageweise Kategorie 3 = Handsprechfunkversorgung in Gebäuden in Kopftrageweise Kategorie 4 = Handsprechfunkversorgung in Gebäuden in Gürteltrageweise Betriebsart DMO (Direct Mode Operation) Modus, bei dem zwei oder mehr Teilnehmer miteinander kommunizieren können, ohne eine Verbindung zur TETRA-Netzinfrastruktur aufbauen zu müssen. Um die Frequenzzuteilung und Synchronisation ohne Basisstation im DMO zu gewährleisten, übernimmt eines der an der Kommunikation beteiligten Funkgeräte diese Aufgabe. Dieses Gerät nennt sich im DMO MASTER (Meister), alle anderen an der Kommunikation beteiligten Geräte sind SLAVES (Sklaven/Diener). Die Funktion des MASTERs übernimmt das Funkgerät, bei dem die Sendetaste gedrückt wird. Voraussetzung ist, dass alle im DMO zu betreibenden Funkgeräte manuell in den „Direct Mode“ und denselben Kanal umgeschaltet wurden. In dieser Betriebsart ist kein Zielruf möglich Gruppenruf Der Gruppenruf ist im DMO-Betrieb die Standard-Betriebsart, ein Teilnehmer spricht und alle Teilnehmer der zugehörigen DMO-Gruppe im Empfangsbereich können das Gespräch empfangen. Funkverkehrskreise und Funkverkehrsbereiche Hinsichtlich der Organisation des gemeinsamen Funknetzes in Hessen muss man zwischen Funkverkehrskreisen Funkverkehrsbereichen Aufgaben der Zentralen Leitstellen Aufgaben der Leitfunkstellen unterscheiden. Ein Funkverkehrskreis ist die Gesamtheit der in einem bestimmten Gebiet auf einem Funkkanal zugelassenen Funkbetriebsstellen. Es gehört mindestens eine Relaisfunkstelle bzw. ein Gleichwellenfunksystem dazu. Die Betriebsleitung im Funkverkehrskreis obliegt der Zentralen Leitstelle. Funkverkehrsbereich ist die organisatorische und funkbetriebliche Zusammenfassung mehrerer Funkverkehrskreise. Die Betriebsleitung im Funkverkehrsbereich bildet die Leitfunkstelle. 10 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Funkkanäle im Analogfunk und die Bedeutung von Gruppen im Digitalfunknetz der BOS Unter Funk versteht man die drahtlose Übertragung von Informationen (Sprache, Daten usw.) unter Verwendung von elektromagnetischen Wellen. Die in einem Funkgerät erzeugten und über die Antenne abgestrahlten elektromagnetischen Wellen breiten sich nach allen Richtungen frei im Raum aus. Ihre Ausbreitungsgeschwindigkeit, eine feste, nicht veränderbare Größe, beträgt dabei ca. 300.000 km/sec. (Lichtgeschwindigkeit). Frequenz ist die Anzahl der Schwingungen von elektromagnetischen Wellen im Zeitraum von einer Sekunde. Die Maßeinheit hierfür ist „Hz“ (Hertz = deutscher Physiker). Die Frequenzen werden grob in zwei Bereiche unterteilt: Niederfrequenz (NF) Hierunter versteht man den Bereich elektromagnetischer Wellen mit einer Frequenz von 0 bis ca. 30.000 Hz. Diese Frequenzen sind zwar zur Sprachübermittlung hervorragend, zur drahtlosen Übertragung mittels elektromagnetischer Welle jedoch nicht geeignet. Hochfrequenz (HF) Hierunter ist der Bereich oberhalb einer Frequenz von 30.000 Hz zu verstehen. Diese Frequenzen sind zur drahtlosen Informationsübermittlung geeignet. Für den Sprechfunkbereich der BOS finden überwiegend Frequenzen von ca. 75 MHz (MHz = Megahertz, Mega = Million) bis 460 MHz Verwendung. Diese Frequenzen sind zur Funkübertragung hervorragend geeignet. Wellenlänge und Wellenbereich Eine weitere Kenngröße von elektromagnetischen Wellen ist die Wellenlänge, zwischen Wellenlänge und Frequenz besteht eine physikalische Abhängigkeit. Diese besagt: „Je länger eine Welle ist, desto niedriger ist ihre Frequenz und umgekehrt, je kürzer eine Welle ist, desto höher ist ihre Frequenz.“ Die Wellenlänge ist die räumliche Ausdehnung einer elektromagnetischen Welle zwischen ihrem Anfangs- und Endpunkt. Die Maßeinheit für die Wellenlänge ist Meter (m). Frequenz = Anzahl der Schwingungen pro Sekunde Prinzip der drahtlosen Nachrichtenübermittlung Ein Funkgerät strahlt beim Senden elektromagnetische Wellen in der Frequenz aus, die durch die Kanaleinstellung vorgegeben ist. Diese wird als die Trägerwelle bezeichnet, welche sich im HF-Bereich befindet. Wird nun Sprache übertragen, so muss die niederfrequente Sprache zum Senden mit der hochfrequenten Trägerwelle zusammengebracht werden (Modulation) und zum Empfangen von der Trägerwelle getrennt werden (Demodulation). Modulation Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die nichthörbare hochfrequente Trägerwelle dem Wellenbild der hörbaren Sprachwellen anpasst. Das heißt, die Sprachinformation wird den Trägerwellen aufgeprägt = aufmoduliert Demodulation Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die niederfrequente Sprachwelle von der hochfrequenten Trägerwelle trennt. Kanäle im 2-m- und 4-m-Wellenbereich Die BOS arbeiten im 2-m-Wellenbereich (150 MHz) und im 4-m-Wellenbereich (75 MHz). Diese, für die BOS reservierten Frequenzbänder, sind für einen sogenannten „Duplexbetrieb“ (gleichzeitiges Senden und Empfangen) vorgesehen. Die Frequenzbänder wurden dazu in je ein „Unterband“ und ein „Oberband“ eingeteilt. Im 2-m-Wellenbereich stehen folgende Bandbereiche zur Verfügung: Unterband: 167,56 MHz – 169,38 MHz und 165,210 MHz – 165,690 MHz Oberband: 172,16 MHz – 173,98 MHz und 169,810 MHz – 170,290 MHz 11 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Im 4-m-Wellenbereich stehen folgende Bandbereiche zur Verfügung: Unterband: 74,215 MHz – 74,775 MHz u. 75,215 MHz – 77,475 MHz Oberband: 84,015 MHz – 87,255 MHz Kanal Innerhalb der Frequenzbereiche werden den einzelnen Frequenzen zur Unterscheidung und zur Vereinfachung Nummern, Kanal genannt, zugeordnet. Je Kanal sind zwei zusammengehörige Frequenzen (= Frequenzpaar) zugeordnet. Dieses Frequenzpaar besteht aus einer Frequenz im Oberband (OB) und einer Frequenz im Unterband (UB). Durch einen festgelegten Abstand (Bandabstand) zwischen beiden Frequenzen wird eine gegenseitige Störung von Sender und Empfänger vermieden. Im 4-m-Wellenbereich beträgt der Bandabstand 9,8 MHz und im 2-m-Wellenbereich 4,6 MHz. Beispiel: Kanal 400 - OB 85,075 MHz - UB 75,275 MHz Im 4-m-Wellenberich stehen folgende Kanäle die mit dreistelligen Zahlen gekennzeichnet werden zur Verfügung: Unterband: 347-375 und 397-510 Oberband: 347-509 Sofern die Verwendung von Wechselsprechkanälen taktisch sinnvoll und topographisch möglich ist, stehen folgende Kanäle in der Betriebsart Wechselverkehr zur Verfügung: K 382 W/O Führungskanal (örtl. Führungskanal 4 m (TEL-Abschnitte) K 377 W/O Sonderverwendung für die Führungsebene, ggf. als Ausweichkanal wenn K 382 örtlich nicht nutzbar oder GABC-Messaufträge K 409 W/O Verwendung je nach Einsatzlage K 411 W/O Verwendung je nach Einsatzlage K 466 W/O Verwendung je nach Einsatzlage K 505 W/O Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendung räumlich eingeschränkt) K 507 W/O Verwendung je nach Einsatzlage (Verwendung räumlich eingeschränkt) K 510 W/U Marschkanal und ggf. Bereitstellungsraum Im 2-m-Wellenbereich stehen folgende Kanäle zur Verfügung: Unterband: 01 – 92 und 101 – 125 Oberband: 01 – 92 und 101 – 125 Für die nichtpolizeilichen BOS in Hessen sind im 2-m-Wellenbereich jedoch nur folgende Kanäle für den Funkverkehr zwischen mobilen Teilnehmern verfügbar und freigegeben: K 31 W/U Obere Führungsebene (örtl. Führungskanal 2 m TEL-Abschnitte, Kontaktaufnahme mit polizeilichen Kräften auf der Führungsebene) K 34 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunk (1.Portal) / K 39 bG/U Gebäude- oder Tunnelfunk (2.Portal) K 50 W/U Abschnittskanal / K 51 W/U Abschnittskanal - Vorzug: RD / Sanität / Betreuung K 53 W/U Abschnittskanal / K 55 W/U Abschnittskanal / K 56 W/U Abschnittskanal Gruppenbildung im Digitalfunk … ist ein wesentliches Merkmal des TETRA-Funksystems. Es werden mehrere Gesprächsteilnehmer organisatorisch zusammengeschaltet. Alle Teilnehmer können in derselben Gruppe unabhängig von anderen Gruppen miteinander sprechen. Die Berechtigung für eine Gruppe kann in das FuG einprogrammiert sein oder über die Luftschnittstelle zugewiesen und entzogen werden. Hierbei werden statische, halb-dynamische und dynamische Gruppen unterschieden. Statische Gruppen sind fest im Endgerät programmiert, der Gruppenwechsel muss manuell durch den Endanwender nach Weisung durchgeführt werden. Halb-dynamische Gruppen sind ebenfalls fest im Endgerät programmiert, der Gruppenwechsel erfolgt über ein anderes berechtigtes Endgerät (z.B. Zentrale Leitstelle oder ELW 2). Diese Funktion ist herstellerspezifisch und kein Bestandteil des TETRA-Standards. Dynamische Gruppen werden bedarfsabhängig im Netz generiert, den Endgeräten über die Luftschnittstelle zugewiesen und können ohne Hilfe des Endanwenders geschaltet werden. Der Einsatzbearbeiter in der Leitstelle eröffnet einen Einsatz, diesem ordnet er nach Vorschlag des Einsatzleitrechners Einsatzmittel zu und alarmiert diese. Automatisch kann mit Eröffnen des Einsatzes eine funktechnische Gruppe für diesen Einsatz angelegt werden. 12 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis DMO-Zuteilungsraster 13 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Funkgerätekunde Eine Sprechfunkerin / ein Sprechfunker der BOS muss im Umgang mit BOS-Funkanlagen ihre sichere Handhabung beherrschen. Dies ist dann erreicht, wenn folgendes erkannt und ggf. berichtigt werden kann: • Ist die zu bedienende Funkanlage vollständig? • Ist die zu bedienende Funkanlage richtig eingestellt? • Ist die Stromversorgung der zu bedienenden Funkanlage in Ordnung? Es ist eine mechanische und elektrische Überprüfung vorzunehmen. Vollständigkeit von Antenne, Gerätehalterung, S/E-Gerät, Besprechungseinrichtung und der notwendigen Kabelverbindungen. Steck- und Schraubverbindungen sind auf einwandfreien Sitz zu kontrollieren. Auf äußerlich erkennbare Beschädigungen, die erforderliche Einstellung und der einwandfreien Stromversorgung ist zu achten. Pflege / Wartung Der Betreiber / Bedienungspersonal sind verpflichtet, die Funkanlagen in einwandfreiem Zustand zu halten. Diese Verpflichtung ist keine Aufforderung, ein defektes Funkgerät selbst zu reparieren. Das Bedienungspersonal soll in der Lage sein, einen Bedienungsfehler von einem Defekt zu unterscheiden. Für die Beseitigung eines Bedienungsfehlers ist die Sprechfunkerin / der Sprechfunker verantwortlich. Die Beseitigung von tatsächlichen Defekten ist Aufgabe von entsprechendem Fachpersonal. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Genehmigungsurkunde die Auflage, Funkanlagen in einem einwandfreien Zustand zu halten, nur dadurch erfüllen, indem er eine regelmäßige Wartung der Anlage durchführen lässt. Diese Wartung sollte einmal jährlich durch Fachpersonal ausgeführt werden. Allgemeines zum Betreiben einer Funkanlage Alle Funkanlagen, die in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, müssen zugelassen sein. Der Hersteller gibt hierfür eine *Konformitätserklärung (CE-Zeichen) ab. * Erklärung, dass ein Produkt mit allen relevanten Anforderungen aller CE-Richtlinien übereinstimmt Anforderungen an Funkgeräte Alle Geräte, die die grundlegenden Anforderungen erfüllen müssen folgende Kennzeichnung tragen CE-Kennzeichnung Typenbezeichnung Seriennummer den Namen des Herstellers oder der für das in Verkehr bringen verantwortlichen Person CE-Kennzeichnung Mit „CE“ gekennzeichnete Geräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EG. Dieses Warnsymbol bedeutet, das die Ablage in einem nicht harmonisierten Frequenzbereich betrieben wird und / oder eine Zulassung durch die jeweilige Telekommunikationsbehörde des Verwendungslandes erforderlich ist. 0168 ! Kennnummer der Notifizierten Stelle Funkanlagen, die in Frequenzbändern arbeiten, deren Nutzung nicht als gemeinschaftsweit harmonisiert gilt, fallen in Klasse 2 und müssen mit dem Klassen-Kennzeichen (Alertzeichen) versehen werden. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie, für die Anbringung der CE-Kennzeichnung evtl. der Geräteklassen-Kennzeichnung und für die Ausstellung einer schriftlichen „Konformitätserklärung“ (Anlage 5). Der Hersteller erstellt technische Unterlagen, die eine Bewertung der Übereinstimmung des Produkts mit den relevanten grundlegenden Anforderungen ermöglichen. Diese Unterlagen halten er oder sein Bevollmächtigter mindestens zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden aller Mitgliedstaaten bereit. Sind weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Gemeinschaft ansässig, so fällt diese Verpflichtung der Person zu, die das Produkt auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt. Funkgeräte, die in Frequenzbereichen arbeiten, deren Nutzung nicht gemeinschaftlich harmonisiert ist oder die anderen Einschränkungen unterliegen (z.B. BOS-Funkgeräte), müssen zusätzlich das Geräteklassenkennzeichen tragen. Außerdem müssen die BOS-Funkanlagen der Technischen Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) entsprechen. 14 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Die Einhaltung der TR-BOS wird durch die BOS-Prüfnummer bescheinigt. Seriennummer Hersteller und Typenbezeichnung CE-Kennzeichnung / Geräteklassenkennzeichnung BOS-Prüfnummer (BOS Prüfnr. FuG 11b 06/99) Im täglichen Dienst ist für den Sprechfunker im 4-m-Wellenbereich das FuG7b, FuG8b und FuG8b-1 von Bedeutung, diese dienen zur Kommunikation mit der ZLST. Der FME I dient zur Alarmierung. Im 2-m-Wellenbereich ist für den Sprechfunker das Handfunkgerät FuG 10 oder FuG 11b von Bedeutung, diese Geräte werden als Einsatzstellenfunk genutzt. Alle Funkgeräte haben folgende Bedienelemente: ►Ein- / Ausschalter ►Schalter zur Lautstärkeregulierung des Gerätelautsprechers ►Schalter für die Rauschsperre Die Rauschsperre hat die Aufgabe, bei schwachem oder fehlendem Empfang den NF-Verstärker, für Lautsprecher und Hörkapsel im Handapparat, abzuschalten. Die Rauschsperre ist im Regelfall eingeschaltet. Beim Empfang eines schwachen Sendersignales kann u. U. durch Ausschalten der Rauschsperre doch noch eine Verbindung zustande kommen. Zusätzlich können bei ausgeschalteter Rauschsperre und eingeschaltetem Gerät die NF- Ausgänge (Gerätelautsprecher, Hörkapsel im Handapparat) überprüft werden. Diese müssen dann deutlich hörbar rauschen. ►Taste zum Aussenden von Tonruf I (1750 Hz) ► Taste zum Aussenden von Tonruf II (2135 Hz) ►Sendetaste (Sprechtaste) / Kanalwahlschalter ► Verkehrsartenschalter (außer FuG 10) Vollständigkeit einer Sprechfunkbetriebsstelle Vollständige Sprechfunkbetriebsstellen bestehen mindestens aus: Antennen einem Sende- / Empfangsgerät (dem Funkgerät) einrichtung einer Antennenanlage (Antenne und Antennenleitung) Antennenweiche/ Stromversorgung (Akkumulator oder Netzteil) umschalter Besprechungseinrichtung ( Handapparat, Handmikrofon) Zusatzeinrichtungen Funkgerät Sender / Empfänger Stromversorgung Bediengerät Besprechungseinrichtung Hierbei ist zu beachten, dass Sprechfunkanlagen erst im kompletten Zustand eingeschaltet werden dürfen. Vor dem An-/Einbau, Abbau, Zusammenbau etc. von abgesetzten Mikrofonen, Bedienelementen, der Stromversorgung usw., ist die Funkanlage auszuschalten. Hinweise zu Fahrzeugfunkgeräten Bei der Beschaffung handelsüblicher elektrischer/elektronischer Betriebsmittel gibt es für die BOS keinen spezifischen Reglungsbedarf. Betriebsmittel, die von der EMV-Richtlinie erfasst und im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, müssen in der Regel vom Hersteller (oder Importeur) einer EGKonformitätsbewertung nach EMV-Richtlinie und ggf. weiteren EG-Richtlinien unterzogen sein. 15 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Der Hersteller dokumentiert die Einhaltung der Richtlinien mit seiner EG-Konformitätserklärung und versieht seine Geräte mit einem CE-Kennzeichen (siehe Anlage). Im Wesentlichen ist darauf zu achten, dass für alle zu beschaffenden Produkte schriftliche EG-Konformitätserklärungen der Hersteller vorliegen und die Geräte ein CE-Kennzeichen tragen. 4-m-Wellenbereich Ein gemeinsames Leistungsmerkmal aller Vielkanalgeräte ist, dass sie in mindestens zwei Verkehrsarten betrieben werden können. Diese Betriebsarten sind Wechselverkehr (W) und Gegenverkehr (G). FuG 7b - Frequenzbereich Einzelfrequenzen Frequenzpaare Kanäle Bandlage Anzahl Kanäle Bandlage Anzahl 510 U 1 400-519 U/O 120 Von den genannten Frequenzen sind aufgrund von Regelungen zur Frequenznutzung nur die Kanäle 400 – 510 U und 400 – 509 O nutzbar. Dies entspricht 221 Einzelfrequenzen, davon 111 im Unterband und 110 im Oberband. Daraus ergeben sich 110 nutzbare Frequenzpaare. Der Kanal 510 U stellt eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar. Bedien- und Anzeigeelemente FuG 7 b 5 3 6 4 2 9 8 7 1 S1 S2 S3 S4 S6 S5 S 1 Sendeleistung/Verstärker S 2 Rauschsperre S 3 Bandlage S 4 Bedienungsart S 5 EIN/AUS, Betriebsart S 6 Lautstärke 1 Handapparat 2 Spannungsanzeige 3 Antennenstecker 4 Kanalwahl 5 Anzeigefenster 6 Tonruf I 7 Tonruf II 8 Gerätelautsprecher 9 Zusatzgeräte Das FuG 7b wird seit vielen Jahren nicht mehr hergestellt, dadurch bedingt ist eine Ersatzteilversorgung durch den Hersteller problematisch. Defekte Geräte können auch durch Fachbetriebe nicht mehr repariert werden. FuG 8b Das FuG 8b, wird nur noch in der Version FuG 8b-1 angeboten, es zeigt gegenüber dem FuG 7b folgende Verbesserungen auf: • Betriebszustandsanzeige für Einschaltkontrolle, Sendebetrieb und Empfangsbetrieb. • Die Regulierung der Lautstärke des Anruflautsprechers hat keinen Einfluss auf den Handapparat • Sendezeitbegrenzung auf 2 min., die verhindert, dass über einen längeren Zeitraum unkontrolliert Trägerwellen abstrahlt und damit der gesamten Funkverkehr auf dem Betriebskanal behindert wird. • Es ist keine RS 1-Schaltung und damit keine unbeabsichtigte Störung des Funkverkehrs möglich. • Im Gegensatz zum FuG 7b ist es beim FuG 8b/8b-1 nicht möglich, die Sendeleistung, die fest auf 10 Watt eingestellt ist, zu verändern FuG 8b-Frequenzbereich Einzelfrequenzen Frequenzpaare Kanäle Bandlage Anzahl Kanäle Bandlage Anzahl 510 U 1 400-509 U/O 110 Dies entspricht 221 Einzelfrequenzen, davon 111 im Unterband und 110 im Oberband. Daraus ergeben sich 110 nutzbare Frequenzpaare. Der Kanal 510 U stellt eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar. 16 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis FuG 8b1-Frequenzbereich Einzelfrequenzen Frequenzpaare Kanäle Bandlage Anzahl Kanäle Bandlage Anzahl 376-396 O 21 347-375 U/O 29 510 U 1 397-509 U/O 113 Dies entspricht 306 Einzelfrequenzen, davon 143 im Unterband und 163 im Oberband. Daraus ergeben sich 142 nutzbare Frequenzpaare. Die Kanäle 376 - 396 O stellen nutzbare Einzelfrequenzen im Oberband und der Kanal 510 U eine nutzbare Einzelfrequenz im Unterband dar. Bedien- und Anzeigeelemente FuG 11 12 10 6 7 8 9 FuG 9c 2 1 3 4 5 1. Lautsprecher 2. Tonruf I 3. Tonruf II 4. Lautstärke 5. Ein/Aus 6. Sendeanzeige 7. Empfangsanzeige 8. Betriebsanzeige 9. Rauschsperre 10. Kanalwahl 11. Verkehrsart 12. Bandlage 6 7 8 9 10 11 12 FuG 8b-1 2 1 3 4 5 1. Lautsprecher 2. Tonruf I 3. Tonruf II 4. Lautstärke 5. Ein/Aus 6. Sendeanzeige 7. Empfangsanzeige 8. Betriebsanzeige 9. Rauschsperre 10. Kanalwahl 11. Verkehrsart 12. Bandlage Achtung: Wird bei einem Fug 8b-1 ein nicht zulässiger BOS-Kanal geschaltet, wird ein akustischer Warnton ausgesendet, welcher nicht zu überhören ist. 1 2 11 12 13 4 10 5 498 GU 4 F 6 3 15 7 T3 4 FuG 8b-1 Teledux 9 mit FMS-Tastatur 16 14 8 9 1 Ein/Aus 2 Lautstärke + 3 Lautstärke - 4 Kanalwahl 5 Verkehrsart 6 Bandlage 7 Rauschsperre 8 Tonruf I 9 Tonruf II 10 FMS-Status, Kanalwahl 11 Sendeanzeige 12 Einschaltanzeige 13 Empfangsanzeige 14 Display 15 Kodierstecker 16 Handapparat FuG 8b-2 Die zur Verfügung stehenden Frequenzen sind mit dem FuG 8b-1 übereinstimmend. Hinweis: Die gegenverkehrsfähigen Kanäle können im Wechselverkehr auch als Einzelfrequenzen genutzt werden. Dies entspricht 306 Einzelfrequenzen und 142 Frequenzpaaren. Die Kanäle 376 O bis 396 O stellen Einzelfrequenzen im Oberband und der Kanal 510 U eine Einzelfrequenz im Unterband dar. Das FuG 8b-2 ist vorrangig zur Verwendung in ortsfesten Funkstellen oder in Sonder- und Fernmeldefahrzeugen vorgesehen. Es kann aber auch beweglich eingesetzt werden. 17 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis TELEDUX 9 – Handapparat mit FMS-Tastatur (alter Bedienhandapparat) Kanalnummer Verkehrsart Bandlage Ton = Ein Lautstärke 498 GU 2F 1 T5 VFR Rauschsperre = Aus Kommandolautsprecher Sprachverschlüsselung Zusatzinfo Anweisung Status 1 Anzeigefeld 2 Rufton I 3 Ein/Aus-Taste 4 Ruf II 5 Lautstärke + 6 Funktionstaste in Verbindung mit: 7 Lautstärke 8 Verkehrsart 9 Sendeanzeige grün 10 Einschaltanzeige gelb 11 Empfangsanzeige rot 12 Helligkeitssensor 13 Anruflautsprecher 14 Lautstärke (Hörkapsel) 15 Meldetasten FMS / Kanaleingabe 16 Bandlage 17 Sprechtaste K Kanalschalter V Verschlüsseln / Klar R Rauschsperre Z Zusatzinformation FMS TON Ton Ein / Aus BEL Beleuchtung RS1 Relaisstellenbetrieb KLS Kommandolautsprecher COD FMS-Kennung (Eingabe) MTM 800 (MRT - Fahrzeugfunkgerät) 7 1 5 2 6 3 4 13 8 14 5 9 10 11 12 1 Drehschalter 2 Notruftaste 3 Anschluss Handapparat 4 Display 5 Softkey 6 Menütaste 7 Ein/Aus-Taste 8 Navigationstaste 9 Sendetaste 10 Externer Alarm 11 Lautsprechersteuertaste 12 Displaybeleuchtung 13 Alphanumerisches Tastenfeld 14 LED-Statusanzeige (rot - orange - grün) 18 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Bedienhandapparat N-32 für MTM 800 (neuer Bedienhandapparat) Funkmeldeempfänger Der ME I findet Anwendung bei der Alarmierung von Einsatzkräften über Funkverbindung. Dieses Verfahren ermöglicht die Alarmierung als sogenannter „stiller Alarm“. Für die Alarmierung stehen 163 Einzelfrequenzen (Kanäle 347-509) im Oberband zur Verfügung. Meldeempfänger bestehen aus einem Empfänger, der dem eines Funkgerätes ähnlich ist und einem Auswerter für eine bestimmte Tonfolge (Fünftonfolge). Die Fünftonfolge, bestehend aus fünf verschiedenen Tönen, die individuell festgelegt werden können in den Meldeempfänger einprogrammiert sind. Bei einer Alarmierung erzeugt der Meldeempfänger für die Dauer von 5 sec. einen lauten Weckton. Danach können Nachrichten als Durchsage empfangen werden. Voraussetzung für die Funktion einer Alarmierung mittels FME ist jedoch, dass sowohl die alarmierende Stelle als auch der Meldeempfänger auf demselben Funkkanal arbeiten. Nachteil für den FME I ist der Empfang in Gebäuden (Abschirmung), die innenliegende Antenne und die Trageweise innen. Eine weitere Variante von Meldeempfängern stellt der ME III dar, der als ortsfestes Gerät zur Steuerung von Sirenen verwendet wird. Während der ME I mit einem wieder aufladbaren Akku betrieben wird, findet bei einem ME III als Spannungsversorgung ein fest installiertes Netzteil Verwendung. 2-m-Wellenbereich Für den 2-m-Wellenbereich gibt es Fahrzeugfunkgeräte und Handfunkgeräte. Fahrzeugfunkgeräte werden in der Regel nur in Führungsfahrzeugen wie ELW 2 verbaut. Handfunkgeräte sind weit verbreitet und dienen dem Einsatzstellenfunk. FuG 10 / FuG 10 R Das FuG 10 kann mit bis zu 10 Kanälen für die Verkehrsart Wechselverkehr ausgestattet sein. In der Bezeichnung FuG 10 R, steht das R für Retrofitting. Mit dem R soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich hier um ein Gerät moderner Technik im Design des alten FuG 10 handelt. FuG 10 FuG 10 R 3 4 1 2 8 5 6 7 9 10 11 12 1 Anschluss für Zubehör 2 Rauschsperre 3 Ein/Aus, Lautstärke 4 Antenne 5 Tonruf I 6 Tonruf II 7 Sendetaste 8 Mikrofon 9 Akku-Anzeige 10 Lautsprecher 11 Kanalwahlschalter 12 Akku 2 3 1 5+6 7 8 9 10 11 12 19 4 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis FuG 11 b Das FuG 11b stellt die neuste Generation von 2-m Handfunkgeräten dar. Die Geräte werden von einem Mikroprozessor gesteuert. Betriebseinstellungen können mittels Programmierung geändert werden, ohne in das Gerät einzugreifen. Die Handfunkgeräte FuG 11b können im Wenigkanal- oder im Vielkanalmodus betrieben werden. Die Umschaltung von dem Wenigkanalmodus in den Vielkanalmodus ist von der Bedienoberfläche aus möglich. Die Möglichkeit der Umschaltung kann bei allen Geräten mittels Softwareänderung gesperrt werden. Im Wenigkanalmodus müssen mindestens 10 Kanäle einstellbar sein. Eine Änderung der Verkehrsart und der Bandlage ist in diesem Modus nicht möglich. Bedien- und Anzeigeelemente FuG 11 b Die Bedienelemente des FuG 11b müssen nach der Technischen Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS Handfunkgerät FuG 11b) mit einheitlichen Symbolen gekennzeichnet sein. Ein- Ausschalten Lautstärkereglung Kanalwahl Rauschsperre Tonruf Verkehrsart Bandlage Der Sende- und Empfangsbetrieb wird optisch signalisiert. Wird eine Leuchtdiode verwendet, muss diese beim Senden grün und bei dem Empfang rot leuchten. Bei einem LCD-Anzeigefeld signalisiert das Symbol ▲ mit der Spitze nach oben den Sendebetrieb. Weist die Spitze des Dreieckes nach unten, wird empfangen ▼. Die Betriebsdaten (Bandlage, Kanal und Verkehrsart) werden auf der Vorderseite oder der Oberseite des Handfunkgerätes in einem Anzeigefeld dargestellt. Die dargestellte Bandlage kennzeichnet die Senderichtung. Der Kanal wird ziffernmäßig angegeben. Der Ladezustand der Akkus wird bei allen Geräten optisch signalisiert. Als Betriebszeit mit vollgeladenem NC-Akku sind 4 Stunden vorgeschrieben. Die Zeitangabe gilt unter folgenden Bedingungen: 50 % Empfangsbereitschaft, 40 % Empfang (Einfall einer Trägerwelle), 10 % Senden. AEG EADS Motorola 20 Bosch BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Kenwood AEG Bosch SEL Motorola MTP 850 (HRT - Handfunkgerät) 2 1 4 3 5 17 6 9 8 10 12 8 11 7 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Drehschalter Antenne Hörkapsel Oberes Mikrofon Display Seitentasten (programmierbar) Sprechtaste Softkey Menütaste Sendetaste Ein-Aus / Beenden-Taste Navigationstaste Lautsprecher Sensor Tastaturbeleuchtung Unteres Mikrofon 16 Lautsprechertaste (Umschaltung im Einzelruf zwischen Audioausgabe über den Lautsprecher oder Hörkapsel) 16 15 14 13 17 Seitlicher Anschluss MTP 830 (HRT - Handfunkgerät) MTP 850 Ex (HRT-Handfunkgerät) Handfunkgerät) 21 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Zubehör Besprechungseinrichtungen Fahrzeugfunkgeräte des 4-m- und 2-m-Wellenbereich sind mit einem Handapparat mit Auflage und zusätzlich mit einer Sendetaste ausgestattet. Beim Betätigen der Sendetaste wird der Gerätelautsprecher der Funkanlage abgeschaltet. Handapparate gibt es in verschiedenen Ausführungen. Für Handfunkgeräte werden Besprechungseinrichtungen als Handmikrofon und Helmsprechgarnitur angeboten. Das abgesetzte Bedienteil verfügt über Sendetaste, Mikrofon und Lautsprecher. Helmsprechgarnituren können an den Feuerwehrhelm angebaut werden, sie verfügen über ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Die Sendetaste ist zusätzlich abgesetzt und kann mittels Clip an der Schutzkleidung befestigt werden. Antennen Antennen haben die Aufgabe Funkwellen zu empfangen und auszusenden. Je nach Frequenzbereich kommen verschiedene Antennentypen zur Anwendung. Antennen sollten senkrecht zur Erdoberfläche stehen, damit sie als Rundstrahler frei abstrahlen können. Hindernisse wie Brücken, Häuser, Bäume usw. beeinträchtigen wie zu kurze, zu lange oder verbogene Antennen ihre Funktion erheblich. Akkumulatoren Akkumulatoren (Akkus) dienen zur Stromversorgung von tragbaren Funkgeräten, sie sind wieder aufladbar. Die Hinweise der Hersteller für den Umgang mit Akkus und den dafür bestimmten Ladegeräten sind unbedingt zu beachten. Nicht vollständige Entladung: Beim Laden kann nicht mehr die volle Kapazität erreicht werden - MEMORYEFFEKT Entladen Laden Entladen Laden Vollständige Entladung: Der Akku erhält beim Laden die vollständige Kapazität zurück Entladen Laden Entladen 22 Laden BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Kartenkunde Warum Kartenkunde bei der Feuerwehr ? Orientierung in unbekanntem Gelände (Waldbrand, Bahnunfälle) Überregionale Einsätze (z.B. Hochwasser Oderbruch) Sucheinsätze nach vermissten Personen Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen - Erkundung von Wasserentnahmestellen - Planung von Löschwasserförderstrecken (Höhenunterschiede) - Fernmeldeplanung (geeignete Standorte für ELW oder Relaisstelle) - Abschätzen einer Schadstoff- oder Rauchausbreitung Was ist eine Karte? Eine verkleinerte ebene Abbildung eines Teiles der Erdoberfläche. Die Darstellung erfolgt durch Signaturen und Kennzeichen (Legende). Sie ist in einem bestimmten Maßstab gezeichnet, enthält das Kartenbild und in der Regel Gittereinteilungen Maßstab Der Maßstab ist das Verhältnis zwischen Natur und der verkleinerten Wiedergabe auf der Karte. Unterteilung: Großmaßstäbe bis 1 : 50.000 Mittlere Maßstäbe bis 1 : 500.000 Kleinmaßstäbe ab 1 : 500.000 Großmaßstab: 1 : 50.000 1 cm auf der Karte = 500 m in der Natur = 0,5 km 2 cm auf der Karte = 1 km in der Natur Kleinmaßstab: 1 : 250.000 1 cm auf der Karte = 2500 m in der Natur = 2,5 km 2 cm auf der Karte = 5 km in der Natur Kartenbild Das Kartenbild ist eine Zusammenfassung von allem was uns die Karte zeigt. Grundriss, Höhendarstellung, Kartenschrift, Signaturen, Kartenfarben, Kartenrand Grundriss: Verkehrswege Siedlungen Sonstige Bodenbedeckungen Gewässer Kartenbild: Höhendarstellungen Darstellung der Höhenlinien auf der Karte 1:50.000 23 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Kartenschrift: Sie dient der Wiedergabe von Orts-, Gelände-, Gewässernamen ... auf der Karte. Ortsnamen verlaufen immer genau von West nach Ost. Signaturen: Sinnbildliche, nicht maßstabsgerechte Darstellungen. Grundrissignaturen: Brücken, Gebäude,... Seitenrissignaturen: Bäume, Mühlen,... Symbolische Signaturen: Försterei, Ruinen,... Kartenfarben: - Bessere Übersicht bei Mehrfarbausdruck blau Gewässer grün Wald -Schnelles Erfassen des Kartenbildes rot / orange schwarz Autobahnen und Bebauung, Verkehrswege, Fernstraßen Beschriftung, usw. braun Höhenlinien Legende einer Karte Kartenrand: Maßstab: Deutschland 1 : 50.000 Kartentitel: Wiesbaden Ausgabe: 9-DMG Serie: M 745 Blattnummer: L 5914 Vermerk über Ausgabestelle-, jahr Blattübersicht Erklärung der Signaturen Gittereinteilung 24 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis UTM-System Was bedeutet UTM ? - Universale Transversale Merkator-Projektion Diese UTM-Projektion finden wir auf den topographischen Karten der Nato, die Maßeinheit ist Meter 0 Zonen (je 6 = 60 Stück) Zonenfeld Bänder (20 Stück) Zonen werden mit Zahlen und Bänder mit Buchstaben bezeichnet Da die Darstellung der Zonenfelder noch zu ungenau ist, werden diese in Großquadrate von 100 km Seitenlänge eingeteilt. Die 100-km-Quardrate werden in östlicher und nördlicher Richtung mit Buchstaben bezeichnet. Der RheingauTaunus-Kreis liegt im Quadrat MA. Genauer: 32 U MA Diese Angaben sind links unterhalb der eigentlichen Karte zu finden 25 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Und weiter: Beim Ostwert hier 30 (weiter rechts finden wir bei 36 + 37 Eltville) und beim Nordwert hier 40, 41 und 42 (Eltville liegt bei 41 und 42) Auffinden einer Koordinate am Beispiel: FEUERWEHR ELTVILLE 1. Zonenfeld und 100-km-Quardrat festlegen 32 U MA (kann entfallen, wenn Karten-Nr. hier L 5914 angegeben wird) 2. Mit Hilfe des Gitternetzes auf dem Kartenbild das gesuchte Objekt „einkreisen“ 32 U MA 36___ 41___ 3. Mit dem Kartenwinkelmesser oder Planzeiger das Objekt auf genau 100 mtr. bestimmen; erst der Ostwert, dann der Nordwert. 32 U MA 364__ 418__ 4. Die Lage des Objektes auf 10 mtr. genau abschätzen 32 U MA 3644 4181 Ergebnis: 32 U MA 3644 4181 32 U Zonenfeld MA 100 km Quadrat 3644 Ostwert 4181 Nordwert DHDN 83 oder ED 50 Früher übliches Koordinatensystem in Deutschland nach Europa-Datum 50 oder Potsdam-Datum genannt. 0 Die BRD liegt in Streifen 2 - 5, ein Streifen ist 3 breit. WGS 84 Inzwischen übliches Koordinatensystem für amtliche, zivile und militärische Kartenwerke. 0 Die BRD liegt in Zone 32 - 33, eine Zone ist 6 breit. Wird häufig von GPS-Empfängern oder in der Luft- und Schifffahrt verwendet. Umstellung auf WGS 84 Die Erklärungen und Einteilungen können sich auf die ED 50 beziehen. Die Landesvermessungsämter haben in den letzten Jahren die Einteilungen auf das Weltweite Geodätische System 1984 (WGS 84) umgestellt, dieses weicht einige Meter vom Europäischen Datum ab. Erkennbar sind die Daten an ihrer Farbe: ED 50 Koordinaten Schwarz WGS 84 Koordinaten blau Umrechnung auf WGS 84 Die Vorgehensweise zur Koordinatenermittlung bleibt von dieser Umstellung unberührt, subtrahieren Sie 80 mtr. vom Ostwert und 203 mtr. vom Nordwert. ED 50 32 U MA WGS 84 32 U MA 26 1335 -8 = 1327 4575 - 20 = 4555 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Funkbetriebskunde Im Rahmen der Funkbetriebskunde werden dem Sprechfunker die elementaren und wichtigen Regelungen des Betriebsablaufes vermittelt. Nur wenn das Bedienpersonal mit diesen Regeln in ausreichendem Maße vertraut ist, können Betriebsstörungen weitgehend vermieden werden. Sprechfunknachrichten Man unterscheidet drei Arten der Sprechfunknachrichten: Gespräch (G) Durchsage (D) Spruch (S) Das Gespräch ist ein Informationsaustausch zwischen zwei Teilnehmern, das nicht an eine bestimmte Form gebunden ist. Das Gespräch stellt im täglichen Sprechfunkverkehr die am häufigsten angewendete Nachrichtenart da. Das Gespräch wird folgendermaßen abgewickelt: Die Gegenstelle wird als erstes genannt, dann folgt das Wort „von“, als nächstes wird der eigene Funkrufname genannt, nun folgt das Wort „kommen“. Nachdem sich die Gegenseite mit dem Worten „Hier ...... kommen“ gemeldet hat, kann das Gespräch begonnen werden. Ist der Informationsaustausch beendet, schließt die Sprechfunkbetriebsstelle, die das Gespräch begonnen hat, es mit dem Wort „Ende“. Wichtig: Erst wenn das Gespräch mit dem Wort Ende beendet wurde, soll von einer anderen Sprechfunkbetriebsstelle ein neues Gespräch eröffnet werden. Beispiel für ein Gespräch: Anruf: Antwort: Nachrichtenaustausch: „Leitstelle Rheingau-Taunus von Florian Eltville 1-22 kommen“ „Hier Leitstelle Rheingau-Taunus kommen“ „Sie haben alarmiert, Frage, was liegt an, kommen“ Durchsage Die Durchsage (Sammelruf) ist ebenfalls eine formlose Nachricht. Sie ist in der Regel für mehrere Teilnehmer gleichzeitig bestimmt. Die Merkmale einer Durchsage sind: der Inhalt wird, wenn möglich stichwortartig verfasst. der Inhalt wird, wenn erforderlich, von den Teilnehmern niedergeschrieben und aufgezeichnet Durchsagen sind neben dem Gespräch im täglichen Sprechfunkverkehr häufig im Zusammenhang mit Alarmierungen zu hören. Man unterscheidet bei den Durchsagen zwei Arten: Durchsage ohne Bestätigung Durchsage mit Bestätigung Eine Durchsage ohne Bestätigung sieht folgendermaßen aus: Zuerst wird der eigene Rufname mit den Worten „Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an alle Übungsteilnehmer“ genannt. Dann folgt die Mitteilung. Die Mitteilung wird wiederholt. Dann folgt das Betriebswort „Ende“. Merke: Die angesprochene Gegenstelle braucht sich nicht zu melden, dass die Durchsage verstanden wurde. Beispiel für eine Durchsage ohne Bestätigung Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an alle Lehrgangsteilnehmer – Übungsende , Ich wiederhole; Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an alle Lehrgangsteilnehmer – Übungsende, Ende. 27 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Eine Durchsage mit Bestätigung sieht folgendermaßen aus: ZLST: „Hier Leitstelle Ausbildung mit Durchsage an Florian Ausbildung 1/11, Florian Ausbildung 1/22, Florian Ausbildung 1/30 - schalten Sie Kanal 506 GU. Ich wiederhole, ….., bestätigen Sie nach Aufforderung. Florian Ausbildung 1-11, kommen. Fl. Ausbildung 1/11: ZLST: Fl. Ausbildung 1/22 ZLST: Fl. Ausbildung 1/30 ZLST: „Hier Florian Ausbildung 1 / 11 – verstanden, kommen“ „Florian Ausbildung 1 / 22 – kommen“ „Hier Florian Ausbildung 1 / 22 – verstanden, kommen“ „Florian Ausbildung 1 / 30 – kommen“ „Hier Florian Ausbildung 1 / 30 – verstanden, kommen“ „Hier Leitstelle Ausbildung, Ende.“ Erst nach Ende der Durchsage schalten die Sprechfunkbetriebsstellen auf den genannten Kanal um. Spruch Der Spruch ist eine formgebundene, schriftlich festgelegte Nachricht, die der aufnehmende Teilnehmer auch schriftlich festhalten muss. Der Inhalt der Urschrift ist unverändert zu übernehmen. Der Spruch wird mit dem Wort „Spruchanfang“ eingeleitet zwischen den Teilen des Spruches wird das Trennungszeichen als „Trennung“ mitgesprochen. Der Spruch endet mit den Worten “Spruchende - kommen“. Die Aufnehmende Sprechfunkbetriebsstelle bestätigt den Empfang des Spruches mit dem Wort „Empfangsbestätigung“ der Aufnahmeuhrzeit und dem eigenen Rufnamen. Während das Gespräch und der Spruch nur bei Einsatz von Sprechfunkgeräten möglich sind, kann die Durchsage eine Nachrichtenart sein, die auch beim Einsatz von Meldeempfängern zur Anwendung kommt. Sprechfunkübungen im Rahmen des Sprechfunklehrganges sollten nur Gespräche und Durchsagen enthalten Sonstige Nachrichten Folgende Nachrichten werden bei Bedarf aus anderen Vorschriften angewendet. Notfallmeldung nach FwDV 7 Eine Notfallmeldung ist ein über Funk (2-m-Wellenbereich) abgesetzter Hilferuf von in Not geratenen Einsatzkräften. Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort „mayday“ eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet. Dieses Kennwort muss bei allen Notfallsituationen verwendet werden. Bei Übungen, wird das Kennwort „mayday“ nicht verwendet. Notfallmeldungen werden wie folgt abgesetzt: Kennwort: Hilfe ersuchende Einsatzkraft: Angabe des eigenen Standortes: Lagebeschreibung: Gesprächsabschluss: Beispiel: Kennwort: Hilfe ersuchende Einsatzkraft: Angabe des eigenen Standortes: Lagebeschreibung: Gesprächsabschluss: mayday; mayday; mayday hier <Funkrufname> <Standort> <Lage> mayday – kommen! mayday; mayday; mayday Hier Florian Niederhausen 3/44/Angriffstrupp Standort, 3.OG, 1. Raum rechts Kollabierter Truppmann mayday – kommen! Übung Finden während des Funkverkehrs auf dem Betriebskanal Übungen statt, sind die Übung betreffenden Meldungen in regelmäßigen Abständen durch den Vermerk „Übung“ zu kennzeichnen. Ist ein Übungskanal zugewiesen, kann auf den Vermerk verzichtet werden, es sollte jedoch auch hier auf den Übungsverkehr hingewiesen werden. Tritt während einer Übung ein tatsächlicher Notfall ein, muss die erforderliche Meldung hierzu mit dem Begriff „Tatsache“ angekündigt werden. Beispiel: Während einer Übung verletzt sich ein Feuerwehrangehöriger. Zur Versorgung des Verletzten wird ein Rettungswagen (RTW) benötigt. …, Tatsache - Lagemeldung: ein verletzter Feuerwehrmann mit Armverletzung, ein RTW zum Bereitstellungsraum Süd. 28 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Alarmnachrichten Vor Alarmnachrichten sind auf dem Betriebskanal Mehrtonfolgen (Fünftonfolgen) zur Auslösung von Funkmeldeempfängern und / oder Sirenen wahrzunehmen. Die Alarmnachricht wird durch die Worte “Achtung, Achtung“ und dem ungekürzten Rufnamen der Zentralen Leitstelle (ZLST) eingeleitet. Sofern die ZLST Probealarme und Funktionskontrollen der Funkmeldeempfänger durchführt, wird Sie die Nachricht nicht mit den Worten “Achtung, Achtung“ sondern nur mit dem ungekürzten Rufnamen einleiten. Beispiele: Fünftonfolge…. Fünftonfolge…. Achtung, Achtung, hier Leitstelle Rheingau-Taunus, Einsatz Feuerwehr Eltville, Brandeinsatz, ich wiederhole Einsatz Feuerwehr Eltville, Brandeinsatz, hier Leitstelle Rheingau-Taunus, Ende Hier Leitstelle Frankfurt, mit Funktionskontrolle Funkmeldeempfänger Florian Frankfurt 2-83-1 ich wiederhole Funktionskontrolle Funkmeldeempfänger Florian Frankfurt 2-83-1 hier Leitstelle Frankfurt, Ende. Vorrangstufen Sprechfunknachrichten werden auf Grund der Dringlichkeit ihrer Beförderung in Vorrangstufen unterteilt. Man unterscheidet in Einfach-Nachricht Sofort-Nachricht Blitz-Nachricht Staatsnot-Nachricht Einfach-Nachrichten erhalten zur Kennzeichnung keinen besonderen Vermerk Sofort-Nachrichten erhalten den gesprochenen Vermerk „sofort“. Eine Sofort-Nachricht kennzeichnet eine Nachricht, die gegenüber der Einfachnachricht mit Vorrang übermittelt werden muss. Mit dem Vermerk „Blitz“ werden höherwertige Nachrichten gekennzeichnet, nach deren Ankündigung der Funkverkehr niederer Vorrangstufen sofort zu Unterbrechen ist. Die Anwendung der Vorrangstufe „Blitz“ darf deshalb nur erfolgen - zum Schutz menschlichen Lebens - zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen - im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Bei Übungen, hier wird das Kennwort „Blitz“ nicht verwendet. Nachrichten, die den Vermerk „Staatsnot“ tragen, dürfen nur von der Bundesregierung oder der Landesregierung aufgegeben werden. Deshalb darf auch bei Sprechfunkübungen keinesfalls eine Nachricht dieser Art einbezogen werden. Sprechfunkverkehr im Gemeinsamen Funknetz Im gemeinsamen Funknetz werden alle Sprechfunknachrichten im 4-m-Wellenbereich über Relaisstellen oder das Gleichwellenfunknetz geführt. Hierbei ergeben sich technische und/oder organisatorisch verschiedene Verkehrsarten und Verkehrsformen. Die Relaisfunkstellen unterscheiden sich in Ihrer Ansteuerung. Verkehrsarten Verkehrsarten sind von technischen Möglichkeiten der Geräte abhängige Verfahren des Nachrichtenaustausches. Sie sind ein Hinweis auf die Nutzung der Übertragungsarten. Sie werden unterschieden in: Richtungsverkehr Wechselverkehr Gegenverkehr 29 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Richtungsverkehr Beim Richtungsverkehr wird nur in eine Richtung gesendet bzw. empfangen, Anwendung z.B. Funkmeldeempfänger und Sirenenalarmierung. S ALARM F2 E FuG 8 b mit Alarmgeber in der Leitstelle Meldeempfänger Wechselverkehr Beim Wechselverkehr wird auf einer Frequenz abwechselnd gesendet und empfangen. Sender / Empfänger haben die gleiche Bandlage, da nur ein Übertragungsweg (eine Frequenz) genutzt wird. Nur ein Funkteilnehmer kann senden, während alle anderen empfangen, es kann nur in Sendepausen unterbrochen werden. Die Verkehrsart „Wechselverkehr“ wird bei Funkbetriebsübungen im 4 m-Wellenbereich und der Verkehrsabwicklung im 2 m-Wellenbereich verwendet. S S E E W/O oder W/U poder W/O oder W/U poder Gegenverkehr Beim Gegenverkehr kann gleichzeitig gesendet und empfangen werden. Sender und Empfänger haben nicht die gleiche Bandlage, es werden zwei Übertragungswege (zwei Frequenzen), also ein Frequenzpaar genutzt. Sender und Empfänger können jederzeit unterbrochen werden. Gegenverkehr kann allerdings nur mit gegenverkehrsfähigen Sprechfunkgeräten durchgeführt werden, z.B. FuG 7b oder FuG 8b. Bei diesen Geräten ist die Antenne über eine Antennenweiche ständig mit dem Empfänger und dem Sender verbunden, so dass die Antenne gleichzeitig als Sende- und Empfangsantenne wirken kann. S E E S G/O G/U Verkehrsformen bestimmen das Zusammenwirken von Sprechfunkbetriebsstellen und werden nach den Verkehrserfordernissen festgelegt. Sie sind nach der Festlegung ein Hinweis auf bestehende Verbindungsmöglichkeiten. Sie werden unterschieden: Linienverkehr Sternverkehr Kreisverkehr Querverkehr Linienverkehr Im Linienverkehr sind am Nachrichtenaustausch nur zwei Sprechfunkbetriebsstellen beteiligt und wird hauptsächlich mittels Handfunkgeräten im 2 m-Wellenbereich (FuG 10, FuG 11b) durchgeführt. 30 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Sternverkehr Beim Sternverkehr können mehrere Sprechfunkbetriebsstellen mit einer bestimmten Sprechfunkbetriebsstelle (Sternkopf) innerhalb eines Funkverkehrskreises Nachrichten austauschen. Ein Nachrichtenaustausch kann grundsätzlich nur mit dem Sternkopf erfolgen, aber nicht untereinander. Die Verkehrsform „Sternverkehr“ findet im Gleichwellenfunknetz Anwendung, der Sternkopf ist hierbei die Zentrale Leitstelle. Durch die Technik ist die Vorrangstellung des Sternkopfes gesichert. C B A D E A = Sternkopf (Leitstelle) B - E = Sprechfunkbetriebsstelle Kreisverkehr Beim Kreisverkehr können mehrere Sprechfunkbetriebsstellen gleichberechtigt innerhalb eines Funkverkehrskreises Nachrichten miteinander austauschen. Das besondere Merkmal des Kreisverkehrs ist: „Jeder hört jeden; jeder kann mit jedem sprechen - alle sind gleichberechtigt“ C B A D E A = Sternkopf (Leitstelle) B - E = Sprechfunkbetriebsstelle Querverkehr Beim Querverkehr findet ein Nachrichtenaustausch zwischen Sprechfunkbetriebsstellen verschiedener Funkverkehrsbereiche/-kreise statt. Die Abwicklung erfolgt mittels „Funkvermittlung“ durch die Leitfunkstellen. Leitstelle LM Leitstelle RTK 31 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Arbeitsweise und Arten von Relaisfunkstellen Eine mit einer wirksamen Relais-Schaltung eingerichteten Funkanlage schließt beim Empfang eines bestimmten Signals (Steuersignal) einen Schalter (Relais), der den Ausgang des Empfängers mit dem Eingang des Senders verbindet. Relaisfunkstellen senden im Oberband und empfangen im Unterband. Im Gegensatz dazu senden alle anderen Sprechfunkbetriebsstellen im Unterband und empfangen im Oberband. Eine von der Sprechfunkbetriebsstelle im Unterband gesendete Nachricht wird von der Relaisstelle im Unterband empfangen und sofort wieder im Oberband ausgesendet. Da bei allen Sprechfunkbetriebsstellen der Empfänger im Oberband arbeitet, können diese und der Sendende, der seine eigene Sprache hört, die Nachricht mithören. Obwohl beim Relaisbetrieb zwei Übertragungswege genutzt werden, muss die Verkehrsabwicklung wie beim Wechselverkehr erfolgen. Im gemeinsamen Funknetz des Land Hessen kommen Relais-Schaltungen (RS) mit folgenden Ansteuervarianten zur Anwendung: Steuersignal Trägerwelle (RS 1) Relaisfunkstellen sind mit einem Auswerter für die Trägerwelle ausgestattet, dies bedeutet, dass die Relaisfunkstelle für die Dauer des Einfalls einer Trägerwelle durchgeschaltet ist. Relaisstelle Oberband E S E Unterband S E S G/O G/U Steuersignal Tonruf I (RS 3) und Tonruf II (RS 2) Relaisfunkstellen, sind mit einem Auswerter für Tonruf I oder II ausgestattet, wird der Tonruf von der Relaisfunkstelle empfangen, wird diese zeitgesteuert durchgeschaltet. Nach ca. 45 sec. endet die Empfangsbereitschaft und die Relaisfunkstelle schaltet ab. Durch erneutes Drücken des Tonruf´s kann die Relaisfunkstelle wieder aktiviert werden. S ca. 45 sec. RUF I TRA ZS Zeitschaltuhr Tonrufauswerter E G/O Alarmierungsverfahren Die Zentralen Leitstellen verfügen über Einrichtungen zur Alarmierung von Einsatzkräften. Das Verfahren ermöglicht die Alarmierung über Meldeempfänger als stiller Alarm sowie die Steuerung von Sirenen als lauter Alarm. Jede Alarmierung wird durch die Belegung des Betriebskanals und der Durchsage „Achtung, Achtung, hier Leitstelle <Stadtname> mit Alarmierung!“ bzw. „Achtung, Achtung, hier Leitstelle <Kreisname> mit Alarmierung!“ angekündigt. Danach erfolgt das Aussenden der Fünftonfolge. Die Ankündigung der Alarmierung soll alle empfangenden Sprechfunkbetriebsstellen zur Funkstille anhalten, denn eine Alarmierung hat stets Vorrang vor anderen Nachrichten. Die bei der Alarmierung notwendigen Sprechfunknachrichten werden wie folgt unterschieden: Sprechfunknachrichten bei Alarm Sprechfunknachrichten bei Probealarm/Funktionskontrolle Eine Sprechfunknachricht bei Alarm wird mit den Worten „Achtung, Achtung“ vor dem Rufnamen der ZLST und dem Sammelruf eingeleitet. Die Nachricht wir einmal wiederholt. Beispiel: Ankündigung der Alarmmeldung: Achtung, Achtung, hier Leitstelle Frankfurt mit Alarmierung!“ Aussenden der Fünftonfolge mit folgender Durchsage: „Achtung, Achtung, hier Leitstelle Frankfurt, Einsatz Christoph 2, Verkehrsunfall eingeklemmte Person, ich wiederhole, Einsatz Christoph 2, Verkehrsunfall eingeklemmte Person, hier Leitstelle Frankfurt, Ende. Die Sprechfunknachricht bei einem Probealarm beginnt mit dem Rufnamen der Leistelle. 32 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Danach erfolgt der Hinweis auf den Probealarm und der Sammelruf, der Nachrichteninhalt wird einmal wiederholt. Die Worte „Achtung, Achtung“ dürfen im Nachrichtentext nicht verwendet werden. Beispiel Ankündigung der Alarmmeldung: „Hier Leitstelle Rheingau-Taunus mit Alarmierung!“ Aussenden der Fünftonfolge mit folgender Durchsage: „Hier Leitstelle Rheingau-Taunus, Probealarm für die Feuerwehr Wallrabenstein, ich wiederhole Probealarm für die Feuerwehr Wallrabenstein, hier Leitstelle Rheingau-Taunus, Ende“ Für die Betriebssicherheit der Alarmierungseinrichtungen sind regelmäßige Funktionskontrollen notwendig. Die Abwicklung erfolgt im gleichen Ablauf wie beim Probealarm, jedoch ist stattdessen der Hinweis auf die Funktionskontrolle erforderlich. Durchführung des Sprechfunkverkehrs Der Fernmeldeverkehr ist diszipliniert und so kurz wie möglich abzuwickeln. Die Faustregel „ So kurz wie möglich, so umfassend wie nötig“ sollte stets eingehalten werden. Jede Sprechfunkbetriebstelle hat sich beim Eintreten in den eigenen Funkverkehrskreis bei der zuständigen ZLST anzumelden und beim Verlassen unter Angabe des Grundes abzumelden. Beim Eintreten und beim Verlassen eines anderen Funkverkehrskreis ist ebenso zu verfahren. Die Erlaubnis zum Eintreten in einen anderen Funkverkehrskreis muss in jedem Fall bei der Betriebsleitung eingeholt werden. Dies gilt besonders für das Eintreten in einen Funkverkehrskreis der polizeilichen BOS. Beispiel „Leitstelle Limburg von Florian Niedernhausen 3-19, kommen.“ „Hier Leitstelle Limburg, kommen.“ „In Ihrem Funkverkehrskreis auf der A 3, mit einer Materialfahrt zur Fa. Bosch, kommen.“ „Verstanden, kommen.“ „ Ende“ Rufnamensystematik Eine wichtige taktische Information für das Bedienpersonal von Sprechfunkanlagen ist der Funkrufname der jeweiligen Sprechfunkbetriebsstelle. Der Funkrufnamenkatalog gibt die Rufnamenstruktur der „nichtpolizeilischen BOS“ im Lande Hessen vor, er gilt für Einheiten und Einrichtungen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes in Hessen. Der Funkrufnamen besteht aus: - Kennwort für Behörde und Organisation - Ortsbezeichnung - Standortkennzahl - Kennzahl für das Einsatzfahrzeug - und ggf. einer Untergliederung Das Kennwort kennzeichnet zu welcher Organisation die Sprechfunkbetriebsstelle im Rahmen der nichtpolizeilichen BOS gehört. Die Ortsbezeichnung weist auf den Standort der Sprechfunkbetriebsstelle hin. Die Standortkennzahl weist auf das entsprechende Feuerwehrhaus einer Stadt/Gemeinde hin. Die Kennzahl bezeichnet die Art des Fahrzeuges bzw. der Sprechfunkbetriebsstelle. Beispiel: Florian Hünstetten 10-64-(1) Untergliederung Sollten an einem Standort mehrere gleichartige Fahrzeuge vorhanden sein, so werden diese mit einer Unterscheidungskennziffer durchnummeriert. Bsp.: Florian Eltville 1-19-1 / Florian Eltville 1-19-2 / Florian Eltville 1-19-3 Bei nur einem Fahrzeug lautet diese formal „1“, muss jedoch für das Fahrzeug selbst nicht gesprochen werden. Handfunkgeräte werden mit einer nachgestellten Ziffer unterschieden. Das erste Handfunkgerät erhält eine „1“ die im Sprechfunkverkehr nicht weggelassen wird. Bsp.: Florian Eltville 1-19-11 (erstes Handfunkgerät, des ersten MTW der Feuerwehr Eltville) (gesprochen eins-neunzehn-elf) Florian Eltville 1-19-21 (erstes Handfunkgerät, des zweiten MTW der Feuerwehr Eltville) (gesprochen eins-neunzehn-einundzwanzig) Florian Eltville 1-19-32 (zweites Handfunkgerät, des dritten MTW der Feuerwehr Eltville) (gesprochen eins-neunzehn-zweiunddreißig) 33 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis In der Regel ist von folgender Zuordnung auszugehen (Beispiel LF 10/6) - Florian Hünstetten 3-43-11 Florian Hünstetten 3-43-12 Florian Hünstetten 3-43-13 Florian Hünstetten 3-43-14 Florian Hünstetten 3-43-15 Florian Hünstetten 3-43-16 Fahrzeugführer Maschinist Melder (ggf.) erster Trupp / Angriffstrupp zweiter Trupp / Wassertrupp dritter Trupp / Schlauchtrupp Auf die vereinfachte Sprechweise wir ausdrücklich hingewiesen! Anstelle von Florian Hünstetten 3-43-11 ist auch möglich Florian Hünstetten 3-43 Fahrzeugführer. Werkfeuerwehren führen den Firmennamen an Stelle der Ortsbezeichnung - Bsp.: Florian InfraServ 10 Die Landesausbildungsstätten für den Brandschutz, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst führen an Stelle der Ortsbezeichnung den Namen: SCHULE HESSEN. Das Hessische Ministerium des Innern sowie Landesverbände verwenden den Namen: HESSEN Merke: Funkrufnamen werden grundsätzlich zugeteilt. Kennwörter der Organisationen Akkon Bergwacht Christoph Florian Heros Johannes KatS Tetra Pelikan Rettung Rotkreuz Sama Johanniter Unfallhilfe - JUH Bergwacht des DRK Rettungshubschrauber Feuerwehr Technische Hilfswerk – THW Malteser Hilfsdienst - MHD Katastrophenschutz Landesbetriebsstelle Digitalfunk Deutsche Lebensrettungsgesellschaft - DLRG Private Rettungsdienstunternehmen Deutsche Rotes Kreuz - DRK Arbeiter-Samariter-Bund - ASB Funkmeldesystem Das Funkmeldesystem (FMS) beschreibt eine technische Möglichkeit, bei dem Standartmeldungen durch ein Datentelegramm an die Leistelle gesendet werden, der Funkverkehr im Klartext kann hierbei entfallen. FMS-Statusmeldungen werden durch ein FMS-Zusatzgerät gesendet, welches auch in den Handapparat integriert sein kann. FMSStatus 0 Bedeutung Notruf Nach Betätigen des Status 0 wir automatisch für mindestens 30 Sekunden das Senden des Funkgerätes aktiviert. Alle empfangenden Srechfunkbetriebsstellen auf dem Betriebskanal hören den Notrufsendenden Im Digitalfunk wird die 0 als Sprechwunsch (Kontaktaufnahme zur ZLST) verwendet 1 2 3 4 5 6 7 8 9 einsatzbereit über Funk erreichbar einsatzbereit auf der Wache Einsatzauftrag übernommen (auf dem Fahrt zur Einsatzstelle) Ankunft an der Einsatzstelle Sprechwunsch (analog Funk / Kontaktaufnahme zur ZLST) nicht einsatzbereit Patient aufgenommen und Abfahrt zum Transportziel, überwiegend im Rettungsdienst und Krankentransport angewendet Ankunft am Zielort, überwiegend im Rettungsdienst und Krankentransport angewendet Handquittung, teilweise unterschiedliche Nutzung (z.B. Notarzt am NEF) 34 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Betriebsworte und Verkehrsabwicklung Merke: Der Fernmeldeverkehr ist so diszipliniert und so kurz wie möglich abzuwickeln, um dies zu verwirklichen werden im Sprechfunkverkehr sogenannte Betriebsworte verwendet. Sie von hier Kommen ich berichtige ich wiederhole Wiederholen Sie Wiederholen Sie ab ... / bis ... von ... alles nach ... von ... bis ... Buchstabieren Sie ich buchstabiere Nicht zu hören-Ende Frage verstanden Ende Warten Sie ich rufe wieder Achtung, Achtung Mayday Tatsache Übung Alle Teilnehmer sind mit „SIE“ anzusprechen Ankündigung des eigenen Rufnamens bei Gesprächseröffnung Ankündigung des eigenen Rufnamens bei der Anrufantwort Gegenstelle wird zur Antwort aufgefordert Sprechfunkbetriebsstelle kündigt die Berichtigung eines Sprechfehlers an Ankündigung, das die Meldung wiederholt wird Aufforderung der Gegenstelle, die gesamte Meldung zu wiederholen Aufforderung der Gegenstelle, einen bestimmten Nachrichtenteil zu wiederholen Gegenstelle wird aufgefordert, ein schwer verständliches Wort zu buchstabieren Ankündigung einer Sprechfunkbetriebsstelle, dass ein schwer verständliches Wort buchstabiert wird Beendigung eines Sprechfunkverkehrs, nachdem sich die angesprochene Gegenstelle – nach mehrmaligem (3x) Anruf – nicht gemeldet hat Ankündigung einer Frage Bestätigung das der Anruf verstanden wurde Beendigung eines Sprechfunkverkehrs, der Betriebskanal ist für andere frei Gegenstelle wird zum Warten aufgefordert Ankündigung einer nicht aufnahmebereiten, angerufenen Sprechfunkbetriebsstelle, bei Wiederherstellung der Aufnahmebereitschaft erneut anzurufen Ankündigung einer Alarmierung durch die Leitstelle Notfallmeldung im Atemschutzeinsatz (FwDV 7, Ziffer 7.6) Ankündigung einer Tatsachenmeldung während einer Übung Besonderer Vermerk zur Kennzeichnung von Übungsnachrichten auf dem Betriebskanal Einsatzabwicklung Im Laufe des Einsatzes werden mit der Leitstelle Informationen ausgetauscht, die zur Lenkung und Dokumentation des Einsatzes dienen. Auftrag erfragen / Abmeldung Den Einsatzauftrag erst erfragen, wenn das ausrückende Fahrzeug mit genügend Einsatzkräften besetzt ist. Der Einsatzauftrag ist über den vollständigen Wortlaut zu wiederholen, dies gilt auch für Koordinatenangaben, um Missverständnisse auszuschließen, anschließend ist die Besatzungsstärke mitzuteilen. Bei Versendung eines Alarmfaxes ist nur die Besatzungsstärke mitzuteilen. Hierdurch wird eine weitere Belastung (Mehrfachgespräche) des Funkkanals vermieden. Eintreffmeldung Mitteilung an die ZLST, das sich das Einsatzfahrzeug am Einsatzort befindet. Lagemeldung Meldung über Art, Umfang und Maßnahmen am Einsatzort und den weiteren Bedarf an der Einsatzstelle (Nachforderung, z.B. weitere Einsatzkräfte, Geräte, usw.). - Wo bin ich? - Was ist hier los? - Was habe ich unternommen? - Was benötige ich noch? Beispiel: „ … Lagemeldung, Erbacher Straße 8, Feuer in einer Küche, 1 PA-Trupp mit C-Rohr zur Brandbekämpfung, 1 Lüfter im Einsatz, 1 weibl. Person mit Rauchgasintoxikation gerettet, 2 RTW, 1 NEF zur Einsatzstelle, kommen…“ 35 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Schlussmeldung Nach Beendigung des Einsatzes erfolgt in der Regel eine Lagemeldung, die das Einsatzende kennzeichnet und in der abschließende Maßnahmen übermittelt werden. Für die Rückfahrt zur Unterkunft sollte der Leitstelle der tatsächliche Zustand des Einsatzmittels übermittelt werden (einsatzbereit, bedingt einsatzbereit oder nicht einsatzbereit). Zurückmeldung Die Ankunft an der Unterkunft wird ebenfalls der Leitstelle mitgeteilt. Bereitmeldung Erst wenn das Fahrzeug wieder voll einsatzbereit ist, erfolgt die Bereitmeldung. Diese kann auch telefonisch übermittelt werden. Gegebenenfalls können die Bereitmeldung und die Zurückmeldung auch in einer Meldung erfolgen. Buchstabieralphabet A E K P U Z Anton Emil Konrad Paula Ulrich Zacharias Ä F L Q Ü Ärger Friedrich Ludwig Quelle Übermut B G M R V Berta Gustav Martha Richard Viktor C H N S W Cäsar Heinrich Nordpol Samuel Wilhelm Ch I O Sch X Charlotte Ida Otto Schule Xantippe D J Ö T Y Dora Julius Ökonom Theodor Ypsilon Betriebsleitung Die Betriebsleitung für den Brandschutz, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst im Land Hessen ist das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS). Es delegiert weiter an die nachgeordneten Betriebsleitungen in der Reihenfolge Leitfunkstelle, Zentrale Leitstelle und den Führer der taktischen Einheit. Die Aufgaben der Betriebsleitungen werden im Rahmen der gültigen Dienstvorschriften geregelt. Eine Aufgabe der Funküberwachung ist die Überwachung der Funkdisziplin sowie die technische Überwachung des Sprechfunkbetriebes. Im gemeinsamen Funknetz wird die Funküberwachung wie folgt wahrgenommen. In den Funkverkehrskreisen durch die Zentralen Leitstellen In den Funkverkehrsbereichen durch die Leitfunkstellen Für die Funkverkehrsbereiche durch die Funküberwachung beim Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung – PTLV (Polizei Hessen) Über die Ergebnisse der Überwachung wird dem zuständigen Ministerium des Landes regelmäßig berichtet. Funkbetriebliche Weisung Eine wichtige Funktion der Betriebsleitung ist die Weisungsbefugnis in allen betrieblichen Angelegenheiten. Dabei müssen eine Reihe von Grundsätzen beachtet werden: Weisungen sind nur an bestimmte, klar bezeichnete Empfänger und nicht in unbestimmter Form an eine Gruppe von Empfängern zu erteilen. Weisungen sind inhaltlich klar zu formulieren. Der Weisungsbefugte hat sich zu vergewissern, dass seine Weisungen verstanden wurden. Werden diese Grundsätze nicht beachtet, so trägt der Weisungsbefugte die Verantwortung für die Folgen. Beispiele: Die Leitstelle weist eine Sprechfunkbetriebsstelle an, mit ihrem Anruf zu warten. „Hier, Leitstelle Rheingau-Taunus, warten, ich spreche Sie wieder an, Ende“ Die Leitstelle weist eine Sprechfunkbetriebsstelle an, Funkdisziplin zu bewahren. „Hier, Leitstelle Rheingau-Taunus, bewahren Sie Funkdisziplin, Ende“ Die Leitstelle weist mehrere Sprechfunkbetriebsstellen an, den Funkkanal zu wechseln: „Hier, Leitstelle Rheingau-Taunus, schalten Sie Kanal 408 Gegenverkehr, Unterband, ich wiederhole, schalten Sie Kanal 408 Gegenverkehr, Unterband,…“ Dasselbe kann im Bereich Digitalfunk vorkommen, wobei zwei Möglichkeiten in Betracht kommen. Ein Gruppenwechsel durch manuelle Umschaltung am Endgeräte durch den Anwender Ein Gruppenwechsel im Netzbetrieb automatisch durch die Leitstelle 36 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Verhalten bei Störungen Eine Betriebsstörung, z. B. der Ausfall einer ortsfesten oder mobilen Sprechfunkbetriebsstelle, ist der zuständigen Betriebsleitung sofort zu melden. Dies gilt auch für Störungen, die den Sprechfunkverkehr erheblich beeinträchtigen. Liegt eine Störung des Funkgerätes vor, muss der Sprechfunker erkennen können, ob die Ursache in einem technischen Defekt oder in einer fehlerhaften Geräteeinstellung liegt. Während ein technischer Defekt in der Regel nur von Fachpersonal in einer Werkstatt behoben werden kann, müssen Korrekturen an den Geräteeinstellungen durch den Sprechfunker vorgenommen werden. Bedingt durch die Ausbreitungseigenschaften der Funkwellen, die im Folgenden näher erläutert werden, kann es ebenfalls zu Problemen im Sprechfunkverkehr kommen. Auch diese Zusammenhänge müssen einem Sprechfunker unbedingt bekannt sein. Das heißt: Ruhe bewahren, Funkgerät überprüfen, Standortwechsel vornehmen, Meldung der Störung an die Betriebsleitung Diese Störungen können auch in der Betriebsart TMO im Digitalfunk vorkommen, ist kein Gruppenruf möglich, kann es erforderlich sein die Feldstärke (Anzeige) im Display zu beobachten und ggf. einen Standortwechsel durchzuführen. Desweiteren kann es sein, das ein bestehender Gruppenruf erst beendet werden muss, bevor man in die Gruppe sprechen kann. Ausbreitungseigenschaften der Meterwellen Die in einem Funkgeräte erzeugten und über die Antenne abgestrahlten elektromagnetischen Wellen (Funkwellen) breiten sich nach allen Richtungen frei im Raum aus. Ihre Ausbreitungsgeschwindigkeit beträgt dabei 300.000 km/sec. (Lichtgeschwindigkeit). Die bei den BOS verwendeten Frequenzen oberhalb von 30 MHz ( Ultrakurzwellen) haben ihre Ausbreitung quasi lichtähnliche Eigenschaften, d.h.: sie breiten sich geradlinig aus, sie sind beugungsfähig, sie sind abschattungsfähig und absorbierbar, sie sind reflektierbar Funkwellen breiten sich geradlinig aus, ähnlich wie ein Lichtstrahl. Man kann diese Art der Ausbreitung gut mit einem stark gebündeltem Lichtstrahl (Laser) vergleichen, bzw. „sichtbar“ machen. Diese Ausbreitungseigenschaft macht eine Nutzung vornehmlich für den Nahverkehr möglich. Treffen Funkwellen auf eine Kante (z.B. eine Dachkante) können sie, ebenfalls gut vergleichbar mit einem Laserstrahl, an der Kante leicht abgelenkt, gebeugt werden. Wenn Funkwellen „aufgefangen“ bzw. von Hindernissen „geschluckt“ werden, spricht man davon dass sie abgeschattet bzw. absorbiert werden (Personengruppen, Stahlbeton, Gebäude, Tunnel). Der sich einstellende Effekt ist jeweils der, dass sich hinter dem Hindernis keine Funkwellen mehr ausbreiten. Berge und Häuserschluchten absorbieren zwar direkte Strahlen, jedoch werden ebenfalls an ihnen Funkwellen häufig auch reflektiert. Diese Reflektion ermöglicht somit häufig erst eine ausreichende Funkversorgung. Reflektierte Funkwellen können sich im günstigsten Fall derart überlagern, dass sie sich verstärken. Im ungünstigen Fall heben sie sich auf, diesen Vorgang nennt man Interferenz. Reichweite Hierunter versteht man die größtmögliche Entfernung zwischen einer sendenden und einer empfangenden Sprechfunkbetriebsstelle, bei der gerade noch eine Verständigung möglich ist. Bei mobilen Sprechfunkbetriebsstellen können nicht ausreichende Reichweiten, bedingt durch unzureichende Ausbreitungsverhältnisse, meist schon durch einen geringen Standortwechsel deutlich verbessert werden. Ausbreitungseigenschaften der Meterwellen Geradlinige Ausbreitung Abschattung Absorption Reflektierbar 37 Beugungsfähig BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Anlage 1 Fehlersuche / mündlich Durchsage mit Bestätigung Durchsage ohne Bestätigung Gespräch Lagemeldung Umschaltung Florian Ausbildung 09= Leitstelle Einsatzstelle erreicht G U Ausfahrt / Besatzung W O Auf Funk Verkehrsart Bandlage Auftrag vergeben Kanal Unterkunft erreicht 4m-Band Einsatzende/Einsatzbereit FUNKPLAN SPRECHFUNKAUSBILDUNG Digital DMO PlatzNr. Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung 1 / 11 1 / 22 1 / 44 1 / 30 1 / 51 1 / 54 1 / 48 1 / 19 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 8 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 2 1 2 3 4 5 6 7 8 Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung 2 / 11 2 / 22 2 / 44 2 / 30 2 / 51 2 / 54 2 / 48 2 / 19 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 8 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 2 9 10 11 12 13 14 15 16 Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung 3 / 11 3 / 22 3 / 44 3 / 30 3 / 51 3 / 54 3 / 48 3 / 19 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 8 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 2 17 18 19 20 21 22 23 24 Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung Florian Ausbildung 4 / 11 4 / 22 4 / 44 4 / 30 4 / 51 4 / 54 4 / 48 4 / 19 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 8 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 2 Besatzung: 1 / 5 Besatzung: 1 / 2 25 26 27 28 29 30 31 32 Absetzen einer Lagemeldung: 1. Wo bin ich? Ort / Straße / Hausnummer 2. Was ist hier los? Vorgefundene Lage 3. Was habe ich unternommen? Tätigkeiten die ausgeführt wurden, Eingesetzte Geräte 4. Was brauche ich noch? Feuerwehrfahrzeuge, Rettungsdienst, Behörden, usw. 38 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Anlage 2 Absetzen von Meldungen „Unklare Lage“ oder „Lage wird erkundet" Eine Meldung, die vor allem in den ersten Minuten an der Einsatzstelle zutreffend sein kann. Die Erkundungen laufen noch, die Lage ist (noch) unübersichtlich. Ggf. sollte eine Begründung mitgeliefert werden, warum die Lage unklar ist. Wenn notwendig, eine Nachforderung von Kräften zur Verstärkung nicht vergessen. „Feuer (Lage) unter Kontrolle!" oder „Feuer im Griff!" Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine weitere Ausbreitung der Gefahr nicht erfolgen kann und eine Gefahrenausbreitung jeglicher Art sicher auszuschließen ist! „Feuer (Gefahr) eingegrenzt / eingedämmt!" Vor allem bei länger dauernden Einsätzen (z.B. Waldbrände) wird damit eine Aussage über die Kontrolle des Schadensereignisses getroffen, da sich das -z.B. ein Waldbrand - durch auffrischende Winde schlagartig ändern kann. "Nachlöscharbeiten" Das Feuer ist nicht aus, in jedem Fall aber "unter Kontrolle" oder "in Gewalt“. Eine Brandausbreitung ist nicht mehr zu erwarten und dient lediglich dazu, um zum Ausdruck zu bringen, dass das Feuer weitgehend gelöscht ist und nunmehr ohne Hektik bei Nachlöscharbeiten einzelne Glutnester und Flammen noch abgelöscht werden müssen, bis dann "Feuer aus“ gemeldet werden kann. „Feuer aus!" bzw. "Gefahr beseitigt!" mit dieser Rückmeldung ist quasi der Primäreinsatz der Feuerwehr erledigt. ,,Aufräumungsarbeiten" Eigentlich ein sich selbst erklärender Begriff. Er ist aber so umfassend, dass vom Schläuche einsammeln bis hin zum Abtragen von Heu etc. damit alles gemeint sein kann. Er kann und sollte deshalb für das Einsatzprotokoll gerade bei der Bekämpfung von Sekundärgefahren (Ausbreitung verunreinigten Löschwassers durch Abpumpen verhindern) genauer präzisiert werden. Wobei die Tätigkeit „Löschwasser durch Saugwagen abpumpen etc.“, im Regelfall in der originären Zuständigkeit anderer Ämter und Behörden liegt. „Brandwache verbleibt noch an EST“ Nach einem Feuer sollte unbedingt noch eine Brandwache gestellt werden - es sei denn, der Einsatzleiter ist sich absolut sicher, dass das Feuer auch wirklich aus ist. Es zeugt von schlechtester Arbeit einer Feuerwehr, wenn nach der Meldung „Feuer aus - Brandstelle an Polizei oder Eigner übergeben“ anschließend noch sogenannte „Garantiearbeiten“ durchgeführt werden müssen. Die rechtlichen Konsequenzen hierfür können für einen Einsatzleiter erheblich sein. Nach wie vor ist es für die Einsatzabwicklung von großer Bedeutung, dass an der Einsatzstelle von der Feuerwehr mindestens ein Feuerwehrmitglied für die Leitstelle am 4m - Funkgerät als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Bei Großveranstaltungen, wie Wettbewerbe, Weihnachtsbaumsammlungen etc. genügt „Ausfahrt“ bzw. wieder „Feuerwehrhaus ein, Geräteabschaltung“ an die Leitstelle abzusetzen. Um eine weitere Überlastung des Kanals zu vermeiden, ist der Funkverkehr für eine Einsatzkoordinierung an der Einsatzstelle vorrangig im 2 m-Band durchzuführen. Städte und Gemeinden haben entsprechende Geräte in ausreichender Anzahl für die Ortsteilwehren bereit zu stellen. Den Einsatzort erst erfragen, wenn das ausrückende Fahrzeug mit genügend Einsatzkräften besetzt ist. Nach Wiederholung des Einsatzortes ist die Besatzungsstärke mitzuteilen. Hierdurch wird eine weitere Belastung (Mehrfachgespräche) des Funkkanals vermieden. Bei Unwettern etc. schwere Gewitter (z.B. Kyril, Emma mit vielen FF im Einsatz!) ist von der eingesetzten Feuerwehr selbsttätig eine eigene Einsatzdokumentation in schriftlicher Form zu führen, da die Leitstelle funkmäßig nicht in der Lage ist, jeden kleinen Baum etc. einzeln für die Ortsteilwehren zu notieren. Bei Bedarf wird eine gesonderte Verteilung der Funkkanäle durch die Leitstelle angeordnet. Die Einsatzdokumentation ist in geeigneter Weise an die ZLS zu übermitteln. Fax: 06124 / 13 13 oder Email: Info@zlsrtk.de 39 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Anlage 3 Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der „nichtpolizeilichen BOS“ im Land Hessen 1. Allgemeines: Der Funkrufnamenkatalog gilt für Einheiten und Einrichtungen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienst in Hessen. Die Funkrufnamen setzen sich aus einem Kennwort für die Behörde oder Organisation, der Ortsbezeichnung, der Standortkennzahl, einer Kennzahl für die Einsatzfahrzeuge und ggf. einer weiteren Untergliederung zusammen. 2. Kennwort: Kennwort AKKON BERGWACHT CHRISTOP FLORIAN HEROS JOHANNES KATS TETRA PELIKAN RETTUNG ROTKREUZ SAMA Textlicher Begriff Johanniter Unfallhilfe Bergwacht im DRK Rettungshubschrauber Feuerwehr Technisches Hilfswerk Malteser-Hilfsdienst Katastrophenschutz Landesbetriebsstelle Digitalfunk Deutsche Lebens-Rettung-Gesellschaft Private Rettungsdienstunternehmen Deutsches Rotes Kreuz Arbeiter-Samariter-Bund Bemerkung 1) 2) 1) Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat einen eigenen bundesweit einheitlichen Funkrufnamenkatalog. 2) organisationsübergreifende Betriebsstelle mit fernmeldetechnischer Aufsichtsfunktion 3. Ortsbezeichnung Die Ortsbezeichnung wird durch den Namen der Region, des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Gemeinde (ohne Ortsteilnamen) angegeben Einheiten der kommunalen Feuerwehr führen die Ortsbezeichnung der Gemeinde des Stationierungsortes. Beispiel: Florian Hünstetten - ....... Werkfeuerwehren führen im Funkrufnamen den Firmennamen oder eine sinnfällige Abkürzung an Stelle der Ortsbezeichnung Beispiel: Florian Flughafen - ....... In Fällen der Namensgleichheit von Landkreis und einer Stadt wird, falls eine Verwechselungsgefahr besteht, dem Landkreis das Wort „KREIS“ vorangestellt. Beispiel: Florian Groß-Gerau ............ Einheit der Gemeinde Groß-Gerau Florian Kreis Groß-Gerau.... Einheit des Landkreises Groß-Gerau Die Landesausbildungsstätten für den Brandschutz, Katastrophenschutz und den Rettungsdienst führen an Stelle der Ortsbezeichnungen den Namen: SCHULE HESSEN Das Hessische Ministerium des Inneren sowie Landesverbände der Hilfsorganisationen führen an Stelle der Ortsbezeichnungen den Namen: HESSEN Für die Regierungspräsidien gilt: Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Kassel HESSEN SÜD HESSEN MITTE HESSEN NORD 40 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis 4. Standortkennzahl Die grundsätzlich dreistellige – jedoch nur teilweise gesprochene – Standortkennziffer setzt sich nach folgender Systematik zusammen. Im Bereich der kreisfreie Städte Ziffer 1 und 2: 1 ... 99 Standorte der Feuer- und Rettungswachen, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen Ziffer 3: leer Beispiel: Florian Frankfurt 2 / ... Einheit der Feuerwache 2 Im Bereich der Landkreise Ziffer 1 und 2: 1 ... 99 Standorte der Brandschutz- und Katastrophen-Dienststellen der Landkreise, Rettungswachen, Notarztstandorte, Unterkunft Hilfsorganisation Ziffer 3: leer Beispiel: Florian Eltville 1 - ... Einheit des Standortes 1 im Rheingau-Taunus-Kreis Fahrzeug-Kennzahlenplan Die Art eines Einsatzfahrzeuges wird durch eine der folgenden Fahrzeugkennzahlen angegeben: Kennz. 00 Textlicher Begriff Ortsfeste Funkstelle Feuerwache / Feuerwehrhaus / Rettungswache Funkstelle Abkürzung Die Kennziffer „00“ wird hierbei nicht gesprochen Kennz. 01 02 03 04 Textlicher Begriff Abkürzung Funktionsbezogene Rufnamen Leiterin / Leiter gem. HBKG / HRDG 1. stellv. Leiterin / Leiter gem. HBKG / HRDG 2. stellv. Leiterin / Leiter gem. HBKG / HRDG sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion (Führungsstufe C nach FwDV 100) (mehrere gleichrangige Funktionsträger(KBM´s) sind ggf. durchzunummerieren: 04-1,04-2 usw. 05 sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion 06 07 08 09 sonst. standortübergreifende Leitungsfunktion Leitender Notarzt gem. HRDG Organisatorischer Leiter Rettungsdienst gem. HRDG Tragbare Geräte ohne Fahrzeug-/Funktionszuordnung (Führungsstufe B nach FwDV 100) LNA OLRD HFuG / HRT Die führende Null wird als „Null“ gesprochen! Kennz. 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Textlicher Begriff Abkürzung Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge Kommandowagen Einsatzleitwagen 1 Einsatzleitwagen 2 / Einsatzleitwagen 3 (alt) Abgesetzte semistationäre Fm-Stelle / Führungsstelle (z.B. GW-IUK) Gerätewagen Information und Kommunikation Motorrad (o.ä. Fahrzeuge) Personenkraftwagen - frei Betreuungskombi KatS Mannschaftstransportwagen 41 KdoW ELW 1 ELW 2 / ELW 3 FmSt GW-IuK Krad Pkw Bt-Kombi MTF BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Kennz. 20 21 22 23 Textlicher Begriff Abkürzung Tanklösch- und Sonderlöschfahrzeuge Kleinlöschfahrzeug / Vorauslöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Truppbesatzung Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Staffelbesatzung Hilfeleistungstanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Staffelbesatzung 24 Tanklöschfahrzeug > 3000 l Wasser mit Sonderlöschkomponente und Truppbesatzung 25 Tanklöschfahrzeug > 3000 l Wasser mit Truppbesatzung 26 27 28 29 Großtanklöschfahrzeug > 6000 l Wasser Flugfeldlöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug <= 3000 l Wasser mit Sonderlöschkomponente Sonderlöschmittelfahrzeug Trockenlöschfahrzeug Schaummittelfahrzeug sonstige Tank- oder Sonderlöschfahrzeuge KLF / VLF TLF TLF 16/25-St HTLF TLF 24/50 TLF 20/4-S TLF ....-S TLF 20/40 TLF GTLF FLF TroTLF SoLmF TroLF SMF sonst. TLF Für eine Eingruppierung in die Gruppe 20...29 umfasst die verlastete feuerwehrtechnische Beladung weniger als die eines TSF ( d.h. Beladung maximal für eine Löschstaffel ) Kennz. 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Kennz. 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 Textlicher Begriff Abkürzung Hubrettungsfahrzeuge Drehleiter (Korb) 23-12 Drehleiter (Korb) 18-12 Drehleiter (Korb) 12-9 Drehleiter 23-12 Drehleiter 18-12 Drehleiter 16-4 Hubarbeitsbühne Gelenkmast (als Hubrettungsgerät) Teleskopmast (als Hubrettungsgerät) sonstige Drehleiter DLA (K) 23/12 - DLK 23-12 DLA 18/12 - DL 18-12 DLA (K) 12/9 - DLK 12-9 DL 23-12 DL 18-12 DL 16-4 HAB GM TM sonst. DL Textlicher Begriff Abkürzung Löschgruppen- und Tragkraftspritzenfahrzeuge Staffellöschfahrzeug (z.B. StLF 10/6 oder StLF 20/25) Löschgruppenfahrzeug ohne Löschwassertank Löschgruppenfahrzeug (8/6) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 8/6) Löschgruppenfahrzeug (10/6) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10/6) Löschgruppenfahrzeug (z.B. LF 16, LF 16/12) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (z.B. HLF 16, HLF 16/12) Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS Löschgruppenfahrzeug KatS (LF KatS – Bund) Löschgruppenfahrzeug (LF 20/16) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20/16) Tragkraftspritzenfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser sonstige Löschfahrzeug StLF LF 8 LF 8/6 HLF 8/6 LF 10/6 HLF 10/6 LF 16 HLF 16 LF 16-TS LF – KatS LF 20/16 HLF 20/16 TSF TSF-W sonst. LF Für eine Eingruppierung in die Gruppe 40...49 muss die verlastete feuerwehrtechnische Beladung mindestens der eines TSF entsprechen ( Beladung für eine Löschgruppe ) 42 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Kennz. 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 Kennz. 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 Kennz. 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 Kennz. 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 Textlicher Begriff Abkürzung Rüst- und Gerätewagen –Bereich: Feuerwehr Vorausrüstwagen Rüstwagen 1 Gerätewagen Logistik / Technische Hilfeleistung Rüstwagen 2 / Rüstwagen 3 (alt) Rüstwagen (neu) Feuerwehrkran Rüstwagen Gerätewagen-Gefahrgut Gerätewagen-Atemschutz Gerätewagen – Taucher Gerätewagen-Wasserrettung sonstige Gerätewagen ( auch Gerätewagen Rettungshunde ) VRW RW 1 GW-L / TH RW 2 / RW 3 (alt) RW FwK RW GW-G GW-A GW-Taucher GW-WR GW Textlicher Begriff Abkürzung Versorgungs- und Logistikfahrzeuge Gerätewagen Licht Schlauchwagen 1000 Schlauchwagen 2000 Schlauchwagen 2000-Trupp Kleinlastkraftwagen > 3,5 t zGM Gerätewagen Nachschub Gerätewagen Logistik 1 Lastkraftwagen < 12t zGM mit Ladebordwand Wechselladerfahrzeug 5500 Wechselladerfahrzeug 6500 Wechselladerfahrzeug-Kran Gerätewagen Logistik 2 Lastkraftwagen > 12t zGM mit Ladebordwand sonstige Versorgungs- und Logistikfahrzeuge GW-Licht SW 1000 SW 2000 SW 2000 Tr KLkw GW-N GW-L 1 Lkw-Lbw WLF 5500 WLF 6500 WLF-K GW-L 2 Lkw-Lbw Lkw Textlicher Begriff Abkürzung sonstige Fahrzeuge Gerätewagen-Messtechnik / Messleitfahrzeug Gerätewagen Strahlenspürtrupp ABC-Erkundungswagen Gerätewagen Dekontamination Verletzter Gerätewagen Dekontamination Personen Gerätewagen Betreuung Gerätewagen Technik Löschboot / Hilfeleistungslöschboot Rettungsboot / Mehrzweckboot sonstige Fahrzeuge GW-Mess / MLF GW-StrSpTr ABC-ErkKW GW-Dekon V GW-Dekon P GW-Bt GW-T LB / HLB RTB / MZB Sonst. Fzg. Textlicher Begriff Abkürzung Notfallrettung, Notarztsysteme Sonstige Arztbesetzte Einsatzmittel Arzt (-PKW) Luftfahrzeuge ZSH, RTH und ITH (nur für FMS ) Christoph Notarztwagen Notarzteinsatzfahrzeug Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen ) - RD Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen ) - RD temporär besetzt Krankenkraftwagen Typ C (Rettungswagen ) - Zug ( z.B. Löschzug, Sanitätszug) Baby-Notarztwagen Intensivtransportwagen Großrettungswagen sonstige Rettungsmittel ( auch Schwerlast-RTW ) NAW NEF RTW RTW 43 Z-RTW Baby-NAW ITW GRTW sonst. RM BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Kennz. Textlicher Begriff Abkürzung 90 Krankentransport, Behandlungsplatz Behandlungsplatz, Erste Hilfe Raum, Sanitätsraum 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Krankentransportwagen Typ A 1 Krankentransportwagen Typ A 2 Notfallkrankenwagen Typ B Krankentransportwagen 4 Tragen Gerätewagen Behandlungsplatz Gerätewagen Sanität Infektions-Krankentransportwagen Großraumkrankentransportwagen sonstige Krankentransportmittel ( temporäre Funkstelle ) BHP KTW A KTW B KTW B KTW 4 GW-BHP GW-San I-KTW GKTW sonst. KTW 44 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Anlage 4 45 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Anlage 5 EG-Konformitätserklärung Die Firma: FunkTronic GmbH Breitwiesenstr. 4 36381 Schlüchtern erklärt, dass das Produkt Major BOS 2 ( Art.-Nr. 631000) mit den folgenden Normen und Richtlinien übereinstimmt. 89/336/EWG und 2004/108/EG EN 60950-1 : 2001 EN 50081-1 : 1992 EN 50081-2 : 1993 EN 50082-1 : 1992 EN 50082-2 : 1995 EN 55022 : 1994 EN 55022 : 1998 EN 55022 EN 55024 : 2003 : 1998 EMV-Richtlinie Sicherheit, Allgemeine Anforderungen Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störaussendung Teil 1: Wohnbereich, Geschäfts-, und Gewerbebereiche sowie Kleinindustrie Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störaussendung Teil 2: Industrie Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störfestigkeit Teil 1: Wohnbereich, Geschäfts-, und Gewerbebereiche sowie Kleinindustrie Elektromagnetische Verträglichkeit Fachgrundnorm Störfestigkeit Teil 2: Industriebereich Grenzwerte und Messverf. für Funkstörungen von Einrichtungen der Informationstechnik Änderung A 1: 1995 zu EN 55022: 1994 Änderung A 2: 1997 zu EN 55022: 1994 Einrichtungen der Informationstechnik Funkstörungen Grenzwerte und Messverfahren Funkentstöreigenschaften Einrichtungen der Informationstechnik Störfestigkeitseigenschaften Grenzwerte und Prüfverfahren Durch nicht mit uns abgestimmten Änderungen verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit. Das Gerät wurde in einer typischen Umgebung und Situation getestet. Die Bedienungsanleitung und besonders die darin enthaltenen Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Diese Erklärung wird verantwortlich für den Hersteller FunkTronic abgegeben durch: FunkTronic Kompetent für Elektronicsysteme Wartenberg, den 22.08.2012 Jürgen Müller, Geschäftsführer 46 BOS - Sprechfunkausbildung Rheingau-Taunus-Kreis Anlage 6 Rheingau Taunus Kreis Rheingau Taunus Kreis FMS - Statusübersicht Anweisung per FMS (ZLST an Fahrzeug) (Fahrzeug an ZLST) Einsatzreihenfolge: 5, 3, 4, 1, 2 A = Sammelruf an Alle C = Melden für Einsatzübernahme 1 = Einsatzbereit auf Funk E = Einrücken (Einsatz abbrechen, negativ ) 2 = Einsatzbereit (in der Wache, Funk aus) F = Kommen Sie über Draht zur ZLST 3 = Einsatzauftrag übernommen H = Fahren Sie die Wache an 4 = Einsatzstelle erreicht J = Leitstelle ansprechen 5 = Sprechwunsch L = Lagemeldung an die Leitstelle geben 6 = Außer Dienst 7 = Rettungsdienst Lagemeldung 8 = Rettungsdienst WO bin ich ? 9 = Handquittung WAS ist hier los ? 0 = Notruf WAS habe ich unternommen ? WAS benötige ich noch ? KAB N.Feix 11/2015 KAB N.Feix 11/2015 47