Ausschreibung zu den Vorqualifikationen zu den Badischen Jugend

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Ausschreibung zu den Vorqualifikationen zu den Badischen Jugend
Ausschreibung zu den Vorqualifikationen zu den Badischen Jugend Oberligen 2016
(Stand:05.04.2016)
A.
Allgemeine Durchführungsbestimmungen
1.
Der BHV Kreis Heidelberg führt Vorqualifikationsrunden für die männliche und weibliche
Badische Jugend Oberliga nach der SpO des DHB und des BHV durch.
Für die Durchführung der Spiele gelten die internationalen Hallenhandballregeln in der jeweils
geltenden Fassung unter Beachtung der Satzung und Ordnung des Deutschen Handball
Bundes (DHB) und des Badischen Handball Verbandes (BHV) sofern nachstehend nichts
anderes bestimmt ist.
2.
Den jeweiligen Ausrichtern der Turnierspieltage obliegen folgende Aufgaben (gilt auch für die
Vereine des Stadtkreises Heidelberg):
a)
b)
c)
d)
Anmietung der Sporthallen für die im Turnierplan verbindlich festgelegten Spieltermine.
ordnungsgemäße Ausrichtung der Spiele (Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, mindestens
zwei der Regel entsprechenden Bälle, Spielprotokolle).
Verauslagung sämtlicher anfallender Kosten des Turnierspieltags (siehe auch Buchstabe
D, Finanzielle Bestimmungen),
Meldung aller Spielergebnisse nach Turnierende, per SMS. Sollte ein ausrichtender
Verein dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird gegen diesen eine Geldbuße
nach § 25 Ziff. 10 RO-DHB in Höhe von 10 € pro nichtgemeldetem Spielergebnis
verhängt.
3.
Der erstgenannte Verein stellt den Zeitnehmer. Der zweitgenannte Verein den Sekretär und
wechselt bei Bedarf das Trikot. Die Aufgaben des Zeitnehmers und des Sekretärs ergeben sich
aus der Regel 18 der internationalen Hallenhandballregeln. Bei Verwendung einer öffentlichen
Zeitmeßanlage ist der Kommentar zu Regel 2:3 der internationalen Hallenhandballregeln zu
beachten.
4.
Der Austragungsmodus in den einzelnen Altersklassen ergibt sich aus den Spielplänen, diese
sind Bestandteil der Ausschreibung.
5.
Die Mannschaften haben sich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zur Paßkontrolle
bereitzuhalten. Das gleiche gilt auch für den/die Schiedsrichter.
6.
Stichtage:
männliche Jugend A
männliche Jugend B
männliche Jugend C
7.
01.01.1998
01.01.2000
01.01.2002
weibliche Jugend A
weibliche Jugend B
weibliche Jugend C
01.01.1998
01.01.2000
01.01.2002
Alle Turnierspiele werden von Verbandsschiedsrichtern geleitet. Die Einteilung der
Schiedsrichter obliegt dem Referenten Schiedsrichterwesen bzw. dem Schiedsrichtereinteiler.
Die Einteilung erfolgt in den einzelnen Altersklassen in der Regel wie folgt:
männliche Jugend A und B
männliche Jugend C und weibliche Jugend A, B und C
SR-Gespanne
Einzel-SR
8.
Die Spielzeiten sind auf den jeweiligen Turnierplänen vermerkt. Sie sind verbindlich.
Jeder Mannschaft steht pro Spiel ein Team-Time-Out zu Verfügung.
9.
Für jedes einzelne Spiel ist ein gesondertes Spielprotokoll auszufüllen.
10.
Entscheidung bei Punktgleichheit
10.1
Zur Ermittlung des Gruppensiegers und für die Plazierung auf Tabellenplätzen, die für
eine weitere Qualifikation entscheidend sind, entscheidet/entscheiden bei
1
Punktgleichheit das/die Ergebnis/se des/der von den betreffenden Mannschaften
gegeneinander ausgetragenen Spiels/ Spiele („direkter Vergleich“). Die Wertung (des
„direkten Vergleichs“) erfolgt
a) nach Punkten,
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz (der Spiele, die zur
Ermittlung des direkten Vergleichs herangezogen werden).
c) nach der Tordifferenz aller Turnierspiele
d) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz werden unmittelbar nach dem letzten
Turnierspiel Entscheidungsspiele gemäß § 44 SpO-DHB durchgeführt (siehe Ziffer
10.2 und 10.3).
10.2
Haben nach Ziffer 10.1 zwei Mannschaften die gleiche Punktzahl und endete auch
das gegeneinander ausgetragene Spiel unentschieden ist die Tordifferenz aller
Turnierspiele maßgebend. Ist auch diese gleich wird in einem Entscheidungsspiel der
Gruppensieger bzw. der weitere Qualifikant ermittelt. Endet das Entscheidungsspiel
unentschieden, wird der Sieger unmittelbar nach dem Spiel ohne Verlängerung durch
7 m-Werfen nach den in der Regel 14 für den Bereich des DHB geltenden
Ausführungsbestimmungen ermittelt.
10.3
Haben nach Ziffer 10.1a)-d) drei und mehr Mannschaften die gleiche Punktzahl und
die gleiche Tordifferenz (sowohl im direkten Vergleich als auch bei allen
Turnierspielen) werden die Entscheidungsspiele in einer einfachen Runde jeder gegen
jeden ausgetragen. Die Wertung erfolgt hierbei
a) nach Punkten
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach dem Ergebnis aus dem Spiel
der unmittelbar beteiligten Mannschaften. Ist auch dann noch keine Entscheidung
gefallen, wird der Sieger unmittelbar nach dem letzen Spiel durch 7 - m Werfen
ermittelt (Regel 14 und Kommentar zu Regel 2.2).
10.4
11.
Die zeitliche Dauer der Entscheidungsspiele ist den Spielplänen zu entnehmen.
In Rechtsfällen ist wie folgt zu verfahren:
-
Einsprüche sind spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen Turnierspieles
unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 € durch den
Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter schriftlich bei dem für diesen
Turnierspieltag beauftragten Kreismitarbeiter einzulegen.
Bleibt der Einspruch erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des BHV-Kreis
Heidelberg.
-
Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt der beauftragte Kreismitarbeiter. Der
Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder sonstigen anwesenden
Personen zwei neutrale Beisitzer.
-
Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner Verkündung
Rechtskraft. Er ist endgültig.
12.
Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere
Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden,
verboten, es sei denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmitteln
ausdrücklich genehmigt. Die Genehmigung ist jeweils bis zum 01.07. eines Jahres der
Geschäftsstelle vorzulegen. Die an den Spielen beteiligten Vereine sind verpflichtet, auf die
Einhaltung des Verbots zu achten. Verstöße hiergegen werden nach § 4 Ziffer 14 der
Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur RO-DHB (RO-BHV) geahndet.
Außerdem hat der Verursacher sämtliche hierdurch anfallende Kosten zu tragen.
13.
Die Spielfläche und der Auswechselbereich dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten
werden. Dies gilt besonders für Zeitnehmer, Sekretäre, Mannschaftsverantwortliche etc. Die
Sportschuhe sind separat mitzubringen. Sportschuhe, die auf der Straße getragen wurden
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gelten als Straßenschuhe. Der Heimverein hat auf die Einhaltung dieser Auflage zu achten. Bei
Zuwiderhandlungen machen die Hausmeister von ihrem Hausrecht Gebrauch.
14.
Werden gemeldete Mannschaften nach Erstellung der Spielpläne oder vor Beginn der
Turnierspiele abgemeldet, tritt eine Mannschaft nicht zum Turnier an oder scheiden
Mannschaften während der Turnierspiele aus, so wird gegen den fehlbaren Verein eine
Geldbuße gemäß § 25 RO-DHB in Höhe von 300,00 € verhängt. Außerdem trägt dieser Verein
die durch das Ausscheiden oder Zurückziehen entstehenden Kosten. Weiterhin hat dieser
Verein in jedem Fall die anteiligen Kosten zu tragen. Tritt eine Mannschaft nicht rechtzeitig zu
einem Turnierspiel an, so wird dieses Spiel mit 2 : 0 Punkten und 0 : 0 Toren zugunsten des
Gegners gewertet. Für weitere Sonderfälle des Spielverlustes gilt § 50 SpO-DHB. Tritt eine
Mannschaft zu drei Turnierspielen nicht an, scheidet sie aus der Turnierrunde aus. Die bisher
von ihr durchgeführten Spiele werden nicht gewertet (vgl. auch § 49 SpO-DHB). Gegen den
fehlbaren Verein wird gemäß § 25 RO-DHB eine Geldbuße in Höhe von 300,00 € verhängt
(siehe A Ziffer 14 Satz 1).
15.
Der Kreisvorstand des Handballkreises Heidelberg stellt für jeden Turnierspieltag eine
Turnieraufsicht. Der/Die Aufsichtsführende kann bei Bedarf die für die ordnungsgemäße
Durchführung des Turnierspieltages erforderlichen Anordnungen treffen. Er/Sie darf in Rechte
und Pflichten von Schiedsrichtern, Zeitnehmern und Sekretäre nicht eingreifen.
16.
Team-Time-Out
Jeder Mannschaft steht, außer in der Altersklasse Jugend D, pro Spiel ein Team-Time-Out zur
Verfügung.
17.
Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller
a) auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen
oder arglistigen Aktion (Regel 8:6 Int. Handball-Regeln) oder
b) auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10 Int.
Handball-Regeln disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die
Einstufung des Verhaltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10 (IHF), ist er
vorläufig für das jeweils nächste Turnierspiel der laufenden Qualifikation der Mannschaft
in der er fehlbar wurde, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer
Benachrichtigung bedarf.
B. Besondere Durchführungsbestimmungen
1.
Männliche Jugend A
Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 5er Gruppe (1) und einer 4er Gruppe (2)
zusammengefasst. Nach Abschluss der Spiele qualifizieren sich aus Gruppe 1 und Gruppe 2
der Gruppenerste und Zweite für den Entscheidungsspieltag. Die Gruppendritten aus Gruppe
1 und Gruppe 2 ermitteln in einem Relegationsspiel den letzten freien Platz für den
Entscheidungsspieltag.
Nach Abschluss des Entscheidungsspieltags qualifizieren sich der Erste und Zweite direkt für
die Landesliga. Sie sind berechtigt an der Qualifikation zur Badenliga des BadischenHandball-Verband teilzunehmen. Der Dritte, Vierte und Fünfte erreicht die Qualifikationsrunde
zur Landesliga des Badischen-Handball-Verband. Im Falle einer Nichtqualifikation für die
Landesliga nehmen sie sowie alle zuvor nichtqualifizierten Mannschaften an der Qualifikation
zur Bezirksliga teil.
2.
Männliche Jugend B
2.1
Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 7er Gruppe zusammengefasst.
Nach Abschluss der Gruppenspiele qualifizieren sich der Gruppenerste-, zweite – und dritte
direkt für die Landesliga und sind berechtigt an der Badenligaqualifikation des BHV
teilzunehmen. Der Gruppenvierte bis Siebte qualifiziert sich für die Qualifikationsrunde des
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BHV zur Landesliga. Im Falle einer Nichtqualifikation für die Landesliga für die Landesliga
nehmen sie an der Qualifikation zur Bezirksliga teil.
3.
Männliche Jugend C
3.1
Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 5er Gruppe (1) und einer 4er Gruppe (2)
zusammengefasst. Nach Abschluss der Spiele qualifizieren sich aus Gruppe 1 und Gruppe 2
der Gruppenerste direkt für die Landesliga. Sie sind berechtigt an der Qualifikation zur
Badenliga des Badischen-Handball-Verband teilzunehmen. Der Gruppenzweite aus Gruppe 1
und der Gruppenzweite aus Gruppe 2 ermitteln in einem Relegationsspiel den letzten direkten
Qualifikanten für die Landesliga, der ebenfalls zur Teilnahme an der Badenligaqualifikation
berechtigt ist. Der Verlierer des Relegationsspiels sowie die Gruppendritten und Vierte aus
Gruppe 1 und der Gruppendritte aus Gruppe 2 erreichen die Qualifikationsrunde zur
Landesliga des Badischen-Handball-Verband. Im Falle einer Nichtqualifikation für die
Landesliga sind sie für die Kreisliga qualifiziert. Alle anderen Mannschaften spielen in der
Kreisliga.
3.2
Die Nichtqualifizierten Mannschaften nehmen an der Kreisligaqualifikation teil.
4
Weibliche Jugend A
4.1
Die beiden gemeldeten Mannschaften ermitteln in Hin- und Rückspiel den direkten
Qualifikanten für die Badenliga. Der Verlierer ist berechtigt an der weiterführenden
Qualifikation des Badischen-Handball-Verband teilzunehmen.
5.
Weibliche Jugend B
5.1
Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 5er Gruppe zusammengefasst. Nach
Abschluss der Spiele qualifiziert sich der Gruppenerste direkt für die Badenliga. Der
Gruppenzweite und Dritte nimmt an der Qualifikation zur Badenliga des Badischen-HandballVerband teil. Wenn der TSV Steinsfurt in der BWOL-Vorqualifikation am 23./24. April
ausscheidet, dann bekommt er den Festplatz für die Badenliga. Dann nehmen der
Gruppenerste und der Gruppenzweite der Heidelberger Qualifikation als Qualifikanten für die
Badenliga-Qualifikation des Badischen Handball-Verbandes nach.
6.
Weibliche Jugend C
6.1
Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 4er Gruppe zusammengefasst. Nach
Abschluss der Gruppenspiele qualifizieren sich die ersten vier Mannschaften für die
weiterführende Qualifikationsrunde des BHV und sind im Falle einer Nichtqualifikation für die
Badenliga für die Kreisliga qualifiziert.
C. Spielleitende Stelle für alle Staffeln
Christian Fingerle
August-Ziegelmüller-Straße 5
69226 Nußloch
Tel. : 06224/171693
Fax : 06224/171694
E-Mail: Ch-Fingerle@t-online.de
4
D. Finanzielle Bestimmungen
1.
2.
3.
4.
5.
Spielbeiträge werden nicht erhoben.
Die jeweiligen Ausrichter der Turnierspieltage übernehmen sämtliche anfallenden Kosten wie
Ordnungs-/Sanitätsdienst, Aufwendungen für Schiedsrichter, Spielprotokolle. Die Kosten für
die Hallenanmietung trägt der jeweilige Ausrichter.
Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrkosten.
Die verauslagten Beträge sind spätestens 10 Tage nach dem Turnierspieltag an den Stellv.
KV Finanzen, Michael Huber, Hauptstr. 61, 69245 Bammental zur Abrechnung vorzulegen.
Die Ausgaben (Ordnungs-/Sanitätsdienst, Aufwendungen für Schiedsrichter, Spielprotokolle)
sind Beleg mäßig nachzuweisen. Wird die Frist versäumt, gehen die Kosten des
Turnierspieltages voll zu Lasten des säumigen Vereins.
Die Kosten des Turnierspieltags / der Turnierspieltage werden auf die in den entsprechenden
Altersklassen beteiligten Mannschaften zu gleichen Teilen umgelegt. Es handelt sich hierbei
um Kosten für
Schiedsrichter,
Turnieraufsicht,
Spielprotokolle.
Die Beträge nach Ziffer 4. sind innerhalb von vier Wochen nach Versand der Abrechungen
auf das Konto des Kreises Heidelberg zu überweisen.
E. Sonstiges
Es bleibt dem Kreisvorstand Heidelberg vorbehalten, notwendige Änderungen, Ergänzungen
und / oder Berichtigungen dieser Ausschreibung vorzunehmen
Fingerle / Holzer
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