Ausschreibung zu den Vorqualifikationen zu den Badischen Jugend
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Ausschreibung zu den Vorqualifikationen zu den Badischen Jugend
Ausschreibung zu den Vorqualifikationen zu den Badischen Jugend Oberligen 2016 (Stand:05.04.2016) A. Allgemeine Durchführungsbestimmungen 1. Der BHV Kreis Heidelberg führt Vorqualifikationsrunden für die männliche und weibliche Badische Jugend Oberliga nach der SpO des DHB und des BHV durch. Für die Durchführung der Spiele gelten die internationalen Hallenhandballregeln in der jeweils geltenden Fassung unter Beachtung der Satzung und Ordnung des Deutschen Handball Bundes (DHB) und des Badischen Handball Verbandes (BHV) sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. 2. Den jeweiligen Ausrichtern der Turnierspieltage obliegen folgende Aufgaben (gilt auch für die Vereine des Stadtkreises Heidelberg): a) b) c) d) Anmietung der Sporthallen für die im Turnierplan verbindlich festgelegten Spieltermine. ordnungsgemäße Ausrichtung der Spiele (Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, mindestens zwei der Regel entsprechenden Bälle, Spielprotokolle). Verauslagung sämtlicher anfallender Kosten des Turnierspieltags (siehe auch Buchstabe D, Finanzielle Bestimmungen), Meldung aller Spielergebnisse nach Turnierende, per SMS. Sollte ein ausrichtender Verein dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird gegen diesen eine Geldbuße nach § 25 Ziff. 10 RO-DHB in Höhe von 10 € pro nichtgemeldetem Spielergebnis verhängt. 3. Der erstgenannte Verein stellt den Zeitnehmer. Der zweitgenannte Verein den Sekretär und wechselt bei Bedarf das Trikot. Die Aufgaben des Zeitnehmers und des Sekretärs ergeben sich aus der Regel 18 der internationalen Hallenhandballregeln. Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmeßanlage ist der Kommentar zu Regel 2:3 der internationalen Hallenhandballregeln zu beachten. 4. Der Austragungsmodus in den einzelnen Altersklassen ergibt sich aus den Spielplänen, diese sind Bestandteil der Ausschreibung. 5. Die Mannschaften haben sich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zur Paßkontrolle bereitzuhalten. Das gleiche gilt auch für den/die Schiedsrichter. 6. Stichtage: männliche Jugend A männliche Jugend B männliche Jugend C 7. 01.01.1998 01.01.2000 01.01.2002 weibliche Jugend A weibliche Jugend B weibliche Jugend C 01.01.1998 01.01.2000 01.01.2002 Alle Turnierspiele werden von Verbandsschiedsrichtern geleitet. Die Einteilung der Schiedsrichter obliegt dem Referenten Schiedsrichterwesen bzw. dem Schiedsrichtereinteiler. Die Einteilung erfolgt in den einzelnen Altersklassen in der Regel wie folgt: männliche Jugend A und B männliche Jugend C und weibliche Jugend A, B und C SR-Gespanne Einzel-SR 8. Die Spielzeiten sind auf den jeweiligen Turnierplänen vermerkt. Sie sind verbindlich. Jeder Mannschaft steht pro Spiel ein Team-Time-Out zu Verfügung. 9. Für jedes einzelne Spiel ist ein gesondertes Spielprotokoll auszufüllen. 10. Entscheidung bei Punktgleichheit 10.1 Zur Ermittlung des Gruppensiegers und für die Plazierung auf Tabellenplätzen, die für eine weitere Qualifikation entscheidend sind, entscheidet/entscheiden bei 1 Punktgleichheit das/die Ergebnis/se des/der von den betreffenden Mannschaften gegeneinander ausgetragenen Spiels/ Spiele („direkter Vergleich“). Die Wertung (des „direkten Vergleichs“) erfolgt a) nach Punkten, b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz (der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Vergleichs herangezogen werden). c) nach der Tordifferenz aller Turnierspiele d) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz werden unmittelbar nach dem letzten Turnierspiel Entscheidungsspiele gemäß § 44 SpO-DHB durchgeführt (siehe Ziffer 10.2 und 10.3). 10.2 Haben nach Ziffer 10.1 zwei Mannschaften die gleiche Punktzahl und endete auch das gegeneinander ausgetragene Spiel unentschieden ist die Tordifferenz aller Turnierspiele maßgebend. Ist auch diese gleich wird in einem Entscheidungsspiel der Gruppensieger bzw. der weitere Qualifikant ermittelt. Endet das Entscheidungsspiel unentschieden, wird der Sieger unmittelbar nach dem Spiel ohne Verlängerung durch 7 m-Werfen nach den in der Regel 14 für den Bereich des DHB geltenden Ausführungsbestimmungen ermittelt. 10.3 Haben nach Ziffer 10.1a)-d) drei und mehr Mannschaften die gleiche Punktzahl und die gleiche Tordifferenz (sowohl im direkten Vergleich als auch bei allen Turnierspielen) werden die Entscheidungsspiele in einer einfachen Runde jeder gegen jeden ausgetragen. Die Wertung erfolgt hierbei a) nach Punkten b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach dem Ergebnis aus dem Spiel der unmittelbar beteiligten Mannschaften. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird der Sieger unmittelbar nach dem letzen Spiel durch 7 - m Werfen ermittelt (Regel 14 und Kommentar zu Regel 2.2). 10.4 11. Die zeitliche Dauer der Entscheidungsspiele ist den Spielplänen zu entnehmen. In Rechtsfällen ist wie folgt zu verfahren: - Einsprüche sind spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen Turnierspieles unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 € durch den Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter schriftlich bei dem für diesen Turnierspieltag beauftragten Kreismitarbeiter einzulegen. Bleibt der Einspruch erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des BHV-Kreis Heidelberg. - Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt der beauftragte Kreismitarbeiter. Der Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder sonstigen anwesenden Personen zwei neutrale Beisitzer. - Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner Verkündung Rechtskraft. Er ist endgültig. 12. Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden, verboten, es sei denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmitteln ausdrücklich genehmigt. Die Genehmigung ist jeweils bis zum 01.07. eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen. Die an den Spielen beteiligten Vereine sind verpflichtet, auf die Einhaltung des Verbots zu achten. Verstöße hiergegen werden nach § 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur RO-DHB (RO-BHV) geahndet. Außerdem hat der Verursacher sämtliche hierdurch anfallende Kosten zu tragen. 13. Die Spielfläche und der Auswechselbereich dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden. Dies gilt besonders für Zeitnehmer, Sekretäre, Mannschaftsverantwortliche etc. Die Sportschuhe sind separat mitzubringen. Sportschuhe, die auf der Straße getragen wurden 2 gelten als Straßenschuhe. Der Heimverein hat auf die Einhaltung dieser Auflage zu achten. Bei Zuwiderhandlungen machen die Hausmeister von ihrem Hausrecht Gebrauch. 14. Werden gemeldete Mannschaften nach Erstellung der Spielpläne oder vor Beginn der Turnierspiele abgemeldet, tritt eine Mannschaft nicht zum Turnier an oder scheiden Mannschaften während der Turnierspiele aus, so wird gegen den fehlbaren Verein eine Geldbuße gemäß § 25 RO-DHB in Höhe von 300,00 € verhängt. Außerdem trägt dieser Verein die durch das Ausscheiden oder Zurückziehen entstehenden Kosten. Weiterhin hat dieser Verein in jedem Fall die anteiligen Kosten zu tragen. Tritt eine Mannschaft nicht rechtzeitig zu einem Turnierspiel an, so wird dieses Spiel mit 2 : 0 Punkten und 0 : 0 Toren zugunsten des Gegners gewertet. Für weitere Sonderfälle des Spielverlustes gilt § 50 SpO-DHB. Tritt eine Mannschaft zu drei Turnierspielen nicht an, scheidet sie aus der Turnierrunde aus. Die bisher von ihr durchgeführten Spiele werden nicht gewertet (vgl. auch § 49 SpO-DHB). Gegen den fehlbaren Verein wird gemäß § 25 RO-DHB eine Geldbuße in Höhe von 300,00 € verhängt (siehe A Ziffer 14 Satz 1). 15. Der Kreisvorstand des Handballkreises Heidelberg stellt für jeden Turnierspieltag eine Turnieraufsicht. Der/Die Aufsichtsführende kann bei Bedarf die für die ordnungsgemäße Durchführung des Turnierspieltages erforderlichen Anordnungen treffen. Er/Sie darf in Rechte und Pflichten von Schiedsrichtern, Zeitnehmern und Sekretäre nicht eingreifen. 16. Team-Time-Out Jeder Mannschaft steht, außer in der Altersklasse Jugend D, pro Spiel ein Team-Time-Out zur Verfügung. 17. Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller a) auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (Regel 8:6 Int. Handball-Regeln) oder b) auf Grund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens nach Regel 8:10 Int. Handball-Regeln disqualifiziert und erfolgt im Spielbericht der Hinweis auf die Einstufung des Verhaltens nach Regel 8:6 bzw. 8:10 (IHF), ist er vorläufig für das jeweils nächste Turnierspiel der laufenden Qualifikation der Mannschaft in der er fehlbar wurde, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. B. Besondere Durchführungsbestimmungen 1. Männliche Jugend A Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 5er Gruppe (1) und einer 4er Gruppe (2) zusammengefasst. Nach Abschluss der Spiele qualifizieren sich aus Gruppe 1 und Gruppe 2 der Gruppenerste und Zweite für den Entscheidungsspieltag. Die Gruppendritten aus Gruppe 1 und Gruppe 2 ermitteln in einem Relegationsspiel den letzten freien Platz für den Entscheidungsspieltag. Nach Abschluss des Entscheidungsspieltags qualifizieren sich der Erste und Zweite direkt für die Landesliga. Sie sind berechtigt an der Qualifikation zur Badenliga des BadischenHandball-Verband teilzunehmen. Der Dritte, Vierte und Fünfte erreicht die Qualifikationsrunde zur Landesliga des Badischen-Handball-Verband. Im Falle einer Nichtqualifikation für die Landesliga nehmen sie sowie alle zuvor nichtqualifizierten Mannschaften an der Qualifikation zur Bezirksliga teil. 2. Männliche Jugend B 2.1 Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 7er Gruppe zusammengefasst. Nach Abschluss der Gruppenspiele qualifizieren sich der Gruppenerste-, zweite – und dritte direkt für die Landesliga und sind berechtigt an der Badenligaqualifikation des BHV teilzunehmen. Der Gruppenvierte bis Siebte qualifiziert sich für die Qualifikationsrunde des 3 BHV zur Landesliga. Im Falle einer Nichtqualifikation für die Landesliga für die Landesliga nehmen sie an der Qualifikation zur Bezirksliga teil. 3. Männliche Jugend C 3.1 Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 5er Gruppe (1) und einer 4er Gruppe (2) zusammengefasst. Nach Abschluss der Spiele qualifizieren sich aus Gruppe 1 und Gruppe 2 der Gruppenerste direkt für die Landesliga. Sie sind berechtigt an der Qualifikation zur Badenliga des Badischen-Handball-Verband teilzunehmen. Der Gruppenzweite aus Gruppe 1 und der Gruppenzweite aus Gruppe 2 ermitteln in einem Relegationsspiel den letzten direkten Qualifikanten für die Landesliga, der ebenfalls zur Teilnahme an der Badenligaqualifikation berechtigt ist. Der Verlierer des Relegationsspiels sowie die Gruppendritten und Vierte aus Gruppe 1 und der Gruppendritte aus Gruppe 2 erreichen die Qualifikationsrunde zur Landesliga des Badischen-Handball-Verband. Im Falle einer Nichtqualifikation für die Landesliga sind sie für die Kreisliga qualifiziert. Alle anderen Mannschaften spielen in der Kreisliga. 3.2 Die Nichtqualifizierten Mannschaften nehmen an der Kreisligaqualifikation teil. 4 Weibliche Jugend A 4.1 Die beiden gemeldeten Mannschaften ermitteln in Hin- und Rückspiel den direkten Qualifikanten für die Badenliga. Der Verlierer ist berechtigt an der weiterführenden Qualifikation des Badischen-Handball-Verband teilzunehmen. 5. Weibliche Jugend B 5.1 Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 5er Gruppe zusammengefasst. Nach Abschluss der Spiele qualifiziert sich der Gruppenerste direkt für die Badenliga. Der Gruppenzweite und Dritte nimmt an der Qualifikation zur Badenliga des Badischen-HandballVerband teil. Wenn der TSV Steinsfurt in der BWOL-Vorqualifikation am 23./24. April ausscheidet, dann bekommt er den Festplatz für die Badenliga. Dann nehmen der Gruppenerste und der Gruppenzweite der Heidelberger Qualifikation als Qualifikanten für die Badenliga-Qualifikation des Badischen Handball-Verbandes nach. 6. Weibliche Jugend C 6.1 Die gemeldeten Mannschaften werden in einer 4er Gruppe zusammengefasst. Nach Abschluss der Gruppenspiele qualifizieren sich die ersten vier Mannschaften für die weiterführende Qualifikationsrunde des BHV und sind im Falle einer Nichtqualifikation für die Badenliga für die Kreisliga qualifiziert. C. Spielleitende Stelle für alle Staffeln Christian Fingerle August-Ziegelmüller-Straße 5 69226 Nußloch Tel. : 06224/171693 Fax : 06224/171694 E-Mail: Ch-Fingerle@t-online.de 4 D. Finanzielle Bestimmungen 1. 2. 3. 4. 5. Spielbeiträge werden nicht erhoben. Die jeweiligen Ausrichter der Turnierspieltage übernehmen sämtliche anfallenden Kosten wie Ordnungs-/Sanitätsdienst, Aufwendungen für Schiedsrichter, Spielprotokolle. Die Kosten für die Hallenanmietung trägt der jeweilige Ausrichter. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrkosten. Die verauslagten Beträge sind spätestens 10 Tage nach dem Turnierspieltag an den Stellv. KV Finanzen, Michael Huber, Hauptstr. 61, 69245 Bammental zur Abrechnung vorzulegen. Die Ausgaben (Ordnungs-/Sanitätsdienst, Aufwendungen für Schiedsrichter, Spielprotokolle) sind Beleg mäßig nachzuweisen. Wird die Frist versäumt, gehen die Kosten des Turnierspieltages voll zu Lasten des säumigen Vereins. Die Kosten des Turnierspieltags / der Turnierspieltage werden auf die in den entsprechenden Altersklassen beteiligten Mannschaften zu gleichen Teilen umgelegt. Es handelt sich hierbei um Kosten für Schiedsrichter, Turnieraufsicht, Spielprotokolle. Die Beträge nach Ziffer 4. sind innerhalb von vier Wochen nach Versand der Abrechungen auf das Konto des Kreises Heidelberg zu überweisen. E. Sonstiges Es bleibt dem Kreisvorstand Heidelberg vorbehalten, notwendige Änderungen, Ergänzungen und / oder Berichtigungen dieser Ausschreibung vorzunehmen Fingerle / Holzer 5