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Handball-Oberliga
Rheinland-Pfalz / Saar
Oberliga der Handball-Verbände Rheinhessen, Rheinland, Pfalz und Saar
Durchführungsbestimmungen für 2016/2017
§1
Gültigkeit von Ordnungen
§2
Spielklasseneinteilung
§3
Sporthallen, Anwurfzeiten, Haftmittel
§4
Anreise von Gastvereinen und Schiedsrichtern
§5
Spielbericht
§6
Schiedsrichter und Zeitnehmer/Sekretär
§7
Beiträge, Kosten
§8
Eintrittspreise, Vergünstigungen
§9
Medien
§ 10
Rechtswege
§ 11
Geldstrafen und Geldbußen
Änderung:
30.06.2016
25.10.2016
§ 6 (4)
§ 10 erster Absatz
Anlage 1 § 17 5c
Anlage 1 § 25 4
Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
§ 1 Gültigkeit von Ordnungen
(1) Es gilt der Vertrag der Landesverbände Rheinhessen, Rheinland, Pfalz und Saar in der jeweils
geltenden Fassung. Gespielt wird nach den jeweils geltenden Regeln für Hallenhandball der IHF in
der für den Bereich des DHB gültigen Form und den dazugehörigen Hinweisen und Erläuterungen
und Ordnungen. Spielleitende Stellen sind die Spielklassenleiter Frauen, Männer und Jugend.
Im Verhinderungsfall vertreten sie sich gegenseitig.
(2) Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach den Bestimmungen der
Rechtsordnung (RO) und des § 11 (Dfb) geahndet.
(3) Die Spiele der Oberligen werden grundsätzlich im Rundensystem mit Vor- und Rückspielen gemäß
§ 42 SpO in Verbindung mit § 43 SpO ausgetragen.
(4) Im Bereich der RPS-Oberligen werden die nach § 87 Abs. 2, Satz 1 SpO möglichen abweichenden
Bestimmungen bezüglich der Dauer der Halbzeitpause und der Anzahl der Spieler nicht angewandt.
Jede Mannschaft hat drei nummerierte (1, 2, 3) Team-Time-Out-Karten mitzuführen.
§ 2 Spielklasseneinteilung
(1) Erwachsene
(a) Gespielt wird in jeweils einer Gruppe mit
16 Mannschaften der Männer und 14 Mannschaften der Frauen.
(b) Der Aufstieg in die dritte Liga richtet sich nach deren Vorgaben. Dabei gilt die bestplatzierte
Mannschaft aus der gemeinsamen Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar als Meister. Der Meister bzw. die
bestplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft hat das Recht zur Meldung an die dritte Liga. Bei
einem Verzicht geht dieses Recht auf die nächstplatzierten Mannschaften der gemeinsamen
Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar über.
(c) Mannschaften der Bundesligen, die nach § 63 Abs. 3 nicht als Absteiger angerechnet werden, sind
in eine Spielklasse ihres Landesverbandes unterhalb der Oberliga einzugliedern, es sei denn, eine
weitere Mannschaft dieses Vereins hat eine Spielklassenzugehörigkeit im Sinne des § 40 SpO in
der Oberliga.
(d) Mannschaften der 3. Liga, die aus der laufenden Meisterschaftsrunde ausscheiden und
Mannschaften die für die neue Saison nicht mehr melden bzw. ihren Anspruch auf Teilnahme
verlieren, sind in eine Spielklasse ihres Landesverbandes unterhalb der Oberliga RPS
einzugliedern.
(e) Mannschaften der Oberliga und Absteiger aus der 3. Liga, die das Spielrecht für die jeweilige
Oberliga erworben haben, sowie die Aufsteiger aus den Landesverbänden
– jeweils eine Mannschaft – müssen ihre Teilnahme an den Spielen der Oberliga für die
kommende Spielzeit bis spätestens zum 30. April jeden Jahres an die Geschäftsstelle der RPSOberligen mitgeteilt haben. Teilnehmer der Landesverbände an der Aufstiegsrelegation müssen
ihre Teilnahme an der Relegation und an den Spielen der Oberliga bis zum 15. April jeden Jahres
an die Geschäftsstelle der RPS-Oberligen mitgeteilt haben.
(f) Es steigen so viele Mannschaften ab, bis die Staffelstärke aus Abs. 1 a erreicht ist.
(g) Zurückziehen oder Ausscheiden einer Mannschaft wird gemäß § 25 (1.14) RO geahndet.
(h) Die aufstiegsberechtigten Mannschaften aus den LV ermitteln gemäß § 44 (5) SpO die beiden
Aufsteiger in die Oberliga.
Gespielt wird in einer einfachen Runde jeder gegen jeden.
Die Wertung erfolgt:
a)
nach Punkten
b)
nach dem direkten Vergleich
c)
bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz im direkten Vergleich,
findet an einem neutralen Ort ein Entscheidungsspiel statt.
Die Spieltermine kommen nach folgenden Platzziffern zu Stande:
Männer
1: HVRh
2: HVRl
3: PfHV
4: HVS
Frauen
1: HVS
2: HVRh
3: HVRl
4: PfHV
Jährlicher Wechsel der LV Platzziffern:
1 wird 4 // 2 wird 1 // 3 wird 2 // 4 wird 3
Dfb
Stand 25.10.2016
Seite 2
Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
(2) Jugend:
a) Es gelten die Altersklassen gemäß § 37 (3) SpO.
In allen Spielklassen ohne weiterführende Meisterschaften sind gemäß § 4 (2) SpO
Mannschafts-Spielgemeinschaften zugelassen.
b) In den männlichen und weiblichen Oberliga-Spielklassen erfolgt bis zum 15.02. jeden Jahres die
Vorabmeldung der Teilnehmer je Alters- und Spielklasse durch die Landesverbände. Die
endgültige Meldung der qualifizierten Mannschaften muss bis zum 30.06. jeden Jahres an die
Geschäftsstelle der RPS-Oberligen erfolgen. In besonders begründeten Fällen kann eine
Nachmeldung zugelassen werden, sofern der Spielplan der betroffenen Spielklasse noch nicht
verbindlich geworden ist und der Spielausschuss der Nachmeldung ausdrücklich zustimmt.
c) Die Grundzahl in der männlichen A-Jugend-Spielklasse beträgt 12,
in den übrigen Spielklassen 10 Mannschaften.
Die Anzahl ist grundsätzlich abhängig von der Termingestaltung weiterführender Meisterschaften.
d) Jedem Landesverband werden zur Erreichung der Grundzahl von 12 Mannschaften für die
männliche A-Jugend jeweils 3 Teilnehmer, in den übrigen Altersklassen mindestens 2 Teilnehmer
zugewiesen. Die restlichen Plätze werden in einer RPS-weiten Qualifikation ausgespielt.
e) Die Mindestzahl beträgt 8 Mannschaften. Sollte die Mindestzahl nicht erreicht werden, wird der
Teilnehmer für die weiterführende Meisterschaft in einem Turnier der Meister aller an der OL
beteiligten Landesverbände ermittelt.
f) Die Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften richtet sich nach deren Vorgaben. Dabei gilt die
bestplatzierte Mannschaft aus der gemeinsamen Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar als Meister. Der
Meister bzw. die bestplatzierte Mannschaft hat das Recht zur Meldung.
Bei einem Verzicht geht dieses Recht auf die nächstplatzierten Mannschaften der gemeinsamen
Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar über.
g) Zurückziehen oder Ausscheiden einer Mannschaft wird gemäß § 25 (1.14) RO geahndet und der
Verein kann im darauffolgenden Spieljahr an einer Oberliga in dieser Altersklasse nicht teilnehmen.
h) Die Spielweise der C - Jugend wird in der Anlage 3 zwingend vorgegeben.
§ 3 Sporthallen, Anwurfzeiten, Haftmittel und Ordnungsdienst
(1) Für die ordnungsgemäße Anmietung der Hallen sind die Heimvereine verantwortlich; sie haften
dafür, dass das Spielfeld der Regel 1 entspricht. In Hallen, in denen öffentliche Zeitmessanlagen
vom Zeitnehmertisch aus bedient werden können, sind diese zu verwenden. Dabei hat das
automatische Schlusssignal Vorrang vor dem Vorwärtslaufen der Uhr. Ist keine Zeitmessanlage
vorhanden, so ist dem Zeitnehmer eine Tischstoppuhr von mindestens 11 cm Durchmesser zur
Verfügung zu stellen.
(2) Die Spielfläche (Halle oder Trainingshalle) soll mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn zum
Einspielen zur Verfügung stehen. Vor dem Spiel führen die Schiedsrichter die Kontrollen nach Regel
4:7 und 17:3 sowie §§ 56 und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel. Sind
die Mängel bis zum angesetzten Anwurfzeitpunkt nicht behoben und kann das Spiel deswegen nicht
ausgetragen werden, ist gegen den schuldigen Verein mindestens Spielverlust auszusprechen.
(3) Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu
wechseln, sofern der Heimverein in der gemeldeten und veröffentlichten Spielkleidung antritt. Dies
gilt nicht, wenn einer der beiden Vereine in der Spielkleidungsfarbe „Schwarz“ (diese Farbe ist den
SR vorbehalten) antritt. In jedem Fall ist diese Mannschaft verantwortlich, dass das Spiel
ausgetragen werden kann.
Die bei den Spielen anwesenden Offiziellen haben analog der Eintragung im Spielbericht die
Buchstaben A bis D zu tragen.
Bei einem Verstoß kann die Spielleitende Stelle Geldbußen gemäß § 25 (4) RO bis zu 200,--€
verhängen.
Dfb
Stand 25.10.2016
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Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
(4) Für Spielverlegungen sind die Vorschriften der Anlage 2 zu beachten. Sie sind gebührenpflichtig.
(5) Für die gesamte Werbung sind die Richtlinien des jeweiligen Vertragsverbandes anzuwenden.
(6) Die Anwurfzeiten sind wie folgt begrenzt:
Samstags nicht vor 16.00 Uhr und nicht nach 20.00 Uhr,
Sonntags nicht vor 11.00 Uhr und nicht nach 18.00 Uhr.
Sofern sich die Vereine einigen, können die Spiele mit Zustimmung der spielleitenden Stelle auch zu
anderen Zeiten beginnen.
(7) Im Falle einer Haftmittelerlaubnis ist mit der Meldung zur Teilnahme am Spielbetrieb der
gemeinsamen Oberliga eine Bescheinigung des jeweiligen Hallenträgers von den Vereinen
vorzulegen, ansonsten besteht Haftmittelverbot. Die Entscheidung des jeweiligen Hallenträgers wird
den Mannschaften mit dem Anschriftenverzeichnis bekannt gegeben und ist verbindlich. Änderungen
während der laufenden Runde müssen beim zuständigen Spielklassenleiter beantragt werden.
Dieser entscheidet über die Gültigkeit derselben. Sofern nur bestimmte Haftmittelfabrikate
zugelassen sind, so hat diese der Heimverein dem Gastverein in ausreichender Menge kostenfrei
zur Verfügung zu stellen. Ansonsten besteht Haftmittelverbot für beide Mannschaften.
Ab der Saison 2017/18 darf nur noch in Hallen gespielt werden, in denen Haftmittel erlaubt sind.
(8) Verstöße gegen das Haftmittelverbot werden gemäß Anlage 1 geahndet.
(9) a) Der Heimverein hat für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen,
b) zwei nicht am Spiel beteiligte Personen (Wischer) abzustellen, welche die Bespielbarkeit des
Spielfeldes sicherstellen.
§ 4 Anreise von Gastvereinen und Schiedsrichtern, Schadensregulierung bei Spielausfall
Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Fahrverbot, Autobahnsperren, usw.) haben
Vereine und Schiedsrichter sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um
zum Spielort zu kommen.
Sollte der Gastverein das Vorrundenspiel absagen bzw. schuldhaft nichtantreten, so wird das
Heimrecht im Rückspiel getauscht. Bei Spielabsagen bzw. Nichtantreten in der Rückrunde, kann der
Klassenleiter die Geldbuße gemäß Anlage 1 um 100 % erhöhen.
Notwendig werdende Spielverlegungen gehen zu Lasten des Verursachers.
Kann ein Spiel nicht mehr angesetzt und somit nicht ausgetragen werden, bzw. eine Mannschaft
wurde gesperrt oder tritt schuldhaft nicht an, wird gemäß § 48 SpO für die Oberliga eine
Schadenspauschale in Höhe 400,00 € festgelegt. Höhere Kosten können nur mit
Nachweisdokumenten gelten gemacht werden
§ 5 Spielbericht
(1) Es sind die Vierfach-Spielberichte der Oberliga zu verwenden. Ab der Saison 2017/18 soll der
elektronische Spielbericht verwendet werden.
30 Minuten vor Spielbeginn findet eine technische Besprechung mit folgenden Teilnehmern statt:
Schiedsrichter, Zeitnehmer + Sekretär. Heimverein, Gastverein, Delegierter sofern angesetzt.
Der von beiden Mannschaften ausgefüllte Spielbericht ist bei der technischen Besprechung
vorzulegen. Verstöße werden gegen den Heimverein mit 20,00 € geahndet.
Die technische Besprechung hat folgenden Inhalt:
-
Dfb
Trikotabgleich bzgl. Farben, Vorlage des Überziehleibchens des „7. Feldspieler“,
Vorgaben für Offizielle
Abgleich Spielbericht
Heimverein teilt dem Gastverein und den Schiedsrichtern den Ablauf der Einlaufprozedur mit.
Diese beinhaltet das Einlaufen der Heim-, Gastmannschaft und der Schiedsrichter sowie
generelle Hinweise zum Ablauf (z.B. Spielervorstellung usw.)
Auswahl der haftmittelfreien Spielbälle (Haftmittelerlaubnis siehe Anschriftenverzeichnis)
Ordneranzahl
Funktion der Zeitmessanlage, ( /\ = Reiter) für die Zeitstrafe vorhanden,
Vorlage von je drei nummerierten (1, 2, 3)Team-Time-Out-Karten jeder Mannschaft
Sonstiges
Stand 25.10.2016
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Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
(2) Bei allen Jugendspielern ist das Geburtsjahr auf dem Spielbericht zu vermerken.
Sie weisen ein Doppelspielrecht gemäß § 19 SpO, durch Eintragung gemäß § 12 (3) SpO im
Spielausweis nach. Die Schiedsrichter haben diese Angaben zu überprüfen und, falls sie fehlen,
einen Vermerk im Spielbericht aufzunehmen.
Alle anwesenden Spieler sind im Spielbericht aufsteigend nach der Trikotnummer einzutragen.
(3) Fehlende Spielausweise können bis zu einem Tag (18:00 Uhr) nach dem Spiel per Mail oder Fax an
die spielleitende Stelle gesandt werden. Nach diesem Termin werden Verstöße zusätzlich zu den
Auflagen des § 81 (3) SpO gemäß § 25 (1.11) RO geahndet.
Eine lesbare Kopie des Spielausweises ist innerhalb von 5 Tagen nach Aufforderung an die
spielleitende Stelle zu senden. Beachte § 25 (1.12a) RO.
(4) Das Original des Spielberichtsbogens ist am ersten Werktag nach dem Spiel an den jeweiligen
Spielklassenleiter einzusenden; je eine Durchschrift verbleibt den Vereinen und den Schiedsrichtern.
Der Heimverein stellt den Schiedsrichtern in solchen Notfällen einen Freiumschlag mit der Anschrift
des Spielklassenleiters zur Verfügung. Verstöße werden gemäß § 25 (1.9) RO geahndet.
Spielklassenleiter Männer: Josef Lerch, Theodor-Heuss-Straße 17, 76877 Offenbach
Tel.: 06348-7100 (P) Fax: 06348-7846 (P)
E-Mail: maenner(at)handballoberliga-rheinlandpfalzsaar.de
Spielklassenleiter Frauen: Christiane Köppl, Friedhofstraße 5, 55411 Bingen
Tel. 06721-48358 Fax: 03222-1419975 Handy 0163-4022330
E-Mail: frauen(at)handballoberliga-rheinlandpfalzsaar.de
Spielklassenleiter Jugend männlich: Hans Gerd Fries, Wahlschieder Str.12, 66287 Quierschied
Tel: 06825-5850 Fax: 06825-970736
E-Mail: jugend-maennlich(at)handballoberliga-rheinlandpfalzsaar.de
Spielklassenleiter Jugend weiblich: Ralf W. Schneider, Tiefensteiner Str.2, 55758 Hettenroth.
Tel: 06781-507848 d: 06781-933346 Handy 0171-1466487
E-Mail: jugend-weiblich(at)handballoberliga-rheinlandpfalzsaar.de
§ 6 Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär und Technischer Delegierter
(1) Es sind nur Zeitnehmer und Sekretäre zugelassen, die über einen gültigen Ausweis ihres
Landesverbandes verfügen. Schiedsrichter mit gültigem Ausweis sind ebenfalls als
Zeitnehmer/Sekretär zugelassen.
Der Zeitnehmer wird vom Heimverein, der Sekretär grundsätzlich vom Gastverein gestellt. Werden
weder Zeitnehmer noch Sekretäre gestellt, entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung von
Zeitnehmer und Sekretär und die betroffenen Vereine werden gemäß § 25 (1.13) RO mit einer
Geldbuße belegt. Alle Z/S weisen sich unaufgefordert mit einem Ausweis des Landesverbandes aus.
Die Ausweisnummer ist in den Spielbericht einzutragen. Die als Z/S eingesetzten SR tragen sich im
Spielbericht mit dem Kürzel SR und der SR Ausweisnummer ein.
Verstöße werden gemäß § 25 (1.11) RO geahndet.
Zusätzlich zur Regel 18: Sofern die von beiden Mannschaften einsehbare Zeitmessanlage nicht
auch für die gleichzeitige Anzeige von mindestens zwei Hinausstellungszeiten pro Mannschaft mit
den entsprechenden Trikotnummern der fehlbaren Spieler eingerichtet ist, trägt der Zeitnehmer die
Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinausgestellten Spielers auf einen Zettel ein
(auch wenn aufgrund des nahen Spielendes keine Ergänzung mehr möglich ist), der für beide
Mannschaften deutlich sichtbar über eine entsprechende Vorrichtung ( /\ = Reiter) auf dem
Zeitnehmertisch auf der Seite des fehlbaren Spielers bzw. seiner Mannschaft aufgestellt wird. Beide
Möglichkeiten (Zeitmessanlage und allgemein einsehbarer Zettel) dürfen nicht parallel oder
wechselnd angewendet werden.
Gemäß § 80a SpO kann der Einsatz eines Technischen Delegierten angeordnet werden. Die
Ansetzung erfolgt durch den RPS-Schiedsrichterausschuss.
Dfb
Stand 25.10.2016
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Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
(2) Grundsätzlich ist verbandsneutrale SR-Ansetzung erforderlich. Bei Spielen innerhalb eines
Landesverbandes können auch eigene SR eingeteilt werden. Die Schiedsrichteransetzer der
Vertragsverbände setzen zur Leitung der Erwachsenenspiele grundsätzlich nur Gespanne mit
Oberligaqualifikation und höher ein. Bei den Jugendspielen werden die Schiedsrichter durch den
Schiedsrichterwart desjenigen Landesverbandes oder einer von diesem beauftragten Person
angesetzt, dem der Heimverein angehört. Alle mit der Ansetzung beauftragten Mitarbeiter sind
berechtigt, Änderungen in ihrer Ansetzungen vorzunehmen. Einsprüche gegen diese Ansetzungen
sind unzulässig. Sämtliche Ansetzungen / Veränderungen sind im Spielplanprogramm zu
veröffentlichen.
(3) Bei Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter müssen sich die Mannschaften auf einen oder zwei
anwesende neutrale Schiedsrichter einigen. Falls keine neutralen Schiedsrichter anwesend sind, so
können sich die Vereine auf andere Schiedsrichter einigen.
(4) Verantwortlich für die gesamte spieltechnische Abwicklung sind die Schiedsrichter. Sie haben die
Eintragungen von Zeitnehmer und Sekretär zu überprüfen und, falls sie fehlen, einen Vermerk im
Spielbericht aufzunehmen Sie sind verpflichtet, den Spielausweis einzuziehen, wenn Spieler gemäß
Regel 8:6 oder 8:10 disqualifiziert werden. Werden Spieler gemäß Regel 8:6 oder 8:10 disqualifiziert
wird der Spielausweis nicht mehr einbehalten. Zuwiderhandlungen/Verstöße gegen Vorgaben und
gültige Ordnungen werden gegen die Schiedsrichter unter Vereinshaftung geahndet. Die erstellten
Bescheide werden dem erstgenannten Schiedsrichter zugestellt.
(5) Der Heimverein ist verpflichtet, den Schiedsrichtern einen Umkleideraum mit Tisch und Stühlen
(fällt unter Spielfeldaufbau) zur Verfügung zu stellen.
(6) Zu jedem Spiel haben die Vereine in der Oberliga Männer und Frauen einen Schiedsrichterbeobachtungsbogen im SIS auszufüllen und binnen 8 Tagen nach dem Spiel abzusenden.
Verstöße werden mit einer Geldbuße in Höhe 25,00 € geahndet.
Diese Beobachtungen müssen von Personen durchgeführt werden, die in der Halle anwesend
waren.
§ 7 Beiträge, Kosten
(1) Die Vertragsverbände zahlen Beiträge für die gemeinsame Kasse der Oberliga RPS. Die Höhe der
Beiträge wird von den Präsidenten gesondert festgelegt. Spielklassenbeiträge erheben die
beteiligten Verbände bei ihren gemeldeten Mannschaften.
Die am Oberliga-Spielbetrieb teilnehmenden Vereine ermächtigen die Geschäftsstelle der RPS
Oberliga, die zu entrichtenden Zahlungen wegen „Zahlungsgrund“ bei Fälligkeit im
Lastschriftverfahren einzuziehen.
Es werden die angefallenen Geldbußen bzw. Verlegungskosten zum 01.12. und zum Rundenende
abgebucht. Der betreffende Verein erhält vorher eine Rechnung und kann diese mit seinen
Unterlagen abgleichen. Beanstandungen zwischen Rechnung und eigenen Unterlagen sind
innerhalb 14 Tagen schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.
Sollten Rücklastschriften erfolgen, so haftet dafür der betreffende Verein.
Es gilt der § 61 RO.
Für alle geschäftlichen Abwicklungen der RPS ist die Geschäftsstelle von Rheinhessen zuständig.
Geschäftsstelle und Kontoführung:
Handball-Verband Rheinhessen e.V. Rheinallee 1, 55116 Mainz, Tel: 06131-2311 41, Fax: 43
Konto: IBAN DE96 5519 0000 0243 6000 12
a) Gebühr für Bescheide
b) Gebühr für Spielverlegung Datum
Uhrzeit / Spielhalle
c) Mahngebühr
Dfb
Stand 25.10.2016
BIC
MVBMDE55
5,00 €
50,00 €
20,00 €
25,00 €
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Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
(2) Die Kosten der Schiedsrichter gemäß der folgenden Aufstellung sind vor dem Spiel vom Heimverein
auszuzahlen.
Spielaufwandsentschädigung
für die Leitung eines Spieles:
Beobachter / Technischer Delegierter
Männer 50,00 €
Frauen 40,00 €
Jugend 30,00 €
30,00 €
Sollte der eingeteilte SR in der Halle sein und das Spiel für das er eingesetzt war fällt aus, darf der
SR nur die Fahrtkostenerstattung und eine verminderte Aufwandsentschädigung in Höhe 12,00 €
abrechnen. Dies gilt auch für Zeitnehmer/Sekretäre, Beobachter, Technische Delegierte und
Spielaufsichten.
Bei Spielen unter der Woche wird eine Zusatzaufwandentschädigung in Höhe 10,00 € erhoben.
Diesen Zuschlag trägt der Verursacher der Spielverlegung und wird nicht in den SR-Kostenausgleich
aufgenommen.
Verstöße der SR gegen die Abrechnungsvorgaben sind mit einer Geldbuße in Höhe
von 25,00 € zu ahnden.
Weiterhin sind die zu viel abgerechneten Beträge und die Geldbuße binnen 14 Tagen nach
Zustellung des Bescheides auf das Konto der Oberliga zu überweisen.
Bei Gespannschiedsrichtern liegt die Verantwortung beim erstgenannten SR.
Für die ordnungsgemäße Abrechnung mit den Schiedsrichtern ist jedoch allein der Heimverein
verantwortlich. Sollte der Gastverein der Verursacher der Spielverlegung sein, hat er den Zuschlag
sofort nach Spielende an den Heimverein zu zahlen.
Der SR-Ansetzer kann telefonisch eine Übernachtung genehmigen.
Übernachtung mit Beleg, die tatsächlichen Kosten
Die Fahrtkosten werden wie folgt festgesetzt:
Bei der Erstattung von Fahrtkosten werden die Fahrpreise der öffentlichen Verkehrsmittel
(Bahn-AG, 2. Klasse) zugrunde gelegt.
Bei der Benutzung privater Personenkraftwagen erfolgt die Fahrtkostenerstattung pro gefahrenen
Kilometer für die kürzeste, verkehrsgünstigste Straßenverbindung zwischen Wohnort und Zielort mit
€ 0,30. Die Mitnahmeentschädigung beträgt pro Person und pro gefahrenen Kilometer € 0,02.
Es können nur Fahrtkilometer innerhalb der Landesgrenzen der Oberliga abgerechnet werden.
Der sogenannte Grenzübergang ist auf dem Spielbericht zu dokumentieren.
Dies gilt nicht für den SR Austausch mit anderen Landesverbänden.
Diese Fahrtkosten gelten auch für alle Mitarbeiter der Oberliga RPS. Für die steuerrechtliche
Behandlung der ausgezahlten Beträge ist der jeweilige Empfänger verantwortlich.
Für die Schiedsrichterkosten wird nach Rundenschluss durch den Spielklassenleiter ein
Finanzausgleich zwischen allen Vereinen in der jeweiligen Oberliga Staffel durchgeführt.
Für alle Mitarbeiter der Oberliga RPS gelten die nachfolgenden Spesensätze:
Abwesenheit
bis 24 Stunden
über 24 Stunden
12,00 €
24,00 €
Aufwandsentschädigung (Tagungen)
15,00 €
(3) Alle Oberliga RPS Meister erhalten 20 Medaillen und eine Urkunde.
Dfb
Stand 25.10.2016
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Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
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§8
Eintrittspreise, Vergünstigungen
(1) Die Eintrittspreise werden durch den jeweiligen Heimverein festgesetzt.
(2) Bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen ist analog § 56 (6) RO zu verfahren.
(3) Freien Eintritt bei allen Spielen haben Schiedsrichter sowie legitimierte Mitarbeiter der
Vertragsverbände mit gültigem Ausweis.
(4) Der Gastverein erhält 5 kostenlose Eintrittskarten zur freien Verfügung.
§9
Medien, Ergebnisdienst
(1) Alle Spielergebnisse sind innerhalb 2 Stunden nach dem Spiel vom Heimverein im „SIS“
einzugeben.
Zuwiderhandlungen sind durch die Spielleitenden Stellen mit einer Geldbuße gemäß Anlage 1 zu
ahnden.
(2) Bei den Erwachsenenmannschaften hat der Heimverein sicherzustellen, dass die einzelnen Spiele
aufgezeichnet und binnen 72 Stunden nach dem Spiel auf den Server der Sportlounge.tv
hochgeladen werden (Das Spiel muss in kompletter Länge zur Verfügung stehen).
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 250,00 Euro geahndet werden.
Die Kosten für Sportlounge.tv werden den Vereinen vor der Saison von der GS in Rechnung gestellt
und abgebucht.
§ 10
Rechtsangelegenheiten und Instanzenwege
(1) Der Rechtswart ist für die die Oberliga RPS betreffenden Rechtsverfahren zuständig. Ihm obliegt
insbesondere die Anpassung der Ordnungen des DHB an die Belange der Oberliga RPS, soweit die
Ordnungen des DHB die Regional- und Landesverbände zu eigenen Regelungen ermächtigen und
diese von den zuständigen Organen der Oberliga RPS beschlossen werden.
Der Rechtswart hat für die Veröffentlichung und Vollstreckung der Entscheidungen der
Rechtsinstanzen der Oberliga RPS Sorge zu tragen.
Er kann auf Beschluss der zuständigen Organe der Oberliga RPS an Verhandlungen der
Rechtsinstanzen teilnehmen, falls dies im Interesse der Oberliga RPS geboten ist.
Der Rechtswart kann von den Organen, Ausschüssen und Verwaltungsinstanzen der Oberliga RPS
beratend gehört werden.
Anschrift des Rechtswartes: Edgar Waldmann, Ritter-Hundt-Str. 16, 55291 Saulheim,
Tel: 06732-5281, Handy: 0177 3698758
E-Mail: rechtswart@handballoberliga-rheinlandpfalzsaar.de,
(1) Für die Spielklassen gelten folgende Rechtswege:
1. Instanz: Anträge und Einsprüche
gemeinsames Sportgericht, bestehend aus den Vorsitzenden der Verbandssportgerichte oder den
Vizepräsidenten Recht und im Verhinderungsfall aus Mitgliedern dieser Gerichte der am Vertrag
beteiligten Verbände.
Anschrift des Vorsitzenden: Wolfgang Kirsch, Schankstr.3, 66663 Merzig,
Tel: 06861-932160 Fax: 06861-932133
E-Mail: swhv@schmelcher-kirsch.de
2. Instanz: Berufungen
gemeinsames Verbandsgericht, bestehend aus den Vorsitzenden der Verbandsgerichte oder den
Vizepräsidenten Recht und im Verhinderungsfall aus Mitgliedern dieser Gerichte der am Vertrag
beteiligten Verbände.
Anschrift des Vorsitzenden: Manfred Köllermeyer, Mozartstr. 15, 66976 Rodalben
Tel: 06331-10286 Fax: 06331-75544 Handy: 0172 2486428
E-Mail. manfred.koellermeyer@pfhv.de
Dfb
Stand 25.10.2016
Seite 8
Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
3. Instanz:
Fassung vom 01.07.2016
Bundesgericht DHB
(2) Rechtsmittelgebühren:
1. Instanz
100,00 €
2. Instanz
200,00 €
Auslagenvorschüsse werden für Verfahren vor den Rechtsinstanzen der RPS-Oberligen nicht
erhoben.
Gebühr für Urteile und Beschlüsse der Rechtsinstanzen 1. Instanz 25,00 €
2. Instanz 50,00 €
(3) Alle Kosten, Gebühren eines Verfahrens sind auf das Konto der Geschäftsstelle einzuzahlen auch
wenn eine Abbuchungsvollmacht vorliegt.
(4) Kostenrechtliche Bestimmungen
Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus:
a) den Fahrtkosten und Tagegeldern für die Mitglieder der Rechtsinstanz;
b) den Fahrtkosten und Tagegeldern für die von der Rechtsinstanz geladenen Zeugen,
Sachverständigen und Gutachter;
c) den Porto- und Telefonkosten der Rechtsinstanz, den Auslagen für Vervielfältigungen usw.;
d) den Bekanntmachungskosten.
(5) Die Höhe der Rechtsmittelgebühren und Auslagenvorschüsse im Bereich des DHB ist in
deren FGO festgelegt.
§ 11
Geldstrafen und Geldbußen
Für Vergehen nach den §§ 17 und 19 sowie Ordnungswidrigkeiten nach § 25 RO/DHB werden durch die
Spielleitende Stelle Geldstrafen und Geldbußen gemäß Anlage 1 verhängt.
Mainz, den 25.10.2016
Handball-Verband Rheinhessen
Handballverband Rheinland
gez. Klaus Kuhn
Präsident
gez. Peter Josef Schmitz
Präsident
Pfälzer Handball-Verband
Handball-Verband Saar
gez. Friedhelm Jakob
Präsident
gez. Eugen Roth
Präsident
Dfb
Stand 25.10.2016
Seite 9
Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
Anlage 1
Geldstrafen und Geldbußen nach den §§ 17, 19 und 25 RO / DHB
§ 17 Rechtsordnung DHB
(5a)
(5b)
(5c)
Regel 8:6 IHR
besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige
Aktion gegen Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär und Spielaufsicht.
250,00 €
Regel 8:6 IHR
besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige
Aktion gegen Spieler, Mannschaftsoffizielle und andere Personen.
250,00 €
Regel 8:10 IHR
a) Besonders grob unsportliches Verhalten
(Beleidigung oder Bedrohung gegen andere Personen)
b) Eingreifen eines Mannschaftsverantwortlichen in das Spielgeschehen
auf der Spielfläche aus oder vom Auswechselraum aus
oder (II) das Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch einen Spieler
entweder durch ein (laut Regel 4:6) unerlaubtem Betreten der Spielfläche
oder vom Auswechselraum aus.
d) Verhinderung einer Wurfausführung
e) Verhinderung einer klaren Torgelegenheit in der letzten Minute
(5d)
Geldbuße
150,00 €
Grob unsportliches Verhalten oder wiederholt unsportliches Verhalten eines
Mannschaftsverantwortlichen.
150,00 €
Bei Jugendlichen werden gemäß § 26 (2) RO keine Geldbußen/Geldstrafen verhängt.
§ 19 Rechtsordnung DHB
Geldbuße im Falle des Spielverlustes gemäß §19 Ziffer 2 RO
100,00 €
50,00 €
a) Männer/Frauen
b) Jugend
Dfb
Stand 25.10.2016
Seite 10
Durchführungsbestimmungen Oberliga RPS
Fassung vom 01.07.2016
§ 25.1 in Verbindung mit § 25 (4) Rechtsordnung DHB
(1)
Schuldhaftes Nichtantreten/Absagen
Männer / Frauen
Jugend
500,00 €
250,00 €
Vernachlässigung des Ordnungsdienstes nach § 3 Abs. 9 Dfb
a) Ordnungsdienst
b) Wischdienst
150,00 €
25,00 €
(3b)
Verstöße / unsportliches Verhalten von Zeitnehmer / Sekretär / Hallensprecher
100,00 €
(4)
Verschulden eines Spielabbruchs
500,00 €
(6)
Unvorschriftsmäßiger Platzaufbau
100,00 €
(7)
Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichts- oder Abrechnungsformularen
15,00 €
(9)
Verspätetes Absenden / Nichtabsenden von Spielberichten
oder Abrechnungsformularen
15,00 €
(10)
Nichtübermittlung / Verspätete / Nichteingabe von Spielergebnissen
20,00 €
(11)
Fehlen von Spielausweisen je Ausweis (max. 100,00 €)
10,00 €
(12)
Nicht fristgerechte
a) Vorlage fehlenden Spielausweis
b) Herausgabe des Spielausweises
10,00 €
50,00 €
(13)
Fehlen eines Zeitnehmers/Sekretärs
50,00 €
(14)
Zurückziehen von Mannschaften
a) allgemein
b) ohne das eine anderer Mannschaft nachgezogen werden kann
c) Ausscheiden während der Meisterschaftsserie
d) Jugendmannschaften: 50 % der unter b und c genannten Geldbußen
(3)
(15)
(16)
Fehlen von Nummern oder Führen von gleichen Nummern
auf der Spielkleidung
je Trikot 5,00 €
Schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen
50,00 €
100,00 €
(16a) Nichtteilnahme an geforderten Lehrgängen
(17)
250,00 €
500,00 €
750,00 €
mangelhaftes- oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtes
10,00 €
§ 25 (4) Rechtsordnung DHB
150,00 €
(24)
Verstoß gegen die Haftmittelbestimmungen gemäß § 3 (7) Dfb
(25)
Einbehalten des Spielausweises bei Disqualifikation § 6 (4)
25,00 €
Nichteinbehaltung
Einbehalten ohne Grund
25,00 €
25,00 €
(26)
Verstöße der Schiedsrichter gegen § 7 (2)
25,00 €
(27)
Verstoß gegen den § 9 (2)
(28)
Nichtkennzeichnung Offizielle im Auswechselbereich § 3 (3)
Dfb
1. Vergehen
2. Vergehen
Stand 25.10.2016
25,00 €
50,00 €
usw.
20,00 €
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Fassung vom 01.07.2016
Anlage 2
Spielverlegungen
Grundsätzlich sollten Spielverlegungen vermieden werden, da Verlegungen den Spielplan durcheinander
bringen und mit Kosten verbunden sind.
Damit alle Vereine gleich behandelt werden und offen miteinander umgegangen werden kann, haben die
Staffelleiter mit dem SR-Einteiler für die Oberliga RPS folgende Regelung festgelegt, die im Falle einer
Verlegung strikt einzuhalten ist:
1.
Die ursprünglichen Spieltermine haben so lange Gültigkeit bis der Spielklassenleiter den neuen
Terminen schriftlich zugestimmt hat.
2.
Spielverlegungsanträge (Verlegung auf ein anderes Wochenende) müssen in schriftlicher Form
mittels offiziellen Vordrucks bis spätestens Mittwoch 19.00 Uhr vor dem Spieltermin dem
Spielklassenleiter vorgelegt werden.
3.
Spielverlegungsanträge (Verlegung an demselben Wochenende) müssen in schriftlicher Form
mittels offiziellen Vordrucks bis spätestens 10 Tage vor dem Spieltermin dem Spielklassenleiter
vorgelegt werden.
4.
Der neue Spieltermin muss auf dem Antragsformular notiert sein.
5.
Der Verlegungsantrag muss den Grund der Verlegung enthalten.
Sollte aus Gründen, die der Hallenträger zu verantworten hat, das Spiel verlegt werden müssen
(Schreiben des Hallenträgers muss beigefügt sein) so erfolgt die Verlegung gebührenfrei.
6.
Der Verlegungsantrag muss von dem offiziellen Mannschaftsverantwortlichen des Antragstellenden
Vereins gekennzeichnet sein.
7.
Der offizielle Mannschaftsverantwortliche des gegnerischen Vereins muss seine Zustimmung zu der
Verlegung zu dem Antrag deutlich machen.
Sind die Punkte 1-7 nicht alle erfüllt, so bearbeitet der Staffelleiter den Antrag nicht.
Es entstehen in diesem Falle dem Antragsteller keine Kosten.
Der Staffelleiter informiert den SR-Einteiler über die Verlegung, damit dieser die eingeteilten SR noch
rechtzeitig in Kenntnis setzen kann.
Spielabsetzungen
Spielabsetzungen sind nur in ganz besonderen Fällen (z.B. Glatteis) möglich und können nur durch den
Spielklassenleiter erfolgen.
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Anlage 3
§ 2 Spielklasseneinteilung
Jugend
h) Offensive Spielweise C-Jugend
 Im Bereich der weiblichen und männlichen Jugend C ist neben der offenen Manndeckung eine
offensive Raumdeckung in Form einer 2-Linien-Abwehr erlaubt.
Erlaubt sind: 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1, 4:2 Deckungen.
 Verboten sind folgende Abwehrformationen: 6:0, 5:1.
 Es darf auch keine Einzel-Manndeckung (5:0+1 // 4:0+2 // 3:0+3) gespielt werden.
Hinweise für die Schiedsrichter/Spielleiter
 Maßnahme: Information (Ermahnung)
Stellt der SR fest, dass eine Mannschaft keine 2-Linien Abwehr gemäß den Vorgaben spielt,
gibt er Time-Out und informiert den Trainer/Betreuer/Mannschaftsverantwortlichen, dass er
gemäß den Vorgaben spielen muss. („Bitte stelle deine Abwehr um“)
 Maßnahme: Verwarnung
Ist nach der Information (Ermahnung) keine Änderung des Abwehrverhaltens festzustellen,
verwarnt er den Trainer/Betreuer/Mannschaftsverantwortlichen nach Time-Out.
(Hinweis geben, warum die Verwarnung ausgesprochen wurde).
 Maßnahme: 7m-Sanktion
Ist auch nach der Verwarnung keine Änderung des Abwehrverhaltens festzustellen, verhängt der
SR einen 7-Meter gegen die verteidigende Mannschaft. Bei jedem weiteren Verstoß ist
wiederum auf 7-Meter zu erkennen. (Hinweis auf den Grund des 7-Meter).
 Die Schiedsrichter/Spielleiter vermerken auf dem Spielberichtsbogen, falls die Mannschaft A
oder B trotz wiederholten Aufforderungen und Sanktionen nicht offensiv gedeckt hat. Der
Klassenleiter hat den entsprechenden Verein auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.
 Anmerkungen:
 Der SR sollte der verteidigenden Mannschaft eine „Bewährungszeit“ geben, also nicht sofort
sanktionieren, sondern ca. bis 15 Sekunden warten, ob eine Änderung des Abwehrverhaltens
erfolgt.
 Der SR sollte vor dem Spiel im Gespräch mit beiden Trainern darauf hinweisen, dass offensiv
gedeckt werden muss.
 Zwei-Minuten-Zeitstrafe
In den Spielen der C-Jugend wird für die Zeit der Hinausstellungen die Spielweise einer
offensiven 2-Linien-Abwehr aufgehoben. Die in Unterzahl spielende Mannschaft soll in
unterschiedlichen offensiven (z.B. 4:1, 3:2, 2:3, 1:4) oder defensiven (5:0) Formationen
verteidigen. Mit Wiederherstellung der Gleichzahl muss jedoch wieder eine offensive
Abwehrformation aufgenommen werden.
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