Handball Baden-Württemberg - Badischer Handball
Transcription
Handball Baden-Württemberg - Badischer Handball
Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 A Allgemeine Bedingungen 1. Für die Durchführung der Spiele um die Baden-Württembergische Meisterschaft für Männer, Frauen, weiblichen Jugend A und männlichen/weiblichen Jugend B gelten die Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des DHB sowie die aktuell gültigen Spielregeln der IHF in der Fassung des DHB. Die Ausschreibung der Spielrunde für den Bereich der Jugend ist Teil dieser Durchführungsbestimmungen. Sie sind für alle teilnehmenden Vereine verbindlich. 2. Die zur Baden-Württemberg-Oberliga gehörenden Vereine haben den Empfang der bestimmungen und des Spielplans durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied Mannschaft zuständigen Vereinsvertreters zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt Anerkennung dieser Durchführungsbestimmungen in allen Punkten. Die Bestätigung ist 01. September des Spieljahres dem zuständigen Spielwart zuzuleiten. 3. Für die Teilnahme am Spielbetrieb der BWOL Frauen und Männer ist eine rechtsverbindliche Teilnahmeerklärung (Meldebogen) zum 20. April des vorangegangenen Spieljahres und die fristgerechte Zahlung des Spielklassenbeitrags Voraussetzung. 4. An den Spielen der Baden-Württembergischen Oberligen der weiblichen Jugend A und männlichen/weiblichen Jugend B nehmen die von den Landesverbänden alljährlich neu gemeldeten Mannschaften als deren Vertreter teil. Es dürfen nur Spieler/innen mit noch gültigem Jugendspielrecht daran teilnehmen; die Spielberechtigung ist in den §§ 10-16 SpO DHB geregelt. Die Bestimmungen des § 37 SpO DHB sind zu beachten. Gleichfalls wird auf die Gültigkeit des § 55 SpO DHB (Festspielen) hingewiesen; die Meisterschaftsrunden der Landesverbände sowie von Handball Baden-Württemberg gelten für diese Bestimmungen als einheitliche Meisterschaftsrunde. Die Übersendung des Meldebogens an den Vorsitzenden des LA Spieltechnik (Frauen/Männer) bzw. an den Spielwart Jugend zu den in der Ausschreibung genannten Terminen gilt als rechtsverbindliche Teilnahmeerklärung. 5. Das Teilnahmerecht von Spielgemeinschaften richtet sich nach § 4 (1) SpO DHB; Spielgemeinschaften gemäß § 4 (2) SpO DHB sind nicht teilnahmeberechtigt. B Durchführungsund des für die gleichzeitig als spätestens zum Wirtschaftliche Bestimmungen 1. Der Spielklassenbeitrag ist von den Präsidenten der Landesverbände festgelegt und beträgt im Spieljahr 2010/11 für Männer 1 100.- €, für Frauen 650.- € und für Jugendmannschaften 400,- € (männliche Jugend B) bzw. 200.- € (weibliche Jugend A und B). Die Vereine sind verpflichtet, den Spielklassenbeitrag bis zum 01. Juli (Frauen/Männer) bzw. 15. August (Jugend A und B) des laufenden Spieljahres auf das Konto-Nr. 123 75 204 von Handball Baden-Württemberg bei der Sparkasse Freiburg/Nördlicher Breisgau (BLZ: 680 501 01) einzuzahlen, sofern keine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde. Im Jugendbereich erfolgt eine Rückvergütung von 50 % der Spielklassenbeiträge, sofern die Saison 20112012 komplett zu Ende gespielt wird. 2. Jeder Gastverein erhält 19 Teilnehmerkarten und 10 kostenfreie Sitzplatzkarten. Diese sind dem Gastverein vor Beginn des Spieles auszuhändigen. Außerdem sind für den Neutralen Schiedsrichterbeobachter und für einen offiziellen Vertreter von Handball Baden-Württemberg zwei geeignete Sitzplätze mit gutem Sichtfeld zur Verfügung zu stellen. Dem jeweiligen Landesverband des Heimvereins stehen bis zu je 5 Ehrenkarten zu, die spätestens am dritten Werktag vor dem Spiel beim Heimverein abzurufen sind. Die Ausgabe der Pressekarten ist vom Heimverein zu regeln! 3. Bei Spielverlegungsanträgen, Spielabsetzungen und Spielneuansetzungen sind durch den Antragsteller Gebühren zu entrichten (siehe Anlage A – Ziffern 05 bis 08). Verlegte Spiele müssen spätestens vor dem vorletzten Spieltag durchgeführt werden. Bei der Antragstellung ist § 20 Absatz (2) SpO DHB zu beachten. Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 1 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 4. Nach Beendigung der Runde werden die Schiedsrichterkosten und die Kosten für die Neutrale Schiedsrichterbeobachtung für jede Spielklasse und Staffel getrennt, auf die daran beteiligten Vereine gleichmäßig umgelegt. 5. Zahlungsrückstände einzelner Vereine gegenüber Handball Baden-Württemberg können mit den Rückzahlungen im Jugendbereich und Ausgleichszahlungen bzgl. Schiedsrichter- und Neutraler SRBeobachter-Kosten durch die Geschäftsstelle verrechnet werden. 6. Für den Gastverein sind insgesamt 10% der Hallenplatzkapazität (10% der Sitzplätze und 10% der Stehplätze) zu reservieren. Der Gastverein hat dieses Kontingent oder Teile davon spätestens am dritten Werktag vor dem Spiel schriftlich, per Telefax oder E-Mail verbindlich abzurufen und die Kostenübernahme zu erklären, ansonsten erlischt dieser Anspruch. C Spieltechnische Bestimmungen 1. Die Spiele der Baden-Württemberg-Oberliga werden vom zuständigen Landesausschuss (LA) Spieltechnik geleitet. Spielleitende Stelle ist der Spielwart Frauen/Männer/Jugend. Im Falle der Verhinderung werden sie vom LA-Vorsitzenden oder von dem von ihm Beauftragten vertreten. 2. In der BWOL werden Baden-Württembergische Meisterschaften der Männer, Frauen, der weiblichen Jugend A und männlichen bzw. weiblichen Jugend B ausgetragen. Die Austragungsform wird vom LA Spieltechnik mit Zustimmung der LV-Präsidenten festgelegt. Die Bedingungen müssen vor Beginn der Spiele ausgeschrieben sein und sind für alle an den Wettbewerben teilnehmenden Vereine bindend. Zusätzlich wird in den Jugend-Altersklassen A, B und C ein HBW-Pokal mit den Landesmeistern der drei Verbände ausgespielt. Im Spieljahr 2011-2012 findet der HBW-Pokal am Sonntag, den 15. April 2012 in Württemberg (A-Jugend), Baden (B-Jugend) und Südbaden (C-Jugend) statt. Die Durchführungsbestimmungen für diesen Pokalwettbewerb werden in einer gesonderten Ausschreibung dargestellt. 3. Von einem Landesverband gültig erteilte Spielberechtigungen gelten auch für den BWOL-Spielbetrieb. Bezüglich der Mannschaftsbezeichnung ist die erste Mannschaft eines Vereins diejenige, die in ihrer Altersklasse in der höchsten Spielklasse mitwirkt. Alle anderen Mannschaften dieses Vereins in derselben Altersklasse sind „untere“ Mannschaften. 4. Die Schiedsrichter, die dem BWOL-SR-Kader oder einem Leistungskader des jeweiligen Landesverbandes angehören müssen, werden von den zuständigen Schiedsrichtereinteilern angesetzt. Im Bereich der Frauen, Männer und der männlichen Jugend B ist dies der BWOL-Schiedsrichterwart, im Bereich der weiblichen Jugend A und B, männlichen Jugend B und für den HBW-Pokal der zuständige Verbandsschiedsrichterwart des LV, in dem das Spiel stattfindet. Sie können diese Aufgabe delegieren und sind berechtigt, Änderungen in der SR-Ansetzung vorzunehmen. Einsprüche gegen SR-Ansetzungen sind unzulässig. Den SR´n ist ein abschließbarer Umkleideraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeit sowie je SR zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung zu stellen. Für die Neutrale Schiedsrichterbeobachtung und für die Vereins-SchiedsrichterBeobachtung bei den Männern und Frauen gelten die vom Spielausschuss erlassenen Richtlinien. Nichteinsenden der Beobachtungsbogen innerhalb von 7 Tagen nach dem Spiel sowie fehlerhaftes Ausfüllen werden geahndet (Zusatzbestimmungen gemäß § 25 RO-DHB). Im betreffenden Landesverband nachweislich geschulte Zeitnehmer (Heimverein) und Sekretäre (Gastverein) werden von den beiden Vereinen als Gehilfen der SR gestellt. Die LV-Schiedsrichterwarte sind für die Schulung verantwortlich und bei diesbezüglichen Anfragen (Nichtvorlage des Ausweises/Bescheinigung, Eintrag der SR im Spielprotokoll) der Spielleitenden Stellen zur Auskunft verpflichtet. Nur dieser geschulte Personenkreis darf neben geprüften Schiedsrichtern (siehe § 7 DHB-SRO) bei Spielen der BWOL zum Einsatz kommen, wobei ein ZN bzw. SK auch im Auftrag eines anderen Vereins zum Einsatz kommen kann. Allerdings darf in diesem Fall auf dem Spielprotokoll nicht sein Stammverein eingetragen sein, sondern jener Verein, für den er die Tätigkeit ausübt. Der ZN/SK muss den SR´n gegenüber seine Schulung dokumentieren (SR- bzw. Zn/Sk-Ausweis oder Bescheinigung des LV) und auf Verlangen einen amtlichen Ausweis vorlegen können. Die Spielleitende Stelle kann eine neutrale Besetzung von ZN/SK auf Kosten eines Vereins für die Spiele Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 2 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 seiner betreffenden Mannschaft in der BWOL veranlassen, sofern die eingesetzten ZN/SK an keiner Schulung teilgenommen haben. Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN-A5-Format zur Beantragung des Team-Time-Outs, die offiziellen Zeitstrafenvordrucke im DIN-A-4-Format und die entsprechenden Vorrichtungen zum Aufstellen (z.B. Holzstandfüße) rechtzeitig vor Spielbeginn am Zeitnehmertisch zur Verfügung stehen. Beide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, beide Mannschaftsverantwortlichen und – soweit angesetzt – die Spielaufsicht führen in einer Technischen Besprechung, ausgehend von der Schiedsrichterkabine, 30 Minuten vor Spielbeginn die Kontrollen nach den Regeln 3:3, 4.7 – 4.9 und 17:3 sowie § 56 und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel, erledigen Regel 17:4 und stellen die Funktion der Zeitmessanlage sowie das Einhalten des Auswechselreglements fest. Die Entschädigungen für die Schiedsrichter sind ausschließlich in der SR-Kabine vom Heimverein auszuzahlen. In allen Fällen, in denen vom SR-Einteiler angesetzte SR oder auch Mannschaften nicht antreten, gilt neben einer Wartezeit von 60 Minuten für die anwesende Mannschaft bzw. Schiedsrichter folgende Regelung: Die Verpflichtung nach § 77 Abs. 1 SPO-DHB, sich nach dieser Wartezeit auf einen anwesenden neutralen SR zu einigen, besteht nur, wenn dieser/diese von ihrem LV mindestens für Spiele in der höchsten Spielklasse Männer oder Frauen des LV (A-Kader) eingeteilt werden/wird bzw. eingeteilt worden sind/ist. Dabei darf die letzte Einteilung zur Leitung eines derartigen Spieles höchstens eine Spielzeit zurückliegen. 5. In der Baden-Württemberg-Oberliga wird im Spieljahr 2011/12 in folgenden Spielklassen gespielt: a) Männer: eine Staffel mit 14 Mannschaften, Runde mit Hin- und Rückspielen; b) Frauen: eine Staffel mit 17 Mannschaften, Runde mit Hin- und Rückspielen; c) weibliche Jugend A: eine Staffel mit 8 Mannschaften, Runde mit Hin- und Rückspielen; d) männliche Jugend B: eine Staffel mit 10 Mannschaften, Runde mit Hin- und Rückspielen; e) weibliche Jugend B: eine Staffel mit 8 Mannschaften, Runde mit Hin- und Rückspielen; Die Jugendstaffeln werden nach Ablauf der Spielrunde aufgelöst und für die nächste Spielrunde neu ausgespielt. männliche Jugend: An der Meisterschaftsrunde nehmen im männlichen Bereich 10 Mannschaften teil, von denen fünf durch den Handballverband Württemberg und je zwei durch den Badischen und den Südbadischen Handballverband gemeldet werden. Die zehnte Mannschaft wird in Entscheidungsspielen zwischen einem Vertreter der Südbadischen und einem Vertreter des Badischen Handballverbands ermittelt. Die Mannschaften spielen in einer Doppelrunde in einer Staffel; i. d. R. vertreten die beiden Erstplatzierten die Landesverbände von Handball Baden-Württemberg bei den Spielen um die Deutschen Meisterschaften. weibliche Jugend: An der Meisterschaftsrunde nehmen im weiblichen Bereich jeweils 8 Mannschaften teil, von denen vier durch den Handballverband Württemberg und je zwei durch den Badischen und den Südbadischen Handballverband gemeldet werden. Die Mannschaften spielen in einer Doppelrunde in einer Staffel; i. d. R. vertreten die beiden Erstplatzierten die Landesverbände von Handball BW bei den Spielen um die Deutschen Meisterschaften. Verzichtet ein Landesverband auf einen ihm zustehenden Platz in der BWOL der Jugend, so wird dieser freie Platz nach Maßgabe der Spielleitenden Stelle Jugend in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des LA Spieltechnik vergeben bzw. ausgespielt. 6. In die Baden-Württemberg-Oberliga der Männer und Frauen steigen jeweils vier von den LV Baden (1), Südbaden (1) und Württemberg (2) gemeldeten Landesmeister bzw. Vertreter auf. Die Anzahl der Absteiger aus der BWOL steht in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Absteiger (aus Baden-Württemberg) aus der 3. Liga. Alle Alternativen sind nachfolgend dargestellt. Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 3 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 Auf-/Abstiegsregelung der Baden-Württemberg-Oberliga 2011/2012: FRAUEN F1 F2 F3 F4 BWOL 2011/2012 Absteiger aus der 3. Liga Aufsteiger in die 3. Liga Aufsteiger aus den LV Absteiger in die LV 14 0 2 4 2 14 1 2 4 3 14 2 2 4 4 14 3 2 4 4 BWOL 14 14 14 15 2012/2013 MAENNER M1 M2 M3 M4 BWOL 2011/2012 Absteiger aus der 3. Liga Aufsteiger in die 3. Liga Aufsteiger aus den LV Absteiger in die LV 16 0 2 4 2 16 1 2 4 3 16 2 2 4 4 16 3 2 4 5 BWOL 16 16 16 16 2012/2013 Für den Aufstieg in die 3. Liga bzw. den Abstieg aus der 3. Liga gelten die von DHB vor Rundenbeginn festgelegten Regularien. Jeweils die beiden Erstplatzierten der BWOL der Männer bzw. der Frauen steigen im Spieljahr 2011/12 in die 3. Liga auf. 7. In der Jugend werden in der Regel die beiden Erstplatzierten jeder Spielklasse an den Süddeutschen Handballverband bzw. DHB als Vertreter der drei baden-württembergischen Handballverbände für die Teilnahme an den Deutschen Jugendmeisterschaften gemeldet. 8. Beim Zurückziehen aus dem laufenden Spielbetrieb der Männer und Frauen gelten diese Mannschaften als Absteiger. Verzichten Mannschaften auf die Teilnahme an der Meisterschaftsrunde 2012/13 (Keine Meldung zum 20. April 2012), so gelten sie ebenfalls als Absteiger der vergangenen bzw. noch laufenden Meisterschaftsrunde 2011/12. Scheiden sie nach dem letzten Spieltag aus, so gelten sie als Absteiger der neuen Meisterschaftsrunde. In diesem Fall kann der LA Spieltechnik bis zum Staffeltag von der Möglichkeit Gebrauch machen, mit Nachrückern die Spielklasse bis zu ihrer Regelzahl zu ergänzen. 9. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheidet über die für Meisterschaft, Aufoder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt: a. nach Punkten b. bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43, Absatz (2), SpO-DHB anzuwenden ist; c. In Ergänzung gemäß § 43, Absatz (3), SpO-DHB, die höhere Anzahl der auswärts erzielten Treffer; d. Bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Anzahl an auswärts erzielter Treffer sind Entscheidungsspiele gemäß § 44, SpO-DHB, durchzuführen. Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn a. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften; b. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften; Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 4 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn a. alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben; b. Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben; c. Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden; Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden ausgelost, wobei bei drei Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der Gewinner das dritte Spiel bestreiten. 10. Spiele dürfen nur in zugelassenen Hallen durchgeführt werden. Für die Zulassung der Halle ist der LA Spieltechnik zuständig. Die Hallen für die Spiele der BWOL müssen eine Spielfläche von 40 m x 20 m mit einer Sicherheitszone von 2 m hinter der Torauslinie und 0,5 m neben der Seitenlinie besitzen. Die Sicherheitszonen müssen frei von Geräten und Personen sein. Bei Hallen ohne Zuschauerplätzen hinter den Toren muss der Abstand zwischen Torauslinie und Wand mindestens 1,50 Meter betragen. Befinden sich hinter den Auswechselbänken und dem Tisch von ZN/SK Zuschauer, ist für diesen Bereich ebenfalls eine Sicherheitszone einzurichten. Der Sicherheitsabstand hinter und neben den Auswechselbänken und den Sitzplätzen von ZN/SK muss mindestens 1 m betragen. Die Sicherheitszonen sind durch vom Heimverein zu stellende Ordner zu überwachen. Der Heimverein hat auch für ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Weg zu den Kabinen und der Spielfläche zu sorgen. Die SR sind angewiesen, auf Einhaltung der Sicherheitsabstände zu achten, bevor das Spiel angepfiffen wird. Bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen haftet der Heimverein für die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Im Übrigen gilt für die Spielfläche, Auswechsellinien und Auswechselraum Regel 1 Internationale Handball-Regeln (siehe auch Abbildungen 1, 2a, 2b und 3). Zeitnehmer und Sekretär müssen dabei hinter dem Tisch sitzen. Für Hallen, in denen bislang noch kein Spielbetrieb der BWOL stattgefunden hat, ist ein Hallenabnahmeprotokoll im Beisein eines LV-Mitarbeiters anzufertigen und mit der Meldung an die Spielleitende Stelle einzusenden, sofern dies nicht bereits früher erfolgte und zwischenzeitlich keine baulichen Veränderungen durchgeführt wurden. Falls Hallen bei Spielen gegenüber dem Hallenabnahmebericht relevante Veränderungen aufweisen, sind Geldbußen gemäß § 25 RO DHB zu verhängen. 11. In den Hallen, in denen öffentliche Zeitmessanlagen nicht vorhanden sind bzw. nicht vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen sind, ist auf dem Tisch des Zeitnehmers eine Tisch-Stopp-Uhr mit einem Durchmesser von mindestens 21 cm oder ein vom DHB zugelassener Handballtimer aufzustellen. 12. Die Lichtstärke in der Halle muss mindestens 300 Lux betragen. Außerdem muss die Mitte des Spielfeldes gekennzeichnet sein. 13. Der Hallensprecher darf nicht im Bereich des Zeitnehmertisches und der Auswechselbänke Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen, zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler. Aufputschende Äußerungen und Musikeinspielungen (u.a. Fanfaren, Trompetensoli, etc.) während des laufenden Spieles sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Missachtung dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die Schiedsrichter und mit einer Bestrafung gemäß § 25 Abs. 4 RO DHB in Höhe bis zu 5 000,00 € geahndet werden. 14. Verstößt ein Verein gegen Nutzungsbestimmungen (z.B. Haftmittelverbot), die der Eigentümer der Sportstätte erlassen hat und die bekannt gegeben worden sind, so hat er die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen. Es kann gegen ihn eine Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog der Durchführungsbestimmungen verhängt werden. Außerdem hat er die Reinigungskosten zu tragen. Stellen die Schiedsrichter eine Haftmittelbenutzung fest, so sind sie grundsätzlich verpflichtet, dies unter Angabe des/der betroffenen Vereins/Vereine im Spielbericht aufzuführen. So genannte „Haftmittel-DEPOTS“ an Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 5 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 Schuhen, Armen, etc. sind nicht erlaubt und müssen, auch in Hallen mit Haftmittelzulassung, vor Betreten des Spielfeldes entfernt werden. Ab dem Spieljahr 2012-2013 gilt: Die Meisterschaftsspiele dürfen nur in Sporthallen ausgetragen werden, in denen die Benutzung von Haftmitteln zugelassen ist. Sofern Sporthallen nur für bestimmte Haftmittel zugelassen sind, ist dieses Haftmittel vom Heimverein auch dem Gastverein zur Verfügung zu stellen; die Verwendung anderer Haftmittel ist dann nicht gestattet. 15. Im Falle des § 41 Abs. 1 DHB-SPO - Spielklassenübertragung – entscheidet der LA Spieltechnik nach Anhörung des zuständigen Landesverbandes und des Präsidiums über die Klassenzugehörigkeit. Der schriftliche Antrag ist zusammen mit der Stellungnahme des abgebenden Vereins bis zum 20. April eines Jahres an den Landesausschuss Spieltechnik zu stellen. 16. Für jedes Spiel der BWOL ist ein 5fach-Spielbericht der aktuellen Auflage 2011 auszufüllen. Die Spielernamen sind dabei nach den Trikotnummern aufsteigend in die zutreffende Spalte des Spielberichts einzutragen. Das Original ist an die Spielleitende Stelle, eine Durchschrift an den SR-Wart zu senden. Je eine Ausfertigung verbleibt bei den Vereinen. Für die Versendung sind den SR´n adressierte Freiumschläge zur Verfügung zu stellen. Die SR sind für die Versendung (spätestens ein Tag nach dem Spiel) verantwortlich. Die Spielausweise sind den SR‘n von den beteiligten Vereinen 30 Minuten vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen. Ebenfalls 30 Minuten vor Spielbeginn stellt der Heimverein den SR´n den ausgefüllten Spielberichtsbogen (aufsteigende Nr.) sowie zwei der Regel 3:2 entsprechende Bälle zur Verfügung. Fehlende Spielausweise sind vom Verein unaufgefordert innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel mit Freiumschlag für die Rücksendung an die Spielleitende Stelle einzuschicken. Spätestens 20 Minuten nach Spielende haben die Mannschaftsverantwortlichen beider Vereine den Spielbericht in der SR-Kabine zu unterschreiben. 17. Der Heimverein ist verpflichtet, immer mit der in den “Daten der Vereine” genannten Spielkleidung anzutreten. Die Spielkleidung „schwarz“ bleibt den Schiedsrichtern vorbehalten. Im Falle gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung muss der Gastverein die Spielkleidung wechseln. Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die SR. Die Spieler müssen auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm und auf der Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe sichtbare Ziffern haben. Dabei muss es sich um die Ziffern von 1 bis 99 handeln (siehe Regel 4:8). Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben im Spielbetrieb der Frauen und Männer analog der Eintragung im Spielbericht die Buchstaben A bis D deutlich sichtbar zu tragen. Die Karten werden zur Verfügung gestellt. 18. Der Heimverein ist für die Anwesenheit einer in „Erster-Hilfe“ ausgebildeten Person mit geeigneter Ausrüstung bei den Spielen verantwortlich. 19. Die Meisterschaftsspiele finden in der Regel an Samstagen oder Sonntagen statt, dürfen aber auch an Feiertagen angesetzt werden. Die Vereine verpflichten sich, Meisterschaftsspiele zusätzlich auch an Wochentagen (Anwurfzeit frühestens 19.00 Uhr, spätestens 20.00 Uhr/Jugend bzw. 20.30 Uhr/Frauen u. Männer) auszutragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen und termingerechten Durchführung der Spielserie und zur Ermittlung der Auf- und Absteiger erforderlich ist. Die Anwurfzeit darf samstags nicht vor 16 Uhr und nicht nach 20 Uhr, sonntags nicht vor 11 Uhr und nicht nach 17 Uhr (Männer/Frauen) festgelegt werden. Dabei sind die jeweiligen Sporthallen für Spieler, Offizielle und Schiedsrichter mindestens 90 Minuten vor Spielbeginn zu öffnen. In der Jugend A und B kann an Sonn- und Feiertagen nur mit schriftlicher Zustimmung des Gegners ein Spiel nach 15 Uhr (und bis spätestens 17 Uhr) angesetzt werden. Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Außerdem hat die Sportstätte beiden Mannschaften 30 Minuten vor der angesetzten Anwurfzeit uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung zu stehen. Tritt eine Gastmannschaft oder die Schiedsrichter nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit. Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen der beiden letzten Spieltage sind nicht zulässig. Mit Einverständnis beider Vereine, der Spielleitenden Stelle und des Schiedsrichterwartes können im Ausnahmefall andere Anwurfzeiten festgelegt werden. 20. Für alle Offiziellen im Sinne der Regel 4:1 gelten diese Durchführungsbestimmungen sowie die Bestimmungen der SPO und der RO des DHB. Ist einer dieser Offiziellen nicht Mitglied eines Handball spielenden Vereins, haftet für etwaige Verstöße der Verein, der ihn eingesetzt hat. Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 6 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 21. Jeder Heimverein ist verpflichtet, sofort nach Spielende dem Presse - Beauftragten Gerhard Fauser, Kirchstr. 66, 73779 Deizisau, Tel.: 0700-23222120; Fax: 0700-23222121; E-Mail: gerhard.fauser@googlemail.com das Ergebnis per SMS weiterzuleiten: SMS an: 0173 – 786 17 73. Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach kann jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen hierzu sind in der Anlage „Ergebnismeldung per SMS“ zu finden. 22. Die Richtlinien für Schiedsrichter, Sekretäre und Zeitnehmer (Stand: 01.07.2011, siehe Anhang) sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Sie sind für alle Vereine, Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre verbindlich. Abweichungen und Missachtung der Durchführungsbestimmungen müssen von den Schiedsrichtern im Spielprotokoll vermerkt werden. 23. Als Rechtsinstanzen im Spielbetrieb der BWOL sind zuständig (siehe Anschriften): Männer: Frauen: Jugend: Verbandssportgericht des Handballverbandes Südbaden Verbandssportgericht des Handballverbandes Württemberg Verbandssportgericht des Handballverbandes Baden Der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchsgebühr und des Auslagenvorschusses auf das Konto-Nr. 123 75 204 von Handball -Baden-Württemberg bei der Sparkasse Freiburg/Nördlicher Breisgau (BLZ: 680 501 01) ist beizufügen. Die zu beachtenden Gebühren gemäß § 44 Absatz (7) RO DHB siehe Anlage A. 24. Gemäß § 25, Absatz 4 RO DHB können durch die Spielleitenden Stellen oder durch die Rechtsinstanzen zusätzlich Geldbußen verhängt werden (siehe Anlage C). Anlage A: 01 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Gebühren Spielklassenbeitrag Männer Spielklassenbeitrag Frauen Spielklassenbeitrag männliche Jugend Spielklassenbeitrag weibliche Jugend Antrag auf Spielverlegung oder Spielabsetzung Männer/Frauen Neuansetzung abgesetzter Spiele Männer/Frauen Antrag auf Spielverlegung oder Spielabsetzung – Jugend Neuansetzung abgesetzter Spiele – Jugend Verwaltungskostenpauschale Spielleitende Stelle Verwaltungskostenpauschale der Rechtsinstanzen: Einspruchsgebühr: Auslagenvorschuss: Berufungsgebühr (1. Instanz) Revisionsgebühr (2. Instanz) Mahngebühr Anlage B: 1.100,00 € 650,00 € 400,00 € 200,00 € 100,00 € 40,00 € 50,00 € 20,00 € 25,00 € 50,00 € 150,00 € 300,00 € 250,00 € 400,00 € 25,00 € Entschädigungen 1. Schiedsrichter a) Fahrtkosten 2. Klasse (Bahn, ÖPNV) oder bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die verkehrsgünstigste Entfernung zwischen Wohn- und Veranstaltungsort (Einzel- + Gespannfahrt) pro km 0,30 € + 0,02 € Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 7 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 b) Abwesenheitsvergütung ab 8 Stunden 6,00 € ab 14 Stunden 12,00 € ab 24 Stunden 24,00 € Übernachtungskosten gegen Vorlage des Belegs c) Spielleitungsentschädigung (pro Schiedsrichter) Männer Frauen Jugend 60,00 € 42,00 € 35,00 € d) HBW-Pokal Jgd. A und B – Spielleitungsentschädigung 30,00 € HBW-Pokal Jgd. C – Spielleitungsentschädigung 25,00 € e) Wochentagzuschlag pro Schiedsrichter (Mo. – Fr.) Frauen/Männer/Jugend 20,00 € 2. Spielaufsicht und Schiedsrichter-Beobachter a) Fahrtkosten wie Ziffer 1a b) Teilnahmeentschädigung Anlage C: 01. 02. 03. 04. 05. 06. 07. 08. 09. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 30,00 € Ordnungswidrigkeiten/Geldbußen schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft mind. Absage oder Verzicht auf ein angesetztes Meisterschaftsspiel mind. schuldhaftes verspätetes Antreten zu einem Spiel Nichtanwesenheit einer in Erster-Hilfe ausgebildeten Person mind. Fehlen einer ausreichenden Zahl von Ordnern mind. Vernachlässigung des Ordnungsdienstes, mangelnder Schutz der Spieler, Schiedsrichters, Zeitnehmer/Sekretär, Offiziellen und Zuschauer mind. Verschulden eines Spielabbruches durch einen Verein mind. unvorschriftsmäßiger Platzaufbau, insbesondere fehlende oder mangelhafte Ausstattung von ZN/S bzw. ZN/S-Tisch mind. Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichtsformularen nicht zeitgerechte Vorlage des Spielberichtsformulars bei den SR Nichtvornahme oder verspätetes Absenden von Spielberichten mind. Nichtmeldung oder verspätete Meldung geforderter Spielergebnisse (progressive Erhöhung der Geldbuße für jedes weitere Vergehen um jeweils 5.- €) Fehlen von Spielausweisen beim Spiel je Ausweis Fehlen des Stempels und/oder der Unterschriften im Spielausweis je Ausweis Unsportliches Verhalten eines Hallensprechers gemäß Ziffer C13 mind. Verweigerung einer Unterschrift auf dem Spielberichtsformular Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs bzw. Einsatz eines Zeitnehmers/Sekretärs, der nicht an der vom LV durchgeführten Schulung vor der Saison teilgenommen hat Zurückziehen gemeldeter Mannschaften oder Ausscheiden von Mannschaften während der Meisterschaftssaison mind. Fehlen von Nummern, Führen von gleichen Nummern auf der Spielkleidung oder Missachtung der Vorgaben für das Anbringen der Nummern (siehe Ziff. 17 Dfb) Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 250,00 € 150,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € 100,00 € 250,00 € 50,00 € 15,00 € 15,00 € 25,00 € 25,00 € 10,00 € 10,00 € 100,00 € 50,00 € 50,00 € 250,00 € 8 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. pro Spieler Nichtmitführen einer 2. Spielkleidung (im Gebrauchsfall) Schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen nicht vollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen eines Spielberichtsformulars Nichteinzug des Spielausweises durch die SR gemäß den Richtlinien für SR … nicht vollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Meldebogens Verstoß gegen das Haftmittelverbot a) erstes Vergehen pro Mannschaft b) jedes weitere Vergehen pro Mannschaft Nichteinhaltung von Terminen, die durch die zuständige Spielleitende Stelle bzw. Verwaltungsinstanz festgesetzt wurden Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Spielabgabe trotz vorheriger Mahnung und Fristsetzung verspätete Abgabe, Nichtvorlage, unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen der Vereins-Schiedsrichter-Beobachtungsbogen je Spiel mind. Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern B2, C4, C10, C11, C16, C17, C19 der Dfb.mind. Anlage D: 10,00 € 50,00 € 50,00 € 15,00 € 25,00 € 10,00 € 125,00 € 250,00 € 35,00 € 50,00 € 25,00 € 25,00 € Ergebnismeldung per SMS Zum Einrichten der Ergebnismeldung per SMS sind drei grundlegende Schritte notwendig: 1. Anlegen eines Vereinskontos auf der HVW-Homepage 2. Persönliches Registrieren der Personen, die Ergebnisse melden dürfen, auf der HVW-Homepage 3. Freischaltung/Verwalten der zur Ergebnismeldung befugten Personen durch den jeweiligen Verein auf der HVW-Homepage 4. Form der Meldung des Spielergebnisses per SMS Anlegen des Vereinskontos Für alle badischen Vereine der BWOL wird das Vereinskonto vom HVW angelegt, es muss dann nur noch aktiviert werden. Der Benutzername des Vereinskontos kann nicht geändert werden. Bei Fragen wenden sich die Vereine bitte ausnahmslos an die E-Mail-Anschrift sms@hvw-online.org . Freischaltung/Verwaltung der befugten Personen Im Vereinskonto kann unter dem Punkt SMS-Ergebnisdienst - Rechteverwaltung der Verein die zur Ergebnismeldung befugten Personen frei schalten und verwalten. In einer Übersichtsliste sind alle Personen aufgeführt, die schon eine Erlaubnis zur Ergebnismeldung haben. Neue können durch Eingabe des Benutzernamens und der zugehörigen E-Mail-Adresse in die Liste der freigeschalteten Personen aufgenommen werden. Mit der Auswahl Löschen hinter einem Benutzernamen wird dessen Konto aus der Liste entfernt. Persönliches Registrieren der Personen, die Ergebnisse melden dürfen Um per SMS die Spielergebnisse eines Vereins melden zu können, muss man sich auf der HVW-Homepage zuerst registrieren und dann durch den Verein frei schalten lassen. Registrierung Zur Registrierung beim HVW muss auf der Seite http://www.hvw-online.org/MeinHVW/ das Formular mit folgenden Daten ausgefüllt werden: Benutzername (login) Der Benutzername ist zum Anmelden im Internet und für die Zugangskennung bei der Ergebnismeldung erforderlich. Er muss mindestens 6 Zeichen lang sein. Vorname und Nachname E-Mail-Adresse Saison 2011-2012 Durchführungsbestimmungen 9 von 12 Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 Über die E-Mail-Adresse erfolgt der Versand eines Freischaltlinks, mit dem zum eingegebenen Benutzernamen ein Passwort vergeben wird. Anschließend kann man sich dann unter dem Menüpunkt Anmelden auf dem HVW-Server anmelden. Der Freischaltlink ist 48h gültig. An diese E-Mail-Adresse werden auch die Rückmeldungen über gemeldete Ergebnisse und Informationen über technische Änderungen versandt. Telefon Für Rückfragen (optional) Nach dem Absenden des Formulars mit dem Button Registrieren wird an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Freischaltlink für das Konto gesendet. Auf der sich dort öffnenden Seite muss zur Aktivierung des Kontos ein Zugangspasswort vergeben werden. Nach Eingabe des Passwortes ist das Konto aktiviert. Nach erfolgreicher Aktivierung des Benutzerkontos kann man sich über den Button Anmelden mit Benutzername und Zugangspasswort auf dem Server anmelden. Die Aktivierung muss innerhalb von 48h nach Registrierung erfolgen, danach verliert der Freischaltlink seine Gültigkeit. Angeben eines SMS-Passwort Um per SMS ein Ergebnis melden zu können, muss ein SMS-Passwort angegeben werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen nötig, da eine SMS im 'Klartext' übertragen wird. Dieses Passwort ist nicht automatisch identisch mit dem Zugangspasswort. Unter SMS-Ergebnismeldung - Passwort ändern kann man ein neues SMS-Passwort vergeben und später auch ändern. Dazu muss zusätzlich das Zugangspasswort angegeben werden. Die zusätzlichen Menüpunkte Funktionstest, Protokoll-Datei und Rechteverwaltung sind erst nach einer erstmaligen Vergabe des SMS-Passwortes zugänglich. Ändern der persönlichen Einstellungen Die persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse und Telefon sowie die beiden Passwörter können vom angemeldeten Benutzer geändert werden. Benutzername sowie Vor- und Nachname können nur über den HVW korrigiert werden: www@hvw-online.org. Zugangspasswort vergessen? Falls jemand sein Zugangspasswort vergessen hat, kann er sich im Menüpunkt Passwort vergessen? auf der Seite http://www.hvw-online.org/MeinHVW/ durch Eingabe des Benutzernamens oder der E-Mail-Adresse einen Link zur Passwortänderung zuschicken lassen, ähnlich wie beim Registrieren. Testen der Ergebnismeldung per SMS Um die Ergebnismeldungsfunktion testen zu können, kann man unter SMS-Ergebnismeldung - Funktionstest das Zusammenstellen und Versenden einer SMS testen. Dazu steht ein 5-stelliger Spielnummerbereich von 90001-90132 zur Verfügung. In der Online-Variante kann durch auswählen eines oder mehreren Spiele und der Eingabe der zugehörigen Ergebnis-SMS das Ergebnisformat getestet werden. Zur Überprüfung des Versendens mit dem Handy können die Spiele auch an die SMS-Ergebnisnummer gesendet werden. Die Rückmeldung erfolgt wie bei der späteren Ergebnismeldung über eine Antwort-SMS sowie die angegebene E-Mail-Adresse. Freischaltung für einen oder mehrere Vereine Um nach der Einrichtung des Benutzerkontos ein Spielergebnis melden zu können, ist die Freischaltung durch den betreffenden Verein nötig. Dazu muss dem dafür zuständigen Verantwortlichen im Verein der Benutzername und die eingetragene E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Ein Benutzer kann auch von mehreren Vereinen zur Ergebnismeldung freigegeben werden. Unter dem Menupunkt 'SMSErgebnismeldung ⇒ Rechteverwaltung im Benutzerkonto werden alle Vereine aufgelistet, für die der Benutzer Spielergebnisse melden kann. Telefonnummer für die SMS-Meldungen Die SMS mit den Spielergebnissen muss an folgende Telefonnummer gesandt werden: Tel.: 0173 - 786 17 73 Saison 2011-2012 12 Durchführungsbestimmungen 10 von Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 Format einer Ergebnismeldung (Grundform) Beispiel für eine Ergebnismeldung der Spiele Nr. 14398, Endergebnis:12:23 und Nr. 1854, Endergebnis: 24:23: Benutzername#sms-passwort 14398_12:23 1854_24:23 Eine Ergebnismeldung per SMS besteht aus zwei Blocktypen, die jeweils durch ein oder mehrere Leerzeichen voneinander getrennt sind: dem Spielergebnisblock und dem Zugangskennungsblock. Zugangskennungsblock Der Zugangskennungsblock besteht aus: Benutzername (der Name, mit dem man sich im Internet anmeldet) Trennzeichen '#' (Gatter) SMS-Passwort (NICHT das Zugangspasswort, mit dem man sich im Internet anmeldet) Beispiel: Benutzername#sms-passwort Der Zugangsblock wird durch das '#' definiert und darf nur einmal vorhanden sein. Er kann vor oder nach den Spielergebnisblöcken stehen. Spielergebnisblock Der Spielergebnisblock besteht aus: Spielnummer Trennzeichen '_' (Unterstrich) Tore Heim Ergebnistrennzeichen ':' (Doppelpunkt) Tore Gast Beispiel: 14398_12:23 1854_24:23 Zur Meldung von mehreren Ergebnissen kann eine Ergebnis-SMS mehrere Spielergebnisblöcke enthalten, die ebenfalls durch ein oder mehrere Leerzeichen voneinander getrennt sind. Achtung: Die SMS darf maximal 160 Zeichen lang sein, da sonst einige oder alle Ergebnisse nicht erkannt werden. Sonderformate der Ergebnismeldung (Abbruch, Ausfall, Entscheidungsspiele) Zur Meldung von besonderen Spielsituationen kann der Spielergebnisblock erweitert werden:Bei Spielabbruch oder einem Spielausfall wird als Ergebnis ein 0:0 angegeben und der Spielergebnisblock um die zwei Zeichen '_A' („Unterstrich“ und „A“ für Abbruch oder Ausfall) erweitert: Beispiel: 14398_0:0_A bzw. 1854_0:0_A Diese Spiele sind im Internet bis zu einer Entscheidung der entsprechenden Rechtsinstanz als 'ausgefallen' gekennzeichnet. Bei Entscheidungsspielen, die nach Verlängerung oder 7m-Werfen entschieden werden, erfolgt die Ergebnisangabe mit dem Gesamtergebnis inkl. Toren in der Verlängerung und 7m-Werfen und der Erweiterung '_V' („Unterstrich“ und „V“ für Verlängerung) bzw. '_7' („Unterstrich“ und „7“ für 7m-Werfen): Beispiel für ein Endergebnis mit Verlängerung: 14398_27:25_V Beispiel für ein Endergebnis mit 7m-Werfen: 1854_32:31_7 Rückmeldung über gemeldete Ergebnisse Für jede eingehende SMS wird eine oder mehrere Antwort-SMS versendet, die Auskunft über das gemeldete Ergebnis gibt oder auf Fehler in der SMS hinweist, z.B.: falscher Benutzername /SMS-Passwort oder eine falsche Spielnummer. Bei jeder Ergebnismeldung mit einer gültigen Benutzerkennung wird des weiteren an die dazu gehörige E-Mail-Adresse eine Mitteilung versandt. Diese enthält die gemeldeten Spielergebnisse sowie die Information, ob die Meldung akzeptiert wurde oder ob Fehler bei der Übermittlung aufgetreten sind. Saison 2011-2012 12 Durchführungsbestimmungen 11 von Handball Baden-Württemberg Durchführungsbestimmungen 2011/12 Zusätzlich kann man sich unter dem Menüpunkt SMS-Ergebnismeldung - Protokoll-Datei eine Übersicht über alle bisher versandten SMS anzeigen lassen. Meldezeitraum Es gelten die unter Ziffer 21 der Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2010/2011 veröffentlichten Richtlinien für die Ergebnismeldung. Tritt ein Übermittlungsfehler auf, so sind die Vereine verpflichtet, sofort nach Spielende das Ergebnis telefonisch durchzugeben. Eine verspätete Ergebnis-(nach)-meldung schützt nicht vor einer evtl. Bestrafung wegen zu spät eingegangener Meldung. Oberstenfeld, 01.07.2011 Horst Keppler Vorsitzender Landesausschuss Spieltechnik Handball Baden-Württemberg Saison 2011-2012 12 Durchführungsbestimmungen 12 von