Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der

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Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der
Nachfolgende Unterlagen haben für die Durchführung des Spielbetriebs der Aktiven und der Jugend im
HVW und in den Bezirken für das Spieljahr 2009/2010 Gültigkeit:
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Aktiven und der Jugend im
HVW und in den Bezirken für das Spieljahr 2009/2010
Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter (SR) – Zeitnehmer/Sekretär (ZN/SK) –
SR-Beobachter – Spielaufsicht im Spieljahr 2009/2010 (Anlagen 1a und 1b)
Auf- und Abstiegsregelung Spieljahr 2009/2010 Männer und Frauen (Anlage 2)
Entscheidungsspiele der Bezirksliga-Zweitplatzierten zum Aufstieg in die Landesliga
Männer und Frauen Spieljahr 2009/2010 (Anlage 3)
HVW-Entscheidungsspiele Spieljahr 2009/2010 (Anlage 4)
Ergebnismeldung per SMS – Spieljahr 2009/2010 (Anlage 5)
Richtlinien für SR, ZN und SK für Hallenspiele Spieljahr 2009/2010
Richtlinien zur Vereins-SR-Beobachtung und SR-Beobachtungsbogen
Spieljahr 2009/2010
Einteilungszuständigkeit Spieljahr 2009/2010
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb
der Aktiven und der Jugend im HVW und in den Bezirken
für das Spieljahr 2009/2010
Die Richtlinien für Hallenspiele 2009/2010, die Richtlinien für die Vereinsschiedsrichterbeobachtung und die
Einteilungszuständigkeit 2009/2010 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
Vorbemerkung:
Die Hallenmeisterschaften sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW
durchzuführen.
Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln durchgeführt.
Gem. § 14 Satzung HVW obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik die verantwortliche Leitung des
Spielbetriebs in allen Verbandsklassen.
Die entsprechenden Bezirkskommissionen oder der Bezirksausschuss regeln den Spielbetrieb auf Bezirksebene.
Spielleitende Stellen i.S. des § 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Staffelleiter, soweit die Durchführungsbestimmungen im Einzelfall keine abweichende Bestimmung treffen.
Soweit die Durchführungsbestimmungen die Bezirke zum Erlass abweichender oder zusätzlicher Bestimmungen ermächtigen, können jene entsprechende Regelungen festlegen.
1. Auf- und Abstiegsregelung
Es wird auf die Auf- und Abstiegsregelungen im HVW und in den Bezirken hingewiesen (siehe Anlage 2).
Über die Tabellenplätze entscheiden bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Saison gegeneinander ausgetragenen Spiele (direkter Vergleich); siehe § 43 SpO
DHB in der zu Beginn des Spieljahres gültigen Fassung.
In Ergänzung dazu werden entsprechend § 43, Ziffer (3), bei Punktgleichheit folgende Entscheidungskriterien festgelegt:
Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt
a) nach Punkten,
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43 Abs. 2 SpO DHB anzuwenden ist,
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts geworfenen Tore,
d) bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Zahl der auswärts geworfenen Tore sind im Aktivenbereich Entscheidungsspiele gemäß § 44 durchzuführen, im Jugendbereich wird e i n Spiel in neutraler Halle angesetzt, sofern sich beide Vereine nicht auf einen anderen Spielort einigen.
Verzichtet ein Staffelsieger und Direktaufsteiger in der Landesliga freiwillig auf sein Aufstiegsrecht oder
kann gemäß § 40 SpO DHB den Aufstieg nicht wahrnehmen, so verringert sich die Anzahl der Aufsteiger in
die Württembergliga und Absteiger aus der Württembergliga entsprechend.
Für den Aufstieg in die Landesliga meldet jeder Bezirk einen Direktaufsteiger und einen Teilnehmer an den
Relegationsspielen, wobei § 7, Ziffer 6., Absatz 2 der HVW-Spielordnung zu beachten ist.
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Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
Mannschaften in den Bezirksspielklassen und im Verbandsspielbetrieb, die zum festgesetzten Meldetermin
ihre Meldung nicht abgeben oder ihren freiwilligen Teilnahmeverzicht an den Spielen der Saison 2010/2011
bekanntgeben, sowie Mannschaften, die auf ihr sportlich erworbenes Aufstiegsrecht als Direktaufsteiger
freiwillig verzichten, gelten als Absteiger des vergangenen Spieljahres 2009/2010. Werden termingerecht
gemeldete Mannschaften nach dem 15. Mai zurückgezogen, so gelten diese als Absteiger der neuen Saison 2010/2011.
Sollten nach Abgabe der Meldungen für das Spieljahr 2010/2011 hinsichtlich der Staffelgrößen nicht vorhersehbare Unterschiede bestehen oder Veränderungen auftreten, behält es sich der Verbandsausschuss
Spieltechnik und der Bezirksausschuss vor, diese durch einen nachträglichen Nichtabstieg oder Mehraufstieg auszugleichen.
2. Ansetzung von Spielen
Die Spielpläne und die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Ist eine Mannschaft oder der/die SR
zum festgesetzten Zeitpunkt nicht angetreten, müssen die anwesenden Mannschaften und SR im Verbandsspielbetrieb 30 Minuten, im Bezirksspielbetrieb 15 Minuten warten.
Folgende Spiele können von der Spielleitenden Stelle kurzfristig angesetzt werden:
a) Entscheidungsspiele
b) Ausscheidungsspiele
c) Meisterschaftsspiele
d) Pokalspiele
Sämtliche unter Ziffer 2 aufgeführten Spiele können von der Spielleitenden Stelle auf einen Wochentag
angesetzt werden.
Anspielzeiten
Spieltage:
HVW-Spielklassen
Samstag
11:00 – 20:30 Uhr*
Sonn- und Feiertag 11:00 – 17:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr Jugend C
Wochentag
Bezirksspielklassen
Werden von den zuständigen
Instanzen im Bezirk festgelegt!
19:00 – 20:30 Uhr
*gilt auch für Samstag, 03.10.2009 und Samstag, 01.05.2010
Altersklassen
Männer und Frauen:
A-Jugend:
B-Jugend:
C-Jugend:
D-Jugend:
E-Jugend:
vor dem 01.01.1991 geboren
ab dem 01.01.1991 und bis zum 31.12.1992 geboren
ab dem 01.01.1993 und bis zum 31.12.1994 geboren
ab dem 01.01.1995 und bis zum 31.12.1996 geboren
ab dem 01.01.1997 und bis zum 31.12.1998 geboren
ab dem 01.01.1999 geboren
Seniorinnen ab 30 Jahre, Jungsenioren ab 32 Jahre, Senioren ab 40 Jahre (Stichtag jeweils Geburtstag)
3. Spielverlegungen
Spielverlegungsanträge sind i.d.R. gebührenpflichtig (s. § 4 BGO HVW) und mit der schriftlichen Stellungnahme des Gegners spätestens 10 Tage vor dem Spiel der Spielleitenden Stelle vorzulegen. Anträge, bei
denen die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten werden kann, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Gegners. Anträge und Zustimmung müssen jedoch spätestens 4 Tage vor dem Spieltermin im Besitz der
Spielleitenden Stelle sein.
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Spielverlegungen werden vorgenommen, wenn der neue Termin zum Zeitpunkt des Verlegungsantrags
vorliegt und alle in den Durchführungsbestimmungen enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Das aktuelle Spielverlegungsformular ist zu verwenden! Die endgültige Entscheidung trifft bei den Aktiven auf
Verbandsebene alleine die zuständige Spielleitende Stelle, im Jugendspielbetrieb auf Verbandsebene entscheiden die dafür zuständigen Mitarbeiter der HVW-Geschäftsstelle.
Im Bezirksspielbetrieb entscheidet über Verlegungsanträge die von den Bezirken bestimmte Instanz.
Atteste über Sportverletzungen werden bei Spielverlegungen nicht berücksichtigt.
Machen Anträge auf Spielverlegungen oder Benutzungsmöglichkeiten von Sportstätten Veränderungen von
Spielplänen notwendig, dann entscheidet die Spielleitende Stelle / die dafür zuständigen Mitarbeiter der
HVW-Geschäftsstelle (HVW-Jugend-Spielbetrieb) über die Absetzung oder Verlegung.
Entstehen einem Verein durch unverschuldete Spielverlegungen zeitliche Lücken im Spielplanprogramm
eines Spieltages, so kann zur Schließung dieser Lücke innerhalb des Bezirksspielbetriebs eine gebührenfreie Verlegung einer anderen Begegnung an diesem Spieltag beantragt werden. Bei Spielen in Turnierform
werden Spielverlegungen grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Ausgefallene wie auch verlegte Spiele müssen bei den Aktiven zwei Spiele vor Rundenende durchgeführt
werden.
Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen, die für den letzten Spieltag der Runde angesetzt sind, sind nicht zulässig. Dies gilt nur für die Altersklassen der Männer und Frauen.
4. Mannschaftsverantwortlicher
Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielprotokoll unter der Rubrik „Offizielle“ als erste Person aufgeführt. Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielprotokoll), so übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn in der Rubrik MV: einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) muss bei Erwachsenenmannschaften das 16. Lebensjahr, bei Jugendmannschaften das 14. Lebensjahr vollendet haben.
5. Zeitnehmer (ZN) und Sekretär (SK)
Beide Vereine stellen ZN und SK als Gehilfen der SR. In der Regel stellt der Heimverein den ZN, der Gastverein den SK. Bei Spielen der Württemberg-Liga der Männer dürfen nur solche ZN/SK eingesetzt werden,
die vor der Saison an einer Pflichtschulung des HVW erfolgreich teilgenommen haben. Nur dieser Personenkreis darf bei Spielen der Württemberg-Liga der Männer zum Einsatz kommen, wobei ein ZN bzw. SK
auch im Auftrag eines anderen Vereins zum Einsatz kommen kann. Allerdings muss dann auf dem Spielprotokoll nicht sein Stammverein eingetragen sein, sondern jener Verein, für den er die Tätigkeit ausübt.
Der ZN/SK muss den SR gegenüber seine Schulung dokumentieren (Ausweis oder Bescheinigung des LV)
und auf Verlangen einen amtlichen Ausweis vorlegen können. Bei Missachtung erfolgt Meldung und Strafantrag an die Spielleitende Stelle Recht, zusätzlich kann vom Verband eine neutrale und kostenpflichtige
ZN- bzw. SK-Ansetzung vorgenommen werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingeteilt werden. Im Bezirksspielbetrieb der Jugend
können unterhalb der A-Jugend auch geeignete Jugendliche ab 14 Jahren eingesetzt werden.
Bei Missachtung der Bestimmungen kann die Spielleitende Stelle eine neutrale Besetzung des ZN-Tisches
auf Kosten eines Vereins anordnen.
Im Jugendspielbetrieb kann die Gastmannschaft auf die Besetzung des ZN-Tisches verzichten, muss jedoch den Heimverein davon rechtzeitig unterrichten. Pauschalverzichte für die gesamte Spielsaison sind
unzulässig.
An Spieltagen in den Bezirken ist grundsätzlich der veranstaltende Verein für die Besetzung des ZNTisches verantwortlich.
Der Heimverein hat dem ZN und SK zwei Spielbälle gemäß IHF-Regel 3, eine Stoppuhr, die offiziellen DINA-4-Vordrucke für Zeitstrafen in Papierform (kein abwischbarer Folienvordruck) und ausreichender Anzahl,
eine Pfeife, zwei grüne DIN-A5-Karten (Team-Time-out-Karten; jeweils ca. 15 x 20 cm) eine Aufstellvorrich-
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tung für die Team-Time-out-Karten und zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafen sowie Schreibzeug zur
Verfügung zu stellen.
Die Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage ist wünschenswert. Sie darf allerdings nur benutzt werden, wenn sie vom ZN-Tisch aus zu bedienen ist. Sonst bedient sich der ZN einer Tischstoppuhr (Zifferblatt
soll einen Mindestdurchmesser von 11 cm haben), einer Tischtimer-Großstoppuhr oder einem vom DHB
zugelassenen Handball-Timer. Die Uhren sind möglichst vorwärts laufen zu lassen (0:00 60:00 min. bzw.
pro Halbzeit 0:00 30:00 min.). Die Reserveuhr soll unter dem ZN-Tisch stehen. Erst wenn sie benötigt
wird, steht sie auf dem Tisch. Sind die Unterlagen am ZN-Tisch nicht komplett vorhanden, so sind die
Schiedsrichter verpflichtet, dies unter Angabe der fehlenden Ausrüstungsgegenstände im Spielprotokoll zu
vermerken.
Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage muss das automatische Horn eingeschaltet sein.
Die Richtlinien für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen und zu beachten!
6. Schiedsrichtereinteilung
Die Einteilung der SR erfolgt durch den Verbandsausschuss Schiedsrichter bzw. die Bezirkskommission
Schiedsrichter.
Beim Ausbleiben der eingeteilten SR gelten für sämtliche Spielklassen auf Verbandsebene und für die Bezirksligen die Bestimmungen des § 77 Abs. 1, 2, 5 und 6 SpO DHB. In den Bezirken müssen sich die Vereine in sämtlichen Spielklassen (ausgenommen der Bezirksligen) auf einen anwesenden SR einigen.
SR, die in einer anderen Funktion für ihren Verein anwesend sind, (z.B. als Spieler, Betreuer, Trainer),
müssen die Leitung des Spiels nicht übernehmen.
Jugendspiele müssen in jedem Fall durchgeführt werden; hier gilt § 21 Abs. 2 SpO DHB
Im Übrigen ist die Leitung von Spielen durch SR ohne offiziellen Auftrag untersagt.
Auch ist es dem/den SR nicht gestattet, einen Spielauftrag ohne triftigen Grund zurückzuweisen oder ihn –
ohne vorherige Verständigung und Zustimmung des zuständigen SR-Einteilers – an einen anderen, nicht
eingeteilten SR abzugeben.
Aufgaben und Pflichten der SR sind in den „Richtlinien für die Hallenspiele für das Spieljahr 2009/2010
festgelegt.
7. Schiedsrichter-Soll
Das Schiedsrichtersoll ist in § 9 SpO HVW geregelt. Im ersten Spieljahr nach der Neugründung eines
Vereins oder einer Handballabteilung ist diese(r) von der Erfüllung des Schiedsrichtersolls entbunden.
8. Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter (Anlagen 1a und 1b)
Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihre Abwesenheitsvergütung und für die Spielleitungsentschädigung haftet in jedem Fall der Veranstalter.
Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen,
der Abwesenheitsvergütung und 50 Prozent der Spielleitungsentschädigung!
Die Entschädigungen für die Schiedsrichter sind grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in
der SR-Kabine vom Heimverein auszuzahlen.
Bei allen Spielen der Württemberg-Liga (Frauen/Männer/Jugend A), Landesliga (Männer/Frauen), Endrunde der Jungsenioren, Württembergliga Jugend A, württ. Oberliga Jugend B und württ. Oberliga Jugend C
werden die Kosten für die SR - für jede Spielklasse getrennt - am Ende der Spielsaison 2009/2010 auf die
beteiligten Vereine umgelegt. Eventuelle Nachzahlungen seitens der Vereine sind direkt an den HVW zu
richten, evtl. Rückerstattungen erfolgen direkt vom Verband an die betreffenden Vereine. Für die Berechnung sind die jeweiligen Spielleitenden Stellen/Staffelleiter zuständig, für den Zahlungsverkehr die dafür
zuständigen Mitarbeiter der HVW-Geschäftsstelle.
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9. Spielfläche
Die Spielfläche für Spiele der HVW-Ligen und der Bezirksliga ist ein Rechteck von mindestens 40 m Länge
und mindestens 20 m Breite.
Die Bezirke können in ihrem Bereich für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga abweichende Bestimmungen für die Größe der Spielfläche treffen.
Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln und die Richtlinien für Spielfläche und Tore des DHB verwiesen.
10. Spielberichtsbogen
Für alle Einzelspiele auf Verbands- und Bezirksebene sind ausnahmslos die aktuellen SHVSpielberichtsbögen in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Bei Spielen in Turnierform genügt ein einfacher
Spielberichtsbogen pro Spiel. Der Spielberichtsbogen ist spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 20 Minuten vor
Spielbeginn, ebenfalls in Druckschrift ausgefüllt, an die SR zu übergeben.
Die Mannschaftsverantwortlichen/Vereinsvertreter haben die Kenntnisnahme aller im SR- und Spielberichtsbogen vermerkten Eintragungen in Gegenwart der/des SR bis spätestens 20 Minuten nach Spielende
in der Schiedsrichterkabine unterschriftlich zu bestätigen.
11. Spielausweise
Spielausweise sind Eigentum des HVW. Änderungen oder Eintragungen sind unzulässig. Die SR haben
Spielausweise einzubehalten, deren Eintragungen fehlerhaft oder geändert sind, sowie bei fehlendem
Stempel auf dem Passbild, und an die zuständige Spielleitende Stelle zu senden.
Es obliegt dem Verein, für die geänderten Daten entsprechende Nachweise zu erbringen, damit die Passstelle einen neuen Spielausweis erstellen kann. Eventuelle Verzögerungen bei der Ausstellung des Spielausweises gehen zu Lasten des Vereins.
Der Spielausweis wird nach einer Disqualifikation wegen Beleidigung/Bedrohung des/der SR/ZN/SK
und/oder eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder einer anderen Person, sowie nach einem Ausschluss
oder einer Disqualifikation wegen Tätlichkeit, von den/dem SR einbehalten und zusammen mit dem Spielbericht an den Staffelleiter gesandt. Erfolgt die Beleidigung nach einer bereits ausgesprochenen Disqualifikation, so ist der Spielausweis nicht einzubehalten. Vielmehr ist es Aufgabe der Spielleitenden Stelle, auf
Grund des Schiedsrichterberichtes die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
12. Ausrüstung
Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung mit Brust- und Rückennummern tragen, Bauchnummern sind nicht zulässig. Maßgeblich ist das 1. Trikot im Meldebogen für die Spielsaison
2009/2010. Wechselt ein Verein während der Spielsaison sein angegebenes 1. Trikot, so hat er dies unverzüglich der zuständigen Spielleitenden Stelle (auf Verbandsebene der HVW-Geschäftsstelle) zur Bekanntgabe auf der Homepage mitzuteilen.
Bei Trikotgleichheit ist die Gastmannschaft zum Wechseln des Trikots verpflichtet; als Grundlage dient das
gemeldete 1. Trikot. Gemäß Regelwerk bleibt die Farbe „schwarz“ den Schiedsrichtern vorbehalten.
Der Heimverein hat zu allen Spielen im Verbandsspielbetrieb (Aktive und Jugend) und in den Bezirksligen
(Frauen und Männer) mindestens eine Person als „Wischer“ zur Verfügung zu stellen.
13. Ergebnismeldung
Jeder Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende per SMS weiterzuleiten.
Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach
kann jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen
hierzu sind in der Anlage „Ergebnismeldung per SMS“ zu finden.
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Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
Ergebnismeldung per SMS für alle Spiele auf Verbandsebene:
SMS an: 0173 – 786 17 73
Ansprechpartner: Gerhard Fauser, Telefon: 0700 – 23 22 21 20, Fax: 0700 – 23 22 21 21
Die Ergebnisse aller Spiele, die an einem Samstag bis 16:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 18:00
Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Alle anderen Wochentag- und Samstagspiele müssen bis spätestens 23:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden.
Sonn- und Feiertagspiele, die zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 16:00
Uhr durchgegeben werden. Sonn- und Feiertagspiele, die nach 14:00 Uhr beginnen, sind grundsätzlich
innerhalb von 30 Minuten nach Spielende zu melden.
Ergebnismeldung in den Bezirken: siehe Unterlagen der Bezirke
14. Vereins-SR-Beobachtung
Alle Vereine mit Mannschaften in der Württemberg- und Landesliga der Männer sowie in der WürttembergLiga der Frauen sind verpflichtet, bei jedem Meisterschaftsspiel ihrer Spielklasse jeweils einen Beobachtungsbogen über die Leistung des mit der Spielleitung beauftragten SR-Teams zu fertigen und spätestens
14 Kalendertage nach dem Spiel an den zuständigen Mitarbeiter des HVW
Jürgen-Udo Merkle, Christoph-Vogt-Weg 3, 89165 Dietenheim
Tel. 07347 - 4272, E-Mail: udo.merkle@t-online.de
zu senden. Wir empfehlen die Versendung per E-Mail.
Es ist grundsätzlich der vom HVW für das Spieljahr 2009/2010 an die Vereine ausgegebene Beobachtungsbogen zu verwenden. Der aktuell gültige HVW-Vereinsbeobachtungsbogen (VBEO) kann über die
HVW-Homepage herunter geladen werden.
Die Spielpaarung (HVW-Spielnummer unbedingt eintragen!), das Spielergebnis, die Namen der SR, der
Name und die Adresse des Beobachters und dessen Vereinszugehörigkeit sowie die Einzel- und Gesamtpunktzahlen müssen vollständig eingetragen werden. Nicht aktuelle, fehlerhaft ausgefüllte oder absichtlich
unrichtig gefertigte Beobachtungsbögen gelten als nicht abgegeben.
Weitere Einzelheiten regeln die „Richtlinien für die Vereins-SR-Beobachtung“. Die Bezirke können zusätzliche Bezirksspielklassen in die Vereins-SR-Beobachtung mit einbeziehen.
15. Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten
Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen
hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend § 6, RO HVW von der Spielleitenden Stelle
Recht zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten
des verursachenden Vereins. Die Haftmittelverbote – absolut oder eingeschränkt – werden im aktuellen
Hallenverzeichnis/Internet veröffentlicht und sind bindend. Das Anbringen von Haftmitteldepots an Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die durch eigene Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe der dies betreffenden Mannschaft im
Spielprotokoll zu dokumentieren.
Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten
und Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich.
16. Hallensprecher
Der Hallensprecher darf weder im Auswechselbereich noch in der Coachingzone Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind
unsportliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen. Die Missachtung dieser Vor-
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gaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die Schiedsrichter führen.
17. Sanitätsdienst
Der Heimverein muss dafür Sorge tragen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person bei den Spielen
anwesend ist.
18. Pokalspiele 2009/2010
Die Spiele der Verbands- und Bezirkspokalrunde werden gemäß Regel 2.2 der Internationalen Hallenhandballregeln bis zur Entscheidung gespielt. Die Teilnahme an der Pokalmeisterschaft ist für alle auf Verbandsebene (DHB/SHV/BWOL/HVW) spielenden Mannschaften (Männer und Frauen) bis zu ihrem Ausscheiden verpflichtend. Die Mannschaften der Regionalliga, Baden-Württemberg-Oberliga und Württemberg-Liga der Saison 2008/2009, dazu die von den Bezirken zur Verbandspokalrunde 2009/2010 gemeldeten Teilnehmer, bestreiten den HVW-Pokalwettbewerb 2009/2010. Die Landesligavereine 2009/2010 sind
zur Teilnahme am Bezirks-Pokalwettbewerb verpflichtet. Die Teilnehmerzahlen für die einzelnen Bezirke
am HVW-Pokal wurden analog dem d´Hondtschen Verteilungsverfahren ermittelt.
In den Pokalrunden 1 und 2 erhält die unterklassige Mannschaft das Heimrecht zugesprochen. Spiele zur
Ermittlung von Teilnehmern an weiterführenden Pokalrunden werden gemäß § 45 Absatz (4), Sätze 1 und
2, DHB-SPO, ausgetragen.
Die Auslosung im HVW-Pokalwettbewerb findet – mit Ausnahme der ersten Runde – grundsätzlich bis spätestens dienstags, 12:00 Uhr nach dem offiziellen Pokaltermin statt.
HVW-Pokalspiele haben Vorrang vor Bezirks-Pokalspielen.
In den Pokalrunden 2 bis 4 kann das Pokalspiel innerhalb von zwei Wochen vor dem offiziellen Pokaltermin
auch an einem Wochentag ausgetragen werden, während in der 1. Pokalrunde auf Grund der Ferienregelung die Spiele ausnahmsweise auch bis 14 Tage nach dem Pokaltermin (27.09.2009) durchgeführt werden
können. Die Meldung des Spieltermins bedarf der schriftlichen Stellungnahme des Gegners (siehe Meldebogen). Die endgültige Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle.
Bei selbst verschuldeter, nicht fristgerechter Meldung des Heimspieltermins oder Nichtbeachtung der Rahmen-Anspielzeiten wird der als Gastverein zugelosten Mannschaft das Heimrecht zuerkannt. Der fehlbare
Verein wird der Spielleitenden Stelle Recht zur Bestrafung gemeldet.
Ein Spieler ist innerhalb einer Spielsaison in der Pokalmannschaft desselben Vereins festgespielt, in der er
erstmals eingesetzt wird, auch wenn diese ausgeschieden ist.
Scheiden Mannschaften nach Spielverlust (DHB-SPO § 50) aus der Bezirkspokalrunde aus, so verlieren sie
gleichzeitig das Recht zur Teilnahme an der Verbandspokalrunde des kommenden Spieljahres.
Pokaltermine
1. Runde
1. Runde
2. Runde
2. Runde
3. Runde
4. Runde
5. Runde
HVW-Pokal
05./06.09.2009 (Männerspiele mit RL-/BWOL-/WLN-Mannschaften)
12./13.09.2009
27.- 29.10.2009 (Spiele mit RL-/BWOL-/WLN-Mannschaften)
31.10./01.11.2009
02./03.01.2010 (Frauen und Männer)
13./14.02.2010 (Frauen und Männer)
15./16.05.2010 „Final Four“
Bezirks-Pokal
Werden von den
zuständigen Instanzen
im Bezirk festgelegt!
Um die Ausrichtung des HVW-Pokalendspieltages bei den Männern und bei den Frauen können sich Vereine bis 01.03.2010 bei der zuständigen Spielleitenden Stelle bewerben.
Für den HVW-Pokalendspieltag bei den Männern bzw. das Endspiel bei den Frauen werden vom Verband
neutrale ZN/SK eingeteilt.
Bis spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung hat der Ausrichter des Pokal-Endspiels der Frauen eine
Abgabe von € 100 der Ausrichter des Pokal-Endspieltags der Männer eine Abgabe von € 200 an den HVW
zu bezahlen.
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Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
Im Männerbereich kann der HVW voraussichtlich drei Mannschaften, im Frauenbereich zwei Mannschaften,
für den DHB-Pokalwettbewerb 2010/2011 melden.
Im Hinblick auf die Pflichtteilnahme der im Bezirksspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften und auf den
Austragungsmodus (Turnierform) können die Bezirke eigene Regelungen treffen.
19. Teilnehmer- bzw. Eintrittskarten
Jedem beteiligten Verein stehen für die Spiele in den HVW-Ligen pro Mannschaft die benötigte Anzahl,
jedoch maximal 19 Teilnehmerkarten zu, die als solche gekennzeichnet sein sollen. Zusätzlich sind jedem
Gastverein drei Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 7 Ziff. 2 BGO HVW „bei Meisterschafts- und
Qualifikationsspielen der Jugend kein Eintrittsgeld erhoben werden darf.“
20. Getränke/Umkleideraum für Schiedsrichter
Der Heimverein stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum
mit Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung.
21. Abrechnung bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen, sowie Entscheidungs- und Ausscheidungsspielen in Hallen eines Heimvereins gemäß § 6 BGO
HVW
Bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen, über die nicht gemäß RO DHB zu entscheiden ist, sind
die finanziellen Regelungen durch die Rechtsinstanzen zeitgleich mit der Spielansetzung festzulegen.
Grundsätzlich gilt: Bei einem Spielausfall, der von keinem der beteiligten Vereine schuldhaft verursacht
wurde, trägt jeder Verein seine Kosten zunächst selbst.
Bei dem neu anzusetzenden Spiel sind von den Einnahmen die Fahrtkosten des Gastvereins mit einer
Pauschale von 2 €/km zu zahlen. Dem Heimverein werden 30 % der Bruttoeinnahmen abzüglich der Mehrwertsteuer belassen, womit alle Vorbereitungskosten für das ausgefallene Spiel abgegolten sind. Überschuss und Unterdeckung werden je zur Hälfte auf die beteiligten Vereine umgelegt. Ein Verbandsanteil
entfällt!
Diese Regelung findet auch bei einzelnen Entscheidungs- und Ausscheidungsspielen Anwendung.
Ziffer 21 gilt nicht für den Jugendspielbetrieb!
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
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22. Ergänzende Durchführungsbestimmungen für den Jugendspielbetrieb auf Verbandsebene
Ergänzung zu § 55 SpO DHB – Festspielen
1.
Die Qualifikationsspiele auf Bezirksebene und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften
der Verbandsklasse bilden eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde.
Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der 2. Runde der Qualifikation zur Verbandsklasse in entsprechender Anwendung des § 55.1-5,7-12 SpO DHB eingeschränkt.
Die Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te Mannschaft zu
bezeichnen (§ 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist gegenüber der Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des § 55 SpO DHB.
Sollte sich von mehreren Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft eine Mannschaft
als Erstplatzierte der Bezirksqualifikation oder der 1. Runde der Qualifikationsspiele auf Verbandsebene direkt für die Verbandsklasse qualifizieren, dann wird sie, unabhängig davon, ob sie ursprünglich
als 1., 2., usw. Mannschaft bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber den anderen Mannschaften die höhere Mannschaft.
2.
Nach Beendigung der Qualifikationsrunde (Ziffer 1.) beginnen die Meisterschaftsspiele im Sinne des
§ 9 SpO DHB. Sie bilden wiederum eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde (Meisterschaftsrunde).
Für Vereine bzw. Spielgemeinschaften mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das
Spielrecht der Spieler/innen gem. § 55 SpO DHB eingeschränkt. Es gilt Ziffer 1. Absatz 2, Satz 2 und
3.
Bei zwei Mannschaften eines Vereines bzw. einer Spielgemeinschaft wird die Mannschaft, die nach
Beendigung der Spiele der Verbandsklasse und Aufteilung in WL und LL die höhere Spielklasse erreicht, unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1. oder 2. Mannschaft bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber der anderen Mannschaft des Vereins bzw. der Spielgemeinschaft die höhere
Mannschaft; sie ist als 1. Mannschaft zu bezeichnen.
A-Jugend
Die Mannschaften, die sich für den Verbandsspielbetrieb qualifiziert haben, spielen in der männlichen und
weiblichen A-Jugend in jeweils zwei Staffeln der Württemberg-Liga.
Die beiden Staffelsieger der Württemberg-Liga ermitteln in einem Endspiel den Württembergischen Meister.
Dieser nimmt am A-Jugend-Pokalwettbewerb von Handball Baden-Württemberg (Sonntag,11.04.2010) teil.
B- und C-Jugend
Die Mannschaften der männlichen und weiblichen B- und C-Jugend, die sich für den Verbandsspielbetrieb
qualifiziert haben, spielen in jeweils fünf Staffeln der Verbandsklassen (VK) die Teilnehmer für die Württemberg-Oberliga sowie die Landesliga aus.
Die Erst- und Zweitplatzierten der Verbandsklassen qualifizieren sich für die beiden Staffeln der Württemberg-Oberliga. Die Dritt- und Viertplatzierten spielen in zwei Staffeln der Landesliga.
Die beiden Staffelsieger der Württemberg-Oberliga ermitteln in einem Endspiel den Württembergischen
Meister. Die beiden Staffelsieger der Landesliga ermitteln in einem Endspiel den „Besten der Landesliga“.
Bei der männlichen und weiblichen B-Jugend nimmt der Württembergische Meister an den Süddeutschen
Meisterschaften teil. Der Vizemeister ist Teilnehmer am SHV-Pokal (Sonntag, 11.04.2010).
Als Meldetermin für die männliche und weibliche B-Jugend zur Teilnahme an den Süddeutschen Meisterschaften sowie für den SHV-Pokalwettbewerb wird Montag, 29.03.2010 festgelegt.
Bei der männlichen und weiblichen C-Jugend nimmt der Württembergische Meister am C-JugendPokalwettbewerb von Handball Baden-Württemberg (Sonntag, 11.04.2010) teil.
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Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
Als Meldetermin für die männliche und weibliche C-Jugend zur Teilnahme am HBW-Pokalwettbewerb wird
der Montag, 29.03.2010 festgelegt.
Endspiele
Die Endspiele der männlichen und weiblichen A- und C-Jugend werden am Samstag, 27.03.2010 an
e i n e m Austragungsort wie unten dargestellt als Endspieltag durchgeführt. Vereine können sich für die
Ausrichtung des gesamten Endspieltags bis Montag, 15.03.2010 bei der HVW-Geschäftsstelle bewerben.
Tag
Samstag, 27.03.2010
Samstag, 27.03.2010
Samstag, 27.03.2010
Samstag, 27.03.2010
Samstag, 27.03.2010
Samstag, 27.03.2010
Uhrzeit
12:00
13:20
14:40
16:00
17:30
19:00
wJC-LL-1
mJC-LL-1
wJC-WOL-1
mJC-WOL-1
wJA-WL-1
mJA-WL-1
-
wJC-LL-2
mJC-LL-2
wJC-WOL-2
mJC-WOL-2
wJA-WL-2
mJA-WL-2
Spielzeit
2 x 25 + 5
2 x 25 + 5
2 x 25 + 5
2 x 25 + 5
2 x 30 + 5
2 x 30 + 5
Die Spiele der männlichen und weiblichen B-Jugend werden am Sonntag, 28.03.2010 an e i n e m Austragungsort wie unten dargestellt als Endspieltag durchgeführt. Vereine können sich für die Ausrichtung des
gesamten Endspieltags bis Montag, 15.03.2010 bei der HVW-Geschäftsstelle bewerben.
Tag
Sonntag, 28.03.2010
Sonntag, 28.03.2010
Sonntag, 28.03.2010
Sonntag, 28.03.2010
Uhrzeit
13:00
wJB-LL-1 - wJB-LL-2
14:20 wJB-WOL-1 - wJB-WOL-2
15:40
mJB-LL-1 - mJB-LL-2
17:00 mJB-WOL-1 - mJB-WOL-2
Spielzeit
2 x 25 + 5
2 x 25 + 5
2 x 25 + 5
2 x 25 + 5
Werden keine Ausrichter für die beiden Endspieltage gefunden, entfallen die Spiele um den „Besten der
Landesliga“. Alle Spiele, mit denen ein „Württembergischer Meister“ ermittelt werden muss, werden vom
Verband in neutraler Halle an einem der beiden Tage angesetzt. Die anfallenden Kosten werden unter den
beteiligten Vereinen aufgeteilt.
23. Sonderspielformen
(auf der Grundlage des Protokolls der DHB-EV-Sitzung vom 06.07.08 in Hannover)
D-Jugend
a. Abwurf nach Torerfolg
Der Torwart bringt nach einem Torerfolg den Ball durch Torabwurf, ohne Anpfiff, wieder ins Spiel. Bei diesem Torabwurf darf sich kein gegnerischer Spieler innerhalb der gestrichelten Freiwurflinie befinden.
b. Spielform
Die Spielform beträgt 6+1. Jeder Bezirk hat die Möglichkeit, die Spielform 2 mal 3 gegen 3 zuzulassen.
c. Offene Abwehrformation
Die Mannschaften müssen eine offensive Abwehrformation wählen (Manndeckung, 1:5-Abwehr, 3:3Abwehr).
Prinzipiell muss jeder Spieler in Ballbesitz unter Druck gesetzt werden: Die Abwehrspieler, die außerhalb
der Nahwurfzone agieren (es müssen mindestens drei sein), müssen sich deutlich auf ihren Ball besitzenden Angreifer zu bewegen.
Stehen einer Mannschaft weniger als 7 Spieler zur Verfügung oder kann eine Mannschaft des Feldes verwiesene Spieler nicht ersetzen, müssen trotzdem mindestens zwei Spieler deutlich außerhalb der Freiwurflinie agieren.
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
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Bei Nichteinhaltung weist der Schiedsrichter mit zwei erhobenen Händen auf den Fehler der abwehrenden
Mannschaft hin (wie bei Torgewinn – nur beide Hände). Wenn diese nicht auf das „Warnzeichen“ reagiert,
erhält die angreifende Mannschaft einen Strafwurf (7m) zugesprochen.
Läuft ein Angreifer in die Nahwurfzone ein, darf er vom Abwehrspieler begleitet werden. Stehen alle 6 Angreifer in der Nahwurfzone, so können sich auch 6 Verteidiger in der Nahwurfzone aufhalten.
d. Spielerzahl
Es dürfen bis zu 14 Spieler eingesetzt werden.
e. Strafen
Bei einer Zeitstrafe gegen einen Spieler darf dieser sofort durch einen anderen Spieler seiner Mannschaft
ergänzt werden. Zeitstrafen gegen die Bank werden mit einem 7m-Wurf bestraft.
f. Spielzeit
Die Spiele können als Einzelspiele oder in Turnierform durchgeführt werden, wobei die Gesamtspielzeit pro
Mannschaft mindestens 40 Minuten betragen muss.
g. Team-Time-out
Jede Mannschaft hat das Recht, pro Halbzeit ein Team-Time-out von je einer Minute zu beantragen.
E-Jugend
4+1 Handball und Aufsetzerball
a) Spielzeit
Die Spielzeit beträgt minimal 20 Minuten, maximal 30 Minuten pro Spiel.
b) Ballgröße
Es wird mit Ballgröße 0 gespielt.
c) sonstige Regelungen
Es darf nicht geprellt werden.
Es müssen pro Spielsaison mindestens 5 Spieltage durchgeführt werden.
Ein Spieltag muss, mit einem 4+1- oder Aufsetzer-Handballspiel 5 gegen 5, einem Parteiball- oder anderem
Sportspiel, sowie mindestens vier Koordinationsübungen aus dem HVW-Übungskatalog durchgeführt werden.
Die Bezirke legen in Eigenverantwortung fest, ob mit oder ohne abgehängtem Querbalken im Tor gespielt
wird.
Es besteht keine Passpflicht, jedes Kind muss aber einen Altersnachweis vorlegen können.
Detaillierte Informationen u. a. zu den einzelnen Spielformen sowie weitere Bestimmungen sind der Broschüre „Die Kinderhandballkonzeption des Handballverbandes Württemberg“ zu entnehmen.
6+1 Handball
(Die Durchführungsbestimmungen für 6+1 Handball gelten nur noch für das Spieljahr 2009/2010)
a) Spielzeit
Die Spielzeit beträgt minimal 20 Minuten, maximal 30 Minuten pro Spiel.
b) Ballgröße
Es wird mit Ballgröße 1 gespielt.
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Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
c) sonstige Regelungen
Es darf nur zweimal geprellt werden.
Die Bezirke legen in Eigenverantwortung fest, ob mit oder ohne abgehängtem Querbalken im Tor gespielt
wird.
Minihandball 5 bis 8 jährige
Im Minihandball werden ausschließlich Aufsetzerhandball oder andere Ballspielformen gespielt.
Die Bezirke legen in Eigenverantwortung die Durchführung der Minispielfeste fest.
Detaillierte Informationen u. a. zu den einzelnen Spielformen sowie weitere Bestimmungen sind der Broschüre „Die Kinderhandballkonzeption des Handballverbandes Württemberg“ zu entnehmen.
24. Auswahlspieler/-spielerinnen im Spielbetrieb (zu § 82, Ziff. (8), DHB-SPO)
Am Tag eines Lehrgangsbeginns dürfen Auswahlspieler-/innen in keiner Mannschaft ihres Vereins zum
Einsatz kommen.
Nach Lehrgangsende dürfen Auswahlspieler-/innen am gleichen Tag nicht vor 18:00 Uhr (Spielbeginn),
nach OLF-Maßnahmen nicht vor 15:00 Uhr (Spielbeginn) an einem Meisterschaftsspiel teilnehmen.
In der Woche (Mo-Fr) vor der DHB-Sichtung und vor dem DHB-Länderpokal dürfen die für diese Maßnahmen nominierten Auswahlspieler/-innen nicht an Spielen ihrer Vereinsmannschaften mitwirken.
25. Sonderregelungen für grenzübergreifenden Spielbetrieb
Vereinbarungen und Sonderreglungen für einen grenzübergreifenden Spielbetrieb (z. B. mit Vorarlberg und
Schwaben), die von diesen Rahmen-Durchführungsbestimmungen abweichen, sind dem Verbandsausschuss Spieltechnik vorzulegen und von diesem zu genehmigen.
26. Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und
gemäß § 6 RO HVW zu ahnden. Insbesondere gilt dies für die im Hallenverzeichnis bekannt gegebenen
Haftmittelverbote. Die Vereine haben die daraus resultierenden zivilrechtlichen Folgen zu tragen.
27. Inkrafttreten
Die Durchführungsbestimmungen und ihre Bestandteile treten zum 01.08.2009 in Kraft.
gez. Horst Keppler
Vorsitzender Verbandsausschuss Spieltechnik
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2009/2010
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