Die Vollblutzucht in Neuseeland unter besonderer Berücksichtigung
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Die Vollblutzucht in Neuseeland unter besonderer Berücksichtigung
Die Vollblutzucht in Neuseeland unter besonderer Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der Einführung der künstlichen Besamung Projektarbeit im Klinisch-Praktischen Jahr, angefertigt von Eva-Maria Klose Studentin im 10. Fachsemester Veterinärmedizin, Matrikel 2006 Betreuer: Prof. Dr. Axel Sobiraj Universitätstierklinikum, Ambulatorische und Geburtshilfliche Tierklinik, Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig Leipzig, 2011 1 Einleitung und Zielstellung Inhalt dieser Projektarbeit ist im ersten Abschnitt die allgemeine Darstellung der Vollblutpferdezucht Neuseelands und des wirtschaftlich-kulturellen Hintergrundes des Galopprennsports. Kernpunkt der Arbeit ist das bestehende Verbot der künstlichen Besamung (KB) in der Vollblutpferdezucht. Dies wird im Hauptteil anhand von züchterischen und tierärztlichen Aspekten im Vergleich zur künstlichen Besamung, wie sie beispielsweise Warmblutpferden üblich ist, aufgeführt. Abschließend wird die Diskussion aufgegriffen, aus welchen Gründen an diesem Verbot festgehalten wird und was sich vermutlich ändern würde bei Zulassung der künstlichen Besamung in der Galopprennpferdezucht. Pferderennen und Vollblutpferdezucht in Neuseeland Das erste Vollblutpferd kam zwischen 1840 und 1850 aus Australien nach Neuseeland, der erste Import aus England folgte 1862. In Neuseeland sind aktuell 52 Galopprennbahnen in Betrieb, auf denen jährlich über Rennpferde gegeneinander antreten. Es finden mehr als 300 Rennveranstaltungen im Jahr mit über 3000 Einzelrennen statt. Das Preisgeld beträgt jährlich um die 59 Mio. NZ$ (2009), bzw. im Durchschnitt fast 20,000 NZ$ pro Rennen. Die im englischsprachigen Raum bezeichnete „Thoroughbred Industry“ beschäftigt in Neuseeland 5.800 Personen in Vollzeit und erwirtschaftet 0,34% des Bruttoinlandprodukts. Abb. 1: Zieleinlauf eines Galopprennens in Matamata 2 Die jährlichen Umsätze aus Wetteinsätzen betragen rund 450 Millionen NZ$ (NZTR 2011). Dank seines milden Klimas und der geringen Bevölkerungsdichte eignet sich Neuseeland hervorragend zur Pferdezucht, weil eine ganzjährige Weidehaltung möglich ist (Abb. 2). Abb. 2: typische Weide für Pferde in Neuseeland 3 Abbildung 3: Neuseelands Galopprennpferdezucht seit 1994 in Zahlen Aus den Daten der Abbildung 3 wird deutlich, dass seit 1994 ein Rückgang an Stuten im Zuchteinsatz eingesetzt hat, damit auch ein Rückgang an Fohlen und an Pferden zum Exprort. Der Natursprung als einzige zugelassene Reproduktionsmethode Das hierfür verbindliche Regelwerk wird vorgegeben durch die „International Federation of Horseracing Authorities“ sowie auf nationaler Ebene durch „New Zealand Thoroughbred Racing“. Demzufolge werden nur solche Vollblutpferde, die Produkt des natürlichen Deckaktes sind, ins Zuchtbuch aufgenommen. Künstliche Besamung, Embryotransfer sowie Spermasexing bzw. Klonen von Embryonen sind verboten. Erlaubt ist jedoch jede Art von hormoneller Unterstützung zur Zyklus- und Rosseinduktion bei den Stuten. Des Weiteren sind folgenden Identifizierungsvorschriften für eingetragene VollblutZuchtpferde festgelegt: Von jedem Pferd (Stuten, Hengste und Fohlen bis zum 31.7. des ersten Lebensjahres) muss eine DNA-Analyse vorliegen. Bei dem zu untersuchenden Material handelt es sich Haarbälge aus dem Mähnenhaar. Jedes Pferd muss außerdem mit einem Mikrochip und mit einem Kaltbrand versehen sein (bei Fohlen ab dem 3. Monat bis spätestens 31.7. des ersten Lebensjahres). Ein lückenloser Abstammungsnachweis im „New Zealand Stud Book“ oder im „International Stud Book“ muss gewährleistet sein, um ins Zuchtbuch aufgenommen zu werden. Nur Pferde, die im Zuchtbuch eingetragen sind, dürfen für Rennen melden und daran teilnehmen (MAF 2001). Management und Ablauf der Anpaarungen im Natursprung Falls die zu deckende Stute nicht schon auf dem Gestüt des Deckhengstes stationiert ist – das trifft für 49% der Stuten in Neuseeland zu -, kommt sie entweder nur zum Deckakt auf das Hengstgestüt (43%), um es mit festgestellter Frühträchtigkeit wieder zu verlassen, oder sie bleibt dort für die gesamte Zuchtsaison (inklusive Abfohlung, 8%). Der Transport der Stuten erfolgt zu 79% mit kommerziellen Transportunternehmen (ROGERS und COGGER 2010). 4 Nach tierärztlicher Zykluskontrolle und einem aussagekräftigen „Teasing“ durch einen Probierhengst wird die Stute schließlich mit dem Deckhengst verpaart. Sicherheitsmaßnahmen sind hierbei gepolsterte Boots an den Hufen der Stute und eine Nasenbremse zur Beruhigung der Stute. Sehr nervöse Maidenstuten werden nötigenfalls sediert. Verwendet wird dabei beispielsweise eine Kombination aus Azepromazin, Xylazin und Butorphanol. Nach einer Studie an Vollblutmaidenstuten aus Kentucky, USA, hatte dies keinen Einfluss auf die Fertilitätslage der Stuten (BLANCHARD et al. 2010). Die Anpaarung findet auf einem rutschfesten, überdachten Untergrund statt. Das Personal trägt Schutzhelme und Schutzwesten. Sowohl Hengst also auch Stute werden an der Hand geführt. Eine dritte Person hilft beim Einführen des Penis in die Vagina. Nach dem Deckakt wird der Penis des Hengstes mit klarem Wasser, nicht jedoch mit Antiseptika abgespült. Zuchthygiene und Deckinfektionen Neuseeland ist frei von Equiner Infektiöser Anämie (EIA) sowie von der Contagiösen Equinen Metritis (CEM) und von der Beschälseuche (Dourine) (OIE 2010). Durch umfassendes Importmanagement, festgelegt im „Import Health Standard for Horses“ (MAF 2011) wird die Erhaltung der Seuchenfreiheit weitgehend gewährleistet. Neben den genannten equinen Erregern wurden auch weitere wie Influenza, Piroplasmose oder das West-Nile-Virus in Neuseeland bislang nicht nachgewiesen. Im Jahre 2011 gab es als einzige Deckinfektion bei einem einzelnen Deckhengst einen Fall mit der Equinen Virus-Arteritis (EVA). Seither sind keine Fälle mehr aufgetreten (OIE, 2010). Auf die dazu aktuellen Untersuchungen vor dem Deckakt wird im nächsten Abschnitt weiter eingegangen. Vollblut-Deckhengste Vollbluthengste treten ihren Dienst als Zuchthengst nach erfolgreicher Karriere auf der Rennbahn mit exzellenter Abstammung und entsprechender Rennleistung an. Im Zeitraum der Decksaison in Neuseeland (Anfang September bis Ende Dezember) kommt der Hengst je nach Nachfrage bis zu drei Mal am Tag zum Deckeinsatz. 5 In Neuseeland waren in den letzten Jahren pro Saison 170 Hengste im Deckeinsatz. Über 10% von ihnen deckten mehr als 100 Stuten pro Saison. Der Durchschnittswert lag bei 38 Stuten pro Hengst pro Saison bei solchen Hengsten, die 10 und mehr Stuten pro Saison deckten (1994-2010). Abb. 4: Entwicklung der Anzahl an Vollbluthengsten mit durchschnittlich mehr als 10 gedeckten Stuten pro Saison Aus Abbildung 4 geht eine konstante Abnahme der Zahl an Vollblutdeckhengsten seit der Saison1999-2000 hervor (NZTBA, 2011). Voraussetzung für den Einsatz als Deckhengst ist eine negative Blutuntersuchung auf EVA, oder falls diese positiv ausfällt, das negative Untersuchungsergebnis des Spermas auf die EA-Viren. Zusätzlich und zur Absicherung wird ein serologisch positiver Hengst mit zwei serologisch negativen Stuten gepaart, deren Blut nach 28 Tagen erneut auf EVA-Antikörper untersucht wird. Fallen beide Tests negativ aus, kann der Hengst zugelassen werden. Dieser Test muss jährlich vor Beginn der Decksaison wiederholt werden. (NZTR, 2011) „Shuttle“-Deckhengste Shuttle-Hengste absolvieren jährlich zwei Decksaisons: Sie wechseln dabei von der der nördlichen zur südlichen Hemisphäre, also zwischen einem Deckeinsatz im 6 Frühjahr in Europa oder in den USA und dem späteren Deckeinsatz in AustralienNeuseeland. Der erste sehr erfolgreiche Shuttle-Hengst war „Danehill“1989 in Australien. Zuvor galten Neuseeland und Australien nur als „Abstellplatz“ nicht mehr sehr gefragter Hengste aus Europa und den USA. In Neuseeland sind heute 5 von 13 der wertvollsten Hengste mit Decktaxen von über 10.000 NZ$ Shuttle-Hengste (NZRBA 2011). In der Zuchtsaison 2006/07 waren insgesamt 25 Shuttle-Hengste im Einsatz. Pro Jahr verzeichnen diese Hengste bis zu 371 Bedeckungen (PERKINS 2005). Vollblut-Zuchtstuten Allgemein gibt es keine Vorgaben aus dem Regelwerk des NZTR. In den meisten Fällen wird aber eine EHV1-Impfung von den Hengsthaltern verlangt, bevor die Stute zur Bedeckung auf das Gestüt kommt. Die Stutenbesitzer kommen dem nach, da im Falle eines durch EHV1 ausgelösten Aborts die Lebend-Fohlen-Garantie nicht in Kraft tritt. Neben der Kontrolle des Impfstatus und der Entwurmung werden normalerweise keine Quarantänemaßnahmen bei Ankunft einer Stute auf dem Gestüt vorgenommen, lediglich bei schlechter körperlicher Verfassung oder bei eitrigem Nasenausfluss. Je nach Gestütspolitik wird eine Zervix-Tupferprobe entnommen und untersucht, um eine vorliegende bakterielle Kontamination vor dem Deckakt auszuschließen. Importierte Stuten werden zusätzlich auf CEM und weitere Deckinfektionen getestet. Es ist grundsätzlich verboten, Stuten im letzten Drittel der Trächtigkeit nach Neuseeland zu importieren (MAF 2001). Neben dem Stress des Deckaktes an sich kommt für die Stute meist noch der Transport zum Deckgestüt hinzu. Falls die Stute nicht über die gesamte Saison auf dem Gestüt des Hengstes bleibt, kommen oft mehrere An- und Abreisen auf sie zu. Besonders problematisch ist es, wenn die Stute ein Fohlen mitführt. Verletzungen an den Gliedmaßen und speziell an den Gelenken der Fohlen, zugezogen beim Auf- und Abladen über Transporterrampen, sind daher häufig zu beobachten. Im Falle von Verletzungen der Stute auf dem Deckgestüt haftet der Hengsthalter dafür nicht. Dies wird im Anpaarungs-Vertrag festgelegt (NZTBA, 2011). 7 Nach den Bedeckungen zeigen viele Stuten eine „persistent breeding induced endometritis“. Dabei wird primär durch das Sperma des Hengstes eine Entzündung hervorgerufen welche in unterschiedlichem Umfang bestehen bleibt. Ursache dafür ist eine mangelnde Kontraktion des Uterus und damit eine fehlende Elimination von Flüssigkeit. Genausogut kann es sich dabei um chronische subklinische Endometritiden bereits vor der Bedeckung gehandelt haben, die mit dem Deckakt und der damit verbundenen bakteriellen Kontamination klinisch wurde. Dies ist vor allem unter dem Aspekt nahe liegend, als Uterus- bzw. Zervixtupferproben mit unbedenklichem mikrobiologischem Untersucnungsergebnis nicht vorschgeschrieben sind. Vulvoplastische Operationen (Caslick-OP) Die Caslick-OP ist der häufigste chirurgische Engriff in der Gestütspraxis. Bei Deformation der Vulven bzw. mangelhaftem bis fehlendem Schamschluss besteht die Gefahr der Entstehung einer Pneumo-, Kopro-oder Urovagina und einer damit verbundenen anhaltenden Reizung der Vagina und bakteriellen Kontamination mit Aufstieg in den Uterus. Die Ursachen für eine Deformation der Vulven sind: - angeboren zu kurzer Damm (selten) - geburtsbedingte Dehnungsrisse, -verletzungen an den Vulven - deck-, geburtsbedingte Verletzungen im perinealen Bereich - schlechter Ernährungszustand bei älteren Stuten mit tiefen perianalen Gruben und Schrägstellung der Schamspalte (SMITH und THOMAS 2009). Daraus resultiert zumindest ein erhöhtes Risiko für einen vermehrten Eintrag von kontaminierten Substanzen (Kot, Luft mit Staubpartikeln) ins Genitale. Bei einer Pneumovagina kommt der Dehnungsreiz in der Vagina und die damit verbundene Irritation der Stute hinzu. Die Fertilität von solchen Stuten ist gemindert. Bei der vulvoplastischen Operation werden unter Lokalanästhesie die beiden Schamlippen über die Verlängerung des Dammes gestrafft, also wird die Schamspalte zum Teil erheblich verkürzt, in manchen so extrem, dass die Stuten geradeso noch ungestört Urin absetzen können. 8 Die dadurch entstandene Narbe muss natürlich vor einer Bedeckung bzw. vor der Geburt chirurgisch beseitigt werden, da es sonst zum unkontrollierten Einreißen mit Verletzungsgefahr kommt. Generell gilt also: „Einmal Caslick, immer Caslick“. Das gebildete Narbengewebe erschwert die Wundheilung. Auch muss beim Auffrischen der Wundränder darauf geachtet werden dass nicht zu viel Gewebe abgetragen wird. Leider ist je nach Gestütsmanagement der Glaube an einen besseren Schutz der gedeckten Stuten vor dem embryonalen Fruchttod weit verbreitet, indem sie nach der letzten Bedeckung eine Caslick-OP erhalten, so dass die meisten Stuten ohne medizinische Indikation operiert werden. Abb. 5: Ältere pluripare Stute mit frisch durchgeführter Dammverlängerung (CaslickOP). Indikation war die deutlich von der Senkrechten abweichende Scham Argumente für die Beibehaltung des Verbots der kB in der Vollblutzucht Alle Vollblüter stammen, seit der Gründung des Zuchtbuches im Jahre 1791, von einem Stamm aus ca. 80 Tieren ab. Studien im Jahre 1994 zur Analyse der Vollblüterpopulation in Australien belegten einen hohen Inzucht-Koeffizienten von bis zu 36%. Der Durchschnitt betrug 9,3%. (PERKINS 2005). Falls nun besonders erfolgreiche und beliebte Hengste über die kB noch mehr Nachkommen erzeugen als bisher, besteht die Gefahr der weiteren Einengung des Genpools. 9 Damit verbunden könnte es möglicherweise zu einer Inzuchtdepression innerhalb der Rasse kommen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass weniger beliebte Hengste komplett mit der kB nicht mehr gefragt sind und verschwinden. Traditionsreiche große Gestüte verlören an Bedeutung durch Wegfall des Deckbetriebs. Argumente für die Abschaffung des Verbots der kB in der Vollblutzucht Es gäbe keine Hemmnisse mehr durch Ortsgebundenheit. Der Transport der Stute zum Hengst mit dem damit verbundenen Stress wäre nicht mehr notwendig. Es kann Sperma von Hengsten aus der ganzen Welt bezogen werden, vorausgesetzt das Sperma ist kryotauglich. Sehr gefragte Hengste müssten nicht mehr „shutteln“, es gäbe keine Überbeanspruchung stark gefragter Hengste mehr. Die kB hätte ökonomische und ökologische Vorteile. Das Verletzungsrisiko für die Hengste, vor allem aber für die Stuten und fürs Personal ist minimiert. Mit der kB wird die Verbreitung von Deckinfektionen eingedämmt. Das Angebot und der Zugriff auf genetisch interessante Hengste wäre enorm vergrößert. Diskussion des Für und Wider der kB-Einführung in der Vollblutzucht Das lange Zeit starke Argument des möglichen Abstammungsbetrugs kann seit 2001 ausgeschlossen werden durch die obligatorischen DNA-Tests. Seit den letzten 20 Jahren zeichnet sich trotz Verbots der KB ein deutlicher Trend in die Richtung ab, dass immer weniger Hengste immer mehr Stuten pro Saison decken. ShuttleHengste verzeichnen z.B. bis zu 371 Einsätze pro Saison („Thunder“ und „Gulch“ 2001 in den USA und Australien, PERKINS 2005). Die Frage, ob diese Zahlen überhaupt übertroffen werden mit Einführung der KB, bleibt offen. Falls es dennoch dazu kommen sollte, dass Hengste noch mehr Nachkommen pro Saison erzeugen, sinkt vermutlich damit auch ihr Marktwert, und es pendelt sich in den folgenden Generationen wieder ein Rückgang ein. Nach Zulassung der KB in der Trabrennpferdezucht wurde das genauso beobachtet. Dies wurde von Prof. 10 William ALLEN durch Studien belegt, welche zeigen, dass die Anzahl von Stuten, die von den 10 meistverwendeten Hengsten besamt wurden, deutlich abgenommen hat (2000-2008, USA und Canada). Vergleichend aufgeführt werden die Vollblutzuchtstuten, die von den „Top-10“-Hengsten gedeckt wurden. Wie vorher schon erwähnt nahm deren Anzahl deutlich zu (POWER, 2008). Was würde sich vermutlich sonst noch ändern, wer profitiert, wer verliert? Am meisten würden die Züchter mit weniger als zehn Stuten profitieren, da sie ohne großen Aufwand die bestmöglichen Hengste für ihre Stuten wählen könnten. Auch Länder, in denen die Vollblutpferdezucht weniger stark vertreten ist, wie z.B. in Deutschland, hätten Zugriff auf Hengste von internationaler Klasse. Deutlich verändern wird sich mit Einführung der KB die Funktion der großen Gestüte der Hengsthalter und Kooperationen, welche den Markt im Moment dominieren. Fazit Das Hauptargument gegen die Einführung der kB in der Vollblutzucht bleibt die Gefahr der Einengung des Gen-Pools. Würde sich die Anzahl der aktuell rund 3700 Hengste im Deckeinsatz weltweit beispielsweise auf 200 Hengste reduzieren, kann man mit Sicherheit von dem Risiko sprechen, die Zucht damit gravierend zu beschädigen. Andererseits hat sich in der Trabrennpferdezucht dieses Phänomen mit der Legalisierung der kB nicht eingestellt, im Gegenteil, es hat sich dadurch sogar eine breitere Basis an Zuchthengsten entwickelt. Zudem ist die Gefahr der Limitierung des Gen-Pools bereits vorhanden, wenn einzelne Hengste weit über 300 Stuten pro Jahr decken (PERKINS 2005). Bereits 2002 stellte sich Stan Bergstein, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der „Harness Tracks of America“ daraufhin die Frage: „Thoroughbred breeders must know of the health benefits of artificial insemination. Any veterinarian can list them. So the question lingers: If it makes sense to protect mares and stallions from injury and disease, and top studs now are breeding 200, 300, and in some cases nearly 400 mares a year, why not use artificial insemination?“ Einen ersten Schritt gegen das Verbot der KB unternahm Bruce McHUGH. Herr McHUGH nimmt eine zentrale Position in der Vollblutszene Australiens als ehemaliger Vorsitzender des „Sydney Turf Club“ und langjähriger Züchter ein. Er zog 11 im Oktober 2009 vor Gericht und klagte das „Australian Stud Book“ (ASB) und das „Australian Racing Board“ (ARB) an. Er sieht durch das Aufnahmeverbot ins Zuchtbuch bzw. der Teilnahme an Pferderennen von Pferden, die durch KB gezeugt wurden, eine Beschränkung des freien Handels. Er plädiert für ein separates Zuchtbuch für „KB-Vollblutpferde“ und eine damit verbundene Erlaubnis dieser Pferde an regulären Rennen teilzunehmen. Bis heute gibt es kein rechtskräftiges Urteil hierzu. Der nächste Gerichtstermin ist auf Ende August 2011 datiert. Das Ergebnis wird mit großem Interesse erwartet und sollte, falls die Klage erfolgreich ist, ein großer Schritt gegen das Verbot der KB sein. Der Beschluss wird vermutlich auch an den neben Australien weiteren 68 Mitgliedern der „International Federation of Thoroughbred Racing“ nicht ohne Konsequenzen vorüberziehen (STEVENSON, 2009). Literaturverzeichnis BERGSTEIN, S. We have the technology... Daily Racing Form. 12/03/2002 http://www.drf.com/news/we-have-technology (Stand: 07/2011) BLANCHARD,T.L., THOMPSON, J.A., BRINSKO, S.P., VARNER D.D., LOVE, C.C., RAMSEY J., O’MEARA A. Pregnancy rates in tranquilized maiden thoroughbred mares, J Equine Vet Sci., 30, Issue 4, 187-190, 04/2010 HANLON, D.W., MORRIS L.H. Artificial insemination- What results do we expect and why? Bomac Lecture Series 2005 S. 53-56. http://www.nzerf.con.nz/publications.html (Stand: 07/2011) Anonym: New Zealand Ministry of Agriculture and Forestry (NZMAF): Import Health Standard for Horses. http://www.biosecurity.govt.nz/regs/imports/animals (Stand: 07/2011) Anonym: New Zealand Thoroughbred Breeders Association (NZTBA).; http://www.nzthoroughbred.co.nz (Stand: 07/2011) Anonym: New Zealand Thoroughbred Racing (NZTR). http://www.nzracing.co.nz (Stand: 07/2011) Anonym: OIE: Animal Health Situation New Zealand http://web.oie.int/wahis/public.php?page=country_status&year=2010 (Stand: 07/2011) PERKINS, N: Are we increasing the risk of inbreeding in horses with artificial insemination and embryo transfer? Bomac Lecture Series 2005, http://www.nzerf.con.nz/publications.html (Stand: 07/2011) 12 POWER, D. AI- The other side of the coin, The Thoroughbred Breed, 08/12/2008 http://thebreed.thethoroughbred.com.au/?s=artificial+insemination (Stand: 07/2011) ROGERS, C.W., COGGER, N: A cross-sectional survey of biosecurity practices on thoroughbred stud farms in New Zealand, NZ Vet J. 58(2), 64-68, 2010 SMITH THOMAS, H. Common reproductive problems in mares, 05/21/2009 http://www.bloodhorse.com/tradezone (Stand: 07/2011) STEVENSON, A. Thoroughbred industry divided on the merits of artificial insamination, The Sydney Morning Herald, 21.03.2009, http://www.smh.com.au/sport/horseracing/thoroughbred-industry-divided-on-themerits-of-artificialinsemination-20091125-jq76.html (Stand: 07/2011) TUCKFIELD, J. Artificial Insemination, Australian Thoroughbred Breeders Club, 08/01/2011, http://www.stbc.com/news/artificialinsem.html (Stand: 07/2011) 13