Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren 2015

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Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren 2015
Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren 2015
Prüfungsaufgebot und Prüfungsprogramm für
Gebäudetechnikplaner/in Lüftung EFZ
Kandidaten und Kandidatinnen, welche aus gesundheitlichen Gründen an der Prüfung nicht
teilnehmen können, haben dies schriftlich und vor Beginn der Prüfung unter Beilage eines
Arztzeugnisses an folgende Adresse zu melden:
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abt. Lehraufsicht
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Allgemeine Anfragen oder Abmeldungen sind an den Aktuar der Prüfungskommission zu richten:
Urs Lippuner
Spatenstrasse 25
8050 Zürich
Tel.
Fax
043 210 30 70
043 210 30 66
Berufsspezifische Fragen und Abmeldungen sind zu richten an:
René Schulthess
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43
8157 Dielsdorf
Tel.
Fax.
044 228 70 40
044 228 70 49
E-Mail
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch
Handy
079 669 70 40
Prüfungskosten: Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 BBV vom 19.11.2003 wird dem Ausbildungsbetrieb
für die entstandenen Material- und Raumkosten Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung
erfolgt vor Prüfungsbeginn. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder zu spätem Abmelden
werden der Prüfungskandidatin bzw. dem Prüfungskandidaten die Kosten für die administrativen Aufwendungen verrechnet.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Kantonale Prüfungskommission
für baugewerbliche Zeichnerberufe
René Schulthess
Chefexperte GP Lüftung
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf
Tel 044 228 70 40
Fax 044 228 70 49
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch
Allgemeine Weisungen
Reglemente
Die Abschlussprüfung wird nach den gültigen eidg. Reglementen und Wegleitungen durchgeführt.
Besuche
Besuche an der Abschlussprüfung von Drittpersonen (Berufsbildner/innen,
Lehrer/innen, Eltern) sind nur mit Bewilligung des Mittelschul- und
Berufsbildungsamtes gestattet.
Abwesenheiten
Als Grund für das Fernbleiben an der Abschlussprüfung gilt nur ein ärztliches
Zeugnis. Dieses ist vorgängig dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt und sofort
dem entsprechenden Chefexperten (R.Schulthess) zuzustellen.
Prüfung
Alle Arbeiten an der Abschlussprüfung sind von den Kandidaten/innen absolut
selbstständig auszuführen. Den Weisungen der Experten/innen ist Folge zu
leisten. Wer in irgendeiner Weise gegen die Weisungen der Experten/innen verstösst, kann sofort von der Abschlussprüfung weggewiesen werden. Siehe auch
«Wegleitung für Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen».
Akten
Sämtliche Unterlagen sind mit Namen und Prüfungsnummer zu versehen. Alle
Zeichnungen und Pläne sind auf Format A4 zu falten.
Noten
Die Experten/innen dürfen keine Auskünfte über erteilte Noten geben. Das
Prüfungsresultat wird den Ausbildungsbetrieben schriftlich mitgeteilt.
Einsprache bei nicht bestandener Abschlussprüfung
Schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme beim Aktuar der Prüfungskommission (Urs Lippuner 043 210 30 70) zwecks Terminvereinbarung zur
Einsichtnahme der Abschlussprüfung und Besprechung des weiteren Vorgehens.
Begründete, schriftliche Einsprache mit eingeschriebenem Brief an den Aktuar
der Prüfungskommission bis zum 30. Tag nach Empfang der Noteneröffnung.
Eine begründete, schriftliche Einsprache ist nur möglich, wenn vorher in
die Prüfungen Einsicht genommen wurden!
Einsprache bei bestandener Abschlussprüfung
Bei bestandener Abschlussprüfung
Einsprache möglich.
Kantonale Prüfungskommission
für baugewerbliche Zeichnerberufe
ist
keine
René Schulthess
Chefexperte GP Lüftung
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf
Einsichtnahme
und
Tel 044 228 70 40
Fax 044 228 70 49
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch
keine
Zur Prüfung mitzubringen
Allgemein
Sämtliche Schreib- und Zeichenutensilien wie:
 Equerren 45°, 60°
 Massstäbe
 Kugelschreiber und Farbstifte
Im Prüfungslokal stehen Arbeitsplätze (Tische und Stühle) zur Verfügung.
Die Kandidaten/innen sind für ihren Arbeitsplatz verantwortlich und haften persönlich für eventuelle Schäden.
Normen, Arbeitsbücher, Formelsammlungen etc.
 Eigenes Arbeitsbuch, eigenes Arbeitsheft, eigene Lerndokumentation
 Eigene Formelsammlungen
 Eigener, netzunabhängiger Taschenrechner mit max. zwei Zeilen (z.B. TI-30),
erste Zeile mit Recheneingabe, zweite Zeile mit Berechnungsresultat
Allgemeine Prüfungsvorgaben
Bei allen Prüfungen und Lösungen:
 müssen die Lösungswege jederzeit nachvollziehbar sein
 ist die Verwendung von Fachbüchern, Schulheften, mitgebrachten
Tabellen und Diagramme nicht erlaubt
 ist der Einsatz und Gebrauch von Handys, Notebooks, Tablets, Laptops
usw. nicht erlaubt
Bei folgenden Prüfungen:
 BK 2.1s (Allgemeine Fachkenntnisse schriftlich)
 BK 2.1m (Allgemeine Fachkenntnisse mündlich)
 PA 15 (Handskizze)
dürfen keine Unterlagen verwendet werden
Bei folgender Prüfung:
 BK 2.2 (Fachbezogene Berechnungen)
dürfen folgende Unterlagen verwendet werden:
 eine eigene Formelsammlung
Bei folgenden Prüfungen:
 PA 11 (Luftvolumenstrom- / h,x-Berechnungen)
 PA 12 (Strömungsberechnungen)
 PA 13 (Prinzipschema und Funktionsbeschrieb)
 PA 14 (Akustik)
dürfen folgende Unterlagen verwendet werden:
 das eigene Arbeitsbuch, das eigene Arbeitsheft, die eigene Lerndoku
 eine eigene Formelsammlung
Kantonale Prüfungskommission
für baugewerbliche Zeichnerberufe
René Schulthess
Chefexperte GP Lüftung
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf
Tel 044 228 70 40
Fax 044 228 70 49
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch
Abgegeben werden
folgende Tabellen/Formulare für das Erfüllen der Prüfung:
 Neutrale Formulare für die Druckverlustberechnung sowie Diagramme
über Rohr-/Kanalreibungswiderstände und Tabellen über Einzelwiderstände
(-Werte)
 Diagramme, Tabellen, Massbilder für die Auswahl und Auslegung der
einzelnen Anlagekomponenten
Es sind keine Kataloge von Anlagekomponenten mitzunehmen
Nicht gestattet ist
die Benutzung von alten Prüfungen und alten Abschlussprüfungen.
Handys dürfen nicht als Taschenrechner benutzt werden. Damit kein Austausch von Ergebnissen stattfindet, werden die Handys jeweils für die
Dauer der Prüfungen eingezogen und ausgeschaltet bei den
Experten/innen deponiert.
Wichtig
Auf sämtlichen verwendeten Schriftstücken und Zeichenpapieren dürfen keine
Firmenbezeichnungen des Ausbildungsbetriebes ersichtlich sein.
Kantonale Prüfungskommission
für baugewerbliche Zeichnerberufe
René Schulthess
Chefexperte GP Lüftung
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf
Tel 044 228 70 40
Fax 044 228 70 49
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch
Spezielles Aufgebot für die APQV 2015
Projektinformation IPA-PEX
und Prüfungsbeginn IPA-PEX:
Prüfungsende IPA-PEX und Abgabe IPA-PEX:
Montag, 18. Mai 2015, 07.30 Uhr
GPL8a:
Mittwoch, 27. Mai 2015, 17.00 Uhr
Ausgabe der IPA-PEX-Aufgabenstellung
GPL8b:
Donnerstag, 28. Mai 2015, 17.00 Uhr
GPLZ4:
Mittwoch, 27. Mai 2015, 17.00 Uhr
Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich
Zimmer 119
Rückgabe der IPA-PEX an die Experten/innen
im Ausbildungsbetrieb
An der Projektinformation werden die Plangrundlagen auf CD mit DXF-Dateien abgegeben. Die
Aufgabenstellung wird in Papierform abgegeben.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Plangrundlagen in Lichtpausen (Transparente) benötigen, müssen dies schriftlich bis Montag, 4. Mai 2015; 09.00 Uhr an
R.Schulthess (r.schulthess@gpl-qv-zh.ch) mitteilen.
Wichtig:
Am IPA-PEX-Prüfungsende 27. bzw. 28. Mai 2015 müssen um 17.00 Uhr alle Prüfungsunterlagen (inkl. der farbigen Pläne) unterschrieben im Original und im Doppel (Kopie 1
und Kopie 2) mit Dokumentenliste vorhanden sein und abgegeben werden.
Die Experten/innen überprüfen, ob das Original, die Kopie 1 und die Kopie 2 identisch
sind. Das Original wird den Berufsbildner/innen zur Bewertung (Korrektur und Benotung)
abgegeben. Die Kopie 1 verbleibt bei den Kandidaten/innen zur Vorbereitung auf das
Fachgespräch. Die Kopie 2 wird von den Experten/innen mitgenommen.
-> siehe auch folgende Dokumente:
 «Programm IPA-PEX (IndividuelIe Projektarbeit von Prüfungsexperten)»
 «Dokumentenfluss IPA-PEX»
Der Kandidat bzw. die Kandidatin ist für die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich. Es gelten nur die Unterlagen,
welche den Experten/innen abgegeben wurde.
Projektbesprechung/Fachgespräch
Die Fachgespräche finden zwischen dem 10. und 12. Juni 2015 statt. Ort und Datum sind
bilateral zwischen den Experten/innen und der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und evtl. den
Berufsbildner/innen zu vereinbaren.
Der Ablauf des Fachgespräches an der IPA-PEX ist in der «Berufsspezifischen Wegleitung für
die Durchführung der individuellen praktischen Arbeit im Rahmen der Abschlussprüfung im
Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung»; Ausgabe 2011 auf der Seite 15
«Besprechung der Projektarbeit» beschrieben.
Kantonale Prüfungskommission
für baugewerbliche Zeichnerberufe
René Schulthess
Chefexperte GP Lüftung
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf
Tel 044 228 70 40
Fax 044 228 70 49
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch
Aufgebot APQV 2015 zu den mündlichen und schriftlichen Prüfungen
Prüfungsbeginn:
Prüfungsort:
Montag, 15. Juni 2015, ab 08.30 Uhr
Dienstag, 16. Juni 2015, ab 08.00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2015, individuell
Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Reishauerstrasse 2
8005 Zürich
siehe auch Prüfungsprogramm (Stundenplan)
Gruppe
Zimmer
Nr.
Kandidaten/innen
Experten/innen
LT1
102
105
115
7502
7503
7504
7505
7506
7507
7508
7509
7510
Ayer Florin
Baumgartner Christian
Dübendorfer Petra
Eysman Petr
Füglistaler Patrik
Glavas Matej
Gosswiler Ennio
Güner Sabri
Hackl Robin
für diese Gruppe:
Lehner Marcel
Kosin Cornelia
Bigler Markus
Hartung Pascal
Kälin Roger
Schulthess René
LT2
102
108
115
7511
7512
7513
7514
7515
7516
7517
7518
7519
Hadzan Amel
Indrak1 Chris
Karagülle Yakub
Kiliszek Nadine
Kopp David
Kottarathil Vineeth
Mäder Janine
Markovic Miroslav
Meier Remo
für diese Gruppe:
Kaufmann Felix
Mahler Michael
Gehrig Alexander
Hangartner Samuel
Hartung Pascal
Kälin Roger
Schulthess René
LT3
102
109
115
7520
7521
7522
7523
7524
7525
7526
7529
7530
Miljic Daniel
Muheim Laura
Peier Roman
Ponnusamy Leandro
Römer Nicolas
Schmucki Sven
Sobaszkiewicz R.
Thirunavukarasu Th.
Turhan Ozan
für diese Gruppe:
Kälin Roger
Keller Daniel
Wipf Lukas
Zünd Marcel
Hartung Pascal
Kälin Roger
Schulthess René
LT4
102
112
115
7527
7528
7531
7532
7533
7534
7535
7536
Stüssi Mike
Tessarolo Nicola R.
Vijayakumar Santheep
Wenk Stefan
Wetli Wanja Gion
Wirth Lukas
Wirth Martina
Xhabali Sehar
für diese Gruppe:
Amme Kurt
De Martin Michael
Frei Markus
Gasperi Andrea
Hartung Pascal
Kälin Roger
Schulthess René
1) Der Kandidat 7512 Indrak Chris muss folgende Prüfungen nicht ablegen: BK 2.1s, BK 2.1m, BK 2.2
Kantonale Prüfungskommission
für baugewerbliche Zeichnerberufe
René Schulthess
Chefexperte GP Lüftung
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf
Tel 044 228 70 40
Fax 044 228 70 49
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch
Aufgebot APQV 2015 für die Experten zu den Korrekturen
Prüfungskorrekturen:
Dienstag, 16. Juni 2015
Experten:
BBZ, Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich
Zimmer 102
Lehner Marcel
Mahler Michael
Keller Daniel
De Martin Michael
Hartung Pascal (ab 11.00 Uhr Aufsicht LT1-4)
Rüede Stefan
Schulthess René
08.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2015
Experten:
BBZ, Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich
Zimmer 102
Rüede Stefan
Keller Daniel
De Martin Michael
Lehner Marcel
Mahler Michael
Maier Patrik
Oklé Alain
Kälin Roger
Schulthess René
08.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Reserve-Experten:
Amme Kurt
Claussen Tommy
Dellenbach Beat
Hangartner Samuel
Im Bedarfsfall werden die Reserve-Experten
am Di.-Abend, 16. Juni 2015 telefonisch
aufgeboten.
Donnerstag, 18. Juni 2015
Experten:
BBZ, Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich
Zimmer 102
gemäss separatem Aufgebot
am 17. Juni 2015
von Schulthess René
08.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr
Kantonale Prüfungskommission
für baugewerbliche Zeichnerberufe
René Schulthess
Chefexperte GP Lüftung
c/o SchuCon GmbH
Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf
Tel 044 228 70 40
Fax 044 228 70 49
r.schulthess@gpl-qv-zh.ch