Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren 2015
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Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren 2015
Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren 2015 Prüfungsaufgebot und Prüfungsprogramm für Gebäudetechnikplaner/in Lüftung EFZ Kandidaten und Kandidatinnen, welche aus gesundheitlichen Gründen an der Prüfung nicht teilnehmen können, haben dies schriftlich und vor Beginn der Prüfung unter Beilage eines Arztzeugnisses an folgende Adresse zu melden: Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abt. Lehraufsicht Ausstellungsstrasse 80 8090 Zürich Allgemeine Anfragen oder Abmeldungen sind an den Aktuar der Prüfungskommission zu richten: Urs Lippuner Spatenstrasse 25 8050 Zürich Tel. Fax 043 210 30 70 043 210 30 66 Berufsspezifische Fragen und Abmeldungen sind zu richten an: René Schulthess c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Tel. Fax. 044 228 70 40 044 228 70 49 E-Mail r.schulthess@gpl-qv-zh.ch Handy 079 669 70 40 Prüfungskosten: Gestützt auf Art. 39 Abs. 1 BBV vom 19.11.2003 wird dem Ausbildungsbetrieb für die entstandenen Material- und Raumkosten Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Prüfungsbeginn. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder zu spätem Abmelden werden der Prüfungskandidatin bzw. dem Prüfungskandidaten die Kosten für die administrativen Aufwendungen verrechnet. Besten Dank für die Kenntnisnahme. Kantonale Prüfungskommission für baugewerbliche Zeichnerberufe René Schulthess Chefexperte GP Lüftung c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Tel 044 228 70 40 Fax 044 228 70 49 r.schulthess@gpl-qv-zh.ch Allgemeine Weisungen Reglemente Die Abschlussprüfung wird nach den gültigen eidg. Reglementen und Wegleitungen durchgeführt. Besuche Besuche an der Abschlussprüfung von Drittpersonen (Berufsbildner/innen, Lehrer/innen, Eltern) sind nur mit Bewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes gestattet. Abwesenheiten Als Grund für das Fernbleiben an der Abschlussprüfung gilt nur ein ärztliches Zeugnis. Dieses ist vorgängig dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt und sofort dem entsprechenden Chefexperten (R.Schulthess) zuzustellen. Prüfung Alle Arbeiten an der Abschlussprüfung sind von den Kandidaten/innen absolut selbstständig auszuführen. Den Weisungen der Experten/innen ist Folge zu leisten. Wer in irgendeiner Weise gegen die Weisungen der Experten/innen verstösst, kann sofort von der Abschlussprüfung weggewiesen werden. Siehe auch «Wegleitung für Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen». Akten Sämtliche Unterlagen sind mit Namen und Prüfungsnummer zu versehen. Alle Zeichnungen und Pläne sind auf Format A4 zu falten. Noten Die Experten/innen dürfen keine Auskünfte über erteilte Noten geben. Das Prüfungsresultat wird den Ausbildungsbetrieben schriftlich mitgeteilt. Einsprache bei nicht bestandener Abschlussprüfung Schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme beim Aktuar der Prüfungskommission (Urs Lippuner 043 210 30 70) zwecks Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Abschlussprüfung und Besprechung des weiteren Vorgehens. Begründete, schriftliche Einsprache mit eingeschriebenem Brief an den Aktuar der Prüfungskommission bis zum 30. Tag nach Empfang der Noteneröffnung. Eine begründete, schriftliche Einsprache ist nur möglich, wenn vorher in die Prüfungen Einsicht genommen wurden! Einsprache bei bestandener Abschlussprüfung Bei bestandener Abschlussprüfung Einsprache möglich. Kantonale Prüfungskommission für baugewerbliche Zeichnerberufe ist keine René Schulthess Chefexperte GP Lüftung c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Einsichtnahme und Tel 044 228 70 40 Fax 044 228 70 49 r.schulthess@gpl-qv-zh.ch keine Zur Prüfung mitzubringen Allgemein Sämtliche Schreib- und Zeichenutensilien wie: Equerren 45°, 60° Massstäbe Kugelschreiber und Farbstifte Im Prüfungslokal stehen Arbeitsplätze (Tische und Stühle) zur Verfügung. Die Kandidaten/innen sind für ihren Arbeitsplatz verantwortlich und haften persönlich für eventuelle Schäden. Normen, Arbeitsbücher, Formelsammlungen etc. Eigenes Arbeitsbuch, eigenes Arbeitsheft, eigene Lerndokumentation Eigene Formelsammlungen Eigener, netzunabhängiger Taschenrechner mit max. zwei Zeilen (z.B. TI-30), erste Zeile mit Recheneingabe, zweite Zeile mit Berechnungsresultat Allgemeine Prüfungsvorgaben Bei allen Prüfungen und Lösungen: müssen die Lösungswege jederzeit nachvollziehbar sein ist die Verwendung von Fachbüchern, Schulheften, mitgebrachten Tabellen und Diagramme nicht erlaubt ist der Einsatz und Gebrauch von Handys, Notebooks, Tablets, Laptops usw. nicht erlaubt Bei folgenden Prüfungen: BK 2.1s (Allgemeine Fachkenntnisse schriftlich) BK 2.1m (Allgemeine Fachkenntnisse mündlich) PA 15 (Handskizze) dürfen keine Unterlagen verwendet werden Bei folgender Prüfung: BK 2.2 (Fachbezogene Berechnungen) dürfen folgende Unterlagen verwendet werden: eine eigene Formelsammlung Bei folgenden Prüfungen: PA 11 (Luftvolumenstrom- / h,x-Berechnungen) PA 12 (Strömungsberechnungen) PA 13 (Prinzipschema und Funktionsbeschrieb) PA 14 (Akustik) dürfen folgende Unterlagen verwendet werden: das eigene Arbeitsbuch, das eigene Arbeitsheft, die eigene Lerndoku eine eigene Formelsammlung Kantonale Prüfungskommission für baugewerbliche Zeichnerberufe René Schulthess Chefexperte GP Lüftung c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Tel 044 228 70 40 Fax 044 228 70 49 r.schulthess@gpl-qv-zh.ch Abgegeben werden folgende Tabellen/Formulare für das Erfüllen der Prüfung: Neutrale Formulare für die Druckverlustberechnung sowie Diagramme über Rohr-/Kanalreibungswiderstände und Tabellen über Einzelwiderstände (-Werte) Diagramme, Tabellen, Massbilder für die Auswahl und Auslegung der einzelnen Anlagekomponenten Es sind keine Kataloge von Anlagekomponenten mitzunehmen Nicht gestattet ist die Benutzung von alten Prüfungen und alten Abschlussprüfungen. Handys dürfen nicht als Taschenrechner benutzt werden. Damit kein Austausch von Ergebnissen stattfindet, werden die Handys jeweils für die Dauer der Prüfungen eingezogen und ausgeschaltet bei den Experten/innen deponiert. Wichtig Auf sämtlichen verwendeten Schriftstücken und Zeichenpapieren dürfen keine Firmenbezeichnungen des Ausbildungsbetriebes ersichtlich sein. Kantonale Prüfungskommission für baugewerbliche Zeichnerberufe René Schulthess Chefexperte GP Lüftung c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Tel 044 228 70 40 Fax 044 228 70 49 r.schulthess@gpl-qv-zh.ch Spezielles Aufgebot für die APQV 2015 Projektinformation IPA-PEX und Prüfungsbeginn IPA-PEX: Prüfungsende IPA-PEX und Abgabe IPA-PEX: Montag, 18. Mai 2015, 07.30 Uhr GPL8a: Mittwoch, 27. Mai 2015, 17.00 Uhr Ausgabe der IPA-PEX-Aufgabenstellung GPL8b: Donnerstag, 28. Mai 2015, 17.00 Uhr GPLZ4: Mittwoch, 27. Mai 2015, 17.00 Uhr Baugewerbliche Berufsschule Zürich Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich Zimmer 119 Rückgabe der IPA-PEX an die Experten/innen im Ausbildungsbetrieb An der Projektinformation werden die Plangrundlagen auf CD mit DXF-Dateien abgegeben. Die Aufgabenstellung wird in Papierform abgegeben. Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Plangrundlagen in Lichtpausen (Transparente) benötigen, müssen dies schriftlich bis Montag, 4. Mai 2015; 09.00 Uhr an R.Schulthess (r.schulthess@gpl-qv-zh.ch) mitteilen. Wichtig: Am IPA-PEX-Prüfungsende 27. bzw. 28. Mai 2015 müssen um 17.00 Uhr alle Prüfungsunterlagen (inkl. der farbigen Pläne) unterschrieben im Original und im Doppel (Kopie 1 und Kopie 2) mit Dokumentenliste vorhanden sein und abgegeben werden. Die Experten/innen überprüfen, ob das Original, die Kopie 1 und die Kopie 2 identisch sind. Das Original wird den Berufsbildner/innen zur Bewertung (Korrektur und Benotung) abgegeben. Die Kopie 1 verbleibt bei den Kandidaten/innen zur Vorbereitung auf das Fachgespräch. Die Kopie 2 wird von den Experten/innen mitgenommen. -> siehe auch folgende Dokumente: «Programm IPA-PEX (IndividuelIe Projektarbeit von Prüfungsexperten)» «Dokumentenfluss IPA-PEX» Der Kandidat bzw. die Kandidatin ist für die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich. Es gelten nur die Unterlagen, welche den Experten/innen abgegeben wurde. Projektbesprechung/Fachgespräch Die Fachgespräche finden zwischen dem 10. und 12. Juni 2015 statt. Ort und Datum sind bilateral zwischen den Experten/innen und der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und evtl. den Berufsbildner/innen zu vereinbaren. Der Ablauf des Fachgespräches an der IPA-PEX ist in der «Berufsspezifischen Wegleitung für die Durchführung der individuellen praktischen Arbeit im Rahmen der Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung»; Ausgabe 2011 auf der Seite 15 «Besprechung der Projektarbeit» beschrieben. Kantonale Prüfungskommission für baugewerbliche Zeichnerberufe René Schulthess Chefexperte GP Lüftung c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Tel 044 228 70 40 Fax 044 228 70 49 r.schulthess@gpl-qv-zh.ch Aufgebot APQV 2015 zu den mündlichen und schriftlichen Prüfungen Prüfungsbeginn: Prüfungsort: Montag, 15. Juni 2015, ab 08.30 Uhr Dienstag, 16. Juni 2015, ab 08.00 Uhr Mittwoch, 17. Juni 2015, individuell Baugewerbliche Berufsschule Zürich Reishauerstrasse 2 8005 Zürich siehe auch Prüfungsprogramm (Stundenplan) Gruppe Zimmer Nr. Kandidaten/innen Experten/innen LT1 102 105 115 7502 7503 7504 7505 7506 7507 7508 7509 7510 Ayer Florin Baumgartner Christian Dübendorfer Petra Eysman Petr Füglistaler Patrik Glavas Matej Gosswiler Ennio Güner Sabri Hackl Robin für diese Gruppe: Lehner Marcel Kosin Cornelia Bigler Markus Hartung Pascal Kälin Roger Schulthess René LT2 102 108 115 7511 7512 7513 7514 7515 7516 7517 7518 7519 Hadzan Amel Indrak1 Chris Karagülle Yakub Kiliszek Nadine Kopp David Kottarathil Vineeth Mäder Janine Markovic Miroslav Meier Remo für diese Gruppe: Kaufmann Felix Mahler Michael Gehrig Alexander Hangartner Samuel Hartung Pascal Kälin Roger Schulthess René LT3 102 109 115 7520 7521 7522 7523 7524 7525 7526 7529 7530 Miljic Daniel Muheim Laura Peier Roman Ponnusamy Leandro Römer Nicolas Schmucki Sven Sobaszkiewicz R. Thirunavukarasu Th. Turhan Ozan für diese Gruppe: Kälin Roger Keller Daniel Wipf Lukas Zünd Marcel Hartung Pascal Kälin Roger Schulthess René LT4 102 112 115 7527 7528 7531 7532 7533 7534 7535 7536 Stüssi Mike Tessarolo Nicola R. Vijayakumar Santheep Wenk Stefan Wetli Wanja Gion Wirth Lukas Wirth Martina Xhabali Sehar für diese Gruppe: Amme Kurt De Martin Michael Frei Markus Gasperi Andrea Hartung Pascal Kälin Roger Schulthess René 1) Der Kandidat 7512 Indrak Chris muss folgende Prüfungen nicht ablegen: BK 2.1s, BK 2.1m, BK 2.2 Kantonale Prüfungskommission für baugewerbliche Zeichnerberufe René Schulthess Chefexperte GP Lüftung c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Tel 044 228 70 40 Fax 044 228 70 49 r.schulthess@gpl-qv-zh.ch Aufgebot APQV 2015 für die Experten zu den Korrekturen Prüfungskorrekturen: Dienstag, 16. Juni 2015 Experten: BBZ, Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich Zimmer 102 Lehner Marcel Mahler Michael Keller Daniel De Martin Michael Hartung Pascal (ab 11.00 Uhr Aufsicht LT1-4) Rüede Stefan Schulthess René 08.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr Mittwoch, 17. Juni 2015 Experten: BBZ, Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich Zimmer 102 Rüede Stefan Keller Daniel De Martin Michael Lehner Marcel Mahler Michael Maier Patrik Oklé Alain Kälin Roger Schulthess René 08.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr Reserve-Experten: Amme Kurt Claussen Tommy Dellenbach Beat Hangartner Samuel Im Bedarfsfall werden die Reserve-Experten am Di.-Abend, 16. Juni 2015 telefonisch aufgeboten. Donnerstag, 18. Juni 2015 Experten: BBZ, Reishauerstrasse 2, 8005 Zürich Zimmer 102 gemäss separatem Aufgebot am 17. Juni 2015 von Schulthess René 08.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr Kantonale Prüfungskommission für baugewerbliche Zeichnerberufe René Schulthess Chefexperte GP Lüftung c/o SchuCon GmbH Wehntalerstrasse 43 8157 Dielsdorf Tel 044 228 70 40 Fax 044 228 70 49 r.schulthess@gpl-qv-zh.ch