Technikerschule - Baugewerbliche Berufsschule Zürich

Transcription

Technikerschule - Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Technikerschule
Heizung · Klima · Sanitär Innenarchitektur
Eine Höhere Fachschule für Technik
­Baugewerbliche­Berufsschule­Zürich
Abteilung Montage und Ausbau
Studienführer Technikerschule Heizung · Klima · Sanitär Innenarchitektur
Eine höhere Fachschule für Technik
Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Abteilung Montage und Ausbau
Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir uns im Broschürentext auf die männliche
Form beschränkt. Die weibliche Form ist jedoch immer mit gemeint.
Inhalt
• DieTechnikerschuleder
BaugewerblichenBerufsschuleZürich
2
Das Studium
•
•
•
•
•
•
•
Ausbildungsübersicht
Aufnahmebedingungen
Ausbildungsdauer
Studienbeginn
AufbauundVerlaufderAusbildung
VorprüfungundSchlussprüfung
Diplomfeier
3
3
4
4
4
5
5
Grundstufe
•
•
•
•
•
LektionenübersichtHeizung,Klima,Sanitär
LektionenübersichtInnenarchitektur
DieLernzielefüralleFachrichtungen
DieLernzielefürdieFachrichtungenHeizung,Klima,Sanitär
DieLernzielefürdieFachrichtungInnenarchitektur
Einleitung
6
7
8
10
12
Fachrichtung
Heizung
• Lektionenübersicht
• DieLernzieleindeneinzelnenFächern
15
16
Fachrichtung
Klima
• Lektionenübersicht
• DieLernzieleindeneinzelnenFächern
20
21
Fachrichtung
Sanitär
• Lektionenübersicht
• DieLernzieleindeneinzelnenFächern
25
26
Fachrichtung
Innenarchitektur
• Lektionenübersicht
• DieLernzieleindeneinzelnenFächern
28
29
Ausbildungskosten
32
Administratives
33
• ReglementüberAufnahmeundPromotion
• ReglementüberdieDiplomprüfungen
37
41
• Prüfungsfächer
• Lageplan
50
Reglement
Anhang
1
Einleitung
Die Technikerschule HF
der Baugewerblichen Berufsschule Zürich
DieBaugewerblicheBerufsschuleZürichvermitteltfürrunddreissigBerufedesBaugewerbesdieGrundausbildung.Inzahlreichen
FachbereichendesBauhaupt-undBaunebengewerbesbietetdie
Schule Weiterbildungsmöglichkeiten an. Seit 1980 führt sie die
TechnikerschuleHeizung/Klima,welche1990durchdieFachrichtung Sanitär und 2000 durch die Fachrichtung Innenarchitektur
ergänztwurde.
ErfahreneLehrkräfteerteilennachbewährtenMethodentheoretisch fundierten und praxisbezogenen Unterricht. Regelmässige
LeistungskontrollenundkostenloseStudienberatungerhöhenund
sicherndieErfolgschancenindenAusbildungsgängen.
Nebst den für eine Schule selbstverständlichen Einrichtungen
verfügtdieAbteilungMontageundAusbauübereinLaborhausfür
MessversucheundDemonstrationen.Ebensostehenzeitgemässe
ComputeranlagenfürdenUnterrichtzurVerfügung.Gearbeitetwird
mitpersönlichemtransportablemPC.
DerUnterrichtfindetfastausschliesslichimSchulhausReishauer
statt.DasGebäude,eineumgebauteehemaligeWerkzeugmaschinenfabrik,liegtnurfünfGehminutenvomZürcherHauptbahnhof
entfernt.
Die Baugewerbliche Berufsschule Zürich ist berechtigt, ihren
Studentinnen und Studenten nach bestandener Diplomprüfung
dengesetzlichgeschütztenTitel«dipl.TechnikerinHF»bzw.«dipl.
TechnikerHF»zuverleihen.DieSchuleverfügtüberdienotwendige
AnerkennungdurchdasBundesamtfürBerufsbildungundTechnologie(BBT).
WirwünschendenInteressentinnenundInteressentenMutzurEntscheidung,dieanforderungsreicheAusbildungzurTechnikerin/zum
Technikerzubeginnen,unddenStudentinnenundStudentendie
stetsnotwendigeKraftundAusdauer,dasBegonnenezuvollenden.
2
Das Studium
Das Studium
Ausbildungsübersicht
NDS
inVorbereitung
Nachdiplomstudium
Fachrichtung
Heizung
4,5Semester
Fachrichtung
Klima
4,5Semester
Fachrichtung
Sanitär
4,5Semester
Fachrichtung
Innenarchitektur
4,5Semester
Grundstufe
3Semester
Aufnahmebedingungen
IndieTechnikerschulekannaufgenommenwerden,wereineeinschlägigeAusbildungabsolvierthatundüberdasentsprechende
Fähigkeitszeugnis verfügt. Im Promotionsreglement, §1 (siehe
Seite37dieserBroschüre),sinddieBerufegenannt.Wohlkanndie
SchulleitungAusnahmenzulassen,dochmachenwireherselten
vondieserMöglichkeitGebrauch,dadieberuflichenGrundkenntnisseanderTechnikerschulenichtmehrunterrichtetwerden.
FürdenEintrittindas1.SemesterverlangenwirelementareVorkenntnisse in Arithmetik und Planimetrie. In der Arithmetik sind
diesdieRechenoperationender1.und2.Stufe,inderGeometrie
dieBerechnungvonWinkelnundDreiecken(ohneTrigonometrie).
ImBereichInformatikwerdenGrundkenntnisseinderTextverarbeitungundderTabellenkalkulationempfohlen.
Ab Anfang des 2. Semesters setzen wir den PC im Unterricht
als Werkzeug ein, zu Beginn in den Fächern Informationslehre,
3
Das Studium
Deutsch,RechtundBetriebswirtschaftslehre.DieGerätekönnen
auchinweiterenFächerneingesetztwerden.Spätersindsiebei
ProjektierungsübungensowiebeimErstellenvonLaborberichten
undSemesterarbeitenunentbehrlich.DieStudentenhabenZugriff
zumschuleigenenNetz.GearbeitetwirdmitLaptops,diedurchdie
Studentenbeschafftwerdenmüssen.WirinformierenimLaufedes
1.SemestersüberdieAnforderungen,dieeinsolchesGeräterfüllen
muss,undempfehlen,mitderAnschaffungbisdahinzuzuwarten.
DieAusbildunganderTechnikerschuleerfolgtberufsbegleitend.
Das bedeutet, die Studentinnen und Studenten müssen bei AufnahmederStudienundwährendderganzenAusbildungszeitauch
tatsächlichinihremBeruftätigsein.ErwünschtistdieTätigkeitin
einemaufPlanungausgerichtetenUnternehmen.ArbeitsverhältnisseimVerkaufoderinähnlichenBereichen,selbstindereinschlägigenBranche,genügennicht.
DieTechnikerschulebietetauchNachdiplomstudienan.DasSekretariatgibtAuskunftüberdasaktuelleAngebot.
Ausbildungsdauer
Grundstufe:3Semester
Fachausbildung:4,5Semester
Studienbeginn
DasersteSemesterbeginntnachdenSportferien,inderachten
WochedesKalenderjahres.
Aufbau und Verlauf
der Ausbildung
DieAufnahmeindasersteSemesterderTechnikerschuleerfolgt,
wenndieAufnahmebedingungengegebensind.ImerstenSemester
müssendieimPromotionsreglementgestecktenZieleerreichtwerden.
DasStudiumstellthoheAnforderungenandieStudentinnenund
Studenten.BesondershochsindsiewährenddesGrundstudiums,
in welchem pro Woche vierzehn Unterrichtslektionen besucht
werden müssen. Erfahrungsgemäss sind solide mathematische
VorkenntnissevonVorteil.DeshalbbietetdieSchulenachBedarf
Zusatzunterrichtin«Mathematik»an.WeitereAuskünfteerteiltdas
Sekretariat.
4
Vorprüfung und
Schlussprüfung
NachdreiSemesternisteineVorprüfungzubestehen.
DieSchlussprüfungwirdnach7,5Semesternabgelegt.DieFächer
unddieDauerderPrüfungensindimAnhangzumPrüfungsreglementaufgezählt(sieheSeiten50bis55dieserBroschüre).
Diplomfeier
EtwazehnTagenachdenletztenPrüfungenfindetdieDiplomierung
dererfolgreichenStudentinnenundStudentenstatt.Infeierlichem
RahmenwirddenKandidatinnenundKandidatenihrDiplomüberreicht.
5
Das Studium
DerUnterrichtmussgrundsätzlichbesuchtwerden.Sosindauch
militärisch bedingte Abwesenheiten und Auslandaufenthalte zu
vermeiden,fallssichdasStudiumnichtverlängernsoll.DispensationenvomBesucheinzelnerFächerundschliesslichDispensation
vonderPrüfungsindinbegründetenFällenmöglich.DieschriftlichenGesuche–siemüssenderPrüfungskommissionunterbreitet
werden–sindandieSchulleitungzurichten(sieheauchSeite44).
Grundstufe
Lektionenübersicht Grundstufe
für die Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär
1.
Sem.
2.
Sem.
Informationslehre
40
40
20
100
DeutscheSprache,Recht
40
40
40
120
(inkl.Kalkulationsgrundlagen)
40
40
40
120
Mathematik
60
40
40
140
Physik
20
20
40
80
Chemie
40
20
20
80
Festigkeitslehre
20
20
20
60
Baukonstruktionslehre
20
20
40
Total
280
280
Fächer
3.
Total
Sem. Lektionen
Betriebswirtschaftslehre,Rechnungswesen
6
260
820
Grundstufe
Lektionenübersicht Bau-Grundkurs
und Grundstufe für die Fachrichtung
Innenarchitektur
Fächer Bau-Grundkurs
1.
BGK.
2.
BGK.
Baukonstruktion
100
100
200
Baumaterialkunde1
30
30
60
Bauorganisation
20
20
40
Bauphysik1
20
20
CADPlanzeichnen
40
40
80
Total
210
190
Fächer Grundstufe
1.
Sem.
2.
Sem.
Informationslehre
40
40
40
20
60
40
40
40
120
(inkl.Kalkulationsgrundlagen)
40
40
40
120
Mathematik
60
40
100
Physik
20
20
40
Chemie
40
40
Elektrotechnik2
20
20
Beleuchtungstechnik
20
20
Festigkeitslehre
20
20
Zeichnen
20
20
80
120
Farben-undFormenlehre1+2
40
60
100
Darstellungsmethoden
20
20
260
820
Informatik
DeutscheSprache,Recht
Total
Lektionen
400
3.
Total
Sem. Lektionen
Betriebswirtschaftslehre,Rechnungswesen
Total
280
280
7
Grundstufe
Die Lernziele für alle Fachrichtungen
Deutsche
Sprache / Recht
120 Lektionen
Deutsche Sprache
Geschäftsbriefe,BerichteundProjektbeschreibungenstilistisch
undgrammatikalischeinwandfreisowieformalrichtigverfassen
undbeurteilen.PersönlicheLernmethodenundArbeitstechniken
füreigenaktives,fächerübergreifendesLernenanwenden.SitzungenundVerhandlungenvorbereitenundleiten.
Recht
FüreinfacheFällevertretbareLösungenfinden.Inanspruchsvollen
SituationendengeeignetenEinsatzfachkompetenterUnterstützung
beurteilen.Rechtsordnung,RechtsquellenundRechtsgrundsätze
kennen.Vertragslehre:RechteundPflichtenderVertragsparteien
beiKauf-,Miet-,Arbeits-,undWerkverträgenkennen.Rechteund
PflichtenderGesellschafterbeidenverschiedenenRechtsformen
der Unternehmungen unterscheiden können. Die gesetzlichen
ErfordernissederWertpapierenennen.DieBetreibungsartenund
Betreibungsverfahrenkennen.DieSozial-undPrivatversicherungsmöglichkeitenkennen.Risiko-undHaftungsfragenbeurteilen.
Betriebswirtschaftslehre,
Rechnungswesen (inkl.
Kalkulationsgrundlagen)
120 Lektionen
8
Betriebswirtschaftslehre
Diesozialen,ökologischen,technologischenundökonomischen
Beziehungen der Unternehmung zur Umwelt verstehen. Umfassende Kenntnisse der Grundsätze und Instrumente der Unternehmungsgründung und Unternehmungsführung. Kennziffern,
Rechnungswesen und Kalkulation
FüreineigenesUnternehmeneinBuchhaltungssystemeinrichten,
dieVorgängeeinesGeschäftsjahreserfassenundeinenJahresabschlussmitSchlussbilanzundErfolgsrechnungerstellen.MitKennzahlendiefinanzielleLagebeurteilen.DieberufsspezifischenKalkulationsgrundlageneinesPlanungsbürosverstehen.Vergleiche
mitUnternehmenderBrancheanstellen.DierechtlichenGrundlagenfürdieBuchführungspraxiskennenundinterpretieren.
9
Grundstufe
Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten beurteilen. Unternehmungspolitische Massnahmen in den folgenden Gebieten
formulieren und beurteilen: Human Resources, Kommunikation,
Organisation,Finanzierung,Investition,Einkauf,Produktion,Marketing.
Grundstufe
Die Lernziele für die Fachrichtungen
Heizung, Klima, Sanitär
Informationslehre
100 Lektionen
1.Semester:Informationenbeschaffen,analysierenundverarbeiten.
Arbeits-undLerntechnikmethodenkennenlernen.GelernteStrategienanwendenkönnen.
2.Semester:EffizienterUmgangmitTextverarbeitungs-,Tabellenkalkulations-undDatenbankprogrammen.UmsetzungbeiberufsspezifischenAnwendungen.
3.Semester:DasindenbeidenerstenSemesternGelernteineiner
Semesterarbeitumsetzen,wobeiauchdasFachDeutscheSprache
miteinbezogenwird.
Mathematik
140 Lektionen
Arithmetik
Rechenoperationender1.,2.und3.StufeimreellenZahlenbereich
beherrschen,denBegriffderkomplexenZahlverstehenunddamit
rechnenkönnen.GrundkenntnisseüberarithmetischeundgeometrischeFolgenundReihen.
Funktionslehre, Algebra
VerschiedenartigeFunktioneninterpretieren.VerschiedenealgebraischeundtranszendenteFunktionenmitdenentsprechenden
Gleichungenbeschreibenundzeichnen.KenntnisseüberdiegrafischenVerläufederwichtigstenFunktionen.DasGelernteinden
FächernGeometrieundPhysikübenundanwenden.
Physik
80 Lektionen
10
GrundzügederMechanikderfestenKörperkennenunddieVerbindungzurTechnikherstellen(physikalischeGrössenundEinheiten,
Kinematik,Dynamik,GrundlagenderReibung).BeitechnischenAnlagendienaturgesetzmässigenphysikalischenZusammenhänge
verstehen.DieBegriffeArbeit,Energie,LeistungundWirkungsgrad
kennenundanBeispielenanwenden.
AufbauderStoffekennenundmitderenEigenschafteninZusammenhang bringen. Chemische Messverfahren kennen und die
Resultate interpretieren. Einfache chemische Reaktionsabläufe
formulieren und berechnen (Stöchiometrie). Grundlagen der
VerbrennungschemieundderBrennstoffe,Werk-undBaustoffe,
derWasserchemieundderElektrochemie(Korrosionschemie)erläutern.EinschlägigeRichtlinienanwenden.Wassernachbehandlungs-VerfahrenkennenunddiegezielteNutzungaufzeigen.
Elektrotechnik
80 Lektionen
Grundzüge der Elektrizitätslehre und des Magnetismus (Elektrophysik)verstehen.DiewichtigstenelektrischenBauteileundihre
Anwendung in der Haustechnik kennen. Grundkenntnisse der
wichtigsten Vorschriften. Die Unfallverhütungsmassnahmen im
ZusammenhangmitelektrischenAnlagenkennen.Grundbegriffe
der Schaltungstechnik verstehen; die theoretischen Kenntnisse
anhand praxisbezogener Beispiele vertiefen. Interpretieren von
ElektroschemataderGebäudetechnik.
Festigkeitslehre
60 Lektionen
GrundbegriffederStatikstarrerKörper(KräftemitihrenWirkungslinien,Kräftezerlegungund-zusammensetzung,statischesMoment
undMomentensatz,Gleichgewichtsbedingungen,Schwerpunktsermittlung als Grundlage der Festigkeitslehre) kennen und die
Theorie anhand praktischer Beispiele umsetzen. Das Verhalten
verformbarerfesterKörperunterdemEinflussvonäusserenKräftenverstehen(Beanspruchungsarten,Schnittmethode,Hook'sches
Gesetz, Sicherheit). Tragverhalten von einfachen Bauteilen der
GebäudetechnikundmöglicheBefestigungstechnikenkennen;an
berufsbezogenenBeispielenprüfen.
Baukonstruktionslehre
40 Lektionen
BauteileundBaukonstruktionenimZusammenhangmitGebäudetechnikanlagenaufihreFunktionen,EignungundAnforderungen
beurteilen.
GesamtkreisläufeundUmweltverträglichkeitvonBautenundihren
Werkstoffenerläutern.DieGrundsätzederintegralenPlanung(ZusammenarbeitalleraneinemBaubeteiligtenFachleute)darlegen.
11
Grundstufe
Chemie
80 Lektionen
Grundstufe
Die Lernziele für die Fachrichtung
Innenarchitektur
Bau-Grundkurs
Baukonstruktion
200 Lektionen
Rohbau 1 und 2 (80 Lektionen)
DieimHochbaugebräuchlichenBauteilenennenundderenKonstruktionbeschreiben.ZBaukonstruktiveZusammenhängeimRohbauverstehenundimSinnederBKP(Baukostenplanung)zuordnen.
Haustechnik 1 (40 Lektionen)
GebräuchlichehaustechnischeAnlagenbeschreiben.
Elektrotechnik 1 (20 Lektionen)
Grundzüge der Elektrizitätslehre und des Magnetismus (ElektroPhysik)nennen.
Ausbau 1 und 2 (60 Lektionen)
DieBauteile,DetailsundPlanungsgrundlagenfürdenInnenausbau
imSinnederBKP(Baukostenplanung)nennenundzuordnen.
Baumaterialkunde 1
60 Lektionen
GrundlegendeBauwerkstoffe,RohmaterialienundHalbfabrikate
benennen;KenntnisihrerEigenschaftenundEinsatzmöglichkeit.
BaumaterialienbezüglichVerträglichkeitfürMenschundUmwelt
beurteilen.
Bauorganisation
40 Lektionen
DiewichtigstenPhaseneinesBaublaufesnennenunddiefürdiese
EntwicklungsabschnittegeltendenNormen,VorschriftenundGesetzeberücksichtigen.
Bauphysik 1
20 Lektionen
Grundbegriffe aus der Schall-, Feuchtigkeits- und Wärmelehre
kennen.ZusammenhängezwischenFeuchtigkeitundTemperatur
erklären.BauphysikalischeVorgängewieDampfdiffusionetc.erläutern.DieGrundsätzevonLuftschall-undKörperschalldämmung
nennen.
12
GängigeNormenundMassstäbedesPlanzeichnens,imWesentlichenSIA-400,erläutern.DieGrundsätzederVermassungnennen.
EinfacheBauplänemitHilfevonCADerarbeitenundbearbeiten.
Grundstufe
Informationslehre
40 Lektionen
Informatik
60 Lektionen
Mathematik
100 Lektionen
ImInternet,inBibliothekenundindenMedienInformationenbeschaffen,analysieren,ordnenundstrukturieren.Flussdiagramme,
TerminorganisationenundEntscheidungsanalysenerstellensowie
Arbeitstechnikenbeurteilen.
MiteinschlägigenProgrammenBild-undTextseitengestalten.
Arithmetik
Rechenoperationender1.,2.und3.StufeimreellenZahlenbereich
beherrschen. Funktionslehre, Algebra: Verschiedenartige Funktioneninterpretieren.LineareFunktionenmitdenentsprechenden
Gleichungenbeschreibenundzeichnen.
Geometrie
Kenntnisse der Planimetrie, Trigonometrie und Stereometrie;
ZusammenhängeherstellenundanBeispielenanwenden.
Physik
40 Lektionen
GrundzügederMechanikderfestenKörperkennen(physikalische
GrössenundEinheiten,Kinematik,Dynamik,Newton‘scheAxiome).
Chemie
40 Lektionen
AufbauderStoffekennenundmitderenEigenschafteninZusammenhang bringen. Einfache chemische Reaktionsabläufe formulierenundberechnen(Stöchiometrie).
13
Grundstufe
CAD-Planzeichnen
80 Lektionen
Grundstufe
Elektrotechnik 2
20 Lektionen
Weitere Elemente der Elektrizitätslehre nennen und einfache
Installationen planen. Die Kenntnisse an berufsbezogenen Beispielenanwenden.
Beleuchtungstechnik
20 Lektionen
EinheitendesLichtesundderBeleuchtungkennenundverstehen.
LampenundLeuchtenunterscheidenundbewertensowietechnischeundgestalterischeKriterienbeurteilenunddarausBeleuchtungsprojekteentwickeln.
Festigkeitslehre
20 Lektionen
GrundbegriffederStatikstarrerKörper(KräftemitihrenWirkungslinien,Kräftezerlegungund-zusammensetzung,statischesMoment
undMomentensatz,Gleichgewichtsbedingungen,Schwerpunktsermittlung als Grundlage der Festigkeitslehre) kennen. Tragver-
haltenvoneinfachenBauteilenkennen.
Zeichnen
120 Lektionen
Gedanken,Beobachtungen,AxometrienundFluchten,Körper,Strukturen, Texturen und Kontraste zeichnerisch umsetzen. Zeichen-
materialienunterscheidenundentsprechendanwenden.TechnischeKonstruktionenmassstäblichdarstellen.Skizzieren.
Farbenund Formenlehre 1
100 Lektionen
Grundzüge und Geschichte der additiven und subtraktiven Farblehre nennen. Kontraste und Harmonien umschreiben. Baufarbsystemeerläutern.Räume,Flächen,KörperundKontrastesowie
PropositionenundHarmonienanalysierenundkombinieren.Proportionslehre,Flächen-,Körper-undRaumstrukturenanalysieren.
Darstellungsmethoden
20 Lektionen
OberflächenanalysierenundmitgeeignetenDarstellungsmethodenwiedergeben.
14
DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche
820Lektionenumfassen.
4.
Sem.
5.
Sem.
6.
Sem.
7.
Sem.
TechnischeThermodynamik
20
20
20
20
20
100
TechnischeStrömungslehre
20
40
20
20
20
120
Thermodynamik/Hydromechanik
30
30
30
90
Regeltechnik
40
40
40
120
45
45
Fächer
8.
Total
Sem. Lektionen
Laborübungenzu
PraktikumRegeltechnik
AnlagenundSysteme
–GrundlagenderHeizungstechnik
undihreSysteme
80
20
100
–LuftreinhaltungundUmweltschutz
40
40
20
20
20
20
–Akustik
20
40
60
–Feuerungstechnik
20
20
Industrieheizsysteme
40
20
60
Wärmepumpen-/Kältetechnik
40
20
60
AnwendungenundÜbungen
201)
201)
202)
203)
80
–SystemezurNutzungderBiomasse
–Solartechnik
Total
200
190
210
210
125
935
1) Grundlagen HZ-Technik, 2) Wärmepumpen, 3) Kälte
Abdem4.SemestersinddieWochenlektionenreduziert.Dafürist
proSemestereineobligatorischeSemesterarbeitabzugeben.
15
Fachrichtung Heizung
Lektionenübersicht Fachrichtung Heizung
Fachrichtung Heizung
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
16
Technische
Thermodynamik
100 Lektionen
GrundbegriffedertechnischenThermodynamik(Systeme,Zustandsgrössen, thermische Zustandsgleichung, Normzustand, Wärme
undEnergie,AggregatsformundPhasen,VerhaltenderStoffebei
Temperaturänderungen)erklärenunddietheoretischenKenntnisse
praxisbezogenanwenden.ThermodynamischeProzesseundZustandsänderungenderidealenGasebeschreiben.Gasmischung
undGasdampfgemischeerläutern.UmsetzungderTheorieanhand
praxisbezogenerBeispiele.
Theorie der Wärmeübertragung, der Wärmetauscher und deren
Teillastverhaltenaufzeigen.GrundlagenderBauphysikdarlegen
und die Kenntnisse praxisbezogen anwenden. Die wichtigsten
Kreisprozesseerklären.
Technische
Hydromechanik
120 Lektionen
GrundbegriffederHydrostatiknennen;UmsetzungderTheorieanhandpraxisbezogenerBeispiele.DieBernoulli-Gleichungerläutern
undaufProblemederHeizungstechnikübertragen.Druckverlust
und Druckverlauf in Wasser- und Luftleitungen berechnen und
grafischdarstellen.AufgabenimZusammenhangmithydraulischen
SchaltungenvonWiderständen,VentilatorenundPumpenlösen.
Begriff der Kavitation erklären, deren Folgen in HaustechnikanlagenbeschreibenundVerhinderungsmassnahmendarlegen.Die
elementareVentilatoren-undPumpentheorieerläutern.
GrundlagenderMesstechniknennenunddietheoretischenKenntnisseanhandpraktischerBeispielevertiefen.Bau-undAnlageteile
bedienen. Ein Messkonzept erstellen und Messungen in einem
Labor für Wärme- und Strömungstechnik durchführen. Einen
LaborberichtmitMessfehlereinschätzungerstellen.Feldmessungenplanenunddurchführen.
Regeltechnik
120 Lektionen
GrundbegriffederRegeltechnikkennen(Regulierung,Steuerung,
Regelstrecken und ihr zeitliches Verhalten, Reglerbauarten und
ihrVerhalten,EinstellungundOptimierungvonReglerparametern,
StabilitätsgrenzeneinesRegelkreises).DieverschiedenenFühler
und Messsensoren beschreiben und ihren Einsatzbereich aufzeigen.
AuslegenvonStellgliedern.UmfassendeKenntnissederverschiedenen hydraulischen Grundschaltungen und deren Verhalten in
allenLastbereichen.KonzipierenvonRegel-undSteuereinrichtungenimZusammenhangmitderHydraulik.ErstellenvonFunktions-
undAnlagenbeschreibungen.GrundzügederMSR-Technikkennen
undDatenpunktauszügeerstellen.
Praktikum
Regeltechnik
45 Lektionen
PraktischeArbeitenmitRegel-undSteuergerätenausführen.VertiefungderTheoriemitpraktischenBeispielen.Besichtigungeiner
komplexenAnlageundDemonstrationanderzentralenLeittechnik.
Anlagen und Systeme
Grundlagen der
Heizungstechnik
und ihre Systeme
100 Lektionen
DieallgemeinenGrundzügeeinerWarmwasserheizungbeschreiben
(Bauteile,Druckverhältnisse,Sicherheitsbestimmungen,Wärmedehnung,Expansion).UmsetzungderTheorieanhandpraxisbezogener
Beispiele.DieverschiedenenMöglichkeitenderWärmeerzeugung
nennen, ihre Funktionsweise erklären; deren Einsatzbereich und
Dimensionierung beurteilen. Sämtliche Einflussgrössen bei der
PlanungeinerHeizungsanlageberücksichtigen.Energieversorgung,
Kesselauswahl,Kesselschaltungen,Speicher,Pumpenschaltungen,
Betriebstemperaturen,LüftungundbaulicheMassnahmenderHeizzentralesystematischaufeinanderabstimmen.Diehydraulischenund
17
Fachrichtung Heizung
Laborübungen zu
Thermodynamik
und Hydromechanik
90 Lektionen
Fachrichtung Heizung
thermischenArtenderWärmeregulierungerklärenundanwenden.
DiegebräuchlichenWärmeverteilsystemebeschreiben,planenund
berechnen(Zweirohr-,Flächen-,Luftheizungen).DenWarmwasserbedarfineinemGebäudeberechnen.DieWassersysteme(Heizung
undKühlung)vonRTL-Anlagenbeschreiben,planenundberechnen.
DiewichtigstenSIA-NormenmittelsgeeigneterSoftwareanwenden.
DieBetriebskostenwärmetechnischerAnlagenberechnen(Energie-,
Kapital-,undUnterhaltskosten).
Luftreinhaltung
und Umweltschutz
40 Lektionen
DieAuswahlvonEnergieträgernundHeizsystemenanhandökologischerÜberlegungentreffen.Kenntnisderlufthygienischenund
energetischenVorschriftenbeiHeizungsanlagen(inkl.Typenprüfvorschriften),stationärenVerbrennungsmotorenundGasturbinen
undderenMinderungsverfahren.InterpretationvonMessberichtenundVeröffentlichungenindiesemBereich.ErstellenvonSchadstoffbilanzen(auchCO2).EinsatzvongeeignetenMessverfahren.
Dimensionieren von Kaminen. Bewilligungsverfahren erläutern.
KenntnisseimZusammenhangmitAbfallentsorgung(Vorschriften,
Möglichkeiten,Umweltbelastung).
Systeme zur Nutzung
der Biomasse
20 Lektionen
NutzungderBiomassewieHolz,Biogasaufzeigen;Wirkungsweise
erklären.KenntnissedernotwendigenPlanungsgrundlagen.PlanungundDimensionierungeinereinfachenAnlage.
Solartechnik
20 Lektionen
Meteorologische Daten beurteilen, auswerten und mit der HeizungstechnikinBeziehungbringen.
WirkungsweisevonFlachkollektorenerklären.EineeinfacheSolaranlagemitHilfederMeteodatenundtechnischenUnterlagenauslegen.KollektorenvergleichenundeineoptimaleAuswahltreffen.
EnergiebilanzbeiderSolarenergienutzungerstellen.
Akustik
60 Lektionen
GrundlagendertechnischenAkustikkennenundinderAnlagenplanung umsetzen. Schallausbreitung im Freien und in Räumen
messen.KenntnisdergesetzlichenAuflagenundVorschriften.EinsatzeinesSchallmessgerätesundAuswertungeinerSchallmessung.
Schall-undVibrationsdämpfungsmassnahmenerläutern.
18
GrundlagenderBrennstoffkunde(vonderLagerstättebiszumfertigenEndprodukt)nennen.VerbrennungsablaufinklusiveallerBeeinflussungsparameter erklären. Verbrennungsprodukte in allen
Variationenberechnen.
Industrieheizsysteme
60 Lektionen
Wärmeträgermedien,SicherheitsvorschriftenundAnlagekomponentenvonIndustrieheizungennennen;UmsetzunganhandpraxisbezogenerBeispiele.EinfacheHW-undDampfsystemeplanen,berechnenunderklären.EineDampfverteilungdimensionieren.WerkstoffebeschreibenundihrenEinsatzbereichinderHeizungstechnik
beurteilen.
Wärmepumpen- /
Kältetechnik
60 Lektionen
DieWirkungsweiseeinerWärmepumpeunddiehauptsächlichen
Bauelementeerläutern.DenKreisprozesseinerKaltdampfanlage
imlog-p-h-DiagrammdarstellenundbeispielhafteAufgabenlösen.
VerdichterbauartenbeschreibenundihrenEinsatzbereichnennen
(Arten, Schaltungen, Leistungsregulierung, Teillastverhalten).
SpeicherdimensionierenundderenWirkungsweiseerklären.Die
üblichenWärmequellenundderenNutzungsmöglichkeitennennen.
DasAbsorptionsprinzipaufzeigen.HydraulischeSchaltungenentwerfenundauslegen.
Anwendungen und
Übungen
80 Lektionen
Vertiefung der theoretischen Grundlagen durch Übungen und
anhandumfangreichererAuslegungsbeispiele.EinbezugvonNormen,VorschriftenundEmpfehlungenderFachverbände.Nutzung
von Arbeitsmethoden und Hilfsmitteln (PC-Programme) zur effizientenDurchführungvonProjekten.SemesterarbeiteninFormvon
ProjektenundanspruchsvollenÜbungen.
19
Fachrichtung Heizung
Feuerungstechnik
20 Lektionen
Fachrichtung Klima
Lektionenübersicht Fachrichtung Klima
DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche
820Lektionenumfassen.
4.
Sem.
5.
Sem.
6.
Sem.
7.
Sem.
TechnischeThermodynamik
20
20
20
20
20
100
TechnischeStrömungslehre
20
20
20
20
20
100
Thermodynamik/Hydromechanik
30
30
30
90
Regeltechnik
40
60
100
PraktikumRegeltechnik
30
15
45
–GrundlagenderRaumlufttechnik
80
80
–LuftströmungenimRaum
40
40
–EnergietechnikundWRG
40
40
–SystemederRaumlufttechnik
20
60
80
20
20
–Akustik
20
40
60
Kältetechnik
40
40
80
201)
202)
403)
203)
100
Fächer
8.
Total
Sem. Lektionen
Laborübungenzu
AnlagenundSysteme
–Sicherheit,Hygiene,Umweltschutz
AnwendungenundÜbungen
Total
200
210
230
200
95
935
1) Luftströmung im Raum, 2) Grundlagen der Energietechnik WRG,
3) Systeme der Raumlufttechnik
Abdem4.SemestersinddieWochenlektionenreduziert.Dafürist
proSemestereineobligatorischeSemesterarbeitabzugeben.
20
Technische
Thermodynamik
100 Lektionen
GrundbegriffedertechnischenThermodynamik(Systeme,Zustandsgrössen, thermische Zustandsgleichung, Normzustand, Wärme
undEnergie,AggregatsformundPhasen,VerhaltenderStoffebei
Temperaturänderungen)beherrschen.UmsetzungderTheorieanhandpraxisbezogenerBeispiele.ThermodynamischeProzesseund
ZustandsänderungenderidealenGasebeschreiben.Gasmischung
undGasdampfgemischeerläuternundpraxisbezogeneBeispiele
durchführen.
Theorie der Wärmeübertragung, der Wärmetauscher und deren
Teillastverhaltenverstehen.GrundlagenderBauphysikbeschreibenunddieKenntnissepraxisbezogenanwenden.Diewichtigsten
Kreisprozesseerklären.
Technische
Hydromechanik
100 Lektionen
GrundbegriffederHydrostatiknennenundanBeispielenanwenden.
DieBernoulli-GleichungbeschreibenundaufProblemederKlimatechnikübertragen.DruckverlustundDruckverlaufinWasser-und
Luftleitungenberechnenundgraphischdarstellen.
AufgabenimZusammenhangmithydraulischenSchaltungenvon
Widerständen,VentilatorenundPumpenlösen.
BegriffderKavitation,FolgeninHaustechnikanlagenundVerhinderungsmassnahmen kennen. Die elementare Ventilatoren- und
Pumpentheoriekennen.
Laborübungen zu
Thermodynamik
und Hydromechanik
90 Lektionen
Die Grundlagen der Messtechnik kennen und die Kenntnisse
praxisbezogen anwenden. Bedienung von Bau- und Anlageteilen.EinMesskonzepterstellenundMessungenineinemLaborfür
Wärme-undStrömungstechnikdurchführen.ErstelleneinesLaborberichtesmitMessfehlerabschätzung.Feldmessungenplanenund
durchführen.
21
Fachrichtung Klima
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
Fachrichtung Klima
Regeltechnik
100 Lektionen
GrundbegriffederRegeltechnik(Regulierungen,Steuerungen,RegelstreckenundihrzeitlichesVerhalten,Reglerbauarten)nennenund
ihrVerhaltenerläutern.Reglerparametereinstellenundoptimieren.
StabilitätsgrenzendesRegelkreiseserklären.DenEinsatzbereich
verschiedenerFühlerundMesssensorenbeschreibensowieden
richtigen Messort (Einbauort) bestimmen. Stellglieder auslegen.
Die verschiedenen hydraulischen Grundschaltungen aufzeigen
undderenVerhalteninallenLastbereichenerklären.Regel-und
Steuereinrichtungen im Zusammenhang mit der Lüftungs- und
Klimatechnikkonzipieren.Funktions-undAnlagenbeschreibungen
erstellen.GrundzügederGebäudeautomationstechniknennenund
Datenpunktauszügeerstellen.
Praktikum
Regeltechnik
45 Lektionen
PraktischeArbeitenmitRegel-undSteuergerätenausführen.Die
theoretischenKenntnissemitpraktischenBeispielenvertiefen.Eine
komplexeAnlagebesichtigenundaufderAnlage-undManagementebenederGebäudeautomationstechnikeineDemonstration
verfolgen.
Anlagen und Systeme
Grundlagen der
Raumlufttechnik
80 Lektionen
22
DieverschiedenenMethodenderLuftmengenermittlungundderen
Anwendungerläutern.BegriffeindiesemZusammenhangerklären
undinterpretieren(Pettenkoferzahl,WirksamkeiteinerRLT-Anlage,
Luftaustausch-Wirkungsgrad,Lüftungswirksamkeit).
MeteorologischeDatenbeurteilen,auswertenundmitderKlimatechnik in Beziehung bringen. Heiz- und Kühllastberechnungen
mitIDEA-xpanstellen.BegriffeimZusammenhangmitdemthermischenVerhalteneinesRaumesoderGebäudesnennen.
GrundlagenderPhysiologieundderHygienedarlegenunddenEinflussderverschiedenenFaktorenaufdasRaumklimabeurteilen.
Grundlagen der Raumluftströmung beschreiben (Verdrängungsströmung, Mischlüftung, Kurzschlussströmung, Coanda-Effekt,
Archimedeszahl,isothermeundnichtisothermeLuftstrahlen).Die
verschiedenen Arten von Luftauslässen nennen, deren FunktionbeschreibenunddenEinsatzbereichbestimmen.Luftauslässe
dimensionieren.
Energietechnik
und WRG
40 Lektionen
VerstehenderGrundzügeeinerEnergieoptimierungundBeurteilungdesEnergieverbraucheseinerRLT-AnlageimZusammenhang
mitdemGesamtenergiebedarfeinesGebäudes.
KenntnisderverschiedenenWRG-Systeme,ihresVerhaltensund
Einsatzbereichs. Unterscheiden zwischen dem JahresnutzungsgradunddemWirkungsgradimAuslegungszustand.
Systeme der
Raumlufttechnik
80 Lektionen
AllgemeineBegriffederRL-Techniknennenunddieseklassifizieren.
GängigeLüftungsanlagensystemeplanenundberechnen.Bauteile
auslegenundderenFunktionenundEinsatzbereichebeschreiben.
Verschiedene Klimasysteme unterscheiden, deren Aufbau und
Funktionenbeschreiben.GebräuchlicheSystemedimensionieren
sowie deren Einsatzbereich erklären. Einschlägige gesetzliche
VorschriftensowieNormenundEmpfehlungenderFachverbände
nennenunderläutern.
Sicherheit, Hygiene
und Umweltschutz
20 Lektionen
Anforderungen des Umweltschutzes an die Fortluft von industriellenundgewerblichenAnlagendarlegen.Vorschriftenüberden
Fortluftaustritt nennen und eine Berechnung der Austrittshöhe
durchführen. Messberichte und Veröffentlichungen in diesem
Bereichinterpretierenundbeurteilen.VerfahrenzurEmissionsminderungaufzeigen.Schadstoffbilanzenerstellen.DieAuswirkung
derKältemittelaufdieUmwelterklärenundAlternativenevaluieren.
KenntnisderVorschriftenderAbfallentsorgungundderFolgenunsachgemässerEntsorgungimHinblickaufdieUmwelt.Einflüsseder
LuftschadstoffeaufdieRaumlufthygiene,aufdieArbeitssicherheit
undaufdenBrandschutzbeurteilen.
23
Fachrichtung Klima
Luftströmung
im Raum
40 Lektionen
Fachrichtung Klima
24
Akustik
60 Lektionen
GrundlagendertechnischenAkustiknennenundindieAnlagenplanungumsetzen.GesetzlicheAuflagenundVorschriftennennen
underläutern.SchallmessungbeieinerRLT-Anlagedurchführen
undauswerten.VorschlägefürSanierungsmassnahmenbeiSchallbelästigung durch eine RLT-Anlage ausarbeiten. Auslegung von
Luftschalldämpfern durchführen. Grundlagen der KörperschalldämmungnennenundSchwingungsdämm-Elementefüreinfache
Lagerungenbestimmen.
Kältetechnik
80 Lektionen
DieWirkungsweiseeinerKältemaschine/Wärmepumpeunddie
hauptsächlichen Bauelemente beschreiben. Kenntnis der verschiedenenVerfahrenderKälteerzeugung.DenKreisprozesseiner
Kaltdampfanlage im log-p-h-Diagramm darstellen und einfache
Beispielelösen.DieKältemittelundderenEinflussaufdenKreisprozesskennen.Rückkühleinrichtungenbeschreibenundauslegen.
DieverschiedenenVerdichterbauartenbeschreibenundihrenEinsatzbereicherläutern(Arten,Schaltungen,Leistungsregulierung,
Teillastverhalten).UnterschiedezwischentechnischemSpeicher
und Energiespeicher beschreiben. Verfahren zur Luftkühlung
ohneKältemaschinenerklärenundineineRLT-Anlageeinbinden.
WRGbeiKälteanlagen.HydraulischeSchaltungenentwerfenund
auslegen.
Anwendungen und
Übungen
100 Lektionen
Vertiefung der theoretischen Grundlagen durch Übungen und
anhandumfangreichererAuslegungsbeispiele.EinbezugvonNormen,VorschriftenundEmpfehlungenderFachverbände.
NutzungvonArbeitsmethodenundHilfsmitteln(PC-Programme)zur
effizientenDurchführungvonProjekten.SemesterarbeiteninForm
vonProjektenundanspruchsvollenÜbungen.
DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche
820Lektionenumfassen.
4.
Sem.
5.
Sem.
6.
Sem.
7.
Sem.
20
20
20
20
80
WasserundHydraulik
20
20
20
20
80
Gas-undWärmelehre
20
20
20
20
80
Kalkulation
60
60
Sanitärtechnik
70
70
70
70
40
320
Projektieren
50
50
50
50
20
220
30
30
30
90
210
210
210
Fächer
Steuerungs-undRegeltechnik
Labor
Total
200
8.
Total
Sem. Lektionen
100
930
25
Fachrichtung Sanitär
Lektionenübersicht Fachrichtung Sanitär
Fachrichtung Sanitär
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
Steuerungs- und
Regeltechnik
80 Lektionen
DieGrundbegriffederRegeltechniknennen,Unterschiedzwischen
RegelungundSteuerungerläutern.DiewichtigstenBauelemente
derelektromechanischen,elektronischenundpneumatischenGerätebeschreiben.DieGrundformenderStellorganeaufzeigenund
dasRegelverhaltenwichtigerAnlageteileerklären.Steuerungen
undRegulierungenauslegenundberechnen.
Wasser und Hydraulik
80 Lektionen
Anspruchsvolle berufsbezogene Probleme aus dem Gebiet der
technischenStrömungslehre(z.B.Auftrieb,Druck,Rohrströmung,
PumpenundNetzkennlinien)analysierenundselbständiglösen.
Gas- und Wärmelehre
80 Lektionen
DieGesetzmässigkeitenindertechnischenThermodynamik(z.B.
Wärmemenge,Wärmeausdehnung,Energie,Wärmefluss,Gasgesetze)erläuternunddieKenntnisseanhandanspruchsvollerBeispieleumsetzen.DieGrundzügederVerbrennungslehredarlegen.
Kalkulation
60 Lektionen
DieKostenelemente(z.B.Gemeinkosten,Soziallasten,Risikound
Gewinn)unddieTarifstrukturen(z.B.Akkordpreis,Nettopreis,Regiepreis)beschreibenunddietheoretischenKenntnissemitpraktischenBeispielenvertiefen.DiewichtigstenSIA-NormenimZusammenhangmitderKalkulationerläutern.
Sanitärtechnik
320 Lektionen
DieverschiedenenAnlagenundSystemeunddieentsprechenden
Normen,VorschriftenundGesetzeindenBereichenWasser,Abwasser,GasundEnergie(inkl.WirtschaftlichkeitundÖkologie)erklärenunddieKenntnisseanhandvonBeispielenumsetzen.Dieverschiedenen Spezialanlagen wie Schwimmbäder, Solaranlagen,
WärmepumpenundGrossküchenusw.aufzeigenundauslegen.Die
grundlegendenWerkstoffeigenschaftencharakterisierenunddie
unterMitberücksichtigungderArbeitssicherheitzutreffendeMaterialwahldefinieren.
26
PlanenundBerechnendersanitärenInstallationenfürverschiedeneBauobjekte(Wohnungsbau,Industrie,Gewerbeundöffentliche
Bauten)unterBerücksichtigungderNormen,Vorschriften,Gesetze,
Energie-,Ökologie-undWirtschaftlichkeitsüberlegungen.
Fabrikationszeichnungen(X-Z-Mass)erstellen.
Labor
90 Lektionen
PraktischeUmsetzungvonAufgabenausderSanitärtechnik,insbesonderedertechnischenStrömungslehreundderThermodynamik.
ArbeitenmitRegel-undSteuergerätenausführen;dasSteuer-,bzw.
dasRegelverhaltendereinzelnenGeräteunddesganzenSystems
überprüfen.
27
Fachrichtung Sanitär
Projektieren
220 Lektionen
Fachrichtung Innenarchitektur
Lektionenübersicht Fachrichtung
Innenarchitektur
DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche
820Lektionenumfassen,sowieallenfallsdenBau-Grundkurs.
4.
Sem.
5.
Sem.
6.
Sem.
7.
Sem.
–FreieDarstellung
40
20
60
–GestaltenundSinne
20
40
20
80
–KunstgeschichteundBaustile
40
40
20
20
20
60
40
40
–Farben-undFormenlehre3
40
40
–Modellbau
20
20
40
–Baukonstruktion2
20
20
40
–Gebäudetechnik
20
20
20
20
20
20
–Projektplanung/Ausführung
20
20
20
60
–Kosten/Termine
20
20
Baumaterialkunde2
40
40
–Projekt-Arbeit
60
60
60
180
–Vernetzung
40
20
120
180
220
140
120
940
Fächer
8.
Total
Sem. Lektionen
GestaltenundDarstellen
–Grafik
–Perspektive
Bautechnik
–Ergonomie
–Fach-Physik/Chemie
Organisation
ProjektundVernetzung
Total
28
240
220
Gestalten und Darstellen
Freie Darstellung
60 Lektionen
Zwei-unddreidimensionaleObjektebetrachtenundausfreierHand
inZeichnungoderFarbbilddarstellen.
Gestalten und Sinne
80 Lektionen
Die eigenen Sinneswahrnehmungen in den Gestaltungsprozess
miteinbeziehen.
Kunstgeschichte
und Baustile
40 Lektionen
GrundzügederKunstgeschichtenennenundBezügezurStilkunde
herstellen.KenntnisderStilkundemitSchwergewichtvonBau-und
Möbelteilen.
Grafik
60 Lektionen
GrafischeGrundregelnfürFormen,Schriften,FarbenundProportionenerkennenunderläuternundanwenden.
Farben- und
Formenlehre 3
40 Lektionen
AdditiveundsubtraktiveFarbenlehre,Kontraste,Harmonienund
diegängigstenBaufarbsystemekennenunderläutern.Formenlehre
ausNaturundeigenerErfahrungverstehenundumsetzen.
Perspektive
40 Lektionen
DiekonstruiertenPerspektivenverstehenundunterscheiden.TechnikenfürperspektivischeDarstellungenvertiefenundinverschiedenevisuelleWirkungenumsetzen.
29
Fachrichtung Innenarchitektur
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
Fachrichtung Innenarchitektur
Modellbau
40 Lektionen
Modellbaumaterialien und Verarbeitungstechniken nennen und
einsetzen,aussagekräftigeModelleentwickeln.Dreidimensionales
Skizzieren mit bürotypischen Materialien üben und im Entwurfsprozessmiteinbeziehen.
Bautechnik
Baukonstruktion 2
20 Lektionen
BeispielevonKonstruktionenausderganzenBaugeschichtesammeln.DiesegezieltindieeigenePlanungeinbeziehen.EineSammlungalsNachschlagewerkaufbauen.
Baukonstruktion 3
20 Lektionen
BaukonstruktioneninderArchitektur-undDesigngeschichteanalysieren.EineDokumentationmitfremdenundeigenenAnalysenzu
ausgewähltenObjektenaufbauen.
Haustechnik 2
20 Lektionen
Klima-,Elektro-,Sanitär-undHeizungsinstallationenbeschreiben.
Ergonomie
20 Lektionen
Ergonomische Lösungen erarbeiten, bewerten und aufzeichnen
anhandgegebenerSituationenfürMenschen,Geräte,Möbelund
Bauteile.
Fach-Physik / Chemie
20 Lektionen
DiebauphysikalischenGesetzeüberWärme,Luftfeuchtigkeit,DampfdiffusionundSchallerklärenunddieGefahrenbeurteilen.ChemischeReaktionenundAbläufeimBauwesenerklären,ökologische
KonsequenzennennenundanhandvonBeispielenumsetzen.
Organisation
Projektplanung /
Ausführung
60 Lektionen
30
DasOrganisieren,RealisierenundÜberwachenderBauvorhaben
erläutern.Bauführung,BauleitungundBauabnahmeunterBerücksichtigungderSIA-Normen,SUVA-undBaupolizeivorschriftenerklären.
BauleistungennachBaukostenplan(BKP)nennen.Kostenschätzung
und Devisieren nach Normpositionenkatalog (NPK), KostenkontrolleundBaubuchhaltungerklären.TerminplanungmitNetzplantechnikundDiagrammdarstellung,Terminkontrollenwährendder
Ausführungbeschreiben.
Baumaterialkunde 2
40 Lektionen
DieBaumaterialienerkennen,ihreVerwendungenundspeziellen
Eigenschaften erklären, dabei die spezifischen Anforderungen
hinsichtlichVorschriften,Verarbeitung,BauphysikundBauchemie
berücksichtigen. Aktuelle Materialien als Sammlung zusammenstellenundpräsentieren.
Projekt und Vernetzung
Projektarbeit
180 Lektionen
Projekteplanenundpräsentieren,dieDarstellungsmethodenvertiefenundbeurteilen.IndenverschiedenenPlanungsphasendie
Gesetze,Normen,VorschriftenberücksichtigenundÖkologie-und
Wirtschaftlichkeitsüberlegungeneinbeziehen.
Vernetzung
180 Lektionen
DieLerninhalteausdenBereichenGestaltung,Konstruktion,Materialwahl,BauphysikundÖkologieverknüpfen.
31
Fachrichtung Innenarchitektur
Kosten / Termine
20 Lektionen
Ausbildungskosten
Ausbildungskosten
DasSchulgeldfürdieTechnikerschuleistimkantonalenKursgeldreglementfestgelegt.ZurZeit(StandAugust2011)kosteteineSemesterwochenstunde140Franken.DieerstenbeidenSemesterim
Grundstudiumumfassenje280Lektionen.EinSemesterdauert20
Wochen, also werden pro Woche 14 Stunden beziehungsweise
Lektionenerteilt.SomitbeträgtdasSchulgeldfürdieerstenbeidenSemesterimGrundstudium1’960Franken(14mal140Franken).
DiePreisefürdieübrigenSemestersindentsprechendtiefer.Bei
durchschnittlich1’750LektionenfürdenganzenStudiengangbeläuftsichdasgesamteSchulgeldauf12‘250Franken.
DieKostenfürdenBau-Grundkurs(TSInnenarchitektur)belaufen
sichaufinsgesamt2'800Franken.DerKursdauertzweiSemester
zudurchschnittlich10LektionenproWoche.
DiePreisegeltenfürStudentinnenundStudentenmitWohnsitzin
einemKanton,derdieinterregionaleFachschulvereinbarungund
dasRegionaleSchulabkommenOstschweizunterzeichnethat.Das
trifftfürfastalleDeutschschweizerKantonezu.NähereAuskünfte
erteiltdasSekretariat.
Preisänderungenbleibenvorbehalten.
32
Öffnungszeiten
Trägerschaft
der Schule
Abteilungsleitung
Sekretariat
Fachvorstand
Administratives
Adresse, Telefon und
Anschrift der Schule
BaugewerblicheBerufsschuleZürich
AbteilungMontageundAusbau
Reishauerstrasse2
Postfach
8090Zürich
Telefon0444469888
Fax0444469839
MontagbisFreitag:08.00bis11.30Uhr
13.30bis17.00Uhr
TrägerderTechnikerschuleistderKantonZürich.
AusführendeistdieBaugewerblicheBerufsschuleZürich,
AbteilungMontageundAusbau.
AlfredGilg,Prorektor
HeinerBräm,Stellvertreter
AngelaZundel,Büro232,Telefondirekt0444469841
•
FachrichtungenHeizung,Klima
RenéSchulthess,E-Mail«r.schulthess@buero349.ch»
•
FachrichtungSanitär
UrsMeyer,Telefon0444469888
•
FachrichtungInnenarchitektur
MartinEgli,Telefondirekt0523550030
•
NDSEnergiekonzepteinderGebäudetechnik
Dr.ChristianLeuenberger,Telefon0433052401
33
Administratives
Prüfungskommission
Anmeldung
Anmeldetermine
•
Präsident:UrbanVecellio,
RektorderBaugewerblichenBerufsschuleZürich
•
Prüfungsleiter:AlfredGilg,
LeiterderAbteilungMontageundAusbau
BitteverlangenSiedieAnmeldeformulareimSekretariatbei
AngelaZundel,Büro232
Telefondirekt0444469841
angela.zundel@bbz-ma.bid.zh.ch
•
•
FürdasHerbstsemester:MitteJuni
FürdasFrühjahrssemester:EndeDezember
BittebeachtenSiediepubliziertenAnmeldetermine.
NachdemAnmeldeschlusseingehendeAnmeldungenkönnennur
berücksichtigtwerden,wennnochAusbildungsplätzefreisind.
Studentenkarte
ZuBeginndesStudiumswirdeineLegitimationskarteabgegeben.
DieseistbeiAbbruchdesStudiumsdemSekretariatzurückzugeben.
Kursgeldadministration
WennIhreAnmeldungdieerforderlichenVoraussetzungenerfüllt,
erhaltenSiezusammenmiteinemEinzahlungsscheineineBestätigung. Der in der Bestätigung angegebene Zahlungstermin ist
unbedingteinzuhalten.DieSchuledarfsäumigeZahlervomUnterrichtsbesuchausschliessen.
BeiAbmeldungvorKursbeginnwirdIhneneinBetragvonFr.100.–
(Bearbeitungsgebühr)inRechnunggestellt.NachKursbeginnwird
grundsätzlichkeinSchulgeldzurückerstattet.ÜberAusnahmenentscheidetdieSchulleitung.
BeiUnterrichtsausfall(offizielleFeiertage,KrankheitderLehrkraft,
Schuleinstellung wegen Lehrabschlussprüfungen usw.) besteht
keinAnspruchaufRückerstattungdesKursgeldes.
34
Das Frühjahrssemester beginnt jeweils nach Mitte Februar
( DIN-Woche8)unddasHerbstsemesternachMitteAugust(DINWoche34).DieTechnikerschulefängtmitdemFrühjahrssemester
an.
Ferien, Feiertage
Sportferien
Frühjahrsferien
Sommerferien
Herbstferien
Weihnachtsferien
DIN-Wochen6und7
DIN-Wochen17und18
DIN-Wochen29bis33
DIN-Wochen41und42
DIN-Wochen52und1
2Wochen
2Wochen
5Wochen
2Wochen
2Wochen
Abweichungensindmöglich.
DieFeiertageundSchuleinstellungensindindenStundenplänen
aufgeführt.
Promotion
Auf Ende jedes Semesters wird der Ausbildungsstand der Kursteilnehmer von den Klassenlehrern mit Noten qualifiziert. Die
BewertungderLeistungenerfolgtnachdenfürdieBerufsschule
geltendenBestimmungenüberdenobligatorischenUnterricht.
DiePromotionsbedingungensindaufSeite39dieserBroschüre,im
Promotionsreglement§5bis§8,aufgeführt.
Klassenlehrer
DamitdenStudentenwährendihrerAusbildungimmereineBezugspersonderSchulezurVerfügungsteht,istjederKlasseeinKlassenlehrerzugeteilt.Studenten,diewährendihrerAusbildungszeiteine
AuskunftoderBeratungwünschen,könnensichauchandenzuständigenFachvorstandwenden.
Stundenpläne
DieStundenplänegeltenjeweilsfüreinSemester.
Unterrichtszeiten
und Lektionsdauer
DieUnterrichtszeitensindimStundenplanvermerkt.
EineLektiondauert45Minuten.
35
Administratives
Semesterbeginn
Administratives
Dispensationen /
Absenzenwesen
EssindalleFächerzubesuchen.DispensationenvomBesucheinzelnerFächerkönnennurinaussergewöhnlichenFällenundauf
Gesuchhinerteiltwerden.ÜberDispensationenentscheidetdie
Prüfungskommission.
GesucheumVerschiebungdesMilitärdienstesrichtenSiebittean
diezuständigeMilitärstelle.WennSieIhrentsprechendesSchreibenmitdemVermerk«DieSchulebestätigtdenSachverhaltund
unterstütztdasGesuch»ergänzen,erhaltenSiedieBestätigungder
SchuleinnertkürzesterFrist.
DieLehrkräfteführeneineAbsenzenkontrolle.MündlicheEntschuldigungoderAbmeldunggenügt.
Adressänderungen
BittemeldenSieWohnorts-undStellenwechselumgehendmündlich oder schriftlich dem Sekretariat (Telefonnummer nicht vergessen).
Öffnungszeiten der
«Cafeteria Reishauer»
DasPersonalder«CafeteriaReishauer»istabendsbis17.30Uhr
anwesend(amFreitagnurbis16.00Uhr);amSamstagVormittag
von8.00Uhrbis11.30Uhr.KaffeemaschineundGetränkeautomat
stehenauchausserhalbderÖffnungszeitenzurVerfügung.
Parkplätze
Informationen
und Auskünfte
36
Parkplätzesindleiderkeineverfügbar.
WeitereInformationenerhaltenSieimSekretariatbeiAngelaZundel,
Büro232,odertelefonischunterNummer0444469841.
Reglement
Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär,
Innenarchitektur
Reglement über Aufnahme und Promotion
(vom1.August2011)
I. Aufnahme
§1
1aIndieKursezurVorbereitungaufdieDiplomprüfungenfürTechni-
ker HF der Fachrichtung Heizung, Klima, Sanitär können nur
Teilnehmeraufgenommenwerden,dieübereineneidgenössischen
Fähigkeitsausweis(Lehrabschlussprüfung)alsHeizungs-,Lüftungs-
oder Sanitärplaner verfügen. Über Ausnahmen entscheidet die
Schulleitung.
1bEbenfalls aufgenommen werden Handwerker mit eidgenössischemFähigeitszeugnisderFachrichtungenHeizung,Klima,Sanitär,
sofern sie sich über eine mindestens zweijährige praktische Planungserfahrungausweisenkönnen.
1cVoraussetzungfürdenStudienbeginnisteineBerufspraxisvon
mindestenseinemJahrinjenerFachrichtung,inwelcherdieDiplomprüfungabgelegtwerdensoll.FürBerufsleutemitAbschlussimeinschlägigenBerufgiltderLehrabschlussalsNachweisdererforderlichenBerufspraxis.
2 In die Kurse zur Vorbereitung auf die Diplomprüfungen für In-
nenarchitekturkönnennurTeilnehmeraufgenommenwerden,die
übereineneidgenössischenFähigkeitsausweis(Lehrabschlussprüfung)alsBau-,Hochbau-,Innenausbau-,Metallbau-oderStahlbau-,
RaumplanungszeichneroderGeomatiker,Metallbaukonstrukteur,
Innendekorateur,oderSchreinerverfügen.
Teilnehmer,dienichtübereineidgenössischesFähigkeitszeugnis
als Bau-, Hochbau- oder Innenausbauzeichner verfügen,haben
den«Bau-Grundkurs»erfolgreichabzuschliessen.Jene,diediesen
zeitgleichmitderGrundstufeTSabsolvieren,werdenprovisorisch
indieGrundstufeaufgenommen.
37
Reglement
3 FürAusländergeltendieentsprechendenausländischenAusweise.
4 ÜberAusnahmenentscheidetdieSchulleitung.DieZulassung
vonTeilnehmernrichtetsichnachEignung,Platzverhältnissenund
Klassenbeständen.DieSchulleitungkanneineAufnahmeprüfung
durchführen.EsbestehtkeinAnspruchaufAufnahme.
§2
EsmüssenalleFächereinesKursesbesuchtwerden.ÜberAusnahmenentscheidetdieSchulleitung.
1
2 Erfolgreiche Absolventen einer Berufsmatur sind von Besuch
und Prüfung in den Fächern Deutsch, Betriebswirtschaftslehre,
RechnungswesenundRechtslehredispensiert.
§3
DieTeilnehmerhabendenKursinderRegelmitdemerstenSemesterzubeginnen.
§4
IngenieureFH/HTLundTechnikerHF/TSandererFachrichtungen
derGebäudetechnikkönnenprüfungsfreiinsvierteSemesterder
KursezurVorbereitungaufdieDiplomprüfungenfürHeizungstechniker,KlimatechnikerundSanitärtechnikerundGebäudeautomatikeraufgenommenwerden.
1
2 ArchitektenFH/HTLkönnenprüfungsfreiinsvierteSemesterder
KursezurVorbereitungaufdieDiplomprüfungenfürInnenarchitekten
aufgenommenwerden;IngenieureFH/HTLundTechnikerHF/TS
andererFachrichtungenhabeneineNachprüfungindengestalterischenFächernzubestehen.
3 NachdemviertenSemestersindgrundsätzlichkeineNeueintritte
mehrmöglich.
4 ÜberAusnahmenbeidenerforderlichenDiplomenundNeuein-
trittenachdemviertenSemesterentscheidetdieSchulleitung.
38
§5
AufEndejedesSemesterswirdderAusbildungsstandderKursteilnehmervondenDozentenmitNotenqualifiziert.DieBewertungder
LeistungenerfolgtnachdenfürdieBerufsschulegeltendenBestimmungenüberdenobligatorischenUnterricht.
§6
DiePromotionerfolgt,wennderDurchschnittallerNotendenWert
von 4,0 nicht unterschreitet und bei allen ungenügenden Noten
zusammendieUnterschreitungdesWertesvon4,0nichtmehrals
insgesamt1,5Punktebeträgt.
§7
WereinSemesternichtbestandenhat,wirdprovisorischindas
nächsthöhereaufgenommen.
1
2 ProvisorischePromotioninszweiteoderinsachteSemesterist
ausgeschlossen.EbensoistdieprovisorischePromotioninzwei
aufeinanderfolgendenSemesternnichtmöglich.
3 WerdieVordiplomprüfungnichtbesteht,hatdasdritteSemester
zuwiederholen,sofernerdortdiePromotionsbedingungennicht
erfüllthat.
§8
ErfüllteinTeilnehmerimerstenoderimsiebtenSemesterdiePromotionsbedingungennicht,sohaterdasSemesterzuwiederholen.
1
2 ErfüllteinTeilnehmerinzweiaufeinanderfolgendenSemestern
diePromotionsbedingungennicht,sohaterdasletztederbeiden
Semesterzuwiederholen.DasselbeSemesterkannnurzweimal
wiederholtwerden.
3 ErlaubenesdieKlassenbestände,sokönnenHospitantenindie
Kurse aufgenommen werden. Der Ausbildungsstand von Hospitantenwirdnichtgeprüft;siewerdenzurDiplomprüfungnichtzugelassen.
39
Reglement
II. Promotion
Reglement
III. Schlussbestimmungen
§9
Wervordem1.August2011seineStudienbegonnenundnochnicht
abgeschlossenhat,promoviertnachdenBestimmungendesReglementsvom1.Januar2008.
§ 10
DiesesReglementtrittam1.August2011inKraft.Esersetztjenes
vom1.Januar2008.
40
Reglement
Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär,
Innenarchitektur
Reglement über die Diplomprüfungen
(vom1.August2011)
I. Allgemeine
Bestimmungen
§ 1 Gesetzliche Grundlagen
GestütztaufArtikel58desBundesgesetzesüberdieBerufsbildung
vom19.April1978führtdieBaugewerblicheBerufsschuleZürich
dieDiplomprüfungenderTechnikerHFfürHeizungstechnik,Klimatechnik,SanitärtechnikundGebäudeautomationsowieInnenarchitekturdurch.
§ 2 Zweck der Diplomprüfung
DerKandidatderFachrichtungenHeizung,Klima,Sanitärund
GebäudeautomationhatdurchdieDiplomprüfungdenNachweis
zuerbringen,dasserüberdietechnischenundbetriebswirtschaftlichenKenntnisseundFähigkeitenverfügt,welchefürdiePlanung
undBerechnungvonHeizungs-,Klima-undSanitäranlagensowie
imBereichderGebäudeautomationnötigsind,unddasserinder
Lageist,dieineinemBetriebderHeizungs-,Klima-,Sanitärtechnik
bzw.GebäudeautomationanfallendenAufgabenzulösen.
1
2 Der Kandidat der Fachrichtung Innenarchitektur hat durch
dieDiplomprüfungdenNachweiszuerbringen,dasserüberdie
g estalterischen,technischenundbetriebswirtschaftlichenKenntnisseundFähigkeitenverfügt,welchefürdiePlanungundAusführungvonAusbautenallerArtnötigsind,unddasserinderLageist,
dieineinemPlanungsbüroderInnenausbau-Brancheanfallenden
Aufgabenzulösen.
41
Reglement
II. Organisation
und Prüfungsorgane
§ 3 Zeitpunkt und Form der Prüfungen
DieDiplomprüfungumfassteineVor-undeineSchlussprüfung.
2 Form,InhaltundZeitpunktderVor-undSchlussprüfungenwerden
ineinemAnhangzudiesemReglementgeregelt.
1
§ 4 Prüfungskommission
DiePrüfungskommissionbestehtaus14Mitgliedern.DieAmtsdauerbeträgtvierJahre.
1
2 DiePrüfungskommissionsetztsichwiefolgtzusammen:
a 4Vertreterdersuissetec,
b 1VertreterdesSchweizerischenVereinsdesGas-undWasser-
faches,
c 1VertreterderVereinigungSchweizerischerHeizungs-und
Klimatechniker,
d 1VertreterdesVerbandesSchweizerischerSchreinermeister
undMöbelfabrikanten,
e 1VertreterderSWKI,
f
1VertretereinerhöherenFachschulemitvergleichbarenBildungsgängen,
g 3VertreterderLehrerschaft(Fachvorstände),
h 1VertreterderLeitungderAbteilungMontageundAusbau.
i DerRektorgehörtderPrüfungskommissionvonAmteswegenan.
3 DievondenVerbändenundderSchulevorgeschlagenenKom-
missionsmitgliederwerdenvonderAufsichtskommissiongewählt.
4 PräsidentderPrüfungskommissionistderRektor.Prüfungsleiter
istderVertreterderLeitungderAbteilungMontageundAusbau.Im
übrigenkonstituiertsichdiePrüfungskommissionselbst.
§ 5 Aufgaben
DiePrüfungskommissionistverantwortlichfürdenordnungsgemässenAblaufderDiplomprüfung.
1
2 Ihrobliegeninsbesondere:
a dasFestlegenderPrüfungstermine,
b
42
derEntscheidüberdieDispensationvondenPrüfungenimSinne
von§11,
Reglement
c dieGenehmigungderPrüfungsaufgabenunddesPrüfungs-
programms,
d dieWahlderPrüfungsexpertenundderChefexperten,
e derEntscheidüberdasBestehenderVor-undderSchluss-
prüfungnachAnhörenderExperten,
dieErteilungdesDiploms,
g dasBehandelnvonEinsprachenundBeschwerden.
f
3 DiePrüfungskommissionbildetfürdenEntscheidüberdasFest-
legen der Prüfungstermine, Dispensationen von den Prüfungen,
enehmigung der Prüfungsaufgaben und des PrüfungsprogramG
mes,dasBestehenderTeilprüfungensowieEinsprachenjeweils
einenAusschuss,welcherausdemPräsidenten,demPrüfungsleiter
sowiedenzuständigenChefexpertenundFachvorständenbesteht.
§ 6 Sitzungen
DerPräsidentbietetdiePrüfungskommissionoderdenzuständigen Ausschuss zu den Sitzungen auf, so oft es die Geschäfte
erfordernoderwenneinDrittelderMitgliedereineSitzungverlangt.
1
2
Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist. Der jeweilige Ausschuss ist
beschlussfähig,wennalleMitgliederanwesendsind.BeiStimmengleichheitstehtdemPräsidentenderStichentscheidzu.IndringendenFällensindEntscheideaufdemKorrespondenzwegzulässig.
3
Die Entschädigungen werden gemäss §42 der Berufsbildungsverordnung vom 16. Dezember 1987 durch die Volkswirtschaftsdirektionfestgesetzt.
§ 7 Prüfungsleiter
DemPrüfungsleiterobliegeninsbesonderefolgendeAufgaben:
a Er stellt anhand der Prüfungsmeldungen das Kandidatenverzeichnisauf.
b ErarbeitetdasPrüfungsprogrammaus.
c ErwirktbeiderBeschaffungderPrüfungsaufgabenmit.
d ErüberprüftdieerteiltenNotenundermitteltdasSchlussergebnis
zuhandenderPrüfungskommission.
e ErbesorgtdiestatistischeAuswertungderPrüfungsergebnisse.
43
Reglement
§ 8 Chefexperten
DiePrüfungskommissionwähltfüreinzelneFachgebieteChefexpertenmitfolgendenFunktionen:
a KontrollederordnungsgemässenDurchführungderPrüfungen
indenzugeteiltenFächern,
b ÜberwachungderLeistungsbewertung.
1
2 Chefexperten,dienichtMitgliederderPrüfungskommissionsind,
nehmenaufEinladungandenSitzungenmitberatenderStimmeteil.
§ 9 Experten
AlsPrüfungsexpertensinderfahreneFachleuteeinzusetzen.Sie
müssenmindestensdasBildungsniveauaufweisen,dasanderPrüfungimentsprechendenFachverlangtwird.
1
2 BeiderWahlderExpertensinddieFachverbände,dieArbeitge-
berunddieArbeitnehmersowiedieBerufsschuleangemessenzu
berücksichtigen.
§ 10 Geschäftsführung
DieGeschäftsführungwirdvonderSchulebesorgt.Sieerstattet
derAufsichtskommission,demMittelschul-undBerufsbildungsamt
unddenbeteiligtenVerbändenüberdiedurchgeführtenPrüfungen
Bericht.
III. Dispensationen
von den Prüfungen
IV. Durchführung
der Prüfungen
§ 11 Dispensationsbestimmungen
Über allfällige Dispensation von einzelnen Prüfungsfächern bei
AbsolventenvonIngenieur-,Techniker-undanderenSchulenentscheidetdiePrüfungskommission.
§ 12 Vor- und Schlussprüfung
DauerundZeitpunktderVor-undderSchlussprüfungwerdenin
einemAnhangzudiesemReglementfestgeschrieben.
1
2 FürdieausserhalbderSchulezuerstellendeDiplomarbeitstehen
demKandidaten10WochenzurVerfügung.DienotwendigenUnterlagenwerdenimLaufedessiebtenSemestersabgegeben.
44
2 DiemündlichenPrüfungenwerdeninderRegelvonderLehrkraft
undvoneinemExpertenabgenommen.
3 DieChefexpertenüberwachendieschriftlichenundmündlichen
Prüfungenstichprobenweise.
§ 14 Hilfsmittel
DiezulässigenHilfsmittelwerdendenKandidatenvordenPrüfungenbekanntgegeben.
§ 15 Prüfungsaufgaben
DieschriftlichenundmündlichenPrüfungsaufgabensowiedie
detailliertenAufgabenundPlanunterlagenderDiplomarbeitwerdeninderRegelvondenLehrkräftenaufgestelltunddenzuständigenChefexpertenunterbreitet.
1
2 Die Chefexperten orientieren den zuständigen Ausschuss der
PrüfungskommissionspätestenseinenMonatvorderPrüfungüber
dievorgesehenenPrüfungsaufgaben.DerAusschusskannÄnderungenvornehmen.
3 DieBewertungderschriftlichenDiplomarbeitenerfolgtdurch
dieAufgabensteller.DieErgebnissewerdendenzuständigenChefexpertenunterbreitet.
§ 16 Zutritt zu den Prüfungen
ZutrittzudenPrüfungenhabennurdiemitderDurchführungbeauftragtenExperten,dieMitgliederderPrüfungskommission,die
VertreterderAufsichtsbehördesowiePersonen,dieimBesitzeiner
BewilligungderPrüfungskommissionsind.
45
Reglement
§ 13 Abnahme
DieAbnahmederschriftlichenPrüfungenundderenBeurteilung
erfolgtdurchdieLehrkräfte.DieAusführungderschriftlichenArbeitenistzuüberwachen.
1
Reglement
V. Prüfungsfächer
§ 17 Vorprüfung
DieVorprüfungerfolgtindenimAnhangangeführtenFächernin
schriftlicherFormnachAbschlussdesdrittenSemesters.Einzelne
FächerkönnengemässAnhangvorhergeprüftwerden.
§ 18 Schlussprüfung
Die Schlussprüfung erfolgt in Teilprüfungen. Fächer, Form, GewichtungundZeitpunktderSchlussprüfungsindimAnhangfestgelegt.
1
2 Die Angaben über die Dauer der mündlichen Prüfungen sind
Richtwerte.
VI. Notengebung
§ 19 Notenwerte
DieLeistungenwerdeninallenFächernmitNotenvon6bis1bewertet.6istdiebeste,1dieschlechtesteNote.
1
2 4undhöhereNotenbezeichnengenügendeLeistungen;Noten
unter4bezeichnenungenügendeLeistungen.
3 AnderealshalbeZwischennotensindnichtzulässig.
4 SoweitnachAnhangmündlichundschriftlichgeprüftwird,wird
für jede Prüfungsart eine Positionsnote erteilt. Deren arithmetischesMittelergibtdieFachnote.
5 DiePrüfungskommissionkannfüreinzelneTeilbereiche(Fächer-
gruppen)einesPrüfungsfachesPositionsnotenvorsehen.Siekann
dabeifürErrechnungderFachnotebzw.derPositionsnotegemäss
Abs.4eineGewichtungfestlegen,dievomarithmetischenMittel
abweicht.
6 DasarithmetischeMittelallerZeugnisnoteneinesFachesergibt
dieErfahrungsnote.
7 ImAnhangwerdendieFächerbezeichnet,beidenendieErfah-
rungsnoteberücksichtigtwird.BeiderBerechnungderSchluss46
8 NotenmittelgemässAbs.4,5und6werdenaufeineDezimalstelle
gerundet.
VII. Prüfungsergebnis
§ 20 Vorprüfung
DieVorprüfunggiltalsbestanden,wenn:
a derDurchschnittderFachnotendenWertvon4,0nichtunterschreitet,
b undbeiallenungenügendenNotenzusammendieUnterschreitungdesWertesvon4,0nichtmehralsinsgesamt1,5Punkte
beträgt.
1
2 IndasvierteSemesterkannnuraufgenommenwerden,werdie
Vorprüfungbestandenhat.
3 DasErgebniswirdineinemZeugnisfestgehalten.
§ 21 Schlussprüfung
DieSchlussprüfungindenFachrichtungenHeizung,Klima,GebäudeautomationundInnenarchitekturgiltalsbestanden,wenndieFach-
notendenin§20Abs.1gestelltenBedingungenentsprechenunddie
DiplomarbeitinderBewertungmindestensdieNote4,0erhält.
1
2 DieSchlussprüfunginderFachrichtungSanitärgiltalsbestan-
den,wenndieFachnotendenin§20Abs.1gestelltenBedingungen
entsprechenunddieDiplomarbeitsowiederDurchschnittderNotendesFachesBerufskenntnisseinderBewertungmindestensdie
Note4,0erhalten.
3 DasErgebniswirdineinemZeugnisfestgehalten.
47
Reglement
noteeinesPrüfungsfacheswirddieErfahrungsnotezueinemDrittel
unddieNotederVor-sowiederSchlussprüfungzuzweiDritteln
gezählt.
Reglement
§ 22 Diplom
DererfolgreicheKandidaterhälteinDiplom,dasihnberechtigt,
denTiteldipl.TechnikerHFHeizung,dipl.TechnikerHFKlima,dipl.
TechnikerHFSanitär,dipl.TechnikerHFGebäudeautomation,dipl.
TechnikerHFInnenarchitekturzuführen.
1
2 DasDiplomwirdvomBildungsdirektordesKantonsZürichsowie
vomRektorunterzeichnet.
§ 23 Prüfungsarbeiten
DerKandidatkannEinblickinseinePrüfungsarbeitennehmen.Die
Diplomarbeitwirdihmausgehändigt.
§ 24 Wiederholung
WerdieVor-oderdieSchlussprüfungnichtbestandenhat,kann
jedePrüfunghöchstenszweimalwiederholen.
1
2 BeidererstenWiederholungwirdderKandidatvonjenenFächern
dispensiert,indenenerdieNote4,0odermehrerreichthat.Beider
zweitenWiederholungwerdenkeinezusätzlichenDispensationen
ausgesprochen.
3 WenneinKandidatmitärztlichemZeugnisbelegt,dasserdie
begonneneVor-oderSchlussprüfungausmedizinischenGründen
nichtweiterführenkann,sozähltdieangefangeneundabgebrochenePrüfungnicht.
§ 25 Verstösse gegen die Prüfungsordnung
VerwendetderKandidatunerlaubteHilfsmitteloderverstösstergegendiePrüfungsordnung,soistseinePrüfungzuunterbrechen.Die
PrüfungskommissionuntersuchtunverzüglichdenVorfall.Erweist
sichdieAnzeigealsbegründet,sotrifftsiewahlweisefolgende
Massnahmen:
a DiePrüfungwirdfürungültigerklärtundmussimbetreffenden
Fachwiederholtwerden.
b DiePrüfungwirdfürungültigerklärtundmussgesamthaftwiederholtwerden.
48
§ 26 Einsprachen
GegenEntscheidederPrüfungskommissionkannEinspracheerhobenwerden.
1
2 EinsprachensindschriftlichandenPräsidentenderPrüfungs-
kommissionzurichten.SiemüsseneinenAntragundeineBegründungenthalten.DerangefochteneEntscheidistbeizulegen.
3 Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage, von der Zustellung des
Entscheidesangerechnet.
IX. Schlussbestimmung
§ 27 Übergangsbestimmungen
Nach einer Unterbrechung des Studiums bestimmt die SchulleitungdiezuprüfendenFächer,diePrüfungstermineunddieNotenbedingungen, wenn in der Zwischenzeit eine Änderung des
Prüfungsreglementeswirksamgewordenist.
§ 28 Inkrafttreten
DiesesReglementtrittam1.August2011inKraft.Esersetztjenes
vom1.Januar2008.
49
Reglement
VIII. Rechtspflege
Anhang
Prüfungsfächer
Vordiplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Zeitpunkt
Erfahrungsnote
aus dem Fach /
den Fächern
Ende 3. Sem.
Mathematik
schriftlich
2Stunden
ja
Physik
schriftlich
1Stunde
ja
Chemie
schriftlich
1Stunde
ja
Deutsch,Rechtslehre
schriftlich
2Stunden
ja
Rechnungswesen
schriftlich
2Stunden
ja
Informatik
schriftlich
2Stunden
Informationslehre
Betriebswirtschaftslehre,
ja
nichtgeprüftesFach
ja
Festigkeitslehre
schriftlich
ja
Baukonstruktionslehre
nichtgeprüftesFach
ja
50
1Stunde
Anhang
Vordiplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Innenarchitektur
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Zeitpunkt
Erfahrungsnote
aus dem Fach /
den Fächern
Ende 2. Sem.
Mathematik
schriftlich
1Stunde
ja
Physik
schriftlich
1Stunde
ja
Chemie
schriftlich
1Stunde
ja
Elektrotechnik
schriftlich
1Stunde
ja
Beleuchtungstechnik
schriftlich
½Stunde
ja
Festigkeitslehre
schriftlich
1Stunde
ja
Ende 3. Sem.
Deutsch,Rechtslehre
schriftlich
2Stunden
ja
Rechnungswesen
schriftlich
2Stunden
ja
Informationslehre
nichtgeprüftesFach
ja
Informatik
schriftlich
2Stunden
ja
Zeichnen
schriftlich
3Stunden
ja
Farben-undFormenlehre
schriftlich
2Stunden
ja
Darstellungsmethoden
schriftlich
2Stunden
ja
Betriebswirtschaftslehre,
51
Anhang
Diplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Fachrichtung Heizung
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Schlussprüfung 1. Teil
Zeitpunkt
Erfahrungsnote
aus dem Fach /
den Fächern
Anfangs 6. Sem.
Fächergruppe
–Grundlagen
Heizungstechnik
schriftlich
2Stunden
ja
–Solartechnik
schriftlich
½Stunde
ja
schriftlich
1Stunde
ja
–NutzungderBiomasse schriftlich
½Stunde
ja
–Luftreinhaltungund
Umweltschutz
Schlussprüfung 2. Teil
Ende 8. Sem.
Fächergruppe
–Wärmepumpen/
Kältetechnik
schriftlich
2Stunden
ja
–Industrieheizsysteme
schriftlich
1Stunde
ja
–Feuerungstechnik
schriftlich
½Stunde
ja
–Akustik
schriftlich
½Stunde
ja
Techn.Thermodynamik
schriftlich
2Stunden
ja
Techn.Hydromechanik
schriftlich
2Stunden
ja
Regeltechnik
schriftlich
2½Stunden
ja
Diplomarbeit
schriftlich
ca.200Stunden
nein
Projektpräsentation
mündlich
1Stunde
nein
Diplomarbeit
52
Prüfungsfächer
Anhang
Diplom
Technikerschule Fachrichtung Klima
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Schlussprüfung 1. Teil
Zeitpunkt
Erfahrungsnote
aus dem Fach /
den Fächern
Anfangs 6. Sem.
Fächergruppe
–GrundlagenRLTechnik schriftlich
1½Stunden
ja
schriftlich
1Stunde
ja
schriftlich
½Stunde
ja
schriftlich
1Stunde
ja
–Luftströmungen
imRaum
–Sicherheit,Hygiene
undUmweltschutz
–Energietechnik
undWRG
Schlussprüfung 2. Teil
Ende 8. Sem.
Fächergruppe
–Kältetechnik
schriftlich
2Stunden
ja
–SystemederRLTechnik schriftlich
1½Stunden
ja
–Akustik
schriftlich
½Stunde
ja
Techn.Thermodynamik
schriftlich
2Stunden
ja
Techn.Hydromechanik
schriftlich
2Stunden
ja
Regeltechnik
schriftlich
2½Stunden
ja
Diplomarbeit
schriftlich
ca.200Stunden
nein
Projektpräsentation
mündlich
1Stunde
nein
Diplomarbeit
53
Anhang
Diplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Fachrichtung Sanitär
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Schlussprüfung 1. Teil
Zeitpunkt
Erfahrungsnote
aus dem Fach /
den Fächern
Ende 4. Sem.
Kaltwasserversorgung
schriftlich
1½Stunden
ja
Kalkulation
schriftlich
1½Stunden
ja
ja
ja
ja
Schlussprüfung 2. Teil
Warmwasserversorgung
Ende 5. Sem.
schriftlich
1½Stunden
Schlussprüfung 3. Teil
Gasversorgung
Ende 6. Sem.
schriftlich
1½Stunden
Schlussprüfung 4. Teil
Abwassertechnik
Ende 7. Sem.
schriftlich
1½Stunden
Schlussprüfung 5. Teil
Sanitärtechnik
Ende 8. Sem.
mündlich
1Stunde
nein
–Hydromechanik
schriftlich
1½Stunden
ja
–Gas-undWärmelehre
schriftlich
1½Stunden
ja
–Wasserversorgung
mündlich
1Stunde
nein
–Gasversorgung
mündlich
1Stunde
nein
Diplomarbeit
schriftlich
ca.200Stunden
nein
Projektpräsentation
mündlich
1Stunde
nein
Berufskenntnisse
Diplomarbeit
54
Prüfungsfächer
Anhang
Diplom
Technikerschule Fachrichtung Innenarchitektur
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Zeitpunkt
Erfahrungsnote
aus dem Fach /
den Fächern
Kunstgeschichte
undBaustile
nichtgeprüftesFach
ja
FreieDarstellung
nichtgeprüftesFach
ja
Modellbau
nichtgeprüftesFach
Schlussprüfung 1. Teil
ja
Ende 5. Sem.
Perspektive
schriftlich
1Stunde
ja
Baumaterialien2
schriftlich
1Stunde
ja
Bautechnik
schriftlich
2½Stunden
ja
Schlussprüfung 2. Teil
Ende 7. Sem.
GestaltenundDarstellen
schriftlich
3Stunden
ja
Organisation
schriftlich
2½Stunden
ja
Schlussprüfung 3. Teil
Ende 8. Sem.
Vernetzung
schriftlich
5Stunden
ja
Diplomarbeit
schriftlich
ca.200Stunden
nein
KolloquiumDiplomarbeit
mündlich
½Stunde
nein
55
Impressum
Herausgeber:
BaugewerblicheBerufsschuleZürich,
AbteilungMontageundAusbau
Grafik:EvaMazákVisualsSGD,Zürich
Fotos:MarkusWeber,Zürich
1.Auflage:September1996
2.Auflage:November1998
3.Auflage:Dezember1999
4.Auflage:Dezember2001
5.Auflage:November2002
6.(überarbeitete)Auflage,November2005
7.(überarbeitete)Auflage,Februar2008
8.(überarbeiteteAuflage),August2011
56
Lageplan
Orell Füssli Kartographie AG, Zürich
Adresse
Bewilligung der Geomatik + Vermessung Stadt Zürich vom 1. 1. 2011
Baugewerbliche­Berufsschule­Zürich
Abteilung Montage und Ausbau
Reishauerstrasse­2
Postfach,­8090­Zürich
www.bbz.zh.ch
Telefon­044­446­98­88
Fax­044­446­98­39
Öffentlicher Verkehr
Öffnungszeiten
Tram­4 ­/­13­(Museum­für­Gestaltung)­
Trolleybus­32­(Limmatplatz)
­­
Montag­bis­Freitag
8.00­bis­11.30­Uhr­
13.30­bis­17.00­Uhr
(Während­der­Schul­ferien­
sind­Ab­weichungen­möglich)
Lageplan
Schulhaus­Reishauer
Baugewerbliche­Berufsschule­Zürich
Abteilung Montage und Ausbau
www.bbz.zh.ch