Technikerschule - Baugewerbliche Berufsschule Zürich
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Technikerschule - Baugewerbliche Berufsschule Zürich
Technikerschule Heizung · Klima · Sanitär Innenarchitektur Eine Höhere Fachschule für Technik BaugewerblicheBerufsschuleZürich Abteilung Montage und Ausbau Studienführer Technikerschule Heizung · Klima · Sanitär Innenarchitektur Eine höhere Fachschule für Technik Baugewerbliche Berufsschule Zürich Abteilung Montage und Ausbau Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir uns im Broschürentext auf die männliche Form beschränkt. Die weibliche Form ist jedoch immer mit gemeint. Inhalt • DieTechnikerschuleder BaugewerblichenBerufsschuleZürich 2 Das Studium • • • • • • • Ausbildungsübersicht Aufnahmebedingungen Ausbildungsdauer Studienbeginn AufbauundVerlaufderAusbildung VorprüfungundSchlussprüfung Diplomfeier 3 3 4 4 4 5 5 Grundstufe • • • • • LektionenübersichtHeizung,Klima,Sanitär LektionenübersichtInnenarchitektur DieLernzielefüralleFachrichtungen DieLernzielefürdieFachrichtungenHeizung,Klima,Sanitär DieLernzielefürdieFachrichtungInnenarchitektur Einleitung 6 7 8 10 12 Fachrichtung Heizung • Lektionenübersicht • DieLernzieleindeneinzelnenFächern 15 16 Fachrichtung Klima • Lektionenübersicht • DieLernzieleindeneinzelnenFächern 20 21 Fachrichtung Sanitär • Lektionenübersicht • DieLernzieleindeneinzelnenFächern 25 26 Fachrichtung Innenarchitektur • Lektionenübersicht • DieLernzieleindeneinzelnenFächern 28 29 Ausbildungskosten 32 Administratives 33 • ReglementüberAufnahmeundPromotion • ReglementüberdieDiplomprüfungen 37 41 • Prüfungsfächer • Lageplan 50 Reglement Anhang 1 Einleitung Die Technikerschule HF der Baugewerblichen Berufsschule Zürich DieBaugewerblicheBerufsschuleZürichvermitteltfürrunddreissigBerufedesBaugewerbesdieGrundausbildung.Inzahlreichen FachbereichendesBauhaupt-undBaunebengewerbesbietetdie Schule Weiterbildungsmöglichkeiten an. Seit 1980 führt sie die TechnikerschuleHeizung/Klima,welche1990durchdieFachrichtung Sanitär und 2000 durch die Fachrichtung Innenarchitektur ergänztwurde. ErfahreneLehrkräfteerteilennachbewährtenMethodentheoretisch fundierten und praxisbezogenen Unterricht. Regelmässige LeistungskontrollenundkostenloseStudienberatungerhöhenund sicherndieErfolgschancenindenAusbildungsgängen. Nebst den für eine Schule selbstverständlichen Einrichtungen verfügtdieAbteilungMontageundAusbauübereinLaborhausfür MessversucheundDemonstrationen.Ebensostehenzeitgemässe ComputeranlagenfürdenUnterrichtzurVerfügung.Gearbeitetwird mitpersönlichemtransportablemPC. DerUnterrichtfindetfastausschliesslichimSchulhausReishauer statt.DasGebäude,eineumgebauteehemaligeWerkzeugmaschinenfabrik,liegtnurfünfGehminutenvomZürcherHauptbahnhof entfernt. Die Baugewerbliche Berufsschule Zürich ist berechtigt, ihren Studentinnen und Studenten nach bestandener Diplomprüfung dengesetzlichgeschütztenTitel«dipl.TechnikerinHF»bzw.«dipl. TechnikerHF»zuverleihen.DieSchuleverfügtüberdienotwendige AnerkennungdurchdasBundesamtfürBerufsbildungundTechnologie(BBT). WirwünschendenInteressentinnenundInteressentenMutzurEntscheidung,dieanforderungsreicheAusbildungzurTechnikerin/zum Technikerzubeginnen,unddenStudentinnenundStudentendie stetsnotwendigeKraftundAusdauer,dasBegonnenezuvollenden. 2 Das Studium Das Studium Ausbildungsübersicht NDS inVorbereitung Nachdiplomstudium Fachrichtung Heizung 4,5Semester Fachrichtung Klima 4,5Semester Fachrichtung Sanitär 4,5Semester Fachrichtung Innenarchitektur 4,5Semester Grundstufe 3Semester Aufnahmebedingungen IndieTechnikerschulekannaufgenommenwerden,wereineeinschlägigeAusbildungabsolvierthatundüberdasentsprechende Fähigkeitszeugnis verfügt. Im Promotionsreglement, §1 (siehe Seite37dieserBroschüre),sinddieBerufegenannt.Wohlkanndie SchulleitungAusnahmenzulassen,dochmachenwireherselten vondieserMöglichkeitGebrauch,dadieberuflichenGrundkenntnisseanderTechnikerschulenichtmehrunterrichtetwerden. FürdenEintrittindas1.SemesterverlangenwirelementareVorkenntnisse in Arithmetik und Planimetrie. In der Arithmetik sind diesdieRechenoperationender1.und2.Stufe,inderGeometrie dieBerechnungvonWinkelnundDreiecken(ohneTrigonometrie). ImBereichInformatikwerdenGrundkenntnisseinderTextverarbeitungundderTabellenkalkulationempfohlen. Ab Anfang des 2. Semesters setzen wir den PC im Unterricht als Werkzeug ein, zu Beginn in den Fächern Informationslehre, 3 Das Studium Deutsch,RechtundBetriebswirtschaftslehre.DieGerätekönnen auchinweiterenFächerneingesetztwerden.Spätersindsiebei ProjektierungsübungensowiebeimErstellenvonLaborberichten undSemesterarbeitenunentbehrlich.DieStudentenhabenZugriff zumschuleigenenNetz.GearbeitetwirdmitLaptops,diedurchdie Studentenbeschafftwerdenmüssen.WirinformierenimLaufedes 1.SemestersüberdieAnforderungen,dieeinsolchesGeräterfüllen muss,undempfehlen,mitderAnschaffungbisdahinzuzuwarten. DieAusbildunganderTechnikerschuleerfolgtberufsbegleitend. Das bedeutet, die Studentinnen und Studenten müssen bei AufnahmederStudienundwährendderganzenAusbildungszeitauch tatsächlichinihremBeruftätigsein.ErwünschtistdieTätigkeitin einemaufPlanungausgerichtetenUnternehmen.ArbeitsverhältnisseimVerkaufoderinähnlichenBereichen,selbstindereinschlägigenBranche,genügennicht. DieTechnikerschulebietetauchNachdiplomstudienan.DasSekretariatgibtAuskunftüberdasaktuelleAngebot. Ausbildungsdauer Grundstufe:3Semester Fachausbildung:4,5Semester Studienbeginn DasersteSemesterbeginntnachdenSportferien,inderachten WochedesKalenderjahres. Aufbau und Verlauf der Ausbildung DieAufnahmeindasersteSemesterderTechnikerschuleerfolgt, wenndieAufnahmebedingungengegebensind.ImerstenSemester müssendieimPromotionsreglementgestecktenZieleerreichtwerden. DasStudiumstellthoheAnforderungenandieStudentinnenund Studenten.BesondershochsindsiewährenddesGrundstudiums, in welchem pro Woche vierzehn Unterrichtslektionen besucht werden müssen. Erfahrungsgemäss sind solide mathematische VorkenntnissevonVorteil.DeshalbbietetdieSchulenachBedarf Zusatzunterrichtin«Mathematik»an.WeitereAuskünfteerteiltdas Sekretariat. 4 Vorprüfung und Schlussprüfung NachdreiSemesternisteineVorprüfungzubestehen. DieSchlussprüfungwirdnach7,5Semesternabgelegt.DieFächer unddieDauerderPrüfungensindimAnhangzumPrüfungsreglementaufgezählt(sieheSeiten50bis55dieserBroschüre). Diplomfeier EtwazehnTagenachdenletztenPrüfungenfindetdieDiplomierung dererfolgreichenStudentinnenundStudentenstatt.Infeierlichem RahmenwirddenKandidatinnenundKandidatenihrDiplomüberreicht. 5 Das Studium DerUnterrichtmussgrundsätzlichbesuchtwerden.Sosindauch militärisch bedingte Abwesenheiten und Auslandaufenthalte zu vermeiden,fallssichdasStudiumnichtverlängernsoll.DispensationenvomBesucheinzelnerFächerundschliesslichDispensation vonderPrüfungsindinbegründetenFällenmöglich.DieschriftlichenGesuche–siemüssenderPrüfungskommissionunterbreitet werden–sindandieSchulleitungzurichten(sieheauchSeite44). Grundstufe Lektionenübersicht Grundstufe für die Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär 1. Sem. 2. Sem. Informationslehre 40 40 20 100 DeutscheSprache,Recht 40 40 40 120 (inkl.Kalkulationsgrundlagen) 40 40 40 120 Mathematik 60 40 40 140 Physik 20 20 40 80 Chemie 40 20 20 80 Festigkeitslehre 20 20 20 60 Baukonstruktionslehre 20 20 40 Total 280 280 Fächer 3. Total Sem. Lektionen Betriebswirtschaftslehre,Rechnungswesen 6 260 820 Grundstufe Lektionenübersicht Bau-Grundkurs und Grundstufe für die Fachrichtung Innenarchitektur Fächer Bau-Grundkurs 1. BGK. 2. BGK. Baukonstruktion 100 100 200 Baumaterialkunde1 30 30 60 Bauorganisation 20 20 40 Bauphysik1 20 20 CADPlanzeichnen 40 40 80 Total 210 190 Fächer Grundstufe 1. Sem. 2. Sem. Informationslehre 40 40 40 20 60 40 40 40 120 (inkl.Kalkulationsgrundlagen) 40 40 40 120 Mathematik 60 40 100 Physik 20 20 40 Chemie 40 40 Elektrotechnik2 20 20 Beleuchtungstechnik 20 20 Festigkeitslehre 20 20 Zeichnen 20 20 80 120 Farben-undFormenlehre1+2 40 60 100 Darstellungsmethoden 20 20 260 820 Informatik DeutscheSprache,Recht Total Lektionen 400 3. Total Sem. Lektionen Betriebswirtschaftslehre,Rechnungswesen Total 280 280 7 Grundstufe Die Lernziele für alle Fachrichtungen Deutsche Sprache / Recht 120 Lektionen Deutsche Sprache Geschäftsbriefe,BerichteundProjektbeschreibungenstilistisch undgrammatikalischeinwandfreisowieformalrichtigverfassen undbeurteilen.PersönlicheLernmethodenundArbeitstechniken füreigenaktives,fächerübergreifendesLernenanwenden.SitzungenundVerhandlungenvorbereitenundleiten. Recht FüreinfacheFällevertretbareLösungenfinden.Inanspruchsvollen SituationendengeeignetenEinsatzfachkompetenterUnterstützung beurteilen.Rechtsordnung,RechtsquellenundRechtsgrundsätze kennen.Vertragslehre:RechteundPflichtenderVertragsparteien beiKauf-,Miet-,Arbeits-,undWerkverträgenkennen.Rechteund PflichtenderGesellschafterbeidenverschiedenenRechtsformen der Unternehmungen unterscheiden können. Die gesetzlichen ErfordernissederWertpapierenennen.DieBetreibungsartenund Betreibungsverfahrenkennen.DieSozial-undPrivatversicherungsmöglichkeitenkennen.Risiko-undHaftungsfragenbeurteilen. Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen (inkl. Kalkulationsgrundlagen) 120 Lektionen 8 Betriebswirtschaftslehre Diesozialen,ökologischen,technologischenundökonomischen Beziehungen der Unternehmung zur Umwelt verstehen. Umfassende Kenntnisse der Grundsätze und Instrumente der Unternehmungsgründung und Unternehmungsführung. Kennziffern, Rechnungswesen und Kalkulation FüreineigenesUnternehmeneinBuchhaltungssystemeinrichten, dieVorgängeeinesGeschäftsjahreserfassenundeinenJahresabschlussmitSchlussbilanzundErfolgsrechnungerstellen.MitKennzahlendiefinanzielleLagebeurteilen.DieberufsspezifischenKalkulationsgrundlageneinesPlanungsbürosverstehen.Vergleiche mitUnternehmenderBrancheanstellen.DierechtlichenGrundlagenfürdieBuchführungspraxiskennenundinterpretieren. 9 Grundstufe Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten beurteilen. Unternehmungspolitische Massnahmen in den folgenden Gebieten formulieren und beurteilen: Human Resources, Kommunikation, Organisation,Finanzierung,Investition,Einkauf,Produktion,Marketing. Grundstufe Die Lernziele für die Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär Informationslehre 100 Lektionen 1.Semester:Informationenbeschaffen,analysierenundverarbeiten. Arbeits-undLerntechnikmethodenkennenlernen.GelernteStrategienanwendenkönnen. 2.Semester:EffizienterUmgangmitTextverarbeitungs-,Tabellenkalkulations-undDatenbankprogrammen.UmsetzungbeiberufsspezifischenAnwendungen. 3.Semester:DasindenbeidenerstenSemesternGelernteineiner Semesterarbeitumsetzen,wobeiauchdasFachDeutscheSprache miteinbezogenwird. Mathematik 140 Lektionen Arithmetik Rechenoperationender1.,2.und3.StufeimreellenZahlenbereich beherrschen,denBegriffderkomplexenZahlverstehenunddamit rechnenkönnen.GrundkenntnisseüberarithmetischeundgeometrischeFolgenundReihen. Funktionslehre, Algebra VerschiedenartigeFunktioneninterpretieren.VerschiedenealgebraischeundtranszendenteFunktionenmitdenentsprechenden Gleichungenbeschreibenundzeichnen.KenntnisseüberdiegrafischenVerläufederwichtigstenFunktionen.DasGelernteinden FächernGeometrieundPhysikübenundanwenden. Physik 80 Lektionen 10 GrundzügederMechanikderfestenKörperkennenunddieVerbindungzurTechnikherstellen(physikalischeGrössenundEinheiten, Kinematik,Dynamik,GrundlagenderReibung).BeitechnischenAnlagendienaturgesetzmässigenphysikalischenZusammenhänge verstehen.DieBegriffeArbeit,Energie,LeistungundWirkungsgrad kennenundanBeispielenanwenden. AufbauderStoffekennenundmitderenEigenschafteninZusammenhang bringen. Chemische Messverfahren kennen und die Resultate interpretieren. Einfache chemische Reaktionsabläufe formulieren und berechnen (Stöchiometrie). Grundlagen der VerbrennungschemieundderBrennstoffe,Werk-undBaustoffe, derWasserchemieundderElektrochemie(Korrosionschemie)erläutern.EinschlägigeRichtlinienanwenden.Wassernachbehandlungs-VerfahrenkennenunddiegezielteNutzungaufzeigen. Elektrotechnik 80 Lektionen Grundzüge der Elektrizitätslehre und des Magnetismus (Elektrophysik)verstehen.DiewichtigstenelektrischenBauteileundihre Anwendung in der Haustechnik kennen. Grundkenntnisse der wichtigsten Vorschriften. Die Unfallverhütungsmassnahmen im ZusammenhangmitelektrischenAnlagenkennen.Grundbegriffe der Schaltungstechnik verstehen; die theoretischen Kenntnisse anhand praxisbezogener Beispiele vertiefen. Interpretieren von ElektroschemataderGebäudetechnik. Festigkeitslehre 60 Lektionen GrundbegriffederStatikstarrerKörper(KräftemitihrenWirkungslinien,Kräftezerlegungund-zusammensetzung,statischesMoment undMomentensatz,Gleichgewichtsbedingungen,Schwerpunktsermittlung als Grundlage der Festigkeitslehre) kennen und die Theorie anhand praktischer Beispiele umsetzen. Das Verhalten verformbarerfesterKörperunterdemEinflussvonäusserenKräftenverstehen(Beanspruchungsarten,Schnittmethode,Hook'sches Gesetz, Sicherheit). Tragverhalten von einfachen Bauteilen der GebäudetechnikundmöglicheBefestigungstechnikenkennen;an berufsbezogenenBeispielenprüfen. Baukonstruktionslehre 40 Lektionen BauteileundBaukonstruktionenimZusammenhangmitGebäudetechnikanlagenaufihreFunktionen,EignungundAnforderungen beurteilen. GesamtkreisläufeundUmweltverträglichkeitvonBautenundihren Werkstoffenerläutern.DieGrundsätzederintegralenPlanung(ZusammenarbeitalleraneinemBaubeteiligtenFachleute)darlegen. 11 Grundstufe Chemie 80 Lektionen Grundstufe Die Lernziele für die Fachrichtung Innenarchitektur Bau-Grundkurs Baukonstruktion 200 Lektionen Rohbau 1 und 2 (80 Lektionen) DieimHochbaugebräuchlichenBauteilenennenundderenKonstruktionbeschreiben.ZBaukonstruktiveZusammenhängeimRohbauverstehenundimSinnederBKP(Baukostenplanung)zuordnen. Haustechnik 1 (40 Lektionen) GebräuchlichehaustechnischeAnlagenbeschreiben. Elektrotechnik 1 (20 Lektionen) Grundzüge der Elektrizitätslehre und des Magnetismus (ElektroPhysik)nennen. Ausbau 1 und 2 (60 Lektionen) DieBauteile,DetailsundPlanungsgrundlagenfürdenInnenausbau imSinnederBKP(Baukostenplanung)nennenundzuordnen. Baumaterialkunde 1 60 Lektionen GrundlegendeBauwerkstoffe,RohmaterialienundHalbfabrikate benennen;KenntnisihrerEigenschaftenundEinsatzmöglichkeit. BaumaterialienbezüglichVerträglichkeitfürMenschundUmwelt beurteilen. Bauorganisation 40 Lektionen DiewichtigstenPhaseneinesBaublaufesnennenunddiefürdiese EntwicklungsabschnittegeltendenNormen,VorschriftenundGesetzeberücksichtigen. Bauphysik 1 20 Lektionen Grundbegriffe aus der Schall-, Feuchtigkeits- und Wärmelehre kennen.ZusammenhängezwischenFeuchtigkeitundTemperatur erklären.BauphysikalischeVorgängewieDampfdiffusionetc.erläutern.DieGrundsätzevonLuftschall-undKörperschalldämmung nennen. 12 GängigeNormenundMassstäbedesPlanzeichnens,imWesentlichenSIA-400,erläutern.DieGrundsätzederVermassungnennen. EinfacheBauplänemitHilfevonCADerarbeitenundbearbeiten. Grundstufe Informationslehre 40 Lektionen Informatik 60 Lektionen Mathematik 100 Lektionen ImInternet,inBibliothekenundindenMedienInformationenbeschaffen,analysieren,ordnenundstrukturieren.Flussdiagramme, TerminorganisationenundEntscheidungsanalysenerstellensowie Arbeitstechnikenbeurteilen. MiteinschlägigenProgrammenBild-undTextseitengestalten. Arithmetik Rechenoperationender1.,2.und3.StufeimreellenZahlenbereich beherrschen. Funktionslehre, Algebra: Verschiedenartige Funktioneninterpretieren.LineareFunktionenmitdenentsprechenden Gleichungenbeschreibenundzeichnen. Geometrie Kenntnisse der Planimetrie, Trigonometrie und Stereometrie; ZusammenhängeherstellenundanBeispielenanwenden. Physik 40 Lektionen GrundzügederMechanikderfestenKörperkennen(physikalische GrössenundEinheiten,Kinematik,Dynamik,Newton‘scheAxiome). Chemie 40 Lektionen AufbauderStoffekennenundmitderenEigenschafteninZusammenhang bringen. Einfache chemische Reaktionsabläufe formulierenundberechnen(Stöchiometrie). 13 Grundstufe CAD-Planzeichnen 80 Lektionen Grundstufe Elektrotechnik 2 20 Lektionen Weitere Elemente der Elektrizitätslehre nennen und einfache Installationen planen. Die Kenntnisse an berufsbezogenen Beispielenanwenden. Beleuchtungstechnik 20 Lektionen EinheitendesLichtesundderBeleuchtungkennenundverstehen. LampenundLeuchtenunterscheidenundbewertensowietechnischeundgestalterischeKriterienbeurteilenunddarausBeleuchtungsprojekteentwickeln. Festigkeitslehre 20 Lektionen GrundbegriffederStatikstarrerKörper(KräftemitihrenWirkungslinien,Kräftezerlegungund-zusammensetzung,statischesMoment undMomentensatz,Gleichgewichtsbedingungen,Schwerpunktsermittlung als Grundlage der Festigkeitslehre) kennen. Tragver- haltenvoneinfachenBauteilenkennen. Zeichnen 120 Lektionen Gedanken,Beobachtungen,AxometrienundFluchten,Körper,Strukturen, Texturen und Kontraste zeichnerisch umsetzen. Zeichen- materialienunterscheidenundentsprechendanwenden.TechnischeKonstruktionenmassstäblichdarstellen.Skizzieren. Farbenund Formenlehre 1 100 Lektionen Grundzüge und Geschichte der additiven und subtraktiven Farblehre nennen. Kontraste und Harmonien umschreiben. Baufarbsystemeerläutern.Räume,Flächen,KörperundKontrastesowie PropositionenundHarmonienanalysierenundkombinieren.Proportionslehre,Flächen-,Körper-undRaumstrukturenanalysieren. Darstellungsmethoden 20 Lektionen OberflächenanalysierenundmitgeeignetenDarstellungsmethodenwiedergeben. 14 DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche 820Lektionenumfassen. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. TechnischeThermodynamik 20 20 20 20 20 100 TechnischeStrömungslehre 20 40 20 20 20 120 Thermodynamik/Hydromechanik 30 30 30 90 Regeltechnik 40 40 40 120 45 45 Fächer 8. Total Sem. Lektionen Laborübungenzu PraktikumRegeltechnik AnlagenundSysteme –GrundlagenderHeizungstechnik undihreSysteme 80 20 100 –LuftreinhaltungundUmweltschutz 40 40 20 20 20 20 –Akustik 20 40 60 –Feuerungstechnik 20 20 Industrieheizsysteme 40 20 60 Wärmepumpen-/Kältetechnik 40 20 60 AnwendungenundÜbungen 201) 201) 202) 203) 80 –SystemezurNutzungderBiomasse –Solartechnik Total 200 190 210 210 125 935 1) Grundlagen HZ-Technik, 2) Wärmepumpen, 3) Kälte Abdem4.SemestersinddieWochenlektionenreduziert.Dafürist proSemestereineobligatorischeSemesterarbeitabzugeben. 15 Fachrichtung Heizung Lektionenübersicht Fachrichtung Heizung Fachrichtung Heizung Die Lernziele in den einzelnen Fächern 16 Technische Thermodynamik 100 Lektionen GrundbegriffedertechnischenThermodynamik(Systeme,Zustandsgrössen, thermische Zustandsgleichung, Normzustand, Wärme undEnergie,AggregatsformundPhasen,VerhaltenderStoffebei Temperaturänderungen)erklärenunddietheoretischenKenntnisse praxisbezogenanwenden.ThermodynamischeProzesseundZustandsänderungenderidealenGasebeschreiben.Gasmischung undGasdampfgemischeerläutern.UmsetzungderTheorieanhand praxisbezogenerBeispiele. Theorie der Wärmeübertragung, der Wärmetauscher und deren Teillastverhaltenaufzeigen.GrundlagenderBauphysikdarlegen und die Kenntnisse praxisbezogen anwenden. Die wichtigsten Kreisprozesseerklären. Technische Hydromechanik 120 Lektionen GrundbegriffederHydrostatiknennen;UmsetzungderTheorieanhandpraxisbezogenerBeispiele.DieBernoulli-Gleichungerläutern undaufProblemederHeizungstechnikübertragen.Druckverlust und Druckverlauf in Wasser- und Luftleitungen berechnen und grafischdarstellen.AufgabenimZusammenhangmithydraulischen SchaltungenvonWiderständen,VentilatorenundPumpenlösen. Begriff der Kavitation erklären, deren Folgen in HaustechnikanlagenbeschreibenundVerhinderungsmassnahmendarlegen.Die elementareVentilatoren-undPumpentheorieerläutern. GrundlagenderMesstechniknennenunddietheoretischenKenntnisseanhandpraktischerBeispielevertiefen.Bau-undAnlageteile bedienen. Ein Messkonzept erstellen und Messungen in einem Labor für Wärme- und Strömungstechnik durchführen. Einen LaborberichtmitMessfehlereinschätzungerstellen.Feldmessungenplanenunddurchführen. Regeltechnik 120 Lektionen GrundbegriffederRegeltechnikkennen(Regulierung,Steuerung, Regelstrecken und ihr zeitliches Verhalten, Reglerbauarten und ihrVerhalten,EinstellungundOptimierungvonReglerparametern, StabilitätsgrenzeneinesRegelkreises).DieverschiedenenFühler und Messsensoren beschreiben und ihren Einsatzbereich aufzeigen. AuslegenvonStellgliedern.UmfassendeKenntnissederverschiedenen hydraulischen Grundschaltungen und deren Verhalten in allenLastbereichen.KonzipierenvonRegel-undSteuereinrichtungenimZusammenhangmitderHydraulik.ErstellenvonFunktions- undAnlagenbeschreibungen.GrundzügederMSR-Technikkennen undDatenpunktauszügeerstellen. Praktikum Regeltechnik 45 Lektionen PraktischeArbeitenmitRegel-undSteuergerätenausführen.VertiefungderTheoriemitpraktischenBeispielen.Besichtigungeiner komplexenAnlageundDemonstrationanderzentralenLeittechnik. Anlagen und Systeme Grundlagen der Heizungstechnik und ihre Systeme 100 Lektionen DieallgemeinenGrundzügeeinerWarmwasserheizungbeschreiben (Bauteile,Druckverhältnisse,Sicherheitsbestimmungen,Wärmedehnung,Expansion).UmsetzungderTheorieanhandpraxisbezogener Beispiele.DieverschiedenenMöglichkeitenderWärmeerzeugung nennen, ihre Funktionsweise erklären; deren Einsatzbereich und Dimensionierung beurteilen. Sämtliche Einflussgrössen bei der PlanungeinerHeizungsanlageberücksichtigen.Energieversorgung, Kesselauswahl,Kesselschaltungen,Speicher,Pumpenschaltungen, Betriebstemperaturen,LüftungundbaulicheMassnahmenderHeizzentralesystematischaufeinanderabstimmen.Diehydraulischenund 17 Fachrichtung Heizung Laborübungen zu Thermodynamik und Hydromechanik 90 Lektionen Fachrichtung Heizung thermischenArtenderWärmeregulierungerklärenundanwenden. DiegebräuchlichenWärmeverteilsystemebeschreiben,planenund berechnen(Zweirohr-,Flächen-,Luftheizungen).DenWarmwasserbedarfineinemGebäudeberechnen.DieWassersysteme(Heizung undKühlung)vonRTL-Anlagenbeschreiben,planenundberechnen. DiewichtigstenSIA-NormenmittelsgeeigneterSoftwareanwenden. DieBetriebskostenwärmetechnischerAnlagenberechnen(Energie-, Kapital-,undUnterhaltskosten). Luftreinhaltung und Umweltschutz 40 Lektionen DieAuswahlvonEnergieträgernundHeizsystemenanhandökologischerÜberlegungentreffen.Kenntnisderlufthygienischenund energetischenVorschriftenbeiHeizungsanlagen(inkl.Typenprüfvorschriften),stationärenVerbrennungsmotorenundGasturbinen undderenMinderungsverfahren.InterpretationvonMessberichtenundVeröffentlichungenindiesemBereich.ErstellenvonSchadstoffbilanzen(auchCO2).EinsatzvongeeignetenMessverfahren. Dimensionieren von Kaminen. Bewilligungsverfahren erläutern. KenntnisseimZusammenhangmitAbfallentsorgung(Vorschriften, Möglichkeiten,Umweltbelastung). Systeme zur Nutzung der Biomasse 20 Lektionen NutzungderBiomassewieHolz,Biogasaufzeigen;Wirkungsweise erklären.KenntnissedernotwendigenPlanungsgrundlagen.PlanungundDimensionierungeinereinfachenAnlage. Solartechnik 20 Lektionen Meteorologische Daten beurteilen, auswerten und mit der HeizungstechnikinBeziehungbringen. WirkungsweisevonFlachkollektorenerklären.EineeinfacheSolaranlagemitHilfederMeteodatenundtechnischenUnterlagenauslegen.KollektorenvergleichenundeineoptimaleAuswahltreffen. EnergiebilanzbeiderSolarenergienutzungerstellen. Akustik 60 Lektionen GrundlagendertechnischenAkustikkennenundinderAnlagenplanung umsetzen. Schallausbreitung im Freien und in Räumen messen.KenntnisdergesetzlichenAuflagenundVorschriften.EinsatzeinesSchallmessgerätesundAuswertungeinerSchallmessung. Schall-undVibrationsdämpfungsmassnahmenerläutern. 18 GrundlagenderBrennstoffkunde(vonderLagerstättebiszumfertigenEndprodukt)nennen.VerbrennungsablaufinklusiveallerBeeinflussungsparameter erklären. Verbrennungsprodukte in allen Variationenberechnen. Industrieheizsysteme 60 Lektionen Wärmeträgermedien,SicherheitsvorschriftenundAnlagekomponentenvonIndustrieheizungennennen;UmsetzunganhandpraxisbezogenerBeispiele.EinfacheHW-undDampfsystemeplanen,berechnenunderklären.EineDampfverteilungdimensionieren.WerkstoffebeschreibenundihrenEinsatzbereichinderHeizungstechnik beurteilen. Wärmepumpen- / Kältetechnik 60 Lektionen DieWirkungsweiseeinerWärmepumpeunddiehauptsächlichen Bauelementeerläutern.DenKreisprozesseinerKaltdampfanlage imlog-p-h-DiagrammdarstellenundbeispielhafteAufgabenlösen. VerdichterbauartenbeschreibenundihrenEinsatzbereichnennen (Arten, Schaltungen, Leistungsregulierung, Teillastverhalten). SpeicherdimensionierenundderenWirkungsweiseerklären.Die üblichenWärmequellenundderenNutzungsmöglichkeitennennen. DasAbsorptionsprinzipaufzeigen.HydraulischeSchaltungenentwerfenundauslegen. Anwendungen und Übungen 80 Lektionen Vertiefung der theoretischen Grundlagen durch Übungen und anhandumfangreichererAuslegungsbeispiele.EinbezugvonNormen,VorschriftenundEmpfehlungenderFachverbände.Nutzung von Arbeitsmethoden und Hilfsmitteln (PC-Programme) zur effizientenDurchführungvonProjekten.SemesterarbeiteninFormvon ProjektenundanspruchsvollenÜbungen. 19 Fachrichtung Heizung Feuerungstechnik 20 Lektionen Fachrichtung Klima Lektionenübersicht Fachrichtung Klima DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche 820Lektionenumfassen. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. TechnischeThermodynamik 20 20 20 20 20 100 TechnischeStrömungslehre 20 20 20 20 20 100 Thermodynamik/Hydromechanik 30 30 30 90 Regeltechnik 40 60 100 PraktikumRegeltechnik 30 15 45 –GrundlagenderRaumlufttechnik 80 80 –LuftströmungenimRaum 40 40 –EnergietechnikundWRG 40 40 –SystemederRaumlufttechnik 20 60 80 20 20 –Akustik 20 40 60 Kältetechnik 40 40 80 201) 202) 403) 203) 100 Fächer 8. Total Sem. Lektionen Laborübungenzu AnlagenundSysteme –Sicherheit,Hygiene,Umweltschutz AnwendungenundÜbungen Total 200 210 230 200 95 935 1) Luftströmung im Raum, 2) Grundlagen der Energietechnik WRG, 3) Systeme der Raumlufttechnik Abdem4.SemestersinddieWochenlektionenreduziert.Dafürist proSemestereineobligatorischeSemesterarbeitabzugeben. 20 Technische Thermodynamik 100 Lektionen GrundbegriffedertechnischenThermodynamik(Systeme,Zustandsgrössen, thermische Zustandsgleichung, Normzustand, Wärme undEnergie,AggregatsformundPhasen,VerhaltenderStoffebei Temperaturänderungen)beherrschen.UmsetzungderTheorieanhandpraxisbezogenerBeispiele.ThermodynamischeProzesseund ZustandsänderungenderidealenGasebeschreiben.Gasmischung undGasdampfgemischeerläuternundpraxisbezogeneBeispiele durchführen. Theorie der Wärmeübertragung, der Wärmetauscher und deren Teillastverhaltenverstehen.GrundlagenderBauphysikbeschreibenunddieKenntnissepraxisbezogenanwenden.Diewichtigsten Kreisprozesseerklären. Technische Hydromechanik 100 Lektionen GrundbegriffederHydrostatiknennenundanBeispielenanwenden. DieBernoulli-GleichungbeschreibenundaufProblemederKlimatechnikübertragen.DruckverlustundDruckverlaufinWasser-und Luftleitungenberechnenundgraphischdarstellen. AufgabenimZusammenhangmithydraulischenSchaltungenvon Widerständen,VentilatorenundPumpenlösen. BegriffderKavitation,FolgeninHaustechnikanlagenundVerhinderungsmassnahmen kennen. Die elementare Ventilatoren- und Pumpentheoriekennen. Laborübungen zu Thermodynamik und Hydromechanik 90 Lektionen Die Grundlagen der Messtechnik kennen und die Kenntnisse praxisbezogen anwenden. Bedienung von Bau- und Anlageteilen.EinMesskonzepterstellenundMessungenineinemLaborfür Wärme-undStrömungstechnikdurchführen.ErstelleneinesLaborberichtesmitMessfehlerabschätzung.Feldmessungenplanenund durchführen. 21 Fachrichtung Klima Die Lernziele in den einzelnen Fächern Fachrichtung Klima Regeltechnik 100 Lektionen GrundbegriffederRegeltechnik(Regulierungen,Steuerungen,RegelstreckenundihrzeitlichesVerhalten,Reglerbauarten)nennenund ihrVerhaltenerläutern.Reglerparametereinstellenundoptimieren. StabilitätsgrenzendesRegelkreiseserklären.DenEinsatzbereich verschiedenerFühlerundMesssensorenbeschreibensowieden richtigen Messort (Einbauort) bestimmen. Stellglieder auslegen. Die verschiedenen hydraulischen Grundschaltungen aufzeigen undderenVerhalteninallenLastbereichenerklären.Regel-und Steuereinrichtungen im Zusammenhang mit der Lüftungs- und Klimatechnikkonzipieren.Funktions-undAnlagenbeschreibungen erstellen.GrundzügederGebäudeautomationstechniknennenund Datenpunktauszügeerstellen. Praktikum Regeltechnik 45 Lektionen PraktischeArbeitenmitRegel-undSteuergerätenausführen.Die theoretischenKenntnissemitpraktischenBeispielenvertiefen.Eine komplexeAnlagebesichtigenundaufderAnlage-undManagementebenederGebäudeautomationstechnikeineDemonstration verfolgen. Anlagen und Systeme Grundlagen der Raumlufttechnik 80 Lektionen 22 DieverschiedenenMethodenderLuftmengenermittlungundderen Anwendungerläutern.BegriffeindiesemZusammenhangerklären undinterpretieren(Pettenkoferzahl,WirksamkeiteinerRLT-Anlage, Luftaustausch-Wirkungsgrad,Lüftungswirksamkeit). MeteorologischeDatenbeurteilen,auswertenundmitderKlimatechnik in Beziehung bringen. Heiz- und Kühllastberechnungen mitIDEA-xpanstellen.BegriffeimZusammenhangmitdemthermischenVerhalteneinesRaumesoderGebäudesnennen. GrundlagenderPhysiologieundderHygienedarlegenunddenEinflussderverschiedenenFaktorenaufdasRaumklimabeurteilen. Grundlagen der Raumluftströmung beschreiben (Verdrängungsströmung, Mischlüftung, Kurzschlussströmung, Coanda-Effekt, Archimedeszahl,isothermeundnichtisothermeLuftstrahlen).Die verschiedenen Arten von Luftauslässen nennen, deren FunktionbeschreibenunddenEinsatzbereichbestimmen.Luftauslässe dimensionieren. Energietechnik und WRG 40 Lektionen VerstehenderGrundzügeeinerEnergieoptimierungundBeurteilungdesEnergieverbraucheseinerRLT-AnlageimZusammenhang mitdemGesamtenergiebedarfeinesGebäudes. KenntnisderverschiedenenWRG-Systeme,ihresVerhaltensund Einsatzbereichs. Unterscheiden zwischen dem JahresnutzungsgradunddemWirkungsgradimAuslegungszustand. Systeme der Raumlufttechnik 80 Lektionen AllgemeineBegriffederRL-Techniknennenunddieseklassifizieren. GängigeLüftungsanlagensystemeplanenundberechnen.Bauteile auslegenundderenFunktionenundEinsatzbereichebeschreiben. Verschiedene Klimasysteme unterscheiden, deren Aufbau und Funktionenbeschreiben.GebräuchlicheSystemedimensionieren sowie deren Einsatzbereich erklären. Einschlägige gesetzliche VorschriftensowieNormenundEmpfehlungenderFachverbände nennenunderläutern. Sicherheit, Hygiene und Umweltschutz 20 Lektionen Anforderungen des Umweltschutzes an die Fortluft von industriellenundgewerblichenAnlagendarlegen.Vorschriftenüberden Fortluftaustritt nennen und eine Berechnung der Austrittshöhe durchführen. Messberichte und Veröffentlichungen in diesem Bereichinterpretierenundbeurteilen.VerfahrenzurEmissionsminderungaufzeigen.Schadstoffbilanzenerstellen.DieAuswirkung derKältemittelaufdieUmwelterklärenundAlternativenevaluieren. KenntnisderVorschriftenderAbfallentsorgungundderFolgenunsachgemässerEntsorgungimHinblickaufdieUmwelt.Einflüsseder LuftschadstoffeaufdieRaumlufthygiene,aufdieArbeitssicherheit undaufdenBrandschutzbeurteilen. 23 Fachrichtung Klima Luftströmung im Raum 40 Lektionen Fachrichtung Klima 24 Akustik 60 Lektionen GrundlagendertechnischenAkustiknennenundindieAnlagenplanungumsetzen.GesetzlicheAuflagenundVorschriftennennen underläutern.SchallmessungbeieinerRLT-Anlagedurchführen undauswerten.VorschlägefürSanierungsmassnahmenbeiSchallbelästigung durch eine RLT-Anlage ausarbeiten. Auslegung von Luftschalldämpfern durchführen. Grundlagen der KörperschalldämmungnennenundSchwingungsdämm-Elementefüreinfache Lagerungenbestimmen. Kältetechnik 80 Lektionen DieWirkungsweiseeinerKältemaschine/Wärmepumpeunddie hauptsächlichen Bauelemente beschreiben. Kenntnis der verschiedenenVerfahrenderKälteerzeugung.DenKreisprozesseiner Kaltdampfanlage im log-p-h-Diagramm darstellen und einfache Beispielelösen.DieKältemittelundderenEinflussaufdenKreisprozesskennen.Rückkühleinrichtungenbeschreibenundauslegen. DieverschiedenenVerdichterbauartenbeschreibenundihrenEinsatzbereicherläutern(Arten,Schaltungen,Leistungsregulierung, Teillastverhalten).UnterschiedezwischentechnischemSpeicher und Energiespeicher beschreiben. Verfahren zur Luftkühlung ohneKältemaschinenerklärenundineineRLT-Anlageeinbinden. WRGbeiKälteanlagen.HydraulischeSchaltungenentwerfenund auslegen. Anwendungen und Übungen 100 Lektionen Vertiefung der theoretischen Grundlagen durch Übungen und anhandumfangreichererAuslegungsbeispiele.EinbezugvonNormen,VorschriftenundEmpfehlungenderFachverbände. NutzungvonArbeitsmethodenundHilfsmitteln(PC-Programme)zur effizientenDurchführungvonProjekten.SemesterarbeiteninForm vonProjektenundanspruchsvollenÜbungen. DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche 820Lektionenumfassen. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 20 20 20 20 80 WasserundHydraulik 20 20 20 20 80 Gas-undWärmelehre 20 20 20 20 80 Kalkulation 60 60 Sanitärtechnik 70 70 70 70 40 320 Projektieren 50 50 50 50 20 220 30 30 30 90 210 210 210 Fächer Steuerungs-undRegeltechnik Labor Total 200 8. Total Sem. Lektionen 100 930 25 Fachrichtung Sanitär Lektionenübersicht Fachrichtung Sanitär Fachrichtung Sanitär Die Lernziele in den einzelnen Fächern Steuerungs- und Regeltechnik 80 Lektionen DieGrundbegriffederRegeltechniknennen,Unterschiedzwischen RegelungundSteuerungerläutern.DiewichtigstenBauelemente derelektromechanischen,elektronischenundpneumatischenGerätebeschreiben.DieGrundformenderStellorganeaufzeigenund dasRegelverhaltenwichtigerAnlageteileerklären.Steuerungen undRegulierungenauslegenundberechnen. Wasser und Hydraulik 80 Lektionen Anspruchsvolle berufsbezogene Probleme aus dem Gebiet der technischenStrömungslehre(z.B.Auftrieb,Druck,Rohrströmung, PumpenundNetzkennlinien)analysierenundselbständiglösen. Gas- und Wärmelehre 80 Lektionen DieGesetzmässigkeitenindertechnischenThermodynamik(z.B. Wärmemenge,Wärmeausdehnung,Energie,Wärmefluss,Gasgesetze)erläuternunddieKenntnisseanhandanspruchsvollerBeispieleumsetzen.DieGrundzügederVerbrennungslehredarlegen. Kalkulation 60 Lektionen DieKostenelemente(z.B.Gemeinkosten,Soziallasten,Risikound Gewinn)unddieTarifstrukturen(z.B.Akkordpreis,Nettopreis,Regiepreis)beschreibenunddietheoretischenKenntnissemitpraktischenBeispielenvertiefen.DiewichtigstenSIA-NormenimZusammenhangmitderKalkulationerläutern. Sanitärtechnik 320 Lektionen DieverschiedenenAnlagenundSystemeunddieentsprechenden Normen,VorschriftenundGesetzeindenBereichenWasser,Abwasser,GasundEnergie(inkl.WirtschaftlichkeitundÖkologie)erklärenunddieKenntnisseanhandvonBeispielenumsetzen.Dieverschiedenen Spezialanlagen wie Schwimmbäder, Solaranlagen, WärmepumpenundGrossküchenusw.aufzeigenundauslegen.Die grundlegendenWerkstoffeigenschaftencharakterisierenunddie unterMitberücksichtigungderArbeitssicherheitzutreffendeMaterialwahldefinieren. 26 PlanenundBerechnendersanitärenInstallationenfürverschiedeneBauobjekte(Wohnungsbau,Industrie,Gewerbeundöffentliche Bauten)unterBerücksichtigungderNormen,Vorschriften,Gesetze, Energie-,Ökologie-undWirtschaftlichkeitsüberlegungen. Fabrikationszeichnungen(X-Z-Mass)erstellen. Labor 90 Lektionen PraktischeUmsetzungvonAufgabenausderSanitärtechnik,insbesonderedertechnischenStrömungslehreundderThermodynamik. ArbeitenmitRegel-undSteuergerätenausführen;dasSteuer-,bzw. dasRegelverhaltendereinzelnenGeräteunddesganzenSystems überprüfen. 27 Fachrichtung Sanitär Projektieren 220 Lektionen Fachrichtung Innenarchitektur Lektionenübersicht Fachrichtung Innenarchitektur DieGrundstufebeinhaltetdieSemester1bis3,welche 820Lektionenumfassen,sowieallenfallsdenBau-Grundkurs. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. –FreieDarstellung 40 20 60 –GestaltenundSinne 20 40 20 80 –KunstgeschichteundBaustile 40 40 20 20 20 60 40 40 –Farben-undFormenlehre3 40 40 –Modellbau 20 20 40 –Baukonstruktion2 20 20 40 –Gebäudetechnik 20 20 20 20 20 20 –Projektplanung/Ausführung 20 20 20 60 –Kosten/Termine 20 20 Baumaterialkunde2 40 40 –Projekt-Arbeit 60 60 60 180 –Vernetzung 40 20 120 180 220 140 120 940 Fächer 8. Total Sem. Lektionen GestaltenundDarstellen –Grafik –Perspektive Bautechnik –Ergonomie –Fach-Physik/Chemie Organisation ProjektundVernetzung Total 28 240 220 Gestalten und Darstellen Freie Darstellung 60 Lektionen Zwei-unddreidimensionaleObjektebetrachtenundausfreierHand inZeichnungoderFarbbilddarstellen. Gestalten und Sinne 80 Lektionen Die eigenen Sinneswahrnehmungen in den Gestaltungsprozess miteinbeziehen. Kunstgeschichte und Baustile 40 Lektionen GrundzügederKunstgeschichtenennenundBezügezurStilkunde herstellen.KenntnisderStilkundemitSchwergewichtvonBau-und Möbelteilen. Grafik 60 Lektionen GrafischeGrundregelnfürFormen,Schriften,FarbenundProportionenerkennenunderläuternundanwenden. Farben- und Formenlehre 3 40 Lektionen AdditiveundsubtraktiveFarbenlehre,Kontraste,Harmonienund diegängigstenBaufarbsystemekennenunderläutern.Formenlehre ausNaturundeigenerErfahrungverstehenundumsetzen. Perspektive 40 Lektionen DiekonstruiertenPerspektivenverstehenundunterscheiden.TechnikenfürperspektivischeDarstellungenvertiefenundinverschiedenevisuelleWirkungenumsetzen. 29 Fachrichtung Innenarchitektur Die Lernziele in den einzelnen Fächern Fachrichtung Innenarchitektur Modellbau 40 Lektionen Modellbaumaterialien und Verarbeitungstechniken nennen und einsetzen,aussagekräftigeModelleentwickeln.Dreidimensionales Skizzieren mit bürotypischen Materialien üben und im Entwurfsprozessmiteinbeziehen. Bautechnik Baukonstruktion 2 20 Lektionen BeispielevonKonstruktionenausderganzenBaugeschichtesammeln.DiesegezieltindieeigenePlanungeinbeziehen.EineSammlungalsNachschlagewerkaufbauen. Baukonstruktion 3 20 Lektionen BaukonstruktioneninderArchitektur-undDesigngeschichteanalysieren.EineDokumentationmitfremdenundeigenenAnalysenzu ausgewähltenObjektenaufbauen. Haustechnik 2 20 Lektionen Klima-,Elektro-,Sanitär-undHeizungsinstallationenbeschreiben. Ergonomie 20 Lektionen Ergonomische Lösungen erarbeiten, bewerten und aufzeichnen anhandgegebenerSituationenfürMenschen,Geräte,Möbelund Bauteile. Fach-Physik / Chemie 20 Lektionen DiebauphysikalischenGesetzeüberWärme,Luftfeuchtigkeit,DampfdiffusionundSchallerklärenunddieGefahrenbeurteilen.ChemischeReaktionenundAbläufeimBauwesenerklären,ökologische KonsequenzennennenundanhandvonBeispielenumsetzen. Organisation Projektplanung / Ausführung 60 Lektionen 30 DasOrganisieren,RealisierenundÜberwachenderBauvorhaben erläutern.Bauführung,BauleitungundBauabnahmeunterBerücksichtigungderSIA-Normen,SUVA-undBaupolizeivorschriftenerklären. BauleistungennachBaukostenplan(BKP)nennen.Kostenschätzung und Devisieren nach Normpositionenkatalog (NPK), KostenkontrolleundBaubuchhaltungerklären.TerminplanungmitNetzplantechnikundDiagrammdarstellung,Terminkontrollenwährendder Ausführungbeschreiben. Baumaterialkunde 2 40 Lektionen DieBaumaterialienerkennen,ihreVerwendungenundspeziellen Eigenschaften erklären, dabei die spezifischen Anforderungen hinsichtlichVorschriften,Verarbeitung,BauphysikundBauchemie berücksichtigen. Aktuelle Materialien als Sammlung zusammenstellenundpräsentieren. Projekt und Vernetzung Projektarbeit 180 Lektionen Projekteplanenundpräsentieren,dieDarstellungsmethodenvertiefenundbeurteilen.IndenverschiedenenPlanungsphasendie Gesetze,Normen,VorschriftenberücksichtigenundÖkologie-und Wirtschaftlichkeitsüberlegungeneinbeziehen. Vernetzung 180 Lektionen DieLerninhalteausdenBereichenGestaltung,Konstruktion,Materialwahl,BauphysikundÖkologieverknüpfen. 31 Fachrichtung Innenarchitektur Kosten / Termine 20 Lektionen Ausbildungskosten Ausbildungskosten DasSchulgeldfürdieTechnikerschuleistimkantonalenKursgeldreglementfestgelegt.ZurZeit(StandAugust2011)kosteteineSemesterwochenstunde140Franken.DieerstenbeidenSemesterim Grundstudiumumfassenje280Lektionen.EinSemesterdauert20 Wochen, also werden pro Woche 14 Stunden beziehungsweise Lektionenerteilt.SomitbeträgtdasSchulgeldfürdieerstenbeidenSemesterimGrundstudium1’960Franken(14mal140Franken). DiePreisefürdieübrigenSemestersindentsprechendtiefer.Bei durchschnittlich1’750LektionenfürdenganzenStudiengangbeläuftsichdasgesamteSchulgeldauf12‘250Franken. DieKostenfürdenBau-Grundkurs(TSInnenarchitektur)belaufen sichaufinsgesamt2'800Franken.DerKursdauertzweiSemester zudurchschnittlich10LektionenproWoche. DiePreisegeltenfürStudentinnenundStudentenmitWohnsitzin einemKanton,derdieinterregionaleFachschulvereinbarungund dasRegionaleSchulabkommenOstschweizunterzeichnethat.Das trifftfürfastalleDeutschschweizerKantonezu.NähereAuskünfte erteiltdasSekretariat. Preisänderungenbleibenvorbehalten. 32 Öffnungszeiten Trägerschaft der Schule Abteilungsleitung Sekretariat Fachvorstand Administratives Adresse, Telefon und Anschrift der Schule BaugewerblicheBerufsschuleZürich AbteilungMontageundAusbau Reishauerstrasse2 Postfach 8090Zürich Telefon0444469888 Fax0444469839 MontagbisFreitag:08.00bis11.30Uhr 13.30bis17.00Uhr TrägerderTechnikerschuleistderKantonZürich. AusführendeistdieBaugewerblicheBerufsschuleZürich, AbteilungMontageundAusbau. AlfredGilg,Prorektor HeinerBräm,Stellvertreter AngelaZundel,Büro232,Telefondirekt0444469841 • FachrichtungenHeizung,Klima RenéSchulthess,E-Mail«r.schulthess@buero349.ch» • FachrichtungSanitär UrsMeyer,Telefon0444469888 • FachrichtungInnenarchitektur MartinEgli,Telefondirekt0523550030 • NDSEnergiekonzepteinderGebäudetechnik Dr.ChristianLeuenberger,Telefon0433052401 33 Administratives Prüfungskommission Anmeldung Anmeldetermine • Präsident:UrbanVecellio, RektorderBaugewerblichenBerufsschuleZürich • Prüfungsleiter:AlfredGilg, LeiterderAbteilungMontageundAusbau BitteverlangenSiedieAnmeldeformulareimSekretariatbei AngelaZundel,Büro232 Telefondirekt0444469841 angela.zundel@bbz-ma.bid.zh.ch • • FürdasHerbstsemester:MitteJuni FürdasFrühjahrssemester:EndeDezember BittebeachtenSiediepubliziertenAnmeldetermine. NachdemAnmeldeschlusseingehendeAnmeldungenkönnennur berücksichtigtwerden,wennnochAusbildungsplätzefreisind. Studentenkarte ZuBeginndesStudiumswirdeineLegitimationskarteabgegeben. DieseistbeiAbbruchdesStudiumsdemSekretariatzurückzugeben. Kursgeldadministration WennIhreAnmeldungdieerforderlichenVoraussetzungenerfüllt, erhaltenSiezusammenmiteinemEinzahlungsscheineineBestätigung. Der in der Bestätigung angegebene Zahlungstermin ist unbedingteinzuhalten.DieSchuledarfsäumigeZahlervomUnterrichtsbesuchausschliessen. BeiAbmeldungvorKursbeginnwirdIhneneinBetragvonFr.100.– (Bearbeitungsgebühr)inRechnunggestellt.NachKursbeginnwird grundsätzlichkeinSchulgeldzurückerstattet.ÜberAusnahmenentscheidetdieSchulleitung. BeiUnterrichtsausfall(offizielleFeiertage,KrankheitderLehrkraft, Schuleinstellung wegen Lehrabschlussprüfungen usw.) besteht keinAnspruchaufRückerstattungdesKursgeldes. 34 Das Frühjahrssemester beginnt jeweils nach Mitte Februar ( DIN-Woche8)unddasHerbstsemesternachMitteAugust(DINWoche34).DieTechnikerschulefängtmitdemFrühjahrssemester an. Ferien, Feiertage Sportferien Frühjahrsferien Sommerferien Herbstferien Weihnachtsferien DIN-Wochen6und7 DIN-Wochen17und18 DIN-Wochen29bis33 DIN-Wochen41und42 DIN-Wochen52und1 2Wochen 2Wochen 5Wochen 2Wochen 2Wochen Abweichungensindmöglich. DieFeiertageundSchuleinstellungensindindenStundenplänen aufgeführt. Promotion Auf Ende jedes Semesters wird der Ausbildungsstand der Kursteilnehmer von den Klassenlehrern mit Noten qualifiziert. Die BewertungderLeistungenerfolgtnachdenfürdieBerufsschule geltendenBestimmungenüberdenobligatorischenUnterricht. DiePromotionsbedingungensindaufSeite39dieserBroschüre,im Promotionsreglement§5bis§8,aufgeführt. Klassenlehrer DamitdenStudentenwährendihrerAusbildungimmereineBezugspersonderSchulezurVerfügungsteht,istjederKlasseeinKlassenlehrerzugeteilt.Studenten,diewährendihrerAusbildungszeiteine AuskunftoderBeratungwünschen,könnensichauchandenzuständigenFachvorstandwenden. Stundenpläne DieStundenplänegeltenjeweilsfüreinSemester. Unterrichtszeiten und Lektionsdauer DieUnterrichtszeitensindimStundenplanvermerkt. EineLektiondauert45Minuten. 35 Administratives Semesterbeginn Administratives Dispensationen / Absenzenwesen EssindalleFächerzubesuchen.DispensationenvomBesucheinzelnerFächerkönnennurinaussergewöhnlichenFällenundauf Gesuchhinerteiltwerden.ÜberDispensationenentscheidetdie Prüfungskommission. GesucheumVerschiebungdesMilitärdienstesrichtenSiebittean diezuständigeMilitärstelle.WennSieIhrentsprechendesSchreibenmitdemVermerk«DieSchulebestätigtdenSachverhaltund unterstütztdasGesuch»ergänzen,erhaltenSiedieBestätigungder SchuleinnertkürzesterFrist. DieLehrkräfteführeneineAbsenzenkontrolle.MündlicheEntschuldigungoderAbmeldunggenügt. Adressänderungen BittemeldenSieWohnorts-undStellenwechselumgehendmündlich oder schriftlich dem Sekretariat (Telefonnummer nicht vergessen). Öffnungszeiten der «Cafeteria Reishauer» DasPersonalder«CafeteriaReishauer»istabendsbis17.30Uhr anwesend(amFreitagnurbis16.00Uhr);amSamstagVormittag von8.00Uhrbis11.30Uhr.KaffeemaschineundGetränkeautomat stehenauchausserhalbderÖffnungszeitenzurVerfügung. Parkplätze Informationen und Auskünfte 36 Parkplätzesindleiderkeineverfügbar. WeitereInformationenerhaltenSieimSekretariatbeiAngelaZundel, Büro232,odertelefonischunterNummer0444469841. Reglement Baugewerbliche Berufsschule Zürich Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär, Innenarchitektur Reglement über Aufnahme und Promotion (vom1.August2011) I. Aufnahme §1 1aIndieKursezurVorbereitungaufdieDiplomprüfungenfürTechni- ker HF der Fachrichtung Heizung, Klima, Sanitär können nur Teilnehmeraufgenommenwerden,dieübereineneidgenössischen Fähigkeitsausweis(Lehrabschlussprüfung)alsHeizungs-,Lüftungs- oder Sanitärplaner verfügen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. 1bEbenfalls aufgenommen werden Handwerker mit eidgenössischemFähigeitszeugnisderFachrichtungenHeizung,Klima,Sanitär, sofern sie sich über eine mindestens zweijährige praktische Planungserfahrungausweisenkönnen. 1cVoraussetzungfürdenStudienbeginnisteineBerufspraxisvon mindestenseinemJahrinjenerFachrichtung,inwelcherdieDiplomprüfungabgelegtwerdensoll.FürBerufsleutemitAbschlussimeinschlägigenBerufgiltderLehrabschlussalsNachweisdererforderlichenBerufspraxis. 2 In die Kurse zur Vorbereitung auf die Diplomprüfungen für In- nenarchitekturkönnennurTeilnehmeraufgenommenwerden,die übereineneidgenössischenFähigkeitsausweis(Lehrabschlussprüfung)alsBau-,Hochbau-,Innenausbau-,Metallbau-oderStahlbau-, RaumplanungszeichneroderGeomatiker,Metallbaukonstrukteur, Innendekorateur,oderSchreinerverfügen. Teilnehmer,dienichtübereineidgenössischesFähigkeitszeugnis als Bau-, Hochbau- oder Innenausbauzeichner verfügen,haben den«Bau-Grundkurs»erfolgreichabzuschliessen.Jene,diediesen zeitgleichmitderGrundstufeTSabsolvieren,werdenprovisorisch indieGrundstufeaufgenommen. 37 Reglement 3 FürAusländergeltendieentsprechendenausländischenAusweise. 4 ÜberAusnahmenentscheidetdieSchulleitung.DieZulassung vonTeilnehmernrichtetsichnachEignung,Platzverhältnissenund Klassenbeständen.DieSchulleitungkanneineAufnahmeprüfung durchführen.EsbestehtkeinAnspruchaufAufnahme. §2 EsmüssenalleFächereinesKursesbesuchtwerden.ÜberAusnahmenentscheidetdieSchulleitung. 1 2 Erfolgreiche Absolventen einer Berufsmatur sind von Besuch und Prüfung in den Fächern Deutsch, Betriebswirtschaftslehre, RechnungswesenundRechtslehredispensiert. §3 DieTeilnehmerhabendenKursinderRegelmitdemerstenSemesterzubeginnen. §4 IngenieureFH/HTLundTechnikerHF/TSandererFachrichtungen derGebäudetechnikkönnenprüfungsfreiinsvierteSemesterder KursezurVorbereitungaufdieDiplomprüfungenfürHeizungstechniker,KlimatechnikerundSanitärtechnikerundGebäudeautomatikeraufgenommenwerden. 1 2 ArchitektenFH/HTLkönnenprüfungsfreiinsvierteSemesterder KursezurVorbereitungaufdieDiplomprüfungenfürInnenarchitekten aufgenommenwerden;IngenieureFH/HTLundTechnikerHF/TS andererFachrichtungenhabeneineNachprüfungindengestalterischenFächernzubestehen. 3 NachdemviertenSemestersindgrundsätzlichkeineNeueintritte mehrmöglich. 4 ÜberAusnahmenbeidenerforderlichenDiplomenundNeuein- trittenachdemviertenSemesterentscheidetdieSchulleitung. 38 §5 AufEndejedesSemesterswirdderAusbildungsstandderKursteilnehmervondenDozentenmitNotenqualifiziert.DieBewertungder LeistungenerfolgtnachdenfürdieBerufsschulegeltendenBestimmungenüberdenobligatorischenUnterricht. §6 DiePromotionerfolgt,wennderDurchschnittallerNotendenWert von 4,0 nicht unterschreitet und bei allen ungenügenden Noten zusammendieUnterschreitungdesWertesvon4,0nichtmehrals insgesamt1,5Punktebeträgt. §7 WereinSemesternichtbestandenhat,wirdprovisorischindas nächsthöhereaufgenommen. 1 2 ProvisorischePromotioninszweiteoderinsachteSemesterist ausgeschlossen.EbensoistdieprovisorischePromotioninzwei aufeinanderfolgendenSemesternnichtmöglich. 3 WerdieVordiplomprüfungnichtbesteht,hatdasdritteSemester zuwiederholen,sofernerdortdiePromotionsbedingungennicht erfüllthat. §8 ErfüllteinTeilnehmerimerstenoderimsiebtenSemesterdiePromotionsbedingungennicht,sohaterdasSemesterzuwiederholen. 1 2 ErfüllteinTeilnehmerinzweiaufeinanderfolgendenSemestern diePromotionsbedingungennicht,sohaterdasletztederbeiden Semesterzuwiederholen.DasselbeSemesterkannnurzweimal wiederholtwerden. 3 ErlaubenesdieKlassenbestände,sokönnenHospitantenindie Kurse aufgenommen werden. Der Ausbildungsstand von Hospitantenwirdnichtgeprüft;siewerdenzurDiplomprüfungnichtzugelassen. 39 Reglement II. Promotion Reglement III. Schlussbestimmungen §9 Wervordem1.August2011seineStudienbegonnenundnochnicht abgeschlossenhat,promoviertnachdenBestimmungendesReglementsvom1.Januar2008. § 10 DiesesReglementtrittam1.August2011inKraft.Esersetztjenes vom1.Januar2008. 40 Reglement Baugewerbliche Berufsschule Zürich Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär, Innenarchitektur Reglement über die Diplomprüfungen (vom1.August2011) I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Gesetzliche Grundlagen GestütztaufArtikel58desBundesgesetzesüberdieBerufsbildung vom19.April1978führtdieBaugewerblicheBerufsschuleZürich dieDiplomprüfungenderTechnikerHFfürHeizungstechnik,Klimatechnik,SanitärtechnikundGebäudeautomationsowieInnenarchitekturdurch. § 2 Zweck der Diplomprüfung DerKandidatderFachrichtungenHeizung,Klima,Sanitärund GebäudeautomationhatdurchdieDiplomprüfungdenNachweis zuerbringen,dasserüberdietechnischenundbetriebswirtschaftlichenKenntnisseundFähigkeitenverfügt,welchefürdiePlanung undBerechnungvonHeizungs-,Klima-undSanitäranlagensowie imBereichderGebäudeautomationnötigsind,unddasserinder Lageist,dieineinemBetriebderHeizungs-,Klima-,Sanitärtechnik bzw.GebäudeautomationanfallendenAufgabenzulösen. 1 2 Der Kandidat der Fachrichtung Innenarchitektur hat durch dieDiplomprüfungdenNachweiszuerbringen,dasserüberdie g estalterischen,technischenundbetriebswirtschaftlichenKenntnisseundFähigkeitenverfügt,welchefürdiePlanungundAusführungvonAusbautenallerArtnötigsind,unddasserinderLageist, dieineinemPlanungsbüroderInnenausbau-Brancheanfallenden Aufgabenzulösen. 41 Reglement II. Organisation und Prüfungsorgane § 3 Zeitpunkt und Form der Prüfungen DieDiplomprüfungumfassteineVor-undeineSchlussprüfung. 2 Form,InhaltundZeitpunktderVor-undSchlussprüfungenwerden ineinemAnhangzudiesemReglementgeregelt. 1 § 4 Prüfungskommission DiePrüfungskommissionbestehtaus14Mitgliedern.DieAmtsdauerbeträgtvierJahre. 1 2 DiePrüfungskommissionsetztsichwiefolgtzusammen: a 4Vertreterdersuissetec, b 1VertreterdesSchweizerischenVereinsdesGas-undWasser- faches, c 1VertreterderVereinigungSchweizerischerHeizungs-und Klimatechniker, d 1VertreterdesVerbandesSchweizerischerSchreinermeister undMöbelfabrikanten, e 1VertreterderSWKI, f 1VertretereinerhöherenFachschulemitvergleichbarenBildungsgängen, g 3VertreterderLehrerschaft(Fachvorstände), h 1VertreterderLeitungderAbteilungMontageundAusbau. i DerRektorgehörtderPrüfungskommissionvonAmteswegenan. 3 DievondenVerbändenundderSchulevorgeschlagenenKom- missionsmitgliederwerdenvonderAufsichtskommissiongewählt. 4 PräsidentderPrüfungskommissionistderRektor.Prüfungsleiter istderVertreterderLeitungderAbteilungMontageundAusbau.Im übrigenkonstituiertsichdiePrüfungskommissionselbst. § 5 Aufgaben DiePrüfungskommissionistverantwortlichfürdenordnungsgemässenAblaufderDiplomprüfung. 1 2 Ihrobliegeninsbesondere: a dasFestlegenderPrüfungstermine, b 42 derEntscheidüberdieDispensationvondenPrüfungenimSinne von§11, Reglement c dieGenehmigungderPrüfungsaufgabenunddesPrüfungs- programms, d dieWahlderPrüfungsexpertenundderChefexperten, e derEntscheidüberdasBestehenderVor-undderSchluss- prüfungnachAnhörenderExperten, dieErteilungdesDiploms, g dasBehandelnvonEinsprachenundBeschwerden. f 3 DiePrüfungskommissionbildetfürdenEntscheidüberdasFest- legen der Prüfungstermine, Dispensationen von den Prüfungen, enehmigung der Prüfungsaufgaben und des PrüfungsprogramG mes,dasBestehenderTeilprüfungensowieEinsprachenjeweils einenAusschuss,welcherausdemPräsidenten,demPrüfungsleiter sowiedenzuständigenChefexpertenundFachvorständenbesteht. § 6 Sitzungen DerPräsidentbietetdiePrüfungskommissionoderdenzuständigen Ausschuss zu den Sitzungen auf, so oft es die Geschäfte erfordernoderwenneinDrittelderMitgliedereineSitzungverlangt. 1 2 Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist. Der jeweilige Ausschuss ist beschlussfähig,wennalleMitgliederanwesendsind.BeiStimmengleichheitstehtdemPräsidentenderStichentscheidzu.IndringendenFällensindEntscheideaufdemKorrespondenzwegzulässig. 3 Die Entschädigungen werden gemäss §42 der Berufsbildungsverordnung vom 16. Dezember 1987 durch die Volkswirtschaftsdirektionfestgesetzt. § 7 Prüfungsleiter DemPrüfungsleiterobliegeninsbesonderefolgendeAufgaben: a Er stellt anhand der Prüfungsmeldungen das Kandidatenverzeichnisauf. b ErarbeitetdasPrüfungsprogrammaus. c ErwirktbeiderBeschaffungderPrüfungsaufgabenmit. d ErüberprüftdieerteiltenNotenundermitteltdasSchlussergebnis zuhandenderPrüfungskommission. e ErbesorgtdiestatistischeAuswertungderPrüfungsergebnisse. 43 Reglement § 8 Chefexperten DiePrüfungskommissionwähltfüreinzelneFachgebieteChefexpertenmitfolgendenFunktionen: a KontrollederordnungsgemässenDurchführungderPrüfungen indenzugeteiltenFächern, b ÜberwachungderLeistungsbewertung. 1 2 Chefexperten,dienichtMitgliederderPrüfungskommissionsind, nehmenaufEinladungandenSitzungenmitberatenderStimmeteil. § 9 Experten AlsPrüfungsexpertensinderfahreneFachleuteeinzusetzen.Sie müssenmindestensdasBildungsniveauaufweisen,dasanderPrüfungimentsprechendenFachverlangtwird. 1 2 BeiderWahlderExpertensinddieFachverbände,dieArbeitge- berunddieArbeitnehmersowiedieBerufsschuleangemessenzu berücksichtigen. § 10 Geschäftsführung DieGeschäftsführungwirdvonderSchulebesorgt.Sieerstattet derAufsichtskommission,demMittelschul-undBerufsbildungsamt unddenbeteiligtenVerbändenüberdiedurchgeführtenPrüfungen Bericht. III. Dispensationen von den Prüfungen IV. Durchführung der Prüfungen § 11 Dispensationsbestimmungen Über allfällige Dispensation von einzelnen Prüfungsfächern bei AbsolventenvonIngenieur-,Techniker-undanderenSchulenentscheidetdiePrüfungskommission. § 12 Vor- und Schlussprüfung DauerundZeitpunktderVor-undderSchlussprüfungwerdenin einemAnhangzudiesemReglementfestgeschrieben. 1 2 FürdieausserhalbderSchulezuerstellendeDiplomarbeitstehen demKandidaten10WochenzurVerfügung.DienotwendigenUnterlagenwerdenimLaufedessiebtenSemestersabgegeben. 44 2 DiemündlichenPrüfungenwerdeninderRegelvonderLehrkraft undvoneinemExpertenabgenommen. 3 DieChefexpertenüberwachendieschriftlichenundmündlichen Prüfungenstichprobenweise. § 14 Hilfsmittel DiezulässigenHilfsmittelwerdendenKandidatenvordenPrüfungenbekanntgegeben. § 15 Prüfungsaufgaben DieschriftlichenundmündlichenPrüfungsaufgabensowiedie detailliertenAufgabenundPlanunterlagenderDiplomarbeitwerdeninderRegelvondenLehrkräftenaufgestelltunddenzuständigenChefexpertenunterbreitet. 1 2 Die Chefexperten orientieren den zuständigen Ausschuss der PrüfungskommissionspätestenseinenMonatvorderPrüfungüber dievorgesehenenPrüfungsaufgaben.DerAusschusskannÄnderungenvornehmen. 3 DieBewertungderschriftlichenDiplomarbeitenerfolgtdurch dieAufgabensteller.DieErgebnissewerdendenzuständigenChefexpertenunterbreitet. § 16 Zutritt zu den Prüfungen ZutrittzudenPrüfungenhabennurdiemitderDurchführungbeauftragtenExperten,dieMitgliederderPrüfungskommission,die VertreterderAufsichtsbehördesowiePersonen,dieimBesitzeiner BewilligungderPrüfungskommissionsind. 45 Reglement § 13 Abnahme DieAbnahmederschriftlichenPrüfungenundderenBeurteilung erfolgtdurchdieLehrkräfte.DieAusführungderschriftlichenArbeitenistzuüberwachen. 1 Reglement V. Prüfungsfächer § 17 Vorprüfung DieVorprüfungerfolgtindenimAnhangangeführtenFächernin schriftlicherFormnachAbschlussdesdrittenSemesters.Einzelne FächerkönnengemässAnhangvorhergeprüftwerden. § 18 Schlussprüfung Die Schlussprüfung erfolgt in Teilprüfungen. Fächer, Form, GewichtungundZeitpunktderSchlussprüfungsindimAnhangfestgelegt. 1 2 Die Angaben über die Dauer der mündlichen Prüfungen sind Richtwerte. VI. Notengebung § 19 Notenwerte DieLeistungenwerdeninallenFächernmitNotenvon6bis1bewertet.6istdiebeste,1dieschlechtesteNote. 1 2 4undhöhereNotenbezeichnengenügendeLeistungen;Noten unter4bezeichnenungenügendeLeistungen. 3 AnderealshalbeZwischennotensindnichtzulässig. 4 SoweitnachAnhangmündlichundschriftlichgeprüftwird,wird für jede Prüfungsart eine Positionsnote erteilt. Deren arithmetischesMittelergibtdieFachnote. 5 DiePrüfungskommissionkannfüreinzelneTeilbereiche(Fächer- gruppen)einesPrüfungsfachesPositionsnotenvorsehen.Siekann dabeifürErrechnungderFachnotebzw.derPositionsnotegemäss Abs.4eineGewichtungfestlegen,dievomarithmetischenMittel abweicht. 6 DasarithmetischeMittelallerZeugnisnoteneinesFachesergibt dieErfahrungsnote. 7 ImAnhangwerdendieFächerbezeichnet,beidenendieErfah- rungsnoteberücksichtigtwird.BeiderBerechnungderSchluss46 8 NotenmittelgemässAbs.4,5und6werdenaufeineDezimalstelle gerundet. VII. Prüfungsergebnis § 20 Vorprüfung DieVorprüfunggiltalsbestanden,wenn: a derDurchschnittderFachnotendenWertvon4,0nichtunterschreitet, b undbeiallenungenügendenNotenzusammendieUnterschreitungdesWertesvon4,0nichtmehralsinsgesamt1,5Punkte beträgt. 1 2 IndasvierteSemesterkannnuraufgenommenwerden,werdie Vorprüfungbestandenhat. 3 DasErgebniswirdineinemZeugnisfestgehalten. § 21 Schlussprüfung DieSchlussprüfungindenFachrichtungenHeizung,Klima,GebäudeautomationundInnenarchitekturgiltalsbestanden,wenndieFach- notendenin§20Abs.1gestelltenBedingungenentsprechenunddie DiplomarbeitinderBewertungmindestensdieNote4,0erhält. 1 2 DieSchlussprüfunginderFachrichtungSanitärgiltalsbestan- den,wenndieFachnotendenin§20Abs.1gestelltenBedingungen entsprechenunddieDiplomarbeitsowiederDurchschnittderNotendesFachesBerufskenntnisseinderBewertungmindestensdie Note4,0erhalten. 3 DasErgebniswirdineinemZeugnisfestgehalten. 47 Reglement noteeinesPrüfungsfacheswirddieErfahrungsnotezueinemDrittel unddieNotederVor-sowiederSchlussprüfungzuzweiDritteln gezählt. Reglement § 22 Diplom DererfolgreicheKandidaterhälteinDiplom,dasihnberechtigt, denTiteldipl.TechnikerHFHeizung,dipl.TechnikerHFKlima,dipl. TechnikerHFSanitär,dipl.TechnikerHFGebäudeautomation,dipl. TechnikerHFInnenarchitekturzuführen. 1 2 DasDiplomwirdvomBildungsdirektordesKantonsZürichsowie vomRektorunterzeichnet. § 23 Prüfungsarbeiten DerKandidatkannEinblickinseinePrüfungsarbeitennehmen.Die Diplomarbeitwirdihmausgehändigt. § 24 Wiederholung WerdieVor-oderdieSchlussprüfungnichtbestandenhat,kann jedePrüfunghöchstenszweimalwiederholen. 1 2 BeidererstenWiederholungwirdderKandidatvonjenenFächern dispensiert,indenenerdieNote4,0odermehrerreichthat.Beider zweitenWiederholungwerdenkeinezusätzlichenDispensationen ausgesprochen. 3 WenneinKandidatmitärztlichemZeugnisbelegt,dasserdie begonneneVor-oderSchlussprüfungausmedizinischenGründen nichtweiterführenkann,sozähltdieangefangeneundabgebrochenePrüfungnicht. § 25 Verstösse gegen die Prüfungsordnung VerwendetderKandidatunerlaubteHilfsmitteloderverstösstergegendiePrüfungsordnung,soistseinePrüfungzuunterbrechen.Die PrüfungskommissionuntersuchtunverzüglichdenVorfall.Erweist sichdieAnzeigealsbegründet,sotrifftsiewahlweisefolgende Massnahmen: a DiePrüfungwirdfürungültigerklärtundmussimbetreffenden Fachwiederholtwerden. b DiePrüfungwirdfürungültigerklärtundmussgesamthaftwiederholtwerden. 48 § 26 Einsprachen GegenEntscheidederPrüfungskommissionkannEinspracheerhobenwerden. 1 2 EinsprachensindschriftlichandenPräsidentenderPrüfungs- kommissionzurichten.SiemüsseneinenAntragundeineBegründungenthalten.DerangefochteneEntscheidistbeizulegen. 3 Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage, von der Zustellung des Entscheidesangerechnet. IX. Schlussbestimmung § 27 Übergangsbestimmungen Nach einer Unterbrechung des Studiums bestimmt die SchulleitungdiezuprüfendenFächer,diePrüfungstermineunddieNotenbedingungen, wenn in der Zwischenzeit eine Änderung des Prüfungsreglementeswirksamgewordenist. § 28 Inkrafttreten DiesesReglementtrittam1.August2011inKraft.Esersetztjenes vom1.Januar2008. 49 Reglement VIII. Rechtspflege Anhang Prüfungsfächer Vordiplom Prüfungsfächer Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär Prüfungsart Prüfungsdauer Zeitpunkt Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern Ende 3. Sem. Mathematik schriftlich 2Stunden ja Physik schriftlich 1Stunde ja Chemie schriftlich 1Stunde ja Deutsch,Rechtslehre schriftlich 2Stunden ja Rechnungswesen schriftlich 2Stunden ja Informatik schriftlich 2Stunden Informationslehre Betriebswirtschaftslehre, ja nichtgeprüftesFach ja Festigkeitslehre schriftlich ja Baukonstruktionslehre nichtgeprüftesFach ja 50 1Stunde Anhang Vordiplom Prüfungsfächer Technikerschule Innenarchitektur Prüfungsart Prüfungsdauer Zeitpunkt Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern Ende 2. Sem. Mathematik schriftlich 1Stunde ja Physik schriftlich 1Stunde ja Chemie schriftlich 1Stunde ja Elektrotechnik schriftlich 1Stunde ja Beleuchtungstechnik schriftlich ½Stunde ja Festigkeitslehre schriftlich 1Stunde ja Ende 3. Sem. Deutsch,Rechtslehre schriftlich 2Stunden ja Rechnungswesen schriftlich 2Stunden ja Informationslehre nichtgeprüftesFach ja Informatik schriftlich 2Stunden ja Zeichnen schriftlich 3Stunden ja Farben-undFormenlehre schriftlich 2Stunden ja Darstellungsmethoden schriftlich 2Stunden ja Betriebswirtschaftslehre, 51 Anhang Diplom Prüfungsfächer Technikerschule Fachrichtung Heizung Prüfungsart Prüfungsdauer Schlussprüfung 1. Teil Zeitpunkt Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern Anfangs 6. Sem. Fächergruppe –Grundlagen Heizungstechnik schriftlich 2Stunden ja –Solartechnik schriftlich ½Stunde ja schriftlich 1Stunde ja –NutzungderBiomasse schriftlich ½Stunde ja –Luftreinhaltungund Umweltschutz Schlussprüfung 2. Teil Ende 8. Sem. Fächergruppe –Wärmepumpen/ Kältetechnik schriftlich 2Stunden ja –Industrieheizsysteme schriftlich 1Stunde ja –Feuerungstechnik schriftlich ½Stunde ja –Akustik schriftlich ½Stunde ja Techn.Thermodynamik schriftlich 2Stunden ja Techn.Hydromechanik schriftlich 2Stunden ja Regeltechnik schriftlich 2½Stunden ja Diplomarbeit schriftlich ca.200Stunden nein Projektpräsentation mündlich 1Stunde nein Diplomarbeit 52 Prüfungsfächer Anhang Diplom Technikerschule Fachrichtung Klima Prüfungsart Prüfungsdauer Schlussprüfung 1. Teil Zeitpunkt Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern Anfangs 6. Sem. Fächergruppe –GrundlagenRLTechnik schriftlich 1½Stunden ja schriftlich 1Stunde ja schriftlich ½Stunde ja schriftlich 1Stunde ja –Luftströmungen imRaum –Sicherheit,Hygiene undUmweltschutz –Energietechnik undWRG Schlussprüfung 2. Teil Ende 8. Sem. Fächergruppe –Kältetechnik schriftlich 2Stunden ja –SystemederRLTechnik schriftlich 1½Stunden ja –Akustik schriftlich ½Stunde ja Techn.Thermodynamik schriftlich 2Stunden ja Techn.Hydromechanik schriftlich 2Stunden ja Regeltechnik schriftlich 2½Stunden ja Diplomarbeit schriftlich ca.200Stunden nein Projektpräsentation mündlich 1Stunde nein Diplomarbeit 53 Anhang Diplom Prüfungsfächer Technikerschule Fachrichtung Sanitär Prüfungsart Prüfungsdauer Schlussprüfung 1. Teil Zeitpunkt Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern Ende 4. Sem. Kaltwasserversorgung schriftlich 1½Stunden ja Kalkulation schriftlich 1½Stunden ja ja ja ja Schlussprüfung 2. Teil Warmwasserversorgung Ende 5. Sem. schriftlich 1½Stunden Schlussprüfung 3. Teil Gasversorgung Ende 6. Sem. schriftlich 1½Stunden Schlussprüfung 4. Teil Abwassertechnik Ende 7. Sem. schriftlich 1½Stunden Schlussprüfung 5. Teil Sanitärtechnik Ende 8. Sem. mündlich 1Stunde nein –Hydromechanik schriftlich 1½Stunden ja –Gas-undWärmelehre schriftlich 1½Stunden ja –Wasserversorgung mündlich 1Stunde nein –Gasversorgung mündlich 1Stunde nein Diplomarbeit schriftlich ca.200Stunden nein Projektpräsentation mündlich 1Stunde nein Berufskenntnisse Diplomarbeit 54 Prüfungsfächer Anhang Diplom Technikerschule Fachrichtung Innenarchitektur Prüfungsart Prüfungsdauer Zeitpunkt Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern Kunstgeschichte undBaustile nichtgeprüftesFach ja FreieDarstellung nichtgeprüftesFach ja Modellbau nichtgeprüftesFach Schlussprüfung 1. Teil ja Ende 5. Sem. Perspektive schriftlich 1Stunde ja Baumaterialien2 schriftlich 1Stunde ja Bautechnik schriftlich 2½Stunden ja Schlussprüfung 2. Teil Ende 7. Sem. GestaltenundDarstellen schriftlich 3Stunden ja Organisation schriftlich 2½Stunden ja Schlussprüfung 3. Teil Ende 8. Sem. Vernetzung schriftlich 5Stunden ja Diplomarbeit schriftlich ca.200Stunden nein KolloquiumDiplomarbeit mündlich ½Stunde nein 55 Impressum Herausgeber: BaugewerblicheBerufsschuleZürich, AbteilungMontageundAusbau Grafik:EvaMazákVisualsSGD,Zürich Fotos:MarkusWeber,Zürich 1.Auflage:September1996 2.Auflage:November1998 3.Auflage:Dezember1999 4.Auflage:Dezember2001 5.Auflage:November2002 6.(überarbeitete)Auflage,November2005 7.(überarbeitete)Auflage,Februar2008 8.(überarbeiteteAuflage),August2011 56 Lageplan Orell Füssli Kartographie AG, Zürich Adresse Bewilligung der Geomatik + Vermessung Stadt Zürich vom 1. 1. 2011 BaugewerblicheBerufsschuleZürich Abteilung Montage und Ausbau Reishauerstrasse2 Postfach,8090Zürich www.bbz.zh.ch Telefon0444469888 Fax0444469839 Öffentlicher Verkehr Öffnungszeiten Tram4 /13(MuseumfürGestaltung) Trolleybus32(Limmatplatz) MontagbisFreitag 8.00bis11.30Uhr 13.30bis17.00Uhr (WährendderSchulferien sindAbweichungenmöglich) Lageplan SchulhausReishauer BaugewerblicheBerufsschuleZürich Abteilung Montage und Ausbau www.bbz.zh.ch