Verfahren und Instrumente der Raumplanung
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Verfahren und Instrumente der Raumplanung
Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 29. Januar 2009 Verfahren und Instrumente der Raumplanung für die bedarfsgerechte und nachhaltige Gestaltung öffentlicher Räume Lukas Bühlmann, lic.iur. Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Inhalt • Übersicht über die Instrumente mit Beispielen • Raumplanungsinstrumente im engeren Sinn • Planungswettbewerbe, Studienaufträge • Verfahren, Partizipation, Verbindlichkeit Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 1 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Studienauftrag Leitbild, Konzept, komm. Richtplan Nutzungsplan Baureglement Planungsstudie, Testplanung Sondernutzungsplan Berücksichtigung öffentliches Beschaffungswesen offenes, selektives oder Einladungsverfahren öffentlichrechtlicher Vertrag Baubewilligung Spezialbewilligung Plangenehmigung Projektwettbewerb Masterplan Ideenwettbewerb Art. 18 EBG „bahnbetriebliche“ Nutzungen Übersicht über die Instrumente Zusammenwirken Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Planungswettbewerbe, Studienauftrag Begriffe und Verfahren Planungswettbewerbe Ideenwettbewerb, Projektwettbewerb • • SIA-Ordnung 142: Architektur- und Ingenieurwettbewerbe Wegweiser zum Wettbewerbswesen (Glossar des Bundesamtes für Bauten und Logistik): www.gimap.admin.ch/hilfe/glossar/d/a.htm Studienauftrag Planungsstudie, Testplanung • • • Studienauftrag: Wegleitung der SIA Kommission für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe Studienauftrag ohne Folgeauftrag: Vergütung gemäss SIA- Ordnungen 102, SIA 103 uns SIA 108 Studienauftrag mit Folgeauftrag: Empfehlung im Anhang zur SIAOrdnung 142 Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 2 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Ideenwettbewerb, Studienauftrag Begriffe Ideenwettbewerb Studienauftrag Planungsstudie, Testplanung Wettbewerb zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für eine allgemein umschriebene und abgegrenzte Aufgabe, kein Anspruch auf weiteren planerischen Auftrag. Honorierter Dienstleistungsauftrag zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für komplexe Aufgabenstellung, wenige Teilnehmende, mit oder ohne Folgeauftrag, vorgängiges Submissionsverfahren, Dialog während der Projekterarbeitung möglich. Sammelbegriff für lösungsorientierte Konkurrenzverfahren ausserhalb der reglementierten Wettbewerbe Grundlage für Masterplan und Raumplanungsinstrumente Leitbild, Konzept, Richtplan oder (Sonder-) Nutzungsplan Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Ideenwettbewerb Beispiel: Ideenkonkurrenz Altstadt Burgdorf Ausgangslage Altstadt leidet unter dem Strukturwandel im Detailhandel und der Konkurrenz neuer, grosser Einkaufzentren; Geschäfte sind leer, Investitionen bleiben aus, Familien sind weggezogen. Folgen: Entmischung, Verslumungstendenzen. Ideenkonkurrenz Ideenkonkurrenz ist Teil der gemeinderätlichen Anstrengungen, die Abwärtsspirale zu stoppen. Mit dem Wettbewerb soll Altstadt revitalisiert und als Wohnstandort aufgewertet werden. Teilgebiet Schmiedengasse-Süd gilt als Pilotprojekt Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 3 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Ideenkonkurrenz Altstadt Burgdorf Vorgehen Dreistufiges Vorgehen 1. Erarbeitung Leitideen zur Attraktivierung der Oberstadt, Auslotung des städtebaulichen Potenzials 2. Konkretisierung der Leitideen: Rahmenbedingungen für bauliche Massnahmen, Gestaltungsgrundsätze für private, halb-öffentliche und öffentliche Aussenbereiche, Konzept für Erschliessungs- und Parkierungssystem, Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Vorschläge und ihrer etappenweisen Umsetzung, Gedanken zur Qualitätssicherung 3. Vertiefung der Vorschläge im Hinblick auf die Erstellung eines Masterplans Drei „Kupplungen“, um Fortschritt der Arbeit zu besprechen, offene Fragen zu diskutieren und die nächsten Schritte zu vereinbaren. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Ideenkonkurrenz Altstadt Burgdorf zwei Grundhaltungen Umfeldaufwertung Aufwertung der privaten und öffentlichen Aussenräume. Ergänzung Bauliche Ergänzungen zur Förderung urbanen Lebens, Schaffung vielfältiger Wohnformen, Ateliers, Läden und Infrastrukturanlagen, abgestimmt auf die Altbausubstanz. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 4 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Ideenwettbewerb zweites Beispiel: Limmatsteg Baden/Ennetbaden Schaffung einer guten Fusswegverbindung zwischen dem Bäderquartier und dem Stadtzentrum Kriterien und Herausforderungen • attraktive Fusswegverbindung Bahnhofplatz – Limmatpromenade • Rücksichtnahme auf landschaftlich empfindliches Umfeld • Bewältigung Höhendifferenz von rund 30 m • Berücksichtigung der Hochwassersituation Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Studienauftrag Beispiel: Neugestaltung Bahnhofplatz Burgdorf Burgdorf ist wegweisend im Bereich Fuss- und Veloverkehr; der Bahnhofplatz ist jedoch wenig attraktiv. Studienauftrag • Aufwertung des Bahnhofplatzes, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, mehr Grün, weniger Verkehr, kulturelle Belebung, mehr Einkaufsmöglichkeiten, abends mehr Sicherheit. • Auftraggeber: Stadt, SBB, BLS, Kanton Bern • Auftragnehmer: interdisziplinäre Planungsteams aus den Fachbereichen Städtebau/Architektur, Landschaftsarchitektur, Freiraumgestaltung und Verkehrsplanung • Grundlage: Soziologische Untersuchung über Bewegungsmuster im fraglichen Gebiet (aktuelle Nutzungen, Wünsche, Ansprüche, Ideen). Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 5 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Projektwettbewerb Begriff Projektwettbewerb • dient der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen von klar umschriebenen Aufgaben und • zur Ermittlung von geeigneten Vertragspartnerinnen, welche diese Lösungen teilweise oder ganz realisieren können. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Projektwettbewerb Beispiel: Bauzone „Rössler-Bodenacker“ in Dulliken Ausgangslage: Agglomerationsgemeinde, hohe Steuern, Niedergang der grossen Industrien, hoher Ausländeranteil…. (Imageproblem). Ziel: Wettbewerb zur Schaffung eines Quartiers von hoher Qualität und Identität. Ergebnis: Quartier mit vielversprechendem Wohnumfeld Lac de Dulliken und guter Verkehrsanbindung öV, Langsamverkehr. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 6 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Raumplanerische Instrumente Masterplan, Begriff Masterplan • ist ein Gesamtplan, der darauf angelegt ist, alle für die Problemlösung in Betracht zu ziehenden Aspekte zu berücksichtigen insbesondere auch jene, die nicht unmittelbar im eigenen Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereich liegen mit dem Ziel, das weitere Vorgehen zwischen den involvierten Parteien und Instanzen zu koordinieren. • ist Ausdruck eines durch Konsens erarbeiteten, gemeinsamen und koordinierten Vorgehens und kann vielfältig eingesetzt werden. • ist nicht auf Fragen der Raumplanung beschränkt; die zur Anwendung gelangenden Methoden und Instrumente richten sich nach dem zu lösenden Problem. Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Beantwortung einer Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit Interpellation, 26. September 2006 und Unberechenbarkeit Masterplan Beispiel: Masterplan Bahnhof Bern Zielsetzung Mit dem Masterplan soll eine den betrieblichen Anforderungen genügende Verkehrsdrehscheibe und ein lebendiger, attraktiver Stadtraum geschaffen werden, der optimale Umsteigebeziehungen für die Benutzer/innen des öffentlichen Verkehrs ermöglicht. Wesentliche Teile des Masterplans sind heute realisiert Umbau Hauptgebäude, Westausgang mit Passerelle, Sanierung Bubenbergplatz, Bahnhofplatz Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 7 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Masterplan Beispiel: Masterplan Industrie Dietlikon Masterplan zur Lösung der Verkehrsprobleme Grundlage für verschiedene Planungsinstrumente zur Steuerung der Nutzungen (Fachmärkte), des Verkehrs und der Freiräume. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Masterplan Beispiel: Masterplan Industrie Dietlikon Organigramm Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 8 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Leitbild, Konzept, kommunaler Richtplan Prioritätensetzungen, zeitliche Umsetzung, Zuständigkeiten, örtliche Zuweidungen Formulierung von Massnahmen allgemein und spezifisch Formulierung von Entwicklungszielen Fliessende Übergänge zwischen den einzelnen Instrumenten Leitbild Konzept Richtplan Koordination und Vornutzung Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Leitbild Begriff Leitbild dient • der Erarbeitung von Entwicklungsvorstellungen • der Formulierung einer klaren Zielsetzung nicht im Sinne einer „Prophezeiung“ eines idealen Endzustandes, sondern im Sinne einer Leitlinie für das eigene Handeln • Diskussion anhand von Szenarien, wenn es verschiedene Möglichkeiten gibt. • Voraussetzung: Analyse Ist-Zustand • Begriffsvielfalt: Leitbilder werden auch als Entwicklungskonzepte bezeichnet. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 9 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Leitbild Beispiel: Leitbild Zentrumsplanung Köniz Zielsetzung • gezielte und qualitativ hochstehende Überbauung und Entwicklung des Zentrumsgebietes • Staatsstrasse einbeziehen; Umfahrung ausgeschlossen. Inhalt Teilleitbild „Dorf“ (Auszug) • Staatsstrasse als trennender Strassenraum, Erschliessungsträger und Rückrat verschiedener Ortsteile mittels gezielter Aufwertung in Bezug auf Betrieb, Gestaltung und Sicherheit verbessern. • Bestehende Überbauung aus mehrheitlich zwei- bis dreigeschossigen Solitärbauten baulich und nutzungsmässig verdichten. • Gebietsweise Organisation von Erschliessung und Parkierung (Sammelparking); nach Möglichkeit Verzicht auf rückwärtige Erschliessungen. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Leitbild Beispiel: Leitbild Zentrumsplanung Köniz Hinweise zur Realisierung • Erarbeitung eines Richtplans Zentrum Köniz und gestützt darauf, Ausarbeitung einer Überbauungsordnung (Sondernutzungsplan) • Bevölkerungs- und Grundeigentümerbefragungen als Entscheidungsgrundlage. • Durchführung eines Wettbewerbs für ein Betriebs- und Gestaltungskonzept Könizstrasse/Schwarzenburgerstrasse Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 10 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Konzept Begriff Konzept • umfassendes, ressortübergreifendes System von Zielen und Massnahmen, • aufeinander abgestimmt • sich an einem denkbaren, künftigen Zustand orientierend. • Häufig spricht man auch von Entwicklungskonzepten. • Denkbar sind auch Teilkonzepte: Verkehrskonzept, Gestaltungskonzept etc. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Konzept Beispiel: Stadtentwicklungskonzept Gossau SG Ausgangslage • Stagnation der Wirtschaft, Verkehrsprobleme und verändertes Einkaufsverhalten haben zu innerstädtischen Problemen geführt. • Stadtentwicklungskonzept und nachfolgende planerische Entscheide sollen die Funktionsfähigkeit von Gossau als regionales Subzentrum sicherstellen. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 11 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Konzept Beispiel: Stadtentwicklungskonzept Gossau SG Bestandteile • Vision • Analyse • Ziele/Strategien • Massnahmen Studienauftrag 1 Marktposition Gossau Themenbereiche • Marktposition • Nutzung/Bebauung • Freiraum • Verkehr Studienauftrag 2 Verkehr/Siedlung/ Freiraum Studienauftrag 3 Bebauung/Gestaltung Konkretisierung STEK im kommunalen Richtplan - Definition von Kernprojekten Altstadt, Optimierung Verkehrsfluss, Stadtbuskonzept etc. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Konzept Beispiel: Konzept für die Gestaltung des öffentlichen Raums, Payerne VD Anlass Neugestaltung einer zentralen Strasse war Anlass für die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zum öffentlichen Raum Inhalt des Konzepts • Gestaltungsprinzipien für die einzelnen Arten von öffentlichen Räumen: Zufahrtsstrassen, zentrale Plätze, Hauptachse um die Innenstadt, Strassen und Plätze der Altstadt. • Gestaltungsprinzipien nach Themen: Bodenflächen (Materialien, Markierungen, Umgang mit unterschiedlichen Niveaus, Abflussrinnen), Wasser (Brunnen, Wasserspiele), Übergang bebauter Raum/öffentlicher Raum, Umgang mit Brachflächen, Stadtbegrünung, Möblierung, Plakatierung, Beleuchtung. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 12 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Konzept Beispiel: Konzept für die Gestaltung des öffentlichen Raums Villars-sur-Glâne FR Ausgangslage Ruf nach einem Plakatierungskonzept aufgrund zunehmender Plakatierung; Erfordernis einer Einbindung in Gesamtkonzept. Hauptanliegen des Konzepts • Der bisher etwas gesichtslosen Vorortsgemeinde eine neue Identität verleihen. • Das in den unüberbauten Flächen liegende Potential besser nutzen, Pärke und öffentliche Anlagen schaffen, • Plakatwesen besser steuern. Werbeplakaten auf öffentlichem und privatem Grund sind nur in Industrie- und Gewerbezonen, gemischten Zonen und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen zugelassen. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Kommunaler Richtplan Begriff Richtplan • koordiniert und steuert raumwirksame Tätigkeiten, • definiert für ein bestimmtes Planungsgebiet für einzelne oder mehrere Themenbereiche mittel- bis langfristige Ziele (konzeptionelle Inhalte) und die zu ergreifenden Massnahmen (programmatische Inhalte, häufig in Form von sogenannten Objektblättern). Dabei zeigt er auf, in welchem Zeitpunkt und von welcher Stelle die Massnahmen zu ergreifen sind und er nimmt grobe, nicht parzellenscharfe örtliche Zuweisungen vor. In der Regel besteht der Richtplan aus Karte und Text und ist behördenverbindlich (nie grundeigentümerverbindlich). Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 13 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Kommunaler Richtplan Beispiel: Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf Richtplan öffentlicher Raum als Bestandteil des Richtplans ESP Bahnhof Bezeichnung von Teilbereichen Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Kommunaler Richtplan Beispiel: Richtplan öffentlicher Raum Burgdorf Übergeordnete Richtlinien Durchlässigkeit: dichtes und feinmaschiges Wegnetz für den Langsamverkehr. Infrastrukturpakete: Bündelung von Infrastrukturelementen im öffentlichen Raum (Möblierung, Beleuchtung, Parkplätze, Bepflanzung, etc.) Möblierung: Erstellung eines einheitlichen Gestaltungs- und Möblierungskatalogs zur Ausstattung des gesamten öffentlichen Raumes in enger Abstimmung mit dem Plan Lumière. Private und halböffentliche Räume: Gestaltung der privaten und halböffentlichen Aussenräume im Zusammenhang mit der Entwicklung der einzelnen Baufelder. Orientierung an den Grundsätzen für die Gestaltung des öffentlichen Raums. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 14 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Kommunaler Richtplan Beispiel: Richtplan öffentlicher Raum Burgdorf Definition von Freiraumqualitäten für Teilbereiche Bereich „Bahnhofplatz“ • Dem Bahnhofsplatz kommt im Netz der öffentlichen Räume im ESP-Gebiet eine herausragende Rolle zu. • Der Bereich wird zur zentralen Schnittstelle des öffentlichen Verkehrs (Neuorganisation Busbahnhof) und ist Verbindungsglied zwischen dem Zentrumsgebiet und dem Quartier Nord. • Die Gestaltung des Platzes soll einheitlich in Belag und Möblierung sein. • Verkehrselemente (Bushof, Vorfahrten für Taxi und K+R, Veloabstellplätze, Fussverkehr) sind übersichtlich und funktional zu organisieren und gestalterisch ins Gesamtkonzept zu integrieren. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Bau- und Zonenordnung Nutzungsplan und Baureglement Begriff Parzellenscharfe und grundeigentümerverbindliche Definition von Ort, Art und Intensität der Nutzung Art der Nutzung • Möglichkeiten der Nutzungsdurchmischung • Wohnanteile, Gewerbeanteile • Zuweisung von Lärmempfindlichkeitsstufen Entschärfung von Konflikten Intensität der Nutzung • Abstimmung von Qualität und Dichte • Sicherstellung von Freiflächen und Aussenräumen >Sondernutzungsplanung Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 15 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Sondernutzungsplan Quartierplan, Gestaltungsplan, Bebauungsplan, Überbauungsordnung Begriff Der Sondernutzungsplan präzisiert - für Teilräume und/oder einzelne Planungsgegenstände - die in der Bau- und Zonenordnung (Rahmennutzungsplan) vorgezeichneten Grundnutzungen. Er ordnet Bebauungs-, Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten grösserer zusammenhängender Gebiete oder von einzelnen raumwirksamen Vorhaben. z.B. Einkaufszentren. Sondernutzungspläne werden zum Teil mit öffentlichrechtlichen Verträgen ergänzt (kooperative Planung) Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Sondernutzungsplan Beispiel: Gestaltungsplan Stadtraum HB Zürich Entstehung neuer Stadtteil beim Hauptbahnhof Zürich Zweck des Gestaltungsplans • Schaffung der Voraussetzungen für eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete und umweltgerechte, dichte Überbauung; • Schaffung der Voraussetzungen für eine vielfältige Nutzungsstruktur; • Sicherstellung von Aussenräumen von hoher Qualität; • Aufzeigen einer funktionsfähigen und nachhaltigen Lösung zur Verkehrserschliessung. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 16 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Sondernutzungsplan Öffentlicher Raum Quartierplan, Gestaltungsplan, Detailnutzungsplan, Überbauungsordnung… • Bezeichnung Velo- und Fussgängerverbindungen • Festlegung der Art der Nutzung (Wohnen, kommerzielle Nutzung) • Bezeichnung von Flächen für öffentliche Bildungs-, Kultur- und Gemeinschaftseinrichtungen • Bezeichnung von Flächen als öffentlicher Freiraum. Privater Gestaltungsplan nach zürcherischem Recht (Vereinbarung Stadt und SBB, Genehmigung Kanton) parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Ein anderesSondernutzungsplan Beispiel: Glattpark Opfikon Quartierplan, Gestaltungsplan, Detailnutzungsplan, Überbauungsordnung… Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 17 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Öffentlichrechtliche Verträge Rechtliche Voraussetzungen Gesetz • sieht solche Handlungsspielräume ausdrücklich vor; • lässt dafür Raum; • schliesst sie nicht ausdrücklich aus. Vertragsinhalt • darf den rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen • muss der Zielsetzung des Gesetzes entsprechen oder bessere Umsetzung des Gesetzes ermöglichen, • öffentliches Interesse verfolgen. > zum Teil Grundlagen für öffentlichrechtliche Verträge im kantonalen Recht, Art. 142 BauG-BE > Absicherung von vertraglichen Vereinbarungen über Dienstbarkeiten und Anmerkungen im Grundbuch. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Baubewilligung und andere Bewilligungen Baubewilligung Kontroll- und Vollzugsinstrument; Prüfung, ob Vorhaben/Nutzung mit der Bau- und Zonenordnung und dem übrigen Recht vereinbar ist. Baubewilligungspflicht Baubewilligungspflichtig sind „mindestens jene künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Einrichtungen, die in bestimmter fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Vorstellung über die Nutzungsordnung zu beeinflussen, sei es, dass sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen“. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 18 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Baubewilligung und andere Bewilligungen Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum Baubewilligungspflichtig sind auch: • Fahrnisbauten oder andere Einrichtungen, die über gewisse Zeiträume ortsfest verwendet werden. • blosse Nutzungen von Grundstücken, ohne dass bauliche Massnahmen damit verbunden sind. Entscheidend ist in diesen Fällen die Frage, „ob mit der Realisierung der Baute oder Anlage im Allgemeinen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht“. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Baubewilligung und andere Bewilligungen Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum Folge der Umschreibung der Baubewilligungspflicht Strassencafés mit erheblichen, eine behördliche Kontrolle rechtfertigenden Auswirkungen auf die Umgebung sind baubewilligungspflichtig. BGE vom 8. August 2008,1C_47/2008, Winterthur INFORAUM, VLP-ASPAN, 6/08 Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 19 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Baubewilligung und andere Bewilligungen Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum Aufwändige Bürokratie? kann vermieden werden: • vereinfachte Baubewilligungs- oder Anzeigeverfahren • Strassen- oder quartiermässige Beurteilung der Vorhaben • standardisierte Bewilligungsgesuche Bewilligungspflicht bedeutet nicht Verbot! • Baubewilligung ist Kontrollinstrument • negativer Auswirkungen können unter Umständen mit Bedingungen und Auflagen in der Bewilligung (Betriebszeiten, Lärmschutz) vermieden werden. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Baubewilligung und andere Bewilligungen Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch • ist notwenig für Nutzungen auf dem öffentlichen Grund • Bewilligung für die nicht gemeinverträgliche Nutzung des öffentlichen Bodens • ersetzt Baubewilligung inhaltlich und verfahrensmässig nicht. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 20 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Baubewilligung und andere Bewilligungen Auslegung unbestimmter Rechtbegriffe, Ermessenspielräume Hilfestellungen für die Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe oder die Ausübung behördlichen Ermessens: • Richtlinien • Wegleitungen • Vorgaben in Konzepten und Richtplänen… (Belegungsplan Basel-Stadt) Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Problem: Bahnhofplanungen schwierige Zusammenarbeit mit den SBB Bahnhöfe und Bahnareale haben - gerade auch in Bezug auf die erhebliche städtebauliche Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit den Bahnunternehmen und insbesondere den SBB erweist sich jedoch als schwierig. Nutzung des öffentlichen Raums - Weshalb? • unterschiedliche Vorstellungen der einzelnen Abteilungen der SBB Immobilien, Infrastruktur, Personenverkehr, Güterverkehr, aber auch der Generaldirektion und der Kreisdirektionen. • Fehlende Verlässlichkeit seitens der SBB ständig wechselnde Ansprechpartner, nachträgliches Infragestellen von Abmachungen • grosse Zurückhaltung bei der Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen Zugänge, Velostationen etc. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 21 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Problem: Bahnhofplanungen schwierige Zusammenarbeit mit den SBB Überstrapazierung des Begriffs der „ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienenden“ Bauten und Anlagen gemäss Art. 18 EBG (Plangenehmigung), mit der Folge, dass Bund und SBB weit reichende Planungsund Baubewilligungskompetenzen für sich in Anspruch nehmen, zu Lasten der Städte/ Gemeinden und der Mitsprache der Bevölkerung. > Intervention der VLP-ASPAN und der Städteposition CH sowie einer Reihe mittlerer und kleinerer Städte bei den SBB. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit Nutzungsplanung Für gewisse raumplanerische Verfahren – Richtplanung und insbesondere Nutzungsplanung – bestehen klare rechtliche Vorgaben hinsichtlich Verfahren, Partizipation der Bevölkerung, Verbindlichkeit und Rechtsschutz. Nutzungsplanung • Erfordernis der Information und Mitwirkung der Bevölkerung Art. 4 RPG öffentlichen Auflage des Planentwurfs und Möglichkeit zur Stellungnahme • Rechtsschutz der Planbetroffenen Voraussetzung: besonderes Interesse, praktischer Nutzen • erhöhte Planbeständigkeit Art. 21 Abs. 2 RPG Ausfluss der > Grundeigentümerverbindlichkeit Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 22 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit kommunale Richtplanung Kommunale Richtplanung • RPG äussert sich nicht zum kommunalen Richtplan, auch nicht zu den übrigen Instrumenten. • zum Teil gibt es Normierungen im kantonalen Recht oder in der kommunalen Bauordnung • kommunale Richtplanung erfolgt häufig freiwillig; >grosse Freiheiten in Bezug auf Inhalte und Verfahren. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit kommunale Richtplanung Verbindlichkeit Richtplan im Gesetz geregelt • Behördenverbindlichkeit (Verbindlichkeit offen, wenn freiwillige Richtplanung) • grundsätzlich keine Anfechtungsmöglichkeit, allenfalls vorfrageweise Prüfung im Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahren, • Plananpassung relativ einfach freiwillige Richtplanungen • grosse Wahrscheinlichkeit für Umsetzung der Festlegungen in den nachfolgenden Planungen; • keine Verbindlichkeit für übergeordnete Behörden (Kanton) oder Nachbargemeinden. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 23 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit übrige Instrumente Leitbilder, Entwicklungskonzepte und Masterpläne • Für Leitbilder, Entwicklungskonzepte und Masterpläne bestehen in der Regel keine rechtlichen Vorschriften. • Gemeinden sind daher sehr frei in der inhaltlichen Ausgestaltung und beim Vorgehen hinsichtlich der Erarbeitung dieser Planungsinstrumente. • Auf die Partizipation der Bevölkerung und Planbetroffenen wird bei diesen Planungen in der Regel grossen Wert gelegt, >Förderung der Transparenz und Akzeptanz der getroffenen Massnahmen! Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Partizipation Mindestanforderungen öffentlichen Auflage des Planentwurfs und Möglichkeit zur Stellungnahme (Art 4 RPG) Bei Planungen im öffentlichen Raum verstärkte Anstrengungen zur Mitwirkung - warum? • Nähe der Bevölkerung zum Planungsgegenstand, grosse unmittelbare Betroffenheit, starker Wunsch nach Mitwirkung • relativ hoher Konkretisierungsgrad der Planungen, Nachvollziehbarkeit auch für Laien • Dank breiter Mitwirkung bessere Interessenabwägungen, Optimierung von Projekten, Transparenz der Planungsprozesse, höhere Realisierungswahrscheinlichkeit (Zustimmung an der Urne, Verzicht auf Rechtsmittel), höhere Akzeptanz der Ergebnisse. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 24 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Partizipation Gefahren der Mitwirkung • inhaltliche Überforderungen, zu grosse Themenbreite > Koalitionen von Gegnern aus unterschiedlichen Motiven. • Wecken von zu grossen Erwartungen > Vorsicht vor JEKAMIs ! > richtige Wahl der Mittel und Formen der Information und Mitwirkung. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Partizipation Formen / Mittel der Mitwirkung • • • • • Nutzung des Internet (auch interaktiv) Ausstellungen, möglichst direkt vor Ort Visualisierungen Bevölkerungsbefragungen institutionalisierte Mitwirkungen: • die Bevölkerung repräsentierende Begleitgremien (Problematik der Rückkoppelungen), • Werkstattgespräche, • Öffentlichkeits- oder Bevölkerungsforen, • Beizug von Fachleuten/Fachgremien: LARES, Verkehrsverbände, Schutzverbände, Behindertenorganisationen etc. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 25 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Partizipation Formen / Mittel der Mitwirkung • Kein Patentrezept • Form der Mitwirkung hängt von Planungsinstrument, Planungsgegenstand und Planungsperimeter ab. • grundsätzlich frühzeitige Beteiligung. Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit www.stadt-zuerich.ch/stadtentwicklung zudem: Publikation „Mitwirkungs- und Beteiligungsprozesse - 22 Fallbeispiele“ (nicht im Internet abrufbar) Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 26 Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 03.02.2009 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit und Unberechenbarkeit 27