Ausgabe Nr. 07/08, Juli/August 2015
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Ausgabe Nr. 07/08, Juli/August 2015
7/8 AiR Aktiv im Ruhestand Juli/August 2015 – 66. Jahrgang Wohnen im Alter: Aber sicher Seite 5 < Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilien ministerium Seite 6 < Expertendiskussion auf dem Seniorentag: Einbrechern keine Chance mit dbb Seiten Aktiv im Ruhestand „Alte Menschen werden zum Teil in einer ganz besonderen, altersspezifischen Weise viktimisiert. Insbesondere die Gruppe der ‚hochängstlichen älteren Menschen‘, meist alleinlebende ältere Frauen, die in Großstädten vornehmlich in den neuen Bundesländern wohnen, kennen oder vermuten ihre kriminelle Verletzlichkeit und neigen dazu, aus Angst vor Kriminalität ihren sozialen Lebensraum selbst zu beschneiden. So meiden sie nicht nur bestimmte Straßen/Plätze oder wagen sich nachts generell nicht mehr auf die Straße, sondern sie verzichten gezielt auf neue gesellschaftliche Kontakte oder sogar gänzlich auf ein gesellschaftliches Leben, indem sie sich selbst eine Art permanenten ‚Hausarrest‘ auferlegen. Dieses gezielte Vermeidungsverhalten reduziert nicht nur ihre Lebensqualität, sondern führt auch zu einem problematischen Sozialverhalten, das sogar neurotische Züge annehmen kann.“ Quelle: Ernst-Heinrich Ahlf: Alte Menschen als Opfer von Gewaltkriminalität, Berliner Forum Gewaltprävention, Nr. 12 (2003) Seite 37 << Schwerpunkt: Wohnen im Alter Editorial << 4 Nachgefragt << 5 Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium 5 Kompakt << dbb Expertendiskussion auf dem 11. Deutschen Seniorentag: Einbrechern keine Chance 6 << Besoldungsanpassung: Ungleiches Spiel 8 << 8 << Bundesbeihilfeverordnung: Neue Regelungen 10 Ostrentengipfel: Renten endlich angleichen 10 Vorgestellt << Gudrun Kaiser: Bauberatung für Betagte 12 Medien 12 << Apps und Datensicherheit: Den Datenhahn zugedreht 14 3 16 Blickpunkt << Seniorenkredite: Bessere Angebote, aber nicht ohne Schufa Aus den Ländern 16 Impressum: AiR – Aktiv im Ruhestand. Magazin des dbb für Ruhestandsbeamte, Rentner und Hinterbliebene. Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5599. Internet: www.dbb.de. E-Mail: airmagazin@dbb.de. Chefredakteur: Dr. Walter Schmitz (sm). Redaktion: Christine Bonath (cri), Jan Brenner (br) sowie Carl-Walter Bauer (cwb), Cornelia Krüger (cok), Andreas Becker (ab) und Alexia Tepke (te). Redaktionsschluss: 10. jeden Monats. Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. „AiR – Aktiv im R uhestand“ erscheint zehnmal im Jahr. Titelbild: © Andy Dean – Fotolia.com. Einsendungen zur Veröffentlichung: Manuskripte und Leserzuschriften müssen an die Redaktion geschickt werden mit dem Hinweis auf Veröffentlichung, andernfalls können die Beiträge nicht veröffentlicht werden. Bezugsbedingungen: Preis des Einzelheftes 3,90 Euro inkl. Versandkosten. 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Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Anzeigentarif Nr. 56 (dbb magazin) und Aktiv im Ruhestand Nr. 43, gültig ab 1.10.2014. Druckauflage: dbb magazin 591.052 Exemplare (IVW 1/2015). Druckauflage AiR – Aktiv im Ruhestand 14.000 Exemplare (IVW 1/2015). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. Gedruckt auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter. ISSN 1438-4841 Betreuungsassistenten: Dilettanten am Werk? Inhalt „Hausarrest“ ist keine Lösung << BRH NRW: Neue Sicherheitsbroschüren für Senioren 18 << BRH Sachsen: Im Alter in Sachsen leben – aber wie? 19 << dbb mecklenburg-vorpommern: Gespräch mit MdL Bernd Schubert (CDU) 20 << BRH Schleswig-Holstein: 42. Landesvertretertag Leserbriefe 20 Satire 23 21 22 Gewinnspiel 24 dbb < < < < < dbb Bundeshauptvorstand: Tagung in Wernigerode 25 dbb Fachtagung zu Altschulden und Schuldenbremse: Wie viel hält Deutschland aus? 31 dbb Innovationspreis: Interföderale Kooperation und konzertierte Nachwuchsförderung 37 Wasserschutzpolizei Hamburg: Immer mit im Boot 40 Interview mit Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen 46 > AiR | Juli/August 2015| > brh Aktiv im Ruhestand Betreuungsassistenten: Editorial 4 Ein Dilettant, so heißt es bei Wikipedia, ist ein Amateur oder Laie und unterscheidet sich somit von einem Fachmann. Übt er eine Tätigkeit zu seinem persönlichen Vergnügen aus, mögen fehlendes Fachwissen, unsachgemäße Angangsweise oder oberflächliche Ausführung hingenommen werden, aber als Ersatz für Profis eignen sich Dilettanten in keiner Weise, schon gar nicht, wenn sie Dienst am (alten) Menschen verrichten. Und das ist inzwischen verstärkt der Fall, weil dem Personalnotstand in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen nicht mit zusätzlichen examinierten Pflegekräften, sondern mit Tausenden sogenannter Betreuungsassistenten (früher: Alltagsbegleiter) begegnet werden soll, die in der Pflege Lohn und Brot finden sollen. 20 000 solcher angelernten Quereinsteiger sieht das zum Jahresbeginn 2015 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf den Weg gebrachte Pflegestärkungsgesetz zusätzlich vor. Ihre Zahl dürfte deshalb von derzeit knapp 30 000 auf etwa 50 000 Kräfte ansteigen, die insgesamt gut 150 000 Pflegern gegenüberstehen. Heimbetreiber durften diese Hilfskräfte bislang nur für Demenzkranke mit finan zieller Unterstützung der Pflegekassen einstellen; jetzt haben alle Heimbewohner Anspruch auf zusätzliche Hilfe durch Betreuungsassistenten. Für die Heime rechnen sich die > AiR | Juli/August 2015 © britta60 – Fotolia.com Dilettanten am Werk? < < Wo hört Hilfe auf, wo beginnt Pflege? Betreuungsassistenten dürfen zum Beispiel beim Essen helfen, füttern dürfen sie Patienten jedoch nicht. Laien doppelt: Sie werden allesamt subventioniert und verdienen kaum mehr als den Mindestlohn, während für Altenpfleger in etwa der doppelte Stundenlohn anfällt. Es ist dem Bundesgesundheitsminister dennoch zuzustimmen, der das Gesetz als großen Fortschritt für die Pflege feiert – wenn denn die Bestimmungen in der Praxis tatsächlich eingehalten würden. Doch angesichts des fehlenden ausgebildeten Pflegepersonals verschieben sich die Proportionen und es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit in der Ausübung von Tätigkeiten: Wo hört Hilfe auf und wo beginnt Pflege? Betreuungsassistenten sind in der Regel umgeschulte ehemalige Langzeitarbeitslose, die Heimbewohnern zum Beispiel beim Essen helfen, sie aber nicht füttern dürfen. Auch das Waschen, Zubettbringen oder gar das Verbändewechseln gehört nicht zu ihren Betätigungsfeldern. Stattdessen sind solche Aufgaben per Gesetz den Profis vorbehalten. Allerdings wird die eindeutige Trennung in Hilfe und Pflege offenbar von Heimbetreibern wie von der Politik billigend in Kauf genommen. Die einen sparen Kosten zu lasten alter Menschen, die anderen kaschieren die fehlenden Fachkräfte und polieren überdies die Langzeitarbeitslosensta tistik kräftig auf. Diese Entwicklung wird den wachsenden Pflege bedürfnissen der alternden Bevölkerung auf Dauer nicht gerecht. Betreuungsassistenten sollen Pflegekräfte unterstützen, nicht ersetzen. Deshalb müssen dringend tätigkeitsrelevante Kontrollmechanismen installiert werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft zurzeit lediglich, ob ein Betreuungsassistent seine vorgeschriebenen Fortbildungskurse besucht und bescheinigt bekommen hat, nicht jedoch, was er während einer Schicht im Einzelnen an Aufgaben zu erfüllen hatte. Die Einführung eines „Fahrtenschreibers“ für Pflegekräfte, mit dem sich Tätigkeitsnachweise im Detail festhalten ließen, wäre doppelt sinnvoll. Die dafür notwendigen technischen Assistenzsysteme sind seit Langem auf dem Markt. Ihre verbindlich vorgeschriebene Nutzung würde zum einen den Missbrauch der Betreuungsassistenten mindern, wenn nicht gar unterbinden, und zum anderen müssten zum Vorteil der Pflegebedürftigen verstärkt Profikräfte eingestellt werden. sm ? Aktiv im Ruhestand Eine Frage an Dr. Ralf Kleindiek, Sts. im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Werden Sie nicht zum Opfer Ihrer guten Manieren! < < Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek dazu. Eine Empfehlung des Expertenteams ist mir besonders in Erinnerung: „Werden Sie nicht zum Opfer Ihrer guten Manieren!“ Erfahrungsgemäß ist es älteren Menschen einfach unangenehm, nachzufragen oder eine Bitte abzulehnen. Genau damit aber rechnen die Kriminellen und haben so oft Erfolg mit ihren Taten. Eine weitere Erkenntnis haben wir aus beiden Programmen gewonnen: Alle können in ihrem persönlichen Umfeld dazu beitragen, dass Kriminelle keinen Erfolg bei älteren Menschen haben. Wir sollten einfach ein offenes Auge für unsere älteren Mitmenschen haben. Auch rüstige und selbstbewusste Ältere können Opfer eines Betruges werden. Sie sollten darin bestärkt werden, die Tat zur Anzeige zu bringen oder auch die Verbraucherzen tralen einzuschalten. Das Team um Prof. Dr. Görgen hat außerdem Schulungsunterlagen für ein Sicherheitstraining für ältere Menschen sowie für ein Training von Bank- und Sparkassenbeschäftigten entwickelt und in der Praxis erprobt. Das Sicherheitstraining hat zum Beispiel mit den älteren Teilnehmenden eingeübt, auf eine freundlich vor getragene Bitte auch einmal „Nein“ zu sagen oder bei belästigenden oder verdächtigen Anrufen einfach den Hörer aufzu legen. Bankbeschäftigte wurden darin geschult, im Umgang mit ihrer älteren Kundschaft wachsam zu sein, wenn zum Beispiel plötzlich größere Beträge vom Konto abgehoben werden sollen. Einbezogen wird dabei auch die Rechtsabteilung der Bank, denn wenn die Beschäftigten zum Schutze der Kundinnen und Kunden tätig werden, müssen sie sich immer im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei der Kontoführung bewegen. Schließlich wurde eine Handreichung zur Vollmachterteilung in Vermögenssachen entwickelt, denn auch in diesem Bereich hat das Projekt eine erhöhte Gefährdung festgestellt. Zusammengefasst: Ältere Menschen leben sicher. Sie können sich aber noch besser schützen, wenn sie bestimmte, verbreitete Tricks und Betrugsmaschen kennen. Dazu ist Aufklärung nötig – durch Informationen, Broschüren oder Trainings. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Sicher leben im Alter“ > AiR | Juli/August 2015 5 Nachgefragt Das Expertenteam hat daher zum Beispiel Vermögensdelikte zum Nachteil älterer Menschen in den Blick genommen und für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Präventionsbroschüre mit dem Titel „Rate mal, wer dran ist?“ entwickelt. Die Broschüre, die schon in der 7. Auflage vorliegt, beschreibt ausführlich die betrügerischen Vorgehensweisen – vom sogenannten Enkeltrick über Trickdiebstähle bis hin zu den allseits bekannten Kaffeefahrten. Bei den meisten der aufgezeigten kriminellen Methoden gibt es deutliche Warnsignale, die misstrauisch machen sollten. Oft gibt es auch eine ganz einfache Methode, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen Betrugsversuch handelt. Die Broschüre gibt viele konkrete Tipps und Hinweise AiR: Das BMFSFJ hat gemeinsam mit der Deutschen Hochschule der Polizei zwei Programme zur Sicherheitssituation im höheren Lebensalter durchgeführt. Welche Empfehlungen sind dabei herausgekommen? BMFSFJ „Die Programme „Sicher leben im Alter“ und „Sicherheitspotenziale im höheren Lebensalter“ gehen zurück auf das Forschungsprojekt „Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben alter Menschen“. Unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Görgen von der Deutschen Hochschule der Polizei hatte das Forschungsteam 2008 herausgefunden, dass ältere Menschen in Deutschland sicher leben. Es gibt aber bestimmte Lebensbereiche und Situationen, in denen sie häufiger ins Visier von Kriminellen geraten. Aktiv im Ruhestand dbb Expertendiskussion auf dem 11. Deutschen Seniorentag: Am 2. Juli 2015 eröffnete die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen (BAGSO), Prof. Dr. Ursula Lehr, den 11. Deutschen Seniorentag mit einer Fest veranstaltung in Frankfurt am Main, an der die dbb bundesseniorenvertretung prominent vertreten war. Die dbb bundesseniorenvertretung (BSV) bereicherte das Veranstaltungsprogramm mit einer Expertenrunde, in der die Zunahme von Wohnungseinbrüchen aus Seniorensicht thematisiert wurde. Zusammen mit dbb Mitgliedsgewerkschaften präsentierte sich die BSV auch auf der den Seniorentag begleitenden Messe SenNova. Kompakt 6 Nach Grußworten des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Peter Feldmann, und des hessischen Ministers für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, hielt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Festansprache. Sie ging unter anderem auf die Anhebung des Renteneintrittsalters, die Gesundheitsförderung und den Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II mit der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Zu den zahlreichen Veranstaltungen des 11. Deutschen Seniorentages ge- hörte auch die von der dbb bundesseniorenvertretung organisierte Diskussion zum Thema „Wohnungseinbrüche auf Rekordniveau – Wie sicher fühlen sich ältere Menschen in ihrer häuslichen Umgebung“. Der BSV-Vor sitzende Wolfgang Speck eröffnete die Veranstaltung mit der Forderung, dass gegen die Zunahme der Wohnungseinbrüche etwas getan werden müsse. Schließlich sei der materielle Schaden oft geringer als das seelische Leid. Specks Aussage sollte im Verlauf der Diskussion bestätigt werden. Zunächst jedoch prä- < < Uta Kramer-Schröder und Klaus-Dieter Schulze begrüßten am Rande der den Seniorentag begleitenden Messe SenNova Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (links). > AiR | Juli/August 2015 Friedhelm Windmüller (3) Einbrechern keine Chance < < BSV-Chef Wolfgang Speck forderte zu Beginn der Expertendiskussion bessere (Vorbeuge-)Maßnahmen gegen Einbruchsdelikte. sentierte Heini Schmitt, Datenschutzbeauftragter beim Polizeipräsidium Südhessen und Landesvorsitzender der Deutschen Po lizeigewerkschaft (DPolG) Hessen, die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik zu Wohnungseinbrüchen. Bei circa 152 000 Fällen bundesweit im Jahr 2014 und rund 11 000 Fällen in Hessen liege die Aufklärungsquote bei 15,9 Prozent (Bund) beziehungsweise. 20,7 Prozent (Hessen). Die höhere Äufklärungsquote in Hessen sei sicher auch eine Folge verstärkter Prävention, die seit 2012 mit der Wohnungseinbruchsschutzkampagne „K-Einbruch“ auch über das Internet (www.K-Einbruch.de) betrieben werde. Schmitt machte zudem deutlich, dass es den Prototyp „Einbrecher“ nicht gebe. Es ließe sich lediglich feststellen, dass sie überwiegend männlich seien. Am größten sei die Einbruchsgefahr in Großstädten. Da auch nicht mehr besonders beliebte Einbruchszeiten festzustellen seien, könne er nur empfehlen, sich rund um die Uhr durch technische Maßnahmen wie Alarm anlagen oder Videoüberwachung, aber auch und vor allem durch das eigene Verhalten zu sichern. So sollten beim Verlassen der Wohnung grundsätzlich die Fenster nicht in Kippstellung gelassen werden, die Haus- beziehungsweise Wohnungstür sollte zweimal abgeschlossen und die Klingel abgeschaltet werden. Hilfreich sei auch, eine Zeitschaltuhr für das Licht zu präparieren, wenn die Rückkehr erst nach Einbruch der Dunkelheit erfolge. Bei längerer Abwesenheit sollte unbedingt ge regelt werden, dass der Briefkasten geleert werde. Wird man trotz aller Sicherheitsvorkehrungen Opfer eines Einbruchs, solle man keinesfalls den Helden spielen, wenn der oder die Täter noch im Haus sind. Wichtig sei, Ruhe zu bewahren, ohne Eigengefährdung sachdienliche Beob- Irina Ewert schilderte eindrucksvoll, welche Spuren der Einbruch in ihre Wohnung bei ihr hinterlassen hat. Das Gefühl, sich in einem sicheren Raum zu befinden, sei bisher nicht zurückgekehrt. Die ersten sechs Monate nach dem Einbruch habe sie die Wohnung kaum verlassen und nur im Sessel geschlafen. Jedes kleinste Geräusch habe sie aufgeschreckt. Obwohl sie psychiatrische Hilfe gesucht und in Anspruch genommen habe, traue sie sich nicht mehr zu, bis in den Abend außer Haus zu bleiben. Die Polizistin Stefanie Corporan Romero berichtete aus ihrer Tätigkeit als Opferschutzbeauftragte. Sie betonte, dass jeder zum Opfer werden könne, auch Polizisten. Die Schilderung von Irina Ewert habe die Emotionen eines Einbruchsopfers sehr plastisch gemacht, sagte Corporan Romero. Es gehe faktisch nicht nur um Einbruchs delikte. Bei vielen Betroffenen kämen, wie bei Irina Ewert, die Ängste immer wieder. Daher ziehe jedes vierte Opfer um. Das Gefühl des Kontrollverlustes sei eigentlich das Schlimmste. Deshalb habe die Polizei lernen müssen, wie wichtig ein entsprechender, einfühlsamer Umgang mit Einbruchsopfern sei. Beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main arbeite eine Einsatzgruppe, die < < Der gemeinsame Messestand von dbb Mitgliedsgewerkschaften und der dbb bundesseniorenvertretung zog viele Besucher an. auf Wohnungseinbrüche spezialisiert sei. Auch nach der Anzeigenaufnahme würden die Opfer nochmals durch eine „mobile Wache“ kontaktiert, die einen Gesprächstermin anbietet. Den Opfern würde dann bei Bedarf weiterführende Hilfeleistungen beispielsweise durch den Weißen Ring oder das Trauma- und Opferzen trum in Frankfurt am Main vermittelt. Abschließend stellte Stefanie Corporan Romero ein Projekt vor, das Sicherheitsberater als Bin- deglied zwischen Seniorinnen und Senioren einerseits und der Polizei andererseits möglichst in jedem Frankfurter Stadtteil einsetzen soll. In der abschließenden Diskussion konnten weitere Kontakte zwischen Opfern von Eigentumsdelikten, die diese Taten aus eigenem Erleben schilderten, und den Experten auf dem Po dium geknüpft werden. Alexandra Hagen-Freusberg 7 Kompakt achtungen zu machen und die Polizei zu verständigen. > AiR | Juli/August 2015 Aktiv im Ruhestand Besoldungsanpassung: Ungleiches Spiel Mit dem erfolgreichen Abschluss der Einkommensrunde 2015/2016 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern Ende März 2015 begann das Ringen um die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich. Beamte und Versorgungsempfänger haben nicht in jedem Bundesland Grund zur Freude. Eine Bestandsaufnahme. Die Erhöhung der Renten für alle Rentner – auch die der ehemaligen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes, der Länder und der Gemeinden – wird dagegen unabhängig vom Zeitpunkt und Inhalt des Tarifvertrages durch Bundesgesetz mit Wirkung jeweils zum 1. Juli des Jahres geregelt. Noch einmal anders sieht es bei der Besoldung und Versorgung aus: Die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich in Ländern und Kommunen erfolgt für Besoldung und Versorgung im Sinne des Föderalismus per Landesgesetz. Diese rechtlich komplett eigenständigen Regelungen werden separat zu den Tarifabschlüssen und den Rentenanpassungen je nach Ge> AiR | Juli/August 2015 setzgebungskompetenz unterschiedlich ausgestaltet. Damit existieren 17 verschiedene Gestaltungen in Form von Besoldungs- und Versorgungs anpassungsgesetzen des Bundes und der Länder, die auch die Besoldung und Versorgung der Kommunalbeamtinnen und -beamten regeln. Um eine möglichst hohe Einheitlichkeit über das Bundesgebiet zu erreichen, strebt der dbb stets eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich an. Im Bereich der Versorgung besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch auf Anpassung der Versorgungsbezüge nach dem Tarifabschluss. § 70 des Beamten Versorgungsgesetzes (BeamtVG) sagt lediglich, dass dann, wenn die Dienstbezüge der Besoldungsberechtigten allgemein erhöht oder vermindert werden, von demselben Zeitpunkt an die Versorgungsbezüge durch Gesetz entsprechend zu regeln sind. << Nur vier Länder wirkungsgleich Was die Länder also daraus machen, steht jeweils auf einem anderen Blatt. So erfolgt eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses lediglich © Osterland – Fotolia.com Kompakt 8 Am 28. März 2015 einigte sich der dbb mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen Tarifabschluss für die rund 800 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder. Die Tabellenentgelte wurden rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent angehoben. Zum 1. März 2016 steigen die Einkommen um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Die Ausbildungsentgelte steigen analog dazu um Festbeträge von zwei Mal 30 Euro. in Bayern, Sachsen, Rhein land-Pfalz und Hamburg. << Zeitlich verschoben Dagegen übertragen Ba den-Württemberg, Bran denburg, Bremen, Nord rhein-Westfalen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen den Tarifabschluss der Höhe nach, nehmen jedoch zeitliche Verschiebungen von unterschiedlicher Dauer vor. Andere Länder bieten nach Besoldungsgruppen gestaffelte oder sogar keine Übertragung des Tarifergebnisses. Mit der Vergleichbarkeit von Besoldung und Versorgung gegenüber dem Tarifbereich ist es also nicht weit her. Das seit Jahrzehnten bewährte System des Gleichklangs von Tarif- und Beamtenbereich wurde unmittelbar nach der Föderalismusreform I zulasten der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgegeben. Im Bereich der Beamtinnen und Beamten geht es den Dienstherrn nicht mehr darum, aktuelle und jahrzehntelange Leistung entsprechend zu honorieren, sondern um Einsparungen nach Kassenlage. Dabei werden Differenzen von bis zu 18 Prozent billigend in Kauf genommen und sogar beabsichtigt. Die Politik lässt dabei außer Acht, dass Beamte, aber gerade auch Versorgungsempfänger in den vergangenen Jahren erheblich zu Einsparmaßnahmen beigetragen haben, indem alle Maßnahmen im Bereich der Rente auf die Versorgung übertragen wurden. >> Aktiv im Ruhestand << Die Länder im Detail Baden-Württemberg Für Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 ist ab 1. März 2015 eine Linearanpassung von 1,9 Prozent sowie ab 1. März 2016 von 2,1 Prozent, mindestens 75 Euro (abzüglich 0,2 Prozent), vorgesehen. Beamte der Besoldungsgruppen A 10 und A 11 erhalten diese Anpassungen ab 1. Juli 2015 beziehungsweise 1. Juli 2016, was eine zeitliche Verschiebung um vier Monate bedeutet. Beamte der Besoldungsgruppen A 12 und höher erhalten die Anpassung erst mit einer Verschiebung von acht Monaten ab 1. November 2015 beziehungsweise ab 1. November 2016. Brandenburg In Brandenburg liegt bereits ein Gesetzentwurf vor, der ab 1. Juni 2015 eine Linearanpassung in Höhe von 1,9 Prozent und ab 1. Juli 2016 in Höhe von 2,1 Prozent, mindestens um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro entspricht, enthält. Dies bedeutet eine Verschiebung um drei beziehungsweise vier Monate unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklage in Höhe von jeweils 0,2 Prozent. Bremen In der Freien Hansestadt Bremen wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Linearanpassung von 2,1 Prozent zum 1. Juli 2015 sowie zum 1. Juli 2016 von 2,3 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, beinhaltet. Dies entspricht einer zeitlichen Verschiebung um jeweils vier Monate. Nordrhein-Westfalen Vorgesehen ist eine Linearanpassung ab 1. Juni 2015 von 1,9 Prozent und ab 1. August 2016 in Höhe von 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro. Dies entspricht einer zeitlichen Verschiebung um drei beziehungsweise fünf Monate unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklage von jeweils 0,2 Prozent. Sachsen-Anhalt Seit 22. April liegt ein Gesetzentwurf vor, der eine Linearanpassung ab 1. Juni 2015 in Höhe von 2,1 Prozent und ab 1. Juni 2016 in Höhe von 2,3 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, vorsieht. Dies bedeutet jeweils eine Verschiebung um drei Monate. Schleswig-Holstein Auch in Schleswig-Holstein wurde bereits am 29. April 2014 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Linearanpassung ab 1. März 2015 in Höhe von 1,9 Prozent sowie ab 1. Mai 2016 in Höhe von 2,1 Prozent, jedoch mindestens um 75 Euro, enthält. Für 2016 bedeutet dies eine zeitliche Verschiebung um zwei Monate zu dem Tarifabschluss unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklage von jeweils 0,2 Prozent. Thüringen Auch im Freistaat Thüringen wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Linearanpassung ab 1. September 2015 um 1,9 Prozent und ab 1. September 2016 um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, enthält. Dies bedeutet jeweils eine zeit liche Verschiebung um sechs Monate. Dieser Gesetzentwurf enthält ebenfalls jeweils einen Abzug um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Tarifbereich wegen der Zuführung zur Versorgungsrücklage. Saarland Im Saarland konnte eine Übernahme des Tarifvertrages mit zeitlicher Staffelung – je nach Besoldungsgruppe – erreicht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. Die Besoldungsgruppen bis A 9 erhalten ab 1. Mai 2015, die Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 und C 1 ab 1. Juli 2015 und die Besoldungsgruppen ab A 14 ab 1. September 2015 eine Linearanpassung von 1,9 Prozent. Dies entspricht jeweils einer zeitlichen Verschiebung um zwei, vier und sechs Monate. Für 2016 ist eine Linearanpassung in Höhe von 2,1 Prozent, mindestens jedoch um einen Betrag von 75 Euro, geplant. Diese sollen Be amte der Besoldungsgruppen bis A 9 ab 1. Juli 2016, der Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 sowie C 1 ab 1. September 2016 sowie ab der Besoldungsgruppe A 14 ab 1. November 2016 gewährt werden. Dies entspricht einer zeitlichen Verschiebung von fünf, sieben und neun Monaten. 0,2 Prozent Versorgungsrücklage sind enthalten. Berlin Im Land Berlin findet keine Über tragung des Tarifvertrages statt, da bereits mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2014/2015 für 2015 eine Linearanpassung von 3,2 Prozent zum 1. August 2015 festgelegt wurde. Mecklenburg-Vorpommern Auch Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Gesetz zur Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 von November 2013 bereits zum 1. Januar 2015 eine Besoldungserhöhung in Höhe von 2,0 Prozent vorgenommen. Niedersachsen Das Land Niedersachsen hat mit Gesetz von Dezember 2014 eine Linearanpassung in Höhe von 2,5 Prozent ab 1. Juni 2015 und in Höhe von 2,0 Prozent ab 1. Juni 2016 beschlossen. Hessen Mit Blick auf die Schuldenbremse enthält die Koalitionsvereinbarung von Dezember 2013 eine „Regelung“, wonach Beamte in den Jahren 2016 und 2017 Linearanpassungen nur von 1,0 Prozent erhalten sollen. Für 2015 ist bereits ein Gesetz verabschiedet, welches eine Besoldungsanpassung von 2,6 Prozent beinhaltet. Der dbb setzt sich daher weiterhin für eine inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses mit den TV-L Hessen ein. te/ab > AiR | Juli/August 2015 9 Kompakt Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Aktiv im Ruhestand Bundesbeihilfeverordnung: Die Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung wurde am 27. Mai 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 6. Juni 2015 in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem neue Regelungen für das Beihilferecht des Bundes in Krankheits- und Pflegefällen. Kompakt 10 Im Wesentlichen sind folgende Regelungen vorgesehen: wirkungsgleiche Übertragung von aktuellen Leistungsverbesserungen aus dem Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (zum Beispiel Erweiterung im Bereich der Medizinpro dukte sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Pflegeunterstützungsgeld); Umsetzung der Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung (zum Beispiel Abrechnungssätze bei Versicherten im Basis- beziehungsweise Standardtarif): Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Beihilfe an den Kosten der klinischen Krebsregister und der ambulanten Hospizdienste; Überführung bisher in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift enthaltener Festlegungen zur Erhöhung der Rechts sicherheit. Mit der Sechsten Änderungsverordnung wird angestrebt, die Beihilfegewährung möglichst unabhängig vom Versicherungsverhältnis (privat versichert, privat im Basis- beziehungs weise Standardtarif oder freiwillig gesetzlich ver sichert) auszugestalten. Betroffen davon ist die bislang abgesenkte Er stattung für Standard- beziehungsweise Basistarif versicherte in § 6 Abs. 5. Hier kommen für den die Beihilfe betreffenden Teil der Arztrechnung nicht mehr die nach § 75 Abs. 3 b Satz 1 SGB V vereinbarten Sätze zur Anwendung, sondern die Schwellenwerte © Peter Maszlen – Fotolia.com Neue Regelungen entsprechend der GOÄ beziehungsweise GOZ. Ein weiterer Bereich hierzu betrifft die Abschaffung der sogenannten 21-EuroRegelung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte. Nach bisheriger Rechtslage werden freiwillige Mitglieder der GKV mit einem Beitragszuschuss von weniger als 21 Euro nicht von den Einschränkungen des § 8 Abs. 4 Satz 3 erfasst; in diesen Fällen gelten als Sach- und Dienstleistungen auch über Festbeträge hinausgehende Beträge für Arznei-, Verbands- und Heilmittel oder Aufwendungen, die darauf beruhen, dass zustehende Sach- und Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Die Leistungsgewährung der Beihilfe erfolgt nunmehr unabhängig von der Zuschussgewährung. Des Weiteren wurden die Anrechnungsregelungen für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte dahingehend geändert, dass die allgemeine Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen aus der GKV entfällt (§ 9). Die Beihilfe überprüft lediglich, dass insgesamt keine Übererstattung aus Bei hilfe und GKV-Leistungen erfolgt. Im Bereich der Pflege ist in § 38 Abs. 2 die Rechtsgrundlage für das Pflegeunterstützungsgeld enthalten. Das Pflegeunterstützungsgeld nach dem Pflegezeitgesetz hilft pflegebedürftigen nahen Angehörigen, in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung für diese Zeit sicher zustellen. Ostrentengipfel: Renten endlich angleichen Am 16. Juni 2015 fand in Berlin erneut ein sogenannter Ostrentengipfel statt, in den die dbb Seniorenvertreter aus den neuen Bundesländern hohe Erwartungen setzten. Das Thema lautete: „25 Jahre deutsche Einheit: Renteneinheit überfällig!“ Veranstalter war das Bündnis für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern, in dem auch der dbb vertreten ist. Im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 heißt es unter dem Motto „Lebens> AiR | Juli/August 2015 leistung in der Rente ho norieren“, dass eine Angleichung der Rentenwerte bis 2020 erfolgen soll. Kon kreter sind diese Pläne aber auch im Jahr 2015 noch nicht. Deshalb hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am 12. Juni 2015 seine Forderung bekräftigt, eine Bund-LänderArbeitsgruppe zur Erar beitung von Lösungsvorschlägen einzusetzen und unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen. Aktiv im Ruhestand sung wäre ein Fonds gewesen, der in den Koalitionsverhandlungen allerdings nicht durchgesetzt werden konnte. Diese schlechte Nachricht stellt eine Enttäuschung für die Betroffenen dar, weil auch nach 25 Jahren deutscher Einheit keine politische Lösung beziehungsweise Korrektur gefunden wurde. In der abschließenden Diskussionsrunde der renten- Monique Küsel Eine systemgerechte und gezielte Lösung zur Rentenangleichung in Ost und West bietet das aktualisierte Modell des Bündnisses an, das im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt wurde. verdi-Vorsitzender Frank Bsirske warnte in diesem Zusammenhang davor, dass die Angleichung der Renten in Ost und West und die steigende Altersarmut nicht gegeneinander ausgespielt < < Jürgen Braun, Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt, Rita Müller, Landesseniorenvertretung Sachsen, Wolfgang Speck, dbb bundeseniorenvertretung und Peter Heide, Landesseniorenvertretung Thüringen (von links nach rechts) werden dürfen. Auch in den alten Bundesländern werde das Thema Rente und Altersarmut diskutiert. Neurentner würden weniger Rente beziehen als bereits vorhandene Rentner, sodass die Anzahl der Empfänger einer Grundsicherung im Alter ansteige. Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke, führte aus, dass sie eine Bevorzugung einer der 20 betroffenen Berufsgruppen, die bei der Rentenüberleitung nicht an gemessen berücksichtigt worden seien, ablehnt. Eine solche Entscheidung sei rechtlich angreifbar. Die Lö- politischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gab es für das Bündnis-Modell Zustimmung von Matthias W. Birkwald (Die Linke) und Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen). Peter Weiß (CDU) und Daniela Kolbe (SPD) stellten fest, dass bei einer Angleichung die Höherwertung der Löhne in Ostdeutschland aus Gerechtigkeitsgründen nicht beibehalten werden könne. Die stärkere Thematisierung und Problematisierung der Höherwertung war ein wichtiges Ergebnis der Diskussion. Rita Müller, Landesvorsitzende der sbb seniorenvertretung > AiR | Juli/August 2015 Gudrun Kaiser: Bauberatung für Betagte Vorgestellt 12 An ihr Leib-und Magenthema geriet Gudrun Kaiser eher zufällig: Bauen für betagte und körperlich oder mental eingeschränkte Menschen war vor 25 Jahren ein eher undankbares Betätigungsfeld, das gern an die damalige Berufsanfängerin weitergegeben wurde. Heute ist die Architektin eine gefragte Ratgeberin, die in ihrem Unternehmen „WiA – Wohnqualität im Alter“ als Moderatorin zwischen Architektur und Pflege Planung, Beratung und Fortbildung anbietet. Viele ihrer Ratschläge lassen sich auch im eigenen Heim umsetzen. „Die Einstellung hat sich gewandelt. Heute gewinnt eine Immobilie an Wert. wenn sie barrierefrei ist“, sagt Gudrun Kaiser. „Deshalb findet man in barrierefrei gestalteten Bädern heute schönes Design, das mit den ,Behindertenbädern` der Vergangenheit und ihren klobigen Badewannen nichts mehr gemeinsam hat. Früher war alles, was mit körperlichen Einschränkungen im Zusammenhang stand, negativ konnotiert“, erklärt die Architektin. Heute schätzen neben der wachsenden Anzahl verantwortungsbewusster Senioren auch jüngere Menschen Großzügigkeit und Komfort. > AiR | Juli/August 2015 Dass trotz dieser neuen Sympathie für das Bequeme noch immer nur rund fünf Prozent der alten Menschen über ein bar rierefreies, beziehungs weise barrierearmes Wohnumfeld verfügen, wie eine 2011 veröffentlichte Studie des Kuratoriums Deutsche Altershilfe belegt, liege daran, dass altersgerechtem Wohnen erst seit ungefähr zehn Jahren größere Bedeutung beigemessen werde und dass der demografische Wandel spürbare Auswirkungen annehme: „Heute möchten mehr ältere Menschen als jemals zuvor in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Weil sie nicht mehr so stark in familiäre Struk- turen eingebunden sind wie früher, müssen sie mehr Eigenverantwortung übernehmen und wissen daher den Wert altersgerechter Wohnungen immer mehr zu schätzen“, erklärt Kaiser. „Die Menschen wollen und müssen häufig allein – ohne Unterstützung naher Angehöriger – zurechtkommen. Für diese Fälle bieten wir inzwischen gute Alternativen. Das heißt für uns aber auch: das Wohnumfeld muss heute zunehmend das Familiäre ersetzen.“ << Über die Mittel der eigenen Zunft hinaus Dass Gudrun Kaiser von „wir“ und „uns“ spricht, wenn sie die Entwicklung alterstauglicher Wohn-Alternativen skizziert, hat vermutlich mit ihrem beruflichen Werdegang zu tun. „Ich habe meine erste Stelle in einem Architekturbüro angetreten, das kurz nach der Wende den Auftrag erhalten hatte Alten- und Pflegeheime in der ehemaligen DDR bedarfsgerecht umzubauen. Der Auftrag wurde natürlich an die Frauen im Büro weitergereicht, weil die sich ja mit sozialen Dingen angeblich besser auskennen. Durch diesen Zufall kam ich auf das Thema Bauen für ältere Menschen“, blickt die heute 53-Jährige zurück. Um dieser besonderen Klientel gerecht zu werden, beschränkte Gudrun Kaiser sich bei ihren Planungen nicht auf die Mittel ihrer Zunft; sie bemühte sich vielmehr, noch tiefer in die menschlichen Bedürfnisse der Bewohner ihrer umgebauten Pflegeheime einzusteigen. Also sammelte sie Informationen. Sie sprach mit Behinderten und Betagten, mit Pflegern, Ärzten Gerontologen und Psychologen und hospitierte selbst in Pflegeinrichtungen. 1996 wechselte sie zum Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln (Kaiser: „Das KDA hat Ende der 80er Jahre als einziges Sozialinstitut auch Architekturberatung zum Wohnen im Alter gemacht“) und gab als Referentin des Fachbereichs Architektur und Wohnen ihre Erfahrungen an Architekten und Betreiber von Alten-und Pflegeeinrichtungen oder auch ratsuchende Einzelpersonen weiter. 2010 Frank Kind Photography Landes Fotografie, Dortmund (2) Aktiv im Ruhestand < < Gudrun Kaiser stellte sie sich in ihrer Heimatstadt Aachen auf eigene Füße und bietet in ihrem Unternehmen „WiA – Wohnqualität im Alter“ Planung, Beratung und Fortbildung an, wobei sie sich auf ein jahrzehntelang gewachsenes Netzwerk von Experten für nahezu jede Projektidee stützen kann. „Ich moderiere zwischen Bauen und Pflege.“ << Ebenerdig und schwellenfrei Und welche Tipps möchte sie älteren Bauherren oder an Umrüstung ihrer Woh- Aktiv im Ruhestand << Blau schlafen, gelb kochen, rot sparen Wobei Vorlieben und Assoziationen bestimmter Farbtöne im privaten Wohnumfeld Geschmackssache also einer hellen Decke und einem dunkleren, erdenden Bodenbelag“. Ihr geht es – bei allem was sie plant und rät – um die Bedürfnisse der Bewohner. „Ich bin an maßstäblicher Architektur interessiert. Gebäude sollen zeigen, was darin passiert. Eine Seniorenresidenz ist für mich ein Wohngebäude und kein Krankenhaus“, sagt Gudrun Kaiser und es fällt nicht schwer, aus dieser Äußerung die Kritik an der vormals als modern empfundenen und noch heute weit verbreiteten < < Das unter Beratung von Gudrun Kaiser von den Architekten Flo rian Schweitzer + Michael Rau realisierte Widra-Areal in Aachen (Bild oben und ganz links) beherbergt im Obergeschoss eines geförderten Wohnungsbaus zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften für je acht demenzkranke Menschen. den, in denen man sich nicht ständig aufhält.“ Die Kriterien für die Innengestaltung von Seniorenre sidenzen, Wohngruppen oder Mehrgenerationenhäusern sind jedoch sensibler. „Wertvoller ist beispielsweise die Erkenntnis, dass mit warmen Farben tatsächlich ein höheres Temperaturempfinden und Geborgenheit erzeugt werden kann, zum Beispiel in Räumen in reiner Nordlage. Außerdem arbeiten wir oft nach dem Vorbild der Natur mit einem Helligkeitsgefälle von oben nach unten, Architektur großer (krankenhausähnlicher) Altenund Pflegeheime herauszuhören, auf deren langen Korridoren Bewohner wie Besucher leicht die Orientierung verlieren können. Um mehr Lebensqualität für alte, körperlich oder mental eingeschränkte Menschen zu erreichen, engagiert sich Kaiser für Bau und Einrichtung kleinteiliger Wohnformen, die in Wohnanlagen integriert sind, in denen auch junge Familien und Berufstätige mittleren Alters leben. Auf einem ehemaligen Fabrikgelände in Aachen konnte ein entsprechendes Wohn- projekt mit ihrer Beratung verwirklicht werden. Darauf ist sie – zu Recht – stolz. „Gerade für Menschen mit Demenz, von denen es immer mehr geben wird, sind kleine Wohngruppen sinnvoll. Aber: Was für Demenzkranke gut ist, schadet auch den anderen nicht. Deshalb bin ich überzeugt, dass Kommunen, Investoren und Architekten in Zukunft weniger Altenheime sondern im Zuge des Wohnungsbaus mehr Häuser bauen sollten, in denen alle Generationen zusammen wohnen können.“ cri << Info In ihrem Buch „Bauen für ältere Menschen“ zeigt Gudrun Kaiser Konzepte für unterschiedliche Wohnmodelle auf und sensibilisiert für die Bedürfnisse älterer Menschen. Das Handbuch fasst die komplexen bau-, sozial-, und ordnungsrechtlichen Anforderungen für die Planung der verschiedenen Wohnformen übersichtlich zusammen und liefert praktische Tipps. Zahlreiche Projektbeispiele liefern Anregungen und unterstützen die Realisierung eigener Projekte. Gudrun Kai- ser: Bauen für ältere Menschen, Wohnformen – Planung – Gestaltung – Beispiele, 208 Seiten mit 340 Abbildungen und 34 Tabellen, 69 Euro. ISBN 978-3-481-02972-2. Bestellung: http:// www.baufachmedien. de/bauen-fur-alteremenschen.html Weitere Informationen: http://www.gudrunkaiser-wia.de/ > AiR | Juli/August 2015 13 Vorgestellt Auch die farbliche Ausgestaltung der Räume kann Menschen mit nachlassenden Sinnesleistungen die Orientierung erleichtern. „Wer nicht gut sehen kann, erkennt auch keine Raumkanten. Deshalb macht es Sinn, Boden und Wände farblich voneinander ab zusetzen und den Lichtschalter oder beispiels weise Armaturen im Ba dezimmer andersfarbig, mit hohem Leuchtdichtekontrast, zum Beispiel Grün auf Weiß zu gestalten.“ Hier habe die Indus trie zwischenzeitlich ein beachtliches Angebot entwickelt: „Unsere typisch deutschen, uni-weißen Bäder kommen erfreulicherweise immer mehr aus der Mode.“ und sehr individuell seien. „Die Farblehre unterscheidet zwischen warmen und kalten Farben. Rot, die Farbe von Blut, Feuer und Vulkanen ist eine warme Farbe, die Aufmerksamkeit erzeugt und sogar Aggressionen wecken kann. Denken Sie an rote Ampeln oder das Rote Kreuz. Blau wirkt kühl, stärkt angeblich die Konzentration und strahlt Ruhe und Harmonie aus. Wer dieser sehr kategorischen Bewertung folgen möchte, kann Schlafräume in Blautönen halten, die Küche in Gelb und Rot nur in Bereichen verwen- Landes Fotografie Dortmund nung Interessierten ganz oben auf die Liste der Notwendigkeiten setzen? „Eines vorweg“, kommt die rasche Antwort. „Ob Neubau oder Bestandssanierung: die Anforderungen für alters- und behindertengerechte Häuser und Wohnungen sind die gleichen, wobei die Umrüstung eines bestehenden Gebäudes oft mühsam ist.“ Als Herzstücke barrierefreier und somit seniorengerechter Architektur nennt sie dann neben entsprechend ausgestatteten Sanitärbereichen eine „möglichst überdachte , ebenerdige Eingangssituation, Schwellenfreiheit im Inneren und ausreichend breite Türen, auch zu Balkon oder Terrasse.“ © Adam Gregor – Fotolia.com Aktiv im Ruhestand < < Ist das Tablet vernünftig eingerichtet, steht dem sicheren Genuss der Onlinemedien nichts mehr im Wege. Im Zweifel hilft ein jüngeres Familienmitglied bei den richtigen Einstellungen. Apps und Datensicherheit: Medien 14 Den Datenhahn zugedreht Google, Facebook, Apple oder Microsoft: Sie alle machen die Welt mit ihren Entwicklungen besser, leichter, lebenswerter und schöner – behaupten sie. In manchen Bereichen stimmt das sogar: Es war zum Beispiel nie einfacher, mit entfernt lebenden Angehörigen oder Freunden in Kontakt zu sein. Kostete ein Überseegespräch in den 70er-Jahren noch ein kleines Vermögen, kann heute jeder mit jedem in Verbindung bleiben, in Farbe, Stereo und rund um die Uhr. Auch alltägliche Dinge wie Einkaufen, Banking oder Buchungen wurden innerhalb kürzester Zeit revolutioniert. Das kostet zwar wenig Geld, aber mit Sicherheit Ihre persönlichen Daten. Wenn Sie es zulassen … Die Daten, die bei einer Volkszählung oder der heftig diskutierten Vorratsdatenspeicherung erhoben werden, sind ein Witz gegen das, was Computernutzer Tag für Tag von sich preisgeben. Einige Daten geben wir freiwillig her, schließlich muss uns ein bestelltes Paket auch erreichen. Die meisten Daten aber werden uns regelrecht gestohlen, und oft merken wir es gar nicht und wundern uns vielleicht über Werbung von Firmen, deren Name nie an unser Ohr drang. Schuld daran sind oft Apps, die ein un> AiR | Juli/August 2015 liebsames Eigenleben führen und ohne Wissen ihrer Nutzer jede Menge persönlicher Daten in die Weiten des Internets pusten, vom Standort bis zur E-Mail-Adresse. Forscher des Fraunhofer-Instituts für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) haben Mitte 2014 10 000 der beliebtesten AndroidApps getestet und zum Teil gravierende Sicherheitslücken und Datenschutzverletzungen auf gedeckt. „Android als Betriebssystem ist auf dem Vormarsch, und es gibt bereits heute fast eine Milli- on Android-Apps, Tendenz rapide steigend“, diagnostiziert Dr. Julian Schütte, Projektleiter für Mobile Sicherheit am Fraunhofer AISEC. Mit einer selbst entwickelten Software haben sich Schütte und sein Team ans Werk gemacht und Apps analysiert. Ihre Ergebnisse sind alarmierend. << Großes „Sendungs bewusstsein“ Gut 90 Prozent der getesteten Apps verlangten eine Berechtigung für den Aufbau einer Internetverbindung. Nutzer müssen dem zustimmen, damit die App funktioniert, wissen aber letztlich nicht, wozu die Verbindung genau genutzt wird. Als weit kritischer für den Nutzer betrachten die Forscher die Tatsache, dass ein Großteil der Apps diese Verbindungen verwendet, um gleich beim Start ungefragt persönliche Daten zu verschicken. Insgesamt stellte der Test Datenübertragungen an 4 358 Server in der ganzen Welt fest – ohne Wissen und Zutun des Nutzers. Zwar ist die Verbindung zum Internet für viele Apps notwendig, für den Betrieb einer Taschenlampen-App ist sie jedoch zweifelhaft. Weiter stellten die Techniker fest, dass rund 7 000 Apps (69 Prozent) unverschlüsselt mit der Außenwelt kommunizieren. 448 Apps sendeten eindeutige persön liche Daten wie die IMEI (das ist die Kennnummer eines Mobiltelefons) an Server im Netz. Der Nutzer Aktiv im Ruhestand Damit nicht genug, denn die Sicherheit des Nutzers wird zudem durch unzu reichend programmierte Apps bedroht. „So gibt ein gutes Viertel (26 Prozent) der Apps zwar vor, eine sichere Verbindung zum Internet aufzubauen, schaltet aber die Prüfung des Serverzertifikats explizit ab, sodass die Verbindung leicht angreifbar ist“, erklärt der Datenfachmann. << Selbstschutz bedeutet Verzicht Was können Nutzer tun, wenn sie am digitalen Leben teilnehmen wollen, ohne zu viele Daten über sich preisgeben zu müssen? Der beste Weg ist Verzicht: Wer sich vor der Installation einer App oder eines Programms die Frage stellt, ob die Anwendungen wirklich sinnvoll oder nötig sind, schont nicht nur die Rechenleistung seines Tablets, Smartphones oder Computers, sondern auch sein Datengewissen. Vor allem kostenlose Apps werden nicht aus reinem Altruismus entwickelt. Gerade hier sind die Programmierer auf Datenströme aus, die sich zu Geld machen lassen. Konzerne scheffeln mittlerweile Milliarden nur mit Nutzerdaten. Manchmal ist es daher besser, auf eine seriös programmierte kostenpflichtige App zu setzen, auf deren Datenschutzbeteuerungen man sich unter Umständen sogar verlassen kann, statt kostenlose digitale „Ramschware“ zu verwenden. Weiter sind streng überprüfte digitale Biotope oder wenig verbreitete Systeme meist datensicherer als offene Systeme, auf denen jeder Programmierer machen kann, was er will. Linux, Ubuntu oder Open Os mögen als Computerbetriebssysteme zwar nicht die Multi- und Social-MediaKnaller sein, stabil und relativ sicher sind sie aber auf jeden Fall. Ihre Bedienung erfordert allerdings etwas mehr Fachwissen. Der Computergigant Apple dient zwar ebenfalls nicht nur dem hehren Zweck, die Menschheit vor der bösen Datenwelt zu beschützen, gilt aber bislang als relativ sicherer für Angriffe von außen als andere kommerzielle Systeme. In sein AppKaufhaus kommen nur geprüfte Programme. Dafür müssen Apple-Fans für ihre Geräte aber auch tiefer in die Tasche greifen als zum Beispiel Microsoft-Nutzer. << Selbst aktiv werden Facebook und Google sind aus dem digitalen Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Viele Nutzer sind sich aber gar nicht darüber bewusst, dass sie die Anwendungen nutzen können, ohne gleich alles Persönliche in die Weiten des Internets zu entlassen, denn beide Anwendungen bieten Möglichkeiten, die Accounts sicherer zu machen, indem man einfach den Datenhahn so weit wie möglich zudreht. Wer zum Beispiel Facebook auf dem Mobiltelefon installiert und alle Einstellungen lässt, wie sie „ab Werk“ sind, spielt der Datensammelwut des Zuckerberg-Konzerns in die Hände und akzeptiert, was auch immer in den seitenlangen AGB steht. Dabei gibt es in Facebook Unmengen persönlicher Einstellungen, deren mühsames Abarbeiten sich lohnt: Nutzer können Facebook und angeschlossenen Dritten über in der App zu setzende Häkchen so ziemlich alles verbieten, was sie täten, nutzte man die Möglichkeit nicht. Das beginnt bei Einstellungen, wer im Internet die eigenen Aktivitäten sehen darf und endet noch lange nicht bei Einschränkungen für Werbung. Ähnlich Google: Wer einen Google Account besitzt – was prinzipiell für alle Android-Nutzer gilt – kann dem kalifornischen Datenriesen Einhalt gebieten, was Werbeverhalten und Datensammlung betrifft. Erst kürzlich hat Google die dazu notwendigen Einstellungen vereinfacht und weniger versteckt. So können Nutzer jetzt zum Beispiel festlegen, dass Google fortan nicht mehr speichern und weiterver arbeiten darf, was in die Suchmaske eingegeben wird. Erschreckend: Kommt ein Fremder in den Besitz des Google-Passworts, kann dieser ganz leicht ein digitales Bewegungsprofil auf der Landkarte „Google Maps“ erstellen und daran zum Beispiel ablesen, wann jemand mutmaßlich zu Hause ist und wann nicht. Anwender können aber zum Beispiel verbieten, dass ihr aktueller Aufenthaltsort gespeichert und ausgewertet wird. Wem die Mühe, Datenzugriffe einzuschränken, zu groß ist oder wer schlicht nicht versteht, was er wozu erlauben oder verbieten soll, kann sich entweder von einem versierten Familienmitglied helfen lassen oder auf Alternativen ausweichen. Wer zum Beispiel nur eine gute Internetsuchmaschine benutzen möchte, kann zum Beispiel auf „Duck Duck Go“ oder „Startpage“ ausweichen. Erstere erhebt nach eigenem Bekunden keine Nutzerdaten, Zweitere durchsucht zwar Google, verschleiert dabei aber die Herkunft der Anfrage. Wer Social Media nutzen möchte, ohne sich den großen Konzernen auszuliefern, kann sich mit seinen Lieben verabreden, gemeinsam einen anderen Dienst zu nutzen – Alternativen gibt es zuhauf, etwa „Diaspora“. Auch für persönliche Nachrichtendienste wie WhatsApp gibt es Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel „Line“ oder „Threema“. br > AiR | Juli/August 2015 15 Medien hat in den wenigsten Fällen Einflussmöglichkeiten. So starten 1 732 Apps direkt beim Start des Geräts und agieren permanent im Hintergrund ohne, dass man sie aufgerufen hätte. Ebenfalls signifikant ist mit fast 50 Prozent (4 917) die hohe Anzahl der Apps, die den Aufenthaltsort des Gerätes bestimmen können. 3 930 lesen zudem den Gerätestatus aus. Aktiv im Ruhestand Seniorenkredite: Bessere Angebote, aber nicht ohne Schufa Blickpunkt 16 Die Werbe-E-Mail, die Werner Bergmann (63) auf seinem Smartphone erhalten hat, klingt verlockend. Ein Kreditvergleichsportal wirbt für Onlinekredite, die auch für Rentner ab 0,99 Prozent „effektiven Zins“ erhältlich seien. In wenigen Minuten zur Wunschfinanzierung mit Sofortzusage? Bergmann klickt auf den Button „Sofortzusage“ und gibt an, 10 000 Euro für den Bereich „Wohnen“ zu benö tigen, und siehe da, der Effektivzins steigt sofort auf 2,79 Prozent – „ab“ versteht sich. Von 0,99 Prozent ist ihm gegenüber jedenfalls nicht die Rede, aber die Kreditvergabe erfolge „schufa-neutral“. Bergmann füllt den Fragebogen aus, gibt Wohnort, Familienstand, Geburtsdatum, Beschäftigungsverhältnis, Bankverbindung, Monatseinkommen, Kontonummer, Höhe der monatlichen Belastungen und noch einiges mehr ein. Und auch mit der Datenverarbeitung und der Einschaltung von Auskunftsdiensten muss er sich per grünem Häkchen einverstanden erklären, sonst geht gar nichts. Was er schließlich erhält, ist aller> AiR | Juli/August 2015 © Felix Pergande – Fotolia.com Kredite und Ratenkäufe für Senioren wurden bis vor einigen Jahren kaum angeboten. Geldinstitute und Unternehmen scheuten das angeblich hohe Risiko der Lebensälteren, die auf mehrere Jahre angelegten Rück- oder Abzahlungen bedienen zu können. Inzwischen ändert sich – auch das ist eine Folge des demografischen Wandels – langsam der Markt. Die Angebotspalette der Banken an Krediten für die Generation 65 plus wächst. Doch Vorsicht bei verlockenden Angeboten aus dem Internet, die zumeist mit Dumpingzinsen und den Hinweisen „ohne Schufa“ und „ohne Vermittlungsgebühren“ werben. Solche Offerten können im Zweifel teuer werden. AiR erläutert, welche Kreditmöglichkeiten für Senioren bestehen, und warum ein Abschluss „mit Schufa“ wesentlich günstiger ist als „ohne“. Die Einschaltung der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa) macht trotz vielfacher Kritik durchaus Sinn. dings keine Sofortzusage, sondern die Empfehlung, den Kreditvertrag beim Onlinekreditunternehmen XY abzuschließen. << Von wegen Wunschkredit Bergmann folgt dem mitgelieferten Link und erhält sofort den Hinweis, dass der effektive Jahreszins für seinen Wunschkredit über 10 000 Euro, rückzahlbar in 72 Monatsraten, 8,29 Prozent betrage. Bonität vorausgesetzt, könne gegebe- nenfalls die Zinsbelastung bereits bei „nur“ 4,83 Prozent losgehen. Seine zuvor gemachten Angaben waren – mit seinem Häkchen als Zustimmung – offenbar bereits an das ihm empfohlene Onlineunternehmen weitergeleitet worden, das auf seiner Homepage mit den Hinweisen „Schnelle Kredite“ und „Kredit ohne Schufa“ wirbt. Bergmann klickt sich zum Vergleich durch die Angaben mehrerer anderer On- linekreditunternehmen und kommt immer wieder zu demselben Ergebnis. Die Zinsen für seinen Wunschkredit steigen – ohne Bo nitätsprüfung und Ausschluss der Schufa – locker auf deutlich über 10, gelegentlich sogar über 15 Prozent. Ob darin die Kosten für die zusätzlich verlangte Restschuldversicherung oder die Vermittlung eingeschlossen sind, lässt sich online zumeist nicht genau prüfen, obgleich solche Nebenkosten bei Effektivzins-Angaben eingeschlossen sein müssten. Dann lieber doch mit Schufa und bei der Großbank, denn Rentner und Versorgungsempfänger verfügen, bis auf das bio logische Altersrisiko, das allerdings mit steigender Lebenserwartung zunehmend geringer wird, über geregelte Einkommen, Pkw- und Immobilienbesitz oder andere Sicherheiten und kommen vor allem nicht in die Lage, ihren Job zu verlieren. Ideale Voraussetzungen also, mit Ratenzahlungen nicht in Verzug zu kommen. Seniorenkredite gibt es (eigentlich) gar nicht, weil Über die Schufa selbst kursieren viele Gerüchte; sie reichen von der Datenschnüffelei bis zum Vorwurf des Datenmissbrauchs. Denn letztlich kommt in Deutschland kaum ein Geschäft zu stande ohne Zustimmung zur sogenannten SchufaKlausel: Banken und Wirtschaftsunternehmen lassen sich von ihren Kunden bescheinigen, dass sie deren Daten weitergeben dürfen, und im Gegenzug gibt die Schufa Auskunft über Zahlungsmoral und Verbindlichkeiten. Ohne dieses Einverständnis besteht der Generalverdacht, der Kunde komme seinen Verbindlichkeiten nur schlecht < < Das Internet lockt mit schufafreien Sofortkrediten, doch besonders für ältere Menschen wird es „online“ in der Regel richtig teuer. Eine Anfrage bei der Hausbank – Bonität vorausgesetzt – ist der bessere Weg. oder unzureichend nach. Die Folge: Es gibt weder ein Girokonto noch Kredite, keine Miet- oder Handyverträge, und Käufe zu „bequemen“ Monatsraten sind ebensowenig möglich wie ein Pkw-Leasing. Die Liste ließe sich fast endlos fortsetzen und erklärt die große Zahl von Firmen und Dienstleistern im Internet, die „schufafrei“ – dafür allerdings wesentlich teurer – arbeiten. << Bonität vorausgesetzt Die stets präsente Schufa ist dennoch keine Behörde, obgleich auch die Polizei, die Steuerfahndung und die Vollstreckungsbehörden auf die Daten Zugriff haben. Sie ist ein privates Wirtschaftsunternehmen, das als Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden geführt wird. Die Holding befindet sich mehrheitlich im Besitz von Banken. Das 1927 in Berlin entstandene Unternehmen definiert sich als Wirtschaftsauskunftei, die über etwa 730 Mil- lionen Einzeldaten von knapp 61 Millionen Menschen (das ist mehr als drei Viertel der Bevölkerung in Deutschland [81 Millionen]) verfügt. Gut 700 Mitarbeiter bearbeiten pro Jahr über 110 Millionen Anfragen. Die Schufa speichert unter anderem Namen, Geburtsdaten, Anschriften(änderungen), Kredit- und Leasingverträge, Konten, Kreditkarten, Daten, die der (Versand-)Handel liefert, und auch das Zahlungsverhalten in Positivund Negativmerkmalen. Diese Daten erhalten beispielsweise Kreditunternehmen, um die Bonität eines Kunden festzustellen. Ferner liefert die Schufa ihren Kunden auch einen sogenannten Score-Wert, der zwischen 1 und 100 liegt. Je niedriger dieser statistische Wert ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit- oder Vetragsnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt beziehungsweise nicht nachkommen kann. Falsche, unvollständige oder veraltete Einträge können den Scorewert verfälschen, sodass Verträge nicht zustande kommen, obgleich „Bonität“ vorhanden ist. Wie dieser Wert zustande kommt, bleibt das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Doch der Verbraucher kann sich wehren und der Schufa und anderen Auskunfteien die ScoreÜbermittlung an Unternehmen schriftlich untersagen. Zudem hat jede Person nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft schriftlich einzufordern. Das PDF-Formular für eine persönliche Datenübersicht kann auf der SchufaHomepage (MeineSchufa. de) heruntergeladen werden. Allerdings muss der Kunde genau darauf achten, keine kostenpflichtige Auskunft abzurufen. Dem ausgefüllten Formular – die Felder für kostenpflichtige Auskünfte auslassen – muss eine Kopie des Personalausweises beigefügt und beides auf dem Postweg zurückgeschickt werden. Stellen sich Einträge zur Person als nicht mehr aktuell oder falsch heraus, muss die Schufa schriftlich zur Löschung beziehungsweise Berichtigung aufgefordert werden. In der Zeit, in der das Unternehmen die Angaben prüft, dürfen die Daten nicht weitergegeben werden. Eine aus sagekräftige Bonitätsauskunft ist das aber nicht, die kostet knapp 30 Euro extra – nicht viel, um auch im fortgeschrittenen Alter Vertrauen zu künftigen Geschäftspartnern auf zubauen. sm > AiR | Juli/August 2015 17 Blickpunkt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung aufgrund des Alters verbietet, doch die meisten Banken setzen intern ein Alterslimit, ab dem eine Antragsstellung nicht mehr möglich ist. Kredite ohne Alterslimit gibt es inzwischen unter anderem bei der Targobank, EasyCredit oder Barcleycard zu Zinssätzen, die etwa zwischen drei und zwölf Prozent liegen. Die Zinshöhe ist von Faktoren abhängig, die Senioren selbst bestimmen können: Je geringer die Kreditsumme, je kürzer die Laufzeit und möglichst ein jüngerer Bürge beziehungsweise Mitantragsteller, desto niedriger liegen die Zinsen. Auch die Feststellung einer guten Bonität durch die Schufa kann zinsmindernd wirken und ist in der Regel generell Voraussetzung für eine Kreditvergabe durch die (Haus-)Bank. Schufafreie Kredite empfehlen sich nur bei sogenannten Negativeinträgen, also für säumige Zahler. © Kletr – Fotolia.com Aktiv im Ruhestand Aktiv im Ruhestand BRH NRW: Neue Sicherheitsbroschüren für Senioren Zwei neue Broschüren der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Stuttgart) widmen sich als Ratgeber für Ältere dem Schutz vor Kriminalität im Alltag. An der Aufarbeitung der neuen bundesweiten Ratgeber „Sicher leben“ und „Sicher zu Hause“ hatte der Seniorenverband BRH NRW vor mehr als zwei Jahren im Rahmen einer Qualitätsverbesserung mitgearbeitet. Der Seniorenverband war beteiligt worden, weil er gerade die Problematik „Gefahren an der Haustür, am Telefon und unterwegs“ zu seinen Jahresthemen gemacht hatte, weil immer wieder ältere Menschen Opfer von spektakulären Einzelfällen wurden. Wichtige Bausteine sind dabei die Hinweise zu Gefahren an der Haustür, Vortäuschen einer Notlage oder einer persönlichen Beziehung, Bedrängnisse am Telefon oder auch „falsche Polizisten“. Die Beiträge in großer Schriftform sind angereichert mit Fotos und Zahlen, die der Sensi- bilisierung von älteren Menschen dienen. Der BRH empfiehlt: Die Broschüren gehören in die Hand jedes älteren Menschen. Angehörige sind aufgerufen, die Informationen an Menschen weiterzugeben, die sich selbst nicht mehr informieren können. Wo es die Broschüren aktuell gibt, kann man auf jeder Polizeidienststelle erfahren. Informationen dazu erteilt auch der Seniorenverband unter Telefon 02251.80621. Einzelstücke können in Sonderfällen auch über das BRHLandesbüro, Büroleiterin Elke Cole, Telefon: 02573.979 145 0, Fax: 02573.9791451, angefordert werden. Weitere Informationen unter www.brh-nrw.de Hans Burggraf, Vorsitzender des BRH NRW << Versorgungsempfängerstatistik 2014 hat die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Jahr 2013 um circa 30 000 auf etwa 1,19 Millonen zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, sind nach dem vorläufigen Ergebnis der Versorgungsempfängerstatistik im Jahr 2014 bei den Gebietskörperschaften rund 62 000 Pensionierungen (2013: 59 100) angefallen. Im Einzelnen ist die Gesamtzahl der Ruhegehaltsempfänger von Bund, Ländern und Gemeinden zum Stichtag 1. Januar 2014 auf circa 874 000 (2013: 839 000) Personen angewachsen. > AiR | Juli/August 2015 stockpics - Fotolia Aus den Ländern 18 Die neuen Informationen verfolgen das Ziel, Ältere über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Man kann sich vor den Machenschaften der Kriminellen schützen, betont der BRH NRW. Die Broschüren informieren ausführlich über unterschiedliche Delikte und Straftaten, und geben Tipps und Verhaltensweisen, wie man sich vor Kriminalität schützen kann. Der höchste prozentuale Anstieg betraf wie in den Vorjahren die Länder mit einer Erhöhung um erneut 4,8 Prozent (2013: 4,8 Prozent) auf etwa 656 000 (2013: 626 000) Personen. Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger der Länder hat sich somit in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden belief sich der Anstieg dagegen auf 3,4 Prozent (2013: 2,3 Prozent). Für den Bund lag der Anstieg für 2014 bei den ehemaligen Beamten, Richtern und Soldaten – inklusive der Bundesbank und den rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform – bei etwa 1,5 Prozent (2013: 1,2 Prozent) auf circa 138 800 (2013: 136 700). Der Anteil neuer Pensionäre, die aufgrund von Dienstunfähigkeit – zumeist unter Hinnahme eines Versorgungsabschlags – vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausschieden, betrug etwa 16 Prozent (2013: 17 Prozent). Aktiv im Ruhestand BRH Sachsen: Im Alter in Sachsen leben – aber wie? Für Seniorinnen und Senioren wird mehr und mehr das „Betreute Wohnen oder Service-Wohnen“ angeboten. Das Prinzip besteht darin: Mit der Wohnung, die man kauft oder mietet, werden Serviceleistungen angeboten, unter anderem Hausnotruf, Vermittlung von Hilfeleistungen, Wohnungsreinigung, Mahlzeitendienste, Hausmeistertätigkeiten oder Pflege – alles, damit der Bewohner sich sicher und umsorgt fühlt. Damit werden natürlich auch den Angehörigen Sorgen und Aufwand teilweise genommen. Die Kosten sind sehr, sehr unterschiedlich. Umso wichtiger ist es, ein Angebot auszuwählen, das den eigenen Bedürfnissen entspricht und das man sich leisten kann. (ehemals „Heimvertrag“), der die Verbraucher besonders schützen soll. Nicht erfasst wird hierbei das reine „Service-Wohnen“. © and.one – Fotolia.com << Wer sich verändern möchte, kann eine Wohnberatungs stelle in seinem Gebiet aufsuchen. Die Berater erarbeiten Lösungsangebote und informieren auch, wie ein Umbau finanziert werden kann, denn es sind Zuschüsse möglich. Pflegebedürftige Menschen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können einen Antrag auf einen Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfelds stellen. Die Pflegeversicherung übernimmt nun neu bis zu 4 000 Euro pro Vorhaben. << Wohn- und Betreu ungsvertragsgesetz Jeder Mensch will möglichst lange, selbstbestimmt und sicher in seiner eigenen Wohnung leben. Doch häufig zwingen körperliche oder psychische Beeinträchtigungen Menschen, ihre bisherige Wohnung aufzugeben. Es ist kein leichter Schritt, in eine andere Unterkunft zu ziehen und die eigene Pflege oder Betreuung in die Hände Dritter zu legen. Hier kommt das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zur Anwendung, es ist ein Verbraucherschutzgesetz. Es findet auf Verträge Anwendung, bei denen die Überlassung von Wohnraum mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verbunden wird. Vertragspartner sind zum Beispiel eine Pflegeeinrichtung und ein älterer Mensch mit Pflegebedarf. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen Vorschriften über den Abschluss und die Umsetzung eines Wohnund Betreuungsvertrages Wer leistet Rechtsbeistand? Unabhängige Beratungsstellen, bei denen Seniorinnen und Senioren Unterstützung bekommen oder sich über ihre Rechte in formieren können, gibt es bedauerlicherweise nicht viele. Nur wenige Verbraucherzentralen (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) bieten Beratungen in einem derart speziellen Rechtsgebiet an. Eine telefonische Beratung zu Vertragsfragen erhalten Betroffene sowie deren Angehörige aus allen Bundesländern – also auch Sachsen – durch die Experten in den Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein unter der Telefonnummer: 01803.663377. Mitglieder des BRH Sachsen können sich auch an ihre BRH-Landesgeschäftsstelle wenden. Rita Kiriasis-Kluxen, Landesvorsitzende BRH Sachsen > AiR | Juli/August 2015 Aktiv im Ruhestand dbb mecklenburg-vorpommern: Gespräch mit MdL Bernd Schubert (CDU) endlich erfolgt beziehungsweise dass zumindest konkrete Termine festgeschrieben und der Zeitpunkt einer endgültigen Angleichung ver bindlich benannt werden. Zur Sprache kam in diesem Zusammenhang auch die nach wie vor nicht akzeptable Benachteiligung bestimmter Berufsgruppen durch den Wegfall der ostdeutschen Sonderversorgungssysteme. Hier sagte der Landtagsabgeordnete zu, dieses Thema erneut mit seinen Kollegen in der Fraktion zu diskutieren. Unter Hinweis auf den fortschreitenden demografischen Wandel – bis < < MdL Bernd Schubert (Mitte) mit den Vorstandsmitgliedern der dbb landesseniorenvertretung Bernd Letsch, Gerd Dümmel, Klaus Junker und Viktor Urban (von links). 2030 wächst der Anteil der Rentner und Versorgungsempfänger um 10 Prozent – kritisierten die dbb Vertreter die Situation der Senioren vor allem in ländlichen Gebieten in Bezug auf die Infrastruktur (Einstellung von Bahnverbindungen) und die teilweise unbefriedigende (fach-) ärztliche Versorgung. Nach dem Gespräch zeigte sich Gerd Dümmel zufrie- den, dass man den Dialog begonnen habe: „Ich hoffe, dass wir in nächster Zukunft auch mit den anderen Fraktionen einen fundierten Meinungsaustausch führen können, um so den Politikern deutlich zu machen, welche Themen den etwa 5 000 Seniorinnen und Senioren im dbb besonders am Herzen liegen.“ Die nächsten Termine bei der SPD-Frak tion und der Fraktion Die Linke stehen bereits fest. << Zuschüsse für Sicherungsmaßnahmen Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begrüßt, Zuschüsse für Sicherungsmaßnahmen am Wohneigentum zu fördern. Angesichts dramatischer Entwicklungen im Bereich der Wohnungseinbruchskriminalität sei dies genau der richtige Weg, so DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt am 21. Mai 2015. „Es war zu erwarten, dass eine steuerliche Förderung nicht rasch umzusetzen ist, außerdem besteht bereits die Möglichkeit, Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen. Mit dieser gezielten Förderung über die KfW-Bank wird ein Ins trument geschaffen, das rasch und unbürokratisch wirken kann“, zeigte sich Wendt überzeugt. > AiR | Juli/August 2015 MEV Aus den Ländern 20 Als Schwerpunkte des Meinungsaustausches hatte der dbb m-v im Vorfeld vor allem die Rentenangleichung Ost-West im 25. Jahr der deutschen Einheit, den demografischen Wandel mit seinen Chancen und Herausforderungen und etwas provokant den Slogan „Seniorenland Mecklenburg-Vorpommern (?)“ genannt. Die dbb senioren machten deutlich, dass sie nach 25 Jahren deutscher Einheit endlich eine Gleichbehandlung der Rentner und Pensionäre in ganz Deutschland er warten. Sie regten an, dass die CDU-Fraktion sich verstärkt dafür einsetzen möge, dass die Angleichung dbb m-v Am 23. Juni 2015 fand das erste von mehreren geplanten Gesprächen des Vorstands der Landesseniorenvertretung des dbb mecklenburg-vorpommern (dbb m-v) mit den Fraktionen im Schweriner Landtag statt. Der Vorsitzende Gerd Dümmel sowie seine Stellvertreter Klaus Junker, Bernd Letsch und Viktor Urban waren zu Gast bei Bernd Schubert (MdL), Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Mitglied im Sozialausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Aktiv im Ruhestand König Kunde im Nahkauf Ein Slalom durch die Supermärkte lohnt sich also nicht. Ich genieße es, alles bei meinem wohnungsnahen Lebensmittelmarkt „Nahkauf“ einzukaufen. Der Weg ist kurz, ich spare Zeit und Fahrtkosten. Ich habe das gute Gefühl, sinnvoll zu handeln. Ich möchte das Geschäft unterstützen, damit es sich halten kann. Eine gute Nahversorgung zu haben, ist mir wichtig, auch für den Fall der Krankheit und des Alters. Außerdem gönne ich dem Betrieb einen ausreichenden Umsatz und ein angemessenes Einkommen. Denn für einen Einzelhändler ist es nicht leicht, einen Markt mit Vollsortiment und frischer Ware zu führen. Dafür gebe ich gerne ein paar Cent mehr aus. Hier fühle ich mich als König-Kunde mit individueller Bedienung bei Bedarf (unter anderem Bring-Service auf telefonische Bestellung). Die Schnäppchenjagd bei gro- ßen Discountern ist kurzsichtig und – wie in dem Artikel dargestellt – ohne realen Spareffekt. Wie ein mit Geiz geschlagener Mensch sehr zu bedauern und arm dran ist, macht uns alle die „Geiz-ist-geilMethode“ eher ärmer anstatt reicher. Helga Zimmer, 76133 Karlsruhe AiR Nr. 6/2015, „Die Sache mit der Maut“: Rasern keine Chance Gerechte Maut Der Artikel im AiR, Mai 2015, sollte nicht unwidersprochen bleiben. Man sorgt hier für einen Öffentlichkeitserfolg, der ziemlich nutzlos ist. Die Absicht ist erkennbar und man ist verstimmt. Ein Blitzmarathon kostet viel Geld und muss somit der Öffentlichkeit als Erfolg dargestellt werden. Das ist einfacher, als man denkt. Stellt man die Blitzgeräte dort auf, wo für den guten Fahrer die Gefahr buchstäblich zu riechen ist, wird man kaum Erfolg haben. Stellt man die Geräte aber dorthin, wo trotz harmloser Straßenführung die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert ist, dann wird man automatisch alle routinierten Fahrer, die ruhig und mit optimaler Geschwindigkeit fahren, im Netz haben. Das sind dann zwar die falschen Fische, aber es ist die für den Pressebericht erforderliche große Zahl. Man darf auch nicht vergessen, die 10 bis 20 Stundenkilometer zu schnellen Fahrer als „Raser“ zu bezeichnen. Ein paar echte Raser gehen automatisch mit ins Netz und die bringen dann die zweite wichtige Zahl, die Geschwindigkeit der Meisteridioten. Diese beiden Zahlen kombiniert, erwecken den Eindruck, dass es wirklich Unmengen von verantwortungslosen Rasern auf unseren Straßen gibt. Und damit ist der „Erfolg“ in der Öffentlichkeit gesichert. Heinz Festner, 93180 Deuerling 21 Berndt A. Skott © Sven Grundmann – Fotolia.com AiR Nr. 5/2015, „Blitzmarathon“: Persönlich halte ich die Einführung einer Maut in Deutschland für richtig und gerecht, auch wenn eine Maut mich, mit Hauptwohnsitz in Spanien, ebenfalls treffen würde. Fakt ist, dass das Steuerrecht und insbesondere auch die Kfz-Steuer eine nationale Angelegenheit ist und nicht der EU-Kontrolle unterliegt. In Spanien zahle ich für meinen Pkw mit 240 PS eine Kfz-Steuer von gerade mal 160 Euro pro Jahr. In Deutschland würde ich für dasselbe Auto 463 Euro bezahlen. Andererseits – und das trifft besonders die zahlreichen Touristen – zählt Spanien zu den Spitzenreitern bei den Mautgebühren. Fazit: Spanien erhebt im Vergleich zu Deutschland für die in Spanien zugelassenen Pkw eine Minimalsteuer und zugleich eine Maximalgebühr für die Autobahnbenutzung. Ähnlich dürfte es in Frankreich und anderen Ländern praktiziert werden. Niemand kommt dabei auf die Idee, Spanier und Franzosen würden bei der Maut auf ihren Straßen bevorzugt. Die deutsche Regierung hat das Ganze nur äußerst ungeschickt verpackt. Karl-Heinz Hutzler, Alicante, per E-Mail > AiR | Juli/August 2015 Leserbriefe AiR 6/2015 „Von wegen mehr Netto ...“ © contrastwerkstatt – Fotolia.com MEV Leserbriefe Aktiv im Ruhestand Rückspiegel Hochgeschätzte Frau Rubenweit, liebe Sabine, © Cello Armstrong – Fotolia.com vor drei Tagen entnahm ich einer Ansichtskarte mit diesem kitschigen Malerwinkelmotiv, dass sich unser aller hochverehrter Herr Vorsitzender im Urlaub befindet, und zwar am Lago di Bonzo, auch bekannt als Tegernsee. Man gönnt sich ja sonst nichts. Aber abgesehen davon ist die Landschaft rund um dieses berühmte bayerische Gewässer grandios. Ich habe jedoch meine Bedenken, dass unser lieber Korbi auf Berge klettert, um die herrlichen Aussichten zu genießen, rund um den See marschiert oder an der Weißach entlang. Woher ich mich da so gut auskenne, fragst du jetzt sicher, Sabine: Als ich noch im Dienst war, fanden hin und wieder Fortbildungsveranstaltungen der Zöllner in Wildbad Kreuth statt. Du weißt doch, das ist dieses frühere herzoglichbayerische Sanatorium, das jetzt der CSU gehört, die dort immer ihre kraftstrotzenden Selbstbewusstseinstagungen abhält. Meist wenn Schnee liegt. Von dort aus haben wir in unserer knappen Freizeit Ausflüge in die Umgebung gemacht. Und das tut der Herr Vorsitzende sicher auch. Anstatt zu wandern fährt er sicher lieber an den österreichischen Achensee. Oder mit der Wallbergbahn nach oben und wieder runter, derweil die Gattin in Rottach Dirndl anprobiert. Und natürlich nicht zu vergessen die leiblichen Genüsse. Und damit meine ich nicht nur das bayerische Nahrungsmittel „Bier“ (wobei ich heute noch nicht den Unterschied zwischen einem Hellen und einer Weißen weiß), sondern ich denke da auch an die Weißwürste, die man nie nach 12 Uhr essen darf oder an den Schweinsbraten mit Klößen. Mir läuft gerade das Wasser im Mund zusammen! Was ich mir aber noch nicht vorstellen kann: Wo wohnt er wohl mit seiner teuren Frau Gemahlin? Hast du davon eine Ahnung, weil du sicher seine Reservierung organisieren musstest? Also wo ist er abgestiegen? Beim noblen Bachmair am See oder in der mondänen Überfahrt? Was anders käme für ihn ja wohl nicht infrage. Außer vielleicht die Einliegerwohnung im Haus von Uli Hoeneß. Falls es so eine gibt. Du wirst es mir sicher verraten, Sabine! Wann erwartest du deinen Chef wieder zurück? Ob er dir wohl ein kleines Geschenk mitbringt? Einen geklauten Bierkrug aus dem Tegernseer Bräustüberl? Das sähe ihm ähnlich! Ganz liebe Grüße erstmal dein Harry, Lieber Harry das war ja eine Überraschung! Mir, der „Tippse“, wie du mich mal genannt hast (du erinnerst dich doch wohl noch?) zu schreiben. Entzugserscheinungen? Fehlt dir gar der Alte, sorry, der Chef? Ein wenig masochistisch der Herr Kommunikationsberater, oder irre ich da? Wenn dich dein Freund Korbi nicht zur Schnecke macht, bist du unglücklich. Aber was rede ich da. Ich bin nur eine kleine Teilzeitsekretärin, die angeblich besser kochen als Briefe schreiben kann. Gegenüber Dritten nennt er mich aber gerne „die Stütze unserer Geschäftsstelle“. So auch zu dem neuen nachgerückten Beisitzer im Vorstand, Hans-Ullrich. Den hat übrigens Korbi bei seinem „Dienstantritt“ gehörig in Verlegenheit gebracht, als er im Vorstand viel Worte um die Möpse von Vizechefin Ursula machte, was Hans-Ullrich die Röte ins Gesicht schießen ließ, nicht, noch nicht, wissend, dass es sich dabei um die kleinen Hunde der Vize handelt. Aber ansonsten ist der Alte o. k. Und er hat nicht nur dir gegenüber immer lockere Sprüche auf Lager: „Je älter man wird, desto besser war man früher“. Der stammt von Fritz J. Raddatz selig. Oder: „Ab 60 wird man jünger, aber dann ist es zu spät“. Pablo Picasso. Mir sagt er manchmal seinen Lieblingsspruch, der angeblich von ihm selbst stammt: „Über das Alter redet man nicht – das hat man.“ Schluss mit Büro-Interna. Deine Mutmaßung, lieber (?) Harry, ist richtig: ich habe in der Tat die Ferienunterkunft der Herrschaften ausgesucht und gebucht. Aber ich muss dich enttäuschen: kein Nobelschuppen, keine Promi-Wohnung, kein unverstellter Seeblick: Herr Dr. Korbinian Zauderstein und seine Gattin sind in einem hübschen Ferienwohnungs-Bauernhaus abgestiegen. Jetzt bist du baff, was? Wie der Chef seinen Urlaub verbringt und wie er sich erholt, geht mich nichts an. Das wird er mir dann schon nach seiner Rückkehr erzählen. Seine Frau Marion rief mich jedenfalls nach der ersten Woche (sie bleiben drei) an und war ganz begeistert von diesen Ferientagen und ihrem Korbinian. „Weißt du, was er mir kürzlich schelmisch ins Ohr geflüstert hat. Sabine? Die Liebe sei ein Trick, den sich die Männer ausgedacht hätten, damit sie ihre Wäsche nicht selbst waschen müssten.“ Du siehst also, Harry: der Alte erholt sich prächtig. Und ob er mir was mitbringt oder nicht, ist völlig unwichtig! © Jeanette Dietl – Fotolia.com Satire 22 Freundliche Grüße Sabine, die „Tippse“ > AiR | Juli/August 2015 cwb Kurt Blümlein Aktiv im Ruhestand BRH Schleswig-Holstein: 42. Landesvertretertag Am 2. Juni 2015 fand in Nortorf der 42. Landesvertretertag des BRH Schleswig-Holstein statt. menarbeit mit der Landesseniorenvertretung des dbb schleswig-holstein ein. Der Landesgeschäftsführer des dbb schleswig-holstein, Christian Pagel, lobte in seinem Grußwort die gute Zusammenarbeit mit dem Seniorenverband BRH im Altenparlament. Auch sprach er sich gegen das Tarifeinheitsgesetz aus, da hier die kleineren Gewerkschaften benachteiligt würden. < < Der neu gewählte Landesvorstand: Kurt Blümlein, Hella Fedder, Norbert Schmidt, Annegret Hochhaus und Norbert Alff (von links). Bei den sich anschließenden Neuwahlen wurden der Landesvorsitzende Kurt Blümlein sowie Hella Fedder und Annegret Hochhaus als Beisitzerinnen im Vorstand in ihren Ämtern bestätigt. Neu gewählt wurden Norbert Schmidt als 2. Vorsitzender und Norbert Alff als Schatzmeister. Norbert Alff, Schatzmeister des BRH Schleswig-Holstein 23 Aus den Ländern Der Landesvorsitzende Kurt Blümlein hielt einen geschichtlichen Rückblick und stellte seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 bis 2014 vor. Breiten Raum in seinen Ausführungen nahmen die Auflösung des BRH Bund im Jahre 2013 und die Sitzungen des schleswig-holsteinischen Altenparlaments ein, wo er 2012 als stell vertretender Präsident und 2013 als Präsident am tierte. Weiterhin ging er ausführlich auf die Zusam- > AiR | Juli/August 2015 Aktiv im Ruhestand _0PHJJ_7AiR_rätsel.pdf; s1; (181.56 x 241.56 mm); 23.Jun 2015 13:01:17; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien unangenehm, behindernd Schmarotzerpflanze veraltet: weibl. Hausangestellte gälischer Schienen- Name strang Irlands Lenkvorrichtung gerade dort, genau dort Betrug, Schelmenstück Straßenlampe Sagenkönigin von Sparta Fluss in Mecklenburg-Vorpommern aufgeregt, reizbar Gewinnspiel 24 Hab-, Raffsucht Schauspiel-, Ballettschüler unaufhörlich; unbegrenzt Fremdwortteil: fern furchtsam, besorgt Für die richtige Lösung des Juli/ August-Rätsels bedankt sich die Redaktion mit einem 17-teiligen Allesschneider-Set „Nicer Dicer“ von Genius: Würfel, Stifte, Scheiben, Viertel, Achtel, Hobeln, Reiben, Transportieren und Aufbewahren – alles in einem, ohne Umfüllen! Mit dem „Nicer Dicer Plus“ erhalten Sie einen Küchenhelfer, der Ihnen die Zeit vom Beginn der Kochvorbereitung bis zum Servieren der Mahlzeit enorm verkürzt. Senden Sie einfach das Lösungswort bis zum 24. August 2015 per E-Mail an airmagazin@ dbb.de, per Fax an 030.40815599 oder per Post an dbb beamtenbund und tarifunion, Redaktion AiR, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Redaktion wünscht viel Glück! höckerloses Kamel Roman von Émile Zola hölzerVerner Maßstab brechen ausgenommen, frei von Kloster Gebetsschlusswort 3 törichter Mensch SammGewürz; lung Farbstoff altnord. Dichtung Schulfestsaal von Bäumen gesäumte Straße französisch: und > AiR | Juli/August 2015 5 Fähigkeit zur Wahrnehmung hübsch, flott (ugs.) griechische Siegesgöttin bayerisch, österreichisch: Alm bewahren, pflegen Metallbolzen mehrteiliges Musikwerk weiblicher Wassergeist Ausflug zu Pferde 2 schroff ansteigend, abfallend 1 schon student. Organisation (Abk.) religiöser Brauch; Zeremoniell Landkartenwerk deutscher Komponist reich an Licht Weltorganisation (Abk.) höchster Teil der Karpaten KfzZeichen Speyer alle nachweisbaren Vorfahren Lösungswort: Gemahlin Lohengrins italienisches Nudelgericht Stadtteil von Berlin ruhelos, rastlos Die CDs aus AiR magazin 6/2015 hat gewonnen: Manfred Schulze, Karlsruhe. Herzlichen Glückwunsch! Das Lösungswort lautete „Honigbiene“. landschaftlich: Kartoffel Mannequin, Vorführdame Sende-, Empfangsanlage 6 Flinke Küchenhelfer: Allesschneider gewinnen! 7 abschlieungeßend, besetzlich endend Bürde, Drückendes Staat in Südostasien unwirklich 9 Nähmaterial Damenreitpferd; Camper amerik. Filmlegende (James) franz. Schriftsteller (Albert) Schussgeräusch Schmuckstück speziell zu diesem Zweck fächerförmiges Palmenblatt glätten, planieren süddt.: Scheune, kleines Gebäude griechischer Meergott deutsche Ostseeinsel innerasiatisches Gebirge Behälter aus Papier, Plastik 4 Kanal in dt. Küstenstädten Seitenansicht Unterarmknochen Frömmigkeit, Gottesfurcht Verhältniswort 8 Wohnzins Schiffsbesitzer, Reeder Dreimannkapelle Stock; Hochsprunggerät chem. Zeichen für Tantal Internet, WWW (Kurzwort) dbb Zukunftsgespräch Bundesregierung – Sozialpartner 2015: Negative Aspekte der Digitalisierung nicht außer Acht lassen Die Bundesregierung, so der dbb Chef weiter, habe mit Projekten wie der DemografieStrategie, dem Programm „Digitale Verwaltung“ oder dem Grünbuch „Arbeiten 4.0“ gute Ansätze geliefert, die der dbb konstruktiv und kritisch begleite: „Wir nutzen dafür als Gewerkschaft unsere Gestaltungskompetenzen in Tarifverträgen und über Personal- und Betriebsräte in Vereinbarungen mit den Arbeitgebern, um zeitgerechte Modelle für Arbeitszeiten und Arbeitsformen ebenso wie zum Familie-BerufsSpannungsfeld anzubieten. Wir bejahen dazu auch Chancen < dbb Chef Klaus Dauderstädt (rechts) vertrat in Meseberg die Interessen des öffentlichen Dienstes. wie Pflichten zu erforderlichen Qualifikationen.“ Gleichzeitig mache der dbb aber auch nachdrücklich auf die mit einer umfassenden Digitalisierung der Gesellschaft verbundenen Gefahren für Bürger und öffentlich Bedienstete aufmerksam. Dauderstädt: „Mit Sorge blicken wir zum Beispiel auf den Verlust sozialer Kontaktebenen durch anonymisierte Arbeitsplätze, auf die Verdrängung von Festangestellten durch ‚digitale Tagelöhner‘ oder die Entwertung klassischer Aufgabenfelder im Zuge einer immer stärker um sich greifenden Digitalisierung und Automatisierung der Abläufe. Auch über diese negativen Aspekte müssen wir heute in Meseberg mit der Bundesregierung sprechen.“ dbb Bundeshauptvorstand: Zu seiner diesjährigen Tagung ist der dbb Bundeshauptvorstand am 22. und 23. Juni 2015 in Wernigerode zusammengekommen. Das Gremium mit seinen rund 120 Mitgliedern befasste sich mit den strategischen Schwerpunkten und Leitlinien der gewerkschaftlichen Arbeit für die kommenden Monate. Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, begrüßte die dbb Vertreterinnen und Vertreter persönlich und betonte in seiner Ansprache, dass die Sozialpartner in der Bundesrepublik mit Pluralität und Selbstorganisation bislang gute Erfahrungen gemacht hätten. Mit dem kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz sei gleichwohl ein neuer Rahmen für Tarifpluralität gesetzt worden, so Haseloff. Der Ministerpräsident unterstrich zudem seine klare Haltung als „Verfechter des Berufsbeamtentums“ und sicherte dem dbb picture alliance/Frank May Tagung in Wernigerode < Ministerpräsident Reiner Haseloff unterstrich vor dem dbb Bundeshauptvorstand seine klare Haltung zum Berufsbeamtentum. und seinen Fach- und Landesverbänden zu, trotz aller haushalterischen Sachzwänge stets ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu haben. dbb Chef Klaus Dauderstädt machte erneut deutlich, dass der dbb, sofern das Tarifeinheitsgesetz in Kraft tre- ten sollte, umgehend eine verfassungsrechtliche Klärung in Karlsruhe herbeiführen werde: „Bei allem, was in Richtung Einheitsgewerkschaft geht, sind wir ein besonders energischer Gegner“, so Dauderstädt. Des Weiteren befasste sich der Bundeshauptvorstand unter > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 25 aktuell Dauderstädt: „Die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland setzt eine moderne Infrastruktur voraus. Dazu gehört auch ein öffentlicher Dienst, der mit der digitalen Entwicklung Schritt hält und die diesbezüglichen Erwartungen der Bürger und der Wirtschaft gleichermaßen erfüllen kann.“ Bundesregierung/Guido Bergmann Vor Beginn des Spitzengesprächs der Bundesregierung mit den Sozialpartnern auf Schloss Meseberg hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 4. Juni 2015 in Berlin darauf hingewiesen, dass bei einer Erörterung des diesjährigen Schwerpunktthemas „Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeitswelt und Qualifizierung“ der öffentliche Dienst zwangsläufig schnell in den Fokus rückt. anderem mit der Initiierung einer „Initiative Beamtenrecht“, der Nachwuchsförderung in Personal- sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen und mit der dbb Forderung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Beschlüsse fasste der Bundeshauptvorstand auch mit Blick auf allgemeine Politikfelder, beispielsweise zur Steuerpolitik in Sachen „kalte Progression“: „Die Einnahmen des Staates durch die ‚kalte‘ Progression benachteiligen die betroffenen Bürger ungerechtfertigt, es entstehen falsche Anreizwirkungen, die zu einem verzerrten Arbeitsangebot führen“, heißt es in dem Beschluss. „Insofern sollte der Staat – unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Benachteiligung – diese Steuerungerechtigkeit beheben.“ < dbb Tagung in Wernigerode am 22. Juni 2015. Zu den Herausforderungen in den Bereichen Bildung (Inklusion) und Innere Sicherheit (Terrorbedrohung) machte der dbb mit seinen aktuellen Positionierungen deutlich, dass zur erfolgreichen Bewältigung der Aufgaben eine adäquate Per- sonal- und Finanzausstattung der zuständigen Behörden und Einrichtungen Grundvoraussetzung sind. Kalt erwischt Die Staatsfinanzen stehen im Mittelpunkt der Sommeraus gabe des dbb magazins: Wie lassen sich einerseits neue Schulden vermeiden, wie muss andererseits investiert werden, um ein bürgerorientiertes, funktionierendes Staatswesen zu erhalten? Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plädiert im Interview für die Fortsetzung des strikten Sparkurses, den die sogenannte Schuldenbremse einfordert. Dennoch gibt es zusätzliche Spielräume in den Haushalten, denn die Wirtschaft boomt und die Steuerquellen sprudeln. Investitionen sind beispielsweise zur Behebung der Schäden an der Verkehrsinfrastruktur vorgesehen. Der Bund greift den finanzschwachen Kommunen mit zusätzlichen fünf Milliarden Euro unter die Arme, und der Länderfinanzausgleich wird neu geregelt, um eine gerechtere Verteilung zwischen Arm und Reich zu erreichen. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 ©Gina Sanders – Fotolia.com aktuell 26 picture alliance/Frank May dbb Schäuble will die drängenden Probleme unserer Zeit zur weiteren Richtschnur seiner Haushalts- und Finanzpolitik machen. Das lässt hoffen für den öffentliche Dienst, der nach wie vor unter Sparaspekten betrachtet, wird mit fatalen Folgen für die Gesellschaft: Die Bürger fürchten um ihre Sicherheit. Was hilft? Mehr Polizisten. Schwarzarbeit und Steuerhin- terziehung blühen. Was hilft? Mehr Zoll- und Finanzbeamte. Die Zahl der Alten und Kranken steigt beständig. Was hilft? Mehr Pflegepersonal. Der Unterrichtsausfall in den Schulen schadet Kindern und Eltern. Was hilft? Mehr Lehrer. Die Liste ließe sich beliebig verlängern, denn inzwischen gibt es kaum einen Verwaltungsbereich, in dem nicht improvisierte S chadensminimierung be trieben werden müsste. Doch solange – unabhängig von Zuständigkeiten im föderalen System – nur die „Schwarze Null“ als Markenzeichen für erfolgreiche Politik verkauft wird, kann Deutschland auf Dauer seine Standards weder in der Wirtschafts- noch in der Sozialpolitik halten. Kalt erwischt, darf es am Ende nicht heißen, denn niemand kann die Entschuldigung vorbringen, er habe von diesen Zusammenhängen nichts gewusst. sm dbb Mehr Rechte für Leiharbeitnehmer „Der Spaltung von Belegschaften durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern muss ein Riegel vorgeschoben werden.“ Das forderte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach im Vorfeld eines Gespräches im Bundesarbeitsministerium zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 3. Juni 2015 in Berlin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den dbb sowie weitere Verbände zu der Unterredung mit Staatssekretär Thorben Albrecht eingeladen. Vorab war Gelegenheit, die Positionen zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes darzulegen. Der dbb trat erneut dafür ein, Leiharbeit- nehmer vom ersten Tag ihrer Beschäftigung im Entleihbetrieb an so zu entlohnen wie die Stammbelegschaft. „Zudem benötigen wir eine gesetzliche Regelung, wonach der Entleihbetrieb sanktioniert wird, wenn er Leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend beschäftigt“, forderte Silberbach. gesetz fügte der dbb Vize hinzu: „Wer Tarifeinheit will, muss auch Regelungen finden, um weitere Tarifflucht zu verhindern.“ Zudem forderte der dbb, die Rechte der Betriebs- und Personalräte beim Abschluss von Werkverträgen zu erweitern, indem ihnen neben einem umfassenden Informationsanspruch auch ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: ©XtravaganT – Fotolia.com Beraten wurde auch über Möglichkeiten zur gesetzlichen Eindämmung des Missbrauches von Werkverträgen durch die Unternehmen. „Hier brauchen wir konkrete Tatbestände im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, um eindeutig einen gängigen Werkvertrag von einem Vertrag zu unterscheiden, der nur eine Arbeitnehmerüberlassung verschleiern will“, so Silberbach. Mit Blick auf das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Tarifeinheits- gesetz fügte der dbb Vize hinzu: „Wer Tarifeinheit will, muss auch Regelungen finden, um weitere Tarifflucht zu verhindern.“ Zudem forderte der dbb, die Rechte der Betriebs- und Personalräte beim Abschluss von Werkverträgen zu erweitern, indem ihnen neben einem umfassenden Informationsanspruch auch ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 aktuell Im Hinblick auf die nun vielfach anstehenden Fragen hat das BVerfG Grundsätze fest- 27 ©XtravaganT – Fotolia.com Höchstaltersgrenzen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis zunächst einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip, Art. 33 Abs. 2 GG, darstellen. Anderes gilt für „Einsatzberufe“ mit besonderen körperlichen Anforderungen, wie etwa im Polizei- oder Feuerwehrdienst. Der durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährte gleiche Zugang zu allen öffentlichen Ämtern kann nur durch ein gleichrangiges Prinzip, das heißt ebenfalls mit Verfassungsrang, eingeschränkt werden. Einschlägig ist Art. 33 Abs. 5 GG. gehalten, an denen sich die Festlegung von Altersgrenzen orientieren kann. Danach sind Altersgrenzen in einem Rahmen zulässig, der ein angemessenes und ausgewogenes zeitliches Verhältnis zwischen der Lebensdienstzeit und der Ruhestandszeit gewährleistet. Hinzu kommt, dass auch im Ruhestand ein angemessenes Einkommensniveau erreicht sein muss, um die Neutralität und Unabhängigkeit des Beamten zu gewährleisten. Ein Aspekt, der beachtet werden muss, ist, dass der Beamte das Mindestruhegehalt erdienen kann. „Das BVerfG geht hier von einem Zeitrahmen von etwa 19,5 Jahren aus. Da auch noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind, etwa weitere bestehende Alterssicherungsansprüche, räumt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber hier aber einen Spielraum ein“, so Benra. Beraten wurde auch über Möglichkeiten zur gesetzlichen Eindämmung des Missbrauches von Werkverträgen durch die Unternehmen. „Hier brauchen wir konkrete Tatbestände im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, um eindeutig einen gängigen Werkvertrag von einem Vertrag zu unterscheiden, der nur eine Arbeitnehmerüberlassung verschleiern will“, so Silberbach. Mit Blick auf das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Tarifeinheits- Gegenstand des Verfahrens waren die Verfassungsbeschwerden zweier Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen, in denen es um die Frage ging, ob die für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes geltende Altersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach dem vollendeten 40. Lebensjahr mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar ist. Das BVerfG hat dies verneint, weil die Altersgrenze durch Rechtsverordnung festgelegt worden war, die Entscheidung aber durch den Gesetzgeber selbst hätte erfolgen müssen. Das BVerfG betonte, dass Der dbb begrüßt das Urteil, da mit dieser Entscheidung auch über den Lehrerbereich hinaus Klarheit über die grundsätzliche Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen geschaffen wurde, und sieht sich durch die Entscheidung in seiner bereits in der Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht vertretenen Auffassung bestätigt: „Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze muss danach eine hinreichende aktive Dienstzeit gewährleistet sein. Die Entscheidung, wo diese Grenze liegt, kann nicht dem Verordnungsgeber überlassen bleiben, vielmehr ist der Gesetzgeber gehalten, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“, so HansUlrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik. nehmer vom ersten Tag ihrer Beschäftigung im Entleihbetrieb an so zu entlohnen wie die Stammbelegschaft. „Zudem benötigen wir eine gesetzliche Regelung, wonach der Entleihbetrieb sanktioniert wird, wenn er Leiharbeitnehmer nicht nur vorübergehend beschäftigt“, forderte Silberbach. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einer am 28. Mai 2015 veröffentlichten Entscheidung über die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis entschieden und Maßstäbe für die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen aufgezeigt. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Zulässigkeit von Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung Mehr Rechte für Leiharbeitnehmer „Der Spaltung von Belegschaften durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern muss ein Riegel vorgeschoben werden.“ Das forderte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach im Vorfeld eines Gespräches im Bundesarbeitsministerium zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 3. Juni 2015 in Berlin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den dbb sowie weitere Verbände zu der Unterredung mit Staatssekretär Thorben Albrecht eingeladen. Vorab war Gelegenheit, die Positionen zur Weiterentwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes darzulegen. Der dbb trat erneut dafür ein, Leiharbeit- Bundesverfassungsgerichtsurteil: dbb Moderne Verwaltung: Digitalisierung darf die Menschen nicht vergessen Für eine bürgerfreundliche digitale Verwaltung in Deutschland hat sich der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt starkgemacht. Mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Vertretern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutierte Dauderstädt am 23. Juni 2015 auf dem Zukunftskongress „Staat & Verwaltung 2015“ in Berlin. aktuell 28 sche Neuerungen in einem Zuge mit umzusetzen. Darüber hinaus warb Dauderstädt für mehr Benutzerfreundlichkeit und eine höhere Reichweite digitaler Angebote im föderalen System: „Die Generation der ,Digital Natives‘ würde gern viel mehr einfache Verwaltungsakte von der Wohnortummeldung bis hin zu Kfz-Angelegenheiten online erledigen, hat aber bis heute kaum die Möglichkeit dazu, weil die Angebote von Land zu Land und von Kommune zu Kommune quantitativ und qualitativ viel zu unterschiedlich sind und das Ende vom Lied meist immer noch das persönliche Erscheinen im Amt ist.“ Für die ältere Generation hingegen müssten die klassischen Kommunikationswege wahrscheinlich noch über Jahr- < Sicherheitsbehörden nicht verunglimpfen Pauschaler Verunglimpfung von Polizei und Verfassungsschützern ist dbb Chef Klaus Dauderstädt entgegengetreten. „Hier agieren weder willige Zulieferanten der NSA noch regiert rechtsradikale Brutalität“, stellte Dauderstädt auf dem Bundesdelegiertentag der DPolG Bundespolizeigewerkschaft am 2. Juli 2015 in Berlin klar. „Einzelfälle mag es geben, die nicht zu tolerieren sind. Wer aber Polizei und Verfassungsschutz so ins Abseits schieben will, leistet nur Kriminalität und Terror Vorschub“, sagte der dbb Chef. „Wir brauchen handlungsfähige und motivierte Sicherheitskräfte zum Schutz unseres Landes. Sie verteidigen unsere Grundrechte, stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, und wir dürfen nicht zulassen, dass das Vertrauen der Bürger in sie beschädigt wird.“ > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 Jan Brenner Was muss Deutschland tun, um Verwaltungsdienstleistungen modern und bürgerfreundlich zu gestalten? „Die Digitalisierung darf einerseits für Bürgerinnen und Bürger nicht zur unüberwindbaren Hürde werden. Andererseits müssen auch die Verwaltungen mit der Modernisierung Schritt halten können, was Weiterbildung und Personalbedarf betrifft“, sagte der dbb Chef. Insbesondere für ältere Kolleginnen und Kollegen sei es wichtig, Anschluss bei der Umsetzung neuer internetbasierter Verwaltungsdienstleistungen zu halten. „Das können wir nur mit konsequenter Fortbildung schaffen“, so Dauderstädt. Einigkeit mit dem Bundesinnenminister bestand darin, dass Strukturreformen in der öffentlichen Verwaltung oft gute Möglichkeiten böten, techni- < Diskutierten neben weiteren Akteuren auf dem Zukunftskongress „Staat und Verwaltung 2015“: Prof. Dr. Manfred Hauswirth, Geschäftsführender Institutsleiter des Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, dbb Chef Klaus Dauderstädt, Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Catherina van Delden, Mitglied des Präsidiums BITKOM e.V. und CEO der innosabi GmbH, sowie Frank Riemensperger, Vorsitzender der Geschäftsführung Accenture (von links). zehnte hinweg offen bleiben, so Dauderstädt. „Im internationalen Wettbewerb ist eine moderne und digitale Verwaltung, welche die Bedürfnisse der Bürger und der Wirtschaft erkennt und nutzergerechte Dienste ermöglicht, ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière und räumte selbstkritisch ein, dass Deutschland es in manchen Bereichen noch nicht geschafft habe, digitale Verwaltungsstandards bevölkerungskompatibel umzusetzen, wie man zum Beispiel an der geringen Verbreitung des digitalen Personalausweises ablesen könne. < Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen angleichen Die Reform der föderalen Strukturen im öffentlichen Dienstrecht aus dem Jahr 2006 könne bei einer realistischen Betrachtung in naher Zukunft nicht zurückgedreht werden. Das erklärte dbb Chef Klaus Dauderstädt am 20. Juni 2015 auf dem Gewerkschaftstag der Deutschen Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG) in Bayreuth. Gleichwohl werde der dbb in seinen Anstrengungen nicht nachlassen, das Auseinanderdriften der Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen im Beamtenbereich von Bund und Ländern einzudämmen: Die zahlreichen Negativbeispiele dürften nicht Schule machen, so Dauderstädt. Es sei einzuräumen, dass es bei den landestypischen Entwicklungen nicht nur Verlierer gebe, sondern auch Gewinner. 29 Solidarität leben – Mitglieder werben dbb Werbeaktion Robert Kneschke – Fotolia Werben Sie für Ihre Fachgewerkschaft ... ... und der dbb belohnt Sie mit einem Wertscheck und verlost am Ende der Aktion unter allen Werbern zusätzlich einen attraktiven Sonderpreis. (Aktionsschluss: 29. Februar 2016) 2015 Infos: www.dbb.de/mitgliederwerbung Telefon: 030.4081-40 Fax: 030.4081-5599 E-Mail: werbeaktion@dbb.de Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin dbb Schlichtung im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE): Mitgliederbefragung läuft Mit einer Schlichtungsempfehlung ist der Tarifkonflikt im Sozial- und Erziehungsdienst vorerst zu Ende gegangen. Die Schlichter Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg haben am 23. Juni 2015 in Bad Brückenau eine Empfehlung zur Entschärfung des Tarifkonflikts im Sozial- und Erziehungsdienst vorgelegt. Für deren Annahme haben sich sowohl die Schlichtungskommission der Arbeitgeber als auch die der Gewerkschaften ausgesprochen. Eine Mitgliederbefragung, die zeigen soll, ob der Schlichterspruch tragfähig ist, läuft bis Mitte August. Die dbb Verhandlungskommission für den Sozial- und Erziehungsdienst führt eine Mitgliederbefragung durch, bevor sie den Schlichterspruch endgültig bewertet. „Die Empfehlung der Schlichter ist eine gute Vorlage für weitere Verhandlungen. Bevor wir in die abschließenden Gespräche gehen, wollen wir aber ein detailliertes Stimmungsbild aus unserer Mitgliedschaft“, sagte dbb Verhandlungsführer Andreas dbb aktuell 30 „Anders als beim Arbeitgeberangebot von Ende Mai 2015 profitiert von diesem Schlichterspruch der größte Teil der Betroffenen in allen Bereichen des Sozial- und Erzieherbereichs“, sagte dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Nach viertägiger Schlichtung liege damit ein Kompromissvorschlag vor, der „eine gute Grundlage für die nächste Verhandlungsrunde“ sei. < Die Schlichter Herbert Schmalsteig (links) und Georg Milbradt (rechts) im Gespräch mit dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing. Hemsing am 25. Juni 2015 in Offenbach. Während der Mitgliederbefragung sehen die Gewerkschaften von weiteren Streiks ab. Nach der Auswertung sind für < Wohnungseinbrüchen vorbeugen „Auch wenn ältere Menschen möglicherweise besonders unter den Folgen von Wohnungseinbrüchen leiden – die extreme Zunahme dieser Einbrüche geht alle an.“ Das sagte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, zur Eröffnung einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, zu der die dbb bundesseniorenvertretung am 4. Juli 2015 im Rahmen des 11. Deutschen Seniorentages in Frankfurt am Main eingeladen hatte. „Es reicht nicht, diese Entwicklung zu beklagen, vielmehr muss auch etwas dagegen getan werden“, forderte Speck. Die Hilfsangebote für Betroffene müssten verbessert werden, damit für sie wieder eine gute Lebensqualität erreicht wird. Zudem sei zu bedenken, dass der Rückzug aus sozialen Kontakten und gesellschaftlichen Aktivitäten altersbedingte Erkrankungen begünstige. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 den 13. August 2015 weitere Gespräche mit der Arbeitgeberseite geplant. Die Gewerkschaften und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandeln bereits seit Februar 2015 über eine verbesserte Eingruppierung der Arbeit im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Die Schlichtung war vereinbart worden, nachdem auch nach sechs Verhandlungsrunden und einem vierwöchigen Streik kein Ergebnis erzielt werden konnte. Wenn der in der Schlichtung ausgehandelte Kompromiss einen Beitrag leisten solle, befriedend zu wirken und die dortigen Berufe attraktiver zu gestalten, dann gehe das nur, wenn die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sich hinter diesen Kompromiss stellten: „Als wir vier Wochen gestreikt haben, riefen wir die Sozialarbeiter und Erzieher und eine unglaubliche Zahl ist unseren Aufrufen gefolgt – über Wochen“, erläuterte Hemsing den Grund für die Mitgliederbefragung. „Wenn wir jetzt einfach sagen würden ‚So, das war’s‘, dann bin ich überzeugt, dass die Menschen sich übergangen fühlen.“ Unter anderem sieht die Schlichtungsempfehlung deutliche Verbesserungen der Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern vor. Der Wortlaut der Schlichtungsempfehlung steht auf der dbb Sonderseite SuE im Internet: http://goo.gl/0G7h9y. < Entgelterhöhung für Fleischuntersuchung der Länder Der dbb hat sich mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Entgelterhöhungen für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung in den Ländern geeinigt. Die Entgeltregelungen des Tarifvertrages Fleischuntersuchung Länder waren zum 30. April 2015 gekündigt worden. Der Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung in Bremen, Hamburg und dem Saarland. In den anderen Bundesländern sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fleischuntersuchung bei den Kommunen beschäftigt, sodass der TV Fleischuntersuchung Länder dort nicht gilt. Die Entgelterhöhungen im TV Fleischuntersuchung orientieren sich an dem Ergebnis der Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Länderbeschäftigten vom März 2015. Jan JanBrenner Brenner(6) (6) dbb dbb Fachtagung zu Altschulden und Schuldenbremse: Wie viel hält Deutschland aus? Zum Auftakt der Tagung im dbb forum berlin erinnerte Klaus Dauderstädt an das be reits 2012 vom dbb angeregte Gutachten des Steuerrechts experten und ehemaligen Bun desverfassungsrichters Prof. Paul Kirchhof „Deutschland im Schuldensog – Der Weg vom Bürgen zurück zum Bürger“. Kirchhof war unter anderem den Fragen nachgegangen, ob die Staatsschulden mit Grund gesetz und Europarecht in Ein klang stehen, welche Wege aus der Schuldenkrise führen und wie Schulden der öffentlichen Hände künftig vermieden wer den können. Zweiter Themenschwerpunkt der dbb Fachtagung war die 31 fokus Der Schuldenberg der öffentlichen Haushalte in Deutschland ist hoch: Über zwei Billionen Euro haben sich angehäuft. Sie „bedrohen kommende Generationen als vererbte Hypothek“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt zum Auftakt einer Fachtagung, die der dbb am 8. Juni 2015 in Berlin ausrichtete. „Wir haben in diesem Zusammenhang Sorgen vor dem Verlust staatlicher Handlungsfähigkeit und Souveränität“, machte Dauderstädt deutlich. Über diese drän genden Probleme und über mögliche Handlungs ansätze wollte man mit Vertretern von Bund, Län dern und Gemeinden auf der Fachtagung unter dem Motto „Zwischen Altschulden und Schulden bremse – was hält Deutschland noch aus?“ ins Gespräch kommen. Dazu konnte der dbb Chef renommierte Gäste begrüßen. < Klaus Dauderstädt Schuldenbremse. Bei aller Zu stimmung zur Begrenzung staatlicher Schulden warne der dbb davor, den „Haushalts gesetzgebern in Bund und Ländern keinen Gestaltungs spielraum mehr zu belassen“, machte Dauderstädt klar. Auch in Zukunft müssten notwendige Investitionen in Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, aber auch ein funk tionsfähiger öffentlicher Dienst gewährleistet werden können. Dies sei auch ein wich tiges Thema im Hinblick auf das in Aussicht gestellte Kon zept von Bund und Ländern für die Neuordnung ihrer Fi nanzbeziehungen. Der gelten de Finanzausgleich läuft Ende 2019 aus, und „trotz derzeit gut sprudelnder Steuereinnah men ist der Konsens noch nicht greifbar“, gab Dauderstädt zu bedenken. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 dbb Als Vertreter eines jener fünf hoch verschuldeten Bundesländer, die ihre strukturelle Neuverschuldung bis 2020 nicht aus eigener Kraft auf null zurückfahren können und deshalb bis 2019 Konsolidierungshilfen vom Bund und Ländern erhalten, war der Minister für Finanzen und Europa des Saarlandes, Stephan Toscani (CDU), nach Berlin gekommen. < Saarland mit Bleiweste Mit Blick auf die hohe Verschuldung seines Landes sagte er: „Im Wettlauf mit anderen, wohlhabenderen Bundesländern trägt das Saarland eine Bleiweste.“ Dennoch bekenne man sich an der Saar nachdrücklich zur Schuldenbremse als „Ergebnis generationengerechten Handelns. Allerdings müssen alle Länder objektiv in der Lage sein, das Ziel zu er- unverschuldeten Altlasten angegangen wird. Hilfe zur Einhaltung der Schuldenbremse und Hilfe bei der Bewältigung der Altlasten heißt, die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der Schuldenbremse zu sichern“, zeigte sich Toscani überzeugt. Er dankte dem dbb saar ausdrücklich dafür, „dass die Gewerkschaften den schwierigen Weg – bis 2020 sollen elf Prozent der Stellen in der Landesverwaltung abgebaut werden – im Sinne der Kolleginnen und Kollegen begleiten“. Das gemeinsame Ziel dieses „saarländischen Weges“, so Toscani, sei der Weiterbestand eines zwar kleinen, aber attraktiven öffentlichen Dienstes. Neben dem Saarland und Bremen bekommen die Länder Schleswig-Holstein, SachsenAnhalt und Berlin Finanzhilfen – das sind 800 Millionen Euro jährlich und bis zum Erreichen machte Gatzer klar. „Diese Schuldenbremse atmet“, sagte er und erläuterte: In guten Zeiten dürften keine Schulden aufgenommen werden, in schlechteren ja – aber dann müsse auch ein Tilgungsplan vorgelegt werden, der den Abbau in angemessener Zeit vorsieht. Kritikern, die sagen, angesichts guter Konjunktur und niedriger Zinsen geschehe die Konsolidierung gewissermaßen ohne eigenes Zutun, hielt Gatzer entgegen, dass der „Wandel in den Köpfen“ schon früher stattgefunden und die Akteure eingesehen haben, dass es so wie bisher nicht weitergehen konnte. Gewonnene Spielräume, etwa durch Steuermehreinnahmen, seien unter anderem dafür genutzt worden, mehrere Investitionsprogramme auf den Weg zu bringen. „Dafür stehen in den Jahren 2016 bis 2018 insge- investitionsförderungsfonds‘ eingerichtet und einmalig mit 3,5 Milliarden Euro ausgerüstet“, sagte Gatzer. Mit diesem Sondervermögen gewähre der Bund den Ländern bis 2018 Finanzhilfen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen. „Bislang ist die Schuldenbremse ein Erfolg“, so Gatzers Bewertung. „Sie muss sich aber noch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewähren. Wir haben aber den notwendigen Sicherheitsabstand erreicht und können von soliden Staatsfinanzen sprechen.“ < Disparität von Bund und Ländern „Öffentliche Finanzen in Deutschland – Zwischen Altschulden, Soziallasten und Investitionsbedarf“ hatte Prof. Dr. Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern seinen fokus 32 < Prof. Dr. Martin Junkernheinrich reichen, ohne das Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu verletzen.“ Im Saarland und in Bremen, wo die Lage „besonders schwierig“ sei, kämen trotz Konsolidierungshilfen und trotz Anerkennung der harten Konsolidierungsmaßnahmen durch den Stabilitätsrat weitere Schulden hinzu. Als „beeindruckend“ bezeichnete Toscani, dass es dem Saarland seit 2011 bereits gelungen sei, das Defizit mehr als zu halbieren. Trotz eigener Anstrengungen könne aber das Ziel auf Dauer nur erreicht werden, „wenn das Problem der > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 < Stephan Toscani der Deadline 2020 insgesamt 7,2 Milliarden Euro, die je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht werden müssen. < Bund investiert Milliarden Auf die „Finanzspritzen“ für die hilfebedürftigen Länder verwies auch Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, in seinem Vortrag. Hinter dem Titel „Schuldenbremse – ein Erfolg?“ wolle er allerdings lieber ein Ausrufezeichen anstelle des Fragezeichens sehen, samt rund zehn Milliarden Euro bereit“, sagte Gatzer. So sollten allein sieben Milliarden Euro in die öffentliche Infrastruktur (Straße, Schiene, Wasser, digitale Infrastruktur), in Klimaschutz, Energieeffizienz, Hochwasserschutz und Städtebau fließen. Zudem werde der Bund seine „kommunalfreundliche Politik“ fortsetzen, versprach Gatzer. Länder und Kommunen werden 2015 und 2016 bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern mit jeweils 500 Millionen Euro unterstützt. „Noch in diesem Jahr wird ein ‚Kommunal- Impulsvortrag zu Beginn der Fachtagung überschrieben und damit gewissermaßen das „Fundament“ für die sich anschließenden Beiträge und die Podiumsdiskussion gelegt. Die mit reichlich statistischem Material unterfütterten, fundierten Darlegungen vom Inhaber des 2008 gegründeten Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie stellten hohe (Konzentrations-)Anforderungen an die Zuhörer. Der Experte ging zunächst auf die Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland in den letzten Jahren, Einnahmen und dbb Die Fragestellung „Umsetzung der Schuldenbremse auf Kosten der Zukunft?“ wurde im Anschluss lebhaft diskutiert. Dazu hatten sich neben Staatssekretär Gatzer auch Thomas Eigenthaler, dbb Vize und Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), die Staatssekretärin im Finanzministerium des Landes Brandenburg, Daniela Trochowski (Die Linke), und Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, auf dem Podium eingefunden. < Pro und contra Schuldenbremse Während Habbel die Einführung der Schuldenbremse als „richtigen Weg“ bezeichnete, weil stabile Staatsfinanzen gebraucht würden, zeigte sich Trochowski kritisch: Die Schuldenbremse nütze privaten Geldgebern dabei, Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit zu erzielen, so die Finanzstaatssekretärin. „Das belastet die öffentlichen Haushalte langfristig natürlich viel stärker, da Versicherungen oder Banken solche Projekte nicht aus Liebe zur Allgemeinheit, sondern mit klaren Gewinnerwartungen finanzieren.“ Zudem dürfe die Finanzpolitik bei Haushaltsproblemen nicht nur auf die Ausgabenseite schauen, sondern müsse auch die Einnahmen im Blick haben. < Hans-Ulrich Benra < Werner Gatzer Thomas Eigenthaler verwies darauf, dass Deutschland im internationalen Vergleich (etwa zu Japan) „keinen so schlechten Wert“ bei den Schulden im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt habe. Die Kommunen könnten nach Auffassung Eigenthalers auch selbst noch nach Möglichkeiten sehen, „wo etwas zu heben wäre“. Kritisch sieht der dbb Vize, dass allzu oft der öffentliche Dienst das Ziel ist, wenn es um Sparmaßnahmen geht. Dies sei auch angesichts der „Alterspyramide“ in der Gesellschaft unverantwortlich. „Ein richtiger Mix muss her“, forderte Eigenthaler. Auch Staatssekretärin Trochowski kritisierte den Stellenabbau in der öffentlichen Verwaltung. Gleiche Aufgaben seien eben nicht gleich gut mit deutlich weniger Personal zu erfüllen. Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer darüber, dass Fragen neu gestellt und beantwortet werden müssen, etwa: Was muss, was kann der Staat künftig noch leisten? Welches Bild von Deutschland wollen wir? Dies erfordere politische Entscheidungen. Aus Sicht des dbb, dieses Fazit zog der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, HansUlrich Benra, bleibe das Thema der Fachtagung hochaktuell. „Am Schuldenabbau und Umgang mit der Schuldenbremse hängen auch Zukunftschancen für Deutschland“, sagte er in seinem Schlusswort. Und dabei gehe es schließlich auch immer um die Finanzierbarkeit des öffentlichen Dienstes. „Wir wollen keine Einschnitte bei Besoldung und Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten hinnehmen, auch nicht, wenn es zur Begründung heißt, diese seien zur Haushaltskonsolidierung notwendig“, machte Benra deutlich. Auch die notwendige Verjüngung des öffentlichen Dienstes sei nur bei entsprechender Wertschätzung für das Personal zu erreichen. cok/cri > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 33 fokus Ausgaben von Ländern und Kommunen und die Gesamtschuldensituation ein. „Während der Bund die ‚Schwarze Null‘ erreicht hat, bestehen zwischen den Haushalten der Bundesländer beträchtliche Unterschiede“, stellte Junkernheinrich fest. Diese Disparität nehme stetig zu. Die Schuldenbremse greife zwar „mehr oder weniger gut“, enge aber die aktuellen Handlungsmöglichkeiten ein. Junkernheinrich verwies darauf, dass Deutschland stetig abnehmende Wachstumsraten habe, was unter anderem daran liege, dass sich Wirtschaftswachstum zurzeit in Europa kaum entfalte. „Steigerungsraten, wie sie die Vorgängergenerationen erlebt haben, werden kaum mehr zu realisieren sein“, zeigte sich der Fachmann skeptisch. Auch die Lösung des Altschuldenproblems sei schwierig. „Wird das konkret angesprochen, leisten die ‚sparsamen‘ Länder Widerstand. Sie wollen nicht für das Verhalten der verschuldeten Länder zur Verantwortung gezogen werden.“ Momentan, so Junkernheinrich weiter, sei die Situation der verschuldeten Länder, Städte und Kommunen durch die niedrige Zinsbelastung sogar noch relativ erträglich. „Wie mag das sein, wenn wir wieder in anderes konjunkturelles Fahrwasser kommen?“ Unter dem Stichwort Zinsänderungsrisiko rechnete Junkernheinrich vor: Wenn sich die Zinsen nur um zwei Prozent erhöhen, wachse die Verschuldung in Rheinland-Pfalz auf 235 Millionen Euro, in Nordrhein-Westfalen gar auf eine Milliarde Euro. „Das ist mehr als alle Hilfsprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammen.“ Möglichkeiten zu einer strukturellen Entlastung der Kommunen sieht Junkernheinrich unter anderem in einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sozialkosten. dbb Finanzpolitik: Vom Juliusturm zum Schuldenberg @Max - Fotolia.com Was tut man, wenn einem das Dach über dem Kopf zusammenzubrechen droht, aber kein Kredit für die Sanierung aufgenommen werden kann? Für den Privatmann ein existenzbedrohendes Desaster, für den Staat ab 2016 Normalität, wenn die Schuldenbremse strenge Kriterien für die Neuverschuldung auferlegt. Schuldentilgung ist ein hehres Ziel. Investitionen in die Zukunft sind aber ebenfalls notwendig. Für Finanzminister ist das aber keine neue Turnübung, wie die Geschichte zeigt. fokus 34 < Die Zitadelle Spandau mit Juliusturm in Berlin. Sieht man von sprachlichen Eigenarten der Zeit ab, könnte der Disput zwischen dem Kieler Wirtschaftswissenschaftler und SPD-Bundestagsabgeordneten Fritz Baade und dem CDU-Finanzminister Fritz Schäffer, der 1956 leidenschaftlich in der „Zeit“ geführt wurde, aktueller nicht sein: Kaum erklimmt der Finanzminister ein grünes Zweiglein, werden Begehrlichkeiten wach. Schäffer war von 1949 bis 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer im Amt und hatte es als einziger Finanzminister in der Geschichte der Bundesrepublik geschafft, Überschüsse zurückzulegen. Rund acht Milliarden Mark (nach heutigem Wert rund 35 Milliarden Euro) legte die Bundesrepublik damals auf die hohe Kante. „Juliusturm“ wurde der Notgroschen damals spaßhaft genannt. Die Bezeichnung geht historisch auf den Juliusturm der Zitadelle Spandau in Berlin zurück, in dem die Finanzminister Kaiser Wilhelms I. Staatsüberschüsse sowie übrig gebliebene Repara- > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 tionszahlungen aus dem Krieg mit Frankreich 1870/71 eingelagert hatten. Baade warf Schäffer „Hortungspolitik“ vor, weil er die Steuerüberschüsse quasi zinslos in die Bank Deutscher Länder gelegt habe und forderte stattdessen Steuerentlastungen und Investitionen der Überschüsse in die Zukunft der noch jungen Bundesrepublik. Steuerüberschüsse seien nicht produktiv und müssten vermieden werden, so das Argument. In seiner Entgegnung schrieb Schäffer in der „Zei“t vom 19. Januar 1956: „Ein Märchen ist es, wenn der Professor, der gleichzeitig Politiker ist, von der angeblichen Hortungspolitik des Bundesfinanzministers redet. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Die Wirklichkeit ist die, daß es einen ,JuliusTurm’ gar nicht gibt, und daß nicht Überschüsse aus Steuerzahlungen in einen Turm gelegt werden, um dann nach Jahrzehnten im Ernstfall verbraucht zu werden. Die Wirklichkeit ist die, daß bestimmte Ausgaben, die in naher Zeit und zu einem schon feststehenden Zeitpunkt gemacht werden müssen, ohne eine Gefährdung der deutschen Volkswirtschaft und ohne die Gefahr einer Steuererhöhung geleistet werden sollen oder, um es ganz einfach zu sagen, daß sie der Erfüllung von Verpflichtungen dienen sollen, die fällige Schulden darstellen.“ Zwei auch heute noch vertretene Positionen – wenn auch unter anderen Vorzeichen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes waren Bund, Länder und Gemeinden/ Gemeindeverbände einschließlich aller Kern- und Extrahaushalte in Deutschland zum Ende des dritten Quartals 2014 mit 2 044,2 Milliarden Euro verschuldet. Der Schuldenstand blieb damit nahezu unverändert gegenüber dem Ende des zweiten Quartals 2014 (plus 0,0 Prozent beziehungsweise plus 53 Millionen Euro). < Stetig steigende Schuldenlast Staatsschulden haben eine lange Tradition, denn seit 1962 kam es mit Ausnahme von 1989 in jedem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung des Bundes. Lediglich von 1950 bis 1961 war in acht Jahren eine Nettotilgung der Bundesschuld möglich. Entsprechend dem zunehmenden Schuldenstand sind auch die Zinslasten über Jahrzehnte gewachsen. Die Zinslastquote, also die Zinsausgaben in Prozent der staatlichen Gesamtausgaben, lag für den Bund im Jahr 2001 bei 16,2 Prozent und in einigen Bundesländern deutlich darüber. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt die Zinslastquote etwa bei drei Prozent. Die deutliche Senkung des Leitzinses in der Eurozone auf ein historisch niedriges Niveau von 0,05 Prozent sowie die große Nachfrage nach den als sichere Anlage geltenden Bundesanleihen hat in den vergangenen Jahren die Zinsen von Neuemissionen deutlich gesenkt, weshalb auch die Zinslast insgesamt rückläufig ist. Für Neuemissionen von Staatsanleihen ein- und zweijähriger Laufzeit kann Deutschland daher bereits negative Zinsen verlangen. Erstmals im Jahr 2013 sank der Schuldenstand in Deutschland bei einer rückläufigen deutschen Staatsschuldenquote von 81,0 Prozent auf 78,4 Prozent des BIP. Der Internationale Währungsfonds geht in seiner Prognose von April 2014 davon aus, dass die Staatsschuldenquote bis zum Jahr 2019 auf 58,7 Prozent zurückgehen wird – Deutschland würde demnach im Jahr 2019 das Maastricht- dbb Konjunkturentwicklung, für Bund und Länder in Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Für den Haushalt des Bundes ist es gemäß Art. 109 Abs. 3 Satz 4 GG noch zulässig, Einnahmen aus Krediten bis zur Höhe von 0,35 Prozent des BIP jährlich in Anspruch zu nehmen. < Kriterium einer maximalen Staatsschuldenquote von 60 Prozent wieder erfüllen. 2014 erwirtschaftete Deutschland einen Finanzierungsüberschuss von 18 Milliarden Euro oder 0,6 Prozent des BIP. Die Schulden des Bundes sanken zum 30. September 2014 gegenüber dem Vorquartal um 0,3 Prozent (minus 4,3 Milliarden Euro) auf 1 282,5 Milliarden Euro. Der Kernhaushalt des Bundes konnte seine Schulden um 0,7 Prozent (minus 7,6 Milliarden Euro) abbauen, dagegen stieg der Schuldenstand der Extrahaushalte des Bundes um 1,7 Prozent beziehungsweise 3,2 Milliarden Euro an. Die Länder waren am Ende des dritten Quartals 2014 mit 622,5 Milliarden Euro verschuldet, das entsprach einer Zunahme von 0,6 Prozent (plus 4,0 Milliarden Euro) gegenüber dem Ende des zweiten Quartals 2014. Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände erhöhte sich um 0,3 Prozent auf 139,2 Milliarden Euro (plus 1,0 Milliarden Euro). Die Ergebnisse beziehen sich auf die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden und umfassen Kreditmarktschulden und Kassenkredite. Sie sind nicht vollständig vergleichbar mit den endgültigen jährlichen Schuldenergebnissen, in denen die Schulden in anderer Abgrenzung und differenzierter erhoben werden. Zudem sind die Schulden der Sozialversicherung in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nicht enthalten. Damit bleibt die Bundesrepublik auch weiterhin hoch verschuldet. Gemessen in Prozent des BIP liegt die Schuldenstandsquote bei knapp 75 Prozent. Im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten nimmt Deutschland damit in der Höhe seiner Schulden einen Mittelplatz ein. Insofern ist das Streben nach Haushaltsausgleich der erste Schritt zur Sanierung der Staatsfinanzen. Der noch in 2010 bestehende negative Finanzierungssaldo von knapp 105 Milliarden Euro ist seit 2012 positiv und lag in 2014 bei über 18 Milliarden Euro. Der hohe Schuldenberg verschwindet dadurch aber nicht: Er bindet Kapazitäten, denn das Geld, das für Zins- Die Schuldenbremse beginnt zu greifen Der Gesetzgeber hat auf die stetig steigende Staatsverschuldung des Bundes und der Länder reagiert, indem im Zuge der Föderalismusreform II die sogenannte Schuldenbremse im Grundgesetz verankert wurde. Auf diese Weise ist es dem Bund ab 2016 nur noch gestattet, sich in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts strukturell zu verschulden, während die Länder ab 2020 keine Kredite zur laufenden Finanzierung ihrer Ausgaben aufnehmen dürfen. Dies ist der erste Schritt, um zunächst einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit dem in Art. 109 des Grundgesetzes (GG) für Bund und Länder gemeinsam verankerten Grundsatz des (strukturell) ausgeglichenen Haushalts wurde der Grundgedanke der „Goldenen Regel“ des alten Art. 115 GG abgelöst: Grundsätzlich sollen die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Ausnahmen des Kreditaufnahmeverbots sind allerdings eingeschränkt zugelassen, etwa bei der Aufstellung der Haushalte von Bund und Ländern zur Berücksichtigung einer von der Normallage abweichenden Damit eine langfristig tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen gesichert werden kann, muss die Kreditaufnahme auf ein Maß begrenzt werden, das eine kontinuierliche und dauerhafte Rückführung der Schuldenstandsquote gewährleistet. Für das Erreichen dieses Ziels sieht auch der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt mit dem für Deutschland festgelegten mittelfristigen Haushaltsziel eine Begrenzung des strukturellen Defizits auf maximal einem halben Prozent des BIP vor. Der dbb unterstützt grundsätzlich Regelungen zur Neuverschuldungsbegrenzung mit dem Ziel der Gewährleistung der Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die neue verfassungsrechtliche Verschuldungsregelung den Haushaltsgesetzgebern einen hinreichenden Gestaltungsspielraum erhält, damit auch in Zukunft notwendige Investitionen in Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, aber auch ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst gewährleistet werden können. Der dbb hat insbesondere Bedenken gegen ein Konzept, in dem der Bundesgesetzgeber die autonomen Haushaltsgesetzgeber, also die Länderparlamente, in ihrer Haushaltsgestaltung funktionell einengt. Nach Auffassung des dbb ist ein solches Konzept in einem föderalen Staatswesen verfassungsrechtlich nicht haltbar. br/rh > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 35 fokus © K.-U. Häßler - Fotolia.com zahlungen aufgebracht werden muss, kann nicht für Zukunftsinvestitionen genutzt werden. Zwar befindet sich das Zinsniveau zurzeit auf historischem Tiefstand. Dennoch sind im Jahr 2014 Zinszahlungen in Höhe von über 50 Milliarden Euro angefallen. Ein Abbau der Altschulden wäre theoretisch möglich, müsste aber entweder über (weitere) Ausgabenkürzungen der Haushalte beziehungsweise Einnahmeerhöhungen finanziert werden. dbb dbb Innovationspreis 2015: Am 2. Juni 2015 wurde im Rahmen des dbb akademie-Kongresses „neueVerwaltung“ in Leipzig der dbb Innovationspreis 2015 verliehen. Die mit 20 000 Euro dotierte Auszeichnung für gute Ideen aus dem und für den öffentlichen Dienst ging in diesem Jahr an das Projekt „Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen“, initiiert von der Metropolregion Rhein-Neckar, den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie dem Bund. Zwei Sonderpreise in Höhe von jeweils 2 500 Euro vergab die Jury für die kommunalen Nachwuchskampagnen „azubi-kommunal.de“ und „GO K.A.Li“. < Hans-Ulrich Benra, Preisträgerin Dr. Christine Brockmann Friedhelm FriedhelmWindmüller Windmüller Interföderale Kooperation und konzertierte Nachwuchsförderung von der Metropolregion Rhein-Neckar und Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe. Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, lobte anlässlich der Preisverleihung die Aktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes: „Erneut belegen drei Best-PracticeBeispiele, dass Deutschlands öffentlicher Dienst und seine Beschäftigten ein hohes Maß an Problembewusstsein und Lösungskompetenz in sich tragen. Ob im Modellversuch föderale Hürden überwunden oder interkommunal der konzertierte Kampf um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt angegangen wird – der öffentliche Dienst stellt sich den Herausforderungen offensiv und mit guten Ideen. Davon profitieren Verwaltung und Bürger gleichermaßen, weil öffentliche Dienstleistungen optimiert und ihre Qualität gesichert werden“, so Benra. < Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen 2010 starteten die Metropol region Rhein-Neckar, die Län- der Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie der Bund ein Modell vorhaben, um gemeinsam innovative E-Government- Angebote zu entwickeln. Zugrunde lag die Erkenntnis, dass das föderale System, das Ressortprinzip wie auch die kommunale Selbstverwaltung die Entwicklung eines kooperati- fokus 37 ven E-Government oft hemmen und man deswegen ver suchen müsse, bestehende Grenzen zu überwinden. Die Hälfte der insgesamt 15 Teilprojekte wurde bereits umgesetzt. Zu den Erfolgen zählen unter anderem die länderübergreifende Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder die Realisierung einer regionsweiten E-VergabeLösung. Vor allem aber wurde mit dem Modellvorhaben erstmals ein institutioneller Rahmen, ein „Reallabor der Verwaltungsmodernisierung“ geschaffen, in dem sich eine neue Kultur der Kooperation entwickeln konnte, um die Leistungsfähigkeit der öffent lichen Verwaltung für alle Beteiligten nachhaltig sicherzustellen und zu verbessern. Infos: www.m-r-n.com. < azubi-kommunal.de und GO K.A.Li. Den zunehmenden Schwierigkeiten, Berufsnachwuchs zu gewinnen, begegnen die kommunalen Arbeitgeber im Münsterland und in Ostwest- Beide Kampagnen arbeiten mit speziell auf junge Menschen zugeschnittenen Instrumenten wie Websites und Apps sowie Werbung und Aktionen auf Jobmessen, um auf den attraktiven Arbeitgeber öffentlicher Dienst aufmerksam zu machen, räumen auf mit falschen Vorstellungen und wollen junge motivierte Menschen für das vielfältige und abwechslungsreiche Angebot der kommunalen Arbeitgeber interessieren. Infos: www.azubi-kommunal. de und www.go-kali.de. < Anika Ehlers und ihr Team e rhielten den Sonderpreis für „azubi-kommunal.de“. < Einfallsreichtum fördern Auch der Zweite Vorsitzende des dbb, Willi Russ, hatte als Vorsitzender der dbb akademie im Vorfeld der Veranstaltung Ideenreichtum und Kreativität der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelobt: „Tag für Tag und rund um die Uhr sorgt der öffentliche Dienst dafür, dass unser Gemeinwesen funktioniert. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, müssen wir fit sein für die Aufgaben von morgen. Wir müssen mit den He rausforderungen wachsen – modern, innovativ und kreativ. Diesen Part schultern die Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ihn organisieren und praktizieren. Sie stecken voller guter Ideen, und drei davon würdigt der dies jährige dbb Innovationspreis. Damit wollen wir solchen Einfallsreichtum fördern, denn er ist es, der den öffentlichen Sektor und seine Beschäftigten auf Augenhöhe mit den Menschen und der Welt, in der wir alle leben, hält. Wir wollen die Kreativität und den Mut, neue Wege zu gehen, würdigen und gelungene Innovationen aus der öffentlichen Verwaltung einem breiten Publikum vorstellen, damit die guten Beispiele Schule machen“, so der dbb Vize. iba/cok Friedhelm Windmüller fokus 38 falen-Lippe gemeinsam mit dem Studieninstitut Westfalen-Lippe einerseits und im Kreis Lippe andererseits mit den interkommunalen Nachwuchskampagnen „azubi-kommunal.de“ und „GO K.A.Li“, die in diesem Jahr beide einen Sonderpreis von je 2 500 Euro erhielten. „GO“ steht für „Bewege Dich, tue etwas! Finde Deinen Weg!“ und „K.A.Li“ für Kommunale Ausbildung in Lippe. Das Kampagnenkonzept wurde von der Schülerfirma „Klare Linie“ der beiden Berufskollegs in Lemgo entwickelt. Friedhelm Windmüller dbb < Werner Günzel und sein Team erhielten den Sonderpreis für „GO K.A.Li“. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 dbb Laktose-Intoleranz: Als Indiz dafür, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, wertete das Verwaltungsgericht, dass das Präparat als apothekenpflichtiges Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen ist. Entgegen der Auffassung der beklagten Beihilfestelle handelt es sich bei dem Präparat LactoStop 330 FCC nicht lediglich um ein Nahrungsergänzungsmittel, sondern um ein Arzneimittel im Sinne der entsprechenden Vorschriften. Es ziele nicht wie ein Nahrungsergänzungsmittel auf vermehrte Zufuhr eines in der Nahrung des Menschen vorkommenden Nähr- oder Mineralstoffes, Vi tamins oder Spurenelements, sondern ersetze ein körpereigenes, nicht in üblichen Nahrungsmitteln enthaltenes Verdauungsenzym. Es unterstütze den Stoffwechselvorgang im menschlichen Körper. Das Präparat wird zweckgerichtet medizinisch-therapeutisch eingesetzt, um die mit der Laktose-Intoleranz auftretenden Gesundheitsstörungen zu vermeiden oder diese zu lindern. Nach objektiver Zweckbestimmung dieses Präparats handele es sich demnach um ein Arzneimittel. Das Verfahren wurde erfolgreich durch das Dienstleistungszentrum Süd-West geführt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. ak 39 spezial Einem Beamten des Landes Rheinland-Pfalz steht Beihilfe für die Anschaffung eines vom Arzt verordneten Präparats gegen die festgestellte Lak tose-Intoleranz des Beamten zu. Während die Beihilfestelle des betroffenen Beamten davon ausging, es handele sich bei Präparaten gegen LaktoseIntoleranz lediglich um Ernährungser gänzungsmittel und nicht um Arzneimittel, sieht dies das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 22. April 2015 (Az.: 1 K 986/14. NW) anders. © absolutimages - Fotolia.com Präparat beihilfefähig > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 dbb spezial 40 Wasserschutzpolizei Hamburg: Immer mit im Boot Ein Dienstagnachmittag im Mai. Tief „Zoran“ wütet durchs wolkenfinstere Hamburg. Orkanböen und Starkregen lassen Bäume und Äste stürzen, fegen Stromleitungen davon, setzen Keller und Straßen unter Wasser. Auch im Hafen herrscht „Land unter“ – die Wasserschutzpolizei ist im Dauereinsatz: Fünf riesige Containerschiffe haben sich von den Kais der großen Terminals losgerissen, treiben teilweise quer im Waltershofer Hafen und auf der Elbe. Die „Al Qibla“ kollidiert mit dem am Burchardkai liegenden „Kuala Lumpur Express“. Die „Bianca Rambow“ muss vom Funkstreifenboot „WS 35“ in der Mitte des Fahrwassers gestützt und an ihren Liegeplatz zurückgebracht werden. Unterdessen kümmern sich die Kollegen vom „WS 20 Amerikahöft“ um das losgerissene Feederschiff „Barmbek“, das auch Richtung Hauptfahrwasser treibt. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 „Die Manöver waren gegen 20.15 Uhr beendet. Nach bisherigen Erkenntnissen der Wasserschutzpolizei wurden an Bord der Schiffe keine Personen verletzt. Gefahr- oder Betriebsstoffe sind nicht ausgetreten“, heißt es tags darauf unaufgeregt in der Pressemitteilung der Wasserschutzpolizei Hamburg (WSP Hamburg). Nur wenige Tage später sorgen die Beamten mit den weißen Uniformhemden routiniert dafür, dass der 826. Hafengeburtstag mit mehr als einer Million Besuchern und über 300 Schiffen sicher über die Bühne geht. Vom naturgewaltigen Unwetter über Großereignisse bis hin zu – demnächst vielleicht – Olympischen Spielen: „So richtig aus der Ruhe bringt uns eigentlich so schnell nichts“, stellt Jürgen Blanck, Leiter des WSP-Kommissariats 1 direkt am Waltershofer Hafen mit hanseatischer Gelassenheit fest. In seinem Reviergebiet konzentrieren sich etwa zwei Fünftel des den Hamburger Hafen anlaufenden gewerblichen Seeschiffsverkehrs. „In der Sportbootsaison erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf dem Wasser natürlich nochmal erheblich“, ergänzt Blanck. Wie generell bei der WSP pflegt man auch hier direkt im Hafen das Prinzip „One face to the customer“: Die Ordnungshüter zur See begreifen sich als ein Ansprechpartner für alle Angelegenheiten ihrer „Kunden“: Die grenzpolizeiliche Eingangsund Ausgangsabfertigung von Schiffen und deren Besatzungen, die Einhaltung von Sicher- heitsvorschriften und die Kontrolle aller im Schiffsverkehr beteiligten Fahrzeuge gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie die Überwachung des Straßenverkehrs, die Kriminalitätsbekämpfung und die Kriminalitätsprävention im gesamten Hafenbereich. Hamburgweit übernimmt die WSP zudem die Überwachung der Vorschriften für den Transport von Gefahrgut sowie die Verfolgung von Umweltdelikten. „Wir sind immer mit im Boot“, sagt Blanck, mit den Hafen- und Terminalbetreibern, Reedereien und Sportbootverbänden pflege man einen ständigen Austausch. Und langweilig wird es ohnehin nie: „Schiffskollision, Blindgängerfund oder blinder Passagier, Greenpeace-Großdemo oder groß angelegter Containerdiebstahl – jeder Tag hier bietet eine große Bandbreite an Aufgaben und Herausforderungen“, versichert Kommissariatschef Blanck. < „Ship’s inspection.“ – „Our ship?“ – „Yes, Sir.“ Vor einer Herausforderung steht jetzt auch der First Mate, der 1. Offizier des über 60 Meter hohen, mehr als 360 Meter langen Containerschiffs, das in der vergangenen Nacht am Eurogate-Terminal festgemacht hat. Eigentlich ist der zweite Mann nach dem Kapitän gerade dabei, das Be- und Entladen zu überwachen, das die riesi- < Viel Papier, wenig Zeit: Die Beamten wissen, unter welchem Druck die Seeleute stehen. Kontrolliert wird trotzdem, und zwar gründlich. gen Kranbrücken hoch oben über seinem Kopf wie von Geisterhand vollführen. Doch dann stoppen zwei Beamte der WSP ihren Streifenwagen vor dem Schiff, legen gelbe Sicherheitswesten an und treten, schutzbehelmt, auf ihn zu: „Good Morning, Sir. Waterwaypolice, ship‘s inspection“, sagt Polizeikommissar Björn Beuße – Seefahrtssprache ist Englisch. „Our ship?“, fragt der First Mate. „Yes, Sir“, sagt Beußes Kollege Torsten Wrobel und lächelt freundlich. Der Offizier weiß, dass um diese Kontrolle kein Herumkommen ist und bittet die beiden Beamten höflich die Gangway hinauf. 75 steile Stufen – „Dienstsport“, witzeln die trainierten WSPler. Bis zu vier Stunden kann eine Schiffsinspektion dauern. Die Beamten der WSP nehmen dabei immer einen der von ihnen zu kontrollierenden Schwerpunkte in den Fokus: „Umwelt, Gefahrgut, Besatzung oder Sicherheitsbestimmungen“, erläutert Torsten Wrobel. „Würden Kontrollteams alles auf einmal checken wollen, wären wir und damit auch Crew und Schiff tagelang gebunden – das will niemand.“ Die Inspektionen erfolgen stets nach der grenzpolizeilichen Abfertigung der Containerriesen, hier haben andere WSP-Kollegen bereits am späten Abend des Vortags die Pässe der Besatzung kontrolliert und alle weiteren Formalitäten erledigt. Kam man früher noch mit ein bisschen Chuzpe ohne Weiteres durch den Hafen, bis auf die festgemachten Seeschiffe, verschärften auch die Schifffahrtsbehörden nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die Sicherheitsvorkehrungen. Der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code) zur Gefahrenabwehr bei Schiffen und in Häfen wurde aufgelegt, Hafenbetriebe mussten AntiTerror-Konzepte erstellen. ISPS-gemäß müssen sich nun wie alle anderen, die das Schiff betreten oder verlassen, auch die WSP-Beamten an einem Counter oben am Ende der Gangway ausweisen und registrieren lassen, bevor sie an Bord dürfen. Alle Mitglieder der 20 Mann starken Besatzung, die den beiden Polizisten begegnen, nicken höflich – man kennt sich mitunter, pflegt ein professionelles Verhältnis. Das sieht auch der ukrainische Kapitän des Container-Riesen so, der, via Funk von seinem ersten Offizier bereits über die angekündigte „Environmental Inspection“ informiert, schon mit dicken Aktenordnern bewaffnet im Besprechungsraum auf die Beamten wartet. „Natürlich macht niemand Freudensprünge, wenn wir auftauchen“, wissen Beuße und Wrobel, „es geht um viel Papier und Zeit“, und während es von Ersterem mittlerweile auch auf Schiffen reichlich gibt, ist die Zeit im globalen Seehandelsverkehr immer knapp. Deswegen muss der First Mate jetzt auch mal einen Zahn zulegen, findet der Kapitän, den „Garbage Management Plan“ und das „Garbage Record Book“ soll er gefälligst holen, und Getränke für die Herren. „Der Ton ist üblich“, schmunzelt Polizist Wrobel, und Kollege Beuße versucht vergeblich, dem Schiffsführer klarzumachen, dass es nicht notwendig ist, den Chief Engineer, den leitenden Ingenieur, zuständig für die Maschinen, zu wecken, der die ganze Nacht auf den Beinen war. Zehn Minuten später steht der Mann ebenfalls im Besprechungsraum. < Müllmanagement und Treibstoffvorschriften Auf dem Prüfprogramm haben die Wasserschutzpolizisten heute das Müllmanagement an Bord und die Einhaltung der Treibstoffvorschriften. Grundlage ist das weltweite MARPOL-Übereinkommen (Marine Pollution) von 1978 zum Schutz der Meeresumwelt. Es enthält strikte Regelungen, beispielsweise das Verbot des Einleitens von Ölschlämmen und Müll, Beschränkungen für das Einleiten von Abwässern in die Meere und Schwefelgrenzwerte für das Verwenden von Brennstoffen. Stellt die WSP Verstöße fest, werden diese in Zusammenarbeit mit dem Bundes- > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 41 spezial < „Das ist schon eine tolle Truppe“: Kriminaldirektor Frank-Martin Heise leitet die Hamburger Wasserschutzpolizei seit fünf Jahren. MEV dbb dbb < Erst wird die Papierlage gesichtet, dann folgt die Inaugenscheinnahme: Der Müllraum ist leer, die Maschinen laufen mit dem zulässigen Treibstoff. amt für Seeschifffahrt und Hydrografie als zuständiger Behörde geahndet, möglich sind Geldbußen bis zu 50 000 Euro. spezial 42 Aufmerksam studiert Kommissar Björn Beuße die Kontrollbücher in Sachen Abfall: Sind die Verantwortlichen eingetragen? Wird der Müll korrekt getrennt und verzeichnet? Wann wurde wo wie viel Müll ordnungsgemäß entladen? „Wir sehen uns erst die Papierlage an, dann nehmen wir die tatsächliche Situation in Augen- schein“, erläutert Oberkommissar Torsten Wrobel, der sich vom Kapitän schon einmal die Schiffszeugnisse zeigen lässt, quasi die Fahrzeugscheine des Containergiganten, der mehr als 14 000 der garagengroßen Stahlboxen laden kann. Die letzte Müllabgabe erfolgte laut Dokumentation vor etwas mehr als einem Monat in Shanghai, „heute Morgen wurden 5,5 Kubik von den Hamburger Entsorgern abgeholt“, sagt Beuße, „das kommt bei dieser Besat- < Älteste Hafenpolizei der Welt 2012 feierte Hamburgs Wasserschutzpolizei (WSP) ihr 225-jähriges Bestehen – und ist damit die wohl älteste Hafenpolizei der Welt. Waren es 1787 zwölf Mann, die mit einer Yacht und einer Ruderjolle die Ladungen der Hamburger Kaufleute vor Dieben schützen sollten, sorgen heute mehr als 500 Frauen und Männer, aufgeteilt auf drei Kommissariate rund um Hafen und Elbe sowie ein Revier in Cuxhaven, für die Sicherheit auf den Gewässern der Hansestadt und Teilen des Küstenmeeres. Die „Flotte“ der seegängigen Polizeibeamten besteht aus zwei Küstenstreifenbooten, sieben Hafenstreifenbooten, einem Alsterstreifenboot, zwei Hilfseinsatzbooten, vier Schlauchbooten, einen K-Boot-Zug mit zwölf Booten und 18 Funkstreifenwagen. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 zung hin, und der Müllraum müsste jetzt leer sein.“ Ist er auch, und obendrein picobello. Das ist nicht immer so – manchmal müssen die Beamten auch eine Zwangsentsorgung veranlassen, beispielsweise, wenn der Müllraum bereits überquillt, die Crew aber meint, damit noch bis zum nächsten Hafen kommen zu können. „Die Verschmutzungslage hat sich dank der strengen Vorschriften und Kontrollen in den letzten 20 Jahren massiv verbessert“, berichtet Torsten Wrobel, „es macht auch gar keinen Sinn mehr, Müll ins Meer zu schmeißen, weil in vielen Häfen mittlerweile in den Hafenliegegebühren die Kosten für eine Entsorgung von Abfällen im Umfang einer Standardentsorgung enthalten sind.“ Zudem haben die Betreiber-Companies ein großes Interesse daran, dass ihre Schiffe und Crews gute Ergebnisse bei den Kontrollen erzielen, denn die fließen in die internationalen Scorings ein, an denen sich die charternden Kunden orientieren: Seine Waren möchte man natürlich jenen anvertrauen, die beste Bewertungen haben. Dafür tun die Reedereien einiges, trainieren ihre Besatzungen in Sachen internationale Vorschriften und laden für diese Schulungen nicht selten auch Beamte der Hamburger Wasserschutzpolizei ein, deren Know-how über die Grenzen der Hansestadt hinaus bekannt ist und hoch im Kurs der Seeleute steht. < Besonders kompetent: Polizisten mit Patent Hinzu kommt, dass die Beamten der WSP Hamburg nicht nur ihr Polizeihandwerk, sondern in aller Regel auch etwas von der Seefahrt verstehen: Bewusst rekrutiert die Behörde die Inhaber von nautischen oder technischen Befähigungszeugnissen (Patenten), Schiffsmechaniker, Binnen- und Hafenschiffer, Schifffahrtskaufleute, Seegüterkontrolleure, Speditionskaufleute mit direktem Schifffahrtsbezug oder etwa ehemalige Bedienstete der Marine. Nach der allgemeinpolizeilichen Laufbahnausbildung erfolgt ein wasserpolizeilicher Speziallehrgang im Fortbildungs- und Einsatzzug der Wasserschutzpolizei. Danach sind die WSPler mit allen Wassern gewaschen – an Bord und drumherum macht ihnen so schnell niemand ein X für ein U vor – oder Schweröl für Dieselkraftstoff: Torsten Wrobel schaut ganz genau hin, als der Chief Engineer tief unten im Bauch des Containergiganten im Aufbereitungsraum für Schweröl eine Probe entnimmt, um den optischen Zustand des verwendeten Kraftstoffs zu überprüfen. „Okay!“, schreit Wrobel gegen das ohrenbetäubende Bollern der schweren Stromgeneratoren dbb des Schiffs an und zeigt mit dem Daumen nach oben. Im Maschinenkontrollraum nebenan genießt man anschließend nicht etwa den Ausblick auf das imposante Herzstück des Ozeanriesen: ein Zwölfzylinder-Reihenmotor mit Turbo (stolze 98 280 PS), drei Decks hoch, 24 Meter lang, 10 Meter breit und knapp 2 000 Tonnen schwer. Oberkommissar Wrobel ist über das „Oil Record Book“ gebeugt, notiert sich Zahlen, rechnet konzentriert aus, ob die eingetragenen Werte dem annehmbaren Verbrauch entsprechen, ob der Schwefelgehalt stimmt. spezial 44 Noch eine ganze Weile haben die beiden Polizisten dort unten im Rumpf zu tun und schauen sich um – am Ende ist schließlich alles in Ordnung, und nach dem „Aufstieg“ zurück ins Tageslicht verabschiedet man sich – bis zum nächsten Mal: „All the best!“ < „Safety“ und „Security“ Einige Kilometer entfernt, in Hamburg-Harburg, sitzen unterdessen die Sicherheitsexperten der WSP im Stabsgebäude zusammen – vor wenigen Wochen erst haben sie ihre Abteilungen neu organisiert, um noch effektiver zu werden: Während sich Manfred Roß mit seinen Leuten im Referat WSP 5 um die „Innere Sicherheit“, die „Port Safety“ kümmert, zeichnet Kollege Olaf Hagenloch vom WSP 6 für die „Äußere Sicherheit“, die „Port Security“ verantwortlich – er ist der Port Security Officer der Hamburger Wasserschutzpolizei und weiß: „100-prozentige Sicherheit gibt es nicht.“ Gleichwohl sei man gut vorbereitet für diverse denkbare Gefährdungslagen, die sich rund um Europas drittgrößten Hafen ergeben könnten. Der Abwehr von Gefahren, die aus der Schifffahrt heraus, insbesondere der Ladung erwachsen könnten, widmen sich Roß und sein Team. Das Referat „Gefahrgutüberwachung und Um- > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 < Äußere und innere Sicherheit: Port Security Officer Olaf Hagenloch und Manfred Roß vom Referat „Gefahrgutüberwachung und Umweltschutz“ (von links). weltschutz“ ist Kontroll- und Verwaltungsbehörde zugleich. Nicht nur im Hafen-, sondern im ganzen Stadtgebiet verfolgen und bearbeiten sie dort Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte, überwachen den Gefahrgut- und Abfalltransport. Im Hafen liegt der Kontrollschwerpunkt von Roß’ Leuten auf der Ladung: Wenn beispielsweise in der Vorweihnachtszeit containerweise falsch deklarierte Feuerwerkskörper hier eintreffen, „ziehen wir die sofort aus dem Verkehr, damit sie erst gar keinen Schaden anrichten können“, sagt Roß. Die Port Security von Olaf Hagenloch kümmert sich um die Abwehr von Gefahren, die von Außen die Sicherheit gefährden könnten: Personen werden im Zuge der grenzpolizeilichen Maßnahmen überprüft, mit allen Hafenbetrei- bern und -nutzern gemeinsam Gefahrenabwehrpläne erarbeitet. Der Kriminalermittlungsdienst und seine Zivilfahnder sind tagtäglich im Hafen unterwegs, um Containerdieben oder Autoschiebern das Handwerk zu legen. < „Tor zur Welt“ offenund sicherhalten „Das ist schon eine tolle Truppe“, zeigt sich denn auch angesichts all dessen der Chef aller Hamburger Wasserschutzpolizisten mehr als zufrieden. Seit fünf Jahren leitet Kriminaldirektor Frank-Martin Heise die „besondere Behörde“, in der er als Nicht-Seefahrer zunächst erst mal ankommen musste. „Die Kolleginnen und Kollegen kommen alle aus einem anderen Beruf, überwiegend mit maritimem Bezug – das prägt < „So richtig aus der Ruhe bringt uns eigentlich so schnell nichts“, sagt Jürgen Blanck, Leiter des Hamburger WSP-Kommissariats 1 direkt am Hafen. schon mal ganz anders. Sie kennen die Kultur und die Herausforderungen der Seeleute, sind teilweise selbst jahrelang rund um die Welt gefahren und wissen auch um die Sorgen und Nöte an Bord. Damit haben wir den optimalen Zugang zu den Menschen, mit denen wir im Hafen Tag für Tag zu tun haben“, sagt Heise. Für die Beschäftigten seiner Behörde ist der Job attraktiv, weil er extrem vielseitig ist, sehr viele internationale Kontakte bietet und man viel gestalten kann. „Für unsere Kunden sind wir ebenso attraktiv, weil wir für schnelle, reibungslose Abläufe im Hafen sorgen und immer als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.“ Denn es ist ja nicht irgendein Standort, an dem Heise und seine Behörde als Sicherheitsdienstleister für Bürger und Wirtschaft gleichermaßen agieren: Die geografische Lage und Top-Performance der Hafenwirtschaft machen den Hamburger Hafen zur führenden Außenhandelsdrehscheibe der Bundesrepublik. Durch das „Tor zur Welt“ werden die europäischen Binnenmärkte mit bis zu 450 Millionen Konsumenten versorgt. „Dieses Tor muss offen- und sichergehalten werden“, sagt Heise, denn eines weiß er auch als NichtSeefahrer ganz genau: „Geht’s dem Hafen gut, geht’s allen gut!“ Text: Britta Ibald Fotos: Jan Brenner dbb Interview mit Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen: „Wir wollen keine neuen Schulden dbb magazin Der Länderfinanzausgleich läuft 2019 aus und muss neu geregelt werden. Sie haben Vorschläge dafür unterbreitet, die unter anderem NRW und den Geberländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen entgegenkommen. Die neuen Bundesländer haben ganz andere Vorstellungen. Wird es einen Kompromiss geben? < aktuell 46 < dbb magazin Sie werden in den kommenden Jahren mehr investieren können als geplant, weil laut jüngster Steuerschätzung deutlich mehr Steuern eingenommen werden als erwartet. Wie werden Sie diese zusätzlichen Mittel nutzen? Zur Steu- berücksichtigt, sieht deshalb in jedem Jahr eine Nettokreditaufnahme von null vor. Wenn es darüber hinaus zusätzliche Spielräume im Haushalt geben sollte, werden wir diese für weitere wichtige Zukunftsinvestitionen einsetzen – so wie wir das bereits mit unserem im Herbst 2014 beschlossenen der kalten Progression und durch die Anhebung familienpolitischer Leistungen. Zudem hilft der Bund bis 2018 insbesondere den finanzschwachen Kommunen mit zusätzlich fünf Milliarden Euro. All dies zeigt, dass sich unsere Konsolidierungsanstrengungen der letzten Jahre gelohnt haben. Die Schäuble Es ist nicht richtig, dass unsere Vorschläge den von Ihnen genannten Ländern besonders entgegenkommen. Der Bund ist bereit, zu einem transparenteren und anreizgerechteren Finanzausgleichssystem beizutragen und den Ländern hierfür erhebliche zusätzliche Mittel bereitzustellen. Alle Länder würden dadurch nach 2019 deutlich mehr Geld zur Verfügung haben als nach geltendem Recht; die ostdeutschen Länder würden sogar je nach Ausgestaltung unter dem Strich überproportional gewinnen. Das genügt aber vielen Ländern nicht. Einige wollen Geld vom Bund haben, ohne dass sich strukturell irgendwas in unserem föderalen Gemeinwesen verändert. Die Interessen der Länder sind zudem sehr unterschiedlich. Auch deshalb haben die Länder große Schwierigkeiten, sich auf eine gemeinsame Position zu verständigen, die über bloße finanzielle Forderungen an den Bund hinausgeht. Dies ist sicherlich der größte Hemmschuh in den bisherigen Gesprächen. Wir haben nun erst einmal vereinbart, dass es an den Ländern ist, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Dann schauen wir weiter. In jedem Fall bleibt der Bund gesprächsbereit. Und ich bleibe optimistisch. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 Laurence Chaperon < < Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erentlastung der Bürger? Zum Altschuldenabbau? < Schäuble Der Koalitionsvertrag gibt zunächst einmal eine klare Richtung vor: Wir wollen keine neue Schulden mehr machen. Bereits im vergangenen Jahr konnten wir zum ersten Mal seit 1969 die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Vollzug ohne neue Schulden ausgleichen. Dies soll so bleiben. Der Finanzplan bis 2019, der im Übrigen die aktuelle Steuerschätzung aus dem Mai Zehn-Milliarden-Euro-Gesamtpaket zur Stärkung von Investitionen getan haben. Darüber sind wir uns in der Koalition einig. Mit dem Zehn-Milliarden-Paket stärken wir in den Jahren bis 2018 insbesondere die öffentliche und digitale Infrastruktur, die Energieeffizienz, den Klimaschutz und den Städtebau. Gleichzeitig entlasten wir auch die Steuerzahler. Insbesondere Arbeitnehmer und Familien werden schon ab diesem Jahr jährlich um mehr als fünf Milliarden Euro entlastet: durch die Anhebung des Grundfreibetrags, den Abbau so gewonnenen Spielräume haben wir eingesetzt, um den drängenden Problemen unserer Zeit zu begegnen. Und dies wird auch die weitere Richtschnur unserer Haushalts- und Finanzpolitik sein. < dbb magazin Zur Eindämmung der Steuerhinterziehung, durch die der Fiskus geschätzte 50 Milliarden Euro jährlich verliert, schlagen Ökonomen vor, den Bargeldumlauf deutlich zu reduzieren und verstärkt „Plastikgeld“, sprich Bank- oder Kreditkarten, dbb mehr machen“ < < Schäuble Ich schätze den Harvard-Ökonom Ken Rogoff, der ja ganz besonders für diese Idee steht. Schon heute läuft die Mehrzahl der Geschäfte bargeldlos über Bankkonten. Und daraus leiten manche ab, man könnte mit zentraler Datenverarbeitung alles leichter steuern und besser überblicken. Ich bin offen für neue technologische Entwicklungen, die einen Mehrwert für Verbraucher und auch für Verwaltungen schaffen. Aber wenn man das Thema zu Ende denkt, stößt man an neue Fragen. Es ist ja bekannt, dass die Digitalisierung von Lebensbereichen auch wieder etwas mit Privatheit und Überwachung zu tun hat. Das war in der Geschichte immer so. Fortschritt ist nie eindimensional, sondern immer Fluch und Segen gleichermaßen. Aus heutiger Sicht halte ich die Debatte über die Abschaffung von Bargeld noch für eher theoretisch. Auch Rogoff sagt selbst, dass es noch viele ungelöste Fragen – zum Beispiel technische oder datenschutzrechtliche – gibt, bevor ein Zahlungswesen ganz ohne Münzen und Scheine möglich wäre. Viele Menschen finden es ja auch gut, ihr Geld anfassen zu können. Die Deutschen sind da doch eher konservativ. Während in allen Ländern der Eurozone der Bargeldumlauf zugunsten von unbareren Zahlungsmitteln sinkt, nimmt der Bargeldumlauf hierzulande zu. < dbb magazin Sie pochen auf Reformen in Griechenland und treten für Schäuble Die wichtige Lehre aus der Krisenzeit der vergangenen Jahre ist für mich, dass der Euro als gemeinsame Währung – und genauso Europa als politische Gemeinschaft – nur funktioniert, wenn sich alle an die Regeln halten. Schauen Sie auf die Erfolgsgeschichten von Irland, Spanien, Portugal und Zypern, die sich in den vergangenen Jahren mithilfe der Partner aber im Grunde aus eigener Kraft reformiert haben. Das war nicht einfach für die Menschen, so wie es nie einfach ist, Reformen durchzuführen, aber es hat sich gelohnt. Diese Staaten haben wieder das Vertrauen der Finanzmärkte gewonnen, sie haben gute Wachstumsraten und sie sind wieder wettbewerbsfähig. Das ist auch die zentrale Frage für Griechenland. Die Welt um uns herum steht nicht still. Schauen Sie nach Asien und auf die anderen erfolgreichen Schwellenländer. Wir haben in Europa einen Lebensstandard, um den uns viele zu Recht beneiden. Diesen werden wir nur halten können, wenn wir nicht ebenfalls stillstehen, sondern uns anpassen. Darüber müssen sich alle klar sein, das gilt für jedes Land in der Eurozone. Das müssen die verantwortlichen Politiker den Menschen auch so sagen. Nur so bleibt der Euro eine stabile Währung. < dbb magazin Die demografische Entwicklung macht auch vor der Bundeszollverwaltung nicht halt. Den zu erwartenden hohen Altersabgängen der nächsten Jahre muss vorausschauend Rechnung getragen werden. Gibt es entsprechende Planungen und auch gezielt Anreize, um im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte in allen Einsatzbereichen bestehen zu können? < Schäuble Die Arbeit der Zollverwaltung ist in den letzten Jahren deutlich mehr geworden. Sie geht, wie Sie wissen, weit über die klassischen Aufgaben von früher hinaus. Dafür muss der Zoll qualifizierten Nachwuchs gewinnen. Und dafür müssen wir die Attraktivität der Zollverwaltung als Arbeitgeber für junge Menschen weiter erhöhen. Wir haben auch schon konkrete Schritte unternommen. Grundsätzlich ist der Zoll wegen der Vielzahl seiner Tätigkeiten ja eine beliebte Verwaltung bei jungen Menschen. Darauf können wir aufsetzen. Die Ausbildungskapazitäten werden jetzt um gut ein Drittel auf jährlich 800 Ausbildungsplätze im mittleren und 440 im gehobenen Dienst erhöht. In den Auswahlverfahren für nächstes Jahr sollen sämtliche Hauptzollämter in der Republik zu Einstellungs- und Ausbildungsbehörden werden. Und sie werden über den Eigenbedarf hinaus auch für die künftige Generalzolldirektion einstellen und für die Zollfahndungsämter ausbilden. Interessierte junge Leute können sich dann bundesweit bewerben und ihr bevorzugtes Hauptzollamt angeben. Die Bewerbungen sollen ganzjährig angenommen und für das nächstmögliche Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Daneben haben wir gerade den Internetauftritt für alle Bereiche der Bundesfinanzverwaltung überarbeitet und attraktiver gemacht. Wir gehen auf die jungen Leute zu. < Dr. Wolfgang Schäuble … … Jahrgang 1942, studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Hamburg. Seit 1965 ist er Mitglied der CDU, seit 1972 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1981 bis 1984 war er Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion und von 1984 bis 1989 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes. 1989 bis 1991 amtierte Schäuble als Bundesminister des Innern. Seit 1989 ist er Mitglied des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands. Von 1991 bis 2000 übte er den Vorsitz der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages aus. Von 1998 bis 2000 war er Vorsitzender der CDU Deutschlands, seit 2000 ist Schäuble Mitglied des Präsidiums. Von 2002 bis 2005 war er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Von November 2005 bis 2009 amtiert er als Bundesminister des Innern und übernahm im Anschluss daran das Amt des Bundesministers der Finanzen, das er auch in der folgenden Legislaturperiode seit Dezember 2013 weiterhin ausübt. > AiR | dbb seiten | Juli/August 2015 47 aktuell einen strikten Reformkurs in der Eurozone ein. Warum, Herr Minister? Laurence Chaperon zu nutzen. Wie stehen Sie als Bundesfinanzminister zu diesem Vorschlag, der verblüffend einfach klingt?