Polizeispiegel 04-2010
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Polizeispiegel 04-2010
Sachsen Wenn man in der heutigen Zeit von einer Zunahme von Gewalt, egal von welcher Seite, und ständig mehr Übergriffe auf uns Polizisten spricht, aber im selben Atemzug Polizisten in einer Anzahl von ca. 20 Prozent abbauen will, der hat die Zeichen der Zeit, so glaube ich, verschlafen. Wo werden denn die Polizisten abgebaut. Immer dort wo als Erster der Bürger es zu spüren bekommt, nämlich im Revier der Streifenpolizist vor Ort. Eine Begründung mit der Kassenlage darf und kann man so nicht stehen lassen. Denn, wer Milliarden Euro für z. B. Banken ausgeben kann, der hat auch das Geld für uns Polizisten. Die Öffnung der Grenzen zu Polen und Tschechien, der Abzug der Bereitschaftspolizei aus Görlitz und Sebnitz sowie viele Reviere, die in Kat. 2 Reviere abstuft wurden, hat sich negativ auf die innere Sicherheit unseres Freistaates ausgewirkt. Nachzulesen ist dies in der Kriminalstatistik nur bei der Anzahl der Eigentumsdelikte wie z. B. Fahrzeugdiebstähle. Die Wahrheit liegt aber wo ganz anders, da das Prinzip: Impressum: Redaktion: Reinhard Gärtner (v. i. S. d. P.) Tel.: 03 72 03/9 00 30 Fax: 0 18 05/2 33 63 36 69 19 Handy: 01 62/2 99 65 45 E-Mail: redaktion@ dpolg-sachsen.de Landesgeschäftsstelle: Theresienstraße 15 01097 Dresden Tel. 03 51/4 71 68 28 Fax 03 51/8 11 36 84 E-Mail: geschaeftsstelle@ dpolg-sachsen.de Montag und Donnerstag: 9.30 bis 13.30 Uhr Dienstag: 9.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch: 9.30 bis 12.30 Uhr Freitag: 9.30 bis 12.30 Uhr ISSN 0815-0513 „Wo es keine Kontrollen gibt – da kann ich auch nichts feststellen!“ hier wirkt. Das Abgeben von Aufgaben der Polizei an andere ist keine Lösung, spätestens wenn der Bürger z. B. bei der Verkehrsüberwachung nicht so mitspielt, braucht man wieder Polizei vor Ort. Auch liegt da ein bisschen Missbrauch der Verkehrsüberwachung zur Sanierung der kommunalen Haushalte in der Luft und nicht die Verkehrserziehung. Eine für die Bevölkerung spürbare hohe innere Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung zur Ansiedelung von Industrie, Handwerk und Bevölkerung. So kommt die Sparpolitik bei der inneren Sicherheit Sachsen doppelt bzw. dreifach so teuer. Dem allseits gerühmten Einstellungskorridor von 300 Beamten muss man aber auch die Fluktuation bei der Polizei gegenüberstellen. Wir sind als sächsische Polizei überaltert und deshalb verlassen uns Jahr für Jahr eine sehr hohe Zahl von Fachleuten, die ihre Erfahrungen nicht an die Jugend weitergeben können, wie es für eine professionell arbeitende Polizei benötigt wird. Als Beispiel sei nur mal der Nachwuchs bei der Kriminalpolizei genannt. Die Ausbildung einer Polizistin oder eines Polizisten dauert 2,5 Jahre. Da hat sie bzw. er sich aber nur die theoretischen Kenntnisse angeeignet, aber noch keine praktischen Erfahrungen gesammelt, die aber dringend zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigt werden. Diese jungen Kolleginnen und Kollegen müssen nun die Erfahrenen ersetzen und wie man so schön sagt, schnell schwimmen lernen. Wenn immer wieder der Bevölkerung gesagt wird, die Einspa- gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen. Denn wir alle sind Dank unseres ärztlichen Dienstes gesund eingestellt wurden. Hier frage ich mich, wann unser Dienstherr mal endlich seiner Fürsorgepflicht nachkommt und die Ursachen der Erkrankungen und der zu dicken Beamten mal erforscht und abstellt. Dass die Bedingungen, unter denen wir arbeiten müssen, nicht optimal sind und Ursache für viele Erkrankungen und Gewichtsprobleme sind, denke ich, ist unstrittig. Aber an statt den Beamten zu helfen, die Jahre lang ihre Knochen hingehalten haben, wird über die Politik gesteuert und von den Vorgesetzten eine Verfolgungswelle betrieben, die beispiellos ist. Wie mit ihnen umgegangen wird, motiviert unsere Kolleginnen und Kollegen ganz besonders, wenn sie nicht mehr so einsatzfähig sind. Ich will nicht unserem Landespolizeipräsidenten unterstellen, dass er hinter dieser Geschichte steht, nein, hier wirkt die „Stille Post“ und das persönliche Schärflein, was der eine oder andere Vorgesetzte noch mit dem Beamten auszutragen hat, der unbequem geworden ist. Wir alle, so denke ich, wollen motiviert unseren verantwortungsvollen und nicht gerade ungefährlichen Dienst ordnungsgemäß verrichten, was wir oft nicht können, weil wir mit so genannten „Nebenkriegs-Schauplätzen“ belastet werden. Warum kann man nicht dieselbe Energie aufwenden, um für den einen oder anderen Kollegen ein Problem aus dem Weg zu räumen, damit er uns für den Dienst erhalten bleibt. Wir werden aus Beamten, die jahrelang ihr Hauptaugenmerk auf die Arbeit und nicht auf den Sport gelegt haben, über Nacht nicht Spitzensportler machen. Uns fehlt jeder Kollege, da der Nachwuchs auf sich warten lässt. Wenn wir unseren Leistungsstand erhöhen wollen, müssen wir jetzt was tun, dass unsere jüngeren Beamtinnen und Beamten, auch nach der Ausbildung nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Bedingungen vorfinden, ihre Fitness zu erhalten. Das geht aber natürlich nicht, wenn von vornherein die Zeit für Sport, Fort- und Weiterbildung zu Gunsten von Einsatzstunden zusammengestrichen wird. Das ist ja immer der einfachste Weg, wenn der Bedarf höher ist, als Beamte da sind. Hier kann man auch geschickt Statistik beschönigen. Ich möchte hier noch einmal eindringlich an die politischen Entscheidungsträger appellieren, überdenken Sie die Einsparpläne, das ist der falsche Weg. Und uns Polizisten wünsche ich einen ruhigen, unfallfreien Dienst. Mathias Winkler Landesgeschäftsführer der DPolG Sachsen > Polizeispiegel | April 2010 1 Landesverband Sachsen Meine Meinung ... rung tut nicht weh, weil wir bei der Polizei einen sehr hohen Krankenstand haben und diese nur mehr oder weniger umgesetzt bzw. aus dem Polizeidienst entfernt werden müssten, dann ist es schlichtweg falsch und eine Frechheit Sachsen Mitgliederbetreuung live > Landesverband Sachsen 2 > Dresden Am 13. Februar 2010 in Dresden und am 5. März 2010 in Chemnitz konnten wir im Rahmen der Mitgliederbetreuung wieder unsere und die Einsatzkräfte anderer Bundesländer mit Heißgetränken versorgen. Die Temperaturen waren bei beiden Einsätzen ähnlich kalt. Der Unterschied lag nur im Umfang der Einsätze. Am 13. Februar dürften wir den bisher größten Polizeieinsatz in Sachsen erlebt haben, obwohl wir bereits im letzten Jahr bei Obama der Ansicht waren, dass der damalige nicht so leicht zu toppen sei. Vielen Dank an alle, die an den jeweiligen Tagen dafür Sorge trugen, dass der Frieden gewahrt blieb. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass von uns am 15. Februar 2010 eine Presseerklärung anlässlich des Polizeieinsatzes vom 13. Februar 2010 veröffentlich wurde: http://www. dpolg-sachsen.de/aktuelles/ februar/150210-presserklaerung/index.html > Polizeispiegel | April 2010 Dresden einen „Offenen Brief“ geschrieben hatte. Im Ergebnis haben wir auch hier eine Presserklärung veröffentlicht. Die ist ebenfalls auf unserer Homepage zu finden. 쐍 > Chemnitz Wenn man sagen würde, dass jene „einigen Wirbel“ verursacht hatte, so wäre das noch stark untertrieben. Um das hier aber noch einmal klar zu äußern. Unseren Einsatzbeamten vor Ort war es mehr als ein Bedürfnis, einmal über diese Möglichkeit ihren Empfindungen und Befürchtungen und auch Ärger, Ausdruck zu verleihen. In der Folge führten wir in unserer Geschäftsstelle ein Gespräch mit Herrn Frank Tempel, selbst Polizist, Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied im Innenausschuss und Mitglied der Partei „Die Linke“, der uns zuvor > Chemnitz > PolGeTel Liebe Mitglieder, aufbauend auf die letzte Ausgabe des Polizeispiegels möchten wir auf unsere Homepage verweisen. Ihr findet zu unseren neuen Telefontarifen alles unter PolGeTel. Wer sich als Mitglied kurz mit seiner E-Mail angemeldet hat, kann dann nach Herzenslust in unserem Telefon-Shop surfen. 쐍 Sachsen Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden. (Franz Kafka, öst. Schriftsteller, 1883 bis 1924) Heinz-Dieter hat am 13. Februar 2010 seinen 65. Geburtstag im Kreise seiner Familie gefeiert. Bis zur Neuwahl dieses Jahres und sicherlich auch > Heinz-Dieter Mletschak weiterhin, wird er uns im Kreisverband PD Leipzig/LPD ZD tatkräftig unterstützen. Heinz-Dieter, seine Erfahrungen und Hinweise sind stets gefragt und werden es weiter sein. Heinz-Dieter ist seit Jahren im Landesverband als Tarifbeauftragter sowie im o.g. Kreisverband als stellv. Kreisvorsitzender aktiv tätig. Wenn die Gewerkschaft nicht nach ihm rief, hat er in der Kfz-Werkstatt, Permoser Straße die Polizeiautos in Stand gehalten. Und das mit Ruhe und Genauigkeit. Wir wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt vor allem Gesundheit und viel Freude an den Dingen, die bis jetzt zu kurz kamen. Ich bin mir sicher dass wir Heinz-Dieter öfters zu unseren Veranstaltungen im Kreisverband begrüßen werden. Regina Birnbaum, KV-Vorsitzende PD Leipzig/LPD ZD Jeder in der Permoser Straße und darüber hinaus kennt Laufbahnverlauf der sächsischen Polizei Entsprechend einer „Kleinen Anfrage“ im Landtag liegen die demoskopischen Zahlen für den Polizeivollzugsdienst vor. Entsprechend der Tabelle ist ersichtlich, wo die Masse unserer sächsischen Polizeibeamten ihre Besoldungsgruppe haben. Dieser, gelinde gesagt, nicht besonders motivationsbezogene Zustand hat uns unter anderem dazu bewogen, anlässlich eines sehr angenehmen und konstruktiven Gesprächs mit dem Staatsminister des Inneren, Herrn Markus Ulbig, am 17. März 2010, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie wir als DPolG uns zukünftig den Laufbahnverlauf in der sächsischen Polizei vorstellen. tungsfaktor motivationsfördernd für die Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei einzuführen. So enthält dieses sechs Aufstiegsmöglichkeiten grundsätzlich bis zur A 11 (Polizeihauptkommissar), die leistungsbezogen relativ schnell erfolgen können. Dies motiviert unseren sächsischen Beamten, da der Spielraum der Aufstiegsmöglichkei- 20-30 609 379 8 0 196 49 4 0 0 1245 ten sich vergrößert und im Verhältnis zur Lebensdienstzeit das so genannte „Endamt“ relativ pensionsnah erreicht wird. Bei der Neugestaltung des Versorgungsrechts fordern wir für alle im Vollzugsdienst tätigen Beamtinnen und Beamten die Regelaltersgrenze von 60 Jahren für den Eintritt in den Ruhestand zu erhalten, um damit den besonderen Anstrengun- 31-40 264 1591 489 52 319 351 207 34 1 3308 41-50 Dieses neue Laufbahnverlaufsmodell findet Anlehnung an das Eckpunktepapier der Sächsischen Staatsregierung für eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes. A7 A8 A9 A9+Z A9gD A10 A11 A12 A13 Gesamt: 48 991 1015 291 178 413 434 317 87 3774 Ziel des neuen Laufbahnverlaufsmodells ist, den Leis- Quelle: Kleine Anfrage, Sächs. Landtag Drucksache 5/756 gen und Anforderungen des Polizeidienstes Rechnung zu tragen. Die DPolG Sachsen hatte im Gespräch mit dem Staatsminister klar und deutlich zugesichert, ihren Fach- und Sachverstand bei der Ausgestaltung dieses Projektes einzubringen. In unsererer Internetpräsenz kann man sich über das Modell genau informieren. 쐍 51-60 Gesamt 12 933 392 3353 623 4286 384 727 76 769 310 1496 512 1157 385 736 216 304 2910 11237 11423 lt. AA 186 Abweichung > Polizeispiegel | April 2010 3 Landesverband Sachsen Am 17. Februar war es soweit. Der Landesvorsitzender Frank Conrad und die Kreisvorsitzende Regina Birnbaum, von der PD Leipzig/LPD ZD, waren zur Geburtstagsrunde und gleichzeitigen Verabschiedung in die wohlverdiente Rente unseres langjährigen Mitstreiters Heinz-Dieter Mletschak geladen. Sachsen Praktisches Normverständnis des § 36 StVO – Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten Teil 3 Satz 2 stellt das Rangverhältnis zwischen Zeichen, Weisungen und anderen im Straßenverkehr geltenden Anordnungen und Pflichten klar, indem diesen beiden polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten der erste Rang zugebilligt wird. Andere verkehrsrechtliche Regelungen treten als subsidiär hinter den polizeilichen Regelungen zurück. Was der Polizeibeamte anordnet, geht nach § 36 Abs. 1 Satz 2 allen anderen Anordnungen und Regeln vor. Polizeiliche Weisungen müssen deshalb hinreichend bestimmt sein (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. 7. 1995, VerkMitt. 1996 Nr. 12). V. Sorgfaltspflicht Eine wichtige Ergänzung dieser Vorrangregelung enthält der zweite Satzteil, der den durch polizeiliche Zeichen oder Weisungen angesprochenen Verkehrsteilnehmern weiterhin die Beachtung der Sorgfaltspflicht auferlegt. Mit dieser Regelung, die eine direkte Verbindungslinie zwischen § 36 und § 1 Abs. 1 zieht, soll erreicht werden, dass sich die Verkehrsteilnehmer nicht blindlings auf die von der polizeilichen Regelung ausgehende Rechtssicherheit verlassen. Die den Verkehr regelnden Polizeibeamten sehen nicht alles und können keine Verantwortung für die Kommunikation der Verkehrsteilnehmer untereinander übernehmen. Deren Rechtsverhältnis richtet sich, mangels einer Spezialregelung für diese Fälle, nach den allgemeinen Grundregeln des § 1 Abs. 1. Den regelnden Polizeibeamten obliegen damit zwar weiterhin die üblichen im Verkehrsgeschehen geltenden Amtspflichten wie z. B. die Pflicht das Ermessen rechtmäßig auszuüben, aber die Polizeibeamten sind nicht für Missverständnisse zwischen den durch die Verkehrsregelung betroffenen Verkehrsteilnehmern verantwortlich. Somit scheidet bei durch persönliche Missverständnisse zwischen zwei Verkehrsteilnehmern entstandenen Verkehrsunfällen auf der Grundlage der weiterhin geltenden Sorgfaltspflichten eine Staatshaftung regelmäßig aus. Die weiterhin geltenden Sorgfaltspflichten können allerdings nach Auffassung der Rspr. sogar dazu führen, dass eine polizeiliche Weisung nicht befolgt werden muss. Dazu ist in Bayern entschieden worden, dass ein Lkw-Fahrer nicht dazu verpflichtet ist, eine polizeiliche Weisung zum Rückwärtsfahren zu befolgen, wenn er nicht die sichere Gewähr dafür haben kann, dass der anweisende Polizeibeamte den hinter dem Lkw liegenden Verkehrsraum als hindernisfrei erkannt hat (BayObLG, VRS 59, S. 234 ff.). Das BayObLG sieht in der Sorgfaltspflicht aus Abs. 1 Satz 2 explizit eine „Einschränkung“ (BayObLG a. a. O., ebd.) des polizeilichen Weisungsrechts. Dieser den Wortlaut und Sinn der Vorschrift des Abs. 1 Satz 1 ins Gegenteil verkehrenden Auffassung kann jedoch nicht gefolgt werden. Die Vorschrift des Abs. 1 Satz 1 enthält mit dem Wortlaut „sind zu befol- gen“ einen Imperativ, der per se nicht eingeschränkt werden kann. Wohl aber kann dieser Imperativ sinnvoll ergänzt werden wie dies von Seiten des Verordnungsgebers durch die weiterhin geltenden Sorgfaltspflichten auch tatsächlich geschehen ist. Richtig ist dem Wortlaut und Sinn der Vorschrift nach daher die Auslegung, dass in dem durch die polizeiliche Weisung vorgegebenen Rahmen die Sorgfaltspflichten beachtet werden müssen. Für ein Außerkraftsetzen der polizeilichen Weisung durch eine Sorgfaltspflicht besteht daher kein Raum. Im Falle des BayObLG hätte also der Lkw-Fahrer auf eine polizeiliche Einweisung bestehen können und müssen. Im Regelfall kann der von einer polizeilichen Weisung betroffene Verkehrsteilnehmer nämlich sehr wohl darauf vertrauen, dass der die Weisung erteilende Polizeibeamte vorab mit pflichtgemäßem Ermessen die Sach- und Rechtslage vollständig abgeprüft hat. Dies ist auch logisch, da sich der Polizeibeamte in der betreffenden Verkehrslage in einer örtlich viel besseren Position befindet als der Weisungsempfänger. Der Polizeibeamte hat zumeist den besseren Überblick und weiß, aus welchem Grund er die Weisung erteilt. Liegt dennoch einmal eine fehlerhafte polizeiliche Weisung vor und es kommt in Folge dieser fehlerhaften Weisung zu einem Verkehrsunfall, so liegt bei schuldhaftem Handeln des Polizeibeamten eine die Staatshaftung begründende Amtspflichtverletzung vor. Dadurch wird der betroffe- ne Verkehrsteilnehmer in ausreichendem Maße geschützt. Dass ein Verkehrsteilnehmer von einem Polizeibeamten mittels Weisung allerdings tatsächlich sehenden Auges in einen Verkehrsunfall gedrängt wird, liegt fern der Realität. Im Übrigen müsste ein Verkehrsteilnehmer eine derartige Weisung nicht befolgen, da es für ihn unzumutbar wäre, zwischen zwei potenziell gefährlichen Handlungsalternativen die weiter gehende Gefahr hinzunehmen. Er wäre in einem solchen Fall einer Pflichtenkollision in seinem Handeln entschuldigt, könnte die Weisung missachten und müsste für sein Verhalten weder mit einer Strafe noch einer Buße rechnen. Diese besondere Beziehung zwischen polizeilicher Einflussnahme und Sorgfaltspflichten wirkt auch noch kurze Zeit nach dem Abschluss der polizeilichen Verkehrsregelung. Beendet die Polizei nämlich ihre Regelung des Straßenverkehrs auf einer üblicherweise mittels LZA geregelten Kreuzung, so müssen die Kraftfahrer im oder vor dem Kreuzungsbereich so lange die besonderen Sorgfaltspflichten des § 36 Abs. 1 beachten, bis auch der letzte Polizeibeamte sich aus dem räumlichen Bereich der Kreuzung entfernt hat (Kammergericht, VRS 59, S. 331 ff.). Fährt ein Kraftfahrer in eine Kreuzung bei für ihn grünem Ampellicht ein, auf der kurz vor der Wiederinbetriebnahme der Lichtzeichenanlage der Verkehr noch durch Polizeibeamte geregelt worden war, so kann er > Polizeispiegel | April 2010 5 Landesverband Sachsen IV. Vorrangregelung Sachsen bestehen. Dieser Zeitraum bis zum vollständigen Entfernen der Polizei aus dem Kreuzungsbereich ist also potenziell besonders unfallträchtig und bedarf daher des Waltens einer besonderen Sorgfalt der mit dieser Lage konfrontierten Verkehrsteilnehmer. sich nicht darauf verlassen, dass sich keine Fahrzeuge des Querverkehrs mehr auf der Kreuzung befinden würden. Ein Kraftfahrer, der beim Einfahren in eine sonst ampelgeregelte Kreuzung bemerkt, dass Polizeibeamte, die den Verkehr vorübergehend geregelt haben, den Verkehrsraum verlassen, darf die Kreuzung nur mit der gebotenen Vorsicht räumen (Kammergericht, Urt. v. 22. 5. 1980, Az. 12 U 432/80, juris). Landesverband Sachsen 6 Keineswegs dürfen sich auf die Kreuzung zufahrende Fahrzeugführer in derartigen Situationen bereits vollständig auf die Zeichengebung der LZA verlassen und dem Vertrauensgrundsatz aus § 1 Abs. 1 blindlings folgend davon ausgehen, dass grünes Licht auch in jedem Fall einen freien Kreuzungsbereich garantiert (Kammergericht a. a. O., ebd.). Dies fordert im Übrigen bereits die für LZA geltenden Spezialvorschrift des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 6, wonach bei der Beachtung von Lichtzeichen die allgemeine Sorgfaltspflicht aus § 1 Abs. 1 weiterhin gilt (vgl. dazu auch die Erläuterungen in § 37). Dieses Erfordernis besteht deswegen, weil die polizeiliche Verkehrsregelung die Zeichengebung durch die LZA für den Zeitraum der polizeilichen Regelung außer Kraft setzt. Wenn die Polizeibeamten aber die Kreuzung nach erfülltem Zweck der Regelung – üblicherweise mittels gegebenem Achtungszeichen – verlassen, kann für diesen Zeitraum des Verlassens der Kreuzung eine Kollision zwischen den Verkehrspflichten gegenüber der polizeilichen Regelung aus § 36 und der erneut einsetzenden Regelung mittels LZA gem. § 37 > Fortsetzung in Ausgabe 5/2010 Ostern, Ostern, Auferstehn. Lind und leis die Lüfte wehn. Hell und froh die Glocken schallen: Osterglück den Menschen allen! Im Sinne dieses alten deutschen Ostergedichtes wünscht der Landesvorstand der DPolG Sachsen allen Mitgliedern, Polizeibeschäftigten und Lesern ein schönes und fröhliches Osterfest. WIR GRATULIEREN IM APRIL Schiefer, René 25. Geburtstag Rottluff, Stefan Chemnitz Huss, Peter Venusberg Riesa 45. Geburtstag 30. Geburtstag Weiß, Frank Aue 35. Geburtstag Melzwig, Kerstin Leipzig Berger, Ronny Lichtenstein Hilz, Steffen Wagawa, Sören Siemens, Karsten Chemnitz Großmann, Detlef Ziegra-Knobelsdorf 50. Geburtstag Trepesch, Mario Jahnsdorf Bautzen Kössler, Ulrich Plauen Leipzig Frank, Thomas Schkeuditz Bautzen Uhlmann, René Schindler, Thomas Lauter 40. Geburtstag Mai, Axel Grimma 55. Geburtstag 60. Geburtstag Latuske, Marion Markkleeberg Klemm, Manja Pegau Ziemer, Stephan Stollberg Sangkuhl, Dirk Leipzig Went, Karl-Heinz Wurzen Liebert, Helga Espenhain Schumann, Monika Grimma Broske, André Borna Schmelzer, Ina Hecker, Claudio Reichenbach Limbach-Oberfrohna Schiffel, Tino > Polizeispiegel | April 2010 Oschatz Wiese, Roland Büttner, Lutz Baumgärtel, Jochen Nestler, Joachim Leipzig Torgau Fröhling, Renate Dresden 65. Geburtstag Baum, Dittmar Rackwitz Wanzek, Horst Leipzig 70. Geburtstag Chemnitz Schmelz, Lothar Audenhain Oberwiesenthal Michler, Werner Chemnitz