Polizeispiegel 04-2010

Transcription

Polizeispiegel 04-2010
Sachsen
Wenn man in der heutigen Zeit
von einer Zunahme von Gewalt,
egal von welcher Seite, und
ständig mehr Übergriffe auf uns
Polizisten spricht, aber im selben
Atemzug Polizisten in einer Anzahl von ca. 20 Prozent abbauen
will, der hat die Zeichen der Zeit,
so glaube ich, verschlafen. Wo
werden denn die Polizisten abgebaut. Immer dort wo als Erster der Bürger es zu spüren bekommt, nämlich im Revier der
Streifenpolizist vor Ort.
Eine Begründung mit der Kassenlage darf und kann man so
nicht stehen lassen. Denn, wer
Milliarden Euro für z. B. Banken
ausgeben kann, der hat auch
das Geld für uns Polizisten.
Die Öffnung der Grenzen zu Polen und Tschechien, der Abzug
der Bereitschaftspolizei aus
Görlitz und Sebnitz sowie viele
Reviere, die in Kat. 2 Reviere abstuft wurden, hat sich negativ
auf die innere Sicherheit unseres Freistaates ausgewirkt.
Nachzulesen ist dies in der Kriminalstatistik nur bei der Anzahl der Eigentumsdelikte wie
z. B. Fahrzeugdiebstähle. Die
Wahrheit liegt aber wo ganz
anders, da das Prinzip:
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Redaktion:
Reinhard Gärtner (v. i. S. d. P.)
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ISSN 0815-0513
„Wo es keine Kontrollen gibt –
da kann ich auch nichts feststellen!“ hier wirkt. Das Abgeben von Aufgaben der Polizei
an andere ist keine Lösung, spätestens wenn der Bürger z. B.
bei der Verkehrsüberwachung
nicht so mitspielt, braucht man
wieder Polizei vor Ort. Auch
liegt da ein bisschen Missbrauch der Verkehrsüberwachung zur Sanierung der kommunalen Haushalte in der Luft
und nicht die Verkehrserziehung.
Eine für die Bevölkerung spürbare hohe innere Sicherheit ist
eine Grundvoraussetzung zur
Ansiedelung von Industrie,
Handwerk und Bevölkerung. So
kommt die Sparpolitik bei der
inneren Sicherheit Sachsen
doppelt bzw. dreifach so teuer.
Dem allseits gerühmten Einstellungskorridor von 300 Beamten muss man aber auch die
Fluktuation bei der Polizei
gegenüberstellen. Wir sind als
sächsische Polizei überaltert
und deshalb verlassen uns Jahr
für Jahr eine sehr hohe Zahl von
Fachleuten, die ihre Erfahrungen nicht an die Jugend weitergeben können, wie es für eine
professionell arbeitende Polizei
benötigt wird. Als Beispiel sei
nur mal der Nachwuchs bei der
Kriminalpolizei genannt. Die
Ausbildung einer Polizistin oder
eines Polizisten dauert 2,5 Jahre. Da hat sie bzw. er sich aber
nur die theoretischen Kenntnisse angeeignet, aber noch
keine praktischen Erfahrungen
gesammelt, die aber dringend
zur Erfüllung unserer Aufgaben
benötigt werden. Diese jungen
Kolleginnen und Kollegen müssen nun die Erfahrenen ersetzen und wie man so schön sagt,
schnell schwimmen lernen.
Wenn immer wieder der Bevölkerung gesagt wird, die Einspa-
gegenüber unseren Kolleginnen
und Kollegen. Denn wir alle
sind Dank unseres ärztlichen
Dienstes gesund eingestellt
wurden. Hier frage ich mich,
wann unser Dienstherr mal
endlich seiner Fürsorgepflicht
nachkommt und die Ursachen
der Erkrankungen und der zu
dicken Beamten mal erforscht
und abstellt. Dass die Bedingungen, unter denen wir arbeiten müssen, nicht optimal sind
und Ursache für viele Erkrankungen und Gewichtsprobleme
sind, denke ich, ist unstrittig.
Aber an statt den Beamten zu
helfen, die Jahre lang ihre Knochen hingehalten haben, wird
über die Politik gesteuert und
von den Vorgesetzten eine Verfolgungswelle betrieben, die
beispiellos ist. Wie mit ihnen
umgegangen wird, motiviert
unsere Kolleginnen und Kollegen ganz besonders, wenn sie
nicht mehr so einsatzfähig sind.
Ich will nicht unserem Landespolizeipräsidenten unterstellen,
dass er hinter dieser Geschichte
steht, nein, hier wirkt die „Stille
Post“ und das persönliche
Schärflein, was der eine oder
andere Vorgesetzte noch mit
dem Beamten auszutragen hat,
der unbequem geworden ist.
Wir alle, so denke ich, wollen
motiviert unseren verantwortungsvollen und nicht gerade
ungefährlichen Dienst ordnungsgemäß verrichten, was
wir oft nicht können, weil wir
mit so genannten „Nebenkriegs-Schauplätzen“ belastet
werden. Warum kann man
nicht dieselbe Energie aufwenden, um für den einen oder anderen Kollegen ein Problem aus
dem Weg zu räumen, damit er
uns für den Dienst erhalten
bleibt. Wir werden aus Beamten, die jahrelang ihr Hauptaugenmerk auf die Arbeit und
nicht auf den Sport gelegt haben, über Nacht nicht Spitzensportler machen. Uns fehlt jeder Kollege, da der Nachwuchs
auf sich warten lässt.
Wenn wir unseren Leistungsstand erhöhen wollen, müssen
wir jetzt was tun, dass unsere
jüngeren Beamtinnen und Beamten, auch nach der Ausbildung nicht nur die Möglichkeit,
sondern auch die Bedingungen
vorfinden, ihre Fitness zu erhalten. Das geht aber natürlich
nicht, wenn von vornherein die
Zeit für Sport, Fort- und Weiterbildung zu Gunsten von Einsatzstunden zusammengestrichen wird. Das ist ja immer der
einfachste Weg, wenn der Bedarf höher ist, als Beamte da
sind. Hier kann man auch geschickt Statistik beschönigen.
Ich möchte hier noch einmal
eindringlich an die politischen
Entscheidungsträger appellieren, überdenken Sie die Einsparpläne, das ist der falsche Weg.
Und uns Polizisten wünsche
ich einen ruhigen, unfallfreien
Dienst.
Mathias Winkler
Landesgeschäftsführer
der DPolG Sachsen
> Polizeispiegel | April 2010
1
Landesverband Sachsen
Meine Meinung ...
rung tut nicht weh, weil wir
bei der Polizei einen sehr hohen Krankenstand haben und
diese nur mehr oder weniger
umgesetzt bzw. aus dem Polizeidienst entfernt werden
müssten, dann ist es schlichtweg falsch und eine Frechheit
Sachsen
Mitgliederbetreuung live
>
Landesverband Sachsen
2
>
Dresden
Am 13. Februar 2010 in Dresden und am 5. März 2010 in
Chemnitz konnten wir im Rahmen der Mitgliederbetreuung
wieder unsere und die Einsatzkräfte anderer Bundesländer
mit Heißgetränken versorgen.
Die Temperaturen waren bei
beiden Einsätzen ähnlich kalt.
Der Unterschied lag nur im
Umfang der Einsätze. Am
13. Februar dürften wir den
bisher größten Polizeieinsatz
in Sachsen erlebt haben, obwohl wir bereits im letzten
Jahr bei Obama der Ansicht
waren, dass der damalige nicht
so leicht zu toppen sei. Vielen
Dank an alle, die an den jeweiligen Tagen dafür Sorge trugen, dass der Frieden gewahrt
blieb.
In diesem Zusammenhang
möchten wir darauf hinweisen,
dass von uns am 15. Februar
2010 eine Presseerklärung anlässlich des Polizeieinsatzes
vom 13. Februar 2010 veröffentlich wurde: http://www.
dpolg-sachsen.de/aktuelles/
februar/150210-presserklaerung/index.html
> Polizeispiegel | April 2010
Dresden
einen „Offenen Brief“ geschrieben hatte. Im Ergebnis haben
wir auch hier eine Presserklärung veröffentlicht. Die ist
ebenfalls auf unserer Homepage zu finden.
쐍
>
Chemnitz
Wenn man sagen würde,
dass jene „einigen Wirbel“
verursacht hatte, so wäre
das noch stark untertrieben.
Um das hier aber noch einmal klar zu äußern. Unseren
Einsatzbeamten vor Ort war
es mehr als ein Bedürfnis,
einmal über diese Möglichkeit ihren Empfindungen
und Befürchtungen und
auch Ärger, Ausdruck zu verleihen.
In der Folge führten wir in
unserer Geschäftsstelle ein
Gespräch mit Herrn Frank
Tempel, selbst Polizist, Mitglied des Deutschen Bundestages, Mitglied im Innenausschuss und Mitglied der Partei „Die Linke“, der uns zuvor
>
Chemnitz
>
PolGeTel
Liebe Mitglieder,
aufbauend auf die letzte Ausgabe des Polizeispiegels
möchten wir auf unsere Homepage verweisen. Ihr findet
zu unseren neuen Telefontarifen alles unter PolGeTel.
Wer sich als Mitglied kurz mit seiner E-Mail angemeldet
hat, kann dann nach Herzenslust in unserem Telefon-Shop
surfen.
쐍
Sachsen
Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.
(Franz Kafka, öst. Schriftsteller, 1883 bis 1924)
Heinz-Dieter hat am 13. Februar 2010 seinen 65. Geburtstag
im Kreise seiner Familie gefeiert. Bis zur Neuwahl dieses
Jahres und sicherlich auch
>
Heinz-Dieter Mletschak
weiterhin, wird er uns im Kreisverband PD Leipzig/LPD ZD tatkräftig unterstützen.
Heinz-Dieter, seine Erfahrungen
und Hinweise sind stets gefragt
und werden es weiter sein.
Heinz-Dieter ist seit Jahren im
Landesverband als Tarifbeauftragter sowie im o.g. Kreisverband als stellv. Kreisvorsitzender
aktiv tätig. Wenn die Gewerkschaft nicht nach ihm rief, hat er
in der Kfz-Werkstatt, Permoser
Straße die Polizeiautos in Stand
gehalten. Und das mit Ruhe und
Genauigkeit.
Wir wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt vor allem
Gesundheit und viel Freude an
den Dingen, die bis jetzt zu kurz
kamen.
Ich bin mir sicher dass wir
Heinz-Dieter öfters zu unseren
Veranstaltungen im Kreisverband begrüßen werden.
Regina Birnbaum,
KV-Vorsitzende
PD Leipzig/LPD ZD
Jeder in der Permoser Straße
und darüber hinaus kennt
Laufbahnverlauf der sächsischen Polizei
Entsprechend einer „Kleinen
Anfrage“ im Landtag liegen die
demoskopischen Zahlen für
den Polizeivollzugsdienst vor.
Entsprechend der Tabelle ist ersichtlich, wo die Masse unserer
sächsischen Polizeibeamten ihre Besoldungsgruppe haben.
Dieser, gelinde gesagt, nicht
besonders motivationsbezogene Zustand hat uns unter anderem dazu bewogen, anlässlich eines sehr angenehmen
und konstruktiven Gesprächs
mit dem Staatsminister des Inneren, Herrn Markus Ulbig, am
17. März 2010, einen Vorschlag
zu unterbreiten, wie wir als
DPolG uns zukünftig den Laufbahnverlauf in der sächsischen
Polizei vorstellen.
tungsfaktor motivationsfördernd für die Beamtinnen und
Beamten der sächsischen Polizei einzuführen.
So enthält dieses sechs Aufstiegsmöglichkeiten grundsätzlich bis zur A 11 (Polizeihauptkommissar), die leistungsbezogen relativ schnell
erfolgen können.
Dies motiviert unseren sächsischen Beamten, da der Spielraum der Aufstiegsmöglichkei-
20-30
609
379
8
0
196
49
4
0
0
1245
ten sich vergrößert und im Verhältnis zur Lebensdienstzeit
das so genannte „Endamt“ relativ pensionsnah erreicht
wird.
Bei der Neugestaltung des Versorgungsrechts fordern wir für
alle im Vollzugsdienst tätigen
Beamtinnen und Beamten die
Regelaltersgrenze von 60 Jahren für den Eintritt in den Ruhestand zu erhalten, um damit
den besonderen Anstrengun-
31-40
264
1591
489
52
319
351
207
34
1
3308
41-50
Dieses neue Laufbahnverlaufsmodell findet Anlehnung an
das Eckpunktepapier der
Sächsischen Staatsregierung
für eine umfassende Reform
des Dienst-, Besoldungs- und
Versorgungsrechtes.
A7
A8
A9
A9+Z
A9gD
A10
A11
A12
A13
Gesamt:
48
991
1015
291
178
413
434
317
87
3774
Ziel des neuen Laufbahnverlaufsmodells ist, den Leis-
Quelle: Kleine Anfrage, Sächs. Landtag Drucksache 5/756
gen und Anforderungen des
Polizeidienstes Rechnung zu
tragen.
Die DPolG Sachsen hatte im
Gespräch mit dem Staatsminister klar und deutlich zugesichert, ihren Fach- und Sachverstand bei der Ausgestaltung
dieses Projektes einzubringen.
In unsererer Internetpräsenz
kann man sich über das Modell
genau informieren.
쐍
51-60
Gesamt
12
933
392
3353
623
4286
384
727
76
769
310
1496
512
1157
385
736
216
304
2910
11237
11423 lt. AA
186 Abweichung
> Polizeispiegel | April 2010
3
Landesverband Sachsen
Am 17. Februar war es soweit.
Der Landesvorsitzender Frank
Conrad und die Kreisvorsitzende Regina Birnbaum, von der
PD Leipzig/LPD ZD, waren zur
Geburtstagsrunde und gleichzeitigen Verabschiedung in die
wohlverdiente Rente unseres
langjährigen Mitstreiters
Heinz-Dieter Mletschak geladen.
Sachsen
Praktisches Normverständnis des § 36 StVO –
Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten
Teil 3
Satz 2 stellt das Rangverhältnis
zwischen Zeichen, Weisungen
und anderen im Straßenverkehr geltenden Anordnungen
und Pflichten klar, indem diesen beiden polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten der erste
Rang zugebilligt wird. Andere
verkehrsrechtliche Regelungen
treten als subsidiär hinter den
polizeilichen Regelungen zurück.
Was der Polizeibeamte anordnet, geht nach § 36 Abs. 1
Satz 2 allen anderen Anordnungen und Regeln vor. Polizeiliche
Weisungen müssen deshalb
hinreichend bestimmt sein
(OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. 7.
1995, VerkMitt. 1996 Nr. 12).
V. Sorgfaltspflicht
Eine wichtige Ergänzung dieser
Vorrangregelung enthält der
zweite Satzteil, der den durch
polizeiliche Zeichen oder Weisungen angesprochenen Verkehrsteilnehmern weiterhin die
Beachtung der Sorgfaltspflicht
auferlegt. Mit dieser Regelung,
die eine direkte Verbindungslinie zwischen § 36 und § 1
Abs. 1 zieht, soll erreicht werden, dass sich die Verkehrsteilnehmer nicht blindlings auf die
von der polizeilichen Regelung
ausgehende Rechtssicherheit
verlassen. Die den Verkehr regelnden Polizeibeamten sehen
nicht alles und können keine
Verantwortung für die Kommunikation der Verkehrsteilnehmer untereinander übernehmen. Deren Rechtsverhältnis
richtet sich, mangels einer Spezialregelung für diese Fälle,
nach den allgemeinen Grundregeln des § 1 Abs. 1.
Den regelnden Polizeibeamten
obliegen damit zwar weiterhin
die üblichen im Verkehrsgeschehen geltenden Amtspflichten wie z. B. die Pflicht
das Ermessen rechtmäßig auszuüben, aber die Polizeibeamten sind nicht für Missverständnisse zwischen den durch
die Verkehrsregelung betroffenen Verkehrsteilnehmern verantwortlich. Somit scheidet
bei durch persönliche Missverständnisse zwischen zwei Verkehrsteilnehmern entstandenen Verkehrsunfällen auf der
Grundlage der weiterhin geltenden Sorgfaltspflichten eine
Staatshaftung regelmäßig aus.
Die weiterhin geltenden Sorgfaltspflichten können allerdings nach Auffassung der
Rspr. sogar dazu führen, dass
eine polizeiliche Weisung nicht
befolgt werden muss. Dazu ist
in Bayern entschieden worden,
dass ein Lkw-Fahrer nicht dazu
verpflichtet ist, eine polizeiliche Weisung zum Rückwärtsfahren zu befolgen, wenn er
nicht die sichere Gewähr dafür
haben kann, dass der anweisende Polizeibeamte den hinter dem Lkw liegenden Verkehrsraum als hindernisfrei erkannt hat (BayObLG, VRS 59,
S. 234 ff.). Das BayObLG sieht
in der Sorgfaltspflicht aus Abs.
1 Satz 2 explizit eine „Einschränkung“ (BayObLG a. a. O.,
ebd.) des polizeilichen Weisungsrechts.
Dieser den Wortlaut und Sinn
der Vorschrift des Abs. 1 Satz 1
ins Gegenteil verkehrenden
Auffassung kann jedoch nicht
gefolgt werden. Die Vorschrift
des Abs. 1 Satz 1 enthält mit
dem Wortlaut „sind zu befol-
gen“ einen Imperativ, der per se
nicht eingeschränkt werden
kann. Wohl aber kann dieser
Imperativ sinnvoll ergänzt werden wie dies von Seiten des
Verordnungsgebers durch die
weiterhin geltenden Sorgfaltspflichten auch tatsächlich geschehen ist. Richtig ist dem
Wortlaut und Sinn der Vorschrift nach daher die Auslegung, dass in dem durch die
polizeiliche Weisung vorgegebenen Rahmen die Sorgfaltspflichten beachtet werden
müssen. Für ein Außerkraftsetzen der polizeilichen Weisung
durch eine Sorgfaltspflicht besteht daher kein Raum. Im Falle
des BayObLG hätte also der
Lkw-Fahrer auf eine polizeiliche
Einweisung bestehen können
und müssen.
Im Regelfall kann der von einer
polizeilichen Weisung betroffene Verkehrsteilnehmer nämlich
sehr wohl darauf vertrauen,
dass der die Weisung erteilende Polizeibeamte vorab mit
pflichtgemäßem Ermessen die
Sach- und Rechtslage vollständig abgeprüft hat. Dies ist auch
logisch, da sich der Polizeibeamte in der betreffenden Verkehrslage in einer örtlich viel
besseren Position befindet als
der Weisungsempfänger. Der
Polizeibeamte hat zumeist den
besseren Überblick und weiß,
aus welchem Grund er die Weisung erteilt. Liegt dennoch einmal eine fehlerhafte polizeiliche Weisung vor und es kommt
in Folge dieser fehlerhaften
Weisung zu einem Verkehrsunfall, so liegt bei schuldhaftem
Handeln des Polizeibeamten eine die Staatshaftung begründende Amtspflichtverletzung
vor. Dadurch wird der betroffe-
ne Verkehrsteilnehmer in ausreichendem Maße geschützt.
Dass ein Verkehrsteilnehmer
von einem Polizeibeamten
mittels Weisung allerdings tatsächlich sehenden Auges in einen Verkehrsunfall gedrängt
wird, liegt fern der Realität. Im
Übrigen müsste ein Verkehrsteilnehmer eine derartige Weisung nicht befolgen, da es für
ihn unzumutbar wäre, zwischen zwei potenziell gefährlichen Handlungsalternativen
die weiter gehende Gefahr hinzunehmen. Er wäre in einem
solchen Fall einer Pflichtenkollision in seinem Handeln entschuldigt, könnte die Weisung
missachten und müsste für
sein Verhalten weder mit einer
Strafe noch einer Buße rechnen.
Diese besondere Beziehung
zwischen polizeilicher Einflussnahme und Sorgfaltspflichten
wirkt auch noch kurze Zeit
nach dem Abschluss der polizeilichen Verkehrsregelung.
Beendet die Polizei nämlich ihre Regelung des Straßenverkehrs auf einer üblicherweise
mittels LZA geregelten Kreuzung, so müssen die Kraftfahrer im oder vor dem Kreuzungsbereich so lange die besonderen Sorgfaltspflichten des § 36
Abs. 1 beachten, bis auch der
letzte Polizeibeamte sich aus
dem räumlichen Bereich der
Kreuzung entfernt hat (Kammergericht, VRS 59, S. 331 ff.).
Fährt ein Kraftfahrer in eine
Kreuzung bei für ihn grünem
Ampellicht ein, auf der kurz vor
der Wiederinbetriebnahme der
Lichtzeichenanlage der Verkehr
noch durch Polizeibeamte geregelt worden war, so kann er
> Polizeispiegel | April 2010
5
Landesverband Sachsen
IV. Vorrangregelung
Sachsen
bestehen. Dieser Zeitraum bis
zum vollständigen Entfernen
der Polizei aus dem Kreuzungsbereich ist also potenziell besonders unfallträchtig und bedarf daher des Waltens einer
besonderen Sorgfalt der mit
dieser Lage konfrontierten Verkehrsteilnehmer.
sich nicht darauf verlassen,
dass sich keine Fahrzeuge des
Querverkehrs mehr auf der
Kreuzung befinden würden. Ein
Kraftfahrer, der beim Einfahren
in eine sonst ampelgeregelte
Kreuzung bemerkt, dass Polizeibeamte, die den Verkehr vorübergehend geregelt haben,
den Verkehrsraum verlassen,
darf die Kreuzung nur mit der
gebotenen Vorsicht räumen
(Kammergericht, Urt. v. 22. 5.
1980, Az. 12 U 432/80, juris).
Landesverband Sachsen
6
Keineswegs dürfen sich auf die
Kreuzung zufahrende Fahrzeugführer in derartigen Situationen bereits vollständig auf
die Zeichengebung der LZA verlassen und dem Vertrauensgrundsatz aus § 1 Abs. 1 blindlings folgend davon ausgehen,
dass grünes Licht auch in jedem Fall einen freien Kreuzungsbereich garantiert (Kammergericht a. a. O., ebd.). Dies
fordert im Übrigen bereits die
für LZA geltenden Spezialvorschrift des § 37 Abs. 2 Nr. 1
Satz 6, wonach bei der Beachtung von Lichtzeichen die allgemeine Sorgfaltspflicht aus § 1
Abs. 1 weiterhin gilt (vgl. dazu
auch die Erläuterungen in
§ 37).
Dieses Erfordernis besteht deswegen, weil die polizeiliche
Verkehrsregelung die Zeichengebung durch die LZA für den
Zeitraum der polizeilichen Regelung außer Kraft setzt. Wenn
die Polizeibeamten aber die
Kreuzung nach erfülltem
Zweck der Regelung – üblicherweise mittels gegebenem Achtungszeichen – verlassen, kann
für diesen Zeitraum des Verlassens der Kreuzung eine Kollision zwischen den Verkehrspflichten gegenüber der polizeilichen Regelung aus § 36
und der erneut einsetzenden
Regelung mittels LZA gem. § 37
>
Fortsetzung in
Ausgabe 5/2010
Ostern, Ostern, Auferstehn.
Lind und leis die Lüfte wehn.
Hell und froh die Glocken schallen:
Osterglück den Menschen allen!
Im Sinne dieses alten deutschen Ostergedichtes
wünscht der Landesvorstand der DPolG Sachsen
allen Mitgliedern, Polizeibeschäftigten und Lesern
ein schönes und fröhliches Osterfest.
WIR GRATULIEREN IM APRIL
Schiefer, René
25. Geburtstag
Rottluff, Stefan
Chemnitz
Huss, Peter
Venusberg
Riesa
45. Geburtstag
30. Geburtstag
Weiß, Frank
Aue
35. Geburtstag
Melzwig, Kerstin
Leipzig
Berger, Ronny
Lichtenstein
Hilz, Steffen
Wagawa, Sören
Siemens, Karsten
Chemnitz
Großmann, Detlef
Ziegra-Knobelsdorf
50. Geburtstag
Trepesch, Mario
Jahnsdorf
Bautzen
Kössler, Ulrich
Plauen
Leipzig
Frank, Thomas
Schkeuditz
Bautzen
Uhlmann, René
Schindler, Thomas
Lauter
40. Geburtstag
Mai, Axel
Grimma
55. Geburtstag
60. Geburtstag
Latuske, Marion
Markkleeberg
Klemm, Manja
Pegau
Ziemer, Stephan
Stollberg
Sangkuhl, Dirk
Leipzig
Went, Karl-Heinz
Wurzen
Liebert, Helga
Espenhain
Schumann, Monika
Grimma
Broske, André
Borna
Schmelzer, Ina
Hecker, Claudio
Reichenbach
Limbach-Oberfrohna
Schiffel, Tino
> Polizeispiegel | April 2010
Oschatz
Wiese, Roland
Büttner, Lutz
Baumgärtel, Jochen
Nestler, Joachim
Leipzig
Torgau
Fröhling, Renate
Dresden
65. Geburtstag
Baum, Dittmar
Rackwitz
Wanzek, Horst
Leipzig
70. Geburtstag
Chemnitz
Schmelz, Lothar
Audenhain
Oberwiesenthal
Michler, Werner
Chemnitz