Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch 4
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Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch 4
AMTSBLATT %*Verbandsgeme!nde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch 4- Zukunft ... uff Nr. 2 vom 13,01.2012 Auskunft erteilt Frau Druck | f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolariden Datum - Inhalt | Seite 12.01.12 Bekanntmachung über die 18. Sitzung des Verbandsgemeinderates Kirchheimbolanden am 31.01.2012 | II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt 027 | Seite 05.01.12 Bekanntmachung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier über Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten aller Schaf- und Ziegenhalter 028 09.01.12 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler über die öffentliche Auslegung der Satzung der Jagdgenossenschaft 030 vg@kirchheimbolanden.dej Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaitung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaitung Kirchheimbolanden, Rathaus und in den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich. Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich. Besuchzeiten der Verbandsaemeindeverwallung Kirchheimbolanden. Neue Allee 2: Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags geschlossen bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bis 12.00 Uhr 027 °27 W Kirchheimbolanden iv für +• Zukum ,• ,//-; •>- '-"" - •' 12.Januar 2012 B E K A N M T SVS A C H U H G Die 18. Sitzung (öffentlich) des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden in der Wahlzeit 2009/2014 findet am Dienstag, dem 31. Januar 2012,19.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses in Kirchheimbolanden statt. TAGESORDNUNG: Öffentlicher Teil 1. Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2012 2. Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunalkredites 3. Eilentscheidung über die Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gern. § 94 Abs. 3 GemO 4. Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO 5. Einwohnerfragestunde (Haas) Bürgermeister 028 028 U Rheinlandp&lz PRESSEDIENST AUFSICHTS- UND Verantwortlich (i.S.d.P) DSENSTLEISTUNGSDIREKTiON Miriam Lange Trier, 05. Januar 2012 Jahrgang 2011 Nf. 002 Eveline Dziendziol Pressesprecher Telefon 0651- 9494-223 pressestelle@add.rlp.de Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier www.add.rlp.de ADD weist auf Kennzeichnongs- und Dokymentatsonspfiichten aller Schaf- und Ziegenhalter hin Trier/Rheinlaod-Pfalz - Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist darauf hin, dass alle Schaf- und Ziegenhalter die Kennzeichnungs- und Dokumentati- onspflichten nach den Vorschriften der Viehverkehrsverordnung einhalten müssen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere (auch für „Hobbyhalter" mit nur wenigen Tieren) und unabhängig davon, ob der Schaf- oder Ziegenhalter Agrarförderung erhält. Die Europäische Union gibt Vorgaben zu Umfang und Art der Überprüfung der Schaf- und Ziegenhalter durch die zuständigen Behörden, im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft der Veterinärprüfdienst der ADD, ob die Tierhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt wurde, die Tiere ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, ob ein Bestandsregister im Betrieb vorliegt und dieses die erforderlichen Angaben enthält, Begleitpapiere für zugekaufte Tiere vorhanden sind und ob die Meldungen des Stichtagsbestandes zum 01. Januar sowie der Übernahme von Schafen oder Ziegen erfolgt sind. Derzeit werden gehäuft Schafe oder Ziegen ohne gültige Kennzeichnung vorgefun- den. Oftmals liegt auch kein Bestandsregister im Betrieb vor oder dieses ist unvollständig geführt. Wichtig ist vor allem, dass die vollständigen Angaben zu Herkunftsbe1/2 C 29 f PRESSEDIENST 1 0'" RheinlancflÄ • -JL- trieben und Übernehmern der Tiere im Bestandsregister eingetragen sind. Häufig werden auch die Stichtagsmeldungen und Übernahmemeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Gerade im Seuchenfall ist es wichtig, die Herkunft und Lebenswege von Tieren nachvollziehen zu können und somit eine effektive Tierseuchenbekämpfung gewährleisten zu können. Werden Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt, führt dies im Rahmen von Cross Compliance (CG) zu Kürzungen bei Antrag auf Agrarförderung stellenden Betrieben und kann zusätzlich bei allen Tierhaltern mit einem Bußgeld geahndet werden. Erstmate ab 2012 werden auch nicht fristgerechte Übernahmemeldungen und Stichtagsmefdungen sowie das Fehlen von Begleitpapieren im Rahmen von CC geahndet Der Stichtagsbestand über die Anzahl der am 01. Januar 2012 im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen ist bis zum 15, Januar 2012 direkt über das internet in HIT zu erfassen oder dem Landeskontrolfverband Rheinland(LKV, Riegelgrube 15-17, Bad Kreuznach, Tel.: 0671/8860203 Fax: 0671/67216) mit Meldekarte zu melden. Die Meldung der Übernahme von Schafen und am 7. Tag nach Tag der Übernahme erfol- Die ADD weist daher dringend auf die Einhaltung der Vorschriften der Viehverkehrsverordnung hin. Die Merkblätter der ADD zu den Kennzeichnungsvorschriften sowie Vordrucke zu Bestandsregister und Begleitdokumenten sind im internet unter folgen- dem Link abrufbar: http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoerderungund-Veterinaerpruefdienst/Veterinaerpruefdienst/ 2/2 P 7 nu to BEKANNTMACHUNG Jagdgenossenschaft für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler; hier; öffentliche Auslegung der Satzung der Jagdgenossenschaft Die Satzung der Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler wurde am 05.01.2012 bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis -untere Jagdbehörde-, Kirchheimbolanden, angezeigt. Die angezeigte Satzung liegt in der Zeit vom 23. Januar 2012 bis einschließlich 03. Februar 2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Zimmer Nr. 2.10, während der üblichen Öffnungszeiten, montags bis dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend) sowie mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Weitersweiler, den 09. Januar 2012 gez. (Armin Göbel) Jagdvorsteher