Herbsttrophy LYCC 2014 und Känguruh Regatta des YCU 2014
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Herbsttrophy LYCC 2014 und Känguruh Regatta des YCU 2014
1 Herbsttrophy LYCC 2014 und Känguruh Regatta des YCU 2014 Veranstalter: Libera Yachtclub Chiemsee e.V. Yachtclub Urfahrn e.V. Termin: Samstag, den 27.09.2014 Allgemeines: Es wird im Känguru-Verfahren gestartet, d.h., jedes teilnehmende Boot bekommt eine eigene Startzeit. Die langsamsten Boote (mit der höchsten Yardstickzahl) starten zuerst, die schnellsten zuletzt. Gewonnen hat das Boot, welches als erstes die Ziellinie überquert Programm: 09.00 Uhr 10.00 Uhr Ab 11:00 Uhr 17.00 Uhr 19.00 Uhr Frühstück auf dem Clubgelände des YCU in Osternach Steuermannsbesprechung und Bekanntgabe der der endgültigen Startzeiten Start Wettfahrtende Siegerehrung und Abendessen beim LYCC im Yachthotel Unkostenbeitrag: 26,-- incl. Stimmungsmusik mit "DJ ULI" Anfahrt: Das Parken ist auf dem Vereinsgelände nicht möglich. Parkmöglichkeiten gibt es beim Prinavera, im Schratzenweg bzw. im Forellenweg. Anlegen ist außen an der Stippelwerft möglich. 2 zugelassene Boote: alle reviergeeigneten Boote Wettfahrtregeln: Es gelten die „Segelanweisungen am Chiemsee 2014“, hier insbesondere die Segelanweisungen für Lanstreckenregatten. Abweichend davon gilt: Der Start erfolgt nach dem Känguru – Verfahren, die Boote erhalten ihre Startzeit zur Steuermannsbesprechung. Gewonnen hat das Boot, welches als erstes die Ziellinie überquert. Der Aushang für Änderungen befindet sich am Schwarzen Brett des YCU Clubhauses. Dort wird auch eine Liste mit den Startzeiten der einzelnen Boote veröffentlicht. Gruppeneinteilung: Die Gruppeneinteilung erfolgt entsprechend der Yardstickzahl nach Chiemsee-Yardstick-Liste. Liegt keine Eintragung in der ChiemseeYardstick-Liste vor, wird diese von der Wettfahrtleitung festgelegt. Die endgültige Gruppeneinteilung liegt bis zur Skipperbesprechung vor. Proteste gegen die Einteilung und die Yardstickzahl sind nicht möglich. Wertungen: Gesamtwertung aller teilnehmenden Boote durch den YCU. Der Sieger erhält das Silberne Känguru als Wanderpreis für ein Jahr. Der letzte erhält ein Stoff-Känguru. Die Gruppenwertungen erfolgen durch den LYCC in folgenden Gruppen: - Sportyachten - Kielyachten - Cruiser (nach Ausschreibung Cruiser Cup) Anmeldung: online unter http://www.ycu.de/regatta/regattaanmeldung.html (bis Freitag, den 26.09.2014 18:00) vor Ort: Freitag, den 26.09. 18:00 bis 20:00 Uhr Samstag, den 27.09. 08:30 – 09:30 Meldegeld: pro Boot € 30,-- (incl. Steuermann) + € 5,-- jede weitere Person Ausgabe der Segelanweisungen: Samstag 27.09.2014 ab 09:00 Uhr am Clubhaus des YCU in Osternach Preise: Sachpreise für alle Schiffe nach der Känguruwertung Preise für die Plätze 1 - 3 jeder Gruppe Wanderpreis „Silbernes Känguru“ Wanderpokal Cruiser Cup 2014 Wanderpokal Clubmeisterschaft LYCC 2014 Wanderpokal Clubmeisterschaft YCU 2014 3 Haftungsausschluss Die Verantwortung fei der LYCC-Clubmeisterschaft gewertet.erschaft gewertet.e Boote gemeldet wurden. zusetzen, liegt allein bei ihm, er meisterschaft gewertet.erschaft gewertet.e Boote gemeldet wurden. ootsfzen, liegt allein bei ihm, er meisterschaftseemfzen, liegt allein bei ihm, er meisterschaft gewertet.erschaft gewertet.e Boote gemeldet wurden. Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fisterschaft gewertet.erschaft gewertet.e Boote gemeldet wurden. s Sicherheitsgrr ist berderungen in der Durchferechtigt, in Fisterschaft gewertet.erschaft gewertet.e Boote gemeldet wurden. äerungen in der Durchferechtigt, in Fisterschaft gewertet.erschaft gewertet.e Boote gemeldet wurden. ranstalter den Grund ferechtigt, in Fisterschafte nicht vorsen Grund ferechtigt, in Fisterschaft gewertet. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ft gewertet.e Boote gemeldet wurden. und deren Folgen, die dem Teilnehmer waus welchem Rechtsgrund, ft gewertet.e Boote gemeldeteranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfet.e Boote gemeldet wurden. en entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- /bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschrdet wurden. s an, die vorsn, ist bei der Verletzung von Pflichten, die ni Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschrdet wurden. s als erstes die Ziellinie überquerte Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschres Veranstalters in Fragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschrdet wurden. s als erstes die Ziellinie überquert - Vertreter, Erfranstalters ausgeschlossen oder eingeschres Veranstalthrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, falters in Fragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschrdet wurden. s als erstes die Ziellinie überquerthrung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die g der Veranttfahrtregeln der ISAF incl. aller Zusteilt worden ist.eitstellen, falters in Fragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschrdet wurden. s als erstes die Ziellinie überquertg und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdr.eitstellen, faltehmer anerkannt