Entwicklung der Bestandsdichte beim Rotfuchs in NRW
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Entwicklung der Bestandsdichte beim Rotfuchs in NRW
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1729 06.04.2011 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 628 vom 21. März 2011 des Abgeordneten Dr. Martin Schoser CDU Drucksache 15/1535 Entwicklung der Bestandsdichte beim Rotfuchs in NRW-Großstädten Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 628 mit Schreiben vom 5. April 2011 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Es häufen sich die Berichte und Hinweise, dass der Rotfuchs verstärkt in den Großstädten von NRW gesichtet wird. 1. Welche Angaben liegen der Landesregierung zur Entwicklung des Bestandes beim Rotfuchs in den Großstädten von Nordrhein-Westfalen vor? Der Landesregierung liegen keine diesbezüglichen Angaben vor. 2. Welche detaillierten Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Auftreten und der Entwicklung des Rotfuchses in Köln? Die Landesregierung hat keine detaillierten Erkenntnisse. 3. Hat die Landesregierung aktuelle Erkenntnisse, warum es den Rotfuchs verstärkt in Großstädte zieht? Ein günstiges Nahrungsangebot (z.B. weggeworfene Lebensmittel, Wildkaninchen als Beutetiere und Fütterung), Versteckmöglichkeiten und der Schutz vor Verfolgung werden als wesentliche Ursachen für die Besiedlung des urbanen Bereichs durch den Rotfuchs angesehen. Datum des Originals: 05.04.2011/Ausgegeben: 08.04.2011 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. Wahlperiode Drucksache 15/1729 4. Welche Auswirkungen hat ein steigendes Rotfuchsaufkommen für Großstädte? Der Rotfuchs gilt als Hauptüberträger der Tollwut. Deutschland ist aber seit April 2008 nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) tollwutfrei. Der letzte Fall von Tollwut beim Fuchs wurde in Deutschland 2006, in Nordrhein-Westfalen 2001 festgestellt. Auch bei anderen empfänglichen Wildtierarten wie Rehwild oder Dachs wurde seither kein Fall von Tollwut mehr registriert. Insofern geht auch von einem Rotfuchsaufkommen in Großstädten derzeit keine Tollwutgefahr für den Menschen aus. Der Rotfuchs ist außerdem Wirt des Parasiten Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis). Potenzielle Gefährdungen können sich dadurch für die Besucher von Kinderspielplätzen, für Obst- und Gemüseanbau in Hausgärten sowie für Hunde- und Katzenhalter ergeben. Die Gefährdung im Lebensmittelbereich ist in gleicher Weise auch im gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gegeben. Allerdings sind Infektionen des Menschen (Fehlwirt) sehr selten. Im Jahr 2010 sind im gesamten Regierungsbezirk Köln nur sechs Erkrankungen bekannt geworden, was dem Bundesdurchschnitt entspricht. Bekämpfungsmethoden gegen den Fuchsbandwurm stehen nicht zur Verfügung. Der wirksamste Schutz vor einer Übertragung des Fuchsbandwurms auf den Menschen sind Hygienemaßnahmen. So sollten sofort die Hände gewaschen werden, nachdem man ein Tier angefasst hat. Der Erreger kann aber auch an Waldfrüchten oder im Garten zu finden sein. Hier gilt es, Früchte und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu waschen. Katzen- und Hundehalter sollen ihre Tiere regelmäßig entwurmen. 5. In welchem Umfang sind Bestandsregulierungen vorgenommen worden bzw. geplant? Städtische Bereiche wie Siedlungs-, Verkehrsflächen, Kleingartenanlagen, Friedhöfe und Parks sind befriedete Bezirke nach § 4 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen oder Orte nach § 20 Bundesjagdgesetz, in denen die Jagd ruht bzw. an denen nicht gejagt werden darf. In befriedeten Bezirken kann eine beschränkte Ausübung der Jagd durch die untere Jagdbehörde gestattet werden. Inwieweit solche Ausnahmen erteilt worden sind, ist nicht bekannt. 2