Entwicklung der Bestandsdichte beim Rotfuchs in NRW

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Entwicklung der Bestandsdichte beim Rotfuchs in NRW
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode
Drucksache
15/1729
06.04.2011
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 628 vom 21. März 2011
des Abgeordneten Dr. Martin Schoser CDU
Drucksache 15/1535
Entwicklung der Bestandsdichte beim Rotfuchs in NRW-Großstädten
Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
hat die Kleine Anfrage 628 mit Schreiben vom 5. April 2011 namens der Landesregierung
wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Es häufen sich die Berichte und Hinweise, dass der Rotfuchs verstärkt in den Großstädten
von NRW gesichtet wird.
1. Welche Angaben liegen der Landesregierung zur Entwicklung des Bestandes beim
Rotfuchs in den Großstädten von Nordrhein-Westfalen vor?
Der Landesregierung liegen keine diesbezüglichen Angaben vor.
2. Welche detaillierten Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Auftreten und der
Entwicklung des Rotfuchses in Köln?
Die Landesregierung hat keine detaillierten Erkenntnisse.
3. Hat die Landesregierung aktuelle Erkenntnisse, warum es den Rotfuchs verstärkt in
Großstädte zieht?
Ein günstiges Nahrungsangebot (z.B. weggeworfene Lebensmittel, Wildkaninchen als Beutetiere und Fütterung), Versteckmöglichkeiten und der Schutz vor Verfolgung werden als wesentliche Ursachen für die Besiedlung des urbanen Bereichs durch den Rotfuchs angesehen.
Datum des Originals: 05.04.2011/Ausgegeben: 08.04.2011
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. Wahlperiode
Drucksache 15/1729
4. Welche Auswirkungen hat ein steigendes Rotfuchsaufkommen für Großstädte?
Der Rotfuchs gilt als Hauptüberträger der Tollwut. Deutschland ist aber seit April 2008 nach
den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) tollwutfrei. Der letzte Fall von
Tollwut beim Fuchs wurde in Deutschland 2006, in Nordrhein-Westfalen 2001 festgestellt.
Auch bei anderen empfänglichen Wildtierarten wie Rehwild oder Dachs wurde seither kein
Fall von Tollwut mehr registriert. Insofern geht auch von einem Rotfuchsaufkommen in
Großstädten derzeit keine Tollwutgefahr für den Menschen aus.
Der Rotfuchs ist außerdem Wirt des Parasiten Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis). Potenzielle Gefährdungen können sich dadurch für die Besucher von Kinderspielplätzen, für Obst- und Gemüseanbau in Hausgärten sowie für Hunde- und Katzenhalter ergeben. Die Gefährdung im Lebensmittelbereich ist in gleicher Weise auch im gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gegeben. Allerdings sind Infektionen des Menschen (Fehlwirt)
sehr selten. Im Jahr 2010 sind im gesamten Regierungsbezirk Köln nur sechs Erkrankungen
bekannt geworden, was dem Bundesdurchschnitt entspricht. Bekämpfungsmethoden gegen
den Fuchsbandwurm stehen nicht zur Verfügung.
Der wirksamste Schutz vor einer Übertragung des Fuchsbandwurms auf den Menschen sind
Hygienemaßnahmen. So sollten sofort die Hände gewaschen werden, nachdem man ein
Tier angefasst hat. Der Erreger kann aber auch an Waldfrüchten oder im Garten zu finden
sein. Hier gilt es, Früchte und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu waschen.
Katzen- und Hundehalter sollen ihre Tiere regelmäßig entwurmen.
5. In welchem Umfang sind Bestandsregulierungen vorgenommen worden bzw. geplant?
Städtische Bereiche wie Siedlungs-, Verkehrsflächen, Kleingartenanlagen, Friedhöfe und
Parks sind befriedete Bezirke nach § 4 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen oder Orte
nach § 20 Bundesjagdgesetz, in denen die Jagd ruht bzw. an denen nicht gejagt werden
darf. In befriedeten Bezirken kann eine beschränkte Ausübung der Jagd durch die untere
Jagdbehörde gestattet werden. Inwieweit solche Ausnahmen erteilt worden sind, ist nicht
bekannt.
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