Vorwort - Ilm
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Vorwort - Ilm
VORWORT Liebe Eltern, liebe künftige Eltern, liebe Großeltern, ein glückliches Ereignis steht in Ihrer Familie bevor oder ist bereits eingetreten, die Geburt eines Kindes, Ihres Kindes oder Enkelkindes. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das Glück über Ihr Kind bleibt, aber die Verantwortung, die damit verbunden ist, nimmt zu. In solch einer Situation sucht man Rat und Hilfe. Informiert sich in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Kolleginnen und Kollegen, in den Medien oder der Fachliteratur. Aber man will auch seinen eigenen Weg finden - das Beste für sein Kind. Sie haben zu dieser Broschüre gegriffen und wollen wissen, wie der Ilm-Kreis Ihnen bei dieser Aufgabe helfen kann. Er kann. Mit dieser Broschüre ist Ihnen eine Lektüre in die Hand gegeben, die Ihnen für die Zeit vor und nach der Geburt Ihres Kindes eine wertvolle Hilfe sein wird. Neben nützlichen Informationen bei Fragen der Schwangerschaft und Elternsein wird Ihnen eine Übersicht über Hilfen und Unterstützungsangebote für Schwangere und werdende Eltern geboten, die auch für die Großeltern von Interesse sein werden. Sie erhalten Auskunft über Gesprächspartner in Behörden, sozialen Diensten und Institutionen des Gesundheitswesens. Sie werden sehen, im Ilm-Kreis gibt es viele fachkundige und erfahrene Ansprechpartner, die für Sie und Ihr Kind da sein werden. Wir bieten Ihnen an: Nutzen Sie diese Angebote! Ihre Petra Enders Landrätin des Ilm-Kreises INHALT 1. VOR DER GEBURT Information-Beratung-finanzielle Hilfe 4 Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere 6 Vor der Geburt - Geburtsvorbereitung 8 Mehrbedarf für werdende Mütter 14 Kündigungsschutz 16 Mutterschutz 17 Mutterschaftsgeld 18 Schwangerschaftsabbruch 20 21 Freigabe zur Adoption Vertrauliche Geburt 22 Anonyme Geburt 23 „Babykorb“ 2. NACH DER GEBURT Geburtenanzeige - Geburtsurkunde Betreuung nach der Geburt Mütter/Väter-Beratung U-Untersuchungen Impfungen Erkrankungen des Kindes Besondere Entwicklungsförderung für Kinder Beratung und Hilfe bei ADS/ADHS Vaterschaftsanerkennung Sorgerecht 2 26 28 30 32 40 42 44 46 48 50 Umgangsrecht Unterhalt Unterhaltsvorschuss Kindergeld - Kinderzuschlag Elternzeit Elterngeld Kindertagesbetreuung ab 1 Jahr Kindertagesbetreuung bis zum 12. Lebensmonat Ergänzende und flexible Kinderbetreuung Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung Leistungen für Bildung und Teilhabe Einschulung Kontakt und Austausch mit anderen Eltern Familienurlaub Müttergenesungskur, Mutter/Vater-Kind-Kur Elternkurse, Elterntrainings Beratung zu Alltags-, Familien- und Erziehungsfragen Hilfen zur Erziehung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 51 52 54 56 58 60 62 66 68 70 71 72 74 76 78 82 84 90 92 3. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Studieren mit Kind 94 Rat und übergreifende Hilfe 95 Stadt-, Gemeindeverwaltungen/Verwaltungsgemeinschaften 102 Webseiten für Eltern 104 Webseiten/weiterführende Informationen für Zuwanderer 105 Checkliste vor und nach der Geburt 106 108 Notizen 3 INFORMATION-BERATUNGFINANZIELLE HILFE 1 In den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Rat und praktische Hilfe während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt des Kindes in sozialen und rechtlichen Fragen, wie Mutterschutz, Familienförderung, Wohnungssuche, beim Stellen von Anträgen usw. Erfahrene Fachkräfte hören Ihnen zu und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Auch wenn Sie sich im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder durch besondere Lebensumstände in schwierigen finanziellen Situationen befinden, hilft die Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie unterstützt Sie beim Ausfüllen von Anträgen für Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ und der Thüringer Stiftung „Hand in Hand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten außerdem psychosoziale Beratung in Fällen, in denen die Schwangerschaft nicht glücklich verläuft oder die Schwangerschaft dazu führt, dass eine Schwangere oder das Paar weder aus noch ein weiß, wenn Konflikte mit dem Partner auftauchen oder es gar zur Trennung kommt. Dann suchen die Beraterinnen mit Ihnen nach Lösungswegen oder vermitteln bei Bedarf auch an andere Fachkräfte. Darüber hinaus informieren und beraten Schwangerschaftsberatungsstellen zu Familienplanung, Sexualität und Verhütung. Die Beratung ist kostenfrei, selbstverständlich vertraulich und kann, wenn Sie keinen Stiftungsantrag stellen, auch anonym erfolgen. 4 Schwangerschafts-/ Schwangerschaftskonfliktberatung Marienstift Arnstadt Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Rosenstraße 11 99310 Arnstadt Mo 8:00-14:00 Tel.: 0 36 28 / 7 61 93 Di 8:00-18:00 schwangerenberatung@ms-arn.de Mi 8:00-12:00 Do 8:00-18:00 Fr 8:00-13:00 Marienstift Arnstadt Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Außenstelle Ilmenau 9:00-12:00 Bahndamm 19 Mo 9:00-16:00 98693 Ilmenau Di 9:00-12:00 Tel.: 0 36 77 / 20 26 52 Mi skb-ilmenau@ms-arn.de Do 13:00-18:00 Fr geschlossen 5 VORSORGEUNTERSUCHUNGEN FÜR SCHWANGERE 1 Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen dienen der Beobachtung des Gesundheitszustandes der Mutter und des ungeborenen Kindes. Ziel der regelmäßigen Untersuchung ist es, mögliche Gefahren und Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf früh zu erkennen. Sobald eine Frau vermutet schwanger zu sein, sollte sie den ersten Termin beim Frauenarzt (Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) vereinbaren. Dort bekommt sie den „Mutterpass“. Darin werden unter anderem die Blutgruppe der Mutter, Angaben zur Person, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen sowie die Kontrollergebnisse bei jeder weiteren Untersuchung vermerkt. Den Mutterpass sollten Sie ständig bei sich tragen und auch zu jeder Untersuchung mitbringen. Während der ersten Schwangerschaftsmonate haben Sie alle vier Wochen das Recht auf eine Vorsorgeuntersuchung. In den letzten zwei Monaten finden diese sogar alle zwei Wochen statt. Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig, sie ist aber dringend zu empfehlen. Sie können sich vergewissern, dass mit Ihnen und dem Kind alles in Ordnung ist. Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Solange es keine Komplikationen gibt, fallen auch keine Praxisgebühren an. Wenn Sie berufstätig sind, muss der Arbeitgeber Sie für diese Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall freistellen. 6 Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dipl.-Med. Tanja Dormayr Stadtilmer Straße 5, 99310 Arnstadt praxisdormayr@t-online.de Tel.: 0 36 28 / 58 12 00 Dipl.-Med. Ullrich Endisch Dr.-Robert-Koch-Straße 1, 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 4 83 77 Dr. med. Heike Frenzel Schloßstraße 3, 99310 Arnstadt kontakt@frauenarztpraxis-frenzel.de Tel.: 0 36 28 / 4 82 90 Dr. med. Katrin Deutsch Tel.: 03628 / 5134907 Zusatzbezeichnung: Kinder- und Jugendgynäkologin Erfurter Straße 42a 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen info@gyn-deutsch.de Dipl.-Med. Ingrid Dormayr Markt 25, 99326 Stadtilm Tel.: 0 36 29 / 34 36 Dipl.-Med. Petra Koleczko Straße des Friedens 17, 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 84 08 96 Dr. med. Katharina Koch Poststraße 31, 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 20 20 40 Dr. med. Margit Wagner Prof.-Schmidt-Straße 27, 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 6 31 10 7 VOR DER GEBURT GEBURTSVORBEREITUNG 1 Je besser Sie als werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet sind, desto leichter wird die Geburt Ihres Kindes verlaufen. Ihre Hebamme begleitet Sie in der Schwangerschaft, während der Geburt und auch noch in der ersten Zeit danach. Sie informiert und berät Sie zum Beispiel zu Ernährung, Lebenweise, Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaftsbeschwerden etc. Am besten Sie suchen die Hebamme schon zu Beginn der Schwangerschaft aus! Nehmen Sie auch an einem Geburtsvorbereitungskurs teil! Diese bieten ebenfalls die Hebammen an. Sie sollten frühzeitig (ca. 25. Woche beziehungsweise im sechsten Monat) mit dem Kurs beginnen. Eine einheitliche oder alle Möglichkeiten umfassende Methode für Geburtsvorbereitung gibt es nicht. Aber natürlich soll Einiges in jedem Fall vorkommen: • Entspannungsübungen, Atemübungen • Geburtsverlauf im Allgemeinen: wichtige Kreißsaalabläufe, Gebärhaltung, Gespräche über Ängste und Befürchtungen bei der Geburt • Stillen und Wochenbett •Babypflege Die Kosten für Beratung, Schwangerenvorsorge sowie für Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paare übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. 8 Hebammen im Ilm-Kreis Petra Eisenbraun Parkweg 4 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 09 99 Katrin Schade Turnvater-Jahn-Straße 2 99310 Arnstadt Tel.: Mobil: 0 36 28 / 58 21 54 01 60 / 97 32 26 18 Steffi Grimm Tel.: Turnvater-Jahn-Straße 2 Mobil: 99310 Arnstadt 03 68 42 / 2 29 96 01 70 / 7 80 11 12 Claudia Biedermann Tel.: 03 62 05 / 7 18 13 Mobil: 01 52 / 03 33 89 68 Karl-Liebknecht-Straße 18 98716 Geschwenda Bettina Gerbert Tel.: 03 67 85 / 5 22 82 Gehrener Straße 38a OT Gräfinau-Angstedt 98704 Wolfsberg Diana Schmidt Tel.: 0 36 28 / 58 41 17 Am Anthügel 15 Mobil: 01 63 / 8 72 73 73 OT Holzhausen 99334 Amt Wachsenburg Jana Luise Krüger Tel.: 0 36 77 / 6 89 58 75 Am Eichicht 2a Mobil: 01 62 / 2 70 71 78 98693 Ilmenau 9 1 Hebammen im Ilm-Kreis Ines Wirsching Langewiesener Straße 26 98693 Ilmenau Christina Beer Teichstraße 2 98693 Ilmenau Tel.: Mobil: 0 36 77 / 6 28 87 01 72 / 3 45 89 53 Tel.: Mobil: 0 36 77 / 6 27 21 01 72 / 3 63 49 82 Tel.: Mobil: 0 36 77 / 46 31 22 01 76 / 30 43 15 05 Simone Melzer Tel.: Mobil: Bahnhofstraße 14 99330 Gräfenroda 03 62 05 / 7 15 89 01 76 / 62 01 28 14 Annett Fischer Zum Steingraben 31 98716 Geraberg Tel.: Mobil: 0 36 77 / 4 63 56 14 01 60 / 5 11 77 66 Sörine Klugmann Elgersburger Straße 14 98693 Martinroda Tel.: Mobil: 0 36 77 / 8 69 68 68 01 70 / 3 43 95 07 Nadine Antener 98693 Ilmenau Anika Buntrock Mobil: 01 74 / 9 20 25 95 In den Hofstätten 5 OT Molsdorf 99094 Erfurt 10 hebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen im Ilm-Kreis Miriam Schneider Mobil: Steigerstraße 37 99887 Gräfenhain 01 73 / 8 01 29 34 Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen sind Kinderkrankenschwestern/-pfleger mit zertifiziertem Abschluss (FGKiKP) nach den Zulassungsbestimmungen des NZFH Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in belastenden Lebenssituationen Cornelia Frischmuth-Kästner Kontaktaufnahme erfolgt über Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen des Jugendamtes Ilm-Kreis Tel.: 0 36 28 / 73 86 05 11 VOR DER GEBURT GEBURTSVORBEREITUNG 1 Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine Geburt ablaufen kann. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, bevor Sie sich auf eine Methode oder eine Klinik festlegen! Schauen Sie sich das Krankenhaus und den Kreißsaal an und lernen Sie Hebammen und Ärzte kennen! Informationsveranstaltungen für werdende Eltern und Interessenten jeden 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr (Anmeldung ist nicht erforderlich!) Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bärwinkelstraße 33 99310 Arnstadt Tel. 036 28 / 919 - 230 Hier stellt sich das Team aus Hebammen, Geburtshelfern, Kinderärzten, Narkoseärzten und Schwestern vor und gibt Informationen zu folgenden Themen: • Geburt und Geburtsmethoden •Wochenbett • Ganzheitliche Betreuung von Mutter und Kind 12 Kurse in der Schwangerschaft Neben den verschiedenen Kursen zur Geburtsvorbereitung, die von Hebammen durchgeführt werden, bieten ebenso andere Anlauf- und Beratungsstellen interessante Treffen bereits während der Schwangerschaft an. Fragen Sie die Mitarbeiterinnen Ihrer Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung zu Angeboten, wie z. B. Elternkursen oder Schwangerenfrühstück. Auch der Besuch einer Stillgruppe kann von schwangeren Frauen zur Vorbereitung auf das Stillen genutzt werden. Über die aktuellen Angebote können Sie sich jederzeit auf der Homepage des Jugendamtes unter www.ilm-kreis.de/jugendamt im Bereich „Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?“ informieren. 13 MEHRBEDARF FÜR WERDENDE MÜTTER 1 Als schwangere Frau, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, stehen Ihnen spezielle Beihilfen zu. Sobald Sie als Empfängerin von Arbeitslosengeld II schwanger werden, sollten Sie das dem Jobcenter mitteilen. Als Empfängerin von Sozialhilfe informieren Sie das Sozialamt. Ab Beginn der 13. Woche steht Ihnen ein Mehrbedarfszuschlag zu. Dieser beträgt 17 Prozent der maßgebenden Regelleistung (Regelsatz). Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Bekleidungshilfe. Zwei bis drei Monate vor dem Geburtstermin können Sie eine Beihilfe für die Babyerstausstattung beantragen. Auch wer kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, kann bei entsprechend geringem Einkommen einen Antrag auf Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt stellen. Fragen Sie nach! Landratsamt Ilm-Kreis Sozialamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Tel.: 0 36 28 / 7 38-3 01 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 → Anträge für das Sozialamt können Sie auch im Bürgerservice des Landratsamtes in Ilmenau abgeben, siehe Seite 70 14 Jobcenter Ilm-KreisJobcenter Ilm-Kreis Standort Arnstadt Standort Ilmenau Bierweg 2 Krankenhausstraße 12 99310 Arnstadt98693 Ilmenau Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62 Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62 Öffnungszeiten Standort Arnstadt und Ilmenau Mo Di Mi Do Fr 7:30-12:30 7:30-12:30 und 13:30-15:30 7:30-12:30 7:30-12:30 und 13:30-18:00 7:30-12:30 15 1 KÜNDIGUNGSSCHUTZ Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Das heißt, nur in besonderen Ausnahmefällen darf Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen. Das gilt auch für Auszubildende und für Praktikantinnen. Allerdings verlängert sich ein befristeter Arbeits- und Ausbildungsvertrag durch den Kündigungsschutz nicht. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Schwangerschaft, müssen Sie ihm, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung, ihre Schwangerschaft mitteilen: Nur wenn Sie diese „Zwei-WochenFrist“ ohne Ihre eigene Schuld versäumen, können Sie die Mitteilung nachholen. Legen Sie ein ärztliches Attest vor und protestieren Sie schriftlich, am besten per Einschreiben gegen die Kündigung. → 16 Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln fachkundige Beratung bei Fragen zum Kündigungsschutz und unterstützen Sie, wenn Sie trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhalten, siehe Seite 5 MUTTERSCHUTZ Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt arbeiten, schützt Sie das Mutterschutzgesetz vor übermäßigen Belastungen am Arbeitsplatz. Während der Mutterschutzschutzfristen, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, werden Schwangere von der Arbeit freigestellt. Das heißt, in den letzten sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin dürfen werdende Mütter nur noch auf eigenen Wunsch beschäftigt werden. Allerdings können Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen. Für die ersten acht Wochen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. Kommt ein Kind früher als erwartet zur Welt, ist der Mutterschutz nach der Geburt entsprechend länger. → fachkundige Beratung zum Mutterschutz vermitteln ebenfalls die Schwangerschaftsberatungsstellen, siehe Seite 5 17 2 1 MUTTERSCHAFTSGELD Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld I bekommen. Arbeitslosengeld II wird weitergezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfristen gezahlt, also während Sie von der Arbeit freigestellt sind. Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung benötigen Sie das Attest Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Dieses bekommen Sie frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Vom Arbeitgeber bekommen Sie eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse. Sie enthält Angaben für die Errechnung des Mutterschaftsgeldes. 18 Informationen zum Mutterschaftsgeld und Hilfe bei der Beantragung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 19 1 SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH Nicht alle Frauen sind glücklich, wenn sie erfahren, dass sie schwanger sind. Vielleicht überlegen Sie, ob Sie das Kind überhaupt austragen wollen oder die Schwangerschaft abbrechen. Wichtig ist, dass Sie diejenige sind, die diese Entscheidung trifft. Das kann und darf Ihnen niemand abnehmen. Bevor Sie über einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie eine Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (§ 219 StGB). Aufgabe dieser Beratung ist es, Sie über Ihre Rechtsansprüche und über mögliche Hilfen zu informieren, um Sie zu ermutigen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Die Beratung ist ergebnisoffen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Die Konfliktberatung ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Beratungen sind grundsätzlich auch anonym möglich. Sollten Sie sich allerdings für einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie für den Arzt eine Bescheinigung über die Beratung (Beratungsschein). Nur so bleibt der Abbruch straffrei (§ 218 StGB). Den Schwangerschaftsabbruch muss ein Arzt vornehmen. Er darf frühestens am vierten Tag nach der Beratung durchgeführt werden und muss spätestens bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen. → 20 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Ihnen sozial-psychologische Beratung im Schwangerschaftskonflikt und auch nach dem Abbruch einer Schwangerschaft an, siehe Seite 5 FREIGABE ZUR ADOPTION Es kann gute Gründe geben, warum eine Mutter ein Kind nicht möchte. Vielleicht sind ihre Lebensumstände so schwierig, dass ihre Kraft nicht ausreicht, um die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Dann kann es besser sein, wenn es in einer Familie aufwächst, die mehr Kraftreserven hat. Lassen Sie sich zunächst beraten, wenn Sie eine Adoption erwägen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Im Jugendamt bekommen Sie Informationen und eine zunächst unverbindliche Beratung. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben, wenden Sie sich ebenfalls an das Jugendamt. Sie erklären zunächst schriftlich Ihre Absicht, Ihr Kind zur Adoption freizugeben. Nach der Geburt sucht das Jugendamt eine geeignete Familie, die Ihr Kind mit allen Rechten und Pflichten annehmen möchte. Frühestens acht Wochen nach der Geburt willigen Sie beim Notar rechtskräftig in die Adoption ein. Erst dann ist Ihre Entscheidung rechtsgültig und unwiderruflich. Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt/Adoptionsvermittlung Frau Jaschinski Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 37 a.jaschinski@ilm-kreis.de 21 1 VERTRAULICHE GEBURT Die zentrale Anlaufstelle für Frauen, die eine vertrauliche Geburt wünschen, sind die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vor Ort. Die Fachkräfte der Schwangerschaftskonfliktberatung begleiten Sie hier im Verfahren um die vertrauliche Geburt, leisten eine umfassende Beratung zu den Rechten des Kindes und des Vaters und bieten auch die Möglichkeit der fortlaufenden Beratung oder Betreuung nach der Geburt des Kindes. Im Vergleich zur anonymen Geburt geben Sie bei der vertraulichen Geburt Ihre Identität ausschließlich der Beraterin preis. Die persönlichen Daten zur Erstellung des Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift der schwangeren Frau) werden dabei einmalig aufgenommen und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat Ihr Kind das Recht, in die Unterlagen einzusehen soweit der Inhalt seine Herkunft bzw. Lebensgeschichte betrifft. → Informationen erhalten Sie in der Schwangerschafts-/ Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Seite 5 → weiterführende Informationen und Materialien, finden Sie im Internet unter www.geburt-vertraulich.de → HIlfetelefon für Schwangere in Not: 0800 40 40 020 (anonym, sicher, kostenfrei) 22 ANONYME GEBURT In jeder Thüringer Klinik mit einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können Frauen unter fachkundiger Aufsicht anonym, das heißt, ohne Angabe ihrer Personalien entbinden. Eine anonyme Entbindung ist für die betreffenden Frauen kostenfrei. Die Mutter kann sicher sein, dass das Kind durch Vermittlung des Jugendamtes in gute Hände kommt. Es besteht die Möglichkeit, eine persönliche Nachricht für das Kind in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Sie können eine Beratung durch die Schwangerschaftsberatungsstelle erhalten. Außerdem ist auch bei anonymer Geburt eine Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle dringend zu empfehlen. Diese Beratungen erfolgen selbstverständlich auch anonym. Das Klinikpersonal vermittelt Ihnen den Kontakt. Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bärwinkelstraße 33 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 9 19 - 230 www.ilm-kreis-kliniken.de 23 1 „BABYKORB“ In Thüringen gibt es drei sogenannte „Babykörbe“, in denen Neugeborene anonym abgelegt werden können. Der Babykorb ist an einer Klinik, an einer uneinsehbaren Stelle eingerichtet, so dass der Weg dahin anonym zurückgelegt werden kann. Per Knopfdruck öffnet sich ein Fenster, hinter dem sich ein Wärmebettchen befindet. Nach dem Schließen des Fensters bzw. der Klappe wird durch ein Signal eine Schwester der Neugeborenenstation informiert. Diese kümmert sich um die Versorgung des Babys. Die schnelle und professionelle Versorgung des Kindes ist somit gesichert. Die Mutter entnimmt dem Bettchen einen Umschlag, in dem ihr unter einer Rufnummer weitere Hilfe angeboten wird. Zudem enthält der Umschlag einen Code, mit dessen Hilfe sie sich innerhalb von acht Wochen als die Mutter des Kindes ausweisen kann. Für das Kind sucht das Jugendamt eine geeignete Adoptionsfamilie, die das Baby nach der Entlassung aus der Klinik aufnimmt. 24 Helios-Klinikum Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Nordhäuser Str. 74 99089 Erfurt Tel.: 03 61 / 7 81 40 33 (Pforte) Nottelefon: 03 61 / 7 81 41 42 Homepage:www.helios-kliniken.de St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH Mühlhäuser Straße 94-95 99817 Eisenach Tel.: 0 36 91 / 6 98 26 00 Homepage:www.stgeorgKlinikum.de Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ GmbH Klinikstandort Saalfeld Rainweg 68 07318 Saalfeld Tel.: 0 36 71 / 54 14 85 Homepage:www.thueringen-kliniken.de 25 2 GEBURTENANZEIGE - GEBURTSURKUNDE Die Geburt Ihres Kindes muss innherhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Das Standesamt bescheinigt Ihnen amtlich die Geburt Ihres Kindes und stellt eine Geburturkunde aus. Diese enthält die Namen und das Geschlecht des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Die Ausstellung der Geburtsurkunde kostet in Thüringen zur Zeit sieben Euro. Vom Standesamt erhalten Sie auch die für die Beantragung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld benötigten Bescheinigungen. rlagen Folgende Unte für die benötigen Sie ige bzw. Geburtenanze g der die Ausstellun de: Geburtsurkun sweis u • Personala unde der • Geburtsurk Mutter e und falls E • heurkund vorhanden sanerken•Vaterschaft nung rung •Sorgeerklä 26 Bei Geburten in Krankenhäusern oder Geburtshilfeeinrichtungen sind diese für die Geburtsanzeige an das Standesamt verantwortlich. Alle für die Geburtsanzeige erforderlichen Unterlagen geben Sie im Krankenhaus ab. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie die Bescheinigungen für die Beantragung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld erhalten Sie von der Patientenaufnahme der Klinik. Bei Hausgeburten muss die Geburt des Kindes von den Eltern oder einer Person, die bei der Geburt zugegen war (z.B. Hebamme), beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hierfür benötigen Sie außerdem eine Geburtsbescheinigung der Hebamme. Welches Standesamt im Falle einer Hausgeburt zuständig ist, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem das Kind geboren wurde. → Verzeichnis der Gemeindeverwaltungen, siehe Seite 102 27 2 BETREUUNG NACH DER GEBURT In den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt begleitet und betreut Sie und Ihr Baby Ihre Hebamme. Sie kommt zu Ihnen nach Hause oder Sie können sie anrufen, wenn Sie Fragen haben. Die Hebamme überwacht den Allgemeinzustand von Mutter und Neugeborenem. Sie gibt wichtige Ratschläge für die Betreuung des Babys, seine Körper- und Nabelpflege, berät zum Stillen und zur weiteren Ernährung. Sie hilft Ihnen auch, wenn Sie sich unsicher oder überfordert fühlen. Die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme wird durch die Krankenkasse bezahlt und ist für Sie kostenlos. 28 Die Hebamme betreut Sie bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Bedarf kann sie in den ersten zehn Tagen nach der Geburt täglich zu Ihnen kommen. Nach Ablauf von acht Wochen ist eine Weiterbetreuung durch die Hebamme nach ärztlicher Verordnung möglich. Außerdem können Sie sich während der gesamten Stillzeit an Ihre Hebamme wenden. Bei Stillproblemen können bis zu vier weitere Hausbesuche mit der Hebamme vereinbart werden. Suchen Sie sich bis ca. zur 20. Schwangerschaftswoche eine Hebamme, auch wenn Sie nur die Nachsorge und keine Geburtsvorbereitung nutzen wollen. Hebammen führen auch Kurse zur Rückbildungsgymnastik durch. Die Teilnahme an diesem Kurs wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Viele Hebammen haben darüber hinaus hilfreiche Angebote für Mütter, Väter und ihre Babys, wie Babymassage, Still- und Krabbelgruppen. Diese zusätzlichen Leistungen und Kurse werden allerdings nicht immer von der Krankenkasse bezahlt. → Hebammen im Ilm-Kreis, siehe Seite 9 - 11 29 2 MÜTTER/VÄTER-BERATUNG In der Müter/Väter-Beratung bekommen Sie Informationen, Rat und Unterstützung für den Alltag mit einem Baby und/oder Kleinkind. Dabei könnte es um Themen gehen wie: • Säuglings- und Kleinkindpflege, Ernährung und Versorgung, Gesundheitsvorsorge und Impfberatung, Wachstum und Entwicklung • Bedürfnissse des Kindes, Sicherheit und Unfallverhütung, Anregung und Spiel, Schlaf- und Ruhephasen, Kommunikation mit dem Kind und Erziehung Es bestehen Kontrollmöglichkeiten zum Entwicklungsstand Ihres Kindes, wie messen und wiegen. Die Mütter/Väter-Beratung • informiert Sie außerdem über Angebote für Familien im Ilm-Kreis, • unterstützt Sie bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten, • berät Sie zu finanziellen Fragen und/oder • vermittelt Sie zu den richtigen Fachleuten, wenn weiterführende Hilfen erforderlich sind. Die Mitarbeiterinnen nehmen sich für Sie und Ihr Kind Zeit und beraten persönlich und vertraulich zu Ihren Anliegen. Die kostenfreie und vertrauliche Beratung können Sie ohne Anmeldung aufsuchen. Telefonischer Kontakt ist nur zu den Sprechzeiten möglich! 30 Sprechzeiten Mütter/Väter Beratung ein kostenfreies Angebot für Eltern und Kinder von 0-3 Jahren In at rm fo in Ilmenau Unser Team ist für Sie und Ihr Kind da: montags von 9:00-12:00 in Arnstadt freitags 9:00 – 12:00 Uhr Frauen- und Landratsamt Familienzentrum Ilm-Kreis Ritterstraße 14, Raum 130 Wetzlarer Platz 2 Dajana Nieke (Alte Försterei) Cornelia Frischmuth Tel.: 01 51 /Dana 12 67 61 83 Gundelwein Mobil: 015112676182 am i „... d Impressum: herausgegeben vom Ilm-Kreis, 1. Auflage 2010 n s run d u m gu t“ eh Weitere Informationen und Anfragen unter Tel.: 03628 / 738 459 Mail: b.hoehlein@ilm-kreis.de su te tg in Arnstadt Anke Kohl freitags von 9:00-12:00 Bettina Gerbert Mobil: 015112676184 Rosenstraße 19 Tel.: 01 51 / 12 67 61 82 g, Vorso r ge un Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“ Hauptstraße 6 (Oberilm) ion, Bera t in Ilmenau montags 9:00 – 12:00 Uhr in Stadtilm Frauen- und Familienzentrum (Alte Försterei) Wetzlarer Platz 2 freitags von 9:00-11:00 Begegnungsstätte Stadtilm Marie Ginter Bettina Gerbert Straße der Einheit 1 Mobil: 015112676183 (Hintereingang des Rathauses) Tel.: 01 51 /mittwochs 12 67 61 84 in Stadtilm 14:00 – 16:00 Uhr ausserhalb der Sprechzeiten ILM-KREIS erhalten Sie im Internet unter in Thüringen Allgemeine Informationen Wir freuen uns auf Ihren Besuch ! www.ilm-kreis.de/muettervaeterberatung 31 2 U-UNTERSUCHUNGEN Bei den U-Untersuchungen wird überprüft, ob sich Ihr Kind körperlich und geistig gesund und seinem Alter entsprechend entwickelt. Je früher man eine Störung erkennt, umso besser kann geholfen werden. Deshalb wird die Teilnahme an den U-Untersuchungen auch von Fachleuten dringend empfohlen. Sie sollten zum Wohle Ihres Kindes keinen Termin versäumen. Schließlich sind diese Termine beim Arzt auch für Sie eine Rückversicherung, dass es dem Kind gut geht. Es ist wichtig, die für die U-Untersuchungen vorgesehenen Zeiträume einzuhalten. Diese sind so gewählt, dass der Arzt wichtige Entwicklungsschritte bei Ihrem Kind beobachten kann. Sie sind bei allen Untersuchungen dabei und können mit dem Arzt sprechen. Die Ergebnisse der Untersuchungen trägt der Arzt in das gelbe Untersuchungsheft ein, dass Sie bei der Geburt Ihres Babys bekommen haben. Im „gelben Heft“ ist auch beschrieben, was der Kinderarzt testet. Deshalb bringen Sie dieses Heft zu jeder U-Untersuchung mit. Einige U-Untersuchungen sind gleichzeitig Impftermine. Nehmen Sie deshalb auch den Impfpass Ihres Kindes zu den U-Untersuchungen mit. Alle U-Untersuchungen sind für Sie kostenlos. Kinder sind außerdem bis zum 18. Lebensjahr von Rezeptzuzahlungen befreit. 32 Für eine U-Untersuchung muss Ihr Arzt etwas Zeit einplanen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin! → Impfungen, siehe Seite 40 33 2 U-UNTERSUCHUNGEN Seit Dezember 2008 lädt das „Vorsorgezentrum für Kinder“ alle in Thüringen wohnenden Eltern mit Kindern im Alter von vier Wochen bis sechs Jahren schriftlich zur jeweils anstehenden U-Untersuchung ein. Am besten, Sie vereinbaren gleich, wenn Sie diese Einladung bekommen, einen Termin bei einem Kinder- oder Hausarzt Ihrer Wahl für den jeweiligen Zeitraum. Gehen Sie am besten immer zum selben Arzt. Dieser kennt Ihr Kind und kann die Entwicklung deshalb am besten beurteilen. Mit der Einladung bekommen Sie ein Formular, welches Sie zur U-Untersuchung mitnehmen müssen. Auf diesem Formular wird dann der Arzt dem „Vorsorgezentrum für Kinder“ die Teilnahme Ihres Kindes an der U-Untersuchung bestätigen. Wenn Sie eine U-Untersuchung versäumen, werden Sie ebenfalls vom „Vorsorgezentrum für Kinder“ schriftlich aufgefordert, die betreffende U-Untersuchung umgehend nachzuholen. Wenn auch dann die U-Untersuchung unterbleibt oder bereits zwei U-Untersuchungen hintereinander nicht wahrgenommen wurden, wird darüber das Jugendamt informiert. Die Thüringer Jugendämter sind seit 01.01.2009 gesetzlich verpflichtet, die Gründe für die Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zu prüfen. 34 Kinderärzte im Ilm-Kreis Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Standort Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 91 96 16 Bärwinckelstraße 33, 99310 Arnstadt Standort IlmenauTel.: 0 36 77/ 60 67 15 Oehrenstöcker Straße 32, 98693 Ilmenau Dipl.-Med. Petra Baldauf Tel.: 0 36 28 / 9 18 49 00 Schloßstraße 3, 99310 Arnstadt Tim Krüger Tel.: 0 36 77 / 4 68 09 34 Oehrenstöcker Straße 39, 98693 Ilmenau Dipl.-Med. Simone Schmidt Tel.: 0 36 77 / 60 67 15 Medizinisches Versorgungszentrum Oehrenstöcker Straße 32, 98693 Ilmenau Dr. Med. Heike Reichelt Tel.: 0 36 77 / 6 34 34 Hohe Straße 2b, OT Unterpörlitz, 98693 Ilmenau U-Untersuchungen und Impfungen für Kinder führen durch → Kinderärzte (Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin) → Auch Hausärzte sind berechtigt, U-Untersuchungen und Imp- fungen bei Kindern durchzuführen. Wenn Sie keinen Kinderarzt aufsuchen können oder wollen, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, ob er diese Leistungen anbietet. 35 2 U-UNTERSUCHUNGEN U1: (direkt nach der Geburt) Ermittlung von Größe und Gewicht, Überprüfung aller lebenswichtigen Funktionen, Untersuchung auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen U2: (3. bis 10. Lebenstag) Alle Körperregionen, das Skelettsystem, die inneren Organe und die Sinnesorgane werden gründlich untersucht, das Hörvermögen wird getestet. Die U2 dient besonders der Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen. U3: (4. bis 6. Lebenswoche) Der Arzt prüft Größe, Gewicht und Ernährungszustand, Hüftgelenke werden untersucht, Augenreaktion und Hörvermögen getestet. Die U3 ist besonders wichtig für die rechtzeitige Behandlung einer möglichen Fehlstellung der Hüftgelenke. U4: (3. bis 4. Lebensmonat) Untersuchung von Bewegungsverhalten und Greifreflexen, Seh- und Hörvermögen werden geprüft, Wachstum, Ernährung und Verdauung besprochen. Die U4 ist der erste Impftermin - bitte Impfpass mitnehmen. U5: (6. bis 7. Lebensmonat) Prüfung von körperlicher Entwicklung und Beweglichkeit (selbständiges Drehen vom Rücken auf den Bauch, Greifen nach Gegenständen), Kontrolle der Zahnentwicklung, weitere Ernährung wird besprochen, evtl. erste Wiederholungsimpfungen - bitte Impfpass mitnehmen. 36 U6: (10. bis 12. Lebensmonat) Der Arzt beobachtet genau, was ihr Kind schon alles kann: Überprüfung der körperlichen Entwicklung (kann es krabbeln, sich hochziehen oder erste Schritte), Überprüfung der Entwicklung der Geschlechtsorgane, Sehen und Hören werden getestet, Überprüfung von Sprachentwicklung und Verhaltensweisen, Impfstatus wird kontrolliert, evtl. weitere Schutzimpfungen. U7: (1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre ) Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung: Es wird geschaut, ob das Kind allein laufen, sich bücken und aufrichten, richtig sehen und hören kann, wieviel es spricht und was es schon versteht, Impfungen werden überprüft. U7a: (2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre) Schwerpunkte sind: Sehtest, Sprachentwicklung, gründliche körperliche Untersuchung, Überprüfung des Impfschutzes, evtl. Schutzimpfung U8: (3 Jahre + 7 Monate bis 4 Jahre) Überprüfung der körperlichen Geschicklichkeit (zum Beispiel auf einem Bein stehen), Hör- und Sehtest, außerdem werden Kontaktfähigkeit und Selbstständigkeit sowie die Sprachentwicklung getestet, evtl. erfolgen weitere Schutzimpfungen. U9: (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate) Letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung: Kontrolle der körperlichen und geistigen Entwicklung, von Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Test von Seh- und Hörvermögen sowie der Sprachentwicklung, Überprüfung des Impfschutzes, evtl. Schutzimpfung. 37 2 U-UNTERSUCHUNGEN U10: (7 Jahre bis 8 Jahre) Die U10 soll helfen, Entwicklungsstörungen wie ADHS, Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche zu erkennen und ggf. eine Therapie einzuleiten. U11: (9 Jahre bis 11 Jahre) Vorsorgentersuchung um Schulprobleme, Sozialisations- und Verhatensstrungen zu erkennen und ggf. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Beinhaltet außerdem eine Beratung zur gesunden Lebensweise. J1: (12 Jahre bis 14 Jahre) Diese Untersuchung bietet den Eltern die Möglichkeit, den allgmeinen körperlichen und seelischen Gesundheits- und Entwicklungszustand ihrer Kinder vom Arzt üerprüfen zu lassen. J2: (16 Jahre bis 17 Jahre) Die J2 ist eine zusätzliche Möglichkeit zum kompletten GesundheitsCheck-up. Schwerpunkte sind die Behandlung von Pubertäts- und Sexualstörungen, Haltungsstörungen, Diabetesvorsorge sowie die Beratungen zur Berufswahl und Sexualität. Die U10, U11 und J2 sind zusätzliche Empfehlungen der Ärzte und werden nicht von allen Krankenkassen übernommen! Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach! 38 39 2 IMPFUNGEN Impfungen sind der sicherste Weg, Ihr Kind vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, die oft bleibende Gesundheitsschäden verursachen oder sogar lebensbedrohlich werden können. Alle Impfungen sind freiwillig. Sie werden aber von den Fachleuten dringend empfohlen. Deshalb sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes keinen Impftermin versäumen. Die Impfempfehlungen werden von Fachleuten laufend auf den wissenschaftlich neuesten Stand gebracht. Die Kosten für diese empfohlenen Impfungen (siehe Impfkalender) übernimmt die Krankenkasse. Somit sind sie für Ihr Kind kostenlos. Für eine Impfung müssen Sie selbst in dem für die Impfung vorgesehenen Zeitraum einen Termin bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt vereinbaren. → Adressen und Telefonnummern der Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 35 40 Die wichtigsten Impfungen gemäß Empfehlung der STIKO, Stand Aug.2016 Impftermine Alter in Monaten Alter in Alter in Jahren Wochen 6 zeitgleich mit U-Untersuchungen 2 3 4 U4 Impfung gegen 11-14 15-23 U6 U7 5-6 9-11 12-17 U9 J1 G=Grundimpfschutz (bis zu vier Teilimpfungen) A=Auffrischimpfungen (bis zu zwei Teilimpfungen) Tetanus G1 G2 G3 G4 Kinderlähmung Hepatitis B (HB) Kombinationsimpfung Hib (Haemophilus influenza Typ B) Kombinationsimpfung Keuchusten Kombinationsimpfung Kombinationsimpfung Diphterie A1 A2 A1 A2 A1 A2 A G (für Ungeimpfte) Pneumokokken Rotaviren G1 G1 G2 G2 G3 (G3) Meningokokken G (ab 12 Monate) Maser, Mumps, Röteln (MMR) G1 G2 Windpocken (Varizellen) G1 G2 G (ohne frühere Erkrankung/Impfung) Gebährmutterhalskrebs (HPV) Grippe (Influenza) G1-3 jährlich bei Kindern mit chronischen Erkrankungen 41 2 ERKRANKUNG DES KINDES Wenn Kinder krank sind, ist in aller Regel zunächst ein Arztbesuch erforderlich. → Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 35 In Notfällen rund um die Uhr Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Arnstadt Kindernotfallambulanz Bärwinkelstraße 33 99310 Arnstadt Zentrale Tel.: 0 36 28 / 9 19-0 Notfallambulanz Tel.: 0 36 28 / 9 19-2 15 Giftnotruf Erfurt Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen c/o HELIOS-Klinikum Erfurt Nordhäuser Straße 74 99089 Erfurt Tel.: 03 61 / 73 07 30 Weitere Informationen auf der Webseite: www.ggiz-erfurt.de 42 Berufstätige Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren können zur Pflege und Betreuung ihres erkrankten Kindes von der Arbeit freigestellt werden. Auch ein Stiefelternteil kann, sofern er mit dem leiblichen Elternteil verheitratet ist, die Freistellung in Anspruch nehmen. Die in der Regel unbezahlte Freistellung gilt für Mütter und Väter für jeweils zehn Tage im Jahr pro Kind - bei mehreren Kindern für maximal 25 Tage im Jahr. Alleinerziehende können 20 Tage pro Jahr und Kind (bei mehreren Kindern maximal 50 Tage) zur Pflege kranker Kinder zu Hause bleiben. Für Eltern von behinderten oder schwerst erkrankten Kindern gelten Sonderregelungen. Für den Verdienstausfall wegen der Kinderkrankenpflege können Eltern im Normalfall Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten. Voraussetzungen für die Freistellung von der Arbeit sowie die Zahlung des „Kinderkankengeldes“ sind: • Der behandelnde Arzt hat die Notwendigkeit der Kinderkrankenpflege bescheinigt. • Keine andere im Haushalt lebende Person (zum Beispiel arbeitsloser Elternteil oder Oma) kann die Pflege des Kindes übernehmen. • Eltern und Kind sind gesetzlich krankenversichert oder es gibt eine vergleichbare Absicherung. Einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Krankenpflege des Kindes haben Eltern auch dann, wenn sie kein Krankengeld bekommen. 43 BESONDERE ENTWICKLUNGSFÖRDERUNG FÜR KINDER 2 Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Manche Verzögerungen und Auffälligkeiten liegen jedoch nicht mehr im Rahmen der normalen kindlichen Entwicklung und erfordern eine spezielle Unterstützung. Bedenken Sie: Je früher eine Auffälligkeit festgestellt wird, desto eher und gezielter kann man Ihrem Kind helfen. Entwicklungsverzögerungen können ausgeglichen werden und Behinderungen verhütet oder zumindest gemildert werden. Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, gibt es verschiedene Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen: Sie können mit Ihrem Kinderarzt über Ihre Fragen und Sorgen reden, dieser wird mit Ihnen weitere Schritte beraten. → Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 35 Vielleicht sprechen Sie auch die Erzieher in der Kindertagesstätte auf Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes an. Die Erzieher werden zunächst versuchen, Ihr Kind im Kindergarten seinem besonderen Bedarf entsprechend zu unterstützen und zu fördern. Doch nicht immer reicht diese Hilfe in der Kindertagesstätte aus und Ihr Kind benötigt eine spezielle „Frühförderung“. Die Erzieherin wird dann mit Ihnen weitere Schritte beraten. 44 Sie können sich auch an eine Frühförderstelle wenden. Hier bekommen Sie ebenfalls Informationen und Beratung von erfahrenen Fachkräften. Marienstift Arnstadt Interdisziplinäre Frühförderung Karolinenstraße 11 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 66 04 22 Lebenshilfe Ilm-Kreis e. V. Interdisziplinäre Frühförderung Am Eichicht 2 a 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 20 20 73 Eine solche Maßnahme muss vom kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes bestätigt werden. Im Gesundheitsamt werden erfahrene Ärzte Ihr Kind zunächst untersuchen und dann mit Ihnen gemeinsam den Umfang der Förderung besprechen. Für Sie und Ihr Kind ist die „Frühförderung“ kostenfrei. Sie stellen lediglich einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt. Bei allen Hilfe n, die Ihr Kind von Ther apeuten oder anderen Fachleuten bekommt, gilt: Viele Übungen muss Ihr Kind zu Hau se wiederholen, um ein en Erfolg zu erzielen. Hier ist Ihre Mitwirkung erforder lich! 45 2 BERATUNG UND HILFE BEI ADS/ADHS ADS = Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und ADHS = Aufmerksamkeitshyperaktivitätssyndrom sind Fachbezeichnungen für Wahrnehmungsstörungen beginnend im Kindesalter. ADS tritt in unterschiedlichen Ausprägungen auf, meist in Verbindung mit Hyperaktivität. Kinder, die von ADHS betroffen sind, • können unruhig, auffallend unkonzentriert sein und haben keine Ausdauer, lassen sich extrem leicht ablenken, • scheinen nicht zuhören zu können und können Wesentliches von Unwesentlichem nicht unterscheiden, • vergessen schnell und lernen nicht aus Fehlern, • sind immer in Bewegung, handeln oft überstürzt und ohne Überlegung, • geben schnell auf, sind leicht verärgert und können ihre Gefühle nicht kontrollieren, • können, sobald sie jedoch eine Sache angehen, ausgesprochen ausdauernd und völlig konzentriert sein (Computer, Fernseher). Die Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“ informiert, klärt über das Krankheitsbild auf, berät Eltern und unterstützt deren Kinder. 46 Frauengruppe Großbreitenbach e. V. Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“ Am Fürstenberg 18 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 66 19 94 Do 11:00-15:00 sowie nach Absprache Karl-Liebknecht-Straße 22 98693 Ilmenau 0 36 77 / 46 97 93 Tel.: Di 11:00-15:00 sowie nach Absprache Ilmenauer Straße 7a 98701 Großbreitenbach Tel.: 03 67 81 / 94 18 Mi 13:00-15:00 sowie nach Absprache 47 2 VATERSCHAFTSANERKENNUNG Als Vater eines Kindes gilt der Mann, • der mit dessen Mutter verheiratet ist oder • der die Vaterschaft durch Beurkundung anerkannt hat oder • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist es sehr wichtig, dass sie die Vaterschaft amtlich anerkennen lassen. Ohne Vaterschaftsanerkennung ist das Kind rechtlich nicht mit seinem Vater verwandt. Das bedeutet: das Kind hätte keinen Anspruch auf Unterhalt vom Vater; im Falle des Todes des Vaters würde kein Rentenanspruch und kein Erbanspruch bestehen. Die Vaterschaft kann beim Standesamt, bei jedem Jugendamt oder bei Notaren anerkannt werden. Die Beurkundung beim Standesamt und beim Jugendamt ist gebührenfrei. Zur Vaterschaftsanerkennung muss der Vater persönlich erscheinen. Es sind sein Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Diese Zustimmungserklärung der Mutter wird ebenfalls beurkundet. Das kann gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen. 48 Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Bei der Anerkennung vor der Geburt steht der Vater, wie bei verheirateten Eltern auch, von Anfang an mit im Geburtenbuch und auch auf der Geburtsurkunde. Auch bei der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen. Die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter kann ebenso gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Beurkundung und Zustimmungserklärung Landratsamt Ilm-Kreis Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Jugendamt Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 01 Landratsamt Ilm-Kreis Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Außenstelle Ilmenau Do 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Jugendamt Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt Krankenhausstraße 12a 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 01 49 2 SORGERECHT Verheiratete Eltern haben für ihre gemeinsamen, leiblichen Kinder automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Eine Mutter, die nicht verheiratet ist, hat bei Geburt ihres Kindes ein alleiniges Sorgerecht. Eltern können jedoch für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren. Dazu müssen die Eltern nicht zusammen wohnen. Das gemeinsame Sorgerecht bekommen Eltern durch die Abgabe einer so genannten Sorgeerklärung. In dieser bestätigen sie übereinstimmend, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Die Sorgeerklärung kann vor und nach der Geburt kostenfrei im Jugendamt/ Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt oder gegen Gebühr beim Notar beurkundet werden. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch eine Entscheidung des Familiengerichtes aufgehoben werden. Das gilt selbst dann, wenn sich die Eltern getrennt haben und die Änderung von beiden Elternteilen gewünscht wird. sich im Lassen Sie er Vorfeld ein n ru g zu Sorgeerklä hen Folden rechtlic n! gen berate 50 Der Soziale Dienst im Jugendamt bietet Müttern und Vätern Beratung zum gemeinsamen Sorgerecht an. → Jugendamt/Sozialer Dienst, siehe Seite 85 UMGANGSRECHT → → Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter. Dementsprechend haben Eltern Umgangspflichten. Das gilt auch, wenn Eltern sich getrennt haben und unabhängig von Sorgerecht und Unterhaltspflicht. Auch Großeltern, Geschwister sowie Stief- und Pflegeeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohle des Kindes dient. Durch das Umgangsrecht erhalten Elternteil und Kind die Möglichkeit, ihr Verhältnis durch regelmäßige Kontakte zu pflegen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, diese Kontakte zu ermöglichen und zu fördern. Über den Umfang der Kontakte müssen sich grundsätzlich die Eltern einigen. Beratung und vermittelnde Hilfe hinsichtlich eines gemeinsa- men Umgangskonzeptes erhalten Sie → beim Jugendamt/Sozialer Dienst, siehe Seite 85 oder → in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle, siehe Seite 85 Können sich Eltern trotz Unterstützung durch die genannten Stellen nicht einigen, muss das Familiengericht über den Umgang mit dem Kind entscheiden. Das Umgangsrecht wird vom Familiengericht nur in Ausnahmefällen, wenn eine Gefährdung für das Kind eingeschätzt wird, ausgeschlossen. 51 2 UNTERHALT Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch besteht solange, bis die Kinder in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes, einschließlich der Finanzierung einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung. Wenn Eltern getrennt leben, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Unterhalt durch Betreuung und Versorgung des Kindes (Naturalunterhalt). Der andere Elternteil zahlt monatlich einen Geldbetrag (Barunterhalt). Die Höhe des Barunterhaltes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Elternteils, der ihn zahlen muss. Das Jugendamt informiert Sie und berechnet auch die Unterhaltssumme. Eine Unterhaltsverpflichtung sollte in Form einer Urkunde festgeschrieben werden. Auch das kann kostenfrei beim Jugendamt erfolgen. Neben dem Unterhalt für das Kind besteht nach der Geburt des Kindes für mindestens drei Jahre ein Anspruch auf „Betreuungsunterhalt“. Diesen kann der Elternteil beanspruchen, der das Kind betreut. Dabei ist es egal , ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. 52 Wenn der zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unter- halt zahlt, sollten Sie Hilfe in Anspruch nehmen! Sie können beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind beantragen. Das Jugendamt unterstützt Sie dann bei der Klärung der Unter- haltsfragen, wenn nötig auch bei einem Gerichtsverfahren. → Kontakt und Sprech- zeiten des Jugendamtes/ Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt, siehe Seite 49 Lassen Sie si ch im Jugenda mt zum Unterh alt beraten! 53 2 UNTERHALTSVORSCHUSS Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt zahlt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Unterhaltsvorschuss ist an Voraussetzungen gebunden. Diese sind: • Das Kind ist jünger als 12 Jahre. • Sie sind „alleinerziehend“, leben vom anderen Elternteil dauernd getrennt, sind geschieden oder verwitwet. • Sie sind nicht neu verheiratet. Außerdem wird Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre gezahlt. Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie beim Jugendamt beantragen. Hier bekommen Sie Informationen und Beratung, den Antrag sowie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages. → Kontakt und Sprechzeiten des Jugendamtes/Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt, siehe Seite 49 54 Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bewilligt, wird der andere Elternteil von Amtswegen auf seine Möglichkei- ten zur Zahlung des Unterhaltes geprüft. 55 2 KINDERGELD - KINDERZUSCHLAG Sie können für Ihr Kind grundsätzlich mindestens bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt seit dem 01. Januar 2016: •für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, •für das dritte Kind monatlich 196 Euro, •für jedes weitere Kind monatlich 221 Euro. Wenn Sie weder Arbeitslosengeld II noch Leistungen der Sozialhilfe beziehen und Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können Sie außerdem Kinderzuschlag bekommen. Auch hier ändern sich ab 2016 die Beträge. Kindergeld und Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich beantragen, : •wenn Sie im nördlichen Ilm-Kreis wohnen bei: Familienkasse Erfurt Juri-Gagarin-Ring 158 – 160 99084 Erfurt familienkasse-erfurt@arbeitsagentur.de • wenn Sie im südlichen Ilm-Kreis wohnen bei: Familienkasse Suhl Werner-Seelenbinder-Straße 8 98529 Suhl familienkasse-suhl@arbeitsagentur.de 56 • telefonischer Kontakt für Familienkasse Erfurt und Suhl Tel.: 08 00 / 4 55 55 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag) Tel.: 08 00 / 4 55 55 33 (Zahlungstermine) Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen beantragen Kindergeld bei ihrem Arbeitgeber. Den Kinderzuschlag hingegen müssen auch Angehörige des Öffentlichen Dienstes bei der Familienkasse beantragen. Die Antragsformulare bekommen Sie dort oder im Internet unter: www. familienkasse.de sowie auch in den Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit in Arnstadt und Ilmenau. Bei der Beantragung des Kindergeldes müssen Sie die Personenidentifikationsnummer Ihres Kindes angeben. Diese erhalten Sie aber erst einige Wochen nach der Geburt. Eine Abgabe der Anträge ist dennoch möglich, die Personenidentifikationsnummer reichen Sie nach. Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post oder Telefax direkt an die Familienkasse senden oder in den Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit in Arnstadt beziehungsweise Ilmenau abgeben. HINWEIS: Lassen Sie sich bei Ihrem Finanzamt die entsprechenden Kinderfreibetragszahlen auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen! Agentur für Arbeit Erfurt Geschäftsstelle Arnstadt Bierweg 2 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62 Agentur für Arbeit Suhl Geschäftsstelle Ilmenau Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62 57 2 ELTERNZEIT Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Kind selbst betreuen, haben Sie als Mutter und auch als Vater • bis zum Ende des dritten Lebensjahres und • anteilig von bis zu 24 Monaten zwischen dem vierten und achten Lebensjahr Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Sie können entscheiden, ob die Elternzeit von einem Elternteil allein in Anspruch genommen wird, Sie sich abwechseln oder Sie die Elternzeit gleichzeitig in Anspruch nehmen. Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Während der ersten drei Lebensjahre erhält der Elternteil in Elternzeit Rentenbeiträge gutgeschrieben, auch wenn er während dieser Zeit nicht erwerbstätig ist. Allerdings können Mütter die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) nehmen. Außerdem wird die Mutterschutzfrist auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfristen für die Mutter beginnen. 58 Die Beantragung der Elternzeit muss durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Hierfür gelten folgende Fristen: • spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit im 1. -3. Lebensjahr, aber nicht früher als acht Wochen vor dem geplanten Beginn bzw. • spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit im 4. - 8. Lebensjahr, aber nicht früher als 14 Wochen. Mit der fristgerechten Beantragung der Elternzeit ist ein besonderer Kündigungsschutz verbunden: Vom Tag der Entgegennahme des Elternzeitantrags vom Arbeitgeber bis zum Ende der gewährten Elternzeit. Aber Achtung: Beantragt man fristgerecht Elternzeit für zwei voneinander getrennte Zeitabschnitte (z.B. für das erste und das dritte Lebensjahr des Kindes), so besteht kein Kündigungsschutz nach dem Ende des ersten Zeitabschnitts bis zum Antritt des zweiten Zeitabschnitts. die regelungen sind im einzelnen sehr kompliziert! Damit Ihnen kein Geld verloren Geht: Lassen Sie sich vor der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit in der Elterngeldstelle beraten! → Kontakt und Sprechzeiten der Elterngeldstelle, siehe Seite 61 59 22 ELTERNGELD Das Elterngeld soll das während der Elternzeit wegen der Kinderbetreuung zu Hause wegfallende Erwerbseinkommen ersetzen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Auch Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt erhalten 300 Euro. Allerdings wird das Elterngeld auf die ALG II-Leistung, die Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag angerechnet. Trotzdem müssen Empfänger dieser Sozialleistungen einen Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle stellen. Das ElterngeldPlus: Zeit fürs Kind und Chancen im Job Eltern, deren Kinder ab dem 01. Juli 2015 geboren werden, haben die Möglichkeit, Elterngeld (Basiselterngeld) und ElterngeldPlus zu beziehen. ElterngeldPlus ermöglicht somit Müttern und Vätern die Elternzeit mit der Teilzeitarbeit zu kombinieren. Dadurch verlängert sich die Bezugszeit des Elterngeldes: • aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Gehen Mutter und Vater zeitgleich in Teilzeit (für vier Monate parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden): • erhält jedes Elternteil mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. 60 Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle im Landratsamt Ilm-Kreis/Jugendamt beantragt werden. Die Anträge für das Elterngeld bekommen Sie in den Geburtskliniken oder in der Elterngeldstelle. Alle Informationen auf einen Blick erhalten Sie auch im Internet unter www.elterngeld-plus.de. Hier können Sie auch die aktuelle Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kostenfrei herunterladen. Es gibt vielfältige Kombinationsmöglichkeiten für die Gestal- tung der Elternzeit und somit der Berechnungen zum Eltern- geld bzw. ElterngeldPlus. lassen Sie sich bei der Elterngeldstelle beraten, bevor Sie Entscheidungen zum Elterngeld treffen. Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Elterngeldstelle Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 20 0 36 28 / 7 38-6 21 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 61 KINDERTAGESBETREUUNG AB 1 JAHR IN DER KINDERTAGESTÄTTE 2 Sobald Ihr Kind ein Jahr alt ist, hat es in Thüringen einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Als Eltern können Sie frei entscheiden, in welcher Kindertagesstätte Ihr Kind betreut werden soll oder ob es zur „Tagesmutti“ geht. → Tagespflege/“Tagesmutti“, siehe Seite 64 Informationen über die Kindertagesstätten erhalten Sie direkt in der Einrichtung oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Hier melden Sie Ihr Kind auch sechs Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn für den Besuch in der Kindertagesstätte an. Wollen Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte außerhalb Ihres Wohnortes betreuen lassen, müssen Sie das ebenfalls ein halbes Jahr vor dem geplantem Betreuungsbeginn bei der dortigen Gemeindeverwaltung anmelden. Außerdem benötigen Sie für die „Auswärtsbetreuung“ die Zustimmung Ihrer Wohnsitzgemeinde. → Adressen und Telefonnummern der Stadt-, Gemeindeverwal- tungen/Verwaltungsgemeinschaften, siehe Seite 102 Informieren Sie sich am besten sehr frühzeitig über die Aufnahmemöglichkeit Ihres Kindes in der „Wunsch-Kindertagesstätte“. Sonst kann es Ihnen passieren, dass zum benötigten Zeitpunkt kein Platz am gewünschten Ort zur Verfügung steht. 62 Zur Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte benötigen Sie eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung Ihres Kindes zum Besuch der Einrichtung. Bedenken Sie außerdem, dass die Gemeinschaft mit anderen Kindern viele Vorteile aber auch eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit sich bringt. Deshalb sollte Ihr Kind alle Impfungen nach den gültigen Impfempfehlungen erhalten haben. → Impfungen, siehe Seite 38 Für die Betreuung in der Kindertagesstätte sind Elternbeiträge und Essengeld zu bezahlen. Der Elternbeitrag ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag, auf Antrag, teilweise oder ganz übernehmen. → Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung, siehe Seite 70 Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag können einen Zuschuss zum Essengeld ihrer Kinder in der Kindertagesstätte bekommen. Sie müssen dazu einen Antrag auf „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ stellen. → Leistungen für Bildung und Teilhabe - Information und Antrag, siehe Seite 71 63 KINDERTAGESBETREUUNG AB 1 JAHR IN TAGESPFLEGE („TAGESMUTTI“) 2 Sie können Ihr Kind auch in Tagespflege, das heißt bei einer sogenannten „Tagesmutti“, betreuen lassen. Tagespflege ist eine familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung anstelle oder auch in Ergänzung zur Kindertagestätte. Von einer „Tagesmutti“ werden ein bis maximal fünf Kinder betreut. Tagespflege kommt vor allem für Kinder unter zwei Jahren in Frage. Wenn das Kind drei Jahre alt ist, sollte es in eine Kindertageseinrichtung vermittelt werden. „Tagesmuttis“ werden vom Jugendamt vermittelt. Im Jugendamt erhalten Sie auch Informationen und Beratung zur Tagespflege. Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 99310 Arnstadt Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Tel.: 0 36 28 / 7 38-601 Für die Betreuung bei der „Tagesmutti“ sind ebenfalls Elternbeiträge und Essengeld zu bezahlen. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag teilweise oder ganz übernehmen. → Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung, siehe Seite 70 64 Auch wenn Ihr Kind bei einer „Tagesmutti“ betreut wird, können Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag einen Zuschuss zum Essengeld bekommen. Hierfür müssen Sie die sogenannten „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ beantragen. → Leistungen für Bildung und Teilhabe - Information und Antrag, siehe Seite 71 65 KINDERTAGESBETREUUNG BIS ZUM 12. LEBENSMONAT 2 Wenn Sie • berufstätig , • in Schulausbildung, Berufsausbildung oder einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder im Studium sind oder • sich in einer besonderen Konfliktsituation befinden, benötigen Sie vielleicht bereits im ersten Lebensjahr Ihres Kindes eine Möglichkeit der Kindertagesbetreuung. Sie können selbst wählen, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe) oder von einer „Tagesmutti“, betreuen lassen möchten. Wegen eines Krippenplatzes sollten Sie sich frühzeitig an die Stadtoder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden oder direkt in der Kinderkrippe nachfragen. → Adressen und Telefonnummern der Stadt-, Gemeindeverwal- tungen/Verwaltungsgemeinschaften, siehe Seite 102 Zur Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte benötigen Sie eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung Ihres Kindes zum Besuch der Einrichtung. Bedenken Sie auch, dass in der Kindertagesstätte eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Deshalb sollte Ihr Kind alle empfohlenen Impfungen erhalten haben. → Impfungen, siehe Seite 38 66 Das Jugendamt kann die Elternbeiträge teilweise oder ganz übernehmen, wenn Sie zum Beispiel • nur über ein geringes Einkommen verfügen und • berufstätig oder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung sind → Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung, siehe Seite 70 Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können einen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung oder bei der „Tagesmutti“ beantragen. Sie zahlen dann nur noch einen Euro pro Tag für das Mittagessen Ihres Kindes selbst. → Leistungen für Bildung und Teilhabe - Information und Antrag, siehe Seite 71 67 ERGÄNZENDE UND FLEXIBLE KINDERBETREUUNG 2 Für Eltern, die in Ilmenau außerhalb der Öffnungszeiten und während der Schließzeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten, gibt es ergänzende Angebote. Soweit es die Kapazitäten dieser Dienste und Einrichtungen erlauben, werden die Mitarbeiter versuchen, mit Ihnen eine für Ihre Situation passende Lösung der Kinderbetreuung zu finden. In zwei Ilmenauer Kindertagesstätten können berufstätige Eltern verlängerte Öffnungszeiten in Anspruch nehmen. Nach vorheriger Studentenwerk Thüringen „Studentenflöhe“ Anmeldung ist hier von ffMontag bis Donnerstag Max-Planck-Ring 7 eine Betreuung von 98693 Ilmenau 17:00-21:00 Uhr möglich! Tel.: 0 36 77 / 69-19 04 karin.fuchs@stw-thueringen.de AWO Landesverband Thüringen e. V. Kindertagesstätte „Käthe Kollwitz“ Die Kita bietet Eltern der Am Stollen 17 Stadt Ilmenau eine 98693 Ilmenau zusätzliche Betreuung von Tel.: 0 36 77 / 88 21 27 Montag bis Donnerstag kita.il.amstollen@awo-thueringen.de von 17:00-20:00 Uhr! 68 Wer eine Zusatzbetreuung zur Kindertagesstätte oder zum Hort benötigt, kann auch eine Anfrage an das nächste Frauen- und Familienzentrum stellen. Dieses verwaltet eine Kartei an Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuern und gibt diese Kontaktdaten an anfragende Eltern weiter. Die konkreten Bedingungen für die Betreuung handeln Sie mit der Kinderbetreuerin oder dem Kinderbetreuer in Eigenregie aus. Die Vermittlung der Kinderbetreuer selbst ist kostenfrei! Frauen- und Familienzentrum Rankestraße 11 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 64 04 01 ffz-arnstadt@web.de Frauengruppe Großbreitenbach e. V. Frauen- und Familienzentrum Ilmenauer Straße 7a 98701 Großbreitenbach Tel.: 0 36 78 1 / 41 71 6 0 36 78 1 / 94 18 info@frauengruppegrossbreitenbach.de Regenbogen e. V. Frauen- und Familienzentrum/ Mehrgenerationenhaus Wetzlarer Platz 2 (Alte Försterei) 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 89 30 23 ffz-ilmenau@web.de Frauengruppe Geratel e. V. Frauen- und Familienzentrum Arnstädter Straße 4 98716 Elgersburg Tel.: 0 36 77 / 89 29 23 3 frauengruppe-geratal@gmx.de 69 ÜBERNAHME VON ELTERNBEITRÄGEN FÜR KINDERTAGESBETREUUNG 2 Das Jugendamt kann den Elternbeitrag für Kindertagesbetreuung bei der „Tagesmutti“ oder in der Kindertageseinrichtung teilweise oder auch ganz übernehmen. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt stellen. Ob und in welcher Höhe die Elternbeiträge übernommen werden, wird anhand Ihres Einkommens errechnet. Für die Übernahme der Betreuungskosten von Kindern unter einem Jahr gelten weitere Bedingungen. Zum Beispiel müssen die Eltern arbeiten oder in Ausbildung sein. Anträge, Informationen, Beratung und Hilfe beim Stellen des Antrages gibt es beim: Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 01 Fax: 0 36 28 / 7 38-6 02 Landratsamt Ilm-Kreis Außenstelle Ilmenau Bürgerservice Krankenhaustraße 12a 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 6 57-1 15 Fax: 0 36 77 / 6 57-1 99 70 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Mo, Mi, Fr 8:00-16:00 Di, Do 8:00-18:00 LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können für ihre Kinder so genannte „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ am sozialen und kulturellen Leben beantragen. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung soll sicher stellen, dass Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bei Sport, Musik, Kultur, gemeinsamen Ausflügen mit der Kindertagesbetreuung oder der Schule und beim gemeinschaftlichen Mittagessen dabei sind. Für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind folgende Leistungen möglich: • gemeinsame Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung (Bei entsprechendem Nachweis werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.) • Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung oder bei der „Tagesmutti“ (Für die Eltern verbleibt ein Anteil von einem Euro pro Tag, den sie nach wie vor selbst bezahlen müssen!) • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (maximal zehn Euro monatlich zum Beispiel für Sportverein oder Musikschule) Information und Antrag → ALG II - Empfänger beim Jobcenter, siehe Seite 15 → Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzu- schlag beim Sozialamt, siehe Seite 14 71 EINSCHULUNG ANMELDUNG ZUR SCHULE 2 Für alle Kinder besteht ab dem sechsten Lebensjahr eine Pflicht zum Schulbesuch. Es ist Ihre Pflicht als Eltern, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind tatsächlich zur Schule geht. Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, müssen bei der Grundschule ihres Schulbezirkes angemeldet werden. Wann diese Anmeldung zu erfolgen hat sowie den zutreffenden Schulbezirk beziehungsweise die zutreffende Grundschule, gibt das Schulverwaltungsamt jährlich im Amtsblatt bekannt. Bei Fragen hilft Ihnen die Schulverwaltung im Landratsamt des Ilm-Kreises weiter. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Betreuung Ihres Kindes im Schulhort und die entsprechende Hortgebührensatzung. Landratsamt Ilm-Kreis Personal- und Schulverwaltungsamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Tel.: 0 36 28 / 7 38-2 88 Die Einschulung ist für Kinder und Eltern ein besonderes Ereignis. Neue Aufgaben sind von Ihrem Kind zu meistern und auch der Familienalltag muss neu organisiert werden, deshalb → nutzen Sie zum Kennenlernen der Grundschule die „Tage der offenen Tür“ → wählen Sie mit Ihrem Kind rechtzeitig den sichersten Schul- weg aus und laufen Sie diesen gemeinsam ab! 72 EINSCHULUNG SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG Vor der Einschulung werden Sie mit Ihrem Kind vom Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Teilnahme an dieser ist für alle Kinder Pflicht. Ein Arzt des kinder- und jugendärztlichen Dienstes überprüft den körperlichen und geistigen Entwicklungsstand Ihres Kindes. Sie sind bei der Untersuchung dabei und können mit dem Arzt Fragen und Probleme besprechen. Zur Schuleingangsuntersuchung bringen Sie das „gelbe Heft“ mit den Nachweisen über die U-Untersuchungen und den Impfpass mit. Das ist erforderlich, damit der Arzt den Entwicklungsprozess Ihres Kindes besser einschätzen kann. Fehlende Impfungen können bei der Schuluntersuchung nachgeholt werden, wenn Sie das möchten und Ihr Kind gesund ist. Landratsamt Ilm-Kreis Gesundheitsamt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Tel.: 0 36 28 / 7 38-5 31 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Landratsamt Ilm-Kreis Außenstelle Ilmenau Gesundheitsamt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Krankenhausstraße 12a 98693 Ilmenau Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Tel.: 0 36 77 / 6 57-5 34 Do 8:30-11:00 und 13:00-18:00 73 KONTAKT UND AUSTAUSCH MIT ANDEREN ELTERN 2 Sind Sie auf der Suche nach neuen Kontakten oder möchten Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Müttern und Vätern teilen? Wo treffen Sie Eltern mit gleichen Interessen oder auch Fragen? „kunterbunt“ der regionale Programmkalender mit Angeboten für (werdende) Eltern-Kind-Gruppen oder Elterntreffs bieten Ihnen die Möglichkeit sich auszutauschen, über Entwicklungs- und Erziehungsthemen sowie Spiel- und Bewegungsangebote. Eltern 74 Nutzen Sie den regionalen Programmkalender und informieren Sie sich über aktuelle Angebote oder Kontakte für (werdende) Eltern, wie - Pekip-Kurs - Elterncafé - Schwangerenfrühstück - Still- gruppen - tragetreffs - beratungsstellen und vieles mehr... Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.ilm-kreis.de/jugendamt AWO Ilm-Kreis e. V. Marienstift Arnstadt ElterncaféKinder- und JugendschutzMutter-Vater-Kind-Gruppe zentrum „Baumhaus“ Karl-Marien-Straße 50 Krabbelgruppe „Wirbelwind“ (in den Räumlichkeiten der KISS) Kastanienalle 4a 99310 Arnstadt (in den Räumlichkeiten der Vhs) 99326 Stadtilm Fragen Sie auch in Ihrer Kita, ob derzeit eine Krabbelgruppe oder ein Eltern-Kind-Treff stattfindet. Vielfach gibt es in den Städten und Gemeinden bzw. evanglischen und katholischen Kirchgemeinden Eltern-Kind-Gruppen und weitere Angebote für Familien. Eine weitere Möglichkeit, andere Eltern zu treffen oder kennen zu lernen, sind die Frauen- und Familienzentren in Arnstadt, Ilmenau, Geraberg oder Großbreitenbach. Die Frauen- und Familienzentren haben ein breites Angebot von Freizeitaktivitäten für Kinder und Familien bis hin zu Bildungsangeboten zu Themen, die Eltern interessieren. Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben, finden Sie hier auch Ansprechpartner, die Ihnen zuhören, Sie beraten und bei Bedarf weitere Hilfe vermitteln. → Adressen der Frauen- und Familienzentren, siehe Seite 69 75 2 FAMILIENURLAUB Ein gemeinsamer Familienurlaub kann zur großen finanziellen Belastung werden, besonders wenn man mehrere Kinder hat, alleinerziehend ist oder einem nur wenig Geld zur Verfügung steht. Damit das nicht so sein muss, fördert die Stiftung FamilienSinn thüringer Einrichtungen und Träger, die Ferienfreizeiten für Familien anbieten. Eine aktuelle Übersicht mit allen teilnehmenden Familienferienstätten steht auf der Homepage der Stiftung FamilienSinn zur Verfügung. Was bedeutet das für Sie? Sie wählen sich ein Erholungsangebot aus und treten mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Einrichtung in Kontakt. Über das weitere Vorgehen wird Sie die Leiterin bzw. der Leiter der Familienferienstätte beraten. Unterstützt werden: • Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen • Familien mit anerkanntem Unterstützungsbedarf (z. B. Leistungen nach SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag u. ä.) • Familien in besonderen Lebenssituationen mit einer Empfehlung des Jugendamtes Sie entrichten pro Tag einen Teilnehmerbetrag in Höhe der täglichen Versorgungspauschale nach SGB II: • 4,30 Euro für Erwachsene • 3,60 Euro für Jugendliche 76 • 3,20 Euro für Kinder von 6-13 Jahren • 2,80 Euro für Kinder bis 5 Jahre Des Weiteren sind die An- und Abreisekosen von den Familien zu tragen. Übernachtungskosten, Verpflegung, Kinderbetreuung, kulturelle Veranstaltungen, Auslüge und Eintrittsgelder sind für Sie kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Stiftung FamilienSinn Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt Tel.: 03 61 / 60 14 90 80 www.stiftung-familiensinn.de Vermittlung von Familienerholung auch über: Nutzen Sie auch d Erholungsangeb ie ot e während der H erbstferien, zur Wei h nachtszeit oder zum Jahreswechsel. Marienstift Arnstadt Kreisdiakoniestelle Rosenstraße 11 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 61 92 Mo, Do, Fr Di 10:00-12:00 10:00-12:00 und 14:00-17:00 77 2 FAMILIENURLAUB Eine weitere Möglichkeit des Familienurlaubes bietet das Jugendamt des Ilm-Kreises mit den Familienfreizeiten an. Sie finden ein bis zweimal im Jahr für jeweils eine Woche statt. Besonders alleinerziehende Mütter und Väter und Familien mit mehreren Kindern sollen sich hier eine gemeinsame Auszeit gönnen. Die Freizeit ist mit Unterkunft, Vollverpflegung, gemeinsamer An- und Abreise (jeweils ab Arnstadt und Ilmenau) im Reisebus und Programm organisiert. Es sind ehrenamtliche Betreuer vor Ort, die Ausflüge, Sport und Spiel anbieten. Eine individuelle Gestaltung des Ferienaufenthaltes ist dennoch möglich. Reiseziel und Termin der Familienfreizeit werden jährlich zu Beginn des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht oder sind auf der Internetseite des Landratsamtes nachzulesen. Sie bekommen jedoch diese und alle weiteren Informationen zur Familienfreizeit auch im Jugendamt. Das Jugendamt bemüht sich, den Teilnehmerbeitrag für die Familienfreizeit gering zu halten. Darüber hinaus können Sie bei geringem Familieneinkommen für die Teilnahmegebühr eine Stützung ebenfalls beim Jugendamt beantragen. 78 Information, Anmeldung, Stützung des Teilnehmerbeitrages Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Frau Klempert Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 51 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 79 MÜTTERGENESUNGSKUR, MUTTER/VATER-KIND-KUR 2 Besonders wenn Sie allein erziehen oder durch chronisch kranke Kinder, materielle, gesundheitliche oder andere Probleme belastet sind, kann es passieren, dass Sie an das Ende Ihrer Kraft gelangen. Dann kann eine Kur helfen, neue Kraft für den Alltag zu sammeln. Wenn es für Ihre Genesung wichtig ist, Abstand von den alltäglichen Belastungen zu gewinnen, empfiehlt sich eine Müttergenesungskur ohne Kind. Leidet hingegen Ihr Kind an einer Krankheit bietet sich eine Mutter/Vater- Kind-Kur an. Müttergenesungskuren und Mutter/Vater-Kind-Kuren werden im IlmKreis von den nebenstehenden Einrichtungen vermittelt. Sie bekommen hier Informationen, Beratung und Hilfe beim Stellen des Kurantrages. Außerdem gibt es Unterstützung bei der Klärung weiterer Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit dem Kuraufenthalt bestehen. Ihr Arzt muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Über die Bewilligung der Kur entscheidet die Krankenkasse, die auch die Kosten der Maßnahme trägt. Jedoch müssen Sie für jeden Kurtag einen Eigenanteil von zehn Euro bezahlen. Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen. Kinder bis zu zwölf Jahren können aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen mitgenommen werden. Diese Kosten werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung übernommen. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. 80 Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe bei der Beantragung von Müttergenesungskuren und Mutter/ Vater-Kind-Kuren Marienstift Arnstadt Kreisdiakoniestelle Arnstadt Rosenstraße 11 Mo, Do, Fr 10:00-12:00 99310 Arnstadt Di 10:00-12:00 und 14:00-17:00 Tel.: 0 36 28 / 7 61 92 Kreisdiakonie.arnstadt@freenet.de AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V. Prof.-Frosch-Straße 19 Lassen Sie si ch bei 99310 Arnstadt oben genan nten Tel.: 0 36 28 / 66 14 70 Stellen vor d em info@awo-ilmkreis.de Beantragen einer Kur beraten ! Marienstift Arnstadt Kreisdiakoniestelle Ilmenau Homburger Platz 14 98693 Ilmenau Di 10:00-12:00 Tel.: 0 36 77 / 84 07 33 kds-ilmenau@ms-arn.de Do 14:00-16:00 → Bei Krankheit oder Kuraufenthalt der Mutter kann die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe überneh- men. Diese versorgt Ihre Kinder und Ihren Haushalt, wenn Sie selbst z. B. wegen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt nicht dazu in der Lage sind. 81 2 ELTERNKURSE, ELTERNTRAININGS Wie aufregend und aufreibend Erziehung sein kann, wissen wohl alle Eltern zu sagen. Möglicherweise kennen Sie auch Erziehungssituationen, in denen Alltagsstress die guten Vorsätze überholt. Elternkurse und Elterntrainings machen fit für den Alltag mit Kindern. Sie helfen Müttern und Vätern, Erziehung gelassener und souveräner zu meistern. Elternkurse helfen dabei, einen geeigneten Weg zur Durchsetzung Ihrer Erziehungsziele zu finden und stärken Ihr Selbstvertrauen als Eltern. Elternkurse und Elterntrainings informieren über kindliche Bedürfnisse und aktuelle Methoden einer kindgerechten Erziehung. Sie erfahren zum Beispiel, wie Kinder lernen und warum sie oft so und nicht anders reagieren. Elternkurse bieten Austausch mit anderen Müttern und Vätern. Das passiert im ungezwungenen Gespräch, in einer Gruppe mit anderen Eltern, unter Anleitung durch einen Kursleiter und vor allem anhand von Beispielen aus dem Alltag der Kursteilnehmer. Die Teilnahme an einem Elternkurs oder Elterntraining kostet in der Regel Teilnahmegebühren. Bei einem geringen Einkommen können Sie vom Jugendamt des Ilm-Kreises diese Kosten teilweise oder auch ganz erstattet bekommen. Sie müssen hierzu einen Antrag stellen. Informationen und den Antrag bekommen Sie beim Jugendamt oder einfach beim Veranstalter des Elternkurses. 82 Elternkurse oder Elterntrainings bieten derzeit an: Marienstift Arnstadt Kinder- und Jugendschutzzentrum „Baumhaus“ Rosenstraße 19 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 92 91 04 kjsz-arnstadt@ms.de Verein für Sport und erlebnisorientierte integrative Sozialarbeit e. V. Ludwig-Jahn-Straße 2 a 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 84 44 07 info@vss-ilmenau.de Ort, Zeit un d Anzahl der Kursabe nde für die einz elnen Fragen Sie auch in Ihrer Kita, ob Angebote si nd beim derzeit ein Elternkurs Veranstalte stattfindet oder geplant ist. r zu erfragen. → Informationen zu laufenden Kursen bekommen Sie auch im Jugendamt oder im Internet unter Tel.: E-Mail: Homepage: 0 36 28 / 7 38-6 05 jugendamt@ilm-kreis.de www.ilm-kreis.de/jugendamt 83 BERATUNG ZU ALLTAGS-, FAMILIENUND ERZIEHUNGSFRAGEN 2 In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen finden Sie Psychologen und Sozialpädagogen, die Ihnen und Ihrem Kind weiterhelfen. Sie können sich auch an den Sozialen Dienst des Jugendamtes wenden. Auch hier bekommen Sie zunächst eine Beratung und Information. Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Ilm-Kreis und der Soziale Dienst im Jugendamt berät Sie bei • Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes im persönlichen, familiären oder schulischen Bereich • Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen • Schwierigkeiten bei Trennung und Scheidung • Fragen zur Erziehung oder Erziehungsschwierigkeiten • Gewalterfahrung (körperliche, seelische, sexuelle Gewalt) Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen und des Jugendamtes unterliegen der Schweigepflicht. Ihr Besuch in der Beratungsstelle wird demzufolge vertraulich behandelt. 84 TWSD in Thüringen GmbH Erziehungs- und Familienberatung Pfortenstraße 43 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 60 59 68 efbst.ik@twsd-tt.de Mo 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Di 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Mi 13:00-18:00 Do 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Fr 9:00-12:00 TWSD in Thüringen GmbH Erziehungs- und Familienberatung Paul-Löbe-Straße 1 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 89 64 90 efbst-ilmenau@twsd-tt.de Mo 13:00-16:00 Di 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Mi 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Do 9:00-12:00 und 13:00-18:00 Fr 9:00-12:00 Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Sozialer Dienst Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-601 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Landratsamt Ilm-Kreis Außenstelle Ilmenau Jugendamt Sozialer Dienst Krankenhausstraße 12a (Bereich Bürgerservice) 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 6 57-6 01 Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Do 8:30-11:30 und 13:00-18:00 85 ALLGEMEINE SOZIAL- UND LEBENSBERATUNG 2 Fragen und Konflikte bei der Erziehung der Kinder sind an sich nichts außergewöhnliches. Meistens können Eltern diese ohne fremde Hilfe lösen. Manchmal ist jedoch guter Rat oder eine Bestätigung gefragt. In den Beratungsstellen bekommen Sie eine erste Beratung und auch praktische Hilfe. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Marienstift Arnstadt Kreisdiakoniestelle Arnstadt Allgemeine Sozial- und Lebensberatung Rosenstraße 11 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 61 92 Mo, Do, Fr kreisdiakonie.arnstadt@freenet.de Di Marienstift Arnstadt Kreisdiakoniestelle Ilmenau Allgemeine Sozial- und Lebensberatung Homburger Platz 14 98693 Ilmenau Di Tel.: 0 36 77 / 84 07 33 Do kds-ilmenau@ms-arn.de Stadtverwaltung Stadtilm Soziale Beratung Straße der Einheit 1 Mi 99326 Stadtilm Tel.: 0 36 29 / 66 88 31 86 10:00-12:00 10:00-12:00 und 14:00-17:00 10:00-12:00 14:00-16:00 13:00-16:00 Mütter/VäterBeratung a: hr ein kostenfreies Angebot für Eltern und Kinder von 0-3 Jahren 30 In at rm fo ion, Bera t Uhr ntrum r Platz 2 am i „... d Impressum: herausgegeben vom Ilm-Kreis, 1. Auflage 2010 n s r un d u m gu → Mütter/Väter-Beratung, Angebote und Sprech zeiten, siehe Seite 31 t“ eh such ! su te Die kostenfreie und vertrauliche Beratung können Sie ohne Voranmeldung aufsuchen oder zu den Sprechzeiten telefonisch erreichen. tg ter g, Vorso r ge un 0 Uhr Die Mütter/Väter-Beratung vermittelt Informationen, Rat und Unterstützung für den Alltag mit einem Baby und/oder Kleinkind. Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage ILM-KREIS in Thüringen www.ilm-kreis.de/ muettervaeterberatung 87 INFORMATION-BERATUNGFINANZIELLE HILFE 2 Das Projekt ThINKA - Ilm-Kreis bietet mit den Anlaufstellen KOMPASS Ilmenau und KOMPASS Arnstadt u. a. folgende Unterstützung (kostenfrei, vertraulich) an: •Begleitung und Hilfe bei Problemen (Wohnungssuche, finanzielle Probleme) •Vermittlung und Begleitung zu Beratungsstellen und Behörden (Schuldnerberatung, Jobcenter) •Hilfestellung bei Schriftstücken (Kündigungen oder Anträge) •Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche. 88 Sie finden die Berater/-innen: IKL Ilmenau GmbH KOMPASS IlmenauDi 8:00-15:00 Uhr Keplerstraße 1 (Raum 20/21) Mi 8:00-15:00 Uhr 98693 Ilmenau Do 8:00-12:00 Uhr Tel.: 03677 / 207667 oder 0176 / 84807568 hilfe@ikl-ilmenau.com Arnstädter Bildungswerk e. V. KOMPASS Arnstadt Haus „Zum Ritter“ Kohlenmarkt 20 (1. Etage) 99310 Arnstadt Tel.: 03628 / 602703 kompass-arnstadt@abwev.de Mo Di Mi Do 13:00-17:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr 89 2 HILFEN ZUR ERZIEHUNG Wenn Eltern plötzlich ausfallen, junge Menschen nicht mehr zu Hause leben wollen oder können, akute oder gewaltsame Konflikte in der Familie auftreten, sind körperliche, geistige, seelische oder soziale Beeinträchtigungen für ein Kind zu befürchten. Dabei muss keinesfalls ein schuldhaftes Versagen der erziehenden Personen vorliegen. Es ist auch nicht wichtig, ob diese in der Erziehung Fehler gemacht haben. In einer solchen Situation sind Hilfemaßnahmen über Beratung hinaus erforderlich. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig Hilfe suchen, wenn Ihre Familie in einer verfahrenen Situation ist. Ängste und Vorurteile helfen Ihnen nicht weiter! Als Eltern haben Sie einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfe zur Erziehung muss von den Eltern (oder Personensorgeberechtigten) beim Sozialen Dienst des Jugendamtes beantragt werden. Die Sozialarbeiter im Sozialen Dienst werden mit Ihnen und den Kindern gemeinsam eine angemessene Unterstützung planen. Die Sozialarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, folglich werden alle Beratungen im Jugendamt vertraulich behandelt. Es gibt ambulante Hilfeformen, welche für Sie kostenlos sind. Bei stationären Hilfen werden die Eltern zu den entstehenden Kosten mit herangezogen. 90 → Kontakt und Sprechzeiten des Sozialen Dienstes im Jugendamt, siehe Seite 85 91 SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2 Das Wohlergehen ihrer Kinder liegt Eltern ganz besonders am Herzen. Die Eltern haben daher nach bundesdeutschem Gesetz das Recht und die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu erziehen. Dazu gehört, alles zu tun, um Gefahren und Gefährdungen vom Kind abzuwenden. Wenn Eltern nicht ausreichend für ihr Kind und seine Bedürfnisse sorgen können, sind sie verpflichtet, fachkundige Hilfe und Unterstützung zu suchen und anzunehmen. Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass ausreichende und geeignete Hilfeangebote vorhanden sind. Es hat außerdem die Aufgabe, Eltern dabei zu helfen, eine geeignete Unterstützung finden. Nur im Extremfall handeln Eltern gegen die Interessen ihres Kindes, missachten seine Rechte und sind nicht bereit oder in der Lage, drohende Gefahren vom Kind abzuwehren. Nur dann sind die Mitarbeiter des Jugendamtes verpflichtet, den Schutz des Kindes notfalls auch gegen den Willen der Eltern sicher zu stellen (Schutzauftrag des Jugendamtes). Wenn es deutliche Hinweise für die Gefährdung eines Kindes gibt, müssen mindestens zwei erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe das Risiko für das Kind einschätzen. Dabei beziehen die Sozialarbeiter die Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten ein, insofern dies den Schutz des Kindes nicht gefährdet. Auch in dieser Situation muss das Jugendamt den Eltern zuerst geeignete Hilfe anbieten. 92 Kommen die Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes zu dem Ergebnis, dass eine akute Gefahr für das Kind besteht und können oder wollen die Eltern trotzdem keine Hilfe annehmen, muss das Jugendamt das Familiengericht informieren. Nur das Familiengericht darf eine Entscheidung für das Kind treffen. In Situationen, in denen eine dringende Gefahr für das Wohlergehen eines Kindes besteht, können die Sozialarbeiter das Kind in „Obhut“ nehmen. Ohne Einverständnis der Eltern ist eine solche „Inobhutnahme“ jedoch nur kurzzeitig möglich. Das Familiengericht muss dann die Situation so schnell wie möglich prüfen und eine Entscheidung für das Kind treffen. 93 2 3 STUDIEREN MIT KIND Für Studierende mit Kind steht die Vereinbarkeit von Studium, Job und Familie an erster Stelle. Fragen zur Organisation des Studiums oder zu finanziellen Hilfen, Möglichkeiten der Kinderbeteuung und Leistungen des Studentenwerks sind zu beantworten. Die Beratungsstellen des Studentenwerkes Thüringen bieten jungen Eltern weiterführende Informationen zu wichtigen Hilfsangeboten und Serviceleistungen, die helfen sollen, den Studienalltag zu erleichtern. Campus-Familien-Büro Max-Planck-Ring 7 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 69 19 04 Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Studium Do 15:00 - 17:00 Hebammensprechstunde jeden 2. und 4. Dienstag im Monat 10:00 - 12:00 Nähere Informationen und weiterführende Broschüren erhalten Sie auf der Homepage des Thüringer Studentenwerks unter www.stw-thueringen.de 94 RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE Hilfe bei psychischer Erkrankung Landratsamt Ilm-Kreis Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-5 01 Landratsamt Ilm-Kreis Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Krankenhausstraße 12a 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 657-540 Di 8:30-11:30 und 13:00-16:00 Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Di 8:30-11:30 Do 14:00-18:00 Beratung zu Sucht und Hilfe bei Suchterkrankung Landratsamt Ilm-Kreis Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Ritterstraße 14 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00 99310 Arnstadt Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30 Tel.: 0 36 28 / 7 38-5 01 95 3 RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE Beratung zu Sucht und Hilfe bei Suchterkrankung Landratsamt Ilm-Kreis Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Krankenhausstraße 12a Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30 98693 Ilmenau Do 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Tel.: 0 36 77 / 6 57-540 Beratung zu Suchtfragen und Hilfe bei Suchterkrankung Marienstift Arnstadt Psycho-Soziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige Paulinzellaer Straße 45/ 47 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 58 41 80 psbsarnstadt@ms-arn.de Homburger Platz 14 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 89 48 42 psbsilmenau@ms-arn.de 96 Mo, Fr 9:30 - 13:00 Di, Do 14:00 - 17:00 und nach Vereinbarung Mo, Fr 9:30 - 13:00 Di, Do 14:00 - 17:00 und nach Vereinbarung Schutz und Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt Das Frauenhaus hilft Frauen und deren Kindern, die in ihrem Zuhause Gewalt erleben. Es bietet Schutz unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus und finanziellen Möglichkeiten. Hier sind Sie und Ihre Kinder in Sicherheit. Sie können zur Ruhe kommen und finden Unterstützung bei der Suche nach dem „Wie weiter?“. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses beraten und unterstützen auch unabhängig von einer Aufnahme ins Frauenhaus • in Fällen körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt • bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten und des Gewaltschutzgesetzes • in konfliktreichen Trennungs- und Scheidungssituationen Hilfe und Beratung sind vertraulich und kostenfrei. Ev. Stadtmission und Gemeindedienst Erfurt gGmbH Frauenhaus und Frauenberatung bei häuslicher Gewalt für den Ilm-Kreis, Erfurt und Sömmerda Tel.: 03 61 / 7 46 21 45 (in Notfällen 24 Stunden täglich erreichbar) www.frauenhaus-erfurt.de → Für Beratungen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter genannter Telefonnummer! 97 3 RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE Hilfe bei Schulden Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen, wenn Sie zum Beispiel Mietschulden, Energieschulden oder Handyschulden haben oder wenn Sie Ihre täglichen Ausgaben nicht mehr bestreiten können. Suchen Sie unbe h rc dingt eine du gen das Land Thürin anerkannte Bera f. au tungsstelle Die Mitarbeiter der anerkannten Schuldnerberatungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Hier bekommen Sie die Beratung kostenfrei! Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen GmbH Schuldner- und Verbraucherinsolvenz Beratungsstelle Pfortenstraße 43 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 60 54 28 Mo, Di, Do 9:00-12:00 insolvenzbst@twsd-tt.de 13:00-17:30 Di, Mi 98 Finanzielle Hilfe in besonderen Lebenssituationen Besondere Lebensumstände oder unvorhergesehene Ereignisse können das Familienleben stark beeinträchtigen und zu einer finanziellen Problemlage führen. Die Thüringer Stiftung „Hand in Hand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“ hilft Ihnen, Ihre Notlage zu mildern und leistet finanzielle Unterstützung in Notsituationen. Eine fachliche Beratung und den Familienhilfeantrag erhalten Sie in der Schwangerschafts-/ Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Seite 5. Mittagessen, Lebensmittel Arnstädter Tafel e. V. Tel.: 0 36 28 / 60 55 33 Arnstädter TafelAusgabezeiten Neue Gasse 1 Mi, Fr ab 14:00 99310 Arnstadt Marienstift Arnstadt Tel.: 0 36 77 / 67 06 53 Teestube-Ilmenauer Tafel Ausgabe Mittag Homburger Platz 1Mo-Fr 11:30 - 13:00 98693 Ilmenau Lebensmittelausgabe Mo-Fr 13:30 - 15:30 99 3 RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE Kleiderkammern Marienstift Arnstadt Kreisdiakoniestelle Arnstadt Kleiderkammer Rosenstraße 11 99310 Arnstadt Tel.: Mo, Do Di, Fr 0 36 28 / 7 61 92 14:00 - 16:30 10:00 - 12:00 Marienstift Arnstadt Tel.: Kreisdiakoniestelle Ilmenau Mo-Fr Kleiderkammer Homburger Platz14 98693 Ilmenau 0 36 77 / 66 76 609 9:00 - 11:30 13:30 - 15:30 AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V. Tel.: Kleiderkammer Mo-Fr Prof.-Frosch-Straße 16 99310 Arnstadt 0 36 28 / 66 14 880 10:00 - 12:00 Kleiderkammer des Tel.: 0 36 29 / 66 74 56 DRK-Ortsverein Stadtilm Di 16:00 - 18:00 Friedrich-Fröbel-Straße 11a und nach telefonischer Vereinbarung 99326 Stadtilm KleiderkammerTel.: Ortsstraße 5 (im Bürgerhaus) Mo, Mi, 98701 Friedersdorf Di Do 100 03 67 81 / 4 22 82 11:30 - 15:00 11:30 - 17:00 11:30 - 14:30 Möbelkammern Arnstädter Bildungswerk e. V. Tel.: Möbelkammer Rudolph-Breitscheid-Straße 45 99334 Amt Wachsenburg OT Ichtershausen 0 36 28 / 58 46 12 Lebenshilfewerk Tel.: 0 36 77 / 67 71 30 Ilmenau/Rudolstadt e. V. Mo - Mi 9:00 - 16:00 9:00 - 17:00 SozialkaufhausDo Fr 9:00 - 14:30 Ziolkowskistraße 24 98693 Ilmenau meridian e. V. „Gib und Nimm“ Lohmühlenweg 22 99326 Stadtilm Tel.: 0 36 29 / 80 01 36 täglich 9:00 - 17:00 Abgabe jederzeit möglich Frauengruppe Geratal Möbelkammer Arnstädter Straße 4 98716 Elgersburg Tel.: Do Fr 0 36 77 / 89 29 235 8:00 - 15:00 8:00 - 12:00 101 STADT-, GEMEINDEVERWALTUNGEN/ VERWALTUNGSGEMEINSCHAFTEN 3 Stadtverwaltung Arnstadt Markt 1 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 74 56 info@stadtverwaltung.arnstadt. de Stadtverwaltung Ilmenau Am Markt 7 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 60 00 rathaus@ilmenau.de Gemeinde Ilmtal Wassergasse 4 99326 Ilmtal OT Griesheim Tel.: 0 36 29 / 8 30 50 kontakt@ilmtal.eu Stadtverwaltung Langewiesen Ratsstraße 2 98704 Langewiesen Tel.: 0 36 77 / 8 07 70 rathaus@langewiesen.de 102 Stadtverwaltung Stadtilm Straße der Einheit 1 99326 Stadtilm Tel.: 0 36 29 / 6 68 80 poststelle@stadtilm.de Gemeinde Wolfsberg Marktplatz 6 OT Gräfinau-Angstedt 98704 Wolfsberg Tel.: 03 67 85 / 58 80 wolfsberg-gemeinde@t-online.de Gemeindeverwaltung Amt Wachsenburg Erfurter Straße 42 99334 Amt Wachsenburg Tel.: 0 36 28 / 91 10 info@amt-wachsenburg.de Gemeinde Wipfratal In Branchewinda 44 OT Branchewinda 99310 Wipfratal Tel.: 0 36 29 / 6 68 60 info@wipfratal.de Verwaltungsgemeinschaft „Geratal“ Bahnhofstraße 59 a 98716 Geraberg Tel.: 0 36 77 / 7 94 30 vg@geratal.de Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ An der Glashütte 3 99330 Gräfenroda Tel.: 03 62 05 / 93 30 vg@oberes-geratal.de Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach“ Markt 11 98701 Großbreitenbach Tel.: 03 67 81 / 48 10 vg-großbreitenbach@t-online.de Verwaltungsgemeinschaft „Rennsteig“ Suhler Straße 4 98711 Schmiedefeld Tel.: 03 67 82 / 68 30 vg-rennsteig@t-online.de Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Mönchsgasse 81 99334 Kirchheim Tel.: 03 62 00 / 62 40 info@vg-riecheimer-berg.de Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“ Obere Marktstraße 1 98708 Gehren Tel.: 03 67 83 / 88 00 vg@langerberg.de 103 3 WEBSEITEN FÜR ELTERN www.familien-wegweiser.de Der Familien-Wegweiser ist ein Serviceportal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf der Homepage erhalten Sie übersichtlich Informationen zu den wichtigsten Familienleistungen, rechtlichen Regelungen oder Beratungsangeboten, Sie finden entsprechende Fomulare oder können mit dem Online-Rechner die verschiedenen Ansprüche für Ihre Leistungen berechnen. www.kindergesundheit-info.de Ein Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), mit Informationen für Eltern und Fachkräfte zur kindlichen Entwicklung. www.gesund-ins-lebend.de Das Netzwerk Gesund ins Leben, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, informiert junge Familien und Fachkräfte in einheitlichen, verständlichen und leicht umsetzbaren Empfehlungen zu Ernährung, Bewegung und Allergievorbeugung – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. www.familienhandbuch.de Dieses Online-Handbuch befasst sich mit verschiedenen Themen rund um das Familienleben. 104 WEBSEITEN/WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN FÜR ZUWANDERER www.bamf.de Im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Migranten und Flüchtlinge finden Familien wichtige Informationen zu folgenden Themen: • Schwangerschaft und Mutterschutz, • Elterngeld und Elternzeit, • Kindergeld und weitere Leistungen, •Kinderbetreuung, • Hilfen für Familien, in unterschiedlichen Sprachen, wie Deutsch, Englisch, Türkisch und Russisch. Weiterhin sind die unterschiedlichsten Themen zu Bildung, Arbeit und Beruf, Wohnen, Gesundheit und Vorsorge etc. in den genannten Sprachen abrufbar. www.bzga.de Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet mit der Elterninformation Kurz.Knapp. eine Sammelmappe mit 10 Faltblättern (kostenfrei oder als download erhältlich) u. a. zu den Bereichen Stillen, Schlafen, Schreien, Impfen, kindliche Entwicklung an. Auch diese Materialien sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch erhältlich. 105 Checkliste vor der Geburt Was? Gesundheit Wo? Wann? Information, Beratung, finanzielle Hilfe, S. 4 Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatung * bei Bedarf während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft, S. 6 Gynäkologen ab Beginn der Schwangerschaft Geburtsvorbereitung, S. 8 Hebammen während der Schwangerschaft Geburtsvorbereitung/ Klinik für FrauenInformationsveranstaltun- heilkunde und gen, S. 12 Geburtshilfe während der Schwangerschaft Behörden Arbeit Finanzen Mehrbedarf für werdende Jobcenter, Sozialamt während der Mütter, S. 14 Schwangerschaft bzw. ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche Babyerstausstattung, S. 14 Jobcenter, Sozialamt 2-3 Monate vor dem Entbindungstermin Zahlung der Thüringer SKB Stiftung „Hand in Hand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“, S. 4 in den ersten Schwangerschaftsmonaten Beantragung Mutterschaftsgeld, S. 18 Krankenkasse spätestens 7 Wochen vor Geburt Beratung zum Kündigungsschutz, S. 16 SKB keine Frist Beratung zum Mutterschutz, S. 17 SKB keine Frist Elternzeit, S. 58 Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem Beginn vor oder nach der Geburt Vaterschaftsanerkennung, Jugendamt (gebühS. 48 renfrei), Standesamt, Notar Beratung zum Sorgerecht, Jugendamt (gebühS. 50 renfrei), Notar vor oder nach der Geburt * Abkürzung SKB - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung 106 ü Checkliste nach der Geburt Was? Wo? U-Untersuchungen durch- Klinik für Kinderführen lassen, S. 32 und Jugendmedizin Wann? ü ab der Geburt Behörden Finanzen Gesundheit Kinderärzte ab Schulalter ggf. auch Hausärzte Krankenversicherung für das Kind Krankenkasse so schnell wie möglich nach der Geburt Geburtsrückbildungskurse, S. 29 Hebamme, Finanzierung über Krankenkasse ab 6 Wochen nach der Geburt Kindergeld beantragen, S. 56 Familienkasse innerhalb von 6 Wochen nach der Geburt Kinderzuschlag beantragen, S. 56 Familienkasse ab der Geburt des Kindes Elterngeld beantragen, S. 60 Elterngeldstelle im Jugendamt innerhalb der ersten 3 Montae nach der Geburt Geburtenanzeige beim Standesamt/Geburtsurkunde, S. 26 bei Geburten in Krankenhäusern durch Klinik für Geburtshilfe innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Kindertagesbetreuung ab 1 Jahr in der Kita, S. 62 erfolgt automatisch über das Standesamt Stadt-, Gemeindeverwaltung/Verwaltungsgemeinschaft Kindertagesbetreuung bis Jugendamt zum 12. Lebensmonat/ ab 1 Jahr in Tagespflege („Tagesmutti“), S. 64 nach der Geburt des Kindes nach der Geburt des Kindes 107 NOTIZEN ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ 108 NOTIZEN ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ 109 NOTIZEN ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ 110 NOTIZEN ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ 111 NOTIZEN ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ ________________________________________________________ 112