Vorwort - Ilm

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Vorwort - Ilm
VORWORT
Liebe Eltern, liebe künftige Eltern, liebe Großeltern,
ein glückliches Ereignis steht in Ihrer Familie bevor oder ist
bereits eingetreten, die Geburt eines Kindes, Ihres Kindes
oder Enkelkindes. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das
Glück über Ihr Kind bleibt, aber die Verantwortung, die
damit verbunden ist, nimmt zu. In solch einer Situation
sucht man Rat und Hilfe. Informiert sich in der Familie,
im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Kolleginnen und
Kollegen, in den Medien oder der Fachliteratur. Aber man
will auch seinen eigenen Weg finden - das Beste für sein Kind.
Sie haben zu dieser Broschüre gegriffen und wollen wissen,
wie der Ilm-Kreis Ihnen bei dieser Aufgabe helfen kann. Er
kann. Mit dieser Broschüre ist Ihnen eine Lektüre in die
Hand gegeben, die Ihnen für die Zeit vor und nach der Geburt Ihres Kindes eine wertvolle
Hilfe sein wird. Neben nützlichen Informationen bei Fragen der Schwangerschaft und
Elternsein wird Ihnen eine Übersicht über Hilfen und Unterstützungsangebote für
Schwangere und werdende Eltern geboten, die auch für die Großeltern von Interesse
sein werden. Sie erhalten Auskunft über Gesprächspartner in Behörden, sozialen
Diensten und Institutionen des Gesundheitswesens.
Sie werden sehen, im Ilm-Kreis gibt es viele fachkundige und erfahrene Ansprechpartner,
die für Sie und Ihr Kind da sein werden.
Wir bieten Ihnen an: Nutzen Sie diese Angebote!
Ihre
Petra Enders
Landrätin des Ilm-Kreises
INHALT
1. VOR DER GEBURT
Information-Beratung-finanzielle Hilfe
4
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere
6
Vor der Geburt - Geburtsvorbereitung 8
Mehrbedarf für werdende Mütter
14
Kündigungsschutz
16
Mutterschutz
17
Mutterschaftsgeld
18
Schwangerschaftsabbruch
20
21
Freigabe zur Adoption
Vertrauliche Geburt 22
Anonyme Geburt
23
„Babykorb“
2. NACH DER GEBURT
Geburtenanzeige - Geburtsurkunde
Betreuung nach der Geburt
Mütter/Väter-Beratung
U-Untersuchungen
Impfungen
Erkrankungen des Kindes
Besondere Entwicklungsförderung für Kinder
Beratung und Hilfe bei ADS/ADHS
Vaterschaftsanerkennung
Sorgerecht
2
26
28
30
32
40
42
44
46
48
50
Umgangsrecht
Unterhalt Unterhaltsvorschuss
Kindergeld - Kinderzuschlag
Elternzeit
Elterngeld
Kindertagesbetreuung ab 1 Jahr Kindertagesbetreuung bis zum 12. Lebensmonat Ergänzende und flexible Kinderbetreuung
Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Einschulung
Kontakt und Austausch mit anderen Eltern Familienurlaub
Müttergenesungskur, Mutter/Vater-Kind-Kur
Elternkurse, Elterntrainings Beratung zu Alltags-, Familien- und Erziehungsfragen
Hilfen zur Erziehung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
51
52
54
56
58
60
62
66
68
70
71
72
74
76
78
82
84
90
92
3. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Studieren mit Kind
94
Rat und übergreifende Hilfe
95
Stadt-, Gemeindeverwaltungen/Verwaltungsgemeinschaften 102
Webseiten für Eltern
104
Webseiten/weiterführende Informationen für Zuwanderer 105
Checkliste vor und nach der Geburt
106
108
Notizen
3
INFORMATION-BERATUNGFINANZIELLE HILFE
1
In den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Rat und praktische Hilfe während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt des
Kindes in sozialen und rechtlichen Fragen, wie Mutterschutz, Familienförderung, Wohnungssuche, beim Stellen von Anträgen usw.
Erfahrene Fachkräfte hören Ihnen zu und suchen mit Ihnen gemeinsam
nach Lösungsmöglichkeiten. Auch wenn Sie sich im Zusammenhang mit
Schwangerschaft und Geburt oder durch besondere Lebensumstände
in schwierigen finanziellen Situationen befinden, hilft die Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie unterstützt Sie beim Ausfüllen von Anträgen
für Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ und der Thüringer Stiftung „Hand in Hand - Hilfe für
Kinder, Schwangere und Familien in Not“.
Schwangerschaftsberatungsstellen bieten außerdem psychosoziale
Beratung in Fällen, in denen die Schwangerschaft nicht glücklich verläuft oder die Schwangerschaft dazu führt, dass eine Schwangere oder
das Paar weder aus noch ein weiß, wenn Konflikte mit dem Partner
auftauchen oder es gar zur Trennung kommt. Dann suchen die Beraterinnen mit Ihnen nach Lösungswegen oder vermitteln bei Bedarf auch
an andere Fachkräfte.
Darüber hinaus informieren und beraten Schwangerschaftsberatungsstellen zu Familienplanung, Sexualität und Verhütung.
Die Beratung ist kostenfrei, selbstverständlich vertraulich und kann,
wenn Sie keinen Stiftungsantrag stellen, auch anonym erfolgen.
4
Schwangerschafts-/
Schwangerschaftskonfliktberatung
Marienstift Arnstadt
Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt Mo
8:00-14:00
Tel.: 0 36 28 / 7 61 93
Di 8:00-18:00
schwangerenberatung@ms-arn.de
Mi 8:00-12:00
Do 8:00-18:00
Fr 8:00-13:00
Marienstift Arnstadt
Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung
Außenstelle Ilmenau
9:00-12:00
Bahndamm 19
Mo
9:00-16:00
98693 Ilmenau Di
9:00-12:00
Tel.: 0 36 77 / 20 26 52
Mi
skb-ilmenau@ms-arn.de
Do
13:00-18:00
Fr geschlossen
5
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN FÜR
SCHWANGERE
1
Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen dienen der Beobachtung des Gesundheitszustandes der Mutter und des ungeborenen
Kindes. Ziel der regelmäßigen Untersuchung ist es, mögliche Gefahren
und Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf früh zu
erkennen.
Sobald eine Frau vermutet schwanger zu sein, sollte sie den ersten Termin beim Frauenarzt (Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe)
vereinbaren. Dort bekommt sie den „Mutterpass“. Darin werden unter
anderem die Blutgruppe der Mutter, Angaben zur Person, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen sowie die Kontrollergebnisse bei
jeder weiteren Untersuchung vermerkt. Den Mutterpass sollten Sie
ständig bei sich tragen und auch zu jeder Untersuchung mitbringen.
Während der ersten Schwangerschaftsmonate haben Sie alle vier
Wochen das Recht auf eine Vorsorgeuntersuchung. In den letzten zwei
Monaten finden diese sogar alle zwei Wochen statt. Die Teilnahme
an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig, sie ist aber dringend zu
empfehlen. Sie können sich vergewissern, dass mit Ihnen und dem Kind
alles in Ordnung ist.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Solange es keine Komplikationen gibt, fallen auch keine Praxisgebühren
an.
Wenn Sie berufstätig sind, muss der Arbeitgeber Sie für diese Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall freistellen.
6
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dipl.-Med. Tanja Dormayr
Stadtilmer Straße 5, 99310 Arnstadt
praxisdormayr@t-online.de
Tel.: 0 36 28 / 58 12 00
Dipl.-Med. Ullrich Endisch
Dr.-Robert-Koch-Straße 1, 99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 4 83 77
Dr. med. Heike Frenzel
Schloßstraße 3, 99310 Arnstadt
kontakt@frauenarztpraxis-frenzel.de
Tel.: 0 36 28 / 4 82 90
Dr. med. Katrin Deutsch
Tel.: 03628 / 5134907
Zusatzbezeichnung: Kinder- und Jugendgynäkologin
Erfurter Straße 42a
99334 Amt Wachsenburg
OT Ichtershausen
info@gyn-deutsch.de
Dipl.-Med. Ingrid Dormayr Markt 25, 99326 Stadtilm
Tel.: 0 36 29 / 34 36
Dipl.-Med. Petra Koleczko
Straße des Friedens 17, 98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 84 08 96
Dr. med. Katharina Koch
Poststraße 31, 98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 20 20 40
Dr. med. Margit Wagner Prof.-Schmidt-Straße 27, 98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 6 31 10
7
VOR DER GEBURT GEBURTSVORBEREITUNG
1
Je besser Sie als werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet sind,
desto leichter wird die Geburt Ihres Kindes verlaufen.
Ihre Hebamme begleitet Sie in der Schwangerschaft, während der
Geburt und auch noch in der ersten Zeit danach. Sie informiert und
berät Sie zum Beispiel zu Ernährung, Lebenweise, Partnerschaft, Sexualität, Schwangerschaftsbeschwerden etc.
Am besten Sie suchen die Hebamme schon zu Beginn der Schwangerschaft aus!
Nehmen Sie auch an einem Geburtsvorbereitungskurs teil! Diese bieten ebenfalls die Hebammen an. Sie sollten frühzeitig (ca. 25. Woche
beziehungsweise im sechsten Monat) mit dem Kurs beginnen. Eine
einheitliche oder alle Möglichkeiten umfassende Methode für Geburtsvorbereitung gibt es nicht. Aber natürlich soll Einiges in jedem Fall
vorkommen:
• Entspannungsübungen, Atemübungen
• Geburtsverlauf im Allgemeinen: wichtige Kreißsaalabläufe, Gebärhaltung, Gespräche über Ängste und Befürchtungen bei der
Geburt
• Stillen und Wochenbett
•Babypflege
Die Kosten für Beratung, Schwangerenvorsorge sowie für Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paare übernimmt die gesetzliche
Krankenkasse.
8
Hebammen im Ilm-Kreis
Petra Eisenbraun Parkweg 4
99310 Arnstadt
Tel.:
0 36 28 / 7 09 99
Katrin Schade
Turnvater-Jahn-Straße 2
99310 Arnstadt Tel.: Mobil: 0 36 28 / 58 21 54
01 60 / 97 32 26 18
Steffi Grimm
Tel.: Turnvater-Jahn-Straße 2
Mobil:
99310 Arnstadt
03 68 42 / 2 29 96
01 70 / 7 80 11 12
Claudia Biedermann
Tel.: 03 62 05 / 7 18 13
Mobil:
01 52 / 03 33 89 68
Karl-Liebknecht-Straße 18
98716 Geschwenda
Bettina Gerbert
Tel.: 03 67 85 / 5 22 82
Gehrener Straße 38a
OT Gräfinau-Angstedt
98704 Wolfsberg
Diana Schmidt
Tel.: 0 36 28 / 58 41 17
Am Anthügel 15
Mobil:
01 63 / 8 72 73 73
OT Holzhausen
99334 Amt Wachsenburg
Jana Luise Krüger Tel.:
0 36 77 / 6 89 58 75
Am Eichicht 2a
Mobil:
01 62 / 2 70 71 78
98693 Ilmenau
9
1
Hebammen im Ilm-Kreis
Ines Wirsching
Langewiesener Straße 26
98693 Ilmenau
Christina Beer
Teichstraße 2
98693 Ilmenau
Tel.:
Mobil:
0 36 77 / 6 28 87
01 72 / 3 45 89 53
Tel.:
Mobil:
0 36 77 / 6 27 21
01 72 / 3 63 49 82
Tel.:
Mobil:
0 36 77 / 46 31 22
01 76 / 30 43 15 05
Simone Melzer
Tel.: Mobil:
Bahnhofstraße 14
99330 Gräfenroda
03 62 05 / 7 15 89
01 76 / 62 01 28 14
Annett Fischer
Zum Steingraben 31
98716 Geraberg
Tel.:
Mobil:
0 36 77 / 4 63 56 14
01 60 / 5 11 77 66
Sörine Klugmann
Elgersburger Straße 14 98693 Martinroda Tel.: Mobil:
0 36 77 / 8 69 68 68
01 70 / 3 43 95 07
Nadine Antener
98693 Ilmenau
Anika Buntrock
Mobil:
01 74 / 9 20 25 95
In den Hofstätten 5
OT Molsdorf
99094 Erfurt
10
hebammen und Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/-innen im Ilm-Kreis
Miriam Schneider Mobil:
Steigerstraße 37
99887 Gräfenhain
01 73 / 8 01 29 34
Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen sind Kinderkrankenschwestern/-pfleger mit zertifiziertem Abschluss (FGKiKP) nach den Zulassungsbestimmungen des NZFH Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in belastenden Lebenssituationen
Cornelia Frischmuth-Kästner
Kontaktaufnahme erfolgt über Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz/
Frühe Hilfen des Jugendamtes Ilm-Kreis
Tel.: 0 36 28 / 73 86 05
11
VOR DER GEBURT GEBURTSVORBEREITUNG
1
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine Geburt ablaufen kann.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, bevor Sie sich auf eine Methode oder
eine Klinik festlegen!
Schauen Sie sich das Krankenhaus und den Kreißsaal an und lernen
Sie Hebammen und Ärzte kennen!
Informationsveranstaltungen für werdende Eltern und
Interessenten jeden 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr
(Anmeldung ist nicht erforderlich!)
Ilm-Kreis-Kliniken
Arnstadt-Ilmenau gGmbH
Klinik für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Bärwinkelstraße 33
99310 Arnstadt
Tel. 036 28 / 919 - 230
Hier stellt sich das Team aus Hebammen, Geburtshelfern, Kinderärzten, Narkoseärzten und Schwestern vor und gibt Informationen zu
folgenden Themen:
• Geburt und Geburtsmethoden
•Wochenbett
• Ganzheitliche Betreuung von Mutter und Kind
12
Kurse in der Schwangerschaft
Neben den verschiedenen Kursen zur Geburtsvorbereitung,
die von Hebammen durchgeführt werden, bieten ebenso
andere Anlauf- und Beratungsstellen interessante Treffen
bereits während der Schwangerschaft an.
Fragen Sie die Mitarbeiterinnen Ihrer Schwangerschafts-/Schwangerenkonfliktberatung zu Angeboten, wie z. B. Elternkursen oder
Schwangerenfrühstück.
Auch der Besuch einer Stillgruppe kann von schwangeren Frauen zur
Vorbereitung auf das Stillen genutzt werden.
Über die aktuellen Angebote können Sie sich jederzeit auf
der Homepage des Jugendamtes unter
www.ilm-kreis.de/jugendamt
im Bereich „Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?“ informieren.
13
MEHRBEDARF FÜR WERDENDE
MÜTTER
1
Als schwangere Frau, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht,
stehen Ihnen spezielle Beihilfen zu. Sobald Sie als Empfängerin von
Arbeitslosengeld II schwanger werden, sollten Sie das dem Jobcenter mitteilen. Als Empfängerin von Sozialhilfe informieren Sie das
Sozialamt.
Ab Beginn der 13. Woche steht Ihnen ein Mehrbedarfszuschlag zu.
Dieser beträgt 17 Prozent der maßgebenden Regelleistung (Regelsatz).
Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Bekleidungshilfe. Zwei bis drei
Monate vor dem Geburtstermin können Sie eine Beihilfe für die Babyerstausstattung beantragen.
Auch wer kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, kann bei entsprechend geringem Einkommen einen Antrag auf Erstausstattung bei
Schwangerschaft und Geburt stellen. Fragen Sie nach!
Landratsamt Ilm-Kreis
Sozialamt
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Tel.: 0 36 28 / 7 38-3 01
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
→ Anträge für das Sozialamt können Sie auch im
Bürgerservice des Landratsamtes in Ilmenau abgeben, siehe Seite 70
14
Jobcenter Ilm-KreisJobcenter Ilm-Kreis
Standort Arnstadt
Standort Ilmenau
Bierweg 2
Krankenhausstraße 12
99310 Arnstadt98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62
Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62
Öffnungszeiten
Standort Arnstadt und Ilmenau
Mo
Di
Mi
Do
Fr
7:30-12:30
7:30-12:30 und
13:30-15:30
7:30-12:30
7:30-12:30 und
13:30-18:00
7:30-12:30
15
1
KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt
und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Das heißt, nur
in besonderen Ausnahmefällen darf Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen.
Das gilt auch für Auszubildende und für Praktikantinnen. Allerdings verlängert sich ein befristeter Arbeits- und Ausbildungsvertrag durch den
Kündigungsschutz nicht.
Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Schwangerschaft, müssen Sie ihm,
spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung,
ihre Schwangerschaft mitteilen: Nur wenn Sie diese „Zwei-WochenFrist“ ohne Ihre eigene Schuld versäumen, können Sie die Mitteilung
nachholen. Legen Sie ein ärztliches Attest vor und protestieren Sie
schriftlich, am besten per Einschreiben gegen die Kündigung.
→
16
Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln
fachkundige Beratung bei Fragen zum Kündigungsschutz und unterstützen Sie, wenn Sie trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhalten, siehe Seite 5
MUTTERSCHUTZ
Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt arbeiten, schützt Sie das Mutterschutzgesetz vor übermäßigen Belastungen
am Arbeitsplatz.
Während der Mutterschutzschutzfristen, sechs Wochen vor und acht
Wochen nach der Entbindung, werden Schwangere von der Arbeit
freigestellt. Das heißt, in den letzten sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin dürfen werdende Mütter nur noch auf eigenen
Wunsch beschäftigt werden. Allerdings können Sie diese Erklärung
jederzeit widerrufen.
Für die ersten acht Wochen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf
zwölf Wochen. Kommt ein Kind früher als erwartet zur Welt, ist der
Mutterschutz nach der Geburt entsprechend länger.
→ fachkundige Beratung zum Mutterschutz vermitteln
ebenfalls die Schwangerschaftsberatungsstellen, siehe Seite 5
17
2
1
MUTTERSCHAFTSGELD
Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist vor
der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld I bekommen. Arbeitslosengeld II wird weitergezahlt.
Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfristen gezahlt,
also während Sie von der Arbeit freigestellt sind.
Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung benötigen
Sie das Attest Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Dieses bekommen Sie frühestens sieben
Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Vom Arbeitgeber
bekommen Sie eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse. Sie enthält
Angaben für die Errechnung des Mutterschaftsgeldes.
18
Informationen zum Mutterschaftsgeld und Hilfe bei der
Beantragung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
19
1
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
Nicht alle Frauen sind glücklich, wenn sie erfahren, dass sie schwanger
sind. Vielleicht überlegen Sie, ob Sie das Kind überhaupt austragen wollen oder die Schwangerschaft abbrechen. Wichtig ist, dass Sie diejenige
sind, die diese Entscheidung trifft. Das kann und darf Ihnen niemand
abnehmen.
Bevor Sie über einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie eine Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (§
219 StGB). Aufgabe dieser Beratung ist es, Sie über Ihre Rechtsansprüche und über mögliche Hilfen zu informieren, um Sie zu ermutigen, die
Schwangerschaft fortzusetzen. Die Beratung ist ergebnisoffen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Die Konfliktberatung ist kostenlos. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht.
Beratungen sind grundsätzlich auch anonym möglich. Sollten Sie sich
allerdings für einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie für den Arzt
eine Bescheinigung über die Beratung (Beratungsschein). Nur so bleibt
der Abbruch straffrei (§ 218 StGB).
Den Schwangerschaftsabbruch muss ein Arzt vornehmen. Er darf frühestens am vierten Tag nach der Beratung durchgeführt werden und
muss spätestens bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche
erfolgen.
→
20
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Ihnen
sozial-psychologische Beratung im Schwangerschaftskonflikt und auch nach dem Abbruch einer Schwangerschaft an, siehe Seite 5
FREIGABE ZUR ADOPTION
Es kann gute Gründe geben, warum eine Mutter ein Kind nicht möchte.
Vielleicht sind ihre Lebensumstände so schwierig, dass ihre Kraft nicht
ausreicht, um die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Dann
kann es besser sein, wenn es in einer Familie aufwächst, die mehr Kraftreserven hat.
Lassen Sie sich zunächst beraten, wenn Sie eine Adoption erwägen. Es
gibt verschiedene Möglichkeiten. Im Jugendamt bekommen Sie Informationen und eine zunächst unverbindliche Beratung. Ihre Anfragen
werden vertraulich behandelt.
Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihr Kind zur Adoption frei
zu geben, wenden Sie sich ebenfalls an das Jugendamt. Sie erklären
zunächst schriftlich Ihre Absicht, Ihr Kind zur Adoption freizugeben.
Nach der Geburt sucht das Jugendamt eine geeignete Familie, die Ihr
Kind mit allen Rechten und Pflichten annehmen möchte. Frühestens
acht Wochen nach der Geburt willigen Sie beim Notar rechtskräftig
in die Adoption ein. Erst dann ist Ihre Entscheidung rechtsgültig und
unwiderruflich.
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt/Adoptionsvermittlung
Frau Jaschinski
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 37
a.jaschinski@ilm-kreis.de
21
1
VERTRAULICHE GEBURT
Die zentrale Anlaufstelle für Frauen, die eine vertrauliche Geburt wünschen, sind die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vor Ort.
Die Fachkräfte der Schwangerschaftskonfliktberatung begleiten Sie
hier im Verfahren um die vertrauliche Geburt, leisten eine umfassende
Beratung zu den Rechten des Kindes und des Vaters und bieten auch
die Möglichkeit der fortlaufenden Beratung oder Betreuung nach der
Geburt des Kindes.
Im Vergleich zur anonymen Geburt geben Sie bei der vertraulichen
Geburt Ihre Identität ausschließlich der Beraterin preis. Die persönlichen Daten zur Erstellung des Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname,
Geburtsdatum, Anschrift der schwangeren Frau) werden dabei einmalig aufgenommen und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres
hat Ihr Kind das Recht, in die Unterlagen einzusehen soweit der Inhalt
seine Herkunft bzw. Lebensgeschichte betrifft.
→ Informationen erhalten Sie in der Schwangerschafts-/
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Seite 5
→ weiterführende Informationen und Materialien, finden Sie im Internet unter
www.geburt-vertraulich.de
→ HIlfetelefon für Schwangere in Not:
0800 40 40 020 (anonym, sicher, kostenfrei)
22
ANONYME GEBURT
In jeder Thüringer Klinik mit einer Abteilung für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe können Frauen unter fachkundiger Aufsicht anonym, das
heißt, ohne Angabe ihrer Personalien entbinden. Eine anonyme Entbindung ist für die betreffenden Frauen kostenfrei.
Die Mutter kann sicher sein, dass das Kind durch Vermittlung des
Jugendamtes in gute Hände kommt. Es besteht die Möglichkeit, eine
persönliche Nachricht für das Kind in einem verschlossenen Umschlag
zu hinterlegen.
Sie können eine Beratung durch die Schwangerschaftsberatungsstelle
erhalten. Außerdem ist auch bei anonymer Geburt eine Beratung durch
die Adoptionsvermittlungsstelle dringend zu empfehlen. Diese Beratungen erfolgen selbstverständlich auch anonym. Das Klinikpersonal
vermittelt Ihnen den Kontakt.
Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bärwinkelstraße 33
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 9 19 - 230
www.ilm-kreis-kliniken.de
23
1
„BABYKORB“
In Thüringen gibt es drei sogenannte „Babykörbe“, in denen Neugeborene anonym abgelegt werden können.
Der Babykorb ist an einer Klinik, an einer uneinsehbaren Stelle eingerichtet, so dass der Weg dahin anonym zurückgelegt werden kann. Per
Knopfdruck öffnet sich ein Fenster, hinter dem sich ein Wärmebettchen
befindet. Nach dem Schließen des Fensters bzw. der Klappe wird durch
ein Signal eine Schwester der Neugeborenenstation informiert. Diese
kümmert sich um die Versorgung des Babys. Die schnelle und professionelle Versorgung des Kindes ist somit gesichert.
Die Mutter entnimmt dem Bettchen einen Umschlag, in dem ihr unter
einer Rufnummer weitere Hilfe angeboten wird. Zudem enthält der
Umschlag einen Code, mit dessen Hilfe sie sich innerhalb von acht
Wochen als die Mutter des Kindes ausweisen kann.
Für das Kind sucht das Jugendamt eine geeignete Adoptionsfamilie, die
das Baby nach der Entlassung aus der Klinik aufnimmt.
24
Helios-Klinikum
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Nordhäuser Str. 74
99089 Erfurt
Tel.: 03 61 / 7 81 40 33 (Pforte)
Nottelefon: 03 61 / 7 81 41 42
Homepage:www.helios-kliniken.de
St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH
Mühlhäuser Straße 94-95
99817 Eisenach
Tel.: 0 36 91 / 6 98 26 00
Homepage:www.stgeorgKlinikum.de
Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“
GmbH Klinikstandort Saalfeld
Rainweg 68
07318 Saalfeld
Tel.: 0 36 71 / 54 14 85
Homepage:www.thueringen-kliniken.de
25
2
GEBURTENANZEIGE - GEBURTSURKUNDE
Die Geburt Ihres Kindes muss innherhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Das Standesamt bescheinigt Ihnen amtlich die Geburt Ihres Kindes
und stellt eine Geburturkunde aus. Diese enthält die Namen und das
Geschlecht des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die
Namen der Eltern. Die Ausstellung der Geburtsurkunde kostet in Thüringen zur Zeit sieben Euro.
Vom Standesamt erhalten Sie auch die für die Beantragung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld benötigten Bescheinigungen.
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26
Bei Geburten in Krankenhäusern oder Geburtshilfeeinrichtungen sind
diese für die Geburtsanzeige an das Standesamt verantwortlich. Alle
für die Geburtsanzeige erforderlichen Unterlagen geben Sie im Krankenhaus ab. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie die Bescheinigungen für die Beantragung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld erhalten Sie von der Patientenaufnahme der Klinik.
Bei Hausgeburten muss die Geburt des Kindes von den Eltern oder einer
Person, die bei der Geburt zugegen war (z.B. Hebamme), beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hierfür benötigen Sie außerdem
eine Geburtsbescheinigung der Hebamme. Welches Standesamt im
Falle einer Hausgeburt zuständig ist, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem das Kind geboren wurde.
→ Verzeichnis der Gemeindeverwaltungen, siehe Seite 102
27
2
BETREUUNG NACH DER GEBURT
In den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt begleitet und betreut
Sie und Ihr Baby Ihre Hebamme. Sie kommt zu Ihnen nach Hause oder
Sie können sie anrufen, wenn Sie Fragen haben.
Die Hebamme überwacht den Allgemeinzustand von Mutter und Neugeborenem. Sie gibt wichtige Ratschläge für die Betreuung des Babys,
seine Körper- und Nabelpflege, berät zum Stillen und zur weiteren
Ernährung. Sie hilft Ihnen auch, wenn Sie sich unsicher oder überfordert fühlen.
Die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme wird durch die Krankenkasse bezahlt und ist für Sie kostenlos.
28
Die Hebamme betreut Sie bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Bedarf
kann sie in den ersten zehn Tagen nach der Geburt täglich zu Ihnen
kommen. Nach Ablauf von acht Wochen ist eine Weiterbetreuung
durch die Hebamme nach ärztlicher Verordnung möglich. Außerdem
können Sie sich während der gesamten Stillzeit an Ihre Hebamme wenden. Bei Stillproblemen können bis zu vier weitere Hausbesuche mit
der Hebamme vereinbart werden.
Suchen Sie sich bis ca. zur 20. Schwangerschaftswoche eine Hebamme,
auch wenn Sie nur die Nachsorge und keine Geburtsvorbereitung nutzen wollen.
Hebammen führen auch Kurse zur Rückbildungsgymnastik durch. Die
Teilnahme an diesem Kurs wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Viele Hebammen haben darüber hinaus hilfreiche Angebote für
Mütter, Väter und ihre Babys, wie Babymassage, Still- und Krabbelgruppen. Diese zusätzlichen Leistungen und Kurse werden allerdings nicht
immer von der Krankenkasse bezahlt.
→ Hebammen im Ilm-Kreis, siehe Seite 9 - 11
29
2
MÜTTER/VÄTER-BERATUNG
In der Müter/Väter-Beratung bekommen Sie Informationen, Rat und
Unterstützung für den Alltag mit einem Baby und/oder Kleinkind.
Dabei könnte es um Themen gehen wie:
• Säuglings- und Kleinkindpflege, Ernährung und Versorgung, Gesundheitsvorsorge und Impfberatung, Wachstum und Entwicklung
• Bedürfnissse des Kindes, Sicherheit und Unfallverhütung, Anregung
und Spiel, Schlaf- und Ruhephasen, Kommunikation mit dem Kind
und Erziehung
Es bestehen Kontrollmöglichkeiten zum Entwicklungsstand Ihres Kindes, wie messen und wiegen.
Die Mütter/Väter-Beratung
• informiert Sie außerdem über Angebote für Familien im Ilm-Kreis,
• unterstützt Sie bei der Suche nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten,
• berät Sie zu finanziellen Fragen und/oder
• vermittelt Sie zu den richtigen Fachleuten, wenn weiterführende
Hilfen erforderlich sind.
Die Mitarbeiterinnen nehmen sich für Sie und Ihr Kind Zeit und beraten
persönlich und vertraulich zu Ihren Anliegen.
Die kostenfreie und vertrauliche Beratung können Sie ohne Anmeldung aufsuchen. Telefonischer Kontakt ist nur zu den Sprechzeiten möglich!
30
Sprechzeiten
Mütter/Väter
Beratung
ein kostenfreies Angebot für
Eltern und Kinder von 0-3 Jahren
In
at
rm
fo
in Ilmenau
Unser Team ist für Sie und Ihr Kind da:
montags
von 9:00-12:00
in Arnstadt freitags 9:00 – 12:00 Uhr
Frauen- und Landratsamt
Familienzentrum
Ilm-Kreis
Ritterstraße 14, Raum 130
Wetzlarer Platz
2
Dajana Nieke
(Alte Försterei)
Cornelia Frischmuth
Tel.: 01 51 /Dana
12 67
61 83
Gundelwein
Mobil: 015112676182
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„...
d
Impressum: herausgegeben vom Ilm-Kreis, 1. Auflage 2010
n s run d u m
gu
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Weitere Informationen und Anfragen unter
Tel.: 03628 / 738 459
Mail: b.hoehlein@ilm-kreis.de
su
te
tg
in Arnstadt
Anke Kohl
freitags von 9:00-12:00
Bettina Gerbert
Mobil: 015112676184
Rosenstraße
19 Tel.: 01 51 / 12 67 61 82
g, Vorso
r ge
un
Kindertagesstätte
„Villa Sonnenschein“
Hauptstraße 6 (Oberilm)
ion, Bera
t
in Ilmenau
montags 9:00 – 12:00 Uhr
in Stadtilm
Frauen- und Familienzentrum
(Alte Försterei) Wetzlarer Platz 2
freitags von 9:00-11:00
Begegnungsstätte
Stadtilm
Marie Ginter
Bettina Gerbert
Straße der
Einheit
1
Mobil: 015112676183
(Hintereingang des Rathauses)
Tel.:
01 51 /mittwochs
12 67 61
84
in Stadtilm
14:00 – 16:00 Uhr
ausserhalb
der Sprechzeiten ILM-KREIS
erhalten Sie im Internet unter in Thüringen
Allgemeine
Informationen
Wir
freuen uns auf
Ihren Besuch !
www.ilm-kreis.de/muettervaeterberatung
31
2
U-UNTERSUCHUNGEN
Bei den U-Untersuchungen wird überprüft, ob sich Ihr Kind körperlich
und geistig gesund und seinem Alter entsprechend entwickelt. Je früher man eine Störung erkennt, umso besser kann geholfen werden.
Deshalb wird die Teilnahme an den U-Untersuchungen auch von Fachleuten dringend empfohlen. Sie sollten zum Wohle Ihres Kindes keinen
Termin versäumen. Schließlich sind diese Termine beim Arzt auch für
Sie eine Rückversicherung, dass es dem Kind gut geht.
Es ist wichtig, die für die U-Untersuchungen vorgesehenen Zeiträume
einzuhalten. Diese sind so gewählt, dass der Arzt wichtige Entwicklungsschritte bei Ihrem Kind beobachten kann. Sie sind bei allen Untersuchungen dabei und können mit dem Arzt sprechen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen trägt der Arzt in das gelbe Untersuchungsheft ein, dass Sie bei der Geburt Ihres Babys bekommen haben.
Im „gelben Heft“ ist auch beschrieben, was der Kinderarzt testet. Deshalb bringen Sie dieses Heft zu jeder U-Untersuchung mit.
Einige U-Untersuchungen sind gleichzeitig Impftermine. Nehmen Sie
deshalb auch den Impfpass Ihres Kindes zu den U-Untersuchungen mit.
Alle U-Untersuchungen sind für Sie kostenlos.
Kinder sind außerdem bis zum 18. Lebensjahr von Rezeptzuzahlungen
befreit.
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Für eine U-Untersuchung muss Ihr Arzt etwas Zeit einplanen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin!
→ Impfungen, siehe Seite 40
33
2
U-UNTERSUCHUNGEN
Seit Dezember 2008 lädt das „Vorsorgezentrum für Kinder“ alle in Thüringen wohnenden Eltern mit Kindern im Alter von vier Wochen bis
sechs Jahren schriftlich zur jeweils anstehenden U-Untersuchung ein.
Am besten, Sie vereinbaren gleich, wenn Sie diese Einladung bekommen, einen Termin bei einem Kinder- oder Hausarzt Ihrer Wahl für den
jeweiligen Zeitraum. Gehen Sie am besten immer zum selben Arzt.
Dieser kennt Ihr Kind und kann die Entwicklung deshalb am besten
beurteilen.
Mit der Einladung bekommen Sie ein Formular, welches Sie zur U-Untersuchung mitnehmen müssen. Auf diesem Formular wird dann der Arzt
dem „Vorsorgezentrum für Kinder“ die Teilnahme Ihres Kindes an der
U-Untersuchung bestätigen.
Wenn Sie eine U-Untersuchung versäumen, werden Sie ebenfalls vom
„Vorsorgezentrum für Kinder“ schriftlich aufgefordert, die betreffende
U-Untersuchung umgehend nachzuholen. Wenn auch dann die U-Untersuchung unterbleibt oder bereits zwei U-Untersuchungen hintereinander nicht wahrgenommen wurden, wird darüber das Jugendamt
informiert.
Die Thüringer Jugendämter sind seit 01.01.2009 gesetzlich verpflichtet, die Gründe für die Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zu prüfen.
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Kinderärzte im Ilm-Kreis
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Standort Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 91 96 16
Bärwinckelstraße 33, 99310 Arnstadt
Standort IlmenauTel.: 0 36 77/ 60 67 15
Oehrenstöcker Straße 32, 98693 Ilmenau
Dipl.-Med. Petra Baldauf
Tel.: 0 36 28 / 9 18 49 00
Schloßstraße 3, 99310 Arnstadt Tim Krüger
Tel.: 0 36 77 / 4 68 09 34
Oehrenstöcker Straße 39, 98693 Ilmenau
Dipl.-Med. Simone Schmidt
Tel.: 0 36 77 / 60 67 15
Medizinisches Versorgungszentrum
Oehrenstöcker Straße 32, 98693 Ilmenau Dr. Med. Heike Reichelt Tel.: 0 36 77 / 6 34 34
Hohe Straße 2b, OT Unterpörlitz, 98693 Ilmenau
U-Untersuchungen und Impfungen für Kinder führen durch
→ Kinderärzte (Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin)
→
Auch Hausärzte sind berechtigt, U-Untersuchungen und Imp-
fungen bei Kindern durchzuführen. Wenn Sie keinen Kinderarzt aufsuchen können oder wollen, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, ob er diese Leistungen anbietet.
35
2
U-UNTERSUCHUNGEN
U1: (direkt nach der Geburt)
Ermittlung von Größe und Gewicht, Überprüfung aller lebenswichtigen
Funktionen, Untersuchung auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen
U2: (3. bis 10. Lebenstag)
Alle Körperregionen, das Skelettsystem, die inneren Organe und die Sinnesorgane werden gründlich untersucht, das Hörvermögen wird getestet. Die U2 dient besonders der Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen.
U3: (4. bis 6. Lebenswoche)
Der Arzt prüft Größe, Gewicht und Ernährungszustand, Hüftgelenke
werden untersucht, Augenreaktion und Hörvermögen getestet. Die U3
ist besonders wichtig für die rechtzeitige Behandlung einer möglichen
Fehlstellung der Hüftgelenke.
U4: (3. bis 4. Lebensmonat)
Untersuchung von Bewegungsverhalten und Greifreflexen, Seh- und
Hörvermögen werden geprüft, Wachstum, Ernährung und Verdauung besprochen. Die U4 ist der erste Impftermin - bitte Impfpass
mitnehmen.
U5: (6. bis 7. Lebensmonat)
Prüfung von körperlicher Entwicklung und Beweglichkeit (selbständiges
Drehen vom Rücken auf den Bauch, Greifen nach Gegenständen), Kontrolle der Zahnentwicklung, weitere Ernährung wird besprochen, evtl.
erste Wiederholungsimpfungen - bitte Impfpass mitnehmen.
36
U6: (10. bis 12. Lebensmonat)
Der Arzt beobachtet genau, was ihr Kind schon alles kann: Überprüfung
der körperlichen Entwicklung (kann es krabbeln, sich hochziehen oder
erste Schritte), Überprüfung der Entwicklung der Geschlechtsorgane,
Sehen und Hören werden getestet, Überprüfung von Sprachentwicklung und Verhaltensweisen, Impfstatus wird kontrolliert, evtl. weitere
Schutzimpfungen.
U7: (1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre )
Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung: Es wird
geschaut, ob das Kind allein laufen, sich bücken und aufrichten, richtig
sehen und hören kann, wieviel es spricht und was es schon versteht,
Impfungen werden überprüft.
U7a: (2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre)
Schwerpunkte sind: Sehtest, Sprachentwicklung, gründliche körperliche
Untersuchung, Überprüfung des Impfschutzes, evtl. Schutzimpfung
U8: (3 Jahre + 7 Monate bis 4 Jahre)
Überprüfung der körperlichen Geschicklichkeit (zum Beispiel auf einem
Bein stehen), Hör- und Sehtest, außerdem werden Kontaktfähigkeit und
Selbstständigkeit sowie die Sprachentwicklung getestet, evtl. erfolgen
weitere Schutzimpfungen.
U9: (5 Jahre bis 5 Jahre + 4 Monate)
Letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung: Kontrolle der körperlichen und geistigen Entwicklung, von Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Test von Seh- und Hörvermögen sowie der Sprachentwicklung,
Überprüfung des Impfschutzes, evtl. Schutzimpfung.
37
2
U-UNTERSUCHUNGEN
U10: (7 Jahre bis 8 Jahre)
Die U10 soll helfen, Entwicklungsstörungen wie ADHS, Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche zu erkennen und ggf. eine Therapie
einzuleiten.
U11: (9 Jahre bis 11 Jahre)
Vorsorgentersuchung um Schulprobleme, Sozialisations- und Verhatensstrungen zu erkennen und ggf. Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Beinhaltet außerdem eine Beratung zur gesunden Lebensweise.
J1: (12 Jahre bis 14 Jahre)
Diese Untersuchung bietet den Eltern die Möglichkeit, den allgmeinen
körperlichen und seelischen Gesundheits- und Entwicklungszustand
ihrer Kinder vom Arzt üerprüfen zu lassen.
J2: (16 Jahre bis 17 Jahre)
Die J2 ist eine zusätzliche Möglichkeit zum kompletten GesundheitsCheck-up. Schwerpunkte sind die Behandlung von Pubertäts- und Sexualstörungen, Haltungsstörungen, Diabetesvorsorge sowie die Beratungen zur Berufswahl und Sexualität.
Die U10, U11 und J2 sind zusätzliche Empfehlungen der Ärzte und
werden nicht von allen Krankenkassen übernommen!
Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach!
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39
2
IMPFUNGEN
Impfungen sind der sicherste Weg, Ihr Kind vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, die oft bleibende Gesundheitsschäden verursachen
oder sogar lebensbedrohlich werden können.
Alle Impfungen sind freiwillig. Sie werden aber von den Fachleuten dringend empfohlen. Deshalb sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes keinen
Impftermin versäumen. Die Impfempfehlungen werden von Fachleuten
laufend auf den wissenschaftlich neuesten Stand gebracht. Die Kosten
für diese empfohlenen Impfungen (siehe Impfkalender) übernimmt die
Krankenkasse. Somit sind sie für Ihr Kind kostenlos.
Für eine Impfung müssen Sie selbst in dem für die Impfung vorgesehenen Zeitraum einen Termin bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt
vereinbaren.
→ Adressen und Telefonnummern der Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 35
40
Die wichtigsten Impfungen gemäß Empfehlung der STIKO, Stand Aug.2016
Impftermine
Alter in Monaten
Alter in
Alter in Jahren
Wochen
6
zeitgleich mit
U-Untersuchungen
2
3
4
U4
Impfung gegen
11-14 15-23
U6
U7
5-6
9-11
12-17
U9
J1
G=Grundimpfschutz (bis zu vier Teilimpfungen)
A=Auffrischimpfungen (bis zu zwei Teilimpfungen)
Tetanus
G1
G2
G3
G4
Kinderlähmung
Hepatitis B (HB)
Kombinationsimpfung
Hib (Haemophilus
influenza Typ B)
Kombinationsimpfung
Keuchusten
Kombinationsimpfung
Kombinationsimpfung
Diphterie
A1
A2
A1
A2
A1
A2
A
G
(für Ungeimpfte)
Pneumokokken
Rotaviren
G1
G1
G2
G2
G3
(G3)
Meningokokken
G
(ab 12 Monate)
Maser, Mumps,
Röteln (MMR)
G1
G2
Windpocken
(Varizellen)
G1
G2
G
(ohne frühere
Erkrankung/Impfung)
Gebährmutterhalskrebs (HPV)
Grippe (Influenza)
G1-3
jährlich bei Kindern mit chronischen Erkrankungen
41
2
ERKRANKUNG DES KINDES
Wenn Kinder krank sind, ist in aller Regel zunächst ein Arztbesuch
erforderlich.
→ Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 35
In Notfällen rund um die Uhr
Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Arnstadt
Kindernotfallambulanz
Bärwinkelstraße 33
99310 Arnstadt
Zentrale Tel.: 0 36 28 / 9 19-0
Notfallambulanz Tel.: 0 36 28 / 9 19-2 15
Giftnotruf Erfurt
Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
c/o HELIOS-Klinikum Erfurt
Nordhäuser Straße 74
99089 Erfurt
Tel.: 03 61 / 73 07 30
Weitere Informationen auf der Webseite:
www.ggiz-erfurt.de
42
Berufstätige Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren können zur Pflege
und Betreuung ihres erkrankten Kindes von der Arbeit freigestellt werden. Auch ein Stiefelternteil kann, sofern er mit dem leiblichen Elternteil verheitratet ist, die Freistellung in Anspruch nehmen.
Die in der Regel unbezahlte Freistellung gilt für Mütter und Väter für
jeweils zehn Tage im Jahr pro Kind - bei mehreren Kindern für maximal
25 Tage im Jahr. Alleinerziehende können 20 Tage pro Jahr und Kind
(bei mehreren Kindern maximal 50 Tage) zur Pflege kranker Kinder zu
Hause bleiben. Für Eltern von behinderten oder schwerst erkrankten
Kindern gelten Sonderregelungen.
Für den Verdienstausfall wegen der Kinderkrankenpflege können Eltern
im Normalfall Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten.
Voraussetzungen für die Freistellung von der Arbeit sowie die Zahlung
des „Kinderkankengeldes“ sind:
• Der behandelnde Arzt hat die Notwendigkeit der Kinderkrankenpflege bescheinigt.
• Keine andere im Haushalt lebende Person (zum Beispiel arbeitsloser Elternteil oder Oma) kann die Pflege des Kindes übernehmen.
• Eltern und Kind sind gesetzlich krankenversichert oder es gibt eine
vergleichbare Absicherung.
Einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Krankenpflege des Kindes haben Eltern auch dann, wenn sie kein Krankengeld
bekommen.
43
BESONDERE ENTWICKLUNGSFÖRDERUNG FÜR KINDER
2
Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Manche Verzögerungen und Auffälligkeiten liegen jedoch nicht mehr im Rahmen der normalen kindlichen Entwicklung und erfordern eine spezielle Unterstützung. Bedenken Sie: Je früher eine Auffälligkeit festgestellt wird, desto
eher und gezielter kann man Ihrem Kind helfen. Entwicklungsverzögerungen können ausgeglichen werden und Behinderungen verhütet
oder zumindest gemildert werden.
Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, gibt
es verschiedene Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen:
Sie können mit Ihrem Kinderarzt über Ihre Fragen und Sorgen reden,
dieser wird mit Ihnen weitere Schritte beraten.
→ Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 35
Vielleicht sprechen Sie auch die Erzieher in der Kindertagesstätte auf
Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes an.
Die Erzieher werden zunächst versuchen, Ihr Kind im Kindergarten seinem besonderen Bedarf entsprechend zu unterstützen und zu fördern.
Doch nicht immer reicht diese Hilfe in der Kindertagesstätte aus und Ihr
Kind benötigt eine spezielle „Frühförderung“. Die Erzieherin wird dann
mit Ihnen weitere Schritte beraten.
44
Sie können sich auch an eine Frühförderstelle wenden. Hier bekommen
Sie ebenfalls Informationen und Beratung von erfahrenen Fachkräften.
Marienstift Arnstadt
Interdisziplinäre Frühförderung
Karolinenstraße 11
99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 66 04 22
Lebenshilfe Ilm-Kreis e. V.
Interdisziplinäre Frühförderung
Am Eichicht 2 a
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 20 20 73
Eine solche Maßnahme muss vom kinder- und jugendärztlichen Dienst
des Gesundheitsamtes bestätigt werden. Im Gesundheitsamt werden
erfahrene Ärzte Ihr Kind zunächst untersuchen und dann mit Ihnen
gemeinsam den Umfang der
Förderung besprechen.
Für Sie und Ihr Kind ist die
„Frühförderung“ kostenfrei.
Sie stellen lediglich einen
Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt.
Bei allen Hilfe
n, die Ihr
Kind von Ther
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oder anderen
Fachleuten bekommt,
gilt:
Viele Übungen
muss Ihr
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zu erzielen.
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Mitwirkung erforder
lich!
45
2
BERATUNG UND HILFE BEI ADS/ADHS
ADS = Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und
ADHS = Aufmerksamkeitshyperaktivitätssyndrom
sind Fachbezeichnungen für Wahrnehmungsstörungen beginnend im
Kindesalter.
ADS tritt in unterschiedlichen Ausprägungen auf, meist in Verbindung
mit Hyperaktivität. Kinder, die von ADHS betroffen sind,
• können unruhig, auffallend unkonzentriert sein und haben keine
Ausdauer, lassen sich extrem leicht ablenken,
• scheinen nicht zuhören zu können und können Wesentliches von
Unwesentlichem nicht unterscheiden,
• vergessen schnell und lernen nicht aus Fehlern,
• sind immer in Bewegung, handeln oft überstürzt und ohne
Überlegung,
• geben schnell auf, sind leicht verärgert und können ihre Gefühle
nicht kontrollieren,
• können, sobald sie jedoch eine Sache angehen, ausgesprochen ausdauernd und völlig konzentriert sein (Computer, Fernseher).
Die Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“ informiert,
klärt über das Krankheitsbild auf, berät Eltern und unterstützt deren Kinder.
46
Frauengruppe Großbreitenbach e. V.
Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“
Am Fürstenberg 18 99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 66 19 94
Do 11:00-15:00
sowie nach Absprache
Karl-Liebknecht-Straße 22
98693 Ilmenau 0 36 77 / 46 97 93
Tel.: Di 11:00-15:00
sowie nach Absprache
Ilmenauer Straße 7a
98701 Großbreitenbach Tel.: 03 67 81 / 94 18
Mi 13:00-15:00
sowie nach Absprache
47
2
VATERSCHAFTSANERKENNUNG
Als Vater eines Kindes gilt der Mann,
• der mit dessen Mutter verheiratet ist oder
• der die Vaterschaft durch Beurkundung anerkannt hat oder
• dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist es
sehr wichtig, dass sie die Vaterschaft amtlich anerkennen lassen. Ohne
Vaterschaftsanerkennung ist das Kind rechtlich nicht mit seinem Vater
verwandt. Das bedeutet: das Kind hätte keinen Anspruch auf Unterhalt
vom Vater; im Falle des Todes des Vaters würde kein Rentenanspruch
und kein Erbanspruch bestehen.
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, bei jedem Jugendamt oder bei
Notaren anerkannt werden. Die Beurkundung beim Standesamt und
beim Jugendamt ist gebührenfrei.
Zur Vaterschaftsanerkennung muss der Vater persönlich erscheinen. Es
sind sein Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde des
Kindes vorzulegen.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Diese Zustimmungserklärung der Mutter wird ebenfalls beurkundet.
Das kann gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
48
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor
der Geburt anerkannt werden. Bei der Anerkennung vor der Geburt
steht der Vater, wie bei verheirateten Eltern auch, von Anfang an mit im
Geburtenbuch und auch auf der Geburtsurkunde.
Auch bei der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen. Die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter
kann ebenso gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Beurkundung und Zustimmungserklärung
Landratsamt Ilm-Kreis
Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Jugendamt Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 01 Landratsamt Ilm-Kreis
Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Außenstelle Ilmenau Do 8:30-11:30 und 13:00-18:00 Jugendamt
Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt
Krankenhausstraße 12a
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 01
49
2
SORGERECHT
Verheiratete Eltern haben für ihre gemeinsamen, leiblichen Kinder
automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Eine Mutter, die nicht verheiratet ist, hat bei Geburt ihres Kindes ein alleiniges Sorgerecht. Eltern
können jedoch für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren.
Dazu müssen die Eltern nicht zusammen wohnen.
Das gemeinsame Sorgerecht bekommen Eltern durch die Abgabe einer
so genannten Sorgeerklärung. In dieser bestätigen sie übereinstimmend, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Die Sorgeerklärung kann vor und nach der Geburt kostenfrei im Jugendamt/
Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt oder gegen Gebühr beim Notar beurkundet werden. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch eine Entscheidung des Familiengerichtes aufgehoben werden. Das gilt selbst
dann, wenn sich die Eltern getrennt haben und die Änderung von beiden Elternteilen gewünscht
wird.
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Lassen Sie
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n!
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50
Der Soziale Dienst im
Jugendamt bietet Müttern
und Vätern Beratung zum
gemeinsamen Sorgerecht an.
→
Jugendamt/Sozialer Dienst, siehe Seite 85
UMGANGSRECHT → →
Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter. Dementsprechend haben Eltern Umgangspflichten. Das gilt auch, wenn Eltern
sich getrennt haben und unabhängig von Sorgerecht und Unterhaltspflicht. Auch Großeltern, Geschwister sowie Stief- und Pflegeeltern
haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohle des Kindes dient.
Durch das Umgangsrecht erhalten Elternteil und Kind die Möglichkeit,
ihr Verhältnis durch regelmäßige Kontakte zu pflegen. Der Elternteil,
bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, diese Kontakte zu ermöglichen
und zu fördern.
Über den Umfang der Kontakte müssen sich grundsätzlich die Eltern
einigen.
Beratung und vermittelnde Hilfe hinsichtlich eines gemeinsa-
men Umgangskonzeptes erhalten Sie
→ beim Jugendamt/Sozialer Dienst, siehe Seite 85 oder
→ in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle, siehe Seite 85
Können sich Eltern trotz Unterstützung durch die genannten Stellen
nicht einigen, muss das Familiengericht über den Umgang mit dem
Kind entscheiden. Das Umgangsrecht wird vom Familiengericht nur
in Ausnahmefällen, wenn eine Gefährdung für das Kind eingeschätzt
wird, ausgeschlossen.
51
2
UNTERHALT
Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt.
Dieser Anspruch besteht solange, bis die Kinder in der Lage sind, selbst
für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes, einschließlich der Finanzierung einer
angemessenen Schul- und Berufsausbildung.
Wenn Eltern getrennt leben, leistet der Elternteil, bei dem das Kind
lebt, seinen Unterhalt durch Betreuung und Versorgung des Kindes
(Naturalunterhalt). Der andere Elternteil zahlt monatlich einen Geldbetrag (Barunterhalt). Die Höhe des Barunterhaltes richtet sich nach
den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Elternteils,
der ihn zahlen muss. Das Jugendamt informiert Sie und berechnet auch
die Unterhaltssumme.
Eine Unterhaltsverpflichtung sollte in Form einer Urkunde festgeschrieben werden. Auch das kann kostenfrei beim Jugendamt erfolgen.
Neben dem Unterhalt für das Kind besteht nach der Geburt des Kindes
für mindestens drei Jahre ein Anspruch auf „Betreuungsunterhalt“.
Diesen kann der Elternteil beanspruchen, der das Kind betreut. Dabei
ist es egal , ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht.
52
Wenn der zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unter-
halt zahlt, sollten Sie Hilfe in Anspruch nehmen!
Sie können beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind beantragen.
Das Jugendamt unterstützt Sie dann bei der Klärung der Unter-
haltsfragen, wenn nötig auch bei einem Gerichtsverfahren.
→
Kontakt und Sprech-
zeiten des Jugendamtes/
Wirtschaftliche
Hilfen/Unterhalt, siehe Seite 49
Lassen Sie si
ch
im Jugenda
mt
zum Unterh
alt
beraten!
53
2
UNTERHALTSVORSCHUSS
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu geringen
Unterhalt zahlt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt
werden.
Unterhaltsvorschuss ist an Voraussetzungen gebunden.
Diese sind:
• Das Kind ist jünger als 12 Jahre.
• Sie sind „alleinerziehend“, leben vom anderen Elternteil dauernd
getrennt, sind geschieden oder verwitwet.
• Sie sind nicht neu verheiratet.
Außerdem wird Unterhaltsvorschuss für maximal sechs Jahre gezahlt.
Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie beim Jugendamt beantragen. Hier
bekommen Sie Informationen und Beratung, den Antrag sowie Hilfe
beim Ausfüllen des Antrages.
→ Kontakt und Sprechzeiten des Jugendamtes/Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt, siehe Seite 49
54
Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bewilligt, wird der andere Elternteil von Amtswegen auf seine Möglichkei-
ten zur Zahlung des Unterhaltes geprüft.
55
2
KINDERGELD - KINDERZUSCHLAG
Sie können für Ihr Kind grundsätzlich mindestens bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld bekommen.
Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt seit
dem 01. Januar 2016:
•für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro,
•für das dritte Kind monatlich 196 Euro,
•für jedes weitere Kind monatlich 221 Euro.
Wenn Sie weder Arbeitslosengeld II noch Leistungen der Sozialhilfe
beziehen und Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht
überschreitet, können Sie außerdem Kinderzuschlag bekommen. Auch
hier ändern sich ab 2016 die Beträge.
Kindergeld und Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich beantragen, :
•wenn Sie im nördlichen Ilm-Kreis wohnen bei:
Familienkasse Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 158 – 160
99084 Erfurt
familienkasse-erfurt@arbeitsagentur.de
• wenn Sie im südlichen Ilm-Kreis wohnen bei:
Familienkasse Suhl
Werner-Seelenbinder-Straße 8 98529 Suhl
familienkasse-suhl@arbeitsagentur.de
56
• telefonischer Kontakt für Familienkasse Erfurt und Suhl
Tel.: 08 00 / 4 55 55 30 (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel.: 08 00 / 4 55 55 33 (Zahlungstermine)
Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen beantragen Kindergeld bei ihrem Arbeitgeber. Den Kinderzuschlag hingegen müssen auch Angehörige des Öffentlichen Dienstes bei
der Familienkasse beantragen.
Die Antragsformulare bekommen Sie dort oder im Internet unter: www.
familienkasse.de sowie auch in den Geschäftsstellen der Agenturen für
Arbeit in Arnstadt und Ilmenau. Bei der Beantragung des Kindergeldes
müssen Sie die Personenidentifikationsnummer Ihres Kindes angeben. Diese erhalten Sie aber erst einige Wochen nach der Geburt. Eine
Abgabe der Anträge ist dennoch möglich, die Personenidentifikationsnummer reichen Sie nach. Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post
oder Telefax direkt an die Familienkasse senden oder in den Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit in Arnstadt beziehungsweise Ilmenau
abgeben. HINWEIS: Lassen Sie sich bei Ihrem Finanzamt die entsprechenden Kinderfreibetragszahlen auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen!
Agentur für Arbeit Erfurt Geschäftsstelle Arnstadt
Bierweg 2 99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62 Agentur für Arbeit Suhl
Geschäftsstelle Ilmenau
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 28 / 6 10 59 62
57
2
ELTERNZEIT
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Kind selbst betreuen, haben Sie als Mutter und auch als Vater
• bis zum Ende des dritten Lebensjahres und
• anteilig von bis zu 24 Monaten zwischen dem vierten und achten
Lebensjahr Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit.
Sie können entscheiden, ob die Elternzeit von einem Elternteil allein in
Anspruch genommen wird, Sie sich abwechseln oder Sie die Elternzeit
gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Stunden in
der Woche arbeiten. Während der ersten drei Lebensjahre erhält der
Elternteil in Elternzeit Rentenbeiträge gutgeschrieben, auch wenn er
während dieser Zeit nicht erwerbstätig ist.
Allerdings können Mütter die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) nehmen.
Außerdem wird die Mutterschutzfrist auf die mögliche dreijährige
Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters
kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfristen für die Mutter beginnen.
58
Die Beantragung der Elternzeit muss durch den Arbeitnehmer beim
Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Hierfür gelten folgende Fristen:
• spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit im 1. -3.
Lebensjahr, aber nicht früher als acht Wochen vor dem geplanten
Beginn bzw.
• spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit im 4. - 8. Lebensjahr, aber nicht früher als 14 Wochen.
Mit der fristgerechten Beantragung der Elternzeit ist ein besonderer
Kündigungsschutz verbunden: Vom Tag der Entgegennahme des Elternzeitantrags vom Arbeitgeber bis zum Ende der gewährten Elternzeit.
Aber Achtung: Beantragt man fristgerecht Elternzeit für zwei voneinander getrennte Zeitabschnitte (z.B. für das erste und das dritte Lebensjahr des Kindes), so besteht kein Kündigungsschutz nach dem Ende des
ersten Zeitabschnitts bis zum Antritt des zweiten Zeitabschnitts.
die regelungen sind im einzelnen sehr kompliziert! Damit Ihnen
kein Geld verloren Geht:
Lassen Sie sich vor der Beantragung von Elterngeld und Elternzeit in der Elterngeldstelle beraten!
→
Kontakt und Sprechzeiten der Elterngeldstelle,
siehe Seite 61
59
22
ELTERNGELD
Das Elterngeld soll das während der Elternzeit wegen der Kinderbetreuung zu Hause wegfallende Erwerbseinkommen ersetzen. Die Höhe des
Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, welches vor der Geburt
des Kindes erzielt wurde. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
Auch Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt erhalten 300
Euro. Allerdings wird das Elterngeld auf die ALG II-Leistung, die Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag angerechnet. Trotzdem müssen Empfänger dieser Sozialleistungen einen Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle stellen.
Das ElterngeldPlus: Zeit fürs Kind und Chancen im Job
Eltern, deren Kinder ab dem 01. Juli 2015 geboren werden,
haben die Möglichkeit, Elterngeld (Basiselterngeld) und ElterngeldPlus zu beziehen. ElterngeldPlus ermöglicht somit Müttern
und Vätern die Elternzeit mit der Teilzeitarbeit zu kombinieren.
Dadurch verlängert sich die Bezugszeit des Elterngeldes:
• aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Gehen Mutter und Vater zeitgleich in Teilzeit (für vier Monate parallel
und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden):
• erhält jedes Elternteil mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
60
Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle im Landratsamt
Ilm-Kreis/Jugendamt beantragt werden. Die Anträge für das Elterngeld
bekommen Sie in den Geburtskliniken oder in der Elterngeldstelle.
Alle Informationen auf einen Blick erhalten Sie auch im Internet unter www.elterngeld-plus.de. Hier können Sie auch die aktuelle Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kostenfrei herunterladen.
Es gibt vielfältige Kombinationsmöglichkeiten für die Gestal-
tung der Elternzeit und somit der Berechnungen zum Eltern-
geld bzw. ElterngeldPlus.
lassen Sie sich bei der Elterngeldstelle beraten,
bevor Sie Entscheidungen zum Elterngeld treffen.
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt Elterngeldstelle
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 20
0 36 28 / 7 38-6 21 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
61
KINDERTAGESBETREUUNG AB 1 JAHR
IN DER KINDERTAGESTÄTTE
2
Sobald Ihr Kind ein Jahr alt ist, hat es in Thüringen einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Als Eltern können Sie frei entscheiden, in welcher Kindertagesstätte Ihr Kind betreut werden soll oder ob
es zur „Tagesmutti“ geht.
→ Tagespflege/“Tagesmutti“, siehe Seite 64
Informationen über die Kindertagesstätten erhalten Sie direkt in der
Einrichtung oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Hier melden Sie Ihr Kind auch sechs Monate vor dem geplanten
Betreuungsbeginn für den Besuch in der Kindertagesstätte an.
Wollen Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte außerhalb Ihres Wohnortes betreuen lassen, müssen Sie das ebenfalls ein halbes Jahr vor dem
geplantem Betreuungsbeginn bei der dortigen Gemeindeverwaltung
anmelden. Außerdem benötigen Sie für die „Auswärtsbetreuung“ die
Zustimmung Ihrer Wohnsitzgemeinde.
→ Adressen und Telefonnummern der Stadt-, Gemeindeverwal-
tungen/Verwaltungsgemeinschaften, siehe Seite 102
Informieren Sie sich am besten sehr frühzeitig über die Aufnahmemöglichkeit Ihres Kindes in der „Wunsch-Kindertagesstätte“. Sonst
kann es Ihnen passieren, dass zum benötigten Zeitpunkt kein Platz am
gewünschten Ort zur Verfügung steht.
62
Zur Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte benötigen Sie eine
ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche
Eignung Ihres Kindes zum Besuch der Einrichtung. Bedenken Sie außerdem, dass die Gemeinschaft mit anderen Kindern viele Vorteile aber
auch eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit sich bringt. Deshalb sollte
Ihr Kind alle Impfungen nach den gültigen Impfempfehlungen erhalten
haben.
→ Impfungen, siehe Seite 38
Für die Betreuung in der Kindertagesstätte sind Elternbeiträge und
Essengeld zu bezahlen. Der Elternbeitrag ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag, auf Antrag, teilweise oder ganz übernehmen.
→ Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung,
siehe Seite 70
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag können einen Zuschuss zum Essengeld ihrer Kinder in der Kindertagesstätte bekommen. Sie müssen dazu einen Antrag auf „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ stellen.
→ Leistungen für Bildung und Teilhabe - Information und Antrag, siehe Seite 71
63
KINDERTAGESBETREUUNG AB 1 JAHR
IN TAGESPFLEGE („TAGESMUTTI“)
2
Sie können Ihr Kind auch in Tagespflege, das heißt bei einer sogenannten „Tagesmutti“, betreuen lassen. Tagespflege ist eine familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung anstelle oder auch in Ergänzung
zur Kindertagestätte. Von einer „Tagesmutti“ werden ein bis maximal
fünf Kinder betreut.
Tagespflege kommt vor allem für Kinder unter zwei Jahren in Frage.
Wenn das Kind drei Jahre alt ist, sollte es in eine Kindertageseinrichtung vermittelt werden.
„Tagesmuttis“ werden vom Jugendamt vermittelt. Im Jugendamt erhalten Sie auch Informationen und Beratung zur Tagespflege.
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt Erfurter Straße 26 Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
99310 Arnstadt Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Tel.: 0 36 28 / 7 38-601
Für die Betreuung bei der „Tagesmutti“ sind ebenfalls Elternbeiträge
und Essengeld zu bezahlen. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag teilweise oder ganz übernehmen.
→ Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung,
siehe Seite 70
64
Auch wenn Ihr Kind bei einer „Tagesmutti“ betreut wird, können Sie als
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag einen Zuschuss zum Essengeld bekommen. Hierfür müssen
Sie die sogenannten „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ beantragen.
→ Leistungen für Bildung und Teilhabe - Information und Antrag, siehe Seite 71
65
KINDERTAGESBETREUUNG
BIS ZUM 12. LEBENSMONAT
2
Wenn Sie
• berufstätig ,
• in Schulausbildung, Berufsausbildung oder einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder im Studium sind oder
• sich in einer besonderen Konfliktsituation befinden,
benötigen Sie vielleicht bereits im ersten Lebensjahr Ihres Kindes eine
Möglichkeit der Kindertagesbetreuung.
Sie können selbst wählen, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe) oder von einer „Tagesmutti“, betreuen lassen möchten.
Wegen eines Krippenplatzes sollten Sie sich frühzeitig an die Stadtoder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden oder direkt in der
Kinderkrippe nachfragen.
→ Adressen und Telefonnummern der Stadt-, Gemeindeverwal-
tungen/Verwaltungsgemeinschaften, siehe Seite 102
Zur Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte benötigen Sie eine
ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche
Eignung Ihres Kindes zum Besuch der Einrichtung. Bedenken Sie auch,
dass in der Kindertagesstätte eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.
Deshalb sollte Ihr Kind alle empfohlenen Impfungen erhalten haben.
→ Impfungen, siehe Seite 38
66
Das Jugendamt kann die Elternbeiträge teilweise oder ganz übernehmen, wenn Sie zum Beispiel
• nur über ein geringes Einkommen verfügen und
• berufstätig oder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
sind
→ Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung,
siehe Seite 70
Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können einen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung oder bei der „Tagesmutti“ beantragen. Sie zahlen dann nur noch einen Euro pro Tag für das
Mittagessen Ihres Kindes selbst.
→ Leistungen für Bildung und Teilhabe - Information und Antrag, siehe Seite 71
67
ERGÄNZENDE UND FLEXIBLE
KINDERBETREUUNG
2
Für Eltern, die in Ilmenau außerhalb der Öffnungszeiten und während
der Schließzeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten, gibt es
ergänzende Angebote.
Soweit es die Kapazitäten dieser Dienste und Einrichtungen erlauben,
werden die Mitarbeiter versuchen, mit Ihnen eine für Ihre Situation
passende Lösung der Kinderbetreuung zu finden.
In zwei Ilmenauer Kindertagesstätten können berufstätige Eltern verlängerte Öffnungszeiten in Anspruch nehmen.
Nach vorheriger
Studentenwerk Thüringen
„Studentenflöhe“
Anmeldung ist hier von
ffMontag bis Donnerstag
Max-Planck-Ring 7
eine Betreuung von
98693 Ilmenau
17:00-21:00 Uhr möglich!
Tel.: 0 36 77 / 69-19 04
karin.fuchs@stw-thueringen.de AWO Landesverband Thüringen e. V.
Kindertagesstätte „Käthe Kollwitz“
Die Kita bietet Eltern der
Am Stollen 17
Stadt Ilmenau eine
98693 Ilmenau
zusätzliche Betreuung von
Tel.: 0 36 77 / 88 21 27
Montag bis Donnerstag
kita.il.amstollen@awo-thueringen.de von 17:00-20:00 Uhr!
68
Wer eine Zusatzbetreuung zur Kindertagesstätte oder zum Hort benötigt, kann auch eine Anfrage an das nächste Frauen- und Familienzentrum stellen. Dieses verwaltet eine Kartei an Kinderbetreuerinnen und
Kinderbetreuern und gibt diese Kontaktdaten an anfragende Eltern
weiter.
Die konkreten Bedingungen für die Betreuung handeln Sie mit der Kinderbetreuerin oder dem Kinderbetreuer in Eigenregie aus. Die Vermittlung der Kinderbetreuer selbst ist kostenfrei!
Frauen- und Familienzentrum
Rankestraße 11
99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 64 04 01
ffz-arnstadt@web.de
Frauengruppe Großbreitenbach e. V.
Frauen- und Familienzentrum
Ilmenauer Straße 7a
98701 Großbreitenbach
Tel.: 0 36 78 1 / 41 71 6
0 36 78 1 / 94 18
info@frauengruppegrossbreitenbach.de
Regenbogen e. V.
Frauen- und Familienzentrum/
Mehrgenerationenhaus
Wetzlarer Platz 2 (Alte Försterei)
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 89 30 23
ffz-ilmenau@web.de
Frauengruppe Geratel e. V.
Frauen- und Familienzentrum
Arnstädter Straße 4
98716 Elgersburg
Tel.: 0 36 77 / 89 29 23 3
frauengruppe-geratal@gmx.de
69
ÜBERNAHME VON ELTERNBEITRÄGEN
FÜR KINDERTAGESBETREUUNG
2
Das Jugendamt kann den Elternbeitrag für Kindertagesbetreuung bei
der „Tagesmutti“ oder in der Kindertageseinrichtung teilweise oder
auch ganz übernehmen. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag
beim Jugendamt stellen. Ob und in welcher Höhe die Elternbeiträge
übernommen werden, wird anhand Ihres Einkommens errechnet. Für
die Übernahme der Betreuungskosten von Kindern unter einem Jahr
gelten weitere Bedingungen. Zum Beispiel müssen die Eltern arbeiten
oder in Ausbildung sein.
Anträge, Informationen, Beratung und Hilfe beim Stellen des Antrages
gibt es beim:
Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt
Wirtschaftliche Hilfen/Unterhalt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 01
Fax: 0 36 28 / 7 38-6 02
Landratsamt Ilm-Kreis
Außenstelle Ilmenau
Bürgerservice
Krankenhaustraße 12a
98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 6 57-1 15
Fax: 0 36 77 / 6 57-1 99
70
Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Mo, Mi, Fr 8:00-16:00
Di, Do
8:00-18:00
LEISTUNGEN FÜR BILDUNG
UND TEILHABE
Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können für ihre Kinder so genannte „Leistungen zur Bildung und Teilhabe“ am sozialen und kulturellen Leben beantragen.
Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung soll sicher stellen, dass
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bei Sport, Musik, Kultur, gemeinsamen Ausflügen mit der Kindertagesbetreuung oder der
Schule und beim gemeinschaftlichen Mittagessen dabei sind.
Für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind folgende Leistungen
möglich:
• gemeinsame Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung (Bei entsprechendem Nachweis werden die Kosten in tatsächlicher Höhe
übernommen.)
• Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung oder bei der „Tagesmutti“ (Für die Eltern verbleibt ein Anteil von einem Euro pro Tag, den sie nach wie vor selbst
bezahlen müssen!)
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (maximal zehn Euro
monatlich zum Beispiel für Sportverein oder Musikschule)
Information und Antrag
→ ALG II - Empfänger beim Jobcenter, siehe Seite 15
→ Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzu-
schlag beim Sozialamt, siehe Seite 14
71
EINSCHULUNG
ANMELDUNG ZUR SCHULE
2
Für alle Kinder besteht ab dem sechsten Lebensjahr eine Pflicht zum
Schulbesuch. Es ist Ihre Pflicht als Eltern, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind
tatsächlich zur Schule geht.
Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt
werden, müssen bei der Grundschule ihres Schulbezirkes angemeldet
werden. Wann diese Anmeldung zu erfolgen hat sowie den zutreffenden Schulbezirk beziehungsweise die zutreffende Grundschule, gibt das
Schulverwaltungsamt jährlich im Amtsblatt bekannt.
Bei Fragen hilft Ihnen die Schulverwaltung im Landratsamt des Ilm-Kreises weiter. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Betreuung Ihres
Kindes im Schulhort und die entsprechende Hortgebührensatzung.
Landratsamt Ilm-Kreis Personal- und Schulverwaltungsamt
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Tel.: 0 36 28 / 7 38-2 88
Die Einschulung ist für Kinder und Eltern ein besonderes Ereignis. Neue
Aufgaben sind von Ihrem Kind zu meistern und auch der Familienalltag
muss neu organisiert werden, deshalb
→ nutzen Sie zum Kennenlernen der Grundschule die
„Tage der offenen Tür“
→ wählen Sie mit Ihrem Kind rechtzeitig den sichersten Schul-
weg aus und laufen Sie diesen gemeinsam ab!
72
EINSCHULUNG
SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG
Vor der Einschulung werden Sie mit Ihrem Kind vom Gesundheitsamt
zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Teilnahme an dieser
ist für alle Kinder Pflicht.
Ein Arzt des kinder- und jugendärztlichen Dienstes überprüft den körperlichen und geistigen Entwicklungsstand Ihres Kindes. Sie sind bei der
Untersuchung dabei und können mit dem Arzt Fragen und Probleme
besprechen. Zur Schuleingangsuntersuchung bringen Sie das „gelbe
Heft“ mit den Nachweisen über die U-Untersuchungen und den Impfpass mit. Das ist erforderlich, damit der Arzt den Entwicklungsprozess
Ihres Kindes besser einschätzen kann. Fehlende Impfungen können bei
der Schuluntersuchung nachgeholt werden, wenn Sie das möchten und
Ihr Kind gesund ist.
Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Tel.: 0 36 28 / 7 38-5 31
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Landratsamt Ilm-Kreis
Außenstelle Ilmenau
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Krankenhausstraße 12a
98693 Ilmenau Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Tel.: 0 36 77 / 6 57-5 34
Do 8:30-11:00 und 13:00-18:00
73
KONTAKT UND AUSTAUSCH MIT
ANDEREN ELTERN
2
Sind Sie auf der Suche nach neuen
Kontakten oder möchten Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Müttern und
Vätern teilen? Wo treffen Sie Eltern
mit gleichen Interessen oder auch
Fragen?
„kunterbunt“
der regionale
Programmkalender mit Angeboten für
(werdende)
Eltern-Kind-Gruppen oder Elterntreffs bieten Ihnen die Möglichkeit
sich auszutauschen, über Entwicklungs- und Erziehungsthemen sowie
Spiel- und Bewegungsangebote.
Eltern
74
Nutzen Sie den regionalen Programmkalender
und informieren Sie sich über aktuelle Angebote oder Kontakte für (werdende) Eltern, wie
- Pekip-Kurs - Elterncafé - Schwangerenfrühstück - Still-
gruppen - tragetreffs - beratungsstellen und vieles mehr...
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter
www.ilm-kreis.de/jugendamt
AWO Ilm-Kreis e. V.
Marienstift Arnstadt
ElterncaféKinder- und JugendschutzMutter-Vater-Kind-Gruppe
zentrum „Baumhaus“
Karl-Marien-Straße 50
Krabbelgruppe „Wirbelwind“
(in den Räumlichkeiten der KISS)
Kastanienalle 4a
99310 Arnstadt (in den Räumlichkeiten der Vhs)
99326 Stadtilm
Fragen Sie auch in Ihrer Kita, ob derzeit eine Krabbelgruppe oder ein
Eltern-Kind-Treff stattfindet.
Vielfach gibt es in den Städten und Gemeinden bzw. evanglischen und
katholischen Kirchgemeinden Eltern-Kind-Gruppen und weitere Angebote für Familien.
Eine weitere Möglichkeit, andere Eltern zu treffen oder kennen zu
lernen, sind die Frauen- und Familienzentren in Arnstadt, Ilmenau,
Geraberg oder Großbreitenbach.
Die Frauen- und Familienzentren haben ein breites Angebot von Freizeitaktivitäten für Kinder und Familien bis hin zu Bildungsangeboten zu
Themen, die Eltern interessieren. Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben,
finden Sie hier auch Ansprechpartner, die Ihnen zuhören, Sie beraten
und bei Bedarf weitere Hilfe vermitteln.
→
Adressen der Frauen- und Familienzentren, siehe Seite 69
75
2
FAMILIENURLAUB
Ein gemeinsamer Familienurlaub kann zur großen finanziellen Belastung werden, besonders wenn man mehrere Kinder hat, alleinerziehend ist oder einem nur wenig Geld zur Verfügung steht.
Damit das nicht so sein muss, fördert die Stiftung FamilienSinn thüringer Einrichtungen und Träger, die Ferienfreizeiten für Familien anbieten.
Eine aktuelle Übersicht mit allen teilnehmenden Familienferienstätten
steht auf der Homepage der Stiftung FamilienSinn zur Verfügung.
Was bedeutet das für Sie?
Sie wählen sich ein Erholungsangebot aus und treten mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Einrichtung in Kontakt. Über das weitere
Vorgehen wird Sie die Leiterin bzw. der Leiter der Familienferienstätte
beraten.
Unterstützt werden:
• Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen
• Familien mit anerkanntem Unterstützungsbedarf (z. B. Leistungen
nach SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag u. ä.)
• Familien in besonderen Lebenssituationen mit einer Empfehlung
des Jugendamtes
Sie entrichten pro Tag einen Teilnehmerbetrag in Höhe der täglichen
Versorgungspauschale nach SGB II:
• 4,30 Euro für Erwachsene
• 3,60 Euro für Jugendliche
76
• 3,20 Euro für Kinder von 6-13 Jahren
• 2,80 Euro für Kinder bis 5 Jahre
Des Weiteren sind die An- und Abreisekosen von den Familien zu tragen.
Übernachtungskosten, Verpflegung, Kinderbetreuung, kulturelle Veranstaltungen, Auslüge und Eintrittsgelder sind für Sie kostenlos.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Stiftung FamilienSinn
Arnstädter Straße 28
99096 Erfurt
Tel.: 03 61 / 60 14 90 80
www.stiftung-familiensinn.de
Vermittlung von
Familienerholung auch über:
Nutzen Sie auch
d
Erholungsangeb ie
ot
e
während der H
erbstferien, zur Wei
h
nachtszeit oder zum
Jahreswechsel.
Marienstift Arnstadt
Kreisdiakoniestelle
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 7 61 92
Mo, Do, Fr Di
10:00-12:00
10:00-12:00 und
14:00-17:00
77
2
FAMILIENURLAUB
Eine weitere Möglichkeit des Familienurlaubes bietet das Jugendamt
des Ilm-Kreises mit den Familienfreizeiten an. Sie finden ein bis zweimal
im Jahr für jeweils eine Woche statt. Besonders alleinerziehende Mütter und Väter und Familien mit mehreren Kindern sollen sich hier eine
gemeinsame Auszeit gönnen.
Die Freizeit ist mit Unterkunft, Vollverpflegung, gemeinsamer An- und
Abreise (jeweils ab Arnstadt und Ilmenau) im Reisebus und Programm
organisiert. Es sind ehrenamtliche Betreuer vor Ort, die Ausflüge, Sport
und Spiel anbieten. Eine individuelle Gestaltung des Ferienaufenthaltes
ist dennoch möglich.
Reiseziel und Termin der Familienfreizeit werden jährlich zu Beginn des
Jahres im Amtsblatt veröffentlicht oder sind auf der Internetseite des
Landratsamtes nachzulesen. Sie bekommen jedoch diese und alle weiteren Informationen zur Familienfreizeit auch im Jugendamt.
Das Jugendamt bemüht sich, den Teilnehmerbeitrag für die Familienfreizeit gering zu halten. Darüber hinaus können Sie bei geringem Familieneinkommen für die Teilnahmegebühr eine Stützung ebenfalls beim
Jugendamt beantragen.
78
Information, Anmeldung, Stützung des Teilnehmerbeitrages
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Frau Klempert
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 7 38-6 51
Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
79
MÜTTERGENESUNGSKUR,
MUTTER/VATER-KIND-KUR
2
Besonders wenn Sie allein erziehen oder durch chronisch kranke Kinder, materielle, gesundheitliche oder andere Probleme belastet sind,
kann es passieren, dass Sie an das Ende Ihrer Kraft gelangen. Dann kann
eine Kur helfen, neue Kraft für den Alltag zu sammeln.
Wenn es für Ihre Genesung wichtig ist, Abstand von den alltäglichen
Belastungen zu gewinnen, empfiehlt sich eine Müttergenesungskur
ohne Kind. Leidet hingegen Ihr Kind an einer Krankheit bietet sich eine
Mutter/Vater- Kind-Kur an.
Müttergenesungskuren und Mutter/Vater-Kind-Kuren werden im IlmKreis von den nebenstehenden Einrichtungen vermittelt. Sie bekommen
hier Informationen, Beratung und Hilfe beim Stellen des Kurantrages.
Außerdem gibt es Unterstützung bei der Klärung weiterer Fragen und
Probleme, die im Zusammenhang mit dem Kuraufenthalt bestehen.
Ihr Arzt muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Über die Bewilligung der Kur entscheidet die Krankenkasse, die
auch die Kosten der Maßnahme trägt. Jedoch müssen Sie für jeden Kurtag einen Eigenanteil von zehn Euro bezahlen. Eine Kur dauert in der
Regel drei Wochen.
Kinder bis zu zwölf Jahren können aus sozialen oder gesundheitlichen
Gründen mitgenommen werden. Diese Kosten werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung übernommen. Für behinderte Kinder gelten
keine Altersgrenzen.
80
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe bei der
Beantragung von Müttergenesungskuren und Mutter/
Vater-Kind-Kuren
Marienstift Arnstadt
Kreisdiakoniestelle Arnstadt
Rosenstraße 11 Mo, Do, Fr 10:00-12:00
99310 Arnstadt Di 10:00-12:00 und 14:00-17:00
Tel.: 0 36 28 / 7 61 92
Kreisdiakonie.arnstadt@freenet.de
AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V.
Prof.-Frosch-Straße 19
Lassen Sie si
ch bei
99310 Arnstadt
oben genan
nten
Tel.: 0 36 28 / 66 14 70
Stellen vor d
em
info@awo-ilmkreis.de
Beantragen
einer
Kur beraten
!
Marienstift Arnstadt
Kreisdiakoniestelle Ilmenau Homburger Platz 14
98693 Ilmenau Di 10:00-12:00
Tel.: 0 36 77 / 84 07 33
kds-ilmenau@ms-arn.de Do 14:00-16:00
→ Bei Krankheit oder Kuraufenthalt der Mutter kann die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe überneh-
men. Diese versorgt Ihre Kinder und Ihren Haushalt, wenn Sie selbst z. B. wegen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt nicht dazu in der Lage sind.
81
2
ELTERNKURSE, ELTERNTRAININGS
Wie aufregend und aufreibend Erziehung sein kann, wissen wohl alle
Eltern zu sagen. Möglicherweise kennen Sie auch Erziehungssituationen, in denen Alltagsstress die guten Vorsätze überholt.
Elternkurse und Elterntrainings machen fit für den Alltag mit Kindern.
Sie helfen Müttern und Vätern, Erziehung gelassener und souveräner zu
meistern. Elternkurse helfen dabei, einen geeigneten Weg zur Durchsetzung Ihrer Erziehungsziele zu finden und stärken Ihr Selbstvertrauen
als Eltern.
Elternkurse und Elterntrainings informieren über kindliche Bedürfnisse
und aktuelle Methoden einer kindgerechten Erziehung. Sie erfahren
zum Beispiel, wie Kinder lernen und warum sie oft so und nicht anders
reagieren.
Elternkurse bieten Austausch mit anderen Müttern und Vätern. Das
passiert im ungezwungenen Gespräch, in einer Gruppe mit anderen
Eltern, unter Anleitung durch einen Kursleiter und vor allem anhand
von Beispielen aus dem Alltag der Kursteilnehmer.
Die Teilnahme an einem Elternkurs oder Elterntraining kostet in der
Regel Teilnahmegebühren. Bei einem geringen Einkommen können Sie
vom Jugendamt des Ilm-Kreises diese Kosten teilweise oder auch ganz
erstattet bekommen. Sie müssen hierzu einen Antrag stellen. Informationen und den Antrag bekommen Sie beim Jugendamt oder einfach
beim Veranstalter des Elternkurses.
82
Elternkurse oder Elterntrainings bieten derzeit an:
Marienstift Arnstadt
Kinder- und Jugendschutzzentrum „Baumhaus“
Rosenstraße 19
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 92 91 04
kjsz-arnstadt@ms.de
Verein für Sport und erlebnisorientierte integrative Sozialarbeit e. V.
Ludwig-Jahn-Straße 2 a
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 84 44 07
info@vss-ilmenau.de
Ort, Zeit un
d Anzahl
der Kursabe
nde
für die einz
elnen
Fragen Sie auch in Ihrer Kita, ob
Angebote si
nd beim
derzeit ein Elternkurs
Veranstalte
stattfindet oder geplant ist.
r zu
erfragen.
→
Informationen zu laufenden Kursen bekommen Sie auch im Jugendamt oder im Internet unter
Tel.: E-Mail:
Homepage:
0 36 28 / 7 38-6 05
jugendamt@ilm-kreis.de
www.ilm-kreis.de/jugendamt
83
BERATUNG ZU ALLTAGS-, FAMILIENUND ERZIEHUNGSFRAGEN
2
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen finden Sie Psychologen und Sozialpädagogen, die Ihnen und Ihrem Kind weiterhelfen.
Sie können sich auch an den Sozialen Dienst des Jugendamtes wenden.
Auch hier bekommen Sie zunächst eine Beratung und Information.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Ilm-Kreis und der Soziale Dienst im Jugendamt berät Sie bei
• Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes im persönlichen, familiären
oder schulischen Bereich
• Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen
• Schwierigkeiten bei Trennung und Scheidung
• Fragen zur Erziehung oder Erziehungsschwierigkeiten
• Gewalterfahrung (körperliche, seelische, sexuelle Gewalt)
Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Die Mitarbeiter der Beratungsstellen und des Jugendamtes
unterliegen der Schweigepflicht.
Ihr Besuch in der Beratungsstelle
wird demzufolge vertraulich
behandelt.
84
TWSD in Thüringen GmbH
Erziehungs- und Familienberatung
Pfortenstraße 43
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 60 59 68
efbst.ik@twsd-tt.de
Mo 9:00-12:00 und 13:00-16:00
Di 9:00-12:00 und 13:00-16:00
Mi 13:00-18:00
Do 9:00-12:00 und 13:00-16:00
Fr 9:00-12:00
TWSD in Thüringen GmbH
Erziehungs- und Familienberatung
Paul-Löbe-Straße 1
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 89 64 90
efbst-ilmenau@twsd-tt.de
Mo 13:00-16:00
Di 9:00-12:00 und 13:00-18:00
Mi 9:00-12:00 und 13:00-16:00
Do 9:00-12:00 und 13:00-18:00
Fr 9:00-12:00
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Sozialer Dienst Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt Tel.: 0 36 28 / 7 38-601
Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Landratsamt Ilm-Kreis
Außenstelle Ilmenau
Jugendamt
Sozialer Dienst Krankenhausstraße 12a
(Bereich Bürgerservice)
98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 6 57-6 01
Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Do 8:30-11:30 und 13:00-18:00
85
ALLGEMEINE SOZIAL- UND
LEBENSBERATUNG
2
Fragen und Konflikte bei der Erziehung der Kinder sind an sich nichts
außergewöhnliches. Meistens können Eltern diese ohne fremde Hilfe
lösen. Manchmal ist jedoch guter Rat oder eine Bestätigung gefragt.
In den Beratungsstellen bekommen Sie eine erste Beratung und auch
praktische Hilfe. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Marienstift Arnstadt
Kreisdiakoniestelle Arnstadt
Allgemeine Sozial- und Lebensberatung
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 7 61 92
Mo, Do, Fr
kreisdiakonie.arnstadt@freenet.de Di Marienstift Arnstadt
Kreisdiakoniestelle Ilmenau
Allgemeine Sozial- und Lebensberatung
Homburger Platz 14
98693 Ilmenau
Di Tel.: 0 36 77 / 84 07 33
Do kds-ilmenau@ms-arn.de
Stadtverwaltung Stadtilm Soziale Beratung
Straße der Einheit 1
Mi 99326 Stadtilm
Tel.: 0 36 29 / 66 88 31
86
10:00-12:00
10:00-12:00 und
14:00-17:00
10:00-12:00
14:00-16:00
13:00-16:00
Mütter/VäterBeratung
a:
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ein kostenfreies Angebot für
Eltern und Kinder von 0-3 Jahren
30
In
at
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Impressum: herausgegeben vom Ilm-Kreis, 1. Auflage 2010
n s r un d u m
gu
→ Mütter/Väter-Beratung,
Angebote und Sprech
zeiten, siehe Seite 31
t“
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such !
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Die kostenfreie und vertrauliche Beratung können Sie ohne
Voranmeldung aufsuchen oder
zu den Sprechzeiten telefonisch
erreichen.
tg
ter
g, Vorso
r ge
un
0 Uhr
Die Mütter/Väter-Beratung vermittelt Informationen, Rat
und Unterstützung für den Alltag mit einem Baby und/oder
Kleinkind.
Informationen erhalten Sie
auch auf der Homepage
ILM-KREIS
in Thüringen
www.ilm-kreis.de/
muettervaeterberatung
87
INFORMATION-BERATUNGFINANZIELLE HILFE
2
Das Projekt ThINKA - Ilm-Kreis bietet mit den Anlaufstellen KOMPASS
Ilmenau und KOMPASS Arnstadt u. a. folgende Unterstützung
(kostenfrei, vertraulich) an:
•Begleitung und Hilfe bei Problemen
(Wohnungssuche, finanzielle Probleme)
•Vermittlung und Begleitung zu Beratungsstellen und Behörden
(Schuldnerberatung, Jobcenter)
•Hilfestellung bei Schriftstücken
(Kündigungen oder Anträge)
•Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche.
88
Sie finden die Berater/-innen:
IKL Ilmenau GmbH
KOMPASS IlmenauDi 8:00-15:00 Uhr
Keplerstraße 1 (Raum 20/21)
Mi 8:00-15:00 Uhr
98693 Ilmenau
Do 8:00-12:00 Uhr
Tel.: 03677 / 207667 oder 0176 / 84807568
hilfe@ikl-ilmenau.com
Arnstädter Bildungswerk e. V.
KOMPASS Arnstadt Haus „Zum Ritter“
Kohlenmarkt 20 (1. Etage)
99310 Arnstadt
Tel.: 03628 / 602703
kompass-arnstadt@abwev.de
Mo
Di Mi
Do
13:00-17:00 Uhr
09:00-12:00 Uhr
13:00-17:00 Uhr
09:00-12:00 Uhr
89
2
HILFEN ZUR ERZIEHUNG
Wenn Eltern plötzlich ausfallen, junge Menschen nicht mehr zu Hause
leben wollen oder können, akute oder gewaltsame Konflikte in der
Familie auftreten, sind körperliche, geistige, seelische oder soziale
Beeinträchtigungen für ein Kind zu befürchten. Dabei muss keinesfalls
ein schuldhaftes Versagen der erziehenden Personen vorliegen. Es ist
auch nicht wichtig, ob diese in der Erziehung Fehler gemacht haben.
In einer solchen Situation sind Hilfemaßnahmen über Beratung hinaus
erforderlich. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig Hilfe suchen, wenn Ihre
Familie in einer verfahrenen Situation ist. Ängste und Vorurteile helfen
Ihnen nicht weiter!
Als Eltern haben Sie einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die
Hilfe zur Erziehung muss von den Eltern (oder Personensorgeberechtigten) beim Sozialen Dienst des Jugendamtes beantragt werden. Die
Sozialarbeiter im Sozialen Dienst werden mit Ihnen und den Kindern
gemeinsam eine angemessene Unterstützung planen.
Die Sozialarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, folglich werden alle
Beratungen im Jugendamt vertraulich behandelt.
Es gibt ambulante Hilfeformen, welche für Sie kostenlos sind. Bei stationären Hilfen werden die Eltern zu den entstehenden Kosten mit
herangezogen.
90
→ Kontakt und Sprechzeiten des Sozialen Dienstes im
Jugendamt, siehe Seite 85
91
SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
2
Das Wohlergehen ihrer Kinder liegt Eltern ganz besonders am Herzen.
Die Eltern haben daher nach bundesdeutschem Gesetz das Recht und
die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu erziehen. Dazu gehört,
alles zu tun, um Gefahren und Gefährdungen vom Kind abzuwenden.
Wenn Eltern nicht ausreichend für ihr Kind und seine Bedürfnisse sorgen können, sind sie verpflichtet, fachkundige Hilfe und Unterstützung
zu suchen und anzunehmen. Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass
ausreichende und geeignete Hilfeangebote vorhanden sind. Es hat
außerdem die Aufgabe, Eltern dabei zu helfen, eine geeignete Unterstützung finden.
Nur im Extremfall handeln Eltern gegen die Interessen ihres Kindes,
missachten seine Rechte und sind nicht bereit oder in der Lage, drohende Gefahren vom Kind abzuwehren. Nur dann sind die Mitarbeiter des Jugendamtes verpflichtet, den Schutz des Kindes notfalls
auch gegen den Willen der Eltern sicher zu stellen (Schutzauftrag des
Jugendamtes).
Wenn es deutliche Hinweise für die Gefährdung eines Kindes gibt, müssen mindestens zwei erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe das Risiko
für das Kind einschätzen. Dabei beziehen die Sozialarbeiter die Eltern
beziehungsweise die Sorgeberechtigten ein, insofern dies den Schutz
des Kindes nicht gefährdet. Auch in dieser Situation muss das Jugendamt den Eltern zuerst geeignete Hilfe anbieten.
92
Kommen die Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes zu dem Ergebnis, dass
eine akute Gefahr für das Kind besteht und können oder wollen die
Eltern trotzdem keine Hilfe annehmen, muss das Jugendamt das Familiengericht informieren. Nur das Familiengericht darf eine Entscheidung
für das Kind treffen.
In Situationen, in denen eine dringende Gefahr für das Wohlergehen
eines Kindes besteht, können die Sozialarbeiter das Kind in „Obhut“
nehmen. Ohne Einverständnis der Eltern ist eine solche „Inobhutnahme“ jedoch nur kurzzeitig möglich. Das Familiengericht muss dann
die Situation so schnell wie möglich prüfen und eine Entscheidung für
das Kind treffen.
93
2
3
STUDIEREN MIT KIND
Für Studierende mit Kind steht die Vereinbarkeit von Studium, Job und
Familie an erster Stelle. Fragen zur Organisation des Studiums oder zu
finanziellen Hilfen, Möglichkeiten der Kinderbeteuung und Leistungen
des Studentenwerks sind zu beantworten.
Die Beratungsstellen des Studentenwerkes Thüringen bieten jungen Eltern weiterführende Informationen zu wichtigen Hilfsangeboten und
Serviceleistungen, die helfen sollen, den Studienalltag zu erleichtern.
Campus-Familien-Büro
Max-Planck-Ring 7
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 69 19 04
Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Studium
Do
15:00 - 17:00
Hebammensprechstunde
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
10:00 - 12:00
Nähere Informationen und weiterführende Broschüren erhalten Sie
auf der Homepage des Thüringer Studentenwerks unter
www.stw-thueringen.de
94
RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE
Hilfe bei psychischer Erkrankung
Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 7 38-5 01
Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Krankenhausstraße 12a
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 657-540
Di 8:30-11:30 und 13:00-16:00
Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Di 8:30-11:30
Do 14:00-18:00
Beratung zu Sucht und Hilfe bei Suchterkrankung
Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Ritterstraße 14
Di 8:30-11:30 und 13:00-18:00
99310 Arnstadt Do 8:30-11:30 und 13:00-14:30
Tel.: 0 36 28 / 7 38-5 01
95
3
RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE
Beratung zu Sucht und Hilfe bei Suchterkrankung
Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Krankenhausstraße 12a
Di 8:30-11:30 und 13:00-14:30
98693 Ilmenau Do 8:30-11:30 und 13:00-18:00
Tel.: 0 36 77 / 6 57-540
Beratung zu Suchtfragen und Hilfe bei Suchterkrankung
Marienstift Arnstadt
Psycho-Soziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige
Paulinzellaer Straße 45/ 47
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 58 41 80
psbsarnstadt@ms-arn.de
Homburger Platz 14 98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 89 48 42 psbsilmenau@ms-arn.de
96
Mo, Fr 9:30 - 13:00
Di, Do 14:00 - 17:00
und nach Vereinbarung
Mo, Fr
9:30 - 13:00
Di, Do 14:00 - 17:00
und nach Vereinbarung
Schutz und Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt
Das Frauenhaus hilft Frauen und deren Kindern, die in ihrem Zuhause
Gewalt erleben. Es bietet Schutz unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus und finanziellen Möglichkeiten. Hier sind Sie und Ihre Kinder in
Sicherheit. Sie können zur Ruhe kommen und finden Unterstützung bei
der Suche nach dem „Wie weiter?“.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses beraten und unterstützen auch
unabhängig von einer Aufnahme ins Frauenhaus
• in Fällen körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt
• bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten und des
Gewaltschutzgesetzes
• in konfliktreichen Trennungs- und Scheidungssituationen
Hilfe und Beratung sind vertraulich und kostenfrei.
Ev. Stadtmission und Gemeindedienst Erfurt gGmbH
Frauenhaus und Frauenberatung bei häuslicher Gewalt
für den Ilm-Kreis, Erfurt und Sömmerda
Tel.: 03 61 / 7 46 21 45 (in Notfällen 24 Stunden täglich erreichbar)
www.frauenhaus-erfurt.de
→ Für Beratungen vereinbaren Sie bitte einen Termin unter genannter Telefonnummer!
97
3
RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE
Hilfe bei Schulden
Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen, wenn Sie
zum Beispiel Mietschulden, Energieschulden oder Handyschulden
haben oder wenn Sie Ihre täglichen Ausgaben nicht mehr bestreiten
können.
Suchen Sie unbe
h
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dingt eine du
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f.
au
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Die Mitarbeiter der anerkannten Schuldnerberatungsstellen
unterliegen der Schweigepflicht.
Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.
Hier bekommen
Sie die Beratung
kostenfrei!
Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen GmbH
Schuldner- und Verbraucherinsolvenz Beratungsstelle
Pfortenstraße 43
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 60 54 28
Mo, Di, Do 9:00-12:00
insolvenzbst@twsd-tt.de
13:00-17:30
Di, Mi
98
Finanzielle Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Besondere Lebensumstände oder unvorhergesehene Ereignisse können das Familienleben stark beeinträchtigen und zu einer finanziellen
Problemlage führen.
Die Thüringer Stiftung „Hand in Hand - Hilfe für Kinder, Schwangere
und Familien in Not“ hilft Ihnen, Ihre Notlage zu mildern und leistet
finanzielle Unterstützung in Notsituationen.
Eine fachliche Beratung und den Familienhilfeantrag erhalten Sie in der
Schwangerschafts-/ Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Seite 5.
Mittagessen, Lebensmittel
Arnstädter Tafel e. V.
Tel.:
0 36 28 / 60 55 33
Arnstädter TafelAusgabezeiten
Neue Gasse 1
Mi, Fr
ab 14:00
99310 Arnstadt
Marienstift Arnstadt
Tel.:
0 36 77 / 67 06 53
Teestube-Ilmenauer Tafel
Ausgabe Mittag
Homburger Platz 1Mo-Fr
11:30 - 13:00
98693 Ilmenau Lebensmittelausgabe
Mo-Fr
13:30 - 15:30
99
3
RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE
Kleiderkammern
Marienstift Arnstadt
Kreisdiakoniestelle Arnstadt
Kleiderkammer
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
Tel.:
Mo, Do
Di, Fr
0 36 28 / 7 61 92
14:00 - 16:30
10:00 - 12:00
Marienstift Arnstadt
Tel.:
Kreisdiakoniestelle Ilmenau
Mo-Fr
Kleiderkammer Homburger Platz14
98693 Ilmenau
0 36 77 / 66 76 609
9:00 - 11:30 13:30 - 15:30
AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V. Tel.:
Kleiderkammer Mo-Fr
Prof.-Frosch-Straße 16
99310 Arnstadt
0 36 28 / 66 14 880
10:00 - 12:00
Kleiderkammer des Tel.:
0 36 29 / 66 74 56
DRK-Ortsverein Stadtilm Di
16:00 - 18:00
Friedrich-Fröbel-Straße 11a
und nach telefonischer Vereinbarung
99326 Stadtilm
KleiderkammerTel.:
Ortsstraße 5 (im Bürgerhaus)
Mo, Mi,
98701 Friedersdorf
Di
Do
100
03 67 81 / 4 22 82
11:30 - 15:00
11:30 - 17:00
11:30 - 14:30
Möbelkammern
Arnstädter Bildungswerk e. V.
Tel.:
Möbelkammer
Rudolph-Breitscheid-Straße 45
99334 Amt Wachsenburg
OT Ichtershausen
0 36 28 / 58 46 12
Lebenshilfewerk
Tel.:
0 36 77 / 67 71 30
Ilmenau/Rudolstadt e. V. Mo - Mi 9:00 - 16:00
9:00 - 17:00
SozialkaufhausDo Fr 9:00 - 14:30
Ziolkowskistraße 24 98693 Ilmenau
meridian e. V.
„Gib und Nimm“
Lohmühlenweg 22
99326 Stadtilm
Tel.:
0 36 29 / 80 01 36
täglich 9:00 - 17:00
Abgabe jederzeit möglich
Frauengruppe Geratal
Möbelkammer
Arnstädter Straße 4
98716 Elgersburg
Tel.:
Do
Fr
0 36 77 / 89 29 235
8:00 - 15:00
8:00 - 12:00
101
STADT-, GEMEINDEVERWALTUNGEN/
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFTEN
3
Stadtverwaltung Arnstadt
Markt 1
99310 Arnstadt
Tel.: 0 36 28 / 74 56
info@stadtverwaltung.arnstadt.
de
Stadtverwaltung Ilmenau
Am Markt 7
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 60 00
rathaus@ilmenau.de
Gemeinde Ilmtal
Wassergasse 4
99326 Ilmtal OT Griesheim
Tel.: 0 36 29 / 8 30 50
kontakt@ilmtal.eu
Stadtverwaltung Langewiesen
Ratsstraße 2
98704 Langewiesen
Tel.: 0 36 77 / 8 07 70
rathaus@langewiesen.de
102
Stadtverwaltung Stadtilm
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
Tel.: 0 36 29 / 6 68 80
poststelle@stadtilm.de
Gemeinde Wolfsberg
Marktplatz 6
OT Gräfinau-Angstedt
98704 Wolfsberg
Tel.: 03 67 85 / 58 80
wolfsberg-gemeinde@t-online.de
Gemeindeverwaltung
Amt Wachsenburg
Erfurter Straße 42
99334 Amt Wachsenburg
Tel.: 0 36 28 / 91 10
info@amt-wachsenburg.de
Gemeinde Wipfratal
In Branchewinda 44
OT Branchewinda
99310 Wipfratal
Tel.: 0 36 29 / 6 68 60
info@wipfratal.de
Verwaltungsgemeinschaft
„Geratal“
Bahnhofstraße 59 a
98716 Geraberg
Tel.: 0 36 77 / 7 94 30
vg@geratal.de
Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“
An der Glashütte 3
99330 Gräfenroda
Tel.: 03 62 05 / 93 30
vg@oberes-geratal.de
Verwaltungsgemeinschaft
„Großbreitenbach“
Markt 11
98701 Großbreitenbach
Tel.: 03 67 81 / 48 10
vg-großbreitenbach@t-online.de
Verwaltungsgemeinschaft
„Rennsteig“
Suhler Straße 4
98711 Schmiedefeld
Tel.: 03 67 82 / 68 30
vg-rennsteig@t-online.de
Verwaltungsgemeinschaft
„Riechheimer Berg“
Mönchsgasse 81
99334 Kirchheim
Tel.: 03 62 00 / 62 40
info@vg-riecheimer-berg.de
Verwaltungsgemeinschaft
„Langer Berg“
Obere Marktstraße 1
98708 Gehren
Tel.: 03 67 83 / 88 00
vg@langerberg.de
103
3
WEBSEITEN FÜR ELTERN
www.familien-wegweiser.de
Der Familien-Wegweiser ist ein Serviceportal vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf der Homepage erhalten
Sie übersichtlich Informationen zu den wichtigsten Familienleistungen, rechtlichen Regelungen oder Beratungsangeboten, Sie finden
entsprechende Fomulare oder können mit dem Online-Rechner die
verschiedenen Ansprüche für Ihre Leistungen berechnen.
www.kindergesundheit-info.de
Ein Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA), mit Informationen für Eltern und Fachkräfte zur kindlichen
Entwicklung.
www.gesund-ins-lebend.de
Das Netzwerk Gesund ins Leben, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, informiert junge Familien
und Fachkräfte in einheitlichen, verständlichen und leicht umsetzbaren Empfehlungen zu Ernährung, Bewegung und Allergievorbeugung
– von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter.
www.familienhandbuch.de
Dieses Online-Handbuch befasst sich mit verschiedenen Themen
rund um das Familienleben.
104
WEBSEITEN/WEITERFÜHRENDE
INFORMATIONEN FÜR ZUWANDERER
www.bamf.de
Im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Migranten und
Flüchtlinge finden Familien wichtige Informationen zu folgenden
Themen:
• Schwangerschaft und Mutterschutz,
• Elterngeld und Elternzeit,
• Kindergeld und weitere Leistungen,
•Kinderbetreuung,
• Hilfen für Familien,
in unterschiedlichen Sprachen, wie Deutsch, Englisch, Türkisch und
Russisch.
Weiterhin sind die unterschiedlichsten Themen zu Bildung, Arbeit und
Beruf, Wohnen, Gesundheit und Vorsorge etc. in den genannten Sprachen abrufbar.
www.bzga.de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet mit der
Elterninformation Kurz.Knapp. eine Sammelmappe mit 10 Faltblättern
(kostenfrei oder als download erhältlich) u. a. zu den Bereichen Stillen,
Schlafen, Schreien, Impfen, kindliche Entwicklung an.
Auch diese Materialien sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch erhältlich.
105
Checkliste vor der Geburt
Was?
Gesundheit
Wo?
Wann?
Information, Beratung,
finanzielle Hilfe, S. 4
Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatung *
bei Bedarf während
der Schwangerschaft
Vorsorgeuntersuchung
während der Schwangerschaft, S. 6
Gynäkologen
ab Beginn der
Schwangerschaft
Geburtsvorbereitung, S. 8 Hebammen
während der
Schwangerschaft
Geburtsvorbereitung/
Klinik für FrauenInformationsveranstaltun- heilkunde und
gen, S. 12
Geburtshilfe
während der
Schwangerschaft
Behörden
Arbeit
Finanzen
Mehrbedarf für werdende Jobcenter, Sozialamt während der
Mütter, S. 14
Schwangerschaft
bzw. ab Beginn der
13. Schwangerschaftswoche
Babyerstausstattung,
S. 14
Jobcenter, Sozialamt 2-3 Monate vor dem
Entbindungstermin
Zahlung der Thüringer
SKB
Stiftung „Hand in Hand
- Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“,
S. 4
in den ersten
Schwangerschaftsmonaten
Beantragung Mutterschaftsgeld, S. 18
Krankenkasse
spätestens 7
Wochen vor Geburt
Beratung zum Kündigungsschutz, S. 16
SKB
keine Frist
Beratung zum Mutterschutz, S. 17
SKB
keine Frist
Elternzeit, S. 58
Arbeitgeber
spätestens 7
Wochen vor dem
Beginn
vor oder nach der
Geburt
Vaterschaftsanerkennung, Jugendamt (gebühS. 48
renfrei), Standesamt, Notar
Beratung zum Sorgerecht, Jugendamt (gebühS. 50
renfrei), Notar
vor oder nach der
Geburt
* Abkürzung SKB - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
106
ü
Checkliste nach der Geburt
Was?
Wo?
U-Untersuchungen durch- Klinik für Kinderführen lassen, S. 32
und Jugendmedizin
Wann?
ü
ab der Geburt
Behörden
Finanzen
Gesundheit
Kinderärzte
ab Schulalter ggf.
auch Hausärzte
Krankenversicherung für
das Kind
Krankenkasse
so schnell wie möglich nach der Geburt
Geburtsrückbildungskurse, S. 29
Hebamme,
Finanzierung über
Krankenkasse
ab 6 Wochen nach
der Geburt
Kindergeld beantragen,
S. 56
Familienkasse
innerhalb von 6
Wochen nach der
Geburt
Kinderzuschlag beantragen, S. 56
Familienkasse
ab der Geburt des
Kindes
Elterngeld beantragen,
S. 60
Elterngeldstelle im
Jugendamt
innerhalb der ersten
3 Montae nach der
Geburt
Geburtenanzeige beim
Standesamt/Geburtsurkunde, S. 26
bei Geburten in
Krankenhäusern
durch Klinik für
Geburtshilfe
innerhalb einer
Woche nach der
Geburt beim
Standesamt des
Geburtsortes
Anmeldung beim
Einwohnermeldeamt
Kindertagesbetreuung ab
1 Jahr in der Kita, S. 62
erfolgt automatisch über das Standesamt
Stadt-, Gemeindeverwaltung/Verwaltungsgemeinschaft
Kindertagesbetreuung bis Jugendamt
zum 12. Lebensmonat/
ab 1 Jahr in Tagespflege
(„Tagesmutti“), S. 64
nach der Geburt des
Kindes
nach der Geburt des
Kindes
107
NOTIZEN
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108
NOTIZEN
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109
NOTIZEN
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110
NOTIZEN
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111
NOTIZEN
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