Landkreis Sömmerda
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Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Jahrgang 21 – Anzeige – Mittwoch, den 3. Juli 2013 Nummer 26 Seite 2 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Inhaltsverzeichnis Adresse und Telefonnummern des Landratsamtes Sömmerda Amtlicher Teil Gebäude- und Grundstücksausschreibung der Stadt Kindelbrück Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Landkreises Sömmerda Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bekanntmachung der Haushaltssatzung des AZV Scherkondetal für das Haushaltsjahr 2013 Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) zur Bekämpfung der Varroatose vom 19.04.2013 Gemeinschaftsversammlung der VG Buttstädt Öffentliche Bekanntmachung – Jugendhilfeausschuss Niederschrift über die Sitzung vom Jugendhilfeausschuss am 6. März 2013 Niederschrift über die Sitzung vom Kreistag am 10. April 2013 Der Landrat informiert Nachruf Aktuelles aus dem Jugendamt Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert TAB: Soforthilfeprogramm für Hochwasserhilfe Die Stadt- und Kreismusikschule informiert Das Abfallwirtschaftsamt informiert Bürgerberatung 3 4 5 8 Postanschrift: Landratsamt Sömmerda Postfach 12 15 99601 Sömmerda Tel.: 03634/354-0 Fax: 03634/354-394 Internet: www.landkreis-soemmerda.de E-mail: pressestelle@lra-soemmerda.de 9 Besucheradresse: Haus I Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda 03634/354-100 9 10 10 Sprechzeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: 8 10 Freitag: Haus II Wielandstraße 4 99610 Sömmerda 03634/354-600 8.00 - 11.30 Uhr 8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr geschlossen 8.00 - 11.30 Uhr Straßenverkehrsamt 14.00 - 17.00 Uhr 8.00 - 11.30 Uhr Bereich Landrat 12 12 13 13 13 14 14 Nichtamtlicher Teil Jubilare Älteste Bürgerin von Schwerstedt wurde 95 Jahre 96. Geburtstag von Angelika Schneider in Kölleda Diamantene Hochzeit in Ostramondra 15 15 15 Aus dem Landkreis 16-18 Aus Kindergarten und Schule 19-20 Wirtschaft – Arbeit – Umwelt 20-21 Vereine und Verbände 21-23 Veranstaltungshinweise 23-26 Sportnachrichten 26-27 Wissenswertes 28 Impressum 28 Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda Tel.: 03634/ 354-219 o. 220 Fax: 03634/ 62 30 82 E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 28 (Erscheinungstag 17. Juli 2013) ist am Mittwoch, 10. Juli 2013, 10.00 Uhr !!! Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt werden können, d.h. Texte als *.doc und Bilder als *.jpg! Büro des Landrates Büroleiter Pressestelle Kommunalaufsicht Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte 03634/354-200 03634/354-634 03634/354-219/220 03634/354-661 03634/354-211 03634/354-306 Abteilung 1 Abteilungsleiter Kreistagsbüro Kreisarchiv Kreiskasse Kämmerei Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Umweltamt Untere Wasserbehörde Untere Abfallbehörde 03634/354-307 03634/354-242 03634/354-852 03634/354-317 03634/354-320 03634/354-533 03634/354-675 03634/354-676 03634/354-347 Abteilung 2 Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung Ehrenamtsförderung Kulturförderung Sportförderung Amt für Abfallwirtschaft Schulverwaltung Bau- und Gebäudemanagement Hochbau (kreiseigene Gebäude) IT/ Kommunikation Volkshochschule 03634/354-201 03634/354-400 03634/354-244 03634/354-409 03634/354-415 03634/354-201 03634/354-414 03634/354-642 03634/354-646 03634/354-777 03634/612640 Abteilung 3 Abteilungsleiter Personal- und Organisationsamt Ordnungsamt Jagd- und Waffenbehörde Fischereibehörde Naturschutzbehörde Ausländerbehörde Brand- und Katastrophenschutz Bußgeldangelegenheiten Gewerbeamt Straßenverkehrsamt Fahrerlaubnisbehörde Zulassungsstelle Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege 03634/354-634 03634/354-271 03634/354-350 03634/354-337 03634/354-336 03634/354-672 03634/354-335 03634/688811 03634/354-345 03634/354-339 03634/354-701 03634/354-719 03634/354-701 03634/354-638 Abteilung 4 Abteilungsleiter Leistungsamt Sozialamt Wohnungsbauförderung Jugendamt Gesundheitswesen 03634/354-629 03634/354-629 03634/354-784 03634/354-620 03634/354-133 03634/354-781 Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: 26.06.2013* Straße Ortslage Zeitraum Behinderung Grund L1 051 außerhalb d. Ortschaft, Leubingen–Dermsdorf 13.05.13-31.12.13 Einrichtung Kreuzungs-LSA für Baustellenquerverkehr (Ampelregelung) Erdtransporte für den Bau der A 71 K 59 / K 19 außerhalb der Ortschaft, Kühnhausen – Elxleben zw. Abfahrt B 4 und Elxleben 14.05.13-31.08.13 Vollsperrung Gefahr in Verzug, Erdfall K 507 OL KLeinneuhausen – Am Park, Ringstraße, Lange Straße, Neue Straße, Am Anger, Wohngebiet, Vogelsberger Straße kurzzeitige Sperung durch die örtliche FF Fackelumzug zum Schützenfest L1 057 OL Buttstädt – Rastenberger Straße, Samuel Schröter-Straße, Hospitalberg, Niederwendenstraße 05.07.2013 18.00 - 19.00 Uhr kurzzeitige Sperrung durch Beamte der PI Sömmerda Festumzug zum Pferdemarkt B 86 Kindelbrück – Frömmstedter Str., ThomasMüntzer-Str., Goethestraße (B 86) und Gemeindestraßen 06.07.2013 13.30 - 15.00 Uhr kurzzeitige Sperrung durch Beamte der PI Sömmerda Festumzug zum Kinderund Heimatfest K 507 OL KLeinneuhausen – Am Park, Ringstraße, Lange Straße, Neue Straße, Am Anger, Wohngebiet, Vogelsberger Straße 05.07.2013 14.00 - 15.00 Uhr kurzzeitige Sperung durch die örtliche FF Festumzug zum Schützenfest L1 057 OL Buttstädt – Samuel Schröter-Straße, Loh- 05.07.13- 08.07.13 straße und Gemeinde- 17.00 - 10.00 Uhr straßen (Innenstadtbereich) Vollsperrung Pferdemarkt, Volksfest, örtlich über Rastenberger Straße ambulanter Handel anl. – Bahnhofstraße – Schillerstraße mit Pferdemarkt Ampelregelung – Lohstraße 05.07.2013 20.30 - 21.30 Uhr Umleitung B 4 in beide Richtungen *Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich. Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert! Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Grasmahd, Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) und Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen. Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren. Amtlicher Teil Gebäude- und Grundstücksausschreibung der Stadt Kindelbrück (nach § 24 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV-Doppik) Die Stadt Kindelbrück beabsichtigt folgendes Objekt zu veräußern: Objekt Bauhof Kindelbrück mit dazugehörigem Grundstück und einige private Anwohner. Eine Anbindung an die B 86 ist direkt über die Straße „Vor der Pforte“ gegeben und macht das Objekt gut erreichbar. Grundstücksangaben Grundstück: Gemarkung Kindelbrück, Flur 9, Flurstück 323/5 Größe: 4.055 m², vermessen Adresse Vor der Pforte 6 99638 Kindelbrück Beschreibung: Das Grundstück hat einen relativ quadratischen Zuschnitt. Es ist komplett durch einen Zaun eingefriedet und durch ein großes Tor begehbar, das auch für landwirtschaftliche Maschinen gut passierbar ist. Orts- und Lagebeschreibung Das Grundstück liegt im östlichen Stadtbereich Kindelbrücks. In der Umgebung liegen hauptsächlich Gewerbebetriebe wie die Kindelbrücker Obstbau e. G., die Diskothek „La Rouge“ Erschließung: Das Grundstück ist erschlossen, Versorgungsmedien – öffentliches Ver- und Entsorgungsnetz für Trinkwasser, Elektrizität und Abwasser – liegen vor. Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Gebäudeangaben Gebäudetyp: Ausschreibungsinformationen Es sind momentan zwei Gebäude auf dem Grundstück vorhanden, beide sind eingeschossig. Zum einen das westlich gelegene Hauptgebäude mit mehreren Fahrzeuggaragen, Werkstattbereichen und einem Aufenthalts- und einem Waschraum. Die Heizung darin erfolgt per Holzofen. Sanitärbereiche sind ebenfalls vorhanden. Hinter dem Gebäude befindet sich noch ein langgezogener Unterstand, der momentan als Lagerplatz verwendet wird. Das andere Gebäude ist eine ehemalige Scheune, die bisher als Unterstand für Fahrzeuge und Baumaterialien genutzt wurde, aber durch stärkere Bauschäden momentan vorsorglich gesperrt wurde. Etagenzahl: jeweils eine, nicht unterkellert, Dachböden nicht ausgebaut Baujahr: Hauptgebäude ca. 1955; Scheune ca. 1940 Modernisierung Über die Jahre verteilt erfolgten lediglich kleinere Instandhaltungsmaßnahmen. Nutzfläche: Hauptgebäude 379 m², Scheune 761 m² derzeitige Nutzung: Bauhof der Stadt Kindelbrück und Lagerfläche Stadt Angebotsabgabe Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Bauhof Kindelbrück“ bis zum 05.08.2013, 12.00 Uhr (Posteingang) an folgende Adresse zu richten: Stadt Kindelbrück c/o Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück Vermögensverwaltung Puschkinplatz 1 99638 Kindelbrück Ein Vorabgebot per Fax ist möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe unmittelbar nachgeholt wird. Faxnummer ist die 036375 50455. Ausschreibungsbedingungen Das Mindestgebot beträgt 50.000,00 € für das Gesamtobjekt. Zuschlagskriterium ist die Höhe des Gebots. Zuschlag erhält das höchste, über dem Mindestgebot abgegebene, Gebot. Die Stadt Kindelbrück behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der politischen Gremien (Stadtrat Kindelbrück). Mit dem Gebot kann von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zur - Dauer der Geschäftsverbindung - allgemeinen Beurteilung - Kreditbeurteilung eingereicht werden. Alle bestehenden Leitungsrechte für die umgebenden Flurstücke sind beizubehalten und der Zugang zu sichern. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer. Das Grundstück und die Gebäude können nach Absprache besichtigt werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter o. g. Adresse, telefonisch unter der 036375 - 510 25 oder per Email an t.meister@vg-kindelbrueck.de vereinbart werden. Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen. Die Stadt Kindelbrück kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbst-schuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen. gez. Roman Zachar Bürgermeister Stadt Kindelbrück Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Landkreises Sömmerda (Hortbenutzungssatzung) Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2013 (GVBl. S. 49) und der Bestimmungen der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) in der jeweils geltenden Fassung sowie des § 10 Abs. 1 ThürSchulG vom 30.04.2003 (GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22) hat der Kreistag des Landkreises Sömmerda in der Sitzung am 12.06.2013 die folgende Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen beschlossen: §1 Träger und Rechtsform Die Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte) werden von dem Landkreis Sömmerda als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis. §2 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden von der Schulleitung nach Anhörung der Schulelternvertretung mit Genehmigung des Schulamtes festgelegt. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 6.00 und 17.00 Uhr. Örtliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. §3 An-, Ab- und Ummeldungen (1) Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig. Durch die Eltern ist ein Hortplatz bei der zuständigen Schule schriftlich zu beantragen. Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG. Zuständige Schule ist die Grundschule, die vom Kind besucht wird. (2) Die Aufnahme gilt ab Beginn des Monats, zu dem das Kind angemeldet wird. (3) Abmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sie sind bis zum 20. des laufenden Monats für den Folgemonat durch die Eltern schriftlich mitzuteilen. Für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Schule maßgeblich. Trifft die schriftliche Meldung erst nach dem 20. des laufenden Monats bei der Schule ein, wird die Abmeldung erst zum 1. des übernächsten Monats wirksam. Seite 5 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 (4) Bei Änderungen in der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt. Die Änderungsmeldungen sind bis zum 20. des Vormonats in der Schule einzureichen. (5) An-, Ab- und Ummeldungen werden durch die Schulleitung/Hortleitung mit Unterschrift, Datum und Schulstempel bestätigt. §4 Ausschluss (1) Werden die Gebühren in 3 aufeinander folgenden Monaten, trotz Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß gezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz. Das Kind kann nach Anhörung der Eltern vom weiteren Besuch des Schulhortes ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung auf Vorschlag des Schulverwaltungsamtes. Der Ausschluss gilt als Abmeldung. (2) Ein zeitweiliger Ausschluss vom Schulhort kann aus wichtigem Grund (z. B. ansteckende Krankheit, Fehlverhalten des Schülers) nach Anhörung der Eltern erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung auf Vorschlag der Hortleitung. Kind den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 ThürKitaG besuchen • Nachweis über den Bezug von Leistungen – zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, – zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, – nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, – nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder – Nachweis über Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII. (2) Die ermittelten Daten werden automatisiert verarbeitet und zur Berechnung der Benutzungsgebühr verwendet. Beim Fehlen von Daten können diese bei den Eltern nachgefordert werden. (3) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die Daten verarbeitende Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Hierbei sind die entsprechenden Aufbewahrungsfristen der Verwaltung zu beachten. Die Löschung kann insbesondere unterbleiben, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. §5 Benutzungsgebühren Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Eltern der Kinder eine im Voraus zu zahlende Benutzungsgebühr nach Maßgabe der jeweils gültigen Hortgebührensatzung zu dieser Satzung erhoben. §6 Personenbezogene Daten (1) Soweit für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in den Schulhort sowie für die Festsetzung, Kassierung und Kontrolle der Zahlungseingänge der Benutzungsgebühren erforderlich, werden durch den Landkreis folgende personenbezogene Daten bei den Eltern oder einem Elternteil und gegebenenfalls dem mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- und Lebenspartner, nach Maßgabe des § 6 der Hortgebührensatzung, erhoben: a) Stammdaten: • Name, Geburtsdatum und Anschrift des anzumeldenden Kindes, • Name, Anschrift der Eltern (Antragsteller), • Familienstand der Antragsteller, • Angaben zur Erreichbarkeit in Notfällen, • Bankverbindung der Gebührenschuldner, wenn Lastschrift gewünscht ist. b) Daten zur Berechnung der Benutzungsgebühr: • Aufenthaltsdauer während der Schulzeit oder ausschließlich in den Ferien, • Angaben über Aufenthaltsort und Aufenthaltsdauer des Kindes bei getrennt lebenden Eltern, • Angaben zur Einkunftsart, • Jahresverdienstbescheinigung, Einkommenssteuerbescheid oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis der Höhe des Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres bzw. bei Fehlen des Einkommenssteuerbescheides der letzte Einkommenssteuerbescheid, • Angaben darüber, ob es sich um ein Pflegekind handelt, • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, die gleichzeitig mit dem anzumeldenden §7 Übergangsbestimmung Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des Schuljahrs 2012/2013 gilt die Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Landkreises Sömmerda (Hortbenutzungssatzung) vom 09.02.2005 fort. Bei Widerspruchs- und Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese Anwendung. §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Landkreises Sömmerda (Hortbenutzungssatzung) vom 09.02.2005 außer Kraft. Henning Landrat Hinweis: Die o.g. Satzung wurde gemäß § 100 Abs. 3 ThürKO dem Landesverwaltungsamt angezeigt. Gemäß § 100 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung (§ 112 i.V.m. § 38 ThürKO) und 2. die Einberunfung und die Tagesordnung von Sitzungen des Kreistages (§ 112 i.V.m. § 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Landratsamt Sömmerda geltend gemacht worden ist. Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda (Hortgebührensatzung) Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 06.03.2013 (GVBl. S. 49), der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), des § 2 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 258) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22), des § 5 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung – ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) in der jeweils geltenden Fassung sowie des § 5 Hortbenutzungssatzung des Schulträgers hat der Kreistag in der Sitzung am 12.06.2013 die folgende Gebührensatzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Die Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte genannt) in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda. §2 Gebührenerhebung Der Landkreis Sömmerda erhebt für die Benutzung der Schulhorte Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 ThürHortkBVO nach Maßgabe dieser Satzung. Durch diese Benutzungsgebühren werden die Gebührenschuldner in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt. §3 Gebührenschuldner (3) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend. §7 Berechnung des Einkommens (1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten, mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des Absatzes 2 abzusetzen: 1. die zu entrichtende Einkommensteuer, 2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, 3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind sowie in tatsächlicher Höhe Unterhaltsleistungen. (2) Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze abgezogen: 1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 vom Hundert, 2. bei Beamtenbezügen 24 vom Hundert, (1) Gebührenschuldner sind die Eltern der Kinder in Schulhorten. Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG. 3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 vom Hundert, (2) 4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 vom Hundert, Die Eltern sind Gesamtschuldner. (3) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. (4) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend. §4 Entstehen und Ende der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in den Schulhort aufgenommen wird. (2) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam werden. §5 Fälligkeit und Zahlung (1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten. (2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und bargeldlos an die Kreiskasse des Landkreises Sömmerda zu entrichten. (3) Bei Tagesgebühren gemäß § 8 Abs. 2 wird ein Bescheid erlassen, der eine gesonderte Fälligkeit ausweist. Die Tagesgebühren sind ebenso an die Kreiskasse zu entrichten. §6 Einkommen (1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Kindes, das den Schulhort besucht. (2) Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Abs. 1 anstelle des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden Einkommen. 5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch sozialversicherungspflichtigen Einkünften 5 vom Hundert. Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 vom Hundert abgezogen. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte kann auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in Abzug gebracht werden. (3) Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Absatz 1 Satz 1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen. Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kindergeld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei. (4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den Absätzen 1 bis 3 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Liegt ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 vom Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden können, ist aufgrund der Angaben des Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Einkommensbeziehers ein vorläufiger Bescheid zu erstellen. Nach Vorlage der fehlenden Einkommensnachweise wird die Gebühr endgültig festgesetzt. (5) Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren; bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. §8 Höhe der Benutzungsgebühr (1) Die Gebühr beträgt bei einem monatlichem Einkommen nach § 7 0,00 Euro 1. bis 1.060 Euro 8,00 Euro 2. über 1.060 Euro bis 1.500 Euro 16,00 Euro 3. über 1.500 Euro bis 2.500 Euro 20,00 Euro. 4. über 2.500 Euro (2) Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet ist, beträgt die Gebühr 1,00 Euro pro Tag. (3) Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären die Gebührenschuldner, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Eingruppierung in die höchste Einkommensgruppe. (4) Bei An- und Abmeldungen während des laufenden Schuljahres entsteht die Personal- und Betriebskostenbeteiligung auch für den Monat in voller Höhe, in dessen Verlauf die An- oder Abmeldung wirksam wird. §9 Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände (1) Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche erfolgen. In diesem Fall ermäßigt sich die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um 40 vom Hundert. Bei Änderungen der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn der Antrag auf die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt. Bei der Berechnung der Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts anfallen, außer Betracht. (2) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem die Schule beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern die Gebühr nach § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 um die Hälfte für diesen Monat; bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat. (3) Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils 25 vom Hundert für jedes weitere Kind der Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und der gleichzeitige Besuch der Einrichtung nach Satz 1 sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. (4) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen a. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, b. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, c. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder d. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistungen von einer Beteiligung an den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser Leistungen hat der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht mehr vorliegen. (5) Für ein Kind, für das Hilfe zur Erziehung nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen keine Gebühr erhoben. Satz 1 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde. (6) Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den Schulhort ausschließlich in den Ferien besuchen. § 10 Änderungstatbestände (1) Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt. (2) Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs und seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonderzuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühr wird zunächst vorläufig festgesetzt; ihre endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt. Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 11 Auskunftspflichten (1) Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen. (2) Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, sind dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (3) Der Landkreis Sömmerda ist berechtigt, die der Beteiligung an den Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen. Im Fall falscher oder unterlassener Angaben kann die Beteiligung an den Betriebskosten rückwirkend neu festgesetzt werden. § 12 Festlegung der Gebühren Der Landkreis Sömmerda. erlässt einen Gebührenbescheid, aus dem die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht. Gleichzeitig wird mit diesem Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Gebührenbescheid die Höhe der Personalkostenbeteiligung ausgewiesen. § 13 Übergangsbestimmung Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des Schuljahrs 2012/2013 gilt die Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda vom 09.02.2005 fort. Bei Widerspruchs- und Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese Anwendung. § 14 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.02.2005 außer Kraft. Henning Landrat 03. Eßleben-Teutleben 04. Großneuhausen 05. Guthmannshausen 06. Hardisleben 07. Kleinneuhausen 08. Kölleda 09. Mannstedt 10. Niederreißen 11. Oberreißen 12. Olbersleben 13. Ostramondra 16. Straußfurt 17. Haßleben 18. Henschleben 19. Riethnordhausen 20. Werningshausen 21. Kutzleben 22. Günstedt 23. Wundersleben 24. Kindelbrück 25. Kannawurf 27. Bilzingsleben Artikel 2 Die 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sömmerda, den 28.05.2013 Abwasserzweckverband „Finne“ Hoffmann Verbandsvorsitzender Siegel Rechtsaufsichtliche Würdigung: Hinweis: Die o.g. Satzung wurde gemäß § 100 Abs. 3 ThürKO dem Landesverwaltungsamt angezeigt. Gemäß § 100 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung (§ 112 i.V.m. § 38 ThürKO) und 2. die Einberunfung und die Tagesordnung von Sitzungen des Kreistages (§ 112 i.V.m. § 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Landratsamt Sömmerda geltend gemacht worden ist. Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sömmerda Hiermit macht das Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands „Finne“ nebst ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung bekannt. Abwasserzweckverband „Finne“ 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ vom 28.05.2013 Gem. §§ 17, 31 Abs. 2 und 38 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ in Ihrer Sitzung am 25.04.2013 folgende 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Nr. 38 vom 28.09.2011) wird wie folgt geändert. § 2 wird neu gefasst und erhält folgenden Wortlaut: § 2 - Verbandsmitglieder Verbandsmitglieder sind: 01. Buttstädt 02. Ellersleben 14. Rastenberg 15. Schillingstedt Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde - Kommunalaufsicht Sömmerda, den 22. Mai. 2013 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands „Finne“ Sehr geehrter Herr Hoffmann, gegen die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ am 25.04.2013 beschlossene 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ (Beschluss-Nr.: 30/2013) werden keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht. Wir bitten Sie, uns ein ausgefertigtes Exemplar der Satzung herzureichen. Wir werden diese im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda amtlich bekannt machen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Roth Amtsleiter Bekanntmachung der Haushaltssatzung des AZV Scherkondetal für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des § 36 (1) des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232), geändert am 10. November 1995 (GVBl. Nr. 18, S. 346) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landeskreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2009 (GVBl. Nr. 5/2009 vom 23.04.2009) beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Scherkondetal in ihrer Sitzung am 20.03.2013 folgende Haushaltssatzung 2013: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 308.333,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 513.767,00 EUR ab. Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. im Vermögenshaushalt §4 Es wird eine Umlage von den Mitgliedsgemeinden entsprechend § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohner (Stichtag 30.06.2010) festgesetzt. Sie beträgt je Einwohner 8,01 EUR zur Deckung des Verwaltungshaushaltes und 19,52 EUR zur Deckung des Vermögenshaushaltes. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 42.900,00 EUR festgesetzt. §6 §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft. J. Schmidt Vorsitzender des AZV in der Geschäftsstelle des AZV, Neue Straße 3 in 99610 Vogelsberg während der Dienstzeiten sowie in der VG „An der Marke“, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach und in der VG Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, zur Einsicht aus. Siegel Hinweis: Nach § 21 (4) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist eine Verletzung der Bestimmungen über persönliche Beteiligung (§ 38 ThürKO) die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem AZV geltend gemacht worden sind. II. Genehmigungsvermerk der Kommunalaufsicht als staatliche Verwaltungsbehörde vom 14.06.2013 Vollzug des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) hier: Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013 des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal Die am 20.03.2013 durch die Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung 2013 (Beschluss-Nr. 04/2013 und 05/2013) enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile; gegen die vorgelegte und den vorgelegten Haushaltsplan nebst Anlagen werden nach der nunmehr beschlossenen und von uns positiv gewürdigten 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung keine rechtsaufsichtlichen Bedenken erhoben. Die Haushaltssatzung kann gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO bekannt gemacht werden. Gleichzeitig ist der Haushaltsplan zwei Wochen öffentlich auszulegen, hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 hinzuweisen. Der Haushaltsplan ist bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung zur Verfügung zu halten. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ist der Haushaltsplan zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Die Einsichtnahme kann während der Dienstzeiten an den o.g. Orten erfolgen. Joachim Schmidt Verbandsvorsitzender Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 12.05.2006, zuletzt geändert am 11.08.2008 Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 12.05.2006, zuletzt geändert am 11.08.2008, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. i. A. Dr. Thiele Amtstierärztin Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) zur Bekämpfung der Varroatose vom 19.04.2013 Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) erlässt auf der Grundlage des § 15 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499), folgende Allgemeinverfügung 1. Für alle im Freistaat Thüringen gehaltenen Bienenvölker wird im Jahr 2013 eine Behandlung gegen Varroamilben angeordnet. 2. Die Behandlung hat spätestens am 30.07.2013 als Sommerbehandlung, im August/September 2012 als Nachsommerbehandlung zu beginnen und ist in der brutfreien Zeit als Winterbehandlung (November 2013) fortzuführen. 3. Für die Behandlung dürfen ausschließlich dafür zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden. Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter nach den Angaben der Arzneimittelhersteller zu richten. Die Behandlung ist im Bestandsbuch zu dokumentieren. 4. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam. 5. Diese Verfügung ergeht kostenfrei. Roth Amtsleiter Die gesamte Allgemeinverfügung einschließlich Begründung liegt ab sofort im TLV, Abteilung 2, Tennstedter Str. 8/9, 99947 Bad Langensalza zur Einsichtnahme aus und kann auf der Internetseite des TLV unter http://www. thueringen.de/de/tlv/verbraucherschutz/veterinaerwesen/ eingesehen werden. Öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme: Hinweise: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 10. bis 29. Juli 2013 Bienenstöcke, die der Resistenzzucht dienen, werden auf Antrag vom Behandlungsgebot gegen Varroatose freigestellt. Der Antrag ist in schriftlicher Form unter Beifügung einer Begrün- Seite 10 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 dung an das jeweils örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu richten. Bei Fragen zur sachgerechten Durchführung der Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. 4. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung Dr. Thiele Amtstierärztin nichtöffentlicher Teil Einladung zur Gemeinschaftsversammlung der VG Buttstädt Hiermit lade ich Sie zu einer Sitzung mit öffentlichen Tagesordnungspunkten ein. Gremium: Sitzungstermin: Ort: Raum: 3. Vorstellung der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der Interessenbekundung zur Leistungserbringung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ vom 27.05.2013 Gemeinschaftsversammlung Dienstag, 09.07.2013, 18:30 Uhr Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt Versammlungsraum Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 5. Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 29. Mai 2013 6. Änderung der Planung: Aufgabenfelder der Jugendhilfe Jugendförderplanung, Fortschreibung 2013 im Kontext der Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ für den Zeitraum 2013 7. Leistungserbringung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ vom 27.05.2013 im Rahmen der Jugendhilfeplanung, für den Zeitraum Schuljahr 2013/2014 bis 30.06.2016 8. Anfragen und Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung 2. Beschluss über die Tagesordnung der 8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung – Änderungen bleiben vorbehalten – 3. Beschluss über die Niederschrift der 7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 26.03.2013 Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 4. Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes (gez. Henning) Landrat 4.1 Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes 4.2 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung „Tausch Wärmeerzeuger VG Buttstädt“, Umrüstung von Ölheizung auf Gasbrennwerttechnik 4.3 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung „Errichtung einer Photovoltaikanlage“ auf dem SüdDach des Verwaltungsgebäudes der VG Buttstädt 5. Anfragen und Mitteilungen Sitzungstermin und Tagesordnung werden hiermit öffentlich bekannt gegeben. Becker Gemeinschaftsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung – Jugendhilfeausschuss Am Mittwoch, 10. Juli 2013, 17:00 Uhr findet eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Sömmerda statt. Tagungsort ist: Konferenzraum 2.39 Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda Niederschrift über die Sitzung vom Jugend- hilfeausschuss am 6. März 2013 (genehmigt in der Sitzung am 29. Mai 2013) 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23. Januar 2013 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23. Januar 2013 wird wie folgt genehmigt: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1 2. Auswahl eines geeigneten Trägers zur Übernahme des Spielmobils des Landkreises Sömmerda ab dem 01.04.2013 im Rahmen einer Interessenbekundung Frau Weise-Watzek, Amtsleiterin des Jugendamtes, und Herr Schorcht, Abteilungsleiter der Abteilung 4 des Landratsamtes Sömmerda, geben hierzu noch einzelne Informationen und Erklärungen. Die Tagesordnung lautet wie folgt: Frau Bendleb, DRK Kreisverband, beantwortet Fragen zu den zu erwartenden Personalkosten des DRK Kreisverbandes. öffentlicher Teil Nach Erläuterung der Bewerbungen der freien Träger (ASB Kreisverband, THEPRA Landesverband Thüringen e. V. und des DRK Kreisverbandes) durch die Verwaltung des Jugendamtes wird nach Abstimmung der THEPRA Landesverband Thüringen e. V. der Träger des Spielmobils. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 29. Mai 2013 2. Informationen der Verwaltung des Jugendamtes zum aktuellen Stand und der Perspektive des Lokalen Aktionsplanes für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Landkreis Sömmerda Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung vom Seite 11 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 06.03.2013 die Übernahme des Spielmobils durch einen geeigneten Träger. Der ausgewählte Träger verpflichtet sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landkreis zur Sicherung des Angebotes Spielmobil für den Landkreis Sömmerda. Finanzielle Auswirkungen: Einsparung der aktuellen Betriebs- und Verwaltungskosten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 3. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 und 2014 Frau Lotholz, Fachberaterin Kindertageseinrichtungen, Frau Weise-Watzek, Amtsleiterin und Herr Schorcht, Abteilungsleiter, geben Erläuterungen zu der erstellten Prioritätenliste und beantworten verschiedene Fragen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der durch die Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Prioritätenliste zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 – 2014, für den Förderzeitraum 2013 zu. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entscheidet als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe über die Zuwendungsanträge. Finanzielle Auswirkungen: keine Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 5. Antrag des Schulfördervereins Lindenschule Sömmerda e.V. auf Anerkennung der Förderwürdigkeit als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 74 SGB VIII Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Schulfördervereins Lindenschule Sömmerda e.V. als förderwürdig im Sinne des § 74 SGB VIII. Finanzielle Auswirkungen: Der Träger kann Anträge auf Gewährung finanzieller Zuschüsse im Rahmen der geltenden Richtlinien an die Verwaltung des Jugendamtes richten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 6. Verwendung von Mitteln im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ des Freistaates Thüringen; Förderbereich „Kinder- und Jugendschutz“ im Jugendamt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt Fördermittel im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“, voraussichtlich in Höhe von 54.359,35 €, für Ausgaben des Jugendamtes im Bereich „Kinder- und Jugendschutz“ sowie im Förderbereich „Frühe Hilfen“ im Sinne der Ziffer 2.3 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ zu verwenden. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel antragsgemäß, d. h. in Höhe von 54.359,35 € bewilligt werden. Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen in folgender Haushaltsstelle des Verwaltungshaushaltes: 40700.17100 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 7. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung Frau Weise-Watzek, Amtsleiterin des Jugendamtes gibt folgende Termine und Informationen bekannt: • Ein Informationsblatt von dem Landesjugendring Thüringen e. V. wird den Mitgliedern ausgehändigt. • Der Zuwendungsbescheid für das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ist am 05. März 2013 in der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen. Die Summe beläuft sich auf 50.000€ • Im Rahmen des Landesprogramms wird es eine „LAPothek“ in der Bahnhofstraße 2 in Sömmerda geben. • Es wird auch in diesem Jahr wieder eine Veranstaltung im Rahmen des Landesprogramms geben. Diese wird am 16. Oktober 2013 an verschiedenen Standorten mit Thementischen stattfinden. Hier ergeht eine separate Einladung. • Das Jugendamt wird sich an der Imagekampagne der Jugendämter beteiligen. Am 04. Juni 2013 wird es wieder ein Elterncafe im Jugendamt geben. • Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes wird es am 30. August 2013 in der Bibliothek Sömmerda eine Vorlesestunde geben. • Ebenfalls beteiligt sich das Jugendamt gemeinsam mit der Erziehungsberatungsstelle an dem „Tag der gewaltfreien Erziehung“ am 30. April 2013. Frau Greiner-Stöffele, Jugendhilfeplanerin, informiert über das Bewerbungsverfahren für die Jugendschöffenwahl. Es wird Informationsmaterial ausgegeben. Niederschrift über die Sitzung vom Kreistag am 10. April 2013 (genehmigt in der Sitzung am 12. Juni 2013) 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 6. Februar 2013 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 6. Februar 2013 wurde wie folgt genehmigt: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 3 2. Vortrag von Herrn Dr. Gerhard Fuchs Thema: Erneuerbare Energien Fragen zum Vortrag werden durch den Landrat und Herrn Dr. Fuchs beantwortet. Seite 12 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 3. Grundsatzentscheidung zum Variantenvergleich – Anbau Grundschule Großrudestedt Aktuelles aus dem Jugendamt Beschluss: Der Kreistag beschließt, dass die Variante 2 zur Anwendung bzw. zur Ausführung kommt vorbehaltlich der noch einzuholenden Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung dieser Bauleistung erfolgt aus Mitteln des Vermögenshaushaltes 2013 und einem möglichen Nachtragshaushalt 2013. Im Haushaltsjahr 2013 sind 700.000 € eingestellt (vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung). Die Umsetzung ist 2013/2014 geplant. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 33 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 4. Namensgebung für die 2-Felder Mehrzweckhalle Buttstädt Beschluss: Der Kreistag stimmt dem Antrag des Stadtrates der Stadt Buttstädt zur Verleihung des Namens Sport- und Mehrzweckhalle „Am Loh“ zu. Finanzielle Auswirkungen: keine Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 33 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 5. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung Der Landrat informiert die Mitglieder des Kreistages über die Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Sömmerda durch das Landesverwaltungsamt. Der Landrat informiert Umgangsrecht und Umgangspflicht Wenn Eltern getrennt leben, dann ist der in § 1626 Abs. 3 BGB benannte Grundgedanke, dass das Kind zu seiner ungestörten Entwicklung des regelmäßigen Umgangs mit beiden Elternteilen bedarf. Diese allgemeine Regelung führt zu der konkreten Normierung eines Umgangsrechts in § 1684 Abs. 1 BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Das heißt, dem Elternteil, der nicht die Betreuung ausübt, steht unabhängig vom Sorgerecht zumindest das Umgangsrecht zu. Da sich das Umgangsrecht auch auf das Recht des Kindes auf Umgang bezieht, darf es keinerlei Verknüpfung von Unterhaltszahlungen und Umgang geben. Können sich die Eltern nicht über den Umgang einigen und/ oder sind sie sich uneinig über den Kreis der umgangsberechtigten Personen, können sie sich an die Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Sömmerda in der Bahnhofstraße 2 oder an das Jugendamt wenden und sich individuell beraten lassen. Auch die Kinder selbst haben einen Anspruch darauf, das Jugendamt um Hilfe zu bitten, wenn es um die Wahrnehmung ihres Umgangsrechts geht. Wird keine Einigung zwischen den Eltern erzielt und gibt es immer wieder Unstimmigkeiten über die Gestaltung des Umgangs, können die Elternteile die Streitigkeiten auch gerichtlich klären lassen. In diesen Fällen ist das Familiengericht beim ortsansässigen Amtsgericht zuständig. Sollte der Vermittlungsversuch auch vor Gericht scheitern, dann wird durch Beschluss über die Gestaltung des Umgangsrechts entschieden. Zu regeln sind: • Der Umgang des Kindes an den Wochenenden bzw. an den einzelnen Wochentagen. • Der Ort der Umgangskontakte. Dies ist besonders wichtig für Säuglinge und Kleinkinder. • Der Umgang mit anderen Bezugspersonen wie Großeltern (wer und wann). • Die Umgangsregelung zu besonderen Ereignissen und Festtagen. Hier sollten auch folgende Fragen geklärt werden: Wer holt und bringt das Kind an diesen Tagen? Wie werden die Kosten für Einschulung, Kommunion, Geburtstage aufgeteilt? • Die Ferienregelung muss vorausschauend geregelt werden unter Berücksichtigung der Urlaubsplanung u.ä.. • Besondere Hobbys und Aktivitäten der Kinder sollten immer dann beachtet werden, wenn sie Einfluss auf den Umgang haben könnten, z.B. Wettkampfsport. • Gemeinsame Erziehungsziele sollten von den Eltern besprochen werden: wie beispielsweise TV- und PC-Konsum oder Ausgehzeiten. • Abhol- und Bringedienste müssen vereinbart werden. Sind die Wege zwischen den Wohnorten sehr lang und wird es Seite 13 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 daher notwendig, dass beide Elternteile sich am Bringen und Abholen des Kindes beteiligen, sollten diese Fragen geklärt werden. • Der Rhythmus, in dem sich die Eltern über das Funktionieren der Regelungen und mögliche Anpassungen informieren. zeitnahe Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Fortsetzung der Betriebstätigkeit zur Verfügung. Was wird gefördert? Ausgaben zur Beseitigung von Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser Mai/Juni 2013 entstanden sind, in Form von: In Einzelfällen kann es sich erforderlich machen, bei der Ausübung des Umgangsrechts zu unterstützen. Bei diesem betreuten Umgang bzw. begleiteten Umgang wird einem Umgangsberechtigten der Umgang mit dem Kind bei Anwesenheit einer neutralen, (psychologisch) geschulten Person gewährt, welche den Umgang begleitet und dafür sorgt, dass er zum Wohl des Kindes verläuft. Bei Fragen hierzu steht Ihnen auch das Jugendamt beratend zur Seite. – Ausgaben für Reparaturen an Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens Als letzter Punkt noch ein Hinweis: Die so genannte Wohlverhaltensklausel nach § 1684 Abs. 2 BGB (Umgang des Kindes mit den Eltern) sagt sinngemäß aus, dass die Eltern das Kind nicht gegen den jeweils anderen Elternteil negativ beeinflussen sollen und somit die Beziehung zwischen diesem Elternteil und dem Kind nicht belastet wird. Wer wird gefördert? – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Arbeitnehmern und Das Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt informiert Afrikanische Schweinepest vor den Toren der EU Die Europäische Kommission teilt mit, dass in der Ukraine nahe der polnischen Grenze Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Insbesondere müssen Schweine haltende große und kleine Betriebe ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und ggf. verschärfen, dazu zählen unter anderem der Tierkauf, Personen- und Fahrzeugverkehr. Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine virusbedingte exotische Krankheit, die in Deutschland noch nie aufgetreten ist. Die Ausbreitung kann durch Fahrzeugverkehr, insbesondere Tiertransporte erfolgen. Hohes Risiko für die Weiterverbreitung der Seuche besteht durch eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle. Der Virus ist sehr widerstandsfähig, hält sich im Fleisch, gepökelten und geräucherten Waren, z.B. Salami, Wochen bis Monate. Das Verbot aus Drittländern tierische Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Käse aber auch Milch und Milcherzeugnisse als Reiseproviant oder zum sonstigen Eigenverbrauch einzuführen, ist von Reisenden unbedingt einzuhalten. Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda unter der Tel.-Nr. 03634/354-533 zur Verfügung. DVM Winter Amtstierärztin Soforthilfeprogramm für Hochwasserhilfe 2013 Die Thüringer Aufbaubank informiert, dass ein Hochwassersoforthilfeprogramm für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe aufgelegt wurde. Die Flutkatastrophe im Mai/Juni 2013 hat in zahlreichen Thüringer Unternehmen enorme, teils Existenz bedrohende Schäden verursacht. Deshalb stehen ab sofort 10 Mio. Euro für die – die Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Zeitwertes des untergegangenen Wirtschaftsgutes – die Wiederbeschaffung von Vorräten und Lagerbeständen für Material, Halb- und Fertigprodukten bis zur Höhe ihres Zeitwertes – Sachausgaben zur Vermeidung von Folgeschäden – Angehörige der Freien Berufe in Thüringen. Wo kann ich mich informieren? Zur Beratung der Flutopfer sind bei der Thüringer Aufbaubank, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern und der DEHOGA Thüringen Hotlines eingerichtet. Wie beantrage ich Hilfe? Die Antragstellung erfolgt über Formblätter. Weitergehende Informationen sind auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank (www.aufbaubank.de), bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der DEHOGA Thüringen sowie dem Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. abrufbar. Die Stadt- und Kreismusikschule „Wilhelm Buchbinder” Sömmerda informiert Die Musikschule „Wilhelm Buchbinder“ Sömmerda, seit 1. Januar 2013 in gemeinsamer Regie von Stadt und Landkreis, hat ihren Betrieb im September 1991 aufgenommen. Sie ist seitdem fester Anlaufpunkt für musikalisch interessierte Kinder und Erwachsene, die entweder ein Instrument erlernen oder eine vokale Ausbildung in Anspruch nehmen wollen. Neben den verschiedenen Streich-, Blas-, Tasten-, Schlag- und Zupfinstrumenten gehören unter anderem auch die Kleinkindkurse, die Musikalische Früherziehung und der Ensembleunterricht zum Angebot der Musikschule. Der Unterricht findet einmal pro Woche, einzeln oder in der Gruppe, statt. Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Ein Einstieg in den Unterricht ist bei freien Kapazitäten auch während des laufenden Schuljahres möglich. Bei Interesse steht die Leitung der Musikschule für Gespräche zur Verfügung. Auch die Fachlehrer beantworten gern alle Fragen. Auf der Internetseite www.musikschule-soemmerda.de kann man sich zusätzlich informieren. Kontakt Stadt- und Kreismusikschule „Wilhelm Buchbinder“ Lange Straße 3-5, 99610 Sömmerda Telefon: (03634) 30298, Fax: (03634) 317531, E-Mail: mail@musikschule-soemmerda.de Sprechzeiten Sekretariat Montag 09:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr In der Stadt- und Kreismusikschule unterrichten zurzeit 15 Instrumental- und Gesangspädagogen. Um die Lehrer näher kennen zu lernen, stellen sie sich in loser Folge in den nächsten Monaten einzeln im Amtsblatt vor. Seite 14 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Lehrerportrait Jiyoung Na – Violoncello Die Cellistin Jiyoung Na, 1976 in Seoul/Südkorea geboren, studierte nach ihrem Abitur, welches sie mit „Auszeichnung“ abschloss, an der ChungAng-University in Seoul. Hier wurde sie über vier Jahre mit einem selten vergebenen Leistungsstipendium der Universität ausgezeichnet und konnte ihr Bachelor-Zeugnis mit der Höchstpunktzahl abschließen. Sie debütierte im Koreanischen Rundfunk (KBS) u. a. mit den Sonaten von Johannes Brahms, war Gründungsmitglied des HYUP-String-Ensemble Seoul sowie Mitglied des Prime Philharmonic Orchestra Seoul. Im Jahr 2000 reiste sie zu weiterführenden Studien nach Deutschland. An der Akademie für Tonkunst Darmstadt (Lehrer Peter Wolf – Solocellist Radio-Sinfonie-Orchester Frankfurt) schloss sie 2002 ihre Reifeprüfung mit „sehr gut“ ab. Im Anschluss studierte sie an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar und erhielt ihren Abschluss als Diplom-Musikerin 2005. Auf Grund ihrer hervorragenden Leistungen konnte sie ein Aufbaustudium anschließen. Ihre Lehrer in Weimar waren Gisela Vieweg, Sebastian Kenn (Solo-Cellist der Meininger Hofkapelle) und insbesondere Prof. Brunhard Böhme. Anmeldung zur Abholung von Elektrogeräten bzw. Sperrmüll/Schrott Bitte beachten Sie, dass ein Wunschtermin nicht zugesichert werden kann, da die Tourenplanung für jeden Ort entsprechend aller eingehenden Anmeldungen erfolgt. Allerdings können Sie Ausschlusstermine, z. B. wegen Urlaubsabwesenheit, gleich auf der Anmeldung vermerken, damit dies bei der Tourenplanung berücksichtigt werden kann. Beachten Sie bitte, dass eine erneute Anmeldung erforderlich ist, wenn ein Termin von Ihnen nicht wahrgenommen werden kann. Die Bereitstellung zur Abholung hat frühestens am Vorabend des Abholtermins zu erfolgen! Selbstanlieferung von Sperrmüll auf der Abfallumladestation „Michelshöhe“ Montag – Freitag: 07:00 – 16:00 Uhr vom 23. März bis 30. November 2013 auch Samstag: 08:00 – 12.00 Uhr Die Annahme von max. 3 m³ Sperrmüll ist dort kostenfrei, wenn die gelbe Sperrmüllkarte ausgefüllt abgegeben und im laufenden Jahr keine Sperrmüllabholung in Anspruch genommen wird. Orchestererfahrung sammelte sie durch Praktikantenverträge und zahlreiche Aushilfen über viele Jahre bei der Jenaer Philharmonie, dem Orchester des Theaters Erfurt und dem LohOrchester Nordhausen/Sondershausen. Solo- und Kammerkonzerte in vielfältigen Besetzungen (u. a. im Ensemble „Die 12 Thüringer Cellisten“) führten sie durch ganz Deutschland und Südkorea. Annahmestelle: 99610 Sömmerda, Am Oberwege 29 Ihre Lehrtätigkeit begann sie 2007 an den Musikschulen in Meiningen und Sömmerda, seit 2012 auch am musischen Zweig des Martin-Pollich-Gymnasiums Mellrichstadt/Bayern. Ihre Schüler erhielten Auszeichnungen und Delegierungen zum Landeswettbewerb bzw. Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“. Die vollständigen, unzerlegten Elektrogeräte können während vorgenannter Öffnungszeiten kostenlos persönlich bei den Mitarbeitern abgegeben werden. Das Abfallwirtschaftsamt informiert Neue Termine für die Leerung der gelben Tonnen in Walschleben! Die Leerung der gelben Tonnen in Walschleben erfolgt 2013 immer an einem Freitag an folgenden Tagen: Monat Datum Juli 05.07.2013 August 02.08.2013 und 30.08.2013 September 27.09.2013 Oktober 25.10.2013 November 22.11.2013 Dezember 20.12.2013 Selbstanlieferung von Elektrogeräten Montag – Freitag: 07:00 – 16:00 Uhr vom 23. März bis 30. November 2013 auch Samstag: 08:00 – 12.00 Uhr Bürgerberatung Jeweils dienstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bieten die Abteilungsleiter des Landratsamtes Sömmerda in der Bahnhofstraße 9 (B9) bzw. in der Wielandstr. 4 (W4) eine Bürgerberatung an. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Bürgerberatung keine rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern den Bürgern eine Hilfestellung auf dem oft mühsamen Behördenweg ist. Nächste Bürgersprechstunde am: 09.07.2013 Herr Schorcht Zi. 1.42 (W4) Tel. 03634/354-631 16.07.2013 Herr Fiebig Zi. 104 (B9) Tel. 03634/354-201 23.07.2013 Herr Schneider Zi. 118 (B9) Tel. 03634/354-634 30.07.2013 Herr Doll Zi. 214 (B9) Tel. 03634/354-240 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Seite 15 Nichtamtlicher Teil Jubilare Älteste Bürgerin von Schwerstedt wurde 95 Jahre Am 19. Juni 2013 wurde nicht nur die älteste sondern auch UrSchwerstedterin Elisabeth Dinter 95 Jahre und freute sich sehr über den Besuch des Landrates Harald Henning, der ihr die erste Ehrenurkunde, Blumen und ein Präsent überbrachte. Auch Bürgermeister Jürgen List überbrachte der netten Jubilarin seine Glückwünsche persönlich, die sie gern und dankbar entgegennahm. Heute lebt sie recht zufrieden in ihrem Häuschen und kocht noch täglich für sich und ihren Sohn. Am Wochenende revanchiert sich dann die Familie ihres Sohnes und lädt sie zum Essen ein. Von ihrer ältesten Enkeltochter Christina wird die Jubilarin regelmäßig besucht und an ihrem Ehrentag unterstützt. Aber auch die jüngste Enkeltochter Kerstin, die nebenan wohnt, kümmert sich rührend um ihre Oma. Ganz stolz berichtet Angelika Schneider vom Familienzuwachs – der Ururenkelin Emilia – die in diesem Frühjahr geboren wurde. Etwas traurig ist sie, weil sie seit einiger Zeit nicht mehr mit ihrem Fahrrad kleine Wege erledigen darf, denn ihre Familie ist um ihr Wohl besorgt. Ein guter Wegbegleiter ist ihr Hund, der von ihr verwöhnt wird. Elisabeth Dinter wohnt noch heute mit ihrer Schwiegertochter, ihrer einzigen Enkelin und deren Mann in ihrem Elternhaus, wo sie auch geboren wurde. Sie wuchs in der Landwirtschaft auf und arbeitete später in der LPG. Ihr Hobby waren Handarbeiten, womit sie sich einst etwas hinzuverdiente. 1940 heiratete sie, doch leider hielt das Glück nicht lange an, denn ihr Mann fiel 1943 im Zweiten Weltkrieg, noch bevor ihr Sohn geboren wurde. Sie zog ihn alleine groß und konnte stolz auf ihn sein, bis 1991 die Familie ein zweiter Schicksalsschlag ereilte, denn ihr Sohn verunglückte auf tragische Weise. Wir wünschen der Jubilarin alles Gute, vor allem Gesundheit, und noch eine schöne Zeit im Kreise ihrer Lieben, zu dem zwei Kinder, fünf Enkel, drei Urenkel und nun auch das Ururenkelchen Emilia zählen. Diamantene Hochzeit in Ostramondra Dennoch ist sie zufrieden und dankbar, dass sie von ihrer Schwiegertochter Karin gut umsorgt wird. Elisabeth Dinter schwelgt gern in Erinnerungen. So denkt sie gern an ihre Reisen zu ihrem Bruder nach Würzburg und die Ausflüge, die sie dort gemeinsam unternommen haben. Eine schöne Abwechslung ist für die Jubilarin das Fernsehen, insbesondere sieht sie gern Ratesendungen, aber auch die neusten Nachrichten interessieren sie noch sehr. 96. Geburtstag von Angelika Schneider in Kölleda Das Telefon stand bei Angelika Schneider am 19. Juni 2013 nicht still, denn an diesem Tag feierte die noch rüstige Jubilarin ihren 96. Geburtstag. Dazu gratulierte neben Nachbarn, Freunden und Verwandten auch Bürgermeister Udo Hoffmann persönlich. Landrat Harald Henning war leider terminlich verhindert und ließ die herzlichsten Glückwünsche, Blumen und ein Präsent überbringen, worüber sich die Jubilarin sehr freute. Angelika Schneider stammt ursprünglich aus Donauschwaben und kam 1942 durch ihren Mann nach Kölleda. Sie war einst in der Landwirtschaft im Feldbau tätig. Elfriede (80) und Horst (81) Czichos hatten am 20. Juni 2013 in den „Bayerischen Hof“ nach Ostramondra geladen, um mit Verwandten, Freunden und Bekannten ihre Diamantene Hochzeit gebührend zu feiern. Zuvor wurde mit einem Gottesdienst in der Kirche zu Ostramondra das Fest begonnen. Auch Landrat Harald Henning und der stellvertretende Bürgermeister Hartmut Radestock gratulierten dem sympathischen Paar persönlich. An ihre Hochzeit erinnert sich das Diamantpaar noch ganz genau: Bei schönem Sommerwetter fuhren sie in einer Kutsche zum Standesamt und anschließend wurde mit Gottes Segen in der Kirche zu Rettgenstedt die Hochzeit endgültig besiegelt. Seite 16 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Elfriede Czichos stammt aus Ostramondra und wuchs in der elterlichen Landwirtschaft auf. Da Bäuerin nicht ihr Traumberuf war und ihr Interesse im Schneiderhandwerk lag, besuchte sie in Kölleda einen Lehrgang und qualifizierte sich zur Schneiderin. Viele Jahre nähte sie in Heimarbeit für Reh-Kinderkleidung Erfurt und später, als ihre Tochter „aus dem Gröbsten raus war“, in einer PGH in Sömmerda. Seit einiger Zeit muss Elfriede Czichos leider gesundheitliche Einschränkungen hinnehmen und ist froh und dankbar, dass sie von ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn, die mit im Ort wohnen, unterstützt wird. Horst Czichos wurde mit seiner Familie im Frühjahr 1945 aus Oberschlesien vertrieben und kam im Herbst nach Ostramondra in Elfriedes Nachbarschaft. Doch gefunkt hat es erst später. Nach der Schulzeit arbeitete er bei einem Bauern. Aber auch er hatte andere Träume, als in der Landwirtschaft tätig zu sein. Nach einigen Bemühungen bekam er eine Ausbildung zum Zimmermann und war dies mit Leib und Seele bis zum Ruhestand. Heute bewirtschaftet er noch den Garten und versorgt die Hühner. Eine schöne Abwechslung sind für beide die Rentnernachmittage, um über das Geschehen im Dorf auf dem Laufenden zu bleiben. Gern denken sie an ihre Urlaube mit ihrer Tochter zurück und schwelgen in Erinnerungen. Auch heute unternehmen sie noch gern Tagesfahrten. Aus dem Landkreis Wir haben alle gemeinsam „Mut geschöpft“ Mut, Gewalt nicht zu akzeptieren, Mut, Gewalt nicht zu ertragen, Mut, sich helfen zu lassen, Mut, nicht weg zu sehen, sondern zu helfen. Wir möchten uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung der Aktion bedanken, sowohl für die bereitgestellten mehr als 750 Gefäße, für Ihr Interesse am Thema als auch für viele bereichernde Gespräche vor Ort. An anderer Stelle waren vor allem Kinder aufgerufen, gemeinsam mit Bäckermeister Michael Rosenbusch aus Frömmstedt Plätzchen zu backen und diese mit vielen bunten Zutaten zu verzieren. Darüber hinaus waren im Vorfeld bereits von den Organisatoren alle Bürger aufgerufen, für Toleranz und eine bunte Innenstadt zu stricken. Die endlosen Wollschals schmücken seither Laternen, Bäume und Blumenkübel auf dem Sömmerdaer Marktplatz. Stricken, Backen, Mut schöpfen Riesige Vielfalt an Mitmach-Angeboten zum Tag der Toleranz am 20. Juni auf dem Marktplatz in Sömmerda Bei strahlend schönem Wetter und sehr sommerlichen Temperaturen feierte die Stadt Sömmerda einen Tag der Toleranz. Am Morgen starteten viele Teilnehmer mit dem Aufstellen von Gefäßen, die dann symbolisch mit Wasser gefüllt wurden. Auffällige Aktion: Endlose bunte Wollschals schmücken Laternen, Bäume und Blumenkübel auf dem Sömmerdaer Marktplatz. Unzählige weitere Aktionen, Filmvorführungen und Betätigungsangebote luden alle Bürger herzlich zur Beteiligung ein. Dabei standen die Schlagworte Toleranz, Demokratie und ein friedliches Miteinander stets im Vordergrund. Den Abschluss eines toleranten Tages bildete gegen 21.00 Uhr die bunte Menschenkette aller Teilnehmer und Gäste um die Marktstraße. Auch der Bürgermeister von Sömmerda, Ralf Hauboldt, Landrat Harald Henning und der amtierende Leiter der Polizeiinspektion Sömmerda Michael Rothe ließen es sich nicht nehmen, die Aktion aktiv zu unterstützen. Das Ziel der Aktion „Mut schöpfen“ am 20. Juni 2013 auf dem Obermarkt in Sömmerda, organisiert von den Mitgliedern des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt“ im Landkreis Sömmerda, war zu signalisieren, dass man Mut so einfach schöpfen kann wie Wasser. Das „Bündnis für einen toleranten Landkreis e. V.“ erhielt für die Organisation des „Tags der Toleranz“ eine Spende der Sparkasse Mittelthüringen in Höhe von 1.000 Euro. Im Stall, da wohnt `ne Kuh Die Agrargenossenschaft Udestedt öffnete am 20. Juni 2013 die Kuhställe und vor allem eine festlich geschmückte Traktorenhalle für alle Gäste ihres Hoffestes. Auch Bundestagsabgeordneter Johannes Selle, Landrat Harald Henning, Bürgermeiste- Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 rin Ingetraud Lauß und der Leiter des Landwirtschaftsamtes Sömmerda Manfred Pilch waren gern gekommen, um mehr über die aktuelle Entwicklung des größten Thüringer Rindermastbetriebs zu erfahren. Die Kinder der Kita „Am Tafelberg“ Udestedt, die von der Agrargenossenschaft regelmäßig großzügige Unterstützung erfahren, boten zum Dank an diesem Tag ein kleines Programm dar. Dabei bewiesen sie gute Kenntnisse bei Fragen zu Ackerbau und Viehzucht, u.a. beim Singen des lauStella (5) überreichte Landrat nigen Kinderliedes „Onkel Harald Henning eine selbstge- Paul wohnt auf dem Land“ bastelte Papierkuh auf einer Wä- oder dem Gedicht „Die scheklammer zum Anstecken. Tiere im Stall“. Als kleine Andenken an das Hoffest hatten die Kindergartenkinder KuhSouvenirs gebastelt, die sie an die Gäste verschenkten. Seite 17 Christian Carius ließ es sich nicht nehmen, zum Jubiläum des MGV Sömmerda selbst im Volkshaus vorbei zu schauen und auf das Herzlichste zu gratulieren. Er würdigte besonders das ehrenamtliche Engagement des MGV und dankte allen herzlich, denn „ohne die Akteure des MGV wäre Sömmerda nicht so lebens- und liebenswert“. Der MGV stehe für einen hohen künstlerischen Anspruch und zugleich für geselliges Vereinsleben. Der Minister wünschte den Sängern, dass es ihnen auch in Zukunft gelingen möge, die Begeisterung für den Gesang zu erhalten, neue Mitglieder zum Mitmachen zu ermutigen und weiterhin klangvoll Gehör zu finden. Auch Gratulant Harald Henning sprach ein aufrichtiges Dankeschön an den MGV Sömmerda aus und würdigte das Engagement und die Begeisterung, mit der die Sangesbrüder seit so vielen Jahren bei der Sache sind. „Der MGV ist einer der aktivsten Vereine im Landkreis“, so der Landrat. „Dass sich Qualität und Quantität nicht ausschließen, beweisen die zwei Chöre im Männergesangverein immer wieder eindrucksvoll“. Er dankte dem Chor für die Leistungen, die er in den letzten Jahren für das Gemeinwohl erbracht hat und wünschte, dass wieder mehr junge Leute die schöne Tradition des Chorgesangs für sich entdecken. Im Anschluss war es an Vorstandsvorsitzenden Gunter Kneise über den Agrarbetrieb zu berichten, der im Jahresschnitt etwa 2.000 Rinder vorwiegend für die regionale Fleischproduktion mästet. Das Futter kommt dabei zum größten Teil von den selbst bewirtschafteten Feldern, man setze weder Soja noch Mischfutter zu, so Kneise. Darüber hinaus gehöre die Agrargenossenschaft auch auf dem Energiesektor zu den Vorreitern. Gründungsmitglied Heinz Erdmann wurde von Landrat Harald Henning im Auftrag der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit dem Thüringer Ehrenamtszertifikat ausgezeichnet. In der hofeigenen Biogasanlage werde ausschließlich mittels Gülle und Festmist Strom und Wärme erzeugt, auf den Rinderställen ist eine der größten Photovoltaikanlagen des Landkreises installiert. Mit Selle und Henning diskutierte er anschließend im persönlichen Gespräch die Herausforderungen der Energiewende in Deutschland und gab seiner Sicht der Dinge selbstbewusst Ausdruck. Der Männergesangverein Sömmerda feierte seinen 60. Geburtstag Wie immer bei solchen Anlässen stellte sich auch der Männergesangverein Sömmerda im Vorfeld die Frage: Wie feiern wir dieses Jubiläum? Wenn man die Akteure und die große Besucherschar fragt, wurde ein angemessener Rahmen gefunden und die Festveranstaltung zu einem besonderen Erlebnis für alle, die mit dabei waren. Zur Festveranstaltung am 22. Juni 2013 konnte eine Vielzahl von Ehrengästen begrüßt werden, so der Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius, Landrat Harald Henning, Sömmerdas Bürgermeister Ralf Haubold, Elke Putze vom Thüringer Sängerbund sowie Vertreter der Partnerstadt Böblingen. Eine besondere Überraschung hatte Landrat Henning für Heinz Erdmann dabei. Das Gründungsmitglied ist seit nunmehr 60 Jahren im Männergesangverein aktiv, engagierte sich in dieser Zeit immer außerordentlich zum Wohl der Gemeinschaft. Er war nicht nur aktiver und stets verlässlicher Chorsänger, sondern vertrat, wenn es nötig war, zu kleineren Veranstaltungen die Chorleiterin und übernahm das Dirigat. Mit seinem zu jeder Zeit korrekten Auftreten, mit seiner ruhigen aber humorvollen Art und seinen sachlichen Argumentationen nimmt er im Verein eine herausragende Stellung ein. Dafür wurde er von Landrat Harald Henning im Auftrag der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit dem Thüringer Ehrenamtszertifikat ausgezeichnet. Dem Landrat war es ein Bedürfnis, in diesem feierlichen Rahmen auch einen hoch verdienten Dank an den Chronisten Dieter Noa auszusprechen, der 60 Jahre Chorgeschichte handschriftlich mit Akribie und Leidenschaft für die Nachwelt niedergeschrieben hat. Zeugnis davon legte eine kleine Ausstellung im Volkshaus Sömmerda ab. Aber auch für den gesamten Männergesangverein hatte Henning noch ein kleines Geburtstagsgeschenk mitgebracht. Er überreichte einen Bescheid über die Förderung des Ehrenamtes in Höhe von 600 Euro. Der Jubiläumschor bedankte sich für all die Glückwünsche und Geschenke auf seine Art – mit einem handverlesenen Festkonzert, welchem es an Vielfalt nicht mangelte. 60 Jahre Chorgeschichte hatten die Sänger in ein künstlerisch anspruchsvolles Seite 18 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Programm gepackt. Das Repertoire reichte von Klassikern der Comedian Harmonists über Musical-Melodien aus „My fair Lady“ bis zu „Boleras Sevillanas“ auf Spanisch gesungen. der seit vielen Jahren die solide und bodenständige Entwicklung des ESV maßgeblich mitgestalte. „Fünf Dekaden bedeuten, dass viele Kinder im Verein groß geworden sind.“ Die Verantwortung hierfür sei aller Anerkennung wert, versicherte Henning. Er wünschte dem Verein weiterhin alles Gute und auch für die nächsten 50 Jahre verlässliche Mitstreiter. Verkehrssicherheitstag 2013 in Sömmerda Mit dem Ensemble „Vocalix“ gestalten auch Gäste aus der Partnerstadt Böblingen das Festprogramm. Die sich anschließenden gesanglichen Darbietungen der Chorvereinigung Liederkranz und des Ensembles „Vocalix“ aus Böblingen sowie dem Gemischten Chor im MGV Sömmerda bereicherten das Festkonzert an diesem Samstag Nachmittag und verzauberten mit ihren Melodien, die von traditionell bis zu beschwingt modern reichten. „Das wird uns noch lange in Erinnerung bleiben“ zeigte sich Erich Helfert, ein Sänger des MGV Sömmerda, der es sich trotz schwerer Krankheit nicht nehmen ließ, dem Jubiläumskonzert beizuwohnen, sichtlich gerührt. In Erinnerungen schwelgte auch Sabine Magdlung, die mit gekonnter Moderation nicht nur durchs Programm führte, sondern auch einen Abriss der Chorgeschichte von 1953 bis 2013 gab. So mancher schmunzelte über die Fotos, die da über eine Videowand flimmerten. Gemeinsam sangen alle Chöre zum Abschluss im Volkshaus drei bekannte Stücke von Guiseppe Verdi. Schon ab den frühen Morgenstunden wuselten zahlreiche Kindergarten- und Schülergruppen aus dem ganzen Landkreis auf Einladung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V. auf dem Marktplatz der Kreisstadt umher. Sie hatten anlässlich des Verkehrssicherheitstags am 26. Juni 2013 Gelegenheit, sich umfassend zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr zu informieren. An den 25 Stationen reichte die Informationspalette über Erste Hilfe, Verkehrsschule, Radhelmtests und Kindersitz-Beratung bis zu Radfahr- und Ausflugstipps. Gratulation zum 50. Der Schirmherr des Verkehrssicherheitstages, Sömmerdas Bürgermeister Ralf Hauboldt, sagte: „Es freut mich sehr, dass so viele Organisationen zusammen diesen Verkehrspräventionstag mitgestalten“. Er dankte der Kreisverkehrswacht für die vorbildliche Organisation und den anwesenden Vertretern aus Bundes-, Landes und Kreisbehörden für ihre Unterstützung. Zum 50-jährigen Bestehen des ESV Lok Sömmerda gratulierte am 22. Juni 2013 unter anderem auch Landrat Harald Henning. Im Vereinsheim in der Moritz-Wandt-Straße hatten sich Schachspieler, Judoka, Wander- und Gymnastikfreunde zusammengefunden, um auf das runde Jubiläum anzustoßen. Von der großen Angebotsvielfalt überzeugte er sich anschließend auf einem Rundgang u. a. mit dem Landtagsabgeordneten Heinz Untermann, Landrat Harald Henning, Vertretern der Polizeiinspektion Sömmerda, der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V., der DEKRA und dem Ampelinchen. Harald Henning schenkte und wurde beschenkt: Für das Vereinsjubiläum erhielt der ESV Lok Sömmerda eine Zuwendung gemäß kreislicher Sportförderrichtlinie; Roland Töpfer überreicht im Gegenzug eine DVD mit Fotos und Erinnerungen aus 50 Jahren ESV-Geschichte. Landrat Harald Henning traf am Info-Stand des Landkreises auf neugierige Besucher aus der Kindertagesstätte „Pusteblume“ Großneuhausen. Landrat Harald Henning strich in seiner Grußrede besonders das Verdienst von Vereinsvorsitzenden Roland Töpfer heraus, Der Verkehrssicherheitstag wurde von der Sparkasse Mittelthüringen mit 1.000 Euro sowie von der Alternative 54 mit 400 Euro unterstützt. Seite 19 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Aus Kindergarten und Schule Große Leistungsunterschiede – Fehlanzeige! Gemeinsamer Sportspieltag von Weimarer Gymnasiasten und Schülern der Finneck-Schule Am 17. Juni trafen sich Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Weimar und der Finneck-Schule „Maria Martha“ in der Weimarer Asbachhalle zum gemeinsamen Sportspieltag. Nachdem diese Form der Sportveranstaltung im vergangenen Jahr erstmals stattfand und bei Schülern und Pädagogen beider Schulen für Begeisterung sorgte, kam es in diesem Jahr nun zur zweiten Auflage. Auch diesmal stand dabei das gemeinsame Miteinander im Vordergrund. Wie im vergangenen Jahr gehörten Basketball, Fußball und Tanz zu den Sportangeboten. Im Basketball und Fußball wurden gemischte Teams mit Schülern beider Schulen gebildet, die im Turniermodus gemeinsam auf Tore- und Körbejagd gingen. Wer glaubte, dass dabei große Leistungsunterschiede sichtbar wurden, der hatte sich getäuscht. So gab es sowohl im Fußball als auch im Basketball clevere Spielzüge, schöne Tore und zahlreiche Körbe, an denen alle beteiligt waren und die für gute Laune und eine ausgeglichene Stimmung sorgten. Ähnlich gut war die Stimmung bei den Tänzerinnen und Tänzern. Unter der Leitung von Monika Becker, Pädagogin am Weimarer Gymnasium, wurden dabei verschiedene Tänze eingeübt. Dabei gaben die Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums stets Hilfestellung und unterstützten die Schüler der Finneck-Schule tatkräftig. Die Freude an der Bewegung nach Musik und dem Gemeinschaftserleben waren allen deutlich anzusehen. Auch für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. So gab es Kaffee, Kuchen, Wasser und zum Mittag Rostwurst. In den Pausen und vor allem am Ende der Veranstaltung kam es zum regen Austausch zwischen den Schülern und Pädagogen beider Schulen. Einigkeit bestand bei allen darin, dass es im nächsten Schuljahr unbedingt zur nächsten Auflage dieses Sportevents kommen muss. Alexander Häger Pädagoge der Finneck-Schule Projekt „Unser schönes Thüringen“ Wir, die Schüler der Klasse 4a der Wippertal-GS Kindelbrück, leben gern in unserer Verwaltungsgemeinschaft und sind natürlich eng mit unserem Schulort verbunden. Deshalb beschlossen wir, einen kleinen Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes zu leisten. Auf unserem Marktplatz gab es schon lange eine vernachlässigte Fläche. In Absprache mit Immobilienverwalter Lutz Goymann, der das Material zu Verfügung stellte, begannen wir bereits im April mit der Planung unserer Aktion. Federführend war dabei Ute Sohn, die als das Projekt leitende Mutti alles plante und perfekt organisierte. Am 19. Juni war es soweit. Mit Unterstützung von Frau Haag und Frau Lauße bepflanzten wir das große Beet und verschönerten es zusätzlich mit Steinen. Wir danken herzlichst den Geschäften Optiker Mohr, Elektronik-Becker, Salon Markus und Creativ für ihre großzügige Unterstützung mit Wasser, Eis und Limo, schließlich fiel unser Einsatz genau auf den heißesten Tag der Woche! Klasse 4a mit ihrer Lehrerin Susanne Rosenbusch …die an dieser Stelle allen Eltern und Großeltern ihrer Schüler für die große Unterstützung, die den Kindern und ihr seit der 1. Klasse zuteil wurde, herzlich danken möchte. Leider müssen sie am Ende des Schuljahres Abschied nehmen, denn dann lernen die Schüler an der Regelschule oder am Gymnasium weiter. Egal ob Wandertage, Klassenfeste, Projekttage, Sportfest, Weihnachtsmarkt, Spendenaktionen usw. – ohne diese engagierten Eltern aber auch Großeltern hätten viele Dinge nicht so vorbereitet und durchgeführt werden können. 1. Kirschfest an der Grundschule Vogelsberg Heiße Kirschen an einem heißen Tag Der Spaß nicht nur beim gemeinsamen Tanzen war allen deutlich anzusehen. Was hatte die Grundschule Vogelsberg im laufenden Schuljahr schon alles erlebt – angefangen von abwechslungsreichen Ferienprogrammen über den Themenmonat April „Fit von Kopf bis Fuß“ über viele außerschulische Sportaktivitäten bis hin zum Monat Mai, in dem es hieß „Wir bewegen uns“ mit dem Besuch des DFB-Mobils, einem Kleinfeldfußballturnier und dem Ablegen des DFB-Schulfußball-Schnupperabzeichen! Doch noch sollte ein großer Höhepunkt auf die 100 Hortschülerinnen und -schüler warten – und zwar das erste Kirschfest am 19. Juni! In den Wochen der Vorbereitung mit dem Aufstellen des Festprogramms, dem Gestalten und Verteilen der Einladungen und vielen kleinen sowie einer großen Seite 20 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Probe der Eröffnung hieß es im Team um Hortleiterin Simone Koch aber immer öfter: „Hoffentlich haben wir schönes Wetter!“ Dass der 19. Juni 2013 dann ausgerechnet der heißeste seit 100 Jahren werden sollte, konnte wahrlich keiner ahnen. Und so hieß es an den letzten Tagen, das Getränkedepot noch zu erweitern und den ein oder anderen zusätzlichen Sonnenschutz zu organisieren. Trotz schweißtreibender Vorbereitung am Kirschfesttag konnte Simone Koch dann in einer erfrischenden Rede nicht nur die meisten Hortkinder und Lehrerinnen begrüßen, sondern auch viele geladene Gäste. werfen und am Glücksrad kleine Preise zu gewinnen, standen Kirschkernweitspucken und eine Gaudi-Olympiade auf dem Programm, verzauberten Nicole Kreuzholz und Sabrina Schmidt die Gesichter der Kinder mit herrlichen Zeichnungen und hatte auch das Spielmobil Zulauf. Eine gute Figur machte Hortleiterin Simone Koch beim Kirschkernweitspucken, auch wenn sie die Bestweite ihres ebenfalls außer Konkurrenz gestarteten Stellvertreters, Uwe Gericke, nicht ganz erreichte. Im Eröffnungsprogramm tanzten Liz Kürsten, Celina Sendler und ihre Freundinnen den “Gangnam Style”. Allen voran die „heißen Kirschen“, sprich ABC-Schützen, aus den Kindergärten Orlishausen, Großneuhausen, Großbrembach, Sprötau und natürlich Vogelsberg. Was nicht nur sie zunächst geboten bekamen war ein Eröffnungsprogramm mit Tanz, Liedern und Gedichten. Dem steuerten die Zuhörer und Zuschauer viel Applaus bei. Apropos beisteuern: Zwei der Gäste waren nicht mit leeren Händen gekommen. So überreichten Kristin Bergemann von der Nordthüringer Volksbank, Zweigstelle Buttstädt, 250 Euro und Daniela Küttner-Hühn von Menü Mobil Vogelsberg 50 Euro für die Ausgestaltung des Festes. Danke sagten nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch Hortleiterin Simone Koch, Schulleiterin Danny Kürsten und der Schulförderverein, vertreten durch Steffi Graupeter und Thomas Zühlsdorff. Hunger und Durst musste natürlich keiner leiden. So floss die Kirschbrause in Strömen, gingen Würstchen und vor allem das Eis mit frischen Kirschen, mitgebracht von vielen Kindern und Erwachsenen, weg wie nichts und schmeckte auch der vom Erzieher-Team gebackene Kuchen köstlich. Und so verging der Nachmittag wie im Flug. Nachdem die Sieger im Kirschkernweitspucken und der Gaudi-Olympiade mit schönen Preisen bedacht worden waren, verabschiedeten sich die ABC-Schützen. „Es war ein toller Nachmittag. Nun freuen wir uns auf den ersten Schultag!“ Einen schöneren Lohn hätte es für fleißigen Helfer nicht geben können. Und nachdem diese bei nun tropischen Bedingungen mit teils letzter Kraft den Schulhof aufgeräumt hatten, sagte Simone Koch im kühlen Lehrerzimmer allen beteiligten Lehrerinnen und ihrem Erzieherteam noch einmal Dankeschön. „Große Klasse, was ihre geleistet habt! Lasst uns diesen Schwung mit in die Sommerferien nehmen!“ Die Pläne dafür waren schon Anfang der Woche an Samantha Bach mit süßen die Schülerinnen und Schüler Kirschohrringen. ausgereicht worden. Und ohne etwas zu verraten – auch die Sommerferien 2013 halten viele, viele Höhepunkte bereit. Neben bewährten Programmpunkten gibt es in diesem Jahr auch sehr viel Neues. Uwe Gericke Nach der Spendenübergabe stellten sich Kristin Bergemann von der Nordthüringer Volksbank, Hortleiterin Simone Koch, Steffi Graupeter vom Schulförderverein, Schulleiterin Danny Kirsten und Daniela Küttner-Hühn von Menü Mobil Vogelsberg (v.l.n.r.) zu einen Erinnerungsschnappschuss. Nach einem kräftigen „Auf die Kirschen, fertig los“ stürzten sich die Mädchen und Jungen dann ins Kirschfestgetümmel. Und das bot eine ganze Menge Kurzweil. So konnte gebastelt werden, lud der ESV Lok Sömmerda in Person von AG-Leiter Roland Töpfer zum Schnupperschach ein, gab es beim Ziel- Wirtschaft – Arbeit – Umwelt IHK-Seminare „Unternehmensführung für Existenzgründer“ in Weimar In diesem Jahr bietet die Industrieund Handelskammer Erfurt Seminare zur Unternehmensführung für Existenzgründer an. Seite 21 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Das nächste viertägige Seminar findet statt vom: 22. bis 25. Juli 2013 Unterrichtszeit: Montag bis Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr Kosten: 80,00 Euro Zielgruppe: Existenzgründer Inhalt: > Anforderungen an den Existenzgründer > Gründung und Marktstrategie > Planung des Vorhabens > Rechtliche Voraussetzungen > Finanzierung > Steuereinmaleins > Rentabilität und Rechnungswesen > IHK und Existenzgründer Abschluss: IHK-Bescheinigung Anmeldung: IHK Erfurt - Regionales Service-Center Weimar, Henry-van-de-Velde-Str. 1, 99425 Weimar; Tel. 03643-88 54-0 lige, spritzige und natürliche Spiel der Darsteller sorgte für viel Szenen- und einen tollen Schlussapplaus. Gangnam-Style tanzende Indianer, ein rockender englischer Hofstaat oder die Operationsmethoden von Dr. Bob (Annette Schweiger) und Kekata (Lars Stollberg) sorgten für so manche Lachsalve und ausgelassene Stimmung. Beeindruckend waren ebenfalls Sabrina Heider und Benjamin Till, die nicht nur die stillen Momente sondern auch den Kampf um die Liebe zwischen Pocahontas und John Smith überzeugend und einfühlsam darstellten. Nicht nur ihnen beiden ein großes Kompliment für ihre Textsicherheit. Auch Sebastian Schindler (Ratcliffe), Christian Krech (Stammeshäuptling Powathan), Enrico Reinhardt (Wiggins) oder Jenny Herbst (Nakoma) wussten zu überzeugen, genauso wie alle Darsteller, ob in großen oder kleinen Rollen. Begeistert war das Publikum auch von den wieder tollen Kulissen und den stilechten Kostümen, die parallel zu den Probenarbeiten in den vergangenen Wochen Schüler mit ihren Lehrern Annegret Linsenbarth, Petra Maslumjan und Jens Lötsch sowie weiteren Lehrern und Erziehern in mühevoller Kleinarbeit und mit viel Liebe zum Detail angefertigt hatten. Unterrichtsort : B.S.A.G. GmbH, Alte Chaussee 3 99438 Weimar-Gelmeroda Bekannte Angebote anderer Anbieter teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Unter www.wis.ihk.de können Sie auch selbst nach Anbietern und Veranstaltungen recherchieren. Vereine und Verbände Ein Happyend und ganz viel Spaß Werkstufenschüler begeisterten beim 14. Sommernachtsball Geschafft, aber sichtlich glücklich und zufrieden waren am Freitagabend die Werkstufenschülerinnen und -schüler, ihre Regisseurin und Lehrerin Annette Schweiger sowie alle Beteiligten über die gelungene Premiere ihres Stückes „Pocahontas mit Happyend“. Der Applaus und die Begeisterung des wieder zahlreichen Publikums war für sie der beste Lohn für die monatelangen Proben und die Mühe, die ihnen das Texte lernen und das Einstudieren der Handlung unter der Regie von Annette Schweiger und Iris Fölsche gekostet hatte. Geschafft, aber glücklich über den Erfolg ihrer Inszenierung genoss das Ensemble den Applaus des Publikums. Nach der tollen Theatervorstellung genossen viele Gäste auf dem Schulhof bei kühlen Getränken und leckeren Speisen den Sommerbeginn. Auch hier blieb kaum ein lukullischer Wunsch offen. Deshalb ebenfalls dem Team, welches für die Bewirtung zuständig war, ein herzliches Dankeschön. Bei so viel Begeisterung und Gastfreundschaft kann man sich schon auf den 15. Sommernachtsball im kommenden Jahr freuen. Ursula Tunze Besondere Ehrung für langjährige Rassegeflügelzüchter Entgegen der wahren Geschichte hat die Liebe von Pocahontas und John Smith bei dieser Inszenierung ein Happyend. Bei der 14. Auflage des Sommernachtsballs der Finneck-Schule „Maria Martha“ in Sömmerda erzählten die jungen Mimen den Zuschauern die Geschichte der Indianertochter Pocahontas. Entgegen der wahren Geschichte hatte ihre Interpretation (Drehbuch: Annette Schweiger) ein Happyend. Nicht nur das begeisterte die Zuschauer. Auch der Spielwitz, das kurzwei- Einmal im Jahr findet das Treffen der Rassegeflügelzüchter, das sogenannte „Kreiszüchtertreffen“, statt. In 21 Vereinen sind 309 Mitglieder und 28 Jugendliche organisiert. Ausrichter der diesjährigen Veranstaltung war der Kleintierzuchtverein in Großbrembach. 61 Teilnehmer aus verschiedenen Ortsverbänden waren anwesend. Das umfangreiche Tagesprogramm wurde unter der Leitung des Kreisvorsitzenden Wido Limpert geführt. Wir möchten Herrn Limpert an dieser Stelle für seine ehrenamtliche Tätigkeit ein großes Lob aussprechen und ihm Danke sagen für die Zeit, die er dem Kreisverband in seiner Funktion als Vorsitzender widmet. Ein besonderer Höhepunkt war die Auszeichnung langjähriger engagierter Mitglieder der Rassegeflügelzucht. So konnten folgende Mitglieder zum ersten Mal die Ehrennadel des Kreisver- Seite 22 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 bandes Sömmerda durch den Vorstand in Empfang nehmen: S. Sehnert, K.-D. Risch, G. Juds, W. Vetter, W. Pamin, J. Neubert, R. Pöhlert, F. Dreyse, W. Keil, H. Rebling, L. Eschke, H. Jung, R. Schmidt, W. Fiedler und A. Hanf. Leider waren aus gesundheitlichen Gründen nicht alle zu Ehrenden anwesend. Erfolgreiche Grundausbildung für zukünftige Sterbebegleiterinnen An einem langen Seminartag konnten am 22. Juni in Bendeleben nach einem halben Jahr neun interessierte Damen den 10. Grundkurs zur Befähigung zur Hospizbegleitung erfolgreich absolvieren. (v.l.n.r.:) Manuela Trinks, Sabine Gabel, Heike Rheinshaus, Mandy Spiegelberg, Silvina Wilke-Hennig, Anja Kaiser, Tina Spinka, Christa Guhse, Christina Hoppe, Susanne List In über 30 Stunden haben sie sich auf eine wahre Selbstentdeckungsreise begeben: „Wie funktioniert unser Wahrnehmen?“, mit diesem ersten Schritt begannen die Selbsterfahrungen im Januar, gefolgt von der Frage wie wir „aktiv mit 4 Ohren hören“ und wie wir unser „Verstehen kommunizieren“. Eine nicht ganz einfache Lektion beim Erwerb der Befähigung zur Hospizbegleiterin. Sorgsam und kompetent führte die Kursleitung unter Regie von Susanne List und Thomas Messerschmidt die interessierten Teilnehmerinnen weiter durch Aufstellungen und Rollenspiele. Die Wahl des Vorstandes war an diesem Tag ein weiter Höhepunkt der Tagesordnung. Der neue Vorstand des Kreisverbandes der Rassegeflügelzüchter setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender: Wido Limpert Stellvertreter: Michael Krieg Kassierer: Rosel Schmidt 1. Schriftführer: Steffi Rebling 2. Schriftführer: Angelika Till Ringwart: Michael Krieg Zuchtwart für Groß- und Wassergeflügel: Karsten Kannegießer Zuchtwart für Tauben: Christian Strickrodt Jugendobmann: Andreas Günther Beisitzer: Jörg Assmann, Gerd Vol- land, Steffen Untermann EDV-Beauftragter: Walther Dörrbeck Auch in diesem Jahr war es wieder eine gelungene Veranstaltung. Wir möchten dem Ortsverband Großbrembach für die Ausgestaltung der Veranstaltung recht herzlich danken. In der heutigen schnelllebigen und stressigen Zeit stellt die Rassegeflügelzucht ein ausgleichendes Hobby dar, welches die Freude am Tier mit dem Nützlichen verbindet. Jeder „Neuzüchter“ kann aus einer enorm großen Rassevielfalt wählen und ist in unserer Organisation gern gesehen. K. Kannegießer Dabei ist das „Bewusstsein für die eigenen Grenzen und Möglichkeiten“ von fundamentaler Bedeutung im „sensiblen Umgang mit mir selbst und mit meinem Gegenüber“. Kenntnisse über Bestattungskultur und -gesetz mündeten im Seminar am vergangenen Sonnabend in Überlegungen zur „Gestaltung einer Beerdigung“. Immer wieder wird in diesen Kursen der Zugang zu den eigenen Gefühlen zum Schlüssel für verständnisvolle Zuwendung für andere. Diese Fähigkeiten werden die Teilnehmerinnen jetzt in einem Praktikum bei bedürftigen, einsamen, kranken Menschen unter Beweis stellen können. Ihre Tätigkeit im Besuchsdienst ergänzt sehr wirkungsvoll die Angebote der Sterbebegleitung, der Trauerbegleitung und der Beratung des Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienstes in den Standorten Sondershausen, Sömmerda und Artern. Und im Dezember eröffnet sich dann für die motivierten Damen die Möglichkeit zur Vervollkommnung ihrer Befähigung durch Wissensvermittlung und Trauerarbeit im Vertiefungskurs. Informationen und Anfragen bei der Koordinatorin Frau List unter 0172–3587968. S. List Bunte Vielfalt im SFZ Zum ersten Mal fand am 20.06.2013 in Sömmerda der Tag der Toleranz statt. Neben zahlreichen Unterstützern beteiligte sich auch das Schüler-Freizeit-Zentrum der Stadt Sömmerda an der Aktion. Rund um den Markt wurde das von engagierten Sömmerdaern Bürgern, Schülern, Kindergartenkindern und den verschiedensten Einrichtungen Gestrickte mithilfe von Kindern und Jugendlichen an Laternen, Bäumen, Geländern und allem anderen Möglichen befestigt. Seite 23 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Moderne und altersgerechte Bedingungen im Franziskushaus Sommerfest und „Tag der offenen Tür“ am 5. Juli 2013 Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiter des Franziskushauses der Stiftung Finneck feiern jährlich ein Sommerfest und verbinden das mit einem „Tag der offenen Tür“ für alle Interessenten (z.B. aus Schule, Ausbildung, Kooperationspartner, ehemalige Bewohner oder Nachbarn). Das Franziskushaus als Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis betreut vor allem Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten im familiären, sozialen und schulischen Kontext, die allein oder mit Hilfe ambulanter Förderung nicht mehr zu bewältigen sind. Des Weiteren erfreute sich der Stand unter dem Motto „Kinder malen für Kinder“ großer Beliebtheit. Unzählige kleine und große Hände zauberten das Kunstwerk „Bunte Vielfalt“ auf eine Leinwand. Als Symbol für ein kunterbuntes Sömmerda hängt es nun im offenen Bereich des SFZ. S. Weibels Wesentlich ist dabei eine intensive Elternarbeit. Wir arbeiten auch eng mit Therapeuten und Ärzten zusammen. Jedes Kind wird so angenommen wie es ist und bekommt die Unterstützung, die es braucht“, so Stefanie Schmelzer. „Unser Ziel ist, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen als gefestigte Persönlichkeit in ihre Familien zurückkehren bzw. in der Lage sind, eigenständig zu leben.“ Veranstaltungshinweise Aktuelle Blutspendetermine im Juli Tag Datum Abnahmeort Uhrzeit Mi 03.07.2013 Kindelbrück, Feuerwehr16:00 - 19:00 Uhr haus, Frömmstedter Str. 5 Mo 08.07.2013 Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V., 16:00 - 19:00 Uhr Bahnhofstraße 2 Do 18.07.2013 Fr 19.07.2013 Mi 31.07.2013 „Unser Anliegen ist, diesen Mädchen und Jungen sowie ihren Eltern intensiv zu helfen und gemeinsam mit ihnen Lösungen zu erarbeiten. Das Franziskushaus bietet einen sicheren und fördernden Entwicklungsraum, um Rückstände aufzuholen, wieder Mut und Vertrauen zu fassen und Selbstbewusstsein aufzubauen“, informiert Stefanie Schmelzer, Bereichsleiterin Kinder- und Jugendhilfe der Stiftung Finneck. „Dabei kann die stationäre Hilfe zeitweise die Verantwortung der Familie ersetzen oder die ambulante Hilfe die Familien, in denen die Kinder und Jugendlichen leben, vor Ort dabei unterstützen, soziale Kompetenzen zu entwickeln, sich wieder besser in die Schule zu integrieren und angeregt, die Freizeit sinnvoll zu gestalten. Orlishausen, Bürgerhaus, Angerstr.21 17:00 - 19:00 Uhr Buttstädt, Rathaus, Marktplatz 1 15:00 - 18:30 Uhr Straußfurt, Gemeindeschänke „Zum durstigen 17:00 - 19:00 Uhr Willi“, Ernst-Thälmann-Str. 6 55. Musikantenstammtisch am 3. Juli Am Mittwoch, den 3. Juli 2013, treffen sich alle interessierten Musikanten und Musikfreunde zum 55. Musikantenstammtisch in „Kalles Schankwirtschaft“ in Großrudestedt (Breite Straße). Beginn ist gegen 19:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. DIE TROMMELPIRATEN mit ihrer Trommelshow Captain Cook – alias Matthias Ujma – mit Welthits auf dem Saxophon Rudi Thielemann & Friends mit Songs von Elvis und CCR Für die Einlassmusik sorgt in bewährter Weise Ernst Müller mit seinem Keyboard. Es laden ein Familie Rothe als Wirtsleute sowie Hans-Otto Köhler & Werner Aßmann als Organisatoren Wie in den Vorjahren haben die Bewohnerinnen und Bewohner des Franziskushauses gemeinsam mit ihren Betreuern wieder ein buntes Programm mit Liedern und Tänzen vorbereitet. Gemeinsam mit den Mitarbeitern, ihren Eltern und vielen Gästen wollen die Mädchen und Jungen am 5. Juli 2013, ab 15 Uhr, fröhlich und unbeschwert ihr jährliches Sommerfest feiern. Die Gäste erwartet ein buntes Programm mit Liedern und Tänzen, dargeboten mit viel Herzklopfen von den Bewohnern. Beim anschließenden gemütlichen Kaffeetrinken können Erinnerungen austauscht und die vielen selbstgebackenen Kuchen gekostet werden. Für die Unterhaltung aller Besucher und Bewohner sorgen darüber hinaus mehrere Aktionsstände. Außerdem können sich Interessenten bei einem Rundgang von den modernen und altersgerechten Lebensbedingungen im Franziskushaus überzeugen. Ursula Tunze Seite 2 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Kreisschützenfest 2013 Am Wochenende vom 6. bis 7. Juli findet das alljährliche Kreisschützenfest in Kleinneuhausen statt. Im Namen des Vorstandes des Schützenkreises Sömmerda sind alle Interessierten herzlichst einladen. Familientag im Bürgerzentrum unter dem Motto „Im Land der Pharaonen“ Spiel und Spaß für die gesamte Familie! Am 13. Juli von 14.00 bis 18.00 Uhr findet auf dem Gelände der „Bertha von Suttner“, ein Familientag unter dem Motto „Im Land der Pharaonen“ statt. Die Ehrung der Kreisschützenkönige findet am Sonntag, 07.07.2013, ca.13.15 Uhr statt. Das Kreisschützenfest wird wie im letzten Jahr wieder gemeinsam mit dem Schützenfest der Schützengesellschaft 1848 Kleinneuhausen e.V. durchgeführt. Im Anschluss an die Siegerehrung der Kreisschützenkönige so gegen 14:00 Uhr erfolgt der Festumzug mit den angereisten Schützenvereinen und gegen 15:00 Uhr die Proklamation der Schützenkönige des SV Kleinneuhausen. Die Vereine des runden Tischs und des Bürgerzentrums haben viele Aktionen zum Thema geplant: Bogenschießen, Bau einer Pyramide, Pony reiten das Spielmobil ist da, eine Bastelstraße und vieles mehr. Was haben die Pharaonen gegessen? Wie haben sie sich gekleidet? Vielleicht habt ihr ein Kostüm dazu? Anschließend wird das Fanfaren-Show-Orchester aus Gotha mit seiner Musik alle erfreuen und das gemeinsame Schützenfest würdig ausklingen lassen. P. Luther Kreisschützenmeister Schützenkreis Sömmerda Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt! Freiwillige Feuerwehr Sömmerda: Stadtmeisterschaften im Löschangriff Kerstin Noa Quartiersmanagement Kunstmarkt in Weißensee Am 14. Juli ab 10:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr der Kunstmarkt des Kunstvereins der Region Sömmerda e.V. in Weißensee / Palmbaumsaal statt. Foto: Stadt Sömmerda am 6. Juli 2013 um 13:00 Uhr in Schallenburg Die Stadtmeisterschaften im Löschangriff der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Sömmerda finden am 6. Juli im Ortsteil Schallenburg, auf der Wiese am Spielplatz statt. Ab 13 Uhr wetteifern dort Mannschaften der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda und der Ortsteile um den Wanderpokal des Bürgermeisters. Interessierte Besucher und Freunde der Feuerwehr sind hierzu herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Sommerliche Chor- und Instrumentalmusik Wir freuen uns, auch dieses Jahr viele Aussteller der verschiedenen Kunstarten, wie Malerei, Keramik, Filz und Grafiken, begrüßen zu können. Des Weiteren freuen wir uns, dass wir wieder ein kleines Rahmenprogramm gestalten können. Ab 10:00 Uhr wird die Zupfergruppe (Gitarre) des Kunstvereins die Ausstellung im Beisein von Minister Christian Carius eröffnen. Es finden über den Tag verteilt verschiedene Vorführungen von Kunsthandwerk statt. Gegen 15:00 Uhr wird unser befreundeter Verein „Pro musica“ mit seinem Auftritt unser Rahmenprogramm beenden. Zur gastronomischen Betreuung mit Kaffee, Kuchen usw. konnten wir die Landbäckerei Fischer aus Bilzingsleben gewinnen. Zur sommerlichen Chor- und Instrumentalmusik lädt die Kirchengemeinde Gangloffsömmern am Samstag, den 6. Juli 2013 um 17.00 Uhr in die Kirche St. Gangolf ein. Wir freuen uns auf viele interessierte Freunde der Kunst. Noch sind nicht alle Plätze belegt, wer ebenfalls zu den Ausstellern zählen möchte, meldet sich bitte unter 03634 - 315731 oder info@soemkunst.de. Es werden Werke von J. S. Bach, G. F. Händel, Felix Mendelssohn Bartholdy, J. Gabriel Rheinberger, C. Heinrich Rinck u. a. erklingen. Der Kirchenchor Gangloffsömmern sowie Gesangsund Instrumentalsolisten musizieren unter der Leitung von Kantor Ralf Kleb (Orgel). Mit Rostbratwurst und Getränken lassen wir den Abend ausklingen. Wir bedanken uns für die Unterstützung beim Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr für die Zuwendung aus Lottomitteln. Thomas Klawun Vorstand des Kunstverein der Region Sömmerda e.V. Seite 25 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Sommerfest in Rudersdorf Montag, 08.07.13 08:00-16:00 Uhr Möbelkiste Tel.: 03634/317324 Stadtring 53 (Hintereingang Marktstr. 15,erreichbar über Bürgergarten) 09:00-11:00 Uhr Frühstücksrunde L.Cranach-Str. 1 09:00-11:00 Uhr Sprechzeit - WGS Mitarbeiter Herr Springer L.Cranach-Str. 1 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 14:00-16:00 Uhr Soziale Beratung Bahnhofstr. 30 (und nach Vereinbarung) 14:00-15:00 Uhr Tafelausgabe - Gelb Bahnhofstr. 30 15:00-16:00 Uhr Tafelausgabe - Rot Bahnhofstr. 30 14:00-16:00 Uhr Neuanmeldung Bahnhofstr. 30 11:00-15:00 Uhr DRK-Kleiderkammer Bahnhofstr. 30 Dienstag, 09.07.13 08:00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 14:30-15:30 Uhr Soziale Beratung L.Cranach-Str. 1 (und nach Vereinbarung) 14:30-15:30 Uhr Neuanmeldung L.Cranach-Str. 1 14:00-16:00 Uhr Kreativrunde L.Cranach-Str. 1 15:00-17:00 Uhr Line-Dance Fortgeschrittene pro seniore Mittwoch, 10.07.13 Sommerkonzert in Straußfurt 08:00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 09:00-11:00 Uhr Aktiv-Frühstück L.Cranach-Str. 1 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 13:30-15:30 Uhr DRK-Kleiderkammer Bahnhofstr. 30 15:00-17:00 Uhr Kochen mit Kindern Str. der Einheit 1 Donnerstag, 11.07.13 08:00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 14:00-15:00 Uhr L.Cranach-Str. 1 Tafelausgabe - Grün 15:00-16:00 Uhr Tafelausgabe - Orange L.Cranach-Str. 1 15:45-16:15Uhr L.Cranach-Str. 1 Tafelausgabe -Blau Freitag, 12.07.13 08:00-12:00 Uhr Möbelkiste 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Stadtring 53 Str. der Einheit 1 Das SFZ Sömmerda informiert Monatsplan Juli Netzwerk Regenbogen e.V. und Sömmerdaer Tafel informieren Angebote und Öffnungszeiten Bahnhofstraße 30, 99610 Sömmerda Tel. 03634/316169, Fax. 03634/316921 Montag, 08.07.2013 14:00 StimmenSpaß – Singen für alle 14:30 Junge Autoren – Schreiben und Spielen 14:30 Digitale Fotografie und Bildbearbeitung am PC (ab 10 J.) 15:00 Töpfern 15:30 Darstellendes Spiel Dienstag, 09.07.2013 14:00 Tanzmariechen (ab 10 Jahre) 14:00 Licht- und Tontechnik Seite 26 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 15:00 Tanzakrobatik 15:30 Internettreff Sportnachrichten Mittwoch, 10.07.2013 14:00 Nähen – Heute: Blütenhängerchen 14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 15:00 Webdesgin und Homepage 15:30 Internettreff 16:00 Theater Sommerfest des FSV Sömmerda vom 5. bis 7. Juli Anlässlich der Einweihung des Hauptplatzes im Kurt-Neubert-Sportpark fungiert Sömmerdas Bürgermeister als „zwölfter Mann“ im Team. Donnerstag, 11.07.2013 14:00 Computerschreiblernkurs 14:30 Breakdance 14:30 Künstlerisches Gestalten – Heute: Drucktechniken Teil 2 15:00 Little Suleika 15:00 Tanzmariechen (ab 6 Jahre) 15:30 Billard/ Dart 16:00 Cheerleader/ Discotanz 17:00 Orientalischer Tanz Kaum sind die letzten Minuten der Saison 2012/13 gespielt, erlebt der Fußballsportverein Sömmerda einen nächsten Höhepunkt. Der größte sportartspezifische Verein der Stadt lädt vom 5. bis 7. Juli anlässlich der offiziellen Einweihung des Hauptplatzes zu einem großen Sommerfest auf das Gelände des schmucken Kurt-Neubert-Sportparks ein. Dazu hat sich der FSV mit Bürgermeister Ralf Haubold einen „zwölften Mann“ in das Team geholt. Der sportbegeisterte Rathaus-Chef fungiert als Schirmherr des Festes. Freitag, 12.07.2013 14:00 Holzklub – Heute: Eine Dekobox für Glasvasen 14:00 Die Trommler 14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 15:00 Tanz- und Bewegungsspiele für Vorschulkinder 15:30 Internettreff 16:00 Theater Los geht es am 5. Juli mit einem Turnier für Freizeit- und Altherrenmanschaften. In der Zeit von 18.30 Uhr bis 21 Uhr treten die Altherrenmannschaften des SV Lossatal Großneuhausen, der Sportfreunde Leubingen, des TSV 1906 Tunzenhausen und des SV Blau-Schwarz Sömmerda sowie Sturm Sömmerda, das Team Sparkasse Sömmerda, der FSV Sömmerda „Team Seitz“ der FSV 76 Sömmerda und eine Traditionsmannschaft des Gastgebers um den Pokal des Bürgermeisters. Dazu spielt ab 20 Uhr „Indie Library“ Livemusik. Der Tag klingt ab 23 Uhr mit einer Disco auf der Festwiese aus. 15.07. – 23.08.2013 Sommerferien im SFZ (Gesonderter Ferienplan) Tägliches Angebot: Billard, Darts, Tischtennis, Airhockey, Wii, PlayStation II, Tischkicker, Spielzimmer, Musik hören, Gesellschaftsspiele u.v.m. Kontakt Schüler-Freizeit-Zentrum Kölledaer Straße 30, 99610 Sömmerda Tel.: 03634 622050 E-Mail: sfz-soemmerda@web.de Web: http://sfz-soemmerda.do.am Öffnungszeiten: Schulzeit: Montag-Freitag 13:30-18:00 Uhr (Gruppenanmeldungen auch vormittags möglich) Ferienzeit: Montag-Freitag 9.30-18.00 Uhr Erste Thüringer Ludothek Sömmerda Sie erreichen uns unter: Montag – Freitag 10:00-17:00 Uhr 99610 Sömmerda, L.-Cranach-Str. 20 a Tel. 03634/612518 Internet: www.ludothek-soemmerda.de Datum 08.07. 09.07. 10.07. 11.07. 12.07. Zeit ab 14.00 Uhr ab 14.00 Uhr ab 14.00 Uhr ab 14.00 Uhr ab 14.00 Uhr Die kecken Recken Stoffmalerei: „Schildmützen“ (2,00 €) Scoop – Ball Elefanten (ab 0,50 €) „Spielfest zum Ferienbeginn“ Krabbelgruppe – mittwochs ab 15.00 Uhr Ständig im Angebot: · Spieleausleihe für Mitglieder aus einem Bestand von 1.500 Spielen · Spiele und Spielzeuge in vier Spielzimmern, Tischfußball, Tischtennis, Billard, Lego und vieles mehr · Computerraum - Spielecomputer und Internetarbeitsplätze · Gestaltung von Kindergeburtstagen sowie Wander- u. Projekttagen // Eine Anmeldung von Gruppen ist erforderlich. Weiter geht es am 6. Juli ab 10 Uhr. Dann wartet das DFB-Mobil vor allem auf die jungen G- bis D-Junioren des FSV. Sie und natürlich alle gleichaltrigen Gäste haben die Möglichkeit, unter fachlicher Anleitung von lizenzierten DFB-Trainern das DFBFußballabzeichen abzulegen. Wer gerade nicht dran ist, kann sich bei den „Drehstäben“ an bzw. in einem großen Tischkicker austoben oder am ASB-Stand Wissenswertes über die Arbeit des Rettungsdienstes erfahren. Ab 11 Uhr stehen sich dann die B-Junioren des FSV und des TSV 1928 Kromsdorf gegenüber. Ab 13 Uhr steht ein offenes Training für die Nachwuchstorhüter des FSV auf dem Programm, zu dem alle zukünftigen Neuers und Weidenfellers eingeladen sind. Danach gehört der grüne Naturrasen den großen Kickern. Zunächst stehen sich um 13.30 Uhr eine Sponsorenauswahl und ein Trainerteam des FSV gegenüber. Anschließend ertönt der Anpfiff zum eigentlichen Eröffnungsspiel des neuen Hauptplatzes. Nach dem Ehrenanstoß durch den Bürgermeister unterzieht sich die Landesklassen-Elf des FSV ab 15 Uhr gegen eine Auswahl des Fußballkreises Erfurt-Sömmerda einem ersten Test in Vorbereitung auf die neue Saison. In den Halbzeitpausen beider Spiele zeigen die jungen Damen des Tanzsportvereins Sömmerda ihr Können. Aber auch der Nachwuchs anderer Sömmerdaer Sportvereine wird seinen Anteil am Gelingen des FSV-Sommerfestes haben. So besteigen die jungen Radsportler des SV Sömmerda ab 11 Uhr ihre Rennmaschinen und stellen sich die jungen SVS-Leichtathleten ab 12 Uhr in einem kleinen Trainingsprogramm vor. Die gastronomische Versorgung ist während des Sommerfestes natürlich bestens abgesichert. Dafür sorgt nicht nur die Fleischerei Rüdiger, sondern viele fleißige FSV-Mitglieder. So steht am Samstag ab 10 Uhr leckerer Kuchen, gebacken von den Eltern der FSV-Kinder, zum Verzehr bereit und wartet der Eiswagen auf viele kleine und große Schleckermäuler. Von 20 bis 1 Uhr steigt dann eine große Sommerfest-Disco auf der Festwiese. Das Sommerfest klingt am 7. Juli von 10 bis 13 Uhr bei einem Frühschoppen aus. Alle Bürger der Stadt Sömmerda und seiner Vororte sowie alle Sponsoren und Mitglieder des FSV sind herzlich zu diesem Sommerfest eingeladen, bei dem man ganz sicher viele ehemalige und erfolgreiche Aktive des Sömmerdaer Fußballs treffen kann. Seite 27 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Jungen WK III 1. Humboldt GYM Weimar 2. GYM Kölleda 6796 Pkt. 6712 Pkt. Jungen WK IV 1. GYM Bad Berka 2. GYM Gebesee Pkt. nicht bekannt Pkt. nicht bekannt Schüler und Jedermann 3 € Hauptwettkampf 5 € Kinder bis 11 frei Mädchen WK II 1. ASG Sömmerda 2. Ev. Gymnasium Erfurt 3. GYM Bad Berka 6603 Pkt. 6212 Pkt. 5985 Pkt. Kommen Sie in unser historisches, denkmalgeschütztes Waldschwimmbad! Bringen Sie Freunde und Verwandte mit! Wir freuen uns auf Sie. www.waldschwimmbad.com Mädchen WK III 1. Humboldt GYM Weimar 2. GYM Bergschule Apolda 3. GYM Gebesee 6354 Pkt. 6101 Pkt. 6039 Pkt. Mädchen WK IV 1. GYM Gebesee 2. Ev. Gymnasium Erfurt 3. GYM Bad Berka 5176 Pkt. 5076 Pkt. Pkt. nicht bekannt 12. RASTENBERGER AQUARUN Sonnabend, 13. Juli 2013 1. Start um 9.30 Uhr Schwimmen auf 50 m-Bahnen * Laufen im Rastenberger Wald Startgeld: Strecken: Kinder u. Schüler bis 11: 100 m Schwimmen 800 m Laufen (Rundkurs im Schwimmbad) Schüler ab 12, Jedermann und Jedermann 2er-Team*: 400 m Schwimmen 2,5 km Laufen Schüler ab 12 bis Senioren und 2er-Team*: 800 m Schwimmen 5 km Laufen (Rundkurs 2,5 km) Start: Kinder/Schüler ab 9.30 Uhr dann fortlaufend Im Anschluss gibt es die Siegerehrung. (* 2er-Team: 1 Person Laufen, 1 Person Schwimmen Die Altersklassen dienen zur Orientierung – freie Wahl möglich.) Bei den Mädchen der WK IV siegten die Athletinnen vom Oskar-Gründler-Gymnasium Gebesee. Meldungen bitte über: Internet: www.my.raceresult.com – nach der Veranstaltung suchen und anmelden Tel.: 036377 7889 * Fax: 036377 80765 * Mail: info@waldschwimmbad.com Post: Beatrix Winter, Ritterstr. 20, 99636 Rastenberg (Meldungen auch zwischen 8.30-9.15 Uhr vor Ort noch möglich – Bad geöffnet ab 8.30 Uhr) Arnstadt: Schulamtsfinale Leichtathletik in der Wettkampfklasse II, III und IV Am 6. Juni 2013 reisten sechs Teams aus dem Landkreis Sömmerda (Gymnasium Sömmerda WK II Jungen und Mädchen; Gymnasium Gebesee WK III, IV Mädchen und IV Jungen; Gymnasium Kölleda WK III Jungen) zum Schulamtsfinale Leichtathletik nach Arnstadt. Leider war das Teilnehmerfeld nach der Neustrukturierung der Thüringer Schulämter recht überschaubar. Besonders nachdenklich sollte die dürftige Teilnahme der Schulen aus der Landeshauptstadt Erfurt stimmen. Trotzdem sind die erreichten Ergebnisse unserer Teams sehr beachtlich, konnten doch dreimal die Qualifikation zum Landesfinale, zwei zweite und ein dritter Platz erreicht werden. Ergebnisse: Jungen WK II 1. ASG Sömmerda 2. GYM Bad Berka 7663 Pkt. --> fast 1000 Punkte Vorsprung!!! 6691 Pkt. Erfurt: Schulamtsfinale Fußball in der Wettkampfklasse IV ASG Sömmerda souveräner Sieger – junge Fußballer im Landesfinale! Mit drei souveränen Siegen ohne Gegentreffer qualifizierten sich unsere jüngsten ASG – Fußballer für das am 2. Juli in Gotha stattfindende Landesfinale. Gegen die IGS Erfurt gelang ein guter Einstieg mit 4:0. Mit dem gleichen Ergebnis wurde die Truppe aus Magdala nach Hause geschickt. In einem Endspiel gegen das bis dahin ungeschlagenen Gymnasium aus Weimar spielten unsere Sportler wiederum stark auf und kamen zu einem sehr hohen 7:0 Sieg. Folgende Schüler vertraten unsere Schule im Schulamtsfinale am 13.06.2013 in Erfurt: Julian Bloßfeld, Matthias Heiland, Clemens Wüstemann, Calvin Mackrodt, Philip Schwarzemann, Dominik Otto, Jakob Funke, Hannes Klehm, Marvin Kloß, Nils Mai und Maurice Szalkai (Betreuer O. Müller). Seite 28 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013 Wissenswertes Stadtverwaltung Sömmerda: Information zum Wohngebiet „Rohrborn“ Foto: Stadt Sömmerda Im Baugebiet selbst standen 33 Bauplätze für Bauherren zur Verfügung. Es wurden zwischenzeitlich 24 Bauplätze verkauft und für vier weitere Bauplätze liegen aktuell Reservierungen vor, bei welchen die Kaufinteressenten derzeit die Finanzierung bzw. Möglichkeiten der Bebauung abklären. Somit stehen derzeit nur noch fünf Bauplätze für Kaufinteressenten zur Verfügung. Interessierte sollten sich bitte zeitnah bei der Stadt Sömmerda, Bau- und Umweltamt (bauamt@ stadt.soemmerda.de, Herr Rosenstiel – Tel. 03634/350311 bzw. Frau Grosche – Tel. 03634/350361) oder bei dem zuständigen Erschließungsträger, der die Vermarktung übernommen hat, der STEG (Herr Lamm – Tel. 0351/25518-14, dieter.lamm@steg. de) melden. Gern reservieren wir ein Grundstück. Weitere Informationen zum Wohngebiet und einen Belegungsplan der bisher verkauften Grundstücke finden Sie auch im Internet unter www.soemmerda.de/wohnen/wohngebiete. Aktion „Gut Schlauch!“ Spendenwettbewerb der Sparkasse Mittelthüringen für Freiwillige Feuerwehren Die Sparkasse Mittelthüringen möchte die Freiwilligen Feuerwehren aus ihrem Geschäftsgebiet unterstützen und ruft dazu einen Wettbewerb aus, bei dem als Preisgeld drei Spenden in Höhe von insgesamt 3.500 Euro vergeben werden. Die Aktion „Gut Schlauch!“ wird seit dem 26. Juni auf der Facebook-Seite des Unternehmens durchgeführt. Dort können sich Freiwillige Feuerwehren aus Mittelthüringen mit einem Foto sowie einer kurzen Beschreibung präsentieren und zeigen, wofür sie eine Spende benötigen. Über den Verwendungszweck können die Feuerwehrleute im Vorfeld selbst entscheiden. Das kann zum Beispiel ein Ausflug der Jugendfeuerwehr sein, Anschaffungen von Material für Training und Weiterbildung oder auch für die Ausrichtung der nächsten Feuerwehr-Party. Lebenselixier Wasser Sascha Strathaus vom KKH-Serviceteam in Erfurt gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Lebenselixier Wasser: Wie viel sollte man im Idealfall pro Tag trinken? Wir verlieren im Schnitt täglich mehr als zwei Liter Wasser. Werden sie nicht ersetzt, kann es zur Dehydrierung kommen. Damit es nicht soweit kommt, sollte jeder täglich eineinhalb bis zwei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, idealerweise Trinkund Mineralwasser. Ältere Menschen müssen aufpassen, da ihr Durstgefühl nachlässt und nicht mehr vor Wassermangel warnt. An heißen Sommertagen, Tagen mit intensiven sportlichen Aktivitäten oder Saunabesuch sollte man mehr trinken, weil der Körper durch Schwitzen mehr Wasser verliert. Wie sollte man die Flüssigkeitsmenge über den Tag verteilen? Idealerweise erfolgt die Flüssigkeitsaufnahme über den Tag verteilt in kleinen Portionen, und zwar bevor sich Durst einstellt, denn der ist bereits ein Alarmsignal des Körpers. Wichtiger ist jedoch, dass die empfohlene Menge erreicht wird. Dazu trägt auch der Verzehr von wasserhaltigem Obst und Gemüse wie Melonen und Gurken oder Suppen bei. Was passiert, wenn man zu wenig trinkt? Folgen können Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Schwindel, Schwäche, Verwirrtheit, sogar Bewusstlosigkeit und Nierenversagen sein. Wer dauerhaft zu wenig trinkt, riskiert, die Nieren zu schädigen. Bei Älteren kann es durch Schwindel zu Stürzen kommen. Für Kinder können hohe Wasserverluste lebensgefährlich werden. Kann man auch zu viel Wasser trinken? Ja. Mehr als drei Liter sollten – an heißen Tagen und wenn man viel schwitzt – nicht getrunken werden. Zu viel Wasser im Kreislauf verdünnt das Blut und mindert die Konzentration darin enthaltener Salze. Muskelschwäche, Desorientierung oder auch Herzversagen können die Folge sein. Besonders gefährdet sind Patienten mit Nieren-, Herz- und Lebererkrankungen. Was ist sonst noch zu beachten? Warmes statt kaltes Wasser im Sommer belastet den Körper weniger, denn das kalte Wasser muss durch den Körper auf Körpertemperatur gebracht werden. Und: Stilles Wasser wird oft bei empfindlichem Magen besser vertragen als Sprudelwasser. Macht Wasser tatsächlich „schöner“? Wasser hat nicht nur null Kalorien, sondern ist auch ein wahrer Jungbrunnen für die Haut. Da es sich im Bindegewebe sammelt, polstert es kleine Fältchen auf und hält die Haut länger jung und glatt. Impressum: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Herausgeber: Landkreis Sömmerda Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43, 98704 Langewiesen Tel.: 03677/ 20 50-0, Fax: 03677/ 20 50-21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Landrat Der Wettbewerb läuft bis zum 9. August. Bis dahin können alle Facebook-Nutzer darüber abstimmen, welche Freiwilligen Feuerwehren je eine der drei Förderungen in Höhe von 2.000 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro erhalten sollen. Die Sparkasse Mittelthüringen wird die Preisgelder dann zweckgebunden an die drei Feuerlöschtruppen mit den meisten Stimmen ausschütten. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HGB-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb kann für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernommen werden. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten nicht zu einer Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Mit dieser Aktion möchte die Sparkasse Mittelthüringen die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren unterstützen, da sie sich ganz besonders in den letzten Wochen sehr für die Region Mittelthüringen engagiert haben. Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MwSt) beim Verlag bestellen.