Landkreis Sömmerda

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Landkreis Sömmerda
Amtsblatt des
Landkreises
Sömmerda
Jahrgang 21
– Anzeige –
Mittwoch, den 3. Juli 2013
Nummer 26
Seite 2
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Inhaltsverzeichnis
Adresse und Telefonnummern
des Landratsamtes Sömmerda
Amtlicher Teil
Gebäude- und Grundstücksausschreibung
der Stadt Kindelbrück
Satzung über die Benutzung der Horte an
Grundschulen des Landkreises Sömmerda
Gebührensatzung über die Benutzung der Horte
an Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises
Sömmerda
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des AZV
Scherkondetal für das Haushaltsjahr 2013
Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes
für Verbraucherschutz (TLV) zur Bekämpfung der
Varroatose vom 19.04.2013
Gemeinschaftsversammlung der VG Buttstädt
Öffentliche Bekanntmachung – Jugendhilfeausschuss
Niederschrift über die Sitzung vom Jugendhilfeausschuss am 6. März 2013
Niederschrift über die Sitzung vom Kreistag
am 10. April 2013
Der Landrat informiert
Nachruf
Aktuelles aus dem Jugendamt
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
informiert
TAB: Soforthilfeprogramm für Hochwasserhilfe
Die Stadt- und Kreismusikschule informiert
Das Abfallwirtschaftsamt informiert
Bürgerberatung
3
4
5
8
Postanschrift:
Landratsamt Sömmerda
Postfach 12 15
99601 Sömmerda
Tel.: 03634/354-0
Fax: 03634/354-394
Internet: www.landkreis-soemmerda.de
E-mail: pressestelle@lra-soemmerda.de
9
Besucheradresse:
Haus I
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
03634/354-100
9
10
10
Sprechzeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
8
10
Freitag:
Haus II
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
03634/354-600
8.00 - 11.30 Uhr
8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
geschlossen
8.00 - 11.30 Uhr
Straßenverkehrsamt 14.00 - 17.00 Uhr
8.00 - 11.30 Uhr
Bereich Landrat
12
12
13
13
13
14
14
Nichtamtlicher Teil
Jubilare
Älteste Bürgerin von Schwerstedt wurde 95 Jahre
96. Geburtstag von Angelika Schneider in Kölleda
Diamantene Hochzeit in Ostramondra
15
15
15
Aus dem Landkreis
16-18
Aus Kindergarten und Schule
19-20
Wirtschaft – Arbeit – Umwelt
20-21
Vereine und Verbände
21-23
Veranstaltungshinweise
23-26
Sportnachrichten
26-27
Wissenswertes
28
Impressum
28
Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda
Tel.: 03634/ 354-219 o. 220
Fax: 03634/ 62 30 82
E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de
Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 28
(Erscheinungstag 17. Juli 2013)
ist am Mittwoch, 10. Juli 2013, 10.00 Uhr !!!
Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt
werden können, d.h. Texte als *.doc und Bilder als *.jpg!
Büro des Landrates
Büroleiter
Pressestelle
Kommunalaufsicht
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
03634/354-200
03634/354-634
03634/354-219/220
03634/354-661
03634/354-211
03634/354-306
Abteilung 1
Abteilungsleiter
Kreistagsbüro
Kreisarchiv
Kreiskasse
Kämmerei
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Untere Abfallbehörde
03634/354-307
03634/354-242
03634/354-852
03634/354-317
03634/354-320
03634/354-533
03634/354-675
03634/354-676
03634/354-347
Abteilung 2
Abteilungsleiter
Wirtschaftsförderung
Ehrenamtsförderung
Kulturförderung
Sportförderung
Amt für Abfallwirtschaft
Schulverwaltung
Bau- und Gebäudemanagement
Hochbau (kreiseigene Gebäude)
IT/ Kommunikation
Volkshochschule
03634/354-201
03634/354-400
03634/354-244
03634/354-409
03634/354-415
03634/354-201
03634/354-414
03634/354-642
03634/354-646
03634/354-777
03634/612640
Abteilung 3
Abteilungsleiter
Personal- und Organisationsamt
Ordnungsamt
Jagd- und Waffenbehörde
Fischereibehörde
Naturschutzbehörde
Ausländerbehörde
Brand- und Katastrophenschutz
Bußgeldangelegenheiten
Gewerbeamt
Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Zulassungsstelle
Bauaufsicht, Regionalplanung, Denkmalpflege
03634/354-634
03634/354-271
03634/354-350
03634/354-337
03634/354-336
03634/354-672
03634/354-335
03634/688811
03634/354-345
03634/354-339
03634/354-701
03634/354-719
03634/354-701
03634/354-638
Abteilung 4
Abteilungsleiter
Leistungsamt
Sozialamt
Wohnungsbauförderung
Jugendamt
Gesundheitswesen
03634/354-629
03634/354-629
03634/354-784
03634/354-620
03634/354-133
03634/354-781
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand: 26.06.2013*
Straße Ortslage
Zeitraum
Behinderung
Grund
L1 051
außerhalb d. Ortschaft,
Leubingen–Dermsdorf
13.05.13-31.12.13
Einrichtung Kreuzungs-LSA für Baustellenquerverkehr
(Ampelregelung)
Erdtransporte für den
Bau der A 71
K 59 /
K 19
außerhalb der Ortschaft,
Kühnhausen
– Elxleben zw. Abfahrt
B 4 und Elxleben
14.05.13-31.08.13
Vollsperrung
Gefahr in Verzug,
Erdfall
K 507
OL KLeinneuhausen
– Am Park, Ringstraße,
Lange Straße, Neue
Straße, Am Anger,
Wohngebiet, Vogelsberger Straße
kurzzeitige Sperung
durch die örtliche FF
Fackelumzug zum
Schützenfest
L1 057
OL Buttstädt – Rastenberger Straße, Samuel
Schröter-Straße, Hospitalberg, Niederwendenstraße
05.07.2013
18.00 - 19.00 Uhr
kurzzeitige Sperrung
durch Beamte der PI
Sömmerda
Festumzug zum
Pferdemarkt
B 86
Kindelbrück – Frömmstedter Str., ThomasMüntzer-Str., Goethestraße (B 86) und Gemeindestraßen
06.07.2013
13.30 - 15.00 Uhr
kurzzeitige Sperrung
durch Beamte der PI
Sömmerda
Festumzug zum Kinderund Heimatfest
K 507
OL KLeinneuhausen
– Am Park, Ringstraße,
Lange Straße, Neue
Straße, Am Anger,
Wohngebiet, Vogelsberger Straße
05.07.2013
14.00 - 15.00 Uhr
kurzzeitige Sperung
durch die örtliche FF
Festumzug zum
Schützenfest
L1 057
OL Buttstädt – Samuel
Schröter-Straße, Loh- 05.07.13- 08.07.13
straße und Gemeinde- 17.00 - 10.00 Uhr
straßen (Innenstadtbereich)
Vollsperrung
Pferdemarkt, Volksfest, örtlich über Rastenberger Straße
ambulanter Handel anl. – Bahnhofstraße – Schillerstraße mit
Pferdemarkt
Ampelregelung – Lohstraße
05.07.2013
20.30 - 21.30 Uhr
Umleitung
B 4 in beide Richtungen
*Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich.
Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert!
Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Grasmahd, Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) und Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu rechnen.
Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren.
Amtlicher Teil
Gebäude- und Grundstücksausschreibung der
Stadt Kindelbrück
(nach § 24 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV-Doppik)
Die Stadt Kindelbrück beabsichtigt folgendes Objekt zu veräußern:
Objekt
Bauhof Kindelbrück mit dazugehörigem Grundstück
und einige private Anwohner. Eine Anbindung an die B 86 ist
direkt über die Straße „Vor der Pforte“ gegeben und macht
das Objekt gut erreichbar.
Grundstücksangaben
Grundstück:
Gemarkung Kindelbrück, Flur 9, Flurstück
323/5
Größe:
4.055 m², vermessen
Adresse
Vor der Pforte 6
99638 Kindelbrück
Beschreibung: Das Grundstück hat einen relativ quadratischen Zuschnitt. Es ist komplett durch einen Zaun
eingefriedet und durch ein großes Tor begehbar, das auch für landwirtschaftliche Maschinen gut passierbar ist.
Orts- und Lagebeschreibung
Das Grundstück liegt im östlichen Stadtbereich Kindelbrücks.
In der Umgebung liegen hauptsächlich Gewerbebetriebe wie
die Kindelbrücker Obstbau e. G., die Diskothek „La Rouge“
Erschließung: Das Grundstück ist erschlossen, Versorgungsmedien – öffentliches Ver- und Entsorgungsnetz für Trinkwasser, Elektrizität und Abwasser
– liegen vor.
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Gebäudeangaben
Gebäudetyp:
Ausschreibungsinformationen
Es sind momentan zwei Gebäude auf
dem Grundstück vorhanden, beide sind
eingeschossig.
Zum einen das westlich gelegene Hauptgebäude mit mehreren Fahrzeuggaragen, Werkstattbereichen und einem
Aufenthalts- und einem Waschraum. Die
Heizung darin erfolgt per Holzofen. Sanitärbereiche sind ebenfalls vorhanden.
Hinter dem Gebäude befindet sich noch
ein langgezogener Unterstand, der momentan als Lagerplatz verwendet wird.
Das andere Gebäude ist eine ehemalige
Scheune, die bisher als Unterstand für
Fahrzeuge und Baumaterialien genutzt
wurde, aber durch stärkere Bauschäden
momentan vorsorglich gesperrt wurde.
Etagenzahl:
jeweils eine, nicht unterkellert, Dachböden nicht ausgebaut
Baujahr:
Hauptgebäude ca. 1955;
Scheune ca. 1940
Modernisierung
Über die Jahre verteilt erfolgten lediglich
kleinere Instandhaltungsmaßnahmen.
Nutzfläche:
Hauptgebäude 379 m², Scheune 761 m²
derzeitige Nutzung: Bauhof der Stadt Kindelbrück und Lagerfläche Stadt
Angebotsabgabe
Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Bauhof Kindelbrück“ bis zum 05.08.2013, 12.00 Uhr (Posteingang)
an folgende Adresse zu richten:
Stadt Kindelbrück
c/o Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück
Vermögensverwaltung
Puschkinplatz 1
99638 Kindelbrück
Ein Vorabgebot per Fax ist möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe unmittelbar nachgeholt wird. Faxnummer ist
die 036375 50455.
Ausschreibungsbedingungen
Das Mindestgebot beträgt 50.000,00 € für das Gesamtobjekt.
Zuschlagskriterium ist die Höhe des Gebots. Zuschlag erhält
das höchste, über dem Mindestgebot abgegebene, Gebot.
Die Stadt Kindelbrück behält sich vor, von einem Verkauf
der Liegenschaft abzusehen oder sie erneut anzubieten. Ein
Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an
der Ausschreibung nicht ab. Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der politischen Gremien (Stadtrat Kindelbrück).
Mit dem Gebot kann von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zur
- Dauer der Geschäftsverbindung
- allgemeinen Beurteilung
- Kreditbeurteilung
eingereicht werden.
Alle bestehenden Leitungsrechte für die umgebenden Flurstücke sind beizubehalten und der Zugang zu sichern.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer.
Das Grundstück und die Gebäude können nach Absprache
besichtigt werden. Die Informationseinholung oder Terminvereinbarung kann schriftlich unter o. g. Adresse, telefonisch
unter der 036375 - 510 25 oder per Email an t.meister@vg-kindelbrueck.de vereinbart werden.
Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird
keine Haftung übernommen.
Die Stadt Kindelbrück kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbst-schuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten
Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes
verlangen.
gez. Roman Zachar
Bürgermeister Stadt Kindelbrück
Satzung über die Benutzung der Horte an
Grundschulen des Landkreises Sömmerda
(Hortbenutzungssatzung)
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom
06.03.2013 (GVBl. S. 49) und der Bestimmungen der Thüringer
Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für
die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) in der
jeweils geltenden Fassung sowie des § 10 Abs. 1 ThürSchulG
vom 30.04.2003 (GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22) hat der Kreistag des Landkreises
Sömmerda in der Sitzung am 12.06.2013 die folgende Satzung
über die Benutzung der Horte an Grundschulen beschlossen:
§1
Träger und Rechtsform
Die Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte) werden
von dem Landkreis Sömmerda als öffentliche Einrichtungen
unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.
§2
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden von der Schulleitung nach Anhörung der Schulelternvertretung mit Genehmigung des Schulamtes festgelegt. Die Öffnungszeiten liegen
zwischen 6.00 und 17.00 Uhr. Örtliche Gegebenheiten sind zu
berücksichtigen.
§3
An-, Ab- und Ummeldungen
(1)
Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig. Durch die Eltern ist ein Hortplatz bei der zuständigen Schule schriftlich zu
beantragen. Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG. Zuständige Schule ist
die Grundschule, die vom Kind besucht wird.
(2)
Die Aufnahme gilt ab Beginn des Monats, zu dem das
Kind angemeldet wird.
(3)
Abmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sie sind bis zum 20. des laufenden Monats für
den Folgemonat durch die Eltern schriftlich mitzuteilen. Für
die Fristwahrung ist der Eingang bei der Schule maßgeblich.
Trifft die schriftliche Meldung erst nach dem 20. des laufenden
Monats bei der Schule ein, wird die Abmeldung erst zum 1.
des übernächsten Monats wirksam.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
(4)
Bei Änderungen in der regelmäßigen Betreuungszeit
wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu
dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt. Die Änderungsmeldungen sind bis zum 20. des Vormonats in der Schule einzureichen.
(5)
An-, Ab- und Ummeldungen werden durch die Schulleitung/Hortleitung mit Unterschrift, Datum und Schulstempel
bestätigt.
§4
Ausschluss
(1)
Werden die Gebühren in 3 aufeinander folgenden
Monaten, trotz Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß gezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz. Das Kind kann nach Anhörung der Eltern vom
weiteren Besuch des Schulhortes ausgeschlossen werden. Die
Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung auf Vorschlag des
Schulverwaltungsamtes. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.
(2)
Ein zeitweiliger Ausschluss vom Schulhort kann aus
wichtigem Grund (z. B. ansteckende Krankheit, Fehlverhalten
des Schülers) nach Anhörung der Eltern erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung auf Vorschlag der
Hortleitung.
Kind den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung
oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 ThürKitaG besuchen
• Nachweis über den Bezug von Leistungen
– zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
– zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
– nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
– nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
– Nachweis über Leistungen nach §§ 33, 34 SGB VIII.
(2)
Die ermittelten Daten werden automatisiert verarbeitet und zur Berechnung der Benutzungsgebühr verwendet.
Beim Fehlen von Daten können diese bei den Eltern nachgefordert werden.
(3)
Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre
Kenntnis für die Daten verarbeitende Stelle zur Erfüllung ihrer
Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Hierbei sind die entsprechenden Aufbewahrungsfristen der Verwaltung zu beachten.
Die Löschung kann insbesondere unterbleiben, wenn eine
Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht
oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
§5
Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Eltern der
Kinder eine im Voraus zu zahlende Benutzungsgebühr nach
Maßgabe der jeweils gültigen Hortgebührensatzung zu dieser
Satzung erhoben.
§6
Personenbezogene Daten
(1)
Soweit für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in den Schulhort sowie für die Festsetzung, Kassierung und
Kontrolle der Zahlungseingänge der Benutzungsgebühren
erforderlich, werden durch den Landkreis folgende personenbezogene Daten bei den Eltern oder einem Elternteil und
gegebenenfalls dem mit dem Elternteil zusammenlebenden
Ehe- und Lebenspartner, nach Maßgabe des § 6 der Hortgebührensatzung, erhoben:
a) Stammdaten:
• Name, Geburtsdatum und Anschrift des anzumeldenden
Kindes,
• Name, Anschrift der Eltern (Antragsteller),
• Familienstand der Antragsteller,
• Angaben zur Erreichbarkeit in Notfällen,
• Bankverbindung der Gebührenschuldner, wenn Lastschrift gewünscht ist.
b) Daten zur Berechnung der Benutzungsgebühr:
• Aufenthaltsdauer während der Schulzeit oder ausschließlich in den Ferien,
• Angaben über Aufenthaltsort und Aufenthaltsdauer des
Kindes bei getrennt lebenden Eltern,
• Angaben zur Einkunftsart,
• Jahresverdienstbescheinigung, Einkommenssteuerbescheid oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis
der Höhe des Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr
der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres
bzw. bei Fehlen des Einkommenssteuerbescheides der
letzte Einkommenssteuerbescheid,
• Angaben darüber, ob es sich um ein Pflegekind handelt,
• Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl
der Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern,
• Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl
der Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, die gleichzeitig mit dem anzumeldenden
§7
Übergangsbestimmung
Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des
Schuljahrs 2012/2013 gilt die Satzung über die Benutzung der
Horte an Grundschulen des Landkreises Sömmerda (Hortbenutzungssatzung) vom 09.02.2005 fort. Bei Widerspruchs- und
Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in
der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese
Anwendung.
§8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Landkreises Sömmerda
(Hortbenutzungssatzung) vom 09.02.2005 außer Kraft.
Henning
Landrat
Hinweis:
Die o.g. Satzung wurde gemäß § 100 Abs. 3 ThürKO dem Landesverwaltungsamt angezeigt.
Gemäß § 100 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
1. persönliche Beteiligung (§ 112 i.V.m. § 38 ThürKO) und
2. die Einberunfung und die Tagesordnung von Sitzungen des
Kreistages (§ 112 i.V.m. § 35 ThürKO)
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der
öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter
Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung
begründen können, gegenüber dem Landratsamt Sömmerda
geltend gemacht worden ist.
Gebührensatzung über die Benutzung der Horte
an Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises
Sömmerda (Hortgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 98 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
06.03.2013 (GVBl. S. 49), der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), des § 2 Abs. 1
des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen
Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30.04.2003 (GVBl. S. 258) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22), des § 5 der Thüringer Verordnung
über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung
– ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) in der jeweils
geltenden Fassung sowie des § 5 Hortbenutzungssatzung des
Schulträgers hat der Kreistag in der Sitzung am 12.06.2013 die
folgende Gebührensatzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Die Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im folgenden
Schulhorte genannt) in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda.
§2
Gebührenerhebung
Der Landkreis Sömmerda erhebt für die Benutzung der Schulhorte Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 ThürHortkBVO
nach Maßgabe dieser Satzung. Durch diese Benutzungsgebühren werden die Gebührenschuldner in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an
den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt.
§3
Gebührenschuldner
(3)
Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten
der getrennt lebenden Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend.
§7
Berechnung des Einkommens
(1)
Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe
der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und
Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten,
mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten oder mit
Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig. Von
dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des Absatzes 2 abzusetzen:
1. die zu entrichtende Einkommensteuer,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der
Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen
Einrichtungen, soweit diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind
sowie in tatsächlicher Höhe Unterhaltsleistungen.
(2)
Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein
Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze abgezogen:
1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften
34 vom Hundert,
2. bei Beamtenbezügen
24 vom Hundert,
(1)
Gebührenschuldner sind die Eltern der Kinder in
Schulhorten. Es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.
3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften
50 vom Hundert,
(2)
4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften
16 vom Hundert,
Die Eltern sind Gesamtschuldner.
(3)
Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in
dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
(4)
Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der
getrennt lebenden Eltern, gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.
§4
Entstehen und Ende der Gebührenschuld
(1)
Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats,
in dem das Kind in den Schulhort aufgenommen wird.
(2)
Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in
dem die Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam
werden.
§5
Fälligkeit und Zahlung
(1)
Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.
(2)
Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für
den laufenden Monat fällig und bargeldlos an die Kreiskasse
des Landkreises Sömmerda zu entrichten.
(3)
Bei Tagesgebühren gemäß § 8 Abs. 2 wird ein Bescheid
erlassen, der eine gesonderte Fälligkeit ausweist. Die Tagesgebühren sind ebenso an die Kreiskasse zu entrichten.
§6
Einkommen
(1)
Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören
das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Kindes,
das den Schulhort besucht.
(2)
Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von
Abs. 1 anstelle des Einkommens der Eltern das Einkommen des
Elternteils, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt und
das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden
Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden Einkommen.
5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch sozialversicherungspflichtigen Einkünften
5 vom Hundert.
Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1
oder 2 auch Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den
Einkünften nach Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 vom Hundert abgezogen. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte kann auf
Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend
von Satz 1 die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach
Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in Abzug gebracht werden.
(3)
Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon
von Absatz 1 Satz 1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur
Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der
Erwerbsersatzeinkommen. Als Einkommen des Kindes gelten
ausschließlich Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kindergeld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das
Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.
(4)
Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche
Monatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs. Es wird ermittelt,
indem das Einkommen nach den Absätzen 1 bis 3 durch zwölf
geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung sind der
Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen
oder andere geeignete Unterlagen. Liegt ein erforderlicher
Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung
der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin
ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr
um 3 vom Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der
Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen noch
nicht vorgelegt werden können, ist aufgrund der Angaben des
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Einkommensbeziehers ein vorläufiger Bescheid zu erstellen.
Nach Vorlage der fehlenden Einkommensnachweise wird die
Gebühr endgültig festgesetzt.
(5)
Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den
Absätzen 1 bis 4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren; bei eheähnlichen
oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies
nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen
nachzuweisen.
§8
Höhe der Benutzungsgebühr
(1)
Die Gebühr beträgt bei einem monatlichem Einkommen nach § 7
0,00 Euro
1. bis 1.060 Euro
8,00 Euro
2. über 1.060 Euro bis 1.500 Euro 16,00 Euro
3. über 1.500 Euro bis 2.500 Euro
20,00 Euro.
4. über 2.500 Euro
(2)
Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im
Schulhort angemeldet ist, beträgt die Gebühr 1,00 Euro pro
Tag.
(3)
Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise zur Einkommensermittlung nicht
oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären die Gebührenschuldner, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Eingruppierung in die
höchste Einkommensgruppe.
(4)
Bei An- und Abmeldungen während des laufenden
Schuljahres entsteht die Personal- und Betriebskostenbeteiligung auch für den Monat in voller Höhe, in dessen Verlauf die
An- oder Abmeldung wirksam wird.
§9
Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände
(1)
Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung von nicht mehr als zehn Stunden in der
Woche erfolgen. In diesem Fall ermäßigt sich die Gebühr nach
§ 8 Abs. 1 um 40 vom Hundert. Bei Änderungen der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat
neu festgesetzt, zu dessen Beginn der Antrag auf die geänderte
regelmäßige Betreuungszeit vorliegt. Bei der Berechnung der
Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem
regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts anfallen, außer Betracht.
(2)
Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in
dem die Schule beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich
bei Schulanfängern die Gebühr nach § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1
um die Hälfte für diesen Monat; bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat.
(3)
Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8
Abs. 1 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils 25 vom Hundert
für jedes weitere Kind der Alleinerziehenden, Ehepaaren und
Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs.
1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil
des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und der gleichzeitige
Besuch der Einrichtung nach Satz 1 sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
(4)
Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen
a. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch,
b. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch,
c. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
d. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen
frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung für die
Dauer des Bezugs dieser Leistungen von einer Beteiligung an
den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser Leistungen hat
der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht
mehr vorliegen.
(5)
Für ein Kind, für das Hilfe zur Erziehung nach § 34 des
Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird
bei Vorlage geeigneter Unterlagen keine Gebühr erhoben.
Satz 1 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das
Pflegekind übertragen wurde.
(6)
Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine
Beteiligung an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für
Kinder, die den Schulhort ausschließlich in den Ferien besuchen.
§ 10
Änderungstatbestände
(1)
Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein
Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere
Einrichtung besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt.
(2)
Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des
dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen
Kalenderjahrs und seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonderzuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet.
Die Gebühr wird zunächst vorläufig festgesetzt; ihre endgültige
Festsetzung erfolgt nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs.
Treten Änderungen im Sinne des Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat,
zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt. Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind
dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 11
Auskunftspflichten
(1)
Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen
oder andere geeignete Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen.
(2)
Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der
Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht
bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, sind
dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3)
Der Landkreis Sömmerda ist berechtigt, die der Beteiligung an den Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen. Im Fall falscher oder unterlassener
Angaben kann die Beteiligung an den Betriebskosten rückwirkend neu festgesetzt werden.
§ 12
Festlegung der Gebühren
Der Landkreis Sömmerda. erlässt einen Gebührenbescheid,
aus dem die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht. Gleichzeitig wird mit diesem
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Gebührenbescheid die Höhe der Personalkostenbeteiligung
ausgewiesen.
§ 13
Übergangsbestimmung
Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des
Schuljahrs 2012/2013 gilt die Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda vom 09.02.2005 fort. Bei Widerspruchs- und
Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in
der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese
Anwendung.
§ 14
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 09.02.2005
außer Kraft.
Henning
Landrat
03. Eßleben-Teutleben
04. Großneuhausen
05. Guthmannshausen
06. Hardisleben
07. Kleinneuhausen
08. Kölleda
09. Mannstedt
10. Niederreißen
11. Oberreißen
12. Olbersleben
13. Ostramondra
16. Straußfurt
17. Haßleben
18. Henschleben
19. Riethnordhausen
20. Werningshausen
21. Kutzleben
22. Günstedt
23. Wundersleben
24. Kindelbrück
25. Kannawurf
27. Bilzingsleben
Artikel 2
Die 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am Tag
nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Sömmerda, den 28.05.2013
Abwasserzweckverband „Finne“
Hoffmann Verbandsvorsitzender
Siegel
Rechtsaufsichtliche Würdigung:
Hinweis:
Die o.g. Satzung wurde gemäß § 100 Abs. 3 ThürKO dem Landesverwaltungsamt angezeigt.
Gemäß § 100 Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
1. persönliche Beteiligung (§ 112 i.V.m. § 38 ThürKO) und
2. die Einberunfung und die Tagesordnung von Sitzungen des
Kreistages (§ 112 i.V.m. § 35 ThürKO)
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der
öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter
Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung
begründen können, gegenüber dem Landratsamt Sömmerda
geltend gemacht worden ist.
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sömmerda
Hiermit macht das Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde gemäß §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 und Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die 4. Satzung zur Änderung
der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands „Finne“
nebst ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung bekannt.
Abwasserzweckverband „Finne“
4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
Abwasserzweckverbandes „Finne“ vom 28.05.2013
Gem. §§ 17, 31 Abs. 2 und 38 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes
über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S.
290) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ in Ihrer Sitzung am 25.04.2013 folgende 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Finne“
(veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Nr. 38
vom 28.09.2011) wird wie folgt geändert.
§ 2 wird neu gefasst und erhält folgenden Wortlaut:
§ 2 - Verbandsmitglieder
Verbandsmitglieder sind:
01. Buttstädt
02. Ellersleben
14. Rastenberg
15. Schillingstedt
Landratsamt Sömmerda
als untere staatliche Verwaltungsbehörde - Kommunalaufsicht
Sömmerda, den 22. Mai. 2013
4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands „Finne“
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
gegen die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Finne“ am 25.04.2013 beschlossene 4. Satzung zur
Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes
„Finne“ (Beschluss-Nr.: 30/2013) werden keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.
Wir bitten Sie, uns ein ausgefertigtes Exemplar der Satzung
herzureichen. Wir werden diese im Amtsblatt des Landkreises
Sömmerda amtlich bekannt machen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.
Roth
Amtsleiter
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des
AZV Scherkondetal für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 36 (1) des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232), geändert am 10. November 1995 (GVBl. Nr. 18, S. 346) i. V. m. §§ 53 ff.
der Thüringer Gemeinde- und Landeskreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.
501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003
(GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2009
(GVBl. Nr. 5/2009 vom 23.04.2009) beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Scherkondetal in ihrer
Sitzung am 20.03.2013 folgende Haushaltssatzung 2013:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
308.333,00
EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
513.767,00
EUR ab.
Seite Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht festgesetzt.
im
Vermögenshaushalt
§4
Es wird eine Umlage von den Mitgliedsgemeinden entsprechend § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der
Einwohner (Stichtag 30.06.2010) festgesetzt. Sie beträgt je Einwohner 8,01 EUR zur Deckung des Verwaltungshaushaltes und
19,52 EUR zur Deckung des Vermögenshaushaltes.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 42.900,00
EUR festgesetzt.
§6
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft.
J. Schmidt
Vorsitzender des AZV
in der Geschäftsstelle des AZV, Neue Straße 3 in 99610 Vogelsberg während der Dienstzeiten sowie in der VG „An der
Marke“, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach und in der VG
Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, zur Einsicht
aus.
Siegel
Hinweis:
Nach § 21 (4) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist
eine Verletzung der Bestimmungen über persönliche Beteiligung (§ 38 ThürKO) die Einberufung und Tagesordnung von
Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen
Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem AZV geltend gemacht worden
sind.
II. Genehmigungsvermerk der Kommunalaufsicht als
staatliche Verwaltungsbehörde vom 14.06.2013
Vollzug des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), der Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
(ThürGemHV)
hier: Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2013 des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal
Die am 20.03.2013 durch die Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung 2013 (Beschluss-Nr. 04/2013 und 05/2013)
enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile; gegen
die vorgelegte und den vorgelegten Haushaltsplan nebst Anlagen werden nach der nunmehr beschlossenen und von uns
positiv gewürdigten 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung keine rechtsaufsichtlichen Bedenken erhoben.
Die Haushaltssatzung kann gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO bekannt
gemacht werden. Gleichzeitig ist der Haushaltsplan zwei
Wochen öffentlich auszulegen, hierauf ist in der öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 hinzuweisen.
Der Haushaltsplan ist bis zur Entlastung und Beschlussfassung
über die Jahresrechnung zur Verfügung zu halten.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ist der
Haushaltsplan zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Die Einsichtnahme kann während der Dienstzeiten an den o.g.
Orten erfolgen.
Joachim Schmidt
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 12.05.2006, zuletzt geändert am 11.08.2008
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 12.05.2006, zuletzt geändert am
11.08.2008, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
i. A. Dr. Thiele
Amtstierärztin
Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) zur Bekämpfung der Varroatose vom 19.04.2013
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) erlässt
auf der Grundlage des § 15 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert durch Artikel 10
der Verordnung vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499), folgende
Allgemeinverfügung
1. Für alle im Freistaat Thüringen gehaltenen Bienenvölker
wird im Jahr 2013 eine Behandlung gegen Varroamilben angeordnet.
2. Die Behandlung hat spätestens am 30.07.2013 als Sommerbehandlung, im August/September 2012 als Nachsommerbehandlung zu beginnen und ist in der brutfreien Zeit als
Winterbehandlung (November 2013) fortzuführen.
3. Für die Behandlung dürfen ausschließlich dafür zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden. Bei der Anwendung
der Mittel haben sich die Bienenhalter nach den Angaben
der Arzneimittelhersteller zu richten. Die Behandlung ist im
Bestandsbuch zu dokumentieren.
4. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche
Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
5. Diese Verfügung ergeht kostenfrei.
Roth
Amtsleiter
Die gesamte Allgemeinverfügung einschließlich Begründung
liegt ab sofort im TLV, Abteilung 2, Tennstedter Str. 8/9, 99947
Bad Langensalza zur Einsichtnahme aus und kann auf der Internetseite des TLV unter http://www. thueringen.de/de/tlv/verbraucherschutz/veterinaerwesen/ eingesehen werden.
Öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme:
Hinweise:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der
Zeit
vom 10. bis 29. Juli 2013
Bienenstöcke, die der Resistenzzucht dienen, werden auf Antrag vom Behandlungsgebot gegen Varroatose freigestellt. Der
Antrag ist in schriftlicher Form unter Beifügung einer Begrün-
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
dung an das jeweils örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien
Stadt zu richten.
Bei Fragen zur sachgerechten Durchführung der Behandlung
wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
4. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
Dr. Thiele
Amtstierärztin
nichtöffentlicher Teil
Einladung zur Gemeinschaftsversammlung der
VG Buttstädt
Hiermit lade ich Sie zu einer Sitzung mit öffentlichen Tagesordnungspunkten ein.
Gremium:
Sitzungstermin:
Ort:
Raum:
3. Vorstellung der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen
der Interessenbekundung zur Leistungserbringung der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit gemäß der „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ vom 27.05.2013
Gemeinschaftsversammlung
Dienstag, 09.07.2013, 18:30 Uhr
Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt
Versammlungsraum
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
5. Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche
Sitzung vom 29. Mai 2013
6. Änderung der Planung: Aufgabenfelder der Jugendhilfe Jugendförderplanung, Fortschreibung 2013 im Kontext der
Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit gemäß
der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben
der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ für den Zeitraum
2013
7. Leistungserbringung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für
Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ vom
27.05.2013 im Rahmen der Jugendhilfeplanung, für den Zeitraum Schuljahr 2013/2014 bis 30.06.2016
8. Anfragen und Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung
2. Beschluss über die Tagesordnung der 8. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
– Änderungen bleiben vorbehalten –
3. Beschluss über die Niederschrift der 7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 26.03.2013
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
4. Energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes
(gez. Henning)
Landrat
4.1 Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes
4.2 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung „Tausch Wärmeerzeuger VG Buttstädt“, Umrüstung
von Ölheizung auf Gasbrennwerttechnik
4.3 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung „Errichtung einer Photovoltaikanlage“ auf dem SüdDach des Verwaltungsgebäudes der VG Buttstädt
5. Anfragen und Mitteilungen
Sitzungstermin und Tagesordnung werden hiermit öffentlich
bekannt gegeben.
Becker
Gemeinschaftsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung – Jugendhilfeausschuss
Am Mittwoch, 10. Juli 2013, 17:00 Uhr findet eine öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des
Landkreises Sömmerda statt.
Tagungsort ist: Konferenzraum 2.39 Wielandstraße 4, 99610
Sömmerda
Niederschrift über die Sitzung vom Jugend-
hilfeausschuss am 6. März 2013
(genehmigt in der Sitzung am 29. Mai 2013)
1.
Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung vom 23. Januar 2013
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 23. Januar
2013 wird wie folgt genehmigt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
1
2.
Auswahl eines geeigneten Trägers zur Übernahme
des Spielmobils des Landkreises Sömmerda ab dem
01.04.2013 im Rahmen einer Interessenbekundung
Frau Weise-Watzek, Amtsleiterin des Jugendamtes, und Herr
Schorcht, Abteilungsleiter der Abteilung 4 des Landratsamtes
Sömmerda, geben hierzu noch einzelne Informationen und
Erklärungen.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
Frau Bendleb, DRK Kreisverband, beantwortet Fragen zu den
zu erwartenden Personalkosten des DRK Kreisverbandes.
öffentlicher Teil
Nach Erläuterung der Bewerbungen der freien Träger (ASB
Kreisverband, THEPRA Landesverband Thüringen e. V. und des
DRK Kreisverbandes) durch die Verwaltung des Jugendamtes
wird nach Abstimmung der THEPRA Landesverband Thüringen
e. V. der Träger des Spielmobils.
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 29. Mai 2013
2. Informationen der Verwaltung des Jugendamtes zum aktuellen Stand und der Perspektive des Lokalen Aktionsplanes
für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Landkreis
Sömmerda
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung vom
Seite 11
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
06.03.2013 die Übernahme des Spielmobils durch einen geeigneten Träger. Der ausgewählte Träger verpflichtet sich im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landkreis zur Sicherung des
Angebotes Spielmobil für den Landkreis Sömmerda.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung der aktuellen Betriebs- und Verwaltungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
0
3.
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2013 und 2014
Frau Lotholz, Fachberaterin Kindertageseinrichtungen, Frau
Weise-Watzek, Amtsleiterin und Herr Schorcht, Abteilungsleiter, geben Erläuterungen zu der erstellten Prioritätenliste und
beantworten verschiedene Fragen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der durch die Verwaltung
des Jugendamtes aufgestellten Prioritätenliste zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 – 2014,
für den Förderzeitraum 2013 zu. Das Thüringer Ministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur entscheidet als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung
der Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe über die Zuwendungsanträge.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
0
5.
Antrag des Schulfördervereins Lindenschule Sömmerda e.V.
auf Anerkennung der Förderwürdigkeit als freier Träger
der Jugendhilfe gemäß § 74 SGB VIII
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des
Schulfördervereins Lindenschule Sömmerda e.V. als förderwürdig im Sinne des § 74 SGB VIII.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Träger kann Anträge auf Gewährung finanzieller Zuschüsse im Rahmen der geltenden Richtlinien an die Verwaltung des
Jugendamtes richten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
0
6.
Verwendung von Mitteln im Rahmen der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ des Freistaates Thüringen; Förderbereich
„Kinder- und Jugendschutz“ im Jugendamt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt Fördermittel im Rahmen
der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“, voraussichtlich in
Höhe von 54.359,35 €, für Ausgaben des Jugendamtes im Bereich „Kinder- und Jugendschutz“ sowie im Förderbereich
„Frühe Hilfen“ im Sinne der Ziffer 2.3 der Richtlinie „Örtliche
Jugendförderung“ zu verwenden.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel antragsgemäß, d. h. in Höhe von 54.359,35 € bewilligt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen in folgender Haushaltsstelle des Verwaltungshaushaltes: 40700.17100
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
0
7.
Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
Frau Weise-Watzek, Amtsleiterin des Jugendamtes gibt folgende Termine und Informationen bekannt:
• Ein Informationsblatt von dem Landesjugendring Thüringen e. V. wird den Mitgliedern ausgehändigt.
• Der Zuwendungsbescheid für das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ist am 05. März 2013
in der Verwaltung des Jugendamtes eingegangen. Die Summe beläuft sich auf 50.000€
• Im Rahmen des Landesprogramms wird es eine „LAPothek“
in der Bahnhofstraße 2 in Sömmerda geben.
• Es wird auch in diesem Jahr wieder eine Veranstaltung im
Rahmen des Landesprogramms geben. Diese wird am 16.
Oktober 2013 an verschiedenen Standorten mit Thementischen stattfinden. Hier ergeht eine separate Einladung.
• Das Jugendamt wird sich an der Imagekampagne der Jugendämter beteiligen. Am 04. Juni 2013 wird es wieder ein
Elterncafe im Jugendamt geben.
• Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes wird es am 30.
August 2013 in der Bibliothek Sömmerda eine Vorlesestunde geben.
• Ebenfalls beteiligt sich das Jugendamt gemeinsam mit der
Erziehungsberatungsstelle an dem „Tag der gewaltfreien Erziehung“ am 30. April 2013.
Frau Greiner-Stöffele, Jugendhilfeplanerin, informiert über
das Bewerbungsverfahren für die Jugendschöffenwahl. Es wird
Informationsmaterial ausgegeben.
Niederschrift über die Sitzung vom Kreistag
am 10. April 2013
(genehmigt in der Sitzung am 12. Juni 2013)
1.
Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung vom 6. Februar 2013
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 6. Februar
2013 wurde wie folgt genehmigt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
28
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
3
2.
Vortrag von Herrn Dr. Gerhard Fuchs
Thema: Erneuerbare Energien
Fragen zum Vortrag werden durch den Landrat und Herrn Dr.
Fuchs beantwortet.
Seite 12
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
3.
Grundsatzentscheidung zum Variantenvergleich
– Anbau Grundschule Großrudestedt
Aktuelles aus dem Jugendamt
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dass die Variante 2 zur Anwendung bzw.
zur Ausführung kommt vorbehaltlich der noch einzuholenden
Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung dieser Bauleistung erfolgt aus Mitteln des
Vermögenshaushaltes 2013 und einem möglichen Nachtragshaushalt 2013. Im Haushaltsjahr 2013 sind 700.000 € eingestellt
(vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung). Die
Umsetzung ist 2013/2014 geplant.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
33
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
0
4.
Namensgebung für die 2-Felder Mehrzweckhalle Buttstädt
Beschluss:
Der Kreistag stimmt dem Antrag des Stadtrates der Stadt Buttstädt zur Verleihung des Namens
Sport- und Mehrzweckhalle „Am Loh“
zu.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
33
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen
0
5.
Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
Der Landrat informiert die Mitglieder des Kreistages über die
Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 des Landkreises
Sömmerda durch das Landesverwaltungsamt.
Der Landrat informiert
Umgangsrecht und Umgangspflicht
Wenn Eltern getrennt leben, dann ist der in § 1626 Abs. 3
BGB benannte Grundgedanke, dass das Kind zu seiner ungestörten Entwicklung des regelmäßigen Umgangs mit beiden
Elternteilen bedarf. Diese allgemeine Regelung führt zu der
konkreten Normierung eines Umgangsrechts in § 1684 Abs. 1
BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil;
jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und
berechtigt. Das heißt, dem Elternteil, der nicht die Betreuung
ausübt, steht unabhängig vom Sorgerecht zumindest das Umgangsrecht zu.
Da sich das Umgangsrecht auch auf das Recht des Kindes auf
Umgang bezieht, darf es keinerlei Verknüpfung von Unterhaltszahlungen und Umgang geben.
Können sich die Eltern nicht über den Umgang einigen und/
oder sind sie sich uneinig über den Kreis der umgangsberechtigten Personen, können sie sich an die Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Sömmerda in der Bahnhofstraße 2 oder an das Jugendamt
wenden und sich individuell beraten lassen. Auch die Kinder
selbst haben einen Anspruch darauf, das Jugendamt um Hilfe
zu bitten, wenn es um die Wahrnehmung ihres Umgangsrechts geht.
Wird keine Einigung zwischen den Eltern erzielt und gibt es
immer wieder Unstimmigkeiten über die Gestaltung des Umgangs, können die Elternteile die Streitigkeiten auch gerichtlich klären lassen. In diesen Fällen ist das Familiengericht
beim ortsansässigen Amtsgericht zuständig. Sollte der Vermittlungsversuch auch vor Gericht scheitern, dann wird durch Beschluss über die Gestaltung des Umgangsrechts entschieden.
Zu regeln sind:
• Der Umgang des Kindes an den Wochenenden bzw. an den
einzelnen Wochentagen.
• Der Ort der Umgangskontakte. Dies ist besonders wichtig
für Säuglinge und Kleinkinder.
• Der Umgang mit anderen Bezugspersonen wie Großeltern
(wer und wann).
• Die Umgangsregelung zu besonderen Ereignissen und Festtagen. Hier sollten auch folgende Fragen geklärt werden:
Wer holt und bringt das Kind an diesen Tagen? Wie werden
die Kosten für Einschulung, Kommunion, Geburtstage aufgeteilt?
• Die Ferienregelung muss vorausschauend geregelt werden
unter Berücksichtigung der Urlaubsplanung u.ä..
• Besondere Hobbys und Aktivitäten der Kinder sollten immer
dann beachtet werden, wenn sie Einfluss auf den Umgang
haben könnten, z.B. Wettkampfsport.
• Gemeinsame Erziehungsziele sollten von den Eltern besprochen werden: wie beispielsweise TV- und PC-Konsum oder
Ausgehzeiten.
• Abhol- und Bringedienste müssen vereinbart werden. Sind
die Wege zwischen den Wohnorten sehr lang und wird es
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
daher notwendig, dass beide Elternteile sich am Bringen und
Abholen des Kindes beteiligen, sollten diese Fragen geklärt
werden.
• Der Rhythmus, in dem sich die Eltern über das Funktionieren
der Regelungen und mögliche Anpassungen informieren.
zeitnahe Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Fortsetzung der Betriebstätigkeit zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Ausgaben zur Beseitigung von Schäden, die unmittelbar durch
das Hochwasser Mai/Juni 2013 entstanden sind, in Form von:
In Einzelfällen kann es sich erforderlich machen, bei der
Ausübung des Umgangsrechts zu unterstützen. Bei diesem
betreuten Umgang bzw. begleiteten Umgang wird einem
Umgangsberechtigten der Umgang mit dem Kind bei Anwesenheit einer neutralen, (psychologisch) geschulten Person
gewährt, welche den Umgang begleitet und dafür sorgt, dass
er zum Wohl des Kindes verläuft. Bei Fragen hierzu steht Ihnen
auch das Jugendamt beratend zur Seite.
– Ausgaben für Reparaturen an Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
Als letzter Punkt noch ein Hinweis: Die so genannte Wohlverhaltensklausel nach § 1684 Abs. 2 BGB (Umgang des Kindes mit
den Eltern) sagt sinngemäß aus, dass die Eltern das Kind nicht
gegen den jeweils anderen Elternteil negativ beeinflussen sollen und somit die Beziehung zwischen diesem Elternteil und
dem Kind nicht belastet wird.
Wer wird gefördert?
– Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500
Arbeitnehmern und
Das Veterinär- und Lebensmittel-
überwachungsamt informiert
Afrikanische Schweinepest vor den Toren der EU
Die Europäische Kommission teilt mit, dass in der Ukraine
nahe der polnischen Grenze Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde.
Insbesondere müssen Schweine haltende große und kleine
Betriebe ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen prüfen
und ggf. verschärfen, dazu zählen unter anderem der Tierkauf,
Personen- und Fahrzeugverkehr.
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine
virusbedingte exotische Krankheit, die in Deutschland noch
nie aufgetreten ist.
Die Ausbreitung kann durch Fahrzeugverkehr, insbesondere
Tiertransporte erfolgen.
Hohes Risiko für die Weiterverbreitung der Seuche besteht
durch eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle.
Der Virus ist sehr widerstandsfähig, hält sich im Fleisch, gepökelten und geräucherten Waren, z.B. Salami, Wochen bis
Monate.
Das Verbot aus Drittländern tierische Lebensmittel wie Fleisch,
Wurst, Käse aber auch Milch und Milcherzeugnisse als Reiseproviant oder zum sonstigen Eigenverbrauch einzuführen, ist
von Reisenden unbedingt einzuhalten.
Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sömmerda unter der Tel.-Nr. 03634/354-533 zur Verfügung.
DVM Winter
Amtstierärztin
Soforthilfeprogramm für Hochwasserhilfe 2013
Die Thüringer Aufbaubank informiert, dass ein Hochwassersoforthilfeprogramm für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe aufgelegt wurde.
Die Flutkatastrophe im Mai/Juni 2013 hat in zahlreichen Thüringer Unternehmen enorme, teils Existenz bedrohende Schäden verursacht. Deshalb stehen ab sofort 10 Mio. Euro für die
– die Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Zeitwertes des untergegangenen Wirtschaftsgutes
– die Wiederbeschaffung von Vorräten und Lagerbeständen
für Material, Halb- und Fertigprodukten bis zur Höhe ihres
Zeitwertes
– Sachausgaben zur Vermeidung von Folgeschäden
– Angehörige der Freien Berufe in Thüringen.
Wo kann ich mich informieren?
Zur Beratung der Flutopfer sind bei der Thüringer Aufbaubank,
den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern und der DEHOGA Thüringen Hotlines eingerichtet.
Wie beantrage ich Hilfe?
Die Antragstellung erfolgt über Formblätter.
Weitergehende Informationen sind auf den Internetseiten der
Thüringer Aufbaubank (www.aufbaubank.de), bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, den Industrie- und
Handelskammern, den Handwerkskammern, der DEHOGA
Thüringen sowie dem Verband der Wirtschaft Thüringens e.V.
abrufbar.
Die Stadt- und Kreismusikschule „Wilhelm
Buchbinder” Sömmerda informiert
Die Musikschule „Wilhelm Buchbinder“ Sömmerda, seit 1. Januar 2013 in gemeinsamer Regie von Stadt und Landkreis, hat
ihren Betrieb im September 1991 aufgenommen. Sie ist seitdem
fester Anlaufpunkt für musikalisch interessierte Kinder und
Erwachsene, die entweder ein Instrument erlernen oder eine
vokale Ausbildung in Anspruch nehmen wollen. Neben den
verschiedenen Streich-, Blas-, Tasten-, Schlag- und Zupfinstrumenten gehören unter anderem auch die Kleinkindkurse, die
Musikalische Früherziehung und der Ensembleunterricht zum
Angebot der Musikschule. Der Unterricht findet einmal pro Woche, einzeln oder in der Gruppe, statt. Anmeldungen können
jederzeit erfolgen. Ein Einstieg in den Unterricht ist bei freien
Kapazitäten auch während des laufenden Schuljahres möglich.
Bei Interesse steht die Leitung der Musikschule für Gespräche
zur Verfügung. Auch die Fachlehrer beantworten gern alle Fragen. Auf der Internetseite www.musikschule-soemmerda.de
kann man sich zusätzlich informieren.
Kontakt
Stadt- und Kreismusikschule „Wilhelm Buchbinder“
Lange Straße 3-5, 99610 Sömmerda
Telefon: (03634) 30298, Fax: (03634) 317531,
E-Mail: mail@musikschule-soemmerda.de
Sprechzeiten Sekretariat
Montag 09:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag 09:00
bis 18:00 Uhr, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
In der Stadt- und Kreismusikschule unterrichten zurzeit 15 Instrumental- und Gesangspädagogen. Um die Lehrer näher kennen zu lernen, stellen sie sich in loser Folge in den nächsten
Monaten einzeln im Amtsblatt vor.
Seite 14
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Lehrerportrait Jiyoung Na – Violoncello
Die Cellistin Jiyoung Na, 1976 in
Seoul/Südkorea geboren, studierte nach ihrem Abitur,
welches sie
mit „Auszeichnung“ abschloss, an der ChungAng-University in Seoul. Hier
wurde sie über vier Jahre mit
einem selten vergebenen Leistungsstipendium der Universität ausgezeichnet und konnte
ihr Bachelor-Zeugnis mit der
Höchstpunktzahl abschließen.
Sie debütierte im Koreanischen
Rundfunk (KBS) u. a. mit den
Sonaten von Johannes Brahms,
war Gründungsmitglied des
HYUP-String-Ensemble Seoul
sowie Mitglied des Prime Philharmonic Orchestra Seoul.
Im Jahr 2000 reiste sie zu weiterführenden Studien nach
Deutschland. An der Akademie für Tonkunst Darmstadt (Lehrer Peter Wolf – Solocellist Radio-Sinfonie-Orchester Frankfurt) schloss sie 2002 ihre Reifeprüfung mit „sehr gut“ ab. Im
Anschluss studierte sie an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar und erhielt ihren Abschluss als Diplom-Musikerin
2005. Auf Grund ihrer hervorragenden Leistungen konnte sie
ein Aufbaustudium anschließen. Ihre Lehrer in Weimar waren
Gisela Vieweg, Sebastian Kenn (Solo-Cellist der Meininger
Hofkapelle) und insbesondere Prof. Brunhard Böhme.
Anmeldung zur Abholung von Elektrogeräten
bzw. Sperrmüll/Schrott
Bitte beachten Sie, dass ein Wunschtermin nicht zugesichert werden kann, da die Tourenplanung für jeden Ort
entsprechend aller eingehenden Anmeldungen erfolgt.
Allerdings können Sie Ausschlusstermine, z. B. wegen Urlaubsabwesenheit, gleich auf der Anmeldung vermerken,
damit dies bei der Tourenplanung berücksichtigt werden
kann.
Beachten Sie bitte, dass eine erneute Anmeldung erforderlich ist, wenn ein Termin von Ihnen nicht wahrgenommen
werden kann.
Die Bereitstellung zur Abholung hat frühestens am Vorabend des Abholtermins zu erfolgen!
Selbstanlieferung von Sperrmüll auf der
Abfallumladestation „Michelshöhe“
Montag – Freitag: 07:00 – 16:00 Uhr
vom 23. März bis 30. November 2013 auch
Samstag: 08:00 – 12.00 Uhr
Die Annahme von max. 3 m³ Sperrmüll ist dort kostenfrei,
wenn die gelbe Sperrmüllkarte ausgefüllt abgegeben und
im laufenden Jahr keine Sperrmüllabholung in Anspruch
genommen wird.
Orchestererfahrung sammelte sie durch Praktikantenverträge
und zahlreiche Aushilfen über viele Jahre bei der Jenaer Philharmonie, dem Orchester des Theaters Erfurt und dem LohOrchester Nordhausen/Sondershausen. Solo- und Kammerkonzerte in vielfältigen Besetzungen (u. a. im Ensemble „Die
12 Thüringer Cellisten“) führten sie durch ganz Deutschland
und Südkorea.
Annahmestelle: 99610 Sömmerda, Am Oberwege 29
Ihre Lehrtätigkeit begann sie 2007 an den Musikschulen in
Meiningen und Sömmerda, seit 2012 auch am musischen
Zweig des Martin-Pollich-Gymnasiums Mellrichstadt/Bayern.
Ihre Schüler erhielten Auszeichnungen und Delegierungen
zum Landeswettbewerb bzw. Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“.
Die vollständigen, unzerlegten Elektrogeräte können während vorgenannter Öffnungszeiten kostenlos persönlich
bei den Mitarbeitern abgegeben werden.
Das Abfallwirtschaftsamt informiert
Neue Termine für die Leerung der gelben
Tonnen in Walschleben!
Die Leerung der gelben Tonnen in Walschleben erfolgt 2013
immer an einem Freitag an folgenden Tagen:
Monat
Datum
Juli
05.07.2013
August
02.08.2013 und 30.08.2013
September
27.09.2013
Oktober
25.10.2013
November
22.11.2013
Dezember
20.12.2013
Selbstanlieferung von Elektrogeräten
Montag – Freitag: 07:00 – 16:00 Uhr
vom 23. März bis 30. November 2013 auch
Samstag: 08:00 – 12.00 Uhr
Bürgerberatung
Jeweils dienstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bieten die
Abteilungsleiter des Landratsamtes Sömmerda in der Bahnhofstraße 9 (B9) bzw. in der Wielandstr. 4 (W4) eine Bürgerberatung an.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Bürgerberatung
keine rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern den Bürgern eine Hilfestellung auf dem oft mühsamen Behördenweg ist.
Nächste Bürgersprechstunde am:
09.07.2013 Herr Schorcht
Zi. 1.42 (W4) Tel. 03634/354-631
16.07.2013 Herr Fiebig
Zi. 104 (B9) Tel. 03634/354-201
23.07.2013 Herr Schneider Zi. 118 (B9) Tel. 03634/354-634
30.07.2013 Herr Doll
Zi. 214 (B9)
Tel. 03634/354-240
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
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Nichtamtlicher Teil
Jubilare
Älteste Bürgerin von Schwerstedt wurde 95 Jahre
Am 19. Juni 2013 wurde nicht nur die älteste sondern auch UrSchwerstedterin Elisabeth Dinter 95 Jahre und freute sich sehr
über den Besuch des Landrates Harald Henning, der ihr die
erste Ehrenurkunde, Blumen und ein Präsent überbrachte.
Auch Bürgermeister Jürgen List überbrachte der netten Jubilarin seine Glückwünsche persönlich, die sie gern und dankbar
entgegennahm.
Heute lebt sie recht zufrieden in ihrem Häuschen und kocht
noch täglich für sich und ihren Sohn. Am Wochenende revanchiert sich dann die Familie ihres Sohnes und lädt sie zum
Essen ein. Von ihrer ältesten Enkeltochter Christina wird die
Jubilarin regelmäßig besucht und an ihrem Ehrentag unterstützt. Aber auch die jüngste Enkeltochter Kerstin, die nebenan wohnt, kümmert sich rührend um ihre Oma.
Ganz stolz berichtet Angelika Schneider vom Familienzuwachs
– der Ururenkelin Emilia – die in diesem Frühjahr geboren wurde. Etwas traurig ist sie, weil sie seit einiger Zeit nicht mehr mit
ihrem Fahrrad kleine Wege erledigen darf, denn ihre Familie
ist um ihr Wohl besorgt. Ein guter Wegbegleiter ist ihr Hund,
der von ihr verwöhnt wird.
Elisabeth Dinter wohnt noch heute mit ihrer Schwiegertochter,
ihrer einzigen Enkelin und deren Mann in ihrem Elternhaus,
wo sie auch geboren wurde. Sie wuchs in der Landwirtschaft
auf und arbeitete später in der LPG. Ihr Hobby waren Handarbeiten, womit sie sich einst etwas hinzuverdiente.
1940 heiratete sie, doch leider hielt das Glück nicht lange an,
denn ihr Mann fiel 1943 im Zweiten Weltkrieg, noch bevor ihr
Sohn geboren wurde. Sie zog ihn alleine groß und konnte stolz
auf ihn sein, bis 1991 die Familie ein zweiter Schicksalsschlag
ereilte, denn ihr Sohn verunglückte auf tragische Weise.
Wir wünschen der Jubilarin alles Gute, vor allem Gesundheit,
und noch eine schöne Zeit im Kreise ihrer Lieben, zu dem zwei
Kinder, fünf Enkel, drei Urenkel und nun auch das Ururenkelchen Emilia zählen.
Diamantene Hochzeit in Ostramondra
Dennoch ist sie zufrieden und dankbar, dass sie von ihrer
Schwiegertochter Karin gut umsorgt wird.
Elisabeth Dinter schwelgt gern in Erinnerungen. So denkt sie
gern an ihre Reisen zu ihrem Bruder nach Würzburg und die
Ausflüge, die sie dort gemeinsam unternommen haben.
Eine schöne Abwechslung ist für die Jubilarin das Fernsehen,
insbesondere sieht sie gern Ratesendungen, aber auch die
neusten Nachrichten interessieren sie noch sehr.
96. Geburtstag von Angelika Schneider
in Kölleda
Das Telefon stand bei Angelika Schneider am 19. Juni 2013 nicht
still, denn an diesem Tag feierte die noch rüstige Jubilarin ihren
96. Geburtstag. Dazu gratulierte neben Nachbarn, Freunden
und Verwandten auch Bürgermeister Udo Hoffmann persönlich. Landrat Harald Henning war leider terminlich verhindert
und ließ die herzlichsten Glückwünsche, Blumen und ein Präsent überbringen, worüber sich die Jubilarin sehr freute.
Angelika Schneider stammt ursprünglich aus Donauschwaben
und kam 1942 durch ihren Mann nach Kölleda. Sie war einst in
der Landwirtschaft im Feldbau tätig.
Elfriede (80) und Horst (81) Czichos hatten am 20. Juni 2013
in den „Bayerischen Hof“ nach Ostramondra geladen, um
mit Verwandten, Freunden und Bekannten ihre Diamantene
Hochzeit gebührend zu feiern. Zuvor wurde mit einem Gottesdienst in der Kirche zu Ostramondra das Fest begonnen. Auch
Landrat Harald Henning und der stellvertretende Bürgermeister Hartmut Radestock gratulierten dem sympathischen Paar
persönlich.
An ihre Hochzeit erinnert sich das Diamantpaar noch ganz genau: Bei schönem Sommerwetter fuhren sie in einer Kutsche
zum Standesamt und anschließend wurde mit Gottes Segen in
der Kirche zu Rettgenstedt die Hochzeit endgültig besiegelt.
Seite 16
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Elfriede Czichos stammt aus Ostramondra und wuchs in der elterlichen Landwirtschaft auf. Da Bäuerin nicht ihr Traumberuf
war und ihr Interesse im Schneiderhandwerk lag, besuchte sie
in Kölleda einen Lehrgang und qualifizierte sich zur Schneiderin. Viele Jahre nähte sie in Heimarbeit für Reh-Kinderkleidung Erfurt und später, als ihre Tochter „aus dem Gröbsten raus
war“, in einer PGH in Sömmerda. Seit einiger Zeit muss Elfriede
Czichos leider gesundheitliche Einschränkungen hinnehmen
und ist froh und dankbar, dass sie von ihrer Tochter und ihrem
Schwiegersohn, die mit im Ort wohnen, unterstützt wird.
Horst Czichos wurde mit seiner Familie im Frühjahr 1945 aus
Oberschlesien vertrieben und kam im Herbst nach Ostramondra in Elfriedes Nachbarschaft. Doch gefunkt hat es erst
später. Nach der Schulzeit arbeitete er bei einem Bauern. Aber
auch er hatte andere Träume, als in der Landwirtschaft tätig
zu sein. Nach einigen Bemühungen bekam er eine Ausbildung
zum Zimmermann und war dies mit Leib und Seele bis zum
Ruhestand. Heute bewirtschaftet er noch den Garten und versorgt die Hühner.
Eine schöne Abwechslung sind für beide die Rentnernachmittage, um über das Geschehen im Dorf auf dem Laufenden zu
bleiben. Gern denken sie an ihre Urlaube mit ihrer Tochter zurück und schwelgen in Erinnerungen. Auch heute unternehmen sie noch gern Tagesfahrten.
Aus dem Landkreis
Wir haben alle gemeinsam „Mut
geschöpft“
Mut, Gewalt nicht zu akzeptieren,
Mut, Gewalt nicht zu ertragen,
Mut, sich helfen zu lassen,
Mut, nicht weg zu sehen, sondern
zu helfen.
Wir möchten uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die
Unterstützung der Aktion bedanken, sowohl für die bereitgestellten mehr als 750 Gefäße, für Ihr Interesse am Thema
als auch für viele bereichernde Gespräche vor Ort.
An anderer Stelle waren vor
allem Kinder aufgerufen, gemeinsam mit Bäckermeister Michael Rosenbusch aus Frömmstedt Plätzchen zu backen und
diese mit vielen bunten Zutaten
zu verzieren.
Darüber hinaus waren im Vorfeld bereits von den Organisatoren alle Bürger aufgerufen,
für Toleranz und eine bunte Innenstadt zu stricken. Die endlosen Wollschals schmücken
seither Laternen, Bäume und
Blumenkübel auf dem Sömmerdaer Marktplatz.
Stricken, Backen, Mut schöpfen
Riesige Vielfalt an Mitmach-Angeboten zum Tag der Toleranz am 20. Juni auf dem Marktplatz in Sömmerda
Bei strahlend schönem Wetter und sehr sommerlichen Temperaturen feierte die Stadt Sömmerda einen Tag der Toleranz.
Am Morgen starteten viele Teilnehmer mit dem Aufstellen von
Gefäßen, die dann symbolisch mit Wasser gefüllt wurden.
Auffällige Aktion: Endlose bunte Wollschals schmücken Laternen, Bäume und Blumenkübel auf dem Sömmerdaer Marktplatz.
Unzählige weitere Aktionen, Filmvorführungen und Betätigungsangebote luden alle Bürger herzlich zur Beteiligung ein.
Dabei standen die Schlagworte Toleranz, Demokratie und ein
friedliches Miteinander stets im Vordergrund.
Den Abschluss eines toleranten Tages bildete gegen 21.00 Uhr
die bunte Menschenkette aller Teilnehmer und Gäste um die
Marktstraße.
Auch der Bürgermeister von Sömmerda, Ralf Hauboldt, Landrat
Harald Henning und der amtierende Leiter der Polizeiinspektion Sömmerda Michael Rothe ließen es sich nicht nehmen,
die Aktion aktiv zu unterstützen.
Das Ziel der Aktion „Mut schöpfen“ am 20. Juni 2013 auf dem
Obermarkt in Sömmerda, organisiert von den Mitgliedern des
„Runden Tisches gegen häusliche Gewalt“ im Landkreis Sömmerda, war zu signalisieren, dass man Mut so einfach schöpfen kann wie Wasser.
Das „Bündnis für einen toleranten Landkreis e. V.“ erhielt für
die Organisation des „Tags der Toleranz“ eine Spende der
Sparkasse Mittelthüringen in Höhe von 1.000 Euro.
Im Stall, da wohnt `ne Kuh
Die Agrargenossenschaft Udestedt öffnete am 20. Juni 2013 die
Kuhställe und vor allem eine festlich geschmückte Traktorenhalle für alle Gäste ihres Hoffestes. Auch Bundestagsabgeordneter Johannes Selle, Landrat Harald Henning, Bürgermeiste-
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
rin Ingetraud Lauß und der Leiter des Landwirtschaftsamtes
Sömmerda Manfred Pilch waren gern gekommen, um mehr
über die aktuelle Entwicklung des größten Thüringer Rindermastbetriebs zu erfahren.
Die Kinder der Kita „Am Tafelberg“ Udestedt, die von
der Agrargenossenschaft
regelmäßig großzügige Unterstützung erfahren, boten
zum Dank an diesem Tag
ein kleines Programm dar.
Dabei bewiesen sie gute
Kenntnisse bei Fragen zu
Ackerbau und Viehzucht,
u.a. beim Singen des lauStella (5) überreichte Landrat nigen Kinderliedes „Onkel
Harald Henning eine selbstge- Paul wohnt auf dem Land“
bastelte Papierkuh auf einer Wä- oder dem Gedicht „Die
scheklammer zum Anstecken.
Tiere im Stall“. Als kleine
Andenken an das Hoffest hatten die Kindergartenkinder KuhSouvenirs gebastelt, die sie an die Gäste verschenkten.
Seite 17
Christian Carius ließ es sich nicht nehmen, zum Jubiläum des
MGV Sömmerda selbst im Volkshaus vorbei zu schauen und
auf das Herzlichste zu gratulieren. Er würdigte besonders das
ehrenamtliche Engagement des MGV und dankte allen herzlich, denn „ohne die Akteure des MGV wäre Sömmerda nicht
so lebens- und liebenswert“. Der MGV stehe für einen hohen
künstlerischen Anspruch und zugleich für geselliges Vereinsleben. Der Minister wünschte den Sängern, dass es ihnen auch
in Zukunft gelingen möge, die Begeisterung für den Gesang zu
erhalten, neue Mitglieder zum Mitmachen zu ermutigen und
weiterhin klangvoll Gehör zu finden.
Auch Gratulant Harald Henning sprach ein aufrichtiges Dankeschön an den MGV Sömmerda aus und würdigte das Engagement und die Begeisterung, mit der die Sangesbrüder seit
so vielen Jahren bei der Sache sind. „Der MGV ist einer der
aktivsten Vereine im Landkreis“, so der Landrat. „Dass sich
Qualität und Quantität nicht ausschließen, beweisen die zwei
Chöre im Männergesangverein immer wieder eindrucksvoll“.
Er dankte dem Chor für die Leistungen, die er in den letzten
Jahren für das Gemeinwohl erbracht hat und wünschte, dass
wieder mehr junge Leute die schöne Tradition des Chorgesangs für sich entdecken.
Im Anschluss war es an Vorstandsvorsitzenden Gunter Kneise
über den Agrarbetrieb zu berichten, der im Jahresschnitt etwa
2.000 Rinder vorwiegend für die regionale Fleischproduktion
mästet. Das Futter kommt dabei zum größten Teil von den
selbst bewirtschafteten Feldern, man setze weder Soja noch
Mischfutter zu, so Kneise. Darüber hinaus gehöre die Agrargenossenschaft auch auf dem Energiesektor zu den Vorreitern.
Gründungsmitglied Heinz Erdmann wurde von Landrat Harald
Henning im Auftrag der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit dem
Thüringer Ehrenamtszertifikat ausgezeichnet.
In der hofeigenen Biogasanlage werde ausschließlich mittels
Gülle und Festmist Strom und Wärme erzeugt, auf den Rinderställen ist eine der größten Photovoltaikanlagen des Landkreises installiert. Mit Selle und Henning diskutierte er anschließend im persönlichen Gespräch die Herausforderungen
der Energiewende in Deutschland und gab seiner Sicht der
Dinge selbstbewusst Ausdruck.
Der Männergesangverein Sömmerda
feierte seinen 60. Geburtstag
Wie immer bei solchen Anlässen stellte sich auch der Männergesangverein Sömmerda im Vorfeld die Frage: Wie feiern wir
dieses Jubiläum? Wenn man die Akteure und die große Besucherschar fragt, wurde ein angemessener Rahmen gefunden
und die Festveranstaltung zu einem besonderen Erlebnis für
alle, die mit dabei waren.
Zur Festveranstaltung am 22. Juni 2013 konnte eine Vielzahl
von Ehrengästen begrüßt werden, so der Thüringer Minister
für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius,
Landrat Harald Henning, Sömmerdas Bürgermeister Ralf Haubold, Elke Putze vom Thüringer Sängerbund sowie Vertreter
der Partnerstadt Böblingen.
Eine besondere Überraschung hatte Landrat Henning für Heinz
Erdmann dabei. Das Gründungsmitglied ist seit nunmehr 60
Jahren im Männergesangverein aktiv, engagierte sich in dieser
Zeit immer außerordentlich zum Wohl der Gemeinschaft. Er
war nicht nur aktiver und stets verlässlicher Chorsänger, sondern vertrat, wenn es nötig war, zu kleineren Veranstaltungen
die Chorleiterin und übernahm das Dirigat. Mit seinem zu jeder
Zeit korrekten Auftreten, mit seiner ruhigen aber humorvollen
Art und seinen sachlichen Argumentationen nimmt er im Verein
eine herausragende Stellung ein. Dafür wurde er von Landrat
Harald Henning im Auftrag der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit
dem Thüringer Ehrenamtszertifikat ausgezeichnet.
Dem Landrat war es ein Bedürfnis, in diesem feierlichen Rahmen auch einen hoch verdienten Dank an den Chronisten
Dieter Noa auszusprechen, der 60 Jahre Chorgeschichte handschriftlich mit Akribie und Leidenschaft für die Nachwelt niedergeschrieben hat. Zeugnis davon legte eine kleine Ausstellung im Volkshaus Sömmerda ab. Aber auch für den gesamten
Männergesangverein hatte Henning noch ein kleines Geburtstagsgeschenk mitgebracht. Er überreichte einen Bescheid über
die Förderung des Ehrenamtes in Höhe von 600 Euro.
Der Jubiläumschor bedankte sich für all die Glückwünsche und
Geschenke auf seine Art – mit einem handverlesenen Festkonzert, welchem es an Vielfalt nicht mangelte. 60 Jahre Chorgeschichte hatten die Sänger in ein künstlerisch anspruchsvolles
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Programm gepackt. Das Repertoire reichte von Klassikern der
Comedian Harmonists über Musical-Melodien aus „My fair
Lady“ bis zu „Boleras Sevillanas“ auf Spanisch gesungen.
der seit vielen Jahren die solide und bodenständige Entwicklung des ESV maßgeblich mitgestalte. „Fünf Dekaden bedeuten, dass viele Kinder im Verein groß geworden sind.“ Die Verantwortung hierfür sei aller Anerkennung wert, versicherte
Henning. Er wünschte dem Verein weiterhin alles Gute und
auch für die nächsten 50 Jahre verlässliche Mitstreiter.
Verkehrssicherheitstag 2013 in Sömmerda
Mit dem Ensemble „Vocalix“ gestalten auch Gäste aus der Partnerstadt Böblingen das Festprogramm.
Die sich anschließenden gesanglichen Darbietungen der
Chorvereinigung Liederkranz und des Ensembles „Vocalix“
aus Böblingen sowie dem Gemischten Chor im MGV Sömmerda bereicherten das Festkonzert an diesem Samstag Nachmittag und verzauberten mit ihren Melodien, die von traditionell
bis zu beschwingt modern reichten. „Das wird uns noch lange
in Erinnerung bleiben“ zeigte sich Erich Helfert, ein Sänger des
MGV Sömmerda, der es sich trotz schwerer Krankheit nicht
nehmen ließ, dem Jubiläumskonzert beizuwohnen, sichtlich
gerührt.
In Erinnerungen schwelgte auch Sabine Magdlung, die mit gekonnter Moderation nicht nur durchs Programm führte, sondern auch einen Abriss der Chorgeschichte von 1953 bis 2013
gab. So mancher schmunzelte über die Fotos, die da über eine
Videowand flimmerten. Gemeinsam sangen alle Chöre zum
Abschluss im Volkshaus drei bekannte Stücke von Guiseppe
Verdi.
Schon ab den frühen Morgenstunden
wuselten zahlreiche Kindergarten- und
Schülergruppen aus dem ganzen Landkreis auf Einladung der
Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V. auf dem Marktplatz der
Kreisstadt umher. Sie hatten anlässlich des Verkehrssicherheitstags am 26. Juni 2013 Gelegenheit, sich umfassend zum
Thema Sicherheit im Straßenverkehr zu informieren. An den
25 Stationen reichte die Informationspalette über Erste Hilfe,
Verkehrsschule, Radhelmtests und Kindersitz-Beratung bis zu
Radfahr- und Ausflugstipps.
Gratulation zum 50.
Der Schirmherr des Verkehrssicherheitstages, Sömmerdas
Bürgermeister Ralf Hauboldt, sagte: „Es freut mich sehr, dass
so viele Organisationen zusammen diesen Verkehrspräventionstag mitgestalten“. Er dankte der Kreisverkehrswacht für die
vorbildliche Organisation und den anwesenden Vertretern aus
Bundes-, Landes und Kreisbehörden für ihre Unterstützung.
Zum 50-jährigen Bestehen des ESV Lok Sömmerda gratulierte
am 22. Juni 2013 unter anderem auch Landrat Harald Henning. Im Vereinsheim in der Moritz-Wandt-Straße hatten sich
Schachspieler, Judoka, Wander- und Gymnastikfreunde zusammengefunden, um auf das runde Jubiläum anzustoßen.
Von der großen Angebotsvielfalt überzeugte er sich anschließend auf einem Rundgang u. a. mit dem Landtagsabgeordneten Heinz Untermann, Landrat Harald Henning, Vertretern
der Polizeiinspektion Sömmerda, der Kreisverkehrswacht
Sömmerda e.V., der DEKRA und dem Ampelinchen.
Harald Henning schenkte und wurde beschenkt: Für das Vereinsjubiläum erhielt der ESV Lok Sömmerda eine Zuwendung
gemäß kreislicher Sportförderrichtlinie; Roland Töpfer überreicht im Gegenzug eine DVD mit Fotos und Erinnerungen aus
50 Jahren ESV-Geschichte.
Landrat Harald Henning traf am Info-Stand des Landkreises auf
neugierige Besucher aus der Kindertagesstätte „Pusteblume“
Großneuhausen.
Landrat Harald Henning strich in seiner Grußrede besonders
das Verdienst von Vereinsvorsitzenden Roland Töpfer heraus,
Der Verkehrssicherheitstag wurde von der Sparkasse Mittelthüringen mit 1.000 Euro sowie von der Alternative 54 mit 400
Euro unterstützt.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Aus Kindergarten und Schule
Große Leistungsunterschiede – Fehlanzeige!
Gemeinsamer Sportspieltag von Weimarer Gymnasiasten und Schülern der
Finneck-Schule
Am 17. Juni trafen sich Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Weimar und der Finneck-Schule „Maria Martha“ in der
Weimarer Asbachhalle zum gemeinsamen Sportspieltag.
Nachdem diese Form der Sportveranstaltung im vergangenen
Jahr erstmals stattfand und bei Schülern und Pädagogen beider Schulen für Begeisterung sorgte, kam es in diesem Jahr
nun zur zweiten Auflage. Auch diesmal stand dabei das gemeinsame Miteinander im Vordergrund. Wie im vergangenen
Jahr gehörten Basketball, Fußball und Tanz zu den Sportangeboten.
Im Basketball und Fußball wurden gemischte Teams mit Schülern beider Schulen gebildet, die im Turniermodus gemeinsam auf Tore- und Körbejagd gingen. Wer glaubte, dass dabei
große Leistungsunterschiede sichtbar wurden, der hatte sich
getäuscht. So gab es sowohl im Fußball als auch im Basketball clevere Spielzüge, schöne Tore und zahlreiche Körbe, an
denen alle beteiligt waren und die für gute Laune und eine
ausgeglichene Stimmung sorgten.
Ähnlich gut war die Stimmung bei den Tänzerinnen und Tänzern. Unter der Leitung von Monika Becker, Pädagogin am
Weimarer Gymnasium, wurden dabei verschiedene Tänze
eingeübt. Dabei gaben die Schüler des Friedrich-Schiller-Gymnasiums stets Hilfestellung und unterstützten die Schüler der
Finneck-Schule tatkräftig. Die Freude an der Bewegung nach
Musik und dem Gemeinschaftserleben waren allen deutlich
anzusehen.
Auch für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. So gab es
Kaffee, Kuchen, Wasser und zum Mittag Rostwurst. In den Pausen und vor allem am Ende der Veranstaltung kam es zum regen Austausch zwischen den Schülern und Pädagogen beider
Schulen. Einigkeit bestand bei allen darin, dass es im nächsten
Schuljahr unbedingt zur nächsten Auflage dieses Sportevents
kommen muss.
Alexander Häger
Pädagoge der Finneck-Schule
Projekt „Unser schönes Thüringen“
Wir, die Schüler der
Klasse 4a der Wippertal-GS Kindelbrück, leben gern
in unserer Verwaltungsgemeinschaft
und sind natürlich
eng mit unserem
Schulort
verbunden. Deshalb beschlossen wir, einen
kleinen Beitrag zur
Verschönerung des
Stadtbildes zu leisten. Auf unserem Marktplatz gab es schon
lange eine vernachlässigte Fläche. In Absprache mit Immobilienverwalter Lutz Goymann, der das Material zu Verfügung
stellte, begannen wir bereits im April mit der Planung unserer
Aktion. Federführend war dabei Ute Sohn, die als das Projekt
leitende Mutti alles plante und perfekt organisierte.
Am 19. Juni war es soweit. Mit Unterstützung von Frau Haag
und Frau Lauße bepflanzten wir das große Beet und verschönerten es zusätzlich mit Steinen. Wir danken herzlichst
den Geschäften Optiker Mohr, Elektronik-Becker, Salon
Markus und Creativ für ihre großzügige Unterstützung mit
Wasser, Eis und Limo, schließlich fiel unser Einsatz genau auf
den heißesten Tag der Woche!
Klasse 4a mit ihrer Lehrerin Susanne Rosenbusch
…die an dieser Stelle allen Eltern und Großeltern ihrer Schüler
für die große Unterstützung, die den Kindern und ihr seit der
1. Klasse zuteil wurde, herzlich danken möchte. Leider müssen
sie am Ende des Schuljahres Abschied nehmen, denn dann
lernen die Schüler an der Regelschule oder am Gymnasium
weiter. Egal ob Wandertage, Klassenfeste, Projekttage, Sportfest, Weihnachtsmarkt, Spendenaktionen usw. – ohne diese
engagierten Eltern aber auch Großeltern hätten viele Dinge
nicht so vorbereitet und durchgeführt werden können.
1. Kirschfest an der Grundschule Vogelsberg
Heiße Kirschen an einem heißen Tag
Der Spaß nicht nur beim gemeinsamen Tanzen war allen deutlich anzusehen.
Was hatte die Grundschule Vogelsberg im laufenden Schuljahr schon alles erlebt – angefangen von abwechslungsreichen Ferienprogrammen über den Themenmonat April „Fit
von Kopf bis Fuß“ über viele außerschulische Sportaktivitäten
bis hin zum Monat Mai, in dem es hieß „Wir bewegen uns“
mit dem Besuch des DFB-Mobils, einem Kleinfeldfußballturnier und dem Ablegen des DFB-Schulfußball-Schnupperabzeichen! Doch noch sollte ein großer Höhepunkt auf die 100
Hortschülerinnen und -schüler warten – und zwar das erste
Kirschfest am 19. Juni! In den Wochen der Vorbereitung mit
dem Aufstellen des Festprogramms, dem Gestalten und Verteilen der Einladungen und vielen kleinen sowie einer großen
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Probe der Eröffnung hieß es im Team um Hortleiterin Simone
Koch aber immer öfter: „Hoffentlich haben wir schönes Wetter!“ Dass der 19. Juni 2013 dann ausgerechnet der heißeste
seit 100 Jahren werden sollte, konnte wahrlich keiner ahnen.
Und so hieß es an den letzten Tagen, das Getränkedepot noch
zu erweitern und den ein oder anderen zusätzlichen Sonnenschutz zu organisieren. Trotz schweißtreibender Vorbereitung
am Kirschfesttag konnte Simone Koch dann in einer erfrischenden Rede nicht nur die meisten Hortkinder und Lehrerinnen begrüßen, sondern auch viele geladene Gäste.
werfen und am Glücksrad kleine Preise zu gewinnen, standen Kirschkernweitspucken und eine Gaudi-Olympiade auf
dem Programm, verzauberten Nicole Kreuzholz und Sabrina
Schmidt die Gesichter der Kinder mit herrlichen Zeichnungen
und hatte auch das Spielmobil Zulauf.
Eine gute Figur machte Hortleiterin Simone Koch beim Kirschkernweitspucken, auch wenn sie die Bestweite ihres ebenfalls
außer Konkurrenz gestarteten Stellvertreters, Uwe Gericke,
nicht ganz erreichte.
Im Eröffnungsprogramm tanzten Liz Kürsten, Celina Sendler
und ihre Freundinnen den “Gangnam Style”.
Allen voran die „heißen Kirschen“, sprich ABC-Schützen, aus
den Kindergärten Orlishausen, Großneuhausen, Großbrembach, Sprötau und natürlich Vogelsberg. Was nicht nur sie
zunächst geboten bekamen war ein Eröffnungsprogramm mit
Tanz, Liedern und Gedichten. Dem steuerten die Zuhörer und
Zuschauer viel Applaus bei.
Apropos beisteuern: Zwei der Gäste waren nicht mit leeren
Händen gekommen. So überreichten Kristin Bergemann von
der Nordthüringer Volksbank, Zweigstelle Buttstädt, 250 Euro
und Daniela Küttner-Hühn von Menü Mobil Vogelsberg 50 Euro
für die Ausgestaltung des Festes. Danke sagten nicht nur die
Schülerinnen und Schüler, sondern auch Hortleiterin Simone
Koch, Schulleiterin Danny Kürsten und der Schulförderverein,
vertreten durch Steffi Graupeter und Thomas Zühlsdorff.
Hunger und Durst musste natürlich keiner leiden. So floss die
Kirschbrause in Strömen, gingen Würstchen und vor allem das
Eis mit frischen Kirschen, mitgebracht von vielen Kindern und
Erwachsenen, weg wie nichts und schmeckte auch der vom Erzieher-Team gebackene Kuchen köstlich. Und so verging der
Nachmittag wie im Flug. Nachdem die Sieger im Kirschkernweitspucken und der Gaudi-Olympiade mit schönen Preisen
bedacht worden waren, verabschiedeten sich die ABC-Schützen. „Es war ein toller Nachmittag. Nun freuen wir uns auf den
ersten Schultag!“
Einen schöneren Lohn hätte es
für fleißigen Helfer nicht geben können. Und nachdem
diese bei nun tropischen Bedingungen mit teils letzter
Kraft den Schulhof aufgeräumt
hatten, sagte Simone Koch im
kühlen Lehrerzimmer allen beteiligten Lehrerinnen und
ihrem Erzieherteam noch einmal
Dankeschön. „Große
Klasse, was ihre geleistet habt!
Lasst uns diesen Schwung mit
in die Sommerferien nehmen!“ Die Pläne dafür waren
schon Anfang der Woche an
Samantha Bach mit süßen
die Schülerinnen und Schüler
Kirschohrringen.
ausgereicht worden. Und ohne
etwas zu verraten – auch die Sommerferien 2013 halten viele,
viele Höhepunkte bereit. Neben bewährten Programmpunkten gibt es in diesem Jahr auch sehr viel Neues.
Uwe Gericke
Nach der Spendenübergabe stellten sich Kristin Bergemann
von der Nordthüringer Volksbank, Hortleiterin Simone Koch,
Steffi Graupeter vom Schulförderverein, Schulleiterin Danny
Kirsten und Daniela Küttner-Hühn von Menü Mobil Vogelsberg
(v.l.n.r.) zu einen Erinnerungsschnappschuss.
Nach einem kräftigen „Auf die Kirschen, fertig los“ stürzten
sich die Mädchen und Jungen dann ins Kirschfestgetümmel.
Und das bot eine ganze Menge Kurzweil. So konnte gebastelt
werden, lud der ESV Lok Sömmerda in Person von AG-Leiter
Roland Töpfer zum Schnupperschach ein, gab es beim Ziel-
Wirtschaft – Arbeit – Umwelt
IHK-Seminare „Unternehmensführung für Existenzgründer“ in Weimar
In diesem Jahr bietet die Industrieund Handelskammer Erfurt Seminare zur Unternehmensführung für
Existenzgründer an.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Das nächste viertägige Seminar findet statt vom:
22. bis 25. Juli 2013
Unterrichtszeit: Montag bis Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr
Kosten:
80,00 Euro
Zielgruppe:
Existenzgründer
Inhalt:
> Anforderungen an den Existenzgründer
> Gründung und Marktstrategie
> Planung des Vorhabens
> Rechtliche Voraussetzungen
> Finanzierung
> Steuereinmaleins
> Rentabilität und Rechnungswesen
> IHK und Existenzgründer
Abschluss:
IHK-Bescheinigung
Anmeldung:
IHK Erfurt - Regionales Service-Center
Weimar, Henry-van-de-Velde-Str. 1,
99425 Weimar; Tel. 03643-88 54-0
lige, spritzige und natürliche Spiel der Darsteller sorgte für
viel Szenen- und einen tollen Schlussapplaus. Gangnam-Style
tanzende Indianer, ein rockender englischer Hofstaat oder die
Operationsmethoden von Dr. Bob (Annette Schweiger) und Kekata (Lars Stollberg) sorgten für so manche Lachsalve und ausgelassene Stimmung. Beeindruckend waren ebenfalls Sabrina
Heider und Benjamin Till, die nicht nur die stillen Momente
sondern auch den Kampf um die Liebe zwischen Pocahontas und John Smith überzeugend und einfühlsam darstellten.
Nicht nur ihnen beiden ein großes Kompliment für ihre Textsicherheit. Auch Sebastian Schindler (Ratcliffe), Christian Krech
(Stammeshäuptling Powathan), Enrico Reinhardt (Wiggins)
oder Jenny Herbst (Nakoma) wussten zu überzeugen, genauso
wie alle Darsteller, ob in großen oder kleinen Rollen.
Begeistert war das Publikum auch von den wieder tollen Kulissen und den stilechten Kostümen, die parallel zu den Probenarbeiten in den vergangenen Wochen Schüler mit ihren Lehrern Annegret Linsenbarth, Petra Maslumjan und Jens Lötsch
sowie weiteren Lehrern und Erziehern in mühevoller Kleinarbeit und mit viel Liebe zum Detail angefertigt hatten.
Unterrichtsort : B.S.A.G. GmbH, Alte Chaussee 3
99438 Weimar-Gelmeroda
Bekannte Angebote anderer Anbieter teilen wir Ihnen gern
auf Anfrage mit. Unter www.wis.ihk.de können Sie auch selbst
nach Anbietern und Veranstaltungen recherchieren.
Vereine und Verbände
Ein Happyend und ganz viel Spaß
Werkstufenschüler begeisterten beim
14. Sommernachtsball
Geschafft, aber sichtlich glücklich und zufrieden waren am
Freitagabend die Werkstufenschülerinnen und -schüler, ihre
Regisseurin und Lehrerin Annette Schweiger sowie alle Beteiligten über die gelungene Premiere ihres Stückes „Pocahontas
mit Happyend“. Der Applaus und die Begeisterung des wieder zahlreichen Publikums war für sie der beste Lohn für die
monatelangen Proben und die Mühe, die ihnen das Texte lernen und das Einstudieren der Handlung unter der Regie von
Annette Schweiger und Iris Fölsche gekostet hatte.
Geschafft, aber glücklich über den Erfolg ihrer Inszenierung
genoss das Ensemble den Applaus des Publikums.
Nach der tollen Theatervorstellung genossen viele Gäste auf
dem Schulhof bei kühlen Getränken und leckeren Speisen
den Sommerbeginn. Auch hier blieb kaum ein lukullischer
Wunsch offen. Deshalb ebenfalls dem Team, welches für die
Bewirtung zuständig war, ein herzliches Dankeschön.
Bei so viel Begeisterung und Gastfreundschaft kann man sich
schon auf den 15. Sommernachtsball im kommenden Jahr
freuen.
Ursula Tunze
Besondere Ehrung für langjährige
Rassegeflügelzüchter
Entgegen der wahren Geschichte hat die Liebe von Pocahontas
und John Smith bei dieser Inszenierung ein Happyend.
Bei der 14. Auflage des Sommernachtsballs der Finneck-Schule „Maria Martha“ in Sömmerda erzählten die jungen Mimen
den Zuschauern die Geschichte der Indianertochter Pocahontas. Entgegen der wahren Geschichte hatte ihre Interpretation
(Drehbuch: Annette Schweiger) ein Happyend. Nicht nur das
begeisterte die Zuschauer. Auch der Spielwitz, das kurzwei-
Einmal im Jahr findet das Treffen der Rassegeflügelzüchter, das sogenannte „Kreiszüchtertreffen“, statt. In 21 Vereinen sind 309
Mitglieder und 28 Jugendliche organisiert. Ausrichter der diesjährigen Veranstaltung war der Kleintierzuchtverein in Großbrembach. 61 Teilnehmer aus verschiedenen Ortsverbänden
waren anwesend. Das umfangreiche Tagesprogramm wurde
unter der Leitung des Kreisvorsitzenden Wido Limpert geführt.
Wir möchten Herrn Limpert an dieser Stelle für seine ehrenamtliche Tätigkeit ein großes Lob aussprechen und ihm Danke
sagen für die Zeit, die er dem Kreisverband in seiner Funktion
als Vorsitzender widmet.
Ein besonderer Höhepunkt war die Auszeichnung langjähriger
engagierter Mitglieder der Rassegeflügelzucht. So konnten folgende Mitglieder zum ersten Mal die Ehrennadel des Kreisver-
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
bandes Sömmerda durch den Vorstand in Empfang nehmen:
S. Sehnert, K.-D. Risch, G. Juds, W. Vetter, W. Pamin, J. Neubert,
R. Pöhlert, F. Dreyse, W. Keil, H. Rebling, L. Eschke, H. Jung, R.
Schmidt, W. Fiedler und A. Hanf. Leider waren aus gesundheitlichen Gründen nicht alle zu Ehrenden anwesend.
Erfolgreiche Grundausbildung für zukünftige
Sterbebegleiterinnen
An einem langen Seminartag konnten am 22. Juni in Bendeleben nach einem halben Jahr neun interessierte Damen den 10.
Grundkurs zur Befähigung zur Hospizbegleitung erfolgreich
absolvieren.
(v.l.n.r.:) Manuela Trinks, Sabine Gabel, Heike Rheinshaus, Mandy Spiegelberg, Silvina Wilke-Hennig, Anja Kaiser, Tina Spinka,
Christa Guhse, Christina Hoppe, Susanne List
In über 30 Stunden haben sie sich auf eine wahre Selbstentdeckungsreise begeben: „Wie funktioniert unser Wahrnehmen?“, mit diesem ersten Schritt begannen die Selbsterfahrungen im Januar, gefolgt von der Frage wie wir „aktiv mit 4
Ohren hören“ und wie wir unser „Verstehen kommunizieren“.
Eine nicht ganz einfache Lektion beim Erwerb der Befähigung
zur Hospizbegleiterin. Sorgsam und kompetent führte die
Kursleitung unter Regie von Susanne List und Thomas Messerschmidt die interessierten Teilnehmerinnen weiter durch
Aufstellungen und Rollenspiele.
Die Wahl des Vorstandes war an diesem Tag ein weiter Höhepunkt der Tagesordnung. Der neue Vorstand des Kreisverbandes der Rassegeflügelzüchter setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Wido Limpert
Stellvertreter: Michael Krieg
Kassierer: Rosel Schmidt
1. Schriftführer:
Steffi Rebling
2. Schriftführer:
Angelika Till
Ringwart: Michael Krieg
Zuchtwart für Groß- und
Wassergeflügel:
Karsten Kannegießer
Zuchtwart für Tauben:
Christian Strickrodt
Jugendobmann: Andreas Günther
Beisitzer:
Jörg Assmann, Gerd Vol-
land, Steffen Untermann
EDV-Beauftragter:
Walther Dörrbeck
Auch in diesem Jahr war es wieder eine gelungene Veranstaltung. Wir möchten dem Ortsverband Großbrembach für die
Ausgestaltung der Veranstaltung recht herzlich danken.
In der heutigen schnelllebigen und stressigen Zeit stellt die
Rassegeflügelzucht ein ausgleichendes Hobby dar, welches
die Freude am Tier mit dem Nützlichen verbindet. Jeder „Neuzüchter“ kann aus einer enorm großen Rassevielfalt wählen
und ist in unserer Organisation gern gesehen.
K. Kannegießer
Dabei ist das „Bewusstsein für die eigenen Grenzen und Möglichkeiten“ von fundamentaler Bedeutung im „sensiblen Umgang mit mir selbst und mit meinem Gegenüber“. Kenntnisse
über Bestattungskultur und -gesetz mündeten im Seminar am
vergangenen Sonnabend in Überlegungen zur „Gestaltung
einer Beerdigung“. Immer wieder wird in diesen Kursen der
Zugang zu den eigenen Gefühlen zum Schlüssel für verständnisvolle Zuwendung für andere.
Diese Fähigkeiten werden die Teilnehmerinnen jetzt in einem
Praktikum bei bedürftigen, einsamen, kranken Menschen unter Beweis stellen können. Ihre Tätigkeit im Besuchsdienst ergänzt sehr wirkungsvoll die Angebote der Sterbebegleitung,
der Trauerbegleitung und der Beratung des Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienstes in den Standorten Sondershausen, Sömmerda und Artern. Und im Dezember eröffnet sich dann für die motivierten Damen die Möglichkeit zur
Vervollkommnung ihrer Befähigung durch Wissensvermittlung und Trauerarbeit im Vertiefungskurs.
Informationen und Anfragen bei der Koordinatorin Frau List
unter 0172–3587968.
S. List
Bunte Vielfalt im SFZ
Zum ersten Mal fand am 20.06.2013 in Sömmerda der Tag der
Toleranz statt. Neben zahlreichen Unterstützern beteiligte
sich auch das Schüler-Freizeit-Zentrum der Stadt Sömmerda
an der Aktion. Rund um den Markt wurde das von engagierten
Sömmerdaern Bürgern, Schülern, Kindergartenkindern und
den verschiedensten Einrichtungen Gestrickte mithilfe von
Kindern und Jugendlichen an Laternen, Bäumen, Geländern
und allem anderen Möglichen befestigt.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Moderne und altersgerechte Bedingungen
im Franziskushaus
Sommerfest und „Tag der offenen Tür“
am 5. Juli 2013
Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiter des
Franziskushauses der Stiftung Finneck feiern jährlich ein Sommerfest und verbinden das mit einem „Tag der offenen Tür“
für alle Interessenten (z.B. aus Schule, Ausbildung, Kooperationspartner, ehemalige Bewohner oder Nachbarn). Das Franziskushaus als Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis betreut
vor allem Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten im familiären, sozialen und schulischen Kontext, die allein oder mit
Hilfe ambulanter Förderung nicht mehr zu bewältigen sind.
Des Weiteren erfreute
sich der Stand unter dem
Motto „Kinder malen für
Kinder“ großer Beliebtheit. Unzählige kleine und
große Hände zauberten
das Kunstwerk „Bunte
Vielfalt“ auf eine Leinwand.
Als Symbol für ein kunterbuntes Sömmerda hängt es nun im offenen Bereich des SFZ.
S. Weibels
Wesentlich ist dabei eine intensive Elternarbeit. Wir arbeiten
auch eng mit Therapeuten und Ärzten zusammen. Jedes Kind
wird so angenommen wie es ist und bekommt die Unterstützung, die es braucht“, so Stefanie Schmelzer. „Unser Ziel ist,
dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen als gefestigte Persönlichkeit in ihre Familien zurückkehren bzw. in der
Lage sind, eigenständig zu leben.“
Veranstaltungshinweise
Aktuelle Blutspendetermine im Juli
Tag
Datum
Abnahmeort
Uhrzeit
Mi 03.07.2013
Kindelbrück, Feuerwehr16:00 - 19:00 Uhr
haus, Frömmstedter Str. 5
Mo 08.07.2013
Sömmerda, ASB Kreisverband Sömmerda e. V.,
16:00 - 19:00 Uhr
Bahnhofstraße 2
Do 18.07.2013
Fr
19.07.2013
Mi 31.07.2013
„Unser Anliegen ist, diesen Mädchen und Jungen sowie ihren
Eltern intensiv zu helfen und gemeinsam mit ihnen Lösungen
zu erarbeiten. Das Franziskushaus bietet einen sicheren und
fördernden Entwicklungsraum, um Rückstände aufzuholen,
wieder Mut und Vertrauen zu fassen und Selbstbewusstsein
aufzubauen“, informiert Stefanie Schmelzer, Bereichsleiterin
Kinder- und Jugendhilfe der Stiftung Finneck. „Dabei kann die
stationäre Hilfe zeitweise die Verantwortung der Familie ersetzen oder die ambulante Hilfe die Familien, in denen die Kinder
und Jugendlichen leben, vor Ort dabei unterstützen, soziale
Kompetenzen zu entwickeln, sich wieder besser in die Schule
zu integrieren und angeregt, die Freizeit sinnvoll zu gestalten.
Orlishausen, Bürgerhaus, Angerstr.21
17:00 - 19:00 Uhr
Buttstädt, Rathaus,
Marktplatz 1
15:00 - 18:30 Uhr
Straußfurt, Gemeindeschänke „Zum durstigen 17:00 - 19:00 Uhr
Willi“, Ernst-Thälmann-Str. 6
55. Musikantenstammtisch am 3. Juli
Am Mittwoch, den 3. Juli 2013, treffen sich alle interessierten
Musikanten und Musikfreunde zum 55. Musikantenstammtisch in „Kalles Schankwirtschaft“ in Großrudestedt (Breite
Straße). Beginn ist gegen 19:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.
DIE TROMMELPIRATEN mit ihrer Trommelshow
Captain Cook – alias Matthias Ujma – mit
Welthits auf dem Saxophon
Rudi Thielemann & Friends mit Songs von Elvis und CCR
Für die Einlassmusik sorgt in bewährter Weise
Ernst Müller mit seinem Keyboard.
Es laden ein Familie Rothe als Wirtsleute sowie
Hans-Otto Köhler & Werner Aßmann als Organisatoren
Wie in den Vorjahren haben die Bewohnerinnen und Bewohner des Franziskushauses gemeinsam mit ihren Betreuern wieder ein buntes Programm mit Liedern und Tänzen vorbereitet.
Gemeinsam mit den Mitarbeitern, ihren Eltern und vielen Gästen wollen die Mädchen und Jungen am 5. Juli 2013, ab 15 Uhr,
fröhlich und unbeschwert ihr jährliches Sommerfest feiern. Die
Gäste erwartet ein buntes Programm mit Liedern und Tänzen,
dargeboten mit viel Herzklopfen von den Bewohnern. Beim
anschließenden gemütlichen Kaffeetrinken können Erinnerungen austauscht und die vielen selbstgebackenen Kuchen
gekostet werden. Für die Unterhaltung aller Besucher und
Bewohner sorgen darüber hinaus mehrere Aktionsstände. Außerdem können sich Interessenten bei einem Rundgang von
den modernen und altersgerechten Lebensbedingungen im
Franziskushaus überzeugen.
Ursula Tunze
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Kreisschützenfest 2013
Am Wochenende vom 6. bis 7. Juli findet das alljährliche Kreisschützenfest
in Kleinneuhausen statt. Im Namen des
Vorstandes des Schützenkreises Sömmerda sind alle Interessierten herzlichst
einladen.
Familientag im Bürgerzentrum unter dem Motto
„Im Land der Pharaonen“
Spiel und Spaß für die
gesamte Familie!
Am 13. Juli von 14.00 bis
18.00 Uhr findet auf dem
Gelände der „Bertha von
Suttner“, ein Familientag
unter dem Motto „Im Land
der Pharaonen“ statt.
Die Ehrung der Kreisschützenkönige findet am Sonntag,
07.07.2013, ca.13.15 Uhr statt. Das Kreisschützenfest wird wie
im letzten Jahr wieder gemeinsam mit dem Schützenfest der
Schützengesellschaft 1848 Kleinneuhausen e.V. durchgeführt.
Im Anschluss an die Siegerehrung der Kreisschützenkönige
so gegen 14:00 Uhr erfolgt der Festumzug mit den angereisten
Schützenvereinen und gegen 15:00 Uhr die Proklamation der
Schützenkönige des SV Kleinneuhausen.
Die Vereine des runden
Tischs und des Bürgerzentrums haben viele Aktionen zum Thema geplant:
Bogenschießen, Bau einer
Pyramide, Pony reiten das
Spielmobil ist da, eine Bastelstraße und vieles mehr.
Was haben die Pharaonen
gegessen? Wie haben sie
sich gekleidet? Vielleicht
habt ihr ein Kostüm dazu?
Anschließend wird das Fanfaren-Show-Orchester aus Gotha
mit seiner Musik alle erfreuen und das gemeinsame Schützenfest würdig ausklingen lassen.
P. Luther
Kreisschützenmeister
Schützenkreis Sömmerda
Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt!
Freiwillige Feuerwehr Sömmerda:
Stadtmeisterschaften im Löschangriff
Kerstin Noa
Quartiersmanagement
Kunstmarkt in Weißensee
Am 14. Juli ab 10:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr der Kunstmarkt des Kunstvereins der Region Sömmerda e.V. in
Weißensee / Palmbaumsaal statt.
Foto: Stadt Sömmerda
am 6. Juli 2013 um 13:00 Uhr
in Schallenburg
Die Stadtmeisterschaften im Löschangriff der Freiwilligen
Feuerwehren der Stadt Sömmerda finden am 6. Juli im Ortsteil
Schallenburg, auf der Wiese am Spielplatz statt. Ab 13 Uhr wetteifern dort Mannschaften der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda und der Ortsteile um den Wanderpokal des Bürgermeisters.
Interessierte Besucher und Freunde der Feuerwehr sind hierzu
herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Sommerliche Chor- und Instrumentalmusik
Wir freuen uns, auch
dieses Jahr viele Aussteller der verschiedenen
Kunstarten, wie Malerei,
Keramik, Filz und Grafiken, begrüßen zu können.
Des Weiteren freuen
wir uns, dass wir wieder
ein kleines Rahmenprogramm gestalten können.
Ab 10:00 Uhr wird die
Zupfergruppe (Gitarre)
des Kunstvereins die Ausstellung im Beisein von
Minister Christian Carius
eröffnen. Es finden über
den Tag verteilt verschiedene Vorführungen von
Kunsthandwerk statt. Gegen 15:00 Uhr wird unser befreundeter Verein „Pro musica“ mit seinem Auftritt unser Rahmenprogramm beenden. Zur gastronomischen Betreuung mit Kaffee,
Kuchen usw. konnten wir die Landbäckerei Fischer aus Bilzingsleben gewinnen.
Zur sommerlichen Chor- und Instrumentalmusik lädt die
Kirchengemeinde Gangloffsömmern am Samstag, den 6.
Juli 2013 um 17.00 Uhr in die Kirche St. Gangolf ein.
Wir freuen uns auf viele interessierte Freunde der Kunst. Noch
sind nicht alle Plätze belegt, wer ebenfalls zu den Ausstellern
zählen möchte, meldet sich bitte unter 03634 - 315731 oder
info@soemkunst.de.
Es werden Werke von J. S. Bach, G. F. Händel, Felix Mendelssohn Bartholdy, J. Gabriel Rheinberger, C. Heinrich Rinck u. a.
erklingen. Der Kirchenchor Gangloffsömmern sowie Gesangsund Instrumentalsolisten musizieren unter der Leitung von
Kantor Ralf Kleb (Orgel). Mit Rostbratwurst und Getränken lassen wir den Abend ausklingen.
Wir bedanken uns für die Unterstützung beim Ministerium für
Bau, Landesentwicklung und Verkehr für die Zuwendung aus
Lottomitteln.
Thomas Klawun
Vorstand des Kunstverein der Region Sömmerda e.V.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Sommerfest in Rudersdorf
Montag, 08.07.13
08:00-16:00 Uhr
Möbelkiste
Tel.: 03634/317324
Stadtring 53 (Hintereingang Marktstr.
15,erreichbar über
Bürgergarten)
09:00-11:00 Uhr
Frühstücksrunde
L.Cranach-Str. 1
09:00-11:00 Uhr
Sprechzeit - WGS Mitarbeiter Herr Springer
L.Cranach-Str. 1
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Str. der Einheit 1
14:00-16:00 Uhr
Soziale Beratung
Bahnhofstr. 30 (und
nach Vereinbarung)
14:00-15:00 Uhr
Tafelausgabe - Gelb
Bahnhofstr. 30
15:00-16:00 Uhr
Tafelausgabe - Rot
Bahnhofstr. 30
14:00-16:00 Uhr
Neuanmeldung
Bahnhofstr. 30
11:00-15:00 Uhr
DRK-Kleiderkammer
Bahnhofstr. 30
Dienstag, 09.07.13
08:00-16:00 Uhr
Möbelkiste
Stadtring 53
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Str. der Einheit 1
14:30-15:30 Uhr
Soziale Beratung
L.Cranach-Str. 1 (und
nach Vereinbarung)
14:30-15:30 Uhr
Neuanmeldung
L.Cranach-Str. 1
14:00-16:00 Uhr
Kreativrunde
L.Cranach-Str. 1
15:00-17:00 Uhr
Line-Dance
Fortgeschrittene
pro seniore
Mittwoch, 10.07.13
Sommerkonzert in Straußfurt
08:00-16:00 Uhr
Möbelkiste
Stadtring 53
09:00-11:00 Uhr
Aktiv-Frühstück
L.Cranach-Str. 1
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Str. der Einheit 1
13:30-15:30 Uhr
DRK-Kleiderkammer
Bahnhofstr. 30
15:00-17:00 Uhr
Kochen mit Kindern
Str. der Einheit 1
Donnerstag, 11.07.13
08:00-16:00 Uhr
Möbelkiste
Stadtring 53
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Str. der Einheit 1
14:00-15:00 Uhr
L.Cranach-Str. 1
Tafelausgabe - Grün
15:00-16:00 Uhr Tafelausgabe - Orange
L.Cranach-Str. 1
15:45-16:15Uhr
L.Cranach-Str. 1
Tafelausgabe -Blau
Freitag, 12.07.13
08:00-12:00 Uhr
Möbelkiste
11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern
Stadtring 53
Str. der Einheit 1
Das SFZ Sömmerda informiert
Monatsplan Juli
Netzwerk Regenbogen e.V. und
Sömmerdaer Tafel informieren
Angebote und Öffnungszeiten
Bahnhofstraße 30, 99610 Sömmerda
Tel. 03634/316169, Fax. 03634/316921
Montag, 08.07.2013
14:00 StimmenSpaß – Singen für alle
14:30 Junge Autoren – Schreiben und Spielen
14:30 Digitale Fotografie und Bildbearbeitung am PC (ab 10 J.)
15:00 Töpfern
15:30 Darstellendes Spiel
Dienstag, 09.07.2013
14:00 Tanzmariechen (ab 10 Jahre)
14:00 Licht- und Tontechnik
Seite 26
Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
15:00 Tanzakrobatik
15:30 Internettreff
Sportnachrichten
Mittwoch, 10.07.2013
14:00 Nähen – Heute: Blütenhängerchen
14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung)
15:00 Webdesgin und Homepage
15:30 Internettreff
16:00 Theater
Sommerfest des FSV Sömmerda vom 5. bis 7. Juli
Anlässlich der Einweihung des Hauptplatzes im Kurt-Neubert-Sportpark fungiert Sömmerdas Bürgermeister als „zwölfter Mann“ im Team.
Donnerstag, 11.07.2013
14:00 Computerschreiblernkurs
14:30 Breakdance
14:30 Künstlerisches Gestalten – Heute: Drucktechniken Teil 2
15:00 Little Suleika
15:00 Tanzmariechen (ab 6 Jahre)
15:30 Billard/ Dart
16:00 Cheerleader/ Discotanz
17:00 Orientalischer Tanz
Kaum sind die letzten Minuten der Saison 2012/13 gespielt, erlebt der Fußballsportverein Sömmerda einen nächsten
Höhepunkt. Der größte sportartspezifische Verein der Stadt
lädt vom 5. bis 7. Juli anlässlich der offiziellen Einweihung
des Hauptplatzes zu einem großen Sommerfest auf das Gelände des schmucken Kurt-Neubert-Sportparks ein. Dazu hat
sich der FSV mit Bürgermeister Ralf Haubold einen „zwölften
Mann“ in das Team geholt. Der sportbegeisterte Rathaus-Chef
fungiert als Schirmherr des Festes.
Freitag, 12.07.2013
14:00 Holzklub – Heute: Eine Dekobox für Glasvasen
14:00 Die Trommler
14:00 Kindergeburtstag (nach Anmeldung)
15:00 Tanz- und Bewegungsspiele für Vorschulkinder
15:30 Internettreff
16:00 Theater
Los geht es am 5. Juli mit einem Turnier für Freizeit- und Altherrenmanschaften. In der Zeit von 18.30 Uhr bis 21 Uhr treten
die Altherrenmannschaften des SV Lossatal Großneuhausen,
der Sportfreunde Leubingen, des TSV 1906 Tunzenhausen und
des SV Blau-Schwarz Sömmerda sowie Sturm Sömmerda, das
Team Sparkasse Sömmerda, der FSV Sömmerda „Team Seitz“
der FSV 76 Sömmerda und eine Traditionsmannschaft des
Gastgebers um den Pokal des Bürgermeisters. Dazu spielt ab
20 Uhr „Indie Library“ Livemusik. Der Tag klingt ab 23 Uhr mit
einer Disco auf der Festwiese aus.
15.07. – 23.08.2013 Sommerferien im SFZ
(Gesonderter Ferienplan)
Tägliches Angebot:
Billard, Darts, Tischtennis, Airhockey, Wii, PlayStation II, Tischkicker, Spielzimmer, Musik hören, Gesellschaftsspiele u.v.m.
Kontakt
Schüler-Freizeit-Zentrum
Kölledaer Straße 30, 99610 Sömmerda
Tel.: 03634 622050
E-Mail: sfz-soemmerda@web.de
Web: http://sfz-soemmerda.do.am
Öffnungszeiten:
Schulzeit: Montag-Freitag 13:30-18:00 Uhr
(Gruppenanmeldungen auch vormittags möglich)
Ferienzeit: Montag-Freitag 9.30-18.00 Uhr
Erste Thüringer Ludothek Sömmerda
Sie erreichen uns unter:
Montag – Freitag 10:00-17:00 Uhr
99610 Sömmerda, L.-Cranach-Str. 20 a
Tel. 03634/612518
Internet: www.ludothek-soemmerda.de
Datum
08.07.
09.07.
10.07.
11.07.
12.07.
Zeit
ab 14.00 Uhr
ab 14.00 Uhr
ab 14.00 Uhr
ab 14.00 Uhr
ab 14.00 Uhr
Die kecken Recken
Stoffmalerei: „Schildmützen“ (2,00 €)
Scoop – Ball
Elefanten
(ab 0,50 €)
„Spielfest zum Ferienbeginn“
Krabbelgruppe – mittwochs ab 15.00 Uhr
Ständig im Angebot:
· Spieleausleihe für Mitglieder aus einem Bestand von 1.500
Spielen
· Spiele und Spielzeuge in vier Spielzimmern, Tischfußball,
Tischtennis, Billard, Lego und vieles mehr
· Computerraum - Spielecomputer und Internetarbeitsplätze
· Gestaltung von Kindergeburtstagen sowie Wander- u. Projekttagen // Eine Anmeldung von Gruppen ist erforderlich.
Weiter geht es am 6. Juli ab 10 Uhr. Dann wartet das DFB-Mobil
vor allem auf die jungen G- bis D-Junioren des FSV. Sie und natürlich alle gleichaltrigen Gäste haben die Möglichkeit, unter
fachlicher Anleitung von lizenzierten DFB-Trainern das DFBFußballabzeichen abzulegen. Wer gerade nicht dran ist, kann
sich bei den „Drehstäben“ an bzw. in einem großen Tischkicker austoben oder am ASB-Stand Wissenswertes über die
Arbeit des Rettungsdienstes erfahren. Ab 11 Uhr stehen sich
dann die B-Junioren des FSV und des TSV 1928 Kromsdorf gegenüber. Ab 13 Uhr steht ein offenes Training für die Nachwuchstorhüter des FSV auf dem Programm, zu dem alle zukünftigen Neuers und Weidenfellers eingeladen sind.
Danach gehört der grüne Naturrasen den großen Kickern. Zunächst stehen sich um 13.30 Uhr eine Sponsorenauswahl und
ein Trainerteam des FSV gegenüber. Anschließend ertönt der
Anpfiff zum eigentlichen Eröffnungsspiel des neuen Hauptplatzes. Nach dem Ehrenanstoß durch den Bürgermeister unterzieht sich die Landesklassen-Elf des FSV ab 15 Uhr gegen
eine Auswahl des Fußballkreises Erfurt-Sömmerda einem ersten Test in Vorbereitung auf die neue Saison. In den Halbzeitpausen beider Spiele zeigen die jungen Damen des Tanzsportvereins Sömmerda ihr Können.
Aber auch der Nachwuchs anderer Sömmerdaer Sportvereine
wird seinen Anteil am Gelingen des FSV-Sommerfestes haben.
So besteigen die jungen Radsportler des SV Sömmerda ab 11 Uhr
ihre Rennmaschinen und stellen sich die jungen SVS-Leichtathleten ab 12 Uhr in einem kleinen Trainingsprogramm vor.
Die gastronomische Versorgung ist während des Sommerfestes natürlich bestens abgesichert. Dafür sorgt nicht nur die
Fleischerei Rüdiger, sondern viele fleißige FSV-Mitglieder. So
steht am Samstag ab 10 Uhr leckerer Kuchen, gebacken von
den Eltern der FSV-Kinder, zum Verzehr bereit und wartet der
Eiswagen auf viele kleine und große Schleckermäuler.
Von 20 bis 1 Uhr steigt dann eine große Sommerfest-Disco auf
der Festwiese. Das Sommerfest klingt am 7. Juli von 10 bis 13
Uhr bei einem Frühschoppen aus. Alle Bürger der Stadt Sömmerda und seiner Vororte sowie alle Sponsoren und Mitglieder
des FSV sind herzlich zu diesem Sommerfest eingeladen, bei
dem man ganz sicher viele ehemalige und erfolgreiche Aktive
des Sömmerdaer Fußballs treffen kann.
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Jungen WK III
1. Humboldt GYM Weimar
2. GYM Kölleda
6796 Pkt.
6712 Pkt.
Jungen WK IV
1. GYM Bad Berka 2. GYM Gebesee Pkt. nicht bekannt
Pkt. nicht bekannt
Schüler und Jedermann 3 €
Hauptwettkampf 5 €
Kinder bis 11 frei
Mädchen WK II
1. ASG Sömmerda
2. Ev. Gymnasium Erfurt
3. GYM Bad Berka
6603 Pkt.
6212 Pkt.
5985 Pkt.
Kommen Sie in unser historisches, denkmalgeschütztes
Waldschwimmbad!
Bringen Sie Freunde und Verwandte mit!
Wir freuen uns auf Sie.
www.waldschwimmbad.com
Mädchen WK III
1. Humboldt GYM Weimar
2. GYM Bergschule Apolda
3. GYM Gebesee
6354 Pkt.
6101 Pkt.
6039 Pkt.
Mädchen WK IV
1. GYM Gebesee
2. Ev. Gymnasium Erfurt 3. GYM Bad Berka
5176 Pkt.
5076 Pkt.
Pkt. nicht bekannt
12. RASTENBERGER AQUARUN
Sonnabend, 13. Juli 2013
1. Start um 9.30 Uhr
Schwimmen auf 50 m-Bahnen * Laufen im Rastenberger Wald
Startgeld:
Strecken:
Kinder u. Schüler bis 11:
100 m Schwimmen
800 m Laufen
(Rundkurs im Schwimmbad)
Schüler ab 12, Jedermann und Jedermann 2er-Team*:
400 m Schwimmen
2,5 km Laufen
Schüler ab 12 bis Senioren und 2er-Team*:
800 m Schwimmen
5 km Laufen (Rundkurs 2,5 km)
Start:
Kinder/Schüler ab 9.30 Uhr dann fortlaufend
Im Anschluss gibt es die Siegerehrung.
(* 2er-Team: 1 Person Laufen, 1 Person Schwimmen
Die Altersklassen dienen zur Orientierung – freie Wahl möglich.)
Bei den Mädchen der WK IV siegten die Athletinnen vom Oskar-Gründler-Gymnasium Gebesee.
Meldungen bitte über:
Internet: www.my.raceresult.com – nach der Veranstaltung
suchen und anmelden
Tel.: 036377 7889 * Fax: 036377 80765 * Mail: info@waldschwimmbad.com
Post:
Beatrix Winter, Ritterstr. 20, 99636 Rastenberg
(Meldungen auch zwischen 8.30-9.15 Uhr vor Ort noch möglich – Bad geöffnet ab 8.30 Uhr)
Arnstadt: Schulamtsfinale Leichtathletik in der
Wettkampfklasse II, III und IV
Am 6. Juni 2013 reisten sechs Teams aus dem Landkreis Sömmerda (Gymnasium Sömmerda WK II Jungen und Mädchen;
Gymnasium Gebesee WK III, IV Mädchen und IV Jungen;
Gymnasium Kölleda WK III Jungen) zum Schulamtsfinale
Leichtathletik nach Arnstadt. Leider war das Teilnehmerfeld
nach der Neustrukturierung der Thüringer Schulämter recht
überschaubar. Besonders nachdenklich sollte die dürftige Teilnahme der Schulen aus der Landeshauptstadt Erfurt stimmen.
Trotzdem sind die erreichten Ergebnisse unserer Teams sehr
beachtlich, konnten doch dreimal die Qualifikation zum Landesfinale, zwei zweite und ein dritter Platz erreicht werden.
Ergebnisse:
Jungen WK II
1. ASG Sömmerda 2. GYM Bad Berka
7663 Pkt. --> fast 1000 Punkte Vorsprung!!!
6691 Pkt.
Erfurt: Schulamtsfinale Fußball in der Wettkampfklasse IV
ASG Sömmerda souveräner Sieger – junge Fußballer im
Landesfinale!
Mit drei souveränen
Siegen ohne Gegentreffer qualifizierten
sich unsere jüngsten
ASG – Fußballer für
das am 2. Juli in Gotha
stattfindende Landesfinale. Gegen die IGS
Erfurt gelang ein guter
Einstieg mit 4:0. Mit
dem gleichen Ergebnis wurde die Truppe
aus Magdala nach
Hause geschickt. In einem Endspiel gegen das bis dahin ungeschlagenen Gymnasium aus Weimar spielten unsere Sportler
wiederum stark auf und kamen zu einem sehr hohen 7:0 Sieg.
Folgende Schüler vertraten unsere Schule im Schulamtsfinale
am 13.06.2013 in Erfurt: Julian Bloßfeld, Matthias Heiland, Clemens Wüstemann, Calvin Mackrodt, Philip Schwarzemann,
Dominik Otto, Jakob Funke, Hannes Klehm, Marvin Kloß, Nils
Mai und Maurice Szalkai (Betreuer O. Müller).
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Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 26 / 03.07.2013
Wissenswertes
Stadtverwaltung Sömmerda: Information zum Wohngebiet „Rohrborn“
Foto: Stadt Sömmerda
Im Baugebiet selbst standen 33 Bauplätze für Bauherren zur Verfügung. Es wurden zwischenzeitlich
24 Bauplätze verkauft und für vier weitere Bauplätze liegen aktuell Reservierungen vor, bei welchen
die Kaufinteressenten derzeit die Finanzierung
bzw. Möglichkeiten der Bebauung abklären.
Somit stehen derzeit nur noch fünf Bauplätze für Kaufinteressenten zur Verfügung. Interessierte sollten sich bitte zeitnah bei der Stadt Sömmerda, Bau- und Umweltamt (bauamt@
stadt.soemmerda.de, Herr Rosenstiel – Tel. 03634/350311 bzw.
Frau Grosche – Tel. 03634/350361) oder bei dem zuständigen
Erschließungsträger, der die Vermarktung übernommen hat,
der STEG (Herr Lamm – Tel. 0351/25518-14, dieter.lamm@steg.
de) melden. Gern reservieren wir ein Grundstück.
Weitere Informationen zum Wohngebiet und einen Belegungsplan der bisher verkauften Grundstücke finden Sie auch
im Internet unter www.soemmerda.de/wohnen/wohngebiete.
Aktion „Gut Schlauch!“
Spendenwettbewerb der Sparkasse Mittelthüringen für Freiwillige Feuerwehren
Die Sparkasse Mittelthüringen möchte die Freiwilligen Feuerwehren aus ihrem Geschäftsgebiet unterstützen und ruft dazu
einen Wettbewerb aus, bei dem als Preisgeld drei Spenden in
Höhe von insgesamt 3.500 Euro vergeben werden. Die Aktion
„Gut Schlauch!“ wird seit dem 26. Juni auf der Facebook-Seite
des Unternehmens durchgeführt. Dort können sich Freiwillige
Feuerwehren aus Mittelthüringen mit einem Foto sowie einer
kurzen Beschreibung präsentieren und zeigen, wofür sie eine
Spende benötigen. Über den Verwendungszweck können die
Feuerwehrleute im Vorfeld selbst entscheiden. Das kann zum
Beispiel ein Ausflug der Jugendfeuerwehr sein, Anschaffungen
von Material für Training und Weiterbildung oder auch für die
Ausrichtung der nächsten Feuerwehr-Party.
Lebenselixier Wasser
Sascha Strathaus vom KKH-Serviceteam in Erfurt gibt Antworten
auf häufig gestellte Fragen rund um das Lebenselixier Wasser:
Wie viel sollte man im Idealfall pro Tag trinken?
Wir verlieren im Schnitt täglich mehr als zwei Liter Wasser.
Werden sie nicht ersetzt, kann es zur Dehydrierung kommen.
Damit es nicht soweit kommt, sollte jeder täglich eineinhalb
bis zwei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, idealerweise Trinkund Mineralwasser. Ältere Menschen müssen aufpassen, da
ihr Durstgefühl nachlässt und nicht mehr vor Wassermangel
warnt. An heißen Sommertagen, Tagen mit intensiven sportlichen Aktivitäten oder Saunabesuch sollte man mehr trinken,
weil der Körper durch Schwitzen mehr Wasser verliert.
Wie sollte man die Flüssigkeitsmenge über den Tag verteilen?
Idealerweise erfolgt die Flüssigkeitsaufnahme über den Tag
verteilt in kleinen Portionen, und zwar bevor sich Durst einstellt, denn der ist bereits ein Alarmsignal des Körpers. Wichtiger ist jedoch, dass die empfohlene Menge erreicht wird.
Dazu trägt auch der Verzehr von wasserhaltigem Obst und Gemüse wie Melonen und Gurken oder Suppen bei.
Was passiert, wenn man zu wenig trinkt?
Folgen können Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche,
Schwindel, Schwäche, Verwirrtheit, sogar Bewusstlosigkeit
und Nierenversagen sein. Wer dauerhaft zu wenig trinkt,
riskiert, die Nieren zu schädigen. Bei Älteren kann es durch
Schwindel zu Stürzen kommen. Für Kinder können hohe Wasserverluste lebensgefährlich werden.
Kann man auch zu viel Wasser trinken?
Ja. Mehr als drei Liter sollten – an heißen Tagen und wenn man
viel schwitzt – nicht getrunken werden. Zu viel Wasser im Kreislauf verdünnt das Blut und mindert die Konzentration darin enthaltener Salze. Muskelschwäche, Desorientierung oder auch
Herzversagen können die Folge sein. Besonders gefährdet sind
Patienten mit Nieren-, Herz- und Lebererkrankungen.
Was ist sonst noch zu beachten?
Warmes statt kaltes Wasser im Sommer belastet den Körper weniger, denn das kalte Wasser muss durch den Körper auf Körpertemperatur gebracht werden. Und: Stilles Wasser wird oft
bei empfindlichem Magen besser vertragen als Sprudelwasser.
Macht Wasser tatsächlich „schöner“?
Wasser hat nicht nur null Kalorien, sondern ist auch ein wahrer
Jungbrunnen für die Haut. Da es sich im Bindegewebe sammelt, polstert es kleine Fältchen auf und hält die Haut länger
jung und glatt.
Impressum: Amtsblatt des Landkreises Sömmerda
Herausgeber: Landkreis Sömmerda
Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen
Tel.: 03677/ 20 50-0, Fax: 03677/ 20 50-21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Landrat
Der Wettbewerb läuft bis zum 9. August. Bis dahin können
alle Facebook-Nutzer darüber abstimmen, welche Freiwilligen
Feuerwehren je eine der drei Förderungen in Höhe von 2.000
Euro, 1.000 Euro und 500 Euro erhalten sollen. Die Sparkasse
Mittelthüringen wird die Preisgelder dann zweckgebunden
an die drei Feuerlöschtruppen mit den meisten Stimmen ausschütten.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages und die z.Zt. gültige
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HGB-Farben bzw. Sonderfarben
werden von uns aus in 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen
auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb kann
für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernommen werden. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten nicht zu einer Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Mit dieser Aktion möchte die Sparkasse Mittelthüringen die
Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren unterstützen, da sie sich
ganz besonders in den letzten Wochen sehr für die Region
Mittelthüringen engagiert haben.
Erscheinungsweise:
wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7%
MwSt) beim Verlag bestellen.