Flyer Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen nach VSG
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Flyer Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen nach VSG
für Sicherheit VSG 4.7 Vorschrift und Gesundheit (VSG) bauueberwachung-eckl.de Die VSG 4.7 ist die Grundlage der Gartenbau-Berufs genossenschaft für die Prüfung von Grabmalen auf Standfestigkeit bei Friedhöfen und Krematorien Sicherheits- und gesundheitsschutz-Koordination (SiGe-Ko) standsicherheitsprüfungen von grabmalanlagen örtliche bauüberwachung für kommunen + ingenieurbüros Der § 9 VSG 4.7 lautet: Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass 1. Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden 2. Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Stand festigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die auf diesem Gebiet Handelnden: 1. Friedhofsverwaltungen, deren Leiter und/oder sonstige „verantwortliche Personen“ (Bürgermeister, Gemeinde kirchenrat, Pfarrer) sind bei Nichtbeachtung der Vorschrift voll haftbar. Das „nicht Durchführen“, oder „nicht ordnungsgemäSSe Durchführen“ der jährlich erforderlichen Standfestigkeitsprüfung gemäß der VSG 4.7 ist ein „organisatorischer Mangel“! Sollten Personenschäden durch das Umstürzen eines Grabmales eintreten, wird den Verantwortlichen eine strafrechtliche Ahndung treffen. Zivilrechtlich können Schadenersatzansprüche gegen den Verantwortlichen geltend gemacht werden (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls Rente). 2. Grabnutzungsberechtigte und Friedhofsträger, die von dem mangelhaften Zustand des Grabmales Kenntnis erlangt haben, sind ab diesem Zeitpunkt für Schäden, die durch das Grabmal entstehen voll haftbar. Straf- und zivil rechtliche Folgen treten wie unter Punkt 1 beschrieben ein. 3. Steinmetzbetriebe sind im Rahmen ihrer Gewähr leistungsfrist von 5 Jahren für die Qualität und Standfestigkeit ihres Werkes verantwortlich. fachkraft für den sicheren kinderspielplatz Ein kompetenter Partner in Ihrer nähe: Sicherheits-/Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen (SiGe-Ko) Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen nach VSG 4.7 Örtliche Bauüberwachung für Kommunen + Ingenieurbüros Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz Baustellen ÜBERWACHUNG Überwachung von Baustellen Franz Eckl Riedernstraße 5 Altrandsberg · 93468 Miltach VON Tel. 09944/1441 Fax 09944 3049900 mobil 0151/19019019 Baustellen info@bauueberwachung-eckl.de www.bauueberwachung-eckl.de ÜBERWACHUNG VON heit Standsicher sprüfungen nlagen a l a m b a r G aft vo n ufsgenossensch r Gartenbau-B nach VSG 4.7 de er Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung Was erledigen wir für Ihre Gemeinde: Unsere Firma führt für Sie die oftmals zeitaufwendige und umständliche Prüfung mit einem geeichten Prüfgerät durch. Damit ist es möglich, den erforderlichen Prüfdruck gemäß den Vorschriften gleichmäßig und kontrolliert aufzubringen. Was erhalten Sie von uns nach Fertigstellung der Prüfung: Bei umsturzgefährdeten Grabmalen erhalten Sie ein Prüf protokoll mit allen vorgeschriebenen Daten. Für alle lockeren Grabmale erstellen wir Ihnen eine Tabelle mit den relevanten Informationen. Desweiteren bieten wir Ihnen eine Kennzeich nung mittels Aufkleber an allen geschädigten Grabmalen an. Was wir von Ihnen benötigen: Eine Liste aller Grabmale, einen Lageplan der Friedhofsanlage (soweit vorhanden) sowie einen Auszug aus der örtlichen Friedhofssatzung. Immer wieder kommt es zu schweren, teilweise sogar tödlichen Unfällen durch lose, unzureichend befestigte Grabsteine. Entwe der wurde der Grabstein nie den Vorschriften entsprechend befes tigt oder er hat sich aufgrund von Frost oder Grabaushubarbeiten gelockert, so dass er eine Gefahr für die Friedhofsangestellten und die Besucher wird. Bei einem losen Grabstein sieht man die Gefahr nicht, die von ihm ausgeht. Deshalb ist die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft geforderte jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine nach VSG 4.7 dringend erforderlich um die Verkehrssicherheit des Friedhofs zu gewährleisten. Die Überprüfung ist grundsätzlich von fachkundigen Personen nach der Frostperiode durchzuführen. Der § 9 VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft lautet: Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass… 1. Grabmale und Fundamente nach anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden, 2. Grabmale jährlich, nach der Frostperiode mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit von einer fachkundigen Person über prüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen. Je nach Friedhof-Satzung: Regelprüfung nach TA Grabmal Grabmalhöhe Prüflast 0,5 m bis 1,2 m 0,3 kN P rüfung nach Richtlinie des BIV Grabmalhöhe Prüflast 0,5 m bis 0,7 m 0,3 kN 0,7 m bis 1,2 m 0,5 kN Gefahren der manuellen Prüfung Vertrauen Sie einer Firma in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie mit uns ein persönliches Gespräch. Am besten erreichen Sie uns unter den unten aufgeführten Mobilnummern oder per eMail. Wir antworten Ihnen gerne und stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Grabsteinsicherheit zur Verfügung. Franz Eckl Alexandra Huber Dipl. Ing (FH) - Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko) - Sachkundiger für Grabmalprüfung - Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko) - Sachkundige für Grabmalprüfung Tel. 0151/19019019 Tel. 0170/7315342 eckl@bauueberwachung-eckl.de huber@bauueberwachung-eckl.de Diese erforderliche Überprüfung nach der Frostperiode wird in der Regel von Mitarbeitern der Friedhofsträger selbst durch das „Prüfen von Hand“ durchgeführt. Leider gibt es immer noch Fried hofsangestellte, die der Meinung sind, sie hätten die geforderte Prüfkraft von 300 N bzw. 500 N im Gefühl. Dem ist aber nicht so! Je mehr Grabsteine einfach „von Hand“ geprüft wurden, um so geringer wird die tatsächlich aufgebrachte Kraft werden! Eine zweite Fehlerquelle der Handprüfung ist: Die Kraft wird impulsartig und mit mehr als 300 N bzw. 500 N aufgebracht, was zu Beschädigungen der Grabsteine führen kann. Somit ist eine Prüfung von Hand entsprechend der von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen VSG 4.7 rechtlich angreifbar. Professionelle Prüfung per Messgerät Unsere Firma prüft anhand eines geeichten Prüfgerätes, das an die obere Grabsteinkante angesetzt wird. Im Anschluss wird der geforderte Prüfdruck in einer Zeit von mehr als 2 Sekunden gleichmäßig ansteigend aufgebaut. Bei Erreichen des korrekten Prüfdruckes ertönt ein akustisches Signal. Hierbei kann es keine Missverständnisse mehr geben. Für geprüfte Grabmale, die Mängel aufweisen, wird ein Prüfprotokoll erstellt und dem Friedhofsträger übergeben. Darauf sind Prüfdruck, Prüfhöhe, aufgetretene Mängel usw. beschrieben. Auf Wunsch des Friedhofsträgers wird auf dem geschädigten Grabmal ein Aufkleber angebracht, der auf eine Reparatur hinweist. Vom Friedhofsträger brauchen wir nur ein Verzeichnis der Gräber mit Grabnummern usw. Der Friedhofsträger informiert danach den Grabbesitzer. Der mit uns vereinbarte Prüftermin kann vorher in der Presse bekannt gegeben werden – somit kann jeder Grabbesitzer bei der Prüfung dabei sein.