Flyer Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen nach VSG

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Flyer Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen nach VSG
für Sicherheit
VSG 4.7 Vorschrift
und Gesundheit (VSG)
bauueberwachung-eckl.de
Die VSG 4.7 ist die Grundlage der Gartenbau-Berufs­
genossenschaft für die Prüfung von Grabmalen auf
­Standfestigkeit bei ­Friedhöfen und Krematorien
Sicherheits- und gesundheitsschutz-Koordination (SiGe-Ko)
standsicherheitsprüfungen von grabmalanlagen
örtliche bauüberwachung für kommunen + ingenieurbüros
Der § 9 VSG 4.7 lautet:
Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass
1. Grabmale und Fundamente nach den anerkannten Regeln
der Baukunst errichtet werden
2. Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Stand­
festigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich
festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern
oder zu entfernen.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus
für die auf diesem Gebiet Handelnden:
1. Friedhofsverwaltungen, deren Leiter und/oder sonstige
„verantwortliche Personen“ (Bürgermeister, Gemeinde­
kirchenrat, Pfarrer) sind bei Nichtbeachtung der Vorschrift
voll haftbar. Das „nicht Durchführen“, oder „nicht
­ordnungsgemäSSe Durchführen“ der jährlich
­erforderlichen Standfestigkeitsprüfung gemäß der
VSG 4.7 ist ein „organisatorischer Mangel“!
Sollten Personenschäden durch das Umstürzen eines
Grabmales eintreten, wird den Verantwortlichen eine
­strafrechtliche Ahndung treffen. Zivilrechtlich können
­Schadenersatzansprüche gegen den Verantwortlichen
geltend gemacht werden (Schmerzensgeld,
Heil­behandlungskosten und gegebenenfalls Rente).
2. Grabnutzungsberechtigte und Friedhofsträger, die von
dem mangelhaften Zustand des Grabmales Kenntnis
erlangt haben, sind ab diesem Zeitpunkt für Schäden, die
durch das Grabmal entstehen voll haftbar. Straf- und zivil­
rechtliche Folgen treten wie unter Punkt 1 beschrieben ein.
3. Steinmetzbetriebe sind im Rahmen ihrer Gewähr­
leistungsfrist von 5 Jahren für die Qualität und
Standfestigkeit ihres Werkes verantwortlich.
fachkraft für den sicheren kinderspielplatz
Ein kompetenter Partner in Ihrer nähe:
Sicherheits-/Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen (SiGe-Ko)
Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen nach VSG 4.7
Örtliche Bauüberwachung für Kommunen + Ingenieurbüros
Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz
Baustellen
ÜBERWACHUNG
Überwachung
von Baustellen
Franz Eckl
Riedernstraße 5
Altrandsberg · 93468 Miltach
VON
Tel. 09944/1441
Fax 09944 3049900
mobil 0151/19019019
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r Gartenbau-B
nach VSG 4.7 de
er
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung
Was erledigen wir für Ihre Gemeinde: Unsere Firma führt für
Sie die oftmals zeitaufwendige und umständliche Prüfung mit
einem geeichten Prüfgerät durch. Damit ist es möglich, den
erforderlichen Prüfdruck gemäß den Vorschriften gleichmäßig
und kontrolliert aufzubringen.
Was erhalten Sie von uns nach Fertigstellung der Prüfung:
Bei umsturzgefährdeten Grabmalen erhalten Sie ein Prüf­
protokoll mit allen vorgeschriebenen Daten. Für alle lockeren
Grabmale erstellen wir Ihnen eine Tabelle mit den relevanten
­Informationen. Desweiteren bieten wir Ihnen eine Kennzeich­
nung mittels Aufkleber an allen geschädigten Grabmalen an.
Was wir von Ihnen benötigen: Eine Liste aller Grabmale, einen
Lageplan der Friedhofsanlage (soweit vorhanden) sowie einen
Auszug aus der örtlichen Friedhofssatzung.
Immer wieder kommt es zu schweren, teilweise sogar tödlichen
Unfällen durch lose, unzureichend befestigte Grabsteine. Entwe­
der wurde der Grabstein nie den Vorschriften entsprechend befes­
tigt oder er hat sich aufgrund von Frost oder Grabaushubarbeiten
gelockert, so dass er eine Gefahr für die Friedhofsangestellten und
die Besucher wird. Bei einem losen Grabstein sieht man die Gefahr
nicht, die von ihm ausgeht.
Deshalb ist die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
­geforderte jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine
nach VSG 4.7 dringend erforderlich um die Verkehrssicherheit des
Friedhofs zu gewährleisten. Die Überprüfung ist grundsätzlich von
fachkundigen Personen nach der Frostperiode durchzuführen.
Der § 9 VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft lautet:
Der Unternehmer (Friedhofsträger) muss sicherstellen, dass…
1. Grabmale und Fundamente nach anerkannten Regeln der
Baukunst errichtet werden,
2. Grabmale jährlich, nach der Frostperiode mindestens einmal
auf ihre Standfestigkeit von einer fachkundigen Person über­
prüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten.
Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
Je nach Friedhof-Satzung:
Regelprüfung nach TA Grabmal
Grabmalhöhe
Prüflast
0,5 m bis 1,2 m
0,3 kN
P
rüfung nach Richtlinie des BIV
Grabmalhöhe
Prüflast
0,5 m bis 0,7 m
0,3 kN
0,7 m bis 1,2 m
0,5 kN
Gefahren der manuellen Prüfung
Vertrauen Sie einer Firma in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie mit
uns ein persönliches Gespräch. Am besten erreichen Sie uns
unter den unten aufgeführten Mobilnummern oder per eMail.
Wir antworten Ihnen gerne und stehen Ihnen für alle Fragen
rund um die Grabsteinsicherheit zur Verfügung.
Franz Eckl
Alexandra Huber Dipl. Ing (FH)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko)
- Sachkundiger für Grabmalprüfung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGe-Ko)
- Sachkundige für Grabmalprüfung
Tel. 0151/19019019
Tel. 0170/7315342
eckl@bauueberwachung-eckl.de
huber@bauueberwachung-eckl.de
Diese erforderliche Überprüfung nach der Frostperiode wird
in der Regel von Mitarbeitern der Friedhofsträger selbst durch das
„Prüfen von Hand“ durchgeführt. Leider gibt es immer noch Fried­
hofsangestellte, die der Meinung sind, sie hätten die geforderte
Prüfkraft von 300 N bzw. 500 N im Gefühl. Dem ist aber nicht so!
Je mehr Grabsteine einfach „von Hand“ geprüft wurden, um so
geringer wird die tatsächlich aufgebrachte Kraft werden!
Eine zweite Fehlerquelle der Handprüfung ist: Die Kraft wird
impulsartig und mit mehr als 300 N bzw. 500 N aufgebracht, was
zu Beschädigungen der Grabsteine führen kann.
Somit ist eine Prüfung von Hand entsprechend der von der
Gartenbau-Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen VSG 4.7
rechtlich angreifbar.
Professionelle Prüfung per Messgerät
Unsere Firma prüft anhand eines geeichten Prüfgerätes,
das an die obere Grabsteinkante angesetzt wird. Im Anschluss
wird der geforderte Prüfdruck in einer Zeit von mehr als
2 Sekunden gleichmäßig ansteigend aufgebaut. Bei Erreichen
des korrekten Prüfdruckes ertönt ein akustisches Signal.
Hierbei kann es keine Missverständnisse mehr geben.
Für geprüfte Grabmale, die Mängel aufweisen, wird ein
Prüfprotokoll erstellt und dem Friedhofsträger übergeben.
Darauf sind Prüfdruck, Prüfhöhe, aufgetretene Mängel usw.
beschrieben. Auf Wunsch des Friedhofsträgers wird auf dem
geschädigten Grabmal ein Aufkleber angebracht, der auf eine
Reparatur hinweist.
Vom Friedhofsträger brauchen wir nur ein Verzeichnis der
Gräber mit Grabnummern usw. Der Friedhofsträger informiert
danach den Grabbesitzer.
Der mit uns vereinbarte Prüftermin kann vorher in
der Presse bekannt gegeben werden – somit kann jeder
Grabbesitzer bei der Prüfung dabei sein.