Angebot von Arbeitsgelegenheiten
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Angebot von Arbeitsgelegenheiten
Angebot von Arbeitsgelegenheiten (AGH) für das Job Center Hameln-Pyrmont Impuls gGmbH führt im Auftrag des Job Center Hameln-Pyrmont Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II durch. Dabei handelt es sich um nichtversicherungspflichtige Beschäftigungen im sogenannten Sozialrechtsverhältnis, für die den Teilnehmern zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung pro geleistete Stunde in Höhe von 1,00 € gewährt wird. Im Zuge der Arbeitsgelegenheiten werden Erkenntnisse über Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und Sorgfalt der Teilnehmer gesammelt, dokumentiert und dem zuständigen Fallmanager mitgeteilt. Impuls gGmbH kann den Teilnehmer auch in externen Einrichtungen einsetzen. Eine Arbeitsgelegenheit ist nur förderfähig, wenn die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (s. Seite 4) 1.) Ansprechpartner bei der Impuls gGmbH ( im folgendem „Beschäftigungsträger“) Ansprechpartner 1 (Tel./Mail/Fax) Ansprechpartner 2 (Tel./Mail/Fax) Adresse / Straße Adresse/ PLZ u. Ort 2.) Angaben der Einsatzstelle: Name der Einsatzstelle: Adresse / Straße Adresse/ PLZ u. Ort Ansprechpartner: Ansprechpartner Telefon: Ansprechpartner Fax: Ansprechpartner E-Mail: Internetsite (z.B. www.arbeitsagentur.de) 3.) Einsatzstellenbeschreibung / Stellenprofil Tätigkeitsbeschreibung/Stellenbeschreibung (detaillierte Beschreibung aller Arbeiten, die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit ausgeführt werden sollen ggf. Anlage verwenden) Worin besteht das öffentliche Interesse an den Arbeiten (Nutzen für die Allgemeinheit, durch die Produkte/Dienstleistungen, die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit erstellt bzw. bereitgestellt werden)? Welche Folgewirkungen gehen von der Maßnahme aus? 1 Angaben zur Zusätzlichkeit der Arbeiten: Beschreiben Sie bitte ausführlich - ob, wann und in welchem Unfang die Arbeiten ohne Förderung durchgeführt würden, - warum die Arbeiten nicht zu Ihren Pflichtaufgaben oder denen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gehören, - ggf. um welchen Zeitraum Sie die Pflichtaufgabe vorziehen. Wettbewerbsneutralität: Eine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung ist nicht zu befürchten, weil … Bei vergabefähigen Arbeiten immer entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen (z.B. bei handwerklichen Arbeiten, Arbeiten im Grünbereich, Arbeiten im Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe, Arbeiten im Bereich Einzelhandel)! 2 Werden durch die Maßnahme Einnahmen erzielt? ja nein Angabe von Form der Einnahmen und Höhe der Einnahmen: Anzahl der Stellen: mit Std./wöchentlich (in der Regel mindestens 15, max. 30 Std.) Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (z.B. Mo.-Fr. 8-13 Uhr): Anzahl der Stellen: mit Std./wöchentlich (in der Regel mindestens 15, max. 30 Std.) Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (z.B. Mo.-Fr. 8-13 Uhr): Anzahl der Stellen: mit Std./wöchentlich (in der Regel mindestens 15, max. 30 Std.) Lage und Verteilung der Arbeitszeiten (z.B. Mo.-Fr. 8-13 Uhr): Wo sollen die Arbeiten ausgeführt werden (Beschäftigungsort), bitte genaue Anschrift angeben: Gewünschte Qualifikation / Fähigkeiten / Interessen In der Maßnahme zu vermittelnde Qualifikationen Die Anleitung und (sozialpädagogische) Betreuung der AGH – Kräfte erfolgt in der Einrichtung erfolgt durch: Name Funktion Qualifikation Name Funktion Qualifikation Name Funktion Qualifikation 3 Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: ja nein Linie Haben Sie bereits in der Vergangenheit, bzw. führen Sie aktuell Beschäftigungsmaßnahmen (ABM, Heranziehungen zu gemeinnützigen Arbeit usw.) mit Langzeitarbeitslosen durchgeführt? ja nein Wenn ja, welche ? (Angabe von Maßnahmebezeichnung und Maßnahmenummer) Beginn und Ende der Arbeiten (in welchem Zeitraum sollen die Arbeiten ausgeführt werden) vom: bis 4.) Anforderungen an Arbeitsgelegenheiten Bei der Einrichtung und Vergabe von Arbeitsgelegenheiten (gem. SGB II § 16d) müssen vier Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit Arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sind Arbeitsgelegenheiten, die • Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen können bzw. • zur Chancenverbesserung beitragen • mit Qualifizierung, Integrationsbegleitung und fachlicher Anleitung verbunden sind • zusätzlich die Möglichkeit für ein betriebliches Praktikum von bis zu 6 Wochen anbieten. Zusätzlichkeit Zusätzlich sind Arbeitsgelegenheiten, wenn die Arbeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden können. Insbesondere bei personenbezogenen Dienstleistungen, die gesetzlich verpflichtenden Regelungen unterworfen sind (z.B. in der Pflege), ist eine Förderung besonders sorgfältig zu prüfen. Die Arbeitseinsätze sind zu dokumentieren und die Unterlagen (Stundenzettel) auf Anforderung vorzulegen. Öffentliches Interesse Als im öffentlichen Interesse liegend gelten Arbeiten, die unmittelbar der Allgemeinheit z.B. auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet dienen. Darüber hinaus werden Zusatzjobs als gemeinnützig betrachtet, wenn die Arbeiten bei einem gemeinnützigen Träger oder einer Kommune verrichtet werden, soweit Sie nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind. Wettbewerbsneutralität Durch Zusatzjobs dürfen keine Wettbewerbsnachteile für bestehende Unternehmen entstehen. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse dürfen nicht verdrängt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht verhindert werden. 4 5.) Erklärung der Einsatzstelle / Mitarbeitervertretung Hiermit erklären wir, dass die beschriebene Stelle den Kriterien der Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität entspricht und die auszuführenden Arbeiten im öffentlichen Interesse sind. Die Beschäftigten sind durch die Einsatzstelle Unfall- und Haftpflichtversichert. Die Einsatzstelle verfügt über eine maßnahmegerechte und angemessene personelle, sachliche und räumliche Infrastruktur, insbesondere ist die persönliche und fachliche Eignung der Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewährleistet. Die Einsatzstelle stellt den Beschäftigten während der Zuweisung bei Bedarf für Qualifizierungsmaßnahmen bei dem Beschäftigungsträger und für ein betriebliches Praktikum bei einem externen Arbeitergeber frei. In Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsträger werden wir für die einzusetzende Person eine individuelle Beurteilung erstellen und während der Beschäftigungszeit die für die Abrechung der Mehraufwandsentschädigung notwendigen Angaben machen. Zuweisungen können jederzeit durch das Job Center Hameln-Pyrmont widerrufen werden. Ansprüche gegenüber dem Beschäftigungsträger entstehen mit der Zuweisung nicht. Ich bin damit einverstanden, dass der unter Punkt 1 aufgeführte Beschäftigungsträger die hier näher beschriebene Arbeitsgelegenheit ausführt, dass Kunden des JobCenter Hameln-Pyrmont eingesetzt werden und dass diese im Rahmen der Antragstellung des Beschäftigungsträgers abgewickelt wird. Eine Mitarbeitervertretung ist vorhanden ja nein Die Mitarbeitervertretung wurde eingebunden und stimmt der Durchführung der Maßnahme zu: ja nein Begründung der Ablehnung: Ort, Datum Unterschrift und Stempel der Mitarbeitervertretung ___________________________ Ort, Datum _________________________________ Unterschrift und Stempel der Einrichtung Dieser Erklärung ist beigefügt O Vereinsatzung O Gemeinnützigkeitsbescheinigung durch das Finanzamt O Auszug aus dem Handels- bzw. Vereins- oder Genossenschaftsregister O .................................................................................. 5