Vietnam Angebot 3 DBW - Diabetiker Baden

Transcription

Vietnam Angebot 3 DBW - Diabetiker Baden
1 2 - tägige Erlebnisreise
*** V I E T N A M ***
3.11. – 14.11.16
Vietnam ist eines der schönsten Länder Asiens und ein Fest für alle Sinne. Das
Land ist gesegnet mit einer faszinierenden Natur- und Kulturlandschaft, wie Sie
kaum an einem anderen Ort der Welt zu finden ist. Begeben Sie sich mit uns auf
eine interessante Reise durch eine andere Welt im Osten Asiens.
Ihr Reiseverlauf
1. Tag
Donnerstag, 03.11.2016
Frankfurt – Hanoi
Am Nachmittag Flug von Frankfurt mit Vietnam Airlines in die vietnamesische Hauptstadt
Hanoi. Der Linienflug in der Economy-Class bringt Sie ganz bequem „über Nacht“ zu Ihrem
Reiseziel.
2. Tag
Freitag, 04.11.2016
Hanoi in Nordvietnam
Am Morgen Ankunft in Hanoi, wo Sie von Ihrer örtlichen Reiseleitung erwartet werden. Fahrt
zum Hotel und Zimmerbezug. Nachdem Sie sich etwas ausgeruht haben, starten Sie am
Nachmittag zu einer Besichtigungstour durch Hanoi. Die Stadt mit ihrem eigenwilligen Charme
hat viele Gesichter: streng, aber keineswegs autoritär, mit französischem Flair zeigt es sich in
breiten Boulevards, prächtigen Alleen und repräsentativen Kolonialgebäuden. Ursprünglich und
chaotisch-bunt ist Hanoi im Gewirr der „36 Straßen und Gilden“, romantisch an den Ufern
seiner zahlreichen Seen. Wir unternehmen einen Spaziergang durch das Labyrinth der
Altstadt, hinein in das pulsierende Herz Hanois. Die engen Gassen dieses Viertels weisen eine
hohe Bevölkerungsdichte auf und bieten reizvolle Fotomotive abseits der üblichen
Touristenpfade. Freuen Sie sich auf die interessantesten Sehenswürdigkeiten von Hanoi – das
Ho-Chi-Minh-Mausoleum (von außen), ebenso die Ein-Pfahl-Pagode, gebaut von König Ly
Thai im Jahre 1049. Dieses Ensemble hat sich zu einem wichtigen Symbol für die Menschen in
Hanoi entwickelt. Letzter Besichtigungspunkt ist der Literaturtempel, Vietnams erste
Erlebnisreise Vietnam
2
Universität und ein Ort der Verehrung des Konfuzius. Die Gartenanlage und eine gut erhaltene
Architektur bieten einen entspannten Blick in die Vergangenheit Vietnams. Abendessen in
einem
lokalen
Restaurant
und
Übernachtung
im
Hotel
Chalcedony****
(www.chalcedonyhotel.com). (A)
3. Tag
Samstag, 05.11.2016
Hanoi – Halong
Nach einem zeitigen Frühstück verlassen Sie Hanoi in nordöstlicher Richtung. Genießen Sie
während der Fahrt den Blick auf die ländlichen Gebiete des Red River Deltas und sehen Sie
Reisterrassen, Wasserbüffel bei der Arbeit sowie das alltägliche vietnamesische Dorfleben an
sich
vorbeiziehen.
Die
Halong-Bucht, eines der
großen Naturwunder der
Welt
und
UNESCONaturerbe, erstreckt sich
über ein Gebiet von rund
1.500 km². Bestaunen Sie
die majestätische Schönheit
der Bucht, während Sie
bizarre
Kalksteininseln
passieren. Nach der Ankunft
gehen Sie an Bord Ihres
Schiffes.
Check-In
und
Bezug der Kabine. Nach
dem Mittagessen an Bord
haben Sie die Möglichkeit, im Wasser der Halong-Bucht zu schwimmen oder sich einfach in die
Sonne zu legen. Nach dem Sonnenuntergang speisen Sie im Bord-Restaurant, bevor Sie den
Tag ruhig ausklingen lassen. Eine Übernachtung an Bord der La Vela Classic Cruise
(www.lavelacruisehalong.com/halong-cruises/our-cruises/lavela-classic.html). (F/M/A)
4. Tag
Sonntag, 06.11.2016
Halong – Hanoi – Hue
Zu früher Morgenstunde, wenn die Halong-Bucht noch nebelverhangen ist, wirkt sie besonders
mystisch und geheimnisvoll – vor allem vom Schiff aus. Genießen Sie bei einem ausgiebigen
Frühstück den einmaligen Blick, der sich Ihnen bietet. Im Anschluss geht es zurück nach Hanoi.
Unterwegs besuchen Sie den Thanh Chuong Palast, Wohnhaus und Atelier von Thanh
Chuong, eines berühmten vietnamesischen Malers. Heute ist das Gebäude ein
architektonisches Juwel und bietet als Freilichtmuseum einen tollen Einblick in die
vietnamesische Kunst und Geschichte. Am Abend fliegen Sie mit Vietnam Airlines von Hanoi
nach Hue in Zentralvietnam. Nach der Ankunft Fahrt zum Hotel, gemeinsames Essen und 2
Übernachtungen im Hotel Moonlight Hue**** (www.moonlighthue.com/). (F/A)
5. Tag
Montag, 07.11.2016
Die alte Kaiserstadt Hue
Der Name Hue bedeutet Harmonie. Anmutig spiegelt sich die Stadt in den Gewässern des
Parfüm-Flusses, träumt im Schatten alter Paläste und anderer kaiserlicher Gebäude. Von 1802
bis 1945 war es die Hauptstadt der letzten Kaiser-Dynastie, der Nguyen. Als ein von der
UNESCO anerkanntes Weltkulturerbe zieht Hue mit seiner berühmten Zitadelle, den Palästen
und Tempeln sowie den kaiserlichen Gruften jeden in seinen Bann. Heute erwartet Sie eine
ausführliche Entdeckungsreise durch Hue. Zunächst unternehmen Sie eine Bootsfahrt auf dem
Parfüm-Fluss zur schön gelegenen Thien Mu Pagode. Jede der sieben Etagen ist einem
Buddha geweiht, der in menschlicher Gestalt erschienen ist. Danach besuchen Sie die
prachtvolle, von einer Zitadelle umschlossene Kaiserstadt. Innerhalb ihrer Mauern befindet
sich die Verbotene Purpurne Stadt, der private Bereich des Herrschers und seiner Familie.
Neben der kaiserlichen Familie – Kaiser Tu Duc hatte z.B. insgesamt 104 Gemahlinnen –
lebten hier noch die zahllosen Konkubinen des Herrschers sowie Diener, Palastwachen usw.,
die alle Eunuchen waren. Das Mittagessen findet heute in einem privaten Gartenhaus statt.
Dieses im traditionellen Stil erbaute Haus mit seinem großen Garten hat Verbindungen mit dem
alten königlichen Kaiserhof. Die Architektur ist mit der natürlichen Umwelt und dem Glauben
Erlebnisreise Vietnam
3
des „Feng Shui“ verbunden. Bei der Ankunft werden Sie auf traditionelle Art willkommen
geheißen und die Dame des Hauses serviert Ihnen im Garten ein typisch vietnamesisches
Gericht. Nach dem Essen begeben Sie sich auf eine Erkundungsfahrt mit dem Fahrradtaxi
zum Dong Ba Markt und Ihr Reiseleiter zeigt Ihnen exotische Produkte aus der Region. In Hue
haben die königlichen Chefköche eine Vielzahl der aufwendigen vietnamesischen Gerichte
entwickelt. Zum Abschluss des Tages besuchen Sie die Grabanlage von Tu Duc. Diese ist
inspiriert von den chinesischen Ming-Gräbern und mit ihrem Bau wurde schon zu Lebzeiten des
Kaisers begonnen. Die Anlage umfasst etwa 50 Gebäude und wurde in nur drei Jahren von ca.
3.000 Arbeitern erbaut. Nach dem Besuch gemeinsames Abendessen in einem lokalen
Restaurant und weitere Übernachtung. (F/M/A)
6. Tag
Dienstag, 08.11.2016
Hue – Danang – Hoi An
Heute reisen Sie per Bahn mit dem berühmten „Wiedervereinigungsexpress“ auf einer der
landschaftlich schönsten Strecken Vietnams in Richtung Süden. Der Weg führt entlang steiler
Berghänge und durch einige Tunnel und Sie passieren den sog. Wolkenpass Hai Van. Weit
unterhalb des Zuges rauschen die Wellen an traumhaften Stränden, während Palmen und
dichtes Grün an Ihnen vorüberziehen. Das bizarre und bis zu 1.000 m hohe Gebirge bildet die
Wetterscheide in Zentralvietnam. Nach der Ankunft in Danang geht es mit dem Bus weiter. Sie
sehen die bekannten Marmorberge und besuchen das interessante Cham-Museum.
Anschließend Weiterfahrt nach Hoi An, das während des 16., 17. und 18. Jahrhunderts als
einer der führenden Häfen Südostasiens galt. Sie sehen die vielen interessanten Gebäude,
Tempel und Pagoden des Ortes und fühlen sich in die Zeit zurückversetzt, als Dschunken,
Sampans
und
Segelschiffe
aller
Herren Länder hier
vor Anker lagen, als
Tausende
von
Lastenträgern durch
die Gassen hasteten,
vietnamesische
Mandarine
und
chinesische Kaufleute
sich aus ihren Sänften
beugten
und
Seefahrer
aller
Nationen
Opiumhöhlen
und
Bordellen zutrieben.
Abendessen
im
Brother Café und zwei
Übernachtungen
im
Hotel Palm Garden**** direkt am Sandstrand (www.palmgardenresort.com.vn/). (F/A)
7. Tag
Mittwoch, 09.11.2016
Tag zur freien Verfügung
Genießen Sie Ihren heutigen Tag am Strand oder nutzen Sie die freie Zeit und begeben Sie
sich auf eigene Faust auf Erkundungen nach Hoi An. (F/A)
8. Tag
Donnerstag, 10.11.2016
Hoi An – My Son – Danang – Saigon
Von Hoi An aus besuchen Sie die Ruinen der Tempelstadt My Son. Die Heilige Stadt My Son
ist in eine idyllische Talsenke eingebettet und umgeben von Bergen und üppiger Natur. Die
majestätische Abgeschiedenheit des Shiva geweihten Heiligtums und die bröckelnden, von
Lianen überwucherten Ziegelkolosse inmitten des Dschungels üben einen ganz
außergewöhnlichen Reiz aus. Nach einem Abstecher zur ersten Hauptstadt Champas, nach
Tra Kieu, fahren Sie zurück nach Danang und fliegen von dort aus weiter nach Saigon. 3
Übernachtungen im Hotel Liberty Central City Point Hotel**** (www.odysseahotels.com/saigoncity-point-hotel). (F/M)
Erlebnisreise Vietnam
4
9. Tag
Freitag, 11.11.2016
Saigon – eine pulsierende Metropole
Nach dem Frühstück lernen Sie heute Ho Chi Minh Stadt, das frühere Saigon, bei einer
geführten Stadtbesichtigung kennen. Anders als die meisten südostasiatischen Metropolen, hat
Saigon einen echten Stadtkern (französisch-kolonial). Die Stadt ist wimmelnd und geschäftig,
ein bisschen Texas, eine Prise Südfrankreich, eine Spur Realsozialismus, sehr viel
Südostasien, ein erster Hauch von Singapur und (immer noch) angenehm überschaubar. Die
Kathedrale Notre-Dame ist eines der ältesten Bauwerke aus der französischen Kolonialzeit,
das Historische Museum vermittelt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten
Epochen der vietnamesischen Geschichte. Sie bummeln entlang der quirligen Einkaufsstraßen,
erleben China Town, den Ben Thanh Markt, die Thien-Hau-Pagode oder den Lam-Son-Platz
mit der Oper. Abendessen in einem lokalen Restaurant. (F/A)
10. Tag
Samstag, 12.11.2016
Ausflug ins Mekong-Delta
Nach dem Frühstück fahren Sie in das Mekong Delta nach Cai Be. Mit dem schönen HolzSampan „Cai Be Princess“ fahren Sie zu der Dong Hoa Hiep Insel, die entlang der endlosen
Wasserkanäle
zwischen
Vinh Long und Cai Be
liegt. Hier sehen Sie das
Leben der Menschen im
Deltagebiet aus nächster
Nähe. Einige sind bis
heute „weiße Flecken“ auf
der Landkarte. Besuchen
Sie ein antikes Mandarin
Haus, welches auf das
letzte Jahrhundert datiert
ist und wo Sie die
Nachkommen der Familie
mit einer warmen Tasse
grünem Tee willkommen heißen. Besuchen Sie anschließend einige Familienbetriebe auf dem
Land, die sich auf die Herstellung von Reispapier, Puffreis und Kokosnuss-Bonbons
spezialisiert haben. In der Nähe befindet sich eine alte Ziegelbrennerei, in der die Steine bis
heute in traditioneller Weise in dem kuppelförmigen Ziegelofen mithilfe glühender Reishülsen
gebrannt werden. Das Mittagessen erwartet Sie im Le Longanier Restaurant, einem schönen
zweistöckigen Haus in indochinesischen Stil, welches mit Antiquitäten und antiken Möbeln aus
der 1930'er Periode dekoriert ist. Das Haus befindet sich in einem dicht bewachsenen
tropischen Garten am Fluss unter Pomelo, Longan, Mango, Kokosnuss und Bananenbäumen.
Nach einem kurzen Spaziergang entlang eines engen Kanals endet die Exkursion am
Nachmittag. Rückfahrt mit dem Fahrzeug nach Saigon und weitere Übernachtung in Saigon.
(F/M)
11. Tag
Sonntag, 13.11.2016
Saigon – Frankfurt
Heute heißt es leider bereits Abschied nehmen von Vietnam. Ihr Hotelzimmer steht Ihnen bis 18
Uhr zur Verfügung. Am Abend Transfer zum Flughafen von Saigon und gegen 23 Uhr Rückflug
nach Frankfurt. (F)
12. Tag
Montag, 14.11.2016
Frankfurt
Am frühen Morgen Ankunft in Frankfurt und individuelle Heimreise.
Ende Ihrer Reise
Erlebnisreise Vietnam
5
Eingeschlossene Leistungen
v Linienflüge mit Vietnam Airlines in der Economy Class:
Frankfurt – Hanoi / Hanoi – Hue / Danang – Saigon / Saigon – Frankfurt
v Flughafen-, Sicherheits- und Landegebühren inkl. Luftverkehrsabgabe von zurzeit
ca. € 350,00
v Deutschsprechende lokale, örtlich wechselnde Reiseleitungen, auch Reiseleitung während
der Bootsfahrt in der Halongbucht (Tag zur freien Verfügung ohne örtliche Reiseleitung)
v Early Check-In im Hotel Chalcedony*** in Hanoi
v 1x Übernachtung im Hotel Chalcedony**** in Hanoi
v 1x Schiffsübernachtung an Bord der La Vela Classic Cruise (Halong-Bucht)
v 2x Übernachtung im Hotel Moonlight**** in Hue
v 2x Übernachtung im Hotel Palm Garden**** in Hoi An
v 3x Übernachtung im Hotel Liberty Central City Point**** in Saigon
v Late Check-Out aus dem Hotel in Saigon (bis 18 Uhr)
v Alle Zimmer mit Bad oder Dusche und WC, Telefon und Klimaanlage
v Alle im Reiseverlauf genannten Mahlzeiten
(F = Frühstück / M = Mittagessen / A = Abendessen)
v Alle Fahrten und Transfers in einem modernen, klimatisierten Fahrzeug lt. Reiseverlauf
v Trinkwasser und Erfrischungstücher während der Programme
v Bahnfahrt von Hue nach Danang
v Alle im Programm aufgeführten Bootsfahrten und Ausflüge
v Sämtliche im Programm genannten Besichtigungen und Eintrittsgelder
v Einreisegenehmigung der vietnamesischen Behörden
v Informationen / Reiseunterlagen speziell für Menschen mit Diabetes
v Vortreffen (voraussichtlich in Karlsruhe) –Anreise in Eigenregiev Kühlmöglichkeiten für Insulin – auch während der Busfahrten
v Begleitung auf der ganzen Reise (ab / bis Frankfurt a.M.) durch einen Diabetesassistenten
Ihre voraussichtlichen Flugzeiten: (Änderungen vorbehalten)
03.11.2016
06.11.2016
10.11.2016
13.11.2016
Frankfurt – Hanoi
Hanoi – Hue
Danang – Saigon
Saigon – Frankfurt
VN 036
VN 1543
VN 127
VN 031
13.55 – 06.40 Uhr (+ 1)
18.20 – 19.30 Uhr
18.20 – 19.50 Uhr
22.55 – 06.30 Uhr (+ 1)
Reisepreis*) p. P. im DZ € 2.690.00 - für Mitglieder € 2.590,00
Einzelzimmerzuschlag
€ 520,00
Rail & Fly 2. Klasse ab/bis allen dt. Bahnhöfen € 30,00 (optional)
Individuelle Anschlussflüge innerdeutsch: auf Anfrage
*) Der Reisepreis gilt für eine Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen.
Ab 25 Teilnehmer abzüglich 100 €.
Erlebnisreise Vietnam
6
Nicht im Reisepreis enthalten
Weitere Mahlzeiten und Getränke, persönliche Trinkgelder, Visum für Vietnam (USD 30,-,
zahlbar vor Ort bei Einreise), nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sowie Ausgaben
persönlicher Art.
Einreisebestimmungen
Seit dem 01.07.2015 ist für deutsche Staatsangehörige eine Einreise nach Vietnam für einen
Aufenthalt bis maximal 15 Tage visumfrei möglich. Hierfür muss das Reisedokument
mindestens noch 6 Monate gültig sein. Zu beachten ist, dass eine erneute visumfreie Einreise
erst wieder möglich ist, wenn seit der letzten Ausreise aus Vietnam 30 Tage vergangen sind.
Die Möglichkeit der visumfreien Einreise für deutsche Staatsangehörige ist zunächst bis zum
30.06.2016 befristet.
Über die weiteren Details informieren wir Sie frühzeitig.
Bitte beachten Sie:
ANMELDESCHLUSS: 1. SEPTEMBER 2016
Änderungen im Reiseverlauf oder bei den Unterkünften müssen wir uns aufgrund von örtlichen
Gegebenheiten grundsätzlich vorbehalten. Ebenso können Preisanpassungen aufgrund von
unvorhersehbaren Wechselkursschwankungen oder Preisänderungen (z. B. Erhöhung von
Kerosinzuschlägen) nicht ausgeschlossen werden. Die Klassifizierung der Hotels entspricht der
Landeskategorie.
Reiseveranstalter:
Karawane Reisen GmbH & Co. KG, Schorndorfer Straße 149, 71638 Ludwigsburg
Es gelten die Reisevereinbarungen des Veranstalters
____________________________________________________________________________________
Karawane Reisen GmbH & Co. KG, Schorndorfer Str. 149, 71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 – 2848 14 * Telefax: 07141 – 2848 45
E-mail: hannah.merker@karawane.de * Internet: www.karawane.de
Reiseanmeldung VIETNAM
Anmeldung der Reise über:
Bitte ausfüllen und an Adresse rechts einschicken oder faxen.
Diabetiker Baden-Württemberg e.V.
Veranstalter: KARAWANE REISEN, LUDWIGSBURG
Reisetitel:
Reisedatum:
Sonderreise VIETNAM
03.11.16 bis 14.11.2016
Karlstraße 49a - 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 6807864-0
Fax: 0721 6807864-9
Email: info@diabetiker-bw.de
Web : www.diabetiker-bw.de
Hiermit werden nachfolgende Personen verbindlich zur oben genannten Reise angemeldet:
1. Name:
Vorname:
Straße, Nr.
PLZ / Wohnort:
Tel. Nr.:
Email-Adresse:
Geburtsdatum :
Passnummer:
Gültig bis:
2. Name:
Vorname:
Straße, Nr.
PLZ / Wohnort:
Tel. Nr.:
Email-Adresse:
Geburtsdatum :
Passnummer:
Gültig bis:
Ich reise zusammen mit:
Ich wünsche ein Doppelzimmer mit:
MITGLIED:
☐ DBW
☐ DDB
Reisepreis*) p. P. im DZ € 2.690.00 Einzelzimmerzuschlag
€ 520,00
für Mitglieder
€ 2.590,00
Rail & Fly 2. Klasse ab/bis allen dt. Bahnhöfen € 30,00 (optional)
☐
JA ab/bis .....................................................
☐
NEIN
Die Anzahlung in Höhe von Euro 500,00 pro Person überweise ich nach Erhalt der Reisebestätigung.
Der Restbetrag ist spätestens am 30.9.2016 zur Zahlung fällig.
Bitte geben Sie bei den Einzahlungen jeweils die Rechnungsnummer, Ihren Namen sowie das Reisedatum an.
Reiseveranstalter: Karawane Reisen GmbH & Co. KG Ludwigsburg.
Im Falle eines Notfalls bitte ich zu verständigen (Name, genaue Anschrift, Telefon)
Mit den Reisevereinbarungen (Allgemeinen Reisebedingungen) des Reiseveranstalters erkläre
ich mich hiermit ausdrücklich einverstanden.
, den
_________________________________________________________________________________________
Unterschrift 1. Reiseteilnehmer
Unterschrift 2. Reiseteilnehmer
Allgemeine Länderinformationen Vietnam
Liebe Reisegäste,
wir freuen uns, Sie auf dieser besonderen Reise begrüßen zu dürfen. Mit diesem Merkblatt erhalten Sie heute eine Zusammenstellung wissenswerter Punkte für Ihre Reise.
Flugschein
Für die Ausstellung Ihres Flugscheines benötigen wir den in Ihrem
Reisepass im maschinenlesbaren Teil angegebenen vollständigen
Namen, d.h. auch Doppelnamen (z. B. Maier-Schmidt), alle Vornamen und keine Rufnamen (z. B. Uschi statt Ursula). Im Reisepass
ist dies der unterhalb der eigenen Unterschrift gedruckte Name (z.
B. <<<<Mustermann, Klaus<<<<). Eine nachträgliche Änderung in
der Flugreservierung ist nicht möglich. Der Flug muss neu gebucht
werden, was i. d. R. zu Mehrkosten und Problemen bei der Verfügbarkeit führt. Bei Nichtbeachtung kann Ihnen sogar die Beförderung durch die Fluggesellschaft verweigert werden.
Freigepäck/Abfertigung
Die Freigepäckgrenze bei Vietnam Airlines auf dem Flug von
Frankfurt nach Hanoi und zurück liegt in der Economy Class liegt
bei 30 kg, in der Premium Economy Class bei 40 kg und in der
Business Class ebenfalls bei 40 kg. Bitte beachten Sie aber, dass
die innerasiatischen Flüge in Economy Class gebucht wurden und
hier die Freigepäckgrenze bei 20 kg liegt. Neben dem aufgegeben
Gepäck ist auch Handgepäck erlaubt. Das erlaubte Gewicht variiert. Bitte beachten Sie die Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaft. Für das Handgepäck gelten die Maße 55x40x20 Zentimeter
und das zulässige Gewicht variiert zwischen 5 - 8 kg (je nach Fluggesellschaft). Gebühren für Übergepäck müssen ggf. am Flughafen bar bezahlt werden. Bitte beachten Sie die Handgepäckbestimmungen der EU: Es dürfen Flüssigkeiten wie Gels, Shampoos, Lotionen, Cremes oder Zahnpasta nur noch bis zu 100 ml pro Behältnis in verschließbaren, transparenten Plastikbeuteln mit einem Volumen von höchstens einem Liter mitgeführt werden. Außerdem
sind keine spitzen Gegenstände wie Taschenmesser, Scheren oder Nagelfeilen gestattet
Gast im Land
Andere Länder andere Sitten - nur wer sich an dieses Sprichwort
hält, findet in der Fremde Freunde.
Die Beachtung weniger Regeln erleichtert das Reisen oftmals und
Sie drücken damit auch Ihren Respekt vor Kultur und Sitten der
Gastgeber aus. Vor dem Betreten einer Andachtsstätte oder eines
Privathauses zieht man die Schuhe aus und vermeidet es, seine
Fußsohlen auf andere Menschen zu richten. Religiöse Stätten darf
man nur mit bedeckten Beinen und Schultern betreten.
Es gilt als unfein, höher als eine Respektsperson, z. B. ein älterer
Mensch oder ein Mönch, zu sitzen oder zu stehen. Die Äußerung
von Gefühlen und das zur Schau stellen von Zärtlichkeiten gilt als
unschicklich. Ein Sonnenbad „oben ohne“ oder FKK-Baden verletzen das Schamgefühl der Asiaten. Das Gesicht zu verlieren ist einer der größten Fehler, den man in asiatischen Ländern begehen
kann. Bei Problemen laut zu werden trägt nur dazu bei, nicht ernst
genommen zu werden. Bringen Sie bitte auch Ihr Gegenüber nicht
in eine Situation, in welcher er das Gesicht verlieren könnte. Eine
gute Lösung ist es, freundlich zu lächeln und bestimmt und ruhig
sein Anliegen vorzubringen. Asiaten sind auch gegenüber Kritik
sehr sensibel und Hinweise auf Fehler des Gegenübers können
sehr verletzend wirken.
Religion
Vietnam ist geprägt von einer vielfältigen Glaubensstruktur. Am
weitesten verbreitet ist der Mahayana-Buddhismus, in welchem
nicht die Bereitschaft für das Nirwana, sondern ein tugendhaftes
Leben und die Vervollkommnung der Person Ziel des Lebens sind.
Darüber hinaus findet man den Konfuzianismus, den Taoismus,
den Islam, den Animismus und den christlichen Glauben vor. Gemeinsam mit dem häufig praktizierten Ahnenkult formen alle zusammen eine Lebensweise, die den Alltag der Vietnamesen durchdringt und ihr Verhalten bestimmt.
Einreisebestimmungen
Ab dem 01.07.2015 ist für deutsche Staatsangehörige eine Einreise für einen Aufenthalt bis maximal 15 Tage visumfrei möglich.
Hierfür muss das Reisedokument mindestens noch sechs Monate
gültig sein. Zu beachten ist, dass eine erneute visumfreie Einreise
erst wieder möglich ist, wenn seit der letzten Ausreise aus Vietnam
30 Tage vergangen sind. Die Möglichkeit der visumfreien Einreise
für deutsche Staatsangehörige ist zunächst bis zum 30.06.2016
befristet.
Gesundheit / Impfungen / Medikamente
Derzeit sind bei direkter Einreise aus Deutschland keine Impfungen vorgeschrieben. Empfohlen werden jedoch Impfungen gegen
Hepatitis. Bitte überprüfen Sie auch ob Ihre Grundimmunisierung
gegen Tetanus, Diphtherie und Polio noch aktiv ist. Malariarisiko
besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten. Malariaübertragungen
kommen auch in den hügeligen, bewaldeten Gebieten Vietnams,
in den Küstenregionen und südlich des Mekong-Deltas vor. Kein
Übertragungsrisiko in Zentren städtischer Gebiete (z. B. Ho Chi
Minh City/Saigon, Hanoi, Haiphong, Da Nang), in den Küstenregionen nördlich von Nha Trang sowie im Mündungsgebiet des Roten
Flusses. In den letzten Jahren ist Dengue Fieber, besonders auch
in städtischen Gebieten und während und nach den Regenzeiten,
immer häufiger geworden. Die Häufigkeit nimmt vom Norden des
Landes bis zum Mekong Delta zu. Alle vier Dengue-Subtypen zirkulieren. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist
nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Bitte
informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise bei Ihrem Hausarzt
oder dem Tropeninstitut nach den aktuellen Empfehlungen.
Die ärztliche Versorgung in Vietnam ist schlecht, es besteht kein
Sozialabkommen mit Deutschland. Wir empfehlen Ihnen, neben
allen persönlich notwendigen Medikamenten auch eine sehr gut
ausgestattete Reiseapotheke mit vorbeugenden Mitteln gegen
Darmstörungen, Kopfschmerzen und Reisekrankheit sowie Mückenspray mitzunehmen. Zusätzlich kann ein Multivitaminpräparat
zur allgemeinen Förderung der Abwehrkräfte mitgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss eines umfangreichen Reiserversicherungspaketes, insbesondere einer Reisekrankenversicherung mit Krankenrücktransport.
Währung / Devisenbestimmungen
Die Landeswährung in Vietnam ist der Dong, 1 Dong = 10 Hào =
100 Xu. 1 Euro = ca. 24.455 VND (Stand Januar 2016). Die Einund Ausfuhr der Landeswährung ist nicht erlaubt.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich, eine Deklaration ist erforderlich, wenn Beträge über USD
3.000 mitgeführt werden. Wir raten Ihnen USD (bar oder Reiseschecks) in kleiner Stückelung mitzunehmen, die überall gewechselt werden. Umtauschbelege und Rechnungsquittungen müssen
gut aufbewahrt werden.
US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen sowie beschädigte und/ oder verschmutzte Noten werden i.d.R. nicht angenommen. Internationale Kreditkarten werden in den großen Hotels und einigen Geschäften in Hanoi und Saigon akzeptiert. Reiseschecks in Euro
können bei Banken eingewechselt werden. Mit immer mehr Bankkarten (Girocards) kann in und außerhalb Europas nicht mehr bargeldlos bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Statt der bis vor
kurzem gängigen Maestro-Card besitzen viele Bankkunden nun
eine V-Pay Card, erkennbar am V-Pay Logo. Dahinter verbirgt sich
die Kartengesellschaft Visa. Betroffen davon sind die Kunden vieler Banken. Schwierigkeiten kann es auch mit der Maestro-Card
geben: Viele Banken haben die Verfügungslimits ihrer Karten bei
Nutzung im Ausland auf null gesetzt. Bitte prüfen Sie deshalb unbedingt vor Abreise Ihre Bankkarte und halten Sie Rücksprache
mit Ihrer Bank. Eine Alternative zu den Bankkarten sind Kreditkarten (plus Geheimzahl) und Reiseschecks.
Das Eisenbahnnetz verbindet hauptsächlich den Süden und den
Norden miteinander – die Fahrt von Saigon nach Hanoi dauert mit
dem Spezial-Express noch 34 Stunden. Die Liegewagen sind sehr
einfach ausgestattet, die Fenster sind meist vergittert. Selbstfahren kann man in Vietnam nicht, da für PKW ein vietnamesischer
Führerschein erforderlich ist. Wir möchten an dieser Stelle darauf
hinweisen, dass weder die örtliche Agentur noch wir als Veranstalter für im Fahrzeug zurückgelassenes Handgepäck während den
Übernachtungen oder bei Besichtigungen haften. Auch eine abgeschlossene Reisegepäckversicherung deckt ggf. nur Sachschäden. Sie erstattet kein Bargeld, Wertgegenstände in der Regel nur
teilweise und übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch
Diebstahl von Reiseschecks oder Kreditkarten entstehen.
Zeitverschiebung
Die Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Vietnam beträgt
+6 Std. zur MEZ. Während der europäischen Sommerzeit verringert sich die Differenz auf +5 Stunden.
Fotografieren und Filmen
Flughäfen, Häfen und ähnliche Anlagen dürfen nicht fotografiert
werden. Teilweise werden Gebühren für das Fotografieren touristischer Attraktionen erhoben.
Stromspannung
Meist 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz (in abgelegenen Regionen
auch 110 Volt Wechselstrom). Es wird ein Adapter für flachpolige
Stecker empfohlen.
Trinkgelder
In den Hotels wird meist ein Service-Zuschlag von 5-10% erhoben.
Trinkgelder sind offiziell nicht üblich, werden aber dennoch gern
(diskret) angenommen.
Sprache
Es wird vietnamesisch gesprochen, zusätzlich gibt es örtliche Dialekte. Im Geschäftsverkehr ist Englisch üblich. Die ältere Bevölkerung spricht teilweise auch noch Französisch.
Post und Telefon
Die Vorwahl von Deutschland nach Vietnam ist 0084, von Vietnam
nach Deutschland wählt man 0049. Telefonate sind in Vietnam
sehr teuer. Derzeit gibt es Roaming-Abkommen mit verschiedenen
Anbietern. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber. Die
Post ist sehr langsam – Luftpostsendungen nach Europa sind zwischen 7 Tagen und 4 Wochen unterwegs.
Klima / Kleidung
Das nördliche Vietnam hat subtropisches Klima. Die wärmsten Monate sind Juni-Juli mit bis zu 29-30° C (an extrem heißen Tagen
bis zu 36° C) und der kühlste Monat ist der Januar mit ca. 16-18°
C. Das südliche Vietnam hat tropisches Klima. In Ho Chi Minh City
liegen die Höchsttemperaturen bei ca. 36° C und die untere
Grenze bei 25° C. Die Monate März und April sind sehr warm mit
einer hohen Luftfeuchtigkeit. Es muss zwar immer mit Schauern
gerechnet werden, am meisten jedoch in den Monaten Juli bis Oktober.
Wir empfehlen leichte, gut waschbare, atmungsaktive Sommerkleidung mitzunehmen, sowie leichte Wollsachen (bei den Reisen
von Oktober bis Januar etwas wärmere Kleidung). Nicht vergessen
sollten Sie Regenschutz, Kopfbedeckung, Sonnenschutzmittel,
Sonnenbrille, ggf. eine Ersatzbrille, Taschenlampe und bequemes
Schuhwerk. Der Zugang zu den Gebäuden oder Anlagen, die religiösen Zwecken dienen, wird nur in dezenter Kleidung gestattet.
Vor dem Betreten eines Tempels muss man die Schuhe ausziehen.
Essen und Trinken
In Vietnam treffen Sie auf eine Mischung aus chinesischen, französischen und thailändischen Einflüssen. Die Hauptbestandteile
sind Reis und die Fischsoße „nouc mam“, die Frühlingsrolle ist eine
der Spezialitäten. Fisch und Meeresfrüchte spielen aufgrund der
3000 km langen Küste eine wichtige Rolle in der vietnamesischen
Küche.
Traditionell gibt es zum Frühstück eine Suppe, in Hotels und einigen Restaurants wird aber auch westliches Frühstück angeboten.
Das Angebot an Früchten ist groß und variiert je nach Saison.
Nach jedem Essen wird, sofern gewünscht, das traditionelle Getränk „tra“, grüner Tee, serviert. Es gibt aber auch Kaffee, Softdrinks, Mineralwasser, Soda und Bier. Wasser sollte nur abgekocht verwendet werden, bei Mineralwasser auf ungeöffnete Flaschen achten.
Transportmittel
Der Flugplan ist häufigen Änderungen unterworfen und Abflugzeiten werden oftmals von Tag zu Tag neu festgelegt. Bedingt durch
die noch mangelhafte Infrastruktur müssen Zugeständnisse an
Qualität und Ausstattung der Busse/Fahrzeuge gemacht werden.
Unterkünfte
Die Hotelunterkünfte entsprechen noch nicht immer dem internationalen Standard, ausgenommen die Häuser in Saigon und Hanoi
und den touristisch entwickelten Regionen.
Sicherheit / Versicherungen
Wer auf Sicherheit Wert legt, sollte sich wie in jedem fremden
Land verhalten und die allgemeinen Sicherheitshinweise beachten. So gehören z.B. Wertsachen in den Hotelsafe und nicht auf
das Zimmer. Schmuck lässt man am besten zu Hause. Insbesondere in Saigon sind Taschendiebe am Werk, meist von vorbeifahrenden Mopeds aus. Um größeren Problemen beim Verlust Ihres
Flugscheins, Passes oder Visums vorzubeugen, empfehlen wir
Ihnen hiervon Kopien anzufertigen und diese getrennt aufzubewahren. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Krankenversicherung für die Kosten im bereisten Land aufkommt. Wir empfehlen dringend den Abschluss umfassender Reiseversicherung, insbesondere einer Auslandskrankenversicherung (mit Krankenrücktransport / Rettungsflug).
Wir haben in Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern diese
Reise sorgfältig vorbereitet und wünschen Ihnen viel Freude bei
Ihren Reisevorbereitungen sowie einen interessanten und
erlebnisreichen Aufenthalt.
Diese Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt,
Irrtümer sowie kurzfristige Änderungen bleiben jedoch
vorbehalten.
Ihr KARAWANE-Reiseteam
Karawane Reisen GmbH & Co. KG
Schorndorfer Str. 149
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 – 2848 0
Telefax: 07141 – 2848 25
E-Mail: info@karawane.de
Internet: www.karawane.de
Stand : April 2016
Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.
langen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV über
2. Leistungen
die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem
5. Rücktritt durch den RV
für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe
sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen,
5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maß-
insbesondere den Länderinformationen, den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebieten“ und den „Wichtigen- Informationen für
alle Reisen“.
gabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für alle oder bestimmte Reisen
2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben
des RV gilt, in einem entsprechenden Prospekthinweis deutlich unter Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht
schreibung genannten Reiseveranstalter- - nachstehend „RV“ genannt - zustande kommt. Für einzelne Angebote können abwei-
oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung
oder die Buchungsbestätigung des RV hinausgehen oder im -Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-
sein muss, zu bezeichnen.
b) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben im
chende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten.
Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht
die nachfolgenden Bestimmungen.
trages abändern.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von
Prospekt Bezug zu nehmen.
c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage
der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
Leistungsträgern oder Partnern des RV, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Verein-
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
barung für den RV nicht verbindlich.
d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen
durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen - nachstehend „Reisender“ genannt - und dem in der konkreten Reiseaus-
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Kunden
sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzen-
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungs-
den Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von RV zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die
nicht von dem RV herausgegeben werden, sind für den RV und die
Leistungspflicht des RV nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der
Leistungspflicht von RV gemacht wurden.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
scheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die
auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mindestens 15% des Reisepreises.
3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und
im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor
Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr
aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende- nach vollständiger
Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt.
3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl
der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der
RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer
6.2. zu belasten.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per EMail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7
4. Preiserhöhungen
Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden -Bestimmungen wie folgt
zu ändern.
4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
6.2. Dem RV stehen in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung
von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
(Annahmeerklärung) durch RV zustande, die keiner Form bedarf,
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbar waren.
4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
ab 30. – 21. Tag vor Reisebeginn
ab 20. – 15. Tag vor Reisebeginn
ab 14. Tag vor Reisebeginn/bei Nichtantritt
des Reisepreises
Mietwagen, Camper und Wohnmobile
30 %
50 %
75 %
kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn
ab 30. – 22. Tag vor Reisebeginn
25 %
30 %
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV
vom Kunden den -Erhöhungsbetrag verlangen.
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn
40 %
55 %
jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die
entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn
ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn
75 %
80 %
dem Kunden nicht zugeht.
1.3. RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden verlangen.
am Abreisetag/bei Nichtantritt
des Reisepreises
90 %
4.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksam vereinbart, besondere
Stornobedingungen, die in den jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt
beim Produkt aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der Bu-
Betrag heraufgesetzt werden.
4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat.
chung informiert wird.
6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass
ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall
4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
der RV den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden
ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen
Kosten verpflichtet.
6.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen
zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV
nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die je-
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ver-
weils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen
solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte
mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder
telefonischen Buchungen übermittelt RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung
(§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Telefonanrufe, Telefax, E-Mails,
Mobilfunkdienste und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit
mit RV Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen RV nicht
e) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an
den RV bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
5.2. Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn
der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet -einer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf
den Gesamtpreis; der RV muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er
aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,
einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen des RV sind
in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des RV wahrzunehmen.
6. Rücktritt durch den Reisenden
6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung,
die schriftlich -erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV.
Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements
bis 60 Tage vor Reisebeginn
ab 59. – 31. Tage vor Reisebeginn
15 %
20 %
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine- besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete
persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staaten-
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertragli-
6.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Be-
losigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.)
können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht
chen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen
Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemei-
dingungen unberührt.
ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.
nen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines sol-
7. Umbuchungen
10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertragsschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
chen Tages der nächste Werktag.
13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem
7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen von
Reisebeginn/ende/-dauer, Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Zielflughafen,
Hotel, Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs- oder Unterbrin-
Allgemeinen Vorschriften informieren.
10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Ein-
in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung genannten
RV angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann
der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Ver-
gungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung bei Mietwagen- oder
Campmobilen) nach Vertragsschluss besteht nicht.
haltung dieser Vorschriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass
sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Beschei-
schulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.3. Die Frist nach Ziff. 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Ge-
7.2. Ist eine Umbuchung möglich und der RV zur Vornahme bereit,
wird jeweils bis zum Zeitpunkt der ersten Staffel der vorstehend
angegebenen Stornopauschalen der einzelnen Reisearten eine
nigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet auch dann, wenn er
im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es sei denn,
päckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht
Kostenpauschale von EUR 26 pro Person und Umbuchungsvorgang erhoben.
7.3. Umbuchungswünsche, die zur Folge haben, dass weitere Rei-
dass der RV die Verzögerung zu vertreten hat.
11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunter-
werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu
seleistungen ebenfalls geändert werden müssen, sowie solche, die
später als die jeweilige Frist vor Reisebeginn beim RV eingehen,
nehmen
machen.
können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Umbuchungs-
nung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen-
14. Verjährung
wünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
den Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der
RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den
Kunden informieren.
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird der RV den Kunden unverzüglich
und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den
Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der
Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den
Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen.
ner fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem
Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen
Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag.
14.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
9.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung
zur Mängelanzeige- ist bei Reisen mit dem RV dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel
unverzüglich der vom RV beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung oder Agentur wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unterrich-
11.1. Der RV informiert den Kunden entsprechend der EU-Verord-
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis
14.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf ei-
tet.
9.2. Ist vom RV keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, den RV direkt unverzüglich Nachricht über die
Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit dem RV kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden.
9.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
12.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis-
ein.
dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
9.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden
oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige dem zuständigen
tungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
nen den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
15.2. Für Klagen des RV gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Scha-
Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind.
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV
densanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom aus-
vereinbart.
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von RV
geschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unter-
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München 2002-2016
angegebenen Stelle (siehe oben Ziffer 9.1b) und c)) anzuzeigen.
9.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe
bringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
Reiseveranstalter:
Karawane Reisen GmbH & Co.KG
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten
RVs ursächlich geworden ist.
12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünfte,- Mietwagen,
Campmobile) ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen ge-
Schorndorfer Str. 149
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141-2848-0, Fax 07141-2848-25
(Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn
die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV oder seinem Beauftragten
kennzeichnet sind und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2
BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass der RV solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist der RV nur Vermittler
und haftet nur für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht je-
E-Mail: info@karawane.de
Internet: www.karawane.de
Handelsregister: Stuttgart HRA 200588
Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE146 126 684
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
doch für die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt, soweit der RV Pauschalreisen der anderen Anbieter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehende Regelung gilt nach Maßgabe der
Geschäftsführung: Steffen Albrecht, Georg Albrecht
10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Bestimmung unter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge.
10.1. Der RV informiert über die obigen Vorschriften, die für das
jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen werden für
13. Ausschluss von Ansprüchen
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
15. Gerichtsstand, Rechtswahl
15.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind,
wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden/Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung
des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende kön-
Kundengeldabsicherung
Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung folgt Karawane Reisen durch Übergabe eines Sicherungsscheins der tourVERS, Hamburg, www.tourvers.de