TEILNAHMEERKLÄRUNG
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TEILNAHMEERKLÄRUNG
11. Jan-Dümmelkamp-Sonntag in Heessen am 11. September 2011 – 12.00 bis 22.00 Uhr verkaufsoffener Sonntag 13.00 bis 18.00 Uhr TEILNAHMEERKLÄRUNG - bitte in jedem Fall bis zum 31.7.2011 ausgefüllt zurücksenden - an Stefan Vieth c/o Sonnen-Apotheke, Heessener Markt 6, 59073 Hamm – - im Original oder per Fax 0 23 81 – 3 22 29 Vereinbarung zwischen nachfolgend genanntem Veranstalter und Teilnehmer. Teilnehmer Firma: Name: Anschrift: Telefon: Email: ! ………………………………......................................................................................... ………………………………......................................................................................... ………………………………......................................................................................... ………………........................................ Fax: …………….................................... ………………………………......................................................................................... Veranstalter □ JA HWG – Heessener Werbegemeinschaft e.V. Postfach 5103 59041 Hamm , ich nehme an der Veranstaltung teil. □ Ich werde mit meinem Geschäft die Ladenöffnungszeit am Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhr nutzen. □ Ich möchte die Möglichkeit nutzen, auf den gesperrten Flächen mit einem Stand ab 12.00 Uhr folgendes zu präsentieren (wir bitten aus organisatorischen Gründen um detaillierte Angaben): Standfläche: …......... x …......... m, Standart: ………………....................................... (Zelt, Imbisswagen, …) Strombedarf: ……….................. KWh □ Wasserbedarf □ Abwasser Warenangebot: ……………………………............................................................................ ……………………………………................................................................................................. Wenn Sie kein Mitglied der HWG sind, bitten wir Sie um Angabe Ihrer Bankverbindung: Kontonummer …………………………............................................................................ Bank ………………......................................... BLZ .......................................................... □ Nein , ich nehme an der Veranstaltung nicht teil und werde mein Geschäft nicht öffnen. Hamm, den ………………………..…. Unterschrift des Teilnehmers: ....................................................................................... Hamm, den …………...………………. Unterschrift des Veranstalters: ....................................................................................... (Zusage) Bitte unbedingt vollständig ausfüllen! Danke! Ich erkenne hiermit die umseitig aufgeführten Teilnahmebedingungen an und ermächtige die HWG einmalig den Kostenbeitrag gemäß den Teilnahmebedingungen per Banklastschrift von meinem Konto einzuziehen. Teilnahmebedingungen: 1. 2. Die Teilnahmeerklärung muss für Ihre Gültigkeit bis zum 31.07.2011 bei der HWG Postfach 5103, 59041 Hamm oder Sonnen-Apotheke Heessener Markt 6, 59073 Hamm schriftlich per Post oder per Fax eingegangen sein. Ein Antrag auf Teilnahme ohne vom Teilnehmer unterzeichnete und vollständig ausgefüllte schriftliche Erklärung ist nicht möglich. Die Zusage wird durch die HWG durch Unterzeichnung des Vertrages erklärt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird von jedem Teilnehmer ein Kostenbeitrag für die Aufwendungen bezüglich des Rahmenprogramms und der Nebenkosten wie der städtischen Gebühren und Stromkosten erhoben. Ohne Kostenbeteiligung der Teilnehmer ist die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich. Der Teilnahmebetrag wird gemäß folgender Übersicht festgesetzt und eine Woche vor Veranstaltungsbeginn durch die HWG von Ihrem Konto eingezogen. Weitere Stände wie Zweitplatzierungen oder Übergrößen werden gesondert berechnet. Teilnehmer Warenangebot Stand Privat Nonfood Stand Privat Speisen/Getränke Stand Gewerbe Nonfood Stand Gewerbe Speisen/Getränke 160 Euro 200 Euro Stand Privat / Gewerbe reine Präsentation nach Rücksprache nach Rücksprache 150 Euro 200 Euro Ladenöffnung HWG-Mitglied nicht HWG-Mitglied - 75 Euro - 100 Euro 140 Euro 175 Euro Die Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Für die Festsetzung der Kosten ist es unerheblich ob das Warenangebot im Geschäftslokal oder in einem Stand auf den öffentlichen Flächen angeboten wird. Maßgeblich ist gesamte Warenangebot und die Kategorie des verantwortlichen Teilnehmers. Durch ein Angebot in einem Stand zusätzlich zum Geschäftslokal entstehen keine weiteren Kosten. 3. Die Platzierung der Stände nimmt die HWG möglichst unter Berücksichtigung der Wünsche des Teilnehmers vor. Dafür ist es notwendig bei der Anmeldung - spätestens jedoch bis zum 31.7.2011 detaillierte Angaben zum Warenangebot, Standgröße und Strombedarf der HWG schriftlich mitzuteilen. Die HWG behält sich vor, die Platzierungen der einzelnen Stände zu ändern. Einen Anspruch der Teilnehmer auf einen bestimmten Standort kann nicht geltend gemacht werden. 4. Für den Stand und den Aufbau ist jeder Teilnehmer allein verantwortlich. Der Aufbau der Stände kann auf den gesperrten Flächen ab Sonntag, 11. September 2011 6.00 Uhr erfolgen und muss bis 12.00 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau der Stände auf den gesperrten Straßenzügen muss bis 22.00 Uhr und auf dem Marktplatz nach der Veranstaltung spätestens bis Montag, 12. September 2011 12.00 Uhr erfolgt sein. Eine Bewachung der Aufbauten seitens der HWG findet weder tags noch nachts statt. Alle Stände müssen ab 12.00 Uhr geöffnet und verkaufsbereit sein. Um den Gesamtablauf der Veranstaltung nicht zu stören, dürfen Stände mit Warenangebot Nonfood nicht vor 18.00 Uhr und Stände mit Speisen/Getränken vor 22.00 Uhr nicht geschlossen und nicht abgebaut werden. Für die Geschäfte ist gesetzlich nur die Öffnung in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr erlaubt. Zuwiderhandlungen können vom Ordnungsamt geahndet werden. 5. Um ein Überangebot bestimmter Waren bzw. Warengruppen zu verhindern, kann die HWG im Interesse aller Beteiligten das Anbieten dieser Waren den betroffenen Teilnehmern untersagen. Dies liegt ausschließlich im Ermessen der HWG. Es besteht ausdrücklich kein Konkurrenzschutz. Es wird gemeinsam versucht, Alternativen zu finden. Aus wichtigem Grund kann ein Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat nach der Veranstaltung den ihm zugeteilten Platz so zu hinterlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für die Müllentsorgung selbst verantwortlich. Die HWG ist berechtigt bei Zuwiderhandlungen eine Aufwandsentschädigung dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. 7. Die HWG behält sich vor, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, die Veranstaltung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Dies liegt im Ermessen der HWG. Gezahlte Teilnahmebeträge werden umgehend erstattet. Schadensersatzansprüche jedweder Art können ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. 8. Die HWG behält sich Änderungen im Rahmenprogramm der Veranstaltung vor. 9. Der Teilnehmer handelt eigenverantwortlich. Die HWG haftet nicht für entstandene Schäden durch den Teilnehmer oder durch Dritte. Für Versicherungsschutz – insbesondere für eine Haftpflichtversicherung – ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. 10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung dasjenige als vereinbart, was wirksam vereinbart werden kann und den Sinn und Zweck des Vertrages am besten zu verwirklichen geeignet ist. 11. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Hamm / Westfalen.