Mitteilungsblatt Januar 2016

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Mitteilungsblatt Januar 2016
Mitteilungsblatt Januar 2016
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Auch im Jahr 2016 wollen wir Sie mit dem monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt regelmässig über die „News“ aus dem Gemeindehaus bedienen.
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Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2015
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Kündigung der Sekretärin der Schule Stetten
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Anpassung Eigenmietwerte
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Baubewilligungen
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Grüngutjahresvignetten
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Spende Kieswerk Otto Notter AG
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Sirenentest 2016
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Verkehrsbeschränkung
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Rapport Regionalpolizei Dezember 2015
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Aufnahmepflicht Asylsuchende
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Treffen am Sonntag
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Mütter-/Väterberatung
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Was ist los im Februar?
Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2015
Einwohner/innen
Wovon Frauen
Wovon Männer
2‘145
1‘066
1‘079
Anteil Schweizer/innen
Anteil Ausländer/innen aus 38 Nationen
Wochenaufenthalter/innen
Stimmberechtigte Einwohner/innen
Stimmberechtigte Ortsbürger/innen
1‘682
463
4
1‘348
144
Per Ende 2014 waren 2‘024 Einwohner/innen im Einwohnerregister der Gemeinde Stetten verzeichnet.
Kündigung der Sekretärin der Schule Stetten
Frau Lilian Höhener hat ihre Anstellung als Sekretärin bei der Primarschule Stetten gekündigt und verlässt die Schule Stetten per 31. Januar 2016. Die Stelle
wurde zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Anpassung der Eigenmietwerte
Im Rahmen der Budgetberatung des Kantons hat der Grosse Rat auf Antrag
des Regierungsrats ab der Steuererklärung 2016 höhere Eigenmietwerte beschlossen.
Auf 2016 erfolgt in den meisten aargauischen Gemeinden eine Anpassung
der Eigenmietwerte. Die neuen Werte werden in den provisorischen Rechnungen 2016 berücksichtigt. Zu deklarieren sind sie jedoch erst in einem Jahr
mit der Steuererklärung 2016.
Ein Eigenmietwert ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Eigentümer können die
Hypothekarschuldzinsen sowie die Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlich
abziehen, während den Mietern keine Abzüge zustehen. Als Ausgleich müssen die Eigentümer deshalb einen Eigenmietwert versteuern.
Weshalb eine Anpassung?
Der Eigenmietwert wurde auf 2001 im Rahmen der damaligen allgemeinen
Neuschätzung für jedes Grundstück individuell festgelegt. Er muss aufgrund
der Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich 60 % des Betrags entsprechen, den eine Mieterin oder ein Mieter als Miete auf dem freien Markt für
dieses Objekt bezahlen würde.
Seit 2001 sind die Mietpreise kontinuierlich angestiegen. Weil die Eigenmietwerte dagegen konstant geblieben sind, betragen sie heute im kantonalen
Durchschnitt nur noch 54,2 %. Das Steuergesetz verpflichtet den Gesetzgeber,
bei so geringen Eigenmietwerten tätig zu werden. Deshalb hat der Grosse Rat
auf Antrag des Regierungsrats beschlossen, die Eigenmietwerte auf 2016 anzupassen, so dass sie wieder den gesetzlich geforderten 60 % entsprechen.
Um den unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen,
kommt für jede Gemeinde aufgrund der Daten der aktuellen Markterhebung
ein gemeindespezifischer Anpassungsfaktor zur Anwendung. In 9 Gemeinden
ergibt sich eine Reduktion und in 6 Gemeinden bleibt er gleich. In den übrigen Gemeinden resultiert eine Erhöhung. Für die Gemeinde Stetten ergibt
sich aufgrund der vorgenannten Begründungen eine Erhöhung der Eigenmietwerte um 17 %. Der Anpassungsfaktor kann über die Homepage des Kantonalen Steueramts (www.ag.ch/steuern) eingesehen werden.
Neuer Eigenmietwert erst in einem Jahr zu deklarieren
Der angepasste Eigenmietwert ist in den provisorischen Rechnungen 2016, die
bis Ende Oktober 2016 zu bezahlen sind, berücksichtigt. Die Eigentümerinnen
und Eigentümer müssen den neuen Wert aber nicht in der aktuell auszufüllenden Steuererklärung 2015 deklarieren, sondern erst nächstes Jahr mit der
Steuererklärung 2016. Sie erhalten den neuen Wert dann zusammen mit detaillierten Informationen zur Eigenmietwertanpassung in einem separaten
Schreiben zugestellt.
Gegen die Eigenmietwertanpassung kann bei der Veranlagung im nächsten
Jahr keine Einsprache erhoben werden. Dies, weil die Eigenmietwerte nicht
neu verfügt, sondern lediglich per Dekret angepasst wurden. Eine Einsprache
wird erst bei der nächsten allgemeinen Neuschätzung wieder möglich sein.
Dann werden die Eigenmietwerte neu verfügt.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern (Tel. 056 485 85 85).
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Suter Hans
Oberdorfstrasse 9, 5445 Eggenwil
Granitplatten
Parz. Nr. 189; Grabenmattenstrasse
Samuel Bollinger Spezialkulturen GmbH
Weidhof 88, Stetten
Folientunnel
Parz. Nr. 221; Vulkanstrasse
Einwohnergemeinde Stetten
Schulhausstrasse 4, Stetten
Sanierung des Entsorgungsplatzes
(neu unterirdische Entsorgungsstelle)
Parz. Nr. 110, Gnadenthalerstrasse
Moser Markus und Maria
Im Hanfland 7, 8902 Urdorf
Projektänderung Gewerbegebäude
Parz. Nr. 948; Busslingerstrasse
Grüngutjahresvignetten
Für die Entsorgung des Grünabfalls finden regelmässige Abfuhren statt. Damit
die Grüncontainer durch die Abfuhrfirma geleert werden, ist eine Gebühr zu
entrichten.
Die letzten Leerungen der Container, welche noch mit der Jahresvignette
2015 ausgerüstet sind, werden am 15. Februar 2016 vorgenommen. Für die
Leerung am 29. Februar 2016 sind Jahresvignetten 2016 zu beziehen und an
den Grüngutcontainern gut sichtbar anzubringen.
Die Vignetten können bei der Gemeindekanzlei Stetten bezogen werden. Die
Preise betragen:
bis 50-Liter-Container
51- bis 140-Liter-Container
141- bis 240-Liter-Container
bis 800-Liter-Container
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
86.40
151.20
226.80
550.80.
Für Einzelleerungen können Bündelmarken zum Preis von Fr. 4.90 / Stück bezogen werden. Je nach Grösse des Containers sind mehrere Marken für eine
Leerung notwendig.
Die Jahresvignette 2016 ist bis Mitte Februar 2016 bei der Gemeindekanzlei zu
beziehen.
Spende Kieswerk Otto Notter AG
Das Kieswerk Otto Notter AG spendete der Gemeinde Stetten Fr. 4‘250.00. Der
Gemeinderat hat entschieden, diesen Betrag dem Kulturfonds zuzuweisen.
Der Kieswerk Otto Notter AG wird herzlich für die grosszügige Spende an die
Gemeinde Stetten gedankt.
Sirenentest 2016
Am Mittwoch, 3. Februar 2016, zwischen 13.30 und 14.00 Uhr, findet die alljährliche Kontrolle der stationären und mobilen Sirenen des Zivilschutzes statt.
Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, welcher ein regelmässig aufund absteigender Heulton ist und ca. eine Minute dauert. Durch die Bevölkerung sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Weitere Informationen zum Sirenentest finden Sie im Merkblatt „Alarmierung
der Bevölkerung“ auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf
Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Verkehrsbeschränkung
Der Natur- und Vogelschutzverein Stetten hat mitgeteilt, dass während der
Froschwanderung viele Amphibien den Strassentod erleiden. Der Verein ist
mit der Bitte an die Gemeinderäte Künten und Stetten gelangt, die Strasse
Stetten-Sulz wie in den Vorjahren während der Hauptwanderzeit jeweils am
Abend zu schliessen.
Die Gemeinderäte Künten und Stetten stehen dem Anliegen positiv gegenüber und sind mit einer temporären Sperrung der Strasse einverstanden. Die
temporäre Schliessung der Strasse (nur einzelne Tage) erfolgt voraussichtlich
in den Monaten Februar und März 2016, von 19.00 bis 05.30 Uhr.
Der Verein ist für die Sperrung der Strasse verantwortlich und hat die Strassenverkehrsrichtlinien einzuhalten.
Rapport Regionalpolizei Dezember 2015
Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal teilt den Gemeinden monatlich
die Dienstleistungen mit. Anfang des Monats Dezember 2015 wurde eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle an der Schulhausstrasse
(Tempo 30) wurden 34 Fahrzeuge erfasst. Davon waren 3 Fahrzeuge zu schnell
unterwegs. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 38 km/h.
Die Schulhausstrasse darf lediglich von Zubringern befahren werden. Aus diesem Grund hat die Regionalpolizei anlässlich der Geschwindigkeitskontrolle
sämtliche Fahrzeuglenker gebüsst, welche das Fahrverbot missachteten. Innerhalb von rund 1,5 Stunden waren dies 13 Fahrzeuglenker.
Daneben hat die Regionalpolizei regelmässige Patrouillengänge durchgeführt.
Aufnahmepflicht Asylsuchende
Alle Gemeinden im Kanton sind verpflichtet, entsprechend ihrer Einwohnerzahl Asylsuchende aufzunehmen. Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht nicht
oder nur teilweise erfüllen, müssen dem Kanton eine Ersatzabgabe entrichten.
Per 1. Januar 2016 wurde die Ersatzabgabe abgeschafft und die solidarische
Aufnahme durch die Gemeinden bei Bedarf mit einer Ersatzvornahme, bei
der real entstehende Kosten pro Tag und Asylsuchenden verrechnet werden,
durch den Grossen Rat beschlossen. Die Ersatzvornahme ab 1. Januar 2016
pro Tag und Person beträgt Fr. 110.00.
Im Gemeindegebiet Stetten halten sich keine Asylsuchenden auf. Jedoch hat
die Gemeinde Stetten ihre Asylanten, zusammen mit vier anderen Gemeinden, in Neuenhof in einem Verband untergebracht. Die Asylanten werden
durch die Gemeinde Neuenhof betreut. Die Gemeinde Stetten bezahlt der
Gemeinde Neuenhof eine entsprechende Entschädigung, die so hoch ist, wie
jene Ersatzabgabe vor 2016 (Fr. 10.00 / Tag / Person).
Somit hat die Gemeinde Stetten ihre Aufnahmepflicht erfüllt und muss keine
Ersatzabgabe an den Kanton entrichten.
Treffen am Sonntag
Die reformierte Kirchgemeinde organisiert ein Treffen für Menschen, die den
Sonntag oftmals alleine verbringen.
Das Programm sieht folgendermassen aus: Spazierengehen, anschliessend
Höck. Eingeladen sind alle Menschen jeder Konfession.
Das nächste Treffen findet am Sonntag, 14. Februar 2016, statt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Ruth Fritschi, Leitung, Tel. 056 496 19 77, oder
Frau Désirée Bächtold, Sekretariat, Tel. 056 496 47 50.
Mütter- und Väterberatung
Die Mütter- und Väterberatung findet jeweils an einem Mittwoch im Monat
ohne Voranmeldung von 14.30 – 17.15 Uhr (Wiegen, Messen und/oder Beratung) in Stetten statt.
Die nächsten Mütter- und Väterberatungen für die Einwohner/innen von Stetten finden statt am Mittwoch, 10. Februar 2016, und Mittwoch, 24. Februar 2016, in Stetten, im Sitzungszimmer Parterre des Gemeindehauses.
Für telefonische Beratungen (Tel. 056 437 18 40) ist die Mütter- und Väterberatung jeweils am Montag, Dienstag und Freitag, von 08.00 bis 11.00 Uhr, am
Donnerstag, von 8.00 bis 11.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr, sowie am
Samstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr, erreichbar. Frau Monika Diebold, zuständige
Beraterin für Stetten, freut sich auf Ihren Besuch. Die Homepage www.mvbbaden.ch informiert zudem über das Beratungsangebot in den Gemeinden.
Was ist los im Monat Februar?
Di
Februar
Februar / März
2. Februar
Jugendgruppe
NAVOS
Pro Senectute
Sa
So
6. Februar
7. Februar
Damenriege
Kath. Kirchgemeinde
So
7. Februar
Modellflugsportverein
Mi
10. Februar
Di
Mütter- und Väterberatung
11. Februar
Kath. Kirchgemeinde
14. - 26. Februar STV Stetten
18. Februar
Büecheregge
19. Februar
Kath. und Ref. Kirchgemeinde
21. Februar
Kath. und Ref. Kirchgemeinde
23. Februar
Familieträff
Mi
24. Februar
Mi
Do
Fr
Fr
Fr
24. Februar
25. Februar
26. Februar
26. Februar
26. Februar
Do
So – Fr
Do
Fr
So
Mütter- und Väterberatung
Mojuro
Büecheregge
Kirchenchor
NAVOS
Männerriege
Paintball
Amphibienschutz
Seniorenmittagstisch im Rest.
Central
Dorffasnacht
Gottesdienst mit Kerzenweihe
und Blasiussegen
Jahresmeisterschaft (1. Teil), Hallenfliegen in Mellingen
Beratung in Stetten (14.30 – 17.15
Uhr)
Stubete
Kreisspielwoche
Offen von 17.00 bis 18.30 Uhr
ökum. Friedensgebet
ökum. Gottesdienst mit Suppentag
Chrabbelgruppe (15.15 bis 17.15
Uhr)
Beratung in Stetten (14.30 – 17.15
Uhr)
Kids-Club
Offen von 17.00 bis 18.30 Uhr
Generalversammlung
Generalversammlung
Mixed-Volleyball in Mellingen
Sa
Sa
27. Februar
27. Februar
Modellflugsportverein
Familieträff
So
28. Februar
Wahlbüro
Winteressen
Frühling/Sommerbörse mit Kinderflohmi, Tägerig
Abstimmung