Mitteilungsblatt Januar 2016
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Mitteilungsblatt Januar 2016
Mitteilungsblatt Januar 2016 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Auch im Jahr 2016 wollen wir Sie mit dem monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt regelmässig über die „News“ aus dem Gemeindehaus bedienen. ► Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2015 ► Kündigung der Sekretärin der Schule Stetten ► Anpassung Eigenmietwerte ► Baubewilligungen ► Grüngutjahresvignetten ► Spende Kieswerk Otto Notter AG ► Sirenentest 2016 ► Verkehrsbeschränkung ► Rapport Regionalpolizei Dezember 2015 ► Aufnahmepflicht Asylsuchende ► Treffen am Sonntag ► Mütter-/Väterberatung ► Was ist los im Februar? Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2015 Einwohner/innen Wovon Frauen Wovon Männer 2‘145 1‘066 1‘079 Anteil Schweizer/innen Anteil Ausländer/innen aus 38 Nationen Wochenaufenthalter/innen Stimmberechtigte Einwohner/innen Stimmberechtigte Ortsbürger/innen 1‘682 463 4 1‘348 144 Per Ende 2014 waren 2‘024 Einwohner/innen im Einwohnerregister der Gemeinde Stetten verzeichnet. Kündigung der Sekretärin der Schule Stetten Frau Lilian Höhener hat ihre Anstellung als Sekretärin bei der Primarschule Stetten gekündigt und verlässt die Schule Stetten per 31. Januar 2016. Die Stelle wurde zur Neubesetzung ausgeschrieben. Anpassung der Eigenmietwerte Im Rahmen der Budgetberatung des Kantons hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats ab der Steuererklärung 2016 höhere Eigenmietwerte beschlossen. Auf 2016 erfolgt in den meisten aargauischen Gemeinden eine Anpassung der Eigenmietwerte. Die neuen Werte werden in den provisorischen Rechnungen 2016 berücksichtigt. Zu deklarieren sind sie jedoch erst in einem Jahr mit der Steuererklärung 2016. Ein Eigenmietwert ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Eigentümer können die Hypothekarschuldzinsen sowie die Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlich abziehen, während den Mietern keine Abzüge zustehen. Als Ausgleich müssen die Eigentümer deshalb einen Eigenmietwert versteuern. Weshalb eine Anpassung? Der Eigenmietwert wurde auf 2001 im Rahmen der damaligen allgemeinen Neuschätzung für jedes Grundstück individuell festgelegt. Er muss aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts grundsätzlich 60 % des Betrags entsprechen, den eine Mieterin oder ein Mieter als Miete auf dem freien Markt für dieses Objekt bezahlen würde. Seit 2001 sind die Mietpreise kontinuierlich angestiegen. Weil die Eigenmietwerte dagegen konstant geblieben sind, betragen sie heute im kantonalen Durchschnitt nur noch 54,2 %. Das Steuergesetz verpflichtet den Gesetzgeber, bei so geringen Eigenmietwerten tätig zu werden. Deshalb hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats beschlossen, die Eigenmietwerte auf 2016 anzupassen, so dass sie wieder den gesetzlich geforderten 60 % entsprechen. Um den unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, kommt für jede Gemeinde aufgrund der Daten der aktuellen Markterhebung ein gemeindespezifischer Anpassungsfaktor zur Anwendung. In 9 Gemeinden ergibt sich eine Reduktion und in 6 Gemeinden bleibt er gleich. In den übrigen Gemeinden resultiert eine Erhöhung. Für die Gemeinde Stetten ergibt sich aufgrund der vorgenannten Begründungen eine Erhöhung der Eigenmietwerte um 17 %. Der Anpassungsfaktor kann über die Homepage des Kantonalen Steueramts (www.ag.ch/steuern) eingesehen werden. Neuer Eigenmietwert erst in einem Jahr zu deklarieren Der angepasste Eigenmietwert ist in den provisorischen Rechnungen 2016, die bis Ende Oktober 2016 zu bezahlen sind, berücksichtigt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den neuen Wert aber nicht in der aktuell auszufüllenden Steuererklärung 2015 deklarieren, sondern erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung 2016. Sie erhalten den neuen Wert dann zusammen mit detaillierten Informationen zur Eigenmietwertanpassung in einem separaten Schreiben zugestellt. Gegen die Eigenmietwertanpassung kann bei der Veranlagung im nächsten Jahr keine Einsprache erhoben werden. Dies, weil die Eigenmietwerte nicht neu verfügt, sondern lediglich per Dekret angepasst wurden. Eine Einsprache wird erst bei der nächsten allgemeinen Neuschätzung wieder möglich sein. Dann werden die Eigenmietwerte neu verfügt. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern (Tel. 056 485 85 85). Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: Suter Hans Oberdorfstrasse 9, 5445 Eggenwil Granitplatten Parz. Nr. 189; Grabenmattenstrasse Samuel Bollinger Spezialkulturen GmbH Weidhof 88, Stetten Folientunnel Parz. Nr. 221; Vulkanstrasse Einwohnergemeinde Stetten Schulhausstrasse 4, Stetten Sanierung des Entsorgungsplatzes (neu unterirdische Entsorgungsstelle) Parz. Nr. 110, Gnadenthalerstrasse Moser Markus und Maria Im Hanfland 7, 8902 Urdorf Projektänderung Gewerbegebäude Parz. Nr. 948; Busslingerstrasse Grüngutjahresvignetten Für die Entsorgung des Grünabfalls finden regelmässige Abfuhren statt. Damit die Grüncontainer durch die Abfuhrfirma geleert werden, ist eine Gebühr zu entrichten. Die letzten Leerungen der Container, welche noch mit der Jahresvignette 2015 ausgerüstet sind, werden am 15. Februar 2016 vorgenommen. Für die Leerung am 29. Februar 2016 sind Jahresvignetten 2016 zu beziehen und an den Grüngutcontainern gut sichtbar anzubringen. Die Vignetten können bei der Gemeindekanzlei Stetten bezogen werden. Die Preise betragen: bis 50-Liter-Container 51- bis 140-Liter-Container 141- bis 240-Liter-Container bis 800-Liter-Container Fr. Fr. Fr. Fr. 86.40 151.20 226.80 550.80. Für Einzelleerungen können Bündelmarken zum Preis von Fr. 4.90 / Stück bezogen werden. Je nach Grösse des Containers sind mehrere Marken für eine Leerung notwendig. Die Jahresvignette 2016 ist bis Mitte Februar 2016 bei der Gemeindekanzlei zu beziehen. Spende Kieswerk Otto Notter AG Das Kieswerk Otto Notter AG spendete der Gemeinde Stetten Fr. 4‘250.00. Der Gemeinderat hat entschieden, diesen Betrag dem Kulturfonds zuzuweisen. Der Kieswerk Otto Notter AG wird herzlich für die grosszügige Spende an die Gemeinde Stetten gedankt. Sirenentest 2016 Am Mittwoch, 3. Februar 2016, zwischen 13.30 und 14.00 Uhr, findet die alljährliche Kontrolle der stationären und mobilen Sirenen des Zivilschutzes statt. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, welcher ein regelmässig aufund absteigender Heulton ist und ca. eine Minute dauert. Durch die Bevölkerung sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen zum Sirenentest finden Sie im Merkblatt „Alarmierung der Bevölkerung“ auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Verkehrsbeschränkung Der Natur- und Vogelschutzverein Stetten hat mitgeteilt, dass während der Froschwanderung viele Amphibien den Strassentod erleiden. Der Verein ist mit der Bitte an die Gemeinderäte Künten und Stetten gelangt, die Strasse Stetten-Sulz wie in den Vorjahren während der Hauptwanderzeit jeweils am Abend zu schliessen. Die Gemeinderäte Künten und Stetten stehen dem Anliegen positiv gegenüber und sind mit einer temporären Sperrung der Strasse einverstanden. Die temporäre Schliessung der Strasse (nur einzelne Tage) erfolgt voraussichtlich in den Monaten Februar und März 2016, von 19.00 bis 05.30 Uhr. Der Verein ist für die Sperrung der Strasse verantwortlich und hat die Strassenverkehrsrichtlinien einzuhalten. Rapport Regionalpolizei Dezember 2015 Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal teilt den Gemeinden monatlich die Dienstleistungen mit. Anfang des Monats Dezember 2015 wurde eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle an der Schulhausstrasse (Tempo 30) wurden 34 Fahrzeuge erfasst. Davon waren 3 Fahrzeuge zu schnell unterwegs. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 38 km/h. Die Schulhausstrasse darf lediglich von Zubringern befahren werden. Aus diesem Grund hat die Regionalpolizei anlässlich der Geschwindigkeitskontrolle sämtliche Fahrzeuglenker gebüsst, welche das Fahrverbot missachteten. Innerhalb von rund 1,5 Stunden waren dies 13 Fahrzeuglenker. Daneben hat die Regionalpolizei regelmässige Patrouillengänge durchgeführt. Aufnahmepflicht Asylsuchende Alle Gemeinden im Kanton sind verpflichtet, entsprechend ihrer Einwohnerzahl Asylsuchende aufzunehmen. Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen dem Kanton eine Ersatzabgabe entrichten. Per 1. Januar 2016 wurde die Ersatzabgabe abgeschafft und die solidarische Aufnahme durch die Gemeinden bei Bedarf mit einer Ersatzvornahme, bei der real entstehende Kosten pro Tag und Asylsuchenden verrechnet werden, durch den Grossen Rat beschlossen. Die Ersatzvornahme ab 1. Januar 2016 pro Tag und Person beträgt Fr. 110.00. Im Gemeindegebiet Stetten halten sich keine Asylsuchenden auf. Jedoch hat die Gemeinde Stetten ihre Asylanten, zusammen mit vier anderen Gemeinden, in Neuenhof in einem Verband untergebracht. Die Asylanten werden durch die Gemeinde Neuenhof betreut. Die Gemeinde Stetten bezahlt der Gemeinde Neuenhof eine entsprechende Entschädigung, die so hoch ist, wie jene Ersatzabgabe vor 2016 (Fr. 10.00 / Tag / Person). Somit hat die Gemeinde Stetten ihre Aufnahmepflicht erfüllt und muss keine Ersatzabgabe an den Kanton entrichten. Treffen am Sonntag Die reformierte Kirchgemeinde organisiert ein Treffen für Menschen, die den Sonntag oftmals alleine verbringen. Das Programm sieht folgendermassen aus: Spazierengehen, anschliessend Höck. Eingeladen sind alle Menschen jeder Konfession. Das nächste Treffen findet am Sonntag, 14. Februar 2016, statt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Ruth Fritschi, Leitung, Tel. 056 496 19 77, oder Frau Désirée Bächtold, Sekretariat, Tel. 056 496 47 50. Mütter- und Väterberatung Die Mütter- und Väterberatung findet jeweils an einem Mittwoch im Monat ohne Voranmeldung von 14.30 – 17.15 Uhr (Wiegen, Messen und/oder Beratung) in Stetten statt. Die nächsten Mütter- und Väterberatungen für die Einwohner/innen von Stetten finden statt am Mittwoch, 10. Februar 2016, und Mittwoch, 24. Februar 2016, in Stetten, im Sitzungszimmer Parterre des Gemeindehauses. Für telefonische Beratungen (Tel. 056 437 18 40) ist die Mütter- und Väterberatung jeweils am Montag, Dienstag und Freitag, von 08.00 bis 11.00 Uhr, am Donnerstag, von 8.00 bis 11.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr, sowie am Samstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr, erreichbar. Frau Monika Diebold, zuständige Beraterin für Stetten, freut sich auf Ihren Besuch. Die Homepage www.mvbbaden.ch informiert zudem über das Beratungsangebot in den Gemeinden. Was ist los im Monat Februar? Di Februar Februar / März 2. Februar Jugendgruppe NAVOS Pro Senectute Sa So 6. Februar 7. Februar Damenriege Kath. Kirchgemeinde So 7. Februar Modellflugsportverein Mi 10. Februar Di Mütter- und Väterberatung 11. Februar Kath. Kirchgemeinde 14. - 26. Februar STV Stetten 18. Februar Büecheregge 19. Februar Kath. und Ref. Kirchgemeinde 21. Februar Kath. und Ref. Kirchgemeinde 23. Februar Familieträff Mi 24. Februar Mi Do Fr Fr Fr 24. Februar 25. Februar 26. Februar 26. Februar 26. Februar Do So – Fr Do Fr So Mütter- und Väterberatung Mojuro Büecheregge Kirchenchor NAVOS Männerriege Paintball Amphibienschutz Seniorenmittagstisch im Rest. Central Dorffasnacht Gottesdienst mit Kerzenweihe und Blasiussegen Jahresmeisterschaft (1. Teil), Hallenfliegen in Mellingen Beratung in Stetten (14.30 – 17.15 Uhr) Stubete Kreisspielwoche Offen von 17.00 bis 18.30 Uhr ökum. Friedensgebet ökum. Gottesdienst mit Suppentag Chrabbelgruppe (15.15 bis 17.15 Uhr) Beratung in Stetten (14.30 – 17.15 Uhr) Kids-Club Offen von 17.00 bis 18.30 Uhr Generalversammlung Generalversammlung Mixed-Volleyball in Mellingen Sa Sa 27. Februar 27. Februar Modellflugsportverein Familieträff So 28. Februar Wahlbüro Winteressen Frühling/Sommerbörse mit Kinderflohmi, Tägerig Abstimmung