Nordwest-Zeitung

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Nordwest-Zeitung
Nordwest-Zeitung
Zeitung in der Metropolregion Bremen/Oldenburg
Mediadaten 2015
Preisliste Nr. 50 · Gültig ab 01. Januar 2015
*Print-Reichweite und Online-Reichweite lt. MA 2014
Mitglied der
Zeitungs Marketing Gesellschaft
Mitglied der Arbeits-­
gemeinschaft
Media-Analyse
i
v
w
26015 Oldenburg
Nielsen I
2
Leseranalyse
Reichweiten 2014
Gesamt
in Tausend
297
Gesamt Frauen 151
Männer 145
in Prozent*
56,6
59,5
53,5
Alter
40
14 bis 29 Jahre 30 bis 49 Jahre 81
50 Jahre und älter 176
34,9
48,2
71,3
21
79
20
16
19
63,0
52,0
51,8
43,1
71,1
44
54
96
92
60,6
51,7
51,1
64,0
55
96
48
48
51
54,0
52,2
57,8
49,8
79,3
Beruf
lt. Angestellte u. Beamte (gehobener, höherer Dienst)
sonst. Angestellte u. Beamte (mittlerer, einfacher Dienst)
Facharbeiter
sonst. Arbeiter
Selbständige, Freie, Landwirte
Bildung
Abitur mit FH oder Studium
Abitur
mittlere Reife oder weiterführende Schule
Hauptschule mit Lehre
HH-Nettoeinkommen
bis unter 1.500 Euro
1.500 Euro bis unter 2.500 Euro
2.500 Euro bis unter 3.000 Euro
3.000 Euro bis unter 4.000 Euro
4.000 Euro und mehr
Nordwest-Zeitung Gesamtausgabe
*Reichweiten laut MA 2014 · Basis: deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren (prozentual = Kernverbreitungsgebiet).
Erfolg mit der NWZ
Wer im Oldenburger Land gut informiert sein
will, liest die Nordwest-Zeitung.
Rund 297.000 Leserinnen und Leser werden
täglich mit aktuellen Nachrichten aus Politik,
Wirtschaft, Kultur, Sport, Lokalem und natürlich
mit Ihren Angeboten erreicht!
Ob junge Familien oder Best Ager, die Leserinnen und Leser der NWZ sind finanzstark
und insgesamt eine konsum- und erlebnisfreudige Zielgruppe. Erfreulich ist auch das
wachsende Interesse bei den jungen Leserinnen
und Lesern in der Altersgruppe der 14 bis 29
Jährigen.
Außerdem bietet die Kombination aller Einzelausgaben nach Ihren Planungskriterien viele
Möglichkeiten. Beliebig erweiterbar durch Resthaushaltsabdeckung, NWZonline oder Sonderthemen ergibt sich ein weites Spektrum für eine
erfolgreiche und zielgenaue Werbung.
Verbreitung der Nordwest-Zeitung
Ausgaben und Auflagen
Wangerooge
Jever
Butjadingen
Wilhelmshaven
Nordenham
Auflagen lt. IVW 1/2014
Verkaufte Auflage
Mo.-Fr.
Sa.
Ausgabe
EDVKennziffer
ZISNr.
AusgabenBezeichnung
™™™™
™™
A
700
101 210
Gesamtausgabe
118.789
125.861
™™™
™™
A1
705
100 982
Hauptausgabe
105.434
111.834
A3
800
102 979
Oldenburger Nachrichten
1
38.130
40.993
A11
750
101 367
Ammerländer Nachrichten
25.363
26.574
A14
780
100 439
Oldenburger Kreiszeitung
17.823
18.680
A13
770
101 213
Wesermarsch-Zeitung
14.981
15.440
A2
790
101 004
Kreiszeitung Friesland
13.355
14.027
A12
760
100 175
Der Münsterländer
9.137
10.147
Wangerland
Schortens
Sande
Bockhorn
Zetel
Stadland
Varel
Jade
Ovelgönne
™
Brake
Westerstede
Wiefelstede
Apen
Rastede
Elsfleth
Bad Zwischenahn
Hude
Edewecht
Saterland
™
Berne
Oldenburg
Barßel
Wardenburg
Hatten
Ganderkesee
™
Delmenhorst
Bösel
Friesoythe
Garrel
Großenkneten
™
Dötlingen
Harpstedt
Wildeshausen
Molbergen
Cloppenburg
Emstek
Löningen
™
Visbek
Lastrup
Goldenstedt
Essen
Bakum
™
Vechta
Dinklage
Lohne
Holdorf
Steinfeld
1
Neuenkirchen
Die Oldenburger Nachrichten sind nicht alleine belegbar.
Nur in Kombination mit mindestens einer weiteren Ausgabe.
Damme
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Leseranalyse/
Verbreitung
Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
NWZonline.de
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verlagsangaben / Rabatte / Technische Daten
Verlag
Nordwest-Zeitung
Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Peterstraße 28-34 ™ 26121 Oldenburg
Postfach 25 25 ™ 26015 Oldenburg
E-Mail: fremdbeilagen@nordwestzeitung.de
Privatanzeigen
NWZonline.de
Telefon 0441 9988-4444
Fax 0441 9988-4407
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anzeigen@nordwest-zeitung.de
Zentrale
Bankverbindungen
Homepage
Telefon 0441 9988-01
Leitung Geschäftskunden
Telefon 0441 9988-4000
Service Geschäftskunden
Oldenburgische Landesbank
Bremer Landesbank
Commerzbank, Deutsche Bank
Landessparkasse zu Oldenburg
Volksbank, Raiffeisenbank
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Fax 0441 9988-4127
E-Mail: sgk@nordwest-zeitung.de
Postbank Hannover
Prospektbeilagen
Zahlungsbedingungen
Telefon 0441 9988-4124
Fax 0441 9988-4147
IBAN DE32250100300107602300
BIC PBNKDEFF250
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug.
Bei Bankeinzug 2% Skonto (ausgenommen Privatanzeigen), falls keine
älteren Rechnungen überfällig sind.
Berliner Format
4
Chiffre-Anzeigen
Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und
Zeitschriften und den zusätzlichen
Geschäftsbedingungen des Verlages
(siehe Seite 26) ausgeführt.
Geschäftsanzeigen:
Samstagsausgabe:
Stellenanzeigen1:
Reiseanzeigen1:
Kleinanzeiger2:
Traueranzeigen:
Zeitungsformat
Chiffre-Post wird ausschließlich
zugesandt. Zustellkostenpauschale:
6,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Erscheinungsweise
Werktäglich morgens
1 Werktag vor Erscheinen, 11 Uhr
Donnerstag, 16 Uhr
Donnerstag, 16 Uhr
Dienstag, 17 Uhr
Freitag, 18 Uhr
Online, Sonntag, 24 Uhr
1 Tag vor Erscheinen, 16 Uhr
1
für die Samstagsausgabe
jeden Dienstag in der Gesamtausgabe
2
Verlagsvertretungen
Hamburg/Schleswig-Holstein
Günter Frenz & Partner
Verlagsvertretungen oHG
Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg
Telefon 040 609188-01 · Fax 040 60321-35
E-Mail: info@tz-service.de
Homepage: www.tz-service.de
Nordrhein-Westfalen
TZ-Media GmbH
Prinzenallee 11a, 40549 Düsseldorf
Telefon 0211 5585-60 · Fax 0211 5565-95
E-Mail: info@tz-media.de
Homepage: www.tz-media.de
Baden-Württemberg/
Stadt Ludwigshafen
Verlagsbüro Krimmer GmbH
Kornstr. 5, 73230 Kirchheim unter Teck
Telefon 07021 8072255
Fax 07021 8072257
E-Mail: stuttgart@krimmer.com
Homepage: www.krimmer.com
Hessen/Saarland/
Rheinland-Pfalz
TZ-Medien-Service GmbH
Elisenstraße 32
63739 Aschaffenburg
Telefon 06021 494040-0
Fax 06021 494040-1
E-Mail: info@tz-medien-service.de
Homepage: www.tz-medien-service.de
Bayern
Medien Service Bayern
Verlagsbüro von Schroetter e.K.
Friedrichshafener Str. 1
82205 Oberpfaffenhofen-Gilching
Telefon 08105 9070-0
Fax 08105 9070-30
E-Mail: kontakt@vonschroetter.de
Homepage: www.vonschroetter.de
Berlin/MecklenburgVorpommern/Sachsen/SachsenAnhalt/Thüringen/Brandenburg
Verlags-Service Harendt
Bülowstr. 66, 10783 Berlin
Telefon 030 893827-0
Fax 030 893827-33
E-Mail: berlin@krimmer.com
Homepage: www.krimmer.com
Rabatte und technische Daten
Rabatte
Nachlässe bei schriftlichen Abschlüssen innerhalb eines Kalenderjahres für
die jeweiligen Grund- bzw. Ortspreise,
gültig je Ausgabe. Keine Nachlässe
auf amtl. Bekanntmachungen, kirchl.
Nachrichten sowie auf Traueranzeigen
oder Glückwünsche von Firmen und
Verbänden.
Malstaffel für
mehrmalige Veröffentlichungen
6 Anzeigen
12 Anzeigen
24 Anzeigen
52 Anzeigen
5%
10%
15%
20%
Mengenstaffel für
mm-Abschlüsse von mindestens
1.000 mm
3.000 mm
5.000 mm
10.000 mm
15.000 mm
3%
5%
10%
15%
18%
reren Ausgaben am gleichen Erscheinungstag erhalten Sie auf identische
Anzeigen folgenden Rabatt:
Kombination von
2 Einzelausgaben
3 Einzelausgaben
4 Einzelausgaben
5 Einzelausgaben
10%
20%
30%
35%
Spaltenbreiten
1-spaltig 45 mm 7-spaltig 311 mm
2-spaltig 92 mm 8-spaltig 358 mm
3-spaltig 140 mm 9-spaltig 405 mm
4-spaltig 187 mm 10-spaltig 452 mm
5-spaltig 234 mm 11-spaltig 500 mm
6-spaltig 282 mm 12-spaltig 547 mm
13-spaltig (Panorama)
593 mm
Mindestgrößen, Sonderformate und
Platzierungen siehe Seite 6
Satzspiegel
282 mm breit, 420 mm hoch
Erweiterte Mengenstaffel für
mm-Abschlüsse von mindestens
Spaltenbreite und -anzahl
Anzeigen- und Textteil
45 mm/6-spaltig
20.000 mm
20%
40.000 mm
21%
60.000 mm
22%
80.000 mm
23%
100.000 mm
24%
Alle Erweiterungen um jeweils 50.000
mm erhöhen den Rabattsatz um 1%
Höchstrabatt: 30%
Druckverfahren
Der Anspruch auf rückwirkenden
Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des
Abschlussjahres geltend gemacht wird.
Tonwertumfang Bilder
Kombinationsrabatte
Lieferung von 3 Andrucken auf
Standard-Zeitungspapier oder Proofs
mit messbaren Kontrollstreifen auf zeitungspapierähnlichem Trägermaterial.
Alle Einzelausgaben sind miteinander
kombinierbar. Bei Belegung von meh-
Rollenoffset
Druckformen
Computer-to-Plate
Rasterweite
40 Linien/cm = 100 lpi
Erster druckbarer Rastertonwert ab
3%, zeichnende Tiefe bis 90%
Proofs
Tonwertzunahme
Nach DIN ISO 12647-3:2004 bei der angegebenen Rasterweite: 26%. Zur Aufbereitung
von verfahrensangepassten Bilddaten empfehlen wir die Verwendung des Standardprofils ISOnewspaper26v4.icc (www.ifra.
com). Gesamtfarbauftrag max. 250%.
Farbqualität
Geringe Farbabweichungen (Delta E < 8)
berechtigen nicht zu Preisminderungen
oder Ersatzansprüchen. Angelieferte Dateien im RGB-Farbraum sowie Sonderfarben werden in CMYK-Prozessfarben
konvertiert und können sich deshalb verändern.
Digitale Übermittlung von Druckunterlagen
Allgemein: Übertragen Sie für jeden Auftrag eine eigene Druckdatei. Der Dateiname sollte keine Umlaute, Sonder- oder Leerzeichen beinhalten und folgendermaßen benannt werden:
™ Namen des Werbungtreibenden
™ Stichwort für das Motiv der Anzeige
™ Erscheinungstermin
z.B. Mueller_Stelle_01072015.pdf
Übertragung per FTP: Zugangsdaten werden Ihnen auf Anfrage per E-Mail
zugesandt.
Übertragung per E-Mail*: anzeigen-produktion@nordwest-zeitung.de
Telefon 0441 9988-4438 empfohlen bis max. 10 MB
Datenformate:
™ PDF (empfohlen X-3)
™ EPS
Schriften müssen entweder in die Datei eingebunden sein oder mitgeliefert werden. Tonwerte müssen als verfahrensangepasste CMYK-Werte vorliegen und die
o.a. Tonwertzunahme berücksichtigen. Zu abweichenden Dateiformaten oder
anderen technischen Fragen berät Sie gerne unser Daten-Service-Team unter
0441 9988-4438.
Abwicklung: Senden Sie uns Ihren Auftrag vorab per Fax an 0441 9988-4127 oder
per E-Mail an sgk@nordwest-zeitung.de. Einen farbverbindlichen Proof senden
Sie gegebenenfalls per Post an Nordwest-Zeitung Verlagsgesellschaft mbH & Co.
KG, Anzeigen-Produktion, Peterstraße 28-34, 26121 Oldenburg. Fragen zur kaufmännischen Abwicklung beantworten wir gerne unter 0441 9988-4114.
Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Qualität der drucktechnischen
Aufbereitung seiner Druckunterlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter NWZonline.de
*gilt nur für Druckunterlagen!
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Leseranalyse/
Verbreitung
Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
NWZonline.de
Geschäftsbedingungen
6
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel: 282 mm breit und 420 mm hoch ™ Berliner Format: 6 Spalten à 45 mm
Anzeigenform
Format
Mindestvolumen
Maximalvolumen
Platzierung
Farben
Anmerkungen
zur Berechnung
Griffecke
2-spaltig/90 mm
180 mm
180 mm
Titelseite
rechts unten
1, 2 oder 3
Buntfarben
Festpreis
(Grund- oder
Ortspreis)
Titelkopf
60/40 mm
–
–
Titelseite
linke Spalte
1, 2 oder 3
Buntfarben
Festpreis
(Grund- oder
Ortspreis)
Eckfeld
2- bis 5-spaltig
600 mm
1.500 mm
Textseiten außen
1, 2 oder 3
Buntfarben
mm-Preis
(Grund- oder
Ortspreis)
Kolumnenanzeige
1-spaltig/30 mm
–
–
Aufschlagseiten
Ressorts
Kopf rechts
1, 2 oder 3
Buntfarben
Festpreis
(Grund- oder
Ortspreis)
Panorama
13-spaltig =
593 mm breit
210 mm hoch
420 mm hoch
über 2 Seiten
einschl. Bundsteg
1, 2 oder 3
Buntfarben
mm-Preis
(Grund- oder
Ortspreis)
Layout
Tunnel
7- bis 11-spaltig
210 mm hoch
250 mm hoch
Anzeigen oder
Textseiten;
Platzierung nach
Absprache
1, 2 oder 3
Buntfarben
mm-Preis
(Grund- oder
Ortspreis)
Blattbreite
Anzeige
6-spaltig
600 mm
1.800 mm
allein unter Text
1, 2 oder 3
Buntfarben
mm-Preis
(Grund- oder
Ortspreis)
1, 2 oder 3
Buntfarben
mm-Preis (Grundoder Ortspreis);
auf Textseiten
Mindestberechnung 600 mm
Blatthohe
Anzeige
420 mm hoch
1-spaltig
4-spaltig
neben Anzeigen
und Textseiten
Textteil
1- bis 2-spaltig
20 mm
200 mm
Textseiten
1, 2 oder 3
Buntfarben
Textteil-mm-Preis
(Grund- oder
Ortspreis)
1, 2 oder 3
Buntfarben
mm-Preis
(Grund- oder
Ortspreis)
1, 2 oder 3
Buntfarben
mm-Preis
(Grund- oder
Ortspreis)
Inselanzeige
2- bis 4-spaltig/
250 bis 30mm
500 mm
1.200 mm
Anzeigenseite
optische Mitte;
Platzierung im
Textteil nicht
möglich
1- bis 2-spaltig
Hauptanzeige:
100 mm/2-spaltig;
Satelliten:
30 mm/1-spaltig,
mind. 3 Stück auf
einer Seite
–
Anzeigenseiten
Satellitenanzeige
Über weitere Sonderplatzierungen informieren wir Sie gerne unter 0441 9988-4888.
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Leseranalyse/
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Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
NWZonline.de
Geschäftsbedingungen
8
Ausgaben
Wangerooge
Gesamtausgabe A
297.000 Leserinnen und Leser*
Wangerland
Jever
Sonderpreise
s/w
je mm
Traueranzeigen*2,30 € (von Firmen/Verbänden)
Farbaufschlag je
Anzeige
mit NWZ-Card
11,00 €
Farbaufschlag je
Anzeige
ohne NWZ-Card
Butjadingen
Wilhelmshaven
Schortens
Nordenham
Sande
27,00 €
Bockhorn
Zetel
Stadland
Varel
Jade
Ovelgönne
Brake
Traueranzeigen*1,45 € (privat)
11,00 € Westerstede
27,00 €
Wiefelstede
Apen
Rastede
Elsfleth
Bad Zwischenahn
Glückwünsche*3,03 € (von Firmen)
11,00 €
27,00 €
11,00 €
Grußanzeigen*0,40 € 11,00 €
27,00 €
Hude
Edewecht
Saterland
Freudige0,70 € Familienanzeigen* (privat)
Wardenburg
Hatten
Friesoythe
Garrel
Großenkneten
Cloppenburg
Emstek
Visbek
Goldenstedt
Essen
Bakum
Vechta
Dinklage
Lohne
Holdorf
Steinfeld
Neuenkirchen
* Diese Produkte beinhalten eine Kombination aus Print- und Onlineanzeigen.
Dötlingen
Harpstedt
Wildeshausen
Molbergen
27,00 €
Löningen
2,16 €
Ganderkesee
Bösel
Lastrup
Private Gelegenheitsanzeigen
Berne
Oldenburg
Barßel
Damme
Delmenhorst
Gesamtausgabe A
EDV-Kennziffer 700, ZIS-Nr. 101 210
Schwarz-Weiß- und Farbanzeigen
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
Mo.-Fr.Sa.Mo.-Fr.Sa.
Ortspreis
Mo.-Fr.Sa.
Mo.-Fr.Sa.
Preis s/w
4,54 4,75 3,864,04
Griffeckanzeigen
s/w
2.204,50 2.309,93
1.873,82 1.963,44
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF)
5,99 6,27
5,095,33
(Festpreis in €)
(1-3 ZF)
2.910,28 3.047,51
2.473,74 2.590,38
Textteil
s/w
13,61 14,26 11,5712,12
Kolumnenanzeigen s/w
272,16 285,18
231,34 242,40
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF)
17,96 18,81 15,2715,99
(Festpreis in €)
359,29
376,24
305,40 319,80
Titelkopfanzeigen s/w
898,13 941,08 763,41799,92
(Festpreis in €)
Farbe (1-3 ZF) 1.185,67 1.241,58 1.007,82 1.055,34
2,85
3,76
-
- 2,85
3,76
Bekanntmachungen1 s/w
(je mm in €)
Mitteilungen der Vereine s/w
(e.V.) (je mm in €)
2,27 2,38 2,27
3,63 3,80 3,633,80
(1-3 ZF)
Reise- und Bäderanzeigen2
s/w
(1-3 ZF)
(je mm in €) - - 2,38
1
Dies sind amtliche Bekanntmachungen und kirchliche Nachrichten sowie Mitteilungen gemein nütziger Organisationen, sofern diese nicht der Wirtschaftswerbung dienen und nicht an Dritte weiterberechnet werden.
2
Reise- und Bäderanzeigen sind Anzeigen von Fremdenverkehrsämtern, Hotels, Pensionen und Sanatorien in der Sonnabendbeilage.
*
Mindestgröße: Farbanzeigen 150 mm.
Ortspreise gelten für Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet
bei Direktabrechnung mit dem Verlag.
Stellenanzeigen (mm-Grund- bzw. Ortspreis) zzgl. 35,- Euro je Anzeige für die einwöchige
Veröffentlichung auf NWZ-Jobs.de
Reichweite lt. MA 2014
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Alle Preise zzgl. MwSt.
Leseranalyse/
Verbreitung
Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
NWZonline.de
Geschäftsbedingungen
10
Ausgaben
Hauptausgabe A1
Oldenburger Nachrichten A3
263.000 Leserinnen und Leser*
94.000 Leserinnen und Leser*
Wangerooge
Wangerland
Wiefelstede
Rastede
Jever
Butjadingen
Wilhelmshaven
Schortens
Elsfleth
Nordenham
Sande
Bockhorn
Zetel
Stadland
Varel
Ofenerdiek
Jade
Ovelgönne
Etzhorn
Brake
Westerstede
Bad Zwischenahn
Wiefelstede
Apen
Rastede
Elsfleth
Bad Zwischenahn
Berne
Oldenburg
Barßel
Hude
Edewecht
Saterland
Wardenburg
Hatten
Ganderkesee
Garrel
Großenkneten
Dötlingen
Harpstedt
Wildeshausen
Molbergen
Cloppenburg
Emstek
Visbek
Lastrup
Löningen
Delmenhorst
Edewecht
Bösel
Friesoythe
Dietrichsfeld
Nadorst
Ohmstede
Bürgerfelde
Wechloy
Donnerschwee
InnenBloherfelde
stadt
Osternburg
Eversten
Kreyenbrück
Krusenbusch
Bümmerstede
Goldenstedt
Essen
Bakum
Vechta
Dinklage
Lohne
Holdorf
Steinfeld
Neuenkirchen
Damme
Wardenburg
Hatten
Hude
Hauptausgabe A1
Oldenburger Nachrichten A3
EDV-Kennziffer 705, ZIS-Nr. 101 982
EDV-Kennziffer 800, ZIS-Nr. 102 979
Schwarz-Weiß- und Farbanzeigen
Schwarz-Weiß- und Farbanzeigen
Grundpreis
Grundpreis
Ortspreis
Mo.-Fr.
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
3,77
Preis s/w
4,25
4,44 3,61
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF)
5,61 5,86 4,774,98
Mo.-Fr. Sa.
s/w
2,53 2,65
2,152,25
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF) 3,34
2,84
Textteil
s/w
12,74 13,31 10,8311,31
Textteil
s/w
Farbe (1-3 ZF)
16,84
21,68
14,3118,43
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF) 1
2,13
2,22 2,13
2,22
3,40
3,55
3,403,55
Sa.
Preis
(je mm in €)
Bekanntmachungen s/w
(je mm in €)
Mitteilungen der Vereines/w
(e.V.) (je mm in €)
Ortspreis
Mo.-Fr.
1
Bekanntmachungen s/w
(je mm in €)
Mitteilungen der Vereines/w
(e.V.) (je mm in €)
Kolumnenanzeigen s/w
(Festpreis in €)
3,49
9,37 9,79
12,36
12,93
2,97
7,968,33
10,51
10,99
1,27 1,33
1,271,33
2,02
2,02
2,12
2,12
187,37 195,88
159,26166,50
Farbe (1-3 ZF) 247,25 258,56
210,16219,78
Die Oldenburger Nachrichten sind nicht alleine belegbar (nur mit mindestens einer weiteren Ausgabe)
1
Dies sind amtliche Bekanntmachungen und kirchliche Nachrichten sowie Mitteilungen gemeinnütziger Organisationen, sofern diese nicht der Wirtschaftswerbung dienen und nicht an Dritte weiterberechnet werden.
*
Reichweite lt. MA 2014
Mindestgröße: Schwarz-Weiß-Anzeigen 20 mm (1- oder 2-spaltig); Farbanzeigen 150 mm.
Ortspreise gelten für Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet bei
Direktabrechnung mit dem Verlag.
Kombinationsrabatte bei Belegung mehrerer Einzelausgaben (s. Seite 5).
Stellenanzeigen (mm-Grund- bzw. Ortspreis) zzgl. 35,- Euro je Anzeige für die einwöchige
Veröffentlichung auf NWZ-Jobs.de.
Alle Preise zzgl. MwSt.
Leseranalyse/
Verbreitung
Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe
A
Ausgabe
A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
NWZonline.de
Geschäftsbedingungen
12
Ausgaben
Ammerländer Nachrichten A11
Oldenburger Kreiszeitung A14
64.000 Leserinnen und Leser*
43.000 Leserinnen und Leser*
Wangerooge
Wangerooge
Wangerland
Wangerland
Jever
Jever
Butjadingen
Wilhelmshaven
Schortens
Nordenham
Bockhorn
Nordenham
Sande
Sande
Zetel
Butjadingen
Wilhelmshaven
Schortens
Bockhorn
Zetel
Stadland
Stadland
Varel
Varel
Jade
Jade
Ovelgönne
Ovelgönne
Brake
Brake
Westerstede
Westerstede
Wiefelstede
Apen
Rastede
Elsfleth
Wiefelstede
Apen
Rastede
Berne
Oldenburg
Barßel
Berne
Oldenburg
Barßel
Hude
Edewecht
Hude
Edewecht
Saterland
Saterland
Wardenburg
Hatten
Ganderkesee
Bösel
Friesoythe
Delmenhorst
Wardenburg
Großenkneten
Hatten
Ganderkesee
Bösel
Friesoythe
Garrel
Garrel
Dötlingen
Großenkneten
Harpstedt
Wildeshausen
Dötlingen
Harpstedt
Wildeshausen
Molbergen
Molbergen
Cloppenburg
Emstek
Visbek
Lastrup
Löningen
Elsfleth
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
Cloppenburg
Goldenstedt
Essen
Bakum
Vechta
Emstek
Visbek
Lastrup
Löningen
Goldenstedt
Essen
Bakum
Vechta
Dinklage
Lohne
Dinklage
Lohne
Holdorf
Steinfeld
Holdorf
Steinfeld
Neuenkirchen
Damme
Neuenkirchen
Damme
Delmenhorst
Ammerländer Nachrichten A11
Oldenburger Kreiszeitung A14
EDV-Kennziffer 750, ZIS-Nr. 101 367
EDV-Kennziffer 780, ZIS-Nr. 100 439
Schwarz-Weiß- und Farbanzeigen
Schwarz-Weiß- und Farbanzeigen
Grundpreis
Mo.-Fr.
Grundpreis
Ortspreis
Sa.
Mo.-Fr.
Mo.-Fr.
Sa.
Ortspreis
Sa.
Mo.-Fr.
Sa.
Preis s/w
1,52 1,59
1,291,35
Preis
s/w 1,19
1,25
1,01
1,06
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF) 2,00
1,70
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF) 1,58
1,65
1,34
1,40
Textteil
s/w
5,62 5,88
4,785,00
Textteil
s/w
4,42 4,61
3,753,92
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF)
7,40 7,75
6,296,59
(je mm in €)
Farbe (1-3 ZF) 5,83
4,96
2,09
1,78
Kolumnenanzeigen s/w
112,44 117,53
(Festpreis)
148,00
154,96
0,76
0,80
0,76
0,80
1,22
1,27
1,22
1,27
Farbe (1-3 ZF) Bekanntmachungen s/w (je mm in €)
Mitteilungen der Vereines/w
(e.V.) (je mm in €)
1
95,5799,90
125,80 131,72
Kolumnenanzeigen s/w
(Festpreis)
6,09
88,34 92,28
Farbe (1-3 ZF)
1
Bekanntmachungen s/w
(je mm in €)
Mitteilungen der Vereines/w
(e.V.) (je mm in €)
116,66 121,88
5,18
75,0978,44
99,16103,60
0,60 0,63
0,600,63
0,95
0,95
1,00
1,00
1
Dies sind amtliche Bekanntmachungen und kirchliche Nachrichten sowie Mitteilungen gemeinnütziger Organisationen, sofern diese nicht der Wirtschaftswerbung dienen und nicht an Dritte weiterberechnet werden.
*
Reichweite lt. MA 2014
Mindestgröße: Schwarz-Weiß-Anzeigen 20 mm (1- oder 2-spaltig); Farbanzeigen 150 mm.
Ortspreise gelten für Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet bei
Direktabrechnung mit dem Verlag.
Kombinationsrabatte bei Belegung mehrerer Einzelausgaben (s. Seite 5).
Stellenanzeigen (mm-Grund- bzw. Ortspreis) zzgl. 35,- Euro je Anzeige für die einwöchige
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Leseranalyse/
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Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe
A
Ausgabe
A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
NWZonline.de
Geschäftsbedingungen
14
Ausgaben
Wesermarsch-Zeitung A13
Kreiszeitung Friesland A2
Der Münsterländer A12
34.000 Leserinnen und Leser*
34.000 Leserinnen und Leser*
33.000 Leserinnen und Leser*
Wangerooge
Wangerooge
Wangerooge
Wangerland
Wangerland
Wangerland
Jever
Jever
Jever
Butjadingen
Wilhelmshaven
Schortens
Nordenham
Sande
Nordenham
Stadland
Stadland
Jade
Ovelgönne
Ovelgönne
Westerstede
Rastede
Elsfleth
Brake
Westerstede
Wiefelstede
Apen
Rastede
Elsfleth
Berne
Oldenburg
Edewecht
Wardenburg
Hatten
Ganderkesee
Edewecht
Bösel
Großenkneten
Wardenburg
Ganderkesee
Edewecht
Delmenhorst
Wardenburg
Garrel
Großenkneten
Emstek
Visbek
Lastrup
Vechta
Emstek
Garrel
Dötlingen
Harpstedt
Wildeshausen
Visbek
Lastrup
Löningen
Großenkneten
Cloppenburg
Bakum
Vechta
Emstek
Löningen
Goldenstedt
Essen
Bakum
Vechta
Dinklage
Lohne
Dinklage
Lohne
Dinklage
Lohne
Holdorf
Steinfeld
Holdorf
Steinfeld
Holdorf
Steinfeld
Neuenkirchen
Damme
Dötlingen
Harpstedt
Wildeshausen
Visbek
Lastrup
Goldenstedt
Essen
Ganderkesee
Molbergen
Cloppenburg
Goldenstedt
Bakum
Hatten
Bösel
Friesoythe
Molbergen
Cloppenburg
Essen
Hatten
Bösel
Dötlingen
Harpstedt
Wildeshausen
Molbergen
Berne
Hude
Saterland
Delmenhorst
Friesoythe
Garrel
Elsfleth
Oldenburg
Barßel
Hude
Saterland
Saterland
Friesoythe
Rastede
Bad Zwischenahn
Berne
Oldenburg
Barßel
Hude
Wiefelstede
Apen
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
Löningen
Ovelgönne
Brake
Brake
Wiefelstede
Apen
Stadland
Varel
Jade
Jade
Barßel
Bockhorn
Zetel
Varel
Varel
Westerstede
Nordenham
Sande
Bockhorn
Zetel
Butjadingen
Wilhelmshaven
Schortens
Sande
Bockhorn
Zetel
Butjadingen
Wilhelmshaven
Schortens
Neuenkirchen
Damme
Neuenkirchen
Damme
Delmenhorst
Wesermarsch Zeitung A13
EDV-Kennziffer 770, ZIS-Nr. 101 213
Kreiszeitung Friesland A2 Der Münsterländer A12
EDV-Kennziffer 790, ZIS-Nr. 101 004
EDV-Kennziffer 760, ZIS-Nr. 100 175
Schwarz-Weiß- und Farbanzeigen
Grundpreis
Mo.-Fr.
Preis (je mm in €) Textteil
(je mm in €) Ortspreis
Mo.-Fr.
Sa.
Grundpreis
Mo.-Fr.
Sa.
Ortspreis
Mo.-Fr.
Sa.
Grundpreis
Mo.-Fr.
Sa.
Ortspreis
Mo.-Fr.
Sa.
s/w
Farbe (1-3 ZF) 1,08 1,13
1,42
1,49
0,92 0,96
1,21
1,27
1,06 1,09
1,39
1,45
0,90 0,93
1,18
1,23
0,820,86
1,08
1,13
0,700,73
0,92
0,96
s/w
Farbe (1-3 ZF) 3,99 4,18
5,27
5,53
3,39 3,55
4,48
4,70
3,91 4,05
5,14
5,35
3,32 3,44
4,37
4,55
3,053,18
4,00
4,18
2,592,70
3,40
3,55
Kolumnenanzeigen s/w
(Festpreis in €)
Sa.
Farbe (1-3 ZF) Bekanntmachungen1 s/w
(je mm in €)
Mitteilungen der Vereine
s/w
(e.V.) (je mm in €)
79,81 83,58
105,34 110,56
67,84 71,04
89,54 93,98
78,14 80,96
102,73 107,08
66,42 68,82
87,32 91,02
60,9863,55
80,09 83,58
51,8354,02
68,08 71,04
0,54 0,57
0,54 0,57
0,53 0,55
0,53 0,55
0,410,43
0,410,43
0,86 0,90
0,86 0,90
0,85 0,87
0,85 0,87
0,660,69
0,660,69
1
Dies sind amtliche Bekanntmachungen und kirchliche Nachrichten sowie Mitteilungen gemeinnütziger Organisationen, sofern diese nicht der Wirtschaftswerbung dienen und nicht an Dritte weiterberechnet werden.
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Alle Preise zzgl. MwSt.
Leseranalyse/
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Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe
A
Ausgabe
A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
NWZonline.de
Geschäftsbedingungen
16
Rubrikenmärkte
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1-spaltig/23mm
statt 114,31
1-spaltig/64mm50,00
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(ohne Verbrauchsangaben)
Fließtext mit Adressfuß
75,0068,0060,0053,00
1-spaltig/33mm
statt 129,36
1-spaltig/74mm60,00
Bildanzeige
(mit Verbrauchsangaben)
Bildanzeige mit
Logo und Kontakt
1-spaltig/75mm
3-spaltig/150mm450,00
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6 Fahrzeugen
4-spaltig/250mm800,00
Sammelanzeige* mit
12 bzw. 16 Fahrzeugen
(mit Verbrauchsangaben
möglich)
*Der Rahmen der Sammelanzeige wird individuell gestaltet.
114,00103,00 91,00 80,00
statt 387,75
Bildanzeige mit Logo,180,00162,00144,00126,00
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werben.
1
Wenn Sie sich für ein Anzeigen-Paket entscheiden, können Sie alle Anzeigenmuster vergünstigt zu den
Preisen in dem jeweiligen Paket buchen.
Alle Preise zzgl. MwSt.
Diese Anzeigen sind von den Abschluss-Erfüllungen ausgeschlossen. Keine weiteren Rabatte möglich.
Leseranalyse/
Verbreitung
Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe
A
Ausgabe
A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
Magazine und
Sonderthemen
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Geschäftsbedingungen
Prospektbeilagen
Gewichtsklasse
Ortspreis* NWZ (in €)
Vollbelegung
Teilbelegung
bis 20g
bis 30g
bis 40g
bis 50g
bis 60g
weitere
10g
73,0078,0083,0088,00 93,00
86,0091,0096,00
101,00106,00
5,00
5,00
Grundpreis NWZ (in €)
Vollbelegung
85,8891,7697,65
103,00109,41
Teilbelegung
101,18107,06112,94118,82 124,71
5,88
5,88
Bei Vollbelegung einer
Ausgabe erfolgt eine
kostenlose
Textteilanzeige (80 mm/1sp.)
auf den redaktionellen
Seiten der belegten
Ausgaben. Wird die Titelseite als PDF-Datei
zur Verfügung gestellt,
erscheint diese Anzeige
farbig.
Beilagenpreis per 1.000 Exemplare. Beilagenaufträge sind nicht rabattfähig, Agenturprovision: 15%
18
Beilagenhinweis
Ihrer heutigen Ausgabe
liegt folgender Prospekt bei:
Wir bitten um freundliche
Beachtung.
*Ortspreise gelten für lokale Beilagenaufträge von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungs­gebiet – nur bei Direktabrechnung mit dem Verlag.
Beilagenauflagen 2015 Die Beilagenauflagen sind Planungsmengen. Die genauen Mengen erhalten Sie bei Auftragserteilung.
Ausgaben
Mo/Mi/Do/Fr
Dienstag
Samstag
Auflage mit Auflage ohne
Postbezieher
Auflage mit Auflage ohne
Postbezieher
Auflage mit Auflage ohne
Postbezieher
Nordwest-Zeitung Gesamt (700)
Hauptausgabe (705)
Oldenburger Nachrichten (800)
Ammerländer Nachrichten (750)
Oldenburger Kreiszeitung (780)
Wesermarsch-Zeitung (770)
Kreiszeitung Friesland (790)
Der Münsterländer (760)
121.300 119.100
107.100105.100
37.400
36.700
25.800
25.400
18.300
18.000
15.50015.200
14.200
14.000
10.100
9.800
123.500 121.200
109.000106.900
38.200
37.400
26.300
25.900
18.500
18.200
15.60015.300
14.500
14.300
10.400
10.100
131.100 128.700
115.800113.600
41.400
40.500
27.200
26.800
19.500
19.200
16.10015.800
15.300
15.100
11.600
11.300
Hunte Report Ausgabe Oldenburg, Ausgabe Ammerland, Verteilung donnerstags an alle Nicht-Abo-Haushalte:
Stadt Oldenburg, Hatten, Wardenburg, Landkreis Ammerland.
Teaseranzeigen für Beilagen präsentieren nur Produkte, die auch in der
Prospektbeilage angeboten werden. Sie
werden zeitnah zur Beilage geschaltet:
1 Tag vor Erscheinen oder am Erscheinungstag, wenn die komplette Gesamtausgabe (Vollbelegung) gebucht wurde.
Die Größe beträgt 90 mm/2-spaltig. Im
Mittelpunkt der Teaseranzeige steht die
Ankündigung der Beilage auf der Titelseite.
Rabatt: 50%
AboPLUS-Verteilung
Ergänzend zu Ihren Tageszeitungs-Beilagen bieten wir
Ihnen eine Verteilung an Nicht-Abonnenten-Haushalte
mit unseren bewährten Zeitungszustellern an. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren Wünschen:
Auf Ergänzungsinserate in der
NWZ erhalten Sie 50%
Telefon 0441 9988-4124
Fax
0441 9988-4147
E-Mail:fremdbeilagen@nordwest-zeitung.de
Auf den regulären Anzeigenpreis. Abschlussrabatte werden nicht berücksichtigt und die Menge zählt nicht zur
Erfüllung des Abschlusses.
Prospektbeilagen
Belegungsmöglichkeiten:
• Gesamtbelegung
• Teilbelegung nach Stadtteilen (OL)
und Landkreisen/PLZ
• Stückzahl je Gebiet auf Anfrage.
Die genauen Mengen erhalten Sie bei
Auftragserteilung.
Technische Angaben für
Prospektbeilagen
Anlieferung:
•Vom Auftraggeber frei Haus
•3 Tage vor Erscheinungstermin
Termine:
Montag bis Samstag nach Vereinbarung
Berechnungsgrundlagen:
Wird in einer Prospektbeilage für zwei
oder mehrere Unternehmen geworben,
so wird sie, wie zwei volle oder mehrere
Prospektbeilagen berechnet. Aufträge
werden unter der Voraussetzung ausgeführt, dass die Prospektbeilagen keine
Fremdbeilagen/-anzeigen enthalten.
Muster:
Prospektbeilagen werden vor Erscheinen
auf Inhalt und Beschaffenheit geprüft.
Sollten diese nicht den Vorgaben entsprechen, behält sich der Verlag vor, das
Produkt nicht beizulegen. Der Kunde
wird im Vorfeld informiert.
Konkurrenzausschluss:
Eine Exklusivbelegung kann nicht zugesichert werden. Konkurrenzausschluss
ist nicht Bestandteil der Aufträge.
Angaben zum Produkt:
1.Format
• Mindestformat: DIN A 6 (105 x 148mm).
• Maximalformat: 220 x 300mm,
Zeitungsprodukte 315 x 235 mm.
• Sonderformate müssen mind. einen
rechten Winkel haben und auf der
breiten Seite geschlossen sein, min destens 30mm (nur nach Absprache).
2.Einzelblätter
•DIN A6: mindestens 170 g/m2
•Formate zwischen DIN A6 und
DIN A4: mindestens 120 g/m2
•DIN A4: mindestens 100 g/m2
•Größere Formate: mindestens
2
60 g/m sind auf DIN A4
(210 x 297 mm) zu falzen.
3. Mehrseitige Beilagen
• Beilagen im Maximal-Format müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mind. 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
• Vom Kunden können max. zwei gleich
große Beilagen ineinandergesteckt
werden. Die leichte Beilage muss in
der schweren Beilage liegen. Bei dieser Einsteckvariante kann die allgemeine
Fehlbelegung über 1% liegen.
• Unterschiedlich große Beilagen
können nur getrennt verarbeitet
werden.
•Angeklebte Produkte: - Karten oder andere Beilagen sind grundsätzlich in Beilagen einzukle-
ben oder einzuheften.
- Karten sind mittig und im Falz
anzubringen.
- Warenmuster mit Flüssigkeit oder
Granulat sind ungeeignet.
•Heftung:
Bei Draht-Rückenheftung soll die
verwendete Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein.
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich
mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
4.Gewichte
• Maximal 60 g pro Beilage. Liegt es
darüber, nur nach Absprache.
Richtlinien zur Verarbeitung:
1.Falzarten
• Bei Formaten größer DIN A5 muss der Falz an der langen Seite liegen.
• Folgende Falzarten können einge steckt werden: Kreuzbruch, Wickelfalz, Mitten-/Doppelparallelfalz.
• Folgende Falzarten können nicht
verarbeitet werden: Leporello-/Zickzackfalz, Altar-/Fensterfalz.
2.Beschaffenheit
•Die Beilagen sollten nicht klebrig oder rutschig sein, spezielle Oberflä-
chen, separate Warenmuster bedür-
fen einer Abklärung.
•Die Beilagen müssen sich leicht tren-
nen lassen und dürfen nicht kleben.
•Perforierte Beilagen sollten vermie-
den werden oder bedürfen vorab der Klärung mit Originalmustern.
Richtlinien für Verpackung
und Transport
1.Anlieferart
• Paletten müssen "sortenrein" sein,
pro Adresse eine Palette.
• Gleichmäßige Lagen von mindestens
8 bis 10 cm.
• Nicht umreift oder in Kartons
verpackt.
•Sauber und stabil gestapelt.
•Nicht zusammenklebend, elektrosta tisch aufgeladen oder feucht.
•Keine Beschädigungen, umgeknickte
Ecken oder Kanten.
•Keine zu stark aufeinander rutschen-
den Beilagen.
•Auf unbeschädigten Euro-Paletten
sauber gestapelt.
•Keine Schachteln.
•Kartonbogen auf Palette und
zwischen den Lagen (nur wenn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1) „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift
zum Zweck der Verbreitung.
2)Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres
seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die
erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3)Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch
über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4)Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5)Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden TextMillimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
umgerechnet.
6) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf
diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen
werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7)Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei
Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom
Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8)Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
des Verlages abzulehnen, wenn deren lnhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder ­deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt
auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage
eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden
nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzügIich mitgeteilt.
9)Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
10)Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer
Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe
des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von
Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11)Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden.
12)Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13)Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird
die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist
zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14)Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie
die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15)Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen
Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seiner Stelle eine
rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16)Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17)Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss
über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte
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durchschnitt­liche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittliche verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann
ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu
50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu
100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu
500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage bis zuüber 500.000 Exemplaren 05 v. H.,
beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige
vom Vertrag zurücktreten konnte.
18)Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung
und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und
Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 200 g),
überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen
und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen
und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise
für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die
dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19)
Filme und andere Druckunterlagen werden nur auf
besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate
nach Ablauf des Auftrages.
20)Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der
Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht
im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren
Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers auch bei Nicht-Kaufleuten im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages
vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Etwaige Abbestellungen oder Änderungen
sind schriftlich mit genauer Angabe des
Textes bzw. der Ausgabe spätestens bis zum
Anzeigenschluss; bei Beilagenaufträgen wenigstens 4 Wochen vor dem Streutermin zu
übermitteln. Bei Abbestellungen gehen bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
b) Werbeagenturen erhalten eine Mittlervergütung für Anzeigen- und Beilagenaufträge
von Werbungtreibenden des Einzelhandels, Handwerks und Gewerbes aus dem
Verbreitungsgebiet, wenn die Aufträge zum
Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Werbeagentur auch die
gesamte Auftrags­
abwicklung übernimmt,
die Aufträge dem Verlag u
­ nmittelbar erteilt
und Texte bzw. Druck­unterlagen direkt anliefert. Kombinationsaufträge mit Kombi­
nations­­rabatt im Ortsgeschäft sind nur bei
Direkt­abrechnung möglich. Bei Anzeigen­
aufträgen, die zu abweichenden Preisen
disponiert werden, werden den Werbeagenturen keine Provisionen eingeräumt.
Ausgenommen von dieser Einschränkung
bleiben jedoch die Gruppen Bäderanzeigen, Gelegenheitsanzeigen, Familienanzeigen, Stellenmarkt.
c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte
Mittlervergütung darf an die Auftraggeber
weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
dere aufgrund presserechtlicher Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen ergeben
können. Der Verlag verteilt die Beilagen mit
geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3%
Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des
Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung
auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung
von Schadenersatz.
f)Der Auftraggeber steht für den Inhalt und
die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion und Beilagen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem
Auftraggeber obliegt es, den Verlag von
Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet
sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich
auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs.
g) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 v. H. über
dem jeweils gültigen Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet.
d) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen und Kollektiven
Sonderpreise festzusetzen.
h)Eine zu leistende Vorauszahlung muss mindestens einen Werktag früher als der normale Anzeigenschlusstermin beim Verlag
oder auf dessen Bankkonto in vereinbarter
Zahlungsweise eingegangen sein, damit
ein pünktliches Erscheinen der Anzeige gewährleistet ist. Bei Zahlungsverzug behält
sich der Verlag zur Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes vor, Mahngebühren in
Höhe von 5,- € ab der zweiten Mahnung an,
zu erheben.
e) Bei allen Anzeigen und Beilagen haftet der
Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbeson-
i) Konzernrabatt kann nur gewährt werden,
wenn die entsprechende Tochterfirma zu
mehr als 50 % zum Konzern zugehörig ist.
Hierüber muss dem Verlag eine schrift­liche
Bestätigung vorliegen.
j)Sind in der Preisliste Ausgaben oder Kombinationen mit eigenen Preisen aufgeführt,
so ist für jede Ausgabenkombination ein
besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
Liegt ein Abschluss für die Gesamtaus­
gabe oder einer höherwertigen Kombination vor, so wird bei Belegung von
Ortsausgaben oder niederwertigen Kombinationen der sich aus dem Gesamt- bzw.
höherwertigen
­
Kombinationsabschluss
ergebende Nachlass gewährt; die hierauf
entfallenen Mengen zählen bei Berechnung
der Abnahmemenge (Gesamt- oder höherwertiger Kombinationsabschluss) nicht mit.
k) Als rabattfähiger Umsatz gilt nur die Abnahmemenge, die auch bezahlt ist. Im
Falle eines Vergleichsverfahrens (gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleich)
bzw. bei Eröffnung eines Konkursverfahrens wird auf den Stichtag der Eröffnung
des jeweiligen Verfahrens eine Rabatt­
abrechnung erstellt. Wird der bereits
gewährte Rabatt entsprechend des Anzeigentarifes nicht erreicht, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung. Für die nicht
bezahlten Anzeigen besteht kein Anspruch
auf Rabatt. Sofern ein entsprechender
Rabatt gewährt wurde, erfolgt eine entsprechende Rückbelastung.
l)Bei Betriebsstörungen oder in Fällen
höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner
Rohstoff- oder Energieverknappung und
dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer
sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient –, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt
mit 90 % der im Durchschnitt der letzten
vier IVW-Quartale verkauften Auflage vom
Stand: 01. Januar 2015
Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt,
in dem die normalerweise verkaufte Auflage
zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
m)
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort
erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt
erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Druck­legung der nächst­
folgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
n)Der Verlag speichert im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen
bekannt
gewordene Daten, die zu keinen anderen
Zwecken als zu den Vetragszwecken
verwendet werden (gemäß § 4, Absatz 1,
Bundesdatenschutzgesetz).
o)Bei mündlich erteilten Aufträgen ist
der Verlag berechtigt, Kleinanzeigen im
Abbuchungs­verfahren zu regulieren.
p)
Die Werbungtreibenden sind damit einverstanden, dass die von ihnen in Auftrag
gegebenen Inserate auch in Online-­Medien
verbreitet werden.
q)
Der Anzeigenauftrag kommt zustande
durch die Buchung der Anzeige durch den
Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung
der Buchung durch den Verlag in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online
Booking System erfolgen (Infos zu OBS
finden Sie unter www.obs-portal.de).
r) Der Verlag behält sich vor, etwaige Belege in
Rechnung zu stellen. Für die Samstagsausgabe 2 Euro für alle anderen Ausgaben 1,50
Euro plus 3 Euro Versand.
Preisliste Nr. 50, gültig ab 01.01.2015
Leseranalyse/
Verbreitung
Verlagsangaben/
Rabatte und
technische Daten
Sonderformate/
Platzierungen
Ausgabe
A
Ausgabe
A
Ausgaben
A1 und A3
Ausgaben
A11 und A14
Ausgaben
A13, A2 und A12
Rubrikenmärkte
Prospektbeilagen
Hunte Report/
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