Saatgut aus ökologischem Landbau!

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Saatgut aus ökologischem Landbau!
Unser
S o r t e n ra t g
eber
2 0 1 6 / 2 0 17 .
Gut Rosenkrantz
Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH
Oderstraße 45, 24539 Neumünster
Telefon +49 (0) 43 21 - 990 136, Fax +49 (0) 43 21 - 990 27 136
www.gut-rosenkrantz.de
Fotos:
fotolia.com
Titel – Maike Dudde, freie Fotografin
Seite 03 – Brotbüro, Elke zu Münster
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Seite 06 – Gut Rosenkrantz
Seite 14 – Gut Rosenkrantz
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Seite 25 – Gut Rosenkrantz
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Stand: Juni 2016
Saatgut aus
ökologischem Landbau!
Inhaltsverzeichnis
Wir über uns
Getreidehandel
Bio-Futter von Gut Rosenkrantz
Dünger
Schwefelversorgung bei Leguminosen beachten
Merkblatt zum Umgang mit Ein-Schlaufen-Big Bags
Wintergerste Winterroggen Wintertriticale Winterweizen Dinkel
Sommerweizen
Sommergerste Hafer
Sommerroggen
Sommertriticale
Gemenge mit großkörnigen Leguminosen
Saatgutimpfung der Leguminosen mit Rhizobium-Präparaten
Körnererbse
Ackerbohne
Lupine
Züchtungs- und Forschungsaktivitäten zur Verbesserung der Anbaueignung von Lupinen
Sojabohne
Mais
Buchweizen
Ölfrüchte: Öllein I Winterraps I Sonnenblumen I Leindotter
Futterpflanzen
Auszug aus unserem Feldsaatensortiment
Untersaaten Gräser
Verkaufsbedingungen Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz
AVLB Saatgut Unsere Ansprechpartner
Vertriebsgebiet 05
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Wir über uns
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Gut Rosenkrantz – Ihr kompetenter Partner im
Öko-Geschäft
Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen mit einer Neuauflage des Sortenratgebers eine Hilfestellung für Ihre
Anbauentscheidungen geben. Unsere Broschüre wurde
nach ökologischen Richtlinien produziert. Maßgeblich
für eine nachhaltige Produktion ist unter anderem
der Einsatz von „Bio-Druckfarben“, welche auf Basis
nachwachsender Rohstoffe (Pflanzenölbasis) ruhen, der
gänzliche Verzicht auf Alkoholzusätze (Isopropanol) in
den Druckfeuchtmitteln und nicht zuletzt der Einsatz
von zertifizierten Umweltpapieren. Der Umschlag wurde
auf 340 g/m2 Graspapier und der Inhalt auf PEFC zertifiziertem Naturpapier gedruckt. Der komplette Druck
verlief Klimaneutral.
Gut Rosenkrantz hat es sich zur Aufgabe gestellt, eine
qualitativ hochwertige Erzeugung von Ökoprodukten
in der Landwirtschaft zu unterstützen, die Produkte zu
veredeln und in guter Qualität und nachvollziehbarer
Herkunft zu vermarkten.
Mit der Wahl der richtigen Sorte bilden Sie die Grundlage
für marktfähige Produkte hochwertiger Qualität. Wir
beraten Sie daher neben den ackerbaulichen Aspekten der
Sortenwahl auch über die Vermarktungsmöglichkeiten der
Produkte sowie über die Anforderungen der Verarbeitungsbetriebe von Rohwaren. Ebenso stehen wir Ihnen zum
Einsatz von Düngemitteln, biologischen Pflanzenschutzund Lagerschutzpräparaten zur Verfügung.
Unser Produktbereich steht stetig in Verbindung mit
wissenschaftlichen Institutionen, Züchtungs- und
Beratungseinrichtungen, Verbänden und weiteren
Verarbeitern. Mit unserer Getreidemühle in Neumünster
verfügen wir über das Wissen, welche Qualitäten der
Markt benötigt und können Ihnen einen guten Teil des
Qualitätsgetreides auf Kontraktbasis abkaufen. Wir
arbeiten auch mit anderen Verarbeitern zusammen,
Louisa von Münchhausen
Sarina Gräsel
Hans-Henning Petersen
Jörg Freiheit
z. B. Schälmühlen und Ölmühlen, für die wir Getreide
erfassen und aufbereiten. Auch hier bieten wir uns als
Ihr Vermarktungspartner an. Durch unsere Futtermühle
in Bassum bei Bremen kennen wir auch das Futtermittelgeschäft und erfassen Futtergetreide und vor allem
Leguminosen für unsere Produktion.
In einem Bio-Markt, der weiterhin durch Importe aus
vielen Ländern geprägt wird, ist es für die deutschen Erzeuger wesentlich, auf Qualität und Nachvollziehbarkeit
zu setzen. Dafür sind unter anderem auch Investitionen
in Bodenverbesserung, Lagerhaltung und Trocknung
erforderlich. Die Mitgliedschaft in einem anerkannten
deutschen Bio-Verband ermöglicht einen größeren
Abnehmerpreis und damit letztlich höhere Vermarktungspreise.
Seit fünf Jahren kooperieren die HaGe (Hauptgenossenschaft Nord AG) und Gut Rosenkrantz bei der Bio-Saatgutproduktion miteinander. Die HaGe übernimmt die
Produktion am Standort und die Logistik, Gut Rosenkrantz kümmert sich um Vermehrungsplanung und Vertrieb. Seit diesem Jahr hat die HaGe am Saatenstandort
Demmin eine neue Produktion aufgebaut, die mit mordernster Technik und erweiterten Lagermöglichkeiten
Einiges schaffen wird. Mit dem neuen Standort möchten
wir auch in Zukunft ein verlässlicher Partner unserer
Vermehrer und unserer Saatgutkunden sein.
Neben dem Landwirt gilt unser besonderes Augenmerk dem Bio-Bäcker, den wir mit den Mehlen und
Schroten aus Ihrer Produktion und unserer Verarbeitung
beliefern. Darüber hinaus bieten wir dem Bäcker ein
Vollsortiment an Bio-Produkten, neben Getreide z. B.
Milchprodukte, Nüsse und Mandeln, Pflanzenöle und
Obstprodukte.
Von der Getreidesortenwahl bis zur Backstube des
Bio-Bäckers steht Gut Rosenkrantz für Qualität, Regionalität und Vertrauen.
Wilfried Arends
Wir über uns
06
Getreidehandel
Bio-Futter von Gut Rosenkrantz
Für unsere Mühle in Neumünster und unser Futtermittelwerk in Bassum benötigen wir das ganze Jahr hindurch
ökologisches Speise- und Futtergetreide und
Leguminosen. Auch Partien aus der Umstellung auf den
ökologischen Landbau können wir verarbeiten. Wir haben
großes Interesse an langfristigen Beziehungen zu unseren Lieferanten und möchten Ihnen erläutern, warum es
sich auch für Sie lohnt, an uns zu liefern:
Die Gut Rosenkrantz Bio-Futter GmbH & Co. KG produziert
seit 2009 Bio-Mischfutter für den norddeutschen Markt in
Bassum/Niedersachsen. Bei uns stehen die tierhaltenden
Betriebe aus dem ökologischen Landbau im Mittelpunkt.
Um den verschiedenen Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Nutztiere gerecht zu werden, bieten wir eine breite
Produktpalette an Futtersorten und Verarbeitungsformen
an. Neben Milchleistungs-, Legehennen- und Schweinefutter produzieren wir auch Bio-Mischfutter für Ziegen,
Schafe, und Pferde.
1. Kurze Wege, zügiger Preis
Wenn Sie ein Angebot für Getreide, Mais oder Leguminosen wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater. Wir haben stetig aktuelle Preise sodass wir Ihnen
kurzfristig ein verbindliches Kontraktangebot unterbreiten können. Bitte geben Sie uns dafür neben der Art der
Ware auch die Menge, Sorte und eine erste Einschätzung
der Qualität, sowie weitere Informationen bezüglich eigener Lagermöglichkeiten, Abholzeitpunkt und Verladegegebenheiten an.
2. Zügige Verladung und Bezahlung
Unsere Logistik ist professionell und verfügt über viel
Erfahrung beim Transport von Ökoprodukten. Während
der Ernte sind Fahrzeuge knapp, aber wir holen die Ware
so zeitnah ab, wie es uns möglich ist. Nach der Abholung
erfolgt schnellstmöglich eine Gutschrift unter Berücksichtigung der entsprechenden Qualitätsparameter.
3. Analyse im eigenen Labor
Unsere Mitarbeiter der Qualitätssicherung, inklusive die
des Labors, sind Fachkräfte, die die Qualität Ihres Getreides genau analysieren. Die Ergebnisse der Laboranalyse
senden wir Ihnen ohne Nachfrage per Email oder Fax zu.
Das Ergebnis können Sie dann mit Ihrem Kundenberater
besprechen. Unseren Fokus auf Getreideuntersuchungen
haben wir auch dadurch unterstrichen, dass wir unser
Labor deutlich erweitert haben und fortwährend die
Qualität und den Umfang der Getreideanalytik erweitern.
Vor jeder Warenannahme steht für uns die Laboranalyse
an erster Stelle, sodass Ihre Ware direkt zur passenden
Annahmestation gefahren werden kann. Ergänzt wird
die eigene Laboranalyse durch Rückstandsanalysen auf
Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle und Mykotoxine
zweier externer Labore.
4. Handel das ganze Jahr
Wir kaufen über das gesamte Jahr Getreide, Mais und
Leguminosen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
wir nicht stetig einen Bedarf für alle Arten haben. Sollten
wir aktuell keinen Bedarf haben, notieren wir uns die von
Ihnen angebotene Menge sowie Sorten. Sie werden dann
von uns kontaktiert, sobald wir Ihre Ware verarbeiten
können. In unserer Mühle und aus den Erfahrungen
unserer Großkunden sehen wir insbesondere bei Hafer,
Braugerste und Weizen welche Sorten sich zum angestrebten Zweck am besten eignen. Diese Sorten können
Sie bei uns als Saatgut erwerben und der Aufwuchs wird
dann von uns auch gerne aufgekauft, einschlägige Qualitäten vorausgesetzt.
07
ten und einen hohen Anteil an regionalen Anteilen in der
Produktion sicher zu stellen.
Unsere strengen Vorgaben sind neben der Futtermittelgesetzgebung die Richtlinien der EU-Öko Verordnungen und
der Verbände Bioland, Naturland und Biopark. Das Unternehmen ist QS- und KAT-zertifiziert mit einem integrierten
HACCP-System.
Wir erarbeiten gerne betriebsindividuelle Ergänzungsfutter, die auf den Betrieben zusammen mit den hofeigenen
Komponenten zu einem kompletten Futter gemischt werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz ist es
uns möglich, das hofeigene Getreide der landwirtschaftlichen Betriebe, je nach Qualität, bestmöglich zu vermark-
Bio - Futter aus
dem Norden!
Gesicherte Herkunft der Rohstoffe.
Gut Rosenkrantz
Bio-Futter GmbH & Co. KG
Oderstraße 45 . 24539 Neumünster . Telefon 04321 - 990250
www.bio-futter.sh
08
Dünger
Nährstoffergänzung im ökologischen Landbau – ein Thema
das an Bedeutung gewinnt! Wir beraten Sie gern und
erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Kalium-Dünger
Magnesia-Kainit – 11% K2O, 20% Na, 5% MgO, 4% S; besonders für die Grünland- und Feldfutterdüngung geeignet
Kaliumsulfat – 50% K2O, 18% S,natürliches Kaliumsulfat
aus Rohsalz
Patentkali – 30% K2O, 17% S, 10% MgO
Schwefel-Dünger
Sulgran plus granuliert - 90% elementarer Schwefel + 10%
Bentonit, im 1000 kg BigBag
Kieserit – 25% MgO, 20% S, natürliches Magnesiumsulfat
Granukal S plus – 40% CaCO3, 10,5% S, schwefelhaltiger
Kalk, granuliert, auch als BigBag-Ware erhältlich
Phosphat-Dünger
Dolophos26 – 26% P2O5, 40% CaO, 1% MgO,
Schwefelversorgung bei Leguminosen beachten
(Auswahl) weicherdiges Rohphosphat, granuliert
Physalg G18 – 18% P2O5, 36,4% CaO, 5% MgO,
aus Kalkgestein, Rohphosphat mit kohlensaurem Kalk
Stickstoff-Dünger
Haarmehl-Pellets – 14% N, 1% P2O5, 1,7% S, 95% TM,
hygienisierte Schweineborsten, 4mm Pellet,
Hühnertrockenkot, Komposte
Kalke
Granukal – 80% CaCO3, 5% MgCO3, granulierter Kalk,
auch als BigBag-Ware erhältlich
Rüdersdorfer Magnesiumkalk – 23% CaO, 12% MgO,
Kalkdünger aus der Gewinnung/Verarbeitung von Kalkstein/Dolomit
Saale Kalk I – 70% CaCO3, 15% MgCO3,
kohlensaurer Magnesiumkalk
Weitere für den ökologischen Landbau zugelassene Düngemittel liefern wir Ihnen gern – sprechen Sie uns an!
Schwefel ist ein für das Wachstum der Pflanzen essentieller Pflanzenhauptnährstoff. Insbesondere Leguminosen
haben einen hohen Schwefelbedarf. Schwefel ist für die
Synthese schwefelhaltiger Aminosäuren und für den Aufbau der Spross- und Wurzelmasse der Pflanze erforderlich.
Vor allem aber ist die symbiotische Stickstofffixierung
essentiell an ein ausreichendes Vorhandensein von Schwefel gebunden. Fehlt Schwefel, ist die Fixierleistung der
Knöllchenbakterien unzureichend und die Eiweißsynthese
ist vermindert. Im Ökolandbau kann dies weitreichende
Folgen für die gesamte Fruchtfolge haben.
Mit Einführung von Rauchgasentschwefelungsanlagen in
den 1980er Jahren sind die Schwefeleinträge sukzessive
bis auf gegenwärtig unter 10 kg/ha und Jahr abgesunken.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch auf ökologisch bewirtschafteten Flächen ein Mangel an pflanzenverfügbarem Schwefel auftritt.
Schwefeldüngungsversuche zu Leguminosen
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zusammen
mit der Hochschule Dresden dreijährige Schwefeldüngungsversuche zu Körnererbsen, Ackerbohnen und Blauen
Lupinen durchgeführt. Flankierend hat die Universität
Gießen ebenfalls im Rahmen mehrjähriger Versuche die
Schwefelversorgung bei Futterleguminosen untersucht.
Die Vorhaben wurden durch das BÖLN finanziell unterstützt. Die wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden nachfolgend zusammengefasst.
S-Düngung zu Sommerkörnerleguminosen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
Eine abgesicherte Ertragssteigerung konnte bei Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen durch keine der geprüften
S-Düngungsvarianten mit Kieserit, Naturgips, Bittersalz
und elementaren Schwefel festgestellt werden.
Auch eine Verbesserung der Futterqualitäten ist nicht
feststellbar.
Die Düngung bewirkte zudem keine wesentliche Steigerung der S-Aufnahme in die Pflanze.
Eine Schwefeldüngung zu Sommerkörnerleguminosen scheint derzeit im ökologischen Ackerbau nur in
Ausnahmefällen erforderlich zu sein, da offenbar der
Schwefelbedarf von im Mittel etwa 6 bis 10 kg S/ha
durch den im Boden vorliegenden Smin-Vorrat und die
Nachlieferung an pflanzenverfügbarem Schwefel im
Boden gedeckt werden kann.
Vorrangig sandige, humusarme Standorte mit geringer
org. Düngung lassen Schwefelmangel erwarten. Sollte
im Einzelfall eine Schwefeldüngung zu Körnerleguminosen erwogen werden, so führen nur Sulfat-Schwefeldünger (s. Tabelle 1) zu einer kurzfristigen Verbesserung
des Schwefel-Versorgungsstatus der Pflanzen.
Sehr hilfreich ist die Anlage von eigenen Schwefel-Düngefenstern im Betrieb um einen Einblick in die Situation
der betrieblichen Schwefelversorgung zu bekommen.
Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter:
www.böln.de/forschungsmanagement/projektliste
und S-Düngung zu Futterleguminosen - Ergebnisse und
Handlungsempfehlungen
Durch eine Sulfat-Schwefeldüngung in Höhe von 60 kg
S/ ha in Form von Naturgips oder Kieserit konnte der
Ertrag eines Futterleguminosen-Gras-Gemenges auf
150% gesteigert und der Stickstoffflächenertag verdoppelt werden.
Elementarer Schwefel eignete sich dagegen nicht, da
eine Verfügbarkeit im zeitigen Frühjahr nicht gewährleistet ist.
Deutschlandweite Boden- und Pflanzenuntersuchungen
zeigten bei ca. 70 % der Öko-Futterleguminosenbestände eine unzureichende Schwefelversorgung.
Auch die Folgefrucht profitiert von einer S-Düngung.
Durch die deutlich höhere N-Fixierleistung der mit
Schwefel gedüngten Luzerne- bzw. Kleegrasparzellen
reagierte die Folgefrucht Winterweizen in dreijährigen
Versuchen mit Mehrerträgen zwischen rund 20 und 50
Prozent gegenüber den ungedüngten Varianten.
Die zu düngende Schwefelmenge sollte bei Kleegras
nicht unter 40 kg S/ha bemessen sein und maximal
bei rund 60 kg S/ha liegen und zu Vegetationsbeginn
gedüngt werden.
Neben Boden und vor allem Pflanzenanalysen ist die
Anlage von eigenen Schwefel-Düngefenstern im Betrieb
ausgesprochen hilfreich um einen Einblick in die Situation der betrieblichen Schwefelversorgung zu bekommen. Gerade in Hinblick der höheren N-Fixierleistung
und die daraus resultierende verbesserte Folgefruchtleistung kommt der S-Versorgung von Kleegras- oder
Luzernegrasbeständen eine hohe Bedeutung zuteil!
Die vollständigen Ergebnisse finden Sie unter:
www.böln.de/forschungsmanagement/projektliste und
www.orgprints.org/29689/
Kontakt: Dr. Konstantin Becker,
konstantin.becker@agrar.uni-giessen.de
Schwefeldünger im Ökolandbau
Im Ökolandbau sind verschiedene mineralische S-Dünger
zugelassen. Direkt pflanzenverfügbar und somit zu bevorzugen ist Schwefel in Form des Sulfates, welches beispielsweise in den Düngemitteln Patentkali, Kaliumsulfat, Kainit
und Kieserit eingesetzt werden kann. Diese Dünger enthalten aber noch weitere Nährstoffe (s. Tabelle 1), so dass
bei der Düngerwahl auch der Bedarf an diesen Nährstoffen
zu berücksichtigen ist. Naturgips (Calciumsulfat) hat sich
ebenfalls als schnell pflanzenverfügbares Schwefeldünge-
09
Schwefelversorgung bei Leguminosen beachten
10
mittel erwiesen. Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter von
Naturgips. Zu beachten ist, dass Sulfat ähnlich wie Nitrat
ausgesprochen auswaschungsgefährdet ist. Besonders im
Herbst und Winter muss in Abhängigkeit der Bodenart und
dem Bewuchs mit Verlagerungen aus dem durchwurzelten
Bodenraum durch Niederschläge gerechnet werden. Eine
S-Vorratsdüngung ist deshalb für eine gesamte Fruchtfolge
nicht ratsam.
Daneben steht noch elementarer Schwefel als langsam
verfügbares Schwefeldüngemittel zur Verfügung. Elementarer Schwefel muss nach der Düngung erst durch
Mikroorganismen oxidiert werden. Dieser Vorgang findet
erst verstärkt bei höheren Bodentemperaturen und
ausreichend Feuchtigkeit statt. Dies bedeutet aber auch,
dass elementarer Schwefel im Frühjahr unter Umständen
den Schwefel nicht bedarfsgerecht zur Verfügung stellt. Im
Herbst kann es zudem noch zu einer nicht unerheblichen
Umsetzung des elementaren Schwefels zu Sulfat-Schwefel
kommen, der dann nach Vegetationsende auswaschen
kann.
Die Schwefelgehalte in Wirtschaftsdüngern können deutlich schwanken und sind abhängig von der Tierart (höhere
Gehalte bei Geflügel im Vergleich zu Schweinen oder
Rindern) und vom Haltungssystem (S-Gehalt im Mist höher
als in Gülle). Die Verfügbarkeit des Schwefels ist abhängig
von den Mineralisationsbedingungen im Boden wie es
auch beim Stickstoff der Fall ist. Der Anteil an direkt pflanzenverfügbarem Sulfat-Schwefel ist mit Ausnahme von
Jauche gering. Im Anwendungsjahr stehen der angebauten
Kultur daher normalerweise weniger als 10 % der mit dem
organischen Dünger applizierten S-Menge zur Verfügung.
Tabelle 1: Die wesentlichen im Ökolandbau zugelassenen Schwefeldünger
Schwefelhaltige Dünger
Schwefel-Gehalt (%)
Weitere Nährstoffe
Schwefel-Wirkung
(Pflanzenverfügbarkeit)
Kaliumsulfat
18
52 % K2O
schnell
Patentkali
17
30 % K2O, 10 % MgO
schnell
Magnesia Kainit
4
11 % K2O, 5 % MgO, 20 % Na
schnell
Kieserit
20
25 % MgO
schnell
Bittersalz
13
16 % MgO
schnell
Naturgips (Calciumsulfat)*
ca. 15-25
ca. 23 % Ca
mittel bis schnell
Kalkdünger mit Sulfat-S
ca. 2-14
ca. 80 % CaO
mittel bis schnell
Elementarer Schwefel **
90 (fest); 50-90 (flüssig)
Merkblatt zum Umgang mit Ein-Schlaufen-Big Bags
Bald werden wir unser Format für Big Bags umstellen auf die sogenannten „One Loop Big Bags“. Diese haben den
Vorteil, dass Sie das Saatgut besser gegen äußere Wettereinflüsse und Beschädigungen schützen. Bitte lesen Sie
die nachfolgenden Hinweise sorgfältig. Sofern diese Art von Big Bags auf Ihrem Betrieb nicht handelbar ist, geben
Sie bitte Ihrem zuständigen Kundenberater VOR Bestellung Bescheid.
Zur Handhabung der Big Bags:
Setzen Sie zur Handhabung des Big Bags bitte immer
Frontlader/Teleskoplader/Gabelstabler ein, die eine
Schlauchbruchsicherung für das Hebewerkzeug haben
Begutachten Sie den Big Bag sofort bei Anlieferung auf
Ihrem Betrieb bzw. sofort bei Abholung. Schäden müssen
dem Verlader angezeigt werden und entsprechend vom
Fahrer / Verlader gegengezeichnet werden, um Schadensansprüche geltend machen zu können. Sobald die Hülle
des Big Bags verletzt ist, ist der Schutz des Saatguts vor
Feuchtigkeit nicht mehr gewährleistet, sodass eine Lagerung im Freien nicht mehr erfolgen sollte.
Achten Sie bitte auf eine unbeschädigte Schlaufe des Big
Bags. Sofern eine Beeinträchtigung der Schlaufe vorliegt,
darf der Big Bag nicht mehr angehoben werden.
Ihre Anhebevorrichtung (z.B. Radlerarm oder Karabinerhaken) sollte optimal in die Schlaufe passen um diese
nicht zu verletzen. Zu breite und/oder ungeeignete
Vorrichtungen könnten die Schlaufe beschädigen und im
schlechtesten Fall zum Reißen bringen. Eine Möglichkeit
der Prävention ist das überstülpen scharfkantiger Gabeln
mit einem alten Feuerwehrschlauch.
Die Big Bags bitte schonend auf- und abladen.
Verpackungen sollten weder gestürzt noch geworfen
werden.
Unebene Untergründe oder zu schnelle Fahrten können
den Big Bag unnötig belasten. Vermeiden Sie dies daher.
Die Transporthöhe sollte insoweit angepasst sein,
dass der Big Bag nicht zu niedrig ist und aufgrund von
Bodenkontakt Schaden nehmen könnte oder zu hoch
transportiert wird, sodass die Stabilität und der Stand des
Transportfahrzeugs gefährdet sind.
Bei Stapelung der Big Bags ist drauf zu achten, dass diese
einen guten und festen Stand haben.
Haben Sie bei Big Bag Transport Ihre Umgebung im Blick,
sodass vor allem Personenschäden nicht auftreten können.
Halten Sie sich, insbesondere beim Öffnen der Big Bags,
nie direkt unter einem Big Bags auf sondern stets seitlich
der angehobenen Last.
fest: langsam!
flüssig: mittel bis schnell
Schwefeldünger u. Hersteller sind in der FIBL-Betriebmittelliste zu finden (www.betriebsmittelliste.de)
* diverse Hersteller beiten auch garnulierten Naturgips mit deutlich verbesserter Streufähigkeit an
** keine diekte Pflanzenaufnahmen möglich, muss erst zu Sulfat oxidiert werden
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich Ökolandbau
Markus Mücke, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich Ökologischer Landbau,
E-Mail: Markus.Muecke@lwk-niedersachsen.de
Zur Lagerung der Big Bags:
Der neue Ein-Schlaufen-Big Bag ist grundsätzlich wetterfest.
Grund hierfür sind zwei atmungsaktive Verpackungsschichten, die ein Eindringen von Feuchtigkeit in das Innere des Big
Bags verhindern. Die innere Verpackungsschicht schützt das
Saatgut vor eindringender Nässe. Die äußere Verpackungsschicht ist wasserdurchlässig und dient hauptsächlich dem
Schutz der inneren Schicht. Somit kann Wasser, das bis zur
inneren Verpackungsschicht vorgedrungen ist, wieder abfließen. Damit der Big Bag wasserabweisend bleibt, dürfen die
Verpackungsschichten nicht verletzt, zerstört oder geöffnet
werden.
Bitte achten Sie daher auf Folgendes:
Die Standfläche sollte frei von spitzen Gegenständen wie zum
Beispiel Steinen sein, um eine Verletzung des Verpackungsbodens auszuschließen. Stellen Sie den Big Bag nicht gegen
spitze Gegenstände und achten Sie auch auf scharfe Spitzen
und Kanten, die die Seiten des Big Bags verletzen könnten.
Nach dem Öffnen des Big Bags sollte dieser nicht mehr im
Freien gelagert werden. Nach einem Öffnen und anschließendem Wiederverschluss sind die wasserabweisenden Verpackungseigenschaften des Big Bags nicht mehr garantiert.
Bei einem Wiederverschluss ist darauf zu achten, dass der
Auslauf des Big Bags sorgfältig und gründlich geschlossen
worden ist. Die nachfolgende Lagerung sollte in geschützten
Räumen erfolgen. Die Saatgutqualität könnte andernfalls
durch schlechte (Witterungs-) Bedingungen negativ beeinflusst werden. Verbrauchen Sie Saatgut in angebrochenen
und wiederverschlossenen Big Bags möglichst zeitnah und
vermeiden Sie eine Überlagerung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung. (Kontakt siehe Seite 62)
11
Wintergerste
13
Verwendung
Futter- und Speisezwecke
Ganzpflanzensilage
Standort
lehmiger Sand bis tiefgründige, kalkreiche und humose Lehmböden
auch auf schwerem Lehm möglich
Aussaat
September
Saattiefe: 2 - 4 cm
Pflege
Reduzierung des Unkrautdruckes im Vorfeld durch ordnungsgemäße Stoppelbearbeitung und gewissenhafte
Saatbettbereitung
ab 3-4-Blattstadium vorsichtiges Striegeln möglich
bei Bedarf weitere Striegelgänge im Frühjahr
Ernte
Ernte bei Totreife kann zu Ähren- und Halmknicken führen
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Reife
Pflanzenlänge
Auswinterung
Lagerneigung
Halm- /
Ährenknicken
Mehltau
Netzflecken
Rhynchosporium
Zwergrost
Gelbmosaikvirus
TKM
Ertrag Stufe 1/2
Marktwareanteil
Hektolitergewicht
Einstufung nach
Bundessortenamt.
6
7
5
6
5/5
5
5
4
3
1
7
6/6
8
5
HIGHLIGHT
2007
IG Pflanzenzucht
mehrzeilig
Bodenansprüche
Für alle Anbaulagen.
Sortenbeschreibung
Diese sehr lange Sorte überzeugt durch hohe Erträge bei sehr guter
Gesundheit. Für alle Gerstenstandorte bestens geeignet, sehr hohe
Tausendkorngewichte.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
01.09.-25.09.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m2
Pflanzenlänge
Auswinterung
Lagerneigung
Halm- /
Ährenknicken
Mehltau
Netzflecken
Rhynchosporium
Zwergrost
Gelbmosaikvirus
TKM
Ertrag Stufe 1/2
Marktwareanteil
Hektolitergewicht
5
6
4
7
6/5
4
6
6
6
1
6
6/7
7
6
Einstufung nach
Bundessortenamt.
LOMERIT
Verwendung
Brotgetreide, Futtergetreide
Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage
Standort
Bodenansprüche
für alle Anbaulagen
Sortenbeschreibung
Bewährter, leistungsstarker Ertragstyp mit sehr guter Kornausbildung
und früher Abreife.
anspruchslos, daher besonders für leichte und leichteste Böden geeignet
Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden
geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0 bis 6,0
Aussaat
Mitte September bis Mitte Oktober
Saattiefe: 1 - 2 cm (möglichst flach)
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Pflege
sehr gute Unkrautunterdrückung
Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt
bei guter Herbstentwicklung schon vor dem Winter möglich
3/7
3
5
5
3
1
6
7/7
7
Bodenansprüche
Für alle Anbaulagen.
Sortenbeschreibung
Stabil hohe Erträge auch bei schwierigen Ertragsvoraussetzungen
verspricht diese neue Sorte. Ein Einzelährentyp mit hoher Trockentoleranz und großem, schwerem Korn mit bester Vermarktungsqualität.
Gute Winterfestigkeit und Standfestigkeit.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
01.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m2
6
Ernte
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Fallzahl
4
Kornertrag
Stufe 1/2
4
TKM
6
Kornzahl/Ähre
6
Bestandsdichte
TITUS
Braunrost
300-400 Kö/m2
Rhynchosporium
ideale Aussaatstärke
Mehltau
01.09.-15.10.
Lagerneigung
optimale Saatzeit
2012
Saaten Union GmbH
mehrzeilig
15
Pflanzenlänge
2001
KWS Lochow
mehrzeilig
Winterroggen
Reife
14
Reife
Wintergerste
5
7
5
3
4
3
5
3
6
3/3
6
CONDUCT
2006
KWS Lochow
Populationsroggen
Bodenansprüche
Auch für leichteste Böden.
Sortenbeschreibung
Ein ertragreicher Populationsroggen für leichteste Standorte
mit guter Braunrostresistenz.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
15.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
250-350 Kö/m2
Winterroggen
Lagerneigung
Mehltau
Rhynchosporium
Braunrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Fallzahl
Wintertriticale
Pflanzenlänge
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Reife
16
5
6
3
4
4
4
6
3
5
4/3
5
DUKATO
2008
Saaten Union GmbH
Populationsroggen
Futtergetreide
Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage
Standort
Auch für leichteste und trockene Standorte.
Sortenbeschreibung
Diese sehr ertragsstarke Sorte kombiniert Gesundheit und Stabilität sowohl im Stand als auch im Ertrag. Sie ist lang und frohwüchsig, bestockt
stark und gewährleistet so eine sehr gute Unkrautunterdrückung.
15.09.-25.10.
ideale Aussaatstärke
250-350 Kö/m2
Mitte September bis Mitte Oktober
Saattiefe: 2 - 4 cm
Pflege
Unkrautregulierung durch
vorsichtiges Striegeln und Eggen ab
dem 4. Blatt möglich, bei Bedarf
mehrmals
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
relativ anspruchslos
ab 25 Bodenpunkte anbauwürdig
Aussaat
Bodenansprüche
Ernte
INSPECTOR
2013
Saaten Union GmbH
Populationsroggen
Verwendung
5
6
4
4
4
3
6
5
6
4/4
Bodenansprüche
Insbesondere vorteilhaft auf leichten Standorten mit begrenztem
Ertragspotenzial.
Sortenbeschreibung
Eine junge Populationsroggensorte mit sehr hoher Ertragsleistung.
Trotz langem Stroh ist er gut standfest, braunrostresistent und
mehltautolerant.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
15.09.-25.10.
ideale Aussaatstärke
250-350 Kö/m2
6
Kornfeuchte möglichst < 15 %
17
Ertrag Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Ähre
Bestandsdichte
Braunrost
Gelbrost
Blattseptoria
Mehltau
Lagerneigung
Pflanzlänge
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Reife
Winterweizen
19
Verwendung
Brot- und Backgetreide, Futtergetreide
Standort
SECURO
2013
IG Pflanzenzucht
4
8
3
6
1
4
3
3
7
6
5
7/7
günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-,
Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung
Aussaat
Bodenansprüche
Für alle Anbaulagen, auch für schwächere Böden.
Sortenbeschreibung
Neue, sehr langstrohige und frühreife Sorte mit exzellenter
Blattgesundheit und sehr hohem Ertragspotential.
Mitte September bis Mitte/Ende Oktober
Saattiefe: 2 - 4 cm
Pflege
Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium
Netzecke und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet
tolerant gegen einen harten Striegelstrich
meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus
Saatzeit (kf. Kö /m )
2
optimale Saatzeitspanne
25.09.-25.10.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
Ernte
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Langstrohige Sorte, durch frühe bis mittlere Reife ist sie besonders
gut für Trockenregionen geeignet.
15.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
2009
Saaten Union GmbH
5
6
3
4
3
4
2
2
3
7
8
Bodenansprüche
Für alle Triticalestandorte und Saattermine.
Sortenbeschreibung
TULUS ist ein frühschiebender Einzelährentyp mit Top-Kornqualität
und ausgezeichneter Winterhärte.
Saatzeit (kf. Kö /m )
2
optimale Saatzeitspanne
25.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m
7/7
6*
3*
4*
4*
7*
3*
4*
4*
5*
–*
6*
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden geeignet.
Sortenbeschreibung
Der extrem früh reifende begrannte Premiumweizen ist aufgrund seiner überdurchschnittlichen Klebergehalte besonders für den Ökoanbau geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
ASTARDO
2
9*
2*
ARNOLD
TULUS
9*
KWS LOCHOW
Qualitätsstufe E
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
5*
TKM
Sortenbeschreibung
Kornzahl/Ähre
Besondere Eignung für Trockenregionen.
Bestandsbräune
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Bodenansprüche
Sedimentationswert
7/6
Rohproteingehalt
7
Fallzahl
6
Ertrag Stufe 1/2
5
8 öko/–
2
Ährenfusarium
2
Braunrost
4
Gelbrost
4
Blattseptoria
5
Mehltau
4
Lagerneigung
7
Auswinterung
4
Pflanzenlänge
2009
KWS Lochow
8*
–*
6*
2*
5*
–*
2*
3*
4*
4*
6*
4*/2*
COSINUS
Reife
18
Auswinterung
Wintertriticale
7*
2009, BayWa AG
Qualitätsstufe E
5*
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden, besondere Eignung für leichte Standorte.
Sortenbeschreibung
Sehr langwüchsiger Grannenweizen mit mittelfrüher Abreife und
exzellenter Vermarktungsqualität.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
20.09.-15.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
*alles Züchtereinstufungen
9*
9*
Blattseptoria
Gelbrost
Braunrost
Ährenfusarium
Bestandsbräune
Kornzahl/Ähre
TKM
Ertrag Stufe 1/2
8
2
6
3
4
2
4
3
4
2
6
5 /–
Sedimentationswert
Mehltau
6
Rohproteingehalt
Lagerneigung
2009, Dottenfelder Hof, Dr. Hartmut Spies
Qualitätsstufe E
Auswinterung
BUTARO
Pflanzenlänge
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Reife
Dinkel
21
Verwendung
Brotgetreide, findet aber auch Einsatz in der Teigwaren- und Gebäckherstellung
Standort
*
*
*
*
6
9
9
anbauwürdig auf Sandböden ab 35 Bodenpunkte (anspruchsloser als Weizen)
genügsam, winterhart und für feuchte Lagen geeignet
Bodenansprüche
Bessere Böden bevorzugt.
Aussaat
Sortenbeschreibung
BUTARO ist eine Steinbrand-resistente Bio-Sorte mit sehr hoher
Backqualität und guter Unkrautunterdrückung. Die winterharte Sorte besitzt
eine hohe Fusarium- und Gelbrost-Widerstandsfähigkeit und ist wenig Flugbrand-anfällig. Bei intensivem Anbau ist auf Standfestigkeit zu achten.
01.-15. Oktober
gedrillt werden sog. Vesen (Korn befindet sich noch von Spelzen umschlossen
an einem Spindelstück, meist 2 Körner in einer Vese)
Saattiefe: 4-5 Zentimeter
relativ spätsaattolerant und bestockungsfreudig
optimale Saatzeitspanne
15.09.-30.10.
Pflege
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
Saatzeit (kf. Kö /m2)
2
2
4
5
8
4
9/9
6
3
4
Ernte
zur Milch- bzw. Teigreife (Grünkern) oder nach völliger Abreife (Dinkelmehl)
geerntet werden Vesen, das Korn wird erst in einem späteren Schälgang aus den Spelzen gelöst
Sortenbeschreibung
Ertragsstärkster Masseweizen mit hoher Fusariumtoleranz und ausgezeichneter Winterfestigkeit. Durch frühes Ährenschieben ideal als Stoppel- und Frühsaatweizen. Auch als Brauweizen geeignet.
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Vesenertrag
Stufe 1/2
für alle Weizenböden geeignet
TKM
Bodenansprüche
Betsandsdichte
4
Braunrost
2
Gelbrost
5
Blattseptoria
4
Mehltau
5
Lagerneigung
6
Auswinterung
2012, Saaten Union GmbH
Qualitätsstufe C
Pflanzenlänge
ELIXER
Unkrautregulierung erfolgt mit Striegel und Netzegge (ab 4 Blattstadium)
ein bis zwei Striegelgänge reichen i. d. R. im Frühjahr aus
Reife
20
Fallzahl
Winterweizen
6*
9*
3*
7*
7*
6*
–*
5*
–*
2*
7*/7*
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.09.-20.10.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
LUKULLUS
2008, Saatbau Linz
Qualitätsstufe E
5
6
-
7
2
7
-
4
3
5
3
6
3
7
8
9
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden.
Sortenbeschreibung
LUKULLUS bringt Spitzenerträge und erzielt zugleich einen sehr hohen
Proteingehalt, zudem liefert er auch nach Schlechtwetterperioden stabil
hohe Fallzahlen. Brotweizen mit hoher Fallzahlstabitliät und früher Reife.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
EBNERS ROTKORN
2000, BayWa AG
Bodenansprüche
Rauhe Lagen und schwächere Böden.
Sortenbeschreibung
Ein reiner Dinkel ohne Weizeneinkreuzung, der sich durch hohe Erträge mit
sehr guten Qualitäten auszeichnet. Sehr lang, standfest und winterhart. Aus
biologisch-dynamischer Züchtung.
Saatzeit
optimale Saatzeitspanne
01.10.-30.11.
optimale Saatzeit
21.09.-20.10.
ideale Aussaatstärke
300-400 Kö/m2
ideale Aussaatstärke
160-200 Vesen
XERXES
6*
5*
4*
2*
4*
5*
3*
4*
5*
5*
6*
5/5*
8*
7*
7*
ZOLLERNSPELZ
2012, IG´ Pflanzenzucht
Qualitätsstufe E
4*
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden geeignet.
Bodenansprüche
Alle Standorte, bessere Böden bevorzugt.
Sortenbeschreibung
Die Sorte XERXES ist ein ertragsstarker und qualitativ hoher und stabiler
E-Kolbenweizen für den Ökoanbau. Er ist fallzahlstabil, langstrohig bei
geringer Lagerneigung und sehr spätsaattolerant.
Sortenbeschreibung
Ertrags- und qualitätsbezogene Sorte, die kürzer im Wuchs, aber stark im
Ertrag ist. Sehr standfest auch für sehr gute Böden.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.10.-30.11.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
*alles Züchtereinstufungen
2006, Saaten Union GmbH
6
4
Saatzeit
optimale Saatzeit
11.09.-20.10.
ideale Aussaatstärke
120-180 Vesen
*alles Züchtereinstufungen
4
3
5
5
2
5
4
6
8/7
Sommerweizen
Sommerweizen
Blattseptoria
Gelbrost
Braunrost
Ährenfusarium
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Ertrag Stufe 1/2
Fallzahl
Rohproteingehalt
Sedimentationswert
5
2
2
5
5
2
2
5
4
6
6
6/4
8
9
9
LENNOX
günstig: tiefgründige, mittlere bis schwere Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Lehm, humusreiche Ton-,
Lößlehm- und Schwarzerdeböden) und ausgewogener Wasserversorgung
2014
Saatenunion
Qualitätsstufe E
Aussaat
Februar bis Ende April
bei Sorten mit Wechselweizeneignung ab Anfang November
Saattiefe: 2 - 4 Zentimeter
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden.
Sortenbeschreibung
Ertragreicher Weizen mit hoher Backqualität, guter Resistenz
gegen Roste und Wechseleignung. Vor allem für die Spätaussaat
geeignet.
Pflege
Unkrautregulierung i. d. R. mit dem Striegel ab dem 3 - 4-Blattstadium
Netzegge und Hacke (beim Anbau in weiter Reihe) sind jedoch auch gut geeignet
tolerant gegen einen harten Striegelstrich
meist reichen ein bis zwei Striegelgänge im Frühjahr aus
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Ernte
optimale Saatzeitspanne
15.09. bis Anfang April
ideale Aussaatstärke
360-450 Kö/m2
SONETT
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Sedimentationswert
Rohproteingehalt
Fallzahl
Ertrag Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Ähre
Bestandsdichte
Ährenfusarium
Braunrost
Gelbrost
Blattseptoria
Mehltau
Lagerneigung
Pflanzenlänge
2010
Syngenta
Qualitätsstufe E
Einstufung nach
Bundessortenamt.
5
5
3
2
5
2
3
6
6
6
4
6/5
7
9
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen.
Sortenbeschreibung
SONETT überzeugt als sehr blattgesunder Sommerweizen mit
hervorragenden Qualitätseigenschaften und überdurchschnittlichen
Kornerträgen.
9
Saatzeit (kf. Kö /m2)
KWS MISTRAL
2015
KWS Lochow
Qualitätsstufe A
Mehltau
Standort
Lagerneigung
v.a. Brot- und Backgetreide, aber auch Futtergetreide
Pflanzenlänge
Verwendung
Reife
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Reife
22
5
5
5
3
6
4
5
5
4
7
7
8/7
7
7
9
optimale Saatzeitspanne
bis 30.04.
ideale Aussaatstärke
400-500 Kö/m2
QUINTUS
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden.
Sortenbeschreibung
Gesunder Wechselweizen mit hevorragender Mehltau- und guter Gelbrostresistenz, frühes Ährenschieben ermöglicht lange Kornfüllungsphase und hohen Ertrag.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
400-500 Kö/m2
2013
Saaten Union GmbH
Qualitätsstufe A
5
4
4
4
4
2
2
3
5
5
7
8/7
6
7
Bodenansprüche
Für alle Weizenböden, auch trocknere Lagen.
Sortenbeschreibung
Die begrannte Sorte QUINTUS ist ein äußerst ertragsstarker
Masseweizen, ideal für den Futterweizenanbau oder für Lagen mit
starkem Wilddruck. Eignet sich als Wechselweizen.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
400-450 Kö/m2
9
23
Sommergerste
Sommergerste
Ährenknicken
Mehltau
Netzflecken
Rhynchosporium
Zwergrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Marktwareanteil
Hektolitergewicht
5
3
5
6
5
3
5
5
3
8
6
5
7/7
7
6
CATAMARAN
milde alkalische Lehm- und sandige Lehmböden ohne Bodenverdichtungen
Staunässe im Wurzelbereich vermeiden
Sorten mit etwas längerer Halmlänge eignen sich besser für ertragsschwache, trockene Anbaulagen
2011
KWS LOCHOW
Braugerste
Aussaat
Anfang März bis Anfang Mai, sobald der Schlag abgetrocknet und befahrbar ist
auf feinkrümeliges und gut hergerichtetes Saatbett achten
Saattiefe: 2-4 cm
Pflege
Bodenansprüche
Für alle Böden.
Sortenbeschreibung
CATAMARAN ist eine neue sehr ertragsstarke Braugerste mit ausgeglichenem Gesundheitsprofil. Durch die sehr gute Brauqualität hat sie die Verarbeitungsempfehlung 2013 vom Sortengremium des Berliner Programms.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Unkrautregulierung durch Striegeln im Vorauflauf und ab dem 3. Blatt
Ernte
Kornfeuchte möglichst < 15 %
optimale Saatzeitspanne
01.03.-01.05.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Halmknicken
Ährenknicken
Mehltau
Netzflecken
Rhynchosporium
Zwergrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Marktwareanteil
Hektolitergewicht
MARTHE
5
5
5
4
4
2
4
4
–
5
5
6
6/–
8
7
Einstufung nach
Bundessortenamt.
EUNOVA
2000
IG Pflanzenzucht
Futtergerste
Halmknicken
Standort
Lagerneigung
überwiegend Futtergerste, aber auch Schäl- und Braugerste
Pflanzenlänge
Verwendung
Reife
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Reife
24
Bodenansprüche
Für alle Böden.
Sortenbeschreibung
EUNOVA ist eine wüchsige großkörnige Sorte mit etwas längerem
Stroh, hohem Ertragspotential und guter Unkrautunterdrückung.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-01.05.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
2005
Saaten Union GmbH
Braugerste
5
3
4
5
4
2
5
5
4
6
6
6
6/6
7
Bodenansprüche
Für alle Böden.
Sortenbeschreibung
Langjährig erfolgreiche, akzeptierte und empfohlene Braugerstensorte
im Ökolandbau. Sie hat stabil hohe Vollgersteerträge, eine mittelfrühe
Reife und eine gute Gesundheit.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-01.05.
ideale Aussaatstärke
350-450 Kö/m2
6
25
Hafer
Lebensmittelindustrie und Futtergetreide
Standort
stellt nur geringe Ansprüche an den Boden, sofern die Wasserversorgung ausgeglichen ist
bevorzugt leicht saure Bodenreaktion (pH 6,0-6,5)
Aussaat
März, möglichst früh
Halmknicken
Mehltau
Bestandsdichte
Kornzahl/Rispe
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Spelzenanteil
2008, IG Pflanzenzucht, gelb
Grünhafer im Haupt- und Zwischenfruchtanbau
Lagerneigung
MAX
Verwendung
Pflanzenlänge
Spelzhafer: gelbe, weiße oder schwarze Spelzen
Nackthafer: Fehlen der Spelzen
Reifeverzögerung
des Strohs
Variationen
27
Reife
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Rispenschieben
Hafer
3
5
4
4
6
6
5
5
6
6
6/6
2
Bodenansprüche
Für alle Böden, auch leichte Standorte.
Sortenbeschreibung
MAX ist der vermarktungssichere, frühreife und ertragsstarke Elite-Hafer. MAX
überzeugt durch sein sehr hohes Hektolitergewicht sowie einen niedrigen Spelzenanteil und zeichnet sich durch eine ausgezeichnete Schälqualität aus.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Saattiefe: 3-5 cm
Pflege
bei Bedarf nach der Saat anwalzen
Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln ab dem 4. Blatt sinnvoll
optimale Saatzeit
20.02.-10.04.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m2
Sommerroggen
Ernte
Kornfeuchte möglichst < 13 %
BISON
2014, Hauptsaaten, gelb
Spelzenanteil
Kornertrag
Stufe 1/2
TKM
Kornzahl/Rispe
Bestandsdichte
Mehltau
Halmknicken
Lagerneigung
Brotgetreide, Futtergetreide
Pflanzenlänge
Reifeverzögerung
des Strohs
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Reife
Verwendung
Rispenschieben
Standort
leichte Standorte, keine besonderen Ansprüche
Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden
geringe Ansprüche an Bodenreaktion, pH- Werte von 5,0-6,0
Aussaat
März
3
5
5
4
2
3
1
4
3
9
6/5
3
als Stoppelfrucht zur Gründüngung (z. B. nach großkörnigen Leguminosen)
Saattiefe: 1-2 cm (möglichst flach)
Pflege
Unkrautregulierung durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt möglich
Bodenansprüche
Leichte bis mittlere Standorte.
Sortenbeschreibung
Neuer Schälhafer der vor allem unter extensiven Bedingungen
überzeugt. Besonders gesund und standfest. Hohe Kornmassen bei
niedrigem Fettgehalt.
Ernte
5
5
5
5
4
6
1
9
4/4
2
ARANTES
2005, KWS LOCHOW
Bodenansprüche
Besonders für mittlere und bessere Böden geeignet.
Sortenbeschreibung
Frühschiebender Weißhafer mit hoher Ertragsleistung und ausgewogenen
agronomischen Merkmalen. Sehr große Körner bedingen den geringen
Spelzenanteil, was ihn zu einem sehr guten Schälhafer macht.
Rohproteingehalt
4
Fallzahl
3
Kornertrag 1
2003, Saaten Union GmbH
weiß
TKM
IVORY
Kornzahl/Ähre
330-380 Kö/m2
Bestandsdichte
20.02.-31.03.
ideale Aussaatstärke
Braunrost
optimale Saatzeit
Lagerneigung
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Pflanzlänge
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Reife
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Ährenscheiben
26
5
5
3
6
5
6
5
6
7
6
6
Bodenansprüche
Für alle Böden, besonders für leichte austrocknungsgefährdete Lage geeignet.
Sortenbeschreibung
ARANTES ist ein hoch ertragreicher Bestandesdichtetyp und
als einziger mit der Note 7 im Kornertrag durch die BSA eingestuft.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
20.02.-10.04.
ideale Aussaatstärke
330-380 Kö/m
2
optimale Saatzeit
01.03.-31.03.
ideale Aussaatstärke
350-400 Kö/m2
Sommertriticale
Gemenge mit großkörnigen Leguminosen
Der Anbau von Körnerleguminosen birgt ein höheres Ausfallrisiko als der Getreideanbau.
Daher kann der Anbau von Gemengen Ertragsschwankungen ausgleichen.
Verwendung
Futtergetreide
Grünfutter, auch Ganzpflanzensilage
Wickroggen
Standort
Für leichte, ertragsschwache Sandböden bietet sich der
Anbau von Winterwicken und Winterroggen im Gemenge
an. Die gedroschene Ware kann im eigenen Betrieb für
Wiederkäuer eingesetzt werden. Die Winterwicke verlangt
eine zeitige Saat, deshalb sollte das Gemenge bis zum 10.
September gedrillt sein. Bei der Saattiefe wird als Kompromiss zwischen 3-4 cm gewählt. Eine Saatmenge von 15-20
kg/ha Winterwicken ist ausreichend. Die Saatstärke des
relativ anspruchslos
Staunässe vermeiden, besonders auf schwereren Böden
ab ca. 25 Bodenpunkte anbauwürdig
Aussaat
Anfang März bis Anfang April (bei Saaten mit Wechseleignung Aussaat schon ab Anfang November möglich)
Saattiefe: 2-4 cm
Pflege
gute Unkrautunterdrückung
Unkrautregulierung bei Bedarf durch vorsichtiges Striegeln und Eggen ab dem 4. Blatt
Ernte
Reife
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Mehltau
Blattseptoria
Gelbrost
Braunrost
Bestandsdichte
Kornzahl/Ähre
TKM
Kornertrag
Stufe 1/2
Kornfeuchte möglichst < 15 %
Einstufung nach
Bundessortenamt.
4
5
6
7
3
4
2
4
5
6
6
8/8
Herbstaussaat:
Die Wintererbse EFB 33 kann gut im Gemenge mit Wintertriticale oder Winterroggen angebaut werden. Hier gilt es,
die Saatstärke der Erbse gering zu halten, da sie sonst im
Frühjahr das Getreide überwächst. Wir empfehlen 25-30
kg/ha Wintererbse und 100-120 kg Getreide. Saatzeit Mitte
Oktober bis Mitte November – die Erbse sollte nicht zu
groß in den Winter gehen.
DUBLET
2006
DANKO
Bodenansprüche
Sortenbeschreibung
DUBLET ist eine 2006 durch das Bundessortenamt zugelassene
Sommertriticale-Sorte mit sehr hohem Ertragspotential. Die Sorte hat
eine mittlerer Pflanzenlänge und gute Resistenzeigenschaften. DUBLET
ist für alle Lagen geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeit
01.03.-31.03. (so früh wie möglich)
ideale Aussaatstärke
380-450 Kö/m2
Roggens sollte auf 70 % der ortsüblichen Aussaatstärke
-im Vergleich zu reinem Körnerroggen- reduziert werden.
Das entspricht ca. 80-120 kg/ha. Anstatt Winterroggen
kann auch Triticale eingesetzt werden, die in der Entwicklung durch den späteren Schossbeginn im Frühjahr besser
zur Winterwicke passt und eine bessere Standfestigkeit
hat.
Erbsengemenge
Ährenscheiben
28
Frühjahrsausaat:
In der Regel können Erbsen im Gemenge mit Sommergerste, Sommertriticale und Hafer angebaut werden.
Als Richtwert gilt bei Sommerungen, die Saatmenge bei
Getreide zu halbieren und für Erbsen 80 % der ortsüblichen Saatstärke (entsprechend 60 bis 70 Pflanzen/m2)
vorzusehen. Sommerweizen-Erbsen-Gemenge empfehlen
wir nicht. Meistens entwickelt sich der Sommerweizen im
Frühjahr bis zum Ährenschieben zu zögerlich und wird von
den Erbsen überwachsen und unterdrückt. Die Abreife
findet beim Weizen zu spät statt.
Lupinengemenge
Frühreifende gelbe und blaue Lupinen lassen sich auch mit
Sommergerste kombinieren. Die ortsübliche Lupinensaatmenge sollte um 10 - 20 % reduziert und mit ca. 50 kg/ha
Sommergerstensaatgut ergänzt werden. Solche Gemenge
sind auf Böden bis 30 Bodenpunkten anbauwürdig. Auf
besseren Standorten werden die Lupinen zu üppig und
unterdrücken die Sommergerste. Hier sind Erbsengemenge vorteilhafter.
Ackerbohnengemenge
Um die Anbausicherheit der Ackerbohne zu erhöhen, bietet sich der Anbau in Gemengen an. Zudem kann der Befall
mit Blattläusen in starken Befallsjahren damit eingedämmt
werden.
Ackerbohnen - Erbsen – Gemenge
Hier wird die Standfestigkeit der Erbse durch die
Ackerbohne zusätzlich abgesichert, sodass geringere
Mähdruschverluste zu erwarten sind. Auch ist eine bessere
Ertragssicherheit auf weniger guten Ackerbohnenstandorten gegeben. Problematisch ist die deutlich spätere
Reife der Ackerbohnen. Es sollten deshalb immer spätere,
langwüchsige Erbsensorten mit relativ früh abreifenden
Ackerbohnensorten kombiniert werden. Die Gemenge
sind mit doppeltem Getreideabstand und 4-6 cm tief, wie
Erbsen, zu drillen. Für die Saatstärke gilt als Orientierung,
jeweils die halbe Kornzahl/m2 von Ackerbohne und Erbse
zu wählen und keinesfalls die Saatmenge zu überziehen.
29
Leguminosen
30
Ackerbohnen-Hafer-Gemenge
Diese Gemengepartner reifen einheitlicher ab, wenn späte
Hafersorten verwendet werden. Ackerbohnen und Hafer
können im Gemisch maximal 4 cm tief gemeinsam gesät
werden. Der dann früher aufgehende Hafer schränkt den
Zeitraum für das Blindstriegeln ein.
Eine getrennte Saat bringt mehr Aufwand aber auch
Vorteile:
frühe Ackerbohnensaat mit optimaler Saattiefe möglich
Hafernachsaat mit engem Reihenabstand (3-4 cm tief )
10-15 Tage nach der Ackerbohnensaat vornehmen
bietet längeren Zeitraum zum Blindstriegeln vor
und nach der Haferaussaat
Entwicklungsunterschieds zwischen Ackerbohnen und
Hafer werden verringert
Von beiden Arten sollte nicht mehr als die halbe, normal
übliche Saatmenge gedrillt werden
Hafer - Sommerwicken - Gemenge
Dieses Gemenge ist etwas weniger anspruchsvoll als
Hafer-Erbsengemenge, da die Sommerwicke, zumindest
während der Jugendentwicklung, einen geringeren Wasserbedarf hat. Als nachteilig erweist sich die schwächere
Standfestigkeit der Sommerwicke im Vergleich zur Erbse
und der geringere Ertragsanteil im Druschgut, bedingt
durch die Kleinkörnigkeit der Wicken. Gute, längerdauernde Unkrautunterdrückung, verminderte Blattlaus-
gefahr und Fruchtfolgeauflockerung durch eine andere
Pflanzenart sind jedoch nicht zu unterschätzende Vorteile.
Das Gemenge kann auch als GPS genutzt werden. Die
Aussaatstärken belaufen sich auf 50-70 kg/ha beim Hafer
und 50 kg/ha bei der Sommerwicke.
Nachbemerkungen
In den gegebenen Empfehlungen zum Gemengeanbau sind
vor allem praktische Erfahrungen eingeflossen, weitere
müssen am jeweiligen Standort gesammelt werden.
Deshalb können diese Ausführungen auch nur allgemeine
Denkanstöße vermitteln. Gemenge mit zwei und mehr
Mischungspartnern kommen den natürlichen Pflanzengemeinschaften näher als der Reinanbau einer einzelnen
Kulturpflanze. Die Anpassungsfähigkeit an die verschiedenen Bodenverhältnisse, Jahreswitterung, Schädlingsdruck, Nährstoffverfügbarkeit und weitere Determinanten
verbessern sich. Allerdings können nicht alle Ansprüche
der Pflanzenarten im Gemenge gleichermaßen gut erfüllt
werden, sodass Kompromisse nötig sind. Diese können
sich in der agrotechnischen Handhabbarkeit negativ
niederschlagen oder im Ertrag ungünstig auswirken. Die
Verkaufsfähigkeit solcher Körnergemenge an den Handel
ist praktisch nicht gegeben sofern keine mechanische
Trennmöglichkeit vorhanden ist. Vor- und Nachteile sind
von Fall zu Fall abzuwägen.
Saatgutimpfung der Leguminosen
mit Rhizobium-Präparaten
Leguminosen können in Symbiose mit Rhizobium-Bakterien Luftstickstoff in eine nutzbare Form für die Wirtspflanze überführen. Die erforderlichen Bakterien müssen im
Boden vorhanden sein. Ist das aus unterschiedlichen Gründen nicht der Fall, z. B. weil auf dem Standort noch niemals
eine Wirtsleguminose der erforderlichen Rhizobiumart
angebaut wurde oder seit dem letzten Anbau mehr als
5 Jahre vergangen sind, dass keine Bakterien überleben
konnten, müssen diese zugeführt werden.
Die praktikabelste und verbreiteteste Methode der Anwendung, der sogenannten Impfung, ist die Mischung des
Saatgutes mit dem Bakterienpräparat unmittelbar vor
der Aussaat. Es gibt sowohl flüssige als auch pulverförmige Präparate. Das Saatgut kann schichtenweise im
Drillkasten mit dem Präparat eingebracht und vermengt
werden. Dadurch kommen die Bakteriensporen direkt mit
dem Samenkorn in Kontakt und die Wirkungssicherheit
wird verbessert. Das behandelte Saatgut sollte sofort
in den Boden kommen. Behandeltes Saatgut sollte nicht
gelagert und der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt
werden. Die Rhizobiumarten sind wirtsspezifisch, d. h.
jede Leguminosenart geht nur mit einer bestimmten Rhizobiumart die nutzbringende Verbindung der Symbiose ein.
31
Leguminosenart
Rhizobiumart
Rotklee, Weißklee,
Perserklee, Schwedenklee,
Inkarnatklee
Rhizobium leguminosarum
biovar. trifolii
Luzerne, Gelbklee,
Weißer Steinklee
Rhizobium leguminosarum
biovar. meliloti
Hornschotenklee
Rhizobium leguminosarum
biovar. loti
Lupinenarten, Serradella
Bradyrhizobium lupinii
Erbsenarten, Wicken,
Ackerbohnen
Rhizobium leguminosarum
biovar. viceae
Gemüsebohnen
Rhizobium leguminosarum
biovar. phaseoli
In zahlreichen Versuchen sind erhebliche Ertragssteigerungen durch den Einsatz von Rhizobium-Präparaten
nachgewiesen worden, bedingt durch eine effizientere
Stickstoffbindung und -bereitstellung für die Wirtspflanze.
Geringe Preise für Mineralstickstoff in der konventionellen Landwirtschaft und derallgemeine Rückgang des
Leguminosenanbaus haben die Rhizobium-Impfung in den
Hintergrund gedrängt. Aber gerade bei der Umstellung von
Flächen auf den ökologischen Landbau darf ihre Anwendung als Mittel einer sicheren und hohen Stickstoffbindung nicht vernachlässigt werden.
Bei den Präparaten handelt es sich um Zuchtstämme, die
aufgrund ihrer hohen Stickstoffbindungsleistung ausgewählt und vermehrt worden sind. Daneben sind sie auch
hinsichtlich ihrer Überlebensfähigkeit bis zur Infektion der
Wirtspflanze selektiert. Damit kann der Eintrag von Stickstoff als ertragsbegrenzender Faktor in die Fruchtfolge des
ökologischen Landbaus erhöht werden.
Körnererbse
Ackerbohne
Futternutzung (Tanninarme Sorten können zu einem höheren Anteil in der Fütterungsration insbesondere bei
Schweinen eingesetzt werden, Vicin- und Convicinarme Sorten sind besonders für den Einsatz im Geflügelfutter
geeignet
Futternutzung
Standort
günstig: milde, humusreiche und warme mittlere Bodenverhältnisse
anbauwürdig auf Sandböden ab 28-30 Bodenpunkte
zähe Ton-, arme Sand- und kalkarme Moorböden sowie Böden mit Staunässe scheiden aus
Standort
gut geeignet: tiefgründige, gut durchlüftete, feuchte Böden in möglichst kühlfeuchten Lagen
Standorte mit über 45 Bodenpunkten, opt. pH-Werte von 6,0 - 7,0
Aussaat
Aussaat
Mitte März bis April
Saattiefe: 4-6 cm
Ende Februar (ab Beginn Befahrbarkeit der Böden) bis Mitte April
Pflege
Pflege
Blindstriegeln bis ca. 5-8 Tage nach der Saat möglich
weitere Striegelgänge ab 2. Fiederblatt bis kurz vor dem Verranken sinnvoll
spätestens beim Ranken der Erbsen sollten keine Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt werden, um Schädigungen
der Pflanzen zu vermeiden
Ernte
mit ca. 17 bis 19 % Feuchte möglich, wenn der Bestand zu einem Teppich zusammengefallen ist
lagerfähig ab 14 %
Reife
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
TKM
Kornertrag
Rohproteinertrag
Rohproteingehalt
2008, KWS LOCHOW
Futtererbse
Blühdauer
ALVESTA
–
4
4
3
6
3
4*
4*
6
8
8
5
Bodenansprüche
Für alle Erbsenstandorte.
Sortenbeschreibung
Eine sehr ertragsstarke Futtererbse mit günstiger TKM und guter
Standfestigkeit.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
80 - 100 Kö/m2
MYTHIC
2011, BayWa AG
Futtererbse
–
4
5
3
6
3
–
–
6
7
7
6
Bodenansprüche
Für alle Standorte ohne extreme Lageranfälligkeit.
Sortenbeschreibung
Mittellange kleinkörnige Sorte mit guter Standfestigkeit. Aufgrund
hohem bis sehr hohem Proteingehalt ideal für die Fütterung geeignet.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
01.03.-30.04.
ideale Aussaatstärke
80-100 Kö/m2
*alles Züchtereinstufungen
Unkrautregulierung erfolgt durch
Striegeln im Vorauflauf und erst
wieder ab dem 3-Blattstadium
bewährt hat sich zur Unkrautregulierung auch der Einsatz der
Maschinenhacke
Ernte
Blühbeginn
Einstufung nach
Bundessortenamt.
33
Verwendung
Verwendung
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
32
Totreife: wenn sich Hülsen und
Stengel vollständig schwarz verfärbt
haben
ab Körnerfeuchte zwischen
17-19 % möglich
lagerfähig ab 14 %
Saattiefe: 6-10 cm
Rohproteingehalt
Rohproteinertrag
Kornertrag
TKM
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
Lagerneigung
Pflanzenlänge
Reife
Verwendung
Bitterlupinen: Gründüngung
9
4
–
5
6
2
–
4
6
8
8
4
Gelbe Lupine Weiße Lupine
Blaue Lupine (z. Zt. größte Anbaubedeutung, da toleranter gegen Anthraknose als Gelbe oder Weiße Lupine)
Wuchstypen
Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet.
Sortenbeschreibung
Sehr hohe Korn- und Proteinerträge liefert diese Sorte. Sehr gute
Standfestigkeit, eine frühe Blüte und Abreife sowie ein etwas längerer
Wuchs runden die Sorte ab.
Standort
optimale Saatzeitspanne
ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C
Aussaat
ideale Aussaatstärke
35-45 Kö/m2
determiniert (endständig)
Mitte März bis Mitte April
Saattiefe: 2-4 cm
Pflege
7
4
Für alle Ackerbohnenstandorte geeignet.
Sortenbeschreibung
Langjährig sehr leistungsfähige Sorte mit guter Standfestigkeit und mittlerer Wuchslänge. Hohe Proteinerträge, verbunden mit früher Blüte.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
ab Befahrbarkeit des Bodens, Frosttolerant bis -5°C
ideale Aussaatstärke
40-50 Kö/m
2
vor der Aussaat 1 - 2-malige flache Bearbeitung des Saatackers
Samenunkräuter können nach der Aussaat mit Striegel oder Egge bearbeitet werden (Blindstriegeln), jedoch nicht
zu spät, da unter günstigen Bedingungen eine zeitige Keimung möglich ist
ab dem 3.-4. Fiederblatt weitere Striegelgänge möglich, striegeln bzw. hacken sollte erst in den Mittagsstunden
erfolgen, wenn der Turgor (innrer Wasserdruck der Pflanze) abnimmt und somit die Verletzungsgefahr sinkt
bei Bedarf sollten die Striegelarbeiten wiederholt werden, bis die Lupinen den Boden bedecken bzw. in die
Streckungsphase gehen
Ernte
Mähdrusch, wenn die Hülsen braun sind und die Körner rascheln (Totreife)
optimale Erntefeuchte liegt bei 14 bis 18 %
aufgrund der geringen Platzfestigkeit der Hülsen (gerade bei Blauen Lupinen) dürfen die Lupinen
nicht überständig werden
Einstufung nach
Bundessortenamt.
BOREGINE
2003, BayWa AG
Lupine, verzweigt
Rohproteingehalt
7
Rohproteinertrag
7
Kornertrag
4
TKM
5
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
2
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
5
Lagerneigung
5
Pflanzenlänge
–
Reife
4
Blühdauer
9
Bodenansprüche
*alles Züchtereinstufungen
Verzweigungstyp
leichte, gut durchlässige Standorte
keine zu hohen pH-Werte (Kalkchlorose, v. a. Gelbe Lupine)
opt. pH-Werte für die Blaue Lupine von 5,0-6,5
Saatzeit (kf. Kö /m2)
2004, Saaten Union GmbH
Ackerbohne
Süßlupinen: eiweißreiches Grün- und Körnerfutter, Zwischenfruchtanbau
Arten
Bodenansprüche
FUEGO
35
Blühbeginn
2012, Saaten Union GmbH
Ackerbohne
Lupine
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
FANFARE
Blühdauer
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Blühbeginn
34
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
Ackerbohne
–
3
–
5
4
5
–
–
6
8
7
4
Bodenansprüche
Leichte bis mittlere Böden, pH 5,5 bis 6,8.
Sortenbeschreibung
Verzweigungstyp mit sehr hoher Ertragsleistung auf allen Standorten.
Hohe TKM, dadurch geringer Schalenanteil. Besondere Eignung für den
ökologischen Anbau durch starke Verzweigung und schnelles Schließen
der Bestände.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.03-05.04.
ideale Aussaatstärke
80-100 Kö/m2
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Ascochyta (Nur
bei Ackerbohne)
Botrytis (Nur bei
Ackerbohne)
TKM
Kornertrag
Rohproteinertrag
Rohproteingehalt
2001, BayWa AG, Lupine, endständig
Reife
BORUTA
Blühdauer
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Blühbeginn
36
Tanningehalt (Nur
bei Ackerbohne)
Lupine
–
4
–
4
3
3
–
–
3
5
5
5
Bodenansprüche
Ertragliche Vorzüge auf besseren oder maritim geprägten Standorten.
Sortenbeschreibung
Mittlerer bis hoher Kornertrag und ausgeglichene Ertragsleistung. Hervorragende Standfestigkeit. Gleichmäßige, frühe bis mittlere Abreife. Verlustarme
Ernte, da höchste Pflanzenlänge unter den endständigen Typen.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
20.03.-10.04.
ideale Aussaatstärke
100-120 Kö/m2
LILA BAER
2015, IG Pflanzenzucht
–
3
–
5
4
4
–
–
5
4
4
6
Bodenansprüche
Leichte bis mittlere Böden.
Sortenbeschreibung
Verzweigungstyp mit guter Standfestigkeit und herausragenden Resistenzeigenschaften, zudem raschere Jugendentwicklung als andere Verzweigungstypen. Sie weist einen geringen Anteil aufplatzender Hülsen auf und hat somit
eine geringe Ernteausfälle. Ideal für die Eigenverfütterung!
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.03.-15.04.
ideale Aussaatstärke
80-100 Kö/m2
PROBOR
2005, Baywa AG
–
3
–
5
3
5
–
–
3
6
8
Bodenansprüche
Leichte bis mittlere Böden.
Sortenbeschreibung
Dieser Verzweigungstyp überzeugt durch mittlere bis hohe Kornerträge und
weist eine hohe Standfestigkeit bei kleinem TKG auf. Zudem weist sie einen
hohen Rohproteinertrag auf. Ideal für die Eigenverfütterung!
7
Saatzeit (kf. Kö /m2)
optimale Saatzeitspanne
15.03.-15.04.
ideale Aussaatstärke
80-100 Kö/m2
An folgenden Symptomen ist Anthraknose zu erkennen:
1. Frühsymptome kurz nach dem Feldaufgang: Pflanzen aus kranken
Samen sind kleiner und wachsen kümmerlich, der Keimspross ist
verkrümmt und die Keimblätter sind deformiert. Günstig ist es, wenn
diese Pflanzen nach der Keimung schnell absterben (Ausschaltung des
Infektionspotenzials)
2. Hauptsymptome kurz vor und während der Blüte: deutlich sichtbarer länglicher Fleck auf einer Seite des Stängels, meist braune oder
braunrote Sporenlager erkennbar, oberhalb dieses nekrotischen Flecks
wächst der Blütentrieb verdreht weiter oder krümmt sich zum Boden
hin, die befallenen Triebe sterben häufig ganz ab, Nebentriebe können
ebenfalls infiziert werden
3. Hülsenbefall während der Ausreife: bei sehr frühem Befall bleiben
die Hülsen klein und verkümmern, entwickeln keine Samen, späterer
Hülsenbefall zeigt sich in Deformierungen mit eingesunkenen Flecken
(darauf häufig Sporenlager zu finden) und unterentwickelten kleinen
Körnern, die meist braune oder schwarze Verfärbungen aufweisen.
Später Hülsenbefall wird oft übersehen! Um die Anthraknosegefahr
einzudämmen, sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:
optimale Saatbedingungen für einen raschen Feldaufgang
anstreben und eine zügige Jugendentwicklung garantieren
(ausreichende Bodenerwärmung, flache, gleichmäßige Saatgutablage, guter Bodenschluss)
Bestandesdichte nicht überziehen und konkurrenzkräftige, hochwüchsige Unkräuter ausschalten, die Bestände
müssen nach Niederschlägen rasch abtrocknen
mechanische Verletzungen an den Pflanzen vermeiden (Wildverbiss), bei sauberen Beständen u. U. auf das Striegeln verzichten,
feuchte Bestände nicht begehen
Befallsherde (am Vorgewende beginnend) sofort bei trockenem
Wetter abmähen, einzelne befallene Pflanzen selektieren
(im Plastiksack vom Feld tragen), Spätbefall an Hülsen beachten!
Der Nachbau von Lupinen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Züchters gestattet.
Züchtungs- und Forschungsaktivitäten zur
Verbesserung der Anbaueignung von Lupinen
Entsprechend der Zielstellung der BMEL-Eiweißpflanzenstrategie sollen Lupinen und andere heimische
Eiweißträger verstärkt als gentechnikfreier und regional
produzierter Rohstoff für die Tier- und Humanernährung
genutzt werden.
Ackerbauliche Vorteile sind dabei nicht von der Hand zu
weisen. Die Fähigkeit der Lupinen Luftstickstoff mit Hilfe
von Knöllchenbakterien zu fixieren sowie schwer lösliche
Phosphate zu mobilisieren, macht die Lupine zu einer hervorragenden Vorfrucht, besonders auf leichten Standorten.
Neben der Bodenauflockerung durch die Ausbildung einer
Pfahlwurzel lockert die Lupine auch enge Getreide-Rapsfruchtfolgen auf. Diese und noch viele andere Vorteile
machen den Lupinenanbau so interessant.
Neben hoher Saatgutqualität, einer guten Saatbettbereitung, der Saatgutimpfung und Unkrautbekämpfung zählen
zu den Erfolgsfaktoren im Lupinenanbau vor allem die
Zuchterfolge. Die Landwirte erwarten neben produktionstechnische Innovationen auch intensive Züchtungsarbeit
bzgl. Ertragssteigerung und -stabilisierung. Sie sind bereit
den Lupinenanbau auszuweiten, wenn ertragssichere,
trockentolerante Sorten mit hohem Proteinertrag, passendem Aminosäuremuster und mit gleichmäßiger Abreife zur
Verfügung stehen.
Warum die Blaue Süßlupine?
Hauptursache für die derzeitige Empfehlung des Bundessortenamts und den Landeseinrichtungen Blaue
Süßlupinen anzubauen, geht auf die hohe Anthraknoseanfälligkeit der Weißen und Gelben Süßlupine zurück. Diese
Pilzkrankheit kann zu Totalausfällen führen.
Die Blaue Lupine hingegen ist kaum anfällig für Anthraknose. Zudem weißt sie im Anbau eine weite ökologische
Streubreite weites ökologisches Optimum (Klima, Boden,
Wasser, pH-Wert) auf und ist an leichte sandige Böden
angepasst. Die Blaue Lupine zeigt eine schnelle Jugendentwicklung und frühe Reife. Sie findet Anwendung als Futter
und Nahrungsmittel sowie als Industrierohstoff.
Ertrag steigern und stabilisieren
Wie die Landesssortenversuche (LSV) von 2012–2015
zeigen, weisen die Ertragsergebnisse (dt/ha) der Blauen
Süßlupine hohe Schwankungen innerhalb eines Standorts
auf. Werden diese mit den erhobenen Praxisschlag-Daten verglichen, wird der Handlungsbedarf, bezüglich der
Beratung und der Aus-/Weiterbildung landwirtschaftlicher
Fachkräfte, sichtbar.
37
Tabelle 1: Kornertrag Blaue Lupine (dt/ha) auf LSV-schlägen
von 2010 bis 2015
Standort
2010
2011
2012
2013
2014
2015
LSV D-Standorte*1
20,3
30,4
21,1
12,3
21,7
14,5
*1
SV LUB Ökolandbau aus Sortenversuchen LFA MV, 18276 Gülzow
Für den Erfahrungs- und Wissenstransfer zum Lupinenanbau und -verwertung dient das Verbundprojekt LUPINEN-NETZWERK als Teil der Eiweißpflanzenstrategie.
Ziel des bundesweiten Netzwerkes ist die Ausweitung
und Verbesserung des Anbaus und der Verarbeitung von
Lupinen für Tier und Humanernährung. Wichtiger Bestandteil des Projekts sind die Leuchtturmbetriebe, auf denen
aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung in die Praxis umgesetzt und Daten zur Wirtschaftlichkeit und Ökosystemleistung der Lupine erfasst werden. Ein zentraler Punkt ist
der Wissensaustausch zwischen Forschung, Beratung und
Praxis. Daher werden Feldtage, Seminare oder Vortragsveranstaltungen zum Anbau und der Verwertung von Lupinen
durchgeführt.
Sorten – Was hat sich durchgesetzt? Was ist neu?
Bei den Sorten wird zwischen nicht verzweigten (determinierte Wuchstyp) und verzweigten Wuchstypen unterschieden.
Durch mehrjährige Anbauerfahrungen im ökologischen
Landbau der LFA MV haben sich vor allem die Sorten Boruta (nicht verzweigt), Boregine und Mirabor (verzweigt) des
Züchters Saatzucht Steinach GmbH & Co KG als geeignet
erwiesen (Tab. 2). Entsprechend der „Sortenempfehlung
Öko-Körnerleguminosen 2016“ vom Fachbereich Ökologischer Landbau am Institut für Pflanzenproduktion und
Betriebswirtschaft der LFA MV wird empfohlen:
Die Sorte Boruta hat durch ihren determinierten Wuchs
den Vorteil, dass sie auch auf besseren Standorten und/
oder guter Wasserversorgung frühzeitig und gleichmäßig
abreift. Allerdings ist eine rechtzeitige Ernte anzuraten, um
erhöhtes Hülsenplatzen zu vermeiden. Die Ertragsleistung
der kleinkörnigen Sorte liegt im mittleren Bereich, der
Rohproteingehalt liegt im unteren Bereich.
Die Sorte Boregine hat eine sehr hohe Ertragsfähigkeit.
Sie weist einen mittleren Rohproteingehalt und eine hohe
Tausendkornmasse auf. Die Aussaat sollte möglichst früh
erfolgen. Ihre Fähigkeit Unkraut zu unterdrücken ist besser
38
als die anderer Sorten. Stärkeres Hülsenplatzen kann
durch rechtzeitige Ernte verringert werden.
Lupine
Lupine
Schwächen in der Standfestigkeit auf. Die großkörnige
Sorte weißt durch ihren dichten Bestand auf ein gutes
Unkrautunterdrückungspotential hin.
Neue Zuchtstämme mit höherer Anthraknoseresistenz
Mirabor besticht nach zweijähriger Prüfung durch sehr
gute Erträge. Durch ihre mittlere Pflanzenlänge weißt sie
Tabelle 2: Kurzcharakteristik der im ökologischen Landbau geprüften Sorten*
Sorte
Pflanzenlänge
Standfestigkeit
Reife
Rohproteingehalt
Tausendkornmasse
Boruta (1)
mk
o+
m
o-
-
Perkoz (gelb) (1)
m
-
m
+
o
Boregine (2)
m
o-
m
o
+
Probor (2)
mk
o
m
+
o
Borlu (2)
mk
o
mfr
o+
o+
Mirabor (2)
m
-
m
o
+
Die Forschung im Bereich der Krankheitsresistenz ist von
hoher Relevanz. In den letzten Jahren konnten im Rahmen
der Züchtungforschung am JKI in Groß Lüsewitz sowohl
in pflanzengenetischen Ressourcen der Blauen Lupine
als auch in solchen der Gelben Lupine sehr gut wirksame
Resistenzgene gegen die Anthraknose identifiziert und
züchterisch nutzbar gemacht werden, so dass für diese
beiden Lupinenarten die Grundlagen zur Züchtung anthraknoseresistenter Sorten gelegt sind.
Auch bei der Weißen Lupine gibt es Aktivitäten in der Resistenzzüchtung. Ein Forschungsprojekt am LfL in Freising
in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Lehran-
39
stalten Triesdorf zeigt erste vielversprechende Ergebnisse
zur „Optimierung der Anbautechnik der Weißen Lupine
sowie Prüfung der Anbauwürdigkeit der Blauen Lupine und
deren verschiedener Wuchstypen unter den Bedingungen
des ökologischen Landbaus“ (www.lfl.bayern.de/iab/landbau/095521/index.php; DLZ Agrarmagazin, Vol. 7/2015,
46–48). „Die meisten Zuchtlinien zeigten eine deutliche
Anthraknosetoleranz. Auch sind Sortenkandidaten identifiziert, die im nächsten Jahr erstmalig in der Wertprüfung
geprüft werden sollen.“ (M. Deyerler; Landwirtschaftlichen
Lehranstalten Triesdorf ).
nach Ergebnissen der Sortenversuche in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der Einstufung durch das Bundessortenamt
(1) endständig; (2) verzweigt; + = gut; o = mittel; - = gering; ml = mittel lang; m = mittel; mk = mittel kurz; mfr = mittel früh
*
Quelle: http://www.landwirtschaft-mv.de/cms2/LFA_prod/LFA/content/de/Fachinformationen/Sorten/Sortenempfehlung/Sortenempfehlungen_oeko/Sortenempfehlung_Koernerleguminosen/FB_Leguminosen_oeko.pdf
Neue Sorten im LSV der LFA MV und im Demonstrationsanbau des LUPINEN-NETZWERKES
Die Eigenschaften der 2015 neu zugelassene Sorte Lila
Baer werden erstmalig im LSV 2016 unter konventionellen
Bedingungen und unter Bedingungen des Ökolandbaus
geprüft. Innerhalb des LUPINEN-NETZWERKES wird die
Sorte im Praxisanbau demonstriert. Der Züchter und
Landwirte können am 04.07.2016 bei einer Feldbegehung
in Erfahrungsaustausch zur Zuchtarbeit und den Lupinen-Vermarktungschancen treten. Weitere Informationen
entnehmen Sie bitte den Veranstaltungshinweisen online:
http://lupinen-netzwerk.de/veranstaltungen/
Der direkte Draht:
Landesforschungsanstalt für
Landwirtschaft und Fischerei MV
Dorfplatz 1 OT Gülzow
18276 Gülzow-Prüzen
Foto: A. Gefrom, LFA MV; Blaue Lupine „Lila Baer“
Züchtungs- und Forschungsaktivitäten
Einen großen Stellenwert der BMEL-Eiweißpflanzenstrategie hat die Förderung von Forschung und Züchtung. Im
LUPINEN-NETZWERK sind sogenannte Kompetenzzentren
integriert. Hierzu zählen Forschungseinrichtungen, Institutionen und Unternehmen, deren Wissen zum Anbau und
zur Verwertung von Lupinen in das Projekt einfließt.
Am Julius Kühn-Institut (JKI) in Groß Lüsewitz werden zur
weiteren Verbesserung des Kornertrags bei Blauer Süßlupine neue Wuchstypen selektiert, die nach ersten Ergebnissen deutlich verbesserte Kornertragsmerkmale zeigen
als aktuelle Sorten. Unter pflanzengenetischen Ressourcen
der Blauen Lupine wurden zudem Linien gefunden, die
frühe Abreife mit verbesserter Platzfestigkeit der Hülsen
vereinen (P. Wehling, JKI).
Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Lupi Breed
– Erhöhung der Ertragsstabilität und Ertragsleistung bei
Süßlupinen als agrarökologisch wertvolle Eiweißpflanzen“
(http://orgprints.org/28840/)“ befassen sich mit der
züchterischen Bearbeitung bzgl.
Fotos: Mirko Runge, Saatzucht Steinach GmbH & Co KG
Katrin Schönherr (Projektberater)
Tel.: 03843 789-202
E-Mail: k.schoenherr@lfa.mvnet.de
der Verringerung des Blüten- und Hülsenabwurfes
weitere Verbesserung des Kornertrags
Verbesserung der Platzfestigkeit
niedriger Schalenanteil
Krankheitsresistenz
pH-Wert-Toleranz
Besuchen Sie uns auch im Internet:
www.lupinen-netzwerk.de
Weiterhin besteht ein Hauptaugenmerk auf die Optimierung der Qualität der Inhaltsstoffe der Lupinen, um die
Einsatzfähigkeit in der Tier- und Humanernährung weiter
zu steigern:
niedriger Alkaloidgehalt
hoher Rohproteingehalt
günstige Rohproteinzusammensetzung
LUPINEN-NETZWERK
Dr. Annett Gefrom (Projektkoordination)
Tel.: 03843 789-203, Fax: -111,
E-Mail: a.gefrom@lfa.mvnet.de
Grafik: Bernd Schachler, Saatzucht Steinach GmbH & Co KG
Sojabohne
Sojabohne
Standort
Gunstlagen (schnell erwärmende Böden) mit angepasstem pH-Wert und feinkrümeligem Saatbett (reagiert empfindlich auf Bodenverdichtungen). Auf trockenen, sandigen Standorten nur mit Beregnung wirtschaftlich. Kein steiniger
Boden, da der Hülsenansatz sehr tief ist.
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Rohproteinertrag
TKM
Peronospora
Sclerotinia
2
5
5
7
7
5
3
Bodenansprüche
Für alle Sojastandorte.
Sortenbeschreibung
Eine etablierte, ertragsstarke und robuste Sojabohne für den
ökologischen Anbau.
Ernte
Ab einer Kornfeuchte < 20%, schonende Trocknung auf < 13% zur Erreichung der Lagerfähigkeit
Nabelfarbe
Jugendentwicklung
Reife
Pflanzenlänge
Lagerneigung
Rohproteinertrag
TKM
Peronospora
Sclerotinia
hell
4
3
4
3
8
4
5
4
Bodenansprüche
Für günstige Anbaulagen.
Sortenbeschreibung
Sie kombiniert eine zügige Jugendentwicklung, kurze Wuchshöhe und
sehr gute Standfestigkeit.
optimale Saatzeitspanne
15.04.-15.05.
ideale Aussaatstärke
60 Kö/m2
gelb
3
5
4
3
-
4
Bodenansprüche
Für alle Sojastandorte, gute Trockentoleranz.
Sortenbeschreibung
Die ertragsstärkste Sojabohne in der frühen Reifegruppe 000.
Saatzeit (kf. Kö /m2)
4
Saatzeit (kf. Kö /m2)
60 Kö/m2
2013
Saatbau Linz
Möglichst als Hackfrucht anbauen, auf die Beikrautregulierung in der Reihe achten. Wenn möglich mit Striegel
flankieren (unbedingt Blindstriegeln). Schläge mit geringem Beikrautdruck auswählen
LISSABON
15.04.-10.05.
ideale Aussaatstärke
SY LIVIUS
Pflege
Einstufung nach
Bundessortenamt.
optimale Saatzeitspanne
Violett
Ab einer Bodentemperatur über 10 Grad Celsius ab Mitte April bis Anfang/Mitte Mai
Saattiefe 2-5 cm je nach Standort (je schwerer der Boden, desto flacher)
Aussaatstärke: 65-70 Kö/m2
Alle Einstufungengemäß AGES 2015.
2
Saatzeit (kf. Kö /m2)
Aussaat
2008
Saatbau Linz
Reife
1997
Saatbau Linz
Jugendentwicklung
MERLIN
0-Sorten bis 0000-Sorten zeigen die Reifegruppe an (0 = spät, 0000= sehr früh)
000-Sorten haben einen Wärmebedarf vergleichbar wie Körnermais 240-250 K.
Nabelfarbe
Arten
dunkelbraun
Sehr eiweißhaltige Futterkomponente sowie für die menschliche Ernährung nach Wärmebehandlung (toasten)
Blütenfarbe
Verwendung
41
Violett
Einstufung nach
Bundessortenamt.
Blütenfarbe
40
optimale Saatzeitspanne
15.04. bis 10.05.
ideale Aussaatstärke
60 Kö/m2
Alle Einstufungengemäß AGES 2015.
4
3
Mais
Mais
43
Folgende Sorten aus ökologischer Vermehrung können wir Ihnen vorbehaltlich der Eigenbelieferung
für die Aussaat 2017 anbieten:
Aussaat
ab Ende April bis ca. Ende Mai
Bodentemperatur zur Aussaat > 10 °C
Saattiefe: 4-6 cm
Pflege
intensive Bodenbearbeitung vor der Aussaat
mindestens einmal Blindstriegeln
ab 3-6-Blattstadium nochmaliges striegeln
wenn möglich, im Anschluß 2 x hacken (rotierende Hackwerkzeuge, z. B. Rollhacke von Vorteil)
Ernte
Silomais: Teigreife
Grünmais: zwischen Grünreife und Milchreife
beim Anbau von Körnermais meist Nachtrocknung notwendig (Sorten mit niedriger Reifezahl von Vorteil)
Die Bedeutung von „stay-green“
Einige Maissorten werden als sogenannte „stay-green“Sorten eingestuft. Diese haben über die Körnerreife
hinaus noch grüne Blätter. Dadurch wird das Zeitfenster
zur Silomaisernte vergrößert. Auch beim Silomais wird
der Erntezeitpunkt über die Kornreife festgelegt. Ist die
Pflanze dann schon verstroht, gibt es Schwierigkeiten bei
der Silierfähigkeit. Die Pflanze bleibt insgesamt länger vital
und kann bis zum Ende der Kornabreife noch Photosynthese betreiben. Die „staygreen“- Sorten haben eine höhere
Siloreife als Körnerreife (z. B. S240/K220).
JOY
150
160
3
OSTERBI
200
-
4
TROIZI
200
200
KWS STABIL
200
200
BURLI
210
210
CATHY
210
220
P 7500
210
-
SALUDO
210
RUKRAFT
MOVANNA
Züchter
Pflanzenlänge
stellt keine besonderen Ansprüche an den Boden, jedoch bieten gut durchlüftete, tiefgründige und humusreiche
Böden gute Voraussetzungen
wächst am besten bei neutraler bis schwach saurer Bodenreaktion (pH 5,5 bis 6,5)
Falls keine BSA-Einstufung
vorhanden wird die Züchtereinstufung angegeben.
Gesamttrockenmasse
Standort
Kornreife
Sorte
Kornertrag
Silomais
Körnermais
Kälteempfindlichkeit in der
Jugend
Verwendung
Siloreife
42
5
6
DSV
-
6
7
Caussade
-
6
7
Caussade
9
7
7
KWS
-
7
7
Caussade
4
-
7
7
DSV
4
-
6
7
Pioneer
-
4
-
6
7
RAGT
210
210
3
7
6
7
Rudloff
220
220
4
-
7
7
DSV
COLISEE
220
220
4
8
7
7
KWS
RUBESTO
220
220
4
6
7
6
Rudloff
DENNY
230
210
4
7
6
7
DSV
BENEDICTIO KWS
230
230
4
8
8
7
KWS
CAROLINIO KWS
230
ca. 230
5
8
7
8
KWS
PADRINO
230
210
4
6
7
7
KWS
P 8000
230
230
5
7
7
7
Pioneer
COXXIMO
230
230
-
-
6
7
RAGT
QUENTIN
230
230
4
8
6
6
Rudloff
LIPRIMUS
240
210
4
8
7
8
DSV
LIBERATOR
240
240
5
9
8
8
DSV
RONALDINIO
240
ca. 240
4
7
7
6
KWS
GEOXX
240
240
4
-
7
8
RAGT
RUBESTO
240
220
4
7
6
7
Rudloff
KWS 5133 ECO
250
250
4
9
-
7
KWS
PR 39 T 58
260
250
5
7
7
7
Pioneer
RUMEGA
260
-
3
6
8
7
Rudloff
FUTURIXX
280
290
4
9
-
8
RAGT
4
44
Buchweizen
Verwendung
Stamm Fagopyrum esculentum zur Körnernutzung (Brotgetreide und menschliche Ernährung)
Pflanzen selber finden Anwendung in der „Heilmedizin“ als Salate oder Tee
Gründüngung und Bodenbedeckung (gehört zur Familie der Knöterichgewächse): keine Fruchfolgeprobleme, aber
geringe Wurzelmasse; mit tiefwurzelnden Partner (z. B. Inkarnatklee) verwenden
Ölfrüchte
Die Ölpflanzen gewinnen zunehmend Bedeutung im ökologischen Landbau, sowohl für die Margarineherstellung
als auch in der Verwendung von naturellen, kaltgepressten
Speiseölen. Der steigende Bedarf der letzten Jahre konnte
aus einheimischer Erzeugung nicht abgedeckt werden, was
45
dazu führte, dass die Preise auf einem stabilen, hohen Niveau
blieben. Mit der immer stärker werdenden Einführung gentechnisch veränderter Sojabohnensorten wird die Nachfrage
bei einheimischen Ölpflanzen sicherlich weiter steigen.
Standort
gedeiht auf den kargsten Böden (leichte bis lehmige Sandböden)
am besten geeignet: Heide- und Sandböden
kühle und nasse Standorte meiden
Aussaat
ab Anfang/Mitte Mai (sehr frostempfindlich)
kann im warmen, milden Klima auch nach frühräumenden Getreidearten bis Ende Juli ausgesät werden
Zwischenfrucht: Anfang Juli-Ende August
Pflege
Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich und sinnvoll, da der Boden schnell beschattet und das Unkraut
sowie die Begleitflora ausreichend unterdrückt wird
Ernte
Mähdruschreife: wenn die Samen kastanienbraun bis schwarz werden (glattsamiger Buchweizen) oder einfarbig
grau und braun bis grauschwarz (rauhsamiger Buchweizen)
Sorten der Art Fagopyrum tataricum sind nicht zur Körnernutzung geeignet, da ihre Körner Bitterstoffe enthalten
und schlechter auszudreschen sind
Der Anbau sollte vertraglich abgesichert werden..
Öllein
Verwendung
Fütterung, Technik (Lacke usw.), Medizin (Heilmittel), menschliche Ernährung
Standort
wärmere Lagen mit Böden ab 35 Bodenpunkte (bei kontinuierlicher Wasserversorgung auch weniger)
humose, wasserhaltende sandige Lehm- bis lehmige Sandböden
sehr feuchte Standorte und Späterntegebiete scheiden aus
Aussaat
Ende März bis Mitte April Saattiefe: 2-3 cm
Pflege
mehrmaliges flaches Bearbeiten des Saatackers vor der Aussaat
Unkrautregulierung mit dem Striegel ab einer Wuchshöhe von 5-8 cm
bei 20 cm Pflanzenhöhe sollten die mechanischen Pflegemaßnahmen abgeschlossen sein
Ernte
a. Buchweizen: Kora (Körnernutzung)
Esculentum: für die Nahrungsmittelindustrie hervorragend geeignet, großes Korn, hohe Mehlausbeute, gut
schälbar; Vegetationszeit von 10-12 Wochen. Gute Beikrautunterdrückung sodass Unkrautregulierung nicht notwendig ist. Aufgrund von feuchtem Stroh kann die Ernte schwierig sein.
b. Lifago (Gründüngung)
Beim Anbau als Zwischenfrucht, für den der bitterstoffarme F. tataricum eingesetzt wird, ist ein sicheres Abfrieren gewährleistet. Die Abreife erfolgt vergleichsweise schnell und Erträge von mehr als 1,5to / Hektar sind möglich. Gute Beikrautunterdrückung sodass Unkrautregulierung nicht notwendig ist; somit sehr konkurrenzkräftig
und für den Begrünungsanbau prädestiniert, kein Nahrungsbuchweizen
Totreife: sobald die Samen braun gefärbt sind und in der Kapsel rascheln
46
Winterraps
Verwendung
Foodraps, Futtermittel, Biodiesel
Standort
tiefgründige Böden wie milde Lehmböden aber auch schwere bis tonige Lehme und humose Sandböden mit
ausreichender Nährstoff- und Wasserversorgung
auf Staunässe und Bodenverdichtung reagiert Raps empfindlich
Aussaat
10. bis 25. August Saattiefe: 2-3 cm
Pflege
sorgfältige Saatbettbereitung, mehrmalige flache Bodenbearbeitung vor der Aussaat
Unkrautregulierung mit der Hacke: im Herbst ein- bis zweimal, im Frühjahr bei Bedarf ein weiteres Mal
zusätzlicher Striegelgang bei 3 gut entwickelten Laubblättern möglich (Vorsicht! Raps reagiert sehr empfindlich)
Ernte
wenn die Körner hart und dunkelbraun bis schwarz sind und die Rapspflanzen beim Berühren rascheln
Kornfeuchte möglichst < 9 %
Verfügbare Sorten und Sortenbeschreibungen erfahren Sie aktuell von Ihrem Kundenberater.
Sonnenblumen
Verwendung
Fütterung, Nahrungsmittelindustrie
Standort
humose, nährstoffreiche Böden mit guter Wasserversorgung
kalte und schwere Böden sind ungeeignet
Aussaat
10. bis 20. April (bzw. bis kurz vor oder nach den Eisheiligen)
Saattiefe: 3-5 cm
Pflege
intensive Bodenbearbeitung vor der Saat (flaches Grubbern und Eggen)
einige Tage nach der Saat Blindstriegeln möglich
ab 10-12 cm Wuchshöhe weiterer Striegeleinsatz möglich
Maschinenhacke beim Sichtbarwerden der Reihen mit Hohlschutzscheiben und vor Reihenschluß
(20-30 cm Wuchshöhe) ratsam
Ernte
Bestand sollte vollständig abgestorben sein (brauner Stengel)
die Kornfeuchte liegt im Idealfall zwischen 9-12 % (Totreife)
häufig wird jedoch eine sofortige Reinigung und Trocknung der Ware notwendig sein
Leindotter
Verwendung
Energetische und technische Nutzung (z. B. Treibstoff )
Standort
Klima: tendiert in den Ansprüchen zu kontinentalen Bereichen, ist trockentolerant, besitzt große
Anpassungsfähigkeit an extreme Umweltbedingungen
Sein Anspruch an die Wasserversorgung ist wesentlich geringer als der von Sommerraps oder Öllein.
Leindotter zeigt deshalb insbesondere auf trockenen Lagen und ausgesprochenen Sandböden eine deutliche
Ertragsüberlegenheit zu den anderen vergleichbaren Ölpflanzen.
Boden: Anspruchslosigkeit und Schnellwüchsigkeit erlauben Anbau auch auf weniger guten Böden (Sandböden)
Aussaat
Ende März/Anfang April (möglichst früh)
Saattiefe: 0,5-1 cm, Getreidereihenabstand
Aussaatstärke: 4-6 kg/ha (400-600 Pfl./m2)
Leindotter benötigt ein feinkrümeliges Saatbett. Eine gute Rückverfestigung ist Voraussetzung für eine
flache Aussaat und einen guten Anschluss an das Bodenwasser.
Ernte
relativ problemlos mit dem Mähdrescher zu ernten
Erntetermin liegt in der Regel zwischen Ende Juli und Anfang August
aufgrund der gleichmäßigen Abreife und guten Platzfestigkeit der Schoten kann der Drusch bei
ca. 9 % Feuchtigkeit erfolgen
47
Futterpflanzen, einjährige
48
Futterpflanzen
Reinsaaten und Gemenge für Futternutzung, Stilllegung und Begrünung
Im folgenden Abschnitt sollen Ihnen Hinweise zur Wahl von
Fruchtarten und deren Mischungen gegeben werden, die der
Futtergewinnung, der symbiotischen Stickstoffbindung,
der Bodenbedeckung und der Verminderung von Nährstoffverlusten dienen.
Mit Ausnahme von Lupinen und Serradella sind alle einjährigen Leguminosen relativ anspruchsvoll und insgesamt als
Hauptfrucht wenig spätsaatverträglich. Ackerbohne, Weiße
Lupine und Alexandrinerklee erfordern im Zwischenfruchtanbau eine gute Wasserversorgung und müssen im Juli
gedrillt werden. Felderbsen und Sommerwicken sind auch auf
leichten Standorten ab 30 Bodenpunkten noch anbauwürdig.
Alle Leguminosen lassen sich vielfältig untereinander und
mit anderen Zwischenfruchtpflanzen kombinieren. Eine frühe
Aussaat der Stoppelfrüchte, möglichst noch im Juli, ist nicht
nur wegen der Sicherstellung einer ausreichenden Vegetationszeit erforderlich. Lange Trockenperioden im Spätsommer
können dazu führen, dass der Aufgang sehr verzögert eintritt
und somit die Wirkung der Zwischenfrucht entsprechend
schwächer zum Tragen kommt. Deshalb sind immer die frühestmöglichen Termine anzustreben. Vorteilhafter hinsichtlich
der Nutzung der Vegetationszeit sind in jedem Fall im
Frühjahr eingebrachte Untersaaten, da diese in der Regel
sofort nach der Ernte eine Bodenbedeckung bieten.
Zwischenfrüchte und Gründüngung
Phacelia
Phacelia ist eine kurzlebige, schnellwüchsige, im Winter
absterbende Pflanze mit geringem Wasserbedarf. Sie findet
Verwendung im Zwischenfruchtbau als Bienenweide, für
Gründüngung, Boden- und Gewässerschutz. Aufgrund der
schnellen und dichten Bodenbedeckung besitzt sie eine hohe
Unkrautunterdrückung. Da Phacelia mit keiner heimischen
Kulturpflanze verwandt ist, sprechen Aspekte der Fruchtfolgegestaltung für den Anbau. Besonders in Rotationen mit
hohem Rapsoder Rübsenanteil oder in Zuckerrüben- und
Maisfruchtfolgen mit Mulchsaat ist eine Eingliederung empfehlenswert. Phacelia eignet sich für frühe und späte Aussaaten (Frühjahr - Mitte August). Optimaler Saatzeitpunkt:
Anfang August - Anfang September. Je nach Aussaatzeit 8 - 12
kg/ha, Saattiefe etwa 1 - 2 cm. Eine Futternutzung erfolgt in
der Regel nicht.
Futterpflanzen, einjährige
Zur Aussaat stehen eine Reihe Futterpflanzen für den ökologischen Anbau zur Verfügung. Vorbehaltlich der Anerkennung
sind unter anderem nachfolgende Fruchtarten bzw. Sorten als
Öko-Saatgut erhältlich.
Alexandrinerklee
Alexandrinerklee ist eine hochwachsende Pflanze (bis zu 1
m) mit eher geringer Nachwuchsleistung. Die anspruchsvolle
(v.a. Wasser und Wärme), einjährige Kleeart ist nicht spätsaatverträglich und wird v.a. im Gemenge mit Einjährigem
Weidelgras angebaut. Es existieren ein- und mehrschnittige
Herkünfte. Die einschnittigen Herkünfte sind etwas schnellwüchsiger, oft günstiger, da die langsame Jugendentwicklung
die Verunkrautung begünstigt.
Gelbsenf
Senf ist eine sehr massewüchsige, robuste Pflanze für den
Zwischenfruchtanbau, die Aussaat sollte möglichst nicht vor
dem 01.08. erfolgen, spätsaatverträglich bis 01.09., auch
zur Körnersenferzeugung bei Frühjahrsaussaat geeignet.
Aussaatmenge: 12 - 18 kg/ha Gelbsenf.
Grünfuttererbse
Grünfuttererbsensorten sind im Vergleich zur Körnererbse
relativ kleinkörnig. Sie besitzen eine gute Standfestigkeit
und liefern sehr hohe TM-Erträge. Besonders geeignet ist die
Grünfuttererbse für den Zwischenfruchtanbau als Gemenge
im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau:
Grünhafer-Erbsengemenge zur Silierung und Frischverfütterung, Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen
Leguminosengemenge mit Sommerwicke, Ackerbohne
oder Lupine, als Stoppelfrucht bis Anfang August drillen,
Aussaatmenge: 30-80 kg/ha Erbsen
Gemenge mit Gelben oder Blauen Lupinen oder
Sommerwicken vorrangig für leichte Böden (5-35 Bodenpunkte), Aussaatmenge: 30-60 kg/ha Erbsen
Inkarnatklee
Inkarnatklee ist ein einschnittiger Klee für den Winterzwischenfruchtanbau (z. B. Landsberger Gemenge). Er ist
raschwüchsig im Frühjahr, nutzt die Winterfeuchte gut und ist
deshalb auch für leichte Böden geeignet. Jedoch eignet sich
der Inkarnatklee nicht für Kahlfrostlagen. Kennzeichnend ist
eine kräftig fleischrote Blüte. Die Aussaat erfolgt bis 10.09.,
Aussaatmenge: 25- 30 kg/ha bei Reinsaat zur Futternutzung.
Der Anbau erfolgt nur als Stoppelfrucht Inkarnatklee ist als
Untersaat nicht geeignet (verträgt Schröpfen nicht).
Sommerwicken
Die Sommerwicke ist eine sichere und leistungsfähige Futterpflanze, die den Boden intensiv durchwurzelt und ebenfalls
als Gemenge im Haupt-, Zweit- und Stoppelfruchtanbau
Verwendung findet. Sie eignet sich auch für den Anbau auf
leichten Böden. Die Sommerwicke kann u.a. mit Getreide
(Hafer, So. Roggen), Leguminosen wie Ackerbohne, Lupinen
und auch Klee sowie Buchweizen ins Gemenge gestellt
werden. Hauptsächlich dient der Aufwuchs mit Aussaattermin
August zur Grünfuttergewinnung in der Zeit der abfallenden
Massebildungsleistung der Grünlandbestände.
Winterwicken
Wie der Inkarnatklee bildet die Winterwicke als einjährig
überwinternde Futterpflanze mit Welschem Weidelgras das
Landsberger Gemenge. Die Winterwicke gilt als wichtige
Pflanze für den Winterzwischenfruchtanbau und verfügt über
eine starke Beikrautunterdrückung.
Ölrettich
Ölrettich wird hauptsächlich im Sommerzwischenfruchtanbau
eingesetzt. Er verfügt über eine schnelle Masse- und eine sehr
starke Wurzelbildung. Der Sameneintrag in den Boden muss
durch Mulchen rechtzeitig verhindert werden. Die rasche Jugendentwicklung ermöglicht eine hohe Unkrautunterdrückung. Olrettich ist gering winterhart und friert somit sicher
ab. Die Aussaatstärke liegt bei 25 kg/ha.
Perserklee
Perserklee ist ein einjähriger, schnellwüchsiger und mehrschnittiger, hochertragsreicher Klee mit einem guten Futterwert. Er eignet sich ebenfalls für die Beweidung. Der Anbau
erfolgt als Stoppelfrucht, in Reinsaat oder im Gemenge mit
Welschem bzw. Einjährigem Weidelgras sowie als Deckfrucht
in Grünlandsaaten. Der Perserklee stellt geringe Ansprüche
an den Boden, benötigt aber eine ausreichende Wasserversorgung. Die geringe Konkurrenzkraft gegenüber Unkräutern
macht das Schröpfen nötig.
Serradella
Serradella ist eine robuste Leguminose für arme Standorte
mit Bildung eines starken Wurzelsystems. Sie ist kalkempfindlich und bevorzugt daher saure, anlehmige Sandböden.
Serradella ist eine gute Vorfrucht für Lupinen, da beide eine
Symbiose mit derselben stickstoffbindenden Bakteriengruppe eingehen. Sie ist einschnittig, nicht winterhart und wächst
auch bei niedrigen Temperaturen bis in den Spätherbst
hinein. Saatzeit April-August. Aussaatmenge: 40 kg/ha.
Luzerne
Luzerne ist eine tiefwurzelnde, ertragreiche Futterleguminose
mit guter Ausdauer und Winterfestigkeit, die sich sehr gut
für den Anbau auf leichten und trockenen Standorten eignet.
Luzerne verlangt einen pH-Wert von über 6 und verträgt keine
stauende Nässe. Alle angebotenen Sorten sind Schnitttypen,
die keine Beweidung vertragen. Für die extensive Beweidung ist
nur die Sorte „Luzelle“ geeignet. Aussaatstärke: 18 - 22 kg/ha.
Rotklee
Rotklee bildet ein tiefreichendes Pfahlwurzelsystem. Durch
das Zurückziehen des Vegetationspunktes in tiefere Bodenbereiche im Herbst wird eine verbesserte Winterfestigkeit
erreicht. Rotklee ist sowohl für das kühle gemäßigte Klima mit
hoher Luftfeuchtigkeit als auch für kontinentale Lagen
prädestiniert. Aufgrund des zunehmenden Befalls mit Krankheitserregern und Schädlingen wird Rotklee meist nur überoder zweijährig genutzt, da es sonst zu Pflanzenverlusten in
der zweiten und dritten Vegetationsperiode kommen kann.
Während der Spätrotklee überwintert und im Frühjahr blüht,
kann der Frührotklee dreimal pro Jahr geerntet werden. Aussaatstärke 18-20 kg/ha.
Weißklee
Als Gemengepartner ist Weißklee in Weide- und Ackerfuttermischungen einsetzbar (verbesserte Schmackhaftigkeit
und Verdaulichkeit). Er wächst auf lehmigen und auch, wenn
genügend Wasser zur Verfügung steht, auf leichteren Böden.
Aufgrund seiner niedrigen Wuchshöhe ist die Aussaat als
Untersaat sehr beliebt und kann bereits im zeitigen Frühjahr
erfolgen (als Reinsaat oder im Gemenge mit z. B. Deutschem
Weidelgras). Weißklee kann mit seinen oberirdischen Kriechtrieben in Bestandslücken hineinwachsen und wirkt somit
beikrautunterdrückend.
49
Auszug aus unserem Feldsaatensortiment
51
Zahlreiche weitere Einzelkomponenten und Mischungen sind möglich; Sondermischungen ab 1.000 kg möglich
15
13
17
17
17
COUNTRY Öko 2206
Moor und feuchte Lagen
40
15
30
25
25
10
COUNTRY Öko 2208
Nachsaat mittelspät mit Klee
40
15
45
45
COUNTRY Öko 2212
Weißkleegras zur Mähweidenutzung
40
15
10
10
10
COUNTRY Öko 2213
Mähweide trockene Lagen
40
15
25
25
COUNTRY Öko 2214
Mähweide mittlere bis trockene Lagen
40
15
25
25
COUNTRY Öko 2215
Mähweide leichte Böden
30
10
COUNTRY Öko 2216
Mähweide Universal
35
10
8
20
20
20
COUNTRY Öko 2217
Pferdeweide Nature
40
25
20
25
COUNTRY Öko 2202
Weide- und Schnittnutzung
30
10
COUNTRY Öko 2203
Kleegras für Schnittnutzung
30
10
COUNTRY Öko 2249
Luzernegras leichte Böden
30
10
COUNTRY Öko 2250
Luzernegras mehrjährig
30
10
COUNTRY Öko 2251
Kleegras zwei- bis dreijährig
35
12
COUNTRY Öko 2252
Kleegras ein- bis zweijährig
35
12
COUNTRY Öko 2253
Luzerne-, Rotkleegras mehrjährig
35
12
15
10
COUNTRY Öko 2254
Klee-, Luzernegras mehrjährig
35
12
20
40
COUNTRY Öko 2255
Kleegras einjährig
35
COUNTRY Öko 2256
Sommer-Bio-Trio
35
Dt. Weidelgras
früh Picaro diploid
20-30
10-15
100
Dt. Weidelgras
früh Karatos tetraploid
20-30
10-15
100
Dt. Weidelgras
mittel Alligator tetraploid
20-30
10-15
100
Dt. Weidelgras
mittel Maurizio tetraploid
20-31
10-16
100
Dt. Weidelgras
spät Tomaso/Honroso diploid
25
12
100
Dt. Weidelgras
spät Rivaldo/Valerio tetraploid
25
12
100
Weißklee
Huia konv. Ungebeizt**
Rotklee
Taifun/Lucrum
40
10
15
30
5
10
20
20
10
20
10
10
10
20
5
20
20
15
5
20
30
5-10
*Nachsaatstärke; Neuanlage 40 kg/ha
** Es gibt eine generelle Ausnahmegenehmigung für konventionell ungebeizten Weißklee, sodass Sie den Einsatz lediglich bei Ihrer Kontrollstelle
melden müssen und keine Vorabgenehmigung erforderlich ist.
5
20
5
15
10
30
10
10
25
2
5
5
68
15
80
20
30
60
30
10
20
30
10
15
5
10
5-10
18-20
6
10
5
10
20
5
5
20
30
5
10
40
30
10
Höhenlage
40
Moor
Mähweide günstige Lagen
10
feucht
COUNTRY Öko 2204
10
normal
10
30
tocken
45
Alexandrinerklee
45
Perserklee
15
Gelbklee
20*
Hornklee
10
Nachsaat mittelspät mit Klee
COUNTRY Öko 2208
Schwedenklee
20
Rotklee
20
Weißklee
30
Nachsaat trockene Lagen
Rohrschwingel
15
COUNTRY Öko 2207
Knaulgras
25
20*
15
20*
Rotschwingel
25
20*
Moor und feuchte Lagen
Wiesenschwingel
50
30
Nachsaat ohne Klee
COUNTRY Öko 2206
Lieschgras
Deutsches
Weidelgras spät
50
15
COUNTRY Öko 2205
Bastard
Weidelgras
Deutsches
Weidelgras mittel
20
15*
Einjähriges
Weidelgras
Deutsches
Weidelgras früh
30
Nachsaat mit Klee
Bezeichnung
Welsches
Weidelgras
Untersaat
20
Neuanlage
Nachsaaten
Mähweiden und Weiden
Klee- und Luzernegras
Leguminosen
10
COUNTRY Öko 2201
Mischung
Kleegras
einjährig
Gräser
Luzerne
Aussaatstärke kg/ha
Einzelkomponenen
50
.
.
.
...
.
...
...
..
..
...
...
..
...
.
..
..
..
...
.
..
..
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.
.
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..
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...
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.
.
.
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...
..
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...
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.
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...
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...
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...
...
..
.
..
...
...
..
...
..
..
.
..
...
.
.
..
.
..
..
..
.
30
20
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100
100
... besonders geeignet / .. geeignet / . bedingt geeignet / kein . nicht empfohlen
Untersaaten
Untersaaten sind gerade im ökologischen Landbau von
besonderer Bedeutung. Sie stellen ein wirksames Mittel zur
Unkrautunterdrückung dar, begrünen auch nach der Aberntung der Deckfrucht die Ackerflächen und erzeugen somit
wertvolle organische Substanz für die Bodenfruchtbarkeit
bzw. lassen nach einer Körnerfruchternte auch eine zusätzliche Futternutzung auf derselben Fläche zu. In Form von legumen Untersaaten verfügt die nicht Leguminosen - Hauptkultur
über eine Stickstoffquelle während der Vegetationszeit und
darüber hinaus kann spät gebildeter Stickstoff für die Folgekultur zur Verfügung gestellt werden. Durchaus anspruchsvoll
ist die Koordination bzw. Auswahl des Aussaatverfahrens,
bei der entweder Deckfrucht und Untersaat gemeinsam
vermischt ausgebracht werden, was eine kontinuierliche
53
Durchmischung der Saaten für eine homogene Ausbringung
erfordert oder die Aussaat der Untersaat im Nachhinein in
die Hauptkultur erfolgt. Schwierig gestaltet sich in Jahren
mit ausgeprägter Vorsommertrockenheit die Etablierung
der Untersaat aus der Frühjahrsansaat u. a. aufgrund der
mangelhaften Konkurrenzkraft bei Wasser und Nährstoffen
gegenüber der Deckfrucht. Trotzdem können sich auch solche
Bestände sehr gut nach der Kornernte etablieren, wenn Ihnen
Wasser und Nährstoffe dann nahezu ohne Wettbewerb zur
Verfügung stehen. Beachtet werden sollte trotzdem die
Konkurrenzfähigkeit der Untersaat, da besonders in kurzen
Getreidebeständen hochwachsende Klee- und Grasarten in
starke Wasser - Rivalität zur Deckfrucht treten können und
außerdem zu Problemen beim Drusch führen.
Untersaaten in Wintergetreide
Herbst
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
10-15 kg
bis November
Rotschwingel
8-10 kg
Knaulgras
8-10 kg
Frühjahr
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
10-15 kg
Februar/März
Knaulgras
8-10 kg
Rotschwingel
8-10 kg
Weißklee
6-8 kg
Rotklee
8-12 kg
April
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
10-12 kg
Bastardweidelgras
10-12 kg
nach der Aussaat der
Deckfrucht, Zumischung von 1 kg Weißklee o. Rotklee mgl.
Welsches Weidelgras
10-15 kg
Untersaaten in Sommergetreide
Frühjahr
März/April Zumischung von bis Max. 4-6 kg
Rotklee gut mgl.,
Saatstärke Gras max.
9-10 kg
Untersaaten
54
Gräser
Untersaaten in Sommergetreide
55
Frühjahr
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Knaulgras
8-10 kg
März
Weißklee
6-8 kg
März
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Welsches Weidelgras
Rotschwingel
4-8 kg
zur Maissaat
Dt. Weidelgras
10-12 kg
2-3 Blatt
Welsches Weidelgras
15-25 kg
ab 30 cm hoher Maisbestand, 3-6 Blattstadium mit dem
letzten Hacken
Welsches Weidelgras ist ein kurzlebiges, schnellwüchsiges
und feinstengeliges Mittelgras. Es kann einmal überwintern
und ist in Gemengen wegen seiner schnellen Entwicklung
Untersaaten in Mais
Deutsches Weidelgras
Deutsches Weidelgras bildet lockere, ausdauernde
Horste. Es ist vor allem auf frischen und feuchteren Lagen
verbreitet. Auf den ausreichend mit Wasser versorgten
Mineralbodenstandorten gehört es zu den wichtigsten und
wertvollsten Futter- und Begrünungsgräsern. Die Kombination aus hoher Narbendichte, Trittfestigkeit und gutem
Nachwuchsvermögen bei ausgezeichneter Futterqualität
macht es zu einem der wertvollsten Futtergräser. Für den
Anbau auf Niedermoor sind nach regionalen Prüfungsergebnissen nur wenige Sorten geeignet. Ebenso ist der
Anbau in kahlfrostgefährdeten Lagen und in Höhenlagen
über 400 m risikobelastet.
Frühjahr
Weißklee
6-8 kg
im 3-6 Blattstadium mit
dem letzten Hacken
sehr konkurrenzstark. Es bevorzugt frische lehmige Sandböden und feuchtes Klima, verträgt aber keine Staunässe.
Einjähriges Weidelgras
Einjähriges Weidelgras findet im einjährigen Futterbau
sowie als Zwischenfrucht, zum Beispiel nach der Ernte
frühräumender Früchte, Verwendung. Es liefert ca. 50 Tage
nach dem Aufgang je nach Stickstoffversorgung den ersten
Futterschnitt. Es ist nicht winterhart.
Bastardweidelgras
Untersaaten in großkörnigen Leguminosen
Bastardweidelgras verbindet die Konkurrenzkraft des
Welschen Weidelgrases mit der Ausdauer des Deutschen
Frühjahr
Kultur
Saatmenge/ha
Bemerkung/Saatzeit
Dt. Weidelgras
5-10 kg
Rotschwingel
5-10 kg
Knaulgras
5-10 kg
nach der Deckfruchtsaat (vor Auflaufen der
Deckfrucht) oder mit
dem letzten Striegeln
Weidelgrases. Es ist vorzugsweise für die längerfristige
Nutzung einzusetzen.
Wiesenlieschgras
Wiesenlieschgras ist ein langlebiges Mäh- und Weidegras.
Auch für den Feldfutterbau (Kleegras) geeignet. Es liefert
aufgrund der verhältnismäßig guten Massewüchsigkeit
schon im ersten Jahr gute Erträge. Dieses Gras bevorzugt
feuchte Lagen mit frischen, lockeren Humusböden.
Wiesenschwingel
kann sowohl auf Niedermoor und Mineralboden als auch in
Höhenlagen ein wertvoller Gemengepartner im Dauergrasland oder in den Gemengen mit mehrjährigen Legumino-
sen sein. Blattreiches, wertvolles Obergras, welches einen
gut feuchten und humushaltigen Boden verlangt.
Knaulgras
Knaulgras ist ein ausdauerndes Obergras, das als Untersaat im Herbst oder Frühjahr eingesetzt werden kann. Es
eignet sich besonders für trockene, leichte Böden und
besitzt trotz langsamer Jugendentwicklung einen hohen
Massewuchs und eine hohe Ausdauer.
Aussaatstärke: 8 - 12 kg/ha.
Sorten je nach Verfügbarkeit und Anerkennungen. Aktuelle Sorten erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.
56
Verkaufsbedingungen
Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH Gut Rosenkrantz
§ 1 Geltungsbereich; Bestellungen; Schriftform
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich,
wenn und soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, für
alle Verträge, nach denen wir gegenüber unserem Vertragspartner –
soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Kunde“) – zu Warenlieferungen verpflichtet
sind. Entgegenstehenden bzw. von diesen Verkaufsbedingungen
abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch
dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen des
Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen, gültigen Fassung auch für alle
zukünftigen, gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen uns und
dem Kunden, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme unserer
Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nach den Umständen nicht
erwartet werden kann, durch die Entgegennahme der Lieferung erkennt
der Kunde diese Verkaufsbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
2. Unsere Angebote bzw. die Annahme von Bestellungen des Kunden
sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung
durch unsere Lieferanten und der Beschaffbarkeit der Ware zu den
vereinbarten, wirtschaftlich vertretbaren Konditionen, soweit wir eine
mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben.
3. Unsere Angebote bzw. Bestellungen des Kunden erfolgen in der
Regel schriftlich per Telefax, Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege.
Dabei kann für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellungen
insbesondere in eiligen Fällen keine Haftung übernommen werden.
Maßgeblich für den Inhalt der Bestellung des Kunden und Art, Umfang
und Qualität der von uns zu erbringenden Warenlieferung ist allein
unser schriftliches, in der Regel per Telefax übermitteltes Angebot bzw.
unsere auf telefonische Bestellungen erfolgende schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden
zwecks Ausführung der Bestellung getroffen werden, sowie jegliche Änderungen, der Rücktritt vom Vertrag oder dessen Aufhebung bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst
sowie für jegliche sonst in diesen Verkaufsbedingungen enthaltene
Schriftformerfordernisse.
§ 2 Termine; Lieferungen
1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie zwischen uns und dem
Kunden schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind
und verstehen sich als Termine, zu denen die Ware spätestens angeliefert wird. In zumutbarem Umfang sind wir auch zu Teillieferungen
berechtigt.
2. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit
des Kunden. Wir sind berechtigt, mit der Auftragsbestätigung oder
später – falls wir nach Vertragsabschluss Informationen erhalten
sollten, die die Gewährung eines Kredites in der sich aus der Bestellung
ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen –
einen Nachweis über die Kreditwürdigkeit und nach unserem Ermessen
gegebenenfalls eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu
verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten.
3. Alle Ereignisse oder Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen
und die uns in von uns nicht zu vertretender Weise die Erfüllung
unserer Vertragspflichten unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Lieferfristüberschreitungen durch unsere
Lieferanten bzw. sonstige Auftragnehmer, Rohstoff-, Energie- oder
Arbeitskräftemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verfügungen von hoher Hand
und ähnliche Hindernisse befreien uns für die Dauer und den Umfang
ihrer Auswirkungen einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit
von der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt
auch, wenn die vorgenannten Ereignisse oder Umstände bei unseren
Lieferanten oder sonstigen Dritten, derer wir uns zur Erfüllung unserer
vertraglichen Verpflichtungen bedienen, eintreten und zu Lieferschwierigkeiten führen, ohne dass diese dies zu vertreten hätten. Beginn und
Ende derartiger Ereignisse oder Umstände werden wir dem Kunden
unverzüglich mitteilen. Dauern derartige Ereignisse oder Umstände
länger als 3 Monate an, sind wir zum – auch lediglich teilweisen –
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wobei in diesem Falle lediglich bereits
erbrachte Gegenleistungen des Kunden zurückzuerstatten sind. Der
Kunde ist bei Vorliegen dieser Ereignisse oder Umstände nur dann zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit diese uns unangemessen lange
von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreien bzw. ein Festhalten
am Vertrag für den Kunden aufgrund dieser Ereignisse oder Umstände
zu unangemessenen, unzumutbaren Nachteilen führt.
4. Versendungen und Transport der Ware erfolgen ausschließlich auf
Gefahr und Kosten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Die Übernahme der Beauftragung
von Transport- bzw. Speditionsunternehmern bzw. die Übernahme der
Versendungs- und Transportkosten durch uns führt nicht automatisch
auch zur Gefahrtragung durch uns.
5. Einwegverpackungen werden mit Bereitstellung der Ware zur Versendung an den Kunden übereignet und von uns nicht zurückgenommen.
Der Kunde ist mit Vertragsschluss durch uns als Dritter im Sinne von §
11 VerpackVO bzw. § 16 KrW-/AbfG beauftragt, die Verpackung gemäß
den einschlägigen Vorschriften zu behandeln; die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist uns auf Anforderung schriftlich
nachzuweisen. Bei Mehrwegverpackungen und -Transportmitteln geht
auch das Pfand zu Lasten des Kunden. Entsprechende Mehrwegmaterialien sind, soweit sie nicht mehr benötigt werden, vom Kunden auf
dessen Gefahr und Kosten ordnungsgemäß zu lagern und nach unseren
Anweisungen gegebenenfalls an unseren Lieferanten bzw. an von uns
beauftragte Speditions- bzw. Transportunternehmen zurückzugeben.
Nach Rückgabe erfolgt die Erstattung des Pfandes ausschließlich durch
denjenigen, an den es geleistet wurde.
§ 3 Preise; Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen
Umsatzsteuer und gelten ab Werk.
2. Die in unseren Angeboten bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten
Preise sind freibleibend und geben jeweils den aktuellen Marktpreis
zuzüglich unserer Kostenbestandteile und Aufschläge wieder. Wir behalten uns insofern Änderungen vor, als sich zwischen Bestellung und
Lieferung zu unseren Lasten Änderungen bezüglich des Marktpreises
oder unserer Gestehungskosten ergeben. Der Kunde ist zur Zahlung der
bei Lieferung jeweils gültigen aktuellen Preise verpflichtet.
3. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten unsere
Preise ab Werk – wobei hierunter der Ort zu verstehen ist, an dem wir
die Ware von unserem Lieferanten beschaffen – bzw. EXW gemäß Incoterms 2000. Insbesondere bei Lieferungen mit Zielorten außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sowie bei auftragsgemäßer Beschaffung
von Waren aus dem Ausland gehen jegliche mit Aus- bzw. Einfuhr der
Ware verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben
zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat ferner bei derartigen Bestellungen mit vertraglich vereinbartem Auslandsbezug auch für sämtliche
behördliche Genehmigungen im In- und Ausland zu sorgen.
4. Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und vollständig – sofern keine Einzugsermächtigung besteht - durch Überweisung auf das
in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Kunde kommt mit
der Zahlung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch
uns oder sonstiger weiterer Voraussetzung bedarf, wenn er nicht zu
dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zahlt bzw. ein Einzug der
Rechnungssumme nicht möglich ist oder, falls eine solche Angabe nicht
erfolgt ist, er nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang der Rechnung
zahlt. Im Zweifel kommt der Kunde spätestens 15 Tage nach Erhalt der
Lieferung in Verzug. Zahlungen haben frei von jeglichen Gebühren,
Spesen und sonstigen Kosten zu erfolgen.
5. Kosten für Rücklastschriften u. ä. die uns anderenfalls entstehen,
gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, den jeweils ausstehenden Betrag
mit 10 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu
verzinsen. Für jede nach Verzugseintritt erfolge de schriftliche Mahnung
oder Zahlungsaufforderung werden zusätzlich 2,50 Euro Mahngebühr
berechnet.
6. Die von uns bzw. unserem Lieferanten in branchenüblicher Weise
festgestellten Abgangsgewichte am Versendungstag sind für die
Zahlungsverpflichtung maßgebend. Auf dem Transport gegebenenfalls
entstehende Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Kunden, sofern
sie nicht nachweislich auf einer von uns zu vertretenden fehlerhaften
Behandlung der Ware während des Transports beruhen. Angegebene
Gewichte verstehen sich bfn bzw. original Abladegewicht mit 1%
Franchise.
7. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns
unbestritten sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den Kunden ist ferner nur dann zulässig, sofern es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Mängelhaftung
1. Der Kunde hat bei Erhalt einer Lieferung diese zunächst von seinen
übrigen Warenbeständen getrennt zu halten und umgehend sorgfältig
und eingehend, nicht nur oberflächlich zu untersuchen. Erkennbare
Mängel sind innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Lieferung
uns gegenüber schriftlich per Telefax zu rügen. Zeigt sich ein bei der
Untersuchung selbst bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht
erkennbarer Mangel erst später, so muss die schriftliche Mängelrüge
binnen 24 Stunden nach Erkennbarkeit des betreffenden Mangels per
Telefax uns gegenüber erfolgen; anderenfalls gilt die Lieferung auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des
Kunden genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
Unterlässt der Kunde nach den vorstehenden Vorschriften die Mängelrüge, so verliert er jegliche Rechte bezüglich dieser Mängel, auch die
aus vertraglicher und gesetzlicher Mängelhaftung, sofern der Mangel
durch uns nicht arglistig verschwiegen wurde, wir unsere Verpflichtung
zur Beseitigung eines Mangels nicht bereits ausdrücklich schriftlich
anerkannt haben oder wir nicht für vorsätzliches Verhalten haften.
2. Sofern nicht anders angeboten, stammen unsere Produkte von den
bei Bestellung jeweils letzten Ernten. Die Nennung von Anbau- und
Kontrollverbänden in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung stellt keine vereinbarte Beschaffenheit der Ware dar; Änderungen
von Verpackungseinheiten sowie Anbau- und Kontrollverbänden behalten wir uns jederzeit vor. Von uns gelieferte Proben sind für die Qualität
der vertraglich vereinbarten Lieferung nicht maßgeblich. Geliefert wird
jeweils Ware von marktüblicher Art und Güte.
3. Der Kunde ist verpflichtet, gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern
und gegebenenfalls erforderliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen in
Abstimmung mit uns durchzuführen. Ein eigenständiger Weiterverkauf
bzw. eine Verarbeitung gerügter Warenlieferungen ohne vorherige
schriftliche Abstimmung mit uns ist in keinem Falle zulässig; bei einem
Verstoß hiergegen verliert der Kunde jegliche, auch gesetzliche Mängelhaftungsrechte. Dies gilt entsprechend bei einer Vermischung bzw.
Vermengung der gerügten Warenlieferung mit anderen, beim Kunden
vorhandenen Warenbeständen. Gerügte Warenlieferungen sind komplett zurückzugeben, wobei die Beauftragung eines Speditions- bzw.
Transportunternehmens sowie der Ort der Rücklieferung nach unseren
Anweisungen zu erfolgen hat.
4. Die richtige Bezeichnung und Kennzeichnung der Ware beim Weiterverkauf durch den Kunden in Übereinstimmung mit den anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich Sache des Kunden. Er
darf sich nicht ungeprüft auf unsere Angaben oder auf die unseres
Lieferanten verlassen. Da wir nicht Produzent der von uns gelieferten
Waren sind, können wir insbesondere für den Biostatus der Waren und
für sonstige Qualitätsmängel, die nicht ohne Weiteres bei der durch
uns durchgeführten oberflächlichen Sichtüberprüfung der Ware erkennbar sind, nicht haften. Die Übernahme einer Beschaffenheit- oder
Haltbarkeitsgarantie durch uns setzt in jedem Falle die ausdrückliche
schriftliche Bezeichnung unseres Haftungswillens als Garantie bei
Vertragsschluss voraus. Mindesthaltbarkeitsangaben sowie das Vorhandensein bestimmter vertraglich vereinbarter Qualitäten der Ware
setzt deren ordnungsgemäße Behandlung durch den Kunden voraus.
5. Für unsere Lieferungen übernehmen wir vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Mangelrüge und der ordnungsgemäßen Behandlung
der gerügten Waren in der Weise Mängelhaftung, dass wir Mängel,
deren Vorhandensein von uns zu vertreten ist, durch Ersatzlieferung beseitigen. Wir haften nicht für Mängel, die aufgrund fehlerhafter Behandlung der Lieferungen durch den Kunden oder durch Dritte, die weder
unsere Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen sind, entstehen und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstehende weitere Schäden. Unser
Recht aus § 439 Abs. 3 BGB, die Ersatzlieferung zu verweigern, bleibt
unberührt. Zur Ersatzlieferung ist uns vom Kunden in der Mängelrüge
eine angemessene Frist einzuräumen. Bei vollständigem Fehlschlagen
der Ersatzlieferung trotz dreimaliger Versuche durch uns und im Fall
des § 439 Abs. 3 BGB bleibt es dem Kunden vorbehalten, Herabsetzung
der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sonstige, auch gesetzliche Mängelhaftungs- oder
Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern wir nicht für
vorsätzliches Handeln haften; für Schadensersatzansprüche gelten die
nachfolgenden Bestimmungen über unsere allgemeine Haftung. Die
Rechte des Kunden im Fall eines berechtigten VerbrauchsgüterkaufsRegresses nach §§ 478, 479 BGB bleiben von diesem § 4 unberührt.
6. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die Verjährung ist bei der Vornahme von Ersatzliefrungen vom Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge
bei uns bis zur Vollendung der Ersatzlieferung bzw. zum vollständigen
Fehlschlagen der Ersatzlieferung lediglich gehemmt.
§ 5 Haftung
1. Unsere Haftung aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haften wir auch
für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die Vertragserfüllung
wesentlichen und die Erreichung des Vertrags sichernden Kardinalpflichten. Im Falle einer solchen Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist
unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf
den jeweiligen Wert der Bestellung bzw. auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern dieser höher ist. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfach fahrlässiger Verletzung
von Leben, Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
des Haftpflichtgesetzes oder des Straßenverkehrsgesetzes und
vergleichbare Regelungen. Diese Haftungsbeschränkung findet auf die
Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende
Anwendung.
2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Bestellung entstehen und die über unsere Haftung
oder die unserer Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen gemäß vorstehender Regelungen hinausgehen, stellt der Kunde uns und unsere
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen frei.
3. Sofern der Kunde Warn- bzw. Rückrufaktionen wegen der Mangelhaftigkeit bzw. eines Produktfehlers der von uns gelieferten Ware
durchführt, sind jegliche Maßnahmen vorab schriftlich per Telefax mit
uns abzustimmen. Sofern eine derartige Abstimmung wegen Gefahr
in Verzug und besonderer Eilbedürftigkeit der entsprechenden Maßnahmen nicht möglich ist, sind wir umgehend über getroffene Maßnahmen
schriftlich zu unterrichten. Unterbleibt eine mögliche Abstimmung
oder Unterrichtung, entfällt der Anspruch des Kunden auf Ersatz seiner
Kosten und Aufwendungen, der nur dann gegeben ist, wenn wir im
Außenverhältnis selbst haften.
4. Der Kunde haftet uns gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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58
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch soweit sie aus anderen
Vertragsverhältnissen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden resultieren, auch im Falle der Weiterveräußerung,
Vermischung oder Verarbeitung unser Eigentum. Eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung oder
Verarbeitung und jegliche Verfügung, die nicht im Rahmen des beim
Kunden üblichen Geschäftsbetriebes erfolgen, bedürfen während der
Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in jedem Fall unserer vorherigen
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird die von uns gelieferte
Ware durch Vermischung wesentlicher Bestandteile einer einheitlichen
Sache, so werden wir im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten
Ware zu den vermischten Sachen Dritter Mit- bzw. Alleineigentümer
für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes. Eine Verarbeitung der
von uns gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets
ausschließlich in unserem Namen und Interesse, aber ohne die
Übernahme von Verpflichtungen durch uns. Im Falle einer Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung bzw.
Verarbeitung der von uns gelieferten Vorbehaltsware gelten sämtliche
in diesem Zusammenhang erworbenen Ansprüche des Kunden gegen
Dritte bereits jetzt als an uns zum Zwecke der Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden abgetreten. Sollte unser Eigentumsvorbehalt mit einer bereits erfolgten Globalzession des Kunden an Dritte
zum Zweck der Finanzierung seines Geschäftsbetriebes kollidieren, so
überträgt der Kunde uns bereit jetzt seine dingliche Anwartschaft an
der von uns gelieferten Ware in dem Umfang, dass im Zeitpunkt der
Freigabe des Sicherungseigentums durch den finanzierenden Dritten
die entsprechende von uns gelieferte Ware wieder automatisch in unser
Vorbehaltseigentum fällt, ohne dass der Kunde Eigentum daran erlangt.
Der Kunde ist widerruflich durch uns ermächtigt, die an uns abgetretenen Ansprüche für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen,
solange er uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug ist oder drohende
Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert
der so bestehenden Sicherheiten unsere gesamten gesicherten Forderungen um 45 %, sind wir zu einer Freigabe der Sicherheiten in Höhe
des diese Deckungsgrenze übersteigenden Betrages verpflichtet.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über alle ihm bekannt werdenden bzw. aus seiner Sphäre stammenden Umstände und Ereignisse
schriftlich zu informieren, die geeignet sind, Bestand bzw. Umfang
unserer Sicherheiten zu beeinflussen.
3. Jegliche erforderlich werdenden Interventionskosten im Zusammenhang mit der Wahrung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
wird der Kunde uns ersetzen. Im Übrigen ist er zur Wahrung unserer
Rechte in diesem Zusammenhang, insbesondere zur Offenlegung des
Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten sowie zum Mitwirken an der
Wahrung unserer Rechte verpflichtet.
Verkaufsbedingungen
AVLB Saatgut
4. Bei Verletzung der Zahlungspflicht durch den Kunden sind wir, nach
erfolgloser einmaliger Mahnung unter Setzung einer angemessenen
Frist, zum ausdrücklich zu erklärenden Rücktritt vom Vertrag und zum
Herausverlangen der von uns gelieferten Ware berechtigt, soweit eine
Fristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht entbehrlich
ist. Verlangen wir lediglich die Herausgabe, bedeutete dies nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag.
AVLB Saatgut
§ 7 Rücktritt des Kunden
Der Kunde ist vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, sofern eine von uns zu vertretende vertragliche oder gesetzliche
Pflichtverletzung vorliegt und er uns schriftlich erfolglos unter Setzung
einer angemessenen Nachfrist und Androhung des Rücktritts abgemahnt hat. Besteht die Pflichtverletzung in von uns zu vertretenden
Mängeln, gilt für die Rücktrittsrechte des Kunden ausschließlich die
Regelung über Mängelhaftungsrechte in diesen Verkaufsbedingungen.
§ 8 Erfüllungsort; Gerichtsstand; Rechtswahl
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, der Ort, an dem
wir die Ware von unserem Lieferanten beschaffen, im Zweifel jedoch
grundsätzlich Neumünster. Erfüllungsort für Zahlungen ist Neumünster.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Bestellung ergebenden Streitigkeiten ist Neumünster,
wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Verkaufsbedingungen (Stand:
Februar 2012)
Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH
GUT ROSENKRANTZ
(Stand: Januar 2013)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem
Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut (mit
Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut) nach dem
Saatgutverkehrsgesetz zum Gegenstand haben.
- „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich;
- „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats;
- „Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen fünf Werktagen
nach Zugang der Versandverfügung.
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Landwirten und sonstigen
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2.5 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu fünf von Hundert der im Vertrag benannten Menge
vertragsgemäß. Bei einer solchen Abweichung ist der zu zahlende gesamte Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung zu berechnen.
1.3 Die AVLB Saatgut werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer
der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum
ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der AVLB
Kenntnis zu nehmen.
1.4 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in
Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt,
wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit
Bekanntgabe in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird
der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen
besonders hinweisen.
1.5 Von den AVLB Saatgut abweichende Bedingungen des Käufers
sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden
Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zustimmt.
1.6 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich
schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des
Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben
hingewiesen.
2. Lieferung und Liefertermine
2.1 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer
unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem
Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung
zu erfolgen hat („Versandverfügung“). Trifft die Versandverfügung
nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem
Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und
auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat.
Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist
verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen
der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des
nichtverfügten Teiles.
2.2 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die
Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte
Lieferung gemäß Ziffer 2.4 als vereinbart.
2.3 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem
bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten
die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des ersten Satzes.
Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine
angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen;
als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.1 mit Ausnahme des
ersten Satzes.
2.4 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel:
- „Sofort“, binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
- „Prompt“, binnen zehn Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
- „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich;
2.6 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn,
dies ist für ihn im Einzelfall unzumutbar.
2.7 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der
Käufer ihm eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen zur Leistung
zu setzen.
Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.6 entsprechend.
Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und, wenn der
Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schadensersatz statt
der Leistung verlangen.
2.8 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur
Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der
nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.7. Satz 3 entsprechend. Vom ganzen
Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen
kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein
Interesse hat.
2.9 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu fünf von
Hundert der im Vertrag
genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige
Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung
gemäß Ziffer 2.5 gilt Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu zehn von Hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zuwenig geliefert hat. Die
übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
2.10 Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko. Es besteht keine
Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die Ware zu
liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu
erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des
Verkäufers nicht nachkommt;
- die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung
versagt;
- Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend
vereinbart ist und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist.
Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz
wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer 9.
3. Versand
Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer
die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die
Ware.
4. Behandlung des Saatguts
4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in der sonstigen Weise
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behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag
durchgeführten - erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an der gelieferten Ware berufen, so
hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel
bereits vor der durch ihn oder den Dritten durchgeführten - erstmaligen
oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat.
Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung
gezogenes Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht.
5. Zahlung
5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
5.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung ohne jeden Abzug
unverzüglich nach Saatgut- und Rechnungserhalt fällig und binnen 14
Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Für den Verzug gilt die gesetzliche Regelung des § 286 BGB.1
5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall
nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst
mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und
nur in dieser Höhe erlischt.
5.4 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist
der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus
Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer
Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen.
Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach
fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht
auf dem selbem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
6. Beschaffenheitsvereinbarung; gentechnische Einträge
6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1
Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes:
1. Das Saatgut ist art- und sortenecht;
2. In Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen
gemäß der Anlage 3 zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut
landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar
1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes
Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen
Saatgutrichtlinie.
6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind –
soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete
Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden,
also ohne den Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. Bei
Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die
Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf
AVLB Saatgut
AVLB Saatgut
offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es
ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig
auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei ist von
jeglichen Spuren von GVO.
Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht
überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere,
noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die wiederum
von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der dritten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich,
wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der
Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis.
Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem
Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,
vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen
Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des
Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist
unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten
Sachverständigen durchzuführen, zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen
Saatgut-Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen
ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen
für den Sachmangel. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum
Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist.
11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen
Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Verkäufer unentgeltlich verwahrt.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert
Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im
verarbeiteten noch im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder
tierischen Verzehr bestimmt. Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut
gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel verwendet
werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung
von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als
Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich
nicht relevante Stoffe und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den
gelieferten Saatgutkörnern befinden.
7. Mängelrüge
7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er das Saatgut unverzüglich, spätestens
innerhalb von zwei Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das
Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs
erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar
sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel des Saatguts unverzüglich, spätestens
innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer
zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist,
ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach
bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der
Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen
in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim
Verkäufer maßgeblich ist.
7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, verlängern sich die in 7.1 und 7.2 genannten Fristen um jeweils zwei Werktage.
8. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens
8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich
berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2
aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Der
Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer
den Mangel anerkannt hat.
8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und
Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer,
eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem
Durchschnittsmuster sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster
ist unverzüglich an eine der Saatgutprüfstellen (siehe beigefügtes Verzeichnis) zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an
den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer.
Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen
Saatgutprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster
unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste
Saatgutprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu
übersenden. Die Feststellungen der zweiten Saatgutprüfstelle sind für
beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten
§ 286 BGB: Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der
Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2.der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem
Kalender berechnen lässt,
3.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4.aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder
Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der
Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
1
9. Mängelansprüche und Haftung
9.1 Der Verkäufer ist zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, es sei denn, der Verkäufer
verletzt Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers oder eine wesentliche
Vertragspflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks
unverzichtbar ist.
9.2 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner
Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder
vom Vertrag zurücktreten und, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt, Schadensersatz statt der Lieferung verlangen.
Satz 2 gilt nicht, wenn das Vorliegen des Sachmangels eine wesentliche
Vertragspflichtverletzung darstellt, und die Erfüllung dieser Vertragspflicht
für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist.
9.3 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine
Sach- oder Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung
des Saatgutes. Das gilt nicht in den Fällen des § 309 Nr. 7 a und b BGB. §
438 Absatz 3 BGB bleibt unberührt.
9.4 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
9.5 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10. Schadensminderungspflicht
Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet
sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder
verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt
worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes
zu berücksichtigen.
11. Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignung
11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt
Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch
dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in
eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen
und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und
Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet
worden sind.
11.2 Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nach
12.1 erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer
vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem
Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten
11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden.
11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung
sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an
den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen
bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen.
Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen
nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen
Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten
angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall
unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen
aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an den Verkäufer abgetreten,
und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung.
12. Verwendung des Saatgutes
12.1 Der Käufer verpflichtet sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Insbesondere darf der Käufer das Saatgut
ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Sortenschutzinhabers,
deren Erteilung im freien Ermessen des Sortenschutzinhabers steht, nicht
zur Erzeugung von Vermehrungsmaterial verwenden. Entgegenstehende Bestimmungen des deutschen Sortenschutzgesetzes und der
Europäischen Sortenschutzverordnung, insbesondere hinsichtlich des sog.
Landwirteprivileges zum Nachbau im eigenen Betrieb, bleiben hiervon
unberührt.
12.2 Verletzt der Käufer eine Verpflichtung nach Ziffer 12.1, so hat er auf
Verlangen des Verkäufers oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Kaufpreises des
Saatguts zu entrichten. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des
Käufers zum weitergehenden Schadensersatz.
13. Streitigkeiten
13.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl
des Anpruchsstellers durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten
oder ein ordentliches Gericht entschieden. Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage von BDP, DRV und
BVO bekannt gemacht.
13.2 Zuständig ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Anspruchsgegners zuständige Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ordentliche
Gericht, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
13.3 Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des
zuständigen Schiedsgerichts.
14. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVLB Saatgut unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und
durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass
die AVLB Saatgut eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen.
Stand: 01.01.2013
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