6. ARBEIT und BESCH Ä FTIGUNG
Transcription
6. ARBEIT und BESCH Ä FTIGUNG
6. A R B E I T und B E S C H Ä F T I G U N G In diesem Kapitel sind alle uns bekannten bzw. wichtigen Einrichtungen in Landkreis und Stadt Osnabrück aufgeführt, die sich mit Arbeit, Beschäftigung, Rehabilitation, Berufliche Bildung oder Tagesstrukturierung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. Behinderung befassen und spezielle Angebote unterhalten. Dieses Kapitel wurde unter wesentlicher Mitwirkung des „Arbeitskreis (AK) Arbeit“ der PAR gestaltet. Die Inhalte unterliegen einem fortlaufenden Aktualisierungsprozess. Für Vollständigkeit oder Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Wenn Ihnen Fehler auffallen oder Änderungswünsche bestehen, wenden Sie sich bitte an den Sozialpsychiatrischen Dienst (Moderation des AK Arbeit). Inhalt • Einleitung • Ambulante Ergotherapie • Arbeitsdiagnostisches Zentrum (ADZ) im Ameos-Klinikum • Tagesstätte Bethanien • Tagesstätte des Ameos-Klinikums Osnabrück • Tagesstätte "Wellenlänge“ • Rehabilitationszentrum am Hesselkamp (RPK) • Berufsförderungswerk Friedehorst-Bremen • "OSNA-Techniken" und "Osnabrücker Werkstätten gGmbH" • Reha-Werkstätten Fürstenau, Bramsche und Bersenbrück • Werkstatt für hörgeschädigte Menschen • Interne Tagesstruktur in Wohnheimen • Integrationsfachdienste für Menschen mit Behinderungen • Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörschädigung • Diakonie gGmbH Melle/ Wittlage • MöWe • Internationaler Bund - Freie Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. • Inova – Unterstützte Beschäftigung Einleitung Medizinische, Berufliche und Soziale Rehabilitation Die Lebenssituation psychisch erkrankter Menschen ist oftmals geprägt durch Rückzug, Isolation, Einsamkeit und Misstrauen. Durch unterschiedliche Einschränkungen sind diese Menschen oft gehindert, am beruflichen oder gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Viele von ihnen sind schon lange vom Leben in der Gemeinschaft entfernt, so dass sie ohne Unterstützung kaum Anschluss finden könnten. Rehabilitation ist eine Hilfe zur Wiedereingliederung und stellt die Gesamtheit der Bemühungen dar, psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen medizinisch, beruflich und sozial (wieder) zu befähigen, um eine angemessene und menschenwürdige Lebensqualität im psychischen Befinden, im Beruf, im Alltag und in der Gemeinschaft zu erreichen. Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen haben gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kap. 4, § 26ff), zur beruflichen Rehabilitation („Teilhabe am Arbeitsleben“, Kap. 5, § 33 ff) und zur sozialen Rehabilitation („Teilhabe in der Gemeinschaft“, Kap. 7, § 55 ff). Die Ermöglichung der Teilhabe in der Gemeinschaft erfolgt durch den Erwerb sozialer Kompetenzen, und sie setzt auch Selbstaktivierungspotenziale frei. Die Sicherstellung der Teilnahme wird durch stellvertretende und unterstützende Hilfen gewährleistet, um die Grundbedürfnisse der betroffenen Menschen zu befriedigen. Arbeit bzw. Beschäftigung ist für viele Menschen neben finanziellen Aspekten ein Grundbedürfnis. Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. seelischen Behinderung finden oft keinen Einstieg in das Berufsleben. In solchen Fällen sind Unterstützungsmaßnahmen notwendig. Strukturierte und flexible Arbeits- oder Beschäftigungsangebote sind für viele dieser Menschen im Hinblick auf materielle Absicherung, Sinngebung und Tagestrukturierung bedeutsam. Für die ambulante Versorgung von psychisch kranken Menschen, insbesondere für diejenigen, deren soziale und berufliche Integration auf absehbare Zeit problematisch ist, gibt es offene Kontaktangebote und bedarfsorientierte teilstationäre Reintegrationsprogramme mit betreuendem Charakter. Hinsichtlich des individuell unterschiedlich ausgeprägten Erfolgs medizinischer und beruflicher Rehabilitation kommt der sozialen Rehabilitation eine besondere Bedeutung zu. Die medizinische Rehabilitation beeinhaltet v.a. Arbeitsdiagnostik, Arbeitstherapie und Belastungserprobungen unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes, die berufliche Rehabilitation hingegen Berufsfindung, Arbeitstraining und Arbeitserprobung sowie Vorbereitung auf Umschulung oder Ausbildung und Nachschulung bzw. Anpassungs-qualifizierung bei abgeschlossener Berufsaubildung oder längerer beruflicher Erfahrung. Umschulung und Ausbildung werden im Rahmen der ambulanten Nachsorge begleitet. Medizinische, berufliche und auch soziale Rehabilitation sollen abgestuft und aufeinander abgestimmt sein und das Ziel eines Dauerarbeitsplatzes möglichst im Rahmen einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Dazu ist eine individuelle Rehabilitationsplanung notwendig. Ein System oder Netz von Arbeits- und Beschäftigungsangeboten soll materielle Absicherung und Sinngebung im Rahmen einer Tagestrukturierung ermöglichen. Dazu gehören Zuverdienstmöglichkeiten, Teilzeitarbeitsplätze, die den Bedarfen der betroffenen Menschen mit Behinderung genügen, sowie spezielle Werkstätten als Dauerarbeitsbereich, des weiteren vielleicht auch Selbsthilfefirmen. Neben dem Aufbau diverser Rehabilitationsangebote müssen Nischenlösungen für diejenigen gesucht bzw. geschaffen werden, die durch eine psychische Erkrankung oder Behinderung so stark eingeschränkt sind, dass sie ohne Unterstützung und Förderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht bestehen können. Die unterschiedlichen Angebote sind miteinander verbunden und bieten die Möglichkeit von Übergängen. Trotz unterschiedlicher Kostenträger ist eine weitgehende Durch-lässigkeit gegeben. Um schwerbehinderten Menschen, auch mit seelischer Behinderung, Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern, hat der Gesetzgeber private und öffentliche Arbeitgeber verpflichtet (§ 5 ff. SchwbG), diesen Personenkreis in angemessenem Umfang zu beschäftigen. Ergotherapie – Tagesstätte – Werkstatt für behinderte Menschen Die Ergotherapie ist ein sozialtherapeutisches Verfahren und integraler Bestandteil der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten DVE definiert Ergotherapie wie folgt: „Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen jeden Alters, die in ihren Alltagsfähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind, für sie bedeutungsvolle Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer Umwelt durchführen zu können. Ziel der Ergotherapie ist es, durch den Einsatz von Aktivitäten, Betätigung und Umweltanpassung dem Menschen eine größtmögliche Handlungsfähigkeit im Alltag, Lebensqualität sowie gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen“ (DVE 2005). Das Ziel der Ergotherapie ist also die (Wieder-)Gewinnung, Förderung und Erhaltung der Handlungsfähigkeit im Alltag, in der Selbstversorgung, im Beruf und in der Freizeitgestaltung. Defizitäre bzw. reduzierte kognitive, emotionale, sensorische oder motorische Fähigkeiten sollen durch entsprechende Förderung wiedererlangt werden. In der Ergotherapie kommen handwerklich-gestalterische Techniken, kognitive Trainingsverfahren, lebenspraktische Trainings sowie kommunikations- und wahrnehmungsfördernde Techniken zur Anwendung. Einer differenzierten Befunderhebung (Erstgespräch, teilnehmende Beobachtung, spezielle Befundungsinstrumente) folgt die Beschreibung von Zielen sowie ein Behandlungsplan. Die Behandlung erfolgt auf Basis der ärztlichen Verordnung eigenverantwortlich. Sie kann als handlungsorientiertes Verfahren auch z. B. eine Psychotherapie ergänzen. Die Tagesstätten für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sind geeignet für Betroffene, die sich mit der Bewältigung ihres Alltags überfordert fühlen, die aus der Einsamkeit heraus wollen, die nicht voll belastbar sind und denen Regelmäßigkeit schwer fällt. Die Tagesstätten bieten lebenspraktisches Training, Begleitung im Alltag, Austausch mit anderen Betroffenen sowie Ergotherapie mit unterschiedlichen Schwerpunkten, z.B. Arbeitstherapie. Bestandteile eines Wochenprogramms können Gesprächsgruppen, gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigungstherapie, Sport, Ausflüge, hauswirtschaftliche Tätigkeiten einschließlich Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten etc. sein. Je nach Ausbildung und Ausrichtung der Mitarbeiter können bestimmte - im weiteren Sinne psychosoziotherapeutisch orientierte - Angebote hinzukommen. Bei den Tagesstätten handelt es sich um teilstationäre Einrichtungen. Sie sind üblicherweise an fünf Wochentagen für jeweils acht Stunden geöffnet bzw. dienstbereit. Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stehen grundsätzlich auch für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen zur Verfügung. Dem dreimonatigen Eingangsverfahren, das in der Regel durch die Arbeitsagentur finanziert wird und das Ziel hat zu prüfen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist, schließt sich ein zweijähriger Berufsbildungsbereich (Grund- und Aufbaukurs) an. Aufgabe des Berufsbildungsbereichs (BBB) ist es, die Leistungsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu erhöhen oder wieder zu gewinnen. Gleichzeitig sollen die Teilnehmer eine angemessene berufliche Bildung erhalten und durch arbeitsbegleitende Angebote sowie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden. Im Anschluss daran bieten die Werkstätten für behinderte Menschen auf Wunsch Dauerarbeitsplätze in verschiedenen handwerklichen, industriellen und Dienstleistungsbereichen an, die aus Sozialhilfemitteln über Pflegesätze gefördert werden. Die Entlohnung in den Werkstätten für behinderte Menschen bewegt sich auf einem eher niedrigen Niveau. Daneben besteht aber der Vorteil der Kranken- und Rentenversicherungspflicht. Die erarbeiteten Rentenansprüche orientieren sich nicht an den realen Arbeitsentgelten, sondern an einem bestimmten prozentualen Anteil der deutschen Durchschnittslöhne. Da der Begriff „Werkstatt für behinderte Menschen“ (WfbM) für den Personenkreis der seelisch behinderten Personen z.T. negativ besetzt ist, wurde nach alternativen Firmenbezeichnungen gesucht. Die Mehrzahl der WfbM ist auf geistig und/ oder körperlich behinderte Menschen ausgerichtet. Viele psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen finden es diskriminierend, gemeinsam mit geistig behinderten Menschen zu arbeiten. Daher entstanden spezialisierte Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (WfsbM). Seit Beginn der 1990er Jahre gibt es in der Region Osnabrück Werkstätten, die sich auf die arbeitspädagogische Betreuung und Förderung seelisch behinderter Menschen spezialisiert oder die spezielle Abteilungen für seelisch behinderte Menschen eingerichtet haben. Diese Fachwerkstätten bieten den Betroffenen ihrer Erkrankung oder Behinderung entsprechende Arbeitsbedingungen. Die Eignung einer Werkstatt für behinderte Menschen auch für seelisch behinderte Menschen hängt neben den speziellen Arbeitsbedingungen z.B. auch von der Erreichbarkeit ab. Ambulante Ergotherapie Neben dem (teil-)stationären Sektor kommt Ergotherapie auch ambulant zum Einsatz. Die ambulante Versorgung ist immer weiter ausgebaut worden und erfolgt in Praxen, Institutsambulanzen oder Reha-Einrichtungen. Die examinierten, staatlich anerkannten ErgotherapeutInnen gehören neben Physiotherapeuten, Masseuren/ medizinischen Bademeistern und Logopäden zu den Heilmittelerbringern. Nach § 92 und § 125 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) können Heilmittel zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn die Notwendigkeit besteht - eine Krankheit zu heilen, Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern, - eine Gesundheitsschwäche zu beseitigen, um einen Übergang in Krankheit zu verhindern, - Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verhindern, - einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegen zu wirken (bei Kindern). Psychiatrische Behandlungsverfahren sind: - Beschäftigungstherapie (einschl. handwerklicher und gestalterischer Techniken). - Hirnleistungstraining (auch mit Computerprogrammen, z. B. "Cogpack"). - Entspannungstraining (z. B. nach Jacobson). - Training der Selbst-/ Körper- und Außen-/ Fremdwahrnehmung. - Methoden zur Verbesserung des kommunikativen und interaktiven Verhaltens. In der ambulanten ergotherapeutischen Arbeit mit psychisch kranken Menschen werden vorwiegend Einzeltherapien (dies gilt insbes. für Hirnleistungstraining), manchmal auch Gruppentherapien (3 - 5 PatientInnen) durchgeführt. Behandlungsarten sind die „psychisch funktionelle Behandlung“ (60 min) und das „Hirnleistungstraining“ (45 min). In Stadt und Landkreis Osnabrück gibt es über 40 Praxisstandorte für niedergelassene ErgotherapeutInnen, z.T. als Praxisgemeinschaft mit Physiotherapie (Stand April 2011, Quelle: www.ergotherapie.de): Ankum (1), Bad Iburg (2), Bad Laer (1), Bad Rothenfelde (1), Bersenbrück (1), Bissendorf (2), Bohmte (1), Bramsche (5), Fürstenau (2), Georgsmarienhütte (3), Hagen (1), Melle (3), Osnabrück (14), Quakenbrück (1), Rieste (1), Wallenhorst (2). Die Praxis-Standorte sind über die üblichen Verzeichnisse zu finden, z.B. Telefonbuch oder auch im Internet: www.ergotherapie.de. Arbeitsdiagnostisches Zentrum (ADZ) im Ameos-Klinikum Kontakt: AMEOS Klinikum Osnabrück Ergotherapeutische Abteilung, Arbeitsdiagnostik und Intensivtraining (ADZ) Knollstr.31 49088 Osnabrück Telefon: 0541 / 313-850 Email: cris.td@osnabrueck.ameos.de Zur Ergotherapie mit arbeitstherapeutischem Schwerpunkt gehört am AmeosKlinikum Osnabrück das Arbeitsdiagnostische Zentrum (ADZ) und die ergotherapeutischen Bereiche Metall und Recycling mit ca. 25 Therapieplätzen. Die PatientInnen kommen aus dem stationären und teilstationären Bereich und über die Institutsambulanz. Das übergreifende Ziel arbeitstherapeutischer Interventionen ist das Ermitteln, Trainieren und Stabilisieren von sozioemotionalen und instrumentellen Arbeitsfähigkeiten (evtl. in Vorbereitung auf weiterführende berufliche Maßnahmen) und/oder die Entwicklung einer Lebensperspektive. Die Befundung der Arbeitsfähigkeiten ist ein fortlaufender Prozess diagnostischer Maßnahmen und daraus resultierenden Handelns bzw. Verhaltens. Er hält so lange an, bis sich Arbeitsfähigkeiten stabilisiert haben (Prozessdiagnostik). Zur ergotherapeutischen Abteilung "Arbeitsdiagnostik und Intensivtraining" gehören die Bereiche Computer, Holz und Grafik/Gestaltung. Die Befundung der Arbeitsfähigkeiten erfolgt mit Hilfe semistandardisierter Aufgaben und wird ergänzt durch regelmäßige Reflexionsgespräche. Dabei werden auch Selbsteinschätzungsbögen, Checklisten und standardisierte Interviews genutzt. Gemeinsam mit den PatientInnen wird eine Lebens- und Arbeitswelt bezogene Perspektive erarbeitet. Insgesamt werden 50 - 60 PatientInnen behandelt. Es besteht eine enge Kooperation mit der RpK (Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke). Alle Teilnehmer der RpK durchlaufen zu Beginn der Maßnahme die Arbeitsdiagnostik. Bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung in die Servicebetriebe des Krankenhauses. Dort können die PatientInnen (und auch die TeilnehmerInnen der RpK) ihre Belastungsfähigkeit unter realistischen Bedingungen erproben. Seit Anfang 2003 werden auch ambulante ergotherapeutische Leistungen in Form von Gruppenbehandlungen angeboten. Tagesstätte Bethanien Kontakt: Betreutes Wohnen Tagesstätte für psychisch Kranke und seelisch Behinderte Haus Bethanien gGmbH: Einrichtung der staatl. Altenhilfe, Breslauer Str. 15, 49610 Quakenbrück, Telefon 05431 / 943 40-1 Fax 05431/ 943 41 70 Im Nordkreis der Region besteht seit April 1994 eine Tagesstätte für chronisch psychisch kranke Menschen mit anfangs 15 und seit Mai 2005 mit 20 Plätzen. Träger ist die Diakonische Stiftung Bethanien. Die Tagesstätte zog 2004 um und ist jetzt zentral in Quakenbrück in einer ansehnlichen Villa ansässig. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der psychiatrischen Klinik des Christlichen Krankenhauses (insbesondere der Institutsambulanz), aber auch mit Niedergelassenen und der Einrichtung im Betreuten Wohnen des Mutterhauses Bethanien. Das Einzugsgebiet ist der nördliche Teil des Landkreises Osnabrück (Altkreis Bersenbrück). Für die weiter entfernt wohnenden TeilnehmerInnen ist ein Fahrdienst mit einem Zivildienstleistenden eingerichtet. Das Tagesstättenangebot findet montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr statt. Mit den Betroffenen wird ein individueller Hilfeplan erarbeitet, aus dem sich die ganz persönlichen Zielsetzungen ergeben. Im Wochenprogramm der Tagesstätte stehen beispielsweise Kochgruppe, Ergotherapie, kognitives Training , Gartengruppe und Training sozialer Kompetenz. Die Tagesstätte wird multiprofessionell betreut durch eine Dipl.-Pädagogin, eine Heilerziehungspflegerin, eine Ergotherapeutin sowie eine Hauswirtschafterin. Zur Klientel gehören auch drogenabhängige Menschen. Der Altersdurchschnitt sinkt tendenziell. Tagesstätte des Ameos-Klinikums Osnabrück Kontakt: AMEOS Eingliederung Osnabrück Knollstr. 31 49088 Osnabrück Telefon: 0541 / 313-0 Telefax: 0541 / 313-209 Email: info@osnabrueck.ameos.de Internet: www.ameos.de/eingliederung-osnabrueck-allgem.html Die Tagestätte ist eine teilstationäre Einrichtung für seelisch behinderte und psychisch kranke Menschen, für die offene Kontakt- und Beratungsangebote nicht ausreichend sind und bei denen eine medizinische und berufliche Rehabilitation nicht oder noch nicht möglich ist. In der Tagesstätte werden Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §53 ff. SGB XII i.V.m. §§ 33 und §§55 ff. SGB IX erbracht. Die Tagesstätte bietet Platz für 31 Personen aus dem Einzugsgebiet der Stadt und den mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Orten im Landkreis. Angesprochen sind seelisch behinderte und psychisch kranke Erwachsene, die Hilfe bei der Tagesund Wochen-srukturierung benötigen, die soziale Kontakte suchen, die ihre kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit trainieren und ihre Belastbarkeit und Ausdauer steigern wollen, die (noch) nicht einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen nachgehen oder auch weitere rehabilitative Angebote in Anspruch nehmen können. Die Tagesstätte bietet ergotherapeutische und sozialpädagogische Unterstützung (begleitende Hilfe zum Besuch der Tagesstätte, lebenspraktische, handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten, Reflexions- und Einzelgespräche, Gruppenaktivitäten, Hilfen im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten, kompensatorische Hilfen zur Vermeidung von Krisen). Die Angebote der Klinik können genutzt werden. Zur Stabilisierung und Förderung der Arbeitsfähigkeit werden die hauseigenen Servicebetriebe genutzt. Während dieser Zeit erfolgen regelmäßig Gespräche am Arbeitsplatz. Das Team besteht aus zwei Ergotherapeutinnen und einer Dipl.-Sozialarbeiterin. Der Wochenplan der Tagesstätte beinhaltet z.B. kreatives Gestalten, Medienrunde, Backen, Haushaltstraining, Sport und tägliche Ergotherapieeinheiten. Die Tagesstätte ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Für die Teilnehmer ist das Angebot der Tagesstätte verpflichtend. Tagesstätte "Wellenlänge“ Kontakt: Tagesstätte Wellenlänge Dielinger Str. 40 49074 Osnabrück Telefon: 0541 / 433489 Telefax: 0541 / 4083472 Email: treff 82@web.de Die Tagesstätte Wellenlänge besteht seit April 1995 und ist der Kontakt- und Beratungsstelle des Treff 82 e.V. – Verein für psychisch Kranke – angegliedert, der Mitglied im Dachverband Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. ist. Die räumliche und konzeptionelle Nähe ermöglicht eine enge Kooperation beider Arbeitsbereiche, die Räumlichkeiten können z.T. gemeinsam genutzt werden. Die Tagesstätte liegt im Zentrum der Stadt Osnabrück in verkehrsgünstiger Lage (Nikolaizentrum). Die Tagesstätte ist eine teilstationäre Einrichtung zur sozialen Rehabilitation nach § 53 SGB XII. Das vielfältige, differenzierte Programm beinhaltet tagesstrukturierende Beschäftigungs-angebote, Einzel- und Gruppengespräche, ergotherapeutische Gruppenangebote, Hilfen zur Alltagsbewältigung, Soziales Kompetenztraining, Lebenspraktisches Training, Kochgruppe und Bewegungs- und Freizeitangebote. Das Angebot richtet sich an 15 Personen, die am Programm der Tagesstätte regelmäßig und verpflichtend teilnehmen. Die Betreuung findet wöchentlich Montag bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr statt. Das multiprofessionelle Team besteht aus zwei Dipl.-Pädagoginnen, einem Dipl.Sozialpädagogen und einer Ergotherapeutin. Seit dem Jahre 2005 ist die Tagesstätte durchgängig voll belegt. Der größte Teil der Teil-nehmenden kommt aus der Stadt Osnabrück, ca. 30 % aus dem umliegenden Landkreis (Bramsche, Dissen, Hasbergen, Wallenhorst). Rehabilitationszentrum am Hesselkamp (RPK) Kontakt: Knollstraße 167 49088 Osnabrück Tel.: 0541/18001-50 Email: rpk@os-verein.de Internet: www.os-verein.de Träger des Reha-Zentrums am Hesselkamp ist der Osnabrücker Verein zur Hilfe für seelisch behinderte Menschen e.V.. Angeboten werden medizinische und berufliche Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, insbesondere mit den Diagnosegruppen der WHO nach ICD-10 F2 (Schizophreniespektrum), F3 (affektive Störungen), F4 ("Neurosen") und F6 (Persönlichkeitsstörungen), bei denen durch krankheitsbedingte Funktionsstörungen im Sinne von ICF* Aktivitäten und Teilhabe eingeschränkt oder gefährdet sind. Gemäß den Vorgaben der Empfehlungsvereinbarung RPK bietet das Rehabilitationszentrum am Hesselkamp in Osnabrück Rehabilitationsdiagnostik, ärztliche Behandlung, Psychotherapie, Ergotherapie, Arbeitsdiagnostik und Belastungserprobung, Kranken-pflege, Bewegungstherapie, Training der Fähigkeiten zur selbstständigen Lebens-führung sowie berufsvorbereitende Maßnahmen und Arbeitstraining an. Das Team der RPK ist multiprofessionell zusammengesetzt. Die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme ist auf 2 Jahre befristet. Die Einrichtung hat ihren Standort in der Stadt Osnabrück. Kostenträger können sein die Träger der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit. Mit den Landesverbänden der Krankenversicherung Niedersachsen wurde auch ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V geschlossen. Das Zentrum verfügt über 40 Plätze. Die Teilnahme ist sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich. Mit der Fachklinik Nettetal besteht ein Reha-Verbund "Psychose und Sucht", in dem Menschen mit Rehabilitationsbedarf, bei denen gleichzeitig eine psychische Störung im Sinne der Empfehlungsvereinbarung RPK und eine Substanzabhängigkeit vorliegen, komplexe Rehabilitationsleistungen erfahren. Das Rehabilitationszentrum verfügt nicht über eigene Arbeitstherapieplätze oder Berufs-trainingsangebote. Es nutzt kooperativ die Möglichkeiten und Ressourcen der Region. Die RPK organisiert regelmäßig betrieblich und überbetrieblich in der Region durchgeführte Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen und begleitet diese im Rahmen der ambulanten Nachsorge bis zur Abschlussprüfung. * Die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine länder- und fachübergreifende standardisierte Einteilung für die Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person. Berufsförderungswerk Friedehorst-Bremen Kontakt: Bfw Friedehorst-Bremen Außenstelle Osnabrück Goethering 3-5 49074 Osnabrück Telefon: 0541 / 2004279 Telefax.: 0541 / 2004280 Internet: www.bfw-friedehorst-bremen.de Das Berufsförderungswerk Friedehorst-Bremen ist eine überregionale Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation erwachsener behinderter Menschen. Träger ist die Stiftung Friedehorst in Bremen. Die Außenstelle Osnabrück wurde am 1. Oktober 2005 eröffnet. Friedehorst ist gemeinnützig und gehört zum Diakonischen Werk, dem Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirche. Angeboten werden berufliche Rehabilitations-Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben speziell für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung. „MOIN“ Bei der MOIN-Maßnahme handelt es sich um eine vierwöchige Abklärungsmaßnahme. Gearbeitet wird in kleinen Gruppen mit sechs Teilnehmenden. Die Starttermine sind festgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Klärung, ob und ggf. welche weiterführende Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben Erfolg versprechend ist. Die MOIN Maßnahme dient dazu, Hindernisse, die häufig zu Abbrüchen einer Maßnahme führen, im Vorfeld zu identifizieren und auszuräumen, individuelle Stärken zu erkennen, Grundarbeitsfähigkeiten zu trainieren und die psychische und physische Belastbarkeit, Lern- und Leistungsfähigkeit einzuschätzen zu können. Im Rahmen der Maßnahme wird eine psychologische Eignungsuntersuchung und arbeitsmedizinische Beratung durchgeführt. Mit Hilfe psychosozialer Gruppenarbeit, Beratung, Schulung wie auch kaufmännischverwaltenden und handwerklich-technischen Arbeitserprobungen wird die Auseinandersetzung mit beruflichen Perspektiven und der Rolle des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin in den Mittelpunkt gerückt. Gestützt werden die Teilnehmenden durch ein multiprofessionelles Team: Pädagogische, psychchologische und arbeitsmedizinische Fachkräfte. Die Maßnahme wird mit einem Abschlussgespräch beendet, an dem sowohl die Teilnehmenden als auch die Reha-Berater des Kostenträgers – z.B. Rentenversicherung, Agentuir für Arbeit, Berufsgenossenschaft – beteiligt sind. In diesem Gespräch erfolgt die Planung und Vereinbarung der nächsten Schritte. „PAS“ Die PAS-Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung oder Behinderung dauert 6 Monate. Ziel ist die Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes, der den individuellen Fähigkeiten und Neigungen entspricht, mit Hilfe begleiteter Praktika. Der Einstieg in die Maßnahme ist fortlaufend. Bereits vor dem offiziellen Beginn wird ein ca. dreimonatiges Einstiegspraktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt organisiert. In dieser Phase soll die allgemeine Arbeitsfähigkeit und Schlüsselqualifikationen getestet, trainiert und gefestigt werden. Je nach Verlauf schließt sich ein ebenfalls ca. dreimonatiges „Training on the job“ an. Dieses Praktikum findet in Firmen mit Personalbedarf statt. Es wird auf Stellenangebote reagiert und versucht, ein Arbeitsverhältnis anzubahnen. Während des Gesamtzeitraumes nehmen die Teilnehmenden an wöchentlich stattfindenden Begleitgruppen teil. Inhalte sind unter anderem arbeitsmarktrelevante Themen, Bewerbungsstrategien, Auseinandersetzung mit dem seelischen Handicap und vieles mehr. Außerdem wird einmal wöchentlich extern ein Bewegungsprogramm durchgeführt. Zusätzlich werden ein- bis mehrtätige ganztägige Seminare durchführt (Bewerbungstraining, Gruppentraining sozialer Kompetenzen, Konfliktmanagement). Diese Begleitschulungen sind verbindlicher Bestandteil der Maßnahme. In regelmäßigen Abständen finden mit der betreuenden PAS-Mitarbeiterin Fördergespräche statt. In diesen Gesprächen wird die berufliche Entwicklung erörtert und ausgewertet, um entsprechende Perspektiven zu erarbeiten. Nach erfolgreicher Vermittlung wird eine Nachbetreuung in Form von regelmäßig stattfindenden Ehemaligentreffen angeboten, um sich mit Kollegen auszutauschen, evtl. auftretende Probleme am Arbeitsplatz (Krisenintervention) rechtzeitig anzugehen und in gesundheitlichen Krisen Unterstützung zu erhalten. Weitere PAS-Außenstellen (Stand April 2011): Bremen, Bremerhaven, Leer, Lingen, Stade, Oldenburg, Wilhelmshaven, Verden, Osnabrück, Hildesheim, Buchholz, Münster, Cloppenburg. "OSNA-Techniken" und "Osnabrücker Werkstätten gGmbH" Kontakt: Osnabrücker Werkstätten gGmbH Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. Industriestraße 17 49082 Osnabrück Internet: www.os-hho.de/arbeit.html Träger der OSNA-Techniken ist die „Osnabrücker Werkstätten gGmbH“. Die Zielgruppe der "Osnabrücker Werkstätten gGmbH“ sind vorrangig geistig und/ oder mehrfach be-hinderte, aber auch seelisch behinderte Menschen, die nicht oder oder noch nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Das Angebot der "OSNA-Techniken" mit den Standorten OSNA-Technik I (Nähe AmeosKlinikum Osnabrück), Bad Iburg, Bohmte, Osnabrück-Fledder und Hasbergen (ab 11/2009) ist konzeptionell – flexibel, breit, differenziert – und personell auf Menschen mit psychischer Krankheit bzw. seelischer Behinderung ausgerichtet. Angeboten werden eine zweijährige Aus-bildung im Berufsbildungsbereich (BBB) sowie danach Dauerarbeitsplätze zur Aus-übung einer geeigneten Tätigkeit. Die Zielsetzung in den Werkstätten ist die berufliche und soziale Rehabilitation mit Förderung der Leistungsfähigkeit, Weiterentwicklung der Persönlichkeit, Einbindung in ein soziales Umfeld, das zu persönlicher Integration verhilft und eine zufriedenstellende Lebensführung ermöglicht sowie Vorbereitung auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitszeiten sind Mo. bis Do. 7:30 bis 16:00 Uhr und Fr. 7:30 bis 14:30 Uhr. Begleitende pädagogische, soziale, psychologische und medizinische Dienste sind eingerichtet. OSNA-Techniken (Fachwerkstätten für seelisch behinderte Menschen) • OSNA-Technik I : 90 Plätze. • OSNA-Technik Bad Iburg: 45 Plätze. • OSNA-Technik Bohmte: 50 Plätze. • OSNA-Technik Fledder: 60 Plätze. • OSNA-Technik Hasbergen (ab 11/2009): 100 Plätze. Osnabrücker Werkstätten gGmbH („Traditionelle“ Werkstätten) • Werkstatt Hilter: 240 Plätze. • Werkstatt Melle: 120 Plätze. • Werkstatt Schledehausen: 240 Plätze. • Werkstatt Sutthausen: 590 Plätze (mit Außenstelle Hasbergen, Cafeterien / Kantinen, Küche, Wäscherei, Tagungs- und Gästehaus, Werkstattläden). • Werkstatt Wallenhorst: 120 Plätze. (die genannten Platzzahlen entsprechen den genehmigten Planzahlen) Berufliche Bildung: Die „Fachberatung Berufliche Integration“ der Osnabrücker Werkstätten gGmbH Die „Fachberatung Berufliche Integration“ unterstützt den Auftrag der WfbM, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Zielgruppe dieses Fachdienstes sind beschäftigte (behinderte) MitarbeiterInnen, die sich im Berufsbildungs- oder im Arbeitsbereich befinden und eine Beschäftigung außerhalb des traditionellen Werkstattrahmens anstreben. Hierbei sollen Art und Schwere der jeweiligen Behinderung berücksichtigt werden. Daraus folgt, dass auch Menschen mit einer seelischen Behinderung individuell begleitet werden. Über die Vereinbarung externer Praktika wird beschäftigten MitarbeiterInnen aus dem teilstationären Werkstattbereich die Möglichkeit gegeben, sich für einen überschaubaren Zeitraum von bis zu 8 Wochen mit den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes vertraut zu machen. Ausgelagerte Arbeitsplätze sind einem erfolgreichen Praktikum nachgelagert und stellen die Vorstufe zu einer dauerhaften Vermittlung von Menschen mit einer Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt dar. Es handelt sich dabei konkret um einzelne Arbeitsplätze in Betriebstätten des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der Mensch mit Behinderung verbleibt weiterhin in der Gesamtverantwortung der Werkstatt. Diese erfüllt alle Pflichten eines Arbeitsgebers und sorgt für eine bedarfsorientierte arbeitspädagogische und psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz. Sollte es im Beschäftigungsbetrieb zu Problemen oder zu einer längeren Krankheitsphase kommen, kann der Betreffende schnell und unkompliziert in die Werkstatt zurückkehren. Ausgelagerte Arbeitsplätze sind zeitlich nicht begrenzt, sollen aber, wenn vom Menschen mit Behinderung gewünscht und es vom Beschäftigungsbetrieb ermöglicht werden kann, zeitnah in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. In diesem Fall berät die „Fachberatung Berufliche Integration“ potentielle Arbeitgeber über Unterstützungsmöglichkeiten und finanzielle Förderungen. Kommt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zustande, endet hiermit die Verantwortung der Werkstatt und es erfolgt bei Bedarf eine Überleitung an den „Berufsbegleitenden Dienst“ des Integrationsfachdienstes. Die „Fachberatung Berufliche Integration“ in der Osnabrücker Werkstätten gGmbH arbeitet personenzentriert nach dem Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“. Dies bedeutet, dass der Mensch mit Behinderung anfänglich intensiv von einem Mitarbeiter der „Fachberatung Berufliche Integration“ der WfbM am neuen Arbeitsplatz im Betrieb begleitet wird. Er berät den behinderten Mitarbeiter und die Vertreter des Betriebs bei der Organisation und Ausstattung des Arbeitsplatzes und richtet seine Aufmerksamkeit auch auf die soziale Integration des behinderten Menschen in den Betrieb. Der Mitarbeiter der „Fachberatung Berufliche Integration“ zieht sich nach und nach zurück, wenn der anfängliche Unterstützungs- und Beratungsbedarf des Menschen mit Behinderung, aber auch des Beschäftigungsbetriebes, im bis dahin gezeigten Umfang nicht mehr erforderlich ist. Die „Fachberatung Berufliche Integration“ arbeitet intensiv mit den hausinternen Fachdiensten und -abteilungen (Sozialdienst, Psychologischer Dienst, Bereich Berufliche Bildung) der WfbM zusammen und kooperiert bei Bedarf eng mit externen Einrichtungen, Fachdiensten und Betreuungspersonen. Das Ziel der „Fachberatung Berufliche Integration“ ist jedoch mit der „Vermittlung von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ nicht ausreichend beschrieben. Es geht auch um das Erschließen neuer Arbeits- und damit Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit einer Behinderung am Arbeitsleben. Da das traditionelle Arbeitsangebot der Werkstätten zum Beispiel im Bereich „Verpackung und Montage“ langfristig nachlassen wird, gewinnt das Aufspüren neuer Tätigkeitsfelder für diesen Personenkreis immer mehr an Bedeutung. Beispielhaft hierfür steht der Bereich der Dienstleistungen. Angestrebt wird in Hinblick auf das Stichwort „Inklusion“, diese Beschäftigungsmöglichkeiten so im öffentlichen Raum zu etablieren und zu installieren, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung angemessene Rahmenbedingungen zur Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben vorfinden und dabei nicht überfordert werden. Die hiermit gemeinten ausgelagerten Arbeitsplätze (und Außenarbeitsgruppen mit dauernder Präsenz eines Mitarbeiters der Werkstatt) gehören nach §136 SGB IX Absatz 1 Satz 5 zum festen Angebot und den Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen. Reha-Werkstätten Fürstenau und Bramsche, WfbM Bersenbrück Die beiden Reha-Werkstätten Fürstenau und Bramsche ermöglichen Menschen mit einer seelischen Behinderung die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Träger ist die Bersenbrücker Gemeinnützige Werkstätten GmbH. Das Einzugsgebiet umfasst den nördlichen Teil des Landkreises Osnabrück (Altkreis Bersenbrück). Die Werkstätten stehen allen seelisch behinderten Menschen offen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Die Reha-Werkstätten bieten Arbeitsplätze in den Bereichen Holzbearbeitung, Garten- und Landschaftsbau, Buchbinderei, Hauswirtschaft, Elektromontage und Verpackung. Darüber hinaus werden Außenarbeitsplätze in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Hier können, je nach individueller Eignung und Neigung der Beschäftigten, sämtliche Arbeitsbereiche wie Altenpflege, Einzelhandel, Industrie und Handwerk, Verwaltung etc. angeboten werden. Facharbeiter mit sonderpäpagogischer Zusatzausbildung begleiten den Rehabilitationsprozess in enger Zusammenarbeit mit den begleitenden Diensten. Ziel der Maßnahmen ist es, den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und ebenso den besonderen Bedürfnissen des psychisch behinderten Menschen Rechnung zu tragen (dualer Auftrag). Hierbei erhalten die Beschäftigten fachliche Anleitung im Berufbildungs- und Arbeitsbereich, pädagogische und psychologische Beratung und Begleitung, Hilfen bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben und weitere begleitende Angebote. Bei entsprechender Befähigung wird der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt. Kooperation mit Fachärzten, rechtlichen Betreuern, Behörden, Pflegediensten etc. sichern die Betreuung oder Begleitung der Beschäftigten über den Arbeitsprozess hinaus. Für die Aufnahme in eine Werkstatt muss ein Reha-Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei dem zuständigen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) gestellt werden. Die Werkstatt-MitarbeiterInnen sind dabei behilflich. Fachdienst Berufliche Integration Der Fachdienst Berufliche Integration der Bersenbrücker Gemeinnützige Werkstätten GmbH fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen. Werkstattbeschäftigte, die eine erhöhte Leistungsfähigkeit aufweisen oder erwarten lassen, werden durch Maßnahmen des Fachdienstes Berufliche Integration individuell für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geschult. In Praktika, Außenarbeitsgruppen oder ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen besteht die Möglichkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein, sich auszuprobieren und die Chance auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu verbessern. Hier arbeiten die Bersenbrücker Werkstätten mit zahlreichen Partnern verschiedener Branchen vertrauensvoll zusammen. Ziel aller Maßnahmen ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt und damit die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen. Weitere Informationen im Internet: http://wfbm.hph-bsb.de oder direkt bei: Reha-Werkstatt Fürstenau Die Reha-Werkstatt Fürstenau hält 60 Plätze bereit und bietet seit dem Jahr 1993 Arbeitsplätze in den Bereichen Holz- und Elektroarbeiten, Verpackung, Montage, Hauswirtschaft, Küche und Catering sowie Garten- und Landschaftsbau an. Kontakt: Reha-Werkstatt Fürstenau Osnabrücker Straße 25, 49584 Fürstenau Telefon: 05901 9302-0 E-Mail: juedick@hph-bsb.de Reha-Werkstatt Bramsche Die Reha-Werkstatt Bramsche hält 30 Plätzen bereit und bietet seit dem Jahr 2000 Arbeitsmöglichkeiten in der industriellen Buchverarbeitung, der manuellen Buchbindung, Holzbearbeitung sowie bei Montage-, Sortier- und Elektroarbeiten an. Kontakt: Reha-Werkstatt Bramsche Hermann-Bohne-Straße 9, 49565 Bramsche Telefon: 05461 9464-0 E-Mail: beer@hph-bsb.de Werkstatt für behinderte Menschen Bersenbrück Die WfbM Bersenbrück bietet Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger und auch seelischer Behinderung in den Bereichen Elektromontage, Metallverarbeitung, Garten- und Landschaftsbau, Holzverarbeitung, Montage & Verpackung, Küche und Catering an: Kontakt: Bersenbrücker Gemeinnützige Werkstätten GmbH Robert-Bosch-Straße 3 - 7, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439 9449-0, E-Mail: wfbm-bersenbrueck@hph-bsb.de Werkstatt für hörgeschädigte Menschen Kontakt: Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e. V. Knollstr. 96 49088 Osnabrück Telefon: 0541/1 80 09-0 Telefax: 0541/1 80 09 29 Email: wfbfuerhoergeschaedigte@osnanet.de Internet: www.hilfe-fuer-hoergeschaedigte.de Die Werkstatt für hörgeschädigte Menschen gehört zur Gemeinnützigen GmbH für hörgeschädigte Menschen unter dem Dach des Vereins Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e.V. Die Werkstatt für hörgeschädigte Menschen verteilt sich auf zwei Standorte in Osnabrück – Hauptstandort Knollstraße, Zweigstelle Hauswörmannsweg – sowie mehrere Außenarbeits-stellen im Umkreis von Osnabrück. In der Werkstatt werden Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation durchgeführt. Zielgruppe sind hörgeschädigte Menschen mit mindestens einer weiteren Behinderung, die nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder auf den ersten allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Die Beeinträchtigungen neben der Hörschädigung können psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen, Lernbehinderungen oder auch körperlicher Art sein. Aktuell sind ca. 200 Personen in den Arbeitsbereichen Gartenbau, Montage-/ Demontagegruppen, Wäscherei und Küche tätig. Durch die Besonderheit der Hörschädigung ist eine Kommunikation über Lautsprache für viele der Beschäftigten nicht möglich. Die Kommunikation erfolgt über Visualisierungen, Mimik, Gestik und Gebärdensprache. Auf Grund dieser Besonderheit gibt es in der Werkstatt zwei Stellen für Gebärdensprach-dozentinnen, die eine gelingende Kommunikation professionell unterstützen. Außerdem sind auch die baulichen, räumlichen und technischen Ausstattungen speziell auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen ausgerichtet. Die Werkstatt für hörgeschädigte Menschen gliedert sich in die drei Bereiche Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich. Durch weitere individuelle Maßnahmen werden Praktika und gegebenenfalls der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet, unterstützt und gefördert. Interne Tagesstruktur in Wohnheimen der AWO-Trialog Kontakt: AWO Trialog Weser – Ems GmbH Wohnheim „Haus am Schölerberg“ Iburger Str. 181, 49082 Osnabrück Tel.: 0541 / 9520 - 0 Fax: 0541 / 9521 - 211 Email: info@wsb-os.awo-ol.de AWO Trialog Weser – Ems GmbH Wohnanlage Sutthausen Forststr. 12, 49082 Osnabrück Tel.: 0541 / 50582 – 0 Fax: 0541 / 596912 Email: info@wsb-sutthausen.awo-ol.de AWO Trialog Weser – Ems GmbH Wohnanlage Günter Storck - Schlichthorst Schloßallee 1, 49586 Merzen/Engelern Tel.: 0 59 01/30 20 Fax: 0 59 01/45 38 Email: info@wsb-schlichthorst.awo-ol.de Die Wohnanlagen der AWO-Trialog „Am Schölerberg“, „Sutthausen“ und „Schlichthorst“ bieten im Rahmen der Eingliederungshilfe für ihre Bewohnerinnen und Bewohner als Tagesstruktur sowohl lebens- und alltagspraktisches Training als auch Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den heiminternen Werkstätten an. Die Trainings- und Arbeitsangebote orientieren sich an den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der BewohnerInnen und werden unter fachlicher Anleitung und Betreuung durchgeführt. Die Erledigung unterschiedlicher Industrie- und Dienstleistungsaufträge soll Erfolgserlebnisse vermitteln, Selbstwertgefühl und Durchhaltevermögen stärken sowie auf externe Arbeitsmöglichkeiten vorbereiten. Die AWO-Trialog Weser-Ems gGmbH Oldenburg ist dem Landesrahmenvertrag gemäß § 93 BSHG beigetreten und bietet entsprechend dieser Vereinbarung zwei Leistungstypen an, nämlich "Wohnen" und "Interne Tagesstruktur". Beide Leistungstypen sind durch eine jeweilige Leistungsvereinbarung gebunden. Die Leistungsvereinbarung "Interne Tagesstruktur" hat eine Öffnungsklausel für KlientInnen außerhalb des stationären Wohnens. Integrationsfachdienste für Menschen mit Behinderung Kontakt: Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Integrationsfachdienst Johannisstraße 91 49074 Osnabrück Telefon: 0541 / 341-0 Fax: 0541 / 341-479 Email: ifd@caritas-osnabruecker-land.de/55003.html Offene Sprechstunde: Dienstags 10:00 bis 12:00 Uhr Und nach Terminabsprache Der Integrationsfachdienst ist als „Dienst Dritter“ im Auftrag des Integrationsamtes bzw. unter Strukturverantwortung der Integrationsämter bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 109 und 115ff) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und 28 SchwbAV) geregelt. Bereits in der Rahmenplanung von 1997 wurde der Integrationsfachdienst "Vermittlung" neben dem bestehenden Integrationsfachdienst "Berufsbegleitung" als notwendiger Bedarf erachtet. Nach erfolgreicher Nutzung verschiedener Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben steht der Hilfesuchende vor dem entscheidenden Schritt ins Erwerbsleben oft allein. In einer Zeit, in der der allgemeine Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, bedarf es der Unterstützung durch diesen Fachdienst, der, wie es die Vergangenheit zeigte, häufig Nischen aufspürt, die eine Vermittlung überhaupt ermöglichen. Im SGB IX, Teil 2, Kap. 7, §109 ff wird diese Pflichtaufgabe beschrieben. In Osnabrück besteht der Integrationsfachdienst (IFD) "Vermittlung" seit 2001. Bis Ende 2004 hat der Dienst auf der Grundlage der Beauftragung durch das Arbeitsamt und der Finanzierung durch Ausgleichsabgabemittel erfolgreich gearbeitet. Ab Januar 2005 wurde vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen die Strukturverantwortung auf die Integrationsämter übertragen. Seit diesem Zeitpunkt wird der Integrationsfachdienst “Vermittlung“ durch das Integrationsamt vorfinanziert und muss sich aus Erlösen refinanzieren. Erlöse können erzielt werden durch Vermittlungsaufträge der Rehabilitationsträger und der Agentur für Arbeit sowie der Jobcenter Osnabrück und der MaßArbeit Jobcenter. Der IFD "Vermittlung" ist ein wesentliches Element im psychiatrischen Versorgungssystem und unverzichtbar im Anschluss an erfolgreiche Rehabilitation zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Darüber hinaus ist im SGB IX, Teil 2, Kap. 7, §109 ff die unterstützende Tätigkeit des IFD "Vermittlung" im Anschluss an die zielgerichtete Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Werkstatt für behinderte Menschen und die Unterstützung von schwerbehinderten Schulabgängern formuliert. Es ist erforderlich, diese Aufgaben wirtschaftlich abzusichern, für die Träger Risiken kalkulierbar zu machen und die Perspektiven der Hilfesuchenden damit zu fördern. Im Jahr 2007 fand ein Trägerwechsel statt. Seitdem sind die Integrationsfachdienste „Begleitung“ und „Vermittlung“ beim Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück zusammengeschlossen. Synergieeffekte werden so stärker nutzbar gemacht. IFD "Vermittlung" für Menschen mit Behinderung Der Integrationsfachdienst IFD "Vermittlung" berät im Auftrag der Arbeitsagentur und der Rehabilitationsträger Menschen mit Behinderungen bei der Integration in Arbeitsund Ausbildungsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Ziel des IFD ist es, den optimalen Arbeitsplatz für die/den richtige/n BewerberIn zu finden. Der IFD berät darüber hinaus Arbeitgeber bei der Einstellung von behinderten Menschen, bei der behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung, bei Investitionsmaßnahmen und bei der Beschaffung von Fördermitteln. Der IFD unterstützt Arbeitgeber und BewerberInnen in der Einarbeitungszeit. Der Dienst ist zuständig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Stadt und Landkreis Osnabrück. IFD "Berufsbegleitung" für Menschen mit Behinderung Psychische und soziale Störungen kommen weit aus häufiger vor, als von vielen angenommen. Schwerbehinderte Menschen, insbesondere psychisch behinderte, sind im Arbeitsleben mehr als andere von sozialer Isolation, beruflichem Abstieg oder gar Kündigung bedroht. Damit es nicht soweit kommt, unterstützt und berät der IFD „Berufsbegleitung“ Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben im Auftrag des Integrationsamtes des Nds. Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX die Betroffenen und ihre Arbeitgeber. Bei Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz werden diese Menschen und ihre Angehörigen sowie Betriebsrat, Personalrat, Kolleginnen und Kollegen, Ärzte und andere Dienste beraten. Der IFD „Berufsbegleitung“ leistet umfangreiche psychosoziale Betreuungen und bietet Beratung in einzelnen Fragen, die sich aus der Situation der Betroffenen im Arbeitsleben ergeben. Der Dienst ist zuständig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Stadt und Landkreis Osnabrück. Integrationsfachdienste für Menschen mit Hörschädigung Kontakt: Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e.V. Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen Postfach 2606 49016 Osnabrück Tel.: 05 41 / 1 80 09 - 152 Fax: 05 41 / 1 80 09 - 78 E-Mail: sielschott@sozialdienst-hfh.de Internet: www.sozialdienst-hfh.de Für viele hörgeschädigte Menschen stellt die Berufstätigkeit den wichtigsten Kontakt zur hörenden Umwelt dar. Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sind Behinderungen, die in ihrer Vielschichtigkeit weitreichende Auswirkungen für die Betroffenen haben. Treten psychosoziale Probleme auf, sind hörgeschädigte Menschen auf Fachdienste mit spezieller Ausrichtung auf diese Sinnesbehinderung angewiesen. Die IFD sind nach SGB IX beauftragt durch das Integrationsamt Niedersachsen. Im Integrationsfachdienst IFD für hörgeschädigte Menschen "Vermittlung" werden die betroffenen schwerbehinderten, gehörlosen oder schwerhörigen Menschen bei ihrer Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz betreut und begleitet. Die Kommunikations-behinderung stellt ein besonderes Vermittlungshemmnis dar. Potentielle Arbeitgeber werden über die Besonderheiten der vorliegenden Behinderung informiert sowie bei der Einrichtung und Ausstattung des behinderungsgerechten Arbeitsplatzes und zu Finanzierungshilfen beraten. Im Integrationsfachdienst IFD für hörgeschädigte Menschen "Begleitung" werden gehörlose oder schwerhörige Menschen in ihrem Arbeitsverhältnis betreut und die Arbeitgeber beraten. Im Arbeitsleben zeigen sich die behinderungsspezifischen Probleme (Kommunikations- und Informationsdefizite, Isolierung am Arbeitsplatz) besonders deutlich. Schwerbehinderte, hörgeschädigte Menschen sind mehr als andere vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht. Bei Bedarf werden Lösungsvorschläge erarbeitet und begleitet („Case-Management“). Alle Mitarbeiter des Fachdienstes verfügen über ausgeprägt gute Gebärdensprachkenntnisse, die zur Beratung hörgeschädigter Menschen notwendig sind. Sie sind mit den Besonderheiten der Kommunikationsbehinderung vor dem Hintergrund der kulturellen Besonderheiten vertraut. Übersetzungshilfe von der Lautsprache in die Gebärdensprache und umgekehrt wird geleistet, darf allerdings nicht mit der neutralen Übersetzungstätigkeit eines Gebärdensprachdolmetschers verwechselt werden. Träger der Dienste in Stadt und Landkreis Osnabrück ist die "Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e.V." in Osnabrück. Diakonie gGmbH Melle/ Wittlage Kontakt: 49152 Bad Essen Am Bahnhof 5 Tel.: 05472 / 591903 Die als Projekt gegründete Selbsthilfefirma AWOS (AWO + Osnabrücker Verein) in MelleWesterhausen beschäftigte ab 01.04.1988 behinderte/ beeinträchtigte Menschen auf teilgeschützten Arbeitsplätzen in der industriellen Produktion. Sie arbeitete vor Ort eng mit einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes, den Westland Gummiwerken, zusammen, indem sie Teilefertigungen für diesen Betrieb übernahm. Im Jahr 2000 musste die AWOS jedoch Konkurs anmelden. Die Mitarbeiter wurden von der Diakonie gGmbH übernommen und die Konzeption im wesentlichen fortgeführt. Zielgruppe - wie zuvor - sind Menschen mit seelischer und/oder körperlicher Behinderung und auch schwer vermittelbare Erwachsene im Alter von 18 - 66 Jahren. Derzeit sind 86 Menschen beschäftigt. In den Firmen wird teilweise im Schichtdienst gearbeitet. Zu den Betriebsstätten gehören die: - Westland Gummiwerke, Melle (49 Beschäftigte). - Firma Starke, Schleifmittel, Melle (22 Beschäftigte). - Firma Hamker, Bad Essen (15 Beschäftigte). Die Vermittlung erfolgt über den Integrationsfachdienst, die Agentur für Arbeit, das Arbeitsdiagnostische Zentrum ADZ oder Fachärztinnen/ Fachärzte. Voraussetzungen: Bewerbungsunterlagen einreichen, eigenständig zum Arbeitsplatz kommen, "mithalten können“. Einem Praktikum von 4 bis 6 Wochen (Kein Verdienst. Erstattung des Fahrgeldes über Agentur für Arbeit) folgen 6 Monate Probezeit. Danach ist eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, auch eine geringfügige Beschäftigung auf 400 € Basis möglich. Der Stundenlohn beträgt etwa sieben Euro. Finanzierung: Für die geleistete Arbeit der Mitarbeiter wird die Diakonie von Westland, Starke oder Hamker bezahlt. Die Diakonie zahlt von dem Geld die Löhne an die Mitarbeiter. Zusätzlich bekommt die Diakonie als gGmbH steuerliche Vergünstigen. Die Mitarbeiter können außerdem aufgrund ihrer Schwerbehinderung bezuschusst werden (Agentur für Arbeit, Eingliederungszuschüsse, Integrationsamt). MöWe Kontakt: Hauswörmannsweg 88 49080 Osnabrück Telefon 05 41/506 88 0 Telefax 05 41/506 88 20 E-Mail: info@moewe-osnabrueck.de Internet: www.moewe-osnabrueck.de Die MöWe gGmbH entstand in den 1980er Jahren als soziales Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt in Trägerschaft des SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in Osnabrück e. V. – der als Fachverband der Caritas zugeordnet ist. Der Standort ist in der Stadt Osnabrück. Die Hauptaufgabe besteht darin, langzeitarbeitslose Menschen durch die Beschäftigung in einfachen und personalintensiven Arbeitsbereichen zu qualifizieren und somit wieder eine Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln. In den verschiedenen Arbeitsbereichen können in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, der AGOS und MaßArbeit verschiedene Trainingsmaßnahmen oder Feststellungsmaßnahmen durchgeführt werden. Auch ist eine befristete Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit durch Arbeitsgelegenheiten in Zusammenarbeit mit den genannten Partnern möglich. Der Schwerpunkt der sozialen Integrationsleistungen kommt der Zielgruppe wohnungs-loser Menschen, Menschen mit Suchterfahrung und Langzeitarbeitslosigkeit zu Gute. Internationaler Bund - Freie Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. Kontakt: Möserstr. 35 a 49074 Osnabrück Telefon: 0541 / 3589520 Internet: www.internationaler-bund.de Bildungszentrum Osnabrück Der Internationale Bund (IB) ist einer der großen Dienstleister in der Jugend-, Sozialund Bildungsarbeit in Deutschland. Im Bildungszentrum Osnabrück wird seit Gründung im Jahr 1980 das Ziel verfolgt, benachteiligte Personengruppen bei der Integration in den Arbeitsmarkt und bei der Teilhabe an der Gesellschaft zu unterstützen, um gemeinsam mit ihnen die Grundlage für ein selbst bestimmtes Leben zu schaffen. Das Angebotsspektrum umfasst Berufsvorbereitungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen (z. B. RehaAusbildungen), Weiterbildungsmaßnahmen, Projekte zur sprachlichen und beruflichen Integration sowie Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe und – sozialarbeit. Angebote für Rehabilitanden: In Osnabrück werden seit dem Jahr 1989 im Auftrag der Agentur für Arbeit behinderungsspezifische Berufsausbildungen und seit dem Jahr 2008 die Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit durchgeführt. Die Maßnahmen sind auf die persönlichen Voraussetzungen, die jeweilige Behinderung und das jeweilige Ziel abgestimmt. Die Ausbildungsstätten sind im regionalen Arbeitsmarkt und im regionalen Hilfenetzwerk verankert, sodass alle notwendigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen. Die Inhalte und die Durchführung der Maßnahmen sind betriebsnah gestaltet, um einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt optimal vorzubereiten Behindertenspezifische Berufsausbildung im Beruf Helferin in der Hauswirtschaft: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist von der Landwirtschaftskammer anerkannt. Neben den praxisbezogenen Lehrunterweisungen durch die Ausbilder gehören auch vertiefender Unterricht durch die Lehrkräfte sowie die Betreuung durch Sozialpädagogen zur Ausbildung. Mehrwöchige Praktika in ausgewählten Betrieben erweitern und festigen die erlernten Ausbildungsinhalte. Mit erfolgreichem Abschluss sind die Voraussetzungen für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen. Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM): Trotz Behinderung nicht abseits stehen – das ist ein erklärtes Ziel dieser Maßnahme. Dazu ist eine individuelle Feststellung der Potenziale jedes Einzelnen Voraussetzung für den Erfolg. Die Maßnahme gliedert sich in Phase 1 - Eignungsanalyse mit Einzel- und Gruppenerprobungen beim Träger und Phase 2 - Betriebliche Erprobung. Die Dauer beträgt max. 12 Wochen. Die maximale Teilnehmerbelegung ist 9. Zur Zielgruppe gehören Menschen mit leichter geistiger oder psychischer Behinderung und/ oder Lernschwierigkeiten, deren Potentiale im Grenzbereich der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und der Zugangsvoraussetzung von WfbMs liegen. Die Maßnahme soll eine Entscheidung der sowohl eignungsanalytischen wie praxisnahen Feststellung und deren Ergebnisse erleichtern. INNOVA – Unterstützte Beschäftigung Kontakt: Innova Privat-Akademie GmbH & Co. KG Peiner Str. 7 49084 Osnabrück Telefon: 0541 / 58206-0 Telefax: 0541 / 58206-99 Email: osnabrueck@innova-pa.de Zielgruppe dieser Maßnahme sind behinderte Menschen mit einem Potential für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung, geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung und Menschen mit einer psychischen Behinderung und/ oder Verhaltensauffälligkeiten (wenn sie sich nicht in einem akuten Stadium befinden). Im Auftrag der Agentur für Arbeit in Osnabrück werden Maßnahmen der Individuellen Betrieblichen Qualifizierung (InBeQ) für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungs-bedarf gemäß § 38a Abs. 2 SGB IX durchgeführt. Ziel ist die Aufnahme einer behinderungs-gerechte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der unterstützten Personen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Damit soll auch eine gemeinsame Arbeitswelt für behinderte und nicht behinderte Menschen realisiert werden. Einer Vorschalt-Maßnahme zur Überprüfung der Arbeitsmarktfähigkeit potentieller Teilnehmer folgt die Orientierungsphase, in der Neigungen und Fähigkeiten der Teilnehmer untersucht werden. In der anschließenden Qualifizierungsphase wird praxisorientiert unter Berücksichtigung betrieblicher Belange die Identifikation mit dem Arbeitsplatz gefördert und schließlich in der Stabilisierungsphase ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt. Die Qualifizierung erfolgt also direkt am konkreten künftigen Arbeitsplatz und nicht überbetrieblich. Über alle Phasen hinweg wird überprüft, ob das berufliche Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter vorliegt oder ob anstelle von InBeQ/UB andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind. Beurteilung/ Empfehlung Wie bereits dargestellt, gibt es in der Osnabrücker Region eine beachtliche Bandbreite von Institutionen und Einrichtungen, die im Bereich „Arbeit“ tätig sind und verschiedene Projekte und Maßnahmen anbieten. Dieses Angebot ist zunächst als umfangreich und bezüglich der jeweiligen Fokussierung auf die divergierende Klientel als durchaus spezialisiert zu beurteilen. Der Arbeitskreis „Arbeit“ der PAR (Psychiatrische Arbeitsgemeinschaft in der Region Osnabrück) hat sich intensiv mit den bestehenden Angeboten auseinandergesetzt. Daraus resultiert die Erkenntnis, dass eine Lücke besteht für die Personen mit einer psychischen Behinderung, die eindeutig weder dem ersten Arbeitsmarkt noch der Werkstatt für Menschen mit Behinderung zuzuordnen sind. Daher sollten nach Möglichkeiten gesucht und ggf. Konzepte aufgestellt werden, wie diese Lücke zu füllen sein könnte, d.h. wie Angebote beschaffen sein müssten, um die notwendige Ergänzung zu schaffen. Eine weitere Empfehlung besteht darin, die Öffentlichkeitsarbeit auszuweiten. Hier ist zu überlegen, wie man potentielle Arbeitsgeber ansprechen/ erreichen und sie auf die besondere Situation von Menschen mit Arbeitshindernissen und/ oder einer psychischen Erkrankung aufmerksam machen kann.