Telefon 16

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Thomas Baier
Stadtkämmerei
Referatsleitung/B
Stadtsparkasse München;
Wahl des Verwaltungsrates
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 08.05.2002
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten
Die Landeshauptstadt München ist Trägerin der Anstaltslast und Gewährträgerin für die
Stadtsparkasse München. Oberstes Organ der Sparkasse ist der Verwaltungsrat, welcher
die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und die Richtlinien der Geschäftspolitik bestimmt. Außerdem muss das Gremium die ihm in der Verordnung über die Organisation
und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen übertragenen Einzelfallentscheidungen treffen.
Der Verwaltungsrat hat aufgrund seiner Richtlinienkompetenz für die Geschäftspolitik
weitaus mehr Rechte und Pflichten als etwa ein hinsichtlich seiner Kontrollfunktion vergleichbarer Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Nach Art. 6 und 7 des Gesetzes
über
die öffentlichen Sparkassen (SpkG) besteht der Verwaltungsrat aus
-
dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden,
- dem Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse,
-
dem Stadtkämmerer und
- sechs weiteren Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse und der Stadtkämmerer
gehören dem Verwaltungsrat kraft Gesetzes an. Die Amtsdauer der weiteren Mitglieder des
Verwaltungsrates entspricht derjenigen des Stadtrates (Art. 8 Abs. 5 SpkG). Damit sind
nach Ablauf der Amtsperiode des bisherigen Stadtrates die sechs weiteren Mitglieder und
die gleich hohe Zahl von Ersatzleuten neu zu bestellen.
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1. Wahl von vier Verwaltungsratsmitgliedern und vier Ersatzleuten
Zwei Drittel der weiteren Mitglieder (= vier Personen) sowie deren Ersatzmitglieder sind
aus der Mitte des Stadtrates zu wählen (in geheimer Abstimmung, Art. 8 Abs. 2, 3 SpkG
i.V.m. Art. 51 Abs. 3, 4 GO). Hierzu wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser besteht aus
einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Vorsitzenden der Vollversammlung aus der Zahl der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder berufen werden (§ 74
Abs. 2 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München).
Zur Durchführung der Wahl wurden aus Praktikabilitätsgründen in die vorbereiteten Stimmzettel je zwei Vorschläge für ordentliche Mitglieder und je zwei Vorschläge für Ersatzleute
aus den Fraktionen der SPD und der CSU aufgenommen. Bei der Verteilung dieser Vorschlagsmöglichkeiten wurde berücksichtigt, dass die hier nicht unmittelbar anwendbaren
parlamentarischen Verteilungsverfahren („d’Hondt“ und „Hare-Niemeyer“)
ebenfalls zu
dem Ergebnis führen würden, dass den beiden großen Fraktionen jeweils zwei Vorschläge
zustehen. Den Mitgliedern des Stadtrates bleibt es aber unbenommen, Kandidaten eigener
Wahl in die Leerzeilen des Wahlzettels einzutragen.
2. Vorschlagsliste für zwei Verwaltungsratsmitglieder und zwei Ersatzleute, die von der
Aufsichtsbehörde zu bestellen sind
Das restliche Drittel der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates (= zwei Personen), sowie
deren Ersatzmitglieder, wird von der Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde der
Stadtsparkasse München berufen. Zu diesem Zweck ist der Regierung von Oberbayern
von der Landeshauptstadt München eine Vorschlagsliste vorzulegen, welche die doppelte
Zahl der von ihr zu berufenden Mitglieder und ihrer Ersatzleute enthalten muss
(Art. 8 Abs. 4 SpkG). Von der Stadtkämmerei wurden der Deutsche Gewerkschaftsbund,
Region München, und die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,
entsprechend der langjährigen Praxis, um Vorschläge für die von der Aufsichtsbehörde zu
berufenden weiteren Verwaltungsratsmitglieder und deren Ersatzleute gebeten. Die Vorschläge beider Organisationen wurden in den Beschlussantrag übernommen.
3. Persönliche Voraussetzungen für die Bestellung
Den Verwaltungsrat trifft aufgrund seines Zuständigkeitsbereichs ein hohes Maß an Verantwortung für die Aufgabenerfüllung und den Erfolg der Stadtsparkasse München. Es dürfen
daher nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschafts- und Sachkunde besitzen sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern (Art. 10
Abs. 1 Satz 1 SpkG).
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Die besondere Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden,
wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über berufliche
Erfahrung verfügt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so wird von besonderer Wirtschafts- und Sachkunde auch dann auszugehen sein, wenn das Mitglied neben seiner Berufsbildung über zusätzliche wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügt, die sich deutlich vom
durchschnittlichen Anforderungsprofil seines Berufsbildes abheben. Das Bayerische
Staatsministerium des Innern weist mit Schreiben vom 19.02.2002 darauf hin, dass jedes
aus seiner Mitte zu bestellende Verwaltungsratsmitglied dem Stadtrat seine besondere
Wirtschafts- und Sachkunde umfassend und konkret darzustellen hat.
Bei der Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates ist außerdem darauf zu achten, dass
nur Mitglieder bestellt werden, die bei der Wahrnehmung der Belange der Sparkasse nicht
in Widerstreit mit den Pflichten gegenüber anderen Geldanstalten geraten
(Art. 10 Abs.
1 Satz 2 SpkG).
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen allen Berufsständen entnommen werden. Die
Zusammensetzung des Gremiums muss Gewähr dafür bieten, dass die Sparkasse ihre
Aufgaben bei der Förderung der Spartätigkeit und der sicheren Anlage der Einlagen unter
Berücksichtigung insbesondere des Mittelstands und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise erfüllt (Art. 10 Abs. 1 Satz 3, 4 SpkG).
Diese Voraussetzungen gelten in gleicher Weise auch für die Ersatzpersonen.
Der Korreferent der Stadtkämmerei hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II.
Antrag des Referenten
1.
Die Wahl der aus der Mitte des Stadtrates zu berufenden vier Verwaltungsratsmitglieder der Stadtsparkasse München sowie von deren Ersatzpersonen wird in dieser Sitzung durchgeführt.
2.
In die der Regierung von Oberbayern vorzulegende Vorschlagsliste für die von ihr zu
berufenden zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sowie deren Ersatzpersonen werden
die folgenden, vom Deutschen Gewerkschaftsbund, Region München, und von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern benannten Personen aufgenommen:
a)
Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Region München:
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Für die Funktion des ordentlichen Mitglieds wurde benannt:
Frau Christiane Voigt
geb. 20.05.1953
Dipl. Forstwirtin
Wohnanschrift:
Kellerstrasse 13
81667 München
Für die Funktion des Ersatzmitglieds wurde benannt:
Frau Christiane Glas
geb. 14.12.1965
Rechtsassessorin
Wohnanschrift:
Johann-Fichtel-Strasse 19
80805 München
Als weitere Bewerber wurden benannt:
Herr Francis Oppenauer
geb. 18.08.1948
Jurist
Wohnanschrift:
Stuntzstrasse 31
81677 München
Herr Ernst Edhofer
geb. 20.04.1954
Fernmeldehandwerker/Assistentenprüfung
Wohnanschrift:
Dahlienstrasse 9
80935 München
b) Vorschläge der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern:
Für die Funktion des ordentlichen Mitglieds wurde benannt (wie bisher):
Herr Hans Jakob Baumann
geb. 12.04.1939
Geschäftsführer
Baumann Reisen GmbH,
Baumann KG Verkehrsbetrieb GmbH & Co.,
Baumann Busbetrieb GmbH
Barmseestrasse 7
81477 München
Wohnanschrift: s.o.
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Für die Funktion des Ersatzmitglieds wurde benannt (wie bisher):
Herr Dipl.-Volksw. Peter Muschiol
geb. 24.09.1947
Geschäftsführer
Dipl.-Volksw. Peter Muschiol GmbH,
Anton Luger Nachf. Ludwig Lochbihler GmbH & Co. KG
Paul-Gerhardt-Allee 49/1
81245 München
Wohnanschrift:
Manzostrasse 32
80997 München
Als weitere Bewerber wurden benannt:
Herr Dipl.-Betriebsw. Detlef Dörrié
geb. 12.12.1959
Stv. Vorsitzender des Vorstandes
Aktiv AG Dienstleistungen & Beteiligungen
Riesstrasse 15
80992 München
Mitglied der IHK-Vollversammlung
Wohnanschrift:
Friedrich-List-Strasse 108
81377 München
Herr Michael Zink
geb. 14.06.1957
Geschäftsführender Gesellschafter
Bayerischer Fliesenhandel GmbH
Landsberger Strasse 209
80687 München
Wohnanschrift:
Lindwurmstrasse 30
80337 München
III. Beschluss
nach Antrag.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses aufgrund der Wahlniederschrift.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Christian Ude
Der Referent
Klaus Jungfer
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Oberbürgermeister
Stadtkämmerer
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenografischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - HA I – C/S
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an das Personal- und Organisationsreferat
an die Stadtkämmerei
V. Wv Stadtkämmerei RL/B
Stadtkämmerei
I.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
II.
An die Stadtsparkasse München
Seite 7
Vorstandssekretariat
Sparkassenstrasse 2
80331 München
Am .....................
I.A.