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Telefon 16 – 9 20 85 Telefax 16 – 2 89 98 Thomas Baier Stadtkämmerei Referatsleitung/B Stadtsparkasse München; Wahl des Verwaltungsrates Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 08.05.2002 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Landeshauptstadt München ist Trägerin der Anstaltslast und Gewährträgerin für die Stadtsparkasse München. Oberstes Organ der Sparkasse ist der Verwaltungsrat, welcher die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und die Richtlinien der Geschäftspolitik bestimmt. Außerdem muss das Gremium die ihm in der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen übertragenen Einzelfallentscheidungen treffen. Der Verwaltungsrat hat aufgrund seiner Richtlinienkompetenz für die Geschäftspolitik weitaus mehr Rechte und Pflichten als etwa ein hinsichtlich seiner Kontrollfunktion vergleichbarer Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Nach Art. 6 und 7 des Gesetzes über die öffentlichen Sparkassen (SpkG) besteht der Verwaltungsrat aus - dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden, - dem Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse, - dem Stadtkämmerer und - sechs weiteren Mitgliedern. Der Oberbürgermeister, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse und der Stadtkämmerer gehören dem Verwaltungsrat kraft Gesetzes an. Die Amtsdauer der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates entspricht derjenigen des Stadtrates (Art. 8 Abs. 5 SpkG). Damit sind nach Ablauf der Amtsperiode des bisherigen Stadtrates die sechs weiteren Mitglieder und die gleich hohe Zahl von Ersatzleuten neu zu bestellen. Seite 2 1. Wahl von vier Verwaltungsratsmitgliedern und vier Ersatzleuten Zwei Drittel der weiteren Mitglieder (= vier Personen) sowie deren Ersatzmitglieder sind aus der Mitte des Stadtrates zu wählen (in geheimer Abstimmung, Art. 8 Abs. 2, 3 SpkG i.V.m. Art. 51 Abs. 3, 4 GO). Hierzu wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Vorsitzenden der Vollversammlung aus der Zahl der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder berufen werden (§ 74 Abs. 2 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München). Zur Durchführung der Wahl wurden aus Praktikabilitätsgründen in die vorbereiteten Stimmzettel je zwei Vorschläge für ordentliche Mitglieder und je zwei Vorschläge für Ersatzleute aus den Fraktionen der SPD und der CSU aufgenommen. Bei der Verteilung dieser Vorschlagsmöglichkeiten wurde berücksichtigt, dass die hier nicht unmittelbar anwendbaren parlamentarischen Verteilungsverfahren („d’Hondt“ und „Hare-Niemeyer“) ebenfalls zu dem Ergebnis führen würden, dass den beiden großen Fraktionen jeweils zwei Vorschläge zustehen. Den Mitgliedern des Stadtrates bleibt es aber unbenommen, Kandidaten eigener Wahl in die Leerzeilen des Wahlzettels einzutragen. 2. Vorschlagsliste für zwei Verwaltungsratsmitglieder und zwei Ersatzleute, die von der Aufsichtsbehörde zu bestellen sind Das restliche Drittel der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates (= zwei Personen), sowie deren Ersatzmitglieder, wird von der Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde der Stadtsparkasse München berufen. Zu diesem Zweck ist der Regierung von Oberbayern von der Landeshauptstadt München eine Vorschlagsliste vorzulegen, welche die doppelte Zahl der von ihr zu berufenden Mitglieder und ihrer Ersatzleute enthalten muss (Art. 8 Abs. 4 SpkG). Von der Stadtkämmerei wurden der Deutsche Gewerkschaftsbund, Region München, und die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, entsprechend der langjährigen Praxis, um Vorschläge für die von der Aufsichtsbehörde zu berufenden weiteren Verwaltungsratsmitglieder und deren Ersatzleute gebeten. Die Vorschläge beider Organisationen wurden in den Beschlussantrag übernommen. 3. Persönliche Voraussetzungen für die Bestellung Den Verwaltungsrat trifft aufgrund seines Zuständigkeitsbereichs ein hohes Maß an Verantwortung für die Aufgabenerfüllung und den Erfolg der Stadtsparkasse München. Es dürfen daher nur solche Personen bestellt werden, die besondere Wirtschafts- und Sachkunde besitzen sowie bereit und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern (Art. 10 Abs. 1 Satz 1 SpkG). Seite 3 Die besondere Wirtschafts- und Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden, wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über berufliche Erfahrung verfügt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so wird von besonderer Wirtschafts- und Sachkunde auch dann auszugehen sein, wenn das Mitglied neben seiner Berufsbildung über zusätzliche wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügt, die sich deutlich vom durchschnittlichen Anforderungsprofil seines Berufsbildes abheben. Das Bayerische Staatsministerium des Innern weist mit Schreiben vom 19.02.2002 darauf hin, dass jedes aus seiner Mitte zu bestellende Verwaltungsratsmitglied dem Stadtrat seine besondere Wirtschafts- und Sachkunde umfassend und konkret darzustellen hat. Bei der Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates ist außerdem darauf zu achten, dass nur Mitglieder bestellt werden, die bei der Wahrnehmung der Belange der Sparkasse nicht in Widerstreit mit den Pflichten gegenüber anderen Geldanstalten geraten (Art. 10 Abs. 1 Satz 2 SpkG). Die Mitglieder des Verwaltungsrates sollen allen Berufsständen entnommen werden. Die Zusammensetzung des Gremiums muss Gewähr dafür bieten, dass die Sparkasse ihre Aufgaben bei der Förderung der Spartätigkeit und der sicheren Anlage der Einlagen unter Berücksichtigung insbesondere des Mittelstands und der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise erfüllt (Art. 10 Abs. 1 Satz 3, 4 SpkG). Diese Voraussetzungen gelten in gleicher Weise auch für die Ersatzpersonen. Der Korreferent der Stadtkämmerei hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Die Wahl der aus der Mitte des Stadtrates zu berufenden vier Verwaltungsratsmitglieder der Stadtsparkasse München sowie von deren Ersatzpersonen wird in dieser Sitzung durchgeführt. 2. In die der Regierung von Oberbayern vorzulegende Vorschlagsliste für die von ihr zu berufenden zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sowie deren Ersatzpersonen werden die folgenden, vom Deutschen Gewerkschaftsbund, Region München, und von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern benannten Personen aufgenommen: a) Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Region München: Seite 4 Für die Funktion des ordentlichen Mitglieds wurde benannt: Frau Christiane Voigt geb. 20.05.1953 Dipl. Forstwirtin Wohnanschrift: Kellerstrasse 13 81667 München Für die Funktion des Ersatzmitglieds wurde benannt: Frau Christiane Glas geb. 14.12.1965 Rechtsassessorin Wohnanschrift: Johann-Fichtel-Strasse 19 80805 München Als weitere Bewerber wurden benannt: Herr Francis Oppenauer geb. 18.08.1948 Jurist Wohnanschrift: Stuntzstrasse 31 81677 München Herr Ernst Edhofer geb. 20.04.1954 Fernmeldehandwerker/Assistentenprüfung Wohnanschrift: Dahlienstrasse 9 80935 München b) Vorschläge der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern: Für die Funktion des ordentlichen Mitglieds wurde benannt (wie bisher): Herr Hans Jakob Baumann geb. 12.04.1939 Geschäftsführer Baumann Reisen GmbH, Baumann KG Verkehrsbetrieb GmbH & Co., Baumann Busbetrieb GmbH Barmseestrasse 7 81477 München Wohnanschrift: s.o. Seite 5 Für die Funktion des Ersatzmitglieds wurde benannt (wie bisher): Herr Dipl.-Volksw. Peter Muschiol geb. 24.09.1947 Geschäftsführer Dipl.-Volksw. Peter Muschiol GmbH, Anton Luger Nachf. Ludwig Lochbihler GmbH & Co. KG Paul-Gerhardt-Allee 49/1 81245 München Wohnanschrift: Manzostrasse 32 80997 München Als weitere Bewerber wurden benannt: Herr Dipl.-Betriebsw. Detlef Dörrié geb. 12.12.1959 Stv. Vorsitzender des Vorstandes Aktiv AG Dienstleistungen & Beteiligungen Riesstrasse 15 80992 München Mitglied der IHK-Vollversammlung Wohnanschrift: Friedrich-List-Strasse 108 81377 München Herr Michael Zink geb. 14.06.1957 Geschäftsführender Gesellschafter Bayerischer Fliesenhandel GmbH Landsberger Strasse 209 80687 München Wohnanschrift: Lindwurmstrasse 30 80337 München III. Beschluss nach Antrag. Bekanntgabe des Wahlergebnisses aufgrund der Wahlniederschrift. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Christian Ude Der Referent Klaus Jungfer Seite 6 Oberbürgermeister Stadtkämmerer IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - HA I – C/S an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an das Personal- und Organisationsreferat an die Stadtkämmerei V. Wv Stadtkämmerei RL/B Stadtkämmerei I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An die Stadtsparkasse München Seite 7 Vorstandssekretariat Sparkassenstrasse 2 80331 München Am ..................... I.A.