Basisinformationen über Programme der EU zur Förderung von
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Basisinformationen über Programme der EU zur Förderung von
1 Eckdaten zur Geschichte der Europäischen Union 9.5.1950: Rede von Robert Schumann: „Die französische Regierung schlägt vor, die Gesamtheit der französisch-deutschen Kohleund Stahlproduktion einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, in einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen steht… Durch die Zusammenlegung der Grundindustrien und die Errichtung einer neuen Hohen Behörde, deren Entscheidungen für Frankreich, Deutschland und die anderen teilnehmenden Länder bindend sein werden, wird dieser Vorschlag den ersten Grundstein einer europäischen Föderation bilden, die zur Bewahrung des Friedens unerlässlich ist.“ 18.04.1951 Pariser Vertrag: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS): Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande (die "Sechs" 25.03.1957 Römische Verträge: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) 14.01.1962 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 01.07.1968 Zollunion 01.01.1973 Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich 7.-10.6.1979 Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament 01.01.1981 Beitritt von Griechenland 01.01.1986 Beitritt von Spanien und Portugal 01.11.1993 Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union) Ziele: politische Union (u.a. gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik) Wirtschafts- und Währungsunion 01.01.1995 Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden 01.06.1998 Europäische Zentralbank. 01.05.1999 Vertrag von Amsterdam. 07.12.2000 Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 09.12.2000 Vertrag von Nizza 15.12.2001 Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union (Erklärung von Laeken): Einberufung eines Konvents zur Zukunft Europas 01.01.2002 Euromünzen und -scheine in zwölf Ländern 28.02.2002 Eröffnung des Konvents zur Zukunft der Europäischen Union 16.04.2003 Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Zypern 18.07.2003 Abschluss des Konvents: Vorlage eines Entwurfs für einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ 01.05.2004 Beitritt von 10 Ländern zur EU Juni 2004 13.06.2004 Dez 2004 2007 ??? Paraphierung einer „Verfassung für Europa“ ??? Wahlen zum Europaparlament Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geplanter Beitritt von Rumänien und Bulgarien Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 2 Institutionen der Europäischen Union Europaparlament Sitz in Strasbourg; Präsident: Pat Cox (Irland); derz. 626 Abgeordnete, davon 99 aus Deutschland; organisiert in 7 europaweiten Fraktionen, stärkste Fraktionen derzeit: europäische Volkspartei (232 Abgeordnete) und europäische Sozialdemokraten (175); 24 Ausschüsse. Hauptaufgaben: Gesetzgebung gemeinsam mit dem Rat. Demokratische Kontrolle über alle Organe der EU. Zustimmung oder Ablehnung bei der Benennung der Kommissionsmitglieder; Möglichkeit des Misstrauensantrag gegen die Kommission. Haushaltsbefugnis gemeinsam mit dem Rat. Letzte Instanz für Annahme oder Ablehnung des Gesamthaushalts. Europäische Kommission Sitz in Brüssel, Präsident: Romano Prodi (Italien); 20 Mitglieder, politisch unabhängig; organisiert in 25 Generaldirektorate und 13 Dienste. Hauptaufgaben: Initiativrecht für neue Rechtsvorschriften. Exekutive: Umsetzung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts. “Hüterin der Verträge“: Überwachung der Einhaltung des europ. Rechts (mit dem Gerichtshof). Vertretung der EU auf internationaler Ebene beim Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern. Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs und Präsident der Kommission; tagt zweimal im Jahr, Vorsitz rotiert halbjährlich; derzeit: italienische Präsidentschaft, ab Jan. 2004: Irland Rat der Europäischen Union wichtigstes Entscheidungsgremium, 9 Ratsformationen je nach Fachgebiet; je ein Fachminister aus jedem Land. Hauptaufgaben: Gesetzgebung oft gemeinsam mit dem Parlament. Koordinierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten. Vertretung der EU nach außen bei Abschlüssen von internationalen Verträgen Haushaltsbefugnis gemeinsam mit dem Parlament Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) Koordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen. <Europarat> Sitz in Strasbourg; gegründet 1949, 45 Mitgliedsländer; kein Gremium der EU!! Europ. Gerichtshof Sitz in Luxembourg, ein Richter je Mitgliedsland, 8 Generalanwälte; Häufigste Klagearten: Ersuchen um Vorabentscheidung, Vertragsverletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen. Rechnungshof Unabhängig; 550 Mitarbeiter; Prüft rechtmäßige Umsetzung des Haushalts und Wirtschaftlichkeit. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt Sozialpartner und „organisierte Bürgergesellschaft; 222 Mitglieder, von Regierungen ernannt, aber unabhängig. Berät Rat, Kommission und Parlament auf deren Ersuchen oder auf eigene Initiative. Ausschuss der Regionen vertritt regionale und lokale Ebene; 222 Mitglieder; von Regierungen ernannt, aber unabhängig; Bringt Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Rechtsvorschriften der EU ein, indem er Stellungnahmen an Kommission, Rat und Parlament übermittelt. Europ. Investitionsbank kein Erwerbszweck, keine Einkünfte aus Spar- oder Girokonten, keine Mittel aus EUHaushalt. Finanzierung durch Anleihen auf den Kapitalmärkten und Anteilseigner (Mitgliedstaaten der EU). Aufgabe: Finanzierung von Projekten, mit denen die Ziele der EU verwirklicht werden. Europ. Zentralbank Sitz in Frankfurt, derzeitiger Präsident: Jean-Claude Trichet; Aufgaben: Verwaltung des Euro, Sicherstellung der Preisstabilität im Euro-Gebiet und Niedrighalten der Inflation; Kontrolle der Geldmenge, Beobachtung der Preisentwicklung, Festlegung von Zinssätzen für das Euro-Gebiet. Europ. Bürgerbeauftragter vom Parlament gewählt, unabhängig, überparteilich; vermittelt zwischen Bürgern und Behörden; trägt zum Aufdecken von Missständen in den Institutionen der EU bei. derzeit: Nikiforos Diamandouros (Griechenland) Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 3 Schlüsselpapiere zur EU-Bildungspolitik EG-Vertrag (rechtliche Grundlage aller bildungspolitischen Aktivitäten der EU) Artikel 149 (1) Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt. (2) Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele: • Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, insbesondere durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten; • Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten; • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen; • Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten; • Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer; • Förderung der Entwicklung der Fernlehre. (3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Bildungsbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat. (4) Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels erlässt der Rat • gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten; • mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen. Artikel 150 (1) Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt. (2) Die Tätigkeit der Gemeinschaft hat folgende Ziele: • Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung; • Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; • Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen; • Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen; • Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten. (3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für die berufliche Bildung zuständigen internationalen Organisationen. (4) Der Rat erlässt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels beitragen, unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten. Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 4 Rat von Lissabon (24.03.2000): “Die Europäische Union ist mit einem Quantensprung konfrontiert, der aus der Globalisierung und den Herausforderungen einer neuen wissensbasierten Wirtschaft resultiert” (1) „Deshalb muss die Union ein klares strategisches Ziel setzen und sich auf ein ambitioniertes Programm für den Aufbau von Wissensinfrastrukturen, die Förderung von Innovation und Wirtschaftsreform und die Modernisierung der Sozialschutz- und Bildungssysteme einigen.“ (2) „Die Union hat sich heute ein neues strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt gesetzt: das Ziel, die Union zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftraum in der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen u. einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ (5) „Die Umsetzung dieser Strategie wird mittels der Verbesserung der bestehenden Prozesse erreicht, wobei eine neue offene Methode der Koordinierung auf allen Ebenen, gekoppelt an eine stärkere Leitungs- und Koordinierungsfunktion des Europäischen Rates, eingeführt wird, die eine kohärentere strategische Leitung und eine effektive Überwachung der Fortschritte gewährleisten soll.“ (7) Rat von Santa Maria da Feira (20.06.2000) “Die lebenslange Weiterbildung ist ein ganz wesentliches Mittel, um gesellschaftliche Teilhabe, sozialen Zusammenhalt und die Beschäftigung weiterzuentwickeln. Die Mitgliedstaaten, der Rat und die Kommission werden aufgefordert, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen kohärente Strategien und praktische Maßnahmen zu erarbeiten, um die labenslange Weiterbildung für alle zu ermöglichen, die Einbeziehung der Sozialpartner zu fördern, sämtliche Möglichkeiten öffentlicher und privater Finanzierung auszuschöpfen und mehr Menschen im Rahmen einer Strategie der lebenslangen Weiterbildung Zugang zu den Hochschulen zu verschaffen.“ (33) Das offene Koordinierungsverfahren soll „als eines der möglichen Instrumente in Politikbereichen wie (…) Bildung (…) ausgebaut“ werden. (38) Rat von Barcelona (16.03.2002) “Der Europäische Rat legt als Ziel fest, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden. Er kommt überein, dass dieses Programm von folgenden drei Grundprinzipien getragen sein soll: Verbesserung der Qualität, Erleichterung des Zugangs für alle und Öffnung gegenüber der Welt.“ (43) Ratssitzung in Brüssel (05.05.2003) 5 Benchmarks für die Verbesserung der Aus- und Weiterbildungssysteme. Bis 2010 soll in der EU: • • • • • die Schulabbrecherquote auf 10 % gesenkt werden. die Zahl der Hochschulabsolventen in Mathematik, Wissenschaft und Technologie um 15 % gesteigert werden. 85 % der 22-Jährigen die Sekundarstufe II abgeschlossen haben. der Prozentsatz der leseschwachen 15-Jährigen um 20 % gesenkt werden. 12,5 % der Erwachsenen sich an Maßnahmen des lebenslangen Lernens beteiligen. Mitteilung der Kommission „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (11.11.2003) „Unter Beibehaltung des derzeitigen Reformtempos wird die Union die selbst gesetzten Ziele verfehlen…“ es ist „auf allen Ebenen ein neuer Schub erforderlich, um die Lissabonner Strategie noch zum Erfolg zu führen.“ Reformen und Investitionen müssen in allen Ländern – unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage und der gemeinsamen Ziele – auf die Schlüsselfragen ausgerichtet werden. Dies erfordert eine strukturierte, fortlaufende Kooperation auf Gemeinschaftsebene, um die Entwicklung und Aufwertung der Humanressourcen voranzubringen und eine größtmögliche Effizienz der getätigten Investitionen zu gewährleisten.“ Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 5 Förderprogramme der Europäischen Union I. Programme der Generaldirektion Bildung und Kultur A) Programm für allgemeine Bildung: SOKRATES II Acht Sokrates-Aktionen: 1. Comenius (Schule) Ziel: Qualität des Unterrichts verbessern, dessen europäische Dimension zu verstärken und Sprachenerwerb sowie die Mobilität zu fördern Schwerpunkte: Lernen in einem multikulturellen Umfeld, Unterstützung benachteiligter Gruppen, Bekämpfung von Schulversagen und Verhinderung von Ausgrenzung. • Comenius 1: Schulpartnerschaften • Comenius 2: Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals • Comenius 3: Netze 2. Erasmus (Hochschule) • Mobilität von Studenten und Hochschullehrern • Intensivprogramme • Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Hochschullehrplänen • ECTS (Europäisches System zur Anrechung von Studienleistungen) • Thematische Netze • Vorbereitende Besuche 3. Grundtvig (Erwachsenenbildung) Ziel: Europäische Kooperationen zwischen Erwachsenenbildungseinrichtungen stärken, Entwicklung von europäischen Lehrmaterialien, Qualität der Ausbildung von Erwachsenenbildnern verbessern, Verbreitung des Gedanken des „life-long-learnings“, Austausch von „good practice“. • Grundtvig 1 – Transnationale cooperation projects Entwicklung/Verbreitung innovativer Konzepte und Materialien; „produktorientiert“; Laufzeit 1 – 3 Jahre, Antragsstellung in Brüssel (zweistufig) • Grundtvig 2 - Lernpartnerschaften thematische Kooperation; “prozessorientiert”; Laufzeit i.d.R. 1 Jahr, Antragsstellung in Deutschland bei der Nationalen Agentur. • Grundtvig 3 – Stipendien für Beschäftigte in der Erwachsenenbildung Individuelle Förderung für den Besuch von Fortbildungsmassnahmen im Ausland. Antragsstellung in Deutschland bei der Nationalen Agentur. • Grundtvig 4 – Netzwerke breit angelegte europäische Netzwerke thematischer oder informeller Art (thematische und Projektnetzwerke); Antragsstellung in Brüssel (zweistufig) • Vorbereitende Besuche: im Vorfeld eines Grundtvig-Projekts erforderliche Besuche, Teilnahme an Kontaktseminaren. Antragsstellung in Deutschland bei der Nationalen Agentur. 4. Lingua (Sprachunterricht) Förderung von Sprachunterricht und der sprachlichen Vielfalt und qualitative Verbesserung der Strukturen und Systeme des Fremdsprachenunterrichts. Keine Förderung von reinen Sprachkursen. • Lingua 1 – Förderung des Sprachenerwerbs. Sensibilisierung für und Information über die Vorteile des Sprachenerwerbs, Erleichterung des Zugangs zu Lernressourcen, Verbreitung von Informationen unter den Entscheidungsträgern. Zweistufiges Antragsverfahren, Antragsstellung in Brüssel und über Nationale Agentur. • Lingua 2 – Entwicklung von Instrumenten und Materialien Qualität des Sprachunterrichts durch innovative Produkte verbessern, Entwicklung und Verbreitung Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 6 geeigneter Materialien und Instrumente, Förderung von zielgruppenorientierten Lehrmaterialien/-methoden. Zweistufiges Antragsverfahren, Antragsstellung in Brüssel und über Nationale Agentur • vorbereitende Besuche: im Vorfeld eines Lingua-Projekts erforderliche Besuche, Teilnahme an Kontaktseminaren. Antragsstellung in Deutschland bei der Nationalen Agentur 5. Minerva (offener Unterricht und Fernlehre) Fördert europäische Zusammenarbeit im Bereich des offenen Unterrichts und der Fernlehre (OUF) und der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Bildungswesen. drei Hauptziele: • Förderung des Verständnisses für die Bedeutung von OUF und IKT und für den kritischen und verantwortungsbewussten Einsatz der IKT zu Bildungszwecken; • Sicherstellung, dass bei der Entwicklung von IKT- und Multimedia- Lernprodukten pädagogischen Erwägungen angemessen Rechnung getragen wird; • Förderung des Zugangs zu verbesserten Methoden und pädagogischen Mitteln sowie zu den Ergebnissen und bewährten Verfahren in diesem Bereich, 6. Beobachtung und Innovation (Eurydice, Arion, Naric) Ziel: Qualität und Transparenz der Bildungssysteme zu verbessern: Austausch von Informationen und Beispielen guter Praxis. Analyse verschiedener Bildungssysteme bzw. deren Bestandteile. Die Aktion ist auf Bedürfnisse politischer Entscheidungsträger abgestimmt. 7. Gemeinsame Aktionen Innovative „Cross-over-Projekte“, die die Anliegen der Programme Sokrates, Leonardo und Jugend verbinden. Kooperationen von Partnern aus verschiedenen Bereichen. 8. Flankierende Massnahmen Maßnahmen, die nicht unter die oben genannten Aktionen fallen, aber eindeutig zur Erreichung der Programmziele beitragen. Bei den zu unterstützenden Projekten geht es darum, • einschlägige Zielgruppen oder die breite Öffentlichkeit auf das SOKRATES-Programm bzw. auf die Bedeutung dereuropäischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich im weiteren Sinne aufmerksam zu machen (Konferenzen, Seminare); • für eine bessere Durchführung des SOKRATES-Programms zu sorgen, insbesondere durch Schulungen zur Projektdurchführung oder zum Abbau von Hindernissen; • die Ergebnisse der europäischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich durch die Verbreitung der aus dieser Zusammenarbeit resultierenden Produkte und Verfahrensweisen optimal zu nutzen; • bereichsübergreifende Synergien zwischen den Aktionen des SOKRATES-Programms zu fördern, zum Beispiel mit Hilfe von Aktivitäten zur Verbindung von Projekten, die im Rahmen von Comenius, Erasmus, Grundtvig, Lingua, Minerva usw. unterstützt werden; • horizontale Prioritäten des SOKRATES-Programms herauszustreichen, insbesondere die Förderung der Chancengleichheit, die interkulturelle Bildung und die Bekämpfung von Rassismus. Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 7 B) Programm für berufliche Bildung: LEONARDO Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen in beruflicher Erstausbildung; Verbesserung der beruflichen Weiterbildung; Förderung und Steigerung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist. 5 spezifische Aktionsbereiche: • Mobilität: Förderung transnationaler Mobilitätsprojekte für Personen in der Berufsausbildung, besonders für junge Menschen sowie für Bildungsverantwortliche. • Pilotprojekte: Förderung transnationaler Pilotprojekte zur Entwicklung und zum Transfer von Innovation und Qualität in der Berufsbildung sowie von Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes der Informationsund Kommunikationstechnologien in der Berufsbildung. Sprachenkompetenz: Unterstützung von Projekten zur Förderung sprachlicher und kultureller Kompetenz in der Berufsbildung durch transnationale Pilot- und Austauschprojekte • Transnationale Netze: Zusammenführung, Systematisierung und Weiterentwicklung von europäischem Fachwissen und innovativen Ansätzen, der Verbesserung der Analyse und der Vorausschätzung des Kompetenzbedarfs sowie der Verbreitung der über das Netz und durch die Projekte gewonnenen Ergebnisse in der Europäischen Union. • Vergleichsmaterial: Vergleiche von Daten, Erhebungen und Analysen, Beobachtung und Verbreitung von beispielhaften Praktiken in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsausbildung (CEDEFOP) C) Programm für Jugendliche: JUGEND Zielgruppe: Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren; Ziele: Mobilität junger Menschen zu fördern, Eigeninitiative und Kreativität zu fördern, andere Kulturen kennen zu lernen, Toleranz und Solidarität zu entwickeln, das zusammenwachsende Europa zu erfahren und aktiv zu unterstützen, Schlüsselqualifikationen für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu erwerben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einbeziehung benachteiligter Jugendlicher. Die Verantwortung für die Durchführung des Programms liegt bei den Nationalen Agenturen, bei denen in der Regel auch die Anträge einzureichen sind. 5 Aktionsbereich: • Aktion 1 - Jugendbegegnungen Bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen in Gruppen; wichtig: feste Austauschpartner im Ausland, partnerschaftliche Vorbereitung der Maßnahme, die Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in Vorbereitung und Durchführung, interkulturelles Lernen als wesentliches Ziel jeder Begegnung, • Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst Individuelle und multilaterale Freiwilligendienste von 3 Wochen bis zu 1 Jahr. Grundlage: solide Partnerschaft zwischen den Freiwilligen, einer Entsendeorganisation und einer Aufnahmeorganisation • Aktion 3 - Initiativen Jugendlicher Jugendinitiativen (selbstorganisierte Aktivitäten einer Gruppe von jungen Menschen) und Future-Capital Projekte (individuelle Folgeaktivitäten von ehemaligen Freiwilligen nach dem Europäischen Freiwilligendienst). • Aktion 4 - Gemeinsame Aktionen Projekte und Aktivitäten in Verbindung mit den EU-Programmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung (Sokrates und Leonardo) • Aktion 5 - Unterstützende Maßnahmen Projekte für Fachkräfte und andere Akteure in der internationalen Jugendarbeit, die darauf abzielen, Aktivitäten in den Aktionsbereichen zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Wichtig:Qualität der internationalen Partnerschaft, Gefördert werden etwa: Job shadowing, vorbereitende Besuche, PartnerKontaktseminare, Kurzstudienreisen, Seminare, Trainingskurse, Jugendinformation, Grenzüberschreitende Partnerschaften und Netzwerke Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 8 D) Programm für Kulturförderung: KULTUR 2000 Förderung kultureller und künstlerischer Projekte aller Sparten, von Buch und Lesen, der Übersetzung von literarischen Werken sowie des Erhalt des kulturellen Erbes. Bisher immer ein Jahresschwerpunkt (2002: bildende Kunst, 2003: darstellende Kunst, 2004: Erhalt des kulturellen Erbes). E) Programm MEDIA Filmförderung der Europäischen Union. Unterstützt unabh. europäische Produzenten, Verleiher, Organisatoren von Trainingsinitiativen, Promotionsaktivitäten und Festivals, sowie die Teilnahme europäischer Medienschaffender an Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Management, Drehbuchschreiben, neue Technologien. F) Programm ELEARNING Ziel ist es u.a., die „digitale Kluft" zu bekämpfen und neuen Technologien in den Bildungs- und Ausbildungsbereich zu integrieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Heranführung von Lehrkräften an die moderne Technik. G) weitere Programme der Generaldirektion Bildung und Kultur: Programm Tempus (Hochschulförderung), Programm Erasmus Mundus (Studentenaustausch), Aktionen von NROs, Aktionen von Verbänden von europ. Interesse (früher „Seele für Europa“), Zusammenarbeit EU-Kanada u. EU-USA (Hochschule und Berufsausbildung). II. Europäische Strukturfonds (GD Beschäftigung und Soziales) • Es gibt vier europäische Strukturfonds: - Europäischer Sozialfonds ESF - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE - Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei FIAF - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft EAGFL. Gemeinsames Ziel sind u.a. nachhaltige Entwicklung, Entwicklung von Beschäftigung und Humanressourcen, Umweltschutz und Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen. • Die Förderung ist auf drei Zielgebiete ausgerichtet: - Ziel-1-Gebiet: (70% der Förderung): abgelegene Gebiete, pro-Kopf-BIP<75% des EU-Durchschnitts - Ziel-2-Gebiet: wirtschaftlich benachteiligte Gebiete, Gebiete im Wandel - Ziel-3-Gebiete: Gesamte EU mit Ausnahme von Ziel-1-Gebieten. Finanzierung nur durch ESF. • ESF-Mittel von der EU müssen durch nationale Mittel von gleicher Höhe ergänzt werden. Für 2000-2006 stehen für Deutschland 10.809 Mio € zur Verfügung – davon kommen 4.756 Mio von der EU, 5.424 Mio von der öfftl. Hand in deutschland und 629 Mio aus dem provaten Sektor. • Der ESF konzentriert sich inhaltlich auf 5 Bereiche: - Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik (40% d. Mittel) - Gesellschaft ohne Ausgrenzung (20%) - Berufliche und allg. Bildung, lebenslanges Lernen (8%) - Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist (17%) - Chancengleichheit von Männern und Frauen (10%) • Aus Mitteln der Strukturfonds werden auch vier Gemeinschaftsinitiativen finanziert: - Interreg III: grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit, d. h. die Bildung von Partnerschaften über die Grenzen hinweg zur Förderung einer ausgewogenen Raumordnung überregionaler Gebiete (EFRE). - Urban II: innovative Strategien zur Wiederbelebung von krisenbetroffenen Städten und Stadtvierteln (EFRE). - Leader+: soll die sozioökonomischen Akteure in ländlichen Gebieten zusammenbringen, um über neue lokale Strategien für eine nachhaltige Entwicklung nachzudenken (EAGFL-Ausrichtung). - Equal: soll Ursachen für Ungleichheit und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt beseitigen (ESF). Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 9 EU und EU-Förderprogramme: Informationsquellen im Internet I. Europa und Europäische Union: EU allgemein: http://www.europa.eu.int Europäischer Rat: http://ue.eu.int/de/summ.htm Europäisches Parlament: http://www.europarl.eu.int/home/default_de.htm Fraktionen des Parlaments: http://www.europarl.eu.int/groups/default.htm Europäische Kommission: http://www.europa.eu.int/comm/index_de.htm Vertretung der Kommission in Dtl.: http://www.eu-kommission.de Generaldirekt. Bildg. u. Kultur: http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/index_de.htm Wirtschafts- und Sozialaussch.: http://www.esc.eu.int Verfassungskonvent: http://european-convention.eu.int Italienische Ratspräsidentschaft: http://www.ueitalia2003.it Europäisches Jugendforums: http://www.youthforum.org II. Kirchliche Organisationen bei der EU und in Europa: Gemeinsame Kommission der europäischen Bischofskonferenzen (ComECE): http://www.comece.org OCIPE – Europabüro der Jesuiten: http://www.ocipe.org Konferenz Europäischer Kirchen: http://www.cec-kek.org EKD: http://www.ekd.de/portal/7253.html Europäischer Rats der Bischofskonferenzen (CCEE) in St. Gallen: http://www.ccee.ch In eigener Sache: Homepage der Träger des aksb/IAE/FEECA-Büros Brüssel (Georg Düchs): Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Sozialer Bildungswerke: http://www.aksb.de Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung: http://www.kath.de/kbe/ III. Förderprogramme der Europäischen Union: Allg. Übersichten über Förderprogramme der EU: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/aides/dgs_prg_de.htm http://www.cec.org.uk/work/funding.htm http://www.na-bibb.de/home/ http://www.eurodesk.org/indexde.htm http://www.cdg.de/Home67.htm http://www.hiltrud-breyer.de/wegweiser/ Bildung in Europa und der Europäischen Union: Bildungsportal der EU: http://www.ploteus.org/ploteus/portal/home.jsp Bologna-Prozess: http://www.bologna-berlin2003.de/ SOKRATES • Allgemein: http://www.na-bibb.de/sokrates/index.php?site=Sokrates • Comenius: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/comenius/index_de.html http://www.na-bibb.de/sokrates/comenius.php?site=Sokrates&subsite=Comenius http://www.cdg.de/europa/ • Erasmus: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/erasmus/erasmus_de.html http://www.na-bibb.de/sokrates/erasmus.php?site=Sokrates&subsite=Erasmus Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 10 • Grundtvig: • • • • • • • http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/grundtvig/home_en.html http://www.na-bibb.de/sokrates/grundtvig.php?site=Sokrates&subsite=Grundtvig http://www.cdg.de/europa/ Lingua: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/lingua/index_de.html http://www.na-bibb.de/sokrates/lingua.php?site=Sokrates&subsite=Lingua Minerva: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/minerva/ind1a_de.html http://www.na-bibb.de/sokrates/minerva.php?site=Sokrates&subsite=Minerva Beobachtung und Innovation (Eurydice, Arion, Naric) : http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/observation/index_en.html http://www.nabibb.de/sokrates/beobachtung.php?site=Sokrates&subsite=Beobachtung+%26+Innovation Gemeinsame Aktionen http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/joint/jointactions_en.html http://www.na-bibb.de/sokrates/aktionen.php?site=Sokrates&subsite=Gemeinsame+Aktionen Flankierende Maßnahmen: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/action8/action8_de.html http://www.nabibb.de/sokrates/massnahmen.php?site=Sokrates&subsite=Flankierende+Ma%26szlig%3Bnahm en Vorbereitende Besuche: http://www.na-bibb.de/sokrates/besuche.php?site=Sokrates&subsite=Vorbereitende+Besuche Kontaktseminare: LEONARDO: EU-Kommission: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/leonardo/leonardo_de.html Nationale Agentur: http://www.na-bibb.de/leonardo/index.php?site=Leonardo+da+Vinci CEDEFOP: http://www.cedefop.eu.int JUGEND: http://europa.eu.int/comm/youth/index_en.html http://www.jugendfuereuropa.de http://webforum-jugend.de KULTUR 2000: http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html http://www.kulturrat-ccp.de http://www.eurodesk.org/indexde.htm/ MEDIA PLUS http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/index_en.html http://www.mediadesk.de/ ELEARNING http://europa.eu.int/comm/education/programmes/elearning/index_de.html <“Seele für Europa“> Vereinigungen und Verbände von europäischem Interesse http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/association/index_de.html Europäischer Sozialfonds http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/index-de.htm http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/europa/esf/index.cfm Europäische Strukturförderung: http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l60015.htm Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004 11 EU und EU-Förderprogramme: nützliche Adressen I. Adressen der deutschen Nationalagenturen • • • • • • für den Schulbereich (Comenius): Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Postfach 22 40, 53012 Bonn Tel.: 0228 - 501 -298, -291; Fax: 0228 - 501 -259, -301, -420; URL: http://www.kmk.org für den Hochschulbereich (Erasmus): Arbeitsstelle EU des Deutschen Akademischen Austauschdienstes Kennedyallee 50, 53175 Bonn Tel.: 0228 - 882 -0; Fax: 0228 - 882 44 44; URL: http://www.daad.de/ausland/de/3.4.5.html für die allgemeine und berufliche Bildung (Grundtvig/Leonardo): Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Friedrich-Ebert-Allee 38; D-53113 BONN T. (49-228)107 16 08; F. (49-228)107 29 64; E-Mail: na@bibb.de; URL: http://www.na-bibb.de/home/ InWent/Carl Duisberg Gesellschaft e.V., Weyerstraße 79-83 (Barbarossaplatz), 50676 Köln Tel: 0221/2098-0; Fax: 0221/2098-111; E-Mail: info@cdg.de; URL: http://www.cdg.de/Home67.htm Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) - Durchführungsstelle Leonardo da Vinci im Auftrag des BMBF Kennedyallee 50, D-53175 Bonn T. (49-228)88 23 97; F. (49-228)88 25 51; E-Mail: leonardo@daad.de JUGEND für Europa - Deutsche Agentur JUGEND Heussallee 30, D-53113 Bonn; Tel.: +49 228 9506220; Fax: +49 228 9506222; E-Mail: jfe@jfemail.de; URL: http://www.jugendfuereuropa.de II. Adressen in Brüssel • Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur • Büro für technische Unterstützung der Programme Sokrates, Leonardo, Jugend (Socrates, Leonardo and Youth Technical Assistance Office) Rue de Trèves 59-61, B-1040 Brussels Tel: +32.2.233.01.11 ; Fax: +32.2.233.01.50 ; URL: http://www.socleoyouth.be/ • Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU Boulevard Clovis 18, B-1000 Brüssel Tel.: +32 2 743 04 40; Fax:+32 2 743 04 42; URL: http://www.bayern.de/Europa/Bruessel/index.html Referat C II 8: Angelegenheiten der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Referent: Robert Gruber, Email: Robert.Gruber@stk.bayern.de Rue de la Loi 200, B – 1049 Bruxelles Tel. 0032-2-299 11 11 ; URL: http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/index_de.htm III. Sonstige Adressen : • EU-Netz Bayern: virtuelles Netzwerk von nicht-gewinnorientierten Beratungsstellen zu EU-bezogenen Themenstellungen URL: http://www.eu-netz-bayern.de/ • Aksb/IAE/FEECA-Europabüro (Georg Düchs) Avenue de Tervuren 221, B – 1150 Bruxelles Tel. 0032-2-738 07 90 ; Fax .0032-2-738 07 95 ; E-Mail : duechs@aksb.de Georg Düchs, Referentenbesprechung kifas gGmbH, 27. Mai 2004