Amtsblatt Woche 43 von 2005
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Amtsblatt Woche 43 von 2005
Freitag, 28. Oktober 2005 Nummer 43 Herausgeber: Bürgermeisteramt Neuried Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Gerhard Borchert o. V. i. A. · info@neuried.net Gesamtherstellung: Reiff Verlag · Marlener Straße 9 · 77656 Offenburg · Telefon 07 81 / 5 04-14 55 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de Pachtvertrag mit EDEKA für Lebensmittelmarkt in Altenheim unterzeichnet Vier Jahre, nachdem erste Kontakte zwischen der Gemeinde Neuried und EDEKA Südwest für die Erstellung eines Lebensmittelmarktes in Altenheim aufgenommen wurden, fand letzte Woche die Unterzeichnung des Pachtvertrages statt. Dieser 20-jährige Mietvertrag mit zwei Optionen von 5 Jahren sichert eine langfristige Nahversorgung, basierend auf einer Nahversorgungsstudie. Darin ist auch ein Treff Discount in den Räumen des jetzigen Neukaufs in der Ortsmitte enthalten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet-Sondergebiet Schaflache Süd wird die Baugenehmigung bestandskräftig und die Ausschreibungen für den Markt können erfolgen. Dies ist in der zeitlichen Planung bis Februar 2006 vorgesehen. Bei Baubeginn im Frühjahr 2006 und einer Bauzeit von sechs Monaten, kann der Betreiber den neuen Markt im November noch vor dem Weihnachtsgeschäft eröffnen. Amtsblatt der Gemeinde Neuried 2 Freitag, den 28. Oktober 2005 Notrufe Apothekendienst Urlaub Gemeinde 9 70 Polizei-Notruf 1 10 Feuerwehr-Notruf 1 12 Polizeiposten 0 78 07 / 95 50 40 Neurieder-Notfallrettungsdienst 1 92 22 Störungsnummer Abwasserverband NeuriedSchutterwald 01 71 / 7 67 99 46 Abwasserverband Ried f. OT Schutterzell 01 60/ 90 92 90 88 Telefon-Seelsorge 07 81 / 1 11 01 Weißer Ring 07 81 / 96 66 73 33 Störfälle Gas 01 80-2 / 76 77 67 Notdienst Wasserversorgung 0 78 07 / 97-4 44 Tierhilfs- und Rettungsorganisation 0 78 07 / 94 91 81 Störungs-Nummer des E-Werks 0 78 21 / 2 80-0 Die jeweils aufgeführte Apotheke übernimmt den Notdienst außerhalb der geschäftlichen Öffnungszeiten. Beginn und Ende jeweils 8 Uhr. Praxis Dr. Wisser, ist vom 31.10. – 4.11. geschlossen. Vertretung: W. Hirsch, Tel. 07854/ 985898; Dr. Krawczyk, Tel. 07854/508; Dr. Reinholdt, Dr. Reinke, Tel. 07807/ 92670 Die Arztpraxis Hirsch ist vom 7. bis 11. November 2005 geschlossen. Vertretung: Dr. Krawczyk, Tel. 07854/ 508; Dr. Wisser, Tel. 07854/208; Drs. Reinholdt und Reinke, Tel. 07807/ 92670; Thomas Straub, Tel. 07807/ 1664 Thomas K. Straub, Tel. 07807/1664, Fax 1663 Die Praxis ist vom 24.10. – 06.11.2005 geschlossen. Vertretung: Drs. Reinholdt/ Reinke; Dr. Wisser; Dr. Krawczyk; Marlen Tierarzt 29./30. Oktober 2005 Tel. 07807/2348 Tel. 07803/980013 29. Oktober 2005 bis 13.00 Uhr Tel. 0781/9903737 01. November 2005 Tel. 07803/980013 28. Oktober 2005 Rhein-Apotheke, Hauptstrasse 56, 77743 Neuried-Ichenheim, Tel:07807/2166 29. Oktober 2005 Bären- Apotheke, Hauptstrasse 52, 77652 Offenburg, Tel:0781/ 23877 und Schwanau-Apotheke, Rathausstrasse 9, 77963 Schwanau-Ottenheim, Tel:07824/ 2132 30. Oktober 2005 Einhorn- Apotheke, Hauptstrasse 82, 77652 Offenburg, Tel:0781/ 9709380 und Apotheke an der Kirche, Hauptstrasse 15, 77963 Schwanau-Nonnenweier, Tel:07824/ 4195 31. Oktober 2005 Hilda- Apotheke, Hildastrasse 69, 77654 Offenburg, Tel:0781/ 38838 01. November 2005 Laurentius- Apotheke, Bachstrasse 1, 77652 Offenburg-Bohlsbach, Tel:0781/ 25235 02. November 2005 Marien- Apotheke, Hauptstrasse 73, 77746 Schutterwald, Tel:0781/ 605830 Sozialstation Ried Diakonie Telefon 07824/6497-0 Rufbereitschaft 0170/5602591 Häusliche Krankenpflege Wir vermitteln auch: - Dorfhelferinnen - Essen auf Rädern - Nachbarschaftshilfe - Hausnotruf Tagespflege im Ried 07824/6497-15 03. November 2005 Löwen- Apotheke, Hauptstrasse 25, 77749 Hohberg-Niederschopfheim, Tel:07808/ 7139 und Löwen- Apotheke, Wilhelmstrasse 9, 77654 Offenburg, Tel:0781/ 36141 Ansonsten weisen wir auf die diensthabenden Apotheken im Raum Lahr, Kehl und Offenburg hin. Diese werden in der Tagespresse und an den Diensttafeln der Apotheken bekannt gegeben. Ärzte Den ärztlichen Notfalldienst von Freitag, 19.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr für die Orte Neuried-Altenheim, Dundenheim, Müllen, Kehl-Goldscheuer, Kittersburg, Hohnhurst und Marlen erreichen Sie unter der Rufnummer 01 71 / 4 67 70 76 An Feiertagen beginnt der Notfalldienst am Vorabend, 19.00 Uhr und dauert bis zum Nachtag 7.00 Uhr. Diese Rufnummer gilt nur für Wochenend- und Feiertagdienste. Der ärztliche Notdienst an Wochenenden (Freitag 19.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr) und an Feiertagen für die Ortsteile Ichenheim, Schutterzell, Meißenheim Kürzell und Schwanau wird über die DRKLeitstelle 1 92 92 vermittelt. Die Vermittlung des augenärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienstes an Wochenenden und Feiertagen erfolgt über das Deutsche Rote Kreuz 1 92 92 Häusliche Krankenpflege- und Sozialdienst/Tagespflege Taxi Nowak Telefon 0 78 07 / 94 99 77 Krankentransporte Häuslicher Krankenpflege- und Sozialdienst/Tagespflege Bernd Bitsch, Ölerweg 6, Schwanau-Allmannsweier, Telefon 0 78 24 / 33 80 Karin von Benckendorff Häusliche Pflege Lindengasse 4, Neuried-Altenheim Telefon 0 78 07/ 95 78 09 Ambulante Kranken- und Altenpflege, Intensivpflege Karin Peppmüller Eibenweg 8, Neuried (Altenheim) 24 Std, Tel. 07852/81030 Freitag, den 28. Oktober 2005 3 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Landratsamt Ortenaukreis Ab 1.1.2006 gelten neue Bauplatzpreise Der Gemeinderat von Neuried hat in der Sitzung vom 27.07.2005 gestaffelte Bauplatzpreise beschlossen. Ab 1.1.2006 werden bei der Preisgestaltung die unterschiedliche Lage und die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke berükksichtigt. Ab 1.1.2006 gelten für gemeindeeigene Bauplätze folgende Verkaufspreise: 1. Ichenheim, Kohlgasse III, Abschn. 2 u. 3 (Röderweg): Grundstücke mit zulässiger Gebäudehöhe H1: 135,– Euro/m2 (unverändert) Grundstücke mit zulässiger Gebäudehöhe H2: 145,– Euro/m2 Grundstücke mit zulässiger Gebäudehöhe H3: 140,– Euro/m2 2. Altenheim, Streng: Grundstücke mit Festsetzung WA1 und WA2: 127,– Euro/m2 (unverändert) Grundstücke mit Festsetzung WA3 und WA4: 137,– Euro/m2 3. Müllen, Im nächsten Feld, und Schutterzell „Krummatt-Erweiterung”: Steuerkarten 2006 122,– Euro/m2 (unverändert) hier Lohnsteuerklasse 2 Wie schon 2004 mitgeteilt, wurde das Haushaltsbegleitgesetz am 29.12.2003 geändert. Mit dieser Gesetzesänderung wurde der bisherige Haushaltsfreibetrag zum 01.01.2004 von einem neuen “Entlastungsbetrag für Alleinerziehende” (§ 24b Einkommensteuergesetz) in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr / 109,– Euro im Monat abgelöst. Dieser Entlastungsbetrag wird bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Einstufung in Steuerklasse II gewährt. Arbeitnehmer können daher die Lohnsteuerklasse II nur noch dann erhalten, wenn bei ihnen folgende Voraussetzungen gegeben sind: * Sie mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz eine Haushaltsgemeinschaftin einer gemeinsamen Wohnung bilden, * das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, * Sie und ihr Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Haupt- o. Nebenwohnsitz gemeldet sind, * außer Ihnen und Ihrem Kind keine weitere Person mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebt, es sei denn, Sie haben für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und * Sie die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung nicht erfüllen. Bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2006 wird deshalb die Steuerklasse II nur noch dann eingetragen, wenn Sie eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben oder 2004 abgegeben haben. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist kein Jahresfreibetrag. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. Ändern sich die o.g. Voraussetzungen im Laufe des Jahres, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die unzutreffende Steuerklasse II ändern zu lassen ( § 39 Abs. 4 Satz 1 EStG). Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Eilverordnung des Bundes zur Vogelgrippe I. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Landratsamts Ortenaukreis weist darauf hin, dass durch eine Eilverordnung des Bundes die Aufstallung von Geflügel (Haltung in geschlossenen Ställen) für den Zeitraum vom 22. Oktober bis zum 15. Dezember 2005 angeordnet wurde. Von dieser Vorschrift erfasst sind Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten und Gänse sowie Laufvögel (Strauße, Nandus, Emus). Falls eine ausschließliche Haltung im Stall nicht möglich ist, kann Geflügel der oben genannten Arten auch unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung mit vogeldichten Seitenbegrenzungen gehalten werden. In diesem Fall sind tierärztliche Untersuchungen erforderlich. Weiterhin ist diese Haltungsform dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (Tel. 0781/805-9091) unverzüglich anzuzeigen. II. Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind bis auf weiteres verboten. III. Generell gilt für Geflügelhalter die Verpflichtung, die Geflügelhaltung beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen registrieren zu lassen und ein sogenanntes Bestandsregister zu führen. Im Fall eines Zugangs von Geflügel ist das Datum des Zugangs, die Art des Geflügels sowie die Anschrift des Vorbesitzers und ggf. die Anschrift des Transporteurs zu notieren. Im Falle eines Tierabgangs sind ebenfalls Datum, Art des Geflügels, Anschrift des Käufers und ggf. Anschrift des Transporteurs zu vermerken. Treten in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens 3 Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 % bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Eine Untersuchung auf Geflügelpest ist dann erforderlich. IV. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 des Tierseuchengesetzes geahndet werden. Öffnungszeiten der Erdaushubdeponie Altenheim Montag und Dienstag von 8.00 -12.30 Uhr und 13.00 - 16.45 Uhr Folgendes kann auf der Erdaushubdeponie abgegeben werden: – Grünabfälle – Wurzelstöcke – Altholz – Kühlgeräte – Metallschrott – Elektronikschrott – Elektronikgeräteschrott Bei Fragen können sie sich an die Tel. 0781/805-9600 wenden. Amtsblatt der Gemeinde Neuried BLHV Achern Sprechtag am Montag, den 14.11.2005 von 9.00 - 12.00 Uhr im Landwirtschaftsamt in Offenburg, um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07841/2075-0 wird gebeten. Altpapiersammlung im OT Altenheim Der Fußballverein Altenheim führt am Samstag, den 05. November 2005 eine Altpapiersammlung durch. Es wird gebeten, das gebündelte Papier ab 08.00 Uhr am Straßenrand bereit zu stellen. Der Bevölkerung wird für die Unterstützung ganz herzlich gedankt. 4 Freitag, den 28. Oktober 2005 2.2 2.3 2.4 2.5 3. 4. Zweckverband Hochwasserschutz Schuttermündung Öffentliche Bekanntmachung Änderung der Satzung des Zweckverbands Hochwasserschutz Schuttermündung Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Schuttermündung hat am 17.Oktober 2005 gem. § 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.07.1998 (GBl. S. 418) i.V. m. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) und § 6 der Verbandssatzung die Änderung der Satzung des Zweckverbands Hochwasserschutz Schuttermündung beschlossen: Verbandssatzung für den Zweckverband Hochwasserschutz „Schuttermündung” Präambel Nach dem Hochwasser im Jahr 1983 hat das Wasserwirtschaftsamt Offenburg das Gesamtkonzept „Verbesserung des Hochwasserschutzes im Schutter-UnditzGebiet zwischen Lahr und Kehl” erstellt. Die Umsetzung der kommunalen Aufgaben erfolgt im Zweckverband Hochwasserschutz „Schuttermündung”. I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name, Sitz 1. Die Stadt Kehl, die Gemeinden Willstätt, Schutterwald, Neuried, Hohberg, Friesenheim und Meißenheim bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. Seite 408), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.07.1998 (GBl. S.418 ). 2. Der Zweckverband führt den Namen „Hochwasserschutz Schuttermündung”. Er hat seinen Sitz in Kehl. 3. Der Zweckverband erstrebt keinen Gewinn. § 2 Verbandsgebiet Das Verbandsgebiet besteht aus den jeweiligen Gemarkungen: a) der Stadtteile Kehl, Marlen Goldscheuer, Kittersburg, Hohnhurst der Stadt Kehl b) den Ortsteilen Willstätt, Eckartsweier, Hesselhurst der Gemeinde Willstätt c) der Gemeinden Schutterwald, Neuried, Hohberg, Friesenheim und Meißenheim. Die genaue Abgrenzung des Verbandsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan vom 09.01.2002 (Anlage 1), der Bestandteil der Satzung ist. § 3 Verbandsaufgaben Der Zweckverband hat folgende Aufgaben: 1. Planung der abflussregulierenden Maßnahmen einschl. des vorhandenen und evtl. zu ergänzenden Messstellennetzes. 2. Durchführung baulicher Maßnahmen. 2.1 Ausbau und Sanierung der Schutter, Schütterleüberleitung, Unditz und Tieflachkanal (Verbandsgewässer). 5. 6. §4 1. 2. 3. II. §5 1. 2. §6 1. 2. Einrichtung von Hochwasserretentionsgebieten. Neubau, Erweiterung und Sanierung von wasserbaulichen Regulierungsbauwerken (Schleusen, Wehre etc.) und der für die Planung und den Betrieb erforderlichen Messstellen. Maßnahmen zur Regulierung der Abflüsse im Bereich Kehl-Süd. Zum Betrieb und Unterhaltung der dem Verband gehörenden Anlagen zählen auch Dämme, Regulierungsbauwerke, Ausgleichsmaßnahmen und Pegel. Regelung des Wasserabflusses einschl. des Hochwasserabflusses an den von den Verbandsgemeinden derzeit zu unterhaltenden Verbandsgewässern; Erstellen eines Betriebs- und Unterhaltungsreglements. Renaturierungsmaßnahmen im Verbandsgebiet, Erstellen von Pflege- und Entwicklungsplänen. Betrieb und Unterhaltung der dem Verband gehörenden Anlagen inkl. der Messstellen und der Verbandsgewässer Schutter, Schütterleüberleitung, Unditz und Tieflachkanal. Betrieb und Unterhaltung der in der Anlage 2 aufgeführten Gewässer II. Ordnung bzw. Gewässerabschnitte. Die Anlage Nr. 2 ist Bestandteil dieser Satzung. Pflichten der Verbandsmitglieder Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den Zweckverband bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit Amtshilfe zu leisten. Die Verbandsmitglieder haben den Zweckverband unverzüglich von Veränderungen zu benachrichtigen, die sich auf die Verbandsanlagen auswirken, deren Wirksamkeit beeinträchtigen oder die Erfüllung der Verbandsaufgaben erschweren können. Entstehen durch satzungswidrige Maßnahmen Schäden an den Verbandsanlagen oder an den Gewässern, ist dasjenige Verbandsmitglied zum Ersatz des Schadens verpflichtet, in dessen Gemarkungsbereich die Ursachen eingeleitet worden sind. Gegenüber Ansprüchen Dritter ist der Zweckverband entsprechend von der Haftung freizustellen. Diese Haftungsfreistellung gilt insbesondere für Schäden an Wasserläufen, Grundwasser, Boden, Luft. Verfassung und Verwaltung Organe Organe des Zweckverbandes sind: - die Verbandsversammlung - der/die Verbandsvorsitzende - der/die Geschäftsführer/in Hauptorgan ist die Verbandsversammlung Aufgaben der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit nicht der/die Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes oder aufgrund der Verbandssatzung zuständig ist oder ihm die Verbandsversammlung bestehende Aufgaben überträgt. Die Verbandsversammlung überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den/die Verbandsvorsitzende/n. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für a) den Erlass und die Änderung von Satzungen, b) den Erlass der Haushaltssatzung und Nachtragssatzung, Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung des/der Verbandsvorsitzenden, c) die Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und des/der Stellvertreters/in d) die Aufnahme von Krediten e) die Aufnahme neuer Mitglieder, das Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder und die Auflösung des Zweckverbandes. Freitag, den 28. Oktober 2005 5 Amtsblatt der Gemeinde Neuried f) Ernennung, Anstellung und Entlassung des/der Geschäftsführer/in §7 1. Zusammensetzung der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden und aus 14 weiteren Vertretern, von denen 3 auf die Stadt Kehl 3 auf die Gemeinde Willstätt 3 auf die Gemeinde Neuried 2 auf die Gemeinde Schutterwald und je 1 auf die Gemeinde Friesenheim, Hohberg und Meißenheim entfallen. Diese weiteren Vertreter/innen und je ein/eine Stellvertreter/in werden nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl vom neu gebildeten Gemeinderat ihrer Gemeinde auf die Dauer der Amtszeit der Gemeinderäte (§ 30 GO) gewählt. Die Wahl ist widerruflich. Bis zu einer Neuwahl nehmen die bisherigen Vertreter/innen und Stellvertreter/innen ihr Amt weiter wahr. 2. Scheidet ein/e weitere/r Vertreter/in oder sein/ihre Stellvertreter/in vorzeitig aus dem Gemeinderat oder aus der sonstigen Stellung aus, wegen der er/sie in die Verbandsversammlung gewählt worden war, so endet mit diesem Ausscheiden auch seine/ihre Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung; für den Rest der Amtszeit wird wiederum widerruflich - ein/e Nachfolger/in gewählt. Endet das Amt eines/einer Vertreters/in oder Stellvertreters/in durch Widerruf, so gilt der zweite Halbsatz des Satzes 1 entsprechend. 3. Bei Verhinderung werden in der Verbandsversammlung vertreten a) der/die Bürgermeister/in durch seinen/ihre allgemeine/n Stellvertreter/in im Amt (§ 48 GO) oder durch eine/n Beauftragte/n nach § 53 Abs. 1 GO, b) der/die weitere Vertreter/in durch seinen/ihre nach Absatz 1 gewählte/n Stellvertreter/in. 4. Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. 5. Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern in der Verbandsversammlung Weisung geben. Die Ortsvorsteher/innen der Ortschaften Eckartsweier, Goldscheuer, Hesselhurst, Hohnhurst, Altenheim, Dundenheim, Müllen, Ichenheim, Schutterzell, Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier, Schuttern, Kürzell können an den Sitzungen der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teilnehmen. 6. In der Verbandsversammlung besteht folgende Stimmverteilung: Stadt Kehl 25 Stimmen Gemeinde Willstätt 25 Stimmen Gemeinde Neuried 19 Stimmen Gemeinde Schutterwald 13 Stimmen Gemeinde Friesenheim 10 Stimmen Gemeinde Hohberg 5 Stimmen Gemeinde Meißenheim 3 Stimmen 100 Stimmen §8 1. Geschäftsgang der Verbandsversammlung Der/die Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich, mit einer Frist von einer Woche, unter Angabe der Verhandlungsgegenstände ein. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind rechtzeitig bekannt zu geben. In Notfällen kann die Verbandsversammlung ohne Frist, formlos und nur unter 2. 3. 4. 5. 6. §9 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden. Die Bekanntgabe ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Sie soll jedoch jährlich mindestens einmal einberufen werden. Die Verbandsversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Verbandsmitglied dies schriftlich, unter Angabe der Verhandlungsgegenstandes, beantragt. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Die Verbandsversammlung kann sachkundige Mitarbeiter/innen der einzelnen Verbandsmitglieder oder sonstige sachverständige Personen zu den Beratungen hinzuziehen. Für den Geschäftsgang der Verbandsversammlung gelten im Übrigen die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit sowie der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. Beschlussfassung Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Über Gegenstände einfacherer Art kann im Wege der Offenlage oder im schriftlichen Verfahren beschlossen werden. Ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein Verbandsmitglied widerspricht. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmen vertreten sind. Ist zu einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung nicht die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmen erschienen, kann der/die Verbandsvorsitzende unverzüglich eine zweite Sitzung einberufen, in der die Verbandsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenden Verbandsmitglieder und die ihnen zustehenden Stimmen über die nicht erledigten Angelegenheiten Beschluss fasst. Bei einer Einberufung der Sitzung ist auf die Folge hinzuweisen, die sich für die Beschlussfassung ergibt. Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung und Wahlen. Die Verbandsversammlung stimmt offen ab, sofern kein Verbandsmitglied geheime Abstimmung beantragt. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, soweit in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Verbandsmitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmen erhalten hat. Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Verbandsversammlung und die gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen. Sie sind durch den/die Verbandsvorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter und den/die Protokollführer/in zu unterzeichnen. Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung der Verbandsversammlung die Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung. § 10 Verbandsvorsitzende/r 1. Die/der Verbandsvorsitzende und sein/e Stellvertreter/in werden auf die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Verbandsvorsitzende/r soll ein/e Bürgermeister/in oder Beigeordnete/r eines Verbandsmitgliedes sein. Scheidet der/die Verbandsvorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, endet auch das Amt als Verbandsvorsitzende/r oder als Amtsblatt der Gemeinde Neuried 2. 3. 4. 5. 6. Stellvertreter/in. Die Verbandsversammlung hat für die restliche Amtszeit eine/n neue/n Verbandsvorsitzende/n oder Stellvertreter/in zu wählen. Der/die Verbandsvorsitzende ist Vorsitzende/r der Verbandsversammlung. Er/Sie ist Leiter/in der Verbandsverwaltung und vertritt den Zweckverband. Der/die Verbandsvorsitzende bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und führt sie aus. In eigener Zuständigkeit erledigt der/die Verbandsvorsitzende die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetzt, Verbandssatzung oder Beschluss der Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben werden kann, entscheidet der/die Verbandsvorsitzende, möglichst nach Rücksprache mit den anderen Verbandsgemeinden, anstelle dieses Organs. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen. Der/die Verbandsvorsitzende ist ermächtigt, seine/ihre Befugnisse ganz oder teilweise auf den/die Geschäftsführer/in zu übertragen. Der/die Verbandsvorsitzende kann dem/der Geschäftsführer/in Weisung erteilen, um die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes zu sichern und Missstände zu beseitigen. Der/die Verbandsvorsitzende muss anordnen, dass Maßnahmen der Geschäftsführung, die er/sie für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er/Sie kann dies anordnen, wenn er/sie der Auffassung ist, dass Maßnahmen für den Zweckverband nachteilig sind. § 11 Bedienstete Der Zweckverband kann die zu Erfüllung der Verbandsaufgaben erforderlichen Bediensteten einstellen. § 12 Geschäftsführer/in, Verbandsrechner/in, Verbandsingenieure und Verbandsschriftführer/in 1. Die/der Geschäftsführer/in werden von der Verbandsversammlung bestellt. 2. Einzelheiten der Geschäftsführung regelt die von dem/der Verbandsvorsitzende/n zu erlassende Geschäftsordnung. 3 Die Verbandsversammlung bestellt außerdem Verbandsingenieure, 1 Verbandsrechner/in und 1 Verbandsschriftführer/in. 4. Den Verbandsingenieuren obliegen die fachliche Aufsicht und die Betreuung der Verbandsaufgaben nach § 3 der Verbandssatzung. Dem/Der Verbandsrechner/in obliegt die Haushaltskassen- und Rechnungsführung des Zweckverbandes. Dem/Der Verbandsschriftführer/in obliegt die Protokollführung in den Verbandssitzungen und der allgemeine Schriftverkehr. 5. Der/die Geschäftsführer/in, der/die Verbandsrechner/in, der/die Verbandsschriftführer/in und die Verbandsingenieure erhalten für ihre Tätigkeit eine Verütung, deren Höhe die Verbandsversammlung festlegt. § 13 Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung Die Gewährung von Sitzungsgeldern sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an den/die Verbandsvorsitzende/n sind durch Satzung zu regeln. III. Aufwandsdeckung § 14 Herstellungskosten 1. Die Kosten für die erstmalige Herstellung und Anschaffung der Verbandsanlagen und Verbandseinrichtungen hat der Zweckverband zu tragen. Den nicht anderweitig gedeckten Aufwand haben die Verbandsmitglieder dem Zweckverband im Rahmen der 6 Freitag, den 28. Oktober 2005 2. Umlage zur Verfügung zu stellen. Die vom Zweckverband jährlich zu leistenden Zins- und Tilgungsbeträge (Kapitaldienst) sind von den Verbandsmitgliedern zu erstatten. § 15 Betriebskosten Sonstige Aufwendungen sind die Kosten des Zweckverbandes für Instandsetzungen und Unterhaltung, für Wartung und Energiebedarf sowie für das Personal der Verwaltung des Zweckverbandes. Diese werden jährlich auf die Verbandsmitglieder umgelegt. § 16 Kostenverteilung 1. Die Kosten nach § 3 Ziffer. 1, 2, 3 und 5, die allgemeinen Geschäftskosten sowie alle sächlichen Kosten werden in folgendem Verhältnis umgelegt: Kehl 29%, Willstätt 29%, Schutterwald 11%, Neuried 16%, Hohberg 4%, Friesenheim 8%, Meißenheim 3%. Die Investitionskosten werden nach Vonhundertsätzen für folgende Maßnahmen wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt: Maßnahme Kehl Willstätt Schutterwald Neuried Hohberg Friesenheim Meißenheim M3 14 14 19 27 7 14 5 M4 --26 38 9 20 7 M 11 ------100 M 12 --26 38 9 20 7 M 13 50 50 -----50 50 -----M 14 100 -----M 15 -M3 M4 M 11 M 12 M 13/14 M 15 = = = = = = Schütterleüberleitung Schutteraufweitung Umgestaltung der Unditz bei Kürzell Rückhaltung Tieflach Schuttermündung Vorflut Kehl-Süd § 17 Abschlagszahlung Die Verbandsmitglieder haben auf Anforderung dem Zweckverband Abschlagszahlungen auf die voraussichtlich zu erbringenden Beträge zur Deckung des finanziellen Aufwands des Zweckverbandes zu leisten. IV. Sonstiges § 18 Satzungsbefugnis Der Zweckverband erlässt für das gesamte Verbandsgebiet die Satzungen, die zur Durchführung der Verbandsaufgaben erforderlich sind. Der Zweckverband kann im Geltungsbereich seiner Satzungen die zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, diese Satzungen zu beachten und bei ihrer Durchführung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Amtshilfe zu leisten. § 19 Aufnahme weiterer Mitglieder Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann von der Verbandsversammlung nur einstimmig beschlossen werden. § 20 Auflösung des Zweckverbandes 1. Der Zweckverband kann nur mit Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder aufgelöst werden. 2. Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes auf die einzelnen Verbandsmitglieder gem. 16 Abs. 1 über. 3. Das Personal des Zweckverbandes ist von den Verbandsmitgliedern mit sämtlichen Folgelasten zu übernehmen. Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange die Abwicklung der Auflösung dies erfordert. Die Verbandsversammlung entscheidet über die zur Abwicklung im Einzelnen notwendig werdenden Maßnahmen. § 21 Änderung der Verbandssatzung Eine Änderung der Verbandssatzung kann von der Freitag, den 28. Oktober 2005 7 Verbandsversammlung nur mit Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder beschlossen werden. § 22 Öffentliche Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den einzelnen Mitgliedsgemeinden nach deren Satzung über öffentliche Bekanntmachungen. § 23 Haftung 1. Wird der Zweckverband wegen Schadenersatz von Dritten in Anspruch genommen, so haften, falls der Schaden nicht anderweitig gedeckt werden kann, die Verbandsmitglieder dem Verband gegenüber anteilig nach Maßgabe des Unterhaltungskostenschlüssels. 2. Das gleiche gilt für Schäden, die an Verbandsanlagen entstehen, wenn die Schäden nicht anderweitig gedeckt werden können. Amtsblatt der Gemeinde Neuried § 24 Inkrafttreten der Verbandssatzung Die Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kehl, den 17.10.2005 Armbruster, Verbandsvorsitzender Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt jedoch unter anderem dann nicht, wenn vor Ablauf dieser Frist die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Verband unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. In diesem Falle kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Zweckverband Hochwasserschutz Schuttermündung Gewässerlängen im Verbandsgebiet Schutterwald Neuried Hohberg Friesenheim Meißenheim Kehl/Willstätt Schutterw./Neur. Schutterw./Hohbg. Neuried/Friesenhm. Neuried/Hohberg Gesamt: 1,75 0,32 4,00 3,12 0,58 4,75 5,85 1,35 5,70 1,30 2,95 0,60 1,00 7,55 2,95 1,35 3,20 2,95 0,10 1,10 6,40 5,07 14,10 3,60 3,69 3,60 12,90 11,65 2,55 0,30 1,40 2,83 1,50 2,20 1,92 1,12 2,47 3,69 0,20 5,05 0,20 5,05 0,61 2,11 0,61 2,11 2,05 Summe Schütterle (2) Niedermattengraben Neubruch-Graben Alter Graben Bruchgraben Alter Kanal Tieflach-Schütterle Osterbach Höllgraben Waldbach* Endinger Kanal Feldschutter Bettelwegsgraben* Lummertsgr./Schutterw. Summe Tieflachkanal Sonstige Gewässer/Gewässerabschnitte nach § 3, Ziffer 6 Unditz 2,30 5,70 Schütterleüberleitung 0,50 1,30 1,85 Schütterle (1) Schutter + Kehl Willstätt Alte Schutter Neue Schutter Verbandsgewässer nach § 3 Ziffer 5 0,40 8,58 4,12 3,59 2,45 2,48 2,48 2,35 1,30 23,98 3,12 0,58 10,00 6,50 47,83 2,95 2,70 7,75 7,05 5,90 0,70 2,50 3,60 2,77 1,40 2,83 1,50 2,20 1,92 45,77 *) Die Aufwendungen für die Unterhaltung werden von der Stadt Kehl und der Gemeinde Willstätt zu gleichen Teilen getragen. +) lt. Vertrag Schutterumlegung war die Stadt Kehl für nördl. Schutterteile vor Verbandsgründung unterhaltungspflichtig. (1) in Verlängerung der Schütterleüberleitung bis zum Altenheimer Mühlbach (2) Abschnitt Schutter - Niedermattengraben - Schütterleüberleitung Haupt- und Realschule Neuried SCHULFEST Im Namen aller Schülerinnen und Schüler, des Lehrerkollegiums sowie des Schulfördervereins möchte ich mich auf diesem Weg bei allen Personen und Institutionen recht herzlich bedanken, die auf irgend eine Weise dazu beigetragen haben, dass unser Schulfest zu einem tollen Erfolg werden konnte. Dank Ihres großen Einsatzes bzw. Ihrer Spenden waren wir in der Lage, der interessierten Bevölkerung aus dem Ried und auch darüber hinaus ein vielfältiges, abwechslungsreiches Programm anbieten zu können und damit das Schulfest zu einem erfolgreichen Gemeinschaftsprojekt der Schulfamilie werden zu lassen. P. Kunkel, Schulleiter Amtsblatt der Gemeinde Neuried Lehrgang SOFORTMASSNAHMEN AM UNFALLORT für Führerscheinbewerber in Altenheim Einen weiteren Termin für lebensrettende Sofortmaßnahmen bietet der Kreisverband Kehl an: Termin: Samstag, 5. November von 8,30 bis 16,30 Uhr im DRKHeim Altenheim, Im Mättel neben der Schule Anmeldungen jeweils über Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kehl, Tel. 07851/9433-13,e-mail: kurse@kvkehl.drk.de oder über unsere Internetseite: www.drk- <http://www.drk-/> kehl.de 8 Freitag, den 28. Oktober 2005 gut vorbereitete Bewerbung von enormer Wichtigkeit. Aus diesem Grund bietet das JuZe in Kooperation mit der Barmer Ersatzkasse das Kurzseminar “Erfolgreich bewerben” ,welches am Donnerstag, 3.November von 14:00 bis 16:30 Uhr statt finden wird, an. Kursleiter: Arno Knee. Die Teilnehmer erhalten hierbei wichtige Tipps und konkrete Hilfen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt im praktischen Bereich. Hier werden verschiedene Situationen in Rollenspielen geübt. Am Ende der Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer noch Broschüren um das Thema abzurunden. Anmeldungen für dieses Seminar sind bis zum 28. Oktober beim Jugendzentrum möglich: Tel.: 07807/957756; Email: team@jugendzentrum-neuried.de JuZe-Schülertreff-Filmabend am Donnerstag, den 3. November von 18 - 20 Uhr Als spezielles Herbstferien-Angebot zeigen wir heute im Schülertreff euren Wunschfilm auf Großleinwand. Natürlich werden wir dazu auch Popcorn anbieten! Teilnehmerbeitrag: 1,- Euro JuZe-Halloween-Party - Freitag, den 28. Oktober, von 20 - 24 Uhr Heute wird es wieder gespenstisch im Jugendzentrum: Halloween steht vor der Türe! Deshalb sind auf der JuZeHalloween-Party am Freitag, den 28. Oktober 2005 von 20 - 24 Uhr Gespenster, gruselige Gestalten und Geister herzlich willkommen. Verkleidung ist erwünscht! Eintritt: 1,- Euro Bewerbungs-Training am Donnerstag, den 3. November Vor einigen Tagen hat das neue Schuljahr begonnen. Wie jedes Jahr werden auch viele Besucher des Jugendzentrums im Jahr 2006 eine Ausbildung anstreben. Aber gerade in dieser Zeit, in der Kampf um Ausbildungsstellen härter geworden ist, ist eine „Sport, Spiel & Fun”-Vormittag für Grundschüler am 5. November Für Kinder der 1. - 4. Schulklasse bietet der Athletiksportverein Altenheim und das Jugendzentrum in den Herbstferien am Samstag, den 5. November von 10 - 12 Uhr einen „Sport, Spiel & Fun”-Vormittag an. Dabei stehen Fang-, Geschicklichkeitsund Koordinationsspiele auf dem Programm, wobei der Spaß im Vordergrund stehen soll. Anmeldungen für dieses Angebot sind bis zum 4. November beim Jugendzentrum möglich: Tel.: 07807/957756; Email: team@jugendzentrum-neuried.de Mitzubringen sind Turnschuhe und Trainingskleidung . Treffpunkt ist beim Ringerheim (Am Hägel) in Altenheim. Freitag, den 28. Oktober 2005 Volkshochschule Offenburg Außenstelle Neuried Ausstellung Bilder in Acryl - keramische Arbeiten von Bärbel FreitagHenninger Anzusehen im Rathaus Altenheim - Bürgersaal und Treppenhaus - zu Rathausöffnungszeiten Dauer der Ausstellung bis Ende Dezember 2005 In den nachfolgend aufgeführten Kursen gibt es noch freie Plätze: Stimmungsvolles für lange Herbstabende Herbstabende: Lampenzauber Dagmar Koger Farbig und peppig, edel und elegant, schlicht oder verspielt, so könnte Ihre Lampe aussehen, die Sie im Kurs aus verschiedenen Materialen anfertigen. Dienstag 8.11.und 15.11.05, 20.00-22.15 Uhr, Atelier Koger Altenheim, 17,– Euro + ca. 5,– Euro Materialk. Wohltuende Wickel bei Kinderkrankheiten Barbara Meffle Altbewährt sind Wickelanwendungen bei Fieber, Husten, Schnupfen, Ohr- und Bauchschmerzen. Sie lernen verschiedene Heilsubstanzen aus Küche und Pflanzenwelt kennen. Es wird praktisch mit Wickeltüchern und wohltuenden Auflagen geübt. Di 08.11. u. 15.11., 19.30-21.45 Uhr, HuRSchule Ichenheim, 17,– Euro + 3,– Euro Nebenkosten Feng-Shui Partnerschaftsbereiche in der Wohnung, Gabriele Gänshirt Es werden Grundlagenkenntnisse in Feng-Shui vermittelt und der Feng-Shui-Lebensbereich”Partnerschaft” ausführlich erläutert. Mo 21.11., 19.30-21.45 Uhr, HuRSchule Ichenheim, 8,00 ¤ Berufliche und private Weiterbildung im EDV-Bereich - nützen Sie das Kursangebot in Ihrer nächsten Umgebung. Word Grundstufe Ronald Kurus Mo 07.11.-28.11., 18.30-21.30 Uhr, 4 Termine, HuRSchule Ichenheim, 71,– Euro, Lehrbuch 12,50 Eurobei Bedarf Excel Grundstufe Ronald Kurus Mi 09.11., 18.30-21.30 Uhr, 4 Termine HuRSchule Ichenheim, 71,– Euro, Lehrbuch 12,50 Euro bei Bedarf 9 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Frau Helene Roth, Kohlgasse 1, zum 80. Geburtstag Frau Margarete Bissor, Otto Hahn Str. 7, zum 80. Geburtstag Am 01.11.2005: Herrn Benedikt Zeil, Kleine Gasse 8, zum 81. Geburtstag Am 02.11.2005: Frau Elisabeth Weizenecker, Kirchweg 1, zum 71. Geburtstag Gefunden im OT Altenheim: 1 Schlüssel Zu erfragen im OT Altenheim, Bürgerbüro Gefunden im OT. Ichenheim: 1 Ohrring 2 Bücher Desweiteren aus den Schulen und Hallen: 1 Tupperschüssel, gelb 1 Paar Socken 1 Stirnband 1 Jacke, Größe 134 1 Kinder-Uhr 1 Kinder-Brille 1 Hose, blau, Größe 152 abzuholen im Rathaus Ichenheim, Bürgerbüro, Zimmer 2 Infos - Anmeldungen - VHS-Außenstelle Neuried, Hebelstr. 20, Tel. 07807 2402, E-Mail MaDoerflinger@web.de Sonntag, 30. Oktober 2005 10.00 Uhr Gottesdienst im Gemeindehaus (Pfr. i. R. Walther aus Lahr) Am Freitag, 28. Oktober, um 18 Uhr, trifft sich der Kirchenchor zur Abfahrt zum Mitarbeitergottesdienst in Nonnenweier. Am 30.10.2005: Herrn Albert Duchilio, Kirchstr. 40, zum 84. Geburtstag Am 31.10.2005: Frau Lydia Roth, Offenburger Str. 8, zum 91. Geburtstag Frau Elsa Frohloff, Dundenheimer Str. 11, zum 81. Geburtstag Der Konfirmandenunterricht entfällt in den Herbstferien! Kirchenbänke Kirchenbänke sind noch zu haben! Das Stück kostet 50.- Euro. Im Nahbereich wird angeliefert! „Der Jesustreff kommt wieder und zwar in vier Wochen am Sonntag, 27. November 2005” Bitte den Termin vormerken! Amtsblatt der Gemeinde Neuried Orgelnachwuchs gesucht! Heute zum ersten Mal machen wir ein attraktives Angebot zum Erlernen des Kirchenorgelspielens. 1. Ich spiele noch gar kein Instrument: Wöchentlicher Orgelunterricht ist möglich, der Orgelunterricht findet auf der Kirchenorgel der evang. Kirche in Dundenheim statt. Der Unterricht kostet pro gehaltener Unterrichtstunde 5.Euro Eigenbeteiligung und wird von der Kirche mit weiteren 15.Euro bezuschusst. 2. Ich hatte schon Unterricht auf einem Tasteninstrument und interessiere mich für die Kirchenorgel: Wöchentlicher oder 14-tägiger Unterricht ist möglich, Kosten siehe oben! 3. Ich bin schon etwas älter, habe Klavier gespielt und habe mich immer schon für die Orgel interessiert, habe jetzt Zeit, damit etwas Neues anzufangen. Wöchentlicher oder 14-tägiger Unterricht ist möglich, Kosten siehe oben! Den Orgelunterricht gibt die ehemalige Bezirkskantorin von Kehl, Frau Susanne Moßmann, Frau Moßmann ist ausgebildete Kirchenmusikerin in der obersten Qualifikationsklasse (A), verfügt über viel Erfahrung und hat einen sehr guten Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Interessenten melden sich bitte im Pfarramt unter der unten stehenden Telefonnummer. Eine eMail in dieser Sache mit Adresse und Telefonnummer ist uns sehr willkommen, wir organisieren weiteren Kontakt und Informationen. Urlaub von Pfr. Holthaus Pfr. Holthaus ist vom Freitag, 28. Oktober bis einschließlich 4. November 2005 in Urlaub. Die Vertretung im Trauerfall hat Pfr. i. R. Walther aus Lahr (Tel. Nr. 07821/1315). Pfarramt Das Pfarramt ist von Montag, 31. Oktober bis einschließlich Donnerstag, 3. November 2005 wegen Urlaub geschlossen. Ab Freitag, 4. November 2005 ist dann das Pfarramt wieder von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet und telefonisch erreichbar. Tel.: 788 - Fax: 95 55 56 - eMail: evpfarraltenheim@t-online.de Sprechzeiten der Kindergartenbeauftragten Frau HerschingerEngelhardt Die Sprechzeiten der Kindergartenbeauftragten entfallen während der Herbstferien. Spruch zum Reformationstag: „Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.” (1. Korinther 3, 11) Gedanken zum Wochenspruch Wissen Sie überhaupt noch, was Reformationstag ist? Das war ein trauriger und doch notwendiger Tag in der Kirchengeschichte, als es zur schmerzhaften Spaltung zwischen Katholischen und Evangelischen kam. Es war Mittelalter und die damals einzige Kirche hatte tatsächlich ihren „Grund” verloren: Die frohe Botschaft von Jesus, dem Gottessohn, der der Welt und den Menschen die Erlösung gebracht hat. Heute haben wir viel Trennendes überwunden: Eheschließungen zwischen katholischen und evangelischen Menschen sind selbstverständlich geworden und lösen keine Tragödien in den Familien mehr aus, regelmäßige gemeinsame Gottesdienste gibt es auch, in der Seelsorge hilft man einander und vor allem: Man versucht, dasselbe Evangelium, dieselbe frohe Botschaft von dem erlösenden Gottessohn zu predigen! Jesus, das Fundament, der tragende Grund unter meiner Lebensgeschichte, das möchte ich immer neu und immer wieder und immer einladend bedenken. Im Moment gerade bin ich in einer Arbeitssituation, die unglaublich viele seelische Kräfte erfordert: Liebgewonnene Menschen in der Gemeinde sind schwer krank und welchen Weg Gott mit ihnen geht, ist nicht erkennbar. In der Seelsorge sind Fallgeschichten am Wege, die 10 Freitag, den 28. Oktober 2005 liebevollen Einsatz verlangen und doch wenig eine professionelle Distanzierung zulassen. Die Frage nach der Vorschulkindererziehung in Neuried wird sehr kontrovers und Kräfte zehrend diskutiert! In allen genannten Bereichen bekomme ich irgendwann immer wieder meine Grenzen gezeigt! Ich frage mich, wie ich weiter käme, könnte ich nicht beten, könnte ich nicht sagen: „Herr, ich lege das Schicksal von Frau X und Herrn Y in deine Hand”, oder: „Herr, schenk uns genügend Kraft und Besonnenheit, eine gute Zukunft in der Betreuung für die kleinen Kinder zu erkämpfen!” Verstehen Sie, was ich sagen will? Für meine Erfahrung sind so viele Dinge, auch im alltäglichen Leben ohne Gott, seinen guten Geist und seinen Beistand einfach nicht vorwärts zu bringen! Ich muss meine eigene Kraft und Phantasie einbringen, ja, aber das allein reicht nicht aus! Und wenn das Leben für einen Menschen nahe ans Ende gekommen ist, dann ist einzig der Christus und sein Weg durch den Tod hindurch, hinein ins neue Leben ein wirklicher Trost! Ich wünsche Ihnen ein schönes langes Wochenende Und ebenso schöne Herbstferien! Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Bodo Holthaus CVJM Altenheim e.V. Christlicher Verein Junger Menschen www.cvjm-altenheim.de.vu HERBSTFERIEN im CVJM Altenheim In der Woche vom 31. Oktober bis 5. November finden die Jungscharen, Scout, Bibelkreise, CVJM Treff und Abendgebet nicht statt. Pfarramtsbüro - Ichenheim Tel. 07807/2163 Öffnungszeiten des Pfarramts: Montags 8.30 bis 11 Uhr, Dienstags 14.30 bis 17 Uhr, Mittwochs 8.30 bis 11 Uhr, Donnerstags 14.30 bis 17 Uhr ekichdu@t-online.de, www.ev-kirche-Ichenheim.de Sonntag, 23. Sonntag nach Trinitatis, 30. Oktober Dundenheim: Sonntag, 10.00 Uhr Reformations - Gottesdienst (Kirchenchor) - Pfr. Epperlein Ichenheim: Sonntag 9.00 Uhr Reformations - Gottesdienst mit Taufe - Pfr. Epperlein 10.00 Uhr Kindergottesdienst Schutterzell: Sonntag, 8.30 Uhr Reformations - Gottesdienst Die Bezirkskollekte am 30. Oktober 2005 (in allen drei Gemeinden) wird für folgendes Projekt erbeten. Im Zusammenhang mit den partnerschaftlichen Beziehungen zur Herrnhuter Brüderkirche in Nicaragua und der Arbeit von Freiwilligen in deren sozialen Einrichtungen bitten wir um die Unterstützung von zwei Kleinprojekten der dortigen Frauenarbeit. Mit dieser Kollekte soll der Ausbau und die Ausstattung von je einem Haus der Frauen mit Küche und Gelegenheit für Kurse und Näherei in zwei indianischen Gemeinden unterstützt werden. Diese Häuser werden als Werkstatt und Treffpunkt genutzt. In den Kursen werden die Freitag, den 28. Oktober 2005 Frauen. im Nähen und anderen Tätigkeiten ausgebildet, außerdem sind sie Teil der Erwachsenenbildung mit Kursen zu biblischen Themen, zur Selbstorganisation und Selbstverwaltung. Bibelstunde der AB - Gemeinde in Ichenheim Sonntagabend um 19.30 Uhr im Gemeindesaal Ichenheim. Frauenkreis Am Mittwoch, 2. November, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Ichenheim. Es wird ein Film gezeigt werden. Kirchweihfest in Dundenheim - Vorhinweis Am Sonntag, 6.11. feiert die Ev. Kirchengemeinde Dundenheim ihr Kirchweihfest. Hierzu sind alle Einwohner aus ganz Neuried herzlich eingeladen. Wir beginnen mit dem Gottesdienst um 10 Uhr. Anschließend feiern wir wie jedes Jahr in der Lindenfeldhalle. Es gibt ab 12.00 Uhr Mittagessen, Kaffee und Kuchen, einen Krabbelsack für die Kleinen und eine Tombola. Von Seiten des Kindergartens werden eine Darbietung und Basteltisch geboten, ab 13.00 Uhr Kinderbetreuung. Die Gaben für die Tombola werden am Freitag, den 4. 11. ab 16 Uhr abgeholt. Kuchenspenden können nach dem Gottesdienst in der Lindenfeldhalle abgegeben werden. Auch die Gemeindeglieder aus Schutterzell und Ichenheim sind herzlich eingeladen. In den beiden Gemeinden findet an diesem Sonntag kein Gottesdienst statt. Es sollten Fahrgemeinschaften angeboten werden. Mitarbeiterabend am 28.10. in Nonnenweier Auch in diesem Jahr wollen wir alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenbezirk (samt den Gemeinden, Diensten und Einrichtungen) zu einem Mitarbeiterabend einladen. Er wird am Freitag, den 28.10.2005 ab 19 Uhr in Nonnenweier stattfinden. Am Anfang steht ein Abendmahlsgottesdienst in der Nonnenweierer KircheSchuldekan Dietrich wird predigen, das Pfarrerehepaar Eisenbach-Heck die Liturgie gestalten. Im Rahmen des Gottesdienstes werden auch einige verdiente Mitarbeiter des Kirchenbezirks verabschiedet. Im Anschluss gibt es Gelegenheit zu Gespräch und Begegnung im Gemeindehaus bei Getränken und Brezeln. Den Abend abrunden wird TraudeI Kern, Liedermacherin und Religionslehrerin, die vor einigen Monaten erst nach Meißenheim gezogen ist. Der Abend soll uns stärken und auch die Gemeinschaft im Kirchenbezirk fördern. Herzliche Einladung! Es wird empfohlen Fahrgemeinschaften zu bilden. Nachrichten aus dem Kirchenbezirk Gottesdienst zum Reformationstag am 31.10. in der Christuskirche Lahr In diesem Jahr lädt der Kirchenbezirk zu einem Gottesdienst zum Reformationstag am 31.10.2005 um 19 Uhr in die Christuskirche nach Lahr ein. Dekan Kreplin wird predigen, die Liturgie gestalten Pfrin und Pfr. Krall. Herbstprogramm der EAN Lahr Die Evang. Arbeitnehmerschaft Lahr hat ein umfangreiches Herbstprogramm mit einer Reihe von Veranstaltungen geplant. So findet am 12.11. eine Betriebsbesichtigung der Schlossbrauerei Stöckle in Schmieheim statt, am 16.11. ein Sozialpolitischer Buß- und Bettag des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt, am 18.11. ein Vortrag über das CappuchinoModell (ein neues Rentenmodell der Kath. Arbeiterbewegung KAB) und am 1.12. eine adventliche Feier mit Monika Kappus. Weitere Informationen auch über landeskirchenweit geplante Veranstaltungen bei Gabriele Vetter (Tel.: 07821-957034; Email: bibiy@gmx.de) und Regina Lorenz-Fischer (Tel.: 07821-990650). Wer bin ich? - mit Bonhoeffer auf der Suche In seinem Gedicht „Wer bin ich?” aus dem Jahr 1944 stellt 11 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Bonhoeffer sich die Fragen: „Bin ich das wirklich, was andere von mir sagen? Oder bin ich nur das, was ich selbst von mir weiß?” In dem Gedicht tauchen Fragen auf nach Selbstbild und Fremdbild, Identität, Lebenssinn und Gottvertrauen. Fragen, die auch uns vertraut sind. Wir wollen uns an diesem Abend Zeit nehmen und uns mit dem Gedicht Bonhoeffers in Beziehung setzen, miteinander ins Gespräch kommen und uns austauschen. Dem Text begegnen wir auch mit meditativen und kreativen Elementen. Termin: Freitag, 11. November 2005 , 19-22 Uhr Ort: Evangelisches Gemeindehaus Ichenheim Kosten: 7,– Euro Leitung: Renate Kreplin, Erwachsenenbildnerin Anmeldung bis: 6.11.2005 bei EEB-Ortenau Tel.: 0781/24018 oder eeb.ortenau@t-online.de Bericht über die Tsunami-Katastrophen-Hilfe (1) Ein Brief von der Pressestelle der Kirchenleitung Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Jahr scheint das Jahr der großen Naturkatastrophen zu sein. Ob der Tsunami zum Jahreswechsel, oder das verheerende Erdbeben in Pakistan und die nicht enden wollenden Wetterkatastrophen über dem amerikanischen Kontinent... Eine Hilf- und Ratlosigkeit droht sich breit zu machen, der auch wir zu erliegen drohen. Kaum haben wir zur Hilfe bei einer Katastrophe aufgerufen, werden die aktuellen Nachrichten schon von der nächsten eingeholt. Ich weiß, dass Sie und Ihre Gemeinden alles tun, um zu helfen und dies auch in der vergangenen Zeit getan haben. Gerade die immense Hilfsbereitschaft von hunderten von Kirchengemeinden und tausenden von Einzelpersonen hier in Baden für die Tsunami Opfer, hat mich und meine Kolleginnen und Kollegen überwältigt. Bis zum August gingen bei uns auf diese Weise 911.403 Euro ein. Vielen herzlichen Dank auch an dieser Stelle noch einmal für Ihr Engagement! Bundesweit standen der Diakonie Katastrophenhilfe etwa 45 Millionen Euro zur Verfügung, eine gewaltige Summe, die in Notfallhilfe und Wiederaufbaumaßnahme gut und hilfreich gewirkt haben und noch weiter wirken. Die Diakonie Katastrophenhilfe hat einen Zwischenbericht erstellt, aus dem hervorgeht, wie wo geholfen wurde und wird. (Dieser wird nächste Woche teilweise veröffentlicht.) Herzliche Grüße Ihr Volker Erbacher, Pfr. Ökumenische Diakonie Freitag, 28. Okt. 2005 - Hl. Simon u. hl. Judas, Apostel Ichenheim 18.00 Uhr: Rosenkranzgebet Dundenheim 18.30 Uhr: Rosenkranzgebet 19.00 Uhr: Hl. Messe Samstag, 29. Oktober 2005 Ichenheim 17.30 Uhr: Rosenkranzgebet 18.00 Uhr: VORABENDMESSE unter Mitwirkung der Peru-Gruppe u.einer Musikgruppe Herzliche Einladung zum Peru-Abend in der Langenrothalle um 20.00 Uhr Bitte Ende der Sommerzeit beachten SO., 30. OKT. 2005 - 31. SONNTAG IM JAHRESKREIS Dundenheim 9.00 Uhr: Messfeier Amtsblatt der Gemeinde Neuried Schutterzell 10.30 Uhr: Messfeier Montag, 31. Oktober 2005 Ichenheim 18.00 Uhr: Rosenkranzgebet Dundenheim 18.30 Uhr: Rosenkranzgebet 19.00 Uhr: VORABENDMESSE zu Allerheiligen unter Mitwirkung d. Kirchenchores DIENSTAG, 1. NOVEMBER 2005 - ALLERHEILIGEN Ichenheim 9.00 Uhr: FESTGOTTESDIENST unter Mitwirkung des Kirchenchores 15.00 Uhr: Totengedenken auf dem Friedhof mit Segnung der Gräber unter Mitwirkung des Kirchenchores Bitte Gotteslob mitbringen! Schutterzell 10.30 Uhr: Festgottesdienst unter Mitwirkung des Kirchenchores Dundenheim 13.30 Uhr: Totengedenken auf dem Friedhof mit Segnung der Gräber unter Mitwirkung des Kirchenchores Bitte Gotteslob mitbringen! Mittwoch, 2. November 2005 - Allerseelen Ichenheim 18.00 Uhr: Rosenkranzgebet 18.30 Uhr: Messfeier (im Gedenken an alle verst. Priester und alle Verst. unserer Gesamt-Pfarrei, besonders derer, die seit dem letzten Allerseelentag verstorben sind) Kollekte für die Priesterausbildung in Osteuropa Donnerstag, 3. November 2005 Ichenheim 18.00 Uhr: Rosenkranzgebet 18.30 Uhr: Hl. Messe Fr., 4. Nov. 05 - Hl. Karl Borromäus - Herz-Jesu-Freitag Dundenheim 17.00 Uhr: Eucharistische Anbetung 18.30 Uhr: Rosenkranzgebet 19.00 Uhr: Hl. Messe Samstag, 5. November 2005 Dundenheim 17.30 Uhr: Beichtgelegenheit und Rosenkranzgebet 18.00 Uhr: VORABENDMESSE SO., 6. NOV. 2005 - 32. SONNTAG IM JAHRESKREIS Ichenheim 9.00 Uhr: Messfeier Schutterzell 10.30 Uhr: Messfeier 14.00 Uhr: Totengedenken auf dem Friedhof mit Segnung der Gräber unter Mitwirkung des Kirchenchores Bitte Gotteslob mitbringen! Dundenheim 18.00 Uhr: Bußgottesdienst und Beichte der Firmanden ÖFFNUNGSZEITEN PFARRBÜRO Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Dienstag zusätzlich von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Das Pfarrbüro ist am Montag, 31. Oktober geschlossen. ÖFFENTLICHE BÜCHEREI ICHENHEIM Unsere Öffnungszeit: 12 Freitag, den 28. Oktober 2005 Immer Montags zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Es grüßt sie herzlichst Ihr Büchereiteam! BUCHAUSSTELLUNG Am Sonntag, 30. Oktober 2005 findet wieder unsere große Buchausstellung im kath. Pfarrsaal statt. Nachdem wir im letzten Jahr leider keine Ausstellung durchführen konnten, haben Sie nun wieder die Möglichkeit, Ihre Weihnachtswünsche an der großen Auswahl an Büchern und Spiele zu erfüllen. Zwischen 14.00 und 17.00 Uhr haben wir den Pfarrsaal für Sie geöffnet, für leckeren Sonntagskaffee und Kuchen ist durch den kath. Frauenbund bestens gesorgt. Bitte kommen auch Sie, wir freuen uns darauf. Es grüßt Sie herzlichst der Kath. Frauenbund und das Büchereiteam! Kath. Frauenbund Ichenheim Nächster Treff am Mittwoch, 2. November 2005 um 19.30 Uhr nach dem Gottesdienst im Pfarrsaal: Meditation und Gespräch zum Thema Allerheiligen/Allerseelen. Herzliche Einladung zum Peru-Abend Die Perugruppe Neuried präsentiert einen großen Rückblick auf die erste Perureise im Rahmen des Projektes “Alternativer Tourismus” am kommenden Samstag, den 29. Oktober, ab 20 Uhr in der Langenrothalle, Ichenheim. Zuvor ist um 18 Uhr ein Peru-Gottesdienst in der St. NikolausKirche. Zuerst gibt es einige aktuelle Informationen zur Partnerschaft und die Projekte. Im Anschluss daran wird sie Winfried Wendle, anhand vieler Bilder und teilweise sehr individuellen Eindrücken und Erlebnissen der Reiseteilnehmer auf die im Juli durchgeführte Perureise mitnehmen. Weiterhin gibt einen Perustand mit Informationen über die einzelnen Hilfsprojekte und einen Stand des »Globus«-Weltladens. Musikalisch begleiten wird den Abend die Peruanische Musikgruppe MAIZ, unter der Leitung von Raul Quicano aus Lima. Die vier Musiker von “Maiz” stammen aus Ecuador, Peru und Kolumbien und haben bereits bei zahlreichen Veranstaltungen im gesamten Südwesten Deutschlands, in der Schweiz und im Elsass das Publikum mit ihrer Musik verzaubert. “Maiz” spielt auf Originalinstrumenten aus Lateinamerika wie z.B. Charango (Mandoline), Bombo (Trommel) sowie Quene und Sancas/ Zampona (Flöten) und entführt Sie in die Andenregionen Lateinamerikas. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen finden Sie unter: »www.neuriedrecuay.de« Katholisches Pfarramt Hauptstr. 75, 77746 Schutterwald Tel: 0781/96928-0, Fax: 0781/96928-21, e-mail: Kath.Pfarramt@jakobus-schutterwald.de Internet: www.jakobus-schutterwald.de Bürozeiten: Mo.-Mi. u. Fr. 9.00-11.00 Uhr Do. 15.00-18.00 Uhr Sonntag, 30.10.2005 9.45 Uhr Eucharistiefeier 14.00 Uhr Oktoberrosenkranz Dienstag, 01.11.2005 - ALLERHEILIGEN 9.45 Uhr Eucharistiefeier anschl. Gräberbesuch Mittwoch, 02.11.2005 - ALLERSEELEN 18.00 Uhr Eucharistiefeier Freitag, den 28. Oktober 2005 Sonntag, 06.11.2005 9.45 Uhr Eucharistiefeier 14.00 Uhr Rosenkranz Nachrichten Tauftermine im November und Dezember 2005 Sonntag, 13.11.2005 um 14.00 Uhr in Schutterwald Sonntag, 20.11.2005 um 14.00 Uhr in Müllen Sonntag, 11.12.2005 um 14.00 Uhr in Schutterwald Sonntag, 18.12.2005 um 14.00 Uhr in Müllen Pfarrgemeinderatswahl am 13. November 2005 In dieser Woche wurden die Wahlunterlagen für die Pfarrgemeinderatswahl verteilt. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 16 Jahre mit Erstwohnsitz in Müllen/Altenheim. Wer aus irgendwelchen Gründen keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, möge sich bitte im Pfarrbüro melden. Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie im neuen Kirchenblättle. Senioren Müllen/Altenheim Am 03. November werden wir uns wieder wie gewohnt um 14.30 Uhr im Begegnungszentrum in Müllen treffen. Alle über 60 Jahre, die sich gerne zu uns gesellen wollen, sind herzlich eingeladen. Im Zusammenhang mit der Neueröffnung des Seniorenzentrums Neuried wird uns Frau Wunder vom Hospizverein Offenburg über ihre Arbeit berichten. Elisabeth Armbruster mit Team Mit Kindern leben, glauben, hoffen - ein Angebot für Familien in der Ortenau Vom 11. bis 13. November 2005 veranstaltet die KLB Freiburg in Kooperation mit der Landvolkshochschule St. Ulrich ein Wochenende für Familien in St. Ulrich bei Freiburg. Wie mit Kindern von Gott und Jesus reden? Wie Beten? Bei all diesen Fragen kommt immer der eigene Glaube ins Spiel. Während die Erwachsenen Anregungen erhalten, wie sie ihren Glauben mit den Kindern teilen und an sie weitergeben können, ist für die Kinder ein eigenes Programm geplant. Die Kosten betragen für Erwachsene 70 ¤, für Kinder 30 ¤ (Kinder unter 2 Jahren und ab dem dritten Kind sind frei). Nähere Informationen gibt es bei Erika Schweikart, Tel. 0781/9482459. - Anmeldungen bitte bis 28. Oktober an die KLB Freiburg, Tel. 0761-5144236 oder e-mail: mail@klb-freiburg.de. Thematisches Frauenfrühstück Samstag, 5. November von 9.00-12.00 Uhr im kath. Gemeindezentrum Appenweier. Sich selbst etwas gönnen, anderen Frauen begegnen und ... schwierige Gefühle verstehen lernen! Die Beziehungs- und Gestaltungstherapeutin Heidi Mossbrugger-Hoffmann begleitet uns zum Thema: Eifersucht und Neid. Infos und Anmeldung: 0781/9250-20 oder Email: christel.feger@kath-ortenau.de Jehovas Zeugen Ichenheim, Auf der Alm 24; Tel: 0160/91591501; Internet: www.jehovaszeugen.de Der Vortrag am Sonntag, den 30.Oktober tr‰gt das Thema: ÑDie Wunder der Schˆpfung Gottes w¸rdigenì. Anschlieflend wird gemeinsam, anhand von Fragen und Antworten, ein Artikel der Zeitschrift `Der Wachtturm¥ behandelt. Das Thema lautet: 13 Amtsblatt der Gemeinde Neuried ÑWeiterhin so wandeln, wie Jesus wandelteì. Der Leittext ist aus 1.Johannes 2:6: `Wer sagt, er bleibe in Gemeinschaft mit ihm (Gott), ist verpflichtet, selbst auch weiterhin so zu wandeln, wie jener (Jesus) wandelte¥. Wie leitet Jesus seine Nachfolger heute? Wie kˆnnen wir bei Unzul‰nglichkeiten anderer dem Beispiel Jesu folgen? In welcher Hinsicht war Jesus loyal und wie kˆnnen wir loyal sein wie er? Diese und weitere Fragen werden mit Hilfe der Bibel beantwortet. Am Montag und Dienstag findet ab 19:00 Uhr eine Vers f¸r Vers Betrachtung des Bibelbuches Daniel anhand des Buches ìDie Prophezeiung Daniels - Achte darauf!ì statt. Das Thema in dieser Woche lautet `Wer wird die Welt regieren?¥ und behandelt Kapitel 7 des Bibelbuches. Am Donnerstag wird ab 19:00 Uhr die Theokratische Predigtdienstschule durchgef¸hrt. Bibellesen der Woche: 1.Chronika 16-20. Alle Zusammenk¸nfte sind ˆffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen die Vortr‰ge und Besprechungen in ihrer eigenen Bibel mitzuverfolgen. Turn- und Sportverein Altenheim www.tus-altenheim.de E-Mail: info@tus-altenheim.de Für unserem Adventsmarkt benötigen wir noch Grünzeug und Blautanne Bitte anrufen unter Gudrun Dreyer, Tel. 07807/2296 oder Sieglinde Hansert, Tel. 07807/1559. Im Voraus herzlichen Dank. Fußballverein Altenheim www.fv-altenheim.de Mitgliedsbeitrag Der FVA weist daraufhin, dass im Mitgliedsbeitrag eingezogen wird. November der Leider keine Punkte gab es am vergangenen Sonntag für die Seniorenmannschaften des FVA. Schon das Vorspiel der 2. Mannschaft begann denkbar schlecht. Zwar wurde aus einem 0:3 Pausenrückstand noch ein 2:3 gemacht, zählbar ist aber auch nicht. Im Gegensatz zur 2. Mannschaft begann die „Erste” hellwach. Von Beginn an wurde das Spiel gemacht und Ball und Gegner laufen gelassen. Lohn der Mühe war das 1:0 durch G. Metzl in der 17. Minute. Erfreulicherweise blieb auch der Bruch im Spiel absolut aus. Die Mannschaft spielte weiter und erarbeitete sich Chancen. Bis zur 30. Spielminute verlief das Spiel so weiter, dann machte Wilstätt aus dem ersten Fehler in der Hintermannschaft und somit aus ihrer ersten Chance den Ausgleich. Keineswegs geschockt, spielte man weiter, konnte aber nicht mehr bis zur Pause in Führung gehen. In der 2. Hälfte begann man wie in der ersten. Der Bruch im Spiel war dann in der 60. Spielminute, als ein Sonntagsschuss von rechts außen sich ins lange Eck senkte. Plötzlich stand es 2:1 für Willstätt, ein Spielstand der den bisherigen Spielverlauf auf den Kopf stellte. Der 3:1 Endstand wurde schließlich durch einen Konter erzielt, als man alles nach vorne geworfen hatte. Was bleibt nun von diesem Spiel? Erstens, natürlich keine Punkte, aber dafür ein sehr guter Eindruck von der Mannschaft. Was aber fehlt, ist das Ausnutzen von Fehlern des Gegners! Wie schon oft gesehen in dieser Saison reicht dem Gegner ein Fehler zu einem Tor, während unser Team es (noch) nicht ver- Amtsblatt der Gemeinde Neuried steht die Fehler des Gegners ebenso hart zu bestrafen! Die Chancenverwertung ist wie immer das große Problem, die Fehlerzahl in der Rückwärtsbewegung ist bei anderen Mannschaften auch nicht niedriger. Mit Sicherheit war die Leistung vom Sonntag überzeugend und auch absolut ligatauglich. Dennoch sollte der Knoten so langsam mal platzen. Es wird von Woche zu Woche schwieriger aus dem Tabellenkeller zu kommen. Diesen Sonntag spielt man daheim gegen Legelshurst. Trainer dort ist bekanntlich unser ehemaliger Coach Josef Zeiser-Anselm. Vielleicht schafft es die Mannschaft gerade in diesem Spiel der Saison die Wende zu geben. An Motivation sollte es auf jeden Fall nicht mangeln... Sonntag, den 30.10.05: 13.15 Uhr FV Altenheim II - TUS Legelshurst II 15.00 Uhr FV Altenheim I - TUS Legelshurst I Junioren -Fußball macht Spaß Am Wochenende finden folgende Jugendspiele statt: Am Freitag, 28. Oktober FV Altenheim E – DjK Offenburg E 18.30 Uhr Am Samstag, 29. Oktober SG Nußbach D1 – FV Altenheim D1 14.00 Uhr FV Offenburg B2 – FV Altenheim B 14.00 Uhr Wir wünschen den Mannschaften viel Erfolg! SV Schutterzell 1948 e.V. www.sv-schutterzell.de Altpapiersammlung Am Freitag, den 28. Oktober 2005 veranstalten die Herrenmannschaften des Sportvereines eine Altpapiersammlung. Bitte das gebündelte Altpapier ab 17.00 Uhr am Straßenrand bereit halten. Die kommenden Spiele Hohberghalle Niederschopfheim Sa, 29.10.2005 JBBez 13.45 Uhr Hofweier - Schuttern/Sch’zell Riedhalle Ichenheim Sa, 29.10.2005 JABez 15.00 Uhr Schuttern/Sch’zell Schramberg/Sulgen Sa, 29.10.2005 KrB 16.30 Uhr Schutterzell II - Offenburg II Sa, 29.10.2005 BezFr 18.15 Uhr Schutterzell - Wolfach Sa, 29.10.2005 Bez 20.00 Uhr Schutterzell I - Offenburg I Mehrzweckhalle Altenheim So, 30.10.2005 MäB 11.20 Uhr Altenheim - Schuttern/Sch’zell Sporthalle Friesenheim So, 30.10.2005 JES 10.00 Uhr Friesenheim - Schuttern/Sch’zell Sporthalle Zunsweier So, 30.10.2005 JDKr 13.00 Uhr Zunsweier - Schuttern/Sch’zell Hierzu sind alle Fans recht herzlich eingeladen. Sportfreunde Ichenheim sf ichenheim.de Am Sonntag,den 30.10. finden folgende Spiele statt. SF Ichenheim 2 - FC Kirnbach 2 13.15Uhr SF Ichenheim 1 - FC Kirnbach 1 15.00Uhr Zu diesen Spielen sind wieder alle Anhänger recht herzlich willkommen. 14 Freitag, den 28. Oktober 2005 Jugendabteilung, Es finden folgende Jugendspiele am Samstag statt, Sa., 29.10.05 14.15h B2-Jgd. SG – FV Auenheim Sa., 29.10.05 14.30h B1-Jgd. SG – Fautenbach Zu diesen Spielen sind alle Freunde und Gönner des Jugendfußballs recht herzlich eingeladen. Die Jugendabteilung Herbsttratschhock Am Mittwoch, 2 November 2005 treffen sich die gut erhaltenen 57er aus Ichenheim im Gasthaus »Löwen« in Ichenheim ab 19.00 Uhr zum Herbsttratschhock und Abschied von Manfred F. Deutsches Rotes Kreuz Weihnachten und Silvester: DRK-Betreute Reise nach Portugal Erstmals bietet das Deutsche Rote Kreuz (DRK) vom 20. Dezember 2005 bis 3. Januar 2006 eine betreute Reise an die Algarve nach Portugal an. So können die Feiertage gemeinsam in einer kleinen Gruppe festlich und harmonisch erlebt werden. Die wunderschöne Lage des Hotels und die komfortablen Zimmer ermöglichen einen unvergesslichen Aufenthalt in einer klimatisch begünstigten Gegend und lassen den rauen Winter in Deutschland vergessen. Im Reisepreis sind zudem eine Weihnachtsgala mit eigener Weihnachtsfeier und neben einer Abendgala am ersten Weihnachtsfeiertag eine Silvestergala und ein Neujahrsbrunch vorgesehen. Betreutes Reisen bedeutet aber besonders, dass eine erfahrene Reisebegleitung von Anfang an mit dabei ist und Hilfestellung leistet. Es beginnt mit der Abholung von zu Hause und der Flug- und Transferbegleitung sowie der Unterstützung am Aufenthaltsort. Das Angebot richtig sich also an alle reiselustige älteren Menschen, die gerne in einer kleinen Gruppe reisen und aufgrund körperlicher Einschränkungen dies nicht mehr allein unternehmen würden. Anfragen und Anmeldungen richten Sie an das Rote Kreuz in Lahr, Jammstraße 9, Tel. 07821/983140. Laienspielgruppe Dundenheim e.V. Altpapiersammlung - Altpapiersammlung - Altpapiersammlung Wir führen am Samstag, den 12. November 2005 wieder eine Altpapiersammlung durch. Bitte das gebündelte Altpapier ab 8.30 Uhr am Straßenrand bereitstellen. Vielen Dank im Voraus Die Vorstandschaft Männergesangverein „Harmonie” Ichenheim Einladung zum Herbstkonzert 2005 Der Männergesangverein „Harmonie” Ichenheim veranstaltet am Samstag, 12. November 2005, sein traditionelles Herbstkonzert in der Langenrothalle in Ichenheim. Unter dem Motto, „Klingende Puszta”, hat unsere Dirigentin Alexandra Lauer ein interessantes, kurzweiliges Programm zusammengestellt. Zusammen mit dem Postchor Offenburg, der als Gastchor zu hören sein wird, bieten wir ihnen eine Mischung aus Romanzen und feurigen Pusztaklängen. Mitwirkende an diesem Konzert sind: Freitag, den 28. Oktober 2005 Klaus Link Tenor Dominik Kiefer, Klavier Kurt Bayer, Klavier Das Instrumental Ensemble mit Kurt Bayer, Michael Klett, Isolde Bayer und Konrad Beyer Postchor Offenburg unter der Leitung von Dietmar Fahrner MGV „Harmonie” Ichenheim Die Gesamtleitung hat Alexandra Lauer Lassen sie sich vom Balkanfeuer anstecken und kommen Sie am Samstag, 12. November in die Langenrothalle nach Ichenheim. Konzertbeginn ist um 20.00 Uhr. Nach dem Konzert werden die Sänger in altbewährter Weise für Ihr leibliches Wohl sorgen. Männergesangverein „Harmonie” Ichenheim Weltladen Neuried e. V. „Afrika” in Ichenheim Eine besondere Chance bot sich letzte Wochen den Besucher/innen des „Löwen-Kinos”. Die beiden gezeigten Spielfilme aus Afrika ermöglichten einen ungewöhnlichen Blick auf diesen Kontinent. Wir sahen Afrika von einer neuen, spannenden Seite. Beide Filme erzählten von der Suche nach ursprünglichen Wurzeln und eigener Identität, wobei sowohl uns Vertrautes, Gemeinsames als auch das uns Fremde, Unvertraute, bisweilen Befremdliche in wunderschönen Bildern gezeigt wurde. Da diese Filme weder im öffentlichen Kino noch im Fernsehen zu sehen sind, war die Zusammenarbeit aller Beteiligten mit der Bundeszentrale für polit. Bildung eine einmalige Gelegenheit etwas Ungeahntes von einer alten Kultur zu erfahren. Athletiksportverein Altenheim Ringen Rückblick: ASV Altenheim ließ Singen beim 25:14 keine Chance Mit zahlreicher und stimmungskräftiger Unterstützung des Publikums begann der Kampf in der Gewichtsklasse bis 55 kg. mit Dennis Lehmann und Toni Wiezorek. Dass Wiezorek einen Kopf größer war schüchterte Lehmann nicht ein. Der Altenheimer holte sich Punkt für Punkt mit seinem speziellen Beinangriff und gewann drei Runden nach Punkten in Folge. Mannschaftsdienstlich trat Sebastian Fels mit Übergewicht gegen Ayup Avan in der Klasse bis 60 kg. an. Trotz des Schultersieges von Fels gingen die Punkte wegen Übergewicht nach Singen. Blerim Rama (66 kg.A) hatte mit Dennis Schnell ein Freilos, da dieser bei Kampfantritt aufgab. Daniel Keller (66kg.B) hatte mit Damian Porwol dagegen ein sehr schweres Los. Keller hatte bereits in der zweiten Runde das Nachsehen und fiel in einen unbefreibaren Kopfhüftschwung hinein. Der Freistilspezialist Michael Ernst (74kg.A) lief gegen Ümit Öztürla zu Hochform auf. Ernst bestimmte von Anfang an das Kampfgeschehen. Es war ein Schlagabtausch, bei dem jedoch immer Ernst am Schluß die Wertung erzielte. Gespannt war man im ASV Lager, wie sich Stefan Rauch gegen Christian Mihai in der Klasse bis 74 kg.B schlagen sollte. Diese Spannung wurde jedoch nach kurzer Zeit aufgehoben, nachdem Rauch einen blitzsauberen Schulterschwung zog und seinen Gegner um nichts mehr in der Welt aus diesem Griff herauskommen lies und ihn somit tuschte. Bekim Rama (84kg.A) trumpfte mit einem Armdrehschwung gegen Marc Schulz so gut auf, dass er ihn aus dieser Aktion heraus gleich so gut zu fassen bekam, um ihn auf beide Schultern zu zwingen. Ein heißer Kampf entfachte zwischen Roman Ernst und Harder Porwol in der Klasse bis 84 kg.B. Ernst gelangen gleich in der ersten Runde zwei Überwürfe und 15 Amtsblatt der Gemeinde Neuried somit zwei dreier Wertungen. Anschließend wurde jeder weitere Versuch des Altenheimers, einen Griff anzusetzen, mit einem Kontergriff des Gastes zunichte gemacht. Ernst verlangte zwar seinem Gegner alles ab, wurde letztendlich jedoch mit einem Konterwurf besiegt. In der Begegnung bis 96 kg. standen sich Patrick Ernst und Golam Schambiati gegenüber, wobei der Gast Ende der zweiten Runde den Kampf aufgab. Die Schwergewichtsbegegnung zwischen Stephan Springer und Eugen Riedel war ausgeglichen. Schlußendlich war Springer der clevere und glücklichere Sieger. ASV Altenheim erste Mannschaft: Am Samstag den 29.10.05 findet im Vereinsheim am Hägel der nächste Heimkampf statt. Unser Gegner ist die Mannschaft des SV Gresgen. Kampfbeginn 20.00 Uhr. Am Dienstag (Allerheiligen) den 01.11.05 ist die Mannschaft des ASV zu Gast bei der RG Waldkirch- Kollnau. Kampfbeginn ist um 15.00 Uhr. ASV Jugend: Der nächste Kampf für die Jugend des ASV findet am 12.11.05 beim ASC Kappel statt. Also bis dann Euer ASV FFW Neuried www.freiwillige-feuerwehr-neuried.de Abt. Müllen Am Samstag, 19. November 2005 führt die Jugendfeuerwehr eine Altpapiersammlung durch. Wir bitten die Bevölkerung das Altpapier bis spätestens 8.30 Uhr am Straßenrand bereit zu stellen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Die Jugendfeuerwehr Fischergruppe Müllen e.V. Anglerhock Am Freitag den 28.10.05 findet ab 19 Uhr ein gemütlicher Anglerhock in der Fischerhütte statt. Alle Mitglieder sind herzlich willkommen. Arbeitseinsatz Am Samstag den 29.10.05 findet ab 9 Uhr der letzte Arbeitseinsatz dieses Jahres statt. Es sind vor dem Winter noch unbedingt Streich- und Aufräumarbeiten zu erledigen. Dies ist die letzte Möglichkeit Arbeitsstunden abzuleisten. Um eine zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Die Vorstandschaft. Musikverein Ichenheim www.mv-ichenheim.de Voranzeige: Jahreskonzert 2005 am 26. November! Sieben Jahre Thomas Berger, sieben Jahre Martin Ebert und nun sieben Jahre Günter Bläsi. Wieder geht für den Musikverein Ichenheim eine Aera zu Ende. Und wieder blicken wir gemeinsam auf die letzten sieben Jahre zurück - beim Jahreskonzert am 26. November. Anfang 1999 hatte Günter Bläsi den Taktstock über-nommen und noch bevor das erste gemeinsame Jahreskonzert zu bestreiten war, erwartete uns ein musika-lisches Großereignis: der Sängerbund Legelshurst feierte sein 140jähriges Jubiläum mit einem „MusicalWochenende”. Der Musikverein Ichenheim hatte dabei den musikalischen Part bei den Höhepunkten der Musicals „Joseph” und „Elisabeth” zu übernehmen, die unser Keyboarder Udo Grieshaber eigens für diesen Anlass arrangiert Amtsblatt der Gemeinde Neuried 16 hatte. Fantastische Kostüme, glänzende Solisten und wunderbare Melodien sind uns von diesem tollen Wochenende im September 1999 heute noch in bester Erinnerung. Mit einem Rückblick auf den September 1999 beginnen wir unser Jahreskonzert 2005. Günter Bläsi wird mit Antje TomaschkeWeschle und Udo Wendle auch die beiden Solisten jenes Abends wieder willkommen heißen. Und sie werden uns in „Elisabeth” erneut in die längst vergangene Zeit von „Sissi” und Kaiser Franz-Joseph entführen. Freuen Sie sich schon heute auf einen sehr unterhaltsamen Konzertabend! - Das Jahreskonzert des Musikvereins Ichenheim am 26.11.2005! Musikproben Ab sofort kommt eine Probe selten allein. Außer der regulären Freitagsprobe (19:30 Uhr) stehen auch den ganzen Samstag über die verschiedensten Registerproben an. Pünktliches, vollzähliges und vor allem vorbereitetes Erscheinen ist in den nächsten Wochen unentbehrlich. Freitag, den 28. Oktober 2005 Mitgliedsbeiträge Unsere passiven Mitglieder dürfen wir darauf hinweisen, dass Anfang November die Mitgliedsbeiträge in Höhe von 12,– Euro; abgebucht werden. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie dies bitte mit: Ab 18.00 Uhr bei Renate Duchilio-Islami (Tel.: 07807/2984) oder Evelyn Walter (Tel.: 07807/30137). SV Dundenheim Am Sonntag den 30.10.2005 finden folgende Auswärtsspiele statt: 13.15 Uhr : SV Oberweier II - SV Dundenheim II 15.00 Uhr : SV Oberweier I - SV Dundenheim I Nach der Heimniederlage am vergangenen Sonntag befindet sich unser Team mitten im Abstiegskampf. Am Sonntag spielen wir in Oberweier gegen einen Aufstiegskanditaten. Es wird sehr schwer werden am Sonntag zu punkten. Mit Kampf und der richtigen Einstellung kann evt. für einen Überraschung gesorgt werden. Hierzu brauchen wir die Unterstützung unserer treuen Fans und Zuschauer. Bitte unterstützen Sie unsere Teams in Oberweier. Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen der SV DUNDENHEIM eV Läwe im Lewe Hauptstrasse 40, 77743 Neuried Jorinde und Joringel Es war einmal ein Schloss mitten in einem großen, dicken Wald. Darinnen wohnte eine Zauberin ganz allein. Wenn ein Mädchen in den Bannkreis dieses Schlosses geriet, verwandelte die Zauberin sie in einen Vogel. In diesem Wald ging vor langer, langer Zeit Joringel mit seiner Jorinde spazieren... Die Blaue Märchenbühne hat dieses poetische Märchen in Szene gesetzt und zeigt es am Sonntag den 30. Oktober 2005 um 13:00 Uhr, im Anschluß an ein Brunch. Die Aufführung findet im Löwensaal statt, der Kulturverein Läwe im Lewe lädt herzlich dazu ein!! Farbige Schatten und transparente Figuren entführen den Zuschauer in das Reich der Zauberin und lassen das Märchen lebendig werden. Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren Eintritt für Kinder 3,– Euro; für Erwachsene 4,– Euro Musikverein Trachtenkapelle e.V. Altenheim TV Ichenheim Abteilung Trampolin Badische Mannschaftsmeisterschaften im Trampolinturnen Geniale Ausbeute mit 1x Mannschaftssilber, 1 x Gold Die Badischen Mannschaftsmeisterschaften im Trampolinturnen wurden in diesem Jahr im Rahmen des 125-jährigen Jubiläums des Turngaues Pforzheim-Enz in Pforzheim ausgetragen. Der TV Ichenheim ging mit 2 Mannschaften an den Start. Das Nachwuchsteam des TVI in der Altersklasse 9-11 Jahre mischt gleich vorne mit. Die Mädchen, Selina Meier, Mareike Müller, Julia Sailer und Clara Walter sahen sich im Vorkampf von der ersten Übung an als Zweitplatzierte von 14 Mannschaften auf dem Treppchen wieder. Fehlende Nervenstärke im Finale verbaute Ihnen aber den Sprung nach ganz oben. Somit wurde die Vizemeisterschaft gefeiert. Genau diese Nervenstärke bewies die wettkampferfahrenere Mannschaft des TVI in der Jugendturnerinnenklasse 12-14 Jahre. Die jungen Damen mussten sich als führende Mannschaft im Finale behaupten. Annika Schmieder, Naisa Vetter, Elina Scheidecker und Kathrin Fiedler konnten durch eine geschlossene Mannschaftsleistung sogar einen Übungsabbruch kompensieren. Dadurch ging der Meisterschaftstitel verdient an die jungen Damen. www.mv-altenheim.de Sammlung zum “Tag der Heimat” Zum “Tag der Heimat” wird auch in diesem Jahr wieder eine Haussammlung durch die Trachtenkapelle durchgeführt. Diese Sammlung dient der Finanzierung heimatkundlicher Projekte. Zwei Drittel des Sammlungserlöses können für heimatpflegerische Vorhaben in der Gemeinde eingesetzt werden (Erhaltung und Neuanschaffung von Trachten). Den verbleibenden Teil erhält der Arbeitskreis Alemannische Heimat für Zentrale Aufgaben der Heimatpflege. Die Sammlung ist durch Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 18.05.2005 (AZ.: 23-1114.2) bewilligt worden. Allen Spendern im Voraus herzlichen Dank. Gewerbe Akademie Offenburg Auf dem Weg zu Betriebswirt und Bilanzbuchhalter Die Gewerbe Akademie bietet einen Turbo-Studiengang zum Betriebswirt (HWK) an. Der Bedarf an qualifizierten, gut ausgebildeten Führungskräften steigt ständig. Wer unternehmerisch und selbstverantwortlich handeln und entscheiden kann, ist Freitag, den 28. Oktober 2005 gefragt. Zielgruppe sind Industriemeister, ManagementAssistenten, Betriebsassistenten, Bürokauffrau/-mann. Der Unterricht findet Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21.15 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 13 Uhr statt. Noch wenige Plätze frei sind beim Vorbereitungslehrgang zum Bilanzbuchhalter/-in. Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre. Der Unterricht findet am Dienstag von 18.15 bis 21.30Uhr und samstags von 7.45 bis 12.45 Uhr statt. Zulassungsvoraussetzung ist ein dreijähriger anerkannter kaufmännischer Ausbildungsberuf. Für alle Studiengänge gibt es auch Zuschüsse. Anmeldung und Information bei der Gewerbe Akademie, Telefon 0781/793 115. Gewerblichen Schulen Lahr Weiterbildung! Weiterbildung! Die Gewerblichen Schulen Lahr bieten Interessenten nachfolgende Weiterbildungslehrgänge an: Elektrotechnik * Elektrotechnik f. Nichtelektriker * Elektro-CAD e-PLAN 5.5 Grundkurs Beginn: Start voraussichtlich 14.11.2005! Schweißtechnik * Schweißfachmann/-Techniker (EWS Teil 1 + 2) Beginn: Dezember 2005 Informations- und Anmeldeunterlagen: Gewerbliche Schulen Lahr, Tramplerstr. 80, 77933 Lahr, Telefon: 07821/9046-0, Fax: 07821/9046-113, E-Mail: info@gslahr.og.bw.schule.de 17 Amtsblatt der Gemeinde Neuried