Sonderrundschreiben Neuerungen Kindergeld ab 2016
Transcription
Sonderrundschreiben Neuerungen Kindergeld ab 2016
SONDER-RUNDSCHREIBEN DEZEMBER 2015 zum Thema KINDERGELDBEZUG (Neuerung ab 1.1.2016) Um weiterhin reibungslos Kindergeld beziehen zu können, empfehlen wir – entgegen anderslautender Pressemitteilungen - Folgendes zu veranlassen: Schriftliche Mitteilung (Mail, Brief, Fax) an die Familienkasse mit 1. Angabe der Kindergeld-Nummer (ersichtlich aus Bescheid oder aus dem Text der monatlichen Überweisung des Kindergeldes auf dem Kontoauszug) 2. die ID-Nummer des Beziehers und 3. die ID-Nummer des Kindes bzw. der Kinder Sollte die ID-Nummer nicht bekannt sein, so kann diese entweder in einem formlosen Schreiben angefragt werden beim Bundeszentralamt für Steuern, Adresse: 53221 Bonn oder über ein Formular im Internet angefordert werden über www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Die Postadresse der Familienkasse Reutlingen (Landkreis Reutlingen, Tübingen, Balingen) lautet: Familienkasse Reutlingen 72756 Reutlingen Tel: 0800 4 5555 30 (kostenfrei) Fax-Nr.: 07121/309 313 E-Mail: Familienkasse-Reutlingen@arbeitsagentur.de Die Adresse der Familienkasse Stuttgart lautet: Familienkasse Baden-Württemberg Ost Neckarstr. 84 70190 Stuttgart Tel: 0800/4 55555 30 (kostenfrei) Fax-Nr.: 0711/941 111 0 E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost@arbeitsagentur.de Weitere Adressen der Familienkassen sind im Internet ersichtlich.