Düsseldorfer Tabelle 2007 ansehen
Transcription
Düsseldorfer Tabelle 2007 ansehen
Aktuell: Unterhaltsreform / Düsseldorfer Tabelle 2007 Die Regierung hat die Reform des Unterhaltsrechtes bis auf Weiteres zurückgestellt. Das zum 01.04.2007 angekündigte Reformgesetz ist weder – wie angekündigt – zum 01.04.2007, noch wird es zum 01.07.200 7 in Kraft treten. Wann die Reform erfolgt, ist daher zur Zeit völlig ungewiss. Entsprechend wurde entgegen anderslautender Verkündungen auch die Düsseldorfer Tabelle nicht reformiert, sondern am 20.06.2007 eine neue Tabelle nach altem Strickmuster für die Zeit ab dem 01.07.2007 veröffentlicht. Aufgrund dieser Tabelle passen sich bestehende dynamische Unterhaltstitel, also Jugendamtsurkunden, Urteile, notarielle Urkunden, gerichtliche Vergleiche, welche auf einen % Satz des Regelunterhaltes nach der Reg elbetragsverordnung lauten ab dem 01.07.2007 automatisch den neuen Tabellensätzen an; noch nicht festgelegte Unterhaltsansprüche werden ab dem 01.07.2007 nach der neuen Tabelle berechnet. Tip für Neuberechnungen : Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle 'unter stellen' eine Unterhaltspflicht für drei Personen (den [Ex-] Ehegatten und zwei Kinder). Sind demgegenüber nur zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden, ist der Unterhalt für die Kinder der nächst höheren Einkommensstufe zu entnehmen, bei Unterhaltspflicht für nur eine Person der wiederum nächsten. Bei vier, fünf, sechs zum Unterhalt Berechtigten gilt das umgekehrte Prinzip. Düsseldorfer Tabelle 2007 ( gültig ab dem 01.07.2007 ) Einkommensgruppe 0 -5 Jahre 1. Bis 1.300 EUR 2. Bis 1.500 EUR 3. Bis 1.700 EUR 4. Bis 1.900 EUR 5. Bis 2.100 EUR 6. Bis 2.300 EUR 7. Bis 2.500 EUR 8. BIS 2.800 EUR 9. Bis 3.200 EUR 10. Bis 3.600 EUR 11. Bis 4.000 EUR 12. Bis 4.400 EUR 13. Bis 4.800 EUR Alter 6 bis 11 Jahre netto Tabelle Tabelle 202 196 217 196 231 196 245 196 259 196 273 196 287 210 303 226 324 247 344 267 364 287 384 307 404 327 12 bis 17 Jahre netto Tabelle 245 245 263 254 280 254 297 254 314 254 331 254 348 271 368 291 392 315 417 340 441 364 466 389 490 413 ab 18Jahre netto Tabelle 288 288 309 309 312 329 312 349 312 369 312 389 332 409 355 432 384 461 413 490 442 519 471 548 499 576 netto 235 389 235 389 235 389 247 401 270 424 293 447 317 471 343 497 376 530 409 563 442 596 475 629 508 662 Achtung: Die oben dargestellte Tabelle wurde zur leichteren Lesbarkeit modifiziert. In der Spalte Tabelle ist der in der Düsseldorfer Tabelle a usgewiesene Tabellenunterhalt angegeben. In der danebenstehenden Spalte haben wir den tatsächlichen Zahlbetrag ausgewiesen, der sich nach (teils teilweisem) Abzug des hälftigen Kindergeldes für das 1. bis 3. Kind ergibt. (Bei mehr als 3 Kindern ergibt sich aufgrund des höheren Kindergeldes ab dem 4. Kind ein niedrigerer Zahlbetrag !) Achtung: Beim Volljährigenunterhalt wird das gesamte Kindergeld bedarfsdeckend eingesetzt und wird in voller Höhe vom Tabellenunterhalt abgezogen.