Wesentliches Handbuch für den Tourist, der Peru
Transcription
Wesentliches Handbuch für den Tourist, der Peru
Wesentliches Handbuch für den Tourist, der Peru besuchen wird Ministerio PERÚ de Comercio Exterior y Turismo Viceministerio de Turismo Dirección Nacional de Turismo Dieses Dokument wurde von der Abteilung für touristische Bereitstellung der nationalen Leitung für Tourismus, stellvertretendes Ministerium für Tourismus, erstellt. Lima, Juli 2012 Erste Auflage Hinterlegung vom Pflichtexemplar an der staatlichen Bibliothek von Peru Nr. 2012-06949 Miminsterium für Aussenhandel und Tourismus – MINCETUR Calle Uno Nr. 050, Urb. Córpac, San Isidro Druckerei PUNTO Y GRAFÍA SAC Av. del Río 113, Pueblo Libre - Lima Übersetzung durch getan: PERÚ Ministerio de Relaciones Exteriores Wesentliches Handbuch für den Tourist, der Peru besuchen wird MINCETUR. Einleitung Das stellvertretende Ministerium von Peru stellt den Reisenden, die unser Land besuchen wollen, dieses Orientierungshandbuch vor. Die vorliegende Veröffentlichung enthält Informationen in Bezug auf die Voraussetzungen, Empfehlungen und Verfahren, die man vor der Ankunft, während des Aufenthaltes und beim Verlassen des peruanischen Landes berücksichtigen muss. Dieses grundlegende informative Dokument ist in Anbetracht der wichtigen Aufnahme von Touristen durch die peruanischen Behörden sowie durch alle mit dem Tourismus betroffenen Institutionen erstellt worden, damit der Aufenthalt unserer Besucher und derjenigen Personen, die unsere wichtigste Sehenswürdigkeiten besuchen möchten, erleichtert und verbessert wird. Darüber hinaus enthält dieses Dokument ergänzende Informationen über die persönlichen und nicht-persönlichen Güter, die in unserem Land aufgenommen werden können, die Formalitäten nach der Eingangsart in unserem Land, die Voraussetzungen beim Zoll und Migrationen, den vorübergehenden Eingang von Fahrzeugen (falls Sie unser Land mit Ihrem eigenen Auto besuchen möchten) sowie über die ganzen Empfehlungen im Rahmen der Gesundheit und Impfungen, um somit die wichtigsten Bestimmungsorte problemlos besuchen zu können. Ausserdem verfügt es über ein aktualisiertes Handbuch mit den Telefonnummern und Anschriften der wichtigsten peruanischen Institutionen, die dem Tourist Betreuung anbieten. Wir sind sicher, dass das vorliegende Handbuch Schlüsselinformationen über die gültigen peruanischen Regelungen für Ihren Aufenthalt in unserem Land anbieten wird, was Ihnen ermöglichen ebenso wird, eine unvergessliche Erfahrung zu erleben. Claudia Cornejo Mohme Stellvertretende Ministerium für Tourismus Inhaltsverzeichnis 4 EINREISE IN PERU 1. Migrationsvoraussetzungen10 1.1 Ausländische Staatsbürger, die ein Visum benötigen würden 11 1.2 Adressenliste der Botschaften und / oder Konsulate von Peru im Ausland 15 1.3 Allgemeine Voraussetzungen, um ein Visum zu beantragen 21 1.4 Gültige Dokumente für Staatsbürger der Andengemeinschaft (CAN) und des Gemeinsamen Marktes Südamerikas (MERCOSUR) 22 1.5 Gültiges Dokument für Staatsbürger aus allen Ländern 24 1.6 Anden-Migrationskarte (TAM) 24 2. Gütereinfuhr24 2.1 Zollbedingungen für die Gepäckaufnahme 24 2.1.1 Güter, mit denen Sie einreisen dürfen, ohne Steuer dafür bezahlen zu müssen 27 2.1.2 Verbotene Waren 30 2.1.3 Beschränkte Waren 30 2.1.4 Vorübergehende Einfuhr von Gütern und Gegenständen gegen eine Garantiezahlung 31 2.1.5 Vorübergehende Einfuhr von Equipments für Erlebnistourismus 31 2.1.6 Dokumentationsunterlassung oder Nichtzahlung der Steuer 32 2.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckaufnahme 33 2.2.1 Voraussetzungen für die Erlangung einer sanitären Genehmigung 35 3. Formalitäten nach der Einreiseart ins Land 36 3.1 Einreise über den Luftweg 36 3.1.1 Einreise mit einem privaten Flugzeug 36 3.1.2 Einreise mit einem gewerblichen Luftfahrzeug 38 3.2 Einreise über den Landweg 38 3.2.1 Formalitäten für die Einfuhr privater Fahrzeuge 38 3.2.1.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft 39 3.2.1.2 AnreisemiteinerBescheinigungvorübergehendervorübergehender 39 3.2.1.3 Einreise von chilenischen und ecuadorianischen Staatsbürgern 40 3.2.1.4 Pflichtversicherung im Fall von Autounfällen (SOAT) 41 3.3 Einreise über den Seeweg 42 3.3.1 Anreise eines Erholungswasserfahrzeugen für touristische Zwecke 42 3.3.2 Anreise eines Kreuzfahrtschiffes 43 4. Reiseversicherungspolice43 5. Gesundheitliche Empfehlungen44 5.1 Impfungen45 6. Devisenhandel46 AUFENTHALT IN PERU 7. Inlandsflüge49 7.1 An-Bord-Gehen von Passagieren 49 7.2 Gepäck49 7.3 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA) 54 8. Transfers mit Ihrem privatem Fahrzeug 54 8.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft oder Carnet de Passages en Douannes 54 8.2 Anreise mit einer Bescheinigung vorübergehender Verwahrung 55 9. Feier- und Nationalfeiertage 56 10. Touristenauskunft und –betreuung 57 10.1 Büro für Touristenauskunft und –betreuung (IPERÚ) 57 10.2 Nationales Institut für den Wettbewerbsschutz und Schutz des geistigen Eigentums (INDECOPI) 60 11. Telefonnummer im Fall von Aufklärungen und Zweifel 62 11.1 Adressenliste von den zuständigen Behörden für die Ein- und Abreise der Touristen und ihre Gütereinfuhr und Ausfuhr 63 11.2 Adressenliste mit anderen wichtigen Institutionen 65 AUSREISE 12. Migrationsvoraussetzungen 79 12.1 Duplikat einer Anden-Migrationskarte 79 12.2 Überschreitung der Aufenthaltszeit 79 13. Güterausfuhr80 13.1 Ausfuhr von Repliken der Kulturgüter 80 13.1.1 Voraussetzungen für die Ausfuhr von Repliken als Gepäck 81 13.1.2 Kontrollmodule des Kulturministeriums 81 13.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckausfuhr 82 14. Formalitäten nach der Ausfuhrart vom Land 82 14.1 Abreise durch den Luftweg 82 14.1.1 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA) 82 14.1.2 Abreise mit einer Fluggessellschaft 83 14.2 Abreise durch den Landweg 84 ANLAGEN QUELLEN 85 88 Paul Ramos / MINCETUR Einleitung Das Ministerium für Aussenhandel und Tourismus hat mit den peruanischen Behörden die Ausarbeitung nützlicher grundlegenden und verschiedenartigen Informationen über die Voraussetzungen und Verfahren für dieTouristen koordiniert, um ihren Aufenthalt in Peru angenehmer zu machen, welche aufgrund der Vielfalt und Multikulti unseres Gebietes mit einer enormen und unschätzbaren kulturellen, natürlichen und touristischen Erbe und ausgezeichnenter Dienstleistungen sich dafür entschieden haben, uns zu besuchen. In diesem Handbuch werden Sie einige Richtlinien mit grundlegenden Informationen finden, die Sie bei Ihrem Besuch in Peru berücksichtigen sollen. Es enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen und Verfahren, auf die man für die Abreise, den Aufenthalt und die Abreise ins Land achten muss. In diesen Seiten werden Sie die notwendigen Informationen über die Migrations- und Zollverfahren sowie über die vorhandenen Formalitäten der verschiedenen Ein- und Ausreisearten (über den Luft-, Land- oder Seeweg) sowie eine Adressenliste von Institutionen, Botschaften u.a. zuständigen Organismen im Rahmen des Tourismus finden, die nützlich sein werden, damit Sie einen angenehmeren Aufenthalt in unserem Land geniessen können. Paul Ramos / MINCETUR Eingang in Peru 1. MIGRATIONSVORAUSSTZUNGEN Die peruanischen Migrationsregelungen setzen eine Frist von 183 nicht verlängerbaren Tagen als eine maximale Aufenthaltsfrist im Land. Die Verleihung dieser Zeit hängt sowohl von jedem Migrationsbeamten in Peru bei der Einreise als auch vom Besuchszweck ab. Wir empfehlen Ihnen, in der folgenden Tabelle zu bestätigen, ob Sie ein Tourist- oder Geschäftsvisum für die Einreise in Peru. 10 Zentralamerika und Karibik Antigua und Barbuda NEIN JA Bahamas NEINJA Barbados NEINJA Belize NEIN JA Costa Rica JA JA Dominica NEINJA Dominikanische Republik JA JA El Salvador JA JA Granada NEINJA Guatemala JAJA Haiti JAJA Honduras JAJA Jamaika NEINJA Kuba JAJA Nicaragua JAJA Panama NEINJA St. Kitts und Nevis NEIN JA St. Lucia NEIN JA St. Vincent und die Grenadinen NEINJA Trinidad und Tobago NEIN JA Nordamerika Die Vereinigten Staaten Kanada Mexiko NEIN JA NEINJA NEINJA GESCHÄFTSVISUM Land Bis 183 (nicht verlängerbare) Tage TOURIST GESCHÄFTSVISUM Land Bis 183 (nicht verlängerbare) Tage TOURIST 1.1 Ausländische Staatsbürger, die ein Visum benötigen würden Südamerika Argentinien Bolivien Brasilien Chile Ecuador Guayana Kolumbien Paraguay Suriname Uruguay Venezuela NEINJA NEINJA NEINNEIN NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA África Ägypten Angola Äquatorialguinea Argelia Äthiopien Benin Botswana Burkina Faso Burundi Chad Djibouti Elfenbeinküste Eritrea Gabun JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA JA JA JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA 11 12 Gambia JAJA Ghana JAJA Guinea JAJA Guinea-Bissau JAJA Kamerun JAJA Kap Verde JA JA Komoras JAJA Kenia JAJA Kongo JAJA Lesotho JAJA Liberia JAJA Libyen JAJA Madagascar JAJA Malawi JAJA Mali JAJA Marokko JAJA Mauretanien JAJA Mauritius JAJA Mittelafrikanische Republik JA JA Mozambique JAJA Namibia JAJA Niger JAJA Nigeria JAJA Ruanda JAJA Sambia JAJA São Tomé und Príncipe JA JA Senegal JAJA Seychellen JAJA Sierra Leone JA JA Somalia JAJA St. Helena JA JA Südafrikanische Republik NEIN JA Sudan JAJA Swasiland Tanzanien Togo Tunesien Uganda Westsahara Zaire Zimbabwe Asien Afghanistan Bangladesch Bahrain Bhutan Brunei Darussalam Demokratische Volksrepublik Korea Demokratische Republik Laos Hongkong Indien Indonesien Iran Irak Israel Japan Jordanien Kambodscha Kasachstan Kirgisistan Kuwait Libanon Malasien GESCHÄFTSVISUM Land Bis 183 (nicht verlängerbare) Tage TOURIST GESCHÄFTSVISUM Bis 183 (nicht verlängerbare) Tage TOURIST Land JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA JA JA JA JA JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA NEIN JA JA JA JA JA NEINJA JAJA NEIN NEIN JAJA JA JA NEIN JA NEINJA JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA JAJA NEINJA Maldivien Mongole Myanmar Nepal Osttimor Pakistan Philippinen Qatar Republik Korea Saudi-Arabien Singapur Sri Lanka Syrien Tadschikistan Taiwan Thailand Turkmenistan Uzbekistan Vietnam Volksrepublik Chinba Vereinigte Arabische Emirate Yemen JA JA JAJA JA JA JAJA JAJA JAJA NEINJA JAJA NEIN JA JAJA NEINJA JA JA JAJA JAJA NEIN JA NEINJA JAJA JAJA JAJA JA JA JA JA JAJA Europa Albanien JA JA Andorra NEINJA Armeniem JAJA Aserbaidschan JAJA Belgien NEINJA Bosnien-HerzegowinaJAJA Bulgarien NEINJA Dänemark NEINJA Deutschland NEINJA Estland Finland Frankreich Georgia Griecheland Heiliger Stuhl (Vatikanstadt) Holland Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Moldawien Monaco Norwegen Österreich Polen Portugal Republik Serbien und Montenegro Rumänien Rusien San Marino Sschweden Schweiz Slowakei Slowenien GESCHÄFTSVISUM Land Bis 183 (nicht verlängerbare) Tage TOURIST GESCHÄFTSVISUM Bis 183 (nicht verlängerbare) Tage TOURIST Land NEINJA NEINJA NEINJA JAJA NEINJA NEINJA NEIN JA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEIN JA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEIN JA NEIN JA NEIN JA NEIN JA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA 13 GESCHÄFTSVISUM Bis 183 (nicht verlängerbare) Tage TOURIST Land Spanien NEINJA Tschechische Republik NEIN JA Türkei JAJA Ukranien NEINJA Ungarn NEINJA Vereinigtes Königreich und Nordirland NEINJA Weissrussland NEINJA Zypern NEINJA Ozeanien Australien Cookinseln Guam Kiribati Marshallinseln Mikronesien Nauru Neuseeland Niue Palaos Papua Neuguinea Republik Fiji Salomon-Inseln Samoa Tonga Tuvalu Vanuatu Quelle: Das Aussenministerium 14 NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEIN JA NEINJA NEIN JA NEINJA NEIN JA NEIN JA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA NEINJA 1.2 Adressenliste der Botschaften und / oder Konsulate von Peru im Ausland Die Visen werden im peruanischen Konsulat Ihres Aufenthaltsorten bearbeitet. Hier stellen wir Ihnen die folgende Adressenliste vor: Puede ubicarlos bis continuación: ADRESSENLISTE DER BOTSCHAFTEN UND / ODER KONSULATEN VON PERU IM AUSLAND ÄGYPTEN* 41 Al-Nahda Street, 2nd. Floor, Maadi, El Cairo. Telefon: (+202) 235-90306, 235-90406 Fax: (+202) 275-09011 Öffnungszeiten: D-J 09:00 bis 15:00 * Gleichzeitige Botschaft des Haschemitischen Königreiches. ARGELIA 2 et 4 Capitaine Salah Moghni – El Biar, 16406. Telefon: (+213-2) 192-3854 Fax: (+213-2) 192-3856 Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 16:00 ARGENTINIEN Av. Del Libertador 1720, (1425) Capital Federal, Buenos Aires. Telefon: (+54 11) 480-22000, 480-22551 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und vom 15:00 bis 18:00 www.embajadadelperu.int.ar AUSTRALIEN* 40 Brisbane Avenue, piso 2, Barton, 2606 ACT, Canberra. Telefon: (+612) 627-37351, 627-37352 Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 17:00 *Gleichzeitige Botschaft von Neuseeland BELGIEN Avenue de Tervueren 179, 1150 Brüssel. Telefon: (+322) 733-3319 Fax: (+322) 733-4819, 734-8289 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 www.consuladodelperu.be BOLIVIEN Calle Fernando Guachalla Nº 300, Sopocachi, La Paz, Casilla: 668. Telefon: (+591-2) 244-1250, 244-4566, 244-1773 Fax: (+591-2) 244-1240 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 13:30 und vom 15:30 bis 18:30 www.embaperubolivia.com BRASILIEN S.E.S. Av. Das Nacoes lote 43 Quadra 811, CEP 70428-900, Brasilia DF. Telefon: (+55-61) 324-29933, 324-29435, 344-32953 Fax : (+55 61) 324-49344 Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 18:00 www.embperu.org.br/bkp CHILE Av. Andrés Bello 1751, Providencia, Santiago, Postfach 16277. Telefon: (+56-2) 339-2601 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 13:30 und 15:30 bis 19:30 www.embajadadelperu.cl 15 CHINA Sanlitun Bangong Lou 1-91, Beijing 100600. Telefon: (+86-10) 653-23719, 653-23477, 653-22494 Fax: (+86-10) 653-22178 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 17:00 www.embperuchina.com COSTA RICA Urbanización Freses, Curridabat, San José, A.P. 4248-1000. Telefon: (+506) 222-59145, 222-51575 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 16:00 DÄNEMARK Via Travel A/S Bredgade 31 DK - 1260 Kopenhagen. Telefon: (+45) 702-02226 Fax: (+45) 707-08095 Email: annette.dannemarre@viatravel.dk Öffnungszeiten: Vorige Absprache. www.consuladoperu.dk DEUTSCHLAND Mohrenstrasse 42, 10117 Berlín. Telefon: (+49-30) 206-4103 Fax: (+49-30) 206-41051 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 www.embaperu.de www.botschaft-peru.de DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA* 1700 Massachusetts Ave, N.W., Washington, D.C. 20036-1903. Telefon: (+1-202) 833-9860, 833-9869 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 www.peruvianembassy.us * Gleichzeitige Botschaft von Jamaika. 16 DOMINIKANISCHE REPUBLIK Calle Mayreni Nº 31, Urb. Los Cacicazgos, Santo Domingo, Distrito Nacional. Telefon: (+1-809) 482-3300, 482-3344, 482-8374 Fax: (+1-809) 482-3334 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 16:00 ECUADOR Av. República de El Salvador N34-361 e Irlanda, Quito. Telefon: (+593-2) 246-8410, 246-8411, 246-8404, 246-8389 E-mail: info@consuladodelperu.org Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und 15:00 bis 19:00 www.embajadadelperu.org.ec, www.embaperu-ecuador.com EL SALVADOR* Av. Masferrer Norte, Casa Nº 17 p, Cumbres de la Escalón, Colonia Escalón, San Salvador. Telefon: (+503) 227-55566, 227-55567, 227-55568 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:30 und 14.30 bis 17:00 * Gleichzeitige Botschaft von Belize. www.embajadaperu.com.sv FINNLAND Ludviginkatu 3 5 bis 21, 00130 Helsinki. Telefon: (+358-9) 759-9400 Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 16:30 www.peruembassy.fi * Gleichzeitige Botschaft der Estland, Litauen und Lettland. FRANKREICH 50, Avenue Kléber, 75116, París. Telefon: (+33-1) 537-04200 Fax: (+33-1) 470-43255 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 18:00 www.amb-perou.fr GRIECHELAND* 2 Semitelou Str., Primer piso, 11528 Illssia, Athen. Telefon: (+30-210) 779-2761 Fax: (+30-210) 779-2905 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 * Gleichzeitige Botschaft der Republik Bulgarien und Albanien. www.peru.gr GUATEMALA 15 Av. “A” 20-16, Zona 13. C.A. 01013. Telefon: (+502) 236-18532, 233-17841, 233-25588 Fax: (+502) 236-18542 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00 ISRAEL Medinat Hayehudim, 60, Herzliya Pituach 46766, Tel Aviv. Telefon: (+972) 995-78835 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00 HEILIGER STUHL (VATIKANSTADT)* Vía di Porta Angelica Nº 63, Scala A, 3º Piano, 00193 Roma. Telefon: (+39-06) 683-08535, 683-07195 Fax: (+39-06) 689-6059 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 und 14:00 bis 16:30 * Gleichzeitige Botschaft in Malta. ITALIEN* Vía Siacci 2 B segundo piso, 00197, Roma. Telefon: (+39-06) 806-91510, 806-91534 Fax: (+39-06) 806-91777 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 www.ambasciataperu.it *Gleichzeitige Botschaft von der Türkei, Zypern und San Marino. HOLLAND Nassauplein 4, 2585 EA, Haag. Telefon: (+31-70) 365-3500, 427-1693 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:30 www.embassyofperu.nl JAMAIKA* Letsinvestments Ltd., 14 Market Street, Montey Bay. Telefon: (+1-876) 979-7701, 979-7701 Email: info@chukkablue.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 16:00 *Botschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika. HONDURAS Escuela Dowal Casa Nro. 3301, Calle Principal, Colonia Linda Vista, Tegucigalpa, Postfach 3171. Telefon: (+504) 236-8345, 236-7994 Fax: (+504) 221-4598 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:30 INDIIEN A-9/5, Bucarest Marg, Vasant Vihar, New Delhi 110057. Telefon: (+9111) 461-63333 Öffnungszeiten: Mo-Fr 16:00 bis 17:00 www.embassyperuindia.in INDONESIEN Menara Rajawali, 12TH Floor, JL. Mega Kuningan, Lot. 5,1, Kawasan Mega Kuningan, Jakarta 12950. Telefon: (+62-21) 576-1820, 576-1821 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 16:00 JAPAN 4-4-27, Higashi, Shibuya Ku, Tokyo 150-0011. Telefon: (+81-3) 340-64243, 340-64249 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:000 bis 17:00 www.embajadadelperuenjapon.org KANADA 130 Albert Street, Suite 1901, Ottawa, Ontario - K1P 5G4. Telefon: (+1-613) 238-1777 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 www.embassyofperu.ca KOLUMBIEN Calle 80 A, N° 6-50, Bogotá D.C. Telefon: (+57-1)1 257-0505, 249-8362, 249-8371, 249-8569, 257-0514 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:30 www.embajadadelperu.org.co 17 KÖNIGREICH GROSSBRITANIEN UND NORDIRLAND 52 Sloane Street, London SW1X 9SP. Telefon: (+44-20) 723-51917, 723-58340, Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 16:30 www.peruembassy-uk.com KUWAIT Block 7, Baghdad Street, Plot 60, Kuwait City (Temporalmente en Marina Residence Salmiya). Telefon: (+965) 257-21382, 257-21378 anexo 1403 Fax: (+965) 257-21385 Öffnungszeiten: Vorige Absprache. KUBA Calle 30 Pt. 107 entre 1ra y 3ra, Miramar, Playa, La Habana. Telefon: (+53-5) 286-5288 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:30 | Samstags 09:00 bis 12:00 MALASIA Wisma Selangor Dredging, 6th Floor, South Block 142 A, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur, Post Box Nº 18. Telefon: (+603) 216-33034, 216-33035 Fax: (+603) 216-33039 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30 bis 12.30 und 13.30 bis 16.30 horas MAROKKO 16, Rue DiIfrane, Plaza Perú, Rabat. Telefon: (+212-537) 723-236, 723-284 Fax: (+212-537) 702-803 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 17:00 MEXIKO Paseo de la Reforma 2601, Colonia Lomas, Reforma, Delegación Miguel Hidalgo, C.P. 11020. Telefon: (+52-55) 110-52270 Fax: (+52-55) 110-52279 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 www.embajadadelperu.com.mx 18 NICARAGUA Hospital Militar 1 Cuadra al Lago, 2 Cuadras Abajo, Casa Nº 325, Barrio Bolonia, Managua, Casilla Postal: 211. Telefon: (+505) 226-66757, 226-68678 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 www.peruennicaragua.com.ni NEUSEELAND* * Botschaft in Australien Peruanisches Konsulat in Auckland, Neuseeland, zuständig für das ganze Land. ÖSTERREICH* Mahlerstrasse 7/22, A-1010 Wien. Telefon: (+431) 713-4377, 715-4993, 715-7486 Fax: (+431) 712-7704 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 *Gleichzeitige Botschaft in Ungarn PANAMA Calle 53 Marbella, Gebäude “World Trade Center”, piso 12, Oficina 1203, Postfach 4516, Zona 5. Telefon: (+507) 269-6864, 263-1556, 223-1112 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 17:00 www.conperupanama.com PARAGUAY Acá Carayá 215 e/ Corrales, Barrio Bernardino Caballero, Asunción. Telefon: (+595-21) 607-431 Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30 bis 13:30 www.embperu.org.py PHILIPPINEN GlasHausBuilding., 16th. Floor Nº 1 Soi Sukhumvit 25, Sukhumvit Road, Wattana, Bangkok 10110 Telefon: (66-2)260-6243 , 260-6245 , 260-6248 Fax: (66-2) 2606244 Öffnungszeiten: 09:00 bis 17:00 POLEN* UL. Staroscinska1, M. 3-4, Varsovia. Telefon: (+48-22) 646-8807, 646-8806 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 15:00 www.perupol.pl *Botschaft in Ukranien . SINGAPUR 390, Orchard Road Nº 12 03, Palais Renaissance, 238871. Telefon: (+65) 673-88595 Fax: (+65) 673-88601 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 PORTUGAL Rua Castilho 50, 4º Dto., 1250-071 Lisboa. Telefon: (+351) 213-827470 Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00 bis 17:00 Email: info@embaixadaperu.pt SCHWEDEN Brunnsgatan 21 B, 2 Tr., 111 38 Stockholm. Telefon: (+46) 844-08747, 440-8740, 440-8748, 440-8742 Fax: (46-8) 205-592 Email: info@peruembassy.se Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 15:00 QATAR Abdul Aziz Bin Jassim Street, Lejbnailat – Zone 64, P.O. Box 24062, Doha. (in der Nähe von TV Roundabout). Telefon: (+974) 449-5944 Email: info@peruembassy.com.qa Offnungszeiten: Vorige Absprache. RUMÄNIEN* Boulevard Lacul Tei Nº 29 piso 2, ap.4 sector 26, Bucarest 020372. Telefon: (+40-21) 211-1819, 211-1816, 212-22819 Fax: (+40-21) 211-1818 Öffnungszeiten. Mo-Fr 09:00 bis 13:00 www.embajadaperu.ro * Gleichtigue Botschaft in der Republik Moldau, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kroatien und der Republik Montenegro. RUSIA Calle Sadovaya Triunfalnaya 4 – 10, piso 5, Moskau 125009. Telefon: (+7-495) 650-0429 Fax: (+7-495) 650-0524 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 17:30 SERBIEN* Surdulicka 5, 11040 Belgrad. Telefon: (+381) 113-699808, 632-02052 Fax: (+381) 113-699799 Email: consulperu.belgrado@yahoo.com, drcolic@eunet.rs Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 * Botschaft in Rumänien. SCHWEIZ* Thunstrasse Nº 36, 3005, Bern. Telefon: (+41-31) 351-8555 Fax: (+41-31) 351-8570 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00 www.embajadaperu.ch * Gerichtsbarkeit: Kantonen von Bern, Friburg, Soleura und Neuchatel. * Auch Botschaft des Königreiches Liechtenstein. SPANIEN Calle Príncipe de Vergara Nº 36, 5º Derecha 28001 Madrid. Telefon: (+34-91) 431-4242 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 18:00 www.embajadaperu.es SÜDAFRIKA 200 Saint Patricks Street, Muckleneuk Hill, Pretoria 0083. Telefon: (+27-12) 440-1030, 440-1031 Fax: (+27-12) 440-1054 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und 15:00 bis 16:30 SÜDKOREA Daeyungak Tower Center Building, Unit 2002, 25-5, Chungmu-ro 1-Ka Jung-ku, Seoul. Postfach: 100-706. Telefon: (+82-2) 757-1735, 757-1736, 757-1737 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 19 THAILAND* Glas Haus Building, 16 th. Floor, 1 Sukhumvit 25 Road, Wattana, Bangkok 10110. Telefon: (+66-2) 260-6243, 260-6245, 260-6248 Email: info@peruthai.or.th, Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 * auch Botschaft von Vietnam, Philippinen und Laos. TSCHECHISCHE REPUBLIK Muchova 9, Praga 6,16000. Telefon: (+420-2) 243-16210, 243-15741 Fax: (+420-2) 243-14749 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 14:00 www.peru-embajada.cz TÜRKEI Resit Galip Caddesi, 70/1, 06700, Aziosmanpasa, Ankara. Telefon: (+90) 3124-474026 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 UKRANIEN* Naberezhno Kreschatitskaya Nº 25, 040 070 Kiev. Telefon: (+380) 444-252-420 Email: ucrania@consulado-peru.com.ua Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00 bis 17:00 www.consulado-peru.com.ua * Botschaft von Polonien. UNGARN 1138 Budapest, Vaci Ut 168. Telefon: (+361) 350-2056 Öffnungszeiten: Vorige Absprache. www.peru.hu 20 URUGUAY Obligado 1384, 11300, Montevideo. Telefon: (+5982) 707-6862, 707-1420, 707-2834 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 VENEZUELA* Av. San Juan Bosco con 2da. Transversal, Edificio San Juan, piso 5, Altamira, Caracas. Telefon: (+58-212) 264-1420, 264-1483 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 6:00 * Gleichzeitige Botschaft von Guayana, Surinam und Trinidad und Tobago. ZYPERN * 1 Dionysioy, Solomou Street – 3022 Limassol. Telefon: (+35-7) 253-62195, 996-36177 Fax: (+35-7) 253-64580 Email: asteria@cytanet.com.cy Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 13:00 und 15:00 bis 17:00 *Botschaft in Italien. Honorarkonsulat von Peru in Nikosia Makarios III Avenue, number 14 - Mitsis Building 2, 1st floor, office number 29 - 1512. Telefon: (+357) 227-51321, 994-29635 Fax: (+357) 227-62665 Email: conperu@spidernet.com.cy Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und 15:00 bis 17:00 Quelle: Das Aussenministerium 1.3 Allgemeine Voraussetzungen um ein Visum zu beantragen Allgemeine Bedingungen für ein Touristenvisum • Gültiger Reisepass • Gebuchtes oder schon ausgestelltes Flugticket (Hin- und Rückreise) • Zahlung der entsprechenden konsularischen Gebühren im peruanischen Konsulat Ihres Aufenthaltsortes. • Antragsformular für die Erteilung eines Visums ausfüllen. Siehe ANLAGE I (Seite 85.) • Zwei aktualisierte Farb-Passbilder (mit weissem Hintergrund). • Polizeiliches Führungszeugnis. • Buchung des Hotels oder des Tourismus-Pakets, damit Ihre Eigenschaft als Tourist bestätigt wird. • Ihre Zahlungsfähigkeit zu bestätigen. Diese soll entweder der beantragten Aufenhaltszeit entsprechen soll oder man könnte auch eine gültige internationale Kreditkarte bzw. Kontoständen vorstellen. • Nach Einreichung des Antrags wird ein persönliches Interview gemacht. Allgemeine Bedingungen für ein Geschäftsvisum Neben der für den Tourist bestimmten Voraussetzungen, muss man ebenso Folgendes vorlegen: • Brief über die Zahlungsfähigkeit der Firma, die Sie vertreten, während der Aufenthatszeit in Peru. • Schreiben der gleichen Firma oder Innung, die Ihnen nach Peru geschickt hat (mit dem Briefkopfpapier der Firma, erstellt oder übersetzt in der spanischen Sprache), in dem der Zweck Ihres Besuches erwähnt werden soll. Darüber hinaus soll es darauf hingewiesen werden, dass man über die genügende Zahlungsfähigkeit verfügt, um die ganzen Kosten während des Aufenthaltes in unserem Land bzw. während der Aufenthatlszeit verfügt. • Mitteilung einer peruanischen Firma, falls die Reise mit einem bestimmten nationalen Counterpart verbunden sein sollte. • Falls es sich von einem selbstständigen Arbeiter handeln sollte, muss man eine eidesstattliche Erklärung aushändigen, die Ihre Lage als Geschäftsperson nachgewiesen wird. 21 Die notwendigen Dokumente für die Einreise nach Peru sind: 1.4 Gültige Dokumente für die Staatsbürger der Andengemeinschaft (CAN) und des Gemeinsamen Marktes Südamerikas (MERCOSUR): Wenn Sie Staatsbürger oder Ansässiger eines Mitgliedlandes der Andengemeinschaft (CAN) und des Gemeinsamen Marktes Südamerikas (MERCOSUR) sind, dürfen Sie das Land in der Eigenschaft als Tourist besuchen, ohne dass es dafür ein Visum notwendig ist. Im Folge ist es in diesem Fall erlaubt, nach Peru als Tourist zu reisen, wenn man den gültigen Reisepass bzw. einen nationalen Personalausweis aus einem der folgenden Länder zeigt: Andengemeinschaft (CAN) Bolivien: • Ausweis der nationalen Einzelregister (RUN) • Ausweis der nationalen Identifizierungsregister (RIN) • Ausländerausweis für Ansässigen im Land • Personalausweis • Reisepass Kolumbien: • Bürgerschaftsausweis für diejenige, die mehr als 18 Jahre alt sind • Geburtsurkunde für Minderjährige unter 07 Jahren • Ausweiskarte für Minderjahrige zwischen 7 und 18 Jahren. • Für ansässige Ausländer: • Ausländerausweis für diejenige, die mehr als 18 Jahre alt sind • Ausländerausweis für diejenige, die minderjährig sind, aber mehr als 7 Jahre sind (Ausländer unter 07 Jahren werden durch ihre Reisepässe ausgewiesen). 22 Ecuador: • Bürgerschaftsausweis für Ecuadorianer. • Personalausweis für ansässige Ausländer. Darüber hinaus können Sie in den folgenden Internetseiten (http://www.comunidadandina.org/public/derechos_CAN.pdf http://www.comunidadandina.org/public/libro_133.htm) die ganzen Rechte finden, über die ein Staatsbürger der Andengemeinschaft als Tourist ausüben kann, wenn er inner- und ausserhalb der Gemeinschaft reist. Gemeinsamer Markt Südamerikas (MERCOSUR) Mitglieder Argentinien • Personalausweis, ausgestellt von der Landespolizei • Personalausweis • Wehrpass • Personalausweis der Frau Brasilien • Personalausweis, ausgestellt vom zuständigen Bundesland mit Gültigkeit im ganzen Land • Personalauweis für Ausländer, ausgestellt von der Landespolizei. Paraguay • Personalausweis Uruguay • Personalausweis. Assoziierte Staaten Bolivien • Personalausweis. Chile • Personalausweis. 23 Kolumbien • Personalausweis • Ausländerausweis • Bürgerschaftsausweis • Personalausweis (für Ausländer). Venezuela • Personalausweis 1.5 Gültiges Dokument für Staatsbürger aus anderen Ländern Jeder Ausländer soll seinen Reisepass und ggf. das entsprechende Visum für die Einreise nach Peru mitbringen. Die Migrationsbehörden werden die Einreise durch den entsprechenden Einreisestempel bestätigen und die Verleihung der autorisierten Aufenthaltstage auf der Anden-Migrationskarte (TAM) nachweisen. 1.6 Anden-Migrationskarte (TAM) Die Anden-Migrationskarte (TAM) wird von der peruanischen Migrationsbehörde eingereicht, welche Sie bei der Einreise vorstellen müssen. Das erwähnte Dokument soll während des ganzen Aufenthaltes ausfebwahrt werden, da sie eine wesentliche Voraussetzung für die Ausreise ist (s. Seite 79). Im Anhang II ist ein Muster der Anden-Migrationskarte (TAM) zu finden (s. Seite 86). 2. GÜTEREINFUHR 2.1 Zollbedingungen für die Gepäckaufnahme 24 Die Zollformalitäten für die Gütereinfuhr nach Peru richten sich nach einer besonderen Zollregelung, in der es festgestellt wird, was ein Tourist als Gepäck mitbringen soll, ohne dass es notwendig ist, Gebühren dafür bei der Einreise bezahlen zu müssen. Gemäss den Bestimmungen des Allgemeinen Zollgesetzes Perus kontrolliert die peruanische Zollbehörde die ganzen Personen, das ganze Gepäck, die Waren und Transportmittel, die das nationale Gebiet betreten. Ausgeschlossen sind die Reisenden aus den Grenzgebieten, die die Landesgrenze eventuell überschreiten. Sie richten sich nach einer besonderen Zollbehandlung am Grenzverkehr, die im Allgemeinen Zollgesetz bestimmt ist. Wenn der Reisende stattdesen die erwähnten Güter mit sich bringt, soll er eine Einzelsteuer für die erklärten Werte bezahlen, die 14% derselben beträgt. Der Gesamtwert soll nicht die Summe von US$ 1,000.- pro Reise und die von US$ 3,000.- pro Jahr überschreiten, immer wenn diese als Gepäck berücksichtigt werden. Falls Sie jegliche Art von Zweifel haben sollen, ist es empfehlenswert, das Zollpersonal danach zu fragen. Folgend stellen wir Ihnen einige Definitionen über den Begriff „Gepäck” vor: Gepäck: Es geht um die ganzen neuen oder schon verwendeten Güter, die der Reisenden brauchen könnte, immer wenn es darauf geachtet wird, dass sie für seine Anwendung oder Konsum nach dem Reisezweck und der Reisedauer sind und welche nach ihrer Menge, Natur oder Vielfalt nicht für den Handel oder die Industrie bestimmt sind. Das beigelegte Gepäck: ist das Gepäck, das der Reisende bei seiner Ein- und Ausreise mit sich bringt. Nicht beigelegtes Gepäck: Es handelt sich vom Gepäck, das über jegliches Transportmittel vor- oder nach der Ankunft des Reisenden das Land betritt oder verlässt. Das nicht beigelegte Gepäck soll ein Monat vor der Ankunft bis sechs Monate nach der Einreise des Reisenden ins Land kommen. Das Gepäck, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird als steuerpflichtig berücksichtigt. 25 Eidesstattliche Erklärung über das Gepäck: Es geht um das offizielle Pflichtdokument, durch das der Reisende das bei der Einreise mit sich bringende Gepäck und/oder die steuerpflichtigen Güter erklärt. Anhang III (s. Seite 87). Bei der Einreise müssen die Reisenden einer Kontrolle unterzogen werden, wobei sie die o.g. Erklärung ausfüllen müssen. Handelt es sich von einer Familie, wird der Haushaltsvorstand eine einzige Erklärung vorlegen, auf die er die Anzahl der Familienangehörigen (Eltern, Ehemann / Ehefrau und Minderjährige) sowie das totale Gepäck schreiben wird. Der Reisende, der die folgenden Güter nicht mit sich bringen sollte, wird der Zollkontrolle unterzogen werden, seinen Reisepass und die eidesstattliche Erklärung über sein Gepäck zeigen, ohne dass er Steuer dafür bezahlen muss: • Bargeld und/oder Finanzierungsinstrumente, die mehr als US$ 10,000.- oder den Gegenwert in einer anderen Währung betragen. • Kulturgüter, Tiere, Pflanzen und ihre Derivate, landwirtschaftliche Pestizide, tierärztliche Produkte, Tiernährmitte, usw. • Steuerpflichtige Gegenstände, die man ins Land vorübergehend einführen will. Wenn der Reisende doch die schon erwähnten Güter mit sich bringen sollte, müsste er eine Einzelsteuer für die erklärten Werte bezahlen, die 14% derselben beträgt. Der Gesamtwert soll nicht die Summe von US$ 1,000.- pro Reise und die von US$ 3,000.- pro Jahr überschreiten, immer wenn diese als Gepäck berücksichtigt werden. Falls Sie jegliche Art von Zweifel haben sollen, ist es empfehlenswert, das Zollpersonal danach zu fragen. 26 Wenn es zutreffend ist, werden die Steuer in US-Dollar oder in der nationalen Währung nach dem derzeitigen Währungskurs bezahlt. Es ist ebenso notwendig, die normalen Importsteuer für diejenigen Güter zu bezahlen, die die erlaubten Grenzen überschreiten sollten. Der Reisende, der Güter, die nicht Teil des Gepäcks sind oder der Gegenstände mit sich bringt, für die man Steuer dafür bezahlen muss, ist dafür verfplichtet, sie in der eidesstattlichen Erklärung über das Gepäck zu erklären und sie vor der Zollbehörde zu zeigen. Aufbewahrungsbescheinigung: Sollten Sie als Teil Ihres Gepäcks beschränkte oder verbotene Güter, die Sie vorher in der eidestattlichen Erklärung über das Gepäck erklärt haben und rechnen sie nicht mit der entsprechenden Genehmigung, kann die peruanische Zollbehörde Ihnen eine Aufbewahrungsbescheinigung aushändigen, die Ihnen erlauben wird, die Güter bei Ihrer Ausreise zurück zu haben. Die Formulare sind konstenlos. Falls Sie Hilfe, um Sie auszufüllen brauchen, können Sie dem Personal für Migrationen und Zoll um Hilfe bitten. Für weitere Informationen, clicken Sie bitte auf die folgenden Links: http://www.digemin.gob.pe/tam.html http://www.aduanet.gob.pe/orientacAduana/equipaje/ reglamentoEquipaje.htm 2.1.1 Güter, mit denen Sie einreisen dürfen, ohne Steuer dafür bezahlen zu müssen Persönliche Gegenstände des Reisenden: a)Kleidungsstücke und Schmuckgegenstände des Reisenden b)Toilettenprodukte für den Gebrauch des Reisenden c)Arzneimittel persönlichen Gebrauches d)Ein Sportartikel oder eine Gruppe Sportartikel für den Gebrauch des Reisenden e)Bücher, Zeitschriften und gedruckte Dokumente im Allgemeinen für den Gebrauch des Reisenden f) Koffer, Taschen u.a. üblichen Behälter, die Teil des Gepäcks enthalten sollen. 27 g)Die bei der Ausreise in der Erklärung vorübergehender Ausreise erklärten Gegenständen oder die als nationalen oder naturalisierten nachgewiesenen Gegenständen, immer wenn sie Teil des Gepäcks sind und es nicht vermutet wird, dass sie aufgrund ihrer Anzahl für den Handel bestimmt sind. h)Ein (01) Elektrogerät für die Haare und für den Gebrauch des Reisenden. i)Ein (01) elektrisches Epiliergerät für den Gebrauch des Reisenden. j) Ein (01) Saiten- oder Blasinstrument, immer wenn es um ein Handinsturment geht. k) Ein (01) Rundfunkempfänger oder ein (01) Tonwiedergabegerät mit Aufzeichnungsgerät oder ein (01) Gerät, das diese drei Geräte enthalten sollte, immer wenn es sich von einem nicht-professionellen Handgerät mit seiner eigenen Energiequelle handelt. l) Eine maximale Anzahl von zwanzig (20) Compact Discs. m)Ein (01) Fotoapparat oder eine (01) digitale Kamera. n) Eine (01) nicht-professionelle Videokamera, immer wenn es nicht um eine Handkamera mit ihrer eigenen Energiequelle geht. o)Ein (01) Wiederabgabegerät für DVDs, immer wenn es sich von einem Handgerät handelt. p)Ein (01) elektronisches Videospiel, immer wenn es um ein Heim- und Handgerät geht q)Bis zu zehn (10) Filmspulen, eine (01) externe Festplatte für den Computer, zwei (02) Speichekarten für die Digitalkamera r)Ein (01) elektronischer Terminplaner oder eine (01) elektonische Tablette. s) Ein (01) Laptop mit seiner eigengen Energiequelle. t) 0Zwei (02) Handys. 28 Kinder unter 07 Jahre dürfen die im Absatz Nr. i), n), r), s) u. t) erwähnten Gegenständen nicht einreisen. Zigarette und alkoholische Getränke: u)Bis zu zwanzig (20) Zigarettenschachtel, fünfzig (50) Zigaretten oder 250 Gramm Tabak zum Rauchen. v)Bis zu drei Liter alkoloscher Getränke (auschgeschlossen davon sind diejenigen mit der Bezeichnung „Pisco”, die im Ausland hergestellt werden sollten, da ihre Einfung im Land verboten ist). Die Absätze u) und v) gelten nur für Volljährige. Hilfsmittel: w)Die Hilfsmittel und notwendigen Geräte für die ärztliche Untersuchung und Mobilisierung (Rollstuhl, Krankenbahre, Krücken, Geräte für die Blutdruck-, Temperatur-, Glukosemessung u.a., die die kranken oder behinderten Reisenden mit sich bringen sollten. Hilfsmittel: x)Ein lebendes Haustier soll vorher die gesundheitlichen Regelungen des nationalen Dienstes für landwirtschaftliche Gesundheit (SENASA) erfüllen. Betritt der Reisende das Land mit seinem Haustier als Gepäck, muss er das Büro von SENASA besuchen, damit das Tier der entsprechenden Untersuchung unterzogen wird. Falls es keine Vermerke geben sollten, stellt der SENASA die entsprechenden Einreisegenehmigung für das Haustier aus. Andernfalls wird es von den SENASABëhorden beibehalten. Die erforderten Unterlagen für die Einreise von Haustieren sind auf Seite 34 zu finden. 29 Geschenke und andere Gegenstände: y)Andere Güter für den Gebruach oder Konsum des Reisenden und Geschenke, die man aufgrund ihrer Menge, Natur oder Vielfalt nachweisen kann, dass sie nicht für den Handel bestimmt sind. Der maximale Gesamtwert derselben sollte die Summe von US$ 500.- betragen. z)Ein (01) elektronischer Taschenrechner, immer wenn es sich um ein Handgerät geht. 2.1.2Verbotene Waren Verbotene Waren sind diejenige Gegenstände, deren Einoder Ausfuhr ins Land nach den peruanischen Gesetzen verboten ist. Man sollte sich vor der Ankunft darüber informieren, ob das beabsichtigte abgefahrene Gut für eine beschränkte oder verbotene Ware gehalten wird. Für weitere Informationen, clicken Sie bitte auf die folgenden Links: http://www.sunat.gob.pe/orientacionaduanera/ mercanciasrestringidas/index.html 2.1.3Beschränkte Waren Um mit beschränkten Waren einreisen zu dürfen, ist die Genehmigung von einer oder mehreren Behörden notwendig, die für die Ausstellung der Genehmigungen, Erlaubnisse, Beschlüsse, Register, usw. zuständig sind. Das wird sich nach der gesetzlichen Regelung jeder zuständigen Behörde richten. 30 Die Behördenliste und Unterlagen für die Warenkontrolle jeder Behörde sind durch Clicken auf dem folgenden Link zu finden: http://www.aduanet.gob.pe/aduanas/infoaduanas/clasifica/ clasificacionarancelaria/entidad/relacioncodigos.htm 2.1.4Vorübergehende Einfuhr von Gütern oder Gegenständen gegen eine Garantiezahlung Sie dürfen das Land mit Ihren Werkzeugen, Geräten oder mit identifizierten oder individualisierten Gütern für eine maximale Frist von 12 Monaten betreten. Diese Güter können steuerfrei vom Land gezogen werden. Jedoch ist es dafür notwendig, eine Garantie in bar für die Tarifrechte u.a. Steuer für den Konsum in voraus zu bezahlen. Nach Überprüfung der erklärten Güter wird diese Garantie bei der Ausreise zurückerstattet. Dafür ist es notwendig, vor der Zollbehörde minimal 03 Stunden vor Ihrer Abfahrt zu erscheinen. 2.1.5 VorübergehendeEinfuhrvonEquipmentsfürErlebnistourismus Es ist erlaubt, Sportartikel für den persönlichen Gebrauch, Güter oder Equipments für Erlebnistourismus für eine maximale Frist von 12 Monaten einzuführen, ohne Steuer dafür bezahlen zu müssen. Es ist nur notwendig, die entsprechende Erklärung abzugeben. Folgende Aktivitäten werden als Erlebnistourismus berücksichtigt: • Drachenfliegen • Andinismus oder Bergsteigen • Rafting • Jagd • Unterwasserjagd • Speleologija • Wasserski • Schneeski • Kajak • Fauna- und Florabeobachtung • Paragliding • Fischfang 31 • Surfing • Trekking • Windsurfing 2.1.6Dokumentationsunterlassung oder Nichtzahlung der Steuer Bezahlen Sie die Steuer nicht, verfügen Sie nicht über die notwendigen Unterlagen für die Wareneinfuhr oder sollten diese durch das normale Einfuhrverfahren naturalisiert werden, sollen die als nicht-Gepäck berücksichtigte Güter verwahrt werden, damit die Zollbehörde die entsprechende Überprüfung macht. In diesem Sinne wird der Besucher von der Zollbehörde eine sog. Verwahrungsbescheinigung für die erklärten Waren bekommen. Darüber hinaus wird es ihm eine maximale Frist von 30 Arbeitstagen verliehen, damit er die bestimmten Voraussetzungen erfüllen kann. Die von der peruanischen Zollbehörde aufbewahrten Güter unterliegen der Gebührenzahlung für die Lagerung, welche vom Zollbeamten auferlegt wird. Einziehung von Gütern Die Güter werden von der Zollbehörde eingezogen werden, wenn: • Bei der Kontrolle, Registrierung oder Untersuchung nicht erklären Güter, für die man Steuer bezahlen muss, festgestellt werden. • Es einen Unterschied zwischen der erklärten Menge und den Feststellungen der Zollbehörde nachgewiesen wird. • Waren gefunden werden, deren Einfuhr verboten ist, oder falls es sich von einer beschränkten Einfuhr handeln sollte, die nicht mit der notwendigen Genehmigung rechnet (s. Seite 30). 32 Gelderklärung Jeder Reisender, der ein- oder ausreist, ist dafür verpflichtet, durch die eidesstattliche Erklärung über das Gepäck das Bargeld und die mit sich bringenden Finanzmittel vor der Zollverwaltung zu erklären, wenn diese Summe mehr als US$ 10,000.- (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) beträgt. Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Unterlassung oder die falschen Angaben i in Bezug auf den Betrag die Einziehung des Geldes und der Finanzmittel hervorruft. Darüber hinaus werden die entsprechenden Zivilen- und strafrechtlichen Massnahmen nach der peruanischen Gesetzgebung getroffen. 2.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckaufnahme Die folgenden Produkte dürfen als beigelegte Gepäck über den Luft-, Land- oder Seeweg eingeführt werden, ohne dass man dafür eine zoosanitäre Einfuhrgenehmigung oder eine sanitäre Ausfuhrbescheinigung braucht, immer wenn diese Produkte nicht aus Länder mit gesundheitlichen Beschränkungen kommen: • Bekannte und gekochte Wurstwaren oder Fleischprodukte, die ebenso hermetisch verpackt sind: Bis zu 03 Kg. oder eine Form • Gekochter und hermetisch verpackter Schinken: Bis zu 0,5 Kg. oder eine Form • Reife, verarbeitete und hermetisch verpackte Käsen: Bis 10 Kg oder eine Form • Konserven: Bis zu 02 Kg. • Verarbeiteter, pasteurisierter und (von der Fabrik) hermetisch verpackter Honig: Bis zu 01, Kg. • Milch und eingedosten Milchprodukte. 33 Haustiere Nur Hunde und Katzen weden als Haustiere berücksichtigt. Diese könnten das Land betreten, wenn man die entsprechenden Unterlagen über den guten Gesundheitszustand, die Impfungen sowie über gültige Entparasitierung des Tieres vorlegt. Diese Urkunden müssen von der zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgestellt werden. Andere Tiere Die Tiere (ausser Hunde und Katzen), Produkte und Subprodukte tierischer Ursprung (frisches Fleisch, frische Käse, Würste unbekannter Urpsrung, Schincken mit Knochen, usw.) müssen über eine zoosanitäre Einfuhrgenehmigung, ausgestellt vom nationalen Dienst für die landwirtschaftliche Gesundheit (SENASA Peru) sowie über die gesundheitliche Ausfuhrgenehmigung, ausgestellt von der zuständigen offiziellen Behörde im Herkunftsland, verfügen. Dadurch soll es darauf hingewiesen werden, dass man die in Peru bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Pflanzen Die folgenden pflanzlichen Produkte, die als Passagieren- oder Crewgepäck ins Land eingeführt werden, sind von der Vorlage einer phytosanitären Einfuhrgenehmigung befreit: • Produkte der phytosanitären Risikokathegorie 2: Bis zu 02 Kilogramm. • Korne und Korngewürze, die der phytosanitären Risikokathegorie 3 gehören: Bis zu 1 Kilogramm. Für weitere Informationen über die Kathegorien im Rahmen des gesundheitichen Risikos, clicken Sie bitte hier: http://www.senasa. gob.pe/0/modulos/JER/JER_Interna. aspx?ARE=0&PFL=2&JER=798 34 2.2.1 Voraussetzungen für die Erlangung einer sanitären Genehmigung Die Voraussetzungen für die Erlangung einer phyto- oder zoosanitären Genehmigung sind: • Antrag an den Leiter der Abteilung für pflanzliche / tierische Gesunheit von SENASA. Beachten Sie bitte auf die örtliche Zuständigkeit für die Einfhur ins Land. • Zahlungsquittung oder die entsprechende Validierung. Für weitere Informationen über die Voraussetzungen für die Erlangung der sanitären Genehmigungen, clicken sie hier: http://www.senasa.gob.pe/0/modulos/jer/jer_interna. aspx?are=0&pfl=0&jer=1522 Diese Genehmigungen können vor jeglicher Geschäftsleitung von SENASA im ganzen Land bearbeitet werden. Für weitere Informationen über den Standort der Geschäftsleitungen von SENASA im ganzen Land, clicken sie hier: http://www.senasa.gob.pe/0/modulos/JER/JER_Interna. aspx?ARE=0&PFL=0&JER=92 35 3. FORMALITÄTEN NACH DER EINREISEART INS LAND 3.1 Einreise über den Luftweg Die Migrationsvorschriften und die Angelegenheiten in Bezug auf die Gütereinfuhr sind dieseben, die auf Seite 10 u. 24 beschrieben sind. Bei der Landung werden Sie im Flughafen (in der Nähe des Gepäckförderbandes) das Personal vom peruanischen Zoll finden. Sie werden eine Gepäckkontrolle mit Doppeschaltung (grün-rot) durchqueren, wofür Sie einen automatischen Knopf drücken müssen und, nach dem Ergebnis wird es bestimmt, ob Ihr Gepäck überprüft werden muss oder nicht. Wenn beim Knopfdruck ein rotes Licht blinkt, muss Ihr Gepäck von der Zollbehörde überprüft werden. Blinkt andernfalls das grüne Licht, dürfen Sie Ihr Gepäck mit sich nehmen, ohne dass es überprüft werden muss (Nur in ausserordentlichen Fällen könnte das Gepäck einer Kontrolle unterzogen werden). 3.1.1 Eingang mit einem privaten Flugzeug Um ins Land mit einer privaten Flugzeug kommen zu dürfen, ist es notwendig, 30 Arbeitstage vor der Reise ein internationales Flugerlaubnis vor der peruanischen Luffahrtbehörde zu beantragen. Die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, sind die Folgenden: 36 a) Antrag an den Leiter für Bescheinigungen und Genehmigungen (DCA) der Generalleitung für zivile Luftfahrt (DGAC) mit den folgenden Angaben: • Art der Tätigkeit, die durchgeführt werden soll • Die Wege und Frequenzen oder die Arbeitsgebieten, sowie die Operationsbasen. • Die Art und Marke des Flugzeuges, das Sie für diese Tätigkeit verwenden werden • Die Frist, für den Sie das Flugerlaubnis beantragen. b) Unterlagen (in einfache Kopie, immer wenn sie nicht vorher vor der Generalleitung für zivile Luftfahrt - DGAC eingereicht worden sind): • Einschreibungsbescheinigung des Flugzeuges • Bescheinigung der Flugfähigkeit • Bescheinigungen mit den entsprechenden Versicherungen • Genehmigungen der technischen Crew • Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC - Air Operator Cetificate) oder ein ähnliches Dokument und ggf. die technischen Angaben der beabsichtigten Tätigkeit, angenommen durch die zuständige Luftfahrtbehörde. c) Für die Bearbeitung ist es nicht notwendig, Gebühren zu bezahlen. Jedoch muss man für die Navigationsdienste bezahlen. Die privaten Flüge vom Ausland dürfen nur in den internationalen Flughäfen landen, welche wie folgt erwähnt werden: • Arequipa • Chiclayo • Cusco • Iquitos • Juliaca • Lima und Callao • Pisco • Pucallpa • Pto. Maldonado • Tacna Crnl • Talara Cap. • Trujillo Cap. • Tumbes Cap. Rodríguez Ballón Cap. FAP José Abelardo Quiñones Teniente FAP Alejandro Velasco Astete Crnl. FAP Francisco Secada Vignetta Inca Manco Cápac Jorge Chávez Pisco Cap. FAP David Armando Abensur Rengifo Padre José de Aldamiz FAP Carlos Ciriani FAP Víctor Montes Arias FAP Carlos Martínez de Pinillos FAP Pedro Canga Rodríguez 37 3.1.2. Eingang mit einem gewerblichen Luftfahrtzeug Es ist wichtig darauf zu achten, dass Sie vor der Fluggesellschaft eine Anzeige erstatten müssen, falls es Probleme mit Ihrem in den Laderaum geschicktes Gepäck gibt, es spät kommt, verloren geht, total oder teilweise zerstört wird. Für diese Reklamation können Sie dem Büro für Touristenauskunft und –betreuung (IPerú) oder dem nationalen Institut für den Wettbewerbsschutz und Schutz gegen des geistigen Eigentums - INDECOPI (die mit einer Abteilung für den Vebraucherschutz rechnet) um Unterstützung bitten (s. Seite 57-61). 3.2 Einreise über den Landweg Für die Einreise über den Lanweg gelten die selben Migrationsvorschriften und Formalitäten für die Gütereinfuhr, die auf Seite 10 und 24 beschrieben sind. 3.2.1 Voraussetzungen für die Einfuhr privater Fahrzeuge Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen für den privaten Grauch der Touristen ist erlaubt, ohne die Verbote und Beschränkungen in Bezug auf den Import anzuwenden, da sie, ihrer Eigenschaft als Touristen, keine bezahlte oder lukrative Tätigkeiten ausüben werden. Es ist nur notwendig, eine Genehmigung für die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeuges vor der peruanischen Grenzkontrolle zu beantragen. 38 3.2.1.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft Sie müssen die folgenden Unterlagen einreichen, um mit Ihrem Fahrzeug das Land betreten zu dürfen: • Zollpassierscheinheft oder Carnet de Passages en Douane mit einer Gültigkeit von bis einem Jahr, ausgestellt vom interamerikanischen Verband der Automobilclubs (FIAC), vom internationalen Automobilverband (FAI), von der Internationalen Allianz für Tourismus (AIT) oder vom Association Internationale des Automobile Reconnus (AIACR) in Ihrem Aufenthaltsort. • Reisepass oder Personalausweis, mit dem / der Sie eingereist sind, • Kraftfahrzeugregistrierung oder Register des Fahrzeuges. Unter dieser Modalität ist es möglich, mit Ihrem Fahrzeug, Anhänger oder mit anderen ergänzenden EInheiten (s. 55) einzureisen. 3.2.1.2 Einreise mit eines Bescheinigung vorübergehender Verwahrung Wenn Sie nicht ein Zollpassierscheinheft oder ein Carnet de Passages en Douane haben, gibt es eine besondere u. ausserordentliche Zollregelung, die die Einfuhr, Aufenthalt und Ausfuhr von Fahrzeugen für touristische Zwecke erlaubt. Dafür wird es eine Bescheinigung vorübergehender Verwahrung für 90 Tage als maximale Frist ausgestellt, die verlängerbar ist. Um die Bescheinigung vorübergehender Verwahrung zu erlangen, müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen: • Reisepass oder Personalausweis, mit dem Sie eingereist sind, • Kraftfahrzeugregistrierung oder Register des Fahrzeuges. 39 Es ist nicht notwendig, Gebühren für die eingeführten Fahrzeugen zu bezahlen. Jedoch muss man eine Pfandsicherheit für die Steuer, die im Fall einer Verwahrung auftreten könnten, leisten. Dieser Betrag wird bei der Ausreise zurückerstattet, immer wenn die maximale Aufenthaltsfrist von 90 Tagen nicht überschritten wird. Der Zoll wird die entsprechende Steuerabrechnung auf der Bescheinigung vorübergehender Verwahrung schreiben und dafür wird den beim Verwahrungsdatum geltenden Währungskurs verwendet (s. Seite 55). Bitte beachten Sie Folgendes: • Die Fahrzeuge mit einer ausländischen Nummernschild, die über keine oder lückenhafte Zollunterlagen verfügen oder die nicht nach Ablauf der gegebenen Frist entzogen werden, werden automatisch nach den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen eingezogen. • Für die Einfuhr eines Fahrzeuges ist es eine wesentliche Voraussetzung, dass der Eigentümer des Fahrzeuges anwesend ist. • Bei der Einfuhr wird auf dem Fahrzeug ein Kennzeichen gelegt und dem Besitzer eine Verwahrungsbescheiigung gegeben. 3.2.1.3 Einreise von chilenischen und ecuadorianischen Staatsbürgern Peru hat mit Chile und Ecuador die folgenden Vereinbarungen für den Durchgang seiner Staatsbürger mit Fahrzeugen privaten Gebrauches unterschrieben: 40 Mit Chile: Vereinbarung für die Einreise und den Durchgang peruanischer und chilenischer Staatsbürgern in ihrer Eigenschaft als Touristen mit Personalasuweis. • Sie dürfen das Land mit Ihrem privaten Fahrzeug betreten. Dafür sollen Sie nur vorher die Kraftfahrzeugregistrierung, den Führerschein und eine eidesstattliche Erklärung einreichen, welche vom Tourist bei der Einreise abgegeben werden muss. • Die Aufenthaltsfrist des Fahrzeuges im anderen Land darf die Aufenthaltszeit des Touristen nicht überschreiten (diese ist von maximal 90 Tagen und darf 90 Tage extra verlängert werden). Mit Ecuador: Vereinbarung zwischen Peru und Ecuador über den Durchgang von Personen, Fahrzeugen, Verschiffungen und Flugzeugen, welche in den folgenden Fällen beutzt werden kann: • Grenzüberschreitender Durchgang: Der Fahrer muss seinen Personalausweis, die Kraftfahrzeugregistrierung, sein Führerschein und die Einfuhrbescheinigung des Fahrzeuges (ausgestellt vom Zoll des Bestimmungslandes) bei sich haben. Die Aufenthaltsfrist für das Fahrzeug richtet sich nach der Aufenthaltsgenehmigung des Fahrers, welche von maximal 30 Tagen sein kann. • Doppelstaatlicher Durchgang: Der Fahrer muss vor der Zollbehörde die folgenden Unterlagen einreichen: Personalausweis, Kraftfahrzeugregistrierung, Führerschein und das Einzeldokument vorübergehender Verwahrung. Die Aufenthaltsfrist für das Fahrzeug richtet sich nach der Aufenthaltszeit des Fahrers, welche für 90 Tage sein kann. 3.2.1.4 Pflichtversicherung im Fall von Autounfällen (SOAT) Die SOAT ist eine durch Gesetz bestimmte Pflichtversicherung, die die Kostenbehandlung der Personen deckt, die aufgrund eines Autounfalls verletzt oder ums Leben gekommen sind (als Fahrzeuginsasser oder nicht). Jedes Fahrzeug, das in Peru fahren darf, muss 41 eine SOAT haben. Falls Sie mit Ihrem Auto reisen möchten, ist diese Versicherung in den wichtigsten Städten und Kontrollstellen an der Grenze erhältlich. Für weitere Informationen können Sie auf das folgend Link clicken: http://www.soat.com.pe/sobreelsoat.html 3.3 Einreise über den Seeweg Die Migrationsvorschriften und die Angelegenheiten in Bezug auf die Gütereinfuhr sind dieseben, die auf Seite 10 u. 24 beschrieben sind. 3.3.1 Eingang eines Erholungswasserfahrzeuges für touristische Zwecke Jegliches Erholungswasserfahrzeug für touristische Zwecke aus dem Ausland darf über die folgenden Hauptland das Land betreten: • Callao • Chimbote • Huarmey • Ilo • Iquitos • Mollendo • Matarani • Paita • Pimentel 42 • • • • • • • • • Yurimaguas Pisco Pucallpa Puerto Maldonado Puno Salaverry San Juan Supe Talara Für weitere Informationen clicken Sie auf die folgenden Links: https://www.dicapi.mil.pe/tupamweb/ConsultaTUPAM/ ConsultaRequisitos?id_Literal=95 http://www.apn.gob.pe 3.3.2 Anreise eines Kreuzfahrtschiffes Sollten Sie über ein Kreuzfahrtschiff einreisen, muss der entsprechende Veranstalter mit den zuständigen Behörden die Migrations- und Zollkontrollen für die Ausschiffung koordinieren. Es ist empfehlenswert, die beauftragte Person für Besuche und Exkursionen im Kreuzfahrtschiff nach den Aktivitäten zu fragen, die Sie während Ihrem Aufenthalt auf dem Lande machen können. 4. REISEVERSICHERUNGSPOLICE Sollte Ihre Krankenversicherung eine ärtzliche Behandlung im Ausland nicht decken, ist es empfehlenswert, mit einer Versicherung zu rechnen, die Ihre eventuellen Krankenkosten während Ihrem Aufenthalt in Peru deckt. Es gibt verschiedene Sorten von Versicherungen nach der Art der beabsichtigten touristischen Aktivität. Im Allgemeinen wird es empfohlen, dass die Police sowohl die Krankheitsfälle als auch das Gepäck deckt. Die Reiseversicherungen variieren von einer Firma zu einer Andere und Sie können die Verischerung bei Ihrer Ankunft abschliessen. Fragen Sie Ihre Reiseveranstalter oder kontaktieren Sie direkt die Versicherungsgesellschaften. Es ist empfehlenswert, bei der Buchung oder beim Reisekauf danach zu fragen. Einige empfohlene Versicherungstypen sind: • • • • Betreuung im Fall eines Unfalls Betreuung im Fall einer Krankeit Entschädigung aufgrund eines Gepäckverlustes Entschädigung, wenn die Reise nicht stattfindet oder unterbrochen wird. Es ist wichtig, sich darüber zu informieren, ob Ihre Reiseversicherung den Lieferanten direkt bezahlen sol oder, ob die Gesundheitskosten im Ausland nachträglich zurückerstattet werden. 43 5. GESUNDHEITLICHE EMPFEHLUNGEN Die Prävention ist vital für den Gesundheitsschutz, wenn Sie irgendwelche Art von Reise machen möchten. Aus ärztlicher Sicht liegt Peru in einer tropischen Region in Südamerika, wobei es dort eine grosse Anzahl von tupischen Krankheiten gibt, die durch Moskitos (wie z.B. Malaria, Gelbfieber und Dengue) übertragen werden. Trotz es kein Risiko besteht, an dieser Krankheiten während Ihrer Reise in den Amazonasgebieten zu leiden, ist es empfehlenswert, auf die Empfehlungen des Absatzes 5.1. dieses Handbuches (in Bezug auf die Geldfieber-Impfung) zu achten (s. Seite 45). Desgleichen ist es empfehlenswert, dass jegliche Art von Arzneimittel in ihrer Originalverpackung transportiert wird. Es wird ebenso empfohlen, die Verpackungsbeilagen und ein Schreiben Ihres Arztes mitzubringen, das Ihre Diagnose oder Ihren Gesundheitszustand beschreiben soll. Die allgemeinen oder Handelsnamen der Arzneimittel sollen ebenso erwähnt werden. Falls Sie Spritzen und / oder Injektionspritzen mitbringen sollten, versicheren Sie sich, dass das Schreiben Ihres Arztes diese ärzliche Notwendigkeit ausdrücklich erwähnt. Nachstehend finden Sie eine Liste von Arzneimitteln u.a. Stoffen, die während Ihrer Reise nützlich sein könnten: • • • • • • • 44 Antibiotika Antidiarrhoika Acetaminophen (Paracetamol) oder Aspirina Entzündungshemmer Antihistaminstoffe Antibakterielle Salben Steroidcreme oder Kortison (für giftige Wunden oder allergische Hautreizung) • Wundverbände und Gazen • • • • Thermometer Insektenschutzmittel mit DEET (für die Haut) und Permethrin Sonnenschutzcreme Tabletten gegen die Höhenkrankheit 5.1 Impfungen In Peru wird eine Impfungsbescheinigung gegen das gelbe Fieber erfoerdert, immer wenn Sie aus infizierte Ländern aus Afrika und das amerikanische Kontinent stammen. Im Folge stellen wir eine Tabelle mit den empfhelenswerte Impfungen, um das Land zu besuchen: Impfung Empfehlenswert für Bestimmungorte, für die sie empfohlen wird Windpocken Reisenden, die niemals an dieser Krankheit gelien haben Im ganzen Land Hepatitis A Alle Reisenden Im ganzen Land Hepatitis B Reisenden, die für eine lange Zeit Kontakt mit der örtlichen Bevölkeurng haben werden Amazonas, Loreto, San Martín, Ucayali, Junín, Madre de Dios Gelbfieber Reisenden, die Urwaldsgebiete unter dem 2300 Meter über dem Meeresspiegel besuchen werden. In diesem Fall müssen Sie sich minimal 10 Tage vor der Besuch impfen lassen Amazonas, Loreto, San Martín, Ucayali, Junín, Madre de Dios Für weitere Informationen im Rahmen der Prävention für die Reisenden, clicken Sie bitte auf das folgende Link: http://www.minsa.gob.pe/portada/viajeros.asp 45 6. DEVISENHANDEL Die offizielle Währung in Peru ist das Nuevo Sol. In den meisten touristischen Geschäften werden auch US$-Dollar angenommen. Jedoch sind die Nuevos Soles notwendig, um grundlegende Dienste wie z.B. das Busticket im öffentlichen Verkehr zu bezahlen. Es ist empehlenswert, das Geld nur bei sicheren Einrichtungen wie z.B. Banken oder Wechselstuben zu tauschen, die sowohl mit US-Dollar als mit Euros arbeiten. Es ist auch wichtig darauf zu achten, dass nur Geldscheine in einer guten Zustand getauscht werden. Für weitere Informationen über den Währungskurs können Sie auf das folgende Link clicken: http://www.bn.com.pe/tipo-cambio.asp 46 Facilitación Turística/ MINCETUR Gihan Tubbeh / PROMPERÚ Facilitación Turística/MINCETUR Facilitación Turística / MINCETUR Aufenthalt in Peru Gihan Tubbeh / PROMPERÚ 7. INLANDSFLÜGE Sollten Sie von einer Stadt zu einer anderen Stadt Perus mit dem Flugzeug reisen, ist es empfehlenswert, auf die folgenden Informationen zu achten: 7.1 An-Bord-Gehen von Passagieren Das Personal der Fluggesellschaft wird die folgenden Dokumente ersuchen: • Boarding Pass • Personalausweis, durch die Sie bei der Einreise ausgewiesen haben sollten 7.2 Gepäck Gepäckanzahl, das in den Flugticketkosten eingeschlossen sind Die Beförderung einer bestimmten Gepäckanzahl ist in den Flugticketkosten eingeschlossen. Jede Fluggesellschaft hat ihre eigene Politik in Bezug auf das Wiegen und die Menge der Gepäckanzahl, die in den Flugticketkosten schon eingeschlossen ist. Normalerweise dürfen zwei Koffer mit 23 Kilo (pro Koffer) im Lageraum gestellt werden. Übergepäck Sollten Sie ein Gepäck haben, das die Flugticketkosten übersteigt, wird es verladen, nachdem die von der Fluggesellschaft bestimmten Übergepäckkosten bezahlt werden. Dieser Betrag wird beim Wiegen bezahlt, wobei es empfehlenswert ist, Geld oder ein anderes Zahlungsmittel beim Check-In zu haben. Handgepäck Neben dem zum Laderaum geschickten Gepäck ist es erlaubt, dass der Passagier bestimmte Gegenstände wie eine Handtasche, ein Fotoapparat u.a. Gegenstände als Handgepäck mit sich bringt, immer 49 wenn es den erlaubten Grössen oder Gewichten passt, die auf dem Flugticket erwähnt sind. Normalerweise liegen die Gewichtsgrenzen zwischen 08 und 10 Kilogramm und die Grösse ist von 55 cm x 35 cm x 25 cm. Es ist hervorzuheben, dass im Fall eines Inlandsfluges erlaubt ist, Getränke mit Plastikbehälter mitzubringen, was im Fall von internationalen Flügen verboten ist. Es ist empfehlenswert, sich mit der Fluggesellschaft über die Beschränkungen in Bezug auf die Dimensionen und das Gewicht für das Handgepack sowie für die Koffer informieren, die zum Laderaum geschickt werden müssen. Beschränkungen und Haftungsauschluss Die Fluggesellschaften können verweigern, bestimmte Gegenstände zu transporieren, die aufgrund ihrer Grösse, Form oder Merkmal nicht als Gepäck berücksichtigt werden. Um sicherer zu sein, ist es empfehlenswert, keine vergängliche oder fragile Wertgegenstände in den Lageraum zu legen (Geld, Schmuckstücke, elektronische Geräte, usw.) Einige Fluggesellschaften übernehmen nicht die Verantwortung auf die Integrität oder das Verschwinden dieser Gegegnständen. Material, das in Passagierflugzeugen verboten ist • • • • • • • • • 50 Spregstoffe, Granate, Schiesspulver Chemische Substanzen Detonierende Kapsel, Zündkapsel Verteidigungssprays wie Pfeffersprays, usw. Signalraketen Tränegas, ernheiterndes Gas, usw. Feuerwerke oder jegloche Art von Pulver Elektroschockwaffen Sicherheitskoffer, Safes, Geldbeutel mit Lithium-Akkus und / oder pyrotechnischem Material. Material, das als Handgepäck verboten ist aber als Fracht (u. als gefährliche Ware bezeichnet) im Lageraum transportiert werden kann • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Feuerlöschgeräte Insektiziden Kerosin oder Azeton Zündstoffe Lack Ärztliche Produkte Quecksilber Laugen Radioaktives Material Gifte Dränreiniger Propantanks Tauchtanks Geräte, um mit Brennstoffen zu campen Reinigungsprodukte Lösbare oder korrosive Säuren Feuchte Akkus Butangas Kohlendioxidpatronen Kohlensäureschnee Brennbare Flüssigkeiten Benzin Ether Elektrische Verteidigungsprays und ähnliche Verteidigungsgegenständen • Gel- oder flüssige Alkohole (mehr als 250 ml) • Elektrische Ausleger für das Vieh • Pistolen- und Gasanzünder 51 Material, das als Handgepäck verboten ist aber nach der Fluggesellschaftspolitik zum Lageraum geschickt werden kann • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 52 Spielzeuge, die Waffen oder Sprengstoffen änheln Sparglühbirnen Baseball-, Golf-, Eishockeyschläger Eis- und Papierschneider Scheren, Rasiermaschinen und Taschenmesser Anästhesika, Ether Werkzeuge für Kampfkunst Schwerte, Säbel, Floretten u. ähnliche Werkzeuge Harpunen oder jegliche andere Unterwasserwaffe Waffenstücke oder ihre Ersatzteile Universalwerkzeugen Messer, Taschenmesser, Dolche oder jegliches ähnliches Instrument irgendwelcher Dimension und Zusammensetzung Sportmunitionen (maximal 5 Kg. pro Passagier) Pistolen, Revolvers, Gewehre, Büchsen, Patronen und Munitionen Aten, Hackmesser Bogen und Pfeile Fäustlinge, Gummiknüppel Druckluftflaschen Bergsteigerpickel und Eisbrecher Minderjährige, die bei einem Inlandsflug nicht von den beiden Elternteilen begleitet sind Nach der Einreisekontrolle fragen Sie bitte der Fluggesellschaft über die erlangten Voraussetzungen für die Reise von Minderjährigen, die nicht von beiden Elternteilen begleitet werden sollen, falls es auch später eine Inlandsreise gemacht werden sollte. Kontrollen Wenn Sie wertvolle erklärte Gegenstände mitbringen oder an jeglicher Art von Beschränkung leiden, können Sie beantragen, dass diese Kontrollen in einem privaten Raum durchgeführt werden. Einziehungen Das Sicherheitspersonal, die die Überwachungsaufgaben in den Kontrollstellen durchführt, ist dafür berechtigt, jeglicher Art verbotener oder gefährlicher Gegenstände einzuziehen. Waffen Um gesetzlich erlaubte Waffen oder Munitionen transportieren zu dürfen, sollen Sie beim Check -In vor der Fluggesellschaft Ihre Genehmigungsunterlagen einreichen und die entladene Waffe aushändigen, damit sie kontrolliert wird und zu einer sicheren Ort gebracht wird. Akzeptiert die Fluggesellschaft die Beförderung, verlangt sie, dass die Waffe und ihre Munitionen bis zur Ankunft in den Bestimmungsort verwahrt wird. In diesem Fall wird dem Passagier eine Quittung gegeben, mit der er die Waffe nachträglich reklamieren darf. Ilegale Waffen oder Waffen ohne Unterlagen werden nicht angenommen. Darüber hinaus wird die Fluggesellschaft die zuständigen polizeilichen Behörden darüber informieren. 53 Blindeführhunde Blindeführhunde dürfen seinem Eigentümer an Bord gehen, immer wenn sie einen Maulkorb während des ganzen Fluges tragen. Damit diese Tiere befördert werden können, ist es notwendig, über eine Training-Bescheinigung als Blindeführhund sowie ein Zeugnis über die entsprechende Gesundheitsbescheinigung zu verfügen. Die meisten Fluggesellschaften verlangen kein Geld für das An-Bord-Gehen des Blindefühhundes. 7.3 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA) Wie es doch ihren Namen sagt, handelt es sich von einem Gebühr in bar für den Flughafengebrauch. Wenn Sie als Passagier mit einem gewerblichen Luftfahrzeug reisen, sind diese Gebühren schon in den Flugticketkosten eingeschlossen. Machen Sie einen Inlandsflug mit privaten Flugzeug, können Sie bei jedem Flughafen die erwähnten Gebühren bezahlen. Die vereinheitlichen Flughafengebühren für Inlandsflüge beträgt zwischen US$ 3.00.- und US$ 5.00. 8. TRANSFERS MIT IHREM PRIVATEN FAHRZEUG 8.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft oder Carnet de Passages en Douannes 54 Wenn Sie für die Einfuhr Ihres Fahrzeuges ein Zollpassierscheinheft oder ein Carnet de Passages benutzt haben, befinden Sie sich in der Lage, Ihren Aufenthalt für eine Frist von drei (03) Monaten zu verlängern, immer wenn Sie innerhalb der genehmigten Frist den Notfall bestätigen, der Ihnen nicht erlaubt hat, Ihrem Fahrzeug vom Land herauszuziehen. Passiert einen Unfall oder ein Unglück mit dem Fahrzeug, wird seine Ausfuhr nicht verlangt. Jedoch ist es notwendig, die entsprechende Zollbehörde vor dem Fristablauf über die Situation zu informieren, damit die notwendigen Verfahren gemacht werden können.. 8.2 Anreise mit einer Bescheinigung vorübergehender Verwahrung Für den Fall einer Bescheinigung vorübergehender Verwahrung gilt einen Aufenthalt von 90 unverlängerbaren Tagen. Jedoch kann die Frist aufgehoben werden, wenn: • der Tourist während der Gültigkeit der Bescheinigung vorübergehender Verwahrung das Land ohne das Fahrzeug verlassen sollte. So müsste er dem Zollamt diese Tatsache schriftlich mitteilen und auf den Einfuhrort des Fahrzeuges hinweisen, damit die Frist von 90 Kalendertagen aufgehoben wird. Diese Mitteilung darf vor jeglichem Zollamt (SUNAT) der Republik eingereicht werden, welches die Mitteilung an das zuständige Zollamt zuschicken wird. Es ist empfehlenswert, diese Bescheinigung mit dem Einreichungsdatum aufzubewahren. • Der Mitteilung müssen ebenso das Schein Nr. 02 über den freien Verkehr, die Aufhebung der Bescheinigung vorübergehender Aufbewahrung sowie die entsprechende polizeiliche Urkunde beigefügt werden, durch die die Anschrift und Personalien des Inhabers der Immobilie bestätigt werden, in der das Fahrzeug aufbewahrt wird. 55 9. FEIER- UND NATIONALFEIERTAGE Hier wird der Kalender mit den Feiertagen im Land vorgestellt: Neujahrt Gründonnerstag (Donnerstag vor Ostern) Karfreitag (Freitag vor Ostern) Arbeitstag St. Peter und St. Paul Nationalfeiertag (Unabhängigkeit) Heilige Rosa von Lima Kampf von Angamos Allerheiligen Unbeflecktes Empfängnis Weihnachten 1 Januar März - April März - April 1 Mai 29 Juni 28 de Juli 30 August 8 Oktober 1 November 8 Dezember 25 Dezember *Beachten Sie bitte, dass es möglicherweise einige Dienste der Verwaltungsbehörden, Banken, usw. in den folgenden Tagen nicht geleistet werden: 27. Juli ab 12.00 Uhr (ein Tag vor dem Nationalfeiertag) 24. Dezember ab 12.00 Uhr (ein Tag vor Weihnachten) 31. Dezember ab 12.00 Uhr (ein Tag vor dem Neujahr) 56 10. TOURISTENAUSKUNFT UND –BETREUUNG 10.1 BÜRO FÜR TOURISTENAUSKUNFT UND –BETREUUNG (IPERU) Peru verfügt über ein Informations- und Betreuungssystem für die Reisenden, das vom Förderungsausschuss der Export und des Tourismus in Peru (PROMPERU) angeboten wird. Hier finden Sie die folgenden Informationen: Offizielle touristische Auskünfte über Sehenswürdigkeiten, Bestimmungorte, Wegen und Firmen, die Dienstleistungen im Rahmen des Tourismus anbieten. Für weitere Informationen clicken Sie auf das folgende Link: http://www.peru.travel/ Orientierung und Beratung, wenn die touristischen Dienste nicht nach dem vorgestellten Angebot des Reisevearanstalters geleistet wurden. Somit wird der Anwender ein ideales Kanal angeboten, damit Sie Ihre Fragen und Kommentaren stellen können: Für weitere Informationen clicken Sie bitte hier: http://www.peru.travel/es/iperu-oficinas-de-informacion-yasistencia-al-turista-ip4-1-home 57 ADRESSEBUCH ÜBER DAS BÜRO TOURISTISCHER AUSKÜNFTE IPERÚ IM GANZEN LAND AMAZONAS | Chachapoyas Hauptplatz, Jr. Ortiz Arrieta 590. Telefon: (041) 477-292 E-Mail: iperuchachapoyas@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 | So 09:00 bis 13:00 Uhr ÁNCASH | Huaraz Hauptplatz, Pasaje Atusparia of. 1. Telefon: (043) 428-812 E-Mail: iperuhuaraz@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 | So 09:00 bis 13:00 Caseta de Información Turística Jr. San Martín Cdra. 6 ohne Nummer (Parkplatz der touristischen Busse). Öffnungszeiten: Mo-So 09:00 bis 10:30 Uhr AREQUIPA | Arequipa Hauptplatz, Portal des Rathauses Nr. 110. Telefon: (054) 223-265 E-Mail: iperuarequipa@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 | So 09:00 bis 13:00 Uhr Aeropuerto Alfredo Rodríguez Ballón (Einreisesaal und Hall). Telefon: (054) 444-564 E-Mail: iperuarequipaapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 06:00 bis 21:30 | SamSon 06:00 bis 18:00 58 AYACUCHO | Ayacucho Hauptplatz, Portal Municipal 45. Telefon: (066) 318-305 E-Mail: iperuayacucho@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr | So 09:00 bis 13:00 Uhr Flughafen Crnl. FAP Alfredo Mendívil E-Mail: iperuayacuchoapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Flugzeiten. CUSCO | Cusco Flughafen Velazco Astete, (Einreisesaal und Hall). Telefon: (084) 237-364 E-Mail: iperucuscoapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-So 06:00 bis 17:00 Uhr Plaza de Armas, Portal de Harinas 177 (traveler point del BCP) Telefon: (084) 252-974 E-Mail: iperucusco@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-So 08:00 bis 20:00 Uhr Machu Picchu, Av. Pachacutec Cdra. 1 s/n. of. 4. Telefon: (084) 211-104 E-Mail: iperumachupicchu@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr | So 09:00 bis 13:00 Uhr LA LIBERTAD | Trujillo Hauptplatz, Jr. Diego de Almagro Nº 420. Telefon: (044) 294-561 E-Mail: iperutrujillo@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr | So 09:00 bis 13:00 Uhr Archäologisches Komplex des Sonnentempels, Öffnungszeiten: Mo-So 09:00 bis 14:00 Uhr LAMBAYEQUE | Chiclayo Centro de Chiclayo, Calle Siete de Enero 579. Telefon: (074) 205-703 E-Mail: iperuchiclayo@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr | So 09:00 bis 13:00 Uhr Museo Tumbas Reales de Sipán (módulo) Av. Juan Pablo Vizcardo y Guzmán s/n Öffnungszeiten: Di-So 09:00 bis 14:00 Uhr ICA | Nasca Panamericana Sur Km. 452, Vista Alegre, Nasca Email: iperunasca@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-So 07:00 bis 13:00 Uhr | 14:00 a 16:00 Uhr LIMA UND CALLAO Internationaler Flughafen Jorge Chávez, (Boardingroom). Telefon: (01) 574-8000 E-Mail: iperulimaapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-So 24 Stunden Lima Metropolitana, Jorge Basadre 610, San Isidro. Telefon: (01) 421-1627, 421-1227 E-Mail: iperulima@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Larcomar - Miraflores, Módulo Nº 10, Hauptplatz. Telefon: (01) 445-9400 E-Mail: iperularcomar@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-So 11:00 bis 14:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr LORETO | Iquitos Centro de Iquitos, Calle Napo 161 Telefon: (065) 236-144 E-Mail: iperuiquitos@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 | So 09:00 bis 13:00 Uhr Flughafen Crnl. FAP Francisco Secada V. (Boardingroom). Telefon: (065) 260-251 E-Mail: iperuiquitosapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Flugzeiten. PIURA | Piura Hauptplatz, Jr. Ayacucho con calle Libertad s/n. Telefon: (073) 320-249 E-Mail: iperupiura@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr | So 09:00 bis 13:00 Uhr Flughafen Cap. FAP Guillermo Concha Iberico (Boardingroom). E-Mail: iperupiuraapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Flugzeiten. PUNO | Puno Hauptplatz, Esquina de Jr. Deustua con Jr. Lima. Telefon: (051) 365-088 E-Mail: iperupuno@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr | So 09:00 bis 13:00 Uhr Flughafen Inca Manco Cápac - Juliaca (Boardingroom) E-Mail: iperupunoapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Flugzeiten. TACNA | Tacna Paseo Cívico, Av. San Martín 491. Telefon: (052) 425-514 E-Mail: iperutacna@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-Sa 08:30 bis 18:00 Uhr | So 08:30 bis 13:00 Uhr Flughafen Crnl. FAP Carlos Ciriani Santa Rosa (Einreisesaal und Hall). E-Mail: iperutacnaapto@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Flugzeiten. Complejo Fronterizo Santa Rosa - Hito La Concordia (Neben dem Migrationsbüro). Öffnungszeiten: Mo-Sa 08:30 bis 16:00 Uhr Terminal Terrestre Manuel A. Odría Nationaler Dienst, (Calle Prolongación Hipólito Unanue s/n). Öffnungszeiten: Mo-So 08:30 bis 14:00 Uhr TUMBES | Tumbes Centro Tumbes, Malecón III Milenio 3er. piso. Telefon: (072) 506-721 E-Mail: iperutumbes@promperu.gob.pe Öffnungszeiten: Mo-So 09:00 bis 13:00Uhr Complejo Fronterizo de Aguas Verdes, Av. Panamericana Norte Km. 1292.5 Öffnungszeiten: Do-Sa 09:00 bis 17:00 Uhr E-Mail: iperutumbesav@promperu.gob.pe Quelle: Förderungsausschuss der Export und des Tourismus in Peru. 59 10.2Nationales Institut für den Wettbewerbsschutz und Schutz gegen des geistigen Eigentums (INDECOPI). INDECOPI ist sowohl für die Touristen- als auch für die Verbraucherbetruung beauftragt, falls die abgeschlossenen (touristischen oder nicht-toruristischen) Dienste vom Lieferant nicht nach den angebotenen Bedinungen geleistet werden könnten. Für weitere Informationen Chicken Sie bitte hier: http://www.indecopi.gob.pe/0/home_proteccion_consumidor. aspx?PFL=8 ADRESSENBUCH VON INDECOPI IM GANZEN LAND Telefonzentrale: Von Lima: 224-7777 Von Provinzen: 0800-44040 (kostenlosen Anruf) AMAZONAS | Chachapoyas Jr. Amazonas N° 570, Chachapoyas Telefon: (041) 477-423 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15 bis 16:30 ÁNCASH | Huaraz Av. Agustín Gamarra 671, Huaraz Telefon: (043) 423-899 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr ÁNCASH | Chimbote Av. José Pardo N° 194, Chimbote Telefon: (043) 342-331 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr Arequipa | Arequipa Calle Hipólito Unanue Nº 100-A, Urb. Victoria. Telefon: (054) 212-054 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr 60 AYACUCHO | Ayacucho Jr. San Martín N°432, Ayacucho Telefon: (066) 327-871 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15 bis 16:30 Uhr Cajamarca | Cajamarca Jr. Amazonas Nº 785, Cajamarca Telefon: (076) 363-315 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr Cusco | Cusco Urb. Constancia Mz. A-11-2, (ex local del Juzgado Mixto de Wanchaq) Wanchaq, Cusco Telefon: (084) 252-987 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr HUÁNUCO | Huánuco Jr. General Prado N° 873, Huánuco Telefon: (062) 517-201 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15 bis 16:30 Uhr Ica | Ica Av. Conde de Nieva N° 446, Urb. Luren, Ica Telefon: (056) 210-625 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr Junín | Huancayo Pasaje Comercial N° 474, El Tambo, Huancayo Telefon: (064) 245-180 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr La Libertad | Trujillo Santo Toribio de Mogrovejo Nº 518, Urb. San Andrés II Etapa, Trujillo Telefon: (044) 295-733 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr MOQUEGUA | Ilo Jr. Pedro Flores 203, Ilo Telefon: (053) 483-044 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15 bis 16:30 Uhr Lambayeque | Chiclayo Los Tumbos Nº 245, Urb. Santa Victoria, Chiclayo Telefon: (074) 206-223 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30. Piura | Piura Av. Los Cocos # 268, Urbanización Club Grau, Piura Telefon: (073) 308-549 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr Lima UND CALLAO Aeropuerto Internacional Jorge Chávez Av. Elmer Faucett s/n (Frente bis la zona de desembarque de vuelos nacionales Aeropuerto Internacional Jorge Chávez). Telefon: (01) 517-1835, 517-1845 Öffnungszeiten: 7 días / 24 horas Gamarra Sebastián Barranca Nº 1646, Oficina 601 Galería Los Mayoristas, La Victoria Telefon: (01) 323-3944 Öffnungszeiten: 08:30 bis 13:00 | 14:00 bis 16:30 Congreso de la República Plaza Bolívar s/n, Lima Cercado. Telefon: 224-7800 Öffnungszeiten: 09:00 bis 13:00 | 14:00 bis 16:30 Central Lima Sur Calle de la Prosa 104, San Borja. Telefon: (01) 311-7777 anexo 2035 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Loreto | Iquitos Jr. Putumayo N° 464, Iquitos Telefon: (065) 243-490 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr Puno | Puno Jr. Áncash N° 146, Cercado, Puno Telefon: (051) 363-667 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr San Martín | Tarapoto Jr. Antonio Raymondi N° 328, Tarapoto Telefon: (042) 529-727 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr Tacna | Tacna Av. Bolognesi Nº 91-93, Tacna Telefon: (052) 427-938 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr TUMBES | Tumbes Malecón III, Milenio 3er. Piso - Tumbes Telefon: (072) 508-978 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15 bis 16:30 Uhr UCAYALI | Pucallpa Jr. Tarapacá N° 746, Pucallpa Telefon: (061) 590-387 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15 bis 16:30 Uhr Quelle: Nationales Institut für den Wettbewerbsschutz und Schutz des geistigen Eigentums (INDECOPI). 61 11.TELEFONNUMMER IM FALL VON AUFKLÄRUNGEN UND ZWEIFEL Notfalltelefone Bei einem Notfall können Sie von irgendwelcher Stadt in Peru die folgende Nummer wählen: 105 Polizeiliche Notrufe 116 Feuerwehrmann Für diese Notfallnummer sind Vorwahlnummer nicht notwendig. Anruf vom Ausland nach Peru 00 + internationale Telefonvorwahl von Peru + regionale Telefonvorwahl + Telefonnummer Z.B: Wenn Sie von einem anderen Land jemanden in der Stadt Arequipa anrufen wollen, müssen Sie Folgendes wählen: 00 + 51 + 54 + 221 234 Anruf von einer Stadt zu einer anderen Stadt Perus Im Fall von Handyanrufen von Stadt zu Stadt ist es nicht notwendig, Vorwahlnummer zu wählen. Im Fall von Anrufen zu Festnetzten wird Folgendes verwendet: 0 + regionale Vorwahl + Telefonnummer Z.B. Wollen Sie von einer Stadt Perus die Nummer 221 234 in der Stadt Cusco anrufen, müssen Sie Folgendes wählen: 0 + 84 + 221 234 62 Regionale Vorwahlnummer Amazonas Áncash Apurímac Arequipa Ayacucho Cajamarca Cusco Huancavelica Huánuco Ica Junín La Libertad 41 43 83 54 66 76 84 67 62 56 64 44 Lambayeque Lima und Callao Loreto Madre de Dios Moquegua Pasco Piura Puno San Martín Tacna Tumbes Ucayali 74 1 65 82 53 63 73 51 42 52 72 61 11.1 Adressenliste von den zuständigen Behörden für die Ein- und Abreise der Touristen und ihre Gütereinfuhr und Ausfuhr Ministerium für Aussenhandel und Tourismus (MINCETUR) Nationale Leitung für Tourismus – Abteilung für touristische Bereitstellung Telefon: (01) 513-6100 Anschrift: Calle Uno Oeste Nº 50 Urb. Córpac - San Isidro Webseite: www.mincetur.gob.pe Generalleitung für zivile Luftfahrt (DGAC) Anschrift: Av. Zorritos 1203, Cercado de Lima, Lima. Telefon: (01) 615-7800. Webseite: www.mtc.gob.pe/portal/transportes/aereo/ aeronauticacivil/contenido.htm Generalleitung für Kapitanate und Küstenüberwachung (DICAPI) Anschrift: Jr. Constitución 150, Callao. Telefon: (01) 613-6868 Webseite: www.dicapi.mil.pe 63 Kulturministerium (MCULTURA) Anschrift: Javier Prado Este 2465, San Borja, Lima. Telefon: (01) 618-9393 Webseite: www.mcultura.gob.pe Gesundheitsministerium (MINSA) Anschrift: Av. Salaverry 801, Jesús Maria, Lima. Telefon: (01) 315-6600 Durchwahl 2784-2791 Konstenloser Anruf: 0800-10828 Webseite: www.minsa.gob.pe/portada/viajeros.asp Ministerium für Verkehrs- und Fernmeldewesen (MINTC) Anschrift: Jr. Zorritos 1203, Cercado de Lima, Lima. Telefon: (01) 615-7800 Webseite: www.mtc.gob.pe Nationaler Dienst für landwirtschaftliche Gesundheit (SENASA) Stellvertretende Leitung für pflanzliche / tierische Quarantäne Anschrift: Av. La Molina Nº 1915, La Molina, Lima. Telefon: (01) 313-3300 Durchwahl 2001-1901. Webseite: www.senasa.gob.pe Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT) Anschrift: Av. Garcilaso de la Vega 1472, Cercado de Lima, Lima. Telefon: (01) 512-1730 Konstenloser Anruf: 0801-12100 Webseite: www.sunat.gob.pe 64 11.2 Adressenliste mit anderen wichtigen Institutionen Hier werden Sie die folgenden Adressenlisten finden: • Flughäfen im ganzen Land • Regionale Leitungen für Aussenhandel und Tourismus • Ausländische Botschaften in Peru • Büro für Migrationen und Einbürgerungen • Verkehrspolizei • Rettungspolizei für die Bergen • Tourismuspolizei ADRESSENLISTE DER FLUGHÄFEN IM GANZEN LAND AMAZONAS | Chachapoyas Handy: 941965307 LAMBAYEQUE | Chiclayo Telefon: (074) 236-016 ÁNCASH | Anta Telefon: (043) 443-174 LIMA UND CALLAO | Callao Telefon: (01) 511-6055 (Flügenzentrale) (01) 517-3100 www.lap.com.pe Apurímac | Andahuaylas Telefon: (093) 422-619 AREQUIPA | Arequipa Telefon: (054) 344-834 AYACUCHO | Ayacucho Telefon: (066) 527-092 CAJAMARCA | Cajamarca Telefon: (076) 343-960 CUSCO | Cusco Telefon: (084) 222-611 LORETO | Iquitos Telefon: (065) 228-444 MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado Telefon: (082) 502-029 PIURA | Piura Telefon: (073) 341-409 PIURA | Talara Telefon: (073) 385-070 Huánuco | Huánuco Telefon: (062) 613-066 PUNO | Juliaca Telefon: (051) 328-226 ICA | Pisco Telefon: (056) 542-655 SAN MARTÍN | Tarapoto Telefon: (042) 532-206 ICA | Nasca Telefon: (056) 523-665 TACNA | Tacna Telefon: (052) 570-072 Junín | Jauja Telefon: (064) 362-109 TUMBES | Tumbes Telefon: (072) 525-102 LA LIBERTAD | Trujillo Telefon: (044) 464-224 UCAYALI | Pucallpa Telefon: (061) 594-782 Quelle: CORPAC, ADP, AAP, LAP 65 ADRESSENLISTE DER REGIONALEN LEITUNGEN FÜR AUSSENHANDEL UND TOURISMUS AMAZONAS | Chachapoyas Jr. Santa Ana Nº 1162, Chachapoyas. Telefon: (041) 478-355 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr HUANCAVELICA | Huancavelica Jr. Victoria Garma Nº 444, 2do piso. Telefon: (067) 452-938 Business hours: Mo-Fr 08:00 to 13:00 and 14:30 to 17:30 Uhr ÁNCASH | Huaraz Campamento Vichay s/n IndependenciaHuaraz Telefon: (043) 424-168 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr HUÁNUCO | Huánuco Jr. Bolivar Nº 381. Telefon: (062) 512-980 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:45 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr APURÍMAC | Abancay Av. Arenas Nº121, 1er. piso. Telefon: (083) 321-664 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr AREQUIPA | Arequipa Calle Bolívar Nº 206, 2do. piso Telefon: (054) 232-957 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr AYACUCHO | Ayacucho Jr. Asamblea 481 - Cercado. Telefon: (066) 313-162 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr CAJAMARCA | Cajamarca Jr. Belén s/n Cdra. 6, Conjunto Monumental Belén. Telefon: (076) 362-903, (076) 362-997 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr 66 CUSCO | Cusco Plaza Túpac Amaru Mz. 1 Lte. 2 edificio dircetur - Wanchaq Telefon: (084) 223-701, (084) 223-761 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 10:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr www.dirceturcusco.gob.pe ICA | Ica Av. Grau Nº 148. Telefon: (056) 238-710 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr JUNÍN | Huancayo Jr. Pachitea 201, Huancayo Telefon: (064) 222-575 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr LA LIBERTAD | Trujillo Av. España Nº 1800 1er piso, Trujillo Telefon: (044) 604-057 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr LAMBAYEQUE | Chiclayo Av. Saenz Peña Nº 838, Chiclayo Telefon: (074) 238-112 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14.00 bis 16:30 Uhr LIMA | Huacho Calle Colón Nº 555, Huacho - Huaura Telefon: (01) 239-1030 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr LORETO | Iquitos Jr. Condamine Nº 173, Iquitos Telefon: (065) 234-609, (065) 233-472 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr PUNO | Puno Jr. Ayacucho 682. Telefon: (051) 351-261, (051) 364-976 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado Urb. Fonavi - F20, Jr. San Martín s/n, Puerto Maldonado - Tambopata Telefon: (082) 571-164 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr SAN MARTÍN | Moyobamba Jr. San Martín 301, Moyobamba Telefon: (042) 562-043 Öffnungszeiten: Mo-Fr: 07:30 bis 14:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr MOQUEGUA | Moquegua Jr. Ayacucho Nº 1060 Telefon: (053) 462-236 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr PASCO | Cerro de Pasco Av. Los Próceres, Edificio Estatal N° 3, San Juan Pampa Telefon: (063) 422-275, (063) 423-168 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr PIURA | Piura Av. Fortunato Chirichigno s/n. Urb. San Eduardo, El Chipe, Piura Telefon: (073) 308-229, 306-791 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:30 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr TACNA | Tacna Calle Blondell Nº50 3er piso. Telefon: (052) 246-944 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr TUMBES | Tumbes Calle Francisco Pizarro 212 Telefon: (072) 523-699 Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr UCAYALI | Pucallpa Jr. Dos de Mayo Nº 111, Pucallpa Telefon: (061) 575-110, (061) 571-303 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr Quelle: Ministeirum für Aussenhandel und Tourismus. 67 ADRESSENLISTE VON AUSLÄNDISCHEN BOTSCHAFTEN IN PERU ÄGYPTEN Av. Jorge Basadre 1470 - San Isidro. Telefon: (01) 440-2642, 422-2531 Fax: (01) 440-2547 E-mail: egipto@speddy.com.pe Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00 bis 16:00 Uhr ARGELIA Calle Miguel de Cervantes Nº 504-510, San Isidro. Telefon: (01) 421-7582, 421-7583 Fax: (01) 421-7580 E-mail: embarg@embajadadeargelia.com bmarquez@embajadadeargelia.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 15:00 Uhr ARGENTINIEN Av. Arequipa Nº 121, Cercado de Lima. Telefon: (01) 433-3381, 433-4545, 433-9966, 433-1887, 433-1895 Fax: (01) 433-0769 E-mail: contacto@embajadaargentinaenperu.org Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 17:00 Uhr AUSTRALIEN Av. Víctor Andrés Belaunde 147, Torre Real 3, Oficina 130, San Isidro. Telefon: (01) 205-4000 | Fax: (01) 205-4012 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr BÉLGIEN Av. Angamos Oeste Nº 380, Miraflores. Telefon: (01) 241-7566 | Fax: (01) 241-6379 E-mail: lima@diplobel.fed.be Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr BRASILIEN Av. José Pardo Nº 850, Miraflores. Telefon: (01) 512-0830 | Fax: (01) 445-2421 E-mail: embajada@embajadabrasil.org.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr 68 CHILE Av. Javier Prado Oeste Nº 790, San Isidro. Telefon: (01) 710-2211 | Fax: (01) 710-2223 E-mail: echileperua@minrel.gov.cl Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr 09:00 bis 14:00 Uhr www.chileabroad.gov.cl/peru CHINA Jr. José Granda Nº 150, San Isidro. Telefon: (01) 442-9458, 422-8251 Fax: (01) 442-9467, 421-2255 E-mail: chiemba@gmail.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr www.embajadachina.org.pe COSTA RICA Calle Baltazar La Torre Nº 828, San Isidro. Telefon: (01) 264-2711, 264-299, 264-2799 Fax: (01) 264-2799 anexo 22 E-mail: costarica.peru@hotmail.com, conscr.peru@gmail.com, embcr.peru@gmail.com Öffnungszeiten: Mo-Do 09:00 bis 12:00 Uhr u. 14:00 bis 16:00 | Fr 9:00 bis 13:00 Uhr DEUTSCHLAND Av. Arequipa Nº 4210, Miraflores. Telefon: (01) 212-5016 | Fax: (01) 422-6475 E-mail: info@lima.diplo.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 11:30 Uhr http://www.lima.diplo.de/ DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA Av. La Encalada cuadra 17, Santiago de Surco. Telefon: (01) 618-2000 | Fax: (01) 618-2397 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr DOMINIKANISCHE REPUBLIK Calle Tudela Uhr u. Varela Nº 360, San Isidro. Telefon: (01) 421-9765, 421-9767 Fax: (01) 222-0639 E-mail: embdomperu@speedy.com.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00 Uhr ECUADOR Las Palmeras Nº 356, San Isidro. Telefon: (01) 212-4161, 212-4171 , 212-4027 E-mail: embajada@mecuadorperu.org.pe Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00 bis 13:30 Uhr u. 15:00 bis 18:00 Uhr www.mecuadorperu.org.pe GUATEMALA Calle Inca Rípac Nº 309, Jesús María. Telefon: (01) 462-0920, 460-2078 E-mail: maya@embajadadeguatemalaenperu.org embperu@minex.gob.gt Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr www.embajadadeguatemalaenperu.org EL SALVADOR Av. Aurelio Miró Quesada 1163, San Isidro. Telefon: (01) 624-1515 | Fax: (01) 624-1518 E-mail: embajadasv@terra.com.pe Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00 bis 12:45 Uhr u. 14:00 bis 17:00 Uhr HEILIGER STUHL Av. Salaverry, Cuadra 6, Jesús María. Telefon: (01) 717- 4898, 717- 4897 Fax: (01) 717- 4896 E-mail: nunciaturaperu@inbox.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr u. 15:00 bis 17:00 Uhr EUROPÄISCHE UNION Av. Comandante Espinar Nº 719, Miraflores. Telefon: (01) 415-0800 E-mail: delegation-peru@ec.europa.eu Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 16:30 Uhr | Fr 08:00 bis 13:30 Uhr www.delper.ec.europa.eu FINLAND Av. Víctor Andrés Belaúnde Nº 147, Edificio Real Tres, Of. 502, San Isidro. Telefon: (01) 222-4466, 222-4480 Fax: (01) 222-4463 E-mail: sanomat.lim@formin.fi Öffnungszeiten: Mo-Do 09:00 bis 16:30 Uhr | Fr 09:00 bis 13:00 Uhr FRANKREICH Av. Arequipa Nº 3415, San Isidro. Telefon: (01) 215-8400 | Fax: (01) 215-8441 E-mail: france.embajada@ambafrance-pe.org Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 12:30 Uhr GRIECHENLAND Av. Principal 190 - 6to piso, Urb. Santa Catalina, La Victoria. Telefon: (01) 476-1548, 476-0798 E-mail: gremb.lima@mfa.gr Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:00 Uhr HOLLAND Av. José Larco Nº 1301, piso 13, Torre Parque Mar, Miraflores. Telefon: (01) 213-9800 | Fax: (01) 213-9805 E-mail: lima-cdp@minbuza.nl Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:45 bis 11:00 Uhr www.nlgovlim.com HONDURAS Calle Juan Dellepiani 231 - Dpto. 201 San Isidro. Telefon: (01) 264-4600, 264-4585 E-mail: embhonpe@speedy.com.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:010 bis 13:00 Uhr www.embhonpe.org INDIEN Av. Salaverry Nº 3006, San Isidro. Telefon: (01) 460-2289 | Fax: (01) 461-0374 E-mail: hoc@indembassy.org.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:45 bis 13:00 Uhr u. 13:30 bis 17:15 Uhr www.indembassy.org.pe INDONESIEN Av. Las Flores Nº 334 - 336, San Isidro. Telefon: (01) 222-0308, 222-0309, 222-2822 E-mail: kbrilima@indonesia-peru.org.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 u. 14:00 bis 17:30 Uhr www.indonesia-peru.org.pe 69 ISRAEL Natalio Sánchez Nº 125, piso 6, Santa Beatriz, Cercado de Lima. Telefon: (01) 418-0500 | Fax: (01) 418-0555 E-mail: ambass-sec@lima.mfa.gov.il Öffnungszeiten: Mo-Do 08:30 bis 16:30 Uhr | Fr 08:30 bis 14:00 Uhr ITALIEN Av. Giuseppe Garibaldi Nº 298 (exGregorio Escobedo), Jesús María. Telefon: (01) 463-2727 | Fax: (01) 463-5317 E-mail: ambasciata.lima@esteri.it Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 11:00 Uhr www.amblima.esteri.it 70 KUBA Coronel Portillo Nº 110, San Isidro. Telefon: (01) 512-3400, 512-3402, 512-3403, 512-3404 | Fax: (01) 264-1325 E-mail: embacuba@pe.embacuba.cu Öffnungszeiten: Mo–Fr 09: 00 bis 13:00 Uhr MALASIEN Av. Daniel Hérnandez 350, San Isidro. Telefon: (01) 422-0297, 441-1939, 441-0795 Fax: (01) 221-0786 E-mail: mallima@kln.gov.my Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr JAPAN Av. San Felipe Nº 356, Jesús María. Telefon: (01) 219-9500 Fax: (01) 463-0302 E-mail: protjapon@embajadajapon.org.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 12:30 Uhr u. 13:45 bis 17:45 Uhr MALTA Calle Morales de la Torre Nº 310, El Olivar, San Isidro. Telefon: (01) 611-7066 Fax: (01) 442-5548 E-mail: embajada@embamalta.org.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr u. 15:00 bis 18:00 Uhr KANADA Calle Bolognesi Nº 228, Miraflores. Telefon: (01) 319-3200 | Fax: (01) 446-4776 E-mail: lima@international.gc.ca Öffnungszeiten: März bis Dezember Mo-Do 08:00 bis 17:00 Uhr und Fr 08:00 bis 13:00 Uhr; Januar und Februar: Mo, Di u. Do 08:00 bis 17:00 Uhr | Mi und Fr 8:00 bis 13:00 Uhr MAROKKO Calle Los Virreyes 123, Urb. Pancho Fierro, Santiago de Surco. Telefon: (01) 204-0830, 204-0831 Fax: (01) 279-0242 E-mail: embajadamaruecos@peru.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00 bis 15:00Uhr www.embajadamarruecoslima.com KOLUMBIEN Av. Jorge Basadre Nº 1580, San Isidro. Telefon: (01) 441-0954, 442-9648, 441-0530, 422-6500 | Fax: (01) 441-9806, 221-3661 E-mail: emperu@embajadacolombia.org.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 Uhr u. 14:30 bis 17:30 Uhr MÉXIKO Av.Jorge Basadre N° 710, San Isidro. Telefon: (01) 612-1600 Fax: (01) 612-1627 E-mail: info@mexico.org.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 17:00Uhr www.mexico.org.pe NICARAGUA Av. Álvarez Calderón Nº 738, San Isidro. Telefon: (01) 422-3892 Fax: (01) 422-3895 E-mail: elopez@cancilleria.gob.ni, tgomez@cancilleria.gob.ni Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr u. 14:00 bis 17:00 Uhr NORDKOREA Calle Guillermo Marconi Nº 325, San Isidro. Telefon: (01) 441-1120 | Fax: (01) 440-8565 E-mail: embcorea@hotmail.com Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00 bis 13:00 Uhr u. 15:00 bis 17:00 Uhr ÖSTERREICH Av. República de Colombia Nº 643, piso 5, Edificio Las Naciones, San Isidro. Telefon: (01) 442-0503, 442-1807, 442-0343 E-mail: lima-ob@bmeia.gv.at Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr PALESTINE Antúnez de Mayolo 196, San Isidro. Telefon: (01) 264-1318, 264-5258 E-mail: palperu@terra.com.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 16:00 Uhr PANAMA Calle Trinidad Morán 1426, Lince. Telefon: (01) 422-7871, 422-6250 E-mail: secretaria@panaembaperu. com.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00 Uhr PARAGUAY Calle Alcanfores Nº 1286, Miraflores. Telefon: (01) 444-1310, 447-4762 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr POLEN Av. Salaverry Nº 1978, Jesús María. Telefon: (01) 471-3920, 471-3925 E-mail: ambrplima@telefonica.net.pe, lima.amb. sekretariat@msz.gov.pl Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr www.lima.polemb.net PORTUGAL Calle Antequera N° 777 3er. piso, San Isidro. Telefon: (01) 628-7164, 628-7165, 628-7166 E-mail: limaportugal@hotmail.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr RUMÄNIEN Av Jorge Basadre Nº 690, San Isidro. Telefon: (01) 422-4587, 440-9396 Fax: (01) 421-0609 E-mail: ambrom@terra.com.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr RUSIEN Av. Salaverry Nº 3424, San Isidro. Telefon: (01) 264-0036, 264-0038 Fax: (01) 264-0130 E-mail: embrusa@infonegocio.net.pe, embrusa@yandex.ru Öffnungszeiten: Mo-Do 09:00 bis 13:00 Uhr u. 16:00 bis 18:00 Uhr | Fr 09:00 bis 13:00 Uhr www.embajada-rusa.org SCHWEIZ Av. Salaverry Nº 3240, San Isidro. Telefon: (01) 264-0305 | Fax: (01) 264-1319 E-mail: lim.vertretung@eda.admin.ch Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 13:00 Uhr u. 14:00 bis 16:45 Uhr | Fr 08:00 bis 14:00 Uhr www.eda.admin.ch/lima SPANIEN Av. Jorge Basadre Nº 498, San Isidro. Telefon: (01) 212-5155 | Fax: (01) 440-2020 E-mail: emb.lima@maec.es Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:30 Uhr 71 SÜDAFRIKA Av. Víctor Andrés Belaúnde Nº 147, Of. 801 Edificio Real Tres, San Isidro. Postfach: 27-013 Lima 27 Telefon: (01) 612-4848 | Fax: (01) 422-3881 E-mail: general.peru@dirco.gov.za Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 17:15 Uhr | Fr 08:00 bis 14:00 Uhr SÜDKOREA Av. Principal Nº 190, piso 7, Urb. Santa Catalina. Telefon: (01) 476-0815, 476-0861, 476-0874 Fax: (01) 476-0950 E-mail: peru@mofat.go.kr Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:30 Uhr u. 14:30 bis 18:00 Uhr http://per.mofat.go.kr THAILAND Av. Los Incas Nº 255, San Isidro. Telefon: (01) 221-6442 | Fax: (01) 422-9895 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr u. 14:00 bis 16:00 Uhr TSCHECHISCHE REPUBLIK Baltazar La Torre Nº 398, San Isidro. Telefon: (01) 264-3381, 264-3374 E-mail: lima@embassy.mzv.cz Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr www.mfa.cz/lima TÜRKEI Av. El Rosario 484, Dpto. 1702 -T1, San Isidro. Telefon: (01) 422-4129 | Fax: (01) 217-7002 E-mail: turkemb.lima@mfa.gov.tr Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00 bis 14:00 Uhr 72 UKRANIEN Calle Juan Dellepiani Nº 470, San Isidro. Telefon: (01) 264-2884, 264-2825 E-mail: emb_pe@mfa.gov.ua Öffnungszeiten: Mo-Mi-Do 09:00 bis 12:00 www.mfa.gov.ua/peru URUGUAY Calle José D. Anchorena N° 084, San Isidro. Telefon: (01) 719-2550 E-mail: uruinca@americatelnet.com.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 15:00 Uhr VENEZUELA Av. Arequipa Nº 298, Cercado. Telefon: (01) 433-4511, 433-0280, 433-2546, 433-6847, 433-5700, 433-6211, 433-6102 Fax: (01) 433-1191 E-mail: embajada@embavenezperu.com.pe Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr VEREINIGTES KÖNICHREICH UND NORDIRLAND Av. José Larco Nº 1301, Torre Parque Mar, piso 22, Miraflores. Telefon: (01) 617-3000 | Fax: (01) 617-3100 E-mail: belima@fco.gov.uk Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 13:00 Uhr u. 14:00 bis 17:00 Uhr | Fr 08:00 bis 13:00 Uhr www.ukinperu.fco.gov.uk Quelle: Das Aussenministerium ADRESSEBUCH DER BÜROS FÜR MIGRATIONEN UND EINBÜRGERUNG ÁNCASH | Chimbote Prolog. Leoncio Cdra. 9 Prado Mz. C Lt. 02, Centro Cívico. Telefon: (043) 322-481 arequipa | Arequipa Urb. Quinta Tristán, Segundo Parque, José Bustamante y Rivero. Telefon: (054) 421-759 cusco | Cusco Av. El Sol Nº 612, primer piso de la Gobernatura. Telefon: (084) 245-941 junÍn | Huancayo Av. Centenario 604, Urb. San Carlos, segundo piso, Colegio de Ingenieros Telefon: (064) 214-260 loreto | Iquitos Av. Cáceres Cdra. 18 s/n. Telefon: (065) 235-371 madre de dios | Puerto Maldonado Av. 28 de julio 467 Telefon: (082) 571-069 moquegua | Ilo Urb. ENAPU Perú Mz. B, Lt. s/n. Telefon: (053) 482-105 Piura | Piura Avs. Sullana e Integración s/n. Telefon: (073) 335-536 puno | Puno Jr. Ayacucho Nº 270 - 280. Telefon: (051) 357-103 La libertad | Trujillo Av. Larco Cdra. 12 s/n., Urb. Los Pinos. Telefon: (044) 282-217 tacna | Tacna Av. Circunvalación Urb. El Triangulo. Telefon: (052) 243-231 LAMBAYEQUE | Chiclayo Calle La Plata Nº 30 Urb. San Eduardo. Telefon: (074) 206-838 Tumbes | Tumbes Av. Tumbes Norte Nº 1751 Telefon: (072) 523-422 LIMA UND CALLAO | Lima Av. España Nº 734, Breña. Telefon: (01) 200-1000, (01) 200-1124 www.digemin.gob.pe ucayali | Pucallpa Jr. Libertad Nº 542. Telefon: (061) 575-014 Quelle: Ministerium für Einwanderung und Einbürgerung 73 ADRESSEBUCH DER VERKEHRSPOLIZEI Adresse Abteilung für Autobahnen (DIRPRCAR) Telefon: 276-2967 Polizeiliche Operationen (CEOPOL) Telefon: (01) 276-4840, 276-2875, 276-0361, 276-0665, 980122344 E-Mail: dirporcar_ceopol@yahoo.es AMAZONAS | Bagua Telefon: (041) 472-358 ÁNCASH | Huaraz Handy: 980121490 APURÍMAC | Abancay Telefon: (083) 322-076 AREQUIPA | Arequipa Telefon: (054) 427-666 AYACUCHO | Ayacucho Handy: 980121484 Cajamarca | Cajamarca Handy: 980121491 CUSCO | Cusco Handy: 980121483, (084) 433-513 junÍn | Chupaca Handy: 980121485, 980122372 junÍn | La Merced Handy: 980121472 junÍn | La Oroya Handy: 980121476, 964011519 la libertad | Trujillo Telefon: (044) 293-213 lambayeque | Chiclayo Handy: 980122352 lima| Lima Centro Telefon: (01) 244-0060, 244-0064 lima | Lima Norte Handy: 980-121-480 lima | Lima Sur Telefon: (01) 231-9591 loreto | Iquitos Telefon: (065) 261345, 980122356 MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado Telefon: (082) 571-022, 980121496 piura | Piura* Handy: 980121489, 980122364 * Verantwortliches in der Region Tumbes huÁnuco | Tingo María Telefon: (062) 563-610 puno | Puno Handy: 951989029 ICA | Ica Handy: 980121498, 993531261 ICA | Nasca Handy: 980122358 ica | Paracas Telefon: (056) 532-217, 980122354 san martín | Tarapoto Telefon: (042) 525-923 tacna | Tacna Handy: 980121487 ucayali | Ucayali Handy: 980121475 Quelle: Verkehrspolizei. 74 ADRESSENLISTE DER RETTUNGSPOLIZEI FÜR DIE BERGEN Arequipa | Arequipa Jr. Áncash s/n, 4ta cuadra, Alto Libertad Cerro Colorado. Telefon: (054) 445-282, 964610110 E-Mail: depsan-aqp@hotmail.com Arequipa | Chivay Calle Siglo XX s/n, frente bis Fondesurco. Telefon: (054) 531-165 E-Mail: depsam-aqp@hotmail.com ÁNCASH | Caraz Jr. 1 De Mayo s/n, Caraz. Telefon: (043) 396-1669, 966831514 E-Mail: depsamyungay_pnp@hotmail.com Cusco | Cusco Calle Manco Cápac s/n, Cachimayo, Anta. Handy: 966830413 E-Mail: depsam_cusco@hotmail.com LIMA UND CALLAO | Callao Av. Elmer Faucett Nº 3900, Callao. Telefon: (01) 575-4696, 575-4697, 575-4698, 575-5425, 575-0879 E-Mail: divsam_pnp@hotmail.com Quelle: Leitung für polizeiliche Luftfahrt. 75 ADRESSENLISTE DER TOURISMUSPOLIZEI AMAZONAS | Amazonas Jr. Salamanca 621, Chachapoyas E-Mail: divtuprambamaz@yahoo.es ÁNCASH | Chimbote Jr. Túpac Amaru N° 248, Urb La Libertad. Telefon: (043) 354-295 Handy: 987514419 E-Mail: deptuecochimbote@hotmail.com ÁNCASH | Huaraz Av. Luzuriaga N° 724, Huaraz. Telefon: (043) 421-351 E-Mail: divtueco_huaraz@yahoo.com AREQUIPA | Arequipa Calle Jerusalén 315, Cercado de Arequipa. Telefon: (054) 201-258 E-Mail: deptur_pnpaqp@hotmail.com AYACUCHO | Ayacucho Plaza de Armas de Ayacucho. Intersección de Jr. Arequipa y Jr. Dos de Mayo. Telefon: (066) 315-845 E-Mail: divture_ayacucho@hotmail.com ICA | Ica Jr. Lima 137, Cdra. 3. Telefon: (056) 232-449 E-Mail: divtuprambpnpica@hotmail.com JUNÍN | Huancayo Av. Ferrocarril N° 580, Huancayo. Telefon: (064) 219-851 E-Mail: divtueco.hyo@gmail.com LA LIBERTAD | Trujillo Jr. Independencia N° 572, Centro Cívico de Trujillo. Telefon: (044) 291-705 E-Mail: turismopnptrujillo@hotmail.com LAMBAYEQUE | Chiclayo Av. Los Incas N° 237, La Victoria. Handy: 978951431 E-Mail: divtuprambchiclayo@yahoo.es LIMA UND CALLAO | Callao Comisaría de La Punta, Av. Miguel Grau Cdra. 10 Telefon: (01) 460-1060 CAJAMARCA | Cajamarca E-Mail: divturecallao@gmail.com Jr. El Comercio 1021, Plaza de Armas LIMA UND CALLAO | Lima Telefon: (076) 507-826 Jirón Moore N°268, Magdalena del Mar. E-Mail: ecologia64@hotmail.com Telefon: 460-0844, 460-0921 E-Mail: ceopol_dirturepnp@hotmail.com CUSCO | Cusco Plaza Túpac Amaru s/n, Distrito de Wanchaq. LORETO | Iquitos Telefon: (084) 235-123 Calle Sargento Lores N° 834, Iquitos. E-Mail: polturcusco_74@hotmail.com Telefon: (065) 242-081 E-Mail: divtupramb_iquitos@hotmail.com HUANCAVELICA | Huancavelica Esq. Manchego Muñoz y Sebastián Barranca MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado E-Mail: divtupramb_huancavelica@hotmail.com Jr. Daniel Alcides Carrión N° 440 E-Mail: divtuproam.mdd@gmail.com 76 MOQUEGUA | Ilo Av. Lino Urquieta 319 E-Mail: secproambpnpilo@hotmail.com PIURA | Piura Av. Los Cocos 250, Piura. E-Mail: deptuecopiura@hotmail.com PUNO | Puno Jr. Deustua 538, Puno. Telefon: (051) 352-303 E-Mail: divtuprambpnp_puno@yahoo.com SAN MARTÍN | Tarapoto Carretera Tarapoto Yurimaguas Km 5.5 E-Mail: poliecologica_sanmartin@hotmail.com TACNA | Tacna Calle Callao N° 103, Tacna. Telefon: (052) 414-141 E-Mail: divtuecotacna@hotmail.com TUMBES | Tumbes Comisaría PNP, Segundo Piso, Plaza de Armas de Corrales E-Mail: divtuecopnptumbes@yahoo.es UCAYALI | Pucallpa Km. 10.5 Carretera Federico Basadre, Pucallpa. E-Mail: divtupramb_u@hotmail.com Quelle: Leitung für Tourismus und Umweltschutz 77 Ausreise Paul Ramos / MINCETUR 12.MIGRATIONSVORAUSSETZUNGEN 12.1 Duplikat einer Anden-Migrationskarte (TAM) Wie es schon vorher auf Seite 24 dieses Handbuches erwähnt wurde, ist für die Ausreise notwendig, die Anden-Migrationskarte (TAM) mit dem Einreisestempel auszuhändigen. Fallssieverlorengeht,könnenSieeinDuplikatderAndenmigrationskarte (TAM) beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind: • Formular F-002, welches Sie unter dem folgenden Link finden werden: www.digemin.gob.pe/formularios/f-002.pdf • Quittung der Volksbank (Banco de la Nación), damit die entsprechende Bearbeitung gemacht werden kann (S/. 8.05) • Originaler Reisepass oder Ausweis, durch den Sie bei Ihrer Einreise ausgewiesen haben sowie eine einfache Kopie derselben mit den Angaben und den Einreise- bzw. Ausreisestempel. Dieses Verfahren kann vor der Leitung für Migrationskontrollen, der Leitung für Migrationen, den Migrationskontrollstellen, den Grenzkontrollstellen oder im Internationalen Flughafen Jorge Chavez gemacht werden (s. Seite 73). 12.2 Überschreitung der Aufenthaltszeit Sollte die von Migrationen autorisierte Aufenthaltszeit überschritten werden, müssen Sie eine Strafe bezahlen, die US$ 1.00.- (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) pro Tag ab dem Visumsablauf bis zur tatsächlicher Ausreise beträgt. Diese Summe muss vor der Migrationsbehörde bezahlt werden, wenn die Kontrolle über die Migrationsvorschriften bei der Ausreise gemacht wird. Sollte das nicht gemacht werden, könnten Sie nach der Intervention der Abteilung für Fremdenwesen der Staatssicherheit der peruanischen Nationalpolizei 79 Fremdenwesen der Staatssicherheit der peruanischen Nationalpolizei dazu gezwungen werden, das Land mit Einreiseverbot zu verlassen. 13.GÜTERAUSFUHR Die Reisenden, die nicht an den Grenzen wohnen und einen Reisepass oder einen offiziellen Ausweis für die Ausreise haben, dürfen die als Gepäck berücksichtigten Gegenständen mit sich bringen, ohne Steuer dafür bezahlen zu müssen (s. Seite 27). 13.1 Ausfuhr von Repliken der Kulturgüter Es ist verboten, jegliches Gut, das Teil der Kulturerbe des Landes ist, auszuführen. Ausnahmefälle sind diejenige Güter, die mit der entsprechenden Genehmigung des Kulturministeriums rechnen. Falls Sie das Land mit einer Replik als Gepäck verlassen wollen, müssen Sie vor dem Kulturminsiterium eine “Bescheinigung über die Güter, die nicht Teil der Kulturerbe des Landes mit Exportzwecke sind” beantragen. Für weitere Informationen, können Sie die Generalleitung für Kontrolle dieses Ministeriums besuchen. Es ist nicht möglich, nur die Quittung von dem Markt oder Geschäft vorzulegen (in der das Stück gekauft werden sollten). Der peruanische Staat schützt seine Kulturgüter, wobei ihre Ausfuhr verboten ist. 80 13.1.1. Voraussetzungen für die Ausfuhr von Repliken als Gepäck •Antrag an das Kulturministerium •Eidesstattliche Erklärung •Zwei Fotos mit dem Vordergrund jedes Stückes (Grösse: 9 x 12 oder Jumbo-Grösse). Das Foto muss klar sein und das ganze Stück umfassen. Darüber hinaus muss es auf Fotopapier oder auf normales Papier gedruckt werden. Falls es sich von identischen Stücken oder Werken handeln sollte, werden zwei Fotos (d.h. für die totale Gegenstände) ausgehändigt. •Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses im Fall von natürlichen Personen. •Fotokopie über die Eintragung im öffentlichen Register im Fall von juristischen Personen. •Zahlungsquittung, ausgestellt vom Schatzmeisteramt des Kulturministeriums: •Für 1 bis 100 Stücke muss man S/. 5.00.- pro Stück bezahlen •Einfache Vollmacht durch den die natürliche oder juristische Person eine Andere befugt, die Bearbetiung der Bescheinung zu beantragen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 45 Kalendertagen ab dem entsprechenden Ausstellungsdatum. 13.1.2.Kontrollmodule des Kulturministeriums Das Kulturministerium verfügt über spezialisiertes Personal im Flughafen sowie an den wichtigsten Grenzen, die dafür berechtigt ist, die geschützte Gulturgüter sicherzustellen. Falls die Durchführung einer Sicherstellung notwendig ist, muss es eine “Überprüfungsakte” gemacht werden und eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Touristen beizufügen. Falls es nicht um ein archäologisches oder materielles Element der Kulturerbe geht, wird das Kulturministerium dem Interessenten das Gut zurückgeben, wobei es das Land verlassen darf. 81 13.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckausfuhr Falls Sie Tiere, Produkte oder Subprodukte tierischer Urpsrung mit sich haben, ist es notwendig, die gesundheitlichen Bestimmungen von jedem Bestimmungsland zu erfüllen, wobei es auch notwendig ist, über die zoosanitäre Genehmigung (CZE), die vom SENASA ausgestellt wird, zu verfügen. Für weitere Informationen clicken Sie bitte auf das folgende Link: http://www.senasa.gob.pe/0/modulos/JER/JER_Interna. aspx?ARE=0&PFL=1&JER=127 14. FORMALITÄTEN NACH DER AUSFUHRART VOM LAND 14.1 Abreise durch den Luftweg Für die Aureise und Warenausfuhr gelten die selben Migrations- und Zollvorschriften, die für die Einreise bzw. Einfuhr notwendig waren. 14.1.1 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA) Wie es schon im Absatz 7.3 (s. Seite 54) dieses Handbuches erwähnt ist, handelt es sich von einem Gebühr in bar für den Flughafengebrauch. Die vereinheitlichen Flughafengebühren im Fall von internationalen Flügen beträgt US$ 30.- im internationalen Flughafen von Lima und Callao. 82 14.1.2 Abreise mit einer Fluggessellschaft Identifizierung Sie müssen sich durch Ihren Reiseausweis (Boarding Pass, Reisepass, Personalausweis, Ausländerausweis u.a. Ausweise, die die Mitgliedstatten der Andengemeinschaft ausstellen oder durch das laissez passer der Vereinten Nationen) ausweisen und dem Personal der Fluggesellschaft, dem Sicherheitspersonal, der Migrations-, polizeilichen oder Zollbehörde die erwähnten Dokumenten zeigen. Sollten Sie diese Dokumente nicht mit sich haben, wird es nicht erlaubt, an Bord zu gehen. Gepäck Wir empfehlen Ihnen, der Absatz 7.2. (s. Seite 49) dieses Handbuches zu berücksichtigen, da Sie dort genaue Angaben über folgende Angelegenheiten finden werden: •Gepäckanzahl, das in den Flugticketkosten eingeschlossen sind. •Übergepäck. •Handgepäck. •Beschränkungen und Haftungsauschluss. •Material, das in Passagierflugzeugen verboten ist. •Material, das als Handgepäck verboten ist aber als Fracht (u. als gefährliche Ware bezeichnet) im Lageraum transportiert werden kann. •Material, das als Handgepäck verboten ist aber nach der Fluggesellschaftspolitik zum Lageraum geschickt werden kann. •Einziehungen. •Waffen. •Blindeführhunde. 83 Lebensmittel und Pflanzen Es ist nicht erlaubt, Produkte im registrierten Gepäck oder im Handgepäck zu haben, dessen Einfuhr in das Bestimmungland verboten oder beschränkt ist (wie z.B.: Samen, Blumen, Kräuter, Obst, Fleisch, biologische Produkte, Pflanzen mit oder ohne Erde, Subprodukte tierischer u. pflanzlicher Ursprünge), da sie von den gesundheitlichen Behörden am Flughafen einbehalten oder zerstört werden können. Konsultieren Sie Ihrer Fluggesellschaft, wenn Sie nicht sicher sind, ob der erwünschte Gegenstand für verboten oder gefährlich gesehen wird. 14.2 Abreise durch den Landweg Bei einer Ausreise mit Ihrem Fahrzeug müssen Sie nur vor der zuständigen Zollkontrolle erscheinen und die Ausreise durch Vorlage der Einreisedokumente registrieren. 84 ANHANG I Antragsformular für die Erteilung eines Visums FORMULARIO DGC-005 SOLICITUD DE VISA Ministerio de Relaciones Exteriores Consulado General del Perú en Roma Uso interno Nro.Expediente : Fec.Expedición : Fec.Expiración : 1. PROCEDIMIENTO A REALIZAR / TYPE OF VISA. Visa Temporal (Temporary Visa) Turista (Tourist) Negocios (Business) Transeúnte (Transit) Artista (Artist) Tripulante (Tripulant) Otro (Other) Visa Residente (Resident Visa) 2. DATOS DEL SOLICITANTE / GENERAL INFORMATION. 1. Tipo.Nro.Pasaporte : Nro: (Type, Num.Passport) (Num) 2. Apellido Paterno : (Father’s surname) 3. Apellido Materno o Casada: (Mother’s surn.) 4. Nombres : (Given Names) Masculino (Male) 5. Sexo : Femenino (Female) (Sex) 11. Domicilio o alojamiento en el Perú (Av.Jr.Calle) : (Full Address in Peru) 12. Domicilio en el Extranjero: (Permanent Address) País : (Country) Soltero (Single) 6. Estado Civil : (Marital Status) Casado (Married) 7. Lugar de nacimiento (País) : (Place of Birth) 8. Nacionalidad : I (Nationality) 9. Fecha de nacimiento : (Date of Birth) 10. Profesión/Ocupación : dd (Profession/Ocupation) Viudo (Widowed) Divorciado (Divorced) mm aaaa CASA PROVINCIAL – LIMA Teléfono : (Phone) I Teléfono : (Phone) 3. FIRMA Y FOTO DEL SOLICITANTE / SIGNATURE AND PHOTO. Firma (Signature) 4. RESERVADO PARA USO INTERNO / OFFICIAL USE ONLY. ERNESTO REATEGUI VELIT Nombre de Funcionario Responsable : Num.Registro : Foto (Photo) Fec.Actuación : Num.Tarifa : Num.Actuación : Autorizado Misión o Sección Consular Autorizado por DIGEMIN con : OFICIO Número : Fecha : 5. OBSERVACIONES Firma del Cónsul o Encargado 85 ANHANG II Anden-Migrationskarte - TAM 86 ANHANG III Eidesstattliche Erklärung über das Gepäck 87 QUELLEN: • Förderungsausschuss der Export und des Tourismus in Peru ( PROMPERU) “Touristenauskunft und -betreuung”. Anfrage: Lima. 01. Juli 2011. http://peru.travel/es/iperu-oficinas-de-informacion-y-asistencia-al-turistaip41-home • Andengemeinschaft CAN “Rechte der Andenbürger” Lima. Anfrage: 18. Juni 2011. www.comunidadandina.org/public/derechos_CAN.pdf • Kongress der Republik Peru - 2003 Gesetz Nr. 27943 “Gesetz über das nationale Hafensystem”. 07. Februar - 2004 Allgemeines Gesetz über die nationale Kulturerbe Nr. 28296 “Artikel II.- Definition” 21. Juli. • Nationales Institut für den Wettbewerbsschutz und Schutz des geistigen Eigentums (INDECOPI) “Verbraucherschutz”. Lima. Anfrage: 30. Juni 2011.. www.indecopi.gob.pe/0/home_proteccion_consumidor.aspx?PFL=8 • Gemeinsamer Markt Südamerikas Mercosur MERCOSUR/CMC/DEC. Nr. 18/08 “Vereinbarung über die Reiseunterlagen für die Staatsbürger aus den Mitgliedstaaten von MERCOSUR und den assoziierte Staaten “ San Miguel de Tucumán 30. Juni 2008. • Gemeinsamer Markt Südamerikas “Handbuch über die Verkehrsfähigkeit im MERCOSUR. “Lima. Anfrage: 09. August 2011. www.migraciones.gov.ar/foro_migratorio/ • Vereinten Nationen ““Konvention über die Zollvorschriften für die vorübergehende Einfuhr von privaten Fahrzeugen” – New York, Lima. Anfrage: 11. Mai 2011. www.ehu.es/ceinik/tratados/25TRATADOSDETRANSPORTEYCOMUNICACION ES/251Asuntosdeaduana/TTC25110ESP.pdf 88 • Landwirtschaftsministerium Nationaler Dienst für landwirtschaftliche Gesundheit “Zona de Viajeros”. Lima. Anfrage: 08. Juli 2011. www.senasa.gob.pe/0/modulos/jer/jer_interna.aspx?are=0&pfl=0&jer=1522 • Kulturministerium. “Bescheinigung für die Güter für Exportzwecke, die keinen Teil der nationalen Kulturerbe”. Lima. Anfrage: 10. Juni 2011. • Wirtschaftsministerium - 2006 Präsidialdekret Nr. 016 - 2006 – EF “Regelung über das Gepäck und den Hausrat” Lima. 14. Februar - 2004 Präsidialdekret Nr. 175-2004-EF “Änderung eines Artikels in der Hausregelung” Lima. Anfrage: 06. Dezember - 2005 Präsidialdekret Nr. 014-2005-MTC, “Annahme der Regelung über den Empfang und Abfertigen der Schiffe in den Häfen der Republik Peru”. (REDENAVES)”, 13. Juni - 2005 Präsidialdekret Nr. 011-2005-EF “Annahme der Regelung über das Allgemeine Zollgesetz”, 24. Januar. - 2005 Präsidialdekret Nr. 013-2005-EF “Tabelle mit den anwendbaren Strafen, die im Allgemeinen Gesetz vorgesehen sind”. 25. Januar. - 2009 Präsidialdekret Nr. 016-2009-EF “Neue Regelung über das Gepäck und den Hausrat” Lima. 21. April - 2009 Präsidialdekret Nr. 206-2009-EF “Änderung der Regelung über das Gepäck und den Hausrat, angenommen durch Präsidialdekret Nr. 0162009-EF” Anfrage: 17. September - 2011 Präsidialdekret Nr. 042 2011 EF. 09. März - 2001 Präsidialdekret Nr. 027-2001-EF “Änderung eines Artikels der Regelung über das Gepäck und den Hausrat” 16. Februar. - Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT). “Orientation im Zollbereich”. Lima. Anfrage: 15. April 2011. www.aduanet.gob.pe/orientacAduana/index.html - Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT). “Allgemeines Verfahren, das dem Zollqualitätssystem für touristische Fahrzeuge angepasst ist” INTAPG.16 (V.2). Lima. Anfrage: 15. April 2011. www.sunat.gob.pe/legislacion/procedim/despacho/especiales/vehiculos/ procGeneral/ctrlCambios/cambios/cc-pg.16-0617-07.01.2009.htm - Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT). Änderung des Artikels 4 durch Präsidialdekret Nr. 042-2011-EF, veröffentlicht am 10.03.2011. • Das Innenministerium Generalleitung für Migrationen und Einbürgerung. “die Leitung für Migrationskontrolle”. Lima. Anfrage: 25. Mai 2011. www.digemin.gob.pe/servicios_control_migratorio.html 89 • Das Außenministerium - 1998 Gesetzesbeschluss Nr. 26995-“Vereinbarung zwischen Perú und Ecuador über den Durchgang von Personen, Fahrzeugen, Verschiffungen und Flugzeugen. 24. November. - 2005 Präsidialdekret Nr. 055- 2005-RE –“Abkommen über die Einreise und den Durchgang peruanischer und chilenischer Staatsbürger in ihrer Eigenschaft als Touristen mit Personalausweis. 30. Juli. • Das Gesundheitsministerium “Gesundheitsprävention – Auskünfte für die Reisenden. Lima. Anfrage: 08. Juli 2011. www.minsa.gob.pe/portada/viajeros.asp • Ministerium für Verkehrs- und Fernmeldewesen (MINTC) - 1987 Präsidialdekret Nr. 015-87-ICTI/TUR “Regelung vorübergehender Verwahrung von Fahrzeugen mit touristischen Zwecke”. 12. Juni. - 2001 zweite ergänzende Anordnung – Regelung des Gesetzes Nr. 27261: Präsidialdekret Nr. 050-2001-MTC” 21. Dezember. - 2002 Gesetz 27261 über die zivile Luftfahrt von Peru “Art. 9º, 88º. 89º, 95º”. 08. Mai - 2002 Präsidialdekret Nr. 024-2002-MTC 13. Juni. • Generalleitung für zivile Luftfahrt “Sicherheitshandbuch für den Passagier” 2002. Anfrage: 10. August 2011. http://transparencia.mtc.gob.pe/idm_docs/normas_legales/1_0_179.pdf 90 Falls Sie eine Empfehlung haben facilitacionturistica@mincetur.gob.pe Die Informationen in diesem Handbuch in Bezug auf die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise der Touristen und die Ein- / Ausfuhr ihrer Güter darf von den zuständigen Behörden geändert werden. In diesem Sinne ist es empfehlenswert, die eventuellen Aktualisierungen durch die in diesem Handbuch verfügbaren Links zu überprüfen. Paul Ramos / MINCETUR