Wesentliches Handbuch für den Tourist, der Peru

Transcription

Wesentliches Handbuch für den Tourist, der Peru
Wesentliches Handbuch
für den Tourist, der Peru
besuchen wird
Ministerio
PERÚ de Comercio Exterior
y Turismo
Viceministerio de
Turismo
Dirección Nacional
de Turismo
Dieses Dokument wurde von der Abteilung für touristische Bereitstellung
der nationalen Leitung für Tourismus, stellvertretendes Ministerium für
Tourismus, erstellt.
Lima, Juli 2012
Erste Auflage
Hinterlegung vom Pflichtexemplar an der staatlichen Bibliothek von Peru
Nr. 2012-06949
Miminsterium für Aussenhandel und Tourismus – MINCETUR
Calle Uno Nr. 050, Urb. Córpac, San Isidro
Druckerei
PUNTO Y GRAFÍA SAC
Av. del Río 113, Pueblo Libre - Lima
Übersetzung durch getan:
PERÚ Ministerio
de Relaciones Exteriores
Wesentliches
Handbuch für den
Tourist, der Peru
besuchen wird
MINCETUR.
Einleitung
Das stellvertretende Ministerium von Peru stellt den Reisenden, die
unser Land besuchen wollen, dieses Orientierungshandbuch vor.
Die vorliegende Veröffentlichung enthält Informationen in Bezug
auf die Voraussetzungen, Empfehlungen und Verfahren, die man
vor der Ankunft, während des Aufenthaltes und beim Verlassen des
peruanischen Landes berücksichtigen muss.
Dieses grundlegende informative Dokument ist in Anbetracht der
wichtigen Aufnahme von Touristen durch die peruanischen Behörden
sowie durch alle mit dem Tourismus betroffenen Institutionen erstellt
worden, damit der Aufenthalt unserer Besucher und derjenigen
Personen, die unsere wichtigste Sehenswürdigkeiten besuchen
möchten, erleichtert und verbessert wird.
Darüber hinaus enthält dieses Dokument ergänzende Informationen
über die persönlichen und nicht-persönlichen Güter, die in unserem
Land aufgenommen werden können, die Formalitäten nach der
Eingangsart in unserem Land, die Voraussetzungen beim Zoll und
Migrationen, den vorübergehenden Eingang von Fahrzeugen (falls Sie
unser Land mit Ihrem eigenen Auto besuchen möchten) sowie über die
ganzen Empfehlungen im Rahmen der Gesundheit und Impfungen,
um somit die wichtigsten Bestimmungsorte problemlos besuchen zu
können. Ausserdem verfügt es über ein aktualisiertes Handbuch mit
den Telefonnummern und Anschriften der wichtigsten peruanischen
Institutionen, die dem Tourist Betreuung anbieten.
Wir sind sicher, dass das vorliegende Handbuch Schlüsselinformationen
über die gültigen peruanischen Regelungen für Ihren Aufenthalt in
unserem Land anbieten wird, was Ihnen ermöglichen ebenso wird, eine
unvergessliche Erfahrung zu erleben.
Claudia Cornejo Mohme
Stellvertretende Ministerium für Tourismus
Inhaltsverzeichnis
4
EINREISE IN PERU
1. Migrationsvoraussetzungen10
1.1 Ausländische Staatsbürger, die ein Visum benötigen würden
11
1.2 Adressenliste der Botschaften und / oder Konsulate von Peru im Ausland 15
1.3 Allgemeine Voraussetzungen, um ein Visum zu beantragen 21
1.4 Gültige Dokumente für Staatsbürger der Andengemeinschaft (CAN)
und des Gemeinsamen Marktes Südamerikas (MERCOSUR) 22
1.5 Gültiges Dokument für Staatsbürger aus allen Ländern
24
1.6 Anden-Migrationskarte (TAM)
24
2. Gütereinfuhr24
2.1 Zollbedingungen für die Gepäckaufnahme
24
2.1.1 Güter, mit denen Sie einreisen dürfen, ohne Steuer dafür
bezahlen zu müssen
27
2.1.2 Verbotene Waren 30
2.1.3 Beschränkte Waren 30
2.1.4 Vorübergehende Einfuhr von Gütern und Gegenständen
gegen eine Garantiezahlung
31
2.1.5 Vorübergehende Einfuhr von Equipments für Erlebnistourismus 31
2.1.6 Dokumentationsunterlassung oder Nichtzahlung der Steuer 32
2.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckaufnahme
33
2.2.1 Voraussetzungen für die Erlangung einer sanitären Genehmigung 35
3. Formalitäten nach der Einreiseart ins Land 36
3.1 Einreise über den Luftweg 36
3.1.1 Einreise mit einem privaten Flugzeug
36
3.1.2 Einreise mit einem gewerblichen Luftfahrzeug
38
3.2 Einreise über den Landweg 38
3.2.1 Formalitäten für die Einfuhr privater Fahrzeuge
38
3.2.1.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft
39
3.2.1.2 AnreisemiteinerBescheinigungvorübergehendervorübergehender 39
3.2.1.3 Einreise von chilenischen und ecuadorianischen Staatsbürgern 40
3.2.1.4 Pflichtversicherung im Fall von Autounfällen (SOAT) 41
3.3 Einreise über den Seeweg 42
3.3.1 Anreise eines Erholungswasserfahrzeugen für touristische Zwecke 42
3.3.2 Anreise eines Kreuzfahrtschiffes
43
4. Reiseversicherungspolice43
5. Gesundheitliche Empfehlungen44
5.1 Impfungen45
6. Devisenhandel46
AUFENTHALT IN PERU
7. Inlandsflüge49
7.1 An-Bord-Gehen von Passagieren
49
7.2 Gepäck49
7.3 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA)
54
8. Transfers mit Ihrem privatem Fahrzeug
54
8.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft oder Carnet de
Passages en Douannes
54
8.2 Anreise mit einer Bescheinigung vorübergehender Verwahrung 55
9. Feier- und Nationalfeiertage
56
10. Touristenauskunft und –betreuung
57
10.1 Büro für Touristenauskunft und –betreuung (IPERÚ)
57
10.2 Nationales Institut für den Wettbewerbsschutz
und Schutz des geistigen Eigentums (INDECOPI)
60
11. Telefonnummer im Fall von Aufklärungen und Zweifel
62
11.1 Adressenliste von den zuständigen Behörden für die Ein- und
Abreise der Touristen und ihre Gütereinfuhr und Ausfuhr
63
11.2 Adressenliste mit anderen wichtigen Institutionen 65
AUSREISE
12. Migrationsvoraussetzungen
79
12.1 Duplikat einer Anden-Migrationskarte
79
12.2 Überschreitung der Aufenthaltszeit
79
13. Güterausfuhr80
13.1 Ausfuhr von Repliken der Kulturgüter
80
13.1.1 Voraussetzungen für die Ausfuhr von Repliken als Gepäck 81
13.1.2 Kontrollmodule des Kulturministeriums
81
13.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckausfuhr
82
14. Formalitäten nach der Ausfuhrart vom Land
82
14.1 Abreise durch den Luftweg
82
14.1.1 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA)
82
14.1.2 Abreise mit einer Fluggessellschaft
83
14.2 Abreise durch den Landweg
84
ANLAGEN
QUELLEN
85
88
Paul Ramos / MINCETUR
Einleitung
Das Ministerium für Aussenhandel und Tourismus hat mit den peruanischen
Behörden die Ausarbeitung nützlicher grundlegenden und verschiedenartigen
Informationen über die Voraussetzungen und Verfahren für dieTouristen
koordiniert, um ihren Aufenthalt in Peru angenehmer zu machen, welche
aufgrund der Vielfalt und Multikulti unseres Gebietes mit einer enormen
und unschätzbaren kulturellen, natürlichen und touristischen Erbe und
ausgezeichnenter Dienstleistungen sich dafür entschieden haben, uns zu
besuchen.
In diesem Handbuch werden Sie einige Richtlinien mit grundlegenden
Informationen finden, die Sie bei Ihrem Besuch in Peru berücksichtigen
sollen. Es enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen und
Verfahren, auf die man für die Abreise, den Aufenthalt und die Abreise ins
Land achten muss.
In diesen Seiten werden Sie die notwendigen Informationen über die
Migrations- und Zollverfahren sowie über die vorhandenen Formalitäten der
verschiedenen Ein- und Ausreisearten (über den Luft-, Land- oder Seeweg)
sowie eine Adressenliste von Institutionen, Botschaften u.a. zuständigen
Organismen im Rahmen des Tourismus finden, die nützlich sein werden, damit
Sie einen angenehmeren Aufenthalt in unserem Land geniessen können.
Paul Ramos / MINCETUR
Eingang in Peru
1. MIGRATIONSVORAUSSTZUNGEN
Die peruanischen Migrationsregelungen setzen eine Frist von 183 nicht
verlängerbaren Tagen als eine maximale Aufenthaltsfrist im Land. Die
Verleihung dieser Zeit hängt sowohl von jedem Migrationsbeamten in
Peru bei der Einreise als auch vom Besuchszweck ab.
Wir empfehlen Ihnen, in der folgenden Tabelle zu bestätigen, ob Sie ein
Tourist- oder Geschäftsvisum für die Einreise in Peru.
10
Zentralamerika und Karibik
Antigua und Barbuda NEIN JA
Bahamas
NEINJA
Barbados
NEINJA
Belize NEIN JA
Costa Rica
JA
JA
Dominica
NEINJA
Dominikanische Republik JA
JA
El Salvador
JA
JA
Granada
NEINJA
Guatemala
JAJA
Haiti
JAJA
Honduras
JAJA
Jamaika
NEINJA
Kuba
JAJA
Nicaragua
JAJA
Panama
NEINJA
St. Kitts und Nevis
NEIN JA
St. Lucia
NEIN JA
St. Vincent und die
Grenadinen
NEINJA
Trinidad und Tobago
NEIN JA
Nordamerika
Die Vereinigten Staaten
Kanada
Mexiko
NEIN JA
NEINJA
NEINJA
GESCHÄFTSVISUM
Land
Bis 183 (nicht
verlängerbare) Tage
TOURIST
GESCHÄFTSVISUM
Land
Bis 183 (nicht
verlängerbare) Tage
TOURIST
1.1 Ausländische Staatsbürger, die ein Visum benötigen würden
Südamerika
Argentinien
Bolivien
Brasilien
Chile
Ecuador
Guayana
Kolumbien
Paraguay
Suriname
Uruguay
Venezuela
NEINJA
NEINJA
NEINNEIN
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
África
Ägypten
Angola
Äquatorialguinea
Argelia
Äthiopien
Benin
Botswana
Burkina Faso
Burundi
Chad
Djibouti
Elfenbeinküste
Eritrea
Gabun
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JA
JA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
11
12
Gambia
JAJA
Ghana
JAJA
Guinea
JAJA
Guinea-Bissau
JAJA
Kamerun
JAJA
Kap Verde
JA
JA
Komoras
JAJA
Kenia
JAJA
Kongo
JAJA
Lesotho
JAJA
Liberia
JAJA
Libyen
JAJA
Madagascar
JAJA
Malawi
JAJA
Mali
JAJA
Marokko
JAJA
Mauretanien
JAJA
Mauritius
JAJA
Mittelafrikanische Republik JA
JA
Mozambique
JAJA
Namibia
JAJA
Niger
JAJA
Nigeria
JAJA
Ruanda
JAJA
Sambia
JAJA
São Tomé und Príncipe JA
JA
Senegal
JAJA
Seychellen
JAJA
Sierra Leone
JA
JA
Somalia
JAJA
St. Helena
JA
JA
Südafrikanische Republik NEIN JA
Sudan
JAJA
Swasiland
Tanzanien
Togo
Tunesien
Uganda
Westsahara Zaire Zimbabwe
Asien
Afghanistan
Bangladesch
Bahrain
Bhutan
Brunei Darussalam
Demokratische
Volksrepublik Korea
Demokratische Republik
Laos Hongkong
Indien
Indonesien
Iran
Irak Israel Japan
Jordanien
Kambodscha
Kasachstan
Kirgisistan
Kuwait
Libanon
Malasien
GESCHÄFTSVISUM
Land
Bis 183 (nicht
verlängerbare) Tage
TOURIST
GESCHÄFTSVISUM
Bis 183 (nicht
verlängerbare) Tage
TOURIST
Land
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JA
JA
JA
JA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
NEIN JA
JA
JA
JA
JA
NEINJA
JAJA
NEIN NEIN
JAJA
JA
JA
NEIN JA
NEINJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
JAJA
NEINJA
Maldivien Mongole
Myanmar Nepal
Osttimor
Pakistan
Philippinen
Qatar
Republik Korea
Saudi-Arabien
Singapur
Sri Lanka Syrien
Tadschikistan
Taiwan Thailand
Turkmenistan
Uzbekistan
Vietnam
Volksrepublik Chinba Vereinigte Arabische Emirate
Yemen
JA
JA
JAJA
JA
JA
JAJA
JAJA
JAJA
NEINJA
JAJA
NEIN JA
JAJA
NEINJA
JA
JA
JAJA
JAJA
NEIN JA
NEINJA
JAJA
JAJA
JAJA
JA
JA
JA
JA
JAJA
Europa
Albanien JA
JA
Andorra
NEINJA
Armeniem
JAJA
Aserbaidschan
JAJA
Belgien
NEINJA
Bosnien-HerzegowinaJAJA
Bulgarien
NEINJA
Dänemark
NEINJA
Deutschland
NEINJA
Estland
Finland
Frankreich
Georgia
Griecheland
Heiliger Stuhl
(Vatikanstadt)
Holland Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein Litauen
Luxemburg
Malta
Mazedonien
Moldawien
Monaco
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Republik Serbien und
Montenegro Rumänien Rusien San Marino
Sschweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
GESCHÄFTSVISUM
Land
Bis 183 (nicht
verlängerbare) Tage
TOURIST
GESCHÄFTSVISUM
Bis 183 (nicht
verlängerbare) Tage
TOURIST
Land
NEINJA
NEINJA
NEINJA
JAJA
NEINJA
NEINJA
NEIN JA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEIN JA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEIN JA
NEIN JA
NEIN JA
NEIN JA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
13
GESCHÄFTSVISUM
Bis 183 (nicht
verlängerbare) Tage
TOURIST
Land
Spanien
NEINJA
Tschechische Republik
NEIN JA
Türkei
JAJA
Ukranien
NEINJA
Ungarn
NEINJA
Vereinigtes Königreich und
Nordirland
NEINJA
Weissrussland
NEINJA
Zypern
NEINJA
Ozeanien
Australien
Cookinseln
Guam
Kiribati
Marshallinseln
Mikronesien
Nauru Neuseeland
Niue Palaos
Papua Neuguinea
Republik Fiji
Salomon-Inseln
Samoa
Tonga
Tuvalu
Vanuatu
Quelle: Das Aussenministerium
14
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEIN JA
NEINJA
NEIN JA
NEINJA
NEIN JA
NEIN JA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
NEINJA
1.2 Adressenliste der Botschaften und / oder Konsulate von Peru im
Ausland
Die Visen werden im peruanischen Konsulat Ihres Aufenthaltsorten
bearbeitet. Hier stellen wir Ihnen die folgende Adressenliste vor:
Puede ubicarlos bis continuación:
ADRESSENLISTE DER BOTSCHAFTEN UND / ODER
KONSULATEN VON PERU IM AUSLAND
ÄGYPTEN*
41 Al-Nahda Street, 2nd. Floor, Maadi, El Cairo.
Telefon: (+202) 235-90306, 235-90406
Fax: (+202) 275-09011
Öffnungszeiten: D-J 09:00 bis 15:00
* Gleichzeitige Botschaft des Haschemitischen
Königreiches.
ARGELIA
2 et 4 Capitaine Salah Moghni – El Biar, 16406.
Telefon: (+213-2) 192-3854
Fax: (+213-2) 192-3856
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 16:00
ARGENTINIEN
Av. Del Libertador 1720, (1425) Capital Federal, Buenos Aires.
Telefon: (+54 11) 480-22000, 480-22551 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und vom
15:00 bis 18:00
www.embajadadelperu.int.ar
AUSTRALIEN*
40 Brisbane Avenue, piso 2, Barton, 2606 ACT,
Canberra.
Telefon: (+612) 627-37351, 627-37352
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 17:00
*Gleichzeitige Botschaft von Neuseeland
BELGIEN
Avenue de Tervueren 179, 1150 Brüssel.
Telefon: (+322) 733-3319
Fax: (+322) 733-4819, 734-8289
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
www.consuladodelperu.be
BOLIVIEN
Calle Fernando Guachalla Nº 300, Sopocachi, La
Paz, Casilla: 668.
Telefon: (+591-2) 244-1250, 244-4566, 244-1773
Fax: (+591-2) 244-1240
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 13:30 und vom
15:30 bis 18:30
www.embaperubolivia.com
BRASILIEN
S.E.S. Av. Das Nacoes lote 43 Quadra 811, CEP
70428-900, Brasilia DF.
Telefon: (+55-61) 324-29933, 324-29435, 344-32953
Fax : (+55 61) 324-49344
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 18:00
www.embperu.org.br/bkp
CHILE
Av. Andrés Bello 1751, Providencia,
Santiago, Postfach 16277.
Telefon: (+56-2) 339-2601
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 13:30 und
15:30 bis 19:30
www.embajadadelperu.cl
15
CHINA
Sanlitun Bangong Lou 1-91, Beijing 100600.
Telefon: (+86-10) 653-23719, 653-23477,
653-22494
Fax: (+86-10) 653-22178
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 17:00
www.embperuchina.com
COSTA RICA
Urbanización Freses, Curridabat, San José,
A.P. 4248-1000.
Telefon: (+506) 222-59145, 222-51575
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 16:00
DÄNEMARK
Via Travel A/S Bredgade 31 DK - 1260
Kopenhagen.
Telefon: (+45) 702-02226
Fax: (+45) 707-08095
Email: annette.dannemarre@viatravel.dk
Öffnungszeiten: Vorige Absprache.
www.consuladoperu.dk
DEUTSCHLAND
Mohrenstrasse 42, 10117 Berlín.
Telefon: (+49-30) 206-4103
Fax: (+49-30) 206-41051
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
www.embaperu.de
www.botschaft-peru.de
DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA*
1700 Massachusetts Ave, N.W., Washington,
D.C. 20036-1903.
Telefon: (+1-202) 833-9860, 833-9869
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
www.peruvianembassy.us
* Gleichzeitige Botschaft von Jamaika.
16
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Calle Mayreni Nº 31, Urb. Los Cacicazgos, Santo
Domingo, Distrito Nacional.
Telefon: (+1-809) 482-3300, 482-3344, 482-8374
Fax: (+1-809) 482-3334
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 16:00
ECUADOR
Av. República de El Salvador N34-361 e Irlanda,
Quito.
Telefon: (+593-2) 246-8410, 246-8411,
246-8404, 246-8389
E-mail: info@consuladodelperu.org
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und 15:00
bis 19:00
www.embajadadelperu.org.ec,
www.embaperu-ecuador.com
EL SALVADOR*
Av. Masferrer Norte, Casa Nº 17 p, Cumbres de
la Escalón, Colonia Escalón, San Salvador.
Telefon: (+503) 227-55566, 227-55567, 227-55568
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:30 und
14.30 bis 17:00
* Gleichzeitige Botschaft von Belize.
www.embajadaperu.com.sv
FINNLAND
Ludviginkatu 3 5 bis 21, 00130 Helsinki.
Telefon: (+358-9) 759-9400
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 16:30
www.peruembassy.fi
* Gleichzeitige Botschaft der Estland, Litauen
und Lettland.
FRANKREICH
50, Avenue Kléber, 75116, París.
Telefon: (+33-1) 537-04200
Fax: (+33-1) 470-43255
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 18:00
www.amb-perou.fr
GRIECHELAND*
2 Semitelou Str., Primer piso, 11528 Illssia, Athen.
Telefon: (+30-210) 779-2761
Fax: (+30-210) 779-2905
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00
* Gleichzeitige Botschaft der Republik Bulgarien
und Albanien.
www.peru.gr
GUATEMALA
15 Av. “A” 20-16, Zona 13. C.A. 01013.
Telefon: (+502) 236-18532, 233-17841, 233-25588
Fax: (+502) 236-18542
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00
ISRAEL
Medinat Hayehudim, 60, Herzliya Pituach
46766, Tel Aviv.
Telefon: (+972) 995-78835
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00
HEILIGER STUHL (VATIKANSTADT)*
Vía di Porta Angelica Nº 63, Scala A, 3º Piano,
00193 Roma.
Telefon: (+39-06) 683-08535, 683-07195
Fax: (+39-06) 689-6059
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 und 14:00
bis 16:30
* Gleichzeitige Botschaft in Malta.
ITALIEN*
Vía Siacci 2 B segundo piso, 00197, Roma.
Telefon: (+39-06) 806-91510, 806-91534
Fax: (+39-06) 806-91777
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
www.ambasciataperu.it
*Gleichzeitige Botschaft von der Türkei, Zypern
und San Marino.
HOLLAND
Nassauplein 4, 2585 EA, Haag.
Telefon: (+31-70) 365-3500, 427-1693
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:30
www.embassyofperu.nl
JAMAIKA*
Letsinvestments Ltd., 14 Market Street, Montey Bay.
Telefon: (+1-876) 979-7701, 979-7701
Email: info@chukkablue.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 16:00
*Botschaft in den Vereinigten Staaten von
Amerika.
HONDURAS
Escuela Dowal Casa Nro. 3301, Calle Principal,
Colonia Linda Vista, Tegucigalpa, Postfach 3171.
Telefon: (+504) 236-8345, 236-7994
Fax: (+504) 221-4598
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:30
INDIIEN
A-9/5, Bucarest Marg, Vasant Vihar, New Delhi
110057.
Telefon: (+9111) 461-63333
Öffnungszeiten: Mo-Fr 16:00 bis 17:00
www.embassyperuindia.in
INDONESIEN
Menara Rajawali, 12TH Floor, JL. Mega
Kuningan, Lot. 5,1, Kawasan Mega Kuningan,
Jakarta 12950.
Telefon: (+62-21) 576-1820, 576-1821
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 16:00
JAPAN
4-4-27, Higashi, Shibuya Ku, Tokyo 150-0011.
Telefon: (+81-3) 340-64243, 340-64249
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:000 bis 17:00
www.embajadadelperuenjapon.org
KANADA
130 Albert Street, Suite 1901, Ottawa,
Ontario - K1P 5G4.
Telefon: (+1-613) 238-1777
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
www.embassyofperu.ca
KOLUMBIEN
Calle 80 A, N° 6-50, Bogotá D.C.
Telefon: (+57-1)1 257-0505, 249-8362,
249-8371, 249-8569, 257-0514
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:30
www.embajadadelperu.org.co
17
KÖNIGREICH GROSSBRITANIEN UND
NORDIRLAND
52 Sloane Street, London SW1X 9SP.
Telefon: (+44-20) 723-51917, 723-58340,
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 16:30
www.peruembassy-uk.com
KUWAIT
Block 7, Baghdad Street, Plot 60, Kuwait City
(Temporalmente en Marina Residence Salmiya).
Telefon: (+965) 257-21382, 257-21378 anexo 1403
Fax: (+965) 257-21385
Öffnungszeiten: Vorige Absprache.
KUBA
Calle 30 Pt. 107 entre 1ra y 3ra, Miramar,
Playa, La Habana.
Telefon: (+53-5) 286-5288
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:30 |
Samstags 09:00 bis 12:00
MALASIA
Wisma Selangor Dredging, 6th Floor, South
Block 142 A, Jalan Ampang, 50450 Kuala
Lumpur, Post Box Nº 18.
Telefon: (+603) 216-33034, 216-33035
Fax: (+603) 216-33039
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30 bis 12.30 und 13.30
bis 16.30 horas
MAROKKO
16, Rue DiIfrane, Plaza Perú, Rabat.
Telefon: (+212-537) 723-236, 723-284
Fax: (+212-537) 702-803
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 17:00
MEXIKO
Paseo de la Reforma 2601, Colonia Lomas,
Reforma, Delegación Miguel Hidalgo, C.P.
11020.
Telefon: (+52-55) 110-52270
Fax: (+52-55) 110-52279
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
www.embajadadelperu.com.mx
18
NICARAGUA
Hospital Militar 1 Cuadra al Lago, 2 Cuadras
Abajo, Casa Nº 325, Barrio Bolonia, Managua,
Casilla Postal: 211.
Telefon: (+505) 226-66757, 226-68678
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00
www.peruennicaragua.com.ni
NEUSEELAND*
* Botschaft in Australien
Peruanisches Konsulat in Auckland,
Neuseeland, zuständig für das ganze Land.
ÖSTERREICH*
Mahlerstrasse 7/22, A-1010 Wien.
Telefon: (+431) 713-4377, 715-4993, 715-7486
Fax: (+431) 712-7704
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
*Gleichzeitige Botschaft in Ungarn
PANAMA
Calle 53 Marbella, Gebäude “World Trade Center”,
piso 12, Oficina 1203, Postfach 4516, Zona 5.
Telefon: (+507) 269-6864, 263-1556, 223-1112
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 17:00
www.conperupanama.com
PARAGUAY
Acá Carayá 215 e/ Corrales, Barrio Bernardino
Caballero, Asunción.
Telefon: (+595-21) 607-431
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:30 bis 13:30
www.embperu.org.py
PHILIPPINEN
GlasHausBuilding., 16th. Floor Nº 1 Soi
Sukhumvit 25, Sukhumvit Road, Wattana,
Bangkok 10110
Telefon: (66-2)260-6243 , 260-6245 , 260-6248
Fax: (66-2) 2606244
Öffnungszeiten: 09:00 bis 17:00
POLEN*
UL. Staroscinska1, M. 3-4, Varsovia.
Telefon: (+48-22) 646-8807, 646-8806
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 15:00
www.perupol.pl
*Botschaft in Ukranien .
SINGAPUR
390, Orchard Road Nº 12 03, Palais Renaissance,
238871.
Telefon: (+65) 673-88595
Fax: (+65) 673-88601
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
PORTUGAL
Rua Castilho 50, 4º Dto., 1250-071 Lisboa.
Telefon: (+351) 213-827470
Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00 bis 17:00
Email: info@embaixadaperu.pt
SCHWEDEN
Brunnsgatan 21 B, 2 Tr., 111 38 Stockholm.
Telefon: (+46) 844-08747, 440-8740, 440-8748,
440-8742
Fax: (46-8) 205-592
Email: info@peruembassy.se
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 15:00
QATAR
Abdul Aziz Bin Jassim Street, Lejbnailat – Zone
64, P.O. Box 24062, Doha. (in der Nähe von TV
Roundabout).
Telefon: (+974) 449-5944
Email: info@peruembassy.com.qa
Offnungszeiten: Vorige Absprache.
RUMÄNIEN*
Boulevard Lacul Tei Nº 29 piso 2, ap.4 sector 26,
Bucarest 020372.
Telefon: (+40-21) 211-1819, 211-1816, 212-22819
Fax: (+40-21) 211-1818
Öffnungszeiten. Mo-Fr 09:00 bis 13:00
www.embajadaperu.ro
* Gleichtigue Botschaft in der Republik Moldau,
Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien,
Kroatien und der Republik Montenegro.
RUSIA
Calle Sadovaya Triunfalnaya 4 – 10, piso 5,
Moskau 125009.
Telefon: (+7-495) 650-0429
Fax: (+7-495) 650-0524
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 17:30
SERBIEN*
Surdulicka 5, 11040 Belgrad.
Telefon: (+381) 113-699808, 632-02052
Fax: (+381) 113-699799
Email: consulperu.belgrado@yahoo.com,
drcolic@eunet.rs
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00
* Botschaft in Rumänien.
SCHWEIZ*
Thunstrasse Nº 36, 3005, Bern.
Telefon: (+41-31) 351-8555
Fax: (+41-31) 351-8570
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 und 14:00
bis 17:00
www.embajadaperu.ch
* Gerichtsbarkeit: Kantonen von Bern, Friburg,
Soleura und Neuchatel.
* Auch Botschaft des Königreiches Liechtenstein.
SPANIEN
Calle Príncipe de Vergara Nº 36, 5º Derecha
28001 Madrid.
Telefon: (+34-91) 431-4242
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 18:00
www.embajadaperu.es
SÜDAFRIKA
200 Saint Patricks Street, Muckleneuk Hill,
Pretoria 0083.
Telefon: (+27-12) 440-1030, 440-1031
Fax: (+27-12) 440-1054
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und 15:00
bis 16:30
SÜDKOREA
Daeyungak Tower Center Building, Unit 2002,
25-5, Chungmu-ro 1-Ka Jung-ku, Seoul.
Postfach: 100-706.
Telefon: (+82-2) 757-1735, 757-1736, 757-1737
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
19
THAILAND*
Glas Haus Building, 16 th. Floor, 1 Sukhumvit 25
Road, Wattana, Bangkok 10110.
Telefon: (+66-2) 260-6243, 260-6245, 260-6248
Email: info@peruthai.or.th,
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
* auch Botschaft von Vietnam, Philippinen und Laos.
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Muchova 9, Praga 6,16000.
Telefon: (+420-2) 243-16210, 243-15741
Fax: (+420-2) 243-14749
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 14:00
www.peru-embajada.cz
TÜRKEI
Resit Galip Caddesi, 70/1, 06700, Aziosmanpasa, Ankara.
Telefon: (+90) 3124-474026
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00
UKRANIEN*
Naberezhno Kreschatitskaya Nº 25, 040 070 Kiev.
Telefon: (+380) 444-252-420
Email: ucrania@consulado-peru.com.ua
Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00 bis 17:00
www.consulado-peru.com.ua
* Botschaft von Polonien.
UNGARN
1138 Budapest, Vaci Ut 168.
Telefon: (+361) 350-2056
Öffnungszeiten: Vorige Absprache.
www.peru.hu
20
URUGUAY
Obligado 1384, 11300, Montevideo.
Telefon: (+5982) 707-6862, 707-1420, 707-2834
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00
VENEZUELA*
Av. San Juan Bosco con 2da. Transversal, Edificio
San Juan, piso 5, Altamira, Caracas.
Telefon: (+58-212) 264-1420, 264-1483
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 6:00
* Gleichzeitige Botschaft von Guayana, Surinam
und Trinidad und Tobago.
ZYPERN *
1 Dionysioy, Solomou Street – 3022 Limassol.
Telefon: (+35-7) 253-62195, 996-36177
Fax: (+35-7) 253-64580
Email: asteria@cytanet.com.cy
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00 bis 13:00 und 15:00
bis 17:00
*Botschaft in Italien.
Honorarkonsulat von Peru in Nikosia
Makarios III Avenue, number 14 - Mitsis Building
2, 1st floor, office number 29 - 1512.
Telefon: (+357) 227-51321, 994-29635
Fax: (+357) 227-62665
Email: conperu@spidernet.com.cy
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 und 15:00
bis 17:00
Quelle: Das Aussenministerium
1.3 Allgemeine Voraussetzungen um ein Visum zu beantragen
Allgemeine Bedingungen für ein Touristenvisum
• Gültiger Reisepass
• Gebuchtes oder schon ausgestelltes Flugticket (Hin- und Rückreise)
• Zahlung der entsprechenden konsularischen Gebühren im
peruanischen Konsulat Ihres Aufenthaltsortes.
• Antragsformular für die Erteilung eines Visums ausfüllen. Siehe
ANLAGE I (Seite 85.)
• Zwei aktualisierte Farb-Passbilder (mit weissem Hintergrund).
• Polizeiliches Führungszeugnis.
• Buchung des Hotels oder des Tourismus-Pakets, damit Ihre
Eigenschaft als Tourist bestätigt wird.
• Ihre Zahlungsfähigkeit zu bestätigen. Diese soll entweder der
beantragten Aufenhaltszeit entsprechen soll oder man könnte auch
eine gültige internationale Kreditkarte bzw. Kontoständen vorstellen.
• Nach Einreichung des Antrags wird ein persönliches Interview gemacht.
Allgemeine Bedingungen für ein Geschäftsvisum
Neben der für den Tourist bestimmten Voraussetzungen, muss man
ebenso Folgendes vorlegen:
• Brief über die Zahlungsfähigkeit der Firma, die Sie vertreten,
während der Aufenthatszeit in Peru.
• Schreiben der gleichen Firma oder Innung, die Ihnen nach Peru
geschickt hat (mit dem Briefkopfpapier der Firma, erstellt oder
übersetzt in der spanischen Sprache), in dem der Zweck Ihres Besuches
erwähnt werden soll. Darüber hinaus soll es darauf hingewiesen
werden, dass man über die genügende Zahlungsfähigkeit verfügt,
um die ganzen Kosten während des Aufenthaltes in unserem Land
bzw. während der Aufenthatlszeit verfügt.
• Mitteilung einer peruanischen Firma, falls die Reise mit einem
bestimmten nationalen Counterpart verbunden sein sollte.
• Falls es sich von einem selbstständigen Arbeiter handeln sollte,
muss man eine eidesstattliche Erklärung aushändigen, die Ihre
Lage als Geschäftsperson nachgewiesen wird.
21
Die notwendigen Dokumente für die Einreise nach Peru sind:
1.4 Gültige Dokumente für die Staatsbürger der Andengemeinschaft
(CAN) und des Gemeinsamen Marktes Südamerikas (MERCOSUR):
Wenn Sie Staatsbürger oder Ansässiger eines Mitgliedlandes
der Andengemeinschaft (CAN) und des Gemeinsamen Marktes
Südamerikas (MERCOSUR) sind, dürfen Sie das Land in der Eigenschaft
als Tourist besuchen, ohne dass es dafür ein Visum notwendig ist. Im
Folge ist es in diesem Fall erlaubt, nach Peru als Tourist zu reisen, wenn
man den gültigen Reisepass bzw. einen nationalen Personalausweis
aus einem der folgenden Länder zeigt:
Andengemeinschaft (CAN)
Bolivien:
• Ausweis der nationalen Einzelregister (RUN)
• Ausweis der nationalen Identifizierungsregister (RIN)
• Ausländerausweis für Ansässigen im Land
• Personalausweis
• Reisepass
Kolumbien:
• Bürgerschaftsausweis für diejenige, die mehr als 18 Jahre
alt sind
• Geburtsurkunde für Minderjährige unter 07 Jahren
• Ausweiskarte für Minderjahrige zwischen 7 und 18 Jahren.
• Für ansässige Ausländer:
• Ausländerausweis für diejenige, die mehr als 18 Jahre alt sind
• Ausländerausweis für diejenige, die minderjährig sind, aber mehr als 7 Jahre sind (Ausländer unter 07 Jahren werden durch ihre Reisepässe ausgewiesen).
22
Ecuador:
• Bürgerschaftsausweis für Ecuadorianer.
• Personalausweis für ansässige Ausländer.
Darüber hinaus können Sie in den folgenden Internetseiten
(http://www.comunidadandina.org/public/derechos_CAN.pdf
http://www.comunidadandina.org/public/libro_133.htm)
die ganzen Rechte finden, über die ein Staatsbürger der
Andengemeinschaft als Tourist ausüben kann, wenn er inner- und
ausserhalb der Gemeinschaft reist.
Gemeinsamer Markt Südamerikas (MERCOSUR)
Mitglieder
Argentinien
• Personalausweis, ausgestellt von der Landespolizei
• Personalausweis
• Wehrpass
• Personalausweis der Frau
Brasilien
• Personalausweis, ausgestellt vom zuständigen
Bundesland mit Gültigkeit im ganzen Land
• Personalauweis für Ausländer, ausgestellt von der
Landespolizei.
Paraguay
• Personalausweis
Uruguay
• Personalausweis.
Assoziierte Staaten
Bolivien
• Personalausweis.
Chile
• Personalausweis.
23
Kolumbien
• Personalausweis
• Ausländerausweis
• Bürgerschaftsausweis
• Personalausweis (für Ausländer).
Venezuela
• Personalausweis
1.5 Gültiges Dokument für Staatsbürger aus anderen Ländern
Jeder Ausländer soll seinen Reisepass und ggf. das entsprechende
Visum für die Einreise nach Peru mitbringen. Die Migrationsbehörden
werden die Einreise durch den entsprechenden Einreisestempel
bestätigen und die Verleihung der autorisierten Aufenthaltstage auf
der Anden-Migrationskarte (TAM) nachweisen.
1.6 Anden-Migrationskarte (TAM)
Die Anden-Migrationskarte (TAM) wird von der peruanischen
Migrationsbehörde eingereicht, welche Sie bei der Einreise
vorstellen müssen. Das erwähnte Dokument soll während des
ganzen Aufenthaltes ausfebwahrt werden, da sie eine wesentliche
Voraussetzung für die Ausreise ist (s. Seite 79). Im Anhang II ist ein
Muster der Anden-Migrationskarte (TAM) zu finden (s. Seite 86).
2. GÜTEREINFUHR
2.1 Zollbedingungen für die Gepäckaufnahme
24
Die Zollformalitäten für die Gütereinfuhr nach Peru richten sich
nach einer besonderen Zollregelung, in der es festgestellt wird, was
ein Tourist als Gepäck mitbringen soll, ohne dass es notwendig ist,
Gebühren dafür bei der Einreise bezahlen zu müssen.
Gemäss den Bestimmungen des Allgemeinen Zollgesetzes Perus
kontrolliert die peruanische Zollbehörde die ganzen Personen, das
ganze Gepäck, die Waren und Transportmittel, die das nationale
Gebiet betreten.
Ausgeschlossen sind die Reisenden aus den Grenzgebieten, die die
Landesgrenze eventuell überschreiten. Sie richten sich nach einer
besonderen Zollbehandlung am Grenzverkehr, die im Allgemeinen
Zollgesetz bestimmt ist.
Wenn der Reisende stattdesen die erwähnten Güter mit sich bringt, soll
er eine Einzelsteuer für die erklärten Werte bezahlen, die 14% derselben
beträgt. Der Gesamtwert soll nicht die Summe von US$ 1,000.- pro
Reise und die von US$ 3,000.- pro Jahr überschreiten, immer wenn
diese als Gepäck berücksichtigt werden. Falls Sie jegliche Art von
Zweifel haben sollen, ist es empfehlenswert, das Zollpersonal danach
zu fragen.
Folgend stellen wir Ihnen einige Definitionen über den Begriff „Gepäck” vor:
Gepäck: Es geht um die ganzen neuen oder schon verwendeten
Güter, die der Reisenden brauchen könnte, immer wenn es darauf
geachtet wird, dass sie für seine Anwendung oder Konsum nach dem
Reisezweck und der Reisedauer sind und welche nach ihrer Menge,
Natur oder Vielfalt nicht für den Handel oder die Industrie bestimmt
sind.
Das beigelegte Gepäck: ist das Gepäck, das der Reisende bei seiner
Ein- und Ausreise mit sich bringt.
Nicht beigelegtes Gepäck: Es handelt sich vom Gepäck, das über
jegliches Transportmittel vor- oder nach der Ankunft des Reisenden
das Land betritt oder verlässt. Das nicht beigelegte Gepäck soll
ein Monat vor der Ankunft bis sechs Monate nach der Einreise des
Reisenden ins Land kommen. Das Gepäck, das diese Voraussetzungen
nicht erfüllt, wird als steuerpflichtig berücksichtigt.
25
Eidesstattliche Erklärung über das Gepäck: Es geht um das offizielle
Pflichtdokument, durch das der Reisende das bei der Einreise mit
sich bringende Gepäck und/oder die steuerpflichtigen Güter erklärt.
Anhang III (s. Seite 87).
Bei der Einreise müssen die Reisenden einer Kontrolle unterzogen
werden, wobei sie die o.g. Erklärung ausfüllen müssen. Handelt
es sich von einer Familie, wird der Haushaltsvorstand eine einzige
Erklärung vorlegen, auf die er die Anzahl der Familienangehörigen
(Eltern, Ehemann / Ehefrau und Minderjährige) sowie das totale
Gepäck schreiben wird.
Der Reisende, der die folgenden Güter nicht mit sich bringen sollte,
wird der Zollkontrolle unterzogen werden, seinen Reisepass und die
eidesstattliche Erklärung über sein Gepäck zeigen, ohne dass er Steuer
dafür bezahlen muss:
• Bargeld und/oder Finanzierungsinstrumente, die mehr als US$
10,000.- oder den Gegenwert in einer anderen Währung betragen.
• Kulturgüter, Tiere, Pflanzen und ihre Derivate, landwirtschaftliche
Pestizide, tierärztliche Produkte, Tiernährmitte, usw.
• Steuerpflichtige Gegenstände, die man ins Land vorübergehend
einführen will.
Wenn der Reisende doch die schon erwähnten Güter mit sich bringen
sollte, müsste er eine Einzelsteuer für die erklärten Werte bezahlen, die
14% derselben beträgt. Der Gesamtwert soll nicht die Summe von US$
1,000.- pro Reise und die von US$ 3,000.- pro Jahr überschreiten, immer
wenn diese als Gepäck berücksichtigt werden. Falls Sie jegliche Art von
Zweifel haben sollen, ist es empfehlenswert, das Zollpersonal danach zu
fragen.
26
Wenn es zutreffend ist, werden die Steuer in US-Dollar oder in der
nationalen Währung nach dem derzeitigen Währungskurs bezahlt. Es
ist ebenso notwendig, die normalen Importsteuer für diejenigen Güter zu
bezahlen, die die erlaubten Grenzen überschreiten sollten.
Der Reisende, der Güter, die nicht Teil des Gepäcks sind oder der
Gegenstände mit sich bringt, für die man Steuer dafür bezahlen muss, ist
dafür verfplichtet, sie in der eidesstattlichen Erklärung über das Gepäck
zu erklären und sie vor der Zollbehörde zu zeigen.
Aufbewahrungsbescheinigung: Sollten Sie als Teil Ihres Gepäcks
beschränkte oder verbotene Güter, die Sie vorher in der eidestattlichen
Erklärung über das Gepäck erklärt haben und rechnen sie nicht mit der
entsprechenden Genehmigung, kann die peruanische Zollbehörde Ihnen
eine Aufbewahrungsbescheinigung aushändigen, die Ihnen erlauben
wird, die Güter bei Ihrer Ausreise zurück zu haben.
Die Formulare sind konstenlos. Falls Sie Hilfe, um Sie auszufüllen
brauchen, können Sie dem Personal für Migrationen und Zoll um
Hilfe bitten. Für weitere Informationen, clicken Sie bitte auf die
folgenden Links:
http://www.digemin.gob.pe/tam.html
http://www.aduanet.gob.pe/orientacAduana/equipaje/
reglamentoEquipaje.htm
2.1.1 Güter, mit denen Sie einreisen dürfen, ohne Steuer dafür
bezahlen zu müssen
Persönliche Gegenstände des Reisenden:
a)Kleidungsstücke und Schmuckgegenstände des Reisenden
b)Toilettenprodukte für den Gebrauch des Reisenden
c)Arzneimittel persönlichen Gebrauches
d)Ein Sportartikel oder eine Gruppe Sportartikel für den
Gebrauch des Reisenden
e)Bücher, Zeitschriften und gedruckte Dokumente im
Allgemeinen für den Gebrauch des Reisenden
f) Koffer, Taschen u.a. üblichen Behälter, die Teil des Gepäcks
enthalten sollen.
27
g)Die bei der Ausreise in der Erklärung vorübergehender
Ausreise erklärten Gegenständen oder die als nationalen
oder naturalisierten nachgewiesenen Gegenständen,
immer wenn sie Teil des Gepäcks sind und es nicht
vermutet wird, dass sie aufgrund ihrer Anzahl für den
Handel bestimmt sind.
h)Ein (01) Elektrogerät für die Haare und für den Gebrauch
des Reisenden.
i)Ein (01) elektrisches Epiliergerät für den Gebrauch des
Reisenden.
j) Ein (01) Saiten- oder Blasinstrument, immer wenn es um
ein Handinsturment geht.
k)
Ein (01) Rundfunkempfänger oder ein (01)
Tonwiedergabegerät mit Aufzeichnungsgerät oder ein
(01) Gerät, das diese drei Geräte enthalten sollte, immer
wenn es sich von einem nicht-professionellen Handgerät
mit seiner eigenen Energiequelle handelt.
l) Eine maximale Anzahl von zwanzig (20) Compact Discs.
m)Ein (01) Fotoapparat oder eine (01) digitale Kamera.
n)
Eine (01) nicht-professionelle Videokamera, immer
wenn es nicht um eine Handkamera mit ihrer eigenen
Energiequelle geht.
o)Ein (01) Wiederabgabegerät für DVDs, immer wenn es
sich von einem Handgerät handelt.
p)Ein (01) elektronisches Videospiel, immer wenn es um ein
Heim- und Handgerät geht
q)Bis zu zehn (10) Filmspulen, eine (01) externe Festplatte
für den Computer, zwei (02) Speichekarten für die
Digitalkamera
r)Ein (01) elektronischer Terminplaner oder eine (01)
elektonische Tablette.
s) Ein (01) Laptop mit seiner eigengen Energiequelle.
t) 0Zwei (02) Handys.
28
Kinder unter 07 Jahre dürfen die im Absatz Nr. i), n), r), s) u. t)
erwähnten Gegenständen nicht einreisen.
Zigarette und alkoholische Getränke:
u)Bis zu zwanzig (20) Zigarettenschachtel, fünfzig (50)
Zigaretten oder 250 Gramm Tabak zum Rauchen.
v)Bis zu drei Liter alkoloscher Getränke (auschgeschlossen
davon sind diejenigen mit der Bezeichnung „Pisco”, die im
Ausland hergestellt werden sollten, da ihre Einfung im
Land verboten ist).
Die Absätze u) und v) gelten nur für Volljährige.
Hilfsmittel:
w)Die Hilfsmittel und notwendigen Geräte für die
ärztliche Untersuchung und Mobilisierung (Rollstuhl,
Krankenbahre, Krücken, Geräte für die Blutdruck-,
Temperatur-, Glukosemessung u.a., die die kranken oder
behinderten Reisenden mit sich bringen sollten.
Hilfsmittel:
x)Ein lebendes Haustier soll vorher die gesundheitlichen
Regelungen
des
nationalen
Dienstes
für
landwirtschaftliche Gesundheit (SENASA) erfüllen.
Betritt der Reisende das Land mit seinem Haustier als
Gepäck, muss er das Büro von SENASA besuchen, damit
das Tier der entsprechenden Untersuchung unterzogen
wird. Falls es keine Vermerke geben sollten, stellt der
SENASA die entsprechenden Einreisegenehmigung für
das Haustier aus. Andernfalls wird es von den SENASABëhorden beibehalten.
Die erforderten Unterlagen für die Einreise von Haustieren
sind auf Seite 34 zu finden.
29
Geschenke und andere Gegenstände:
y)Andere Güter für den Gebruach oder Konsum des Reisenden
und Geschenke, die man aufgrund ihrer Menge, Natur oder
Vielfalt nachweisen kann, dass sie nicht für den Handel
bestimmt sind. Der maximale Gesamtwert derselben sollte
die Summe von US$ 500.- betragen.
z)Ein (01) elektronischer Taschenrechner, immer wenn es
sich um ein Handgerät geht.
2.1.2Verbotene Waren
Verbotene Waren sind diejenige Gegenstände, deren Einoder Ausfuhr ins Land nach den peruanischen Gesetzen
verboten ist. Man sollte sich vor der Ankunft darüber
informieren, ob das beabsichtigte abgefahrene Gut für eine
beschränkte oder verbotene Ware gehalten wird.
Für weitere Informationen, clicken Sie bitte auf die folgenden
Links: http://www.sunat.gob.pe/orientacionaduanera/
mercanciasrestringidas/index.html
2.1.3Beschränkte Waren
Um mit beschränkten Waren einreisen zu dürfen, ist
die Genehmigung von einer oder mehreren Behörden
notwendig, die für die Ausstellung der Genehmigungen,
Erlaubnisse, Beschlüsse, Register, usw. zuständig sind. Das
wird sich nach der gesetzlichen Regelung jeder zuständigen
Behörde richten.
30
Die Behördenliste und Unterlagen für die Warenkontrolle jeder
Behörde sind durch Clicken auf dem folgenden Link zu finden:
http://www.aduanet.gob.pe/aduanas/infoaduanas/clasifica/
clasificacionarancelaria/entidad/relacioncodigos.htm
2.1.4Vorübergehende Einfuhr von Gütern oder Gegenständen
gegen eine Garantiezahlung
Sie dürfen das Land mit Ihren Werkzeugen, Geräten oder
mit identifizierten oder individualisierten Gütern für eine
maximale Frist von 12 Monaten betreten. Diese Güter
können steuerfrei vom Land gezogen werden. Jedoch ist es
dafür notwendig, eine Garantie in bar für die Tarifrechte u.a.
Steuer für den Konsum in voraus zu bezahlen.
Nach Überprüfung der erklärten Güter wird diese Garantie
bei der Ausreise zurückerstattet. Dafür ist es notwendig, vor
der Zollbehörde minimal 03 Stunden vor Ihrer Abfahrt zu
erscheinen.
2.1.5 VorübergehendeEinfuhrvonEquipmentsfürErlebnistourismus
Es ist erlaubt, Sportartikel für den persönlichen Gebrauch,
Güter oder Equipments für Erlebnistourismus für eine
maximale Frist von 12 Monaten einzuführen, ohne Steuer
dafür bezahlen zu müssen. Es ist nur notwendig, die
entsprechende Erklärung abzugeben. Folgende Aktivitäten
werden als Erlebnistourismus berücksichtigt:
• Drachenfliegen
• Andinismus oder Bergsteigen
• Rafting
• Jagd
• Unterwasserjagd
• Speleologija
• Wasserski
• Schneeski
• Kajak
• Fauna- und Florabeobachtung
• Paragliding
• Fischfang
31
• Surfing
• Trekking
• Windsurfing
2.1.6Dokumentationsunterlassung oder Nichtzahlung der Steuer
Bezahlen Sie die Steuer nicht, verfügen Sie nicht über die
notwendigen Unterlagen für die Wareneinfuhr oder sollten
diese durch das normale Einfuhrverfahren naturalisiert
werden, sollen die als nicht-Gepäck berücksichtigte Güter
verwahrt werden, damit die Zollbehörde die entsprechende
Überprüfung macht. In diesem Sinne wird der Besucher von
der Zollbehörde eine sog. Verwahrungsbescheinigung für
die erklärten Waren bekommen. Darüber hinaus wird es ihm
eine maximale Frist von 30 Arbeitstagen verliehen, damit er
die bestimmten Voraussetzungen erfüllen kann.
Die von der peruanischen Zollbehörde aufbewahrten Güter
unterliegen der Gebührenzahlung für die Lagerung, welche
vom Zollbeamten auferlegt wird.
Einziehung von Gütern
Die Güter werden von der Zollbehörde eingezogen werden, wenn:
• Bei der Kontrolle, Registrierung oder Untersuchung
nicht erklären Güter, für die man Steuer bezahlen muss,
festgestellt werden.
• Es einen Unterschied zwischen der erklärten Menge und
den Feststellungen der Zollbehörde nachgewiesen wird.
• Waren gefunden werden, deren Einfuhr verboten ist, oder
falls es sich von einer beschränkten Einfuhr handeln
sollte, die nicht mit der notwendigen Genehmigung
rechnet (s. Seite 30).
32
Gelderklärung
Jeder Reisender, der ein- oder ausreist, ist dafür verpflichtet,
durch die eidesstattliche Erklärung über das Gepäck das
Bargeld und die mit sich bringenden Finanzmittel vor der
Zollverwaltung zu erklären, wenn diese Summe mehr
als US$ 10,000.- (oder den Gegenwert in einer anderen
Währung) beträgt.
Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Unterlassung
oder die falschen Angaben i in Bezug auf den Betrag die
Einziehung des Geldes und der Finanzmittel hervorruft.
Darüber hinaus werden die entsprechenden Zivilen- und
strafrechtlichen Massnahmen nach der peruanischen
Gesetzgebung getroffen.
2.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckaufnahme
Die folgenden Produkte dürfen als beigelegte Gepäck über den
Luft-, Land- oder Seeweg eingeführt werden, ohne dass man
dafür eine zoosanitäre Einfuhrgenehmigung oder eine sanitäre
Ausfuhrbescheinigung braucht, immer wenn diese Produkte nicht aus
Länder mit gesundheitlichen Beschränkungen kommen:
• Bekannte und gekochte Wurstwaren oder Fleischprodukte, die
ebenso hermetisch verpackt sind: Bis zu 03 Kg. oder eine Form
• Gekochter und hermetisch verpackter Schinken: Bis zu 0,5 Kg.
oder eine Form
• Reife, verarbeitete und hermetisch verpackte Käsen: Bis 10 Kg oder
eine Form
• Konserven: Bis zu 02 Kg.
• Verarbeiteter, pasteurisierter und (von der Fabrik) hermetisch
verpackter Honig: Bis zu 01, Kg.
• Milch und eingedosten Milchprodukte.
33
Haustiere
Nur Hunde und Katzen weden als Haustiere berücksichtigt. Diese
könnten das Land betreten, wenn man die entsprechenden Unterlagen
über den guten Gesundheitszustand, die Impfungen sowie über
gültige Entparasitierung des Tieres vorlegt. Diese Urkunden müssen
von der zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgestellt werden.
Andere Tiere
Die Tiere (ausser Hunde und Katzen), Produkte und Subprodukte
tierischer Ursprung (frisches Fleisch, frische Käse, Würste unbekannter
Urpsrung, Schincken mit Knochen, usw.) müssen über eine
zoosanitäre Einfuhrgenehmigung, ausgestellt vom nationalen
Dienst für die landwirtschaftliche Gesundheit (SENASA Peru) sowie
über die gesundheitliche Ausfuhrgenehmigung, ausgestellt von der
zuständigen offiziellen Behörde im Herkunftsland, verfügen. Dadurch
soll es darauf hingewiesen werden, dass man die in Peru bestimmten
gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Pflanzen
Die folgenden pflanzlichen Produkte, die als Passagieren- oder
Crewgepäck ins Land eingeführt werden, sind von der Vorlage einer
phytosanitären Einfuhrgenehmigung befreit:
• Produkte der phytosanitären Risikokathegorie 2: Bis zu 02
Kilogramm.
• Korne und Korngewürze, die der phytosanitären Risikokathegorie
3 gehören: Bis zu 1 Kilogramm.
Für weitere Informationen über die Kathegorien im Rahmen des
gesundheitichen Risikos, clicken Sie bitte hier: http://www.senasa.
gob.pe/0/modulos/JER/JER_Interna. aspx?ARE=0&PFL=2&JER=798
34
2.2.1 Voraussetzungen für die Erlangung einer sanitären Genehmigung
Die Voraussetzungen für die Erlangung einer phyto- oder
zoosanitären Genehmigung sind:
• Antrag an den Leiter der Abteilung für pflanzliche /
tierische Gesunheit von SENASA. Beachten Sie bitte auf
die örtliche Zuständigkeit für die Einfhur ins Land.
• Zahlungsquittung oder die entsprechende Validierung.
Für weitere Informationen über die Voraussetzungen für die
Erlangung der sanitären Genehmigungen, clicken sie hier:
http://www.senasa.gob.pe/0/modulos/jer/jer_interna.
aspx?are=0&pfl=0&jer=1522
Diese Genehmigungen können vor jeglicher Geschäftsleitung
von SENASA im ganzen Land bearbeitet werden.
Für weitere Informationen über den Standort der Geschäftsleitungen
von SENASA im ganzen Land, clicken sie hier:
http://www.senasa.gob.pe/0/modulos/JER/JER_Interna.
aspx?ARE=0&PFL=0&JER=92
35
3. FORMALITÄTEN NACH DER EINREISEART INS LAND
3.1 Einreise über den Luftweg
Die Migrationsvorschriften und die Angelegenheiten in Bezug auf die
Gütereinfuhr sind dieseben, die auf Seite 10 u. 24 beschrieben sind.
Bei der Landung werden Sie im Flughafen (in der Nähe des
Gepäckförderbandes) das Personal vom peruanischen Zoll finden.
Sie werden eine Gepäckkontrolle mit Doppeschaltung (grün-rot)
durchqueren, wofür Sie einen automatischen Knopf drücken müssen
und, nach dem Ergebnis wird es bestimmt, ob Ihr Gepäck überprüft
werden muss oder nicht. Wenn beim Knopfdruck ein rotes Licht
blinkt, muss Ihr Gepäck von der Zollbehörde überprüft werden. Blinkt
andernfalls das grüne Licht, dürfen Sie Ihr Gepäck mit sich nehmen,
ohne dass es überprüft werden muss (Nur in ausserordentlichen Fällen
könnte das Gepäck einer Kontrolle unterzogen werden).
3.1.1 Eingang mit einem privaten Flugzeug
Um ins Land mit einer privaten Flugzeug kommen zu
dürfen, ist es notwendig, 30 Arbeitstage vor der Reise
ein internationales Flugerlaubnis vor der peruanischen
Luffahrtbehörde zu beantragen.
Die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, sind die
Folgenden:
36
a)
Antrag an den Leiter für Bescheinigungen und
Genehmigungen (DCA) der Generalleitung für zivile Luftfahrt
(DGAC) mit den folgenden Angaben:
• Art der Tätigkeit, die durchgeführt werden soll
• Die Wege und Frequenzen oder die Arbeitsgebieten,
sowie die Operationsbasen.
• Die Art und Marke des Flugzeuges, das Sie für diese
Tätigkeit verwenden werden
• Die Frist, für den Sie das Flugerlaubnis beantragen.
b) Unterlagen (in einfache Kopie, immer wenn sie nicht
vorher vor der Generalleitung für zivile Luftfahrt - DGAC
eingereicht worden sind):
• Einschreibungsbescheinigung des Flugzeuges
• Bescheinigung der Flugfähigkeit
• Bescheinigungen mit den entsprechenden Versicherungen
• Genehmigungen der technischen Crew
• Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC - Air Operator
Cetificate) oder ein ähnliches Dokument und ggf. die
technischen Angaben der beabsichtigten Tätigkeit,
angenommen durch die zuständige Luftfahrtbehörde.
c) Für die Bearbeitung ist es nicht notwendig, Gebühren zu bezahlen.
Jedoch muss man für die Navigationsdienste bezahlen.
Die privaten Flüge vom Ausland dürfen nur in den
internationalen Flughäfen landen, welche wie folgt
erwähnt werden:
• Arequipa • Chiclayo
• Cusco
• Iquitos • Juliaca • Lima und Callao • Pisco • Pucallpa • Pto. Maldonado • Tacna Crnl • Talara Cap. • Trujillo Cap. • Tumbes Cap. Rodríguez Ballón
Cap. FAP José Abelardo Quiñones
Teniente FAP Alejandro Velasco Astete
Crnl. FAP Francisco Secada Vignetta
Inca Manco Cápac
Jorge Chávez
Pisco
Cap. FAP David Armando Abensur Rengifo
Padre José de Aldamiz
FAP Carlos Ciriani
FAP Víctor Montes Arias
FAP Carlos Martínez de Pinillos
FAP Pedro Canga Rodríguez
37
3.1.2. Eingang mit einem gewerblichen Luftfahrtzeug
Es ist wichtig darauf zu achten, dass Sie vor der Fluggesellschaft
eine Anzeige erstatten müssen, falls es Probleme mit Ihrem in
den Laderaum geschicktes Gepäck gibt, es spät kommt, verloren
geht, total oder teilweise zerstört wird. Für diese Reklamation
können Sie dem Büro für Touristenauskunft und –betreuung
(IPerú) oder dem nationalen Institut für den Wettbewerbsschutz
und Schutz gegen des geistigen Eigentums - INDECOPI (die
mit einer Abteilung für den Vebraucherschutz rechnet) um
Unterstützung bitten (s. Seite 57-61).
3.2 Einreise über den Landweg
Für die Einreise über den Lanweg gelten die selben
Migrationsvorschriften und Formalitäten für die Gütereinfuhr, die auf
Seite 10 und 24 beschrieben sind.
3.2.1 Voraussetzungen für die Einfuhr privater Fahrzeuge
Die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen für den
privaten Grauch der Touristen ist erlaubt, ohne die Verbote
und Beschränkungen in Bezug auf den Import anzuwenden,
da sie, ihrer Eigenschaft als Touristen, keine bezahlte oder
lukrative Tätigkeiten ausüben werden.
Es ist nur notwendig, eine Genehmigung für die
vorübergehende Einfuhr des Fahrzeuges vor der
peruanischen Grenzkontrolle zu beantragen.
38
3.2.1.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft
Sie müssen die folgenden Unterlagen einreichen, um mit
Ihrem Fahrzeug das Land betreten zu dürfen:
• Zollpassierscheinheft oder Carnet de Passages en Douane
mit einer Gültigkeit von bis einem Jahr, ausgestellt vom
interamerikanischen Verband der Automobilclubs (FIAC),
vom internationalen Automobilverband (FAI), von der
Internationalen Allianz für Tourismus (AIT) oder vom
Association Internationale des Automobile Reconnus
(AIACR) in Ihrem Aufenthaltsort.
• Reisepass oder Personalausweis, mit dem / der Sie
eingereist sind,
• Kraftfahrzeugregistrierung oder Register des Fahrzeuges.
Unter dieser Modalität ist es möglich, mit Ihrem Fahrzeug,
Anhänger oder mit anderen ergänzenden EInheiten (s. 55)
einzureisen.
3.2.1.2 Einreise mit eines Bescheinigung vorübergehender
Verwahrung
Wenn Sie nicht ein Zollpassierscheinheft oder ein Carnet
de Passages en Douane haben, gibt es eine besondere u.
ausserordentliche Zollregelung, die die Einfuhr, Aufenthalt
und Ausfuhr von Fahrzeugen für touristische Zwecke
erlaubt. Dafür wird es eine Bescheinigung vorübergehender
Verwahrung für 90 Tage als maximale Frist ausgestellt, die
verlängerbar ist.
Um die Bescheinigung vorübergehender Verwahrung zu
erlangen, müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen:
• Reisepass oder Personalausweis, mit dem Sie eingereist
sind,
• Kraftfahrzeugregistrierung oder Register des Fahrzeuges.
39
Es ist nicht notwendig, Gebühren für die eingeführten
Fahrzeugen zu bezahlen. Jedoch muss man eine
Pfandsicherheit für die Steuer, die im Fall einer Verwahrung
auftreten könnten, leisten. Dieser Betrag wird bei der Ausreise
zurückerstattet, immer wenn die maximale Aufenthaltsfrist
von 90 Tagen nicht überschritten wird.
Der Zoll wird die entsprechende Steuerabrechnung auf der
Bescheinigung vorübergehender Verwahrung schreiben
und dafür wird den beim Verwahrungsdatum geltenden
Währungskurs verwendet (s. Seite 55).
Bitte beachten Sie Folgendes:
• Die Fahrzeuge mit einer ausländischen Nummernschild,
die über keine oder lückenhafte Zollunterlagen verfügen
oder die nicht nach Ablauf der gegebenen Frist entzogen
werden, werden automatisch nach den entsprechenden
Gesetzen und Verordnungen eingezogen.
• Für die Einfuhr eines Fahrzeuges ist es eine wesentliche
Voraussetzung, dass der Eigentümer des Fahrzeuges
anwesend ist.
• Bei der Einfuhr wird auf dem Fahrzeug ein Kennzeichen gelegt
und dem Besitzer eine Verwahrungsbescheiigung gegeben.
3.2.1.3 Einreise von chilenischen und ecuadorianischen
Staatsbürgern
Peru hat mit Chile und Ecuador die folgenden
Vereinbarungen für den Durchgang seiner Staatsbürger mit
Fahrzeugen privaten Gebrauches unterschrieben:
40
Mit Chile: Vereinbarung für die Einreise und den Durchgang
peruanischer und chilenischer Staatsbürgern in ihrer
Eigenschaft als Touristen mit Personalasuweis.
• Sie dürfen das Land mit Ihrem privaten Fahrzeug betreten.
Dafür sollen Sie nur vorher die Kraftfahrzeugregistrierung,
den Führerschein und eine eidesstattliche Erklärung
einreichen, welche vom Tourist bei der Einreise abgegeben
werden muss.
• Die Aufenthaltsfrist des Fahrzeuges im anderen Land
darf die Aufenthaltszeit des Touristen nicht überschreiten
(diese ist von maximal 90 Tagen und darf 90 Tage extra
verlängert werden).
Mit Ecuador: Vereinbarung zwischen Peru und Ecuador über
den Durchgang von Personen, Fahrzeugen, Verschiffungen
und Flugzeugen, welche in den folgenden Fällen beutzt
werden kann:
• Grenzüberschreitender Durchgang: Der Fahrer muss
seinen Personalausweis, die Kraftfahrzeugregistrierung,
sein Führerschein und die Einfuhrbescheinigung des
Fahrzeuges (ausgestellt vom Zoll des Bestimmungslandes)
bei sich haben. Die Aufenthaltsfrist für das Fahrzeug richtet
sich nach der Aufenthaltsgenehmigung des Fahrers,
welche von maximal 30 Tagen sein kann.
• Doppelstaatlicher Durchgang: Der Fahrer muss vor
der Zollbehörde die folgenden Unterlagen einreichen:
Personalausweis, Kraftfahrzeugregistrierung, Führerschein
und das Einzeldokument vorübergehender Verwahrung.
Die Aufenthaltsfrist für das Fahrzeug richtet sich nach der
Aufenthaltszeit des Fahrers, welche für 90 Tage sein kann.
3.2.1.4 Pflichtversicherung im Fall von Autounfällen (SOAT)
Die SOAT ist eine durch Gesetz bestimmte Pflichtversicherung,
die die Kostenbehandlung der Personen deckt, die
aufgrund eines Autounfalls verletzt oder ums Leben
gekommen sind (als Fahrzeuginsasser oder nicht).
Jedes Fahrzeug, das in Peru fahren darf, muss
41
eine SOAT haben. Falls Sie mit Ihrem Auto reisen
möchten, ist diese Versicherung in den wichtigsten
Städten und Kontrollstellen an der Grenze erhältlich.
Für weitere Informationen können Sie auf das folgend Link clicken:
http://www.soat.com.pe/sobreelsoat.html
3.3 Einreise über den Seeweg
Die Migrationsvorschriften und die Angelegenheiten in Bezug auf
die Gütereinfuhr sind dieseben, die auf Seite 10 u. 24 beschrieben
sind.
3.3.1 Eingang eines Erholungswasserfahrzeuges für touristische Zwecke
Jegliches Erholungswasserfahrzeug für touristische Zwecke
aus dem Ausland darf über die folgenden Hauptland das
Land betreten:
• Callao
• Chimbote
• Huarmey
• Ilo
• Iquitos
• Mollendo
• Matarani
• Paita
• Pimentel
42
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Yurimaguas
Pisco
Pucallpa
Puerto Maldonado
Puno
Salaverry
San Juan
Supe
Talara
Für weitere Informationen clicken Sie auf die folgenden Links:
https://www.dicapi.mil.pe/tupamweb/ConsultaTUPAM/
ConsultaRequisitos?id_Literal=95
http://www.apn.gob.pe
3.3.2 Anreise eines Kreuzfahrtschiffes
Sollten Sie über ein Kreuzfahrtschiff einreisen, muss der
entsprechende Veranstalter mit den zuständigen Behörden
die Migrations- und Zollkontrollen für die Ausschiffung
koordinieren.
Es ist empfehlenswert, die beauftragte Person für Besuche
und Exkursionen im Kreuzfahrtschiff nach den Aktivitäten
zu fragen, die Sie während Ihrem Aufenthalt auf dem Lande
machen können.
4. REISEVERSICHERUNGSPOLICE
Sollte Ihre Krankenversicherung eine ärtzliche Behandlung im Ausland
nicht decken, ist es empfehlenswert, mit einer Versicherung zu rechnen, die
Ihre eventuellen Krankenkosten während Ihrem Aufenthalt in Peru deckt.
Es gibt verschiedene Sorten von Versicherungen nach der Art der
beabsichtigten touristischen Aktivität. Im Allgemeinen wird es empfohlen,
dass die Police sowohl die Krankheitsfälle als auch das Gepäck deckt.
Die Reiseversicherungen variieren von einer Firma zu einer Andere
und Sie können die Verischerung bei Ihrer Ankunft abschliessen.
Fragen Sie Ihre Reiseveranstalter oder kontaktieren Sie direkt die
Versicherungsgesellschaften. Es ist empfehlenswert, bei der Buchung
oder beim Reisekauf danach zu fragen.
Einige empfohlene Versicherungstypen sind:
•
•
•
•
Betreuung im Fall eines Unfalls
Betreuung im Fall einer Krankeit
Entschädigung aufgrund eines Gepäckverlustes
Entschädigung, wenn die Reise nicht stattfindet oder unterbrochen wird.
Es ist wichtig, sich darüber zu informieren, ob Ihre Reiseversicherung
den Lieferanten direkt bezahlen sol oder, ob die Gesundheitskosten im
Ausland nachträglich zurückerstattet werden.
43
5. GESUNDHEITLICHE EMPFEHLUNGEN
Die Prävention ist vital für den Gesundheitsschutz, wenn Sie irgendwelche
Art von Reise machen möchten.
Aus ärztlicher Sicht liegt Peru in einer tropischen Region in Südamerika,
wobei es dort eine grosse Anzahl von tupischen Krankheiten gibt, die
durch Moskitos (wie z.B. Malaria, Gelbfieber und Dengue) übertragen
werden. Trotz es kein Risiko besteht, an dieser Krankheiten während Ihrer
Reise in den Amazonasgebieten zu leiden, ist es empfehlenswert, auf die
Empfehlungen des Absatzes 5.1. dieses Handbuches (in Bezug auf die
Geldfieber-Impfung) zu achten (s. Seite 45).
Desgleichen ist es empfehlenswert, dass jegliche Art von Arzneimittel in
ihrer Originalverpackung transportiert wird. Es wird ebenso empfohlen,
die Verpackungsbeilagen und ein Schreiben Ihres Arztes mitzubringen,
das Ihre Diagnose oder Ihren Gesundheitszustand beschreiben soll.
Die allgemeinen oder Handelsnamen der Arzneimittel sollen ebenso
erwähnt werden. Falls Sie Spritzen und / oder Injektionspritzen
mitbringen sollten, versicheren Sie sich, dass das Schreiben Ihres Arztes
diese ärzliche Notwendigkeit ausdrücklich erwähnt.
Nachstehend finden Sie eine Liste von Arzneimitteln u.a. Stoffen,
die während Ihrer Reise nützlich sein könnten:
•
•
•
•
•
•
•
44
Antibiotika
Antidiarrhoika
Acetaminophen (Paracetamol) oder Aspirina
Entzündungshemmer
Antihistaminstoffe
Antibakterielle Salben
Steroidcreme oder Kortison (für giftige Wunden oder allergische
Hautreizung)
• Wundverbände und Gazen
•
•
•
•
Thermometer
Insektenschutzmittel mit DEET (für die Haut) und Permethrin
Sonnenschutzcreme
Tabletten gegen die Höhenkrankheit
5.1 Impfungen
In Peru wird eine Impfungsbescheinigung gegen das gelbe Fieber
erfoerdert, immer wenn Sie aus infizierte Ländern aus Afrika und das
amerikanische Kontinent stammen.
Im Folge stellen wir eine Tabelle mit den empfhelenswerte Impfungen,
um das Land zu besuchen:
Impfung
Empfehlenswert für
Bestimmungorte, für
die sie empfohlen wird
Windpocken
Reisenden, die niemals an
dieser Krankheit geli‰en haben
Im ganzen Land
Hepatitis A
Alle Reisenden
Im ganzen Land
Hepatitis B
Reisenden, die für eine lange
Zeit Kontakt mit der örtlichen
Bevölkeurng haben werden
Amazonas, Loreto,
San Martín, Ucayali,
Junín, Madre de Dios
Gelbfieber
Reisenden, die Urwaldsgebiete
unter dem 2300 Meter über
dem Meeresspiegel besuchen
werden. In diesem Fall müssen
Sie sich minimal 10 Tage vor
der Besuch impfen lassen
Amazonas, Loreto,
San Martín, Ucayali,
Junín, Madre de Dios
Für weitere Informationen im Rahmen der Prävention für die
Reisenden, clicken Sie bitte auf das folgende Link:
http://www.minsa.gob.pe/portada/viajeros.asp
45
6. DEVISENHANDEL
Die offizielle Währung in Peru ist das Nuevo Sol. In den meisten
touristischen Geschäften werden auch US$-Dollar angenommen.
Jedoch sind die Nuevos Soles notwendig, um grundlegende Dienste wie
z.B. das Busticket im öffentlichen Verkehr zu bezahlen.
Es ist empehlenswert, das Geld nur bei sicheren Einrichtungen wie z.B.
Banken oder Wechselstuben zu tauschen, die sowohl mit US-Dollar
als mit Euros arbeiten. Es ist auch wichtig darauf zu achten, dass nur
Geldscheine in einer guten Zustand getauscht werden.
Für weitere Informationen über den Währungskurs können Sie auf
das folgende Link clicken:
http://www.bn.com.pe/tipo-cambio.asp
46
Facilitación
Turística/ MINCETUR
Gihan Tubbeh
/ PROMPERÚ
Facilitación Turística/MINCETUR
Facilitación Turística / MINCETUR
Aufenthalt in Peru
Gihan Tubbeh / PROMPERÚ
7. INLANDSFLÜGE
Sollten Sie von einer Stadt zu einer anderen Stadt Perus mit dem Flugzeug
reisen, ist es empfehlenswert, auf die folgenden Informationen zu achten:
7.1 An-Bord-Gehen von Passagieren
Das Personal der Fluggesellschaft wird die folgenden Dokumente
ersuchen:
• Boarding Pass
• Personalausweis, durch die Sie bei der Einreise ausgewiesen haben sollten
7.2 Gepäck
Gepäckanzahl, das in den Flugticketkosten eingeschlossen sind
Die Beförderung einer bestimmten Gepäckanzahl ist in den
Flugticketkosten eingeschlossen. Jede Fluggesellschaft hat ihre eigene
Politik in Bezug auf das Wiegen und die Menge der Gepäckanzahl,
die in den Flugticketkosten schon eingeschlossen ist. Normalerweise
dürfen zwei Koffer mit 23 Kilo (pro Koffer) im Lageraum gestellt
werden.
Übergepäck
Sollten Sie ein Gepäck haben, das die Flugticketkosten übersteigt,
wird es verladen, nachdem die von der Fluggesellschaft bestimmten
Übergepäckkosten bezahlt werden. Dieser Betrag wird beim
Wiegen bezahlt, wobei es empfehlenswert ist, Geld oder ein anderes
Zahlungsmittel beim Check-In zu haben.
Handgepäck
Neben dem zum Laderaum geschickten Gepäck ist es erlaubt, dass
der Passagier bestimmte Gegenstände wie eine Handtasche, ein
Fotoapparat u.a. Gegenstände als Handgepäck mit sich bringt, immer
49
wenn es den erlaubten Grössen oder Gewichten passt, die auf dem
Flugticket erwähnt sind. Normalerweise liegen die Gewichtsgrenzen
zwischen 08 und 10 Kilogramm und die Grösse ist von 55 cm x 35
cm x 25 cm. Es ist hervorzuheben, dass im Fall eines Inlandsfluges
erlaubt ist, Getränke mit Plastikbehälter mitzubringen, was im Fall
von internationalen Flügen verboten ist.
Es ist empfehlenswert, sich mit der Fluggesellschaft über die
Beschränkungen in Bezug auf die Dimensionen und das Gewicht für
das Handgepack sowie für die Koffer informieren, die zum Laderaum
geschickt werden müssen.
Beschränkungen und Haftungsauschluss
Die Fluggesellschaften können verweigern, bestimmte Gegenstände
zu transporieren, die aufgrund ihrer Grösse, Form oder Merkmal
nicht als Gepäck berücksichtigt werden. Um sicherer zu sein, ist es
empfehlenswert, keine vergängliche oder fragile Wertgegenstände in
den Lageraum zu legen (Geld, Schmuckstücke, elektronische Geräte,
usw.) Einige Fluggesellschaften übernehmen nicht die Verantwortung
auf die Integrität oder das Verschwinden dieser Gegegnständen.
Material, das in Passagierflugzeugen verboten ist
•
•
•
•
•
•
•
•
•
50
Spregstoffe, Granate, Schiesspulver
Chemische Substanzen
Detonierende Kapsel, Zündkapsel
Verteidigungssprays wie Pfeffersprays, usw.
Signalraketen
Tränegas, ernheiterndes Gas, usw.
Feuerwerke oder jegloche Art von Pulver
Elektroschockwaffen
Sicherheitskoffer, Safes, Geldbeutel mit Lithium-Akkus und / oder
pyrotechnischem Material.
Material, das als Handgepäck verboten ist aber als Fracht (u. als
gefährliche Ware bezeichnet) im Lageraum transportiert werden
kann
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Feuerlöschgeräte
Insektiziden
Kerosin oder Azeton
Zündstoffe
Lack
Ärztliche Produkte
Quecksilber
Laugen
Radioaktives Material
Gifte
Dränreiniger
Propantanks
Tauchtanks
Geräte, um mit Brennstoffen zu campen
Reinigungsprodukte
Lösbare oder korrosive Säuren
Feuchte Akkus
Butangas
Kohlendioxidpatronen
Kohlensäureschnee
Brennbare Flüssigkeiten
Benzin
Ether
Elektrische Verteidigungsprays und ähnliche
Verteidigungsgegenständen
• Gel- oder flüssige Alkohole (mehr als 250 ml)
• Elektrische Ausleger für das Vieh
• Pistolen- und Gasanzünder
51
Material, das als Handgepäck verboten ist aber nach der
Fluggesellschaftspolitik zum Lageraum geschickt werden kann
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
52
Spielzeuge, die Waffen oder Sprengstoffen änheln
Sparglühbirnen
Baseball-, Golf-, Eishockeyschläger
Eis- und Papierschneider
Scheren, Rasiermaschinen und Taschenmesser
Anästhesika, Ether
Werkzeuge für Kampfkunst
Schwerte, Säbel, Floretten u. ähnliche Werkzeuge
Harpunen oder jegliche andere Unterwasserwaffe
Waffenstücke oder ihre Ersatzteile
Universalwerkzeugen
Messer, Taschenmesser, Dolche oder jegliches ähnliches
Instrument irgendwelcher Dimension und Zusammensetzung
Sportmunitionen (maximal 5 Kg. pro Passagier)
Pistolen, Revolvers, Gewehre, Büchsen, Patronen und Munitionen
Aten, Hackmesser
Bogen und Pfeile
Fäustlinge, Gummiknüppel
Druckluftflaschen
Bergsteigerpickel und Eisbrecher
Minderjährige, die bei einem Inlandsflug nicht von den beiden
Elternteilen begleitet sind
Nach der Einreisekontrolle fragen Sie bitte der Fluggesellschaft über
die erlangten Voraussetzungen für die Reise von Minderjährigen, die
nicht von beiden Elternteilen begleitet werden sollen, falls es auch
später eine Inlandsreise gemacht werden sollte.
Kontrollen
Wenn Sie wertvolle erklärte Gegenstände mitbringen oder an
jeglicher Art von Beschränkung leiden, können Sie beantragen, dass
diese Kontrollen in einem privaten Raum durchgeführt werden.
Einziehungen
Das Sicherheitspersonal, die die Überwachungsaufgaben in
den Kontrollstellen durchführt, ist dafür berechtigt, jeglicher Art
verbotener oder gefährlicher Gegenstände einzuziehen.
Waffen
Um gesetzlich erlaubte Waffen oder Munitionen transportieren
zu dürfen, sollen Sie beim Check -In vor der Fluggesellschaft
Ihre Genehmigungsunterlagen einreichen und die entladene
Waffe aushändigen, damit sie kontrolliert wird und zu einer
sicheren Ort gebracht wird. Akzeptiert die Fluggesellschaft die
Beförderung, verlangt sie, dass die Waffe und ihre Munitionen bis
zur Ankunft in den Bestimmungsort verwahrt wird. In diesem Fall
wird dem Passagier eine Quittung gegeben, mit der er die Waffe
nachträglich reklamieren darf. Ilegale Waffen oder Waffen ohne
Unterlagen werden nicht angenommen. Darüber hinaus wird die
Fluggesellschaft die zuständigen polizeilichen Behörden darüber
informieren.
53
Blindeführhunde
Blindeführhunde dürfen seinem Eigentümer an Bord gehen, immer
wenn sie einen Maulkorb während des ganzen Fluges tragen. Damit
diese Tiere befördert werden können, ist es notwendig, über eine
Training-Bescheinigung als Blindeführhund sowie ein Zeugnis über die
entsprechende Gesundheitsbescheinigung zu verfügen. Die meisten
Fluggesellschaften verlangen kein Geld für das An-Bord-Gehen des
Blindefühhundes.
7.3 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA)
Wie es doch ihren Namen sagt, handelt es sich von einem Gebühr in
bar für den Flughafengebrauch.
Wenn Sie als Passagier mit einem gewerblichen Luftfahrzeug reisen,
sind diese Gebühren schon in den Flugticketkosten eingeschlossen.
Machen Sie einen Inlandsflug mit privaten Flugzeug, können Sie bei
jedem Flughafen die erwähnten Gebühren bezahlen.
Die vereinheitlichen Flughafengebühren für Inlandsflüge beträgt
zwischen US$ 3.00.- und US$ 5.00.
8. TRANSFERS MIT IHREM PRIVATEN FAHRZEUG
8.1 Anreise mit einem Zollpassierscheinheft oder Carnet de Passages
en Douannes
54
Wenn Sie für die Einfuhr Ihres Fahrzeuges ein Zollpassierscheinheft
oder ein Carnet de Passages benutzt haben, befinden Sie sich in
der Lage, Ihren Aufenthalt für eine Frist von drei (03) Monaten zu
verlängern, immer wenn Sie innerhalb der genehmigten Frist den
Notfall bestätigen, der Ihnen nicht erlaubt hat, Ihrem Fahrzeug vom
Land herauszuziehen.
Passiert einen Unfall oder ein Unglück mit dem Fahrzeug, wird seine
Ausfuhr nicht verlangt. Jedoch ist es notwendig, die entsprechende
Zollbehörde vor dem Fristablauf über die Situation zu informieren,
damit die notwendigen Verfahren gemacht werden können..
8.2 Anreise mit einer Bescheinigung vorübergehender Verwahrung
Für den Fall einer Bescheinigung vorübergehender Verwahrung gilt
einen Aufenthalt von 90 unverlängerbaren Tagen. Jedoch kann die
Frist aufgehoben werden, wenn:
• der Tourist während der Gültigkeit der Bescheinigung
vorübergehender Verwahrung das Land ohne das Fahrzeug
verlassen sollte. So müsste er dem Zollamt diese Tatsache
schriftlich mitteilen und auf den Einfuhrort des Fahrzeuges
hinweisen, damit die Frist von 90 Kalendertagen aufgehoben
wird. Diese Mitteilung darf vor jeglichem Zollamt (SUNAT) der
Republik eingereicht werden, welches die Mitteilung an das
zuständige Zollamt zuschicken wird. Es ist empfehlenswert, diese
Bescheinigung mit dem Einreichungsdatum aufzubewahren.
• Der Mitteilung müssen ebenso das Schein Nr. 02 über den freien
Verkehr, die Aufhebung der Bescheinigung vorübergehender
Aufbewahrung sowie die entsprechende polizeiliche Urkunde
beigefügt werden, durch die die Anschrift und Personalien des
Inhabers der Immobilie bestätigt werden, in der das Fahrzeug
aufbewahrt wird.
55
9. FEIER- UND NATIONALFEIERTAGE
Hier wird der Kalender mit den Feiertagen im Land vorgestellt:
Neujahrt
Gründonnerstag (Donnerstag vor Ostern)
Karfreitag (Freitag vor Ostern)
Arbeitstag
St. Peter und St. Paul
Nationalfeiertag (Unabhängigkeit)
Heilige Rosa von Lima
Kampf von Angamos
Allerheiligen
Unbeflecktes Empfängnis
Weihnachten
1 Januar
März - April
März - April
1 Mai
29 Juni
28 de Juli
30 August
8 Oktober
1 November
8 Dezember
25 Dezember
*Beachten Sie bitte, dass es möglicherweise einige Dienste der
Verwaltungsbehörden, Banken, usw. in den folgenden Tagen nicht
geleistet werden:
27. Juli ab 12.00 Uhr (ein Tag vor dem Nationalfeiertag)
24. Dezember ab 12.00 Uhr (ein Tag vor Weihnachten)
31. Dezember ab 12.00 Uhr (ein Tag vor dem Neujahr)
56
10. TOURISTENAUSKUNFT UND –BETREUUNG
10.1 BÜRO FÜR TOURISTENAUSKUNFT UND –BETREUUNG (IPERU)
Peru verfügt über ein Informations- und Betreuungssystem für
die Reisenden, das vom Förderungsausschuss der Export und des
Tourismus in Peru (PROMPERU) angeboten wird. Hier finden Sie die
folgenden Informationen:
Offizielle touristische Auskünfte über Sehenswürdigkeiten,
Bestimmungorte, Wegen und Firmen, die Dienstleistungen im Rahmen
des Tourismus anbieten.
Für weitere Informationen clicken Sie auf das folgende Link:
http://www.peru.travel/
Orientierung und Beratung, wenn die touristischen Dienste nicht nach
dem vorgestellten Angebot des Reisevearanstalters geleistet wurden.
Somit wird der Anwender ein ideales Kanal angeboten, damit Sie Ihre
Fragen und Kommentaren stellen können:
Für weitere Informationen clicken Sie bitte hier:
http://www.peru.travel/es/iperu-oficinas-de-informacion-yasistencia-al-turista-ip4-1-home
57
ADRESSEBUCH ÜBER DAS BÜRO TOURISTISCHER AUSKÜNFTE IPERÚ IM GANZEN LAND
AMAZONAS | Chachapoyas
Hauptplatz, Jr. Ortiz Arrieta 590.
Telefon: (041) 477-292
E-Mail: iperuchachapoyas@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
ÁNCASH | Huaraz
Hauptplatz, Pasaje Atusparia of. 1.
Telefon: (043) 428-812
E-Mail: iperuhuaraz@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 |
So 09:00 bis 13:00
Caseta de Información Turística
Jr. San Martín Cdra. 6 ohne Nummer
(Parkplatz der touristischen Busse).
Öffnungszeiten: Mo-So 09:00 bis 10:30 Uhr
AREQUIPA | Arequipa
Hauptplatz, Portal des Rathauses Nr. 110.
Telefon: (054) 223-265
E-Mail: iperuarequipa@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
Aeropuerto Alfredo Rodríguez Ballón
(Einreisesaal und Hall).
Telefon: (054) 444-564
E-Mail: iperuarequipaapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 06:00 bis 21:30 | SamSon 06:00 bis 18:00
58
AYACUCHO | Ayacucho
Hauptplatz, Portal Municipal 45.
Telefon: (066) 318-305
E-Mail: iperuayacucho@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
Flughafen Crnl. FAP Alfredo Mendívil
E-Mail: iperuayacuchoapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Flugzeiten.
CUSCO | Cusco
Flughafen Velazco Astete, (Einreisesaal und
Hall).
Telefon: (084) 237-364
E-Mail: iperucuscoapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-So 06:00 bis 17:00 Uhr
Plaza de Armas, Portal de Harinas 177
(traveler point del BCP)
Telefon: (084) 252-974
E-Mail: iperucusco@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-So 08:00 bis 20:00 Uhr
Machu Picchu,
Av. Pachacutec Cdra. 1 s/n. of. 4.
Telefon: (084) 211-104
E-Mail: iperumachupicchu@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr | So 09:00 bis 13:00 Uhr
LA LIBERTAD | Trujillo
Hauptplatz, Jr. Diego de Almagro Nº 420.
Telefon: (044) 294-561
E-Mail: iperutrujillo@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
Archäologisches Komplex des Sonnentempels,
Öffnungszeiten: Mo-So 09:00 bis 14:00 Uhr
LAMBAYEQUE | Chiclayo
Centro de Chiclayo, Calle Siete de Enero 579.
Telefon: (074) 205-703
E-Mail: iperuchiclayo@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
Museo Tumbas Reales de Sipán (módulo)
Av. Juan Pablo Vizcardo y Guzmán s/n
Öffnungszeiten: Di-So 09:00 bis 14:00 Uhr
ICA | Nasca
Panamericana Sur Km. 452, Vista Alegre, Nasca
Email: iperunasca@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-So 07:00 bis 13:00 Uhr |
14:00 a 16:00 Uhr
LIMA UND CALLAO
Internationaler Flughafen Jorge Chávez,
(Boardingroom).
Telefon: (01) 574-8000
E-Mail: iperulimaapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-So 24 Stunden
Lima Metropolitana, Jorge Basadre 610,
San Isidro.
Telefon: (01) 421-1627, 421-1227
E-Mail: iperulima@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Larcomar - Miraflores, Módulo Nº 10,
Hauptplatz.
Telefon: (01) 445-9400
E-Mail: iperularcomar@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-So 11:00 bis 14:00 Uhr
und 15:00 bis 20:00 Uhr
LORETO | Iquitos
Centro de Iquitos, Calle Napo 161
Telefon: (065) 236-144
E-Mail: iperuiquitos@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
Flughafen Crnl. FAP Francisco Secada V.
(Boardingroom).
Telefon: (065) 260-251
E-Mail: iperuiquitosapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Flugzeiten.
PIURA | Piura
Hauptplatz, Jr. Ayacucho con calle Libertad s/n.
Telefon: (073) 320-249
E-Mail: iperupiura@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
Flughafen Cap. FAP Guillermo
Concha Iberico (Boardingroom).
E-Mail: iperupiuraapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Flugzeiten.
PUNO | Puno
Hauptplatz, Esquina de Jr. Deustua con Jr.
Lima.
Telefon: (051) 365-088
E-Mail: iperupuno@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09:00 bis 18:00 Uhr |
So 09:00 bis 13:00 Uhr
Flughafen Inca Manco Cápac - Juliaca
(Boardingroom)
E-Mail: iperupunoapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Flugzeiten.
TACNA | Tacna
Paseo Cívico, Av. San Martín 491.
Telefon: (052) 425-514
E-Mail: iperutacna@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-Sa 08:30 bis 18:00 Uhr |
So 08:30 bis 13:00 Uhr
Flughafen Crnl. FAP Carlos Ciriani Santa
Rosa (Einreisesaal und Hall).
E-Mail: iperutacnaapto@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Flugzeiten.
Complejo Fronterizo Santa Rosa - Hito La
Concordia (Neben dem Migrationsbüro).
Öffnungszeiten: Mo-Sa 08:30 bis 16:00 Uhr
Terminal Terrestre Manuel A. Odría Nationaler Dienst, (Calle Prolongación
Hipólito Unanue s/n).
Öffnungszeiten: Mo-So 08:30 bis 14:00 Uhr
TUMBES | Tumbes
Centro Tumbes, Malecón III Milenio 3er. piso.
Telefon: (072) 506-721
E-Mail: iperutumbes@promperu.gob.pe
Öffnungszeiten: Mo-So 09:00 bis 13:00Uhr
Complejo Fronterizo de Aguas Verdes,
Av. Panamericana Norte Km. 1292.5
Öffnungszeiten: Do-Sa 09:00 bis 17:00 Uhr
E-Mail: iperutumbesav@promperu.gob.pe
Quelle: Förderungsausschuss der
Export und des Tourismus in Peru.
59
10.2Nationales Institut für den Wettbewerbsschutz und Schutz
gegen des geistigen Eigentums (INDECOPI).
INDECOPI ist sowohl für die Touristen- als auch für die
Verbraucherbetruung beauftragt, falls die abgeschlossenen
(touristischen oder nicht-toruristischen) Dienste vom Lieferant nicht
nach den angebotenen Bedinungen geleistet werden könnten.
Für weitere Informationen Chicken Sie bitte hier:
http://www.indecopi.gob.pe/0/home_proteccion_consumidor.
aspx?PFL=8
ADRESSENBUCH VON INDECOPI IM GANZEN LAND
Telefonzentrale:
Von Lima: 224-7777
Von Provinzen: 0800-44040 (kostenlosen Anruf)
AMAZONAS | Chachapoyas
Jr. Amazonas N° 570, Chachapoyas
Telefon: (041) 477-423
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15
bis 16:30
ÁNCASH | Huaraz
Av. Agustín Gamarra 671, Huaraz
Telefon: (043) 423-899
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
ÁNCASH | Chimbote
Av. José Pardo N° 194, Chimbote
Telefon: (043) 342-331
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
Arequipa | Arequipa
Calle Hipólito Unanue Nº 100-A, Urb. Victoria.
Telefon: (054) 212-054
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
60
AYACUCHO | Ayacucho
Jr. San Martín N°432, Ayacucho
Telefon: (066) 327-871
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15
bis 16:30 Uhr
Cajamarca | Cajamarca
Jr. Amazonas Nº 785, Cajamarca
Telefon: (076) 363-315
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
Cusco | Cusco
Urb. Constancia Mz. A-11-2, (ex local del
Juzgado Mixto de Wanchaq) Wanchaq,
Cusco
Telefon: (084) 252-987
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
HUÁNUCO | Huánuco
Jr. General Prado N° 873, Huánuco
Telefon: (062) 517-201
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15
bis 16:30 Uhr
Ica | Ica
Av. Conde de Nieva N° 446, Urb. Luren, Ica
Telefon: (056) 210-625
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
Junín | Huancayo
Pasaje Comercial N° 474, El Tambo,
Huancayo
Telefon: (064) 245-180
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
La Libertad | Trujillo
Santo Toribio de Mogrovejo Nº 518, Urb. San
Andrés II Etapa, Trujillo
Telefon: (044) 295-733
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
MOQUEGUA | Ilo
Jr. Pedro Flores 203, Ilo
Telefon: (053) 483-044
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15 bis
16:30 Uhr
Lambayeque | Chiclayo
Los Tumbos Nº 245, Urb. Santa Victoria,
Chiclayo
Telefon: (074) 206-223
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30.
Piura | Piura
Av. Los Cocos # 268, Urbanización Club Grau, Piura
Telefon: (073) 308-549
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
Lima UND CALLAO
Aeropuerto Internacional Jorge Chávez
Av. Elmer Faucett s/n (Frente bis la zona de
desembarque de vuelos nacionales Aeropuerto
Internacional Jorge Chávez).
Telefon: (01) 517-1835, 517-1845
Öffnungszeiten: 7 días / 24 horas
Gamarra
Sebastián Barranca Nº 1646, Oficina 601 Galería
Los Mayoristas, La Victoria
Telefon: (01) 323-3944
Öffnungszeiten: 08:30 bis 13:00 | 14:00 bis 16:30
Congreso de la República
Plaza Bolívar s/n, Lima Cercado.
Telefon: 224-7800
Öffnungszeiten: 09:00 bis 13:00 | 14:00 bis 16:30
Central Lima Sur
Calle de la Prosa 104, San Borja.
Telefon: (01) 311-7777 anexo 2035
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30
Loreto | Iquitos
Jr. Putumayo N° 464, Iquitos
Telefon: (065) 243-490
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
Puno | Puno
Jr. Áncash N° 146, Cercado, Puno
Telefon: (051) 363-667
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
San Martín | Tarapoto
Jr. Antonio Raymondi N° 328, Tarapoto
Telefon: (042) 529-727
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
Tacna | Tacna
Av. Bolognesi Nº 91-93, Tacna
Telefon: (052) 427-938
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
TUMBES | Tumbes
Malecón III, Milenio 3er. Piso - Tumbes
Telefon: (072) 508-978
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15
bis 16:30 Uhr
UCAYALI | Pucallpa
Jr. Tarapacá N° 746, Pucallpa
Telefon: (061) 590-387
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 | 14:15
bis 16:30 Uhr
Quelle: Nationales Institut für den
Wettbewerbsschutz und Schutz des geistigen
Eigentums (INDECOPI).
61
11.TELEFONNUMMER IM FALL VON AUFKLÄRUNGEN UND ZWEIFEL
Notfalltelefone
Bei einem Notfall können Sie von irgendwelcher Stadt in Peru die
folgende Nummer wählen:
105
Polizeiliche Notrufe
116 Feuerwehrmann
Für diese Notfallnummer sind Vorwahlnummer nicht notwendig.
Anruf vom Ausland nach Peru
00 + internationale Telefonvorwahl von Peru + regionale
Telefonvorwahl + Telefonnummer
Z.B: Wenn Sie von einem anderen Land jemanden in der Stadt Arequipa
anrufen wollen, müssen Sie Folgendes wählen:
00 + 51 + 54 + 221 234
Anruf von einer Stadt zu einer anderen Stadt Perus
Im Fall von Handyanrufen von Stadt zu Stadt ist es nicht notwendig,
Vorwahlnummer zu wählen.
Im Fall von Anrufen zu Festnetzten wird Folgendes verwendet:
0 + regionale Vorwahl + Telefonnummer
Z.B. Wollen Sie von einer Stadt Perus die Nummer 221 234 in der
Stadt Cusco anrufen, müssen Sie Folgendes wählen:
0 + 84 + 221 234
62
Regionale Vorwahlnummer
Amazonas
Áncash
Apurímac
Arequipa
Ayacucho
Cajamarca
Cusco
Huancavelica
Huánuco
Ica
Junín
La Libertad
41
43
83
54
66
76
84
67
62
56
64
44
Lambayeque
Lima und Callao
Loreto
Madre de Dios
Moquegua
Pasco
Piura
Puno
San Martín
Tacna
Tumbes
Ucayali
74
1
65
82
53
63
73
51
42
52
72
61
11.1 Adressenliste von den zuständigen Behörden für die Ein- und
Abreise der Touristen und ihre Gütereinfuhr und Ausfuhr
Ministerium für Aussenhandel und Tourismus (MINCETUR)
Nationale Leitung für Tourismus – Abteilung für touristische Bereitstellung
Telefon: (01) 513-6100
Anschrift: Calle Uno Oeste Nº 50 Urb. Córpac - San Isidro
Webseite: www.mincetur.gob.pe
Generalleitung für zivile Luftfahrt (DGAC)
Anschrift: Av. Zorritos 1203, Cercado de Lima, Lima.
Telefon: (01) 615-7800.
Webseite: www.mtc.gob.pe/portal/transportes/aereo/
aeronauticacivil/contenido.htm
Generalleitung für Kapitanate und Küstenüberwachung (DICAPI)
Anschrift: Jr. Constitución 150, Callao.
Telefon: (01) 613-6868
Webseite: www.dicapi.mil.pe
63
Kulturministerium (MCULTURA)
Anschrift: Javier Prado Este 2465, San Borja, Lima.
Telefon: (01) 618-9393
Webseite: www.mcultura.gob.pe
Gesundheitsministerium (MINSA)
Anschrift: Av. Salaverry 801, Jesús Maria, Lima.
Telefon: (01) 315-6600 Durchwahl 2784-2791
Konstenloser Anruf: 0800-10828
Webseite: www.minsa.gob.pe/portada/viajeros.asp
Ministerium für Verkehrs- und Fernmeldewesen (MINTC)
Anschrift: Jr. Zorritos 1203, Cercado de Lima, Lima.
Telefon: (01) 615-7800
Webseite: www.mtc.gob.pe
Nationaler Dienst für landwirtschaftliche Gesundheit (SENASA)
Stellvertretende Leitung für pflanzliche / tierische Quarantäne
Anschrift: Av. La Molina Nº 1915, La Molina, Lima.
Telefon: (01) 313-3300 Durchwahl 2001-1901.
Webseite: www.senasa.gob.pe
Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT)
Anschrift: Av. Garcilaso de la Vega 1472, Cercado de Lima, Lima.
Telefon: (01) 512-1730
Konstenloser Anruf: 0801-12100
Webseite: www.sunat.gob.pe
64
11.2 Adressenliste mit anderen wichtigen Institutionen
Hier werden Sie die folgenden Adressenlisten finden:
• Flughäfen im ganzen Land
• Regionale Leitungen für Aussenhandel und Tourismus
• Ausländische Botschaften in Peru
• Büro für Migrationen und Einbürgerungen
• Verkehrspolizei
• Rettungspolizei für die Bergen
• Tourismuspolizei
ADRESSENLISTE DER FLUGHÄFEN IM GANZEN LAND
AMAZONAS | Chachapoyas
Handy: 941965307
LAMBAYEQUE | Chiclayo
Telefon: (074) 236-016
ÁNCASH | Anta
Telefon: (043) 443-174
LIMA UND CALLAO | Callao
Telefon: (01) 511-6055 (Flügenzentrale) (01)
517-3100
www.lap.com.pe
Apurímac | Andahuaylas
Telefon: (093) 422-619
AREQUIPA | Arequipa
Telefon: (054) 344-834
AYACUCHO | Ayacucho
Telefon: (066) 527-092
CAJAMARCA | Cajamarca
Telefon: (076) 343-960
CUSCO | Cusco
Telefon: (084) 222-611
LORETO | Iquitos
Telefon: (065) 228-444
MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado
Telefon: (082) 502-029
PIURA | Piura
Telefon: (073) 341-409
PIURA | Talara
Telefon: (073) 385-070
Huánuco | Huánuco
Telefon: (062) 613-066
PUNO | Juliaca
Telefon: (051) 328-226
ICA | Pisco
Telefon: (056) 542-655
SAN MARTÍN | Tarapoto
Telefon: (042) 532-206
ICA | Nasca
Telefon: (056) 523-665
TACNA | Tacna
Telefon: (052) 570-072
Junín | Jauja
Telefon: (064) 362-109
TUMBES | Tumbes
Telefon: (072) 525-102
LA LIBERTAD | Trujillo
Telefon: (044) 464-224
UCAYALI | Pucallpa
Telefon: (061) 594-782
Quelle: CORPAC, ADP, AAP, LAP
65
ADRESSENLISTE DER REGIONALEN LEITUNGEN FÜR
AUSSENHANDEL UND TOURISMUS
AMAZONAS | Chachapoyas
Jr. Santa Ana Nº 1162, Chachapoyas.
Telefon: (041) 478-355
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:30 bis 17:30 Uhr
HUANCAVELICA | Huancavelica
Jr. Victoria Garma Nº 444, 2do piso.
Telefon: (067) 452-938
Business hours: Mo-Fr 08:00 to 13:00 and
14:30 to 17:30 Uhr
ÁNCASH | Huaraz
Campamento Vichay s/n IndependenciaHuaraz
Telefon: (043) 424-168
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
HUÁNUCO | Huánuco
Jr. Bolivar Nº 381.
Telefon: (062) 512-980
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:45 bis 12:45 Uhr und
14:00 bis 17:00 Uhr
APURÍMAC | Abancay
Av. Arenas Nº121, 1er. piso.
Telefon: (083) 321-664
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und
14:30 bis 16:30 Uhr
AREQUIPA | Arequipa
Calle Bolívar Nº 206, 2do. piso
Telefon: (054) 232-957
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
AYACUCHO | Ayacucho
Jr. Asamblea 481 - Cercado.
Telefon: (066) 313-162
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und
14:30 bis 16:30 Uhr
CAJAMARCA | Cajamarca
Jr. Belén s/n Cdra. 6, Conjunto Monumental
Belén.
Telefon: (076) 362-903, (076) 362-997
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und
14:30 bis 17:00 Uhr
66
CUSCO | Cusco
Plaza Túpac Amaru Mz. 1 Lte. 2 edificio
dircetur - Wanchaq
Telefon: (084) 223-701, (084) 223-761
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 10:00 Uhr und
14:00 bis 16:30 Uhr www.dirceturcusco.gob.pe
ICA | Ica
Av. Grau Nº 148.
Telefon: (056) 238-710 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 Uhr
JUNÍN | Huancayo
Jr. Pachitea 201, Huancayo
Telefon: (064) 222-575
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:30 bis 17:30 Uhr
LA LIBERTAD | Trujillo
Av. España Nº 1800 1er piso, Trujillo
Telefon: (044) 604-057
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
LAMBAYEQUE | Chiclayo
Av. Saenz Peña Nº 838, Chiclayo
Telefon: (074) 238-112
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14.00 bis 16:30 Uhr
LIMA | Huacho
Calle Colón Nº 555, Huacho - Huaura
Telefon: (01) 239-1030
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 Uhr
und 14:30 bis 18:00 Uhr
LORETO | Iquitos
Jr. Condamine Nº 173, Iquitos
Telefon: (065) 234-609, (065) 233-472
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:00 bis 13:00 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr
PUNO | Puno
Jr. Ayacucho 682.
Telefon: (051) 351-261, (051) 364-976
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und
14:00 bis 16:30 Uhr
MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado
Urb. Fonavi - F20, Jr. San Martín s/n, Puerto
Maldonado - Tambopata
Telefon: (082) 571-164
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:00 bis 13:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
SAN MARTÍN | Moyobamba
Jr. San Martín 301, Moyobamba
Telefon: (042) 562-043
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 07:30 bis 14:30 Uhr
und 14:30 bis 17:30 Uhr
MOQUEGUA | Moquegua
Jr. Ayacucho Nº 1060
Telefon: (053) 462-236
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 12:30 Uhr und
13:30 bis 16:00 Uhr
PASCO | Cerro de Pasco
Av. Los Próceres, Edificio Estatal N° 3, San
Juan Pampa
Telefon: (063) 422-275, (063) 423-168
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:30 bis 17:30 Uhr
PIURA | Piura
Av. Fortunato Chirichigno s/n. Urb. San
Eduardo, El Chipe, Piura
Telefon: (073) 308-229, 306-791
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:30 Uhr und
14:30 bis 16:30 Uhr
TACNA | Tacna
Calle Blondell Nº50 3er piso.
Telefon: (052) 246-944
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 15:00 Uhr
TUMBES | Tumbes
Calle Francisco Pizarro 212
Telefon: (072) 523-699
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30 bis 13:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 Uhr
UCAYALI | Pucallpa
Jr. Dos de Mayo Nº 111, Pucallpa
Telefon: (061) 575-110, (061) 571-303
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:45 Uhr
Quelle: Ministeirum für Aussenhandel und
Tourismus.
67
ADRESSENLISTE VON AUSLÄNDISCHEN BOTSCHAFTEN IN
PERU
ÄGYPTEN
Av. Jorge Basadre 1470 - San Isidro.
Telefon: (01) 440-2642, 422-2531
Fax: (01) 440-2547
E-mail: egipto@speddy.com.pe
Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
ARGELIA
Calle Miguel de Cervantes Nº 504-510, San Isidro.
Telefon: (01) 421-7582, 421-7583
Fax: (01) 421-7580
E-mail: embarg@embajadadeargelia.com
bmarquez@embajadadeargelia.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 15:00 Uhr
ARGENTINIEN
Av. Arequipa Nº 121, Cercado de Lima.
Telefon: (01) 433-3381, 433-4545, 433-9966,
433-1887, 433-1895
Fax: (01) 433-0769
E-mail: contacto@embajadaargentinaenperu.org
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:30 bis 17:00 Uhr
AUSTRALIEN
Av. Víctor Andrés Belaunde 147, Torre Real 3,
Oficina 130, San Isidro.
Telefon: (01) 205-4000 | Fax: (01) 205-4012
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
BÉLGIEN
Av. Angamos Oeste Nº 380, Miraflores.
Telefon: (01) 241-7566 | Fax: (01) 241-6379
E-mail: lima@diplobel.fed.be
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
BRASILIEN
Av. José Pardo Nº 850, Miraflores.
Telefon: (01) 512-0830 | Fax: (01) 445-2421
E-mail: embajada@embajadabrasil.org.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
68
CHILE
Av. Javier Prado Oeste Nº 790, San Isidro.
Telefon: (01) 710-2211 | Fax: (01) 710-2223
E-mail: echileperua@minrel.gov.cl
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00 bis 17:00 Uhr |
Fr 09:00 bis 14:00 Uhr
www.chileabroad.gov.cl/peru
CHINA
Jr. José Granda Nº 150, San Isidro.
Telefon: (01) 442-9458, 422-8251
Fax: (01) 442-9467, 421-2255
E-mail: chiemba@gmail.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
und 15:00 bis 17:00 Uhr
www.embajadachina.org.pe
COSTA RICA
Calle Baltazar La Torre Nº 828, San Isidro.
Telefon: (01) 264-2711, 264-299, 264-2799
Fax: (01) 264-2799 anexo 22
E-mail: costarica.peru@hotmail.com,
conscr.peru@gmail.com,
embcr.peru@gmail.com
Öffnungszeiten: Mo-Do 09:00 bis 12:00 Uhr u.
14:00 bis 16:00 | Fr 9:00 bis 13:00 Uhr
DEUTSCHLAND
Av. Arequipa Nº 4210, Miraflores.
Telefon: (01) 212-5016 | Fax: (01) 422-6475
E-mail: info@lima.diplo.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 11:30 Uhr
http://www.lima.diplo.de/
DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
Av. La Encalada cuadra 17, Santiago de Surco.
Telefon: (01) 618-2000 | Fax: (01) 618-2397
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Calle Tudela Uhr u. Varela Nº 360, San Isidro.
Telefon: (01) 421-9765, 421-9767
Fax: (01) 222-0639
E-mail: embdomperu@speedy.com.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00 Uhr
ECUADOR
Las Palmeras Nº 356, San Isidro.
Telefon: (01) 212-4161, 212-4171 , 212-4027
E-mail: embajada@mecuadorperu.org.pe
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00 bis 13:30 Uhr u.
15:00 bis 18:00 Uhr
www.mecuadorperu.org.pe
GUATEMALA
Calle Inca Rípac Nº 309, Jesús María.
Telefon: (01) 462-0920, 460-2078
E-mail: maya@embajadadeguatemalaenperu.org
embperu@minex.gob.gt
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr
www.embajadadeguatemalaenperu.org
EL SALVADOR
Av. Aurelio Miró Quesada 1163, San Isidro.
Telefon: (01) 624-1515 | Fax: (01) 624-1518
E-mail: embajadasv@terra.com.pe
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00 bis 12:45 Uhr u.
14:00 bis 17:00 Uhr
HEILIGER STUHL
Av. Salaverry, Cuadra 6, Jesús María.
Telefon: (01) 717- 4898, 717- 4897 Fax: (01) 717- 4896
E-mail: nunciaturaperu@inbox.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
u. 15:00 bis 17:00 Uhr
EUROPÄISCHE UNION
Av. Comandante Espinar Nº 719,
Miraflores.
Telefon: (01) 415-0800
E-mail: delegation-peru@ec.europa.eu
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 16:30
Uhr | Fr 08:00 bis 13:30 Uhr
www.delper.ec.europa.eu
FINLAND
Av. Víctor Andrés Belaúnde Nº 147, Edificio
Real Tres, Of. 502, San Isidro.
Telefon: (01) 222-4466, 222-4480
Fax: (01) 222-4463
E-mail: sanomat.lim@formin.fi
Öffnungszeiten: Mo-Do 09:00 bis 16:30 Uhr |
Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
FRANKREICH
Av. Arequipa Nº 3415, San Isidro.
Telefon: (01) 215-8400 | Fax: (01) 215-8441
E-mail: france.embajada@ambafrance-pe.org
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 12:30 Uhr
GRIECHENLAND
Av. Principal 190 - 6to piso, Urb. Santa
Catalina, La Victoria.
Telefon: (01) 476-1548, 476-0798
E-mail: gremb.lima@mfa.gr
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:00 Uhr
HOLLAND
Av. José Larco Nº 1301, piso 13, Torre
Parque Mar, Miraflores.
Telefon: (01) 213-9800 | Fax: (01)
213-9805
E-mail: lima-cdp@minbuza.nl
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:45 bis 11:00 Uhr
www.nlgovlim.com
HONDURAS
Calle Juan Dellepiani 231 - Dpto. 201
San Isidro.
Telefon: (01) 264-4600, 264-4585
E-mail: embhonpe@speedy.com.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:010 bis 13:00 Uhr
www.embhonpe.org
INDIEN
Av. Salaverry Nº 3006, San Isidro.
Telefon: (01) 460-2289 | Fax: (01) 461-0374
E-mail: hoc@indembassy.org.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:45 bis 13:00 Uhr
u. 13:30 bis 17:15 Uhr
www.indembassy.org.pe
INDONESIEN
Av. Las Flores Nº 334 - 336, San Isidro.
Telefon: (01) 222-0308, 222-0309,
222-2822
E-mail: kbrilima@indonesia-peru.org.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 u.
14:00 bis 17:30 Uhr
www.indonesia-peru.org.pe
69
ISRAEL
Natalio Sánchez Nº 125, piso 6, Santa
Beatriz,
Cercado de Lima.
Telefon: (01) 418-0500 | Fax: (01) 418-0555
E-mail: ambass-sec@lima.mfa.gov.il
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:30 bis 16:30
Uhr | Fr 08:30 bis 14:00 Uhr
ITALIEN
Av. Giuseppe Garibaldi Nº 298 (exGregorio Escobedo), Jesús María.
Telefon: (01) 463-2727 | Fax: (01) 463-5317
E-mail: ambasciata.lima@esteri.it
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 11:00 Uhr
www.amblima.esteri.it
70
KUBA
Coronel Portillo Nº 110, San Isidro.
Telefon: (01) 512-3400, 512-3402, 512-3403,
512-3404 | Fax: (01) 264-1325
E-mail: embacuba@pe.embacuba.cu
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09: 00 bis 13:00 Uhr
MALASIEN
Av. Daniel Hérnandez 350, San Isidro.
Telefon: (01) 422-0297, 441-1939,
441-0795
Fax: (01) 221-0786
E-mail: mallima@kln.gov.my
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00
Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
JAPAN
Av. San Felipe Nº 356, Jesús María.
Telefon: (01) 219-9500
Fax: (01) 463-0302
E-mail: protjapon@embajadajapon.org.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 12:30 Uhr u.
13:45 bis 17:45 Uhr
MALTA
Calle Morales de la Torre Nº 310, El
Olivar, San Isidro.
Telefon: (01) 611-7066
Fax: (01) 442-5548
E-mail: embajada@embamalta.org.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00
Uhr u. 15:00 bis 18:00 Uhr
KANADA
Calle Bolognesi Nº 228, Miraflores.
Telefon: (01) 319-3200 | Fax: (01) 446-4776
E-mail: lima@international.gc.ca
Öffnungszeiten: März bis Dezember
Mo-Do 08:00 bis 17:00 Uhr und Fr 08:00 bis
13:00 Uhr; Januar und Februar: Mo, Di u. Do
08:00 bis 17:00 Uhr | Mi und Fr 8:00 bis 13:00 Uhr
MAROKKO
Calle Los Virreyes 123, Urb. Pancho
Fierro, Santiago de Surco.
Telefon: (01) 204-0830, 204-0831
Fax: (01) 279-0242
E-mail: embajadamaruecos@peru.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00 bis 15:00Uhr
www.embajadamarruecoslima.com
KOLUMBIEN
Av. Jorge Basadre Nº 1580, San Isidro.
Telefon: (01) 441-0954, 442-9648, 441-0530,
422-6500 | Fax: (01) 441-9806, 221-3661
E-mail: emperu@embajadacolombia.org.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 13:00 Uhr u.
14:30 bis 17:30 Uhr
MÉXIKO
Av.Jorge Basadre N° 710, San Isidro.
Telefon: (01) 612-1600 Fax: (01) 612-1627
E-mail: info@mexico.org.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 bis 17:00Uhr www.mexico.org.pe
NICARAGUA
Av. Álvarez Calderón Nº 738, San Isidro.
Telefon: (01) 422-3892
Fax: (01) 422-3895
E-mail: elopez@cancilleria.gob.ni,
tgomez@cancilleria.gob.ni
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00
Uhr u. 14:00 bis 17:00 Uhr
NORDKOREA
Calle Guillermo Marconi Nº 325, San Isidro.
Telefon: (01) 441-1120 | Fax: (01) 440-8565
E-mail: embcorea@hotmail.com
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00 bis 13:00 Uhr u.
15:00 bis 17:00 Uhr
ÖSTERREICH
Av. República de Colombia Nº 643, piso 5,
Edificio Las Naciones, San Isidro.
Telefon: (01) 442-0503, 442-1807, 442-0343
E-mail: lima-ob@bmeia.gv.at
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
PALESTINE
Antúnez de Mayolo 196, San Isidro.
Telefon: (01) 264-1318, 264-5258
E-mail: palperu@terra.com.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 16:00 Uhr
PANAMA
Calle Trinidad Morán 1426, Lince.
Telefon: (01) 422-7871, 422-6250
E-mail: secretaria@panaembaperu.
com.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:00 Uhr
PARAGUAY
Calle Alcanfores Nº 1286, Miraflores.
Telefon: (01) 444-1310, 447-4762 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
POLEN
Av. Salaverry Nº 1978, Jesús María.
Telefon: (01) 471-3920, 471-3925 E-mail: ambrplima@telefonica.net.pe,
lima.amb. sekretariat@msz.gov.pl
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
www.lima.polemb.net
PORTUGAL
Calle Antequera N° 777 3er. piso, San Isidro.
Telefon: (01) 628-7164, 628-7165, 628-7166
E-mail: limaportugal@hotmail.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
RUMÄNIEN
Av Jorge Basadre Nº 690, San Isidro.
Telefon: (01) 422-4587, 440-9396
Fax: (01) 421-0609
E-mail: ambrom@terra.com.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
RUSIEN
Av. Salaverry Nº 3424, San Isidro.
Telefon: (01) 264-0036, 264-0038 Fax: (01) 264-0130
E-mail: embrusa@infonegocio.net.pe,
embrusa@yandex.ru
Öffnungszeiten: Mo-Do 09:00 bis 13:00 Uhr u.
16:00 bis 18:00 Uhr | Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
www.embajada-rusa.org
SCHWEIZ
Av. Salaverry Nº 3240, San Isidro.
Telefon: (01) 264-0305 | Fax: (01) 264-1319
E-mail: lim.vertretung@eda.admin.ch
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 13:00 Uhr u.
14:00 bis 16:45 Uhr | Fr 08:00 bis 14:00 Uhr
www.eda.admin.ch/lima
SPANIEN
Av. Jorge Basadre Nº 498, San Isidro.
Telefon: (01) 212-5155 | Fax: (01) 440-2020
E-mail: emb.lima@maec.es
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 14:30 Uhr
71
SÜDAFRIKA
Av. Víctor Andrés Belaúnde Nº 147, Of.
801 Edificio Real Tres, San Isidro.
Postfach: 27-013 Lima 27
Telefon: (01) 612-4848 | Fax: (01) 422-3881
E-mail: general.peru@dirco.gov.za
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 17:15
Uhr | Fr 08:00 bis 14:00 Uhr
SÜDKOREA
Av. Principal Nº 190, piso 7, Urb. Santa
Catalina.
Telefon: (01) 476-0815, 476-0861, 476-0874
Fax: (01) 476-0950
E-mail: peru@mofat.go.kr
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:30 Uhr u.
14:30 bis 18:00 Uhr
http://per.mofat.go.kr
THAILAND
Av. Los Incas Nº 255, San Isidro.
Telefon: (01) 221-6442 | Fax: (01) 422-9895
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 13:00 Uhr
u. 14:00 bis 16:00 Uhr
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Baltazar La Torre Nº 398, San Isidro.
Telefon: (01) 264-3381, 264-3374 E-mail: lima@embassy.mzv.cz
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
www.mfa.cz/lima
TÜRKEI
Av. El Rosario 484, Dpto. 1702 -T1, San Isidro.
Telefon: (01) 422-4129 | Fax: (01) 217-7002
E-mail: turkemb.lima@mfa.gov.tr
Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00 bis 14:00 Uhr
72
UKRANIEN
Calle Juan Dellepiani Nº 470, San Isidro.
Telefon: (01) 264-2884, 264-2825
E-mail: emb_pe@mfa.gov.ua
Öffnungszeiten: Mo-Mi-Do 09:00 bis 12:00 www.mfa.gov.ua/peru
URUGUAY
Calle José D. Anchorena N° 084, San Isidro.
Telefon: (01) 719-2550
E-mail: uruinca@americatelnet.com.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 bis 15:00 Uhr
VENEZUELA
Av. Arequipa Nº 298, Cercado.
Telefon: (01) 433-4511, 433-0280, 433-2546,
433-6847, 433-5700, 433-6211, 433-6102
Fax: (01) 433-1191
E-mail: embajada@embavenezperu.com.pe
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:30 bis 16:30 Uhr
VEREINIGTES KÖNICHREICH UND
NORDIRLAND
Av. José Larco Nº 1301, Torre Parque Mar,
piso 22, Miraflores.
Telefon: (01) 617-3000 | Fax: (01) 617-3100
E-mail: belima@fco.gov.uk
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00 bis 13:00 Uhr u.
14:00 bis 17:00 Uhr | Fr 08:00 bis 13:00 Uhr
www.ukinperu.fco.gov.uk
Quelle: Das Aussenministerium
ADRESSEBUCH DER BÜROS FÜR MIGRATIONEN UND
EINBÜRGERUNG
ÁNCASH | Chimbote
Prolog. Leoncio Cdra. 9 Prado Mz. C Lt. 02,
Centro Cívico.
Telefon: (043) 322-481
arequipa | Arequipa
Urb. Quinta Tristán, Segundo Parque, José
Bustamante y Rivero.
Telefon: (054) 421-759
cusco | Cusco
Av. El Sol Nº 612, primer piso de la
Gobernatura.
Telefon: (084) 245-941
junÍn | Huancayo
Av. Centenario 604, Urb. San Carlos, segundo
piso, Colegio de Ingenieros
Telefon: (064) 214-260
loreto | Iquitos
Av. Cáceres Cdra. 18 s/n.
Telefon: (065) 235-371
madre de dios | Puerto Maldonado
Av. 28 de julio 467
Telefon: (082) 571-069
moquegua | Ilo
Urb. ENAPU Perú Mz. B, Lt. s/n.
Telefon: (053) 482-105
Piura | Piura
Avs. Sullana e Integración s/n.
Telefon: (073) 335-536
puno | Puno
Jr. Ayacucho Nº 270 - 280.
Telefon: (051) 357-103
La libertad | Trujillo
Av. Larco Cdra. 12 s/n., Urb. Los Pinos.
Telefon: (044) 282-217
tacna | Tacna
Av. Circunvalación Urb. El Triangulo.
Telefon: (052) 243-231
LAMBAYEQUE | Chiclayo
Calle La Plata Nº 30 Urb. San Eduardo.
Telefon: (074) 206-838
Tumbes | Tumbes
Av. Tumbes Norte Nº 1751
Telefon: (072) 523-422
LIMA UND CALLAO | Lima
Av. España Nº 734, Breña.
Telefon: (01) 200-1000, (01) 200-1124
www.digemin.gob.pe
ucayali | Pucallpa
Jr. Libertad Nº 542.
Telefon: (061) 575-014
Quelle: Ministerium für Einwanderung und
Einbürgerung
73
ADRESSEBUCH DER VERKEHRSPOLIZEI
Adresse Abteilung für Autobahnen
(DIRPRCAR)
Telefon: 276-2967
Polizeiliche Operationen (CEOPOL)
Telefon: (01) 276-4840, 276-2875, 276-0361,
276-0665, 980122344
E-Mail: dirporcar_ceopol@yahoo.es
AMAZONAS | Bagua
Telefon: (041) 472-358
ÁNCASH | Huaraz
Handy: 980121490
APURÍMAC | Abancay
Telefon: (083) 322-076
AREQUIPA | Arequipa
Telefon: (054) 427-666
AYACUCHO | Ayacucho
Handy: 980121484
Cajamarca | Cajamarca
Handy: 980121491
CUSCO | Cusco
Handy: 980121483, (084) 433-513
junÍn | Chupaca
Handy: 980121485, 980122372
junÍn | La Merced
Handy: 980121472
junÍn | La Oroya
Handy: 980121476, 964011519
la libertad | Trujillo
Telefon: (044) 293-213
lambayeque | Chiclayo
Handy: 980122352
lima| Lima Centro
Telefon: (01) 244-0060, 244-0064
lima | Lima Norte
Handy: 980-121-480
lima | Lima Sur
Telefon: (01) 231-9591
loreto | Iquitos
Telefon: (065) 261345, 980122356
MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado
Telefon: (082) 571-022, 980121496
piura | Piura*
Handy: 980121489, 980122364
* Verantwortliches in der Region Tumbes
huÁnuco | Tingo María
Telefon: (062) 563-610
puno | Puno
Handy: 951989029
ICA | Ica
Handy: 980121498, 993531261
ICA | Nasca
Handy: 980122358
ica | Paracas
Telefon: (056) 532-217, 980122354
san martín | Tarapoto
Telefon: (042) 525-923
tacna | Tacna
Handy: 980121487
ucayali | Ucayali
Handy: 980121475
Quelle: Verkehrspolizei.
74
ADRESSENLISTE DER RETTUNGSPOLIZEI FÜR DIE BERGEN
Arequipa | Arequipa
Jr. Áncash s/n, 4ta cuadra, Alto Libertad Cerro Colorado.
Telefon: (054) 445-282, 964610110
E-Mail: depsan-aqp@hotmail.com
Arequipa | Chivay
Calle Siglo XX s/n, frente bis Fondesurco.
Telefon: (054) 531-165
E-Mail: depsam-aqp@hotmail.com
ÁNCASH | Caraz
Jr. 1 De Mayo s/n, Caraz.
Telefon: (043) 396-1669, 966831514
E-Mail: depsamyungay_pnp@hotmail.com
Cusco | Cusco
Calle Manco Cápac s/n, Cachimayo, Anta.
Handy: 966830413
E-Mail: depsam_cusco@hotmail.com
LIMA UND CALLAO | Callao
Av. Elmer Faucett Nº 3900, Callao.
Telefon: (01) 575-4696, 575-4697, 575-4698,
575-5425, 575-0879
E-Mail: divsam_pnp@hotmail.com
Quelle: Leitung für polizeiliche Luftfahrt.
75
ADRESSENLISTE DER TOURISMUSPOLIZEI
AMAZONAS | Amazonas
Jr. Salamanca 621, Chachapoyas
E-Mail: divtuprambamaz@yahoo.es
ÁNCASH | Chimbote
Jr. Túpac Amaru N° 248, Urb La Libertad.
Telefon: (043) 354-295
Handy: 987514419
E-Mail: deptuecochimbote@hotmail.com
ÁNCASH | Huaraz
Av. Luzuriaga N° 724, Huaraz.
Telefon: (043) 421-351
E-Mail: divtueco_huaraz@yahoo.com
AREQUIPA | Arequipa
Calle Jerusalén 315, Cercado de Arequipa.
Telefon: (054) 201-258
E-Mail: deptur_pnpaqp@hotmail.com
AYACUCHO | Ayacucho
Plaza de Armas de Ayacucho. Intersección de
Jr. Arequipa y Jr. Dos de Mayo.
Telefon: (066) 315-845
E-Mail: divture_ayacucho@hotmail.com
ICA | Ica
Jr. Lima 137, Cdra. 3.
Telefon: (056) 232-449
E-Mail: divtuprambpnpica@hotmail.com
JUNÍN | Huancayo
Av. Ferrocarril N° 580, Huancayo.
Telefon: (064) 219-851
E-Mail: divtueco.hyo@gmail.com
LA LIBERTAD | Trujillo
Jr. Independencia N° 572, Centro Cívico de
Trujillo.
Telefon: (044) 291-705
E-Mail: turismopnptrujillo@hotmail.com
LAMBAYEQUE | Chiclayo
Av. Los Incas N° 237, La Victoria.
Handy: 978951431
E-Mail: divtuprambchiclayo@yahoo.es
LIMA UND CALLAO | Callao
Comisaría de La Punta, Av. Miguel Grau
Cdra. 10
Telefon: (01) 460-1060
CAJAMARCA | Cajamarca
E-Mail: divturecallao@gmail.com
Jr. El Comercio 1021, Plaza de Armas
LIMA UND CALLAO | Lima
Telefon: (076) 507-826
Jirón Moore N°268, Magdalena del Mar.
E-Mail: ecologia64@hotmail.com
Telefon: 460-0844, 460-0921
E-Mail: ceopol_dirturepnp@hotmail.com
CUSCO | Cusco
Plaza Túpac Amaru s/n, Distrito de Wanchaq.
LORETO | Iquitos
Telefon: (084) 235-123
Calle Sargento Lores N° 834, Iquitos.
E-Mail: polturcusco_74@hotmail.com
Telefon: (065) 242-081
E-Mail: divtupramb_iquitos@hotmail.com
HUANCAVELICA | Huancavelica
Esq. Manchego Muñoz y Sebastián Barranca
MADRE DE DIOS | Puerto Maldonado
E-Mail: divtupramb_huancavelica@hotmail.com
Jr. Daniel Alcides Carrión N° 440
E-Mail: divtuproam.mdd@gmail.com
76
MOQUEGUA | Ilo
Av. Lino Urquieta 319
E-Mail: secproambpnpilo@hotmail.com
PIURA | Piura
Av. Los Cocos 250, Piura.
E-Mail: deptuecopiura@hotmail.com
PUNO | Puno
Jr. Deustua 538, Puno.
Telefon: (051) 352-303
E-Mail: divtuprambpnp_puno@yahoo.com
SAN MARTÍN | Tarapoto
Carretera Tarapoto Yurimaguas Km 5.5
E-Mail: poliecologica_sanmartin@hotmail.com
TACNA | Tacna
Calle Callao N° 103, Tacna.
Telefon: (052) 414-141
E-Mail: divtuecotacna@hotmail.com
TUMBES | Tumbes
Comisaría PNP, Segundo Piso, Plaza de
Armas de Corrales
E-Mail: divtuecopnptumbes@yahoo.es
UCAYALI | Pucallpa
Km. 10.5 Carretera Federico Basadre,
Pucallpa.
E-Mail: divtupramb_u@hotmail.com
Quelle: Leitung für Tourismus und
Umweltschutz
77
Ausreise
Paul Ramos / MINCETUR
12.MIGRATIONSVORAUSSETZUNGEN
12.1 Duplikat einer Anden-Migrationskarte (TAM)
Wie es schon vorher auf Seite 24 dieses Handbuches erwähnt wurde,
ist für die Ausreise notwendig, die Anden-Migrationskarte (TAM) mit
dem Einreisestempel auszuhändigen.
Fallssieverlorengeht,könnenSieeinDuplikatderAndenmigrationskarte
(TAM) beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind:
• Formular F-002, welches Sie unter dem folgenden Link finden werden:
www.digemin.gob.pe/formularios/f-002.pdf
• Quittung der Volksbank (Banco de la Nación), damit die
entsprechende Bearbeitung gemacht werden kann (S/. 8.05)
• Originaler Reisepass oder Ausweis, durch den Sie bei Ihrer Einreise
ausgewiesen haben sowie eine einfache Kopie derselben mit den
Angaben und den Einreise- bzw. Ausreisestempel.
Dieses Verfahren kann vor der Leitung für Migrationskontrollen,
der Leitung für Migrationen, den Migrationskontrollstellen, den
Grenzkontrollstellen oder im Internationalen Flughafen Jorge Chavez
gemacht werden (s. Seite 73).
12.2 Überschreitung der Aufenthaltszeit
Sollte die von Migrationen autorisierte Aufenthaltszeit überschritten
werden, müssen Sie eine Strafe bezahlen, die US$ 1.00.- (oder den
Gegenwert in einer anderen Währung) pro Tag ab dem Visumsablauf
bis zur tatsächlicher Ausreise beträgt. Diese Summe muss vor der
Migrationsbehörde bezahlt werden, wenn die Kontrolle über die
Migrationsvorschriften bei der Ausreise gemacht wird. Sollte das nicht
gemacht werden, könnten Sie nach der Intervention der Abteilung für
Fremdenwesen der Staatssicherheit der peruanischen Nationalpolizei
79
Fremdenwesen der Staatssicherheit der peruanischen Nationalpolizei
dazu gezwungen werden, das Land mit Einreiseverbot zu verlassen.
13.GÜTERAUSFUHR
Die Reisenden, die nicht an den Grenzen wohnen und einen Reisepass
oder einen offiziellen Ausweis für die Ausreise haben, dürfen die als
Gepäck berücksichtigten Gegenständen mit sich bringen, ohne Steuer
dafür bezahlen zu müssen (s. Seite 27).
13.1 Ausfuhr von Repliken der Kulturgüter
Es ist verboten, jegliches Gut, das Teil der Kulturerbe des Landes
ist, auszuführen. Ausnahmefälle sind diejenige Güter, die mit der
entsprechenden Genehmigung des Kulturministeriums rechnen.
Falls Sie das Land mit einer Replik als Gepäck verlassen wollen,
müssen Sie vor dem Kulturminsiterium eine “Bescheinigung über die
Güter, die nicht Teil der Kulturerbe des Landes mit Exportzwecke sind”
beantragen. Für weitere Informationen, können Sie die Generalleitung
für Kontrolle dieses Ministeriums besuchen. Es ist nicht möglich, nur
die Quittung von dem Markt oder Geschäft vorzulegen (in der das
Stück gekauft werden sollten).
Der peruanische Staat schützt seine Kulturgüter, wobei ihre Ausfuhr
verboten ist.
80
13.1.1. Voraussetzungen für die Ausfuhr von Repliken als Gepäck
•Antrag an das Kulturministerium
•Eidesstattliche Erklärung
•Zwei Fotos mit dem Vordergrund jedes Stückes (Grösse:
9 x 12 oder Jumbo-Grösse). Das Foto muss klar sein und
das ganze Stück umfassen. Darüber hinaus muss es auf
Fotopapier oder auf normales Papier gedruckt werden.
Falls es sich von identischen Stücken oder Werken
handeln sollte, werden zwei Fotos (d.h. für die totale
Gegenstände) ausgehändigt.
•Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses
im Fall von natürlichen Personen.
•Fotokopie über die Eintragung im öffentlichen Register
im Fall von juristischen Personen.
•Zahlungsquittung, ausgestellt vom Schatzmeisteramt
des Kulturministeriums:
•Für 1 bis 100 Stücke muss man S/. 5.00.- pro Stück bezahlen
•Einfache Vollmacht durch den die natürliche oder
juristische Person eine Andere befugt, die Bearbetiung
der Bescheinung zu beantragen.
Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 45 Kalendertagen
ab dem entsprechenden Ausstellungsdatum.
13.1.2.Kontrollmodule des Kulturministeriums
Das Kulturministerium verfügt über spezialisiertes Personal
im Flughafen sowie an den wichtigsten Grenzen, die dafür
berechtigt ist, die geschützte Gulturgüter sicherzustellen.
Falls die Durchführung einer Sicherstellung notwendig
ist, muss es eine “Überprüfungsakte” gemacht werden und
eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
des Touristen beizufügen. Falls es nicht um ein
archäologisches oder materielles Element der Kulturerbe
geht, wird das Kulturministerium dem Interessenten das
Gut zurückgeben, wobei es das Land verlassen darf.
81
13.2 Gesundheitliche Aspekte für die Gepäckausfuhr
Falls Sie Tiere, Produkte oder Subprodukte tierischer Urpsrung mit
sich haben, ist es notwendig, die gesundheitlichen Bestimmungen
von jedem Bestimmungsland zu erfüllen, wobei es auch notwendig
ist, über die zoosanitäre Genehmigung (CZE), die vom SENASA
ausgestellt wird, zu verfügen.
Für weitere Informationen clicken Sie bitte auf das folgende Link:
http://www.senasa.gob.pe/0/modulos/JER/JER_Interna.
aspx?ARE=0&PFL=1&JER=127
14. FORMALITÄTEN NACH DER AUSFUHRART VOM LAND
14.1 Abreise durch den Luftweg
Für die Aureise und Warenausfuhr gelten die selben Migrations- und
Zollvorschriften, die für die Einreise bzw. Einfuhr notwendig waren.
14.1.1 Vereinheitliche Flughafengebühren (TUUA)
Wie es schon im Absatz 7.3 (s. Seite 54) dieses Handbuches
erwähnt ist, handelt es sich von einem Gebühr in bar für
den Flughafengebrauch.
Die vereinheitlichen Flughafengebühren im Fall von
internationalen Flügen beträgt US$ 30.- im internationalen
Flughafen von Lima und Callao.
82
14.1.2 Abreise mit einer Fluggessellschaft
Identifizierung
Sie müssen sich durch Ihren Reiseausweis (Boarding
Pass, Reisepass, Personalausweis, Ausländerausweis u.a.
Ausweise, die die Mitgliedstatten der Andengemeinschaft
ausstellen oder durch das laissez passer der
Vereinten Nationen) ausweisen und dem Personal
der Fluggesellschaft, dem Sicherheitspersonal, der
Migrations-, polizeilichen oder Zollbehörde die erwähnten
Dokumenten zeigen. Sollten Sie diese Dokumente nicht mit
sich haben, wird es nicht erlaubt, an Bord zu gehen.
Gepäck
Wir empfehlen Ihnen, der Absatz 7.2. (s. Seite 49) dieses
Handbuches zu berücksichtigen, da Sie dort genaue
Angaben über folgende Angelegenheiten finden werden:
•Gepäckanzahl, das in den Flugticketkosten
eingeschlossen sind.
•Übergepäck.
•Handgepäck.
•Beschränkungen und Haftungsauschluss.
•Material, das in Passagierflugzeugen verboten ist.
•Material, das als Handgepäck verboten ist aber als
Fracht (u. als gefährliche Ware bezeichnet) im Lageraum
transportiert werden kann.
•Material, das als Handgepäck verboten ist aber nach
der Fluggesellschaftspolitik zum Lageraum geschickt
werden kann.
•Einziehungen.
•Waffen.
•Blindeführhunde.
83
Lebensmittel und Pflanzen
Es ist nicht erlaubt, Produkte im registrierten Gepäck
oder im Handgepäck zu haben, dessen Einfuhr in das
Bestimmungland verboten oder beschränkt ist (wie
z.B.: Samen, Blumen, Kräuter, Obst, Fleisch, biologische
Produkte, Pflanzen mit oder ohne Erde, Subprodukte
tierischer u. pflanzlicher Ursprünge), da sie von den
gesundheitlichen Behörden am Flughafen einbehalten
oder zerstört werden können.
Konsultieren Sie Ihrer Fluggesellschaft, wenn Sie nicht
sicher sind, ob der erwünschte Gegenstand für verboten
oder gefährlich gesehen wird.
14.2 Abreise durch den Landweg
Bei einer Ausreise mit Ihrem Fahrzeug müssen Sie nur vor der
zuständigen Zollkontrolle erscheinen und die Ausreise durch Vorlage
der Einreisedokumente registrieren.
84
ANHANG I
Antragsformular für die Erteilung eines Visums
FORMULARIO DGC-005
SOLICITUD DE VISA
Ministerio de Relaciones Exteriores
Consulado General del Perú en Roma
Uso interno
Nro.Expediente :
Fec.Expedición :
Fec.Expiración :
1. PROCEDIMIENTO A REALIZAR / TYPE OF VISA.
Visa Temporal (Temporary Visa)
Turista
(Tourist)
Negocios
(Business)
Transeúnte
(Transit)
Artista
(Artist)
Tripulante
(Tripulant)
Otro
(Other)
Visa Residente (Resident Visa)
2. DATOS DEL SOLICITANTE / GENERAL INFORMATION.
1. Tipo.Nro.Pasaporte :
Nro:
(Type, Num.Passport)
(Num)
2. Apellido Paterno :
(Father’s surname)
3. Apellido Materno o
Casada: (Mother’s surn.)
4. Nombres :
(Given Names)
Masculino (Male)
5. Sexo :
Femenino (Female)
(Sex)
11. Domicilio o alojamiento en el Perú (Av.Jr.Calle) :
(Full Address in Peru)
12. Domicilio en el Extranjero:
(Permanent Address)
País :
(Country)
Soltero (Single)
6. Estado Civil :
(Marital Status)
Casado (Married)
7. Lugar de nacimiento (País) :
(Place of Birth)
8. Nacionalidad :
I
(Nationality)
9. Fecha de nacimiento :
(Date of Birth)
10. Profesión/Ocupación :
dd
(Profession/Ocupation)
Viudo (Widowed)
Divorciado (Divorced)
mm
aaaa
CASA PROVINCIAL – LIMA
Teléfono :
(Phone)
I
Teléfono :
(Phone)
3. FIRMA Y FOTO DEL SOLICITANTE / SIGNATURE AND PHOTO.
Firma (Signature)
4. RESERVADO PARA USO INTERNO / OFFICIAL USE ONLY.
ERNESTO REATEGUI VELIT
Nombre de Funcionario Responsable :
Num.Registro :
Foto (Photo)
Fec.Actuación :
Num.Tarifa :
Num.Actuación :
Autorizado Misión o Sección Consular
Autorizado por DIGEMIN con :
OFICIO
Número :
Fecha :
5. OBSERVACIONES
Firma del Cónsul o Encargado
85
ANHANG II
Anden-Migrationskarte - TAM
86
ANHANG III
Eidesstattliche Erklärung über das Gepäck
87
QUELLEN:
• Förderungsausschuss der Export und des Tourismus in Peru ( PROMPERU)
“Touristenauskunft und -betreuung”. Anfrage: Lima. 01. Juli 2011.
http://peru.travel/es/iperu-oficinas-de-informacion-y-asistencia-al-turistaip41-home
• Andengemeinschaft CAN “Rechte der Andenbürger” Lima. Anfrage: 18. Juni
2011.
www.comunidadandina.org/public/derechos_CAN.pdf
• Kongress der Republik Peru
- 2003 Gesetz Nr. 27943 “Gesetz über das nationale Hafensystem”. 07.
Februar
- 2004 Allgemeines Gesetz über die nationale Kulturerbe Nr. 28296 “Artikel
II.- Definition” 21. Juli.
• Nationales Institut für den Wettbewerbsschutz und Schutz des geistigen
Eigentums (INDECOPI) “Verbraucherschutz”. Lima. Anfrage: 30. Juni 2011..
www.indecopi.gob.pe/0/home_proteccion_consumidor.aspx?PFL=8
• Gemeinsamer Markt Südamerikas Mercosur MERCOSUR/CMC/DEC. Nr.
18/08 “Vereinbarung über die Reiseunterlagen für die Staatsbürger aus den
Mitgliedstaaten von MERCOSUR und den assoziierte Staaten “ San Miguel de
Tucumán 30. Juni 2008.
• Gemeinsamer Markt Südamerikas “Handbuch über die Verkehrsfähigkeit im
MERCOSUR. “Lima. Anfrage: 09. August 2011.
www.migraciones.gov.ar/foro_migratorio/
• Vereinten Nationen ““Konvention über die Zollvorschriften für die
vorübergehende Einfuhr von privaten Fahrzeugen” – New York, Lima. Anfrage:
11. Mai 2011.
www.ehu.es/ceinik/tratados/25TRATADOSDETRANSPORTEYCOMUNICACION
ES/251Asuntosdeaduana/TTC25110ESP.pdf
88
• Landwirtschaftsministerium
Nationaler Dienst für landwirtschaftliche Gesundheit “Zona de Viajeros”. Lima.
Anfrage: 08. Juli 2011.
www.senasa.gob.pe/0/modulos/jer/jer_interna.aspx?are=0&pfl=0&jer=1522
• Kulturministerium. “Bescheinigung für die Güter für Exportzwecke, die keinen
Teil der nationalen Kulturerbe”. Lima. Anfrage: 10. Juni 2011.
• Wirtschaftsministerium
- 2006 Präsidialdekret Nr. 016 - 2006 – EF “Regelung über das Gepäck und
den Hausrat” Lima. 14. Februar
- 2004 Präsidialdekret Nr. 175-2004-EF “Änderung eines Artikels in der
Hausregelung” Lima. Anfrage: 06. Dezember
- 2005 Präsidialdekret Nr. 014-2005-MTC, “Annahme der Regelung über
den Empfang und Abfertigen der Schiffe in den Häfen der Republik Peru”.
(REDENAVES)”, 13. Juni
- 2005 Präsidialdekret Nr. 011-2005-EF “Annahme der Regelung über das
Allgemeine Zollgesetz”, 24. Januar.
- 2005 Präsidialdekret Nr. 013-2005-EF “Tabelle mit den anwendbaren
Strafen, die im Allgemeinen Gesetz vorgesehen sind”. 25. Januar.
- 2009 Präsidialdekret Nr. 016-2009-EF “Neue Regelung über das Gepäck
und den Hausrat” Lima. 21. April
- 2009 Präsidialdekret Nr. 206-2009-EF “Änderung der Regelung über das Gepäck und den Hausrat, angenommen durch Präsidialdekret Nr. 0162009-EF” Anfrage: 17. September
- 2011 Präsidialdekret Nr. 042 2011 EF. 09. März
- 2001 Präsidialdekret Nr. 027-2001-EF “Änderung eines Artikels der
Regelung über das Gepäck und den Hausrat” 16. Februar.
- Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT). “Orientation im Zollbereich”.
Lima. Anfrage: 15. April 2011.
www.aduanet.gob.pe/orientacAduana/index.html
- Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT). “Allgemeines Verfahren, das
dem Zollqualitätssystem für touristische Fahrzeuge angepasst ist” INTAPG.16 (V.2). Lima. Anfrage: 15. April 2011.
www.sunat.gob.pe/legislacion/procedim/despacho/especiales/vehiculos/
procGeneral/ctrlCambios/cambios/cc-pg.16-0617-07.01.2009.htm
- Nationale Steueraufsichtsbehörde (SUNAT). Änderung des Artikels 4
durch Präsidialdekret Nr. 042-2011-EF, veröffentlicht am 10.03.2011.
• Das Innenministerium
Generalleitung für Migrationen und Einbürgerung. “die Leitung für
Migrationskontrolle”. Lima. Anfrage: 25. Mai 2011.
www.digemin.gob.pe/servicios_control_migratorio.html
89
• Das Außenministerium
- 1998 Gesetzesbeschluss Nr. 26995-“Vereinbarung zwischen Perú und
Ecuador über den Durchgang von Personen, Fahrzeugen, Verschiffungen
und Flugzeugen. 24. November.
- 2005 Präsidialdekret Nr. 055- 2005-RE –“Abkommen über die Einreise
und den Durchgang peruanischer und chilenischer Staatsbürger in ihrer
Eigenschaft als Touristen mit Personalausweis. 30. Juli.
• Das Gesundheitsministerium “Gesundheitsprävention – Auskünfte für die
Reisenden. Lima. Anfrage: 08. Juli 2011.
www.minsa.gob.pe/portada/viajeros.asp
• Ministerium für Verkehrs- und Fernmeldewesen (MINTC)
- 1987 Präsidialdekret Nr. 015-87-ICTI/TUR “Regelung vorübergehender
Verwahrung von Fahrzeugen mit touristischen Zwecke”. 12. Juni.
- 2001 zweite ergänzende Anordnung – Regelung des Gesetzes Nr. 27261:
Präsidialdekret Nr. 050-2001-MTC” 21. Dezember.
- 2002 Gesetz 27261 über die zivile Luftfahrt von Peru “Art. 9º, 88º. 89º, 95º”.
08. Mai
- 2002 Präsidialdekret Nr. 024-2002-MTC 13. Juni.
• Generalleitung für zivile Luftfahrt “Sicherheitshandbuch für den Passagier”
2002. Anfrage: 10. August 2011.
http://transparencia.mtc.gob.pe/idm_docs/normas_legales/1_0_179.pdf
90
Falls Sie eine Empfehlung haben
facilitacionturistica@mincetur.gob.pe
Die Informationen in diesem Handbuch in Bezug auf die Einreise, den
Aufenthalt und die Ausreise der Touristen und die Ein- / Ausfuhr ihrer
Güter darf von den zuständigen Behörden geändert werden. In diesem
Sinne ist es empfehlenswert, die eventuellen Aktualisierungen durch
die in diesem Handbuch verfügbaren Links zu überprüfen.
Paul Ramos / MINCETUR