DIN 488 Teil 2 (Betonstahl) Masse und Gewichte
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DIN 488 Teil 2 (Betonstahl) Masse und Gewichte
Betonstahl DIN 488 Betonstabstahl Maße und Gewichte Teil 2 Ausgabe September 1984 Ersatz für Ausgabe 04/72 Reinforcing steels; reinforcing bars; dimensions and masses Aciers pour béton armé; aciers en barres droites; dimensions et masses linéiques Zusammenhang mit dar von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl herausgegebenen EURONORM 82 (siehe Erläuterungen). Zusammenhang mit einer bei der International Organization for Standardization (ISO) in Vorbereitung befindlichen Norm (siehe Erläuterungen). Zu dieser Norm gehören : DIN 488 Teil 1 Betonstahl; Sorten, Eigenschaften, Kennzeichen DIN 488 Teil 3 Betonstahl; Betonstabstahl; Prüfungen DIN 488 Teil 4 Betonstahl; Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht; Aufbau, Maße und Gewichte DIN 488 Teil 5 Betonstahl; Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht; Prüfungen DIN 488 Teil 6 Betonstahl; Überwachung (Güteüberwachung) DIN 488 Teil 7 Betonstahl; Nachweis der Schweißeignung von Betonstabstahl; Durchführung und Bewertung der Prüfungen 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die Maße, Gewichte und zulässigen Abweichungen von geripptem Betonstabstahl der Sorten BSt 420 S und BSt 500 S nach DIN 488 Teil 1 mit den in Tabelle 1 angegebenen Nenndurchmessern. Für die Maße und Gewichte von Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht gilt DIN 488 Teil 4. 2 Begriffe Nach DIN 488 Teil 1 3 3.1 3.2 Bezeichnung und Bestellung Für die Normbezeichnung von Betonstabstahl gelten die Festlegungen nach DIN 488 Teil 1. Bei der Bestellung sind zusätzlich zur Normbezeichnung die gewünschte Liefermenge sowie die gewünschte Stablänge anzugeben. Beispiel für die Bestellung von 50 t Betonstabstahl nach dieser Norm der Sorte BSt 500 S, Nenndurchmesser 20 mm, Stablänge 12m: 50 t Betonstabstahl DIN 488 - BSt 500 S - 20 x 12 4 Maße, Gewichte, zulässige Abweichungen 4.1 Durchmesser, Querschnitt, Gewicht 4.1.1 Die lieferbaren Nenndurchmesser und die aus ihnen errechneten Nennquerschnitte und Nenngewichte sind in Tabelle 1 (Spalten 1 bis 3) angegeben, 4.1.2 Der Kernquerschnitt von geripptem Betonstabstahl soll möglichst kreisförmig sein. Tabelle 1. Durchmesser, Querschnitt und Gewicht (Nennwerte) von geripptem Betonstahl 1 Nenndurchmesser ds 2 3 1) 2) Nennquerschnitt Nenngewicht As G cm² kg/m 6 0,283 0,222 8 0,503 0,395 10 0,785 0,617 12 1,130 0,888 14 1,540 1,120 16 2,010 1,580 20 3,140 2,470 25 4,910 3,850 28 6,160 4,830 1) Siehe DIN 488 Teil 1, Ausgabe September 1984, Tabelle 1 (Zeile 14 und Fußnote 8) 2) Errechnet mit einer Dichte von 7,85 kg/dm³. DIN 488 Teil 2 Seite 1/6 4.2 Oberflächengestalt 4.2.1 Allgemeines 4.2.1.1 Betonstabstahl der Sorte BSt 420 S muß zwei einander gegenüberliegende Reihen zueinander parallel verlaufender Schrägrippen haben. Außer bei den durch Kaltverwinden hergestellten Stäben weisen die Schrägrippen auf den beiden Umfangshälften unterschiedliche Abstände auf (siehe Bilder 1 und 2), 4.2.1.2 Betonstabstahl der Sorte BSt 500 S muß zwei einander gegenüberliegende Reihen von Schrägrippen haben, wobei eine Reihe zueinander parallel verlaufender Schrägrippen, die andere Reihe dagegen zur Stabachse alternierend geneigte Schrägrippen aufweist (siehe Bilder 3 und 4), 4.2.1.3 Nicht verwundener Betonstabstahl kann mit oder ohne Längsrippen hergestellt werden. 4.2.1.4 Kalt verwundener Betonstabstahl hat eine Ganghöhe von etwa 10 • ds bis 12 • ds und muß Längsrippen aufweisen (siehe Bilder 2 und 4). 4.2.2 Schrägrippen 4.2.2.1 Die Schrägrippen sind in ihrem Längsschnitt sichelförmig, ausgebildet, sie dürfen nicht in vorhandene Längsrippen einbinden. 4.2.2.2 Die Flanken der Schrägrippen (Winkel ff) sollen möglichst stell (a = 45°) und am Übergang zum Stabkern ausgerundet sein (siehe Bild 5). 4.2.2.3 Richtwerte für die Neigung der Schrägrippen zur Stabachse (Winkel ß) sind in den Bildern 1 bis 4 angegeben. 4.2.2.4 Die Maße und Abstände der Schrägrippen sollen den in Tabelle 2 (Spalten 2 bis 9) angegebenen Werten entsprechen (Bestimmung nach DIN 488 Teil 3). Der gegenseitige Abstand e der Rippenenden soll betragen: e ˜ 0,2 • ds bei nicht verwundenem Betonstabstahl mit oder ohne Längsrippen (gemessen rechtwinklig zur Stabachse; siehe Bilder 1 und 3), e ˜ 0,3 • ds bei kalt verwundenem Betonstabstahl (gemessen rechtwinklig zur Längsrippe; siehe Bilder 2 und 4). 4.2.3 Längsrippen 4.2.3.1 Bei warmgewalztem Betonstabstahl soll die Höhe h\ etwa vorhandener Längsrippen einen Wert von 0,1 • ds nicht überschreiten (siehe Bild 6). Bei kalt verwundenem Betonstabstahl darf die Höhe der Längsrippen max, 0,15 • ds betragen. 4.2.3.2 Die Kopfbreite b1 der Längsrippen soll ˜ 0,1 • ds betragen. 4.2.4 Bezogene Rippenfläche Bei den in Tabelle 2 (Spalte 10) angegebenen Werten für die bezogene Rippenfläche handelt es sich um Mindestwerte (Bestimmung nach DIN 488 Teil 3). Tabelle 2. Maße und Abstünde der Schrägrippen sowie bezogene Rippenfläche von geripptem Betonstabstahl (weitere Maße siehe Abschnitts 4.2.2 und 4.2.3) 1 Nenndurchmesser 2 3 Höhe in der Mitte 4 Kopfbreite 5 6 7 9 10 Schrägrippen (Richtwerte) 2) Bezogene Mittenabstand RippenBetonstabstahl Betonstabstahl fläche BSt 420 S BSt 500 S nicht kalt nicht kalt verwunden verwunden verwunden verwunden in den Viertelpunkten 1) ds hs hsv bs cs1 cs2 cs 6 0,39 0,28 0,6 5,8 4,2 6,0 8 0,52 0,36 0,8 6,6 4,8 8,0 10 0,65 D,45 1,0 7,5 5,5 10,0 12 0,78 0,54 1,2 8,3 6,1 10,8 14 0,91 0,63 1,4 9,7 7,1 12,6 16 1,04 0,72 1,6 11,0 8,2 14,4 20 1,30 0,90 2,0 13,8 10,2 18,0 25 1,63 1,13 2,5 17,3 12,7 22,5 28 1,82 1,26 2,8 19,3 14,3 25,2 •) Verhältnisgröße: 1) Kopfbreiten in Rippenmitte bis 0,2 • ds sind nicht zu beanstanden. 2) Zulässige Abweichung ± 15%. DIN 488 Teil 2 8 cs 5,0 5,7 6,5 7,2 8,4 9,6 12,0 15,0 16,8 cs 6,0 8,0 10,0 10,8 12.6 14,4 18,0 22,5 25,2 *) ƒR 0,039 0,045 0,052 0,056 0,056 0,056 0.056 0,056 0,056 Seite 2/6 4.3 Länge Betonstabstahl nach dieser Norm wird in Regellängen von 12 bis 15 m geliefert. Seite 1 Seite 2 a) ohne Längsrippen Bild 1. 1) cs = Bild 2. Seite 1 Seite 2 b) mit Längsrippen Nicht verwundener Betonstabstahl BSt 420 S mit und ohne Längsrippen Abstand der Rippen-Mitten über eine Ganghöhe Anzahl der Rippen-Abstände über eine Ganghöhe Kalt verwundener Betonstabstahl BSt 420 S 1) Kein meßbares Einzelmaß DIN 488 Teil 2 Seite 3/6 Seite 1 Seite 2 Seite 1 a) ohne Längsrippen Bild 3. 1) cs = Seite 2 b) mit Längsrippen Nicht verwundener Betonstabstahl BSt 500 S mit und ohne Längsrippen Abstand der Rippen-Mitten über eine Ganghöhe Anzahl der Rippen-Abstände über eine Ganghöhe Bild 4. Kalt verwundener Betonstabstahl BSt 500 S Bild 5. Schrägrippe Querschnitt in Rippenmitte Bild 6. Längsrippe Querschnitt 1) Kein meßbares Einzelmaß DIN 488 Teil 2 Seite 4/6 Zitierte Normen DIN 488 Teil 1 Betonstahl; Sorten, Eigenschaften. Kennzeichen DIN 488 Teil 3 Betonstahl; Betonstabstahl; Prüfungen DIN 488 Teil 4 Betonstahl; Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht; Aufbau. Maße und Gewichte Frühere Ausgaben DIN 488: 07.23, 05.32, 03,39; DIN 488 Teil 2 : 04.72 Änderungen Gegenüber dar Ausgabe April 1972 wurden folgende Änderungen vorgenommen (siehe auch Erläuterungen): a) Streichung der Sorten BSt 22/34 GU und BSt 22/34 RU; Neuaufnahme der Sorte BSt 500 S, b) Streichung der Nenndurchmesser 18 und 22 mm (siehe Tabelle 1), c) Änderung der Werte für die bezogene Rippenfläche sowie für die Höhe dar Schrägrippen (siehe Tabelle 2), Erläuterungen Die vorliegende Neuausgabe von DIN 438 Teil 2 wurde im Rahmen der Gesamtverhandlungen über die Neufassung der Technischen Lieferbedingungen für Betonstahl in einem Gemeinschaftsausschuß des NA Eisen und Stahl und des NA Bauwesen erarbeitet (siehe auch Erläuterungen zu DIN 488 Teil 1). Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu DIN 488 Teil 2, Ausgabe April 1972, sowie zu den bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen internationalen Normen sind im folgenden beschrieben. Bei den internationalen Lieferbedingungen handelt es sich um - EURONORM 82 Betonstahl mit verbesserter Verbundwirkung; Maße, Gewichte, zulässige Abweichungen (Ausgabe Februar 1979) sowie um - ISO/DP 6935/2 (z.Z. 5. Entwurfsvorschlag September 1981, Dokument-Nummer ISO/TC 17/SC 16 N 211). a) Anwendungsbereich Entsprechend den Vereinbarungen zur Sorteneinteilung nach DIN 488 Teil 1 werden in der vorliegenden Norm die Anforderungen an die Maße, Gewichte und die Oberflächengestalt der schräggerippten Betonstabstähle BSt 420 S und BSt 500 S festgelegt Die in der früheren Ausgabe erfaßten Betonstabstähle BSt 22/34 GU (glatte Oberfläche) und BSt 22/34 RU (quergerippt) wurden nicht mehr berücksichtigt, b) Nenndurchmesser Der bisher für die Sorten BSt 42/50 RU und BSt 42/50 RK geltende Nenndurchmesser - Bereich von 8 bis 28 mm wurde für die neuen Betonstabstahlsorten beibehalten, innerhalb dieses Bereichs wurden jedoch die für die geplante ISO-Norm nicht vorgesehenen und in der EURONORM 82 nicht als Vorzugsmaße genannten Nenndurchmesser 18 und 22 mm gestrichen (siehe Tabelle 1), Der Geltungsbereich der internationalen Lieferbedingungen erstreckt sich auf Nenndurchmesser bis 50 mm, c) Nennquerschnitt Im Hinblick auf die bautechnische Sicherheit wurde wie bisher die zulässige Unterschreitung des Nennquerschnitts mit 4% für den Einzelwert festgelegt (siehe DIN 488 Teil 1. Ausgabe September 1984, Tabelle 1, Zeile 14). Auf konkrete Zahlenangaben für die zulässige Überschreitung des Nennquerschnitts bzw. Nenngewichts, wie sie im Entwurf DIN 488 Teil 2, Ausgabe September 1984, noch genannt waren, wird in der vorliegenden Norm verzichtet. Bei einigen Verarbeitern und Verbrauchern bestand die Befürchtung, daß sich durch solche Festlegungen das derzeitige Lieferniveau ändern könne. Außerdem stimmten die im Entwurf DIN 488 Teil 2 angegebenen oberen Grenzwerte nicht mit denen in den internationalen Lieferbedingungen überein. Aus diesen Gründen entschied man sich dafür, die Festlegungen im Vergleich zu DIN 488 Teil 2, Ausgabe April 1972, unverändert beizubehalten. Die internationalen Lieferbedingungen für Betonstabstahl enthalten symmetrische zum Nennwert verteilte Querschnittsabweichungen (z.B. ± 8% für den Nenndurchmesser 10 mm); die in ihnen genannten Gesamtspannen für die zulässigen Abweichungen können auch bei der Betonstahlfertigung in Deutschland im Durchschnitt nicht wesentlich unterschritten werden. Die Anforderungen nach DIN 488 Toll 1, nach denen einerseits die Unterschreitung des Nennquerschnitts höchstens 4% betragen darf und andererseits der Querschnitt im Mittel mindestens dem Nennwert entsprachen muß, führen dazu, daß der Nennquerschnitt und damit auch das Nenngewicht im statistischen Mittel der Lieferungen überschritten wird. Nach den Erfahrungen ist bei nicht verwogenem Material davon auszugehen, daß das mittlere Liefergewicht (in kg/m) beim Nenndurchmesser 6 mm um 5 %, bei den Nenndurchmessern 8 bis 20 mm um 3 % und bei den Nenndurchmessern 25 und 28 mm um 2% über den Nenngewichten nach Tabelle 1, Spalte 3, der vorliegenden Norm liegt. DIN 488 Teil 2 Seite 5/6 d) Oberflächengestalt Die Betonstabstähle BSt 420 S und BSt 500 S sind durch die aus den Bildern 1 bis 4 hervorgehende spezifische Anordnung der Schrägrippen gekennzeichnet (siehe auch Abschnitt 4.2.1). Diese Oberflächengestalt wurde auch für die Neufassung der EURONORM 80 vorgesehen. Bei den Verhandlungen über die ISO-Norm hat man sich bisher noch nicht auf die Kennzeichnung der Stahlsorte durch die Art der Rippung einigen können. Die Worte für die bezogene Rippenfläche (stehe Tabelle 2. Spalte 10) wurden den Festlegungen in den internationalen Normen angeglichen, d. h. im Vergleich zu DIN 488 Teil 2. Ausgabe April 1972, in Abhängigkeit vom Nenndurchmesser um etwa 13 bis 19% vermindert. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich bei den neuen Festlegungen um Mindestwerte, d. h, für jeden Einzelfall gültige Werte handelt. Im Zusammenhang mit dieser Änderung wurden auch die Werte für die Höhe der Schrägrippen vermindert (siehe Tabelle 2, Spalten 2 und 3). Die Kennzeichnung des nicht verwundenen Betonstabstahls BSt 420 S durch unterschiedliche Rippenabstände auf beiden Selten findet in den unterschiedlichen Richtwerten für die Mittenabstände cs1 und cs2 (siehe Tabelle 2, Spalten 5 und 6) ihren Niederschlag. Das Mittel aus beiden Werten entspricht den Angaben für BSt 500 S (siehe Spalte B). Die Festlegungen für den Mittenabstand bei den kalt verwundenen Betonstabstählen blieben unverändert. Internationale Patentklassifikation E 04 C 5/03 DIN 488 Teil 2 Seite 6/6