DIN 488 Teil 2 (Betonstahl) Masse und Gewichte

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DIN 488 Teil 2 (Betonstahl) Masse und Gewichte
Betonstahl
DIN 488
Betonstabstahl
Maße und Gewichte
Teil 2
Ausgabe
September 1984
Ersatz für Ausgabe 04/72
Reinforcing steels; reinforcing bars; dimensions and masses
Aciers pour béton armé; aciers en barres droites; dimensions et masses linéiques
Zusammenhang mit dar von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl herausgegebenen
EURONORM 82 (siehe Erläuterungen).
Zusammenhang mit einer bei der International Organization for Standardization (ISO) in Vorbereitung befindlichen
Norm (siehe Erläuterungen).
Zu dieser Norm gehören :
DIN 488 Teil 1
Betonstahl; Sorten, Eigenschaften, Kennzeichen
DIN 488 Teil 3
Betonstahl; Betonstabstahl; Prüfungen
DIN 488 Teil 4
Betonstahl; Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht; Aufbau,
Maße und Gewichte
DIN 488 Teil 5
Betonstahl; Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht; Prüfungen
DIN 488 Teil 6
Betonstahl; Überwachung (Güteüberwachung)
DIN 488 Teil 7
Betonstahl; Nachweis der Schweißeignung von Betonstabstahl;
Durchführung und Bewertung der Prüfungen
1
Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die Maße, Gewichte und zulässigen Abweichungen von geripptem Betonstabstahl der
Sorten BSt 420 S und BSt 500 S nach DIN 488 Teil 1 mit den in Tabelle 1 angegebenen Nenndurchmessern. Für die Maße und Gewichte von Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht gilt DIN 488 Teil 4.
2
Begriffe
Nach DIN 488 Teil 1
3
3.1
3.2
Bezeichnung und Bestellung
Für die Normbezeichnung von Betonstabstahl gelten die Festlegungen nach DIN 488 Teil 1.
Bei der Bestellung sind zusätzlich zur Normbezeichnung die gewünschte Liefermenge sowie die gewünschte
Stablänge anzugeben.
Beispiel für die Bestellung von 50 t Betonstabstahl nach dieser Norm der Sorte BSt 500 S,
Nenndurchmesser 20 mm, Stablänge 12m:
50 t Betonstabstahl DIN 488 - BSt 500 S - 20 x 12
4
Maße, Gewichte, zulässige Abweichungen
4.1 Durchmesser, Querschnitt, Gewicht
4.1.1 Die lieferbaren Nenndurchmesser und die aus ihnen errechneten Nennquerschnitte und Nenngewichte sind
in Tabelle 1 (Spalten 1 bis 3) angegeben,
4.1.2 Der Kernquerschnitt von geripptem Betonstabstahl soll möglichst kreisförmig sein.
Tabelle 1.
Durchmesser, Querschnitt und Gewicht (Nennwerte) von geripptem Betonstahl
1
Nenndurchmesser
ds
2
3
1)
2)
Nennquerschnitt
Nenngewicht
As
G
cm²
kg/m
6
0,283
0,222
8
0,503
0,395
10
0,785
0,617
12
1,130
0,888
14
1,540
1,120
16
2,010
1,580
20
3,140
2,470
25
4,910
3,850
28
6,160
4,830
1) Siehe DIN 488 Teil 1, Ausgabe September 1984, Tabelle 1
(Zeile 14 und Fußnote 8)
2) Errechnet mit einer Dichte von 7,85 kg/dm³.
DIN 488 Teil 2
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4.2
Oberflächengestalt
4.2.1 Allgemeines
4.2.1.1 Betonstabstahl der Sorte BSt 420 S muß zwei einander gegenüberliegende Reihen zueinander parallel
verlaufender Schrägrippen haben. Außer bei den durch Kaltverwinden hergestellten Stäben weisen die
Schrägrippen auf den beiden Umfangshälften unterschiedliche Abstände auf (siehe Bilder 1 und 2),
4.2.1.2 Betonstabstahl der Sorte BSt 500 S muß zwei einander gegenüberliegende Reihen von Schrägrippen
haben, wobei eine Reihe zueinander parallel verlaufender Schrägrippen, die andere Reihe dagegen zur
Stabachse alternierend geneigte Schrägrippen aufweist (siehe Bilder 3 und 4),
4.2.1.3 Nicht verwundener Betonstabstahl kann mit oder ohne Längsrippen hergestellt werden.
4.2.1.4 Kalt verwundener Betonstabstahl hat eine Ganghöhe von etwa 10 • ds bis 12 • ds und muß Längsrippen
aufweisen (siehe Bilder 2 und 4).
4.2.2 Schrägrippen
4.2.2.1 Die Schrägrippen sind in ihrem Längsschnitt sichelförmig, ausgebildet, sie dürfen nicht in vorhandene
Längsrippen einbinden.
4.2.2.2 Die Flanken der Schrägrippen (Winkel ff) sollen möglichst stell (a = 45°) und am Übergang zum Stabkern
ausgerundet sein (siehe Bild 5).
4.2.2.3 Richtwerte für die Neigung der Schrägrippen zur Stabachse (Winkel ß) sind in den Bildern 1 bis 4
angegeben.
4.2.2.4 Die Maße und Abstände der Schrägrippen sollen den in Tabelle 2 (Spalten 2 bis 9) angegebenen Werten
entsprechen (Bestimmung nach DIN 488 Teil 3). Der gegenseitige Abstand e der Rippenenden soll
betragen:
e ˜ 0,2 • ds bei nicht verwundenem Betonstabstahl mit oder ohne Längsrippen (gemessen rechtwinklig zur
Stabachse; siehe Bilder 1 und 3),
e ˜ 0,3 • ds bei kalt verwundenem Betonstabstahl (gemessen rechtwinklig zur Längsrippe; siehe Bilder 2
und 4).
4.2.3 Längsrippen
4.2.3.1 Bei warmgewalztem Betonstabstahl soll die Höhe h\ etwa vorhandener Längsrippen einen Wert von 0,1 •
ds nicht überschreiten (siehe Bild 6).
Bei kalt verwundenem Betonstabstahl darf die Höhe der Längsrippen max, 0,15 • ds betragen.
4.2.3.2 Die Kopfbreite b1 der Längsrippen soll ˜ 0,1 • ds betragen.
4.2.4
Bezogene Rippenfläche
Bei den in Tabelle 2 (Spalte 10) angegebenen Werten für die bezogene Rippenfläche handelt es sich um
Mindestwerte (Bestimmung nach DIN 488 Teil 3).
Tabelle 2. Maße und Abstünde der Schrägrippen sowie bezogene Rippenfläche von geripptem
Betonstabstahl (weitere Maße siehe Abschnitts 4.2.2 und 4.2.3)
1
Nenndurchmesser
2
3
Höhe
in der
Mitte
4
Kopfbreite
5
6
7
9
10
Schrägrippen (Richtwerte)
2)
Bezogene
Mittenabstand
RippenBetonstabstahl
Betonstabstahl
fläche
BSt 420 S
BSt 500 S
nicht
kalt
nicht
kalt
verwunden
verwunden verwunden verwunden
in den
Viertelpunkten
1)
ds
hs
hsv
bs
cs1
cs2
cs
6
0,39
0,28
0,6
5,8
4,2
6,0
8
0,52
0,36
0,8
6,6
4,8
8,0
10
0,65
D,45
1,0
7,5
5,5
10,0
12
0,78
0,54
1,2
8,3
6,1
10,8
14
0,91
0,63
1,4
9,7
7,1
12,6
16
1,04
0,72
1,6
11,0
8,2
14,4
20
1,30
0,90
2,0
13,8
10,2
18,0
25
1,63
1,13
2,5
17,3
12,7
22,5
28
1,82
1,26
2,8
19,3
14,3
25,2
•) Verhältnisgröße:
1) Kopfbreiten in Rippenmitte bis 0,2 • ds sind nicht zu beanstanden.
2) Zulässige Abweichung ± 15%.
DIN 488 Teil 2
8
cs
5,0
5,7
6,5
7,2
8,4
9,6
12,0
15,0
16,8
cs
6,0
8,0
10,0
10,8
12.6
14,4
18,0
22,5
25,2
*)
ƒR
0,039
0,045
0,052
0,056
0,056
0,056
0.056
0,056
0,056
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4.3
Länge
Betonstabstahl nach dieser Norm wird in Regellängen von 12 bis 15 m geliefert.
Seite 1
Seite 2
a) ohne Längsrippen
Bild 1.
1)
cs =
Bild 2.
Seite 1
Seite 2
b) mit Längsrippen
Nicht verwundener Betonstabstahl BSt 420 S mit und ohne Längsrippen
Abstand der Rippen-Mitten über eine Ganghöhe
Anzahl der Rippen-Abstände über eine Ganghöhe
Kalt verwundener Betonstabstahl BSt 420 S
1) Kein meßbares Einzelmaß
DIN 488 Teil 2
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Seite 1
Seite 2
Seite 1
a) ohne Längsrippen
Bild 3.
1)
cs =
Seite 2
b) mit Längsrippen
Nicht verwundener Betonstabstahl BSt 500 S mit und ohne Längsrippen
Abstand der Rippen-Mitten über eine Ganghöhe
Anzahl der Rippen-Abstände über eine Ganghöhe
Bild 4.
Kalt verwundener Betonstabstahl BSt 500 S
Bild 5.
Schrägrippe Querschnitt in Rippenmitte
Bild 6. Längsrippe Querschnitt
1) Kein meßbares Einzelmaß
DIN 488 Teil 2
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Zitierte Normen
DIN 488 Teil 1 Betonstahl; Sorten, Eigenschaften. Kennzeichen
DIN 488 Teil 3 Betonstahl; Betonstabstahl; Prüfungen
DIN 488 Teil 4 Betonstahl; Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht; Aufbau. Maße und Gewichte
Frühere Ausgaben
DIN 488: 07.23, 05.32, 03,39;
DIN 488 Teil 2 : 04.72
Änderungen
Gegenüber dar Ausgabe April 1972 wurden folgende Änderungen vorgenommen (siehe auch Erläuterungen):
a) Streichung der Sorten BSt 22/34 GU und BSt 22/34 RU; Neuaufnahme der Sorte BSt 500 S,
b) Streichung der Nenndurchmesser 18 und 22 mm (siehe Tabelle 1),
c) Änderung der Werte für die bezogene Rippenfläche sowie für die Höhe dar Schrägrippen (siehe Tabelle 2),
Erläuterungen
Die vorliegende Neuausgabe von DIN 438 Teil 2 wurde im Rahmen der Gesamtverhandlungen über die
Neufassung der Technischen Lieferbedingungen für Betonstahl in einem Gemeinschaftsausschuß des NA Eisen
und Stahl und des NA Bauwesen erarbeitet (siehe auch Erläuterungen zu DIN 488 Teil 1). Die wesentlichen
Änderungen im Vergleich zu DIN 488 Teil 2, Ausgabe April 1972, sowie zu den bestehenden oder in Vorbereitung
befindlichen internationalen Normen sind im folgenden beschrieben. Bei den internationalen Lieferbedingungen
handelt es sich um
- EURONORM 82 Betonstahl mit verbesserter Verbundwirkung; Maße, Gewichte, zulässige Abweichungen
(Ausgabe Februar 1979) sowie um
- ISO/DP 6935/2 (z.Z. 5. Entwurfsvorschlag September 1981, Dokument-Nummer ISO/TC 17/SC 16 N 211).
a) Anwendungsbereich
Entsprechend den Vereinbarungen zur Sorteneinteilung nach DIN 488 Teil 1 werden in der vorliegenden Norm
die Anforderungen an die Maße, Gewichte und die Oberflächengestalt der schräggerippten Betonstabstähle
BSt 420 S und BSt 500 S festgelegt Die in der früheren Ausgabe erfaßten Betonstabstähle BSt 22/34 GU (glatte
Oberfläche) und BSt 22/34 RU (quergerippt) wurden nicht mehr berücksichtigt,
b) Nenndurchmesser
Der bisher für die Sorten BSt 42/50 RU und BSt 42/50 RK geltende Nenndurchmesser - Bereich von 8 bis
28 mm wurde für die neuen Betonstabstahlsorten beibehalten, innerhalb dieses Bereichs wurden jedoch die für
die geplante ISO-Norm nicht vorgesehenen und in der EURONORM 82 nicht als Vorzugsmaße genannten
Nenndurchmesser 18 und 22 mm gestrichen (siehe Tabelle 1),
Der Geltungsbereich der internationalen Lieferbedingungen erstreckt sich auf Nenndurchmesser bis 50 mm,
c) Nennquerschnitt
Im Hinblick auf die bautechnische Sicherheit wurde wie bisher die zulässige Unterschreitung des
Nennquerschnitts mit 4% für den Einzelwert festgelegt (siehe DIN 488 Teil 1. Ausgabe September 1984,
Tabelle 1, Zeile 14). Auf konkrete Zahlenangaben für die zulässige Überschreitung des Nennquerschnitts bzw.
Nenngewichts, wie sie im Entwurf DIN 488 Teil 2, Ausgabe September 1984, noch genannt waren, wird in der
vorliegenden Norm verzichtet. Bei einigen Verarbeitern und Verbrauchern bestand die Befürchtung, daß sich
durch solche Festlegungen das derzeitige Lieferniveau ändern könne. Außerdem stimmten die im Entwurf
DIN 488 Teil 2 angegebenen oberen Grenzwerte nicht mit denen in den internationalen Lieferbedingungen
überein. Aus diesen Gründen entschied man sich dafür, die Festlegungen im Vergleich zu DIN 488 Teil 2,
Ausgabe April 1972, unverändert beizubehalten.
Die internationalen Lieferbedingungen für Betonstabstahl enthalten symmetrische zum Nennwert verteilte
Querschnittsabweichungen (z.B. ± 8% für den Nenndurchmesser 10 mm); die in ihnen genannten
Gesamtspannen für die zulässigen Abweichungen können auch bei der Betonstahlfertigung in Deutschland im
Durchschnitt nicht wesentlich unterschritten werden. Die Anforderungen nach DIN 488 Toll 1, nach denen
einerseits die Unterschreitung des Nennquerschnitts höchstens 4% betragen darf und andererseits der
Querschnitt im Mittel mindestens dem Nennwert entsprachen muß, führen dazu, daß der Nennquerschnitt und
damit auch das Nenngewicht im statistischen Mittel der Lieferungen überschritten wird. Nach den Erfahrungen
ist bei nicht verwogenem Material davon auszugehen, daß das mittlere Liefergewicht (in kg/m) beim
Nenndurchmesser 6 mm um 5 %, bei den Nenndurchmessern 8 bis 20 mm um 3 % und bei den
Nenndurchmessern 25 und 28 mm um 2% über den Nenngewichten nach Tabelle 1, Spalte 3, der vorliegenden
Norm liegt.
DIN 488 Teil 2
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d) Oberflächengestalt
Die Betonstabstähle BSt 420 S und BSt 500 S sind durch die aus den Bildern 1 bis 4 hervorgehende
spezifische Anordnung der Schrägrippen gekennzeichnet (siehe auch Abschnitt 4.2.1).
Diese Oberflächengestalt wurde auch für die Neufassung der EURONORM 80 vorgesehen. Bei den
Verhandlungen über die ISO-Norm hat man sich bisher noch nicht auf die Kennzeichnung der Stahlsorte durch
die Art der Rippung einigen können.
Die Worte für die bezogene Rippenfläche (stehe Tabelle 2. Spalte 10) wurden den Festlegungen in den
internationalen Normen angeglichen, d. h. im Vergleich zu DIN 488 Teil 2. Ausgabe April 1972, in Abhängigkeit
vom Nenndurchmesser um etwa 13 bis 19% vermindert. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich bei
den neuen Festlegungen um Mindestwerte, d. h, für jeden Einzelfall gültige Werte handelt. Im Zusammenhang
mit dieser Änderung wurden auch die Werte für die Höhe der Schrägrippen vermindert (siehe Tabelle 2, Spalten
2 und 3). Die Kennzeichnung des nicht verwundenen Betonstabstahls BSt 420 S durch unterschiedliche
Rippenabstände auf beiden Selten findet in den unterschiedlichen Richtwerten für die Mittenabstände cs1 und
cs2 (siehe Tabelle 2, Spalten 5 und 6) ihren Niederschlag. Das Mittel aus beiden Werten entspricht den
Angaben für BSt 500 S (siehe Spalte B). Die Festlegungen für den Mittenabstand bei den kalt verwundenen
Betonstabstählen blieben unverändert.
Internationale Patentklassifikation
E 04 C 5/03
DIN 488 Teil 2
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