ZÜRICH UND REGION «Klassenlehrer müssen gewaltbereite

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ZÜRICH UND REGION «Klassenlehrer müssen gewaltbereite
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Tages-Anzeiger · Mittwoch, 8. Juli 2009
ZÜRICH UND REGION
Eitel Minne: Die Zürcher haben den
St. Gallern die lang erwartete Kopie
Bescheiden: Wie es eine Frau
geschafft hat, von ihrer Sozialhilfe
des Himmels-Globus übergeben.
15 000 Franken zurückzulegen.
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Bellevue: Belgrad retour zum
Schnäppchenpreis. So gehts
zu am Carparkplatz. 18
«Klassenlehrer müssen
gewaltbereite Schüler kennen»
Bildungsdirektorin Regine
Aeppli sagt, welche Delikte die
Justiz zwingend den Schulen
melden soll. Und sie rät
Lehrern, bei Verdacht auf
Schulreisen zu verzichten.
staatsanwaltschaft liegt, die Schulen zu informieren oder nicht. Die Schulen übernehmen mit der Aufnahme der Schüler
Verantwortung. Diese können sie nur
dann richtig wahrnehmen, wenn sie wissen, ob damit Risiken verbunden sind. Das
gilt ganz besonders im Hinblick auf eine
Schulreise oder eine Projektwoche.
Mit Regine Aeppli (SP)
sprach Helene Arnet
Gilt für Schüler nicht, dass wer eine Strafe
verbüsst hat, ein Recht auf Vergessen hat?
Vergessen gehen solche schrecklichen
Wozu raten Sie Lehrpersonen, die jetzt verunsichert sind, ganz persönlich?
Sie sollen sich gut vorbereiten und
Wenn und Aber mit der Schulleitung und
eventuell mit der Schulbehörde abwägen.
Sie sollen klare Regeln aufstellen und von
den Schülern und Eltern quittieren lassen,
dass jeder Verstoss dagegen zum Abbruch
des Ausflugs – eventuell für die ganze
Gruppe – führen würde.
Sie fordern als Bildungsdirektorin, dass die
Schulen in Kenntnis gesetzt werden, wenn
Schüler etwas auf dem Kerbholz haben. Bei
welchen Delikten soll dies gelten?
Für mich stehen Taten mit Gewaltanwendung im Vordergrund, etwa Raub,
Körperverletzungen oder sexuelle Übergriffe. Gewaltbereitschaft und ein hohes
Aggressionspotenzial sind immer schulrelevant. Ob und wie weit andere Delikte
den Schulen zur Kenntnis gebracht werden sollen, muss zuerst mit diesen diskutiert werden.
BILD BRUNO SCHLATTER
«Gewaltbereitschaft ist immer schulrelevant», sagt Regine Aeppli.
Heute liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft, die Schulen zu informieren. Sehen Sie eine Möglichkeit, dass dies institutionalisiert werden könnte?
Ich werde mich dafür einsetzen, die Information der Schulen im Sinne des Gesagten zur Verpflichtung zu erheben. Es
braucht eine Informationspflicht der Justizbehörde. Wichtig ist, dass es nicht mehr
in jedem Fall im Ermessen der Jugend-
In neuen S-Bahn-Zügen fehlen Abfalleimer
SBB und ZVV sind sich einig:
In den 2.-Klasse-Abteilen der
neuen S-Bahn-Züge soll es
keine Abfallkübel mehr geben.
Dafür sollen die Fahrgäste
mehr Beinfreiheit erhalten.
Von Janine Hosp
Zürich. – «Mit den neuen Doppelstöckern, die wir 2012 in Betrieb nehmen, haben wir die Chance, einen neuen Zug zu
gestalten», sagt Daniele Pallecchi, SBBMediensprecher. Dabei erproben die SBB
auch neue Ansätze bei der Abfallentsorgung: In den Wagen der nächsten S-BahnGeneration werden in den Abteilen der
2. Klasse künftig keine Abfalleimer mehr
eingebaut. Das meldete die NZZ gestern.
Dafür werden die Abfallkübel bei den
Ausgängen vergrössert. Erste Tests in einem nachgebauten S-Bahn-Abteil sind ermutigend verlaufen: «Die Testpersonen auf
den Fenstersitzen waren sehr zufrieden mit
dem Sitzkomfort», sagt Pallecchi. Keine lädierten Kniescheiben mehr, keine stinkenden und überquellenden Abfalleimer, dafür
mehr Beinfreiheit. Nur: Werden die Fahrgäste den Abfall tatsächlich beim Ausgang
entsorgen, wie sich dies SBB und ZVV vorstellen? Oder müssen sich die Fahrgäste
die neue Beinfreiheit mit mehr Abfall auf
Boden und Sitzen erkaufen? «Es ist ohnehin nicht möglich, permanent mit blitzblanken Wagen zu fahren, das würde niemand bezahlen wollen», meint Pallecchi.
Schon heute betrieben die SBB einen grossen Aufwand, um die Züge sauber zu halten und den Leistungsauftrag zu erfüllen,
den ihnen der ZVV erteilt hat. Mehrmals
täglich reinigen mobile Equipen die Züge
und entsorgen Gratiszeitungen – zusätz-
BILD NICOLA PITARO
In der S-Bahn solls bequemer werden.
lich zur Endreinigung am Abend. Dabei
soll es vorläufig auch bleiben, wenn die
Züge ohne Abfalleimer im Abteil verkehren. Bei diesem Entscheid geht es nicht
nur um Beinfreiheit, sondern auch um
Geld, wie der SBB-Sprecher durchblicken
lässt. Die SBB müssen keine Eimer kaufen,
keine ersetzen, keine leeren. Den Boden
aufwischen muss die Reinigungsequipe
ohnehin.
Ohne Kübel höhere Hemmschwelle
Die SBB sind nicht das einzige Verkehrsunternehmen, das seinen Fahrgästen
bei der Abfallentsorgung mehr abverlangt.
Die Baselland Transport etwa hat in zwei
ihrer neuen Tangotrams keine Abfallkübel
installiert, eines davon fuhr im April auch
versuchsweise auf dem Züricher Streckennetz. Die Überlegung dahinter: Wenn es
keine Abfalleimer hat, ist die Hemmschwelle höher, etwas liegen zu lassen. In
Basel geht man aber selbst mit potenziellen Abfallsündern nicht zimperlich um:
Schon wer in Trams isst oder trinkt, muss
mit einer Busse von 20 Franken rechnen.
Die VBZ haben laut ihrer Sprecherin aber
keine Pläne, Abfalleimer in ihren Trams
abzumontieren.
Schulen fühlen sich
zu wenig informiert
Das städtische Schul- und Sportdepartement begrüsst Regine Aepplis
Vorschlag, dass die Schulen über die
Vorstrafen von Jugendlichen informiert werden sollen. «Wenn es sich
um erhebliche Delikte wie beispielsweise Körperverletzung handelt, so
müssen die Schulen Bescheid wissen», fordert Marc Caprez, Leiter
Kommunikation.
Dies sei besonders wichtig, wenn
sich die Vorfälle im direkten Zusammenhang mit der Schule ereignet
hätten. Caprez: «Wir werden über
Fortgang und Ausgang von Verfahren zu wenig informiert.» Die Untersuchungsbehörden sollen den gesetzlichen Spielraum, den die kantonale Strafprozessordnung gewährt,
grosszügig auslegen.
Caprez betont, dass in den Zürcher
Schulen relativ wenig Gewaltdelikte
passieren; auch gebe es kaum Probleme mit Waffen. Die meisten Vorfälle würden sich in der Freizeit ereignen. Die Schule sei noch ein funktionierender Sozialverband. (hoh)
Taten ohnehin nicht; auch die Täter werden das wohl nie vergessen können. Solange und soweit die Schule eine Sorgepflicht trägt, muss sie wissen, ob besondere Vorkehren nötig sind. Wenn die Jugendlichen erwachsen sind, tragen sie die
Verantwortung für ihr Verhalten selber
und müssen nur über ihr Vorleben Rechenschaft ablegen, wenn ein Strafregisterauszug verlangt wird.
Wie geht dann eine Schule mit einer solchen
Meldung um?
Meiner Meinung nach geht die Information an die Schulbehörde und kommt ins
Schülerdossier, in das der Schulleiter und
die Lehrpersonen dieser Schüler, vorab
der Klassenlehrer, Einsicht haben.
Welche Handhabe hat sie dann?
Schulpflege und Schulleitung können in
Kenntnis der Fakten die Risiken besser abschätzen. Im Rahmen einer Abschlussreise stellt sich zum Beispiel die Frage, ob
eine grosse Stadt das richtige Reiseziel ist
oder ob einzelne Schüler davon ausgeschlossen werden müssen. Wichtig ist in
jedem Fall, dass die Regeln unmissverständlich festgelegt werden und bei Übertretung eine Sanktion zur Folge haben.
Hat das nicht den Effekt, dass Lehrer erst
recht zu den Sündenböcken abgestempelt
würden, wenn dann doch etwas passiert?
Mit der Aufnahme eines Schülers oder
einer Schülerin übernehmen sie eine Mitverantwortung. Im regulären Schulbetrieb
ist diese auf den Unterricht und das Schulhausareal beschränkt. Im Klassenlager
oder auf der Schulreise geht sie weiter.
Kann ein Lehrer sich auch weigern, überhaupt auf Klassenfahrt zu gehen?
Klassenreisen und Projektwochen gehören zum Bereich «nice to have». Das
heisst, die Jugendlichen müssen sie sich
durch Einsatz und Wohlverhalten verdienen. Ein Pflicht dazu besteht nicht.
Dignitas-Chef gebüsst, weil er aus der
Befragung des Staatsanwalts weglief
Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli
muss 300 Franken Busse zahlen.
Er wollte nicht einmal den Fragen
des Staatsanwalts zuhören.
werde keine Aussage machen.» Der Anwalt weigerte sich, sich überhaupt die Fragen des Staatsanwalts anzuhören. Er sei
«nicht bereit, an einem Verfahren mitzuwirken, welches überflüssig ist. Ich werde
jetzt gleich gehen.» Auf die Aufforderung,
zu bleiben und sich die Fragen anzuhören,
Lausanne. – Nach der Begleitung einer entgegnete Minelli: «Nein, ich bestreite
sterbewilligen Frau aus Deutschland im Ihre Urteilsfähigkeit.» Dann ging er.
April 2008 hatten Polizei und StaatsanwaltFür den abrupten Abgang, konkret für
die Störung des vorgeschriebeschaft die bei aussergewöhnlinen Verfahrens, auferlegte ihm
chen Todesfällen üblichen Abdie Staatsanwaltschaft eine
klärungen begonnen und zuBusse von 300 Franken sowie
nächst den aus Deutschland
Kosten von 100 Franken. Den
mitgereisten Betreuer, den Arzt
dagegen erhobenen Rekurs
sowie zwei Sterbebegleiterinlehnte die Oberstaatsanwaltnen befragt. Minelli weigerte
schaft ab und stellte weitere
sich, zur Befragung bei der Poli800 Franken in Rechnung.
zei zu erscheinen. So wurde er
von der Staatsanwaltschaft
Dagegen beschwerte sich
See/Oberland als AuskunftsMinelli beim Bundesgericht.
person vorgeladen.
Und verlor, was ihm noch einWie in der Strafprozessord- Ludwig A. Minelli. mal Gerichtskosten von 2000
nung vorgeschrieben, wurde
Franken bescherte. «Es steht
Minelli darauf aufmerksam gemacht, dass nicht im Belieben des Einzuvernehmener die Aussage ohne Angabe von Gründen den, wann er kommen oder gehen will»,
verweigern dürfe. Daraufhin sagte Minelli: hielten die Richter in dem am Dienstag ver«Wir können es gleich kurz machen: Ich öffentlichten Urteil fest. (thas.)
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