ZÜRICH UND REGION «Klassenlehrer müssen gewaltbereite
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ZÜRICH UND REGION «Klassenlehrer müssen gewaltbereite
9 Tages-Anzeiger · Mittwoch, 8. Juli 2009 ZÜRICH UND REGION Eitel Minne: Die Zürcher haben den St. Gallern die lang erwartete Kopie Bescheiden: Wie es eine Frau geschafft hat, von ihrer Sozialhilfe des Himmels-Globus übergeben. 15 000 Franken zurückzulegen. 11 13 Bellevue: Belgrad retour zum Schnäppchenpreis. So gehts zu am Carparkplatz. 18 «Klassenlehrer müssen gewaltbereite Schüler kennen» Bildungsdirektorin Regine Aeppli sagt, welche Delikte die Justiz zwingend den Schulen melden soll. Und sie rät Lehrern, bei Verdacht auf Schulreisen zu verzichten. staatsanwaltschaft liegt, die Schulen zu informieren oder nicht. Die Schulen übernehmen mit der Aufnahme der Schüler Verantwortung. Diese können sie nur dann richtig wahrnehmen, wenn sie wissen, ob damit Risiken verbunden sind. Das gilt ganz besonders im Hinblick auf eine Schulreise oder eine Projektwoche. Mit Regine Aeppli (SP) sprach Helene Arnet Gilt für Schüler nicht, dass wer eine Strafe verbüsst hat, ein Recht auf Vergessen hat? Vergessen gehen solche schrecklichen Wozu raten Sie Lehrpersonen, die jetzt verunsichert sind, ganz persönlich? Sie sollen sich gut vorbereiten und Wenn und Aber mit der Schulleitung und eventuell mit der Schulbehörde abwägen. Sie sollen klare Regeln aufstellen und von den Schülern und Eltern quittieren lassen, dass jeder Verstoss dagegen zum Abbruch des Ausflugs – eventuell für die ganze Gruppe – führen würde. Sie fordern als Bildungsdirektorin, dass die Schulen in Kenntnis gesetzt werden, wenn Schüler etwas auf dem Kerbholz haben. Bei welchen Delikten soll dies gelten? Für mich stehen Taten mit Gewaltanwendung im Vordergrund, etwa Raub, Körperverletzungen oder sexuelle Übergriffe. Gewaltbereitschaft und ein hohes Aggressionspotenzial sind immer schulrelevant. Ob und wie weit andere Delikte den Schulen zur Kenntnis gebracht werden sollen, muss zuerst mit diesen diskutiert werden. BILD BRUNO SCHLATTER «Gewaltbereitschaft ist immer schulrelevant», sagt Regine Aeppli. Heute liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft, die Schulen zu informieren. Sehen Sie eine Möglichkeit, dass dies institutionalisiert werden könnte? Ich werde mich dafür einsetzen, die Information der Schulen im Sinne des Gesagten zur Verpflichtung zu erheben. Es braucht eine Informationspflicht der Justizbehörde. Wichtig ist, dass es nicht mehr in jedem Fall im Ermessen der Jugend- In neuen S-Bahn-Zügen fehlen Abfalleimer SBB und ZVV sind sich einig: In den 2.-Klasse-Abteilen der neuen S-Bahn-Züge soll es keine Abfallkübel mehr geben. Dafür sollen die Fahrgäste mehr Beinfreiheit erhalten. Von Janine Hosp Zürich. – «Mit den neuen Doppelstöckern, die wir 2012 in Betrieb nehmen, haben wir die Chance, einen neuen Zug zu gestalten», sagt Daniele Pallecchi, SBBMediensprecher. Dabei erproben die SBB auch neue Ansätze bei der Abfallentsorgung: In den Wagen der nächsten S-BahnGeneration werden in den Abteilen der 2. Klasse künftig keine Abfalleimer mehr eingebaut. Das meldete die NZZ gestern. Dafür werden die Abfallkübel bei den Ausgängen vergrössert. Erste Tests in einem nachgebauten S-Bahn-Abteil sind ermutigend verlaufen: «Die Testpersonen auf den Fenstersitzen waren sehr zufrieden mit dem Sitzkomfort», sagt Pallecchi. Keine lädierten Kniescheiben mehr, keine stinkenden und überquellenden Abfalleimer, dafür mehr Beinfreiheit. Nur: Werden die Fahrgäste den Abfall tatsächlich beim Ausgang entsorgen, wie sich dies SBB und ZVV vorstellen? Oder müssen sich die Fahrgäste die neue Beinfreiheit mit mehr Abfall auf Boden und Sitzen erkaufen? «Es ist ohnehin nicht möglich, permanent mit blitzblanken Wagen zu fahren, das würde niemand bezahlen wollen», meint Pallecchi. Schon heute betrieben die SBB einen grossen Aufwand, um die Züge sauber zu halten und den Leistungsauftrag zu erfüllen, den ihnen der ZVV erteilt hat. Mehrmals täglich reinigen mobile Equipen die Züge und entsorgen Gratiszeitungen – zusätz- BILD NICOLA PITARO In der S-Bahn solls bequemer werden. lich zur Endreinigung am Abend. Dabei soll es vorläufig auch bleiben, wenn die Züge ohne Abfalleimer im Abteil verkehren. Bei diesem Entscheid geht es nicht nur um Beinfreiheit, sondern auch um Geld, wie der SBB-Sprecher durchblicken lässt. Die SBB müssen keine Eimer kaufen, keine ersetzen, keine leeren. Den Boden aufwischen muss die Reinigungsequipe ohnehin. Ohne Kübel höhere Hemmschwelle Die SBB sind nicht das einzige Verkehrsunternehmen, das seinen Fahrgästen bei der Abfallentsorgung mehr abverlangt. Die Baselland Transport etwa hat in zwei ihrer neuen Tangotrams keine Abfallkübel installiert, eines davon fuhr im April auch versuchsweise auf dem Züricher Streckennetz. Die Überlegung dahinter: Wenn es keine Abfalleimer hat, ist die Hemmschwelle höher, etwas liegen zu lassen. In Basel geht man aber selbst mit potenziellen Abfallsündern nicht zimperlich um: Schon wer in Trams isst oder trinkt, muss mit einer Busse von 20 Franken rechnen. Die VBZ haben laut ihrer Sprecherin aber keine Pläne, Abfalleimer in ihren Trams abzumontieren. Schulen fühlen sich zu wenig informiert Das städtische Schul- und Sportdepartement begrüsst Regine Aepplis Vorschlag, dass die Schulen über die Vorstrafen von Jugendlichen informiert werden sollen. «Wenn es sich um erhebliche Delikte wie beispielsweise Körperverletzung handelt, so müssen die Schulen Bescheid wissen», fordert Marc Caprez, Leiter Kommunikation. Dies sei besonders wichtig, wenn sich die Vorfälle im direkten Zusammenhang mit der Schule ereignet hätten. Caprez: «Wir werden über Fortgang und Ausgang von Verfahren zu wenig informiert.» Die Untersuchungsbehörden sollen den gesetzlichen Spielraum, den die kantonale Strafprozessordnung gewährt, grosszügig auslegen. Caprez betont, dass in den Zürcher Schulen relativ wenig Gewaltdelikte passieren; auch gebe es kaum Probleme mit Waffen. Die meisten Vorfälle würden sich in der Freizeit ereignen. Die Schule sei noch ein funktionierender Sozialverband. (hoh) Taten ohnehin nicht; auch die Täter werden das wohl nie vergessen können. Solange und soweit die Schule eine Sorgepflicht trägt, muss sie wissen, ob besondere Vorkehren nötig sind. Wenn die Jugendlichen erwachsen sind, tragen sie die Verantwortung für ihr Verhalten selber und müssen nur über ihr Vorleben Rechenschaft ablegen, wenn ein Strafregisterauszug verlangt wird. Wie geht dann eine Schule mit einer solchen Meldung um? Meiner Meinung nach geht die Information an die Schulbehörde und kommt ins Schülerdossier, in das der Schulleiter und die Lehrpersonen dieser Schüler, vorab der Klassenlehrer, Einsicht haben. Welche Handhabe hat sie dann? Schulpflege und Schulleitung können in Kenntnis der Fakten die Risiken besser abschätzen. Im Rahmen einer Abschlussreise stellt sich zum Beispiel die Frage, ob eine grosse Stadt das richtige Reiseziel ist oder ob einzelne Schüler davon ausgeschlossen werden müssen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Regeln unmissverständlich festgelegt werden und bei Übertretung eine Sanktion zur Folge haben. Hat das nicht den Effekt, dass Lehrer erst recht zu den Sündenböcken abgestempelt würden, wenn dann doch etwas passiert? Mit der Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin übernehmen sie eine Mitverantwortung. Im regulären Schulbetrieb ist diese auf den Unterricht und das Schulhausareal beschränkt. Im Klassenlager oder auf der Schulreise geht sie weiter. Kann ein Lehrer sich auch weigern, überhaupt auf Klassenfahrt zu gehen? Klassenreisen und Projektwochen gehören zum Bereich «nice to have». Das heisst, die Jugendlichen müssen sie sich durch Einsatz und Wohlverhalten verdienen. Ein Pflicht dazu besteht nicht. Dignitas-Chef gebüsst, weil er aus der Befragung des Staatsanwalts weglief Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli muss 300 Franken Busse zahlen. Er wollte nicht einmal den Fragen des Staatsanwalts zuhören. werde keine Aussage machen.» Der Anwalt weigerte sich, sich überhaupt die Fragen des Staatsanwalts anzuhören. Er sei «nicht bereit, an einem Verfahren mitzuwirken, welches überflüssig ist. Ich werde jetzt gleich gehen.» Auf die Aufforderung, zu bleiben und sich die Fragen anzuhören, Lausanne. – Nach der Begleitung einer entgegnete Minelli: «Nein, ich bestreite sterbewilligen Frau aus Deutschland im Ihre Urteilsfähigkeit.» Dann ging er. April 2008 hatten Polizei und StaatsanwaltFür den abrupten Abgang, konkret für die Störung des vorgeschriebeschaft die bei aussergewöhnlinen Verfahrens, auferlegte ihm chen Todesfällen üblichen Abdie Staatsanwaltschaft eine klärungen begonnen und zuBusse von 300 Franken sowie nächst den aus Deutschland Kosten von 100 Franken. Den mitgereisten Betreuer, den Arzt dagegen erhobenen Rekurs sowie zwei Sterbebegleiterinlehnte die Oberstaatsanwaltnen befragt. Minelli weigerte schaft ab und stellte weitere sich, zur Befragung bei der Poli800 Franken in Rechnung. zei zu erscheinen. So wurde er von der Staatsanwaltschaft Dagegen beschwerte sich See/Oberland als AuskunftsMinelli beim Bundesgericht. person vorgeladen. Und verlor, was ihm noch einWie in der Strafprozessord- Ludwig A. Minelli. mal Gerichtskosten von 2000 nung vorgeschrieben, wurde Franken bescherte. «Es steht Minelli darauf aufmerksam gemacht, dass nicht im Belieben des Einzuvernehmener die Aussage ohne Angabe von Gründen den, wann er kommen oder gehen will», verweigern dürfe. Daraufhin sagte Minelli: hielten die Richter in dem am Dienstag ver«Wir können es gleich kurz machen: Ich öffentlichten Urteil fest. 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