Eine anstrengende Zeit ist vorbei – die Schweiz im WM

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Eine anstrengende Zeit ist vorbei – die Schweiz im WM
info
Mitteilungen der Gemeinde Mels
Bürgerversammlung
Die Gemeindeversammlungen sollen in Zukunft attraktiver werden. Zu diesem Zweck hat sich ein
Initiativkomitee gebildet.
Neues Abfallreglement
Die Referendumsfrist für das neue Abfallreglement läuft noch bis zum 7. Juli 2006. In diesem Heft
werden Sie über das Wichtigste informiert.
Gewerbeverein Mels
Der Gewerbeverein nützt das Gemeindemitteilungsblatt neu als Informationsplattform.
Schweizermeistertitel
Die 2.-Sek-Mädchen haben beim CS-Cup-Finalturnier in Bern teilgenommen und den Schweizermeistertitel geholt. Mels ist stolz auf seine Mädchen.
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2 0 0 6
Eine anstrengende Zeit ist vorbei – die Schweiz im
WM-Fieber! Nach dem unglücklichen Ausscheiden
der Schweizer Fussball-Nati gegen die Ukraine wird
der Puls unserer Bevölkerung wohl wieder etwas
herunterfahren. Unsere Jungs haben eine seriöse
Leistung gezeigt und damit die Zusammengehörigkeit in unserem Lande gestärkt. Auch in unserer Gemeinde hingen zahlreiche Schweizerflaggen und
warben damit für ein starkes Land.
Gemeindenachrichten Mels
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Attraktivitätssteigerung
Titel 24 neg
für Bürgerversammlungen
Bürgerversammlungen gehören bestimmt nicht zu den attraktivsten Events
im Jahreskalender einer Gemeinde. Obwohl es für alle Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger eine Pflicht ist, die Versammlung zu besuchen, lockt der Anlass lediglich drei bis sieben Prozent der
stimmberechtigten Bevölkerung hinter
der Ofenbank hervor.
men, welches nicht nur die Gemeinde Mels beschäftigt.Verschiedene Kommunen befassen sich
mit der Frage, wie sich die Anzahl der Teilnehmer
an Bürgerversammlungen erhöhen lässt. Es gibt
Gemeinden, welche ein Begleitprogramm anbieten. Darunter fallen kulturelle und musikalische
Beiträge bis hin zum anschliessenden Apéro.
Eventuell müsste auch der Zeitpunkt der Bürgerversammlung überprüft werden.
Die Entwicklung der letzten Jahre gibt Anlass zur
Besorgnis. Die Zahlen im Balken zeigen eine
deutliche Sprache. Die Ursachen und Gründe
dürften vielschichtig sein. Nun hat sich beim Gemeinderat ein initiativer Mitbürger gemeldet,
welcher Massnahmen für eine attraktivere Gestaltung der Bürgerversammlungen auf privater
Ebene prüfen möchte. Diese Initiative kommt
dem Rat gelegen. Damit kann eine neutrale Optik in die Problematik gebracht werden. Dem Initiant schwebt vor, eine externe Kommission damit zu beauftragen, die Lage zu analysieren und
Entwicklungsvorschläge auszuarbeiten. Diese
sollen bereits bis zur nächsten Budgetversammlung geprüft und, wo sinnvoll, umgesetzt werden.
Einig ist sich der Rat mit dem privaten Initianten
darin, dass der Stellenwert der Bürgerversammlungen klar erhöht werden muss. Immerhin wird
an unseren Budgetversammlungen über eine
Ausgabesumme von rund 48 Mio. Franken zuzüglich Investitionen in der Grössenordnung von
7 Mio. Franken entschieden. Darüber hinaus wird
strategisch über Projekte befunden, welche für
die Zukunft der Gemeinde oft sehr wichtig sind.
Ob sich dies der grosse Teil der Bürgerschaft, welcher zu Hause bleibt, tatsächlich bewusst ist?
Generell ist festzustellen, dass Versammlungen
mit wichtigen Themen besser besucht werden.
Alleine schon Einbürgerungen vermögen die Frequenzen jeweils zu steigern. Zudem handelt es
sich beim schwindenden Interesse um ein Phäno-
Bürgerversammlung
Mai 2006
November 2005
Mai 2005
November 2004
Mai 2004
Dezember 2003
März 2003
März 2002
März 2001
August 2000 (a.o.)
März 2000
März 1999
Teilnehmerzahl in % der Stimmberechtigten
166
234
217
160
143
300
396
490
347
112
464
301
3.2 %
4.5 %
4.1 %
3.1 %
2.8 %
5.8 %
7.7 %
9.6 %
7.1 %
2.2 %
9.1 %
6.0 %
Fahrverbotserweiterung auf der
Prechtstrasse
Auf der Prechtstrasse wurde im Jahre 2000 ein
Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder erlassen. Dieses musste im Rahmen des Waldwiederherstellungs-Projektes auf Drängen des Bundes umgesetzt werden. Die Verkehrsbeschränkung hat sich die letzten Jahre bewährt und das
Gebiet konnte von übermässigem Autoverkehr
geschont werden.
Die Ortsgemeinde Mels beantragte dieses Frühjahr beim Gemeinderat, das Fahrverbot auf der
Prechtstrasse vom Rauchstein neu zum Wiesli
(Abzweigung Ebenwaldstrasse) zu verlegen. Damit kann das Fahrverbot für Motorfahrzeuge auf
die ganze Prechtstrasse erweitert werden. Es fuhren bislang relativ viele Fahrzeuge bis zur Barriere, wo nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen, weshalb das Fahrverbot nach weiter unten
verlegt werden musste. Dort sind in unmittelbarer Umgebung Abstellplätze vorhanden.
Der Gemeinderat ist befugt, über Fahrverbote
von Drittklassstrassen selbst zu verfügen, und
stimmte dem Antrag zu. Das entsprechende Verfahren wurde in die Wege geleitet.
Standortentwicklungskonzept für Mels
Die Ressortkommission Wirtschaft und
Sicherheit wurde vom Gemeinderat beauftragt, ihn bei der Entwicklung eines
Standortentwicklungskonzeptes zu unterstützen. Die Ressortkommission soll
Möglichkeiten aufzeigen, wie die Wettbewerbsposition und die Standortattraktivität von Mels optimiert und im
besten Fall ausgebaut werden kann. Die
Ressortkommission hat sich in mehreren
Sitzungen mit dieser Problematik auseinander gesetzt.
Die Ressortkommission Wirtschaft und Sicherheit
beabsichtigt, dem Gemeinderat verschiedene
Optionen für ein Entwicklungskonzept vorzulegen, anhand dessen der Gemeinderat das weitere Vorgehen beschliessen kann. Es wird dann
Aufgabe der Ressortkommission sein, die Grundlagen für diese beschlossene Marschrichtung
auszuarbeiten. Die Ressortkommission Wirtschaft und Sicherheit hat sich entschieden, verschiedene Anspruchsgruppen in der Gemeinde in
die Basisevaluation einzubeziehen. Als solche
Kerngruppen betrachtet sie Personenkreise aus
Politik, Wirtschaft und Gewerbe.
Mit den ausgewählten Interviewpartnern soll es
möglich sein, einen umfassenden Eindruck über
die Ist-Situation, die Erwartungen an die Gemeinde und deren Möglichkeiten zu gewinnen.
Die Interviews werden während den nächsten
Wochen ausgewertet und in Gruppen eingeteilt,
damit eine Einordnung und eine Bewertung der
Resultate auch möglich ist. Darauf basierend
kann die Kommission dem Gemeinderat einige
Vorschläge zur Ausgestaltung eines Entwicklungskonzeptes Mels machen. Diese Vorschläge
werden voraussichtlich rudimentär sein und dem
Gemeinderat ermöglichen, Prioritäten zur genaueren Ausarbeitung zu setzen.
Gemeindenachrichten Mels
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Vorbereitungen für Bauhaus
Derzeit laufen die raumplanerischen und
baurechtlichen Vorbereitungen für die
Bauhaus Immobilien AG auf Hochtouren. Nebst dem Teilzonen- und Überbauungsplan müssen auch ein Teilstrassenplan sowie das Baugesuch und der Umweltverträglichkeitsbericht während 30
Tagen zur Einsprache öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit können Anliegen von Betroffenen eingebracht werden.
Die Bauhaus Immobilien AG plant auf der Parzelle Nr. 362 im Wolfriet (östlich des Riet-Centers
und des Landverbandes) die Realisierung eines
Baufachmarktes. In diesem Zusammenhang wurde dem Gemeinderat beantragt, den Teilstrassenplan Pizolstrasse zur Erschliessung der noch unüberbauten Parzelle zu erlassen. Zur Erschliessung des Grundstückes wird ab Wolfrietstrasse
zur bereits bestehenden Sackgasse ein neuer
Strassenzug um die 2.7 ha grosse Grundstücksfläche angelegt. Innerhalb des Plangebietes wird
eine entsprechende Zirkulationsfläche für den
Langsamverkehr sichergestellt. Gleichzeitig soll
als Fussgängerverbindung zum Bauhaus vom
westlich gelegenen Wolfrietkreisel der Geh- und
Radweg verlängert werden.
Auf Grund der Art und Grösse des Bauvorhabens
bedarf es nach den Bestimmungen des Baugesetzes eines Überbauungsplanverfahrens. Parallel
dazu werden ein Umzonungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Das Gesamtkonzept entspricht grundsätzlich den
bereits schon bestehenden Baumärkten von Bauhaus und hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Dabei steht die für diese Branche wichtige «Corporate Identity» im Vordergrund. Mit dem Bauvorhaben ist eine kombinierte Verkaufs- und Lagerfläche über rund 10 500 m2 und ein Gartenzentrum mit einem beheizten und einem nicht
beheizten Hallenbereich sowie einer Freifläche
von rund 3600 m2 geplant. Das Grundstück wird
über die Wolfrietstrasse sowie über die neu zu erstellende Pizolstrasse erschlossen. Dem nicht unterkellerten Verkaufsgebäude werden 277 offene
Parkplätze für Kunden und 12 Parkplätze für das
Personal vorgelagert. Die Anzahl der Parkplätze
wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
In Abstimmung auf das planerische Gesamtkonzept K-Standort Riet wird die Fahrtenmenge kontingentiert. Das übergeordnete Verkehrsnetz und
der damit verbundene Anspruch an den Lärmschutz sowie an die Luftreinhalteverordnung erlauben ein Maximum von 784 000 Fahrten pro
Jahr, was einer Fahrtenmenge von 2150 Fahrten
pro Tag entspricht. Bei Überschreitung der festgelegten Fahrtenmenge um mehr als 10 Prozent
sind durch den Eigentümer geeignete Massnahmen zu ergreifen, zudem können verhältnismässige Massnahmen durch die Behörde verfügt werden. Es ist vorgesehen, die Parkplätze zu bewirtschaften. Die entgeltliche Bewirtschaftung erfolgt
spätestens mit der Betriebsaufnahme. Ist zu diesem Zeitpunkt noch kein einheitliches Parkplatzbewirtschaftungsreglement erlassen, so wird als
Übergangslösung ein minimaler Stundentarif
festgelegt.
Das Angebot des öffentlichen Verkehrs (Bus) ist
gemäss dem kantonalen Richtplan so auszubauen, dass das Angebot in den Haupteinzugsgebieten mindestens der Güteklasse C, ungefähr einem
15-Minuten-Takt, entspricht. Diese Anforderung
kann gemäss planerischem Gesamtkonzept KStandort Riet nur in einem Umkreis von 300 m ab
den Haltestellen und für Bauhaus nur in Verbindung mit einer Verlegung der Haltestelle Riet erfüllt werden. Diesbezügliche Detailabklärungen
laufen noch.
Der Gemeinderat hat die vorliegenden Erlasse
kürzlich beschlossen und diese während 30 Tagen
öffentlich aufgelegt. In der Zeit bis 12. Juli 2006
können Betroffene dagegen Einsprache erheben.
Nach Abschluss des Einspracheverfahrens sind
der Teilzonen- und der Überbauungsplan ebenfalls während einem Monat dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Anschliessend ist die
Einholung der kantonalen Genehmigung notwendig. Erst dann kann die Überbauung an die
Hand genommen werden.
Teilzonen- und Überbauungsplan
Omag
Die noch freie Parzelle zwischen dem
Optikweg (Panzersperre) und den mehrstöckigen Omag-Gebäuden soll überbaut und genutzt werden. Zu diesem
Zweck soll ein Teilzonen- und Überbauungsplanverfahren durchgeführt werden. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Nrn. 1149, 1150 und 4409. Sie
befinden sich aktuell in der Industriezone. Damit eine Wohnnutzung möglich
wird, ist eine Umzonung erforderlich. Im
Teilzonenplan soll das gesamte Gebiet
der geplanten Überbauung neu zur
Wohn- und Gewerbezone WG4 werden. Ebenfalls soll der Parzellenteil mit
den südöstlichen Hochbauten im
Omag-Areal (Schulhaus, Gewerbe usw.)
in die WG4 umgezont werden.
Im Überbauungsplan werden folgende Bereiche
ausgewiesen: Baubereich WG4 mit max. fünf
Vollgeschossen und 16.5 m First- und Gebäu-
dehöhen, Spielplatz, Freihaltegebiet (Grünflächen), Gewerbe- und Besucherparkplätze, Verkehrsflächen mit Ein- und Ausfahrt Tiefgarage
und Container-Standorte. Im Weiteren werden
die Umrisse der Tiefgarage definiert, welche das
gewachsene Terrain um 1.0 m überragen kann,
jedoch mit Erde überdeckt werden muss. Für die
Gesamtüberbauung, welche den zugehörenden
Bauvorschriften entspricht, kann eine Mehrausnützung von 20 Prozent gewährt werden.
Der Gemeinderat hat den vorliegenden Teilzonenplan sowie den Überbauungsplan Omag
kürzlich erlassen und diesen während 30 Tagen
öffentlich aufgelegt. In der Zeit bis 12. Juli 2006
können Betroffene dagegen Einsprache erheben.
Nach Abschluss des Einspracheverfahrens sind
die Erlasse ebenfalls während einem Monat dem
fakultativen Referendum zu unterstellen. Anschliessend ist die Einholung der kantonalen Genehmigung notwendig. Erst dann kann die Überbauung an die Hand genommen werden.
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Gemeindenachrichten Mels
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Neues Abfallreglement
Der Gemeinderat hat im Frühjahr einen
Grundsatzbeschluss bezüglich Einführung einer verursachergerechten Entsorgungsgebühr gefällt. Gleichzeitig hat
die Region Werdenberg die Thematik
ebenfalls aufgenommen. So hat man
sich entschlossen, das Projekt gemeinsam anzugehen und Synergien zu nutzen.
An der Urnenabstimmung vom 30. November
2003 hat das Stimmvolk von Mels das damals
neue Abfallreglement deutlich abgelehnt. Die
Stimmbeteiligung lag bei 60.1 Prozent. Davon
stimmten 1849 für ein Nein (61 Prozent) und
1180 für ein Ja (39 Prozent). Im letzten Jahr hat
das kantonale Baudepartement die Gemeinden
im Sarganserland, Werdenberg und oberen Toggenburg auf ihre nicht rechtskonformen Abfallreglemente aufmerksam gemacht. Dabei wurde
auf das geltende Bundesgesetz verwiesen, wonach die Kantone dafür zu sorgen hätten, dass
die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle mit Gebühren oder anderen Abgaben den
Abfallverursachern übertragen werden. Die Anpassung des Abfallreglements und die damit verbundene Einführung der Sackgebühren wird vom
Kanton als Notwendigkeit erachtet. Auf Grund
der Situation im Sarganserland – Mels ist neben
Sargans noch die einzige Gemeinde ohne Sackgebühr und damit besteht die «Gefahr» von Abfalltourismus – will der Gemeinderat die Sackgebühr auf Anfang des nächsten Jahres einführen.
Strassenunterhalt
Vermölerstrasse
Für die notwendigen Strassenunterhaltsarbeiten im Abschnitt Abzweiger Untervermol bis
Kehrplatz Alpenrösli wurden mehrere Offerten
eingeholt. Die Cellere AG, Mels, reichte mit
255'429.35 Franken das günstigste Angebot
ein und hat zudem die Teilstücke zuvor zur besten Zufriedenheit ausgeführt. Die Cellere AG
erhielt vom Gemeinderat den Zuschlag für diese Unterhaltsarbeiten. Die Arbeiten werden im
Laufe des Sommers ausgeführt.
Die öffentliche Referendumsfrist läuft noch bis
zum 7. Juli 2006. Sollte das fakultative Referendum ergriffen und damit eine Abstimmung nötig
werden, ist diese am 24. September 2006 vorgesehen.
An der gleichen Arbeit sind zurzeit die Werdenberger Gemeinden sowie die Gemeinde Sargans.
Sie haben sich den gleichen Zeitplan zurechtgelegt wie Mels. Hinzu kommt die Absicht, eine Abfallregion zu gründen. Da es ein mittelfristiges
Ziel ist, sämtliche Gemeinden, die ihren Kehricht
nach Buchs liefern, zu einer Abfallregion – mit
einheitlichem Sack und einheitlichem Tarif – zusammenzuschliessen, hat sich der Gemeinderat
Mels für ein Mitmachen entschieden.
Das heute gültige Kehrichtabfuhrreglement vom
25. September 1992 samt Nachträgen vermag
den rechtlichen Voraussetzungen in einigen
Punkten nicht mehr zu genügen. Die verursachergerechte Entsorgungsgebühr ist auf Grund
der übergeordneten Rechtslage zwingend notwendig. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind die Grundsätze der Gebührenerhebung (Festlegung der gebührenpflichtigen
Personen, Gegenstand der Gebühr und Bemessungsgrundlagen) im rechtsetzenden, dem Referendum unterstehenden Reglement aufzuführen.
Lediglich die Festlegung der wertmässigen Ansätze der Gebühr darf laut Gerichts- und Verwal-
tungspraxis des Kantons St. Gallen an die Exekutive delegiert werden.
Mit der Teilrevision des Gewässerschutzgesetzes
wurde das Umweltschutzgesetz durch einen zusätzlichen Abschnitt ergänzt. Diese Bestimmung
regelt die Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen. Die Finanzierung hat grundsätzlich über kostendeckende und verursachergerechte Abgaben zu erfolgen. Der Spielraum der
Gemeinden bei der Ausgestaltung der Abfallgebühren wird demnach durch Bundesrecht eingeschränkt. Der neue Artikel im Umweltschutzgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass dabei Art und
Menge des übergebenen Abfalls berücksichtigt
werden müssen. Als Masseinheiten für die Menge kommen grundsätzlich Gewicht, Volumen
oder Anzahl in Frage. Die Erhebung eines Teils der
Entsorgungskosten über eine mengenunabhängige Grundgebühr bleibt jedoch weiterhin möglich. Hingegen haben Abfallgebühren, die allein
auf Grundlage von Anzahl und Grösse der Wohnungen und Betriebe im Einzugsgebiet des Sammeldienstes erhoben werden, keinen Bezug zur
übergebenen Abfallmenge und sind somit nicht
mehr zulässig. Damit ist dargetan, dass die verursachergerechte Entsorgungsgebühr auf Grund
der übergeordneten Rechtslage zwingend notwendig ist. Der Gemeinderat ist unter Vorbehalt
der Befugnisse der Bürgerschaft für die Rechtsetzung zuständig. Das neue Reglement wurde entsprechend erlassen.
Die Behörde hofft im Interesse der Sache, dass
das neue Reglement fristgerecht in Kraft gesetzt
werden kann. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihre
Gemeindeverwaltung, wir helfen Ihnen gerne
weiter.
Gemeindenachrichten Mels
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Verursachergerechte
Abfallentsorgung
Fairplay für alle Beteiligten! Gleich zu Anfang:
Heute geht es in der Diskussion um die Einführung der verursachergerechten Abfallentsorgung nicht mehr um ein Ja oder Nein, sondern
nur noch um das Wie und Wann. Die gesetzlichen
Vorgaben sind in Kraft und müssen durch die Gemeinden umgesetzt werden. Daher kann es auch
nicht erstaunen, dass von den 89 St. Galler Gemeinden nur noch deren zwölf keine verursachergerechte Abfallentsorgung über Sackgebühren eingeführt haben.
Die Umsetzung der verursachergerechten Abfallentsorgung in den Gemeinden hat ergeben, dass
sich nicht nur die Abfallmenge um bis zu 50 Prozent verringert hat, sondern auch, dass durch eine gezielte Abfalltrennung die Haushalte kaum
höher, dafür fairer (weil verursachergerecht) belastet werden. Durch eine lückenlose Einführung
der Sackgebühren wird vor allem unfairen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben. Dem Abfalltourismus wird der Boden entzogen und Abfallsündern dank rechtlicher Mittel und der Aufmerksamkeit der Bürger das Handwerk gelegt.
Dem Fairplay rund um die Abfallentsorgung steht
also nichts mehr im Wege!
Um dem heutigen, widerrechtlichen Zustand ein
positives Ende zu setzen, schliessen sich elf Gemeinden aus dem Toggenburg, der Region Werdenberg und dem Sarganserland zu einem «Entsorgungsverbund Süd» zusammen. So kann im
Bereich der Administration und der Entsorgungslogistik Geld gespart werden. Geld, das wiederum hilft, die Gebühren tief zu halten. Der «Entsorgungsverbund Süd» setzt dabei auf ein duales
System, welches sich aus einer Grundgebühr und
den Einnahmen über die gebührenpflichtigen
Abfallsäcke und Abfallmarken zusammensetzt.
Über die Grundgebühr wird die Wertstoffsammlung (Glas, Weissblech, Aluminium, Grünabfuhr
usw.) finanziert. Ein Angebot, das dem Nutzer die
Möglichkeit bietet, durch konsequentes Trennen
den eigenen Abfall und somit auch die Entsorgungsabgaben möglichst niedrig zu halten.
Sehen wir dieses Projekt neben der juristischen
Vorgabe als Chance, eine effiziente Abfallbewirtschaftung und somit auch das Prinzip des Fairplays zu etablieren!
Einfriedung und Industrietor
auf dem Werkhofareal
Beim Werkhofareal am Bach wird gegenwärtig eine Industrietoranlage montiert. Ausgelöst durch die Bauarbeiten
am EW-Hauptgebäude mit den Umgebungsarbeiten, hat der Gemeinderat
entschieden, das gesamte Werkhofareal
am Bach einzuzäunen und dadurch den
freien Zugang einzuschränken.
Mit dieser Massnahme sollen die unsachgemässen Abfallentsorgungen zu jeder Tages- und
Nachtzeit inkl. Wochenende eingedämmt werden. Andererseits wird auch die Selbstbedienung
ab unserem Materiallager verhindert. Die öffentlichen Sammelstellen für Abfälle werden künftig
nur noch zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich sein (vgl. Kasten).
Am Tag steht das Haupttor im Normalfall offen,
die Steuerung erfolgt über eine Schaltuhr. Nachdem am Abend die Tore um 20 Uhr im Sommer
und um 18 Uhr im Winter automatisch geschlossen werden, können «Eingeschlossene» mit einem Handtaster am Gebäude bei der Feuerwehr
das Tor von innen zu ihrer Ausfahrt öffnen; nach
der Durchfahrt schliesst sich das Tor automatisch
wieder.
Im Alarmfall werden die Tore für die Feuerwehr
durch einen Befehl automatisch geöffnet, damit
die Einsatzleute der Feuerwehr in ihrem Einsatz
nicht zusätzlich behindert werden. Aus diesem
Grunde bitten wir alle Automobilisten, ihr Auto
nicht vor dem Tor abzustellen. Es ist auch verboten, Materialien vor dem Tor abzuladen oder abzustellen.
Öffnungszeiten Sammelstellen
Montag bis Freitag
Samstag
Sommerzeit
8.00–20.00 Uhr
8.00–17.00 Uhr
Winterzeit
8.00–18.00 Uhr
8.00–15.00 Uhr
Annahmezeiten für Sonderabfälle
Montag bis Freitag
16.00–17.00 Uhr 16.00–17.00
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Gemeindenachrichten Mels
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Sind Fussgängerstreifen gefährlich?
Nicht nur in Mels werden seit einigen
Jahren immer wieder Fussgängerstreifen
gefordert. Das Fehlen eines Fussgängerstreifens wird durch die Anwohner als
Mangel festgestellt, da fälschlicherweise
angenommen wird, dass ein Überqueren
der Strasse auf der gelben Markierung
ein erhöhtes Mass an Sicherheit bietet.
Weit reichende Studien der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) haben ergeben, dass das Gegenteil der Fall ist.
Da Fussgängerstreifen lediglich das Vortrittsrecht
regeln und sie keinen physischen Schutz bieten,
wird die Verkehrssicherheit nicht verbessert. Zudem verlangt das Verkehrsrecht, dass der Fussgänger innerhalb von 50 m vor und nach einem Fussgängerstreifen die Strasse nicht neben dem Fussgängerstreifen überqueren darf, was in der Praxis
oft anders aussieht. Der Fussgänger wünscht in
der Regel die Strasse zu überqueren, wo es ihm am
bequemsten ist. Eine verkehrstechnische Studie
hat klar nachgewiesen, dass ein wenig frequentierter Fussgängerstreifen das Unfallrisiko gegenüber dem Verzicht massiv erhöht.
Die bfu empfiehlt, Fussgängersteifen nur dann zu
realisieren, wenn dadurch tatsächlich eine Erhöhung der Sicherheit erzielt werden kann. Dazu
müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
– Die Beurteilung der Notwendigkeit von Fussgängerstreifen beruht auf einer Norm der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS).
Gemäss dieser ist in der Spitzenzeit eine Frequenz von 50 Fussgängern und 200 Fahrzeugen
pro Stunde erforderlich.
– Unter 100 Fussgängern pro Tag und 20 Fussgängern in der Spitzenstunde sollte bei einer
Fahrzeugfrequenz von weniger als 200 pro
Stunde auf keinen Fall ein Fussgängerstreifen
angebracht werden.
– Bei einer Frequenz von 200 Fahrzeugen pro
Stunde hat der Fussgänger 18 Sekunden Zeit,
die Strasse zu passieren. Da die Fahrzeuge in unregelmässigem Abstand passieren, stehen dem
Fussgänger jeweils 20 bis 30 Sekunden für das
Überqueren der ca. 5 m breiten Strasse zur Verfügung.
Fehlen die Voraussetzungen für einen Fussgängerstreifen, ist der Sicherheit insbesondere der Kinder
und alten Leute mehr gedient, wenn sie die Fahrbahn ohne Vortritt, jedoch mit der nötigen Vorsicht
überqueren. Ist die Fussgängerzahl gering, gewöhnt sich der ortskundige Lenker bald an den
wenig begangenen Fussgängerstreifen und nimmt
ihn kaum mehr wahr. Gleichzeitig verleiten das erhöhte Sicherheitsgefühl und die schwach befahrene Strasse den Fussgänger zu unvorsichtigem
Überqueren. Die dabei entstehenden Unfallfolgen
sind oft gravierend.
Die Anordnung oder Aufhebung von Fussgängerstreifen auf Gemeindegebiet erfolgt jeweils nach
sorgfältigen Abklärungen in Zusammenarbeit mit
der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei und dem zuständigen Verkehrserzieher.
Weiter ist in Tempo-30-Zonen die Anordnung von
Fussgängerstreifen unzulässig (ausgenommen bei
Schulen und Heimen). Da auf Quartierstrassen
durchschnittlich lediglich 30 bis 60 Fahrzeuge pro
Stunde zirkulieren, besteht keine Gefahr, dass
Schulkinder die Strasse nicht mehr überqueren
können. Der Verkehrserzieher übt an stark befahrenen Strassen am Fussgängerstreifen. Dort, wo in
der Nähe kein Fussgängerstreifen vorhanden ist,
lehrt er die Kinder, die Quartierstrasse ohne Fussgängerstreifen zu überqueren. Da die Anhaltestrecke mit 30 km/h (13 m) nur halb so lang ist
wie mit 50 km/h (26 m), nimmt das Risiko und die
Zahl der Verkehrsunfälle mit Sicherheit ab (statistisch um 50%).
Glauben Sie uns, Fussgängerstreifen am
falschen Ort sind tatsächlich gefährlich!
Eröffnung
Wanderweg
Schwendi–
Weisstannen
Die Arbeiten am neuen Wanderweg zwischen Schwendi und
Weisstannen konnten im letzten
Monat weitgehend abgeschlossen werden. Dies ist Grund genug, die Realisierung dieses idyllischen Sparzierweges im Weisstannental feierlich zu umrahmen
(siehe auch Veranstaltungskalender).
Die Bevölkerung ist herzlich zur offiziellen Eröffnung vom Sonntag, 9. Juli 2006, eingeladen. Für
Gäste, welche den neuen Weg nur in eine Richtung begehen möchten, steht zwischen Schwendi und Weisstannen ein Shuttle-Transport zur Verfügung.
Programm
12.00 Uhr Einsegnung und offizielle Eröffnung
des Wanderweges in der Schwendi
anschliessend
Festwirtschaft und Unterhaltung
mit der Tomaros Band
beim Rest. Mühle in Schwendi,
individueller Spaziergang auf dem
neuen Weg
Postauto-Fahrplan am Sonntag, 9. Juli
Von Mels nach Schwendi/Weisstannen
Pizolpark
08.28
11.28
Hallenbad
08.30
11.30
08.30
Altersheim
11.30
Post Mels
08.31
11.31
08.41
Waldheim
11.41
08.51
Schwendi
11.51
Weisstannen
08.57
11.57
13.28
13.30
13.30
13.31
13.41
13.51
13.57
Von Weisstannen/Schwendi nach Mels
12.51
Weisstannen
16.00
Schwendi
12.56
16.05
13.06
Waldheim
16.15
13.16
Post Mels
16.25
Altersheim
13.17
16.26
Hallenbad
13.17
16.26
13.19
Pizolpark
16.28
18.00
18.05
18.15
18.25
18.26
18.26
18.28
Gemeindenachrichten Mels
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Sicherheit im Multipack
Erstmals findet im Kanton St. Gallen am
Samstag, 2. September 2006, an 13 Orten gleichzeitig ein Sicherheitstag statt.
In der Region Pizol wird diese Leistungsschau der Bevölkerungsschutz-Partner
in Wangs durchgeführt. Beteiligt sind
die Gemeinden Mels, Sargans und Vilters-Wangs. Die Vorbereitungen für das
Ereignis sind bereits in vollem Gang.
Feuerwehren, Polizei, Sanität, Zivilschutz, Technische Betriebe – gemeinsam bilden sie in enger
Zusammenarbeit das zivile Verbundsystem Bevölkerungsschutz.Als Partnerorganisationen sind
sie in den vergangenen Jahren näher zusammengerückt. Ihr Produkt ist Sicherheit für die Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen. Die lokalen
Organisationskomitees wollen dieses Produkt
spannend und informativ präsentieren. Am
«Kantonalen Sicherheitstag SG – 2. September
06» zeigen Einsatzkräfte im ganzen Kanton in einer konzertierten Aktion ihr Können und ihre moderne Ausrüstung. Sicherheit zum Erleben – der
Besuch der Ausstellungen und Vorführungen soll
sich für die ganze Familie lohnen.
Vorinformation aus der Region Pizol
Für den Sicherheitstag in Wangs (Parkplatz beim
Feuerwehrdepot) wird ein reichhaltiges, abwechslungsreiches Programm vorbereitet. Es
werden folgende Organisationen beteiligt sein:
Feuerwehr Pizol, Polizei, Rettungsdienst Walenstadt, REGA Basis Untervaz, Zivilschutzorganisation, Sanität, Gloria Brandschutz, Rhein-Heli
Einige Auszüge aus dem Programm:
Einsatz Strassenrettung, Brandeinsatz, Waldbrandeinsatz (Rhein-Heli), Demo Feuerlöscher,
Besichtigung Zivilschutzanlage im Schulhaus
Wangs, Fahrzeugausstellung der Feuerwehr, Samariter-/ Sanitätsposten, Kinderattraktionen, Infostand und Besichtigung REGA, Helikopterrundflüge (Rhein-Heli), Festwirtschaft
46 GEMEINDEN – 13 MAL SHOW
Der «Kantonale Sicherheitstag SG – 2. September 06» wird von insgesamt 46 st. gallischen
Gemeinden getragen. Dies zeigt das Interesse
und das Gewicht, das den Einsatzkräften im
System Bevölkerungsschutz beigemessen
wird. Da mittlerweile fast jedes Jahr mit Naturereignissen (zum Beispiel sintflutartige Regenfälle, Hochwasser, Dammbrüche, Überschwemmungen, Erdrutsche) gerechnet werden muss,
ist das Thema Sicherheit bei Katastrophen und
Notlagen aktueller denn je. Die Leistungsschauen und Vorführungen des «Kantonalen
Sicherheitstags SG – 2. September 06» finden
an folgenden Orten statt: Flawil, Gossau, Werdenberg (Grabs), Wil, Wattwil, Buriet (Thal),
Abtwil (Gaiserwald), Muolen, Goldach, Bazenheid (Kirchberg), Vilters-Wangs, Widnau, Marbach.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.zivilschutzost.ch.
Ein detailliertes Programm wird in der Tagespresse publiziert.
OK Region Pizol
Bärtsch Thomas, Heiligkreuz
Angebot für betreutes Wohnen
Zwischen der Genossenschaft Alterswohnungen Mels und der Politischen
Gemeinde Mels, vertreten durch den
Gemeinderat, wurde für das Angebot
für ein betreutes Wohnen eine Vereinbarung unterzeichnet. Es geht dabei um
die Erfüllung des öffentlichen Auftrags
im Sinne des Sozialhilfegesetzes. Die
Genossenschaft betreibt in eigener Verantwortung eine Einrichtung für betreutes Wohnen nach unternehmerischen
Grundsätzen. Sie arbeitet zur Zweckerreichung mit dem Altersheim Mels und
allenfalls weiteren Dienstleistern
zusammen.
Das Leistungsangebot der Genossenschaft Alterswohnungen richtet sich insbesondere an betagte und leicht pflegebedürftige Personen und
umfasst zu Lasten der Bewohner bedarfsgerech-
te Betreuung und Pflege im Rahmen des betreuten Wohnens. Im Rahmen der Zusammenarbeit
mit der Genossenschaft Alterswohnungen Mels
verpflichtet sich das Altersheim Mels, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Alterswohnungen Betreuungs- und Dienstleistungsangebote
zur Verfügung zu stellen, wie sie allgemein auch
von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Altersheims benützt werden können. Das Altersheim bietet in diesem Sinne insbesondere nachstehende Leistungen an:
– Mahlzeitendienst
– Wäschebesorgung
– Pflegerische und betreuerische Massnahmen
– Benützung des Cafés im Altersheim
– Medizinischer Notruf während 24 Stunden
– Reinigungsdienst
– Weitere Dienstleistungen nach Absprache
Die Bewohner der Alterswohnungen können die
Angebote des Altersheims nach eigenem Bedarf
beanspruchen. Die Kosten gehen zu Lasten der
Mieter und sind vom Leistungserbringer direkt in
Rechnung zu stellen. Die Bewohner der Alterswohnungen haben ein Recht auf Übertritt ins Altersheim. Sie gelten nach dem Bezug einer Alterswohnung beim Altersheim als angemeldet
und werden auf die Warteliste gesetzt. Sie werden entsprechend der geltenden Praxis für einen
Eintritt berücksichtigt. Pflegebedürftige Bewohner der Alterswohnungen können ins Altersheim
respektive in dessen Pflegeabteilung übertreten,
sobald ein entsprechender Platz verfügbar ist.
Die Genossenschaft Alterswohnungen Mels untersteht für den Bereich des betreuten Wohnens
der Aufsicht der Politischen Gemeinde Mels. Die
Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und tritt mit dem Datum der Betriebsaufnahme in Kraft.
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Gemeindenachrichten Mels
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Der GVM stellt sich vor
Inskünftig kann der Gewerbeverein Mels
(GVM) eine Seite im vierteljährlich
erscheinenden Info der Politischen
Gemeinde Mels für seine Bedürfnisse
und Aktualitäten unabhängig gestalten.
Diese Seite soll das bisherige Markt-Info
ersetzen, welches am Schluss defizitär
erstellt wurde.
Funktion
Aufgabenbereich
Schlegel Bruno
Präsident
Repräsentant GVM, Post
Wälti Daniel
Vizepräsident
Koordination, Büchlein HV
Ackermann Ria
Aktuarin
Protokolle, Briefverkehr
Good Helen
Detaillisten
Ansprechpartner Detaillisten
Bärtsch Armin
Vertreter Gemeinderat
Verbindung zur Behörde
Ackermann Urs
Kassier
Finanzen, Mutationen, Reise
Truniger Toni
Presse/Kommunikation Gemeindeinfo, Zeitungsberichte
Wir möchten an dieser Stelle unserem
Gemeindepräsidenten Markus Zimmermann sowie dem Gemeinderat für diese
spontane und unkomplizierte Zusage
herzlich danken. Ein weiterer Dank gebührt Roland Kohler und Bettina Walser
für die gestalterische und redaktionelle
Unterstützung.
Anlässlich der letzten Hauptversammlung
vom 6. April 2006 im Restaurant Melserhof wurde der Vorstand des GVM neu
konstituiert. Nach langem Suchen und einem «präsidentenlosen Jahr» konnte das
bisherige Vorstandsmitglied Bruno Schlegel für dieses anspruchsvolle Amt gewonnen werden. Bruno Schlegel wurde von
der Versammlung einstimmig gewählt.
Wir wünschen ihm viel Freude und Erfolg
in seiner Tätigkeit als Gewerbevereinspräsident. Ebenfalls einstimmig in den Vorstand gewählt wurden Helen Good und
Armin Bärtsch. Alle hatten die Ämter bereits ad interim inne. Der neue Vorstand
setzt sich nun mit den zugeteilten Aufgabenbereichen wie folgt zusammen:
Im Weiteren arbeiten die einzelnen Vorstandsmitglieder in diversen Räten und
Kommissionen in der Gemeinde Mels mit.
Am Mittwoch, 10. Mai 2006, fand die
Delegiertenversammlung des Kantonalen
Gewerbevereins in Diepoldsau statt. Zwei
Vertreter des GVM konnten dabei sein,
als unser aktives GVM-Mitglied Sarah Filippi einstimmig in den Kantonalen Vorstand des Gewerbevereins gewählt wurde. Auch an dieser Stelle nochmals herzliche Gratulation und viel Freude an der
neuen Aufgabe.
Vorinformationen
Nächstes Jahr findet wiederum die Sarganserländische Industrie- und Gewerbeausstellung SIGA statt, und zwar vom
28. April bis 6. Mai 2007. Der Vorstand
wird sich mit seinen Mitgliedern zu gegebener Zeit zwecks eines allfälligen gemeinsamen Auftrittes in Verbindung setzen.
Die Vereinsreise führt uns am Freitag,
6. Oktober 2006, in die Fernseh-Studios
nach Zürich.
In eigener Sache
Die Mitglieder, die ein Firmenjubiläum feiern und ihren Betrieb auf dieser Plattform
einer breiten Öffentlichkeit vorstellen
möchten, können mit Toni Truniger,
St. Galler Kantonalbank Mels, Telefon
081 720 03 61, Kontakt aufnehmen.
Auch sonstige Anregungen für Beiträge
usw. nimmt der Gewerbeverein gerne
entgegen.
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
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Baut immer der Billigste?
Roland Lippuner vom Rechtsdienst des
Kant. Baudepartements brachte am
15. Juni 2006 Interessierten aus Gewerbe und Politik die Grundlagen des
öffentlichen Beschaffungswesens näher.
Er konnte dabei zahlreiche offene Fragen
beantworten.
Eine grosse Zahl
von Vertretern aus
Gewerbe und Politik interessierte
sich für das Thema öffentliches
Beschaffungswesen. Es ging darum, Unklarheiten
und Unsicherheiten zu beseitigen.
Dies war die Aufgabe des Referenten Roland Lippuner
vom Rechtsdienst des Baudepartements.
Er wies am Anfang darauf hin, dass das
Gesetz kantonal geregelt sei, aber dabei
die Grundlagen internationaler Vereinbarung (WTO, bilaterale Verträge) eingehalten werden müssten. Die Verordnung
über das öffentliche Beschaffungswesen
regelt Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Kanton, Gemeinden und öffentlich geführten Unternehmen wie
Elektrizitäts- und Wasserwerken, sofern
sie vom Staat massgeblich kontrolliert
werden. Sogar Private sind der Verordnung unterworfen, wenn sie mehr als 50
Prozent Subventionen für ihr Vorhaben
erhalten und der Kanton dies als Bedingung vorschreibt.
Drei verschiedene Verfahren
Je nach Grösse des Auftrages wird das
Verfahren gewählt. Übersteigt zum Beispiel ein Bauvorhaben im Bauhauptgewerbe nicht die 300'000-Franken-Grenze, kann es freihändig vergeben werden,
das heisst der Auftraggeber holt Offerten
ein, wählt die ihm am meisten zusagende
aus und erteilt dem Unternehmen den
Auftrag. Für den Entscheid muss er keine
Zuschlagskriterien bekannt geben. Dies
unterscheidet das freihändige Verfahren
vom Einladungsverfahren, welches wiederum im Bauhauptgewerbe bis zu einem
Betrag von 500'000 Franken angewendet
werden kann. Dazu lädt der Auftraggeber mehrere Anbieter zur Offertstellung
ein und gibt die Zuschlagskriterien bekannt. Nach einer festgelegten Frist erfolgt die Offertöffnung. Den Zuschlag erhält das Unternehmen, welches das beste
Angebot gemäss Kriterien gemacht hat.
Falls der Auftrag aber die 500’000-Franken-Grenze übersteigt, muss das offene
Verfahren gewählt werden. Möglich ist
auch, ein selektives Verfahren anzuwenden. Dieses ist aber komplizierter als das
offene, da es zweistufig ist. Es wird deshalb nur angewendet, wenn die Gefahr
besteht, dass zu viele Offerten eingereicht
werden.
Offenes Verfahren
Bei grösseren Aufträgen wird standardmässig das offene Verfahren angewendet. Es sieht vor, dass der Auftrag öffentlich ausgeschrieben wird, inklusive Gegenstand und Umfang des Auftrags,
Ausführungs- oder Liefertermin, Adresse
und Frist für die Einreichung des Angebots und Zuschlagskriterien. Alle Offerten
werden gleichzeitig geöffnet, wobei bei
dieser so genannten Offertöffnung mindestens zwei Personen anwesend sind
und ein Protokoll erstellt werden muss.
Anschliessend werden die Offerten geprüft. Bei offensichtlichen Irrtümern wie
Rechtschreibe- und Rechnungsfehlern
kann die Offerte nachgebessert werden,
Abgebotsrunden hingegen sind nicht
zulässig, ausser im freihändigen Verfahren. Falls ein Anbieter eine technische Lösung vorsieht, die günstiger ist, eine so
genannte Variante, haben die anderen
das Recht, ihre Offerte ebenfalls um diese
Variante zu ergänzen.
Der Günstigste, nicht der Billigste
Die Prüfung der Offerten erfolgt nach den
zuvor festgelegten Kriterien. Dort kann
man beispielsweise die Qualität höher gewichten als den Preis. Den Zuschlag erhält
das wirtschaftlich günstigste Angebot,
welches häufig auch das billigste ist. Kein
Zuschlagskriterium ist die Ortsansässigkeit, wie das Verwaltungsgericht bereits
entschieden hat. Die Ausbildung von
Lehrlingen kann zwar einbezogen werden, höchstens aber zu 10 Prozent. Am
Schluss wird der Zuschlag veröffentlicht,
und die Unterlegenen haben die Möglichkeit, Beschwerde ans Verwaltungsgericht
einzureichen. Diesem sollte jeweils ein
Gesuch um aufschiebende Wirkung beigelegt werden. Ansonsten kann zwischen
Auftraggeber und Unternehmer ein
Werkvertrag unterzeichnet werden, der
Gültigkeit hat. Der Rekurrent erhält dann
höchstens noch Schadenersatz im Umfang des Aufwandes für seine Offerte
und die Gerichtskosten.
Vorbefassung als Problem
Aus der Praxis behandelte Lippuner das
Problem der so genannten Vorbefassung.
Die Stadt brauchte ein neues Verkehrsleitsystem für die Stadtautobahn. Da die Angelegenheit sehr komplex war, wurde ein
Vorprojekt in Auftrag gegeben. Der Ersteller des Vorprojektes nahm nun an der
Ausschreibung selber ebenfalls teil und
gewann sie. Ein Konkurrent zog den Entscheid vors Verwaltungsgericht, weil eine
so genannte Vorbefassung vorgelegen
habe. Diese muss nämlich offen gelegt
werden. Ausserdem müssen der Wissensvorsprung kompensiert und die Fristen
grosszügig gehandhabt werden. Es wurde betont, dass es sich lohne, für grössere Projekte einen neutralen Experten mit
der Ausarbeitung der detaillierten Ausschreibung zu beauftragen.
Wer mehr wissen möchte über diese Thematik, kann sich unter folgender Homepage informieren:
www.beschaffungswesen.sg.ch
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Gemeindenachrichten Mels
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Miär Jungä z’Mels –
Jugendpage
Offene Jugendarbeit
Sargans/Mels
geöffnet oder von Jugendlichen gemietet werden, wobei eine erwachsene Aufsichtsperson
nötig ist.
Nach dem hervorragenden Neustart des Jugendtreffs Nirvana im März dieses Jahres mit
sehr vielen Besuchern flaute das Interesse der
Besucher mit den ersten warmen Sommertagen ab. Das Jugendleitungsteam versuchte mit
einem Tanzwettbewerb, genannt Dance-Battle, mit lukrativen Preisen wieder vermehrt Besucher in den Jugendtreff zu locken. Doch das
warme und schöne Wetter blieb Sieger, und
die Jugendlichen hielten sich lieber im Freien
auf.
Für nach den Sommerferien suchen wir vom Jugendleitungsteam neue motivierte Teammitglieder. Ihr solltet Freude haben, mit einem Team
von Gleichaltrigen Events, Partys und andere
Veranstaltungen im Jugendtreff Nirvana zu planen und durchzuführen. Um dabei zu sein, müsst ihr nach den Sommerferien in die 2. oder
3. Oberstufe kommen (siehe Flyer unten oder im
Schulhaus).
Habt ihr Interesse, so meldet euch einfach bei
Das Jugendleitungsteam und wir möchten uns
auf diesem Wege bei allen Aufsichtspersonen
bedanken, die immer einen Teil ihrer eigenen
Freizeit opfern, um die Aufsicht zu übernehmen
und ohne die es nicht gehen würde.
Während der Sommerferien ist der Jugendtreff
Nirvana an folgenden Daten geöffnet: 13. Juli,
21. Juli und 10. August in der Zeit von 14 bis 18
Uhr. Am 14. Juli 2006 ist ein Tagesausflug für Jugendliche aus beiden Gemeinden geplant. Genaueres dazu wird noch bekannt gegeben. Ausserhalb der angekündigten Öffnungszeiten kann
je nach Bedarf und Absprache der Treff zusätzlich
Urs Hasler oder Martina Brümmer
offene Jugendarbeit Mels/Sargans
OJA Büro
Städtchenstrasse 45
7320 Sargans
jugendarbeit@mels.ch
Telefon 081 723 04 18
Oder per sms 079 828 68 64
oder wendet euch an die Teammitglieder und
gebt ihnen Namen und Telefon oder Natelnummer an, sodass die Jugendarbeiter auf euch zukommen können.
Der Jugendtreff Nirvana sucht neue
Teammitglieder für das Jugendtreff-Team
nach den Sommerferien 06
Möchtest du mitbestimmen, was im Jugendtreff abgehen sollte?
Möchtest du den Jugendtreff mitgestalten?
Findest du nichts Langweiligeres, als wenn nichts läuft?
Hast du viele gute Ideen, die du mit Freunden und Freundinnen planen
und durchführen willst?
Kommst du in die 2. oder 3. Oberstufe?
Wenn du diese Fragen mit ja beantworten
kannst, dann melde dich doch bei uns
per Post, Phone oder Mail.
Wir melden uns bei dir.
Laufende bzw. abgeschlossene Projekte der
OJA Sargans/Mels sind im Moment das Basketballnight-Projekt sowie das HipHop-Projekt. Weitere Aufgaben und aktuelle Arbeiten
der OJA sind u. a. Coaching von einzelnen Jugendlichen sowie Jugendleitungsteams, Anwesenheit in den Jugendtreffs, Elternarbeit,
Ausarbeitung neuer Projekte. Ausserdem
werden wir uns in der nächsten Zeit der Einrichtung des Jugendbüros widmen. In unserem Büro entsteht ein zusätzlicher Computerarbeitsplatz mit jugend- und geschlechterspezifischen Büchern, Zeitschriften und Filmen.
HipHop-Projekt
Das HipHop-Projekt ist am Freitag, 5. Mai 2006,
mit 17 Mädchen aus Sargans und Mels gut gestartet. Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren
besuchen regelmässig freitags einen Tanzkurs im
Jugendtreff NIRVANA. Ihr Tanzlehrer ist Janick
Leu, ein Dritt-Sek-Schüler, der schon seit einigen
Jahren bei Regula Gadient tanzt. Dieser hat eine
Choreographie ausgearbeitet, die er mit den
Mädchen einstudiert und noch vor den Sommerferien aufführt.
Im Rahmen des Projektes besuchten 16
Mädchen das HipHop-Konzert von Baze&Gimma in Untervaz. Begleitet wurden sie von den Jugendarbeitern. Gimma stand den Mädchen vor
seinem Konzert Rede und Antwort und war sogar für eine Fotosession bereit, was die Mädchen
sehr freute.
Ein weiterer Teil des Projektes ist ein ganztägiger
Graffiti-Workshop mit einem professionellen
Spraykünstler am 17. Juni 2006, wo sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsbilder geschaffen
werden können.
Gemeindenachrichten Mels
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Basketballnight
Statt in den Ausgang oder auf der Strasse …
ab in die Turnhalle!
Am Samstagabend, 10. Juni, trafen sich Jugendliche verschiedener Nationen zum freien
und friedlichen Basketball- und Fussballspielen in der RSA Sargans.
Zum ersten Mal fand in Sargans eine Basketballnight statt. Rund 100 Jugendliche im Alter zwischen 13 und 18 Jahren haben sich an diesem
Abend eingefunden, um von 20.30 Uhr bis
24.00 Uhr bei fetziger Musik, vom DJ aufgelegt,
Basket- und Fussball zu spielen oder um einfach
nur zuzuschauen und mit Freunden zusammen
zu sein. Neben den Besuchern aus Sargans und
Mels waren auch einige Jugendliche aus Nachbargemeinden anwesend und willkommen.
Beim Eingang wurden die Eintreffenden von einem der Jugendlichen des Organisationsteams
und von den Jugendarbeitern begrüsst und
mussten sich mit Namen, Adresse und Jahrgang
in eine Liste eintragen. Kurz nach 22.30 Uhr waren mehrere Listen vollgeschrieben, und in der
Halle herrschte ein emsiges Treiben. Die Jugendlichen organisierten sich untereinander zu Mannschaften und spielten leidenschaftlich, intensiv
und ein faires Basket- und Fussball. Dazwischen
sah man verrückte Tricks und spektakuläre
Sprungwürfe, oder man staunte über gelungene
Dribblings und gekonnte Durchspiele. Bemerkenswert war die Ausgeglichenheit der weiblichen und männlichen Besucher. Obwohl der
grössere Teil der Besucherinnen Zuschauer waren, gab es doch auch einige Mitspielerinnen.
Zusammen mit Urs Hasler, Jugendarbeiter bei
der Offenen Jugendarbeit Sargans/Mels, planten
und organisierten Jugendliche aus Sargans, Serkan Cakici und Abdurahman Abduli (Moni), zusammen mit Jugendlichen aus Mels, Naim Sabani und Hasip Alili, diesen gelungenen Anlass.
Unterstützung erhielten sie während der Veranstaltung von Trinh Nguyen (welche bereits das
Plakat gezeichnet hat), Nenad Simic und Berkay
Sevgilli aus Sargans. Die Jugendlichen sorgten für
einen reibungslosen Ablauf und waren massgebend verantwortlich für diesen schönen, sportlichen und friedlichen Abend.
Organisationsteam
Basketball
(T)Raum-Platz? Wettbewerb anlässlich
des 2. Sarganserländer Jugendtages
Gibt es Traumplätze – Ziel-Räume – Platz-Ziele – Albtraum-Plätze – keinen Platz ... ?
Kann man die Jugendfreundlichkeit einer Gemeinde über informelle
Treffpunkte oder multifunktionelle Plätze definieren?
Wie und von wem werden öffentliche, halböffentliche und private Räume und Plätze (Schulplatz, Bahnhof, Einkaufszentrum, Dorfplatz, Kirchenplatz, Sportplatz, Parkplatz, Spielplatz, unter den Arkaden, Seeufer, Strasse usw.) genutzt?
Wie ist deren Nutzung geregelt (wenn überhaupt)?
Wo treten Konflikte auf und weshalb? (Akzeptanz, Toleranz, Respekt)
Was gibt es für Lösungsansätze?
Gibt es Regeln zur Benutzung von Plätzen? (Ehrenkodex, Abmachungen)
Was muss man tun, um einen Platz zu bekommen?
Wettbewerbsbedingungen
Teilnahmeberechtigung:
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Jugendlichen ab der
Oberstufe aus dem ganzen Sarganserland sowie aus
spez. Gastgemeinden (GR/FL/Werdenberg). Die Wettbewerbsprojekte können als Klassen- oder Gruppenarbeit abgegeben werden. Es können mehrere Gruppen
aus einer Klasse oder einem Verein mitmachen. Die
Grösse der Gruppe beträgt mindestens vier Personen.
Preise:
Die besten Arbeiten pro Kategorie werden mit Barpreisen belohnt. Die Preissumme beträgt total 4000 Franken.
Kategorien:
1. Oberstufe
2. Oberstufe
3. Oberstufe
freie Gruppen (Jugendgruppen, Vereine, Lehrlinge,
KantischülerInnen)
Sonderpreis für besonders aufwändiges Projekt
Prämierung und Präsentation der Projekte:
Die eingereichten Projekte werden an der SIGA anlässlich des 2. Sarganserländer Jugendtages am 2. Mai
2007 prämiert und in geeigneter Form präsentiert.
Bewertungskriterien:
Das Projektteam juriert die Wettbewerbsarbeiten nach
folgenden Kriterien:
Bezug zum vorgegebenen Thema
Klare, fassbare Kernaussage
Vertiefung ins Thema/Projektbeschrieb
Nachhaltigkeit (z. B. «Gebrauchsanweisung» oder
konkrete Umsetzung in der Gemeinde
Bedingungen zur Einreichung eines Projekts:
Das Projekt muss einen Beschrieb über Konzept, Ziel,
Vorgehensweise und Kernaussage enthalten
Mögliche Medien sind: Film,Video, Foto, computergestützte Kreationen, Bilder, Plakate, Comics, Skulpturen,
Modelle/Miniaturen, Texte, Theater, Musik/Songs. Die
maximale Abspieldauer von Ton-, Video- oder Filmaufnahmen und computergestützten Kreationen beträgt
8 Minuten.
Die maximale Vorführdauer von Theaterstücken beträgt 10 Minuten und das Vortragen von Texten, Geschichten oder Songs max. 5 Minuten.
Der Termin für die Fertigstellung der Projekte ist am
5. April 2007 (vor den Frühlingsferien).
Die Wettbewerbsteilnehmer werden vom Projektteam
betreffend genauem Abgabedatum und benötigter
Präsentations-Infrastruktur kontaktiert. Der Transport
der Projektarbeiten ist Sache der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer.
Anmeldefrist:
Alle Klassen und Gruppen melden ihr Projekt bis spätestens 30. September 2006 an. Bitte Anmeldetalon
vollständig ausfüllen.Eine kurze Beschreibung der Projektarbeit mit den gewählten Medien ist notwendig.
Allfällige Fragen zur Projektausschreibung beantwortet der/die Jugendbeauftragte der Gemeinde.
Der Anmeldetalon kann bei der Gemeinderatskanzlei
Mels, (081 725 30 30) oder unter
gemeindeverwaltung@mels.ch bezogen werden.
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Gemeindenachrichten Mels
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Heisses Pflaster Chat
der Gesprächspartner spielt unter Umständen
nur eine Rolle. Hinter «Skater_16» verbirgt sich
vielleicht wirklich ein 16-jähriger Skater, vielleicht aber auch ein Pädophiler auf der Suche
nach neuen Opfern.
Internetchats stehen bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs. Doch das neue Kommunikationsmittel birgt ernst zu nehmende Gefahren. Wenn «Bienchen_13», laut Selbstbeschreibung eine «uufgstellti Schüäläri us Züri
(w/13)», einen Chatraum betritt, bleibt sie
nicht lange allein. «Hoi, wotsch der ächli Gäld
verdiene», fragt ein «Rambaz» und bietet unverblümt hundert Franken für einen Striptease.
«Darkwiesel» möchte von «Bienchen» wissen,
ob es willig sei. Ihm schwebt eine gemeinsame Nacht vor. Fünfhundert Franken würde er
dafür lockermachen.
In frei zugänglichen Internetchats sind sexuelle
Belästigungen von Minderjährigen an der Tagesordnung. Laut einer Umfrage der deutschen Stiftung Jugendschutz.net, deren Ergebnisse auch
auf die Schweiz übertragbar sind, waren 160 von
200 Chattern unter 18 schon davon betroffen.
Trotzdem erfreuen sich die virtuellen Kontaktbörsen bei Kindern und Jugendlichen grosser Beliebtheit. Das insbesondere von Teenagern frequentierte «Habbohotel» (www.habbohotel.ch)
zählt an einem ganz normalen Montagnachmittag an die 700 Gäste. Im Bluewin-Chat (chat.
bluewin.ch), dem Schweizer Marktführer, sind an
Spitzentagen über 5000 Menschen gleichzeitig
online.
Ein Chat ist eine Internetseite, auf der die Besucher in Echtzeit schriftlich miteinander kommunizieren. Im öffentlichen Bereich diskutieren alle
wild durcheinander. Kommen sich zwei Teilnehmer näher, können sie sich in eine Art Séparée
zurückziehen, wo ihr Dialog vor fremden Blicken
geschützt ist. Der Reiz des Chattens ist, dass man
unter einem Pseudonym, ohne seine wahre
Identität preisgeben zu müssen, mit Menschen
aus aller Welt in Kontakt treten kann. Der picklige Stubenhocker darf sich für einmal als umschwärmter Adonis geben, das scheue Mauerblümchen als aufgestelltes Partygirl. Doch auch
Seriöse Chats werden von Moderatoren überwacht. Die Aufsicht beschränkt sich aber üblicherweise auf das offene Diskussionsforum. Meldungen, die direkt an einen anderen User adressiert sind, prüft niemand. Zwar ist es möglich,
einen unliebsamen Gesprächspartner per Mausklick zu sperren. Doch Annäherungsversuche
sind für Kinder oftmals nicht auf den ersten Blick
als solche zu erkennen.
Häufig sitzen die Jugendlichen in solch heiklen
Situationen allein vor dem Computer. Denn Chatten unter Aufsicht macht nur halb so viel Spass.
«Die meisten Erwachsenen wissen gar nicht genau, was ein Chat ist und sind froh, wenn ihre
Kinder beschäftigt sind», erklärt Yves Maltry von
der Computerschule Fabrik-IT in Adliswil ZH. Der
Informatiker bietet zusammen mit seinen Partnern Bernie Bachmann und Ditschgi Gutzwiller
Kurse zum Thema «Risiken und Chancen des
Chats für Kinder» an. Zielgruppe sind in erster Linie Lehrer und Erziehungsberechtigte. Laut Bernie Bachmann entspricht das neue Angebot einem grossen Bedürfnis: «Chats sind an den Schulen ein grosses Thema. Manche Schüler
verbringen fast ihre gesamte Freizeit online. Die
Folge sind nicht selten grosse Leistungseinbrüche.»
Wohnzimmer. «Das Allerwichtigste aber ist ein
vertrauensvolles Verhältnis. Bei Problemen müssen sich Kinder jederzeit an die Mutter oder den
Vater wenden können», sagt Gutzwiller.
Grobe Verstösse gegen die Chatregeln, die so
genannte «Chat-Etikette», sollten sofort einem
Moderator oder am besten gleich dem Provider
gemeldet werden. Wichtig sind detaillierte Angaben (Datum, Zeit, Nickname, allenfalls ein
Print-Screen). Das gibt dem Betreiber der Seite
die Möglichkeit, den Übeltäter ausfindig zu machen. Wegen der Datenspur, die jeder Surfer hinterlässt, sind Chats gar nicht so anonym, wie es
auf den ersten Blick scheint. Auch im virtuellen
Raum kann man sich also gegen Belästigungen
Quelle: Schweizer Familie
zur Wehr setzen.
Chatregeln
• Bleib in Chaträumen, die deine Eltern für dich ausgesucht haben oder die von einem Moderator überwacht werden.
• Dein Chatname sollte möglichst wenig über deine
Person aussagen, also keine Hinweise auf den richtigen Namen, das Alter und den Wohnort enthalten.
• Gib nie deine Adresse, Telefonnummer oder deine
E-Mail-Adresse bekannt.
• Verschick Unbekannten keine Fotos von dir.
• Glaub nicht alles, was man dir im Internet erzählt.
Du weisst nie, wer dein Chatpartner wirklich ist.
• Antworte nicht auf Nachrichten und E-Mails, die
dich schockieren. Verlasse die Seite und informiere
deine Eltern.
• Triff niemals, ohne deine Eltern zu informieren, eine
Person, die du im Internet kennen gelernt hast.
Weiterführende Informationen
Von einem generellen Chat-Verbot für Kinder raten die drei Experten aber trotz aller Gefahren ab.
Erstens sei zu befürchten, dass dann einfach
heimlich gechattet werde, und zweitens biete
das neue Kommunikationsmittel auch Chancen:
«Wer frühzeitig mit dem Internet in Kontakt
kommt, hat es später im Berufsleben viel leichter», ist Ditschgi Gutzwiller überzeugt.
Er empfiehlt Familien, die Welt der Chats anfänglich gemeinsam zu erkunden und die Risiken miteinander zu besprechen. Den PC platziere man
idealerweise nicht in einem stillen Kämmerlein,
sondern an einem belebten Ort, zum Beispiel im
• Kurs «Risiken und Chancen des Chats für Kinder»:
www.fabrik-it.ch
• Surfregeln für Kinder und Jugendliche:
www.safersurfing.ch
• Ratgeber: «Kids im Netz.Wie Kinder surfen und was
Eltern übers Internet wissen sollten». Stiftung für
Konsumentenschutz 2004. 32. Seiten. 10 Franken.
Zu beziehen unter www.konsumentenschutz.ch
• Aktuelle Kampagne der Schweizerischen Kriminalprävention: www.stopp-kinderpornografie.ch
• «Cybertipp», eine Präventionsbroschüre der Polizei:
www.kriminalpravention.ch/1/downloads/de/
cybertipp_de.pdf
• Nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität: www.kobik.ch
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
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Endlich eine Eisbahn!
Am 11. November 2006 wird bei
der Regionalen Sportanlage RSA
in Sargans eine 450 Quadratmeter grosse Eisbahn eröffnet. Sie
steht allen Eissport-Interessierten
zur Verfügung: Schlittschuhlaufen, Hockeyspielen, Eisstockschiessen, Eisdiscos und vieles
mehr wird dann möglich. Hinter
dem Projekt steht der im letzten
November gegründete Trägerverein «Eispark Sarganserland». Es
wird von den Gemeinden Sargans, Mels, Vilters-Wangs und
Wartau unterstützt.
Der Verein «Eispark Sarganserland» ruft
deshalb alle Melserinnen und Melser auf,
diese einmalige und nicht überrissene
Freizeitmöglichkeit zu unterstützen. Am
besten tun Sie dies mit dem Kauf einer
Jahreskarte für die
erste Betriebssaison.
Die Jahreskarte für
Kinder kostet 40 Franken und für Erwachsene 50 Franken. Familien erhalten diese
für 100 Franken.
Weitere Möglichkeiten, die Eisbahn zu
unterstützen, gibt es
mit Bandenwerbung
oder Gönnerbeiträgen. Weitere Infos erhalten
Sie
unter
www.eispark.com.
Anmeldungen sind
auch möglich unter
der
E-Mail-Adresse
info@eispark.com
oder Verein «Eispark
Sarganserland»,
c/o Toni Valaulta,
Kantonsschulweg 14,
7320 Sargans.
Bereits haben sich rund 400 Personen eine Saisonkarte gesichert, Eissportvereine
und Schulen sind an einer Nutzung interessiert. Die Eisbahn-Initianten sind aber
nach wie vor auf finanzielle Unterstützung angewiesen, damit die mobile Anlage möglichst schon im ersten Jahr gekauft werden kann und nicht zuletzt auch
darum, um eine möglichst bequeme und
zweckmässige Infrastruktur anbieten zu
können (z. B. geheizte Garderobe).
Mitglied der Sarganserländischen Talgemeinschaft – Warum nicht?!
Seit 1954 setzt sich die Sarganserländische Talgemeinschaft
(STG) für die Region (AmdenWeesen-Kerenzerberg bis Bad Ragaz-Vättis) in verschiedenen Bereichen als neutrale Institution
ein. Für die Realisierung zahlreicher Projekte war sie Auslöserin:
In Bildung, Kultur, Natur und Umwelt, Tourismus, Spitalwesen, Lasten-Nutzenausgleich Militär-Zivilbereich, Arbeitsplatzerhaltung,
Positionierung und Präsenz auch
ausserhalb der Region.
Der Vorstand und die Kommissionen arbeiten ehrenamtlich. Daher freut sich die
STG über die Unterstützung der Bevölke-
rung der Region Sarganserland-Walensee. Sie sind an einer aufstrebenden Region interessiert? Wir laden Sie aus diesem
Grunde freundlich zu einer Mitgliedschaft
ein. Die Jahresbeiträge für Einzelmitglieder kosten 30 Franken, für Ehepaare 40
Franken, für Firmen, Verbände und Vereine 50 Franken, für Korporationen 60 bis
110 Franken und für politische Gemeinden (je nach Grösse) 110 bis 210 Franken.
Anmeldung für
eine STG-Mitgliedschaft:
Die STG freut sich über Ihre Mitgliedschaft und dankt hiefür herzlich. Nach
Eingang der Anmeldung wird der Kassier
die entsprechenden Unterlagen vor der
nächsten Hauptversammlung zusenden.
Weitere Infos erhalten Sie auch unter der
Internetseite www.talgemeinschaft.ch.
Telefon:
Name:
Vorname:
Strasse:
PLZ:
Ort:
E-Mail:
Einsenden an:
Sarganserländische Talgemeinschaft,
Postfach 66, 8880 Walenstadt
E-Mail: stg@talgemeinschaft.ch
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Gemeindenachrichten Mels
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Veranstaltungskalender
Juli 2006 bis Oktober 2006
Eröffnung Wanderweg SchwendiWeisstannen
Am 9. Juli 2006 wird die offizielle Eröffnung des
Wanderweges Schwendi-Weisstannen beim
Rest. Mühle, Schwendi, gefeiert. Festwirtschaft
und Unterhaltung mit der Tomaros Band. Der
Wanderweg führt auf der linken Talseite links der
Seez entlang vom Rest. Mühle bis kurz vor Weisstannen.
Kohlschlager Chilbi
Am Sonntag 6. August findet nach dem Alpgottesdienst auf der Alp Mädems die KohlschlagerChilbi statt. Die Trachtengruppe Mels bietet auch
in diesem Jahr ein Unterhaltungsprogramm mit
Volkstänzen sowie Tanz- und Unterhaltungsmusik. Die TrächtlerInnen werden die Gäste mit
Speis und Trank verwöhnen. Die Chilbi wie auch
der Alpgottesdienst finden bei jeder Witterung
statt. Die Trachtengruppe Mels lädt alle ganz
herzlich ein.
Pizol Challenge
Der traditionelle Team- und Firmenwettkampf Pizol Challenge gelangt am 19. August zu seiner
8. Austragung. Achtung fertig, die ChallengeTeam-Jagd geht los! Sportgeschäfte, FitnessClubs, Sportvereine und andere Firmen bringen
neue Vierer-Teams an den Start und können sich
gleichzeitig eine attraktive Werbeplattform mit
Banden, Links, Promostand usw. am Pizol Challenge sichern! 17 km Inline-Skate, 12,5 km
Mountain-Bike, 7 km Berglauf und 12 km Kammlauf gilt es im Team- und Firmenwettkampf zu
bezwingen. Einige stolze Höhenmeter sind dabei
selbstverständlich inbegriffen. Ein Team besteht
aus maximal vier Personen in den Kategorien Damen, Herren/gemischt und Firmenteams. Es können auch Zweier-Teams in den Kategorien
Damen, Herren sowie Sie + Er gemeinsam dem
Ziel entgegenfiebern. Weiter Infos unter
www.pizolchallenge.ch
Juli / August
So 2.
09.30
So 2.
09.30
Mi 5.
08.00
Mi 5.
11.00
Mi 5.
10.45
Do 6.
Fr 7.
ab
20.00
Sa 8.
So 9.
12.00
Di 11. bis
Mi 12.
Fr 28. bis
Sa 29.
Kath. Kirchgemeinde Mels
Pfarreifest St. Peter und Paul
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Familiengottesdienst mit Feier des Abendmahls
und Verabschiedung der Katechetinnen
G. Lott und H. Gantenbein,
Mitwirkung: Gruppe Kindergottesdienst,
anschliessend Apéro
Kath. Kirchgemeinde Mels
Abschlussgottesdienst 1.-4. Klasse Kleinfeld
Kath. Kirchgemeinde Mels
Abschlussgottesdienst 5.-6. Klasse Dorf
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Andacht
Fussballclub Mels
Hauptversammlung
Feuerwehrverein Heiligkreuz-Mels
Wald- und Höhlenfest
Eröffnung Wanderweg Schwendi-Weisstannen
Gastspiel Circus Royal
Harley Davidson Club Chur
Harley Davidson Treffen
Pfarrkirche Mels
Evang.-ref. Kirche und
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Pfarrkirche Mels
Pfarrkirche Mels
Altersheim Sargans
Tiergarten
beim Rest. Mühle
Schwendi
beim Pizolpark
Tiergarten
August
Di 1.
08.30
Di 1.
09.00
bis
13.00
17.00
bis
20.30
10.45
Mi 2.
Mi 2.
Sa 5.
Sa 5.
So 6.
09.00
bis
18.00
11.00
Di 8.
14.00
Mi 9.
17.00
bis
17.30
bis
19.30
17.00
bis
20.30
Fr 11.
Fr 11.
Frauen- und Müttergemeinschaft Mels
1.-August-Zmorgä
Bäuerinnen- und Landfrauenverein
Weisstannen
1.-August-Brunch Alp Siez
Kleinkaliberschützen Mels
Volksschiessen
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Andacht
Guggenmusik Böllni
Brunnenfest
Kleinkaliberschützen Mels
Volksschiessen
Pfarreiheim Mels
Alp Siez
Schützenhaus
Runggalina Mels
Altersheim Sargans
b. Hirschenbrunnen
Schützenhaus
Runggalina Mels
Trachtengruppe Mels
Cholschlager-Chilbi
Evang. Frauenverein
Arbeitsnachmittag
Kleinkaliberschützen Mels
Volksschiessen
Feldschützengesellschaft Mels
2. Obligatorisches Bundesprogramm
Alp Kohlschlag
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Schützenhaus
Runggalina Mels
Schiessanlage
Valeiris
Kleinkaliberschützen Mels
Volksschiessen
Schützenhaus
Runggalina Mels
Veranstaltungskalender
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
15
Juli 2006 bis Oktober 2006
Spaghetti-Festival
am Melser Dorffest
August
Fr 11.
bis
So 27.
Sa 12.
Sa 12.
So 13.
09.00
bis
18.00
14.00
So 13.
So 13.
Mi 16.
08.00
Fr 18.
17.30
bis
19.00
Sa 19.
Sa 19.
So 20.
11.00
So 23.
So 23.
13.30
Fr 25.
17.30
bis
19.00
18.15
Fr 25.
Sa 26.
So 27.
09.30
So 27.
09.30
Di 29.
19.30
Di 29.
13.00
Do 31.
09.00
Förderverein «Kunst im Alten Konsum»
Worte sehen, Bilder und Skulpturen und
erste Ausstellung im Siebenthal-Garten
Guggenmusik Böllni
Brunnenfest (Verschiebedatum)
Kleinkaliberschützen Mels
Volksschiessen
Atelier Alter Konsum
und SiebenthalGarten
b. Hirschenbrunnen
Lourdespilgerverein Sarganserland
Krankentag – Gottesdienst
Skiclub Graue Hörner
Foostockmesse
Jägervereinigung Sarganserland
Steinbock-Fest mit Ausstellung zum
100-Jahr-Jubiläum der Steinbockaussetzung
im Kanton St. Gallen
Kath. Kirchgemeinde Mels
Schulbeginngottesdienst 1.-4. Klasse Kleinfeld
Schützengesellschaft Heiligkreuz-Mels
3. Obligatorisches Bundesprogramm
Grotte Mels
Schützenhaus
Runggalina Mels
Foostock
Mehrzweckgebäude
Weisstannen
Am 19. August organisiert die Musikgesellschaft
Konkordia Mels das beliebte Melser Dorffest.
Dank grosszügiger Unterstützung durch verschiedene Restaurants aus Mels können alle Familien und Spaghetti-Liebhaber ab 17.00 Uhr feine Spaghetti geniessen. Natürlich lädt die Konkordia-Bar bei der «Traube» zu einem frischen
Drink ein, und unter den Arkaden kommen die
Kaffee und Kuchen-Liebhaber zum Genuss. Die
Cüpli-Bar beim Dorfbrunnen ist bestimmt ein besonderer Treffpunkt. Die Konkordia Mels freut
sich, viele Festbesucher begrüssen zu dürfen. Bei
schlechter Witterung wird ein Zelt aufgestellt.
Der Eintritt über das ganze Fest ist wie jedes Jahr
frei!
Pfarrkirche Mels
Schiessanlage
Valeiris
Musikgesellschaft Konkordia Mels
Dorffest
IG Sport Events
8. Pizol Challenge
Serb.-orth. Gemeinde
Gottesdienst
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Seniorenausflug
Evang. Frauenverein
Ausflug nach Chur zur «Pulvermühle»
(Spielplatz und Zoo)
Militärschützenverein Mels
2. Obligatorisches Bundesprogramm
Dorfplatz Mels
Evang.-ref. Kirchgemeinde
1. Konfirmanden-Treff 2006/2007
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Kulturausflug mit Hedi und Hannes
Gantenbein (Verschiebungsdatum: 2.9.06)
Kath. Pfarrkirche Mels
Familiengottesdienst
Evang.-ref. Kirchgemeinde und kath.
Kirchgemeinde Sargans
Jazzfestival; Ökumenischer Gottesdienst
Evang.-ref. Kirchgemeinde
«Schweigen und Hören» meditative Abendfeier
Evang.Frauenverein
Ausflug ins Walserdörfli St. Martin
im Calfeisental, Kosten: Fr. 10.- für
Führung und Mitfahrgelegenheit
Anmeldung: Rosmarie Marthy, Tel. 081 723 52 67
Marktkommission der Gemeinde Mels
Bartholomäusmarkt
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Gemäss Programm
Sarganserland
Evang.-ref.Kirche,
Sargans
Gemäss Programm
Chur
Schiessanlage
Valeiris
Pfarrkirche Mels
Röm.-kath. Kirche
Sargans
Evang.-ref. Kirche
Sargans
Treffpunkt beim
AlbertPeter-Platz Sargans
Dorf Mels
Bartholomäusmarkt
Jeweils am letzten Donnerstag im Monat August
findet der traditionelle Jahrmarkt im Dorfkern
von Mels statt. In zahlreichen Ständen findet
man allerlei Interessantes. Auch für Kinder ist der
Markt ein Eldorado für Spielsachen und feine
Schleckereien. Es gibt vieles zu entdecken. Nebst
den Marktfahrern finden Sie auch Stände des
einheimischen Gewerbes sowie der verschiedenen Vereinen. Die Melser Gastwirtschaftsbetriebe und Vereine bieten am Markttag feine Verpflegungen an. Besuchen Sie den Bartholomäusmarkt – ein schöner Treffpunkt im August!
02/2006
Gemeindenachrichten Mels
16
Veranstaltungskalender
Juli 2006 bis Oktober 2006
September
Fr 1. bis
So.17.
Sa 2. bis
So 3.
Sa 2.
Sa 2.
08.30
Di 5.
13.45
Di 5.
19.30
Mi 6.
10.45
Alpabfahrten
Do 7.
13.15
Eine Alpabfahrt in Mels bedeutet ein besonderes
Erlebnis. Die rund 20 Alpen bieten Gewähr für einen interessanten Anlass für unsere Einwohner
und Gäste. Tausende von Leuten von nah und
fern säumen die Strassen beidseitig und stehen
für das Vieh und das Alppersonal Spalier. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, heimische Alpund Landwirtschaftsprodukte zu kaufen. Der
Schellnerclub wird am Haupttag der Alpabfahrt
wiederum für das leibliche Wohl der Gäste sorgen. Ein Besuch an unserer traditionellen Alpabfahrt lohnt sich in jedem Fall. Die genauen Termine erfahren Sie auf der Gemeinderatskanzlei.
Fr 8.
20.00
Sa 9.
Sa 9.
08.30
So 10.
10.30
So 10.
08.30
Mi 13.
14.00
Fr 15.
Sa 16.
Gardi Hutter
Das Stück Käse hängt einfach zu verlockend in
der Mausefalle. Und es kommt prompt, wie es
kommen muss: Die Falle schnappt zu. «So ein Käse» ist ein Klassiker aus dem Repertoire der
Clown-Frau Gardi Hutter, gespielt im Jubiläumsjahr des Alten Kino.
Sa 16.
08.30
So 17.
09.30
So 17.
11.00
So 17.
15.00
Förderverein «Kunst im Alten Konsum»
Sozialkritische Kunst von Pfarrer
Erich Guntli, Buchs
Kath. Pfarramt Mels
Wallfahrt nach Zitail
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Verschiebedatum Kulturausflug
Evang.-ref. Kirchgemeinde
1. Modul Kurs Besuchsdienst mit Frau Jocham
Frauen- und Müttergemeinschaft Mels
Öffentliches Singen
Kath. Pfarrkirche Mels
Kapellfest Maria Geburt
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Andacht
Frauen- und Müttergemeinschaft Mels
Herbstwanderung
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Vortragsabend zur Ökumene
mit Dr. Peter Dinter
Schellnerclub Mels
Heifahrtschilbi Alpabfahrt
Evang.-ref. Kirchgemeinde
2. Modul Kurs Besuchsdienst mit Frau Jocham
Kath. Pfarrkirche Mels
Familiengottesdienst
Blauringgottesdienst
Evang.-ref. Kirchgemeinde und
Kath. Kirchgemeinde Wangs
Ökumenischer Berggottesdienst, musikalische
Gestaltung mit beiden Kirchenchören, nur bei
geeignetem Wetter; ansonsten um 09.30 Uhr
ökumenischer Gottesdienst in der röm.-kath.
Kirche Wangs
Evang. Frauenverein
Indianer-Nachmittag für Kinder,
Basteln eines «Traumfängers»
Kulturvereinigung Altes Kino Mels
Gardi Hutter «So ein Käse»
Schellnerclub Mels
Heifahrtschilbi Alpabfahrt
Evang.-ref. Kirchgemeinde
3. Modul Kurs Besuchsdienst mit Frau Jocham
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Bettagsgottesdienst mit Feier des Abendmahls,
musikalische Gestaltung mit dem
Männerchor Sargans
Serb.-orth. Gemeinde
Gottesdienst
Evang.-ref. Kirchgemeinde und kath.
Kirchgemeinde Sargans
Ökumen. Bettagsandacht, Mitwirkung:
Musikgesellschaft Sargans (nur bei
geeignetem Wetter)
Atelier Alter Konsum
Gemäss Programm
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Pfarreiheim Mels
Dorfkapelle
Altersheim Sargans
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Dorfplatz Mels
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Pfarrkirche Mels
Furt, Wangs-Pizol
Saarfall-Ranch Vilters
Altes Kino Mels
Dorfplatz Mels
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Evang.-ref. Kirche
Sargans
Evang.-ref.Kirche,
Sargans
Erzbild Sargans
Veranstaltungskalender
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
17
Juli 2006 bis Oktober 2006
September / Oktober
Mo 18. 19.30
bis
21.30
Mi 20. 20.00
bis
22.00
Fr 22.
19.30
Fr 22.
20.00
Sa 23.
19.00
So 24.
So 24.
10.30
So 24.
09.30
So 24.
17.00
Mo 25. 20.00
Di 26.
Di 26.
19.30
Mi 27.
14.00
Do 28.
bis
Sa 30.
19.30
Samariterverein Mels
1 Woche Abendnothilfekurs
Lokal noch nicht
bestimmt
Frauenforum Sarganserland
Wenn Nestwärme zur Nesthitze wird
mit Dr. Heidi Witzig, Historikerin und
Buchautorin, Uster ZH
Schützenverein Weisstannen
23. Nachtschiessen
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Elternabend der Konfirmanden 2006/2007
Kath. Pfarrkirche Mels
Jugendgottesdienst
Eidgenössische Volksabstimmung
Kath. Pfarrkirche Mels
Erntedankfest, Familiengottesdienst
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Familiengottesdienst zum Erntedank,
Mitwirkung: Gruppe Kindergottesdienst,
anschliessend Kaffee
Evang.-ref. Kirchgemeinde
«Spätlese» – Konzert zum Erntedank mit
dem Kirchenchor und Musikern
Stefanuskreis Mels
Vortragsabend mit Prof. Albert Gasser:
Was sagt uns Bruder Klaus heute
Evang. Frauenverein
Besichtigung der Firma Hongler WachsWaren AG in Altstätten
Evang.-ref. Kirchgemeinde
«Schweigen und Hören» meditative Abendfeier
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Kontaktplausch der Senioren
Schützenverein Weisstannen
23. Nachtschiessen
Evang. Kirchgemeindehaus, Zürcherstr. 82,
7320 Sargans
Weisstannen
Kirchgemeindehaus,
Sargans
Pfarrkirche Mels
10.00
Di 3.
13.45
Fr 6.
10.00
Fr 6. +
Sa 7.
Mo 9.
19.30
Fr 13.
10.00
Sa 14. +
So 15.
19.30
Kath. Pfarrkirche Mels
Kapellfest Hl. Michael
Frauen- und Müttergemeinschaft Mels
Öffentliches Singen
Viehzuchtgenossenschaft Weisstannen
Viehschau in Weisstannen
Schützenverein Weisstannen
23. Nachtschiessen
Frauen- und Müttergemeinschaft Mels
Andacht
Viehschaukommission Mels
Viehschau in Mels
Kulturvereinigung Altes Kino Mels
Oropax
Auf dem Schauplatz beim Talhof in Mels werden
rund 600 bis 700 Kühe, Rinder, Jungvieh und
Stiere aufgeführt. Die Kinder können sich im
Streichelzoo verweilen. Auf dem Markt besteht
die Gelegenheit, von den Bäuerinnen einheimische Produkte zu geniessen und zu kaufen. Der
Melser Schauabend findet dieses Jahr im Anschluss an die Viehschau wiederum am Freitagabend statt. Die Viehschau Weisstannen mit über
200 ausgestellten Tieren findet auf dem Schauplatz Zipf statt. Die Bauernchilbi wird am Freitag,
abend im Hotel Alpenhof durchgeführt. Alle sind
eingeladen, an diesen traditionellen und gemütlichen Anlässen teilzunehmen.
Pfarrkirche Mels
Evang.-ref. Kirche und
Kirchgemeindehaus
Sargans
Evang.-ref. Kirche
Sargans
Pfarreiheim Mels
nach Programm
Evang.-ref. Kirche
Sargans
Kirchgemeindehaus
Sargans
Weisstannen
Oktober
So 1.
Viehschauen
Kapelle Mädris
Pfarreiheim Mels
Schauplatz Zipf,
Weisstannen
Weisstannen
Pfarrkirche Mels
Talhof Mels
Altes Kino Mels
Kulturtag am
12. November 2006
Die Fachgruppe Kultur der Gemeinde Mels organisiert am Sonntag, 12. November 2006, einen
Kulturtag unter dem Motto «Sagenhaftes Mels».
Das Ziel ist es, einem breiten Publikum die Sagenwelt näher zu bringen und Geschichten aus
der Vergangenheit aufzufrischen. Nebst den Sagen soll das Nachtwächtertum wieder aufgegriffen werden. Speziell zu diesem Thema suchen wir
nach Nachkommen des letzten Nachtwächters
Paul Lendi (1865 – 1946) bzw. nach alten Unterlagen, Nachtwächterbuch usw. Wer dazu Angaben machen kann, wird gebeten, sich bei der Gemeinderatskanzlei Mels, Bettina Walser, Telefon
081 725 30 30, zu melden.
Weiter suchen wir auch nach geeigneten Kleidungsstücken und Requisiten für unsere Ausstellung bzw. für die Einkleidung unserer neuen
Nachtwächter von Mels.
Weitere Infos und der Programmablauf folgen im
nächsten Info.
Besuchen Sie auch unseren laufend
aktualisierten Veranstaltungskalender im Internet unter
www.mels.ch in der Rubrik «Events».
02/2006
Gemeindenachrichten Mels
18
Orientierungstag 2006 für
die Dienstpflichtigen des
Jahrgangs 1988
Weltelite zu Gast in Sargans
Für die Organisatoren der SchiesssportWeltmeisterschaft der Körperbehinderten läuft die Detailplanung auf Hochtouren. Nur noch wenig Zeit bleibt OKPräsident August Wyss und seinem
Team, um die letzten Vorbereitungsarbeiten für die Schiesssport-WM der Athleten mit einer Behinderung zu erledigen. Ab dem 13. Juli 2006 wird die
Weltelite in Sargans an diesem Grossanlass zu Gast sein.
Jede Sportart hat ihre Superstars. Die Rollstuhlschützen ebenfalls. Er heisst Jonas Jacobsson,
kommt aus Schweden und wird vom 13. bis
21. Juli in den Gewehrdisziplinen als Titelanwärter gehandelt. «Er ist ein Beispiel dafür, was die
hoffentlich vielen Zuschauer während der WM zu
sehen bekommen werden», erklärt August Wyss
und hofft mit der OK-Crew und den Teilnehmern
zusammen, dass die Bevölkerung (und die Sponsoren) den von 47 Ländern beschickten Titelkämpfen die nötige Beachtung schenken werden.
Jonas Jacobsson ging an den Paralympics in
Athen viermal an den Start und gewann viermal
Gold. Dabei stellte er acht Weltrekorde auf. Doch
dies ist grundsätzlich kein aussagekräftiger Qualitätsbeweis, weil beispielsweise die Konkurrenz
schwach sein kann. Doch der Mann aus dem
Norden erzielte über 50 m liegend ein Resultat,
das bei den Olympischen Spielen für Rang vier
gereicht hätte. «Er vollbringt», weiss August
Wyss aus eigener Erfahrung, «wie Spitzenleute
anderer Sportarten erstklassige Leistungen.» Ein
Rollstuhlathlet bei Olympia der Nichtbehinderten
auf dem Podest? Bei den Schützen nicht ausgeschlossen.
Eröffnungsfeier
Eröffnet wird die WM am 13. Juli 2006 im Rahmen der Dreharbeiten von Tele Ostschweiz für
die Sendung «I de Ostschwiz dehei». Neben dem
Einmarsch der Nationen und einem Dorffest
werden auch verschiedene Show-Formationen
(KSS/MSS-Big-Band, D’Holmikers aus Mels, Ausschnitte aus dem Heidi-Musical) auftreten.
Die Eröffnungsfeier wird wie die gesamte WM
schon wegen der Transporte zu einer Logistik-Generalstabsübung. Das Be- und Entladen eines
Cars mit Hebebühne-Technik dauert für Rollstuhlsportler rund 45 Minuten. Zudem müssen
die Fahrzeuge möglichst nahe an die Wettkampfstätten herangefahren werden können. Die detaillierte Planung wird die Basis für den Erfolg der
WM sein.
Nach dem jetzigen Stand der Vorbereitungen
darf davon ausgegangen werden, dass Jonas Jacobsson und seine Kollegen Bedingungen vorfinden, die sportliche Höchstleistungen zulassen.
«Die WM soll allen in positiver Erinnerung bleiben», sagt OK-Präsident August Wyss und
wünscht sich, die Öffentlichkeit werde die
Schiess-WM der Behinderten ebenso mittragen
wie Grossanlässe der Nichtbehinderten. In der
Schweiz wird es 2006 nur wenige Veranstaltungen mit mehr als 47 Nationen geben.
Schiesspflicht im Jahre 2006
Schiesspflichtig sind die Jahrgänge 1972 bis
1986. Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen die Schiesspflicht bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das
34. Altersjahr vollenden. Für weitere Auskünfte
steht der Sektionschef gerne zur Verfügung.
Das Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons
St.Gallen hat den Orientierungstag für die
Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1988 für die politische Gemeinde Mels auf Dienstag, 12. September 2006, festgesetzt.
Die Veranstaltung findet in der Kaserne, Haus AK,
in Walenstadt statt. Die Marschbefehle werden
den Dienstpflichtigen etwa fünf Wochen vor dem
Anlass zugestellt. Der Sektionschef bittet die
Dienstpflichtigen, sich diesen Tag zu reservieren
und für die militärische Musterung freizuhalten.
MilitärdienstpflichtEntlassung 2006
Per 31. Dezember 2006 werden Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere (Korporal,
Wachtmeister, Oberwachtmeister) des Jahrganges 1972 altershalber aus der Dienstpflicht
entlassen.
Alle diese Grade der Jahrgänge 1973 bis
1976 können ebenfalls entlassen werden, aber
nur dann, wenn sie die Ausbildungsdienstpflicht
vollständig erfüllt haben.
Im Verlaufe des August 2006 werden alle Wehrmänner, die per 31.12.2006 entlassen werden,
über den Ablauf der Entlassung informiert.
Nachschiesskurs 2006
Wer das obligatorische Schiessen versäumt,
muss am Nachschiesskurs teilnehmen, der wie
folgt stattfindet: Samstag, 4. November
2006, Einrücken um 08.00 Uhr, Entlassung um
11.30 Uhr in St.Gallen, Schiessanlage Breitfeld
(Hauptstrasse St.Gallen-Gossau, beim Industriegebiet Winkeln gelb-schwarzem Wegweiser
«Schiessanlage» folgen).
Um den Schützen die Suche nach einem passenden Termin zu erleichtern, veröffentlicht das
Amt für Militärbetriebe St. Gallen-Herisau sämtliche Termine der obligatorischen Bundesprogramme, die im Kanton St. Gallen durchgeführt
werden, im Internet unter www.afmz.sg.ch.
Schiessprogramm 2006
Termine obligatorische Bundesübung
Schützenverein
Feldschützen Mels
Schützengesellschaft Heiligkreuz-Mels
Militärschützenverein Mels
Datum
Freitag, 11. August 2006
Freitag, 18. August 2006
Freitag, 25. August 2006
Zeit
17.30 – 19.30 Uhr
17.30 – 19.00 Uhr
17.30 – 19.00 Uhr
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
19
Ostschweizer Umweltpreis:
5000 Franken zu gewinnen
Die WWF-Sektionen SG, TG und AR/AI
schreiben jedes Jahr den Ostschweizer
Umweltpreis aus. Wer sich mit speziellem Engagement für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen einsetzt und
sich für Lebewesen und Nachhaltigkeit
stark macht, gehört zu den Anwärterinnen und Anwärtern dieses Preises.
Der Preis ist als Anreiz für ökologische Leistungen
gedacht, die in der Öffentlichkeit keine Beachtung finden. Dies ganz nach dem Motto «Viele
kleine Schritte führen zum Ziel».
Was wird ausgezeichnet?
Mögliche Wettbewerbsbeiträge könnten sein:
– eine Schulklasse, die mit ihrem Engagement
dazu beigetragen hat, dass eine nachhaltige
Senkung des allgemeinen Energie- oder Wasserverbrauchs in einem Schulhaus realisiert
wurde
– Eine Klasse schafft und betreibt einen Pausenkiosk mit biologischen Produkten aus der Region.
– Pflanzung eines neuen (Bio-)Obstgartens mit
Hoch- und Mittelstammbäumen
– ein Schulhaus, das jede Woche mit allen Klassen einen Tag Unterricht im Wald macht
– ein Verein oder eine Einzelperson, der/die seit
Jahren mit besonderen Angeboten die Jugend
für die Schönheit der Natur begeistert
– eine Bachrenaturierung durch Private
– eine technische Erfindung, die für den Schutz
der Umwelt oder zur Schonung von Ressourcen relevant ist
– ein Landwirt, der aus eigener Initiative eine
Biogasanlage einrichtet.
Der Preis
Die Preissumme beträgt 5000 Franken. Die Helvetia Patria Versicherung unterstützt den Umweltpreis als Sponsoringpartner. Die Projekte
müssen bis zum 31. August 2006 eingereicht
werden. Die Preisverleihung findet jeweils im November/Dezember statt.
Wer darf mitmachen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Privatpersonen,
Teams, Familien, Schulklassen usw., die in den
Kantonen SG, TG, AR/AI oder im Fürstentum
Liechtenstein zu Hause sind. Der Wettbewerb soll
speziell auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Die wichtigsten Bewertungskriterien sind
neben dem Engagement des Bewerbers die
Kreativität und ökologische Wirkung des Projektes. Zudem sollte das Projekt kurz vor der Umsetzung stehen oder bereits ausgeführt sein. Die
Bewerbungsunterlagen können auch stellvertretend von Drittpersonen ausgefüllt und eingereicht werden.
Mehr Informationen
Die Bestimmungen können unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.wwfumweltbildung.ch, oder bestellt werden bei:
WWF-Regiobüro, Postfach 2341, 9001 St.Gallen,
071 223 29 30, E-Mail: regiobuero@wwfost.ch.
Preisträger des ostschweizerischen Umweltpreises «Der grüne Zweig»
2003
Stiftung Tosam, Herisau,
für das Projekt WinWin-Markt
Primarschule Oberwangen TG,
für ihren Naturgarten
Familie Stricker, Oberaach TG,
für eine Bachöffnung im privaten Gelände
2004
Primarschule Pestalozzi, Rorschach,
für das Projekt «AgentIn 21»
David Demut, Speicher AR,
für das Projekt «Future E-Bike»
2005
Jugendnaturschutzgruppe Wattwil,
für das Projekt «Eidechsenburg»
Seniorengruppe «Silberwide», Widnau,
für ein Trockenmauerprojekt
Die Gemeinde Mels ist urwaldfreundlich
Die Abholzung der Urwälder in den Tropen (Amazonas, Kongobecken, Südostasien) und im Norden (Kanada, Skandinavien, Sibirien) hat ein solches Ausmass angenommen, dass der
Klimahaushalt der Erde und der Fortbestand zahlreicher indigener Völker sowie
Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind.
International sind Bestrebungen im
Gange, die noch bestehenden, grossflächigen Urwälder sowohl in den Tropen als auch im Norden entweder zu
schützen oder nachhaltig zu nutzen, um
so deren Erhaltung zu gewährleisten.
Diese Bestrebungen gilt es zu unterstützen, da dies auch in unserem langfristigen Interesse liegen muss.
Die Gemeinde Mels will sich nach ihren Möglichkeiten für den Urwaldschutz einsetzen und wenn
immer möglich urwaldfreundliches Holz und
Papier verwenden. Gesamtschweizerisch sind
582 Gemeinden «urwaldfreundlich». Im Kanton
St.Gallen sind 50 von 89 Gemeinden zertifiziert
(56%).
Der Gemeinderat hat beschlossen, an der Aktion
«Urwaldfreundliche Gemeinde» teilzunehmen,
und hat das Konzept Abfallverminderung und
«Urwaldfreundliche Gemeinde», welches durch
die Gemeinderatskanzlei ausgearbeitet wurde,
genehmigt. Zudem sind folgende Grundsätze bestimmt worden:
– Bei der Ausführung von öffentlichen Bauten
und bei Mobiliarbeschaffungen der Gemeinde
wird auf die Verwendung von Holz aus Raubbau verzichtet. Stattdessen werden FSC-zertifiziertes Holz und/oder Holz aus der Schweiz
oder dem benachbarten Ausland verwendet.
– Wann immer möglich wird Recyclingpapier in
der Gemeindeverwaltung eingesetzt. Der Papierverbrauch soll generell gesenkt werden.
– Das Briefpapier mit dem Logo der Gemeinde
Mels sowie alle Briefcouverts sollen ebenfalls
aus Recyclingpapier bestehen.
Im Sinne einer Empfehlung wird zukünftig sämtlichen Baubewilligungen ein Merkblatt beigelegt
mit der Bitte an die Bauherren, sich dieser Regelung anzuschliessen. Ebenfalls wurden die Gemeindebetriebe Altersheim, EWM und Werkhof
sowie die Schulgemeinden, Kirchgemeinden sowie Ortsgemeinden eingeladen, diesem Gemeinderatsbeschluss zu folgen.
02/2006
Gemeindenachrichten Mels
20
Unentgeltliche Rechtsberatung –
Mietrechtsberatung
Rechtsberatung
Buchtipp
der Gemeindebibliothek
Mels
Liebe Bücherfreunde
Die unentgeltliche Rechtsberatung will jedem
Ratsuchenden die Möglichkeit geben, auf unkomplizierte Art den Ratschlag eines erfahrenen
Anwalts einzuholen. Sie wird im Turnus durch die
Mitglieder des St. Gallischen Anwaltsverbandes,
Region Rheintal und Sarganserland, betreut. Gemäss Dienstplan sind für das Jahr 2006, 3. Quartal, folgende Sprechstunden vorgesehen:
Altes Rathaus Sargans
Rathaus Buchs
Städtchenstr. 43, Altes Rathaus, Vermittlerzimmer im Parterre,
Sitzungszimmer 1
rechts beim Lift
Rathaus Altstätten
Sitzungszimmer Nr. 1,
1. Stock
Montag,
15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag,
15.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch,
15.00 – 18.00 Uhr
3. Juli 2006
6. Juli 2006
16. August 2006
3. August 2006
4. September 2006
7. September 2006
Mietrechtsberatung
Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton
St. Gallen führt in verschiedenen Regionen des
Kantons Rechtsberatungen durch. Nachstehend
erfahren Sie die Termine in unserer näheren Umgebung. Die Beratungen sind offen für alle Mieterinnen und Mieter, es ist keine Anmeldung nötig. Ratsuchende, welche nicht Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbandes sind, zahlen einen
Unkostenbeitrag von 40 Franken pro Beratung,
für Mitglieder ist die Dienstleistung gratis.
Sie erhalten zudem auf der Internetseite www.
mieterverband.ch/sg nützliche Tipps,Adressen und
Telefonnummern. Gemäss Dienstplan sind für das
Jahr 2006, 3. Quartal, folgende Sprechstunden
vorgesehen:
Rathaus Sargans
Buchs, Schingasse 6
bei H. Rothenberger
Heerbrugg, Auerstr. 25
im Sekretariat der unia
jeweils am 3. Montag
des Monats,
17.00 – 18.00 Uhr
jeweils am 1. Montag
des Monats,
17.00 – 18.00 Uhr
jeweils am 1. Donnerstag
des Monats,
18.00 – 19.00 Uhr
17. Juli 2006
3. Juli 2006
6. Juli 2006
21. August 2006
7. August 2006
3. August 2006
18. September 2006
4. September 2006
7. September 2006
Leerwohnungszählung 2006
Mit Stichtag 1. Juni 2006 werden in unserer
Gemeinde die leer stehenden Wohnungen sowie die leer stehenden Industrie- und Geschäftslokale erfasst. Leerwohnungen widerspiegeln die Situation auf dem Wohnungsund Liegenschaftenmarkt, leer stehende
Industrie- und Geschäftslokale widerspiegeln
die Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie
sind ein wichtiger Indikator der Konjunkturla-
ge. Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung
über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993.
Wir bitten alle Grundeigentümer, dem Einwohneramt bis 14. Juli 2006 (081 725 30 60) die
leeren Wohnungen und leer stehenden Industrie- und Geschäftslokale zu melden. Für Ihre
Mitarbeit danken wir Ihnen bestens.
Diesmal möchten wir das Buch der Autorin
Danielle Steel vorstellen. Danielle Steels neues Buch ist ein erschütterndes autobiografisches Dokument und erzählt über das
Schrecklichste, was einer Mutter passieren
kann.
Sein strahlendes Licht
Nick Traina war ein viel versprechender junger
Mann. Er war charmant, schrieb einfühlsame
Gedichte und stand mit seiner Rockband kurz
vor dem Sprung in eine erfolgreiche Musikkarriere. Doch 1997 nahm er sich im Alter von
19 Jahren das Leben. Warum? Nick Traina litt
an einer bipolaren Erkrankung. Jeder kennt
diese seelische Erkrankung unter ihrem anderen Namen: manische Depression. Statistisch
gesehen kennt jeder von uns jemanden, der
an einer bipolaren Störung leidet: Bis zu 11
Prozent der Bevölkerung sind neueren Studien zufolge davon betroffen. Doch viel zu selten wird die Krankheit rechtzeitig erkannt. Die
Angst, von der Umwelt als verrückt abgestempelt zu werden, verhindert oft eine
frühzeitige Diagnose. Dabei könnten durch
Früherkennung viele Selbstmorde verhindert
werden. Nick Traina war der Sohn von Danielle Steel. In diesem ergreifenden Erfahrungsbericht verarbeitet sie die Trauer um ihr Kind.
Doch Danielle Steels Erinnerung verklärt
nichts: Schonungslos analysiert sie die tragischen Versäumnisse der Familie beim Kampf
gegen Nicks psychische Krankheit. Dadurch
ist das Buch nicht nur ein liebevolles, ja zärtliches Porträt eines jungen Mannes, sondern
auch ein leidenschaftliches Plädoyer dafür,
seelische Frühwarnsignale ernst zu nehmen
und psychisch Kranke mit Respekt zu behandeln. Geschrieben ist dieses beeindruckende
Dokument einer tiefen Lebenskrise in der fesselnden Sprache, die man von Danielle Steel
kennt.
Im Weiteren finden Sie bei uns immer wieder
neue Kinder- und Jugendbücher, Belletristik,
Sachbücher für Erwachsene sowie neue DVD
Ihr Biblioteam
und Hörbücher.
Öffnungszeiten Gemeindebibliothek:
Montag
16.00–18.00 Uhr
Mittwoch
18.00–20.00 Uhr
Freitag
17.00–20.00 Uhr
Während den Schulferien bleibt die Bibliothek
jeweils am Mittwoch geschlossen.
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
21
Der Feuerbrand meldet sich zurück
Kernobst:
- Pyrus sp. (Birne)
- Malus sp. (Apfel, inkl. Zierformen)
- Cydonia sp. (Quitte)
Die gefährliche Bakterienkrankheit des
Kernobstes und verwandter Zier- und
Wildgehölze tritt diesmal weniger in Erscheinung. Umso mehr gilt es jetzt, die
Chance zu nutzen, gefährliche Infektionsquellen auszumerzen.
Die starke Feuerbrandepidemie des vergangenen
Jahres auf Kernobstbäumen ist noch in lebendiger Erinnerung. Die enormen Bekämpfungsbemühungen in den Gemeinden 2005 sowie der
harte Winter haben mitgeholfen, das Infektionspotenzial wesentlich zu reduzieren. Die Fachleute gehen deshalb davon aus, dass sich in diesem
Jahr weniger Befallsherde bilden werden. Auf
Grund der witterungsabhängigen Infektionsbedingungen während der Obstblüte wird erwartet,
dass in frühen Lagen nebst Nachzügler-Apfelblüten vorwiegend Quitten und Weissdorn betroffen
sind, während in mittleren und späten Lagen
auch Apfel- und späte Birnblüten neue Infektionen zeigen können. In allen Lagen können aber
Pflanzen mit Befall aus dem Vorjahr wieder Symptome zeigen.
Die für die Bekämpfung des Feuerbrandes zuständige Fachstelle Pflanzenschutz ermahnt
dazu, die aktuelle Situation zu nutzen, um gefährliche Infektionsquellen möglichst rasch zu erkennen und auszumerzen, um das Infektionspotenzial noch weiter zu senken. Die Kontrolleure der Gemeinden sind seit Anfang Juni
unterwegs, um alte Befallsherde zu überprüfen.
Die Fachstelle bittet daher alle Wirtspflanzenbesitzer, die Kontrollen zu unterstützen und befallsverdächtige Pflanzen der Gemeinde zu melden.
Wildgehölze:
- Crataegus sp. (Weissdorn, Rotdorn etc.)
- Sorbus sp. (Mehlbeere, Vogelbeere, Speierling)
- Amelanchier sp. (Felsenbirne)
Ziergehölze:
- Cotoneaster sp. (Steinmispel)
- Photinia davidiana (Stranvaesie)
- Pyracantha sp. (Feuerdorn)
- Chaenomeles sp. (Scheinquitte / Feuerbusch)
- Mespilus sp. (Mispel)
- Eriobotrya sp. (Wollmispel)
Pilzschutz
In den politischen Gemeinden im Sarganserland gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:
Schontage
Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen
vom 1. bis 10. Tag jedes Monats untersagt.
Nachtpflückverbot Zwischen 20.00 und 8.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.
Tageskontingent
Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art
sammeln.
Schutzmassnahmen – Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.
– Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.
Strafbestimmung
Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.
Aufsichtsorgane
Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.
Sie haben folgende Befugnisse:
– Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;
– Personalien feststellen;
– Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.
Amtliche
Pilzkontrolleurin
Symptome
Blütenstiele oder Triebspitzen erlahmen und
werden schwarz. Blätter beginnen sich vom
Stiel her dunkel zu verfärben und zeichnen
daher zuerst am Blattgrund. Befallene Triebpartien sind gegen das gesunde Gewebe in
der Regel nicht deutlich abgegrenzt.
Wirtspflanzen des Feuerbrandes
Kontrolleurin
Elvira Zogg
Adresse
7323 Wangs,
Bahnhofstrasse 2
Telefon
079 626 73 51
Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wild wachsender
Pflanzen und frei lebender Tiere des Kantons
St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1)
und den Gemeindeverordnungen über den
Öffnungszeit
Öffnungstage
Sonntag – Freitag jeweils
18.30–19.30 Uhr
oder nach tel.
Vereinbarung
Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung). Die gesetzlichen Grundlagen können jederzeit bei den
Gemeinderatskanzleien im Sarganserland eingesehen oder Kopien davon verlangt werden.
02/2006
Gemeindenachrichten Mels
22
Einfriedungen und Anpflanzungen
entlang Privatgrenzen
Immer öfter erkundigen sich Leute über die
Grenzabstände von Einfriedungen und Anpflanzungen. Da nicht jede Einfriedung oder Anpflanzung bewilligungspflichtig ist, hat die Bauverwaltung ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten,
die zu beachten sind, zusammengestellt. Einfriedungen und Anpflanzungen entlang Privatgrenzen sind privatrechtlich geregelt und haben mit
der Gemeinde an sich gar nichts zu tun. Das Formular kann kostenlos bei der Bauverwaltung bezogen werden.
Einfriedungen ohne Baubewilligung
Entlang Privatgrenzen
(Art. 97 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch)
Bretterwände, tote Häge und nicht mehr als 45
cm hohe Mauereinfriedungen dürfen bis an die
Grenze reichen. Höhere Mauereinfriedungen dürfen nur auf 9 cm Entfernung an die Grenze angebracht werden.
Hochstämmige Bäume, die nicht zu den Obstbäumen gehören, sind in einer Entfernung von 6,00
m, hochstämmige Obstbäume in einer Entfernung von 4,50 m, Obstbaum-Halbhochstämme
in einer Entfernung von 3,00 m von der Grenze
zu pflanzen. Besteht das angrenzende Land aus
Reben, muss die Entfernung der Nichtobstbäume
9,00 m, der hochstämmigen Obstbäume 6,00 m
und der Obstbaum-Halbhochstämme 4,00 m betragen.
Einfriedungen Baubewilligungspflicht
(Art. 78 Abs. 2 lit. f Baugesetz)
Bewilligungspflichtig sind insbesondere Mauern
und Einfriedungen von mehr als 1,20 m Höhe
längs öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen
sowie von mehr als 1,80 m Höhe längs Grundstückgrenzen.
Anpflanzungen
Mauer- und Brettereinfriedungen dürfen zudem
die Höhe von 1,80 m nicht übersteigen.
Entlang Privatgrenzen
(Art. 98 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch)
Entlang öffentlicher Strassen
(Art. 104 lit. d Strassengesetz)
Lebhäge sollen wenigstens 45 cm von der Grenzlinie angepflanzt und alljährlich gestutzt werden;
sie dürfen nicht mehr als die Höhe von 1,20 m erreichen.
Einfriedungen von 0,45 m Höhe dürfen an die
Strassengrenze gestellt werden. Einfriedungen bis
1,20 m Höhe dürfen nur bis auf 9 cm an die Grenze gebaut werden. Bei Einfriedungen über 1,20 m
Höhe (max. 1,80 m) muss der Abstand zusätzlich
die Mehrhöhe beinhalten. (z.B. Zaun 1,80 = 1,80
– 1,20 = 60 cm + 9 cm = Strassenabstand 69
cm).
Wildlinge dürfen bei Rebgeländen nur auf wenigstens 9,00 m, anderwärts nur auf wenigstens
6,00 m Entfernung von der Grenzlinie belassen
oder bepflanzt werden.
Zierbäume und Gesträuche in Gärten und Parkanlagen sowie Zwergobstbäume müssen auf die
Höhe von 2,40 m beschränkt werden, wenn sie
näher als 1,50 m von der Grenzlinie gepflanzt
werden.
Entlang Strassen
(Art. 104 lit. b – c Strassengesetz)
Ohne besondere Vorschriften gelten als Strassenabstände für:
Bäume und Wälder: 2,50 m an Staatsstrassen
und Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse;
Lebhäge, Zierbäume und Sträucher: 0,60 m an
Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster und
zweiter Klasse. Bei über 1,80 m Höhe muss zusätzlich die Mehrhöhe einberechnet werden (s.
Beisp. Einfriedungen entlang öffentl. Strassen).
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
23
Ausgestellte Bauentscheide
April bis Juni 2006
– Ackermann Josef, Via Schlifras 71, 7130 Ilanz /
Einbau von WC, Dusche und Abwasserschacht,
Schwarzenberg
– Ackermann Kurt, Mädriserstrasse 52, 8887
Mels (Überbauberechtigter) / Sitzplatzüberdachung mit seitlichem Windschutz / Anbau an
best. Wohnhaus (Vers.-Nr. 2795), St. Martin
– Ackermann Thomas und Büsser Christine,
Staatsstrasse 46, 8888 Heiligkreuz / Neubau
Einfamilienhaus, Neugut
– Ackermann Ulrich, Buttiweg 24, 4112 Flüh,
und Ackermann Regula, Patschär 15, 7306
Fläsch / Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus, beim Kloster
– Ackermann-Good Armin und Christina, Bahnweg 15, 8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus,
Kleinfeld
– Ackermann-Müller Werner, Untervermol 2554,
8886 Mädris-Vermol, und Ackermann-Aggeler
Robert, Untervermol 2539, 8886 Mädris-Vermol / Neubau Jauchekasten und Mistplatte,
Nesenberg
– Ackermann-Müller Werner, Untervermol, 8886
Mädris-Vermol / Neubau Jauchekasten, Mistplatte und Futtersilo, Guggenberg
– Aggeler-Hälg Bernhard und Regina, Tilserstrasse 24, 8889 Plons / Anbau Unterstand und
Mistbett, Pfaffenberg
– Alpkorporation Mädems, c/o Zimmermann Ulrich, Wangserstrasse 18, 8887 Mels / Einbau
Sanitäranlagen (WC, Dusche), Mädems
– Alpkorporation Siez, Guntli Oswald, Rationenstrasse 20, 7324 Vilters / Neubau Schottenreinigungsanlage, Siez
– Danner Beat, Ragnatsch, 8888 Heiligkreuz /
Aufbau Büro-Container für AGRO-Gerber, LudiRagnatsch
– Elektrizitäts- und Wasserwerk Mels, Wältigasse
8, 8887 Mels / Montage von 2 Leuchtreklamen, Grof
– Elektrizitäts- und Wasserwerk Mels, Wältigasse
8, 8887 Mels / Unterstossung der Kantonsund Nationalstrasse für einen Kabelrohrblock
– Filippi-Rohner Patrick und Sarah, Ringstrasse
50, 8887 Mels / Umbau und Erweiterung best.
Einfamilienhaus, Obergasse
– Good Alex, Parfannastr. 33, 8887 Mels / Neubau Gerätehaus, Parfanna
– Grenzwachtkorps, Zentrales Kommando, Mon-
bijoustrasse 40, 3003 Bern / Installation von 2
Richtfunkantennen für das Sprach- und Datenfunknetz, Riet
– Hermann-Hartmann Patrick und Karin, Oberdorfstr. 21, 8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Oberdorf
– John Max, Gabreitenweg 3, 8887 Mels / Anbau
Ferienhaus (bereits erstellt), Alp Valtnov
– Katholische Kirchgemeinde, Haldenstr. 9, 8887
Mels / Abbruch alter Unterstand / Erstellen einer Sitzplatzüberdachung, Büel
– Kohler Ludwig, Gonzenweg 10, 8887 Mels /
Anbau Wintergarten auf best. Sitzplatz, Kleinfeld
– Ortsgemeinde Mels, Bachstrasse 48, 8887
Mels / Ausbau Schmittenweg zu Maschinenweg, Schmittenwald
– Schlegel Bruno, Wältigasse 11, 8887 Mels /
Wohnzimmerfenster-Vergrösserung Sennenhüsli, Grof
– Schumacher Eugen, Fabrikstr. 4, 8887 Mels /
Neubau Garage / neues Vordach über Hauseingang, Oberdorf
– Schweizerische Kapuzinerprovinz, Klosterweg,
8887 Mels / Sanierung der Klostermauer, Kloster
– St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Pestalozzistr. 6, 9001 St.Gallen / Neubau MS-Kabel / Überquerung Schwärzigraben, Baschär
– St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Pestalozzistrasse 6, 9001 St. Gallen / Neubau Trafostation, Baschär
– St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Pestalozzistrasse 6, 9001 St. Gallen / vorübergehendes Aufstellen einer Trafostation, Station
– Stauffacher-Willi Christian und Susanne, Seestrasse 21, 7310 Bad Ragaz / Umbau Einfamilienhaus, Talacker
– Stoop Brigitte und Paul, Schickstrasse 6, 8889
Plons / Balkonerweiterung, Plons
– Thanabalasingam Arumugan und Sathees,
Ringstr. 35, 8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus, Grof
– Tschirky Hanspeter, Torkelfeldweg 5, 8888 Heiligkreuz / Neubau Einfamilienhaus, Halden
– Tschirky-Aggeler Theresia, Bündte 4150, 7326
Weisstannen / Umnutzung Unterkunftshütte
ohne bauliche Massnahmen, Valtnov
– Von Rotz Rico, Charlottengasse 17, 8887 Mels,
Beschäftigungslage von
März 2006 – Mai 2006
Die kantonale Arbeitsmarktstatistik verzeichnet per 31. Mai 2006 insgesamt 295 Stellensuchende weniger als im Vormonat.Vor allem
Stellensuchende aus dem Dienstleistungssektor und dem Baugewerbe haben im Mai
wieder Anstellungen und Arbeit gefunden.
Auch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Sargans kann von einer erfreulichen
Entwicklung berichten. Die Zahl liegt um 38
Personen tiefer als im Vormonat. Die Dienstleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung der RAV stehen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung. Für die Gemeinde Mels ist dies das
Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Sargans, Langgrabenweg, Postfach, 7320 Sargans, 081 720 08 68.
Auf der Homepage des Amtes für Arbeit (AfA)
www.sg.ch finden Sie weitere Informationen,
Tipps und Hinweise zu Wirtschaft, Arbeit und
Arbeitslosigkeit.
Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit präsentiert sich in Mels während den vergangenen
Monaten wie folgt:
und Von Rotz Marco, Ilgenweg 4, 8887 Mels /
Umbau Wohnhaus mit Schopf, Steix
– Willi-Gubser Ruedi und Tatjana, Optikweg 3,
8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Kürschnen
– Zimmermann-Abolis Olaf und Manuela, Kantonsschulweg 5, 7320 Sargans / Neubau Einfamilienhaus, Gabreiten
Die aktuellen Baugesuchsverfahren finden Sie
u.a. auch auf unserer Homepage www.mels.ch
unter der Rubrik «News».
02/2006
Gemeindenachrichten Mels
24
Schulgemeinde Mels
Personelles
Neuwahlen
Werner Kühnis, Schulleiter Mittelstufe Schulhaus
Dorf (bisher);
Rainer Sgier, Schulleiter Unterstufe Schulhaus
Kleinfeld (bisher).
Der Schulrat wählte auf Beginn des kommenden
Schuljahres 2006/07 folgende Lehrkräfte:
Demissionen
Christine Haslebacher, Sargans, 3. Klasse Schulhaus Heiligkreuz (für Martin Vogler);
Mirella Kalberer, Heiligkreuz, Mittelstufe Schulhaus Dorf (für Jürg Steger);
Janina Pourcines, Sargans, Unterstufe Schulhaus
Kleinfeld (für Martin Nauer);
Thomas Bärtsch, Mels, Mittelstufe Schulhaus Heiligkreuz (für Nicole Brunschwiler);
Sandra Willi, Mels, Unterstufe, Schulhaus Omag
(neue Stelle);
Philippe Wyss, Mittelstufe Schulhaus Dorf (für
Tanja Hobi-Schulz, per 1. November 2005).
Neue Schulleitung ab Schuljahr 2006/07
Thomas Egert, Schulhaus Heiligkreuz;
Miriam Hobi, Kindergarten Mels + Heiligkreuz
Martin Jakober, Schulleiter Sekundarschule Feldacker (bisher);
Margot Kühne, Schulleiterin Realschule Schulhaus Feldacker (bisher);
Projekt Qualitätsentwicklung
Rücklauf Elternbefragung
Ein herzliches Dankeschön geht an alle Eltern
der Schulgemeinde Mels, die sich an der Umfrage zur Qualitätsentwicklung beteiligt haben.
Die folgenden Zahlen lassen sich interpretieren
als ein grosses Interesse der Eltern an der Entwicklung der Schule Mels: Von insgesamt 683
angeschriebenen Eltern haben deren 552 den
Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt. Dies
ergibt einen Rücklauf von mehr als 80 Prozent,
was bei Befragungen ein hervorragendes Resultat darstellt. Es zeigt sich darin auch das Engagement der Eltern in der Wahrung der Interessen ihrer Kinder.
Folgende Lehrkräfte haben per Ende Schuljahr
2005/06 demissioniert:
Jürg Steger, Primarlehrer Schulhaus Dorf;
Nicole Brunschwiler, Primarlehrerin Schulhaus
Heiligkreuz;
Martina Hobi, Reallehrerin Schulhaus Feldacker;
Tanja Hobi-Schulz, Primarlehrerin Schulhaus Dorf
(Austritt per Ende Oktober 2005).
Pensionierungen
Martin Nauer, Primarlehrer Schulhaus Kleinfeld;
Martin Vogler, Primarlehrer Schulhaus Heiligkreuz.
Wir heissen die Neugewählten in unserer Schulgemeinde herzlich willkommen und danken den
scheidenden Lehrkräften für ihre verdienstvolle
Tätigkeit.
Schulhaus Dorf
Die Sanierung des Dorfschulhauses konnte abgeschlossen werden. Nach Auffahrt durften die
Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe, welche
sich während des Umbaus in der Omag niedergelassen hatten, ihre Siebensachen wieder
packen und in ein wunderschönes Schulhaus ziehen.
Ein Tag der offenen Tür wird voraussichtlich im
Herbst stattfinden, sobald sich alle eingelebt haben und der Alltag wieder seinen gewohnten
Lauf nimmt.
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
25
2. Sek Mels ist Schweizermeister
Beim CS-Cup-Finalturnier in Bern
nahmen die Melser 2.-SekMädchen als einzige Mannschaft
aus dem Sarganserland teil. Mels
gewann den Final 3:2 im Penaltyschiessen und wurde Schweizermeister.
Schulfussball
Die fünf Vorrundenspiele auf der Berner Allmend haben die sympathischen Melserinnen
mit einem einzigen Gegentreffer dominiert, so
dass sie im Halbfinale dem Team aus Trogen
gegenüberstanden. Durch ein frühes Tor übernahm Mels die Führung, welche man anschliessend geschickt und, der hochsommerlichen Temperaturen wegen, Kräfte schonend
verwalten konnte.
Der Einzug ins Finale war geschafft. Vor dem
Anpfiff wurde einigen Melserinnen die Ehre zuteil, vor rund 2500 Zuschauern im Stadion Neufeld die offizielle FIFA-Fairplay-Flagge aufs Feld
zu tragen. Begleitet wurde dieser Akt vom amtierenden und dem ehemaligen Mister Schweiz
und viel sonstiger Prominenz.
Im Finalspiel hatte man gegen die Mannschaft
aus Root, den letztjährigen Schweizermeister
und Vorrundengegner, anzutreten. Das Spiel
begann ausgeglichen, ehe Mels einen Freistoss
in der achten Minute an die Latte donnerte.
Kurz darauf tauchte eine Melserin alleine vor
der gegnerischen Torhüterin auf, zirkelte aber
den Ball kunstvoll am rechten Torpfosten vorbei. Nach zwanzig Minuten endete die offizielle Spielzeit torlos. Ein Penaltyschiessen musste
die Entscheidung bringen. Mels behielt die
Mels
Stephanie Bärtsch
Olivia Bislin
Claudia Brunner
Anna-Sophie Hobi
Margaux Kalberer
Rahel Kalberer
Fabienne Peri
Stefanie Roppel
Sarah Truninger
Michaela Willi
Patricia Willi
Der Schulrat Mels und die gesamte Schulgemeinde gratulieren den Beteiligten ganz herzlich zum Schweizermeistertitel!
Nerven und konnte dieses mit 3:2 für sich entscheiden.
Die anschliessende Ehrung und Pokalübergabe
wurde durch Bundesrat Samuel Schmid vorgenommen, und bei der Heimkehr folgte eine
weitere riesige Überraschung; die frisch gekürten Schweizermeisterinnen wurden mit tosendem Applaus und Schellengeläute herzlich
empfangen.
Martin Jakober
02/2006
Gemeindenachrichten Mels
26
Neu-/Umbau + Renovationen
Toniolo & Willi
Holzbau
8889 Plons/Mels
Tel. 081 723 83 60 • 079 445 32 08 • toniolo.willi@bluewin.ch
Innenausbau: Türen + Fenster, Treppen + Böden
Otto Gass
Graziella Filomeno
Sarganserstrasse 6
8887 Mels
Telefon 081 723 34 88
schreinerei
+ küchenbau
Einbauküchen nach Mass, mit allen
CH-8888 Heiligkreuz/Mels
Grenzweg 1
Tel. 081 723 60 00
Fax 081 723 81 04
Handy 079 406 34
78
Internet:
www.ria-kuechenstu-
Gemeindenachrichten Mels
02/2006
27
TRANSPORTE
ERDARBEITEN
MULDENSERVICE
Bachstrasse 45
8887 Mels
Tel. 081 723 17 49
Fax 081 723 84 06
info@oskarbaertsch-ag.ch
www.oskarbaertsch-ag.ch
Industriestr., 8887 Mels, Tel. 081 723 16 18, info@gara-
Zwei Lehrstellen auf August 2007
Die kaufmännische Lehre in der öffentlichen Verwaltung – ein Sprungbrett in deine Zukunft!
Lehre als Kauffrau/Kaufmann
(Ausbildungsprofil E und M)
Bei der Gemeindeverwaltung Mels sind auf August 2007 zwei Lehrstellen frei.
Euer Vorteil:
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–
–
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abwechslungsreiche Lehrstellen in einem interessanten Umfeld
angenehmes Arbeitsklima in kleinen Teams
moderne PCs und Software
vertiefter Branchenunterricht und überbetriebliche Kurse
Unsere Erwartungen:
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überdurchschnittlicher Einsatzwille und gutes Aufnahmevermögen
gute Sekundarschulzeugnisse
Freude am Kundenkontakt
Verständnis für öffentliche Anliegen
Fühlst du dich angesprochen? Dann bewerbe dich doch unter Beilage der üblichen Unterlagen bis zum
11. September 2006 bei der Gemeindeverwaltung Mels. Das Mitsenden eines Multicheck-Tests wird
vorausgesetzt. Bei Fragen steht dir die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung. Ruf an oder schick
uns einfach ein E-Mail!
Schnuppern ist aufgrund der eingegangenen Bewerbungen möglich!
Schulgemeinde Mels
JAHRESPROGRAMM UND FERIENPLAN 2006–2010
Sommerferien
Sa
08.07.2006
Beginn des Schuljahres
Herbstferien
Elternbesuchstag
Weihnachtsferien
Zeugnisabgabe
Sportwoche
Winterferien
Skilager
Frühlingsferien
Auffahrtsbrücke
Sommerferien
Mo
Sa
Fr
Sa
Fr
Mo
Sa
Mo
Fr
Do
Sa
14.08.2006
30.09.2006
17.11.2006
23.12.2006
26.01.2007
12.02.2007
17.02.2007
05.03.2007
06.04.2007
17.05.2007
07.07.2007
Beginn des Schuljahres
Herbstferien
Elternbesuchstag
Weihnachtsferien
Zeugnisabgabe
Sportwoche
Winterferien
Skilager
Frühlingsferien
Auffahrtsbrücke
Sommerferien
Mo
Sa
Fr
Sa
Fr
Mo
Sa
Mo
Fr
Do
Sa
13.08.2007
29.09.2007
16.11.2007
22.12.2007
25.01.2008
28.01.2008
02.02.2008
03.03.2008
21.03.2008
01.05.2008
05.07.2008
Beginn des Schuljahres
Herbstferien
Elternbesuchstag
Weihnachtsferien
Zeugnisabgabe
Sportwoche
Winterferien
Skilager
Frühlingsferien
Auffahrtsbrücke
Sommerferien
Mo
Sa
Fr
Mi
Fr
Mo
Sa
Mo
Sa
Do
Sa
11.08.2008
27.09.2008
14.11.2008
24.12.2008
30.01.2009
16.02.2009
21.02.2009
09.03.2009
28.03.2009
21.05.2009
04.07.2009
Beginn des Schuljahres
Herbstferien
Elternbesuchstag
Weihnachtsferien
Zeugnisabgabe
Sportwoche
Winterferien
Skilager
Frühlingsferien
Auffahrtsbrücke
Sommerferien
Mo
Sa
Fr
Do
Fr
Mo
Sa
Mo
Sa
Do
Sa
10.08.2009
26.09.2009
13.11.2009
24.12.2009
29.01.2010
08.02.2010
13.02.2010
08.03.2010
27.03.2010
13.05.2010
03.07.2010
–
So
13.08.2006
–
So
22.10.2006
–
Mi
03.01.2007
–
–
–
–
–
–
Fr
So
Fr
So
So
So
16.02.2007
25.02.2007
09.03.2007
22.04.2007
20.05.2007
12.08.2007
–
So
21.10.2007
–
Mi
02.01.2008
–
–
–
–
–
–
Fr
So
Fr
So
So
So
01.02.2008
10.02.2008
07.03.2008
06.04.2008
04.05.2008
10.08.2008
–
So
19.10.2008
–
So
04.01.2009
–
–
–
–
–
–
Fr
So
Fr
Mo
So
So
20.02.2009
01.03.2009
13.03.2009
13.04.2009
24.05.2009
09.08.2009
–
So
18.10.2009
–
So
03.01.2010
–
–
–
–
–
–
Fr
So
Fr
So
So
So
12.02.2010
21.02.2010
12.03.2010
11.04.2010
16.05.2010
08.08.2010
IMPRESSUM
Herausgeber
Redaktion/Inserate
Politische Gemeinde Mels
Gemeinderatskanzlei Mels
Telefon 081 725 30 30
081 725 30 70
Fax
gemeindeverwaltung@mels.ch
www.mels.ch
Verlangen Sie unsere ausführliche Inseratedokumentation!