Eine anstrengende Zeit ist vorbei – die Schweiz im WM
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Eine anstrengende Zeit ist vorbei – die Schweiz im WM
info Mitteilungen der Gemeinde Mels Bürgerversammlung Die Gemeindeversammlungen sollen in Zukunft attraktiver werden. Zu diesem Zweck hat sich ein Initiativkomitee gebildet. Neues Abfallreglement Die Referendumsfrist für das neue Abfallreglement läuft noch bis zum 7. Juli 2006. In diesem Heft werden Sie über das Wichtigste informiert. Gewerbeverein Mels Der Gewerbeverein nützt das Gemeindemitteilungsblatt neu als Informationsplattform. Schweizermeistertitel Die 2.-Sek-Mädchen haben beim CS-Cup-Finalturnier in Bern teilgenommen und den Schweizermeistertitel geholt. Mels ist stolz auf seine Mädchen. 0 2 2 0 0 6 Eine anstrengende Zeit ist vorbei – die Schweiz im WM-Fieber! Nach dem unglücklichen Ausscheiden der Schweizer Fussball-Nati gegen die Ukraine wird der Puls unserer Bevölkerung wohl wieder etwas herunterfahren. Unsere Jungs haben eine seriöse Leistung gezeigt und damit die Zusammengehörigkeit in unserem Lande gestärkt. Auch in unserer Gemeinde hingen zahlreiche Schweizerflaggen und warben damit für ein starkes Land. Gemeindenachrichten Mels 02/2006 2 Attraktivitätssteigerung Titel 24 neg für Bürgerversammlungen Bürgerversammlungen gehören bestimmt nicht zu den attraktivsten Events im Jahreskalender einer Gemeinde. Obwohl es für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Pflicht ist, die Versammlung zu besuchen, lockt der Anlass lediglich drei bis sieben Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung hinter der Ofenbank hervor. men, welches nicht nur die Gemeinde Mels beschäftigt.Verschiedene Kommunen befassen sich mit der Frage, wie sich die Anzahl der Teilnehmer an Bürgerversammlungen erhöhen lässt. Es gibt Gemeinden, welche ein Begleitprogramm anbieten. Darunter fallen kulturelle und musikalische Beiträge bis hin zum anschliessenden Apéro. Eventuell müsste auch der Zeitpunkt der Bürgerversammlung überprüft werden. Die Entwicklung der letzten Jahre gibt Anlass zur Besorgnis. Die Zahlen im Balken zeigen eine deutliche Sprache. Die Ursachen und Gründe dürften vielschichtig sein. Nun hat sich beim Gemeinderat ein initiativer Mitbürger gemeldet, welcher Massnahmen für eine attraktivere Gestaltung der Bürgerversammlungen auf privater Ebene prüfen möchte. Diese Initiative kommt dem Rat gelegen. Damit kann eine neutrale Optik in die Problematik gebracht werden. Dem Initiant schwebt vor, eine externe Kommission damit zu beauftragen, die Lage zu analysieren und Entwicklungsvorschläge auszuarbeiten. Diese sollen bereits bis zur nächsten Budgetversammlung geprüft und, wo sinnvoll, umgesetzt werden. Einig ist sich der Rat mit dem privaten Initianten darin, dass der Stellenwert der Bürgerversammlungen klar erhöht werden muss. Immerhin wird an unseren Budgetversammlungen über eine Ausgabesumme von rund 48 Mio. Franken zuzüglich Investitionen in der Grössenordnung von 7 Mio. Franken entschieden. Darüber hinaus wird strategisch über Projekte befunden, welche für die Zukunft der Gemeinde oft sehr wichtig sind. Ob sich dies der grosse Teil der Bürgerschaft, welcher zu Hause bleibt, tatsächlich bewusst ist? Generell ist festzustellen, dass Versammlungen mit wichtigen Themen besser besucht werden. Alleine schon Einbürgerungen vermögen die Frequenzen jeweils zu steigern. Zudem handelt es sich beim schwindenden Interesse um ein Phäno- Bürgerversammlung Mai 2006 November 2005 Mai 2005 November 2004 Mai 2004 Dezember 2003 März 2003 März 2002 März 2001 August 2000 (a.o.) März 2000 März 1999 Teilnehmerzahl in % der Stimmberechtigten 166 234 217 160 143 300 396 490 347 112 464 301 3.2 % 4.5 % 4.1 % 3.1 % 2.8 % 5.8 % 7.7 % 9.6 % 7.1 % 2.2 % 9.1 % 6.0 % Fahrverbotserweiterung auf der Prechtstrasse Auf der Prechtstrasse wurde im Jahre 2000 ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder erlassen. Dieses musste im Rahmen des Waldwiederherstellungs-Projektes auf Drängen des Bundes umgesetzt werden. Die Verkehrsbeschränkung hat sich die letzten Jahre bewährt und das Gebiet konnte von übermässigem Autoverkehr geschont werden. Die Ortsgemeinde Mels beantragte dieses Frühjahr beim Gemeinderat, das Fahrverbot auf der Prechtstrasse vom Rauchstein neu zum Wiesli (Abzweigung Ebenwaldstrasse) zu verlegen. Damit kann das Fahrverbot für Motorfahrzeuge auf die ganze Prechtstrasse erweitert werden. Es fuhren bislang relativ viele Fahrzeuge bis zur Barriere, wo nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen, weshalb das Fahrverbot nach weiter unten verlegt werden musste. Dort sind in unmittelbarer Umgebung Abstellplätze vorhanden. Der Gemeinderat ist befugt, über Fahrverbote von Drittklassstrassen selbst zu verfügen, und stimmte dem Antrag zu. Das entsprechende Verfahren wurde in die Wege geleitet. Standortentwicklungskonzept für Mels Die Ressortkommission Wirtschaft und Sicherheit wurde vom Gemeinderat beauftragt, ihn bei der Entwicklung eines Standortentwicklungskonzeptes zu unterstützen. Die Ressortkommission soll Möglichkeiten aufzeigen, wie die Wettbewerbsposition und die Standortattraktivität von Mels optimiert und im besten Fall ausgebaut werden kann. Die Ressortkommission hat sich in mehreren Sitzungen mit dieser Problematik auseinander gesetzt. Die Ressortkommission Wirtschaft und Sicherheit beabsichtigt, dem Gemeinderat verschiedene Optionen für ein Entwicklungskonzept vorzulegen, anhand dessen der Gemeinderat das weitere Vorgehen beschliessen kann. Es wird dann Aufgabe der Ressortkommission sein, die Grundlagen für diese beschlossene Marschrichtung auszuarbeiten. Die Ressortkommission Wirtschaft und Sicherheit hat sich entschieden, verschiedene Anspruchsgruppen in der Gemeinde in die Basisevaluation einzubeziehen. Als solche Kerngruppen betrachtet sie Personenkreise aus Politik, Wirtschaft und Gewerbe. Mit den ausgewählten Interviewpartnern soll es möglich sein, einen umfassenden Eindruck über die Ist-Situation, die Erwartungen an die Gemeinde und deren Möglichkeiten zu gewinnen. Die Interviews werden während den nächsten Wochen ausgewertet und in Gruppen eingeteilt, damit eine Einordnung und eine Bewertung der Resultate auch möglich ist. Darauf basierend kann die Kommission dem Gemeinderat einige Vorschläge zur Ausgestaltung eines Entwicklungskonzeptes Mels machen. Diese Vorschläge werden voraussichtlich rudimentär sein und dem Gemeinderat ermöglichen, Prioritäten zur genaueren Ausarbeitung zu setzen. Gemeindenachrichten Mels 02/2006 3 Vorbereitungen für Bauhaus Derzeit laufen die raumplanerischen und baurechtlichen Vorbereitungen für die Bauhaus Immobilien AG auf Hochtouren. Nebst dem Teilzonen- und Überbauungsplan müssen auch ein Teilstrassenplan sowie das Baugesuch und der Umweltverträglichkeitsbericht während 30 Tagen zur Einsprache öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit können Anliegen von Betroffenen eingebracht werden. Die Bauhaus Immobilien AG plant auf der Parzelle Nr. 362 im Wolfriet (östlich des Riet-Centers und des Landverbandes) die Realisierung eines Baufachmarktes. In diesem Zusammenhang wurde dem Gemeinderat beantragt, den Teilstrassenplan Pizolstrasse zur Erschliessung der noch unüberbauten Parzelle zu erlassen. Zur Erschliessung des Grundstückes wird ab Wolfrietstrasse zur bereits bestehenden Sackgasse ein neuer Strassenzug um die 2.7 ha grosse Grundstücksfläche angelegt. Innerhalb des Plangebietes wird eine entsprechende Zirkulationsfläche für den Langsamverkehr sichergestellt. Gleichzeitig soll als Fussgängerverbindung zum Bauhaus vom westlich gelegenen Wolfrietkreisel der Geh- und Radweg verlängert werden. Auf Grund der Art und Grösse des Bauvorhabens bedarf es nach den Bestimmungen des Baugesetzes eines Überbauungsplanverfahrens. Parallel dazu werden ein Umzonungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Gesamtkonzept entspricht grundsätzlich den bereits schon bestehenden Baumärkten von Bauhaus und hat sich in der Vergangenheit bewährt. Dabei steht die für diese Branche wichtige «Corporate Identity» im Vordergrund. Mit dem Bauvorhaben ist eine kombinierte Verkaufs- und Lagerfläche über rund 10 500 m2 und ein Gartenzentrum mit einem beheizten und einem nicht beheizten Hallenbereich sowie einer Freifläche von rund 3600 m2 geplant. Das Grundstück wird über die Wolfrietstrasse sowie über die neu zu erstellende Pizolstrasse erschlossen. Dem nicht unterkellerten Verkaufsgebäude werden 277 offene Parkplätze für Kunden und 12 Parkplätze für das Personal vorgelagert. Die Anzahl der Parkplätze wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. In Abstimmung auf das planerische Gesamtkonzept K-Standort Riet wird die Fahrtenmenge kontingentiert. Das übergeordnete Verkehrsnetz und der damit verbundene Anspruch an den Lärmschutz sowie an die Luftreinhalteverordnung erlauben ein Maximum von 784 000 Fahrten pro Jahr, was einer Fahrtenmenge von 2150 Fahrten pro Tag entspricht. Bei Überschreitung der festgelegten Fahrtenmenge um mehr als 10 Prozent sind durch den Eigentümer geeignete Massnahmen zu ergreifen, zudem können verhältnismässige Massnahmen durch die Behörde verfügt werden. Es ist vorgesehen, die Parkplätze zu bewirtschaften. Die entgeltliche Bewirtschaftung erfolgt spätestens mit der Betriebsaufnahme. Ist zu diesem Zeitpunkt noch kein einheitliches Parkplatzbewirtschaftungsreglement erlassen, so wird als Übergangslösung ein minimaler Stundentarif festgelegt. Das Angebot des öffentlichen Verkehrs (Bus) ist gemäss dem kantonalen Richtplan so auszubauen, dass das Angebot in den Haupteinzugsgebieten mindestens der Güteklasse C, ungefähr einem 15-Minuten-Takt, entspricht. Diese Anforderung kann gemäss planerischem Gesamtkonzept KStandort Riet nur in einem Umkreis von 300 m ab den Haltestellen und für Bauhaus nur in Verbindung mit einer Verlegung der Haltestelle Riet erfüllt werden. Diesbezügliche Detailabklärungen laufen noch. Der Gemeinderat hat die vorliegenden Erlasse kürzlich beschlossen und diese während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. In der Zeit bis 12. Juli 2006 können Betroffene dagegen Einsprache erheben. Nach Abschluss des Einspracheverfahrens sind der Teilzonen- und der Überbauungsplan ebenfalls während einem Monat dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Anschliessend ist die Einholung der kantonalen Genehmigung notwendig. Erst dann kann die Überbauung an die Hand genommen werden. Teilzonen- und Überbauungsplan Omag Die noch freie Parzelle zwischen dem Optikweg (Panzersperre) und den mehrstöckigen Omag-Gebäuden soll überbaut und genutzt werden. Zu diesem Zweck soll ein Teilzonen- und Überbauungsplanverfahren durchgeführt werden. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Nrn. 1149, 1150 und 4409. Sie befinden sich aktuell in der Industriezone. Damit eine Wohnnutzung möglich wird, ist eine Umzonung erforderlich. Im Teilzonenplan soll das gesamte Gebiet der geplanten Überbauung neu zur Wohn- und Gewerbezone WG4 werden. Ebenfalls soll der Parzellenteil mit den südöstlichen Hochbauten im Omag-Areal (Schulhaus, Gewerbe usw.) in die WG4 umgezont werden. Im Überbauungsplan werden folgende Bereiche ausgewiesen: Baubereich WG4 mit max. fünf Vollgeschossen und 16.5 m First- und Gebäu- dehöhen, Spielplatz, Freihaltegebiet (Grünflächen), Gewerbe- und Besucherparkplätze, Verkehrsflächen mit Ein- und Ausfahrt Tiefgarage und Container-Standorte. Im Weiteren werden die Umrisse der Tiefgarage definiert, welche das gewachsene Terrain um 1.0 m überragen kann, jedoch mit Erde überdeckt werden muss. Für die Gesamtüberbauung, welche den zugehörenden Bauvorschriften entspricht, kann eine Mehrausnützung von 20 Prozent gewährt werden. Der Gemeinderat hat den vorliegenden Teilzonenplan sowie den Überbauungsplan Omag kürzlich erlassen und diesen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. In der Zeit bis 12. Juli 2006 können Betroffene dagegen Einsprache erheben. Nach Abschluss des Einspracheverfahrens sind die Erlasse ebenfalls während einem Monat dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Anschliessend ist die Einholung der kantonalen Genehmigung notwendig. Erst dann kann die Überbauung an die Hand genommen werden. 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 4 Neues Abfallreglement Der Gemeinderat hat im Frühjahr einen Grundsatzbeschluss bezüglich Einführung einer verursachergerechten Entsorgungsgebühr gefällt. Gleichzeitig hat die Region Werdenberg die Thematik ebenfalls aufgenommen. So hat man sich entschlossen, das Projekt gemeinsam anzugehen und Synergien zu nutzen. An der Urnenabstimmung vom 30. November 2003 hat das Stimmvolk von Mels das damals neue Abfallreglement deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 60.1 Prozent. Davon stimmten 1849 für ein Nein (61 Prozent) und 1180 für ein Ja (39 Prozent). Im letzten Jahr hat das kantonale Baudepartement die Gemeinden im Sarganserland, Werdenberg und oberen Toggenburg auf ihre nicht rechtskonformen Abfallreglemente aufmerksam gemacht. Dabei wurde auf das geltende Bundesgesetz verwiesen, wonach die Kantone dafür zu sorgen hätten, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle mit Gebühren oder anderen Abgaben den Abfallverursachern übertragen werden. Die Anpassung des Abfallreglements und die damit verbundene Einführung der Sackgebühren wird vom Kanton als Notwendigkeit erachtet. Auf Grund der Situation im Sarganserland – Mels ist neben Sargans noch die einzige Gemeinde ohne Sackgebühr und damit besteht die «Gefahr» von Abfalltourismus – will der Gemeinderat die Sackgebühr auf Anfang des nächsten Jahres einführen. Strassenunterhalt Vermölerstrasse Für die notwendigen Strassenunterhaltsarbeiten im Abschnitt Abzweiger Untervermol bis Kehrplatz Alpenrösli wurden mehrere Offerten eingeholt. Die Cellere AG, Mels, reichte mit 255'429.35 Franken das günstigste Angebot ein und hat zudem die Teilstücke zuvor zur besten Zufriedenheit ausgeführt. Die Cellere AG erhielt vom Gemeinderat den Zuschlag für diese Unterhaltsarbeiten. Die Arbeiten werden im Laufe des Sommers ausgeführt. Die öffentliche Referendumsfrist läuft noch bis zum 7. Juli 2006. Sollte das fakultative Referendum ergriffen und damit eine Abstimmung nötig werden, ist diese am 24. September 2006 vorgesehen. An der gleichen Arbeit sind zurzeit die Werdenberger Gemeinden sowie die Gemeinde Sargans. Sie haben sich den gleichen Zeitplan zurechtgelegt wie Mels. Hinzu kommt die Absicht, eine Abfallregion zu gründen. Da es ein mittelfristiges Ziel ist, sämtliche Gemeinden, die ihren Kehricht nach Buchs liefern, zu einer Abfallregion – mit einheitlichem Sack und einheitlichem Tarif – zusammenzuschliessen, hat sich der Gemeinderat Mels für ein Mitmachen entschieden. Das heute gültige Kehrichtabfuhrreglement vom 25. September 1992 samt Nachträgen vermag den rechtlichen Voraussetzungen in einigen Punkten nicht mehr zu genügen. Die verursachergerechte Entsorgungsgebühr ist auf Grund der übergeordneten Rechtslage zwingend notwendig. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind die Grundsätze der Gebührenerhebung (Festlegung der gebührenpflichtigen Personen, Gegenstand der Gebühr und Bemessungsgrundlagen) im rechtsetzenden, dem Referendum unterstehenden Reglement aufzuführen. Lediglich die Festlegung der wertmässigen Ansätze der Gebühr darf laut Gerichts- und Verwal- tungspraxis des Kantons St. Gallen an die Exekutive delegiert werden. Mit der Teilrevision des Gewässerschutzgesetzes wurde das Umweltschutzgesetz durch einen zusätzlichen Abschnitt ergänzt. Diese Bestimmung regelt die Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen. Die Finanzierung hat grundsätzlich über kostendeckende und verursachergerechte Abgaben zu erfolgen. Der Spielraum der Gemeinden bei der Ausgestaltung der Abfallgebühren wird demnach durch Bundesrecht eingeschränkt. Der neue Artikel im Umweltschutzgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass dabei Art und Menge des übergebenen Abfalls berücksichtigt werden müssen. Als Masseinheiten für die Menge kommen grundsätzlich Gewicht, Volumen oder Anzahl in Frage. Die Erhebung eines Teils der Entsorgungskosten über eine mengenunabhängige Grundgebühr bleibt jedoch weiterhin möglich. Hingegen haben Abfallgebühren, die allein auf Grundlage von Anzahl und Grösse der Wohnungen und Betriebe im Einzugsgebiet des Sammeldienstes erhoben werden, keinen Bezug zur übergebenen Abfallmenge und sind somit nicht mehr zulässig. Damit ist dargetan, dass die verursachergerechte Entsorgungsgebühr auf Grund der übergeordneten Rechtslage zwingend notwendig ist. Der Gemeinderat ist unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft für die Rechtsetzung zuständig. Das neue Reglement wurde entsprechend erlassen. Die Behörde hofft im Interesse der Sache, dass das neue Reglement fristgerecht in Kraft gesetzt werden kann. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihre Gemeindeverwaltung, wir helfen Ihnen gerne weiter. Gemeindenachrichten Mels 02/2006 5 Verursachergerechte Abfallentsorgung Fairplay für alle Beteiligten! Gleich zu Anfang: Heute geht es in der Diskussion um die Einführung der verursachergerechten Abfallentsorgung nicht mehr um ein Ja oder Nein, sondern nur noch um das Wie und Wann. Die gesetzlichen Vorgaben sind in Kraft und müssen durch die Gemeinden umgesetzt werden. Daher kann es auch nicht erstaunen, dass von den 89 St. Galler Gemeinden nur noch deren zwölf keine verursachergerechte Abfallentsorgung über Sackgebühren eingeführt haben. Die Umsetzung der verursachergerechten Abfallentsorgung in den Gemeinden hat ergeben, dass sich nicht nur die Abfallmenge um bis zu 50 Prozent verringert hat, sondern auch, dass durch eine gezielte Abfalltrennung die Haushalte kaum höher, dafür fairer (weil verursachergerecht) belastet werden. Durch eine lückenlose Einführung der Sackgebühren wird vor allem unfairen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben. Dem Abfalltourismus wird der Boden entzogen und Abfallsündern dank rechtlicher Mittel und der Aufmerksamkeit der Bürger das Handwerk gelegt. Dem Fairplay rund um die Abfallentsorgung steht also nichts mehr im Wege! Um dem heutigen, widerrechtlichen Zustand ein positives Ende zu setzen, schliessen sich elf Gemeinden aus dem Toggenburg, der Region Werdenberg und dem Sarganserland zu einem «Entsorgungsverbund Süd» zusammen. So kann im Bereich der Administration und der Entsorgungslogistik Geld gespart werden. Geld, das wiederum hilft, die Gebühren tief zu halten. Der «Entsorgungsverbund Süd» setzt dabei auf ein duales System, welches sich aus einer Grundgebühr und den Einnahmen über die gebührenpflichtigen Abfallsäcke und Abfallmarken zusammensetzt. Über die Grundgebühr wird die Wertstoffsammlung (Glas, Weissblech, Aluminium, Grünabfuhr usw.) finanziert. Ein Angebot, das dem Nutzer die Möglichkeit bietet, durch konsequentes Trennen den eigenen Abfall und somit auch die Entsorgungsabgaben möglichst niedrig zu halten. Sehen wir dieses Projekt neben der juristischen Vorgabe als Chance, eine effiziente Abfallbewirtschaftung und somit auch das Prinzip des Fairplays zu etablieren! Einfriedung und Industrietor auf dem Werkhofareal Beim Werkhofareal am Bach wird gegenwärtig eine Industrietoranlage montiert. Ausgelöst durch die Bauarbeiten am EW-Hauptgebäude mit den Umgebungsarbeiten, hat der Gemeinderat entschieden, das gesamte Werkhofareal am Bach einzuzäunen und dadurch den freien Zugang einzuschränken. Mit dieser Massnahme sollen die unsachgemässen Abfallentsorgungen zu jeder Tages- und Nachtzeit inkl. Wochenende eingedämmt werden. Andererseits wird auch die Selbstbedienung ab unserem Materiallager verhindert. Die öffentlichen Sammelstellen für Abfälle werden künftig nur noch zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich sein (vgl. Kasten). Am Tag steht das Haupttor im Normalfall offen, die Steuerung erfolgt über eine Schaltuhr. Nachdem am Abend die Tore um 20 Uhr im Sommer und um 18 Uhr im Winter automatisch geschlossen werden, können «Eingeschlossene» mit einem Handtaster am Gebäude bei der Feuerwehr das Tor von innen zu ihrer Ausfahrt öffnen; nach der Durchfahrt schliesst sich das Tor automatisch wieder. Im Alarmfall werden die Tore für die Feuerwehr durch einen Befehl automatisch geöffnet, damit die Einsatzleute der Feuerwehr in ihrem Einsatz nicht zusätzlich behindert werden. Aus diesem Grunde bitten wir alle Automobilisten, ihr Auto nicht vor dem Tor abzustellen. Es ist auch verboten, Materialien vor dem Tor abzuladen oder abzustellen. Öffnungszeiten Sammelstellen Montag bis Freitag Samstag Sommerzeit 8.00–20.00 Uhr 8.00–17.00 Uhr Winterzeit 8.00–18.00 Uhr 8.00–15.00 Uhr Annahmezeiten für Sonderabfälle Montag bis Freitag 16.00–17.00 Uhr 16.00–17.00 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 6 Sind Fussgängerstreifen gefährlich? Nicht nur in Mels werden seit einigen Jahren immer wieder Fussgängerstreifen gefordert. Das Fehlen eines Fussgängerstreifens wird durch die Anwohner als Mangel festgestellt, da fälschlicherweise angenommen wird, dass ein Überqueren der Strasse auf der gelben Markierung ein erhöhtes Mass an Sicherheit bietet. Weit reichende Studien der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) haben ergeben, dass das Gegenteil der Fall ist. Da Fussgängerstreifen lediglich das Vortrittsrecht regeln und sie keinen physischen Schutz bieten, wird die Verkehrssicherheit nicht verbessert. Zudem verlangt das Verkehrsrecht, dass der Fussgänger innerhalb von 50 m vor und nach einem Fussgängerstreifen die Strasse nicht neben dem Fussgängerstreifen überqueren darf, was in der Praxis oft anders aussieht. Der Fussgänger wünscht in der Regel die Strasse zu überqueren, wo es ihm am bequemsten ist. Eine verkehrstechnische Studie hat klar nachgewiesen, dass ein wenig frequentierter Fussgängerstreifen das Unfallrisiko gegenüber dem Verzicht massiv erhöht. Die bfu empfiehlt, Fussgängersteifen nur dann zu realisieren, wenn dadurch tatsächlich eine Erhöhung der Sicherheit erzielt werden kann. Dazu müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein: – Die Beurteilung der Notwendigkeit von Fussgängerstreifen beruht auf einer Norm der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS). Gemäss dieser ist in der Spitzenzeit eine Frequenz von 50 Fussgängern und 200 Fahrzeugen pro Stunde erforderlich. – Unter 100 Fussgängern pro Tag und 20 Fussgängern in der Spitzenstunde sollte bei einer Fahrzeugfrequenz von weniger als 200 pro Stunde auf keinen Fall ein Fussgängerstreifen angebracht werden. – Bei einer Frequenz von 200 Fahrzeugen pro Stunde hat der Fussgänger 18 Sekunden Zeit, die Strasse zu passieren. Da die Fahrzeuge in unregelmässigem Abstand passieren, stehen dem Fussgänger jeweils 20 bis 30 Sekunden für das Überqueren der ca. 5 m breiten Strasse zur Verfügung. Fehlen die Voraussetzungen für einen Fussgängerstreifen, ist der Sicherheit insbesondere der Kinder und alten Leute mehr gedient, wenn sie die Fahrbahn ohne Vortritt, jedoch mit der nötigen Vorsicht überqueren. Ist die Fussgängerzahl gering, gewöhnt sich der ortskundige Lenker bald an den wenig begangenen Fussgängerstreifen und nimmt ihn kaum mehr wahr. Gleichzeitig verleiten das erhöhte Sicherheitsgefühl und die schwach befahrene Strasse den Fussgänger zu unvorsichtigem Überqueren. Die dabei entstehenden Unfallfolgen sind oft gravierend. Die Anordnung oder Aufhebung von Fussgängerstreifen auf Gemeindegebiet erfolgt jeweils nach sorgfältigen Abklärungen in Zusammenarbeit mit der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei und dem zuständigen Verkehrserzieher. Weiter ist in Tempo-30-Zonen die Anordnung von Fussgängerstreifen unzulässig (ausgenommen bei Schulen und Heimen). Da auf Quartierstrassen durchschnittlich lediglich 30 bis 60 Fahrzeuge pro Stunde zirkulieren, besteht keine Gefahr, dass Schulkinder die Strasse nicht mehr überqueren können. Der Verkehrserzieher übt an stark befahrenen Strassen am Fussgängerstreifen. Dort, wo in der Nähe kein Fussgängerstreifen vorhanden ist, lehrt er die Kinder, die Quartierstrasse ohne Fussgängerstreifen zu überqueren. Da die Anhaltestrecke mit 30 km/h (13 m) nur halb so lang ist wie mit 50 km/h (26 m), nimmt das Risiko und die Zahl der Verkehrsunfälle mit Sicherheit ab (statistisch um 50%). Glauben Sie uns, Fussgängerstreifen am falschen Ort sind tatsächlich gefährlich! Eröffnung Wanderweg Schwendi– Weisstannen Die Arbeiten am neuen Wanderweg zwischen Schwendi und Weisstannen konnten im letzten Monat weitgehend abgeschlossen werden. Dies ist Grund genug, die Realisierung dieses idyllischen Sparzierweges im Weisstannental feierlich zu umrahmen (siehe auch Veranstaltungskalender). Die Bevölkerung ist herzlich zur offiziellen Eröffnung vom Sonntag, 9. Juli 2006, eingeladen. Für Gäste, welche den neuen Weg nur in eine Richtung begehen möchten, steht zwischen Schwendi und Weisstannen ein Shuttle-Transport zur Verfügung. Programm 12.00 Uhr Einsegnung und offizielle Eröffnung des Wanderweges in der Schwendi anschliessend Festwirtschaft und Unterhaltung mit der Tomaros Band beim Rest. Mühle in Schwendi, individueller Spaziergang auf dem neuen Weg Postauto-Fahrplan am Sonntag, 9. Juli Von Mels nach Schwendi/Weisstannen Pizolpark 08.28 11.28 Hallenbad 08.30 11.30 08.30 Altersheim 11.30 Post Mels 08.31 11.31 08.41 Waldheim 11.41 08.51 Schwendi 11.51 Weisstannen 08.57 11.57 13.28 13.30 13.30 13.31 13.41 13.51 13.57 Von Weisstannen/Schwendi nach Mels 12.51 Weisstannen 16.00 Schwendi 12.56 16.05 13.06 Waldheim 16.15 13.16 Post Mels 16.25 Altersheim 13.17 16.26 Hallenbad 13.17 16.26 13.19 Pizolpark 16.28 18.00 18.05 18.15 18.25 18.26 18.26 18.28 Gemeindenachrichten Mels 02/2006 7 Sicherheit im Multipack Erstmals findet im Kanton St. Gallen am Samstag, 2. September 2006, an 13 Orten gleichzeitig ein Sicherheitstag statt. In der Region Pizol wird diese Leistungsschau der Bevölkerungsschutz-Partner in Wangs durchgeführt. Beteiligt sind die Gemeinden Mels, Sargans und Vilters-Wangs. Die Vorbereitungen für das Ereignis sind bereits in vollem Gang. Feuerwehren, Polizei, Sanität, Zivilschutz, Technische Betriebe – gemeinsam bilden sie in enger Zusammenarbeit das zivile Verbundsystem Bevölkerungsschutz.Als Partnerorganisationen sind sie in den vergangenen Jahren näher zusammengerückt. Ihr Produkt ist Sicherheit für die Bevölkerung bei Katastrophen und Notlagen. Die lokalen Organisationskomitees wollen dieses Produkt spannend und informativ präsentieren. Am «Kantonalen Sicherheitstag SG – 2. September 06» zeigen Einsatzkräfte im ganzen Kanton in einer konzertierten Aktion ihr Können und ihre moderne Ausrüstung. Sicherheit zum Erleben – der Besuch der Ausstellungen und Vorführungen soll sich für die ganze Familie lohnen. Vorinformation aus der Region Pizol Für den Sicherheitstag in Wangs (Parkplatz beim Feuerwehrdepot) wird ein reichhaltiges, abwechslungsreiches Programm vorbereitet. Es werden folgende Organisationen beteiligt sein: Feuerwehr Pizol, Polizei, Rettungsdienst Walenstadt, REGA Basis Untervaz, Zivilschutzorganisation, Sanität, Gloria Brandschutz, Rhein-Heli Einige Auszüge aus dem Programm: Einsatz Strassenrettung, Brandeinsatz, Waldbrandeinsatz (Rhein-Heli), Demo Feuerlöscher, Besichtigung Zivilschutzanlage im Schulhaus Wangs, Fahrzeugausstellung der Feuerwehr, Samariter-/ Sanitätsposten, Kinderattraktionen, Infostand und Besichtigung REGA, Helikopterrundflüge (Rhein-Heli), Festwirtschaft 46 GEMEINDEN – 13 MAL SHOW Der «Kantonale Sicherheitstag SG – 2. September 06» wird von insgesamt 46 st. gallischen Gemeinden getragen. Dies zeigt das Interesse und das Gewicht, das den Einsatzkräften im System Bevölkerungsschutz beigemessen wird. Da mittlerweile fast jedes Jahr mit Naturereignissen (zum Beispiel sintflutartige Regenfälle, Hochwasser, Dammbrüche, Überschwemmungen, Erdrutsche) gerechnet werden muss, ist das Thema Sicherheit bei Katastrophen und Notlagen aktueller denn je. Die Leistungsschauen und Vorführungen des «Kantonalen Sicherheitstags SG – 2. September 06» finden an folgenden Orten statt: Flawil, Gossau, Werdenberg (Grabs), Wil, Wattwil, Buriet (Thal), Abtwil (Gaiserwald), Muolen, Goldach, Bazenheid (Kirchberg), Vilters-Wangs, Widnau, Marbach. Weitere Informationen finden Sie unter www.zivilschutzost.ch. Ein detailliertes Programm wird in der Tagespresse publiziert. OK Region Pizol Bärtsch Thomas, Heiligkreuz Angebot für betreutes Wohnen Zwischen der Genossenschaft Alterswohnungen Mels und der Politischen Gemeinde Mels, vertreten durch den Gemeinderat, wurde für das Angebot für ein betreutes Wohnen eine Vereinbarung unterzeichnet. Es geht dabei um die Erfüllung des öffentlichen Auftrags im Sinne des Sozialhilfegesetzes. Die Genossenschaft betreibt in eigener Verantwortung eine Einrichtung für betreutes Wohnen nach unternehmerischen Grundsätzen. Sie arbeitet zur Zweckerreichung mit dem Altersheim Mels und allenfalls weiteren Dienstleistern zusammen. Das Leistungsangebot der Genossenschaft Alterswohnungen richtet sich insbesondere an betagte und leicht pflegebedürftige Personen und umfasst zu Lasten der Bewohner bedarfsgerech- te Betreuung und Pflege im Rahmen des betreuten Wohnens. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Alterswohnungen Mels verpflichtet sich das Altersheim Mels, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Alterswohnungen Betreuungs- und Dienstleistungsangebote zur Verfügung zu stellen, wie sie allgemein auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Altersheims benützt werden können. Das Altersheim bietet in diesem Sinne insbesondere nachstehende Leistungen an: – Mahlzeitendienst – Wäschebesorgung – Pflegerische und betreuerische Massnahmen – Benützung des Cafés im Altersheim – Medizinischer Notruf während 24 Stunden – Reinigungsdienst – Weitere Dienstleistungen nach Absprache Die Bewohner der Alterswohnungen können die Angebote des Altersheims nach eigenem Bedarf beanspruchen. Die Kosten gehen zu Lasten der Mieter und sind vom Leistungserbringer direkt in Rechnung zu stellen. Die Bewohner der Alterswohnungen haben ein Recht auf Übertritt ins Altersheim. Sie gelten nach dem Bezug einer Alterswohnung beim Altersheim als angemeldet und werden auf die Warteliste gesetzt. Sie werden entsprechend der geltenden Praxis für einen Eintritt berücksichtigt. Pflegebedürftige Bewohner der Alterswohnungen können ins Altersheim respektive in dessen Pflegeabteilung übertreten, sobald ein entsprechender Platz verfügbar ist. Die Genossenschaft Alterswohnungen Mels untersteht für den Bereich des betreuten Wohnens der Aufsicht der Politischen Gemeinde Mels. Die Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und tritt mit dem Datum der Betriebsaufnahme in Kraft. 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 8 Der GVM stellt sich vor Inskünftig kann der Gewerbeverein Mels (GVM) eine Seite im vierteljährlich erscheinenden Info der Politischen Gemeinde Mels für seine Bedürfnisse und Aktualitäten unabhängig gestalten. Diese Seite soll das bisherige Markt-Info ersetzen, welches am Schluss defizitär erstellt wurde. Funktion Aufgabenbereich Schlegel Bruno Präsident Repräsentant GVM, Post Wälti Daniel Vizepräsident Koordination, Büchlein HV Ackermann Ria Aktuarin Protokolle, Briefverkehr Good Helen Detaillisten Ansprechpartner Detaillisten Bärtsch Armin Vertreter Gemeinderat Verbindung zur Behörde Ackermann Urs Kassier Finanzen, Mutationen, Reise Truniger Toni Presse/Kommunikation Gemeindeinfo, Zeitungsberichte Wir möchten an dieser Stelle unserem Gemeindepräsidenten Markus Zimmermann sowie dem Gemeinderat für diese spontane und unkomplizierte Zusage herzlich danken. Ein weiterer Dank gebührt Roland Kohler und Bettina Walser für die gestalterische und redaktionelle Unterstützung. Anlässlich der letzten Hauptversammlung vom 6. April 2006 im Restaurant Melserhof wurde der Vorstand des GVM neu konstituiert. Nach langem Suchen und einem «präsidentenlosen Jahr» konnte das bisherige Vorstandsmitglied Bruno Schlegel für dieses anspruchsvolle Amt gewonnen werden. Bruno Schlegel wurde von der Versammlung einstimmig gewählt. Wir wünschen ihm viel Freude und Erfolg in seiner Tätigkeit als Gewerbevereinspräsident. Ebenfalls einstimmig in den Vorstand gewählt wurden Helen Good und Armin Bärtsch. Alle hatten die Ämter bereits ad interim inne. Der neue Vorstand setzt sich nun mit den zugeteilten Aufgabenbereichen wie folgt zusammen: Im Weiteren arbeiten die einzelnen Vorstandsmitglieder in diversen Räten und Kommissionen in der Gemeinde Mels mit. Am Mittwoch, 10. Mai 2006, fand die Delegiertenversammlung des Kantonalen Gewerbevereins in Diepoldsau statt. Zwei Vertreter des GVM konnten dabei sein, als unser aktives GVM-Mitglied Sarah Filippi einstimmig in den Kantonalen Vorstand des Gewerbevereins gewählt wurde. Auch an dieser Stelle nochmals herzliche Gratulation und viel Freude an der neuen Aufgabe. Vorinformationen Nächstes Jahr findet wiederum die Sarganserländische Industrie- und Gewerbeausstellung SIGA statt, und zwar vom 28. April bis 6. Mai 2007. Der Vorstand wird sich mit seinen Mitgliedern zu gegebener Zeit zwecks eines allfälligen gemeinsamen Auftrittes in Verbindung setzen. Die Vereinsreise führt uns am Freitag, 6. Oktober 2006, in die Fernseh-Studios nach Zürich. In eigener Sache Die Mitglieder, die ein Firmenjubiläum feiern und ihren Betrieb auf dieser Plattform einer breiten Öffentlichkeit vorstellen möchten, können mit Toni Truniger, St. Galler Kantonalbank Mels, Telefon 081 720 03 61, Kontakt aufnehmen. Auch sonstige Anregungen für Beiträge usw. nimmt der Gewerbeverein gerne entgegen. Gemeindenachrichten Mels 02/2006 9 Baut immer der Billigste? Roland Lippuner vom Rechtsdienst des Kant. Baudepartements brachte am 15. Juni 2006 Interessierten aus Gewerbe und Politik die Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens näher. Er konnte dabei zahlreiche offene Fragen beantworten. Eine grosse Zahl von Vertretern aus Gewerbe und Politik interessierte sich für das Thema öffentliches Beschaffungswesen. Es ging darum, Unklarheiten und Unsicherheiten zu beseitigen. Dies war die Aufgabe des Referenten Roland Lippuner vom Rechtsdienst des Baudepartements. Er wies am Anfang darauf hin, dass das Gesetz kantonal geregelt sei, aber dabei die Grundlagen internationaler Vereinbarung (WTO, bilaterale Verträge) eingehalten werden müssten. Die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen regelt Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Kanton, Gemeinden und öffentlich geführten Unternehmen wie Elektrizitäts- und Wasserwerken, sofern sie vom Staat massgeblich kontrolliert werden. Sogar Private sind der Verordnung unterworfen, wenn sie mehr als 50 Prozent Subventionen für ihr Vorhaben erhalten und der Kanton dies als Bedingung vorschreibt. Drei verschiedene Verfahren Je nach Grösse des Auftrages wird das Verfahren gewählt. Übersteigt zum Beispiel ein Bauvorhaben im Bauhauptgewerbe nicht die 300'000-Franken-Grenze, kann es freihändig vergeben werden, das heisst der Auftraggeber holt Offerten ein, wählt die ihm am meisten zusagende aus und erteilt dem Unternehmen den Auftrag. Für den Entscheid muss er keine Zuschlagskriterien bekannt geben. Dies unterscheidet das freihändige Verfahren vom Einladungsverfahren, welches wiederum im Bauhauptgewerbe bis zu einem Betrag von 500'000 Franken angewendet werden kann. Dazu lädt der Auftraggeber mehrere Anbieter zur Offertstellung ein und gibt die Zuschlagskriterien bekannt. Nach einer festgelegten Frist erfolgt die Offertöffnung. Den Zuschlag erhält das Unternehmen, welches das beste Angebot gemäss Kriterien gemacht hat. Falls der Auftrag aber die 500’000-Franken-Grenze übersteigt, muss das offene Verfahren gewählt werden. Möglich ist auch, ein selektives Verfahren anzuwenden. Dieses ist aber komplizierter als das offene, da es zweistufig ist. Es wird deshalb nur angewendet, wenn die Gefahr besteht, dass zu viele Offerten eingereicht werden. Offenes Verfahren Bei grösseren Aufträgen wird standardmässig das offene Verfahren angewendet. Es sieht vor, dass der Auftrag öffentlich ausgeschrieben wird, inklusive Gegenstand und Umfang des Auftrags, Ausführungs- oder Liefertermin, Adresse und Frist für die Einreichung des Angebots und Zuschlagskriterien. Alle Offerten werden gleichzeitig geöffnet, wobei bei dieser so genannten Offertöffnung mindestens zwei Personen anwesend sind und ein Protokoll erstellt werden muss. Anschliessend werden die Offerten geprüft. Bei offensichtlichen Irrtümern wie Rechtschreibe- und Rechnungsfehlern kann die Offerte nachgebessert werden, Abgebotsrunden hingegen sind nicht zulässig, ausser im freihändigen Verfahren. Falls ein Anbieter eine technische Lösung vorsieht, die günstiger ist, eine so genannte Variante, haben die anderen das Recht, ihre Offerte ebenfalls um diese Variante zu ergänzen. Der Günstigste, nicht der Billigste Die Prüfung der Offerten erfolgt nach den zuvor festgelegten Kriterien. Dort kann man beispielsweise die Qualität höher gewichten als den Preis. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot, welches häufig auch das billigste ist. Kein Zuschlagskriterium ist die Ortsansässigkeit, wie das Verwaltungsgericht bereits entschieden hat. Die Ausbildung von Lehrlingen kann zwar einbezogen werden, höchstens aber zu 10 Prozent. Am Schluss wird der Zuschlag veröffentlicht, und die Unterlegenen haben die Möglichkeit, Beschwerde ans Verwaltungsgericht einzureichen. Diesem sollte jeweils ein Gesuch um aufschiebende Wirkung beigelegt werden. Ansonsten kann zwischen Auftraggeber und Unternehmer ein Werkvertrag unterzeichnet werden, der Gültigkeit hat. Der Rekurrent erhält dann höchstens noch Schadenersatz im Umfang des Aufwandes für seine Offerte und die Gerichtskosten. Vorbefassung als Problem Aus der Praxis behandelte Lippuner das Problem der so genannten Vorbefassung. Die Stadt brauchte ein neues Verkehrsleitsystem für die Stadtautobahn. Da die Angelegenheit sehr komplex war, wurde ein Vorprojekt in Auftrag gegeben. Der Ersteller des Vorprojektes nahm nun an der Ausschreibung selber ebenfalls teil und gewann sie. Ein Konkurrent zog den Entscheid vors Verwaltungsgericht, weil eine so genannte Vorbefassung vorgelegen habe. Diese muss nämlich offen gelegt werden. Ausserdem müssen der Wissensvorsprung kompensiert und die Fristen grosszügig gehandhabt werden. Es wurde betont, dass es sich lohne, für grössere Projekte einen neutralen Experten mit der Ausarbeitung der detaillierten Ausschreibung zu beauftragen. Wer mehr wissen möchte über diese Thematik, kann sich unter folgender Homepage informieren: www.beschaffungswesen.sg.ch 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 10 Miär Jungä z’Mels – Jugendpage Offene Jugendarbeit Sargans/Mels geöffnet oder von Jugendlichen gemietet werden, wobei eine erwachsene Aufsichtsperson nötig ist. Nach dem hervorragenden Neustart des Jugendtreffs Nirvana im März dieses Jahres mit sehr vielen Besuchern flaute das Interesse der Besucher mit den ersten warmen Sommertagen ab. Das Jugendleitungsteam versuchte mit einem Tanzwettbewerb, genannt Dance-Battle, mit lukrativen Preisen wieder vermehrt Besucher in den Jugendtreff zu locken. Doch das warme und schöne Wetter blieb Sieger, und die Jugendlichen hielten sich lieber im Freien auf. Für nach den Sommerferien suchen wir vom Jugendleitungsteam neue motivierte Teammitglieder. Ihr solltet Freude haben, mit einem Team von Gleichaltrigen Events, Partys und andere Veranstaltungen im Jugendtreff Nirvana zu planen und durchzuführen. Um dabei zu sein, müsst ihr nach den Sommerferien in die 2. oder 3. Oberstufe kommen (siehe Flyer unten oder im Schulhaus). Habt ihr Interesse, so meldet euch einfach bei Das Jugendleitungsteam und wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Aufsichtspersonen bedanken, die immer einen Teil ihrer eigenen Freizeit opfern, um die Aufsicht zu übernehmen und ohne die es nicht gehen würde. Während der Sommerferien ist der Jugendtreff Nirvana an folgenden Daten geöffnet: 13. Juli, 21. Juli und 10. August in der Zeit von 14 bis 18 Uhr. Am 14. Juli 2006 ist ein Tagesausflug für Jugendliche aus beiden Gemeinden geplant. Genaueres dazu wird noch bekannt gegeben. Ausserhalb der angekündigten Öffnungszeiten kann je nach Bedarf und Absprache der Treff zusätzlich Urs Hasler oder Martina Brümmer offene Jugendarbeit Mels/Sargans OJA Büro Städtchenstrasse 45 7320 Sargans jugendarbeit@mels.ch Telefon 081 723 04 18 Oder per sms 079 828 68 64 oder wendet euch an die Teammitglieder und gebt ihnen Namen und Telefon oder Natelnummer an, sodass die Jugendarbeiter auf euch zukommen können. Der Jugendtreff Nirvana sucht neue Teammitglieder für das Jugendtreff-Team nach den Sommerferien 06 Möchtest du mitbestimmen, was im Jugendtreff abgehen sollte? Möchtest du den Jugendtreff mitgestalten? Findest du nichts Langweiligeres, als wenn nichts läuft? Hast du viele gute Ideen, die du mit Freunden und Freundinnen planen und durchführen willst? Kommst du in die 2. oder 3. Oberstufe? Wenn du diese Fragen mit ja beantworten kannst, dann melde dich doch bei uns per Post, Phone oder Mail. Wir melden uns bei dir. Laufende bzw. abgeschlossene Projekte der OJA Sargans/Mels sind im Moment das Basketballnight-Projekt sowie das HipHop-Projekt. Weitere Aufgaben und aktuelle Arbeiten der OJA sind u. a. Coaching von einzelnen Jugendlichen sowie Jugendleitungsteams, Anwesenheit in den Jugendtreffs, Elternarbeit, Ausarbeitung neuer Projekte. Ausserdem werden wir uns in der nächsten Zeit der Einrichtung des Jugendbüros widmen. In unserem Büro entsteht ein zusätzlicher Computerarbeitsplatz mit jugend- und geschlechterspezifischen Büchern, Zeitschriften und Filmen. HipHop-Projekt Das HipHop-Projekt ist am Freitag, 5. Mai 2006, mit 17 Mädchen aus Sargans und Mels gut gestartet. Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren besuchen regelmässig freitags einen Tanzkurs im Jugendtreff NIRVANA. Ihr Tanzlehrer ist Janick Leu, ein Dritt-Sek-Schüler, der schon seit einigen Jahren bei Regula Gadient tanzt. Dieser hat eine Choreographie ausgearbeitet, die er mit den Mädchen einstudiert und noch vor den Sommerferien aufführt. Im Rahmen des Projektes besuchten 16 Mädchen das HipHop-Konzert von Baze&Gimma in Untervaz. Begleitet wurden sie von den Jugendarbeitern. Gimma stand den Mädchen vor seinem Konzert Rede und Antwort und war sogar für eine Fotosession bereit, was die Mädchen sehr freute. Ein weiterer Teil des Projektes ist ein ganztägiger Graffiti-Workshop mit einem professionellen Spraykünstler am 17. Juni 2006, wo sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftsbilder geschaffen werden können. Gemeindenachrichten Mels 02/2006 11 Basketballnight Statt in den Ausgang oder auf der Strasse … ab in die Turnhalle! Am Samstagabend, 10. Juni, trafen sich Jugendliche verschiedener Nationen zum freien und friedlichen Basketball- und Fussballspielen in der RSA Sargans. Zum ersten Mal fand in Sargans eine Basketballnight statt. Rund 100 Jugendliche im Alter zwischen 13 und 18 Jahren haben sich an diesem Abend eingefunden, um von 20.30 Uhr bis 24.00 Uhr bei fetziger Musik, vom DJ aufgelegt, Basket- und Fussball zu spielen oder um einfach nur zuzuschauen und mit Freunden zusammen zu sein. Neben den Besuchern aus Sargans und Mels waren auch einige Jugendliche aus Nachbargemeinden anwesend und willkommen. Beim Eingang wurden die Eintreffenden von einem der Jugendlichen des Organisationsteams und von den Jugendarbeitern begrüsst und mussten sich mit Namen, Adresse und Jahrgang in eine Liste eintragen. Kurz nach 22.30 Uhr waren mehrere Listen vollgeschrieben, und in der Halle herrschte ein emsiges Treiben. Die Jugendlichen organisierten sich untereinander zu Mannschaften und spielten leidenschaftlich, intensiv und ein faires Basket- und Fussball. Dazwischen sah man verrückte Tricks und spektakuläre Sprungwürfe, oder man staunte über gelungene Dribblings und gekonnte Durchspiele. Bemerkenswert war die Ausgeglichenheit der weiblichen und männlichen Besucher. Obwohl der grössere Teil der Besucherinnen Zuschauer waren, gab es doch auch einige Mitspielerinnen. Zusammen mit Urs Hasler, Jugendarbeiter bei der Offenen Jugendarbeit Sargans/Mels, planten und organisierten Jugendliche aus Sargans, Serkan Cakici und Abdurahman Abduli (Moni), zusammen mit Jugendlichen aus Mels, Naim Sabani und Hasip Alili, diesen gelungenen Anlass. Unterstützung erhielten sie während der Veranstaltung von Trinh Nguyen (welche bereits das Plakat gezeichnet hat), Nenad Simic und Berkay Sevgilli aus Sargans. Die Jugendlichen sorgten für einen reibungslosen Ablauf und waren massgebend verantwortlich für diesen schönen, sportlichen und friedlichen Abend. Organisationsteam Basketball (T)Raum-Platz? Wettbewerb anlässlich des 2. Sarganserländer Jugendtages Gibt es Traumplätze – Ziel-Räume – Platz-Ziele – Albtraum-Plätze – keinen Platz ... ? Kann man die Jugendfreundlichkeit einer Gemeinde über informelle Treffpunkte oder multifunktionelle Plätze definieren? Wie und von wem werden öffentliche, halböffentliche und private Räume und Plätze (Schulplatz, Bahnhof, Einkaufszentrum, Dorfplatz, Kirchenplatz, Sportplatz, Parkplatz, Spielplatz, unter den Arkaden, Seeufer, Strasse usw.) genutzt? Wie ist deren Nutzung geregelt (wenn überhaupt)? Wo treten Konflikte auf und weshalb? (Akzeptanz, Toleranz, Respekt) Was gibt es für Lösungsansätze? Gibt es Regeln zur Benutzung von Plätzen? (Ehrenkodex, Abmachungen) Was muss man tun, um einen Platz zu bekommen? Wettbewerbsbedingungen Teilnahmeberechtigung: Zur Teilnahme berechtigt sind alle Jugendlichen ab der Oberstufe aus dem ganzen Sarganserland sowie aus spez. Gastgemeinden (GR/FL/Werdenberg). Die Wettbewerbsprojekte können als Klassen- oder Gruppenarbeit abgegeben werden. Es können mehrere Gruppen aus einer Klasse oder einem Verein mitmachen. Die Grösse der Gruppe beträgt mindestens vier Personen. Preise: Die besten Arbeiten pro Kategorie werden mit Barpreisen belohnt. Die Preissumme beträgt total 4000 Franken. Kategorien: 1. Oberstufe 2. Oberstufe 3. Oberstufe freie Gruppen (Jugendgruppen, Vereine, Lehrlinge, KantischülerInnen) Sonderpreis für besonders aufwändiges Projekt Prämierung und Präsentation der Projekte: Die eingereichten Projekte werden an der SIGA anlässlich des 2. Sarganserländer Jugendtages am 2. Mai 2007 prämiert und in geeigneter Form präsentiert. Bewertungskriterien: Das Projektteam juriert die Wettbewerbsarbeiten nach folgenden Kriterien: Bezug zum vorgegebenen Thema Klare, fassbare Kernaussage Vertiefung ins Thema/Projektbeschrieb Nachhaltigkeit (z. B. «Gebrauchsanweisung» oder konkrete Umsetzung in der Gemeinde Bedingungen zur Einreichung eines Projekts: Das Projekt muss einen Beschrieb über Konzept, Ziel, Vorgehensweise und Kernaussage enthalten Mögliche Medien sind: Film,Video, Foto, computergestützte Kreationen, Bilder, Plakate, Comics, Skulpturen, Modelle/Miniaturen, Texte, Theater, Musik/Songs. Die maximale Abspieldauer von Ton-, Video- oder Filmaufnahmen und computergestützten Kreationen beträgt 8 Minuten. Die maximale Vorführdauer von Theaterstücken beträgt 10 Minuten und das Vortragen von Texten, Geschichten oder Songs max. 5 Minuten. Der Termin für die Fertigstellung der Projekte ist am 5. April 2007 (vor den Frühlingsferien). Die Wettbewerbsteilnehmer werden vom Projektteam betreffend genauem Abgabedatum und benötigter Präsentations-Infrastruktur kontaktiert. Der Transport der Projektarbeiten ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Anmeldefrist: Alle Klassen und Gruppen melden ihr Projekt bis spätestens 30. September 2006 an. Bitte Anmeldetalon vollständig ausfüllen.Eine kurze Beschreibung der Projektarbeit mit den gewählten Medien ist notwendig. Allfällige Fragen zur Projektausschreibung beantwortet der/die Jugendbeauftragte der Gemeinde. Der Anmeldetalon kann bei der Gemeinderatskanzlei Mels, (081 725 30 30) oder unter gemeindeverwaltung@mels.ch bezogen werden. 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 12 Heisses Pflaster Chat der Gesprächspartner spielt unter Umständen nur eine Rolle. Hinter «Skater_16» verbirgt sich vielleicht wirklich ein 16-jähriger Skater, vielleicht aber auch ein Pädophiler auf der Suche nach neuen Opfern. Internetchats stehen bei Kindern und Jugendlichen hoch im Kurs. Doch das neue Kommunikationsmittel birgt ernst zu nehmende Gefahren. Wenn «Bienchen_13», laut Selbstbeschreibung eine «uufgstellti Schüäläri us Züri (w/13)», einen Chatraum betritt, bleibt sie nicht lange allein. «Hoi, wotsch der ächli Gäld verdiene», fragt ein «Rambaz» und bietet unverblümt hundert Franken für einen Striptease. «Darkwiesel» möchte von «Bienchen» wissen, ob es willig sei. Ihm schwebt eine gemeinsame Nacht vor. Fünfhundert Franken würde er dafür lockermachen. In frei zugänglichen Internetchats sind sexuelle Belästigungen von Minderjährigen an der Tagesordnung. Laut einer Umfrage der deutschen Stiftung Jugendschutz.net, deren Ergebnisse auch auf die Schweiz übertragbar sind, waren 160 von 200 Chattern unter 18 schon davon betroffen. Trotzdem erfreuen sich die virtuellen Kontaktbörsen bei Kindern und Jugendlichen grosser Beliebtheit. Das insbesondere von Teenagern frequentierte «Habbohotel» (www.habbohotel.ch) zählt an einem ganz normalen Montagnachmittag an die 700 Gäste. Im Bluewin-Chat (chat. bluewin.ch), dem Schweizer Marktführer, sind an Spitzentagen über 5000 Menschen gleichzeitig online. Ein Chat ist eine Internetseite, auf der die Besucher in Echtzeit schriftlich miteinander kommunizieren. Im öffentlichen Bereich diskutieren alle wild durcheinander. Kommen sich zwei Teilnehmer näher, können sie sich in eine Art Séparée zurückziehen, wo ihr Dialog vor fremden Blicken geschützt ist. Der Reiz des Chattens ist, dass man unter einem Pseudonym, ohne seine wahre Identität preisgeben zu müssen, mit Menschen aus aller Welt in Kontakt treten kann. Der picklige Stubenhocker darf sich für einmal als umschwärmter Adonis geben, das scheue Mauerblümchen als aufgestelltes Partygirl. Doch auch Seriöse Chats werden von Moderatoren überwacht. Die Aufsicht beschränkt sich aber üblicherweise auf das offene Diskussionsforum. Meldungen, die direkt an einen anderen User adressiert sind, prüft niemand. Zwar ist es möglich, einen unliebsamen Gesprächspartner per Mausklick zu sperren. Doch Annäherungsversuche sind für Kinder oftmals nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Häufig sitzen die Jugendlichen in solch heiklen Situationen allein vor dem Computer. Denn Chatten unter Aufsicht macht nur halb so viel Spass. «Die meisten Erwachsenen wissen gar nicht genau, was ein Chat ist und sind froh, wenn ihre Kinder beschäftigt sind», erklärt Yves Maltry von der Computerschule Fabrik-IT in Adliswil ZH. Der Informatiker bietet zusammen mit seinen Partnern Bernie Bachmann und Ditschgi Gutzwiller Kurse zum Thema «Risiken und Chancen des Chats für Kinder» an. Zielgruppe sind in erster Linie Lehrer und Erziehungsberechtigte. Laut Bernie Bachmann entspricht das neue Angebot einem grossen Bedürfnis: «Chats sind an den Schulen ein grosses Thema. Manche Schüler verbringen fast ihre gesamte Freizeit online. Die Folge sind nicht selten grosse Leistungseinbrüche.» Wohnzimmer. «Das Allerwichtigste aber ist ein vertrauensvolles Verhältnis. Bei Problemen müssen sich Kinder jederzeit an die Mutter oder den Vater wenden können», sagt Gutzwiller. Grobe Verstösse gegen die Chatregeln, die so genannte «Chat-Etikette», sollten sofort einem Moderator oder am besten gleich dem Provider gemeldet werden. Wichtig sind detaillierte Angaben (Datum, Zeit, Nickname, allenfalls ein Print-Screen). Das gibt dem Betreiber der Seite die Möglichkeit, den Übeltäter ausfindig zu machen. Wegen der Datenspur, die jeder Surfer hinterlässt, sind Chats gar nicht so anonym, wie es auf den ersten Blick scheint. Auch im virtuellen Raum kann man sich also gegen Belästigungen Quelle: Schweizer Familie zur Wehr setzen. Chatregeln • Bleib in Chaträumen, die deine Eltern für dich ausgesucht haben oder die von einem Moderator überwacht werden. • Dein Chatname sollte möglichst wenig über deine Person aussagen, also keine Hinweise auf den richtigen Namen, das Alter und den Wohnort enthalten. • Gib nie deine Adresse, Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse bekannt. • Verschick Unbekannten keine Fotos von dir. • Glaub nicht alles, was man dir im Internet erzählt. Du weisst nie, wer dein Chatpartner wirklich ist. • Antworte nicht auf Nachrichten und E-Mails, die dich schockieren. Verlasse die Seite und informiere deine Eltern. • Triff niemals, ohne deine Eltern zu informieren, eine Person, die du im Internet kennen gelernt hast. Weiterführende Informationen Von einem generellen Chat-Verbot für Kinder raten die drei Experten aber trotz aller Gefahren ab. Erstens sei zu befürchten, dass dann einfach heimlich gechattet werde, und zweitens biete das neue Kommunikationsmittel auch Chancen: «Wer frühzeitig mit dem Internet in Kontakt kommt, hat es später im Berufsleben viel leichter», ist Ditschgi Gutzwiller überzeugt. Er empfiehlt Familien, die Welt der Chats anfänglich gemeinsam zu erkunden und die Risiken miteinander zu besprechen. Den PC platziere man idealerweise nicht in einem stillen Kämmerlein, sondern an einem belebten Ort, zum Beispiel im • Kurs «Risiken und Chancen des Chats für Kinder»: www.fabrik-it.ch • Surfregeln für Kinder und Jugendliche: www.safersurfing.ch • Ratgeber: «Kids im Netz.Wie Kinder surfen und was Eltern übers Internet wissen sollten». Stiftung für Konsumentenschutz 2004. 32. Seiten. 10 Franken. Zu beziehen unter www.konsumentenschutz.ch • Aktuelle Kampagne der Schweizerischen Kriminalprävention: www.stopp-kinderpornografie.ch • «Cybertipp», eine Präventionsbroschüre der Polizei: www.kriminalpravention.ch/1/downloads/de/ cybertipp_de.pdf • Nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität: www.kobik.ch Gemeindenachrichten Mels 02/2006 13 Endlich eine Eisbahn! Am 11. November 2006 wird bei der Regionalen Sportanlage RSA in Sargans eine 450 Quadratmeter grosse Eisbahn eröffnet. Sie steht allen Eissport-Interessierten zur Verfügung: Schlittschuhlaufen, Hockeyspielen, Eisstockschiessen, Eisdiscos und vieles mehr wird dann möglich. Hinter dem Projekt steht der im letzten November gegründete Trägerverein «Eispark Sarganserland». Es wird von den Gemeinden Sargans, Mels, Vilters-Wangs und Wartau unterstützt. Der Verein «Eispark Sarganserland» ruft deshalb alle Melserinnen und Melser auf, diese einmalige und nicht überrissene Freizeitmöglichkeit zu unterstützen. Am besten tun Sie dies mit dem Kauf einer Jahreskarte für die erste Betriebssaison. Die Jahreskarte für Kinder kostet 40 Franken und für Erwachsene 50 Franken. Familien erhalten diese für 100 Franken. Weitere Möglichkeiten, die Eisbahn zu unterstützen, gibt es mit Bandenwerbung oder Gönnerbeiträgen. Weitere Infos erhalten Sie unter www.eispark.com. Anmeldungen sind auch möglich unter der E-Mail-Adresse info@eispark.com oder Verein «Eispark Sarganserland», c/o Toni Valaulta, Kantonsschulweg 14, 7320 Sargans. Bereits haben sich rund 400 Personen eine Saisonkarte gesichert, Eissportvereine und Schulen sind an einer Nutzung interessiert. Die Eisbahn-Initianten sind aber nach wie vor auf finanzielle Unterstützung angewiesen, damit die mobile Anlage möglichst schon im ersten Jahr gekauft werden kann und nicht zuletzt auch darum, um eine möglichst bequeme und zweckmässige Infrastruktur anbieten zu können (z. B. geheizte Garderobe). Mitglied der Sarganserländischen Talgemeinschaft – Warum nicht?! Seit 1954 setzt sich die Sarganserländische Talgemeinschaft (STG) für die Region (AmdenWeesen-Kerenzerberg bis Bad Ragaz-Vättis) in verschiedenen Bereichen als neutrale Institution ein. Für die Realisierung zahlreicher Projekte war sie Auslöserin: In Bildung, Kultur, Natur und Umwelt, Tourismus, Spitalwesen, Lasten-Nutzenausgleich Militär-Zivilbereich, Arbeitsplatzerhaltung, Positionierung und Präsenz auch ausserhalb der Region. Der Vorstand und die Kommissionen arbeiten ehrenamtlich. Daher freut sich die STG über die Unterstützung der Bevölke- rung der Region Sarganserland-Walensee. Sie sind an einer aufstrebenden Region interessiert? Wir laden Sie aus diesem Grunde freundlich zu einer Mitgliedschaft ein. Die Jahresbeiträge für Einzelmitglieder kosten 30 Franken, für Ehepaare 40 Franken, für Firmen, Verbände und Vereine 50 Franken, für Korporationen 60 bis 110 Franken und für politische Gemeinden (je nach Grösse) 110 bis 210 Franken. Anmeldung für eine STG-Mitgliedschaft: Die STG freut sich über Ihre Mitgliedschaft und dankt hiefür herzlich. Nach Eingang der Anmeldung wird der Kassier die entsprechenden Unterlagen vor der nächsten Hauptversammlung zusenden. Weitere Infos erhalten Sie auch unter der Internetseite www.talgemeinschaft.ch. Telefon: Name: Vorname: Strasse: PLZ: Ort: E-Mail: Einsenden an: Sarganserländische Talgemeinschaft, Postfach 66, 8880 Walenstadt E-Mail: stg@talgemeinschaft.ch 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 14 Veranstaltungskalender Juli 2006 bis Oktober 2006 Eröffnung Wanderweg SchwendiWeisstannen Am 9. Juli 2006 wird die offizielle Eröffnung des Wanderweges Schwendi-Weisstannen beim Rest. Mühle, Schwendi, gefeiert. Festwirtschaft und Unterhaltung mit der Tomaros Band. Der Wanderweg führt auf der linken Talseite links der Seez entlang vom Rest. Mühle bis kurz vor Weisstannen. Kohlschlager Chilbi Am Sonntag 6. August findet nach dem Alpgottesdienst auf der Alp Mädems die KohlschlagerChilbi statt. Die Trachtengruppe Mels bietet auch in diesem Jahr ein Unterhaltungsprogramm mit Volkstänzen sowie Tanz- und Unterhaltungsmusik. Die TrächtlerInnen werden die Gäste mit Speis und Trank verwöhnen. Die Chilbi wie auch der Alpgottesdienst finden bei jeder Witterung statt. Die Trachtengruppe Mels lädt alle ganz herzlich ein. Pizol Challenge Der traditionelle Team- und Firmenwettkampf Pizol Challenge gelangt am 19. August zu seiner 8. Austragung. Achtung fertig, die ChallengeTeam-Jagd geht los! Sportgeschäfte, FitnessClubs, Sportvereine und andere Firmen bringen neue Vierer-Teams an den Start und können sich gleichzeitig eine attraktive Werbeplattform mit Banden, Links, Promostand usw. am Pizol Challenge sichern! 17 km Inline-Skate, 12,5 km Mountain-Bike, 7 km Berglauf und 12 km Kammlauf gilt es im Team- und Firmenwettkampf zu bezwingen. Einige stolze Höhenmeter sind dabei selbstverständlich inbegriffen. Ein Team besteht aus maximal vier Personen in den Kategorien Damen, Herren/gemischt und Firmenteams. Es können auch Zweier-Teams in den Kategorien Damen, Herren sowie Sie + Er gemeinsam dem Ziel entgegenfiebern. Weiter Infos unter www.pizolchallenge.ch Juli / August So 2. 09.30 So 2. 09.30 Mi 5. 08.00 Mi 5. 11.00 Mi 5. 10.45 Do 6. Fr 7. ab 20.00 Sa 8. So 9. 12.00 Di 11. bis Mi 12. Fr 28. bis Sa 29. Kath. Kirchgemeinde Mels Pfarreifest St. Peter und Paul Evang.-ref. Kirchgemeinde Familiengottesdienst mit Feier des Abendmahls und Verabschiedung der Katechetinnen G. Lott und H. Gantenbein, Mitwirkung: Gruppe Kindergottesdienst, anschliessend Apéro Kath. Kirchgemeinde Mels Abschlussgottesdienst 1.-4. Klasse Kleinfeld Kath. Kirchgemeinde Mels Abschlussgottesdienst 5.-6. Klasse Dorf Evang.-ref. Kirchgemeinde Andacht Fussballclub Mels Hauptversammlung Feuerwehrverein Heiligkreuz-Mels Wald- und Höhlenfest Eröffnung Wanderweg Schwendi-Weisstannen Gastspiel Circus Royal Harley Davidson Club Chur Harley Davidson Treffen Pfarrkirche Mels Evang.-ref. Kirche und Kirchgemeindehaus, Sargans Pfarrkirche Mels Pfarrkirche Mels Altersheim Sargans Tiergarten beim Rest. Mühle Schwendi beim Pizolpark Tiergarten August Di 1. 08.30 Di 1. 09.00 bis 13.00 17.00 bis 20.30 10.45 Mi 2. Mi 2. Sa 5. Sa 5. So 6. 09.00 bis 18.00 11.00 Di 8. 14.00 Mi 9. 17.00 bis 17.30 bis 19.30 17.00 bis 20.30 Fr 11. Fr 11. Frauen- und Müttergemeinschaft Mels 1.-August-Zmorgä Bäuerinnen- und Landfrauenverein Weisstannen 1.-August-Brunch Alp Siez Kleinkaliberschützen Mels Volksschiessen Evang.-ref. Kirchgemeinde Andacht Guggenmusik Böllni Brunnenfest Kleinkaliberschützen Mels Volksschiessen Pfarreiheim Mels Alp Siez Schützenhaus Runggalina Mels Altersheim Sargans b. Hirschenbrunnen Schützenhaus Runggalina Mels Trachtengruppe Mels Cholschlager-Chilbi Evang. Frauenverein Arbeitsnachmittag Kleinkaliberschützen Mels Volksschiessen Feldschützengesellschaft Mels 2. Obligatorisches Bundesprogramm Alp Kohlschlag Kirchgemeindehaus, Sargans Schützenhaus Runggalina Mels Schiessanlage Valeiris Kleinkaliberschützen Mels Volksschiessen Schützenhaus Runggalina Mels Veranstaltungskalender Gemeindenachrichten Mels 02/2006 15 Juli 2006 bis Oktober 2006 Spaghetti-Festival am Melser Dorffest August Fr 11. bis So 27. Sa 12. Sa 12. So 13. 09.00 bis 18.00 14.00 So 13. So 13. Mi 16. 08.00 Fr 18. 17.30 bis 19.00 Sa 19. Sa 19. So 20. 11.00 So 23. So 23. 13.30 Fr 25. 17.30 bis 19.00 18.15 Fr 25. Sa 26. So 27. 09.30 So 27. 09.30 Di 29. 19.30 Di 29. 13.00 Do 31. 09.00 Förderverein «Kunst im Alten Konsum» Worte sehen, Bilder und Skulpturen und erste Ausstellung im Siebenthal-Garten Guggenmusik Böllni Brunnenfest (Verschiebedatum) Kleinkaliberschützen Mels Volksschiessen Atelier Alter Konsum und SiebenthalGarten b. Hirschenbrunnen Lourdespilgerverein Sarganserland Krankentag – Gottesdienst Skiclub Graue Hörner Foostockmesse Jägervereinigung Sarganserland Steinbock-Fest mit Ausstellung zum 100-Jahr-Jubiläum der Steinbockaussetzung im Kanton St. Gallen Kath. Kirchgemeinde Mels Schulbeginngottesdienst 1.-4. Klasse Kleinfeld Schützengesellschaft Heiligkreuz-Mels 3. Obligatorisches Bundesprogramm Grotte Mels Schützenhaus Runggalina Mels Foostock Mehrzweckgebäude Weisstannen Am 19. August organisiert die Musikgesellschaft Konkordia Mels das beliebte Melser Dorffest. Dank grosszügiger Unterstützung durch verschiedene Restaurants aus Mels können alle Familien und Spaghetti-Liebhaber ab 17.00 Uhr feine Spaghetti geniessen. Natürlich lädt die Konkordia-Bar bei der «Traube» zu einem frischen Drink ein, und unter den Arkaden kommen die Kaffee und Kuchen-Liebhaber zum Genuss. Die Cüpli-Bar beim Dorfbrunnen ist bestimmt ein besonderer Treffpunkt. Die Konkordia Mels freut sich, viele Festbesucher begrüssen zu dürfen. Bei schlechter Witterung wird ein Zelt aufgestellt. Der Eintritt über das ganze Fest ist wie jedes Jahr frei! Pfarrkirche Mels Schiessanlage Valeiris Musikgesellschaft Konkordia Mels Dorffest IG Sport Events 8. Pizol Challenge Serb.-orth. Gemeinde Gottesdienst Evang.-ref. Kirchgemeinde Seniorenausflug Evang. Frauenverein Ausflug nach Chur zur «Pulvermühle» (Spielplatz und Zoo) Militärschützenverein Mels 2. Obligatorisches Bundesprogramm Dorfplatz Mels Evang.-ref. Kirchgemeinde 1. Konfirmanden-Treff 2006/2007 Evang.-ref. Kirchgemeinde Kulturausflug mit Hedi und Hannes Gantenbein (Verschiebungsdatum: 2.9.06) Kath. Pfarrkirche Mels Familiengottesdienst Evang.-ref. Kirchgemeinde und kath. Kirchgemeinde Sargans Jazzfestival; Ökumenischer Gottesdienst Evang.-ref. Kirchgemeinde «Schweigen und Hören» meditative Abendfeier Evang.Frauenverein Ausflug ins Walserdörfli St. Martin im Calfeisental, Kosten: Fr. 10.- für Führung und Mitfahrgelegenheit Anmeldung: Rosmarie Marthy, Tel. 081 723 52 67 Marktkommission der Gemeinde Mels Bartholomäusmarkt Kirchgemeindehaus, Sargans Gemäss Programm Sarganserland Evang.-ref.Kirche, Sargans Gemäss Programm Chur Schiessanlage Valeiris Pfarrkirche Mels Röm.-kath. Kirche Sargans Evang.-ref. Kirche Sargans Treffpunkt beim AlbertPeter-Platz Sargans Dorf Mels Bartholomäusmarkt Jeweils am letzten Donnerstag im Monat August findet der traditionelle Jahrmarkt im Dorfkern von Mels statt. In zahlreichen Ständen findet man allerlei Interessantes. Auch für Kinder ist der Markt ein Eldorado für Spielsachen und feine Schleckereien. Es gibt vieles zu entdecken. Nebst den Marktfahrern finden Sie auch Stände des einheimischen Gewerbes sowie der verschiedenen Vereinen. Die Melser Gastwirtschaftsbetriebe und Vereine bieten am Markttag feine Verpflegungen an. Besuchen Sie den Bartholomäusmarkt – ein schöner Treffpunkt im August! 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 16 Veranstaltungskalender Juli 2006 bis Oktober 2006 September Fr 1. bis So.17. Sa 2. bis So 3. Sa 2. Sa 2. 08.30 Di 5. 13.45 Di 5. 19.30 Mi 6. 10.45 Alpabfahrten Do 7. 13.15 Eine Alpabfahrt in Mels bedeutet ein besonderes Erlebnis. Die rund 20 Alpen bieten Gewähr für einen interessanten Anlass für unsere Einwohner und Gäste. Tausende von Leuten von nah und fern säumen die Strassen beidseitig und stehen für das Vieh und das Alppersonal Spalier. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, heimische Alpund Landwirtschaftsprodukte zu kaufen. Der Schellnerclub wird am Haupttag der Alpabfahrt wiederum für das leibliche Wohl der Gäste sorgen. Ein Besuch an unserer traditionellen Alpabfahrt lohnt sich in jedem Fall. Die genauen Termine erfahren Sie auf der Gemeinderatskanzlei. Fr 8. 20.00 Sa 9. Sa 9. 08.30 So 10. 10.30 So 10. 08.30 Mi 13. 14.00 Fr 15. Sa 16. Gardi Hutter Das Stück Käse hängt einfach zu verlockend in der Mausefalle. Und es kommt prompt, wie es kommen muss: Die Falle schnappt zu. «So ein Käse» ist ein Klassiker aus dem Repertoire der Clown-Frau Gardi Hutter, gespielt im Jubiläumsjahr des Alten Kino. Sa 16. 08.30 So 17. 09.30 So 17. 11.00 So 17. 15.00 Förderverein «Kunst im Alten Konsum» Sozialkritische Kunst von Pfarrer Erich Guntli, Buchs Kath. Pfarramt Mels Wallfahrt nach Zitail Evang.-ref. Kirchgemeinde Verschiebedatum Kulturausflug Evang.-ref. Kirchgemeinde 1. Modul Kurs Besuchsdienst mit Frau Jocham Frauen- und Müttergemeinschaft Mels Öffentliches Singen Kath. Pfarrkirche Mels Kapellfest Maria Geburt Evang.-ref. Kirchgemeinde Andacht Frauen- und Müttergemeinschaft Mels Herbstwanderung Evang.-ref. Kirchgemeinde Vortragsabend zur Ökumene mit Dr. Peter Dinter Schellnerclub Mels Heifahrtschilbi Alpabfahrt Evang.-ref. Kirchgemeinde 2. Modul Kurs Besuchsdienst mit Frau Jocham Kath. Pfarrkirche Mels Familiengottesdienst Blauringgottesdienst Evang.-ref. Kirchgemeinde und Kath. Kirchgemeinde Wangs Ökumenischer Berggottesdienst, musikalische Gestaltung mit beiden Kirchenchören, nur bei geeignetem Wetter; ansonsten um 09.30 Uhr ökumenischer Gottesdienst in der röm.-kath. Kirche Wangs Evang. Frauenverein Indianer-Nachmittag für Kinder, Basteln eines «Traumfängers» Kulturvereinigung Altes Kino Mels Gardi Hutter «So ein Käse» Schellnerclub Mels Heifahrtschilbi Alpabfahrt Evang.-ref. Kirchgemeinde 3. Modul Kurs Besuchsdienst mit Frau Jocham Evang.-ref. Kirchgemeinde Bettagsgottesdienst mit Feier des Abendmahls, musikalische Gestaltung mit dem Männerchor Sargans Serb.-orth. Gemeinde Gottesdienst Evang.-ref. Kirchgemeinde und kath. Kirchgemeinde Sargans Ökumen. Bettagsandacht, Mitwirkung: Musikgesellschaft Sargans (nur bei geeignetem Wetter) Atelier Alter Konsum Gemäss Programm Kirchgemeindehaus, Sargans Pfarreiheim Mels Dorfkapelle Altersheim Sargans Kirchgemeindehaus, Sargans Dorfplatz Mels Kirchgemeindehaus, Sargans Pfarrkirche Mels Furt, Wangs-Pizol Saarfall-Ranch Vilters Altes Kino Mels Dorfplatz Mels Kirchgemeindehaus, Sargans Evang.-ref. Kirche Sargans Evang.-ref.Kirche, Sargans Erzbild Sargans Veranstaltungskalender Gemeindenachrichten Mels 02/2006 17 Juli 2006 bis Oktober 2006 September / Oktober Mo 18. 19.30 bis 21.30 Mi 20. 20.00 bis 22.00 Fr 22. 19.30 Fr 22. 20.00 Sa 23. 19.00 So 24. So 24. 10.30 So 24. 09.30 So 24. 17.00 Mo 25. 20.00 Di 26. Di 26. 19.30 Mi 27. 14.00 Do 28. bis Sa 30. 19.30 Samariterverein Mels 1 Woche Abendnothilfekurs Lokal noch nicht bestimmt Frauenforum Sarganserland Wenn Nestwärme zur Nesthitze wird mit Dr. Heidi Witzig, Historikerin und Buchautorin, Uster ZH Schützenverein Weisstannen 23. Nachtschiessen Evang.-ref. Kirchgemeinde Elternabend der Konfirmanden 2006/2007 Kath. Pfarrkirche Mels Jugendgottesdienst Eidgenössische Volksabstimmung Kath. Pfarrkirche Mels Erntedankfest, Familiengottesdienst Evang.-ref. Kirchgemeinde Familiengottesdienst zum Erntedank, Mitwirkung: Gruppe Kindergottesdienst, anschliessend Kaffee Evang.-ref. Kirchgemeinde «Spätlese» – Konzert zum Erntedank mit dem Kirchenchor und Musikern Stefanuskreis Mels Vortragsabend mit Prof. Albert Gasser: Was sagt uns Bruder Klaus heute Evang. Frauenverein Besichtigung der Firma Hongler WachsWaren AG in Altstätten Evang.-ref. Kirchgemeinde «Schweigen und Hören» meditative Abendfeier Evang.-ref. Kirchgemeinde Kontaktplausch der Senioren Schützenverein Weisstannen 23. Nachtschiessen Evang. Kirchgemeindehaus, Zürcherstr. 82, 7320 Sargans Weisstannen Kirchgemeindehaus, Sargans Pfarrkirche Mels 10.00 Di 3. 13.45 Fr 6. 10.00 Fr 6. + Sa 7. Mo 9. 19.30 Fr 13. 10.00 Sa 14. + So 15. 19.30 Kath. Pfarrkirche Mels Kapellfest Hl. Michael Frauen- und Müttergemeinschaft Mels Öffentliches Singen Viehzuchtgenossenschaft Weisstannen Viehschau in Weisstannen Schützenverein Weisstannen 23. Nachtschiessen Frauen- und Müttergemeinschaft Mels Andacht Viehschaukommission Mels Viehschau in Mels Kulturvereinigung Altes Kino Mels Oropax Auf dem Schauplatz beim Talhof in Mels werden rund 600 bis 700 Kühe, Rinder, Jungvieh und Stiere aufgeführt. Die Kinder können sich im Streichelzoo verweilen. Auf dem Markt besteht die Gelegenheit, von den Bäuerinnen einheimische Produkte zu geniessen und zu kaufen. Der Melser Schauabend findet dieses Jahr im Anschluss an die Viehschau wiederum am Freitagabend statt. Die Viehschau Weisstannen mit über 200 ausgestellten Tieren findet auf dem Schauplatz Zipf statt. Die Bauernchilbi wird am Freitag, abend im Hotel Alpenhof durchgeführt. Alle sind eingeladen, an diesen traditionellen und gemütlichen Anlässen teilzunehmen. Pfarrkirche Mels Evang.-ref. Kirche und Kirchgemeindehaus Sargans Evang.-ref. Kirche Sargans Pfarreiheim Mels nach Programm Evang.-ref. Kirche Sargans Kirchgemeindehaus Sargans Weisstannen Oktober So 1. Viehschauen Kapelle Mädris Pfarreiheim Mels Schauplatz Zipf, Weisstannen Weisstannen Pfarrkirche Mels Talhof Mels Altes Kino Mels Kulturtag am 12. November 2006 Die Fachgruppe Kultur der Gemeinde Mels organisiert am Sonntag, 12. November 2006, einen Kulturtag unter dem Motto «Sagenhaftes Mels». Das Ziel ist es, einem breiten Publikum die Sagenwelt näher zu bringen und Geschichten aus der Vergangenheit aufzufrischen. Nebst den Sagen soll das Nachtwächtertum wieder aufgegriffen werden. Speziell zu diesem Thema suchen wir nach Nachkommen des letzten Nachtwächters Paul Lendi (1865 – 1946) bzw. nach alten Unterlagen, Nachtwächterbuch usw. Wer dazu Angaben machen kann, wird gebeten, sich bei der Gemeinderatskanzlei Mels, Bettina Walser, Telefon 081 725 30 30, zu melden. Weiter suchen wir auch nach geeigneten Kleidungsstücken und Requisiten für unsere Ausstellung bzw. für die Einkleidung unserer neuen Nachtwächter von Mels. Weitere Infos und der Programmablauf folgen im nächsten Info. Besuchen Sie auch unseren laufend aktualisierten Veranstaltungskalender im Internet unter www.mels.ch in der Rubrik «Events». 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 18 Orientierungstag 2006 für die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1988 Weltelite zu Gast in Sargans Für die Organisatoren der SchiesssportWeltmeisterschaft der Körperbehinderten läuft die Detailplanung auf Hochtouren. Nur noch wenig Zeit bleibt OKPräsident August Wyss und seinem Team, um die letzten Vorbereitungsarbeiten für die Schiesssport-WM der Athleten mit einer Behinderung zu erledigen. Ab dem 13. Juli 2006 wird die Weltelite in Sargans an diesem Grossanlass zu Gast sein. Jede Sportart hat ihre Superstars. Die Rollstuhlschützen ebenfalls. Er heisst Jonas Jacobsson, kommt aus Schweden und wird vom 13. bis 21. Juli in den Gewehrdisziplinen als Titelanwärter gehandelt. «Er ist ein Beispiel dafür, was die hoffentlich vielen Zuschauer während der WM zu sehen bekommen werden», erklärt August Wyss und hofft mit der OK-Crew und den Teilnehmern zusammen, dass die Bevölkerung (und die Sponsoren) den von 47 Ländern beschickten Titelkämpfen die nötige Beachtung schenken werden. Jonas Jacobsson ging an den Paralympics in Athen viermal an den Start und gewann viermal Gold. Dabei stellte er acht Weltrekorde auf. Doch dies ist grundsätzlich kein aussagekräftiger Qualitätsbeweis, weil beispielsweise die Konkurrenz schwach sein kann. Doch der Mann aus dem Norden erzielte über 50 m liegend ein Resultat, das bei den Olympischen Spielen für Rang vier gereicht hätte. «Er vollbringt», weiss August Wyss aus eigener Erfahrung, «wie Spitzenleute anderer Sportarten erstklassige Leistungen.» Ein Rollstuhlathlet bei Olympia der Nichtbehinderten auf dem Podest? Bei den Schützen nicht ausgeschlossen. Eröffnungsfeier Eröffnet wird die WM am 13. Juli 2006 im Rahmen der Dreharbeiten von Tele Ostschweiz für die Sendung «I de Ostschwiz dehei». Neben dem Einmarsch der Nationen und einem Dorffest werden auch verschiedene Show-Formationen (KSS/MSS-Big-Band, D’Holmikers aus Mels, Ausschnitte aus dem Heidi-Musical) auftreten. Die Eröffnungsfeier wird wie die gesamte WM schon wegen der Transporte zu einer Logistik-Generalstabsübung. Das Be- und Entladen eines Cars mit Hebebühne-Technik dauert für Rollstuhlsportler rund 45 Minuten. Zudem müssen die Fahrzeuge möglichst nahe an die Wettkampfstätten herangefahren werden können. Die detaillierte Planung wird die Basis für den Erfolg der WM sein. Nach dem jetzigen Stand der Vorbereitungen darf davon ausgegangen werden, dass Jonas Jacobsson und seine Kollegen Bedingungen vorfinden, die sportliche Höchstleistungen zulassen. «Die WM soll allen in positiver Erinnerung bleiben», sagt OK-Präsident August Wyss und wünscht sich, die Öffentlichkeit werde die Schiess-WM der Behinderten ebenso mittragen wie Grossanlässe der Nichtbehinderten. In der Schweiz wird es 2006 nur wenige Veranstaltungen mit mehr als 47 Nationen geben. Schiesspflicht im Jahre 2006 Schiesspflichtig sind die Jahrgänge 1972 bis 1986. Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen die Schiesspflicht bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Für weitere Auskünfte steht der Sektionschef gerne zur Verfügung. Das Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons St.Gallen hat den Orientierungstag für die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1988 für die politische Gemeinde Mels auf Dienstag, 12. September 2006, festgesetzt. Die Veranstaltung findet in der Kaserne, Haus AK, in Walenstadt statt. Die Marschbefehle werden den Dienstpflichtigen etwa fünf Wochen vor dem Anlass zugestellt. Der Sektionschef bittet die Dienstpflichtigen, sich diesen Tag zu reservieren und für die militärische Musterung freizuhalten. MilitärdienstpflichtEntlassung 2006 Per 31. Dezember 2006 werden Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere (Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister) des Jahrganges 1972 altershalber aus der Dienstpflicht entlassen. Alle diese Grade der Jahrgänge 1973 bis 1976 können ebenfalls entlassen werden, aber nur dann, wenn sie die Ausbildungsdienstpflicht vollständig erfüllt haben. Im Verlaufe des August 2006 werden alle Wehrmänner, die per 31.12.2006 entlassen werden, über den Ablauf der Entlassung informiert. Nachschiesskurs 2006 Wer das obligatorische Schiessen versäumt, muss am Nachschiesskurs teilnehmen, der wie folgt stattfindet: Samstag, 4. November 2006, Einrücken um 08.00 Uhr, Entlassung um 11.30 Uhr in St.Gallen, Schiessanlage Breitfeld (Hauptstrasse St.Gallen-Gossau, beim Industriegebiet Winkeln gelb-schwarzem Wegweiser «Schiessanlage» folgen). Um den Schützen die Suche nach einem passenden Termin zu erleichtern, veröffentlicht das Amt für Militärbetriebe St. Gallen-Herisau sämtliche Termine der obligatorischen Bundesprogramme, die im Kanton St. Gallen durchgeführt werden, im Internet unter www.afmz.sg.ch. Schiessprogramm 2006 Termine obligatorische Bundesübung Schützenverein Feldschützen Mels Schützengesellschaft Heiligkreuz-Mels Militärschützenverein Mels Datum Freitag, 11. August 2006 Freitag, 18. August 2006 Freitag, 25. August 2006 Zeit 17.30 – 19.30 Uhr 17.30 – 19.00 Uhr 17.30 – 19.00 Uhr Gemeindenachrichten Mels 02/2006 19 Ostschweizer Umweltpreis: 5000 Franken zu gewinnen Die WWF-Sektionen SG, TG und AR/AI schreiben jedes Jahr den Ostschweizer Umweltpreis aus. Wer sich mit speziellem Engagement für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen einsetzt und sich für Lebewesen und Nachhaltigkeit stark macht, gehört zu den Anwärterinnen und Anwärtern dieses Preises. Der Preis ist als Anreiz für ökologische Leistungen gedacht, die in der Öffentlichkeit keine Beachtung finden. Dies ganz nach dem Motto «Viele kleine Schritte führen zum Ziel». Was wird ausgezeichnet? Mögliche Wettbewerbsbeiträge könnten sein: – eine Schulklasse, die mit ihrem Engagement dazu beigetragen hat, dass eine nachhaltige Senkung des allgemeinen Energie- oder Wasserverbrauchs in einem Schulhaus realisiert wurde – Eine Klasse schafft und betreibt einen Pausenkiosk mit biologischen Produkten aus der Region. – Pflanzung eines neuen (Bio-)Obstgartens mit Hoch- und Mittelstammbäumen – ein Schulhaus, das jede Woche mit allen Klassen einen Tag Unterricht im Wald macht – ein Verein oder eine Einzelperson, der/die seit Jahren mit besonderen Angeboten die Jugend für die Schönheit der Natur begeistert – eine Bachrenaturierung durch Private – eine technische Erfindung, die für den Schutz der Umwelt oder zur Schonung von Ressourcen relevant ist – ein Landwirt, der aus eigener Initiative eine Biogasanlage einrichtet. Der Preis Die Preissumme beträgt 5000 Franken. Die Helvetia Patria Versicherung unterstützt den Umweltpreis als Sponsoringpartner. Die Projekte müssen bis zum 31. August 2006 eingereicht werden. Die Preisverleihung findet jeweils im November/Dezember statt. Wer darf mitmachen? Teilnahmeberechtigt sind alle Privatpersonen, Teams, Familien, Schulklassen usw., die in den Kantonen SG, TG, AR/AI oder im Fürstentum Liechtenstein zu Hause sind. Der Wettbewerb soll speziell auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Die wichtigsten Bewertungskriterien sind neben dem Engagement des Bewerbers die Kreativität und ökologische Wirkung des Projektes. Zudem sollte das Projekt kurz vor der Umsetzung stehen oder bereits ausgeführt sein. Die Bewerbungsunterlagen können auch stellvertretend von Drittpersonen ausgefüllt und eingereicht werden. Mehr Informationen Die Bestimmungen können unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.wwfumweltbildung.ch, oder bestellt werden bei: WWF-Regiobüro, Postfach 2341, 9001 St.Gallen, 071 223 29 30, E-Mail: regiobuero@wwfost.ch. Preisträger des ostschweizerischen Umweltpreises «Der grüne Zweig» 2003 Stiftung Tosam, Herisau, für das Projekt WinWin-Markt Primarschule Oberwangen TG, für ihren Naturgarten Familie Stricker, Oberaach TG, für eine Bachöffnung im privaten Gelände 2004 Primarschule Pestalozzi, Rorschach, für das Projekt «AgentIn 21» David Demut, Speicher AR, für das Projekt «Future E-Bike» 2005 Jugendnaturschutzgruppe Wattwil, für das Projekt «Eidechsenburg» Seniorengruppe «Silberwide», Widnau, für ein Trockenmauerprojekt Die Gemeinde Mels ist urwaldfreundlich Die Abholzung der Urwälder in den Tropen (Amazonas, Kongobecken, Südostasien) und im Norden (Kanada, Skandinavien, Sibirien) hat ein solches Ausmass angenommen, dass der Klimahaushalt der Erde und der Fortbestand zahlreicher indigener Völker sowie Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind. International sind Bestrebungen im Gange, die noch bestehenden, grossflächigen Urwälder sowohl in den Tropen als auch im Norden entweder zu schützen oder nachhaltig zu nutzen, um so deren Erhaltung zu gewährleisten. Diese Bestrebungen gilt es zu unterstützen, da dies auch in unserem langfristigen Interesse liegen muss. Die Gemeinde Mels will sich nach ihren Möglichkeiten für den Urwaldschutz einsetzen und wenn immer möglich urwaldfreundliches Holz und Papier verwenden. Gesamtschweizerisch sind 582 Gemeinden «urwaldfreundlich». Im Kanton St.Gallen sind 50 von 89 Gemeinden zertifiziert (56%). Der Gemeinderat hat beschlossen, an der Aktion «Urwaldfreundliche Gemeinde» teilzunehmen, und hat das Konzept Abfallverminderung und «Urwaldfreundliche Gemeinde», welches durch die Gemeinderatskanzlei ausgearbeitet wurde, genehmigt. Zudem sind folgende Grundsätze bestimmt worden: – Bei der Ausführung von öffentlichen Bauten und bei Mobiliarbeschaffungen der Gemeinde wird auf die Verwendung von Holz aus Raubbau verzichtet. Stattdessen werden FSC-zertifiziertes Holz und/oder Holz aus der Schweiz oder dem benachbarten Ausland verwendet. – Wann immer möglich wird Recyclingpapier in der Gemeindeverwaltung eingesetzt. Der Papierverbrauch soll generell gesenkt werden. – Das Briefpapier mit dem Logo der Gemeinde Mels sowie alle Briefcouverts sollen ebenfalls aus Recyclingpapier bestehen. Im Sinne einer Empfehlung wird zukünftig sämtlichen Baubewilligungen ein Merkblatt beigelegt mit der Bitte an die Bauherren, sich dieser Regelung anzuschliessen. Ebenfalls wurden die Gemeindebetriebe Altersheim, EWM und Werkhof sowie die Schulgemeinden, Kirchgemeinden sowie Ortsgemeinden eingeladen, diesem Gemeinderatsbeschluss zu folgen. 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 20 Unentgeltliche Rechtsberatung – Mietrechtsberatung Rechtsberatung Buchtipp der Gemeindebibliothek Mels Liebe Bücherfreunde Die unentgeltliche Rechtsberatung will jedem Ratsuchenden die Möglichkeit geben, auf unkomplizierte Art den Ratschlag eines erfahrenen Anwalts einzuholen. Sie wird im Turnus durch die Mitglieder des St. Gallischen Anwaltsverbandes, Region Rheintal und Sarganserland, betreut. Gemäss Dienstplan sind für das Jahr 2006, 3. Quartal, folgende Sprechstunden vorgesehen: Altes Rathaus Sargans Rathaus Buchs Städtchenstr. 43, Altes Rathaus, Vermittlerzimmer im Parterre, Sitzungszimmer 1 rechts beim Lift Rathaus Altstätten Sitzungszimmer Nr. 1, 1. Stock Montag, 15.00 – 18.00 Uhr Donnerstag, 15.00 – 18.00 Uhr Mittwoch, 15.00 – 18.00 Uhr 3. Juli 2006 6. Juli 2006 16. August 2006 3. August 2006 4. September 2006 7. September 2006 Mietrechtsberatung Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton St. Gallen führt in verschiedenen Regionen des Kantons Rechtsberatungen durch. Nachstehend erfahren Sie die Termine in unserer näheren Umgebung. Die Beratungen sind offen für alle Mieterinnen und Mieter, es ist keine Anmeldung nötig. Ratsuchende, welche nicht Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbandes sind, zahlen einen Unkostenbeitrag von 40 Franken pro Beratung, für Mitglieder ist die Dienstleistung gratis. Sie erhalten zudem auf der Internetseite www. mieterverband.ch/sg nützliche Tipps,Adressen und Telefonnummern. Gemäss Dienstplan sind für das Jahr 2006, 3. Quartal, folgende Sprechstunden vorgesehen: Rathaus Sargans Buchs, Schingasse 6 bei H. Rothenberger Heerbrugg, Auerstr. 25 im Sekretariat der unia jeweils am 3. Montag des Monats, 17.00 – 18.00 Uhr jeweils am 1. Montag des Monats, 17.00 – 18.00 Uhr jeweils am 1. Donnerstag des Monats, 18.00 – 19.00 Uhr 17. Juli 2006 3. Juli 2006 6. Juli 2006 21. August 2006 7. August 2006 3. August 2006 18. September 2006 4. September 2006 7. September 2006 Leerwohnungszählung 2006 Mit Stichtag 1. Juni 2006 werden in unserer Gemeinde die leer stehenden Wohnungen sowie die leer stehenden Industrie- und Geschäftslokale erfasst. Leerwohnungen widerspiegeln die Situation auf dem Wohnungsund Liegenschaftenmarkt, leer stehende Industrie- und Geschäftslokale widerspiegeln die Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie sind ein wichtiger Indikator der Konjunkturla- ge. Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993. Wir bitten alle Grundeigentümer, dem Einwohneramt bis 14. Juli 2006 (081 725 30 60) die leeren Wohnungen und leer stehenden Industrie- und Geschäftslokale zu melden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bestens. Diesmal möchten wir das Buch der Autorin Danielle Steel vorstellen. Danielle Steels neues Buch ist ein erschütterndes autobiografisches Dokument und erzählt über das Schrecklichste, was einer Mutter passieren kann. Sein strahlendes Licht Nick Traina war ein viel versprechender junger Mann. Er war charmant, schrieb einfühlsame Gedichte und stand mit seiner Rockband kurz vor dem Sprung in eine erfolgreiche Musikkarriere. Doch 1997 nahm er sich im Alter von 19 Jahren das Leben. Warum? Nick Traina litt an einer bipolaren Erkrankung. Jeder kennt diese seelische Erkrankung unter ihrem anderen Namen: manische Depression. Statistisch gesehen kennt jeder von uns jemanden, der an einer bipolaren Störung leidet: Bis zu 11 Prozent der Bevölkerung sind neueren Studien zufolge davon betroffen. Doch viel zu selten wird die Krankheit rechtzeitig erkannt. Die Angst, von der Umwelt als verrückt abgestempelt zu werden, verhindert oft eine frühzeitige Diagnose. Dabei könnten durch Früherkennung viele Selbstmorde verhindert werden. Nick Traina war der Sohn von Danielle Steel. In diesem ergreifenden Erfahrungsbericht verarbeitet sie die Trauer um ihr Kind. Doch Danielle Steels Erinnerung verklärt nichts: Schonungslos analysiert sie die tragischen Versäumnisse der Familie beim Kampf gegen Nicks psychische Krankheit. Dadurch ist das Buch nicht nur ein liebevolles, ja zärtliches Porträt eines jungen Mannes, sondern auch ein leidenschaftliches Plädoyer dafür, seelische Frühwarnsignale ernst zu nehmen und psychisch Kranke mit Respekt zu behandeln. Geschrieben ist dieses beeindruckende Dokument einer tiefen Lebenskrise in der fesselnden Sprache, die man von Danielle Steel kennt. Im Weiteren finden Sie bei uns immer wieder neue Kinder- und Jugendbücher, Belletristik, Sachbücher für Erwachsene sowie neue DVD Ihr Biblioteam und Hörbücher. Öffnungszeiten Gemeindebibliothek: Montag 16.00–18.00 Uhr Mittwoch 18.00–20.00 Uhr Freitag 17.00–20.00 Uhr Während den Schulferien bleibt die Bibliothek jeweils am Mittwoch geschlossen. Gemeindenachrichten Mels 02/2006 21 Der Feuerbrand meldet sich zurück Kernobst: - Pyrus sp. (Birne) - Malus sp. (Apfel, inkl. Zierformen) - Cydonia sp. (Quitte) Die gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes und verwandter Zier- und Wildgehölze tritt diesmal weniger in Erscheinung. Umso mehr gilt es jetzt, die Chance zu nutzen, gefährliche Infektionsquellen auszumerzen. Die starke Feuerbrandepidemie des vergangenen Jahres auf Kernobstbäumen ist noch in lebendiger Erinnerung. Die enormen Bekämpfungsbemühungen in den Gemeinden 2005 sowie der harte Winter haben mitgeholfen, das Infektionspotenzial wesentlich zu reduzieren. Die Fachleute gehen deshalb davon aus, dass sich in diesem Jahr weniger Befallsherde bilden werden. Auf Grund der witterungsabhängigen Infektionsbedingungen während der Obstblüte wird erwartet, dass in frühen Lagen nebst Nachzügler-Apfelblüten vorwiegend Quitten und Weissdorn betroffen sind, während in mittleren und späten Lagen auch Apfel- und späte Birnblüten neue Infektionen zeigen können. In allen Lagen können aber Pflanzen mit Befall aus dem Vorjahr wieder Symptome zeigen. Die für die Bekämpfung des Feuerbrandes zuständige Fachstelle Pflanzenschutz ermahnt dazu, die aktuelle Situation zu nutzen, um gefährliche Infektionsquellen möglichst rasch zu erkennen und auszumerzen, um das Infektionspotenzial noch weiter zu senken. Die Kontrolleure der Gemeinden sind seit Anfang Juni unterwegs, um alte Befallsherde zu überprüfen. Die Fachstelle bittet daher alle Wirtspflanzenbesitzer, die Kontrollen zu unterstützen und befallsverdächtige Pflanzen der Gemeinde zu melden. Wildgehölze: - Crataegus sp. (Weissdorn, Rotdorn etc.) - Sorbus sp. (Mehlbeere, Vogelbeere, Speierling) - Amelanchier sp. (Felsenbirne) Ziergehölze: - Cotoneaster sp. (Steinmispel) - Photinia davidiana (Stranvaesie) - Pyracantha sp. (Feuerdorn) - Chaenomeles sp. (Scheinquitte / Feuerbusch) - Mespilus sp. (Mispel) - Eriobotrya sp. (Wollmispel) Pilzschutz In den politischen Gemeinden im Sarganserland gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen: Schontage Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis 10. Tag jedes Monats untersagt. Nachtpflückverbot Zwischen 20.00 und 8.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet. Tageskontingent Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln. Schutzmassnahmen – Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. – Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden. Strafbestimmung Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft. Aufsichtsorgane Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen. Sie haben folgende Befugnisse: – Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren; – Personalien feststellen; – Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen. Amtliche Pilzkontrolleurin Symptome Blütenstiele oder Triebspitzen erlahmen und werden schwarz. Blätter beginnen sich vom Stiel her dunkel zu verfärben und zeichnen daher zuerst am Blattgrund. Befallene Triebpartien sind gegen das gesunde Gewebe in der Regel nicht deutlich abgegrenzt. Wirtspflanzen des Feuerbrandes Kontrolleurin Elvira Zogg Adresse 7323 Wangs, Bahnhofstrasse 2 Telefon 079 626 73 51 Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wild wachsender Pflanzen und frei lebender Tiere des Kantons St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1) und den Gemeindeverordnungen über den Öffnungszeit Öffnungstage Sonntag – Freitag jeweils 18.30–19.30 Uhr oder nach tel. Vereinbarung Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung). Die gesetzlichen Grundlagen können jederzeit bei den Gemeinderatskanzleien im Sarganserland eingesehen oder Kopien davon verlangt werden. 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 22 Einfriedungen und Anpflanzungen entlang Privatgrenzen Immer öfter erkundigen sich Leute über die Grenzabstände von Einfriedungen und Anpflanzungen. Da nicht jede Einfriedung oder Anpflanzung bewilligungspflichtig ist, hat die Bauverwaltung ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten, die zu beachten sind, zusammengestellt. Einfriedungen und Anpflanzungen entlang Privatgrenzen sind privatrechtlich geregelt und haben mit der Gemeinde an sich gar nichts zu tun. Das Formular kann kostenlos bei der Bauverwaltung bezogen werden. Einfriedungen ohne Baubewilligung Entlang Privatgrenzen (Art. 97 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch) Bretterwände, tote Häge und nicht mehr als 45 cm hohe Mauereinfriedungen dürfen bis an die Grenze reichen. Höhere Mauereinfriedungen dürfen nur auf 9 cm Entfernung an die Grenze angebracht werden. Hochstämmige Bäume, die nicht zu den Obstbäumen gehören, sind in einer Entfernung von 6,00 m, hochstämmige Obstbäume in einer Entfernung von 4,50 m, Obstbaum-Halbhochstämme in einer Entfernung von 3,00 m von der Grenze zu pflanzen. Besteht das angrenzende Land aus Reben, muss die Entfernung der Nichtobstbäume 9,00 m, der hochstämmigen Obstbäume 6,00 m und der Obstbaum-Halbhochstämme 4,00 m betragen. Einfriedungen Baubewilligungspflicht (Art. 78 Abs. 2 lit. f Baugesetz) Bewilligungspflichtig sind insbesondere Mauern und Einfriedungen von mehr als 1,20 m Höhe längs öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen sowie von mehr als 1,80 m Höhe längs Grundstückgrenzen. Anpflanzungen Mauer- und Brettereinfriedungen dürfen zudem die Höhe von 1,80 m nicht übersteigen. Entlang Privatgrenzen (Art. 98 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch) Entlang öffentlicher Strassen (Art. 104 lit. d Strassengesetz) Lebhäge sollen wenigstens 45 cm von der Grenzlinie angepflanzt und alljährlich gestutzt werden; sie dürfen nicht mehr als die Höhe von 1,20 m erreichen. Einfriedungen von 0,45 m Höhe dürfen an die Strassengrenze gestellt werden. Einfriedungen bis 1,20 m Höhe dürfen nur bis auf 9 cm an die Grenze gebaut werden. Bei Einfriedungen über 1,20 m Höhe (max. 1,80 m) muss der Abstand zusätzlich die Mehrhöhe beinhalten. (z.B. Zaun 1,80 = 1,80 – 1,20 = 60 cm + 9 cm = Strassenabstand 69 cm). Wildlinge dürfen bei Rebgeländen nur auf wenigstens 9,00 m, anderwärts nur auf wenigstens 6,00 m Entfernung von der Grenzlinie belassen oder bepflanzt werden. Zierbäume und Gesträuche in Gärten und Parkanlagen sowie Zwergobstbäume müssen auf die Höhe von 2,40 m beschränkt werden, wenn sie näher als 1,50 m von der Grenzlinie gepflanzt werden. Entlang Strassen (Art. 104 lit. b – c Strassengesetz) Ohne besondere Vorschriften gelten als Strassenabstände für: Bäume und Wälder: 2,50 m an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse; Lebhäge, Zierbäume und Sträucher: 0,60 m an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse. Bei über 1,80 m Höhe muss zusätzlich die Mehrhöhe einberechnet werden (s. Beisp. Einfriedungen entlang öffentl. Strassen). Gemeindenachrichten Mels 02/2006 23 Ausgestellte Bauentscheide April bis Juni 2006 – Ackermann Josef, Via Schlifras 71, 7130 Ilanz / Einbau von WC, Dusche und Abwasserschacht, Schwarzenberg – Ackermann Kurt, Mädriserstrasse 52, 8887 Mels (Überbauberechtigter) / Sitzplatzüberdachung mit seitlichem Windschutz / Anbau an best. Wohnhaus (Vers.-Nr. 2795), St. Martin – Ackermann Thomas und Büsser Christine, Staatsstrasse 46, 8888 Heiligkreuz / Neubau Einfamilienhaus, Neugut – Ackermann Ulrich, Buttiweg 24, 4112 Flüh, und Ackermann Regula, Patschär 15, 7306 Fläsch / Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus, beim Kloster – Ackermann-Good Armin und Christina, Bahnweg 15, 8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus, Kleinfeld – Ackermann-Müller Werner, Untervermol 2554, 8886 Mädris-Vermol, und Ackermann-Aggeler Robert, Untervermol 2539, 8886 Mädris-Vermol / Neubau Jauchekasten und Mistplatte, Nesenberg – Ackermann-Müller Werner, Untervermol, 8886 Mädris-Vermol / Neubau Jauchekasten, Mistplatte und Futtersilo, Guggenberg – Aggeler-Hälg Bernhard und Regina, Tilserstrasse 24, 8889 Plons / Anbau Unterstand und Mistbett, Pfaffenberg – Alpkorporation Mädems, c/o Zimmermann Ulrich, Wangserstrasse 18, 8887 Mels / Einbau Sanitäranlagen (WC, Dusche), Mädems – Alpkorporation Siez, Guntli Oswald, Rationenstrasse 20, 7324 Vilters / Neubau Schottenreinigungsanlage, Siez – Danner Beat, Ragnatsch, 8888 Heiligkreuz / Aufbau Büro-Container für AGRO-Gerber, LudiRagnatsch – Elektrizitäts- und Wasserwerk Mels, Wältigasse 8, 8887 Mels / Montage von 2 Leuchtreklamen, Grof – Elektrizitäts- und Wasserwerk Mels, Wältigasse 8, 8887 Mels / Unterstossung der Kantonsund Nationalstrasse für einen Kabelrohrblock – Filippi-Rohner Patrick und Sarah, Ringstrasse 50, 8887 Mels / Umbau und Erweiterung best. Einfamilienhaus, Obergasse – Good Alex, Parfannastr. 33, 8887 Mels / Neubau Gerätehaus, Parfanna – Grenzwachtkorps, Zentrales Kommando, Mon- bijoustrasse 40, 3003 Bern / Installation von 2 Richtfunkantennen für das Sprach- und Datenfunknetz, Riet – Hermann-Hartmann Patrick und Karin, Oberdorfstr. 21, 8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Oberdorf – John Max, Gabreitenweg 3, 8887 Mels / Anbau Ferienhaus (bereits erstellt), Alp Valtnov – Katholische Kirchgemeinde, Haldenstr. 9, 8887 Mels / Abbruch alter Unterstand / Erstellen einer Sitzplatzüberdachung, Büel – Kohler Ludwig, Gonzenweg 10, 8887 Mels / Anbau Wintergarten auf best. Sitzplatz, Kleinfeld – Ortsgemeinde Mels, Bachstrasse 48, 8887 Mels / Ausbau Schmittenweg zu Maschinenweg, Schmittenwald – Schlegel Bruno, Wältigasse 11, 8887 Mels / Wohnzimmerfenster-Vergrösserung Sennenhüsli, Grof – Schumacher Eugen, Fabrikstr. 4, 8887 Mels / Neubau Garage / neues Vordach über Hauseingang, Oberdorf – Schweizerische Kapuzinerprovinz, Klosterweg, 8887 Mels / Sanierung der Klostermauer, Kloster – St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Pestalozzistr. 6, 9001 St.Gallen / Neubau MS-Kabel / Überquerung Schwärzigraben, Baschär – St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Pestalozzistrasse 6, 9001 St. Gallen / Neubau Trafostation, Baschär – St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Pestalozzistrasse 6, 9001 St. Gallen / vorübergehendes Aufstellen einer Trafostation, Station – Stauffacher-Willi Christian und Susanne, Seestrasse 21, 7310 Bad Ragaz / Umbau Einfamilienhaus, Talacker – Stoop Brigitte und Paul, Schickstrasse 6, 8889 Plons / Balkonerweiterung, Plons – Thanabalasingam Arumugan und Sathees, Ringstr. 35, 8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus, Grof – Tschirky Hanspeter, Torkelfeldweg 5, 8888 Heiligkreuz / Neubau Einfamilienhaus, Halden – Tschirky-Aggeler Theresia, Bündte 4150, 7326 Weisstannen / Umnutzung Unterkunftshütte ohne bauliche Massnahmen, Valtnov – Von Rotz Rico, Charlottengasse 17, 8887 Mels, Beschäftigungslage von März 2006 – Mai 2006 Die kantonale Arbeitsmarktstatistik verzeichnet per 31. Mai 2006 insgesamt 295 Stellensuchende weniger als im Vormonat.Vor allem Stellensuchende aus dem Dienstleistungssektor und dem Baugewerbe haben im Mai wieder Anstellungen und Arbeit gefunden. Auch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Sargans kann von einer erfreulichen Entwicklung berichten. Die Zahl liegt um 38 Personen tiefer als im Vormonat. Die Dienstleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung der RAV stehen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung. Für die Gemeinde Mels ist dies das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Sargans, Langgrabenweg, Postfach, 7320 Sargans, 081 720 08 68. Auf der Homepage des Amtes für Arbeit (AfA) www.sg.ch finden Sie weitere Informationen, Tipps und Hinweise zu Wirtschaft, Arbeit und Arbeitslosigkeit. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit präsentiert sich in Mels während den vergangenen Monaten wie folgt: und Von Rotz Marco, Ilgenweg 4, 8887 Mels / Umbau Wohnhaus mit Schopf, Steix – Willi-Gubser Ruedi und Tatjana, Optikweg 3, 8887 Mels / Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Kürschnen – Zimmermann-Abolis Olaf und Manuela, Kantonsschulweg 5, 7320 Sargans / Neubau Einfamilienhaus, Gabreiten Die aktuellen Baugesuchsverfahren finden Sie u.a. auch auf unserer Homepage www.mels.ch unter der Rubrik «News». 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 24 Schulgemeinde Mels Personelles Neuwahlen Werner Kühnis, Schulleiter Mittelstufe Schulhaus Dorf (bisher); Rainer Sgier, Schulleiter Unterstufe Schulhaus Kleinfeld (bisher). Der Schulrat wählte auf Beginn des kommenden Schuljahres 2006/07 folgende Lehrkräfte: Demissionen Christine Haslebacher, Sargans, 3. Klasse Schulhaus Heiligkreuz (für Martin Vogler); Mirella Kalberer, Heiligkreuz, Mittelstufe Schulhaus Dorf (für Jürg Steger); Janina Pourcines, Sargans, Unterstufe Schulhaus Kleinfeld (für Martin Nauer); Thomas Bärtsch, Mels, Mittelstufe Schulhaus Heiligkreuz (für Nicole Brunschwiler); Sandra Willi, Mels, Unterstufe, Schulhaus Omag (neue Stelle); Philippe Wyss, Mittelstufe Schulhaus Dorf (für Tanja Hobi-Schulz, per 1. November 2005). Neue Schulleitung ab Schuljahr 2006/07 Thomas Egert, Schulhaus Heiligkreuz; Miriam Hobi, Kindergarten Mels + Heiligkreuz Martin Jakober, Schulleiter Sekundarschule Feldacker (bisher); Margot Kühne, Schulleiterin Realschule Schulhaus Feldacker (bisher); Projekt Qualitätsentwicklung Rücklauf Elternbefragung Ein herzliches Dankeschön geht an alle Eltern der Schulgemeinde Mels, die sich an der Umfrage zur Qualitätsentwicklung beteiligt haben. Die folgenden Zahlen lassen sich interpretieren als ein grosses Interesse der Eltern an der Entwicklung der Schule Mels: Von insgesamt 683 angeschriebenen Eltern haben deren 552 den Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt. Dies ergibt einen Rücklauf von mehr als 80 Prozent, was bei Befragungen ein hervorragendes Resultat darstellt. Es zeigt sich darin auch das Engagement der Eltern in der Wahrung der Interessen ihrer Kinder. Folgende Lehrkräfte haben per Ende Schuljahr 2005/06 demissioniert: Jürg Steger, Primarlehrer Schulhaus Dorf; Nicole Brunschwiler, Primarlehrerin Schulhaus Heiligkreuz; Martina Hobi, Reallehrerin Schulhaus Feldacker; Tanja Hobi-Schulz, Primarlehrerin Schulhaus Dorf (Austritt per Ende Oktober 2005). Pensionierungen Martin Nauer, Primarlehrer Schulhaus Kleinfeld; Martin Vogler, Primarlehrer Schulhaus Heiligkreuz. Wir heissen die Neugewählten in unserer Schulgemeinde herzlich willkommen und danken den scheidenden Lehrkräften für ihre verdienstvolle Tätigkeit. Schulhaus Dorf Die Sanierung des Dorfschulhauses konnte abgeschlossen werden. Nach Auffahrt durften die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe, welche sich während des Umbaus in der Omag niedergelassen hatten, ihre Siebensachen wieder packen und in ein wunderschönes Schulhaus ziehen. Ein Tag der offenen Tür wird voraussichtlich im Herbst stattfinden, sobald sich alle eingelebt haben und der Alltag wieder seinen gewohnten Lauf nimmt. Gemeindenachrichten Mels 02/2006 25 2. Sek Mels ist Schweizermeister Beim CS-Cup-Finalturnier in Bern nahmen die Melser 2.-SekMädchen als einzige Mannschaft aus dem Sarganserland teil. Mels gewann den Final 3:2 im Penaltyschiessen und wurde Schweizermeister. Schulfussball Die fünf Vorrundenspiele auf der Berner Allmend haben die sympathischen Melserinnen mit einem einzigen Gegentreffer dominiert, so dass sie im Halbfinale dem Team aus Trogen gegenüberstanden. Durch ein frühes Tor übernahm Mels die Führung, welche man anschliessend geschickt und, der hochsommerlichen Temperaturen wegen, Kräfte schonend verwalten konnte. Der Einzug ins Finale war geschafft. Vor dem Anpfiff wurde einigen Melserinnen die Ehre zuteil, vor rund 2500 Zuschauern im Stadion Neufeld die offizielle FIFA-Fairplay-Flagge aufs Feld zu tragen. Begleitet wurde dieser Akt vom amtierenden und dem ehemaligen Mister Schweiz und viel sonstiger Prominenz. Im Finalspiel hatte man gegen die Mannschaft aus Root, den letztjährigen Schweizermeister und Vorrundengegner, anzutreten. Das Spiel begann ausgeglichen, ehe Mels einen Freistoss in der achten Minute an die Latte donnerte. Kurz darauf tauchte eine Melserin alleine vor der gegnerischen Torhüterin auf, zirkelte aber den Ball kunstvoll am rechten Torpfosten vorbei. Nach zwanzig Minuten endete die offizielle Spielzeit torlos. Ein Penaltyschiessen musste die Entscheidung bringen. Mels behielt die Mels Stephanie Bärtsch Olivia Bislin Claudia Brunner Anna-Sophie Hobi Margaux Kalberer Rahel Kalberer Fabienne Peri Stefanie Roppel Sarah Truninger Michaela Willi Patricia Willi Der Schulrat Mels und die gesamte Schulgemeinde gratulieren den Beteiligten ganz herzlich zum Schweizermeistertitel! Nerven und konnte dieses mit 3:2 für sich entscheiden. Die anschliessende Ehrung und Pokalübergabe wurde durch Bundesrat Samuel Schmid vorgenommen, und bei der Heimkehr folgte eine weitere riesige Überraschung; die frisch gekürten Schweizermeisterinnen wurden mit tosendem Applaus und Schellengeläute herzlich empfangen. Martin Jakober 02/2006 Gemeindenachrichten Mels 26 Neu-/Umbau + Renovationen Toniolo & Willi Holzbau 8889 Plons/Mels Tel. 081 723 83 60 • 079 445 32 08 • toniolo.willi@bluewin.ch Innenausbau: Türen + Fenster, Treppen + Böden Otto Gass Graziella Filomeno Sarganserstrasse 6 8887 Mels Telefon 081 723 34 88 schreinerei + küchenbau Einbauküchen nach Mass, mit allen CH-8888 Heiligkreuz/Mels Grenzweg 1 Tel. 081 723 60 00 Fax 081 723 81 04 Handy 079 406 34 78 Internet: www.ria-kuechenstu- Gemeindenachrichten Mels 02/2006 27 TRANSPORTE ERDARBEITEN MULDENSERVICE Bachstrasse 45 8887 Mels Tel. 081 723 17 49 Fax 081 723 84 06 info@oskarbaertsch-ag.ch www.oskarbaertsch-ag.ch Industriestr., 8887 Mels, Tel. 081 723 16 18, info@gara- Zwei Lehrstellen auf August 2007 Die kaufmännische Lehre in der öffentlichen Verwaltung – ein Sprungbrett in deine Zukunft! Lehre als Kauffrau/Kaufmann (Ausbildungsprofil E und M) Bei der Gemeindeverwaltung Mels sind auf August 2007 zwei Lehrstellen frei. Euer Vorteil: – – – – abwechslungsreiche Lehrstellen in einem interessanten Umfeld angenehmes Arbeitsklima in kleinen Teams moderne PCs und Software vertiefter Branchenunterricht und überbetriebliche Kurse Unsere Erwartungen: – – – – überdurchschnittlicher Einsatzwille und gutes Aufnahmevermögen gute Sekundarschulzeugnisse Freude am Kundenkontakt Verständnis für öffentliche Anliegen Fühlst du dich angesprochen? Dann bewerbe dich doch unter Beilage der üblichen Unterlagen bis zum 11. September 2006 bei der Gemeindeverwaltung Mels. Das Mitsenden eines Multicheck-Tests wird vorausgesetzt. Bei Fragen steht dir die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung. Ruf an oder schick uns einfach ein E-Mail! Schnuppern ist aufgrund der eingegangenen Bewerbungen möglich! Schulgemeinde Mels JAHRESPROGRAMM UND FERIENPLAN 2006–2010 Sommerferien Sa 08.07.2006 Beginn des Schuljahres Herbstferien Elternbesuchstag Weihnachtsferien Zeugnisabgabe Sportwoche Winterferien Skilager Frühlingsferien Auffahrtsbrücke Sommerferien Mo Sa Fr Sa Fr Mo Sa Mo Fr Do Sa 14.08.2006 30.09.2006 17.11.2006 23.12.2006 26.01.2007 12.02.2007 17.02.2007 05.03.2007 06.04.2007 17.05.2007 07.07.2007 Beginn des Schuljahres Herbstferien Elternbesuchstag Weihnachtsferien Zeugnisabgabe Sportwoche Winterferien Skilager Frühlingsferien Auffahrtsbrücke Sommerferien Mo Sa Fr Sa Fr Mo Sa Mo Fr Do Sa 13.08.2007 29.09.2007 16.11.2007 22.12.2007 25.01.2008 28.01.2008 02.02.2008 03.03.2008 21.03.2008 01.05.2008 05.07.2008 Beginn des Schuljahres Herbstferien Elternbesuchstag Weihnachtsferien Zeugnisabgabe Sportwoche Winterferien Skilager Frühlingsferien Auffahrtsbrücke Sommerferien Mo Sa Fr Mi Fr Mo Sa Mo Sa Do Sa 11.08.2008 27.09.2008 14.11.2008 24.12.2008 30.01.2009 16.02.2009 21.02.2009 09.03.2009 28.03.2009 21.05.2009 04.07.2009 Beginn des Schuljahres Herbstferien Elternbesuchstag Weihnachtsferien Zeugnisabgabe Sportwoche Winterferien Skilager Frühlingsferien Auffahrtsbrücke Sommerferien Mo Sa Fr Do Fr Mo Sa Mo Sa Do Sa 10.08.2009 26.09.2009 13.11.2009 24.12.2009 29.01.2010 08.02.2010 13.02.2010 08.03.2010 27.03.2010 13.05.2010 03.07.2010 – So 13.08.2006 – So 22.10.2006 – Mi 03.01.2007 – – – – – – Fr So Fr So So So 16.02.2007 25.02.2007 09.03.2007 22.04.2007 20.05.2007 12.08.2007 – So 21.10.2007 – Mi 02.01.2008 – – – – – – Fr So Fr So So So 01.02.2008 10.02.2008 07.03.2008 06.04.2008 04.05.2008 10.08.2008 – So 19.10.2008 – So 04.01.2009 – – – – – – Fr So Fr Mo So So 20.02.2009 01.03.2009 13.03.2009 13.04.2009 24.05.2009 09.08.2009 – So 18.10.2009 – So 03.01.2010 – – – – – – Fr So Fr So So So 12.02.2010 21.02.2010 12.03.2010 11.04.2010 16.05.2010 08.08.2010 IMPRESSUM Herausgeber Redaktion/Inserate Politische Gemeinde Mels Gemeinderatskanzlei Mels Telefon 081 725 30 30 081 725 30 70 Fax gemeindeverwaltung@mels.ch www.mels.ch Verlangen Sie unsere ausführliche Inseratedokumentation!