Bebauungsplan "Oberer Anschluss - ehem. Kaserne Joffre in Rastatt"
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Bebauungsplan "Oberer Anschluss - ehem. Kaserne Joffre in Rastatt"
Anlage 2 zu Drucksache Nr. 2013-184 GR 22.07.2013 Stadt Rastatt Bebauungsplan "Oberer Anschluss ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Anhang B Umweltbericht und Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung Speyer Mai 2013 Stadt Rastatt Bebauungsplan "Oberer Anschluss ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Umweltbericht und Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung Bearbeiterin Dipl.-Ing. Ute Nolda Dipl.-Geogr. Elisabeth Otte-Witte Auftragnehmer MODUS CONSULT Speyer GmbH Landauer Straße 56 67346 Speyer 06232/67 79 90 Erstellt im Auftrag der Joffre-Park Entwicklungs-GmbH im Mai 2013 Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen und Beschreibung des Vorhabens ..............................5 1.1 1.2 Gesetzliche Grundlagen ...........................................................5 Beschreibung des Vorhabens ...................................................5 2 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens ....................................5 3 Beschreibung der Vorgehensweise / des Untersuchungsrahmens ...........6 4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ..................................7 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 Tiere und Pflanzen ..................................................................8 Boden .................................................................................14 Wasser ................................................................................15 Klima / Luft..........................................................................16 Mensch (Wohnen und Erholung) .............................................17 Landschaft ..........................................................................18 Kultur- und Sachgüter ...........................................................19 Wechselwirkungen ...............................................................20 5 Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen .................................20 6 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen .....................................20 7 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die bei der Planung bereits berücksichtigt wurden ..........................................................21 8 Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens ......................22 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 Pflanzen und Tiere ................................................................23 Boden .................................................................................26 Wasser ................................................................................27 Klima / Luft..........................................................................28 Mensch (Wohnen und Erholung) .............................................28 Landschaft ..........................................................................30 Kultur- und Sachgüter ...........................................................30 9 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ........................................................31 10 Abhandlung der Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht ....................31 11 Landschaftspflegerische Empfehlungen für zeichnerische und textliche festsetzungen zur Integration in den Bebauungsplan ...........................32 12 Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen ..............................40 13 Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange ...............................43 14 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt / Monitoring ................43 15 Rechnerischer Nachweis der Kompensation.......................................44 16 Quellen .........................................................................................47 Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 4 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: Tabelle 8: Zusammenstellung der potentiellen Wirkfaktoren ..........................6 Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ..........................................8 Bedeutung u. Empfindlichkeit der Biotoptypen ............................12 Flächenbilanz..........................................................................22 Versiegelungsbilanz .................................................................23 Zusammenstellung der naturschutzfachlichen Eingriffe ................32 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der flächenhaften Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans ........................................44 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Einzelbäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans ........................................45 Abbildung 1: Asphaltierte Fläche mit Gehölzbewuchs ...................................10 Abbildung 2: Externe Ausgleichsmaßnahmen ..............................................42 Anlagenverzeichnis Plan 1: Bestandskarte (Maßstab 1:2.000) Anhang 1: SCHECKELER, U. & H.-J. (2011): Arten- und Naturschutzfachliche Übersichtsbegehung zum städtebaulichen Rahmenplan "Kasernengelände Joffre", Stadt Rastatt; Gutachterliche Stellungnahme – Rauenberg Anhang 2: SCHECKELER, U. & H.-J. (2013): Artenschutzrechtliche Erhebungen zum städtebaulichen Rahmenplan "Kasernengelände Joffre", Stadt Rastatt, Artengruppen: Reptilien, Vögel, Fledermäuse – Rauenberg Anhang 3: SCHECKELER, U. & H.-J. (2013): Formblätter zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFHRL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) – Rauenberg Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht 1 VORBEMERKUNGEN UND BESCHREIBUNG DES VORHABENS 1.1 Gesetzliche Grundlagen Seite 5 Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011, ist bei Aufstellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Mensch, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter, Emissionen) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans. 1.2 Beschreibung des Vorhabens Im Bereich der ehemaligen Kaserne "Joffre" (ca. 7,57 ha) ist eine Umnutzung des Geländes geplant. Dafür wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, und nun soll ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Nachdem seit ca. 10 Jahren keine militärische Nutzung des Geländes mehr erfolgt, soll es künftig für Wohn- und Gewerbenutzungen zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Gebäude sollen überwiegend erhalten und saniert werden, nur teilweise ist auch ein Abriss von Gebäuden vorgesehen. Darüber hinaus ist der Neubau von Gebäuden geplant. 2 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die vom Vorhaben ausgehenden Projektwirkungen. Grundsätzlich sind folgende Auswirkungen zu erwarten: baubedingte Auswirkungen ergeben sich im Zuge der Bautätigkeit und können zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet oder dauerhaft sein, anlagebedingte Auswirkungen entstehen z. B. durch Baukörper selbst und sind zeitlich unbegrenzt, betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich durch den Betrieb bzw. die Unterhaltung der vorgesehenen Nutzungen. In der nachfolgenden Tabelle (Tab. 1) sind alle Wirkfaktoren, die bei dem geplanten Vorhaben relevant sein können und in der Auswirkungsprognose somit hinsichtlich ihrer jeweiligen Wirkungen zu untersuchen sind, aufgelistet. Dabei wurde bereits berücksichtigt, dass für die Sanierung und den Bau der Gebäude und Straßen (baubedingt) keine zusätzlichen Flächen außerhalb des Geltungsbereichs temporär beansprucht werden. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 6 Tiere und Pflanzen betriebsbedingt Wirkfaktoren anlagebedingt Schutzgut/ Nutzung baubedingt Tabelle 1: Zusammenstellung der potentiellen Wirkfaktoren Flächenversiegelung (Verlust von Biotopstrukturen und –funktionen u. Verlust d. Biotopentwicklungspotentials) Flächenumwidmung (Verlust von Biotopstrukturen und –funktionen) Boden Flächenverlust (Versiegelung) Bodenumlagerung/Bodenverdichtung Schadstoffeintrag Wasser Veränderung Wasserregime Schadstoffeintrag Klima/Luft Verlust von klimatisch wirksamen Flächen Schadstoffeintrag/Minderung Lufthygiene Mensch Veränderung der Oberflächengestalt durch Gebäude Verlust von Erholungsflächen Erhöhte Lärmbelastung Landschaft Einbringen technischer Bauwerke Verlust von landschaftsbildprägenden Strukturelementen Kultur- und Sachgüter 3 Zerstörung/Verlust von Kultur und Sachgütern BESCHREIBUNG DER VORGEHENSWEISE / DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS Das vorliegende Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte: 1. Bestandsanalyse Um die durch die geplante Bebauung und Umnutzung des Geländes zu erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird zunächst eine Bestandsanalyse auf Grundlage der heutigen Situation durchgeführt (vgl. Kapitel 4). Die einzelnen Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden, soweit dieses sachlich begründet und von der Datenlage her möglich ist, hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit bewertet. 2. Auswirkungsprognose Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabensspezifischen Wirkfaktoren auf die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose. Durch Überlagerung der Bewertung der Schutzgüter mit den künftig zu erwartenden Wirkfaktoren lassen sich zukünftige Beeinträchtigungen einschätzen. Wertmaßstab zur Beurteilung der Beeinträchtigungen ist dabei das Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 7 Ziel der nachhaltigen Sicherung der Umwelt im Sinne der Gesamtheit aller Faktoren, die für Lebewesen und Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind, einschließlich des physischen und psychischen Wohlbefindens des Menschen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes. 3. Abhandlung Eingriffsregelung Aus den Ergebnissen der Auswirkungsanalyse werden zudem die naturschutzfachlichen Eingriffe abgeleitet. Auf der Grundlage der ermittelten Eingriffe wird daraufhin festgelegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu werden. Durch die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes, in dem neben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auch – soweit erforderlich - Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden, wird dafür Sorge getragen, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wieder hergestellt werden und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet wird. Die geplanten Maßnahmen werden durch Vorschläge zu textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan konkretisiert. 4. Abgrenzung Untersuchungsgebiet Um alle möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter ermitteln zu können, ist das Untersuchungsgebiet (UG) über den Geltungsbereich hinaus ausgeweitet. Kriterium zur Abgrenzung des UG ist die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter. 4 BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE Das UG erstreckt sich im nördlichen Oberrhein-Tiefland im Übergangsbereich der naturräumlichen Haupteinheiten "Nördliche Oberrhein-Niederung" und "Haardtebenen" (LUBW 2011). Das Relief des Planungsgebietes ist weitgehend eben und liegt auf einer Höhe von ca. 117 m über NN. Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans umfasst ein ehemaliges Kasernengelände mit mehreren Gebäuden, (teil-)versiegelten Flächen sowie in relativ geringem Umfang auch Grünflächen. Das Gelände ist eingezäunt. Es wird seit ca. 10 Jahren nicht mehr militärisch genutzt; derzeit besteht lediglich bei einigen Gebäudeteilen eine Nutzung als Lagerraum. Entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs verläuft der Gewerbekanal, und östlich des Geltungsbereichs befinden sich eine Bahnlinie sowie öffentliche Grünflächen. Darüber hinaus grenzen Siedlungsflächen mit Wohnund Gewerbenutzungen an den Geltungsbereich an. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 8 4.1 Tiere und Pflanzen Potenzielle natürliche Vegetation Ohne Einfluss des Menschen würde sich nach der potenziellen natürlichen Vegetation Eichen-Ulmen- und Silberweiden-Auwald einstellen (LFU 1992). Die wichtigsten Gehölzarten sind (LFU 2002): Bäume: Feld-Ahorn (Acer campestre), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Hänge-Birke (Betula pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Silber-Pappel (Populus alba), Zitter-Pappel (Populus tremula), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Trauben-Kirsche (Prunus padus), Stiel-Eiche (Quercus robur), Silber-Weide (Salix alba), Sal-Weide (Salix caprea), Korb-Weide (Salix viminalis), Winter-Linde (Tilia cordata), Feld-Ulme (Ulmus minor) Sträucher: Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Zweiund Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata, C. monogyna), Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Grau-Weide (Salix cinerea), Purpur-Weide (Salix purpurea), Mandel-Weide (Salix triandra), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand Biotoptypen Im Frühjahr 2011 wurde innerhalb des Kasernengeländes eine Bestandserhebung nach dem Biotopschlüssel Baden-Württemberg (LUBW 2009) durchgeführt. Weiterhin wurden – auch für die angrenzenden Bereiche - der Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Luftbilder sowie der Daten- und Kartendienst (LUBW 2013) ausgewertet und in die Bestandsaufnahme integriert. Die erfassten Biotoptypen sind in Tabelle 2 aufgelistet und werden nachfolgend kurz beschrieben. Zur kartographischen Darstellung siehe Bestandskarte (Plan 1). Tabelle 2: Nummer (nach Biotopschlüssel LUBW) Biotoptypen im Untersuchungsgebiet Biotoptyp Gewässer 12.50 Kanal Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen 35.62 35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte Gehölzbestände und Gebüsche 42.20 44.22 45.12 45.30 Gebüsch mittlerer Standorte Hecke aus nicht heimischen Straucharten Baumreihe Einzelbaum Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen 60.10 60.21 60.22 60.23 60.50 Von Bauwerken bestandene Fläche Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz Gepflasterter Weg Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter Kleine Grünfläche Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 9 Gewässer o Das Fließgewässer am nördlichen Rand des Kasernengeländes (Gewerbekanal) stellt aufgrund seiner künstlichen Anlage einen Kanal dar. Der Kanal ist ca. 8 m breit, an seinen Ufern teilweise durch Ufermauern befestigt und besitzt einen geraden Verlauf. Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen o Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte findet sich an zwei Stellen innerhalb des Kasernengeländes: im äußersten Westen sowie im Süden. Die Flächen sind mit Gräsern und Kräutern sowie vereinzelt mit Gehölzen (Ginster, Brombeere, Hundsrose sowie Jungwuchs von Esche und Eiche) bewachsen. o Auf einem Streifen zwischen den Mannschaftsgebäuden und der Bahnlinie befindet sich ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte. Die an diesem schattigen Standort stockende Vegetation wird überwiegend von Gräsern, Brennnessel und Brombeere gebildet. Gehölzbestände und Gebüsche o Die im Westen des Kasernengeländes vorhandenen Gebüsche mittlerer Standorte werden überwiegend von heimischen, standortgerechten Gehölzen (z.B. Feldahorn, Birke, Salweide, Brombeere) aufgebaut. o Straßenbegleitend wurden entlang der Karlstraße und der Lützowerstraße Hecken aus nicht heimischen Arten angepflanzt. Bei der Pflanzung an der Karlstraße handelt es sich um Koniferen (Thuja), und an der Lützowerstraße um Laubgehölze. o Eine Baumreihe aus Laubbaumarten (z.B. Robinie, Spitzahorn) befindet sich am nördlichen Rand des Kasernengeländes entlang des Gewerbekanals. Einige der Bäume sind vor wenigen Jahren gerodet worden, so dass die Baumreihe teilweise lückig ist. o Innerhalb des Kasernengeländes wachsen mehrere Einzelbäume. In der Bestandskarte dargestellt sind eine große, ältere Platane in der Nähe des Eingangsbereichs an der Josefstraße sowie zwei große Koniferen im Bereich der Ruderalvegetation im Süden des Geltungsbereichs. Die weiteren Einzelbäume befinden sich innerhalb von kleinen Grünflächen und sind nicht gesondert dargestellt. Entlang der Josefstraße befinden sich im Bereich von Parkplätzen zudem Pflanzungen überwiegend nicht heimischer Laubbäume (6 Roteichen, 1 Birke). Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen o Innerhalb des Kasernengeländes befinden sich mehrere Gebäude (von Bauwerken bestandene Flächen). Dabei handelt es sich um ehemalige Mannschafts-/Wohngebäude, eine Kommandantur, ein Kasino, ein Kino, eine Turnhalle sowie um Werkstatt- und Lagergebäude. Zumeist sind die Gebäude mehrstöckig. o Bei den völlig versiegelten Straßen, Wegen oder Plätzen handelt es sich um asphaltierte bzw. betonierte Flächen. Teilweise haben sich Risse und Löcher mit Pflanzenbewuchs gebildet. Die betroffenen Flächen sind im Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 10 Bestandsplan gesondert dargestellt – unterschieden in Ruderalvegetation (z.B. mit Goldrute) und Gehölzbewuchs (z.B. Robinie, Sommerflieder, Birke, Roteiche). Abbildung 1: Asphaltierte Fläche mit Gehölzbewuchs o o o Gepflasterte Wege und Plätze sind als Beton- oder Granitpflaster ausgeführt. Auch sie weisen teilweise einen Vegetationsaufwuchs auf. Als Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter wurden neben kleineren Schotterflächen auch ein Tennisplatz sowie eine stark verdichtete Fläche aufgenommen, auf der bereits ein Gebäude abgerissen wurde. Bei den als kleinen Grünflächen kartierten Flächen handelt es sich meist um schmale bzw. kleine Beete, die gärtnerisch gestaltet worden sind. Dabei wurden überwiegend Koniferen und weitere, nicht heimische bzw. nicht standortgerechte Gehölze verwendet. Lediglich in Randbereichen (entlang der Josefstraße und der Karlstraße) sind auch heimische Laubgehölze vorhanden. Seit ca. 10 Jahren werden die Flächen kaum noch gepflegt und zeigen sich dementsprechend ruderalisiert. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebiets wurde auf eine detaillierte Kartierung der Flächen außerhalb der Flächen des Kasernengeländes verzichtet. Diese Flächen sind in der Bestandskarte entsprechend ihrer Darstellung im Flächennutzungsplan dargestellt. Es handelt sich im Wesentlichen um Wohn- und Mischgebiete sowie um Grünflächen. Nördlich des Kasernengeländes verläuft zudem der Gewerbekanal. Fauna Zur Einschätzung der im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Tierarten wurde eine "Arten- und Naturschutzfachliche Übersichtsbegehung" Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 11 durchgeführt (SCHECKELER 2011, Anhang 1). Das Ergebnis dieser Übersichtsbegehung zeigt: - Es sind keine für streng geschützte und/oder seltene Libellenarten geeigneten Gewässer im Untersuchungsgebiet oder im unmittelbaren Umfeld vorhanden, daher ist ein Vorkommen der Arten im UG auszuschließen. - Im Eingriffsbereich können in den offenen Bereichen einzelne Heuschreckenarten vorkommen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten ist jedoch nicht zu erwarten, da geeignete Biotopstrukturen fehlen. - Es wurden keine der für Schmetterlinge geschützter Arten notwendigen Futterpflanzen (z.B. Sanguisorba officinalis, Oenothera biennis) gefunden. Es ergaben sich auch im Umfeld keine Hinweise auf streng oder nach Europarecht geschützte Arten. - Besonders oder streng geschützte baum- und totholzbewohnende Käferarten sind ebenfalls nicht zu erwarten, da keine geeigneten alten Gehölzbestände vorhanden sind. - Für seltene Bienen- oder Hummelarten, vor allem solitäre erdbewohnende Arten, fehlen die offenen, ungestörten Bereiche im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Nordbereich des Kasernengeländes können in den Randbereichen einige Exemplare besonders geschützter aber noch relativ häufiger Bienenarten vorkommen. Streng geschützte Arten können jedoch ausgeschlossen werden. Für baumbewohnende Arten interessante Obstbäume (mit Totholzanteilen) oder andere geeignete Bäume sind nicht vorhanden. - Das dauerhafte Auftreten von besonders oder streng geschützten Amphibien ist auf Grund fehlender Laichgewässer und der intensiven Nutzung des Untersuchungsgebiets und dessen Umfeldes nicht zu erwarten. - Streng oder im Umfeld seltene, besonders geschützte Kleinsäugerarten sind strukturbedingt nicht dauerhaft im unmittelbaren Eingriffsbereich zu erwarten. Da anhand der vorkommenden Biotop- und Nutzungsstrukturen ein Vorkommen und eine mögliche Betroffenheit der Artgruppen Reptilien, Vögel und Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden konnte, erfolgten zu diesen Artgruppen während der Vegetationsperiode 2011 faunistische Kartierungen (SCHECKELER 2011, s. Anhang 2). Der Untersuchungsumfang wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Kartierung zeigte folgende Ergebnisse: - Innerhalb des Kasernengeländes kommen mehrere Zauneidechsen vor, wobei schwerpunktmäßig der Norden und der Süden des Gebietes besiedelt sind. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 12 - Im UG wurden 15 Brutvogelarten nachgewiesen, zwei weitere Arten brüten im unmittelbaren Umfeld. Bei allen Arten handelt es sich um im Umfeld von Siedlungen allgemein häufige Arten, die in den Roten Listen Deutschlands und Baden-Württembergs nicht als gefährdet geführt werden. - Bei der Begehung des Außengeländes sowie geeigneter Dachstühle wurden 5 Fledermausarten festgestellt: Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Langohrfledermaus und Zwergfledermaus. Zu einer ausführlicheren Darstellung der Untersuchungen und des Artvorkommens siehe Anhang 2. Bedeutung Die Beurteilung und Differenzierung erfolgt hinsichtlich der Bedeutung, die die einzelnen Biotoptypen im Sinne eines umfassend verstandenen Arten- und Biotopschutzes besitzen. Die Bewertung der Biotoptypen wird nach der "Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung" (LFU 2005) durchgeführt. Nach diesem Verfahren erfolgt die Bewertung der Biotoptypen ausschließlich aus naturschutzfachlicher Sicht, ohne Berücksichtigung von z. B. kultur- oder nutzungshistorischer Bedeutung des Biotoptyps. Die wesentlichen Bewertungskriterien sind hierbei: Naturnähe Bedeutung für gefährdete Arten Bedeutung als Indikator für standörtliche und naturräumliche Eigenart In einem Grundwert wird die "normale" Ausprägung des Biotoptyps bewertet. Vom Normalfall abweichende Biotopausprägungen können durch eine Feinbewertung mittels Zu- oder Abschlägen vom Grundwert berücksichtigt werden. Der Biotopwert wird in einer 64-Punkte Skala ermittelt, wobei den Punktwerten folgende naturschutzfachliche Bedeutung zugeordnet wird: Biotopwert 1-4 5-8 9-16 17-32 33-64 Tabelle 3: Naturschutzfachliche Bedeutung keine/sehr gering (SG) gering (G) mittel (M) hoch (H) sehr hoch (SH) Bedeutung u. Empfindlichkeit der Biotoptypen Biotoptyp Biotopwert (Punkte/m2) Naturschutzfachliche Bedeutung Empfindlichkeit G M M M Gewässer Kanal 8 Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 15 Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Biotoptyp Seite 13 11 Naturschutzfachliche Bedeutung M 19 6 - H G H M Biotopwert (Punkte/m2) Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte Empfindlichkeit G Gehölzbestände und Gebüsche Gebüsch mittlerer Standorte Hecke aus nicht heimischen Straucharten Baumreihe1 Einzelbaum1 M G H M Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen Von Bauwerken bestandene Fläche 1 SG SG Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz2 1-2 SG SG Gepflasterter Weg2 2-4 SG SG Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder 3-6 SG - G SG Schotter2 Kleine Grünfläche 4 SG G 1 Baumreihen und Einzelbäumen werden an dieser Stelle keine Biotopwerte zugewiesen. 2 Bei Pflanzenbewuchs erfolgt eine Aufwertung um den Faktor 2 auf 2, 4 bzw. 6 WE. Die Flächen des Kasernengeländes sind zu einem großen Anteil bebaut oder (teil-) versiegelt und besitzen in diesen Bereichen eine grundsätzlich sehr geringe bis geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Eine Sonderstellung nehmen hierbei jedoch die Kommandantur sowie das U-förmige Gebäude ein, in deren Dachstühlen Fledermausquartiere nachgewiesen wurden. Die von Koniferen dominierten kleinen Grünflächen sowie die Hecken aus nicht heimischen Straucharten besitzen lediglich eine geringe Bedeutung. Biotopstrukturen mit mittlerer oder hoher Bedeutung (Ruderalvegetation, Gehölze) kommen lediglich randlich und mit geringem Flächenumfang vor. Empfindlichkeit Die Beurteilung der Empfindlichkeit der Biotoptypen erfolgt anhand verschiedener Belastungsfaktoren, die von dem geplanten Vorhaben ausgehen. Dies sind: Versiegelung Flächenumwidmung Die Empfindlichkeit gegenüber Flächenversiegelung wird bei unversiegelten Flächen grundsätzlich hoch eingestuft, da durch diesen Belastungsfaktor neben der Zerstörung der vorhandenen Biotopstrukturen der Verlust des Biotopentwicklungspotenzials bewirkt wird. Die Empfindlichkeit durch Flächenumwidmung umfasst die Empfindlichkeit der Biotoptypen gegenüber Nutzungsänderungen im Zuge des Vorhabens. Wesentliche Kriterien für die Einstufung sind die Bedeutung der Flächen für den allgemeinen Arten- und Biotopschutz sowie die Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen. Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen besitzen lediglich die Baumreihe entlang des Gewerbekanals sowie Gebäude mit Fledermausquartieren. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 14 Vorbelastung Als wesentlichste bzw. planungsrelevante Vorbelastungen sind Folgende zu nennen: Verlust des Biotopentwicklungspotenzials durch zuvor erfolgte großflächige Versiegelung und Bebauung Lärmbelastung insbesondere durch die angrenzende Bahnlinie nicht heimischer bzw. naturraumfremder Gehölzbestand und Ausbreitung von Neophyten in Teilbereichen 4.2 Boden Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand/Bedeutung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zwar generell in der Bodenlandschaft "Auen und Moore im Oberrhein- und Hochrheingebiet", die vorhandenen Böden sind aber auf einem sehr großen Flächenanteil stark durch die bestehende Bebauung und Versiegelung verändert. Eine Untersuchung zu Altlasten und Auffüllungen (ARCADIS 2011) hat zudem ergeben, dass auf dem Gelände flächendeckend eine 0,5 bis 2 m mächtige Auffüllung vorhanden ist. Insofern wird auf eine differenzierte Beschreibung und Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen verzichtet; Angaben zur Art der Auffüllungen befinden sich unter 'Vorbelastung'. Nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde, dem LRA Rastatt, kann die im Bodenschutz-/Altlastenkataster aufgeführte Altlastenfläche unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse der Altlastenuntersuchung auf den Bereich "neue Tankstelle" begrenzt werden (Flurstücksteilung erforderlich). Empfindlichkeit Versiegelung ist als der gravierendste Belastungsfaktor anzusehen, da sie zu einer Zerstörung sämtlicher Bodenfunktionen führt. Alle unversiegelten Böden sind daher generell als hoch empfindlich gegenüber diesem Belastungsfaktor anzusehen. Hoch empfindlich gegenüber Umlagerungen (Bodenauf- bzw. –abtrag) sind natürlich gelagerte Böden, die jedoch innerhalb des Kasernengeländes nicht oder allenfalls sehr kleinräumig vorkommen. Da durch Umlagerungen neben der Störung der allgemeinen Bodenfunktionen auch eine Mobilisierung von Schadstoffen bewirkt werden kann, werden die Altlastenflächen (ehemalige Tankstelle) diesbezüglich als hoch empfindlich eingestuft. Vorbelastung Wie oben dargelegt sind Vorbelastungen des Bodens durch großflächige Versiegelung vorhanden. Zur Bewertung von Verunreinigungen des Bodens durch Schadstoffe wurden durch das Landratsamt Rastatt sowie die Bundesanstalt für ImmobilienaufgaStadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 15 ben Untersuchungen durchgeführt (s. auch Entsorgungskonzept, Anhang D zum Bebauungsplan). Nach den Ergebnissen dieser Untersuchungen ist im Bereich der ehemaligen Betriebstankstelle eine Mineralölverunreinigung vorhanden, die bis in den Grundwasserleiter hineinreicht. Das Landratsamt hat diese Fläche als Altlast ausgewiesen. Wegen der geringen Immissionen in das Grundwasser hinein gibt es jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keinen Sanierungsbedarf. Im übrigen Bereich außerhalb der ehemaligen Tankstelle ist flächendeckend eine 0,5 bis 2 m mächtige Auffüllung vorhanden. Die vorgefundenen Auffüllungen bestehen aus Bauschutt, Schlackenanteilen, Asphaltbruchstücken sowie natürlichem Bodenmaterial. Stellenweise sind oberflächennahe, vorwiegend ölstämmige Verunreinigungen aus den ehemaligen Nutzungen (z.B. KfzWerkstätten, etc.) vorhanden. Es liegt eine Belastung mit "PAK (EPA)" (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und "Mineralölkohlenwasserstoffen (KW-Index)" vor, wobei die gemessenen Schadstoffkonzentrationen stark variieren (von einer Einstufung in die Zuordnungsklasse Z0 nach der "VwV-Boden" bis zu einer Einstufung in die Deponieklasse II, vereinzelt auch in Deponieklasse III nach DepV). Bei den Untersuchungen wurden keine Fahlbuschschlacken entdeckt. An exemplarischen Proben untersuchte Dioxingehalte waren unauffällig. 4.3 Wasser Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand Das UG liegt in der geologischen Einheit der "quartären / pliozänen Kiese und Sande im Oberrheingraben". Es handelt sich um einen Grundwasserleiter aus Lockergestein mit mittlerer bis hoher Grundwasserergiebigkeit (LGRB 2013). Nördlich des Geltungsbereichs befindet sich der Gewerbekanal, ein ca. 8 m breites, künstlich angelegtes Gewässer, welches bei Oberndorf von der Murg abgezweigt und ca. 400 m westlich des Geltungsbereichs wieder in die Murg eingeleitet wird. Auf eine weitergehende Bewertung des Gewässers wird aufgrund seiner künstlichen Entstehung und seines Ausbauzustands verzichtet. Bedeutung Grundwasservorkommen sind umso bedeutender, je größer ihre Ergiebigkeit ist. Grundsätzlich ist somit angesichts der mittleren bis hohen Grundwasserergiebigkeit des UG von einer mittleren bis hohen Bedeutung auszugehen. Aufgrund der vorhandenen großflächigen Versiegelung ist die Grundwasserneubildung innerhalb des UG jedoch bereits stark gemindert. Empfindlichkeit Potenzielle Belastungsfaktoren für das Grundwasser sind Flächenversiegelung und Schadstoffeintrag. Flächenversiegelung führt zu einem Verlust an Infiltrationsfläche und zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Die Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 16 Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Versiegelung wird – aufgrund des vollständigen Verlustes an Infiltrationsfläche – generell als hoch eingestuft. Zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser kann es insbesondere durch Bodenarbeiten im Bereich von Altlastenflächen kommen. Säuleneluatuntersuchungen haben jedoch ergeben, dass keine Grundwassergefährdung durch Elution der Schadstoffe (insbesondere des im Feststoff auffälligen Parameters "PAK") aus der Auffüllung zu besorgen ist (vgl. Entsorgungskonzept, Anhang D zum Bebauungsplan). Vorbelastung Eine Vorbelastung für das Grundwasser stellt die heute bereits vorhandene großflächige Versiegelung durch die Reduktion der Infiltrationsfläche dar. Weitere Vorbelastungen sind durch Schadstoffeinträge (aus Verkehr, Altlasten (s.o.)) möglich. Der Gewerbekanal ist insbesondere durch seinen Ausbauzustand (Uferverbau) vorbelastet. 4.4 Klima / Luft Bestand Das Planungsgebiet liegt im Klimabezirk "Südwest-Deutschland" im "Nördlichen Oberrhein-Tiefland". Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 10,1 bis 10,5°C, der durchschnittliche Jahresniederschlag 901 bis 950 mm. Vorherrschende Windrichtung ist Südwest (DEUTSCHER WETTERDIENST 1953, LUBW 2006). Innerhalb des Kasernengeländes sowie der angrenzenden Siedlungsflächen herrscht durch Wärmespeicherung und –abstrahlung der versiegelten Flächen und der Baukörper ein erhöhtes Temperaturniveau. Außerdem wird durch die Bebauung die Luftzirkulation reduziert, wodurch ein verstärkter Schwüleeindruck entstehen kann. Im UG herrscht eine starke Wärmebelastung (Durchschnittstemperatur von über 20°C) an 26 und mehr Tagen im Jahr (AGL ÖTIGHEIM / SAARBRÜCKEN 2006). Bedeutung Siedlungsklimatisch bedeutsame Flächen (z.B. Kaltluftentstehungsflächen, Immissionsschutzgehölze) sind innerhalb des UG nicht vorhanden. Die vorhandenen Gehölze besitzen jedoch eine gewisse Bedeutung für die Frischluftproduktion. Empfindlichkeit Aufgrund der überwiegend geringen Bedeutung der Flächen des UG für siedlungsklimatische Funktionen ist auch ihre Empfindlichkeit gegenüber Belastungsfaktoren grundsätzlich eher gering einzuschätzen. Angesichts der im Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 17 Umfeld vorhandenen und im Gebiet geplanten Wohnnutzung sowie der bioklimatisch belastenden Situation im Oberrheintal sollte jedoch generell eine Verbesserung der Bestandssituation hinsichtlich der Frischluftproduktion (durch Entsiegelung und die Anlage von Grünflächen) angestrebt werden. Vorbelastung Das UG ist wie oben beschrieben insbesondere durch die bestehende Bebauung und Versiegelung vorbelastet. 4.5 Mensch (Wohnen und Erholung) Bestand Innerhalb des Geltungsbereichs besteht aktuell keine Wohnnutzung, bei den nördlich, westlich und südlich an das Kasernengelände angrenzenden Flächen handelt es sich jedoch um Wohn- und Mischgebiete, in denen Wohnnutzungen vorhanden sind. Östlich und teils auch südlich des Kasernengeländes befinden sich Grünflächen, welche von Spazierwegen durchzogen sind und der Erholungsnutzung zur Verfügung stehen. Die Flächen des Kasernengeländes sind eingezäunt und somit nicht öffentlich zugänglich. Bedeutung Die Wohn- und Mischgebiete mit Wohnnutzung werden hinsichtlich des Aspektes Wohnen als hoch bedeutend eingestuft. Die Beurteilung der Bedeutung für die Erholung erfolgt hinsichtlich ruhiger Erholungsformen wie Spazierengehen und Radfahren etc., die für jedermann ohne größeren materiellen Aufwand möglich sind (extensive Erholung). Von besonderer Bedeutung für die extensive Erholungsform ist die Wahrnehmung und das Erleben von Natur, d.h. die Erfahrung frei lebender Tiere und Pflanzen sowie natürlicher Elemente wie Boden, Wasser und Luft. Damit wird deutlich, dass das Landschaftsbild bzw. die Erlebnisqualität einen wesentlichen Faktor der Erholungsqualität darstellt. Des Weiteren ist die Erholungsqualität von der Erreichbarkeit der Flächen und somit der Erschließung abhängig. Zudem sind im Allgemeinen die unmittelbar erreichbaren Flächen in der Nähe der Siedlungsgebiete (bis zu 500 m Entfernung) von hoher Bedeutung für die tägliche Nutzung (z. B. Feierabend-Nutzung). Die Grünflächen südlich und östlich des Kasernengeländes befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten, sind gut erschlossen und werden dementsprechend stark von Erholungssuchenden frequentiert. Durch die innerhalb oder am Rand dieser Grünanlagen liegenden Sportanlagen (Freibad, Sportplatz), Straßen und die Bahnlinie bestehen jedoch Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und Erholungsqualität (optisch und akustisch), so dass ihre Bedeutung für die Erholungsnutzung insgesamt als mittel eingestuft wird. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 18 Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit der vorhandenen Wohngebäude gegenüber Verlärmung wird generell als hoch eingestuft – wohl wissend, dass bereits starke Vorbelastungen durch Straßen- und Schienenverkehr vorhanden sind. Aufgrund der o. g. Bedeutung der Grünflächen im Osten und Süden des UG für das Schutzgut Erholung wird die Empfindlichkeit dieser Flächen gegenüber Flächenverlust und Verlärmung ebenfalls als mittel eingeschätzt. Vorbelastung Vorbelastungen der Wohn- und Erholungsfunktion bestehen insbesondere durch Lärm und Zerschneidungswirkungen, die von der Bahnlinie und den im UG vorhandenen Straßen (insbesondere Lützowerstraße) ausgehen. Zu Vorbelastungen des Landschaftsbildes siehe Schutzgut 'Landschaft'. 4.6 Landschaft Bestand Das Landschafts- bzw. Stadtbild des UG lässt sich generell in drei Räume untergliedern: das weitläufige Kasernengelände mit großen Gebäuden und versiegelten Flächen innerhalb des Geltungsbereichs, den siedlungsgeprägten Raum mit Wohn- und Gewerbebebauung sowie die teils als Sportanlage genutzten Grünflächen östlich und südlich des Geltungsbereichs. Aufgrund der bestehenden Bebauung und der auf einem Wall verlaufenden Bahnlinie sind Blickbeziehungen innerhalb und zwischen den genannten Räumen nur eingeschränkt vorhanden. Bedeutung Nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148), sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft auf Dauer gesichert werden. Die Bewertung der Landschaft erfolgt in Anlehnung an diese Forderung durch die Erfassungskriterien Schönheit und Naturnähe, Vielfalt, Eigenart sowie Repräsentativität. Den siedlungsgeprägten Flächen (Wohn- und Mischgebiete, ehemalige Kaserne) kommt aufgrund der starken anthropogenen Überprägung eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild zu. Hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Stadtbild ist jedoch festzustellen, dass die außerhalb des ehemaligen Kasernengeländes gelegenen Siedlungsflächen als sehr typisch für das örtliche Stadtbild anzusehen sind, und die teilweise vorhandene historische Bausubstanz auch dem Kriterium 'Schönheit' entspricht. Die Flächen der Kaserne Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 19 sind derzeit nicht öffentlich zugänglich, jedoch ebenfalls als charakteristisch für Rastatt als 'Garnisonsstadt' anzusehen. Insgesamt werden die Siedlungsflächen mit einer mittleren Bedeutung für das Stadtbild bewertet. Die Grünanlagen sind gegenüber den Siedlungsflächen zwar stärker von Vegetationsstrukturen geprägt, besitzen jedoch aufgrund ihrer geplanten Anlage und der innerhalb oder am Rand liegenden Sportanlagen (Freibad, Sportplatz), Straßen und der Bahnlinie insgesamt nur eine mittlere Landschaftsbildqualität. Empfindlichkeit Veränderungen des Landschaftsbildes durch Einbringen visuell störender Elemente oder durch den Verlust landschaftsbildprägender Strukturen haben in der Regel einen Verlust an Naturnähe zur Folge. Dies wirkt sich im Allgemeinen umso stärker aus, je weniger ein Gebiet bereits anthropogen überformt ist, d. h. mit steigender Naturnähe steigt auch die visuelle Empfindlichkeit. Gegenüber Landschaftsbildveränderungen wird der siedlungsgeprägte Raum innerhalb des Geltungsbereichs folglich als gering empfindlich eingestuft. Hinsichtlich optischer Veränderungen ist jedoch innerhalb des historisch gewachsenen Kasernengeländes mit teils denkmalgeschützten Gebäuden auch das Stadtbild von Bedeutung. Neue Gebäude werden die optische Qualität des Geländes beeinflussen, insofern sollten entsprechende gestalterische Anforderungen dieser Situation Rechnung tragen. Vorbelastung Das Landschafts- bzw. Stadtbild innerhalb des Geltungsbereichs ist insbesondere durch das Vorhandensein von großflächigen versiegelten Plätzen sowie das weitgehende Fehlen von auflockernden Grünstrukturen vorbelastet. Da die Landschaft mit allen Sinnen wahrgenommen wird, zählen auch Gerüche und Lärm zu den Störreizen. Somit sind auch die Schallimmissionen der Straßen im UG sowie der Bahnlinie als Vorbelastungen des Landschaftsbildes zu nennen. 4.7 Kultur- und Sachgüter Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein historisch gewachsenes Kasernengelände. Innerhalb dieses Geländes befinden sich mehrere denkmalgeschützte Gebäude: die Kommandantur, das Kasino und das Kino, das Eingangsgebäude am Ende der Josefstraße, die Mannschaftsgebäude, die ehemalige Reithalle sowie die U-förmig angeordneten Werkstattgebäude. Darüber hinaus ist v.a. im Innenhof des U-förmigen Gebäudes mit unterirdischen Resten der ehemaligen Festung - ebenfalls ein Kulturdenkmal – zu rechnen. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht 4.8 Seite 20 Wechselwirkungen Ökosystemare Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern (zwischen und innerhalb von Schutzgutfunktionen und Schutzgutkriterien) sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen. Die Berücksichtigung der bedeutenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erfolgt in den Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern im Zusammenhang mit der Beschreibung und Beurteilung der jeweiligen Schutzgutfunktionen. Ökosystemtypen/-komplexe, die ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sinne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besitzen, kommen im UG aufgrund der großflächig vorhandenen Versiegelung und Bebauung nicht vor. 5 SCHUTZGEBIETE UND GESCHÜTZTE BIOTOPSTRUKTUREN Im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans befinden sich keine geschützten Biotope oder Schutzgebiete nach Naturschutz- oder Wasserrecht (vgl. AGL ÖTIGHEIM - SAARBRÜCKEN 2006, LUBW 2013). 6 ZIELVORGABEN AUS ÜBERGEORDNETEN PLANUNGEN Nach dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 2003) stellt Rastatt ein Mittelzentrum dar. Die Flächen des Geltungsbereichs sind als "regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung" dargestellt, und die nördlich, westlich und südlich angrenzenden Flächen als bestehende Siedlungsflächen (überwiegend Wohn-/ Mischnutzung). Die Bahnlinie am östlichen Rand des Geltungsbereichs ist lt. Regionalplan eine elektrifizierte Eisenbahn-Hauptstrecke. Die Grünflächen östlich der Bahnlinie sind als Regionaler Grünzug sowie als schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) ausgewiesen, und zudem als überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser sowie als Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen dargestellt. Der Flächennutzungsplan der VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT RASTATT (2006) stellt die Flächen des Geltungsbereichs überwiegend als geplantes Mischgebiet, und nur Flächen im Süden des Geltungsbereichs auch als geplante Grünfläche dar. Der gesamte Geltungsbereich und teils auch westlich angrenzende Flächen sind als Flächen mit erheblicher Bodenbelastung gekennzeichnet. Nördlich und südlich an den Geltungsbereich angrenzend befinden sich kleinere Bereiche mit Wohngebieten, und westlich und nördlich angrenzend sind Mischgebiete vorhanden. Direkt östlich des Geltungsbereichs verläuft in Nord- Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 21 Süd-Richtung eine Bahnanlage, und wiederum daran östlich angrenzend befindet sich eine größere Grünfläche mit Sport- und Spielanlagen. Im Landschaftsplan (AGL ÖTIGHEIM / SAARBRÜCKEN 2009) sind die Flächen des Geltungsbereichs überwiegend als geplante Bauflächen dargestellt, auf denen Innenverdichtungspotenzial ausgenutzt werden kann. Im Süden des Geltungsbereichs sind geplante Grünflächen dargestellt; hier besteht Entsiegelungspotenzial. Hinsichtlich der im FNP dargestellten Bodenbelastung konkretisiert der Landschaftsplan, dass die Flächen des Geltungsbereichs bei einer Nutzungsänderung oder Änderung der Exposition genauer zu überprüfen sind. Der Landschaftsplan sieht die Renaturierung des Gewerbekanals vor. 7 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN DIE BEI DER PLANUNG BEREITS BERÜCKSICHTIGT WURDEN Im Zuge der Planung des Vorhabens sind bereits manche Aspekte, die negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft bewirken könnten, berücksichtigt worden. Vor allem folgende Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen sind zu nennen: zur Verringerung der Versiegelungsrate Befestigung der Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag Schaffung von Stellplätzen in Tiefgaragen, dadurch ist ein Verzicht auf oberirdische Versiegelung möglich Übererdung von Tiefgarageneinfahrten Abbruch und Entsorgung der vorhandenen Asphaltversiegelungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Aushubmassen Schutz der Vogelbruten in Gehölzen: Rodung der zu beseitigenden Gehölze außerhalb der Vogelbrutzeit (d. h. nicht vom 01.03. bis zum 30.09.) Schutz von gebäudebewohnenden Vögeln und Fledermäusen: Abriss und Beginn von baulichen Veränderungen im Bereich des U-förmigen Gebäudes sowie an der Kommandantur nur im Winter (zwischen Mitte Oktober und Ende Februar) Weitgehend möglicher Erhalt von Fledermausquartieren in den Dachräumen des U-förmigen Gebäudes Schutz von Eidechsen: Einzäunung der Überwinterungshabitate im Winter vor Beginn der Bauarbeiten, Absammeln der Tiere direkt nach Ende der Winterruhephase und Verbringen in neu anzulegende Habitate außerhalb des Geltungsbereichs Verwendung insektenfreundlicher Lampen Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 22 Weitgehender Erhalt der Baumreihe entlang des Gewerbekanals im Norden des Geltungsbereichs und der Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Parkplätze entlang der Josefstraße 8 BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS Die nachfolgende Tabelle zeigt die vorhabensbedingte Veränderung der Biotop-/ Nutzungstypen im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans. Die der Bilanzierung zugrunde liegende bestehende Situation ist in Plan 1 (Bestandskarte) dargelegt. Tabelle 4: Flächenbilanz Flächentyp Flächenumfang (m²) Bestand Planung Bilanz 130 100 - 30 1.930 0 - 1.930 2.510 0 - 2.510 Gebüsch mittlerer Standorte 410 0 - 410 Hecke aus nicht heimischen Straucharten 580 0 - 580 Baumreihe 350 350 +/- 0 Kanal* Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte Von Bauwerken bestandene Fläche Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz (mit Pflanzenbewuchs) 15.070 30.890 47.140 + 1.180 10.110 0 - 10.110 Gepflasterter Weg 2.590 0 - 2.590 Gepflasterter Weg (mit Pflanzenbewuchs) 3.130 0 - 3.130 580 5.690 + 5.110 2.160 0 - 2.160 5.210 0 - 5.210 Parkanlage/öff. Grünflächen 0 5.240 + 5.240 Extensiv gepflegte Grünanlage (Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte) 0 1.230 + 1.230 Ziergarten 0 15.900 +15.900 75.650 75.650 +/- 0 Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (mit Pflanzenbewuchs) Kleine Grünfläche Gesamtfläche * Der Kanal wird überbrückt. Darüber hinaus entfallen 5 Einzelbäume (2 nicht heimische Nadelbäume und je eine Platane, Birke und Roteiche). Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 23 Die Versiegelungsbilanz stellt sich wie folgt dar: Tabelle 5: Versiegelungsbilanz Flächentyp Versiegelte Fläche Flächenumfang (m²) Bestand 61.790 Berücksichtigung mit Faktor 1 Teilversiegelte Fläche Berücksichtigung mit Faktor 0,5 Planung* Bilanz 48.020 61.790 2.740 48.020 - 13.770 3.280 + 1.910 6.560 1.370 Rechnerische Entsiegelung 11.860 *Es wird davon ausgegangen, dass bei einer lt. BauNVO möglichen Überschreitung der GRZ bzw. GR mindestens die Hälfte der zusätzlich versiegelten Fläche mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt wird. Diese Umnutzung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans führt für die einzelnen Schutzgüter zu unterschiedlichen Auswirkungen, die im Folgenden beschrieben werden. Je nach Beeinträchtigungsintensität erfolgt jeweils eine Bewertung der Auswirkungen in hohe Beeinträchtigungsintensität mittlere Beeinträchtigungsintensität geringe Beeinträchtigungsintensität Darüber hinaus wird auf die durch die Umnutzung des Geländes entstehenden positiven Wirkungen hingewiesen. 8.1 Pflanzen und Tiere Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope Baubedingt werden keine Flächen temporär beansprucht, welche nicht auch anlagebedingt beansprucht werden. Beeinträchtigungen durch baubedingte Schallimmissionen, Staubentwicklung und Bewegungen für angrenzende Biotopstrukturen sind aufgrund der umgebenden Strukturen lediglich für die Baumreihen zwischen dem östlichen Rand des Geltungsbereichs und der Bahnlinie sowie am nördlichen Rand des Geltungsbereichs relevant. Unter Berücksichtigung des temporären Wirkens der baubedingten Störungen sowie der vorhandenen Vorbelastungen (Bahnbetrieb, Lage innerhalb einer Siedlung) werden die baubedingten Auswirkungen mit geringer Beeinträchtigungsintensität bewertet. Anlagebedingt erfolgt ein Verlust von Biotopstrukturen. Überwiegend handelt es sich dabei um bebaute oder anderweitig versiegelte Flächen sowie um kleine Grünflächen, deren Verlust aufgrund ihres generell sehr geringen Biotopwerts nur zu einer geringen Beeinträchtigungsintensität führt. (Die Flächen stellen allerdings teilweise Habitate seltener und geschützter Tierarten dar; zu Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 24 den Auswirkungen auf Tiere siehe unten.) Ebenfalls zu einer geringen Beeinträchtigungsintensität führt der Verlust von Hecke aus nicht heimischen Straucharten (580 m²) aufgrund des geringen Biotopwerts. Darüber hinaus werden aber auch Biotopstrukturen mit hoher Bedeutung (410 m² Gebüsch mittlerer Standorte) und mittlerer Bedeutung (1.930 m² Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte, 2.510 m² Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte) in Anspruch genommen, und es kommt zum Verlust von 5 Einzelbäumen (2 nicht heimische Nadelbäume, 2 nicht heimische Laubbäume und 1 heimischer Laubbaum, mittlere Bedeutung). Der Verlust dieser Biotopstrukturen bewirkt entsprechend ihrer Bedeutung eine hohe bzw. mittlere Beeinträchtigungsintensität. Der Gewerbekanal (mittlere Bedeutung) wird durch eine Fußgängerbrücke überbrückt (ca. 30 m²). Aufgrund der künstlichen Anlage des Gewässers, seines heutigen Ausbauzustands sowie seiner Lage innerhalb einer Siedlung wird dies mit nur geringer Beeinträchtigungsintensität beurteilt. Durch den Bau von Gebäuden, Straßen und Wegen erfolgen eine Versiegelung im Umfang von maximal 48.020 m² und eine Teilversiegelung von maximal 6.560 m². In Bereichen, die nicht bereits heute versiegelt sind, wird damit das Biotopentwicklungspotenzial unterbunden (Versiegelung) bzw. gemindert (Teilversiegelung). Angesichts der heute bereits bestehenden großflächigen Bebauung und Versiegelung (61.790 m² bebaut/versiegelt, 2.740 m² teilversiegelt) ergibt sich jedoch insgesamt eine rechnerische Entsiegelung und somit eine Vergrößerung der Fläche mit Biotopentwicklungspotenzial um ca. 11.860 m² (vgl. Tabelle 5). Teilweise wiederhergestellt werden kann das Biotopentwicklungspotenzial zudem durch die Begrünung der Tiefgarageneinfahrten sowie die Überdeckung der Tiefgaragenflächen mit einer Bodenschicht von mindestens 0,80 m. Betriebsbedingt können Luftschadstoffimmissionen (Verkehr, Hausbrand) nicht ausgeschlossen werden. Die zu erwartenden Immissionen sind jedoch aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens ebenfalls gering und bewirken – auch angesichts der generell vorhandenen Hintergrundbelastung im Siedlungsbereich – allenfalls eine geringe Beeinträchtigungsintensität für die vorkommenden Biotopstrukturen. Das anfallende Schmutzwasser wird gesammelt, in das bestehende Kanalnetz (Trennsystem) eingeleitet und somit fachgerecht entsorgt. Das auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird teilweise ebenfalls in das Kanalnetz eingeleitet, und teilweise im Gebiet versickert bzw. in Zisternen o.ä. zurückgehalten. Da es sich dabei um weitgehend unbelastetes Wasser handelt, sind keine Beeinträchtigungen von Pflanzen und Biotopen zu erwarten. Auswirkungen auf die Tierwelt Baubedingt kann es zu Lärmbelastungen und visuellen Störungen kommen. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 25 Um erhebliche Beeinträchtigungen des im Turm der Kommandantur brütenden Turmfalken zu vermeiden, wird mit den dortigen Sanierungsarbeiten (inkl. Gerüstbau) im Winter vor Brutbeginn begonnen. Somit können sich die Tiere auf die vorhandenen Störungen einstellen und entweder trotzdem an diesem Standort brüten und die Jungtiere aufziehen, oder sich einen anderen Brutplatz suchen. Auch an anderen Gebäuden sind Vogelbruten nicht auszuschließen, so dass dort mit Abriss- oder Sanierungsarbeiten ebenfalls außerhalb der Vogelbrutzeit begonnen wird (d.h. im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar). Auch Gehölzrodungen werden außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt. Die Sanierungsarbeiten an den von Fledermäusen als Sommerquartier genutzten Dachräumen der Kommandantur sowie des U-förmigen Gebäudes werden im Winterhalbjahr (zwischen Mitte Oktober und Mitte April) durchgeführt, so dass Tötungen der Tiere sowie Störungen während der Fortpflanzungszeit ausgeschlossen werden können. Zur Vermeidung von Tötungen von Zauneidechsen und ihren Entwicklungsstadien werden die Überwinterungshabitate der Tiere (Flächen mit sandigem/ grabbarem Material) im Winter vor Beginn der Bauarbeiten eingezäunt und die Tiere werden von dort nach Ende der Winterruhephase abgesammelt und in neu anzulegende Habitate außerhalb des Geltungsbereichs verbracht. Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen bewirkt. Anlagebedingt werden (Teil-)Habitate insbesondere von folgenden Tierarten bzw. -gruppen in Anspruch genommen bzw. verändert: Zauneidechsen: lückig bewachsene versiegelte Flächen, Ruderalfluren Vögel: Gehölze und Ruderalfluren (Brutplätze und Nahrungsflächen), Gebäude (Brutplätze) Fledermäuse: Gebäude (Sommerquartiere), Gesamtareal (Jagdgebiet) Diese Veränderungen sind mit hoher Beeinträchtigungsintensität zu beurteilen. Eine Minderung der Eingriffsintensität bzw. ein (Teil-)Ausgleich wird durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen sowie die Aufwertung von bestehenden Fledermausquartieren im U-förmigen Gebäude erfolgen. Weitere Maßnahmen sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzusehen. Betriebsbedingt sind für die innerhalb des Plangebiets vorkommenden Tiere Störungen akustischer und optischer Art (Straßenverkehr, Spaziergänger und Radfahrer, Beleuchtung) relevant. Unter Berücksichtigung der Lage der Flächen innerhalb des Stadtgebiets sowie der vorgesehenen Verwendung von insektenfreundlicher Beleuchtung der Grün- und Verkehrsflächen (Natriumdampf-Hochdrucklampen oder LED) ist für die meisten vorkommenden Tierarten hieraus jedoch nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität abzuleiten. Einige Fledermausarten, darunter auch Langohrfledermäuse, sind stark lichtStadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 26 empfindlich, so dass selbst die verbleibenden Störungen innerhalb ihres Jagdhabitats zu einer mittleren oder ggf. hohen Beeinträchtigungsintensität führen können. Das auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird ebenso wie das anfallende Schmutzwasser gesammelt und in das bestehende Kanalnetz (Trennsystem) eingeleitet. Somit sind keine Beeinträchtigungen für die Tierwelt zu erwarten. 8.2 Boden Die Böden innerhalb des Plangebiets sind durch großflächige Versiegelung und Überbauung gekennzeichnet, und nahezu flächendeckend sind Auffüllungen mit einer Mächtigkeit von 0,5 bis 2 m vorhanden. In dieser Auffüllungszone wurden Belastungen mit "PAK (EPA)" und "Mineralölkohlenwasserstoffen (KW-Index)" nachgewiesen. Alle teerhaltigen Beläge sowie alle weiteren, nicht mehr benötigten versiegelten Flächen werden entfernt und, ebenso wie der Aushub im Bereich der Tiefgarage sowie der neu geplanten Gebäude, fachgerecht entsorgt. Diese baubedingt erfolgenden Bodenumlagerungen werden somit als Verbesserung der Bestandssituation bewertet. Im Bereich der alten Tankstelle im Südwesten des Plangebiets sind stark verunreinigte Böden vorhanden; hier sind jedoch keine Bodenbewegungen geplant, so dass keine Mobilisierung der Schadstoffe zu befürchten ist. Falls dennoch Bodenbewegungen notwendig werden, so erfolgen diese nur nach Zustimmung der zuständigen Bodenschutzbehörde und werden durch einen Sachverständigen nach § 18 BBodSchG begleitet. Während der Bauzeit besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Anlagebedingt führt die Planung innerhalb des Geltungsbereichs zu einer Versiegelung im Umfang von maximal 48.020 m². In Bereichen, die nicht bereits heute versiegelt sind, gehen die Bodenfunktionen verloren. Auf einem Flächenanteil von maximal 6.560 m² erfolgt zudem eine Teilversiegelung und somit eine Minderung von Bodenfunktionen. Angesichts der heute bereits bestehenden großflächigen Bebauung und Versiegelung (61.790 m² bebaut/ versiegelt, 2.740 m² teilversiegelt) ergibt sich jedoch eine rechnerische Entsiegelung. Die entsiegelten Flächen werden renaturiert, und es erfolgt eine Begrünung aller nicht versiegelten Flächen. Insgesamt führt die Umnutzung des Plangebiets zu einer Vergrößerung der Fläche mit natürlichen Bodenfunktionen um ca. 11.860 m² (vgl. Tabelle 5) und somit zu positiven Veränderungen für das Schutzgut Boden. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 27 Im Bereich von geplanten Tiefgaragen ist zunächst - wie bei der Versiegelung - von einem Verlust der Bodenfunktionen auszugehen. Freiflächen über Tiefgaragen werden jedoch mit einer Bodenschicht überdeckt, wobei die Substratstärke mindestens 0,80 m beträgt. Die natürlichen Bodenfunktionen können damit weitgehend wiederhergestellt werden (insb. Standort für Vegetation, Wasserrückhaltevermögen), so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen bewirkt werden. Zudem ist positiv anzumerken, dass sich durch die geplanten Tiefgaragen die Anzahl der auf den Freiflächen anzulegenden Stellplatzflächen deutlich reduziert. Betriebsbedingt können Luftschadstoffimmissionen (Verkehr, Hausbrand) nicht ausgeschlossen werden. Die zu erwartenden Immissionen sind jedoch aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens ebenfalls gering und bewirken – auch angesichts der generell vorhandenen Hintergrundbelastung im Siedlungsbereich – allenfalls eine geringe Beeinträchtigungsintensität. Das anfallende Schmutzwasser wird gesammelt, in das bestehende Kanalnetz (Trennsystem) eingeleitet und somit fachgerecht entsorgt. Das auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird teilweise ebenfalls in das Kanalnetz eingeleitet, und teilweise im Gebiet versickert bzw. in Zisternen o.ä. zurückgehalten. Da es sich dabei um weitgehend unbelastetes Wasser handelt, sind keine Beeinträchtigungen des Bodens zu erwarten. 8.3 Wasser Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Die Böden im Bereich der Altlasten-Flächen (im Bereich der ehemaligen Tankstelle) werden baubedingt nicht verändert, so dass eine Mobilisierung von Schadstoffen und damit eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. Im Bereich der übrigen Flächen des Plangebiets besteht keine Gefährdung des Grundwassers, wie Säuleneluationsuntersuchungen ergeben haben (vgl. Entsorgungskonzept, Anhang D zum Bebauungsplan). Anlagebedingt führt die Planung innerhalb des Geltungsbereichs zu einer Versiegelung. Gegenüber dem heutigen Zustand ergibt sich jedoch insgesamt eine Entsiegelung im Umfang von mindestens 11.860 m². Zudem ist festgesetzt, dass innerhalb der Mischgebietsteilflächen MI1, MI5, MI7 und MI8 der Anteil der unmittelbar an die Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der Grundstücksfläche beträgt. Das Wasser auf den darüber hinausgehenden befestigten Flächen muss auf der Grundstücksfläche versiStadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 28 ckert oder in Zisternen aufgefangen werden. Gegenüber der heutigen Situation werden somit positive Auswirkungen für das Grundwasser bewirkt. Betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da das anfallende Schmutzwasser sowie der überwiegende Anteil des Oberflächenwassers in das bestehende Kanalnetz abgeführt und fachgerecht entsorgt wird. Eine wasserrechtliche Genehmigung liegt vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass das zur Versickerung vorgesehene Wasser von Nebenanlagen wenig/ kaum belastet ist, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Grundwasser durch die Versickerung bewirkt werden. Mögliche über den Luftpfad einwirkende Schadstoffe können lediglich in den verbleibenden Freiflächen über den Boden ins Grundwasser gelangen, so dass von einer geringen Beeinträchtigungsintensität ausgegangen wird. 8.4 Klima / Luft Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr der Schadstoffbelastung durch die Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Anlagebedingt werden überwiegend bereits versiegelte Flächen ohne besondere Bedeutung für siedlungsklimatische Ausgleichsfunktionen in Anspruch genommen. Da die Flächen des Geltungsbereichs zudem eben sind, und somit keine Kalt- oder Frischluftströmungen vorhanden sind, ist auch durch das Einbringen von zusätzlichen Baukörpern v.a. im Norden und Süden des Plangebiets nicht mit relevanten Veränderungen der klimatischen Situation sowohl innerhalb des Geltungsbereichs als auch daran angrenzend zu rechnen. Die vorhandenen Gehölzbestände mit einer gewissen Bedeutung für die Frischluftproduktion können teilweise erhalten bleiben (Baumreihe am Gewerbekanal), entfallen aber auch teilweise. Aufgrund der geringen Flächengröße (410 m² Gebüsch mittlerer Standorte, 580 m² Hecke aus nicht heimischen Straucharten) bewirkt dies aber nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität. Durch die im Bebauungsplan festgesetzte Bepflanzung der geplanten privaten und öffentlichen Grünflächen wird sich der Anteil der Flächen mit Funktion für die Frischluftproduktion künftig vergrößern. Betriebsbedingt können Luftschadstoffimmissionen (Verkehr, Hausbrand) nicht ausgeschlossen werden. Die zu erwartenden Immissionen sind jedoch aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens ebenfalls gering und bewirken – auch angesichts der generell vorhandenen Hintergrundbelastung im Siedlungsbereich – allenfalls eine geringe Beeinträchtigungsintensität. 8.5 Mensch (Wohnen und Erholung) Baubedingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Erholungsflächen Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 29 beansprucht. Im Bereich der an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Wohn- und Erholungsflächen können während der Bauzeit Störungen (Lärm, Staubentwicklung) auftreten. Angesichts der Lage im durch ähnliche Faktoren vorbelasteten Siedlungsgebiet (Straßen- und Schienenverkehr) sowie der nur temporären Dauer der Störungen führen sie aber voraussichtlich nur zu einer geringen Beeinträchtigungsintensität. Anlagebedingt werden keine aktuell genutzten Wohn- oder Erholungsflächen beansprucht. Im Gegenteil: Der Bebauungsplan ermöglicht die Entwicklung von neuen Mischgebietsflächen (u.a. mit Wohnfunktion) und sieht die Anlage von öffentlichen Grünanlagen vor – im Bereich von Flächen, die heute eingezäunt und nur wenigen Personen zugänglich sind. Durch die geplante Umnutzung des ehemaligen Kasernengeländes wird es künftig für jedermann erlebbar sein. Die geplanten Grünanlagen werden, u.a. durch den Bau einer neuen Fußgängerbrücke über den Gewerbekanal, an das bestehende Fußwegenetz der Stadt angeschlossen und verbessern die Verbindung zwischen den jeweils nördlich und südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Grünflächen. Insgesamt ist von einer deutlichen Aufwertung der Flächen des Geltungsbereichs für das Schutzgut Mensch auszugehen. Die an den Geltungsbereich angrenzenden Wohnnutzungen (insbesondere im Bereich direkt westlich des Geltungsbereichs) werden von den innerhalb des Gebiets geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände und/oder abschirmende Anbauten an vorhandenen Gebäuden entlang der Bahnlinie) sowie von der Minderung der Schallausbreitung durch die neu geplanten Gebäude profitieren. Betriebsbedingt ist innerhalb des Plangebietes sowie auf den Zufahrtswegen wie z.B. der Josefstraße mit einer Verkehrszunahme zu rechnen. Infolgedessen kann es zu erhöhten Lärmbelastungen angrenzender Mischgebiete (mit überwiegender Wohnnutzung) durch den Straßenverkehr kommen. Die schalltechnischen Berechnungen (s. Schalltechnisches Gutachten, Anhang C zum Bebauungsplan) haben gezeigt, dass diese Zunahmen an den ausgewählten repräsentativen Immissionsorten an der Josefstraße 2,1 dB(A) und mehr betragen und somit in Anlehnung an die Regelungen der 16. BImSchV als 'erheblich' einzustufen sind. Allerdings wird an keinem der Immissionsorte der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von 64 dB(A) an Tag bzw. 54 dB(A) in der Nacht überschritten. Insofern entsteht durch die Zunahme des Straßenverkehrslärms an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Unter Berücksichtigung der anlagebedingt zu erwartenden Minderung von Geräuscheinwirkungen durch die Bahnstrecke (s.o.) werden die Veränderungen der schalltechnischen Situation für das Schutzgut Mensch insgesamt mit geringer Beeinträchtigungsintensität beurteilt. Auch hinsichtlich zu erwartender verkehrsbedingter Luftschadstoffemissionen werden allenfalls Veränderungen mit geringer Beeinträchtigungsintensität bewirkt. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht 8.6 Seite 30 Landschaft Baubedingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Flächen mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- bzw. Stadtbild beeinträchtigt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans können Veränderungen des Stadtbildes während der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden (z.B. durch das Aufstellen von Gerüsten oder Kränen). Die betroffenen Flächen sind jedoch derzeit nicht öffentlich zugänglich und von außen auch nur beschränkt einsehbar. Da die baubedingten Veränderungen zudem nur temporär wirken, werden sie lediglich mit geringer Beeinträchtigungsintensität bewertet. Anlagebedingt sind für das Landschafts- bzw. Stadtbild innerhalb des Planungsraumes v.a. das Einbringen von neuen Baukörpern sowie der Abriss bestehender Gebäude relevant. Die denkmalgeschützten Gebäude bleiben jedoch (mit Ausnahme des Eingangsgebäudes) erhalten, und vom Abriss sind lediglich kleinere Nebengebäude betroffen, die den Charakter des Gebietes nicht wesentlich prägen. Neue Gebäude sind überwiegend im Norden sowie im Süden des Plangebietes vorgesehen. Sie befinden sich damit am Rand des Gebietes und führen nicht zu relevanten Stadtbildveränderungen im Bereich des zentralen Ensembles aus Kommandantur, Kasino, Kino sowie den gegenüberliegenden Mannschaftsgebäuden. Etwas anders stellt sich die Situation im Bereich der U-förmig angeordneten Werkstattgebäude dar, in deren 'Innenhof' eine Bebauung mit Reihenhäusern geplant und somit eine deutlichere Veränderung des Stadtbildes zu erwarten ist. Durch die strenge, parallel zur bestehenden Bebauung verlaufende Anordnung der neuen Gebäude wird jedoch der Charakter des Bestands aufgegriffen und die Veränderungen stellen keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Neben der optischen Qualität des Landschafts- bzw. Stadtbildes ist v.a. auch dessen Erlebbarkeit von hoher Bedeutung. Derzeit ist das ehemalige Kasernengelände eingezäunt und nur wenigen Personen zugänglich, durch die geplante Umnutzung des Geländes wird es dagegen künftig für jedermann erlebbar sein. Diese Veränderung ist positiv zu bewerten. Betriebsbedingt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Landschafts- bzw. Stadtbildes zu erwarten. 8.7 Kultur- und Sachgüter Hinsichtlich der denkmalgeschützten Gebäude im Plangebiet sind folgende Veränderungen geplant: Abriss des Eingangsgebäudes (Abriss ist erforderlich, um die Erschließung des nördlich gelegenen MI 1 sicherzustellen) Bau von Balkonen z.B. an den Mannschaftsgebäuden sowie an der Kommandantur Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 31 Änderung der Dachform der Mannschaftsgebäude Diese Maßnahmen führen zu deutlichen Veränderungen der jeweiligen Kulturdenkmale. Dem Abriss wurde seitens der Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 26) zugestimmt, da andere Gebäude, welche ebenfalls aus der Nachkriegszeit stammen (z.B. Kino), erhalten bleiben können, und somit insgesamt die verschiedenen Bauepochen innerhalb des Kasernengeländes weiterhin dokumentiert bleiben. Die übrigen beschriebenen Änderungen haben zum Ziel, die bestehenden Gebäude für die geplante Nutzung attraktiv zu gestalten (z.B. Steigerung der Wohnqualität durch Balkone) und sie damit dauerhaft zu erhalten. Die Gestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Wie bereits in Kapitel 8.6 unter 'Landschaft' beschrieben, bleibt das zentrale Ensemble aus Kommandantur, Kasino, Kino sowie den gegenüberliegenden Mannschaftsgebäuden in seinen Grundsätzen ebenso wie die im Süden des Plangebiets gelegenen, denkmalgeschützten Gebäude (Reithalle, U-förmiges Werkstattgebäude) erhalten. Durch die Umnutzung des Geländes wird es künftig zudem öffentlich erlebbar. Insgesamt werden daher die zu erwartenden Auswirkungen als nicht erheblich für das Schutzgut 'Kultur- und Sachgüter' beurteilt. 9 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Seit der Aufgabe der Nutzung des Plangebiets als Kaserne werden weite Teile des Gebietes nicht mehr unterhalten bzw. gepflegt. Daher sind Schäden an den Gebäuden entstanden, und auf den versiegelten Flächen findet eine Sukzession durch ruderale Krautvegetation und Gehölze statt. Nur in Teilbereichen erfolgt eine Nutzung (und eine eher notdürftige Instandhaltung) der Gebäude. Sollte die nun vorliegende Planung nicht realisiert werden, so ist von einem Fortschreiten der Sukzession sowie von einem weiteren Verfall der Gebäude auszugehen. Es besteht die Gefahr, dass sich die Habitateigenschaften für Reptilien durch die Gehölzsukzession verschlechtern (fehlende offene Bodenstellen, unzureichende Besonnung), und dass die Fledermausquartiere durch Schäden an den Dächern der besiedelten Gebäude beeinträchtigt werden. 10 ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG NACH NATURSCHUTZRECHT In Kapitel 8 wurden bereits die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter beschrieben. Damit sind auch die naturschutzrechtlich relevanten Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 32 Auswirkungen bereits bekannt. In der nachfolgenden Tabelle sind die als erhebliche Beeinträchtigung und somit die – nach Naturschutzrecht (§ 14 BNatSchG) – als "Eingriff" zu wertenden Auswirkungen zusammengestellt. Tabelle 6: Zusammenstellung der naturschutzfachlichen Eingriffe Konflikt Verlust von Biotopstrukturen; als erhebliche Beeinträchtigung wird folgender Verlust bewertet: - Beschreibung der erheblichen Beeinträchtigung Verlust der entsprechenden Biotopfunktion 410 m² Gebüsch mittlerer Standorte 1.930 m² ausdauernde Ruderalflur trockenwarmer Standorte 2.510 m² ausdauernde Ruderalflur frischer bis feuchter Standorte 5 Einzelbäume - Beeinträchtigung von Tierhabitaten - Inanspruchnahme von Zauneidechsen-Habitaten Inanspruchnahme von Vogel-Brutplätze und Nahrungsflächen Bauliche Veränderung von Fledermausquartieren Störungen von Fledermaus-Jagdhabitaten v.a. durch Licht - Verlust bzw. Beeinträchtigung der Habitatfunktion Für die oben genannten naturschutzfachlichen Eingriffe werden in Kapitel 12 die notwendigen Kompensationsmaßnahmen benannt. 11 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE EMPFEHLUNGEN FÜR ZEICHNERISCHE UND TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR INTEGRATION IN DEN BEBAUUNGSPLAN Mit den folgenden Vorschlägen für textliche Festsetzungen sollen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden, verringert oder ausgeglichen und eine Durchgrünung des Planungsgebietes erzielt werden. 11.1 Festsetzungen zur Minderung/zum Ausgleich von Beeinträchtigungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans A Grünflächen Öffentliche Grünfläche am Gewerbekanal Innerhalb der öffentlichen Grünfläche am Gewerbekanal ist die vorhandene Baumreihe zu erhalten, und abgehende Bäume sind durch Neupflanzungen zu ersetzen. Zur Schaffung von Durchblickmöglichkeiten zum Kanal sind kleine Lücken innerhalb der Baumreihe zulässig. Öffentliche Grünfläche besonderer Zweckbestimmung "Park/Spielplatz" Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Parkanlage/Spielplatz" ist auf maximal 30 % der Fläche eine BefesStadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 33 tigung zulässig; dabei sind überwiegend versickerungsfähige Materialien zu verwenden. Die verbleibenden Grünflächen sind gärtnerisch anzulegen. Dabei sind mindestens 18 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten gemäß Planeintrag anzupflanzen. Auf mindestens 25 % der Gesamtfläche ist eine strukturreiche Gestaltung vorzunehmen (z.B. Anpflanzung von heimischen Sträuchern und Staudenbeeten). Öffentliche Grünfläche an der Bahnlinie Innerhalb der öffentlichen Grünfläche entlang der Bahnlinie ist auf maximal einem Drittel der Fläche eine Befestigung zulässig; dabei sind überwiegend versickerungsfähige Materialien zu verwenden. Die nicht befestigten Flächen sind als extensive Grünflächen mit mageren, blütenreichen Wiesenflächen (Mahd maximal 2x jährlich) und Staudenpflanzungen anzulegen. Innerhalb der Grünflächen sind mindestens 7 mittel- bis großkronige, standortgerechte und überwiegend heimische Laubbäume gemäß Planeintrag anzupflanzen. Die Lärmschutzwand ist auf mindestens der Hälfte ihrer Länge mit Kletteroder Rankpflanzen zu begrünen. Verkehrsgrün Innerhalb der Grünfläche südlich des MI 9 sind mindestens 2 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume heimischer Arten anzupflanzen. Die Lärmschutzwand innerhalb der Grünfläche entlang der L 77 ist mit Kletter- oder Rankpflanzen zu begrünen. Innerhalb der Grünfläche westlich des MI 6 ist eine Heckenpflanzung vorzunehmen. B Mischgebiete MI 1 Das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen ist auf dem jeweiligen Baugrundstück flächig zu versickern oder zurück zu behalten und zu bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar an die Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der Grundstücksfläche beträgt. Flächen, unter denen Tiefgaragen angeordnet werden, sind, soweit sie nicht überbaut oder als Wege oder Stellplätze angelegt werden, mit einer Bodenschicht von mindestens 0,80 m zu überdecken und zu begrünen. Bei Baumpflanzungen muss die Mindestüberdeckung des durchwurzelbaren Substrats mindestens 1,00 m betragen. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 34 Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen Gehölzen) vorzunehmen ist. Pro angefangene 700 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 1 mindestens 1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter Laubbaum anzupflanzen. Dabei sind überwiegend heimische Arten zu verwenden. Tiefgaragenrampen, die nicht in Gebäude integriert sind, sind einzuhausen und, soweit sie nicht überbaut oder als Wege oder Stellplätze angelegt werden, mit einer Bodenschicht zu überdecken und zu begrünen. Hecken sind nur bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig; eine Verwendung von Koniferen ist nicht zulässig. MI 2 Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen. Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten und zu bewirtschaften. Lärmschutzwände sind auf mindestens der Hälfte ihrer Länge mit Kletteroder Rankpflanzen zu begrünen. MI 3 Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen. Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten und zu bewirtschaften. Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 3 mindestens 4 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen. Pro angefangene 850 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 3 darüber hinaus mindestens 1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter Laubbaum überwiegend heimischer Arten anzupflanzen, so dass im gesamten MI 3 aufgrund dieser Festsetzung insgesamt mindestens 8 Bäume gepflanzt werden. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 35 Bei Umbauarbeiten an der Kommandantur sind artenschutzrechtlich begründete Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu beachten, siehe dazu Abschnitt D. MI 4 und MI 5 Im MI 4 sind zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden möglichst zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten und zu bewirtschaften. Im MI 5 ist das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen auf dem jeweiligen Baugrundstück flächig zu versickern oder zurück zu behalten und zu bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar an die Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der Grundstücksfläche beträgt. Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen Gehölzen) vorzunehmen ist. Je Grundstück ist mindestens 1 klein- bis mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. Hecken sind nur bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig; eine Verwendung von Koniferen ist nicht zulässig. Bei Umbauarbeiten am U-förmigen Werkstattgebäude des MI 4 sind artenschutzrechtlich begründete Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu beachten, siehe dazu Abschnitt D. MI 6 Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen Gehölzen) vorzunehmen ist. Innerhalb des MI 6 ist mindestens 1 klein- bis mittelkroniger Laubbaum zu pflanzen. MI 7 Das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen auf dem jeweiligen Baugrundstück ist flächig zu versickern oder zurück zu behalten und zu bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar an die Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der Grundstücksfläche beträgt. Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiStadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 36 che Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen Gehölzen) vorzunehmen ist. Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 7 entlang der Karlstraße mindestens 4 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen. Darüber hinaus sind mindestens 2 weitere klein- bis mittelkronige Laubbäume zu pflanzen. MI 8 Das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen auf dem jeweiligen Baugrundstück ist flächig zu versickern oder zurück zu behalten und zu bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar an die Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der Grundstücksfläche beträgt. Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen Gehölzen) vorzunehmen ist. MI 9 Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch anzulegen. Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 9 mindestens 13 mittelkronige, standortgerechte Laubbäume anzupflanzen. Bei der Befestigung von Freiflächen sind auf mindestens 50 % der Fläche versickerungsfähige Materialien zu verwenden. C Verkehrsflächen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum Stellplätze sind mit versickerungsfähigen Materialien zu befestigen. Öffentliche Verkehrsflächen Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind 5 der vorhandenen Bäume entlang der Josefstraße zu erhalten und bei Abgang durch Neupflanzungen zu ersetzen. Gemäß Planeintrag sind zudem zwei mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten neu anzupflanzen. Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich" Gemäß Planeintrag sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich" mindestens 21 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 37 Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Platz" Auf mindestens 10 % der Fläche ist eine Begrünung (gärtnerische Gestaltung) vorzunehmen. Gemäß Planeintrag sind mindestens 4 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen. Befestigte Flächen sind zu mindestens 50 % mit versickerungsfähigen Belägen anzulegen. D Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - Artenschutz Gehölzrodungen sind nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. nicht vom 01.03. bis zum 30.09.) durchzuführen. Zum Schutz von gebäudebewohnenden Vögeln und Fledermäusen dürfen Abrissarbeiten im Bereich des U-förmigen ehem. Werkstattgebäudes (bzw. dessen Anbauten) nur im Winterhalbjahr (d.h. zwischen Mitte Oktober und Ende Februar) durchgeführt werden. Auf das Winterhalbjahr zu begrenzen sind zudem Gerüstbauarbeiten sowie Bauarbeiten im Dachstuhlbereich des U-förmigen Gebäudes und der Kommandantur, und Bauarbeiten im direkten Umfeld des Turmfalken-Brutplatzes im Turm der Kommandantur dürfen nur außerhalb der Brutzeit (d.h. August bis März oder nach Kontrolle durch die Biologische Baubegleitung) vorgenommen werden. Mit sonstigen baulichen Veränderungen an den beiden Gebäuden muss im Winterhalbjahr begonnen werden. Die Fledermausquartiere im Dachstuhl des U-förmigen ehem. Werkstattgebäudes müssen auf mindestens 1/3 der Gebäudefläche (südlicher Gebäudeteil) erhalten bleiben. Es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die klimatische Veränderungen innerhalb des Dachraumes hervorrufen, und Einflugsöffnungen müssen erhalten bleiben (oder gleichwertig ersetzt werden). An geeigneter Stelle sind zusätzliche Quartiere zu schaffen, z.B. durch Anbringen von Spaltenverstecken und Fledermauskästen. Die Planungen sind mit einer Biologischen Baubetreuung abzustimmen. Störungen des Dachraumes im Sommerhalbjahr sind nicht zulässig. Zum Schutz von Zauneidechsen vor baubedingten Tötungen sind die Überwinterungshabitate im Winter vor Beginn der Bauarbeiten einzuzäunen (z.B. mit Amphibien-Schutzzäunen). Direkt nach Ende der Winterruhephase werden die Tiere abgesammelt und in die neu anzulegenden Habitate außerhalb des Geltungsbereichs verbracht. Zur Beleuchtung der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ist insektenfreundliche Beleuchtung (z.B. Natriumdampf-Hochdrucklampen, LED) zu verwenden, die nach unten abstrahlt. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht E Seite 38 Allgemeine Vorgaben für Pflanzungen Von den Festsetzungen der Baumstandorte kann in der Lage ausnahmsweise geringfügig abgewichen werden, soweit die Abweichung grünordnerisch vertretbar ist und die Grundzüge der Planung – Wechsel von freien und gerichteten Baumstellungen - nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Artenauswahl für Gehölzpflanzungen soll die standörtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. V.a. bei der Pflanzung von mittel- bis großkronigen Bäumen im Bereich der Grün- und Verkehrsflächen sind heimische Gehölzarten bevorzugt zu verwenden. Sofern es die Standortverhältnisse erfordern, sind auch Sorten der heimischen Gehölzarten sowie weitere Laubgehölzarten zulässig. Zum Spektrum der potenziell natürlichen Vegetation gehören die nachfolgend aufgelisteten Pflanzenarten. Bäume Feld-Ahorn (Acer campestre) Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) Hänge-Birke (Betula pendula) Hainbuche (Carpinus betulus) Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) Silber-Pappel (Populus alba) Zitter-Pappel (Populus tremula) Vogel-Kirsche (Prunus avium) Trauben-Kirsche (Prunus padus) Stiel-Eiche (Quercus robur) Silber-Weide (Salix alba) Sal-Weide (Salix caprea) Korb-Weide (Salix viminalis) Winter-Linde (Tilia cordata) Feld-Ulme (Ulmus minor) Sträucher Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana) Zwei- und Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata, C. monogyna) Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Faulbaum (Frangula alnus) Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare) Schlehe (Prunus spinosa) Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) Echte Hunds-Rose (Rosa canina) Grau-Weide (Salix cinerea) Purpur-Weide (Salix purpurea) Mandel-Weide (Salix triandra) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) Anzupflanzende 'mittel- bis großkronige Laubbäume' sind als Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 14 – 16 cm zu pflanzen. Bei der Anlage von mageren, blütenreichen Wiesenflächen und Staudenpflanzungen sowie bei der Begrünung der Lärmschutzwände sind bevorzugt Pflanzenarten zu verwenden, die attraktiv auf Nachtfalter wirken und somit zu einer Verbesserung der Nahrungsgrundlage für Fledermäuse beitragen. Wichtig ist eine Mischung der verschiedenen Pflanzenarten, damit sie sich mit ihren Blütezeiträumen ergänzen. Auch im Bereich von weiteren privaten und öffentlichen Grünflächen wird eine Ansaat bzw. Pflanzung der folgenden Pflanzenarten empfohlen*: Krautige Pflanzen Abendduft-Leimkraut (Silene italica) Abendlevkoje (Matthiola incana) Borretsch (Borego officinalis) Duft-Nachtkerze (Oenothera odorata) Gartenreseda (Reseda odrata) Nickendes Leimkraut (Silene nutans) Phlox (Phlox paniculata Hybr.) Rote Lichtnelke (Silene dioica) Salbei (Salvia officinalis) Seifenkraut (Saponaria officinalis) Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 39 Gemeine Nachtviole (Hesperis matronalis) Gemshorn (Matthiola bicornis) Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis) Gewöhnliches Leimkraut (Silene vulgaris) Goldlack (Cheiranthus cheirii) Königslilie (Lilium regale) Lauch (Allium spec.) Mehrjähriges Silberblatt (Lunaria redivia) Minze (Mentha spec.) Sternbalsam (Zaluzianskya capensis) Türkenbund (Lilium martagon) Wunderblume (Mirabilis jalapa) Wegwarte (Cichorium intybus) Weidenröschen (Epilobium angustifolium) Weiße Lichtnelke (Silene latifolia) Wilder Majoran, Dost (Origanum vulgare) Zitronenmelisse (Melissa officinalis) Zitronen-Taglilie (Hemerocallis citrina) Ziertabak (Nicotiana alata) Sträucher Apfelrose (Rosa rugosa) Bibernell-Rose (Rosa pimpinellifolia) Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) Hecken-Rose (Rosa corymbifera) Holunder (Sambucus nigra) Liguster (Ligustrum vulgare) Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Salweide (Salix caprea) Sommerflieder (Buddleja davidii) Kletterpflanzen und Bodendecker Duftgeißblatt (Lonicera periclymenum) Jelängerjelieber (Lonicera caprifolium) Immergrün (Vinca minor) *Liste nach NABU (2013): Gärtnern für Fledermäuse Alle Bepflanzungen sind gemäß DIN 18916 und DIN 18917 fachgerecht durchzuführen, gemäß DIN 18919 zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Erfolgte Anpflanzungen unterliegen der Bindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB. Alle zur Gestaltung oder zum Ausgleich auf öffentlichen und privaten Flächen vorgesehenen Maßnahmen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Erschließungs- bzw. Hochbaumaßnahmen bei privaten Grundstücken als abgeschlossen nachzuweisen. 11.2 Festsetzungen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nahrungsflächen für Fledermäuse Auf den in Abbildung 2 gekennzeichneten Teilflächen 1 bis 4 sind auf einer Gesamtgröße von ca. 7.000 m² Nahrungsflächen für Fledermäuse anzulegen. Auf den beiden nördlichen Flächen ist zunächst vorhandener Gehölzaufwuchs zu entfernen, und dann eine Wiesenansaat vorzunehmen. Dabei ist gebietsheimisches, standortgerechtes Saatgut zu verwenden, welches einen hohen Anteil an Blütenpflanzen aufweist, die Nahrung für Nachtschmetterlinge bieten. Auf den übrigen Flächen sind ebenfalls blütenreiche, magere Wiesen anzulegen und extensiv zu pflegen (Mahd max. 2x pro Jahr). Strukturen für Reptilien Innerhalb der Fledermaus-Nahrungsflächen 1, 2 und 3 sind Strukturen für Reptilien anzulegen: Steinriegel (Grundfläche jeweils ca. 15 m², Anlage in Ost-West-Richtung, ca. 1 m tief, 1 m hoch und 2 m breit) und Totholzhaufen Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 40 innerhalb sandiger, nährstoffarmer, offener Bodenflächen, Bepflanzung der Nordseite mit einzelnen Gebüschen. Die Maßnahmen auf den Flächen außerhalb des Geltungsbereichs müssen bereits vor Baubeginn umgesetzt und funktionsfähig sein. Die ReptilienFlächen sind vor dem Einbringen der innerhalb des Geltungsbereichs abgefangenen Tiere einzuzäunen (z.B. mit Amphibien-Schutzzäunen). Je nach Anzahl der abgefangenen Tiere kann es notwendig werden, auch auf der südlichsten Fledermaus-Nahrungsfläche (Teilfläche 4) Reptilien-Strukturen anzulegen. Eine schnelle Umsetzbarkeit dieser Zusatz-Maßnahme ist sicherzustellen. 11.3 Hinweise zum Bebauungsplan Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung von Erdarbeiten bis dahin unbekannte archäologische Funde oder Befunde zutage kommen, sind diese nach § 20 Denkmalschutzgesetz der Denkmalfachbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 26) umgehend zu melden. Die Fundstelle ist bis zu vier Werktage nach der Fundanzeige in unverändertem Zustand zu halten, sofern nicht die Denkmalfachbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. 12 NATURSCHUTZFACHLICHE KOMPENSATIONSMAßNAHMEN Zum Ausgleich der durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft sind innerhalb des Geltungsbereichs folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant: Alle nicht mehr benötigten bebauten oder versiegelten Flächen werden entsiegelt und es erfolgt eine Renaturierung des Bodens. Die renaturierten Flächen sowie allen weiteren nicht bebauten oder versiegelten Flächen werden gärtnerisch angelegt. Auf Teilflächen erfolgen dabei spezielle Maßnahmen, um Habitatfunktionen speziell für Fledermäuse und Vögel aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen: Verwendung von bevorzugt heimischen Gehölzarten (Nahrungsgrundlage und Brutmöglichkeiten für Vögel, Nahrungsgrundlage für Fledermäuse) Verwendung von Pflanzenarten, welche attraktiv auf Nachtfalter wirken (Nahrungsgrundlage speziell für Fledermäuse) Bepflanzung der Lärmschutzwände mit Kletter- bzw. Rankpflanzen (Nahrungsgrundlage und Leitlinienfunktion für Fledermausflugrouten) Im Bereich des U-förmigen Gebäudes werden zusätzliche Quartiermöglichkeiten geschaffen (z.B. Spaltenverstecke, Fledermauskästen). Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 41 Hinsichtlich der Habitatfunktion für Fledermäuse sowie Zauneidechsen verbleibt jedoch ein Kompensationsdefizit. Zum Ausgleich dieses Defizits werden Flächen außerhalb des Geltungsbereichs folgendermaßen aufgewertet (zur Lage siehe kartographische Darstellung in Abbildung 2): Auf vier Teilflächen (insgesamt ca. 7.000 m²) erfolgt eine Anlage von Fledermaus-Nahrungshabitaten (blütenreiche, magere Wiesen). Auf mindestens drei Teilflächen (ca. 3.000 m²) entlang der Bahnlinie werden Reptilien-Habitate geschaffen (innerhalb der FledermausNahrungsflächen) durch Anlage von Steinriegeln und Totholzhaufen innerhalb sandiger, schütter bewachsener Flächen. Aus artenschutzrechtlichen Gründen müssen die beiden genannten Maßnahmen zeitlich vorgezogen umgesetzt werden (CEF-Maßnahmen). Durch die beschriebenen Maßnahmen können alle durch die Planung bewirkten Eingriffe ausgeglichen werden. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Lesesteinhaufen auf sandigem Untergrund mit einzelnen Geltungsbereich des Bebauungsplans Holzstapel magere Blumenwiese Bebauungsplan "Oberer Anschluss ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Umweltbericht Tel. 06232/6779-90 Fax 06232/6779-99 04/2013 Umweltbericht 13 Seite 43 AUSWIRKUNGEN AUF ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG wurden eine Übersichtsbegehung (s. Anhang 1) sowie gezielte Erhebungen der Artgruppen Reptilien, Vögel und Fledermäuse (s. Anhang 2) vorgenommen. Auf dieser Basis erfolgt in den 'Formblättern zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFHRL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP)' (s. Anhang 3) eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen hinsichtlich der Betroffenheit der einzelnen Vorgaben des § 44 BNatSchG. Ergebnis der Untersuchungen ist, dass zur Vermeidung der Erfüllung von Verbotstatbeständen die Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Sicherung der ununterbrochenen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) notwendig ist. Die Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen wurden in die Festsetzungsvorschläge (s. Kapitel 11) aufgenommen. 14 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT / MONITORING Nach § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zur Klärung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten (vgl. § 4c BauGB), sind auch die realisierten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen mit zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen beeinflussen ebenfalls Art, Maß und Dauer der Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan zur Folge hat. Während der Planaufstellung, d. h. bei der Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht, werden diese Maßnahmen bereits einbezogen. Da hinsichtlich der meisten Umweltauswirkungen wohl kaum Abweichungen von den Prognosen des Umweltberichts zu erwarten sind (z.B. Flächenverbrauch), gewinnt die Kontrolle der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen an Bedeutung. Durch eine Ortsbegehung sind die Umsetzung und Funktionalität folgender Maßnahmen sicherzustellen: a) vor Baubeginn: artenschutzrechtlich begründete CEF-Maßnahmen für Fledermäuse und Zauneidechsen, Abfang der Zauneidechsen b) während des Baus: zeitliche Vorgaben für Bauarbeiten Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Seite 44 c) während des Baus und nach Fertigstellung der Bauarbeiten: dauerhafter Erhalt der Fledermausquartiere im Dachstuhl des U-förmigen Werkstattgebäudes (mindestens 1/3 der Gebäudefläche, keine häufigen Störungen im Sommerhalbjahr, keine Veränderung des Innenklimas z.B. durch Dämmung, Erhalt der Einflugöffnungen), Verbesserung der Quartiersfunktion durch das Anbringen von Fledermauskästen an geeigneter Stelle d) spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen bzw. Fertigstellung bei Hochbaumaßnahmen und Einzäunung: Begrünungsmaßnahmen entsprechend der Festsetzungen Die Kontrolle der Maßnahmen a) bis c) erfolgt durch eine 'Ökologische Baubegleitung'. 15 RECHNERISCHER NACHWEIS DER KOMPENSATION Der Nachweis der naturschutzfachlichen Kompensation erfolgt nach der "Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung" (L FU 2005). Durch die geplanten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ändert sich die Flächenverteilung des Gebietes wie folgt: Tabelle 7: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der flächenhaften Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Biotoptypen Kanal Flächengröße (m²) Bewertung Bestand EW Planung 15 28.950 0 0 11 27.610 0 410 0 19 7.790 0 580 0 6 3.480 0 350 350 6.650 6.650 1.930 0 2.510 Gebüsch mittlerer Standorte Hecke aus nicht heimischen Straucharten Baumreihe Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte Von Bauwerken bestandene Fläche Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz (mit Pflanzenbewuchs) WE Planung 800 100 15.070 19 8 WE Bestand 1.040 130 8 PW 19 1 30.890 15.070 48.020 1 48.020 1 30.890 10.110 0 2 20.220 0 Gepflasterter Weg 2.590 0 2 5.180 0 Gepflasterter Weg (mit Pflanzenbewuchs) 3.130 0 4 12.520 0 Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht Biotoptypen Seite 45 Flächengröße (m²) Bewertung Bestand EW Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (mit Pflanzenbewuchs) Kleine Grünfläche Parkanlage (öffentliche Grünfläche) Parkanlage extensiv (Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte) Ziergarten (private Grünflächen) gesamt Planung WE Bestand PW 580 6.560 3 2.160 0 5.210 0 0 5.240 6 0 1.230 15 0 75.650 3 WE Planung 1.740 19.680 6 12.960 0 4 20.840 0 0 31.440 18.450 6 14.150 75.650 0 84.900 194.940 209.940 Differenz +15.000 EW = Eingriffswert (Grundwert) PW = Planungswert (Grundwert) WE = Werteinheit Neben den flächenhaften Biotoptypen erfolgt zudem eine Bilanzierung der Einzelbäume, wobei unter 'Planung' ausschließlich Bäume im Bereich künftiger Verkehrsflächen sowie überwiegend versiegelter Flächen im Bereich des MI 9 berücksichtigt werden. Die übrigen anzupflanzenden Bäume werden als Bestandteil des jeweiligen Biotoptyps erfasst (z.B. Garten) und deshalb in der nachfolgenden Tabelle nicht gesondert aufgeführt. Tabelle 8: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Einzelbäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans Einzelbäume Platane (nicht heimische Baumart, auf geringwertigem Biotoptyp) Nadelbäume (nicht heimische Baumart, auf mittelwertigem Biotoptyp) Laubbaum (heimische Baumarten, auf geringwertigem Biotoptyp) Laubbaum (nicht heimische Baumarten, auf geringwertigem Biotoptyp) gesamt Stammumfang (cm) / Anzahl Bewertung Bestand Planung EW PW 150 / 1 - 4 - 600 - 90 / 2 - 3 - 540 - - 90 / 27 6 6 - 14.580 90 / 7 90 / 18 4 4 2.520 6.480 3.660 21.060 Differenz EW = Eingriffswert (Grundwert) PW = Planungswert (Grundwert) WE = Werteinheit Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc WE Bestand WE Planung + 17.400 Umweltbericht Seite 46 Der aktuelle Wert des Planungsgebietes beträgt 198.600 WE. Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt sich bei der Planung ein Gesamtflächenwert von 231.000 WE. Es ergibt sich somit eine positive Gesamtbilanz (+ 32.400 WE). Die geplanten externen Kompensationsmaßnahmen resultieren aus artenschutzrechtlichen Gründen und müssen deshalb – trotz der positiven Bilanz im Geltungsbereich – umgesetzt werden. Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc Umweltbericht 16 AGL Seite 47 QUELLEN ÖTIGHEIM / SAARBRÜCKEN (2009): Fortschreibung Landschaftsplan Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 3. Änderung – Rastatt ARCADIS (2011): Technische Untersuchungen zur Kostenschätzung für Altlasten, Entsorgung Verkehrsflächen/Bodenauffüllungen - Karlsruhe DEUTSCHER WETTERDIENST (1953): Klima-Atlas von Baden-Württemberg – Bad Kissingen LFU (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG) (1992): Potentielle natürliche Vegetation und naturräumliche Einheiten – Karlsruhe LFU (2002): Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg – Karlsruhe LFU (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Abgestimmte Fassung – Karlsruhe LGRB (LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU) (2011): LGRBMapserver: Geowissenschaftliche Übersichtskarten, Stichworte: Boden, Hydrogeologie, Geologie; Maßstab 1:150.000; http://www1.lgrb.uni-freiburg.de/geoviewer; 08.03.2011 LUBW (2006): Klimaatlas Baden-Württemberg – Karlsruhe LUBW (2009): Arten, Biotope, Landschaft: Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten - Karlsruhe LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN WÜRTTEMBERG) (2013): Daten- und Kartendienst der LUBW: Natur und Landschaft; (http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/, (zuletzt abgerufen: März 2013) REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (2003): Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 – Karlsruhe UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995): Heft 31, Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren – Stuttgart VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT RASTATT (2006): Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 3. Änderung; Stand: 27.04.2006; rechtswirksam seit 06.07.2006 – Rastatt Stadt Rastatt B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt" Speyer 17.05.2013 UB_Rastatt Joffre.doc