Bebauungsplan "Oberer Anschluss - ehem. Kaserne Joffre in Rastatt"

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Bebauungsplan "Oberer Anschluss - ehem. Kaserne Joffre in Rastatt"
Anlage 2 zu Drucksache Nr. 2013-184
GR 22.07.2013
Stadt Rastatt
Bebauungsplan "Oberer Anschluss ehem. Kaserne Joffre in Rastatt"
Anhang B
Umweltbericht und Abhandlung der
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung
Speyer
Mai 2013
Stadt Rastatt
Bebauungsplan "Oberer Anschluss ehem. Kaserne Joffre in Rastatt"
Umweltbericht und Abhandlung der
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung
Bearbeiterin
Dipl.-Ing. Ute Nolda
Dipl.-Geogr. Elisabeth Otte-Witte
Auftragnehmer
MODUS CONSULT Speyer GmbH
Landauer Straße 56
67346 Speyer
06232/67 79 90
Erstellt im Auftrag der Joffre-Park Entwicklungs-GmbH
im Mai 2013
Stadt Rastatt
B-Plan "Oberer Anschluss – ehem. Kaserne Joffre in Rastatt"
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Umweltbericht
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkungen und Beschreibung des Vorhabens ..............................5
1.1
1.2
Gesetzliche Grundlagen ...........................................................5
Beschreibung des Vorhabens ...................................................5
2
Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens ....................................5
3
Beschreibung der Vorgehensweise / des Untersuchungsrahmens ...........6
4
Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ..................................7
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
Tiere und Pflanzen ..................................................................8
Boden .................................................................................14
Wasser ................................................................................15
Klima / Luft..........................................................................16
Mensch (Wohnen und Erholung) .............................................17
Landschaft ..........................................................................18
Kultur- und Sachgüter ...........................................................19
Wechselwirkungen ...............................................................20
5
Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen .................................20
6
Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen .....................................20
7
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die bei der Planung
bereits berücksichtigt wurden ..........................................................21
8
Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens ......................22
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
Pflanzen und Tiere ................................................................23
Boden .................................................................................26
Wasser ................................................................................27
Klima / Luft..........................................................................28
Mensch (Wohnen und Erholung) .............................................28
Landschaft ..........................................................................30
Kultur- und Sachgüter ...........................................................30
9
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Nichtdurchführung der Planung ........................................................31
10
Abhandlung der Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht ....................31
11
Landschaftspflegerische Empfehlungen für zeichnerische und textliche
festsetzungen zur Integration in den Bebauungsplan ...........................32
12
Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen ..............................40
13
Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange ...............................43
14
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt / Monitoring ................43
15
Rechnerischer Nachweis der Kompensation.......................................44
16
Quellen .........................................................................................47
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Umweltbericht
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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
1:
2:
3:
4:
5:
6:
7:
Tabelle 8:
Zusammenstellung der potentiellen Wirkfaktoren ..........................6
Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ..........................................8
Bedeutung u. Empfindlichkeit der Biotoptypen ............................12
Flächenbilanz..........................................................................22
Versiegelungsbilanz .................................................................23
Zusammenstellung der naturschutzfachlichen Eingriffe ................32
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der flächenhaften Biotoptypen im
Geltungsbereich des Bebauungsplans ........................................44
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Einzelbäume im
Geltungsbereich des Bebauungsplans ........................................45
Abbildung 1: Asphaltierte Fläche mit Gehölzbewuchs ...................................10
Abbildung 2: Externe Ausgleichsmaßnahmen ..............................................42
Anlagenverzeichnis
Plan 1:
Bestandskarte (Maßstab 1:2.000)
Anhang 1:
SCHECKELER, U. & H.-J. (2011): Arten- und Naturschutzfachliche Übersichtsbegehung zum städtebaulichen Rahmenplan "Kasernengelände Joffre", Stadt Rastatt; Gutachterliche Stellungnahme – Rauenberg
Anhang 2:
SCHECKELER, U. & H.-J. (2013): Artenschutzrechtliche Erhebungen zum städtebaulichen Rahmenplan "Kasernengelände Joffre", Stadt Rastatt, Artengruppen: Reptilien, Vögel, Fledermäuse
– Rauenberg
Anhang 3:
SCHECKELER, U. & H.-J. (2013): Formblätter zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFHRL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45
BNatSchG (saP) – Rauenberg
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Umweltbericht
1
VORBEMERKUNGEN UND BESCHREIBUNG DES VORHABENS
1.1
Gesetzliche Grundlagen
Seite 5
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22.07.2011, ist bei Aufstellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bebauungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Umweltbelange
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Mensch, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere /
Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter,
Emissionen) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt. Der
Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans.
1.2
Beschreibung des Vorhabens
Im Bereich der ehemaligen Kaserne "Joffre" (ca. 7,57 ha) ist eine Umnutzung
des Geländes geplant. Dafür wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, und nun soll ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Nachdem
seit ca. 10 Jahren keine militärische Nutzung des Geländes mehr erfolgt, soll
es künftig für Wohn- und Gewerbenutzungen zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Gebäude sollen überwiegend erhalten und saniert werden, nur teilweise ist auch ein Abriss von Gebäuden vorgesehen. Darüber hinaus ist der
Neubau von Gebäuden geplant.
2
BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS
Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die vom Vorhaben ausgehenden
Projektwirkungen. Grundsätzlich sind folgende Auswirkungen zu erwarten:
baubedingte Auswirkungen ergeben sich im Zuge der Bautätigkeit und
können zeitlich auf die Bauphase des Vorhabens befristet oder dauerhaft
sein,
anlagebedingte Auswirkungen entstehen z. B. durch Baukörper selbst und
sind zeitlich unbegrenzt,
betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich durch den Betrieb bzw. die
Unterhaltung der vorgesehenen Nutzungen.
In der nachfolgenden Tabelle (Tab. 1) sind alle Wirkfaktoren, die bei dem geplanten Vorhaben relevant sein können und in der Auswirkungsprognose somit hinsichtlich ihrer jeweiligen Wirkungen zu untersuchen sind, aufgelistet.
Dabei wurde bereits berücksichtigt, dass für die Sanierung und den Bau der
Gebäude und Straßen (baubedingt) keine zusätzlichen Flächen außerhalb des
Geltungsbereichs temporär beansprucht werden.
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Tiere und
Pflanzen
betriebsbedingt
Wirkfaktoren
anlagebedingt
Schutzgut/
Nutzung
baubedingt
Tabelle 1: Zusammenstellung der potentiellen Wirkfaktoren
Flächenversiegelung (Verlust von Biotopstrukturen und
–funktionen u. Verlust d. Biotopentwicklungspotentials)
Flächenumwidmung (Verlust von Biotopstrukturen
und –funktionen)
Boden
Flächenverlust (Versiegelung)
Bodenumlagerung/Bodenverdichtung
Schadstoffeintrag
Wasser
Veränderung Wasserregime
Schadstoffeintrag
Klima/Luft
Verlust von klimatisch wirksamen Flächen
Schadstoffeintrag/Minderung Lufthygiene
Mensch
Veränderung der Oberflächengestalt durch Gebäude
Verlust von Erholungsflächen
Erhöhte Lärmbelastung
Landschaft
Einbringen technischer Bauwerke
Verlust von landschaftsbildprägenden Strukturelementen
Kultur- und
Sachgüter
3
Zerstörung/Verlust von Kultur und Sachgütern
BESCHREIBUNG DER VORGEHENSWEISE / DES
UNTERSUCHUNGSRAHMENS
Das vorliegende Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte:
1. Bestandsanalyse
Um die durch die geplante Bebauung und Umnutzung des Geländes zu erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird zunächst eine Bestandsanalyse auf
Grundlage der heutigen Situation durchgeführt (vgl. Kapitel 4). Die einzelnen
Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden, soweit
dieses sachlich begründet und von der Datenlage her möglich ist, hinsichtlich
ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit bewertet.
2. Auswirkungsprognose
Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabensspezifischen Wirkfaktoren auf die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose. Durch Überlagerung der Bewertung der Schutzgüter mit den künftig zu
erwartenden Wirkfaktoren lassen sich zukünftige Beeinträchtigungen einschätzen. Wertmaßstab zur Beurteilung der Beeinträchtigungen ist dabei das
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Ziel der nachhaltigen Sicherung der Umwelt im Sinne der Gesamtheit aller
Faktoren, die für Lebewesen und Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind,
einschließlich des physischen und psychischen Wohlbefindens des Menschen
sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes.
3. Abhandlung Eingriffsregelung
Aus den Ergebnissen der Auswirkungsanalyse werden zudem die naturschutzfachlichen Eingriffe abgeleitet.
Auf der Grundlage der ermittelten Eingriffe wird daraufhin festgelegt, welche
Maßnahmen erforderlich sind, um den gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu
werden.
Durch die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes,
in dem neben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auch – soweit erforderlich - Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden, wird dafür Sorge
getragen, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wieder
hergestellt werden und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet wird. Die geplanten Maßnahmen werden durch Vorschläge zu textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan konkretisiert.
4. Abgrenzung Untersuchungsgebiet
Um alle möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter ermitteln zu können, ist das Untersuchungsgebiet (UG)
über den Geltungsbereich hinaus ausgeweitet. Kriterium zur Abgrenzung des
UG ist die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter.
4
BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE
Das UG erstreckt sich im nördlichen Oberrhein-Tiefland im Übergangsbereich
der naturräumlichen Haupteinheiten "Nördliche Oberrhein-Niederung" und
"Haardtebenen" (LUBW 2011). Das Relief des Planungsgebietes ist weitgehend eben und liegt auf einer Höhe von ca. 117 m über NN.
Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans umfasst ein ehemaliges
Kasernengelände mit mehreren Gebäuden, (teil-)versiegelten Flächen sowie in
relativ geringem Umfang auch Grünflächen. Das Gelände ist eingezäunt. Es
wird seit ca. 10 Jahren nicht mehr militärisch genutzt; derzeit besteht lediglich bei einigen Gebäudeteilen eine Nutzung als Lagerraum.
Entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs verläuft der Gewerbekanal, und östlich des Geltungsbereichs befinden sich eine Bahnlinie sowie öffentliche Grünflächen. Darüber hinaus grenzen Siedlungsflächen mit Wohnund Gewerbenutzungen an den Geltungsbereich an.
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4.1 Tiere und Pflanzen
Potenzielle natürliche Vegetation
Ohne Einfluss des Menschen würde sich nach der potenziellen natürlichen
Vegetation Eichen-Ulmen- und Silberweiden-Auwald einstellen (LFU 1992).
Die wichtigsten Gehölzarten sind (LFU 2002):
Bäume: Feld-Ahorn (Acer campestre), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Hänge-Birke (Betula
pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Silber-Pappel
(Populus alba), Zitter-Pappel (Populus tremula), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Trauben-Kirsche
(Prunus padus), Stiel-Eiche (Quercus robur), Silber-Weide (Salix alba), Sal-Weide (Salix caprea),
Korb-Weide (Salix viminalis), Winter-Linde (Tilia cordata), Feld-Ulme (Ulmus minor)
Sträucher: Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Zweiund Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata, C. monogyna), Gewöhnliches Pfaffenhütchen
(Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare),
Schlehe (Prunus spinosa), Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Echte Hunds-Rose (Rosa
canina), Grau-Weide (Salix cinerea), Purpur-Weide (Salix purpurea), Mandel-Weide (Salix triandra), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand
Biotoptypen
Im Frühjahr 2011 wurde innerhalb des Kasernengeländes eine Bestandserhebung nach dem Biotopschlüssel Baden-Württemberg (LUBW 2009) durchgeführt. Weiterhin wurden – auch für die angrenzenden Bereiche - der Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Luftbilder sowie der Daten- und Kartendienst
(LUBW 2013) ausgewertet und in die Bestandsaufnahme integriert.
Die erfassten Biotoptypen sind in Tabelle 2 aufgelistet und werden nachfolgend kurz beschrieben. Zur kartographischen Darstellung siehe Bestandskarte
(Plan 1).
Tabelle 2:
Nummer
(nach Biotopschlüssel
LUBW)
Biotoptypen im Untersuchungsgebiet
Biotoptyp
Gewässer
12.50
Kanal
Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen
35.62
35.63
Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte
Gehölzbestände und Gebüsche
42.20
44.22
45.12
45.30
Gebüsch mittlerer Standorte
Hecke aus nicht heimischen Straucharten
Baumreihe
Einzelbaum
Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen
60.10
60.21
60.22
60.23
60.50
Von Bauwerken bestandene Fläche
Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz
Gepflasterter Weg
Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter
Kleine Grünfläche
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Gewässer
o Das Fließgewässer am nördlichen Rand des Kasernengeländes (Gewerbekanal) stellt aufgrund seiner künstlichen Anlage einen Kanal dar. Der Kanal ist ca. 8 m breit, an seinen Ufern teilweise durch Ufermauern befestigt und besitzt einen geraden Verlauf.
Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen
o Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte findet sich an
zwei Stellen innerhalb des Kasernengeländes: im äußersten Westen sowie
im Süden. Die Flächen sind mit Gräsern und Kräutern sowie vereinzelt mit
Gehölzen (Ginster, Brombeere, Hundsrose sowie Jungwuchs von
Esche und Eiche) bewachsen.
o Auf einem Streifen zwischen den Mannschaftsgebäuden und der Bahnlinie befindet sich ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter
Standorte. Die an diesem schattigen Standort stockende Vegetation wird
überwiegend von Gräsern, Brennnessel und Brombeere gebildet.
Gehölzbestände und Gebüsche
o Die im Westen des Kasernengeländes vorhandenen Gebüsche mittlerer
Standorte werden überwiegend von heimischen, standortgerechten Gehölzen (z.B. Feldahorn, Birke, Salweide, Brombeere) aufgebaut.
o Straßenbegleitend wurden entlang der Karlstraße und der Lützowerstraße
Hecken aus nicht heimischen Arten angepflanzt. Bei der Pflanzung an der
Karlstraße handelt es sich um Koniferen (Thuja), und an der Lützowerstraße um Laubgehölze.
o Eine Baumreihe aus Laubbaumarten (z.B. Robinie, Spitzahorn) befindet
sich am nördlichen Rand des Kasernengeländes entlang des Gewerbekanals. Einige der Bäume sind vor wenigen Jahren gerodet worden, so dass
die Baumreihe teilweise lückig ist.
o Innerhalb des Kasernengeländes wachsen mehrere Einzelbäume. In der
Bestandskarte dargestellt sind eine große, ältere Platane in der Nähe des
Eingangsbereichs an der Josefstraße sowie zwei große Koniferen im Bereich der Ruderalvegetation im Süden des Geltungsbereichs. Die weiteren
Einzelbäume befinden sich innerhalb von kleinen Grünflächen und sind
nicht gesondert dargestellt. Entlang der Josefstraße befinden sich im Bereich von Parkplätzen zudem Pflanzungen überwiegend nicht heimischer
Laubbäume (6 Roteichen, 1 Birke).
Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen
o Innerhalb des Kasernengeländes befinden sich mehrere Gebäude (von
Bauwerken bestandene Flächen). Dabei handelt es sich um ehemalige
Mannschafts-/Wohngebäude, eine Kommandantur, ein Kasino, ein Kino,
eine Turnhalle sowie um Werkstatt- und Lagergebäude. Zumeist sind die
Gebäude mehrstöckig.
o Bei den völlig versiegelten Straßen, Wegen oder Plätzen handelt es sich
um asphaltierte bzw. betonierte Flächen. Teilweise haben sich Risse und
Löcher mit Pflanzenbewuchs gebildet. Die betroffenen Flächen sind im
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Bestandsplan gesondert dargestellt – unterschieden in Ruderalvegetation
(z.B. mit Goldrute) und Gehölzbewuchs (z.B. Robinie, Sommerflieder, Birke, Roteiche).
Abbildung 1: Asphaltierte Fläche mit Gehölzbewuchs
o
o
o
Gepflasterte Wege und Plätze sind als Beton- oder Granitpflaster ausgeführt. Auch sie weisen teilweise einen Vegetationsaufwuchs auf.
Als Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter
wurden neben kleineren Schotterflächen auch ein Tennisplatz sowie eine
stark verdichtete Fläche aufgenommen, auf der bereits ein Gebäude abgerissen wurde.
Bei den als kleinen Grünflächen kartierten Flächen handelt es sich meist
um schmale bzw. kleine Beete, die gärtnerisch gestaltet worden sind.
Dabei wurden überwiegend Koniferen und weitere, nicht heimische bzw.
nicht standortgerechte Gehölze verwendet. Lediglich in Randbereichen
(entlang der Josefstraße und der Karlstraße) sind auch heimische Laubgehölze vorhanden. Seit ca. 10 Jahren werden die Flächen kaum noch
gepflegt und zeigen sich dementsprechend ruderalisiert.
Aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebiets wurde auf eine detaillierte Kartierung der Flächen außerhalb der Flächen des Kasernengeländes verzichtet. Diese Flächen sind in der Bestandskarte entsprechend ihrer Darstellung im Flächennutzungsplan dargestellt. Es handelt sich im Wesentlichen um
Wohn- und Mischgebiete sowie um Grünflächen. Nördlich des Kasernengeländes verläuft zudem der Gewerbekanal.
Fauna
Zur Einschätzung der im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Tierarten wurde eine "Arten- und Naturschutzfachliche Übersichtsbegehung"
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durchgeführt (SCHECKELER 2011, Anhang 1). Das Ergebnis dieser Übersichtsbegehung zeigt:
-
Es sind keine für streng geschützte und/oder seltene Libellenarten geeigneten Gewässer im Untersuchungsgebiet oder im unmittelbaren Umfeld
vorhanden, daher ist ein Vorkommen der Arten im UG auszuschließen.
-
Im Eingriffsbereich können in den offenen Bereichen einzelne Heuschreckenarten vorkommen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten ist jedoch nicht zu erwarten, da geeignete Biotopstrukturen fehlen.
-
Es wurden keine der für Schmetterlinge geschützter Arten notwendigen
Futterpflanzen (z.B. Sanguisorba officinalis, Oenothera biennis) gefunden.
Es ergaben sich auch im Umfeld keine Hinweise auf streng oder nach Europarecht geschützte Arten.
-
Besonders oder streng geschützte baum- und totholzbewohnende Käferarten sind ebenfalls nicht zu erwarten, da keine geeigneten alten Gehölzbestände vorhanden sind.
-
Für seltene Bienen- oder Hummelarten, vor allem solitäre erdbewohnende
Arten, fehlen die offenen, ungestörten Bereiche im Geltungsbereich des
Bebauungsplans. Im Nordbereich des Kasernengeländes können in den
Randbereichen einige Exemplare besonders geschützter aber noch relativ
häufiger Bienenarten vorkommen. Streng geschützte Arten können jedoch
ausgeschlossen werden.
Für baumbewohnende Arten interessante Obstbäume (mit Totholzanteilen) oder andere geeignete Bäume sind nicht vorhanden.
-
Das dauerhafte Auftreten von besonders oder streng geschützten Amphibien ist auf Grund fehlender Laichgewässer und der intensiven Nutzung
des Untersuchungsgebiets und dessen Umfeldes nicht zu erwarten.
-
Streng oder im Umfeld seltene, besonders geschützte Kleinsäugerarten
sind strukturbedingt nicht dauerhaft im unmittelbaren Eingriffsbereich zu
erwarten.
Da anhand der vorkommenden Biotop- und Nutzungsstrukturen ein Vorkommen und eine mögliche Betroffenheit der Artgruppen Reptilien, Vögel und Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden konnte, erfolgten zu diesen Artgruppen während der Vegetationsperiode 2011 faunistische Kartierungen
(SCHECKELER 2011, s. Anhang 2). Der Untersuchungsumfang wurde mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Kartierung zeigte folgende Ergebnisse:
-
Innerhalb des Kasernengeländes kommen mehrere Zauneidechsen vor,
wobei schwerpunktmäßig der Norden und der Süden des Gebietes besiedelt sind.
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-
Im UG wurden 15 Brutvogelarten nachgewiesen, zwei weitere Arten brüten im unmittelbaren Umfeld. Bei allen Arten handelt es sich um im Umfeld von Siedlungen allgemein häufige Arten, die in den Roten Listen
Deutschlands und Baden-Württembergs nicht als gefährdet geführt werden.
-
Bei der Begehung des Außengeländes sowie geeigneter Dachstühle wurden 5 Fledermausarten festgestellt: Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Langohrfledermaus und Zwergfledermaus.
Zu einer ausführlicheren Darstellung der Untersuchungen und des Artvorkommens siehe Anhang 2.
Bedeutung
Die Beurteilung und Differenzierung erfolgt hinsichtlich der Bedeutung, die die
einzelnen Biotoptypen im Sinne eines umfassend verstandenen Arten- und
Biotopschutzes besitzen. Die Bewertung der Biotoptypen wird nach der "Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung" (LFU 2005) durchgeführt. Nach diesem Verfahren erfolgt die Bewertung der Biotoptypen ausschließlich aus
naturschutzfachlicher Sicht, ohne Berücksichtigung von z. B. kultur- oder nutzungshistorischer Bedeutung des Biotoptyps.
Die wesentlichen Bewertungskriterien sind hierbei:
Naturnähe
Bedeutung für gefährdete Arten
Bedeutung als Indikator für standörtliche und naturräumliche Eigenart
In einem Grundwert wird die "normale" Ausprägung des Biotoptyps bewertet.
Vom Normalfall abweichende Biotopausprägungen können durch eine Feinbewertung mittels Zu- oder Abschlägen vom Grundwert berücksichtigt werden. Der Biotopwert wird in einer 64-Punkte Skala ermittelt, wobei den
Punktwerten folgende naturschutzfachliche Bedeutung zugeordnet wird:
Biotopwert
1-4
5-8
9-16
17-32
33-64
Tabelle 3:
Naturschutzfachliche Bedeutung
keine/sehr gering (SG)
gering (G)
mittel (M)
hoch (H)
sehr hoch (SH)
Bedeutung u. Empfindlichkeit der Biotoptypen
Biotoptyp
Biotopwert
(Punkte/m2)
Naturschutzfachliche
Bedeutung
Empfindlichkeit
G
M
M
M
Gewässer
Kanal
8
Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen
Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
15
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Biotoptyp
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Naturschutzfachliche
Bedeutung
M
19
6
-
H
G
H
M
Biotopwert
(Punkte/m2)
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis
feuchter Standorte
Empfindlichkeit
G
Gehölzbestände und Gebüsche
Gebüsch mittlerer Standorte
Hecke aus nicht heimischen Straucharten
Baumreihe1
Einzelbaum1
M
G
H
M
Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen
Von Bauwerken bestandene Fläche
1
SG
SG
Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz2
1-2
SG
SG
Gepflasterter Weg2
2-4
SG
SG
Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder
3-6
SG - G
SG
Schotter2
Kleine Grünfläche
4
SG
G
1
Baumreihen und Einzelbäumen werden an dieser Stelle keine Biotopwerte zugewiesen.
2
Bei Pflanzenbewuchs erfolgt eine Aufwertung um den Faktor 2 auf 2, 4 bzw. 6 WE.
Die Flächen des Kasernengeländes sind zu einem großen Anteil bebaut oder
(teil-) versiegelt und besitzen in diesen Bereichen eine grundsätzlich sehr geringe bis geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Eine Sonderstellung nehmen hierbei jedoch die Kommandantur sowie das U-förmige Gebäude
ein, in deren Dachstühlen Fledermausquartiere nachgewiesen wurden.
Die von Koniferen dominierten kleinen Grünflächen sowie die Hecken aus
nicht heimischen Straucharten besitzen lediglich eine geringe Bedeutung. Biotopstrukturen mit mittlerer oder hoher Bedeutung (Ruderalvegetation, Gehölze) kommen lediglich randlich und mit geringem Flächenumfang vor.
Empfindlichkeit
Die Beurteilung der Empfindlichkeit der Biotoptypen erfolgt anhand verschiedener Belastungsfaktoren, die von dem geplanten Vorhaben ausgehen.
Dies sind:
Versiegelung
Flächenumwidmung
Die Empfindlichkeit gegenüber Flächenversiegelung wird bei unversiegelten
Flächen grundsätzlich hoch eingestuft, da durch diesen Belastungsfaktor neben der Zerstörung der vorhandenen Biotopstrukturen der Verlust des Biotopentwicklungspotenzials bewirkt wird.
Die Empfindlichkeit durch Flächenumwidmung umfasst die Empfindlichkeit der
Biotoptypen gegenüber Nutzungsänderungen im Zuge des Vorhabens. Wesentliche Kriterien für die Einstufung sind die Bedeutung der Flächen für den
allgemeinen Arten- und Biotopschutz sowie die Regenerationsfähigkeit der
Biotoptypen. Eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsänderungen besitzen lediglich die Baumreihe entlang des Gewerbekanals sowie Gebäude mit
Fledermausquartieren.
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Vorbelastung
Als wesentlichste bzw. planungsrelevante Vorbelastungen sind Folgende zu
nennen:
Verlust des Biotopentwicklungspotenzials durch zuvor erfolgte großflächige Versiegelung und Bebauung
Lärmbelastung insbesondere durch die angrenzende Bahnlinie
nicht heimischer bzw. naturraumfremder Gehölzbestand und Ausbreitung
von Neophyten in Teilbereichen
4.2
Boden
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand/Bedeutung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zwar generell in der
Bodenlandschaft "Auen und Moore im Oberrhein- und Hochrheingebiet", die
vorhandenen Böden sind aber auf einem sehr großen Flächenanteil stark
durch die bestehende Bebauung und Versiegelung verändert. Eine Untersuchung zu Altlasten und Auffüllungen (ARCADIS 2011) hat zudem ergeben,
dass auf dem Gelände flächendeckend eine 0,5 bis 2 m mächtige Auffüllung
vorhanden ist. Insofern wird auf eine differenzierte Beschreibung und Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen verzichtet; Angaben zur Art der Auffüllungen befinden sich unter 'Vorbelastung'.
Nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde, dem LRA Rastatt,
kann die im Bodenschutz-/Altlastenkataster aufgeführte Altlastenfläche unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse der Altlastenuntersuchung
auf den Bereich "neue Tankstelle" begrenzt werden (Flurstücksteilung erforderlich).
Empfindlichkeit
Versiegelung ist als der gravierendste Belastungsfaktor anzusehen, da sie zu
einer Zerstörung sämtlicher Bodenfunktionen führt. Alle unversiegelten Böden
sind daher generell als hoch empfindlich gegenüber diesem Belastungsfaktor
anzusehen.
Hoch empfindlich gegenüber Umlagerungen (Bodenauf- bzw. –abtrag) sind
natürlich gelagerte Böden, die jedoch innerhalb des Kasernengeländes nicht
oder allenfalls sehr kleinräumig vorkommen. Da durch Umlagerungen neben
der Störung der allgemeinen Bodenfunktionen auch eine Mobilisierung von
Schadstoffen bewirkt werden kann, werden die Altlastenflächen (ehemalige
Tankstelle) diesbezüglich als hoch empfindlich eingestuft.
Vorbelastung
Wie oben dargelegt sind Vorbelastungen des Bodens durch großflächige Versiegelung vorhanden.
Zur Bewertung von Verunreinigungen des Bodens durch Schadstoffe wurden
durch das Landratsamt Rastatt sowie die Bundesanstalt für ImmobilienaufgaStadt Rastatt
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ben Untersuchungen durchgeführt (s. auch Entsorgungskonzept, Anhang D
zum Bebauungsplan). Nach den Ergebnissen dieser Untersuchungen ist im
Bereich der ehemaligen Betriebstankstelle eine Mineralölverunreinigung vorhanden, die bis in den Grundwasserleiter hineinreicht. Das Landratsamt hat
diese Fläche als Altlast ausgewiesen. Wegen der geringen Immissionen in das
Grundwasser hinein gibt es jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keinen Sanierungsbedarf.
Im übrigen Bereich außerhalb der ehemaligen Tankstelle ist flächendeckend
eine 0,5 bis 2 m mächtige Auffüllung vorhanden. Die vorgefundenen Auffüllungen bestehen aus Bauschutt, Schlackenanteilen, Asphaltbruchstücken sowie natürlichem Bodenmaterial. Stellenweise sind oberflächennahe, vorwiegend ölstämmige Verunreinigungen aus den ehemaligen Nutzungen (z.B. KfzWerkstätten, etc.) vorhanden. Es liegt eine Belastung mit "PAK (EPA)" (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und "Mineralölkohlenwasserstoffen (KW-Index)" vor, wobei die gemessenen Schadstoffkonzentrationen
stark variieren (von einer Einstufung in die Zuordnungsklasse Z0 nach der
"VwV-Boden" bis zu einer Einstufung in die Deponieklasse II, vereinzelt auch
in Deponieklasse III nach DepV). Bei den Untersuchungen wurden keine Fahlbuschschlacken entdeckt. An exemplarischen Proben untersuchte Dioxingehalte waren unauffällig.
4.3
Wasser
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand
Das UG liegt in der geologischen Einheit der "quartären / pliozänen Kiese und
Sande im Oberrheingraben". Es handelt sich um einen Grundwasserleiter aus
Lockergestein mit mittlerer bis hoher Grundwasserergiebigkeit (LGRB 2013).
Nördlich des Geltungsbereichs befindet sich der Gewerbekanal, ein ca. 8 m
breites, künstlich angelegtes Gewässer, welches bei Oberndorf von der Murg
abgezweigt und ca. 400 m westlich des Geltungsbereichs wieder in die Murg
eingeleitet wird. Auf eine weitergehende Bewertung des Gewässers wird aufgrund seiner künstlichen Entstehung und seines Ausbauzustands verzichtet.
Bedeutung
Grundwasservorkommen sind umso bedeutender, je größer ihre Ergiebigkeit
ist. Grundsätzlich ist somit angesichts der mittleren bis hohen Grundwasserergiebigkeit des UG von einer mittleren bis hohen Bedeutung auszugehen.
Aufgrund der vorhandenen großflächigen Versiegelung ist die Grundwasserneubildung innerhalb des UG jedoch bereits stark gemindert.
Empfindlichkeit
Potenzielle Belastungsfaktoren für das Grundwasser sind Flächenversiegelung
und Schadstoffeintrag. Flächenversiegelung führt zu einem Verlust an Infiltrationsfläche und zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Die
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Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Versiegelung wird – aufgrund
des vollständigen Verlustes an Infiltrationsfläche – generell als hoch eingestuft.
Zu Schadstoffeinträgen in das Grundwasser kann es insbesondere durch Bodenarbeiten im Bereich von Altlastenflächen kommen. Säuleneluatuntersuchungen haben jedoch ergeben, dass keine Grundwassergefährdung durch
Elution der Schadstoffe (insbesondere des im Feststoff auffälligen Parameters
"PAK") aus der Auffüllung zu besorgen ist (vgl. Entsorgungskonzept, Anhang
D zum Bebauungsplan).
Vorbelastung
Eine Vorbelastung für das Grundwasser stellt die heute bereits vorhandene
großflächige Versiegelung durch die Reduktion der Infiltrationsfläche dar. Weitere Vorbelastungen sind durch Schadstoffeinträge (aus Verkehr, Altlasten
(s.o.)) möglich. Der Gewerbekanal ist insbesondere durch seinen Ausbauzustand (Uferverbau) vorbelastet.
4.4
Klima / Luft
Bestand
Das Planungsgebiet liegt im Klimabezirk "Südwest-Deutschland" im "Nördlichen Oberrhein-Tiefland". Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt
10,1 bis 10,5°C, der durchschnittliche Jahresniederschlag 901 bis 950 mm.
Vorherrschende Windrichtung ist Südwest (DEUTSCHER WETTERDIENST 1953,
LUBW 2006).
Innerhalb des Kasernengeländes sowie der angrenzenden Siedlungsflächen
herrscht durch Wärmespeicherung und –abstrahlung der versiegelten Flächen
und der Baukörper ein erhöhtes Temperaturniveau. Außerdem wird durch die
Bebauung die Luftzirkulation reduziert, wodurch ein verstärkter Schwüleeindruck entstehen kann.
Im UG herrscht eine starke Wärmebelastung (Durchschnittstemperatur von
über 20°C) an 26 und mehr Tagen im Jahr (AGL ÖTIGHEIM / SAARBRÜCKEN
2006).
Bedeutung
Siedlungsklimatisch bedeutsame Flächen (z.B. Kaltluftentstehungsflächen,
Immissionsschutzgehölze) sind innerhalb des UG nicht vorhanden. Die vorhandenen Gehölze besitzen jedoch eine gewisse Bedeutung für die Frischluftproduktion.
Empfindlichkeit
Aufgrund der überwiegend geringen Bedeutung der Flächen des UG für siedlungsklimatische Funktionen ist auch ihre Empfindlichkeit gegenüber Belastungsfaktoren grundsätzlich eher gering einzuschätzen. Angesichts der im
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Umfeld vorhandenen und im Gebiet geplanten Wohnnutzung sowie der bioklimatisch belastenden Situation im Oberrheintal sollte jedoch generell eine
Verbesserung der Bestandssituation hinsichtlich der Frischluftproduktion
(durch Entsiegelung und die Anlage von Grünflächen) angestrebt werden.
Vorbelastung
Das UG ist wie oben beschrieben insbesondere durch die bestehende Bebauung und Versiegelung vorbelastet.
4.5
Mensch (Wohnen und Erholung)
Bestand
Innerhalb des Geltungsbereichs besteht aktuell keine Wohnnutzung, bei den
nördlich, westlich und südlich an das Kasernengelände angrenzenden Flächen
handelt es sich jedoch um Wohn- und Mischgebiete, in denen Wohnnutzungen vorhanden sind.
Östlich und teils auch südlich des Kasernengeländes befinden sich Grünflächen, welche von Spazierwegen durchzogen sind und der Erholungsnutzung
zur Verfügung stehen. Die Flächen des Kasernengeländes sind eingezäunt und
somit nicht öffentlich zugänglich.
Bedeutung
Die Wohn- und Mischgebiete mit Wohnnutzung werden hinsichtlich des Aspektes Wohnen als hoch bedeutend eingestuft.
Die Beurteilung der Bedeutung für die Erholung erfolgt hinsichtlich ruhiger Erholungsformen wie Spazierengehen und Radfahren etc., die für jedermann
ohne größeren materiellen Aufwand möglich sind (extensive Erholung).
Von besonderer Bedeutung für die extensive Erholungsform ist die Wahrnehmung und das Erleben von Natur, d.h. die Erfahrung frei lebender Tiere und
Pflanzen sowie natürlicher Elemente wie Boden, Wasser und Luft. Damit wird
deutlich, dass das Landschaftsbild bzw. die Erlebnisqualität einen wesentlichen Faktor der Erholungsqualität darstellt. Des Weiteren ist die Erholungsqualität von der Erreichbarkeit der Flächen und somit der Erschließung abhängig. Zudem sind im Allgemeinen die unmittelbar erreichbaren Flächen in der
Nähe der Siedlungsgebiete (bis zu 500 m Entfernung) von hoher Bedeutung
für die tägliche Nutzung (z. B. Feierabend-Nutzung).
Die Grünflächen südlich und östlich des Kasernengeländes befinden sich in
unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten, sind gut erschlossen und werden dementsprechend stark von Erholungssuchenden frequentiert. Durch die innerhalb
oder am Rand dieser Grünanlagen liegenden Sportanlagen (Freibad, Sportplatz), Straßen und die Bahnlinie bestehen jedoch Beeinträchtigungen von
Landschaftsbild und Erholungsqualität (optisch und akustisch), so dass ihre
Bedeutung für die Erholungsnutzung insgesamt als mittel eingestuft wird.
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Empfindlichkeit
Die Empfindlichkeit der vorhandenen Wohngebäude gegenüber Verlärmung
wird generell als hoch eingestuft – wohl wissend, dass bereits starke Vorbelastungen durch Straßen- und Schienenverkehr vorhanden sind.
Aufgrund der o. g. Bedeutung der Grünflächen im Osten und Süden des UG
für das Schutzgut Erholung wird die Empfindlichkeit dieser Flächen gegenüber
Flächenverlust und Verlärmung ebenfalls als mittel eingeschätzt.
Vorbelastung
Vorbelastungen der Wohn- und Erholungsfunktion bestehen insbesondere
durch Lärm und Zerschneidungswirkungen, die von der Bahnlinie und den im
UG vorhandenen Straßen (insbesondere Lützowerstraße) ausgehen.
Zu Vorbelastungen des Landschaftsbildes siehe Schutzgut 'Landschaft'.
4.6
Landschaft
Bestand
Das Landschafts- bzw. Stadtbild des UG lässt sich generell in drei Räume untergliedern:
das weitläufige Kasernengelände mit großen Gebäuden und versiegelten
Flächen innerhalb des Geltungsbereichs,
den siedlungsgeprägten Raum mit Wohn- und Gewerbebebauung sowie
die teils als Sportanlage genutzten Grünflächen östlich und südlich des Geltungsbereichs.
Aufgrund der bestehenden Bebauung und der auf einem Wall verlaufenden
Bahnlinie sind Blickbeziehungen innerhalb und zwischen den genannten Räumen nur eingeschränkt vorhanden.
Bedeutung
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I
S. 148), sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft auf Dauer gesichert werden. Die Bewertung der Landschaft erfolgt in Anlehnung an diese
Forderung durch die Erfassungskriterien Schönheit und Naturnähe, Vielfalt,
Eigenart sowie Repräsentativität.
Den siedlungsgeprägten Flächen (Wohn- und Mischgebiete, ehemalige Kaserne) kommt aufgrund der starken anthropogenen Überprägung eine geringe
Bedeutung für das Landschaftsbild zu. Hinsichtlich ihrer Bedeutung für das
Stadtbild ist jedoch festzustellen, dass die außerhalb des ehemaligen Kasernengeländes gelegenen Siedlungsflächen als sehr typisch für das örtliche
Stadtbild anzusehen sind, und die teilweise vorhandene historische Bausubstanz auch dem Kriterium 'Schönheit' entspricht. Die Flächen der Kaserne
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sind derzeit nicht öffentlich zugänglich, jedoch ebenfalls als charakteristisch
für Rastatt als 'Garnisonsstadt' anzusehen. Insgesamt werden die Siedlungsflächen mit einer mittleren Bedeutung für das Stadtbild bewertet.
Die Grünanlagen sind gegenüber den Siedlungsflächen zwar stärker von Vegetationsstrukturen geprägt, besitzen jedoch aufgrund ihrer geplanten Anlage
und der innerhalb oder am Rand liegenden Sportanlagen (Freibad, Sportplatz),
Straßen und der Bahnlinie insgesamt nur eine mittlere Landschaftsbildqualität.
Empfindlichkeit
Veränderungen des Landschaftsbildes durch Einbringen visuell störender Elemente oder durch den Verlust landschaftsbildprägender Strukturen haben in
der Regel einen Verlust an Naturnähe zur Folge. Dies wirkt sich im Allgemeinen umso stärker aus, je weniger ein Gebiet bereits anthropogen überformt
ist, d. h. mit steigender Naturnähe steigt auch die visuelle Empfindlichkeit.
Gegenüber Landschaftsbildveränderungen wird der siedlungsgeprägte Raum
innerhalb des Geltungsbereichs folglich als gering empfindlich eingestuft.
Hinsichtlich optischer Veränderungen ist jedoch innerhalb des historisch gewachsenen Kasernengeländes mit teils denkmalgeschützten Gebäuden auch
das Stadtbild von Bedeutung. Neue Gebäude werden die optische Qualität
des Geländes beeinflussen, insofern sollten entsprechende gestalterische Anforderungen dieser Situation Rechnung tragen.
Vorbelastung
Das Landschafts- bzw. Stadtbild innerhalb des Geltungsbereichs ist insbesondere durch das Vorhandensein von großflächigen versiegelten Plätzen sowie
das weitgehende Fehlen von auflockernden Grünstrukturen vorbelastet.
Da die Landschaft mit allen Sinnen wahrgenommen wird, zählen auch Gerüche und Lärm zu den Störreizen. Somit sind auch die Schallimmissionen der
Straßen im UG sowie der Bahnlinie als Vorbelastungen des Landschaftsbildes
zu nennen.
4.7
Kultur- und Sachgüter
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein historisch gewachsenes
Kasernengelände. Innerhalb dieses Geländes befinden sich mehrere denkmalgeschützte Gebäude: die Kommandantur, das Kasino und das Kino, das Eingangsgebäude am Ende der Josefstraße, die Mannschaftsgebäude, die ehemalige Reithalle sowie die U-förmig angeordneten Werkstattgebäude. Darüber
hinaus ist v.a. im Innenhof des U-förmigen Gebäudes mit unterirdischen Resten der ehemaligen Festung - ebenfalls ein Kulturdenkmal – zu rechnen.
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4.8
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Wechselwirkungen
Ökosystemare Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern
(zwischen und innerhalb von Schutzgutfunktionen und Schutzgutkriterien)
sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen.
Die Berücksichtigung der bedeutenden Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern erfolgt in den Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern im Zusammenhang mit der Beschreibung und Beurteilung der jeweiligen Schutzgutfunktionen.
Ökosystemtypen/-komplexe, die ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sinne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besitzen, kommen
im UG aufgrund der großflächig vorhandenen Versiegelung und Bebauung
nicht vor.
5
SCHUTZGEBIETE UND GESCHÜTZTE BIOTOPSTRUKTUREN
Im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans befinden sich keine geschützten Biotope oder Schutzgebiete nach Naturschutz- oder Wasserrecht
(vgl. AGL ÖTIGHEIM - SAARBRÜCKEN 2006, LUBW 2013).
6
ZIELVORGABEN AUS ÜBERGEORDNETEN PLANUNGEN
Nach dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein (REGIONALVERBAND MITTLERER
OBERRHEIN 2003) stellt Rastatt ein Mittelzentrum dar. Die Flächen des Geltungsbereichs sind als "regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung" dargestellt, und die nördlich, westlich und südlich angrenzenden Flächen als bestehende Siedlungsflächen (überwiegend Wohn-/
Mischnutzung). Die Bahnlinie am östlichen Rand des Geltungsbereichs ist lt.
Regionalplan eine elektrifizierte Eisenbahn-Hauptstrecke. Die Grünflächen östlich der Bahnlinie sind als Regionaler Grünzug sowie als schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) ausgewiesen, und zudem als überschwemmungsgefährdeter Bereich bei Katastrophenhochwasser sowie als
Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT RASTATT (2006)
stellt die Flächen des Geltungsbereichs überwiegend als geplantes Mischgebiet, und nur Flächen im Süden des Geltungsbereichs auch als geplante Grünfläche dar. Der gesamte Geltungsbereich und teils auch westlich angrenzende
Flächen sind als Flächen mit erheblicher Bodenbelastung gekennzeichnet.
Nördlich und südlich an den Geltungsbereich angrenzend befinden sich kleinere Bereiche mit Wohngebieten, und westlich und nördlich angrenzend sind
Mischgebiete vorhanden. Direkt östlich des Geltungsbereichs verläuft in Nord-
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Süd-Richtung eine Bahnanlage, und wiederum daran östlich angrenzend befindet sich eine größere Grünfläche mit Sport- und Spielanlagen.
Im Landschaftsplan (AGL ÖTIGHEIM / SAARBRÜCKEN 2009) sind die Flächen des
Geltungsbereichs überwiegend als geplante Bauflächen dargestellt, auf denen
Innenverdichtungspotenzial ausgenutzt werden kann. Im Süden des Geltungsbereichs sind geplante Grünflächen dargestellt; hier besteht Entsiegelungspotenzial. Hinsichtlich der im FNP dargestellten Bodenbelastung konkretisiert der
Landschaftsplan, dass die Flächen des Geltungsbereichs bei einer Nutzungsänderung oder Änderung der Exposition genauer zu überprüfen sind. Der
Landschaftsplan sieht die Renaturierung des Gewerbekanals vor.
7
VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN DIE BEI DER
PLANUNG BEREITS BERÜCKSICHTIGT WURDEN
Im Zuge der Planung des Vorhabens sind bereits manche Aspekte, die negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft bewirken könnten, berücksichtigt
worden. Vor allem folgende Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen sind zu
nennen:
zur Verringerung der Versiegelungsrate Befestigung der Stellplätze mit
wasserdurchlässigem Belag
Schaffung von Stellplätzen in Tiefgaragen, dadurch ist ein Verzicht auf
oberirdische Versiegelung möglich
Übererdung von Tiefgarageneinfahrten
Abbruch und Entsorgung der vorhandenen Asphaltversiegelungen sowie
fachgerechte Entsorgung aller Aushubmassen
Schutz der Vogelbruten in Gehölzen: Rodung der zu beseitigenden Gehölze
außerhalb der Vogelbrutzeit (d. h. nicht vom 01.03. bis zum 30.09.)
Schutz von gebäudebewohnenden Vögeln und Fledermäusen: Abriss und
Beginn von baulichen Veränderungen im Bereich des U-förmigen Gebäudes
sowie an der Kommandantur nur im Winter (zwischen Mitte Oktober und
Ende Februar)
Weitgehend möglicher Erhalt von Fledermausquartieren in den Dachräumen des U-förmigen Gebäudes
Schutz von Eidechsen: Einzäunung der Überwinterungshabitate im Winter
vor Beginn der Bauarbeiten, Absammeln der Tiere direkt nach Ende der
Winterruhephase und Verbringen in neu anzulegende Habitate außerhalb
des Geltungsbereichs
Verwendung insektenfreundlicher Lampen
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Weitgehender Erhalt der Baumreihe entlang des Gewerbekanals im Norden
des Geltungsbereichs und der Einzelbaumpflanzungen im Bereich der
Parkplätze entlang der Josefstraße
8
BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vorhabensbedingte Veränderung der Biotop-/ Nutzungstypen im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans.
Die der Bilanzierung zugrunde liegende bestehende Situation ist in Plan 1 (Bestandskarte) dargelegt.
Tabelle 4:
Flächenbilanz
Flächentyp
Flächenumfang (m²)
Bestand
Planung
Bilanz
130
100
- 30
1.930
0
- 1.930
2.510
0
- 2.510
Gebüsch mittlerer Standorte
410
0
- 410
Hecke aus nicht heimischen Straucharten
580
0
- 580
Baumreihe
350
350
+/- 0
Kanal*
Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer
Standorte
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis
feuchter Standorte
Von Bauwerken bestandene Fläche
Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz
Völlig versiegelte Straße, Weg oder Platz (mit
Pflanzenbewuchs)
15.070
30.890
47.140
+ 1.180
10.110
0
- 10.110
Gepflasterter Weg
2.590
0
- 2.590
Gepflasterter Weg (mit Pflanzenbewuchs)
3.130
0
- 3.130
580
5.690
+ 5.110
2.160
0
- 2.160
5.210
0
- 5.210
Parkanlage/öff. Grünflächen
0
5.240
+ 5.240
Extensiv gepflegte Grünanlage (Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte)
0
1.230
+ 1.230
Ziergarten
0
15.900
+15.900
75.650
75.650
+/- 0
Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder
Schotter
Weg mit wassergebundener Decke, Kies oder
Schotter (mit Pflanzenbewuchs)
Kleine Grünfläche
Gesamtfläche
* Der Kanal wird überbrückt.
Darüber hinaus entfallen 5 Einzelbäume (2 nicht heimische Nadelbäume und je
eine Platane, Birke und Roteiche).
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Die Versiegelungsbilanz stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 5:
Versiegelungsbilanz
Flächentyp
Versiegelte Fläche
Flächenumfang (m²)
Bestand
61.790
Berücksichtigung
mit Faktor 1
Teilversiegelte Fläche
Berücksichtigung
mit Faktor 0,5
Planung*
Bilanz
48.020
61.790
2.740
48.020
- 13.770
3.280
+ 1.910
6.560
1.370
Rechnerische
Entsiegelung
11.860
*Es wird davon ausgegangen, dass bei einer lt. BauNVO möglichen Überschreitung der GRZ
bzw. GR mindestens die Hälfte der zusätzlich versiegelten Fläche mit wasserdurchlässigen
Belägen ausgeführt wird.
Diese Umnutzung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans führt
für die einzelnen Schutzgüter zu unterschiedlichen Auswirkungen, die im Folgenden beschrieben werden. Je nach Beeinträchtigungsintensität erfolgt jeweils eine Bewertung der Auswirkungen in
hohe Beeinträchtigungsintensität
mittlere Beeinträchtigungsintensität
geringe Beeinträchtigungsintensität
Darüber hinaus wird auf die durch die Umnutzung des Geländes entstehenden
positiven Wirkungen hingewiesen.
8.1
Pflanzen und Tiere
Auswirkungen auf Pflanzen und Biotope
Baubedingt werden keine Flächen temporär beansprucht, welche nicht auch
anlagebedingt beansprucht werden. Beeinträchtigungen durch baubedingte
Schallimmissionen, Staubentwicklung und Bewegungen für angrenzende Biotopstrukturen sind aufgrund der umgebenden Strukturen lediglich für die
Baumreihen zwischen dem östlichen Rand des Geltungsbereichs und der
Bahnlinie sowie am nördlichen Rand des Geltungsbereichs relevant. Unter
Berücksichtigung des temporären Wirkens der baubedingten Störungen sowie
der vorhandenen Vorbelastungen (Bahnbetrieb, Lage innerhalb einer Siedlung)
werden die baubedingten Auswirkungen mit geringer Beeinträchtigungsintensität bewertet.
Anlagebedingt erfolgt ein Verlust von Biotopstrukturen. Überwiegend handelt
es sich dabei um bebaute oder anderweitig versiegelte Flächen sowie um
kleine Grünflächen, deren Verlust aufgrund ihres generell sehr geringen Biotopwerts nur zu einer geringen Beeinträchtigungsintensität führt. (Die Flächen
stellen allerdings teilweise Habitate seltener und geschützter Tierarten dar; zu
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den Auswirkungen auf Tiere siehe unten.) Ebenfalls zu einer geringen Beeinträchtigungsintensität führt der Verlust von Hecke aus nicht heimischen
Straucharten (580 m²) aufgrund des geringen Biotopwerts.
Darüber hinaus werden aber auch Biotopstrukturen mit hoher Bedeutung (410
m² Gebüsch mittlerer Standorte) und mittlerer Bedeutung (1.930 m² Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte, 2.510 m² Ausdauernde
Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte) in Anspruch genommen,
und es kommt zum Verlust von 5 Einzelbäumen (2 nicht heimische Nadelbäume, 2 nicht heimische Laubbäume und 1 heimischer Laubbaum, mittlere
Bedeutung). Der Verlust dieser Biotopstrukturen bewirkt entsprechend ihrer
Bedeutung eine hohe bzw. mittlere Beeinträchtigungsintensität.
Der Gewerbekanal (mittlere Bedeutung) wird durch eine Fußgängerbrücke
überbrückt (ca. 30 m²). Aufgrund der künstlichen Anlage des Gewässers,
seines heutigen Ausbauzustands sowie seiner Lage innerhalb einer Siedlung
wird dies mit nur geringer Beeinträchtigungsintensität beurteilt.
Durch den Bau von Gebäuden, Straßen und Wegen erfolgen eine Versiegelung
im Umfang von maximal 48.020 m² und eine Teilversiegelung von maximal
6.560 m². In Bereichen, die nicht bereits heute versiegelt sind, wird damit das
Biotopentwicklungspotenzial unterbunden (Versiegelung) bzw. gemindert
(Teilversiegelung). Angesichts der heute bereits bestehenden großflächigen
Bebauung und Versiegelung (61.790 m² bebaut/versiegelt, 2.740 m² teilversiegelt) ergibt sich jedoch insgesamt eine rechnerische Entsiegelung und somit eine Vergrößerung der Fläche mit Biotopentwicklungspotenzial um ca.
11.860 m² (vgl. Tabelle 5). Teilweise wiederhergestellt werden kann das Biotopentwicklungspotenzial zudem durch die Begrünung der Tiefgarageneinfahrten sowie die Überdeckung der Tiefgaragenflächen mit einer Bodenschicht
von mindestens 0,80 m.
Betriebsbedingt können Luftschadstoffimmissionen (Verkehr, Hausbrand)
nicht ausgeschlossen werden. Die zu erwartenden Immissionen sind jedoch
aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens ebenfalls gering und bewirken – auch angesichts der generell vorhandenen Hintergrundbelastung im
Siedlungsbereich – allenfalls eine geringe Beeinträchtigungsintensität für die
vorkommenden Biotopstrukturen.
Das anfallende Schmutzwasser wird gesammelt, in das bestehende Kanalnetz
(Trennsystem) eingeleitet und somit fachgerecht entsorgt. Das auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird
teilweise ebenfalls in das Kanalnetz eingeleitet, und teilweise im Gebiet versickert bzw. in Zisternen o.ä. zurückgehalten. Da es sich dabei um weitgehend
unbelastetes Wasser handelt, sind keine Beeinträchtigungen von Pflanzen und
Biotopen zu erwarten.
Auswirkungen auf die Tierwelt
Baubedingt kann es zu Lärmbelastungen und visuellen Störungen kommen.
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Um erhebliche Beeinträchtigungen des im Turm der Kommandantur brütenden
Turmfalken zu vermeiden, wird mit den dortigen Sanierungsarbeiten (inkl. Gerüstbau) im Winter vor Brutbeginn begonnen. Somit können sich die Tiere auf
die vorhandenen Störungen einstellen und entweder trotzdem an diesem
Standort brüten und die Jungtiere aufziehen, oder sich einen anderen Brutplatz suchen. Auch an anderen Gebäuden sind Vogelbruten nicht auszuschließen, so dass dort mit Abriss- oder Sanierungsarbeiten ebenfalls außerhalb der
Vogelbrutzeit begonnen wird (d.h. im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende
Februar). Auch Gehölzrodungen werden außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt.
Die Sanierungsarbeiten an den von Fledermäusen als Sommerquartier genutzten Dachräumen der Kommandantur sowie des U-förmigen Gebäudes werden
im Winterhalbjahr (zwischen Mitte Oktober und Mitte April) durchgeführt, so
dass Tötungen der Tiere sowie Störungen während der Fortpflanzungszeit
ausgeschlossen werden können.
Zur Vermeidung von Tötungen von Zauneidechsen und ihren Entwicklungsstadien werden die Überwinterungshabitate der Tiere (Flächen mit sandigem/
grabbarem Material) im Winter vor Beginn der Bauarbeiten eingezäunt und die
Tiere werden von dort nach Ende der Winterruhephase abgesammelt und in
neu anzulegende Habitate außerhalb des Geltungsbereichs verbracht.
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen bewirkt.
Anlagebedingt werden (Teil-)Habitate insbesondere von folgenden Tierarten
bzw. -gruppen in Anspruch genommen bzw. verändert:
Zauneidechsen: lückig bewachsene versiegelte Flächen, Ruderalfluren
Vögel: Gehölze und Ruderalfluren (Brutplätze und Nahrungsflächen), Gebäude (Brutplätze)
Fledermäuse: Gebäude (Sommerquartiere), Gesamtareal (Jagdgebiet)
Diese Veränderungen sind mit hoher Beeinträchtigungsintensität zu beurteilen.
Eine Minderung der Eingriffsintensität bzw. ein (Teil-)Ausgleich wird durch die
geplanten Begrünungsmaßnahmen sowie die Aufwertung von bestehenden
Fledermausquartieren im U-förmigen Gebäude erfolgen. Weitere Maßnahmen
sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzusehen.
Betriebsbedingt sind für die innerhalb des Plangebiets vorkommenden Tiere
Störungen akustischer und optischer Art (Straßenverkehr, Spaziergänger und
Radfahrer, Beleuchtung) relevant. Unter Berücksichtigung der Lage der Flächen innerhalb des Stadtgebiets sowie der vorgesehenen Verwendung von
insektenfreundlicher Beleuchtung der Grün- und Verkehrsflächen (Natriumdampf-Hochdrucklampen oder LED) ist für die meisten vorkommenden Tierarten hieraus jedoch nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität abzuleiten.
Einige Fledermausarten, darunter auch Langohrfledermäuse, sind stark lichtStadt Rastatt
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empfindlich, so dass selbst die verbleibenden Störungen innerhalb ihres Jagdhabitats zu einer mittleren oder ggf. hohen Beeinträchtigungsintensität führen
können.
Das auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird ebenso wie das anfallende Schmutzwasser gesammelt
und in das bestehende Kanalnetz (Trennsystem) eingeleitet. Somit sind keine
Beeinträchtigungen für die Tierwelt zu erwarten.
8.2
Boden
Die Böden innerhalb des Plangebiets sind durch großflächige Versiegelung und
Überbauung gekennzeichnet, und nahezu flächendeckend sind Auffüllungen
mit einer Mächtigkeit von 0,5 bis 2 m vorhanden. In dieser Auffüllungszone
wurden Belastungen mit "PAK (EPA)" und "Mineralölkohlenwasserstoffen
(KW-Index)" nachgewiesen. Alle teerhaltigen Beläge sowie alle weiteren,
nicht mehr benötigten versiegelten Flächen werden entfernt und, ebenso wie
der Aushub im Bereich der Tiefgarage sowie der neu geplanten Gebäude,
fachgerecht entsorgt. Diese baubedingt erfolgenden Bodenumlagerungen
werden somit als Verbesserung der Bestandssituation bewertet.
Im Bereich der alten Tankstelle im Südwesten des Plangebiets sind stark verunreinigte Böden vorhanden; hier sind jedoch keine Bodenbewegungen geplant, so dass keine Mobilisierung der Schadstoffe zu befürchten ist. Falls
dennoch Bodenbewegungen notwendig werden, so erfolgen diese nur nach
Zustimmung der zuständigen Bodenschutzbehörde und werden durch einen
Sachverständigen nach § 18 BBodSchG begleitet.
Während der Bauzeit besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des
Schadstoffeintrags wird jedoch durch ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materialien
minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Anlagebedingt führt die Planung innerhalb des Geltungsbereichs zu einer Versiegelung im Umfang von maximal 48.020 m². In Bereichen, die nicht bereits
heute versiegelt sind, gehen die Bodenfunktionen verloren. Auf einem Flächenanteil von maximal 6.560 m² erfolgt zudem eine Teilversiegelung und
somit eine Minderung von Bodenfunktionen. Angesichts der heute bereits bestehenden großflächigen Bebauung und Versiegelung (61.790 m² bebaut/
versiegelt, 2.740 m² teilversiegelt) ergibt sich jedoch eine rechnerische Entsiegelung. Die entsiegelten Flächen werden renaturiert, und es erfolgt eine
Begrünung aller nicht versiegelten Flächen. Insgesamt führt die Umnutzung
des Plangebiets zu einer Vergrößerung der Fläche mit natürlichen Bodenfunktionen um ca. 11.860 m² (vgl. Tabelle 5) und somit zu positiven Veränderungen für das Schutzgut Boden.
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Im Bereich von geplanten Tiefgaragen ist zunächst - wie bei der Versiegelung
- von einem Verlust der Bodenfunktionen auszugehen. Freiflächen über Tiefgaragen werden jedoch mit einer Bodenschicht überdeckt, wobei die Substratstärke mindestens 0,80 m beträgt. Die natürlichen Bodenfunktionen können damit weitgehend wiederhergestellt werden (insb. Standort für Vegetation, Wasserrückhaltevermögen), so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen
bewirkt werden. Zudem ist positiv anzumerken, dass sich durch die geplanten
Tiefgaragen die Anzahl der auf den Freiflächen anzulegenden Stellplatzflächen
deutlich reduziert.
Betriebsbedingt können Luftschadstoffimmissionen (Verkehr, Hausbrand)
nicht ausgeschlossen werden. Die zu erwartenden Immissionen sind jedoch
aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens ebenfalls gering und bewirken – auch angesichts der generell vorhandenen Hintergrundbelastung im
Siedlungsbereich – allenfalls eine geringe Beeinträchtigungsintensität.
Das anfallende Schmutzwasser wird gesammelt, in das bestehende Kanalnetz
(Trennsystem) eingeleitet und somit fachgerecht entsorgt. Das auf Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird
teilweise ebenfalls in das Kanalnetz eingeleitet, und teilweise im Gebiet versickert bzw. in Zisternen o.ä. zurückgehalten. Da es sich dabei um weitgehend
unbelastetes Wasser handelt, sind keine Beeinträchtigungen des Bodens zu
erwarten.
8.3
Wasser
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr des Schadstoffeintrags
durch umweltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das
Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch ordnungsgemäß gewartete
Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden
Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Die Böden im Bereich der Altlasten-Flächen (im Bereich der ehemaligen Tankstelle) werden baubedingt nicht verändert, so dass eine Mobilisierung von
Schadstoffen und damit eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. Im Bereich der übrigen Flächen des Plangebiets besteht
keine Gefährdung des Grundwassers, wie Säuleneluationsuntersuchungen
ergeben haben (vgl. Entsorgungskonzept, Anhang D zum Bebauungsplan).
Anlagebedingt führt die Planung innerhalb des Geltungsbereichs zu einer Versiegelung. Gegenüber dem heutigen Zustand ergibt sich jedoch insgesamt
eine Entsiegelung im Umfang von mindestens 11.860 m². Zudem ist festgesetzt, dass innerhalb der Mischgebietsteilflächen MI1, MI5, MI7 und MI8 der
Anteil der unmittelbar an die Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht
mehr als 50 % der Grundstücksfläche beträgt. Das Wasser auf den darüber
hinausgehenden befestigten Flächen muss auf der Grundstücksfläche versiStadt Rastatt
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ckert oder in Zisternen aufgefangen werden. Gegenüber der heutigen Situation werden somit positive Auswirkungen für das Grundwasser bewirkt.
Betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da das anfallende
Schmutzwasser sowie der überwiegende Anteil des Oberflächenwassers in
das bestehende Kanalnetz abgeführt und fachgerecht entsorgt wird. Eine
wasserrechtliche Genehmigung liegt vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass das zur Versickerung vorgesehene Wasser von Nebenanlagen wenig/ kaum belastet ist, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das
Grundwasser durch die Versickerung bewirkt werden. Mögliche über den
Luftpfad einwirkende Schadstoffe können lediglich in den verbleibenden Freiflächen über den Boden ins Grundwasser gelangen, so dass von einer geringen Beeinträchtigungsintensität ausgegangen wird.
8.4
Klima / Luft
Baubedingt besteht während der Bauphase die Gefahr der Schadstoffbelastung durch die Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird
jedoch durch ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen minimiert, so dass
keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Anlagebedingt werden überwiegend bereits versiegelte Flächen ohne besondere Bedeutung für siedlungsklimatische Ausgleichsfunktionen in Anspruch
genommen. Da die Flächen des Geltungsbereichs zudem eben sind, und somit
keine Kalt- oder Frischluftströmungen vorhanden sind, ist auch durch das Einbringen von zusätzlichen Baukörpern v.a. im Norden und Süden des Plangebiets nicht mit relevanten Veränderungen der klimatischen Situation sowohl
innerhalb des Geltungsbereichs als auch daran angrenzend zu rechnen.
Die vorhandenen Gehölzbestände mit einer gewissen Bedeutung für die
Frischluftproduktion können teilweise erhalten bleiben (Baumreihe am Gewerbekanal), entfallen aber auch teilweise. Aufgrund der geringen Flächengröße
(410 m² Gebüsch mittlerer Standorte, 580 m² Hecke aus nicht heimischen
Straucharten) bewirkt dies aber nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität.
Durch die im Bebauungsplan festgesetzte Bepflanzung der geplanten privaten
und öffentlichen Grünflächen wird sich der Anteil der Flächen mit Funktion für
die Frischluftproduktion künftig vergrößern.
Betriebsbedingt können Luftschadstoffimmissionen (Verkehr, Hausbrand)
nicht ausgeschlossen werden. Die zu erwartenden Immissionen sind jedoch
aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens ebenfalls gering und bewirken – auch angesichts der generell vorhandenen Hintergrundbelastung im
Siedlungsbereich – allenfalls eine geringe Beeinträchtigungsintensität.
8.5
Mensch (Wohnen und Erholung)
Baubedingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Erholungsflächen
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beansprucht. Im Bereich der an das Bebauungsplangebiet angrenzenden
Wohn- und Erholungsflächen können während der Bauzeit Störungen (Lärm,
Staubentwicklung) auftreten. Angesichts der Lage im durch ähnliche Faktoren
vorbelasteten Siedlungsgebiet (Straßen- und Schienenverkehr) sowie der nur
temporären Dauer der Störungen führen sie aber voraussichtlich nur zu einer
geringen Beeinträchtigungsintensität.
Anlagebedingt werden keine aktuell genutzten Wohn- oder Erholungsflächen
beansprucht. Im Gegenteil: Der Bebauungsplan ermöglicht die Entwicklung
von neuen Mischgebietsflächen (u.a. mit Wohnfunktion) und sieht die Anlage
von öffentlichen Grünanlagen vor – im Bereich von Flächen, die heute eingezäunt und nur wenigen Personen zugänglich sind. Durch die geplante Umnutzung des ehemaligen Kasernengeländes wird es künftig für jedermann erlebbar sein. Die geplanten Grünanlagen werden, u.a. durch den Bau einer neuen
Fußgängerbrücke über den Gewerbekanal, an das bestehende Fußwegenetz
der Stadt angeschlossen und verbessern die Verbindung zwischen den jeweils
nördlich und südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Grünflächen. Insgesamt ist von einer deutlichen Aufwertung der Flächen des Geltungsbereichs
für das Schutzgut Mensch auszugehen.
Die an den Geltungsbereich angrenzenden Wohnnutzungen (insbesondere im
Bereich direkt westlich des Geltungsbereichs) werden von den innerhalb des
Gebiets geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände
und/oder abschirmende Anbauten an vorhandenen Gebäuden entlang der
Bahnlinie) sowie von der Minderung der Schallausbreitung durch die neu geplanten Gebäude profitieren.
Betriebsbedingt ist innerhalb des Plangebietes sowie auf den Zufahrtswegen
wie z.B. der Josefstraße mit einer Verkehrszunahme zu rechnen. Infolgedessen kann es zu erhöhten Lärmbelastungen angrenzender Mischgebiete (mit
überwiegender Wohnnutzung) durch den Straßenverkehr kommen. Die schalltechnischen Berechnungen (s. Schalltechnisches Gutachten, Anhang C zum
Bebauungsplan) haben gezeigt, dass diese Zunahmen an den ausgewählten
repräsentativen Immissionsorten an der Josefstraße 2,1 dB(A) und mehr betragen und somit in Anlehnung an die Regelungen der 16. BImSchV als 'erheblich' einzustufen sind. Allerdings wird an keinem der Immissionsorte der
Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von 64 dB(A) an Tag bzw. 54 dB(A) in
der Nacht überschritten. Insofern entsteht durch die Zunahme des Straßenverkehrslärms an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Unter Berücksichtigung der anlagebedingt zu erwartenden Minderung von Geräuscheinwirkungen durch die Bahnstrecke (s.o.) werden die Veränderungen der schalltechnischen Situation für
das Schutzgut Mensch insgesamt mit geringer Beeinträchtigungsintensität
beurteilt. Auch hinsichtlich zu erwartender verkehrsbedingter Luftschadstoffemissionen werden allenfalls Veränderungen mit geringer Beeinträchtigungsintensität bewirkt.
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8.6
Seite 30
Landschaft
Baubedingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine weiteren Flächen benötigt und somit auch keine Flächen mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- bzw. Stadtbild beeinträchtigt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans können Veränderungen des
Stadtbildes während der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden (z.B. durch das
Aufstellen von Gerüsten oder Kränen). Die betroffenen Flächen sind jedoch
derzeit nicht öffentlich zugänglich und von außen auch nur beschränkt einsehbar. Da die baubedingten Veränderungen zudem nur temporär wirken,
werden sie lediglich mit geringer Beeinträchtigungsintensität bewertet.
Anlagebedingt sind für das Landschafts- bzw. Stadtbild innerhalb des Planungsraumes v.a. das Einbringen von neuen Baukörpern sowie der Abriss bestehender Gebäude relevant. Die denkmalgeschützten Gebäude bleiben jedoch (mit Ausnahme des Eingangsgebäudes) erhalten, und vom Abriss sind
lediglich kleinere Nebengebäude betroffen, die den Charakter des Gebietes
nicht wesentlich prägen. Neue Gebäude sind überwiegend im Norden sowie
im Süden des Plangebietes vorgesehen. Sie befinden sich damit am Rand des
Gebietes und führen nicht zu relevanten Stadtbildveränderungen im Bereich
des zentralen Ensembles aus Kommandantur, Kasino, Kino sowie den gegenüberliegenden Mannschaftsgebäuden. Etwas anders stellt sich die Situation
im Bereich der U-förmig angeordneten Werkstattgebäude dar, in deren 'Innenhof' eine Bebauung mit Reihenhäusern geplant und somit eine deutlichere
Veränderung des Stadtbildes zu erwarten ist. Durch die strenge, parallel zur
bestehenden Bebauung verlaufende Anordnung der neuen Gebäude wird jedoch der Charakter des Bestands aufgegriffen und die Veränderungen stellen
keine erhebliche Beeinträchtigung dar.
Neben der optischen Qualität des Landschafts- bzw. Stadtbildes ist v.a. auch
dessen Erlebbarkeit von hoher Bedeutung. Derzeit ist das ehemalige Kasernengelände eingezäunt und nur wenigen Personen zugänglich, durch die geplante Umnutzung des Geländes wird es dagegen künftig für jedermann erlebbar sein. Diese Veränderung ist positiv zu bewerten.
Betriebsbedingt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Landschafts- bzw. Stadtbildes zu erwarten.
8.7
Kultur- und Sachgüter
Hinsichtlich der denkmalgeschützten Gebäude im Plangebiet sind folgende
Veränderungen geplant:
Abriss des Eingangsgebäudes (Abriss ist erforderlich, um die Erschließung
des nördlich gelegenen MI 1 sicherzustellen)
Bau von Balkonen z.B. an den Mannschaftsgebäuden sowie an der Kommandantur
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Seite 31
Änderung der Dachform der Mannschaftsgebäude
Diese Maßnahmen führen zu deutlichen Veränderungen der jeweiligen Kulturdenkmale. Dem Abriss wurde seitens der Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 26) zugestimmt, da andere Gebäude, welche
ebenfalls aus der Nachkriegszeit stammen (z.B. Kino), erhalten bleiben können, und somit insgesamt die verschiedenen Bauepochen innerhalb des Kasernengeländes weiterhin dokumentiert bleiben. Die übrigen beschriebenen
Änderungen haben zum Ziel, die bestehenden Gebäude für die geplante Nutzung attraktiv zu gestalten (z.B. Steigerung der Wohnqualität durch Balkone)
und sie damit dauerhaft zu erhalten. Die Gestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Wie bereits in Kapitel 8.6 unter 'Landschaft' beschrieben, bleibt das zentrale
Ensemble aus Kommandantur, Kasino, Kino sowie den gegenüberliegenden
Mannschaftsgebäuden in seinen Grundsätzen ebenso wie die im Süden des
Plangebiets gelegenen, denkmalgeschützten Gebäude (Reithalle, U-förmiges
Werkstattgebäude) erhalten. Durch die Umnutzung des Geländes wird es
künftig zudem öffentlich erlebbar. Insgesamt werden daher die zu erwartenden Auswirkungen als nicht erheblich für das Schutzgut 'Kultur- und Sachgüter' beurteilt.
9
PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI
NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Seit der Aufgabe der Nutzung des Plangebiets als Kaserne werden weite Teile
des Gebietes nicht mehr unterhalten bzw. gepflegt. Daher sind Schäden an
den Gebäuden entstanden, und auf den versiegelten Flächen findet eine Sukzession durch ruderale Krautvegetation und Gehölze statt. Nur in Teilbereichen erfolgt eine Nutzung (und eine eher notdürftige Instandhaltung) der Gebäude.
Sollte die nun vorliegende Planung nicht realisiert werden, so ist von einem
Fortschreiten der Sukzession sowie von einem weiteren Verfall der Gebäude
auszugehen. Es besteht die Gefahr, dass sich die Habitateigenschaften für
Reptilien durch die Gehölzsukzession verschlechtern (fehlende offene Bodenstellen, unzureichende Besonnung), und dass die Fledermausquartiere durch
Schäden an den Dächern der besiedelten Gebäude beeinträchtigt werden.
10
ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG NACH
NATURSCHUTZRECHT
In Kapitel 8 wurden bereits die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen
Schutzgüter beschrieben. Damit sind auch die naturschutzrechtlich relevanten
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Auswirkungen bereits bekannt. In der nachfolgenden Tabelle sind die als erhebliche Beeinträchtigung und somit die – nach Naturschutzrecht (§ 14
BNatSchG) – als "Eingriff" zu wertenden Auswirkungen zusammengestellt.
Tabelle 6:
Zusammenstellung der naturschutzfachlichen Eingriffe
Konflikt
Verlust von Biotopstrukturen; als erhebliche Beeinträchtigung wird folgender Verlust bewertet:
-
Beschreibung der erheblichen
Beeinträchtigung
Verlust der entsprechenden Biotopfunktion
410 m² Gebüsch mittlerer Standorte
1.930 m² ausdauernde Ruderalflur trockenwarmer
Standorte
2.510 m² ausdauernde Ruderalflur frischer bis feuchter
Standorte
5 Einzelbäume
-
Beeinträchtigung von Tierhabitaten
-
Inanspruchnahme von Zauneidechsen-Habitaten
Inanspruchnahme von Vogel-Brutplätze und Nahrungsflächen
Bauliche Veränderung von Fledermausquartieren
Störungen von Fledermaus-Jagdhabitaten v.a. durch
Licht
-
Verlust bzw. Beeinträchtigung der Habitatfunktion
Für die oben genannten naturschutzfachlichen Eingriffe werden in Kapitel 12
die notwendigen Kompensationsmaßnahmen benannt.
11
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE EMPFEHLUNGEN FÜR ZEICHNERISCHE
UND TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR INTEGRATION IN DEN
BEBAUUNGSPLAN
Mit den folgenden Vorschlägen für textliche Festsetzungen sollen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden, verringert oder ausgeglichen
und eine Durchgrünung des Planungsgebietes erzielt werden.
11.1
Festsetzungen zur Minderung/zum Ausgleich von Beeinträchtigungen
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
A
Grünflächen
Öffentliche Grünfläche am Gewerbekanal
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche am Gewerbekanal ist die vorhandene
Baumreihe zu erhalten, und abgehende Bäume sind durch Neupflanzungen
zu ersetzen. Zur Schaffung von Durchblickmöglichkeiten zum Kanal sind
kleine Lücken innerhalb der Baumreihe zulässig.
Öffentliche Grünfläche besonderer Zweckbestimmung "Park/Spielplatz"
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Parkanlage/Spielplatz" ist auf maximal 30 % der Fläche eine BefesStadt Rastatt
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Seite 33
tigung zulässig; dabei sind überwiegend versickerungsfähige Materialien
zu verwenden.
Die verbleibenden Grünflächen sind gärtnerisch anzulegen. Dabei sind
mindestens 18 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume
überwiegend heimischer Arten gemäß Planeintrag anzupflanzen. Auf mindestens 25 % der Gesamtfläche ist eine strukturreiche Gestaltung vorzunehmen (z.B. Anpflanzung von heimischen Sträuchern und Staudenbeeten).
Öffentliche Grünfläche an der Bahnlinie
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche entlang der Bahnlinie ist auf maximal
einem Drittel der Fläche eine Befestigung zulässig; dabei sind überwiegend
versickerungsfähige Materialien zu verwenden.
Die nicht befestigten Flächen sind als extensive Grünflächen mit mageren,
blütenreichen Wiesenflächen (Mahd maximal 2x jährlich) und Staudenpflanzungen anzulegen. Innerhalb der Grünflächen sind mindestens 7 mittel- bis großkronige, standortgerechte und überwiegend heimische Laubbäume gemäß Planeintrag anzupflanzen.
Die Lärmschutzwand ist auf mindestens der Hälfte ihrer Länge mit Kletteroder Rankpflanzen zu begrünen.
Verkehrsgrün
Innerhalb der Grünfläche südlich des MI 9 sind mindestens 2 mittel- bis
großkronige, standortgerechte Laubbäume heimischer Arten anzupflanzen.
Die Lärmschutzwand innerhalb der Grünfläche entlang der L 77 ist mit
Kletter- oder Rankpflanzen zu begrünen.
Innerhalb der Grünfläche westlich des MI 6 ist eine Heckenpflanzung vorzunehmen.
B
Mischgebiete
MI 1
Das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen ist auf dem jeweiligen
Baugrundstück flächig zu versickern oder zurück zu behalten und zu bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar an die
Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der
Grundstücksfläche beträgt.
Flächen, unter denen Tiefgaragen angeordnet werden, sind, soweit sie
nicht überbaut oder als Wege oder Stellplätze angelegt werden, mit einer
Bodenschicht von mindestens 0,80 m zu überdecken und zu begrünen. Bei
Baumpflanzungen muss die Mindestüberdeckung des durchwurzelbaren
Substrats mindestens 1,00 m betragen.
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Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen
Gehölzen) vorzunehmen ist.
Pro angefangene 700 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 1 mindestens 1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter Laubbaum anzupflanzen. Dabei sind überwiegend heimische Arten zu verwenden.
Tiefgaragenrampen, die nicht in Gebäude integriert sind, sind einzuhausen
und, soweit sie nicht überbaut oder als Wege oder Stellplätze angelegt
werden, mit einer Bodenschicht zu überdecken und zu begrünen.
Hecken sind nur bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig; eine
Verwendung von Koniferen ist nicht zulässig.
MI 2
Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen.
Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen
für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten und zu bewirtschaften.
Lärmschutzwände sind auf mindestens der Hälfte ihrer Länge mit Kletteroder Rankpflanzen zu begrünen.
MI 3
Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen.
Zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden sind möglichst zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen
für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist zurückzuhalten und zu bewirtschaften.
Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 3 mindestens 4 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen.
Pro angefangene 850 m² Grundstücksfläche ist innerhalb des MI 3 darüber hinaus mindestens 1 mittel- bis großkroniger, standortgerechter
Laubbaum überwiegend heimischer Arten anzupflanzen, so dass im gesamten MI 3 aufgrund dieser Festsetzung insgesamt mindestens 8 Bäume
gepflanzt werden.
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Bei Umbauarbeiten an der Kommandantur sind artenschutzrechtlich begründete Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu beachten, siehe dazu Abschnitt D.
MI 4 und MI 5
Im MI 4 sind zusätzliche Versiegelungen zu den heute bereits bestehenden
möglichst zu vermeiden. Ggf. nötige zusätzliche zu befestigende Oberflächen für Nebenanlagen und Stellplätze samt ihrer Erschließung sind versickerungsfähig auszugestalten bzw. das anfallende Oberflächenwasser ist
zurückzuhalten und zu bewirtschaften.
Im MI 5 ist das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen auf dem
jeweiligen Baugrundstück flächig zu versickern oder zurück zu behalten
und zu bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar
an die Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der
Grundstücksfläche beträgt.
Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen
Gehölzen) vorzunehmen ist.
Je Grundstück ist mindestens 1 klein- bis mittelkroniger Laubbaum zu
pflanzen.
Hecken sind nur bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig; eine
Verwendung von Koniferen ist nicht zulässig.
Bei Umbauarbeiten am U-förmigen Werkstattgebäude des MI 4 sind artenschutzrechtlich begründete Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu beachten, siehe dazu Abschnitt D.
MI 6
Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen
Gehölzen) vorzunehmen ist.
Innerhalb des MI 6 ist mindestens 1 klein- bis mittelkroniger Laubbaum zu
pflanzen.
MI 7
Das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen auf dem jeweiligen
Baugrundstück ist flächig zu versickern oder zurück zu behalten und zu
bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar an die
Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der
Grundstücksfläche beträgt.
Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiStadt Rastatt
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che Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen
Gehölzen) vorzunehmen ist.
Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 7 entlang der Karlstraße mindestens 4 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend
heimischer Arten anzupflanzen. Darüber hinaus sind mindestens 2 weitere
klein- bis mittelkronige Laubbäume zu pflanzen.
MI 8
Das Regenwasser von Garagen und Nebenanlagen auf dem jeweiligen
Baugrundstück ist flächig zu versickern oder zurück zu behalten und zu
bewirtschaften (z. B. Zisternen), so dass der Anteil der unmittelbar an die
Ortskanalisation angeschlossenen Flächen nicht mehr als 50 % der
Grundstücksfläche beträgt.
Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen, wobei auf mindestens einem Drittel der Fläche eine strukturreiche Gestaltung (z.B. Pflanzung von Stauden und überwiegend heimischen
Gehölzen) vorzunehmen ist.
MI 9
Alle nicht bebauten oder anderweitig befestigten Flächen sind gärtnerisch
anzulegen.
Gemäß Planeintrag sind innerhalb des MI 9 mindestens 13 mittelkronige,
standortgerechte Laubbäume anzupflanzen.
Bei der Befestigung von Freiflächen sind auf mindestens 50 % der Fläche
versickerungsfähige Materialien zu verwenden.
C
Verkehrsflächen
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum
Stellplätze sind mit versickerungsfähigen Materialien zu befestigen.
Öffentliche Verkehrsflächen
Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind 5 der vorhandenen Bäume
entlang der Josefstraße zu erhalten und bei Abgang durch Neupflanzungen
zu ersetzen. Gemäß Planeintrag sind zudem zwei mittel- bis großkronige,
standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten neu anzupflanzen.
Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich"
Gemäß Planeintrag sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich" mindestens 21
mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen.
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Seite 37
Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Platz"
Auf mindestens 10 % der Fläche ist eine Begrünung (gärtnerische Gestaltung) vorzunehmen.
Gemäß Planeintrag sind mindestens 4 mittel- bis großkronige, standortgerechte Laubbäume überwiegend heimischer Arten anzupflanzen.
Befestigte Flächen sind zu mindestens 50 % mit versickerungsfähigen
Belägen anzulegen.
D
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - Artenschutz
Gehölzrodungen sind nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. nicht
vom 01.03. bis zum 30.09.) durchzuführen.
Zum Schutz von gebäudebewohnenden Vögeln und Fledermäusen dürfen
Abrissarbeiten im Bereich des U-förmigen ehem. Werkstattgebäudes (bzw.
dessen Anbauten) nur im Winterhalbjahr (d.h. zwischen Mitte Oktober und
Ende Februar) durchgeführt werden. Auf das Winterhalbjahr zu begrenzen
sind zudem Gerüstbauarbeiten sowie Bauarbeiten im Dachstuhlbereich des
U-förmigen Gebäudes und der Kommandantur, und Bauarbeiten im direkten Umfeld des Turmfalken-Brutplatzes im Turm der Kommandantur dürfen nur außerhalb der Brutzeit (d.h. August bis März oder nach Kontrolle
durch die Biologische Baubegleitung) vorgenommen werden. Mit sonstigen
baulichen Veränderungen an den beiden Gebäuden muss im Winterhalbjahr begonnen werden.
Die Fledermausquartiere im Dachstuhl des U-förmigen ehem. Werkstattgebäudes müssen auf mindestens 1/3 der Gebäudefläche (südlicher Gebäudeteil) erhalten bleiben. Es dürfen keine Veränderungen vorgenommen
werden, die klimatische Veränderungen innerhalb des Dachraumes hervorrufen, und Einflugsöffnungen müssen erhalten bleiben (oder gleichwertig
ersetzt werden). An geeigneter Stelle sind zusätzliche Quartiere zu schaffen, z.B. durch Anbringen von Spaltenverstecken und Fledermauskästen.
Die Planungen sind mit einer Biologischen Baubetreuung abzustimmen.
Störungen des Dachraumes im Sommerhalbjahr sind nicht zulässig.
Zum Schutz von Zauneidechsen vor baubedingten Tötungen sind die
Überwinterungshabitate im Winter vor Beginn der Bauarbeiten einzuzäunen (z.B. mit Amphibien-Schutzzäunen). Direkt nach Ende der Winterruhephase werden die Tiere abgesammelt und in die neu anzulegenden Habitate außerhalb des Geltungsbereichs verbracht.
Zur Beleuchtung der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ist insektenfreundliche Beleuchtung (z.B. Natriumdampf-Hochdrucklampen, LED) zu
verwenden, die nach unten abstrahlt.
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Umweltbericht
E
Seite 38
Allgemeine Vorgaben für Pflanzungen
Von den Festsetzungen der Baumstandorte kann in der Lage ausnahmsweise geringfügig abgewichen werden, soweit die Abweichung grünordnerisch vertretbar ist und die Grundzüge der Planung – Wechsel von freien
und gerichteten Baumstellungen - nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Artenauswahl für Gehölzpflanzungen soll die standörtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. V.a. bei der Pflanzung von mittel- bis großkronigen
Bäumen im Bereich der Grün- und Verkehrsflächen sind heimische Gehölzarten bevorzugt zu verwenden. Sofern es die Standortverhältnisse erfordern, sind auch Sorten der heimischen Gehölzarten sowie weitere Laubgehölzarten zulässig.
Zum Spektrum der potenziell natürlichen Vegetation gehören die nachfolgend aufgelisteten Pflanzenarten.
Bäume
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
Hänge-Birke (Betula pendula)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior)
Silber-Pappel (Populus alba)
Zitter-Pappel (Populus tremula)
Vogel-Kirsche (Prunus avium)
Trauben-Kirsche (Prunus padus)
Stiel-Eiche (Quercus robur)
Silber-Weide (Salix alba)
Sal-Weide (Salix caprea)
Korb-Weide (Salix viminalis)
Winter-Linde (Tilia cordata)
Feld-Ulme (Ulmus minor)
Sträucher
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana)
Zwei- und Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata,
C. monogyna)
Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Faulbaum (Frangula alnus)
Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare)
Schlehe (Prunus spinosa)
Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica)
Echte Hunds-Rose (Rosa canina)
Grau-Weide (Salix cinerea)
Purpur-Weide (Salix purpurea)
Mandel-Weide (Salix triandra)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
Anzupflanzende 'mittel- bis großkronige Laubbäume' sind als Hochstämme
mit einem Stammumfang von mindestens 14 – 16 cm zu pflanzen.
Bei der Anlage von mageren, blütenreichen Wiesenflächen und Staudenpflanzungen sowie bei der Begrünung der Lärmschutzwände sind bevorzugt Pflanzenarten zu verwenden, die attraktiv auf Nachtfalter wirken und
somit zu einer Verbesserung der Nahrungsgrundlage für Fledermäuse beitragen. Wichtig ist eine Mischung der verschiedenen Pflanzenarten, damit
sie sich mit ihren Blütezeiträumen ergänzen. Auch im Bereich von weiteren privaten und öffentlichen Grünflächen wird eine Ansaat bzw. Pflanzung der folgenden Pflanzenarten empfohlen*:
Krautige Pflanzen
Abendduft-Leimkraut (Silene italica)
Abendlevkoje (Matthiola incana)
Borretsch (Borego officinalis)
Duft-Nachtkerze (Oenothera odorata)
Gartenreseda (Reseda odrata)
Nickendes Leimkraut (Silene nutans)
Phlox (Phlox paniculata Hybr.)
Rote Lichtnelke (Silene dioica)
Salbei (Salvia officinalis)
Seifenkraut (Saponaria officinalis)
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Gemeine Nachtviole (Hesperis matronalis)
Gemshorn (Matthiola bicornis)
Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis)
Gewöhnliches Leimkraut (Silene vulgaris)
Goldlack (Cheiranthus cheirii)
Königslilie (Lilium regale)
Lauch (Allium spec.)
Mehrjähriges Silberblatt (Lunaria redivia)
Minze (Mentha spec.)
Sternbalsam (Zaluzianskya capensis)
Türkenbund (Lilium martagon)
Wunderblume (Mirabilis jalapa)
Wegwarte (Cichorium intybus)
Weidenröschen (Epilobium angustifolium)
Weiße Lichtnelke (Silene latifolia)
Wilder Majoran, Dost (Origanum vulgare)
Zitronenmelisse (Melissa officinalis)
Zitronen-Taglilie (Hemerocallis citrina)
Ziertabak (Nicotiana alata)
Sträucher
Apfelrose (Rosa rugosa)
Bibernell-Rose (Rosa pimpinellifolia)
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
Hecken-Rose (Rosa corymbifera)
Holunder (Sambucus nigra)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
Salweide (Salix caprea)
Sommerflieder (Buddleja davidii)
Kletterpflanzen und Bodendecker
Duftgeißblatt (Lonicera periclymenum)
Jelängerjelieber (Lonicera caprifolium)
Immergrün (Vinca minor)
*Liste nach NABU (2013): Gärtnern für Fledermäuse
Alle Bepflanzungen sind gemäß DIN 18916 und DIN 18917 fachgerecht
durchzuführen, gemäß DIN 18919 zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Erfolgte Anpflanzungen unterliegen der Bindung gemäß § 9 Abs. 1 Nr.
25b BauGB.
Alle zur Gestaltung oder zum Ausgleich auf öffentlichen und privaten Flächen vorgesehenen Maßnahmen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Erschließungs- bzw. Hochbaumaßnahmen bei privaten Grundstücken als abgeschlossen nachzuweisen.
11.2
Festsetzungen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen außerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Nahrungsflächen für Fledermäuse
Auf den in Abbildung 2 gekennzeichneten Teilflächen 1 bis 4 sind auf einer
Gesamtgröße von ca. 7.000 m² Nahrungsflächen für Fledermäuse anzulegen.
Auf den beiden nördlichen Flächen ist zunächst vorhandener Gehölzaufwuchs
zu entfernen, und dann eine Wiesenansaat vorzunehmen. Dabei ist gebietsheimisches, standortgerechtes Saatgut zu verwenden, welches einen hohen
Anteil an Blütenpflanzen aufweist, die Nahrung für Nachtschmetterlinge bieten. Auf den übrigen Flächen sind ebenfalls blütenreiche, magere Wiesen anzulegen und extensiv zu pflegen (Mahd max. 2x pro Jahr).
Strukturen für Reptilien
Innerhalb der Fledermaus-Nahrungsflächen 1, 2 und 3 sind Strukturen für
Reptilien anzulegen: Steinriegel (Grundfläche jeweils ca. 15 m², Anlage in
Ost-West-Richtung, ca. 1 m tief, 1 m hoch und 2 m breit) und Totholzhaufen
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innerhalb sandiger, nährstoffarmer, offener Bodenflächen, Bepflanzung der
Nordseite mit einzelnen Gebüschen.
Die Maßnahmen auf den Flächen außerhalb des Geltungsbereichs müssen
bereits vor Baubeginn umgesetzt und funktionsfähig sein. Die ReptilienFlächen sind vor dem Einbringen der innerhalb des Geltungsbereichs abgefangenen Tiere einzuzäunen (z.B. mit Amphibien-Schutzzäunen). Je nach Anzahl
der abgefangenen Tiere kann es notwendig werden, auch auf der südlichsten
Fledermaus-Nahrungsfläche (Teilfläche 4) Reptilien-Strukturen anzulegen. Eine
schnelle Umsetzbarkeit dieser Zusatz-Maßnahme ist sicherzustellen.
11.3
Hinweise zum Bebauungsplan
Denkmalschutz
Sollten bei der Durchführung von Erdarbeiten bis dahin unbekannte archäologische Funde oder Befunde zutage kommen, sind diese nach § 20 Denkmalschutzgesetz der Denkmalfachbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref.
26) umgehend zu melden. Die Fundstelle ist bis zu vier Werktage nach der
Fundanzeige in unverändertem Zustand zu halten, sofern nicht die Denkmalfachbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist.
12
NATURSCHUTZFACHLICHE KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Zum Ausgleich der durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe in Natur
und Landschaft sind innerhalb des Geltungsbereichs folgende Ausgleichsmaßnahmen geplant:
Alle nicht mehr benötigten bebauten oder versiegelten Flächen werden
entsiegelt und es erfolgt eine Renaturierung des Bodens.
Die renaturierten Flächen sowie allen weiteren nicht bebauten oder versiegelten Flächen werden gärtnerisch angelegt. Auf Teilflächen erfolgen
dabei spezielle Maßnahmen, um Habitatfunktionen speziell für Fledermäuse und Vögel aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen:
Verwendung von bevorzugt heimischen Gehölzarten (Nahrungsgrundlage und Brutmöglichkeiten für Vögel, Nahrungsgrundlage für
Fledermäuse)
Verwendung von Pflanzenarten, welche attraktiv auf Nachtfalter
wirken (Nahrungsgrundlage speziell für Fledermäuse)
Bepflanzung der Lärmschutzwände mit Kletter- bzw. Rankpflanzen
(Nahrungsgrundlage und Leitlinienfunktion für Fledermausflugrouten)
Im Bereich des U-förmigen Gebäudes werden zusätzliche Quartiermöglichkeiten geschaffen (z.B. Spaltenverstecke, Fledermauskästen).
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Hinsichtlich der Habitatfunktion für Fledermäuse sowie Zauneidechsen verbleibt jedoch ein Kompensationsdefizit. Zum Ausgleich dieses Defizits werden
Flächen außerhalb des Geltungsbereichs folgendermaßen aufgewertet (zur
Lage siehe kartographische Darstellung in Abbildung 2):
Auf vier Teilflächen (insgesamt ca. 7.000 m²) erfolgt eine Anlage von
Fledermaus-Nahrungshabitaten (blütenreiche, magere Wiesen).
Auf mindestens drei Teilflächen (ca. 3.000 m²) entlang der Bahnlinie
werden Reptilien-Habitate geschaffen (innerhalb der FledermausNahrungsflächen) durch Anlage von Steinriegeln und Totholzhaufen innerhalb sandiger, schütter bewachsener Flächen.
Aus artenschutzrechtlichen Gründen müssen die beiden genannten Maßnahmen zeitlich vorgezogen umgesetzt werden (CEF-Maßnahmen).
Durch die beschriebenen Maßnahmen können alle durch die Planung bewirkten Eingriffe ausgeglichen werden.
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Lesesteinhaufen auf sandigem
Untergrund mit einzelnen
Geltungsbereich des
Bebauungsplans
Holzstapel
magere Blumenwiese
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Tel. 06232/6779-90 Fax 06232/6779-99
04/2013
Umweltbericht
13
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AUSWIRKUNGEN AUF ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG wurden eine Übersichtsbegehung (s. Anhang 1)
sowie gezielte Erhebungen der Artgruppen Reptilien, Vögel und Fledermäuse
(s. Anhang 2) vorgenommen. Auf dieser Basis erfolgt in den 'Formblättern zur
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFHRL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP)' (s.
Anhang 3) eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen hinsichtlich der
Betroffenheit der einzelnen Vorgaben des § 44 BNatSchG.
Ergebnis der Untersuchungen ist, dass zur Vermeidung der Erfüllung von Verbotstatbeständen die Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen sowie von
Maßnahmen zur Sicherung der ununterbrochenen ökologischen Funktionalität
(CEF-Maßnahmen) notwendig ist. Die Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen
wurden in die Festsetzungsvorschläge (s. Kapitel 11) aufgenommen.
14
BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR
ÜBERWACHUNG DER DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS
AUF DIE UMWELT / MONITORING
Nach § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der
Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Zur Klärung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten (vgl. § 4c BauGB), sind auch die realisierten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen mit zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen beeinflussen ebenfalls Art, Maß und Dauer der Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan zur Folge hat. Während der Planaufstellung, d. h. bei der Prognose
und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht, werden diese
Maßnahmen bereits einbezogen.
Da hinsichtlich der meisten Umweltauswirkungen wohl kaum Abweichungen
von den Prognosen des Umweltberichts zu erwarten sind (z.B. Flächenverbrauch), gewinnt die Kontrolle der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen an Bedeutung.
Durch eine Ortsbegehung sind die Umsetzung und Funktionalität folgender
Maßnahmen sicherzustellen:
a) vor Baubeginn: artenschutzrechtlich begründete CEF-Maßnahmen für Fledermäuse und Zauneidechsen, Abfang der Zauneidechsen
b) während des Baus: zeitliche Vorgaben für Bauarbeiten
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c) während des Baus und nach Fertigstellung der Bauarbeiten: dauerhafter
Erhalt der Fledermausquartiere im Dachstuhl des U-förmigen Werkstattgebäudes (mindestens 1/3 der Gebäudefläche, keine häufigen Störungen im
Sommerhalbjahr, keine Veränderung des Innenklimas z.B. durch Dämmung, Erhalt der Einflugöffnungen), Verbesserung der Quartiersfunktion
durch das Anbringen von Fledermauskästen an geeigneter Stelle
d) spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen bzw.
Fertigstellung bei Hochbaumaßnahmen und Einzäunung: Begrünungsmaßnahmen entsprechend der Festsetzungen
Die Kontrolle der Maßnahmen a) bis c) erfolgt durch eine 'Ökologische Baubegleitung'.
15
RECHNERISCHER NACHWEIS DER KOMPENSATION
Der Nachweis der naturschutzfachlichen Kompensation erfolgt nach der "Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung" (L FU 2005). Durch die geplanten
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ändert sich
die Flächenverteilung des Gebietes wie folgt:
Tabelle 7:
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der flächenhaften Biotoptypen im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Biotoptypen
Kanal
Flächengröße (m²)
Bewertung
Bestand
EW
Planung
15
28.950
0
0
11
27.610
0
410
0
19
7.790
0
580
0
6
3.480
0
350
350
6.650
6.650
1.930
0
2.510
Gebüsch mittlerer Standorte
Hecke aus nicht heimischen
Straucharten
Baumreihe
Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte
Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter
Standorte
Von Bauwerken bestandene
Fläche
Völlig versiegelte Straße,
Weg oder Platz
Völlig versiegelte Straße,
Weg oder Platz (mit Pflanzenbewuchs)
WE
Planung
800
100
15.070
19
8
WE
Bestand
1.040
130
8
PW
19
1
30.890
15.070
48.020
1
48.020
1
30.890
10.110
0
2
20.220
0
Gepflasterter Weg
2.590
0
2
5.180
0
Gepflasterter Weg (mit Pflanzenbewuchs)
3.130
0
4
12.520
0
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Biotoptypen
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Flächengröße (m²)
Bewertung
Bestand
EW
Weg mit wassergebundener
Decke, Kies oder Schotter
Weg mit wassergebundener
Decke, Kies oder Schotter
(mit Pflanzenbewuchs)
Kleine Grünfläche
Parkanlage (öffentliche Grünfläche)
Parkanlage extensiv (Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte)
Ziergarten (private Grünflächen)
gesamt
Planung
WE
Bestand
PW
580
6.560
3
2.160
0
5.210
0
0
5.240
6
0
1.230
15
0
75.650
3
WE
Planung
1.740
19.680
6
12.960
0
4
20.840
0
0
31.440
18.450
6
14.150
75.650
0
84.900
194.940 209.940
Differenz
+15.000
EW = Eingriffswert (Grundwert)
PW = Planungswert (Grundwert)
WE = Werteinheit
Neben den flächenhaften Biotoptypen erfolgt zudem eine Bilanzierung der Einzelbäume, wobei unter 'Planung' ausschließlich Bäume im Bereich künftiger
Verkehrsflächen sowie überwiegend versiegelter Flächen im Bereich des MI 9
berücksichtigt werden. Die übrigen anzupflanzenden Bäume werden als Bestandteil des jeweiligen Biotoptyps erfasst (z.B. Garten) und deshalb in der
nachfolgenden Tabelle nicht gesondert aufgeführt.
Tabelle 8:
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Einzelbäume im Geltungsbereich des
Bebauungsplans
Einzelbäume
Platane
(nicht heimische Baumart, auf
geringwertigem Biotoptyp)
Nadelbäume (nicht heimische
Baumart, auf mittelwertigem
Biotoptyp)
Laubbaum
(heimische Baumarten, auf geringwertigem Biotoptyp)
Laubbaum
(nicht heimische Baumarten, auf
geringwertigem Biotoptyp)
gesamt
Stammumfang
(cm) / Anzahl
Bewertung
Bestand
Planung
EW
PW
150 / 1
-
4
-
600
-
90 / 2
-
3
-
540
-
-
90 / 27
6
6
-
14.580
90 / 7
90 / 18
4
4
2.520
6.480
3.660
21.060
Differenz
EW = Eingriffswert (Grundwert)
PW = Planungswert (Grundwert)
WE = Werteinheit
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WE
Bestand
WE
Planung
+ 17.400
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Der aktuelle Wert des Planungsgebietes beträgt 198.600 WE. Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt sich bei der Planung
ein Gesamtflächenwert von 231.000 WE. Es ergibt sich somit eine positive
Gesamtbilanz (+ 32.400 WE).
Die geplanten externen Kompensationsmaßnahmen resultieren aus artenschutzrechtlichen Gründen und müssen deshalb – trotz der positiven Bilanz im
Geltungsbereich – umgesetzt werden.
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Umweltbericht
16
AGL
Seite 47
QUELLEN
ÖTIGHEIM / SAARBRÜCKEN (2009): Fortschreibung Landschaftsplan Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 3. Änderung – Rastatt
ARCADIS (2011): Technische Untersuchungen zur Kostenschätzung für Altlasten, Entsorgung Verkehrsflächen/Bodenauffüllungen - Karlsruhe
DEUTSCHER WETTERDIENST (1953): Klima-Atlas von Baden-Württemberg – Bad
Kissingen
LFU (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG) (1992): Potentielle natürliche Vegetation und naturräumliche Einheiten – Karlsruhe
LFU (2002): Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg – Karlsruhe
LFU (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Abgestimmte Fassung – Karlsruhe
LGRB (LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU) (2011): LGRBMapserver: Geowissenschaftliche Übersichtskarten, Stichworte:
Boden, Hydrogeologie, Geologie; Maßstab 1:150.000;
http://www1.lgrb.uni-freiburg.de/geoviewer; 08.03.2011
LUBW (2006): Klimaatlas Baden-Württemberg – Karlsruhe
LUBW (2009): Arten, Biotope, Landschaft: Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten - Karlsruhe
LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN
WÜRTTEMBERG) (2013): Daten- und Kartendienst der LUBW: Natur und
Landschaft; (http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/, (zuletzt abgerufen: März 2013)
REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (2003): Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 – Karlsruhe
UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (1995): Heft 31, Bewertung von
Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren – Stuttgart
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT RASTATT (2006): Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Rastatt, 3. Änderung; Stand: 27.04.2006;
rechtswirksam seit 06.07.2006 – Rastatt
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