Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
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Leitfaden für die betriebliche Unterweisung
Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Informationen für Vorgesetzte Vorwort Unterweisungen sind wichtige Bausteine im zeitgemäßen Arbeitsschutz: In persönlichen Gesprächen zwischen Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sollen Verhaltensweisen, die für den Arbeitsschutz von Bedeutung sind, diskutiert und vermittelt werden. Diese müssen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anschaulich und nachvollziehbar sein. Vordringliches Ziel ist es, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstanden und akzeptiert werden. Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Warum Unterweisungen? Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle Beteiligten die für sie wesentlichen Informationen erhalten. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab. Die Mitarbeiter/-innen können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden. Informierte und motivierte Beschäftigte sind eine der Voraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen. Für Unternehmensleitung und Vorgesetzte können sich dadurch folgende Vorteile ergeben: •• Störungsfreier Betriebsablauf •• Gesicherte Qualität •• Geringere Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Krankheiten •• Sorgsamer Umgang mit Maschinen und Anlagen •• Kostenreduzierung •• Größere Arbeitszufriedenheit Mit dem vorliegenden Leitfaden werden Unternehmer/-innen bei der Unterweisung der Beschäftigten zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt. Wer ist zuständig? Wer hat die Gesamtverantwortung für die Unterweisungen? Die Unternehmensleitung hat die Gesamtverantwortung. Sie ist verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der Vorgesetzten und kontrolliert die Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu gehören auch die Unterweisungen. Dabei ist es dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin freigestellt, wen sie mit der Durchführung der Unterweisung beauftragen. Wer führt die Unterweisungen durch? Die Vorgesetzten (Abteilungsleitung, Meister und Meisterinnen, Schicht- oder Maschinenführung, Teamleitung etc.) führen jeweils in ihrem Verantwortungsbereich die Unterweisungen durch. Es ist weniger sinnvoll, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen die Durchführung der Unterweisung allein zu überlassen. Dieser Personenkreis ist beratend tätig; ihm fehlen disziplinarische Vollmachten und Weisungsrechte. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, diesen Personenkreis bei der Vorbereitung oder der Behandlung einzelner Themen zu beteiligen. Wann muss unterwiesen werden? Sicherheitsunterweisungen mind. 1 x jährlich durchführen! Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden. Weitere Anlässe sind: •• Neueinstellung oder Umsetzung •• Aufnahme einer neuartigen Tätigkeit •• Arbeiten in ungewohnter Umgebung, z. B. Störungssuche, Instandhaltung •• Erkennen unsicheren Verhaltens •• Unfälle oder Beinahunfälle •• Rückfragen der Mitarbeitenden 1 Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Wie geht man vor? Wann? Prinzipiell können Unterweisungen jederzeit stattfinden. Empfehlenswert ist eine Unterweisung gleich nach Arbeitsbeginn oder nach Arbeitspausen. Wo? Der Ort der Unterweisung ist von den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen abhängig. Unter anderem kommen infrage: •• Arbeitsplatz, wenn es für die Durchführung der Unterweisung erforderlich und sinnvoll ist •• Meisterbüro •• Pausenraum •• Ausbildungs- oder Besprechungsraum Wie? Grundsätzlich gilt, dass die Unterweisungen in einer für alle Mitarbeiter/-innen verständlichen Art und Weise durchgeführt werden sollten. Die Unterweisungsthemen werden am besten in Gesprächen und Diskussionen mit den Mitarbeitern/-innen besprochen. Die alleinige Übergabe schriftlicher Informationen ist nicht ausreichend. Die Unterweisung kann auch im Rahmen der technologischen Einweisung durchgeführt werden. Folgende Fragen haben sich für die Gesprächsführung bewährt: •• Welche Gefährdungen bestehen? •• Wie kann man sich schützen? Bei der Beantwortung der Fragen sollte folgende Vorgehensweise berücksichtigt werden: •• Gefährdungen bei den konkreten Tätigkeiten aufzeigen •• Sicherheitseinrichtungen zeigen und erläutern •• Sicheres Arbeitsverhalten vormachen und begründen •• Verständnis durch Nachfragen feststellen •• Auf Zwischenfragen eingehen •• Anweisung klarmachen und begründen Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen soll der persönliche Nutzen aufgezeigt werden. Drohungen und Begründungen allein durch Paragrafen sind fehl am Platz. 2 Welche Inhalte und Themen? Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Unterweisungsinhalte sind z. B.: •• Erstunterweisung bei Neueinstellung •• Brandschutz •• Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall •• Bildschirmarbeitsplätze •• Arbeiten an Maschinen •• Alkohol am Arbeitsplatz •• Stolpern, Rutschen und Stürzen •• Handbetriebene Transportmittel •• Gehörschutz •• Heben und Tragen •• Umgang mit elektrischen Geräten •• Tragen von Sicherheitsschuhen •• Hand- und Hautschutz •• Leitern und Tritte •• Tragen von Schutzhandschuhen •• Arbeiten mit dem Gabelstapler •• Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / •• Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Ätzende und reizende Stoffe •• Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Siehe Anhang 3: Bestellbogen Unterweisungsmaterial •• Sehen und gesehen werden •• Verkehrssicherheit Diese Themen können sowohl einzeln als auch zusammengefasst Gegenstand einer Unterweisung sein. Die Entscheidung hierüber hängt insbesondere von der Art und Größe des Betriebes sowie vom Teilnehmerkreis ab. Sind Nachweise der Unterweisung erforderlich? Siehe Anhang 2: Rechtliche Grundlagen der Unterweisung Siehe Anhang 4: Kopiervorlage Durch- geführte Unterweisungen Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Vergleichbare Pflichten ergeben sich nach der Biostoff- sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung. Grundsätzlich schreibt die Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention« (DGUV Vorschrift 1) die schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen vor. Die Bedeutung der Unterweisung wird damit unterstrichen. Außerdem haben Unterweisende einen Nachweis für ihre Pflichterfüllung erbracht. Erfolgskontrolle Das Dulden fehlerhaften Verhaltens wird oftmals als Zustimmung aufgefasst. Um dem entgegenzutreten, sollten Unternehmer/-innen und Vorgesetzte Folgendes beachten: •• Arbeitsweise der Mitarbeiter/-innen beobachten •• Mitarbeiter/-innen auf unsichere Arbeitsweise ansprechen •• Gründe für fehlerhaftes Verhalten erfragen und die Ursachen möglichst schnell beseitigen •• Keine fehlerhaften Arbeitsweisen dulden •• Jeweilige Unterweisung bei Bedarf wiederholen •• Vorbildliche Arbeitsweisen herausstellen Ist die Unterweisung durchgeführt, gilt es, die angestrebten Ziele auch wirklich zu erreichen. Das heißt, konsequent zu kontrollieren, ob die Mitarbeiter/-innen sich auch wirklich so verhalten, wie es bei der Unterweisung vereinbart wurde. Dies bedeutet aber auch, dass die Vorgesetzten in der Praxis zu den Unterweisungszielen stehen müssen. Sie müssen das von ihnen Geforderte vorleben. 3 Anhang 1 Weiterführende Unterlagen der Berufsgenossenschaft ↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen Erstunterweisung Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention« bei Neueinstellung Broschüre »Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – ↓ Best.-Nr. DGUV Vorschrift 1 DGUV Information 215 – 410 Leitfaden für die Gestaltung« Broschüre »Ergonomie« MB 008 Broschüre »Innerbetrieblicher Transport« 211 DP Broschüre »Lärmschutz« 214 DP Broschüre »Unterweisungen planen und durchführen« PU 007 Broschüre »Prüfungsfragen Arbeitssicherheit« PU 003 Broschüren »Der sichere Start ins Berufsleben – Infos für Azubis« 215 DP, AB 010, AB 012, AB 013, AB 015, AB 016 Kampagne für junge Berufstätige www.ein-unfall-ändert-alles.de interAKTIV Lernmodule zu rund 40 Themen der Arbeitssicherheit www.bgetem.de Webcode: 12203300 Lernmodule »Mir passiert schon nixx« www.bgetem.de Webcode: 12140017 DVD »Mir passiert schon nixx« DVD 008 DVD »Die unachtsame Sekunde« DVD 004 Medienpakete für Berufsstarter (Feinmechanik, Elektrohandwerke/elektrotechnische Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft, Druck- und Papierverarbeitung, Textil und Mode, Büro und Verwaltung) AZUBI-P 001 – AZUBI-P 006 Erste Hilfe Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention« DGUV Vorschrift 1 Ihre Berufsgenossenschaft – Unsere Aufgaben und Leistungen D 010 Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben« 215 DP Broschüre »Erste Hilfe mit Sonderteil Stromunfall« MB 017 Kurzbroschüre »Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege« T 010 Plakat »Ich bin Hoffnungsträger« P 011/2014 Plakatausführung »Erste Hilfe im Betrieb« DGUV Information 204 – 022 Telefonaufkleber »Notruf« H 056, H 057 Aufkleber »Sind Sie schon Ersthelfer?« H 058 interAKTIV Lernmodul »Erste Hilfe« www.bgetem.de Webcode: 12506909 Arbeiten an Maschinen Broschüre »Persönliche Schutzausrüstungen« 4 MB 001 Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben – Infos für Azubis in der Feinmechanik« AB 015 Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben – Infos für Azubis in Textil- und Modeberufen« AB 010 Kurzbroschüre »Ergonomische Gestaltung von Montagearbeitsplätzen« T 003 Testbogen »Montagearbeiten« ABL 007 Testbogen »Werkzeug« ABL 009 ↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen ↓ Best.-Nr. Lernmodul »Mir passiert schon nixx: bewegte Maschinenteile« www.bgetem.de Webcode: 12140017 DVD »Sicherheit an spanabhebenden Maschinen« DVD 063 DVD »Sicherheit an Pressen – auf den Punkt gebracht« DVD 076 Stolpern, Rutschen Broschüren »Der sichere Start ins Berufsleben – und Stürzen Infos für Azubis« 215 DP, AB 010, AB 012, AB 013, AB 015, AB 016 Plakat »Ich bin Wegwischer« P 003/2014 Plakat »Ich bin Gefahrenmelderin« P 007/2014 DVD »Die unachtsame Sekunde« DVD 004 Gehörschutz Broschüre »Lärmschutz« 214 DP Kurzbroschüre »Gehörschäden vorbeugen« T 014 BG-Infoblatt »Gehörschutzmittel-Lieferanten« 313 BG-Infoblatt »Schallpegelerhöhung durch Fremdgeräusch« 349 BG-Infoblatt »Gehörschutz, wozu?« 403 BG-Infoblatt »Gefährdungen durch Lärm« 465 BG-Infoblatt »Unterweisungen nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung« 466 BG-Infoblatt »Lärm: Gefährdungen beurteilen nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung« 469 Schulungsprogramm »Lärm« PU 006 interAKTIV Lernmodul »Lärmschutz« www.bgetem.de Webcode: 12285972 Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Lärm« www.bgetem.de Webcode: 12140017 CD »Schütze Dein Gehör« CD 010 Umgang mit Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen elektrischen Geräten und Betriebsmittel« DGUV Vorschrift 3 Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben« 215 DP Broschüre »Unterweisen in der Elektrotechnik« PU 008 Kurzbroschüre »Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln« T 008 BG-Infoblatt »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfliste« 372 Testbogen »Elektrischer Strom« ABL 005 Schulungsprogramm »Die fünf Sicherheitsregeln« PU 004 interAKTIV Lernmodul »Die fünf Sicherheitsregeln« www.bgetem.de Webcode: 12656425 Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Strom« www.bgetem.de Webcode: 12140017 DVD »Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms« DVD 001 5 Anhang 1 ↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen Hand- und Hautschutz Broschüre »Hautschutz« MB 003 Kurzbroschüre »Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien« T 020 BG-Infoblatt »Allergien im Bereich Druck und Papierverarbeitung« 416 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz – Allgemein« 531.0 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Offsetdruck« 531.1 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Etiketten- und Schmalbahndruck« 531.2 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Verpackungstiefund Flexodruck (Farben auf Lösemittelbasis)« 531.3 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Flexodruck (Farben auf Wasserbasis)« 531.4 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz beim Druck mit UV-Farben« 531.6 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz im Siebdruck« 531.7 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutz in der Weiterverarbeitung« 531.9 BG-Infoblatt »Mechanische Gefährdungen der Haut« 531.10 BG-Infoblatt »Hand- und Hautschutzplan« 531.11 Testbogen »Hautschutz« ABL 004 Faltblatt »Haut- und Handschutz: Tipps konkret« S 020 Aushang »Handhygiene« S 040 Online-Datenbank »BASIS« www.basis-dp.de interAKTIV Lernmodul »Hautschutz« www.bgetem.de Webcode: 12460943 Tragen von Broschüre »Hautschutz« Schutzhandschuhen Testbogen »Hautschutz« MB 003 ABL 004 Faltblatt »Haut- und Handschutz: Tipps konkret« S 020 BASIS-Modul Hand- und Hautschutz www.basis-bgetem.de Tätigkeiten mit Broschüre »Arbeiten im Offsetdruck« Gefahrstoffen I / Broschüre »Staub bei Elektroinstallationsarbeiten« Ätzende und Broschüre »Gefahrstoffe im Elektromaschinenbau« reizende Stoffe 6 ↓ Best.-Nr. 202 DP S 032 S 016 BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für das Arbeiten mit Gefahrstoffen« 501 BG-Infoblatt »Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen« 505 BG-Infoblatt »Vorschriften und Informationsmaterial zu Gefahrstoffen« 508 Testbogen »Gefahrstoffe« ABL 013 Faltblatt »Staubarm arbeiten« S 033 interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gefahrstoffen« www.bgetem.de Webcode: 12149395 ↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten ↓ Best.-Nr. interAKTIV Lernmodul »Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen« www.bgetem.de Webcode: 13754829 interAKTIV Lernmodul »Textilstaub« www.bgetem.de Webcode: 12195404 interAKTIV Lernmodul »Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen« www.bgetem.de Webcode: 13754829 Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe« www.bgetem.de Webcode: 12140017 Broschüre »Arbeiten im Offsetdruck« 202 DP Broschüre »Zündgefahren in Erdgasanlagen durch elektrostatische Aufladungen« MB 005 Broschüre »Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall« T 011 BG-Infoblatt »Behälter für Lösemittel und gebrauchte Putztücher, Sicherheitsschränke« 328 BG-Infoblatt »Lagerung brennbarer Flüssigkeiten im Bereich Druck und Papier« 402 BG-Infoblatt »Lösemittel im Druck und in der Papierverarbeitung« 521 interAKTIV Lernmodul »Grundlagen des Explosionsschutzes« www.bgetem.de Webcode: 12667881 interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gefahrstoffen« www.bgetem.de Webcode: 12149395 interAKTIV Lernmodul »Grundlegende Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Gasanlagen« www.bgetem.de Webcode: 12545394 Lernmodul »Mir passiert schon nixx: Gefahrstoffe« www.bgetem.de Webcode: 12140017 Bildschirmarbeitsplätze Broschüre »Arbeiten am Bildschirm – Maßnahmen DGUV Information 215 – 410 zum Schutz der Gesundheit am Bildschirm-Arbeitsplatz« Broschüre »Arbeiten am Bildschirm« T 040 Broschüre »Grundlagen zum Raumklima und zur Raumlufttechnik« S 042 Broschüre »Ergonomie« MB 008 Broschüre »Der sichere Start ins Berufsleben – Infos für Azubis in Büro und Verwaltung« AB 016 interAKTIV Lernmodul »Sicherheit an Büroarbeitsplätzen« www.bgetem.de Webcode: 12132366 CD »Bildschirm-Fitnesstrainer« CD 009, www.bgetem.de Webcode: 12297241 DVD »Fit im Büro« DVD 010 Alkohol am Arbeitsplatz Broschüre »Alkohol im Betrieb« 219 DP Broschüre »Alkohol und Arbeit – zwei, die nicht zusammenpassen« T 042 Plakat »Ich bin Neinsagenkönner« P 008/2014 7 Anhang 1 ↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen Handbetriebene Broschüre »Innerbetrieblicher Transport« Transportmittel Broschüre »Ladungssicherung« 211 DP 226 DP Broschüre »Ladungssicherung: Ratgeber Pkw/Transporter« 226.1 DP Broschüre »Ladungssicherung: Ratgeber Lkw« 226.2 DP Broschüre »Ergonomie« MB 008 Plakat »Ich bin Rückversicherin« P 010/2014 Testbogen »Transport« ABL 006 interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gabelstaplern« www.bgetem.de Webcode: 12738175 interAKTIV Lernmodul »Sicherheit beim Wäschetransport« www.bgetem.de Webcode: 12655390 interAKTIV Lernmodul »Transport von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften« www.bgetem.de Webcode: 12728790 Heben und Tragen Broschüre »Innerbetrieblicher Transport« 211 DP Broschüre »Lasten bewegen von Hand« T 041 Broschüre »Ergonomie« MB 008 interAKTIV Lernmodul »Heben und Tragen« www.bgetem.de Webcode: 13192760 Tragen von Broschüre »Persönliche Schutzausrüstungen« Sicherheitsschuhen BG-Infoblatt »Tragen von Sicherheitsschuhen« MB 001 350 BG-Infoblatt »Sicherheitsschuhe, Hersteller und Lieferanten« 303 Plakat »Ich bin Selbstschützer« P 006/2014 Leitern und Tritte Ausfüllhilfe »Leiternprüfbuch« S 012 Testbogen »Umgang mit Leitern und Arbeiten auf erhöhtem Stand« ABL 008 Aufkleber »Betriebsanleitung für Anlegeleitern« HK 010 Aufkleber »Betriebsanleitung für Stehleitern« HK 011 interAKTIV Lernmodul »Sicherheit auf Leitern« www.bgetem.de Webcode: 12645774 Lernmodul »Mir passiert schon nixx: hoch gelegene Arbeitsplätze« www.bgetem.de Webcode: 12140017 DVD »Wer gut runterkommt, bleibt immer oben« DVD 055 DVD »Hoch hinaus! Sicher arbeiten mit Hubarbeitsbühnen« DVD 016 Arbeiten mit dem Unfallverhütungsvorschrift »Flurförderzeuge« Gabelstapler Broschüre »Ergonomie« 8 ↓ Best.-Nr. DGUV Vorschrift 68 MB 008 Broschüre »Wichtig für Gabelstaplerfahrer« 213 DP Broschüre »Sicherheitsbeurteilung, Innerbetrieblicher Transport« 230.15 DP ↓ Unterweisungshilfen ↓ Weiterführende Unterlagen ↓ Best.-Nr. BG-Infoblatt »Flurförderzeuge, Prüfung« 363 BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für den Betrieb von Gabelstaplern« 429 BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für den Betrieb von Handhubwagen« 431 BG-Infoblatt »Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr« 434 Testbogen »Transport« ABL 006 Plakat »Ich bin Rückversicherin« P 010/2014 Faltblatt »Fahrausweis für Gabelstapler« 064 DP Flyer »Innerbetrieblicher Transport kompakt« 075 DP Aufkleber »Nicht Rollerfahren« 065 DP Aufkleber »Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung« (Gabelstapler) 066 DP interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gabelstaplern« www.bgetem.de Webcode: 12738175 Mitgängerflur- Broschüre »Ergonomie« förderzeuge (MFZ) BG-Infoblatt »Betriebsanweisungen für den Betrieb von MB 008 430 Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung« Testbogen »Transport« ABL 006 Plakat »Ich bin Rückversicherin« P 010/2014 Aufkleber »Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung« (MFZ) 067 DP interAKTIV Lernmodul »Umgang mit Gabelstaplern« www.bgetem.de Webcode: 12738175 Sehen und interAKTIV Lernmodul »Verhalten im Straßenverkehr« gesehen werden Verkehrssicherheit Unfallverhütungsvorschrift »Fahrzeuge« www.bgetem.de Webcode: 12894984 DGUV Vorschrift 70 Broschüre »Sicherheitsbeurteilung Verkehrssicherheit« 230.17 DP BG-Infoblatt »Verkehrssicherheitsarbeit im Betrieb« 375 BG-Infoblatt »Sicherheitsartikel für Zeitungszusteller/-innen« 425 BG-Infoblatt »Radfahren bei schlechter Sicht – sehen und gesehen werden« 433 BG-Infoblatt »Betriebliche Veranstaltungen zur Verkehrssicherheit« 472 Faltblatt »Zu Fuß unterwegs« 072 DP Plakat »Ich bin Anhalter« P 004/2014 interAKTIV Lernmodul »Verhalten im Straßenverkehr« www.bgetem.de Webcode: 12894984 DVD »Zeitungszusteller« 074.1 DP DVD »Ladungssicherung« 074.2 DP DVD »Defensive Strategien für den Straßenverkehr« DVD 002 9 Anhang 2 Rechtliche Grundlagen der Unterweisung Nachstehend sind die für die Unterweisungen besonders zu beachtenden Gesetze, Verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften zusammengestellt: 1. Arbeitsschutzgesetz § 12, »Unterweisung« 2. Jugendarbeitsschutzgesetz § 29, »Unterweisung über Gefahren« (mindestens halbjährliche Unterweisung) 3. Betriebssicherheitsverordnung § 12, »Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten« 4. Biostoffverordnung § 12, »Arbeitsmedizinische Vorsorge« 5. Gefahrstoffverordnung § 14, »Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten« 6. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 11, »Unterweisung der Beschäftigten« 7. Röntgenverordnung § 36, »Unterweisung« 8. Strahlenschutzverordnung § 38, »Unterweisung« 9. Unfallverhütungsvorschrift »Grundsätze der Prävention« § 4, »Unterweisung der Versicherten« 10 Anhang 3 Bestellbogen Unterweisungsmaterial Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sollen die Unterweisungsgespräche unterstützen und sind gleichzeitig zur Weitergabe an die Mitarbeiter/-innen vorgesehen. Sie können bei Bedarf um spezifische betriebliche Gegebenheiten ergänzt werden. Die Unterweisungshilfen können, je nach Bedarf, sowohl einzeln als auch im Paket bei der Berufsgenossenschaft bestellt werden. ↓ Unterweisungsunterlagen ↓ Best.-Nr. Gesamtpaket (233-1 bis 233-23) Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Erstunterweisung bei Neueinstellung Erste Hilfe – richtiges Verhalten im Notfall Arbeiten an Maschinen Stolpern, Rutschen und Stürzen Gehörschutz Umgang mit elektrischen Geräten Hand- und Hautschutz Tragen von Schutzhandschuhen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen I / Ätzende und reizende Stoffe Tätigkeiten mit Gefahrstoffen II / Brennbare Flüssigkeiten Brandschutz Bildschirmarbeitsplätze Alkohol am Arbeitsplatz Handbetriebene Transportmittel Heben und Tragen Tragen von Sicherheitsschuhen Leitern und Tritte Arbeiten mit dem Gabelstapler Mitgängerflurförderzeuge (MFZ) Sehen und gesehen werden Verkehrssicherheit Datum der Bestellung 233-0 DP 233-1 DP 233-2 DP 233-3 DP 233-4 DP 233-5 DP 233-6 DP 233-7 DP 233-8 DP 233-9 DP 233-10 DP 233-11 DP 233-12 DP 233-13 DP 233-14 DP 233-15 DP 233-16 DP 233-17 DP 233-18 DP 233-20 DP 233-21 DP 233-22 DP 233-23 DP Mitglieds-Nr. (unbedingt angeben) Bitte senden Sie das Material an folgende Adresse Firma Name Straße Ort Bestellung bitte über: > medien.dp@bgetem.de oder > www.bgetem.de/medien-service oder per Fax an: 0611 - 131 8222 ↓ Anzahl Rückfragen unter: 0611 - 131 8221 Anhang 4 KOPIERVORLAGE Durchgeführte Unterweisung Datum Unterweisender / Unterweisende Unterweisungsthemen Teilnehmer / Teilnehmerinnen Name Vorname Unterschrift Anhang 5 Übersicht für Unterweisende Durchgeführte Unterweisung Datum Thema Leitfaden für die betriebliche Unterweisung Bestell-Nr. 233-1 DP 1 · 4 (4) 3 · 15 Alle Rechte beim Herausgeber. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, Telefon 0221/3778-0, Telefax 0221/3778-1199, E-Mail: info@bgetem.de, www.bgetem.de