lob kauft dir kein auto

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lob kauft dir kein auto
Ausgabe
02/2016
BLAULICHT ZEITUNG
Die Sonderausgabe zur
Berichte längst
überfällig!
ruhestand – Im Mai 2015 hat die
DPolG mit dem Innenminister ein
Gespräch über Dienstzeitverlängerungen und Altersgrenzen geführt.
Dabei hat Herrmann anwesende
Vertreter des IM angewiesen, differenzierte Aufstellungen über die
Verlängerungspraxis bei der Polizei
zu erstellen. Diese sollten Daten für
die erste und zweite Jahreshälfte –
getrennt nach Qualifikationsebenen
und Verbänden – Zu- und Absagen,
die jeweilige Verlängerungsdauer
sowie die Mehrfachverlängerungen
enthalten.
Bislang haben wir keine Berichte
erhalten. Die DPolG hat beim
Minister nachgehakt.
-Personalratswahl
tari f
20. BBB -Del egiertentag
Dp o lg-bund
dpo lg AG -Kri po
Überstundendefinition …
Habermann als Vorsitzender bestätigt
Entlastung bei
Schwertransporten
Fachspezifität
erhalten
bei Wechselschicht- und Schichtarbeit. BAG-Urteil vom 25. April
2013 zur Geltendmachung von Ansprüchen. Klares Urteil, mangelnde
Seite 16
Umsetzung!
„Für Menschen. Mit Ideen.“ ist
nicht nur das Motto unter dem der
diesjährige Delegiertentag stand
sondern auch Auftrag für den BBB.
Seite 2
Bundeskanzlerin Angela Merkel
hat gegenüber dem DPolG-Bundesvorsitzenden Rainer Wendt versprochen: „Das wird jetzt geregelt!“
Seite 4
„Nur dort wo nötig und so wenig
wie möglich“ – Mit dieser Aussage
begann für die DPolG der Auftakt zur
AG „Fachspezifische Besetzung von
Dienstposten“.
Seite 6
Hebungs- und
Beförderungskorridor
Die DPolG setzt sich seit rund 10
Jahren für einen sog. Hebungs- und
Beförderungskorridor ein. Mit der
Polizeireform sollten die verbleibenden Inspektionen und Präsidien personell und in Bezug auf die Handlungsverantwortung gestärkt werden.
Die damit erhofften Erwartungen für
berufliche Perspektiven sind bislang
zumeist bei den Präsidien geblieben.
Die mit der Umsetzung des Neuen
Dienstrechtes verbundenen, zusätzlichen Hebungs- und Beförderungsmöglichkeiten müssen dauerhaft
fortgeführt werden.
für etwas tun. Sich hinter bundesweiten Tarifverhandlungen zu verstecken ist irreführend.
Neben den, monatlich veröffentlichten Wartenden (rund 4.800 zum
Juni), stecken z. B. rund 1.600 Langzeit-A11er – sowohl bei „K“ als auch
bei „S“ – fest. Eine vergleichbare Situation ist in der 4. QE bei A14 und
A15 vorzufinden. Alle Kollegen brauchen eine vernünftige Perspektive
um befördert zu werden. Die
„Stau-Perspektive“ wird der Leistung,
dem Engagement und der Motivation
der Kolleginnen und Kollegen nicht
gerecht.
Deshalb wird die DPolG in den anstehenden Doppelhaushalt weiterhin
die Forderung nach zusätzlichen
Hebungs- und Beförderungsmöglichkeiten für alle Qualifikationsebenen und den Tarifbereich einbringen.
Wähle bis zum
Foto: suze / photocase
21.06.2016
2.000. Mitglied
bei der DPolG in
Oberfranken
Bezirksvorsitzender Jürgen Köhnlein.
Sigmund Glaser von der PI Kulmbach,
Kreisvorsitzender Peter Stenglein
Neben der bayernweiten Mitgliederwerbeaktion des DPolG-Landesverbandes hat die DPolG in Oberfranken die Chance genutzt, die zu
erwartende Steigerung der Mitgliederzahl in die Nähe von 2.000 in einer eigenen Aktion zu befeuern. So
wurde ausgelobt, dass alle Neumitglieder, die sich von Oktober 2015
bis Mitte April 2016 für die DPolG
entscheiden, in einer Auslosung die
Chance haben, zusätzlich zu den attraktiven Werbeangeboten einen
200,- Euro-Gutschein zu gewinnen.
Die Werbeaktion war ein voller
Erfolg. Im März 2016 konnte die
2.000er-Marke übersprungen werden. Insgesamt wurden 50 Namenskärtchen in eine Lostrommel
gelegt. Die Glücksfee zog das Los
des Kollegen Sigmund Glaser von
der PI Kulmbach.
Lob kauft dir
kein Auto
München – Die Leistung von
Beamten und Arbeitnehmern in
der Bayer. Polizei rangiert auf
Höchstniveau, so die Bewertung
des DPolG Landesvorsitzenden
Hermann Benker. Geringe Kriminalitätsbelastung und hohe Aufklärungsquoten sind das Ergebnis,
das die Staatsregierung gerne für
ihre bayerische Sicherheitspolitik
reklamiert.
Die Schattenseite: Arbeiten an der
Belastungsgrenze, 1,6 Mio. Überstunden, jeder 5. steckt im Beförderungsstau fest, Nachtdienst-DuZ 2,67
Euro/Std. Tarifbeschäftigte
mit
geringen beruflichen Perspektiven.
Die Politik lobt die Arbeit der Polizei, aber Lob ist keine gültige Währung, so Benker. Es ist an der Zeit, die
große Motivation und das hohe Engagement der Beschäftigten finanziell zu honorieren, fordert Hermann
Benker.
Mit einer Plakataktion in München, Nürnberg, Straubing, Würz-
burg und Augsburg weist die DPolG
öffentlichkeitswirksam auf ihre Forderungen zur Verbesserung der Situation hin.
DuZ-Erhöhung auf 5 Euro!
Seit gut zwei Jahren wirbt die
DPolG im politischen Raum für eine
weitere Anhebung des Nachtdienst-DuZ. Wir wären bereit, die
bislang noch ausgezahlte Schichtzulage, als Eigenanteil der Beschäftigten einzubringen, wenn – und das
sind erneut die Bedingungen – das
Finanzministerium, mindestens einen Geldbetrag in gleicher Höhe einbringt und am Ende des Tages die
Schichtdienstleistenden mehr Geld
in der Tasche haben, als zuvor.
Die DPolG strebt weiterhin eine
Stundenvergütung in der Nacht von
5 Euro an. Damit bekäme, ein
Schichtdienstleistender „Max Mustermann“ rund 1.200 Euro im Jahr
mehr an DuZ, während er im Gegenzug auf ca. 370 Euro Schichtzulage/
Jahr verzichtet.
Die Politik lobt die
Arbeit der Polizei,
aber Lob ist keine
gültige Währung,
so Benker.
Nur verstetigte, jährlich vorhandene, zusätzliche Hebungs- und Beförderungsmöglichkeiten geben die Perspektive, nachhaltig am Beförderungsstau in allen Qualifikationsebenen Verbesserungen zu erreichen.
Daneben müssen auch Tarifbeschäftigte anteilig von zusätzlichen
höherwertigen Stellen profitieren.
Bayern kann selbst im Haushalt da-
Zusätzliche Stellen
Die DPolG macht sich aktuell in
den Gesprächen mit politischen
Mandatsträgern auch dafür stark,
dass im Doppelhaushalt 2017/2018
auch rund 4.000 zusätzliche Stellen
ausgebracht werden. Die DPolG vertritt die Auffassung, dass endlich die
Situation der „nicht etatisierten
Stellen“ bereinigt werden muss. Nur
so ist Transparenz in die Personalsituation der Dienststellen zu bringen.
Nach und nach können dann, bei
Einhaltung der politischen Zusagen
zur Einstellungspraxis, die „Köpfe“
zu den Stellen gebracht werden.
2
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
Für Menschen.
Mit Ideen.
20 . BBB -Delegiert entag – Rolf Habermann als Vorsitzender bestätigt
Fotos: Andreas Gebert
„Für Menschen. Mit Ideen.“ sei
nicht nur das Motto unter dem
der diesjährige Delegiertentag
stehe, bei dem Habermann von
den rund 550 Delegierten in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt wurde. Dies betrachte er auch
als Auftrag. Für die Arbeit seines
Verbandes, wie auch für den öffentlichen Dienst insgesamt.
Herausforderungen im Blick, die
Zukunft im Auge – das zeichne den
öffentlichen Dienst in Bayern ebenso wie die Arbeit des Bayerischen
Beamtenbundes (BBB) aus, betonte
BBB-Chef Rolf Habermann gegenüber Ministerpräsident Horst Seehofer, der beim 20. BBB-Delegiertentag der Festredner war. Er freue
sich auf die Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit und
verlangte gleichzeitig sich von überholten Stellenstreichungen zu verabschieden.
„Wir wollen
eine Arbeitswelt
schaffen, mit der
die Beschäftigten
sich identifizieren
können.“
Wir wollen eine Arbeitswelt
schaffen, mit der die Beschäftigten
sich identifizieren können. Wir wollen Stress und Überlastung vermeiden und flexible Strukturen schaffen, damit wir Beruf und Privatleben
jederzeit in Einklang bringen können.“, betonte Habermann. Dabei
ziele man auch auf eine flexiblere
Altersgrenze für den Eintritt in den
Ruhestand ab. Wenn das Gesamtpaket stimme, bleibe der öffentliche
Dienst auch für die Besten unter den
Nachwuchskräften attraktiv, obwohl
die finanziellen Möglichkeiten mit
Finanzminister Dr. Markus Söder
und Innenminister Joachim Herrmann, gleich zwei Vertreter der
Staatsregierung den BBB-Delegierten ihre Aufwartung machten, wurden rund 200 Anträge aus den 52
Mitgliedsverbänden des BBB diskutiert und verabschiedet.
Neuwahlen
Darüber hinaus wählten die Delegierten auch einen neuen Vorstand
für die kommenden fünf Jahre. Neben dem, mit großer Mehrheit im
Amt bestätigten Habermann, wurde
als stellvertretende Vorsitzende
Claudia Kammermeier vom Verband
Bayerischer Rechtspfleger (VBR)
ebenfalls wiedergewählt. Neu im
Vorstand sind künftig die Mitglieder
Jede Stimme zählt!
vielen Bereichen der freien Wirtschaft kaum zu vergleichen seien.
„Dazu brauchen wir auch eine angemessene Personalausstattung“, verlangt der BBB-Chef. „Mehr Menschen in Bayern, mehr Aufgaben –
und dann Personalabbau? Das passt
nicht zusammen.“ Der „unglückselige“ Paragraph 6b des Haushaltsgesetzes müsse endlich beseitigt werden. Dort sind die Stellenstreichungen der Verwaltungsreform
2005 verankert. „Diese Zahlen sind
längst überholt und müssen überprüft werden“, fordert Habermann.
Seit 1993 wurden ca. 15.000 Stellen
eingespart – ohne gleichzeitigen
Aufgabenabbau. „Das macht keinen
Sinn!“.
Ministerpräsident Seehofer sagte
den Delegierten des Bayerischen
Beamtenbundes eine Entscheidung
in dieser Frage bis Ende Juli zu.
In der Arbeitstagung, in der mit
Dagmar Bär, Bayerischer Philologenverband (bpv)
Klaus Eckl, Fachgewerkschaft der
Straßen- und Verkehrsbeschäftigten
(VDStra)
Rainer Nachtigall, Deutsche
Polizeigewerkschaft Bayern (DPolG)
Gerhard Wipijewski, Bayerische
Finanzgewerkschaft (bfg)
Votum die Forderung nach Streichung dieser Regelung im anstehenden Doppelhaushalt 2017/2018.
Im Thema „Beamtenrecht“ wurden weiterhin Anträge zum Ausbau
von Stellenhebungen, der Abschaffung der Wiederbesetzungssperre,
zur Verbesserung der Personalausstattung sowie der Beförderung und
Ausbildungsqualifizierung/modulare Qualifizierung, zur Anrechnung
von Vordienstzeiten, Ausweitung
der Wohnraumarbeit, Verbesserungen der Dienstbefreiung für Eltern
verabschiedet.
Die DPolG hat darüber hinaus
auch Anträge zu einer verbesserten
Anrechnung von Reisezeiten als Arbeitszeit und Schaffung eines Lebensarbeitszeitkontos eingebracht,
die einstimmig von den Delegierten
unterstützt wurden.
Anträge zum Besoldungsrecht
umfassen insbesondere Forderungen nach Teilhabe an der allgemei-
Die langjährigen Vorstandsmitglieder Hermann Benker von der
Deutschen Polizeigewerkschaft Bayern (DPolG), Josef Bugiel von der
Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg)
und Wilhelm Renner vom Bayerischen Philologenverband (bpv) hatten sich nicht mehr zur Wahl gestellt.
Antragsbehandlung
Dem neuen Vorstand wurden mit
den verabschiedeten Anträgen viele
Aufgaben in das „Pflichtenheft“ geschrieben. Das drängende Problem
der nach wie vor geltenden Verpflichtung zum weiteren Stellenabbau über Art. 6b des Haushaltsgesetzes war auch Gegenstand von
Anträgen. Die Delegierten unterstützten mit ihrem einstimmigen
Horst Seehofer prüft die Abschaffung der
6b-Regelung.
nen Einkommensentwicklung, Erhöhung von Anwärterbezügen/des
Familienzuschlags/des „Weihnachtsgeldes“/der Vergütungssätze für
Mehrarbeit, Wiedereinführung des
Urlaubsgeldes, Dynamisierung der
Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage
für die Wohnungsbauprämie.
„Mehr Menschen
in Bayern, mehr
Aufgaben – und
dann Personalabbau?
Das passt nicht
zusammen.“
Rolf Habermann
Auch zu diesem Themenkomplex
hat die DPolG weitere Anträge eingebracht: Die unteren Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung
A sollen bis Endstufe 11 erweitert
werden; die Eingangsämter für die
3. QE sind auf A 10 und 4. QE nach
A 14 anzuheben; neben Anträgen,
dass die Ballungsraumzulage ausgeweitet und erhöht und damit dem
tatsächlichen finanziellen Mehraufwand berücksichtigen muss, hat die
DPolG den Antrag zur Einführung
eines abgestuften Ortszuschlages
eingebracht. Beim Besoldungsrecht
darf natürlich auch der Antrag zur
Erhöhung der Zulage für Dienst zu
ungünstigen Zeiten nicht fehlen.
Alle Anträge wurden angenommen.
Die Erhöhung der Reisekostenerstattung, der Erhalt und Zuschüsse
zum Jobticket sind Beispiele für Anträge zum Reise- und Umzugskostenrecht.
Im Beihilferecht wurden Grundsatzanträge zum Erhalt der Beihilfe
und der Privaten Krankenversicherung behandelt. Forderungen nach
Abschaffung des Selbstbehaltes, die
Erhöhung des Anspruchs, z. B. für
Kinder, Verbesserungen zur Beihilfefähigkeit, z. B. Sehhilfen und physiotherapeuthische Behandlungen
Sonderausgabe zur
wurden von den Delegierten unterstützt.
„Der Beamtenbund
ist ein Partner mit
Handschlagqualität.“
Horst Seehofer
Einstimmige Voten erhielten auch
die Anträge zur Versorgung, insbesondere der Antrag, dass sich der
Bayerische Beamtenbund für den
Erhalt der eigenständigen Beamtenversorgung einsetzen solle. Desweiteren wurden z. B. Anträge zu einer
Versorgungsauskunft nicht erst ab
dem 55. Lebensjahr, die volle, dreijährige Anerkennung von Erziehungsleistungen, stärkeren Berücksichtigungen von Pflegezeiten und
der Anrechnung von Zeiten in der
Privatwirtschaft behandelt.
Beim Tarifrecht brachte die
DPolG Anträge zur Verkürzung der
Stufenlaufzeit, zur vorzeitigen abzugsfreien Rente nach Schicht- und
Wechselschichtarbeit und zu einem
54
Mitgliedsverbände
verbindlichen Anspruch auf Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen direkt ein. Daneben konnte
Ümit Turul, DPolG-Tarifbeauftragter, als Mitglied des BBB-Tarifausschusses, z. B. Anträge zur Wiedereinführung von Kinderzuschlägen
und zur Anrechnung, Nachwuchswerbung für Tarifbeschäftigte und
von Erfahrungsstufen bei vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit unterstützen.
Zusätzlich wurden beispielsweise
Anträge zur stärkeren Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Rente,
nach einer Zulage bei höherwertiger
Vertretungstätigkeit, zum stufengleichen Aufstieg bei Höhergruppierungen, zur Ansparung von Erholungsurlaub abgestimmt.
Daneben befasste sich der Delegiertentag mit Anträgen zur steuerlichen Absetzbarkeit berufsbedingter Kinderbetreuungskosten, zur
Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst, mehr Geld für
Gesundheitsmanagement und BEM,
zu Fachkräften für Arbeitssicherheit, zur Vorgesetztenbeurteilung
und zur Schaffung zahlenmäßig ausreichender und qualitativ hochwertiger Staatsbedienstetenwohnungen.
-Personalratswahl – blaulicht
zeitung
3
Aufgabe und
Verpflichtung
I n t erv i ew – mit dem neuen stellvertretenden Vorsitzenden
des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Rainer Nachtigall
Du bist Ende April mit 94 Prozent zum
stellvertretenden Vorsitzenden des
Bayerischen Beamtenbundes (BBB)
gewählt worden. Gratulation!
Ja, vielen Dank. Ich fühle mich geehrt, mit einer so hohen Zustimmung der Delegierten, in diese
Funktion gewählt worden zu sein.
Ich bin in der Nachfolge von Gerhard Vogler und Hermann Benker,
der dritte DPolG`ler, der im BBB das
Amt eines Stellvertreters übertragen
bekommen hat. Das ist Aufgabe und
Verpflichtung gleichermaßen.
und -gewerkschaften auf örtlicher
Ebene gelebt.
Den BBB gibt es somit nur in Bayern?
Ja, aber als Landesbund im Deutschen Beamtenbund (dbb beamtenbund tarifunion) vertreten wir die
Interessen aller unserer Mitglieder
auf Bundesebene und bilden zusammen mit 15 weiteren Landesbünden
sowie den Bundesfach- und Bundesbeamtengewerkschaften eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung
mit insgesamt über 1,2 Millionen
auch den BBB bei Veranstaltungen
der Mitgliedsgewerkschaften, bei
öffentlichen Veranstaltungen sowie
bei Veranstaltungen der Kreisausschüsse vertreten.
Das klingt nach Berufsfunktionär!?
Nein, denn ein großer Unterschied
zu anderen Organisationen ist, dass
der BBB und seine Mitgliedsverbände keine Berufsfunktionäre beschäftigen. Unsere Gremien sind mit ehrenamtlichen
Kolleginnen
und
Kollegen besetzt, die hierfür einen
delegiertentag
Hauptausschuss
Hauptvorstand
vorstand
Kommissionen:
Dienstrecht
Besoldung
Versorgung
geschäftsstelle
Bildungsfragen
Personalvertretung
Satzung
Organisation
Verbände für
kommunale
Beschäftigte
Verbände für
Landesbeschäftigte
Verbände für
Bundesbeschäftigte
Haushalt
Ausschüsse
Frauen | Senioren | Tarif | Privatisierte Bereiche
kreisAusschüsse
Auf gute Zusammenarbeit.
Was macht der BBB denn eigentlich?
Der BBB ist die führende Spitzenorganisation der Gewerkschaften
des öffentlichen Dienstes in Bayern.
In einem ständigen und intensiven
Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung, dem Landtag und der Öffentlichkeit setzen wir uns für die
Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein. Gleichzeitig
tragen wir auch zum Erhalt einer
leistungsstarken Verwaltung bei.
Nur beispielhaft hervorgehoben
sei zudem, dass er seit langem aufgrund seiner besonders hohen Medienpräsenz unschätzbare Öffentlichkeitsarbeit nicht nur für den
Polizeibereich, sondern für alle Beschäftigten des bayerischen öffentlichen Dienstes leistet. Er hat damit
maßgeblich dazu beigetragen, dass
sich die Wahrnehmung des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit
in den vergangenen Jahren sehr zum
Positiven gewandelt hat und viele
Vorurteile abgebaut werden konnten.
Zudem nimmt er durch sein Engagement bei der Europäischen
Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI) eine wirksame Vertretung der Interessen des bayerischen öffentlichen Dienstes auf
europäischer Ebene wahr“, so der
Foto: Jürgen Köhnlein
„Hermann Benker war seit 2006
– also über zwei Amtsperioden –
stellvertretender Vorsitzender des
BBB. Er hat sich in diesem Amt mit
seinen umfassenden Fachkenntnissen, seinem großen Engagement und seinem untrüglichen
Gespür für Verbandspolitik herausragende Verdienste erworben.
Markus Söder dankt Hermann Benker für
sein langjähriges Engagement.
BBB-Vorsitzende Rolf Habermann
in seiner Laudatio.
Der BBB-Hauptvorstand hat Hermann Benker dem Delegiertentag
zur Wahl zum Ehrenmitglied vorgeschlagen. Mit seiner Wahl werden
die Verdienste Benkers um den BBB
gewürdigt und öffentlich anerkannt.
Wen vertritt der BBB?
Unter unserem Dach sind 52 Fachverbände und -gewerkschaften mit
insgesamt rund 200.000 Mitgliedern organisiert. Die DPolG ist nach
dem BLLV und den Philologen die 3.
größte Gewerkschaft. Daneben sind
im BBB weitere Lehrergewerkschaften, die Finanzgewerkschaft, die
KOMBA, der Justizvollzugsdienst,
Gewerkschaften aus dem Gesundheitsweisen, dem Forst, der Vermessung, usw. organisiert. Alle bringen
ihre Belange und Forderungen direkt
in die Gremien des BBB ein. So
macht es auch die DPolG mit ihren
Initiativen. Daneben gibt es in vielen Städten und Landkreisen
BBB-Kreisausschüsse. Dort wird die
Zusammenarbeit der Fachverbände
Foto: Andreas Gebert
Mitgliedern bundesweit.
Wer ist alles im BBB organisiert?
Mitglieder der Fachverbände und
-gewerkschaften des BBB sind Beamte, Arbeitnehmer, Versorgungsberechtigte, Hinterbliebene, Anwärter, Dienstanfänger und Auszubildende des Freistaats Bayern, der
bayerischen Gemeinden, des Bundes
und der Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie privatisierte
Bereiche.
Was wird Deine Hauptaufgabe im
neuen Vorstand sein?
Der neue Vorstand wurde für die
Dauer von fünf Jahren gewählt. Neben unserem Vorsitzenden Rolf Habermann gibt es fünf stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende
führt die laufenden Geschäfte. Als
einer seiner Vertreter reagiere ich
auf tagespolitische Vorgänge und
stoße Initiativen mit an. In der
Nachfolge von Hermann Benker,
werde ich mich insbesondere um die
Vollzugsbereiche im BBB kümmern.
Bei den Spitzengesprächen mit der
politischen Führung in Bayern bin
ich dabei und werde den Kontakt
mit den politischen Parteien in Bayern weiterhin pflegen. Ich werde
großen Teil ihrer Freizeit einsetzen.
Glücklicherweise werden wir dabei
von einer leistungsstarken Geschäftsstelle unterstützt.
Wie war der 20. Delegiertentag für dich?
Alle Delegiertentage des BBB, bei
denen ich bislang die DPolG vertreten durfte, waren interessant. Dieser
20., war für mich aber nicht nur wegen der Wahl besonders. Die Anwesenheit des Ministerpräsidenten
und gleich zweier Minister ist sicher
keine Selbstverständlichkeit. Es ist
eine hohe Anerkennung der geleisteten Arbeit aller bayerischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst,
aber auch der Vertrauensstellung,
die dem BBB seitens der Staatsregierung entgegengebracht wird.
Während andere Dachgewerkschaften auf ihren Kongressen die
Ablehnung einer „Versicherungspflicht mit Wahlrecht zwischen der
gesetzlichen
Rentenversicherung
und anderen Systemen der Alterssicherung“ beschließen, geht, gerade
in der aktuell geführten Rentendiskussion, vom 20. Delegiertentag des
BBB ein klares Bekenntnis für den
Erhalt des bestehenden Versorgungssystems aus.
Das Interview führte Jürgen Köhnlein.
4
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
Dp o lg -Bu n d
ko m m e nta r
Entlastung
Aufgabenbelastung vs.
Aufgabenentlastung
bei Schwertransporten erreicht
Bundeskanzlerin Merkel: Unterstützung und Entlastung
für die Polizei und Solidarität mit den Beschäftigten
Diskutiert wird über eine Aufgabenreduzierung und -entlastung
bei der Bayerischen Polizei seit
Jahren! Die ständig steigenden
Aufgaben- und Einsatzbelastungen, werden zwar von Politik, dem
Dienstherrn und von vorgesetzten
Dienststellen ständig angesprochen, passiert ist eher wenig oder
besser ausgedrückt, es wurde und
wird immer noch kräftig „draufgesattelt“!
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gegenüber dem DPolG-Bundesvorsitzenden
Rainer Wendt versprochen: „Das wird jetzt geregelt!“
Im September 2015 war Rainer
Wendt zu Gast bei der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, um zum Thema Innere Sicherheit zu sprechen
und zu diskutieren. Dabei ließ die
Kanzlerin keinen Zweifel an ihrer
Anerkennung für die Arbeit der
Polizei in Deutschland. Die Bundestagsfraktion äußerte die klare
Absicht, die Polizei in Deutschland mit allen Kräften unterstützen und von überflüssigen Aufgaben befreien zu wollen.
Seit Jahren schon ist die DPolG an
dem Thema dran und wirbt für eine
Entlastung der Polizei.
Besonders erfreut zeigte sich Rainer Wendt über die Aussagen in der
Fraktion, jetzt rasch eine gesetzliche
Regelung zur Übertragung der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten auf Privatunternehmen
als Beliehene zu realisieren. „Ich
habe darüber auch mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
sprechen können und bin sehr froh
darüber, dass mit diesem konkreten
Ergebnis jetzt schnell die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
viele Kolleginnen und Kollegen zu
entlasten, damit sie andere wichtige
Aufgaben übernehmen können. Man
spürt sehr deutlich, dass die Bundesregierung auf dem richtigen Weg
ist und auch das notwendige Tempo
für Verbesserungen vorlegt!“
Ein Termin im Januar 2016 ermöglichte einer Delegation der
DPolG mit dem Bundesvorsitzenden
an der Spitze, sich mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur,
Michael Odenwald, über verkehrsbezogene Themen auszutauschen.
Kernthema war die Entlastung der
Polizei, insbesondere bei der Begleitung von Schwertransporten und
der beweissicheren Atemalkoholanalyse bei Verkehrsstraftaten.
Nach dem Termin stellte Rainer
Wendt fest: Jetzt liegt der Ball im
Spielfeld der Länder. Wir sind froh
darüber, dass dieses lange diskutierte Problem nun endlich gelöst werden kann!“
Foto: CDU
Im April gab das Bayer. Innenministerium bekannt, dass der Deutsche Bundesrat einem Antrag Bayerns gefolgt ist, einen bundeseinheitlichen Rahmen zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch private und vom
Staat beliehene Transportbegleiter
zu schaffen. „Damit ist der Weg frei
für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Bundestag“, freute sich Herrmann. „Wir
erhoffen uns dadurch eine ganz erhebliche Entlastung der Polizei.“
Während die Schwertransportbegleitung durch die Bayerische Polizei
im Jahr 2010 laut Herrmann noch
mit knapp 42.000 Einsatzstunden
zu Buche schlug, waren es 2015 bereits über 66.000 Einsatzstunden.
„Es gibt aber viel wichtigere Aufgaben für unsere Polizistinnen und
Polizisten, gerade mit Blick auf die
aktuelle Flüchtlingssituation und
die Bedrohungslage durch islamistische Terroristen“, machte der Minister deutlich.
OK, wir bekommen jetzt endlich
(nach Jahren des Forderns!) eine Änderung bei der Polizeibegleitung von
Schwertransporten hin zu privaten
Unternehmen. „Sorry, aber die meisten Windparks stehen leider schon!“
Wir werden wohl elektronische
Bezahlsysteme bekommen und vielleicht fallen auch irgendwann die
zeitaufwändigen Fahrerermittlungen
durch eine „Halterhaftung im fließenden Verkehr“ weg!
Verlagerung von Vorführdiensten
auf die Justiz
Politisch „ein dickes Brett“ und
ein „heißes Eisen“ ist unsere Forderung mit Sicherheit!
Der Auszug aus der GemBek der
BStMJ un BStMI vom 05.02.1985,
Az. 3151 – V – 110/84 und I C 5 –
2316 – 9/4, macht das ganze
„Dilemma“ mehr als deutlich.
Da wurde 1985 etwas festgelegt,
das sich bis heute mehrfach potenziert hat! Was damals als „nette
Geste einer Justizhilfe“ mit geringem Aufwand leistbar war, bindet
2016 in erheblichem, teilweise nicht
mehr vernünftig organisierbaren
Personaleinsatz unsere Einsatzzüge
und Polizeiinspektionen!
„ … die Polizei im Rahmen der Justizhilfe (Art. 2 Abs. 3 und Art. 50 Abs.
2 PAG) Personen dem Gericht oder der
Staatsanwaltschaft vor … soweit Dienstkräfte der Justizverwaltung nicht oder
nicht ausreichend zur Verfügung stehen … Zur Koordination aller Vorführund Schubersuchen … wurden im Zuge
der Polizeireform 2005 in Unterfranken bei den OED jeweils zentrale Ansprechpartner installiert“.
Partnerbezogenes
Fitness- und Gesundheitsseminar
Theorie: gesundheitsbewusste
Ernährung und Lebensführung,
Gesundheitsförderung, Stresserkennung und Stressbewältigung
Praxis: Wanderungen, Schwimmen,
Radfahren, Entspannungstechniken
und Rückenschule
Anreise:
Leistungen: Übernachtung im
Doppelzimmer mit Halbpension,
Betreuung durch Polizeisportlehrer
Kosten: 285,– € (pro Person)
Landhotel Geyer
Kipfenberg (Altmühltal)
Anmeldung ab sofort unter
info@dpolg-bayern.de möglich
Montag, 29.08.2016
Abreise:
Samstag, 03.09.2016
Wo:
Infos zum Hotel:
www.landhotel-geyer.de
Foto: © oneinchpunch/fotolia
Programmschwerpunkte
„Was 1985 noch
problemlos leistbar
war, stellt uns heute,
vor erhebliche
Personal- und
Organisationsprobleme!“
Deshalb: Justizhilfe nur noch in
Ausnahmefällen durch die Bayer.
Polizei! Übernahme durch die Justiz als originäre Aufgabe und Entwicklung eines Personalkonzepts
durch das Justizministerium.
Die Steigerungen bei Vorführungen/Gefa-Transporten/Abschiebungen, müssen hier sicherlich nicht
mit Zahlen belegt werden! Die statistischen Erhebungen und Aussagen der OED sprechen da eine klare
Sprache!
Gerade in Unterfranken sind die
OED häufig mehr
als ausgelastet und
im Einzelfall mehr
als die „erlaubten
10 Std. tägl.
Höchstdienstzeit“
unterwegs!
Was zusätzlich anfällt, müssen
dann die Dienststellen, insb. Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg, übernehmen („ob sie es leisten
können oder nicht“)!
Immer häufiger sind die Einsatzkräfte mit zeitintensiven Tätigkeiten im Vorführ- und Schubdienst
gebunden und fehlen somit für die
originären polizeilichen Aufgaben,
insbesondere in den Bereichen Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrsüberwachung.
Über die AG Terror werden künftig die OED als taktische Einheiten
kozeptionell eingebunden! Hoffentlich heißt es dann nicht: „Sorry, die
Einsatzkräfte sitzen leider in den
Gerichten und stehen nicht zur Verfügung!“
In der Gesamtheit ist es fachlich
und organisatorisch nicht akzeptabel, diese Tätigkeiten bei der Polizei
und speziell beim OED anzusiedeln.
Leistungsfähige und motivierte Beamtinnen und Beamte, die rechtlich
auf dem Stand der Dinge sind, müssen „stundenlang auf der Autobahn
umherfahren oder im Gerichtssaal
sitzen“!
Um mehr Personal in die Dienstgruppen und damit auf die Straße zu
bekommen, ist eine Rückverlagerung dieser Aufgaben auf die Justiz
mehr als überfällig!
Die Bayerische Polizei schöpft zur
Zeit ihre Ausbildungskapazitäten
voll aus! Damit lassen sich gerade
einmal die Pensionsabgänge halbwegs ausgleichen! Mehr Ausbildung
geht nicht! Das BStMJ muss hier
endlich seine Verantwortung und
Verpflichtung erkennen und annehmen! Es müssen mehr Justizstellen
geschaffen und Beamte ausgebildet
werden!
von
Hubert Froesch,
Vorsitzender
BV Unterfranken
Sonderausgabe zur
Die Ermittlungsbehörden brauchen Erkenntnisse darüber, in welchem Land Daten zu angefragten
Personen, Kennzeichen, Handynummern einliegen, um gezielt mit SIENA in diesen Staaten Anfragen zu
können. Dazu bedarf es einer entsprechenden Datenbank. Bekämpfungskonzepte brauchen immer
mehr internationale Zusammenarbeit. Der Informationsfluss und das
Netzwerk Bayern, Bund und andere
Länder sind dabei absolut wichtig.
„Wir müssen kriminellen Netzwerken ein polizeiliches Netzwerk
auf Augenhöhe gegenüberstellen“ so
KOR Guido Schweickhardt vom BKA.
NRW hat als nächstes Land schon
Interesse an SIENA bekundet und
weitere werden folgen. Wir können
es uns polizeilich nicht mehr leisten,
dass wir mit alten Strukturen von
„anno dazu mal“ arbeiten.
Foto: DPolG
„Es ist wichtig, die politischen
Entscheidungsträger für solche Veranstaltungen zu gewinnen. Die Politiker erfahren Vieles nur gefiltert
und solche Veranstaltungen können
aufklären und umfassend informieren“, so Hermann Benker, DPolGLandesvorsitzender, in seinem Fazit
am Ende der Kripo-Tagung.
-Personalratswahl – blaulicht
zeitung
5
AG -K r ip o
Einzug stoppen – Stellen
für mQ bei Kripo schaffen!
Neu geschaffener Dienstposten
wird durch den gleichzeitigen Einzug eines K-SB Dienstpostens gegenfinanziert. Aus Sicht der DPolG
ist dies „teuer erkauft“ und konterkariert die bisherigen gewerkschaftlichen Bemühungen. Darüber hinaus müssen auch für die
Kripo Perspektiven der modularen
Qualifizierung (mQ) geschaffen
werden.
Im aktuellen Doppelhaushalt
2015/2016 wurden mit Aktenvermerk vom 25.08.2015 durch das Innenministerium, Sachgebiet IC 3,
u.a. auch die Hebungen der Dienstposten für „Leiter Einsatz zugleich
stellvertretender KPI-Leiter“ mit
A 13 bekannt gegeben. Damit wurden für 14 Kriminalpolizeiinspektionen bei den Flächen-Präsidien
neue Dienstposten als „Leiter Ein-
Allerdings wurde die Ausbringung
des „Leiter-Einsatz-Dienstpostens“
bei jeder Flächen-KPI durch die
gleichzeitig verfügte Streichung eines dortigen „K-SachbearbeiterDienstpostens A 9/11(12)“ „teuer erkauft.“ Diese „Gegenfinanzierung“
wird nicht in dem Aktenvermerk
vom 25.08.2015 erwähnt, sondern
lediglich in den einzelnen Hebungsschreiben an die Präsidien unter
„Bemerkungen“ geregelt. Darin wird
verfügt, dass die DP-Hebung durch
„Einzug des nächsten frei werdenden Kripo-Sachbearbeiter DP A
09/11(12)“ erfolgt!
Diese Vorgehensweise wurde definitiv ohne Beteiligung der DPolG
und vermutlich im Alleingang und
alleinverantwortlich
durch
das
Sachgebiet IC3 entschieden.
Die Streichung dieser A-12-Beförderungsstellen für kriminalpoli-
fac htagu n g
„Wissen teilen und nicht nur
Informationen sammeln … “
Auf der DPolG Fachtagung „Reisende Kriminalitätsphänomene –
DIE Herausforderung für Ermittlungsbehörden“ forderte Bundesvorsitzender Rainer Wendt bei der
Eröffnung, die Sicherheitsbehörden müssten Wissen teilen und
nicht nur Informationen sammeln. Auf der Tagung referierten
Polizei- und Sicherheitsexperten
über eine moderne und effektive
Kriminalitätsbekämpfung, die angesichts
grenzüberschreitender
Täterstrukturen einen schnellen
Austausch von Informationen auf
internationaler Ebene erforderlich
macht.
Als zentraler Kommunikationskanal für den Informationsaustausch
in der EU und in den assoziierten
Drittstaaten soll SIENA (Secure Information Exchange Network Application) ausgebaut werden.
Die DPolG Bezirksverbände „Landesbehörden“ (BLKA / BLfV) sowie
„München“ bereiteten die diesjährige Fachtagung Kripo im Wappensaal
des Münchner Hofbräuhaus vor.
Bundesvorsitzender Rainer Wendt
konnte zahlreiche Kolleginnen und
Kollegen aus Polizei und Staatsanwaltschaft, aus Bayern und anderen
Bundesländern begrüßen.
Bei der Fachtagung wurden die gemeinsamen Möglichkeiten der verschiedenen Ebenen praxis- und basisorientiert dargestellt. Referenten
des BLKA, BKA und von EUROPOL
zeigten, dass internationale Kriminalität nicht nur mit nationalen
Mitteln bekämpft werden kann.
Anlässlich einer Fachtagung zum
Thema „Polizeiliche Informationsarchitektur im 21. Jahrhundert in
Deutschland und der Europäischen
Union“, im Herbst 2015, in Wiesbaden, wurden die wichtigsten Eckpfeiler von SIENA, für einen modernen europäischen Informationsaustausch festgelegt.
Das Projekt SIENA ist eine Internetwebanwendung, ein sog. Kommunikationstool. Damit können alle
EU-Länder und assoziierte Drittstaaten relevante Daten zu Personen
und Sachen untereinander austauschen. Derzeit findet SIENA in Baden Württemberg und in Bayern
Anwendung. Das PP München ist in
Bayern Pilotdienststelle. Das BLKA
ist Zentralstelle und Projektleiter.
Um mit SIENA arbeiten zu können,
bedarf es folgender Voraussetzungen:
- Nachrichten und Antworten
in Englisch,
- Deliktsbereiche sind u. a.
reisende Tätergruppen der
Einbruchskriminalität,
- Mindesten 2 EU-Staaten
müssen betroffen sein.
In Anfragen muss kurz und prägnant
dargestellt werden, was vom jeweils
anderen Land an Informationen erwartet wird. Die Reaktionszeiten
sind mittlerweile kurz. In Einzelfällen kam es vor, dass die Antwort in
10-15 Minuten vorlag, i.d.R. dauern
sie 1-5 Tage. Die Rückmeldungen
sind detailliert und man kann umfangreiche Daten zu Fingerabdrücke, Lichtbilder, Reisebewegungen,
Begleitpersonen u. a. erhalten.
Durch das Zusammenführen vieler verschiedener Informationen
wurden bereits international agierende Täter und Gruppierungen ermittelt werden.
Das Anforderungsprofil der Polizeien muss sich innerhalb Europas
angleichen. Darüber hinaus hält
Benker die Trennung von OK und
Terror für falsch. Entscheidungswege dauern zu lange. Bei reisenden
Tätergruppierungen gibt es keine
Zuständigkeitszuweisung, ein grenzüberschreitender Infoaustausch ist
hier unumgänglich, fasst der Gewerkschafter, der auch Vize-Chef
der Europäischen Polizeiunion ist,
zusammen.
Die Bundesregierung darf sich
nicht darauf beschränken, den europäischen Datenaustausch einzufordern, sie muss im Land mit gutem
Beispiel voran gehen und hier bestehende Hürden abbauen. Datenschutzrechtliche Bedenken dürfen weder
auf nationaler noch internationaler Ebene die Kriminalitätsbekämpfung behindern.
Die DPolG wurde in ihrer Auffassung erneut bestätigt: Die Polizei
benötigt ein hohes Spezialwissen,
um die Herausforderungen bewältigen zu können. Benker sieht die
DPolG mit ihrer AG Kripo, sowohl
auf Landes- wie auch auf Bundesebene, thematisch wie personell bestens aufgestellt. Die bestehenden
Netzwerke der AG Kripo dienen bereits einem länderübergreifenden
Austausch. Die Mitglieder der AG
Kripo greifen und bereiten aktuelle
Themen auf und unterstützen damit
die gewerkschaftlichen Forderungen
auf Landes- und Bundesebene.
Auch die Erkenntnisse aus der
diesjährigen Kripo-Tagung werden
in die gewerkschaftliche Arbeit
der DPolG einfließen, versicherte
Benker abschließend.
Foto: DPolG
satz“ geschaffen. Die DPolG begrüßt
die Neuausbringung dieser Funktion
und dieses Dienstpostens, die seit
längerem auch von ihr gefordert
wurden.
Leider blieb in diesem Zusammenhang vorerst unberücksichtigt,
dass es inzwischen bei den „Flächen-KPI“ keine Perspektive für die
„Modulare Qualifikation“ (MQ zur
4. QE) gibt, da keine Dienstposten
mit A 13/14 für den betroffenen Personenkreis vorhanden sind. Dafür
bietet sich aus Sicht der DPolG genau dieser Funktionsdienstposten
an.
Für
den
Doppelhaushalt
2017/2018 muss dies unbedingt berücksichtigt werden.
zeiliche Sachbearbeiter konterkariert die langjährigen Bemühungen,
das notwendige kriminalpolizeiliche
Fachwissen bei den Kriminalpolizeiinspektionen zu erhalten. Der Unmut bei den betroffenen Kripo-Dienststellen und den dort tätigen Kolleginnen und Kollegen ist
aus verständlichen Gründen dementsprechend groß.
Die DPolG ist an Innenminister
Herrmann mit der Bitte herangetreten, den weiteren Einzug dieser
„K-Sachbearbeiters-Dienstposten A
9/11(12)“ umgehend zu stoppen und
die bereits eingezogenen Dienstposten den betroffenen Kripo-Dienststellen zurück zu geben.
„Wozu braucht man
einen Personalrat“
Erklärfilm „PERSONALRAT“
https://www.youtube.com/watch?v=31r3iiIZYc4
6
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
AG Fachspezif isch e Dienst poste n ( AG FBD )
r e ch tss ch utz
Eine gewerkschaftliche
Kernaufgabe
Der dienstliche Rechtsschutz
war in den letzten Jahren immer
wieder in der Diskussion. Er wird,
von vielen als bürokratisch und
umständlich
wahrgenommen.
Letztlich sind Eigenanteile an
Verfahrenskosten nicht ausgeschlossen. Hauptargument vieler
ist aber ein gewisses Unwohlsein.
Sie wollen sich in gerichtlichen
Auseinandersetzungen, in denen
sie gegen Maßnahmen der Dienststelle vorgehen, nicht auch noch
von einem Anwalt vertreten lassen, der genau von dieser Dienststelle, gegen die man klagt, bezahlt wird.
Fachspezifität
erhalten
Ein „Spagat“ zwischen Recht und Fachlichkeit
Foto: zettberlin / photocase.de
„Nur dort wo nötig und so wenig wie möglich“ – Mit dieser
Aussage begann für die DPolG der
Auftakt zur AG „Fachspezifische
Besetzung von Dienstposten“,
welche mit IMS vom 07.01.2013
eingerichtet
wurde.
Beinahe
schnell konnte innerhalb der Kripo-Fachschiene ein Konsens gefunden werden, der sowohl hinsichtlich der fachspezifischen
Dienstposten, als auch der notwendigen Voraussetzungen durchaus umsetzbar gewesen wäre.
Wäre …, wenn uns nicht höchstrichterliche Rechtsprechung andere Vorgaben gemacht hätte.
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Juni 2013 –
Az.: 2 VR 1/13 änderte das Gericht
seine bisherige Rechtsaufassung zu
Anforderungsprofilen bei Stellenausschreibungen um beinahe 180
Grad. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht stellt u.a. fest, dass die
Ausschreibung eines Dienstpostens
mit Anforderungsprofil die Ausnahme sein muss. Ausschreibungszusätze, welche die sog. „Bestenauslese“ gem. Art. 33 Abs. 2 GG
einschränken, sind nur dann zulässig, wenn „zwingend besondere
Kenntnisse oder Fähigkeiten erforderlich“ sind, um die konkreten Anforderungen des zu besetzenden
Dienstposten auszuüben. Ferner
stellt das Gericht fest, dass leistungsstarke Bewerber sich auch
nachträglich („in angemessener Zeit
und ohne zumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung“)
einarbeiten können und diese Bewerber daher nicht durch zu restriktive Anforderungsprofile ausgegrenzt werden können. Ferner legen
BVerwG und BayVGH fest, dass der
Dienstherr die Notwendigkeit von
Anforderungsprofilen zu begründen
hat. Das Urteil hat sicherlich einschneidende Folgen, auch wenn viele dies nicht einsehen wollen und
ein „Weiter so“ gerne mit vorhandenen Bestellungs-Richtlinien argumentieren, welche aber tatsächlich
nie offiziell in Kraft gesetzt wurden
und nun nicht (mehr) im Einklang
zum o.a. BVerwG-Urteil stehen.
Nach fast 3 Jahren AG-Tätigkeit
wurde nun endlich Mitte Dezember
2015 der Bericht der AG FBD dem
Ministerium zugeleitet. Die Einschätzungen des AG-Leiters KLATT
sind weitgehend im Konsens zum
maßgeblichen BVerwG-Urteil. Er
verweist darauf, dass die durch
Rechtsprechung aufgestellte Hürde
für ein dienstpostenbezogenes Anforderungsprofil hoch ist. Für die
Begründung der Notwendigkeit des
Anforderungsprofils muss plausibel
ausgeführt werden, warum die konstitutiven (objektiv überprüfbare)
Anforderungen eine derart maßgebliche Gewichtung haben und warum
diese bereits zum Dienstantritt vorliegen müssen. Derartige Anforderungsprofile müssen nach neuester
Rechtsprechung nun auch für Umsetzungs- und nicht nur für Versetzungsbewerber gelten.
Nach Meinung der AG FBD und
DPolG ist es aber aufgrund der zunehmenden Spezialisierung, bspw.
bei der Kripo, aber auch bei
EDV-Dienstposten, Spezialeinheiten und BePo etc.pp, unvermeidlich
weiterhin fachspezifische Dienstposten beizubehalten.
Die rechtlichen Vorrausetzungen,
die zur Zulässigkeit von Anforderungsprofilen „zwingend besondere
Kenntnisse oder Fähigkeiten“ vorgeben, können durch einschlägige
Hochschul- oder Fachhochschulabschlüsse oder sonstige abgeschlossene
Berufsausbildungen
nachgewiesen werden. Dies ist aber
gerade im Polizeivollzugsdienst oftmals kein geeignetes Differenzierungsmerkmal. Der Besuch von Seminaren,
Lehrgängen
oder
Fortbildungen eignet sich ebenfalls
nicht, da diese regelmäßig und ohne
zumutbare Belastung auch nachgeholt werden können. Es verbleibt –
vorrangig im Polizeivollzugsdienst
– somit nur der Rückgriff auf die
tatsächlichen
Verwendungszeiten
im fachspezifischen Bereich. Die AG
FBD befürwortet daher fachspezifische Ausschreibungen, welche sich
auf Mindestdienstzeiten zwischen 3
und 5 Jahre Dienstleistung im fachspezifischen Bereich begründen. Darüber hinaus war es für die DPolG
wichtig, dass der Beamte nicht nur
für diesen Dienstposten bestellt
sein muss, sondern dass dieser auch
durch die tatsächliche Dienstleistung besondere Fachkenntnisse erlangt hat. Damit können bspw. auch
Fachkenntnisse im Rahmen einer
Besonderen
Aufbauorganisation
(BAO) erworben werden. Um diesen
fachspezifischen Einsatz nachzuweisen, wird es zukünftig verstärkt
auf eine entsprechende Dokumentation dieser fachspezifischen Tätigkeitsschwerpunkte ankommen, da
dies (noch) nicht im Personalverwaltungssystem VIVA möglich ist. Diese Dokumentation muss zukünftig
zum Personalakt beigefügt werden.
Neben dem Erwerb der anrechenbaren fachspezifischen Zeiten wurde
auch die Unterbrechung dieser Zeiten durch den AG-Bericht vorgeschlagen. Eine dienstlich begründete
Notwendigkeit der Unterbrechung
von fachspezifischen Tätigkeit wird
durch eine Verwendung bspw. in
Kriminaldauerdienst (KDD) oder
BAO nicht beeinträchtigt. Der Verlust von fachspezifischen Kenntnissen soll durch unterschiedliche Verfallszeiten geregelt werden, welche
sich zwischen 3 und 8 Jahren bewegen. Die Verfallszeiträume wurden
umso kürzer gewählt, als es auf aktuelles Fachwissen (z. B. EDV, techn.
Bereiche) ankam. Darüber hinaus
wurde u. a. auch für die einschlägige
Unterrichtstätigkeit an der FHVR
vorgeschlagen, dass es nicht zu einem Verlust der bereits erworbenen
Fachspezifität kommt, sofern weiterhin in diesem Bereich unterrichtet wird. Bei fachspezifischen 9/1112 Dienstposten, welche bislang
innerhalb der Verbände oftmals
ohne Ausschreibung vergeben wurden, erfolgt zukünftig ebenfalls eine
bayernweite Ausschreibung im Mitteilungsblatt, um bspw. auch präsidiumsübergreifende Versetzungen
zu realisieren.
Der vorgelegte Zwischenbericht
der AG FBD ist aus Sicht der DPolG
geeignet, den „Spagat“ zwischen
höchstrichterlicher Rechtsprechung,
bzgl. der Notwendigkeit von Anforderungsprofilen zu erfüllen, als auch
der unvermeidlichen Beibehaltung
von fachspezifischen Kenntnissen.
Mit der erfreulicherweise immer weiter
steigenden Mitgliederzahl erhöhen sich
zwangsläufig auch
die Rechtsschutzfälle
und die damit
verbunden Kosten.
Da wird ein neutraler gewerkschaftlicher Rechtsschutz, der bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten
ist, als vertrauensvoller eingestuft.
Während andere auf den dienstlichen Rechtsschutz setzen, vertraut
die DPolG, als mitgliederstarke Solidargemeinschaft, auf einen unabhängigen und ausschließlich seinem
Mandanten verpflichteten, gewerkschaftlichen Rechtsschutz.
Schmerzensgeldforderungen,
Strafverfahren, Disziplinarverfahren, Beihilfestreitigkeiten, Stellenbesetzungsverfahren, Stundenfortschreibung, … – diese Liste ließe
sich beliebig fortsetzen. Der Rechtsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil
der
DPolG-Mitgliedschaft.
Grundvoraussetzung
für
den
DPolG-Rechtsschutz ist ein unmittelbarer dienstlicher Zusammenhang.
Mit der erfreulicherweise immer
weiter steigenden Mitgliederzahl erhöhen sich zwangsläufig auch die
Rechtsschutzfälle und die damit
verbunden Kosten. Dass hier aber
jeder Euro richtig investiert ist, beweisen die Gespräche mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen,
die die Rechtsschutzbeauftragten im
Laufe der Jahre immer wieder führten. Jedes Mitglied ist froh, wenn
ihm in diesen Angelegenheiten
kompetente Hilfe geboten wird. Ungefähr die Hälfte aller Rechtsschutzfälle wird von Juristen des dbb beamtenbund und tarifunion, die
andere Hälfte von frei gewählten
Rechtsanwälten bearbeitet. Manchmal genügt aber auch schon ein klärendes Telefonat. Die Entscheidung,
ob ein Dienstleistungszentrum des
dbb oder ein freier Rechtsanwalt mit
einem Vorgang beauftragt wird,
trifft der Betroffene grundsätzlich
selbst.
Rechtsschutzfälle 2013:
642
Rechtsschutzfälle 2014:
632
Rechtsschutzfälle 2015:
789
Tendenz 2016:
annähernd wie 2015
Aufteilung nach Themen:
5%
4%
26%
45%
20%
Schmerzensgeld
Beurteilungen
Straf-/Disziplinarverfahren
sonstiges
Polizeidienstfähigkeit,
Beihilfe, Entlassung, etc.)
Sonderausgabe zur
Die 3stellige
tungslaufbahngesetz. Verwaltungsgerichte geben aber vor, dass aktuelle Beurteilungen „voll inhaltlich“
auszuschöpfen sind. Nur 5 von max.
24 EM sind nach Ansicht der DPolG
nicht „voll inhaltlich ausgeschöpft“
und deshalb plädiert sie dafür, auch
die 3stellige Gesamtpunktzahl einer
Beurteilung mit in die Auswahl einzubeziehen.
Die Beamten A und B bewerben
sich auf eine Führungsfunktion in
der Wertigkeit A 12/13. Im Leistungsvergleich der beiden stellt sich
heraus: beide in A 12 als Führungskräfte beurteilt, haben im Gesamturteil ihrer Beurteilung 16 Punkte
und sind damit gleich. Beide sind in
der Inneren Ausschöpfung der doppelt gewichteten Einzelmerkmale
(EM) mit 5 x 16 Punkte gleich. Auch
hier ist keine Auswahlentscheidung
möglich. Als 3. Prüfschritt folgt die
Vor-Beurteilung – beide sind gleich.
B schlägt A, weil er 3 Monate länger
in A 12 ist. A empfindet die Auswahl
als ungerecht. Er macht geltend,
dass er die beste Beurteilung hat, die
jemand in A 12 mit 16 Punkten haben kann. Er hat in jedem seiner 24
EM 16 Punkte. Addiert man diese
kommt er auf insgesamt 464 Punkte. Spitzenwert! Besser geht`s nicht.
B hat nicht durchgehend 16 Punkte.
Seine 3stellige Gesamtpunktzahl
liegt deutlich unter der von A.
Führungskräfte erstellen in einem
aufwändigen Abstimmungsverfahren Beurteilungen. Dabei bewerten
sie, je nach Sachbearbeiter- bzw.
Das Beispiel ist fiktiv gewählt.
Ähnlichkeiten mit der Realität sind
beabsichtigt. Das Beispiel ist auf
jede Beurteilung/Besoldungsgruppe
und auf Beförderungen übertragbar.
Das IM beruft sich bei der Nutzung von „nur“ 5 Einzelmerkmalen
im Leistungsvergleich auf das Leis-
Punkte Sachbearbeiter Führungskraft
21 EM
24 EM
16
404 - 416
450 – 464
15
378 – 403
421 – 449
14
352 – 377
392 – 420
13
326 – 351
363 – 391
12
300 – 325
334 – 362
11
274 – 299
305 – 333
10
248 – 273
276 – 304
9
222 – 247
247 – 275
8
196 – 221
218 – 246
7
170 – 195
189 – 217
6
144 – 169
160 – 188
5
118 – 143
131 – 159
4
92 – 117
102 – 130
3
66 – 91
73 – 101
Führungsbeurteilung, 21 bzw. 24 EM.
Davon sind aber nur 5 entscheidend.
Alle anderen spielen keine Rolle.
Aus Sicht der DPolG spielt die
3stellige Gesamtpunktzahl aber eine
Rolle. Sogar eine gewichtige. Das IM
sieht dies ebenso, sonst würde es
wohl keine expliziten Vorgaben im
Beurteilungs-IMS machen:
„ (…) Daneben ist zu beachten, dass
die Gesamtsumme der Einzelmerkmale
zeitung
7
P e rs o na l rats w a h l 2 0 1 6
st e l l e n besetzu ng
Beurteilungen sind voll inhaltlich auszuschöpfen, geben Verwaltungsgerichte in ständiger
Rechtsprechung vor. Die Polizei
nutzt insbesondere 5 von max. 24
Einzelmerkmalen. Die DPolG
setzt sich seit langem dafür ein,
dass die 3stellige Gesamtpunktzahl einer Beurteilung mit in die
Auswahlverfahren einfließt.
-Personalratswahl – blaulicht
nicht der Position der zu beurteilenden
Beamtin bzw. des zu beurteilenden Beamten in der Rangfolgeliste (Reihung),
die auch innerhalb der quotierten Gesamtprädikate zu bilden ist, widerspricht (…)“. (IMS zur Periodischen
Beurteilung von Beamtinnen und Beamten der Bayer. Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz zum
Stichtag 31.05.2015, Ziff. 7.4.) (beachte hierzu nebenstehende Tabelle, die
Beurteilern vom IM an die Hand gegeben wird.)
Entsprechend den IM Vorgaben
wird denen, die (z. B. in der 3. QE) an
der Erstellung der Beurteilung mitwirken, vom Beurteiler, ein kleiner
„Korridor“ der 3stelligen Gesamtpunktzahl, vorgegeben. Damit soll
sichergestellt werden, dass die ursprüngliche Leistungsreihung, der
jeweiligen Besoldungsgruppe, im
Verband, mit der Erstellung der einzelnen Beurteilung, auch eingehalten wird.
Wenn also die 3stellige Gesamtpunktzahl die Leistungsreihung der
Besoldungsgruppe im Verband widerspiegelt; wenn sie nicht nur 5,
sondern alle Einzelmerkmale wiedergibt; wenn sie so wichtig ist, dass
das IM dafür explizit Vorgaben
macht und sich Beurteiler die Arbeit
machen mind. 21 EM zu bewerten –
dann sollte sie, nach Auffassung der
DPolG, auch in Auswahlentscheidungen genutzt werden.
Die DPolG schlägt daher vor, die
3stellige Gesamtpunktzahl als Teil
der „Inneren Ausschöpfung“, als
zusätzlichen Prüfschritt im Falle des
Gleichstandes der 5 Einzelmerkmale,
vor der letzten Beurteilung, zur Entscheidung herangezogen wird.
Schlüssel
zum Erfolg
Warum brauchen Menschen mit Behinderung einen
starken, sozial engagierten Personalrat?
Foto: Susann Städter / photocase.de
Der Personalrat hat in Bezug auf
die Teilhabe behinderter Menschen
am gesellschaftlichen Leben und im
Besonderen dem Berufsleben die
• Pflicht zur Eingliederung und
Berufsförderung Schwerbehinderter
• er überwacht die dem Arbeitgeber
obliegenden Verpflichtungen und
• wirkt auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hin.
Dabei hat der Personalrat, anders
als die Schwerbehindertenvertretung, zum Beispiel das Recht und
die Pflicht, die Zustimmung zur
Neueinstellung eines Nichtbehinderten zu verweigern, wenn dadurch
einem im Wesentlichen gleich geeigneten Menschen mit Behinderung ein Nachteil entstehen würde.
Die enge Zusammenarbeit mit der
Schwerbehindertenvertretung kann
dabei der Schlüssel zum Erfolg sein,
Menschen mit Behinderung in Lohn
und Brot zu bringen. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wählt Euch
deshalb unter allen Kandidatinnen
und Kandidaten die durchsetzungsfähigen, sozial engagierten Kolleginnen und Kollegen der DPolG zu Euren Personalräten – und vergesst mir
dabei nicht den Hauptpersonalrat.
Wer nicht wählt, bekommt das,
was Andere für wichtig halten!
Dieter Christ, DPolG – Landesverband Bayern, Beauftragter Behindertenangelegenheiten
P e ri o dische Beurt eilung 4. QE
Unterschiedliche Verfahren?
Beurteilungen sind viel beklagte
Vorgänge in der Polizei. Beurteiler
müssen bei deren Erstellung eine
Fülle von Regularien beachten, die
ihren Ursprung in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen haben. Keine leichte Aufgabe!
So gibt die Rechtsprechung z. B.
die Größe von Vergleichsgruppen
vor. Der BayVGH hat entschieden,
dass 26 Beamte einer Besoldungsgruppe eine „hinreichend große Vergleichsgruppe“ bilden. Das BVerwG
urteilte, dass eine Vergleichsgruppe
mit 24 Beamten nicht groß genug
ist. Kommentatoren sprechen sich
dafür aus, dass die Gruppe „tunlichst 25 Personen nicht unterschreiten sollte“.
Beurteilungssprengel heißt die
Lösung des Ministeriums. In der 2.
QE müssen Dienststellenleiter, die
nicht über „hinreichend große Vergleichsgruppen“ verfügen, zusammen mit anderen „Schicksalsgenossen“, einen Sprengel bilden. Innerdienstliche Vorgaben regeln, ob der
Sprengel eher fachlich oder regional
zu bilden ist.
Leiter großer Dienststellen, die
über entsprechendes Personal verfügen, können für alle oder zumindest für einzelne Besoldungsgruppen eigenständig die Beurteilungsquote anwenden, ohne einen Quervergleich zu anderen Dienststellen
vornehmen zu müssen.
Beim BLKA ist der Präsident auch
für die Beurteilung in der 2. QE verantwortlich.
In der 3. QE sind Sprengel nicht
notwendig, da als Beurteiler der jeweilige Präsident des Verbandes bestimmt wurde. Auf dieser Ebene bestehen „hinreichend große Vergleichsgruppen“, sodass Präsidenten
als eigenständige Beurteiler agieren
können
In der 4. QE hat das IM die Verantwortung zur Durchführung der
periodischen Beurteilung ebenfalls
auf die Präsidenten übertragen. Zum
31.05.2016 sind alle den Besoldungsgruppen A 13 bis A16/Z zu beurteilen. Angehörige der B-Besoldung brauchen nach den Vorgaben
des IM nicht beurteilt werden. Die
4. QE hat am Personalkörper der
Bayer. Polizei einen rund 2 prozentigen Anteil. Dass es dabei schwierig
sein kann, die gerichtlichen Vorga-
ben zur Größe der Vergleichsgruppen zu erfüllen, liegt auf der Hand.
So sind auf den ersten Blick vermutlich nur im PP München, dem BLKA
und der Bereitschaftspolizei die jeweiligen Vergleichsgruppen so groß,
dass die Präsidenten selbst beurteilen könnten.
Der intransparente
Beurteilungstourismus zwischen
Präsidien und dem
IM kann nicht die
Lösung sein.
Ein zweiter Blick offenbart, dass
auch diese Präsidenten nicht in allen
Besoldungsgruppen über „hinreichend große Vergleichsgruppen“
verfügen. So sind z. B. im BLKA unter Umständen nur die Gruppen bei
A 14 (ca. 70) und A 15 (ca. 40) hinreichend groß. Selbst das PP München
erfüllt die Vorgaben in A 14 (ca. 25)
und A 15 (ca. 30) wohl nur knapp. In
anderen Verbänden liegen die jeweiligen Vergleichsgruppen deutlich
unter den verwaltungsgerichtlichen
Vorgaben.
Was tun? Wer kann die Beurteilung derjenigen verantworten, die
Angehörige nicht „hinreichend großen
Vergleichsgruppen“
sind?
Schließlich geht es doch um einen
einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Wenn die Gruppe nicht groß genug
ist, befürchten Verwaltungsgerichte
Nachteile für die Beurteilten. Der
intransparente Beurteilungstourismus zwischen Präsidien und dem
IM kann nicht die Lösung sein. Wie
kann also ein nachvollziehbares Beurteilungsverfahren gestaltet werden, das einerseits der Verantwortung der Beurteiler und andererseits
den Erwartungen der Beurteilten
gerecht wird?
Diese Fragen hat der Hauptpersonalrat bereits 2013 den Verantwortlichen im Ministerium gestellt.
Die ministeriellen Vorgaben zur
periodischen Beurteilung unterliegen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung. 2013 wurde
seitens des IM dem HPR diese Mit-
bestimmung verweigert. Erst die Intervention beim Amtschef des IM
führte dazu, dass der HPR – wie bei
Beurteilungen anderer Qualifikationsebenen zuvor – auch hier zu beteiligen ist.
Als das Beteiligungsrecht durchgesetzt war, stellte das IM mit Bedauern fest, dass der Stichtag –
31.05.2013 – verstrichen und die
Beurteilungen erstellt waren.
Seitdem hat der HPR immer wieder auf die ungeklärten Fragen hingewiesen. Leider ohne Erfolg.
In der aktuell anstehenden periodischen Beurteilung der 4. QE fand
die erste personalvertretungsrechtliche Beteiligung im April statt. Der
HPR hat die noch immer offenen
Fragen vorgebracht. Das IM blieb bei
seiner Haltung. Der HPR stimmte
nicht zu und begründete seine Ablehnung mit einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Wegen Eilbedürftigkeit beantragte der HPR, Mitte
April, die Einberufung der Einigungsstelle.
Man darf gespannt sein, wie das
künftige Verfahren zur periodischen
Beurteilung 4. QE aussehen wird.
8
blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
ausstat t ung
Ja zu Bodycams –
aber nicht als „Stummfilm“!
Mit einem eindeutigen „Ja zu
BodyCams“, sprach sich Hermann
Benker, DPolG-Landesvorsitzender, für die Nutzung von Körperkameras in der Polizei aus. „Ja –
aber nicht als „Stummfilm!“, ist
die klare Position, die die DPolG
in dieser Diskussion vertritt.
Foto: info@vnz-art.de / photocase.de
Lag e b ild Gewa lt gegen Polizeibeamt e
Justiz fordern –
Ausstattung optimieren!
München - Die DPolG hält angesichts des Höchststandes von
verletzten Polizeibeamtinnen und
-beamten im Jahr 2015 weitere
Gegenmaßnahmen für dringend
erforderlich. Dazu zählen nach
Ansicht des Landesvorsitzenden
Hermann Benker die Schließung
von Strafbarkeitslücken und weitere Ausrüstungsverbesserungen,
wie die Einführung weiterer Schutzausstattungen,
Einsatzstöcken,
BodyCams und Distanzelektroimpulsgeräten (Taser). Auch wenn
die Gewalt gegen die Polizei im
Focus steht, sind auch andere Berufsgruppen des öffentlichen
Dienstes betroffen. Besonders
wichtig für Benker ist das Signal
der
Politik, dass
die
gestiegene Gewalt gegen Polizei und
andere Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die zur Erfüllung
staatlicher Aufgaben „ihren Kopf
hinhalten“, entsprechend verurteilt wird.
Justiz fordern – Verfahrensausgänge evaluieren!
Für die DPolG war zwar die Novellierung des § 113 StGB (Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte) im
Jahr 2011, insbesondere durch Anhebung des Höchststrafmaßes von
zwei auf drei Jahre, ein erster Schritt
in die richtige Richtung. „Allerdings
werden Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich „auf
Streife“ befinden, Demonstrationszüge begleiten oder allgemeine Routinekontrollen durchführen, mangels Vornahme einer gezielten
Diensthandlung immer noch nicht
von diesem Straftatbestand erfasst“,
kritisiert Benker. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die
Forderung nach einer Anhebung des
Strafrahmens laut. Dabei ist noch
gar nicht bekannt, wie die letzte Novellierung des § 113 StGB, durch die
Justiz umgesetzt wurde. So laufen
möglicherweise strafverschärfende
Maßnahmen ins Leere, wenn gar
nicht bekannt ist, wie die Verurteilungspraxis der Justiz bei Delikten
der Gewalt gegen Polizeibeamte tatsächlich ist.
Die DPolG fordert deshalb ein
Projekt, in dem die Justiz den Ausgang des Verfahrens von Delikten,
die der Gewalt gegen Polizeibeamte
zuzuordnen sind, mittels vorhandenem Formblatt an die Polizei zurückmeldet und dieser Ausgang des
Verfahrens in der polizeilichen Vorgangsverwaltung erfasst wird. Am
Ende des einjährigen Projektes können die Daten ausgewertet werden
und geben damit Aufschluss über
die Verurteilungspraxis.
Ausstattung optimieren!
Innenminister Herrmann hat sich
im Rahmen seiner Möglichkeiten in
hohem Maße für Verbesserungen
des Schutzes der Einsatzkräfte eingesetzt. Damit wurden auch zahlreiche DPolG Forderungen umgesetzt.
Gleichwohl gibt es noch Optimierungsmöglichkeiten zum Schutz vor
Spuckattacken und bei Distanzwaffen. In der persönlichen Ausstattung
der Einsatzkräfte mit neuen Einsatzstöcken hinkt leider die administrative Umsetzung den politischen
Entscheidungen erheblich hinter
her. So dauert diese bislang mehr als
vier Jahre an. Hier muss der Minister endlich ein Machtwort sprechen,
damit die Einsatzstöcke endlich beschafft und ausgeliefert werden
können. Für die Umsetzung der
DPolG Forderung nach flächendeckender Ausstattung mit schnitthemenden Einsatzhandschuhen, bedarf es noch der politischen Freigabe.
Schmerzensgeldvorleistung
Kritik übt die DPolG an der Umsetzung der seit 2008 geforderten
Schmerzensgeldvorleistung durch
den Freistaat. Die langjährige gewerkschaftliche Forderung trat zum
01.01.2015 in Kraft. Bayern war damit das erste Bundesland, das eine
entsprechende Regelung eingeführt
hat. „Mit der Übernahme von
Schmerzensgeldansprüchen durch
den Dienstherrn hat Bayern eine
Vorreiterrolle übernommen, die inzwischen von anderen Bundesländern mit zum Teil begünstigenden
und weniger bürokratischen Rege-
lungen übernommen wurde, so Benker“. Bei Gewalttaten von Angreifern gegen Polizeibeamte, die sich
nur für eine Übergangszeit in unserem Land aufhalten, entsteht durch
die Verfahrensvorgaben eine Lücke,
die nach Ansicht der DPolG geschlossen werden muss.
Bereits im April 2015 präsentierte
die DPolG bei den CSU Polizeiexperten im Innenausschuss die Einsatzmöglichkeiten der BodyCam. In
den Info-Veranstaltungen, die die
DPolG seit Juni 2015 zu Distanzelektroimpulsgeräten durchführte, war
immer auch die BodyCam Thema.
Über das gewerkschaftliche Netzwerk der DPolG Bayern mit anderen
DPolG Landesverbänden, insbesondere Hessen, ist bekannt, dass die
Pilotversuche mit BodyCams durchwegs positiv waren. „Das Pilotprojekt in Hessen verlief erfolgreich.
Wendt sieht in Aufnahmen ohne
Ton keinen Sinn: „Der Gewalt geht
oft eine verbale Auseinandersetzung
voran. Die sollten wir folglich auch
festhalten.»
Die DPolG ist sich der rechtlichen
Problematik des sog. „Pre-Recordings“ bewusst. Dabei wird bereits
vor dem Drücken des Aufnahmeknopfes ein vorher definiertes Zeitfenster aufgenommen. Dadurch
würden auch die Sequenzen sichtbar
werden, die zum Einschalten der BodyCam geführt haben. Aus einsatztaktischer Sicht für die DPolG
absolut sinnvoll. Bislang verzichten
die Länder, die Erprobungen durchführen, wegen der rechtlich noch
nicht gänzlich geklärten Situation
auf diese technische Möglichkeit.
Die DPolG plädiert dafür, ausreichend rechtliche Grundlagen für die
Nutzung des „Pre-Recordings“ zu
gestalten.
Statistik zur Gewalt
gegen Polizeibeamte:
Fallzahlen 2015 angestiegen –
Höchststand verletzter Polizisten
Delikte:
6.919 Fälle – Steigerung um 3,1 %
90 % Körperverletzung, Widerstand,
Beleidigung
30 % Körperverletzungsdelikte (Zunahme um 12,2 %)
19 % Widerstände gegen Vollzugsbeamte
41 % Beleidigungen
8 versuchte Tötungsdelikte (2014: 6)
Regionen:
Schwaben am stärksten belastet
Augsburg, Ingolstadt und Regensburg
bei den Städten über 100.000 Einwohner
an der Spitze
Mittelstädt Memmingen, Landshut, Rosenheim im 6-Jahres-Vergleich der Häufigkeitszahl überproportional vertreten
Geschädigte:
14.928 Polizistinnen und Polizisten
angegriffen (2014: 14.531)
Statistisch mindestens jeder 3. bayerische
Polizeibeamte betroffen
2.051 verletzte Polizisten (Steigerung
von 8,7 %; Höchststand seit 2010)
Zu 83 % ist der Wach- und Streifendienst
betroffen
Stärkste Belastung (rund 45 Prozent) in
der Altersgruppe der 26- bis 35jährigen
3.090 Dienstausfalltage; entspricht 24.500
Arbeitsstd.; entspricht 15,5 Beamte/Jahr
Täter:
5.721 bekannte Tatverdächtige
(Steigerung um 3,9 %)
Davon 15 % Mehrfachtäter,
die 2 oder 3 Straftaten begangen haben
¾ der Tatverdächtigen sind bereits vor
der GewaPol-Tat polizeilich in Erscheinung getreten
86 % der Täter männlich
67 % standen und Alkohol- oder
Drogeneinfluss
78,3 % der Täter Deutsche
21,7 % nichtdeutsche Tatverdächtige
(unter dem Anteil bei der Allgemeinkriminalität 2015: 31,5 %; aber über dem bay.
Bevölkerungsanteil von rund 11 %)
DPolG bevorzugt die Kompakt-Kamera.
Die Erfahrungen sollten sich die anderen Bundesländer, die die Bodycams noch nicht eingeführt haben,
jetzt zunutze machen“, so der DPolGBundesvorsitzende Rainer Wendt zu
den Erfahrungen Hessens, die als
erste die Mini-Kameras erprobten.
Ende 2015 verkündet der LPP im
Innenausschuss die Eckpunkte des
Pilotprojektes, das in München, Rosenheim und Augsburg durchgeführt wird. Das PP München wurde
mit der Erstellung eines Grobkonzeptes beauftragt. Die Aufzeichnung
von Bild und Ton mittels BodyCams
ist Auftragsinhalt.
Die DPolG begrüßte die Entscheidung den Einsatz von BodyCams
mit Tonaufnahmen zu erproben.
Benker sieht in diesen Mini-Kameras ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Gewalt gegen Polizei
und zugleich zur Dokumentation
des Geschehens. Nach seiner Ansicht können durch entsprechende
Aufnahmen die Polizeibeamtinnen
und -beamten bei unberechtigten
Vorwürfen entlastet werden.
Ihre bereits im Januar 2014 erhobene Forderung nach Film- und
Tonaufzeichnung mittels Bodycams
begründet die DPolG damit, dass
körperlichen Angriffen gegen die
Polizei zumeist verbale Attacken vorausgehen. „Ohne den Ton wird die
gesamte Einsatzsituation nur unvollständig dokumentiert“, befürchtet Benker. „Ein solcher Stummfilm
ist nicht aussagekräftig!“ Auch
Foto: TASER
Die Bedenken des Bayerischen
Datenschutzbeauftragten, dass der
polizeiliche Einsatz von BodyCams
zum Gegenfilmen durch den Bürger
führen würde, hält Benker für absolut realitätsfremd. Genau das Gegenteil ist längst der Fall: Jeder Polizeieinsatz wird inzwischen mit
Handykameras aufgezeichnet und
aus dem Zusammenhang gerissen
veröffentlicht. Mittels Bodycams
kann die Polizei künftig dagegenhalten und für Aufklärung sorgen.
Benker sieht in diesen
Mini-Kameras ein
geeignetes Mittel zur
Verhinderung von
Gewalt und zugleich
zur Dokumentation
des Geschehens.
Auch hier darf wieder einmal festgestellt werden, dass eine bayerische
Marktführerschaft in diesem Thema
nicht mehr in Frage kommt. Neben
Hessen werden in Rheinland-Pfalz,
Hamburg, Saarland, Bremen, Baden-Württemberg und in der Bundespolizei Erprobungen von BodyCams vorbereitet bzw. durchgeführt.
Man darf gespannt sein, wann in
Bayern der Startschuss fällt.
Sonderausgabe zur
m assn a hmen paket
BAYERNS POLIZEI
fit
machen
für neue Bedrohungslagen
Terroranschläge beeinflussen nachhaltig die Sicherheitslage in der Welt,
in Deutschland und in Bayern. Angesichts der weltpolitischen Lage müssen sich Sicherheitskräfte für eine
lange Zeit auf weitere Anschläge einstellen und dafür rüsten. Durch die
jüngsten Terroranschläge ist die abstrakte Gefahr auch in Bayern als
hoch einzustufen. Bisherige Anschläge zeigen, dass Einsatzkräfte des
Schicht- und Wechselschichtdienstes
als erste vor Ort mit der Bewältigung
der Einsatzlage konfrontiert werden. Daraus resultiert eine sehr hohe
Eigengefährdung der Ersteinsatzkräfte. Die DPolG hat hierzu ein Maßnahmenpaket der Presse vorgestellt.
Die Maßnahmen sind zum Teil langjährige Forderungen der DPolG bzw.
aus Beschwerden erwachsen, die an
DPolG Funktionsträger herangetragen wurden.
Mit der medienwirksamen Darstellung des Maßnahmenpaketes hat
die DPolG die Absicht verfolgt, die
Öffentlichkeit über die Bedürfnisse
zu informieren. Die DPolG wird das
Paket an alle Landtagsfraktionen herantragen und in die Verhandlungen
für den Doppelhaushalt 2017/2018
einbringen. Es erfordert einen hohen Finanzierungsbedarf für die Optimierung der Sach- und Personalausstattung der Bayerischen Polizei.
Damit unterstützt die DPolG auch
die Arbeit aller, die dienstlich Maßnahmen erarbeiten und umsetzen.
MaSSnahmenpaket
Weiterentwicklung bestehender
Einsatzkonzepte
Einsatzkonzeptionen
müssen
weiterentwickelt und in neue Interventionskonzepte für Ersteingriffskräfte umgesetzt werden. Hier laufen die dienstlichen Bemühungen
auf Hochtouren. Die Ausbildung der
2. bzw. 3. QE für die Herausforderungen des Polizeidienstes ist auf
hohem Niveau. Die Ausbilder tragen
mit ihrem hohen Engagement und
ihrer Praxisnähe zur ausgezeichneten Ausbildung für den Polizeiberuf
bei. Die weiterentwickelten Interventionskonzepte müssen in der
Bereitschaftspolizei sowie an der
Fachhochschule vermittelt und im
Rahmen der bewährten PE-Schulung trainiert werden. Dies wird zusätzliche personelle Ressourcen binden.
Trainingsstätten ertüchtigen
Steigende
Anforderungen
an
ganzheitliche Einsatztrainings erfordern immer wieder die Anpassung und Optimierung der Trainingsstätten.
Dort,
wo
in
Schießanlagen bzw. PE-Zentren
mangelhafte bis ungenügende Rahmenbedingungen vorherrschen, besteht dringendster Handlungsbedarf. Hier braucht es im Doppelhaushalt 2017/2018 Finanzmittel,
um Optimierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen. Geringe priorisierte Defizite lassen sich mittelfristig
lösen. Grundsätzlich ist die Erarbeitung landesweiter Standards für
PE-Zentren geboten. Die DPolG begrüßt die dienstliche Zielsetzung am
Ainringer Fortbildungsinstitut ein
Kompetenzzentrum für das polizeiliche Einsatztraining zu errichten.
Der bauliche und technische Zustand von Raumschießanlagen ist zu
optimieren. Die Außenschießanlage
in Eichstätt ist für Schießtrainings
mit Langwaffen zu ertüchtigen.
Schießtrainings
für
Einsatzkräfte sind deutlich zu intensiveren.
Taktische Einsatzmedizin implementieren
Durch Terroranschlag schwerstverletzte Personen (Täter, Opfer, Polizeibeamte) sind in der Regel nicht
transportfähig. Rettungsdienste stehen nicht zur Verfügung, solange sie
in ungesicherten Bereichen Hilfe
leisten müssten. Deshalb ist es notwendig, dass Polizeivollzugsbeamte
unter Beachtung der Einsatztaktik
effektiv lebensrettende Maßnahmen
einleiten und ggf. die Erstversorgung
von Verletzten vor Ort durchführen
Foto: FoVi Nürnberg, IV. BPA
-Personalratswahl – blaulicht
zeitung
9
können. Es ist daher unerlässlich,
dass sich die Bayer. Polizei der taktischen Einsatzmedizin stellt. Dazu
ist die Vermittlung von Kenntnissen
in der taktischen Einsatzmedizin in
die Ausbildung zu implementieren.
Für Einsatzkräfte ist eine fachspezifische Ausrüstung zu beschaffen.
Ausstattung
Aus den bisherigen Anschlägen
ist bekannt, dass Attentäter schwer
bewaffnet – zum Teil mit Kriegswaffen – und mit erheblichen Mengen an Munition ausgestattet sind.
Alle Eingriffskräfte – vom Ersteingriff bis zu den Spezialeinheiten –
benötigen eine ballistische Schutzausstattung, die der Gefährdungslage
Rechnung trägt.
Ballistische Schutzausstattung
Die DPolG begrüßt die Anstrengungen des IM und des Landtages.
Die aktuellen Planungen, zusätzlich
zur neu eingeführten ballistischen
Schutzausstattung der Schutzklasse
1 eine weitere Stand-Alone-Version
in höheren Schutzklassen zu beschaffen, unterstützt die DPolG ausdrücklich. Zielsetzung muss sein,
für den Streifendienst eine Fahrzeugausstattung und für USK-Einheiten eine „Mannausstattung“ in
der Schutzklasse 4 zu gewährleisten.
Ebenso ist die Schutzausstattung
der Spezialeinheiten ständig zu optimieren.
Fahrzeuge
Sondergeschützte PKW und Sonderwagen der BePo sind in unterschiedlichen Schutzklassen je nach
Verwendungszweck zu beschaffen
und aktuell zu halten. Die dazu bereits vom Landtag im Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung gestellten
Finanzmittel
müssen
verstetigt werden.
Bewaffnung
Die DPolG hat bereits 2012 eine
Umfrage zum Zustand der derzeitigen Polizeipistole durchgeführt.
Über 4.000 hatten sich daran beteiligt und bestehende Probleme mit
der P7 geschildert. Die Ergebnisse
wurden zusammengefasst der Polizeiabteilung des IM zur Kenntnis
gebracht. Ein inzwischen eingeführtes Monitoring trägt dazu bei, einen
besseren Überblick über den technischen Stand der Waffen zu erhalten.
Es ist in Polizeikreisen unstrittig,
dass die in die Jahre gekommene P7
durch eine neue Dienstwaffe zu ersetzen ist.
Der derzeit bestehende Zeitplan
für die Beschaffung einer neuen Polizeipistole – Beginn 2018 – ist vor
dem Hintergrund neuer Bedrohungslagen nicht mehr haltbar. Der
Einstieg in die Beschaffungsmaßnahmen einer neuen, zeitgemäßen
Polizeipistole muss sofort erfolgen.
Nach unserer festen Überzeugung
muss eine künftige Dienstwaffe den
dafür vorgesehenen technischen
Richtlinien entsprechen. Unstrittig
ist dabei auch, dass mit der neuen,
mindestens 12schüssigen Polizeipistole auch ein Reservemagazin als
„Mannausstattung“ zu beschaffen
ist. In das Auswahl- und Erprobungsverfahren einer neuen Dienstpistole sind die Kolleginnen und
Kollegen mit einzubeziehen. Individualisierungsmaßnahmen wie z. B.
Griffschalen sind zu prüfen.
Die Optimierung der MP5 und die
Ausstattung bzw. die Neubeschaffung eines Nachfolgemodells ist zu
Foto: FoVi Nürnberg, IV. BPA
prüfen. Die sichere Verwahrung der
Maschinenpistole in Streifenfahrzeugen ist in Zusammenarbeit mit
Fahrzeugherstellern zu verbessern.
Die Polizei verfügt aktuell über die
Langwaffe G3. Sie ist bislang nur
zum Töten von Großtieren freigegeben. Es ist auch für den Einsatz gegen Personen und Sachen, bei neuen
Bedrohungslagen freizugeben. Auch
hier bedarf es einer stetigen Überprüfung, welche halbautomatischen
Langwaffen für die Bewältigung lebensbedrohlicher Lagen geeignet erscheinen.
Die derzeit verwendete Munition
muss auf den Prüfstand gestellt und
ihre Geeignetheit zur Bewältigung
neuer Bedrohungslagen bewertet
werden.
Digitalfunk
Das Informations- und Kommunikationsverhalten ist für alle Einsatzkräfte in diesen Bedrohungslagen überlebenswichtig. Die Kenntnis
der Einsatzlage und die Möglichkeit
digital zu kommunizieren schaffen
ein Höchstmaß an Eigensicherung.
Jede Einsatzkraft ist mit einem digitalen Handsprechfunkgerät und
alle Einsatzfahrzeuge sind mit Fahrzeugfunkgeräten auszustatten. Mit
der „DV Notruf“ wurde bereits die
unterschiedliche Steuerung der
Sprache und der GPS-Daten kritisiert. Es muss alles daran gesetzt
werden, dieses technische Defizit zu
beheben. Im Zusammenhang mit
der Ertüchtigung des ÖPNV in den
Ballungsräumen
München
und
Nürnberg/Fürth muss endlich eine
Einigung über die Kostenübernahme
erfolgen.
Intelligente Videoüberwachung
Neben einer ideologiefreien Diskussion um die Ausweitung der Videobeobachtung öffentlicher Räume, bedarf es der Nutzung
intelligenter Videoüberwachungssysteme und -software. Mit Hilfe
dieser Systeme kann der notwendige
Rechtseingriff auf ein Minimum beschränkt und vorhandenes Video-
material durch die Polizei effizienter ausgewertet werden.
Fazit
Neue Bedrohungslagen machen es
notwendig, dass die im Schicht- und
Wechselschichtdienst Tätigen als
Ersteingriffskräfte, unter Inkaufnahme einer hohen Eigengefährdung, in der Erstphase eines terroristischen Angriffs zum Einsatz
kommen.
Wenn die Politik diese hohe Eigengefährdung wünscht, die Polizeiführung diese anordnet und die
Ersteingriffskräfte diese in Kauf
nehmen müssen, ist es nur recht
und billig, dass alles denkbar Mögliche für den Schutz der Ersteingriffskräfte getan wird. Sowohl das „fit
machen“ wie auch das „fit halten“
bedürfen einer hohen fachlichen,
personellen und finanziellen Anstrengung. Die DPolG ist sich dessen bewusst, dass die Umsetzung
des Maßnahmenpakets einen hohen
Finanzbedarf im anstehenden und
den folgenden Doppelhaushalten erfordert.
Dieses finanzielle Engagement des
Freistaates ist nicht nur auf Sachfragen zu beschränken. Einer insgesamt
gestiegenen Eigengefährdung der
Polizeibeschäftigten ist mit zusätzlichen finanziellen Verbesserungen
für Beamte und Arbeitnehmer zu
begegnen, um dem persönlichen Risiko und der Attraktivität des Polizeiberufes sowie der hohen Motivation und Einsatzbereitschaft der
Beschäftigten Rechnung zu tragen.
Hier wird sich beweisen, inwieweit
die politisch Verantwortlichen im
Freistaat tatsächlich hinter ihrer
Polizei und ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern stehen.
Der Freistaat muss weiter proaktiv
handeln und darf nicht erst nach
Anschlägen reagieren. Die Mitarbeiter/-innen haben nicht nur den
rechtlichen Anspruch auf Fürsorge,
sondern setzen auch eine hohe moralische Erwartung an ihren Dienstherrn.
10 blaulicht
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
D i sta nzel ektr oimpulsge räte
ausstat t u n g
Ein Jahr lang
analysieren?!
Bayerns Polizei erhält
Das IM hat eine AG TASER eingesetzt, um die „Möglichkeiten
und Grenzen des Einsatzmittels“
analysieren zu lassen. Dazu hat
die AG ein Jahr lang Zeit. Das IM
hat die AG nicht mit einer Praxiserprobung beauftragt. Die „Möglichkeiten und Grenzen“ eines
TASER können nach Ansicht der
DPolG nicht an Besprechungstischen geklärt werden. Dazu bedarf
es einer Erprobung, wie es die
DPolG gefordert hat. Die DPolG
hat bei Innenminister Herrmann
interveniert.
Die DPolG hat sich vorgenommen,
über die Fakten von Distanzelektroimpulsgeräten zu informieren und
mit alten, meist ideologisch geprägten Vorurteilen gegenüber dem Einsatzmittel aufzuräumen. Dazu fanden seit Sommer 2015 verschiedene
Veranstaltungen statt. Den Auftakt
machte ein Treffen im Arbeitskreis
der CSU Polizeiexperten im Landtag. Weitere Veranstaltungen, an denen Hunderte von Interessierten
teilnahmen, schlossen sich an. Die
Medien hatten großes Interesse an
der Wirkungsweise des Einsatzmittels und den Forderungen der Beamtenbundsgewerkschaft.
Spuckhauben
rungen, so dass sie am Ende
Distanzelektroimpulsgeräte im täglichen „Regeldienst“ einführten.
Ein Jahr lang eine Arbeitsgruppe
damit zu beauftragen „Aktenstudien“ zu betreiben und dabei noch
nicht einmal praktische Erprobungen vorzusehen, erweckt eher den
Eindruck, als dass das Projekt von
Anfang an auf ein Abstellgleis geschoben werden soll.
„Die Möglichkeiten
und Grenzen dieses
Einsatzmittels
können nicht am
Besprechungstisch
festgestellt werden.“
Das Innenministerium beschafft
Spuckschutzhauben
für
alle
Dienststellen der Bayerischen Polizei. Nach einem Jahr werden die
Erfahrungen im Umgang mit dem
neuen Einsatzmittel evaluiert.
Das IM hat den Hauptpersonalrat
beteiligt. Dieser hat der Beschaffungsmaßnahme zugestimmt.
„Wir sind froh, dass sich jetzt
auch Bayern für die Einführung von
Spuckschutzhauben
entschieden
hat“, stellt Rainer Nachtigall der
Vorsitzende des Hauptpersonalrates
zufrieden fest. Der Personalrat begrüßt die Entscheidung für eine
Schutzhaube. Ein reiner Mund-
schutz ist im Einsatz nicht praktikabel. Er verrutscht schnell, weiß
Nachtigall aus den Erfahrungen anderer Bundesländer.
Damit erhalten nach Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und
Rheinland-Pfalz auch bayerische
Einsatzkräfte das Einsatzmittel zu
einem besseren Schutz.
Die Hauben werden einem Delinquenten über den Kopf gezogen, damit er Einsatzkräfte nicht anspucken
kann. Die Haube ermöglicht das
Hören, ein Sichtfenster aus feinerem Gewebe das Sehen und die
Atmung des Angreifers wird nicht
erschwert.
Im Herbst 2014 hat sich die DPolG
bereits für die Einführung von
Spuckhauben bei der Bayerischen
Polizei ausgesprochen. „Das liegt am
Mangel an Alternativen“, wurde
Hermann Benker, DPolG-Landesvorsitzender, damals in den Medien
zur Forderung der Polizeigewerkschaft zitiert.
„Wenn den Beamten jemand im
Auto von der Rückbank ins Genick
oder ins Gesicht spucke, sei das
nicht schön. Von einer möglichen
Ansteckungsgefahr mit gefährlichen
Krankheiten ganz zu schweigen.
„Das ist demütigend und eklig für
die Einsatzkräfte“, so Benker.
Bei der Entscheidung, ob Distanzelektroimpulsgeräte über die Spezialeinheiten hinaus zum Einsatz
kommen sollen, geht es nicht um
eine technische Neuentwicklung. Es
geht schlicht und einfach darum, ein
seit mehr als zehn Jahren in der
Bayer. Polizei bewährtes Einsatzmit-
Foto: TASER
Foto: NINEmade / photocase.de
Wie berichtet, hat die DPolG eine
Erprobung von Distanzelektroimpulsgeräten in Einsatzzügen/OEDs
sog. Mittelzentren wie Kempten,
Würzburg, Ingolstadt, Regensburg.
Straubing gegenüber dem Minister
eingefordert. Eine Arbeitsgruppe
wurde vom IM eingesetzt und erhielt den Auftrag, die Möglichkeiten
und Grenzen des Einsatzmittels zu
prüfen. Alles gut – sollte man meinen. Wenn da nicht die Aussagen
des Ministers in den Medien wären:
Am Ende des Jahres erwarte er ein
Ergebnis der Arbeitsgruppe.
Ein Jahr lang analysieren? Jährliche Erfahrungsberichte der Spezialeinheiten liegen über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren dem IM
vor. Erfahrungen anderer Bundesländer brauchen nur abgefragt werden. Gerne auch bei den „Nachbarn“: In Frankreich, England, den
Niederlanden, der Schweiz und in
Österreich wurden in den letzten
Jahren „Feldversuche“ durchgeführt.
Zum Teil sogar medizinisch begleitet. Alle machten so positive Erfah-
tel, auch anderen Bedarfsträgern im
Streifendienst zur Verfügung zu
stellen.
In einem Gespräch appellierte der
Gewerkschafter Rainer Nachtigall
gegenüber dem Minister, den Auftrag um eine praktische Erprobung
zu erweitern. „Die Möglichkeiten
und Grenzen dieses Einsatzmittels
können nicht am Besprechungstisch
festgestellt werden“, so Nachtigall.
„Dazu brauche es zwingend Einsatzerfahrungen, die mit einer Erprobung bei OEDs gewonnen werden
können. Sonst wird auch alles Mögliche einer Erprobung bzw. einem
Trageversuch unterzogen. Dies bei
diesem Einsatzmittel, das dem
Schutz der Kollegen dient, nicht zu
tun, wäre für die DPolG nicht nachvollziehbar. Wer die Lücke zwischen
Pfefferspray und Schusswaffe nicht
mit diesem Einsatzmittel schließen
will, braucht dies doch nur zu sagen.
Sie müssen dann aber auch bereit
sein, die Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidung zu übernehmen.“
Belastung führt zu
Qualitätsverlusten
Die extreme Arbeitsbelastung
der Polizei führt nach Auffassung
des DPolG-Landesvorsitzenden
Hermann Benker zu Qualitätsverlusten in der Ermittlungsarbeit.
Die Beamten schieben hohe Überstundenberge vor sich her.
Die Beamten hätten keine Luft für
tiefergehende Recherchen. «Die Zeit
bleibt fast nicht, dass man in eine
Vernehmung noch mehr Tiefgang
bringt», sagte Benker gegenüber der
dpa. Dabei könnte gerade das zu
Hintermännern und Netzwerken
führen.
Vorgänge blieben länger auf
Schreibtischen liegen, ehe sie an die
Anklagebehörde weitergegeben wür-
den. Das führe indirekt auch zu den
– von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als Erfolg gefeierten –
besseren Zahlen bei der Polizeilichen Kriminalstatistik. „Die PKS ist
bekanntermaßen eine Auslaufstatistik. Dort wird nicht gezählt, was
angezeigt wird, sondern was an die
Staatsanwaltschaft geht.»
„Bezahlung bringt
keine Regeneration.“
Hermann benker
In der Schutz- und Kriminalpolizei schöben nach den Belastungen
durch G7-Gipfel, Flüchtlingskrise
und Terror pro Kopf teils mehrere
hundert Überstunden von sich her.
Die statistische Zahl von 99 Überstunden pro Beschäftigtem bei der
Bereitschaftspolizei gebe die tatsächliche Belastung nicht wider, kritisierte Benker. Hier werde die tatsächliche Überstundenbelastung von
Einsatzkräften, durch Einbeziehung
von Auszubildenden in die Durchschnittsberechnung, klein gerechnet.
Die Kollegen müssten einen Ausgleich als Freizeit bekommen. «Bezahlung ist keine Alternative. Bezahlung bringt keine Regeneration“,
so Benker.
Sonderausgabe zur
-Personalratswahl – blaulicht
zeitung
11
D i g i talf u n k
M o b il e B e z a h lsyst e m e
Blockieren die „HPR-Monster“
die GPS Ortung und Visualisierung?
„Wir möchten nicht
mehr darauf verzichten!“
Die Dienststelle will die GPS Signale des Digitalfunks zur Ortung
von Einsatzfahrzeugen und zur
Visualisierung der jeweiligen
Standorte im Einsatzleitsystem
nutzen. Dies soll Vorteile in der
Einsatzsteuerung und in der Eigensicherung bringen, so die Befürworter. Die Gegner der GPS
Ortung und Visualisierung sorgt
die ständige, flächendeckende
Überwachung der Einsatzkräfte.
Zur Einführung der Technik bedarf es der Zustimmung durch
den Hauptpersonalrat. Nachdem
bislang keine Regelung dazu vorhanden ist, wird behauptet, der
HPR würde die Einführung der
sinnvollen Einsatztechnik blockieren. Stimmt das?
Wie berichtet hat die DPolG die
Nutzung mobiler Bezahlsysteme
bei der Bayer. Polizei erneut aufgegriffen
und
Innenminister
Herrmann aufgefordert, dieses
zeitgemäße Bezahlverfahren einzuführen. Der Minister hat die
DPolG Forderung aufgegriffen und
die Durchführung eines Piloten
veranlasst.
Nein! Die Personalräte der DPolG
sind der Nutzung der GPS Ortung
zur Visualisierung gegenüber aufgeschlossen. Der Beweis lässt sich
auch antreten: Schon beim Abschluss der Dienstvereinbarung zum
Digitalfunk ist eine Regelung zur
Nutzung der GPS Ortung und Visualisierung enthalten.
Die Dienststelle kann über das
Ministerium einen Antrag stellen,
um im Einsatzfall die GPS Ortung
und Visualisierung nutzen zu können. Der beantragte Bedarf wird von
der „Autorisierten Stelle“ beim LKA
geprüft und geht dann über das IM
dem Hauptpersonalrat zu. Der
Hauptpersonalrat hat bislang allen
Anträge auf GPS Ortung und Visualisierung zugestimmt. Dabei handelte es sich um jährlich wiederkehrende Einsätze, z. B. die Wiesn oder
die „SIKO“. Auch zu größeren Fußballspielen und natürlich beim G7
war die GPS Ortung und Visualisierung mit Zustimmung des HPR im
Einsatz. Zuletzt erteilte der HPR
seine Zustimmung zur Nutzung der
Technik anlässlich eines Einsatzes
in Nürnberg zum 1. Mai.
Darstellung der GPS-Ortung
im Einsatzleitsystem.
Von Blockade also keine Spur.
Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Rainer Nachtigall, hat erst
im Januar 2016 eine Regelung in Ergänzung der bestehenden Dienstvereinbarung „Digitalfunk“ mit dem
Amtschef des Innenministeriums
unterzeichnet, die die GPS Ortung
und Visualisierung bei Notrufen für
Polizeiangehörige regelt. Aktuell ist
der Hauptpersonalrat in Gesprächen, um eine vergleichbare Regelung für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu treffen.
Weit und breit keine Blockadehaltung des Hauptpersonalrates.
Den HPR Mitgliedern ist bekannt,
dass GPS Ortung und Visualisierung
auch außerhalb des Digitalfunks
durch Dienststellen genutzt wird.
Die Technik findet bei Spezialeinheiten, Diensthundeführern und im
alpinen Dienst der Polizei Anwendung, ohne dass bislang eine personalvertretungsrechtliche Beteiligung
durch das Ministerium eingeleitet
worden wäre. Der HPR Vorsitzende
verweist immer wieder bei Gesprächen zu dem Thema auf die bisherige Missachtung der Personalvertretungsrechte. Geändert hat dies
bislang nichts. Und auch hier, obwohl das Personalvertretungsrecht
nicht beachtet wird, keine Blockade.
Aber warum verfügt die Bayer.
Polizei dann noch nicht über eine
GPS Ortung und Visualisierung?
Fakt ist, dass der Hauptpersonalrat bis dato noch keine Vorlage eines
Entwurfes zur GPS Ortung und Visualisierung zugeleitet bekommen
hat. Selbst wenn der HPR blockieren
wollte, er hätte noch gar nichts zum
Blockieren.
Und das, was bislang bei den, vom
HPR zugestimmten GPS Ortungen
und Visualisierungen festgestellt
wurde, ist eher ernüchternd. Die
Dienststellen nutzen bislang die
Technik bei der Mehrzahl der Einsatzlagen nur für die Darstellung
von Begleitfahrzeugen. Die „Autorisierte Stelle“ ließ bei den Anträgen
immer nur eine geringe Anzahl von
Endgeräten zur GPS Ortung und Visualisierung zu. Beim diesjährigen
MSC beantrage das PP München gar
keine GPS Ortung und Visualisierung mehr.
Die Taktung der Signale wurde
zwar in der Vergangenheit reduziert,
lag aber zuletzt bei 200 Meter oder
30 Sekunden. Alle 30 Sekunden erneuert sich also das GPS Signal auf
dem Bildschirm in der Einsatzzentrale oder, wenn eine Ortsveränderung von mindestens 200 Meter erfolgte. Was das im innerstädtischen
Bereich zufolge hat, kann sich jeder
denken. Die „Sprünge“ in den Strassenkarten des Einsatzleitsystems
sind ziemlich groß. Stehen zwei Einsatzmittel nahe im Einsatzraum beieinander, vermengt sich deren Darstellung im Einsatzleitsystem zu
Die Nutzung mobiler Bezahlsysteme ist für den Bürger eine Selbstverständlichkeit.
Die sehr hohe Akzeptanz der Kollegen, ist für die DPolG die Bestätigung, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Bayer. Polizei
eingeführt werden muss. Alles andere wäre nicht mehr zeitgemäß.
einem Symbol. Eine Unterscheidung
der jeweiligen Einsatzmittel ist dann
nicht mehr so leicht möglich. Eine
taktische Steuerung mehrere Einsatzmittel/Einsatzkräfte, die z. B. einen Aufzug im Demonstrationsgeschehen
begleiten
oder
die
verschiedene Sternmärsche in einer
Innenstadt betreuen, ist aktuell
nicht sinnvoll darstellbar.
Die derzeitige Übertragung der
GPS Signale über sog. Luftschnittstellen in das Einsatzleitsystem
kann keine unbegrenzte Menge von
GPS Signalen verarbeiten. Aus diesem Grund werden von der „Autorisierten Stelle“ auch die beantragten
Einsatzmittel zahlenmäßig begrenzt.
Eine Ausweitung auf alle Streifenfahrzeuge ist aufgrund der damit
verbundenen Menge an GPS Daten
im Moment ausgeschlossen. Die
Verantwortlichen hoffen auf eine
sog. Erdanbindung. Damit sollen die
anfallenden Datenmengen besser zu
verarbeiten sein. Dies wird dem HPR
aber schon seit gut drei Jahren angekündigt.
Alles in allem kann aus den Erkenntnissen der Erprobungen und
den eigenen Wahrnehmungen von
HPR Mitgliedern, die sich in Einsätzen die GPS Ortung und Visualisierung vor Ort angesehen haben, festgestellt werden, dass das, was die
Technik können soll und das, was
sie in der Realität zu leisten vermag,
noch weit auseinander geht.
Vom aktuellen Stand der Technik
braucht keine Einsatzkraft Angst zu
haben. Auch das ein Grund, der gegen eine Blockadehaltung des
Hauptpersonalrates spricht.
Man darf gespannt sein, wann
dem HPR eine Vorlage zur GPS Ortung und Visualisierung vorgelegt
wird. Die Nutzung der GPS Daten
zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist heute schon durch die
Dienstvereinbarung IuK Technik
ausgeschlossen. Die DPolG ist für
eine sinnvolle Nutzung dieser Einsatztechnik, aber gegen eine Überwachung.
Allen die behaupten, der HPR
würde die GPS Ortung und Visualisierung blockieren, sei gesagt:
Immer fair bleiben!
Foto: DPolG
All das, was die DPolG an positiven Erwartungen an die Nutzung
mobiler Bezahlsysteme gegenüber
dem Minister geäußert hatte, wurde
durch den Praxistest bestätigt. Die
Kolleginnen und Kollegen möchten
auf dieses Einsatzmittel im täglichen Dienst nicht verzichten, so die
Rückmeldungen aus den Pilotdienststellen in Hof und Bayreuth,
an Hermann Benker und Jürgen
Köhnlein vom örtlichen Personalrat
des PP Oberfranken. Die Kartenzahlung ist bequem, schnell und einfach
durchzuführen. Die von der DPolG
erhoffte Entlastung der Anwender
von unnötigen Verwaltungs- und
Zeitaufwänden ist eingetreten.
Historie:
04/2000 – 02/2002
1. Pilot beim PP Oberbayern
2004
StMF stoppt wegen Einnahmeminderungen die Einführung
09/2013
DPolG greift das Thema in Gesprächen
mit der Firma TeleCash erneut auf
04/2014
DPolG schreibt den Minister an und
fordert die Einführung mobiler
Bezahlsysteme
11/2014
Pressekonferenz von Söder und
Herrmann
Die Nutzung mobiler
Bezahlsysteme ist
02/2015
IM beauftragt PP Oberfranken
für den Bürger eine
mit Piloten
Selbstverständlichkeit.
09/2015 – 01/2016
Pilot bei der VPI Bayreuth und VPI Hof
Allein in der Abwicklung der Finanzströme gab es Ungereimtheiten.
Diese sollten aber aus Sicht der
DPolG, im Interesse der Kolleginnen
und Kollegen, behoben werden können. Hier erwartet die DPolG insbesondere vom Anbieter noch Nachbesserungen.
Der HPR ist in das Projekt eingebunden. Die Terminals sind nicht
personenbezogen zugewiesen. Eine
Leistungs- und Verhaltenskontrolle
wird seitens der Dienststelle ausgeschlossen.
Innenminister Herrmann und Finanzminister Dr. Söder geben in Nürnberg den
Startschuss für mobile Bezahlsysteme.
zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
Klare Haltung, klare Positionen!
Mehr Informationen:
www.dpolg-bayern.de/personalratswahl-2016
Die DPolG ist die einzige Polizeigewerkschaft, die immer wieder ihre Forderungen zu den
aktuellen Themen veröffentlicht. So auch hier mit den Info-Karten zur Personalratswahl.
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Sonderausgabe zur
AzV vs. EU-Richtlinie
W e nd e u m 18 0 Grad ? – Das IM ändert seine Argumentation:
Die AzV regelt die Arbeitszeit, nicht die EU-Richtlinie
Vertreter des Ministeriums wurden im letzten Jahr nicht müde darzustellen, dass das „Bayern-Modell“
nicht der EU-Arbeitszeitrichtlinie
entspricht. Das IM gibt vor, dass die
EU den „Doppelschlag“ sowie
„12-Stunden-Dienste“
verbieten
würde und andere wiederholen ungeprüft diese Darstellungen stereotyp. Druck wird von oben nach unten weitergegeben: Steigt um, so
lange ihr es frei wählen könnt; später
gibt es ein „Zwangsmodell“. Das
„Bayern-Modell“ wird es künftig
nicht mehr geben; usw. Noch während der Verhandlungen zur Dienstvereinbarung „AZM“ wurde behauptet, dass bei einem Abbruch des
Pilotmodells, nicht in das „Bayern-Modell“ zurückgekehrt werden
könne, da dieses ja rechtswidrig sei.
Der HPR hat sich durchgesetzt und
die Rückkehroption ins „Bayern-Modell“ erhalten.
Die DPolG, die grundsätzlich für
die Erprobung alternativer Arbeitszeitmodelle votiert, hält als Einzige
von Anfang diesen Behauptungen
entgegen, dass die EU-Richtlinie
kein Verbot von 12-Stunden-Diensten enthält und für den „Doppelschlag“ Ausnahmen bei gleichwertigen Ausgleichsruhezeiten vorsieht.
Das „Bayern-Modell“
ist EU-konform!
Zu diesem Ergebnis kommt der
Gutachter, der von der DPolG beauftragt wurde, das „Bayern-Modell“
auf die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie hin zu überprüfen. Kaum ist die DPolG mit der
Meldung raus, stellt das IM folgenden Text auf der Intranet-Seite der
AG AZM ein, ohne das Gutachten
inhaltlich zu kennen:
„Die Arbeitszeit für die Bayerische
Polizei ist in der „Verordnung über
die Arbeitszeit für den bayerischen
öffentlichen Dienst – Arbeitszeitverordnung (AzV)“, nicht in einer
EU-Richtlinie geregelt. Die Vorgaben
zu Mindestruhezeiten der EU Richtlinie 2003/88/EG wurden in die AzV
übernommen, weswegen diese Richtlinie keine unmittelbare Auswirkung
mehr auf unsere Arbeitszeitregelungen
hat. Die tägliche Höchstarbeitszeit
bzw. -schichtzeit ist nicht Regelungsgegenstand der EU-Richtlinie.“
Ach was, die Höchst-Schichtzeit
ist nicht Gegenstand der EU-Richtlinie? Soll das heißen, die DPolG
hatte schon immer Recht mit ihrer
Argumentation? Die Mindestruhezeiten wurden aus der Richtlinie in
die AzV übernommen. Dazu war
Bayern rechtlich verpflichtet. Die
EU-Richtlinie hat keine unmittelbare Auswirkung mehr auf unsere Arbeitszeitregelung? Soll das heißen,
dass die Vorgaben der Richtlinie für
unsere Arbeitszeiten gar nicht mehr
gelten?
Zum einen hat der von der DPolG
beauftragte Rechtswissenschaftler
in seinem Gutachten natürlich das
„Bayern-Modell“ nicht nur im Lichte der EU-Richtlinie, sondern auch
die rund 50 EuGH-Urteile sowie
deutsche bzw. bayerische Rechtsprechung geprüft und gleich auch
noch nationale und bayerische Arbeitszeitvorschriften begutachtet.
Dabei hat er u. a. festgestellt, dass
die bayerische AzV in ihren Regelungen zur Nachtarbeit ungenügend
ist und novelliert werden müsste.
Die Feststellung, dass die Arbeitszeit der Bayerischen Polizei in der
AzV geregelt ist, kann auch hinterfragt werden. Die AzV regelt die Arbeitszeit aller Beamtinnen und Beamten in Bayern. Auch die Vorgaben
zum Schicht- und Wechselschichtdienst sind keine polizeispezifischen
Regelungen. Aus diesem Grund, hat
die DPolG schon vor Monaten gefordert, nach dem Vorbild anderer
Bundesländer eine Arbeitszeitverordnung – Polizei (AzVPol) zu gestalten. Ein Umstand, den der Gut-
achter ebenfalls empfiehlt, aber das
IM ablehnt.
Bereitschaftszeiten sind
Arbeitszeiten
Wenn die AzV maßgeblich für die
Bayer. Polizei ist, dann regelt sie
nicht nur die Arbeitszeit der
Schichtler, sondern auch die der
Einsatzkräfte bei der Bereitschaftspolizei.
Da darf man sich dann schon
wundern, warum das IM z. B. die
11stündige, zusammenhängende Ruhezeit als einen restriktiv einzuhaltenden Eckpunkt für Arbeitszeitmodelle im Schicht- und Wechselschichtdienst vorgibt, während
sie in der Bewältigung der Einsatzlagen für die BePo keine Rolle zu
spielen scheint. Es ist dieselbe Mindestruhezeit, die von der EU-Richtlinie in dieselbe AzV übernommen
wurde, aber vom IM unterschiedlich
umgesetzt wird.
Das von der DPolG in Auftrag gegebene Gutachten trifft auch Aussagen zu Bereitschaftsdiensten. Eine
der wesentlichen Änderungen der
Arbeitszeitrichtlinien war der Einbezug von Bereitschaftsdiensten in
den Arbeitszeitbegriff, zitiert der
Gutachter Kommentatoren des Arbeitsrechts. Dabei ist, nach Ansicht
des EuGH, die Intensität der verrichteten Arbeit oder dessen Leistung nicht wichtig für den Begriff
„Arbeitszeit“. Der Umstand, dass
der Bereitschaftsdienst Zeiten der
Inaktivität umfasst, ist daher unerheblich. Dies führt zu dem Ergebnis,
dass Schlafzeiten während eines
Einsatzes über die Kategorie der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gelten, zitiert der Rechtswissenschaftler eine Entscheidung des EuGH aus
2007.
Entscheidend dafür, dass Bereitschaftsdienst geleistet wird, ist der
Umstand, dass der Arbeitnehmer
verpflichtet ist, sich an einem Ort
aufhalten muss, den der Arbeitgeber
bestimmt und sich dort zu dessen
-Personalratswahl – blaulicht
Verfügung bereit halten muss, so
der EuGH.
Zur Rolle des Beschäftigten
nimmt der Gutachter, Prof. Wolff,
ebenfalls Stellung. Der EuGH hat
bereits 2010 festgestellt, dass bei
Auslegung der Richtlinie darauf zu
achten ist, dass Arbeitnehmer nicht
gefordert sein müssen, ihre Rechte
gegenüber ihrem Arbeitgeber ausdrücklich geltend zu machen. Die
Einforderung von Rechten könnte
sie Maßnahmen des Arbeitgebers
aussetzen, die sich zu ihrem Nachteil auswirken können. Dies muss,
so der EuGH, vermieden werden, da
sie als die schwächere Partei anzusehen sind.
Ein Umstand, den sich das IM, aus
Sicht der DPolG, zu Herzen nehmen
sollte. Einsatzkräfte müssen aktuell,
mit Unterstützung des DPolG
Rechtsschutzes, vor Verwaltungsgerichten klagen, um ihr Recht auf
eine 1:1 Stundenschreibung bei Bereitschaftsdiensten durchzusetzen.
Die DPolG begrüßt den Wandel in
der ministeriellen Argumentation.
Erlös der Tombola kam der
DPolG Stiftung zu Gute
Rosenheim - Einen Tag vor dem
1. Mai steht seit 31 Jahren der „Tanz
in den Mai“ der DPolG im Rosenheimer KuKo auf dem Programm.
Mitglieder aus dem gesamten Bezirk Oberbayern und zahlreiche Gäste aus der Region Rosenheim feierten mit der „Overman Brassband“
eine rauschende Ballnacht.
Eines der Highlights des Abends
war die Showeinlage der Rosenheimer Faschingsgilde unter dem Motto „Welcome to the Jungle – Rosen-
13
Wenn nicht die EU-Richtlinie, sondern die bayerische AzV alles regelt,
dann steht auch der Forderung der
DPolG nichts mehr im Wege: Abgeordnete des Bayerischen Landtags
Klage zur 1:1
Stundenschreibung:
21.06.16 –
Verhandlung vor
dem VG Ansbach
können dann als Verordnungsgeber,
die Inhalte der bayerischen AzV gestalten. Die DPolG bekräftigt somit
ihr Angebot, sich im Interesse der
Schichtdienstleistenden aber auch
der Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei konstruktiv an diesem Gestaltungsprozess zu beteiligen, um
flexible, sozialverträgliche Arbeitszeiten, die auch den Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ausreichend berücksichtigen, zu
schaffen.
Tanz in den Mai
3 1 . D Po lG B a l l –
zeitung
Foto: DPolG
heim tanzt im Regenwald“. Die
Show glänzte durch perfekt abgestimmte Bühnenbilder sowie durch
synchrone und lebendig getanzte
Choreographie und harmonische
Bildwechsel.
Ein weiterer Höhepunkt war am
späten Abend – dank zahlreicher
Sponsoren – die Tombola zu Gunsten der Stiftung der DPolG. Dem
Vorsitzen Berend Jochem konnte am
Ballabend ein Scheck in Höhe von
2.000 Euro überreicht werden.
Eingestimmt wurden die Gäste zu
Beginn von Organisator Reinhold
Merl, DPolG Landesvorstandsmitglied und Personalratsvorsitzender
beim PP OBS.
3. Chiemgau-Alpen Cup
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Polizeigewerkschaft
(DPolG) im dbb
Landesverband Bayern e.V.
Orleansstraße 4
81669 München
www.dpolg-bayern.de
Redaktion: Rainer Nachtigall,
Matthias Godulla
Gestaltung: Sonja Gagel,
Tocologo Kommunikationsdesign
Druck: hofmann infocom GmbH
Nach der positiven Resonanz zur
Premiere im vergangenen Jahr starten
wir auch in diesem Jahr das 12 Std.
MTB Chiemgau Alpen Cup Rennen.
Weitere Infos zum Rennen und Strecke
findet ihr auf der Homepage.
Wir unterstützen mit dieser Veranstaltung die Stiftung der DPolG.
Schulmannschaften der eingeladenen
Schulen erhalten eine Ermäßigung
auf die Startgebühr.
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Das Startgeld pro Starter beträgt
40 bzw. 45 € und beinhaltet neben
einem Starterpack mit Gastgeschenk
auch die Verpflegung während der
Veranstaltung und Sachpreise für
die Bestplatzierten.
11. Juni 2016, 8 – 20 Uhr
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zeitung – Sonderausgabe zur
-Personalratswahl
D P o lG -Ta r if kom miss ion informiert :
Überstunden
bei Wechselschichtund Schichtarbeit
Rückblick
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 21. Juni 2016 finden die Personalratswahlen für die örtlichen
Personalratsgremien bei den Präsidien (öPR), für den – in ganz
Bayern zuständigen – Hauptpersonalrat beim Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr
(HPR), sowie bei der Bereitschaftspolizei auch für den Bezirkspersonalrat (BPR) statt.
Die DPolG-Tarifkommission mit
ihren Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands, den Mitgliedern der Tarifvertretung aus
den jeweiligen Kreis- und Bezirksverbänden sowie auch viele andere, die sich für die Belange der
DPolG einsetzen, werden sich auf
unseren Listen als Kandidatin
bzw. Kandidat zur Verfügung stellen. Damit wird eure DPolG zu
diesen Wahlen in allen Bereichen
wieder mit einer kompetenten
und engagierten Mannschaft antreten.
Seit 2011 ist die DPolG -Tarifkommission mit Ümit Turul als Mitglied
im BBB-Tarifausschuss vertreten.
Dadurch ist u. a. gewährleistet, dass
eure Anliegen auch beim Beamtenbund Gehör finden!
Perspektivisch:
Zum Ausruhen besteht jedoch kein
Grund, denn im Tarifbereich gibt es
immer noch jede Menge Baustellen!
Diese müssen endlich abgestellt
werden!
Von welchen Baustellen reden wir
eigentlich?
Beispielhaft, hier nur ein paar wenige Themen (Baustellen) aufgezählt:
Wie wir alle wissen, gibt es speziell
bei der Bezahlung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst Nachholbedarf, darum wollen wir uns
weiterhin für Einkommensverbesserungen stark machen.
Deshalb fordern wir weiterhin mehr
zusätzliche Stellen und natürlich
auch noch mehr höherwertige Stel-
Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wollen sich schon vorher
aus dem Berufsleben verabschieden.
Mit Altersteilzeit ist das möglich vorausgesetzt, der Arbeitgeber spielt
mit.
Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit, entweder als Teilzeitmodell oder als Blockmodell, den
Übergang in den Ruhestand vorzubereiten.
Aber: der Tarifvertrag zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst lief
Ende 2009 aus und wurde nicht
mehr neu vereinbart.
Darum fordern wir die Wiedereinführung der Altersteilzeit.
Darüber hinaus sind wir für mehr
Flexibilität am Arbeitsplatz durch
modernere angepasste Arbeitsmodelle, wie z. B. der alternierende
Wohnraum- und Telearbeitsplatz.
Bei dem übt der Arbeitnehmer seine
Tätigkeit teils im Unternehmen und
teils an seinem Telearbeitsplatz zu
Hause aus. Unter bestimmten Voraussetzungen, können die Beschäf-
Rückblick:
Foto: denhans / photocase.de
Arbeitnehmer, die im Schichtplanturnus bereits im Dienstplan
zu mehr Schichten oder Arbeitsstunden eingeteilt sind, als sie
aufgrund der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (eines Vollbeschäftigten) zu leisten verpflichtet sind, müssen bereits im
Schichtplanturnus diese zu viel
geleisteten
Schichten/Stunden
ausgleichen. Ist dies nicht der
Fall, entstehen zuschlagspflichtige Überstunden nach dem TV-L.
Der jeweilige Schichtplanturnus
entspricht dem Zeitraum, indem
die jeweiligen Dienst-/ Schichtpläne im Voraus festgelegt werden
(z. B. ein Monat).
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat
über die Entstehung von ausgleichspflichtigen
Überstunden
im
Schicht- oder Wechselschichtdienst
nach § 7 Abs. 8 c TV-L entschieden
(25.04.2013, Az: 6 AZR 800/11).
Danach besteht ein Anspruch auf
Überstundenzuschläge, wenn die im
Dienstplan / Schichtplan festgesetzten Arbeitsstunden über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
im Sinne § 6 TV-L – also für Vollzeitkräfte – hinausgehen und diese
Stunden im Schichtplanturnus nicht
ausgeglichen werden.
Da es sich hier um „im Dienstplan
vorgesehene Überstunden“ handelt,
haben diese auch Auswirkungen auf
die Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L)
und die Bemessungsgrundlage für
die Entgeltfortzahlung (§ 21 TV-L z.
B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
Krankengeldzuschuss).
Nach Fälligkeit dieser Ansprüche
sollte ebenfalls eine schriftliche
Geltendmachung erfolgen, die die
Auszahlung der „im Dienstplan vorgesehenen Überstunden“(-zuschläge) berücksichtigt.
Das BAG hat auch eine alternative
Überstundenentstehung im Fall des
§ 7 Abs. 8 c TV-L anerkannt. Demnach entstehen zuschlagspflichtige
Überstunden im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit auch
dann, wenn Arbeitsstunden über die
im Schicht- / Dienstplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus
angeordnet wurden. Auf einen eventuellen Ausgleich im Schichtplanturnus oder gar im Ausgleichszeitraum von einem Jahr (§ 6 Abs. 2
TV-L) kommt es in diesen Fällen
nicht an. Hier ist lediglich auf die im
Schicht- / Dienstplan festgelegte
tägliche Arbeitszeit abzustellen.
Die DPolG Tarifkommission empfiehlt deshalb, eventuell bestehende
Ansprüche geltend zu machen. Dabei unterstützt euch die DPolG gerne. Ansprüche können aufgrund der
Ausschlussfrist immer nur sechs
Monate rückwirkend geltend gemacht werden.
Stark vereinfachtes Beispiel:
Schichtplanturnus: 4 Wochen
Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
Arbeitszeit im Schichtplanturnus: 160 Stunden (4 Wochen x 40 Stunden)
Schichtlänge: 8 Stunden
Zu erbringende Schichten: 20 (20 Schichten x 8 Stunden = 160 Stunden)
Schichten nach Dienstplan: 21
Tatsächlich geleistete Schichten: 21
Zuschlagspflichtige Überstunden: 8 (21 Schichten x 8 Stunden = 168 Stunden)
Im Februar 2011 erschien eine Blaulicht-Ausgabe in der sich die
DPolG-Tarifkommission vorstellte.
Neben einem Blick hinter die Kulissen zeigten wir auf, welche Themen
uns damals beschäftigten, was wir
vorhaben und wie wir zukunftsorientiert unsere Ziele erreichen wollten.
Mitglieder der
Tarifkommission:
Selbstreflexion:
Was hat DPolG-Tarifkommission
seit dem nun tatsächlich erreicht?
Seit 2010 hat der geschäftsführende
Vorstand mit ihren Mitgliedern der
Tarifvertretung Kontinuität gewahrt. Dadurch sind für die
DPolG-Mitglieder auch die Ansprechpartner für Anliegen rund um
den Tarifbereich inzwischen bekannt und somit „greifbarer“ denn je
geworden. Aufgrund dieser bis heute
andauernden Geschlossenheit der
DPolG Tarifbeauftragten konnte zudem ein flächendeckendes, präsidiumsübergreifendes Netzgeflecht gesponnen werden, so dass nun
zeitnah und effektiv bestehende
Probleme aufgegriffen und entsprechend adäquate Lösungen herbeigeführt werden können.
Darüber hinaus konnte die DPolGTarifkommission Bayern ihre Kontakte auch über die Bayer. Landesgrenzen hinweg auf- bzw. ausbauen.
Seit Mitte 2015 ist der Vorsitzende
der Tarifkommission Bayern, Ümit
Turul, ebenfalls als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der
DPolG-Bundestarifkommission
vertreten. Dadurch können nun zwei
Vertreter der DPolG-Tarifkommission Bayern an das Fachgremium
entsandt werden, die die Interessen/
Anliegen der Tarifbeschäftigten der
bayerischen Polizei somit noch besser in Gespräche bzw. Forderungen
einbringen/transportieren können.
Ümit Turul
Inge Megdiche
Angela Spänle
Karl-Heinz Häberlein
Vorsitzender Tarifkommission
Hauptpersonalrat beim StMI
PP München
len, anteilige Jahressonderzahlung
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 01. Dezember, stufengleicher Aufstieg bei Höhergruppierungen,
bessere
berufliche
Aufstiegsmöglichkeiten, darum die
Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte wie
bereits im TV-L § 5 verankert ist.
Ein ganz spezielles Anliegen ist für
uns auch die Verkürzung der Wochenarbeitszeit für alle Beschäftigte,
also weg von der 40,06 Stundenwoche.
Mit Altersteilzeit schneller in die
Rente!
PP Oberfranken
PP Mittelfranken
tigten einen alternierenden Wohnraum- und Telearbeitsplatz beantragen. Wir wollen und setzen uns
dafür ein, dass der alternierende
Wohnraum- und Telearbeitsplatz
für alle Beschäftigte, wenn es der
Arbeitsplatz erlaubt, ermöglicht
wird.
Die Gesundheit unserer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen liegt
uns außerdem am Herzen, darum ist
es uns wichtig, dass wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter begleiten und überwachen.
Wie gesagt, dies war nur eine
beispielhafte Aufzählung. Für Euch
packen wir es an!