HPRaktuell - BDZ Sachsen

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HPRaktuell - BDZ Sachsen
HPR aktuell
Redaktion: Reimund Höpfner
Ausgabe
Oktober 2010
Beförderungsgeschehen in der
Zollverwaltung
Beförderungsgeschehen in der
Zollverwaltung Seite 1
Anwendung der
Aufstiegsregelungen:
Beurteilungsmäßige
Voraussetzungen Seite 1
Regelungen zur Probezeit Seite 2
Sachgebiete Vollstreckung der
Haupzollämter nicht in der
Diskussion Seite 2
Überarbeitung WaffDV-Zoll und
WaffVwV-BMF Seite 2
Aktuelles aus dem Tarifbereich
Seite 3
Die Leiterin des Referats III A 4 im
Bundesfinanzministerium, Dr. Claudia Hülsebusch, hat das Gremium
über den derzeitigen Sachstand des
Beförderungsgeschehens informiert
und die generell beabsichtigte Vorgehensweise des Bundesfinanzministeriums dargelegt. Demnach haben
die Bundesfinanzdirektionen fristgerecht zum 30. September 2010 diejenigen Beschäftigten gemeldet, die
mit der Note „Herausragend“ (15,
14 oder 13 Punkte) beurteilt wurden
und die eine Beförderungseignung
haben, d.h. die Bewährungszeiten
auf Beförderungsdienstposten im
nicht gebündelten Bereich bereits
erfüllen oder dem gebündelten
Bereich angehören. Da die Beförderungen nur noch „blockweise“
erfolgen sollen, muss die Anzahl der
zur Verfügung stehenden Planstellen
mit dem jeweils für die Beförderung
freigegebenen Block übereinstimmen. Wie viele Beförderungen in den
einzelnen Besoldungsgruppen jetzt
tatsächlich in einem ersten Schritt
zeitnah vorgenommen werden können, will das Bundesfinanzministerium in den nächsten zwei Wochen in
einem e.zoll-info bekannt geben.
Bearbeiter: Hecker
Anwendung der Aufstiegsregelungen:
Beurteilungsmäßige Voraussetzungen
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
Telefon: 030-4081-6600
Telefax: 030-4081-6633
E-Mail: post@bdz.eu
Internet: w ww.bdz.eu
Der Hauptpersonalrat hat den Hinweisen des Bundesfinanzministeriums an den nachgeordneten Bereich
zu den geltenden Aufstiegsrichtlinien für den Aufstieg in den mittleren bzw. in den gehobenen Dienst
der Zollverwaltung zugestimmt. Die
Änderungen waren durch die Neufassung der Notenskala in den Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung (BRZV) erforderlich geworden.
Da die Noten „Tritt erheblich hervor“ bzw. „Tritt hervor“ in der neuen
BRZV nicht mehr enthalten sind und
damit auch nicht mehr angewandt werden können, wird künftig
wie folgt verfahren:
Aufstiegsbewerber/-innen müssen
nunmehr mindestens die Beurteilungsnote „Überdurchschnittlich“
erreicht und
• bei einer erstmaligen Beurteilung in einem Beförderungsamt
mindestens 10 Punkte oder
• in der letzten Regelbeurteilung
mindestens 11 Punkte
erhalten haben.
Bearbeiter: Hecker
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HPR aktuell
Regelungen zur Probezeit
Dem Hauptpersonalrat wurde
mit Datum vom 4. Oktober 2010
der Entwurf zum so genannten
Probezeit-Erlass zugestellt. Der
Hauptpersonalrat hat umgehend
das Beteiligungsverfahren nach dem
Bundespersonalvertretungsgesetz
eingeleitet und wird in seiner No-
vember-Sitzung gemeinsam mit der
Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung die Angelegenheit beraten. Das Bundesfinanzministerium
regelt darin die Dauer der Probezeit
und die entsprechenden Anrechnungszeiten. Weiterhin werden die
Gestaltung der Probezeit in ver-
schiedenen Verwendungsbereichen,
notwendige Verwendungswechsel
in gleichen oder unterschiedlichen
Verwaltungsebenen und die Probezeitbeurteilungen angesprochen
sowie Ausführungen zur Feststellung
der Bewährung gemacht.
Bearbeiter: Hecker
Sachgebiete Vollstreckung der Hauptzollämter nicht in der Diskussion
Große Verwirrung löste bei vielen
Beschäftigten das Gerücht aus, dass
die Zerschlagung der Sachgebiete
G beschlossene Sache sei und der
Hauptpersonalrat hierzu Informationen zurückhalte. Hierzu häuften
sich in den letzten Tagen die Anfragen beim Hauptpersonalrats, die
auch offene Fragen thematisierten
und Fragen zur Neuregelung der
Vergütung für Vollziehungsbeamtinnen und -beamte, zur derzeitigen
Pilotierung der Standards für den
Vollstreckungsdienst, zur Priorisierung der Vollstreckung im Rahmen
der Kosten- und Leistungsplanung
sowie zum Personalbedarf für die
Bearbeitung der Kfz-Steuer durch die
Hauptzollämter und anderer neuer
Aufgaben aufwarfen.
Hierzu stellt der Hauptpersonalrat
klar:
1. Es gibt beim Hauptpersonalrat
keine Erkenntnisse über anstehende Überlegungen oder
gar konkrete Planungen des
Bundesfinanzministeriums, die
darauf hinauslaufen, dass die
Vollstreckung zu Gunsten anderer Aufgaben umgestaltet oder
aufgegeben werden soll.
2. Die Neugestaltung der Vergütung für die Vollziehungsbeamtinnen und -beamten befindet
sich im internen Entscheidungsprozess des Bundesfinanzministeriums.
3. Die Einführung eines „Vollstreckungs-Standards“ soll nach
Auffassung des Bundesfinanzministeriums die Arbeitsabläufe
effizienter gestalten. Ob die
laufende Pilotierung im Ergebnis
diese Erwartungen überhaupt
erfüllen kann, wird sich zeigen
müssen.
4. Die Arbeitsgruppe Kfz-Steuer
befindet sich im Stadium der
Ist-Analyse. Wer da schon öffentlich irgendwelche Folgen
für irgendeinen Aufgabereich
der Zollverwaltung ableiten will,
verbreitet unbedacht eigene
und falsche Hypothesen.
Zur bislang fehlenden Einstufung
der Aufgaben der Vollstreckung als
so genannter „priorisierter Bereich“
darf festgestellt werden, dass der
Hauptpersonalrat im Rahmen von
gemeinschaftlichen Besprechungen
im Juli und jetzt im Oktober 2010
mit Nachdruck darauf hinwirkt, dass
diese Entscheidung durch das Bundesfinanzministeriums revidiert
wird.
Bearbeiter:Höpfner
Überarbeitung WaffDV-Zoll und WaffVwV-BMF
Im Rahmen der Neufassung der
Dienstvorschrift über die Bewaffnung in der Zollverwaltung
(WaffDV-Zoll) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift hierzu
(WaffVwV-BMF) werden die bewaffneten Bereiche der Zollverwaltung
im Hinblick auf die notwendige
Ausstattung im Rahmen von Workshops vom Bundesfinanzministerium
ergebnisoffen untersucht. Auf Nachfrage des Hauptpersonalrats hat das
Bundesfinanzministerium erklärt,
dass in diesem Zusammenhang auch
die künftige Bewaffnung des einfachen Zolldienstes diskutiert wer-
den soll. Eine Entscheidung in dieser
Angelegenheit hat das Bundesfinanzministerium jedoch noch nicht
getroffen. Für den Hauptpersonalrat
sind derzeit keine Gründe für die
Notwendigkeit einer Entwaffnung
des einfachen Dienstes erkennbar.
Bearbeiter: Eich
HPR aktuell 10/2010 | Seite 2 von 3
HPR aktuell
Aktuelles aus dem Tarifbereich
Das Bundesfinanzministerium hat
auf eine Anfrage des Hauptpersonalrats zur aktuellen Quote im Rahmen
der Bewilligung von Altersteilzeit
im Rahmen des Tarifvertrags zur
Regelung flexibler Arbeitszeiten mitgeteilt:
Auf Grundlage der durch das Statistische Bundesamt ermittelten Daten für das Kalenderjahr 2010 ergibt
sich für den Bereich der Bundesfinanzverwaltung eine so genannte
Ressortquote von etwas über 8 Prozent, im Bereich der Bundeszollverwaltung bei rund 10 Prozent. Lediglich beim ZIVIT wird die maßgebliche
Quote von 2,5 Prozent unterschritten, jedoch nur so geringfügig, dass
sich daraus keine volle Stelle ergäbe.
Eine so genannte Behördenquote soll
vorerst nicht festgesetzt werden. Angesichts der aktuellen Altersteilzeitquote von rund 8 Prozent wird davon
ausgegangen, dass auch im kommenden Jahr 2011 kein Anspruch auf
Vereinbarung von Altersteilzeit nach
Paragraf 4 des entsprechenden Tarifvertrags entsteht. Ausgenommen
hiervon ist jedoch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die
als Stellenabbaubereich anerkannt
wird.
Des Weiteren hat das Bundesfinanzministerium den Hauptpersonalrat
über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts informiert. In diesem Urteil
geht es im Wesentlichen um die Regelung im Teilzeitbefristungsgesetz,
HPR aktuell 10/2010 | Seite 3 von 3
wonach befristete Arbeitsverträge
für zwei Jahre und längere nur mit
einem Sachgrund abgeschlossen
werden können. Das Bundesarbeitsgericht verneint das Vorliegen eines
sachlichen Grundes wegen eines nur
vorübergehenden Bedarfs an der
Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen
werden, die vom Stammpersonal
wegen einer von vornherein unzureichenden Personalausstattung
nicht erledigt werden können. Die
Folge wäre die Unwirksamkeit des
Befristungsgrundes und damit die
Qualifizierung eines unbefristeten
Arbeitsverhältnisses.
Bearbeiter: Knechtel