Regelplan für inner

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Regelplan für inner
Grafische Darstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 19.04.2006
Bei Ölunfällen auf der Fahrbahn sind nach der Beseitigung der Ölspuren die betroffenen
Straßenbereiche wie folgt zu beschildern.
Ölspur Innerorts - Außerorts
ca. 20- 30 m
Ölspur
200 m
Ölspur
ca. 0,5 m
ca. 180- 220 m
(Leitpfosten sind in einem Abstand von 50 m aufgestellt)
ca. 30- 50 m
ca. 0,3 m
ca. 0,3 m
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Ölspur
!
Ölspur
Stand:08/2006
!
Ölspur
!
Ortsschild
Außerorts das Schild Gefahrenstelle in Kombination mit dem Hinweis Ölspur und 200 m ist ca. 200 m vor der Gefahrenstelle aufzustellen.
Entspricht die Entfernung nicht zwischen 180 und 220 m ist die Angabe 200 m mit Klebeband abzudecken.
Innerorts ca. 20 - 30 m vor der Gefahrenstelle ist das Schild Gefahrenstelle mit dem Hinweis Ölspur aufzustellen.
Am Ortsende (Ortsschild) ist das Schild Gefahrenstelle mit Hinweis Ölspur zu wiederholen.
Der Abstand vom Straßenrand zum Schild muß 50 cm betragen. Am Ende der Gefahrenstelle ist auf der linken Straßenseite das Zeichen “Ölspur
Ende“ auf der Rückseite des Zeichens für die Gegenrichtung anzubringen.