Gutachten TAC 994-10
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Gutachten TAC 994-10
Gutachten TAC 994-10 TAC - Technische Akustik Prof. Dr. Alfred Schmitz Fuggerstraße 3 41352 Korschenbroich Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Ulrich Wilms Fon: 02161 - 40296-32 Durchwahl: 02161 - 40296-36 Fax: 02161 - 40296-34 wilms@tac-akustik.de www.tac-akustik.de Gegenstand: Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung über die Geräuschimmissionen aus Gewerbe und öffentlichem Straßenverkehr bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106B für den Bereich Gerresheimer Straße / Stockshausstraße / Herder Straße / Auf dem Sand in Hilden Stadt Hilden Planungs- und Vermessungsamt Am Rathaus 1 40721 Hilden Erstellt am: 14.04.2010 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ulrich Wilms Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz Unsere Leistungen: Raumakustik Bauakustik Elektroakustik Immissionsschutz Schwingungstechnik Beratung Messung Schulung Sachverständigengutachten Prof. Dr. Alfred Schmitz Von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld – Mönchengladbach – Neuss öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bau-, Raumund Elektroakustik Zertifizierte Güteprüfstelle nach DIN 4109 VMPA-SPG-211-04-NRW Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Geräuschen Dieses Gutachten umfasst 25 Seiten. Bankverbindung: Stadtsparkasse Aachen Kontonummer 47678123 BLZ 390 500 00 Seite 1 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung..................................................................................................................... 4 2 Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen ............................................................................................ 5 3 2.1 Pläne .................................................................................................................................................... 5 2.2 Normen und Richtlinien ........................................................................................................................ 5 2.3 Sonstiges.............................................................................................................................................. 6 Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte .................................................................................................... 7 3.1 Orientierungswerte gem. DIN 18005 .................................................................................................... 7 3.2 Immissionsgrenzwerte gem. 16 BImSchV (nur Straßen- und Schienenverkehr) .................................. 8 3.3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm (nur Gewerbe) ......................................................................... 9 3.4 Gebietseinstufung................................................................................................................................. 9 4 Bebauungs- und Lärmsituation ..................................................................................................................... 11 5 Vorgehensweise............................................................................................................................................ 12 Teil 1: Emissionskontingente 6 Immissionsorte .............................................................................................................................................. 14 7 Ermittlung der Vorbelastung.......................................................................................................................... 15 8 Berechnung der Emissionskontingente......................................................................................................... 16 9 Vorschlag für textliche Festsetzung Emissionskontingente........................................................................... 20 Teil 2: Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel 10 Berechnung der Emissionen und Immissionen für den öffentlichen Straßenverkehr .................................... 21 11 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 im Plangebiet..................................................................................... 23 Seite 2 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlagen Lageplan B-Plangebiet 106B mit Immissionsorten ................................................................................................ 25 Grundlagen der Berechnung der Geräuschimmissionen....................................................................................... 25 Farbkarte Vorbelastung – Tag – ............................................................................................................................ 25 Farbkarte Vorbelastung – Nacht –......................................................................................................................... 25 Farbkarte Kontingentierung – Tag – ...................................................................................................................... 25 Farbkarte Kontingentierung – Nacht –................................................................................................................... 25 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 2,8 m Tag – ........................................................................................... 25 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 2,8 m Nacht – ........................................................................................ 25 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 8,4 m Tag – ........................................................................................... 25 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 8,4 m Nacht – ........................................................................................ 25 Farbkarte Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 – 2,8 m –........................................................................................ 25 Farbkarte Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 – 8,4 m –........................................................................................ 25 Seite 3 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Hilden plant, dem Innenbereich des Plangebietes Nr. 106B im Hildener Stadtgebiet westlich der Gerresheimer Straße zwischen der Stockshausstraße im Norden und der Straße Auf dem Sand im Süden eine neue städtebauliche Ordnung zukommen zu lassen. Der Bebauungsplan Nr. 106B basiert auf den alten Durchführungsplan Nr. 106 im Sinne des § 173 Bundesbaugesetz (BBauG), mit Rechtskraft vom 06.04.1962. Dieser weist für das Plangebiet ein Mittelgewerbegebiet (E) aus. Besondere Einschränkungen für die Nutzung werden nicht getroffen. Daher sind im Gebiet alle nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzungen zulässig. Zu den in diesem Bereich unwillkommenen Nutzungen gehören zusätzliche Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten, da im Gebiet kein Bedarf dafür vorhanden ist und die Ansiedlung daher eine Gefährdung der Zentrumsfunktion der Innenstadt und der sonstigen bestehenden wohnungsintegrierten Standorte darstellen würde. Zudem sollen sonstige eigenständige Transportunternehmen, die in keinem räumlichen und/oder funktionalen Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen stehen, sowie Bordelle und sonstige Eros-Einrichtungen ausgeschlossen werden. Auch Spielhallen und sonstige Vergnügungsstätten sollten zumindest in den an Wohngebiete angrenzenden Teilen des Plangebietes ausgeschlossen werden. Zu diesem Zweck wurde das Verfahren für den Bebauungsplanes Nr. 106B eingeleitet. Im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 106B werden deshalb die zulässigen bzw. nicht zulässigen Nutzungen innerhalb der Gewerbegebiete konkretisiert: Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten werden durch zusätzliche textliche Festsetzungen ausgeschlossen. Im Aufstellungsverfahren ist jedoch auch die Nachbarschaft zwischen Gewerbe und Wohnen zu betrachten. Vor diesem Hintergrund ist nun für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan ein Vorschlag zu erarbeiten, der die weiterhin gewollte Entwicklung der gewerblichen Bauflächen in ihrer Ausnutzung so gering wie nur möglich einschränkt, aber die Nachbarschaft zur Wohnbebauung angemessen berücksichtigt. Hierzu sollen in erster Linie die Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln und/oder die Gliederung des Gewerbegebietes gemäß Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen dienen. Für die vorhandenen Gewerbebetriebe sind anhand der tatsächlichen Nutzung der Betriebe die Geräuschemissionen der relevanten Quellen der einzelnen Firmen abzuschätzen und diese den jeweiligen flächenbezogenen Schallleistungspegeln zu Grunde zu legen. Damit sollen die Firmen in ihrem Bestand und in eventuellen zukünftigen Entwicklungswünschen gesichert werden. Der Vorschlag ist in Form von textlichen Festsetzungen aufzuarbeiten, die in den Bebauungsplan übernommen werden können. Darüber hinaus sollen die Geräuschimmissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf den umliegenden Straßen für die Wohnbebauung im Plangebiet mit berücksichtigt und die maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 sowie die daraus resultierenden Schallpegelbereiche angegeben werden. Seite 4 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Im Rahmen der Planung wurde TAC – Technische Akustik von der Stadt Hilden mit der Durchführung der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Einen Lageplan mit dem Bebauungsplanentwurf zeigt Anlage 1 im Anhang. 2 Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen Dem Gutachten liegen folgende Unterlagen zugrunde: 2.1 Pläne [1] Lageplan „Lage im Stadtgebiet“ zum B-Plan 106B [2] Auszug Deutsche Grundkarte, im Maßstab 1:5.000, in digitaler Form als JPG-Datei per E-Mail vom 07.05.20089 [3] Entwurf Bebauungsplan Nr. 106B, im Maßstab 1:2.000, Stand Februar 2009, in digitaler Form als PDF-Datei [4] Bebauungsplan Nr. 106A, 5. Änderung, ohne Maßstab, in digitaler Form als PDF-Datei [5] Verkehrsbelastung Übersichtsplan, in digitaler Form als PDF-Datei per E-Mail vom 07.05.2009 2.2 Normen und Richtlinien [6] BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002, S. 3830) [7] TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 26. August 1998 (GMBl Nr. 25, S. 503) [8] DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [9] VDI 2571 - Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [10] 16. BImSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) [11] 18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom Juli 1991 [12] RLS-90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, April 1990 [13] DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Seite 5 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung [14] Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [15] DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau, Teil 2, Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 [16] DIN 45691 – Geräuschkontingentierung, Dezember 20065 [17] DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau, November 1989 [18] BauNVO - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung, Stand 23.04.1993 [19] Parkplatzlärmstudie – Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen – des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Auflage, August 2007 [20] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft Nr. 192, 1995 2.3 Sonstiges [21] Bebauungsplan Nr. 106B für den Bereich Stockshausstraße / Herderstr. / Auf dem Sand / Gerresheimer Straße, Begründung (inkl. Umweltbericht) - Entwurf - Stand: 04.03.2009 [22] Textliche Festsetzungen B-Plan 106A – 5. Änderung [23] Auszug Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Hilden mit Zählwerten aus dem Jahre 2001 und Prognose der Verkehrsbelastungen für 2010 [24] Angaben zu den Gewerbebetrieben, Auszug Gewerberegister Stand September 2009 [25] Schreiben des Kreises Mettmann an die Stadt Hilden zum Bebauungsplan Nr. 106B, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange, vom 25.09.2009 [26] Angabe der Stadt Hilden, Planungs- und Vermessungsamt, über neue Einstufung der Art der baulichen Nutzung, Stand April 2010 Seite 6 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 3 Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1988 eingeführt worden (Teil 1 ersetzt durch DIN 18005-1 vom Juli 2002). Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die Emittentenarten: Verkehr Industrie, Gewerbe Freizeit Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Für den öffentlichen Straßenverkehr entsprechen die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegel für den Tag (06.00 Uhr - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 Uhr - 06.00 Uhr). Somit ist ein Vergleich mit den Orientierungswerten unmittelbar möglich. Beim Gewerbelärm gehen außer den Mittelungspegeln noch weitere Größen wie Ruhezeiten, Impulszuschläge etc. in die Beurteilung ein. Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit die derzeit gängigen Grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden auf den Freiflächen vorhanden bzw. zu erwarten sind. 3.1 Orientierungswerte gem. DIN 18005 Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06.00 Uhr - 22.00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr. Seite 7 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Tabelle 1: Orientierungswerte gem. DIN 18005 Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB(A) Tag Nacht*) Gewerbegebiete, Kerngebiete 65 55 / 50 Dorf- und Mischgebiete 60 50 / 45 besondere Wohngebiete 60 45 / 40 Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55 allgemeine Wohngebiete 55 45 / 40 reine Wohngebiete 50 40 / 35 *) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Weiter heißt es im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1: „In lärmvorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, die verdichtet werden soll, und bestehenden Verkehrswegen sowie in Gemengelagen sind in der Regel die Orientierungswerte der DIN 18005 nicht einzuhalten. Aus diesem Grunde ist ein Überschreiten der Orientierungswerte in vielen Fällen nicht zu vermeiden. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." 3.2 Immissionsgrenzwerte gem. 16 BImSchV (nur Straßen- und Schienenverkehr) Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der in Tabelle 2 genannten Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet. Im vorliegenden Planverfahren ist kein Bau oder die wesentliche Änderung einer Straße vorgesehen, die angegebenen Werte sind hier nur zur Orientierung mit angegeben. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in dB(A) öffentlicher Verkehr Tag Nacht Gewerbegebiete 69 59 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54 reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 49 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Der Tagzeitraum erstreckt sich ebenfalls über 16 Stunden; der Nachtzeitraum über 8 Stunden entsprechend den zuvor erwähnten Zeiträumen. Seite 8 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 3.3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm (nur Gewerbe) Zur Beurteilung von Gewerbelärm in der Nachbarschaft wird die TA Lärm herangezogen. Gemäß TA Lärm gelten in Abhängigkeit von der Nutzung der Gebiete folgende Richtwerte: Tabelle 3: Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Gebietsausweisung Immissionsrichtwert in dB(A) Tag Nacht Industriegebiete (GI) 70 70 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Kern, Dorf- und Mischgebiete (MK) 60 45 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (WA) 55 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Für einzelnstehende Häuser in Gebieten, die außerhalb gültiger Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne liegen (Außengebiete) sowie für Freizeit- und Erholungsflächen (z. B. Kleingartenanlagen, Parkanlagen) werden in der TA Lärm keine Angaben gemacht. In der Regel gelten für diese Gebiete die Richtwerte von Kern-, Dorf- und Mischgebieten. Die Tagzeit beginnt um 06.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr, was einer Dauer von 16 Stunden entspricht. Die Nachtzeit mit einer Dauer von 8 Stunden beginnt um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. In der Nachtzeit wird die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt, der Beurteilung zugrunde gelegt. Die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte dürfen durch einzelne, kurzzeitige, selten auftretende Geräuschereignisse am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden. Die genannten Immissionsrichtwerte sind immissionsortbezogen und sind durch die Gesamtbelastung als Summe aller Geräuschimmissionen gewerblicher Herkunft einzuhalten. 3.4 Gebietseinstufung Laut Bebauungsplanentwurf gelten untenstehende Einstufungen der Gebäude innerhalb des Plangebietes. Dabei wurde von der unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann gefordert, die Mehrfamilienhäuser innerhalb des Plangebietes, die offensichtlich nicht dem privilegierten Wohnen von Gewerbetreibenden dienen, entgegen der Einstufung im Bebauungsplan in Bezug auf den Lärm als Mischgebiet einzustufen, um dort gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen. Es sei hier darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Festlegung im Bebauungsplan unter Umständen für die bestehenden Gewerbebetriebe mit gültigen Betriebsgenehmigungen eine Ein- Seite 9 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung schränkung hinsichtlich der zulässigen Geräuschimmissionen bedeuten kann. Bei der Genehmigung der Betriebe wurde nämlich auch an den genannten Wohnhäusern von den um 5 dB(A) höheren Immissionsrichtwerten für Gewerbebetriebe ausgegangen. Es gelten folgende Einstufungen: • Mehrfamilienhäuser ohne privilegierte Nutzung Mischgebiete (MI) • Restliche Flächen Gewerbegebiet (GE) Die Einteilung ist aus dem Lageplan in Anlage 1 im Anhang ersichtlich. Für die relevanten umliegenden Gebäude außerhalb des Bebauungsplanes gilt folgende Einstufung: • - Wohnhäuser südlich der Straße Auf dem Sand im östlichen Bereich, - Wohnhäuser östlich der Gerresheimer Straße, - Wohnhäuser nördlich der Stockshausstraße im östlichen Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) Seite 10 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 4 Bebauungs- und Lärmsituation Das Plangebiet liegt westlich der Gerresheimer Straßen im Nordwesten des Hildener Stadtgebietes. Es wird im Süden von der Straße Auf dem Sand, im Westen von der Herderstraße und im Norden von der Stockshausstraße begrenzt. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 62.000 m². Die Lage des Plangebietes ist dem Lageplan in Anlage 1 zu entnehmen. Laut der Begründung zum B-Plan 106B [21] dokumentiert sich mit Stand September 2009 die Nutzungen der innerhalb des Plangebietes befindlichen Gebäude folgendermaßen: Stockshausstraße Nr. 1-3 Flüssiggastankstelle, Autoservice 5-7 Vertrieb von Kfz-Verschleiß- Zubehör- und Ersatzteilen 9 Dienstleistung (Handel ohne Verkaufsräume), Wohnen 11 Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Herstellung Vertrieb von Pumpen und Pumpanlagen sowie der Erwerb, Wohnen 11a Baby Bellmann (Baby- und Kinderartikel), Betriebswohnung, Kälte- und Wärmeisolierung (Dienstleistung) 13 Bosch-Service Herderstraße Nr. 30 Tischlerei u. Schlosserei, Dienstleistung, Industrieverpackung, Spedition 34 Linde (Arzneimittel), Gebäudevermietung, Express- und Logistik, Trockeneisreinigung 36 Transport- und Möbellagerung, Dienstleistung (IT-Branche), betriebsbedingtes Wohnen 38 Einzelhandel ohne Verkaufsräume, Druckservice, Informationsdienstleistung, betriebsbedingtes Wohnen 40 42 Dachdeckerei, sonstige Dienstleistungen, betriebsbedingtes Wohnen Fenstergestaltung (Gardinen etc.), Einzelhandel ohne Verkaufsräume, Kfz-Vermietung, Großhandel, betriebsbedingtes Wohnen 44 Ford, Kfz-Handel 46 Tankstelle Gerresheimer Straße Nr. 95 Aldi 97 Einzelhandel, Änderungsschneiderei 99 Behindertenbetreuung ab 2. OG 101 Imbiss 103 Wäscherei und chemische Reinigung Seite 11 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Auf dem Sand Nr. 14 Ehemalige Spedition, jetzt Leerstand 16 – 18 Großhandel mit Tapeten und Bodenbeläge, Messebauplanung, Fliesenleger, Krankengymnastik, Wohnen 20 Werbeagentur, Wohnen 20a Verwaltungsgebäude THW 22 Spedition, Telekommunikationsdienstleistungen verschiedener Art, Großhandel mit Reinigungsmittel aller Art Die letzte noch größere zusammenhängende Freifläche auf dem Flurstück Nr. 810 im östlichen Bereich des Plangebietes ist inzwischen verkauft worden und wird auf Grundlage des noch alten rechtskräftigen Bebauungsplanes bebaut. Geplant ist für diesen Bereich ein „Automobilgewerbepark“. 5 Vorgehensweise Die Lärmuntersuchung gliedert sich in zwei Teile: Teil 1: Festsetzung von Emissionskontingenten für gewerbliche Flächen innerhalb des Plangebietes Teil 2: Zusätzliche Betrachtung von Geräuschimmissionen durch den öffentlichen Straßenverkehr und Angabe der Lärmpegelbereiche sowie der erforderlichen Schalldämmung von Außenbauteilen bei Neuplanung von Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes Für den Teil 1 wurde folgende Vorgehensweise gewählt: 1. Erstellung eine Geländemodells mit allen Hindernisse (Gebäuden usw.) 2. Festlegung von Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Plangebietes gemäß TA Lärm. Dabei werden die Wohnhäuser mit schutzbedürftigen Räumen betrachtet, an denen ausgehend von den im Plangebiet ansässigen Gewerbebetrieben mit den höchsten Geräuschimmissionen zu rechen ist und auch im übrigen Einwirkungsbereich keine Überschreitungen vom Immissionsrichtwerten zu erwarten sind. 3. Berechnung der Vorbelastung Lvor im Sinne der DIN 45691, d. h. der Geräuschimmissionen von bestehenden Gewerbebetrieben außerhalb des Planbereiches, an den Immissionsorten. Die Emissionsgrößen der Vorbelastung werden als flächenbezogenen Schallleistungspegel bzw. anhand der tatsächlichen Nutzung von betrachteten Betrieben abgeschätzt. Die Berechnung erfolgt gemäß DIN EN ISO 9613-2. Bestimmung der Planwerte LPI aus den Gesamtimmissionswerten LGI und der Vorbelastung. Die Gesamtimmissionswerte entsprechen den Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm bzw. DIN 18005-1, Beiblatt 1. Seite 12 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 4. Einteilung der Gesamtfläche in Teilflächen TF 1, TF 2 usw. unter Berücksichtigung der Gebietseinteilung im Bebauungsplanentwurf sowie der Flächen der Gewerbebetriebe bzw. der Flurgrenzen. 5. Bestimmung von Emissionskontingenten LEK für alle Gewerbeflächen (Bestand und Neuplanung). Bei der Berechnung wird gemäß der DIN 45691 nur die geometrische Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt. Die Emissionskontingente werden so ausgelegt, dass möglichst an keinem Immissionsort der Planwert durch die Summe aller betrachteten Geräuschimmissionen überschritten wird. 6. Angabe eines Vorschlages für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Vorgehensweise für den Teil 2 ist nachstehend angegeben: 1. Ermittlung der Geräuschemissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr der umliegenden Straßen. 2. Berechnung der resultierenden Geräuschimmissionen für die Wohnbebauung im Plangebiet und Darstellung in Form von Farbkarten. 3. Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN 4109 als Summe aus Gewerbelärm und Verkehrslärm. 4. Angabe von Schallpegelbereichen gemäß DIN 4109 und der erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile für eventuelle Neubauten im Plangebiet. Seite 13 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Teil 1: 6 Emissionskontingente Immissionsorte Bei der Begehung vor Ort sowie durch eine erste überschlägige flächige Berechnung für das gesamte Plangebiet mit Umgebung wurden nachstehende Immissionsorte festgelegt: Tabelle 4: Maßgebliche Immissionsorte mit Immissionsrichtwerten Immissionsort Fassade Relative Höhe über Gebietsausweisung (geplant) Grund in m *) IO 1; Auf dem Sand 3 Immissionsrichtwert in dB(A) Tag Nacht Nord 5,6 WA 55 40 Nord 8,4 WA 55 40 Süd 5,6 MI 60 45 IO 3a; Auf dem Sand 20 Nord 8,4 MI 60 45 IO 4; Herderstraße 38 West 5,6 GE 65 50 IO 5; Stockshausstraße 50*) Süd 5,6 GE 65 50 Süd 8,4 GE 65 50 Süd 8,4 WA 55 40 *) IO 2; Auf dem Sand 15 **) IO 3; Auf dem Sand 20 **) IO 6; Stockshausstraße 30-32*) *) IO 7; Stockshausstraße 12-14 *) IO 8; Gerresheimer Straße 131 Süd 8,4 WA 55 40 IO 9; Gerresheimer Straße 103**) West 8,4 MI 60 45 Ost 8,4 MI 60 45 Nord 8,4 MI 60 45 IO 12; Stockshausstraße 4 Süd 5,6 WA 55 *) Immissionsort außerhalb des Plangebietes **) Immissionsorte im Gewerbegebiet, aber bezüglich Lärm als Mischgebiet eingestuft 40 IO 10; Stockshausstraße 9**) **) IO 11; Auf dem Sand 18 *) Es wurden die Wohnhäuser mit schutzbedürftigen Räumen betrachtet, an denen ausgehend von den im Plangebiet ansässigen Gewerbebetrieben mit den höchsten Geräuschimmissionen zu rechen ist. Die Lage der Immissionsorte ist geht aus Anlage 1 im Anhang hervor. Seite 14 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 7 Ermittlung der Vorbelastung Als vorbelastendes Gewerbe außerhalb des Plangebietes wurden folgende Flächen betrachtet: Tabelle 5: Gewerbeflächen/-betriebe Vorbelastung Flächen / Betrieb Emission 1 4 Gewerbeflächen GE bis GE , B-Plan 106A Emissionskontingente gemäß B-Plan 106A: nördlich des Plangebietes Teilfläche LEK in dB(A), Tag LEK in dB(A), Nacht 1 55 40 2 51 36 3 53 38 4 60 45 GE GE GE GE Gewerbeflächen östlich und südöstlich des Flächenbezogene Schallleistungspegel Plangebietes LW’’ = 60 dB(A) Tag / 45 dB(A) Nacht in Anlehnung an DIN 18005 Tankstelle Gerresheimer Straße 122 Schallleistungspegel LW = 95 dB(A) Tag, Einwirkzeit = Beurteilungszeit = 16 h (06,00 – 22.00 Uhr) Schallleistungspegel LW = 90 dB(A) Nacht Einwirkzeit 05.00 - 06.00 Uhr = 1 h, Beurteilungszeit 8 h (22.00 – 06.00 Uhr) Mit den angegebenen Emissionspegeln wurde eine Schallausbreitungsrechnung gemäß DIN EN ISO 9613-2 durchgeführt. Die Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt wie im Anhang in den Anlagen 2.1 und 2.2 beschrieben. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch und in Form von zwei Farbkarten für die Immissionshöhe 8,4 m (2. OG) – Anlage 3.1 (Tag) und Anlage 3.2 (Nacht). An den betrachteten Immissionsorten ergeben sich mit den aufgeführten Eingangsdaten die untenstehenden Beurteilungspegel für die Vorbelastung im Sinne der DIN 45691. Aus den Beurteilungspegeln Lvor, j und den Gesamtimmissionswerten LGI, die den Immissionsrichtwerten nach Tabelle 4 entsprechen, ergibt sich der jeweilige Planwert für den Immissionsort j nach der Gleichung: LPI , j = 10 ⋅ lg( 10 0,1LGI , j / dB − 10 0,1Lvor , j / dB ) Die Ergebnisse sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Seite 15 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Tabelle 6: Beurteilungspegel Vorbelastung und Planwerte an den Immissionsorten Immissionsort Beurteilungspegel Vorbelastung Lvor in dB(A) Immissionsrichtwert bzw. Gesamtimmissionswert LGI in dB(A) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 45,3 32,9 55 40 54,5 39,1 IO 2; Auf dem Sand 15 51,4 36,9 55 40 52,5 37,1 IO 3; Auf dem Sand 20**) 56,4 43,3 60 45 57,5 40,1 46,0 33,5 60 45 59,8 44,7 55,5 44,5 65 50 64,5 48,6 *) IO 1; Auf dem Sand 3 *) **) IO 3a; Auf dem Sand 20 IO 4; Herderstraße 38 *) 57,4 48,3 65 50 64,2 45,1 *) 49,1 38,9 65 50 64,9 49,6 IO 7; Stockshausstraße 12-14*) 45,2 32,2 55 40 54,5 39,2 *) 51,6 37,4 55 40 52,3 36,5 **) 42,8 30,0 60 45 59,9 44,9 IO 10; Stockshausstraße 9 45,2 32,2 60 45 59,9 44,8 IO 11; Auf dem Sand 18**) 44,8 32,3 60 45 59,9 44,8 IO 12; Stockshausstraße 4 49,4 35,7 53,6 55 40 *) Immissionsort außerhalb des Plangebietes **) Immissionsorte im Gewerbegebiet, aber bezüglich Lärm als Mischgebiet eingestuft 38,0 IO 5; Stockshausstraße 50 IO 6; Stockshausstraße 30-32 IO 8; Gerresheimer Straße 131 IO 9; Gerresheimer Straße 103 **) *) 8 Planwert LPI in dB(A) Berechnung der Emissionskontingente Zur Kontingentierung wurden die gewerblichen Flächen des Plangebietes (Bestand und bisher ungenutzte Flächen) entsprechen dem Bebauungsplanentwurf der Stadt Hilden [21] und zusätzlichen Angaben der Stadt Hilden vom April 2010 [26] in insgesamt 4 Teilflächen (TF 1 bis TF 4) eingeteilt, die sich aus den Betriebsgrundstücken und der Fluraufteilung ergeben. Tabelle 7: Teilflächen Teilfläche Nutzung / Einstufung Fläche in m2 (auf 100 m2 gerundet) TF 1 GE1 16800 TF 2 2 19400 3 GE TF 3 GE 19300 TF 4 GE4 4000 Die Aufteilung ist in nachstehender Abbildung Bild 8.1 dargestellt: Seite 16 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung TF 1 TF 2 TF 4 TF 3 Bild 8.1: Aufteilung in Teilflächen Seite 17 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Ausgehend von diesen Teilflächen wurden für alle Gewerbeflächen (Bestand und Neuplanung) Emissionskontingente LEK so bestimmt, dass zum einen die Flächen mit möglichst hohen Kontingenten belegt werden und zum anderen wenn möglich an keinem Immissionsort der Planwert durch die Summe aller betrachteten Geräuschimmissionen überschritten wird. Bei der Festlegung der Kontingente, insbesondere der Teilfläche TF 4 mit dem vorhandenen ALDI-Markt, wurde darauf geachtet, das die Geräuschimmissionen aus dem Betrieb des Marktes gerundet nicht über den Anteilen aus den Kontingenten liegen. Es haben sich nachstehende Werte ergeben: Tabelle 8: Emissionskontingente Plan Teilfläche LEK in dB(A) Tag Nacht TF 1 58 42 TF 2 56 39 TF 3 56 39 TF 4 61 40 Ausgehend von den genannten Emissionskontingenten LEK wurde eine Ausbreitungsrechnung gemäß DIN 45691 durchgeführt. Im Gegensatz zu der in Anlage 2.1 und 2.2 beschriebenen Ausbreitungsrechnung wird hier von einer ungehinderten Schallausbreitung ausgegangen, d. h. es werden keine Abschirmungen und keine Bodendämpfung, Luftabsorption usw. berücksichtigt. Auf Grund dieser Berechnungsweise können Festsetzungen von Emissionskontingenten erfolgen, die niedriger sind als typische Werte eines tatsächlichen auf die Fläche bezogenen Schallleistungspegels. Hieraus muss aber nicht der Ausschluss bestimmter Nutzungen oder Betriebsarten folgen, denn durch zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen wie z. B. Abschirmung durch Hallen, Wälle, Lärmschutzwände usw. oder die zeitliche Einschränkung von Betriebszeiten können auch höhere Werte für die tatsächlich installierte Schallleistung möglich sein. Voraussetzung ist hier, dass die Teilbeurteilungspegel der tatsächlichen Nutzung nicht zu höheren Werten führen, als die durch die Emissionskontingentierung ermittelten Immissionsanteile. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt wiederum tabellarisch und in Form von zwei Farbkarten für die Tag- und Nachtzeit für die Immissionshöhe 8,4 m (2. OG) – Anlage 4.1 (Tag) und Anlage 4.2 (Nacht). Es ergeben sich danach folgende Immissionsanteile der Teilflächen für die Tag- und Nachtzeit an den Immissionsorten: Seite 18 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Tabelle 9: Emissions- und Immissionskontingente Tagzeit Teilfläche LEK Immissionskontingent in dB(A) am *) in dB(A) IO 1 *) IO 2 IO 3 IO 3a IO 4 IO 5*) IO 6*) IO 7*) IO 8*) IO 9 IO 10 IO 11 IO 12*) TF 1 58 38,4 43,9 51,0 51,2 57,7 51,8 44,1 41,2 38,5 38,8 45,3 47,8 38,4 TF 2 56 39,9 46,2 55,0 54,9 47,1 45,9 49,0 43,7 40,2 40,4 54,9 54,9 40,5 TF 3 56 47,8 50,7 45,8 46,4 40,4 39,7 48,4 50,7 46,0 47,6 50,9 50,2 47,4 TF 4 61 53,0 41,9 38,1 38,6 35,5 35,7 41,4 47,6 52,9 57,8 41,4 39,9 55,0 54 53 57 57 58 53 53 53 54 58 57 57 56 64 64 65 55 52 60 60 60 54 Summe Planwert 55 53 58 60 LPI in dB(A) *) Immissionsort außerhalb des Plangebietes Tabelle 10: Emissions- und Immissionskontingente Nachtzeit Teilfläche LEK Immissionskontingent in dB(A) am *) in dB(A) IO 1 *) IO 2 IO 3 IO 3a IO 4 IO 5*) IO 6*) IO 7*) IO 8*) IO 9 IO 10 IO 11 IO 12*) TF 1 42 21,4 28,0 35,0 35,2 41,7 35,8 28,1 25,2 22,2 22,4 29,3 31,8 21,7 TF 2 39 23,0 29,1 37,9 37,9 30,1 28,9 32,0 26,7 23,3 23,5 37,9 37,9 23,7 TF 3 39 30,8 33,7 28,8 29,3 23,7 22,5 31,4 33,7 29,0 30,6 33,9 33,2 30,4 TF 4 40 32,0 20,9 17,5 17,6 14,5 14,9 20,4 26,6 31,9 36,8 20,4 18,9 34,0 35 36 40 40 42 37 36 36 34 38 40 40 36 49 45 50 39 37 45 45 45 38 Summe Planwert 39 37 40 45 LPI in dB(A) *) Immissionsort außerhalb des Plangebietes Die gerundeten Ergebnisse zeigen, dass eine gewerbliche Nutzung mit den angegebenen Emissionskontingenten im Plangebiet unter Berücksichtigung der Vorbelastung gemäß DIN 45691 in Bezug auf die Wohnflächen innerhalb und außerhalb des Plangebietes bis auf zwei Abweichungen möglich ist. An den Immissionsorten IO 8 und IO 12 nördlich des Plangebietes an der Stockshausstraße können tagsüber die Planwerte durch die errechneten Immissionskontingente um 2 dB(A) überschritten werden. Die Überschreitungen sind auf den Betrieb des bestehenden ALDI-Marktes zurückzuführen und auch schon im Bestand vorhanden. Eine Festlegung von niedrigeren Geräuschkontingenten für die Teilfläche TF 4 ist hier nicht zielführend, da dann die berechneten vorhandenen Geräuschanteile aus dem Betrieb des Marktes höher wären, als sich durch die Kontingentierung ergeben würde und eine Einschränkung des Marktbetriebes nicht erfolgen soll. An den beiden Immissionsorten innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes werden aber die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete in jedem Fall eingehalten. Seite 19 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 9 Vorschlag für textliche Festsetzung Emissionskontingente Für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan können folgende Angaben gemacht werden: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) überschreiten: Teilfläche LEK in dB(A), Tag LEK in dB(A), Nacht TF 1 58 42 TF 2 56 39 TF 3 56 39 TF 4 61 40 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5. Seite 20 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Teil 2: Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel 10 Berechnung der Emissionen und Immissionen für den öffentlichen Straßenverkehr Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm, E (tags und nachts) für den öffentlichen Straßenverkehr werden nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm, E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet: Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg + DE mit DV DStrO DStg DE Lm(25) Korrektur nach Gl. (8) der RLS-90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle Korrektur bei Spiegelschallquellen der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zuschläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung: Lm(25) = 37,3 + 10 log [M (1 + 0,082 p)] M p maßgebende stündliche Verkehrsstärke maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t) Der Wert 37,3 dB(A) ist der rechnerische Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h. Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTV-Wert (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. Im Einzelnen liegen der Berechnung der Emission folgende Eingangsparameter zugrunde, die aus den von der Stadt Hilden zur Verfügung gestellten Verkehrszählungen bzw. aus einer Verkehrsprognose für das Jahr 2010 abgeleitet wurden. Dabei wurde eine Steigerung der Verkehrszahlen um 10% berücksichtigt. Seite 21 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Tabelle 11: Eingangsdaten zur Berechnung der Emissionen Straße DTV Bezeichnung Gattung* Oberfläche** Gerresheimer Straße 3 1 15.785 Stockshausstraße 4 1 Auf dem Sand 4 Herderstraße 4 M Lkw Anteil p in % zul. Höchstgeschw. in km/h Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 947,10 126,28 10 10 50 50 1.870 112,20 20,57 10 3 50 50 1 3.630 217,80 39,93 10 3 50 50 1 2.750 165,00 30,25 10 3 30 30 * Straßengattung 1 Bundesautobahn 2 Bundesstraße 3 Landes-, Kreis- oder Gemeindeverbindungsstraße 4 Gemeindestraße ** Straßenoberfläche 1 nicht geriffelter Gussasphalt 2 Beton oder geriffelter Gussasphalt 3 Pflaster mit ebener Oberfläche 4 sonstige Pflaster Die Berechnung der Emission erfolgt wie oben beschrieben. Im Bereich der Straßenwege ist mit folgenden Emissionspegeln für die Tagzeit zu rechnen: Tabelle 12: Emissionspegel für den öffentlichen Straßenverkehr Straße Lm,E in dB(A) Tag Nacht Gerresheimer Straße 65,5 56,8 Stockshausstraße 56,3 46,0 Auf dem Sand 59,1 48,9 Herderstraße 57,9 47,7 Die Berechnung der Immission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt wie in Anlage 2.1 und 2.2 beschrieben. Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt für die Immissionshöhen 2,8 m und 8,4 m für den Tag und die Nacht flächig in Form von farbigen Lärmkarten. Es wurden 4 Lärmkarten (Anlage 5.1 - 2,8 m Tag, Anlage 5.2 - 2,8 m Nacht, Anlage 6.1 - 8,4 m Tag, Anlage 6.2 - 8,4 m Nacht) erstellt und dem Anhang beigefügt. Die Karten geben die Flächen gleichen Beurteilungspegels (tags und nachts) der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr wieder. Seite 22 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung 11 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 im Plangebiet Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden „für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel" tagsüber zuzuordnen sind". „Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des erforderlichen Schalldämmmaßes (erf. R´w, res) wird zwischen drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13, Tabelle 8): Tabelle 13: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen 1 2 3 4 5 Raumarten Lärmpegelberei ch „Maßgeblicher Außenlärmpegel" in dB(A) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten , Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1) und ähnliches erf. R'w, res des Außenbauteils in dB I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 76 bis 80 2 ) 50 45 > 80 2 ) 2 50 VI VII ) 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind im Einzellfall von der Bauaufsichtsbehörde festzulegen. Der maßgebliche Außenlärmpegel vor den Fassaden errechnet sich gemäß DIN 4109 Abschnitt 5.5.2 aus dem Beurteilungspegel (tags) des öffentlichen Straßenverkehrs unter Berücksichtigung einer Korrektur von + 3 dB(A) und den berechneten Geräuschimmissionen des Gewerbes (Vorbelastung + Gewerbe Plangebiet) für die Tagzeit. Die Ergebnisse sind in der Anlage 7.1 für eine Immissionshöhe von 2,8 m und in Anlage 7.2 für 8,4 m wiedergegeben. Es ist anzumerken, dass diese nach DIN 4109 berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel nur für die Auslegung des Schallschutzes von Gebäude-Außenbauteilen herangezogen werden. Seite 23 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei einer punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus o. g. Gründen Unterschiede möglich. Innerhalb des Plangebietes ist mit maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109 zwischen den im Folgenden angegebenen Grenzen zu rechnen: Tabelle 14: Maßgebliche Außenlärmpegel La gemäß DIN 4109 Immissionshöhe La in dB(A) 2,8 m 58 – 71 8,4 m 58 – 70 Die im EG Bereich ermittelten Außenpegel entsprechen nach DIN 4109 den Lärmpegelbereichen II - V, für das 2. OG sind die Außenpegel dem Lärmpegelbereich II - IV zuzuordnen. Da sich für das Erdgeschoss insgesamt in den überwiegenden Bereichen höhere Außenlärmpegel ergeben haben, wird im Folgenden nur hierauf Bezug genommen, um keine Differenzierung zwischen den Geschossen zu erhalten. Der notwendige Schallschutz für die Lärmpegelbereiche I und II (Farben orange, gelb und hellbraun in der Farbkarte Anlage 7.1) wird in der Regel aufgrund der Anforderung der Wärmeschutzverordnung für Fassaden (massive und transparente Flächen) durchweg erreicht. Die Lärmpegelbereiche IV und V (Farben dunkelbraun und violett in der Farbkarte Anlage 7.1) treffen für die Fassaden von Gebäuden (Bestand und Neubauten) zu, die unmittelbar in Richtung Gerresheimer Straße, Auf dem Sand, Stockshausstraße und Herderstraße liegen. Der Lärmpegelbereich V tritt dabei nur an einigen wenigen Fassaden der Gebäude im Erdgeschoss im östlichen Untersuchungsbereich (Ostfassade Gerresheimer Straße 101-103, Südfassade Auf dem Sand 95) auf. Die Einteilung der Fassaden innerhalb des Gebietes ließe sich folgendermaßen staffeln, wobei auf die Farbkarte in der Anlage 7.1 Bezug genommen wird: • Bereich Fassade bis zu 10 m Abstand zur Gerresheimer Straße (Farbe violett in der Farbkarte): - Lärmpegelbereich V, erforderliches resultierendes Schalldämmmaß R'w, res ≥ 45 dB für Wohnräume oder R'w, res ≥ 40 dB für Büroräume • Bereich der Fassaden bis zu einem Abstand von 15 m zur Straße Auf dem Sand, von 12 m zur Herderstraße, von 6 m zur Stockshausstraße und von 40 m zur Gerresheimer Straße (Farbe dunkelbraun in der Farbkarte): Seite 24 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung - Lärmpegelbereich IV, erforderliches resultierendes Schalldämmmaß R'w, res ≥ 40 dB für Wohnräume oder R'w, res ≥ 35 dB für Büroräume • Im übrigen Plangebiet (Innenbereich Plangebiet) (Farbe rot und orange in der Farbkarte): - Lärmpegelbereiche II und III, erforderliches resultierendes Schalldämmmaß für Wohnräume R'w, res ≥ 30 dB (LPB II) bzw. R'w, res ≥ 35 dB (LPB III) oder für Büroräume R'w, res ≥ 30 dB (LPB II und LPB III) Da im Innenbereich des Plangebietes die Lärmpegelbereiche II und III auftreten, wird im Sinne einer konservativen Betrachtung empfohlen, ohne besonderen Nachweis über die Einhaltung eines niedrigeren maßgeblichen Außenlärmpegels einheitlich vom Lärmpegelbereich III auszugehen. Für die entsprechenden Fassaden bei Neu- und Umbauten innerhalb des Plangebietes könnte in den textlichen Festlegungen zum Bebauungsplan folgendes festgelegt werden: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Wohnräume mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen sowie Büroräumen) entsprechend DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ (Ausgabe Nov. 1989 inkl. Beiblatt 1 – Fundstelle: Beuth Verlag GmbH) bei Neu- und Umbaumaßnahmen so zu gestalten, dass mindestens ein resultierendes Schalldämm-Maß • für den Bereich der Fassaden bis zu einem Abstand von 10 m zur Gerresheimer Straße: R'w, res ≥ 45 dB für Wohnräume oder R'w, res ≥ 40 dB für Büroräume • für den Bereich der Fassaden bis zu einem Abstand von 15 m zur Straße Auf dem Sand, von 12 m zur Herderstraße, von 6 m zur Stockshausstraße und von 40 m zur Gerresheimer Straße: R'w, res ≥ 40 dB für Wohnräume oder R'w, res ≥ 35 dB für Büroräume • im übrigen Plangebiet: R'w, res ≥ 35 dB für Wohnräume oder R'w, res ≥ 30 dB für Büroräume erreicht wird. Die erforderlichen Gesamtschalldämm-Maße gelten ohne rechnerischen Nachweis als eingehalten, wenn jedes Element der bezeichneten Außenflächen (Wände, Fenster, Dachflächen und Lüftungen, die direkt Wohn- bzw. Büroräume begrenzen) das insgesamt erforderliche Schalldämm-Maß aufweist. Von der Festsetzung kann abgewichen werden, wenn durch einen besonderen Nachweis gemäß DIN 4109 (Ausgabe November 1989 inkl. Beiblatt 1 – Fundstelle: Beuth Verlag GmbH) belegt wird, dass die durch von außen eindringenden Lärm erzeugten Innenschallpegel in Wohn- und Schlafräumen 35 dB(A) am Tage und 30 dB(A) in der Nacht nicht überschreiten. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sind für zum Schlafen geeignete Räume und Kinderzimmer mit einem Lärmpegelbereich von IV und größer mit schalldämmenden und eventuell fensterunabhängigen Lüftungsanlagen gemäß VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren ZusatzSeite 25 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung einrichtungen“ vom August 1987 (Fundstelle: Beuth Verlag GmbH) auszustatten. Die schallgedämmten Lüftungsanlagen sind so auszulegen, dass die Anforderungen an die Außenbauteile nach VDI 2719 eingehalten werden und eine ausreichende Raumbelüftung bei geschlossenem Fenster gewährleistet ist. Alternative Nachweise nach Stand der Technik sind zulässig. Es ist zu empfehlen, bei Neu- und Umbaumaßnahmen die Grundrissplanung so zu gestalten, dass Schlafräume und Kinderzimmer zu den der Lärmquellen abgewandten Seiten der Häuser orientiert werden. Korschenbroich, den 14.04.2010 Dipl.-Ing. Ulrich Wilms (Bearbeiter) Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz (Geschäftsleitung) Seite 26 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 1 Lageplan B-Plangebiet 106B mit Immissionsorten (ohne Maßstab) IO 5 GEX IO 6 IO 7 IO 10 IO 12 IO 4 IO 8 IO 9 IO 11 IO 3a IO 1 IO 3 IO 2 Seite 27 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 2.1 Grundlagen der Berechnung der Geräuschimmissionen Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse, Gelände sowie den Emittenten. Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen: - Schallschirme - Wälle - Gebäude - Wände - hoher Bewuchs Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus: - natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien) - Dämme und Einschnitte (Böschungslinien) - Bruchkanten (z. B. Steinbrüche) Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen: - Gewerbe (Teil 1) - öffentlicher Straßenverkehr (Teil 2) Ausgehend von den Emissionspegeln Lm, E (Straßenverkehr) bzw. LW (Gewerbe) werden anhand des Modells über eine Ausbreitungsrechnung die jeweiligen Beurteilungspegel für die verschiedenen Emissionsarten ermittelt. In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter ein, wie: - Quellenhöhe - Richtwirkung - Topographie - Meteorologie - Witterung - Abschirmung durch Hindernisse - Reflexion Die Schallausbreitungsrechnung wurde mit den Programmen SAOS-NP Version 2008.83 mit Rechenkern Lima Version 5.3.01 des Ingenieurbüros Stapelfeld (Dortmund) durchgeführt. Die Aussagegenauigkeit der Berechnungen beläuft sich im Sinne der Tabelle 5 der DIN ISO 9613 auf ± 3 dB(A). Seite 28 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 2.2 Grundlagen der Berechnung der Geräuschimmissionen Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt tabellarisch und in Form von Farbkarten (vgl. DIN 18005, Teil 2). Die Immissionshöhen der Aufpunkte, vgl. Tabelle 4, wurden entsprechend der höchsten zu erwartenden Gesamtbelastung für das jeweilige Haus gewählt. Die Farbkarten wurden für eine Immissionshöhe von 8,4 m (2. OG) erstellt, da die meisten Immissionsorte diese Höhe aufweisen. Bei einer Variation der Höhe um ein Geschoss nach oben oder unten würden sich die berechneten Pegel nur geringfügig (< 1 dB(A)) ändern. Die Berechnungen der Beurteilungspegel werden in einem Raster mit 5 m Kantenlänge durchgeführt, für die Darstellung der Lärmkarten wurde dieses Raster auf 1 m interpoliert. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten transparent unterlegt. Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den Tagzeitraum bzw. den Nachtzeitraum zu entnehmen, so dass die jeweilige Lärmimmission an jedem Punkt des Untersuchungsgebietes abgelesen und mit den Orientierungswerten verglichen werden kann. Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei einer punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus o. g. Gründen Unterschiede möglich. Seite 29 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 3.1 Farbkarte Vorbelastung – Tag – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Gewerbe 8,4 m tags (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Seite 30 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 3.2 Farbkarte Vorbelastung – Nacht – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Gewerbe 8,4 m nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) Seite 31 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 4.1 Farbkarte Kontingentierung – Tag – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Gewerbe 8,4 m tags (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Seite 32 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 4.2 Farbkarte Kontingentierung – Nacht – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Gewerbe 8,4 m nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) Seite 33 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 5.1 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 2,8 m Tag – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Öffentlicher Straßenverkehr 2,8 m tags (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Seite 34 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 5.2 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 2,8 m Nacht – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Öffentlicher Straßenverkehr 2,8 m nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) Seite 35 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 6.1 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 8,4 m Tag – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Öffentlicher Straßenverkehr 8,4 m tags (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Seite 36 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 6.2 Farbkarte Öffentlicher Straßenverkehr – 8,4 m Nacht – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Öffentlicher Straßenverkehr 8,4 m nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) Seite 37 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 7.1 Farbkarte Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 – 2,8 m – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Öffentlicher Straßenverkehr + Gewerbe 2,8 m tags (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Seite 38 von 39 TAC-994-10 – Stadt Hilden, B-Plan 106B, Schalltechnische Untersuchung Anlage 7.2 Farbkarte Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 – 8,4 m – Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels (ohne Maßstab) Emittenten: Immissionshöhe: Beurteilungszeitraum: Öffentlicher Straßenverkehr + Gewerbe 8,4 m tags (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) Seite 39 von 39