Verhaltensregeln beim Angeln am Keller Stausee
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Verhaltensregeln beim Angeln am Keller Stausee
Verhaltensregeln beim Angeln am Keller Stausee! Der Angler und Gewässerschutzverein ist Pächter des Sees und vertritt die Interessen der Keller Ortsgemeinde! Da der Keller Stausee zur Erholung dient, wird dieser in vielfältiger Weise genutzt. Ob Fahrradfahrer, Jogger, Spaziergänger, Bootsfahrer (nur mit Leihbooten vom Seehaus), Surfer, Angler, alle müssen deshalb aufeinander Rücksicht nehmen! Damit in Zukunft von Seiten der Angler ein Fehlverhalten ausgeschlossen wird, müssen folgende Punkte eingehalten werden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Die auf dem Angelerlaubnisschein aufgeführten Verbote sind zu beachten! Es dürfen keine privaten Boote eingesetzt werden! Es darf nicht gebadet werden! Befahren des Seegeländes mit motorgetriebenen Fahrzeugen ist nicht gestattet! Die öffentlichen Parkplätze sind zu nutzen! Im Feriendorf darf von Anglern nur der Parkplatz am Eingang von Landal genutzt werden. Zum Ent- und Beladen dürfen die Fahrzeuge kurzfristig auf den anderen Parkplätzen im Feriendorf stehen! Zelten und Camping ist generell verboten, erlaubt sind nur (sogenannter Wetterschutz, keine Campingzelte!!!) Angelschirme mit Überwurf, Carp-Domes und Shelters mit dunkelgrünen-, camou-, oder flecktarnfarbenen Tuch ohne festen Boden (herausnehmbare Böden mit Kilpp-, Klett- oder Reißverschluss sind gestattet)! Der Wetterschutz darf nur dort aufgestellt werden, wo keine anderen Nutzer gestört werden (Grünstreifen zwischen See und Rundweg nicht Grünstreifen HINTER Rundweg!!!)! Offenes Feuer ist generell verboten, erlaubt ist eine geschlossene Feuerstelle, die keine Brandstellen hinterlässt! Hunde sind generell an der Leine zu führen und dürfen im See nicht schwimmen! Der Angelplatz ist aufgeräumt und sauber während und nach dem Angeln zu betreiben/verlassen! Bierkästen, leere Alkoholflaschen etc. in größerer Menge dürfen sich nicht sichtbar am Angelplatz befinden! Größere Abfallmengen und Essensreste sind mitzunehmen, damit die öffentlichen Müllbehälter nicht überlastet werden und kein Gestank entsteht! Da beim Angeln mit Tieren umgegangen wird, kann ein übermäßiger Alkoholgenuss während dem Angeln nicht akzeptiert werden! Öffentliche Toiletten sind zu benutzen und sauber zu halten! (Bootshaus, Seehaus, Frohnhof, Feriendorf) Angler dürfen nur mit gültigem Landesfischereischein und mit aktuellen Tages- bzw. Wochenscheinen am See angetroffen werden! Ausgabestellen: Frohnhof, Feriendorf (Landal), Angelladen Reinsfeld! Es finden unangekündigte Kontrollen statt! Es darf nur mit 2 Ruten gefischt werden, das zusätzliche Lösen eines Scheines für eine 3. oder 4. Rute ist verboten! Raubfischschonzeit: 01. Februar - 31. Mai (Mindestmasse für Hecht 60 cm und Zander 50 cm) Verstöße werden protokolliert und führen im Wiederholungsfall zu generellem Angel- und Seeverbot (bei schwerwiegenden Verstößen zur Anzeige)! Diese Gebote dienen nur dazu, das die Vielzahl der waidgerechten Angler vor den schwarzen Schafen geschützt werden. Mit Lösen eines Angelerlaubnisscheins für den Keller Stausee werden diese Punkte gültig und rechtswirksam! Schönen Aufenthalt und Petri Heil! Angler und Gewässerschutzverein Kell am See e. V.