Rechenschaftsbericht 2010/2011
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Rechenschaftsbericht 2010/2011
Volksbank-Dividend-Invest RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2010/2011 Inhaltsverzeichnis. Gesellschafter und Organe der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ........................................................... 1 Volksbank-Dividend-Invest – Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG ................................... 2 Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte ...................................... 2 Anlagepolitik ........................................................................................... 2 Ausschüttung .......................................................................................... 3 KESt-Auszahlung gem. § 13 InvFG ....................................................... 3 Zusammensetzung des Fondsvermögens ............................................. 4 Aufteilung des Fondsvermögens ............................................................ 4 Ertragsrechnung ..................................................................................... 5 Vermögensaufstellung ............................................................................ 6 Bestätigungsvermerk ........................................................................... 9 Steuerliche Behandlungen ................................................................ 10 Fondsbestimmungen ......................................................................... 18 Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Wien. Volksbank-Dividend-Invest Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG. 1220 Wien, Leonard-Bernstein-Straße 10 Telefon 05 04 004 DW 3638 Bericht über das zwölfte Rechnungsjahr vom 1. Juni 2010 bis 31. Mai 2011. Gesellschafter: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Ausschüttung. Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS EUR 1,55 je Ausschüttungsanteil ab 1. August 2011 Ministerialrat Dr. Richard WARNUNG KESt-Auszahlung gemäß § 13 InvFG. Aufsichtsrat: Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender EUR 0,18 KESt-Auszahlung je Thesaurierungsanteil ab 1. August 2011 Mag. Thomas BIEDERMANN Dr. Friedhelm BOSCHERT Verwaltung. Dipl.-BW (FH) Lars FUHRMANN Heimo ROTTENSTEINER VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführer: Manfred STAGL Depotbank. Günter TOIFL ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT Stammkapital: EUR 2.500.000,00 1090 Wien, Kolingasse 14-16 Telefon 05 04 004 – 0 ISIN. AT0000793732 AT0000A07S04 Ausschütter Thesaurierer Prospektkundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19.05.1999 Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Kategorie: Best Small Fixed Income Fund House Austria 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1. Platz Änderung am 01.07.1999 Änderung am 29.09.2000 Änderung am 08.02.2001 Änderung am 11.04.2003 Änderung am 02.09.2004 Änderung am 28.01.2005 Änderung am 10.09.2005 Änderung am 31.03.2006 Änderung am 30.06.2006 Änderung am 31.10.2006 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Änderung am 15.03.2007 Änderung am 10.10.2007 Änderung am 15.12.2007 Änderung am 29.03.2008 Änderung am 01.07.2008 Änderung am 18.12.2008 Änderung am 28.03.2009 Änderung am 30.12.2009 Änderung am 27.01.2010 Prospektkundmachungen in elektronischer Form auf der Internetseite der Kapitalanlagegesellschaft seit 01.06.2010. 20. Änderung am 31.08.2010 21. Änderung am 28.10.2010 22. Änderung am 30.03.2011 Die veröffentlichten Prospekte dieses Investmentfonds in ihrer aktuellen Fassung inklusive sämtlicher Änderungen seit Erstverlautbarung stehen dem Interessenten unter www.volksbankinvestments.com und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbankengruppe zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt kann keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. 1 Im November 2010 hat die US-Notenbank ein zweites Programm zur expansiven Geldpolitik unter dem Titel QE II (Quantitative Easing II) beschlossen und damit Käufe von Staatsanleihen im Wert von 600 Mrd. US-Dollar bis Ende Juni 2011 bekanntgegeben. Diese Maßnahme ist als weitere Stütze für die US-Konjunktur zu verstehen. Dazu kam, dass die US-Notenbanken ihr Zinsniveau unverändert auf niederem Niveau beibehalten hat (Leitzins bei 0,25 %). Die EZB hingegen hat einen ersten Zinsschritt gesetzt und die Leitzinsen von 1,00 % auf 1,25 % erhöht. Sehr geehrter Anteilsinhaber! Mit 31. Mai 2011 beendete der Volksbank-Dividend-Invest, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, das zwölfte Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen des Volksbank-Dividend-Invest ist im vergangenen Rechnungsjahr von EUR 31.979.324,19 auf EUR 31.062.162,03 gefallen. Der Anteilsumlauf hat sich folgendermaßen verändert: ISIN Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechungsjahr Anteile Rechnungsjahresende AT0000793732 (A) 576.956 47.786 158.667 466.075 AT0000A07S04 (T) 38.678 12.109 8.137 42.650 Auf der Unternehmensebene hat sich die Dynamik während der Gewinnberichtssaisonen des Berichtszeitraumes gut entwickelt: sowohl Gewinne als auch Margen zeigten überwiegend positive Trends auf. Die USA verzeichneten währungsbereinigt – aus der Sicht der Euroinvestoren – folgende Kursentwicklungen: der Dow Jones Industrial Average Index gewann 6,1 %, der S&P 500 Index notierte 5,7 % höher, der NASDAQ Composite Index zeigte ein Plus von 7,5 %. Der errechnete Wert eines Volksbank-Dividend-Invest-Anteils betrug zum Ende des Rechnungsjahres am 31. Mai 2011 EUR 60,59 je Ausschüttungsanteil bzw. EUR 66,18 je Thesaurierungsanteil. Unter Berücksichtigung der Wiederveranlagung der am 2. August 2010 erfolgten Ausschüttung von EUR 1,50 bzw. der KESt-Auszahlung von EUR 0,14 veränderte sich der Wert des Volksbank-Dividend-Invest um + 20,44 %1) (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). Der Dow Jones Euro Stoxx 50 Index in Europa verzeichnete ein Plus von 9,6 %. Der OMX Stockholm Index konnte 27,2 % zulegen, der DAX Index 22,3 % und der Swiss Market Index 20,4 %. Weiters performte der FTSE 100 Index mit 11,8 %, der CAC 40 Index mit 14,2 % und der AEX Index mit 9,0 %. Ebenfalls zulegen konnten der IBEX 35 Index (11,9 %) und der FTSE MIB Index (8,0 %). Die asiatischen Märkte entwickelten sich auf Euro-Basis folgendermaßen: Japan musste 4,9 % abgeben (NIKKEI 225 Index), Hongkong performte mit 2,7 % (Hang Seng Index) und Australien notierte 15,0 % höher (S&P/ASX 200 Index). Seit der ersten Preisberechnung des Volksbank-Dividend-Invest am 14. Juni 1999 (errechneter Wert EUR 100,00) wurde bis 31. Mai 2011 (errechneter Wert EUR 60,59 je Ausschüttungs- bzw. EUR 66,18 je Thesaurierungsanteil) eine Wertveränderung von – 2,19 %1) p.a. (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG) erzielt. An den Währungsmärkten ließen sich folgende Entwicklungen gegenüber dem EURO verzeichnen: der Schweizer-Franken konnte 15,9 % zulegen, die Schweden-Krone 8,3 % und der Austral-Dollar 8,2 %. Der Neuseeland-Dollar schloss um 3,9 % stärker, die Norwegen-Krone um 2,6 % stärker. Gegen den EURO verloren haben hingegen das Britische Pfund (– 3,2%), der japanische Yen (– 4,1%), der kanadische Dollar (– 7,4%) und der US-Dollar (– 14,4%). Wir arbeiten nach den Qualitätsstandards der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte. Die Berichtsperiode endete an den meisten Aktienmärkten mit einem Plus im Vergleich zum Ende des vorigen Berichtszeitraumes. Eine Ausnahme bildete der japanische Markt, der durch das Unglück von Fukushima im März 2011 stark belastet wurde. Neben der Katastrophe in Japan blieb vor allem das Thema Staatsverschuldung zentraler Diskussionspunkt an den Märkten. In Europa ging es insbesondere um die Verschuldung von Griechenland und Irland sowie um die potenziellen Gefahren aus Italien, Portugal und Spanien. Die USA sahen sich mit einer Warnung seitens der Rating Agentur Standard & Poors konfrontiert: Der längerfristige Ausblick für die Kreditwürdigkeit der USA wurde zurückgenommen, und damit rückte eine Abstufung des Länderratings als ein mögliches Szenario in den Blickpunkt. 1) Anlagepolitik. Der Volksbank-Dividend-Invest investiert in Titel mit hoher Dividendenrendite und attraktiver Fundamentalbewertung. Die Investition erfolgte in großkapitalisierte Werte in entwickelten Märkten. Das Fremdwährungsrisiko im Fonds wird überwiegend abgesichert. Regional entfielen per 31. Mai 2011 circa 40 % auf US Werte, etwa 45 % auf europäische Aktien und 13 % auf Asien. Die Restgröße entfiel auf den Cash-Bestand. Zu den größten Positionen im Fonds zählten neben Eni S.p.A, Philip Morris International, Blackrock, Fortum und Bilfinger Berger. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. 2 Ausschüttung für ISIN AT0000793732. KESt-Auszahlung gem. § 13 InvFG für ISIN AT0000A07S04. Für das Rechnungsjahr 2010/2011 wird eine Ausschüttung von EUR 1,55 je Anteil, das ergibt bei 466.075 Volksbank-DividendInvest-Ausschüttungsanteilen die Summe von EUR 722.416,25, vorgenommen. Die Erträge des Fonds werden thesauriert. Die Auszahlung entspricht gem. § 13 InvFG einem Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer auf Zinserträge und Substanzgewinne. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,17 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Für das Rechnungsjahr 2010/2011 wird ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von EUR 0,18, das ergibt bei 42.650 Volksbank-Dividend-Invest-Thesaurierungsanteilen die Summe von EUR 7.677,00, ausgezahlt. Die Ausschüttung wird ab 1. August 2011 gegen Aufruf des Kupons Nr. 12 bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische VolksbankenAktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Die KESt-Auszahlung wird ab 1. August 2011 gegen Aufruf des Kupons Nr. 4 bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung und die Ausschüttungen bzw. KESt-Auszahlungen seit Fondsbeginn Entwicklung des Fonds Rechnungsjahr 1) 2) Fondsvermögen Gesamt in EUR Ausschüttungsanteil AT0000793732 (A) Thesaurierungsanteil AT0000A07S04 (T) 1) Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode Errechneter Wert je Anteil in EUR Ausschüttung je Anteil in EUR Errechneter Wert je Anteil in EUR Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR KEStAuszahlung gemäß § 13 3.Satz InvFG in EUR AT0000793732 (A) AT0000A07S04 (T) 1999/20002) 28.206.118,18 125,76 2,00 — — — — — 2000/2001 43.540.377,34 109,32 1,50 — — — – 11,67 — 2001/2002 49.835.310,05 81,30 1,50 — — — – 24,49 — 2002/2003 33.723.942,71 56,34 0,80 — — — – 28,95 — 2003/2004 33.033.937,03 64,33 0,80 — — — + 15,73 — 2004/2005 32.858.551,84 67,27 0,80 — — — + 5,92 — 2005/2006 47.559.568,99 80,61 2,50 — — — + 21,20 — 2006/2007 66.952.212,98 99,34 3,25 — — — + 27,19 — 2007/2008 58.187.514,13 80,96 2,75 80,96 6,06 0,21 – 15,69 — 2008/2009 29.845.316,21 46,25 1,51 47,92 — 0,23 — – 40,64 2009/2010 31.979.324,19 51,74 1,50 55,08 0,00 0,14 — + 15,46 2010/2011 31.062.162,03 60,59 1,55 66,18 6,08 0,18 — + 20,44 Auflage am 17.12.2007 Rumpfrechnungsjahr vom 14.06.1999 bis 31.05.2000. 3 Zusammensetzung des Fondsvermögens. Kurswert per 31. Mai 2010 Mio. EUR % Kurswert per 31. Mai 2011 Mio. EUR % Australien Belgien Bermuda Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien Hong Kong Irland Italien Japan Niederlande Norwegen Österreich Schweden Spanien USA 1,515 0,501 0,423 0,181 3,526 2,302 2,056 0,163 0,677 0,234 1,115 1,374 2,135 – 0,294 – 0,522 14,432 4,74 1,57 1,32 0,57 11,03 7,20 6,43 0,51 2,11 0,73 3,49 4,29 6,68 – 0,92 – 1,63 45,13 1,483 0,630 0,367 – 3,204 2,236 3,373 0,138 0,631 0,261 1,479 1,250 0,934 0,183 0,443 0,347 0,794 12,497 4,77 2,03 1,18 – 10,31 7,20 10,86 0,44 2,03 0,84 4,76 4,02 3,01 0,59 1,43 1,12 2,56 40,23 Summe Aktien 31,450 98,35 30,250 97,38 Summe Wertpapiervermögen Devisentermingeschäfte Bankguthaben Sonstige Vermögenswerte 31,450 – 0,031 0,560 0,000 98,35 – 0,10 1,75 0,00 30,250 0,329 0,483 0,000 97,38 1,06 1,56 0,00 Fondsvermögen 31,979 100,00 31,062 100,00 Aktien Aufteilung des Fondsvermögens per 31. Mai 2011 in Prozent. Bankguthaben, Devisentermingeschäfte und sonstige Vermögenswerte 2,62% Pazifische Aktien 10,82% Amerikanische Aktien 41,41% Europäische Aktien 45,15% 4 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr 2010/2011. 1. Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 51,74 EUR 55,08 EUR KESt-Auszahlung am 02.08.2010 von EUR 0,14 entspricht 0,0024 Anteilen1) Ausschüttung am 02.08.2010 von EUR 1,50 entspricht 0,0283 Anteilen2) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 60,59 EUR 66,18 EUR Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch KESt-Auszahlung erworbene Anteile (1,0024 x 66,18) – 66,34 EUR Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile (1,0283 x 60,59) 62,30 EUR – Nettoertrag pro Anteil – + 11,26 EUR Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr – + 20,44 % 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ......................................................................... + 4.878,54 sonstige Erträge (aus Wertpapierleihe) ............................. + 11.062,25 Dividendenerträge ............................................................. + 1.088.201,17 ............ + 1.104.141,96 Zinsaufwendungen (Sollzinsen)........................................................................................... — 428,42 Aufwendungen Vergütung an die KAG ......................................................— 474.861,88 Depotbankgebühren .........................................................— 12.874,70 Wertpapier-Depotgebühren ..............................................— 24.756,61 Publizitätskosten ...............................................................— 2.438,49 Kosten für Wirtschaftsprüfer .............................................— 5.748,00 ........... — 520.679,68 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) .............................................................................................................. + Realisiertes Kursergebnis3) Realisierte Gewinne .................................................................................................................. + 1.840.957,72 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten .................................................................. + 3.056.181,22 Realisierte Verluste .................................................................................................................. — 1.102.995,03 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten .................................................................. — 1.399.672,04 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) .................................................................................................................. + Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)................................................................................................................ + 2.394.471,87 2.977.505,73 b) Nicht realisiertes Kursergebnis3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses...................................................................................................................... + Ergebnis des Rechnungsjahres ................................................................................................................................................... + 2.989.224,70 5.966.730,43 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ........................................................................................................................................................................... — Fondsergebnis gesamt ................................................................................................................................................................. + 39.896,73 5.926.833,70 583.033,86 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres (615.634 Anteile)..................................................................................... + Ausschüttung ab 02.08.2010 für 576.956 Ausschüttungsanteile zu je EUR 1,50 ....................................................................... — KESt-Auszahlung ab 02.08.2010 für 38.678 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,14 ................................................................. — Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ............................................................................................................... + 3.331.535,83 Rücknahme von Anteilen ......................................................................................................... — 9.304.682,77 ........... — Fondsergebnis gesamt ................................................................................................................................................................. + 31.979.324,19 865.434,00 5.414,92 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres (508.725 Anteile) ........................................................................................ + 31.062.162,03 5.973.146,94 5.926.833,70 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung ab 1.8.2011 für 466.075 Ausschüttungsanteile zu je EUR 1,55 ....................... + KESt-Auszahlung ab 1.8.2011 für 42.650 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,18 ................. + Wiederveranlagung für 42.650 Thesaurierungsanteile zu je EUR 6,08 ................................... + Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ......................................................... + Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ....... + 0,00 Gewinnübertrag auf die Substanz ....................................— 1.948.263,93 ........... — Veränderung des Gewinnvortrags4) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ........................................ + 0,00 Gewinnübertrag in die Folgeperiode ................................. + 0,00 ............ + 1) 2) 3) 4) 722.416,25 7.677,00 259.251,82 ............ + 989.345,07 2.937.609,00 1.948.263,93 0,00 + 989.345,07 Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am 28.07.2010 (Ex-Tag) EUR 57,80. Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 28.07.2010 (Ex-Tag) EUR 52,92. Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. 5 Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2011. Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. Juni 2010 bis 31. Mai 2011. ISIN Wertpapierbezeichnung Stück bzw. Whg. Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Bestand 31.5.2011 Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen AKTUELLER BESTAND AKTIEN BÖRSENOTIERT AU000000AMC4 AU000000ANZ3 AU000000DJS0 AU000000FGL6 AU000000MAP6 AU000000SPN6 AU000000SUN6 AU000000TWE9 AU000000WOW2 AT0000652011 AT0000743059 BE0003735496 BE0003739530 BE0003810273 DE0005552004 DE0005557508 DE0005909006 DE0007037129 DE0007500001 DE0008232125 DE0008402215 DE0008404005 DE0008430026 DE000BASF111 DE000ENAG999 ES0113790531 ES0113860A34 ES0113900J37 ES0157097017 FI0009000202 FI0009003305 FI0009003552 FI0009003727 FI0009007132 FI0009007835 FI0009902530 FR0000045072 FR0000120354 FR0000120537 FR0000120628 FR0000121485 FR0000121964 FR0000124711 FR0000125585 FR0000127771 FR0000133308 FR0010411983 IE0001827041 IT0003128367 IT0003132476 IT0003153415 FR0010613471 NL0000009082 NL0000009827 NL0000352565 NL0000395903 BMG988031446 BMG9400S1329 GB0005405286 HK0002007356 HK0006000050 HK0511001957 JP3160400002 JP3197600004 JP3366800005 JP3428600005 JP3463000004 JP3486800000 JP3942400007 NO0010096985 SE0000106270 US0012041069 US00206R1023 US0200021014 US02209S1033 US0625401098 US09247X1019 AMCOR LTD. AUSTRALIA & NEW ZEELAND BKG GROUP LTD. DAVID JONES LTD. FOSTER´S GROUP LTD. MACQUARIE AIRPORTS SP AUSNET SUNCORP-METWAY LTD. TREASURY WINE ESTATES LTD WOOLWORTHS LTD. ERSTE GROUP BANK AG OMV AG MOBISTAR S.A. UCB S.A. BELGACOM S.A. DEUTSCHE POST AG DEUTSCHE TELEKOM AG BILFINGER BERGER AG RWE AG THYSSENKRUPP AG DEUTSCHE LUFTHANSA AG HANNOVER RÜCKVERSICHERUNGS-AG ALLIANZ AG MÜNCHNER RÜCKVERSICHERUNGS-AG BASF AG E.ON AG BANCO POPU LARBAN ESP. S.A. BANCO DE SABADELL S.A. BANCO SANTANDER S.A. ALMIRALL S.A. KESKO OY SAMPO PLC. RAUTARUUKKI OY WARTSILA CORP. FORTUM OYJ METSO CORP. NORDEA BANK AB CREDIT AGRICOLE S.A. VALLOUREC LAFARGE S.A. AXA S.A. PRINTEMPS S.A. KLEPIERRE S.A. UNIBAIL-RODAMCO SIIC CASINO GUICHARO-PERRACHON S.A. VIVENDI S.A. FRANCE TELECOM SCOR SE CRH PLC. ENEL S.P.A. ENI S.P.A. SNAM RETE GAS SUEZ ENVIRONNEMENT KONINKLIJKE KPN N.V. KONINKLIJKE DSM N.V. FUGRO N.V. WOLTERS KLUWER N.V. YUE YUEN INDUSTRIAL HOLDINGS LTD. VTECH HOLDINGS LTD. HSBC HOLDINGS PLC. CLP HOLDINGS LTD. HONGKONG ELECTRIC HOLDINGS LTD. TELEVISION BROADCASTS LTD. EISAI CO. LTD ONO PHARMACEUTICAL CO. LTD. SHOWA SHELL SEKIYU K.K TONEN GENERAL SKIYO CO. LTD. TAKEDA PHARMACEUTICAL CO. LTD. DAITO TRUST CONSTRUCTIONS CO. LTD. ASTELLAS PHARMA INC. DEN NORSKE STATS OLJESELSKAP A.S. HENNES & MAURITZ AB AGL RESOURCES INC. AT & T INC. ALLSTATE CORP. ALTRIA GROUP INC. BANK OF HAWAII CORP. BLACKROCK INC. STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 0 0 0 0 0 0 21.950 17.253 0 5.000 5.000 0 5.000 7.500 12.000 0 0 0 0 20.000 0 0 0 12.300 0 22.823 75.000 15.576 10.000 0 7.235 0 14.000 0 0 30.000 0 1.780 0 0 2.000 15.000 3.000 2.000 0 0 10.000 20.000 0 19.000 0 20.000 0 0 0 15.000 0 32.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.000 8.000 0 0 0 0 0 4.000 6.810 1.675 8.350 8.240 17.400 34.330 25.450 0 1.360 6.375 0 480 0 2.060 1.650 12.800 4.235 1.685 1.925 0 825 595 915 4.300 9.375 17.000 15.000 15.576 0 1.785 1.235 12.060 10.000 3.708 15.000 0 4.215 490 4.250 5.000 275 4.325 0 685 1.375 2.335 2.750 15.750 16.500 3.350 12.360 0 2.750 4.235 8.200 2.060 9.000 4.400 3.200 4.500 9.000 6.000 900 800 4.100 4.000 800 600 700 0 4.000 960 1.230 2.750 1.440 825 0 6 42.790 10.525 52.450 51.760 109.300 215.670 21.950 17.253 8.540 8.625 5.000 3.020 5.000 12.940 10.350 20.000 7.765 4.315 12.075 20.000 5.175 3.725 2.085 8.000 8.625 70.823 60.000 30.000 10.000 11.215 15.000 12.940 14.000 23.292 10.000 30.000 26.485 3.070 3.450 22.000 1.725 10.675 3.000 4.315 8.625 14.665 17.250 17.250 103.500 40.000 77.640 20.000 17.250 7.765 3.500 12.940 57.000 27.600 18.800 30.500 56.000 39.000 5.600 4.900 25.900 26.000 5.000 4.000 4.900 10.000 4.000 6.040 7.710 17.250 9.060 5.175 4.000 AUD AUD AUD AUD AUD AUD AUD AUD AUD EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR HKD HKD HKD HKD HKD HKD JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY NOK SEK USD USD USD USD USD USD 7,2300 22,1300 4,2300 4,3500 3,0900 0,9300 8,3600 3,3400 27,4100 34,6450 28,8650 49,7650 33,1800 24,2200 13,1000 10,3500 68,1000 40,3500 32,9500 15,2100 35,9500 96,2300 107,8000 64,6600 19,7100 4,0410 2,9830 8,2640 8,0900 34,5500 22,7500 16,4100 25,2100 23,2500 40,0600 8,1300 10,6200 86,9700 47,9600 14,8400 120,9500 29,6700 156,7000 72,7000 19,2700 15,9000 19,2900 15,1350 4,7740 16,6600 4,0980 14,5750 10,2050 46,5580 55,2700 15,7130 27,0000 93,0000 82,0000 66,4000 55,5500 49,3000 3.090,000 4.245,000 796,0000 996,0000 3.865,000 6.720,000 3.100,000 142,0000 229,3000 41,1100 31,5600 31,3800 28,0600 47,4000 205,5600 229.096,34 172.480,93 164.294,65 166.732,82 250.101,45 148.528,66 135.887,14 42.672,56 173.342,27 298.813,13 144.325,00 150.290,30 165.900,00 313.406,80 135.585,00 207.000,00 528.796,50 174.110,25 397.871,25 304.200,00 186.041,25 358.456,75 224.763,00 517.280,00 169.998,75 286.195,74 178.980,00 247.920,00 80.900,00 387.478,25 341.250,00 212.345,40 352.940,00 541.539,00 400.600,00 243.900,00 281.270,70 266.997,90 165.462,00 326.480,00 208.638,75 316.727,25 470.100,00 313.700,50 166.203,75 233.173,50 332.752,50 261.078,75 494.109,00 666.400,00 318.168,72 291.500,00 176.036,25 361.522,87 193.445,00 203.326,22 137.563,02 229.432,59 137.795,42 181.021,85 278.057,85 171.859,92 148.061,95 177.979,81 176.404,55 221.579,53 165.354,67 229.999,14 129.973,47 183.013,27 103.134,98 172.829,68 169.365,63 376.769,68 176.949,68 170.735,02 572.311,55 0,74% 0,55% 0,53% 0,54% 0,81% 0,48% 0,44% 0,14% 0,56% 0,96% 0,46% 0,48% 0,53% 1,01% 0,44% 0,67% 1,70% 0,56% 1,28% 0,98% 0,60% 1,15% 0,72% 1,67% 0,55% 0,92% 0,58% 0,80% 0,26% 1,25% 1,10% 0,68% 1,14% 1,74% 1,29% 0,79% 0,91% 0,86% 0,53% 1,05% 0,67% 1,02% 1,51% 1,01% 0,54% 0,75% 1,07% 0,84% 1,59% 2,15% 1,02% 0,94% 0,57% 1,16% 0,62% 0,65% 0,44% 0,74% 0,44% 0,58% 0,90% 0,55% 0,48% 0,57% 0,57% 0,71% 0,53% 0,74% 0,42% 0,59% 0,33% 0,56% 0,55% 1,21% 0,57% 0,55% 1,84% ISIN Wertpapierbezeichnung US1101221083 US1667641005 US1720621010 US1912161007 US20825C1045 US2333311072 US2480191012 US2605431038 US2635341090 US2774321002 US2780581029 US2910111044 US29364G1031 US30161N1019 US3703341046 US3724601055 US4385161066 US4435102011 US4943681035 US50075N1046 US5246601075 US5324571083 US5398301094 US5658491064 US58933Y1055 US5950171042 US65339F1012 US6540861076 US6668071029 US6826801036 US6935061076 US7043261079 US7134481081 US7170811035 US7181721090 US7234841010 US80589M1027 US86764P1093 US88579Y1010 US8873173038 US9182041080 US92343V1044 US9497461015 BRISTOL-MYERS SQUIBB CO. CHEVRONTEXACO CORP. CINCINNATI FINANCIAL CORP. COCA-COLA CO. CONOCOPHILLIPS DTE ENERGY CO. DELUXE CORP. DOW CHEMICAL CO. DU PONT E.I. DE NEMOURS & CO. EASTMAN CHEMICAL CO. EATON CORP. EMERSON ELECTRIC CO. ENTERGY CORP. EXELON CORP. GENERAL MILLS INC. GENUINE PARTS CO. HONEYWELL INTERNATIONAL INC. HUBBELL INC. KIMBERLY-CLARK CORP. KRAFT FOODS INC. LEGGETT + PLATT INC. ELI LILLY & CO. LOCKHEED MARTIN CORP. MARATHON OIL GROUP MERCK CO. INC. MICROCHIP TECHNOLOGY INC. NEXTERA ENERGY INC. NICOR INC. NORTHROP GRUMMAN CORP. ONEOK INC. PPG INDUSTRIES INC. PAYCHEX INC. PEPSI COLA INC. PFIZER INC PHILIP MORRIS INTERNATIONAL INC. PINNACLE WEST CAPITAL CORP. SCANA CORP. SUNOCO INC. 3M CO. TIME WARNER NEW V.F. CORP. VERIZON COMMUNICATIONS INC. WELLS FARGO & CO. Stück bzw. Whg. STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8.040 0 0 0 8.200 0 0 0 0 3.000 0 0 5.500 0 3.000 0 5.100 0 0 0 0 8.500 0 0 0 0 0 0 0 10.000 0 0 0 1.100 720 2.030 575 1.250 960 1.510 1.785 1.375 550 4.660 645 750 999 5.230 825 620 610 685 1.375 1.785 1.060 0 1.515 1.235 1.700 700 740 690 690 825 1.165 1.030 1.785 2.000 1.170 995 1.375 1.000 0 690 2.290 3.760 Bestand 31.5.2011 6.900 4.530 12.770 3.625 7.750 6.040 9.490 11.215 8.625 3.450 8.040 4.055 4.735 6.000 7.070 5.175 3.880 3.940 4.315 8.625 11.215 6.640 5.500 9.515 7.765 11.300 4.400 4.660 4.310 4.310 5.175 7.335 6.470 11.215 12.600 7.330 6.249 8.625 5.700 10.000 4.310 14.100 23.640 SUMME DER BÖRSENOTIERTEN WERTPAPIERE BEZUGSRECHTE AT0000A0FA73 OMV AG STK Kurs USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD Kurswert in EUR 28,7600 104,9100 30,4200 66,8100 73,2200 51,6200 25,7400 36,1300 53,3000 105,8500 51,6700 54,5500 68,1500 41,8500 39,7700 54,8000 59,5500 66,1600 68,3000 34,9700 25,8300 38,4800 77,9000 54,1700 36,7500 39,5300 57,9500 54,9600 65,2900 71,0900 88,7000 32,3000 71,1200 21,4500 71,7500 45,2600 40,6700 40,4900 94,3800 36,4300 99,6700 36,9300 28,3700 EUR 5.000 0 5.000 EUR 0,0000 %-Anteil am Fondsvermögen 138.124,87 330.787,43 270.385,88 168.571,20 394.971,11 217.014,55 170.023,39 282.033,79 319.978,07 254.181,46 289.153,48 153.964,12 224.605,17 174.775,53 195.708,15 197.389,85 160.822,72 181.436,90 205.132,94 209.936,83 201.631,13 177.843,11 298.218,14 358.757,95 198.624,45 310.913,20 177.476,16 178.265,19 195.865,46 213.265,05 319.497,81 164.906,03 320.280,09 167.440,49 629.254,54 230.915,15 176.896,24 243.075,28 374.445,60 253.567,20 299.003,06 362.436,83 466.810,61 0,44% 1,06% 0,87% 0,54% 1,27% 0,70% 0,55% 0,91% 1,03% 0,82% 0,93% 0,50% 0,72% 0,56% 0,63% 0,64% 0,52% 0,58% 0,66% 0,68% 0,65% 0,57% 0,96% 1,15% 0,64% 1,00% 0,57% 0,57% 0,63% 0,69% 1,03% 0,53% 1,03% 0,54% 2,03% 0,74% 0,57% 0,78% 1,21% 0,82% 0,96% 1,17% 1,50% 30.249.696,32 97,38% 0,00 0,00% SUMME DER BEZUGSRECHTE EUR 0,00 0,00% SUMME DER WERTPAPIERE EUR 30.249.696,32 97,38% BANKGUTHABEN EUR 482.958,96 1,56% EUR EUR EUR 14.695,42 293.164,89 21.631,05 0,05% 0,94% 0,07% EUR 329.491,36 1,06% ZINSANSPRÜCHE KEST AUS ANSPRÜCHEN EUR EUR 11,54 3,85 0,00% 0,00% SUMME SONSTIGE VERMÖGENSWERTE EUR 15,39 0,00% FONDSVERMÖGEN EUR 31.062.162,03 100,00% UMLAUFENDE AUSSCHÜTTENDE ANTEILE STK 466.075 UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE STK 42.650 ANTEILSWERT AUSSCHÜTTENDE ANTEILE EUR 60,59 ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE EUR 66,18 EUR-GUTHABEN DEVISENTERMINGESCHÄFTE OFFENE POSITIONEN VERKAUF AUD/EUR VERKAUF USD/EUR VERKAUF JPY/EUR 1.500.000 AUD 15.500.000 USD 120.000.000 JPY SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE SONSTIGE VERMÖGENSWERTE Hinsichtlich der Ermittlung des Fondsrechenwertes sowie der Bewertung der Vermögensgegenstände und der angewandten Bewertungsmethoden illiquider Wertpapiere verweisen wir auf den Anhang (Bewertungsgrundsätze). 7 DEVISENKURSE Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Kursen per 31.5.2011 in EUR umgerechnet. Australische Dollar Hong Kong Dollar Norwegische Krone Japanische Yen Schwedische Krone US-Dollar EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 1 1 1 1 1 = = = = = = AUD HKD NOK JPY SEK USD 1,3504 11,1876 7,7590 116,8700 8,8932 1,4367 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapierbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Währung AKTIEN BÖRSENOTIERT AU0000SUNDA8 DK0010287234 BE0003470755 DE0005151005 DE0005245534 DE0005810055 ES0113790010 ES0113902011 FI0009005987 IT0003697080 NL0000009355 NL0000289213 NL0000852580 BMG3122U1457 BMG9400S1089 JP3402200004 US0536111091 US0596921033 US1567001060 US2578671016 SUNCORP GROUP LTD. H. LUNDBECK A/S SOLVAY S.A. BASF AG HUGO BOSS AG DEUTSCHE BÖRSE AG BANCO POPULAR ESPANOL S.A. BANCO SANSTANDER S.A. UPM KYMMENE CORP. GEOX S.P.A. UNILEVER N.V. WERELDHAVE N.V. BOSKALIS WESTMINSTER N.V. ESPRIT HOLDINGS LTD. VTECH HOLDINGS LTD. SUMITOMO METAL INDUSTRIES AVERY DENNISON CORP. BANCORPSOUTH INC. CENTURYLINK INC. DONNELLEY & SONS CO. STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 21.950 0 1.600 0 4.500 0 823 576 12.000 40.000 0 0 0 35.000 0 0 0 0 0 0 21.950 15.000 4.000 12.300 4.500 3.500 823 576 12.000 40.000 15.000 8.000 7.500 35.000 32.000 43.000 3.000 6.500 11.550 12.000 AUD DKK EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR HKD HKD JPY USD USD USD USD ISIN Wertpapierbezeichnung Stück US26884L1098 US29273R1095 US3025711041 US35906A1088 US3695501086 US4464131063 US5894001008 US69351T1060 US7244791007 US8168511090 US9134561094 EQT CORP. ENERGY TRANSFER PARTNERS FPL GROUP INC. FRONTIER COMMUNICAT. CORP. GENERAL DYNAMICS CORP. HUNTINGTON INGALLS MERCURY GENERAL CORP. PPL CORP. PITNEY-BOWES INC. SEMPRA ENERGY UNIVERSAL CORP. Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Währung STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 0 0 0 3.934 0 718 0 0 0 0 0 9.503 6.000 5.100 3.934 3.360 718 9.700 14.000 10.234 4.000 6.120 USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD BANCO POPU. LARBAN ESP. S.A. STK BANCO SANTANDER S.A. STK BANCO SANTANDER S.A. STK 70.000 44.928 30.000 70.000 44.928 30.000 EUR EUR EUR BEZUGSRECHTE ES0613790908 ES0613900960 ES0613900978 Wien, am 29. Juli 2011 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl 8 Prüfungsurteil Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2011 über den Volksbank-Dividend-Invest, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2011 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Wien, über den von ihr verwalteten Volksbank-Dividend-Invest, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2010 bis 31. Mai 2011 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die Prüfung hat sich gemäß § 12 Abs. 4 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und/oder der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugssteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Kapitalanlagegesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wien, am 29. Juli 2011 Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs. 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 9 ppa Mag. Wolfgang Höller Wirtschaftsprüfer Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Dividend-Invest. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. 1. Ausschüttungsanteile AT0000793732 EUR Thesaurierungsanteile AT0000A07S04 EUR 0,0000 0,0000 0,0157 0,0172 Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 1) – Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,0157 0,0172 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 1,6642 1,8177 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,1743 0,1904 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,1743 0,1904 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 0,4906 0,0000 0,4906 0,0000 – – d) Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) f) 2. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) b) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) – Anstatt der im Punkt a) (mit Optionserklärung) bzw. b) (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 2,1705 1,8349 – Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 1,6642 1,8177 – Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung:5) 0,1743 0,1904 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,1743 0,1904 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 10 3. Ausschüttungsanteile AT0000793732 EUR Thesaurierungsanteile AT0000A07S04 EUR 1,5500 – Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: – Ausschüttung: – ordentliches Fondsergebnis: – 1,1572 – ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,5386 0,5883 – inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0054 0,0059 – ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 – ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 – Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 0,0000 – Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0765 0,0835 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0139 0,0152 Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,7487 0,8177 – Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0092 0,0100 – bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0,0000 – Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 – in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds: 0,0000 0,0000 – Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 0,0000 0,1743 0,1904 davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0054 0,0059 Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,1559 0,1702 0,8924 0,9748 Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0157 0,0172 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,8924 0,9748 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0054 0,0059 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,1559 0,1702 0,8924 0,9748 – b) Abrechnungen: 7) – c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) d) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt e) 4. Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt d) 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 11 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Volksbank-Dividend-Invest. Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Privatanleger Volksbank-Dividend-Invest Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ...) RECHNUNGSJAHR: 1. Juni 2010 – 31. Mai 2011 AUSSCHÜTTUNG: 1. August 2011 mit Option EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 1,5500 1,5500 1,5500 1,5500 1,5500 1,5500 2. Zuzüglich: Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,5440 0,5440 0,5440 0,5440 0,5440 0,5440 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,0940 2,0940 2,0940 2,0940 2,0940 2,0940 c) 3. Ertrag 4. Abzüglich: mit Option Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ISIN: AT0000793732 a) b) ohne Option Privatstiftungen Juristische Personen ohne Option a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0092 0,0092 d) e) Steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 KStG (Inlandsdividenden) Steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0139 0,0139 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,7487 0,7487 – 0,0765 – 0,0765 – 0,0765 – 0,0765 – 0,0765 – 0,0765 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) 0,4906 0,4906 0,0000 0,0000 0,0000 0,4906 i) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 5. Verbleibender Ertrag 1,6799 1,6799 2,1705 2,1705 1,3987 0,9081 6. Hievon endbesteuert 1,6799 1,6799 1,6799 1,6799 0,0000 0,0000 7. Steuerpflichtige Einkünfte 5) 16) 0,0000 0,0000 0,4906 0,4906 1,3987 0,9081 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. — 0,0157 60,59 60,59 60,59 60,59 60,59 60,59 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 11. a) Dividenden 4) 6) 1,6503 1,6503 1,6503 1,6503 0,8924 0,8924 b) c) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,6503 1,6503 1,6503 1,6503 0,8924 0,8924 aus Aktien (Dividenden) 4) 0,3008 0,3008 0,3008 0,3008 0,1559 0,1559 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,3008 0,3008 0,3008 0,3008 0,1559 0,1559 aus Aktien (Dividenden) 0,2378 0,2378 0,2378 0,2378 0,3780 0,3780 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds gesamt 0,0000 0,2378 0,0000 0,2378 0,0000 0,2378 0,0000 0,2378 0,0000 0,3780 0,0000 0,3780 von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) 12 Privatanleger Volksbank-Dividend-Invest RECHNUNGSJAHR: 1. Juni 2010 – 31. Mai 2011 AUSSCHÜTTUNG: 1. August 2011 Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Option mit Option ohne Option EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0047 0,0047 a) inländische Dividenden 0,0139 0,0139 0,0139 0,0139 0,0139 0,0139 b) ausländische Dividenden 1,6503 1,6503 1,6503 1,6503 0,7487 0,7487 1,6642 1,6642 1,6642 1,6642 0,7626 0,7626 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0157 0,0157 0,0157 0,0157 0,0157 0,0157 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 1,6503 1,6503 1,6503 1,6503 1,6503 1,6503 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs. 4 EStG/§ 10 Abs. 1 KStG/§ 13 Abs. 2 KStG 12) Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0054 0,0054 0,0054 0,0054 0,0054 0,0054 0,0039 i) Substanzgewinne (20 %) 14) 15) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0039 0,0039 0,0039 0,0039 0,0039 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,1650 0,1650 0,1650 0,1650 0,1650 0,1650 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) 16. Privatstiftungen Juristische Personen mit Option ISIN: AT0000793732 13. Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ...) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,1689 0,1689 0,1689 0,1689 0,1689 0,1689 Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,1689 0,1689 0,1689 0,1689 0,1689 0,1689 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,1438 0,1438 0,1438 0,1438 0,1438 0,1438 aus irischen Aktien 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0000 0,0000 aus schwedischen Aktien 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 0,0000 0,0000 aus italienischen Aktien 0,0233 0,0233 0,0233 0,0233 0,0000 0,0000 aus französischen Aktien 0,0348 0,0348 0,0348 0,0348 0,0000 0,0000 aus niederländischen Aktien 0,0255 0,0255 0,0255 0,0255 0,0000 0,0000 aus deutschen Aktien 0,0230 0,0230 0,0230 0,0230 0,0000 0,0000 aus spanischen Aktien 0,0088 0,0088 0,0088 0,0088 0,0000 0,0000 aus belgischen Aktien 0,0170 0,0170 0,0170 0,0170 0,0000 0,0000 aus finnischen Aktien 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0000 0,0000 aus japanischen Aktien 0,0082 0,0082 0,0082 0,0082 0,0082 0,0082 aus australischen Aktien 0,0039 0,0039 0,0039 0,0039 0,0039 0,0039 Summe aus Aktien 0,3008 0,3008 0,3008 0,3008 0,1559 0,1559 13 Privatanleger Volksbank-Dividend-Invest Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ...) RECHNUNGSJAHR: 1. Juni 2010 – 31. Mai 2011 AUSSCHÜTTUNG: 1. August 2011 ISIN: AT0000793732 Privatstiftungen Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,1453 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,1453 0,1453 0,1453 0,1453 0,1453 aus irischen Aktien 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 aus schwedischen Aktien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0000 0,0000 aus italienischen Aktien 0,0186 0,0186 0,0186 0,0186 0,0419 0,0419 aus französischen Aktien 0,0232 0,0232 0,0232 0,0232 0,0580 0,0580 aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0255 0,0255 aus deutschen Aktien 0,0175 0,0175 0,0175 0,0175 0,0405 0,0405 aus spanischen Aktien 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0111 0,0111 aus belgischen Aktien 0,0114 0,0114 0,0114 0,0114 0,0284 0,0284 aus finnischen Aktien 0,0171 0,0171 0,0171 0,0171 0,0266 0,0266 Summe aus Aktien 0,2378 0,2378 0,2378 0,2378 0,3780 0,3780 aus irischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0022 0,0022 aus schwedischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0025 0,0025 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0047 0,0047 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern 19. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. Privatanleger können gemäß § 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand 6.7.2009): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine „umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe“ besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG von der Körperschaftssteuer befreit In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Volksbank-Dividend-Invest. Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Privatanleger Volksbank-Dividend-Invest Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ...) RECHNUNGSJAHR: 1. Juni 2010 – 31. Mai 2011 KEST-AUSZAHLUNG: 1. August 2011 ohne Option mit Option Privatstiftungen Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ISIN: AT0000A07S04 mit Option ohne Option EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 1,1572 1,1572 1,1572 1,1572 1,1572 1,1572 2. Zuzüglich: Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,5942 0,5942 0,5942 0,5942 0,5942 0,5942 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,7514 1,7514 1,7514 1,7514 1,7514 1,7514 0,0000 a) b) c) 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0100 0,0100 d) e) Steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) Steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0152 0,0152 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,8177 0,8177 – 0,0835 – 0,0835 – 0,0835 – 0,0835 – 0,0835 – 0,0835 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 5. Verbleibender Ertrag 1,8349 1,8349 1,8349 1,8349 0,9920 0,9920 6. Hievon endbesteuert 1,8349 1,8349 1,8349 1,8349 0,0000 0,0000 7. Steuerpflichtige Einkünfte 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,9920 0,9920 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 66,18 66,18 66,18 66,18 66,18 9. — davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0,0172 66,18 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 4) 6) 1,8025 1,8025 1,8025 1,8025 0,9748 0,9748 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,8025 1,8025 1,8025 1,8025 0,9748 0,9748 c) 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) 0,3286 0,3286 0,3286 0,3286 0,1702 0,1702 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,3286 0,3286 0,3286 0,3286 0,1702 0,1702 aus Aktien (Dividenden) 0,2597 0,2597 0,2597 0,2597 0,4130 0,4130 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,2597 0,2597 0,2597 0,2597 0,4130 0,4130 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0051 0,0051 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) 16) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 15 Privatanleger Volksbank-Dividend-Invest RECHNUNGSJAHR: 1. Juni 2010 – 31. Mai 2011 KEST-AUSZAHLUNG: 1. August 2011 13. Privatstiftungen Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option EUR EUR EUR EUR EUR EUR a) inländische Dividenden 0,0152 0,0152 0,0152 0,0152 0,0152 0,0152 b) ausländische Dividenden 1,8025 1,8025 1,8025 1,8025 0,8177 0,8177 1,8177 1,8177 1,8177 1,8177 0,8329 0,8329 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0172 0,0172 0,0172 0,0172 0,0172 0,0172 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 1,8025 1,8025 1,8025 1,8025 1,8025 1,8025 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0043 ISIN: AT0000A07S04 12. Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ...) Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs. 4 EStG/§ 10 Abs. 1 KStG/§ 13 Abs. 2 KStG 12) Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) f) i) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) Substanzgewinne (20 %) 14) 15) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0043 0,0043 0,0043 0,0043 0,0043 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,1802 0,1802 0,1802 0,1802 0,1802 0,1802 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,1845 0,1845 0,1845 0,1845 0,1845 0,1845 a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,1845 0,1845 0,1845 0,1845 0,1845 0,1845 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,1571 0,1571 0,1571 0,1571 0,1571 0,1571 aus irischen Aktien 0,0024 0,0024 0,0024 0,0024 0,0000 0,0000 aus schwedischen Aktien 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 0,0000 0,0000 aus italienischen Aktien 0,0254 0,0254 0,0254 0,0254 0,0000 0,0000 aus französischen Aktien 0,0380 0,0380 0,0380 0,0380 0,0000 0,0000 aus niederländischen Aktien 0,0279 0,0279 0,0279 0,0279 0,0000 0,0000 aus deutschen Aktien 0,0252 0,0252 0,0252 0,0252 0,0000 0,0000 aus spanischen Aktien 0,0096 0,0096 0,0096 0,0096 0,0000 0,0000 aus belgischen Aktien 0,0186 0,0186 0,0186 0,0186 0,0000 0,0000 aus finnischen Aktien 0,0104 0,0104 0,0104 0,0104 0,0000 0,0000 aus japanischen Aktien 0,0089 0,0089 0,0089 0,0089 0,0089 0,0089 16. Erträge aus Immobilienfonds Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) aus australischen Aktien 0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 Summe aus Aktien 0,3286 0,3286 0,3286 0,3286 0,1702 0,1702 16 Privatanleger Volksbank-Dividend-Invest Betriebliche Anleger Natürliche Personen (auch OG, KG, ...) RECHNUNGSJAHR: 1. Juni 2010 – 31. Mai 2011 KEST-AUSZAHLUNG: 1. August 2011 ISIN: AT0000A07S04 Privatstiftungen Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option EUR EUR EUR EUR EUR EUR b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern16) aus amerikanischen Aktien 0,1587 0,1587 0,1587 0,1587 0,1587 0,1587 aus irischen Aktien 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 aus schwedischen Aktien 0,0018 0,0018 0,0018 0,0018 0,0000 0,0000 aus italienischen Aktien 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 0,0457 0,0457 aus französischen Aktien 0,0254 0,0254 0,0254 0,0254 0,0634 0,0634 aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0279 0,0279 aus deutschen Aktien 0,0191 0,0191 0,0191 0,0191 0,0443 0,0443 aus spanischen Aktien 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,0122 0,0122 aus belgischen Aktien 0,0124 0,0124 0,0124 0,0124 0,0310 0,0310 aus finnischen Aktien 0,0186 0,0186 0,0186 0,0186 0,0290 0,0290 Summe aus Aktien 0,2597 0,2597 0,2597 0,2597 0,4130 0,4130 aus irischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0024 0,0024 aus schwedischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0027 0,0027 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0051 0,0051 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern 19. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. Privatanleger können gemäß § 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand 6.7.2009): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine „umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe“ besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Achtung: Die ausgewiesenen steuerfreien und steuerpflichtigen Beteiligungserträge wurden aus den übermittelten Daten der Subfonds übernommen. Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Gesetzesänderung betreffend der Steuerfreistellung von Portfoliodividenden aus in der EU ansässigen Gesellschaften, kann nicht versichert werden, dass alle Subfonds die Dividenden entsprechend ausweisen. Sollten nach § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG steuerfreie Dividenden als steuerpflichtig ausgewiesen worden sein, so wird zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ebenfalls die darauf anrechenbare Quellensteuer unter Punkt 11a), sowie 18a) berücksichtigt. (Betrifft unter anderem auch die Punkte 10a) sowie 12b) für juristische Personen sowie Privatstiftungen) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). Es handelt sich hierbei bei juristischen Personen und Privatstiftungen um die Summe aller rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern. Die tatsächlich rückerstattbaren Quellensteuern müssen im Einzelfall ermittelt werden und können abhängig von der steuerlichen Ausgangssituation des Anlegers variieren. 17 Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 Abs.1 InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt. Fondsbestimmungen für den Volksbank-Dividend-Invest – Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG. ALLGEMEINE FONDSBESTIMMUNGEN zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: §1 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm § 10 Abs. 3 Kapitalmarktgesetz (KMG) für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland (Österreich) und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetz 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). §7 §2 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben. Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. §3 Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. §4 1. 2. 3. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. §8 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Verwaltung des Kapitalanlagefonds Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs.1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. §5 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt. Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG Anwendung. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. Die Veröffentlichungen können entweder Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. – durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder – indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder – gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. §6 Rechnungslegung 1. §9 § 4 Abs. 2 InvFG steht der Einräumung von Sicherheiten durch den Kapitalanlagefonds im Zusammenhang mit derivativen Produkten gemäß § 21 InvFG 1993, unabhängig davon, ob die Sicherheiten in der Form von Sichteinlagen, Geldmarktinstrumenten oder Wertpapieren gewährt werden, nicht entgegen. 4. Rücknahme § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Ausgabe und Anteilswert Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der 18 § 12 5. Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,00 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a § 15a a) Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Depotbank Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug über einen Anteil ausgegeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht in Österreich. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. § 15 1. 2. 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z 3 InvFG Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. § 16 1. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß § 27 durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt, wobei ungesicherte Fremdwährungspositionen maximal 50 v.H. des Fondsvermögens ausmachen: 2. Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) Die Veranlagung erfolgt vorwiegend in Aktien und Wandelschuldverschreibungen vorwiegend großkapitalisierter internationaler Unternehmen. Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente gemäß § 15a dieser Fondsbestimmungen erworben werden. Diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze aber eine untergeordnete Rolle. Börsen und organisierte Märkte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie – an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z.37 BWG notiert oder gehandelt werden oder – an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder – an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder – an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder – die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder – von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder – von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Z.1 – ausgenommen Neuemissionen – bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder – von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder – von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung Anteile an Kapitalanlagefonds Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten in EUR oder in einer anderen frei konvertierbaren Währung bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch kurzfristig bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens in Sichteinlagen veranlagen. Derivative Instrumente (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivative) Derivative Instrumente werden im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich verwendet, sind aber im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze von untergeordneter Bedeutung. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, ein. Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 2. alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (zB. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente. 1. Depotbank ist die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine sind die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien, und sämtliche hiefür berechtigte, im österreichischen Volksbankensektor zusammengefasste Kreditinstitute. Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG für den Volksbank-Dividend-Invest, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. 1. Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. BESONDERE FONDSBESTIMMUNGEN § 14 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs.2 bzw. § 14 Abs.4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. § 13 Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 19 einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3. Punkt genannten Kriterien erfüllt. 3. 2. 1. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z.1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 1. § 19a Anteile an Kapitalanlagefonds Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z.2 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, – – 2. beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zulasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) 4. § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. Value at Risk Kreditaufnahme Pensionsgeschäfte Wertpapierleihe Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Rechnungsjahr Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,5 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten. § 26 Derivate 3. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Mai des nächsten Kalenderjahres. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. 2. d) Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf die nächsten 5 Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten 5 Cent. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 1. c) Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im Vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten in EUR oder in einer anderen frei konvertierbaren Währung bis zu 49 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch kurzfristig bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens in Sichteinlagen veranlagen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 20 Abs. 3 Z 8d InvFG darf maximal 20 v.H. des Fondsvermögens bei ein und demselben Kreditinstitut gehalten werden. § 19 die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. 5. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z.1 handelt, b) nicht anwendbar Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilsinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IGFestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen. 3. a) § 19b dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z.1 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) OTC-Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 31. Juli des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Jedenfalls ist ab dem 31. Juli ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor Zwischenausschüttungen durchzuführen. § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 31. Juli ein 20 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 Kanada: Korea: Malaysia: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Südafrika: Taiwan: Thailand: USA: 3.22 3.23 Venezuela: Vereinigte Arabische Emirate: 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 4.2 4.3 4.4 Japan: Kanada: Korea: Schweiz: 4.5 USA 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 5.2 Argentinien: Australien: 5.3 Brasilien: 5.4 5.5 Hongkong: Japan: Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter 5.6 Kanada: http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/0/9/6/CH0236/CMS1230557514954/27072009liste_geregelte_maerkte.pdf 2 1.2 Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 Luxemburg: Euro MTF Luxemburg 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 Korea: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Slowakei: Südafrika: 1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden. 5.14 5.15 5.16 Schweiz: Türkei: USA: gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragssteuerabfuhrplficht zu verwenden ist. § 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) nicht anwendbar § 27b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilsinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen (österreichischen) Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens. ANHANG ZU § 16 Liste der Börsen mit Amtlichen Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen: im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Bosnien Herzegovina: Kroatien: Schweiz: Serbien und Montenegro: Türkei: Sarajevo, Banja Luka Zagreb Stock Exchange SWX Swiss-Exchange Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") Moskau (RTS Stock Exchange) 2.6 Russland: 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Australien: Argentinien: Brasilien: Chile: China 3.6 3.7 3.8 3.9. 3.10 Hongkong: Indien: Indonesien: Israel: Japan: Toronto, Vancouver, Montreal Korea Exchange (Seoul, Busan) Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQSystem, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Exchange (KRX) Mercado Mexicano de Derivados New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange The Singapore Exchange Limited (SGX) RM-System Slovakia Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX TurkDEX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) Diese Fondsbestimmungen für den Volksbank-Dividend-Invest, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, wurden gemäß Investmentfondsgesetz 1993 in der gültigen Fassung durch den Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 12. Juli 2010, GZ FMA-IF25 8200/0029-INV/2010, genehmigt. Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 2 Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte. 21 ANHANG. Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. 22 Von der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwaltete Publikumsfonds. Advisory Vorsorgefonds — Volksbank-Convertible-Bond-Fund — Austro-Garant — Volksbank-Corporate-Bond-Fund — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Pensionsinvestmentfonds - Österreich gemäß §§ 23a ff InvFG iVm §§ 108g ff EStG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Volksbank-Dividend-Invest — Euro Corporates 2012 — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Volksbank-Dollar-Rent — Europa-Bonus-Fonds 1 — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG, Volksbank-Europa-Invest — Europa-Bonus-Fonds 2 — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Volksbank-Europa-Rentenfonds — Garantie-Spar-Fonds — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG, Volksbank-Floating-Rate-Fund — Österreich-Index-Fonds — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20b InvFG, Volksbank-Geld-Rent — Premium-Evolution 25 — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Volksbank-GoEast-Bond — Premium-Evolution 50 — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Volksbank-GoEast-Invest — Premium-Evolution 100 — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Volksbank-Interbond — PX-Index-Fonds — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20b InvFG, Volksbank-Mündel-Rent — VB 1 — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Volksbank-Pacific-Invest — VB Asset Navigator protect — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG, Volksbank-Rent — VB Asset Navigator pure — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG, Volksbank-SMILE — VB-ETHIK-GLOBAL — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, ZEUS-Rent — Volksbank-Amerika-Invest — Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, ZEUS-Liquid — Volksbank-BestSector-Invest Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG. Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, 23