Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM)

Transcription

Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM)
Energiedatenaustausch und Energiemengenbilanzierung
Richtlinie Datenaustausch und
Mengenbilanzierung (DuM)
Zusammenfassende Darstellung von
Kapitel 4: Energiedatenaustausch und
Energiemengenbilanzierung
Stand: 13. September 2006
sowie der
Ausgestaltung von Clearingprozessen im Rahmen
der Bilanzkreisabrechnung
Arbeitsstand: 23. Februar 2007
Gesamtstand: 20. März 2007
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
© Verband der Netzbetreiber - VDN
Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin
Tel. 030/726 148-0, Fax: 030/727 148-200
info@vdn-berlin.de, www.vdn-berlin.de
Ausgabe: März 2007
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
2
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Mitglieder des Expertennetzwerks Datenaustausch- und Mengenbilanzierung (DuM)/Marktprozesse Netzbetreiber und Lieferanten:
Stefan Birk
EnBW Trading GmbH
Arnd Busch
RheinEnergie AG
Vlatka Cordes
RWE Kundenservice GmbH
Andreas Daum
RWE Kundenservice GmbH
Jürgen Ditterich
RWE Rhein Ruhr AG
Hans-Joachim Dorn
EnBW Vertriebs- und Service GmbH
Christina Erb
Verband der Netzbetreiber e.V.
Harald Förster
EnBW Regional AG
Björn Galler
E.ON Westfalen Weser AG
Jan Peter Grigat
Stadtwerke Flensburg GmbH
Frank Guderian
E.ON edis AG
Klaus Homann
E.ON Netz GmbH
Joachim Hurler
Vattenfall Europe Transmission GmbH
Dr. Jochen Kunkel
EnBW Trading GmbH
Hartmut Langener
RWE Energy AG
Dr. Michael Lehmann
envia Verteilnetz GmbH
Dr. Ulrich Mahn
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Heiko Müller
DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH
Alexander Pisters
Rheinische NETZGesellschaft mbH
Gerhard Radtke
RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH
Rolf Schäfer
RWE Kundenservice GmbH
Joachim Schlegel
RWE Kundenservice GmbH
Bernd Schmitz
STAWAG Stadtwerke Aachen AG
Thomas Seipt
Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH
Jörg Stratmann
Trianel European Energy Trading GmbH
Marco Toszkowski
Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft i.G.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
3
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Das Expertennetzwerk Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM) / Marktprozesse
Netzbetreiber und Lieferanten hat in Kontinuität die Weiterentwicklung der Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung auf Grundlage der Ergebnisse der VDN-Projektgruppe
Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM) fortgesetzt. In der Arbeitsgruppe vertreten
sind Netzbetreiber, Lieferanten, Bilanzkreisverantwortliche und Verbandsvertreter von VDN,
VDEW und VKU.
Die vorliegende Unterlage stellt die konsolidierte Fassung des Kapitel 4 der VDN-Richtlinie
„Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung, Stand September 2006“ sowie der zusätzlich erarbeiteten „Ausgestaltung von Clearingprozessen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung, Stand Februar 2007“ dar.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
4
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Inhaltsverzeichnis
4 Prozess Energiedatenaustausch,
Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse .... 7
4.1
Einführende Geschäftsprozessbeschreibung........................................... 7
4.1.1.a Vorwort .................................................................................... 7
4.1.1.b Voraussetzungen und Datenverantwortung ................................... 9
4.1.1.c Termine und Fristen ..................................................................10
4.1.1.d Grenzen der Automatisierung der Clearingprozesse und der
Bearbeitungsfristen .......................................................................10
4.1.1.e Stufenkonzept zur Einführung von Prozessen und Formaten ...........15
4.1.1.f Zuordnungsermächtigung ..........................................................16
4.1.1.g Datenaustauschvereinbarung .....................................................18
4.1.1.h Zuordnungslisten ......................................................................18
4.1.1.i
Bilanzierungslisten ....................................................................19
4.1.1.j BKV-Listen (Zuordnung Bilanzkreis - Lieferanten) .........................21
4.1.1.k Nachrichteninhalte ....................................................................22
4.1.1.l
VNB-Meldungen und VNB-Bilanzierungsgebiete.............................23
4.1.1.m Differenzbilanzierung.................................................................28
4.1.1.n Plausibilisierung der Regelzonenbilanzierung beim Bilanzkoordinator (ÜNB).........................................................................28
4.1.1.o Zuordnung der Bilanzkreise........................................................29
4.1.1.p VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone ........................30
4.1.2 Teilprozesse .................................................................................30
4.1.3 Besonderheiten für den Fall, dass der ÜNB selbst in der Marktrolle
Verteilnetzbetreiber tätig ist ...........................................................31
4.2
Betriebs des Datenaustausches ............................................................ 32
4.2.1.a Verlustaufschläge......................................................................33
4.2.1.b Summenzeitreihen (VNB-Meldungen) ..........................................34
4.2.2 Übersichtsdiagramm .....................................................................36
4.2.3 Strukturierte Beschreibung ............................................................36
4.2.4 Sequenzdiagramm ........................................................................38
4.2.5 Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung ..39
4.3
Abgeschichtete Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten .................... 44
4.3.1 Bilanzkreisclearing ........................................................................48
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
5
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.2.
Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) ...........................................51
4.3.3.
Einzelmesswerteclearing (NGZ)...................................................54
4.3.4.
Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) .................................57
4.3.5.
Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil) .....................60
4.3.5.a Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene) .......64
4.3.5.b Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene
Clearingebene 1) ..........................................................................67
4.3.5.c Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene
Clearingebene 2) ..........................................................................70
4.3.6.
Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) ....................................73
4.3.7.
Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator (ÜNB) – BKV .............76
4.4
Korrektur nach abschließender Bilanzkreisabrechnung ........................ 80
4.5
Anhang – Übergangsszenario Datenclearing /
Korrekturbilanzkreisabrechnung .......................................................... 82
4.6
Anhang – Ergänzungsszenario: Lieferantenscharfe Kontierung bei einem
Bilanzkoordinator (ÜNB) ...................................................................... 88
4.7
Literaturverzeichnis.............................................................................. 89
4.8
Abbildungsverzeichnis .......................................................................... 91
4.9
Tabellenverzeichnis .............................................................................. 93
4.10
Glossar/ Verwendete Abkürzungen ...................................................... 94
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
6
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4
Prozess Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.1
Einführende Geschäftsprozessbeschreibung
4.1.1.a
Vorwort
Der Geschäftsprozess Energiedatenaustausch und Energiemengenbilanzierung beinhaltet die
Ermittlung, die Bilanzierung und den Datenaustausch von Zeitreihen zur Abwicklung des physischen Energieflusses zwischen den beteiligten Netzbetreibern (VNB, ÜNB), Bilanzkoordinator, Bilanzkreisverantwortlichen und Lieferanten, der Lieferanten untereinander sowie die
Messwertbereitstellung der VNB für die Kundenabrechnung der Lieferanten.
Ist der Endkunde selbst Netznutzer, so tritt er in die Rolle des Lieferanten i.S. dieser Prozessbeschreibung. Will der Kunde die damit verbundenen Aktivitäten nicht selbst wahrnehmen,
kann er diese vollständig auf seinen Lieferanten übertragen. Die Verantwortlichkeit des Netznutzers für die Erfüllung dieser Aufgaben bleibt davon unberührt.
Beschrieben wird ein Szenario, das als Grundlage für die Schaffung von EDV-Systemen zur
automatisierten Prozessabwicklung empfohlen wird. Entsprechend sind die Fristen als Ziel
bei automatisierter Abwicklung zu verstehen.
Details zu den Nachrichtenformaten müssen nach einer Festlegung zu Marktregeln für die
Bilanzkreisabrechnung spezifiziert werden und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Festlegung
vorliegen.
Grundlage des Zielszenarios ist die bilanzkreisscharfe Übermittlung von VNB-Meldungen vom
VNB an den Bilanzkoordinator (ÜNB) und die Führung von Bilanzkreisen beim Bilanzkoordinator (ÜNB).
Zweck der Ausgestaltung von Clearingprozessen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung ist
es, etwaige Unstimmigkeiten der Bilanzierungsdaten zwischen den betroffenen Marktteilnehmern bereits vor der Bilanzkreisabrechnung möglichst weitgehend zu beseitigen.
Im Folgenden werden die Regelungen zur Abwicklung der Clearingprozesse im Zielzustand
dargestellt; Übergangsszenarien werden in diesem Dokument nicht beschrieben mit Ausnahme des Betriebs Datenaustauschs zur Korrekturbilanzkreisabrechnung (siehe Anhang 4.5).
Die im Rahmen der Geschäftsprozesse dieser Anlage genannten Bearbeitungsfristen der
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
7
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Marktteilnehmer sind Höchstfristen, die sich am maximalen Arbeitsaufwand für den jeweiligen
Prozessschritt orientieren.
Die Dokumentation von Clearingprozessen zu Bilanzkreisabrechnung berührt naturgemäß
auch Geschäftsabläufe zwischen Lieferanten (ohne eigenen Bilanzkreis) und den betreffenden
Bilanzkreisverantwortlichen.
Vertreter von Lieferanten und BKV legen Wert darauf, dass diese Abläufe nicht rechtverbindlich geregelt werden, sie sollen sich vielmehr im freien Wettbewerb der Konditionen ausbilden. Aus Sicht der Netzbetreiber ist eine Rechtsverbindlichkeit der Geschäftsabläufe zwischen
BKV und Lieferanten letztlich entbehrlich, soweit klar ist, dass die Nichtdurchführung von den
hier beschriebenen Prozessen und den daraus entstehenden Auswirkungen zu Lasten des BKV
bzw. des Lieferanten geht. Wesentlich ist, dass die sich aus dem Gesamtprozess ergebenden
Verantwortlichkeiten und Pflichten gegenüber VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB) wahrgenommen werden. In diesem Dokument sind deshalb die betreffenden Prozessschritte nur nachrichtlich aufgeführt und in den Tabellen entsprechend markiert. Die Dokumentation stellt in
soweit eine mögliche Abwicklungsvariante dar und soll das Verständnis des Gesamtprozesses
fördern.
In einer Regelzone bietet der Bilanzkoordinator (ÜNB) in Umsetzung von /7/ ein systemkonformes Ergänzungsszenario an: Die Führung von zentralen Bilanzkonten für Lieferanten beim
Bilanzkoordinator (ÜNB) als reines Buchungskonto ohne Ausgleichsfunktion (Fahrplanverkehr)
(siehe Anlage 4.6).
Durch die mittlerweile umgesetzte Bilanzkreisabrechnung in allen Regelzonen haben sich unterschiedliche Realisierungen der Bilanzierung beim Bilanzkoordinator (ÜNB) und den VNB
etabliert. Dabei wurden die Bilanzierungsfunktionen teilweise als Rechenmodell abgebildet,
teilweise in Form von Kontierungssystemen ausgeprägt. Es wird in dieser Richtlinie keine interne Umsetzung bei VNB oder Bilanzkoordinator (ÜNB) vorgegeben. Ziel der Richtlinie ist,
dass die Kommunikation und Prozesse zwischen Netzbetreibern und Marktpartnern einheitlich
betrieben werden.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
8
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.1.1.b
Voraussetzungen und Datenverantwortung
Voraussetzung aller funktionierenden Prozessabläufe ist, dass alle netztechnischen, organisatorischen und vertraglichen Fragen zwischen den an dem jeweiligen Geschäftsprozess beteiligten Parteien geklärt sind.
Relevant für den Prozess neben den gesetzlichen Regelungen sind insbesondere
•
der Lieferantenrahmenvertrag des Lieferanten mit dem VNB
•
ggf. Datenaustauschvereinbarung Bilanzkoordinator (ÜNB) mit allen VNB der Regelzone
•
die Netzverträge zwischen benachbarten VNB
•
der Bilanzkreisvertrag des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) beim Bilanzkoordinator
(ÜNB)
•
die Zuordnungsermächtigung des BKV1 mit dem VNB zur Zuordnung von Energiemengen von Lieferstellen eines Lieferanten zu deren Bilanzmengen beim VNB bzw.
Bilanzkoordinator (ÜNB)
•
die Lieferverträge des Händlers mit den Lieferanten zur Abwicklung der Energielieferungen des BKV an den Lieferanten
•
ggf. der Bilanzkreisvertrag des VNB beim Bilanzkoordinator (ÜNB).
In den Verträgen soll ein Bezug auf EnWG, Verordnungen und Festlegungen der BNetzA sowie
auf Richtlinien, Regeln und Standards von VDEW und VDN vorgenommen werden.
Zur Energiemengenbilanzierung wird vorausgesetzt, dass vor jeder Bilanzierung der Lieferstellenbestand (Zählpunkte) feststeht. Falls im Fehlerfall der Bestand noch nicht feststellbar
ist, wird dieser im Rahmen der Clearingprozesse festgestellt und eingefroren.
Die Pflicht zu einer Bilanzkreisabrechnung zwei Monate nach Liefermonatsende (§ 8 Abs. 2
StromNZV) erfordert deutliche Umstellungen in der heutigen Praxis.
Folgende Verantwortlichkeiten fallen einer jeden Marktrolle zu:
Die beteiligten Lieferanten sind verantwortlich für die korrekte An-/ Abmeldung eines Zählpunktes zu einem Bilanzkreis. (An-/ Abmeldeprozess und Prüfung der Antwortmeldungen des
VNB gemäß GPKE (/5/).
1
Abweichend Ergänzungsszenario siehe Abschnitt 4.6 (Anhang)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
9
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Die beteiligten BKV sind verantwortlich für die korrekte Vergabe von Zuordnungsermächtigungen (Prüfung der BKV-Liste, d.h. Liste Bilanzkreis/ zugeordnete aktive Lieferanten).
Der Messstellenbetreiber ist verantwortlich für den korrekten Einbau, Betrieb und Wartung
von Messeinrichtungen.
Der VNB ist verantwortlich für die korrekte Erhebung und Bereitstellung von Messwerten, die
Plausibilität der Einzelmesswerte, die korrekte Führung der Zählpunkte sowie für die Zuordnung von Lieferanten und Bilanzkreisen zum Zählpunkt und die Richtigkeit der daraus aggregierten Summenzeitreihen für seine Bilanzierungsgebiete. Der VNB ist verantwortlich für die
korrekte, vollständige Aufteilung der Energiemengen in seinen Bilanzierungsgebieten auf Lieferanten und Bilanzkreise im Rahmen der Differenzbilanzierung.
Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist verantwortlich für die Plausibilisierung der Differenzbilanzierungen der Bilanzierungsgebiete innerhalb der Regelzone auf Grundlage der vorhandenen
Daten. Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist verantwortlich für die inhaltlich unveränderte Weitergabe der VNB-Daten an den BKV, sofern diese Weitergabe im Marktmodell vorgesehen ist.
Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist verantwortlich für eine vollständige und rechnerisch richtige
Bilanzkreisabrechnung auf Basis der vorliegenden Daten.
Der Datenempfänger ist verantwortlich etwaige Reklamationen hinreichend zu begründen
(„qualifizierte Rückmeldung“, z.B. was genau und warum genau wird reklamiert). Der Datenempfänger ist dafür verantwortlich, empfangene Daten rechtzeitig zu prüfen, sofern entsprechende Fristen im Marktmodell vorgesehen werden.
4.1.1.c
Termine und Fristen
Im Folgenden sind unter Werktagen (WT) alle Tage, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzliche Feiertage sind, zu verstehen. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24.12. und der 31.12. eines jeden
Jahres gelten als Feiertage.
4.1.1.d
Grenzen der Automatisierung der Clearingprozesse und der Bearbeitungsfristen
Clearingprozesse ergeben sich trotz aller Automatisierung und Genauigkeit in vorgelagerten
Prozessen aufgrund von Asynchronitäten in den Daten bei den Marktpartnern sowie einem in
der Anfangsphase unterschiedlichen Prozessverständnis bzw. von Fehlern in der recht komplex entstandenen Software bei dem Versuch marktrollenübergreifende Prozesse zu etablie-
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
10
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
ren. In diesem Dokument wird davon ausgegangen, dass Datenübermittlungen generell von
dem Empfänger zunächst syntaktisch überprüft werden und hierzu automatisiert eine Antwortmeldung an den Datensender übertragen wird.
Nachdem die Daten beim Datenempfänger überprüft wurden, wird von einer weiteren Antwortmeldung ausgegangen, die entweder die Daten als richtig2 zum jeweiligen Zeitpunkt bestätigt, oder eine qualifizierte Rückmeldung enthält, welcher Fehler an welcher konkreten Stelle festgestellt wurde.
Um eine größtmögliche Automatisierung zu erreichen, ist es notwendig folgende Schritte als
einen geschlossenen Prozess, der marktrollenübergreifend läuft, zu verstehen:
1. Zusammenstellung der Daten mit Kennzeichnung eventueller Bearbeitung zur Übertragung an den Marktpartner
2. Eigentliche Übertragung
3. Empfang
4. Syntaktische Prüfung
5. Einfache Rückmeldung
6. Verarbeitung und Prüfung der Daten
7. Eventuelle Anforderung von weiteren Daten
8. Erzeugung und Plausibilisierung der qualifizierten Rückmeldung
9. Empfang der Rückmeldung
10. Interne Reaktion auf die Rückmeldung
Dieser Prozess ist, auch wenn der ursprüngliche Datensender nach der Verarbeitung der Antwort erneut der Meinung ist, dass seine Daten richtig sind, an dieser Stelle zwangsläufig als
abgeschlossen zu betrachten. Die Mitteilung an den Marktpartner mit dem Inhalt, dass die
Daten als richtig angesehen werden, ist in diesem Sinne der Beginn eines neuen Prozesses.
Diese Tatsache ist dem Unterschied zwischen menschlichen Denken und dem Willen, den Gesamtprozess weitgehend zu automatisierten – sprich maschinell zu verarbeiten, geschuldet.
Im Grundsatz gilt, dass unveränderte Daten nur einmal versendet werden. Im Einzelfall kann
es dazu kommen, dass Daten in gleicher Form doppelt versendet werden. Dies wird hierbei
bewusst in Kauf genommen.
2
„richtig“ bedeutet: Der empfangende Marktpartner kommt auf Basis seines Datenbestands auf das gleiche
Ergebnis wie der sendende Marktpartner.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
11
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Die Frage nach der Automatisierbarkeit und deren Grenzen lässt sich wie folgt beantworten:
Die Punkte 1 bis 5 und 7 bis 9 aus der oben genannten Aufzählung werden als weitgehend
automatisierbar angesehen. Die Punkte 6 und 10 können in drei Stufen als automatisierbar
beziehungsweise nicht automatisierbar angesehen werden:
•
Stufe 1: Daten liegen vor und können maschinell zusammengestellt oder mit beim
Empfänger vorliegenden Daten maschinell verglichen werden. Eine Differenz kann
dem Sender automatisiert zurückgeschickt werden. Dies sollte eine vor dem Versand
stattfindende Plausibilisierung bedingen.
•
Stufe 2: Beim jeweiligen Daten- oder Antwortempfänger müssen Differenzen manuell
bearbeitet werden. Automatisierbar ist hier eine Differenzbildung, die Bereitstellung
der Daten an den Bearbeiter in einer für den jeweiligen Fall aufgearbeiteten Form, sowie die Erzeugung der Antwort.
•
Stufe 3: Nur Datenempfang und -antwort sind automatisierbar. Alle anderen Prozessschritten sind manuell zu erledigen. Hierbei ist es nicht möglich, Daten vor dieser Bearbeitung durch die Software aufarbeiten zu lassen.
Um für die einzelnen Prozessschritte Bearbeitungsfristen angeben zu können, müssen einige
Randbedingungen berücksichtigt werden:
•
Zwischen den einzelnen Teilprozessen bestehen Abhängigkeiten, wenn Informationen
aus einzelnen Teilprozessen in einem anderen Teilprozess benötigt werden.
•
Die heutige Fristeinschätzung ist geprägt von heutigen Rahmenbedingungen. Künftige
Rahmenbedingungen können nur in gewissen Grenzen abgeschätzt werden (Unsicherheit).
•
Annahmen hinsichtlich der Anzahl parallel laufender Abwicklungsschritte sind erforderlich (Kapazitätsbedarf).
•
Der Aufwand eines Prüfschrittes hängt auch ab von der erforderlichen Prüfungstiefe.
Für Letztere sind Qualität und Verbindlichkeit der folgenden Antwort maßgeblich.
•
Eine Mindestfrist von 1 WT ergibt sich auch bei automatisierten Prozessschritten aus
der Unsicherheit der Nachrichtenlaufzeit und der Notwendigkeit nächtlicher Rechnerläufe zur Datenbearbeitung.
•
Die Festlegung von Bearbeitungsfristen beeinflusst auch den Anteil von Zeitreihen, die
bis zum Erreichen der Deadline nicht geklärt werden können.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
12
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
•
Kurze Bearbeitungsfristen erfordern bei Prozessschritten mit (teil-) manueller Bearbeitung quasi eine Präsenzpflicht für entsprechend qualifiziertes Personal. Dies kann für
kleine Marktteilnehmer problematisch sein (z.B. Krankheitsvertretung)
Vor diesem Hintergrund sind allgemein gültige Annahmen für Bearbeitungsfristen nicht möglich.
Für die Bemessung der Clearingprozesse schlägt das EN DuM/ Marktprozesse Netzbetreiber
und Lieferanten nach eingehender Diskussion der oben genannten Aspekte – unter allen Vorbehalten – folgende Bearbeitungsfristen vor:
Datenspiegelung/ -weiterleitung
1 WT
Maschinelle Prüfung inkl. Antworterstellung
1 WT
Maschinelle Prüfung mit manueller Kontrolle
2 WT
Manuelle Prüfung
Erstprüfung
6 WT
Zweitprüfung
6 WT
Weitere Prüfung
4 WT
Netzzeitreihenclearing
2 WT
Abbildung 4-1: Bearbeitungsfristen
Diese Bearbeitungszeiten gelten für VNB, Lieferanten, BKV und Bilanzkoordinator (ÜNB) im
Rahmen der Clearingprozesse. Ausgenommen sind hier die Prozesse zur Erzeugung der Daten
für den Datenerstversand und die Bilanzkreisabrechnung.
Dessen ungeachtet erscheint eine rein elektronische Kommunikation im Stadium eines weit
fortgeschrittenen Clearings nicht sinnvoll. Auch bei vollständiger Umsetzung der beschriebenen Prozesse ist es zu empfehlen zu einem bestimmten – späten – Zeitpunkt den persönlichen Kontakt zum Clearingpartner zu suchen (z.B. Telefon).
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
13
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Liefermonat
Datenaggregation und bereitstellung
10 WT
20 WT
30 WT
40 WT
EGS-,
LGSClearing
Zählpunktebene
EGS-,
LGSClearing
Zählpunktebene
2. Marktpartner
SLS-, ..
SLS-, Clearing
SES-,
LastTES-, profiltypTLSebene
Clearing
Zählpunktebene
SLS-,
SES-,
TES-,
TLSClearing
Zählpunktebene
2. Marktpartner
50 WT
Zählpunktebene
60 WT
Deadline 2a
letztes Summenclearing
BKAbrechnung
beim
BiKo
Deadline 2b
70 WT
Abbildung 4-2: Gesamtzeitraum Bilanzkreisabrechnung
Aufgrund der vorgenannten Bearbeitungszeiten ergibt sich die Herleitung folgender Termine
für die Deadline 2a und 2b:
Deadline 2a:
51. WT
Deadline 2b:
57. WT
Übermittlung der Bilanzkreisabrechnung: 70. WT
Dabei ist berücksichtigt, dass in einem Clearingprozess erkannte Datenfehler noch zu einem
Clearingprozess mit weiteren Marktpartner führen können (zwei Prozessabläufe hintereinander). Im Fall des Summenzeitreihenclearings für Lastprofile kann diese Maßgabe aufgrund der
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
14
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
eng gesetzten Termine nicht ganz eingehalten werden. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen
vollständig zweiter Clearingzyklus bei Ausschöpfung der Maximalfristen durch alle Marktpartner nicht mehr bis zur Deadline möglich ist.
Eine Abrechnung innerhalb der gesetzlich geforderten Frist von zwei Monaten wird damit bis
auf weiteres nicht möglich sein, soll eine akzeptable Abrechnungsqualität ermöglicht werden.
Die Bundesnetzagentur hat bereits in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass
auch eine Überschreitung der Zwei-Monats-Frist bei der Abrechnung, ggf. auch dauerhaft,
möglich sein wird, wenn dies von den Beteiligten für sinnvoll gehalten wird. Allerdings setzt
dies die Bereitschaft der ÜNB voraus, einen entsprechenden Antrag zur Verlängerung der
Abrechnungsfrist zu stellen.
4.1.1.e
Stufenkonzept zur Einführung von Prozessen und Formaten
Die im EN DuM/ Marktprozesse Netzbetreiber und Lieferanten vertretenen Experten weisen
darauf hin, dass eine vollständige Etablierung der beschriebenen Prozesse eine nicht unerhebliche Zeit beanspruchen wird.
Es wird von den Experten als sinnvoll und notwendig erachtet, zur Schadensbegrenzung eine
Korrekturbilanzkreisabrechnung (2. Bilanzkreisabrechnung) bis zum Erreichen der Qualität in
den etablierten Clearingprozessen (siehe Phase 3) und deren Abwicklungsfristen durchzuführen.
Die Überprüfung der Notwendigkeit der Korrekturbilanzkreisabrechnung erfolgt erstmals nach
2 Jahren auf Basis von Monitoringergebnissen der Änderungen nach der Bilanzkreisabrechnung. Da die neuen Grundlagen für die Bilanzierungsprozesse erst eingeführt und die darauf
aufbauenden Clearingprozesse erst mittelfristig automatisiert abgearbeitet werden können,
ist ein Übergangsszenario notwendig:
Phase 1:
•
Erweiterung der 2-Monatsfrist auf Antrag der ÜNB
•
Erstversand der Summenzeitreihen bis 10. WT nach Liefermonat
•
Monitoring der nach der Bilanzkreisabrechnung auftretenden Änderungen/ Änderungsgründe
•
Korrekturbilanzkreisabrechnung durch den Bilanzkreiskoordinator (ÜNB) 9 Monate
nach dem Liefermonat
•
Clearingprozesse und werden weitestgehend manuell durchgeführt
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
15
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
•
Erarbeitung
der
Ausprägungen
der
erforderlichen
Nachrichtentypen
(UTILMD,
MSCONS, CONTRL, REQDOC, APERAK, ...)
•
Umstellung der derzeit in den Regelzonen verwendeten Zeitreihentypen auf die neuen
Summenzeitreihentypen (inkl. Netzzeitreihen)
Phase 2:
•
Einführung der erforderlichen Nachrichtentypen
–
Einführung der sortenreinen Summenzeitreihentypen
–
Einführung der VNB-Bilanzierungsgebiete
–
Einführung der Bilanzierungslisten
–
Einführung der BKV-Listen
•
Anwendung des Clearingprozesses (weitgehend automatisiert)
•
Monitoring der nach der Bilanzkreisabrechnung auftretenden Änderungen/ Änderungsgründe
•
Korrekturbilanzkreisabrechnung durch den Bilanzkoordinator (ÜNB) 9 Monate nach
Liefermonat
Phase 3:
•
Anwendung der automatisierten Clearingprozesse
•
Ggf. Anpassung der Clearingfristen zur Bilanzkreisabrechnung
•
ggf. Anpassung der Frist bis zur Bilanzkreisabrechnung
•
Wegfall einer obligatorischen Korrekturbilanzkreisabrechnung, wenn sie aufgrund der
Qualität etablierter Clearingprozesse und deren Abwicklungsfristen nicht mehr erforderlich ist
4.1.1.f
Zuordnungsermächtigung
Im Rahmen des Lieferantenwechsels oder Lieferbeginns veranlasst der Lieferant die Zuordnung der betreffenden Lieferstelle beim VNB zu einem (Unter-)Bilanzkreis.
Dazu ist ein Nachweis erforderlich, dass der BKV des betreffenden Bilanzkreises mit der Zuordnung einverstanden ist. Dies erfolgt durch Beibringung einer Zuordnungsermächtigung. Es
ist dem VNB überlassen, diese als Bestätigungsschreiben des BKV (das vom VNB formuliert
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
16
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
und spätestens vor Unterzeichnung des Lieferantenrahmenvertrages durch den Lieferanten
vorzulegen ist) oder als schriftlichen Vertrag mit dem BKV auszugestalten.
In der Zuordnungsermächtigung verpflichtet sich der BKV, die Zuordnung der Lieferstellen
des Lieferanten zu seinem Bilanzkreis zu akzeptieren und den VNB unverzüglich über eine
Kündigung seines Bilanzkreisvertrags zu unterrichten. Der Bilanzkreisverantwortliche ermöglicht dem Netzbetreiber damit die Belastung seines Bilanzkreises mit den zugeordneten Energiemengen des Lieferanten. Ferner verpflichtet sich der BKV, die Zuordnungsermächtigung
frühestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats nach entsprechender Mitteilung gegenüber dem Netzbetreiber zurückzunehmen. Außerdem ist zwischen
BKV und Lieferant zu regeln, dass der BKV die Leistungsbilanz des Lieferanten in jeder Abrechnungsperiode ausgleicht und die betreffenden Energiemengen mit dem Lieferanten abrechnet.
Die Zuordnungsermächtigung enthält Regelungen über den gegenseitigen Austausch und ggf.
das Clearing von Bilanzierungsdaten.
Eine Zuordnungsermächtigung enthält wenigstens folgende Daten:
•
Name des Bilanzkreisverantwortlichen, Kontaktdaten (E-Mail,…)
•
Bezeichnung des Bilanzkreises, dem die Lieferstellen zugeordnet werden dürfen
•
Name des Lieferanten
•
Widerrufsfrist der Ermächtigung
•
Etwaige Beschränkungen der Ermächtigung
•
Zeitlich
Räumlich (z. B. Beschränkung auf bestimmte VNB-Bilanzierungsgebiete)
Regelungen zur Abwicklung eines Datenclearings zwischen VNB und BKV (Fristen,
Formate, Inhalte, Ansprechpartner)
•
Regelungen zur Behandlung von Datenfehlern, die nicht über eine Korrektur der
Bilanzkreisabrechnung abgewickelt werden
Etwaige weitere zwischen BKV und Lieferant im Liefervertrag vereinbarte Beschränkungen (z.
B. auf Kundengruppen, Liefermengen, Lieferung an Unterlieferanten) werden vom VNB im
Rahmen der Lieferstellenzuordnung nicht geprüft.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
17
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Bilanzkreisvertrag
Bilanzkreisvertrag
Liefervertrag
Liefervertrag
1)
(L
ng
u
tig
)
ch
(L2
mä
ng
er
s
igu
g
t
n
h
u
)
äc
dn
(L2
erm
or
ung
gs
Zu
htig
un
c
n
ä
ord
erm
Zu
ngs
dnu
r
o
Zu
Datenaustauschvereinbahrung
BKV
B2
BKV
B1*
Liefervertrag
BilanzKoordinator
(ÜNB)
Lieferantenrahmenvertrag
VNB x
Zuordnungsermächtigung
Lieferant
L1*
Lieferantenrahmenvertrag
Zuordnungsermächtigungen
Lieferant
L2
* Lieferant L1 und BKV B1 sind im Beispiel eine juristische Person
Gleiche Abwicklung bezüglich Zuordnungsermächtigung
Abbildung 4-3 Vertragsbeziehungen und Zuordnungsermächtigungen
4.1.1.g
Datenaustauschvereinbarung
Die Datenaustauschvereinbarung zwischen VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB) regelt den Datenumfang, Formate und Fristen der zwischen den beiden Marktpartnern auszutauschenden
Daten. Dazu gehören vor allem:
•
Beim Bilanzkoordinator (ÜNB) zugelassene / abgemeldete Bilanzkreise (Internetveröffentlichung)
•
Virtuelle Zählpunktbezeichnungen (VZB) für die Bilanzsummen (VNB-Meldungen)
•
VZB für die Netzzeitreihen (NZR)
•
Mitteilung bei außerordentlicher Kündigung Bilanzkreisvertrag (z. B. bei Insolvenz)
•
Regelungen zur Abwicklung eines Datenclearings zwischen VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB) (Fristen, Formate, Inhalte, Ansprechpartner)
4.1.1.h
Zuordnungslisten
Mit Hilfe der Zuordnungslisten können die übermittelten Summenzeitreihen mit den Einzelzeitreihen (Zeitreihentyp LGZ) bzw. mit den Jahresverbrauchsprognosen (Zeitreihentyp SLP,
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
18
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
ALP, TLP) der dem Lieferanten zugeordneten Zählpunkte abgeglichen werden. Dazu werden
sie am 16. WT des Monats vor dem Liefermonat als Zusammenfassung der bestätigten Anmeldungen zur Netznutzung zum ersten Mal versendet. Einzelheiten sind in der GPKE und
ergänzend dem Kapitel 5 der DuM-Richtlinie /4/ beschrieben.
Bei der Anwendung von tagesparameterabhängigen Last- und Einspeiseprofilen [Zeitreihentyp TLP, TEP) sind weitere Angaben zu den relevanten Tagesparametern notwendig (z. B.
zugeordnete Temperaturmessstation für abschaltbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizungen, etc. )]. Die Einzelheiten zu den Berechnungsverfahren für standardisierte Lastprofilverfahren sind in den entsprechenden Richtlinien des VDEW bzw. VDN beschrieben (/8/-/9//).
Im Rahmen des Anmeldeprozesses von Lieferstellen wird der zugeordnete Summenzeitreihentyp (je Energierichtung) vom VNB in der Anmeldebestätigung an den Lieferanten übermittelt. Auf diese Weise lassen sich die Einzelmesswerte der Zeitreihentypen EGZ/LGZ/SEP/SLP
bzw. ALP/TLP/TEP in der Zuordnungsliste den typenscharfen
Summenzeitreihentypen
(EGS/LGS/SES/SLS/TLS/TES) eindeutig zuordnen.
4.1.1.i
Bilanzierungslisten
Ein wichtiges Instrument zur Ermittlung von Abweichungen in den Summenzeitreihen (VNBMeldungen) sind vom VNB versandte Bilanzierungslisten, welche die Bilanzierungsgrundlagen
zu den zuletzt vom VNB versandten Summenzeitreihen pro Lieferant enthalten. Die Bilanzierungsliste beinhaltet alle bilanzierungsrelevanten Daten und stellt somit eine Inhaltsangabe
der zugehörigen Summenzeitreihe dar. Sie wird separat pro Zeitreihentyp (EGS, LGS, SLS,
SES, TLS, TES) und Lieferant erstellt. Die Bilanzierungsliste für Lastprofile wird, je nach Clearing-Hilfsprozess, in zwei Ausprägungen vom VNB zur Verfügung gestellt: a) zählpunktscharf
bzw. b) lastprofiltypscharf. Die Bilanzierungsliste wird im Bedarfsfall vom Lieferanten beim
VNB angefordert. Im Gegensatz dazu beinhalten Zuordnungslisten immer den zählpunktscharfen bestätigten Gesamtbestand der Entnahmestellen (siehe GPKE /5/) und auch noch
weitere nicht bilanzierungsrelevante Parameter.
Alle Bilanzierungslisten enthalten:
1. VNB Name
2. VNB ILN/ VDEW-Codenummer
3. Bilanzierungsgebiet (EIC)
4. Bilanzkreis (EIC)
5. Lieferant Name
6. Lieferant ILN
7. Zählpunktsbezeichnung der zugehörigen Summenzeitreihe
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
19
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
8. Versionsidentifikation
9. Betrachtungszeitraum
10. Regelzone
Bilanzierungslisten für die Bilanzierungstypen EGS, LGS enthalten zusätzlich je Einspeise-/
Entnahmestelle:
11. Zählpunktbezeichnung
12. Energiesumme des betrachteten Zeitraums
13. Bilanzierungsbeginn/ -ende im Monat
14. Zusatzangaben bei unterspannungsseitiger Messung (Verlustaufschläge)
Bilanzierungslisten der Clearingebene 1 (Lastprofiltypebene) für die Bilanzierungstypen SLS,
SES, TLS, TES enthalten zusätzlich:
11. Lastprofiltyp
12. Energiesumme des betrachteten Zeitraums
13. Summe der Jahresverbrauchsprognosen aller bilanzierten Zählpunkte (Auflösung pro
Tag und je Feiertagskalender)
14. Identifikation des Feiertagskalenders, auf den sich 12 bezieht3
Bilanzierungslisten der Clearingebene 2 (Zählpunktebene) werden je Lastprofiltyp erstellt und
enthalten zusätzlich je Einspeise-/ Entnahmestelle:
11. Zählpunkt
12. Zusatzangaben zu Bilanzierungsparametern für TLS, TES (Tagesparameter)
13. Bilanzierungsbeginn/ -ende im Monat
14. Jahresverbrauchsprognose
15. Identifikation des Feiertagskalenders4
Zur Eingrenzung und Klärung eines Fehlers ist es sinnvoll, lastprofiltypscharfe Bilanzierungslisten auszutauschen, bevor zählpunktscharfe Bilanzierungslisten angefordert werden bzw.
das Clearing beider Listen gleichzeitig durchzuführen. Diese Vorgehensweise gilt nur für die
Clearing-Hilfsprozesse für nicht-lastganggemessene Einspeise-/ Entnahmestellen. Bei lastganggemessenen Einspeise-/ Entnahmestellen wird grundsätzlich mit der Clearingebene 2
(zählpunktscharf) begonnen.
3 Feiertagskalender: Muss-Feld nur, wenn mehr als 1 Feiertagskalender im Bilanzierungsgebiet angewendet wird.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
20
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Die automatisierte Behandlung von komplexen Einspeise-/ Entnahmestellen im Rahmen des
Datenclearings ist derzeit noch nicht möglich. In den Bilanzierungslisten wird deshalb vorerst
nur der Summenzählpunkt geführt.
4.1.1.j
BKV-Listen (Zuordnung Bilanzkreis - Lieferanten)
Die BKV-Liste wird vom VNB vor dem Liefermonat an den BKV gesendet und dient zum Abgleich der aktiven Lieferantenzuordnungen zu seinen Bilanzkreisen (Abgleich der vom BKV
erteilten Zuordnungsermächtigung mit den beim VNB geführten Zuordnungen der Entnahmestellen des Lieferanten zum Bilanzkreis). Der BKV kann auf die Übermittlung der BKV-Liste
verzichten.
Sie enthält je Bilanzierungsgebiet für die Zuordnungen der Lieferanten zu Bilanzkreisen für
den Liefermonat folgende Daten:
1. VNB Name
2. VNB ILN/ VDEW-Codenummer
3. Bilanzierungsgebiet (EIC)
4. Bilanzkreis (EIC)
5. Lieferant Name
6. Lieferant ILN
7. Zeitreihentyp der Lieferantenzeitreihe
8. Zählpunktbezeichnung zu 7
9. Zählpunktbezeichnung der Bilanzkreissumme, auf welche die Aggregation der Zeitreihe aus 8 erfolgt
10. Beginn Zuordnung VZB
11. Ende Zuordnung
12. Regelzone
Für jeden in der BKV-Liste aufgeführten Lieferanten sendet der VNB nach dem Liefermonat
die aktiven Summenzeitreihen an den BKV. Sofern keine Einspeisung bzw. Entnahme bei einer Summenzeitreihe vorhanden war, teilt der VNB diese mit einer Zeitreihe mit „0“-Werten
mit.
Der BKV überprüft auf Basis der BKV-Liste die Einhaltung der Zuordnungsermächtigungen
und die Lieferung der zugehörigen Lieferantensummen.
Die virtuelle Zählpunktbezeichnung (VZB) für alle Summenzeitreihen (inkl. BK-Summen)
werden vom VNB im automatisierten Betrieb per UTILMD-Nachricht bei den Empfängern (Lie-
4 Feiertagskalender: Muss-Feld nur, wenn mehr als 1 Feiertagskalender im Bilanzierungsgebiet angewendet wird.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
21
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
ferant, BKV) vor Beginn der Datenlieferung angemeldet, bei Beendigung der Datenlieferung
abgemeldet.
Die BKV-Liste dient hier – analog der Zuordnungsliste Bestand gemäß GPKE – nur als Zusammenfassung.
Stellt der BKV Differenzen bei der BKV-Liste zu seinen Zuordnungsermächtigungen fest, übermittelt er diese unverzüglich an den VNB und bereinigt diese im Rahmen des zugehörigen
Clearingprozesses.
4.1.1.k
Nachrichteninhalte
Ein Großteil der Informationen beim Datenaustausch zwischen den Marktpartnern wird über
die VDEW-Standards der EDIFACT-Nachrichten UTILMD, REQDOC und MSCONS sowie in der
Abrechnung mit INVOIC und REMADV abgewickelt. Die Nachrichten sind im Einzelnen in den
entsprechenden Dokumenten des VDEW beschrieben (/10/-/15/). Dort ist ebenfalls die Zuordnung von Informationen zu den einzelnen Geschäftsprozessen im Detail erklärt. Ebenfalls
werden in diesen Dokumenten die einzelnen Dateninhalte und deren Nutzung beschrieben (z.
B.: Daten zur Identifizierung). Deshalb werden diese Informationen innerhalb dieses Dokuments nicht weiter detailliert. Alle notwendigen Dokumentationen sind über VDEW frei erhältlich.
Generell ist im automatisierten Betrieb der Empfang der Daten über Quittungsmechanismen
(CONTRL, APERAK) abzusichern. Der Clearingprozess beinhaltet formale und inhaltliche
Rückmeldungen zu versandten Bilanzierungsdaten oder festgestellten Differenzen:
•
Es wird vorausgesetzt, dass eine formale Empfangsbestätigung in EDIFACT automatisiert
erfolgt:
•
o
Nachricht empfangen
o
Syntax korrekt/ Nicht korrekt
Es wird vorausgesetzt, dass eine formal-inhaltliche Empfangsbestätigung automatisiert
erfolgt:
o
Prüfung Kopfdaten einer EDIFACT-Nachricht
(z.B. Sender, Empfänger,…)
Generell werden qualifizierte, über oben genannte hinausgehende Fehlermeldungen erwartet,
die nach Definition und Einführung entsprechender Nachrichten automatisiert erfolgen sollen.
Die zugrunde liegenden Prüfungen sind jedoch nur teilweise automatisierbar.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
22
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.1.1.l
VNB-Meldungen und VNB-Bilanzierungsgebiete
Der VNB ist für die vollständige Zuordnung aller Energiemengen in seinem Netz verantwortlich. Er ermittelt deshalb für jedes von ihm festgelegte VNB-Bilanzierungsgebiet separat die
bilanzierungsrelevanten Daten und meldet diese im Rahmen der VNB-Meldung an den Bilanzkoordinator (ÜNB). Eine VNB-übergreifende Summierung findet nicht statt, auch dann nicht,
wenn Dritte die Daten des VNB an den Bilanzkoordinator (ÜNB) übermitteln (siehe /7/).
VNB-Bilanzierungsgebiete sind Netzgebiete, die im Hinblick auf die Differenzbilanzierung als
Einheit behandelt werden. In der Regel stellt das Netz eines VNB genau ein VNBBilanzierungsgebiet dar. Ein VNB-Bilanzierungsgebiet kann auch mehrere zähltechnisch abgrenzbare Netze eines VNB innerhalb einer Regelzone umfassen. Betreibt ein VNB mehrere
Netze, so kann jedes dieser Netzgebiete, in Abstimmung mit dem Bilanzkoordinator (ÜNB),
ein eigenes Bilanzierungsgebiet darstellen.
Regelzone 1
VNB-Meldungen
VNB-Bilanzierungsgebiet 1
Netz 1
Regelzone 2
VNB-Meldungen an Bilanzkoordinator (ÜNB)
VNB-Bilanzierungsgebiet 2
Netz 2
VNB-Bilanzie- VNB-Bilanzierungsgebiet 3 rungsgebiet 4
Netz 3
VNB 1
Netz 4
Netz 5
VNB 2
Abbildung 4-4: Beispiele für VNB-Bilanzierungsgebiete, wenn keine 1:1-Beziehung
zwischen VNB, Netz und VNB-Bilanzierungsgebiet besteht
Der VNB ermittelt je VNB-Bilanzierungsgebiet im Einzelnen für folgende Zeitreihentypen die
Bilanzsummen je Lieferant (bilanzkreisscharf) und je Bilanzkreis:
LGS = Σ LGZ =
Lastgangsumme
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
23
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Summenzeitreihe der Lastgangzeitreihen der Entnahmepunkte
EGS = Σ EGZ =
Einspeisegangsumme
Summenzeitreihe Einspeisegangzeitreihen der Einspeisepunkte
SLS = Σ SLP oder Σ ALP
Standardlastprofilsumme (synthetisch oder analytisch)
Summenzeitreihe synthetische / analytische Lastprofile
(ohne tagesparameterabhängige Lastprofile)
SES = Σ SEP =
Standardeinspeiseprofilsumme
Summenzeitreihe synthetische Einspeiseprofile
(ohne tagesparameterabhängige Einspeiseprofile)
TLS = Σ TLP =
tagesparameterabhängige5 Lastprofilsumme
Summenzeitreihe der tagesparameterabhängigen Lastprofile (im synthetischen bzw. analytischen Verfahren) inkl.
Referenzlastprofile (skalierte Referenzmessungen) 6
TES = Σ TEP =
tagesparameterabhängige Einspeiseprofilsumme
Summenzeitreihe der tagesparameterabhängigen Einspeiseprofile inkl. Referenzeinspeiseprofile (skalierte Referenzmessungen) 7
Der Bilanzkoordinator (ÜNB) kann von den VNB in seiner Regelzone verlangen, dass die bei
der
Differenzbilanzierung
ermittelte
Differenzmenge
nicht
im
Rahmen
einer
LGS-
Summenmeldung, sondern separat als sog. DBA-Zeitreihe übermittelt wird:
DBA
=
Differenzbilanzaggregat
Differenzmenge der Differenzbilanzierung
Der BKV, dessen Bilanzkreis die Differenzmenge (DBA) zugeordnet ist, ist für den Ausgleich
der entsprechenden Menge im Rahmen der Bilanzkreisbewirtschaftung verantwortlich.
5
Tagesparameter sind beispielsweise: Temperatur, Wind, Globalstrahlung
6
siehe Begriffserläuterungen
7
siehe Begriffserläuterungen
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
24
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Bei Anwendung des analytischen Verfahrens ermittelt der VNB zusätzlich die analytischen
Summenprofile je Lieferant und Kundengruppe (zur Erläuterung des analytischen Verfahrens,
siehe /8/):
ALS
=
Analytische Summenzeitreihe je Lieferant und Kundengruppe
LGS, SLS, TLS, EGS, SES und TES werden als Summen je Lieferant von dem VNB an den BKV
übergeben (für den Zeitraum an dem das Übergangsszenario angewendet wird auch an den
Lieferanten) und je Bilanzkreis an den Bilanzkoordinator (ÜNB). Bei Anwendung des analytischen Verfahrens werden zusätzlich die analytischen Summenprofile (ALS) im Rahmen der
VNB-Meldungen an den Lieferanten übermittelt.
Eine Datenbereitstellung zur Bilanzkreisabrechnung ist zu trennen von einer Datenbereitstellung zwecks Prognose, denn es gibt Unterschiede im Hinblick auf Bereitstellungsfristen und
Genauigkeitsanforderungen.
Allgemein gilt:
Regelungen
Datenbereitstellung zu
Prognosezwecken
§ 4 Abs. 4 StromNZV
Qualitätsanforderung
Fristigkeit
Mittel
Kurzfristig
Datenumfang
ggf. nur bestimmte Daten
(z. B. dominierende Kunden)
niedrig (abhängig von den individuellen Erfordernissen des Lieferanten)
Standardisierbarkeit
Datenbereitstellung zu
Abrechnungszwecken
§ 4 Abs. 4 und 8 Abs. 2
StromNZV
Hoch
orientiert an der Fristigkeit der
Abrechnung
alle Daten
Hoch
Eine zeitnahe (unverzügliche) Bereitstellung von Daten für Prognosezwecke („zur Verminderung von Bilanzkreisabweichungen“) hat zur Folge, dass in diesem Zusammenhang ggf. übermittelte analytische Lastprofile keine Abrechnungsqualität haben können (z. B. aufgrund
der Verwendung vorläufiger Messwerte aus Lastgangzählern bei der Ermittlung der Restganglinie).
An den Bilanzkoordinator (ÜNB) werden die Zeitreihentypen der Bilanzsummen LGS, SLS,
TLS, EGS, SES und TES sowie ggf. DBA vom VNB bilanzkreisscharf8 aggregiert übermittelt.
8
abweichend Ergänzungsszenario siehe Abschnitt 4.5 (Anhang)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
25
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Zur Differenzbilanzierung ermittelt der VNB zusätzlich die Übergabe zu benachbarten VNBBilanzierungsgebieten:
NGZ = Netzgangzeitreihe eines Zählpunkts zum benachbarten VNB-Bilanzierungsgebiet eines Netzbetreibers
NZR = Netzzeitreihe, Summendifferenz aller NGZ zum benachbarten VNB-Bilanzierungsgebiet eines Netzbetreibers
Die NZR kann aus je einer Zeitreihe mit den Werten der jeweiligen Energierichtungen bestehen. Jedoch ist in einer Messperiode aufgrund der Summendifferenzbildung immer nur ein ¼h-Messwert je Energierichtung größer Null.
Der Bilanzkoordinator (ÜNB) erhält die Netzzeitreihen für die VNB-Bilanzierungsgebiete jeweils nur von einem Netzbetreiber, da die Daten nur abgestimmt weitergegeben werden. Dieses ist der vorgelagerte Netzbetreiber soweit zwischen den beiden Netzbetreibern nichts abweichendes vereinbart ist. Bei benachbarten Netzen auf gleicher Ebene wird der übermittelnde Netzbetreiber zwischen den beiden Netzbetreibern abgestimmt und dem Bilanzkoordinator
(ÜNB) mitgeteilt, soweit nicht vereinbart ist, dass der Bilanzkoordinator über direkten Zugriff
auf die Messdaten diese NZR selbst bildet.
Falls Übergabestellen zu mehreren VNB-Bilanzierungsgebieten bestehen, sind entsprechend
mehrere NZR-Zeitreihen zu ermitteln und separat weiterzugeben.
Die NZR werden zur Plausibilisierung der VNB-Meldungen an den Bilanzkoordinator (ÜNB)
gesendet.
Details sind im Datenaustauschvertrag zwischen Bilanzkoordinator (ÜNB) und VNB zu regeln.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
26
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
ΣBK B2 je VNB und gesamt*
BilanzKoordinator
(ÜNB)
ΣBK B1
ΣBK B2
BKV
B2
BKV
B1**
ΣBK B1 je VNB und gesamt*
ΣLF L1
ΣLF L2 (B1)
NZR
ΣLF L2(B2)
ΣLF L1
ΣLF L2(B1)
ΣLF L2(B2)
Lieferant
L1**
VNB x
ΣLF L2 (B1)
ΣLF L2 (B2)
Messwerte
VNB x
Lieferant
L2
Messwerte
VNB x
*
Gesamt: Saldozeitreihe des Bilanzkreises mit Bilanzierungsstand 27. WT nach Liefermonat
und nach Deadline 2b
** Lieferant und Bilanzkreis, die die Differenzmenge aus dem VNB-Bilanzierungsgebiet aufnehmen
VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28
4-
Abbildung 4-5: VNB-Meldungen (Übersicht, Beispiel)
Die virtuellen Zählpunktbezeichnungen (VZB) für die Summenzeitreihen (VNB-Meldungen)
•
für die Bilanzkreissummen werden vom Bilanzkoordinator (ÜNB) vergeben bzw.
durch eine Bildungssystematik für die VZB vorgegeben
•
für die Lieferantensummen werden vom VNB vergeben.
Die VZB für alle Summenzeitreihen (inkl. BK-Summen) werden vom VNB im automatisierten
Betrieb per UTILMD-Nachricht bei den Empfängern (Lieferant, BKV) vor Beginn der Datenlieferung angemeldet. Dabei sind jeweils mindestens das VNB-Bilanzierungsgebiet, Typ der
Summenzeitreihe (Zeitreihentyp SLS, TLS, LGS, EGS, SES, TES, DBA) und der Bilanzkreis
bzw. bei Lieferantensummen die Identifikation für die bilanzkreisscharfe Bilanzierungsmenge
des Lieferanten anzugeben.
Alle relevanten Stammdaten sind vor Beginn des Datenaustauschs auszutauschen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
27
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.1.1.m
Differenzbilanzierung
Die Differenzbilanzierung dient zur vollständigen Aufteilung der Energiemengen eines VNBBilanzierungsgebiets auf Lieferanten und Bilanzkreise. Jedes VNB-Bilanzierungsgebiet wird
durch Netzzeitreihen NZR belastet (i.d.R. aus dem überlagerten Netz) und ggf. entlastet (z.
B. NZR an unterlagerte Netze). Die VNB-Meldungen je BKV und Lieferant entlasten (LGS,
SLS, TLS) bzw. belasten (EGS, SES, TES) das VNB-Bilanzierungsgebiet.
Verbleibende Energiemengen im Bilanzierungsgebiet, die Differenzmenge, werden einem Bilanzkreis zugeordnet. Im analytischen Lastprofilverfahren ist die Differenzmenge bei korrekter Bilanzierung 0.
VNB-Bilanzierungsgebiete
Lieferantensummen
(bilanzkreisscharf)
Buchungen/
Berechnungen
LF-Summe L1 (BK..)
Bilanzierungsgebiet
Überlagerter VNB
NZR: P+,P-
EGS: PSES: PTES: PLGS: P+
SLS: P+
TLS: P+
EGS: PSES: PTES: P-
Bilanzierungsgebiet
Netzbetreiber
NZR: P+,P-
LGS: P+
LGS: P+
P(DBA)
…
LF-Summe Ln (BK..)
EEG-Einspeisungen
Verluste
Differenzmenge
Bilanzierungsgebiet
Unterlagerter VNB
VDN: 19.03.2007 - Kapitel4+Clearing Bilder Version 4
5-
Abbildung 4-6: Belastung/Entlastung VNB-Bilanzierungsgebiet (Beispiel)
4.1.1.n
Plausibilisierung der Regelzonenbilanzierung beim Bilanzkoordinator (ÜNB)
Der Bilanzkoordinator (ÜNB) ist für die Regelzonenbilanzierung verantwortlich. Dies bedeutet,
er stellt die vollständige Bilanzierung aller Energiemengen in seiner Regelzone über die Verbuchung der von den VNB gemeldeten Netz- und Summenzeitreihen nach 4.1.2 sicher. Bei
nicht konsistenter Bilanzierung (unvollständige Aufteilung der Energiemengen im VNBBilanzierungsgebiet) fordert der Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rahmen des Datenclearings von
dem betroffenen VNB eine Bereinigung seiner Differenzbilanzierung. Diese Konsistenzprüfung
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
28
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
erfolgt mindestens einmal je Clearingzeitraum im Zusammenhang mit der Ermittlung der Saldozeitreihen der Bilanzkreise.
Der VNB hat einen Bilanzkreis zu benennen, auf den nicht bereinigte Restmengen aus unvollständiger Differenzbilanzierung zu buchen sind. (Dies kann grundsätzlich auch das analytische Lastprofilverfahren betreffen - soweit Bilanzierungsfehler auftreten.) Der VNB und der
aufnehmende Bilanzkreis sind vom Bilanzkoordinator (ÜNB) über festgestellte Inkonsistenzen
zu informieren.
4.1.1.o
Zuordnung der Bilanzkreise
Die durch Lieferanten belieferten Zählpunkte werden per Zuordnungsermächtigung („Abbuchungsgenehmigung“) ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lieferkette direkt auf den
Bilanzkreis per VNB-Meldung umgebucht.
VNB-Bilanzierungsgebiete
Bilanzierungsgebiet
Überlagerter VNB
Lieferantensummen
beim VNB (BK-scharf)
LF-Σ L1
+
Bilanzkreise beim
Bilanzkoordinator (ÜNB)
Bilanzkreis B1
LF-Σ L2(B1)
Bilanzierungsgebiet
VNB
LF-Σ L2(B2)
Bilanzkreis B2
LF-Σ L3
Bilanzkreis B3
EEG-Einsp.
EEG-BK (VNB)
Verluste
Verlust-BK (VNB)
Differenzmenge
Bilanzierungsgebiet
Unterlagerter VNB
VNB-Meldungen
VNB an BKV und
BKV an Lieferanten
Differenz-BK
(VNB)
VNB-Meldungen
VNB an Bil.koord.(ÜNB) und
Bil.koord.(ÜNB) an BKV
VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28
6-
Abbildung 4-7: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise
(Beispiel für Netze ab 100 000 Kunden)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
29
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
VNB-Bilanzierungsgebiete
Bilanzierungsgebiet
Überlagerter VNB
Lieferantensummen
beim VNB (BK-scharf)
LF-Σ L1
+
Bilanzkreise beim
Bilanzkoordinator (ÜNB)
Bilanzkreis B1
LF-Σ L2(B1)
LF-Σ L2(B2)
Bilanzkreis B2
EEG-Einsp.
EEG-Bilanzkreis
(ÜNB)
LF-Σ L3
Bilanzierungsgebiet
VNB
Bilanzierungsgebiet
Unterlagerter VNB
Differenzmenge
+
Bilanzkreis B3
incl. Verluste und
Liefermengen
assoziierter LF
VNB-Meldungen
VNB an BKV und
BKV an Lieferanten
VNB-Meldungen
VNB an Bil.koord.(ÜNB) und
Bil.koord.(ÜNB) an BKV
VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28
7-
Abbildung 4-8: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise
(Beispiel für Netze unter 100 000 Kunden)
4.1.1.p
VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone
Der Bilanzkoordinator (ÜNB) vergibt die EIC-Identifikationen für die VNB-Bilanzierungsgebiete
an die VNB und führt die VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone zur Plausibilisierung der Netzbilanzen. Da sich die Struktur der VNB-Bilanzierungsgebiete z. B. bei Netzbetreiberfusionen oder Gebietsabgaben ändern kann, ist sie historisiert zu führen.
Der Bilanzkoordinator (ÜNB) veröffentlicht die EIC-Codes der VNB-Bilanzierungsgebiete und
der zugehörigen VNB (ILN / VDEW-Code-Nr.) mit der Gültigkeit (von / bis) im Internet. Bei
Anfrage des BKV werden die Bilanzierungsgebiete per EDIFACT vom Bilanzkoordinator (ÜNB)
übermittelt.
4.1.2 Teilprozesse
Der Geschäftsprozess Energiedatenaustausch und Energiemengenbilanzierung beinhaltet folgende Teilprozesse:
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
30
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.1-1: Teilprozesse
Absatz
Titel
4.2
„Betrieb des Datenaustausches“
4.3
Abgeschichtete Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten
4.4
Korrektur nach endgültiger Bilanzkreisabrechnung
Inhalt
Prozess der Erhebung, Aufbereitung, Überprüfung und etwaiger Ersatzwertbildung von
Messwerten und Bilanzierungsdaten
Prozess zum Clearing der Daten vor Durchführung einer Bilanzkreisabrechnung, mit dem
Ziel, nur wenige bilateral abzuwickelnde Korrekturen übrig zu lassen
Prozess zur Korrektur von Bilanzierungsdaten
nach der abschließenden Bilanzkreisabrechnung
4.1.3 Besonderheiten für den Fall, dass der ÜNB selbst in der Marktrolle Verteilnetzbetreiber tätig ist
In der Regel sind an das Netz des ÜNB auch Entnahmestellen größerer Industriekunden und
Einspeisestellen von größeren Kraftwerken angeschlossen. In diesem Fall hat der ÜNB nicht
nur die Rolle als Bilanzkoordinator, sondern im Sinne dieser Prozessbeschreibung auch die
Rolle als Verteilnetzbetreiber. Alle in dieser Unterlage beschriebenen Prozesse für die Abwicklung bei den Verteilnetzbetreibern gelten analog auch für den ÜNB in seiner Marktrolle als
Verteilnetzbetreiber, ohne dass jeweils darauf hingewiesen wird. Hierbei kann es nötig werden von den beschriebenen massenprozesstauglichen Beschreibungen abzuweichen, da es
sich in der Regel bei den Entnahmestellen und Einspeisestellen im Netz des ÜNB um komplexere Strukturen handelt, die sich in der überwiegenden Zahl der Fälle aus mehreren Anschlusspunkten für einen Kunden zusammensetzen und eine Einzelbetrachtung nötig machen.
In der Regel werden die an diesen Anschlusspunkten erfassten Energiemengen für die Energiemengenbilanzierung unter einem so genannten virtuellen Zählpunkt mit dem jeweils entsprechenden Algorithmus zusammengefasst und nach diesem Prozessschritt wieder mit den
in diesem Kapitel beschriebenen standardisierten Methoden weiter behandelt. An die Lieferanten solcher Entnahme- bzw. Einspeisestellen werden sowohl alle Einzellastgänge als auch
der unter dem virtuellen Zählpunkt zusammengefassten Lastgang weitergegeben. Hierzu haben die ÜNB in ihren Lieferantenrahmenverträgen besondere Bedingungen aufgenommen, die
der Komplexität Rechnung tragen. Auch bei den unterlagerten Verteilnetzbetreibern kann es
solch komplexe Strukturen geben, die ein Abweichen von den beschriebenen Prozessen in
gleicher Weise nötig erscheinen lassen. Dies gilt jedoch nur, soweit diese komplexen Strukturen (noch) nicht mit den Marktstandards automatisiert übermittelt werden können.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
31
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.2
Betriebs des Datenaustausches
LieferMonat
ClearingEnde
VNB
Endgültige BKAbrechnung
70 WT
47 WT
Liefermonat
Erstversand
VNB
10 WT
ClearingEnde
VNB
41 WT
6 WT
BKAbrechnung
13 WT
70 WT
Deadline
1
Deadline
2a 2b
VDN: 30.08.2006 - Kapitel4_Bilder Version 28
1-
Abbildung 4-9: Übersicht zur Aufteilung der Fristen und Deadlines Frist für die Bilanzkreisabrechnung
Im Liefermonat und bis einschließlich zum 8. WT danach erfasst und versendet der VNB die
bilanzierungsrelevanten Einzelmesswerte9 (LGZ, EGZ). Die Netzgangzeitreihen sind bis einschließlich zum 5. WT abzustimmen.
Liegen vor Ort Messwerte vor, die durch den VNB nicht beschaffbar sind, bildet der VNB
spätestens am 9. WT nach dem Liefermonat vorläufige Werte. Damit liegen dem Lieferanten
bis zum Versand der Summenzeitreihen alle Einzelzeitreihen vollständig vor.
Spätestens zum 22. WT10 nach dem Liefermonat werden vom Netzbetreiber jedoch auch in
diesem Fall Ersatzwerte (Status „E“) für den Liefermonat gebildet.
9
Ausnahmen sind in GPKE geregelt.
10
Interpretation der Frist „1. WT des 2. auf den Liefermonat folgenden Monats“ in GPKE (Tabelle 24)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
32
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Spätestens bis einschließlich zum 10. WT nach dem Liefermonat (Deadline 1) versendet er
die Summenzeitreihen (VNB-Meldungen). Danach stehen den Marktpartnern 47 WT zur Datenabstimmung (Clearingphase) zur Verfügung.
Am 57 WT nach dem Liefermonat (Deadline 2b) wird der Stand der Daten beim Bilanzkoordinator (ÜNB) eingefroren und bildet die verbindliche Grundlage für die Bilanzkreisabrechnung.
Bis einschließlich 70. WT erstellt der Bilanzkoordinator (ÜNB) die Bilanzkreisabrechnung.
Messwerte können sich in Ausnahmefällen auch nach den oben genannten Fristen noch ändern, wenn im Rahmen der gesetzlichen Einspruchsfristen von einer betroffenen Partei Unplausibilitäten oder Fehler festgestellt werden oder Ersatzwerte durch gemessene Werte aus
dem geeichten Zähler ersetzt werden können. Nachsendungen / Korrekturen
Nachsendungen an den Lieferanten erfolgen nur nach Änderungen und jeweils als Tageszeitreihe.
4.2.1.a
Verlustaufschläge
Netzanschluss und Messstelle können unterschiedlichen Spannungsebenen zugeordnet sein
(z. B. unterspannungsseitige Messeinrichtung und oberspannungsseitiger Netzanschluss).
Derzeit werden im Markt 2 unterschiedliche Verfahren zur Verlustzuordnung angewendet,
die in Kapitel 5.11 der DuM-Richtlinie /4/ ausführlich beschrieben sind:
Variante 1: Berücksichtigung der Trafoverluste im Rahmen der Netznutzung.
In diesem Fall werden nur die Messwerte des realen (unterspannungsseitigen) Zählpunkts
übermittelt.
Variante 2: Umrechnung der Messwerte auf die Oberspannungsseite.
In diesem Fall werden die Messwerte des Zählers (Wirkenergie) über den Verlustfaktor auf
die Oberspannungsseite umgerechnet:
•
Aufschlag bei Wirkenergiebezug (aus Sicht Unterspannungsseite)
•
Abschlag bei Wirkenergielieferung (aus Sicht Unterspannungsseite)
Die Ergebnisse werden einem virtuellen Zählpunkt zugeordnet.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
33
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
In der Marktkommunikation werden bei Variante 2 neben den abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten oberspannungsseitigen Messwerten (Lastgänge) auch die unterspannungsseitigen Messwerte weitergegeben (gemäß MeteringCode).
4.2.1.b
Summenzeitreihen (VNB-Meldungen)
Summenzeitreihen müssen zum Versandzeitpunkt vollständig sein, d.h. es dürfen keine Einzelzeitreihen mit Messwertstatus „F“ (fehlend) oder „G“ (gestört) enthalten sein.
Beim ersten Versand der Summenzeitreihen (spätestens zur Deadline 1) dürfen in Sonderfällen noch Einzelzeitreihen mit Status „V“ (vorläufig) verarbeitet werden. Für die Bilanzkreisabrechnung (zur Deadline 2b) dürfen nur noch Messwerte mit Messwertstatus „Blank“
oder „E“ enthalten sein.
Bei aggregierten Zeitreihen wird der niedrigste in einer Einzelzeitreihe enthaltene Status
übernommen.
Korrekturen von Summenzeitreihen werden werktäglich gesammelt versendet.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
34
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
NachbarÜNB
VNB
Liefermonat
n-1
WT
Zuordnungsliste
16.
BKV-Liste
2.
5.
8.
10.
auf Anforderung
Einzel-Lastgänge
LGZ, EGZ
VNB-Meldungen
(Summen-Zeitreihen)
NGZ
LGZ, EGZ
NZR
Deadline 1
LGZ,EGZ
....
....
n
n+1
NGZ
BKV
LF
VNB
LF-Summen
BK-Summen
BK-Summen
Clearing
Netzbilanz
LF-Summen
Clearing VNB-LF
Bilanzierungslisten
Clearing LF - BKV
Zyklischer
Clearingprozess
aller Beteiligter
Saldenzeitreihe
NZR
Deadline 2b
LF-Summen
LF-Summen
57.
BK-Summen
BK-Summen
70.
Datenversand
(nur bei
clearingbedingten
Änderungen)
BK-Abrechnung
Abbildung 4-10: Zusammenspiel der Kommunikation und Abstimmung von Summen- und Einzelzeitreihen im Rahmen der Bilanzierung
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
35
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.2.2 Übersichtsdiagramm
Betrieb des Datenaustausches
zur Energiemengenbilanzierung
Lieferant
Messwerte erheben,
Summenprofile,
Prüfung
Verteilnetzbetreiber
(Nachbar)
Aufnahme
Datenaustausch
BKV
Betrieb und
Clearing
Verteilnetzbetreiber
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Beendigung
Abbildung 4-11: Übersichtsdiagramm: Betrieb des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung
4.2.3 Strukturierte Beschreibung
Der Prozess beschreibt den Betrieb des Datenaustausches zur Übermittlung von Abrechnungs-/ Bilanzdaten zwischen VNB, Lieferant, BKV und Bilanzkoordinator (ÜNB) und damit
die Abläufe, die zum Betrieb eines ordnungsgemäßen Datenaustausches notwendig sind.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
36
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.2-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Betrieb Datenaustausch
zur Energiemengenbilanzierung
Anwendungsfall
Kurzbeschreibung
Vorbedingung
Nachbedingung
Nachbedingung im
Fehlerfall
Trigger
Weitere Informationen
Betrieb Datenaustausch
Der Prozess beschreibt die Interaktion zwischen allen
Marktpartnern (VNB, Bilanzkoordinator (ÜNB), BKV, Lieferant) zum Austausch aller für die Energiemengenbilanzierung und Abrechnung notwendigen Messdaten mit den entsprechenden Fristen. Am Ende des Prozesses sind die ausgetauschten Daten verifiziert, auf den Energiekonten verbucht und verbindliche Grundlage für die Energiemengenbilanzierung zwischen den Marktpartnern.
• Alle netztechnischen, organisatorischen und vertraglichen Fragen zwischen den an der jeweiligen Netznutzung beteiligten Parteien sind geklärt.
• Datenformate und Fristen sind abgestimmt.
Die im Rahmen der Energiemengenbilanzierung für den
betrachteten Zeitbereich übermittelten Daten sind abrechnungsrelevant und Grundlage für die Bilanzkreisabrechnung.
Stellt ein Marktpartner falsche Daten fest, so kann er im
Rahmen der gesetzlich definierten Fristen Einspruch erheben und Korrekturen abstimmen. Mit Ablauf der Gesamtfrist für die Datenlieferung für die endgültige Bilanzkreisabrechnung müssen etwaige Korrekturen bilateral erfolgen.
Eine Neuabrechnung durch den Bilanzkoordinator (ÜNB)
erfolgt nicht. (siehe Kapitel /4.4/ Korrekturen nach abschließender Bilanzkreisabrechnung und Kapitel /4.65/
Übergangsszenario).
Teilprozess „Einholung der Messwerte“ ohne Trigger, weil
werktäglich. Hauptprozess startet nach Monatswechsel.
Fristen und Daten nach MeteringCode /6/
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
37
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.2.4 Sequenzdiagramm
Lieferant
1
VNB
Ermittlung
SLS, SES,
TLS, TES
3
Bildung
NZR
4
Bildung
EGS, LGS,
Als, DBA
2
Nachbar-VNB
Bilanzkoordinator
BKV
Netzübergabezählwerte (NGZ)
5 NZR
6
VNB-Meldungen inkl. Netzzeitreihen
7
VNB-Meldungen (lieferanten-/BK-scharf)
8
VNB-Meldungen
10 VNB-Meldungen (lieferantenscharf)
11
11
Prüfung
9
14 Durchführung Clearing
(Lieferant, BKV, VNB, Bilanzkoordinator)
„Clearingprozesse“
Deadline 2b
*)
siehe Kapitel 4.3
15 Ermittlung
Bilanzkreisabrechnung
Prüfung
Ermittlung Saldozeitreihe
12 Prüfung
Konsistenz
Netzbilanzen
13 Saldozeitreihe
Bilanzkreis*)
16 Bilanzkreisabrechnung
Hinweis: Schritt zeitlich innerhalb der Clearingprozesse
Abbildung 4-12: Betrieb Datenaustausch zur Energiemengenbilanzierung
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
38
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.2.5 Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung
Tabelle 4.2-2: Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Betrieb Datenaustausch
1
VNB
Ermittlung SLS-,
SES-, TLS-, TESSummenprofile je
Lieferant und BKV
Jahresverbrauchsprognosemenge,
Profiltyp je Lieferstelle, Tagestyp und
Dynamisierungsfunktion, Wetterdaten des Liefertages
2
VNB
mit benachbarte(n) VNB
Abstimmung der
Netzübergaben
(NGZ)
3
VNB
Übermittlung Netzübergabe-Messwerte
(NGZ) zwischen VNB
und benachbarten
Netzbetreibern
Bildung der Netzzeitreihe(n) (NZR)
(Summendifferenzbildung)
Netzübergaben
(NGZ) je benachbartem VNBBilanzierungsgebiet
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Siehe /4/, Jahresverbrauchsprognose je
Lieferstelle ist
mit Lieferant
abgestimmt
MSCONS
Kann sukzessive im
Bilanzierungszeitraum, jedoch erst
nach Beendigung des
Liefertages erfolgen
(Profile für Speicherheizungen werden
erst am Folgetag
skaliert)
Werktäglich möglichst bis 10. 00 Uhr,
jedoch spätestens bis
12.00 Uhr
Zeitlich unmittelbar
nach Schritt 2, jedoch spätestens bis
5.WT nach Liefermonat
39
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
4
VNB
Bildung EGS, LGS,
ALS, DBA* je Lieferant
5
VNB
an
NachbarVNB
VNB
an
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Übermittlung NZR
VNB
an
BKV
Übermittlung
VNB-Meldungen
6
7
Übermittlung VNBMeldungen
analyt. Verfahren:
Restkurve, Berechnung analytische
Profile;
synthet. Verfahren:
Berechnung Differenzmenge
1 bis 3 sind für
den Liefermonat abgeschlossen
Bis spätestens 10.
WT nach Liefermonat
MSCONS
Bilanzsummen LGS, Siehe auch /3/
SLS, TLS, EGS,
SES, TES, DBA*
bilanzkreisscharf
sowie NZR je benachbartem Netzbetreiber (VNBBilanzierungsgebiet)
Bilanzsummen LGS,
SLS, TLS, EGS,
SES, TES, DBA*
lieferantenscharf (je
BK)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
MSCONS
MSCONS
Spätestens am 5. WT
Datenqualität: ZWnach Liefermonat
Status „(Blank)“,oder
„E“
Datenqualität: ZWSpätestens am 10.
Status „(Blank)“, „E“ WT nach Liefermonat
oder „V“
Optional: zusätzlich
Bilanzsummen bilanzkreisscharf, falls
vereinbart
Spätestens am 10.
WT nach Liefermonat
40
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
8
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
Spiegelung der VNB- Bilanzkreissummen
Bilanzkreismeldungen LGS, SLS, TLS,
EGS, SES, TES,
DBA* je VNBBilanzierungsgebiet,
(siehe /3/)
9
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
10
BKV
an
Lieferant
Ermittlung der Saldo- VNB-Meldungen
zeitreihe je BilanzLGS, SLS, TLS,
kreis
EGS, SES, TES,
NZR, DBA*;
Fahrpläne
Siehe auch /3/
Übermittlung VNB- LF-Bilanzsummen
Meldungen
LGS, SLS, TLS,
EGS, SES, TES,
DBA* lieferanten/BK-scharf
11
LF, BKV
Prüfung der Daten
Zum Beispiel:
- Zuordnung der
Lieferstellen
- Plausibilisierung
der Zeitreihen
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
MSCONS
Die VNB-Meldungen
aus Schritt 7 dienen
dem BKV zur Plausibilisierung mit den
VNB-Meldungen aus
Schritt 10
(siehe /3/)
unverzüglich, spätestens 1 WT nach
Schritt 6
Datenbasis: Ende 27.
WT nach Liefermonat
MSCONS
Schritt 6, 7, 9,
10 erfüllt
nur nachrichtlich aufgeführt. Die VNBMeldungen dienen
dem Lieferanten zur
Plausibilisierung mit
den Einzelmesswerten
Plausibilisierung der
Summenzeitreihen
der Lieferanten mit
der Summenzeitreihe
des Bilanzkreises
unmittelbar nach
Schritt 7
11. WT bis spätestens 51. bzw. 57. WT
nach Liefermonat
41
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
12
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
13
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
LF, BKV,
Bilanzkoordinator
(ÜNB),
VNB
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
14
15
Prüfung der KonsisKonsistenz je VNB- Schritt 6 erfüllt
tenz der Netzbilanzen Bilanzierungsgebiet,
Konsistenz für die
Regelzone
Übermittlung der
Saldozeitreihe ggf.
Ermittlung sieSaldozeitreihe je BiDBA*11
he Schritt 9
lanzkreis
Durchführung Clearing
-
Bilanzkreisabrechnung unter Ermittlung der Saldozeitreihen
11. WT bis spätestens 51. bzw. 57. WT
nach Liefermonat
MSCONS
Bis 30. WT nach Liefermonat auf Basis
der Daten nach
Schritt 8
Siehe Kapitel 4.3
11. WT bis spätestens 51. bzw. 57.
WT nach Liefermonat
Berechnungsbasis:
Stand VNBMeldungen für die
Bilanzkreisabrechnung
ab 58. WT nach Liefermonat
11
Hier sind beide DBA Zeitreihen gemeint: Einmal die vom VNB ermittelte und im Rahmen des 10.WT übermittelte DBA, und die vom Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rahmen der Ermittlung der Saldenzeitreihe errechnete DBA
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
42
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
16
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
Übermittlung Bilanzkreisabrechnung
LGS, SLS, TLS,
EGS, SES, TES,
DBA* , Summenarbeitswerte für LGS,
SLS, TLS, EGS,
SES, TES, DBA* je
VNBBilanzierungsgebiet,
Saldozeitreihe je
Bilanzkreis, Summenfahrpläne
Preisberechnung,
(siehe auch /3/)
MSCONS
Alle Daten sind verbindlich für die Bilanzkreisabrechnung
(siehe auch /3/)
unverzüglich nach
Schritt 15, bis spätestens 70. WT nach
Liefermonat
* DBA –Zeitreihe falls vom Bilanzkoordinator (ÜNB) verlangt
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
43
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3
Abgeschichtete Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten
Beschrieben werden Clearingprozesse (Klärung der aufgetretenen Unstimmigkeiten), die
eine Bilanzkreisabrechnung ermöglichen und nur wenige bilateral abzuwickelnde Korrekturen übrig lassen. Die hier beschriebenen Clearingprozesse eignen sich grundsätzlich sowohl
für die Bilanzkreisabrechnung als auch für die Korrekturbilanzkreisabrechnung.
Der Clearingprozess der Summenzeitreihen beginnt mit dem Versand der VNB-Meldungen
zur Deadline 1 (siehe Abbildung 4-13) und endet für die Bilanzkreisabrechnung mit der
Deadline 2b (Verbindlichkeit der Bilanzierungsdaten für die Bilanzkreisabrechnung).
Ein frühzeitiger Beginn des Datenclearings für Stammdaten (bereits im Fristenmonat) und
Messwerte (Einzel- und Summenmesswerte) ist eine grundlegende Voraussetzung für den
hier beschriebenen Clearingprozesse der Bilanzierungsdaten.
Versendete Einzel- und Summenmesswerte werden für weitere Prozessschritte in der Clearingphase verwendet, solange keine Korrekturanforderung (Rückmeldung des Lieferanten,
des BKV oder auch aus Korrekturerkenntnis des VNB) erfolgt. Dessen ungeachtet ist die
Datensicht des VNB zum Zeitpunkt des Clearingschlusses – ob objektiv richtig oder nicht –
Grundlage für die Bilanzkreisabrechnung.
•
Deadline 1: Spätester Abschluss der ersten Netzbilanzierung mit Erstversand von
Summenzeitreihen von VNB an Marktpartner (BKV, Bilanzkoordinator)
•
Deadline 2a: Einfrieren der Messwerte sowie der bilanzierungsrelevanten Stammdaten (vgl. hierzu Kapitel 4.1.1.i und 4.1.1.j) für die Bilanzkreisabrechnung
•
Deadline 2b: Einfrieren der Summenzeitreihen für die Bilanzkreisabrechnung
Im Konfliktfall bzw. bei nicht bestätigten Summen- und Einzelzeitreihen durch die Lieferanten oder BKV zur Deadline 2a bzw. 2b, gilt für die weiteren Prozessschritte (Bilanzkreisabrechnung) die Sicht des VNB. Die Allokation wirtschaftlicher Folgen vorübergehender Unstimmigkeiten von Bilanzierungsdaten kann unabhängig von der hier festgelegten Datensicht – beispielsweise auf finanzieller Ebene – organisiert werden.
Folgendes Clearing sollte in der Regel12 vor der Deadline 1 abgeschlossen sein:
12
Ein vollständiger Abschluss ist schon aufgrund der Regelungen in der GPKE (Tabelle 24) nicht möglich.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
44
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
•
Clearing der Einspeise-/ Entnahmestellenzuordnung zwischen Lieferant und VNB
•
Clearing der Einzelmesswerte der Einspeise-/ Entnahmestellen zwischen Lieferant
und VNB und der Netzübergabestellen zwischen den VNB auf Basis werktäglich bereitgestellter plausibilisierter Messwerte gemäß GPKE /5/ und VDN Metering Code
/6/.
•
Bilanzkreisclearing zwischen VNB und BKV (Clearing der Zuordnungsermächtigungen)
•
Clearing der Netzzeitreihen zwischen VNB und Nachbar-VNB
Soweit im oder während des Clearingprozesses der Bilanzierungsdaten noch Clearingbedarf
auf Einspeise-/ Entnahmestellenebene bzw. hinsichtlich der Stammdaten auftritt, wird dieses Clearing – in Ausnahmefällen – bis zur Deadline 2a noch parallel durchgeführt.
Folgendes Clearing wird in der Regel bis Deadline 2a durchgeführt:
•
Summenzeitreihenclearing der Bilanzkreissummen mit den Lieferantensummen zwischen VNB und BKV
•
Abgleich der Lieferanten-Summenzeitreihen mit den Messwerten zwischen VNB und
Lieferanten unter Einbeziehung des BKV
•
Soweit erforderlich weiteres Clearing der Messwerte und Stammdaten zwischen VNB
und Lieferanten (durch Anwendung der Clearing-Hilfsprozesse)
•
Netzbilanzclearing zwischen VNB und Bilanzkoordinator (ÜNB)
Details zur Ausgestaltung der Clearingprozesse sowie der Clearing-Hilfsprozesse werden in
Kapitel 4.3.1 beschrieben.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
45
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Bilanzkreisclearing
(VNB <-> LF / VNB <-> BKV)
Einzelmesswertclearing4)
(VNB <-> LF) LGZ, EGZ
(VNB <-> Nachbar-VNB) NGZ
Netzzeitreihenclearing 7)
(Summenzeitreihen)
(VNB<->VNB)6)
Summenzeitreihenclearing
a) Lastgang1)
b) Lastprofile2)
(LF <-> VNB)
Fristenmonat
Summenzeitreihenclearing3)
(BKV <-> VNB)
Netzbilanzclearing3)
(Bilanzkoordinator <-> VNB)
Liefermonat
Werktage (WT)
1.
6.
9.
1.
3.
8.
Deadline 1
1)
LGS, EGS.
Abrechnungsrelevante
LPS, EPS, TLS, TES
Einzelmesswerte gem. GPKE5)
Bilanzkreis-Summe, Lieferanten-Summe
4) Werktägliches Datenclearing
5) Ausnahmeregelung gemäß GPKE Tabelle 24, Seite 81/82
6) Ergebnis Netzzeitreihenclearing wird an Bilanzkoordinator übermittelt
7) Analytisch bilanzierende Netzbetreiber haben Anspruch auf Clearingbeginn im Liefermonat
2)
3)
22. = 1.
WT des 2.
Monats
nach dem
Liefermonat
gemäß
GPKE
Deadline 2a
Deadline 2b
BilanzkreisAbrechnung
Abbildung 4-13: Übersicht der Clearingprozesse und deren Zeitfenster
Am Ende der Clearingphase werden zur Deadline 2a die Daten auf Zählpunktebene (Messwerte, Stammdaten) eingefroren, um in der Folge eine Abstimmung der Summenzeitreihen
bis zur Deadline 2b unbeeinflusst von parallelen Änderungen auf Zählpunktebene abschließen zu können. Nach der Deadline 2a werden Reklamationen (qualifizierte Rückmeldungen
zu Fehlern) auf Zählpunktebene nur noch zur Kenntnis gesendet und erst in der anschließenden Clearingphase weiter bearbeitet. Das gleiche gilt für Reklamationen der Summenzeitreihen nach der Deadline 2b.
Die oben beschriebenen Clearingschritte werden parallel zueinander abgearbeitet. Abgeschichtete Clearingprozesse haben im Gegensatz zu einem sequentiell durchgeführten Clearing den Vorteil, dass weniger Zeit benötigt wird, da die einzelnen Clearingprozesse unabhängig voneinander durchlaufen können.
Ziel der Clearingprozesse ist es, möglichst viele Differenzen vor der Deadline 2a bzw. 2b zu
bereinigen, damit nach der Bilanzkreisabrechnung keine oder nur noch wenige Einzelfälle
geklärt werden müssen.
Die individuellen Korrekturprozesse zwischen den betroffenen Marktpartnern nach einer
letzten Bilanzkreisabrechnung (vgl. hierzu Kapitel 4.1.1.e) durch den Bilanzkoordinator
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
46
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
(ÜNB) sowie finanzielle und juristische Konsequenzen für nicht geklärte Fälle nach der letzten Bilanzkreisabrechnung werden in diesem Dokument nicht beschrieben.
Grundlegende Vorgehensweise für die Clearingprozesse
Das Clearing der Bilanzierungsdaten erfolgt parallel in mehreren Clearingschleifen:
c
BilanzKoordinator
(ÜNB)
BKV
B1
ΣBK B1 je VNB und gesamt*
ΣBK B1
b
Clearingschleifen:
ΣLF L1
NZR
ΣLF L1
a
VNB x
Messwerte
LGZ, EGZ
a.
Lieferantensummen zu
Einzel-Messwerten
b.
Bilanzkreissummen zu
LF-Summen
c.
Gesamtkonsistenz
Netzbilanz
Lieferant
L1
Abbildung 4-14 : VNB-Meldungen und Clearingschleifen
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
47
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Exemplarisch werden hier die Prüfschritte für die Clearingschleife a. (Prüfung der Einzelmesswerte zu den Lieferantensummen) beschrieben:
Beginn
Versand Summenzeitreihen
Prüfung Summenzeitreihen
Clearing-Hilfsprozesse – Anwendung entsprechend Bedarf
O.K.
nicht O.K.
Clearing LGS, EGS Zählpunktebene
(Lastgang)
Clearing SLS, SES, TLS, TES Lastprofiltypebene
(Lastprofil)
Clearing SLS, SES, TLS, TES Zählpunktebene
(Lastprofil)
Ende
Abbildung 4-15: Summenzeitreihenclearing LF/ VNB (Übersicht)
4.3.1 Bilanzkreisclearing
Das Bilanzkreisclearing umfasst die Ermittlung und Beseitigung von Abweichungen bei der
Zuordnung von Lieferanten zu Bilanzkreisen. Grundlage hierfür sind an den VNB gemeldete
Zuordnungsermächtigungen des BKV.
Hinweis: Veränderungen in den Stammdaten auf Zählpunktebene (z.B. Bilanzkreiszuordnung) werden in diesem Dokument nicht beschrieben und sind nach den jeweiligen GPKEGeschäftsprozessen (/5/) abhängig von dem Geschäftsvorfall abzuwickeln.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
48
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
VNB
BKV
1 Übermittlung BKV-Liste
2 Prüfung
3 Antwort BKV-Liste
(Bestätigte und ggf. korrigierte Liste)
4 Prüfung der BKV-Liste (Korrigierte Einträge)
5 Übermittlung BKV-Liste
Deadline 2b
Abbildung 4-16: Sequenzdiagramm Bilanzkreisclearing
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
49
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-1: Beschreibung Bilanzkreisclearing
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
Bilanzkreisclearing
1
VNB
an
BKV
BKV
Übermittlung
BKV-Liste
3
BKV
an
VNB
4
VNB
Übermittlung
einer Antwort
zu jedem Eintrag in der
Liste (korrigierte Liste)
Prüfung
5
VNB
an
BKV
Übermittlung
der neuen
BKV-Liste
2
Prüfung
Gemäß Zuordnungsermächtigung
siehe Kapitel 4.1.1.j (z.B. Bilanzkreis)
Clearing der BKV-Liste gegen eigenen Datenbestand
Bestätigte oder korrigierte Abbildung der Zuordnungsermächtigungen
Zuordnungsermächtigung UTILMD
BKV/ VNB abgeschlossen
16. WT des Fristenmonats
UTILMD
Unverzüglich,
spätestens jedoch 5 WT nach
Schritt 1
Differenzen
Gemäß Zuordnungsermächtigung
siehe Kapitel 4.1.1.j (z.B. Bilanzkreis)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Nur bei Korrekturbedarf
und sofern Deadline 2b
noch nicht erreicht ist
UTILMD
Prüfung der vom
Lieferanten übermittelten Zuordnungsermächtigungen
Ggf. hierzu manuelle Klärung mit dem
BKV
Weiter mit Schritt 2
50
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.2. Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ)
VNB
Lieferant
1 Übermittlung Einzelmesswerte LGZ/EGZ
2 Automatisierte Prüfung der
Einzelmesswerte
3a Positive Quittung für betroffene LGZ/EGZ
3b Reklamation für betroffene LGZ/EGZ
4 Prüfung
5a Ablehnung
5b Zustimmung
Deadline 2a
siehe GPKE
Abbildung 4-17: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
51
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-2: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ)
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/
Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Status
„(Blank)“
oder „E“
oder „V“
MSCONS
Status „V“ muss
spätestens zum
22. WT13 nach
Liefermonat
durch „E“ oder
„(Blank)“ ersetzt
werden
Maschinelle Prüfung inkl. Plausibilitätsprüfung
Siehe GPKE
Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ)
1
VNB
an
Lieferant
Lastgangzeitreihen pro Entnahmestelle für
Übermittlung
Lastgangzeitreihen die abrechnungsrelevanten Energiearten
pro Entnahmestelle (LGZ), Einspeisungen (EGZ)
2
Lieferant
Prüfung
13
Formal-inhaltliche Prüfung der Nachricht
Interpretation der Frist „1. WT des 2. auf den Liefermonat folgenden Monats“ in GPKE (Tabelle 24)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
52
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
3a
Lieferant
an
VNB
Positive Quittung
Bestätigung der übermittelten Zeitreihen
3b
Lieferant
an
VNB
Negative QuittieNachricht formal-inhaltlich geprüft (marung/ Reklamation schinelle Prüfung),
z.B.: Zählpunkt erwartet/ nicht erwartet,
richtige Messperiode, Statusflags, Zeitstempel, Anzahl der Messperiodenwerte,
4
5a
VNB
VNB
an
Lieferant
Prüfung
Übermittlung Antwortmeldung
5b
VNB
an
Lieferant
Übermittlung Antwortmeldung
Prüfung:
O.K.
Prüfung:
Nicht O.K.
EDIFACT
Positive Quittung
(noch zu
bedeutet keine
spezifizieren) Bestätigung der
Richtigkeit des
Messwertes
Hinweis:
Inhaltliche Differenzen sind außerhalb dieses
Prozesses manuell zu bearbeiten.
EDIFACT
Hinweis:
(noch zu
Inhaltliche Diffespezifizieren) renzen sind außerhalb dieses
Prozesses manuell zu bearbeiten.
Ablehnung
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
Zustimmung
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT
nach Schritt 1
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT
nach Schritt 1
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT
nach Schritt
3b
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT
nach Schritt
3b
Weiter im
Schritt 1
53
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.3. Einzelmesswerteclearing (NGZ)
NachbarVNB
VNB
1 Übermittlung Einzelmesswerte NGZ
2 Automatisierte Prüfung der
Einzelmesswerte
3a Positive Quittung für betroffene NGZ
3b Reklamationen für betroffene NGZ
5a Ablehnung
5b Zustimmung
siehe GPKE
Abbildung 4-18: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (NGZ)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
54
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-3: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (NGZ)
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
Einzelmesswerteclearing NGZ
1
VNB
an
NachbarVNB
Übermittlung
Netzgangzeitreihen (NGZ)
Netzgangzeitreihen für die
abrechnungsrelevanten Energiearten
2
NachbarVNB
Prüfung
Formal-inhaltliche Prüfung
der Nachricht
3a
NachbarVNB
an
VNB
Positive Quittung
Bestätigung der übermittelten Zeitreihen
Status „(Blank)“ oder
„E“ oder „V“
Prüfung: O.K.
MSCONS
Status „V“ muss spätestens zum 5. WT
nach Liefermonat
durch „E“ oder
„(Blank)“ ersetzt
werden
Maschinelle Prüfung
inkl. Plausibilitätsprüfung
EDIFACT
Positive Quittung be(noch zu
deutet keine Bestätispezifizieren) gung der Richtigkeit
des Messwertes
Werktäglich
Ersatzwertbereitstellung:
spätestens 5.
WT nach Liefertag
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT nach
Schritt 1
Hinweis:
Inhaltliche Differenzen sind außerhalb
dieses Prozesses manuell zu bearbeiten.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
55
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
3b
NachbarVNB
an
VNB
Negative Quittierung/ Reklamation
4
5a
VNB
VNB
an
NachbarVNB
VNB
an
NachbarVNB
Prüfung
Übermittlung
Ablehnung
Antwortmeldung
5b
Nachricht formalinhaltlich geprüft (maschinelle Prüfung),
z.B.: ZP erwartet/ nicht
erwartet, richtige Messperiode, Statusflags, Zeitstempel, Anzahl der Messperiodenwerte
Übermittlung
Zustimmung
Antwortmeldung
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Prüfung: Nicht O.K.
EDIFACT
Hinweis:
(noch zu
Inhaltliche Differenspezifizieren) zen sind außerhalb
dieses Prozesses manuell zu bearbeiten.
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT nach
Schritt 1
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 3b
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 3b
Weiter in Schritt
1
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
56
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.4. Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB)
Nachbar-VNB
VNB
Bilanzkoordinator
1 Übermittlung NZR
2 Prüfung der NZR gegen
eigenen Datenbestand
3a Keine Differenzen: Positive Quittung
3b Differenzen : Reklamation
5a Ablehnung
4 Prüfung
5b Zustimmung
6 Übermittlung NZR
siehe Betrieb Datenaustausch
Abbildung 4-19: Sequenzdiagramm Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
57
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-4: Beschreibung Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB)
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB)
Abstimmung der NetzÜbermittlung
übergaben (NZR)
NetzübergabeMesswerte (NZR)
zwischen VNB
und benachbarten
Netzbetreibern
Prüfung
Prüfung der NZR gegen
eigenen Datenbestand
Einzelmesswerte
MSCONS
Monatlich
Ersatzwertbereitstellung: spätestens 5.
WT nach Liefermonat
1
VNB
mit
NachbarVNB
2
VNB
3a
NachbarVNB
an
VNB
NachbarVNB
an
VNB
Positive Quittung
Bestätigung der übermittelten Zeitreihen
Keine Differenzen
EDIFACT
(noch zu spezifizieren)
Unverzüglich, jedoch
spätestens 1 WT nach
Schritt 1
Negative Quittierung/ Reklamation
Zählpunkt zuviel/ zuwenig
Bilanzierungszeitraum
VNBBilanzierungsgebiet
Differenzen im Lastgang
Differenzen im Datenbestand
EDIFACT
Herstellung glei(noch zu spe- cher Bilanzierungszifizieren)
grundlage bei benachbarten VNB
Unverzüglich, jedoch
spätestens 1 WT nach
Schritt 1
VNB
VNB
an
NachbarVNB
Prüfung
Übermittlung
Antwortmeldung
EDIFACT
(noch zu spezifizieren)
Unverzüglich, jedoch
spätestens 2 WT nach
Schritt 3b
3b
4
5a
Ablehnung
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Maschinelle Prüfung inkl. Plausibilitätsprüfung
58
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.: Akteure
Aktion
Information
5b
Übermittlung
Antwortmeldung
Zustimmung
6
VNB
an
NachbarVNB
VNB
an
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Übermittlung abgestimmte NZR
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Bedingung
Format
Anmerkung
EDIFACT
(noch zu spezifizieren)
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Unverzüglich, jedoch
spätestens 2 WT nach
Schritt 3b
Weiter in Schritt 1
Siehe Prozess Betrieb des Datenaustauschs
59
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.5. Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil)
Das Summenzeitreihenclearing erfolgt bis zur Deadline 2b.
VNB
Lieferant
BKV
1a Übermittlung LF-Summen LGS, EGS, SES, SLS, TES, TLS
1b Übermittlung LFSummen aus 1a
2 Prüfung der LF-Summen
gegen eigenen Datenbestand
1
optional:
siehe Clearing-Hilfsprozesse1)
2
3 Antwort auf 1b
3a Keine Differenzen:
Positive Quittung für betroffene Zeitreihentypen
3b Differenzen:
Qualifizierte Rückmeldung
4 Prüfung
Nach Abschluss des Schritts 4 werden immer neue Summenzeitreihen an die betroffenen Marktpartner
versendet. Der Prozess beginnt danach wieder mit Schritt 1, solange Unstimmigkeiten bestehen und
Deadline 2b noch nicht erricht ist.
1)
Hier erfolgt jeweils für die einzelnen Zeitreihen bei Bedarf der Sprung zu bzw. Rücksprung aus folgenden
Clearing-Hilfsprozessen (ggf. auch zeitlich gestaffelt/nacheinander):
- Clearing SLS, EGS Zählpunktebene (Lastgang)
- Clearing SLS, SES, TLS, TES Lastprofiltypebene (Lastprofil Clearingebene 1)
- Clearing SLS, SES, TLS, TES Zählpunktebene (Lastprofil Clearingebene 2)
Die Hilfsprozesse der Clearingebenen 1 und 2 können für dieselbe Zeitreihe auch parallel angestoßen
werden.
Abbildung 4-20: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil)
Anmerkung: Der Prozess der Quittierung der Summenzeitreihen ist im Zusammenhang mit der Umsetzung in die entsprechenden
Nachrichtentypen noch zu spezifizieren und ggf. anzupassen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
60
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-5: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil)
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
Summenzeitreihenclearing (Lastgang und Lastprofil)
1a
VNB
an
BKV
Übermittlung Lieferantensummen (LGS, EGS,
TES,TLS,SLS, SES)
Bilanzsummen LGS, SLS, Status „(Blank)“
TLS, EGS, SES, TES,
oder „E“ oder „V“
lieferantenscharf (je BK)
1b
BKV
an
Lieferant
Übermittlung Lieferantensummen (LGS, EGS,
TES,TLS,SLS, SES)
Bilanzsummen LGS, SLS,
TLS, EGS, SES, TES,
lieferantenscharf
MSCONS
Status „V“ muss
spätestens zum 22.
WT14 nach Liefermonat durch „E“
oder „(Blank)“ ersetzt werden
Die VNB-Meldungen
dienen dem Lieferanten zur Plausibilisierung mit den
Einzelmesswerten
(Wirkenergie)
Unverzüglich,
jedoch spätestens bis 10 WT
nach Liefermonat
1 WT nach
Schritt 1a
(Siehe Prozess
„Betrieb Datenaustausch“)
Hinweis:
Nur nachrichtlich
erwähnt
14
Interpretation der Frist „1. WT des 2. auf den Liefermonat folgenden Monats“ in GPKE (Tabelle 24)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
61
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
2
Lieferant
Prüfung
3
Lieferant
an
BKV
BKV
an
VNB
Antwort auf 1b
3a
15
Positive Quittung
Clearing der LF-Summen
gegen eigenen Datenbestand
Bestätigung der übermit- VNB-Daten stimtelten Zeitreihentypen
men mit dem Datenbestand bei
Lieferant/ BKV
überein
Bei fortbestehenden Unstimmigkeiten:
Einstieg in die
Hilfsprozesse für
die betreffende
Summenzeitreihe
Hinweis:
Nur nachrichtlich
erwähnt
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
Unverzüglich,
jedoch spätestens nach Abschluss der
ClearingHilfsprozesse15
Bei Erreichen der Deadline 2 gilt die Datensicht des VNB.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
62
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
3b
BKV
an
VNB
Qualifizierte Rückmeldung
4
VNB
Prüfung
16
Zeitreihentyp, Art der
Unstimmigkeit, betroffene Abrechnungsperiode
VNB-Daten im Cle- EDIFACT
aring-Hilfsprozess (noch zu
korrigiert
spezifizieren)
Nur nach Schritt
3b
Weiter mit 1a
Unverzüglich,
jedoch spätestens nach Abschluss der
ClearingHilfsprozesse16
maximal 2 WT
Bei Erreichen der Deadline 2 gilt die Datensicht des VNB.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
63
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.5.a
Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene)
VNB
Lieferant
1
2.1 optional: Anforderung Bilanzierungsliste
2.2 Übermittlung Bilanzierungsliste
2.3 Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen
Datenbestand auf Zählpunktebene
2.4 Prüfung der ermittelten
Differenzen auf Zählpunktebene
2.5a Differenzen beseitigt: Positive Quittung für
betroffene Zeitreihentypen
2.5b Differenzen: Qualifizierte Rückmeldung
2.6 Prüfung
2.7a Ablehnung
2.7b Zustimmung
2.8 Übermittlung Korrekturen auf Zählpunktebene
2
Abbildung 4-21: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
64
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-6: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang (Zählpunktebene)
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastgang (Zählpunktebene)
2.1
Lieferant
an
VNB
Anforderung der aktuellen Bilanzierungsliste
2.2
VNB
an
Lieferant
Übermittlung Bilanzierungsliste
2.3
Lieferant
2.4
Lieferant
2.5a
Lieferant
an
VNB
Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen
Datenbestand Einzelmesswertebene
Prüfung der ermittelten
Differenzen auf Zählpunktebene, ggf. Korrektur eigenen Datenbestand
Positive Quittung
Bestätigung der übermit- Keine Differenzen
telten Zeitreihentypen
Siehe Kapitel 4.1.1.i
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
EDIFACT
Hier ist immer die
Bilanzierungsliste
(noch zu
spezifizieren) gemeint, welche
die letzte vom VNB
versendete Summenzeitreihe beschreibt.
UTILMD
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT nach
Schritt 2.1
Formal-inhaltliche
Prüfung (maschinell)
Inhaltliche Prüfung
inkl. Korrektur
EDIFACT
Ende des Clearing(noch zu
Hilfsprozesses
spezifizieren)
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2.2
65
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
2.5b
Lieferant
an
VNB
Negative Quittierung/
Reklamation
Zählpunkt zuviel/ zuwenig, Bilanzierungszeitraum, Prognosemenge,
Lastprofiltyp, Belieferungsverfahren, Bilanzkreis, VNBBilanzierungsgebiet,
Bilanzierungstyp
Differenzen im
Datenbestand
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren
2.6
VNB
Prüfung
2.7a
VNB
an
Lieferant
Übermittlung Antwortmeldung
Ablehnung
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
2.7b
VNB
an
Lieferant
Übermittlung Antwortmeldung
Zustimmung
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
2.8
VNB
an
Lieferant
Übermittlung Lastgangzeitreihen pro Entnahmestelle (LGZ), Einspeisungen (EGZ)
Lastgangzeitreihen pro
Entnahmestelle für die
abrechnungsrelevanten
Energiearten (Wirk- und
Blindenergie)
Feststellung des
endgültigen Bilanzierungsbestands
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2.2
Hierzu ggf. Kontaktaufnahme mit
Lieferant (z.B. Telefon)
Status „(Blank)“
oder „E“
MSCONS
Nur geänderte
Messwerte auf
Zählpunktebene
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2.5b
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2.5b
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2.5b
Durch die Korrektur in Schritt 2.8 entsteht ggf. weiterer Korrekturbedarf mit anderen Lieferanten/ BKV. In diesen Fällen wird der VNB korrigierte
Zeitreihen an diese Marktpartner übermitteln und ein weiteres Clearing entsprechend den beschriebenen Prozessen anstoßen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
66
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.5.b
Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1)
VNB
Lieferant
1
2.1 optional: Anforderung Bilanzierungsliste
2.2 Übermittlung Bilanzierungsliste
2.3 Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen
Datenbestand auf Lastprofiltypebene
2.4 Prüfung der ermittelten Differenzen auf Lastprofiltypebene, ggf. Korrektur eigener Datenbestand
2.5a Differenzen beseitigt:
Positive Quittung für betroffenen Zeitreihentyp
2.5b Differenzen: Reklamation Lastprofiltyp
2.6
Prüfung
2.7a Ablehnung
2.7b Zustimmung
2.8 Übermittlung Korrekturen auf Lastprofiltypebene
2
Abbildung 4-22: Sequenzdiagramm: Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
67
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-7: Beschreibung: Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1)
Nr.:
Akteure Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
Summenzeitreihenclearing (Lastprofil - Clearingebene 1) (LF-Summen LPS, EPS, TLS, TES)
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5a
Lieferant Anforderung Bilanan VNB
zierungsliste Lastprofiltypebene Clearingebene 1
VNB
Übermittlung BilanSiehe Kapitel 4.1.1.i
an
zierungsliste LastLieferant profiltypebene Clearingebene 1
Lieferant Prüfung Bilanzierungsliste gegen den
eigenen Datenbestand
Lieferant Prüfung der ermittelten Differenzen auf
Lastprofiltypebene,
ggf. Korrektur eigenen Datenbestand
Bestätigung der betrefLieferant Positive Quittung
an
fenden Zeitreihentypen
VNB
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
UTILMD
Unverzüglich, jedoch
spätestens 1 WT nach
Schritt 2.1
Formal-inhaltliche
Prüfung (maschinell)
Inhaltliche Prüfung Unverzüglich, jedoch
inkl. Korrektur
spätestens 2 WT nach
Schritt 2.2
Keine Differenzen
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
Unverzüglich, jedoch
spätestens 2 WT nah
Schritt 2.2
68
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter Abwicklung
2.5b
Lieferant Negative Quittiean
rung/ Reklamation
VNB
2.6
2.7a
VNB
Prüfung
VNB
Übermittlung Antan
wortmeldung
Lieferant
2.7b
VNB
an
Lieferant
VNB
an
Lieferant
2.8
Übermittlung Antwortmeldung
Zählpunkt zuviel/ zuwenig, Bilanzierungszeitraum, Prognosemenge,
Lastprofiltyp, Belieferungsverfahren, Bilanzkreis, VNBBilanzierungsgebiet, Bilanzierungstyp
EDIFACT
Feststellung des
(noch zu
endgültigen Bilanspezifizieren) zierungsbestands
Unverzüglich, jedoch
spätestens 2 WT nach
Schritt 2.2
Ablehnung
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
Unverzüglich, jedoch
spätestens 2 WT nach
Schritt 2.5b
Zustimmung
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
MSCONS
Unverzüglich, jedoch
spätestens 2 WT nach
Schritt 2.5b
Unverzüglich, jedoch
spätestens 1 WT nach
Schritt 2.7b
Übermittlung Korrekturen auf Lastprofiltypebene
Differenzen im
Datenbestand
Durch die Korrektur in Schritt 2.8 entsteht ggf. weiterer Korrekturbedarf mit anderen Lieferanten/ BKV. In diesen Fällen wird der VNB korrigierte
Zeitreihen an diese Marktpartner übermitteln und ein weiteres Clearing entsprechend den beschriebenen Prozessen anstoßen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
69
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.5.c
Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2)
VNB
Lieferant
1
2.1 optional: Anforderung Bilanzierungsliste
2.2 Übermittlung Bilanzierungsliste
2.3 Prüfung Bilanzierungsliste gegen den
eigenen Datenbestand auf Zählpunktebene
2.4 Prüfung der ermittelten Differenzen auf Zählpunktebene, ggf. Korrektur eigenen Datenbestand
2.5a Differenzen beseitigt: Positive Quittung für
betroffenen Zeitreihentypen
2.5b Differenzen: Reklamation auf Zählpunktebene
2.6
Prüfung
2.7a Ablehnung
2.7b Zustimmung
2.8 Übermittlung Korrekturen auf Zählpunktebene
2
Abbildung 4-23: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
70
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-8: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2)
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Summenzeitreihenclearing (Lastprofil-Clearingebene 2) (LF-Summen LPS, EPS, TLS, TES)
2.1
2.3
Lieferant Anforderung Bilanan
zierungsliste auf
VNB
Zählpunktebene
(Clearingebene 2)
VNB
Übermittlung Bilanan
zierungsliste auf
Lieferant Zählpunktebene
(Clearingebene 2)
Lieferant Prüfung
2.4
Lieferant Prüfung
Prüfung der ermittelten
Differenzen auf Zählpunktebene, ggf. Korrektur eigenen Datenbestand
Unverzüglich, jedoch
spätestens 6 WT
nach Schritt 2.2
2.5a
Lieferant Positive Quittung
an
VNB
Bestätigung der übermit- Keine Differenzen EDIFACT
(noch zu
telten Zeitreihentypen
spezifizieren)
Unverzüglich, jedoch
spätestens 6 WT
nach Schritt 2.2
2.2
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
Zählpunkt, Bilanzierungsparameter, Prognosemenge
UTILMD
Unverzüglich, jedoch
spätestens 1 WT
nach Schritt 2.2
Prüfung Bilanzierungsliste gegen den eigenen
Datenbestand
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
71
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
2.5b
Lieferant Negative Quittiean
rung/ Reklamation
VNB
2.6
2.7a
VNB
VNB
an
Lieferant
VNB
an
Lieferant
VNB
an
Lieferant
2.7b
2.8
Prüfung
Übermittlung Antwortmeldung
Übermittlung Antwortmeldung
Zählpunkt zuviel/ zuwenig Bilanzierungszeitraum Prognosemenge
Lastprofiltyp
Belieferungsverfahren
Bilanzkreis
VNB-Bilanzierungsgebiet
Bilanzierungstyp
Ablehnung
Zustimmung
Übermittlung der
Korrekturen auf
Zählpunktebene
Differenzen im
Datenbestand
EDIFACT
Feststellung des
(noch zu
endgültigen Bilanspezifizieren) zierungsbestands
Unverzüglich, jedoch
spätestens 6 WT
nach Schritt 2.2
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
MSCONS
Unverzüglich, jedoch
spätestens 6 WT
nach Schritt 2.5b
Unverzüglich, jedoch
spätestens 6 WT
nach Schritt 2.5b
Unverzüglich, jedoch
spätestens 1 WT
nach 2.7b
Durch die Korrektur in Schritt 2.8 entsteht ggf. weiterer Korrekturbedarf mit anderen Lieferanten/ BKV. In diesen Fällen wird der VNB korrigierte
Zeitreihen an diese Marktpartner übermitteln und ein weiteres Clearing entsprechend den beschriebenen Prozessen anstoßen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
72
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.6. Summenzeitreihenclearing (BK-Summen)
Das Summenzeitreihenclearing erfolgt bis zur Deadline 2b.
Bilanzkoordinator
betroffener
Dritter
VNB
BKV
1 Übermittlung BK-Summen
3 Spiegelung BKSummen
2 Übermittlung LF-Summen
4 Prüfung der LF-und BK-Summen
gegen eigenen Datenbestand
5a Keine Differenzen: Positive Quittung für
betroffene Zeitreihentypen
5b Differenzen :
Reklamation betroffene Zeitreihentypen
7a Ablehnung
6 Prüfung
7b Zustimmung
8 Übermittlung geänderte LF-Summen
9 Übermittlung geänderte BK-Summen
10 Spiegelung BKSummen
Deadline 2b
siehe Betrieb Datenaustausch
Abbildung 4-24: Sequenzdiagramm: Summenzeitreihenclearing (BK-Summen)
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
73
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-9: Beschreibung: Summenzeitreihenclearing (BK-Summen)
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Summenzeitreihenclearing (BK-Summen)
1
2
3
4
5a
VNB
an
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
VNB
an
BKV
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
BKV
BKV
an
VNB
Übermittlung BKSummen
Bilanzsummen LGS, SLS,
TLS, EGS, SES, TES, DBA*
bilanzkreisscharf
Übermittlung VNBMeldungen
LF-Bilanzsummen LGS,
EGS, LPS, EPS, TLS, TES
DBA* lieferanten-/ BKscharf
Spiegelung der VNB- Bilanzkreissummen LGS,
Bilanzkreismeldungen SLS, TLS, EGS, SES, TES,
DBA* je VNBBilanzierungsgebiet
Prüfung
Clearing der BK-Summen
und LF-Summen gegen
eigenen Datenbestand
Positive Quittung
Bestätigung der übermittelten Zeitreihentypen
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Keine Differenzen
MSCONS
Siehe Betrieb
Datenaustausch
MSCONS
Siehe Betrieb
Datenaustausch
MSCONS
Siehe Betrieb
Datenaustausch
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2 und 3
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2 und 3
74
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
5b
BKV
an
VNB
6
7a
VNB
VNB
an
BKV
7b
VNB
an
BKV
Übermittlung Antwortmeldung
Zustimmung
8
VNB
an
BKV
Bilanzsummen LGS, EGS,
LPS, EPS, TLS, TES, DBA*
lieferantenscharf (je BK)
9
VNB
an
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an BKV
Übermittlung geänderter
VNB-Meldungen (LFSummen)
Übermittlung geänderter
VNB-Meldungen (BKSummen)
10
Negative Quittierung/ Summenzählpunkt zuviel/ Differenzen im DaReklamation
zuwenig, Bilanzierungszeit- tenbestand
raum, Bilanzkreis, VNBBilanzierungsgebiet, Bilanzierungstyp
Prüfung
Übermittlung AntAblehnung
wortmeldung
Bilanzsummen LGS, SLS,
TLS, EGS, SES, TES, DBA*
, bilanzkreisscharf
Spiegelung der geän- Bilanzkreissummen LGS,
derten VNBSLS, TLS, EGS, SES, TES,
Bilanzkreismeldungen DBA* je VNBBilanzierungsgebiet
EDIFACT Feststellung Inkon(noch zu sistenzen LF- und
spezifizie- BK-Summen
ren)
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 2 und 3
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
EDIFACT
(noch zu
spezifizieren)
MSCONS Nur geänderte
Messwerte auf Zeitreihentypebene
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 6
Unverzüglich,
jedoch spätestens 6 WT nach
Schritt 6
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT nach
Schritt 7b
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT nach
Schritt 7b
MSCONS
MSCONS
Unverzüglich,
jedoch spätestens 1 WT nach
Schritt 9
* DBA –Zeitreihe falls vom Bilanzkoordinator (ÜNB) verlangt
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
75
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.3.7. Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator (ÜNB) – BKV
BKV
Bilanzkoordinator
VNB
1 Übermittlung NZR
2 Übermittlung Bilanzkreissummen
(enthält auch DBA-Menge)
3 Übermittlung Ergebnis Differenzbilanzierung DBA*1
4 Prüfung Summe Netzbilanz
5 Übermittlung Ergebnis
Differenzbilanzierung
6 Übermittlung Ergebnis
Differenzbilanzierung
7 Falls Differenz: Prüfung NZR
und Bilanzkreissummen
*1
steht hier stellvertretend auch für Ergebnis der Differenzbilanzierung welches auch als Bilanzkreismeldung erfolgen kann
VDN: 19.03.2007 - Kapitel4+Clearing Bilder Version 4
26 -
Abbildung 4-25: Sequenzdiagramm: Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
76
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.3-10: Beschreibung: Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV
Nr.: Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator – BKV
1
2
3
VNB
an
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
VNB
an
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
VNB
an
BKV
Übermittlung NZR
Netzzeitreihen zu
benachbarten Netzen
MSCONS
Siehe Betrieb Datenaustausch
Übermittlung Bilanzkreissummen
Bilanzkreissummen
aller im jeweiligen
Bilanzierungsgebiet
belasteten Bilanzkreise
MSCONS
Siehe Betrieb Datenaustausch
Übermittlung Ergebniszeitreihe der Differenzbilanzierung DBA*
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
MSCONS
Hier ist der BKV gemeint, der das Ergebnis aus der Differenzbilanzierung des VNB
aufnimmt.
Siehe Betrieb Datenaustausch
77
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.: Akteure
Aktion
4
Überprüfung der Netzbilanz
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
5
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
VNB
6
17
Information
Übermittlung Ergebnis Diffe- Deltazeitreihe bzw.
renzbilanzierung
vom Bilanzkoordinator (ÜNB) ermittelte
DBA*17
Übermittlung Ergebnis Diffe- Deltazeitreihe bzw.
renzbilanzierung
vom Bilanzkoordinator (ÜNB) ermittelte DBA*
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Der Bilanzkoordinator
(ÜNB) ermittelt auf
Grundlage der ihm
vorliegenden Zahlen
des VNB die Differenzbilanz des VNB.
MSCONS
MSCONS
Hier sind beide DBA Zeitreihen gemeint: Einmal die vom VNB ermittelte und im Rahmen des 10.WT übermittelte DBA, und die vom Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rah-
men der Ermittlung der Saldenzeitreihe errechnete DBA
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
78
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.: Akteure
Aktion
7
Überprüfung aller Bilanzkreissummenzeitreihen und
Netzzeitreihen
VNB
Information
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Bedingung
Falls Differenz
Format
Anmerkung
Fristen/ Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Sollte hierbei ein neues Ergebnis entstehen, so geht es bei
Schritt 1 bzw. Schritt
2 weiter
79
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.4
Korrektur nach abschließender Bilanzkreisabrechnung
Nach der abschließenden Bilanzkreisabrechnung ist jeder bemerkte Fehler direkt zwischen
den Marktpartnern zu regeln, die davon betroffen sind.
In diesem Kapitel werden nur Fehler beschrieben, die zu einer Energiemengenverschiebung
führen. Nicht beschrieben sind die Folgen von Formfehlern bzw. Berechnungsfehlern in der
Einzelrechnung.
Mögliche Fehlerfälle:
Fehlerfall
Lieferstelle falschen Lieferanten und damit BK zugeordnet (z. B. nach gerichtlicher Klärung)
Betroffene
VNB, Lieferant A, Lieferant
B, BKV A und BKV B
Messfehler
Nichterreichbarkeit
VNB, Lieferant A, BKV A
Hinweis: Bei Anwendung
des analytischen Verfahrens können alle Lieferanten, die Kunden mit ALP
beim VNB versorgen und
damit auch alle hier zugeordneten BKV betroffen
sein.
Bilanzkoordinator (ÜNB),
evtl. mehrere BKV; evtl.
VNB
VNB, BKV
Abwicklungsfehler (z. B.
fehlerhafte Aggregation)
beim Bilanzkoordinator
Abwicklungsfehler (z. B.
fehlerhafte Aggregation)
beim VNB
Fehler in der Netzgangzeitreihe (NGZ)
VNB A und VNB B
Diff.-BKV A und Diff.-BKV B
oder Lieferant A und Lieferant B und BKV C und BKV
D oder Kombination aus
Diff.-BKV und Lieferant und
BKV bei Fehlen eines Diff.BK bei einem oder beiden
VNB.
Hinweis:
Ein VNB könnte auch der
ÜNB in seiner Rolle als vorgelagerter Netzbetreiber
sein.
Bei Anwendung des analytischen Verfahrens bei einem
der betroffenen VNB kön-
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Auswirkungen
Mögliche Verursacher sind der
VNB, der Lieferant A oder der
Lieferant B. Es kommt zu einer
Fehlzuordnung von Energiemengen zu den Bilanzkreisen A und
B in gleicher Höhe jeweils positiv sowie negativ.
Die sich aus dem Messfehler
ergebende Energiemenge ist
sowohl im Differenzkonto als
auch im BK in gleicher Höhe
jeweils positiv sowie negativ
verbucht worden.
Durch falsch zugeordnete Energiemengen fehlbelastete Bilanzkreise.
Durch falsch zugeordnete Energiemengen fehlbelastete Bilanzkreise
Es kommt zu Fehlbelastungen in
mindestens zwei Bilanzkreisen,
wobei die Summen aus positiver
und negativer Fehlbelastung
gleich groß sind.
80
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
nen alle Lieferanten und
BKV mit ALP betroffen sein.
Alle oben beschriebenen Fehler lassen sich durch erneutes Anstoßen der beschriebenen Prozesse und anschließendem Vorher-Nachher-Vergleich quantifizieren. Da es in der Regel immer zu einer Verschiebung zwischen zwei Bilanzkreisen kommt, ist ein Ausgleich bei Bewertung mit dem für den Zeitraum festgestellten Ausgleichspreis möglich.
Für die im Kapitel 4 und 5 beschriebenen Prozesse und Methoden bedeutet dies, dass darin
Haltepunkte vorgesehen werden müssen, die ein „Einfrieren“ des Datenstandes der zur Energiemengenbilanzierung und somit zur Bilanzkreisabrechnung herangezogen wurde ermöglichen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
81
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.5
Anhang – Übergangsszenario Datenclearing / Korrekturbilanzkreisabrechnung
Im Folgenden ist für einen Datenaustausch beispielhaft der Ablauf aufgezeichnet. Die internen Prozesse sind hierbei nur beispielhaft gedacht. Es obliegt jedem Marktpartner diese selber auszugestalten. Die Auswirkungen auf die auszutauschenden Daten dürfen hierdurch
jedoch nicht beeinflusst werden. Deutlich ist an dieser Darstellung zu erkennen, dass in den
aufgezeigten Sequenzdiagrammen nur der Ablauf und die auszutauschenden Daten aufgezeigt werden können.
Datensender
Start
Datenempfänger
Start
Daten zusammenstellen
Daten erwarten
Daten bereitstellen
Daten empfangen
syntaktische Prüfung
Antw. auf synt. Pr. erwarten
Antwort bereitstellen (nicht ok)
Antwort bereitstellen (ok)
Prüfung auf Zeitablauf
Prüfung der Daten
Antwort empfangen
Differenzen bereitst.
Antw. bereitst. (Daten nicht ok)
Antw. auf Prüfung erwarten
Antw. bereitst. (Daten ok)
Antwort empfangen
Antwort aufbereiten
Daten zur Verarbeitung bereitstellen
Daten für nächsten Prozess bereitstellen
Ende
Ende
Abbildung 4-26: Beispiel Ablauf Datenaustausch
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
82
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Um den Marktteilnehmern den Übergang auf die neuen Regelungen (verkürzte Fristen für
Datenlieferungen, Einführung eines Verfahrens zur Fehlerklärung und Abrechnung nach
endgültiger Bilanzkreisabrechnung) zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, für eine Übergangszeit eine zweite Bilanzkreisabrechnung als Korrekturabrechnung 9 Monate nach dem
Liefermonat zu installieren.
Da in der Bilanzkreisabrechnung nur die Abweichungen durch Prognoseungenauigkeiten
auflaufen und dies in der Regel nur wenige Prozent der Energiemenge im Gesamtsystem
umfasst, reagiert das System empfindlich auf kleine Änderungen. Alle Marktpartner sind
deshalb aufgerufen mit der ihnen zu jedem Zeitpunkt möglichen größten Sorgfalt zu arbeiten und so die Differenz zwischen 1. Abrechnung und Korrekturabrechnung gering zu halten.
Grundsätzlich gilt die Darstellung im Hauptteil des Kapitels 4. In diesem Anhang werden nur
Änderungen und zusätzliche Prozessschritte dargestellt.Die Verbindlichkeit der Bilanzierungsdaten wird für die erste Bilanzkreisabrechnung mit Ablauf des 57. auf den Liefermonat
folgenden Werktages und für die Korrekturabrechnung mit Ablauf des letzten Werktages des
8. auf den Liefermonat folgenden Kalendermonats erreicht. Dies ist auch der letzte Tag mit
der Möglichkeit, erneut Daten an den Bilanzkoordinator zu liefern.
Für die Abwicklung der Datenbereitstellung für die Korrekturbilanzkreisabrechnung gelten
die Prozessschritte nach der Beschreibung in Abschnitt 4.2 analog mit längeren Antwortfristen (siehe Tabelle 0-1). Es wird empfohlen, den Datenaustausch zeit- und nicht ereignisgesteuert ablaufen zu lassen, um auf der anderen Seite die normale Abwicklung mit den kurzen Fristen nicht zu beeinflussen.
Der Bilanzkoordinator wird die von den Datenänderungen betroffenen Bilanzkreise bis zum
letzten Werktag des 9. des auf den Liefermonat folgenden Monats erneut abrechnen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
83
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Tabelle 4.5-1: Beschreibung des Datenaustausches zur Energiemengenbilanzierung
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
Betrieb Datenaustausch (Übergangsszenario)
1
VNB
Ermittlung SLS-,SES,
TLS-, TESSummenprofile je
Lieferant und BKV
2
VNB
mit benachbarte(n) VNB
3
VNB
4
VNB
Übermittlung Netzübergabe-Messwerte
(NGZ) zwischen VNB
und benachbarten
Netzbetreibern
Bildung der Netzzeitreihe(n) (NZR)
(Summendifferenzbildung)
Bildung EGS, LGS,
ALS, DBA* je Lieferant
5
VNB
an
NachbarVNB
Jahresverbrauchsprognosemenge,
Profiltyp je Lieferstelle, Tagestyp und
Dynamisierungsfunktion, Wetterdaten des Liefertages
Abstimmung der
Netzübergaben
(NGZ)
Netzübergaben
(NGZ) je benachbartem VNBBilanzierungsgebiet
analyt. Verfahren:
Restkurve, Berechnung analytische
Profile;
synthet. Verfahren:
Berechnung Differenzmenge
Übermittlung NZR
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
Hier können noch
Korrekturen aufgrund
neuerer Erkenntnisse
einfließen.
Siehe /4/, Jahresverbrauchsprognose je
Lieferstelle ist
mit Lieferant
abgestimmt
MSCONS
Hier können noch
Korrekturen aufgrund
neuerer Erkenntnisse
einfließen.
Hier können noch
Korrekturen aufgrund
neuerer Erkenntnisse
einfließen.
Hier können noch
Korrekturen aufgrund
neuerer Erkenntnisse
einfließen.
1 bis 3 sind für
den Liefermonat abgeschlossen
MSCONS
Datenqualität: ZWStatus „(Blank)“,oder
„E“
84
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
6
VNB
an
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Übermittlung VNBMeldungen
7
VNB
an
BKV
Übermittlung
VNB-Meldungen
8
VNB
an
Lieferant
Übermittlung
VNB-Meldungen
9
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
Spiegelung der VNBBilanzkreismeldungen
10
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Ermittlung der Saldozeitreihe je Bilanzkreis
Bilanzsummen LGS, Siehe auch /3/
SLS, TLS, EGS,
SES, TES, DBA*
bilanzkreisscharf
sowie NZR je benachbartem Netzbetreiber (VNBBilanzierungsgebiet)
Bilanzsummen LGS,
SLS, TLS, EGS,
SES, TES, DBA*
lieferantenscharf (je
BK)
Bilanzsummen LGS,
SLS, TLS, EGS,
SES, TES, DBA*
lieferantenscharf (je
BK)
Bilanzkreissummen
LGS, SLS, TLS,
EGS, SES, TES,
DBA* je VNBBilanzierungsgebiet,
(siehe /3/)
VNB-Meldungen
LGS, SLS, TLS,
EGS, SES, TES,
NZR, DBA*;
Fahrpläne
Siehe auch /3/
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
MSCONS
Datenqualität: ZWStatus „(Blank)“, „E“
oder „V“ (Status V
max. bis 22. WT nach
Liefermonat)
Unmittelbar, jedoch
bis spätestens Ende
des 7. auf den Liefermonat folgenden
Monats
MSCONS
Optional: zusätzlich
Bilanzsummen bilanzkreisscharf, falls
vereinbart
Unmittelbar, jedoch
bis spätestens Ende
des 7. auf den Liefermonat folgenden
Monats
Unmittelbar, jedoch
bis spätestens Ende
des 7. auf den Liefermonat folgenden
Monats
unverzüglich, spätestens 1 WT nach
Schritt 6
MSCONS
MSCONS
Die VNB-Meldungen
aus Schritt 7 dienen
dem BKV zur Plausibilisierung mit den
VNB-Meldungen aus
Schritt 10
(siehe /3/)
Datenstand zum Ende des 15. WT des 7.
Monats nach Liefermonat
85
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
11
LF, BKV
Prüfung der Daten
12
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Prüfung der Konsistenz der Netzbilanzen
Konsistenz je VNB- Schritt 6 erfüllt
Bilanzierungsgebiet,
Konsistenz für die
Regelzone
13
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
LF, BKV,
Bilanzkoordinator
(ÜNB),
VNB
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
Übermittlung der Saldozeitreihe je Bilanzkreis
Saldozeitreihe ggf
DBA*18
14
15
18
Durchführung Clearing
Zum Beispiel:
- Zuordnung der
Lieferstellen
- Plausibilisierung
der Zeitreihen
Schritt 6, 7, 9,
10 erfüllt
Ermittlung siehe Schritt 9
Plausibilisierung der
Summenzeitreihen
der Lieferanten mit
der Summenzeitreihe
des Bilanzkreises
Unmittelbar, jedoch
bis spätestens Ende
des 7. auf den Liefermonat folgenden
Monats
Bis zum 18. WT des
7. Monats nach Liefermonat auf Basis
der Daten nach
Schritt 10
Unmittelbar, jedoch
bis spätestens Ende
des 8. auf den Liefermonat folgenden
MSCONS
-
Bilanzkreisabrechnung
unter Ermittlung der
Saldozeitreihen
Unmittelbar, jedoch
bis spätestens Ende
des 7. auf den Liefermonat folgenden
Monats
Berechnungsbasis:
Stand VNBMeldungen für die
Bilanzkreisabrechnung
ab 1. WT des 9. auf
den Liefermonat folgenden Monats
Hier sind beide DBA Zeitreihen gemeint: Einmal die vom VNB ermittelte und im Rahmen des 10.WT übermittelte DBA, und die vom Bilanzkoordinator (ÜNB) im Rah-
men der Ermittlung der Saldenzeitreihe errechnete DBA
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
86
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Nr.:
Akteure
Aktion
Information
Bedingung
Format
Anmerkung
Fristen/Termine
bei automatisierter
Abwicklung
16
Bilanzkoordinator
(ÜNB)
an
BKV
Übermittlung Korrekturabrechnung
LGS, SLS, TLS,
EGS, SES, TES,
DBA* , Summenarbeitswerte für LGS,
SLS, TLS, EGS,
SES, TES, DBA* je
VNBBilanzierungsgebiet,
Saldozeitreihe je
Bilanzkreis, Summenfahrpläne
Preisberechnung,
(siehe auch /3/)
MSCONS
Alle Daten sind verbindlich für die Bilanzkreisabrechnung
(siehe auch /3/)
unverzüglich, spätestens zum letzten WT
des 9. auf den Liefermonat folgenden
Monats
* DBA –Zeitreihe falls vom Bilanzkoordinator (ÜNB) verlangt
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
87
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.6
Anhang – Ergänzungsszenario: Lieferantenscharfe Kontierung
bei einem Bilanzkoordinator (ÜNB)
Das Ergänzungsszenario beinhaltet die Lieferantenscharfe Übermittlung von Bilanzierungsdaten vom VNB an den Bilanzkoordinator (VNB-Meldungen) und Führung von Bilanzkonten
beim Bilanzkoordinator (ÜNB). Diese zusätzliche Ebene wird in diesem Fall vom Bilanzkoordinator (ÜNB) in Kooperation mit den VNB als systemkonform Erweiterung allen Lieferanten
bzw. VNB in der Lieferantenrolle (z. B. zur Kontierung der Verluste, Differenzmenge,...) angeboten. Sie setzt das Einverständnis der teilnehmenden Lieferanten und den Abschluss
einer Kontierungsvereinbarung zwischen Bilanzkoordinator (ÜNB) und den teilnehmenden
Lieferanten voraus. In der Regel entspricht die Abwicklung der Lieferantenscharfen Kontierung einem Modell, bei dem jeder Lieferant einen oder auch mehrere (Unter-) Bilanzkreise
betreibt.
Zu 4.1.1.h/i Zuordnungslisten / Bilanzierungslisten
Als bilanzierungsrelevante Information wird anstelle des Bilanzkreises in der UTILMD –
Nachricht /10/ der EIC-Code für das Bilanzkonto mitgeteilt.
Zu 4.1.1.l VNB-Meldungen und VNB-Bilanzierungsgebiete
An den Bilanzkoordinator (ÜNB) werden die in 4.1.1.o genannten Lieferantensummen vom
VNB lieferantenscharf übermittelt und vom Bilanzkoordinator im zugehörigen Bilanzkonto
verbucht.
Zu 4.1.2 Energiekonten
Im Fall der lieferantenscharfen Kontierung kann vom Bilanzkoordinator (ÜNB) für Lieferanten ein regelzonenintern gültiges Bilanzkonto eingerichtet werden, das auf Basis eines Kontoführungsvertrags geführt und über eine Konto-ID identifiziert wird. Diese Konto-ID (EICFormat) wird vom Bilanzkoordinator als kontoführende Stelle für die Regelzone vergeben.
Ein Bilanzkonto wird auf VNB-Ebene bzgl. des Datenaustausches wie ein Bilanzkreis behandelt (siehe /7/).
Die Differenzbilanzierung kann ggf. bei der lieferantenscharfen Kontierung auf Basis von
vertraglichen Regelungen vom Bilanzkoordinator dienstleistend übernommen werden.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
88
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.7
/1/
Literaturverzeichnis
Einleitung, Kapitel 1 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“,
VDN, in Überarbeitung
/2/
Geschäftsmodell, Kapitel 2 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“, VDN, in Überarbeitung
/3/
Bilanzkreismanagement, Kapitel 3 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“, VDN, in Überarbeitung
/4/
Kunden- und Lieferantenprozesse, Kapitel 5 der Richtlinie „Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung“, VDN, in Überarbeitung
/5/
Festlegung der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformate (Az.: BK06-009-06), http://www.bundesnetzagentur.de
/6/
MeteringCode 2006, VDN, Juli 2006
/7/
Datenaustausch und Energiemengenbilanzierung, VDEW/ DVG-Richtlinie,
VDEW/ DVG, März 2001
/8/
Umsetzung der Analytischen Lastprofilverfahren – Step-by-Step, (M-23/2000), VDEW
Juli 2000
/9/
Praxisleitfaden Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, VDN November 2002
/10/ ENERGIE SPEZIAL: Nachrichtentyp zur Übermittlung von Stammdaten zu Kunden,
Verträgen und Zählpunkten UTILMD Stand: 4.0, VDEW, Juli 2006
/11/ UTILMD – Anwendungshandbuch zu dem Nachrichtentyp, VDEW, in Überarbeitung
/12/ MSCONS – Bericht über die Lieferung von Daten zu Energiemengen, VDEW, in Überarbeitung
/13/ REQDOC - Nachrichtentyp zur Übermittlung von Dokumentenanforderungen, VDEW, in
Überarbeitung
/14/ INVOIC – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Netz-/Energiedienstleistungsabrechnungen, VDEW, in Überarbeitung
/15/ REMADV – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Zahlungsavise, VDEW, in Überarbeitung
/16/ CONTRL – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Syntax- und Übertragungskontrollnachrichten, VDEW, in Überarbeitung
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
89
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
/17/ APERAK – Nachrichtentyp zur Übermittlung von Anwendungsfehler- und Bestätigungsmeldungen, VDEW, in Überarbeitung
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
90
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.8
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 4-1: Bearbeitungsfristen.....................................................................13
Abbildung 4-2: Gesamtzeitraum Bilanzkreisabrechnung .....................................14
Abbildung 4-3 Vertragsbeziehungen und Zuordnungsermächtigungen ...............18
Abbildung 4-4: Beispiele für VNB-Bilanzierungsgebiete, wenn keine 1:1Beziehung zwischen VNB, Netz und VNBBilanzierungsgebiet besteht ........................................................23
Abbildung 4-5: VNB-Meldungen (Übersicht, Beispiel)..........................................27
Abbildung 4-6: Belastung/Entlastung VNB-Bilanzierungsgebiet (Beispiel) .........28
Abbildung 4-7: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise
(Beispiel für Netze ab 100 000 Kunden)
29
Abbildung 4-8: VNB-Meldungen und Zuordnung der Bilanzkreise
(Beispiel für Netze unter 100 000 Kunden)
30
Abbildung 4-9: Übersicht zur Aufteilung der Fristen und Deadlines Frist für
die Bilanzkreisabrechnung ...........................................................32
Abbildung 4-10: Zusammenspiel der Kommunikation und Abstimmung von
Summen- und Einzelzeitreihen im Rahmen der Bilanzierung .......35
Abbildung 4-11: Übersichtsdiagramm: Betrieb des Datenaustausches zur
Energiemengenbilanzierung ........................................................36
Abbildung 4-12: Betrieb Datenaustausch zur Energiemengenbilanzierung..........38
Abbildung 4-13: Übersicht der Clearingprozesse und deren Zeitfenster ..............46
Abbildung 4-14 : VNB-Meldungen und Clearingschleifen .....................................47
Abbildung 4-15: Summenzeitreihenclearing LF/ VNB (Übersicht) .......................48
Abbildung 4-16: Sequenzdiagramm Bilanzkreisclearing ......................................49
Abbildung 4-17: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) ...........51
Abbildung 4-18: Sequenzdiagramm Einzelmesswerteclearing (NGZ) ..................54
Abbildung 4-19: Sequenzdiagramm Netzzeitreihenclearing (VNB/ NachbarVNB) ............................................................................................57
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
91
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Abbildung 4-20: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und
Lastprofil) ....................................................................................60
Abbildung 4-21: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess Lastgang (Zählpunktebene).........................................................64
Abbildung 4-22: Sequenzdiagramm: Optionaler Clearing-Hilfsprozess
Lastprofil (Lastprofiltypebene Clearingebene 1) ..........................67
Abbildung 4-23: Sequenzdiagramm: Optionaler Hilfs-Clearingprozess –
Lastprofil (Zählpunktebene Clearingebene 2) ..............................70
Abbildung 4-24: Sequenzdiagramm: Summenzeitreihenclearing (BKSummen) .....................................................................................73
Abbildung 4-25: Sequenzdiagramm: Netzbilanz-Clearing VNB –
Bilanzkoordinator – BKV ..............................................................76
Abbildung 4-26: Beispiel Ablauf Datenaustausch ................................................82
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
92
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.9
Tabellenverzeichnis
Tabelle 4.1-1: Teilprozesse..................................................................................31
Tabelle 4.2-1: Detaillierte Anwendungsfallbeschreibung Betrieb
Datenaustausch zur Energiemengenbilanzierung ........................37
Tabelle 4.2-2: Beschreibung des Datenaustausches zur
Energiemengenbilanzierung ........................................................39
Tabelle 4.3-1: Beschreibung Bilanzkreisclearing .................................................50
Tabelle 4.3-2: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (LGZ, EGZ) ......................52
Tabelle 4.3-3: Beschreibung Einzelmesswerteclearing (NGZ)..............................55
Tabelle 4.3-4: Beschreibung Netzzeitreihenclearing (VNB/ Nachbar-VNB) .........58
Tabelle 4.3-5: Beschreibung Summenzeitreihenclearing (Lastgang und
Lastprofil) ....................................................................................61
Tabelle 4.3-6: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess - Lastgang
(Zählpunktebene) ........................................................................65
Tabelle 4.3-7: Beschreibung: Optionaler Clearing-Hilfsprozess Lastprofil
(Lastprofiltypebene Clearingebene 1)..........................................68
Tabelle 4.3-8: Beschreibung: Optionaler Hilfs-Clearingprozess – Lastprofil
(Zählpunktebene Clearingebene 2)..............................................71
Tabelle 4.3-9: Beschreibung: Summenzeitreihenclearing (BK-Summen) .............74
Tabelle 4.3-10: Beschreibung: Netzbilanz-Clearing VNB – Bilanzkoordinator
– BKV ...........................................................................................77
Tabelle 4.5-1: Beschreibung des Datenaustausches zur
Energiemengenbilanzierung ........................................................84
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
93
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
4.10 Glossar/ Verwendete Abkürzungen
ALP
Analytisches Lastprofil, Summenprofil eines Lieferanten
ALS
Analytische Lastprofilsumme (je Kundengruppe)
BKV-Liste
Die BKV-Liste wird vom VNB vor dem Liefermonat an den BKV
gesendet und dient zum Abgleich der aktiven Lieferantenzuordnungen zu seinen Bilanzkreisen (Abgleich der vom BKV erteilten
Zuordnungsermächtigung mit den beim VNB geführten Zuordnungen der Entnahmestellen des Lieferanten zum Bilanzkreis).
Bilanzierungsliste
Die Bilanzierungsliste beinhaltet alle bilanzierungsrelevanten
Daten und stellt somit eine Inhaltsangabe der zugehörigen
Summenzeitreihe dar. Sie wird separat pro Zeitreihentyp (EGS,
LGS, SLS, SES, TLS, TES) und Lieferant erstellt. Die Bilanzierungsliste für Lastprofile wird, je nach Clearing-Hilfsprozess, in
zwei Ausprägungen vom VNB zur Verfügung gestellt: a) zählpunktscharf bzw. b) lastprofiltypscharf.
Bilanzkonto
Beim Bilanzkoordinator (ÜNB) geführtes Konto, das der Bilanzkoordinator zur reinen Kontierung von Liefer-/Einspeisemengen
anbieten kann.
Dieses Konto dient nicht zum Bilanzausgleich und ermöglicht
keinen Fahrplanverkehr zur Abwicklung von Energiegeschäften.
Der Ausgleich des Bilanzkontos ist durch ein zugeordnetes Bilanzkonto oder zugeordneten Bilanzkreis durchzuführen (analog
Zuordnung Unterbilanzkreis/ Bilanzkreis).
Lieferanten können auf Bilanzkonten zentral in einer Regelzone
ihre Liefermengen vom VNB lieferantenscharf verbuchen lassen.
Auch z. B. zur sortenreinen Verbuchung von EEG-Mengen als
vorgelagerte Bilanzierungsschicht vor dem EEG-Bilanzkreis können Bilanzkonten eingesetzt werden.
Bilanzkonten werden durch einen regelzoneninternen EIC-Code
identifiziert. Ansonsten unterscheidet sich die Anwendung für
den VNB nicht von Bilanzkreisen.
Bilanzkoordinator (ÜNB)
Der Bilanzkoordinator ist verantwortlich für die Ermittlung der
Bilanzabweichungen der Bilanzkreise in einer Regelzone. Der
Bilanzkoordinator führt, zum Zwecke der Bilanzkreisabrechnung, alle notwendigen Daten der Bilanzkreise in einer Regelzone zusammen.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
94
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
BK
Bilanzkreis
BKV
Der Bilanzkreisverantwortliche ist wirtschaftlich verantwortlich
(durch Bilanzkreisvertrag) für die Summe der Abweichungen in
einem oder mehreren Bilanzkreisen.
BK-VZB
Virtuelle Zählpunktbezeichnungen zur Identifikation der VNBSummenzeitreihen eines Bilanzkreises beim VNB, Bilanzkoordinator (ÜNB) und BKV.
DBA
Zeitreihentyp, der auf Anforderung des Bilanzkoordinators
(ÜNB) durch den VNB für jedes VNB-Bilanzierungsgebiet in der
Regelzone zu bilden und einem hierfür zwischen VNB, BKV und
Bilanzkoordinator (ÜNB) vereinbarten Bilanzkreis zuzuweisen
ist. Dieser Zeitreihentyp nimmt sämtliche im VNBBilanzierungsgebiet verbliebenen Einspeisungen und Entnahmen
auf, die nicht anderen Bilanzkreisen zugeordnet werden (Differenzmenge aus der Differenzbilanzierung). Die DBA-Zeitreihe ist
auch bei Verwendung analytischer Lastprofile zu bilden. Soweit
die Bildung der Lastprofile fehlerfrei erfolgt, ist der Wert in der
DBA-Zeitreihe je ¼ h „0“.
Im Zuge der Plausibilisierung der Regelzonenbilanzierung beim
Bilanzkoordinator (ÜNB) kann diese Zeitreihe auch durch den
Bilanzkoordinator (ÜNB) in Abhängigkeit der vom VNB für ein
Netzgebiet gemeldeten Zeitreihen sowie der hierfür maßgeblichen Netzzeitreihen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung abschließend richtig bestimmt werden (in Folge von Bilanzierungsungenauigkeiten oder -fehlern des VNB).
Differenzbilanzierung
Bilanzierung von Einspeisungen und Entnahmen in einer Betrachtungseinheit (z. B. pro Bilanzierungsgebiet, pro Netzgebiet,
pro Regelzone). Die Differenzbilanzierung erfolgt auch in Netzen
ohne Differenzbilanzkreis.
EGZ
Einspeisegangzeitreihe einer Lastgangzählung (gemessene Einspeisungen eines Einspeisepunktes)
EGS
Einspeisegangsumme = Summenzeitreihe von Einspeisungen
eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNBBilanzierungsgebiet, EGS = ΣEGZ (inkl. Referenzprofile)
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
95
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
Lastprofiltyp-
Überprüfung der Summenzeitreihen auf Plausibilität. Mögliche
Clearingebene
Abweichungen werden über die weitere Anforderung von Summenzeitreihen pro Profiltyp geklärt.
LF
Lieferant, beliefert Endkunden
LFA
Lieferant alt
LFN
Lieferant neu
LF-VZB
Virtuelle Zählpunktbezeichnungen zur Identifikation der VNBSummenzeitreihen eines Lieferanten (BK-scharf) beim VNB.
LGZ
Lastgangzeitreihe einer Lastgangzählung (gemessene Lasten
eines Entnahmepunktes)
LGS
Lastgangsumme:
Summenzeitreihe eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNB-Bilanzierungsgebiet,
LGS= ΣLGZ
Nachbar-VNB
angrenzender VNB zu den Netzübergabestellen (vor/nachgelagerte ebenso wie gleichgelagerte Netze)
NGZ
Netzgangzeitreihe(n) (gezählte Netzübergabe an einem Zählpunkt, kann aus zwei Zeitreihen für beide Energieflussrichtungen bestehen)
NZR
Netzzeitreihe, Übergabesumme zwischen VNBBilanzierungsgebieten, Summendifferenz der NGZ zwischen zwei
VNB-Bilanzierungsgebieten
OBIS
Das OBIS-Kennzahlensystem dient zur Identifikation von Messwerten an einem Zählpunkt. Im MeteringCode /…/ ist die Anwendung der OBIS-Kennzahlen für die Marktkommunikation
geregelt.
Profilkunden
Kunden, die über Lastprofilverfahren beliefert werden
Referenzmessung
Typische Messung, die als Ausgangsbasis für die Ermittlung vergleichbarer Einspeisegänge (z. B. bei Wind, Sonne,...) dient (->
Referenzprofil)
Referenzprofil
Auf Basis einer Referenzmessung nach der Messwerterfassung
normalisiertes Profil. Bei vergleichbaren Einspeisungen oder
Lasten wird das Profil mit einem Skalierungsfaktor bewertet und
so ein Last- bzw. Einspeisegang ermittelt. Bei Anwendung von
Referenzprofilen treten Mehr-/Mindermengen auf.
SEP
Synthetisches Einspeiseprofil
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
96
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
SES
Standardeinspeiseprofilsumme = Summenzeitreihe der Einspeiseprofile eines Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNB-Bilanzierungsgebiet
SES = ΣSEP
SLP
Synthetisches Lastprofil
SLS
Standardlastprofilsumme (synthetisch oder analytisch) = Summenzeitreihe der Lastprofile eines Lieferanten (BK-scharf) oder
Bilanzkreises in einem VNB-Bilanzierungsgebiet (ohne temperaturabhängige Lastprofile)
SLS = ΣSLP bzw. ΣALP
StromNZV
Stromnetzzugangsverordnung
TEP
Tagesparameterabhängiges Einspeiseprofil (inkl. Referenzprofile)
TES
Tagesparameterabhängige Einspeiseprofilsumme = Summenzeitreihe der tagesparameterabhängigen Einspeiseprofile eines
Lieferanten (BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNBBilanzierungsgebiet,
TES = ΣTEP
TLP
Tagesparameterabhängiges Lastprofil (inkl. Referenzprofile)
TLS
Tagesparameterabhängige Lastprofilsumme = Summenzeitreihe
der tagesparameterabhängigen Lastprofile eines Lieferanten
(BK-scharf) oder Bilanzkreises in einem VNBBilanzierungsgebiet,
TLS = ΣTLP
ÜNB
Übertragungsnetzbetreiber
VNB
Verteilnetzbetreiber
VNB-Bilanzierungsgebiet
Ein geographisches Gebiet, das aus einem oder mehreren zähltechnisch abgrenzbaren Netzgebieten besteht. Je VNBBilanzierungsgebiet wird eine separate Differenzbilanzierung
durchgeführt und der VNB übermittelt je VNBBilanzierungsgebiet einen Satz Bilanzmeldungen an den Bilanzkoordinator und BKV. Ein VNB kann in Abstimmung mit dem
Bilanzkoordinator (ÜNB) die von ihm betreuten Netzgebiete einem oder mehreren VNB-Bilanzierungsgebieten zuordnen. Ein
VNB-Bilanzierungsgebiet wird durch einem vom Bilanzkoordinator vergebenen EIC-Code identifiziert.
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
97
Energiedatenaustausch, Energiemengenbilanzierung und Clearingprozesse
VNB-Meldung
Übermittlung von Bilanzzeitreihen LGS, SLS, TLS, EGS, SES,
TES, DBA, ALS:
a) Bilanzkreisscharfe Übermittlung von Bilanzzeitreihen
b) Lieferantenscharfe (je BK) Übermittlung von Bilanzzeitreihen
Zusätzliche Übermittlung von Netzzeitreihen NZR (je benachbartem VNB-Bilanzierungsgebiet) vom VNB an den Bilanzkoordinator
VZB
Virtuelle Zählpunktbezeichnung
z. B. zur Identifikation der Bilanzzeitreihen
WT
Werktag: Die Tage von Montag bis einschließlich Freitag, ausschließlich von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu verstehen. Jeder Tag, der von einem Bundesland als
Feiertag ausgewiesen wird, gilt bundesweit als Feiertag. (24.12
und 31.12 werden als Feiertage behandelt)
Zuordnungsliste
Die Zuordnungsliste ist die Zusammenfassung bestätigter Einzelmeldungen von Zählpunkten je Lieferant im UTILMD-Format
(siehe /10/ und /11/).
© Verband der Netzbetreiber – VDN, März 2007
98